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"Das Archiv für Geographie im Leibniz-Institut für Länderkunde ist nach seinem Bestand und seinem Umfang einzigartig in Deutschland. Das bei der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat im Jahr 1991 als "Schatzgrube der Wissenschaft" bewertete Archiv ist ein Depot für Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten der Geographie und ihrer Nachbardisziplinen, für Schriftgut von Institutionen, Vereinen und Expeditionen.
Eine Besonderheit des Archivs ist die umfangreiche Sammlung bildlicher Darstellungen von Landschaften und Siedlungen, aber auch Ethnographica. Hierzu gehören das Bildarchiv (120.000 Einzelfotos), eine historische Ansichtskartensammlung (ca. 140.000 Exemplare), diverse Fotoalben, eine Portraitsammlung von Forschern und Gelehrten sowie eine Gemäldesammlung (ca. 800 Originale)."


Online-Katalog des Archivs ist unter http://www3.domestic.de recherchierbar.

Homepage des Archivs: http://www.ifl-archiv.de/

" .... Für die Studie hatten die Forscher neben dem Greifensee bei Zürich den Bodensee untersucht. Konstanzer Experten nahmen in rund 200 Metern Wassertiefe Proben aus dem Grund. Die einen Meter langen Bohrkerne bezeichnen die Forscher als "biologisches Archiv". In ihnen fanden sie bis zu 50 Jahre alte Eier einer Wasserfloh-Art der Gattung Daphnia. Die Eier wurden im Labor wieder zum Leben erweckt und das Erbgut untersucht. Die Analyse ergab: Anfang des 20. Jahrhunderts kam nahezu eine einzige Wasserfloh-Art vor. Im Laufe der Überdüngung durch Waschmittel und Landwirtschaft verdrängte dann eine andere Art die ursprünglichen Wasserflöhe. Zudem traten Mischlinge auf. ....."
Quelle:
http://www.boennigheimerzeitung.de/bz1/news/suedwestumschau_artikel.php?artikel=4256359

Fragen vom 02.04.2009:
" .... als Archivar habe ich mit großer Betroffenheit den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mitverfolgt. Obwohl ich mich, so glaube ich sagen zu dürfen, eingehend informiert habe, sind mir Stellungnahmen europäischer Institutionen nicht bekannt.
Daher meine Fragen:
1) Liegen solche Äußerungen vor? Falls nein:
2) Warum hat sich der Kulturausschuss bis jetzt noch nicht mit dieser europäischen, kulturellen Katastrophe auseinandergesetzt ?
3) Wie ist Ihre Meinung zu diesem Ereignis ?
4) Teilen Sie die Einschätzung Ihrer Ausschusskollgein Ruth Hieronymi, dass der Einsturz des größten Kommunalarchivs nördlich der Alpen "eindeutig .... in die lokale und regionale Zuständigkeit fällt"?"


Antwort vom 4.4.2009
"1) Liegen solche Äußerungen vor?
Ich wüsste nicht, mir sind sie zumindest auch nicht bekannt.

2) Warum hat sich der Kulturausschuss bis jetzt noch nicht mit dieser europäischen, kulturellen Katastrophe auseinandergesetzt ?
Der Kulturausschuss hat gestern zum ersten Mal nach dem Unglück und zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode getagt. Die Tagesordnung stand seit langem fest.
In der Zwischenzeit gab es nur eine kurze Sondersitzung mit notwendigen Abstimmungen
Eine Diskussion über dieses große Unglück hätte stattfinden können, wenn es in Europa auf das gleiche Interesse gestoßen wäre wie in Deutschland; was aber hätte diese Diskussion bewirkt?
Hätten Frau Hieronymi und ich dieses Thema aufgeworfen, wären wir sicher auf höfliche Anteilnahme gestoßen, aber was hätte das verändert? Mich hat auch nur ein portugiesischer Kollege darauf angesprochen.

3) Wie ist Ihre Meinung zu diesem Ereignis ?
Es ist furchtbar und zeigt offensichtlich, wie wenig sorgfältig man in einer so alten Bebauung mit den – notwendigen? - neuen Bauvorhaben - umgegangen ist.
Entschuldigungen bringen die vertrauensvoll übergebenen Werke nicht mehr
zurück.
Wenn nachweisbar Unverantwortlichkeit im Spiel war, wird man diese hoffentlich auch ahnden.

4) Teilen Sie die Einschätzung Ihrer Ausschusskollgein Ruth Hieronymi, dass der Einsturz des größten Kommunalarchivs nördlich der Alpen "eindeutig .... in die lokale und regionale Zuständigkeit fällt"?
Ja, diese Auffassung teile ich. Trotz der immensen, auch europäischen, Bedeutung des Verlustes ist die Verantwortung lokal. Was könnte die EU hier tun? Ausser darüber zu diskutieren. Wir haben keine Zuständigkeit für die Bauvorhaben einer Stadt, wir können keine Sanktionen verhängen – die auch keines der wertvollen Stücke wiederbrächten - noch können wir den unersetzbaren Verlust irgendwie kompensieren."

Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/doris_pack-651-12442--f174615.html#frage174615

s. a.bei Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5609908/ (Teil1: Ruth Hieronymi, MdEP)
http://archiv.twoday.net/stories/5625276/ (Teil2: Dr. Stefan Eisel, MdB)

http://lists.wikimedia.org/pipermail/wikide-l/2009-April/021797.html

Ich finde die Sammlung enttäuschend. Beim Bundesarchiv waren noch viele Peziosen dabei, hier kann man 90% vergessen. Hunderte Variationen von irgendwelchen, nicht beschriebenen, veralteten Fertigungsprozessen der sozialistischen Industrieproduktion sind nicht brauchbar. Die als Staffage dazu posierenden Werktätigen hinterlassen auch nicht gerade einen nachhaltigen Eindruck, außer vielleicht als schnauzbarttragende Protagonisten der 70er und frühen 80er Jahre. Schade, hatte mir mehr Einblick in die Zeit erhofft. (Michael Schlesinger)

Zur Kooperation der Fotothek mit Wikimedia Deutschland e.V.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deutsche_Fotothek

Ein Blick in die zugehörige Bildkategorie erzeugt einen falschen Eindruck, denn dort werden auch lange vor der Kooperation vom Fotothek-Server übernommene gemeinfreie Bilder aufgeführt:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Images_from_the_Deutsche_Fotothek

Die neuen Bilder findet man unter:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Images_from_the_Deutsche_Fotothek_by_year

Foto: Eugen Nosko (Deutsche Fotothek) http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en Leider gibt es keine Zitierempfehlung für die CC-Lizenz, es würde also genügen den Urheber und die Lizenz zu nennen.

http://wiki.okfn.org/german-oa-debate

James Grimmelmann, dessen Aufsatz zum Google Book Search Settlement wir neulich anzeigten, hat bei dem zuständigen Richter Dennis Chin erreicht, dass die New York Law School einen Amicus Curiae Brief zum Settlement einreichen darf.

Grimmelmann hat vor allem kartellrechtliche Bedenken hinsichtlich der verwaisten Werke ("orphans"), da Google durch das Settlement das einzige Unternehmen sein wird, das verwaiste Werke gefahrlos nutzen kann. Grimmelmanns Projekt wird finanziell von Microsoft unterstützt.

Siehe:
http://www.mediapost.com/publications/?fa=Articles.showArticle&art_aid=103393

Update:
http://www.nytimes.com/2009/04/04/technology/internet/04books.html?_r=1 über andere Einwände

http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dokbin/278/278059.kurzgutachten_zur_kulturflatrate.pdf

Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus. Sie verstößt nicht gegen Grundrechte der Schöpfer, sondern sorgt vielmehr dafür, dass diese einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten. Auch die Rechte der Betreiber von Downloadportalen und die Rechte von Internetnutzern, die keine geschützten Werke nutzen, aber trotzdem die Gebühr entrichten müssen, werden nicht verletzt.

http://www.cardiffheritagefriends.org/

Quotations from an article by Professor David McKitterick, Librarian, Trinity College, Cambridge, entitled ‘Cardiff: An End or a Beginning?’ in The Book Collector, Winter 2008.

“All too often, the result of de-accessioning [of library books] is an impoverishment. It can be little short of theft from those who might otherwise benefit. It is frequently a failure to meet the expectations of past benefactors, who have entrusted their books or money to educate, entertain and enlighten future generations. It is frequently driven by librarians’ neglect, where lack of use can be made an excuse for disposal. […] These are strong words, and they do not apply universally. But they reflect the fact that, again and again, a library’s governing authority that decides to dispose of its books will do so in a way that cannot be to the best advantage either of its immediate community or to the wider public. It is virtually inevitable that this will happen once books are seen as nothing more than their cash equivalent.”

“The City of Cardiff library has been throwing out nineteenth- and twentieth-century books for years. In that, it is no different from dozens of other local authorities. It has been resented by some, but the clearance has continued nonetheless. A moment or two with the Web shows a few of those that have made their way to booksellers. In the summer [of 2008] they included books on late nineteenth-century Brazil, on the medieval heraldic floor tiles at Neath abbey excavated in 1848, and a description of the Britannia and Conway tubular bridges (1849): relics from a wide-ranging late nineteenth-century library. They ranged in price from a few pounds to £500. The point about these offerings is not necessarily that they are spectacularly or notoriously valuable in the way that early printed books are. Nonetheless, they have high prices set upon them, and they are scarce. Of the three other obviously recorded copies of the book on Brazil, for example, a work that has much to say about late nineteenth-century attitudes to leisure, commerce and politics alike, one is in Brussels and the others are in the United States: none is easily discoverable in Britain. In the casting aside of such resources there is a more general point, regardless of price. However they came to leave Cardiff, the fact is that they are now lost to public use.”

“The ways in which [the sale of Cardiff City Library’s special collections] was pursued offer examples worthy of a textbook on disparities between public policy and public practice, and of the failure of public bodies to work together.”

“There is, apparently, not adequate room [in the new Cardiff Central Library building] for most of the special collections, including the very collections that brought the library to international prominence a hundred years ago.”

“On 11 January 2007 an Executive business meeting of Cardiff Council received a report from the Corporate Director, Steven Phillips, proposing the disposal of ‘surplus’ library stock. Phillips concentrated on what he called ‘the major part of the stacks collection’. The impression was given that these ‘small special collections’ were all that needed to be considered. He was right in that there was no occasion to mention the many nineteenth- or twentieth-century books that had already been disposed of in recent years. But it was misleading not to mention what had already happened, and so to minimise discussion of what had once been a much greater collection. [… The report] is a damning indictment of lack of care over many years. The reality was worse still, for Phillips himself went on to acknowledge that the majority of these collections had not been catalogued, and ‘as a result are not (or very rarely) accessed by members of the public’.”

“Taken together, these [special collections at Cardiff Central Library] have the makings of a research library in its own right, quite apart from the thousands of post-1800 books that have been discarded separately. And the emphasis must be on collections. Of course there are high spots, such as the first edition of the first herbal to be printed in England, by Richard Banckes (1525): the STC records just one other perfect copy, in the British Library. But Cardiff public library was much more than a home for a few high spots. It was created so as to be of a sufficient depth for serious lines of enquiry to be pursued.”

“Cardiff University Library is, by wide consent, inadequate. […] While there is a modest group of special collections, its lack of a serious historic library collection puts it on the edge of the Russell Group of established universities. […] It is impractical to imagine that the University Library can ever catch up in its bookstocks with the larger university libraries in England, but [… the acquisition of the Cardiff public library’s collections] by the University would immeasurably strengthen the potential for teaching and research, providing a core of primary source material of just the kind that is lacking at present. It would also ensure that Cardiff as a city does not lose what has been gathered for its benefit.”

http://www.zug-der-erinnerung.eu/

Das von der DB AG erlassene Presseverbot und die Androhung einer Zahlung in Höhe von 10.000 Euro für die Stromversorgung des Zuges hat das Gedenken an die Opfer der NS-Massendeportationen auch in Konstanz nicht stoppen können. Binnen weniger Stunden legte das Bauamt der Stadt für den Zug eine Notleitung. Kurz nach Mitternacht trafen Lok und Wagen aus Freiburg ein, wo binnen vier Tagen 7.530 Besucher gezählt wurden. Noch vor der offiziellen Eröffnung in Konstanz kam Oberbürgermeister Frank in die Ausstellung und schilderte seine Eindrücke in einer sehr persönlichen Rede. David Seldner vom Oberrat der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden begrüßte den Zug. Wie bereits an den anderen Stationen wurden lokale Exponate eingebracht, die unter Anleitung des Stadtarchivs und des Kulturbüros mit interessierten Jugendlichen vorbereitet worden waren. Spurensuche ist in Konstanz nicht neu: Für die Verlegung von Stolpersteinen wird hier seit Jahren recherchiert.

Ausnahmsweise ein sachlicher Beitrag zu Christiane Schulzki-Haddouti.

Ich jedenfalls finde die Aussicht eines “differenzierten und inviduellen Rechtemanagement” grundsätzlich gut, da es nicht nur die Einzelverwaltung, sondern auch die Gruppenverwaltung mittels CC-Lizenzen zulassen würde. So könnte man en bloc etwa Bücher mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen versehen, die damit die Entscheidung der Rechteinhaber transparent machen. Und darauf müsste sich das System der VG Wort auch einstellen können. Allerdings schweigt sich die VG Wort über CC-Lizenzen im Moment aus. Ich versuche seit drei Wochen schon dazu den Geschäftsführer zu befragen - ohne dass es mir gelänge.

Da gibt es schon deshalb keinen Dissens, weil ich ja selbst schon früher vorgeschlagen habe, freie Lizenzen in das im Rahmen des Settlement errichtete Registry zu implementieren:

http://archiv.twoday.net/stories/5598988/#5599382

Wir, die Unterzeichnenden, unterstützen den Gedanken von Open Access im Bereich von Wissenschaft und Bildung. Bei öffentlich geförderter Forschung sollte es selbstverständlich sein, dass deren Resultate der Öffentlichkeit auch auch kostenfrei zur Verfügung stehen. Für eine moderne Wissenschaftsgessellschaft brauchen wir erheblich mehr Open Access als bisher, nicht weniger!

Wir sind der Überzeugung, dass mehr elektronischer Open Access bei Verlagsprodukten sich eher positiv auf die Verkäufe auswirkt als negativ und dass Verlage auch mit Open Access attraktive Geschäftsmodelle entwickeln können, dass aber auf jeden Fall eine un-ideologische Herangehensweise an die unbestreitbaren Probleme des wissenschaftlichen Publikationswesens angemessener erscheint als polemische Manifeste, die die Enteignung der Urheber als Gefahr an die Wand malen.

