https://books.google.de/books?id=Qr8wAAAAYAAJ&pg=PA102
Die Büchersammlung kam 1910 in die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg und damit auch die handschriftlichen Musikalien, laut
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0003_a017_JPG.htm
Damit auch das S. 116 des "Catalogs" aufgeführte "Hymnologium", offenbar aus einer Klosterbibliothek:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0003_c244_jpg.htm
Andererseits erwähnt Klaus Schreiner in seinem Hildegardis-Aufsatz 1975 S. 17 Anm. 69 u.ö.:
„Anfang und Fundation, wie auch Erbauung des Fürstlichen Hochstüffts Kempten als eins der ältisten Stüfftern in Teutschland" (2. H. 18. Jh.), Handschrift des Historischen Vereins für Schwaben, Stadtarchiv Augsburg HP. Nr. 79 (offenbar Catalog S. 115)
http://www.mgh-bibliothek.de//dokumente/a/a149295.pdf
Teilweise befinden sich die Handschriften also heute in der Bibliothek, teilweise im Archiv. Die Website sagt nur:
"Die vereinseigenen Sammlungen vor- und frühgeschichtlicher Funde und römischer Steindenkmäler (rund 400 Objekte) sowie Gemälde, Plastiken, kunstgewerbliche sowie kunst- und stadtgeschichtliche Gegenstände (980 Inventarnummern) wurden mit Vereinbarung vom 4. April 1908 der Stadt Augsburg als Dauerleihgaben überlassen. Gleichzeitig ging das vom Verein seit Eröffnung im Jahre 1855 verwaltete Maximilian-Museum in die Obhut der Stadt über. Daher haben die Vereinsmitglieder gegen Vorlage des Mitgliedsausweises freien Eintritt in die Museen der Augsburger Kunstsammlungen. Die rund 8000 Bände umfassende Bibliothek des Historischen Vereins ging 1928 in das Eigentum der Stadt Augsburg über. Die Staats- und Stadtbibliothek betreut sie und wickelt den Tausch der Jahrbücher des Vereines mit anderen Institutionen ab. Das Archiv des Historischen Vereins ist nach wie vor sein Eigentum und befindet sich als Depot im Stadtarchiv Augsburg."
http://hv-schwaben.de/start/aufgaben-und-leistungen-des-vereins
Württembergica in "Vermischtes" (S. 114-118)
S. 114 Beschreibung [und Chronik der Stadt Ulm] bis 1705
Die Handschrift hat in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg die Signatur Cod HV 15 und umfasst VII, 298 Seiten (Mitteilung der Bibliothek vom 27.12.2012).
S. 115 Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen (1841). Wohl eine Vorarbeit Schmids zu seinem Buch 1853
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10021198_00835.html
S. 116f. Geschichte des Franziskanerterziarinnenkonvents in Weiler (Blaubeuren)
http://www.kloester-bw.de/?nr=605
und ab 1571 in Welden, 1848
S. 117 Stammbücher der Ulmer Gottfried Hecking 1770 und des Conrad Heinrich Stage 1753.
#fnzhss
https://www.history-of-emotions.mpg.de/

"Am 17. Juni 1581 endlich vollstreckt der Scharfrichter in Bernkastel-Kues das Urteil. Ein schweres Wagenrad zertrümmert die Knochen des Räubers und Mörders Christman Gniperdoliga. Damit endet eine Mordserie, die 13 Jahre zuvor begonnen hatte und in der europäischen Geschichte einmalig ist: 964 Menschen soll Gniperdoliga ermordet haben.
Was aber in der lokalen Geschichtsforschung bisher noch keinen Niederschlag gefunden hat: Der schlimmste deutsche Serienmörder stammt aus Kerpen. Den knappen Hinweis auf die Herkunft Gniperdoligas gibt die „Erschröckliche newe Zeytung“, eine Flugschrift, die noch im Jahr der Hinrichtung in Mainz gedruckt wurde. Dort heißt es, der Mörder stamme aus „Körpen, zwo meyl von Cölln gelegen“ – legt man eine alte deutsche Meile zugrunde, die zwischen sieben und zehn Kilometer lang sein konnte, passt die Distanz. Kerpen und Köln liegen 20 Kilometer voneinander entfernt.
Nicht die erste Anfrage an das Stadtarchiv
„Das ist aber auch der einzige Hinweis auf Kerpen“, sagt Stadtarchivarin Susanne Harke-Schmidt. Vor einiger Zeit habe sie schon einmal eine Anfrage ans Kerpener Archiv zu Gniperdoliga erhalten. Doch die Recherche in Kerpen habe zu keinem Ergebnis geführt. „Tauf- und Sterberegister aus dieser Zeit haben wir nicht, und in den Gerichtsakten ist kein Hinweis auf den Mann zu finden.“
In Kerpen muss auch nicht zwingend etwas zu finden sein. Der Flugschrift zufolge hat Gniperdoliga vornehmlich im Lützelburger Land in Bayern und im Stift Trier gemordet. Aber auch hier hat der vermeintliche Killer aus Kerpen keine Spuren hinterlassen.
„Vermutlich gehört die Geschichte in den Bereich der Mär“, sagt Franz Schmitt. Der 95-Jährige gilt als absoluter Fachmann in Sachen Heimatkunde rund um Bernkastel-Kues. Sieben Bücher hat Schmitt über die Städte in seiner Heimat geschrieben. „Ich war im Bistumsarchiv Trier, im Landeshauptarchiv in Koblenz, im Stadtarchiv Bernkastel-Kues – nirgends gab es eine Zeile über diesen Mörder“, sagt Schmitt. Aber: „Man kann auch nicht widerlegen, dass es ihn gegeben hat.“ Das Archiv in Bernkastel-Kues etwa sei durch einen Bombentreffer im Krieg zu großen Teilen zerstört worden."
Einen guten Artikel über Christian Genipperteinga enthält nur die englischsprachige Wikipedia:
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Christman_Genipperteinga
Sie schließt sich an das Buch von Joy Wiltenburg 2012 an, die aus meiner Sicht zu zurückhaltend formuliert, wenn sie schreibt: "The topical crime accounts that flowed from the early presses were not fiction. Although some sloppily borrowed language from accounts of similar crimes elsewhere, very few seem to have been wholly invented".
Im Fall von Christman und des angeblichen Werwolfs Peter Stump
http://www.elmar-lorey.de/werwolf/Stump.htm
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0208&L=HEXENFORSCHUNG&P=R5923&I=-3 (Stellungnahme von Erika Münster)
tendiere ich zu einer Fiktion.
Zu populären Berichten über Straftaten siehe auch
Joel F. Harrington. "Der Henker als Flugschrift-Autor: Bewusste und unbewusste Darstellung von Gefühlen", in Geschichte der Gefühle - Einblicke in die Forschung, April 2015,
http://dx.doi.org/10.14280/08241.41
Update: Vermutlich passiert es nicht nur mir, dass man Sammlungen statt Archivbestände in monasterium.net anklickt.
http://www.monasterium.net/mom/DE-AVBautzen/Urkunden/fond
Im Archivportal D dachte ich, ich hätte korrekt gesucht. Es liegt ein FEHLER nicht von mir vor. Bei Objekten nur mit Digitalisaten fehlt Bautzen in der Liste.
http://creativecommons.org/weblog/entry/46455
http://boingboing.net/2015/11/06/how-tpp-will-clobber-canadas.html
http://www.michaelgeist.ca/2015/11/official-release-of-tpp-text-confirms-massive-loss-to-canadian-public-domain/
https://en.wikipedia.org/wiki/Trans-Pacific_Partnership_intellectual_property_provisions

