Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/der-stern-glaubt-ein-monopol-auf-fakten-zu-haben/

Was ist denn so schlimm daran, wenn jemand, der für die Presse einen Fragenkatalog beantwortet, den auch online stellt? Das nennt sich Transparenz und sollte auch bei Journalisten als Tugend gelten. Einen urheberrechtlichen Schutz einer Reihe von Fragen kann ich auch nur ausnahmsweise erkennen.

Und wenn Presseorganen Bürgern oder Bloggern nach Veröffentlichung der Story Auskunft erteilen, welche Auskünfte eine Behörde ihnen gegeben hat, dann hat das nix mit Quellenschutz zu tun. Denn das, was die Stadt einem Presseorgan gibt, muss sie nach Art. 3 GG allen mitteilen.

Update: FDP legt Rechtsmittel ein - gut so!
http://meedia.de/print/fdp-legt-rechtsmittel-gegen-stern-ev-ein/2012/11/13.html

Antworten ohne Fragen:

http://www.fdp.de/FDP-Wir-stehen-fuer-Transparenz/3822c16474i1p409/index.html

Update: Beschluss des LG HH
http://openjur.de/u/580488.html

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1100

Glückwunsch an Maria Rottler. Ich selbst habe bislang drei Beiträge dort veröffentlicht:

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1161
Abschied von der Gymnasialbibliothek Stralsund, einst im Katharinenkloster unterbracht

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/602
Über 130 Handschriften der Vaticana aus der ehemaligen Lorscher Klosterbibliothek frei im Internet zugänglich

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/315
Liber Vitae des Abts Peter Gremmelsbach von St. Peter im Schwarzwald ist online

Ich habe meinen hier veröffentlichten Offenen Brief an den Bürgermeister der Stadt Wismar, der im übrigen auch den Vorsitz des Landesverbands des DBV innehat, mit einer Einleitung auch in LISA veröffentlicht:

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

Der Bürgermeister hat bisher noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung für nötig erachtet.

***

"Die Kritik am Verkauf einer knapp 6000 Bücher umfassenden historischen Bibliothek durch die Hansestadt Stralsund wächst. Der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern bezeichnete den Verkauf am Dienstag „als Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“.
Die Veräußerung an einen privaten Antiquar sei ein für eine Kulturnation unakzeptabler Vorgang."
...
Bibliotheken: Museumsverband kritisiert Stralsunder Bücherverkauf - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/buecher/bibliotheken-museumsverband-kritisiert-stralsunder-buecherverkauf_aid_859698.html (dpa)

Der offene Brief:

http://www.museumsverband-mv.de/fileadmin/user_upload/Museumstag/kulturgut.pdf

Kulturerbe und der Vertrag der Generationen
eine Stellungnahme des Museumsverbandes zu den Verkäufen aus dem Stralsunder Stadtarchiv

Den jetzt bekannt gewordenen Verkauf von Beständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv sieht der Vorstand des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern als Präzedenzfall eines zu
beobachtenden wachsenden Klimas der Missachtung immaterieller kultureller Werte in Mecklenburg/Vorpommern.

Die offenbar durch die Stralsunder Bürgerschaft und Verwaltung gebilligte Veräußerung ist als Folge des anhaltenden öffentlichen Verständnisses von Kultur als "freiwillige kommunale Aufgabe" zu
sehen.

Die mit Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Museen durchgeführte finanzielle Bewertung des Kulturgutbestandes führt zu einer Ersetzung von Werten durch Preise im administrativen Verständnis und befördert diese Tendenz weiter. Sie befördert ein rein ökonomisches Verständnis öffentlicher Aufgaben und die Aufkündigung der als Generationenvertrag zu verstehenden Pflicht zur Bewahrung des Patrimoniums, der Pflege und Weitergabe uns durch vergangene Generationen übergebener Kulturgüter.

Der Museumsverband Mecklenburg Vorpommern versteht die Sicherung der Unveräußerlichkeit von Kulturgut in öffentlichem Besitz als unabdingbare Aufgabe einer Kulturnation. Einlieferer, Spender und Sammler vergangener Generationen haben Objekte häufig genau aus dem Grunde öffentlichen Sammlungen übergeben, weil sie diese als dauerhaften Besitz der Gesellschaft, durch die Institution treuhänderisch verwaltet, bewahrt wissen wollten.

Die nun offenbar gewordene Veräußerung von Kulturgut aus öffentlichen Sammlungen bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes gegenüber den Einlieferern vergangener Generationen, eine nachhaltige Veränderung des Verständnisses der Funktion öffentlicher Archive, Museen und
Sammlungen und einen für eine Kulturnation unakzeptablen Vorgang.

Dass dieser Verkauf aus der Sammlung einer „Weltkulturerbestadt" stattfindet ist einerseits Grund für die öffentliche Aufmerksamkeit für den Vorgang, andererseits lässt er erahnen, wie weit die Erosion
des Verständnisses einer Kulturpflicht der öffentlichen Hand bereits fortgeschritten ist.

Wenn UNESCO-Welterbestätten den Verkauf von Kulturgütern salonfähig machen, wird es schnell Nachahmer geben und Kulturgut wird zum Ramschobjekt und zur Finanzierungsquelle anderer
öffentlicher Aufgaben.

Der Vorstand des Museumsverbandes schließt sich den von Wissenschaftlern und Bürgern ausgelösten Protesten an und bedauert außerordentlich den für unser Land entstandenen
Imageschaden.


Genau!

Zum Vertrauensschutz siehe auch

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/Y8nwEGc7PF4

***

Unterzeichnen:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek (1900 Unterstützer)

Facebook

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund (350 Likes)

***

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Update:

Die Bibliotheksverbände schweigen weiter. Allerdings habe ich telefonisch mit Dr. Frank Pille, dem Leiter der Schweriner Landesbibliothek und geschäftsführendem Vorsitzenden des DBV in MV, vereinbart, dass ich folgende Äußerungen verwenden darf:

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern möchte den Ergebnissen der durch die Stadt Stralsund angekündigten Begutachtung nicht vorgreifen. Er ist an einer sachlichen Lösung der Angelegenheit interessiert. Das beinhaltet die Rückführung der Bestände und die Rückabwicklung des Verkaufs. Er will behilflich sein, wenn es um eine - auch temporäre - sachgemäße Lagerung der Stralsunder Buchbestände geht. Das bisherige Presseecho war insofern hilfreich, als es künftigen ähnlichen Veräußerungen vorbeugt.

Soweit Pille. Dazu muss man wissen, dass der Vorsitz des DBV MBV bei genau jenem Wismarer Bürgermeister liegt, der auf meinen offenen Brief noch nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung reagiert hat. Der Politiker kann daher den Verband knebeln und von einer deutlicheren öffentlichen Stellungnahme abhalten.

***

Über Google ist lesbar:

http://www.abendblatt.de/region/article111002038/Verkauf-von-historischer-Bibliothek-sorgt-fuer-Empoerung.html

Verkauf von historischer Bibliothek sorgt für Empörung

Stralsund trägt seit 2002 den Titel einer Welterbestadt. Heimlich hat sie sich nun von einem antiken Bibliotheksbestand getrennt.

Von Martina Rathke

Zitat:

"Die Veräußerung sorgt mittlerweile nicht nur bei deutschen Fachverbänden, sondern auch im Ausland für Empörung. Einer Petition im Internet haben sich rund 1900 Menschen angeschlossen, darunter aus Kanada, Großbritannien oder den USA. Zuvor hatte der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) Aufklärung über den Verkauf gefordert.

Die Stadt hält sich weiter bedeckt und macht weder Angaben zum Kaufpreis, zum Grund des Verkaufs oder zur Liste der verkauften Bücher. Stadtsprecher Peter Koslik sprach am Dienstag von einem "Stau an offenen Fragen" und verwies auf das externe Gutachten, dass die Stadt erstellen lassen will, um die Vorgänge aufzuklären.

Indes gehen Fachleute davon aus, dass die Bibliothek unwiederbringlich zerschlagen ist. "Die Gymnasialbibliothek ist in ihrer Gesamtheit verloren", sagte Landesarchivar Martin Schoebel in seiner Funktion als Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern. Bücher aus dem verkauften Bestand werden seit einigen Tagen über das Internet – teilweise zu vierstelligen Kaufpreisen - angeboten und verkauft.

Das Innenministerium als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde hat das Kultusministerium und die Stadt Stralsund um Stellungnahmen gebeten. Das Ministerium setze alles daran, zu klären ob gegen die geltende Satzung des Archivs und das Archivrecht verstoßen wurde, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium habe weder dem Kultusministerium noch der Stadt eine Frist für die Stellungnahmen gestellt. Es sei nicht üblich, anderen Behörden Fristen zu setzen."

***

"Nach dem Archivar-Verband kritisiert nun auch der Museumsverband von Mecklenburg-Vorpommern den im Juni vom Stadtrat beschlossenen Verkauf von Stralsunder Bibliotheksbeständen und Pomeranica. Es handele sich um einen „Präzedenzfall der Missachtung immaterieller kultureller Werte“. Einer Meldung der Ostsee-Zeitung zufolge wurden für die fast 6000 Bände nur 95 000 Euro erlöst. Im Internetangebot finden sie sich für bis zu 7000 Euro pro Band wieder. Trotzdem will die Stadt Stralsund, wie ihr Sprecher der Berliner Zeitung bestätigte, auf ein Gutachten warten, bis sie den Weiterverkauf ihres Erbes möglicher Weise stoppt. (BLZ)"
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/stralsunder-bibliothek-als-schnaeppchen-,10809150,20861768.html


http://www.fr-online.de/neonazi-terror/berliner-verfassungsschutz-neuer-skandal-um-aktenvernichtung-,1477338,20859232.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berliner-verfassungsschutz-liess-rechtsextremismus-akten-schreddern-a-866981.html

"Der Skandal um die rechtswidrige Vernichtung von Akten beim Berliner Verfassungsschutz weitet sich möglicherweise aus. Laut einem Bericht der „Bild“- Zeitung (Mittwochausgabe) wurden bereits 2010 zahlreiche Unterlagen zum Rechtsextremismus geschreddert. Die Behörde wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.

Die Zeitung berief sich in ihrem Bericht auf die Innenverwaltung. Danach sollen die jetzt vernichteten Akten entgegen der Vorschriften nicht zunächst dem Landesarchiv vorgelegt worden sein." (FR)

Thomas Wolf rief in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Archivfragen" dazu auf, Strafanzeige wegen Verwahrungsbruchs zu stellen.

Ohne Proxy einsehbar. Links unter

http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschrift_f%C3%BCr_historische_Waffen-_und_Kost%C3%BCmkunde


Briefe aus dem nationalsozialistischen Wien ins Londoner Exil.

"Das Deutsche Literaturarchiv Marbach hat ca. 600 Briefe der österreichischen Schriftstellerin Ilse Aichinger an ihre Zwillingsschwester Helga Michie erhalten. Der Briefwechsel setzt im Juli 1939 ein, als die 17jährige Helga mit einem der letzten Kindertransporte Richtung London aufbricht. Während Ilse Aichinger zum Schutz ihrer jüdischen Mutter in Wien bleibt, versucht Helga im englischen Exil, Aufenthaltsgenehmigungen für ihre Verwandten zu erwirken. Das Nachkommen scheint nur eine Frage der Zeit. Mit dem Kriegsbeginn im September 1939 zerschlägt sich die Hoffnung. Zum Wiedersehen kommt es erst Ende 1947.

Die inhaltsreichen, oft mehrere Seiten langen Briefe an die Schwester sind nicht nur eindrucksvolle und oft berührende Dokumente in Hinblick auf Krieg, Exil und Nachkriegszeit; sie spiegeln auch die Entwicklung der jungen Schriftstellerin wider, geben Auskunft über die Entstehung ihres Romans »Die größere Hoffnung« und andere literarische Arbeiten, über den deutschen und österreichischen Literaturbetrieb, die Gruppe 47, die Bekanntschaft mit dem Dichter Günter Eich, die Ehe und die lebenslange Zusammenarbeit der beiden Künstler. Bis in die Gegenwart reicht das postalische Zwiegespräch der Schwestern, die heute noch bzw. wieder in London und Wien leben.

Erworben wurde das umfangreiche und wichtige Briefkonvolut durch die S. Fischer Stiftung, die das DLA schon 2005 beim Ankauf des Vorlasses der Schriftstellerin großzügig unterstützt hatte. Der Briefwechsel der Zwillingsschwestern liegt nun vollständig in Marbach.

