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Ich stimme dieser Aussage von RA Stadler aus eigener Erfahrung zu:

http://www.internet-law.de/2014/04/die-meinungsfreiheit-in-der-politischen-auseinandersetzung.html

Wie unter

http://archiv.twoday.net/stories/714907881/

ausgeführt, stimmt der Hochlader eines Bilds auf Flickr der Darstellung seines Bilds auf anderen Websites zu, wenn die Sharing-Optionen von Flickr genutzt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass diese nicht deaktiviert sind.

Nach meiner Rechtsauffassung steht diese Lizenz neben der gewählten CC-Lizenz zur Verfügung. Es dürfen also auch NC-lizenzierte Bilder für kommerzielle Zwecke geteilt werden.

Dies ist der Fall bei

#239 Notebookcenter Foto: adesigna


Hier stellt sich wieder das Problem mit dem title tag im Code: Auf einem iPAD oder anderen iOS-Geräten ist die Attribution nicht sichtbar. Siehe etwa

http://archiv.twoday.net/stories/581437101/#581437390

Daher kann das CC-Bookmarklet für Flickr empfohlen werden, das inzwischen lizenzkonform ist.

http://archiv.twoday.net/stories/728556196/


creative commons licensed ( BY-NC-SA ) flickr photo shared by adesigna

Wer ein NC-Bild kommerziell mittels der Flickr-Sharing-Option nutzen will, kann dieses Bookmarklet selbstverständlich nicht nutzen. Es ist in diesem Fall zu empfehlen, den Flickr-Code manuell durch die Urheberangabe (hier: adesigna) zu ergänzen (siehe oben).

http://www.internet-law.de/2014/04/bgh-entscheidung-zum-e-learning-im-volltext.html

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2076/12

"Werden von einem Sprachwerk höchstens 12% der Seiten des gesamten Werkes und nicht mehr als 100 Seiten zur Veranschaulichung im Unterricht an einer Hochschule öffentlich zugänglich gemacht, handelt es sich dabei um im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG „kleine“ Teile eines Werkes".

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=kr%C3%B6ner+hagen


creative commons licensed ( BY-NC-SA ) flickr photo shared by adesigna

http://filstoria.hypotheses.org/11275

Grazie!

Wer gegen ein religiöses Tanz-Tabu verstößt, muss sich darauf einrichten, bis ans Ende seines Lebens ohne Unterlass weiterzutanzen.

https://de.wikisource.org/wiki/Die_Mordgrube_zu_Freiberg#Das_bekannteste_Tanz-Exemplum:_Die_T.C3.A4nzer_zu_K.C3.B6lbigk


http://www.schwaebische.de/region/allgaeu/isny/stadtnachrichten-isny_artikel,-Im-Stadtarchiv-brennt-das-Platzproblem-_arid,5629136.html

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52688

"Offene Behördendaten erlauben es innovativen Unternehmen, neue Informationsdienstleistungen zu entwickeln. Sie liefern der wissenschaftlichen Forschung Grundlagen und erlauben Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Medien dank OGD einen transparenteren Einblick in die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung."

Ernst Philip Goldschmidt hatte einmal eine Inkunabel mit den Initialen O D S M E als Besitzerkennzeichen im Angebot. Ein Kaufvermerk einer geistlichen Institution im gleichen Band ist mit einer Jahreszahl versehen. Welcher?

Es dürfen nur frei zugängliche Online-Ressourcen genützt werden. Gewonnen hat, wer zwei fundamental unterschiedliche Suchwege angeben kann, mit denen man zum richtigen Ergebnis gelangt.

Der Musik-OPAC des SWB enthält (neben anderem Material z.B. Heidelberger Vorträgen oder Tübinger Vorlesungen) zahlreiche Tondateien des Deutschen Volksliedarchivs.

http://swb.bsz-bw.de/DB=2.251/SET=1/TTL=1/START_WELCOME

Die Metadaten sind recht ungenügend. Man wüsste gern präzise über Erzähler/Sänger und den Kontext der Aufnahme bereit.

Eine Aufnahme aus dem Jahr 1973 in Mecseknadasd (Südungarn) enthält eine veritable Anti-Sage, eine Erzählung, wie sich ein Leuchten im Wald (zunächst wurde ein Feuer mit Gold und Teufeln, die drumherum tanzen, vermutet) als von morschem Holz ausgehend herausstellt.

http://swb.bsz-bw.de/DB=2.251/PPNSET?PPN=315991267&INDEXSET=1

Den Begriff hat Peter Assion geprägt, siehe

http://books.google.de/books?id=DCbaAAAAMAAJ&pg=PA15

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6171/ Anm. 37

http://books.google.de/books?id=wh228bd8KNQC&pg=PA653

#erzählforschung

US-Autoren ziehen gegen Google Books in die Berufungsschlacht

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Autoren-ziehen-gegen-Google-Books-in-die-Berufungsschlacht-2173117.html

https://www.youtube.com/user/britishpathe

"Bilder von der Titanic, die Tragödie der Hindenburg, Interviews mit Marylin Monroe und Originalaufnahmen aus den beiden Weltkriegen: Das gibt es ab heute auch auf YouTube. Gemeinsam mit dem deutschen Multi-Channel-Netzwerk Mediakraft stellt das British Pathé Archiv seine gesamte Sammlung historischer Aufnahmen auf die Plattform: Insgesamt handelt es sich dabei um rund 80.000 Videos mit 3.500 Stunden Gesamtlaufzeit.