Wir unterstützen die erheblich größere Sichtbarkeit wissenschaftlicher Publikationen und älterer gemeinfreier Werke durch Google Book Search. Auch wenn die Anliegen der Öffentlichkeit und der Bibliotheken bei dem für die USA ins Auge gefassten Settlement entschieden zu kurz kommen, stimmen wir der durch das Settlement zu erwartenden größeren Sichtbarkeit vergriffener urheberrechtlich geschützter wissenschaftlicher Werke deutschsprachiger Urheber in den USA zu und fühlen uns als Wissenschaftsurheber von der Verwertungsgesellschaft Wort, die Google zunächst das Recht der teilweisen Anzeige vergriffener Werke entziehen will, ganz und gar nicht vertreten.

Soweit wir - insbesondere nach dem § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes - Rechtsinhaber an unseren wissenschaftlichen Publikationen (Beiträge in Sammelbänden, Bücher) sind, genehmigen wir Google, dass es im Rahmen von Google Book Search die Volltexte dieser unserer Publikationen (die in der Sprache des Settlement als "Beilagen" bezeichnet werden) weltweit kostenfrei zugänglich machen darf.

Wir fordern zugleich, dass als Teil des von Google geplanten Copyright-Registers ein Verzeichnis für Wissenschafts- und andere Autoren etabliert wird, in der diese die freie Anzeige ihrer Publikationen durch Google Book Search und die eventuelle Unterstellung unter freie Lizenzen wie Creative Commons eintragen können.


Wenn es möglich wäre, gegenüber der VG Wort differenziert zu erklären, welche Nutzungen man ggf. unter welcher freien Lizenz gegenüber Google und natürlich auch anderen Nachnutzern (da freie Lizenzen ein Angebot an jedermann darstellen) freigibt, dann wäre den Bedürfnissen der für Open Access aufgeschlossenen Wissenschaftsautoren voll und ganz Genüge getan und ein Widerspruch beim Wahrnehmungs- oder Berechtigungsvertrag der VG Wort, der beim augenblicklichen Stand der Dinge unausweichlich scheint, um das die Sichtbarkeit vernichtende Removal für die eigenen Buchbeiträge zu verhindern, nicht mehr geboten.

Aber angesichts der sattsam bekannten Tatsache, dass alle Verwertungsgesellschaften auf dem Kriegsfuß mit freien Lizenzen und CC stehen, ist das sicher ein unerfüllbarer Wunschtraum.

Ums martialisch zu formulieren: Wissenschaftsautoren und an freien Inhalten interessierte Autoren müssen ihre Bataillone sammeln. Wenn es nicht mit der VG Wort geht, geht es vielleicht gegen sie. Viel Hoffnung, dass sich viel bewirken lässt, habe ich nicht. Um im Bild zu bleiben: Ein kleines Fähnlein der Open-Access- und CC-Anhänger dürfte kaum etwas ausrichten gegen die durch jahrzehntelange Lobbyarbeit gestählte Kampfmaschine des Börsenvereins.

Aber das Urheberrechtsbündnis sollte auf jeden Fall den Versuch unternehmen, bei Google und der VG Wort nachdrücklich die Interessen der Wissenschaftsautoren zu vertreten.

Im September 2007 gab es Bedenken hinsichtlich der Kooperation der Landesbibliothek MV und http://www.lexikus.de

http://log.netbib.de/archives/2007/09/24/lexikusde/
http://archiv.twoday.net/stories/4288861/

Inzwischen ist der Textbestand erheblich angewachsen, aber einen Wert aus fachlicher Sicht besitzt das Angebot immer noch nicht:

* Keine brauchbaren Metadaten zu den Büchern

* keine Markierung des Seitenumbruchs

* vor allem aber: keine Scans

Wenn eine renommierte (?) Journalistin den Twitterbot von http://www.jurablogs.de (da ist Archivalia nur mit den Beiträgen in der Rubrik Archivrecht vertreten) fragt: Twittern Sie immer so unkritisch alles weiter, was Klaus Graf so titelt?

http://twitter.com/kooptech/status/1447093256

" .... Mikoletzky meint, dass 90 Prozent der österreichischen Bestände zurückkämen; Emil Brix hingegen glaubt, dass dieses Konvolut maximal die Hälfte darstellt. Denn viele äußerst wichtige Dokumente bleiben in Moskau: unter anderem die Akten der jüdischen Organisationen (siehe Artikel rechts), der Bundespolizeidirektion Wien, pazifistischer Organisationen, des Zentralbüros der Paneuropäischen Union, der Schutzpolizei Wien, der Harandbewegung sowie die Nachlässe von Othmar Spann, Gustav Leopold Jahoda und David Herzog. Insgesamt handelt es sich dabei um rund 6100 Faszikel. Hinzu kommen die Akten deutscher und österreichischer Freimaurerlogen (14.414 Faszikel).
Die Russen betrachten die meisten der Akte als reichsdeutsche, weil man sie in der NS-Zeit z. B. mit dem Hakenkreuzstempel versah. Im Vertrag von April 2007 wurde vereinbart, diese nicht geklärten Restitutionsfälle "raschest" zu lösen. Passiert ist aber nicht viel. ...."

Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=1237229152157
Link zum Interview mit Lorenz Mikoletzky, Generaldirektor des Wiener Staatsarchivs:
http://derstandard.at/?url=/?id=1237229151814

Der Aufsatz von Joachim v. Ungern-Sternberg in GRUR 2009 Heft 3-4 369-375 erörtert die Frage, was aus dem kostenfreien Bereitstellen von Werken im Internet folgt. Internettypische Nutzungen z.B. Bildersuchmaschinen brauchen zusätzliche Nutzungsrechte über die urheberrechtlichen Schranken hinaus.

Die Position des Verfassers ist vernünftig: Wer Inhalte ungesichert und ohne unübersehbare und eindeutige gegenteilige Erklärung ins Netz stellt, erklärt damit aus der Sicht der Internetnutzer, er sehe deren normale Nutzung, insbesondere den Ausdruck oder die Speicherung der Inhalte für eigene Zwecke, als erwünscht, zumindest aber nicht als Beeinträchtigung seiner Interessen an; eine solche Nutzung sei vielmehr, auch soweit die Schranken des Urheberrechts nicht greifen, ohne Weiteres zulässig. Dies gilt umso mehr, als ein Rechtserwerb in aller Regel praktisch nicht möglich und jedenfalls völlig unüblich wäre und der wirtschaftliche Wert der einzelnen Nutzungen gering ist. Es gibt zwar keinen allgemeinen Grundsatz, dass geringfügige Rechtsverletzungen ohne Rechtsfolgen bleiben. Es ist aber derart üblich, dass Nutzungen von Internetnutzern in ihrer eigenen Sphäre zugelassen werden, dass jeder, der für seine Inhalte nicht unzweideutig klarstellt, dass er selbst anders verfahren will, bereits durch seinen Internetauftritt die Einwilligung in solche Nutzungen erklärt.

Der Autor kommt zu dem Schluss:

Urheberrechtliche Nutzungen von Diensteanbietern im Internet und von Internetnutzern können unter Umständen durch eine (rechtsgeschäftsähnliche) schlichte einseitige Einwilligung des Urheberberechtigten gerechtfertigt sein. Die Annahme einer solchen Einwilligung setzt jedoch im Tatsächlichen voraus, dass sie - wenigstens aus der objektiven Empfängersicht - erklärt worden ist. Daran fehlt es oft selbst in Fällen, in denen eine Einwilligung des Berechtigten bei Nachfrage zu erwarten gewesen wäre. In besonderen Fällen können aber urheberrechtliche Nutzungen von Diensteanbietern im Internet und von Internetnutzern auch ohne Rechtseinräumung oder schlichte Einwilligung des Berechtigten zulässig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Berufung des Berechtigten auf urheberrechtliche Befugnisse ein treuwidrig widersprüchliches Verhalten wäre, weil das ungesicherte Zugänglichmachen des geschützten Werkes im Internet das Vertrauen begründet hat, die betreffenden Nutzungen würden zugelassen.

Um ein eigenes Beispiel anzuschließen: Wer eine Dissertation auf einem Hochschulschriftenserver als PDF oder ein retrodigitalisiertes Buch als PDF bereitstellt, stimmt meines Erachtens zu, dass der Nutzer statt der PDF-Ansicht im Browser auch die Abspeicherung auf der Festplatte ohne anschließendes Löschen vornimmt. Bereits die Ansicht im PDF-Viewer könnte man als Vervielfältigung ansehen, die von § 53 UrhG nicht gedeckt ist (z.B. weil das Buch nicht vergriffen ist, Absatz 4 lit. b).

Update: Siehe dazu auch den BGH 2007 http://tinyurl.com/cf4len

Aus dem Info Nr. 29 Newsletter (02.04.2009) der Firma Walter Klug GmbH & Co. KG. : " ..... Das für alle Archivare, Bibliothekare, Museumsfachleute und Restauratoren bestimmende Thema der letzten Wochen war der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln. Wir sind ebenso betroffen vom Tod zweier Menschen wie von der Tatsache, dass ein gesamtes Archiv in einem Erdloch versank. Im Rahmen einer ersten Hilfsaktion haben wir unverzüglich Archiv- und Museumskarton als Zwischenlagen geliefert. Mit unserer Solidarität möchten wir vor allem den Mitarbeitern und Helfern vor Ort unsere Anerkennung aussprechen und wünschen Ihnen Mut für die nächsten Wochen und Monate. ....."

„Wir gehen davon aus, dass der Schuttberg bis Mitte Mai abgetragen ist,“ schätzt Walter Passmann, der als Einsatzleiter im REISSWOLF-Team in der Zeit nach der Katastrophe Tag und Nacht an der Unglücksstelle mit seinen Leuten vor Ort war.
Walter Passmann (39) als Prokurist gehört zum Führungsteam der Kölner „REISSWÖLFE“. Seit 2006 ist der gebürtige Kölner im Unternehmen, vorher arbeitete er bei der steag AG, einer Tochtergesellschaft der Ruhrkohle AG, die jetzt als EVONIK AG firmiert. „Ich war für den Einkauf von Sekundärbrennstoffen zuständig. Das sind z. B. Tiermehle, Klärschlämme, oder hochkalorische Abfallfraktionen, die statt Primärenergie, also in unserem Fall Steinkohle, eingesetzt werden konnten.“ Walter Passmann hat sein Studium 1998 an der Kölner Universität mit dem Examen als Diplom Kaufmann abgeschlossen. Als leidenschaftlicher Kölner ist er auch zu seinen „steag-Zeiten“ lieber täglich ins Ruhrgebiet gefahren als, im „Kohlenpott“ eine Wohnung zu nehmen. Er ist verheiratet und hat mit seiner Frau Tanja zwei Kinder. Die Familie lebt in Rodenkirchen. „Es ist herrlich, nur ein paar Minuten von unserem Betrieb in der Wankelstraße zu wohnen,“ schwärmt er.
In der Stadt bekannt wurde er vor allem als Prinz Walter II im Dreigestirn von 2005, als Vorstandsmitglied der Kölnischen KG und als viel gefragter Sitzungspräsident bei vielen Karnevals-Sitzungen. So leitet er souverän und humorvoll im Jahr etwa zehn Veranstaltungen, u. a. von center tv, NetCologne, der Schreiner-Innung Köln, des Colonia Kochkunstvereins und diverse Pfarr-Sitzungen“ Die Honorare für diese närrischen Aktivitäten spendet Passmann zum großen Teil für das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße.
Darüber hinaus ist Passmann auch Mitglied im Zentralbeirat der Kölner Bank. „Netzwerken ist eine meiner größten Leidenschaften“, sagt er ergänzend."

Quelle:
http://koeln-bonn.business-on.de/die-reisswolf-gmbh-als-experte-fuer-dokumenten-management_id16854.html

" .... SZ: Herr Böll, ist vom Nachlass Ihres Vaters schon etwas geborgen worden?
René Böll: Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass einer der etwa zwölf Kartons noch nicht ins Regal einsortiert war und damit gerettet ist.
SZ: Und von den anderen Kartons wurde noch keiner gefunden?
Böll: Ich habe nichts gehört. Zu uns hat noch niemand Kontakt aufgenommen. Kein Anruf, keine E-Mail, kein persönliches Gespräch. . . Unmögliche Umgangsformen!
SZ: Sie sind sauer. . .
Böll: Natürlich! Die Stadt Köln hat sich mir und meinem Bruder gegenüber vertraglich verpflichtet, die Dokumente sicher aufzubewahren. Ich prüfe gerade rechtliche Schritte.
SZ: Was fordern Sie von den Verantwortlichen?
Böll: Sie sollen sich zu ihrer Schuld bekennen. Vertuschen bringt gar nichts, es kommt ja sowieso raus....."

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/559384/984/2828121/Grobe-Fahrlaessigkeit.html

" ....Als Archivar habe ich mit großer Betroffenheit den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mitverfolgt. Obwohl ich mich, so glaube ich sagen zu dürfen, eingehend informiert habe, ist mir sowohl eine offizielle Stellungnahme des Kulturstaatsministers als auch des Kulturausschusses des Bundestages nicht bekannt.
Daher meine Fragen:
1) Liegen solche Äußerungen vor? Falls nein:
2) Warum hat sich der Kulturausschuss bis jetzt noch nicht mit dieser nationalen, kulturellen Katastrophe auseinandergesetzt ?
3) Wie ist Ihre Meinung - zumal als Rheinländer und Historiker - zu diesem Ereignis ?"