http://www.hr-lavater.ch/2015/11/28/rauracher-amozonen/

http://aktenkunde.hypotheses.org/438
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022502769/
Zum Kontext:
http://archiv.twoday.net/stories/156266142/

Via
https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7495
http://www.faz.net/aktuell/wissen/physik-chemie/raetselhafter-brief-von-physiker-albert-einstein-13928338.html
Wie schon in
http://archiv.twoday.net/stories/1022510519/
kurz angemerkt, kann man sich in Google schnell davon überzeugen, dass man in Büdingen schon vor Jahren von dem Einstein-Besuch in der attraktiven Kleinstadt wusste.
Die FAZ hat wie üblich keine Ahnung vom Urheberrecht: Eine simple Reproduktion des Briefs im Schlossmuseum wird - Copyfraud - mit (C) Schlossmuseum Büdingen versehen, und angesichts des wenig kreativen Inhalts des Einstein-Schreibens ist der Hinweis "Aus urheberrechtlichen Gründen drucken wir hier nicht den Brief ab" reine URV-Paranoia.

https://de.wikipedia.org/wiki/Evelyn_Schels
hatte gegen die Wikimedia Foundation geklagt, bekam aber vor dem AG München (Az. 142 C 30130/14) kein Recht.
http://blog.wikimedia.org/2015/11/24/victory-germany-court-ruling/
Unverständlich, wieso die Wikimedia Foundation nur eine englische Übersetzung des Urteils ins Netz gestellt hat.
Via
http://archaeologik.blogspot.de/2015/11/der-beweis-des-unbewiesenen.html
arabnews.comAnders als Spektrum.de beherrsche ich die Kunst, die Haastadler-Illustration von John Megahan lizenzkonform zu nutzen.

„Giant Haasts eagle attacking New Zealand moa“ von John Megahan - Ancient DNA Tells Story of Giant Eagle Evolution. PLoS Biol 3(1): e20. doi:10.1371/journal.pbio.0030020.g001. Lizenziert unter CC BY 2.5 über Wikimedia Commons.
http://www.offenenetze.de/2015/11/27/access-provider-und-netzsperren-eine-erste-analyse-zu-bgh-3dl-am-und-goldesel/
http://meedia.de/2015/11/27/celepedia-chefin-lueke-95-prozent-unserer-leser-kommen-ueber-kanaele-wie-facebook-zu-uns/?utm_campaign=NEWSLETTER_ABEND&utm_source=newsletter&utm_medium=email
"At about the same time he donated the university's mummy, Ti Ameny Net, to the Department of Classical Studies in 1876, Richmond College professor Jabez Curry also donated a small German manuscript to the Rare Book Room, which has recently garnered some attention.
Very little was known about the medieval text until 2012, when a German history professor from the University of Würzburg, Helmut Flachenecker, spent three days at Richmond reading it cover to cover.
Using skills more suitable for a detective than for a professor, Flachenecker was able to decipher that the manuscript was a prayer book written by two authors for a German noblewoman. He identified the family crest on the cover and was able to ascertain that it was written sometime before 1471, because of the name of a pope written in the pages.
“We went from knowing nothing about that book to being able to put it in the hands of one of four people.” Kachurek said.
Flachenecker is returning to Richmond next Monday to give a talk about his continued historical detective work on the German prayer book."
Das Stück ist dem Handschriftencensus unbekannt, und auf der Website der Bibliothek findet man nur ein Bild, das eigentlich nur aus dem Manuskript stammen kann.
http://libguides.richmond.edu/specialcollections

https://www.seh.ox.ac.uk/news/nuns%E2%80%99-network-funding-success-medieval-german-project
Die Ergebnisse sollen Open Access zur Verfügung stehen.
#histmonast
http://www.rte.ie/news/2015/1124/748913-manuscript-similar-to-book-of-kells/
https://www.abdn.ac.uk/news/8464/
Die zur Erforschung der Entdeckung versammelten internationalen Gelehrten, einschließlich Erik Kwakkel, dürfen aber nicht ausplaudern, um welche Bibliothek es sich handelt.
@b_hawk I should probably stick to the info in the press release for now, sorry to say. More research is in preparation.
— Erik Kwakkel (@erik_kwakkel) 25. November 2015
Kann mir jemand den Grund erklären, warum man das als Geheimnis behandelt?