Das Pathé Archiv wurde ursprünglich als Pathé News vom französischen Filmpionier Charles Pathé gegründet und produzierte ab 1910 Wochenschauen für die Kinos, kurze Nachrichtenüberblicke aus dem Weltgeschehen. 1933 erwarb eine britische Filmgesellschaft die Rechte, später gehörte das Archiv unter anderem zu Warner und EMI. Seit 2009 ist British Pathé wieder eigenständig und vertreibt seine Archivaufnahmen über die eigene Website und an exklusive Partner wie den britischen Guardian.

Jetzt sollen diese Aufnahmen einem größeren Publikum vorgestellt werden. "
http://blog.zeit.de/netzfilmblog/2014/04/15/british-pathe-archiv-youtube-mediakraft/

http://www.slate.fr/culture/86121/archives-youtube-british-pathe


Der kurze Beitrag stellt einige aus dem 15. Jahrhundert stammende deutschsprachige Handschriften vor.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/7025

Weitere kleine Fallstudien zu den Bibliothek spätmittelalterlicher Frauenkonvente von mir:

Benediktinerinnen St. Nikolaus in Augsburg
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4890

Franziskanerterziarinnen in Oggelsbeuren
http://archiv.twoday.net/stories/97068964/

Franziskanerterziarinnen in Besselich bei Koblenz
http://archiv.twoday.net/stories/351209635/

In Vorbereitung befindet sich eine Zusammenstellung zur Klause Kamp gegenüber von Boppard.

In Fabians "Handbuch der historischen Buchbestände" heißt es zur "Fürstlich Ysenburg- und Büdingenschen Bibliothek" (1.1):

Als die Grafschaft 1601 unter Wolfgang Ernst I. (1560-1633) wieder in einer Hand vereinigt wurde, dürfte somit im Büdinger Schloß bereits eine ansehnliche Bibliothek vorhanden gewesen sein. Auch Graf Wolfgang Ernst, den sein Studium an der Straßburger Akademie zur Entscheidung für den Kalvinismus geführt hatte, war ein Freund des Buches. Dies zeigen nicht nur Bücherkäufe, vornehmlich auf den Frankfurter Messen, oder Autorenwidmungen, er rüstete auch die von ihm 1601 neu fundierte Büdinger Lateinschule mit einer stattlichen Bibliothek aus. Sie bildete über Jahrhunderte den Kern der Gymnasialbibliothek, bis sie 1958 aus Unverstand aufgelöst und verschleudert wurde.

Auf der Homepage des heutigen Wolfgang-Ernst-Gymnasiums in Büdingen ist nachzulesen, wie das Auflösen und Verschleudern der Gymnasialbibliothek vor sich ging:
http://wolfgang-ernst-gymnasium.de/index.php?page=btgeschichte

(Man verkauft in Büdingen wohl heute noch gern das schriftliche Kulturgut? Siehe hier in Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/2928763/ )

Einfach nur widerlich und ein Schlag ins Gesicht von Web 2.0:

"Natürlich ist eine Gruppe mit knapp 300 Mitgliedern (wow!) sicher kein geheimer Ort mehr und dient in vielen Fällen der Information.
Gleichzeitig soll diese Gruppe aber auch ein Ort der Diskussion sein, die vielleicht nicht immer schon bereit für die große Öffentlichkeit ist.
Daher bitte ich die Gruppenmitglieder, den Status der geschlossenen Gruppe zu respektieren und das direkte Zitieren und das Nennen von Personen von Posts in dieser Gruppe zu unterlassen. Stimmungsbilder und Anregungen aus der Gruppe können natürlich auch auf Blogs, etc. verwendet werden." (Angela Stillwell in der geschlossenen Gruppe Archivfragen auf Facebook).

Natürlich hätte ich das auch nicht zitieren dürfen.

Thoughts on the “Directory of Institutions in the United State and Canada with Pre-1600 Manuscript Holdings”

http://archivalia.tumblr.com/post/82918574722/thoughts-on-the-directory-of-institutions-in-the

Die 62 Digitalisate sind wieder online:

http://collections.europeanalocal.de/muradora/browse.action?parentId=collection%3Awlz&type=1&sort=dc2.date

"Following on from the phenomenal success of our YouTube channel, the [Wellcome] Library now has a new outlet on SoundCloud, an audio distribution platform that allows users to listen, share, and download audio recordings."
http://blog.wellcomelibrary.org/2014/04/tarantella-listen-to-the-dance-of-the-spiders-bite/

https://soundcloud.com/wellcomelibrary

Cod. germ. 6 der SUB Hamburg ist ja seit 2013 online:

http://archiv.twoday.net/stories/498219070/
http://www.handschriftencensus.de/4853

Die von Christoph Heinrich Friedrich Walther 1880 in seinem Beitrag "Zwei strassburgische Handschriften der Hamburger Stadtbibliothek" (Schulprogramm) vorgelegte Beschreibung ist nach wie vor von Bedeutung, obwohl es viel Sekundärliteratur zu dem Codex gibt, der unter anderem Wolframs Parzival überliefert. Die SUB Hamburg hat das Schulprogramm freundlicherweise ins Netz gestellt:

https://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/digitalisierte-bestaende/trefferliste/seitenansicht.html?tx_dlf%5Bid%5D=8762&tx_dlf%5Bpointer%5D=0&tx_dlf%5Bpage%5D=1&cHash=d48f7c7acbf1349f370d373cab60f2ec (ein Permalink folgt sicher noch)

[ http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN63542648X_0004_2 ]

Zusammenfassung des Beitrags durch Crecelius in der Alemannia:

https://archive.org/stream/alemannia22bgoog#page/n261/mode/2up

Walther edierte S. 9f. den Sultansbrief von "Salmanser" (bei Bettina Wagner, Sultansbriefe ²VL 11, Sp. 1467 unter II.4 ohne Erwähnung des Gerüchts, dass der Antichrist in Babylon geboren worden sei, gegen das sich der Sultan verwehrt).

Zu diesem und weiteren Sultansbriefen siehe nun auch Barbara Hammes, Ritterlicher Fürst und Ritterschaft (2011), S. 84-89.

Die zweite von Walther besprochene Handschrift germ. 8 (ebenfalls saec. XV mit Datierung 1437, in der Pforzheimer Schule entstanden, siehe auch Füglister) ist leider verschollen. Für den Historiker sind daher die Regesten zu den 11 Straßburger Urkunden von besonderem Belang.

Zum Versagen der DNB bei Links zu Hochschulschriften schrieb ich 2012 hier einen Beitrag:

http://archiv.twoday.net/stories/129657604/

Beim letzten Link

http://d-nb.info/963817833

leitet die DNB nach wie vor nicht mehr auf eine existierende Würzburger Seite weiter. Dummdreist, sie kann sich es sich offenbar leisten, jegliche Vernunft mit Füßen zu treten.

Unter den meistgelesenen Beiträgen steht mit derzeit gut 92.000 Aufrufen der völlig veraltete Beitrag von 2003 "Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW" an der Spitze:

http://archiv.twoday.net/stories/113113/

Dagegen sollte der 2011 publizierte Beitrag "Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland" noch annäherungsweise aktuell sein (gut 50.000 Abrufe, Platz 4)

http://archiv.twoday.net/stories/34629282/

Auf Platz 7 steht die "Linkliste lateinische Texte im Internet" (2003), die nach wie vor ansatzweise nützlich erscheint:

http://archiv.twoday.net/stories/70047/

"Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft " (2004) wird von mir laufend aktualisiert (Platz 12):

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

Nicht aktualisiert wird "Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen" (2003) auf Platz 16:

http://archiv.twoday.net/stories/17688/
(weitere Listen von damals zur Schweiz und zu Österreich sind dort verlinkt)

"Finding E-Books" (2005) auf Platz 18 bietet auch in den Kommentaren noch wertvolle Tipps:

http://archiv.twoday.net/stories/837865/

Ungeachtet der Tatsache, dass die "Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH " (2003) inzwischen wertlos ist, steht der Beitrag auf Platz 23.

http://archiv.twoday.net/stories/24182/

***

Nicht in die Mostread-Liste geschafft haben es einige Beiträge, die nach wie vor gute Dienste leisten können.

"Large Digital Libraries of Pre-1800 Printed Books in Western Languages" (2009) habe ich zuletzt im Februar 2014 ergänzt:

http://archiv.twoday.net/stories/6107864/

Zu digitalen Bibliotheken in Japan ("Digital Libraries in Japan with content in western languages") stellte ich 2009 Links zusammen, die ich seither nicht überprüft habe:

http://archiv.twoday.net/stories/4575784/

2013 gelangte ins Netz "Lists of digitized manuscript catalogs and multi-library medieval manuscript databases", eine wohl nach wie vor aktuelle Zusammenstellung zur Handschriftenforschung:

http://archiv.twoday.net/stories/453138863/

Zum gleichen Themenbereich gehört eine (gepflegte) Liste mit Initia-Verzeichnissen - "Union First Line Index of Manuscript Poetry 13th-19th Century (bulk 1500-1800), 2010:

http://archiv.twoday.net/stories/6420201/

Im Rahmen des Adventskalenders 2010 entstand "Islamische Handschriften online", sporadisch durch Kommentare ergänzt:

http://archiv.twoday.net/stories/11445658/

Zum gleichen Adventskalender gehört auch eine Liste von Exlibris-Datenbanken, ebenfalls mit Nachträgen:

http://archiv.twoday.net/stories/11445459/

Von Ende 2013 stammt: "Digital collections of German libraries with medieval and early modern manuscripts", eine Übersicht von Handschriftendigitalisierungsprojekten in Deutschland:

http://archiv.twoday.net/stories/589172434/

Zu ergänzen durch den Anfang 2014 veröffentlichten Beitrag "Digitalisierte Handschriften in Österreich":

http://archiv.twoday.net/stories/615268137/

Aus dem verschwundenen Netbib-Wiki stammt "Nibelungen-Links anno 2004", aktualisiert 2012:

http://archiv.twoday.net/stories/129657090/

Bei "Kataloganreicherung im Netbib-Wiki" (ebenfalls 2012) hatte ich dagegen keine Links überprüft:

http://archiv.twoday.net/stories/96993875/

Mit dem Netbib-Wiki in Verbindung steht auch "Volltextsuchen" (2012):

http://archiv.twoday.net/stories/75231607/

Maria Rottler ergänzt immer wieder in Kommentaren die Liste "Archive aus dem deutschsprachigen Raum auf Facebook" (2013):

http://archiv.twoday.net/stories/235546744/

Eine historische Momentaufnahme stellt dar: "Museen und Twitter im deutschsprachigen Raum" (2009).

http://archiv.twoday.net/stories/5778662/

Thomas Wolf trug 2011 bei: "Klangarchive, Soundmaps etc - eine Linkliste"

http://archiv.twoday.net/stories/38724785/

Wolf 2009 zu Geräuscharchiven:

http://archiv.twoday.net/stories/5775570/

Zu Tonarchiven siehe auch vor kurzem

http://archiv.twoday.net/stories/714917840/

Freie "Gerichtsentscheidungs-Datenbanken" sammelte ich 2005 (aktualisiert 2013):

http://archiv.twoday.net/stories/566968/

Nicht funktioniert hat die gemeinsame Pflege der von Werner Lengger erstellten "Link- und Adressenliste Universitätsarchive in Deutschland" (2006):

http://archiv.twoday.net/stories/1725694/

2005 stellte ich Universitätsarchive in NRW mit Internetseiten zusammen:

http://archiv.twoday.net/stories/537637/

***

Linklisten zum Thema Urheberrecht in Archivalia weist nach

http://archiv.twoday.net/stories/49598992/

Beiträge mit Übersichten zu Archivalia-Beiträgen:

http://archiv.twoday.net/stories/96987678/

***

Nachwort:

Zu toten Links in Archivalia habe ich bereits 2007 alles Nötige gesagt:

http://archiv.twoday.net/stories/4214124/

Einige wenige Linklisten, die mir besonders wichtig sind, pflege ich laufend. Bei allen anderen - obige Liste dürfte längst nicht vollständig sein - kann ich das nicht leisten. Wer mag, darf gern defekte Links in Kommentaren richtigstellen.

NACHTRÄGE:

Literaturdokumentation zu Handschriftenbeständen (2010) dürfte im wesentlichen noch aktuell sein.

http://archiv.twoday.net/stories/8419493/

Etliche Lücken dürfte dagegen aufweisen: "Bibliothekskataloge und Bibliographien mit digitalisierten Titelseiten" (2008):

http://archiv.twoday.net/stories/5324640/

Anzahl Datum Titel Autor
1 92172 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 67069 17.12.10 Begriff Raubritter um 1850 sehr beliebt KlausGraf
3 59284 23.02.07 Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt BCK
4 50973 17.07.11 Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland - Gesamtübersicht KlausGraf
5 42374 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
6 39014 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
7 38692 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
8 36682 16.02.11 Weitere Quelle(n) zu Guttenberg-Plagiat entdeckt KlausGraf
9 35071 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
10 30072 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
11 29930 18.05.11 Google Books from 16th and 17th centuries now in full-color view KlausGraf
12 29418 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
13 29019 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
14 28531 30.10.11 Open-Access-Woche 2011 geht zuende KlausGraf
15 26416 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
16 25462 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
17 24821 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
18 23998 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
19 22943 22.02.07 Bücher weggeben statt wegwerfen KlausGraf
20 22463 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
21 22357 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
22 22303 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht KlausGraf
23 19134 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
24 18498 13.03.13 ++EIL++ FAZ will mich in Sachen Beziehung Schavan Schmoll zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwingen ++EIL++ KlausGraf
25 17495 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf

Früheres
http://archiv.twoday.net/search?q=meistgelesen

Ein Video-Interview.


http://www.startnext.de/wanderhurenstreit

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/714916011/

Maria Horn hat für das Hochschularchiv der RWTH das Seminar besucht und berichtet darüber:

http://www.archiv.rwth-aachen.de/?p=6171


"Das Projekt widmet sich der Erstellung eines internetbasierten Verzeichnisses der noch erhaltenen und weit verstreuten Bestände der ehemaligen
Karthause Prüll (1483-1803) bei Regensburg. Bisher wurden die Bücher der Karthause aus dem Bestand des Johannes-Turmair-Gymnasiums Straubing digitalisiert."

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/regensburg-projekte#pruell

http://aktenkunde.hypotheses.org/163

Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


http://archivamt.hypotheses.org/518

"Ludwig Graf von Sayn zu Wittgenstein (* 7.- Dezember 1532 auf Schloss Wittgenstein; † 2. Juli 1605) [...] Seine erhaltenen Tagebücher in sieben Bänden, in deutscher und lateinischer Sprache verfasst, decken die Jahre von 1559 bis 1605 ab und zeugen von Graf Ludwigs weit gespannten Interessen und enthalten Briefexzerpte und -abschriften seiner illustren Korrespondenzpartner.

Die im Fürstlichen Archiv Bad Berleburg aufbewahrten Originale wurden im LWL-Archivamt für Westfalen digitalisiert und werden über das nordrhein-westfälische Archivportal online zur Verfügung gestellt"

Wissenschaftsblogger laufen vor allem bei Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht (einschließlich unerlaubter Kritik an Unternehmen und Institutionen) und gegen das Urheberrecht, etwa bei unbefugter Bildnutzung (siehe Blog&Recht: Darf ich fremde Bilder verwenden?) Gefahr, außergerichtlich oder gerichtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch wenn eine wirksame Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung oder eine Stiftung Bloggerhilfe noch nicht in Sicht ist, ist das Risiko einer Abmahnung sehr gering und sollte niemand vom Bloggen abhalten. Es sollte allerdings auch niemand ermutigen, tollkühn anderen auf die Füße zu treten.

1. Persönliche Erfahrungen mit Archivalia

In den letzten 4086 Tagen war ich als Blogger ausnehmend fleißig und habe den Großteil der 26781 Beiträge seit Februar 2003 selbst verfasst. Obwohl mitunter mit einem unguten Hang zur polemischen Schärfe gesegnet, hielten sich die juristischen Konsequenzen für mich in Grenzen.

Drei Prozesse habe ich geführt, zweimal ohne eigenen Anwalt (vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang). Vor dem AG Regensburg habe ich den Kopf für den Beitrag eines Beiträgers hingehalten, bei dem es um die angeblich unbefugte Übernahme eines Leserbriefs zur Causa Eichstätt, der uns nicht gefiel, ging. Der Vergleich sah vor, dass die Gerichtskosten aufgehoben wurden, dass die unfreundliche Überschrift verschwinden musste und der Leserbrief mit freundlicher Genehmigung im Netz bleiben durfte. Ein schöner Kurzurlaub in Regensburg mit anschließendem Besuch der Thurn und Taxis Hofbibliothek, ein verständiger Richter, ein gemütlicher gegnerischer Anwalt (der Kläger war nicht erschienen) und nicht existente Gerichtskosten (pssst: die Gegenseite hat die Erstattung ihres Gerichtskostenvorschusses vergessen, was hoffentlich verjährt ist).

Unangenehmer war das Gezerfe (für diejenigen, die das Wort nicht kennen: die Händel) mit dem persönlich vor dem AG Siegburg erschienenen Prof. Schuler, mit dem es aber auch zu einem Vergleich kam.

http://archiv.twoday.net/stories/49601942/

Da der Vorwurf von Frau Escher-Aspner zu ridikül war, ließ ich meinen Anwalt für mich zum AG Trier reisen. Die Dame erlitt Schiffbruch:

http://archiv.twoday.net/stories/97059845/#97060325

Bloggerfreundlich ohne Kostennote kam das Abmahnschreiben der FAZ in der Causa Schmoll/Schavan daher. Nachdem ich mich empört gewehrt hatte (incl. Streisand-Effekt), habe ich nie wieder etwas von der FAZ gehört:

http://archiv.twoday.net/stories/572463027/

Das Stadtarchiv Wiesbaden konnte offenkundig eine Unterlassungsaufforderung einer Schule an mich abwenden:

http://archiv.twoday.net/stories/506933956/

Ein ZEIT-Blogger moserte wegen einer angeblich zu langen Übernahme:

http://archiv.twoday.net/stories/14634234/

Eine japanische Bibliothek ließ mich das Bild zu

http://archiv.twoday.net/stories/4575784/

entfernen.

Nachdem mich eine Person im Juli 2010 massiv einzuschüchtern versuchte (einschließlich persönlicher Drohung) und auch Twoday einschaltete, kam ich zu dem Schluss, dass mir die betreffende Berichterstattung über das gegenseitige Beharken von Parteien einfach nicht wichtig genug war, um zum Opfer eines Stalkers zu werden. Wie ich reagierte, geht hervor aus

http://buskeismus-lexikon.de/28_O_211/10_-_07.07.2010_-_RA_Hagen_Hild_%26_Kollegen_geht's_nur_ums_Geld_-_Meinungsfreiheit_vorgeschoben

Und es gab einen bösen Brief von Stuart Jenks vermutlich wegen des Zeitschriftenfreihandmagazins, den ich ignorierte.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

Nun hat nicht jeder diese - sagen wir mal - agonale Mentalität wie ich bzw. ein so dickes Fell, aber die Fälle zeigen doch, dass man sich auch ohne großen finanziellen Aufwand aus unangenehmen Konflikten winden kann. Man sollte aber, wenn man Kritik an Personen oder Firmen/Institutionen übt, nicht ganz aus dem Auge verlieren, dass Leute, wenn es um das Internet geht, mitunter schon wegen belangloser Kleinigkeit (Fälle Escher-Aspner und FAZ) abmahnen lassen bzw. vor Gericht ziehen. Shit happens, das ist allgemeines Bloggerrisiko.

2. Reaktion nach Erhalt einer Abmahnung

Jede Abmahnung hinterlässt erst einmal einen Schock, ein Gefühl der Ohnmacht und der Unsicherheit. Man denkt, die Welt geht unter, und viele sind geneigt, jeglichen Internetaktivitäten spontan zu entsagen, das Blog zu löschen usw. Das ist ganz normal.

Unglücklicherweise sind rechtsgrundlose Abmahnungen, die man einfach ignorieren kann, wie in der Causa Redtube die absolute Ausnahme.

In vielen Fällen werden sehr kurze Fristen für eine Reaktion gesetzt. Um Zeit für eine Prüfung des Falls und eine Rechtsberatung zu gewinnen, sollte man um eine Fristverlängerung - beispielsweise 10 Tage - ersuchen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Was man unbedingt beachten sollte sagt die Verbraucherzentrale RLP, die einen kostenlosen (!) Musterbrief bereithält (andere Verbraucherzentralen lassen sich für das simple Formular bezahlen!):

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Die-Abmahnung-2

Man sollte jede Abmahnung ernst nehmen und unverzüglich Abmahnratgeber wie

http://www.rettet-das-internet.de/checkliste.htm

konsultieren. Bei Massenabmahnungen Kontakt zu anderen Abmahnopfern aufnehmen!

Auch wenn man die Angelegenheit möglichst rasch vom Tisch haben möchte, sollte man die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite nie unbesehen unterzeichnen und zurücksenden. Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen sind im Netz recherchierbar.

Außer in eindeutig unberechtigten Fällen kann es nicht schaden, den inkriminierten Beitrag vom Netz zu nehmen bzw. (im Sinne transparenten Löschens) durch einen neutralen Hinweis zu ersetzen. Bei Urheberrechtsverletzungen und klaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen sollte man in jedem Fall den beanstandeten Inhalt umgehend entfernen.

Auch ohne tiefergehende Rechtskenntnisse ist man den Anwälten, die sich als Retter ("Weiße Ritter") der Abmahnopfer aufspielen, mit einem Rundumsorglos-Paket locken und satte Gebühren einstreichen, nicht notwendigerweise hilflos ausgeliefert ("Zock-mich-ab!"). Wer sorgfältig recherchiert, kann auch als juristischer Laie versuchen, die Rechtslage und seine Handlungsoptionen einzuschätzen.

In aller Regel empfehlen Anwälte, in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten. Warum wohl? Ein Teil des Redtube-Skandals waren Anwälte, die ihre Mandanten übervorteilt haben, indem sie völlig überflüssige modifizierte Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Geschichten über fahrlässig dumme Mandanten, die zunächst meinten, auf einen Anwalt verzichten zu können, sich dann aber die Finger gründlich verbrannt haben, werden nicht ohne Grund immer wieder von Anwälten kolportiert.

Wenn in Internetforen Anwälte aktiv sind, kann man durchaus eine brauchbare Ersteinschätzung erhalten. Es gibt aber natürlich auch Foristen, die als Laien verhängnisvolle Fehleinschätzungen mit dem Brustton der Überzeugung vertreten. Also Obacht!

Ob man sich einer Verbraucherzentrale anvertrauen möchte, muss jeder selbst wissen. Bei Blog-Abmahnungen sind sie höchstwahrscheinlich gar nicht zuständig.

In vielen Fällen nützen handelsübliche Rechtsschutzversicherungen nichts. So sind Urheberrechtsdelikte in der Regel ausgeklammert. Und wiederholte Versuche, eine Selbsthilfe der Blogger zu organisieren, haben bisher zu nichts geführt. Aus Rechtsanwalt Kompas "Stiftung Bloggerhilfe" ist nichts geworden.

http://scienceblogs.de/geograffitico/2013/03/14/rechtsschutz-initiative-fur-blogger/
http://www.kanzleikompa.de/?s=klehranlage&submit=Suchen

Öffentlichkeit herstellen ja oder nein? Bei unberechtigten Abmahnungen, die dazu geeignet sind, die Meinungsfreiheit einzuschüchtern, kann man unter Umständen durch öffentliches Thematisieren der Abmahnung positive Resultate erzielen. Ich erinnere an meine FAZ-Abmahnung. Aber man sollte Vor- und Nachteile eines solchen Vorgehens mit dem eigenen Anwalt oder anderen Vertrauenspersonen gründlich prüfen.

Wenn man sich an einen Anwalt wendet, sollte man sich sicher sein, dass er vom Internet hinreichend viel versteht. Beispielsweise kann man sich an bloggende Anwälte wenden. Es muss nicht immer ein Anwalt vor Ort sein oder der traditionelle Familienanwalt, für den das womöglich #neuland wäre.

Anwälte dürfen legal eine kostenlose Erstberatung anbieten:

http://www.kanzleinowack.de/an-kostenloser-erstberatung-gibt-es-nichts-zu-meckern/

Wer sich bei einem entsprechenden Anruf weigert, eine kostenlose kurze Ersteinschätzung abzugeben, sollte nicht mit dem Mandat beauftragt werden. Merke: Anwälte haben Erfahrung darin, bei potentiellen Mandaten Vertrauen zu wecken. Leider gibt es keinen Produktvergleich bei der Anwaltsqualität!

Je unberechtigter eine Abmahnung gegen einen Blogger ist, um so höher ist die Chance, dass ein Anwalt das Mandat unberechnet - "pro bono" - übernimmt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pro_bono

Ich weiß von einem Anwalt, der eine Doktorandin bei einer wissenschaftsrechtlichen Frage mehrfach kostenlos beraten hat. Allerdings sind solche Anwälte rar gesät. In der Regel wird man seinen Anwalt bezahlen müssen.

Nochmals: Keine Panik, kühlen Kopf bewahren. Durch Fristaufschub Zeit für eigene Recherchen gewinnen. Nicht in jedem Fall muss ein Anwalt eingeschaltet werden, und es gibt genügend Anwälte, die einen kostenlosen Erstkontakt anbieten. Je mehr man sich über die Sachlage informiert, um so eher kann man den Schock der Abmahnung konstruktiv verarbeiten und einen Lernprozess einleiten.

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/
Blog&Recht 8: Darf ich fremde Bilder verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/498223015/

Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.

http://causaschavan.wordpress.com/2014/04/14/ganz-uble-klatsche-schavan-urteil-im-vollen-wortlaut-veroffentlicht/#more-5041

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2014/15_K_2271_13_Urteil_20140320.html

Zitat:

"Die vom Fakultätsrat dem Fehlverhalten, das der Klägerin mit Blick auf den quantitativen und qualitativen Umfang der aufgedeckten Täuschung vorzuwerfen ist, beigemessene Schwere, stellt einen rechtlich zu billigenden Anlass dar, der betroffenen Promotionsleistung ihre Funktionstauglichkeit als Teil des wissenschaftlichen Diskurses zu entziehen. Gravierende Fälle wissenschaftlicher Unredlichkeit bedürfen einer wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeit, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft nicht zu beschädigen und die Vertrauensbasis der Wissenschaftler untereinander zu erhalten, ohne die erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit nicht möglich ist. Anlass, stattdessen etwaige mildere Mittel, z.B. in Gestalt einer Rüge, zu erwägen, bestand deshalb für den Fakultätsrat nicht. Abgesehen davon enthält weder die Promotionsordnung eine Ermächtigungsgrundlage hierzu, noch ist eine solche sonst ersichtlich."

Dazu siehe auch die Causa Schwerhoff
http://archiv.twoday.net/stories/97013509/

"Aus Konsequenz aus dem Fall Edathy will der Gesetzgeber das Strafrecht verschärfen. So soll künftig Herstellung, Verbreitung oder Besitz unbefugt erstellter Nacktaufnahmen unter Strafe stehen - aber auch "bloßstellende Bilder" von Kindern sowie von Erwachsenen. Das geht zu weit.

Ein Kommentar von Heribert Prantl"
http://www.sueddeutsche.de/politik/schaerfere-regeln-fuer-nacktfotos-hysterie-schuetzt-kinder-nicht-1.1936806
Via
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/04/14/kaugummi/

Die Affäre Edathy und die Folgen – eine gemeinsame Stellungnahme von Strafrechtlern, Kriminologen forensischen Psychiatern und Psychotherapeuten
http://criminologia.de/2014/04/keine-weiteren-verschaerfungen-im-sexualstrafrecht/

Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet –Einspruch eines Bundesrichters VON THOMAS FISCHER
http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy

Der neue Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist so unbestimmt, dass er sich sogar gegen Filmaufnahmen von Holocaustopfern richten könnte
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41500/1.html
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41499/1.html

Bilder nackter Kinder haben gerade einen ganz schweren Stand. Sie sind zur politischen Obsession geworden. Plädoyer gegen ein Denkverbot. Von Ina Hartwig
http://www.perlentaucher.de/essay/fesselt-euch-nicht.html

Die taz über den Gesetzentwurf, der anscheinend nur in Pressekreisen kursiert, der Öffentlichkeit aber nicht bekannt ist
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014%2F04%2F14%2Fa0080&cHash=d4105da15bf4fc091d03ca2ff3485b4f

Der Fotograf Günter Zint:
"Darin sehe ich eine große Gefahr für die Pressefreiheit. Das kann zum Knüppel werden, um eine unliebsame Berichterstattung zu vermeiden. Wer legt fest, was eine Bloßstellung ist? Wenn man ein Bild von einem alten Nazi zeigt - ist das nicht auch eine Bloßstellung? Für Berufsfotografen wird das ein Problem... Wo ist der Kunstvorbehalt, wo fängt er an, wo hört er auf? Das kann man nicht definieren. Es gibt wohl viele Grenzfälle, in denen es auf die Gutartigkeit oder Bösartigkeit des Richters ankommt."
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014%2F04%2F14%2Fa0079&cHash=f18e527117d9dbe232bf5fd5d7267090

Update
http://www.internet-law.de/2014/04/das-kind-mit-dem-bade-ausgeschuettet-der-kampf-gegen-nacktbilder-von-kindern.html mit Link zum Referentenentwurf

Schlafender Putto von Reni saec. XVI

http://www.burgerbe.de/2014/04/13/landeskirche-will-schloss-beuggen-baden-verkaufen/

Die badische evangelische Landeskirche will ihr Tagungshaus Schloss Beuggen (ehemalige Deutschordens-Kommende) verkaufen. 2006 übernachtete ich in der eindrucksvollen Anlage am Hochrhein (Bilder auf Commons).


Zwei hübsche Bilder präsentiert Daniel Bernsen:

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/04/09/kraftvolle-formulierungen/

Update: Zur Motivgeschichte der Isaak-Szene hat Bernsen in einem Kommentar recherchiert

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/04/09/kraftvolle-formulierungen/#comment-1442


http://scholarlykitchen.sspnet.org/2014/04/14/public-access-to-public-books-the-case-of-the-national-trust/

http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/monitoring_oa.html

Die Studie von Franz Joetze 1905 ist online:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp/periodical/titleinfo/6949463

Wie damals üblich betrachtet er Chroniken nur als Faktensteinbruch.

Zum Chronisten Jakob Lynnß (1574-1621) siehe die Schrift von Eckert 1914 (Lindauer Neujahrsblatt). Von seiner Bibliothek hat Needhams IPI keine Spur, wohl aber fand ich in Frauenfeld ein Buch aus seinem Besitz (Lirers Chronik):

http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA39

Schmalenstroer findet das erschreckend:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/04/ein-drittel-der-vom-us-supreme-court-zitierten-webseiten-nicht-mehr-verfuegbar/

Leider erwähnt er nicht die Möglichkeit, über Archivierungsangebote wie Webcite

http://archiv.twoday.net/search?q=webcit

dem Problem abzuhelfen. In den USA ist das als fair use legal.

http://www.bodenseebibliotheken.de/zeitschrift.jsf?id=shbg#verlauf

Die Jahrgänge 79-81 fehlen!

#histverein

http://www.inschriften.net/themen/inschrift-im-fokus/kloster-luene-osterteppich.html


http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/feature/clouds103.html

Ein NDR Info Feature über Datenwolken und Serverfarmen.

Skandalöses meldet Ingrid Strauch:

http://archiv.twoday.net/stories/129657606/#752347970

Hermann Möller schrieb in den Abhandlungen der Göttinger Akademie 1894 eine umfangreiche Darstellung über das (gefälschte) Doberaner Anthyr(ius)lied. Wer bei Google vor lauter irrelevanten Ergebnissen das an vierter Stelle via Europeana angezeigte Oxforder Digitalisat übersieht

http://dbooks.bodleian.ox.ac.uk/books/PDFs/N10953957.pdf

kann schnell noch auf anderem Wege fündig werden.

Jedes beim Internet Archive hochgeladene Buch erhält eine OCR, die bei Frakturschriften nach wie vor unbrauchbar ist und bei Antiquaschriften in der Regel auch nicht besonders gut. Dieser E-Text wird häufig von der Google-Websuche erfasst.

Site-Suche

https://www.google.de/search?q=site%3Aarchive.org+anthyrlied

Leider funktioniert die Suche im Buch häufig nicht, und leider sind nicht alle Volltexte in der übergreifenden Volltextsuche des Internet Archive findbar.

Diese Volltextsuche ist zudem gut versteckt. Das Internet Archive selbst bietet nur eine Metadatensuche. Man muss sich zu

https://openlibrary.org/

begeben, rechts More search options anklicken und im dann folgenden Menü ganz unten "Full Text Search?":

https://openlibrary.org/search/inside

Mit der Suche nach Anthyrlied hat man sofort Erfolg, der erste Treffer führt zur gesuchten Abhandlung.


http://www.welt.de/debatte/kolumnen/die-strenge-stausberg/article126897790/Wenn-Staatssekretaere-von-sich-selbst-abschreiben.html

Nein, Eumann hat nicht alles richtig gemacht. Aber indem er eine quasi unveröffentlichte Magisterarbeit in erweiterter Form als Dissertation einreichte hat er weder ein Plagiat begangen (denn sich selbst kann man nicht bestehlen) noch der Wissenschaft durch erhebliches Fehlverhalten geschadet. Wer es immer noch nicht begriffen hat, schreibt hundertmal: Ein Eigenplagiat ist kein Plagiat und liest erneut meine Darstellung:

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/

Avoiding Plagiarism ... simple as IT!

Ein schönes Beispiel dafür, wie "große Staatsmänner" ihr politisches Schaffen aus künstlerischer Begabung beziehen, liefert die Süddeutsche Zeitung unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/gemaelde-von-ex-praesident-bush-plagiator-versager-amerikaner-1.1933168 oder http://www.nytimes.com/2014/04/07/arts/design/george-w-bushs-art-exhibition-at-presidential-center.html?smid=tw-share&_r=0
Interessant ist die Evidenz, mit der sich die Kongruenz von künstlerischem und politischem Tun offenbart...
Allerdings liegt hier einiges im Argen, denn:
1. sollte es ein Selbstporträt werden (siehe leicht verbessertes Foto des Autors), was nicht ganz gelungen ist,
2. handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, da die Quelle eindeutig geschützt ist. Vgl. http://hoesmann.eu/rechtsgebiete/urheberrecht/faq-foto-und-urheberrecht/#129
Die leicht verbesserte Ausführung des expräsidialen Gemäldes zeigt, dass Bush sich mit Freud als wirklich mächtige Person darstellen und gleichzeitig seine feminine Seite zeigen wollte.

Im Oktober 2012 widmete Margret Ott dem pommerschen Fälscher Pristaff (gestorben 1736) einen Blogartikel:

http://www.blog.pommerscher-greif.de/ein-pommerscher-falscher/

In der ADB lesen wir:

Seit dem Jahre 1732 lebte er abwechselnd in Stettin und in Greifswald und unternahm von hier längere Reisen durch Pommern und Rügen, auf welchen er sich überall eine vielseitige Kenntniß der Archive, Bibliotheken und öffentlichen Denkmäler erwarb. Diese benutzte er zur Anfertigung gefälschter Urkunden und Chroniken mit angefügten Landkarten und Abbildungen, welche er theils als Abschriften seiner Hand, theils unter fremdem Namen, u. A. von Adam Gerschow, an Bibliotheken und Privatpersonen veräußerte. Auf solche Art täuschte er den Generalsuperintendenten Hornejus und den Bürgermeister Liebeherr in Stettin, sowie den Generalsuperintendenten Lütkemann und die Professoren A. G. Schwarz und Aug. Balthasar in Greifswald, welche nicht nur die betr. Urkunden für ihre Arbeiten benutzten, sondern ihn auch bei seinen Reisen ihren Freunden empfohlen. Pristaff’s Zeichnungen sind freilich so formlos und ohne Kenntniß der Denkmäler entworfen, daß sie wenig Beachtung verdienen, seine Chroniken, welche namentlich die Geschichte der pommerschen Städte behandeln, verrathen dagegen eine große Belesenheit, welche oft dazu verleitet, auch die eingewebten Irrthümer und Erfindungen für Wahrheiten anzunehmen; die gefälschten Urkunden endlich sind mit raffinirter Berechnung gerade in solche Zeiten verlegt, wo wichtige Ereignisse, wie die Sturmfluth von 1304, das Erlöschen des Geschlechts der Grafen v. Gützkow (1359) u. A. stattfanden, sodaß selbst neuere Forscher, wie Barthold (Pom. Gesch. III, 899–402), Klempin (Pom. Urt.-Buch 320) und Fock (Rüg. Pom. Gesch. III, S. 61, Anm. betr. d. J. 1307) durch dieselben getäuscht wurden. Andererseits muß es Verwunderung erregen, daß P., welcher schon am 10. Jan. 1786 zu Anklam starb, in der kurzen Zeit v. 1732–36 eine so große Menge von gefälschten Schriften zu sammeln und anzufertigen vermochte.
https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Pristaff,_Gottlieb_Samuel

Zum von ihm gefälschten Runenstein von Drewoldke siehe

Giesebrecht 1850 S. 185-188
http://digibib.ub.uni-greifswald.de/download/eBook_Baltische_Studien_1850_52.pdf

http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3A9-g-305249

Oelrichs 1790 behandelte Pristaff ausführlich. Bedauerlicherweise verzichtete Ott auf einen Direktlink zur Stelle, obwohl in dem Google-Digitalisat mehrere Ausgaben zusammengebunden sind:

http://books.google.de/books?id=yVZFAAAAYAAJ&pg=RA1-PA94

(Oelrichs behandelte im gleichen Aufsatz auch den 1647 gestorbenen Urkundenfälscher Christoph Stenzel Janikowsky. Zu ihm siehe auch

http://alehistoria.blox.pl/2010/09/GENIALNI-FALSZERZE.html )

Adolf Rieth erwähnte Pristaff in seinem Buch "Vorzeit gefälscht", einer Sammlung von Fälschergeschichten aus der Vor- und Frühgeschichte. Rezension im SPIEGEL 1968
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46039921.html

GND Pristaff
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=139237291

Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


http://www.change.org/de/Petitionen/prof-dr-dr-sabine-von-schorlemer-erhalt-des-instituts-f%C3%BCr-klassische-arch%C3%A4ologie-und-des-antikenmuseums-der-universit%C3%A4t-leipzig

Fragt

http://www.siwiarchiv.de/?p=6733

und verweist auf die Diskussion in

http://archiv.twoday.net/topics/Medienarchive/

http://www.berliner-zeitung.de/politik/schliessung-im-jahr-2019-moeglich-stasi-behoerde-akzeptiert-ihr-ende,10808018,26824560.html

"Seit Längerem im Gespräch ist eine Überführung der Aktenbestände ins Bundesarchiv."

 

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