http://www.spreeblick.com/2010/10/25/niggemeier-vs-neven-dumont-darf-man-anonyme-trolle-enttarnen/
http://carta.info/35454/das-dogma-anonymitaet/
u.v.a.m.
http://carta.info/35454/das-dogma-anonymitaet/
u.v.a.m.
In der Open Access-Woche erschienen 14 Beiträge in der Rubrik "Open Access" von Archivalia.
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Über Eric Steinhauer: Open Access und Wissenschaftsfreiheit
Eric W. Steinhauer: Das Recht auf Sichtbarkeit. Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit. Münster 2010, 96 S. online:
http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/aueintrag/10497.pdf
oder http://deposit.fernuni-hagen.de/2752/
http://archiv.twoday.net/stories/8401432/
Bedenken gegen Open Access
Auseinandersetzung mit
http://digiwis.de/blog/2010/10/20/zukunftsgespraeche-open-access-2010-in-berlin-kritische-gedanken/
http://archiv.twoday.net/stories/8401238/
Ärgernis: Einträge in Repositorien ohne Volltexte
http://archiv.twoday.net/stories/8401116/
Zu: Online Access to the Catalogue and Bibliography of Cartographic Materials of the National Library of Poland (NLP)
http://liber.library.uu.nl/publish/articles/000509/article.pdf
http://archiv.twoday.net/stories/8397846/
Kurzinterview mit Friedrich Polerroß
http://archiv.twoday.net/stories/8396897/
Fallstudien zu Open-Access-Policies - ZORA überbewertet
http://archiv.twoday.net/stories/8396826/
Frustration über die konservative Haltung der Wissenschaftler
Zu: http://acrlog.org/2010/10/18/why-im-not-in-the-mood-to-celebrate-open-access-week/ (Steven Bell)
http://archiv.twoday.net/stories/8396724/
Self-Selected or Mandated, Open Access Increases Citation Impact for Higher Quality Research
http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0013636
http://archiv.twoday.net/stories/8396608/
Spam in SearchPigeon
http://archiv.twoday.net/stories/8396596/
Creative Commons und Open Access
http://wiki.creativecommons.org/Creative_Commons_and_Open_Access
http://archiv.twoday.net/stories/8396385/
Erfolge 2010: Freigabe von Bibliotheksdaten
http://www.uebertext.org/2010/10/2010-das-open-bibliographic-data-jahr.html
http://archiv.twoday.net/stories/8396208/
VG Wort diskriminiert Repositorien
http://archiv.twoday.net/stories/8392756/
Bibliografische Daten der UB Tübingen unter CC0
http://archiv.twoday.net/stories/8392772/
Open Access Woche hat begonnen
***
In weiteren Rubriken wurden veröffentlicht:
http://archiv.twoday.net/stories/8404317/
The end of Open Access Week 2010, from SPARC
http://archiv.twoday.net/stories/8396923/
Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten
Das Buch (Schriftenreihe Humangeographie) gibt es Open Access in Zürich:
https://www.zora.uzh.ch/10134/
***
Obwohl Archivalia deutlich weniger Beiträge in der Woche veröffentlichte als 2009, liegt es in der deutschsprachigen Blogosphäre eindeutig vorn, denn die anderen Blogger haben sich extrem zurückgehalten.
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&tbs=blg:1,sbd:1&q=%22open+access+woche%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=
Hervorheben möchte ich:
http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/fischblog/allgemein/2010-10-20/open-access
http://www.matti-stoehr.ddrs.de/?p=384
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Über Eric Steinhauer: Open Access und Wissenschaftsfreiheit
Eric W. Steinhauer: Das Recht auf Sichtbarkeit. Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit. Münster 2010, 96 S. online:
http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/aueintrag/10497.pdf
oder http://deposit.fernuni-hagen.de/2752/
http://archiv.twoday.net/stories/8401432/
Bedenken gegen Open Access
Auseinandersetzung mit
http://digiwis.de/blog/2010/10/20/zukunftsgespraeche-open-access-2010-in-berlin-kritische-gedanken/
http://archiv.twoday.net/stories/8401238/
Ärgernis: Einträge in Repositorien ohne Volltexte
http://archiv.twoday.net/stories/8401116/
Zu: Online Access to the Catalogue and Bibliography of Cartographic Materials of the National Library of Poland (NLP)
http://liber.library.uu.nl/publish/articles/000509/article.pdf
http://archiv.twoday.net/stories/8397846/
Kurzinterview mit Friedrich Polerroß
http://archiv.twoday.net/stories/8396897/
Fallstudien zu Open-Access-Policies - ZORA überbewertet
http://archiv.twoday.net/stories/8396826/
Frustration über die konservative Haltung der Wissenschaftler
Zu: http://acrlog.org/2010/10/18/why-im-not-in-the-mood-to-celebrate-open-access-week/ (Steven Bell)
http://archiv.twoday.net/stories/8396724/
Self-Selected or Mandated, Open Access Increases Citation Impact for Higher Quality Research
http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0013636
http://archiv.twoday.net/stories/8396608/
Spam in SearchPigeon
http://archiv.twoday.net/stories/8396596/
Creative Commons und Open Access
http://wiki.creativecommons.org/Creative_Commons_and_Open_Access
http://archiv.twoday.net/stories/8396385/
Erfolge 2010: Freigabe von Bibliotheksdaten
http://www.uebertext.org/2010/10/2010-das-open-bibliographic-data-jahr.html
http://archiv.twoday.net/stories/8396208/
VG Wort diskriminiert Repositorien
http://archiv.twoday.net/stories/8392756/
Bibliografische Daten der UB Tübingen unter CC0
http://archiv.twoday.net/stories/8392772/
Open Access Woche hat begonnen
***
In weiteren Rubriken wurden veröffentlicht:
http://archiv.twoday.net/stories/8404317/
The end of Open Access Week 2010, from SPARC
http://archiv.twoday.net/stories/8396923/
Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten
Das Buch (Schriftenreihe Humangeographie) gibt es Open Access in Zürich:
https://www.zora.uzh.ch/10134/
***
Obwohl Archivalia deutlich weniger Beiträge in der Woche veröffentlichte als 2009, liegt es in der deutschsprachigen Blogosphäre eindeutig vorn, denn die anderen Blogger haben sich extrem zurückgehalten.
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&tbs=blg:1,sbd:1&q=%22open+access+woche%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=
Hervorheben möchte ich:
http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/fischblog/allgemein/2010-10-20/open-access
http://www.matti-stoehr.ddrs.de/?p=384
KlausGraf - am Dienstag, 26. Oktober 2010, 22:35 - Rubrik: Open Access
http://derstandard.at/1285200915972/Wiener-Stadt--und-Landesarchiv-mit-neuer-Leitung Natürlich wird der Vorgänger hier falsch geschrieben. Es ist zwar kein gültiges deutsches Wort, aber der Name ist Opll, nicht Oppl.
KlausGraf - am Dienstag, 26. Oktober 2010, 22:26 - Rubrik: Personalia
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Trost für Herrn vom Hofe:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/wikipedia-kompilationen-bullshit-amen-okay-1.1015680
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/8386872/
http://archiv.twoday.net/stories/8377706/
http://www.sueddeutsche.de/kultur/wikipedia-kompilationen-bullshit-amen-okay-1.1015680
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/8386872/
http://archiv.twoday.net/stories/8377706/
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KlausGraf - am Dienstag, 26. Oktober 2010, 22:18 - Rubrik: Parteiarchive
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A message to all members of Open Access Week
The largest, most successful International Open Access Week yet has just come to a close. With just under 900 participants in 94 countries, this year’s event was no less than three times larger than it was just a year ago. Hundreds of videos, photos, blog posts, and more were released to promote and highlight the benefits of Open Access to research and take the conversation even more deeply into the research community – and they absolutely did.
We could celebrate the week as a success in numbers like these alone, but the numbers really only tell part of the story.
The increase in diversity of participants is even more telling. Started as a student-driven event in 2007 with support from SPARC and the library community, Open Access Day was at first a library-centric affair. Having grown in recognition and participation every year since, in 2010 we truly began to make deep inroads into the academy.
The student stake in the conversation on access continues to grow more firm, but this year participants from the academy – including humanists, climate change scientists, provosts, research funders, Nobelists, and lawyers – really took advantage of the occasion to share their insights on how Open Access has had an impact on their work and lives.
Nobel prize-winning scientist and director of the U.S. National Cancer Institute Dr. Harold Varmus participated in the official OA Week kick-off event, saying, with respect to where open-access publishing has reached and what’s now possible: “All of these adventures are tremendously exciting because they markedly enrich the experience of being a scientist, of reading the work of others, and of exchanging views with others in the scientific community.” Dr. Varmus’s comments are online at http://vimeo.com/15881200.
In his video, Dr. Nico Sommerdijk, associate professor of Chemical Engineering and Chemistry at the Dutch Eindhoven University of Technology, expresses a need for moving beyond traditional publishing approaches to share data. He made his research data openly available so that now, “Everybody can access [the data set] directly with one click of your computer mouse. People may use the same data set for things that we were not looking for and so generate new science with the same scientific data set.” (http://www.openaccessweek.org/video/open-access-of-data-generates)
The stories that were shared are inspiring, but so was the creativity of the delivery.
In Portugal, the Polytechnic Institute of Santarém held a portion of their Open Access Week program in Second Life. (http://www.openaccessweek.org/xn/detail/5385115:Event:9662?xg_source=activity)
Students at Boston University made a video to illustrate that studying without access to the resources you need is like having half a sock to wear, half a hotdog to eat, or half a book to read (http://www.openaccessweek.org/video/open-access).
And, in Open Families (http://www.arl.org/sparc/openaccess/openfamilies), scientists relate in personal and compelling terms how Open Access to the research and data they produce, as well as that produced by others, is not just a professional cause for them but a family affair.
All these contributions to the conversation – in writing, photo, and video – are a fantastic resource that will help us all to continue the conversation over the course of the year and beyond, and are a sure sign of the growing momentum behind Open Access Week. Of course, the growing size and power of the global network also continues to impress.
Open Access Week 2010 was also a great reminder to us of the work and opportunities that lie ahead. We’ve isolated a need to dig deeper into the academy and find ways to meet faculty on their own terms – to find ways to bring Open Access Week, so to speak, to campus every day of the year. While we’ve made crucial advances, we’ve only just started to make the inroads needed to engage the community of scholars and researchers.
We’ve made fantastic progress, with awareness-raising around Week and with advancing Open Access as a new norm in scholarship. Congratulations to every single person who worked so hard to ensure the success of the event – locally, regionally, nationally, and globally. And, thank you.
SPARC also extends special thanks to the members of the 2010 Open Access Week program advisers (http://www.openaccessweek.org/group/programadvisers), SPARC members (http://www.arl.org/sparc/member), and everyone we’ve had the pleasure in working with this year. Thank you.
Naturally, there’s more to come. Watch for more OA Week round-up materials from SPARC, including more videos, throughout the week. And, course, there’s Open Access Week 2011 to look forward to! We'll look forward to seeing you at www.openaccessweek.org then.
Warm wishes,
Heather Joseph, Executive Director
Jennifer McLennan, Program Director for Open Access Week
On behalf of the 2010 Open Access Week Program Advisers
Visit Open Access Week at: http://www.openaccessweek.org/?xg_source=msg_mes_network
The largest, most successful International Open Access Week yet has just come to a close. With just under 900 participants in 94 countries, this year’s event was no less than three times larger than it was just a year ago. Hundreds of videos, photos, blog posts, and more were released to promote and highlight the benefits of Open Access to research and take the conversation even more deeply into the research community – and they absolutely did.
We could celebrate the week as a success in numbers like these alone, but the numbers really only tell part of the story.
The increase in diversity of participants is even more telling. Started as a student-driven event in 2007 with support from SPARC and the library community, Open Access Day was at first a library-centric affair. Having grown in recognition and participation every year since, in 2010 we truly began to make deep inroads into the academy.
The student stake in the conversation on access continues to grow more firm, but this year participants from the academy – including humanists, climate change scientists, provosts, research funders, Nobelists, and lawyers – really took advantage of the occasion to share their insights on how Open Access has had an impact on their work and lives.
Nobel prize-winning scientist and director of the U.S. National Cancer Institute Dr. Harold Varmus participated in the official OA Week kick-off event, saying, with respect to where open-access publishing has reached and what’s now possible: “All of these adventures are tremendously exciting because they markedly enrich the experience of being a scientist, of reading the work of others, and of exchanging views with others in the scientific community.” Dr. Varmus’s comments are online at http://vimeo.com/15881200.
In his video, Dr. Nico Sommerdijk, associate professor of Chemical Engineering and Chemistry at the Dutch Eindhoven University of Technology, expresses a need for moving beyond traditional publishing approaches to share data. He made his research data openly available so that now, “Everybody can access [the data set] directly with one click of your computer mouse. People may use the same data set for things that we were not looking for and so generate new science with the same scientific data set.” (http://www.openaccessweek.org/video/open-access-of-data-generates)
The stories that were shared are inspiring, but so was the creativity of the delivery.
In Portugal, the Polytechnic Institute of Santarém held a portion of their Open Access Week program in Second Life. (http://www.openaccessweek.org/xn/detail/5385115:Event:9662?xg_source=activity)
Students at Boston University made a video to illustrate that studying without access to the resources you need is like having half a sock to wear, half a hotdog to eat, or half a book to read (http://www.openaccessweek.org/video/open-access).
And, in Open Families (http://www.arl.org/sparc/openaccess/openfamilies), scientists relate in personal and compelling terms how Open Access to the research and data they produce, as well as that produced by others, is not just a professional cause for them but a family affair.
All these contributions to the conversation – in writing, photo, and video – are a fantastic resource that will help us all to continue the conversation over the course of the year and beyond, and are a sure sign of the growing momentum behind Open Access Week. Of course, the growing size and power of the global network also continues to impress.
Open Access Week 2010 was also a great reminder to us of the work and opportunities that lie ahead. We’ve isolated a need to dig deeper into the academy and find ways to meet faculty on their own terms – to find ways to bring Open Access Week, so to speak, to campus every day of the year. While we’ve made crucial advances, we’ve only just started to make the inroads needed to engage the community of scholars and researchers.
We’ve made fantastic progress, with awareness-raising around Week and with advancing Open Access as a new norm in scholarship. Congratulations to every single person who worked so hard to ensure the success of the event – locally, regionally, nationally, and globally. And, thank you.
SPARC also extends special thanks to the members of the 2010 Open Access Week program advisers (http://www.openaccessweek.org/group/programadvisers), SPARC members (http://www.arl.org/sparc/member), and everyone we’ve had the pleasure in working with this year. Thank you.
Naturally, there’s more to come. Watch for more OA Week round-up materials from SPARC, including more videos, throughout the week. And, course, there’s Open Access Week 2011 to look forward to! We'll look forward to seeing you at www.openaccessweek.org then.
Warm wishes,
Heather Joseph, Executive Director
Jennifer McLennan, Program Director for Open Access Week
On behalf of the 2010 Open Access Week Program Advisers
Visit Open Access Week at: http://www.openaccessweek.org/?xg_source=msg_mes_network
KlausGraf - am Dienstag, 26. Oktober 2010, 21:46 - Rubrik: English Corner
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http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz330045024
Der http://www.handschriftencensus.de/22854 weiß davon noch nichts.

Der http://www.handschriftencensus.de/22854 weiß davon noch nichts.

KlausGraf - am Dienstag, 26. Oktober 2010, 17:13 - Rubrik: Kodikologie
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Neuerscheinung: http://bibspider.de/static,Releases,978-3-936960-52-5_de.htm
KlausGraf - am Dienstag, 26. Oktober 2010, 15:50 - Rubrik: Archivpaedagogik
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Virtuelle Ausstellung:
http://exhibits.library.villanova.edu/travelling-ireland
"Where possible, links to full-text scans of the books discussed have been included. These links lead to material on Villanova University's Digital Library or on the Internet Archive." Sollte selbstverständlich sein, wird aber kaum praktiziert.

http://exhibits.library.villanova.edu/travelling-ireland
"Where possible, links to full-text scans of the books discussed have been included. These links lead to material on Villanova University's Digital Library or on the Internet Archive." Sollte selbstverständlich sein, wird aber kaum praktiziert.

KlausGraf - am Montag, 25. Oktober 2010, 17:28 - Rubrik: Miscellanea
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KlausGraf - am Montag, 25. Oktober 2010, 17:03 - Rubrik: Datenschutz
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KlausGraf - am Montag, 25. Oktober 2010, 15:38 - Rubrik: Universitaetsarchive
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In der ehemaligen Sargtischlerei in Eisleben soll nach Sanierung das künftige Luther-Archiv untergebracht werden, das laut Pressebericht "Sammlungs- und Verwaltungsgut" enthält.
Unter dem Titel "Kostenloses Luther-Archiv" berichtete die Mitteldeutsche Zeitung vom 22.10:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1286541145269&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546
Hier der Link zur Homepage der Stiftung Luther-Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt, auf der man über dieses Projekt leider (noch) nichts erfährt:
http://www.martinluther.de/cgi-bin/vm/luther
Unter dem Titel "Kostenloses Luther-Archiv" berichtete die Mitteldeutsche Zeitung vom 22.10:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1286541145269&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546
Hier der Link zur Homepage der Stiftung Luther-Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt, auf der man über dieses Projekt leider (noch) nichts erfährt:
http://www.martinluther.de/cgi-bin/vm/luther
ingobobingo - am Montag, 25. Oktober 2010, 11:32 - Rubrik: Archivbau
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Potsdam-Babelsberg
Ziel der im September unterzeichneten Absichtserklärungen ist die Zusammenarbeit von Technischer Informationsbibliothek (TIB), Hasso-Plattner-Institut (HPI) und der Medien Bildungsgesellschaft Babelsberg (MBB) in einem Projekt, das ein Portal für audiovisuelle Medien aus Technik und Naturwissenschaften (z. B. Simulationen, Animationen, aufgezeichnete Experimente, Vorlesungen und Konferenzen) an der TIB realisiert. Das AV-Portal entsteht im Zusammenhang mit der Gründung eines Kompetenzzentrums für multimediale Objekte an der TIB. Die AV-Medien sollen über das TIB-Suchportal GetInfo mit weiteren Forschungsinformationen wie digitalen Volltexten, numerischen Daten und Fakten sowie Forschungsprimärdaten verknüpft und durch die Vergabe von Digital Object Identifier (DOI) eindeutig referenzierbar sein.
Neben der Entwicklung einer innovativen Benutzerschnittstelle soll der Schwerpunkt der Kooperation von TIB und HPI auf der Integration von Techniken der automatisierten Medienanalyse, der Metadatengenerierung, der visuellen Suche und Ergebnisrepräsentation für AV-Medien liegen. Grundlage der Kooperation von TIB und MBB wird der Austausch von Erfahrungen und Arbeitsergebnissen in den Bereichen Rechtemanagement, Medienmanagement, Consulting, Digitalisierung, User Interface Design, Nutzerevaluierung und Marktanalysen, Langzeitarchivierung sowie die Vergabe von Digital Objekt Identifier sein.
Die MBB ist Initiatorin des Projektes mediaglobe, das im Rahmen des Forschungsprogramms THESEUS vom Bundesministerium für Wirtschaft gefördert wird und als Konsortialführerin verantwortlich für Projektmanagement, Steuerung und Durchführung. Ziel des Projekts ist es, Lösungen zu entwickeln, die es Medien- und Rundfunkarchiven erlauben, den wachsenden Bestand der audiovisuellen Dokumente zur deutschen Zeitgeschichte optimal zu digitalisieren, umfassend zu erschließen, effizient zu verwalten und online zugänglich zu machen. Die MBB setzt sich im Rahmen des Projektes intensiv mit den Anforderungen der Medienarchive auseinander. Speziell in den Bereichen Digitalisierung, Rechtemanagement und User Interface Design wird die MBB die gewonnenen Ergebnisse in praktikable Lösungen umsetzen. Projektpartner ist das Hasso-Plattner-Institut, das federführend an der Entwicklung automatisierter und semantischer Medienanalyse und Metadatengenerierung sowie semantischer Suchtechnologien im Rahmen der Projekte mediaglobe und THESEUS/CONTENTUS beteiligt ist.
Mehr unter: http://www.projekt-mediaglobe.de
Claire Müller - am Montag, 25. Oktober 2010, 10:34 - Rubrik: Filmarchive
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"Wie cool sind denn bitteschön meine Kollegen & Nachbarn vom Hamburger Staatsarchiv?" twittert textundblog. Tja, so sind wir!
Wolf Thomas - am Montag, 25. Oktober 2010, 09:18 - Rubrik: Unterhaltung
Großbritannien wird in den nächsten Jahren gut 20 Prozent weniger Geld für Kultur ausgeben als bisher. Im Rahmen des umfassenden Sparpaketes der liberal-konservativen Regierungskoalition wird die Förderung kultureller Projekte stark gekürzt. Unabhängige Einrichtungen wie Archive und Bibliotheken werden zum Teil ganz ohne öffentliches Geld auskommen müssen. Auch das kulturelle Begleitprogramm der Olympischen Spiele in London in zwei Jahren wird zusammengestrichen. Zu den Verlierern des Sparkonzeptes gehören zudem regionale Kulturzentren. Die Zuschüsse aus London für die kulturelle Arbeit der Stadtverwaltungen in Großbritannien wird um fast 30 Prozent gekürzt.
Quelle: WDR.de, Kulturnachrichten v. 22.10.2010
Quelle: WDR.de, Kulturnachrichten v. 22.10.2010
Wolf Thomas - am Montag, 25. Oktober 2010, 08:56 - Rubrik: Internationale Aspekte
Eric W. Steinhauer: Das Recht auf Sichtbarkeit. Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit. Münster 2010, 96 S. online:
http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/aueintrag/10497.pdf
oder http://deposit.fernuni-hagen.de/2752/
Am 17. August 2010 kündigte ich eine nähere Stellungnahme an. Während meines Urlaubs in Südtirol notierte ich mir auf der Seiser Alm Stichworte dazu (aus dem Gedächtnis, das Buch liegt mir physisch nicht vor, und bei Bergausflügen nehme ich denn doch keinen Laptop mit). Kurz vor Schluss der Open-Access-Woche möchte ich mein Versprechen endlich einlösen.
Rainer Kuhlen: Ein Recht auf Sichtbarkeit – aber nicht auch ein Recht auf Sichtbarwerden?
http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/Kommentar%20zu%20Steinhauer%20OA-Wissenschaftsfreiheit%20240810-PDF.pdf
hat Steinhauers Buch bereits sehr ausführlich kommentiert. Wer das folgende liest, sollte unbedingt auch Kuhlens Beitrag zur Kenntnis nehmen.
Weitere Aspekte bei Ben Kaden
http://libreas.wordpress.com/2010/08/26/sichtbarkeit/
Es mag ja sein, dass die meisten Steinhauers Buch als Plädoyer für Open Access und schlüssige Widerlegung der unsäglichen Reußiaden lesen. Als Werbung für Open Access ist es ohne Zweifel ein wichtiger monographischer Beitrag. Aber als jemand, der "diletto" am Urheber- und Wissenschaftsrecht (und sehr wenig Gefallen am Staatskirchenrecht, das sich vehement gegen staatliche Eingriffe wehren muss) hat, bin ich enttäuscht.
Mein Unbehagen resultiert nicht primär aus der Tatsache, dass hier zwei Vorträge auf den Göttinger Urheberrechtstagen 2008 und 2009 zusammengebunden wurden, die sich doch erheblich inhaltlich überschneiden. Das ist für den Leser unbequem, hat aber für die inhaltliche Auseinandersetzung keine größeren Konsequenzen, auch wenn der jüngere Beitrag manche Aspekte vertieft.
Gegenüber Steinhauers Position bin ich ein eher radikaler Open-Access-Verfechter. Sein Buch ist daher - formuliert man es wohlwollend - zu zaghaft; weniger wohlwollend gesprochen: nahezu reaktionär. Ein eigener Gegenentwurf müsste selbst wieder eine Monographie werden, also kann ich meine Kritik im folgenden leider nur andeuten. Positive Aspekte mögen bei Kuhlen oder Kaden nachgelesen werden.
§ 1. Irritierend ist bereits die an der Linux-Klausel orientierte Bemerkung zum Urheberrecht: "Das Werk darf im Internet frei verbreitet und kopiert werden.
Der Autor räumt jedermann hierfür ein einfaches
Nutzungsrecht ein. Die Rechte an der gedruckten Ausgabe
liegen beim Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat." Wieso denn um Himmels willen keine CC-Lizenz, wieso diese Extrawurst? Gut, CC-BY kollidiert mit den Verlagsrechten im analogen Bereich, und CC-BY-NC wäre bei der Online-Verbreitung zu restriktiv. Aber das Gleiche hätte Steinhauer doch durch CC-BY-NC mit Freigabe der kommerziellen Nutzung im Online-Bereich bewirken können. Nicht klar ist (wäre aber klar bei CC), ob Bearbeitungen (z.B. Auszüge) möglich sind. Der Wortlaut spricht dagegen.
§ 2. Steinhauer entwickelt kein Gesamtkonzept. Dabei denke ich weniger an patentrechtliche Fragen, sondern an die Forschungsdaten, für die ja immer mehr gefordert wird, dass sie als "Open data" der Nachnutzung (libre Open Access) durch andere Projekte zur Verfügung stehen müssen. Die dem einzelnen Wissenschaftler/Projekt zuordenbaren Informationsbestände (früher bei Historikern Leitzordner mit Kopien und Aufzeichnungen, heute eher Datenbankinhalte und Textdateien) sind nicht freies Eigen des Forschers, sondern Teil einer wissenschaftlichen Allmende. Es muss also Regeln geben - staatliche Vorgaben oder solche der scientific community - die eine angemessene Balance herstellen zwischen der Freiheit des Wissenschaftlers, mit ihnen nach Belieben zu verfahren, und den Bedürfnissen der Wissenschaft.
Wissenschaftsrechtlich adäquat ist nur eine Reflexion, die z.B. zur Kenntnis nimmt was Joseph L. Sax anhand der Qumranschriften herausgearbeitet hat: Exklusive Veröffentlichungsbefugnisse schaden der Wissenschaft. Wieso gehen denn gerade Meldungen durch die Presse, man wolle diese Zeugnisse im Internet zugänglich machen? Weil sich gezeigt hat, dass die künstliche Verknappung, die bestimmte Forschungsdaten einem kleinen Kreis reserviert, kontraproduktiv war, was den wissenschaftlichen Fortschritt angeht.
Ums klar zu sagen: Ich vertrete also den Primat des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns. Die Interessen des einzelnen Wissenschaftsgenossen müssen zurückstehen.
Wenn man eine allgemeine Pflicht für Wissenschaftler, Forschungsergebnisse zu publizieren, nicht bejahen will, so sollte man wenigstens erwägen, ersatzweise eine Pflicht zur Veröffentlichung der entsprechenden Forschungsdaten zu erwägen.
"Eine Verpflichtung zur Registrierung und Publikation der Ergebnisse aller klinischen Studien hat [2009] das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gefordert. Die Bundesregierung müsse darauf dringen, dass auf EU-Ebene eine verbindliche Regelung umgesetzt wird, wie sie seit 2008 in den USA in Kraft ist. Anlass für die Forderung ist die Publikation des Abschlussberichts zu drei Antidepressiva, dessen Erstellung durch den Hersteller Pfizer massiv behindert worden war. Das Unternehmen hatte sich über lange Zeit geweigert, dem IQWiG Informationen zu Studien zur Verfügung zu stellen. Erst unter öffentlichem Druck legte Pfizer die Daten schließlich offen."
http://www.iqwig.de/index.982.html?random=deb8fa
Es kann also, was Steinhauer verschweigt, durchaus Kontexte geben, wo eine Veröffentlichungspflicht geboten ist.
Steinhauer nimmt nur die Forschungsergebnisse in den Blick, schon das Auslassen der Forschungsdaten macht seine Position fragwürdig.
§ 3. Steinhauer setzt sich nicht mit der verfehlten BGH-Entscheidung Grabungsmaterialien auseinander:
http://lexetius.com/1990,13
Urheberrechtspapst Schricker ging diese doch eher restriktive Entscheidung noch zu weit! Schrickers Beitrag in der FS Lorenz 1991 ist nahezu komplett einsehbar unter:
http://books.google.de/books?id=JRoOV5mhkuYC&lpg=PA234
Steinhauer hätte diesen zentralen Beitrag zur Anbietungspflicht eines Hochschullehrers erörtern müssen - er zitiert (kennt?) ihn noch nicht einmal!
Ich habe ein paar Kritikpunkte in meinem Beitrag "Die letzten Mandarine" 2008 angesprochen:
http://archiv.twoday.net/stories/4599054/

Steinhauers Anschluss an die konservative Dogmatik der Wissenschaftsfreiheit, die stark auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bei den Professoren rekurriert, ist alles andere als zukunftsfähig.
Exemplarisch möchte ich auf einen Satz Steinhauers eingehen: "Dienstlich verpflichtet ist er [der beamtete Hochschullehrer, KG] allein zu Forschung und Lehre, nicht jedoch zum Publizieren."
Die Fußnote dazu lautet: "Statt vieler Westen, Zur urheberrechtlichen Stellung des
Wissenschaftlers im Arbeits- und Dienstverhältnis nach deutschem
Recht, in: JR 1967, S. 405. Ob man daraus die
(unpassende) Konsequenz zieht, das wissenschaftliche Publizieren
von Hochschullehrern dem Nebentätigkeitsrecht zu unterstellen,
ist eine andere Frage, vgl. VG Berlin NJW 1978, S. 848;
BVerfGE 41, S. 375 f."
Nun ist ein Aufsatz von 1967 nicht gerade taufrisch zu nennen - selbst in der Rechtswissenschaft. Das VG Berlin entschied in seinem Urteil vom 31.3.1977 – VII A 96/76, DÖV 1977, 643 (so von BVerfGE 47, 375 zitiert), das wissenschaftliche Publizieren eines Hochschullehrers sei keine Nebentätigkeit. Das Nachtbackverbot in BVerfGE 41 ist ersichtlich nicht einschlägig, Steinhauer hat also falsch BVerfGE 41, 375f. statt richtig BVerfGE 47, 375f. geschrieben.
Liest man die (von Schricker herangezogene) Stelle in der 1978 getroffenen Entscheidung, so kommt man aus dem Staunen nicht heraus.
Urteilstext: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv047327.html
Dort steht nämlich genau das Gegenteil von dem, was Steinhauer behauptet:
"Grundsätzlich ist nicht nur die Lehre, sondern auch die Forschung an den öffentlichen Universitäten aufgrund der engen Verbindung von Forschung und Lehre auf Publizität und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse hin angelegt. In der Rechtsprechung wird dementsprechend die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstpflichten eines Universitätsprofessors gerechnet (vgl. VG Berlin, DÖV 1977, S. 643)." BVerfGE 47, 379 betont das Gericht nochmals, "daß die Forschung letztlich auf Kommunikation und Publikation ausgerichtet und die Tätigkeit in der Universität für Hochschullehrer mit ständigen Äußerungen zu wissenschaftlichen Fragen verbunden ist".
Die Anbietungspflicht urheberrechtlicher Werke im Arbeitsverhältnis ist im Rahmen eines reformierten § 43 UrhG zu regeln. Eine Extrawurst für Professoren darf es dabei nicht mehr geben. Zu den Problemen des § 43 UrhG verweise ich auf meine "Urheberrechtsfibel":
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
Juristen pflegen hier eine extrem "einseitige Diät" (Wittgenstein), da sie sich nur von einer Art von Beispielen nähren. Die Urheberrechtspäpste sind meist selbst Hochschullehrer und argumentieren insofern schamlos pro domo. Bei den Professoren scheint für die herkömmliche Sicht der Dinge sonnenklar, dass diese keiner Anbietungspflicht unterworfen werden dürfen. Aber wie sieht es mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. dem anderen Personal der Hochschule oder Wissenschaftlern in Unternehmen aus? Klare Aussagen dazu sind im Schrifttum rar.
Dass ein von der Universität bezahlter Grabungsfotograf die Nutzungsrechte seiner Lichtbilder dem Grabungsleiter überträgt, wenn dieser ein Professor ist (so der BGH in den "Grabungsmaterialien"), aber der Universität, wenn die Grabung von einem Angestellten betreut wird, leuchtet gewiss nicht ein.
Also: Weg mit dem alten Zopf Beamtenrecht, weg mit dem Fetisch Wissenschaftsfreiheit (soweit es um vernünftige und besonnene Regeln zu Forschungsdaten und Publikationen geht).
§ 4. Die übervorsichtigen Ausführungen Steinhauers S. 40 ff. zu Hochschulsatzungen sind nur insoweit brauchbar, als eine Pflichtveröffentlichung elektronischer Dissertationen als denkbar bezeichnet wird. Einfach nur ärgerlich ist das rasche Abtun einer Veröffentlichungspflicht bei Abschlussarbeiten (wie sie in Österreich bei den Diplomarbeiten ohne weiteres besteht). Steinhauer, der selbst dafür gesorgt hat, dass mein Beitrag
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165
in die DBT kam, erwähnt weder ihn noch die vielen anderen Stellungnahmen von mir zu diesem Thema seit ca. 1997. Aussagen werden nicht dadurch richtig, dass man sie apodiktisch behauptet. Selbstverständlich wäre es möglich, eine entsprechende Hochschulsatzung zu erlassen.
2005 hatte Steinhauer noch differenzierter über den Wert der Abschlussarbeiten geurteilt:
http://archiv.twoday.net/stories/797747/
§ 5. Steinhauer ignoriert die internationale Diskussion über Mandate. Zwar stehe ich diesen selbst kritisch gegenüber, aber noch wunderlicher finde ich den deutschen "Sonderweg" mit dem Fetisch Wissenschaftsfreiheit. Um nicht weiter zu ermüden, möge der Hinweis auf die zahlreichen Stellungnahmen in diesem Weblog genügen:
http://archiv.twoday.net/search?q=mandat
Ich halte meinen Formulierungsvorschlag nach wie vor für verfassungskonform:
Veröffentlichung von Publikationen nach den Grundsätzen von "Open Access".
(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den Hochschulschriftenserver in elektronischer Form abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden, wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist alle fünf Jahre zu erneuern.
http://archiv.twoday.net/stories/5671750/
§ 6. Das Problem des "grünen" Open Access sind die leeren Repositorien. Die für § 38 UrhG vorgeschlagene Änderung, derzufolge Wissenschaftler ein unabdingbares Recht darauf haben sollen, dass sie nach einem Embargo-Zeitraum ihre Publikation im Internet zugänglich machen dürfen, ändert daran nicht das geringste. Es würde wohl bei der bekannt niedrigen spontanen Deposit-Rate bleiben.
Ob Mandate (Staat, Forschungsförderungs-Organisationen, Arbeitgeber) bessere Resultate erbringen würden, müsste man ausprobieren - am besten nicht bei den "Mandarinen", also im Hochschulbereich, sondern im Arbeitsrecht angestellter Wissenschaftler. Die DFG sieht ihr "Mandat" dank der Reußischen Umtriebe ja als schwache Empfehlung. Solche Empfehlungen für Open Access haben diverse Universitäten beschlossen, ohne dass dies am Selbstarchivierungsverhalten der Wissenschaftler etwas geändert hat.
§ 7. Steinhauer nimmt nicht zur Kenntnis, dass der § 38 UrhG insgesamt reformbedürftig ist. Ich zitiere aus meiner "Urheberrechtsfibel": "Wieso man nicht – im Zweifel für den Urheber – alle drei Fälle zusammenfasst, auf ein ausschließliches Nutzungsrecht für den Verleger und eine Sperrfrist verzichtet, erschließt sich mir nicht. Wenn der Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht benötigt, kann er es sich ja vertraglich einräumen lassen."
Auch hier also kein Gesamtkonzept, das die Interessen der nicht-wissenschaftlichen Urheber mitbedenkt.
§ 8. Steinhauer lehnt mit pauschalem Verweis auf die vertragliche Rücksichtnahme nach § 242 BGB die von mir vertretene Rechtsauffassung ab, dass sofort nach Veröffentlichung im Rahmen von § 38 UrhG eine Online-Publikation möglich ist. Das ist Unsinn: die öffentliche Zugänglichmachung steht nun einmal nicht dem Verlag zu, § 38 UrhG trifft hier eine abschließende Regelung, und angesichts der bekannten Befunde zur Unschädlichkeit freier Publikationen für den Druckabsatz
http://www.delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
ist es hahnebüchen zu behaupten, der Autor müsse auf den Verlag Rücksicht nehmen, wenn dieser keinen Schaden erleidet. Der Wunsch, die eigene Publikation möglichst bald Open Access verfügbar zu machen, kann sich dagegen auf Art. 5 GG stützen.
Will der Verlag das Werk sofort als Ebook vermarkten, wird ohnehin § 38 UrhG nicht in Betracht kommen, sondern eine explizite Regelung im Verlagsvertrag.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=38+urhg
§ 9. Entgegen treten möchte ich den S. 59f. geäußerten Ansichten Steinhauers. Für die Geistes- und Sozialwissenschaften gelte: "Open Access kann hier eine Öffentlichkeit bedeuten, die der Autor eines Werkes so nicht haben möchte." Für mich ist es ganz irrelevant, was der Autor möchte oder nicht, denn einmal (gedruckt) in der Welt ist der geistige Gehalt nicht mehr zu kontrollieren. Der Wunsch, dass eine bestimmte Abhandlung nur gedruckt zirkulieren dürfe, aber nicht online, ist mit Blick auf Art. 5 GG aus meiner Sicht nicht im mindesten schutzwürdig.
Für weitere Argumente sei auf
http://archiv.twoday.net/stories/6400882/
verwiesen.
Der Staat, Arbeitgeber oder eine Förderorganisation kann also jedem Wissenschaftler ohne Verstoß gegen Art. 5 GG abverlangen, dass er die Existenz einer kostenfreien elektronischen Version eines gedruckten oder kostenpflichtig online zugänglichen Werks dulden muss.
Da Steinhauer mit dogmatischen Scheuklappen herumläuft, gerät die Frage, ob auch "libre Open Access" mandatiert werden dürfte, nicht in sein Blickfeld, denn schon "gratis Open Access" ist ja für ihn ein Tabu.
§ 10. "Gut begründen lässt sich die Pflicht, eigene Publikationen
im Intranet der Hochschule für alle Hochschulangehörigen bereitzustellen." (S. 67) Das ist völliger Unfug. Aus urheberrechtlicher Sicht macht das keinen Unterschied, und eine entscheidende geradezu ontologische Differenz zwischen der allgemeinen Öffentlichkeit des Internet und den tausenden Nutzern an der Universität sehe ich nicht. Auch hier gilt, dass Steinhauer das Gegensatzpaar Geheimnis/Öffentlichkeit mit dem Tripel Drucköffentlichkeit/Internetöffentlichkeit/(Universitäts-)Intranetöffentlichkeit zusammenwirft und so nur Konfusion erzeugt.
Wie immer man das juristisch wertet - moralisch ist das Einstellen von veröffentlichten Beiträgen im Universitäts-Intranet statt allgemeinen Internet einfach nur unfair und eine widerliche Zugangs-Barriere. Das gilt auch für Preprints, denn diese vor der "version of record" vorab veröffentlichten Texte sind ja weder geheim noch im urheberrechtlichen Sinn unveröffentlicht. Wer einen Wissenschaftler an der Universität kennt, kann diesen bitten, ihm den Beitrag zur Verfügung zu stellen.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5420548/
http://archiv.twoday.net/stories/6166949/
http://archiv.twoday.net/search?q=button+request
§ 11. Der Fetisch Wissenschaftsfreiheit, dem die Jura-Professoren und Steinhauer huldigen, ist nicht zukunftsfähig, sondern ein Tabu, dessen Geltung im Licht ausländischer Entwicklungen mehr und mehr in Frage steht. Auch die Bekundungen des Bundesverfassungsgerichts sind nicht in Stein gemeißelt, der verfassungsrechtliche Diskurs ist durchaus offen für Neubewertungen. Insofern sind meine wesentlich radikaleren Ansichten mehr als nur utopisches Wunschdenken.
Steinhauers enger Horizont (oder selbstgewählte Beschränkung im Rahmen eines Vortrags) verhindert, dass übergreifende Zusammenhänge (z.B. der Zusammenhang von Forschungsunterlagen und Publikationen) in den Blick geraten. Seine oft zu apodiktischen Aussagen sind nicht hilfreich.
Steinhauer hat ein wichtiges Thema aufgegriffen und die Reußianer überzeugend in die Schranken verwiesen. Kuhlens Widerspruch und meine Kritik zeigen aber, dass "Steinhauer locuta, causa finita" in diesem Fall nicht gilt. Open Access braucht vielleicht beides: Vorsichtiges, um Deckung bemühtes Voranschleichen, das listig den althergebrachten Dogmen ein Open-Access-Kuckucksei unterjubelt, und mutiges Vorwärtsdrängen, das alte Mandarin-Zöpfe abschneidet.

