Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/22._Mai_2015#Archion

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=archion

Update: bleibt!

Christian Vogel: Zehn vormals standesherrliche Archive in Zentralhessen. Birstein, Vierfach Büdingen (Isenburg), Braunfeld, Lich, Laubach (Solms), Doppelt Ortenberg (Stolberg). Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts. Gelnhausen und Assenheim: Selbstverlag 2015. 66 S.

Zusammenfassung und Bezugsmöglichkeiten:
http://www.vfh-vogelsberg-wetterau-kinzigtal.de/aktuelles

Christian Vogel, Vorsitzender der Vereinigung für Heimatforschung Vogelsberg-Wetterau-Kinzigtal e.V., deckt mit dieser brisanten Broschüre den skandalösen Umgang des hessischen Wissenschaftsministeriums mit ehemals standesherrlichen Archiven auf. Es geht um die Dokumente von neun Kleinstaaten, die von drei Adelsfamilien regiert wurden: Isenburg, Solms und Stolberg. Neben den gedruckten Rechtsnormen und Erwähnungen in Veröffentlichungen (z.B. vom Büdinger Archivar Dr. Decker) dienten als Quelle Akten des Staatsarchivs Darmstadt und einzelne Auskünfte des Fideikommissgerichtes mit Sitz in Kassel.

Vogel kann zeigen, dass die standesherrlichen Archive nach Ansicht des 19. Jahrhunderts in ein Landesarchiv, das staatliches Eigentum darstellt, und ein Familienarchiv zerfallen. Er beruft sich auf ein Gutachten des Direktors des Staatsarchivs Darmstadt 1929 (S. 8 Anm. 1) und Äußerungen des hessischen Staatsregierung 1930 (S. 12). Der Verdacht liegt nahe, dass das Land Hessen alles tun wird, diese Rechtsauffassung als obsolet darzustellen.

Für den nicht-staatlichen Teil der Archivüberlieferung hat die Gesetzgebung über die Auflösung der Fideikommisse in der Weimarer Republik und der NS-Zeit nach wie vor gültige Sicherungsmaßnahmen, die den Schutz der Sammlungen gegen Ausverkauf und ihre Zugänglichkeit garantieren sollten, geschaffen. Zum Hessischen Gesetz vom 11. November 1923 merkt der Autor an: "Man fragt sich nach Lektüre der eindeutigen Bestimmungen zu Sammlungen und Büchereien, wie mehrfach Archive ohne Genehmigung örtlich verlagert bzw. in Büdingen ohne eine solche nicht nur eine einzelne mittelalterliche Handschrift, sondern gleich ganze Bibliotheken oder wesentliche Teile davon veräußert werden konnten" (S. 17).

Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/1808038/

Die durch die Gesetzgebung 1923/38 geschaffene Rechtslage ist "fast völlig in Vergessenheit geraten" (S. 21). Daran hat sicher auch der in Kassel ansässige Fideikommiss-Senat des OLG Frankfurt, der als Verwaltungsbehörde für die Aufsicht über die nach wie vor geschützten Sammlungen zuständig ist, Schuld.

Nach Darstellung dieser juristischen Voraussetzungen geht Vogel auf die einzelnen Archive ein, die hinsichtlich ihres Inhalts kurz charakterisiert werden, soweit Angaben zu ermitteln waren. Wichtige Dokumente zur Rechtsstellung legt er als Faksimile vor.

Für die besonders gefährdeten Isenburger Archive stellt Vogel dar, dass aufgrund einer Vereinbarung zwischen Preußen und Hessen 1923 für die Archive Stiftungen hätten errichtet werden müssen, was aber nur in zwei von fünf Fällen geschah. Für das Büdinger Gesamtarchiv und das Archiv in Birstein wurde 1931 eine gemeinsame Archivbenutzungsordnung erlassen (Faksimile S. 26-29). Jedenfalls hinsichtlich der Rentkammerarchive muss Vogel aber konstatieren, dass niemand bekannt ist, der eine Ortsakte des 18./19. Jahrhundert zu Gesicht bekommen hätte (S. 41).

Zur Berichterstattung über die Machenschaften des faktischen Inhabers der Archive:

http://archiv.twoday.net/search?q=b%C3%BCdingen

Eigentümer des Archivs von Solms-Braunfels ist eine Familienstiftung. Eine Benutzungsordnung, die im Kern der Benutzungsordnung von 1929 entspricht, wurde 1997 dem Fideikommissgericht vorgelegt. Die Benutzungsordnung von Solms-Lich von 1931 ist S. 52-55 faksimiliert. Für Solms-Laubach beruft sich der Autor nur allgemein auf die Fideikommiss-Auflösungsgesetzgebung. Es muss aber einen Auflösungsbeschluss geben, der Sicherungen u.a. für das Archiv vorzusehen hatte. Ob sich Vogel danach beim Gericht erkundigt hatte und ob er ihm verweigert wurde, erfährt der Leser leider nicht.