Ilse Aichinger gilt als eine der bedeutendsten Repräsentantinnen der deutschsprachigen Nachkriegsliteratur. Neben dem Roman »Die größere Hoffnung« verfasste sie Kurzgeschichten, Hörspiele und Gedichte. Sie war Mitglied der Gruppe 47. Helga Michie strebte zunächst eine Laufbahn als Schauspielerin an (zu sehen z.B. im Film "Der dritte Mann"), bevor sie sich der bildenden Kunst zuwandte. Im November 2011 wurden die Schwestern 90 Jahre alt."

Quelle: Deutsche Literaturarchiv Marbach, PM 69/2012 v. 12. November 2012

Soeben wurde gemeldet:

http://www.ostsee-zeitung.de/stralsund/index_artikel_komplett.phtml?SID=0060c055fdb947afd24bb9a77062b241&param=news&id=3604482

"Ende des Rätselratens um die Verkaufssumme für knapp 6000 Bände der historischen Gymnasilbibliothek aus den Beständen des Stralsunder Stadtarchivs: Nach OZ-Recherchen sind 95 000 Euro dafür in die Kasse der Hansestadt geflossen."

Via
http://www.facebook.com/HansestadtStralsund/posts/555483711135339

Dort wird zutreffend festgestellt, dass die Stadt ein schlechtes Geschäft gemacht habe. Ich würde mal sagen: Das war ein Schnäppchen für die Hassolds. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Die Blamage und der eingetretene Image-Schaden für die UNESCO-Welterbe-Stadt am Sund wiegt jetzt schon schwerer als dieses - schwäbisch gesagt - "Nasenwässerle" zugunsten des Stadthaushalts.

***

Die Petition steht bei 1703 Unterschriften:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Facebook bei 340 Likes.

Danke fürs Weiterverbreiten!

***

Infobib erinnerte an die Affäre, dass die in Stralsund 2002 gefundenen Einbäume durch unsachgemäße Lagerung verrottet sind:

http://infobib.de/blog/2012/11/12/petition-zur-rettung-der-stralsunder-archivbibliothek/

Schmalenstroer schloss sich den Protesten an:

http://schmalenstroer.net/blog/2012/11/die-causa-stralsund/

***

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Gerhard Schmitz hat mir erlaubt, seine im Deutschen Archiv 68 (2012), S. 175 erschienene Besprechung des Buchs von Gantert - siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/97047409/ - hier nochmals veröffentlichen und mir den folgenden E-Text zur Verfügung gestellt, wofür ich ihm herzlich danke.

Klaus Gantert, Elektronische Informationsressourcen für Historiker (Bibliotheks- und Informationspraxis 43) Berlin/Boston 2011, De Gruyter Saur, IX u. 428 S., ISBN 978-3-11-023497-8; e-ISBN ~023498-5, EUR 59, 95. – Dieses Buch wendet sich an Bibliothekare und Historiker gleichermaßen mit dem Ziel, deren „Informationskompetenz“ und „Ressourcenkompetenz“ zu fördern. Insofern bietet es einen kompetenten Überblick über das gesamte Feld und erläutert so ziemlich alles, was erläutert werden kann: von den Booleschen Operatoren bis zu den Grundfunktionen einer Datenbank (und den Recherchen darin), von National- bzw. Allianzlizenzen bis zu Fernleihe und Dokumentenlieferdiensten. Angesichts der ständig steigenden und auch von Fachleuten nur noch schwer zu überblickenden, in der Qualität einzelner Angebote sehr unterschiedlichen Datenflut liegt hier ein kundiger Führer vor, den man sicher nicht in einem Zug durchlesen, den man aber selektiv immer wieder gerne in die Hand nehmen wird. Wer wissen will, wie man mit OPACs hantieren kann, welche Fachbibliographien es gibt, wo und wie man Zeitschriftenliteratur aufspürt, was es mit e-Books und „Digitalen Bibliotheken“ auf sich hat, der wird hier kompetent informiert. Natürlich handelt es sich um eine Auswahl, und darüber kann man im Einzelfall immer verschiedener Meinung sein, auch was die Gewichtung angeht. Gewiss ist eine Vorstellung von Jstor oder des RI-OPACs Pflicht, aber ob es sich bei letzterem wirklich um die „umfassendste mediävistische Fachbibliographie weltweit“ handelt? Oder ob nicht – in aller Bescheidenheit – auch ein Hinweis auf den Monumenta-OPAC sinnvoll gewesen wäre, der sehr viel an unselbständiger Literatur enthält? Dass solche Kataloge und auch andere „Generalbibliographien“ spezielle Adressen nicht überflüssig machen, wird ganz zu Recht betont, hier sei nur die „Bayerische Landesbibliothek online“ erwähnt, die u.a. so bedeutende Handschriften wie den Cozroh-Codex in digitalisierter Form enthält. Die digital verfügbaren Quelleneditionen wie die Library of Latin Texts, die Acta Sanctorum und der Migne werden in dem Oberkapitel „E-Books“ abgehandelt, darunter auch die „digitalen Monumenta“, die, wenn man von dem kleinen Manko der leidigen „moving wall“ absieht, zu einem unverzichtbaren Rechercheinstrument geworden sind (die „iMGH“ stecken allerdings noch in den Kinderschuhen und werden dort für‘s erste auch bleiben). Daneben sind natürlich „Digitale Bibliotheken“ für alle Historiker von Bedeutung, und falls es noch jemand nicht weiß: die bedeutendste dieser Art ist „Google-Books“, die auch eine Volltextsuche ermöglicht. Dass irgendwelche (auch sehr fragwürdige) „Rechteinhaber“ die Benutzung allzu oft höchst misslich gestalten, steht auf einem anderen Blatt, hätte aber vielleicht kritisch angemerkt werden können (generell wird zu wenig erörtert, welche Hindernisse vor dem unschuldigen Benutzer gelegentlich aufgetürmt werden und unter welchen prohibitiven Bedingungen eine Benutzung überhaupt möglich ist; was De Gruyter Saur z.b. mit der [nicht erwähnten] Germanischen Altertumskunde online betreiben, ist schlicht ein Skandal, der schlappe 26.490,00 € kostet.). Immerhin: es gibt mittlerweile jede Menge im Netz, ob es sich um Handschriftenkataloge (manuscripta mediaevalia), wichtige Lexika (von Zedlers Universallexikon bis zu Meyers großem Konversationslexikon, 6. Aufl., 1905-1909) handelt oder um Biographien wie die ADB (NDB mit Einschränkungen) oder WBIS (World Biographical Information System) – man kann oft mit Hilfe seines PCs mehr erforschen als selbst in einer gut sortierten Bibliothek. Für den Mediävisten von großem Interesse ist, was er unter „Handschriftliche Quellenmaterialien“ (S. 261-288) findet. Leider sind hier aber die großen Handschriftenpublikationen wie CEEC, CESG oder auch das Angebot der Bayerischen Staatsbibliothek nicht beschrieben. Für die Mittelalterforschung von Bedeutung ist natürlich auch das Angebot im Bereich der Historischen Hilfswissenschaften, wo für alle Teildisziplinen viel Nützliches bereitsteht (hier sollen beispielhaft genannt werden das online verfügbare Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden in Marburg oder die Kaiserurkunden in Abbildungen, der Orbis latinus oder der Grotefend u.a.m.). Während der Abschnitt „Geschichte in den Massenmedien“ (S. 341-372) eher für den (akademischen) Unterricht von Belang ist, verdienen die Seiten 373-390 (Geschichtswissenschaftliche Rezensionen und wissenschaftliche Kommunikation) die gründliche Lektüre des Mediävisten: Es haben sich mit H-Soz-u-Kult, den sehepunkte(n) oder recensio.net (ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Staatsbibliothek, dem DHI Paris und dem IEG Mainz) Rezensionsportale von anerkannter Qualität gebildet, die den gedruckten Rezensionen in Fachzeitschriften, die bekanntlich immer mit gehöriger Verspätung unter die Leute kommen, mit Sicherheit den Rang ablaufen werden und die sich darüber hinaus auch zu wissenschaftlichen Kommunikationsplattformen entwickeln. Abgesehen von üblichen Beigaben (Literaturverzeichnis, Register) enthält das Buch zum Schluss ein durchaus nützliches „Verzeichnis der behandelten Informationsressourcen“ (S. 414-438).

Hadmut Danisch zieht vom Leder:

http://www.danisch.de/blog/2012/11/06/teuflische-sicherheit/

http://googlebooks.byu.edu/

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/media/nordmagazin13719.html

Rasch gucken! Wird demnächst depubliziert.

Es kommen nur kritische Stimmen zu Wort. Der OB hat mehrfache Bitten des NDR um ein Interview abgeschlagen.

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

stralsund_ndr_screenshot

google_websuche_archivbibliothek_stalsund_11112012

Mit Chrome-Incognito-Fenster, also nicht personalisiert.

Auch in anderen Stralsunder städtischen Gebäuden, meldet die Ostsee-Zeitung.

Um sich über Schimmelbefall und was man dagegen tun kann zu informieren, kann man beispielsweise Archivalia lesen:

http://archiv.twoday.net/search?q=schimmel

Oder

http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/grundlagen/klima-hygiene.html#ue1-text

http://www.fr-online.de/kultur/archiv-stralsund-verschleudert-sein-erbe,1472786,20843730.html

[auch in der Berliner Zeitung:

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/archiv-stralsund-verschleudert-sein-erbe,10809150,20843730.html ]

Ein guter Artikel von Nikolaus Bernau, den ich im folgenden kommentiere.

Stralsund an der Ostsee war einst Hansestadt und fast zwei Jahrhunderte lang Hauptstadt von Schwedisch-Pommern, entsprechend bedeutend ist das Stadtarchiv. Entstanden seit dem 17. Jahrhundert als Archiv des Rats, bewahrt es reiche Bestände an Urkunden, Bildern und Büchern. Eine Sammlung, die jetzt zum Zentrum eines Skandals geworden ist.

Es wird gleich zu Anfang deutlich, dass die Gymnasialbibliothek und die Archivbibliothek Teil eines großartigen archivischen Ensembles sind.

Am 5. Juli beschloss nämlich das Stadtparlament, wesentliche Buchbestände des Archivs zu verkaufen. Etwa 2500 Titel mit rund 6000 Bänden, von denen viele aus dem 17. und 18. Jahrhundert stammen. Die Sitzung fand nicht öffentlich statt. Mitte Oktober wurde der rührige Wissenschaftliche Archivar der TU Aachen, Klaus Graf, auf den Vorgang aufmerksam. Er initiierte inzwischen eine Unterschriftenliste gegen den Verkauf und mobilisierte die Fachverbände. Denn in der Archivsatzung steht eindeutig: „Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich.“

Es heißt zwar RWTH und nicht TU Aachen, aber das ist egal. Statt Unterschriftenliste wäre Internetpetition passender gewesen, aber dieses neumodische Teufelszeug ist ja mit Gratismentalität durchseucht.

Die Stralsunder Stadtarchivarin hat von Oberbürgermeister Alexander Bedrow (CDU) Anweisung erhalten, nur noch den Pressesprecher Peter Koslik sprechen zu lassen. Auch der sagt, er dürfe nichts sagen außer, dass die Käufer auf Vertraulichkeit bestanden hätten. Daher die nichtöffentliche Sitzung, daher werde auch die Verkaufssumme nicht bekannt gegeben.

Bevor der Maulkorb verhängt wurde, war Koslik gesprächiger. Der Ostseezeitung teilte er mit, es habe sich um nur um „einen Teil“ der einstigen Bibliothek des Städtischen Gymnasiums gehandelt, die seit 1945 im Archiv lagere, aber nicht katalogisiert sei und nur „minimale regionalgeschichtliche Bedeutung“ habe. Es handele sich vor allem um „unterrichtsbegleitende“ sprachwissenschaftliche und theologische Bücher, nicht aber um wichtige Pommeranica.


Die Stadt kann nicht hergehen, zunächst der Presse Auskünfte zu geben, dann aber eine Informationssperre zu verhängen. Ich halte das für rechtswidrig und habe daher Klage eingereicht:

http://archiv.twoday.net/stories/202637268/

Durch Geschenke gewachsen

Schon diese Aussagen wären skandalös genug. Ist doch die Stralsunder Gymnasiums-Bibliothek eine der ältesten erhaltenen deutschen Bildungssammlungen gewesen, wie der Archivars-Verband in seiner Protestnote festhält, über Jahrhunderte durch Geschenke der Bürger und Ankäufe gewachsen. Es handelt sich auch nicht um „Teile“ dieses Bestandes, sondern, wie Klaus Graf ausrechnete, um mehr als 90 Prozent. Auch ist er im 2004 erschienenen bundesweiten „Handbuch der historischen Buchbestände“ eindeutig als Teil des Stadtarchivs verzeichnet, fällt also unter das Verkaufsverbot.