http://www.schubert-online.at/
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/11/schubert-online.html

30.11.2015, 20.00 Uhr Staatsarchiv Sigmaringen
"Einen Vortrag über „Die Auflösung der Fürstlichen Sammlung in Sigmaringen 1927/28 und ihre Folgen“ hält die Stuttgarter Historikerin Dr. Anja Heuß am Montag, dem 30. November 2015 um 20.00 Uhr im Staatsarchiv Sigmaringen (Prinzenbau). Veranstalter ist der Hohenzollerische Geschichtsverein.
Die Kunstsammlung des Fürstenhauses Sigmaringen, über mehrere Generationen zusammengetragen, wurde aufgrund finanzieller Schwierigkeiten im Zuge der Weltwirtschaftskrise 1927 verkauft. Käufer war ein Konsortium von Kunstsammlern und Kunsthändlern, das in aller Eile von Georg Swarzenski, dem damaligen Direktor des Frankfurter Städels, gebildet worden war, um die Sammlung im Land zu halten.
Im Archiv des Städels ist sehr umfangreiches Material zur Auflösung der Sammlung vorhanden, das von Anja Heuß erstmals ausgewertet wurde. Dabei stellte sich heraus, daß zahlreiche Kunstwerke von jüdischen Sammlern und Händlern aus Frankfurt erworben wurden, die wenige Jahre später Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wurden. So wurde aufgrund der Recherchen von Anja Heuß 2013 der so genannte „Ulmer Schwanenpokal“ an die Erben des jüdischen Rechtsanwaltes Julius Lehmann restituiert und wieder zurückerworben. Der „Ulmer Schwanenpokal“ befindet sich als Dauerleihgabe des Landesmuseums Württemberg heute im Ulmer Museum.
Die Historikerin Anja Heuß ist seit 2009 als Provenienzforscherin für die Staatsgalerie und das Landesmuseum in Stuttgart, seit 2015 ausschließlich für die Staatsgalerie tätig. 2013 war sie Kuratorin der Ausstellung über den jüdischen Kunsthändler Alfred Flechtheim in der Staatsgalerie Stuttgart."
Der Ulmer Schwanenpokal (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart), Foto: H. Zwietasch (CC BY-SA)Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an die schändlichen Verkäufe aus der Hofbibliothek Sigmaringen 2014:
http://archiv.twoday.net/stories/876868418/
http://archiv.twoday.net/stories/843565802/
http://toolbox.bearingpoint.com/de/regulierung/information-detail-regulierung/chancen-und-herausforderungen-der-eidas/3009/
http://imagebase.ubvu.vu.nl/getobj.php?ppn=345603710
Der Abschlussbericht zu den digitalen Bibliotheken der Niederlande enthält nichts dergleichen, sondern liegt nur in einem vollkommen bescheuerten Format als Flipbook ohne anklickbare Links vor.
https://www.kb.nl/organisatie/onderzoek-expertise/informatie-infrastructuur-diensten-voor-bibliotheken/bibliotheekcollecties-in-het-netwerk%20
Im Januar 2015 beanstandete ich, dass man die vorläufige Übersicht in ein PDF gepackt hatte:
http://archiv.twoday.net/stories/1022392966/
Nun ist es noch viel schlimmer. Es gibt keine Linkliste mehr, das Flipbook ist ein völlig ungeeignetes Format und das seinerzeitige PDF hat man, um die Unbequemlichkeit auf die Spitze zu treiben, aus dem Netz geworfen. Überhaupt ist die KB Den Haag hinsichtlich ihrer digitalen Angebote extrem unprofessionell: URLs werden geändert, Texte verschwinden aus dem Netz ... (betrifft insbesondere die Blätterbücher).
Ob die entsprechenden Sammlungen öffentlich zugänglich sind bzw. welchen Umfang sie haben - man erfährt es nicht!
Update: Eine vorläufige Übersicht (Mai 2015) findet sich unter
https://www.kb.nl/sites/default/files/docs/tussentijds-overzicht-digitale-collecties-mei-2015.pdf
Schichtbuch-Handschrift mit Transkription:
http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=mss/120-extrav&distype=start&pvID=start