Eigenes Schlernbild unter freier Lizenz.
http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/aueintrag/10497.pdf
oder http://deposit.fernuni-hagen.de/2752/
Am 17. August 2010 kündigte ich eine nähere Stellungnahme an. Während meines Urlaubs in Südtirol notierte ich mir auf der Seiser Alm Stichworte dazu (aus dem Gedächtnis, das Buch liegt mir physisch nicht vor, und bei Bergausflügen nehme ich denn doch keinen Laptop mit). Kurz vor Schluss der Open-Access-Woche möchte ich mein Versprechen endlich einlösen.
Rainer Kuhlen: Ein Recht auf Sichtbarkeit – aber nicht auch ein Recht auf Sichtbarwerden?
http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/Kommentar%20zu%20Steinhauer%20OA-Wissenschaftsfreiheit%20240810-PDF.pdf
hat Steinhauers Buch bereits sehr ausführlich kommentiert. Wer das folgende liest, sollte unbedingt auch Kuhlens Beitrag zur Kenntnis nehmen.
Weitere Aspekte bei Ben Kaden
http://libreas.wordpress.com/2010/08/26/sichtbarkeit/
Es mag ja sein, dass die meisten Steinhauers Buch als Plädoyer für Open Access und schlüssige Widerlegung der unsäglichen Reußiaden lesen. Als Werbung für Open Access ist es ohne Zweifel ein wichtiger monographischer Beitrag. Aber als jemand, der "diletto" am Urheber- und Wissenschaftsrecht (und sehr wenig Gefallen am Staatskirchenrecht, das sich vehement gegen staatliche Eingriffe wehren muss) hat, bin ich enttäuscht.
Mein Unbehagen resultiert nicht primär aus der Tatsache, dass hier zwei Vorträge auf den Göttinger Urheberrechtstagen 2008 und 2009 zusammengebunden wurden, die sich doch erheblich inhaltlich überschneiden. Das ist für den Leser unbequem, hat aber für die inhaltliche Auseinandersetzung keine größeren Konsequenzen, auch wenn der jüngere Beitrag manche Aspekte vertieft.
Gegenüber Steinhauers Position bin ich ein eher radikaler Open-Access-Verfechter. Sein Buch ist daher - formuliert man es wohlwollend - zu zaghaft; weniger wohlwollend gesprochen: nahezu reaktionär. Ein eigener Gegenentwurf müsste selbst wieder eine Monographie werden, also kann ich meine Kritik im folgenden leider nur andeuten. Positive Aspekte mögen bei Kuhlen oder Kaden nachgelesen werden.
§ 1. Irritierend ist bereits die an der Linux-Klausel orientierte Bemerkung zum Urheberrecht: "Das Werk darf im Internet frei verbreitet und kopiert werden.
Der Autor räumt jedermann hierfür ein einfaches
Nutzungsrecht ein. Die Rechte an der gedruckten Ausgabe
liegen beim Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat." Wieso denn um Himmels willen keine CC-Lizenz, wieso diese Extrawurst? Gut, CC-BY kollidiert mit den Verlagsrechten im analogen Bereich, und CC-BY-NC wäre bei der Online-Verbreitung zu restriktiv. Aber das Gleiche hätte Steinhauer doch durch CC-BY-NC mit Freigabe der kommerziellen Nutzung im Online-Bereich bewirken können. Nicht klar ist (wäre aber klar bei CC), ob Bearbeitungen (z.B. Auszüge) möglich sind. Der Wortlaut spricht dagegen.
§ 2. Steinhauer entwickelt kein Gesamtkonzept. Dabei denke ich weniger an patentrechtliche Fragen, sondern an die Forschungsdaten, für die ja immer mehr gefordert wird, dass sie als "Open data" der Nachnutzung (libre Open Access) durch andere Projekte zur Verfügung stehen müssen. Die dem einzelnen Wissenschaftler/Projekt zuordenbaren Informationsbestände (früher bei Historikern Leitzordner mit Kopien und Aufzeichnungen, heute eher Datenbankinhalte und Textdateien) sind nicht freies Eigen des Forschers, sondern Teil einer wissenschaftlichen Allmende. Es muss also Regeln geben - staatliche Vorgaben oder solche der scientific community - die eine angemessene Balance herstellen zwischen der Freiheit des Wissenschaftlers, mit ihnen nach Belieben zu verfahren, und den Bedürfnissen der Wissenschaft.
Wissenschaftsrechtlich adäquat ist nur eine Reflexion, die z.B. zur Kenntnis nimmt was Joseph L. Sax anhand der Qumranschriften herausgearbeitet hat: Exklusive Veröffentlichungsbefugnisse schaden der Wissenschaft. Wieso gehen denn gerade Meldungen durch die Presse, man wolle diese Zeugnisse im Internet zugänglich machen? Weil sich gezeigt hat, dass die künstliche Verknappung, die bestimmte Forschungsdaten einem kleinen Kreis reserviert, kontraproduktiv war, was den wissenschaftlichen Fortschritt angeht.
Ums klar zu sagen: Ich vertrete also den Primat des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns. Die Interessen des einzelnen Wissenschaftsgenossen müssen zurückstehen.
Wenn man eine allgemeine Pflicht für Wissenschaftler, Forschungsergebnisse zu publizieren, nicht bejahen will, so sollte man wenigstens erwägen, ersatzweise eine Pflicht zur Veröffentlichung der entsprechenden Forschungsdaten zu erwägen.
"Eine Verpflichtung zur Registrierung und Publikation der Ergebnisse aller klinischen Studien hat [2009] das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gefordert. Die Bundesregierung müsse darauf dringen, dass auf EU-Ebene eine verbindliche Regelung umgesetzt wird, wie sie seit 2008 in den USA in Kraft ist. Anlass für die Forderung ist die Publikation des Abschlussberichts zu drei Antidepressiva, dessen Erstellung durch den Hersteller Pfizer massiv behindert worden war. Das Unternehmen hatte sich über lange Zeit geweigert, dem IQWiG Informationen zu Studien zur Verfügung zu stellen. Erst unter öffentlichem Druck legte Pfizer die Daten schließlich offen."
http://www.iqwig.de/index.982.html?random=deb8fa
Es kann also, was Steinhauer verschweigt, durchaus Kontexte geben, wo eine Veröffentlichungspflicht geboten ist.
Steinhauer nimmt nur die Forschungsergebnisse in den Blick, schon das Auslassen der Forschungsdaten macht seine Position fragwürdig.
§ 3. Steinhauer setzt sich nicht mit der verfehlten BGH-Entscheidung Grabungsmaterialien auseinander:
http://lexetius.com/1990,13
Urheberrechtspapst Schricker ging diese doch eher restriktive Entscheidung noch zu weit! Schrickers Beitrag in der FS Lorenz 1991 ist nahezu komplett einsehbar unter:
http://books.google.de/books?id=JRoOV5mhkuYC&lpg=PA234
Steinhauer hätte diesen zentralen Beitrag zur Anbietungspflicht eines Hochschullehrers erörtern müssen - er zitiert (kennt?) ihn noch nicht einmal!
Ich habe ein paar Kritikpunkte in meinem Beitrag "Die letzten Mandarine" 2008 angesprochen:
http://archiv.twoday.net/stories/4599054/

Steinhauers Anschluss an die konservative Dogmatik der Wissenschaftsfreiheit, die stark auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bei den Professoren rekurriert, ist alles andere als zukunftsfähig.
Exemplarisch möchte ich auf einen Satz Steinhauers eingehen: "Dienstlich verpflichtet ist er [der beamtete Hochschullehrer, KG] allein zu Forschung und Lehre, nicht jedoch zum Publizieren."
Die Fußnote dazu lautet: "Statt vieler Westen, Zur urheberrechtlichen Stellung des
Wissenschaftlers im Arbeits- und Dienstverhältnis nach deutschem
Recht, in: JR 1967, S. 405. Ob man daraus die
(unpassende) Konsequenz zieht, das wissenschaftliche Publizieren
von Hochschullehrern dem Nebentätigkeitsrecht zu unterstellen,
ist eine andere Frage, vgl. VG Berlin NJW 1978, S. 848;
BVerfGE 41, S. 375 f."
Nun ist ein Aufsatz von 1967 nicht gerade taufrisch zu nennen - selbst in der Rechtswissenschaft. Das VG Berlin entschied in seinem Urteil vom 31.3.1977 – VII A 96/76, DÖV 1977, 643 (so von BVerfGE 47, 375 zitiert), das wissenschaftliche Publizieren eines Hochschullehrers sei keine Nebentätigkeit. Das Nachtbackverbot in BVerfGE 41 ist ersichtlich nicht einschlägig, Steinhauer hat also falsch BVerfGE 41, 375f. statt richtig BVerfGE 47, 375f. geschrieben.
Liest man die (von Schricker herangezogene) Stelle in der 1978 getroffenen Entscheidung, so kommt man aus dem Staunen nicht heraus.
Urteilstext: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv047327.html
Dort steht nämlich genau das Gegenteil von dem, was Steinhauer behauptet:
"Grundsätzlich ist nicht nur die Lehre, sondern auch die Forschung an den öffentlichen Universitäten aufgrund der engen Verbindung von Forschung und Lehre auf Publizität und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse hin angelegt. In der Rechtsprechung wird dementsprechend die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstpflichten eines Universitätsprofessors gerechnet (vgl. VG Berlin, DÖV 1977, S. 643)." BVerfGE 47, 379 betont das Gericht nochmals, "daß die Forschung letztlich auf Kommunikation und Publikation ausgerichtet und die Tätigkeit in der Universität für Hochschullehrer mit ständigen Äußerungen zu wissenschaftlichen Fragen verbunden ist".
Die Anbietungspflicht urheberrechtlicher Werke im Arbeitsverhältnis ist im Rahmen eines reformierten § 43 UrhG zu regeln. Eine Extrawurst für Professoren darf es dabei nicht mehr geben. Zu den Problemen des § 43 UrhG verweise ich auf meine "Urheberrechtsfibel":
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
Juristen pflegen hier eine extrem "einseitige Diät" (Wittgenstein), da sie sich nur von einer Art von Beispielen nähren. Die Urheberrechtspäpste sind meist selbst Hochschullehrer und argumentieren insofern schamlos pro domo. Bei den Professoren scheint für die herkömmliche Sicht der Dinge sonnenklar, dass diese keiner Anbietungspflicht unterworfen werden dürfen. Aber wie sieht es mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. dem anderen Personal der Hochschule oder Wissenschaftlern in Unternehmen aus? Klare Aussagen dazu sind im Schrifttum rar.
Dass ein von der Universität bezahlter Grabungsfotograf die Nutzungsrechte seiner Lichtbilder dem Grabungsleiter überträgt, wenn dieser ein Professor ist (so der BGH in den "Grabungsmaterialien"), aber der Universität, wenn die Grabung von einem Angestellten betreut wird, leuchtet gewiss nicht ein.
Also: Weg mit dem alten Zopf Beamtenrecht, weg mit dem Fetisch Wissenschaftsfreiheit (soweit es um vernünftige und besonnene Regeln zu Forschungsdaten und Publikationen geht).
§ 4. Die übervorsichtigen Ausführungen Steinhauers S. 40 ff. zu Hochschulsatzungen sind nur insoweit brauchbar, als eine Pflichtveröffentlichung elektronischer Dissertationen als denkbar bezeichnet wird. Einfach nur ärgerlich ist das rasche Abtun einer Veröffentlichungspflicht bei Abschlussarbeiten (wie sie in Österreich bei den Diplomarbeiten ohne weiteres besteht). Steinhauer, der selbst dafür gesorgt hat, dass mein Beitrag
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165
in die DBT kam, erwähnt weder ihn noch die vielen anderen Stellungnahmen von mir zu diesem Thema seit ca. 1997. Aussagen werden nicht dadurch richtig, dass man sie apodiktisch behauptet. Selbstverständlich wäre es möglich, eine entsprechende Hochschulsatzung zu erlassen.
2005 hatte Steinhauer noch differenzierter über den Wert der Abschlussarbeiten geurteilt:
http://archiv.twoday.net/stories/797747/
§ 5. Steinhauer ignoriert die internationale Diskussion über Mandate. Zwar stehe ich diesen selbst kritisch gegenüber, aber noch wunderlicher finde ich den deutschen "Sonderweg" mit dem Fetisch Wissenschaftsfreiheit. Um nicht weiter zu ermüden, möge der Hinweis auf die zahlreichen Stellungnahmen in diesem Weblog genügen:
http://archiv.twoday.net/search?q=mandat
Ich halte meinen Formulierungsvorschlag nach wie vor für verfassungskonform:
Veröffentlichung von Publikationen nach den Grundsätzen von "Open Access".
(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den Hochschulschriftenserver in elektronischer Form abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden, wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist alle fünf Jahre zu erneuern.
http://archiv.twoday.net/stories/5671750/
§ 6. Das Problem des "grünen" Open Access sind die leeren Repositorien. Die für § 38 UrhG vorgeschlagene Änderung, derzufolge Wissenschaftler ein unabdingbares Recht darauf haben sollen, dass sie nach einem Embargo-Zeitraum ihre Publikation im Internet zugänglich machen dürfen, ändert daran nicht das geringste. Es würde wohl bei der bekannt niedrigen spontanen Deposit-Rate bleiben.
Ob Mandate (Staat, Forschungsförderungs-Organisationen, Arbeitgeber) bessere Resultate erbringen würden, müsste man ausprobieren - am besten nicht bei den "Mandarinen", also im Hochschulbereich, sondern im Arbeitsrecht angestellter Wissenschaftler. Die DFG sieht ihr "Mandat" dank der Reußischen Umtriebe ja als schwache Empfehlung. Solche Empfehlungen für Open Access haben diverse Universitäten beschlossen, ohne dass dies am Selbstarchivierungsverhalten der Wissenschaftler etwas geändert hat.
§ 7. Steinhauer nimmt nicht zur Kenntnis, dass der § 38 UrhG insgesamt reformbedürftig ist. Ich zitiere aus meiner "Urheberrechtsfibel": "Wieso man nicht – im Zweifel für den Urheber – alle drei Fälle zusammenfasst, auf ein ausschließliches Nutzungsrecht für den Verleger und eine Sperrfrist verzichtet, erschließt sich mir nicht. Wenn der Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht benötigt, kann er es sich ja vertraglich einräumen lassen."
Auch hier also kein Gesamtkonzept, das die Interessen der nicht-wissenschaftlichen Urheber mitbedenkt.
§ 8. Steinhauer lehnt mit pauschalem Verweis auf die vertragliche Rücksichtnahme nach § 242 BGB die von mir vertretene Rechtsauffassung ab, dass sofort nach Veröffentlichung im Rahmen von § 38 UrhG eine Online-Publikation möglich ist. Das ist Unsinn: die öffentliche Zugänglichmachung steht nun einmal nicht dem Verlag zu, § 38 UrhG trifft hier eine abschließende Regelung, und angesichts der bekannten Befunde zur Unschädlichkeit freier Publikationen für den Druckabsatz
http://www.delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
ist es hahnebüchen zu behaupten, der Autor müsse auf den Verlag Rücksicht nehmen, wenn dieser keinen Schaden erleidet. Der Wunsch, die eigene Publikation möglichst bald Open Access verfügbar zu machen, kann sich dagegen auf Art. 5 GG stützen.
Will der Verlag das Werk sofort als Ebook vermarkten, wird ohnehin § 38 UrhG nicht in Betracht kommen, sondern eine explizite Regelung im Verlagsvertrag.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=38+urhg
§ 9. Entgegen treten möchte ich den S. 59f. geäußerten Ansichten Steinhauers. Für die Geistes- und Sozialwissenschaften gelte: "Open Access kann hier eine Öffentlichkeit bedeuten, die der Autor eines Werkes so nicht haben möchte." Für mich ist es ganz irrelevant, was der Autor möchte oder nicht, denn einmal (gedruckt) in der Welt ist der geistige Gehalt nicht mehr zu kontrollieren. Der Wunsch, dass eine bestimmte Abhandlung nur gedruckt zirkulieren dürfe, aber nicht online, ist mit Blick auf Art. 5 GG aus meiner Sicht nicht im mindesten schutzwürdig.
Für weitere Argumente sei auf
http://archiv.twoday.net/stories/6400882/
verwiesen.
Der Staat, Arbeitgeber oder eine Förderorganisation kann also jedem Wissenschaftler ohne Verstoß gegen Art. 5 GG abverlangen, dass er die Existenz einer kostenfreien elektronischen Version eines gedruckten oder kostenpflichtig online zugänglichen Werks dulden muss.
Da Steinhauer mit dogmatischen Scheuklappen herumläuft, gerät die Frage, ob auch "libre Open Access" mandatiert werden dürfte, nicht in sein Blickfeld, denn schon "gratis Open Access" ist ja für ihn ein Tabu.
§ 10. "Gut begründen lässt sich die Pflicht, eigene Publikationen
im Intranet der Hochschule für alle Hochschulangehörigen bereitzustellen." (S. 67) Das ist völliger Unfug. Aus urheberrechtlicher Sicht macht das keinen Unterschied, und eine entscheidende geradezu ontologische Differenz zwischen der allgemeinen Öffentlichkeit des Internet und den tausenden Nutzern an der Universität sehe ich nicht. Auch hier gilt, dass Steinhauer das Gegensatzpaar Geheimnis/Öffentlichkeit mit dem Tripel Drucköffentlichkeit/Internetöffentlichkeit/(Universitäts-)Intranetöffentlichkeit zusammenwirft und so nur Konfusion erzeugt.
Wie immer man das juristisch wertet - moralisch ist das Einstellen von veröffentlichten Beiträgen im Universitäts-Intranet statt allgemeinen Internet einfach nur unfair und eine widerliche Zugangs-Barriere. Das gilt auch für Preprints, denn diese vor der "version of record" vorab veröffentlichten Texte sind ja weder geheim noch im urheberrechtlichen Sinn unveröffentlicht. Wer einen Wissenschaftler an der Universität kennt, kann diesen bitten, ihm den Beitrag zur Verfügung zu stellen.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5420548/
http://archiv.twoday.net/stories/6166949/
http://archiv.twoday.net/search?q=button+request
§ 11. Der Fetisch Wissenschaftsfreiheit, dem die Jura-Professoren und Steinhauer huldigen, ist nicht zukunftsfähig, sondern ein Tabu, dessen Geltung im Licht ausländischer Entwicklungen mehr und mehr in Frage steht. Auch die Bekundungen des Bundesverfassungsgerichts sind nicht in Stein gemeißelt, der verfassungsrechtliche Diskurs ist durchaus offen für Neubewertungen. Insofern sind meine wesentlich radikaleren Ansichten mehr als nur utopisches Wunschdenken.
Steinhauers enger Horizont (oder selbstgewählte Beschränkung im Rahmen eines Vortrags) verhindert, dass übergreifende Zusammenhänge (z.B. der Zusammenhang von Forschungsunterlagen und Publikationen) in den Blick geraten. Seine oft zu apodiktischen Aussagen sind nicht hilfreich.
Steinhauer hat ein wichtiges Thema aufgegriffen und die Reußianer überzeugend in die Schranken verwiesen. Kuhlens Widerspruch und meine Kritik zeigen aber, dass "Steinhauer locuta, causa finita" in diesem Fall nicht gilt. Open Access braucht vielleicht beides: Vorsichtiges, um Deckung bemühtes Voranschleichen, das listig den althergebrachten Dogmen ein Open-Access-Kuckucksei unterjubelt, und mutiges Vorwärtsdrängen, das alte Mandarin-Zöpfe abschneidet.

KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 22:09 - Rubrik: Open Access
Wolf Thomas - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 21:36 - Rubrik: Archivbau
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wolf Thomas - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 21:32 - Rubrik: Archivbau
Wolf Thomas - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 21:29 - Rubrik: Archivbau
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Na toll! Statt die letzten Stunden der Open Access-Woche auf die Niederschrift der lange angekündigten Abrechnung mit Steinhauers Open-Access-Buch verwenden zu können, muss ich nun auf die eher unbedarften Bedenken zweier von vielen geschätzten Mitgliedern der Biblogosphäre eingehen:
Wenke Richter
http://digiwis.de/blog/2010/10/20/zukunftsgespraeche-open-access-2010-in-berlin-kritische-gedanken/
Dörte Böhner (bibliothekarisch.de) in den dortigen Kommentaren.
Eigentlich könnte ich mich einfach Lambert Heller anschließen, und ich will's auch kurz machen.
1. Finanzierung von Open Access
Open Access bleibt als Ansatz richtig und erstrebenswert, auch wenn er nicht finanzierbar wäre!
Der freie Zugang zu Informationen ist ein Menschenrecht, das sollte man Bibliothekarinnen nicht erklären müssen.
Wissenschaft hat erst einmal nichts mit Ökonomie zu tun, es geht um Erkenntnis. Neoliberale Ideologie neigt dazu, alles ökonomistisch zu verkürzen. Fehlentwicklungen im Hochschulwesen legen von dieser verfehlten Denkweise Zeugnis ab. Siehe http://archiv.twoday.net/stories/6400145/
Nicht-ökonomische Gründe für Open-Access habe ich 2006 aufgelistet:
http://archiv.twoday.net/stories/1435124/
Überdies entzieht sich der Mehrwert von "libre Open Access" bislang ökonomistischen Rechenspielchen.
Wissenschaftliches Publizieren ist - vor allem im STM-Bereich - vor allem deshalb so teuer, weil unendlich fette Monopolgewinne der Verlage von der öffentlichen Hand finanziert werden müssen.
Die eindrucksvollste Milchmädchenrechnung zu Open Access 2010 stammt von Heather Morrison:
http://poeticeconomics.blogspot.com/2010/09/full-open-access-to-articles-with.html
Wissenschaftliche Bibliotheken könnten für 30 % ihres Zeitschriftenetats alle Artikel weltweit Open Access machen!
Dass bei dem goldenen Weg - den Open-Access-Zeitschriften Low-Budget-Projekte erfolgreich sein können, darauf habe ich mehrfach hingewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/6469419/ m.w.N.
http://archiv.twoday.net/search?q=artikelgeb%C3%BChr
Bei den Repositorien (grüner Weg) frage ich mich wirklich, woher die hohen Kosten kommen. Die IR-Software gibts für lau, die Universitäten müssen keinen extra Webspace berappen. Kosten für Langzeitarchivierung fallen bei Universitäten ohnehin an. Ist ein funktionierendes Langzeitarchivierungs-Modell gefunden, ist dies für alle Datentypen (Texte, Bilder usw.) anwendbar - zusätzliche Kosten für das Repositorium entstehen nicht.
Wer als Wissenschaftler selbstarchivieren will, kann dies quasi kostenlos tun, z.B. bei Scribd oder Mendeley, wenn er keine eigene Homepage finanzieren will. Die Achillesferse ist die fehlende Langzeitarchivierung, bei der auf beiden Seiten Risiken bestehen: bei den Anbietern durch Einstellung des Angebots, bei den Wissenschaftlern durch Umzug (Wechsel der Universität), Interesseverlust oder Tod. Aber für den Nutzer, der heute einen Artikel braucht, ist es egal, ob der in 5 Jahren noch im Netz steht.
Empirische Untersuchungen stellen immer wieder heraus, dass die Einstellung im Nicht-IR-Internet erheblich mehr Bedeutung für die Literaturversorgung hat als die IRs. Wenn die Universitäten zu doof sind, um IRs kostengünstig zu betreiben, werden sich vielleicht andere Träger finden, die Langzeitarchivierung garantieren können.
Es sei dahingestellt, ob die Verlage der unzähligen Zeitschriften, die delayed Open Access bieten (die meisten wohl bei Highwire), rein altruistisch agieren - aber offensichtlich schadet diese Generosität ihrem Geschäftsmodell nicht.
2. Open Access nur für Wissenschaftler?
“Wen meinen wir denn genau, wenn wir von freien Zugang für jedermann sprechen? Ist es denn nicht vielmehr so, daß Wissenschaft heute so stark spezialisiert ist, daß die breite Bevölkerung (=Steuerzahler) gar keinen Zugang findet, weil sie einfach die Texte nicht mehr verstehen?” (Richter)
Andrea Kamphuis hat darauf treffend in ihrem Kommentar geantwortet. Auch auf der Kölner Tagung Digitale Wissenschaft http://archiv.twoday.net/stories/8393712/ wurde dieses Thema diskutiert. Als jemand, der als Geisteswissenschaftler seit 1975 (erste Zeitungsartikel als 17jähriger) immer auch für die Öffentlichkeit geschrieben hat und der seit 2004 bei Open-Content-Projekten wie der Wikipedia mitmacht, fällt es mir schwer, diese elitäre Argumentation zu verstehen. Wir Geisteswissenschaftler verbessern die Welt nicht in der Weise, wie dies STM-Fächer tun; die Legitimität unseres Tuns ergibt sich aus gesellschaftlichen Bedürfnissen. Auch wenn es auch in meiner Disziplin, der Geschichtswissenschaft, extrem spezialistische Publikationen gibt, so können doch auch die entlegensten Themen von geeigneten Mittelsleuten so aufbereitet werden, dass der Allgemeinheit der Sinn und Zweck dieses wissenschaftlichen Treibens klar wird.
Wenn man Open Access aus globaler Sicht betrachtet, so bin ich überzeugt, dass tagtäglich Menschen sterben, die weiterleben könnten, wenn ihre Ärzte Zugang zur relevanten Fachliteratur hätten. Die meisten sterben, weil die zu entwickelnden Länder keine angemessene medizinische Versorgung bereitstellen; aber im Bereich der Frühdiagnostik ist es entscheidend, dass bestimmte Wissensbestände den Ärzten kostenlos zur Verfügung stehen. Auch in den entwickelten Ländern kann man den Patienten das Googeln nach seiner Krankheit nicht verbieten. Ärzte und Selbsthilfegruppen finden in mündigen, informierten Patienten verständnisvolle Partner. Wenn es um extrem seltene Krebserkrankungen geht - welche anderen Möglichkeiten hat denn der Patient oder Angehörige als sich zum Quasi-Spezialisten anhand von medizinischer Fachliteratur zu entwickeln, wenn er das elementare Informationsrecht zu wissen, was ihm oder seinem Angehörigen widerfährt, in Anspruch nehmen will?
3. Informationsinkompetente Bibliothekare
"Ist es erlaubt, auf einzelne, auf fremden Servern abgelegte Dokumente zu verlinken?" (Böhner, eine besorgte Frage aus dem KollegInnenkreis referierend)
Meine Güte! Ahnungslose Bibliothekare sind nun wirklich nicht das Problem von Open Access, sondern das des Bibliothekswesens. Wer nicht soviel Informationskompetenz aufbringt, in der Wikipedia den Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Hyperlinks
aufzufinden und als Orientierung für brauchbar zu bewerten, hat den Beruf verfehlt.
Da ich selbst immer wieder kritisch zu Fragen der Open-Access-Strategie Stellung nehme und finde, dass zu viele Probleme unter den Teppich gekehrt werden, sollte ich das kritische Hinterfragen eigentlich sympathisch finden. Aber ich hinterfrage deshalb keine Sekunde lang Open Access als solchen.
"[I]ch bin [...] keine Expertin, was Open Access angeht" (Böhner). Dem stimme ich voll und ganz zu.

Wenke Richter
http://digiwis.de/blog/2010/10/20/zukunftsgespraeche-open-access-2010-in-berlin-kritische-gedanken/
Dörte Böhner (bibliothekarisch.de) in den dortigen Kommentaren.
Eigentlich könnte ich mich einfach Lambert Heller anschließen, und ich will's auch kurz machen.
1. Finanzierung von Open Access
Open Access bleibt als Ansatz richtig und erstrebenswert, auch wenn er nicht finanzierbar wäre!
Der freie Zugang zu Informationen ist ein Menschenrecht, das sollte man Bibliothekarinnen nicht erklären müssen.
Wissenschaft hat erst einmal nichts mit Ökonomie zu tun, es geht um Erkenntnis. Neoliberale Ideologie neigt dazu, alles ökonomistisch zu verkürzen. Fehlentwicklungen im Hochschulwesen legen von dieser verfehlten Denkweise Zeugnis ab. Siehe http://archiv.twoday.net/stories/6400145/
Nicht-ökonomische Gründe für Open-Access habe ich 2006 aufgelistet:
http://archiv.twoday.net/stories/1435124/
Überdies entzieht sich der Mehrwert von "libre Open Access" bislang ökonomistischen Rechenspielchen.
Wissenschaftliches Publizieren ist - vor allem im STM-Bereich - vor allem deshalb so teuer, weil unendlich fette Monopolgewinne der Verlage von der öffentlichen Hand finanziert werden müssen.
Die eindrucksvollste Milchmädchenrechnung zu Open Access 2010 stammt von Heather Morrison:
http://poeticeconomics.blogspot.com/2010/09/full-open-access-to-articles-with.html
Wissenschaftliche Bibliotheken könnten für 30 % ihres Zeitschriftenetats alle Artikel weltweit Open Access machen!
Dass bei dem goldenen Weg - den Open-Access-Zeitschriften Low-Budget-Projekte erfolgreich sein können, darauf habe ich mehrfach hingewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/6469419/ m.w.N.
http://archiv.twoday.net/search?q=artikelgeb%C3%BChr
Bei den Repositorien (grüner Weg) frage ich mich wirklich, woher die hohen Kosten kommen. Die IR-Software gibts für lau, die Universitäten müssen keinen extra Webspace berappen. Kosten für Langzeitarchivierung fallen bei Universitäten ohnehin an. Ist ein funktionierendes Langzeitarchivierungs-Modell gefunden, ist dies für alle Datentypen (Texte, Bilder usw.) anwendbar - zusätzliche Kosten für das Repositorium entstehen nicht.
Wer als Wissenschaftler selbstarchivieren will, kann dies quasi kostenlos tun, z.B. bei Scribd oder Mendeley, wenn er keine eigene Homepage finanzieren will. Die Achillesferse ist die fehlende Langzeitarchivierung, bei der auf beiden Seiten Risiken bestehen: bei den Anbietern durch Einstellung des Angebots, bei den Wissenschaftlern durch Umzug (Wechsel der Universität), Interesseverlust oder Tod. Aber für den Nutzer, der heute einen Artikel braucht, ist es egal, ob der in 5 Jahren noch im Netz steht.
Empirische Untersuchungen stellen immer wieder heraus, dass die Einstellung im Nicht-IR-Internet erheblich mehr Bedeutung für die Literaturversorgung hat als die IRs. Wenn die Universitäten zu doof sind, um IRs kostengünstig zu betreiben, werden sich vielleicht andere Träger finden, die Langzeitarchivierung garantieren können.
Es sei dahingestellt, ob die Verlage der unzähligen Zeitschriften, die delayed Open Access bieten (die meisten wohl bei Highwire), rein altruistisch agieren - aber offensichtlich schadet diese Generosität ihrem Geschäftsmodell nicht.
2. Open Access nur für Wissenschaftler?
“Wen meinen wir denn genau, wenn wir von freien Zugang für jedermann sprechen? Ist es denn nicht vielmehr so, daß Wissenschaft heute so stark spezialisiert ist, daß die breite Bevölkerung (=Steuerzahler) gar keinen Zugang findet, weil sie einfach die Texte nicht mehr verstehen?” (Richter)
Andrea Kamphuis hat darauf treffend in ihrem Kommentar geantwortet. Auch auf der Kölner Tagung Digitale Wissenschaft http://archiv.twoday.net/stories/8393712/ wurde dieses Thema diskutiert. Als jemand, der als Geisteswissenschaftler seit 1975 (erste Zeitungsartikel als 17jähriger) immer auch für die Öffentlichkeit geschrieben hat und der seit 2004 bei Open-Content-Projekten wie der Wikipedia mitmacht, fällt es mir schwer, diese elitäre Argumentation zu verstehen. Wir Geisteswissenschaftler verbessern die Welt nicht in der Weise, wie dies STM-Fächer tun; die Legitimität unseres Tuns ergibt sich aus gesellschaftlichen Bedürfnissen. Auch wenn es auch in meiner Disziplin, der Geschichtswissenschaft, extrem spezialistische Publikationen gibt, so können doch auch die entlegensten Themen von geeigneten Mittelsleuten so aufbereitet werden, dass der Allgemeinheit der Sinn und Zweck dieses wissenschaftlichen Treibens klar wird.
Wenn man Open Access aus globaler Sicht betrachtet, so bin ich überzeugt, dass tagtäglich Menschen sterben, die weiterleben könnten, wenn ihre Ärzte Zugang zur relevanten Fachliteratur hätten. Die meisten sterben, weil die zu entwickelnden Länder keine angemessene medizinische Versorgung bereitstellen; aber im Bereich der Frühdiagnostik ist es entscheidend, dass bestimmte Wissensbestände den Ärzten kostenlos zur Verfügung stehen. Auch in den entwickelten Ländern kann man den Patienten das Googeln nach seiner Krankheit nicht verbieten. Ärzte und Selbsthilfegruppen finden in mündigen, informierten Patienten verständnisvolle Partner. Wenn es um extrem seltene Krebserkrankungen geht - welche anderen Möglichkeiten hat denn der Patient oder Angehörige als sich zum Quasi-Spezialisten anhand von medizinischer Fachliteratur zu entwickeln, wenn er das elementare Informationsrecht zu wissen, was ihm oder seinem Angehörigen widerfährt, in Anspruch nehmen will?
3. Informationsinkompetente Bibliothekare
"Ist es erlaubt, auf einzelne, auf fremden Servern abgelegte Dokumente zu verlinken?" (Böhner, eine besorgte Frage aus dem KollegInnenkreis referierend)
Meine Güte! Ahnungslose Bibliothekare sind nun wirklich nicht das Problem von Open Access, sondern das des Bibliothekswesens. Wer nicht soviel Informationskompetenz aufbringt, in der Wikipedia den Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Hyperlinks
aufzufinden und als Orientierung für brauchbar zu bewerten, hat den Beruf verfehlt.
Da ich selbst immer wieder kritisch zu Fragen der Open-Access-Strategie Stellung nehme und finde, dass zu viele Probleme unter den Teppich gekehrt werden, sollte ich das kritische Hinterfragen eigentlich sympathisch finden. Aber ich hinterfrage deshalb keine Sekunde lang Open Access als solchen.
"[I]ch bin [...] keine Expertin, was Open Access angeht" (Böhner). Dem stimme ich voll und ganz zu.

KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 20:38 - Rubrik: Open Access
Wolf Thomas - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 20:23 - Rubrik: Archivbau
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Aus dem Spiegel: " ... Die größte Aufmerksamkeit jedoch wird sicher der Text "Ein Sturz" erregen, 39 Seiten, die Jelinek speziell für das Schauspiel Köln geschrieben hat, als Reaktion auf den Einsturz des Kölner Stadtarchivs im März 2009, bei dem zwei Menschen starben und massenhaft wertvolle Dokumente zerstört wurden.
Profitgier trifft Finanznot
Im Zentrum von "Ein Sturz" steht ein Chor, der keine Verantwortung übernehmen will, sondern die Schuld Erde und Wasser zuweist, also der Natur. Es geht um Profitgier und die Finanznot der Kommunen, um das Sparen am falschen Ende und um Baufirmen, die noch an der Katastrophe verdienen; von den Menschenleben und den historischen Schätzen hingegen ist nur am Rande die Rede. Der bitterböse, ironische Text - eine "Tragödientravestie" nennt Beier ihn - soll am Ende der Inszenierung stehen, als eine Art Satyrspiel, das als komische Entlastung auf die ernste Tragödie folgt.
Der Name Karin Beier steht bislang vor allem für psychologisches Theater, das rhythmisch exakt austariert ist, für eine exakte Arbeit mit den Schauspielern. Bislang noch nie hat sie Textflächen wie jene von Jelinek inszeniert: ohne Figuren und Dialoge und Psychologie, eher kühl intellektuell als emotional aufwühlend. "Es war für Beier die Entdeckung eines neuen Kontinents", sagt ihre Chefdramaturgin Rita Thiele. ..."
Profitgier trifft Finanznot
Im Zentrum von "Ein Sturz" steht ein Chor, der keine Verantwortung übernehmen will, sondern die Schuld Erde und Wasser zuweist, also der Natur. Es geht um Profitgier und die Finanznot der Kommunen, um das Sparen am falschen Ende und um Baufirmen, die noch an der Katastrophe verdienen; von den Menschenleben und den historischen Schätzen hingegen ist nur am Rande die Rede. Der bitterböse, ironische Text - eine "Tragödientravestie" nennt Beier ihn - soll am Ende der Inszenierung stehen, als eine Art Satyrspiel, das als komische Entlastung auf die ernste Tragödie folgt.
Der Name Karin Beier steht bislang vor allem für psychologisches Theater, das rhythmisch exakt austariert ist, für eine exakte Arbeit mit den Schauspielern. Bislang noch nie hat sie Textflächen wie jene von Jelinek inszeniert: ohne Figuren und Dialoge und Psychologie, eher kühl intellektuell als emotional aufwühlend. "Es war für Beier die Entdeckung eines neuen Kontinents", sagt ihre Chefdramaturgin Rita Thiele. ..."
Wolf Thomas - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 20:21 - Rubrik: Kommunalarchive
http://archiv.twoday.net/stories/6476258/
Der Beitrag wurde um einen Kommentar mit einer kleinen Stichprobe vom heutigen Tag ergänzt. Von den 10 neuesten Publikationen des Konstanzer Hochschulschriftenservers sind 6 Qualifikationsarbeiten mit Volltexten, zum Rest gibts keine Volltexte. Von den 10 obersten Publikationen in der Fachgruppe Geschichte und Soziologie sind 90 % im Volltext nicht einsehbar!
Man beachte, dass ebensowenig wie Frau Oberländer der ZORA-Verantwortliche in http://archiv.twoday.net/stories/8396897/#comments keine Zahl genannt hat, wie hoch der Anteil der Open-Access-Volltexte ist.
Solcher Nicht-Open-Access-Content müllt die Trefferlisten von BASE usw. zu und sorgt für Frustration bei den Suchenden.
Ein Filter ist da mehr als überfällig.
Und wieso gibt es statt dem von mir abgelehnten Request-Button in IRs keine Möglichkeit, sich per Mail benachrichtigen zu lassen, wenn ein Volltext frei wird?

Der Beitrag wurde um einen Kommentar mit einer kleinen Stichprobe vom heutigen Tag ergänzt. Von den 10 neuesten Publikationen des Konstanzer Hochschulschriftenservers sind 6 Qualifikationsarbeiten mit Volltexten, zum Rest gibts keine Volltexte. Von den 10 obersten Publikationen in der Fachgruppe Geschichte und Soziologie sind 90 % im Volltext nicht einsehbar!
Man beachte, dass ebensowenig wie Frau Oberländer der ZORA-Verantwortliche in http://archiv.twoday.net/stories/8396897/#comments keine Zahl genannt hat, wie hoch der Anteil der Open-Access-Volltexte ist.
Solcher Nicht-Open-Access-Content müllt die Trefferlisten von BASE usw. zu und sorgt für Frustration bei den Suchenden.
Ein Filter ist da mehr als überfällig.
Und wieso gibt es statt dem von mir abgelehnten Request-Button in IRs keine Möglichkeit, sich per Mail benachrichtigen zu lassen, wenn ein Volltext frei wird?

KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 18:52 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 18:01 - Rubrik: English Corner
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Tagungsbericht HT 2010: Im Grenzbereich zwischen Quellenproduzenten, Archiven und historischer Forschung. 28.09.2010-01.10.2010, Berlin, in: H-Soz-u-Kult, 23.10.2010, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3315
KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 17:53 - Rubrik: Kooperationsmodelle
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http://news.library.cornell.edu/news/101020/hathitrust
See also on HathiTrust's Copyright Detectives
http://www.libraryjournal.com/lj/home/887388-264/hathitrusts_copyright_detectives.html.csp
See also on HathiTrust's Copyright Detectives
http://www.libraryjournal.com/lj/home/887388-264/hathitrusts_copyright_detectives.html.csp
KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 17:39 - Rubrik: English Corner
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Online Access to the Catalogue and Bibliography of Cartographic Materials of the National Library of Poland (NLP)
Lucyna Szaniawska
http://liber.library.uu.nl/publish/articles/000509/article.pdf
(HTML-Fassung scheint nicht zu funktionieren)
Triviales wird ausgewalzt und zu dem, was am wichtigsten wäre, nämlich zu den Nachnutzungsmöglichkeiten (libre Open Access; Open Bibliographic Data), erfährt man keine Silbe.
Siehe auch: http://mak.bn.org.pl/info/info45.htm

Lucyna Szaniawska
http://liber.library.uu.nl/publish/articles/000509/article.pdf
(HTML-Fassung scheint nicht zu funktionieren)
Triviales wird ausgewalzt und zu dem, was am wichtigsten wäre, nämlich zu den Nachnutzungsmöglichkeiten (libre Open Access; Open Bibliographic Data), erfährt man keine Silbe.
Siehe auch: http://mak.bn.org.pl/info/info45.htm

KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 17:07 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 16:44 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.sueddeutsche.de/politik/das-auswaertige-amt-und-der-holocaust-grund-der-dienstreise-liquidation-von-juden-1.1015311
http://tinyurl.com/29a9zre
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,724949,00.html
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/8399901/
http://tinyurl.com/29a9zre
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,724949,00.html
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/8399901/
KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 04:08 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.muenchen-tv.de/politik/Abiturienten_unerwuenscht-6509.html
Eine Rechtsgrundlage dafür kann ich in
http://www.bsb-muenchen.de/Allgemeine-Benutzungsordnung.1438.0.html
nicht erkennen.
Update: Mehr in den Kommentaren.