Bei den Stolberger Archiven in Ortenberg führt Vogel Beschlüsse des Fideikommissgerichts von 1959 und 1984 an, die ihm aber offenbar nicht vorlagen - es ist ein Unding, dass solche im Interesse der Allgemeinheit erlassenen Entscheidungen nicht herausgegeben werden. Hier wäre eine Klage gegen das Fideikommissgericht angebracht.

Ein abschließender sehr knapper Überblick zu den anderen standesherrlichen Archiven in Hessen nennt auch die Erbacher Archive. Auf die durch einen Fideikommissgerichtsbeschluss von 1951 geschützten Erbacher Kulturgüter bezieht sich der Aufsatz von Christoph Mohr: Gebundenes Adelsvermögen - Schloss und Ausstattung unter Fideikommissabwicklungsrecht, in: Das Schloss und seine Ausstattung als denkmalpflegeriche Aufgabe (1995), S. 82-86 (das Fideikommiss in Südhessen ist Erbach). Hier ist nachzulesen, wie der Eigentümer entgegen der eindeutigen juristischen Vorgaben dreist hochbedeutende Sammlungsteile verscherbelte - und das Fideikommissgericht ließ ihn gewähren!

Vogels abschließendem Fazit ist zuzustimmen: "Der Staat ist zur Intervention verpflichtet. Die beste Lösung wäre, die zehn organisch gewachsenen vormals standesherrlichen Archive zusammenzulassen und an einem zentralen Ort in Oberhessen als gemeinsames Eigentum von Land und jetzigen Inhabern zusammenzuführen" (S. 66).

Vogels Einsatz für die Zugänglichkeit der Adelsarchive verdient Unterstützung. Seine Resultate ergänzen die Aussagen zur Adelsarchivpflege in den Sammelbänden des Hessischen Staatsarchivs Marburg "Adelsarchive in der historischen Forschung" (2014)

http://archiv.twoday.net/stories/948988269/

und "Adelsarchive - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?" (2009)

http://archiv.twoday.net/stories/133336582/

Da ihnen größtmögliche Publizität zu wünschen ist, ist es aus meiner Sicht unverständlich, wieso Vogel die Broschüre nicht auch ins Internet gestellt hat.

http://informationspraxis.de/2015/05/27/die-erste-ausgabe-ist-vollstaendig/

Meine Anregungen zu den Artikeln wurden weitgehend nicht eingearbeitet.

Video des Vortrags von Dr. Mareike König auf der Düsseldorfer Tagung "Die Zukunft der Wissensspeicher".

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/blogs_als_wissensorte_der_forschung?nav_id=5594

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022406213/

http://derstandard.at/2000016235039/Folgenreiches-Folgerecht

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0070-pub-27523182 (UB Bielefeld)

Diskussionsmöglichkeit:

http://www.publikationssystem.de/

Einige Notizen zu dieser wichtigen Stellungnahme

4.3 Wählbarkeit ist aus meiner Sicht problematisch

S. 26: "Eine Selektion von nicht mehr weiter zu archivierenden Publikationen findet zu
einem späteren Zeitpunkt statt, an dem sicher festgestellt werden kann, dass sich
die Nutzung erschöpft hat, also kein weiteres Interesse mehr besteht." Das ist Unsinn. Die Gesetzgeber haben über das Pflichtexemplar eine Entscheidung für die komplette Archivierung des gedruckten geistigen Outputs (im jeweiligen Sprengel) getroffen.

5.1 Preise und Kosten "Die in abbestellten Medien publizierten Forschungsergebnisse sind für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über den Bibliothekszugriff nicht
mehr zugänglich." Wir haben eine gut funktionierende Fernleihe!

Die Kritik am Mengenwachstum ist elitär.

S. 41 Anm. 27 Optionaler OA ist bekannt als hybrider OA!

S. 42 Goldener OA mit PCs bei ressourcenschwache Einrichtungen: Und was ist mit nicht angebundenen WissenschaftlerInnen?

Was mir fehlt: Thematisierung der Sprachbarriere:

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59211934/

Ebenso: Nachnutzung von Forschungsergebnissen. Kollaboration (Modell Wikipedia).

Das Papier ist voller unbelegter Behauptungen (z.B. zum predatory OA). Es befürwortet OA, aber nicht mutig und zukunftsweisend, sondern mit allerlei unnötigen Kautelen. Der Qualitäts-Fetisch lässt grüßen.

Die Empfehlungen sind aus meiner Sicht wenig wert.

