" .... Das Kreisarchiv [des Märkischen Kreises in Altena] soll Archivalien des Jugendherbergswerks aufnehmen. Kreisdirektor Michael Rolland machte deutlich, dass deshalb kein zusätzliches Personal beim Kreis vorgehalten werden könne. Das Jugendherbergswerk habe zugesagt, für die personelle Betreuung des eigenen Archivs zu sorgen. ..."
Quelle:
http://www.dorfinfo.de/sundern/arnsberg-neheim/detail.php?nr=19285&kategorie=arnsberg-neheim
Nachtrag 14.06.2008:
" ..... Unter der Vorgabe, dass dem Märkischen Kreis keine personellen Mehrkosten entstehen dürften, stimmte der Kreistag einhellig der Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendherbergswerk zu. Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum wird demnach das Weltjugendherbergsmuseum auf Burg Altena um zwei Räume erweitert, in denen Exponate des Jugendherbergswerks ausgestellt werden. Zum Teil sind die noch in Privatbesitz. Mittelpunkt soll ein 100.000 Euro teurer interaktiver Medientisch werden, der vom DJH finanziert wird. Das Kreisarchiv soll Archivalien des Jugendherbergswerks aufnehmen. Auch die Übernahme der Sammlung Münker, Ermert und Schirrmann soll nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Personalkosten für die Inventarisierung und Verwaltung nicht vom Märkischen Kreis getragen werden. ...."
Quelle:
http://www.dorfinfo.de/sundern/nrw-news/detail.php?nr=19914&kategorie=nrw-news
Quelle:
http://www.dorfinfo.de/sundern/arnsberg-neheim/detail.php?nr=19285&kategorie=arnsberg-neheim
Nachtrag 14.06.2008:
" ..... Unter der Vorgabe, dass dem Märkischen Kreis keine personellen Mehrkosten entstehen dürften, stimmte der Kreistag einhellig der Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendherbergswerk zu. Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum wird demnach das Weltjugendherbergsmuseum auf Burg Altena um zwei Räume erweitert, in denen Exponate des Jugendherbergswerks ausgestellt werden. Zum Teil sind die noch in Privatbesitz. Mittelpunkt soll ein 100.000 Euro teurer interaktiver Medientisch werden, der vom DJH finanziert wird. Das Kreisarchiv soll Archivalien des Jugendherbergswerks aufnehmen. Auch die Übernahme der Sammlung Münker, Ermert und Schirrmann soll nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Personalkosten für die Inventarisierung und Verwaltung nicht vom Märkischen Kreis getragen werden. ...."
Quelle:
http://www.dorfinfo.de/sundern/nrw-news/detail.php?nr=19914&kategorie=nrw-news
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. Mai 2008, 17:58 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... Die Wahl würde ..... Papst Benedikt XVI. in der Überzeugung bestärken, dass es sich bei der Nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche „bestenfalls um eine kirchliche Gemeinschaft handele, deren verhandlungsfähige Bekenntnisse längst vergessen im Archiv verstauben“. ....."
Gleichlautende Quellen
Radio Vatikan
Idea-Freikirchlicher Nachrichtendienst
Gleichlautende Quellen
Radio Vatikan
Idea-Freikirchlicher Nachrichtendienst
Wolf Thomas - am Donnerstag, 22. Mai 2008, 17:54 - Rubrik: Wahrnehmung
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http://readingarchives.blogspot.com/2008/05/history-of-archival-collection.html
Reading Sara Christine Snyder’s “Odyssey of an Archives: What the History of the Gordon W. Prange Collection of Japanese Materials Teaches Us About Libraries, Censorship, and Keeping the Past Alive,” MA thesis, University of Maryland, 2007 reminds me that there are probably a lot of theses done on archival topics that we miss (dissertations usually lead to some form of publication, but masters theses often do not). You can find this study online at http://hdl.handle.net/1903/6954.
Snyder relates the story of how this collection of materials, compiled during the Allied Occupation of Japan, came to reside in the U.S. at the University of Maryland.
Reading Sara Christine Snyder’s “Odyssey of an Archives: What the History of the Gordon W. Prange Collection of Japanese Materials Teaches Us About Libraries, Censorship, and Keeping the Past Alive,” MA thesis, University of Maryland, 2007 reminds me that there are probably a lot of theses done on archival topics that we miss (dissertations usually lead to some form of publication, but masters theses often do not). You can find this study online at http://hdl.handle.net/1903/6954.
Snyder relates the story of how this collection of materials, compiled during the Allied Occupation of Japan, came to reside in the U.S. at the University of Maryland.
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Mai 2008, 02:31 - Rubrik: English Corner
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Gelegentlich erhalte ich - fast immer auf Anforderung durch mich - Besprechungsexemplare von Büchern. Hier eine Liste der Buchbesprechungen:
Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 2, 2014. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022474993/
Deutscher Humanismus 1480-1520. Verfasserlexikon. Hrsg. von Franz Josef Worstbrock. Bd. 3: Nachträge, Addenda und Corrigenda. Register. Berlin/München/Boston: De Gruyter 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022468524/
Christian Vogel: Zehn vormals standesherrliche Archive in Zentralhessen. Birstein, Vierfach Büdingen (Isenburg), Braunfeld, Lich, Laubach (Solms), Doppelt Ortenberg (Stolberg). Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts. Gelnhausen und Assenheim: Selbstverlag 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022438158/
Das Goldene Jahrhundert der Reichen Herzöge (= Schriften aus den Museen der Stadt Landshut 34). Landshut: Museen der Stadt Landshut 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022403203/
(70) Paul Gauguin. Hrsg. von Raphaël Bouvier und Martin Schwander für die Fondation Beyeler. Ostfildern: Hatje Cantz 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022401066/
Handbuch der hessischen Geschichte Bd. 3: Ritter, Grafen und Fürsten - weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900-1806. Hrsg. von Wilfried Spreitkamp (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63). Marburg: Historische Kommission für Hessen 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022387832/
Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden. Bd. 1: A-G, hrsg. von Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Hans Ammerich, Pia Heberer, Charlotte Lagemann (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 26,1), Kaiserslautern: Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde, 2014. Bd. 2: H-L (Beiträge ... 26,2), 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022387393/
Hubertus Kohle: Digitale Bildwissenschaft. Glückstadt: Verlag Werner Hülsbusch 2013
http://archiv.twoday.net/stories/1022376629/
Finanzpolitik und Schuldenkrisen 16.-20. Jahrhundert. Hrsg. von Andreas Hedwig (=Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 28). Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022375014/
Würzburger Ratsprotokolle 1432-1454. Bearbeitet von Antonia Bieber unter Mitwirkung von Anna Marika Fersch und Katharina Räth. Hrsg. von Franz Fuchs und Ulrich Wagner (Fontes Herbipolenses 9). Würzburg: Schöningh 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022217193/
Eric W. Steinhauer: Büchergrüfte. Warum Büchersammeln morbide ist und Lesen gefährlich. Darmstadt: WBG 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022216077/
Mäzene, Sammler, Chronisten. Die Grafen von Zimmern und die Kultur des schwäbischen Adels. Hrsg. von Casimir Bumiller/Bernhard Rüth/Edwin Ernst Weber. Stuttgart: Belser (Kommissionsverlag) 2012
http://archiv.twoday.net/stories/985929969/
Archiv - Recht - Geschichte. Festschrift für Rainer Polley, hrsg. von Irmgard Christa Becker u.a. (= Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 59). Marburg: Archivschule 2014
http://archiv.twoday.net/stories/948994957/
Adelsarchive in der historischen Forschung. Hrsg. von Christoph Franke (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 26). Marburg: Hessisches Staatsarchiv 2014
http://archiv.twoday.net/stories/948988269/
(60) Urban Küsters: Marken der Gewissheit. Urkundlichkeit und Zeichenwahrnehmung in mittelalterlicher Literatur. Düsseldorf: Düsseldorf University Press 2012
http://archiv.twoday.net/stories/894831527/
Jiri Hönes: "Tief unten zieht die grüne Nagoldwelle..." Karl Doll. Leben und Werk, Sagen und Sonette. Calw: Kreisarchiv 2014
http://archiv.twoday.net/stories/894829415/
Ortenburg Reichsgrafschaft und 450 Jahre Reformation 1563-2013. Ortenburg: Förderkreis Bereich Schloss Ortenburg 2013
http://archiv.twoday.net/stories/876868513/
Archive in Bayern. Aufsätze, Vorträge, Berichte, Mitteilungen. Herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Bd. 7, 2012
http://archiv.twoday.net/stories/714915650/
Gisa Spiegel: Social Media in Archiven. Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten, Zielsetzungen. Berlin: BibSpider 2013
http://archiv.twoday.net/stories/552561713/
Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 1, 2013. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2013
http://archiv.twoday.net/stories/453138938/
Armin Langner: Papst Viktor II. Graf Gebhard von Calw (Kleine Reihe 29). Calw: Archiv der Stadt Calw 2012
http://archiv.twoday.net/stories/410259016/
Luwig Uhland. Tübinger, Linksradikaler, Nationaldichter. Hrsg. von Georg Braungart u.a. (Tübinger Kataloge 95). Tübingen: Stadtmuseum 2012
http://archiv.twoday.net/stories/326200578/
Armin Schlechter: Ex Bibliotheca Lycei Spirensis. Einbände des 16. bis 18. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Gymnasiums am Kaiserdom in Speyer (= Schriften des landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz 8). Koblenz: Landesbibliothekszentrum 2012
http://archiv.twoday.net/stories/264165155/
Alte Hofbibliothek Donaueschingen – Neue Perspektiven. Freiburg i. Br.: modo Verlag 2012
http://archiv.twoday.net/stories/235550238/
(50) Thomas Schauerte: Matthäus von Pappenheim (1458-1541). Leben und Werk eines Augsburger Humanisten. Mit einer Transkription der Wolfenbütteler Habsburger-Genealogie von 1526. Treuchtlingen/Berlin: wek-Verlag Walter E. Keller 2009
http://archiv.twoday.net/stories/235545054/
Der Oberrheinische Revolutionär. Das buchli der hundert capiteln mit xxxx statuten. Hrsg. v. Klaus H. Lauterbach. (Monumenta Germaniae Historica. Staatsschriften des späteren Mittelalters, Bd. 7) Hannover, Hahnsche Buchhandlung 2009
http://archiv.twoday.net/stories/232602165/
Volker Bannies: Freiberger Bücherschätze. Aufnahmen Volkmar Herre. Beucha/Markkleeberg: Sax Verlag 2012
http://archiv.twoday.net/stories/232599856/
Ian Holt: Handschriftenfragmente in der Zentralbibliothek Solothurn. Eine Auswahl. (Kleine Reihe Zentralbibliothek Solothurn 2). Solothurn: Zentralbibliothek 2012
http://archiv.twoday.net/stories/232595622/
Stefan Frankewitz: Der Niederrhein und seine Burgen, Schlösser, Herrenhäuser an der Niers. Kommissionsverlag B.o.s.s.: Geldern 2011
http://archiv.twoday.net/stories/133338328/
Adelsarchive - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?, hrsg. von Andreas Hedwig und Karl Murk. Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2009 (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22)
http://archiv.twoday.net/stories/133336582/
Harald Winkel: Geschichte der Schencken von Schweinsberg; Derselbe: Urkunden 134 Schenck zu Schweinsberg, Samtarchiv;
Steffen Arndt u.a.: Bestand 340 Schenck zu Schweinsberg: Samtarchiv. Familien- Guts- und Herrschaftsarchiv der Schencken zu Schweinsberg, Akten und Amtsbücher. Jeweils Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2012
http://archiv.twoday.net/stories/129657169/
Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810, hrsg. von Josef Dolle unter Mitarbeit von Dennis Knochenhauer. Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2012
http://archiv.twoday.net/stories/109332134/
Archiv und Erinnerung im Rhein-Kreis Neuss. Festschrift für Karl Emsbach, hrsg. von Franz-Josef Radmacher und Stefan Kronsbein. Neuss: Kreisheimatbund Neuss 2011
http://archiv.twoday.net/stories/97019190/
Urkunden 75. Reichsabtei Fulda. Stiftisches Archiv. Orts- und Personenindex. Hrsg. von Andreas Hedwig. Bearbeitet von Sebastian Zwies. (= Repertorien des Staatsarchivs Marburg) Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2011
http://archiv.twoday.net/stories/96996038/
(40) Mario Glauert / Hartwig Walberg (Hrsg.): Archivmanagement in der Praxis. Potsdam: Selbstverlag der Landesfachstelle 2011
http://archiv.twoday.net/stories/64976142/
Woher unsere Bücher kommen. Provenienzen der Mainzer Stadtbibliothek im Spiegel von Exlibris. Konzeption und Text: Annelen Ottermann, Fotos: Martin Steinmetz (= Veröffentlichungen der Bibliotheken der Stadt Mainz 59). Mainz: Landeshauptstadt Mainz, 2011
http://archiv.twoday.net/stories/29759083/
Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Dokumentation, der Vermittlung und der Erinnerung. Hrsg. von Andreas Hedwig / Reinhard Neebe / Annegret Wenz-Haubfleisch (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg; Bd. 24), Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2011
http://archiv.twoday.net/stories/19484126/
Meister Eckhart in Augsburg. Deutsche Mystik des Mittelalters in Kloster, Stadt und Schule. Katalog zur Handschriftenausstellung in der Schatzkammer der Universitätsbibliothek Augsburg (18. Mai bis 29. Juli 2011). Hrsg. von Freimut Löser unter Mitarbeit von Robert Steinke und Günter Hägele. Augsburg: Universitätsbibliothek 2011
http://archiv.twoday.net/stories/19460514/
Bremisches Jahrbuch Bd. 89, 2010 Selbstverlag des Staatsarchivs Bremen
http://archiv.twoday.net/stories/14656458/
Bernd Fuhrmann: Konrad von Weinsberg. Facetten eines adligen Lebens in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts (Studien zur Geschichte des Mittelalters 3). Herne: Gabriele Schäfer Verlag 2010
http://archiv.twoday.net/stories/11585501/
Visualisierte Kommunikation im Mittelalter - Legitimation und Repräsentation. Hrsg. von Steffen Arndt und Andrea Hedwig (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 23). Marburg 2010
http://archiv.twoday.net/stories/11422854/
Biographie, Genealogie und Archive gemeinsam im digitalen Zeitalter. Detmolder Sommergespräche 2006 und 2007. Hrsg. von bettina Joergens. Insingen: Verlag Degener & Co. 2009
http://archiv.twoday.net/stories/6448841/
Uwe Jochum. "Open Access". Zur Korrektur einiger populärer Annahmen. (Göttinger Sudelblätter). Göttingen: Wallstein-Verlag 2009
http://archiv.twoday.net/stories/6001358/
Frank G. Hirschmann: Die Stadt im Mittelalter (Enzyklopädie deutscher Geschichte 84). München: R. Oldenbourg Verlag 2009
http://archiv.twoday.net/stories/5987801/
(30) Till Kreutzer: Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen. Konzeptionelle Überlegungen zu Werkbegriff, Zuordnung, Umfang und Dauer des Urheberrechts als Reaktion auf den urheberrechtlichen Funktionswandel (Hamburger Schriften zum Medien-, Urheber- und Telekommunikationsrecht 1), Baden-Baden: Nomos 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5986332/
Niklot Klüßendorf: Münzkunde. Basiswissen (Hahnsche Historische Hilfswissenschaften Bd. 5). Hannover: Verlag Hahnsche Buchhandlung 2009
http://archiv.twoday.net/stories/5975204/
Als die Lettern laufen lernten. Medienwandel im 15. Jahrhundert. Inkunabeln aus der Bayerischen Staatsbibliothek München (Bayerische Staatsbibliothek, Ausstellungskataloge Nr.81). Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag 2009
http://archiv.twoday.net/stories/5973926/
Heike Uffmann, Wie in einem Rosengarten. Monastische Reformen des späten Mittelalters in den Vorstellungen von Klosterfrauen (Religion in der Geschichte 14). Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5892949/
Harald Tersch: Schreibkalender und Schreibkultur. Zur Rezeptionsgeschichte eines frühen Massenmediums (= Schriften der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 3), Wolfgang Neugebauer Verlag GesmbH: Graz-Feldkirch 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5630347/
Karlheinz Blaschke, Lauter alte Akten. Den von Formularen geplagten Zeitgenossen zum Trost, zur Belehrung und Erheiterung. Illustriert von Walter Gorski. Nachdruck der Originalausgabe von 1956, mit einem Geleitwort versehen von Lorenz Friedrich Beck. Berlin: BibSpider 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5581830/
"Rara wachsen nach". Einblicke in die Rarasammlung der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz. Konzeption und Text: Annelen Ottermann. Fotos Martin Steinmetz. Mainz: Bibliotheken der Stadt Mainz 2008 (= Veröffentlichungen der Bibliotheken der Stadt Mainz 55)
http://archiv.twoday.net/stories/5439463/
Dominik Radlmaier, Handschriften der Welser. Die Bibliothek der Paul Wolfgang Merkelschen Familienstiftung im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg (Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte 66), Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5350569/
Henrik Lehment: Das Fotografieren von Kunstgegenständen
(= Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und
Immaterialgüterrecht 20). Göttingen: V&R unipress 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5333018/
Kurzer Aufenthalt. Streifzüge durch literarische Orte, hrsg. von Ute Harbusch/Gregory Wittkop, Göttingen: Wallstein-Verlag 2007
http://archiv.twoday.net/stories/5246059/
(20) Peter Brommer, Kurtrier am Ende des Alten Reichs. Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte Bd. 124/1-2), Mainz: Selbstverlag der Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5212141/
Friedrich Spee. Priester, Mahner und Poet (1591-1635). Eine
Ausstellung der Diözesan- und Dombibliothek Köln in
Zusammenarbeit mit der Friedrich-Spee-Ges. Düsseldorf 11.
Juni bis 9. Oktober 2008 / Konzeption und Gestaltung der
Ausstellung: Werner Wessel. Weitere Autoren dieses
Begleitheftes [sic!]: Heinz Finger ... – Köln:
Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek 2008 (Libelli
Rhenani Bd. 26).
http://archiv.twoday.net/stories/5209588/
Rheinisch – Kölnisch – Katholisch. Beiträge zur Kirchen- und Landesgeschichte sowie zur Geschichte des Buch- und Bibliothekswesens der Rheinlande. Festschrift für Heinz Finger zum 60. Geburtstag, hrsg. von Siegfried Schmidt in Zusammenarbeit mit Konrad Groß und anderen. Köln: Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek 2008 (= Libelli Renani Bd. 25)
http://archiv.twoday.net/stories/5131328/
Hans Harter: Die Herzöge von Urslingen in Schiltach (Beiträge zur Geschichte der Stadt Schiltach Bd. 5), Schiltach 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5030448/
Friedrich Schoch/Michael Kloepfer/Hansjürgen Garstka: Archivgesetz. Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes (= Beiträge zum Informationsrecht Bd. 21), Berlin: Duncker & Humblot 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ und dort verlinkte etliche weitere Einträge.
Archive und Gedächtnis - Festschrift für Botho Brachmann. – hrsg. von Friedrich Beck / Eckhart Henning / Joachim-Felix Leonhard / Susanne Paulukat / Olaf B. Rader. – Potsdam: Verlag für Berlin-Brandenburg GmbH, 2005
http://archiv.twoday.net/stories/4995852/
Dirk Ullmann: Ullmanns ArchivQuiz. 150 Fragen & Antworten rund um das Archivwesen. Mit einem Geleitwort von Dieter Hoffmann. Berlin: BibSpider 2008
http://archiv.twoday.net/stories/4995475/
Digitalisieren. Internationale Projekte in Bibliotheken und Archiven. Digitalization - International Projects in Libraries and Archives. Berlin: BibSpider 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4995031/
Brigitte Pfeil, Katalog der deutschen und niederländischen Handschriften des Mittelalters in der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) (= Schriften zum Bibliotheks- und Büchereiwesen in Sachsen-Anhalt 89/1-2). 2 Bände. Halle (Saale) 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4993795/
Sammlungen in Archiven, hrsg. von Norbert Reimann/Uwe Schaper/Michael Scholz ( = Veröffentlichungen der Landesfachstelle für Archive und öffentlichen Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv 3). Berlin/Potsdam 2006 [Nachdruck erhalten 2008]
http://archiv.twoday.net/stories/4941726/
(10) Walter Koch: Inschriftenpaläographie des abendländischen Mittelalters und der früheren Neuzeit. Früh- und Hochmittelalter mit CD-ROM. Wien/München: R. Oldenbourg Verlag 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4933157/
Eva Klingler: Blaublut. Ein badischer Krimi. Karlsruhe: G. Braun 2008.
http://archiv.twoday.net/stories/4933208/
Uwe A. Oster: Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007
Anna Schiener: Markgräfin Amalie von Baden (1754-1832), Regensburg 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4834023/
Bauernkrieg und Revolution. Wilhelm Zimmermann. Ein Radikaler aus Stuttgart. Symposium zum 200. Geburtstag [...], hrsg. von Roland Müller und Anton Schindling (= Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart 100), Stuttgart: Hohenheim Verlag 2008.
http://archiv.twoday.net/stories/4745229/
Handschriften des Mittelalters. Hrsg. vom Staatsanzeiger-Verlag / Badische Landesbibliothek Karlsruhe / Württembergische Landesbibliothek Stuttgart / Universitätsbibliothek Freiburg / Universitätsbibliothek Heidelberg / Universitätsbibliothek Tübingen / Leopold-Sophien-Bibliothek Überlingen. 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4516012/
Günter Schuler, Wikipedia inside. Die Online-Enzyklopädie und ihre Community. UNRAST-Verlag Münster 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4281928/
Digitale Bilder und Filme im Archiv. Marketing und Vermarktung. Vorträge des 66. Südwestdeutschen Archivtags am 24. Juni 2006 in Karlsruhe-Durlach, hrsg. von Michael Wettengel. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer 2007
http://archiv.twoday.net/stories/3673392/
Peter Michael Ehrle und Ute Obhof (Hrsg.)
Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek: Bedrohtes Kulturerbe? Casimir Katz Verlag, Gernsbach 2007
http://archiv.twoday.net/stories/3537012/
Informationsfreiheitsgesetz : Information – Ihr gutes Recht. Gesetzestexte Kommentierungen Fallbeispiele Erläuterungen / von Wilhelm Mecklenburg und Benno H. Pöppelmann. Hrsg. v. Deutscher Journalisten-Verband, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Humanistische Union, netzwerk recherche und Transparency International (Deutsches Chapter) 2007
http://archiv.twoday.net/stories/3384469/
Fundamenta Historiae. Geschichte im Spiegel der Numismatik und ihrer Nachbarwissenschaften. Festschrift für Niklot Klüßendorf zum 60. Geburtstag am 10. Februar 2004, hrsg. von Reiner Cunz in Verbindung mit Rainer Polley/Andreas Röpcke (= Veröffentlichungen der urgeschichtlichen Sammlungen des Landesmuseums zu Hannover 51)
http://archiv.twoday.net/stories/454084/
Anhang: Besprechungen anderer Medien
Wikipedia 2007/2008 auf DVD
http://archiv.twoday.net/stories/4480375/
Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 2, 2014. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022474993/
Deutscher Humanismus 1480-1520. Verfasserlexikon. Hrsg. von Franz Josef Worstbrock. Bd. 3: Nachträge, Addenda und Corrigenda. Register. Berlin/München/Boston: De Gruyter 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022468524/
Christian Vogel: Zehn vormals standesherrliche Archive in Zentralhessen. Birstein, Vierfach Büdingen (Isenburg), Braunfeld, Lich, Laubach (Solms), Doppelt Ortenberg (Stolberg). Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts. Gelnhausen und Assenheim: Selbstverlag 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022438158/
Das Goldene Jahrhundert der Reichen Herzöge (= Schriften aus den Museen der Stadt Landshut 34). Landshut: Museen der Stadt Landshut 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022403203/
(70) Paul Gauguin. Hrsg. von Raphaël Bouvier und Martin Schwander für die Fondation Beyeler. Ostfildern: Hatje Cantz 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022401066/
Handbuch der hessischen Geschichte Bd. 3: Ritter, Grafen und Fürsten - weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900-1806. Hrsg. von Wilfried Spreitkamp (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63). Marburg: Historische Kommission für Hessen 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022387832/
Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden. Bd. 1: A-G, hrsg. von Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Hans Ammerich, Pia Heberer, Charlotte Lagemann (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 26,1), Kaiserslautern: Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde, 2014. Bd. 2: H-L (Beiträge ... 26,2), 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022387393/
Hubertus Kohle: Digitale Bildwissenschaft. Glückstadt: Verlag Werner Hülsbusch 2013
http://archiv.twoday.net/stories/1022376629/
Finanzpolitik und Schuldenkrisen 16.-20. Jahrhundert. Hrsg. von Andreas Hedwig (=Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 28). Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022375014/
Würzburger Ratsprotokolle 1432-1454. Bearbeitet von Antonia Bieber unter Mitwirkung von Anna Marika Fersch und Katharina Räth. Hrsg. von Franz Fuchs und Ulrich Wagner (Fontes Herbipolenses 9). Würzburg: Schöningh 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022217193/
Eric W. Steinhauer: Büchergrüfte. Warum Büchersammeln morbide ist und Lesen gefährlich. Darmstadt: WBG 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022216077/
Mäzene, Sammler, Chronisten. Die Grafen von Zimmern und die Kultur des schwäbischen Adels. Hrsg. von Casimir Bumiller/Bernhard Rüth/Edwin Ernst Weber. Stuttgart: Belser (Kommissionsverlag) 2012
http://archiv.twoday.net/stories/985929969/
Archiv - Recht - Geschichte. Festschrift für Rainer Polley, hrsg. von Irmgard Christa Becker u.a. (= Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 59). Marburg: Archivschule 2014
http://archiv.twoday.net/stories/948994957/
Adelsarchive in der historischen Forschung. Hrsg. von Christoph Franke (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 26). Marburg: Hessisches Staatsarchiv 2014
http://archiv.twoday.net/stories/948988269/
(60) Urban Küsters: Marken der Gewissheit. Urkundlichkeit und Zeichenwahrnehmung in mittelalterlicher Literatur. Düsseldorf: Düsseldorf University Press 2012
http://archiv.twoday.net/stories/894831527/
Jiri Hönes: "Tief unten zieht die grüne Nagoldwelle..." Karl Doll. Leben und Werk, Sagen und Sonette. Calw: Kreisarchiv 2014
http://archiv.twoday.net/stories/894829415/
Ortenburg Reichsgrafschaft und 450 Jahre Reformation 1563-2013. Ortenburg: Förderkreis Bereich Schloss Ortenburg 2013
http://archiv.twoday.net/stories/876868513/
Archive in Bayern. Aufsätze, Vorträge, Berichte, Mitteilungen. Herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Bd. 7, 2012
http://archiv.twoday.net/stories/714915650/
Gisa Spiegel: Social Media in Archiven. Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten, Zielsetzungen. Berlin: BibSpider 2013
http://archiv.twoday.net/stories/552561713/
Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 1, 2013. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2013
http://archiv.twoday.net/stories/453138938/
Armin Langner: Papst Viktor II. Graf Gebhard von Calw (Kleine Reihe 29). Calw: Archiv der Stadt Calw 2012
http://archiv.twoday.net/stories/410259016/
Luwig Uhland. Tübinger, Linksradikaler, Nationaldichter. Hrsg. von Georg Braungart u.a. (Tübinger Kataloge 95). Tübingen: Stadtmuseum 2012
http://archiv.twoday.net/stories/326200578/
Armin Schlechter: Ex Bibliotheca Lycei Spirensis. Einbände des 16. bis 18. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Gymnasiums am Kaiserdom in Speyer (= Schriften des landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz 8). Koblenz: Landesbibliothekszentrum 2012
http://archiv.twoday.net/stories/264165155/
Alte Hofbibliothek Donaueschingen – Neue Perspektiven. Freiburg i. Br.: modo Verlag 2012
http://archiv.twoday.net/stories/235550238/
(50) Thomas Schauerte: Matthäus von Pappenheim (1458-1541). Leben und Werk eines Augsburger Humanisten. Mit einer Transkription der Wolfenbütteler Habsburger-Genealogie von 1526. Treuchtlingen/Berlin: wek-Verlag Walter E. Keller 2009
http://archiv.twoday.net/stories/235545054/
Der Oberrheinische Revolutionär. Das buchli der hundert capiteln mit xxxx statuten. Hrsg. v. Klaus H. Lauterbach. (Monumenta Germaniae Historica. Staatsschriften des späteren Mittelalters, Bd. 7) Hannover, Hahnsche Buchhandlung 2009
http://archiv.twoday.net/stories/232602165/
Volker Bannies: Freiberger Bücherschätze. Aufnahmen Volkmar Herre. Beucha/Markkleeberg: Sax Verlag 2012
http://archiv.twoday.net/stories/232599856/
Ian Holt: Handschriftenfragmente in der Zentralbibliothek Solothurn. Eine Auswahl. (Kleine Reihe Zentralbibliothek Solothurn 2). Solothurn: Zentralbibliothek 2012
http://archiv.twoday.net/stories/232595622/
Stefan Frankewitz: Der Niederrhein und seine Burgen, Schlösser, Herrenhäuser an der Niers. Kommissionsverlag B.o.s.s.: Geldern 2011
http://archiv.twoday.net/stories/133338328/
Adelsarchive - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?, hrsg. von Andreas Hedwig und Karl Murk. Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2009 (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22)
http://archiv.twoday.net/stories/133336582/
Harald Winkel: Geschichte der Schencken von Schweinsberg; Derselbe: Urkunden 134 Schenck zu Schweinsberg, Samtarchiv;
Steffen Arndt u.a.: Bestand 340 Schenck zu Schweinsberg: Samtarchiv. Familien- Guts- und Herrschaftsarchiv der Schencken zu Schweinsberg, Akten und Amtsbücher. Jeweils Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2012
http://archiv.twoday.net/stories/129657169/
Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810, hrsg. von Josef Dolle unter Mitarbeit von Dennis Knochenhauer. Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2012
http://archiv.twoday.net/stories/109332134/
Archiv und Erinnerung im Rhein-Kreis Neuss. Festschrift für Karl Emsbach, hrsg. von Franz-Josef Radmacher und Stefan Kronsbein. Neuss: Kreisheimatbund Neuss 2011
http://archiv.twoday.net/stories/97019190/
Urkunden 75. Reichsabtei Fulda. Stiftisches Archiv. Orts- und Personenindex. Hrsg. von Andreas Hedwig. Bearbeitet von Sebastian Zwies. (= Repertorien des Staatsarchivs Marburg) Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2011
http://archiv.twoday.net/stories/96996038/
(40) Mario Glauert / Hartwig Walberg (Hrsg.): Archivmanagement in der Praxis. Potsdam: Selbstverlag der Landesfachstelle 2011
http://archiv.twoday.net/stories/64976142/
Woher unsere Bücher kommen. Provenienzen der Mainzer Stadtbibliothek im Spiegel von Exlibris. Konzeption und Text: Annelen Ottermann, Fotos: Martin Steinmetz (= Veröffentlichungen der Bibliotheken der Stadt Mainz 59). Mainz: Landeshauptstadt Mainz, 2011
http://archiv.twoday.net/stories/29759083/
Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Dokumentation, der Vermittlung und der Erinnerung. Hrsg. von Andreas Hedwig / Reinhard Neebe / Annegret Wenz-Haubfleisch (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg; Bd. 24), Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2011
http://archiv.twoday.net/stories/19484126/
Meister Eckhart in Augsburg. Deutsche Mystik des Mittelalters in Kloster, Stadt und Schule. Katalog zur Handschriftenausstellung in der Schatzkammer der Universitätsbibliothek Augsburg (18. Mai bis 29. Juli 2011). Hrsg. von Freimut Löser unter Mitarbeit von Robert Steinke und Günter Hägele. Augsburg: Universitätsbibliothek 2011
http://archiv.twoday.net/stories/19460514/
Bremisches Jahrbuch Bd. 89, 2010 Selbstverlag des Staatsarchivs Bremen
http://archiv.twoday.net/stories/14656458/
Bernd Fuhrmann: Konrad von Weinsberg. Facetten eines adligen Lebens in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts (Studien zur Geschichte des Mittelalters 3). Herne: Gabriele Schäfer Verlag 2010
http://archiv.twoday.net/stories/11585501/
Visualisierte Kommunikation im Mittelalter - Legitimation und Repräsentation. Hrsg. von Steffen Arndt und Andrea Hedwig (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 23). Marburg 2010
http://archiv.twoday.net/stories/11422854/
Biographie, Genealogie und Archive gemeinsam im digitalen Zeitalter. Detmolder Sommergespräche 2006 und 2007. Hrsg. von bettina Joergens. Insingen: Verlag Degener & Co. 2009
http://archiv.twoday.net/stories/6448841/
Uwe Jochum. "Open Access". Zur Korrektur einiger populärer Annahmen. (Göttinger Sudelblätter). Göttingen: Wallstein-Verlag 2009
http://archiv.twoday.net/stories/6001358/
Frank G. Hirschmann: Die Stadt im Mittelalter (Enzyklopädie deutscher Geschichte 84). München: R. Oldenbourg Verlag 2009
http://archiv.twoday.net/stories/5987801/
(30) Till Kreutzer: Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen. Konzeptionelle Überlegungen zu Werkbegriff, Zuordnung, Umfang und Dauer des Urheberrechts als Reaktion auf den urheberrechtlichen Funktionswandel (Hamburger Schriften zum Medien-, Urheber- und Telekommunikationsrecht 1), Baden-Baden: Nomos 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5986332/
Niklot Klüßendorf: Münzkunde. Basiswissen (Hahnsche Historische Hilfswissenschaften Bd. 5). Hannover: Verlag Hahnsche Buchhandlung 2009
http://archiv.twoday.net/stories/5975204/
Als die Lettern laufen lernten. Medienwandel im 15. Jahrhundert. Inkunabeln aus der Bayerischen Staatsbibliothek München (Bayerische Staatsbibliothek, Ausstellungskataloge Nr.81). Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag 2009
http://archiv.twoday.net/stories/5973926/
Heike Uffmann, Wie in einem Rosengarten. Monastische Reformen des späten Mittelalters in den Vorstellungen von Klosterfrauen (Religion in der Geschichte 14). Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5892949/
Harald Tersch: Schreibkalender und Schreibkultur. Zur Rezeptionsgeschichte eines frühen Massenmediums (= Schriften der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 3), Wolfgang Neugebauer Verlag GesmbH: Graz-Feldkirch 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5630347/
Karlheinz Blaschke, Lauter alte Akten. Den von Formularen geplagten Zeitgenossen zum Trost, zur Belehrung und Erheiterung. Illustriert von Walter Gorski. Nachdruck der Originalausgabe von 1956, mit einem Geleitwort versehen von Lorenz Friedrich Beck. Berlin: BibSpider 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5581830/
"Rara wachsen nach". Einblicke in die Rarasammlung der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz. Konzeption und Text: Annelen Ottermann. Fotos Martin Steinmetz. Mainz: Bibliotheken der Stadt Mainz 2008 (= Veröffentlichungen der Bibliotheken der Stadt Mainz 55)
http://archiv.twoday.net/stories/5439463/
Dominik Radlmaier, Handschriften der Welser. Die Bibliothek der Paul Wolfgang Merkelschen Familienstiftung im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg (Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte 66), Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5350569/
Henrik Lehment: Das Fotografieren von Kunstgegenständen
(= Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und
Immaterialgüterrecht 20). Göttingen: V&R unipress 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5333018/
Kurzer Aufenthalt. Streifzüge durch literarische Orte, hrsg. von Ute Harbusch/Gregory Wittkop, Göttingen: Wallstein-Verlag 2007
http://archiv.twoday.net/stories/5246059/
(20) Peter Brommer, Kurtrier am Ende des Alten Reichs. Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte Bd. 124/1-2), Mainz: Selbstverlag der Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5212141/
Friedrich Spee. Priester, Mahner und Poet (1591-1635). Eine
Ausstellung der Diözesan- und Dombibliothek Köln in
Zusammenarbeit mit der Friedrich-Spee-Ges. Düsseldorf 11.
Juni bis 9. Oktober 2008 / Konzeption und Gestaltung der
Ausstellung: Werner Wessel. Weitere Autoren dieses
Begleitheftes [sic!]: Heinz Finger ... – Köln:
Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek 2008 (Libelli
Rhenani Bd. 26).
http://archiv.twoday.net/stories/5209588/
Rheinisch – Kölnisch – Katholisch. Beiträge zur Kirchen- und Landesgeschichte sowie zur Geschichte des Buch- und Bibliothekswesens der Rheinlande. Festschrift für Heinz Finger zum 60. Geburtstag, hrsg. von Siegfried Schmidt in Zusammenarbeit mit Konrad Groß und anderen. Köln: Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek 2008 (= Libelli Renani Bd. 25)
http://archiv.twoday.net/stories/5131328/
Hans Harter: Die Herzöge von Urslingen in Schiltach (Beiträge zur Geschichte der Stadt Schiltach Bd. 5), Schiltach 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5030448/
Friedrich Schoch/Michael Kloepfer/Hansjürgen Garstka: Archivgesetz. Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes (= Beiträge zum Informationsrecht Bd. 21), Berlin: Duncker & Humblot 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ und dort verlinkte etliche weitere Einträge.
Archive und Gedächtnis - Festschrift für Botho Brachmann. – hrsg. von Friedrich Beck / Eckhart Henning / Joachim-Felix Leonhard / Susanne Paulukat / Olaf B. Rader. – Potsdam: Verlag für Berlin-Brandenburg GmbH, 2005
http://archiv.twoday.net/stories/4995852/
Dirk Ullmann: Ullmanns ArchivQuiz. 150 Fragen & Antworten rund um das Archivwesen. Mit einem Geleitwort von Dieter Hoffmann. Berlin: BibSpider 2008
http://archiv.twoday.net/stories/4995475/
Digitalisieren. Internationale Projekte in Bibliotheken und Archiven. Digitalization - International Projects in Libraries and Archives. Berlin: BibSpider 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4995031/
Brigitte Pfeil, Katalog der deutschen und niederländischen Handschriften des Mittelalters in der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) (= Schriften zum Bibliotheks- und Büchereiwesen in Sachsen-Anhalt 89/1-2). 2 Bände. Halle (Saale) 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4993795/
Sammlungen in Archiven, hrsg. von Norbert Reimann/Uwe Schaper/Michael Scholz ( = Veröffentlichungen der Landesfachstelle für Archive und öffentlichen Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv 3). Berlin/Potsdam 2006 [Nachdruck erhalten 2008]
http://archiv.twoday.net/stories/4941726/
(10) Walter Koch: Inschriftenpaläographie des abendländischen Mittelalters und der früheren Neuzeit. Früh- und Hochmittelalter mit CD-ROM. Wien/München: R. Oldenbourg Verlag 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4933157/
Eva Klingler: Blaublut. Ein badischer Krimi. Karlsruhe: G. Braun 2008.
http://archiv.twoday.net/stories/4933208/
Uwe A. Oster: Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007
Anna Schiener: Markgräfin Amalie von Baden (1754-1832), Regensburg 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4834023/
Bauernkrieg und Revolution. Wilhelm Zimmermann. Ein Radikaler aus Stuttgart. Symposium zum 200. Geburtstag [...], hrsg. von Roland Müller und Anton Schindling (= Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart 100), Stuttgart: Hohenheim Verlag 2008.
http://archiv.twoday.net/stories/4745229/
Handschriften des Mittelalters. Hrsg. vom Staatsanzeiger-Verlag / Badische Landesbibliothek Karlsruhe / Württembergische Landesbibliothek Stuttgart / Universitätsbibliothek Freiburg / Universitätsbibliothek Heidelberg / Universitätsbibliothek Tübingen / Leopold-Sophien-Bibliothek Überlingen. 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4516012/
Günter Schuler, Wikipedia inside. Die Online-Enzyklopädie und ihre Community. UNRAST-Verlag Münster 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4281928/
Digitale Bilder und Filme im Archiv. Marketing und Vermarktung. Vorträge des 66. Südwestdeutschen Archivtags am 24. Juni 2006 in Karlsruhe-Durlach, hrsg. von Michael Wettengel. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer 2007
http://archiv.twoday.net/stories/3673392/
Peter Michael Ehrle und Ute Obhof (Hrsg.)
Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek: Bedrohtes Kulturerbe? Casimir Katz Verlag, Gernsbach 2007
http://archiv.twoday.net/stories/3537012/
Informationsfreiheitsgesetz : Information – Ihr gutes Recht. Gesetzestexte Kommentierungen Fallbeispiele Erläuterungen / von Wilhelm Mecklenburg und Benno H. Pöppelmann. Hrsg. v. Deutscher Journalisten-Verband, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Humanistische Union, netzwerk recherche und Transparency International (Deutsches Chapter) 2007
http://archiv.twoday.net/stories/3384469/
Fundamenta Historiae. Geschichte im Spiegel der Numismatik und ihrer Nachbarwissenschaften. Festschrift für Niklot Klüßendorf zum 60. Geburtstag am 10. Februar 2004, hrsg. von Reiner Cunz in Verbindung mit Rainer Polley/Andreas Röpcke (= Veröffentlichungen der urgeschichtlichen Sammlungen des Landesmuseums zu Hannover 51)
http://archiv.twoday.net/stories/454084/
Anhang: Besprechungen anderer Medien
Wikipedia 2007/2008 auf DVD
http://archiv.twoday.net/stories/4480375/
KlausGraf - am Donnerstag, 22. Mai 2008, 00:52 - Rubrik: Allgemeines
Faruk Hosni ist seit 20 Jahren ägyptischer Kulturminister. Da sollte man einiges aufgeschnappt haben, selbst als Kleingeist. Hosni immerhin hat auf den außergewöhnlich dummen Vorwurf, er sei um eine Normalisierung der Beziehungen seines Landes mit Israel bemüht und verantwortlich dafür, dass sich drei israelische Bücher in der Nationalbibliothek befänden, mit noch größerer Dummheit reagiert: "Bring mir diese Bücher, und wenn es sie gibt, werde ich sie vor deinen Augen verbrennen", antwortete er. WELT
www.buecherverbrennung.de