(c) Bayerische Staatsbibliothek, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode Im Oktober 2006 gab es um 15 Uhr 43 anscheinend noch freie Plätze ...
Eine Rechtsgrundlage dafür kann ich in
http://www.bsb-muenchen.de/Allgemeine-Benutzungsordnung.1438.0.html
nicht erkennen.
Update: Mehr in den Kommentaren.
(c) Bayerische Staatsbibliothek, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode Im Oktober 2006 gab es um 15 Uhr 43 anscheinend noch freie Plätze ...
KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 03:10 - Rubrik: Archivrecht
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,724317,00.html
Siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
KlausGraf - am Sonntag, 24. Oktober 2010, 02:40 - Rubrik: Datenschutz
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Soll laut http://www.numerique.culture.fr online sein. Finde ich aber auf
http://www.ville-selestat.fr/bh/index.php?page=accueil
(noch?) nicht.
http://www.ville-selestat.fr/bh/index.php?page=accueil
(noch?) nicht.
KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 19:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 19:30 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikipedia-integriert-OpenStreetMap-1123096.html
Der Server ist aber wohl gerade überlastet. Bei dem Klick im Artikel Paris auf den Link Karte wartet man vergeblich auf das Erscheinen der Karte: "Die Webseite unter http://toolserver.org/~kolossos/openlayers/kml-on-ol.php?lang=de¶ms=48.856666666667_N_2.3516666666667_E_dim:20000_region:FR-75_type:city(2193030)&title=Paris ist möglicherweise vorübergehend nicht verfügbar oder wurde dauerhaft an eine neue Webadresse verschoben."
Der Server ist aber wohl gerade überlastet. Bei dem Klick im Artikel Paris auf den Link Karte wartet man vergeblich auf das Erscheinen der Karte: "Die Webseite unter http://toolserver.org/~kolossos/openlayers/kml-on-ol.php?lang=de¶ms=48.856666666667_N_2.3516666666667_E_dim:20000_region:FR-75_type:city(2193030)&title=Paris ist möglicherweise vorübergehend nicht verfügbar oder wurde dauerhaft an eine neue Webadresse verschoben."
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http://www.steyler.de/svd/dcms/sites/svd/deutschland/index.html?f_action=show&f_newsitem_id=8139&tm=1
In den Gemäuern des fast 100jährigen Klosters der Steyler Missionare in Sankt Augustin bei Bonn befindet sich ein ganz besonderer Schatz. Generationen von Theologiestudierenden schätzen ihn als einen der wichtigsten Quellen für ihre wissenschaftlichen Forschungen: Die theologische Fachbibliothek der ordenseigenen Hochschule.
Jetzt wird dieser Schatz erheblich erweitert, denn durch die Integration der Bibliothek der Steyler Missionare im österreichischen Mödling bei Wien, wächst der Bestand der Hochschulbibliothek um rund 100.000 Bände. Auch die Institutsbibliotheken des Anthropos-Instituts und des Missionswissenschaftlichen Instituts übernehmen tausende Bücher aus St. Gabriel.
Besser als im Antiquariat verscherbeln wie bei den Redemptoristen:
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
In den Gemäuern des fast 100jährigen Klosters der Steyler Missionare in Sankt Augustin bei Bonn befindet sich ein ganz besonderer Schatz. Generationen von Theologiestudierenden schätzen ihn als einen der wichtigsten Quellen für ihre wissenschaftlichen Forschungen: Die theologische Fachbibliothek der ordenseigenen Hochschule.
Jetzt wird dieser Schatz erheblich erweitert, denn durch die Integration der Bibliothek der Steyler Missionare im österreichischen Mödling bei Wien, wächst der Bestand der Hochschulbibliothek um rund 100.000 Bände. Auch die Institutsbibliotheken des Anthropos-Instituts und des Missionswissenschaftlichen Instituts übernehmen tausende Bücher aus St. Gabriel.
Besser als im Antiquariat verscherbeln wie bei den Redemptoristen:
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen/
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KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 18:52 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 18:03 - Rubrik: Miscellanea
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KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 18:01 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 17:55 - Rubrik: Unterhaltung
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Der Artikel beruht auf einem Vortrag, der im Rahmen des von der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe am 19./20. September 2008 veranstalteten internationalen Kolloquiums "Der Scheibenriss: Technik – Verwendung – Bedeutung. Neue Perspektiven der Forschung" außerhalb des Veranstaltungsprogramms gehalten und in dem die Schale erstmals öffentlich vorgestellt wurde.
In der hier vorliegenden, erweiterten Fassung war der Vortrag für das wissenschaftliche Kolloquium "Hans Wertinger: Hofkünstler der Wittelsbacher" im Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München, am 11. Februar 2009 geplant. Das Referat musste entfallen, da der Verkäufer der Schale, Kunsthandel Alexander Rudigier Ltd., London, die Verwendung des Bildmaterials unter Androhung gerichtlicher Schritte hatte verbieten lassen. Es kann daher auch hier nicht gezeigt werden.
Bei dem Bildmaterial handelt es sich um Abbildungen, die um 2000/2001 von einem Münchner Fotografen angefertigt wurden und den Zustand der Schale vor der Restaurierung zeigen. Die Restaurierung erfolgte 2006 durch einen Münchner Restaurator im Auftrag des ursprünglichen Eigentümers, Kunsthandel Gertrud Rudigier-Rückert, München; dabei nahm die Zeichnung, besonders an der Umrandung, beträchtlichen Schaden. Anschließend wurde die Schale neuerlich fotografiert. Die aussagekräftigen Fotos des Zustands vor der Restaurierung waren von Frau Gertrud Rudigier-Rückert für die Erforschung der Schale zur Verfügung gestellt worden und bildeten eine wesentliche Grundlage der hier vorgestellten Ergebnisse.
Auf diese Vergleichsabbildungen des ursprünglichen, in wichtigen Details besseren Zustandes muss aus oben genannten Gründen hier verzichtet werden. Abb. 1 zeigt den heutigen Zustand der Schale, die sich seit 2008 im Besitz des Metropolitan Museum of Art, New York, befindet.
Dass die fotografische Dokumentation des originalen Zustandes nicht verwendet werden darf, ist umso bedauerlicher, als es sich bei diesem Glas nicht nur um eines der bedeutendsten Werke der bayerischen und deutschen Kunst der Spätgotik handelt, sondern um ein weltweit einzigartiges Dokument der Amelierkunst. Es erschließt unserem Verständnis der in spätmittelalterlichen Urkunden geläufigen, oft subsumierend gebrauchten Bezeichnung "Glasmaler" neue Perspektiven.
http://www.riha-journal.org/articles/2010/koreny-unbekanntes-meisterwerk-altdeutscher-glaskunst
Kommentar: Hier hat man sich juristisch ins Bockshorn jagen lassen. § 51 UrhG in Verbindung mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit hätten auf jeden Fall eine Abbildung ermöglicht. Ein "Recht am Bild der eigenen Sache" existiert nicht.
In der hier vorliegenden, erweiterten Fassung war der Vortrag für das wissenschaftliche Kolloquium "Hans Wertinger: Hofkünstler der Wittelsbacher" im Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München, am 11. Februar 2009 geplant. Das Referat musste entfallen, da der Verkäufer der Schale, Kunsthandel Alexander Rudigier Ltd., London, die Verwendung des Bildmaterials unter Androhung gerichtlicher Schritte hatte verbieten lassen. Es kann daher auch hier nicht gezeigt werden.
Bei dem Bildmaterial handelt es sich um Abbildungen, die um 2000/2001 von einem Münchner Fotografen angefertigt wurden und den Zustand der Schale vor der Restaurierung zeigen. Die Restaurierung erfolgte 2006 durch einen Münchner Restaurator im Auftrag des ursprünglichen Eigentümers, Kunsthandel Gertrud Rudigier-Rückert, München; dabei nahm die Zeichnung, besonders an der Umrandung, beträchtlichen Schaden. Anschließend wurde die Schale neuerlich fotografiert. Die aussagekräftigen Fotos des Zustands vor der Restaurierung waren von Frau Gertrud Rudigier-Rückert für die Erforschung der Schale zur Verfügung gestellt worden und bildeten eine wesentliche Grundlage der hier vorgestellten Ergebnisse.
Auf diese Vergleichsabbildungen des ursprünglichen, in wichtigen Details besseren Zustandes muss aus oben genannten Gründen hier verzichtet werden. Abb. 1 zeigt den heutigen Zustand der Schale, die sich seit 2008 im Besitz des Metropolitan Museum of Art, New York, befindet.
Dass die fotografische Dokumentation des originalen Zustandes nicht verwendet werden darf, ist umso bedauerlicher, als es sich bei diesem Glas nicht nur um eines der bedeutendsten Werke der bayerischen und deutschen Kunst der Spätgotik handelt, sondern um ein weltweit einzigartiges Dokument der Amelierkunst. Es erschließt unserem Verständnis der in spätmittelalterlichen Urkunden geläufigen, oft subsumierend gebrauchten Bezeichnung "Glasmaler" neue Perspektiven.
http://www.riha-journal.org/articles/2010/koreny-unbekanntes-meisterwerk-altdeutscher-glaskunst
Kommentar: Hier hat man sich juristisch ins Bockshorn jagen lassen. § 51 UrhG in Verbindung mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit hätten auf jeden Fall eine Abbildung ermöglicht. Ein "Recht am Bild der eigenen Sache" existiert nicht.
KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 17:36 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Samstag, 23. Oktober 2010, 17:31 - Rubrik: Bildquellen
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"Grund der Dienstreise: „Liquidation von Juden“
Wie tief war das Auswärtige Amt in den Nationalsozialismus verstrickt? Der dieser Tage erscheinende Bericht der Historikerkommission zeichnet eine schockierende Bilanz. Das Amt hat dem NS-Vernichtungsapparat nicht nur zugearbeitet, sondern ihn aktiv unterstützt. Die Zielmarke ,Endlösung‘ sei früh erkennbar gewesen.
Eckart Conze: „Das ist in dieser Gesamtschau tatsächlich schockierend. Das alles in einem großen Zusammenhang zu sehen, die Zeit vor 1945, nach 1945 und nach 1951, nach der Wiedergründung des Amtes, und die Systematik der Mittäterschaft sowohl an einzelnen Figuren als auch an ganzen Netzwerken zu erkennen, ist in seinem Ergebnis erschreckend, selbst für erfahrene Historiker.“
Joschka Fischer entsetzt über NS-Bericht.
update 24.10.2010:
Interview mit Prof. Dr, Eckart Conze:
http://www.faz.net/s/RubB8A1F85C9BA549618318CE82246337B9/Doc~E8BEFFDFE47F74ABBB576EEB144EB257E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
update 27.10. 2010
Avi Primor FAZ online v. 27.10.2010:
"Jetzt erst begreife ich die Geschichte dieser Republik
Avi Primor, früherer isralische Botschafter in Deutschland, hat sich bestürzt über die Ergebnisse der Studie „Das Amt“ geäußert. Die meisten deutschen Diplomaten hätten nicht versucht, „die für Deutschland größte Katastrophe aller Zeiten zu verhindern“.
3 Anmerkungen von mir:
1.
Stefan Prinz zu Schaumburg Lippe war Gesandtschaftsrat in Buenos Aires. Die Ehefrau Ingeborg Alix war mehr als aktiv. Schockierend für mich:
http://archiv.twoday.net/stories/8371822/
http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf
2.
Erfahrungen mit dem Politischen Archiv
Online unter http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf einsehbare Denunziationsunterlagen in denen Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe von einem Herrn von Behr bei der Gestapa in Berlin denunziert wurde, bewogen mich dazu, das PA um Auskunft zu bitten. Der damalige Bearbeiter des PA des AA schrieb mir am 25.4.2004: "Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell, um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein." Dieser Kommentar war überflüssig. Ein Hinweis auf die Identität des Denunzianten wäre nützlicher gewesen. Darum bat ich. Bei Herrn von Behr handelte es sich, wie ich erst 2009 ohne Mithilfe des AA herausfinden konnte, um Kurt von Behr. 2004 verschwieg das AA die Identität des Schwerverbrechers Kurt von Behr. Ich habe einen Schluss aus meinen Erfahrungen gezogen: "Misstraut staatlichen Stellen die mit Schlagwörtern wie Transparenz und Aufarbeitung Eigenwerbung betreiben".
http://archiv.twoday.net/stories/6269945/
3.
Frappierende Details
Aus dem Tagebuch des Adjutanten von Goebbels, 11 Januar 1934:
"Dieser gewisse G...wohnte in seinem Arsenal explosiver Attentatskörper. Ein ganzes Archiv davon besass dieser Mann. Der Führer hatte es einmal besichtigt, als er ihn-hier in Berlin-aufsuchte. Da sah er die erstaunlichsten Dinge. Federhalter und Bleistifte, in denen Zünder eingebaut waren. Die also nach einer ganz bestimmten Zeit explodierten und in der Lage waren, den verheerendsten Schaden anzurichten...Er hatte da solche stehen, die auf Monate, und solche die auf Jahre eingestellt waren....Der Führer erzählte, er sei damals in den Zimmern dieses Herrn gewesen....Was aber hatte unser Führer mit diesem Mann zu tun ? Nun, es war damals in den ersten Jahren unserer Bewegung so, dass alle wirklich zum Widerstand entschlossenen Männer einander suchten..." (aus Als die goldene Abendsonne, Tagebücher 1933 - 1937 F.C. Prinz zu Schaumburg Lippe, 1971, S. 55 und 56)
Am 26 März 1936 zerschellte in Mexiko in der Nähe des Vulkans Popocatepetl aus unerklärlichen Gründen ein Flugzeug. An Bord unter anderen der von der Gestapa im Juli 1934 in Italien beschattete Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe nebst Ehefrau und der restlichen Reisebgleitung. Niemand überlebte (dies ist mein Hinweis, A. vom Hofe).
NEW YORK TIMES vom 27.3.1936, Freitag berichtete auf der Titel- und Seite 17 wie folgt: "Heard engines miss fire. Observers in this little town of Amecamca, watched the giant air kiner falter as the pilots sought altitude to fly over the pass. Then they heard the engines miss fire (Fehlzündung kann einen Knall hervorrufen, aber auch eine kleine Bombe kann den Knall verursacht haben). A few minutes later, after the plane had circled the little mountain twice its pilot pointed toward Mexiko D.F, but slithered down among the rocky crap of the saddle bewtween the two volcanoes." Weiter S. 17: "The plane said a witness, of the accident, passed over the town of Amecameca flying low when it was between the volcanoes it apparently developed engine trouble, for it circled as if the pilot intended to return to the landing field. Suddenly the ship became enveloped in smoke and it crashed with great speed to the earth and burned completely." Aus dieser Berichterstattung ergibt sich eindeutig ein Motorenproblem vor dem Absturz. Die mexikanische Presse berichtete (siehe Vier Prinzen S. 37) schon am 28 März, dass am 27 März die Motore vergraben wurden. Genau das ist aber verdächtig nachdem Augenzeugen berichtet haben, dass es Fehlzündungsgeräusche gab. Die Motoren hätten auf jeden Fall untersucht werden sollen, da sie ursächlich waren. Sie wurden aber sofort beseitigt.
S.204 Fussnote: "Hier hört - mitten im Text - der 5. Band im Jahr 1934 auf. Es folgen zwei Seiten vom 31 Mai 1935 und die Fortsetzung im April 1936..Seiten wurden auch herausgeschnitten, ....Ich weiss heute nicht, was das alles zu bedeuten hatte. Vermutlich war die Ursache meine damalige Absicht, das Tagebuch zu veröffentlichen, was aber Dr. Goebbels verbot."
Seltsam, dass Friedrich Christian, Halbbruder des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe nie über dessen Tod schrieb, obwohl er viele Bücher veröffentlichte.
Kurioses Zitat aus seinem Tagebuch: "Montag, den 9 April soll ich meinen Dienst wieder antreten. Während dieser Ferien, am 26 März, war es ein Jahr her, dass ich in den Dienst des Reiches übernommen wurde. Ich hatte mich seinerzeit brieflich dem "Doktor" für sein eben eingerichtetes Ministerium zur Verfügung gestellt...." (a.a.O. S. 124). Weiter S. 125: "Zum ersten Mal Flottenparade, Reichsparteitag in Nürnberg, Reichsbauerntag am Bückeberg, Mit dem "Doktor" (Goebbels) beim Völkerbund in Genf. ...Vorher schon mit dem "Doktor" in Italien, Rom, Mussolini, Balbo u.s.w..."
Und S.138 a.a.O.: "2 Mai 1934: (Hitler) Er lädt mich ein, abends zum Essen zu ihm zu kommen...auch der "Doktor", Frau Goebbels, Fräulein Goebbels, Brückner, Schaub, Stenger, Himmler und andere sind da..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Schaub
http://de.wikipedia.org/wiki/Helmuth_Brückner
Am 20 April 1934 wurde Heydrich Chef der Gestapa in Berlin, Himmler Inspekteur. Göring blieb nominell Leiter.
Unter dem Aktenzeichen III 3. 1424/34 ermittelte am 11 Juni 1934 das Geheime Staatspolizeiamt Berlin, Prinz Albrecht-Strsasse 8 gegen die damals auf Brioni (Italien) lebenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und Ehefrau. Zuträger und Gestapo Agent: Kurt von Behr.
siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/#5705469
Der Vorgang kann hier eingesehen werden:
http://www.politikkritik.info/
Der Gestapo Agent Kurt von Behr lieferte Belastungsmaterial. Im Bundesarchiv (ehem Berlin Document Center) befindet sich die Mitgliedskarteikarteikarte der NSDAP Gaukartei von Kurt von Behr. Wo war Kurt von Behr 1934 gemeldet ? In Venedig. Ortsgruppe Italien.
Der Geschäftsverteilungsplan des Gestapa datiert vom 22 Januar 1934. Man müsste dort prüfen, ob III.3 ein Dezernat, eine Abteilung oder ein Referat darstellt. Das Geheime Staatspolizeiamt war in neun Dezernate gegliedert, darunter Dezernate mit Zuständigkeiten für Sprengstoffe und Attentate.
Die Ermittlungen finden statt 6 Wochen nach dem Treffen in Berlin zwischen Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Hitler, dem Ehepaar Goebbels und Himmler.
Hiermit bekräftige ich, dass sehr vieles dafür spricht, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe auf Anordnung Hitlers, Goebbels und Görings ermordet wurde; siehe Kapitel 4 und Seite 271 (Freundschaft zu Himmler und Heydrich seitens Ingeborg Alix Ehefrau von Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe) in
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Stefan Prinz zu Schaumburg Lippe wird unmittelbar nach dem Tod seines Bruders Adolf 1936 auf "wärmste Empfehlung" Bormanns hin befördert. Er kommt als Gesandtschaftsrat zur Botschaft in Rom. Durchschlag der Empfehlung geht an Bohle (AO). Ein sehr deutlicher Trennungsstrich durchzieht die Familie.
Die Puzzlestücke lassen sich zusammenfügen. Es ist nur eine Frage der Zeit.
Insbesondere sollten genauestens die Aktivitäten Kurt von Behrs untersucht werden.
Vierprinzen
Wie tief war das Auswärtige Amt in den Nationalsozialismus verstrickt? Der dieser Tage erscheinende Bericht der Historikerkommission zeichnet eine schockierende Bilanz. Das Amt hat dem NS-Vernichtungsapparat nicht nur zugearbeitet, sondern ihn aktiv unterstützt. Die Zielmarke ,Endlösung‘ sei früh erkennbar gewesen.
Eckart Conze: „Das ist in dieser Gesamtschau tatsächlich schockierend. Das alles in einem großen Zusammenhang zu sehen, die Zeit vor 1945, nach 1945 und nach 1951, nach der Wiedergründung des Amtes, und die Systematik der Mittäterschaft sowohl an einzelnen Figuren als auch an ganzen Netzwerken zu erkennen, ist in seinem Ergebnis erschreckend, selbst für erfahrene Historiker.“
Joschka Fischer entsetzt über NS-Bericht.
update 24.10.2010:
Interview mit Prof. Dr, Eckart Conze:
http://www.faz.net/s/RubB8A1F85C9BA549618318CE82246337B9/Doc~E8BEFFDFE47F74ABBB576EEB144EB257E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
update 27.10. 2010
Avi Primor FAZ online v. 27.10.2010:
"Jetzt erst begreife ich die Geschichte dieser Republik
Avi Primor, früherer isralische Botschafter in Deutschland, hat sich bestürzt über die Ergebnisse der Studie „Das Amt“ geäußert. Die meisten deutschen Diplomaten hätten nicht versucht, „die für Deutschland größte Katastrophe aller Zeiten zu verhindern“.
3 Anmerkungen von mir:
1.
Stefan Prinz zu Schaumburg Lippe war Gesandtschaftsrat in Buenos Aires. Die Ehefrau Ingeborg Alix war mehr als aktiv. Schockierend für mich:
http://archiv.twoday.net/stories/8371822/
http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf
2.
Erfahrungen mit dem Politischen Archiv
Online unter http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf einsehbare Denunziationsunterlagen in denen Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe von einem Herrn von Behr bei der Gestapa in Berlin denunziert wurde, bewogen mich dazu, das PA um Auskunft zu bitten. Der damalige Bearbeiter des PA des AA schrieb mir am 25.4.2004: "Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell, um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein." Dieser Kommentar war überflüssig. Ein Hinweis auf die Identität des Denunzianten wäre nützlicher gewesen. Darum bat ich. Bei Herrn von Behr handelte es sich, wie ich erst 2009 ohne Mithilfe des AA herausfinden konnte, um Kurt von Behr. 2004 verschwieg das AA die Identität des Schwerverbrechers Kurt von Behr. Ich habe einen Schluss aus meinen Erfahrungen gezogen: "Misstraut staatlichen Stellen die mit Schlagwörtern wie Transparenz und Aufarbeitung Eigenwerbung betreiben".
http://archiv.twoday.net/stories/6269945/
3.
Frappierende Details
Aus dem Tagebuch des Adjutanten von Goebbels, 11 Januar 1934:
"Dieser gewisse G...wohnte in seinem Arsenal explosiver Attentatskörper. Ein ganzes Archiv davon besass dieser Mann. Der Führer hatte es einmal besichtigt, als er ihn-hier in Berlin-aufsuchte. Da sah er die erstaunlichsten Dinge. Federhalter und Bleistifte, in denen Zünder eingebaut waren. Die also nach einer ganz bestimmten Zeit explodierten und in der Lage waren, den verheerendsten Schaden anzurichten...Er hatte da solche stehen, die auf Monate, und solche die auf Jahre eingestellt waren....Der Führer erzählte, er sei damals in den Zimmern dieses Herrn gewesen....Was aber hatte unser Führer mit diesem Mann zu tun ? Nun, es war damals in den ersten Jahren unserer Bewegung so, dass alle wirklich zum Widerstand entschlossenen Männer einander suchten..." (aus Als die goldene Abendsonne, Tagebücher 1933 - 1937 F.C. Prinz zu Schaumburg Lippe, 1971, S. 55 und 56)
Am 26 März 1936 zerschellte in Mexiko in der Nähe des Vulkans Popocatepetl aus unerklärlichen Gründen ein Flugzeug. An Bord unter anderen der von der Gestapa im Juli 1934 in Italien beschattete Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe nebst Ehefrau und der restlichen Reisebgleitung. Niemand überlebte (dies ist mein Hinweis, A. vom Hofe).
NEW YORK TIMES vom 27.3.1936, Freitag berichtete auf der Titel- und Seite 17 wie folgt: "Heard engines miss fire. Observers in this little town of Amecamca, watched the giant air kiner falter as the pilots sought altitude to fly over the pass. Then they heard the engines miss fire (Fehlzündung kann einen Knall hervorrufen, aber auch eine kleine Bombe kann den Knall verursacht haben). A few minutes later, after the plane had circled the little mountain twice its pilot pointed toward Mexiko D.F, but slithered down among the rocky crap of the saddle bewtween the two volcanoes." Weiter S. 17: "The plane said a witness, of the accident, passed over the town of Amecameca flying low when it was between the volcanoes it apparently developed engine trouble, for it circled as if the pilot intended to return to the landing field. Suddenly the ship became enveloped in smoke and it crashed with great speed to the earth and burned completely." Aus dieser Berichterstattung ergibt sich eindeutig ein Motorenproblem vor dem Absturz. Die mexikanische Presse berichtete (siehe Vier Prinzen S. 37) schon am 28 März, dass am 27 März die Motore vergraben wurden. Genau das ist aber verdächtig nachdem Augenzeugen berichtet haben, dass es Fehlzündungsgeräusche gab. Die Motoren hätten auf jeden Fall untersucht werden sollen, da sie ursächlich waren. Sie wurden aber sofort beseitigt.
S.204 Fussnote: "Hier hört - mitten im Text - der 5. Band im Jahr 1934 auf. Es folgen zwei Seiten vom 31 Mai 1935 und die Fortsetzung im April 1936..Seiten wurden auch herausgeschnitten, ....Ich weiss heute nicht, was das alles zu bedeuten hatte. Vermutlich war die Ursache meine damalige Absicht, das Tagebuch zu veröffentlichen, was aber Dr. Goebbels verbot."
Seltsam, dass Friedrich Christian, Halbbruder des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe nie über dessen Tod schrieb, obwohl er viele Bücher veröffentlichte.
Kurioses Zitat aus seinem Tagebuch: "Montag, den 9 April soll ich meinen Dienst wieder antreten. Während dieser Ferien, am 26 März, war es ein Jahr her, dass ich in den Dienst des Reiches übernommen wurde. Ich hatte mich seinerzeit brieflich dem "Doktor" für sein eben eingerichtetes Ministerium zur Verfügung gestellt...." (a.a.O. S. 124). Weiter S. 125: "Zum ersten Mal Flottenparade, Reichsparteitag in Nürnberg, Reichsbauerntag am Bückeberg, Mit dem "Doktor" (Goebbels) beim Völkerbund in Genf. ...Vorher schon mit dem "Doktor" in Italien, Rom, Mussolini, Balbo u.s.w..."
Und S.138 a.a.O.: "2 Mai 1934: (Hitler) Er lädt mich ein, abends zum Essen zu ihm zu kommen...auch der "Doktor", Frau Goebbels, Fräulein Goebbels, Brückner, Schaub, Stenger, Himmler und andere sind da..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Schaub
http://de.wikipedia.org/wiki/Helmuth_Brückner
Am 20 April 1934 wurde Heydrich Chef der Gestapa in Berlin, Himmler Inspekteur. Göring blieb nominell Leiter.
Unter dem Aktenzeichen III 3. 1424/34 ermittelte am 11 Juni 1934 das Geheime Staatspolizeiamt Berlin, Prinz Albrecht-Strsasse 8 gegen die damals auf Brioni (Italien) lebenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und Ehefrau. Zuträger und Gestapo Agent: Kurt von Behr.
siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/#5705469
Der Vorgang kann hier eingesehen werden:
http://www.politikkritik.info/
Der Gestapo Agent Kurt von Behr lieferte Belastungsmaterial. Im Bundesarchiv (ehem Berlin Document Center) befindet sich die Mitgliedskarteikarteikarte der NSDAP Gaukartei von Kurt von Behr. Wo war Kurt von Behr 1934 gemeldet ? In Venedig. Ortsgruppe Italien.
Der Geschäftsverteilungsplan des Gestapa datiert vom 22 Januar 1934. Man müsste dort prüfen, ob III.3 ein Dezernat, eine Abteilung oder ein Referat darstellt. Das Geheime Staatspolizeiamt war in neun Dezernate gegliedert, darunter Dezernate mit Zuständigkeiten für Sprengstoffe und Attentate.
Die Ermittlungen finden statt 6 Wochen nach dem Treffen in Berlin zwischen Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Hitler, dem Ehepaar Goebbels und Himmler.
Hiermit bekräftige ich, dass sehr vieles dafür spricht, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe auf Anordnung Hitlers, Goebbels und Görings ermordet wurde; siehe Kapitel 4 und Seite 271 (Freundschaft zu Himmler und Heydrich seitens Ingeborg Alix Ehefrau von Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe) in
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Stefan Prinz zu Schaumburg Lippe wird unmittelbar nach dem Tod seines Bruders Adolf 1936 auf "wärmste Empfehlung" Bormanns hin befördert. Er kommt als Gesandtschaftsrat zur Botschaft in Rom. Durchschlag der Empfehlung geht an Bohle (AO). Ein sehr deutlicher Trennungsstrich durchzieht die Familie.
Die Puzzlestücke lassen sich zusammenfügen. Es ist nur eine Frage der Zeit.
Insbesondere sollten genauestens die Aktivitäten Kurt von Behrs untersucht werden.
Vierprinzen
vom hofe - am Samstag, 23. Oktober 2010, 12:43 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Durchsuchungsanordnung Nummer 1
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 103 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover in 30169 Hannover, Am Archiv 1, angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 2
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten ........ in 31675 Bückeburg (Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Bückeburg),
sowie ........ und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 3
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten .....
in
a).......
b).........
sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 4
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten .....in...... sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
HOCHACHTUNG VOR DEM STAATSANWALT UND DER RICHTERIN !
Nachtrag:
zu den angeordneten Durchsuchungen kam es nicht. DIe StA, die die Duchsuchungsanordnungen beantragt hatte stellte das Verfahren ein, ohne irgendwelche Massnahmen je zu ergreifen. Angeblich sollen die grössten Bedenken gegen die Umsetzung der Anordnungen vom Landeskriminalamt Brandenburg erhoben worden sein, nicht vom sachbearbeitenden Staatsanwalt. Es hat den Anschein, dass das LKA zur Gesichtswahrung der StA herhielt.
Hier kann nachlesen werden, was in der Zeit zwischen dem Erlass der Durchsuchungsanordnungen und der Einstellung des Verfahrens gemäss Par. 170 Absatz II StPO geschah:
HISTORIE
1.11.07 Erlass der Durchsuchungsanordnungen
voraussichtliche Umsetzung erste Hälfte Januar 2008
StA XY genehmigt Reise nach Bückeburg zur Vorbereitung
Im Dezember 2007 reisen StA Z plus zwei LKA Beamte zur Ortsbesichtigung nach Bückeburg.
Herr StA XY besprach den Fall mit Herrn F von der Generalstaatsanwaltschaft (ohne dass ich Herrn StA F danach gefragt hatte, erklärte er mir später, dass die Vorgehensweise nichts mit den Landtagswahlen in Niedersachsen zu tun gehabt hätte)
Die Durchsuchungen werden auf den 5.2.2008 verschoben.
Am 16.1.08 soll die Gestaltung des Einsatzes mit dem LKA Brandenburg besprochen werden.
16.1.08 Abteilungsleiter der StA beschliesst den Stopp der Durchsuchungen. Er begründet intern den Stopp damit, dass er keinen Anfangsverdacht sieht. Ferner seien die Massnahmen unverhältnismässig und das LKA habe aus Kostengründen Bedenken geäussert (vorgesehen war der Einsatz einer Hundertschaft).
18.1.08 der ermittelnde Staatsanwalt faxt mir die Durchsuchungsanordnungen.
Vorgesetzter StA teilt mir mit, man werde "eh" nichts finden. Ich sage die Findbücher sollen beschlagnahmt werden. Er sagt, er sehe keinen Verdacht...deutet Einstellung der Ermittlungen an.
11.2.08 Der LOSTA teilt mir mit er werde sich mit den Herren StaatsanwälteN (die divergierende Meinungen haben) zusammensetzen, der Fall sei noch nicht entschieden.
18.2.08 der Abteiliungsleiter erklärt es käme eine Durchsuchungsmassnahme in abgespeckter Form in Frage (2 Personen anstatt Hundertschaft).
18.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt solle das Amtsgericht Bückeburg anschreiben und um Urkunden bitten (m. E. völlig sinnlos) Er schreibt gegen seine Überzeugung dem AG Bückeburg mit, dass auch gegen ........ ermittelt wird. (Damit dürften die Glocken in Bückeburg und Hannover geläutet hatben).
19.2.08 Dr. Erardo Rautenberg (Generalstaatsanwalt Brandenburg) feiert Durchsuchungen zu Liechtenstein als Meilenstein des Rechtsstaates (Märkische Oderzeitung)
26.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt nimmt auf Anweisung des Herrn LOSTA ...... Kontakt mit Staatsanwältin in Schwerin auf und hört von ihr dass sie eine grosse Durchsuchung befürworte (Zufallsfunde seien für das Ermittlungsverfahren in Schwerin nützlich) . Staatsanwältin in Schwerin erklärt, sie bejahe auch Anfangsverdacht dort für Urkundenunterdrückung und versuchten Betrug.
3.3.08 Der bearbeitende Staatsanwalt fährt nach Brandenburg und sieht beim dortigen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Verfahrensakten von ........ ein. Der LOSTA und die beiden Staatsanwälte sollten in der Woche entscheiden, wie es weiter geht.
7.3.08 der vorgesetzte Staatsanwalt favorisiert angeblich kleine Lösung (Durchsuchung an 5 Orten durch 2 Personen). Durchsuchungsanordnungen sollen aktualisiert werden.
Am 10.3.08 schreibe ich Herrn StA ......., dass eine derartige Durchsuchung gänzlich ungeeignet ist. Sie sei zum Scheitern vorprogrammiert.
10.3.08 Der LOSTA ordnet an, die Ermittlungsakten aus Schwerin anzufordern.
11.3.08 ich reiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vorgesetzten StA ein.
11.3.08 ich faxe an MP Platzeck, Justizministerin Blechinger (Bodenreformaffaire) und Min. Schönbohm, dass der Vorgang mehr als merkwürdig sei.
12.3.08 Dem bearbeitenden Staatsanwalt der die Durchsuchungsanordnungen beantragt hatte und weiterhin umsetzen wollte wird Fall entzogen. Er erhielt eine Aussagesperre. Einziger Bearbeiter sei sein Vorgesetzter.
13.3.08 Ich faxe an den Generalstaatsanwalt und beschwere mich über das Vorgehen.
15.3.08 Der Generalstaatsanwalt Dr. Rautenberg ruft mich persönlich an und erklärt die Sache werde schnell entschieden. Ich werde von Hernn LOSTA umgehend Nachricht erhalten. Dr. Rautenberg geht in Urlaub bis zum 11.4.08.
Anfang April: Her LOSTA teilt mit, dass der vorgesetzte StA der den Fall nun bearbeite, das Verfahren gemäss 170 II StPO (kein Anfangsverdacht) einstellen wolle.
So kam es dann.
Kontext:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 103 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover in 30169 Hannover, Am Archiv 1, angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 2
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten ........ in 31675 Bückeburg (Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Bückeburg),
sowie ........ und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 3
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten .....
in
a).......
b).........
sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 4
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ..........
2. ..........
3. ...........
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten .....in...... sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg - Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten ...ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ......und .....wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte ...beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch .........gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder...noch....den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte .....fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten .....als ....des Staatsarchivs Bückeburg und ......des .....vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
HOCHACHTUNG VOR DEM STAATSANWALT UND DER RICHTERIN !
Nachtrag:
zu den angeordneten Durchsuchungen kam es nicht. DIe StA, die die Duchsuchungsanordnungen beantragt hatte stellte das Verfahren ein, ohne irgendwelche Massnahmen je zu ergreifen. Angeblich sollen die grössten Bedenken gegen die Umsetzung der Anordnungen vom Landeskriminalamt Brandenburg erhoben worden sein, nicht vom sachbearbeitenden Staatsanwalt. Es hat den Anschein, dass das LKA zur Gesichtswahrung der StA herhielt.
Hier kann nachlesen werden, was in der Zeit zwischen dem Erlass der Durchsuchungsanordnungen und der Einstellung des Verfahrens gemäss Par. 170 Absatz II StPO geschah:
HISTORIE
1.11.07 Erlass der Durchsuchungsanordnungen
voraussichtliche Umsetzung erste Hälfte Januar 2008
StA XY genehmigt Reise nach Bückeburg zur Vorbereitung
Im Dezember 2007 reisen StA Z plus zwei LKA Beamte zur Ortsbesichtigung nach Bückeburg.
Herr StA XY besprach den Fall mit Herrn F von der Generalstaatsanwaltschaft (ohne dass ich Herrn StA F danach gefragt hatte, erklärte er mir später, dass die Vorgehensweise nichts mit den Landtagswahlen in Niedersachsen zu tun gehabt hätte)
Die Durchsuchungen werden auf den 5.2.2008 verschoben.
Am 16.1.08 soll die Gestaltung des Einsatzes mit dem LKA Brandenburg besprochen werden.
16.1.08 Abteilungsleiter der StA beschliesst den Stopp der Durchsuchungen. Er begründet intern den Stopp damit, dass er keinen Anfangsverdacht sieht. Ferner seien die Massnahmen unverhältnismässig und das LKA habe aus Kostengründen Bedenken geäussert (vorgesehen war der Einsatz einer Hundertschaft).
18.1.08 der ermittelnde Staatsanwalt faxt mir die Durchsuchungsanordnungen.
Vorgesetzter StA teilt mir mit, man werde "eh" nichts finden. Ich sage die Findbücher sollen beschlagnahmt werden. Er sagt, er sehe keinen Verdacht...deutet Einstellung der Ermittlungen an.
11.2.08 Der LOSTA teilt mir mit er werde sich mit den Herren StaatsanwälteN (die divergierende Meinungen haben) zusammensetzen, der Fall sei noch nicht entschieden.
18.2.08 der Abteiliungsleiter erklärt es käme eine Durchsuchungsmassnahme in abgespeckter Form in Frage (2 Personen anstatt Hundertschaft).
18.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt solle das Amtsgericht Bückeburg anschreiben und um Urkunden bitten (m. E. völlig sinnlos) Er schreibt gegen seine Überzeugung dem AG Bückeburg mit, dass auch gegen ........ ermittelt wird. (Damit dürften die Glocken in Bückeburg und Hannover geläutet hatben).
19.2.08 Dr. Erardo Rautenberg (Generalstaatsanwalt Brandenburg) feiert Durchsuchungen zu Liechtenstein als Meilenstein des Rechtsstaates (Märkische Oderzeitung)
26.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt nimmt auf Anweisung des Herrn LOSTA ...... Kontakt mit Staatsanwältin in Schwerin auf und hört von ihr dass sie eine grosse Durchsuchung befürworte (Zufallsfunde seien für das Ermittlungsverfahren in Schwerin nützlich) . Staatsanwältin in Schwerin erklärt, sie bejahe auch Anfangsverdacht dort für Urkundenunterdrückung und versuchten Betrug.
3.3.08 Der bearbeitende Staatsanwalt fährt nach Brandenburg und sieht beim dortigen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Verfahrensakten von ........ ein. Der LOSTA und die beiden Staatsanwälte sollten in der Woche entscheiden, wie es weiter geht.
7.3.08 der vorgesetzte Staatsanwalt favorisiert angeblich kleine Lösung (Durchsuchung an 5 Orten durch 2 Personen). Durchsuchungsanordnungen sollen aktualisiert werden.
Am 10.3.08 schreibe ich Herrn StA ......., dass eine derartige Durchsuchung gänzlich ungeeignet ist. Sie sei zum Scheitern vorprogrammiert.
10.3.08 Der LOSTA ordnet an, die Ermittlungsakten aus Schwerin anzufordern.
11.3.08 ich reiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vorgesetzten StA ein.
11.3.08 ich faxe an MP Platzeck, Justizministerin Blechinger (Bodenreformaffaire) und Min. Schönbohm, dass der Vorgang mehr als merkwürdig sei.
12.3.08 Dem bearbeitenden Staatsanwalt der die Durchsuchungsanordnungen beantragt hatte und weiterhin umsetzen wollte wird Fall entzogen. Er erhielt eine Aussagesperre. Einziger Bearbeiter sei sein Vorgesetzter.
13.3.08 Ich faxe an den Generalstaatsanwalt und beschwere mich über das Vorgehen.
15.3.08 Der Generalstaatsanwalt Dr. Rautenberg ruft mich persönlich an und erklärt die Sache werde schnell entschieden. Ich werde von Hernn LOSTA umgehend Nachricht erhalten. Dr. Rautenberg geht in Urlaub bis zum 11.4.08.
Anfang April: Her LOSTA teilt mit, dass der vorgesetzte StA der den Fall nun bearbeite, das Verfahren gemäss 170 II StPO (kein Anfangsverdacht) einstellen wolle.
So kam es dann.
Kontext:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499/
vom hofe - am Samstag, 23. Oktober 2010, 11:15 - Rubrik: Miscellanea
KlausGraf - am Freitag, 22. Oktober 2010, 22:47 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://www.nybooks.com/articles/archives/2010/nov/11/did-warburg-do-right-frances-yates/
http://www.nybooks.com/articles/archives/2010/oct/14/move-warburg-l/
http://www.nybooks.com/articles/archives/2010/oct/14/move-warburg-l/
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KlausGraf - am Freitag, 22. Oktober 2010, 21:42 - Rubrik: Staatsarchive
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Wolf Thomas - am Freitag, 22. Oktober 2010, 20:02 - Rubrik: Archivbau
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"Historiker und Architekten fordern einen offensiven Umgang mit den Monumentalbauten des Nationalsozialismus. Aktuell droht dem Dokumentationszentrum in Prora auf Rügen die Schließung. Es ist in dem kilometerlangen Gebäude untergebracht, das die Nationalsozialisten für die Organisation "Kraft-durch-Freude" errichten ließen. Nachdem Teile des Gebäudes verkauft worden sind, ist die Zukunft des Dokumentationszentrums nicht gesichert. Historiker fordern deshalb das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, für den Erhalt des Ausstellungszentrums zu sorgen, das jedes Jahr rund 80.000 Besucher hat. Befürchtungen, Prora könne zu einer Attraktion für Rechtsextremisten werden, haben sich nach Einschätzung der Wissenschaftler nicht erfüllt. "
Quelle: WDR.de, Kulturnbachrichten, 22.10.2010
Quelle: WDR.de, Kulturnbachrichten, 22.10.2010
Wolf Thomas - am Freitag, 22. Oktober 2010, 18:40 - Rubrik: Museumswesen
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"An der Einsturzstelle des Kölner Stadtarchivs sind große Mengen an Unterlagen und Akten gefunden worden. Sie lagen in der so genannten Grundwasserwechselzone in einer Tiefe von etwa 15 Metern. Bei den Archivalien handelt es sich um historische Personalakten, Unterlagen des Friedhofamtes und zahlreiche Pläne. Die Schriftstücke sollen sich in einem guten Zustand befinden, weil sie sich die gesamten 20 Monate seit dem Einsturz im Grundwasser befunden haben und keinen Kontakt mit der Luft hatten."
Quelle: WDR Videotext, S. 768, 22.10.2010
Quelle: WDR Videotext, S. 768, 22.10.2010
Wolf Thomas - am Freitag, 22. Oktober 2010, 18:13 - Rubrik: Kommunalarchive
Wolf Thomas - am Freitag, 22. Oktober 2010, 16:28 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://blog.fotolibra.com/?p=445
http://www.lextechnologiae.com/2010/10/21/does-u-k-heritage-own-all-stonehenge-images-no/
Zum Thema siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/6128992/
Update: English Heritage ruderte zurück
http://www.amateurphotographer.co.uk/news/Stonehenge_regret_photography_ban_update_news_303071.html
Foto: PD von Wikimedia Commons
http://www.lextechnologiae.com/2010/10/21/does-u-k-heritage-own-all-stonehenge-images-no/
Zum Thema siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/6128992/
Update: English Heritage ruderte zurück
http://www.amateurphotographer.co.uk/news/Stonehenge_regret_photography_ban_update_news_303071.html
KlausGraf - am Freitag, 22. Oktober 2010, 10:47 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 22. Oktober 2010, 04:07 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Freitag, 22. Oktober 2010, 03:22 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Dem Wiener Kunsthistoriker Dr. Friedrich Polleroß danke ich für seine Bereitschaft, mir einige per Mail gestellte Fragen zu beantworten.
* Sie haben über 40 Beiträge in Artdok Open Access zugänglich gemacht - wie kam es dazu?
Ein Kollege (Stefan Hoppe), der einen Text von mir für seine Studenten gesucht hat, hat mir geraten, doch meine Publikationen ins Netz zu stellen.
* Werden noch weitere Aufsätze folgen?
Fürs erste sollen keine weiteren Beiträge folgen, da es sich großteils um ältere bzw. schwerer zugängliche Aufsätze handelt. Aktuellere Publikationen werden einerseits ohnehin auch in den Bibliothekskatalogen erfasst und sind wohl auch juristisch heikler.
* Welche Motive haben Sie dazu veranlasst und welche Erwartungen
knüpfen Sie an dieses Angebot?
Grund für meine Zustimmung ist die Hoffnung auf eine größere Verbreitung bzw. eine Arbeitserleichterung für mich: gerade kam wieder eine Anfrage aus München (!), da ein Aufsatz von mir dort nicht greifbar ist. Ich musste daher meine alte Kopiervorlage suchen, Kopien anfertigen und nach München senden. Dies fällt in Zukunft weg.
* Wie könnte man aus Ihrer Sicht den Open-Access-Gedanken in der Kunstgeschichte und der Frühneuzeit-Forschung stärker verankern?
Ich denke, dass es nur wenige Kollegen gibt, die diese postiven Aspekte nicht sehen. Andererseits ist natürlich gerade bei Kunsthistorikern das Problem der Abbildungen sehr heikel bzw. wichtiger als bei reinen Textwissenschaften und verhindert wohl manchen Onlinezugang.
* Sie zählen ja zur Redaktion des Frühneuzeit-Info. Haben Sie eine
Erklärung dafür, wieso es diese im Eigenverlag des IEFN erscheinende Zeitschrift noch nicht online gibt?
Beim IEFN wurde überlegt, ältere und vergriffene Jahrgänge übers Internet zugänglich zu machen. Eine Umwandlung in eine Internetzeitschrift ist noch nicht angedacht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft aus finanziellen Gründen dazu kommt.

* Sie haben über 40 Beiträge in Artdok Open Access zugänglich gemacht - wie kam es dazu?
Ein Kollege (Stefan Hoppe), der einen Text von mir für seine Studenten gesucht hat, hat mir geraten, doch meine Publikationen ins Netz zu stellen.
* Werden noch weitere Aufsätze folgen?
Fürs erste sollen keine weiteren Beiträge folgen, da es sich großteils um ältere bzw. schwerer zugängliche Aufsätze handelt. Aktuellere Publikationen werden einerseits ohnehin auch in den Bibliothekskatalogen erfasst und sind wohl auch juristisch heikler.
* Welche Motive haben Sie dazu veranlasst und welche Erwartungen
knüpfen Sie an dieses Angebot?
Grund für meine Zustimmung ist die Hoffnung auf eine größere Verbreitung bzw. eine Arbeitserleichterung für mich: gerade kam wieder eine Anfrage aus München (!), da ein Aufsatz von mir dort nicht greifbar ist. Ich musste daher meine alte Kopiervorlage suchen, Kopien anfertigen und nach München senden. Dies fällt in Zukunft weg.
* Wie könnte man aus Ihrer Sicht den Open-Access-Gedanken in der Kunstgeschichte und der Frühneuzeit-Forschung stärker verankern?
Ich denke, dass es nur wenige Kollegen gibt, die diese postiven Aspekte nicht sehen. Andererseits ist natürlich gerade bei Kunsthistorikern das Problem der Abbildungen sehr heikel bzw. wichtiger als bei reinen Textwissenschaften und verhindert wohl manchen Onlinezugang.
* Sie zählen ja zur Redaktion des Frühneuzeit-Info. Haben Sie eine
Erklärung dafür, wieso es diese im Eigenverlag des IEFN erscheinende Zeitschrift noch nicht online gibt?
Beim IEFN wurde überlegt, ältere und vergriffene Jahrgänge übers Internet zugänglich zu machen. Eine Umwandlung in eine Internetzeitschrift ist noch nicht angedacht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft aus finanziellen Gründen dazu kommt.

KlausGraf - am Donnerstag, 21. Oktober 2010, 19:53 - Rubrik: Open Access
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"Sanierung eines ehemaligen Wasserturms mit Reorganisation des Grundstücks zur Unterbringung des Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau. Die Kompaktregalierung wurde überwiegend in einem verbindenden Neubau untergebracht, der nach dem Kölner Modell mit großer passiver klimatischer Stabilität und minimaler Klimatisierung fensterlos konzipiert wurde. Sonderformate sind im klimatisch ebenfalls sehr günstigen Schaft des ehemaligen Wasserturms, die Werkstätten im benachbarten Verwaltungsgebäude der Wasserwerke untergebracht.
Bauherr Stadt Dessau ⁄ Land Sachsen – Anhalt, 1999 – 2002 "
Homepage Burkhardt + Schumacher

Quelle: Landeshauptarchiv sachsen-Anhalt, Homepage
Wolf Thomas - am Donnerstag, 21. Oktober 2010, 09:35 - Rubrik: Archivbau
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".... Beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Archivarin/Archivar
zu besetzen. Die Mitarbeit ist in einem internationalen Erschließungsprojekt vorgesehen und ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin wird im Rahmen eines internationalen und interinstitutionellen Erschließungsprojekts vorläufige Findmittel für Archivbestände des ITS zu Konzentrationslagern unter Heranziehung älterer und historischer Archivrepertorien erarbeiten. Das Teilprojekt ist in eine Kooperation des US Holocaust Memorial Museum Washington D.C. (USHMM) und der Gedenkstätte Yad Vashem Jerusalem mit dem Internationalen Suchdienst zur gemeinsamen Erschließung von ITS-Archivbeständen eingebunden. Die Stelle ist für Berufseinsteiger geeignet.
Anforderungen:
sichere Kenntnisse der IT-Standardsoftware (MS-Office) sowie der archivischen IT-Anwendungen
Vertrautheit mit den klassischen fachlichen Grundsätzen der archivischen Erschließung und der Strukturstandards ISAD-G und EAD
gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Fachliche Anforderung ist die Qualifikation für den Archivarsberuf durch ein Diplom oder einen Bachelor-Abschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss im Fach Archivwissenschaft an einer deutschen oder ausländischen Archivschule, Fachhochschule, University of Applied Sciences oder einer vergleichbaren Institution.
Flexibilität und hohe Belastbarkeit setzen wir ebenso wie die Bereitschaft und Fähigkeit zu eigenständigem wie auch teamorientiertem Arbeiten voraus.
Die Vergütung erfolgt nach der Vergütungsgruppe C-5 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland -TV AL II-. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 14. November 2010 (Posteingang ITS) an:
Internationaler Suchdienst
Personaladministration
Große Allee 5-9
34454 Bad Arolsen
Ansprechpartner für Nachfragen:
organisatorisch Frau Hoppe Tel.: +49 5691 629120
fachlich Herr Kühnel Tel.: + 49 5691 629146"
Link
Archivarin/Archivar
zu besetzen. Die Mitarbeit ist in einem internationalen Erschließungsprojekt vorgesehen und ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin wird im Rahmen eines internationalen und interinstitutionellen Erschließungsprojekts vorläufige Findmittel für Archivbestände des ITS zu Konzentrationslagern unter Heranziehung älterer und historischer Archivrepertorien erarbeiten. Das Teilprojekt ist in eine Kooperation des US Holocaust Memorial Museum Washington D.C. (USHMM) und der Gedenkstätte Yad Vashem Jerusalem mit dem Internationalen Suchdienst zur gemeinsamen Erschließung von ITS-Archivbeständen eingebunden. Die Stelle ist für Berufseinsteiger geeignet.
Anforderungen:
sichere Kenntnisse der IT-Standardsoftware (MS-Office) sowie der archivischen IT-Anwendungen
Vertrautheit mit den klassischen fachlichen Grundsätzen der archivischen Erschließung und der Strukturstandards ISAD-G und EAD
gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Fachliche Anforderung ist die Qualifikation für den Archivarsberuf durch ein Diplom oder einen Bachelor-Abschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss im Fach Archivwissenschaft an einer deutschen oder ausländischen Archivschule, Fachhochschule, University of Applied Sciences oder einer vergleichbaren Institution.
Flexibilität und hohe Belastbarkeit setzen wir ebenso wie die Bereitschaft und Fähigkeit zu eigenständigem wie auch teamorientiertem Arbeiten voraus.
Die Vergütung erfolgt nach der Vergütungsgruppe C-5 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland -TV AL II-. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 14. November 2010 (Posteingang ITS) an:
Internationaler Suchdienst
Personaladministration
Große Allee 5-9
34454 Bad Arolsen
Ansprechpartner für Nachfragen:
organisatorisch Frau Hoppe Tel.: +49 5691 629120
fachlich Herr Kühnel Tel.: + 49 5691 629146"
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Wolf Thomas - am Donnerstag, 21. Oktober 2010, 08:41 - Rubrik: Personalia
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Das Buch (Schriftenreihe Humangeographie) gibt es Open Access in Zürich:
https://www.zora.uzh.ch/10134/
https://www.zora.uzh.ch/10134/
KlausGraf - am Donnerstag, 21. Oktober 2010, 03:21 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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KlausGraf - am Donnerstag, 21. Oktober 2010, 01:27 - Rubrik: Archivrecht
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http://ssrn.com/abstract=1685855
Chris Armbruster beurteilt die Anstrengungen von Zürichs ZORA erheblich optimistischer als ich.
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=zora
http://www.zora.uzh.ch/view/subjects/ 24533 Dokumente insgesamt
Ich habe früher ZORA als Open-Access-Lachnummer bezeichnet, und wenn man sich https://www.zora.uzh.ch/36178/ anschaut und die beigefügten Volltexte öffnet, dann ist diese Bezeichnung auch anno 2010 nachvollziehbar. Unter den letzten Deposits sind nur 6 Eprints vom Dienstag einsehbar, und der einzige mit Volltexten ist der zitierte Beitrag, bei dem es sich offenbar um einen nicht gekennzeichneten Test-Beitrag handelt, denn weder die Powerpoint-Präsentation noch der als WORD-Dokument abgespeicherte Wikipedia-Beitrag zur Rohrdommel (keine lizenzgerechte Nutzung!) haben einen Bezug zum Titel.
Zum Historischen Institut: bei den 10 obersten Beiträgen ist ein Open-Access-Volltext aus HSOZKULT vertreten, bei einem Volltext läuft ein Embargo Anfang 2011 ab, ein weiterer ist nur per request-Button erreichbar. Bei den anderen 7 gibts keinen Volltext. Betrachtet man nur die Geschichtswissenschaft, so bietet Freidok erheblich mehr Volltexte und das ohne Mandat!
Die Advanced Search bietet nicht die Möglichkeit, nach dem Vorliegen eines kostenlosen Volltextes zu suchen, man kann nur danach suchen, ob ein solcher extern vorliegt. Derzeitige Zahlen:
Free access at DOI: 304
- at PubMed: 132
- Official URL: 410
- Related URL: 132
Die Zahlen sind aber wohl merklich geringer, da der Vermerk "An embargo period may apply" oft die Realität beschreibt.
Google findet hingegen 650+ Volltexte, die nur universitätsintern zugänglich sind:
http://www.google.de/search?q=%22Registered+users+only%22+site:.zora.uzh.ch&num=50&hl=de&lr=&as_qdr=all&ei=vHW_TOi9MseBOqPwgV0&start=650&sa=N&filter=0
Die Zahl von 500 Einträgen ohne Volltexte ist erheblich zu niedrig:
Google

Chris Armbruster beurteilt die Anstrengungen von Zürichs ZORA erheblich optimistischer als ich.
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=zora
http://www.zora.uzh.ch/view/subjects/ 24533 Dokumente insgesamt
Ich habe früher ZORA als Open-Access-Lachnummer bezeichnet, und wenn man sich https://www.zora.uzh.ch/36178/ anschaut und die beigefügten Volltexte öffnet, dann ist diese Bezeichnung auch anno 2010 nachvollziehbar. Unter den letzten Deposits sind nur 6 Eprints vom Dienstag einsehbar, und der einzige mit Volltexten ist der zitierte Beitrag, bei dem es sich offenbar um einen nicht gekennzeichneten Test-Beitrag handelt, denn weder die Powerpoint-Präsentation noch der als WORD-Dokument abgespeicherte Wikipedia-Beitrag zur Rohrdommel (keine lizenzgerechte Nutzung!) haben einen Bezug zum Titel.
Zum Historischen Institut: bei den 10 obersten Beiträgen ist ein Open-Access-Volltext aus HSOZKULT vertreten, bei einem Volltext läuft ein Embargo Anfang 2011 ab, ein weiterer ist nur per request-Button erreichbar. Bei den anderen 7 gibts keinen Volltext. Betrachtet man nur die Geschichtswissenschaft, so bietet Freidok erheblich mehr Volltexte und das ohne Mandat!
Die Advanced Search bietet nicht die Möglichkeit, nach dem Vorliegen eines kostenlosen Volltextes zu suchen, man kann nur danach suchen, ob ein solcher extern vorliegt. Derzeitige Zahlen:
Free access at DOI: 304
- at PubMed: 132
- Official URL: 410
- Related URL: 132
Die Zahlen sind aber wohl merklich geringer, da der Vermerk "An embargo period may apply" oft die Realität beschreibt.
Google findet hingegen 650+ Volltexte, die nur universitätsintern zugänglich sind:
http://www.google.de/search?q=%22Registered+users+only%22+site:.zora.uzh.ch&num=50&hl=de&lr=&as_qdr=all&ei=vHW_TOi9MseBOqPwgV0&start=650&sa=N&filter=0
Die Zahl von 500 Einträgen ohne Volltexte ist erheblich zu niedrig:

KlausGraf - am Donnerstag, 21. Oktober 2010, 00:16 - Rubrik: Open Access
http://acrlog.org/2010/10/18/why-im-not-in-the-mood-to-celebrate-open-access-week/ (Steven Bell)
Zustinmung kam von:
http://libraryattack.com/?p=241
Die UB H. hat sich letztes Jahr viel Mühe mit der Open-Access-Woche gemacht, aber es war ein völliger Flop. Es kamen so gut wie keine Leute zu den Veranstaltungen. Daher findet dieses Jahr in H. nichts statt, aber die Anregung, wenigstens auf der Startseite der UB-Website darauf hinzuweisen, wurde erfreulicherweise mit einem Blogbeitrag aufgegriffen:
http://ub.blog.uni-heidelberg.de/2010/10/19/open-access-2010/
Steven Bell hat Recht, wenn er das folgende You-Tube-Video als Information für Wissenschaftler ungeeignet findet.

Zustinmung kam von:
http://libraryattack.com/?p=241
Die UB H. hat sich letztes Jahr viel Mühe mit der Open-Access-Woche gemacht, aber es war ein völliger Flop. Es kamen so gut wie keine Leute zu den Veranstaltungen. Daher findet dieses Jahr in H. nichts statt, aber die Anregung, wenigstens auf der Startseite der UB-Website darauf hinzuweisen, wurde erfreulicherweise mit einem Blogbeitrag aufgegriffen:
http://ub.blog.uni-heidelberg.de/2010/10/19/open-access-2010/
Steven Bell hat Recht, wenn er das folgende You-Tube-Video als Information für Wissenschaftler ungeeignet findet.

KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 23:18 - Rubrik: Open Access
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Unter anderem aus der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Schrotschnitt

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Schrotschnitt
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KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 22:29 - Rubrik: Open Access
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cistopedia.org
Ich möchte mich nicht abschätzig über dieses "Tennenbacher Urkundenbuch" (2009) äußern, bevor ich es mir nicht gründlicher angeschaut habe.
Ich möchte mich nicht abschätzig über dieses "Tennenbacher Urkundenbuch" (2009) äußern, bevor ich es mir nicht gründlicher angeschaut habe.
KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 22:10 - Rubrik: Hilfswissenschaften
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/32526029X/
Korrekte Metadaten sind etwas anderes. Wo befindet sich die Vorlage des Digitalisats?
Korrekte Metadaten sind etwas anderes. Wo befindet sich die Vorlage des Digitalisats?
KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 22:05 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Bd. 1
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/328062456
Bd. 2 (Stammtafeln)
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/329672479

http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/328062456
Bd. 2 (Stammtafeln)
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/329672479
KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 22:01 - Rubrik: Genealogie
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Kann mir jemand erklären, wieso http://www.psljournal.com in der Open-Access-Suche (Google Custom Search)
http://www.searchpigeon.org/
vertreten ist?

http://www.searchpigeon.org/
vertreten ist?

KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 21:14 - Rubrik: Open Access
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http://wiki.creativecommons.org/Creative_Commons_and_Open_Access
Dargestellt wird, wie Creative Commons und insbesondere Science Commons Open Access und Open Educational Resources gefördert haben. Nach meiner Einschätzung war der Beitrag der Organisation eher bescheiden.

Dargestellt wird, wie Creative Commons und insbesondere Science Commons Open Access und Open Educational Resources gefördert haben. Nach meiner Einschätzung war der Beitrag der Organisation eher bescheiden.

KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 21:02 - Rubrik: Open Access
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http://idw-online.de/pages/de/news392486
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=barbarastollen
http://archiv.twoday.net/stories/18664/

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=barbarastollen
http://archiv.twoday.net/stories/18664/
KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 20:35 - Rubrik: Bestandserhaltung
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 20:12 - Rubrik: Archivbau
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KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 18:25 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 17:04 - Rubrik: Archivrecht
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http://bibliothekarisch.de/blog/2010/10/19/vg-wort-macht-einen-rueckzieher/ und laufende Diskussion in http://www.inetbib.de
"Nachdem es lange Zeit nach einer vernünftigen Einigung in dieser Sache aussah, hat uns diese Entscheidung sehr überrascht. Sie zeigt, dass die VG Wort an einer praktikablen und ihrem Auftrag gerecht werdenden Lösung kein Interesse hat bzw. Betreibern von Repositorien ein unbrauchbares Verfahren aufzwingt, weil den meisten Autoren natürlich schwer zu vermitteln ist, warum Repositorien nicht umsetzen können, was für eine private Homepage doch so einfach scheint." (Uwe Müller)

"Nachdem es lange Zeit nach einer vernünftigen Einigung in dieser Sache aussah, hat uns diese Entscheidung sehr überrascht. Sie zeigt, dass die VG Wort an einer praktikablen und ihrem Auftrag gerecht werdenden Lösung kein Interesse hat bzw. Betreibern von Repositorien ein unbrauchbares Verfahren aufzwingt, weil den meisten Autoren natürlich schwer zu vermitteln ist, warum Repositorien nicht umsetzen können, was für eine private Homepage doch so einfach scheint." (Uwe Müller)

KlausGraf - am Mittwoch, 20. Oktober 2010, 16:30 - Rubrik: Open Access
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