"The mission of the Library as Incubator Project is to promote and facilitate creative collaboration between libraries and artists of all types, and to advocate for libraries as incubators of the arts. "
http://www.libraryasincubatorproject.org/

Wie sieht das mit den Archiven aus? Stehen diese der Kreativität auch so nahe? Thomas Wolf, ehemaliger Beiträger hier, würde das wohl bejahen.

http://www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationsfreiheit/Service/Veroeffentlichungen/T%C3%A4tigkeitsberichte/TB3/Dritter_TB_zur_Informationsfreiheit.pdf

S. 24f. zur Novellierung des Landesarchivgesetzes

S. 60 "Bei Gutachten, die im Auftrag einer Behörde durch Private gegen Entgelt erstellt werden, erfasst das der Behörde als Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht zur Aufgabenerfüllung
nämlich auch das Recht zur Informationserteilung nach dem IFG (
VG Köln, Urteil vom 22. November 2013, Az.: 13 K 5281/11;
VG Berlin Urteil vom 21. Oktober 2010, Az.: 2 K 89.09). Das Urheberrecht des Gutachters kann daher einem Informationszugangsanspruch im Regelfall nicht entgegengehalten werden. Darauf hat auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und
der Länder in ihrer Entschließung „Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!“ vom 17. Juni 2014 hingewiesen"
[Zu UrhG vs. IFG:
http://archiv.twoday.net/search?q=ifg+urhg ]

Via
https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7249

Für nach 1874 und vor 1910 (Google Books) bzw. 1923 (HathiTrust) erschienene Bücher braucht man bei Google Books und HathiTrust einen US-Proxy.

Näheres gibt es bei Wikisource

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Nutzung_eines_US-Proxys

und in einem kurzen Tutorial auf YouTube, das Studierende von mir erstellt haben:

https://www.youtube.com/watch?v=d3xPHI_z7fA

Funktionierende Web-Proxys findet man auf Wikisource. Sucht man selber nach solchen Proxys, findet man oft solche, bei denen die aktuelle Seiten-URL nicht angezeigt wird, was von Nachteil ist, wenn man seitengenau zitieren will oder die ID des Buchs z.B. für die Beschreibung des Internet Archivs braucht.

Die URL im Klartext steht im Screenshot ganz unten in einem eigenen Feld am oberen Rand.

Dagegen ist der nicht dauerhaften Proxy-URL

http://www.covertbrowsing.com/anonymous.php?u=7cP6URso4eB91tQ5I3NAdR4XnOOrSeununuqKLlELEiaOQd30koGRRtllOcH4gajvw%3D%3D&b=29&f=norefer

nichts dergleichen zu entnehmen.

proxy_url

Erst Archivneubau, dann Stellenabbau:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/stadtarchiv-politik-fuerchtet-personalnot-aid-1.5108668

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/auf-so-manches-vorzeigeprojekt-liesse-sich-verzichten-aid-1.5111463

s.a.
http://archiv.twoday.net/stories/6426753/

http://www.tageswoche.ch/de/2015_21/kultur/688333/Schliessung-der-Skulpturhalle-als-%C2%ABunverantwortliche-Schreibtischtat%C2%BB-gebrandmarkt.htm1

"Freunde der Skulpturhalle Basel und Archäologen gehen auf die Barrikaden gegen den Beschluss der Regierung, die Aussenstelle des Antikenmuseums zu schliessen. Am Mittwoch überreichten sie eine Petition mit über 6500 Unterschriften."

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022410902/

http://www.hmb.ch/dms/pdf/HMB-Jahrbuch-2015/HMB-Jahrbuch-2015.pdf

Ich durfte in letzter Zeit etliche Links auf Seiten von Google Books ändern. Zuletzt:

http://archiv.twoday.net/stories/75222343/

Vor allem bei mehreren Zählungen in einem Band ist die Wahrscheinlichkeit nicht ganz gering, dass nachträglich die Seitencodierungen geändert wurden. Das ist aus wissenschaftlicher Sicht natürlich außerordentlich ärgerlich.

Es kommt gelegentlich vor, dass Digitalisate bei Google Books verschwinden, aber dass ein Digitalisat die ID wechselt, wurde noch nicht beobachtet.

Die Empfehlung, bei Google Books nur nach ID zu zitieren, erscheint mir trotzdem nicht angebracht. Wer weiß, wieviel Mühe es bereitet, eine Fundstelle bei mehreren Zählungen ausfindig zu machen, ist wohlö eher geneigt, die Kröte der Linkänderungen (die natürlich bei gedruckten Beiträgen nicht gegeben ist), zu schlucken. Siehe auch

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Verlinken_von_einzelnen_Seiten

http://www.independent.co.uk/arts-entertainment/eurovision/armenia-at-eurovision-2015-genealogy-forced-to-change-song-title-in-wake-of-too-political-armenian-genocide-claims-10270670.html

Armenien leugnet aber, dass "Don't deny", vorgetragen vor allem von Exil-Armeniern mit dem Gruppennamen "Genealogy" sich auf den Genozid vor 100 Jahren bezieht.


Das Berliner Exemplar der Reimchronik Pfettisheims (1477) ist online:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001975B00000000

Zum Autor:

http://archiv.twoday.net/stories/5500710/

Zum Werk:

http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Konrad_Pfettisheim


http://www.nature.com/news/physics-paper-sets-record-with-more-than-5-000-authors-1.17567

Als Geisteswissenschaftler ist mir dieser naturwissenschaftliche Herdenwahn suspekt. 9 Seiten Text, der Rest Autorennamen (ärgerlicherweise nach der üblichen Praxis ohne ausgeschriebene Vornamen, was Autorprofile nicht gerade erleichtert). Einige Disziplinen nennen unverdrossen alle Autoren bei Zitaten statt das "et al." (u.a.) zu benützen. Aber schon bei 50 Autoren ist das wenig praktikabel. Wo liegt die Grenze?

http://journals.aps.org/prl/abstract/10.1103/PhysRevLett.114.191803

Das Exporttool für die Zitation gibt alle Namen aus.