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Sammlungen in Archiven, hrsg. von Norbert Reimann/Uwe Schaper/Michael Scholz ( = Veröffentlichungen der Landesfachstelle für Archive und öffentlichen Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv 3). Berlin/Potsdam 2006. 230 S. Bezug über Brandenburgisches Landeshauptarchiv. 10 Euro zuzügl. Versandkosten. ISBN 3-9810642-1-6
Archive sammeln nicht. In der Praxis aber doch. Der vorliegende Band, hervorgegangen aus einem BKK-Fortbildungsseminar 2005, bindet einen bunten Strauß (auch qualitativ) recht heterogener Beiträge zusammen.
Eine vergleichsweise abstrakte Stellungnahme zum Bewertungsproblem und Dokumentationszielen eröffnet den Band (Irmgard Christa Becker: Grundfragen der kommunalen Überlieferungsbildung, S. 9-21), gefolgt von einem Erfahrungsbericht aus dem Stadtarchiv Eisenach, der sich insbesondere der Wirtschafts- und Vereinsüberlieferung widmet (Reinhold Brummer: Ballast oder zentrale Archivgutkategorie? Zum Stellenwert von Sammlungsgut in kommunalen Archiven, S. 23-41).
Tipps zum "Aufbau und Betrieb von Archivbibliotheken" gibt Uwe Schaper (S. 57-71). "Graue Literatur als Sammlungsschwerpunkt in Archiven" behandelt Michael Häusler (S. 105-116). Dazu zählt er auch die Amtsdrucksachen.
Jürgen Wetzel hebt "Die Bedeutung von Kommunalpolitikernachlässen für die zeitgeschichtliche Forschung" am Beispiel der Nachlässe im Landesarchiv Berlin und den Stadtarchiven Karlsruhe und Frankfurt (Oder) hervor (S. 135-147).
Der Betreuer des Sachgebiets Audiovisuelle Medien im Sächsischen Staatsarchiv, Stefan Gööck, fordert mehr Medienkompetenz von den kleineren Archiven (Audiovisuelle Medien - organisatorische und methodische Herangehensweisen sowie medientechnische Mindestanforderungen, S. 43-56).
Der für die Praxis wohl nützlichste Beitrag stammt von Klaus Kramer und gilt einer wichtigen Frage der Bestandserhaltung: Schadenserkennung und -begrenzung bei Foto- und Filmmaterial, u.a. von Nitromaterial und Glasnegativen (S. 149-48).
Zeitungssammlungen sind das Thema der restlichen Beiträge. An erster Stelle sind die praktischen Hinweise zur Bestandserhaltung von Mario Glauert zu nennen: Aufbewahrung und Sicherung von Zeitungssammlungen in Archiven (S. 199-230). "Recherchemöglichkeiten über die Datenbanken von Zeitschriften und Zeitungen" stellt Andreas Kliemt vor. Kundige Internetnutzer werden nicht viel Neues daraus lernen. "Irgendwie interessant" ist es auch, einen kurzen Einblick in die größte deutsche Zeitungssammlung zu erhalten: Joachim Zeller, Der Aufbau, die Pflege und Bedeutung von Zeitungsammlungen am Beispiel der Staatsbibliothek zu Berlin. Original - Mikrofilm - Digitalisat (S. 73-90).
Die in kommunalen Archiven beliebten Zeitungsausschnittssammlungen erörtert Daniela Stadler: Die Zeitgeschichtliche Sammlung im Stadtarchiv Nürnberg. Von der Beilagen- und Zeitungsausschnittssammlung zur digitalen Erfassung (S. 117-134). Eklatante Unkenntnis urheberrechtlicher Regelungen zeichnet diesen Beitrag aus (S. 131f.) Nur wenn ein eigenes Werkstück benutzt wird (also kein E-Paper!) könnte sich ein Archiv auf die "Archivregelung" des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG berufen, eine Nutzung durch Dritte schiede aus. Die Digitalisierung, so bequem und naheliegend sie auch sein mag, wirft gravierende urheberrechtliche Probleme auf und es ist nicht abzusehen, dass die öffentlichen Archive den Gesetzgeber von seiner strikt verwerterfreundlichen Haltung abbringen könnten, wenn schon die lobbymächtigeren Vertreter von Wissenschaft und Bildung beim letzten Gesetzgebungsverfahren den Kürzeren gezogen haben! Wenn Archive solche Projekte in Angriff nehmen, müssen sie dringend mit den Rechteinhabern, also den Lokalzeitungen, sprechen und sich nach Möglichkeit rechtlich absichern.
Kann der Sammelband zum Ankauf durch Archive empfohlen werden? Da er nützliche praktische Tipps vor allem im Bereich der Bestandserhaltung enthält, lautet meine Antwort: Ja.

Archive sammeln nicht. In der Praxis aber doch. Der vorliegende Band, hervorgegangen aus einem BKK-Fortbildungsseminar 2005, bindet einen bunten Strauß (auch qualitativ) recht heterogener Beiträge zusammen.
Eine vergleichsweise abstrakte Stellungnahme zum Bewertungsproblem und Dokumentationszielen eröffnet den Band (Irmgard Christa Becker: Grundfragen der kommunalen Überlieferungsbildung, S. 9-21), gefolgt von einem Erfahrungsbericht aus dem Stadtarchiv Eisenach, der sich insbesondere der Wirtschafts- und Vereinsüberlieferung widmet (Reinhold Brummer: Ballast oder zentrale Archivgutkategorie? Zum Stellenwert von Sammlungsgut in kommunalen Archiven, S. 23-41).
Tipps zum "Aufbau und Betrieb von Archivbibliotheken" gibt Uwe Schaper (S. 57-71). "Graue Literatur als Sammlungsschwerpunkt in Archiven" behandelt Michael Häusler (S. 105-116). Dazu zählt er auch die Amtsdrucksachen.
Jürgen Wetzel hebt "Die Bedeutung von Kommunalpolitikernachlässen für die zeitgeschichtliche Forschung" am Beispiel der Nachlässe im Landesarchiv Berlin und den Stadtarchiven Karlsruhe und Frankfurt (Oder) hervor (S. 135-147).
Der Betreuer des Sachgebiets Audiovisuelle Medien im Sächsischen Staatsarchiv, Stefan Gööck, fordert mehr Medienkompetenz von den kleineren Archiven (Audiovisuelle Medien - organisatorische und methodische Herangehensweisen sowie medientechnische Mindestanforderungen, S. 43-56).
Der für die Praxis wohl nützlichste Beitrag stammt von Klaus Kramer und gilt einer wichtigen Frage der Bestandserhaltung: Schadenserkennung und -begrenzung bei Foto- und Filmmaterial, u.a. von Nitromaterial und Glasnegativen (S. 149-48).
Zeitungssammlungen sind das Thema der restlichen Beiträge. An erster Stelle sind die praktischen Hinweise zur Bestandserhaltung von Mario Glauert zu nennen: Aufbewahrung und Sicherung von Zeitungssammlungen in Archiven (S. 199-230). "Recherchemöglichkeiten über die Datenbanken von Zeitschriften und Zeitungen" stellt Andreas Kliemt vor. Kundige Internetnutzer werden nicht viel Neues daraus lernen. "Irgendwie interessant" ist es auch, einen kurzen Einblick in die größte deutsche Zeitungssammlung zu erhalten: Joachim Zeller, Der Aufbau, die Pflege und Bedeutung von Zeitungsammlungen am Beispiel der Staatsbibliothek zu Berlin. Original - Mikrofilm - Digitalisat (S. 73-90).
Die in kommunalen Archiven beliebten Zeitungsausschnittssammlungen erörtert Daniela Stadler: Die Zeitgeschichtliche Sammlung im Stadtarchiv Nürnberg. Von der Beilagen- und Zeitungsausschnittssammlung zur digitalen Erfassung (S. 117-134). Eklatante Unkenntnis urheberrechtlicher Regelungen zeichnet diesen Beitrag aus (S. 131f.) Nur wenn ein eigenes Werkstück benutzt wird (also kein E-Paper!) könnte sich ein Archiv auf die "Archivregelung" des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG berufen, eine Nutzung durch Dritte schiede aus. Die Digitalisierung, so bequem und naheliegend sie auch sein mag, wirft gravierende urheberrechtliche Probleme auf und es ist nicht abzusehen, dass die öffentlichen Archive den Gesetzgeber von seiner strikt verwerterfreundlichen Haltung abbringen könnten, wenn schon die lobbymächtigeren Vertreter von Wissenschaft und Bildung beim letzten Gesetzgebungsverfahren den Kürzeren gezogen haben! Wenn Archive solche Projekte in Angriff nehmen, müssen sie dringend mit den Rechteinhabern, also den Lokalzeitungen, sprechen und sich nach Möglichkeit rechtlich absichern.
Kann der Sammelband zum Ankauf durch Archive empfohlen werden? Da er nützliche praktische Tipps vor allem im Bereich der Bestandserhaltung enthält, lautet meine Antwort: Ja.

KlausGraf - am Donnerstag, 22. Mai 2008, 00:28 - Rubrik: Medienarchive
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" .... Sie durften einen Blick in die Magazinräume werfen und probeweise Kartonagen falten. Den Kindern wurde erklärt, woher der Name Pritzwalk stammen könnte und was die Linde im Wappen bedeutet.
Anschließend durften die Knirpse das Stadtwappen mit Griffel auf Schiefer zeichnen und jedes Kind erhielt eine selbst gestempelte Urkunde. Die alten Archivalien und Fotos erregten allgemein Bewunderung. Den Kindern hat der Besuch Spaß gemacht, die Stunde verging ruck, zuck. Für die Erzieher war es ebenfalls interessant, einmal die Archivräume kennenzulernen, die man bei den üblichen Führungen nicht zu sehen bekommt...."
Quelle:Link
Anschließend durften die Knirpse das Stadtwappen mit Griffel auf Schiefer zeichnen und jedes Kind erhielt eine selbst gestempelte Urkunde. Die alten Archivalien und Fotos erregten allgemein Bewunderung. Den Kindern hat der Besuch Spaß gemacht, die Stunde verging ruck, zuck. Für die Erzieher war es ebenfalls interessant, einmal die Archivräume kennenzulernen, die man bei den üblichen Führungen nicht zu sehen bekommt...."
Quelle:Link
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 21:45 - Rubrik: Archivpaedagogik
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" ....Dass die „bleierne NS-Zeit“ bis heute nicht aufgeklärt ist und auch nicht erschöpfend damit aufgeklärt werden kann, sich auf immergleiche Opferbetrachtungen zurückziehen kann (Roma zählen nicht dazu - werden aber bis heute nach englischem Sprachgebrauch deportiert), macht wiederum ein Vorstoß des überzeugendsten Alt-68ers Lothar Gothe deutlich. Er verlangt, dass die Täter von vor und nach 1945 öffentlich gemacht werden. Dazu führt er einen langwierigen Schriftwechsel mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) über dessen braune Vergangenheit und „die Person des Dr. Udo Klausa.
Der war von 1954 bis 1975 Direktor des LVR und damit auch der oberste Herrscher über alle Heime und Psychiatrien. Klausa war vorher ein hochkarätiger nationalsozialistischer Schreibtischtäter, einer der „furchtbaren Juristen“ der Nazizeit“, schreibt Gothe „an die Fraktionen der Landschaftsversammlung des LVR, z. Hd. des Vorsitzenden Wilhelm“ anlässlich der Verleihung des „Rheinlandtalers“ 2007 an den ehemaligen Vorsitzenden des ROM e.V. Kurt Holl. Pikant, weil „gegenüber Zigeunern sowohl in der Nazizeit als auch danach bis in die 70er Jahre der Bundesrepublik“ schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Das Archiv des LVR ist aber bis heute zur historischen Auswertung nicht zugänglich. ....."
Quelle:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12434
Der war von 1954 bis 1975 Direktor des LVR und damit auch der oberste Herrscher über alle Heime und Psychiatrien. Klausa war vorher ein hochkarätiger nationalsozialistischer Schreibtischtäter, einer der „furchtbaren Juristen“ der Nazizeit“, schreibt Gothe „an die Fraktionen der Landschaftsversammlung des LVR, z. Hd. des Vorsitzenden Wilhelm“ anlässlich der Verleihung des „Rheinlandtalers“ 2007 an den ehemaligen Vorsitzenden des ROM e.V. Kurt Holl. Pikant, weil „gegenüber Zigeunern sowohl in der Nazizeit als auch danach bis in die 70er Jahre der Bundesrepublik“ schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Das Archiv des LVR ist aber bis heute zur historischen Auswertung nicht zugänglich. ....."
Quelle:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12434
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 21:44 - Rubrik: Archivrecht
"Im Rahmen eines Festaktes wird am 21.05. mit dem "Historischen Archiv der Bank Austria" das erste öffentlich zugängliche Bankarchiv in Österreich nach internationalem Vorbild eröffnet. Die Bank Austria macht damit ab sofort ihre 153-jährige Unternehmensgeschichte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und verwaltet nun alle geschichtlich relevanten Dokumente des Hauses und ihrer Vorgängerinstitute - Länderbank, Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien (Z) sowie Creditanstalt-Bankverein (CA) - in einem zentralen Archiv. "
Quelle:
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/!2008/0508/W3/32105ba.htm
Quelle:
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/!2008/0508/W3/32105ba.htm
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 21:43 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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Aus der Indiana-Jones-4-Besprechung der Jungen Welt:
"Allegorisch betrachtet, ist der Kistenhaufen ein Bild der Geschichte, wie es sich ergibt, wenn man ein Archiv, aber keinen Plan hat. "
Quelle:
http://www.jungewelt.de/2008/05-22/011.php
"Allegorisch betrachtet, ist der Kistenhaufen ein Bild der Geschichte, wie es sich ergibt, wenn man ein Archiv, aber keinen Plan hat. "
Quelle:
http://www.jungewelt.de/2008/05-22/011.php
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 21:43 - Rubrik: Wahrnehmung
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Georg Christian Friedrich Lisch (geb. 20.3.1801 in Strelitz (Alt), gest. 22.9.1883 in Schwerin) zurück, der zu den bedeutendsten deutschen Historikern des 19. Jahrhunderts zählt. Er machte sich als Prähistoriker, mecklenburgischer Altertumsforscher, Großherzoglicher Archivar, Bibliothekar und Konservator zu Schwerin sowie als Redakteur und Publizist einen Namen.
Quelle:
http://www.mvregio.de/mvr/134668.html
Quelle:
http://www.mvregio.de/mvr/134668.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 21:41 - Rubrik: Archivgeschichte
Marcus Ewers vom Stadtarchiv Viersen teilte am 13. Mai 2008 mit dass in den letzen Monaten folgende Bücher aus dem Benutzersaal des Stadtarchivs entwendet wurden:
Kirchenbuchkopien:
St. Cornelius Dülken: Taufen 1617-1622, 1770-1799, Heiraten 1617-1636, 1775-1807, Sterbefälle 1709-1735, 1757-1769
St. Clemens Süchteln: Heiraten 1647-1764, Sterbefälle 1770-1798
St. Peter Boisheim: Taufen 1874-1889
Handschriftliche Register (von Theo Zart):
St. Cornelius Dülken: Taufen 1720-1799, Heiraten 1617-1800, Sterbefälle 1739-1760, 1760-1800
St. Clemens Süchteln: Heiraten 1770-1798, Sterbefälle 1770-1798
Dezennaltabellen Viersen 1798-1802, 1803-1813, 1813-1822, 1863-1872, Dülken 1863-1873
Hinweise auf den Verbleib der Bücher nimmt Marcus Ewers unter 02162-101-471 entgegen.
Kirchenbuchkopien:
St. Cornelius Dülken: Taufen 1617-1622, 1770-1799, Heiraten 1617-1636, 1775-1807, Sterbefälle 1709-1735, 1757-1769
St. Clemens Süchteln: Heiraten 1647-1764, Sterbefälle 1770-1798
St. Peter Boisheim: Taufen 1874-1889
Handschriftliche Register (von Theo Zart):
St. Cornelius Dülken: Taufen 1720-1799, Heiraten 1617-1800, Sterbefälle 1739-1760, 1760-1800
St. Clemens Süchteln: Heiraten 1770-1798, Sterbefälle 1770-1798
Dezennaltabellen Viersen 1798-1802, 1803-1813, 1813-1822, 1863-1872, Dülken 1863-1873
Hinweise auf den Verbleib der Bücher nimmt Marcus Ewers unter 02162-101-471 entgegen.
Junkers - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 16:53 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://racer.scholarsportal.info/
Suche mit buxheim ergab zwei alte Drucke in Toronto, deren Besitzvermerke also über die Keywordsuche gefunden werden.
Suche mit buxheim ergab zwei alte Drucke in Toronto, deren Besitzvermerke also über die Keywordsuche gefunden werden.
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http://www.datenschutz.eu/
Ein neues Portal der Kanzlei Dr. Bahr mit nützlichen Materialien, insbesondere Volltexten.
Ein neues Portal der Kanzlei Dr. Bahr mit nützlichen Materialien, insbesondere Volltexten.
KlausGraf - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 13:17 - Rubrik: Datenschutz
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5. Detmolder Sommergespräch am 27. August 2008 im Landesarchiv NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Das PersonenstandsReformgesetz ist sexy:
neue Perspektiven für die Genealogie, Geschichtswissenschaft, Archive und Standesämter
Wollten Sie schon mal die Lebensdaten Ihrer Tanten und Onkel herausfinden und scheiterten am Personenstandsgesetz? Oder benötigten Sie schon einmal für Ihre historische Forschung biografische Daten zu einer Person und scheiterten am Personenstandsgesetz?
Nun wurde das Personenstandsgesetz geändert.
Die Novellierung des Personenstandsgesetzes wurde seit Jahrzehnten von der Genealogie, der Familienforschung, der historischen Wissenschaft und von Archiven herbeigesehnt. Endlich ist es soweit: Ab 2009 gilt das Personenstandsreformgesetz (PStRG) in seinem ganzen Umfang. Dann fallen bislang unüberwindbare Forschungsgrenzen; und auf die Archive und Standesämter kommen neue Aufgaben zu.
Künftig werden die Standesamtsregister nach Ablauf fest gelegter Fristen an die zuständigen Archive abgegeben. Dies ist ein radikaler Einschnitt für die Standesämter, die Archive und die Forschung.
Beim 5. Detmolder Sommergespräch werden Behörden, Archive und Forschende über Inhalte, Auswirkungen und neue Möglichkeiten für die Familien- und Personengeschichte referieren, debattieren und zahlreiche offene Fragen klären.
Die Detmolder Sommergespräche richten sich an alle Interessierten. Im Vordergrund steht der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Familienforschern, Archivarinnen sowie Vertretern der Behörden. Denn sie sind voneinander abhängig: Die einen produzieren das Schriftgut, das die anderen archivieren und für die Forschung bereit stellen; Wissenschaftler und Familienforscherinnen werten die Unterlagen bei ihrer Archivrecherche aus und stellen die Ergebnisse – online – der Forschergemeinschaft zur Verfügung. Die Sommergespräche sind daher eine gute Gelegenheit, um über unterschiedliche Perspektiven und gemeinsame Aufgaben und Standards zu diskutieren.
Alle Interessierten sind dazu eingeladen, am 27. August von 9.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr mitzudiskutieren und das Landesarchiv NRW Detmolder Staats- und Personenstandsarchiv von innen kennen zu lernen! Um Anmeldung wird gebeten.
Adresse und Organisation:
Die Detmolder Sommergespräche sind eine Veranstaltung des Landesarchivs NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Ort:
Landesarchiv NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Will-Hofmann-Straße 2
32756 Detmold
Tel.: 05231/766-0
Fax: 95231/766-114
Email: stadt@lav.nrw.de
www.archive.nrw.de oder www.lav.nrw.de
Das PersonenstandsReformgesetz ist sexy:
neue Perspektiven für die Genealogie, Geschichtswissenschaft, Archive und Standesämter
Wollten Sie schon mal die Lebensdaten Ihrer Tanten und Onkel herausfinden und scheiterten am Personenstandsgesetz? Oder benötigten Sie schon einmal für Ihre historische Forschung biografische Daten zu einer Person und scheiterten am Personenstandsgesetz?
Nun wurde das Personenstandsgesetz geändert.
Die Novellierung des Personenstandsgesetzes wurde seit Jahrzehnten von der Genealogie, der Familienforschung, der historischen Wissenschaft und von Archiven herbeigesehnt. Endlich ist es soweit: Ab 2009 gilt das Personenstandsreformgesetz (PStRG) in seinem ganzen Umfang. Dann fallen bislang unüberwindbare Forschungsgrenzen; und auf die Archive und Standesämter kommen neue Aufgaben zu.
Künftig werden die Standesamtsregister nach Ablauf fest gelegter Fristen an die zuständigen Archive abgegeben. Dies ist ein radikaler Einschnitt für die Standesämter, die Archive und die Forschung.
Beim 5. Detmolder Sommergespräch werden Behörden, Archive und Forschende über Inhalte, Auswirkungen und neue Möglichkeiten für die Familien- und Personengeschichte referieren, debattieren und zahlreiche offene Fragen klären.
Die Detmolder Sommergespräche richten sich an alle Interessierten. Im Vordergrund steht der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Familienforschern, Archivarinnen sowie Vertretern der Behörden. Denn sie sind voneinander abhängig: Die einen produzieren das Schriftgut, das die anderen archivieren und für die Forschung bereit stellen; Wissenschaftler und Familienforscherinnen werten die Unterlagen bei ihrer Archivrecherche aus und stellen die Ergebnisse – online – der Forschergemeinschaft zur Verfügung. Die Sommergespräche sind daher eine gute Gelegenheit, um über unterschiedliche Perspektiven und gemeinsame Aufgaben und Standards zu diskutieren.
Alle Interessierten sind dazu eingeladen, am 27. August von 9.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr mitzudiskutieren und das Landesarchiv NRW Detmolder Staats- und Personenstandsarchiv von innen kennen zu lernen! Um Anmeldung wird gebeten.
Adresse und Organisation:
Die Detmolder Sommergespräche sind eine Veranstaltung des Landesarchivs NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Ort:
Landesarchiv NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Will-Hofmann-Straße 2
32756 Detmold
Tel.: 05231/766-0
Fax: 95231/766-114
Email: stadt@lav.nrw.de
www.archive.nrw.de oder www.lav.nrw.de
KlausGraf - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 12:52 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://www.uni-muenster.de/UrFruehGeschichte/Mannheim.html
Umfangreiche Hintergrundinformationen in demuseum
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2008-May/date.html
Umfangreiche Hintergrundinformationen in demuseum
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2008-May/date.html
KlausGraf - am Mittwoch, 21. Mai 2008, 12:41 - Rubrik: Miscellanea
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Der Professorenentwurf für ein völlig neues Bundesarchivgesetz
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/
ignoriert leider urheberrechtliche Fragen komplett.
Für den § 19 Benutzungs- und Gebührenordnung wird folgender Wortlaut vorgeschlagen:
Das für das Archivwesen des Bundes zuständige Mitglied der Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung
1. die Nutzung des Archivguts (Benutzungsordnung), insbesondere das Verfahren, die Sorgfaltspflichten bei der Nutzung, die Ausleihe von Archivgut sowie die Herstellung von Kopien und Reproduktionen,
2. die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Archivnutzung (Gebührenordnung).
Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks nach dem Personal- und Sachaufwand, den die Nutzung dem Bundesarchiv verursacht, zu bestimmen. Sie sind so zu bemessen, dass sie eine angemessene Höhe nicht überschreiten; dabei sind Befreiungstatbestände sowie Ermäßigungen und der Erlass der Gebühren aus Billigkeitsgründen im Einzelfall vorzusehen. Auslagen sind zu erstatten; dabei dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschritten werden.
Das liest sich prima facie vernünftig, klammert aber wesentliche Sachverhalte aus, über die der Gesetzgeber nach dem Wesentlichkeitsprinzip zu befinden hätte.
Gibt es ein urheberrechtsgleiches Immaterialgüterrecht der Archive, das es erlaubt, über Bildrechte-Gebühren Nutzer nach Belieben abzuzocken, wie das Bundesarchiv das praktiziert?
Die Beiträge in Archivalia zu diesem Thema sind Legion, siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrecht
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
In der Kommentierung S. 226-231 wird S. 231 Anm. 24 auf ein angeblich unveröffentlichtes Urteil des VG Dresden verwiesen, das natürlich längst online publiziert und auch hier angezeigt wurde:
http://archiv.twoday.net/stories/7925/
Der ProfE setzt sich nicht mit der juristisch und moralisch durch und durch fragwürdigen Kostenordnung des Bundesarchivs auseinander, die bei der Wiedergabe von Archivgut kein Wissenschaftsprivileg kennt:
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/12.pdf
Wer eine wissenschaftliche oder nicht-kommerzielle Website betreibt, muss für die Einblendung in Onlinedienste 191,73 Euro berappen. Hier ist der Nutzungszweck nicht berücksichtigt und der Maßstab ist nicht der Personal- und Sachaufwand, die die Bereitstellung oder Genehmigung verursacht, sondern die Dauer der Internetnutzung. Gleiches gilt für die Forderung nach neuen Gebühren bei jeder Neuauflage. Auf der Seite des Archivs entstehen dadurch keine neuen Kosten. Das Ganze ist eine rein immaterialgüterrechtliche Gebühr, die nach gebührenrechtlichen Grundsätzen als Benutzungsgebühr unzulässig ist.
Siehe dazu schon
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
Die Kopienpreise des Bundesarchivs sind mehr als happig, sie nähern sich der Wuchergrenze. Eine DIN A4-Kopie von Bibliotheksgut kostet 20 Cent, bei Archivgut sind es 41 Cent. Wenn aus Gründen der Bestandserhaltung bei Archivgut eine höhere Sorgfalt nötig ist, dann entstehen die Mehrkosten in öffentlichem Interesse und sind nach gebührenrechtlichen Grundsätzen nicht vom Benutzer zu tragen!
Es gibt in diesem Bereich keinen Markt, jeder Benutzer muss zähneknirschend die weit überhöhten Monopol-Preise bezahlen, während im Copyshop am Universitätsstandort die Selbstkopie ab 5 Cent zu haben ist.
Keine Rechtsgrundlage sehe ich auch für das Selbst-Fotografierverbot des Bundesarchivs:
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
Die Nutzung des geistigen Gehalts von Reproduktionen kann das Bundesarchiv nur dann von Rechts wegen kontrollieren, wenn ihm eigene (Urheber)Rechte zustehen. Ein Professorenentwurf für ein Bundesarchivgesetz hätte endlich mit der miesen Flucht ins Privatrecht aufräumen müssen, die eine undurchschaubare Gemengelage von öffentlichrechtlichen Vorgaben und privatrechtlichen Geschäften erzeugt. Zu beantworten gewesen wären also etwas die Fragen:
* Welchen öffentlichrechtlichen Vorschriften unterliegt das Bundesarchiv, wenn es Archivgut vermarktet, dessen Urheberrecht beim Bund liegen?
* Welche Bedingungen gelten für das Zitieren und Veröffentlichen unveröffentlichten Archivguts, das urheberrechtlich geschützt ist und bei dem der Rechteinhaber der Bund ist?
Wir erinnern uns (den Staatsrechtslehrern, die den professorenentwurf verantworten, ist das Urheberrecht womöglich ein Buch mit 7 Siegeln): Gemäß § 51 UrhG sind Zitate aus unveröffentlichten urheberrechtlich geschützten Schriften verboten (sofern das Zitat selbst am Schutz des Werks teilhat).
In der Praxis zitiert und veröffentlicht die zeitgeschichtliche Forschung munter (und das ist gut so, aber nun einmal nicht legal).
Einige sehr explorative Überlegungen (terra incognita vel juristisches Niemandsland) zu diesem aus guten Gründen (fiskalische Brisanz!) nicht angefassten Themenbereich:
http://archiv.twoday.net/stories/3018048/
Zu thematisieren gewesen wäre auch die ebenfalls durchaus brisante Frage, ob im Bundesarchiv urheberrechtlich geschütztzes Archivgut, bei dem die Rechte nicht dem Bund zustehen, überhaupt vorgelegt werden darf. Das Benutzungsrecht des Bundesarchivgesetzes ist ja ein Jedermannsrecht, also zieht das Argument mit dem besonderen Interesse, das nachgewiesen werden muss, und eine Veröffentlichung im urheberrechtlichen Sinn durch reine Vorlage hindert, nicht. Auf diesem Kommentarargument, dessen Genealogie ich 1989 in meiner Ausarbeitung zu den Prüfungsunterlagen S. 36
http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-6476/GrafDiplomarbeiten.pdf
bis 1941 zurückverfolgt habe, fußt auch die Entscheidung "Jüdische Friedhöfe" des OLG Zweibrücken für ein rheinland-pfälzisches Stadtarchiv (Benutzung erfordert berechtigtes Interesse!), siehe mit weiteren Hinweisen:
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
Etwas optimistischer stimmt die überwiegende Position der Informationsfreiheitsbeauftragten, wonach die reine Vorlage von Unterlagen keinen Verstoß gegen das Recht des geistigen Eigentums bedeutet.
Die wirklich entscheidenden Fragen, die durchaus der Gesetzgeber zu regeln hat, weil sie von erheblicher praktischer (Bildrechte!) oder urheberrechtsdogmatischer Relevanz (Zitate, Vorlage urheberrechtlich geschützten Archivguts) sind, lässt der Professorenentwurf also offen - kein Ruhmesblatt!
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/
ignoriert leider urheberrechtliche Fragen komplett.
Für den § 19 Benutzungs- und Gebührenordnung wird folgender Wortlaut vorgeschlagen:
Das für das Archivwesen des Bundes zuständige Mitglied der Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung
1. die Nutzung des Archivguts (Benutzungsordnung), insbesondere das Verfahren, die Sorgfaltspflichten bei der Nutzung, die Ausleihe von Archivgut sowie die Herstellung von Kopien und Reproduktionen,
2. die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Archivnutzung (Gebührenordnung).
Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks nach dem Personal- und Sachaufwand, den die Nutzung dem Bundesarchiv verursacht, zu bestimmen. Sie sind so zu bemessen, dass sie eine angemessene Höhe nicht überschreiten; dabei sind Befreiungstatbestände sowie Ermäßigungen und der Erlass der Gebühren aus Billigkeitsgründen im Einzelfall vorzusehen. Auslagen sind zu erstatten; dabei dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschritten werden.
Das liest sich prima facie vernünftig, klammert aber wesentliche Sachverhalte aus, über die der Gesetzgeber nach dem Wesentlichkeitsprinzip zu befinden hätte.
Gibt es ein urheberrechtsgleiches Immaterialgüterrecht der Archive, das es erlaubt, über Bildrechte-Gebühren Nutzer nach Belieben abzuzocken, wie das Bundesarchiv das praktiziert?
Die Beiträge in Archivalia zu diesem Thema sind Legion, siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrecht
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
In der Kommentierung S. 226-231 wird S. 231 Anm. 24 auf ein angeblich unveröffentlichtes Urteil des VG Dresden verwiesen, das natürlich längst online publiziert und auch hier angezeigt wurde:
http://archiv.twoday.net/stories/7925/
Der ProfE setzt sich nicht mit der juristisch und moralisch durch und durch fragwürdigen Kostenordnung des Bundesarchivs auseinander, die bei der Wiedergabe von Archivgut kein Wissenschaftsprivileg kennt:
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/12.pdf
Wer eine wissenschaftliche oder nicht-kommerzielle Website betreibt, muss für die Einblendung in Onlinedienste 191,73 Euro berappen. Hier ist der Nutzungszweck nicht berücksichtigt und der Maßstab ist nicht der Personal- und Sachaufwand, die die Bereitstellung oder Genehmigung verursacht, sondern die Dauer der Internetnutzung. Gleiches gilt für die Forderung nach neuen Gebühren bei jeder Neuauflage. Auf der Seite des Archivs entstehen dadurch keine neuen Kosten. Das Ganze ist eine rein immaterialgüterrechtliche Gebühr, die nach gebührenrechtlichen Grundsätzen als Benutzungsgebühr unzulässig ist.
Siehe dazu schon
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
Die Kopienpreise des Bundesarchivs sind mehr als happig, sie nähern sich der Wuchergrenze. Eine DIN A4-Kopie von Bibliotheksgut kostet 20 Cent, bei Archivgut sind es 41 Cent. Wenn aus Gründen der Bestandserhaltung bei Archivgut eine höhere Sorgfalt nötig ist, dann entstehen die Mehrkosten in öffentlichem Interesse und sind nach gebührenrechtlichen Grundsätzen nicht vom Benutzer zu tragen!
Es gibt in diesem Bereich keinen Markt, jeder Benutzer muss zähneknirschend die weit überhöhten Monopol-Preise bezahlen, während im Copyshop am Universitätsstandort die Selbstkopie ab 5 Cent zu haben ist.
Keine Rechtsgrundlage sehe ich auch für das Selbst-Fotografierverbot des Bundesarchivs:
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
Die Nutzung des geistigen Gehalts von Reproduktionen kann das Bundesarchiv nur dann von Rechts wegen kontrollieren, wenn ihm eigene (Urheber)Rechte zustehen. Ein Professorenentwurf für ein Bundesarchivgesetz hätte endlich mit der miesen Flucht ins Privatrecht aufräumen müssen, die eine undurchschaubare Gemengelage von öffentlichrechtlichen Vorgaben und privatrechtlichen Geschäften erzeugt. Zu beantworten gewesen wären also etwas die Fragen:
* Welchen öffentlichrechtlichen Vorschriften unterliegt das Bundesarchiv, wenn es Archivgut vermarktet, dessen Urheberrecht beim Bund liegen?
* Welche Bedingungen gelten für das Zitieren und Veröffentlichen unveröffentlichten Archivguts, das urheberrechtlich geschützt ist und bei dem der Rechteinhaber der Bund ist?
Wir erinnern uns (den Staatsrechtslehrern, die den professorenentwurf verantworten, ist das Urheberrecht womöglich ein Buch mit 7 Siegeln): Gemäß § 51 UrhG sind Zitate aus unveröffentlichten urheberrechtlich geschützten Schriften verboten (sofern das Zitat selbst am Schutz des Werks teilhat).
In der Praxis zitiert und veröffentlicht die zeitgeschichtliche Forschung munter (und das ist gut so, aber nun einmal nicht legal).
Einige sehr explorative Überlegungen (terra incognita vel juristisches Niemandsland) zu diesem aus guten Gründen (fiskalische Brisanz!) nicht angefassten Themenbereich:
http://archiv.twoday.net/stories/3018048/
Zu thematisieren gewesen wäre auch die ebenfalls durchaus brisante Frage, ob im Bundesarchiv urheberrechtlich geschütztzes Archivgut, bei dem die Rechte nicht dem Bund zustehen, überhaupt vorgelegt werden darf. Das Benutzungsrecht des Bundesarchivgesetzes ist ja ein Jedermannsrecht, also zieht das Argument mit dem besonderen Interesse, das nachgewiesen werden muss, und eine Veröffentlichung im urheberrechtlichen Sinn durch reine Vorlage hindert, nicht. Auf diesem Kommentarargument, dessen Genealogie ich 1989 in meiner Ausarbeitung zu den Prüfungsunterlagen S. 36
http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-6476/GrafDiplomarbeiten.pdf
bis 1941 zurückverfolgt habe, fußt auch die Entscheidung "Jüdische Friedhöfe" des OLG Zweibrücken für ein rheinland-pfälzisches Stadtarchiv (Benutzung erfordert berechtigtes Interesse!), siehe mit weiteren Hinweisen:
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
Etwas optimistischer stimmt die überwiegende Position der Informationsfreiheitsbeauftragten, wonach die reine Vorlage von Unterlagen keinen Verstoß gegen das Recht des geistigen Eigentums bedeutet.
Die wirklich entscheidenden Fragen, die durchaus der Gesetzgeber zu regeln hat, weil sie von erheblicher praktischer (Bildrechte!) oder urheberrechtsdogmatischer Relevanz (Zitate, Vorlage urheberrechtlich geschützten Archivguts) sind, lässt der Professorenentwurf also offen - kein Ruhmesblatt!
KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 23:10 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.pergamopuglia.it/
Das groß angelegte Digitalisierungsprojekt will alle Pergamentdokuemnte aus apulischen Archiven digital verfügbar machen. Umfangreiche Inhalte liegen bereits vor (als Djvu-Dateien). Die Auflösung reicht im allgemeinen aus. Bei besonders schwierigen Vorlagen könnte sie aber erheblich höher sein!
Es fehlt eine Adressbierkeit der einzelnen Dokumente.
Das groß angelegte Digitalisierungsprojekt will alle Pergamentdokuemnte aus apulischen Archiven digital verfügbar machen. Umfangreiche Inhalte liegen bereits vor (als Djvu-Dateien). Die Auflösung reicht im allgemeinen aus. Bei besonders schwierigen Vorlagen könnte sie aber erheblich höher sein!
Es fehlt eine Adressbierkeit der einzelnen Dokumente.
KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 22:14 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Am 9. Juni 2008 von 10.00 bis 15.30 Uhr findet im Stuttgarter Literaturhaus die kostenlose FAZIT-Fachtagung „Open Content – Open Access” statt. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen werden Lösungsansätze aus dem Bildungs- und dem Verlagswesen vorgestellt und diskutiert.
Die Bereitstellung und Weiterverarbeitung von freien Inhalten ist derzeit ein aktuelleres Thema denn je, doch das geteilte Wissen bringt neue Herausforderungen für Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Institutionen mit sich. Häufig bleiben beispielsweise die Fragen nach Lizenzen und Urheberrechten ungeklärt.
Programm und Referenten: http://www.fazit-forschung.de/ocoa-workshop.html
Anmeldung: http://www.fazit-forschung.de/index.php?id=2064
Die Bereitstellung und Weiterverarbeitung von freien Inhalten ist derzeit ein aktuelleres Thema denn je, doch das geteilte Wissen bringt neue Herausforderungen für Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Institutionen mit sich. Häufig bleiben beispielsweise die Fragen nach Lizenzen und Urheberrechten ungeklärt.
Programm und Referenten: http://www.fazit-forschung.de/ocoa-workshop.html
Anmeldung: http://www.fazit-forschung.de/index.php?id=2064
BeatePaland - am Dienstag, 20. Mai 2008, 21:55 - Rubrik: Veranstaltungen
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Als Band 1 der "Schriften des Instituts für Dokumentologie und Editorik" ist eine ausführliche Besprechung der "digitalen Monumenta Germaniae Historica" durch Bernhard Assmann und Patrick Sahle erschienen. Unter dem Titel "Digital ist besser. Die Monumenta Germaniae Historica mit den dMGH auf dem Weg in die Zukunft – eine Momentaufnahme" steht der Text als PDF zur Verfügung.
http://www.i-d-e.de/idewiki/Schriften
Das Büchlein umasst 56 Seiten und steht erfreulicherweise unter einer CC-BY 3.0-Lizenz!
Zu unseren Monita unter
http://archiv.twoday.net/stories/4093435/
sei ausführlich zitiert:
Die MGH sind eine Kooperation mit dem MDZ eingegangen. Der
„inhaltliche“ Partner – so darf man vermuten – hat sich damit die
besondere Kompetenz eines „technischen“ Partners ins Boot geholt,
um sicher zu stellen, dass am Ende ein professionelles Angebot mit
optimaler Nutzbarkeit veröffentlicht wird. Sehen wir uns die eingesetzte technische Standardlösung des MDZ deshalb etwas genauer an, um zu sehen, wie weit die Professionalität reicht und welche Ressourcen für die Entwicklung welcher Leistungsmerkmale („features“) eingesetzt worden sind. Hier fällt z.B. auf, dass es dem MDZ ein großes Anliegen zu sein scheint, den systematischen Download der Bildseiten zu verhindern. Das MDZ hat sich für diese Verhinderung neben dem eher hilflosen Abschalten der rechten Maustaste per JavaScript für das Inhalts-Teilfenster eine besonders skurrile Methode einfallen lassen: Für jeden Aufruf einer Seite wird die IP-Adresse des Nutzers und ein zugehöriger Zähler mitgeführt. Dieser Zähler wird aber nicht serverseitig mit der IP-Adresse gespeichert, sondern nur in der URL bei jedem Aufruf einer neuen Seite um eins erhöht. Erreicht der Zähler einen Wert von 300, dann wird kein Digitalisat ausgeliefert, sondern die lapidare und etwas unehrliche Meldung: „Server ausgelastet, bitte versuchen Sie es nach einer kurzen Pause wieder!“. Nun kann aber jeder Benutzer in der Adresszeile seines Browsers diesen Zähler wieder auf 1 oder auch auf -10.000 setzen. Man hat dann wieder 299 bzw. 10.300 neue Downloads – denn schließlich ist der Server in der Regel ja nicht wirklich ausgelastet. Wie sich dieses „feature“ in der Umgebung von Proxies auswirkt, wo potentiell mehrere Benutzer (z.B. in einem Universitätsinstitut) über dieselbe IP-Adresse auf das Angebot zugreifen (und dann regelmäßig zu „kurzen Pausen“ genötigt würden), wollen wir uns gar nicht ausmalen. Stattdessen fragen wir nach der dahinter stehenden Vorstellungswelt:
Was soll hier verhindert werden? An welche geheimen
Hintermänner denkt man, die im großen Stil Digitalisate abgreifen,
das BSB-Logo entfernen und den Markt daraufhin mit billigen Kopien
der MGH-Bände überschwemmen? Wo sind die Historiker, die
auf dem Plagiatsmarkt (vielleicht in Asien?) die so erstellten MGHReplikate kaufen? Oder erwartet man, dass clevere Geschäftsleute mit den gestohlenen Bilddaten eine bessere $MGH online stellen, dank der zigtausend enthusiastischen Mittelalterforscher Werbemillionäre werden und das MDZ beschämt und ungenutzt zurückbleibt? Oder sind schlicht und einfach der oder die Server unter der Last zusammengebrochen? Dass ein Projekt von dieser Größenordung und von dieser Bedeutung Begehrlichkeiten auslösen könnte, oder zumindest die Robots der Suchmaschinen regelmäßig vorbeischauen würden,
hätte den Verantwortlichen eigentlich vorher klar sein können,
und man hätte sich entsprechend vorbereiten können. Doch im Nachhinein ihr Heil in leicht überwindlichen und damit untauglichen technischen Hürden zu suchen, sollte eine so bedeutene Institution wie die Bayerische Staatsbibliothek eigentlich nicht nötig haben.
Objekte ins World Wide Web zu stellen, die einerseits öffentlich
zugänglich sind und andererseits aber dann doch nicht ganz so öffentlich sein sollen, ist kein konsistenter Ansatz und stellt eine potentielle Verschwendung von Arbeitszeit dar. Wer sich alle Images
eines Digitalisierungsprojektes auf die heimische Festplatte kopieren will, braucht dafür gewöhnlich erste Kenntnisse einer Skriptsprache und drei Zeilen Code. Bei den dMGH in der vorliegenden Form erhöht sich der Codeumfang immerhin auf acht Zeilen. Die Energie, die in den zweifelhaften Download-Schutz investiert wurde, hätte man besser an anderer Stelle eingesetzt, um dann z.B. wenigstens „sauber“ codierte HTML-Seiten auszuliefern.
Der ganze Text ist lesenswert!

http://www.i-d-e.de/idewiki/Schriften
Das Büchlein umasst 56 Seiten und steht erfreulicherweise unter einer CC-BY 3.0-Lizenz!
Zu unseren Monita unter
http://archiv.twoday.net/stories/4093435/
sei ausführlich zitiert:
Die MGH sind eine Kooperation mit dem MDZ eingegangen. Der
„inhaltliche“ Partner – so darf man vermuten – hat sich damit die
besondere Kompetenz eines „technischen“ Partners ins Boot geholt,
um sicher zu stellen, dass am Ende ein professionelles Angebot mit
optimaler Nutzbarkeit veröffentlicht wird. Sehen wir uns die eingesetzte technische Standardlösung des MDZ deshalb etwas genauer an, um zu sehen, wie weit die Professionalität reicht und welche Ressourcen für die Entwicklung welcher Leistungsmerkmale („features“) eingesetzt worden sind. Hier fällt z.B. auf, dass es dem MDZ ein großes Anliegen zu sein scheint, den systematischen Download der Bildseiten zu verhindern. Das MDZ hat sich für diese Verhinderung neben dem eher hilflosen Abschalten der rechten Maustaste per JavaScript für das Inhalts-Teilfenster eine besonders skurrile Methode einfallen lassen: Für jeden Aufruf einer Seite wird die IP-Adresse des Nutzers und ein zugehöriger Zähler mitgeführt. Dieser Zähler wird aber nicht serverseitig mit der IP-Adresse gespeichert, sondern nur in der URL bei jedem Aufruf einer neuen Seite um eins erhöht. Erreicht der Zähler einen Wert von 300, dann wird kein Digitalisat ausgeliefert, sondern die lapidare und etwas unehrliche Meldung: „Server ausgelastet, bitte versuchen Sie es nach einer kurzen Pause wieder!“. Nun kann aber jeder Benutzer in der Adresszeile seines Browsers diesen Zähler wieder auf 1 oder auch auf -10.000 setzen. Man hat dann wieder 299 bzw. 10.300 neue Downloads – denn schließlich ist der Server in der Regel ja nicht wirklich ausgelastet. Wie sich dieses „feature“ in der Umgebung von Proxies auswirkt, wo potentiell mehrere Benutzer (z.B. in einem Universitätsinstitut) über dieselbe IP-Adresse auf das Angebot zugreifen (und dann regelmäßig zu „kurzen Pausen“ genötigt würden), wollen wir uns gar nicht ausmalen. Stattdessen fragen wir nach der dahinter stehenden Vorstellungswelt:
Was soll hier verhindert werden? An welche geheimen
Hintermänner denkt man, die im großen Stil Digitalisate abgreifen,
das BSB-Logo entfernen und den Markt daraufhin mit billigen Kopien
der MGH-Bände überschwemmen? Wo sind die Historiker, die
auf dem Plagiatsmarkt (vielleicht in Asien?) die so erstellten MGHReplikate kaufen? Oder erwartet man, dass clevere Geschäftsleute mit den gestohlenen Bilddaten eine bessere $MGH online stellen, dank der zigtausend enthusiastischen Mittelalterforscher Werbemillionäre werden und das MDZ beschämt und ungenutzt zurückbleibt? Oder sind schlicht und einfach der oder die Server unter der Last zusammengebrochen? Dass ein Projekt von dieser Größenordung und von dieser Bedeutung Begehrlichkeiten auslösen könnte, oder zumindest die Robots der Suchmaschinen regelmäßig vorbeischauen würden,
hätte den Verantwortlichen eigentlich vorher klar sein können,
und man hätte sich entsprechend vorbereiten können. Doch im Nachhinein ihr Heil in leicht überwindlichen und damit untauglichen technischen Hürden zu suchen, sollte eine so bedeutene Institution wie die Bayerische Staatsbibliothek eigentlich nicht nötig haben.
Objekte ins World Wide Web zu stellen, die einerseits öffentlich
zugänglich sind und andererseits aber dann doch nicht ganz so öffentlich sein sollen, ist kein konsistenter Ansatz und stellt eine potentielle Verschwendung von Arbeitszeit dar. Wer sich alle Images
eines Digitalisierungsprojektes auf die heimische Festplatte kopieren will, braucht dafür gewöhnlich erste Kenntnisse einer Skriptsprache und drei Zeilen Code. Bei den dMGH in der vorliegenden Form erhöht sich der Codeumfang immerhin auf acht Zeilen. Die Energie, die in den zweifelhaften Download-Schutz investiert wurde, hätte man besser an anderer Stelle eingesetzt, um dann z.B. wenigstens „sauber“ codierte HTML-Seiten auszuliefern.
Der ganze Text ist lesenswert!

KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 21:41 - Rubrik: Open Access
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http://www.bundesarchiv.de/benutzung/forschungen_ddr/index.html
Dass aus der Archivarbeit entstandene Belegexemplare gesondert erschlossen und im Internet bibliographisch verfügbar gemacht werden ist zu begrüßen. Zur rechtlichen Problematik der Belegexemplare im Bundesarchiv siehe insbesondere
http://archiv.twoday.net/stories/4898706/
http://archiv.twoday.net/stories/3857905/
Dass aus der Archivarbeit entstandene Belegexemplare gesondert erschlossen und im Internet bibliographisch verfügbar gemacht werden ist zu begrüßen. Zur rechtlichen Problematik der Belegexemplare im Bundesarchiv siehe insbesondere
http://archiv.twoday.net/stories/4898706/
http://archiv.twoday.net/stories/3857905/
KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 21:34 - Rubrik: Archivbibliotheken
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Ein Archivpädagoge möchte mit Archivgut in einem Schulprojekt arbeiten und möchte jedem beteiligten Schüler einen Reader mit kopierten Archivalien zur häuslichen Arbeit zur Verfügung stellen. Soweit das Archivgut nicht urheberrechtlich geschützt ist, gibt es keine Probleme (vorausgesetzt, es werden keine Sperrfristen oder Persönlichkeitsrechte verletzt). Wie aber sieht es z.B. mit geschützten Zeitungsartikeln samt Fotos aus? Wie mit unveröffentlichten Materialien?
Alle nach 1937 entstandenen Unterlagen sind potentiell urheberrechtlich geschützt, da ihr Urheber keine 70 Jahre tot sein kann. Bei Fotos, Plakaten, Zeichnungen usw. steht der Schutz außer Zweifel. Bei einfachem Gebrauchsschriftgut im Umfang von 1-2 Seiten wird man einen Schutz verneinen können. Es bleibt also eine riesige Grauzone.
Den Unterrichtsgebrauch regelt § 53 Abs. 3 UrhG. Erlaubt sind Kopien von
* kleinen Teilen eines Werkes
* von Werken geringen Umfangs
* oder einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht wurden.
Ein Zeitungsartikel fiele unter den dritten Punkt, ein einzelnes Foto wäre wohl als Werk geringen Umfangs zu bewerten.
Eine Seite zur Lehrerfortbildung
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/kopieren/
zitiert eine andere Internetseite, in der es heisst:
"Für unveröffentlichte Werke gilt die Privilegierung nicht. Hier ist es Sache des Urhebers, überhaupt über die Veröffentlichung zu entscheiden."
Ich halte diese Auslegung für FALSCH. Sie ist weder dem Gesetzestext noch der Kommentarliteratur zu entnehmen. Sofern die Vorschriften im § 53 UrhG nicht auf das Erscheinen oder die öffentliche Wiedergabe abheben, können grundsätzlich immer auch unveröffentlichte Werke kopiert werden. Durch die Verteilung im Schulunterricht wird auch keine dem Urheber vorbehaltene Veröffentlichung bewirkt, denn Wiedergaben im Schulunterricht sind regelmäßig nicht öffentlich (Dreier/Schulze, UrhR ²2006 § 15 Rz 45).
Quelle: archive.nrw.de
Alle nach 1937 entstandenen Unterlagen sind potentiell urheberrechtlich geschützt, da ihr Urheber keine 70 Jahre tot sein kann. Bei Fotos, Plakaten, Zeichnungen usw. steht der Schutz außer Zweifel. Bei einfachem Gebrauchsschriftgut im Umfang von 1-2 Seiten wird man einen Schutz verneinen können. Es bleibt also eine riesige Grauzone.
Den Unterrichtsgebrauch regelt § 53 Abs. 3 UrhG. Erlaubt sind Kopien von
* kleinen Teilen eines Werkes
* von Werken geringen Umfangs
* oder einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht wurden.
Ein Zeitungsartikel fiele unter den dritten Punkt, ein einzelnes Foto wäre wohl als Werk geringen Umfangs zu bewerten.
Eine Seite zur Lehrerfortbildung
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/kopieren/
zitiert eine andere Internetseite, in der es heisst:
"Für unveröffentlichte Werke gilt die Privilegierung nicht. Hier ist es Sache des Urhebers, überhaupt über die Veröffentlichung zu entscheiden."
Ich halte diese Auslegung für FALSCH. Sie ist weder dem Gesetzestext noch der Kommentarliteratur zu entnehmen. Sofern die Vorschriften im § 53 UrhG nicht auf das Erscheinen oder die öffentliche Wiedergabe abheben, können grundsätzlich immer auch unveröffentlichte Werke kopiert werden. Durch die Verteilung im Schulunterricht wird auch keine dem Urheber vorbehaltene Veröffentlichung bewirkt, denn Wiedergaben im Schulunterricht sind regelmäßig nicht öffentlich (Dreier/Schulze, UrhR ²2006 § 15 Rz 45).

KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 20:59 - Rubrik: Archivrecht
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Richard J. Cox asks: So, my question is, are any archivists playing with the idea of the knowledge commons? Certainly, archivists understand the need for them to consider how information (elevated into evidence and knowledge) builds community. However, is anyone within this professional group using this broader concept to present their role within society and scholarly communities?
http://readingarchives.blogspot.com/2008/05/archives-and-knowledge-commons.html
http://readingarchives.blogspot.com/2008/05/archives-and-knowledge-commons.html
KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 20:37 - Rubrik: English Corner
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http://www.hist.unibe.ch/content/forschungsprojekte/rektoratsreden/index_ger.html
Laut
http://www.historische-kommission-muenchen-editionen.de/rektoratsreden/texte/standort.php
stehen 782 Reden als Volltexte zur Verfügung.
Das Projekt ist in mehr als einer Hinsicht höchst problematisch:
* Man muss einen exotischen ARPA-Browser herunterladen, um die Texte benutzen zu können. An fremden Rechnern z.B. in Bibliotheken sind die Scans also nicht auf Anhieb benutzbar.
* Die Frage der Urheberrechte der neueren Reden wird nicht thematisiert.
* Die Reden stellen meist auch wissenschaftliche Abhandlungen dar, deren Metadaten in Bibliothekskataloge gehören, nicht nur in eine proprietäre Datenbank, deren Inhalte zudem auch nicht via Google gefunden werden (keine Sichtbarkeit). Eine Zitierbarkeit der einzelnen Rede mit individueller Adresse ist nicht gegeben.
Wer bitteschön käme auf der Suche nach Informationen über den Archivar und Poeten Karl Friedrich Drollinger auf die Idee, in dieser Datenbank nachzusehen? Wilhelm Wackernagel sprach über ihn 1841 in Basel.
Laut
http://www.historische-kommission-muenchen-editionen.de/rektoratsreden/texte/standort.php
stehen 782 Reden als Volltexte zur Verfügung.
Das Projekt ist in mehr als einer Hinsicht höchst problematisch:
* Man muss einen exotischen ARPA-Browser herunterladen, um die Texte benutzen zu können. An fremden Rechnern z.B. in Bibliotheken sind die Scans also nicht auf Anhieb benutzbar.
* Die Frage der Urheberrechte der neueren Reden wird nicht thematisiert.
* Die Reden stellen meist auch wissenschaftliche Abhandlungen dar, deren Metadaten in Bibliothekskataloge gehören, nicht nur in eine proprietäre Datenbank, deren Inhalte zudem auch nicht via Google gefunden werden (keine Sichtbarkeit). Eine Zitierbarkeit der einzelnen Rede mit individueller Adresse ist nicht gegeben.
Wer bitteschön käme auf der Suche nach Informationen über den Archivar und Poeten Karl Friedrich Drollinger auf die Idee, in dieser Datenbank nachzusehen? Wilhelm Wackernagel sprach über ihn 1841 in Basel.
KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 19:09 - Rubrik: Universitaetsarchive
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" ..... Oder die der Misrachi-Frauen, aus arabischen und muslimischen Ländern stammende Jüdinnen, für deren Rechte sich die israelisch-iranische Künstlerin Shula Keshet einsetzt. Beide Beispiele gehören zu insgesamt vier „Utopia-Projekten“, die Künstler mit oder als NGOs entwickelt haben und in der Essl-Ausstellung präsentieren. „Die Presse“ stellte bisher drei davon vor, Keshets 1999 mitbegründete feministische Organisation „Achoti“, „Schwester“, schließt die Serie ab, ihr war im Symposium auch eine eigene Gesprächsrunde gewidmet.
Denn der Misrachi-Feminismus unterscheidet sich wesentlich von dem der aschkenasischen (west- und ostjüdischen) Frauen. Es gehe nicht um Gleichberechtigung in Spitzenpositionen in der Wirtschaft, so Keshet, sondern ums Überleben. In einer Bienenwaben-Installation, die mit Büchern und Katalogen ergänzt gleichzeitig als Archiv funktioniert, präsentiert Keshet in der Essl-Ausstellung Kunsthandwerk der Frauen, Olivenöl, Honig, Lesezeichen etc. Der Erlös geht direkt an die Produzentinnen. ...."
Quelle:
http://diepresse.com/home/kultur/news/384862/index.do?_vl_backlink=/home/kultur/index.do
Denn der Misrachi-Feminismus unterscheidet sich wesentlich von dem der aschkenasischen (west- und ostjüdischen) Frauen. Es gehe nicht um Gleichberechtigung in Spitzenpositionen in der Wirtschaft, so Keshet, sondern ums Überleben. In einer Bienenwaben-Installation, die mit Büchern und Katalogen ergänzt gleichzeitig als Archiv funktioniert, präsentiert Keshet in der Essl-Ausstellung Kunsthandwerk der Frauen, Olivenöl, Honig, Lesezeichen etc. Der Erlös geht direkt an die Produzentinnen. ...."
Quelle:
http://diepresse.com/home/kultur/news/384862/index.do?_vl_backlink=/home/kultur/index.do
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. Mai 2008, 19:01 - Rubrik: Wahrnehmung
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Aus der Besprechung einer Aufführung von Aki Kaurismäkis »Wie feuere ich meinen Mörder« am Volkstheater Rostock des ND:
" ... Özgür Platte zeigt uns präzise das reduzierte Leben eines kleinen Angestellten, der inmitten seiner gut gepflegten Topfpflanzen verkümmert. Ein auf somnambule Weise Mensch gewordener Aktenvorgang, den nur ein Registraturfehler davor bewahrt, für immer im Archiv abgelegt zu werden. Lebensbejahung bedeutet nicht weniger, als es auszuhalten, täglich mehr beschädigt zu werden. Das meint die spröde Poesie Kaurismäkis, für deren Heroismus man ihn lieben muss. ..."Quelle:
" ... Özgür Platte zeigt uns präzise das reduzierte Leben eines kleinen Angestellten, der inmitten seiner gut gepflegten Topfpflanzen verkümmert. Ein auf somnambule Weise Mensch gewordener Aktenvorgang, den nur ein Registraturfehler davor bewahrt, für immer im Archiv abgelegt zu werden. Lebensbejahung bedeutet nicht weniger, als es auszuhalten, täglich mehr beschädigt zu werden. Das meint die spröde Poesie Kaurismäkis, für deren Heroismus man ihn lieben muss. ..."Quelle:
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. Mai 2008, 18:58 - Rubrik: Wahrnehmung
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Humor in Bayern.
http://www.oberpfalznetz.de/onetz/1384239-131-kunstraub_aus_dem_archiv_des_nichts,1,0.html
http://www.oberpfalznetz.de/onetz/1384239-131-kunstraub_aus_dem_archiv_des_nichts,1,0.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. Mai 2008, 18:56 - Rubrik: Unterhaltung
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" .... Michael Ellis vom British Geological Survey, Li Yong von der Chengdu University of Technology, Zhou Rongjun vom Sichuan Seismological Bureau und ich begannen im Jahr 2000 mit der Untersuchung dieses Gebietes. Wir benützten hierfür das «Archiv» vergangener Erdbeben, das in der Landschaft erhalten ist und sich aus ihr ablesen lässt. Jedes Erdbeben verursacht nämlich unterschiedliche Bewegungen der Erdoberfläche und verschiebt oft gut erkennbare Elemente der Landschaft, etwa ein Flussbett oder ein Überschwemmungsgebiet. Wenn solche dislozierten Elemente identifiziert werden können, lassen sich die Bewegung und der Zeitpunkt vergangener Erdbeben rekonstruieren. Frühere Arbeiten anderer Forscher hatten in diesem Gebiet mindestens zwei potenziell aktive Verwerfungen aufgezeigt. Es war allerdings wenig darüber bekannt, wie schnell und in welche Richtung diese Verwerfungen sich verschieben könnten. ...."
Quelle:
NZZ
Quelle:
NZZ
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. Mai 2008, 18:54 - Rubrik: Miscellanea
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"Beim Sichten des Familienarchivs entdeckte Marcus von Sierstorpff-Oeynhausen ein altes Rezept zur Anfertigung von "Dyfte für wahrliche Herrschaften". Ein Vorfahre hatte es in Auftrag gegeben. Nun ist das Parfum, nach der alten Vorlage hergestellt, auf dem Markt – und duftet nach Gentleman. "
Quelle:
http://www.welt.de/lifestyle/article2010415/Der_duftenden_Schatz_des_Grafen.html
s. a. Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/4824918/
Quelle:
http://www.welt.de/lifestyle/article2010415/Der_duftenden_Schatz_des_Grafen.html
s. a. Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/4824918/
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. Mai 2008, 18:52 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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"Aber jetzt entsteht in Freiburg das "historisch-kritische Liederlexikon". Im Internet publiziert das Deutsche Volksliedarchiv interessante Hintergründe zu den bekanntesten traditionellen Liedern. "
Quelle:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg-liederforschung-im-internet.104436
Link zum Liederlexikon:
http://www.liederlexikon.de/
Quelle:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg-liederforschung-im-internet.104436
Link zum Liederlexikon:
http://www.liederlexikon.de/
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. Mai 2008, 18:50 - Rubrik: Musikarchive
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„Wenn einer Materialist ist, der die soziale Lage der Schachmeister sich beflissen hat, zu heben, der wahres Verständnis für den tiefen Sinn der Schachpartie sich bestrebt hat, überallhin zu verbreiten, der dafür eingetreten ist, daß die Schachmeister mit Achtung und gemäß ihrem Menschenrechte behandelt werden, der zuwege gebracht hat, daß die Grausamkeit der Schachwelt ihr zum Bewußtsein komme, die ihre schaffenden Künstler, einen
Morphy, einen Harwitz, einen Neumann, einen Steinitz, einen Pillsbury, hat verkümmern, wenn nicht verhungern lassen – wenn einer, der dies getan hat, Materialist ist, so bin ich einer.“(Emanuel Lasker in: Der Schachwart – Organ der Berliner Schachgesellschaft, Hrsg. Dr. Emanuel Lasker; Nr. 3. April 1913 S. 47)
Weitere Zitate unter:
http://www.karlonline.org/108_2.htm
Morphy, einen Harwitz, einen Neumann, einen Steinitz, einen Pillsbury, hat verkümmern, wenn nicht verhungern lassen – wenn einer, der dies getan hat, Materialist ist, so bin ich einer.“(Emanuel Lasker in: Der Schachwart – Organ der Berliner Schachgesellschaft, Hrsg. Dr. Emanuel Lasker; Nr. 3. April 1913 S. 47)
Weitere Zitate unter:
http://www.karlonline.org/108_2.htm
Wolf Thomas - am Dienstag, 20. Mai 2008, 18:47 - Rubrik: Miscellanea
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A broken water pipe flooded the main building of Library and Archives Canada in Ottawa early Tuesday morning, closing the building and causing a small amount of damage to some books.
Firefighters were called to the building shortly after 2 a.m. when a pipe broke near the men's washroom on the second floor of the Wellington Street building, setting off an alarm.
The building remained closed to its 275 employees at 7:30 a.m. as fire crews continued to pump water out from the lower floors where some books are kept and where the water collected after cascading down from the source.
The water caused "minimal damage" to the collection, said Doug Rimmer, assistant deputy minister of programs and services at Library and Archives Canada.
http://www.cbc.ca/canada/ottawa/story/2008/05/20/ot-archives-080520.html
Firefighters were called to the building shortly after 2 a.m. when a pipe broke near the men's washroom on the second floor of the Wellington Street building, setting off an alarm.
The building remained closed to its 275 employees at 7:30 a.m. as fire crews continued to pump water out from the lower floors where some books are kept and where the water collected after cascading down from the source.
The water caused "minimal damage" to the collection, said Doug Rimmer, assistant deputy minister of programs and services at Library and Archives Canada.
http://www.cbc.ca/canada/ottawa/story/2008/05/20/ot-archives-080520.html
KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 17:26 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Dienstag, 20. Mai 2008, 17:25 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Ein großartiger Stummfilm via http://archivesblogs.com !
Quelle:
http://braveastronaut.blogspot.com/2008/05/archive-madness.html
Quelle:
http://braveastronaut.blogspot.com/2008/05/archive-madness.html
Wolf Thomas - am Montag, 19. Mai 2008, 18:11 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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" ... Dietmar Elger ist nicht unbedingt ein Mann der ganz großen Worte. .... Deshalb sammelt er, seit das "Gerhard Richter Archiv" als Teil der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden 2006 gegründet wurde, alles, was mit Gerhard Richter zu tun hat und keine Kunst ist: Kataloge und Plakate, Zeitungsartikel und Videos, Bildvorlagen aus Zeitschriften und all das, was Gerhard Richter aus seinem Atelier ans Archiv gibt. Fotos und Negative zum Beispiel, aber auch diese bisher achtlos zerknüllten Zettel mit alltäglichen Notizen. Nichts soll verloren gehen. ...."
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2009279/Stummer_Diener.html
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/article2009279/Stummer_Diener.html
Wolf Thomas - am Montag, 19. Mai 2008, 18:09 - Rubrik: Miscellanea
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In diesem Regal „Barraque“ lagern etwa 1000 von Beuys sorgfältig arrangierte Objekte. " .... Ein „dreidimensionales Stillleben“ nannte Thomas Wagner die „Barraque“, zugleich „Fundus, Archiv, Experimentierkasten“. ...."
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/krefeld/568776/Beuys-Untrennbar-mit-Krefeld-verbunden.html
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/krefeld/568776/Beuys-Untrennbar-mit-Krefeld-verbunden.html
Wolf Thomas - am Montag, 19. Mai 2008, 18:07 - Rubrik: Wahrnehmung
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Der 79-jährige ehemalige WDR-Archivar erhält für sein kirchenmusikalisches Engagement das Bundesverdienstkreuz.
Quelle:
http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=64799&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=2578d7f310
Quelle:
http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=64799&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=2578d7f310
Wolf Thomas - am Montag, 19. Mai 2008, 18:05 - Rubrik: Personalia
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Hodel hat sich wieder einmal mit der Wikipedia beschäftigt:
http://weblog.histnet.ch/archives/1000
(Glückwunsch zur Schnapszahl hinter dem letzten Schrägstrich!)
Sein Fazit:
1. Auch wenn die Wikipedia-Inhalte mit der einschlägigen Literatur übereinstimmen: Ich bevorzuge die Handbuch-Literatur, weil sie besser, lesbarer geschrieben ist.
2. Anders als Handbuch-Literatur bietet Wikipedia Verbindungen zu Inhalten auf dem Netz.
3. Sprachversionen-Wechsel können zu interessanten Erkenntnissen führen - das ist bei Handbuch-Literatur schwieriger zu bewerkstelligen (aber prinzipiell genauso möglich).
4. Wikipedia-Artikel können auch historiographische Informationen zu einem bestimmten, umstrittenen enthalten. Dafür müssten sich aber wohl Personen mit Fachkenntnissen einschalten. Dank Hypertext sind verschachtelte Verweise möglich. Das ist dann aber auch gerne der Lesbarkeit abträglich (siehe Punkt 1)
5. Gute Wikipedia-Artikel sind oft deshalb gut, weil sich einige wenige Autor/innen dafür verantwortlich fühlen.
6. Man vergisst immer wieder gerne, dass es sich bei Wikipedia um ein offenes System handelt, das anfällig ist für spezifische Formen der Manipulation. Aber es ist halt so praktisch.
Sind diese Erkenntnisse neu? Nein. Sie bestätigen die Ambivalenz des Projekts Wikipedia, zu dem wir mehrfach uns schon geäussert haben, in einem konkreten Einzelfall.
Zitiert sei aber auch:
Eindrücklich ist der Blick hinter die Kulissen, was ich allerdings nur beim Artikel “Risorgimento” in der deutschsprachigen Wikipedia gemacht habe: Diesen Artikel verantwortet zu einem grossen Teil der Benutzer Ulitz. Dieser hat sich (wie seine Benutzer-Seite zeigt) mittlerweile aus der aktiven Wikipedia-Arbeit mehr oder minder zurückgezogen, weil er von der rechten Unterwanderung der Wikipedia die Nase voll hat. (Hervorhebung Archivalia).
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Ulitz
http://archiv.twoday.net/search?q=nazipedia

http://weblog.histnet.ch/archives/1000
(Glückwunsch zur Schnapszahl hinter dem letzten Schrägstrich!)
Sein Fazit:
1. Auch wenn die Wikipedia-Inhalte mit der einschlägigen Literatur übereinstimmen: Ich bevorzuge die Handbuch-Literatur, weil sie besser, lesbarer geschrieben ist.
2. Anders als Handbuch-Literatur bietet Wikipedia Verbindungen zu Inhalten auf dem Netz.
3. Sprachversionen-Wechsel können zu interessanten Erkenntnissen führen - das ist bei Handbuch-Literatur schwieriger zu bewerkstelligen (aber prinzipiell genauso möglich).
4. Wikipedia-Artikel können auch historiographische Informationen zu einem bestimmten, umstrittenen enthalten. Dafür müssten sich aber wohl Personen mit Fachkenntnissen einschalten. Dank Hypertext sind verschachtelte Verweise möglich. Das ist dann aber auch gerne der Lesbarkeit abträglich (siehe Punkt 1)
5. Gute Wikipedia-Artikel sind oft deshalb gut, weil sich einige wenige Autor/innen dafür verantwortlich fühlen.
6. Man vergisst immer wieder gerne, dass es sich bei Wikipedia um ein offenes System handelt, das anfällig ist für spezifische Formen der Manipulation. Aber es ist halt so praktisch.
Sind diese Erkenntnisse neu? Nein. Sie bestätigen die Ambivalenz des Projekts Wikipedia, zu dem wir mehrfach uns schon geäussert haben, in einem konkreten Einzelfall.
Zitiert sei aber auch:
Eindrücklich ist der Blick hinter die Kulissen, was ich allerdings nur beim Artikel “Risorgimento” in der deutschsprachigen Wikipedia gemacht habe: Diesen Artikel verantwortet zu einem grossen Teil der Benutzer Ulitz. Dieser hat sich (wie seine Benutzer-Seite zeigt) mittlerweile aus der aktiven Wikipedia-Arbeit mehr oder minder zurückgezogen, weil er von der rechten Unterwanderung der Wikipedia die Nase voll hat. (Hervorhebung Archivalia).
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Ulitz
http://archiv.twoday.net/search?q=nazipedia

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Online in München
http://mdzx.bib-bvb.de/codicon/Band_bsb00019746.html
Via
http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/05/gothic-illuminated-sketchbook.html

http://mdzx.bib-bvb.de/codicon/Band_bsb00019746.html
Via
http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/05/gothic-illuminated-sketchbook.html

KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2008, 14:11 - Rubrik: Landesgeschichte
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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4440795/
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/05/19/heckmann-zu-s-52-b-urhg-4192569
Steinhauer, dem wir als stellv. Direktor der UB Magdeburg alles Gute wünschen, zeigt einen neuen Aufsatz Heckmanns zum Thema an, der mit erheblichen Bauschschmerzen eine Analogie zu § 52a Abs. 3 annehmen will, da sonst die Vorschrift ins Leere liefe. Steinhauer erwägt daran anschließend, dass die Archivschranke des § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UrhG das Vervielfältigungsprivileg enthalten könnte.
Steinhauer verweist nicht auf meine detaillierten Ausführungen unter
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34877.html
Darum tue ichs.
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/05/19/heckmann-zu-s-52-b-urhg-4192569
Steinhauer, dem wir als stellv. Direktor der UB Magdeburg alles Gute wünschen, zeigt einen neuen Aufsatz Heckmanns zum Thema an, der mit erheblichen Bauschschmerzen eine Analogie zu § 52a Abs. 3 annehmen will, da sonst die Vorschrift ins Leere liefe. Steinhauer erwägt daran anschließend, dass die Archivschranke des § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UrhG das Vervielfältigungsprivileg enthalten könnte.
Steinhauer verweist nicht auf meine detaillierten Ausführungen unter
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34877.html
Darum tue ichs.
KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2008, 13:41 - Rubrik: Archivrecht
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" .....Archäologische Funde kommen oft nur durch so einen Zufall zu Tage. Immer wieder werden dabei aber Zeugnisse im Boden durch Bagger für immer vernichtet. „Niemand würde auf die Idee kommen und in einem Archiv eine Urkunde zerstören“, zieht Professor Päffgen den Vergleich zu alten Dokumenten, die oft sogar in besonders klimatisierten Tresoren verwahrt werden. Während die archäologischen Zeugnisse Jahrhunderte und Jahrtausende in der Erde relativ geschützt waren, muss es meist schnell gehen, sind sie erst einmal gefunden. ...." (Bernd Päffgen, Professor für Vor- und Frühgeschichte an der Uni München und Vorsitzender der Gesellschaft für Archäologie)
Anm.: Warum beklagen sich eigentlich Archvierende vor dem Hintergrund des bemitleidenswerten Schicksals der Archäologen ?
Quelle:
Welt
s. a. Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/4287186/
Anm.: Warum beklagen sich eigentlich Archvierende vor dem Hintergrund des bemitleidenswerten Schicksals der Archäologen ?
Quelle:
Welt
s. a. Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/4287186/
Wolf Thomas - am Sonntag, 18. Mai 2008, 18:19 - Rubrik: Wahrnehmung
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Eva Klingler: Blaublut. Ein badischer Krimi. Karlsruhe: G. Braun 2008. 285 S. 9,90 EUR. ISBN 978-3-7650-8377-8
Normalerweise besprechen wir hier keine Krimis, aber da Eva Klingler den Karlsruher Handschriftenstreit in ihr Buch eingearbeitet hat, machen wir gern eine Ausnahme.
Ehrensache, dass wir nicht die Handlung verraten. Die Ahnenforscherin und Hobby-Detektivin Maren Mainhardt, Heldin früherer Klingler-Krimis, muss, um den Mord an Irma Löber, einer älteren Witwe, aufzuklären, sich mit den Baden-Fanatikern des (fiktiven) Vereins "Badische Freiheit", dem Kraichgau-Adel (ansässig im fiktiven Schloss Weißenberg bei Bretten) und der Grablege des Hauses Baden in Pforzheim beschäftigen. Natürlich steht im Hintergrund das Kaspar-Hauser-Problem, das aber die Autorin klugerweise offen lässt.
Der Handschriftenstreit wird Maren von einem Antiquar Theo aus der Karlsruher Südstadt während eines Langschläferfrühstücks im Novotol erzählt (S. 148-150). Auch das Generallandesarchiv wird in die Handlung verwoben: Theo empört sich darüber, dass die Benutzung des Familienarchivs der Badener nach "Gutsherrenart" erlaubt oder verwehrt werden kann (S. 178). Mir wurde sie bekanntlich verwehrt:
http://archiv.twoday.net/stories/3003267/
"Wir sind heute hier", begann Theo feierlich, "um einen Aufruf an das Landesarchiv zu starten, das Archivgut, welches sich unstreitig im rechtmäßigen Eigentum des Hauses Baden befindet, zu einem realistischen Preis zu kaufen, um unschöne Auswüchse wie letztes Jahr rund um die Handschriften zu vermeiden [...]"
Eine nur zu berechtigte Forderung der Romanfigur!
Siehe dazu http://archiv.twoday.net/stories/2890191/
Besonders realistisch ist die Darstellung des GLAK-Lesesaals S. 191 nicht. Dort findet man bestimmt keinen Reclams Kunstführer.
Ein Klischee-Zitat über das GLAK habe ich bereits früher zitiert: http://archiv.twoday.net/stories/4808043/
Geschildert wird sodann ein Besuch der Detektivin bei dem sympathischen GLAK-Archivar Dr. Jacobs (S. 212-214), der ihr leider nichts über die Kindersärge der Pforzheimer Grablege erzählen kann (er erinnert mich ein wenig an Dr. Krimm) und ihr die Tür zum Familienarchiv zeigt.
Unsympathisch wird dagegen der fiktive Pforzheimer Archivar Dr. Reiser dargestellt (S. 198-202).
Das Buch ist sicher kein literarisches Meisterwerk, aber wer einen flott geschriebenen Regional-Krimi mit viel Name-Dropping zur badischen Geschichte lesen möchte, wird nicht schlecht bedient. Die schnoddrige Ich-Erzählerin lässt gelegentliches Knirschen in der Konstruktion vergessen, denn der Autorin gelingen immer wieder amüsante Formulierungen:
Baden-Baden löst bei mir immer einen Reflex aus: Mich elegant anzuziehen und dekorativ zu schminken sowie meinen Goldschmuck aus der halb verstaubten Schatulle unter dem Schreibtisch herauszuholen. Ich verteilte Parfüm an strategischen Punkten meines Körpers, auch hinter meinem Ohr. Man konnte ja nie wissen, was an einem Montagabend alles passieren würde.
Klappentext:
http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=978-3-7650-8377-8

Normalerweise besprechen wir hier keine Krimis, aber da Eva Klingler den Karlsruher Handschriftenstreit in ihr Buch eingearbeitet hat, machen wir gern eine Ausnahme.
Ehrensache, dass wir nicht die Handlung verraten. Die Ahnenforscherin und Hobby-Detektivin Maren Mainhardt, Heldin früherer Klingler-Krimis, muss, um den Mord an Irma Löber, einer älteren Witwe, aufzuklären, sich mit den Baden-Fanatikern des (fiktiven) Vereins "Badische Freiheit", dem Kraichgau-Adel (ansässig im fiktiven Schloss Weißenberg bei Bretten) und der Grablege des Hauses Baden in Pforzheim beschäftigen. Natürlich steht im Hintergrund das Kaspar-Hauser-Problem, das aber die Autorin klugerweise offen lässt.
Der Handschriftenstreit wird Maren von einem Antiquar Theo aus der Karlsruher Südstadt während eines Langschläferfrühstücks im Novotol erzählt (S. 148-150). Auch das Generallandesarchiv wird in die Handlung verwoben: Theo empört sich darüber, dass die Benutzung des Familienarchivs der Badener nach "Gutsherrenart" erlaubt oder verwehrt werden kann (S. 178). Mir wurde sie bekanntlich verwehrt:
http://archiv.twoday.net/stories/3003267/
"Wir sind heute hier", begann Theo feierlich, "um einen Aufruf an das Landesarchiv zu starten, das Archivgut, welches sich unstreitig im rechtmäßigen Eigentum des Hauses Baden befindet, zu einem realistischen Preis zu kaufen, um unschöne Auswüchse wie letztes Jahr rund um die Handschriften zu vermeiden [...]"
Eine nur zu berechtigte Forderung der Romanfigur!
Siehe dazu http://archiv.twoday.net/stories/2890191/
Besonders realistisch ist die Darstellung des GLAK-Lesesaals S. 191 nicht. Dort findet man bestimmt keinen Reclams Kunstführer.
Ein Klischee-Zitat über das GLAK habe ich bereits früher zitiert: http://archiv.twoday.net/stories/4808043/
Geschildert wird sodann ein Besuch der Detektivin bei dem sympathischen GLAK-Archivar Dr. Jacobs (S. 212-214), der ihr leider nichts über die Kindersärge der Pforzheimer Grablege erzählen kann (er erinnert mich ein wenig an Dr. Krimm) und ihr die Tür zum Familienarchiv zeigt.
Unsympathisch wird dagegen der fiktive Pforzheimer Archivar Dr. Reiser dargestellt (S. 198-202).
Das Buch ist sicher kein literarisches Meisterwerk, aber wer einen flott geschriebenen Regional-Krimi mit viel Name-Dropping zur badischen Geschichte lesen möchte, wird nicht schlecht bedient. Die schnoddrige Ich-Erzählerin lässt gelegentliches Knirschen in der Konstruktion vergessen, denn der Autorin gelingen immer wieder amüsante Formulierungen:
Baden-Baden löst bei mir immer einen Reflex aus: Mich elegant anzuziehen und dekorativ zu schminken sowie meinen Goldschmuck aus der halb verstaubten Schatulle unter dem Schreibtisch herauszuholen. Ich verteilte Parfüm an strategischen Punkten meines Körpers, auch hinter meinem Ohr. Man konnte ja nie wissen, was an einem Montagabend alles passieren würde.
Klappentext:
http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=978-3-7650-8377-8
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Walter Koch: Inschriftenpaläographie des abendländischen Mittelalters und der früheren Neuzeit. Früh- und Hochmittelalter mit CD-ROM. Wien/München: R. Oldenbourg Verlag 2007. 264 S. EUR 39,80. ISBN 978-3-486-58189-8
Niemand anderes als Koch hätte diese (nicht ganz preiswerte) hilfswissenschaftliche Einführung schreiben können. Koch war als führender Epigraphik-Experte bestens gerüstet, die Schriftentwicklung von Antike bis zum 13. Jahrhundert darzustellen. Das aus Lehrveranstaltungen hervorgegangene Buch ist einer gesamteuropäischen Sicht verpflichtet. Behandelt werden vor allem Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Der zweite Teilband, den vor allem landgeschichtlich Interessierte mit Spannung erwarten dürfen, wird sich dem Spätmittelalter und der früheren Neuzeit (vermutlich bis 1650) widmen. Einleitende Ausführungen zur Wissenschaftsgeschichte und zur Terminologie sowie die im Anhang enthaltenen Editionsrichtlinien und Musterbeispiele sind epochenunabhängig. Hervorzuheben ist das umfangreiche Literaturverzeichnis, das man gern auch auf der beigegebenen CD-ROM gesehen hätte.
Eine opulente Bebilderung ermöglicht es, die Beschreibungen nachzuvollziehen. Alle Bilder liegen auf der CD-ROM vor, "um eine vertiefte Nutzung" zu ermöglichen. Ärgerlich und im wissenschaftlichen Kontext unangebracht ist, dass weder das Drucken noch das Entnehmen von Inhalten von den PDFs erlaubt wird. Eine Nutzung für akademische Übungen ist so nicht möglich. Nützlich ist die Volltextsuche in den PDFs, denn das Buch enthält keinerlei Register.
Ohne Zweifel handelt es sich um eine wichtige Forschungsleistung mit bewunderungswürdiger Materialkenntnis. Aber da nur der rein schriftkundliche Aspekt thematisiert ist, wirkt das Buch spröde. Wenn es darum gegangen wäre, Studierende und Fachkollegen für die Inschriften zu begeistern, hätten kultur- und funktionsgeschichtliche Aspekte eingebracht werden müssen. Paläographische und kunsthistorische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt, nicht vermittelt. Allerdings verweist Koch immer wieder auf die Beziehungen zwischen Inschriften und den in Handschriften fassbaren Auszeichnungsschriften, die freilich viel zu wenig systematisch erforscht sind (S. 158). Ein Resümee, das die detaillierten paläographischen Beobachtungen übergeordneten Fragestellungen nutzbar machen könnte, ist nicht vorhanden. Interessante Zusammenhänge wie die wiederholten bewussten Rückgriffe auf die Inschriftenkultur der Antike kommen nicht systematisch zur Sprache. Dass Schriftgeschichte immer auch ein faszinierendes Stück Kulturgeschichte darstellt und Inschriften eine - von der Geschichtswissenschaft viel zu oft ignorierte - wichtige Denkmal- und Quellengattung mit eigenem Erkenntniswert sind, wird zwischen den Zeilen aber immer deutlich.
Wer sich für Inschriften des Mittelalters und der frühen Neuzeit interessiert, sollte sich dieses Standardwerk zulegen, auch wenn der hoffentlich bald erscheinende zweite Band vermutlich mehr Leser finden dürfte. Früh- und hochmittelalterliche Inschriften sind in Mitteleuropa ja außerordentlich selten, während die (nicht weniger wichtigen) jüngeren Exemplare in fast jedem Ort vertreten sind.
Detaillierter zum Inhalt: http://www.sehepunkte.de/2008/01/12466.html
Foto: Michail Jungierek, Lizenz: CC-BY 2.5
Koch kommentiert S. 160: "Ein ausgewogenes Beispiel einer romanischen Majuskelschrift und zugleich ein Denkmal von hohem künstlerischem Rang ist die bronzene Grabplatte des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden im Dom zu Merseburg (um 1080, Abb. 158). [...] Das Eckige ist zugunsten des Runden aufgegeben. Das Resultat ist ein kapital-unziales Mischalphabet, in dem die unzialen Formen E, M und U sogar über ihre kapitalen Pendants dominieren. Die Linearität des Schriftstils ist mit noch sehr behutsamen Verstärkungen an den Bogenlinien verbunden - bedingt vor allem durch den Herstellungsprozess. Die Frage von Enge und Streckung bzw. Breite und lockerer Anordnung ergibt sich aus den Platzverhältnissen."

Inschrift aus Vienne (ähnlich den S. 192ff. abgebildeten Beispielen). Quelle: http://www2.cnrs.fr/presse/journal/3126.htm
[Rezension in der ZBLG:
http://www.kbl.badw-muenchen.de/zblg-online/rezension_1026.html ]
Niemand anderes als Koch hätte diese (nicht ganz preiswerte) hilfswissenschaftliche Einführung schreiben können. Koch war als führender Epigraphik-Experte bestens gerüstet, die Schriftentwicklung von Antike bis zum 13. Jahrhundert darzustellen. Das aus Lehrveranstaltungen hervorgegangene Buch ist einer gesamteuropäischen Sicht verpflichtet. Behandelt werden vor allem Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Der zweite Teilband, den vor allem landgeschichtlich Interessierte mit Spannung erwarten dürfen, wird sich dem Spätmittelalter und der früheren Neuzeit (vermutlich bis 1650) widmen. Einleitende Ausführungen zur Wissenschaftsgeschichte und zur Terminologie sowie die im Anhang enthaltenen Editionsrichtlinien und Musterbeispiele sind epochenunabhängig. Hervorzuheben ist das umfangreiche Literaturverzeichnis, das man gern auch auf der beigegebenen CD-ROM gesehen hätte.
Eine opulente Bebilderung ermöglicht es, die Beschreibungen nachzuvollziehen. Alle Bilder liegen auf der CD-ROM vor, "um eine vertiefte Nutzung" zu ermöglichen. Ärgerlich und im wissenschaftlichen Kontext unangebracht ist, dass weder das Drucken noch das Entnehmen von Inhalten von den PDFs erlaubt wird. Eine Nutzung für akademische Übungen ist so nicht möglich. Nützlich ist die Volltextsuche in den PDFs, denn das Buch enthält keinerlei Register.
Ohne Zweifel handelt es sich um eine wichtige Forschungsleistung mit bewunderungswürdiger Materialkenntnis. Aber da nur der rein schriftkundliche Aspekt thematisiert ist, wirkt das Buch spröde. Wenn es darum gegangen wäre, Studierende und Fachkollegen für die Inschriften zu begeistern, hätten kultur- und funktionsgeschichtliche Aspekte eingebracht werden müssen. Paläographische und kunsthistorische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt, nicht vermittelt. Allerdings verweist Koch immer wieder auf die Beziehungen zwischen Inschriften und den in Handschriften fassbaren Auszeichnungsschriften, die freilich viel zu wenig systematisch erforscht sind (S. 158). Ein Resümee, das die detaillierten paläographischen Beobachtungen übergeordneten Fragestellungen nutzbar machen könnte, ist nicht vorhanden. Interessante Zusammenhänge wie die wiederholten bewussten Rückgriffe auf die Inschriftenkultur der Antike kommen nicht systematisch zur Sprache. Dass Schriftgeschichte immer auch ein faszinierendes Stück Kulturgeschichte darstellt und Inschriften eine - von der Geschichtswissenschaft viel zu oft ignorierte - wichtige Denkmal- und Quellengattung mit eigenem Erkenntniswert sind, wird zwischen den Zeilen aber immer deutlich.
Wer sich für Inschriften des Mittelalters und der frühen Neuzeit interessiert, sollte sich dieses Standardwerk zulegen, auch wenn der hoffentlich bald erscheinende zweite Band vermutlich mehr Leser finden dürfte. Früh- und hochmittelalterliche Inschriften sind in Mitteleuropa ja außerordentlich selten, während die (nicht weniger wichtigen) jüngeren Exemplare in fast jedem Ort vertreten sind.
Detaillierter zum Inhalt: http://www.sehepunkte.de/2008/01/12466.html
Koch kommentiert S. 160: "Ein ausgewogenes Beispiel einer romanischen Majuskelschrift und zugleich ein Denkmal von hohem künstlerischem Rang ist die bronzene Grabplatte des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden im Dom zu Merseburg (um 1080, Abb. 158). [...] Das Eckige ist zugunsten des Runden aufgegeben. Das Resultat ist ein kapital-unziales Mischalphabet, in dem die unzialen Formen E, M und U sogar über ihre kapitalen Pendants dominieren. Die Linearität des Schriftstils ist mit noch sehr behutsamen Verstärkungen an den Bogenlinien verbunden - bedingt vor allem durch den Herstellungsprozess. Die Frage von Enge und Streckung bzw. Breite und lockerer Anordnung ergibt sich aus den Platzverhältnissen."

Inschrift aus Vienne (ähnlich den S. 192ff. abgebildeten Beispielen). Quelle: http://www2.cnrs.fr/presse/journal/3126.htm
[Rezension in der ZBLG:
http://www.kbl.badw-muenchen.de/zblg-online/rezension_1026.html ]
KlausGraf - am Sonntag, 18. Mai 2008, 00:22 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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"[S]icher kann die Amerikanerin Jill Price sagen, was sie, um willkürlich ein Beispiel herauszugreifen, am 19. Oktober 1979 machte. „Ich kam von der Schule nach Hause. Weil es ungewöhnlich kalt war an diesem Tag, aß ich eine Suppe“ (Price, muss man wissen, lebt im sonnigen Los Angeles).
Seit sie zehn ist, kann sich die Amerikanerin an jeden einzelnen Tag ihres Lebens erinnern. Was sie an diesem Tag tat. Was im Fernsehen lief. Was die Nachrichten meldeten. ..... Jill selbst vergleicht das Phänomen mit einer Videokamera. Die zeichnet Minute für Minute alles detailgetreu auf. Abends nimmt die Besitzerin den Film heraus und legt ihn ins Archiv, wo sie ihn jederzeit wieder hervorkramen kann. Nur dass ihr Archiv keines mit Regalen und Nummern ist, sondern ihr eigenes Hirn. „Ich habe mein eigenes Leben im Kopf“, sagt Price."
Quelle:
Rheinische Post Link
Seit sie zehn ist, kann sich die Amerikanerin an jeden einzelnen Tag ihres Lebens erinnern. Was sie an diesem Tag tat. Was im Fernsehen lief. Was die Nachrichten meldeten. ..... Jill selbst vergleicht das Phänomen mit einer Videokamera. Die zeichnet Minute für Minute alles detailgetreu auf. Abends nimmt die Besitzerin den Film heraus und legt ihn ins Archiv, wo sie ihn jederzeit wieder hervorkramen kann. Nur dass ihr Archiv keines mit Regalen und Nummern ist, sondern ihr eigenes Hirn. „Ich habe mein eigenes Leben im Kopf“, sagt Price."
Quelle:
Rheinische Post Link
Wolf Thomas - am Samstag, 17. Mai 2008, 17:44 - Rubrik: Wahrnehmung
KlausGraf - am Samstag, 17. Mai 2008, 17:31 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.rug.nl/bibliotheek/informatie/digitalebibliotheek/dod?lang=en
Die Seite kostet 0,35 Euro.
Die Digitalisate:
http://dod.eldoc.ub.rug.nl/
Tarife deutschsprachiger Bibliotheken:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiTarife
Die Seite kostet 0,35 Euro.
Die Digitalisate:
http://dod.eldoc.ub.rug.nl/
Tarife deutschsprachiger Bibliotheken:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiTarife
KlausGraf - am Samstag, 17. Mai 2008, 16:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 17. Mai 2008, 15:05 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.db-thueringen.de/
10 Fragmente der ThULB Jena sind mittels der Suche nach "Handschriftenfragmente" auffindbar.
10 Fragmente der ThULB Jena sind mittels der Suche nach "Handschriftenfragmente" auffindbar.
KlausGraf - am Samstag, 17. Mai 2008, 14:41 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://141.84.81.24/digilib/ms96.html
Chronicon Sainense, Ms. 96 der Öffentlichen Bibliothek der Stadt Aachen, entstanden in der Kanzlei der Grafen von Sayn um 1490; Beschreibung und Vollfaksimile. Die Scans sind leider sehr schlecht.

Chronicon Sainense, Ms. 96 der Öffentlichen Bibliothek der Stadt Aachen, entstanden in der Kanzlei der Grafen von Sayn um 1490; Beschreibung und Vollfaksimile. Die Scans sind leider sehr schlecht.

KlausGraf - am Samstag, 17. Mai 2008, 04:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://ojs.gc.cuny.edu/index.php/glossator/
http://www.stoa.org/?p=811 weist auf ein neues E-Journal hin, das sich der Praxis und Theorie des Kommentars verschrieben hat. Dass es CC-BY-NC-ND lizensiert ist, mutet doch recht kurios an, wenn man sich mein Plädoyer für eine neue Kultur des Glossierens vergegenwärtigt:
http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
Kommentieren bedeutet natürlich verändern, zumindest die Einschränkung ND ist widersinnig, da dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, die Beiträge andernorts wiederzugeben und zu kommentieren.
UPDATE: Die Lizenz ist nunmehr CC-BY!
Dekretalen mit Glossa ordinaria
http://www.stoa.org/?p=811 weist auf ein neues E-Journal hin, das sich der Praxis und Theorie des Kommentars verschrieben hat. Dass es CC-BY-NC-ND lizensiert ist, mutet doch recht kurios an, wenn man sich mein Plädoyer für eine neue Kultur des Glossierens vergegenwärtigt:
http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
Kommentieren bedeutet natürlich verändern, zumindest die Einschränkung ND ist widersinnig, da dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, die Beiträge andernorts wiederzugeben und zu kommentieren.
UPDATE: Die Lizenz ist nunmehr CC-BY!

KlausGraf - am Samstag, 17. Mai 2008, 02:23 - Rubrik: Open Access
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http://blog.openwetware.org/scienceintheopen/2008/05/16/avoid-the-pain-and-embarassment-make-all-the-raw-data-available/
Exzerpt:
Science has moved on from the days where the paper could only contain what would fit on the printed pages. It has moved on from the days when an informal circle of contacts would tell you which group’s work was repeatable and which was not. The pressures are high and potential for career disaster probably higher. In this world the reliability and completeness of the scientific record is crucial. Yes there are technical difficulties in making it all available. Yes it takes effort, and yes it will involve more work, and possibly less papers. But the only thing that ultimately can really be relied on is the raw data (putting aside deliberate fraud). If the raw data doesn’t form a central part of the scientific record then we perhaps need to start asking whether the usefulness of that record in its current form is starting to run out.
Exzerpt:
Science has moved on from the days where the paper could only contain what would fit on the printed pages. It has moved on from the days when an informal circle of contacts would tell you which group’s work was repeatable and which was not. The pressures are high and potential for career disaster probably higher. In this world the reliability and completeness of the scientific record is crucial. Yes there are technical difficulties in making it all available. Yes it takes effort, and yes it will involve more work, and possibly less papers. But the only thing that ultimately can really be relied on is the raw data (putting aside deliberate fraud). If the raw data doesn’t form a central part of the scientific record then we perhaps need to start asking whether the usefulness of that record in its current form is starting to run out.
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 23:31 - Rubrik: English Corner
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http://poeticeconomics.blogspot.com/2008/05/open-access-reserves-list.html
Heather Morrison plädiert dafür, bei Course Reserves die Genehmigungen der Autoren für eine Open-Access-Publikation einzuholen.
2005 schlug ich in INETBIB vor, gemeinfreie Materialien in Semesterapparaten nicht zu löschen, sondern allgemein zugänglich zu machen, und die Genehmigung bei den Autoren für eine OA-Publikation einzuholen:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg28583.html
Englischer Beitrag in Archivalia vom 7. Oktober 2005:
http://archiv.twoday.net/stories/1038010/
Heather Morrison plädiert dafür, bei Course Reserves die Genehmigungen der Autoren für eine Open-Access-Publikation einzuholen.
2005 schlug ich in INETBIB vor, gemeinfreie Materialien in Semesterapparaten nicht zu löschen, sondern allgemein zugänglich zu machen, und die Genehmigung bei den Autoren für eine OA-Publikation einzuholen:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg28583.html
Englischer Beitrag in Archivalia vom 7. Oktober 2005:
http://archiv.twoday.net/stories/1038010/
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 23:07 - Rubrik: Open Access
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" ..... Ein Ortschronist sammelt und durchforscht prinzipiell jedes Druckwerk, das bei ihm im Ort erscheint oder den Ort zum Thema hat. Von Tages- und Wochenzeitschriften, Dorfzeitungen, Flugblättern, Plakaten, Fremdenverkehrsprospekten, Pfarrbriefen und diversen Aussendungen verschiedener Vereine bis hin zu Postkarten, Liftkarten, Briefmarken und Sterbebildchen wird zuerst einmal alles nach Sachgebieten geordnet und in Schachteln verstaut.
In einem schlecht organisierten Archiv würde das Material dort auch bleiben, aber Chronisten treibt ja nicht nur die Sammelleidenschaft, sie haben auch eine Aufgabe zu erfüllen. Deshalb holt man nach einem Sicherheitsabstand von ungefähr zwei Jahren – nach dieser Zeitspanne lässt sich erkennen, welche Stücke aus dem Sammelsurium es wirklich wert sind, aufbewahrt zu werden – die Schriftstücke wieder hervor, schneidet die relevanten Artikel sorgfältig aus, versieht sie mit Quellenangabe, kopiert sie und gibt sie in einen Ordner. ...."
Quelle:
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3946&Alias=wzo&cob=346578¤tpage=0
In einem schlecht organisierten Archiv würde das Material dort auch bleiben, aber Chronisten treibt ja nicht nur die Sammelleidenschaft, sie haben auch eine Aufgabe zu erfüllen. Deshalb holt man nach einem Sicherheitsabstand von ungefähr zwei Jahren – nach dieser Zeitspanne lässt sich erkennen, welche Stücke aus dem Sammelsurium es wirklich wert sind, aufbewahrt zu werden – die Schriftstücke wieder hervor, schneidet die relevanten Artikel sorgfältig aus, versieht sie mit Quellenangabe, kopiert sie und gibt sie in einen Ordner. ...."
Quelle:
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3946&Alias=wzo&cob=346578¤tpage=0
Wolf Thomas - am Freitag, 16. Mai 2008, 19:51 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Einfach ist das nicht. Zumal nicht nur die Technik zerstört wurde, sondern auch das Archiv. Untergebracht in der alten Sendezentrale im Westbeiruter Stadtteil Rouche, schlugen die bewaffneten Verbündeten der Hizbullah von der Syrischen Sozialistischen Nationalen Partei hier zu und verbrannten historisches Material. "Die Ironie der Geschichte ist, dass wir die Ersten waren, die die Hizbullah-Kämpfer filmten, als die Israelis sich 2000 aus dem Südlibanon zurückzogen", sagt Barbar. ...."
Quelle:
FAZ
s. a. Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/4921745/
Quelle:
FAZ
s. a. Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/4921745/
Wolf Thomas - am Freitag, 16. Mai 2008, 19:49 - Rubrik: Medienarchive
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"Diana Allan, eine Harvard-Anthropologin, die Videos von alten Männern und Frauen in Flüchtlingslagern im Libanon gemacht hat, um ein "Nakba-Archiv" zu errichten, sagt dagegen, dass es zwar wichtig ist, diese Geschichten zu sammeln – uns das aber nicht davon abhalten sollten, die Probleme der Palästinenser in der Gegenwart wahrzunehmen. Ich verfolge mit Interesse, wie diese Art der Nakba-Erinnerung Menschen zum Geschichtenerzählen animiert. "Lila Abu- Lughod ist Professorin für Anthropologie und Gender Studies an der renommierten Columbia University in New York
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,553491,00.html
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,553491,00.html
Wolf Thomas - am Freitag, 16. Mai 2008, 19:47 - Rubrik: Miscellanea
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In Kooperation mit dem LWL-Museumsamt für Westfalen
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bietet die E-Mailing-Liste "Westfälische Geschichte" einen weiteren Service an: eine
Zusammenfassung von Museums- und Archiv-Nachrichten des
Westdeutschen Rundfunks, die regelmäßig von Manfred Hartmann
erstellt wird.
Nachrichten aus dem Münsterland vom 21.04.2008
Staatsarchiv wird saniert (16:05 Uhr) In Münster ist heute mit
der Grundsanierung des Staatsarchivs begonnen worden. Bis April
des nächsten Jahres sollen Asbest-Altlasten beiseitigt und unter
anderem Teile der Einrichtung erneuert werden. Die Kosten sollen
bei rund 3 Millionen Euro liegen.
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bietet die E-Mailing-Liste "Westfälische Geschichte" einen weiteren Service an: eine
Zusammenfassung von Museums- und Archiv-Nachrichten des
Westdeutschen Rundfunks, die regelmäßig von Manfred Hartmann
erstellt wird.
Nachrichten aus dem Münsterland vom 21.04.2008
Staatsarchiv wird saniert (16:05 Uhr) In Münster ist heute mit
der Grundsanierung des Staatsarchivs begonnen worden. Bis April
des nächsten Jahres sollen Asbest-Altlasten beiseitigt und unter
anderem Teile der Einrichtung erneuert werden. Die Kosten sollen
bei rund 3 Millionen Euro liegen.
Wolf Thomas - am Freitag, 16. Mai 2008, 19:43 - Rubrik: Staatsarchive
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"Ihr Mann ist vor knapp einem Jahr gestorben. Was hat sich seitdem verändert?
Ich merke, dass ich älter werde, dass es mir schwerer fällt, mit den großen Kameras zu hantieren. Ich weiß, irgendwann ist auch für mich Schluss, aber ein paar Sachen, die wir zusammen begonnen haben, würde ich schon noch gern zu Ende bringen.
Was zum Beispiel?
In erster Linie muss ich das Archiv so hinkriegen, dass es irgendwann sauber übergeben werden kann. Ich würde auch gern noch eine oder zwei Arbeitsreisen machen. Vielleicht ist das auch eine Illusion, aber man klammert sich eben an solche Illusionen. "
Quelle:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/432565
Ich merke, dass ich älter werde, dass es mir schwerer fällt, mit den großen Kameras zu hantieren. Ich weiß, irgendwann ist auch für mich Schluss, aber ein paar Sachen, die wir zusammen begonnen haben, würde ich schon noch gern zu Ende bringen.
Was zum Beispiel?
In erster Linie muss ich das Archiv so hinkriegen, dass es irgendwann sauber übergeben werden kann. Ich würde auch gern noch eine oder zwei Arbeitsreisen machen. Vielleicht ist das auch eine Illusion, aber man klammert sich eben an solche Illusionen. "
Quelle:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/432565
Wolf Thomas - am Freitag, 16. Mai 2008, 19:42 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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One of the truly revolutionary implications of open-access articles, [...] is that we simply do not know the full range of their potential applications. They are available for any use that any entrepreneur can envision, so long as the authors of the papers are properly credited. The only certainty, then, is that the utility of open-access research articles will be limited solely by the imagination of those that are inspired by the possibilities—rather than by legal constraints.
Gass A, Doyle H, Kennison R (2004) Whose Copy? Whose Rights? PLoS Biol 2(7): e228 http://dx.doi.org/10.1371/journal.pbio.0020228
Wahrer Open Access im Sinne der BBB-Definition oder Open Access mit der Devise MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY schafft eine Wissens-Allmende für die Wissenschaft, die dem Urheberrecht ausschließlich die Rolle zuweist, für die ordnungsgemäße Urhebernennung zu sorgen.
Der von mir in die Diskussion geworfene Slogan ist natürlich mit Einschränkungen zu versehen:
* Er funktioniert auch mit Kleinbuchstaben: Make all research results CC-BY
* Er bezieht sich natürlich auch auf gleichwertige Lizenzen, die auf die Verpflichtung zur Urhebernennung hinauslaufen. Aber: "CC-BY is the default for all free content", schrieb J.-C. Bradley in den Kommentaren zu
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by/
* Er bezieht sich nur auf veröffentlichungsfähige Resultate, nicht auf sensible und geheimhaltungsbedürftige Ergebnisse.
* Er bezieht sich vor allem auf Darstellungen, für die Weiterverwendung von Daten(sammlungen), soweit diese überhaupt geschützt sind (CC-lizensiert kann nur werden, was urheberrechtlich schützbar ist), ist dringend die Public Domain zu empfehlen:
http://archiv.twoday.net/stories/4925457/
PMR: the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033
Um zu zeigen, wieso kostenfreier (schwacher) OA nicht genügt und auch Bearbeitungen und kommerzielle Nutzungen möglich sein müssen, werde ich im folgenden wichtige Anwendungsfelder für OA-Publikationen mustern. Siehe dazu schon meinen Kommentar in PLoS Biology.
(1) DATA MINING
Ich stütze mich im wesentlichen auf die Darlegungen von Peter Murray-Rust, z.B. unter
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033
Data Mining ist eine wichtige wissenschaftliche Praxis, die aber urheberrechtlich in vielen Staaten der Erde nicht erlaubt sein dürfte, da sie den massenhaften Download von Aufsätzen erfordert. Für die deutsche Rechtslage habe ich anhand des § 53 UrhG gezeigt, dass Forschung im Rahmen eines kommerziellen (z.B. im Bereich der Pharmaforschung tätigen) Unternehmens nicht mit Data mining arbeiten darf, sofern die Aufsätze nicht CC-BY freigegeben sind:
http://archiv.twoday.net/stories/4851871/
(Allerdings sollte man neben der Propagierung von CC-BY auch an eine eigene Urheberrechts-Schranke für Data-Mining denken.)
"Fair use" ist schon deshalb nicht für wissenschaftliche Nutzungen ausreichend, weil viele Staaten weit weniger flexible Urheberrechtsschranken als der "Fair use" des US-Rechts aufweisen, und Open Access ein globales und nicht nur ein US-Phänomen ist.
Da es Stimmen gibt, das Verbot des Kopierens ganzer Bücher im deutschen § 53 UrhG auch auf (freie) E-Books, also PDFs auf Hopchschulschriftenservern, zu beziehen, wäre mit den gesetzlichen Schranken noch nicht einmal der normale wissenschaftliche Gebrauch (selbstverständlicher Download auf die eigene Festplatte z.B. zum Zwecke der übergreifenden Volltext-Desktop-Suche) abgedeckt.
Das http://www.urheberrechtsbuendnis.de wäre unnötig, wenn die berechtigten Interessen von Wissenschaft und Bildung im Urheberrecht angemessen berücksichtigt wären.
Grundsätzlich ist auch Forschung im Rahmen eines kommerziellen Unternehmens (oder kommerziell finanzierte universitäte Drittmittelforschung) unterstützenswerte Forschung im Sinne von "Open Access"!
(2) NUTZUNG IM BILDUNGSBEREICH
Die Verleger-Klage gegen die Georgia State University (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4898472/ ) macht deutlich, dass man die stillschweigende Genehmigung der Nutzung im akademischen Unterricht (z.B. in Course Packs) nicht voraussetzen darf. Mit einer CC-Lizenz darf man selbstverständlich Aufsätze in die Kursmaterialien aufnehmen (wenn man den Studenten als Service einen bequemen Reader anbieten möchte, kann man eben nicht darauf verwiesen werden, sie könnten sich den Aufsatz doch frei im Internet herunterladen).
Die "Open Education"-Bewegung (siehe etwa zur Kapstädter Erklärung: http://archiv.twoday.net/stories/4645514/ ) trifft sich hier ganz mit den Interessen der "Open Access"-Bewegung. Forschung und Lehre sind eng verzahnt, Hochschullehrer sind Forscher und Lehrer.
Freie Lehrmaterialien sind nur dann frei, wenn man mit ihnen arbeiten und sie verändern kann. Es ist wichtig, dass Forschungsartikel für Unterrichtszwecke angepasst werden können (z.B. durch Kürzungen und Ergänzungen). Nach deutscher Rechtsprechung ist eine Hochschul-Vorlesung öffentlich (Dreier/Schulze, § 15 Rdnr. 44), was eine bearbeitete wörtliche Verwendung ausschließt. Es ist grundsätzlich zu fragen, wem es nützt, dass Lehrende aus urheberrechtlichen Gründen in jedem Fall "Originalität" erreichen müssen, wenn es um Vermittlung geht, die im Kreis der Teilnehmer verbleibt.
(3) NUTZUNG IN OPEN-CONTENT-PROJEKTEN
Erik Moeller hat überzeugend dargelegt, dass die NC-Lizenz die Welt der Wikimedia-Projekte ausschließt:
http://freedomdefined.org/Licenses/NC
Wissenschaftliches Material kann durchaus in sinnvoller Weise in Wikimedia-Projekten (z.B. Wikibooks für Lehrbücher) weiterverwendet werden und zwar in einer Weise, die über "fair use" (der ja dort in der Regel nicht gewollt ist) hinausgeht. Es wird daran gearbeitet, dass der Pferdefuß der CC/GNU FDL-Inkompatibilität beseitigt wird.
(4) NUTZUNG VON KULTURGUT UND ABBILDUNGEN
Geschützte Reproduktionen von Kulturgut (also von 3-D-Vorlagen, zweidimensionale Reproduktionen gehören der Public Domain an) sind nach dem Motto Kulturgut muss frei sein! für die allgemeine Nutzung freizugeben.
Gleiches gilt auch für wissenschaftlich nutzbare Photographien und Illustrationen von OA-Artikeln.
Hier ist aber die NC-Lizenz ein klassisches Eigentor, denn zur kommerziellen Nutzung zählt im Zweifel immer auch das von kommerziellen Verlagen betriebene Publikationswesen in Form von Büchern und Zeitschriftenartikeln.
Ganz selbstverständlich gehen Hybrid-Journale mit NC-Lizenz davon aus, dass Konkurrenz-Verlage Artikel nicht einfach übernehmen können.
Die (wissenschaftlich sinnvolle) Übernahme eines Fotos in einen wissenschaftlichen Zeitschriftenartikel fällt also keineswegs eindeutig unter nicht-kommerziellen Gebrauch, wenn der Artikel in einem kommerziellen Verlag erscheint.
Dass "fair use" oder das Recht des Großzitats in Deutschland zu Hilfe kommt, tut nichts zur Sache. In Frankreich beispielsweise ist man in Sachen Bildrechte juristisch von äußerster Rigidität:
http://archiv.twoday.net/stories/3215707/
Im Zweifel werden die Gerichte wohl dem Grundsatz "in dubio pro auctore" folgen und eine kommerzielle Nutzung bejahen, wenn sie nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.
Dass sogar Edublogs, die ja wohl auch manchmal mit Anzeigen Einkünfte generieren, nicht immun sind, wenn es um Weiterverwendung wissenschaftlicher Materialien geht, zeigte 2007 die (gütlich beigelegte) Wiley-Affäre, bei der es um die Verwendung einer Abbildung ging:
http://scienceblogs.com/clock/2007/04/fair_use_and_open_science.php
Siehe dazu auch:
http://journalology.blogspot.com/2007/04/open-access-and-reuse-of-images.html
(5) ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
"Kommerzielle Nutzung erhöht die Chance auf Impact":
http://archiv.twoday.net/stories/3208402/#3209113
Wissenschaftliche Ergebnisse müssen in der Gesellschaft kommuniziert werden. Kommerzielle Nutzer versprechen eine größere Breitenwirkung. Pressemitteilungen und Bilder-Download für Presse-Zwecke decken nur einen Teil der Bedürfnisse kommerzieller Verwerter und populärwissenschaftlicher Vermittler ab. Freie Inhalte bleiben frei, die Lizenz muss auch dann angegeben werden, wenn nicht Share-Alike gefordert wird. Wer einen freien Inhalt übernimmt, macht Werbung für freie Inhalte!
(6) ÜBERSETZUNGEN
Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht nur dann wichtig, wenn es um die Vermittlung von Wissen in der Dritten Welt geht. Sie sind nur ohne Zustimmung des Urhebers möglich, wenn Bearbeitungen zugelassen werden.
(7) MATERIALSAMMLUNGEN IN DARSTELLUNGEN
Wann eine Datensammlung vorliegt, die am besten in die Public Domain gehört (siehe oben), oder eine Darstellung, für die CC-BY sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Entscheidend ist, dass es möglich ist, auf den Formulierungen des Vorgängers aufzubauen und Ergänzungen oder Änderungen anzubringen, also eine Bearbeitung vorzunehmen. Wie die Wikipedia zeigt, ist bei vielen Autoren in einem Wiki eine Auflistung aller Beiträger nicht sonderlich sinnvoll. Bei Zitaten werden sie auch nicht angeführt, sondern die Wikipedia.
(8) VERWAISTE WERKE
CC-Lizenzen erlauben Nutzungen, auch wenn der Urheber verstorben oder er oder seine Erben nicht greifbar sind.
(9) SPIEGELUNG IN REPOSITORIEN
Nur wenn eine CC-Lizenz vorliegt, kann sich das LOCKSS= "Lots of copies keep stuff safe"-Prinzip auswirken. Werke unter CC können in Repositorien gespiegelt werden und bleiben dort womöglich erhalten, auch wenn das Online-Angebot der Zeitschrift oder der ursprüngliche Netzplatz nicht mehr besteht.
(10) EXPERIMENTE MIT DEM UMSCHREIBEN VON TEXTEN
Es ist unüblich, dass ein Wissenschaftler ohne zu fragen den Artikel eines anderen Wissenschaftlers umschreibt. CC-BY ermöglicht das und eröffnet somit ganz neue Möglichkeiten im Sinne des eingangs angeführten Zitats.
Interessant könnte es etwa sein, eine "Glossierung" zu einem Artikel vorzunehmen, bei dem der Ausgangsartikel durch deutlich abgesetzte (kritische oder zustimmend weiterführende) Kommentare erweitert wird (ein Open Review nach Veröffentlichung sozusagen). Der Leser kann so unmittelbar die Kritik nachvollziehen, er braucht den Ursprungsartikel nicht an anderem Ort nachzuschlagen. Glossierung war übrigens eine im Mittelalter beliebte Technik, theologische und juristische kanonische Werke weiterzuführen.
Was also spricht dagegen, nach dem guten alten scholastischen Motto "Auf den Schultern von Riesen" mehr kreativen Umgang mit fremdem geistigem Eigentum (sofern eine CC-Lizenz das gestattet) und mehr "Remix" zu wagen?
Zwei Caveat: 1. Der Wissenschaftler darf nicht zum Plagiator werden, und im Ausbildungskontext kann die Übernahme fremder Arbeiten dann nicht akzeptiert werden, wenn es um das Erbringen eigener Leistungen geht. 2. Ist die Nutzung offensichtlich unangemessen kann sie gegen die Persönlichkeitsrechte des Wissenschaftlers verstoßen, der dann, unbeschadet der CC-Lizenz, gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen kann. In beiden Fällen dürften sich die Grundsätze wissenschaftlicher Ethik-Codes und der Kommissionen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten als hinreichend flexibel erweisen, mit dem Mißbrauch einer CC-Lizenz umzugehen.
FAZIT
Weiterverwendungsmöglichkeiten im Sinne von CC-Lizenzen bieten in verschiedensten Kontexten nicht nur große Vorteile, sie sind auch notwendig, damit wissenschaftlicher Fortschritt erzielt werden kann. Juristische Argumente sprechen dafür, dass die normalen Urheberrechtsschranken nicht genügen (US: Fair use isn't enough). CC-NC und ND-Lizenzen sind für wichtige wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Kontexte nicht geeignet. CC-BY sollte die Standardlizenz für alle wissenschaftlichen Publikationen sein (es sei denn, es gibt im Einzelfall zwingende Gründe, eine restriktivere Lizenz zu wählen, oder es handelt sich um Forschungsdaten, die in die Public Domain gehören).
CC-BY ist diejenige Lizenz, die dem Geist der BBB-Definition vollständig entspricht.
CC-BY ist die Standardlizenz der kommerziellen und not-for-Profit Open-Access-Flagschiffe des "grünen Weges" von OA-Journals: PLoS, BMC, Hindawi. Viele tausende Wissenschaftler haben unter dieser Lizenz publiziert.
Ich schließe daher einmal mehr mit der Devise:
Make all research results CC-BY!
Gass A, Doyle H, Kennison R (2004) Whose Copy? Whose Rights? PLoS Biol 2(7): e228 http://dx.doi.org/10.1371/journal.pbio.0020228
Wahrer Open Access im Sinne der BBB-Definition oder Open Access mit der Devise MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY schafft eine Wissens-Allmende für die Wissenschaft, die dem Urheberrecht ausschließlich die Rolle zuweist, für die ordnungsgemäße Urhebernennung zu sorgen.
Der von mir in die Diskussion geworfene Slogan ist natürlich mit Einschränkungen zu versehen:
* Er funktioniert auch mit Kleinbuchstaben: Make all research results CC-BY
* Er bezieht sich natürlich auch auf gleichwertige Lizenzen, die auf die Verpflichtung zur Urhebernennung hinauslaufen. Aber: "CC-BY is the default for all free content", schrieb J.-C. Bradley in den Kommentaren zu
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by/
* Er bezieht sich nur auf veröffentlichungsfähige Resultate, nicht auf sensible und geheimhaltungsbedürftige Ergebnisse.
* Er bezieht sich vor allem auf Darstellungen, für die Weiterverwendung von Daten(sammlungen), soweit diese überhaupt geschützt sind (CC-lizensiert kann nur werden, was urheberrechtlich schützbar ist), ist dringend die Public Domain zu empfehlen:
http://archiv.twoday.net/stories/4925457/
PMR: the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033
Um zu zeigen, wieso kostenfreier (schwacher) OA nicht genügt und auch Bearbeitungen und kommerzielle Nutzungen möglich sein müssen, werde ich im folgenden wichtige Anwendungsfelder für OA-Publikationen mustern. Siehe dazu schon meinen Kommentar in PLoS Biology.
(1) DATA MINING
Ich stütze mich im wesentlichen auf die Darlegungen von Peter Murray-Rust, z.B. unter
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033
Data Mining ist eine wichtige wissenschaftliche Praxis, die aber urheberrechtlich in vielen Staaten der Erde nicht erlaubt sein dürfte, da sie den massenhaften Download von Aufsätzen erfordert. Für die deutsche Rechtslage habe ich anhand des § 53 UrhG gezeigt, dass Forschung im Rahmen eines kommerziellen (z.B. im Bereich der Pharmaforschung tätigen) Unternehmens nicht mit Data mining arbeiten darf, sofern die Aufsätze nicht CC-BY freigegeben sind:
http://archiv.twoday.net/stories/4851871/
(Allerdings sollte man neben der Propagierung von CC-BY auch an eine eigene Urheberrechts-Schranke für Data-Mining denken.)
"Fair use" ist schon deshalb nicht für wissenschaftliche Nutzungen ausreichend, weil viele Staaten weit weniger flexible Urheberrechtsschranken als der "Fair use" des US-Rechts aufweisen, und Open Access ein globales und nicht nur ein US-Phänomen ist.
Da es Stimmen gibt, das Verbot des Kopierens ganzer Bücher im deutschen § 53 UrhG auch auf (freie) E-Books, also PDFs auf Hopchschulschriftenservern, zu beziehen, wäre mit den gesetzlichen Schranken noch nicht einmal der normale wissenschaftliche Gebrauch (selbstverständlicher Download auf die eigene Festplatte z.B. zum Zwecke der übergreifenden Volltext-Desktop-Suche) abgedeckt.
Das http://www.urheberrechtsbuendnis.de wäre unnötig, wenn die berechtigten Interessen von Wissenschaft und Bildung im Urheberrecht angemessen berücksichtigt wären.
Grundsätzlich ist auch Forschung im Rahmen eines kommerziellen Unternehmens (oder kommerziell finanzierte universitäte Drittmittelforschung) unterstützenswerte Forschung im Sinne von "Open Access"!
(2) NUTZUNG IM BILDUNGSBEREICH
Die Verleger-Klage gegen die Georgia State University (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4898472/ ) macht deutlich, dass man die stillschweigende Genehmigung der Nutzung im akademischen Unterricht (z.B. in Course Packs) nicht voraussetzen darf. Mit einer CC-Lizenz darf man selbstverständlich Aufsätze in die Kursmaterialien aufnehmen (wenn man den Studenten als Service einen bequemen Reader anbieten möchte, kann man eben nicht darauf verwiesen werden, sie könnten sich den Aufsatz doch frei im Internet herunterladen).
Die "Open Education"-Bewegung (siehe etwa zur Kapstädter Erklärung: http://archiv.twoday.net/stories/4645514/ ) trifft sich hier ganz mit den Interessen der "Open Access"-Bewegung. Forschung und Lehre sind eng verzahnt, Hochschullehrer sind Forscher und Lehrer.
Freie Lehrmaterialien sind nur dann frei, wenn man mit ihnen arbeiten und sie verändern kann. Es ist wichtig, dass Forschungsartikel für Unterrichtszwecke angepasst werden können (z.B. durch Kürzungen und Ergänzungen). Nach deutscher Rechtsprechung ist eine Hochschul-Vorlesung öffentlich (Dreier/Schulze, § 15 Rdnr. 44), was eine bearbeitete wörtliche Verwendung ausschließt. Es ist grundsätzlich zu fragen, wem es nützt, dass Lehrende aus urheberrechtlichen Gründen in jedem Fall "Originalität" erreichen müssen, wenn es um Vermittlung geht, die im Kreis der Teilnehmer verbleibt.
(3) NUTZUNG IN OPEN-CONTENT-PROJEKTEN
Erik Moeller hat überzeugend dargelegt, dass die NC-Lizenz die Welt der Wikimedia-Projekte ausschließt:
http://freedomdefined.org/Licenses/NC
Wissenschaftliches Material kann durchaus in sinnvoller Weise in Wikimedia-Projekten (z.B. Wikibooks für Lehrbücher) weiterverwendet werden und zwar in einer Weise, die über "fair use" (der ja dort in der Regel nicht gewollt ist) hinausgeht. Es wird daran gearbeitet, dass der Pferdefuß der CC/GNU FDL-Inkompatibilität beseitigt wird.
(4) NUTZUNG VON KULTURGUT UND ABBILDUNGEN
Geschützte Reproduktionen von Kulturgut (also von 3-D-Vorlagen, zweidimensionale Reproduktionen gehören der Public Domain an) sind nach dem Motto Kulturgut muss frei sein! für die allgemeine Nutzung freizugeben.
Gleiches gilt auch für wissenschaftlich nutzbare Photographien und Illustrationen von OA-Artikeln.
Hier ist aber die NC-Lizenz ein klassisches Eigentor, denn zur kommerziellen Nutzung zählt im Zweifel immer auch das von kommerziellen Verlagen betriebene Publikationswesen in Form von Büchern und Zeitschriftenartikeln.
Ganz selbstverständlich gehen Hybrid-Journale mit NC-Lizenz davon aus, dass Konkurrenz-Verlage Artikel nicht einfach übernehmen können.
Die (wissenschaftlich sinnvolle) Übernahme eines Fotos in einen wissenschaftlichen Zeitschriftenartikel fällt also keineswegs eindeutig unter nicht-kommerziellen Gebrauch, wenn der Artikel in einem kommerziellen Verlag erscheint.
Dass "fair use" oder das Recht des Großzitats in Deutschland zu Hilfe kommt, tut nichts zur Sache. In Frankreich beispielsweise ist man in Sachen Bildrechte juristisch von äußerster Rigidität:
http://archiv.twoday.net/stories/3215707/
Im Zweifel werden die Gerichte wohl dem Grundsatz "in dubio pro auctore" folgen und eine kommerzielle Nutzung bejahen, wenn sie nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.
Dass sogar Edublogs, die ja wohl auch manchmal mit Anzeigen Einkünfte generieren, nicht immun sind, wenn es um Weiterverwendung wissenschaftlicher Materialien geht, zeigte 2007 die (gütlich beigelegte) Wiley-Affäre, bei der es um die Verwendung einer Abbildung ging:
http://scienceblogs.com/clock/2007/04/fair_use_and_open_science.php
Siehe dazu auch:
http://journalology.blogspot.com/2007/04/open-access-and-reuse-of-images.html
(5) ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
"Kommerzielle Nutzung erhöht die Chance auf Impact":
http://archiv.twoday.net/stories/3208402/#3209113
Wissenschaftliche Ergebnisse müssen in der Gesellschaft kommuniziert werden. Kommerzielle Nutzer versprechen eine größere Breitenwirkung. Pressemitteilungen und Bilder-Download für Presse-Zwecke decken nur einen Teil der Bedürfnisse kommerzieller Verwerter und populärwissenschaftlicher Vermittler ab. Freie Inhalte bleiben frei, die Lizenz muss auch dann angegeben werden, wenn nicht Share-Alike gefordert wird. Wer einen freien Inhalt übernimmt, macht Werbung für freie Inhalte!
(6) ÜBERSETZUNGEN
Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht nur dann wichtig, wenn es um die Vermittlung von Wissen in der Dritten Welt geht. Sie sind nur ohne Zustimmung des Urhebers möglich, wenn Bearbeitungen zugelassen werden.
(7) MATERIALSAMMLUNGEN IN DARSTELLUNGEN
Wann eine Datensammlung vorliegt, die am besten in die Public Domain gehört (siehe oben), oder eine Darstellung, für die CC-BY sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Entscheidend ist, dass es möglich ist, auf den Formulierungen des Vorgängers aufzubauen und Ergänzungen oder Änderungen anzubringen, also eine Bearbeitung vorzunehmen. Wie die Wikipedia zeigt, ist bei vielen Autoren in einem Wiki eine Auflistung aller Beiträger nicht sonderlich sinnvoll. Bei Zitaten werden sie auch nicht angeführt, sondern die Wikipedia.
(8) VERWAISTE WERKE
CC-Lizenzen erlauben Nutzungen, auch wenn der Urheber verstorben oder er oder seine Erben nicht greifbar sind.
(9) SPIEGELUNG IN REPOSITORIEN
Nur wenn eine CC-Lizenz vorliegt, kann sich das LOCKSS= "Lots of copies keep stuff safe"-Prinzip auswirken. Werke unter CC können in Repositorien gespiegelt werden und bleiben dort womöglich erhalten, auch wenn das Online-Angebot der Zeitschrift oder der ursprüngliche Netzplatz nicht mehr besteht.
(10) EXPERIMENTE MIT DEM UMSCHREIBEN VON TEXTEN
Es ist unüblich, dass ein Wissenschaftler ohne zu fragen den Artikel eines anderen Wissenschaftlers umschreibt. CC-BY ermöglicht das und eröffnet somit ganz neue Möglichkeiten im Sinne des eingangs angeführten Zitats.
Interessant könnte es etwa sein, eine "Glossierung" zu einem Artikel vorzunehmen, bei dem der Ausgangsartikel durch deutlich abgesetzte (kritische oder zustimmend weiterführende) Kommentare erweitert wird (ein Open Review nach Veröffentlichung sozusagen). Der Leser kann so unmittelbar die Kritik nachvollziehen, er braucht den Ursprungsartikel nicht an anderem Ort nachzuschlagen. Glossierung war übrigens eine im Mittelalter beliebte Technik, theologische und juristische kanonische Werke weiterzuführen.