Antwort Dr. Eisel am 03.04.2009:
" ....Der Zusammenbruch des Gebäudes des Historischen Stadtarchivs in Köln bedeutet einen unersetzlichen Verlust, mit dem auch eine kulturelle Tragödie von nationaler Tragweite verbunden ist. Der Verlust des wertvollen Qriginalquellenbestandes stellt einen unermesslichen Schaden dar. Mit den zerstörten Originalen ist ein Teil unseres kulturellen Erbes wohl unwiederbringlich verloren gegangen.
Mit dem Zusammenbruch hat sich auch die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU zusammen mit dem Kulturstaatsminister Bernd Neumann auseinandergesetzt. Der Kulturstaatsminister hat hierzu am 05. März 2009 ein Statement abgegeben, in dem er selbstverständlich das Fachwissen und das Potenzial der von seinem Haus finanzierten Einrichtungen zur Verfügung stellt, um mittels möglicher restaurativer Maßnahmen, zumindest einen Teil der Bestände zu retten und den Schaden in Grenzen zu halten. Das Bundesarchiv, die Staatsbibliothek zu Berlin und die Herzogin Anna Amalia Bibliothek zu Weimar haben bereits erklärt, das Archiv nach erfolgter Bestandsaufnahme bei der Restaurierung der verschütteten Materialien zu unterstützen.
Dieses Statement des Kulturstaatsministers wurde auch in vielen Tageszeitungen zitiert und veröffentlicht."

Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_stephan_eisel-650-12466--f174620.html#frage174620

s.a. http://archiv.twoday.net/stories/5609908/

"Craig Tattersall has made regular and notable appearances on these pages over the years, as a member of Hood, The Remote Viewer and The Boats, as well as under his more recent Humble Bee moniker and work with his own Moteer and Mobeer imprints. This second release on bijou imprint Lacies Records features carefully compiled gems from his extensive archive of unreleased material, assembling vintage recordings unearthed from dusty tapes and hard drives for what amounts to a 45 minute journey through wondrous, heartbreaking music. ...."
Experimenteller Pop - für Schubladenfreunde
Quelle:
http://www.boomkat.com/item.cfm?id=172750 (mit 3 Hörbeispielen)
Homepage des Musikers: http://www.iamthearchivist.com/
Link zu myspace: http://www.myspace.com/iamthearchivist (4 Hörbeispiele: u. a. "Jeremiah the archivist")

Dass man es als flinke Starautorin nicht gern sieht, wenn die miserable Recherche und Inkompetenz aufgedeckt wird, ist nachvollziehbar.

Meine Kritik an Christiane Schulzki-Haddouti

http://archiv.twoday.net/stories/5607112/

veranlasste die Journalistin zu einer unverhohlenen Drohung (in den Kommentaren des Beitrags):

Wenn ich nun Ihren Stil pflegen würde, würde ich nun auch bloggen und im Titel schreiben "Klaus Graf aka Archivalia polemesiert auf inkompetente Weise", und Ihnen vorwerfen, dass Sie diese drei Definitionen nicht aufgeführt haben, oder dass Sie meinen, die Autoren gingen in der Regel leer aus. Ich würde dann auch dafür sorgen, dass dieser Beitrag über verschiedene RSS-Verbindungen ruckzuck auf über 100 Websites eingebunden wird, damit auch die Zielgruppe weiß, was sie von Ihnen zu halten hat.

Nun, wer hier regelmäßig mitliest, weiß, dass er schwerlich in deutschen Medien so ausführliche und eingehende Informationen über Google Book Search wie hier antreffen wird. Seit 2004 beobachte ich kritisch Google Books und habe auch mehrfach auf englischsprachige Fachliteratur zu dem ja nun weissgott nicht leicht zu verstehenden Settlement verlinkt.

Wer behauptet, er verfüge in Sachen Settlement über umfassende Einsicht, nimmt den Mund zu voll. Statt aber die bei Journalisten ja durchaus geläufig Rhetorik der Unsicherheit sich zunutzezumachen hat unsere Starautorin in Telepolis in apodiktischem Ton einen inakzeptabel schlecht recherchierten und schludrigen Artikel veröffentlicht. BC Kämper hat ihr in den Kommentaren meines Beitrags einiges an Fachwissen vermittelt, das sie sich durch eine solide Internetrecherche hätte besorgen können, bevor sie ihren Artikel schrieb.

Heute hat die Autorin nachgelegt und greift mich in Ihrem Weblog-Eintrag "Was haben Autoren von Googlebooks" an:

http://blog.kooptech.de/2009/04/was-haben-autoren-von-googlebooks/

Sie bezeichnet mich als "OpenAccess-Apologeten", was bereits für die richtige Einstimmung sorgt (dass es im Deutschen Open Access und nicht OpenAccess heißt, muss der eifrigen Heise-Mitarbeiterin irgendwie entgangen sein).

Wieder hat sie schlecht recherchiert, denn mein INETBIB-Beitrag vom 31. März

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38746.html

der (als http://shorttext.com/jynuzw5 ) über Twitter und die Twitter-Suche (Suche nach: vg wort) leicht auffindbar ist, ist ihr zwar nicht entgangen, aber sie verwertet die dort enthaltenen neuen Informationen nicht. Dort habe ich eine Mail von Wolfgang Schimmel (Verdi/VG Wort) wiedergegeben und ein längeres Telefonat mit ihm referiert.

Die Starautorin unterdrückt, dass ich in diesem Beitrag frühere Aussagen korrigiert bzw. präzisiert habe, was ich als ausgesprochen miese Tour empfinde.

Sie behauptet: "Fakt ist: Rechteinhaber sind Verlage UND Autoren". Das ist falsch, wenn es um Bücher und die 60 Dollar von Google geht, aber Genauigkeit und Präzision ist Christiane Schulzki-Haddoutis Sache nicht, wie sich mehr und mehr zeigt.

Fakt ist, dass Schimmel meine Rechtsauffassung teilt, dass deutsche Buchautoren in der Regel, da sie ausschließliche Nutzungsrechte den Verlagen eingeräumt haben, KEINE Rechteinhaber gemäß dem Settlement sind. Gemäß § 38 UrhG sind sie aber in der Regel Rechteinhaber, wenn es sich um Buchbeiträge (Inserte bzw. Beilagen in der Sprache des Settlement) handelt.

Bei meiner frühen Aussage über die Verteilung 50:50 gib ich von den Verhältnissen im Bereich Wissenschaft aus, in INETBIB ist nachzulesen, dass bei Belletristik 70:30 derzeit ausgeschüttet ist. Schimmel rechnet mit 7-10 % Verwaltungskosten für die VG Wort, was der Leser von INETBIB, aber nicht des Blogbeitrags der Starautorin erfährt.

Lesen wir nochmals im Kopftext des Telepolis-Artikels der Starautorin nach: "Noch unglaublicher ist es, dass Google nun den Autoren für ihre vergriffenen Werke 60 Dollar anbietet." Keine Rede davon, dass Google dies Rechteinhabern anbietet und die wenigsten deutschen Autoren solche Rechteinhaber sind.

In INETBIB schrieb ich, dass die Rechtsinhaberschaft Google egal ist, wenn eine kollektive Vertretung wie die VG Wort sich um die Verteilung kümmert. Ob Autoren Rechteinhaber sind, spielt also, sofern sich die VG Wort einschaltet, nur dann eine Rolle, wenn sich Autoren direkt bei Google melden, um Ansprüche nach dem Settlement geltend zu machen.

Die besonders schlichte journalistische Qualität der Starautorin wird deutlich, wenn es um die Piraterie geht:

Bleibt noch der Piraterievorwurf zu klären. Ich schrieb: Bei GoogleSuche finden sich aber sogar Bände aus dem letzten Jahr, die noch im aktuellen Verkauf stehen. Obwohl Klaus Graf selbst schreibt “ich selbst habe es ab und zu erlebt, dass aufgrund der fehlerhaften Metadaten noch geschützte Bücher von Google irrtümlich als Public Domain-Werke vollständig angezeigt wurden” muss er sich erst einmal darüber aufregen, dass ich auf Roland Reuß’ Polemik in der Frankfurter Rundschau verwiesen habe, der eigentlich nichts anderes schreibt (allerdings mit ganz anderer Intention). - Ja was nun? Hat oder hat Google keine aktuellen Bücher im Repertoire? Hat wohl, wie Graf selbst bestätigt!

Wer Äpfel und Birnen durcheinanderwirft, hat wohl wenig Ahnung von der Sache. Moderne Bücher im Bibliotheksprogramm (Schnipsel-Ansicht) sind absolut etwas anderes als Bücher im Verlagsprogramm (in der Regel teilweise Ansicht) und wiederum etwas anderes als die sehr kleine Gruppe der irrtümlich als Public Domain betrachteten und mit Vollansicht dargestellten Bücher des Bibliotheksprogramms.

Da weder Reuß noch die Starautorin die Bücher genau bezeichneten bzw. umschrieben, worum es ihnen geht, konnte darauf natürlich nicht präzise eingegangen werden.

Ebenso wie es absolut lächerlich ist, dass ein Ilja Braun nichts davon weiss, dass Google seit 2004 Nicht-US-Bürger bei Büchern ab (derzeit) 1869 blockt (was übrigens auch in der Wikipedia nachzulesen ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Book_Search ), ist es lächerlich, sich JETZT darüber aufzuregen, dass Google lieferbare deutsche Bücher scannt. DAS IST EIN ALTER HUT, denn darum ging ja auch das von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft 2006 - also vor drei Jahren - angestrengte Gerichtsverfahren, das nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts mit Klagerücknahme endete (wohl auch weil man die US-Entscheidung abwarten wollte).

Eine so gut wie allen, die sich auch nur am Rande mit Google Book Search beschäftigten seit Jahren bekannte Tatsache, als "Rechercheergebnis" von Reuß zu verkaufen, ist ein starkes Stück. Da ich mir eine solche Einfalt nicht vorstellen konnte, mutmaßte ich über fälschlicherweise als Public Domain angezeigte geschützte Bücher.

Unsere Starautorin hätte es natürlich in der Hand gehabt, mit einem Google-Link die entsprechende Reuß-"Recherche" zu belegen. Aber, wie gesagt, Genauigkeit ist ihre Sache nicht.

Die VG Wort und der Börsenverein und die Autorenverbände und wer weiss alles noch vertritt die Ansicht, dass Googles Schnipsel-Anzeige illegal ist. Dieser Ansicht bin ich ebensowenig wie dutzende US-Rechtsprofessoren, die es nun bedauern, dass das Gericht die "Fair use"-Argumentation nicht entschieden hat. Dies lässt Raum für Mythen, wie sie Schimmel mir telefonisch servierte: Google habe ja wohl gewusst, wieso es sich geeinigt und nicht eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt habe.

Lässt man die Vervielfältigungsfrage (§ 53 UrhG stellt keine Rechtsgrundlage für Google Book Search dar) weg, so kann man in der Anzeige kurzer Textschnipsel und kurzer Textauszüge in der Trefferliste meines Erachtens keine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht sehen. Insbesondere die kurzen Textauszüge entsprechen dem, was suchmaschinentypisch und legal ist.

Die VG Wort will in der Tat, so hat sie es mir heute bestätigt, alle vom Vergleich betroffenen Werke nach der Auszahlung der 60 Dollar erst einmal sperren lassen. Also ein Opt-Out für die Zeit danach. Aber: “Danach wollen wir die vergriffenen Werke weiter betreuen. Die Rechteinhaber selbst bestimmen darüber, ob ihr Werk wieder eingestellt wird und ob es an den Werbeeinnahmen beteiligt werden soll.” Das heißt, Autoren und Verlage müssen sich irgendwie auf einen digitalen Distributionskanal einigen.

Die VG Wort will ihr technisches System so verändern, dass ein “differenziertes und inviduelles Rechtemanagement“ für jeden möglich ist. Es könnte nun sein, dass Autoren und Verlage unterschiedliches wollen. In diesem Fall müssen sie ihre Interessen abgleichen. Die Autoren können sich etwa von den Verlagen für vergriffene Werke die Rechte rückübertragen lassen. Schlechter als ein generelles Opt-In ist es für die Recherche in der Tat!

Der Teufel steckt natürlich im Detail. Was ist mit den Werken, bei denen Verlage und Autoren die Möglichkeit nicht wahrnehmen, obwohl sie eigentlich Interesse daran hätten? Etwa weil sie es nicht wichtig finden, weil sie das Prozedere einfach zu umständlich finden? Um dafür zu sorgen, dass möglichst viele Werke in den öfffentlichen Bereich kommen, wäre es deshalb sinnvoll, dass Interessensgruppen sich dafür gezielt einsetzen. Das wird aufwändig, aber es wäre machbar.

Ich jedenfalls finde die Aussicht eines “differenzierten und inviduellen Rechtemanagement” grundsätzlich gut, da es nicht nur die Einzelverwaltung, sondern auch die Gruppenverwaltung mittels CC-Lizenzen zulassen würde. So könnte man en bloc etwa Bücher mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen versehen, die damit die Entscheidung der Rechteinhaber transparent machen. Und darauf müsste sich das System der VG Wort auch einstellen können. Allerdings schweigt sich die VG Wort über CC-Lizenzen im Moment aus. Ich versuche seit drei Wochen schon dazu den Geschäftsführer zu befragen - ohne dass es mir gelänge.

Update 15.20 Uhr:

Gerade mit jemandem gesprochen, der von Autorenseite bei der VG Wort involviert ist. Ihm stockte einen Moment der Atem, als ich ihm die VG-Wort-Position widergab. Er meinte, dass noch gar nichts entschieden sei und dass die von VG Wort mir gegenüber geäußerte Absicht, nach der Auszahlung alles sperren zu lassen, lediglich die Verlegersicht wiedergebe. Die Autoren hingegen wollten grundsätzlich alles online belassen, das Opt-Out müssten Autoren und Verlage dann individuell regeln.

Eine solche Vorgehensweise wäre auf jeden Fall Recherche-freundlicher, da die Bücher erst einmal online erhalten bleiben. Offensichtlich gibt es noch ein Kräftemessen zwischen Autoren und Verlegern, das nicht beendet ist. Hintergrund ist, dass die Verleger eigentlich ihre Rechte online über LIBREKA verwerten wollen. Beschlüsse in der VG Wort können übrigens von den sechs dort vertretenen Parteien nur einstimmig gefasst werden. Es könnte angesichts dieser Uneinigkeit durchaus sein, dass es im Mai überhaupt kein Ergebnis geben wird. Dann muss sich jeder Autor aktiv selbst um seine Rechte kümmern. Wie das bei den meisten ausgeht, wissen wir ja.


Hier ist einerseits auf meine Darstellung in INETBIB zu verweisen, die ebenfalls auf einen möglichen Konflikt zwischen Verlagen und Autoren hinwies, andererseits darauf, dass ich als forschender Nutzer von Google Book Search alles Recht der Welt habe, gegen eine Abschaffung der bisherigen Google-Praxis, die überhaupt nicht gegen die Interessen der Autoren oder Verlage verstieß, sondern ihnen sogar genutzt hat (siehe den von unserer Starautorin natürlich übergangenen Beitrag von Wimbauer http://archiv.twoday.net/stories/5612982/ ), durch Muskelspiele einer Verwertungsgesellschaft zu argumentieren.