Urheberrechtlich relevant sind nur diejenigen Autoren, die einen schöpferischen Beitrag geliefert haben und die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod bemisst sich nach dem längstlebenden Autor oder der Autorin. Aber wie will man die wirklichen Autoren feststellen? Glücklicherweise steht der Artikel dank SCOAP3 unter CC-BY. Aber hoppla? Attribution bedeutet - es sei denn etwas anderes wird explizit vereinbart - Nennung aller Urheber! Das bestätigt der Rechtevermerk:

"Further distribution of this work must maintain attribution to the author(s) and the published article’s title, journal citation, and DOI."

Einen Hauptverantwortlichen (corresponding author) konnte ich nicht entdecken.

https://www.erfgoedleiden.nl/

In der Schatzkammer auch einige liturgische Handschriften online.

https://geschichtsunterricht.wordpress.com/2015/05/23/hinweis-in-eigener-sache-neues-blog/

Daniel Bernsen resümiert seine Blogerfahrungen und weist auf sein neues Projekt "Bildung, Netz & Politik" hin:

https://bipone.wordpress.com/

http://archaeologik.blogspot.de/2015/05/quellenverlust-der-diebstahl.html

Nicht dass ich Facebook sonderlich mag, aber alle großen Serviceangebote sind Datenkraken. Die Verbraucherzentrale springt auf den hysterischen Zug der beamteten Datenschützer auf, nutzt aber selber solche Angebote z.B. Google Maps.

http://sixtus.net/verbraucherzentrale-nrw-verklagt-das-internet/

Zur Rechtslage:

http://www.delegedata.de/2015/05/abmahnung-wegen-like-button-verbraucherschuetzer-verstossen-selbst-gegen-das-datenschutzrecht/

Carlo Piltz: "Datenschutzrechtlich absolut konformes Handeln ist in der heutigen Zeit mit schnellen technologischen Entwicklungen, neuen Features für Webseiten und Analysediensten nur schwer möglich. Sowohl für Unternehmen, als auch für Verbraucherschützer."


Sie hat Anfang Mai ihren Dienstsitz Burg Sooneck bezogen und schon ein #siffgate ausgelöst:

http://www.burgenblogger.de/blog/

Unsere bisherige Berichterstattung:

http://archiv.twoday.net/search?q=burgenblog


http://foia.state.gov/Search/Results.aspx?collection=Clinton_Email

Via
http://www.spiegel.de/politik/ausland/hillary-clinton-us-aussenministerium-veroeffentlicht-e-mails-a-1035266.html


http://leonardo.bne.es/es/Colecciones/Manuscritos/Leonardo/index.html

http://www.3dicons.ie/



https://twitter.com/lchristeller/status/591530611677990912/photo/1

Nein, so schlimm ist es nicht, aber dass ForscherInnen ausgewiesen und öffentlich zur Schau gestellt werden, ist höchst bedenklich.

http://www.nzz.ch/feuilleton/ich-der-spion-1.18545243

http://www.staatsarchiv.tg.ch/xml_14/internet/de/application/f13527.cfm

https://www.ag.ch/de/bks/kultur/archiv_bibliothek/staatsarchiv/projekte_3/eidgenossen/eidgenossen_1.jsp

Die Auflösung könnte besser sein.

Ich habe

https://de.wikiversity.org/wiki/Bildrecherche

ein wenig aufpoliert. Die Seite soll Bilddatenbanken "nur vom Feinsten" nachweisen. Was fehlt?

http://www.bb-wa.de/de/neuigkeiten/417-berliner-senioren-transkribieren-alte-handschriften.html

https://www.youtube.com/watch?v=96KXVTF4uB4

Via
http://www.bildblog.de/64772/behaind-griechenland-daniel-steil/

http://oaspa.org/growth-of-oa-only-journals-using-a-cc-by-license/

PLoS ist nicht Mitglied von OASPA.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/948994387/
http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5/


http://www.staatsarchiv.sg.ch/

"Von Alt St.Johann bis Zuzwil – 4500 Bilder aus dem historischen Archiv von Foto Gross online zugänglich" - "Das überarbeitete Kunstinventar Pfalz ist über das Internet einsehbar"

Ich finde diese Scope-Lösungen grauenhaft benutzerunfreundlich. Die Bilder tragen leider Wasserzeichen, wenngleich dezente am unteren Rand.

