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Update:

http://www.wn.de/Muenster/Wieder-Plagiatsvorwuerfe-bei-Medizinern-in-Muenster-Doktorand-soll-grossflaechig-abgeschrieben-haben


Hochgebildete Videos, gesammelt von mir auf Tumblr (überwiegend keine Musikvideos).

http://archivalia.tumblr.com/tagged/video/

Weitere Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


Wer gern 2,13 Dollar für das Bild einer gemeinfreien Dürer-Briefmarke zahlen will: gern. Für den ist die neue Suchmaschine

http://microstock.photos/site/search?q=d%C3%BCrer&imageid=11388377407665794067&page=0

sicher ein Geschenk des Himmels. Via

http://www.digitaljournal.com/pr/1871571

Wir anderen freuen uns stattdessen über die Freigabe von über 70.000 Italien-Fotos von Max Hutzel als Open Content durch das Getty Museum:

http://www.openculture.com/2014/04/getty-museum-adds-another-77000-images-to-its-open-content-archive.html


http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/04/26/radergate-was-die-debatte-um-plagiate-aus-der-wikipedia-ubersieht/#comment-583

Wir "brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen". Das ist absolut richtig!

Für einen Verlag wie Beck ist die Nachnutzung von Wikipedia-Auszügen keine Option, da aufgrund der CC-BY-SA-Lizenz günstigstenfalls das ganze Kapitel unter die gleiche Lizenz gestellt werden muss, was nach (falscher) Ansicht der ewiggestrigen Verlagslobby die Vermarktungsmöglichkeiten einschränkt. Ich lasse mal das Problem beiseite, dass nach meiner Rechtsauffassung bei der Lizenzumstellung die GNU-FDL-Forderung nach Wiedergabe der Versionsgeschichte illegalerweise unter den Tisch fiel, was für ältere Artikel Bedeutung hat.

Anders als bei Bildern erfolgt die Attribution bei Texten durch einen Link zur Wikipedia. Außerdem muss auch die Lizenz verlinkt werden und die Tatsache der Bearbeitung signalisiert werden.

Das von Schmalenstroer ins Spiel gebrachte Zitatrecht hat hier keine Relevanz, da Zitate nach § 51 UrhG einem ÄNDERUNGSVERBOT unterliegen und b) eine QUELLENANGABE erfordern. Wie üblich reagiert Schmalenstroer auf Kommentare in seinem Blog nicht:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/04/seeschlachtplagiatsdebatte/

Ob die Verteidigungslinie der Beck-Anwälte, dass alle Übernahmen keine Schöpfungshöhe besitzen, also kein Plagiat nach dem UrhG vorliegt (was aus akademischer Sicht nichts an der UNREDLICHKEIT ändert), wirklich gerichtsfest ist?

Wir haben einerseits die Position, die durch BGH Staatsexamensarbeit beschrieben wird (wenig Schutz für wissenschaftliche Formulierungen)

http://archiv.twoday.net/search?q=bgh+staatsexamensarbeit

Andererseits sind nach Ansicht des EuGH auch vergleichsweise kleine Schnipsel (11 Worte - der Rumpfgeschwindigkeitssatz hat gut 30) von Texten urheberrechtlich geschützt, ohne dass von einem Wissenschaftsvorbehalt etwas bekannt wurde:

http://archiv.twoday.net/stories/5855439/

Ums klar zu sagen. Die Rechtsprechung des EugH finde ich genauso behämmert wie Ladislaus. Aber es gibt eine menge Rechtsprechung, die in fahrlässiger Weise kleinste Münze durchgehen lässt und einen Urheberrechtsschutz behauptet. Im umgekehrten Fall - jemand hätte aus einem Beck-Buch plagiiert - hätte der Beck-Verlag sich mit Sicherheit auf diese Position gestützt.

Frühere Meldungen:

http://archiv.twoday.net/search?q=seeschlachten


http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2014/04/medieval-manuscripts-at-the-uk-blog-awards.html

Glückwunsch. Ein wirklich lesenswertes Blog nicht nur für Handschriftenforscher.


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31877

Wenn ich sehe, dass

Kowski, Nicola: Einleitung, aus: Tutorium Recherche, in: historicum-estudies.net,
URL: http://www.historicum-estudies.net/etutorials/tutorium-recherche/ (Datum des letzten Besuchs).

als Literatur nur das schlechte Buch von Gantert angibt, brauche ich gar nicht weiterzulesen. Und wer ist auf die schwachsinnige Idee gekommen, bei einer Open Educational Resource die denkbar ungeeignete CC-Lizenz zu wählen? "Alle Beiträge in Historicum-eStudies.net sind veröffentlicht unter der Creative Commons-Lizenz Attribution - Non Commercial - No Derivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)." Über das NC kann man sich vielleicht noch streiten, aber das ND ist ein Schlag ins Gesicht jeglichen gemeinschaftlichen Erarbeitens von Wissen.

Ich denke, aus Archivalia lernt man erheblich mehr über Internetrecherche als in diesem Tutorium.

Hintergründe von Hans Rudolf Lavater zu einem von mir auf Archivalia_EN geposteten Bild:

http://www.hr-lavater.ch/2014/04/26/madama-gonzagas-diadem/

Ein Blog, das immer wieder mich mit tollen Beiträgen erfreut.


http://www.tagesschau.de/ausland/papst-heiligsprechung102.html

http://www.spiegel.de/panorama/italiener-wird-vom-kreuz-erschlagen-a-966140.html

Welchen dubiosen Schabernack aus Sicht historisch-kritischer Forschung die Heiligsprechung der Märtyrer von Otranto (1480, heiliggesprochen 2013) bedeutete, geht aus meinem Interview mit Hubert Houben wohl hinreichend deutlich hervor:

http://archiv.twoday.net/stories/404099608/

Aus einer Laudatio des österreichischen Juristen Alfred Noll:

http://derstandard.at/1397521708575/Fuer-eine-Kultur-der-Offenheit-und-Transparenz

"Das politische Leben Österreichs, verbeamtet und bürokratisiert, wie es sich uns täglich bietet, ist nicht vom belebenden Wind der Transparenz, sondern von der abgestandenen Luft des Amtsgeheimnisses geprägt. Unsere politischen Repräsentanten und unsere amtlich Bediensteten scheinen ein ganz untrügliches Gespür dafür zu haben, dass Vermittlung von Wissen und das Teilen von Informationen einhergehen würden mit Machtverlust."

So etwas meldet das VÖBBLOG natürlich nicht.

"Irgendwann hat sich in den Fernsehanstalten herumgesprochen, dass man das Internet nicht länger ignorieren kann. Seither kommt kaum eine Talkshow ohne den jungen engagierten Kollegen aus, der aus Twitter zitiert, kaum ein Film, nach dem die Zuschauer nicht aufgefordert werden, doch noch bitte hernach im Netz mitzudiskutieren, oder es lesen geklonte Schrowanges vor, "worüber das Web lacht". Und falls in die Programmleiter gerade mal nicht der Geistesblitz eingeschlagen ist, womit man die bange Leere zwischen Silbereisen und Sportschau vollsenden kann, schauen sie sich im Internet nach sogenannten frischen Formaten um. "

http://www.zeit.de/kultur/film/2014-04/Postillon-NDR

Die ZEIT ist wie andere Medien von Postillion24 gar nicht angetan.


http://marketingland.com/happen-google-really-kill-google-81587

Ich würde das sehr bedauern und habe auch nicht den Eindruck, dass Google+ eine "Geisterstadt" ist. Mir gefällt es erheblich besser als Facebook.

http://www.theparisreview.org/blog/2014/04/16/the-missing-borges/

Eine spannend dargebotene merkwürdige Geschichte über ein aus der argentinischen Nationalbibliothek gestohlenes kostbares Buch von Borges. Es wird später zurückgegeben, aber nicht das gestohlene Exemplar. Girolamini-Schänder und Fälscher Massimo de Caro hatte seine Finger im Spiel.

http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini

Update:

Niemand wies mich auf den FAZ-Artikel mit Neuigkeiten zum Fall Schauer hin, der vor wenigen Tagen in der FAZ erschien:

"Im November 2013 wurde Herbert Schauer nach Neapel überführt. Als der italienische Kassationshof die Fortdauer der Untersuchungshaft beanstandete, wechselte Schauer im Februar in Hausarrest: Er verfügt weder über Telefon noch Internet und darf das von seiner Familie angemietete Domizil in Neapel nicht verlassen. Weil die schriftliche Begründung des Kassationshofs noch immer nicht vorlag, verlief ein Haftprüfungstermin vor wenigen Tagen ergebnislos, der nächste Termin wurde auf den 29. Mai angesetzt. Ob das Strafverfahren überhaupt eröffnet und, wenn ja, wann es stattfinden wird, steht dem Vernehmen nach in den Sternen. Herbert Schauer hat laut Auskunft von Zisska & Schauer entschieden, nicht an das Auktionshaus zurückzukehren. Die Geschäftsführung übernahm Wolfgang Lacher."
http://www.faz.net/aktuell/deutschland-hat-ihn-ausgeliefert-in-den-sternen-steht-derzeit-hausarrest-12901340.html

Wir Donna-Leon-Fans dürfen uns auf einen durch die Girolamini-Affäre inspirierten neuen Venedig-Krimi freuen:

http://www.nytimes.com/2014/04/06/books/review/donna-leons-by-its-cover-and-more.html?_r=0

http://www.laverdad.es/murcia/v/20140423/cultura/lectura-esta-secreto-todo-20140423.html

http://archiv.twoday.net/stories/6091010/#795498461

Intuitiv können wir inhaltlich unsinnige Sätze wie "Der Roman liebt den Archivar" problemlos von formal fehlerhaften Äußerungen wie "Der Bibliothekar besucht der Archivar" trennen. (Spekrum der Wissenschaft Mai 2014, S. 63)

Wieso inhaltlich unsinnig?

http://archiv.twoday.net/search?q=literaturtipp

Die Handschriften aus der Mitte des 19. Jahrhunderts im Staatsarchiv Darmstadt C 1 Nr. 1-9 vom Pfarrer Emil Köster sind als Einzelbilder online in

http://www.hadis.hessen.de/

Wieso nicht auch Nr. 10 und 11?

Die Überschrift ist natürlich keine Anspielung auf die oft unfähigen alten Männer, sondern bezieht sich ausschließlich auf den Gegenstand ("Tarzan of the Apes") einer erfreulichen Entscheidung, die die Public Domain eine Spur stärkt.

Wir hatten den Casus vor kurzem schon:
http://archiv.twoday.net/stories/714912405/

Der BGH entschied, "dass der Roman nach dem Inhalt der in Betracht zu ziehenden Staatsverträge in Deutschland nur bis zum 31. Dezember 2000 urheberrechtlich geschützt war. Das Welturheberrechtsabkommen von 1952 überlagere das Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte von 1892 und führe dazu, dass dem Werk die seit Inkraftreten des Urheberrechtsgesetz am 9. September 1965 geltende Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bis zum 31. Dezember 2020 nicht zugutekomme. Gemäß dem Schutzfristenvergleich nach Art. IV Abs. 4 bis 6 WUA wirke sich die Verlängerung der Schutzdauer nur insoweit aus, wie die Schutzfrist im Ursprungsland länger währt als die vor der Verlängerung geltende Schutzfrist im Inland."
http://www.urheberrecht.org/news/5194/

Volltext des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=67537&pos=4&anz=595&Blank=1.pdf


http://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1178449

Der Aufsatz von Stefan Sonderegger im Archiv für Diplomatik 2013 steht nicht Open Access zur Verfügung.

http://dx.doi.org/10.7788/afd.2013.59.jg.433

Abstract:

"Archives contain numerous mentions of loss of charters. There has been
speculation about the amount of charters lost, but precise figures have been
lacking so far. Thanks to systematic registration and the availability of copies,
losses of charters from St. Gallen originating between approx. 1350 and
1450 have, for the first time, been quantified for sample cases. The evidence
reveals significant differences between the town’s Benedictine monastery,
the urban hospital as a feudal landowner, and the municipal administration
regarding the percentage of charters lost. Over 95 % of the charters issued
by the monastery as ecclesiastic landowner have been lost, whereas for the
hospital as secular landowner, the loss rate of charters documenting the
lease of land amounts to just 31 %. As far as the municipal administration is
concerned, only 17 % of all charters have been preserved. This low proportion
of surviving charters is due in particular to the fact that not a single
charter issued to private individuals remains. The following text also looks
at the reasons behind these striking differences in the rates of preservation."

Bisher 20 Titel, darunter auch Zeitungen, digitalisiert.

http://kbaargau.visual-library.de/nav/index/all

http://archivschule.asprit.de/xml/news1.rss

http://www.amazon.de/Gro%C3%9Fe-Seeschlachten-Wendepunkte-Weltgeschichte-Skagerrak/dp/3406655580

Da Rader nach eigenem Bekunden für die Ewigkeit schreibt und ausgehend von der Arbeitshypothese, dass man sich besonders viel Mühe bei den ersten Sätzes eines Buchs gibt, erscheint es angemessen, eine kurze exemplarische sprachkritische Würdigung des Werks "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader anhand des ersten Abschnitts vorzulegen. Überflüssig zu betonen, dass Beobachtungen zu gutem und schlechtem Stil in sehr hohem Ausmaß subjektiv sind.

Der erste Satz ist als Einstieg im wesentlichen in Ordnung, auch wenn ich die Wendung "fundamentale Bedeutung" nicht sonderlich schätze. In Satz 3 kommt aber mit "eminente Bedeutung" eine Wiederholung, die man vermeiden sollte. In Satz 4 gefällt mir das "aufmerksam rezipiert" nicht. "Einer seiner begeistertsten Leser" - das klingt ungelenkt, "Einer seiner begeisterten Leser" hätte genügt. "Mahans Werk wurde [...] zu einem der wichtigsten Impulsgeber" - schon wieder ein Superlativ! Der durch einen Doppelpunkt getrennte Doppelsatz ist zu lang und liest sich nicht flüssig, da der relativische Bezug erst einmal ermittelt werden muss. "brachten es zu zentralen Bezugspunkten" ist eindeutig hölzern, ein simples "wurden" wäre besser gewesen. Denkt man in Schlachtschiffparametern tatsächlich politisch oder nicht eher militärisch? Und dass dieses Denken für das nationale Selbstverständnis zentral war, erscheint mir etwas übertrieben.

In der ersten Bildunterschrift zeigt sich übrigens erstmals, was ich die Und-Krankheit nenne: Das unnötige Anschließen eines weiteren Hauptsatzes mit und. Dafür findet man unzählige Beispiele in den hölzernsten Artikeln der Wikipedia, zu deren begeistertsten Lesern womöglich Karsten und Rader zählen, deren bestenfalls Mittelmaß erreichendes Stilniveau bei dem prominenten Publikationsort doch etwas erstaunt.


Der Münchner Literat Franz Trautmann (1813-1887; GND, Killy) hat seinen Historienroman "Die Abenteuer Herzogs Christoph von Bayern, genannt der Kämpfer [...]" (Erstausgabe 1852/53) mit zwei angeblich authentischen Schriftstücken gewürzt: einem Brief eines Andreas Sluder aus München 1493 und einem teilweise wiedergegebenen "Pilgramsbuch" Herzog Christophs von Bayern (ebenfalls 1493).

Erstausgabe 1853
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10121614_00410.html

Die üblicherweise zitierte 3. Auflage 1880 bedarf eines US-Proxy:
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=449

Nachdem Armin Kunz den Sluder-Brief als Fälschung Trautmanns erwiesen hat, kann gezeigt werden, dass auch das Tagebuch Christophs ("Pilgramsbuch") von Trautmann erfunden wurde. Obwohl eine gründliche Lektüre schnell einen Anachronismus-Verdacht aufkommen lässt, wurde es bis jetzt von Historikern unkritisch als echte Quelle verwertet.

Authentisch ist dagegen der in der ersten Auflage noch nicht vorhandene Brief Christophs vom 28. Mai 1493, den Jyri Hasecker (der das Pilgramsbuch für echt hält!) 2008 in den Oefeleana 6 des Bayerischen Hauptstaatsarchivs nachwies.
http://www.libreka.de/9783899714623/32

***

Zunächst ist zu betonen, dass der gründlichen Untersuchung von Armin Kunz: Die Jerusalemfahrt Lucas Cranachs d.Ä. Quellenkritische Untersuchung der Überlieferungsgeschichte eines (kunst)historischen Topos. In: Archiv für Kulturgeschichte 78 (1996), S. 87-114 ein schlüssiger Fälschungsnachweis für den Sluder-Brief zu entnehmen ist.

Schon die Tatsache, dass in dem Privatbrief drei höchst bemerkenswerte kunstgeschichtliche Sachverhalte, darunter die Jerusalemfahrt Cranachs, vorkommen, erregt Verdacht. Kunz stützt sich auf eine genaue Sichtung der im Brief gegebenen Liste der Jerusalempilger im Gefolge Friedrichs des Weisen. Sluders Brief fußt auf den "Annales" des Johann Sebastian Müller von 1700 einschließlich der dort enthaltenen Abweichungen von der Urquelle Spalatin.

Müller 1700, S. 56
http://books.google.de/books?id=kFVPAAAAcAAJ&pg=PA56

Der Schluss, "daß es sich bei Sluders Brief um eine von großer historischer Kenntnis genährte und eben deshalb auch irreführende Fälschung handelt" (Kunz S. 105) ist eindeutig.

Der Fälscher Trautmann hatte sich gegenüber Reinhold Röhricht für die Echtheit des Briefs verbürgt (Kunz Anm. 21) und als Fundort die 1871 durch Feuer zerstörte Aretin'sche Bibliothek auf Schloss Haidenburg angegeben. Zum Brand und Bibliotheksverlust:
http://books.google.de/books?id=ZqRTAAAAcAAJ&pg=PA411

Erst Röhricht/Meisner teilten diesen Fundort in ihrer Ausgabe des Hundt'schen Rechnungsbuchs 1883 mit:
http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/berichte/PDF/Roehricht_1883_Hundt.pdf

Gegen Hedwig Michaelson - die zwei Beiträge im Repertorium für Kunstwissenschaft 1899 sind in Digizeitschriften Open Access:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN487700287_0022 -
behauptete Eduard Flechsig im Jahr 1900, der Sluder-Brief sei eine "dichterische Erfindung" Trautmanns.
https://archive.org/stream/cranachstudien01flecuoft#page/n17/mode/2up

Hans Ankwicz-Kleehofen, der den Adressaten, einen Wiener Kaufmann Hans Weimann, in Wiener Unterlagen nicht finden konnte, sprach im Alt-Wiener Kalender für das Jahr 1922 klar von einer "Fälschung".
http://hdl.handle.net/2027/wu.89092597590?urlappend=%3Bseq=84 (US)

Aber diese Zweifel wurden nicht rezipiert.

Unbeachtet blieb auch Thedor Aigns Hinweis (von Kunz nicht berücksichtigt) in seinem Ketzel-Buch (1961), dass der Brief Kennzeichen der Spätromantik trage [Korrektur siehe NACHTRAG], siehe die Rezension in der ZWLG [21, 1962, S. 411 von Gerd Wunder]:
http://books.google.de/books?id=BksOAQAAIAAJ&q=%22andreas+sluder%22

Elisabeth Caesar: Sebald Schreyer, MVGN 1969 ging von der Echtheit aus.
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000972,00141.html

Rainer Zittlau: Heiliggrabkapelle und Kreuzweg, 1992 versuchte sogar einen Echtheitsbeweis (von Kunz nicht erörtert)
http://books.google.de/books?id=ctzVAAAAMAAJ&q=gef%C3%A4lscht
Zustimmend die Rezension
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg56_0295

Dietrich Huschenbett im ²VL 2 (1980), Sp. 966 erwähnte den Brief ohne Hinweise auf Kritik. Schon in Bd. 1 (1978), Sp. 1229 hatte er im Artikel über Christoph von Bayern das Pilgramsbuch als echt angesehen (der Autorität von Röhricht/Meisner folgend). In seinem Pilgerreisen-Aufsatz DVjs 1985, S. 38 verwertete er das Pilgramsbuch ohne Vorbehalte.

Halm 1994 und die Digiberichte behandeln die Quelle ebenfalls als echt.

http://www.digiberichte.de/Halm_1994_Deutsche_Reiseberichte.pdf#nameddest=98

Auch nach dem Erscheinen des Aufsatzes von Kunz 1996 wurden sowohl der Sluder-Brief als auch das Pilgramsbuch unverändert als authentische Quellen verwertet.

Von Cordula Nolte in: Fremdheit und Reisen 1997
http://books.google.de/books?id=I7EYAAAAYAAJ&q=%22hocher+r%C3%BChrung%22

Von Detlev Kraak: Monumentale Zeugnisse 1997
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=sebald+schreyer+sluder
Hier ist besonders pikant, dass die zitierte S. 428 eindeutig aus dem Roman-Teil stammt und unter keinen Umständen als authentische Quelle hätte verwertet werden dürfen.
http://books.google.de/books?id=nB8TAQAAIAAJ&q=christoph+bayern

Von Helmut Schlereth: Pollich 2001
http://books.google.de/books?id=8NchAQAAMAAJ&q=%22hans+weinmann%22

Von Carola Fey, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen 2006, S. 145
http://www.libreka.de/9783899713275/145

Von Andreas Tacke: Reliquienkult, 2006
http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA135

Von Carina Brumme: Wallfahrtswesen, 2010
http://books.google.de/books?id=J8Xwn1anJEgC&pg=PA214

Das zutiefst fragwürdige Nachschlagewerk "Reiseberichte und Geschichtsdichtung" (2012) hat den Aufsatz von Kunz übersehen, nennt aber immerhin die Zweifel von Bastert 1993:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=PA46-IA12

***

Kunz hätte in seinem Aufsatz deutlich aussprechen sollen, dass auch das Pilgramsbuch Herzog Christophs ein Machwerk Trautmanns ist. Er sagt das eher indirekt (S. 94), wenn er moniert, dass trotz der gewichtigen Zweifel das 17. Kapitel Trautmanns "Aus Herzog Christoph's Pilgrambuch" Aufnahme in die Liste der Primärliteratur einer germanistischen Studie zur Pilgerliteratur (Hippler 1987) gefunden habe. Wenn eine Anekdote zu Pollichius aus einem frühneuzeitlichen Kompendium zur sächsischen Geschichte in das Pilgramsbuch einfließen konnte (S. 101) wird dem aufmerksamen Leser klar, dass auch dieses ebenso wenig echt ist wie der Sluder-Brief.

In seiner Aachener Dissertation ist Bernd Bastert 1993 kurz auf das angebliche Ego-Dokument Christophs von Bayern eingegangen (Der Münchner Hof und Fuetrers 'Buch der Abenteuer', S. 68-70). Er zitiert das Dokument nach der Wiedergabe in Pörnbacher/Hubensteiner: Bayerische Bibliothek 1 (1978), S. 618-625. Die Frage nach dem Verfasser des Texts sei noch nie gestellt worden. Die Episode vom "Privatkreuzzug" des oberbayerischen Herzogs hält er für "äußerst unglaubwürdig" (S. 69), da die Rahmenbedingungen solcher Pilgerreisen damals solche Konflikte vermeiden sollten. Auch die Episode über die Krankheit des Herzogs hält er für "frei erfunden" (S. 70). Die Stilisierung des Reiseberichts nach einer "aventiure-Fahrt" schreibt Bastert allerdings einem Zeitgenossen aus dem Umkreis des Herzogshofs zu. Auf die Idee, dass Trautmann der Erfinder des Pilgramsbuch sein könnte, ist er offenkundig nicht gekommen. Die kunsthistorischen Stellungnahmen zum Sluder-Brief waren ihm nicht bekannt.

Auch die dubiose sprachliche Gestalt des Texts sprach Bastert nicht an. Ohne ins Detail zu gehen, beobachtete Kunz (S. 105), dass gegenüber dem echten Christoph-Brief von 1493 (siehe oben), der sich entschieden schlechter verstehen lässt als das Pilgramsbuch und der Sluder-Brief, der Sluder-Brief eher einen altertümlenden als einen wirklich alten Eindruck mache.

Ohne hieb- und stichfesten Rückhalt hinsichtlich der Wörterbücher begibt sich ein Nicht-Sprachwissenschaftlicher hinsichtlich eines schreibsprachlich begründeten Fälschungsverdachts auf sehr dünnes Eis, auch wenn er sich mit Belegen in Google Books abzusichern versucht. Geringes Gewicht hat von daher mein Eindruck aufgrund der Lektüre vieler zeitgenössischer Texte, dass Satzbau und Vokabular eher nicht ins Ende des 15. Jahrhunderts gehören.

Ein Blick auf den echten Brief (3. Auflage, S. 448f.) zeigt, dass die dortigen Graphien (y regelmäßig für ie, i, zw statt zu, p statt b z.B. in pruder usw.) es ausschließen, dass der Trautmann'sche Text des Pilgerbuchs auf ein Autograph des Herzogs zurückgeht. Aber es könnte ja eine Abschrift sein.

Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass eine Formulierung "ganz köstlich von eitel cedernholzgebälk" (1. Auflage, S. 416) anachronistisch ist. Für "grabliegerschaft" (S. 415) finde ich überhaupt keinen Beleg bei Google oder im Grimmschen Wörterbuch. Vom "Leidenskreuz" (S. 413, 415) sprach man eher im 18./19. Jahrhundert, desgleichen von hoher Rührung (S. 415 "gingen vns vor hocher rührung die augen über"). Überhaupt befremdet die Emotionalität des Textes, die eher ins 19. Jahrhundert passt.

Glücklicherweise liefert der Aufsatz von Kunz wesentlich "härtere" Argumente, um die Fälschung zu belegen. Bereits erwähnt wurde eine Pollichius-Anekdote, die aus einer späteren Quelle in den Text Eingang fand.

S. 417 ist die Rede von einem Georg Kötzel aus Nürnberg, dessen Vater die Fälle der Passion Christi bis Golgatha ausgemessen habe. Und dieser Georg Ketzel erscheint - ganz zufällig - auch im Sluder-Brief (S. 406), wo man zusätzlich erfährt, Martin Ketzel habe sich zum zweiten Mal nach Jerusalem aufgemacht, um die Messung zu dokumentieren. Diese Überlieferung stammt aus der gedruckten Nürnberger Literatur und ist nicht vor dem 17. Jahrhundert zu belegen. Kunz (Anm. 4) verweist darauf, dass Christian Geyer sie 1905 endgültig wiederlegt habe: Zur Geschichte der Adam Krafftschen Stationen. In: Repertorium für Kunstwissenschaft 28 (1905), S. 351-364, 495-511. Die Beziehung des Stationenwegs zu den Ketzel ist unhistorisch, und daher kann weder der Sluder-Brief noch das Pilgramsbuch eine authentische Quelle sein.

Dass anders als beide Fälschungen angeben nicht Georg Ketzel, sondern Wolf Ketzel 1493 mit Kurfürst Friedrich und Herzog Christoph ins Heilige Land zog, hatte schon Joseph Heller 1821 richtiggestellt.
http://books.google.de/books?id=yb0-AAAAcAAJ&pg=PA117

Das sagt auch die freilich sehr unzuverlässige (siehe Geyer) Gedächtnistafel der Ketzel im GNM.
http://objektkatalog.gnm.de/objekt/Gm581

Die falsche Angabe zum Vornamen des Ketzel-Pilgers war auch eines der Fälschungsindizien von Kunz (S. 100).

Sluder-Brief und Pilgramsbuch sind von einerlei Machart und beide nicht echt, sondern aufgrund von Anachronismen, die sich aus der Verwertung von Werken des 17./18. Jahrhunderts ergeben, als (außerordentlich kundige) Fälschungen von Franz Trautmann zu erweisen. Es bleibt zu ermitteln, welche Quellen Trautmann aus dem Feld der Jerusalem-Pilgerschriften verwertet hat.

Die Ehre des Fälschungsnachweises gebührt Armin Kunz, auch wenn ich einige Details ergänzen konnte. Es ist zu hoffen, dass Wissenschaftler von der Verwertung dieser Quelle für die Zeit um 1493 künftig Abstand nehmen und sie als das werten, was sie ist, nämlich eine archaisierende Fiktion des 19. Jahrhunderts.

NACHTRAG

Aigns Ketzel-Buch S. 28-32 stellt zunächst klar, dass aufgrund älterer Quellen die Überlieferung von zwei Pilgerfahrten Martin Ketzels glaubwürdig sein dürfte. Die in der Tradition (und von Trautmann) angeführten verlorenen Unterlagen sind so als zuverlässiges Detail nicht abzusichern (S. 29).

S. 30 geht Aign irrtümlich davon aus, dass der Sluder-Brief erstmals 1880 publiziert wurde (richtig: 1853).

Aign stellt fest (S. 31): Es sei nicht richtig, dass die Kraft'schen Stationen 1493 schon vollendet waren. Es sei nicht richtig, dass Martin Ketzel damals in Nürnberg lebte. Und es sei nicht richtig, dass Georg ins Heilige Land pilgerte.

Martin Ketzel hatte entgegen der Aussage des Sluder-Briefs nicht nur einen einzigen Sohn Georg. Doch ist es natürlich denkbar, dass diese 1493 bereits verstorben waren.

Sebald Schreyers Brief müsste kurz zuvor nach München geschrieben worden sein. Dafür gibt es aber im Schreyer'schen Gedenkbuch B keinen Anhaltspunkt.

Vor dem naheliegenden Schluss, dass die unrichtigen Angaben durch Fälschung entstanden sind, scheute Aign erstaunlicherweise zurück. Die Spätromantik brachte offenbar erst der Rezensent Gerd Wunder seiner Arbeit in der ZWLG ins Spiel.

Zittlau referiert zunächst den Meinungsstand. Auch Berthold Daun hielt im Jahr 1900 den Brief für eine Erfindung, und dies scheint dann die kunsthistorische communis opinio geworden zu sein.

Zittlau datiert den Brief auf den 24. März 1493 (Quirinus von Tegernsee). Angesichts der ihm bekannten Ungereimtheiten, auf die Aign deutlich hingewiesen hatte, ist es schon recht dreist zu behaupten, die Einzelheiten des Briefs hätten sich bisher nicht schlüssig widerlegen lassen (S. 23). Dass abschließend auch noch die Gender-Karte gezogen wird - der Streit habe zur Herabwürdigung einer der ersten Kunsthistorikerinnen in Deutschland gedient, die es gewagt habe, einer Autorität zu widersprechen - erscheint befremdlich.

Da der Brief Schreyer nicht als Förderer der Kreuzweganlage zeigt, hat das Argument Zittlaus keine Relevanz: "Es wäre verwunderlich, wenn Trautmann damals in einem erfundenen Brief die richtigen Zuständigkeiten erahnt hätte" (S. 23).

Besonders fassungslos macht die Aussage, der Brief sei sprachlich unverdächtig, die sich auf mündliche Stellungnahmen von "Herrn Höppl" vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Dr. Reinhard Höppl) und den Bamberger Wissenschaftlern Rolf Bergmann und Claudine Moulin beruft!

Die angeführten Gruß- und Schlussformeln mögen ja zeitgenössisch sein. Bei Ausführungen zu "sint" zeigt Zittlau seine mangelnde Vertrautheit mit der Sprache der Zeit. Bei "sint er [...] das mass verloren" steht sint offensichtlich für sintemalen = weil, und in einem Brief Schreyers von 1503 ist "mein willig dinst sind" ganz korrekt, wenn dinst Plural ist. Zittlau versteht beide Male den Text nicht und will f statt s (also das Verb finden) lesen.

Angesichts solcher Inkompetenz kann man die Ehrenrettung des Sluder-Briefs als echte Quelle getrost zur Seite legen.

Folker Reichert, der vielleicht beste Kenner echter Jerusalem-Pilgerschriften, teilte per Mail mit, dass er meinen Ausführungen zustimmt.

Volker Honemann schrieb mir zur Sprache: "das sieht mir doch sehr nach einem ziemlich glatten Kunst-Frühneuhochdeutsch aus (Pilgramsbuch), wie es im 19. Jh. ja nicht selten produziert worden ist, siehe z. B. die Hexen-Romane von Wilhelm Meinhold und besonders seinen 'Sigismund Hager' - unbedingt lesen; ein tolles Stück!"

Helga Czerny: Der Tod der bayerischen Herzöge im Spätmittelalter ... (2005) schreibt in ihrer ausführlichen Darstellung zu Herzog Christoph (S. 210-227, hier S. 211) sehr naiv: "An der Echtheit des Tagebuchs ist m. E. nicht zu zweifeln. Es stimmt vor allem bei den Zeitangaben, wie Ankunft in Jerusalem und Abreise von dort mit dem Bericht Spalatins überein". Warum wohl? Spalatins Angaben konnten auch schon vor der Spalatin-Ausgabe 1851 in die Trautmann bekannte Sekundärliteratur eingehen. Müller hatte Spalatin gekannt und 1770 war Spalatins Text bereits gedruckt worden (S. 212 Anm. 161). Basterts Zweifeln schloss sie sich nicht an und zitiert S. 212 Anm. 160 den Sluder-Brief (ohne die Arbeit von Kunz zu kennen) und S. 215f. das Pilgramsbuch. Sollte in einem echten Text sich nicht der Unterschied zwischen Großprior und Großmeister korrekt widerspiegeln (S. 216)?

Sie schreibt nichts über den fiktionalen Charakter der Arbeit Trautmanns und verwertet unbelegte Angaben Trautmanns (S. 221 Weilheimer Stiftung nach Trautmann S. 492

http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=500 ). S. 213 Anm. 168 gibt sie sogar an, ein späterer Antwortbrief des Großmeisters, den Trautmann anführt, über die Grabmal-Zeichnung (Abbildung S. 807) sei nicht aufzufinden. Ich schließe daraus, dass Trautmann auch in den "dokumentarischen" Anhang eigene Erfindungen verwoben hat. Die Konsequenz muss sein, Trautmann als historische Quelle für Informationen zur Biographie Herzog Christophs strikt zu meiden.

#forschung

Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


http://www.histolog.de/oeffentliche-see-schlachten/

Wenzel Seibold meint:

"Beunruhigend finde ich von Anfang an den Ton, in welchem die Vorwürfe öffentlich gemacht wurden. Namen von Bekannten der Autoren wurden ebenso genannt, wie jene der vermuteten Lektoren beim Verlag. Zudem wurden belegbare Vorwürfe mit nicht belegbaren Mutmaßungen vermischt. Die Aufmerksamkeit, die der Verdacht erwecken würde, müsste eigentlich vorher klar gewesen sein. Das gewählte Medium der Veröffentlichung, der Facebookkommentar, eignet sich bestens dazu, Aufmerksamkeit zu generieren. Leider ist es auch ein perfektes Mittel der Selbstdarstellung und der Bloßstellung anderer. Diese Tendenz wurde durch viele weitere Kommentare anderer Nutzer, durch Tweets und Retweets verstärkt. Die glänzende Seite der Web 2.0-Medaille hat auch eine Rückseite: den öffentlichen Pranger.

Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion – unabhängig von der Prüfung der Vorwürfe – auch darüber geführt wird, wie Wissenschaftler, speziell Historiker, in Zukunft mit solchen Verdachtsfällen umgehen. [...]

Die Veröffentlichung der Vorwürfe sollte der letzte Schritt sein, wenn die Vorwürfe erstens gänzlich belegbar und zweitens andere Kontaktaufnahmen gescheitert sind."

Das ist genau die Position, die Einschüchterung an die Stelle des notwendigen freien Diskurses setzt. Sie liegt auf einer Linie mit unzähligen Versuchen, der Plagiatsdebatte im Internet einen Maulkorb zu verpassen und kommt von einer Person, die es als freiberuflicher Historiker gewohnt ist, mit Auftraggebern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten nach dem Motto "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".

Der Auslöser des Mediensturms, Arne Janning, hat dort kommentiert und sich selbst betroffen gezeigt über die Dynamik der Angelegenheit.

Abgesehen von der viel zu vollmundigen Behauptung, die Janning ja auch zurückgezogen hat, und der DFG-Insinuation kann ich nicht finden, dass er einen Fehler gemacht hat. Es geht um ein mutmaßlich vielgekauftes wissenschaftliches Sachbuch von renommierten Autoren im führenden Verlagsprogramm für diesen Bereich. Obwohl Janning nicht alle seine Funde offengelegt hat, sondern nur 5 reicht das um mit dem Beck-Lektor zu sagen: Janning hat einen Punkt erwischt:

http://archiv.twoday.net/stories/773178008/

Hinzu kommt ein Bilderklau aus der Wikipedia, der von Erbloggtes aufgedeckt wurde.

Nun wird die Sachlage von verschiedener Seite geprüft. So what?

Wenn man eine möglichst breite Diskussion über den Umgang mit der Wikipedia im Wissenschaftsbereich möchte, ist eine solche Causa und das rasche Aufspringen der Mainstream-Medien doch ein Glücksfall. Ich habe hier viele Beiträge zum Zitieren der Wikipedia geschrieben - ohne dass dies größer beachtet wurde.

Plagiate und unsauberes wissenschaftliches Arbeiten müssen immer wieder breit diskutiert werden. Nicht am grünen Tisch, sondern anhand von konkreten Fällen. Der potentielle Karriereknick für die Übeltäter ist da ein Kollateralschaden, der im digitalen Zeitalter kaum zu vermeiden ist.


creative commons licensed ( BY ) flickr photo shared by blumenbiene

"Fehdebuch der Reichsstadt Nürnberg 1381 - 1513. Chronologische Aufzählung der gegen die Stadt Nürnberg Fehde führenden Ritter und Adeligen von Eppelein von Gailingen bis Götz von Berlichingen, meist mit ihren Wappen"

GNM Hs. 22547

http://dlib.gnm.de/item/Hs22547/html


Das Karlsruher Fragment aus der Hofbibliothek Donaueschingen ist online:

http://digital.blb-karlsruhe.de/id/1636193

https://de.wikipedia.org/wiki/Merigarto


http://heise.de/-2176495


https://netzpolitik.org/2014/raus-aus-dem-gruselkabinett-vorschlag-fuer-neue-wissenschaftsschranke-im-urheberrecht/

"Ein gutes Jahre lang hat sich Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingehend mit der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht beschäftigt. Das 340 Seiten starke Ergebnis liegt nun vor und ist erfreulicherweise auch im Volltext zugänglich (PDF)."

http://durantaye.rewi.hu/doc/Wissenschaftsschranke.pdf

http://app-in-die-geschichte.de/document/79243

Ein Download des Bilds aus dem Landeshauptarchiv Koblenz ist nicht möglich.

Ein Teilen dieses Bilds ist mit den Buttons unten nicht möglich.

Eine gemeinfreie 2-D-Reproduktion unter CC-BY-NC-SA zu stellen ist eindeutig COPYFRAUD.

http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud (322 Treffer)

Was soll der Schrott?

Es geht schlicht und einfach nicht an, Archiven die Wahl der CC-Lizenz für Inhalte freizustellen, die gemeinfrei sind oder an denen das Archiv die Rechte nicht besitzt. Besitzt das Archiv entsprechende Rechte ist dies aus Transparenzgründen zwingend mit Nachweis bei jedem einzelnen CC-Bild zu dokumentieren.

NC ist übrigens für die Wikipedia untauglich.

CC-BY-SA bieten die Stadtarchive Koblenz und Linz am Rhein an.

Update: http://app-in-die-geschichte.de/document/79641 ist ein Bild von Wikimedia Commons, dort richtig unter Public Domain, in der App unter CC-BY-SA.

Auch das Stadtarchiv Koblenz hat übrigens NC-Bilder, wenn diese nicht auf Commons verfügbar sind:

http://app-in-die-geschichte.de/document/79662
oder aus dem Quelltext:
http://app-in-die-geschichte.de/uploads/documents/9a4148168890ba99d4707b685d598dc8526294f1.jpeg


http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/04/24/mobiles-geschichtslernen-app-in-die-geschichte-online/

Update: http://archiv.twoday.net/stories/790549552/

http://www.vox.com/2014/4/24/5647106/a-reporter-published-a-fake-study-to-expose-how-terrible-some

http://www.ottawacitizen.com/technology/Blinded+scientific+gobbledygook/9757736/story.html

Nach Bohannon hat nun auch ein Reporter von Ottawa Citizen sich "Predatory Journals" vorgeknöpft. Acht publizierten seinen Unsinns-Artikel.

#beall


Tim Gowers, Initiator des Elsevier-Boykotts, hat eine sehr interessante Analyse vorgelegt:

http://gowers.wordpress.com/2014/04/24/elsevier-journals-some-facts/

Deutlich wird, welche enormen Preise Universitäten für den Big Deal zahlen und wie sehr Elsevier bemüht ist, die Vereinbarungen geheimzuhalten.

Nebenbei weist er auf

http://tqft.net/mlp/wiki/The_Mathematics_Literature_Project

hin, einer Zusammenstellung aktueller kostenfrei zugänglicher mathematischer Fachaufsätze.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier

Update:
http://access.okfn.org/2014/04/24/the-cost-of-academic-publishing/

http://www.zeit.de/digital/internet/2014-04/ukraine-krim-google-maps-grenze

http://www.pc-magazin.de/ratgeber/vpn-gesichert-anonym-download-raubkopierer-tricks-2111784.html

Wer unerkannt im Internet unterwegs sein will – und dies gilt beileibe nicht nur für Mitglieder der Warez-Szene – geht über eine VPN-Verbindung online. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um eine Software, die über eine als Tunnel bezeichnete, verschlüsselte Verbindung den Kontakt zu einem Server des VPN-Anbieters herstellt, sodass der eigene Rechner Teil dieses Netzwerks wird und fortan über dessen IP-Adresse erreichbar ist.

[...]

Ein weiterer Vorteil: Sind Sie über einen US-amerikanischen VPN-Server unterwegs, können Sie ganz locker die Geo-IP-Sperren umgehen, die unter anderem verhindern, dass deutsche Surfer US-Angebote wie YouTube.com, MTV.com und Netflix nutzen können.


Vorgestellt werden vier Dienste, die monatlich zwischen ca. 7 und 9 Euro kosten.

Für meine Zwecke (US-Proxy für Google Books/HathiTrust) reicht im Augenblick das kostenlose ZenMate. Man muss es häufig mehrmals einschalten und sollte darauf achten, es in der Trefferliste (nicht in einer Buchansicht) zu aktivieren. Downloads funktionieren, das habe ich aber nur in einem Fall getestet.

Siehe auch
https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Nutzung_eines_US-Proxys
http://archiv.twoday.net/stories/650488985/

Vorhin konnte ich Horstkottes Text in den VDI-Nachrichten noch ganz lesen, jetzt muss ich hoffen, dass mein Gedächtnis mich nicht trügt ...

http://www.vdi-nachrichten.com/Management-Karriere/Aus-Jurist-spielend-leicht-Dr-Ing

Ein Jurist (Horstkotte nennt keinen Namen) flog bei einem Plagiatsversuch auf (in Hannover, wenn ich mich recht entsinne Hamburg) und wandte sich unter Offenlegung des Sachverhalts an die Uni Wuppertal, wo er für seine Dissertation einen Dr. Ing. erhielt. Dann aber stellt man fest, dass die Arbeit nach wie vor die Plagiate enthielt. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung erhielt der Plagiator nun die Chance, die Arbeit nachzubessern.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/861653464/

Nach wie vor lesenswert der Aufsatz von Henke 1993:

http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1993_1_3_henke.pdf

Siehe dazu auch Schockenhoff:

http://forge.fh-potsdam.de/~ABD/scho/schock.htm

unnuetzepapiere

Google Scholar-Screenshot.

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2014/04/23/elsevier-doesnt-publish-junk-science-does-it/

Elsevier-Sündenregister (lokal)
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier


Mehr dazu:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31844

Update: http://archiv.twoday.net/stories/948994908/

Ein Plagiatskompass der TH Mittelhessen (2013):

http://www.thm.de/pa/images/stories/Download/Plagiatskompass.pdf

Ein Artikel von Volker Rieble zur Plagiatsverjährung (2014):

http://www.ordnungderwissenschaft.de/2014-1/03_rieble_plagiatsverjaehrung.htm

Open-Access-Feind Rieble fungiert als Mitherausgeber dieser wenig bekannten, da brandneuen juristischen Open-Access-Zeitschrift.

http://www.ordnungderwissenschaft.de/

Zum Welttag des Buchs erinnern wir an Rousseau:

http://books.google.de/books?id=V0hNAAAAcAAJ&pg=PA53


http://www.cmshs-bloggt.de/gewerblicher-rechtsschutz/einfacher-und-moderner-das-neue-designgesetz/

Das ehemalige Geschmacksmustergesetz heißt jetzt Designschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/BJNR039010004.html

Geschützt (da auch in Archivalia serifenlos):

NOR
DER
NEY

http://www.cmshs-bloggt.de/gewerblicher-rechtsschutz/designschutz-fuer-die-gestaltung-von-schriftzuegen/

BUNDESP
ATENTG
ERICHT
SPINNT

"Heute, am 23. April, ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts, 1995 eingerichtet von der UNESCO. Der niederländische Politikwissenschaftler und Autor Joost Smiers nimmt den Tag zum Anlass, über die Marktverhältnisse der Inhaltewirtschaft und Gründe für eine Abschaffung des Urheberrechts nachzudenken."

http://irights.info/nur-keine-angst-unsere-kultur-braucht-kein-urheberrecht

http://commonsblog.wordpress.com/2014/04/23/wikipedia-ist-eine-unzulassige-quelle/

Irgendwelche unfähigen Oberlehrer sind noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.

Materialien:

http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitieren

Ja ich weiß, dass es DIE Lex heißt, aber Krawall und peinliche Fehler ziehen unweigerlich Leser via Jurablogs an, die sich dann hier in den Kommentaren empören dürfen.

http://www.moenikes.de/ITC/2014/04/23/leider-peinlich-referentenentwurf-des-bmjv-gegen-pornographie-und-cybermobbing/

Heiko Maas Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat mit seiner “Lex Edathy” einen Referentenentwurf zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung geschickt, der mindestens daran zweifeln lässt, ob man in seinem Ressort die wesentlichen Grundprinzipien des Presserechts verstanden hat

Lex Barker, fotografiert von Karen Kondazian https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

http://www.spiegel.de/kultur/literatur/plagiatsvorwurf-per-facebook-c-h-beck-prueft-buch-von-bader-karsten-a-965808.html

Unsere eigene Berichterstattung zum Plagiatvorwurf gegen "Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak" aus der Feder der Historiker Arne Karsten und Olaf Rader hat sich bislang auf das Zusammenstellen einschlägiger Links beschränkt.

http://archiv.twoday.net/stories/756022225/

Sicher ist, dass bei der Bebilderung sehr gern Anregungen der Wikipedia aufgenommen wurden. Sicher ist auch, dass der von

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/

dokumentierte Fall einer Bildübernahme von Templar52 eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die einzige Bedingung für die kostenlose Übernahme, die Urhebernennung, nicht erfüllt wurde.

Im Buch heißt es beispielsweise: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum längere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Ruderer - höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kürzere Schiffe." Und im Wikipedia-Eintrag zum Thema Rumpfgeschwindigkeit steht: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum größere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Motorleistung - in Verdrängerfahrt höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kleinere Schiffe."

Eine solche wörtliche Übernahme würde man in einer Studierenden-Hausarbeit nicht durchgehen lassen. Man kann urheberrechtlich die Ansicht vertreten (wie ich), dass der Satz keine Schöpfungshöhe hat. Verletzt wird aber ein Grundsatz guter wissenschaftlicher Praxis: Dass man wörtliche Übernahmen im Fließtext mit Anführungszeichen kennzeichnen muss (oder sie in anderer Weise signalisieren).

In dem historischen Werk seien ausschließlich technische Details aus dem Online-Lexikon übernommen worden, sagt Rader.

Übernommen wurde aber in dem Beispiel nicht ein frei benutzbares technisches Detail, sondern eine konkrete Formulierung, die man auch bei der Übernahme aus dem Brockhaus hätte kennzeichnen müssen.

Juristisch hat Jannings schlechte Karten, was seine Tatsachenbehauptung "Dieses Buch ist vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert" angeht. Eigene Stichproben haben gezeigt, dass diese Aussage zu weitgehend ist. Sie stellt als solche eine üble Nachrede dar.

Auch der Vorwurf zur DFG-Finanzierung scheint schlecht abgesichert zu sein.

Die wenigen bisher von Janning exemplarisch angeführten Beispiele legen zwar eindeutig ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) nahe, man müsste aber die Arbeit als Ganzes untersuchen, um das Ausmaß zu ermitteln. Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis ist jede einzelne Plagiatstelle eine zuviel.

Update:
Foto: Templar52

Die KB Den Haag hat sich mit einem Autorenverband geeinigt, dass Bücher von 1872 bis 1940 auf Delpher digital für alle zugänglich eingestellt werden dürfen. Erste Bücher sind schon sichtbar.

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10302-kb-en-auteursrechtenorganisaties-slaan-handen-ineen-boeken-1872-1940-komen-vrij-beschikbaar-via-delpher.html

http://www.kb.nl/nieuws/nieuws-2014/kb-en-auteursrechtenorganisaties-slaan-handen-ineen

http://boeken.delpher.nl/

http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/04/archivpflege-heft-80-01-2014-fuer-webseite.pdf

"Blogs sind Medien grundsätzlich gleich. Das hat ein Berufungsgericht in Florida anlässlich eines Prozesses gegen einen Blogger festgestellt. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Gesetz anwendbar ist, dass nur Medien schützt bei Klagen wegen übler Nachrede. In der Urteilsbegründung heißt es: "Es ist kaum zu leugnen, dass das Aufkommen des Internets als ein Medium und das Entstehen von Blogs als ein Mittel der freien Verbreitung von Nachrichten und öffentlicher Meinung einen Wandel darstellt.""

http://www.pressetext.com/news/20140422015

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2014/04/the-anatomy-of-a-dragon.html


http://histgymbib.hypotheses.org/

http://blog.selket.de/aegyptomanie/zeitreise-jeder-5-wuerde-gerne-mit-kleopatra-ein-schaumbad-nehmen

Er schrieb der konservativen Rheinland-Prawda (RP):

http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/slider/fakultaet-aktuell/offener-brief/

Und dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrats, Marquardt:

http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/fileadmin/content/Dekanat/Marquardt_15.04.2014.pdf

Gibts noch mehr?


http://www.degruyter.com/view/j/miog

Aktueller Jahrgang kostet 86 Euro, ein einzelner Artikel 30 Euro.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/

https://www.facebook.com/arne.janning/posts/464584697020127
[http://archive.today/SKV5v]
Hinweis: Buchhändler P. aus R. auf T.

Update:

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/757512781/

http://www.ksta.de/digital/-plagiatsvorwurf-historiker-schreiben-bei-wikipedia-ab,15938568,26920978.html

http://www.berliner-zeitung.de/digital/-plagiatsvorwurf-historiker-schreiben-bei-wikipedia-ab,10808718,26920978.html

http://www.hellojed.de/wp/2014/04/seeschlachtplag-erster-durchgang/

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier

http://www.spreeblick.com/2014/04/23/grose-seeschlachten-von-wikipedia-bis-c-h-beck/

http://archiv.twoday.net/stories/773178008/

"Riga (lettisch: Rīga), Hauptstadt der Republik Lettland und größte Metropole des Baltikums, ist seit Januar 2014 Kulturhauptstadt Europas. Das Digitale Forum Mittel- und Osteuropa e.V. (DiFMOE) nimmt dies zum Anlass, die kulturhistorisch reichhaltige, multiethnische sowie mehrsprachige Vergangenheit der Stadt der Öffentlichkeit zu präsentieren. Mehr als 200.000 Seiten digitalisierten Kulturguts aus und über Riga stehen allen interessierten Besuchern als freie Lektüre zur Verfügung."

http://www.riga-digitalis.eu/

http://www.badw.de/digital/philhistpub/sitzungsberichte/index.html

Ebenso die Abhandlungen aus dem gleichen Zeitraum.
[ siehe http://archiv.twoday.net/stories/1022479289/ ]

Wie man das von einer Bayern-Uni bei einem CSU-Politiker erwartet.

http://www.uni-regensburg.de/pressearchiv/pressemitteilung/380767.html

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/plagiat-sverdacht-gerd-mueller-uni-regensburg-stellt-verfahren-ein-a-965627.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gerd-Mueller-nach-Plagiatsvorwurf-Ich-wusste-immer-dass-da-nichts-dran-ist-id29589541.html

Auf

http://archiv.twoday.net/stories/752349760/

wird rückverwiesen!

http://www.gulli.com/news/23719-suedafrikanisches-gericht-faellt-hartes-praezedenzurteil-gegen-filesharer-2014-04-18

"In Südafrika wurde zum ersten Mal ein Internetnutzer wegen der illegalen Verbreitung eines Kinofilms verurteilt. Da ein 29-jähriger IT-Experte ein urheberrechtlich geschütztes Werk über The Pirate Bay zur Verfügung stellte, muss er nun fünf Jahre hinter Gitter."

In Deutschland gibt es soweit bekannt nur eine einzige strafrechtliche Verurteilung wegen File-Sharing. Das südafrikanische Urteil ist völlig überzogen. Bedenkt man, dass der Unrechtsgehalt von Guttenbergs Plagiat erheblich größer war, müsste Guttenberg (der mit einer Einstellung gegen Geldbuße gut wegkam) ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe antreten.

Zusammenfassend dazu:

http://blog.bibliophagist.com/?p=410

Website zur These:

http://shakespearesbeehive.com/barets-alvearie/


http://causaschavan.wordpress.com/2014/04/19/das-grose-abc-des-urteils-im-schavan-prozess-von-arglist-bis-zitierfehler/

Siehe auch
http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/vom-kabinett-zum-vatikan-annette-schavan-sollte-nicht-botschafterin-werden/9785332.html

"Highlights include one of our most spectacular medieval manuscripts, the Emerson-White Hours, a 17th century manuscript on magic tricks, a sonata by Handel, and a 19th century book of paper dolls."

http://blogs.law.harvard.edu/houghton/2014/04/21/new-digitization-january-march-2014/


http://archiv.twoday.net/stories/603123996/

Ist gerade in der ZDF-mediathek zu sehen. Paragraph 72 71 UrhG spielt eine wichtige Rolle.

Oster-Medien:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/easter

Weitere Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


43 Fotos wurden analysiert:

http://www.opus-bayern.de/uni-passau/volltexte/2014/2723/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=25306

Erstbeleg: Flavius Philostratus, De Vitis Sophistarum, Straßburg 1516


"Dem NSU-Trio wird der Mord an zehn Menschen zur Last gelegt. Zudem wird es mit einer Reihe von Raubüberfällen im Chemnitzer Raum in Verbindung gebracht. Akten zu einem möglichen Fall sind schon vor Jahren geschreddert worden. Die Staatsanwaltschaft Görlitz stellte jetzt die Ermittlungen dazu ein. Ein strafbares Verhalten sei nicht feststellbar."

http://www.mdr.de/sachsen/nsu-einstellung100_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html

Pascham laetam!

http://www.hr-lavater.ch/2014/04/19/wer-zwei-hasen-jagt-faengt-keinen-einzigen/


http://handwerklichefehler.mooo.com/

http://www.regensburg-digital.de/das-dr-gerd-mueller-wiki/15042014/

Eva Veit kommentiert im Kreisboten: "Selbst wenn sich die Plagiatsvorwürfe gegen Müller als haltlos erweisen, ist doch eine derart schlampige Arbeitsweise ein Schlag ins Gesicht von jedem, der jemals eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt, sich durch die Archive und Bibliotheken gearbeitet hat und bemüht war, ordentlich und sauber zu arbeiten."
http://www.kreisbote.de/lokales/sonthofen/plagiatsvorwurf-jetzt-jagt-netz-3491036.html

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/728846340/

Bildquelle: Gerd Müller. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

Durch Zufall entdeckt.

http://www.vierprinzen.com/2014/04/tv-schwerin-berichtet-uber-gut-boldebuck.html

Es bleibt dabei:

Rechtlich relevante Unterlagen, Erbnachweise und Testamente bleiben unter Verschluss.

1991 erschlichene Vorkaufsrechte werden "respektiert". Gentlemenagreement aus alten Zeiten dürfen weder untersucht, noch aufgehoben werden.

Geschäft ist Geschäft, pacta sunt servanda, auch wenn nichts stimmt, auch nach Ansicht der Fachbehörde.

https://www.youtube.com/watch?v=pADMr_TixHY

Zum TV Bericht sei noch angemerkt: Plauderton passt zur schlampigen Recherche.

Der dem TV Sender bekannte Kern wird ausgeblendet. Es geht nicht um die Frage wer Wolrad beerbt hat (auch noch der falsche Name Wolfrat wird eingespielt), sondern um die Frage wer was vom letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe ererbte und wieso drei Miterben wegen Unwürdigkeit auszuschliessen waren.

Qualitätsjournalismus sieht anders aus. Oder ist diese dummdreiste Berichterstattung Absicht ?

 

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