Wenn sich die Verlage durchsetzen, wird es einen dramatischen Rückgang an Recherchequalität geben, da die von ihnen vertretenen Bücher entfernt werden, also weder für Volltextsuche noch Schnipseldarstellung zur Verfügung stehen.

Für Autorinnen und Autoren bedeutet das eine erhebliche Einbuße an Sichtbarkeit, die sich wohl auch an den Verkaufszahlen festmacht.

Es ist vielleicht nicht ganz unnütz zu betonen, dass auch bisher jeder Verlag ein solches "Opt-out" erklären konnte (aber die wenigsten Verlage dies getan haben.)

Das tölpelhafte LIBREKA ist keine wirkliche Google-Konkurrenz, aber die verblendeten Verlage sehen das anders.

Wenn der jetzt ins Auge gefasste Kompromiss gemäß VG Wort-Rundschreiben
http://www.vgwort.de/files/anschreiben_google_110309.pdf
durchkommt, wird es einen merklichen Rückgang an Recherchequalität geben, da die lieferbaren und vergriffenen Bücher solange entfernt werden, wie es nicht zu einer Einigung mit Google kommt. Lizenziert werden kann bei lieferbaren Bücher nur die Volltextsuche, aber keine Anzeige von Inhalten (außer Metadaten) - das ist aus wissenschaftlicher Sicht inakzeptabel. Bei vergriffenen Büchern soll die VG Wort weitergehende Nutzungen lizenzieren dürfen.

Die Interessen der Allgemeinheit/Forschung (und das Eigeninteresse der Autoren) würden mindestens verlangen:

* Beibehaltung des Status-quo der Sichtbarkeit, kein Removal

* über den jetzigen Zustand hinausgehende Sichtbarkeit bei vergriffenen Büchern (analog zu den Regelungen des US-Settlements), lizenzierbar durch VG Wort

* Volltextsuche UND Schnipsel-Darstellung/Textauszüge im jetzigen Umfang, solange keine Einigung über eine Lizenz erzielt wird.

Hinsichtlich der Wissenschaftsautoren bleibt es bei dem Vorschlag unter

http://archiv.twoday.net/stories/5598988/#5599382

Die Linkliste

http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrecht_und_google_book_search/

ist inakzeptabel lückenhaft, nicht nur, weil Archivalia weitgehend fehlt. Das wäre bei dem Reuß-Kontext zwar entbehrlich, nicht aber bei Google Books. Umfangreicher und sorgfältiger:

http://infobib.de/blog/2009/03/25/materialsammlung-rund-um-den-heidelberger-appell/

"Die Stadt Köln hat heute, Freitag, 3. April 2009, über die bisher in Rede stehenden Standorte hinaus eine Marktabfrage für ein neues Historisches Archiv in Köln gestartet. Der neue Standort soll innerstädtisch sein und in einem Umkreis von circa zwei Kilometern um Dom und Hauptbahnhof befinden. Gesucht wird ein neuer Standort, bebaut oder unbebaut, der sich für den Neubau des Historischen Archivs eignet. Angeschrieben wurden jetzt neun große Maklerbüros. Die Koordination der Standortsuche liegt in den Händen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln."
Quelle:
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03150/

Eric W. Steinhauer: Pflichtablieferung von Netzpublikationen : urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Ablieferungspflicht von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek, in: K&R 2009, H. 3, S. 161-166
http://edoc.bibliothek.uni-halle.de/servlets/DocumentServlet?id=6572

Steinhauer vertritt die Ansicht, das flächendeckende Harvesting, das die Nationalbibliothek anstrebt, sei mit der jetzigen Rechtsgrundlage nicht zu machen. Auch seien die für die Langzeitarchivierung nötigen Anpassungen von urheberrechtlichen Schranken nicht abgedeckt. Da auch in Archiven elektronische Unterlagen als archivwürdig bewertet werden, die urheberrechtlich geschützt sind und deren Nutzungsrechte nicht beim Archivträger liegen, ist der Aufsatz auch für die Archive relevant und brisant.

http://www.monde-diplomatique.de/pm/2009/04/03.mondeText1.artikel,a0056.idx,10

Herr Ulmer versteigt sich zu der pathetischen Behauptung, dass das Lehrbuch in Deutschland seit vergangener Woche "tot" sei. Nein, das ist es ganz gewiß nicht. Wir hatten bei uns in Stuttgart in 2008 440,000 Kapitelabrufe auf lizenzierte deutschsprachige Springer e-books. Das wird hier bestens angenommen, ebenso wie die innovative Präsentation von Nachschlage- und Tabellenwerken im naturwiss.-techn. Bereich auf der Knovel-Plattform, um nur einmal zwei Beispiele zu nennen. "Gestorben" ist für uns an der Universitätsbibliothek Stuttgart allerdings seit letzter Woche der "UTB-Studi-e-book Trial". Unter normalen Umständen hätten wir den Trial vielleicht noch mitgemacht, in der Hoffnung, UTB im Verlaufe des Trials auf Grundlage des Feedbacks der Benutzer zu Nachbesserungen im Angebot (mehr Nutzerfreundlichkeit) bewegen zu können. Aber angesichts eines rabulistischen und wild herumulmernden Verlegers, der wissenschaftliche Bibliotheken und ihre Nutzer just zu dem Zeitpunkt an den Pranger stellt und mit abwegigen Behauptungen und Anschuldigungen zu kriminalisieren sucht, zu dem die Verlagskooperation UTB ihren bundesweiten Trial an Bibliotheken beginnt (ein geradezu geschäftsschädigendes Verhalten für alle beteiligten Verlage), kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen und fragen "Bin ich im falschen Film?

Kommentiert BC Kämper http://www.boersenblatt.net/314659/ Weiterlesen dort lohnt sich.

Zum Thema
http://archiv.twoday.net/search?q=ulmer

http://133.12.23.145:8080/html/index.html

Es sind auch deutschsprachige Drucke des 16. Jahrhunderts zum Thema Japan komplett digitalisiert.

Zu weiteren Digitalisaten in Japan siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4575784/

Zur Mission in Japan siehe etwa
http://briefeankonrad.blogspot.com/2009/03/weshalb-26-geistliche-und-weltliche.html


http://arcana.twoday.net/stories/5623268/

http://www.oesta.gv.at/site/cob__34332/5164/default.aspx

Berichte aus dem Osmanischen Reich in den 1840ern.



Zufallszitat:

Dienstag, gestern, ging ich mit Cavriani in
Begleitung eines Jassaktschi nach Constantinopel zuerst auf
die Bazars um Stoff für unsere Costüme zu kaufen und dann
in ein entlegeneres Viertel wo die Rothfärber wohnen, um ein
paar seidene Strümpfe zum Färben zu geben. Im Vorbeigehen
setzten wir jedem weißen Hahn nach um eine meinem
Costüme angemessene Feder zu finden, stiegen eigens auf
den Hühnermärkten herum, und fanden auch etwas. Am Ziele
unserer Wanderschaft ruhten wir in einem herrlichen
Kaffehhause daß auf Piloten im Marmarameer steht aus, und
ergötzten uns an dem wunderschönen Anblicke der See, der
Prinzeninseln und der nahen und fernen asiatischen Berge.

http://www.hammtv.de/_00005373.html

http://www.miragebookmark.ch/most-interesting-libraries.htm

Foto: Cuellar (von Flickr.com) http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.en

http://ebook-bibo.blog.de/

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-09.htm

Wieder einmal Pflichtlektüre und allemal gehaltvoller, was man in der Journaille dazu so lesen kann.

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/04/02/wir-brauchen-ein-realitaetsnaheres-urheberrecht/

(Das höchste Reflexionsniveau der bibliothekarischen deutschsprachigen Weblogs bietet Dörte Böhner.)

http://www.nationalarchives.gov.uk/documents/our-past-your-future.pdf

Aus der Archivliste (m. frdl. Gen. v. Hrn. L.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 01.01.2009 ist das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Für das Kommunalarchiv Minden bedeutete dies, dass bereits im Laufe des Januars nahezu 600 Personenstandsregister zu übernehmen waren. Etliche zugehörige Sammelakten werden in Kürze folgen.

Bislang war ich persönlich der festen Überzeugung, dass es sich bei diesen Unterlagen unzweifelhaft um personenbezogenes Archivgut handelt.

Auf dem Westfälischen Archivtag in Detmold wurde nun von zwei Referenten die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Personenstandsregistern nach dem Landesarchivgesetz NRW keineswegs um personenbezogenes Archivgut handelt!!!

Begründung:
Nach § 7 (2) dieses Gesetzes sei Archivgut nur dann personenbezogen, wenn es sich "nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf EINE natürliche Person" beziehe. Die Personenstandsregister bezögen sich aber eindeutig auf mehrere Personen. Die schutzwürdigen Belange Dritter nach § 7 (5) seien durch Einhaltung der allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren ausreichend berücksichtigt. Damit seien alle nach dem neuen Personenstandsgesetz an die zuständigen Archiv abzugebenden Personenstandsregister frei benutzbar.

Ich halte diese Gesetzesauslegung für äußerst spitzfindig und rechtlich sehr bedenklich!!!

Zugegeben die betreffende Formulierung ("bezieht ... sich ... auf eine natürliche Person") in § 7 (2) des Landesarchivgesetzes NRW ist nicht eindeutig, doch was hat der Landesgesetzgeber wirklich damit gemeint?

1.) "bezieht ... sich ... AUSSCHLIEßLICH auf eine natürliche Person",
ODER
2.) "bezieht ... sich ... auf MINDESTENS eine natürliche Person"?

Wäre Variante 1 die richtige, wären mithin alle Volkszählungslisten, Schülerlisten, Zeugnisbücher, Listen aus der NS-Zeit über sterilisierte Personen, Akten über Stellenbesetzungsverfahren (mit mehr als einem Bewerber) etc. etc., die vor 1979 abgeschlossen wurden, frei benutzbar. Dies kann der Landesgesetzgeber wohl kaum gewollt haben, wieso hätte er sonst in § 3 (1) des Landesdatenschutzgesetzes NRW personenbezogene Daten als "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person)" definiert?

Im übrigen verletzt Variante 1 den Gleichheitsgrundsatz!!! Eine Amtsvormundschaftsakte, die sich auf (ausschließlich) ein Kind bezieht, wäre erst nach Ablauf der Personenschutzfristen frei benutzbar. Eine ähnliche Akte, die sich aber auf zwei (oder mehrere) Geschwister bezieht, wäre bereits nach 30 Jahren frei benutzbar. Komische Vorstellung.

Mithin ist wohl (auch in NRW!!!) Variante 2 anzuwenden.

Ich habe die gegenwärtig anlaufende Novellierung des Landesarchivgesetzes NRW dazu genutzt, den im Landtag vertretenen Fraktionen, dem Landkreistag NRW, dem Städtetag NRW und der Landesdatenschutzbeauftragten NRW eine Präzisierung des betreffenden Paragrafen vorzuschlagen:

§ 7 (2) Landesarchivgesetz NRW sollte analog zu § 5 (2) des Bundesarchivgesetzes in die Pluralform gestellt werden.

Mittlerweile haben sich der Landkreistag NRW, die Landesdatenschutzbeauftragte NRW und eine Landtagsfraktion dieser Auffassung angeschlossen.

Über eine - auf dem Westfälischen Archivtag in Detmold leider unterbliebene - Diskussion würde ich mich freuen.
(In Detmold stellten leider nur ein Kollege aus Niedersachsen und ich kritische Fragen.)

Mit freundlichen Grüßen,

Vinzenz Lübben M.A.


Auch wenn ich für freieren Zugang wäre, ist die Position von Herrn Lübben meines Wissens archivrechtliche Communis opinio.



Foto: SamZidat, http://twitpic.com/2q8es

Weitere Bilder auf Twitpic: http://twitpic.com/tag/stadtarchiv

http://www.historischesarchivkoeln.de

Nur zwei Wochen nach dem ersten Treffen haben wir einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Köln abschließen können, der die rechtliche Grundlage für den Ausbau des digitalen Historischen Archivs Köln bietet.

Der Kooperationsvertrag erlaubt allen Unterstützern des Stadtarchivs Kopien und digitale Bilder in dieses Archiv einzustellen. Darüber hinaus regelt der Kooperationsverstrag die enge Zusammenarbeit und anschließende Übergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln unter Wahrung des Portalcharakters als ein offenes Bürgerarchiv.

Eingedenk der außerordentlichen Situation war dies nur möglich, weil alle Beteiligten von der Tragweite und dem Nutzen dieser Initiative für das Historische Archiv der Stadt Köln überzeugt sind.

Wörtlich heißt es im Kooperationsvertrag:

§ 2 Abs. 2: “Das Historische Archiv erlaubt jedem Nutzer, der sich mit seinem bürgerlichen Namen registriert hat, in das Portal seine Bestände an Vervielfältigungen und Abschriften entsprechend der Archivsystematik einzutragen und – falls vorhanden – in digitaler Form einzustellen. Das Einstellen ist keine Publikation des Nutzers im Sinne der Entgeltordnung des Historischen Archivs der Stadt Köln.”

§ 2 Abs. 5 “Das Historische Archiv beansprucht an einem Teil der Archivgüter Verwertungsrechte gemäß UrhG. Diese Archivgüter werden auf dem Portal gesondert gekennzeichnet und unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-NC, d. h. Namensnennungspflicht und keine kommerzielle Nutzung möglich, eingestellt.”

§ 2 Abs. 6 “prometheus e. V. und die Abt. Landesgeschichte weisen die Nutzer der Datenbank darauf hin, dass für jede über die Einstellung von Archivgütern hinausgehende weitere Nutzung die Entgeltordnung des Historischen Archivs der Stadt Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung findet.”

§ 6 Abs. 5: “Im Falle der Beendigung dieses Kooperationsvertrages wird das Historische Archiv die Initiative „Das digitale Historische Archiv Köln“ in einem eigenen Digitalisierungsprojekt unter Verwertung der bis dahin erzielten Ergebnisse weiterführen und den Charakter des unter §2 beschriebenen Portals bewahren.”


Glückwunsch! Daran kann man eigentlich nicht herummäkeln.