Katakombenheiliger St. Pankratius, 3. Stadtpatron von Wil
http://www.wilnet.ch/Default.aspx?Command=PrdtDetail&prdtName=911fc307-c436-4d45-a11b-d02a42ac02d4

"Nun, gut; als landblawgender Rechtsanwalt nutze ich dieses Weblog nicht nur zur Spielerei, wie beispielsweise Herr Graf mit seinen Archivalia. Dieses Medium hilft unserer Kanzlei und mir auch bei der Kontaktaufnahme zu Straftätern, an deren Bestes wir herangekommen wollen. "
http://www.kanzlei-hoenig.de/2015/was-nichts-kostet-taugt-nichts/

Siehe dazu treffend
http://www.ip-notiz.de/nichts-ist-umsonst/2015/05/22/

Es wird ein Crowdsourcing-Modul für das Taggen und Erschließen des riesigen Bilderbestands angeboten.

http://illustrationarchive.cf.ac.uk/

Via
https://victorianist.wordpress.com/2015/05/18/illustration-archive-launches-in-cardiff/


http://elephantine.smb.museum/

via
http://zkbw.blogspot.de/2015/05/4000-jahre-altagyptische.html

http://zkbw.blogspot.de/2015/05/metadaten-der-dnb-ab-1072015-unter-cc0.html

http://dguw.hypotheses.org/189

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58838

http://www.leo-bw.de/themen/historischer-atlas-von-baden-wurttemberg

Ausgezeichnet!

https://renwardcysat.wordpress.com/

Das sich nach Renward Cysat nennende Blog zeigt unter anderem einige schöne alte Archivinnenräume.

https://renwardcysat.wordpress.com/2015/05/20/rathauskanzlei-luzern-arbeitsplatz-renward-cysat/


23 Organisationen potestieren gegen die Elsevier-Policy, die aus ihrer Sicht Open Access behindert:

http://www.sparc.arl.org/news/new-policy-elsevier-impedes-open-access-and-sharing

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/1022427720/

Update:
https://schneeschmelze.wordpress.com/2015/05/22/aus-der-schonen-neuen-elsevier-welt/

http://scienceblogs.com/confessions/2015/05/21/elseviers-new-sharing-policy-a-step-in-the-wrong-direction/ (Links)


Kürzlich hat Freidok seine Adressen umgestellt, aber wenigstens Weiterleitungen von den alten URLs eingerichtet. Nicht so die UB Frankfurt, die mich nun zwingt, etliche Adressen in meiner Publikationsliste

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

zu ändern, da ich auf die dumme Idee gekommen war, den Germanistik-Server für einige meiner Publikationen zu nutzen. Es gab damals noch keine URNs auf dem Server, aber man durfte doch dem Eindruck vertrauen, dass die mit "Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL:" angekündigte einzige Adresse dauerhaft sein würde. Pustekuchen!

Dauerhafte Adressen sind für Open Access essentiell. Wissenschaftler, die ihre Lesezeichen bei den eigenen Publikationen ändern müssen (ohne Not!), erleben den grünen Weg von Open Access nicht unbedingt positiv. Die Uni Frankfurt schlägt somit Open Access ins Gesicht.

Angesichts der Inkompetenz der Repositorienbetreiber kann nur geraten werden, ausschließlich URNs oder DOIs oder andere Permanentlinks zu verwenden, auch wenn der Hochschulschriftenserver per URL oder Zitierempfehlung eine bequemere Alternative vorgibt.

Anders als

https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/8758

lässt

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584

nicht die Provenienz (Uni Freiburg) des Eprints erkennen und man muss hoffen, dass der Resolver-Server der DNB funktioniert (er fiel schon mehrfach aus). Trotzdem ist der URN vorzuziehen.

Hochschulschriftenserver sollten selbstverständlich Weiterleitungen von den früheren Adressen einrichten - IMMER. Und da Studierende überfordert sind, wenn sie mehrere dauerhafte oder dauerhaft erscheinende Links angeboten bekommen, sollte man in die Zitierempfehlung nur eine einzige dauerhafte Adresse schreiben.

Beispiel:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-139551

edocs_frankfurt

Und heute: http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/3907/

James Hirstein, Latein-Dozent in Straßburg und Forscher zu Beatus Rhenanus, hat wie jetzt bekannt wurde, in der Humanistenbibliothek Schlettstadt, ein Exemplar der Erstausgabe von Martin Luthers "De libertate Christiana'' (Von der Freiheit eines Christenmenschen) entdeckt , das von Luther selbst mit ca. 50 Anmerkungen und Änderungen als Vorbereitung für die zweite Auflage versehen wurde, die 1521 in Basel erschien. Leider keinerlei Hinweis auf mögliche Digitalisierung...
quand-beatus-rhenanus-commentait-luther

Zur Bibliothek in Schlettstadt auf Archivalia siehe archiv.twoday.net/stories/714913786/

Als Variante zu Herold ist "Ernhold" bekannt. Dies wird auch in der neuen Monographie von Nils Bock: Die Herolde im römisch-deutschen Reich (2015), S. 196 erwähnt. (Das Thema ist für eine Dissertation an sich zu breit, wurde aber von dem Autor recht gut gemeistert.) Keine expliziten Ausführungen findet man bei ihm dagegen zur Variante der deutschen Entsprechung der Bezeichnung des Unterherolds Persivant (vom französischen Poursuivant) mit l, die offenkundig auf die literarische Figur Parzival Bezug nimmt. Auch sonst habe ich keine Stellungnahmen dazu gefunden. Schiroks Parzivalrezeption hat dazu nichts. Allerdings merkte der Schweizer Historiker Johannes von Müller 1805 an: "Oft kommen in Erinnerung der alten Ritter die Ehrenholde unter solchem Namen vor".

https://books.google.de/books?id=jMpaAAAAcAAJ&pg=PA695

[Von der Hagen 1811: Parzival Amtsname in den Ritterorden
https://books.google.de/books?id=ndFUAAAAcAAJ&pg=PA177 ]

Bock wüsste wohl weitere Belege zu nennen, aber außer dem Caspar Hurder habe ich nur einen Hinweis auf die Weigerung der Stadt Frankfurt 1489, "piffer und parcefal" zu beschenken, gefunden:

https://archive.org/stream/bub_gb_sY0KAAAAIAAJ#page/n455/mode/2up

Die Entehrung Peters von Hagenbach durch den österreichischen Herold Caspar Hurder behandelt Bock S. 291-293 unter Heranziehung der gesamten bekannten Überlieferung. Die Breisacher Reimchronik nennt ihn "partzival Caspar Hurder":

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mone1863-3/0393
https://books.google.de/books?id=v1lfAAAAcAAJ&pg=PA385

Zur Quelle:

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Breisacher_Reimchronik

(Da Bock nicht darauf eingeht, sei notiert, dass in der zerstörten Straßburger Handschrift des Werks sich eine von Mone beschriebene Abbildung der Entehrung befand, die Hurder im Wappenrock zeigt.)

Der von Sieber-Lehmann bekannt gemachte Nürnberger Bericht nennt Hurder "herolt oder partifell", was Sieber-Lehmann (und ihm folgend Bock) mit "Parzival" erläutert.

http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=bzg-002:1993:93::156

Hurder erscheint als Herold im Kontext der Burgunderkriege nochmals in der Chronik Edlibachs, wo es heißt, das oberdeutsche Bündnis habe Karl dem Kühnen ins Lager nach Neuss einen "alten herold vnd partzifal genant casper hurder" mit dem Absagebrief geschickt.

https://books.google.de/books?id=wUwMAQAAMAAJ&pg=PA143
Digitalisat der Vorlage:
http://www.e-manuscripta.ch/zuz/content/pageview/42126

Das ist sachlich unzutreffend (Toblers Schilling-Ausgabe Bd. 1, S. 175), aber Hurder war vermutlich in die Kriegserklärungen während der Burgunderkriege involviert.

Brennwalds Chronik (Bd. 2, S. 226) fußt auf Edlibach: "einem alten parzifal".

Mones Hinweis auf die Urkunde Friedrichs III. (URI der Regesta Imperii funktioniert nicht!)

"K. Friedrich gibt dem Parcival de Bonndennis de Ronsicho einen Pfalzgrafenbrief."

ist wohl irrig. Es dürfte sich um einen romanischen Vornamen handeln.

Was besagt diese Nebenform Parzival für Persivant? Ich zweifle nicht, dass der bekannte Held des Romans von Wolfram von Eschenbach Pate für die Schreibweise stand. Schiroks Parzivalzeugnisse lassen (auch wenn man die problematischen Personennamen ausklammert) erkennen, dass im 15. Jahrhundert das Werk durchaus nicht unbekannt war. Ich selbst habe ein von ihm nicht berücksichtigtes Rezeptionszeugnis aus dem Kontext der Vorgeschichte der Burgunderkriege (Brief eines Mainzer Gefolgsmanns zum Trierer Treffen 1473 bezieht sich auf die Rüstung Parzivals) vorgestellt.

http://archiv.twoday.net/stories/16549132/

Bücher der Tafelrunden-Ritter wurden damals gern gelesen.

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22partefal%22+hystorien (Thüring von Ringoltingen)
[ https://books.google.de/books?id=eKdGkNjjNYQC&pg=PA32 Hartlieb-Zitat ]

Indem man die Vorstufe des Herolds, den Persivanten, als Parzival bezeichnete, verband man das Heroldswesen mit einem besonders bekannten Protagonisten der höfisch-ritterlichen Literaturtradition.

Zur Ritterrenaissance des 15. Jahrhunderts:
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Ahebis%3A30-1137944

***

Da es in Breisach eine Familie Hurder gab, hielt Mone den Caspar Hurder für einen Breisacher. Als Herold erscheint Hurder in Basel noch 1482/83:

https://books.google.de/books?id=Av0VAQAAIAAJ&q=%22caspar+hurder%22
[Valentin Groebner: Gefährliche Geschenke, 2000, S. 75 Anm. 82.]

Auch wenn der in den Burgunderkriegen aktive österreichische Wappenkönig Kaspar Österreicher über einem Persevanten stand, möchte ich aufgrund des Vornamens mit Mone eine Identität für möglich halten.