VdA:
http://archiv.twoday.net/stories/202635163/

Meine Rechnung:

http://archiv.twoday.net/stories/202637191/

Vor allem aber zeigt der Blick auf die aktuell im Internet stehenden Angebote des Antiquars Peter Hassold: Es handelt sich keineswegs nur um Reclam-Heftchen für Schüler. Viele Titel, oft prachtvoll illustriert, verweisen auf die engen Verbindungen Pommerns nach Mecklenburg, Dänemark und Schweden, Bekanntmachungen des Stockholmer Hofes sind darunter, aber auch Rarissima, die bisher auf keiner Auktion gehandelt worden sind. Sogar Bücher, die von den Autoren handschriftlich der Stadt und ihrem Gymnasium gewidmet wurden, sind zu finden, ebenso Bestände der bedeutenden Löwenschen Sammlung. Selbst wenn, was bisher nicht einmal von der Stadt behauptet wurde, diese Bestände in Stralsund doppelt vorhanden gewesen sein sollten: Die Landesbibliothek in Schwerin hätte solche Pommeranica sicherlich gerne erworben, dort fehlen sie nämlich.

Ausgezeichnete Zusammenfassung der Sachlage!

Die Verkäufer haben es sogar unterlassen, die Eigentumsstempel in den Büchern ungültig zu machen. Es kann also in Zukunft weder unterschieden werden zwischen Beständen, die gestohlen wurden, und solchen, die verkauft wurden. Und hat die Stadt inzwischen den Antiquar aufgefordert, mit den möglicher Weise rechtswidrigen Verkäufen aufzuhören? Stadtsprecher Koslik: Kein Kommentar.

Gutes Argument!

Übrigens: Der Oberbürgermeister schmückte sein Vorzimmer noch vor wenigen Monaten mit Beständen aus der Archivbibliothek. Wohl, weil die Ledereinbände nett anzusehen sind.

Siehe dazu meine Kritik von 2004:

http://archiv.twoday.net/stories/283655/

***

Dieser Beitrag ist Treffer Nr. 100 von

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Gut 80 beziehen sich davon auf den jetzigen Skandal


http://de.wikisource.org/wiki/Die_Bibliothek_des_Gymnasiums_der_Stadt_Stralsund

Die kurze Beschreibung stammt aus Diederich Hermann Biederstedt’s Nachrichten von dem Leben und den Schriften neuvorpomerisch-rügenscher Gelehrten, erschienen Greifswald 1824.

Dort wird eine Schrift von Groskurd zitiert, in der es heißt:

„Was die Schulbibliothek betrifft, so wird es den Lehrern angenehm seyn wenn auch andre Liebhaber der Literatur, die unsre Sammlung näher kennen zu lernen wünschen, oder etwas in den vorhandnen Büchern nachschlagen wollen, wenn sie gleich nicht Mitglieder des Gymnasii seyn sollten, in den besagten, demnächst näher bekannt zu machenden Stunden, da sie geöffnet seyn wird, derselben die Ehre ihrer Anwesenheit erzeigen wollen. Man wird sich ein Vergnügen daraus machen, jedem mit den verlangten Büchern nicht nur anwesend zu dienen, sondern solche auch in seine Wohnung verabfolgen zu lassen“

***

Für die Solidarität des Siwiarchivs sind wir dankbar:

http://www.siwiarchiv.de/2012/11/petition-archivbibliothek-stralsund/#more-2883

Auch allen anderen, die unser Anliegen unterstützt haben, ein herzliches Dankeschön!

Auf Facebook gibt es 324 Likes:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Unsere Petition steht bei 1427 Unterstützern:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

***

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Sammlung von Bildern und Links zum Thema auf Pinterest durch Margret Ott:

http://pinterest.com/pommern/rettet-die-archivbibliothek-stralsund-save-the-arc/


Lücken: 1909 und 1921. Die Bände der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins können alle ohne US-Proxy genutzt werden.

http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschrift_f%C3%BCr_die_Geschichte_des_Oberrheins

Im Wikipedia-Kurier lesen wir:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier#Office_action:_Oldenburg_klagt_an.2C_Wikimedia_Foundation_macht_mit

Heute abend ging mal wieder der Löschteufel durch den Bildbestand der Wikimedia Commons - innerhalb weniger Minuten wurden per office action der Wikimedia Foundation etliche Bilder von Skulpturen des Künstlers Claes Oldenburg als Urheberrechtsverletzung deklariert und direkt gelöscht, obwohl sie entsprechend der Panoramafreiheit in Deutschland legal fotografiert und hochgeladen wurden. Unter den Bildern befanden sich beispielsweise die berühmte Eistüte am Neumarkt in Köln, der Houseball am Betlehemplatz in Berlin, die Spitzhacke in Kassel und die Oldenburg-Kugeln in Münster.
Was ist geschehen? Zur Löschung verweist der Foundation-Mitarbeiter Philippe Beaudette in einem langen (und natürlich in Bürokraten-Englisch abgefassten) Schreiben auf den Benutzerseiten der Hochlader (darunter auch der des Autoren dieser Zeilen) auf den so genannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der in den USA gilt und nach dem die benannten Werke in Deutschland laut einem Schreiben des Oldenburg van Bruggen Studio als Urheberrechtsverletzungen angesehen werden. Die Wikimedia Foundation reagierte prompt mit der Löschung, obwohl ihr bekannt ist, dass bsp. in Deutschland die Panoramafreiheit gilt und hier entsprechend die Verbreitung der Bilder der genannten Skulpturen im öffentlichen Raum nicht verboten ist. Statt für die Rechte der Fotografen einzutreten, werden diese stattdessen der Urheberrechtsverletzung bezichtigt und ihre Werke werden ohne Vorwarnung gelöscht. Spaßig der Vorschlag der Foundation, dagegen vorzugehen: „you can write your U.S. senators and/or representative“. Na danke, Achim Raschka, 9.11.


Siehe auch die lange Diskussion:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Oldenburg_Office_action

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Village_pump#DMCA_Take-Down

Noch nicht wegzensiert: Oldenbourgs Kugeln am Aasee, Foto Rüdiger Wölk http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de

Von Oliver Ramonat auf L.I.S.A. publiziert:

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4065

Bd. 1 (Die Renaissance) ist in Polen online:

Via
http://www.rambow.de/illustrierte-sittengeschichte.html

Weitere Digitalisate des Autors weist nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Eduard_Fuchs


"Die Staatlichen Museen zu Berlin und das Musikinstrumenten-Museum des Staatlichen Instituts für Musikforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bieten über die Onlinestellung ihrer Bestände einen digitalen Zugang zu ihren umfangreichen Sammlungen."

http://www.smb-digital.de

Die Bilder haben erfreulicherweise keine Wasserzeichen, und die anscheinend konsequente Zurverfügungstellung unter CC-BY-NC ist gegenüber der früheren Position der Stiftung ein großer Fortschritt und zumindest für die 3-D-Kunstwerke kein Copyfraud.

eitelkeit_frauen

http://blog.slub-dresden.de/beitrag/2012/11/08/50008-digitale-handschriften-und-drucke-retrodigitalisierung-in-der-slub-ueberschreitet-naechste-w/

Sehr benutzerunfreundlich präsentiert.

"Wer künftig seine Open Access Artikel in Journals der NPG [nature Publishing Group] unter eine Creative Commons (CC) Lizenz stellen will, die dem Nutzer weiterreichende Verwendungsoptionen eröffnen, muss hierfür, verglichen mit einer Lizenzierung unter restriktiveren Bedingungen, einen deutlichen Aufpreis von bis zu 400 € zahlen"

http://www.heise.de/tp/blogs/10/153147

Anton Tantners Aufsatz von 2011 steht Open Access zur Verfügung:

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/202635754/

http://www.koelnkannauchanders.de/ig_nachlassgeber_stadtarchiv/

Sollte nicht nur in den Kommentaren zu http://archiv.twoday.net/stories/156263758/ gemeldet werden.

http://www.internet-law.de/2012/11/gesetzgeber-kann-sich-im-bereich-des-e-learnings-nicht-zu-urheberrechtlichen-neureglungen-durchringen.html

"Obwohl eigentlich Handlungsbedarf besteht, kann sich der Gesetzgeber nicht zu einer Ausweitung der Schrankenregelungen durchringen, die es ermöglichen sollten, geschlossenen Benutzergruppen von Studenten oder Schülern an Hochschulen oder Schulen urheberrechtlich geschützte digitale Lehrinhalte in einem sinnvollen Umfang zur Verfügung zu stellen."

Einige wenige handschriftliche Einträge, siehe z.B.

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00077710/image_18

Baltimore - Ihre Vorgehensweise war höchst professionell, der Diebstahl jahrelang geplant: Innerhalb von sechs Monaten hatten der aus dem TV bekannte Historiker Barry Landau und sein damals 24-jähriger Helfer Jason Savedoff rund 10.000 Dokumente und Objekte aus Bibliotheken und Archiven in den USA gestohlen. Ihr Wert: in Millionenhöhe. "Wahrlich atemberaubend" nannte die Staatsanwaltschaft das Ausmaß der Diebstähle.

Im Juli 2011 war das Diebespaar aufgeflogen. Landau kam für sieben Jahre ins Gefängnis, jetzt wurde auch Savedoff verurteilt - zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Tag.


http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/komplize-des-diebischen-historikers-verurteilt-a-866478.html

FB Gotha, Chart. A 98
http://archive.thulb.uni-jena.de/ufb/receive/ufb_cbu_00003521

Via
http://mathias-nowak.tumblr.com/post/35206320564/gothaer-chorbuch-jetzt-online


Rainer Schreg hat im Blog "Archaeologik" die Causa Stralsund aufgegriffen und kommentiert so:

"Ähnlich wie bei einem archäologischen Fund der Kontext ausschlaggebend ist, ist auch bei einer gewachsenen historischen Bibliothek der Gesamtbestand in seiner zeitlichen Schichtung der Erwerbung und mit seinen Arbeitsspuren (Randnotizen, Eigentumsvermerke) eine eigenständige historische Quelle. Aber auch die Einzelstücke sind bedroht. Sie werden zwar nicht sofort vernichtet, aber eine Überlieferungskontinuität ist nicht gesichert. [...] Das darf keinesfalls Schule machen, denn sonst sind alle historischen und auch archäologischen Quellen von Ausverkauf und Vernichtung bedroht. Worum es hier geht, ist die Verantwortung oder das Versagen einer Kulturnation."

Zur Causa Stralsund in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Meinen Schriftsatz im Umfang von 16 Seiten einschließlich Anlagen habe ich soeben per Fax dem Gericht übermittelt. Es besteht beim Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang. Ich dokumentiere im folgenden den Text.

***

Dr. Klaus Graf
Deutsche Straße 8
41464 Neuss


Neuss, den 10. November 2012



An das
Verwaltungsgericht Greifswald
Telefax: (03834) 890 528



EILT: Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO


Hiermit erhebe ich Allgemeine Leistungsklage und beantrage eine
einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gegen die Stadt Stralsund, um
diese zu verpflichten, die am 5. November 2012 der Stadt Stralsund
übermittelten Fragen zu Verkäufen aus ihrer Archivbibliothek ganz oder
teilweise zu beantworten.

In der Anlage beigefügt ist die Mailkorrespondenz mit der Stadt
Stralsund (Mail vom 5. November mit den Fragen, presserechtliche
Legitimation der Kunstchronik, die der Mail beigefügt war, Korrektur
des Datums vom 5. November und erneute Korrektur vom 8. November).
Die gestellten Fragen wurden auch in
http://archiv.twoday.net/stories/197335588/
öffentlich gemacht.

Nach telefonischer Auskunft des Pressesprechers Koslik wird sich die
Stadt nicht mehr äußern, bis der namentlich zum Zeitpunkt des
Telefonats noch nicht einmal bestimmte externe Gutachter nicht
Stellung genommen hat, was meines Erachtens Wochen oder sogar Monate
dauern kann.