Gemeinfreies (Reproduktionen von gemeinfreien 2-D-Vorlagen) wird hoffentlich gemeinfrei bleiben. Mit CC-BY-NC kann man hinsichtlich geschützter Fotos leben, auch wenn das Bundesarchiv und die Fotothek weiter gegangen sind.

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2009_04_01_archive.html#6259633307676463401

Das Hochschularchiv Aachen wird mit ca. 8 Personen nächste Woche Di-Do an einer Nachmittagsschicht im EVZ mitwirken.

Aus der FR-Besprechung (Link): " ....Denn dass die Qualität mit den Gästen fallen kann, ist in dieser Folge zu bewundern am Beispiel des Schauspielers Martin Semmelrogge, den Krömer nicht recht zu fassen bekommt.
In solchen Situationen kommt Krömer aber wohl zugute, dass er sich in seinen 17 Bühnenjahren ein Archiv an scheinbar spontanen Reaktionen zugelegt hat. Und so fragt er Semmelrogge einmal, als der versucht, selbst witzig zu sein: "Wer verscheißert hier eigentlich wen?" Für die Ausstrahlung um Mitternacht reicht es auf die Art immer noch. Und zwar dicke. ...."

1) Jochen Rath, Bernd Wagner und Katja Weimer vom Stadtarchiv Bielefeld berichten von der Einsturzstelle in Köln:
http://www.nw-news.de/lokale_news/bielefeld/bielefeld/2881864_Bielefelder_bergen_Akten_in_Koeln.html?em_index_page=1

2) Rhein-Sieg-Kreis: Berichte zur Rettung:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/725601.html
http://www.bild.de/BILD/news/2009/04/02/einsturz-drama-koeln/schimmelgift-gefaehrdet-helfer.html

" .... Mariele Millowitsch, Tommy Engel, Cordula Stratmann, Gerd Köster und Wolfgang Niedecken ließen sich nicht zweimal bitten: Sie werden für ein Plakat auf der Severinstraße posieren, zusammen mit sechs Händlern aus dem Veedel. ...."Ein weitere Aktion für die Severinstraße in Köln, nachdem die Kölner Mundart-Band "De Familich" bereits eine Charity-Single veröffentlicht, deren Erlös den Betroffenen der Häusereinstürze zugute kommt
Quelle:
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/promis-werben-fuer-die-severinstrasse_artikel_1235811459389.html

SpOn widmet sich dieser britischen Richtung der Archäologie: " ..... Wenn wir jetzt nicht dokumentieren, welche Spuren die Aktivisten in der Landschaft hinterlassen haben, werden diese Informationen verlorengehen und mit ihnen die Möglichkeit zur Dokumentation des Widerstandes."
Eines seiner Projekte führte ihn mit US-Kollegen in die Wüste von Nevada. Etwa hundert Kilometer nordwestlich von Las Vegas hatte sich dort von 1983 bis 2000 ein buntes Trüppchen zusammengefunden: Aussteiger, Atomgegner, Überlebende der Atombombenabwürfe über Japan, ehemalige sowjetische Anti-Atom-Aktivisten und einheimische Indianer. Sie alle protestierten gegen die US-Atomtests in der Mojave-Wüste. Um das Protestcamp herum ist der Wüstensand deswegen voll von Skulpturen. Die Atomgegner haben sie aus dem einzigen Material geformt, das der karge Ort in Massen hergibt: sonnendurchglühter Stein. Aus ihn formten die Demonstranten Peace-Zeichen und Friedenstauben, sie verewigten sich mit Graffiti und Piktogrammen an den Wänden eines Tunnels unter dem Highway 95.
"Es ist schon seltsam", sagt Schofield. "Diese Steinskulpturen und Wandmalereien unterscheiden sich kaum von denen, die Menschen in der Steinzeit geschaffen haben. Und wer weiß, vielleicht waren auch ihre Motive ähnlich."
John Schofield widmete sich auch einem alten Ford Transit - s. Cambridge Archaeological Journal (2009), 19 : 1-28.
Quelle:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,616536,00.html

Link zur FAUST-Datenbank für personenbezogene Bestände:
http://faust.comdok.de

Link zum Archiv:
http://www.fnst-freiheit.org/webcom/show_article.php/_c-521/_lkm-1350/i.html
Dank an thomas_mergen !

Thanks to everyone who responded with suggestions of tutorials. I've put
together a fine list for the interested party.

In case anyone is interested, here is my list:

http://aabc.bc.ca/aabc/toolkit.html

http://www.statearchivists.org/arc/bace/index.htm

http://www.archivists.org/catalog/pubDetail.asp?objectID=217

http://www.archivists.org/catalog/index.asp?keywordID=88

http://www.archives.nysed.gov/a/records/index.shtml

http://www.archives.nysed.gov/a/publications/index.shtml

"Starting an Archives" by Elizabeth Yakel,
http://www.amazon.com/Starting-Archives-Elizabeth-Yakel/dp/0810828642

"Taming the Paper Tiger at Work", by Barbara Hemphill

"Organizing Archival Records: A Practical Method of Arrangement and
Description for Small Archives Second Edition" by David Carmicheal
www.altamirapress.com

http://www.aaslh.org/basicsofarchives.htm

The Georgia Archives has some online info about caring for documents,
http://www.sos.ga.gov/archives/how_may_we_help_you/care_for_records/defa
ult.htm

Courtney Chartier
Processing Archivist
Morehouse College Martin Luther King, Jr. Collection
Robert W. Woodruff Library of the Atlanta University Center
From Archives List

" .... Im Historischen Archiv der Stadt Köln ist zehn Mal mehr Schriftgut sicherungsverfilmt worden als bisher angegeben. "Es sind 6.396 Filme mit zehn Millionen Einzelaufnahmen", bestätigte eine Sprecherin des zuständigen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Köln der taz. Fünf Tage nach dem Einsturz des Archivs hatte das BBK bekannt gegeben, dass 638 Filme mit 1,15 Millionen Aufnahmen sicher in einem Stollen im Schwarzwald lägen. .....
Die Liste der Filme liegt der taz vor. Tatsächlich weist die Verfilmung ab dem Stichjahr 1815 große Lücken auf. Nur das Schriftgut zentraler Einrichtungen wie des Oberbürgermeisters, Protokolle und Beschlussbücher des Rates sowie Gruppen von Schulakten sind dicht belegt. Hinzu kommen knapp 30 ältere Nachlässe, darunter diejenigen des Reichskanzlers Wilhelm Marx und des Sammlers Ferdinanz Franz Wallraf sowie die berühmte Sammlung zum Komponisten Jacques Offenbach. Die letzte, noch nicht im Barbarastollen angelangte Charge besteht aus 10 Filmen mit 20.500 Aufnahmen von Akten des Oberbürgermeister-Büros. ..."

Quelle:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/viele-koelner-akten-doch-gerettet/ (URL korrigiert, kg)

Auch in Köln hat man heute Mikrofilme gerettet:
" ..... Mehr als ein Drittel des verschütteten Archivguts hat die Feuerwehr bisher unter den Trümmern des eingestürzten Stadtarchivs hervorgezogen: zwölf von insgesamt 30 Regalkilometern Schriftgut. .....
Am Donnerstag fanden die 60 Helfer von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk in teils stark verbogenen Metallschränken mehrere tausend Aluminiumdosen mit Microfilmen, auf denen verschiedene Dokumente gespeichert sind. Fast alle Filme sind nach Aussagen der Feuerwehr unversehrt. Feuerwehrsprecher Daniel Leupold schätzt, dass die Aufräumarbeiten in der Severinstraße noch ungefähr zwei Monate dauern könnten. ....."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1238667472829.shtml

http://www.landeshauptarchiv-brandenburg.de/FilePool/NewsletterArchiv4_2009.pdf

Mit Programm des regionalen Archivtags.

"Die Landesbibliothek als Copyshop"

http://www.boersenblatt.net/314659/

Ulmer meint, mit dem Vorgehen der UB Darmstadt sei das Lehrbuch in Deutschland tot.

In § 52b UrhG sind aktuelle Lehrbücher und Lehrbücher, die parallel elektronisch angeboten werden, nicht ausgenommen. So Harald Müller in INETBIB:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38682.html

Auch ich habe Ulmer in INETBIB erklärt, dass ich keinen Rechtsverstoß sehe:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38697.html

Zu den USA vgl. etwa

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/students-campaign-for-oa-textbooks.html

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/07/more-on-open-textbooks.html

Und viele andere Einträge zu "textbooks" ebd.

UPDATE:

Bei dem LG Frankfurt wurde eine einstweilige Verfügung gegen die ULB Darmstadt beantragt. Mehr dazu:

http://shorttext.com/6klsyvf

Zu Steinhauers Stellungnahme
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/04/02/drei-fragen-52b-urhg-5877936/
siehe meine Replik in INETBIB
http://shorttext.com/ow99nov

Weiteres UPDATE:

http://tudigilehrbuch.ulb.tu-darmstadt.de/information.html

Entgegen meiner Annahme gibt es kein Gesamt-PDF, sondern PDFs für einzelne Kapitel. Die Studenten werden belehrt: "Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Vervielfältigen oder Weiterverbreiten der digilehrbücher verboten ist."

Das sieht nun doch schon etwas anders aus, denn ein einzelnes Kapitel könnte ohne weiteres unter § 53 UrhG fallen.+

M. Ulmer © Ferdinando Iannone (via Börsenblatt aaO)

KOMMENTARFUNKTION GESCHLOSSEN

Hier ist kein Forum für persönliche Angriff gegen mich oder für unsachliche Beiträge gegen Open Access. Archivalia ist pro Open Access, da ich als verantwortlicher Administrator, der vor Gericht den Kopf hinhalten muss und hingehalten hat, für Open Access bin.

Matthias Ulmer (anonym) meinte am 2. Apr, 13:18:
Ich weiß, Herr Graf, dass Sie keinen Rechtsverstoß sehen. Aber heißt das, dass dann auch keiner vorliegt? Oder heißt das nicht viel mehr, dass es offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt?

Es geht um zwei Themen:

1. das Digitalisieren trotz offensichtlichem angemessenen Angebot. Hier muss ganz offensichtlich ein Urteil her, denn das gemeinsam einmal Vereinbarte wird als nicht mehr gültig betrachtet. Also muss geklärt werden, was das Gesetz meint.

2. das ungehinderte Vervielfältigen aus USB Sticks in der Bibliothek. Das schreiben Sie selbst in dem oben genannten Link: die Vereinbarung sah das ganz eindeutig nicht vor. Und auch das Gesetz sieht das nicht vor. Eine Ableitung wie sie sie als denkbare Begründung aus 53 skizzieren ist für einzelne Zwecke, wohl aber kaum für die Top 100 der Lehrbücher annehmbar. Sehr sicher waren SIe sich in diesem Punkt ja selbst nicht.

Wenn die Gerichte unserer einstweiligen Verfügung und der anschließenden Klage Recht geben, werden Sie sich dann für Ihre Überschrift "Ulmer hetzt..." entschuldigen?

KlausGraf antwortete am 2. Apr, 13:28:
Ganz sicher nicht
Sie haben sich ja auch nicht bei Herrn Müller für Ihren ekelhaften Anwurf, er habe das Urheberrecht gebrochen, entschuldigt. Später war dann die Diskussion über Ihr Machwerk ganz OK.

Natürlich hetzen Sie, indem Sie unsachlich und polemisch argumentieren, die Rechtslage manipulierend darstellen.

Ad 1: Wenn ich das richtig sehe, bestand zum Zeitpunkt der Digitalisierung noch kein funktionsfähiges Angebot. Und nur darauf kommt es an, wenn es nach der Vereinbarung geht.

Ad 2: Die Bibliothek haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Und es ist alles andere als sicher, dass eine Gesamtkopie des Ebooks zu wissenschaftlichen Zwecken unzulässig ist.
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deep-listening (anonym) meinte am 2. Apr, 14:29:
Hetze?
Berechtigte Kritik an einer Sache, auch die Kritik an einer Kritik, ist das eine, die Sprache derselben das andere. Mich stört, Herr Dr. Graf, dass Sie mittlerweile den Begriff "Hetze" ("hetzen") so selbstverständlich als Passpartout-Begriff (und Überschrift) Ihrer Kritik an jedem open-access-Zweifler verwenden. Ein wenig historisches Sprachbewußtsein kann nie schaden: Unter "Hetze" ist etwas anderes zu verstehen als das, was Sie zwischenzeitlich hier und da und allenthalben in den Debatten auszumachen glauben.

Wikipedia meint:
"Als Hetze (kein Plural) im gesellschaftlichen Sinn bezeichnet man unsachliche und verunglimpfende Äußerungen zu dem Zweck, Hass gegen Personen oder Gruppen hervorzurufen, Ängste vor ihnen zu schüren, sie zu diffamieren oder zu dämonisieren.

Historisch bedeutsam ist vor allem die Judenhetze der Nationalsozialisten, die die schrittweise Ausgrenzung der Juden aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland mit sorgfältig durchdachten Mitteln der Propaganda vorantrieb.

In der DDR gab es die Straftatbestände der so genannten „Boykotthetze“ bzw. „staatsfeindlichen Hetze“, die in Wirklichkeit für die (pseudo-)rechtsstaatliche Verteidigung der herrschenden Politik gegenüber ganz allgemein opponierenden Äußerungen standen.

published on Salon Jewish Studies Blog ( http://board-js.blogspot.com/2009/03/summary-cologne-archives-collapse-xii.html)

Operation Head Quarter and Center for Rescue at the scene (Erstversorgungszentrum) report success (Press service city of Cologne March 31, 2009 via Archivalia)
Four weeks after intensive recovery and rescue work at the collapsed Cologne Historical Archive (CHA), a measurable success shows.
There will be more documents rescued from the rubble than assumed before. The fire department carted off 5.224 tons of rubble on 371 truck loadings yesterday. The staff of the CHA (Erstversorgungszentrum) reported that seven (shelf) km of material had been recovered at the scene.
Together with three (shelf) km stored in the cellar of the Friedrich-Wilhelm-Gymnasium and one (shelf) km stored in the not collapsed part of the cellar, 11 (shelf) km archive inventory survived so far. Before the collapse, the CHA building hosted 30 (shelf) km material.
The recovered material is in most different condition. Priority is the restoring „first aid“ and the appropriate storage until the recovery work is finished. Many volunteers from all over Germany did and still do valuable work on this which will be needed in the following months.
The City of Cologne considers preferred experts like archivists, conservators and related fields. An appropriate restoration can only be done in future times.