Zu dessen Tätigkeit im Jahr 1474 Lichnowsky
https://books.google.de/books?id=YL9ZAAAAcAAJ&pg=PR429
Knebel ed. Basler Chroniken
https://archive.org/stream/baslerchroniken01basegoog#page/n101/mode/2up
Abdruck des Notariatsinstruments für den Wappenkönig Caspar Österreicher vom 17. und 22. April 1474 bei Chmel: Monumenta
https://books.google.com/books?id=ZqwAAAAAcAAJ&pg=PA99

[1469 Caspar Tyrol, Herold des Erzherzogs Sigmund von Tirol, erscheint in einer Angelegenheit des Glottertals

https://books.google.de/books?id=t05LAQAAIAAJ&q=herold+sigmund+tirol
= https://books.google.de/books?id=vYUVAAAAYAAJ&pg=PA109 ]

Weitere Materialien zu Herolden in den Burgunderkriegen ergänzend zu Bock S. 267-270:

http://www.regesta-imperii.de/id/1474-11-01_3_0_13_27_0_245_245

Volltextsuche Herold in der Arbeit von Hermann Diemar

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/search/2442908?query=herold

Seit 2013 hätte Bock überprüfen können, ob der von ihm nach der Bearbeitung Birkens zitierte Fuggerische Ehrenspiegel (auf den Bock am 17.4.2014 letztmals zugriff)

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/drwFugger1668/0865

tatsächlich die Schilderung der Kriegserklärung durch Romreich enthält (S. 268f.). Angesichts des quälend langsamen Wiener Servers (ÖNB Cod. 8613 ist farbig online, siehe

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Fuggerischer_Ehrenspiegel ) ist man Stunden damit beschäftigt, die Stelle zu finden, aber das ist einem Doktoranden durchaus zuzumuten. Ich habe darauf verzichtet, aber doch einige Zeit auf die Suche im schlechten SW-Digitalisat des Cgm 895, siehe meine Anzeige

http://archiv.twoday.net/stories/534899939/

(Vorlage der Wiener Handschrift) verwendet und wurde fündig:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00085713/image_665

Nachtrag:

Zwei Belege aus Geilers Schriften bot Scherz 1784
https://books.google.de/books?id=dL0RFZxG2EkC&pg=PT172
ebenso Schmidt
https://archive.org/stream/historischeswrt00andlgoog#page/n284/mode/2up
Der 1. Beleg aus den Evangelia 1522:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090997/image_45
Der 2. aus den Narrenschiff-Predigten
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00089958/image_106
Ein (angebliches) Sprichwort ohne Beleg gibt Stöber aus Geiler (wohl nach der zweiten Stelle)
https://books.google.de/books?id=yYgPAAAAYAAJ&pg=PA14
Zuvor schon bei Eiselein
https://books.google.de/books?id=jA0JAAAAQAAJ&pg=PA301

Ohne neue Belege Brinckmeier
https://books.google.de/books?id=cDo2AQAAMAAJ&pg=PA416&dq=parzfal
unergiebig die weitere Quelle Datt 1698
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/datt1698/0646

Deutsches Rechtswörterbuch
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?term=parzifant&index=lemmata
"in beywesen vil bartzefall und herolt
1490 WürzbPol. 200 "

Stadtrechnung von Bern 1444
"dem partzifal von Meylant"
https://books.google.de/books?id=XIVDAQAAMAAJ&pg=PA178 (US)

Ochsenfurter Bürgermeisterrechnung 1469
"vnnsers Herrn von Wirtzburgs Partzifal"
https://books.google.de/books?id=6K9UAAAAcAAJ&pg=RA1-PA177

Klein Basler Totentanz
"Herold, gib stat dem bartzeval"
Basler Ratsausgaben 1470: "myner frowen von Oesterrich parcifal"
http://retro.seals.ch/digbib/view?pid=bzg-002:1911:10::265
http://www.totentanz-online.de/laender/schweiz/kleinbasel-zerstoert.php
Groebner wie oben nennt zu 1496 einen "parcifal" Maximilians (S. 75 Anm. 83).

Schweizerisches Idiotikon erklärt mit Umdeutung auf den Namen aus Wolframs Dichtung, hat aber nur den Beleg bei Edlibach

https://digital.idiotikon.ch/idtkn/id_komplett.htm#!page/41635/mode/2up

Keine weiteren Zeugnisse im Frühneuhochdeutschen Wörterbuch, das sich zur Bedeutung auf das Idiotikon beruft.

https://books.google.de/books?id=gpRh0e4Z6PEC&pg=PA54

("barzafar vnd herolten" im Teufels Netz, Karlsruher Handschrift
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhsl/content/pageview/521702
ed. Barack
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10737720_00253.html )

Hinweis auf Schwäbisch Haller Rechnungsbücher des 15. Jahrhunderts:

https://books.google.de/books?id=OodFAAAAMAAJ&q=%22unterherold%22

"der parczfal" neben zwei anderen als Führer des Würzburger Turnierblatts 1478. Abbildung auf
http://archiv.twoday.net/stories/75222343/

"Der Teutsch Parcifal" als Dialogpartner eines römischen Senators in einer Flugschrift von 1537
http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=GDZPPN00025360X&physid=phys263#navi
http://gateway-bayern.de/VD16+H+701
https://archive.org/details/schroeder_Die_deutsche_Kaisersage_und_die_Wiedergeburt
Er wird als ein "Ambassat vnd Keyserlicher Heroldt" angesprochen.