A) Presse- und medienrechtliche Legitimation

Im vorliegenden Fall sollte angesichts der Tatsache, dass der Skandal
von dem Weblog Archivalia, für das die Auskunft nach dem
Rundfunkstaatsvertrag verlangt wird, in zahlreichen Einzelbeiträgen
aufgedeckt und verbreitet wurde, keine lange Erörterung vonnöten sein,
ob es sich bei Archivalia um ein meinungsbildendes
redaktionell-journalistisches Telemedium handelt, für das die
Auskunftspflicht des Rundfunkstaatsvertrags (§ 9a) gilt. Mit der
Berichterstattung erfüllt das Weblog die genuine Aufgabe der Presse,
zu der Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wahrlich wesentlich
berührenden Frage beizutragen. Die Erklärung des Stralsunder
Oberbürgermeisters, er nähme die Diskussion insbesondere im Internet
"sehr ernst", zielte nach telefonischer Auskunft des Pressesprechers
gerade auch auf mein Informationsangebot.

Beiträge in Archivalia zur Causa Stralsund:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Ich habe zusätzlich auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ins
Spiel gebracht, denn seit 1994 beschäftige ich mich wissenschaftlich
mit Kulturgutverlusten bei historischen Sammlungen, siehe die
Publikationsliste:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Das vielfach zitierte Urteil zum "Auskunftsanspruch eines
Wissenschaftsautors" aus dem Jahr 1995 habe ich seinerzeit erwirkt:

http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/LIB-L/200205/20020504.html

B) Eilbedürftigkeit

"In Frage kommt auch einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 Satz
2 VwGO. Ein solcher Weg der (einstweiligen) Anspruchsdurchsetzung wird
in der Literatur (Löffler/Burkhardt, § 4 Rn. 174; Soehring, 4.77;
Löffler/Ricker, Kap. 22, Rn. 5) und in der Rechtsprechung (VGH
Baden-Württemberg, NJW 1996, 538; BayVGH, NJW 2004, 3358) zu § 4 LPGe
jedenfalls in den Fällen großer Eilbedürftigkeit und bei erheblichem,
überwiegendem Öffentlichkeitsinteresse für gegeben erachtet, um
wesentliche Nachteile der Medien abzuwenden. Entscheidend hierfür ist
u. a. der Aktualitätsbezug der begehrten Auskunft. Geht dieser Bezug
infolge des Zuwartens bis zur Klärung des Informationsrechts in einem
Hauptsacheverfahren verloren, ist ersichtlich auch kein effektiver
Rechtsschutz mehr möglich. Der Rundfunkveranstalter ist dann auch
nicht mehr in der Lage, seiner für eine freiheitlich-demokratische
Grundordnung unerlässlichen Informationsaufgabe nachzukommen. Ist das
Verhalten der Behörde insoweit entgegen dem Geist des Anspruchs aus §
9 a, dem öffentlichen Interesse Genüge zu tun, nicht mehr von
Offenheit geprägt, und ist es hierzu notwendig, dem Bürger diese
Angelegenheiten dadurch zugänglich und durchsichtig zu machen, dass
dem Rundfunkveranstalter erst durch die nachgesuchten Auskünfte eine
genaue und gründliche Berichterstattung ermöglicht wird, anderenfalls
eine wesentliche, ins Gewicht fallende Entscheidungsgrundlage entfiele
(Verfügungsgrund), dann muss es in einer derartigen Situation auch
zulässig sein, eine möglicherweise teilweise Vorwegnahme der
Hauptsache (Erfüllung) in Kauf zu nehmen." (Hahn/Vesting,
Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, RStV § 9a Informationsrechte Rn. 46)

Im vorliegenden Fall ist es wichtig, dass die Stadt Stralsund endlich
gegenüber der Presse und der allgemeinen Öffentlichkeit die näheren
Umstände der von vielen als skandalös eingeschätzten Verkäufe
bekanntgibt. Eine Hauptsacheentscheidung nach Monaten oder Jahren
würde ersichtlich die zur Unterstützung der öffentlichen
Meinungsbildung bei einer brisanten aktuellen Auseinandersetzung (die
bereits zu mehreren Veröffentlichungen in der regionalen Presse und heute auch in der FAZ,
ausgelöst durch meine Recherchen und Wertungen, geführt hat) nötigen
Informationen nicht rechtzeitig bereitstellen.

Gern gebe ich dem Gericht ergänzend jederzeit telefonische Auskünfte
unter 0177 4880893 und bitte um eine möglichst rasche Terminierung der
Entscheidung noch im Lauf der kommenden Woche.

Die Informationen sind auch für die von mir und einigen anderen
initiierte Kampagne gegen die Stadt Stralsund, die immer breitere
Kreise erreicht, wichtig. Es ist den Medien nicht verwehrt,
meinungsbildende Kampagnen durchzuführen oder zu unterstützen und sich
für die Informationsbeschaffung auf den ja auch für solche Zwecke
geschaffenen Auskunftsanspruch des Presse- und Medienrechts zu
berufen.

"Aus der Gewährleistung der Pressefreiheit folgt die Pflicht des
Staates, diese Aufgabe der Presse zu respektieren. Hierzu gehört auch
die Pflicht zur Erteilung von Auskünften. Einer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht ein Verhalten der
Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von
Offenheit geprägt ist. Es erfordert die Bereitschaft, dem Bürger diese
Angelegenheiten dadurch durchsichtig zu machen, dass der Presse durch
eine großzügige Informationspolitik eine genaue und gründliche
Berichterstattung ermöglicht wird. Eine Behörde, die der Presse eine
Auskunft verweigert, obwohl der Erteilung ein durchgreifender Grund
nicht entgegensteht, wird der ihr vom Grundgesetz auferlegten Pflicht
nicht gerecht." (VG Arnsberg: Urteil vom 30.01.2009 - 12 K 1088/08).

C) Es liegen keine Versagungsgründe vor

Vielfach werden bei Verkäufen und Käufen von Kulturgütern durch die
öffentliche Hand angeblich schutzwürdige private Interessen
vorgeschützt, die es der Presse verunmöglichen, die Öffentlichkeit
über öffentliche Einnahmen oder Ausgaben zu informieren, obwohl das
zum Kern ihrer Kontrollfunktion gehört.

Meines Wissens haben sich alle anderen Presseorgane (Ostsee-Zeitung,
NDR, dpa, FAZ usw.) vergeblich um eine Bekanntgabe des Verkaufspreises durch
die Stadt Stralsund bemüht (meine Frage 1). Ich sehe darin eine
rechtswidrige Blockadehaltung, die ich - anders als die anderen
Presseorgane - nicht hinzunehmen bereit bin.

Die Stadt Stralsund hat - ohne Begründung - eine pauschale
Informationssperre verhängt, obwohl sie nach allgemeinen
verwaltungsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet gewesen wäre, penibel
für jede einzelne Frage zu prüfen, ob eine Beantwortung unzumutbar
ist. Aus meiner Sicht es es absolut rechtswidrig, den "Mantel des
Schweigens" über den Gesamtkomplex zu werfen, ohne detailliert
mögliche Versagungsgründe für jede einzelne Frage zu prüfen und damit
auch traditionell ganz zulässige und normale Auskünfte über den
historischen Archivbestand (hier nur: Existenz bestimmter Stücke im
Archivbestand) zu verweigern.

Nach archivrechtlichen Grundsätzen kann ohne weiteres Auskunft über
Einzelstücke im Stadtarchiv verlangt werden (siehe meine Fragen 6, 7,
9). Die Fragerichtung lautet dann eben: Welche Stücke sind (noch)
vorhanden, und der Verlust ergibt sich ex negativo. Für die auch durch
Auskünfte mögliche Nutzung des Archivguts besteht in § 11 Archivgesetz
MV und § 9 der Archivsatzung der Stadt Stralsund von 2002 eine
besondere Rechtsgrundlage, aus der ich keine hier einschlägigen
Versagungsgründe entnehmen kann.

Mit der Berufung auf den Versagungsgrund in § 9a
Rundfunkstaatsvertrag ("hierdurch die sachgemäße Durchführung eines
schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet
werden könnte") könnte die Stadt jegliches Presseinteresse an dem Fall
aushebeln.

Ein rechtswidriges Verhalten der Stadt und des Käufers, die entgegen
dem eindeutigen Wortlaut der Archivsatzung von 2002 als Kulturgut
unveräußerliches Archiv- und Bibliotheksgut verkauft bzw. angekauft
hat, was bei den Verantwortlichen strafrechtlich wohl als Untreue zu
bewerten wäre (Strafanzeige wird eingereicht), erscheint evident,
selbst wenn man die absurde Argumentation der Stadt akzeptiert, die
angeblich nicht katalogisierte Sammlung der Gymnasialbibliothek sei
nicht in die Unveräußerlichkeit einbezogen gewesen, denn es wurden
nachweislich etliche Stücke aus dem allgemeinen Bestand der
Archivbibliothek ebenfalls veräußert (u.a. aus der besonders
hochrangigen Löwenschen Sammlung).

Für den unmittelbar verwandten Bereich der
Informationsfreiheitsgesetze und des Umweltinformationsgesetzes hat
das Bundesverwaltungsgericht 2009 (BVerwG 20 F 23.07) ausgeführt, dass
die Tatsache, ob ein Verhalten illegal ist, eine wichtige Rolle bei
der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit spielen
kann:

"Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesziele sowie in Anbetracht des
Umstands, dass die Beigeladene zu 1 - wie sie nicht in Abrede stellt -
in ihrem Unternehmen viele Jahre lang ein unerlaubtes
Produktionsverfahren eingesetzt hat, ergibt sich in Bezug auf die
Verhältnisse bis zur Aufgabe dieses Verfahrens und der Einführung des
gegenwärtigen Verfahrens ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit
an uneingeschränkter Aktenkenntnis, welches von den Klägern mit ihrer
Klage geltend gemacht wird. Denn diese Kenntnis ermöglicht ein Urteil
darüber, ob und in welcher Weise die rechtswidrige Tätigkeit der
Beigeladenen zu 1 behördlich überwacht wurde und ob dieser Tätigkeit
bereits früher ein Ende hätte gesetzt werden können und müssen. Nach
dem zuvor Gesagten gehören die Prüfung eines ordnungsgemäßen
Gesetzesvollzugs sowie die Aufdeckung etwaiger behördlicher
Versäumnisse zu den Zielen, die mit den Informationsansprüchen nach
dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz
erreicht werden sollen. Da das Produktionsverfahren illegal war, die
Beigeladene zu 1 sich also nicht gesetzeskonform verhalten hat,
überwiegt das von den Klägern verfolgte öffentliche (und zugleich
private) Interesse an vollständiger Aktenkenntnis die
Geheimhaltungsinteressen der Beigeladenen zu 1 - sofern sie überhaupt
anerkannt werden können - so eindeutig, dass der Beigeladene zu 2 zur
uneingeschränkten Aktenvorlage verpflichtet war."

Sollte die Stadt Stralsund sich auf die Nichtöffentlichkeit der
Ausschusssitzung im Juni berufen, so sei auf die Entscheidung des VGH
München 2004

http://www.presserecht.de/images/nachrichten/7CE04-1601.pdf

hingewiesen. Dass der Ausschluss der Öffentlichkeit rechtmäßig war,
wird nicht nur von mir in Zweifel gezogen.

Hinsichtlich des Ersuchens um Mitteilung des Wortlauts von Schriftstücken in den Fragen 2, 3 und 4 sei auf die Ausführungen des VG Cottbus hingewiesen:

http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

D) Die Stadt Stralsund hat gegen ihre presserechtlichen Pflichten bisher eklatant verstoßen

Ich zitiere aus meinen heutigen Ausführungen zu dem FAZ-Artikel von Heike Schmoll:

http://archiv.twoday.net/stories/202637191/

“Auch die FAZ konnte die Informationsblockade der Stadt nicht überwinden: "Der Pressesprecher der Stadt, Peter Koslik gibt sich gegenüber dieser Zeitung zugeknöpft. Ob der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek verkauft wurde oder nur Teile, ob die Stadt überhaupt wusste, was sie im einzelnen veräußerte, weiß er nicht zu beantworten".

Hier wird deutlich, dass die Stadt Stralsund wiederholt eindeutig gegen ihre presserechtliche Verpflichtung, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen, verstoßen hat.

Siehe dazu: "Die Auskunft ist wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen. Vollständig bedeutet, dass nicht nur Weglassen wesentlicher Elemente ein unrichtiger Eindruck erzeugt werden darf."
http://www.nachgehakt-online.de/s46.php
Siehe auch VG Cottbus 2001
http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

Meine Mail-Anfrage an das Stadtarchiv vom 22. Oktober 2012 wurde zunächst ignoriert, bis ich am 29. Oktober beim Oberbürgermeister nachhakte. Am 30. Oktober 2012 wurde von Koslik zur Sache nur mitgeteilt: "Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt."
http://archiv.twoday.net/stories/197331274/

Nachdem ich die lokale bzw. regionale Presse alarmiert hatte, bekam diese vergleichsweise rasch weitergehende Auskünfte (die auch mir hätten erteilt werden müssen, Art. 3 GG). Entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch haben beide Zeitungen, obwohl sie mich als Informationsquelle nutzten, mir nicht die jeweilige Antwort der Stadt zugänglich gemacht.

In der Ostsee-Zeitung wurde aus der Antwort der Stadt referiert:

[Kursiv Anfang] Die Stadt begründete den Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek auf Anfrage unserer Zeitung damit, dass sie „nicht im Sinne der Satzung des Stadtarchivs“ zu betrachten sei, weil sie aufgrund ihrer „minimalen regionalgeschichtlichen Bedeutung keine Aufnahme in den Bibliotheksbestand des Stadtarchivs fand und daher auch nicht katalogisiert wurde“. Bis auf die Ausnahme besonderer bibliophiler Werke wie Wiegendrucke.
Der Großteil der Gymnasialbibliothek sei für die Nutzer — die wegen stadt- und regionalgeschichtlicher Forschungen ins Archiv kämen — „nicht von Interesse“, heißt es. Die „wenigen relevanten Titel“ seien in den Bibliotheksbestand übernommen worden. Zudem wäre der Erhaltungszustand vieler Bücher schlecht gewesen. Darüber hinaus habe es „ernsthafte Probleme bei der sachgemäßen Lagerung“ — sowohl wegen des Klimas als auch des Platzangebotes gegeben. Der Bestand sei beim Verkauf nicht mehr vollständig gewesen. Ob das mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zusammenhing oder aus anderen Gründen zu Verlusten kam, lasse sich nicht mehr ermitteln. Bei den Werken handele es sich um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer in Philologie und Thelogie [sic!].

Nach der ersten Anfrage seien noch zwei weitere Angebote eingeholt werden. Der Meistbietende habe den Zuschlag erhalten. Dem privaten Käufer seien 6210 Bände angeboten worden. Da es sich zum Teil um mehrbändige Werke handelte, wären das etwa 2500 Titel. 5926 Bände habe der Antiquar erworben Zum Preis wollte sich die Stadt nicht äußern, machte aber deutlich, dass man gerade wegen „der in Aussichten stehenden Einnahme“ den Verkauf überhaupt in Erwägung gezogen habe. „Kein öffentlicher Träger hätte ein solches Angebot machen können“, heißt es. Der Erlös soll für „Anschaffungen und dringend nötige bestandserhaltende Maßnahmen des Stadtarchivs“ verwendet werden. [Kursiv Ende]
https://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?SID=563ed07bb264241a42f80207a22cf398&param=news&id=3596920

Daraus geht klar hervor, was jetzt Koslik gegenüber der FAZ nicht mehr wiederholen wollte: Nur wenige stadt- und regionalgeschichtliche Titel wurden in den Bibliotheksbestand übernommen - der Rest wurde verkauft. Dazu stimmt auch die Umfangsangabe von 6210 Bände Angebot, was rund 2500 Titel seien. Verkauft wurden 5926 Bände. Hier kann man einen Dreisatz versuchen: Wenn 6210 Bände 2500 Titel sind, wieviel sind dann 5926 Bände? Das Ergebnis 2386 mag einen groben Anhaltspunkt geben. 1995 wurden 2630 Titel der Gymnasialbibliothek ausgezählt. Es wurden also - die Zahl 2386 Titel als richtig angenommen - etwa 91 % der Titel verkauft. Dies kann man durchaus als Verkauf "der" Gymnasialbibliothek bezeichnen.

In der SVZ wird die glatte Lüge von Koslik zitiert, "Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden" (was [nach Koslik] eine "Todsünde" wäre).

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

Nicht nur ich habe darauf hingewiesen, dass in den Online-Angeboten von Peter Hassold und der mit ihm familiär verbundenen Händler im Raum Augsburg zahlreiche Drucke zur Geschichte Stralsunds und Pommerns anzutreffen sind, teils mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provenienz aus der Stralsunder Stadtbibliothek oder der Gymnasialbibliothek.

Soweit in den Äußerungen der Stadt stets der Eindruck erweckt wurde, dass nur Bestände der Gymnasialbibliothek verkauft wurden, ist das ebenfalls gelogen. Ich habe in einer Reihe von Beiträgen in Archivalia (zu denen auch einige Bild-Hinweise auf Facebook kommen: http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund ) nachgewiesen, dass aus dem übrigen Bestand des Stadtarchivs ebenfalls zahlreiche Bände verkauft wurden, darunter sogar mindestens zwei Bände aus der hochgeschätzten Löwenschen Bibliothek. (Mögen diese Bände womöglich auch nicht von Löwen selbst gesammelt worden sein, wie mir der Erforscher der Sammlung Dietmar Gohlisch soeben per Mail mitteilt, da man später auch Bände anderer Provenienz aus dem 17./18. Jh. mit dem Exlibris der Bibliothek versehen hat, was aber an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Die so geschaffene sogenannte "Barockbibliothek" war ganz sicher unveräußerliches Kulturgut, wie es der kommunale Satzungsgeber 2002 vor Augen hatte.)

http://archiv.twoday.net/stories/197333263/

In einem Fall gibt es ein Exlibris der Kirchenbibliothek St. Nikolai:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Ich konnte durch Auswertung des 1829 gedruckten Katalogs der Stadtbibliothek Stralsund, zeigen, dass damals katalogisierte Bücher in den Angeboten der Antiquariate erscheinen:

http://archiv.twoday.net/stories/197335327/

Es ist auch wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Gymnasialbibliothek nicht in den Bibliotheksbestand aufgenommen und nicht katalogisiert wurde. Sie erscheint im Handbuch der historischen Buchbestände 1995 eindeutig als getrennt aufgestellter Sonderbestand der Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Unter den Katalogen steht dort: "Standortkataloge der Gymnasialbibliothek [hschr.]" Die Bibliothek war also katalogisiert. Standortkataloge wurden im 19. Jahrhundert als zeitgemäße Form der Erschließung betrachtet. Damit hatte eine auch rechtlichen Ansprüchen genügende Inventarisierung stattgefunden.

Wenn die Stadt behauptet, die Sammlung sei nicht mehr vollständig gewesen, so erstaunt das, weil von Bestandslücken keine Silbe in der Charakterisierung von 1995 (also nach Ende der DDR) zu finden ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Stralsund bei Auskünften gegenüber der Printpresse und gegenüber mir mehrfach gegen ihre presserechtliche Auskunftsverpflichtungen verstoßen und gelogen hat.”

Ergänzend merke ich an: Nachdem der Antiquar Peter Hassold am 1. November telefonisch mir gegenüber bestätigt hatte, er habe einen Vertrag mit der Stadt Stralsund

http://archiv.twoday.net/stories/197332570/

ist die Heimlichtuerei der Stadt hinsichtlich dieses Punktes gegenüber der Presse nicht verständlich.

ZUSAMMENFASSUNG

Selbst wenn ein Anordnungsgrund bei einem Teil der Fragen aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vom Gericht bei der angesichts
der Eilbedürftigkeit nur kursorischen Prüfung nicht bejaht werden
könnte, beantrage ich, die Stadt zu verpflichten, die anderen Fragen
und insbesondere Frage 1 wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu
beantworten.

Dr. Klaus Graf

UPDATE

Das Verfahren wird unter 2 A 1627/12, das Eilverfahren unter 2 B 1626/12 vom VG Greifswald geführt. Die Stadt hat bis nächsten Montag Frist zur Stellungnahme bekommen, danach kann ich mich nochmals äußern. Das Gericht hat eine Entscheidung in der nächsten Woche in Aussicht gestellt.

Der Artikel der preisgekrönten Journalistin Heike Schmoll "Jäger des verlorenen Bücherschatzes. Der Oberbürgermeister von Stralsund hat wertvolle Schriften aus dem Mittelalter verkauft, um Haushaltslöcher zu stopfen. Historiker sprechen von einem Skandal" (FAZ vom 10.11.2012, S. 4, nicht online) verzichtet auf stilistische Brillanz, gibt aber eine meist nüchterne, im wesentlichen korrekte Darstellung des Falles.

Trotz aller Sachlichkeit schimmert deutlich durch, wem die Sympathien der Autorin gehören, wenn es heißt: "Vierzig Jahre DDR hat sie [die Gymnasialbibliothek] unbeschadet überstanden. Nun wurde sie von der Stadt verscherbelt, ohne zuvor fachkundigen Rat einzuholen".

Auch die FAZ konnte die Informationsblockade der Stadt nicht überwinden: "Der Pressesprecher der Stadt, Peter Koslik gibt sich gegenüber dieser Zeitung zugeknöpft. Ob der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek verkauft wurde oder nur Teile, ob die Stadt überhaupt wusste, was sie im einzelnen veräußerte, weiß er nicht zu beantworten".

Hier wird deutlich, dass die Stadt Stralsund wiederholt eindeutig gegen ihre presserechtliche Verpflichtung, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen, verstoßen hat.

Siehe dazu: "Die Auskunft ist wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich zu erteilen. Vollständig bedeutet, dass nicht nur Weglassen wesentlicher Elemente ein unrichtiger Eindruck erzeugt werden darf."
http://www.nachgehakt-online.de/s46.php
Siehe auch VG Cottbus 2001
http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/zum_anspruch_der_presse_auf_einsicht_in_ein_staedtisches_gutachten/?E=

Meine Mail-Anfrage an das Stadtarchiv vom 22. Oktober 2012 wurde zunächst ignoriert, bis ich am 29. Oktober beim Oberbürgermeister nachhakte. Am 30. Oktober 2012 wurde von Koslik zur Sache nur mitgeteilt: "Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt."
http://archiv.twoday.net/stories/197331274/

Nachdem ich die lokale bzw. regionale Presse alarmiert hatte, bekam diese vergleichsweise rasch weitergehende Auskünfte (die auch mir hätten erteilt werden müssen, Art. 3 GG). Entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch haben beide Zeitungen, obwohl sie mich als Informationsquelle nutzten, mir nicht die jeweilige Antwort der Stadt zugänglich gemacht.

In der Ostsee-Zeitung wurde aus der Antwort der Stadt referiert:

Die Stadt begründete den Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek auf Anfrage unserer Zeitung damit, dass sie „nicht im Sinne der Satzung des Stadtarchivs“ zu betrachten sei, weil sie aufgrund ihrer „minimalen regionalgeschichtlichen Bedeutung keine Aufnahme in den Bibliotheksbestand des Stadtarchivs fand und daher auch nicht katalogisiert wurde“. Bis auf die Ausnahme besonderer bibliophiler Werke wie Wiegendrucke.
Der Großteil der Gymnasialbibliothek sei für die Nutzer — die wegen stadt- und regionalgeschichtlicher Forschungen ins Archiv kämen — „nicht von Interesse“, heißt es. Die „wenigen relevanten Titel“
seien in den Bibliotheksbestand übernommen worden. Zudem wäre der Erhaltungszustand vieler Bücher schlecht gewesen. Darüber hinaus habe es „ernsthafte Probleme bei der sachgemäßen Lagerung“ — sowohl wegen des Klimas als auch des Platzangebotes gegeben. Der Bestand sei beim Verkauf nicht mehr vollständig gewesen. Ob das mit der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg zusammenhing oder aus anderen Gründen zu Verlusten kam, lasse sich nicht mehr ermitteln. Bei den Werken handele es sich um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer in Philologie und Thelogie [sic!].

Nach der ersten Anfrage seien noch zwei weitere Angebote eingeholt werden. Der Meistbietende habe den Zuschlag erhalten. Dem privaten Käufer seien 6210 Bände angeboten worden. Da es sich zum Teil um mehrbändige Werke handelte, wären das etwa 2500 Titel. 5926 Bände habe der Antiquar erworben Zum Preis wollte sich die Stadt nicht äußern, machte aber deutlich, dass man gerade wegen „der in Aussichten stehenden Einnahme“ den Verkauf überhaupt in Erwägung gezogen habe. „Kein öffentlicher Träger hätte ein solches Angebot machen können“, heißt es. Der Erlös soll für „Anschaffungen und dringend nötige bestandserhaltende Maßnahmen des Stadtarchivs“ verwendet werden.

https://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/archiv.phtml?SID=563ed07bb264241a42f80207a22cf398&param=news&id=3596920

Daraus geht klar hervor, was jetzt Koslik gegenüber der FAZ nicht mehr wiederholen wollte: Nur wenige stadt- und regionalgeschichtliche Titel wurden in den Bibliotheksbestand übernommen - der Rest wurde verkauft. Dazu stimmt auch die Umfangsangabe von 6210 Bände Angebot, was rund 2500 Titel seien. Verkauft wurden 5926 Bände. Hier kann man einen Dreisatz versuchen: Wenn 6210 Bände 2500 Titel sind, wieviel sind dann 5926 Bände? Das Ergebnis 2386 mag einen groben Anhaltspunkt geben. 1995 wurden 2630 Titel der Gymnasialbibliothek ausgezählt. Es wurden also - die Zahl 2386 Titel als richtig angenommen - etwa
91 % der Titel verkauft. Dies kann man durchaus als Verkauf "der" Gymnasialbibliothek bezeichnen.

In der SVZ wird die glatte Lüge von Koslik zitiert, "Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden" (was [nach Koslik] eine "Todsünde" wäre).

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

Nicht nur ich habe darauf hingewiesen, dass in den Online-Angeboten von Peter Hassold und der mit ihm familiär verbundenen Händler im Raum Augsburg zahlreiche Drucke zur Geschichte Stralsunds und Pommerns anzutreffen sind, teils mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provenienz aus der Stralsunder Stadtbibliothek oder der Gymnasialbibliothek.

Soweit in den Äußerungen der Stadt stets der Eindruck erweckt wurde, dass nur Bestände der Gymnasialbibliothek verkauft wurden, ist das ebenfalls gelogen. Ich habe in einer Reihe von Beiträgen in Archivalia (zu denen auch einige Bild-Hinweise auf Facebook kommen: http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund ) nachgewiesen, dass aus dem übrigen Bestand des Stadtarchivs ebenfalls zahlreiche Bände verkauft wurden, darunter sogar mindestens zwei Bände aus der hochgeschätzten Löwenschen Bibliothek. (Mögen diese Bände womöglich auch nicht von Löwen selbst gesammelt worden sein, wie mir der Erforscher der Sammlung Dietmar Gohlisch soeben per Mail mitteilt, da man später auch Bände anderer Provenienz aus dem 17./18. Jh. mit dem Exlibris der Bibliothek versehen hat, was aber an der rechtlichen Beurteilung nichts ändert. Die so geschaffene sogenannte "Barockbibliothek" war ganz sicher unveräußerliches Kulturgut, wie es der kommunale Satzungsgeber 2002 vor Augen hatte.)

http://archiv.twoday.net/stories/197333263/

In einem Fall gibt es ein Exlibris der Kirchenbibliothek St. Nikolai:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

Ich konnte durch Auswertung des 1829 gedruckten Katalogs der Stadtbibliothek Stralsund, zeigen, dass damals katalogisierte Bücher in den Angeboten der Antiquariate erscheinen:

http://archiv.twoday.net/stories/197335327/

Es ist auch wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Gymnasialbibliothek nicht in den Bibliotheksbestand aufgenommen und nicht katalogisiert wurde. Sie erscheint im Handbuch der historischen Buchbestände 1995 eindeutig als getrennt aufgestellter Sonderbestand der Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Unter den Katalogen steht dort: "Standortkataloge der Gymnasialbibliothek [hschr.]" Die Bibliothek war also katalogisiert. Standortkataloge wurden im 19. Jahrhundert als zeitgemäße Form der Erschließung betrachtet. Damit hatte eine auch rechtlichen Ansprüchen genügende Inventarisierung stattgefunden.

Wenn die Stadt behauptet, die Sammlung sei nicht mehr vollständig gewesen, so erstaunt das, weil von Bestandslücken keine Silbe in der Charakterisierung von 1995 (also nach Ende der DDR) zu finden ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Stralsund bei Auskünften gegenüber der Printpresse und gegenüber mir mehrfach gegen ihre presserechtliche Auskunftsverpflichtungen verstoßen und gelogen hat.

Zurück zum Artikel von Schmoll! Erwähnt wird die Stellungnahme des VdA http://archiv.twoday.net/stories/202635163/ . Der zweite Teil des Beitrags ist dann sehr stark auf mich fokussiert.

Die ja auch medientheoretisch interessante Tatsache, dass ich die Kampagne als Internetaktivist zunächst im Weblog Archivalia (und der Mailingliste INETBIB) begonnen habe, wird unterschlagen, es wird nur von einem "offenen Brief" gesprochen. Einmal mehr ignoriert die Journaille die Leistung von Bloggern.

Offener Brief an den Bürgermeister von Wismar:
http://archiv.twoday.net/stories/197336228/

Schmoll attestiert den historischen Schulbibliotheken, Teil eines umfassenden frühneuzeitlichen Wissensbestandes zu sein und "einzigartige Quellen für die Bildungs- und Mentalitätsgeschichte einer Stadt".

Schmoll erwähnt das bei Zisska versteigerte Stück, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass ich den Verkauf für 2800 Euro an eine öffentliche deutsche Sammlung (nach Auskunft des Auktionshauses eine staatliche Institution, BSB?) schon am Donnerstag gemeldet hatte:

http://archiv.twoday.net/stories/197340576/

Dass man es als Edelfeder nicht so mit den Details hat, wird auch deutlich, wenn - stilistisch wenig geglückt - im Anschluss daran zu lesen ist: "Es könnte also sein, dass nicht nur Teile oder der gesamte Bestand der Gymnasialbibliothek, sondern auch weitere Bände aus dem Stadtarchiv verkauft worden sein könnten." Wie ich oben schrieb, habe ich schon vor etlichen Tagen Nachweise anhand der auf den Antiquar-Fotos erkennbaren bzw. in den Beschreibungen gegebenen Provenienzmerkmale und anhand des gedruckten Katalogs von 1829 in diesem Weblog publiziert.

Abschließend wird meine angekündigte Auskunftsklage und der Maulkorb für die Stadtarchivarin in der Bürgerschaft erwähnt.

Unerfreulich ist, dass meine Person so in den Vordergrund geschoben wird, was bedeutet, dass für die viel wichtigere "Bewegung", initiiert von unserem kleinen Orga-Team, auf Open Petition (viele wutbürgerliche Kommentare!) und auf Facebook kein Platz mehr vorhanden ist. Von den Protestschreiben wird nur das des VdA erwähnt (und mein offener Brief). Auch Trägerinnen des Deutschen Sprachpreises bekommen für die Samstagsausgabe der FAZ nur sehr begrenzten Platz eingeräumt.

Aber wir wollen nicht undankbar sein. Das Thema ist in der Mainstreampresse (man mag auch sagen: an der ersten Adresse der deutschen Printpresse) mit einem alles in allem doch guten Bericht angekommen. Die sehr gute Resonanz bei Open Petition und auf Facebook, die wachsende Empörung auch bei Fachleuten (nach wie vor schweigen aber die Bibliotheksverbände) - all das berechtigt zu einem gewissen Optimismus. Hoffen wir, dass das Verwaltungsgericht Greifswald, bei dem ich gleich meine Klage einreichen werde, die Eilbedürftigkeit erkennt und die Stadt Stralsund rasch zur überfälligen Auskunft verpflichtet. Meine Fragen

http://archiv.twoday.net/stories/197335588/

wurden nicht beantwortet und zwar nicht eine einzige, auch nicht die vergleichsweise "harmlosen".

***

Wasserstand: 294 Likes gibt es auf Facebook:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Die Petition steht bei 1287 Stimmen:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

***

http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

Sammlung von Bildern und Links zum Thema auf Pinterest durch Margret Ott:

http://pinterest.com/pommern/rettet-die-archivbibliothek-stralsund-save-the-arc/


Wäre dankbar, wenn jemand mir mitteilen könnte, wo ich diesen handschriftlichen Text meines Grossvaters entziffern lassen kann.
Es handelt sich um seine Eindrücke, 17 jährig, von den letzten Tagen im Leben seines Vaters Georg Fürst zu Schaumburg-lIppe.

http://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html

Der erste der eine Transkription zumailt erhält 1 Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssysytem (gebunden, 2006) und ein Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, (2013), kostenlos zugesandt.

vierprinzen@me.com

17 Uhr 52 min

Transkription ging soeben ein, sie kann im Rohentwurf bereits nachgelesen werden unter

http://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html

update 11.11.12
Rekord: innerhalb von 24 Stunden mehr als 200 Zugriffe. Die Aufzeichnungen haben, darüber freue ich mich sehr, Hans Kammler, zumindest in diesem Monat, abgehängt. Ein Sieg der Menschlichkeit.

Klaus Scheffer schreibt im Landtagsblog des WDR zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses: "... Die Aktenberge zum Thema sind legendär. Glücklicherweise aber sind sie noch da. Denn eigentlich ist vorgeschrieben, dass alle an die Ausschussmitglieder ausgehändigten Aktenkopien und auch Datenträger nach Auflösung des Landtags und damit ja auch des Untersuchungsausschusses vernichtet werden müssen. Immerhin handelt es sich ja auch um vertrauliche Angelegenheiten, die nur unter strengen Vorgaben herausgerückt werden dürfen. Heißt: Alle diese tausenden von Seiten, die vor einem halben Jahr gescannt, kopiert und verteilt worden waren, hätten geschreddert werden müssen. Und da es ja jetzt einen neuen U-Ausschuss gibt, hätten die Unterlagen dann wieder aufs Neue kopiert werden müssen. Eine echte Strafarbeit, dazu noch eine teure ...

Die jetzt aber ausfällt. "Glücklicherweise", heißt es dazu im Landtag, habe jemand dafür gesorgt, dass die Datensätze nicht vernichtet worden sind - es gebe da einen zeitlichen Ermessensspielraum, den habe man genutzt. ..."


z. Vernichtung des Unterlagen des Untersuchungsausschusses: s. http://archiv.twoday.net/stories/172008152/

Zur Geschichte des Landesarchiv in Duisburg: s. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+nrw+duisburg

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verfassungsschutzausschuss-berliner-schredderaffaere-wird-immer-abstruser,10809148,20834332.html

Nach Feuerbergs Recherchen muss es Ende Juni in der Abteilung Verfassungsschutz, ansässig im fünften Stock von Henkels Innenverwaltung am Molkenmarkt, hektisch zugegangen sein. Am 29. Juni stand nämlich, offenbar erstmals seit Jahren, ein Termin zur Aktenvernichtung in der Bundesdruckerei an.

In einem kleinen fensterlosen Raum des für die Vernichtung zuständigen Geheimschutzbeauftragten stapelten sich die Kartons: Rechts die zum Schreddern, links die fürs Landesarchiv. Weil die Aktenordner zum Thema Rechtsextremismus Ende Juni noch nicht, wie vorgesehen, aus den Ordnern entnommen worden waren, bat der Geheimschutzbeauftragte den langjährigen Referatsleiter dieses Bereichs, die „Entheftung“ zu erledigen, so Feuerberg.

Der Beamte, dessen Jobbeschreibung eigentlich anders lautet, tat dies zwischen dem 25. und dem 29. Juni: erst die eine Hälfte mit zwei Mitarbeitern, dann die andere allein. Aber er nahm sich die Kartons links im Raum vor – statt die rechts. „Ein Hörfehler? Ich weiß es nicht“, sagte Feuerberg.

Die Folge: Die Archiv-Akten wurden zusammen mit den anderen vernichtet. Schlamperei oder Plan? Der Sonderermittler hält sich vorerst zurück: „Nach meiner vorläufigen Einschätzung liegt eine vorsätzliche Täuschung nicht besonders nahe.“

Wasserstand derzeit: 1130 Unterstützer

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

265 Likes auf Facebook

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Auf Facebook wurden auch Neuigkeiten gepostet.

Wichtig ist uns die Unterstützung durch Wenke Bönisch:

http://www.scilogs.de/chrono/blog/vergangenheitsstaub/archiv/2012-11-09/petition-zur-rettung-der-stralsunder-archivbibliothek

Aber auch viele andere, die insbesondere auf Twitter oder auf Facebook uns unterstützt haben, seien bedankt.