Im Kulturzentrum "Les Champs Libres" befinden sich das Musée de Bretagne, der Espace des Sciences mit Planetarium, die Stadtbücherei und Räume für zahlreiche Ausstellungen.

Die Stadtbibliothek bewahrt als Teil des Kulturellen Erbes zahlreiche illuminierte Handschriften, die derzeit digitalisiert werden.

Derzeit stehen etwa 2000 Abbildungen aus folgenden Mss. zur Verfügung, vgl.

http://www.bibliotheque-rennesmetropole.fr/77967461/0/fiche___pagelibre/

- Bible en Latin, XIIIème siècle (MS0002)
- Expositio in Proverbia par Bède le Vénérable, XI ou XIIème siècle (MS0014)
- Psautier d'York, XVème siècle (MS0022)
- Lectionnaire pour les dimanches et fêtes, à l'usage d'une église bretonne, XVème siècle (MS0023)
- Livre de choeur, XVIème siècle (MS0025)
- Livre d'heures à l'usage de Dol, XVème siècle (MS0028)
- Livre d'heures de la Mandardière, XVème siècle (MS0031)
- Livre d'heures à l'usage de Bayeux, XVème siècle (MS0032)
- Livre d'heures de la famille d'Epinay, XVème siècle (MS0033)
- Livre d'heures de Catherine de Rohan et de Françoise de Dinan, XVème siècle
(1ère partie, MS0034bis - 2ème partie, MS0034 - Feuillet isolé MS0034ter)
- Le livre du gouvernement des princes par Gilles de Rome, XVème siècle (MS0153)
- Le Roman de la Rose, XIVème siècle (MS0243)
- Les Romans de la table ronde, XIIIème siècle (MS0255)
- La Légende Dorée, XIVème siècle (MS0266)
- Les planches extraites de la « Description historique, topographique et naturelle de l'ancienne Armorique » par Christophe Paul de Robien, XVIIIème siècle (MS0310-312)
- Charte conférant le duché de Molina et ses dépendances à Bertrand du Guesclin, XIVème siècle (MS0528)
- Recueil encyclopédique, XIVème siècle (MS0593)
- Livre d'heures de la famille de Pontbriand, XVème siècle (MS1219)
- Pontifical en latin d'Yves De Mayeuc, XVIème siècle (MS1278)
- Psautier de Rennes, XVème siècle (MS1437)
- Livre d'heures de Prigent de Coëtivy, XVème siècle (MS1511)
- Livre d'heures de Jean de Montauban, XVème siècle (MS1834)
- Livres d'heures, XVème siècle (MS0027 et MS0029)

Derzeit wird digitalisiert:
- Livre d'heures de Béatrice de Rieux, XVème siècle (MS2044)

Als nächstes:
- Commémoration de la mort d'Anne de Bretagne, XVIème siècle (MS0332)

Zugriff auf die Digitalen Sammlung der Bibliothèque de Rennes Métropole via
http://sged.si.leschampslibres.fr/

Recherche avancée anklicken, dort auf Images Bibliothèque, am einfachsten Suche über Inventarnummer (s.o.), geht auch über die freie Suche (Recherche libre sur ...). Durch Klicken auf die booleschen Operatoren rechts unter "Recherche en cours" kann man "et" in "ou" oder "sauf" umwandeln.

Leider ist die Präsentation der Handschriften nicht sehr ansprechend. Die im Web angebotenen Bilder sind nur von mittlerer Auflösung (typischweise 1000*1300 Pixel, jpeg, 300...800K), aber wenigstens nicht durch Wasserzeichen verunziert. Man kann sie einzeln oder auf einem Tableau gesammelt herunterladen. Die Verwendung ist mit einem Verweis auf die Quelle und den Titel des Bildes gestattet. Eine Beschreibung der Handschriften ist nicht beigegeben, man findet nur knappe bibliographische Nachweise hierzu (als Kurztitel). Immerhin sind die einzelnen Abbildungen verschlagwortet, es gibt in den Metadaten zu jedem Scan knappe Angaben zu Entstehungszeit, Bildinhalten, Typologie der Abbildung, Trägermaterial, Technik der Buchillustration, etc.


" ..... Weil vieles zudem auch noch verschimmelt ist, müssen die Helfer Sicherheitskleidung und Mundschutz tragen. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Siegburger Stadtarchivarin Andrea Korte-Böger an, die ebenfalls in Porz im Einsatz war: Schutzanzüge, Handschuhe und Atemmasken "sind die billigsten und schlechtest sitzenden, die es gibt". "
Der Frühlingseinbruch dürfte die Schimmelbildung noch verstärken.
Quelle:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=575550

via SamZidat. Danke!

http://webapps.fundp.ac.be/moretus/igalerie/

Darunter auch eine Inkunabel und eine lateinische Handschrift.

Update: Siehe nun
http://neptun.unamur.be/

The Archives and Modern Manuscripts Program at the History of Medicine Division, National Library of Medicine is pleased to announce the release of a new digital archive of court case summaries published as the Food and Drugs Act Notices of Judgment.

http://archive.nlm.nih.gov/fdanj/

The collection is a digital archive of the notices judgment for products seized under authority of the 1906 Pure Food and Drug Act and the 1938 Food, Drug, and Cosmetic Act. The NJs are resources in themselves, but also lead users to the over 2,000 linear foot collection of the evidence files used to prosecute each case. These files include materials such as correspondence, lab results, photographs, and product samples and labeling. This collection offers insight into U.S. legal and governmental history, as well as the evolution of clinical trial science and the social impact of medicine on health. The legal history of some of our best-known consumer items of today, such as Coca Cola, and companies like Merck Pharmaceuticals, can be traced in the collection.



http://www.perlentaucher.de/blog/26_thomas_huerlimann:_mein_copyright

Will die FAZ gegen Zitate aus ihren Artikeln vorgehen, muss sie Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte sein. Bei Zeitungen fallen diese aber im Zweifel an den Autor mit dem Erscheinen zurück: § 38 UrhG. Hat ein freier Autor keine Rechteabtretung unterschrieben (das dürfte die Regel sein), kann die FAZ gegen Nachdruck oder zu langes Zitat nicht vorgehen.

Daher gibt es jetzt ein Zitat aus dem FAZ-Artikel von Thomas Hürlimann:

Unsere Urahnen verbrachten nur die Winter im Tal, übersömmert wurde auf den Alpen, und zwar auf verschiedenen Höhenlinien, in verschiedenen Höhlen. Sie waren zugleich sesshaft und beweglich - nur für Gott, sonst für keinen zu greifen. Bergler.

Ver-Bergler. Denn das Horten, das Nach-innen-Schaffen war ihr Leben, ihre Leidenschaft. Unsere schönsten Sagen erzählen von den Kathedralen und Palästen im Innern der Gebirge, gar von einem Kristallvenedig mit Gold- und Silberkanälen. Später, in der Reformation, wurde der Drang nach innen zum Wahn. Man denunzierte die Außenwelt als äußerlich und kratzte die Bilder von den Wänden. Damit war die Ver-Bergler-Mentalität ins Flachland vorgedrungen, an den Genfer und an den Zürichsee, wo sie von Calvin und Zwingli in zwei Gebote gefasst wurde: Du sollst dem kargen Boden möglichst viel abgewinnen. Und was du gewonnen hast, sollst du in deiner Höhle (Kasse, Kassette) einschließen, auf dass dein Glanz leuchte wie ein Kristall, aber nur im Dunkel der Höhle (des Banksafes) und im Auge deines Gottes.

http://www.boersenblatt.net/314539/

Wer weiss, wie lange es die Volltexte der von Hans-Jörg Uther herausgegebenen CD "Deutsche Märchen und Sagen" (meine Besprechung: http://archiv.twoday.net/stories/5589438/ ) kostenfrei bei http://www.zeno.org (unter dem jeweiligen Autor) gibt. Daher weist eine neue Wikisource-Seite zusätzlich Digitalisate nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Deutsche_M%E4rchen_und_Sagen_%28Hans-J%F6rg_Uther%29


Eine Themenseite bei Wikisource:

http://de.wikisource.org/wiki/Adel


FAZ

http://www.murnau-stiftung.de/

Die Bergungsarbeiten am Kölner Waidmarkt, wo am 3. März das Historische Archiv einstürzte, kommen schneller voran als gedacht. Gestern zog die Feuerwehr Zwischenbilanz: 5224 Tonnen Bauschutt wurden in 371 Lkw-Ladungen abtransportiert. Die Severinstraße ist nahezu komplett geräumt, in zwei bis drei Wochen könnte das U-Bahn-Bauwerk vom Schutt befreit, bis Ende Mai die Bergung oberhalb des Grundwasserspiegels abgeschlossen sein. Die Mitarbeiter des Erstversorgungszentrums des Historischen Archivs melden, am Unglücksort sieben laufende Kilometer an Archivalien gesichert zu haben, so dass mit den drei Kilometern im Keller des Friedrich Wilhelm Gymnasiums und dem einen, der im standfesten Keller des Verwaltungstrakt untergebracht war, elf der dreißig Regalkilometer gerettet sind. "Die geborgenen Materialien befinden sich allerdings", so die Stadt, "in einem sehr unterschiedlichen Erhaltungszustand." aro.

F.A.Z., 02.04.2009, Nr. 78 / Seite 29

http://septentrio.blogspot.com/2009/04/man-findet-also.html


http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/structure/207967



See also

http://www.museumofhoaxes.com/hoax/Hoaxipedia/Swiss_Spaghetti_Harvest/

http://news.bbc.co.uk/onthisday/hi/dates/stories/april/1/newsid_2819000/2819261.stm

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/971/463578/text/

Der Archivar gilt vielen als ein leicht sonderbarer Kauz, der in finsteren Löchern zwischen Spinnweben und Staubwolken einer Tätigkeit nachgeht, die wiederum nur sonderbaren Käuzen nützt. Wer solche Vorurteile pflegt, ist womöglich der Meinung, das alte Zeug, das in Archiven eingemottet ist, habe nichts mit der Gegenwart zu tun. Als Forschungsmaterial für Historiker möge es dienlich sein, ansonsten könne man es getrost vergessen.

Weishaupt, Karin (2009): Freier Zugang und Qualität – kein Widerspruch! Etablierte Strukturen des Wissenschaftssystems behindern die Durchsetzung von Open Access. Internet-Dokument. Gelsenkirchen: Inst. Arbeit und Technik. Forschung Aktuell, Nr. 04/2009

http://www.iat.eu/forschung-aktuell/2009/fa2009-04.pdf

Etablierte Strukturen des Wissenschaftssystems
behindern die Durchsetzung innovativer
Publikationsformen und müssen kritisch
hinterfragt werden.
_ Open-Access-Zeitschriften können sich nur
schwer etablieren, weil ihnen meist der Impact
Factor fehlt, vor allem in Deutschland.
_ Aus der Erscheinungsform einer Zeitschrift können
keine Rückschlüsse auf ihre Qualität gezogen
werden; Open-Access-Zeitschriften praktizieren
überdurchschnittlich oft Begutachtungsverfahren.
_ Aber sowohl der Impact Factor als auch das
Begutachtungsverfahren sind inzwischen aufgrund
ihrer eklatanten Mängel heftig umstritten
und werden elektronischen Publikationen nicht
gerecht.

Vollständiges Taschenbuch der Münz- Maass- und Gewichtsverhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze. Von Christian Noback, Friedrich Eduard Noback. Veröffentlicht von F. A. Brockhaus, 1851
Teil 1: Aachen - Pest
http://books.google.de/books?id=GIMBAAAAQAAJ
Teil 2: Petersburg - Zwoll + Nachträge
http://books.google.de/books?id=KEpTAAAAMAAJ

Dissertation von Uwe Thomas Müller

http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?id=29636

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,616640,00.html

Siehe auch:

http://archiv.twoday.net/search?q=neidstein
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Neidstein


Foto: Klaus M. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

http://www.augias.net/doc/koeln2da.pdf

http://www.az-web.de/lokales/aachen-detail-az/849422?_link=&skip=&_g=Neues-Image-fuer-das-Stadtarchiv.html

Ich kommentier das aus kollegialen Gründen nicht.

Heute wurde in der 3sat-Sendung "kulturzeit" die sechsteilige Reihe "Köln reloaded" angekündigt, die ab dem 24. April Kölner Archivschätze präsentieren wird.
Link:
http://www.3sat.de

" .... Im Oktober vergangenen Jahres durchsuchten die Landeskriminalämter fast aller Bundesländer Privat- und Büroräume in ganz Deutschland. Die Ermittler beschlagnahmten Dutzende Computer, Mobiltelefone und andere Datenträger. Im Zuge der Razzia sollen die Beamten auch auf ein Archiv der bereits seit 15 Jahren verbotenen "Wiking-Jugend" (WJ) gestoßen sein, offenbar am Wohnsitz des früheren WJ-Führers und nun auch in der HDJ aktiven Neonazi-Anwalts Wolfram Nahrath in Brandenburg. ....."
meldet SpOn

"Regisseur Dieter Dorn spricht über seinen zehnten Botho Strauß und die Uraufführung von "Leichtes Spiel" am Residenztheater.

SZ: Das Stück trägt den Untertitel "Neun Personen einer Frau". Welche Frau lag Ihnen am nächsten, als Sie das Stück vorlasen?
Dorn: Das kann man so nicht sagen. Es gibt in dem Stück so ungeheuer viele spannende Aspekte. Ich half mir von Anfang an mit der Vorstellung, dass das Ganze ein Kaleidoskop sei. Aus dem Ensemble bekam ich dann eines geschenkt - offenbar hatte ich den Begriff auf den Proben häufiger verwendet. Also: Es geht darum, dass sich eine Konstellation durch geringe Bewegungen ständig verändert. Es ist ein Spiel mit dem immergleichen Material. Ein leichtes Spiel - das wäre zumindest meine Aufgabe.
SZ: Ergeben die neun Frauen zusammen eine?
Dorn: Das sind verschiedene Aspekte und Biographien, die nicht weiter verfolgt werden. Strauß zeigt einfach verschiedene Möglichkeiten.
SZ: Aber dennoch schreitet das Alter der Frau von Szene zu Szene fort; am Ende sitzt das späte Mädchen in einem Archiv, einer Bibliothek. Die Leben der anderen scheinen Literatur geworden zu sein.
...."