#forschung


Die kleine Rostocker Handschrift Mss. (!) theol. 56 (Ende 15. Jahrhunderts) ist online:

http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn818584319

Beschreibung:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0544_b265_jpg.htm

Ob es Beziehungen zu Felix Fabri (siehe dessen Sionpilgerin ed. Carls) gibt, wäre zu prüfen.

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog82-html

Daraus:

Bände 1961-1990 der Saarländischen Bibliographie digitalisiert
http://digital.sulb.uni-saarland.de/viewer/browse/sb/-/1/-/-/

Mir bislang unbekannt war die Digitalisierungsplattform der SULB Saarbrücken:

http://digital.sulb.uni-saarland.de/

Im RSS-Feed waren heute etliche neue Handschriften, die von der SB Berlin online gestellt wurden.

Einige Beispiele

Mgq 85
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000AC3600000000
http://www.handschriftencensus.de/11809
Wieso es vordringlich war, diese belanglose Abschrift von Sunthaims Babenberger-Stammbaum aus dem 16. Jahrhundert zu digitalisieren, wenn tausendmal wichtigere Handschriften auf die Digitalisierung noch warten, erschließt sich mir nicht.

Mgf 568
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00015F9C00000000
http://www.handschriftencensus.de/12067
Leopold von Wien: 'Österreichische Chronik von den 95 Herrschaften'

Mgf 642
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000071B800000000
http://www.handschriftencensus.de/12086
Losbuch

Mgf 1045
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000B5C500000000
http://www.handschriftencensus.de/12143
Handschrift aus Inzigkofen:
Bl. 2r-14r = Jos von Pfullendorf: 'Das Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen' (autograph)
Bl. 15r-24v = Johannes Jäck: 'Admonitio ad Nonsuidam reclusam', dt. (autograph)
Teil eines aufgelösten Sammelbandes, dessen andere Bestandteile verschollen sind.
Katalog Butsch
https://books.google.at/books?id=VLBFAAAAcAAJ&pg=PA56
(Der Handschriftencensus hat keine Ahnung, wie man Google Books sachgerecht zitiert ...)

http://zkbw.blogspot.de/2015/05/um-die-hessischen-grimm-bestande-fur_19.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/time-lapse-zeitraffer-videos-entstehen-aus-flickr-fotos-a-1034330.html

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58834

"Bitte senden Sie etwaige Infos unter Angabe der Bildnummer einfach per Email an das Staatsarchiv. "

Das hat mit Feedback-Kultur nichts zu tun. Bei jeder Verzeichnungseinheit muss die Möglichkeit gegeben sein, Ergänzungen oder Fragen (mit voreingestellter Identifikation des Stücks) zu hinterlassen.

http://www.archiv.rwth-aachen.de/2015/05/19/langzeitprojekt-magazinumgestaltung-oder-das-groaye-schleppen/

Zahlreiche Digitalisate bietet

http://photobib.bonartes.org/

Der Wunderkasten des Alois Auer
Heimatfotografie

http://www.burgerbe.de/2015/05/17/stammsitz-der-staufer-was-wurde-aus-burg-hohenstaufen-26546/


"Wussten Sie, dass Ihr Blog "Archivalia" insgesamt mehr als 86,152 Leser über JuraBlogs gefunden hat? Allein in den letzten 30 Tagen wurden Ihre Artikel 1,193 mal gelesen."

Dafür soll ich nun bezahlen, was ich nicht tun werde.

Obwohl die Beiträge der Rubrik Archivrecht fast immer im RSS-Feed der Top-Meldungen erscheinen, bin ich mit dem Ranking von Archivalia (derzeit nur Platz 107 bei ca. 12 Artikeln je Monat, die 5 Euro monatlich kosten würden; durchschnittlich 56 Leser pro Artikel

http://www.jurablogs.com/blogs/ranking/3 ) nicht zufrieden.

Anders als landblawgende Rechtsanwälte verdiene ich weder direkt noch indirekt mit Archivalia Geld. Eigentlich müsste ich für die Nutzung meines nichtkommerziellen Angebots bezahlt werden. Wenn Schmalenstroer einen werbefreien Aggregator für Geschichtsblog betreiben kann, wieso sollte das bei juristischen Blogs nicht funktionieren? Auch andere Blog-Aggregatoren bieten einen kostenlosen Service an.

Gut, es wird eine bedauerliche Einbuße an Reichweite geben. Aber es werden hoffentlich auch weniger juristische Trolle am Wochenende ihr Mütchen hier in den Kommentaren kühlen.


Ab dem Jahr 2000 online als PDFs:

http://www.ghv-luedenscheid.de/publikationen/der-reidemeister/

#histverein

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma