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Schleswig-Holstein: "Die Polizei schlägt Alarm – es geht unter anderem um Kreise, Striche und Rechtecke: Seit einigen Wochen verzeichnet sie Einbrüche in Häusern und Wohnungen in und um Flensburg herum, in deren unmittelbarer Nähe Zeichen auf Hauswänden oder Gartenzäunen aufgemalt sind – sogenannte Gaunerzinken. „Es handelt sich möglicherweise um organisierte Strukturen“, sagt Polizeisprecher Matthias Glamann.

Was steckt hinter den Zeichen? Gaunerzinken, früher auch als Kuckuckszeichen bekannt, sollen potenzielle Einbrecher auf Häuser und Wohnungen aufmerksam machen, die sich für einen Einbruch „lohnen“. Außerdem können sie auch Auskunft über geeignete Tatzeiten sowie Fluchtrichtungen geben. Sie werden mit Kreide oder Bleistift aufgemalt."

http://www.shz.de/nachrichten/meldungen/die-geheimen-zeichen-der-einbrecher-banden-id5182556.html

Zur (Rechts-)Geschichte der "Gaunerzinken":

http://de.wikipedia.org/wiki/Zinken_%28Geheimzeichen%29

http://wwws.phil.uni-passau.de/histhw/TutKrypto/tutorien/gaunerzinken.htm

Nach wie vor ist das Netz voll mit Anwalts-Statements, die - wider besseres Wissen (?) - bei der aktuellen Streaming-Abmahnung durch U+C (nicht der Fake-Abmahnung per Mail mit Trojaner-Beigabe) davor warnen, die Sache aussitzen zu wollen und eine anwaltliche Beratung empfehlen. Dann ist man nicht selten mehr als die von U+C geforderten 250 Euro los ...

Von daher ist löblich: "Die Kanzlei Hild & Kollegen möchte sich nicht an der mit der Abmahnwelle verbundenen Geldmaschinerie beteiligen und von den Betroffenen so kurz vor Weihnachten anders verplantes Geld abkassieren. Vielmehr hat sich kanzlei.biz dazu entschieden, den Betroffenen quasi als Weihnachtsgeschenk kostenlos ein umfangreiches Antwortschreiben als Download auf seiner Facebook-Seite (https://www.facebook.com/kanzlei.biz/app_151503908244383) zur Verfügung zu stellen. Dieses ersetzt keine Rechtsberatung, soll jedoch dem Betroffenen dennoch die Möglichkeit eröffnen, sich selbst und dennoch effektiv und ohne weitere Kosten gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen."

Einzige Gegenleistung: 1 Facebook-Like ist erforderlich, um das PDF abrufen zu können:

https://www.facebook.com/kanzlei.biz
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/13-12-2013-redtube-abmahnung-kostenloses-antwortschreiben.html

Die Stellungnahme enthält unter I:

"Ich bestreite, den gegenständlichen Film gestreamt zu haben."

1. "Keine Vervielfältigung des streitgegenständlichen Werkes"

Zitat: "Selbst wenn eine Vervielfältigung angenommen würde, kommt das Eingreifen der Schrankenregelung nach § 44a UrhG in Betracht. Diese schränkt die Unzulässigkeit von Vervielfältigungshandlungen dahingehend ein, dass eine flüchtige oder begleitende Vervielfältigung dann zulässig ist, wenn sie
einen wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens ohne eigenständige wirtschaftliche Bedeutung darstellt und es deren alleiniger Zweck ist, eine rechtmäßige Nutzung zu ermöglichen, § 44a Nr. 2 UrhG. Bei der rechtmäßigen Nutzung geht es um die Frage, ob der allein rezeptive Werkgenuss darunter fällt. Wenn man berücksichtigt, dass im Zeitalter des analogen Fernsehens/Videos der alleinige Genuss einer auch illegal erstellten Vervielfältigung nicht strafbar war, führt eine normative
Betrachtung dazu, dass Streaming zum reinen Betrachten eines Videos als unter die Schrankenregelung des § 44a Nr. 2 UrhG fallend und damit straffrei anzusehen ist (vgl. Münchener
Anwaltshandbuch IT -Recht, 3. Auflage, Rn. 330; vgl. BGHZ 37, 1 (6f.) - AKI; Beck’scher Online - Kommentar Urheberrecht, Stand: 01.09.2013, § 44a UrhG, Rn. 3)."

2. "Zulässige Privatkopie (§ 53 Abs.1 Satz 1 UrhG)"

3. "Keine Werkqualität"
"Ferner fehlt es pornographischen Filmen regelmäßig an der Werkqualität gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Bei diesen Filmen liegt keine persönliche geistige Schöpfung vor, da diese
lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigen (vgl.
LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O
22293/12 )."

Dazu ausführlicher hier:

http://archiv.twoday.net/stories/572463488/

Die Kanzlei beachtet nicht, dass das Nichtvorliegen des Urheberrechtsschutzes trotzdem die Abmahnung ermöglicht, wenn die Laufbilder in Deutschland geschützt sind (was ich ja bezweifle).

Unter II wird subsummiert:

1. "Anwendung des § 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG "

2. Abmahnung sei "rechtsmissbräuchlich"

3. (Lückenloser Nachweis der Rechte fehle.)

4. Angesichts Unklarheit über die Ermittlung der IP-Adresse wird auf die Strafbarkeit des Datenausspähens nach § 202 StGB hingewiesen und nach § 34 BDSG Auskunft über die gespeicherten Daten (Fristsetzung 2 Wochen) verlangt.

III. U+C soll binnen zwei Wochen erklären, dass keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Fazit: Eine im wesentlichen brauchbare Zurückweisung, die diejenigen verwenden können, die nicht einfach abwarten wollen. Nach wie vor sehe ich auch im Nichtstun in diesem Fall kein nennenswertes Risiko.

***

Weitere Infos hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streaming
und auf Google+ (umfangreiche Linksammlung in meinem Stream)

Update:

RA Udo Vetter im Interview: "Bei den Leuten, die jetzt eine Abmahnung bekommen haben, kann ich sagen: Die Abmahnung ist ganz klar rechtswidrig. Wegen einer rechtswidrigen Abmahnung, die unwirksam ist, muss man keine Unterlassungserklärung abgeben. Wozu ich allerdings auch nicht rate, ist, gar nichts zu machen, sondern der Kanzlei U+C unter den bekannten Kontaktdaten und unter Angabe des Aktenzeichens zu widersprechen. Dazu genügt ein Satz: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche der Forderung." Das geht per Mail oder man kann da auch per Fax und per Post und von mir aus mit Einschreiben und Rückschein machen. Man braucht für diesen Widerspruch keinen Anwalt."

http://wsj.de/article/SB10001424052702303293604579256252616552172.html

http://www.kirchen.net/upload/53432_Tipps_Familienforscher_UEberarbeitung_2012.pdf

Findet Margret Ott auf G+ nicht nur für österreichische Genealogen mit Recht hilfreich.

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate/50/0

Einige lateinische Handschriften der UB Basel und der Abtei Einsiedeln, ein Cartular aus Lausanne der Berner Burgerbibliothek, ein Kanzleiregister des Domkapitels Sitten, die Boner-Handschrift der Bodmeriana aus der Lauber-Werkstatt, Heinrich Murers "Helvetia sancta" aus Frauenfeld und vieles andere mehr.

Von den St. Galler Handschriften greife ich heraus:

"St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 990

Papier · 589 pp. · 30.5 × 21/21.5 cm · Dominikanerinnenkloster St. Katharinen in St. Gallen (Regina Sattler, Dorothea Hertenstein, Elisabeth Schaigenwiler) · 1521/22

Sammelband aszetischen Inhalts mit geistlichen Traktaten des Dominikanermönchs Wendelin Fabri aus Pforzheim

Die im Dominikanerinnenkloster St. Katharinen in St. Gallen in den Jahren 1521 und 1522 von den dortigen Schreiberinnen Regina Sattler, Dorothea von Hertenstein und Elisabeth Schaigenwiler geschriebene Handschrift überliefert als einzige die geistlichen Werke des aus Pforzheim gebürtigen Dominikanermönchs Wendelin Fabri (um 1465 – nach 1533). In seiner Funktion als Spiritual im Dominikanerinnenkloster Zoffingen in Konstanz entstanden zwischen 1510 und 1518 geistliche Traktate für die klösterlichen Tischlesungen, nämlich zum Altarssakrament, zu den fünf Gerstenbroten der Ordensleute und zu den Früchten der heiligen Messe, die Kollationen über die sieben O-Antiphonen sowie die Traktate Villicatorius und Prudentia simplex religiosorum. Die Handschrift gelangte zwischen 1780 und 1782 in die Klosterbibliothek von St. Gallen; Ende des 16. Jahrhunderts war sie noch im Dominikanerinnenkloster St. Katharinen in Wil gelegen."

Fabri war mir bisher kein Begriff. Nicht nur Thomas Finck oder Felix Fabri haben um 1500 deutschsprachige Schriften für Klosterfrauen geschrieben. Zu Augustin Frick siehe

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027

Freiburger (CH) Schulordnung

"Zeitungsverlage müssen die Nutzung von Zeitungsartikeln freier Mitarbeiter in entgeltpflichtigen Online-Archiven angemessen honorieren. Der Betrag kann dabei 110 Euro pro Zeitungsartikel für einen Zeitraum von drei Jahren erreichen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19. November 2013 entschieden. "

http://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/article/freie-journalisten-erhalten-richtig-geld-fuer-zeitungsartikel-in-zahlungspflichtigen-online-archiven.html

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digital-scholarship/2013/12/a-million-first-steps.html

Mittels Crowdsourcing sollen die Bilder, die wie auf Flickr Commons üblich keine bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen aufweisen, erschlossen werden.

Update:
http://www.generalist.org.uk/blog/2013/mechanical-curator-on-commons/
http://www.fotostoria.de/?p=2077
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/gratisbilder-zeichnungen-aus-dem-schatz-der-british-library-a-939419.html

Ich hatte übersehen, dass die Bilder mit einem Link zum PDF des ganzen Buchs versehen sind. Oder mit einem Link zum OPAC, wo sich der PDF-Link findet.

Im OPAC http://explore.bl.uk/ gibt es anscheinend keine primäre Filtermöglichkeit, aber nach Eingabe eines Suchworts lassen sich die online einsehbaren Bücher filtern. Zum Suchwort leipzig derzeit 652 Bücher, überwiegend deutschsprachig. Es sind viele Bücher nach der Google-Grenze von derzeit 1872 digitalisiert, selbstverständlich nicht nur solche mit Bildern (aus denen die Flickr-Bilder automatisiert ausgeschnitten wurden).

Bei nicht wenigen kommt man aber nicht zu einem Digitalisat, obwohl der Katalog das verspricht. Das hängt mit einem Bug zusammen, der auf

http://www.bl.uk/catalogues/search/issues.html

besprochen wird. Man muss ggf. alle Browserfenster schließen. Bei

http://access.bl.uk/item/pdf/lsidyv37d75da2

half das.

Image taken from page 11 of 'Poems. [With letters, illustrations, etc.]'

Die Zürcher Handschrift von 1670 ist online unter:

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4284186

Ebenda neu online ein Augsburger Büchsenmeisterbuch des 17. Jahrhunderts:

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/5846799

#fnzhss

http://www.main-netz.de/nachrichten/regionalenachrichten/bayern/art11994,2864054

"Die Münchner Bundeswehr-Universität erkannte dem Landrat von Miesbach den Titel ab. »Die Arbeit von Herrn Kreidl stellt keine eigenständige wissenschaftliche Leistung dar und war damit nicht dissertationswürdig«, teilte die Uni am Donnerstag zur Begründung mit. Der Fakultätsrat der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften habe dies am Vortag einstimmig entschieden.

Kreidl akzeptierte die Entscheidung und kündigte an, keine Rechtsmittel dagegen einzulegen. »Ich bedauere sehr, dass meine Arbeit wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt und wiederhole meine Entschuldigung hierfür«, sagte er laut Mitteilung."

Interview mit ihm:
http://www.tegernseerstimme.de/jakob-kreidl-doktortitel-aberkannt/108593.html

Zu den meistgelesenen Artikeln von Archivalia (Platz 19 mit 21887 Zugriffen) zählt der am 27. Februar 2007 hier erschienene Beitrag (vorgeschlagen von "Chris" am 2013/11/30 23:57):

http://archiv.twoday.net/stories/3351291/ (Links hier nicht aktualisiert, viele konstruktive Kommentare und Hinweise am Originalartikel)

Er erschien im Zusammenhang mit der Causa Eichstätt, der Vernichtung von Büchern aus Kapuzinerbibliotheken durch die UB Eichstätt. Zusammenfassend jüngst dazu:

http://archiv.twoday.net/stories/453138938/

Wenige Tage zuvor hatte ich in der FAZ einen Artikel dazu geschrieben:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/universitaet-eichstaett-83-tonnen-buecher-als-muell-1411791.html

Nach wie vor bin ich der Überzeugung, dass bei Büchervernichtungen zu wenig getan wird, um sie denjenigen zu übermitteln, die etwas mit ihnen anfangen können. Niemand kann mich davon überzeugen, dass Bilder, wie sie in Detroit aufgenommen wurden

http://archiv.twoday.net/stories/506932973/

"alternativlose" Abläufe dokumentieren.

Teilen statt vernichten! Das gilt für Lebensmittel wie für Bücher.

Alle Türchen:
#bestof


***

Wieso entsetzt die Vernichtung riesiger Mengen (alter) Bücher so viele Menschen?

Wieso haben sehr viele Menschen, die Bücher lieben, eine Scheu davor, Bücher in den Müll zu werfen, auch wenn sie keinen Bedarf mehr dafür haben?

Besteht zwischen der Scheu, Bücher wegzuwerfen, und der Abscheu, mit der wir die NS-Bücherverbrennungen quittieren, eine geheime Verbindung?

Überregional bekanntgeworden ist die von dem Pfarrer Martin Weskott betriebene "Bücherburg Katlenburg" bei Göttingen, wo man gegen eine Spende Bücher mitnehmen kann. Nach der Wende wurden riesige Mengen DDR-Bücher vor der Entsorgung gerettet.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/profil/443006/

http://www.buecherburg.de/

Sie haben überflüssige Bücher oder kennen jemanden, der gut erhaltene Bücher ins Altpapier wirft?

Bücher gehören nicht auf den Müll!
Bitte unterstützen Sie die Aktion

"BÜCHER WEITERGEBEN STATT WEGWERFEN"

Wussten Sie, ...

... dass der Physiker Hans Lauche vom Max-Planck-Institut für Aeronomie in einem Buch aus dem Büchermagazin Hinweise auf Materialkombinationen gefunden hat, die für den Bau eines Spektral-Fotometers für die Saturn-Sonde Cassini hervorragend geeignet waren?


Dazu auch:
http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/08.06.2006/2549283.asp

"Ein Ingenieur vom Max-Planck-Institut für Sonnenfeldforschung ganz in der Nähe hatte bei ihm ein altes DDR-Physik-Fachbuch gefunden. Und da stand drin, wie man eine Fassung macht aus Magnesiumsilikat. Eine Fassung, wie er sie brauchte für das Fotospektrometer der „Cassini“-Sonde."

Immer wieder werfen aber Bibliotheken kaltschnäuzig Bücher weg, die andere gerne gehabt hätten:

http://www.flickr.com/photos/ants_in_my_pants/91875957/
zur badischen Landesbibliothek


Foto: JochenB
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

http://www.ib.hu-berlin.de/~ben/humboldt_buecher/
zur UB der Humboldt-Uni
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=3299

Fürs Verschenken überzähliger Bücher plädiert:
http://www.rbb-online.de/_/themen/beitrag_jsp/key=5168898.html

Die Berliner Stadtreinigung listet auf, wer in Berlin Bücher für wohltätige Zwecke entgegennimmt:
http://www.bsr.de/bsr/html/5095.htm

Sie betreibt auch einen Verschenkmarkt:
http://www.bsr-verschenkmarkt.de/list.asp

Bücher nehmen insbesondere die Oxfam-Shops an:
http://www.oxfam.de/a_51_sachen_spenden.asp?me=51

Die Bibliotheken haben ihren Tausch über eine Mailingliste organisiert:
http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/dubletten.htm

Weitere Hinweise zu Bücherprojekten in einer Liste von Umsonstökonomie-Projekten:
http://www.autoorganisation.org/mediawiki/index.php/Anders_Leben/Anders_wirtschaften/Umsonst%C3%B6konomien

Beispiel eines Umsonstladens:
http://www.neue-arbeit-hamburg.de/pmwiki.php/Main/BildetUmsonstl%e4den

Zur Bookcrossing-Szene
http://de.wikipedia.org/wiki/Bookcrossing

Beispiel einer Büchertauschbörse im WWW
http://www.meinbuch-deinbuch.com/

In manchen (viel zu wenigen) Städten gibt es öffentliche Bücherschränke, wie z.B. in Bonn:

Quelle: http://www.guntherkrauss.de/bilder/bonn/oeffentlicher-buecherschrank.html

Weitere Hinweise, Ideen?

Es gibt viele Gründe, wieso die aktuelle riesige Abmahnwelle der Kanzlei U+C wegen angeblichen Porno-Streamings auf der Plattform Redtube unwirksam sein könnte. Auf meine Berichterstattung hier und auf G+ wird verwiesen.

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

Immer wieder wurde in Foren auf ein Urteil verwiesen, wonach Pornos ohnehin nicht urheberrechtlich geschützt seien.

Eine genaue Prüfung der Rechtslage ergibt, dass die Nichtbeachtung der fremdenrechtlichen Voraussetzungen in den jetzigen Gestattungsbeschlüssen des Landgerichts Köln rechtsfehlerhaft war und insoweit einen urheberrechtlichen Skandal fortsetzt, der schon früher sogar zu rechtswidriger Strafverfolgung geführt hat.

Angesichts der Tragweite des mit § 101 UrhG verbundenen Grundrechtseingriffs hätte sorgfältig geprüft werden müssen, ob - bei Nichtvorliegen eines Filmwerks - der Schweizer Laufbildhersteller die Formalitäten des § 121 Abs. 1 UrhG eingehalten hat, woran es zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Zweifel gibt.

Dass noch viel wichtigere Punkte von den offensichtlich unfähigen Kölner Richtern sorgfältig hätten geprüft werden müssen, schließt nicht aus, dass bereits die Nichtbeachtung der fremdenrechtlichen Problematik die entsprechenden Beschlüsse als rechtswidrig erscheinen lässt. Und das selbst dann, wenn man doch zum Schluss kommt, dass ein Laufbilderschutz in Deutschland besteht. Dies ergibt sich daraus, dass an die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung strenge Anforderungen zu stellen sind. Es reicht nicht aus, wenn die Rechtsverletzung wahrscheinlich erscheint (Wimmers in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. 2010, § 101 Rz. 67). Es hätte also bewiesen werden müssen, dass die Laufbilder erstmals in Deutschland oder bei Erscheinen im Ausland innerhalb eines Monats erschienen sind.

Hat eine Schweizer Firma als Inhaberin des Laufbilderschutzes nach § 95 UrhG die Pornofilme auf einen US-Server in der Art von Redtube hochgeladen, ohne sie in Deutschland innerhalb der Monatsfrist auch in Form von Vervielfältigungsstücken in den Handel zu bringen, so scheidet nach herrschender Meinung ein Laufbild-Schutz und damit ein Schutz in Deutschland aus. Auf dieser Basis darf niemand abgemahnt werden.

Bei dem Landgericht Köln hätten angesichts der Kombination Porno und Schweizer Firma die Alarmglocken schrillen müssen, da Pornos der Urheberrechtsschutz abgesprochen wird und ein Schutz als Laufbilder bei einem Nicht-EU-Rechteinhaber formale Voraussetzungen hat, die vom Antragsteller hätten dargelegt werden müssen.

Zunächst einmal ist zu belegen, dass die These zutrifft:

Die herrschende urheberrechtliche Meinung schließt Pornos und Sexfilme vom Urheberrechtsschutz als "Filmwerke" nach § 2 UrhG aus und gewährt ihnen nur den Schutz als Laufbilder nach § 95 UrhG.

Wie recht häufig äußerte sich Udo Vetter in seinem Lawblog fahrlässig ungenau, als er ohne irgendwelche Belege und natürlich wie üblich ohne einen Link zur Entscheidung behauptete, dass bei Pornofilmen, deren Handlung nur im Geschlechtsverkehr besteht, "fast alle Gerichte" die Schöpfungshöhe bejahten. Das ist ersichtlich aus der Luft gegriffen, denn Rechtsprechung und Schrifttum sehen das einhellig anders.

Das Landgericht München hat sich in seiner Entscheidung gegen die Firma Malibu, die - so ein Zufall! - von den jetzt abmahnenden Urmann und Collegen vertreten wurde, an eine bestehende Rechtsprechung angeschlossen.

http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2013/06/LG-M%C3%BCnchen-7-O-22293-12.pdf

Auf Anwaltsseiten und in Blawgs wurde soweit ich sehe, keine Kritik an dem Beschluss geübt, auch wenn man die Konsequenzen relativiert hat. Von einer "Porno-Ente" zu sprechen, wie es Weitzmann und Kreutzer getan haben

http://irights.info/nicht-kreativ-genug-eine-porno-ente-erobert-die-schlagzeilen

geht aber zu weit.

Katzenberger nennt im umfangreichsten Urheberrechtskommentar (Schricker/Loewenheim § 95 Rz. 12) als Beispiele für bloße Laufbilder "Sex und Pornofilme", ohne irgendwelche abweichenden Meinungen zu vermerken. Stattdessen nennt er Gerichtsentscheidungen, die das ebenso sehen:

OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 53 - Laufbilder
OLG Hamburg, UFITA 87 (1980), 322/4 - Tiffany [3 U 140/79]
OLG Hamburg, GRUR 1984, 663 - Video Intim

Das LG Köln stellte 2010 fest:

"Bei den Erotikfilmen handelt es sich mangels "Werkqualität" um Laufbilder (OLG Hamburg, GRUR 1984, 663 - Video Intim), die Laufbildschutz nach §§ 95 i.V.m. 94 UrhG genießen."
http://openjur.de/u/536931.html

Der Kommentar von Dreyer et al. 2009 hält kurz und knackig fest: "An der notwendigen schöpferischen Gestaltungshöhe fehlt es idR Pornofilmen (OLG Hamburg GRUR 1984, 663 - Video intim)."
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22Video+Intim%22+olg+hamburg

1992 führte Thomas Hoeren in GRUR die Sexfilme unter den Filmen "zweiter Klasse", die nur Laufbilder seien, auf:

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/043.pdf

Die Belege ließen sich wohl unschwer vermehren.

Jedenfalls bei kürzeren Filmen (im Münchner Fall war der längere Film 19 Minuten lang), bei denen es an einer Handlung abgesehen vom "Gerammel" fehlt, darf ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass ein Schutz als Filmwerk nicht gegeben ist.

Paul Katzenberger hat den Justiz-Skandal in Sachen Laufbilder wenn man so will "aufgedeckt" (Schricker/Loewenheim § 95 Rz. 12). Ich selbst schrieb in meiner Urheberrechtsfibel 2009 zu § 128

"Ein in den USA erstellter kurzer Pornoclip zählt nach deutschem Recht nicht zu den Filmwerken, sondern zu den Laufbildern (§ 95). Er ist in Deutschland nicht nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. (Geschützt sind aber die Filmeinzelbilder nach § 72 als einfache Lichtbilder.) Die Vorschrift orientiert sich an § 126. Da einschlägige Staatsverträge fehlen, sind ausländische Filmhersteller außerhalb der EU/EWRStaaten kaum geschützt. Es geht wohlgemerkt nicht um den urheberrechtlichen Schutz, der den Urhebern von Filmwerken selbstverständlich zukommt, sondern um das Leistungsschutzrecht des Filmherstellers. Besteht im Ausland (z. B. in den USA) kein solcher spezifischer Schutz, ist nach dem Schutzfristenvergleich auch in Deutschland kein Schutz möglich. Im Fall des Pornoclips gibt es keine Film-Urheber, da kein Filmwerk vorliegt, und die Darsteller sind auch, da sie einfach Sex haben und nicht ein Werk zum Vortrage bringen, keine ausübenden Künstler.

Mit der fremdenrechtlichen Vorschrift des § 128 waren einige deutsche Gerichte offensichtlich überfordert. Sie haben sie schlicht und einfach übersehen oder ignoriert.

Der Schutz des Filmherstellers ist zu streichen und daher muss auch
§ 128 weg!"

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Wie das mit den Filmeinzelbildern ist, kann dahingestellt bleiben. Rechteinhaber haben sich meines Wissens bei einem Film noch nie auf den Schutz der Filmeinzelbilder berufen, aber man weiß ja nie (Graf's Law von 2006: Alles was abgemahnt werden kann, wird irgendwann einmal abgemahnt werden

https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Definitionen ).

Bei meinen Ausführungen 2009 stützte ich mich auf Katzenberger, der vor allem anhand der Videospiele, die überwiegend auch nur als Laufbilder gelten, kritisiert hat, dass die Gerichte die fremdenrechtliche Rechtslage bei Spielen aus den USA und Japan verkannt und falsche Entscheidungen getroffen haben. "Bedauerlicherweise", schreibt er (zitiert nach der 4. Auflage, die 2009 natürlich noch nicht vorlag), "sind offensichtlich auch zahlreiche strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen, auch solche gegen Jugendliche, auf jene nicht existente gesetzliche Grundlage gestützt worden".

Das ist aus meiner Sicht durchaus ein Justizskandal. Wenn man verlangt, dass man sich an die Regeln des UrhG hält, dann kann man nicht einfach Regeln weglassen, weil das den Rechteinhabern besser passt.

Es gibt keinen internationalen Schutz für Laufbilder. Katzenberger bezieht sich auf eine richtige Entscheidung des österreichischen OGH "Game Boy", die ein japanisches Videospiel betraf und online ist:

http://ww.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19911217_OGH0002_0040OB00003_9200000_000

Da es bei den vorliegenden Streaming-Abmahnungen um Pornos ging, hätte zunächst einmal die Eigenschaft als Filmwerk erwiesen werden müssen, da die gefestigte deutsche Rechtsprechung Pornos eben nicht als Filmwerke, sondern als Laufbilder sieht.

Im Antrag des RA Sebastian an das LG Köln ist ausdrücklich von der Übertragung der "verfahrensgegenständlichen Rechte" hinsichtlich des durch eine spanische Firma hergestellten Films "Amanda's Secret" an die Schweizer Antragstellerin "The Archive AG" die Rede.

http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/Antrag.pdf

Da die Rechte des Filmherstellers übertragbar sind (§ 94 UrhG), ist als Rechteinhaber des Laufbildschutzes eine Firma außerhalb von EU und EWR anzusehen, denn die Schweiz gehört dazu nicht! Wären die Rechte noch bei der spanischen Firma (EU) oder an eine deutsche Firma übertragen worden, so wäre der Laufbildschutz automatisch gegeben und ein Einwand aussichtslos.

Was auch immer sich die Abmahner von dem Schweizer Standort von "The Archive" versprochen haben mögen, die Rechteübertragung bereitet ihnen, folgt man meiner Argumentation, erhebliche fremdenrechtliche Probleme mit dem Laufbildschutz.

Im Lawblog-Forum wurde hinreichend Beweismaterial zusammengetragen, dass die Filme, um die es in der Abmahnung geht, obskure Machwerke sind, über die man sonst nichts findet, also auch kein DVD-Angebot. Damit aber stellen sich ähnliche Beweisprobleme wie bei dem Münchner Fall, bei dem die Rechteinhaber das Erscheinen in Deutschland bzw. bei Erscheinen im Ausland spätestens einen Monat später in Deutschland (Voraussetzung des fremdenrechtlichen Schutzes nach § 121 Abs. 1 UrhG) nicht darlegen konnten. Nach Katzenberger (§ 6 Rz. 56) reicht ein Upload auf einen Server in oder außerhalb Deutschlands nicht aus, um den Urheberrechtsschutz nach § 121 Abs. 1 zu begründen! Durch eine reine Internetveröffentlichung kann also z.B. Amanda's Secret nach dieser autoritativen Meinung keinen deutschen Laufbildschutz erlangt haben.

Ohne Laufbildschutz keine Urheberrechtsverletzung und a) keine Gerichtsauskunft hinsichtlich der Anschrift und b) auch keine wirksame Abmahnung!

Da eine Firma betroffen ist und nicht zehntausende verunsicherte Abgemahnte in Sachen angeblichen Porno-Konsums, gibt es blitzschnell eine Facebook-Gruppe, die den Widerstand koordiniert:

http://www.getdigital.de/blog/fall-trade-buzzer-abmahnung-gerichtliches-verbot-der-benutzung-von-geek-nerd/

"Viele Behörden in Nordrhein-Westfalen verweigern Verbrauchern laut der Organisation Foodwatch Auskünfte zu Lebensmittelkontrollen. Bei einem Test habe Foodwatch nur in fünf von 49 Fällen vollständig und kostenfrei Zugang zu allen beantragten Informationen erhalten, teilte die Verbraucherschutzorganisation am Donnerstag in Berlin mit."
http://www.focus.de/regional/nrw/lebensmittel-foodwatch-behoerden-verweigern-auskunft-zu-lebensmittelkontrollen_id_3477054.html

Siehe auch

http://www.derwesten.de/politik/behoerden-in-nrw-verschleppen-buerger-anfragen-id8762702.html

http://www.foodwatch.org/uploads/media/2013-12-12_foodwatch-Report_Lebensmittelueberwachung.pdf

http://marielebert.wordpress.com/2013/12/11/doaj/

Spätestens seit dem Bohannon-Sting ist das DOAJ diskreditiert. Zwei unsägliche Antworten auf Bohannon zeigen, dass man dort nicht bereit ist, überfällige Konsequenzen zu ziehen.

Solange das indische Journal "Annalen der Chemischen Forschung" vertreten ist, besteht kein Grund, diese lächerliche Liste irgendwie ernstzunehmen.

Wir lesen dazu in Bealls Kriterienliste:

"The name of a journal does not adequately reflect its origin (e.g., a journal with the word “Canadian” or “Swiss” in its name that has no meaningful relationship to Canada or Switzerland)."
http://scholarlyoa.com/2012/11/30/criteria-for-determining-predatory-open-access-publishers-2nd-edition/

Es besteht ersichtlich kein Zusammenhang mit traditionsreichen deutschsprachigen Fachzeitschriften "Annalen der ...".

Wie schon früher schadet Jeffrey Beall derzeit mit einem widerlichen Anti-Open-Access-Pamphlet dem Ansehen seiner an sich verdienstvollen Recherchetätigkeit in Sachen unseriöse Open-Access-Journale. Harnad dazu:

http://mailman.ecs.soton.ac.uk/pipermail/goal/2013-December/002419.html
http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/1087-Cameo-Replies-to-Bealls-List-of-Howlers.html

Markus Kompa macht uns auf eine nicht jugendfreie Perle auf YouTube aufmerksam.

http://www.kanzleikompa.de/2013/12/12/hallo-liebe-pornofreunde/



Wer sich über die aktuellen Streaming-Abmahnungen unterrichten will, kann hier schauen

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming

oder besser noch auf meinem G+-Stream, wo ich alle irgendwie bedeutsamen Meldungen zur U+C-Affäre teile:

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts

Eine sehr gute Zusammenfassung der juristischen Aspekte:

http://www.juraserv.de/startseite/abmahnung-der-u-c-kanzlei-fuer-porno-streaming-von-redtube-com-01018

"In diesem Zusammenhang erscheint mir der Hinweis angebracht, dass die
Existenz eines Menschen definitionsgemäß zeitlich begrenzt ist und dass in
diesem Zeitraum sowohl die Vergangenheit, seine eigene Geschichte und letzten
Endes seine Erinnerungen, als auch die Gegenwart, das mehr oder weniger
unmittelbar Erlebte, das Bewusstsein dessen, was er gerade erlebt,
konvergieren109. Auch wenn sie schwer zu bestimmen ist, trennt eine Linie, die für
jede Person sicherlich anders verläuft, die Vergangenheit von der Gegenwart. Die
Möglichkeit, zwischen der Wahrnehmung der Gegenwart und der Wahrnehmung
der Vergangenheit zu unterscheiden, dürfte außer Frage stehen. Bei jeder dieser
Wahrnehmungen kann das Bewusstsein des eigenen Lebens – vor allem des
„Privatlebens“ – als „aufgezeichnetes“ Leben eine Rolle spielen. Und es besteht
ein Unterschied, je nachdem, ob es sich bei diesem „aufgezeichneten Leben“ um
dasjenige handelt, das man als gegenwärtig wahrnimmt, oder um dasjenige, das
man als seine eigene Geschichte erlebt."

Fn. 109
– Elias, N., Du temps, Fayard, 1998, und Rosa, H., Accélération. Une critique sociale du temps,
La Découverte, 2013.

Zu dem Buch von Elias siehe auch
http://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/rfsp_0035-2950_1997_num_47_6_395223

Welcher Schöngeist zitiert das?

Es ist einer der EU-Generalstaatsanwälte. Er hält die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für zu weitgehend. In der Regel folgt der Europäische Gerichtshof dem entsprechenden Gutachten.

http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/C_0293_2012-DE-CNC.pdf

Zur Sache siehe nur:

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-richtlinie-spd

http://www.dondahlmann.de/?p=24312

Da Rechteketten immer unübersichtlicher werden, kommt es immer wieder mal vor, dass vollständig legal genutzte Bilder abgemahnt werden.

"In den letzten Tagen habe ich meinen Blogaggregator Planet History mit Auftritten in den relevanten Sozialen Netzwerken versorgt. Wer also nicht regelmäßig die Webseite besuchen will, kann jetzt auf Twitter, Facebook und Google Plus verfolgen, was die deutschsprachigen Geschichtsblogs schreiben.

Damit könnt ihr jetzt insgesamt 158 Geschichtsblogs bequem über folgende Wege lesen:

Webseite
RSS
Twitter
Facebook
Google Plus "

http://schmalenstroer.net/blog/2013/12/planet-history-jetzt-auch-auf-facebook-und-google-plus/

http://www.europeansources.info/

Via
http://oebib.wordpress.com/2013/12/11/tib-datenbank-european-sources-online-eso-ist-frei-verfugbar/

http://landbuch.rechtsquellen.ch/teiviewer/

Landesarchiv Appenzell Innerrhoden (ISIL CH-000244-3), Bücher, Nr. 10, Landbuch, sog. «Älteres Landbuch».
Ohne Datum, entstanden in den 1540er-Jahren.

Via
http://www.infoclio.ch/de/node/54534

http://www.blog.pommerscher-greif.de/odyssee-labes/

Der Pommersche Greif als Käufer gibt leider nicht an, wieviel er dem unrechtmäßigen Besitzer gezahlt hat. Transparenz sieht anders aus.

http://www.textlog.de/johann-eberhard.html

Kein Eintrag zu: Archiv.

"Mit ihrer überraschenden Entscheidung, Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" auch nach 2015, wenn das Copyright für das Buch ausläuft, zu verbieten, hat die bayerische Staatsregierung sowohl den Landtag als auch das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) überrascht. Das IfZ arbeitet seit längerem an einer kommentierten kritischen Fassung des Buchs - im Auftrag des Freistaats.

Die Entscheidung hat im Landtag entsprechend parteiübergreifende Kritik ausgelöst - auch von der CSU. Die Abgeordneten wehrten sich am Mittwoch dagegen, dass die Regierung sich über einen einstimmigen Beschluss des Landtags hinwegsetze."
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/hilters-mein-kampf-soll-verboten-bleiben-a-938511.html

Schon der erste Satz dieser Meldung ist ein Fehler. Denn ob nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist am 1.1.2016 die Bayerische Staatsregierung eine Strafanzeige stellt oder jemand anderes, macht keinen rechtlichen Unterschied. Die Staatsregierung kann gar nix verbieten, da die entsprechenden Strafvorschriften Bundesrecht sind. Eine wissenschaftliche Ausgabe steht zudem unter dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG).

Die verbreitete Kritik an der Haltung der Staatsregierung ist berechtigt. Wir brauchen eine historisch-kritische Auseinandersetzung mit dem - auf dem Internet Archive ja auch online verfügbaren - Text. Verbote sind da kontraproduktiv.

Siehe auch
http://schmalenstroer.net/blog/2013/12/bayern-stoppt-historisch-kritische-ausgabe-von-mein-kampf/
http://www.hellojed.de/wp/2013/12/sein-kampf/


Die BWG ist eine Gründung der Nazi-Zeit (1943) und schreibt heute über sich: "Die Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft (BWG) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen.

Sie hat die Aufgabe, durch eigene Tätigkeit und in Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Institutionen des In- und Auslandes die Wissenschaften, insbesondere das Zusammenwirken von Naturwissenschaften, Technischen Wissenschaften und Geisteswissenschaften, zu fördern.

Die BWG ist nach Struktur und Zielsetzung eine den Akademien der Wissenschaften analoge Institution, deren 145 ordentliche Mitglieder ihre wissenschaftliche Heimat vorrangig in den technisch ausgerichteten Universitäten des Dreiecks Braunschweig - Hannover - Clausthal haben. "
http://bwg-nds.de/%C3%BCber-die-bwg/

Mich erreichte folgende Zuschrift auf elektronischem Wege:

"Braunschweigische
Wissenschaftliche Gesellschaft
- Der Vorsitzende der Klasse für Geisteswissenschaften -
Prof. Dr. Klaus Alpers

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

es dürfte Sie und die Leser von Archivalia interessieren, daß im Laufe des Jahres 2013 sämtliche 1.257 Aufsätze aus den Abhandlungen und Jahrbüchern der BWG von der Universitätsbibliothek Braunschweig digitalisiert und als Volltexte in die Digitale Bibliothek Braunschweig eingestellt worden sind: http://digisrv-1.biblio.etc.tu-bs.de:8080/docportal/content/main/bwg.xml

Sie sind nicht nur dort zu finden, sondern auch über die Kataloge der UB Braunschweig und den GBV.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Klaus Alpers "

Das ist in der Tat sehr begrüßenswert, vorbildlich, aber auch - was andere gelehrte Gesellschaften und Akademien angeht - vermutlich singulär.

Gibt man in der Suchmaske (Volltextsuche!) Nationalsozialismus ein, wieviele Treffer werden wohl in den 1257 Publikationen gefunden? Richtig: null.

Update: Herr Alpers schreibt mir: " ... halte ich es für angezeigt, Sie auf folgende vor wenigen Tagen erschienene Publikation hinzuweisen: Daniel Weßelhöft (†) und Oliver Matuschek, "70 Jahre Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft 1943 - 2013", Braunschweig 2013. 134 Seiten (ISBN 978-3-941737-97-6)." Diese Publikation ist nicht Open Access und der Aufwand, sie mir wegen dieses Beitrags zu verschaffen, zu hoch.



"Walter Mitty (Ben Stiller) arbeitet seit Jahren im Fotoarchiv der Zeitschrift Life!. Er ist ein Einzelgänger, der sich, um seinem grauen Alltag zu entfliehen, in abenteuerlichen, heldenhaften und romantischen Tagträumen verliert. Einziger Lichtblick ist die neue Kollegin Cheryl (Kristen Wiig), die Walter aus der Ferne bewundert.

Eines Tages wird bekannt, dass Life! zukünftig nur noch online erscheinen und eine letzte Printausgabe herausgebracht werden soll, die auf dem Titel ein Bild des berühmten Life!-Fotografen Sean O’Connell (Sean Penn) zeigen soll. Doch das besagte Bild, das an Walter geschickt wurde, ist verschwunden. Motiviert durch Cheryl nimmt Walter all seinen Mut zusammen und begibt sich auf eine aufregende Reise ans andere Ende der Welt, die für ihn zu einem wunderbaren Abenteuer wird, das er sich nicht besser hätte erträumen können…

DAS ERSTAUNLICHE LEBEN DES WALTER MITTY entstand unter der Regie von Ben Stiller mit Stars wie Shirley MacLaine, Kristen Wiig und Sean Penn. Filmstart ist der 1. Januar 2014!"

Quelle: Homepage des Films

Die neuesten Archivnachrichten aus Hessen stehen ganz im Zeichen der Exotik: "Dem Fremden auf der Spur". Die Beiträge widmen sich Weltreisen, Expeditionen, dem Tourismus und exotischen Pflanzen. Daneben werden aber wie gehabt Archivbestände präsentiert, archivwissenschaftliche Themen erörtert und archivische Projekte vorgestellt. Schauen Sie doch einfach rein unter http://www.hauptstaatsarchiv.hessen.de


Einiges Aufsehen erregte das von mir am 13. März 2013 referierte Abmahnschreiben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die mir vorwarf, ich hätte die FAZ-Redakteurin Heike Schmoll als Schavan-Freundin bezeichnet und damit auf eine lesbische Beziehung angespielt.

http://archiv.twoday.net/stories/326202963/ (Kommentare zum Original-Artikel beachten!)

17082 Zugriffe laut Twoday-Mostread-Auswertung von heute.

Wie ging es weiter? Allgemeines Kopfschütteln in der Blogosphäre. Die Resonanz habe ich eingesammelt in:

http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
http://archiv.twoday.net/stories/326528058/
http://archiv.twoday.net/stories/404096603/

In einem offenen Brief klagte ich die FAZ an:

http://archiv.twoday.net/stories/326207397/

Und die FAZ? Hat nie wieder etwas von sich hören lassen ... Ich schwörs.

Auf den Plagiats-Skandal um die Wissenschaftsministerin Annette Schavan beziehen sich die meisten der inzwischen über 100 Beiträge, die von der Suchfunktion aufgespürt werden:

http://archiv.twoday.net/search?q=schavan

Die Archivalia-Rubrik Wissenschaftsbetrieb gibt es seit 2008:

http://archiv.twoday.net/topics/Wissenschaftsbetrieb/?start=350

Anders als die analytischen und brillanten Blogs Erbloggtes und Causaschavan

http://causaschavan.wordpress.com/
http://erbloggtes.wordpress.com/

muss sich Archivalia meist damit begnügen, vermischte Meldungen vor allem zum Plagiate-Unwesen einzusammeln und gelegentlich meinungsfreudig zu bewerten. Ab und an gibt es aber auch längere Stellungnahmen.

Die meisten Beiträge der Kategorie stammen aus der Zeit nach Aufdeckung des Guttenberg-Plagiats 2011. "Weitere Quelle(n) zu Guttenberg-Plagiat entdeckt" (in der konkurrierenden Rubrik Archivrecht")

http://archiv.twoday.net/stories/14638009/ (16. Februar 2011)

steht mit gut 36.000 Zugriffen auf Platz 8 der Bestenliste "Mostread" von Archivalia. Er war ist meines Wissens auch der erste und bisher einzige Beitrag von Archivalia, der in SPIEGEL ONLINE verlinkt wurde:

http://archiv.twoday.net/stories/14639502/

Das dem Originalbeitrag jetzt hinzugefügte Bild zeigt Frau Streisand, vor allem populär durch den Streisand-Effekt ...

Alle Türchen:
#bestof


***

Eigentlich sollte ich schon in Prag auf Dienstreise sein (VdA 8), aber da mein Flieger annulliert ist, muss ich später fliegen und kann noch kurz vermelden, welches Einschreiben des Justiariats der FAZ (falsch adressiert an Professor Dr. Klaus Graf) mich erreichte. Da ich

http://archiv.twoday.net/stories/235550257/

die Formulierung "Schavan-Freundin Schmoll" verwendet habe und einen Hyperlink auf http://causaschavan.wordpress.com gesetzt hätte, wo u.a. die Vorwürfe erhoben würden, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan, soll ich künftig bei einer Vertragsstrafe von 5001 EUR die Veröffentlichung unterlassen "dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/oder die Lebenshefährtin von Frau Annette Schavan sei".

Streisand lässt grüßen - bitte recht oft weiterverbreiten, dass die große FAZ einen kleinen Blogger in die Knie zwingen will!

Ich hatte überhaupt nicht mitbekommen, dass Schmoll von causaschavan als Lebensgeführtin angesprochen wurde und das bloße Setzen eines Links besagt auch nicht, dass ich mir alles zu eigen mache, was causaschavan behauptet. Ich habe lediglich die Lektüre empfohlen, da causaschavan besser unterrichte als die Journaille. Auch waren mir bis heute die Gerüchte, Schavan sei lesbisch, unbekannt. Die Deutung "Freundin" beziehe sich auf eine sexuelle Beziehung, ist offenkundig völlig fernliegend, da die naheliegende Deutung im Sinne von "politische Freundin", "persönliche Freundin ohne sexuellen Hintergrund","Spezi", "Kumpel" absolut naheliegt. Was Frau Schavan in ihrer Freizeit und in ihrem Liebesleben macht, interessiert mich nicht. Ich habe keine Tatsachenbehauptung und schon gar keine üble Nachrede getätigt, als ich Schmoll-Freundin schrieb. Aufgrund der auffälligen Verteidigung von Schavan durch Schmoll war die Wertung, dass Schmoll eine freundschaftliche Beziehung (im Sinne von: Journalisten pflegen Freundschaften zu Politikern) zu Schavan unterhielte, naheliegend. Ich habe nie behauptet, dass Schmoll die Lebensgefährtin von Schavan sei und werde dies auch nicht tun, zumal dies in Abrede gestellt wird. Aber die Formulierung Schmoll-Freundin lasse ich mir nicht verbieten, da sie ganz harmlos a) gemeint war und b) von jedem billig und aufrecht Denkenden zu verstehen ist!

Update: http://archiv.twoday.net/stories/326204812/


http://www.hurriyet.com.tr/kultur-sanat/25310113.asp (tr)

"The library sold 147 tons of books to a junk company at a price of 7 to 25 cents a kg. Most of them were antiquarian titles and serial in Armenian, Greek and Karamanlica (Turkish using Greek alphabet). The reason is that the TNL does not have staff who can read Armenian, Greek, Hebrew, Judeospanish or Assyrian." (Rifat Bali, EXLIBRIS)

"[D]ie Universität Bielefeld hat als erste deutsche Hochschule in einer durch das Rektorat beschlossenen Resolution konkrete Maßnahmen für den qualitätsbewussten Zugang zu Forschungsdaten verabschiedet. Im Sinne der Grundsätze zu Forschungsdaten an der Universität Bielefeld vom 19. Juli 2011 heißt es:

1) Das Rektorat ruft alle Antragstellerinnen und Antragsteller auf, bereits im Vorfeld von Drittmittelvorhaben, die einen Data Management Plan erfordern (z.B. Deutsche Forschungsgemeinschaft), Beratungsleistungen der Hochschule in Anspruch zu nehmen.

2) Das Rektorat ermutigt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihre Forschungsdaten über registrierte disziplinäre Forschungsdaten-Archive, oder, wenn nicht vorhanden, über das Forschungsdaten-Archiv der Universität Bielefeld zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung soll personen- und unternehmensbezogene Interessen berücksichtigen und unter verbindlichen Lizenzbedingungen erfolgen.

Im gleichen Zuge hat die Universitätsbibliothek ihre Dienste für die Online-Erstellung von Data-Management-Plänen freigeschaltet und ermöglicht die Veröffentlichung von Forschungsdaten im Rahmen ihrer integrierten Repositorienstrategie. Verzeichnisse wie das DFG geförderte "Registry of Research Data Repositories (re3data.org)" bilden die Grundlage für die Suche nach geeigneten, disziplinären Publikationsorten für die Forschungsdaten.

"Die Bibliothek hat einen in Deutschland einmaligen Service aufgebaut." betont Prof. Dr. Martin Egelhaaf, Prorektor für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer. "Wir fordern die Forschenden der Universität Bielefeld nicht nur auf, ihre Daten frei zugänglich zu machen, sondern bieten ihnen dafür Beratung, Service und Infrastruktur. Damit stellen wir uns bereits heute so auf, wie es die Hochschulpolitik von den Hochschulen in Zukunft fordern wird."

Resolution:
http://data.uni-bielefeld.de/de/resolution

Überblick über die Services:
http://data.uni-bielefeld.de/de/news/neue-services-rund-um-forschungsdaten-gehen-live

Stimmen aus der Universität:
http://data.uni-bielefeld.de/de/stimmen " (INETBIB u.a.)

In Wolfratshausen streitet man sich um den Stadtarchiv-Neubau.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/debatte-ueber-das-stadtarchiv-keiner-der-beiden-entwuerfe-ueberzeugt-1.1841639

Müsste man eigentlich bald wieder an pöbelnden Rechtsanwälten am Wochenende merken ...

Es lag wohl an einem Sonderzeichen in einem Twitter-Einbettungscode ...

Was ist denn in Stade mit kirchlichem Archivgut los? Stadtarchäologe Andreas Schäfer drückt einem Mitarbeiter "einen Stapel bisher noch nicht gesichteter geheimnisvoller Kirchenakten in die Hand." Erst kürzlich seien sie "auf einem Kirchenboden gefunden" worden, heißt es im Spiegel-Blog einer Hamburger Archäologin:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/archaeologie-glasfund-in-stade-zeugnis-eines-blutigen-rituals-a-937936.html

Nach der in den Papieren beschriebenen Enthauptung einer Kindesmörderin 1856 haben sechs epileptische Kranke deren Blut aus Gläsern getrunken. Von denen soll eines gefunden worden sein, das genau von dieser Hinrichtung stamme, und auch nicht etwa von einem der vielen Zuschauer oder gar der wartenden Kutscher, obwohl es sich doch um ein "Kutscherglas" handeln soll – alles egal. Aus den geheimnisvollen Kirchenakten geht zudem offenbar nicht hervor, dass, wie behauptet, die Kirche an diesem Blutstrank ordentlich verdient hat.

Aufgebracht hat die Geschichte der Schriftsteller Dietrich Alsdorf, der auf nicht genauer erfahrbare Weise mit der Stader "Kreisarchäologie" verbandelt ist:

https://nds.wikipedia.org/wiki/Dietrich_Alsdorf

Alsdorf hat das Glas selbst gefunden und früher im Stader Ausstellungsort Schwedenspeicher gearbeitet, der nun genau das Glas ausstellt. Und Alsdorf will die Blut-und-Boden-Geschichte in seinem nächsten historischen Roman verarbeiten. Er richtet damit ein heilloses Durcheinander an, aber Scherben sind bekanntlich das Glück der Archäologen.

Maria Rottler schlug meinen Beitrag vom 22. März 2013 vor:

http://archiv.twoday.net/stories/326525839/

Hier nicht aktualisiert, aber mit zwei Bildern versehen. Auf die Kommentare zum Originalbeitrag sei ausdrücklich verwiesen.

Alle Türchen:
#bestof

***

Auf der Prager Frühjahrstagung der VdA-Fachgruppe 8, der ich ja seit 1989 angehöre, hatte ich die GND (ehemals PND) mehrfach erwähnt und versprochen, hier über sie zu informieren.

Frühere Beiträge in Archivalia
http://archiv.twoday.net/search?q=gnd
http://archiv.twoday.net/search?q=pnd

Als Grundlagentexte empfehle ich die Lektüre von
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:GND
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:PND/BEACON

Die GND-Nummer ist eine derzeit mehrstellige Nummer, die als Personen-Normnummer bei individualisierten Personen eindeutig auf eine einigermaßen prominente historische Person verweist.

Die GND wird bei der Deutschen Nationalbibliothek gepflegt, die zu jeder GND (ich gehe hier nur auf Personen ein) Basisangaben (Namensformen, Lebensdaten, Kurzcharakteristik) anbietet. Untypisch ist hinsichtlich des Umfangs der Kurzcharakteristik der Eintrag zu Theophil Wurm:

http://d-nb.info/gnd/118635646

Hier kommt man auf der rechten Seite nur zum Beitrag in der Wikipedia, nicht aber zu weiteren Informationsangeboten, die Wurm mit seiner GND 118635646 verknüpft haben.

Wenig bekannt ist, welche Bewandtnis es mit den Links Normdaten (Person) hat, die man am Fuß des Wikipedia-Artikels gern übersieht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Theophil_Wurm

Der erste Link führt zur Nationalbibliothek, der zweite zur Library of Congress, der dritte zum VIAF-Eintrag (Zusammenführung verschiedener nationaler Normdateneinträge) und der vierte zu Appers Personen-Tool, das leider nur für Personen mit Wikipedia-Eintrag funktioniert:

http://toolserver.org/~apper/pd/person/Theophil_Wurm

Empfehlenswert ist stattdessen die Nutzung des in Wikisource bei SeeAlso verlinkten BEACON-Findbuchs. Da Wurm bei Wikisource keinen Eintrag hat, wähle ich eine andere Persönlichkeit:

http://de.wikisource.org/wiki/Friedrich_von_Bezold

Unter der GND steht rechts neben der Wikipedia-Personensuche SeeAlso:

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118662880

Wir können den GND-Teil dieser URL nun durch unsere Wurm-Nummer 118635646 ersetzen und sehen, dass sich das Apper-Tool und das BEACON-Findbuch leicht unterscheiden. Für das Findbuch gibt es eine API, die die Einbindung in eigene Angebote ermöglicht, wenn man nicht

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118635646

verlinken möchte. Davon hat das Landeskirchliche Archiv in Stuttgart bei seinen Nachlässen Gebrauch gemacht, auf deren Seite man mit dem Apper-Tool über Supplement und via BEACON-Findbuch direkt kommt:

http://www.zentralbibliothek.elk-wue.de/cms/startseite/literatursuche-kataloge/nachlaesse/t-z/wurm-theophil/

Bislang hat das Landesarchiv Baden-Württemberg nicht bekannt gegeben, wie die praktische Gewinnung der GND-Nummern bei Findbüchern funktioniert. Aus

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:PND/BEACON#Bibliotheken.2C_Verb.C3.BCnde.2C_Archive

geht hervor, dass bisher über 7200 Einträge zur Verfügung stehen. Im Fall Wurm derzeit 29 Einträge aus verschiedenen Beständen:

https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/suche/ergebnis1.php?gnd=118635646

Wer die Beispiele nachvollzogen hat, dem sollte das Potential dieser Personen-Metasuche deutlich geworden sein.

Man braucht eine dauerhafte Internetadresse für den lokalen Personeneintrag (z.B. Professorenkatalog oder Professorenpersonalakten bei einem Universitätsarchiv), eine absolut simpel herzustellende BEACON-Datei im Netz, die man beim Betreiber des BEACON-Findbuchs anmeldet, und kann dann seine eigenen personenbezogenen Bestände über die GND-Suche sichtbar machen. Zugleich kann man ohne weiteren Rechercheaufwand biographische Informationen zu den Personen via GND-Verlinkung den Benutzern in den eigenen Findmitteln/Personendatenbanken usw. zur Verfügung stellen.

Alles klar?

Abt Kaspar von Questenberg (GND 104236752) des Klosters Strahov in Prag. Unten: Screenshot von
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=104236752

gnd_questenberg

Matthias Meiler schrieb dazu einen Aufsatz in einer linguistischen Zeitschrift:

http://dx.doi.org/10.1515/zfal-2013-0013

De Gruyter verlangt 30 Teuro für den Text. Eine Frechheit ist die Formulierung auf

http://metablock.hypotheses.org/337

‘Access‘ zum digitalen Volltext leider nicht vollständig ‘open’.

Eingangsüberlegungen von Claudine Moulin zu einer Wolfenbütteler Tagung. Kaum Neues, viel Blabla.

http://annotatio.hypotheses.org/353

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ueberwachung-562-schriftsteller-protestieren-gegen-nsa-a-938156.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/autoren-gegen-ueberwachung/demokratie-im-digitalen-zeitalter-der-aufruf-der-schriftsteller-12702040.html

Eine Kernaussage:

"Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei; und eine Gesellschaft unter ständiger Beobachtung ist keine Demokratie mehr. Deshalb müssen unsere demokratischen Grundrechte in der virtuellen Welt ebenso durchgesetzt werden wie in der realen."

Man kann sich anschließen unter:

http://www.change.org/petitions/die-demokratie-verteidigen-im-digitalen-zeitalter

http://www.rechtambild.de/2013/06/14-000-e-fur-die-nichtnennung-des-urhebers/

http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/lhr-erzielt-rekordsumme-fur-mandanten-fotograf-erhalt-14-000-e-schadensersatz-wegen-nichtnennung-als-urheber

" Es handelte sich um ein hochwertiges Lichtbildwerk, auf dem eine Sehenswürdigkeit abgebildet war. Der Betrag bezog sich auf mehrere Veröffentlichungen in Pressemitteilungen an verschiedensten Stellen im Internet und in Katalogen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Er entspricht daher nicht dem Fall, bei dem ein Lichtbild lediglich an einer Stelle und über einen kurzen Zeitraum verwendet wird. "

Via
http://www.fr-online.de/recht/-creative-commons-so-darf-man-fotos-und-co-teilen,21157310,24333396.html

Zur lizenzgerechten Nutzung siehe

http://archiv.twoday.net/stories/219051498/

"Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):

1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!

2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!
"

Nochmals am Beispiel eines der Sieger des Wettbewerbs Wiki loves Monuments 2013, wobei wieder unkritische Postkartenansichten als Sieger ausgewählt wurden.

Foto: Thaler https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en


Aus der Seite

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG

entnimmt man:

1. Es gibt keine besonderen Forderungen (z.B. Verlinkung einer Seite), die im Rahmen der CC-BY-SA-Lizenz zu beachten wären

2. Der Name oder das Pseudonym des Fotografen ist Thaler (wenn er sich Moppelhoppel nennen würde, wäre das ebenso anzugeben).

3. Der Lizenzlink ist

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

4. Die Quelle zu verlinken ist sinnvoll, aber in diesem Fall nicht zwingend:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG

Bei Online-Publikationen sollten die Angaben am Bild oder in nächster Nähe stehen. Das ist auch eine Anerkennung für den Fotografen. Natürlich sollte man, wenn mans hübscher oder kürzer schätzt, den Link unter CC-BY-SA verstecken

Bei gedruckten Publikationen stehen die Angaben (mit Abdruck der URL der Lizenzadresse

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en ) im üblichen Bildnachweis (z.B. am Ende eines Buchs oder klein neben einem Foto in einer Zeitung).

https://www.facebook.com/HistBav/posts/185471508321980 (Florian Sepp)

"Jeder Historiker kennt die AHF - die "Arbeitsgemeinschaft historischer Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.V", die das Jahrbuch der Historischen Forschung und die Historische Bibliographie erstellt.

Einer Infomail der AHF war nun zu entnehmen, dass die AHF zum 31. Dezember 2013 aufgelöst wird. Die Historische Bibliographie Online (die die Beiträge des Jahrbuchs und der Bibliographie enthält) werde ab 1. Januar 2014 in neuer Trägerschaft betrieben, allerdings sei noch unklar, in welcher."

"Die Universitätsbibliothek Salzburg ver­wahrt in ihren Sondersammlungen einen Bestand von mehr als 1100 Handschriften, die in drei (Teil-)Katalogen beschrie­ben sind. Der 1946 been­dete, hand­ge­schrie­bene Katalog von E. Frisch wurde nun digi­ta­li­siert und ist neben dem Katalog der deut­schen Handschriften des Mittelalters der Universitätsbibliothek Salzburg (A. Jungreithmayr, 1988) und dem im Aufbau begrif­fe­nen Katalog der latei­ni­schen Handschriften des Mittelalters (B. Koll) auf der Webseite der Sondersammlungen abruf­bar:
Die Handschriftensammlung der Universitätsbibliothek Salzburg
Zu den drei nach Format und Numerus Currens geord­ne­ten Listen gibt es außer­dem ein alpha­be­ti­sches Register zum Handschriftenkatalog von E. Frisch."

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30102

Fau Knoll ist arm dran:

" Für das Jahr 2014 ist die Installation eines Medienservers geplant, der es erlaubt, die bereits digital vorhandenen Handschriften mitsamt ihren Beschreibungen kostenlos (open access) anzubieten.

Auf dem Webserver der Universitätsbibliothek Salzburg sind aus Platzgründen derzeit lediglich fünf digitalisierte Handschriften verfügbar".

Im Vöbblog hätte ruhig auch ausdrücklich vermeldet werden können, dass der Katalog der deutschen Handschriften von Jungreithmayr jetzt Open Access einsehbar ist:

http://epub.oeaw.ac.at/1371-4

Wichtig ist der jetzige Katalog vor allem für die Handschriften des 16.-19. Jahrhunderts. Am einfachsten verwendet man das Register zur Durchsicht:

http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/frisch.htm

#fnzhss


"Offener Brief an
Kulturstaatsminister Bernd Neumann,
den Vorsitzenden der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, Volker Kauder,
den Vorsitzenden der SPD‐Bundestagsfraktion, Dr. Frank‐Walter Steinmeier,
die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer bei den Koalitionsverhandlungen
der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Klaus Wowereit und Michael Kretschmer,
der Arbeitsgruppe Finanzen, Haushalt, Finanzbeziehungen Bund‐Länder, Olaf Scholz und Dr.
Wolfgang Schäuble,
der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka und Doris Ahnen
....
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert seit ihrem Bestehen zahlreiche Projekte von Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen und Archiven der DDR‐Opposition, die mit ihrer wichtigen
Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag bei der Aufklärung über die kommunistische Diktatur leisten. Mit der Bundesstiftung Aufarbeitung wurde eine Einrichtung mit einem umfassenden Auftrag geschaffen, um in der Gesellschaft in großer Breite zur Aufklärung über die kommunistische Diktatur, zur Erinnerung an die Folgen der Diktatur und zum Gedenken an die Opfer beizutragen. Die Stiftung ist tätig in den Bereichen der dezentralen Projektförderung, der Förderung politischer Bildungsarbeit, der Förderung von Forschungsvorhaben; sie unterstützt Museen und Gedenkstätten in ihrer Kommunikation und Kooperation und trägt zur Vernetzung und Professionalisierung zivilgesellschaftlicher Initiativen und von Projektarbeit bei.
Im Bereich der politischen Bildung und der gesellschaftlichen Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur hat sich erfreulicherweise ein Netz von Initiativen, Dokumentationszentren, Foren und Archiven entwickelt. Viele von ihnen erhalten Unterstützung durch die Bundesstiftung Aufarbeitung. Diese Arbeit muss erhalten bleiben.
Die finanzielle Förderung solcher Projekte und damit die Arbeit der genannten Initiativen sind im 25. Jahr der Friedlichen Revolution in Gefahr. Von den jährlichen 2,8 Millionen Euro durch die Bundesstiftung zu vergebenden Fördermitteln fehlen für die Projekte im Jahr 2014 etwa 1,5 Millionen Euro, bedingt durch die schlechte Zinsentwicklung. Damit können wichtige Projekte, vor
allem dezentraler Initiativen, deren wichtige oder einzige Geldgeberin die Bundesstiftung ist, nicht mehr durchgeführt werden.
Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, dass der von der Bundesstiftung Aufarbeitung unverschuldete Mittelausfall vom Bund ausgeglichen wird. Die Bundesregierung wird beweisen müssen, dass sie der Aufarbeitung des Kommunismus weiterhin die gebührende Aufmerksamkeit widmet.
5. November 2013
Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V.
Bautzen‐Komitee e. V.
Bürgerkomitee Leipzig e. V., Träger der Gedenkstätte Museum in der "Runden Ecke" mit dem
Museum im Stasi‐Bunker
Bürgerkomitee Sachsen‐Anhalt e. V. Magdeburg
Cottbuser Häftlingsgemeinschaft
Gedenkbibliothek zu Ehren der Opfer des Kommunismus / Stalinismus e. V.
Geschichtswerkstatt Jena e. V.
Gruppe der "Kinder aus den Lagern und Gefängnissen der SBZ/DDR"
Initiativgruppe Buchenwald 1945‐1950 e. V.
Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V.
Initiativgruppe Internierungslager Ketschendorf/Speziallager Nr. 5 e. V.
Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V.
Kreisau‐Initiative e. V.
Martin‐Luther‐King‐Zentrum Werdau
MEMORIAL Deutschland e. V.
Menschenrechtszentrum Cottbus e. V.
PRORA‐ZENTRUM e. V.
Robert‐Havemann‐Gesellschaft e. V.
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft
Thüringer Archiv für Zeitgeschichte "Matthias Domaschk"
Umweltbibliothek Großhennersdorf e. V.
Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft
Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e. V.
VOS‐ Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. ‐ Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des
Kommunismus
Zeit‐Geschichte(n) e. V. ‐ Verein für erlebte Geschichte Halle"
Link

Land NRW fördert Projekt der Hochschule für Musik Detmold und der Hochschule OWL

"Mit insgesamt 59.000 Euro unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ein Projekt der Hochschule für Musik Detmold und der Hochschule OWL: Die Zuwendung des Wissenschaftsministeriums ist für den Aufbau eines digitalen Musikarchivs bestimmt. Es soll den besseren Zugriff auf die Sammlung von historischen Konzertmitschnitten ermöglichen. Zudem werden damit alte Tondokumente vor dem Verfall geschützt. Zuständig ist das gemeinsame Zentrum für Musik- und Filminformatik.

Die Hochschule für Musik veranstaltet seit ihrer Gründung 1946 regelmäßig Konzerte. Ein Großteil dieser Musikveranstaltungen wird vom hauseigenen Erich-Thienhaus-Institut (ETI) mitgeschnitten. „Diese Aufnahmen entsprechen höchsten professionellen Ansprüchen hinsichtlich technischer und künstlerischer Qualität“, erklärt Projektleiter Aristotelis Hadjakos, der seit April dieses Jahres die Stiftungsprofessur an der Hochschule für Musik Detmold innehat.

Die Sammlung enthält nicht nur wertvolle Mitschnitte von renommierten Künstlerinnen und Künstlern aus dem In- und Ausland, sondern deckt auch einen bedeutenden Teil der Geschichte der Aufnahmetechnik ab. Auch experimentelle Aufnahmen sind vorhanden: Zum Beispiel wurden einige musikalische Aufführungen mit verschiedenen Verfahren aufgenommen. „So hat sich über die Jahre eine stilistisch-künstlerisch reichhaltige und umfangreiche Sammlung an Tondokumenten gebildet“, sagt Hadjakos.

Musikerinnen und Musiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende nutzen das Archiv regelmäßig. Ein gezielter Zugriff ist jedoch wegen der uneinheitlichen Struktur zurzeit nur mit erheblichem Aufwand möglich. „Hier setzt unsere Arbeit an“, erklärt Malte Kob, Professor für Theorie der Musikübertragung am Erich-Thienhaus-Institut der Hochschule für Musik Detmold. Im Rahmen des Projektes werden die Konzertmitschnitte aus den Jahren 1948 bis 1958 digitalisiert. „Langfristig ist beabsichtigt, die gesamte Sammlung ins neue Archiv zu überführen“, kündigt Kob an.

Die Arbeit erfolgt in vier Schritten: Auf dem Weg zum digitalen Musikarchiv muss die Expertengruppe zunächst die erforderliche Infrastruktur aufbauen, dann die Archivstruktur entwickeln und programmieren. „Abschließend richten wir eine Schnittstelle für die Nutzer ein, mit der vielfältige Aufrufe und Auswertungen des digitalisierten Materials möglich sein werden“, erläutert Professor Steffen Bock vom Fachbereich Medienproduktion der Hochschule OWL, der neben Professor Hadjakos Leiter des Zentrums für Musik- und Filminformatik ist.

Der Zugriff auf das technisch und künstlerisch vielfältige Material erlaubt zusätzliche Grundlagen für musikwissenschaftliche Arbeiten, etwa in Bereichen wie Interpretationsforschung oder Geschichte der Aufnahmetechnik. Gleichzeitig sorgt die Modernisierung dafür, dass alte analoge Tondokumente vor dem Verfall geschützt werden. „Nicht zuletzt wird ein digitalisiertes Archiv den Einsatz des Tonmaterials bei Lehrveranstaltungen vereinfachen“, erklärt der ebenfalls beteiligte Professor Andreas Meyer von der Hochschule für Musik Detmold, der das Institut einst geleitet hat. „Damit ist es auch für die Studierenden von großem Nutzen.“
Quelle: Hochschule Ostwestfalen-Lippe, 9.12.2013

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/528988086/

Mareike König hat sich meinen Beitrag zur Pariser Tagung 2011 gewünscht, der hier am 23. Juni 2011 unter dem Titel "Archivalia im Netz der neuen Medien" erschien:

http://archiv.twoday.net/stories/29751181/

(Eine Streichung habe ich jetzt weggelassen. Links wurden nicht aktualisiert/überprüft.)

In der Diskussiuon des Vortrags bejahte ich die an mich gerichtete Frage, ob ein Wissenschaftler, der nicht blogge, ein schlechter Wissenschaftler sei.

Siehe dazu:

http://tantner.twoday.net/stories/42993509/
http://schmalenstroer.net/blog/2011/09/wissenschaft-bloggen-und-die-ffentlichkeit/

Die Illustration, das beliebte Bullshit-Bingo Web 2.0, wurde meinem Münchner Vortrag über Archivalia 2012 beigegeben:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/392

Erstmals hier am 2. Januar 2012 veröffentlicht:

http://archiv.twoday.net/stories/64022797/

Alle Türchen:
#bestof


***

http://dhiha.hypotheses.org/199

Es sind ja doch nicht alles Meistererzähler. Wissenschafts-Blogs bieten nicht nur die Chance zur eitlen Selbstdarstellung und meinungsstarken Abqualifizierung unliebsamer Positionen, sie könnten in einem Wissenschaftsbetrieb, der das gesunde Mittelmaß hinreichend goutiert, belebend wirken. Alte Handwerksbräuche wie das Miszellenwesen lohnen eine Revitalisierung, Raum wäre auch für Unfertiges und Fragmentarisches. Quellen und online vorliegende Literatur können sofort verlinkt werden. Ausgehend von Erfahrungen mit « Archivalia » und dem Weblog der Arbeitsgemeinschaft Frühe Neuzeit soll begründet werden, dass Web 2.0-Anwender, die das Medium Blog zugunsten von Twitter und Facebook zu « überspringen » gedenken, die Möglichkeiten von Blogs unterschätzen.

Erster Hauptteil: Archivalia in Zahlen

* Archivalia steht im Juni 2011 auf Platz 3 der Wikio-Blogcharts im Bereich Wissenschaft und kann als das führende deutschsprachige Geschichtsblog gelten.

* Archivalia ist seit dem 5. Februar 2003 online, am 23. Juni waren es 3052 Tage.

* Es gibt insgesamt 19202 Beiträge (etwa 6/Tag) und 7794 Kommentare.

* Die Auswertung einer Woche im Juni am 23. Juni 2011 ergab, dass 117 Beiträge geschrieben wurde, also etwa 16 pro Tag.

* Archivalia ist von Anfang an ein Gemeinschaftsweblog. Von den genannten 117 aktuellen Beiträgen stammen 33 von dem Siegener Kreisarchivar Thomas Wolf, drei von Rechtsanwalt vom Hofe in Madrid und weitere drei von je einem Stadtarchivar, einem anonymen regelmäßigen Beiträger und einem Archäologie-Wissenschaftsblogger.

* Archivalia hat schätzungsweise mehrere hundert Besucher pro Tag. Laut Google-Reader beziehen 374 Abonennten den RSS-Feed. Hinzu kommen 13, die nur die Rubrik Open Access, und 21, die nur die englischsprachigen Beiträge in der "English Corner" abonniert haben.

* Anzahl der wegen Archivalia von mir geführten Prozesse: 3. Amtsgerichte Regensburg, Siegburg und Trier. 2 Vergleiche, 1 Sieg.

* Archivalia wird zunehmend auch in gedruckter Literatur zitiert.

* Im November 2010 benoteten 154 Personen Archivalia online mit Schulnoten:

- sehr gut (1) vergaben ca. 29 Prozent
- gut (2) ca. 30 Prozent
- befriedigend (3) ca. 15 Prozent
- ausreichend bis ungenügend: rund 26 Prozent

* Von 171 Personen, die sich an einer weiteren Online-Frage beteiligten, waren nur knapp 30 Prozent Archivierende, also Archivare und Archivarinnen.

* Unter den 25 meistgelesenen Beiträgen 3 Top-Ereignisse

- der Karlsruher Handschriftenstreit Ende 2006 (Platz 21 mit 11679 Zugriffen: "Wem gehören die badischen kroninsignien?")

- der Einsturz des Kölner Stadtarchivs im März 2009, angelegt von Thomas Wolf (Platz 17 mit 13010 Besuchen)

- zuletzt die Affäre Guttenberg im Februar dieses Jahres (Platz 3 mit 30317 Zugriffen)

Auf Platz 1 weit vorn ein schon 2003 geposteter Beitrag zur Digitalisierung alter Drucke: "Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW" (77178 Zugriffe).

Drei Beiträge beziehen sich auf Open Access - ich verstehe Archivalia als Sturmgeschütz, das für Open Access kämpft.

Auf Platz 13 steht ein Beitrag zu Kulturgutverlusten - ein weiteres Thema, das ich mit Sendungsbewusstsein bearbeite.

Archivalia ist streitbar und meinungsfreudig!

Zweiter Hauptteil: Wissenschaftliche Inhalte in Archivalia

Abgesehen von den (spärlichen) Kommentaren mit weiterführenden Hinweisen stammen diese nur von mir.

Es sind:

- diverse Vortragsvolltexte
http://archiv.twoday.net/stories/4991818/

Vortrag Mythos Staufer, erheblich gekürzt gedruckt in der Schwäbischen Heimat
http://archiv.twoday.net/stories/6412734/

- Miszellen, insbesondere zur Kodikologie

Beispiele:

"Die bislang unbekannte älteste Handschrift der Vita Heriberti des Rupert von Deutz in der Hofbibliothek Sigmaringen" (2010)
http://archiv.twoday.net/stories/6361153/

"Neues zu Richalm von Schöntal" (2009)
http://archiv.twoday.net/stories/5680268/

Archivierung über
http://webcitation.org

42 Beiträge zu Georg Rüxner (vor allem seit 2008)
http://archiv.twoday.net/search?q=r%C3%BCxner

- Rezensionen (40+)
http://archiv.twoday.net/stories/4941756/

Zum Vergleich

http://agfnz.historikerverband.de/?p=590 (von mir)
http://agfnz.historikerverband.de/?p=503 (Felicitas Nöske zu historischen Schulbibliotheken)
http://agfnz.historikerverband.de/?p=461 (Frank Pohle zu einer übersehenen Quelle zur Geschichte eines Aachener Klosters in der frühen Neuzeit)
http://agfnz.historikerverband.de/?p=463 (Frank Pohle: Nachträge zum Nordrheinischen Klosterbuch)

Hinweis auf Inkunabelkatalogisierungsprojekt in Cambridge
Felice Feliciano annotator of Valturio, De re militari, 1472
http://www.lib.cam.ac.uk/deptserv/rarebooks/incblog/?p=366

Aktuell: Diskussionsbeitrag zum Stand der Informationswissenschaft
http://libreas.wordpress.com/2011/06/20/informationswissenschaft-2011/

Mitmachen!

Dritter Hauptteil: Das wissenschaftliche Potential von Weblogs

* Die Kategorie des Neuen ist sowohl für die Wissenschaft als auch für Weblogs essentiell.

Aber: Weblogs können mehr als populärwissenschaftlich über neue wissenschaftliche Ergebnisse zu berichten, sie eignen sich - anders als die Wikipedia - auch für "original research".

Andere Formen der Berichterstattung: Twitter und Facebook, Mailinglisten

* Weblogs sind nicht qualitätsgesichert (ebenso wie z.B. Bücher in manchen kommerziellen Verlagen).

Aber: Fetisch Qualitätssicherung bzw. Peer Review: Bei guter Wissenschaft ist es egal, wo sie erscheint. Entscheidend ist die Beurteilung des Forschers: Bietet der Text ihm etwas Verwertbares?
Wenn ja, muss er ihn verwerten und zitieren.

Und: Es sind ja doch nicht alles Meistererzähler. Blogs könnten in einem Wissenschaftsbetrieb, der das gesunde Mittelmaß hinreichend goutiert, belebend wirken. Alte Handwerksbräuche wie das Miszellenwesen lohnen eine Revitalisierung.

* Ist der Anteil von Retrodigitalisaten unter den herangezogenen Quellen hoch, ist es völliger Unsinn, die Möglichkeit, direkt auf die Belege zu verlinken, durch eine ausschließliche Druckveröffentlichung zu verschenken.

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/8357124/

* Einzelne Blog-Beiträge können mit einem Netz von Querverweisen verknüpft werden.

* Anton Tantner: Der spezifische Nutzen von Weblogs insbesondere für die Wissenschaften liegt wohl darin, dass sie Aufmerksamkeit für ausgefallene, abseitige Themen generieren und vielleicht dazu beitragen, diese Themen – wie Valentin Groebner es formuliert hat – „[w]ie Hefepilze oder Bakterien“ „in traditionelle gelehrte Milieus [zu] injizieren.“ (Groebner 2010: 23)
http://archiv.twoday.net/stories/29749625/

* Wir brauchen einen neuen Kult des Fragments, den Mut, auch mit Unfertigem die Wissenschaft voranzubringen.

Dafür eignen sich Weblogs bestens.

Ob derlei wirklich karrierefördernd ist, steht dahin. Aber ob der eigentliche Sinn von Wissenschaft darin besteht, die Karriere der Wissenschaftler zu fördern - diese Frage werden stromlinienförmige Flaneure sicher ganz anders beantworten als NetzbürgerInnen, die gemäß den Grundsätzen von Web 2.0 gemeinsam Wissen schaffen wollen.

Update: Videofassung
http://archiv.twoday.net/stories/43008401/

bullshitbingo

Das Handbuch der historischen Buchbestände in der Schweiz ist ja schändlicherweise wieder aus dem Netz verschwunden. Den Artikel über das Basler Wirtschaftsarchiv kann man aber kostenlos einsehen unter:

http://edoc.unibas.ch/dok/A5768147

Ebenda auch eine Broschüre zum Archiv:

http://edoc.unibas.ch/dok/A5381412

http://bibliodyssey.blogspot.de/2013/11/embellished-matriculation-manuscripts.html

Basel, Universitätsbibliothek, AN II 3, p. 90r – Matriculation Register of the Rectorate of the University of Basel, Volume 1 (1460-1567)

Ein Journal, von dem ich noch nie etwas gehört habe. Teilweise sind Jahrgänge online unter:

http://canonsregular.org/osc/osc/clairlieu.html

Auch Jahrgänge von Crosier Heritage sind auf der gleichen Seite zu finden.

Eine gute und aktuelle Linksammlung der elektronischen Hilfsmittel zu mittelalterlichen Bibliothekskatalogen existiert nicht und kann auch hier nicht vorgelegt werden.

Hinweise in diesem Blog:
http://archiv.twoday.net/search?q=bibliothekskatalog

Hinweise bei Quadrivium, das ich zu harsch kritisiert hatte:
http://quadrivium.hypotheses.org/

Catalogi bibliothecarum antiqui, 1885
http://archive.org/stream/catalogibibliot00beckgoog#page/n8/mode/2up

Theodor Gottlieb: Über mittelalterliche Bibliotheken, 1890
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-15171

Vor allem Hinweise auf gedruckte Corpora bietet:
http://www.libraria.fr/fr/publications-scientifiques/acc%C3%A9der-au-livre-et-au-texte-au-moyen-%C3%A2ge-petite-bibliographie-de-base

Dem dortigen Hinweis folgend ("Indices librorum. Catalogues anciens et modernes de manuscrits médiévaux en écriture latine t. I, 1977-1983, t. II 1984- 1990, par F. Dolbeau et P. Petitmengin et alii, Paris, 1977 et 1995. Bibliographie des collections de manuscrits, médiévales et actuelles. Elle indique où trouver les publications dans quelques bibliothèques parisiennes. Une publication en ligne sur le site de l'IRHT a été envisagée pour la suite.") versuchte ich mich zunächst ohne Erfolg an einer Google-Recherche. Scheinbar ist danach (nach Ausweis vieler Treffer am Anfang der Trefferliste) nichts online. Erst eine Eingrenzung auf die site:fr brachte mich der Publikation näher. Im September 2013 wurde die Onlinestellung der beiden Bände gemeldet:

http://www.compitum.fr/annonces-diverses/6469-indices-librorum-en-texte-integral-sur-le-web

Pikanterweise war die Quelle libraria, das keine Veranlassung gesehen hat, seine eigene Linksammlung zu ergänzen.

Hier sind beide Bände einsehbar:

http://books.openedition.org/editionsulm/363

Rezensionen im DA:
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/53/243
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/43/600

Rezension von Bd. II in der Francia
http://francia.digitale-sammlungen.de/Blatt_bsb00016302,00298.html

***

Deutschland

Von der Reihe "Mittelalterliche Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz" ist Bd. 1 (1918) online. Näheres und weiteres zur Reihe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelalterliche_Bibliothekskataloge_Deutschlands_und_der_Schweiz

Die einschlägige Kommission der Bayerischen Akademie hat elektronisch außer einer Publikationsliste nichts zu bieten:

http://www.badw.de/publikationen/kommissionen_publ/mbk/index.html

Verantwortlich für dieses Versagen sind laut Kommission für die Herausgabe der mittelalterlichen Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz – Kontakt

Kommissionsvorsitzender:
Prof. Dr. Helmut Gneuss (München)

Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Peter Landau (München)

Wissenschaftliche Mitarbeiterin:
Dr. Birgit Ebersperger, Telefon 089 23031-1203

Kommissionsmitglieder:
Prof. Dr. Michele C. Ferrari (Erlangen)
Prof. Dr. Raymund Kottje (Bonn)
Prof. Dr. Claudia Märtl (München)
Prof. Dr. Florentine Mütherich (München)
Prof. Dr. Peter Orth (Köln)
Prof. Dr. Peter Stotz (Zürich)

Zu wenig bekannt ist das - aus meiner Sicht unbefriedigende, aber als Kompilation unverzichtbare - Buch von Benjamin Stello: Deutschsprachige Literatur in Bibliotheken des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Hamburg 2009. Hauptteil ist ein Verzeichnis der Bibliothekskataloge, Inhaltsverzeichnis: http://d-nb.info/992158699/04. Eine Rezension ist mir nicht bekannt, zumindest online ist nichts zu finden.

Frankreich

Das Repertorium Bibliothèques médiévales de France ist online unter

http://www.libraria.fr/fr/bmf/repertoire-bmf-1-%E2%80%94-accueil

Weitere Projekte z.B. Sanderus für Belgien:

http://www.biblissima-condorcet.fr/fr/ressources/ressources-biblissima

Großbritannien

Von den Materialien, die Sharpe zu British Medieval Library Catalogues bereitstellt, ist vor allem das PDF mit den Identifikationen aus dem Corpus von großem Wert.

http://www.history.ox.ac.uk/research/project/british-medieval-library-catalogues.html

http://www.history.ox.ac.uk/fileadmin/ohf/documents/projects/List-of-Identifications.pdf

Unverständlich ist, dass - schlechtem Brauch folgend - u statt v zu suchen ist, also Speculum uirginum, nicht Speculum virginum.

Zu den erwähnten Werken hat man bequem eine Angabe der maßgeblichen Edition, was von großem Nutzen sein kann.

Italien

http://www.internetculturale.it/opencms/opencms/it/collezioni/collezione_0006.html vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/97037028/

Österreich

Bd. 1 und 2 der Mittelalterlichen Bibliothekskataloge sind online

https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelalterliche_Bibliothekskataloge_%C3%96sterreichs

Der Bestand "Scottish catholic Archives" der Universitätsbibliothek Aberdeen umfasst auch bemerkenswertes Material zu den deutschen Schottenklöstern, insbesondere in Regensburg. Es handelt sich um eine langfristige Leihgabe der katholischen Kirche in Schottland.

Übersicht:
http://www.abdn.ac.uk/library/about/special/scottish-catholic-archives/

Diese war für die Abtrennung dieses Bestands (Unterlagen vor 1878) heftig kritisiert worden. Über Pläne, Teile des Kulturguts der Kirche zu veräußern, wurde ebenfalls in der Presse berichtet.

Das für Monate geschlossene Archiv in Edinburgh wurde im November wieder geöffnet, ohne dass die gravierenden baulichen Probleme, die zur Begründung der Schließung herangezogen worden waren, gelöst worden wären.

15. November 2013
http://www.thetablet.co.uk/news/116/0/surprise-as-scots-archive-reopens

16. Juli 2013
http://blogs.telegraph.co.uk/news/tomgallagher/100226615/the-vandalism-of-scotlands-catholic-heritage/

3. Juli 2013
http://www.telegraph.co.uk/news/religion/10158120/Church-bungling-blamed-for-mould-attack-on-Mary-Queen-of-Scots-archive.html

9. März 2012
http://www.sconews.co.uk/news/17123/historical-catholic-archive-items-may-be-sold-off/

"A collection of hundreds of printed and manuscript bibles dating from the 14th-19th centuries is in the process of changing hands. The collection, formed by noted bookseller John Gilson Howell (1874-1956) over the course of his life, had been owned by the Pacific School of Religion in Berkeley, Ca. since 1955. Pacific has decided to sell the Howell bible collection through the Philadelphia Rare Book and Manuscript Co. (PRBM) and John Windle of San Francisco and most of the books are now resident here in Philadelphia."

http://www.finebooksmagazine.com/fine_books_blog/2013/12/collection-of-bibles-on-the-move.phtml

Thüringen digitalisiert gemeinsam mit Hessen und Sachsen-Anhalt historische Dokumente zur Reformation. Ziel des Projekts „Digitales Archiv der Reformation“ sei es, die Dokumente weltweit und für spätere Generationen nutzbar zu machen, sagte Thüringens Bildungsminister Christoph Matschie (SPD) am Samstag in Erfurt.

Eine Auswahl der wichtigsten Dokumente wie Ablassbriefe oder Gemeindeunterlagen solle bis 2015 wissenschaftlich bearbeitet, in moderne Sprache übersetzt digitalisiert und im Internet veröffentlicht sein. An der Finanzierung beteiligten sich neben den Ländern auch der Bund und die Sparkassenkulturstiftung Hessen-Thüringen.

Die Federführung hat das Thüringische Hauptstaatsarchiv in Weimar, das im September 2 Stellen ausgeschrieben hatte mit folgender Aufgabenbeschreibung:
1) Projektkoordination:
- Entwicklung und Abstimmung von Masken zur Erfassung von Metadaten für die Präsentation von Texten der Reformationszeit und von Visitationsakten des 16. Jahrhunderts im Internet,
- Beschaffung von Daten für die Internetpräsentation neben den Metadaten der Dokumente (z. B. Geodaten für die Georeferenzierung der Visitationsprotokolle),
- Mitarbeit an der Entwicklung der Präsentationsplattform des „Digitalen Archivs der Reformation“ in enger Zusammenarbeit mit der Thüringischen Universitäts- und Landesbibliothek Jena,
- Vorbereitung der im Freistaat Sachsen aufbewahrten Visitationsprotokolle für die Digitalisierung,
- Erfassung der Metadaten für die Digitalisate der Visitationsprotokolle des Freistaates Sachsen,
- Anleitung der Projektbearbeiter in Weimar, Marburg und Magdeburg und Sicherung der vereinbarten Standards an allen Arbeitsorten,
- Beauftragung der englischen Übersetzung für ausgewählte Texte (Metadaten) im Zusammenhang mit bedeutenden Dokumenten zur Reformationszeit,
- Verantwortliche Mitwirkung an der Organisation der geplanten Tagung zum Projekt,
- Abforderung und Zuteilung der finanziellen Mittel nach Projektfortschritt in Abstimmung mit den Projektbeteiligten,
- Schriftliche Dokumentation über den Projektfortschritt und Reporting gegenüber den Förderinstitutionen in Abstimmung mit den beteiligten Einrichtungen,
2) Mitarbeit:
- Transkription von Texten der Reformationszeit,
- Übertragung von Texten der Reformationszeit in das Neuhochdeutsche,
- Historische und quellenkritische Erläuterung von Texten der Reformationszeit,
- Ermittlung von Visitationsprotokollen des 16. Jahrhunderts in den Thüringischen Staatsarchiven,
- Erfassung von Ortsnamen aus den Visitationsprotokollen des 16. Jahrhunderts und Zuweisung zur heutigen Schreibweise,
- Vorbereitung von Texten der Reformationszeit und von Visitationsakten des 16. Jahrhunderts zur Digitalisierung,
- Mitwirkung bei der Präsentation von Texten der Reformationszeit und von Visitationsakten des 16. Jahrhunderts im Internet,
- Erarbeitung von Fachbeiträgen und Arbeitsberichten für die Presse, Fachzeitschriften und Tagungen.

Quellen:
evangelisch.de, 7.12.2015
FocusOnline , 7.12.2013

Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/570477635/

Abmahnhelfer.de hat wichtige Dokumente zum Fall der U+C-Abmahnung ins Netz gestellt:

http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online

Antrag des Rechtsanwalts Daniel Sebastian.
Beschluss des Landgerichts Köln.
Eidesstattliche Versicherungen zur Tracking Software.

Siehe auch
http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-gericht-hat-streaming-und-p2p-verwechselt-1312-103257.html

Während Udo Vetter unverständlicherweise eine modifizierte Unterlassungserklärung für seine Mandaten abgibt, wird das allgemein abgelehnt.

Ratschlag von einem Experten:

"Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt:
9. Dezember 2013 um 13:45
1. Nicht zahlen
2. Keine UVE
3. Rechtslage an U+C mitteilen (entweder selbst oder mit Anwalt)
4. Spätestens wenn ein gelber Briefumschlag im Briefkasten liegt (Mahnbescheid), einen Anwalt einschalten"

Deutlich Kritik an seinen Kollegen übt RA Dr. Wachs:

"Durch die Berichterstattung werden die Menschen zu Panik getrieben – gerade vor Weihnachten. Das gewinnmaximierend zu nutzen finde ich schändlich. Natürlich ist mir klar, dass einige “Phantom Abgemahnte” geradezu nach einer Lösung schreien. Aber Anwälte, die etwas von sich und ihrem Berufsstand halten, sollten nach meiner Meinung hier standhaft bleiben und auf das Honorar verzichten."
http://www.dr-wachs.de/blog/2013/12/08/sorge-vor-uc-streaming-abmahnungen-fuhrt-panik-bei-surfern-und-kuriosen-ideen-im-wettbewerb/

Weitere Links via G+
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747

Update: Ich kann allerdings auch nicht nachvollziehen, wieso Dr. Wachs sich an dem Schwachsinn einer modifizierten Unterlassungserklärung für Streaming beteiligt, nur weil viele Nutzer auf

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/modue.htm

eine solche gern abgeben möchten und ein Verantwortlicher der Website das empfiehlt:

http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=176


Das Erbe der Stasi: Kurz vor der Wende zerrissen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes 40 Millionen Seiten mit Aufzeichnungen.
© Fraunhofer IPK

"Technik kann helfen, Geschichte aufzuarbeiten. Für eine Software, die zerrissene Stasi-Akten automatisiert rekonstruiert, erhalten Fraunhofer-Forscher am 4. Dezember den EARTO-Innovationspreis der European Association of Research and Technology Organisations

16.000 große Papiersäcke füllt das geheimnisvolle Erbe der Stasi. Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, der ehemaligen Geheimpolizei der DDR, zerrissen kurz vor dem Mauerfall im Herbst 1989 etwa 40 Millionen Seiten mit Aufzeichnungen. Das Ergebnis: etwa 600 Millionen Papier- schnipsel, die Informationen über Mitarbeiter und Opfer der Stasi enthalten. Die in kleinste Teile zerrissenen Seiten von Hand zusammenzufügen, ist nur in Ansätzen möglich und würde Jahrhunderte dauern.
Eine umfassende und zudem deutlich schnellere Rekon- struktion wird durch den ePuzzler möglich, den Forscher am Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruk- tionstechnik IPK in Berlin entwickelt haben. Die Software wertet mit Hilfe komplexer Algorithmen die digitalisierten Schnipsel aus, die ein Scanner zuvor erfasst hat: Auf Basis von Merkmalen wie Form, Farbe, Textur, Linierung und Schriftbild werden passende Nachbar-Teile gesucht und anschließend virtuell gepuzzelt. »Auf diese Weise schränken wir zunächst den Suchraum in der gigantischen Schnipsel- menge ein und beschleunigen damit den eigentlichen Puzzleprozess erheblich«, erläutert Projektleiter Jan Schneider vom IPK.

Für die Technik, die Licht in das Dunkel der deutsch-deutschen Geschichte bringen kann, wurden Projektinitiator Dr. Bertram Nickolay und sein Team jetzt mit dem EARTO-Preis für besondere wirtschaftliche und soziale Innovationen geehrt. Der Preis wird in diesem Jahr zum fünften Mal von der European Association of Research and Technology Organisations vergeben. »Für mein Team und mich ist es eine große Ehre, den EARTO-Preis zu erhalten. Neben der Herausforderung, weltweit technisches Neuland zu betreten, hat uns bei der Entwicklung der Rekonstruktionstechnologie auch immer die gesellschaftliche Relevanz vorangetrieben«, resümiert Nickolay.

Damit der ePuzzler seine Arbeit akkurat erledigen kann, muss er allerdings noch lernen. Der Prototyp wird seit März 2013 im produktiven Betrieb trainiert und optimiert. Im nächsten Schritt wollen die Fraunhofer-Forscher Techniken entwickeln, die das Scannen der Schnipsel weitestgehend automatisiert.

Interessant ist die neue Technik übrigens nicht nur für die Rekonstruktion der Stasi-Akten, sondern auch für die Wiederherstellung sowie Erhaltung kulturell und gellschaftlich relevanter Dokumente und Objekte."

Quelle: Pressemitteilung Fraunhofer IPK vom 04.12.13

Nach eher anstrengenden Beiträgen etwas Erholung mit den Toten Hosen (für Margret Ott ein "Ohrwurm") und Sido (von Thomas Wolf nominiert). Beide Videos auf YouTube steuerte Thomas Wolf am 4. November 2012 bzw. 13. Januar 2013 bei.

http://archiv.twoday.net/stories/197334642/
http://archiv.twoday.net/stories/235476279/

Alle Türchen:
#bestof


***



Hymne auf Privatarchive? ;-)

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Jetzt archiviert er auch noch .......

"Je mehr ich lese umso verfahrener wird die Verunsicherung in dieser Situation!", schreibt ein betroffener in den Kommentaren zu:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/

Bei Filesharing-Abmahnungen wird mit guten Gründen dazu geraten, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Auch bei anderen urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Abmahnungen ist es in der Regel nicht sinnvoll, die Sache aussitzen zu wollen. Anwaltlichen Rat einzuholen ist meistens keine schlechte Idee.

Zur aktuellen Abmahnwelle

http://archiv.twoday.net/stories/565878257/

empfiehlt die verbraucherzentrale NRW, einen Anwalt zu konsultieren.

http://www.vz-nrw.de/rechtsanwaelte-u-c--abmahnungen-wegen-streaming-1

Es ist klar, dass auf den meisten Anwaltsseiten zum Thema ebenfalls dazu geraten wird. Anwälte wollen etwas verdienen. Auch wenn etliche Anwälte ein kostenloses Gespräch anbieten, dürfte dieses verunsicherten Menschen eher das Gefühl geben, dass sie sich Fachleuten anvertrauen sollten. Es entstehen dann in jedem Fall Anwaltskosten vermutlich im dreistelligen Bereich. Ob eine Erstattung nach dem neuen § 97a Abs. 4 UrhG in Betracht kommt, ist ausgesprochen unsicher.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html

Unabhängig wie eine Klärung der Sachlage aussieht - bereits jetzt stehen die Gewinner der fragwürdigen Aktion der Kanzlei U+C (Urmann & Collegen) fest: die Anwälte, die hunderte neue Klienten bekommen haben!

AUSNAHMSWEISE empfehle ich im konkreten Fall den nach Schätzungen über 10.000 Abgemahnten, vorerst nichts zu tun, den Brief aufzubewahren und die einschlägigen Internetseiten auf Neuigkeiten zu prüfen.

In den Lawblog-Kommentaren hat in (derzeit) Kommentar #340
Avantgarde 8.12.2013 um 18:43 vernünftig die Sachlage zusammengefasst: "Nichtreagieren ist die beste Option".

Wer ängstlicher ist, kann ein kostenloses Gespräch mit einem Anwalt führen.

Weitgehend unschädlich ist es auch, um eine Fristverlängerung zu ersuchen. Der Zugang der Abmahnung kann, auch wenn er durch normalen Brief erfolgt ist, ohnehin nicht wirksam bestritten werden.

Wer bei Filesharingfällen auf eine Abmahnung nicht reagiert, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Aufgrund der ungeklärten Rechtslage ist diese im vorliegenden Fall höchst unwahrscheinlich. Das Kostenrisiko ist nicht wesentlich höher als wenn man schon jetzt einen Anwalt beauftragt. Und es ist wahrscheinlicher, dass die Kanzlei bei möglichen Pilotverfahren Abgemahnte nimmt, die reagiert haben, als solche, die nicht reagiert haben.

Von selbstgebastelten Antwortschreiben an U+C wird zu Recht abgeraten. Es wird die Kanzlei nicht beeindrucken und kann im schlimmsten Fall schaden.

Auf keinen Fall sollte man die vorformulierte Unterlassungserkklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, da die rechtlichen Implikationen dieser Erklärungen bei einem Streaming-Fall noch ungeklärt sind. Ein verantwortungsbewusster Anwalt wird daher auch vorerst keine solche Erklärung abgeben, zumal noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch Viren oder ähnliche technische Verfahren ein Besuch von Redtube veranlasst wurde, ohne dass der Nutzer tatsächlich den Werkgenuss des Pornos hatte.

Wer die 25o Euro in die Schweiz zahlt, hat die Angelegenheit zwar erst einmal vom Tisch, ist aber weder sicher vor weiteren vergleichbaren Abmahnungen noch besteht eine reelle Chance, dass er sein Geld zurückbekommt, wenn sich das Ganze als rechtswidrig herausstellt. Also: NICHTS ZAHLEN!

Wer sich jetzt an einen Anwalt wendet, muss sich darüber im klaren sein, dass dieser auch keine Wunder vollbringen kann. Er wird sich um Akteneinsicht beim LG Köln bemühen, das skandalöserweise die Streaming-Abmahnung durchgewinkt hat und den Anspruch zurückweisen. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, kann eine einstweilige Verfügung (so unwahrscheinlich diese auch ist) nicht verhindert werden. Die Anwälte werden sich bemühen, weitere Informationen über die noch offene Art und Weise, wie die IPs eingesammelt wurden, zu erlangen, um daraus juristische Munition zu gewinnen.

Eine Möglichkeit, die Abmahnwelle durch einstweilige Verfügung oder Strafanzeige zu stoppen, wurden in den mir bekannten Internetquellen nicht diskutiert. Angesichts der Vielzahl versierter Internetanwälte, die eingeschaltet sind, halte ich es nicht für wahrscheinlich, dass die Regensburger Kanzlei mit ihrer Abmahnung gerichtlich "durchkommt".

Also: RUHE BEWAHREN. Wer sich zu unsicher führt, um abzuwarten, sollte die Nachrichtenlage beobachten und ein kostenloses Gespräch mit einem auf Internetrecht spezialisierten Anwalt führen. Das ist im Augenblick die kostengünstigste Variante.

Zur Rechtslage siehe auch die ausführliche Analyse eines Anwalts:

http://conlegi.de/?p=3644
Bild von http://www.urmann.com/

http://ahnen-navi.de/viewtopic.php?f=155&t=4159&sid=a562326ddf0cf45dd18c4419ae431913

Elsevier hat Aacademia.edu in größerem Umfang Take-Down-Notices gesandt. Grund genug, an den Elsevier-Boykott zu erinnern ...

Und: Grüner Open Access hat ein gravierendes Format-Problem (normalerweise darf nicht die Verlagsversion für den IRrweg verwendet werden) und ist immer nur eine Gnadengabe der Verleger, die aber üblicherweise nicht gegen Eprints vorgehen, die gegen ihre Hausregeln verstoßen.

Soweit deutsches Recht betroffen ist, ist eine gerichtliche Überprüfung von Verlags-AGB, die das Selbstarchivieren einschränken, noch nicht erfolgt. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass solche AGB ohne weiteres wirksam sind.

http://venturebeat.com/2013/12/06/academia-edu-slammed-with-takedown-notices-from-journal-publisher-elsevier/

http://svpow.com/2013/12/06/elsevier-is-taking-down-papers-from-academia-edu/

http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier+boykott

Update:

http://schmalenstroer.net/blog/2013/12/elsevier-geht-gegen-unerlaubte-verbreitung-vor/

http://heise.de/-2062298

http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpvolume_00193339

Der übliche Fall von OA-Heuchelei der Bibliotheken:

http://archiv.twoday.net/search?q=open+access+heuch

Zur ZfBB:
http://archiv.twoday.net/search?q=zfbb

Google hat ungeachtet der Tatsache, dass der Zugriff auf die ZfBB nur Abonnenten gestattet ist, viele PDFs vom Jenaer Server, erfasst, darunter auch solche des OA-Hefts vom Oktober 2013. Diese können derzeit (noch) ohne weiteres eingesehen werden.

OA Gold – Ein Blick in die Transformationswerkstatt
keine freie Version gefunden

OA in Zahlen
http://zfbb.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00234002/j13-h5-auf-2.pdf

DFG
http://zfbb.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00234000/j13-h5-auf-1.pdf
Autorenversion:
http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/130522_fournier_weihberg_dfg_foerderprogramm_oap.pdf

Finch und die Folgen
Nur Präsentation kostenlos online:
http://open-access.net/fileadmin/downloads/OAT13/Finch_und_die_Folgen-horstmann.pdf

Historicum.net ist gescheitert. Am 6. Dezember erhielten Historicum-Redakteure eine Mail:

"Der Vorstand des Trägervereins historicum.net e.V. ist zum Beschluss gekommen,
historicum.net in seiner bestehenden Form in den Dauerbetrieb an der Bayerischen
Staatsbibliothek zu überführen und gleichzeitig die Rubrik „Lehren und Lernen“ auf der
Basis der Erfahrungen mit aktuellen BA- und MA-Studiengängen an der Universität zu Köln
unter dem Namen „eStudies“ weiter zu entwickeln. Damit ist gesichert, dass das sehr gut
etablierte historicum.net weiterhin bestehen bleibt. Zugleich haben wir uns für eine klare
Aufteilung der Zuständigkeiten entschieden: Die Einheit des etablierten Portals bleibt
optisch gewahrt, doch steht die Bayerische Staatsbibliothek künftig für die inhaltliche
Gestaltung und den Dauerbetrieb des Basisportals historicum.net, während der Lehrstuhl
für Frühe Neuzeit an der Universität zu Köln für die Weiterentwicklung und den Betrieb der
neuen historicum.net-„eStudies“ auf einem eigenen Server des Rechenzentrums Köln
zuständig ist. Die Umgestaltung wird zeitgleich mit dem Launch der „eStudies“ Anfang April
2014 durchgeführt."

Die jetzigen Themenschwerpunkte werden nicht mehr erweitert; bereits etablierte Themen (z.B. Hexenforschung) können weiter bearbeitet werden.

Im Dezember 1999 begann historicum.net als "Server Frühe Neuzeit". Trotz meiner sehr harschen Rezension in der ZfBB

http://web.archive.org/web/20000824090118/http://www.klostermann.de/zeitsch/osw_472.htm

ergab sich eine sehr konstruktive Zusammenarbeit mit Gudrun Gersmann.

Am 1. Oktober 2012 veröffentlichte Dietmar Bartz, vor allem seit der Kölner Katastrophe in Kontakt mit Archivalia, in zwei Folgen einen aufschlussreichen Bericht über das Nationalarchiv von Libyen:

http://archiv.twoday.net/stories/156270084/
http://archiv.twoday.net/stories/156270160/

Das am Schluss eingebundene Video (auf Arabisch) war seinem ersten Beitrag als Link beigegeben.

Alle Türchen:
#bestof


***

In den letzten Tagen ergab sich die Gelegenheit zu zwei kurzfristig organisierbaren Besuchen im libyschen Nationalarchiv in Tripolis. Auch wenn die mitgeteilten Fakten nur auf Interviews beruhen und nicht gegengecheckt wurden, mögen sie ein Bild der Lage dieses nur wenigen Kollegen bekannten Archives zeichnen. Es wurde auch keine Literatur aus europäischen Fachveröffentlichungen über das Nationalarchiv herangezogen – nach Auskunft von libyscher Seite gibt es keine.

Es herrschte Fotografierverbot auch hinsichtlich banaler Motive wie Archivboxen oder Urkunden, obwohl im Mai noch Filmaufnahmen für den Fernsehsender al-Jazira im Magazin möglich waren (s. u.). Der Besucher ist geneigt, dies im Zusammenhang mit der neuerlichen Schließung aller Museen in Libyen zu sehen. Beim derzeitigen Machtkampf zwischen Regierung und Milizen wird befürchtet, dass Unruhen zu gezielten Diebstählen in Gedächtniseinrichtungen genutzt werden können. Aus diesem Grund werden hier auch keine Sicherheitseinrichtungen des Archivs erörtert.

Zur Terminologie: Die Bezeichnung für den Krieg von 2011, mit dem die Libyer das mehr als 40 Jahre andauernde Regime des Machthabers Gaddafi stürzten, lautet allgemein "die Revolution". Die Bezeichnung ist hier übernommen.

Archivgeschichte

Das Nationalarchiv gehörte bis 2008 institutionell zum Libyschen Nationalmuseum mit seiner reichen archäologischen Überlieferung und einem großem Interesse von Forschern und touristischen Besuchern. In einem Nebenbereich der alten Burg untergebracht, die das Museum beherbergt, ist das Archiv vernachlässigt worden. Ein Raum mit historischem Schriftgut existierte dort offenbar schon 1928, als die neue italienische Kolonialmacht das Museum einrichtete. Eine etwa zehnseitige Bestandsübersicht des "historischen Archivs" mit Tabellen über die Umfänge von allgemeinem Schriftgut sowie Gerichts- und Steuerakten, wie er sie 2008 vorfand, veröffentlichte der libysche Historiker Mohamed Altaher Arebi im Rahmen einer Einführung in die Archivkunde, die 2010 in Bengasi erschien (196 S.); der Verfasser starb 2011. Zum "historischen Archiv" aus der Burg sind nach dem Umzug nur wenige neue Bestände hinzugekommen.

Institutionelle Einbindung

Ein zunehmendes Interesse an landesgeschichtlichen Fragen führte zu einer Änderung der Zuständigkeit. Ende 2008 zog das Archiv physisch und organisatorisch um. Es ist seither eine Abteilung des zum Kulturministerium gehörenden "Center for National Archives and Historical Studies". Diese Geschichtseinrichtung ging nach der Revolution aus einer 1978 gegründeten Forschungseinrichtung über den "Libyschen Djihad", den Kampf gegen die italienischen Kolonialherren ab 1911, hervor. Sie ist die zentrale Instanz für die historische Forschung und die Veröffentlichung historiografischer Literatur. Das Zentrum bemüht sich jetzt sehr, dem Eindruck entgegenzutreten, es habe Auftragsforschung im Interesse des Regimes betrieben.

Eine umfangreiche Veröffentlichung zum 25-jährigen Jubiläum (2003) des Zentrums liegt in arabischer Sprache vor (330 S., 27 Abb.); allerdings war es zu dieser Zeit noch nicht für das Archiv zuständig. Eine in Veröffentlichungen des Zentrums gelegentlich zu lesende Internet-Adresse "http://www.libsc.org" ist falsch, richtig ist http://www.libsc.org.ly. Die Webpräsenz ist nur auf Arabisch verfasst, automatisierte Sprachübersetzung ins Deutsche, Englische und zahlreiche andere Sprachen ist anwählbar und begrenzt hilfreich. Dort ist auch ein Youtube-Video über das Zentrum verlinkt, das ein arabischsprachiges Fernsehporträt des Senders Al Jazira vom Mai 2012 zeigt. Angemerkt sei, dass 80 Prozent meiner Gesprächspartner(innen) weiblich waren, während im Video keine Frau zu Wort kommt.

Umfang, Lagerung, Erhaltungszustand

Der Umfang des Archivs wird mit 1508 Regalmetern angegeben; das älteste bisher aufgefundene Dokument datiert von 1727. Die Bestände sind einerseits zeitlich geordnet: präkolonial (bis 1835), osmanisch (bis 1911), italienisch (bis 1943), britische Militärverwaltung (bis 1951), Königreich (bis 1969) und Dschamahirija (nur kleine Bestände); der Bestand Königreich trägt die Bezeichnung ID für König Idris, eine Sympathiebezeugung für den Monarchen. Große gesonderte Gruppen bestehen aus über zeitgenössische Registerbücher erschlossene Gerichts- und Steuerakten. Die einzige vom Umfang her nennenswerte Ablieferung nach dem Umzug erfolgte durch den Gerichtshof in Tripoli.

Ein großer Teil der Archivalien wird in Halbkompaktusanlagen in stabilen Archivklappboxen italienischer Provenienz überwiegend stehend aufbewahrt. Die Archivalien selbst zeigten sich, soweit willkürlich um die Öffnung solcher Boxen gebeten wurde, entmetallisiert, in Pappen eingeschlagen, teils mit Baumwoll-, teils mit Plastikbändern verknotet (es wurde extra auf den Mangel an Baumwollbändern hingewiesen) und beschriftet. Das Magazin ist klimatisiert. Die Arbeiten zur Errichtung weiterer Halbkompaktusanlagen mit einer Kapazitätserweiterung um 20 Prozent wurden mit dem Beginn des Aufstandes gegen Gaddafi im Februar 2011 abgebrochen, als die Monteure Tripolis verließen. Die Arbeiten ruhen seither, die Bauteile liegen bereit.

Etwa 30 Regalmeter beträgt der Umfang von stark und sehr stark beschädigten Archivalien, die in solchen Boxen – gleichfalls in problematischer Stehendaufbewahrung – stabilisiert sind. Die betroffenen Schriftstücke reichen vom 18. Jahrhundert bis nach 1950. Die Schäden gehen überwiegend auf Feuchtigkeit zurück. Es gibt im Archiv keinerlei Gerätschaft, auch kein Hygrometer, und keinerlei Kenntnis im konservatorischen Umgang mit den Schäden.

Über Schriftgutverluste im 20. Jahrhundert innerhalb des Archives wurde nichts mitgeteilt. Den Zweiten Weltkrieg überstand das Archiv offenbar unbeschädigt, ebenso die militärischen Auseinandersetzungen des Jahres 2011. Über Verluste archivreifen Schriftguts in Behördenregistraturen des 20. Jahrhunderts scheint kein Überblick zu bestehen; über Verluste durch die Kämpfe während der Revolution und über die Vernichtung von Akten der Repressionsorgane konnte nichts in Erfahrung gebracht werden. Alles Verwaltungsschriftgut bis 1969 unterliegt der Abgabepflicht an das Archiv; für die Ablieferungen ist ein Ausschuss zuständig. 2010 fand mit Unterstützung aus Italien ein fünftägiger Kurs statt, in dem Verantwortliche für die Registraturen in den Ministerien geschult wurden. Es scheint seit dem Sturz Gaddafis ein Problem damit zu geben, Behörden zur Abgabe von Akten zu bewegen, weil durch den Zutritt zu Registraturen eine Verschleierung von Schandtaten des alten Regimes befürchtet wird.

Der TV-Sender Al Jazira porträtierte im Mai 2012 das libysche Nationalarchiv und andere Abteilungen des Center for National Archives and Historical Studies:
http://www.youtube.com/watch?v=A67IZTbUOVU

[Teil 2]

Verzeichnung, Personal

Die Ordnung und Erschließung ist seit dem Umzug von 2008 nicht zum Abschluss gebracht worden. Die physische Archivierung wurde offenbar bislang durch Studenten während der Sommersemesterferien vorgenommen. Wegen der noch ausstehenden Erschließungsarbeiten ist das Archiv weiterhin nur auf Anfrage zugänglich; man scheint allgemein hilfsbereit zu sein. Steigende Nachfrage sei vor allem durch Studenten zu bemerken, die, wenn sie sich nun auf Stipendien im Ausland bewerben, offenbar mehr mit Primärquellen arbeiten, als das früher der Fall war. Während der Kämpfe von 2011 blieb das Archiv ganz geschlossen; seither hat kein ausländischer Forscher die Bestände benutzt.

Unter den insgesamt zehn Beschäftigten der Archivabteilung verfügt niemand über eine Fachausbildung. Von einer Person, die sich zu diesem Zweck seit 2010 in Italien aufhält, ist unsicher, ob sie nach Libyen und in den Beruf zurückkehrt, hieß es. Maßgeblich sind auch Probleme mit den insgesamt fünf Verwaltungssprachen der letzten drei Jahrhunderte. Zur Zeit der Karamanli-Dynastie (1711–1835) wurde französisch und türkisch ("osmanisch") geschrieben, mit der osmanischen Wiederbesetzung des Landes 1835 wurde Türkisch Verwaltungssprache, dann folgten Italienisch, Englisch und Arabisch. Im Archiv spricht niemand Türkisch; zuletzt ordnete ein türkischer Archivar 2010 in zwei zweimonatigen Missionen entsprechendes Schriftgut.

Zwei Fälle jüdischen Schriftguts

Das Archiv befindet sich im Besitz von etwa 80 Pergamenten mit Texten in hebräischer Sprache unbekannten Inhalts, ferner einiger Tora-Rollen. Sie wurden aus der Burg übernommen. Ihr Erhaltungszustand ist schlecht, viele sind eingefaltet oder geknautscht und können ohne Bruchgefahr nicht geglättet werden. Sie liegen in einem eigenen Schrank in einigen Stapeln aufeinander und werden derzeit nicht bewegt, um weitere Beschädigungen zu vermeiden. Es gibt keinerlei Hilfsmittel für eine angemessene konservatorische Behandlung. Außer für die bereits beschriebenen 30 lfdm beschädigten Papierschriftguts herrscht auch hier Handlungsbedarf.

Als das Archiv 2008 in das Gebäude des Zentrums zog, fand sich dort die schriftliche Überlieferung der jüdischen Gemeinde von Tripolis, deren letzte 6000 Mitglieder 1967, nach dem Sechstagekrieg in Israel und antisemitischen Ausschreitungen in Tripoli, das Land Richtung Italien verließen. Diese Archivalien sind in ungefähr 200 Schachteln verpackt, die gegen Entnahmen mit Plastikband verklebt sind; der Umfang mag 75 lfdm entsprechen. Der Inhalt ist vollständig unbekannt; es ist auch unklar, ob es sich um das Schriftgut einer jüdischen Institution oder um hinterlassene Papiere aus Privatbesitz handelt. Gleichfalls gibt es keine Information darüber, ob in diesem Bestand (Bezeichnung: IB für ibraico) je geforscht worden ist.

Weitere Abteilungen des Zentrums

Zwei Abteilungen des Zentrums beschäftigen sich mit Libyana in auswärtigen Archiven. So werden z. B. Gesandtschaftsberichte, Unterlagen militärischer Dienststellen und Schifffahrtsakten gesucht. Eine Abteilung ist für europäische Archive zuständig, die andere für arabische. Es liegen je über eine Million Blatt vor, teils auf Mikrofilm, teils als Fotokopie. Die Übersetzungs- und Veröffentlichungstätigkeit ist rege; so erschienen 1991 ein und 2005 zwei deutsch-arabische Bände mit deutschen Archivalien von 1911-1917, also aus der Zeit der italienischen Eroberung und des Ersten Weltkriegs. Die beiden Bände von 2005, ISBN 9959-23-097-X und 9959-23-098-8, sind via KVK und Worldcat nicht nachweisbar, also zumindest in den großen Bibliotheken des deutschen Sprachraums wohl nicht vorhanden.

Das Fotoarchiv verfügt über 100.000 Aufnahmen seit 1911 als Negative und Positive. Sie werden seit den 1980er Jahren gesammelt. Die konservatorisch-technische Ausstattung ist nach Aussage der dort Tätigen unzureichend; 70 Prozent des Bestandes ist gescannt.

Die Abteilung für mündliche Überlieferung hat mehr als 8000 Tonband-Cassetten mit Interviews gesammelt. Ab 1979 auf Erinnerungen an den Widerstand gegen die italienische Kolonialmacht fokussiert, sind die Interviews nun thematisch breiter angelegt, doch hat dieser Forschungszweig stark an Intensität verloren. Beim Besuch wurde gerade der einzige neue Eingang der Woche erfasst, die Erinnerungen eines alten Mannes an die französische Besatzung in der südlibyschen Stadt Ghat ab 1943. Mehr als die Hälfte der Interviews liegen in fast 50 Bänden ediert vor, der Bestand ist komplett auf CD gesichert.

Die Handschriftenabteilung verfügt über 10.000 Manuskripte ab dem 14. Jahrhundert, alle mikroverfilmt, meist religiöse Literatur im Original oder in Abschrift. Es handelt sich zu 99 Prozent um arabische Texte, einige wenige osmanische und hebräische. Der 4. Band des Bestandskataloges befindet sich in Druck. Die Unterbringung in lackbehandelten Holzregalen hinter einer Art Plastikfurnier ist prekär.

Die Bibliothek hat 28.000 Bände in arabischer Sprache und 14.000 in anderen Sprachen. Es werden 750 arabischsprachige Zeitschriften und weitere in anderen Sprachen gehalten.

Schlussbemerkung

Vorstehendes Material ist Ergebnis zweier jeweils dreistündiger Besuche. Der Autor ist besonders der Archivleiterin Fatma Baghni für ihre Auskunftsbereitschaft und seinem Übersetzer Ali Arajshi für dessen Geduld verpflichtet. Es wäre erstaunlich, wenn nicht wenigstens in der italienischen Fachliteratur Weiteres über das Archiv in Erfahrung zu bringen wäre. Ergänzungen und Kommentierungen von Lesern werden also begrüßt.

Dietmar Bartz, Tripolis, 1. Oktober 2012


Nur eine Meldung aus dem aktuellen Newsletter:

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2013/11

Frau Pfeil hat sich der Mühe unterzogen, die Katalogbände (Teile 4-7, Cod. 301-700) aufzuspüren, die die ÖAW frei zugänglich macht:

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-international-at-innsbruck.html



Weihnachten, Kinder & Rituale

"Freie Radios vereinen unter ihrem Dach recht häufig ganze Gruppen von Weihnachtsmuffeln, die sich sowohl über Weihnachtsmärkte, den dazugehörigen Konsum, als auch über die christliche Konnotierung lustig machen oder schwere Kritik üben. Ob es dabei möglicherweise trotzdem um notwendige Rituale geht, versuchte Ralf von Radio Corax im Gespräch mit Prof. Hauschild herauszubekommen."
http://www.freie-radios.net/60546

Buch: Thomas Hauschild: "Weihnachtsmann. Die wahre Geschichte"
http://www.fischerverlage.de/buch/weihnachtsmann/9783100300638

http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Hauschild

Der Hinweis von Herrn Piggin auf

http://macrotypography.blogspot.de/2013/12/java-disaster-in-florence.html

betrifft mich dummerweise ganz persönlich. Die Studien von Bernards zum Speculum virginum und seinem Umkreis machen auf Anhieb einen akribischen Eindruck. Aber in die Überlieferungsübersicht zu De fructibus des sogenannten Konrad von Hirsau (Peregrinus Hirsaugiensis) haben sich Textzeugen eingeschlichen, die nicht den Text, sondern Rezeptionszeugnisse des Textes bzw. der Tugenden- und Laster-Kataloge des Speculum virginum (das ja vom gleichen Autor stammt) überliefern. Für den Göttinger 8° theol. 5 habe ich das in meinem Beitrag

http://archiv.twoday.net/stories/565874648/

ausgesprochen.

In seiner Überlieferungsübersicht (Scholastik 1953, S. 74) nennt Bernards auch

Florenz, B. Laurenziana, plut. 42 n. 15, Bl. 167r (früher 171)

von 1431, die nur Definitionen enthält, die Bonaventura zugeschrieben werden.

Digitalisat war zugänglich über:
http://opac.bmlonline.it/Record.htm?record=642712446099

[25. Januar 2014: Digitalisate funktionieren wieder, Viewer wie im IA

http://teca.bmlonline.it/ImageViewer/servlet/ImageViewer?idr=TECA0000624284&keyworks=Plut.42.15#page/343/mode/1up ]

Beschreibung
http://www.centropiorajna.it/censimento/schemssital4.htm#61

Ich habe leider keine Kopie der Handschriftenseite heruntergeladen, konnte aber eindeutig feststellen, dass es sich NICHT um einen Überlieferungszeugen von De fructibus handelt. Von daher kann es auch dahingestellt bleiben, dass Bernhards angab, in den Opera Bonaventurae 10 (1902), S. 29 [Nr. 95] würden ohne Signatur drei weitere Handschriften erwähnt.

http://capricorn.bc.edu/siepm/DOCUMENTS/BONAVENTURE/BonaventureOpOm10.pdf
https://archive.org/stream/operaomnia10bona#page/n41/mode/2up
http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=coo.31924024497236;seq=53 (US)

Denn diese Literaturstelle bezieht sich eindeutig auf die Florentiner Handschrift. Angegeben wird zu den "Definitiones vitiorum et virtutum secundum Bonaventuram" als Incipit:

"Superbia est singularis excellentiae tumentis animae caecus quidam appetitus".

Die zitierte Literaturstelle Bonelli 1765 bezieht sich nur auf den Codex in Florenz:

http://books.google.de/books?id=0QNKAAAAcAAJ&pg=RA2-PR16

Distelbrink, Balduinus: Bonaventurae scripta, authentica dubia vel spuria critice recensita. Rom 1975, S. 121 habe ich nicht eingesehen. [Nr. 121 auf S. 131 zu "Definitiones vitiorum et virtutum" gibt nur die Handschriften in Florenz und Kopenhagen, bezieht sich auf Bloomfield 1955 Nr. 983 und nennt noch Bonelli Prodromus 1767 Sp. 414 , 754:

http://books.google.de/books?id=PVcZCNCf5zYC&pg=PA142 (Cod. Florent.)
http://books.google.de/books?id=PVcZCNCf5zYC&pg=RA2-PR21 ]

Es kann nicht Aufgabe dieses Beitrags sein, die Abhängigkeiten von Pseudo-Bonaventura-Schriften von den Definitionen des Peregrinus Hirsaugiensis, die sich - in Reihenfolge und Wortlaut durchaus abweichend - im Speculum virginum und in De fructibus finden herauszuarbeiten. Ich begnüge mich daher auf einige Hinweise.

1. Das "Opusculum de quatuor virtutibus cardinalibus" wurde Bonaventura abgesprochen:

http://www-app.uni-regensburg.de/Fakultaeten/PKGG/Philosophie/Gesch_Phil/alcuin/work.php?id=24099

In diesem Text wird z.B. die Peregrinus-Definition der fortitudo zitiert:

http://books.google.de/books?id=4ULoezqR55wC&pg=PA324

Laut Manipulus florum ist die dortige Urquelle das Speculum virginum (ed. Seyfarth S. 92, 94):

http://web.wlu.ca/history/cnighman/MFfontes/FortitudoV.pdf

Zusammengezogen sind im manipulus die Definitionen der fortitudo und magnificentia, wobei der Begriff claritudo in der Fassung von de fructibus nicht erscheint (Zürcher Mittellatein E-Text).

Dass die Definition recht beliebt war, zeigt eine Google- und Google-Books-Recherche nach "fortitudo est immobilis".

Die zitierte Pseudo-Bonaventura-Schrift steht jedoch ersichtlich dem Wortlaut von de fructibus nahe (Angabe der Begleiterinnen der Tugend).

2. Arbores de viciis et virtutibus werden Bonaventura zugeschrieben.

Eine Wiedergabe findet sich in einer Ausgabe von 1774 (Bonaventurae ... supplementum 3, S. 225):

http://books.google.de/books?id=MilKAAAAcAAJ&pg=PR131 [Laster fehlen.]

Es handelt sich um den bei Bloomfield Nr. 5942 (maßgeblich ist das Supplement von Newhauser et al. 2008) verzeichneten Text mit dem Textbeginn "Superbia radix omnium vitiorum". Die Bäume stammten aus De fructibus oder dem Speculum virginum.

An Handschriften werden angegeben 1979: Wien, ÖNB, 3683, Bl. 386r-388r
http://manuscripta.at/?ID=7466 (1456/57, geschrieben in der Kartause Christgarten)

Im Supplement von 2008 findet man:

Cambridge, UL, Gg 4.32, Bl. 11v-12r (saec. XIV)
Beschreibung:
http://books.google.de/books?id=5UKK4og531UC&pg=PA142

Monte Cassino 207 K, S. 328-329
Wiedergabe der Bäume in der Bibliotheca Casinensis 4, S. 315-317
http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015019356065?urlappend=%3Bseq=683 (US)

eventuell London, BL, Arundel 83 II, Bl. 128v-129r
Digitalisat:
http://www.bl.uk/manuscripts/Viewer.aspx?ref=arundel_ms_83_f128v
Beschreibung:
http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/record.asp?MSID=6458&CollID=20&NStart=83 (De Lisle Psalter)

Literatur: Distelbrink S. 61 (siehe oben). In den Opera Bd. 10 (wie oben), S. 30 Nr. 104.

[Distelbrink S. 94f. Nr. 61 Arbores de vitiis et virtutibus. Hs.: Monte Cassino 20 (540), Bl. 130. Bonelli, Prodromus Sp. 406f., 742 - Link siehe oben.]

Das Problem besteht hier wie so oft darin, dass eine Textgruppe eine einzige Bloomfield-Nummer hat, ohne dass klar ist, ob die einzelnen Überlieferungszeugnisse tatsächlich einen gemeinsamen Text oder eine Darstellung überliefern. Hier geht es ganz generell um Tugenden- und Lasterbäume, weshalb alles dafür spricht, die Handschriftenliste von Bloomfield/Newhauser et al. mit Skepsis aufzunehmen.

Bäume der Tugenden und Laster in Beinecke 416:

http://brbl-archive.library.yale.edu/exhibitions/speculum/3v-4r-virtues-and-vices.html

Siehe dazu auch:
https://en.wikipedia.org/wiki/Tree_of_virtues_and_tree_of_vices

Handschriften, die nur die Bäume überliefern, haben daher meines Erachtens in einer Überlieferungsübersicht von De fructibus erst einmal nichts zu suchen und sollten in einen Anhang verbannt werden. Ob solche Bäume auf die bildlichen Darstellungen von De fructibus oder des Speculum virginum zurückgehen, muss geklärt werden. Denkbar ist auch, dass auch ohne Rückgriff auf die Darstellungen Tugenden- und Lasterbäume aus der reinen Textüberlieferung geschaffen wurden.

Bekanntlich halte ich daran fest, dass Peregrinus ein Hirsauer Mönch war. Aus meinem Beitrag zu den Hirsauer Inschriften:

"Ob die im nach 1543 mit Wandgemälden ausgestatteten Hirsauer Abtshaus vorhanden gewesenen Bäume der superbia und der humilitas auf die Tugenden- und Lasterbäume des Speculum virginum zurückgehen (zu diesem Bildmotiv Seyfarth Ausgabe S. 35* Anm. 92), wie die Bearbeiterin in Nr. 219 vermutet, mag auf sich beruhen. Träfe diese Ableitung zu, hätte es in Hirsau eine illuminierte Handschrift des Speculum oder anderer Peregrinus-Schriften (auch Laud. misc. 377 enthält einen Tugenden- und Laster-Baum) gegeben."
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

Bernards nannte in der "Scholastik" 1953 Paris, BNF, Arsenal 1116, Bl. 185r-186r, doch die Handschrift enthält anscheinend nur die Bäume
Teil F (13. Jh.)
http://www.archive.org/stream/cataloguedesman02bibl#page/288/mode/2up
http://archivesetmanuscrits.bnf.fr/ead.html?id=FRBNFEAD000079135

3. Es muss von daher offen gelassen werden, wie sich die Handschrift in Florenz zu den Texten mit gleichem Incipit "Superbia est singularis ..." verhält, die Bloomfield Nr. 5912 auflistet bzw. die dieser Nummer in Handschriftenkatalogen zugewiesen wurden.

Ein Google-Schnipsel aus "Medioevo" 2006

http://books.google.de/books?id=-d7WAAAAMAAJ&q=%22Superbia+est+singularis%22

nennt für Bloomfield 5912 (ein Exzerpt dieser Nummer habe ich nicht) Handschriften in Mons und Namur und bringt damit Manuskripte in Trier und Kopenhagen in Verbindung.

[Das ist unrichtig. In Verweij, Michiel: "The Manuscript Transmission of the Summa De Virtutibus by Guillielmus Peraldus. A Preliminary Survey of the Manuscripts", in: Medioevo 31 (2006), S. 103-296, hier S. 262 Anm. 353 geht es nur um den aus Trier stammenden Kopenhagener Codex.]

(Es darf an dieser Stelle angemerkt werden, dass die Universität Freiburg vernünftige Arbeit mit Bloomfield und dem unverzichtbaren Supplement unmöglich macht, da das Grundwerk 1979 im Handschriftenlesesaal U2 steht, das Supplement 2008 aber bei den Mittellateinern!)

Zum einschlägigen Textbeginn "Superbia est singularis" gebe ich folgende Übersicht (nach dem Alphabet der Standorte).

Admont 119, Bl. 3r-4r (14. Jh.)
http://manuscripta.at/?ID=26010
[ http://www.handschriftencensus.de/20656 Vorangehen Bäume der Tugenden und Laster]
"Superbia est singularis excelencie tumentis animi super omnia cecus quidam apetitus... - ...constancia est in remota virtutum perseverancia."
Bei
http://www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=55821
mit Hinweis auf Bloomfield 983 (was sich auf die Liste in Traditio 1955 bezieht = 1979 Nr. 5912)

Berlin, SB, Ham 290, Bl. 98v-101r, dieser Eintrag 2. H. 13. Jahrhundert wohl in Oberitalien
http://books.google.de/books?id=mbgrN9xbcXkC&pg=PA143
Nach dem Incipit folgt eine Tabelle der Laster. Hinweis auf Bloomfield (Traditio 1955).

Düsseldorf, ULB, B 74, Bl. 143v-144v, dieser Teil um 1470 aus dem Kreuzherrenkonvent Marienfrede
Digitalisat:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/pageview/5515578
Definitionenreihe Superbia, Luxuria usw., am Ende unvollständig.
Beschreibungen:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31180779
http://books.google.de/books?id=3Yt1YbZHkkcC&pg=PA248
Dort mit Hinweis auf Bloomfield 1164, 5912f. unzutreffend bzw. voreilig als Exzerpte aus De fructibus bestimmt.

Florenz: siehe oben!

[Von der Hand des gleichen Notars in S. Gimigniano, datiert 1432: Plut. 42.14, Bl. 168v, von Bloomfield et al. 2008 bei Nr. 2449 genannt mit Hinweis, dass Nr. 5912 vorangehe.

Digitalisat:
http://teca.bmlonline.it/ImageViewer/servlet/ImageViewer?idr=TECA0000624268&keyworks=Plut.42.14#page/344/mode/1up

Beschreibung:
http://www.centropiorajna.it/censimento/schemssital4.htm#60

Noch nachzugehen ist dem Hinweis von Minges:

http://books.google.de/books?id=QnaSmVK5JbsC&q=vitiorum+%22plut%22+42+15

sowie

http://books.google.de/books?id=B-MTAAAAIAAJ&q=%22definitiones+vitiorum%22
]

Fulda, HLB, D 34, Bl. 256v-257v, 1438/31 aus Bologna (siehe dazu auch die Münchner Handschrift)
http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Ahebis%3A66%3Afuldig-1700084
Texte zu Tugenden und Lastern: Bloomfield 4645, 5912, 2449.

Graz, UB 675, Bl. 115r-127r, um 1437 aus St. Lambrecht
http://sosa2.uni-graz.at/sosa/katalog/katalogisate/675.html
Digitalisat:
http://143.50.26.142/digbib/handschriften/Ms.0600-0799/Ms.0675/index8.html
"Summa vitiorum [in figuras redacta]. Beg. Superbia est singularis excellentis timentisque animi . . . Schl. . . . fides igitur supra opinionem est et infra scienciam etc. "
Tabellenartige Darstellung.

[Nachtrag Jan. 2014: Den gleichen Text bzw. die gleiche grafische Darstellung überliefert UB Utrecht Hs. 112, Bl. 105r-115v - Digitalisate von Anfang und Schluss übersandte mir freundlicherweise die Bibliothek, wofür Herrn Dr. Jaski gedankt sei. Bernards 1953 führte die Handschrift fälschlicherweise als Überlieferung von "De fructibus" auf.

Die Handschrift wurde um 1420 geschrieben von Zweder van Boecholt in der Kartause Utrecht, siehe Gumbert 1974
http://books.google.de/books?id=_MwUAAAAIAAJ&pg=PA98
OPAC
http://aleph.library.uu.nl/F?func=direct&doc_number=002311507
Kataloge:
http://objects.library.uu.nl/reader/index.php?obj=1874-9360&lan=nl#page//90/97/93/90979322113189525969151101647990478673.jpg/mode/1up Hinweis auf Bonvantura opp. 10!
http://objects.library.uu.nl/reader/index.php?obj=1874-9359&lan=en#page//26/88/62/26886266098814334435929824909161943804.jpg/mode/1up

Die Datenbank
http://www.mmdc.nl/ funktioniert derzeit nicht!

Abbildungen Bl. 105r, 115v
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Utrecht_Hs_112_001.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Utrecht_Hs_112_002.jpg
]

Graz, UB 851, Bl. 10r-23r, 1417/1424 aus der Kartause Seitz
http://sosa2.uni-graz.at/sosa/katalog/katalogisate/851.html
"Summa viciorum [et virtutum in forma schematis]. Beg. Superbia est singularis excellentis tumentisque animi super omnes tectus . . . Schl. . . . nature viam tenere."
http://manuscripta.at/?ID=5344

Kopenhagen, KB, Ny kgl. S. 616, Bl. 123r-126r (saec. XIII), früher Phillipps 458
http://www.kb.dk/export/sites/kb_dk/da/kb/nb/ha/katalog/joergensen/ej.pdf
Aus Trier, St. Matthias siehe Becker
http://books.google.de/books?id=6cE-4yYXtbQC&pg=PA130
bzw.
http://personendatenbank.germania-sacra.de/files/books/NF%2034%20Becker%20St.%20Eucharius,%20St.%20Matthias.pdf
Noch kein Digitalisat: http://www.stmatthias.uni-trier.de/
In Bloomfields Traditio-Aufsatz 1955 ursprünglich der einzige Beleg
Explicit: fundamentum humilitas est

Mainz, StadtB, I 269, Bl. 134r-140r (2. H. 14. Jh.) aus der Mainzer Kartause
http://books.google.de/books?id=SM8fSikKA0wC&pg=PA52
Hinweis auf Bloomfield 5912. Explicit: fundamentum humilitas est
[Herzlichen Dank an die Mainzer Stadtbibliothek für das Digitalisat der Seiten:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mainz_Hs_I_269.pdf ]

Mons, UB, [18/111] 17/112 (2. H. 13. Jh.) aus abbaye Saint-Feuillien, au Roeulx
http://www.cicweb.be/en/manuscrit.php?id=1195&idi=35

[Paul Faider/Faider-Feytmans, Catalogue des manuscrits de la Bibliothèque publique de la ville de Mons, 1931, S. 28 hat durch die eigenartige Anlage des Katalogs Bloomfield et al. in die Irre geführt, die Signatur ist 18/111, nicht 17/112! Handschrift des 13. Jahrhunderts aus der Abbaye de Bonne-Espérance:
http://www.cicweb.be/fr/manuscrit.php?id=433&idi=35
Bl. 222v-223v "Definitiones de nominibus vitiorum" mit Explicit "longanimitas consumat animum".
Siehe die Definition der Perseverantia im Berliner theol. lat. qu. 342
http://books.google.de/books?id=6f0L5x-3vmgC&pg=PA166 ]

München, SB, Clm 14032, Bl. 124v (Eintrag wohl 14. Jh. in Bologna?)
http://books.google.de/books?id=UfeR76r3Zp4C&pg=PA76
Hinweis auf Bloomfield 5912.
Viel zu schlechtes SW-Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00034099/image_128
Man erkennt allerdings auf Anhieb die Definitionenreihe Superbia, Luxuria

Namur, Museum, Ville 24, Bl. 16r-17r (15. Jh.) aus Floreffe
http://www.cicweb.be/en/manuscrit.php?id=1013&idi=51
[Paul Faider, Catalogue ... Namur, 1934, S. 84 hat das Explicit: ex sui consideratione descendens - aus der Definition der indulgentia, De fructibus cap. 18]

Paris, St. Geneviève, 207, Bl. 30r-? (13. Jh.) aus St. Geneviève
http://www.calames.abes.fr/pub/ms/BSGA10375
Début : « Superbia est singularis excellentia... ». Fin : « ...perfecte confirmat animum ». [Der Schluss könnte aus der Definition der Perseverantia stammen.]

Salzburg, St. Peter, A VI 45
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/sb_sp/initia.htm
Superbia est singularis excellentia
[Bernards 1953 S. 74 Anm. 54 erwähnt die Hs. bzw. den Text mit den Seiten 18r-38v nach Nennung von Brügge Stadtbibliothek 167, zu der zu vgl.
http://cabrio.bibliotheek.brugge.be/erfgoed/?hreciid=%7Clibrary%2Foudedrukken%7C5564 ]

Trier, Priesterseminar, 150, Bl. 1r-7v (14. Jh.) aus St. Matthias in Trier
Von Becker (s.o.) als Exzerpt aus De septem peccatibus mortalibus bestimmt, so schon der alte Katalog
http://www.dilibri.de/ubtr/periodical/pageview/128075
Noch kein Digitalisat: http://www.stmatthias.uni-trier.de/
[doch: http://goo.gl/us9PEU
In Wirklichkeit eine 5v endende Überlieferung von De fructibus siehe unten]

Nach den hier ermittelten Informationen hängen durch das gleiche Explicit zusammen nicht mehr als zwei von den 15 aufgelisteten Handschriften: Kopenhagen und Mainz. Aufgrund des Alters der Kopenhagener Handschrift ist dieser Text nicht jünger als das 13. Jahrhundert. Vorbild war eher der Katalog des Speculum virginum (ed. Seyfarth S. 88) als de fructibus, denn in letzterem steht die Definition der Superbia in cap. 3, während die Luxuria erst in cap. 10 definiert wird.

[Die Mainzer Hs. hat Bl. 137r: Pietas est ex benigni animi ... , so auch das Speculum virginum, während De fructibus formuliert: Pietas est ex benignae mentis ...

Priesterseminar Trier Hs. 150, Bl. 3v hat dagegen benigne mentis!
http://goo.gl/ZTIJ3F
Auch bei der in Trier (Mainz erst: Liberalitas, Misericordia) folgenden Definition der Mansuetudo stimmt der Text zu De fructibus und weicht daher erheblich von Mainz ab. Nützlich fürs Finden ist die De-fructibus-Migne-Version in Zürich als TXT-Datei auf einer Seite http://goo.gl/CWRjd5

Trier Bl. 1r folgt auf Bl. 1r nach der Definition der Superbia nicht wie in Mainz und anderen Textzeugen die Luxuria, sondern der Wortlaut von De fructibus cap. 3.

Bl. 3r folgen auf Pertinacia (cap. 4 von De fructibus) die Tugenden, beginnend mit der Humilitas (cap. 11)

Trier 5r-5v Zeile 3 steht das cap. 1 "Cunctarum enim" von De fructibus. Mit Ecce beginnt 5v offenbar ein neuer Text. 5v wird der Text wie in Paris lat. 10630 und einigen anderen Textzeugen fortgesetzt. Nach dem üblichen Ende "subruitur" Bl. 7v Zeile 6 geht der Text in der Trierer Handschrift noch etwas weiter.

Ohne alles verglichen zu haben möchte ich behaupten, dass dieser Trierer Codex Bl. 1r-5v in Wirklichkeit eine Exzerpt-Überlieferung (mit geänderter Reihenfolge, die Vulgatversion der Handschriften von De fructibus unterscheidet sich diesbezüglich ohnehin vom Migne-Druck, siehe nur Hauréau 1886
http://archive.org/stream/lesoeuvresdehug00haurgoog#page/n158/mode/2up
Werner, Die mittelalterlichen nichtliturgischen Handschriften des Zisterzienserklosters Salem, 2000, S. 106: Prolog, II, III, X, IX, VIII, VII, VI, V, IV, XI, XVIII, XVI, XVII, XV, XII, XIV, XIII, I) von Peregrinus Hirsaugiensis: De fructibus darstellt.]

Das Grazer Digitalisat lässt sofort erkennen, dass keine Textidentität mit Düsseldorf oder München besteht. Ohne Kopien/Digitalisate wird man nicht entscheidend weiterkommen, zumal Auskünfte von Handschriftenabteilungen nicht in jedem Fall weitere Klärungen bringen.

Gemeinsam ist der Textgruppe Bloomfield 5912, dass am Textbeginn ein Peregrinus-Zitat (die Superbia-Definition) steht. Einzelne Handschriften können nicht ohne weiteres als Überlieferungszeugnisse von de fructibus (oder des Speculum virginum) vereinnahmt werden.

Erwähnt sei noch, dass die Definition 5912 auch in 5905, einer Summa vitiorum verwendet wurde, wobei ich mich mit Hinweisen ohne nähere Klärung begnüge:

http://books.google.de/books?id=kf3lBydaynMC&pg=PA428
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22superbia+est+elacio%22

#forschung

Zurecht sarkastisch äußert sich

http://the1709blog.blogspot.de/2013/12/even-leading-from-behind-is-leadership.html

über die Einführung besonderer CC-Lizenzen für internationale Organisationen wie die WIPO. Es steht der übliche Lizenzbaukasten zur Verfügung, von daher bleibt offen, wieso es eigener Lizenzen bedurfte. Da müsste man natürlich genau den Legal Code vergleichen oder sich mit einem Blick auf

http://wiki.creativecommons.org/Intergovernmental_Organizations
http://www.technollama.co.uk/creative-commons-releases-licence-for-intergovernmental-organisations

begnügen.

Auf der WIPO-Website fand ich übrigens auf Anhieb keinen einzigen Hinweis, wie es mit dem Copyright der Website-Inhalte aussieht ...

Der unten wiedergegebene Beitrag "Thüringer Bibliotheksgesetz bedarf einer Datenschutzklausel" vom 2. April 2008

http://archiv.twoday.net/stories/4834214/

plädierte für eine Datenschutzklausel im Thüringer Bibliotheksgesetz. Erfolgreich, siehe meinen Beitrag vom 30. Juli 2008:

"Mein Vorschlag war:

"Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."

Gesetz wurde [§ 4 Abs. 3, siehe www.landesrecht-thueringen.de/]:

"Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend."

Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: "Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen."

Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde :-) "
http://archiv.twoday.net/stories/5094326/

Siehe auch
http://infobib.de/blog/2008/07/30/gesetze-bloggen/

Unsäglich, dass die ZLB das funktionierende Heftarchiv des Bibliotheksdienstes vom Netz genommen hat, der von mir

http://archiv.twoday.net/stories/5492544/

erwähnte Aufsatz vom Störr ist derzeit nur im Internet Archive nachlesbar:

http://web.archive.org/web/20110514164452/http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2008/Recht01080908BD.pdf

Alle Türchen:
#bestof


***

Bibliothekare übersehen gemeinhin, dass in modernen Nachlässen, die von Handschriftenabteilungen verwahrt werden, Unterlagen (Briefe, Fotos, usw.) lebender Personen sich befinden, die nicht vom Nachlassgeber stammen. Dabei handelt es sich eindeutig um personenbezogene Daten im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes.

Dieses sagt eindeutig: "Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt hat." (§ 4 Abs. 1). Zur Verarbeitung zählt auch das Erheben der Daten durch Übernahme des entsprechenden Nachlasses.

Beispiele für personenbezogene Daten, die nicht mit Zustimmung des Betroffenen erhoben werden, wenn ein privater Nach- oder Vorlass übernommen wird:

- Briefe Dritter an den Nachlassgeber (Korrespondenz-Eingang)
- Fotos, die Dritte zeigen
- Ausführungen in Unterlagen (Briefen, Schriften) über Dritte, die Einzelangaben über persönliche Verhältnisse enthalten.

Denkbar ist aber auch, dass Bibliotheken Forschungsunterlagen und Sammlungen aus dem Bereich der qualitativen Sozialforschung übernehmen, in denen personenbezogene Daten nicht-anonymisiert vorhanden sind (z.B. Oral-History-Projekte).

Inbesondere bei Briefen ist es leicht vorstellbar, dass die nach § 4 Abs. 5 Thüringer DatenschutzG besonders "sensiblen" "Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen" betroffen sind, deren Erhebung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.

In allen diesen Fällen fehlt - anders als bei den Archiven, die mit den Archivgesetzen die entsprechende Rechtsgrundlage haben - die datenschutzrechtliche Befugnisnorm, die es den Bibliotheken ermöglicht, Unterlagen, in denen sich personenbezogene Daten befinden, zu übernehmen.

Das Sammeln von Nachlässen zählt gewohnheitsrechtlich zu den Aufgaben von Bibliothek. Für Thüringen siehe etwa:
http://hans.uni-erfurt.de/hans/index.htm

Datenschutzbeauftragte aber fragen, welche Norm und Aufgabenbeschreibung es Bibliotheken ermöglicht, personenbezogene Unterlagen zu übernehmen. Es gilt ja § 19 Thüringer DatenschutzG, dass die Kenntnis der Daten "zur Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stellen erforderlich ist".

Aus dem Gesetzentwurf der CDU - siehe Steinhauer zitiert in
http://archiv.twoday.net/stories/4832758/ - lassen sich solche rechtfertigenden Aufgaben aber nicht ohne weiteres ableiten.

"Das große Problem: Handschriften Dritter" hat der Bibliotheksjurist Harald Müller einen Abschnitt seines leider vergriffenen und auch nicht online verfügbaren, nach wie vor grundlegenden Buchs "Rechtsprobleme bei Nachlässen in Bibliotheken und Archiven", Hamburg/Augsburg 1983, S. 129-132 überschrieben. Damals ging es um die Katalogisierung. Müller stellte dar, dass die Katalogisierung nichtveröffentlichter Briefe noch lebender Absender nach den Datenschutzgesetzen nicht möglich ist. Er sprach von "katastrophalen" Konsequenzen für die Nachlaßpflege (S. 131).

Heute kann man diese Ausführungen, die meines Wissens zu keinerlei Konsequenzen in den Handschriftenabteilungen der Bibliotheken geführt haben, noch schärfer fassen: Nicht bereits die Katalogisierung der Briefe ist unzulässig, bereits die Übernahme in den Bibliotheksbestand kann ohne Rechtsgrundlage (oder Zustimmung aller Betroffenen) nicht erfolgen!

Wenn man an einen literarischen Nachlass denkt, so liegt auf der Hand, dass die beim Autor sich einfindenden oder von ihm geschaffenen Unterlagen Teil eines kommunikativen Netzes sind, bei dem es ständig um andere Personen geht. Autoren setzen sich mit anderen Autoren auseinander, Schriftstellerbriefe sind voll von Bemerkungen über Kolleginnen und Kollegen. Autoren, die in Gremien tätig sind, erheben eine Vielzahl personenbezogener Daten, von denen längst nicht alle öffentlichen Quellen entnommen sind.

Es ist schlicht und einfach nicht praktikabel und sinnvoll, aus einem Nachlass personenbezogene Daten Dritter auszusondern oder gar die Betroffenen um Zustimmung zu bitten.

Glücklicherweise gibt es ja für den Umgang mit Nachlässen in Archiven eine Rechtsgrundlage, die man ohne weiteres auf die Bibliotheken übertragen könnte.

Ich schlage daher folgende Datenschutzklausel für das Thüringer Bibliotheksgesetz vor:

Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Durch die an sich überflüssige Nennung lebender Personen soll klargestellt werden, dass sich die Sperrfristen des Thüringer Archivgesetzes nicht auf bereits Verstorbene beziehen. Das Archivgesetz hat sich datenschutzrechtlich bewährt, daher besteht kein Bedarf für eine eigenständige Regelung. Zugleich macht die Klausel deutlich, dass die Einwerbung von wissenschaftlich wertvollen Nachlässen zu den rechtmäßigen Aufgaben der Bibliotheken zählt. Künstlerische und heimatgeschichtliche Gründe können ohne weiteres den wissenschaftlichen Gründen subsummiert werden.

Eine Datenschutzklausel, die sich auf die Kernaufgabe der Bibliotheken, die Sammlung gedruckter Bücher oder anderer erschienenen Medien (z.B. DVDs), bezieht, wird hoffentlich nicht erforderlich sein, wenn der Thüringer Datenschutzbeauftragte mitspielt ...

 

twoday.net AGB

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