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/966/463573/text/

" ..... Georges Adéagbo überzieht einige Räume des Österreichisches Museum für angewandte Kunst /Gegenwartskunst
in Wien mit Materialien zur Kolonisation und zur Geschichte der Kolonisierten.
Wände und Böden in der Galerie und in einzelnen Räumen der Schausammlung tragen Adéagbos Fundstücke, werden zur Folie für sein, je um Spezifika des speziellen Orts angereichertes Archiv. Das kann aus Büchern bestehen, Zeitungsausschnitten, abgelegten Gebrauchsgegenständen oder "kolonialisierten Objekten". Sowohl das Bespielen des Museumsraums selbst als auch das Einbeziehen von als "Stammeskunst" inventarisierten Objekten kommt dabei einer Wiederaneignung, einer nochmaligen Inbesitznahme gleich. ...."

Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=1237228854058
Link zum Museum:
http://www.mak.at/

" ..... Die Bestände des Klosterarchivs umfassen etwa einen Laufkilometer, reichen bis ins 10. Jahrhundert zurück und gehören somit zum bedeutendsten Kulturgut der Schweiz. Neben über 2700 Pergamenturkunden beinhaltet das Archiv vor allem Verwaltungsschriftgut, Nachlässe, Pläne und Karten, Fotografien. Informationen zum Klosteralltag, zum Schulbetrieb, zur Pferde- und Viehzucht finden sich ebenso wie zum Leben und Wirtschaften im Dorf Einsiedeln und den weit über die Region verstreuten Einsiedler Besitzungen in der Schweiz und im nahen Ausland. ....."
Quelle:
http://www.kipa-apic.ch/index.php?pw=&na=0,0,0,0,d&ki=193452

" .... Der 1953 geborene Post studierte Geschichte, Germanistik und Pädagogik in Mainz. Er war von 1987 bis 1993 im Hauptstaatsarchiv Hessen in Wiesbaden tätig, bevor er nach Weimar wechselte. Dort leitete er die neueren Bestände, bis er 2002 in die Zentralabteilung berufen wurde. ...."
Quelle: http://www.stz-online.de/nachrichten/thueringen/thueringen/art2935,915374

" ....."Aida" dokumentiert rechte Umtriebe und wurde prämiert - der Innenminister hält Verein für linksextremistisch.
In dem am Montag von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2008 taucht Aida in der Liste linksextremistischer Gruppen unter der Rubrik "beeinflusste Organisationen" auf. Ein Begründung dafür wird in dem 248-seitigen Bericht nicht genannt. Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher Herrmanns, dass die "Protagonisten" des Vereins "seit Jahren" als Extremisten bekannt seien. Zudem verweist er auf Links, die von der Aida-Homepage auf Seiten von extremistischen Gruppen führten. Im Bericht ist eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Hunderten Links- und Rechtsextremisten am Rande eines Aida-Vortrags beschrieben. Es wird aber nicht behauptet, dass es Aida-Mitglieder gewesen seien, die Steine auf Polizisten warfen. ...."

Bernd Kastner berichtet in der Süddeutschen.

Einsatzleitstelle und Erstversorgungszentrum melden Erfolge

Nach vier Wochen intensiver Bergungs- und Sicherungsarbeiten am eingestürzten Historischen Archiv zeigt sich ein sicht- und messbarer Erfolg dieses Kraftakts. Es ist abzusehen, dass die Einsatzkräfte mehr Archivalien aus dem Schuttberg retten können, als zunächst angenommen wurde. Die Feuerwehr ließ bis gestern 5.224 Tonnen Bauschutt in 371 LKW-Ladungen abtransportieren. Die Mitarbeiter im Erstversorgungszentrum des Historischen Archivs melden, dass sie an der Unglückstelle sieben laufende Kilometer Archivgut geborgen haben.

Mit den drei Kilometern, die in den Kellerräumen des gegenüberliegenden Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums untergebracht waren, und dem einen Kilometer im nicht abgestürzten Keller unter dem Verwaltungstrakt des Archivgebäudes kommen also insgesamt elf Kilometer zusammen. Das Historische Archiv beherbergte vor dem Einsturz rund 30 Regalkilometer Archivgut.

Die geborgenen Materialien befinden sich allerdings in einem sehr unterschiedlichen Erhaltungszustand. Vorrangig bis zum Abschluss der Bergungsarbeiten ist ihre restauratorische Erstversorgung und sachgemäße Lagerung. Hierbei leisten ehrenamtliche Helfer aus allen Teilen Deutschlands wertvolle Arbeit, die wegen der zu bewältigenden Mengen auch in den folgenden Monaten noch dringend benötigt wird. Die Angebote von Helfern mit Fachkenntnissen, wie Archivare, Restauratoren oder verwandte Berufsbilder, berücksichtigt die Stadt Köln bevorzugt. Eine fachgerechte Restaurierung kann erst in einem weiteren Schritt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03132/

Die Österreichische Nationalbibliothek verfügt über ein umfangreiches Archiv an Verwaltungsakten, das bis zur Bestellung des ersten kaiserlichen Bibliothekspräfekten Hugo Blotius im Jahr 1575 zurückreicht.

Seit 1. März 2009 steht allen BenützerInnen eine Online-Datenbank zu den Inhalten des Hausarchivs zur Verfügung. In gewohnter Qualität können vergleichbar den Bibliothekskatalogen gezielte Abfragen nach Einzelakten mittels Schlagwortsuche formuliert werden. Darüber hinaus gibt ein Abstract zu jedem Einzelakt eine kurze Übersicht über den Akteninhalt.

Derzeit sind die Bestände für die Jahre 1575 bis 1908, 1920 bis 1924, 1938 bis 1941 sowie ein Sonderbestand zum Themenbereich Vermögensentzug und Restitution in der NS-Zeit komplett erfasst. An der Erweiterung der Datenbank wird laufend gearbeitet.

Die Archivdatenbank:
http://aleph.onb.ac.at/F?func=file&file_name=login&local_base=ARCH

Quelle: http://www.onb.ac.at/services/presse_17495.htm

Meine Quelle:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=1221

Irene Blasczyk und Maarten van Driel, Gelders Archief Arnhem, helfen in Köln und wollen hier bloggen.

http://archivists.wordpress.com/2009/03/31/cooperation-between-archives-in-the-eu/

See also
http://www.apenet.eu/

" Die Trauer um die Toten, das Entsetzen über den Verlust unwiederbringlicher Kulturschätze und Dokumente und der Streit um die politische Verantwortung: In dieser Reihenfolge beschäftigte die Katastrophe des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs all diejenigen, denen so etwas wie ein kollektives Gedächtnis einer Stadt eines Landes etwas bedeutet. 65.000 Urkunden, 26 Regalkilometer Akten, 500.000 Fotos, 780 Nachlässe die Zeugnisse der Identität einer Kultur: in eine Grube gerutscht.
Der „Hydraulische Grundbruch“, so die desaströse Diagnose aus der Terminologie der Wasserbauingenieure wird viele noch lange beschäftigen: Im gleichen Maße, wie Archivare, Wissenschaftler und Restauratoren zu einem verzweifelten Wettlauf gegen die Zeit angetreten sind, beschäftigen Philologen die Sorge um die digitale Erinnerungskultur einer Gesellschaft.

Es diskutieren:
Manfred Osten, Kulturhistoriker
Prof. Ralf Schnell, Leiter des Herausgebergremiums des Heinrich-Böll-Nachlasses (Universität Siegen)
Dr. Robert Fuchs, Restaurator
Dr. Ulrich Fischer, stellv. Leiter des Historischen Archivs Köln"


Quelle:
http://www.wdr3.de/forum/details/artikel/-d06c82f449.html

"Seit am 03.03.09 das Kölner Stadtarchiv eingestürzt ist, sind Archivleiterin Brigitte Schmidt-Czaia und ihre Mitarbeiter im Dauereinsatz. Atempausen gibt es kaum. .....Noch ist alles etwas provisorisch in ihrem neuen Büro im Stadthaus Köln-Deutz. Stühle für Gäste gibt es keine. Trotzdem ist Amtsleiterin Brigitte Schmidt-Czaia froh, überhaupt einen neuen Standort mit Rechner, Telefon und Vorzimmer zur Verfügung zu haben - auch wenn das nur eine Übergangslösung ist.
Den schönen Ausblick über das rechtsrheinische Köln kann sie kaum genießen. Denn seit Wochen besucht Schmidt-Czaia Pressekonferenzen und gibt Interviews. Dazwischen muss sie ihre Mitarbeiter koordinieren und den Neubau für ein neues Archivgebäude voran bringen. Für Sentimentalitäten bleibt keine Zeit. Auch wenn das zerbeulte Straßenschild der Severinstraße, gerettet aus den Archiv-Trümmern, auf ihrem Fensterbrett liegt. Eine Rückkehr an den alten Standort kommt für sie nicht in Frage: "Ich glaube, das kann ich keinem hier vermitteln." ....."

Quelle:
http://www.wdr.de/themen/panorama/26/koeln_hauseinsturz/090331_interview.jhtml

http://www.360cities.net/image/landesbibliothek-002-stuttgart-germany

Das Archiv liegt rechts neben der Landesbibliothek.


Zwischen Württembergeischer Landesbibliothek und Hauptstaatsarchiv in Stuttgart

Tom Gault http://www.flickr.com/photos/tomgauld/3397589927/

"Unter dem Thema Multimedia/AV kommen die Grundbedingungen der Informationsarbeit gut zum Vorschein: wichtig ist immer noch die Trias: Sammeln - Erschließen - Vermitteln, aber das Hauptproblem ist das Geschäftsmodell und die (ausbleibende) Nachfrage der Nutzer. " so Hans-Christoph Hobohm über die Tagung "Bewegte Bilder nutzen und finden!"der Medienarchive
Quelle:
http://hobohm.info/

s. a.: http://klisch.net/?p=1113

" .... Versteigert würden auch Fotos, die den Pantomimen (Marcel Marceau) mit Berühmtheiten aus aller Welt zeigen, vom ihm selbst gefertigte Zeichnungen und Bilder, verschiedene Masken und Puppen aus Japan sowie Bücher, Briefe und einige Möbelstücke. Einen Tag vor der Auktion am 26. und 27. Mai werden die Stücke (in Paris) zur Ansicht ausgestellt. ..."
Quelle: Täglicher Anzeiger

http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2009/03/29/over-100-million-creative-commons-licensed-images-on-flickr/

Foto aus Sri Lanka, Fotograf: СНΛЯАKΛ http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en

http://shorttext.com/wioporh oder
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38729.html

http://latribunedesarchives.blogspot.com/2009/03/les-catastrophes-darchives-en-2009.html



http://www.lejdd.fr/photo-du-jour//international//mardi-3-mars-2009/

Die Feuerwehr holt unermüdlich Archivalien aus den Trümmern: Urkunden, Akten der Stadtverwaltung. Überlieferung der städtischen Schulen, Mikrofilme - ein sehr unterschiedlicher Archivalienmix. Der Erhaltungszustand hängt in gewissem Umfang vom Bergungsort an. Der Schutt, der über der Abbruchkante liegt bringt meist noch recht gut erhaltenes Material zu Tage, während das aus der Grube selbst vielfach von Nässe betroffen ist. Auf die Frage nach den "schönsten" Stücken, die er in den Händen hatte, sagt ein Mitarbeiter des Archivs: gut erhaltene Urkunden, bei denen sogar noch die Siegel fast unversehrt waren (obwohl die Siegel ansonsten als erstes zu Bruch gehen). Die schlimmsten Schäden waren zerfledderte frühneuzeitliche Codices, Akten und Amtsbücher. Der Archivar ist an allen Werktagen im Einsatz und weiss abends durchaus, was er gearbeitet hat, da die Arbeit in der Severinstraße viel Hebearbeit bedeutet. Die Prognosen für den Bergungseinsatz schwanken derzeit zwischen drei und sechs Monaten.

"Für vier Millionen Euro will der Nürnberger Organisationsreferent Wolfgang Köhler der Stadtverwaltung das papierlose Büro verordnen. Doch die Mitarbeiter des Pilotprojekts laufen Sturm dagegen.

Früher brauchte Karl M. (Name geändert) maximal eine Minute, um einen Vorgang im Stadtarchiv zu bearbeiten - heute, mit der neuen Software, muss er 62 Mal mit der Computermaus klicken, bis die Sache erledigt ist. «Es dauert also fünf bis zehn Mal so lange«, grollt M. «Das ist eine Arbeitserschwernis, keine Erleichterung.« .....Von einem «Quantensprung« (Köhler) möchten die betroffenen Mitarbeiter(innen) im Stadtarchiv und im Organisationsamt, wo das Projekt getestet wird, nicht reden. Die Software sei sperrig und benutzerunfreundlich, von wegen unbürokratisch, wettern Beschäftigte. Vor vier Wochen haben sich 18 von 30 Beteiligten aus dem Archiv hilfesuchend an OB und Personalrat gewandt. ....."

Quelle:
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=992210&kat=10&man=3

Gregor Dotzauer und Richard Pietrass im Tagesspiegel: " ..... Der Kölner Archiv-Orkus gähnt und mahnt, das Hüten von Schriftschätzen nicht allein den beauftragten Häusern und Institutionen zu überlassen, sondern die Bewahrkraft jedes privat beschirmten Buchs und jedes dezentralen Regals mitzudenken. ...."
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/literatur/Gedichte-Klaus-Wagenbach-DDR-1989;art138,2760494

" .... Noah war vermutlich der erste prophylaktische Katastrophen-Archivar. ...."
Deike Diening
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/art772,2761914

s. arcana

Die Rache der Journalisten an den Politikern ist das Archiv", hat der 2001 verstorbene Journalist Robert Hochner einmal gesagt. Was voraussetzt, dass man weiß, wo was zu finden ist. Rudolf Jerabek weiß es, wie er mit dem Aufstöbern des staatspolizeilichen Dossiers über Helmut Zilks Kontakte zum tschechoslowakischen Geheimdienst bewiesen hat. (Zusatz kg)

Das Schulprogramm Ostern 1907 gibts mit US-Proxy bei Google:

http://books.google.com/books?id=JvgsAAAAYAAJ&pg=PA33

Wenn ich recht sehe, ist nur bei einer Inkunabel eine Provenienz vermerkt:

Dies Exemplar, das sich besonders durch die reich vergoldeten bunten Initialen am Anfange der vier Bücher sowie durch bunte Kapitälchen auszeichnet, stammt aus der Bibliothek des Herzogs Ulrich von Mecklenburg, dessen Wappen mit der Devise ,H. G. V. V. G., d. i. Herr Gott Verleih Uns Gnade 1559 im zweiten Bande als Ex libris eingeklebt ist.