Was also spricht dagegen, nach dem guten alten scholastischen Motto "Auf den Schultern von Riesen" mehr kreativen Umgang mit fremdem geistigem Eigentum (sofern eine CC-Lizenz das gestattet) und mehr "Remix" zu wagen?
Zwei Caveat: 1. Der Wissenschaftler darf nicht zum Plagiator werden, und im Ausbildungskontext kann die Übernahme fremder Arbeiten dann nicht akzeptiert werden, wenn es um das Erbringen eigener Leistungen geht. 2. Ist die Nutzung offensichtlich unangemessen kann sie gegen die Persönlichkeitsrechte des Wissenschaftlers verstoßen, der dann, unbeschadet der CC-Lizenz, gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen kann. In beiden Fällen dürften sich die Grundsätze wissenschaftlicher Ethik-Codes und der Kommissionen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten als hinreichend flexibel erweisen, mit dem Mißbrauch einer CC-Lizenz umzugehen.
FAZIT
Weiterverwendungsmöglichkeiten im Sinne von CC-Lizenzen bieten in verschiedensten Kontexten nicht nur große Vorteile, sie sind auch notwendig, damit wissenschaftlicher Fortschritt erzielt werden kann. Juristische Argumente sprechen dafür, dass die normalen Urheberrechtsschranken nicht genügen (US: Fair use isn't enough). CC-NC und ND-Lizenzen sind für wichtige wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Kontexte nicht geeignet. CC-BY sollte die Standardlizenz für alle wissenschaftlichen Publikationen sein (es sei denn, es gibt im Einzelfall zwingende Gründe, eine restriktivere Lizenz zu wählen, oder es handelt sich um Forschungsdaten, die in die Public Domain gehören).
CC-BY ist diejenige Lizenz, die dem Geist der BBB-Definition vollständig entspricht.
CC-BY ist die Standardlizenz der kommerziellen und not-for-Profit Open-Access-Flagschiffe des "grünen Weges" von OA-Journals: PLoS, BMC, Hindawi. Viele tausende Wissenschaftler haben unter dieser Lizenz publiziert.
Ich schließe daher einmal mehr mit der Devise:
Make all research results CC-BY!
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 19:18 - Rubrik: Open Access
Das Verzeichnis der Open-Access-Zeitschriften hat am 8.5.2008 eine Lizenz-Information (CC-BY-NC-SA) für das neu aufgenommene International Journal of Cyber Criminology hinzugefügt. Leider fehlen diese Angaben bei Zeitschriften, die später aufgenommen wurden. Bentham Open hat zwar keine OA-Lizenz, aber Hindawi hat CC-BY, ebenso Libertas Academica.
Dass DOAJ den Lizenz-Status angeben soll, habe ich bereits 2007 gefordert:
http://archiv.twoday.net/stories/4110564/
Nachtrag: DOAJ teilte mit, nur wenn die Zeitschrift die Lizenz selbst mitteile, werde diese vermerkt.
Dass DOAJ den Lizenz-Status angeben soll, habe ich bereits 2007 gefordert:
http://archiv.twoday.net/stories/4110564/
Nachtrag: DOAJ teilte mit, nur wenn die Zeitschrift die Lizenz selbst mitteile, werde diese vermerkt.
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 18:13 - Rubrik: Open Access
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Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/3542073/ (Schweiz digitalisierungsunwillig)
http://archiv.twoday.net/stories/4828492/
Digicoord.ch listet nun die bestehenden Projekte auf:
https://www.digicoord.ch/index.php/Digitalisierungsprojekte
Via http://weblog.histnet.ch/archives/996 (Haber)

http://archiv.twoday.net/stories/3542073/ (Schweiz digitalisierungsunwillig)
http://archiv.twoday.net/stories/4828492/
Digicoord.ch listet nun die bestehenden Projekte auf:
https://www.digicoord.ch/index.php/Digitalisierungsprojekte
Via http://weblog.histnet.ch/archives/996 (Haber)

KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 17:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.teachinglibrarian.org/weblog/2008/05/open-access-journals-in-library.html
I did a quick review of how many open access journals are covered in the Wilson database, Library Literature and Information Science Index (Library Lit). For the list of open access journals in library and information science, I relied on a subject list in the Directory of Open Access Journals (DOAJ). I then looked Wilson's list of journals covered, which conveniently enough offered a field of data for each journal on whether it was open access. Here are the numbers:
Number of all journals in Library Lit.: 417
Number of open access journals in Library Lit.: 30
Number of open access journals in LIS in the DOAJ: 87
It is worth noting that the list of open access journals indexed in Library Lit. includes 13 titles that are not on the DOAJ list of LIS journals.
Von 417 Zeitschriften sind also nur ca. 100 Open Access (bzw. kostenfrei zugänglich).
Zum Thema siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
http://archiv.twoday.net/stories/3503763/#3506850
I did a quick review of how many open access journals are covered in the Wilson database, Library Literature and Information Science Index (Library Lit). For the list of open access journals in library and information science, I relied on a subject list in the Directory of Open Access Journals (DOAJ). I then looked Wilson's list of journals covered, which conveniently enough offered a field of data for each journal on whether it was open access. Here are the numbers:
Number of all journals in Library Lit.: 417
Number of open access journals in Library Lit.: 30
Number of open access journals in LIS in the DOAJ: 87
It is worth noting that the list of open access journals indexed in Library Lit. includes 13 titles that are not on the DOAJ list of LIS journals.
Von 417 Zeitschriften sind also nur ca. 100 Open Access (bzw. kostenfrei zugänglich).
Zum Thema siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
http://archiv.twoday.net/stories/3503763/#3506850
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 17:30 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 16:32 - Rubrik: Unterhaltung
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Das Langericht Köln wies eine Klage der Frankfurter Verlagsgesellschaft gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. und den Admin-C von Wikipedia.de zurück. Das (stark neutralisierte) Urteil auch auf Commons.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:LG_Koeln_28_O_344-07.pdf
http://www.wikimedia.de/2008/05/wikimedia-deutschland-gewinnt-erneut-prozess/
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Hyperdieter/Frankfurter_Verlagsgruppe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/21._Januar_2008#Frankfurter_Verlagsgruppe_.28gel.C3.B6scht.29
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:LG_Koeln_28_O_344-07.pdf
http://www.wikimedia.de/2008/05/wikimedia-deutschland-gewinnt-erneut-prozess/
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Hyperdieter/Frankfurter_Verlagsgruppe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/21._Januar_2008#Frankfurter_Verlagsgruppe_.28gel.C3.B6scht.29
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,553561,00.html
Mittwochmorgen begannen Feuerwehrleute zu retten, was noch zu retten war. Als sie rund 200 Stühle und 80 Modelle ins Freie trugen, waren Professoren, Dozenten und Studenten erleichtert, bangen aber noch um die umfangreiche Bibliothek und die Kartensammlung. Sie befinden sich im Erdgeschoss und ersten Stockwerk, also in keiner der eingestürzten Etagen - aber die Einsturzgefahr ist hoch. Noch nicht gesucht werden konnten daher 40.000 zum Teil sehr seltene Bücher und Zeitschriften, außerdem handgezeichnete antike Landkarten und Stücke aus dem Delfter Technikmuseum.
Google News (NL)
http://www.historischecartografie.nl/Logboek/Nieuws/Brand-TU-Delft-vernietigt-kaartencollectie.html

Mittwochmorgen begannen Feuerwehrleute zu retten, was noch zu retten war. Als sie rund 200 Stühle und 80 Modelle ins Freie trugen, waren Professoren, Dozenten und Studenten erleichtert, bangen aber noch um die umfangreiche Bibliothek und die Kartensammlung. Sie befinden sich im Erdgeschoss und ersten Stockwerk, also in keiner der eingestürzten Etagen - aber die Einsturzgefahr ist hoch. Noch nicht gesucht werden konnten daher 40.000 zum Teil sehr seltene Bücher und Zeitschriften, außerdem handgezeichnete antike Landkarten und Stücke aus dem Delfter Technikmuseum.
Google News (NL)
http://www.historischecartografie.nl/Logboek/Nieuws/Brand-TU-Delft-vernietigt-kaartencollectie.html

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KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 04:03 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/523/
E-Text unter:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/zotz/personal/graf/stadt-adel-region/ekult.htm

E-Text unter:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/zotz/personal/graf/stadt-adel-region/ekult.htm

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Mein Aufsatz von 1981 ist online unter:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/522/
Siehe dazu auch:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/zotz/personal/graf/stadt-adel-region/chrono.htm

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/522/
Siehe dazu auch:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/zotz/personal/graf/stadt-adel-region/chrono.htm

KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 03:04 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Titel der Sammlung Pflanzen und Tiere im Baltischen Bernstein
Beschreibung
Die digitale Sammlung beinhaltet eine Auswahl an Pflanzen und Tieren in Bernstein aus der Sammlung des Geologisch-Paläontologischen Museums der Universität Hamburg.
Thema History; Archaeology; Science; Natural sciences
Epoche Not applicable
Sprache German
Angebote
Titel Pflanzen und Tiere im Baltischen Bernstein: Online
* Website
http://www.geowiss.uni-hamburg.de/i-geolo/Museum/MRundgang/seite03.html
Zielgruppe : children; general public; Leisure or tourism
Zugangsbedingungen : Free access
Die Internetadresse führt ins Leere.
Beschreibung
Die digitale Sammlung beinhaltet eine Auswahl an Pflanzen und Tieren in Bernstein aus der Sammlung des Geologisch-Paläontologischen Museums der Universität Hamburg.
Thema History; Archaeology; Science; Natural sciences
Epoche Not applicable
Sprache German
Angebote
Titel Pflanzen und Tiere im Baltischen Bernstein: Online
* Website
http://www.geowiss.uni-hamburg.de/i-geolo/Museum/MRundgang/seite03.html
Zielgruppe : children; general public; Leisure or tourism
Zugangsbedingungen : Free access
Die Internetadresse führt ins Leere.
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 02:09 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://archive.thulb.uni-jena.de/saru/content/below/index.xml
Wenn das Staatsarchiv Rudolstadt völlig unbrauchbare Mikrofilme in einem völlig unbrauchbaren Viewer digital präsentiert, stellt sich die Frage: cui bono?
[Findbuch: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/staatsarchive/rudolstadt/repertorien/5_99_1100_hessesche_collectaneen.pdf ]
Wenn das Staatsarchiv Rudolstadt völlig unbrauchbare Mikrofilme in einem völlig unbrauchbaren Viewer digital präsentiert, stellt sich die Frage: cui bono?
[Findbuch: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/staatsarchive/rudolstadt/repertorien/5_99_1100_hessesche_collectaneen.pdf ]
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 01:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.hdbg.de/fra-mitt/german/salbuch/
Leider gibt es nicht das gesamte Salbuch als Digitalisat, nur kleine Bilder der Illustrationen, garniert mit dem üblichen ekelhaften Copyfraud:
© Das Copyright für alle in dieser Website enthaltenen Abbildungen liegt bei der Stadt Volkach.
Jede Nutzung der Bildinhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt Volkach ist untersagt.

Leider gibt es nicht das gesamte Salbuch als Digitalisat, nur kleine Bilder der Illustrationen, garniert mit dem üblichen ekelhaften Copyfraud:
© Das Copyright für alle in dieser Website enthaltenen Abbildungen liegt bei der Stadt Volkach.
Jede Nutzung der Bildinhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt Volkach ist untersagt.

KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 01:32 - Rubrik: Bildquellen
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http://www.michael-portal.de/
Das Nachweisinstrument für digitalisierte Bestände in Archiven, Bibliotheken und Museen lässt sich mit einem älteren Browser (Mozilla 1.7) nicht korrekt benutzen.
Wie bei dem internationalen MICHAEL-Projekt sind auch "digitale Sammlungen" enthalten, die diesen Namen überhaupt nicht verdienen. Vor allem Museen schmücken sich mit einem Eintrag, obwohl sie nur ein paar briefmarkengroße Abbildungen zugänglich machen.
Bei den Archiven werden häufig Internetadressen angegeben, von denen man nicht ohne Insiderkenntnisse zu den Digitalisaten gelangt. Beispielsweise finde ich die "Führerweisungen" auf der angegebenen Internetseite des Bundesarchivs nicht.
Man kann aber auch manche Entdeckung machen:
44 illuminierte Urkunden (v.a. Ablassurkunden)
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/index.php?bestand=5147

Das Nachweisinstrument für digitalisierte Bestände in Archiven, Bibliotheken und Museen lässt sich mit einem älteren Browser (Mozilla 1.7) nicht korrekt benutzen.
Wie bei dem internationalen MICHAEL-Projekt sind auch "digitale Sammlungen" enthalten, die diesen Namen überhaupt nicht verdienen. Vor allem Museen schmücken sich mit einem Eintrag, obwohl sie nur ein paar briefmarkengroße Abbildungen zugänglich machen.
Bei den Archiven werden häufig Internetadressen angegeben, von denen man nicht ohne Insiderkenntnisse zu den Digitalisaten gelangt. Beispielsweise finde ich die "Führerweisungen" auf der angegebenen Internetseite des Bundesarchivs nicht.
Man kann aber auch manche Entdeckung machen:
44 illuminierte Urkunden (v.a. Ablassurkunden)
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/index.php?bestand=5147

KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2008, 00:28 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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