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/11/british-museum-im-google-art-project.html
http://www.heise.de/tp/artikel/46/46678/1.html
"Der Journalist John Bohannon schildert in Science, wie leicht es ist, sich die Domain eines Wissenschaftsjournales anzueignen und damit zu tun, was immer man mag, z.B. von der Journaldomain zu Rick Astleys "Never Gonna Give You Up" weiterzuleiten.
Das in der elitären Zitationsdatenbank Web of Science geführte Journal Život Umjetnosti (Journal of Contemporary Art) wird seit 50 Jahren vom Institute of Art History in Zagreb publiziert. Dort verpasste man es leider, sich die vormals zum Journal gehörende und im Web of Science ausgewiesene Domain hart.hr weiterhin zu sichern, so dass Bohannon sich diese aneignen konnte und darunter nach Belieben Inhalte publizieren kann - die vormalige Domain des Journal of Contemporary Art schmückt aktuell ein XKCD-Comic."
"Zwischen dem 25. November und dem 9. Dezember 2015 stellt das Nationalarchiv testweise einen Selbstbedienungsscanner zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Gerätes können Dokumente bis zu einer Größe von zu 480 x 360mm gescannt und auf Ihrem eigenen USB-Stick abgespeichert werden ohne dass die oft fragilen Schriftstücke dabei beschädigt werden. Die Benutzung des Scanners ist kostenlos."
http://www.anlux.lu/multi/de/
Es dürften noch Jahrzehnte ins Land gehen, bis die geldgierigen deutschen Archive auf so eine formidable Idee kommen. Übrigens: In den meisten deutschen Universitätsbibliotheken kosten solche schonenden Scans aus normalen Büchern auch nichts.
http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2015/0298
Mehr dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/1022495272/
Bereits 2002 schrieb ich:
"Die Verluste für das regionale und nationale Kulturerbe sind immens."
http://archiv.twoday.net/stories/4581674/#4582262
Eine umfassende Dokumentation der kulturellen Verwüstungen existiert nicht. Beschwichtigung dominiert den parlamentarischen und Presse-Diskurs.
Antwort auf eine parlamentarische Anfrage in Brandenburg 2014
http://peer-juergens.de/wp-content/uploads/2014/06/9167a.pdf
Artikel vom März 2013
http://www.volksstimme.de/kultur/kultur_regional/1146949_Fuer-Museen-laeuft-2014-die-Ankauffrist-ab.html
Artikel vom November 2014
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/kulturgueter-das-letzte-kapitel-der-bodenreform,10809150,29174400.html
Hier habe ich häufig über die Auswirkungen des EALG berichtet:
http://archiv.twoday.net/search?q=ealg
Beispielsweise zum riesigen Aderlass der ULB Halle:
"Auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 1.12.1994 wurden an den Fürst Stolberg-Wernigerode 1584 Handschriftenbände und 50 Inkunabeln, ca. 18.500 alte Drucke und 444 Karten restituiert"
http://archiv.twoday.net/stories/931536877/
http://archiv.twoday.net/stories/861653423/
Gab es irgendwo einen Aufschrei, dass die unersetzlich kostbaren mittelalterlichen und die (unerschlossenen) frühneuzeitlichen Handschriften aus Wernigerode nun in einem hessischen Mini-Kaff eines ungewissen Schicksals harren? Nein.
Tobias Kemper weist mich darauf hin, dass die 2007 nach Meiningen ins Staatsarchiv wiedergekehrten Fragmente
http://www.handschriftencensus.de/news/page:20
2014 bei Reiss versteigert wurden. Nicht die erste unfassbare Entscheidung der Thüringischen Staatsarchive in Sachen Meininger Hofbibliothek, deren rechtlicher Status womöglich ganz anders aussähe, wenn das Land Thüringer genug Eier in der Hose gehabt hätte, ein Rechtsgutachten über die Meininger Sammlungen erstellen zu lassen (Stichwort: Domänenfrage).
http://archiv.twoday.net/search?q=meininge
http://hoesmann.eu/reiss-engelhorn-museum-scheitert-mit-klage-gegen-wikipedia-foto/
"Zur Begründung fü[hrt] das Gericht aus, dass hier durch die Fotografie die Gemeinfreiheit umgangen und letztlich ein neues Schutzrecht geschaffen werden würde. Dieses steht aber gerade nicht im Einklang mit dem Wesen der Gemeinfreiheit. Zudem liegt in der reinen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit, welche noch nicht die [sic, KG] Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz entspricht."
Siehe aktuell
http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/
http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/
http://www.schwaebischhall.de/buergerstadt/geschichte/stadtarchiv/neuerwerbungen.html
jegliche Datierung. man weiß also nicht, wie lang der Erwerb der Chronikhandschrift der Dötschmann-Chronik um 1600 zurückliegt.
Der Kauf erfolgte 2013 nach
http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2061979
Zu Haller Chronikhandschriften:
http://archiv.twoday.net/stories/714908893/
http://archiv.twoday.net/stories/1847380/
Bei einer wohl durchaus vergleichbaren illuminierten Handschrift im Handel hatte Stadtarchivar Maisch mich abgewimmelt (s. Kommentar dort).

http://www.konradlischka.info/2015/11/blog/wir-verlieren-taeglich-tausende-datenpunkte-zeit-und-mediengeschichte/
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/11/24/drk_20151124_2352_74723f6a.mp3
Soweit Müller-Ullrich dort übrigens den Eindruck erweckt, man wisse erst jetzt, dass Einstein in Büdingen war, so ist das falsch, teste Google.
Die dort genannte Handschrift Winands von Steeg war in Heidelberg schon 2013 online:
http://archiv.twoday.net/stories/326525326/

http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/
wiederhole ich meinen Beitrag vom 9. April 2008
http://archiv.twoday.net/stories/4850312/
Ich halte die damalige Einschätzung, was herrschende Meinung ist bzw. war, nach wie vor für zutreffend. Meine Argumente sind nach wie vor gültig.
Zu jüngeren Entwicklungen in diesem Blog (in bewusst kleiner Auswahl):
http://archiv.twoday.net/stories/1022483838/ (2015)
http://archiv.twoday.net/stories/59210222/ (2011, Meinungen, dass Reproduktionsfotos nicht EU-weit geschützt sind)
http://archiv.twoday.net/stories/11581094/ (2011, zu Talke 2010)
http://archiv.twoday.net/stories/5842438/ (2009, zu Stang 2009)
***
Der folgende Text ist in der Kunstchronik 61 (2008), S. 206-208 erschienen.
Klaus Graf: Urheberrecht: Schutz der Reproduktionsfotografie?
Sophia Gräfin Grote behauptet in der Kunstchronik 2008, S. 64 über den Schutz von Fotografien: „Fehlt die hinreichende Individualität (z.B. bei reinen Reproduktionsfotografien von Gemälden), genießen sie dennoch einen gesonderten Leistungsschutz als sog. Lichtbilder (§ 72 UrhG). Eine aktuelle, qualitätsvolle Fotografie eines Rembrandtwerks besitzt auch als Fotografie urheberrechtlichen Schutz, auch wenn das fotografierte Werk gemeinfrei ist“. Ich halte diese apodiktische Aussage für unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die herrschende juristische Meinung in Deutschland den Schutz der Reproduktionsfotografie verneint.
Ansgar Ohly, gewiss kein Außenseiter auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts, formulierte 1995 in der Festgabe für den „Urheberrechtspapst“ Gerhard Schricker: „Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt“ (S. 455). In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: „Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354“. Rechtsanwalt David Seiler, im Internet unter www.fotorecht.de ein rühriger Vertreter der Interessen der Fotografen, musste 2004 in einer Rezension zugestehen: „Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des [!] Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen“ ( http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm ).
Dass Fotokopien kein Lichtbildschutz zukommt, ist unstrittig. Gleiches gilt auch für Scans mit dem Flachbettscanner. Digitalisierungs- oder Mikroverfilmungsunternehmen können sich ebenfalls nicht auf § 72 UrhG berufen, da eine mechanische bzw. technische Reproduktion vorliegt. Im angesehensten und umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage 2006) schreibt Martin Vogel: „Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Textvorlage mechanisch, durch Foto-, Mikro- oder elektrostatische Kopie […] vervielfältigt wird“ (S. 1417). Nicht geschützt seien auch „fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck“ (S. 1418). Der Kommentar distanziert sich ausdrücklich von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts für Faksimile-Drucke, nämlich der Entscheidung „Codex Aureus“ aus dem Jahr 1930 (RGZ 130, 196), bei dem es um ein Faksimile einer Münchner Handschrift ging.
Die bereits erwähnte BGH-Entscheidung „Bibelreproduktion“ von 1989 hat klargestellt, dass Lichtbildkopien nicht geschützt sind. Wer also ein Foto originalgetreu reproduziert („Bild vom Bild“), kann keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.
Da der Bundesgerichtshof auf ein „Mindestmaß an - zwar nicht schöpferischer, aber doch - persönlicher geistiger Leistung“ nicht verzichten wollte (bekräftigt auch in der Entscheidung „Telefonkarte“ aus dem Jahr 2000), ist eine Übertragung dieses Grundsatzes auch auf die strittigen Gemäldereproduktionen möglich. Der Urheberrechtler Wilhelm Nordemann schrieb GRUR 1987, S. 18: „Reproduktionen und Duplikate, die mittels Lichtbild hergestellt werden, lassen zwar Produkte entstehen, die objektiv dem Lichtbildbegriff des § 72 UrhG entsprechen. Sie sind jedoch keine Lichtbilder im Sinne des Gesetzes, weil ihnen das Merkmal der individuellen Gestaltung, das den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung einfacher Lichtbilder veranlaßt hat, notwendigerweise abgeht; Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus. Jede andere Beurteilung würde in zahlreichen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Verlängerung der Schutzfrist und zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Urheberschutz für mittels Lichtbilder hergestellte Vervielfältigungen führen, die keine Bearbeitungsqualität aufweisen.“
Gemäldereproduktionen eines Rembrandt-Gemäldes sollen ja nicht die Kreativität des Fotografen ausdrücken; sie sind umso gelungener, je originalgetreuer sie sind. Völlig im Vordergrund steht die Verbreitung der geistigen Leistung Rembrandts, die aber keinen Urheberrechtsschutz genießt (und auch nie im modernen Sinn genossen hat). Die Individualität des Fotografen soll ganz zurücktreten, sein Gestaltungsspielraum bezieht sich nicht auf den Ausdruck von „Originalität“. Die vielfach vom Durchschnittsbetrachter kaum wahrnehmbaren Unterschiede bei Gemäldefotos beziehen sich auf die handwerklichen Fähigkeiten, nicht auf die persönliche geistige Leistung des Fotografen.
Nicht jede handwerkliche Leistung, und sei sie auch noch so aufwändig, muss mit einem Ausschließlichkeitsrecht honoriert werden. Reproduktionsfotografen werden mit dieser Entscheidung nicht enteignet, sie können ihre Leistung nach wie vor verkaufen, nur eben nicht mittels eines Immaterialgüterrechts.
Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung „Bibelreproduktion“ ausdrücklich das Argument Nordemanns mit der Verlängerung der Schutzfrist zueigen gemacht. Wenn es bei „Flachware“ auf den Zugang zum gemeinfreien Original ankommt (oder auf die Nutzung alter Fotografien - § 72 UrhG hat eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung), dann steht die nach Ablauf der Schutzfrist gegebene Gemeinfreiheit, die ja eine beliebige Nutzung für alle Zwecke vorsieht, nur noch auf dem Papier.
„Kulturgut muß frei sein“ (Kunstchronik 2007, S. 507-510). Wer mit der herrschenden Meinung den Schutz für originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen ablehnt, wie dies die etwa Wikipedia und die Wikimedia Foundation tut, schiebt dem allgegegenwärtigen „Copyfraud“ der Institutionen, die Quasi-Urheberrechte an ihren „Flachware“-Beständen beanspruchen, einen Riegel vor.
Mit Sinn und Zweck des Urheberrechts, das Kreativität und individuelles Schöpfertum fördern soll, wäre ein Schutz der reinen Reproduktionsfotografie nicht vereinbar. Genau so hat das die in den USA maßgebliche Entscheidung Bridgeman Art Library v. Corel Corp. Von 1999 gesehen, die sehr sorgfältig und auch unter Rückgriff auf das Recht Großbritanniens begründet wurde. Fotografische Wiedergaben von Gemälden in der Public Domain unterliegen keinem Copyright, da ihnen, auch wenn sie mit großer Erfahrung und Aufwand angefertigt werden, das für den Schutz entscheidende Moment der Originalität fehlt.
Nochmals: Originaltreue und Originalität des Fotografen schließen sich aus. Die Fotografen-Lobby möchte den Eindruck erwecken, die Reproduktionsfotografie sei geschützt. Da aber von entsprechenden Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren nichts bekannt geworden ist, erscheint das Risiko sehr gering, juristischen Ärger zu bekommen, wenn man Gemäldefotografien gemeinfreier Werke scannt und öffentlich im Internet zugänglich macht.
Zusätze gegenüber der Druckfassung
Ausführlichste Behandlung des Themas in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/3203578/
http://www.fotorecht.de (Beiträge von David Seiler)
Klaus Graf: Kulturgut muß frei sein! (Kunstchronik 2007). Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
RGZ Codex Aureus - Faksimile
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130
BGH Bibelreproduktion - E-Text
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
Bridgeman v. Corel - Wikipedia-Artikel
http://en.wikipedia.org/wiki/Bridgeman_Art_Library_Ltd._v._Corel_Corporation
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022510547/
Rembrandt: SelbstporträtEine Einführung (130 Seiten) durch die Authors Alliance will dazu ermuntern, Open Access in Erwägung zu ziehen.

„Schreibzeug Ludwigsburg um 1765 rem“ von Porcelain: unknown; Photo: Andreas Praefcke - Eigenes Werk (own photograph). Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.
https://www.academia.edu/s/f0001df3b6
hin. Im dritten Anlauf konnte ich wenigstens das Paper von Guy Geldner lesen, der das Netzwerk verlässt. Angesichts von über 1000 Wortmeldungen ist die Diskussion eine Spur unübersichtlich ...
Hier ist ein Schlüsseltext, der aus Anbietersicht auf den Anlass des Abschieds von Academia-edu eingeht:
What you saw a few weeks ago was a temporary experiment that we ran that would guarantee that a paper reached all the followers of particular keywords that you tag your paper with. Right now, because of the volume of papers that are uploaded (around 18,000 per day), there are too many papers to show to every news feed. We’ve had to develop algorithmic filters over the years so that not all papers tagged with, say ‘History’ are sent to the news feeds of the 1.8m people following History. The algorithm tries to figure out, from all the papers tagged with History, which papers to send to the 1.8m followers of that research interest. The same algorithm applies to the other 1.8 million research interests on the site.
We thought of adding something on top of this system, where a user could pay a fee for manual review of their article by a person. This review process would circumvent the algorithm that distributes papers to the news feed, and the review team would decide if the article should be pushed to the entire field. We wanted to see if there was demand for such a feature, and we tested the idea on a subset of users for a day. We then followed up with interviews of the academics involved in the experiment to gauge their views. We didn’t end up pursuing the feature. (Richard Price, vor 18 h)
Statt sich über den bevormundenden Facebook-Algorithmus zu ärgern, kann man dies nun bei Academia.edu tun. Wer eine größere Sichtbarkeit seines Beitrags möchte, kann wie bei Facebook zahlen.
http://www.tomhillenbrand.de/2015/11/23/armer-autor-du-hast-echt-keine-freunde/
zu
http://archiv.twoday.net/stories/1022499606/
Ich dokumentiere die komplette Stellungnahme, aber ohne die Links:
"Am 16. November ging bei Wikimedia Deutschland eine Klage der Stadt Mannheim gegen die Wikimedia Foundation und unseren Verein ein. Die Klage betrifft 17 Fotos gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, die auf Wikimedia Commons hochgeladen worden sind. Die Wikimedia Foundation und wir prüfen derzeit die Klage.
Unsere Organisationen treten seit jeher dafür ein, öffentliche Werke frei und öffentlich zugänglich zu machen. Der Allgemeinheit verpflichtete Einrichtungen wie Museen und Archive verfolgen einen ähnlichen Zweck, und mit zahlreichen von ihnen haben wir in den letzten Jahren gemeinsam daran gearbeitet, gesammeltes Wissen frei zugänglich zu machen. Wir bedauern sehr, dass die Stadt Mannheim und die Reiss-Engelhorn Museen den öffentlichen Zugang zu Werken einschränken, indem sie die Verbreitung von Fotos dieser Gemälde so rigoros verhindern wollen.
Die 17 Werke, um die es konkret geht, sind in den Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim untergebracht. Sämtliche davon wurden von Künstlern erschaffen, die bereits länger als 70 Jahre verstorben sind. Aus diesem Grund sind alle 17 Werke gemeinfrei, das heißt die urheberrechtliche Schutzfrist ist abgelaufen. Sie gehören der Allgemeinheit.
Die Voraussetzungen, unter denen beim Fotografieren gemeinfreier Werke neue Urheberrechte an der Fotografie entstehen können, sind umstritten. Die Stadt Mannheim behauptet, dass es sich bei den besagten Fotos der gemeinfreien Gemälde so verhalte, weil das Museum dafür eigens einen Fotografen bezahlt hat, der Zeit und Aufwand in die Aufnahmen investieren musste. Daraus folgert sie, dass Abbildungen dieser Arbeit nicht frei über Wikimedia Commons geteilt werden sollten.
Wir, Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation, halten die Position der Stadt und des Museums für falsch. Der Schutz von Urheberrechten sollte nicht zweckentfremdet werden, um damit die Verbreitung von Kunst wie jener, die die Reiss-Engelhorn Museen beherbergen, zu kontrollieren und einzuschränken. Es war und ist die Intention von Urheberrechten, einen Schutz für die Mühen kreativer Arbeit zu bieten. Deshalb gilt in Deutschland bereits eine Schutzfrist, die eine ganze Lebensspanne umfasst. Das aber ist nur eine von zwei Seiten, die untrennbar zur Intention von Schutzfristen gehören. Die zweite ist das Interesse am Gemeinwohl: Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden. Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1-Abbildungen der Gemälde handelt. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedingt noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Es kann auch eine zeitintensive und aufwändige Arbeit sein, ein Modellauto aus einem Bausatz zu basteln. Und trotzdem entstehen bei dieser Art der originalgetreuen Reproduktion keine neuen Urheberrechte.
Welche Folgen drohen für ehrenamtliche Helfer von Wikipedia und dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons – und für alle, die täglich diese Projekte nutzen? Sollte die Stadt Mannheim sich durchsetzen, müssten nicht nur Dateien gelöscht, sondern künftig jedwede Verwendung gemeinfreier Bilder in Wikipedia geprüft werden. Wikipedia würde erheblich weniger bunt. Die Öffentlichkeit würde von der Nutzung gemeinfreier Werke weitestgehend ausgeschlossen. Das ist nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der Stadt Mannheim und der Reiss-Engelhorn Museen sein:
In der ganzen Welt haben es sich Kulturinstitutionen wie das Amsterdamer Rijksmuseum oder die Dänische sowie die Britische Nationalgalerie zum Ziel gemacht, freien Online-Zugang zu ihren Gemälden herzustellen. Hier in Deutschland arbeiten wir seit Jahren zusammen mit Institutionen am gleichen Ziel. Wikimedia Deutschland und unsere Partner haben allein 2015 mehr als 30 deutsche Institutionen in Projekten wie Coding da Vinci bei der Freigabe und kreativen Verwendung ihrer digitalen Bestände begleitet. Erst am vergangenen Wochenende trafen sich in Vertreter deutscher Museen, Archive und Bibliotheken in Hamburg, um sich in der Konferenzreihe Zugang gestalten! über Zukunftsstrategien für das kulturelle Erbe auszutauschen. Gleichzeitig können wir in diesen Tagen lesen, dass in Hamburg das Museum für Kunst und Gewerbe ein Zeichen setzen will, indem es gemeinfreien Bestand auch frei zur Verfügung stellt. Auf der anderen Seite des Atlantik beschreibt die New York Times eine neue Bewegung für Online-Offenheit von Museen weltweit.
Das sind großartige Perspektiven für kulturelle Teilhabe in Deutschland und weltweit. Millionen Menschen benutzen Wikipedia jeden Tag, um Dinge jenseits der Wände um sie herum zu entdecken, um Neues zu lernen. Wir sollten nicht darauf beharren, die Grenzen physischer Räume digital nachziehen zu wollen.
Christian Rickerts
Geschäftsführender Vorstand "
Kommentar: Der angebliche Schutz der Reproduktionsfotografie dient vor allem einem Zweck: der Remonopolisierung gemeinfreien Kulturguts!
Es gibt zum Thema hier an die 50 Beiträge, die teilweise auch detailliert juristisch argumentieren:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Da es um digital erreichbare Fotos geht, gilt auch hier: Gemeinfreies muss auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben! Das ist die Überzeugung der EU-Institutionen.
Zum dritten Mal der Hinweis auf die Vorgaben von EU und Europeana:
2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut."
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
"Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden."
Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom "Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte"
Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/
http://archiv.twoday.net/stories/1022510547/

„Alfried Wieczorek (cropped)“ von Bruchbilder - Selbst fotografiert. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
Wasserzeichenfrei, aber ohne Permalinks. Die Bilder sind als gemeinfrei gekennzeichnet oder stehen unter verschiedenen freien Lizenzen.
Siehe auch
https://kaffeeringe.de/4591/stadtarchiv-stellt-15000-fotos-unter-freier-lizenz-online/

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-zerschlagung-des-wissenschaftsstandorts-wuerzburg-durch-eine-verlegung-des-staatsarchivs
Mein Aufruf gestern
http://archiv.twoday.net/stories/1022509357/
war offenkundig erfolgreich.
31 Unterstützer von Archivalia (gestern: 4) sind alles andere als überwältigend, aber Archivalia hat sich an die Spitze der Unterstützer gesetzt und bringt mehr Unterstützer bei als die beiden VdA-Adressen.

Das Wiki bietet ab 1973 E-Texte der Beiträge in den Jahresheften bzw. Jahrbüchern, leider keine Scans, sondern fehlerhafte OCR-Texte. Es fehlen auch Aufsätze, in einem Fall sind die Anmerkungsziffern angegeben, aber es heißt lapidar am Ende:
"Anmerkungen und Literatur beim Verfasser." (Eine Autorin!!)
http://wiki.ghv-villingen.de/?p=2782
Inhaltlich interessierte mich insbesondere der Aufsatz über Villingens Stadtpatrone in einer Predigt von 1683/4
http://wiki.ghv-villingen.de/?p=5720
#histverein
https://www.openpetition.de/petition/online/keine-zerschlagung-des-wissenschaftsstandorts-wuerzburg-durch-eine-verlegung-des-staatsarchivs
(Rechts: Woher kommen Unterstützer)

Quelle: http://www.br.de/radio/bayern2/bayern/bayernchronik/wuerzburger-staatsarchiv-verlegung-kitzingen-wider-willen-100.html
Harald Müller: Rezension zu: Scholz, Sebastian; Schwedler, Gerald; Sprenger, Kai-Michael (Hrsg.): Damnatio in memoria. Deformation und Gegenkonstruktionen in der Geschichte. Köln 2014 , in: H-Soz-Kult, 11.02.2015, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-23580
Siehe auch
http://damnatio-memoriae.net/
Inhaltlich darf ich auf die von mir behandelten "Schand-Denkmäler" verweisen:
Klaus Graf: Das leckt die Kuh nicht ab. "Zufällige Gedanken" zu
Schriftlichkeit und Erinnerungskultur der Strafjustiz, in:
Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, hrsg. von Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, S. 245-288
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://archive.is/Afmyb

„Görlitz - Verrätergasse 07 ies“ von Frank Vincentz - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
https://marielebert.wordpress.com/2015/10/25/manuscripts/
Von den Handschriften der BM Avranches liegen nicht wenige komplett online vor auf:
http://bvmm.irht.cnrs.fr/

https://www.academia.edu/18606582/Books_and_articles_across_borders_and_languages_1990-2015_PDF_
Dass die vielen Transkriptionen von Urkunden des 13. Jahrhunderts als WORD-Dokumente vorliegen, ist nicht gerade vorbildlich.
Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2015/11/23/santabbondio-1010-2010-storia-e-documenti-del-monastero-benedettino-di-como/
#histmonast

http://www.iuwis.de/blog/hier-ist-die-rose-hier-tanze-wie-kreativit%C3%A4ts-und-innovationsf%C3%B6rdernd-wird-die-bildungs-und-wis
http://www.finebooksmagazine.com/press/2015/11/sothebys-to-auction-twelve-exceptional-items-from-the-valmadonna-trust-library.phtml
http://www.sothebys.com/fr/auctions/2015/valmadonna-trust-library-part-i-n09443.html
Zur Sammlung hier:
http://archiv.twoday.net/stories/18112379/ (2011)

http://www.zora.uzh.ch/view/authors_for_linking_in_citation/Schott=3AClausdieter=3A=3A.html
Darunter auch
Clausdieter Schott: „Bürger und Bauer scheidet nichts als ein Zaun und eine Mauer“ – Studie zu einem Rechtssprichwort, in: Signa Iuris 13, Halle/Saale 2014, S. 273-292
Von mir besprochen 2014:
http://archiv.twoday.net/stories/1022377321/
Auch bei Beiträgen Schotts, die anderweitig OA sind wie
http://dx.doi.org/10.5169/seals-169822
fehlt in ZORA ein entsprechender Hinweis!
Yarden Katz im Boston Review zum Streit um die CRISPR-Patente:
[W]e should imagine a way to distribute research products that considers the ethical and social responsibilities of scientists to the public. We can take a leaf from the software world’s book and sketch a free biology (as in “free software”) that respects these responsibilities. This will require new mechanisms for describing research ownership and sharing that are in the public interest and that support the university’s research branch.
In thinking about how to correct the patenting system’s violation of the commons, Yochai Benkler has proposed that research communities adopt open, “publicly minded” licensing of the sort used in the software field. This would allow academics to change the way their work may be used without having to wait for legal reforms. These commons-based licenses can also explicitly allow for humanitarian applications of research and technology, which are otherwise largely sidelined by private ownership. As Benkler noted, coordinated adoption by researchers of such mechanisms would give universities “substantial negotiating power with the biotechnology and pharmaceuticals industries.”
https://bostonreview.net/books-ideas/yarden-katz-who-owns-molecular-biology?Src=longreads
Via
https://www.perlentaucher.de/magazinrundschau/2015-11-10.html (dort weitere informative Links zu CRISPR)

"Crystal Structure of Cas9 in Complex with Guide RNA and Target DNA" by Hiroshi Nishimasu, F. Ann Ran, Patrick D. Hsu, Silvana Konermann, Soraya I. Shehata, Naoshi Dohmae, Ryuichiro Ishitani, Feng Zhang, and Osamu Nureki - Crystal Structure of Cas9 in Complex with Guide RNA and Target DNA http://dx.doi.org/10.1016/j.cell.2014.02.001. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Commons.
http://www.cerl.org/resources/provenance/geographical
#buchgeschichte
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kuerzungen-des-kulturetats-londons-schuld-13923320.html
Schnickschnack-Anwendung mit dämlicher Lupe. Wieso kann die BM Nantes nicht einen brauchbaren Viewer anbieten?
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022438816/

https://www.ub.uni-leipzig.de/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=527&cHash=a3411eb0d99f5a532c428df32bc652da
Besseres:
http://www.info-tv-leipzig.de/news/info-tv-news/allgemein/wertvolle-handschriften-aus-dem-mittelalter/
http://www.kiwi-verlag.de/blog/2015/11/19/gehobener-wortschatz-gute-nachrichten-ueber-ein-verschuettetes-verlagsgedaechtnis-und-ueber-den-wiederaufbau-des-koelner-stadtarchivs/