Die Inkunabeln befinden sich seit 1953 in der Mecklenburgischen Landesbibliothek

http://www.b2i.de/fabian?Museum_Der_Stadt_Guestrow

http://latribunedesarchives.blogspot.com/2008/04/prvention-et-lutte-contre-les-vols-via.html

http://jhagmann.twoday.net/stories/5613421/

Records Mgmt & Archiving ist Pflicht für jeden archivischen Feedreader

"They're not selling [the digitized books] yet. I think, down the road, that's what their intention is," Wayne Grady, chair of the Writers' Union of Canada, told CBC News. "I mean why wouldn't it be?"

The union has recommended that authors accept the settlement deal, which if approved by a U.S. court, will apply to writers in more than 200 countries, including Canada. [...]

"I think it's a tremendous opportunity," said author Penney Kome, who says the initiative will help give people around the globe better access to books.


http://www.cbc.ca/arts/books/story/2009/03/23/google-book-scanning.html

http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/JOM_149a_0479-0493.pdf

Einige Mitteilungen dazu bei: Georg Heilingsetzer "In nostris studiis diligenter procedimus". Zur Latinität beim oberösterreichischen Adel in der Frühen Neuzeit. In: FS Gerhard Winkler 2004

Zur Bibliothek Job Hartmanns von Enenkel 2000:
http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/JOM_145a_0145-0152.pdf

http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/WM_1_0105-0120.pdf

Der Artikel von Gerhard Winkler aus dem Jahr 1980 über das Wiener Turnier 1560 ist ein wichtiger Beitrag zu einem deutschen Herold des 16. Jahrhunderts.

Das Turnierbuch in der Ausgabe von 1561 und ein weiteres Werk von ihm:
http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=autoren_index&l=de&ab=Francolin,%20Hans%20von

Zu Francolin siehe den extrem mäßigen Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_von_Francolin

Die Zeitschrift (Wiss. Mitteilungen des NÖ Landesmuseums) wurde im Rahmen eines biologisch-erdwissenschaftlich ausgerichteten Projekts digitalisiert:

http://www.biologiezentrum.at/biophp/de/band_det.php?litnr=26343

Eher kurios finde ich, dass ich vor einigen Wochen mir einen Aufsatz über die Reiter von Mauerkirchen vom Autor erbeten habe, der hier online ist:

http://www.biologiezentrum.at/pdf_frei_remote/JOM_149a_0403-0434.pdf

Georg Rüxner nahm in sein Turnierbuch 1530 auch eine Abbildung dieser Reiter auf, die in der Traditionsbildung der Zeit um 1500 mit den Ungarnkämpfen Kaiser Heinrichs in Verbindung gebracht wurden.

Wie konnte mir das nur entgehen?

http://www.biologiezentrum.at/biophp/de/band_det.php?litnr=27820
http://www.biologiezentrum.at/biophp/band_det.php?litnr=27820

Die zweite Adresse dürfte ich mir angeschaut haben, als ich nach dem Aufsatz von Schultes bzw. den Reitern von Mauerkirchen suchte, sie ist in Google erfasst - ein bloßes Inhaltsverzeichnis. Die erste Adresse enthält zusätzlich noch die Links zu den PDFs. Bingo! So kann man seine Inhalte wirksam verstecken!

Bei http://www.ooegeschichte.at/ liegt das Jahrbuch des oberösterreichischen Musealvereins nur bis 2000 vor!


http://bibdigital.bot.uc.pt/

Die Universität Coimbra bietet etliche Alte Drucke an, aber auch handschriftliches.


http://prensahistorica.mcu.es

The Virtual Library of Historical Newspapers is now one of the main digitization projects being carried out in Spain, with significant international importance in terms of both its size and features.

The project is the result of cooperation between the Directorate General of Books, Archives and Libraries -through the Subdirectorate General for Library Coordination- and Autonomous Regions and scientific and cultural institutions including universities, municipalities, foundations athenaeums and even newspapers publishers with origins dating back to 19th and the beginning of the last century.

The database includes almost 2000 headlines from 45 libraries, with 3,906,000 pages from 140 places where newspapers were printed.
Most of collections are unique and highly interesting to researchers and general public. They are from the last years of the eighteenth century and about a wide range of subjects.

15 Autonomous Regions are represented in the database -Andalusia, Aragon, Asturias, Canary Islands, Castilla-La Mancha, Castilla & Leon, Catalonia, Madrid, Region of Valencia, Extremadura, Galicia, Balearic Islands, La Rioja, Basque country and Region of Murcia-, 45 provinces and 140 towns. The Ministry of Culture is going to include gradually collections from other Autonomous Regions and provinces that at the present still are not represented.



http://bibliotecavirtual.larioja.org/i18n/estaticos/contenido.cmd?pagina=estaticos/presentacion

Enthält auch Inkunabeln.


http://wimbauer.wordpress.com/2009/03/29/open-access-und-googlebuchscan-aus-autorensicht/

Der Antiquar und Autor Tobias Wimbauer schreibt (am Schluss freundlicherweise einen Link auf Archivalia anfügend):

Derzeit wird in Zeitungen und im Internet mehr oder weniger informiert und mehr oder weniger ernsthaft bis aufgeregt über Fragen des „Open Access“ (bei manchen aka “Open Enteignung”) diskutiert, darein mengt sich die Diskussion über das Vorgehen von Google: ganze Bibliotheksbestände werden gescannt und online gestellt.

Als Autor, Rechercheur, Informationsjunkie und Dauersurfer bin ich in jede Richtung befangen. Beim Versuch zu sagen, was ich nun von Google Buchscan / Open Access halte, kam ich zu dem Schluss, dass ich die Buchscans befürworte, wenn sie nicht so durchgeführt werden, wie von Nicholson Baker in „Der Eckenknick“ geschildert, nämlich mit ersatzloser Vernichtung des Originals nach dem Scan. Die erzürnt Baker zurecht.

1. Als Autor. Als Autor bin ich natürlich an der Verbreitung meiner Texte interessiert. Nicht zuletzt aus pekuniären Gründen. Denn nur ein verkauftes Buch bringt etwas ein.

2. Als Rechercheur. Als Rechercheur für beispielsweise mein Buch „Personenregister der Tagebücher Ernst Jüngers“ (Freiburg 1999: Rombach; 2. Aufl.: Schnellroda 2003: Edition Antaios, derzeit vergriffen) bin ich auf gute Quellen angewiesen für Lebensdaten, Zitatverifikation usw. Und da führte früher kein Weg an gedruckten Quellen vorbei, da Onlinequellen oft widersprüchlich waren. Durchsuchbare, gescannte Bücher lösen da allerhand Probleme im Handumdrehen. Es werden mit einem Klick Quellen verfügbar, nach denen ich mir vor 10-12 Jahren bei meinen Recherchen fürs Jüngerregister noch die Füsse wundlief.

3. Als Leser und Autor. Schon mehrfach habe ich über Googlebuchdings in Bücher hineingesehen, ebenso mit der SearchInside-Funktion von Amazon. Und einige der Bücher habe ich nach 1-2 angesehenen Probeseiten dann gekauft und gelesen, oder zur Lektüre irgendwann in die Regale gestellt. Manches Buch allerdings habe ich nach Durchsicht einiger gescannter Seiten ganz bewusst nicht gekauft.

4. Als Autor. Von mir sind im Moment zwei Bücher komplett verfügbar bei Googlebuch: Mein Jüngerregister in der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage von 2003, und „Anarch im Widerspruch. Neue Beiträge zu Werk und Leben der Gebrüder Jünger“ von 2004 .

Wenn man nun in diesen beiden Büchern sucht, bekommt man 5-Zeilen-Schnippsel angezeigt und mehr nicht. Man kann also nicht einmal ganze Seiten oder mehr lesen. Kurz: Wenn jemand etwas sucht, etwa einen Namen, dann findet er rasch, ob er im durchsuchten Buch fündig wird – oder nicht. Aber sich durch ein ganzes Kapitel mit diesen Schnippseln durchzusuchen, das dürfte jedem zu aufwendig sein, und wenn das Buch nicht absolut verschollen ist, wird man eher das Buch leihen oder kaufen, als da sich die Finger wund zu frickeln. Und auch die recht comfortable Search-Inside-Funktion von Amazon, die zwar ganze Seiten anzeigt, aber eben nicht mehr, führt nicht dazu, dass das Buch dadurch unkaufwürdig wird.

Ich bin der festen Überzeugung, dass jemand, der regelmässig mein Jüngerregister nutzen will, oder jemand, der den „Anarchen im Widerspruch“ lesen will, dass dem ein PDF o.ä. nicht genügt. 300+ Seiten liest man nicht am Bildschirm.Die druckt man sich auch nicht aus. Die will man als Buch.

Und wenn doch: jemand der das tut, würde das Buch auch nicht kaufen, wenn es nicht online im Volltext verfügbar wäre. Der würde warten, bis jemand die Datei irgendwo hinstellt. Oder eben auf die Lektüre verzichten.

Oder er würde in die nächste Bibliothek gehen und sich das Buch ausleihen oder per Fernleihe kommen lassen. Im Gegensatz zur Online-„Fernleihe“ via Buchscan, regt sich darüber niemand auf. Weil das ja zum Bildungsauftrag des Landes gehört usw. Die Onlinebibliothek ist aber vielleicht die adäquate Ausformung des Bildungsauftrags für das 21. Jahrhundert? Nicht? Doch!

Nochmal als Autor. Im ersten Moment hatte ich mich geärgert als ich sah, dass die beiden genannten Bücher von mir komplett online sind, weil mich niemand gefragt hatte und den Verlag auch nicht. Im zweiten Moment aber fühlte ich mich geschmeichelt, dass man meine Bücher Seite für Seite in der University of Michigan auf den Scanner legt und ablichtet. Überhaupt ist es doch toll, dass die Bücher in Michigan stehen, dass man sich dort dafür interessiert.

Und die Vorstellung, dass eine studentische Hilfskraft oder sonstwer meinethalben ein Paarhundertmal auf den „Start“-Knopf drückte, finde ich vergnüglich.

Vieles in der aktuellen Debatte geht weit vorbei, etwa wenn Marek Liebermann in der Süddeutschen von heute von der „Gratis-Fratze“ spricht, die den Kreativen die Geschäfte verhageln würden. Das stimmt doch nicht. Es ist letztlich Gratis-Werbung:

Bei einem guten Buch ist jede gescannte Seite ein Kaufargument.

Bei einem schlechten Buch ist jede gescannte Seite ein Fingerwegdavonargument.

Aber unterstellt, dass ein Leser selbst entscheiden kann und vielleicht ganz andere Masstäbe hat als vielleicht ich, ist das Qualitätsargument nachrangig.

Bei wissenschaftlichen Texten – um diese geht es eigentlich bei der Open-Access-Debatte, es geht nicht um Romane oder Lyrik – sind die Verkaufszahlen sowieso meist vernachlässigbar. Für den Autor gibt’s meist ohnehin nur Freiexemplare und / oder Sonderdrucke, wenn Honorar, dann auch nur pauschal, aber doch nicht nach Verkaufszahlen. Es zählt für den Autor (der Verleger misst anders) also allenfalls, dass möglichst viele seine Thesen, Ausführungen, Erkenntnisse etc.pp lesen, und dass sie zitiert werden. Durch Scan und kostenfreie Onlineverfügbarkeit ist für Verbreitung und damit virulente Wirksamkeit gesorgt.

Die ungefragte Bucherfassung durch Google ist zwar zunächst ein Rechtsbruch – etwa analog zum Photokopieren eines vollständigen Buches [wer hat das als Student noch nie gemacht?!], nämlich eine Urheberrechtsverletzung. Aber, grosses Aber: dieser Rechtsbruch ist für Forscher und Liebhaber, für Leser und Rechercheure von Nutzen. Er ist Weichenstellung für etwas wichtigeres:

Denn eigentlich ist die ungefragte Bucherfassung in grossem Stil nichts anderes als die Modernisierung des Bibliotheksbegriffs. Sie ist dabei nicht weniger als die Revolutionierung des demokratischen Bildungsideals: das jederzeit zugängliche, geballte Wissen für jedermann.

Es gibt viel Unnützes und Halbwahres im Netz. Je mehr gute, wichtige, intelligente, kluge, weisheitsdurchsättigte Texte online sind, desto mehr haben alle davon und desto obsoleter werden obsolete, halbgare Quellen:

Ich hörte von allerlei Schularbeiten, deren einzige Quelle die Wikipedia war. Wenn künftig „Google Buchsuche“ die Hauptquelle sein wird, ist mir auch um die Bildung der Schüler nicht mehr bang.

Eines noch zum Schluss. Beim Überlesen dieses Textes beschleicht mich die Befürchtung, dass dies als Progoogletext aufgefasst werden könne. Das ist es gar nicht. Wer mich kennt, der weiss das. Und wer mich nicht kennt, der weiss es jetzt.

Bringt die Bibliotheken zu den Leuten! Anders gesagt: Bringt die Bücher zu den Leuten! Als Antiquar und Autor habe ich ohnehin nichts anderes im Sinn.


Danke für diese besonnene Stellungnahme, die ich mit freundlicher Genehmigung wiedergeben darf.

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all

Unter anderem:

Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 19
Zisterzienserabtei Maulbronn (Diözese Speyer, Württemberg), 1480
Pseudo-Bernard von Clairvaux

[Korrektur zum folgenden:
http://archiv.twoday.net/stories/565872209/ ]
Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 117
Bayern, 2. Viertel 15. Jahrhundert
Nibelungenlied, Maihinger Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/3625
Zur Einordnung des Prologs siehe meinen Vortrag
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0198.html
Bl. 260r wird der Besitzer der Handschrift genannt: "Disez buch ist meist(er) ian". Schreibsprache ist nach Becker mittelbairisch. Nun ist die Namensform Ian (für Johann) im Oberdeutschen alles andere als üblich, weshalb ich mich berechtigt sehe, den aus den Niederlanden stammenden Münchner Maler Meister Jan, der in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts tätig war http://tinyurl.com/db4goa hiermit in Vorschlag zu bringen.

Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 151
1402
Seifrit, Alexander


 

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