Englische Übersetzung der Petition:

http://pommern.tumblr.com/post/35350417178/petition

***

Causa Stralsund in Archivalia

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Ostsee-Zeitung.de, 9. November 2012


"Wissenschaftler und Bürger fordern Aufklärung zum Umgang mit historischer Bibliothek"

Der Widerstand gegen den Verkauf von Teilen der historischen Gymnasialbibliothek an einen privaten Antiquar (die OZ berichtete), nimmt immer größere Ausmaße an. [...] Aus Gesprächen und Anrufen sei bekannt, dass viele weitere Stralsunder fassungslos über die Entscheidung der Hansestadt hinter verschlossenen Türen sind. Politik und Verwaltung seien nicht Eigentümer, sondern vielmehr Verwalter, Erhalter und Bewahrer von dem, was der Allgemeinheit gehört. [...]

Zur Causa Stralsund in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Zur Petition (bereits 998 Unterstützer):
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Wie die Hersfelder Zeitung in ihrer Online-Ausgabe v.08.11.2012 berichtet, will die Stadt Rotenburg ihr Archiv schließen:

http://www.hersfelder-zeitung.de/nachrichten/kreis-hersfeld-rotenburg/rotenburg/jury-zieht-preis-stadtarchiv-zurueck-2603521.html

"Hintergrund sind die Bemühungen Rotenburgs, das Loch im Haushalt zu schließen...Durch eine Schließung des Archivs könne die Stadt jährlich 1000 Euro Sachmittel einsparen. Aber es gehe auch um das Archivpersonal, das an anderer Stelle eingesetzt werden könnte. Vor dem Hintergrund der Sparvorgaben des Landes könne die Stadt keine Möglichkeit ungeprüft lassen..."

Den diesjährigen hessischen Archivpreis, der an das Stadtarchiv Rotenburg gehen sollte, will die vergebende Jury nun zurückziehen.

Die deutlichen Worte des VdA (PDF) nötigen mir großen Respekt
ab. Wir Archivare sollten uns als Hüter des Provenienzprinzips, der historischen Herkunftsgemeinschaften verstehen. Das kommt in der
Stellungnahme sehr gut zum Ausdruck. Danke VdA!

Ich dokumentiere den Text:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Verkauf von knapp 6.000 Bänden der historischen Gymnasialbibliothek in Stralsund hat die Fachwelt schockiert. Der VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. unterstützt ausdrücklich die bislang geäußerte massive Kritik an dem Verkauf, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch einen Beschluss des Hauptausschusses in nichtöffentlicher
Sitzung am 5. Juni 2012 vollzogen wurde.

Das Stralsunder Gymnasium zählt zu den ältesten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Wurzeln der bedeutenden Gymnasialbibliothek gehen bis in die Gründungsjahre des Stralsunder Gymnasiums (16. Jh.) zurück. Über die Jahrhunderte wurde die Bibliothek kontinuierlich erweitert, gezielte Sammlungsstrategien, aber auch zahlreiche Buchgeschenke ließen eine Bibliothek von außerordentlicher inhaltlicher Bandbreite und wissenschaftlichem Anspruch entstehen, die sich im 18. Jahrhundert sogar zu einem kulturellen Treffpunkt für Gesellschaften und Vereine entwickelte und damit über die Schulgrenzen hinaus das kulturelle Leben in der Stadt prägte. Die Bibliothek gilt in ihrer Gesamtheit als bedeutsames Zeitzeugnis für die vergangenen Jahrhunderte und ist daher dringend in ihrem Gesamtbestand zu schützen. Teilverkäufe bei einer Bibliothek dieser Güte unter
enger Anwendung des Kriteriums "Regionalgeschichte" (Alles, was nicht unmittelbar der Regionalgeschichte zuzuordnen ist, kann verkauft werden.) - wie soeben erfolgt - zerstören nachhaltig den historischen Entstehungskontext und reißen eine unwiederbringliche Lücke in das historische Gedächtnis der Stadt.

Nach 1945 wurde die Gymnasialbibliothek der Archivbibliothekverwaltung unterstellt. Den Grundstock der Archivbibliothek bildet die ehemalige Ratsbibliothek. Die Archivsatzung des Stadtarchivs Stralsund vom 14.11.2002 erkennt den Wert der Archivbibliothek für das "historische Gedächtnis" der Stadt an. In § 2 Abs. 2 heißt es: "In der Archivbibliothek werden
Neuanschaffungen, die ehemalige Ratsbibliothek und Schenkungen aufbewahrt, wissenschaftlich aufgearbeitet und den Benutzern zur Verfügung gesteilt." Mit § 6 Nr. 1 der Archivsatzung verpflichtet sich die Stadt Stralsund in besonderem Maße, das historische und kulturelle Gedächtnis der Stadt zu wahren - eine Bestimmung, die in dieser Deutlichkeit in vielen kommunalen Archivsatzungen fehlt: ,,1. Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich."

• Der VdA ersucht die Stadt Stralsund um eine Erklärung, wie sich der Verkauf eines Teils der Gymnasialbibliothek mit den Bestimmungen der Archivsatzung vereinbaren lässt.

Haushaltskonsolidierung durch Verkauf von Kulturgut? Mit großer Sorge sieht der VdA der Entwicklung vor allem in strukturschwachen Regionen entgegen. Der VdA weiß um die finanzielle Situation vieler Kommunen. Haushaltssicherungskonzepte wirken sich allzu häufig auch auf die Arbeit der Archive aus. Personalabbau führt dazu, dass die notwendigen archivfachlichen Arbeiten wie Erschließung, Konservierung und Restaurierung nicht mehr zufriedenstellend geleistet werden können. Öffnungszeiten werden eingeschränkt. Bedeutende nichtamtliche Archivbestände wie z.B. Fotonachlässe können nicht mehr angekauft werden. Droht nun auch der Ausverkauf von Kulturgut? Müssen wir auch in Stralsund mit weiteren Verkaufsaktionen rechnen: Erst der Verkauf
von Bibliotheksgut, dann von Archivgut? Das historische Erbe der Gemeinden und Kreise zu bewahren, in der Gegenwart zu vermitteln und in die Zukunft weiterzugeben, ist eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe der Archive. Der VdA warnt davor, den Verkauf von Kulturgut der Archive in Erwägung zu ziehen. Der Schaden für das Gedächtnis der Stadt ist nachhaltig, die Haushaltslöcher dagegen werden nur kurzfristig ausgeglichen. Dies gilt in besonderem Maße für die Hansestadt Stralsund, die als UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt der Bewahrung des historischen Erbes
beispielgebend verpflichtet sein sollte.

• Der VdA ersucht die Stadt Stralsund, Befürchtungen dieser Art dadurch zu zerstreuen, indem sie Stellung zur perspektivischen Entwicklung des Stadtarchivs Stralsund nimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Diefenbacher

Verteiler:
Oberbürgermeister der Stadt Stralsund Herrn Dr. Alexander Badrow
Präsident der Bürgerschaft Herrn Rolf-Peter Zimmer
Fraktionsvorsitzender CDUjFDP Herrn Dr. Ronald Zabel
Fraktionsvorsitzende Die Linke Frau Andrea Kühl
Fraktionsvorsitzender SPD Herrn Niklas Rickmann
Fraktionsvorsitzender BfS Herrn Michael Philippen
Fraktionsvorsitzender FORUMKommunalpolitik Herrn Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender Wählergruppe Adomeit Herrn Michael Adomeit
Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport Herrn Maik Hofmann

Regionale Presse
Überregionale Presse


***

Wasserstand der Petition: 729 Unterstützer innerhalb eines Tages:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Facebook 190 Likes.

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Danke an unser kleines Orga-Team, vor allem an Herrn Maaß und Frau Ott.

In Stralsund selbst formiert sich allmählich ebenfalls der Widerstand (von den Petitionsunterstützern kommen erst ganz wenige aus Stralsund).

Jetzt wandte sich eine Gruppe von Wissenschaftlern und Stralsunder Bürgern, darunter die Sprachforscherin Prof. Renate Hermann-Winter und die ehemaligen Pastoren Paul-Ferdi Lange und Winrich Jax an den Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) und verlangen Aufklärung.
Sie wollen nicht hinnehmen, dass „Teile unserer Geschichte verschleudert werden“. Der Verkauf der 5926 Bände an einen privaten Antiquar habe das Ansehen der Stadt deutliche beschädigt und sei ein schwerer Fehler, der möglicherweise nicht mehr korrigiert werden könne.

http://www.ostsee-zeitung.de/stralsund/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3601320

***

Die Stadt Stralsund bleibt bei ihrer Vertuschungsstrategie. Ich habe heute wegen meiner Anfrage http://archiv.twoday.net/stories/197335588/ mit dem Pressesprecher Koslik telefoniert. Die Stadt Stralsund wird keine neuen Informationen herausgeben, ehe nicht der - namentlich noch nicht einmal festgelegte! - Gutachter sich abschließend geäußert hat. Daher gehe ich davon aus, dass nach der von mir jetzt korrigierten Frist (9.11.2012 23 Uhr) ich unmittelbar die Auskunftsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen werde. Es gibt kein schutzwürdiges Interesse, unter anderem die Kaufsumme zu verheimlichen.

Im gedruckten Artikel der Ostsee-Zeitung von gestern wird über den Auftritt des OB im Hauptauschuss berichtet. Der Maulkorb für die Archivleiterin Nehmzow bleibt bestehen, sie darf von der der Bürgerschaft nicht befragt werden, nur der Oberbürgermeister und der Kulturamtsleiter werden die Bürgerschaft unterrichten. Was sind das für Eunuchen im Stadtrat, die sich dergleichen gefallen lassen?

***

K. H. Schneider spricht mir aus der Seele:

Zugegeben, ich bin ein Anhänger des Digitalen. Aber das heißt nicht, die alten Medien in Frage zu stellen. Es gibt keinen Gegensatz zwischen Digitalem und Analogem, zwischen Altem und Neuem. Es geht um die Sicherung der Überlieferung. Und die ist gefährdet, jeden Tag. Zur Rettung versuchen wir es immer wieder mit kleinen oder größeren Digitalisierungsprojekten. Nicht, um danach etwas zu vernichten (wie mir in den 90er Jahren tatsächlich mal vorgeworfen wurde), sondern um eine Kopie zu haben, falls die Originale vernichtet sind (dass man mit Digitalisaten auch besser arbeiten und gleichzeitig die Originale schützen kann, kommt hinzu).
Es ist vermutlich kein Einzelfall, aber dennoch skandalös, was derzeit in Stralsund geschieht und auf Archivalia sorgfältig dokumentiert wird. Siehe zuletzt: http://archiv.twoday.net/stories/197336228/

http://digireg.twoday.net/stories/197336330/

***

Causa Stralsund in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


http://www.independent.com.mt/articles/2012-11-07/news/archdiocese-launches-digital-archive-348782593/

Numerous diocesan and parish manuscripts dating back to the 15th century are now freely available online after the Malta Archdiocese of the Catholic Church launched its digital archive today.

The digital archive is the culmination of work which began in 1973, when archival collections started to be microfilmed.

The laborious process to transfer all microfilms to digital media started at the beginning of the year, and the digital archive was set up in collaboration with Exigy. The Curia bid for EU funds to help fund this project, but this bid proved to be unsuccessful.

Access to the archives, which are hosted on http://archives.maltadiocese.org/, is free of charge, although registration is required. Downloading pages for printing, however costs €0.50 per page.

http://www.exulanten.geschichte.uni-muenchen.de/index.php?module=welcome

Eine Kooperation zwischen der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Hauptstaatsarchiv Dresden, aber leider ohne Scans!

"Bei der »Bergmann'schen Exulantensammlung« handelt es sich um eine Zwischenstufe zwischen archivalischer Quelle, Findmittel und Manuskript. Die Sammlung besteht aus 60 handgeschriebenen Foliobänden, die der Dresdner Oberlehrer Alwin Bergmann (1862-1938) in fast vierzigjähriger Kleinarbeit mit allen ihm zugänglichen Informationen über Exulanten füllte."

Via
http://www.rambow.de/boehmische-exulanten.html

Eine umfangreiche Kompilation:

http://www.kmkbuecholdt.de/historisches/personen/Architekten00.htm

Beschämend für ein Museum dieses Ranges!

Via
http://www.damals.de/de/4/news.html?aid=190929&action=showDetails

Heliand-Fragment http://www.dhm.de/datenbank/dhm.php?seite=5&fld_0=RA000113

Ein nach wie vor lesenswerter Aufsatz über den aus Schwäbisch Gmünd gebürtigen Maler von Hermann Kissling aus dem Jahr 1976, eine Auseinandersetzung mit den Thesen von Wilhelm Fraenger:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2012/2119/


Dear Exlibrians,

Yesterday an initiative has been launched for saving the collection of the Archivbibliothek at Stralsund. To the holdings of the municipal archive of this town belongs the socalled Gymnasialbibliothek and other collections. The city council of Stralsund decided secretly to sell at auction many thousand books from this particular collection. Stralsund and Wismar are former Hanseatic cities which have been placed on the UNESCO World Heritage List in 2002. Only a few days ago the decision of the city council and the actual sale of books became known.

Dr. Klaus Graf (RWTH, Aachen) is active in promoting a petition to save the books at Stralsund. You can follow the petition "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek" started by Philipp Maas, https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek, at Graf's blog http://archiv.twoday.net/ or in his tweets (@Archivalia_kg). The public opinion in Germany awakes to discuss the actions of the city council of Stralsund. Join the petition, send your comments to Stralsund, and create a momentum to turn the Causa Stralsund into directions which serve cultural heritage and the existence of priceless collections.

Your sincerely,

Otto Vervaart [...]
NL - 3561 JM Utrecht
Netherlands


Update: Translation of the whole petition
http://pommern.tumblr.com/post/35350417178/petition

Funktioniert leider nicht in Archivalia :-(. Hier gibts den Code:

https://www.openpetition.de/petition/weiterleiten/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Man kann auch Unterschriften auf Papier sammeln und dann hochladen!

Derzeit: 530 Unterstützer, viele erboste Kommentare - ein toller Start!

Wikipedia-Artikel zum Stadtarchiv Stralsund:

http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtarchiv_Stralsund

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


Anekdotisches aus Anlass der Causa Stralsund:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg48949.html

Das Börsenblatt dokumentiert das widerliche Abwiegeln, das typisch für diese halbseidene Zunft ist:

Christian Hesse, Auktionator in Hamburg und seit Jahresbeginn Vorsitzender des Verbands Deutscher Antiquare, gibt auf Anfrage der Redaktion Antiquariat eine zurückhaltende Einschätzung des Sachverhalts: "Da ich die rechtlichen Hintergründe in besagtem Fall Stralsund nicht kenne, möchte ich mich allgemein zu dieser Problematik äußern. Wenn sich öffentliche Sammlungen von Beständen trennen, müssen die rechtlichen und moralischen Grundlagen einer solchen Entscheidung von den verantwortlichen Stellen diskutiert und verantwortlich getroffen werden. Darauf kann und sollte der Handel keinen Einfluss haben. Wenn eine Veräußerungsentscheidung nach geltendem Recht getroffen wurde, spricht nach meiner Sicht nichts gegen die Vermarktung des Bestandes durch einen Antiquar oder Auktionator. Durch einen entsprechenden Katalog kann sogar manchmal als Nebeneffekt etwas gelingen, was zuvor unter öffentlicher Hand nicht erreicht wurde: eine wissenschaftliche Dokumentation der Sammlung. Peter Haßold, der einige Jahre sein Geschäft nicht in Deutschland hatte, ist seit diesem Jahr wieder Mitglied des Verbands Deutscher Antiquare und ein von uns sehr geschätzter Kollege. Nach unserer Ansicht ist sein Engagement in dem von Ihnen erwähnten Fall durchaus anerkennenswert. Ich meine übrigens, dass die Bezeichnung 'Causa Stralsund' einen (rechtlich einwandfreie Vorgehensweise der Entscheidungsträger vorausgesetzt) durchaus normalen Vorgang überbewertet."

http://www.boersenblatt.net/556107/template/bb_tpl_antiquariat/

Hoffen wir, dass genügend Bürgerinnen und Bürger das ganze nicht als "durchaus normalen Vorgang" sehen.

Bisher sind es 337:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

***

Weitere Neuigkeiten:

http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz101.html

Zu möglichen Folgen der rechtlichen Überprüfung wollte sich das Innenministerium noch nicht äußern. Erst einmal müsse die Stadt Stralsund eine Stellungnahme zum Vorfall abgeben. Darin könnte die Stadt beispielsweise beantworten, welche Bücher zu welchem Preis verkauft wurden. Eine Frist für eine solche Erklärung hat das Ministerium der Stadt Stralsund nach eigenen Angaben nicht gesetzt. Es könnte also dauern, bis die Auseinandersetzung geklärt ist.

Ich verstehe nicht, wieso angesichts des Eilbedarfs der Sache keine Frist gesetzt wurde.

***

Besonders dankbar bin ich für die Unterstützung von Frau Margret Ott, Webmasterin des Pommerschen Greifs, dessen Vorstand sich der Kritik in einem offenen Brief angeschlossen hat.

http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-offener-brief-des-pommerschen-greif-e-v/

Der 2. Vorsitzende Prof. Dr. Hans-Dieter Wallschläger schreibt:

Umso bestürzter sind wir über die Pressemeldungen denen wir entnehmen mussten, dass die Hansestadt Stralsund den bisher im Stadtarchiv verwahrten Bestand ihrer traditionsreichen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar veräußert hat. Diese Meldung hat uns zutiefst erschrocken und fassungslos gemacht.
Es handelte sich bei der Stralsunder Gymnasialbibliothek nach den vieler Orts zu verzeichnenden Verlusten am Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg um die bedeutendste historische Schulbibliothek, die in Pommern erhalten geblieben war.
Wenn die heutige Stadtverwaltung und auch die Stadtvertreter meinen, jahrhundertealte Druckerzeugnisse verschiedenen wissenschaftlichen Inhalts aus städtischem Besitz verkaufen zu können, wirft das auch überregional ein verheerendes Licht auf den Umgang mit dem kulturellen Erbe einer Stadt, die erst vor wenigen Jahren zum UNESCO-Weltkulturerbe erhoben wurde. Dieser Verkauf schließt sich nahtlos an andere in Mecklenburg/Vorpommern getroffene Entscheidungen an, wie beispielsweise die für uns unzumutbaren Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit der Greifswalder Abteilung des Landesarchivs.


Wo bleibt eigentlich die Stimme der Bibliotheksverbände?

***

Durch öffentliche Versteigerung ist gestern bei Zisska das aus dem Stadtarchiv Stralsund stammende Stück http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692 (einziges Exemplar!) unwiederbringlich für 2800 Euro in das Eigentum einer deutschen öffentlichen Institution übergegangen (Auskunft des Auktionshauses).

***

Causa Stralsund in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

307 Unterstützer seit gestern Abend!

http://www.facebook.com/pages/Rettet-die-Stralsunder-Archivbibliothek/404280116307507

87 Likes bisher.

Macht bitte alle Werbung in Mailinglisten, Foren, auf Twitter, in sozialen Netzwerken für das Anliegen. Danke!

Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund


http://info-netz-musik.bplaced.net/?p=7884

"Am 9. November 1912 starb in Berlin der Musikwissenschaftler und Komponist Gustav Jacobsthal. Jacobsthal war der erste Ordinarius für Musikwissenschaft an einer deutschen Universität, und dennoch wird man in diesen Wochen in den Hochschulprogrammen nach Gedenkveranstaltungen ebenso vergeblich suchen wie in der (Fach-)Presse nach Gedenkartikeln."

Bitte unterzeichnet alle:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

und gebt ein Like ab bei:

http://www.facebook.com/pages/Rettet-die-Stralsunder-Archivbibliothek/404280116307507

Beide erst seit wenigen Minuten im Netz. Danke an Herrn Maaß für seine Initiative!

Bitte lassen Sie mich auf die folgende Veranstaltungsankündigung auf den Websites des Internationalen Suchdienstes hinweisen (Originaltext hier: http://www.its-arolsen.org/de/startseite/veranstaltungen/index.html?expand=7106&cHash=4f42dc5978):

Der Internationale Suchdienst / International Tracing Service (ITS) wird vom 27. bis 29. Mai 2013 in Bad Arolsen einen internationalen Workshop zum Thema Geographie und Holocaustforschung organisieren. Dieser findet im Rahmen des EU-Projekts „European Holocaust Research Infrastructure (EHRI)“ statt. Mit der Veranstaltung soll dem Ausbau interdisziplinärer Zusammenarbeit in der Geschichtsforschung und insbesondere in der Holocaustforschung eine Plattform gegeben werden. Die Ergebnisse des methodischen Austausches sollen in den Aufbau des geplanten EHRI-Archiv- und Forschungsportal einfließen (www.ehri-project.eu).

Bei ähnlichen Workshops bei den Projektpartnern des ITS in Israel, Großbritannien und Ungarn standen bereits mehrere Nachbardisziplinen der Geschichtswissenschaft im Fokus. Diesmal bildet die Geographie den Schwerpunkt der Betrachtung.

Der hierzu nun veröffentlichte
Call for Papers richtet sich sowohl an Historiker, Geographen und Archivare als auch an weitere Interessierte anderer Fachdisziplinen. Vorschläge für Beiträge werden bis zum 31. Dezember 2012 erbeten und sind beim ITS einzureichen. Die Konferenzsprache ist Englisch.

Proposals bitte bis zum 31.12.2012 per Email an Karsten Kühnel, Abteilungsleiter archivische Erschließung beim ITS und Vertreter des ITS im EHRI-Projekt:
karsten.kuehnel@its-arolsen.org.

http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-5470-X.htm

Die Übertragung von Heidelore Böcker (Hamburg 2011, 98 Euro) ist ein durchaus ärgerliches Verlagsprodukt. Statt auf das Autograph im Stadtarchiv Stralsund zurückzugreifen (HS 388a, 388b) folgt die Herausgeberin lediglich den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügenden Auszügen von Zober, der diese zunächst in den Baltischen Studien (in mehreren Folgen) und dann als dritten Teil der Stralsundischen Chroniken 1870 publizierte.

Zur Edition Zobers und ihren Fehlern die Hinweise
http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/verzeichnis/g/gentzkow/index.html

Baltische Studien (relevant sind die Jahrgänge 1846, 1847, 1861, 1863, 1864) online:
http://digibib.ub.uni-greifswald.de/

Kritik von Fabricius an der Ausgabe Zobers
http://www.hansischergeschichtsverein.de/download/Hgbll_1871_gesamt.pdf (S. 174ff.)

Diese Kritik wird von Böcker nicht zitiert. Fabricius sagt, dass nur etwa die Hälfte des Tagebuchs von Zober abgedruckt wurde! Das erfährt man aus dieser laienhaften Ausgabe nicht, die aufgrund der Auswahl einer untauglichen Textgrundlage daher allenfalls populärwissenschaftlichen Status für sich beanspruchen kann.

Gentzkow - schlechter Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaus_Gentzkow - gilt als treibende Kraft bei der Gründung der 1560 eröffneten städtischen Schule im Katharinenkloster (Böcker S. 30-35), deren Bibliothek die Stadt Stralsund in diesem Sommer verscherbelt hat:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Gewalt der Archive. Studien zur Kulturgeschichte der Wissensspeicherung, hg. v. Weitin, Thomas/Wolf, Burkhardt. konstanz university press, Konstanz 2012. 410 S.

Ein Universitätsverlag, der nicht auf Open Access setzt, da Imprint des von mir verabscheuten Fink-Verlags. Und natürlich nicht im Einklang mit den Vorgaben der DFG, Projektergebnisse Open Access zu publizieren. Diese Vorgaben werden in den Geisteswissenschaften weithin ignoriert.

Viel Mühe hat sich Köblers Rezension nicht gegeben:

http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-02-2012/GewaltderArchive.htm

Inhaltsverzeichnis: http://d-nb.info/1017617643/04

Band liegt gerade neben mir, aber nicht mehr lange. Wortgeklingel!

Es ist eine Unsitte, den Gegenstand eines Aufsatzes nicht präzise und eng zu beschreiben (unter Umständen auch durch den Untertitel), sondern eine möglichst allgemeine Formulierung zu wählen, mit dem man ein breites Thema zu besetzen hofft, obwohl man doch nur Quisquilien zu bieten hat.

Matthias Springer widmet sich in seinem Beitrag "Sagenhaftes aus der Geschichtswissenschaft" (Geschichtsvorstellungen = Festschrift Hans-Werner Goetz, 2012, S. 115-152) ausschließlich dem sächsischen Früh- und Hochmittelalter und näherhin der Quellenkritik der sogenannten sächsischen Stammessage, Widukinds von Corvey und der Quedlinburger Annalen (auch zu den Heldensagen-Passagen). Allgemeine Literatur zur Sagenforschung ist wie üblich nicht zitiert, obwohl Springer nur das Lexikon des Mittelalters hätte aufschlagen müssen, um solche zu finden:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/sagelex.htm

#erzählforschung

Band 1, 2005 und Band 2, 2011.
Digitalisierung der ULB Düsseldorf
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/4543472

Grüße
J. Paul

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma