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Bernhard Welsch, der jetzt im Alter von nur 53 Jahren gestorben ist, war ein Frankfurter Bibliothekar und begnadeter Rechercheur.

https://listen.hbz-nrw.de/pipermail/rabe/2014-December/006810.html

Als ich mit ihm zu meinem Frühjahrs-Quiz mailte (er war bei der Lösung natürlich der beste), stellte er mir eine Frage, um die ich mich nicht sofort kümmern konnte. Die Antwort blieb bis Oktober liegen. Welsch, der schwer krank war, was ich nicht wusste, hat auf meine Mail nicht mehr reagieren können. Nun werde ich vermutlich nie erfahren, wo die Berditiberge liegen.

> Darf ich Ihnen auch eine Frage stellen?
>
> Auf welcher digitalisierten und frei zugänglichen Karte
> sind die Berditiberge abgebildet und welche geringfügig
> abweichende Namensversion tragen sie dort?

Meine Antwort:

"Berditiberge habe ich nirgends gefunden. Die deutsche
Normdatei versagt:

https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&query=berditi*

Wenn auf der Karte eine abweichende Namensform eingetragen
ist, aufgrund welcher online zugänglichen NORMATIVEN
Quellen (Nachschlagewerke etc.) kann behauptet werden, dass
"Berditi" eine weitere zulässige Namensform ist?

Außer Google und Google Books habe ich wg. der
Trunkierungsmöglichkeit konsultiert KVK, zeno.org

Unter Berditi war im Getty Thesaurus of Geographical Names
nichts zu finden. geonames.nga.mil hat einen Ort
Berdit/Bardiid in Somalia-

Zedlers Lexikon ergab auch nichts.

Nicht alle Quellen wurden für Namensvarianten konsultiert,
sondern v.a. Google Books:

Perditi
Werditi
Brediti/Prediti
Bertiti
Berdiri
Barditi
Berdizi

Manchmal auch mit Zusatz berge, mountains

Eine Suchmaschine für Namen auf alten Karten ist mir nicht
bekannt.

Ohne irgendwelche Anhaltspunkte in welcher Region der Welt
man zu suchen hat, nützt auch die Durchsicht von Altkarten
auf Verdacht nichts.

Alte Karten entstellen Namen oft erheblich. Da von einer
geringfügig anderen Namensform die Rede ist, ist nicht
anzunehmen, dass Berditi-Berge eine solche entstellte Form
ist.

Denkbar wäre natürlich, dass es sich um einen Atlas
handelt, in dem im Register Berditiberge steht, während auf
der Karte eine leicht abweichende Form steht.

Aber wie gezeigt ist Berditiberge kein eingeführter
geographischer Name, der mit Volltextrecherchen oder in
Online-Fachnachschlagewerken mit Millionen Topographica
gefunden werden könnte."

Update:

Dirk M. Steinert hat in INETBIB einen plausiblen Lösungsvorschlag unterbreitet: die Barditi montes bei Ptolomäus in der Gegend des heutigen Äthiopiens.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54611.html


https://www.openpetition.de/petition/online/buechervernichten-in-berlin-bibliotheken-werden-kaputt-rationalisiert

Zum kritisierten Konzept für die ZLB:

https://www.dropbox.com/s/dark7bm7ldv7mqc/2014-12_Konzept%20zur%20Bestands-%20und%20Organisationsoptimierung%20ZLB.pdf?dl=0#

Zum Büchervernichten siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/

Eine kleine Auswahl gibt es auch online:

http://www.burghartz.ch/publikationen/alle-publikationen/index.html

Mein Weihnachtsgeschenk (bunter Mix!) an die geneigten LeserInnen.

Alleen - Geschichte und Funktion mit einem Blick auf Hohenlohe
http://www.landespflege-freiburg.de/culterra/
Und einige weitere Bände der Freiburger Culterra-Reihe

Alpine Raumordnung - Fachbeiträge
http://www.alpenverein.at/portal/natur-umwelt/publikationen/1_fachbeitraege/index.php?navid=146391146391

Archivbenutzung heute – Perspektiven für morgen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt/Publikationen/ListeTUA
Der in den Kommentaren zu
http://archiv.twoday.net/stories/498883879/
vermisste Band ist erfreulicherweise jetzt online. Und viele weitere mehr!

Auswanderung aus dem Regierungsbezirk Münster
http://www.genealogy.net/vereine/wggf/?Basiswissen:Auswanderung
Leider nur Bd. 1 des Buchs von Müller.

Bayerischer Landesverein für Heimatpflege
http://www.heimat-bayern.de/index.php/zeige/index/id/149
Riesiges Angebot!

Bekritzelte Reclam-Hefte - Ausstellungskatalog
https://www.reclam.de/special/kaba_und_liebe

Das "Bergglöckchen" ist die Zeitschrift des Sächsischen Landesverbandes der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine e.V.
http://www.bergbautradition-sachsen.de/index.php?js=bg_archiv.htm

Berichte zur Archäologie in Rheinhessen und Umgebung
http://www.archaeologie-rheinhessen.de/Zeitschrift.html
Leider nur 2 vergriffene Bände.

Cicero als Advokat
http://www.juristische-gesellschaft.de/schriftenreihe.html
Die Juristische Gesellschaft zu Berlin bietet die vergriffenen Hefte Nr. 1, 5, 10, 20, 26 und 62 ihrer Schriftenreihe kostenlos an.

Eine Kindheit im Ersten Weltkrieg: Erinnerungen 1914-1918
von Else Würgau-Rutsch (1907-1992)
http://www.kindheit.stefanmart.de/ (CC-BY-NC-ND)

Familienforschung in Österreich
http://www.oif.ac.at/publikationen/schriftenreihe/
Einzelne Bände der Schriftenreihe
(hat nichts mit Genealogie zu tun!)

Historische Kommission für Westfalen
https://www.lwl.org/LWL/Kultur/HistorischeKommission/publikationen/digitalisate?lang=de
Gegenüber der Meldung 2013 erheblich erweitert:
http://archiv.twoday.net/stories/572464134/
Ergänzende Nachweise im Schriftenverzeichnis vom Dezember 2014
https://www.lwl.org/hiko-download/HiKo-Schriftenverzeichnis_2014-12.pdf
Dort fehlen Digitalisate älterer Arbeite und es wird allen Ernstes noch auf PaperC verwiesen, obwohl die Bände nicht mehr verfügbar sind! Auch sonst ist es unbefriedigend, wie wenig online von vergriffenem verfügbar ist.
Bei der Quellenkunde (bislang nur drei Beiträge „Lehnregister/Lehnbü-
cher“, „Visitationsakten der Kirchen“ und „Zunftstatuten“)
http://www.lwl.org/hiko-download/HiKo-Materialien_006_(2014-10).pdf
wird sogar ein falscher Link angegeben. Man möchte sich wünschen, dass das Veröffentlichungsverzeichnis künftig mit mehr Sorgfalt bearbeitet wird.

Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien
http://www.imis.uni-osnabrueck.de/publikationen/downloads.html
Einige Publikationen.

Keine Räume für Nazis!
http://www.museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/pages/1002.aspx
Unverständlich ist, wieso nur diese Broschüre zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung steht. Gesellschaftlich wichtige Initiativen müssen Open Access praktizieren!

Kurhessische Gesellschaft für Kunst und Wissenschaft, Kassel
http://www.kgkw.de/publikationen.htm
Darunter auch ganz aktuell:
Halle, Axel: Buch und Bibliothek: Haben sie eine Zukunft im digitalen Zeitalter? Aspekte eines sich beschleunigenden Veränderungsprozesses. Vortrag am 5. Dezember 2014

Die Leipziger Stadtverwaltung und die Deportation der Juden im NS-Staat
http://www.stadtgeschichtliches-museum-leipzig.de/site_deutsch/service/publikationen.php
Wie armselig, dass das Leipziger Museum nur dieses schmale Heft als kostenlosen Dowenload anbietet!

Mainzer Beiträge zur Hochschulentwicklung
http://www.zq.uni-mainz.de/105.php
4 von 20 Bänden

Maria Kahle (1891 - 1975), Propagandistin im Dienst der Nationalsozialisten
http://www.sauerlandmundart.de/daunlots.html
Insgesamt 74 "Daunlots".

Meier. Müller. Shahadat. Migranten bei der Feuerwehr und dem Roten Kreuz
http://www.tvv-verlag.de/tvv-03-03.html
Leider gibt es sonst nur noch 1 hier bereits 2007 angezeigten kostenlosen Download (Schwabenbilder)
http://archiv.twoday.net/stories/3951293/

Die NS-Vergangenheit späterer niedersächsischer Landtagsabgeordneter
http://www.landtag-niedersachsen.de/presseinformationen/,cms_id,5,press_id,194.html

Osnabrücker Geschichte(n)
https://www.osnabrueck.de/80962.asp
Wendet sich an SchülerInnen

Postzensur und Telefonüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland (1949–1968)
http://www.metropol-verlag.de/pp/downloads/downloads.htm
Und wenige andere Aufsätze aus der ZfG.

Protokoll des Dinslakener Stadtrats von 1914 bis 1918
http://www.wk1-dinslaken.de/quellen/digitale-quellen

Psychiatrie des Todes
http://www.stgs.sachsen-anhalt.de/gedenkstaette-fuer-opfer-der-ns-euthanasie-bernburg/literatur/
Selten dumm: Nur Bd. 1 gibts als kostenlosen Download; Bd. 2 kostet --- 2,50 Euro!

Ratgeber Bestandserhaltung
http://www.afz.lvr.de/de/archivberatung/bestandserhaltung_1/bestandserhaltung_3.html
Zur Erstauflage:
http://archiv.twoday.net/stories/8414122/

Reise ins jüdische Ostfriesland
http://www.ostfriesischelandschaft.de/285.html

Spurensuche zur Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma in Duisburg
http://www.diss-duisburg.de/online-bibliothek/bucher-im-volltext/spurensuche-sinti-und-roma-in-duisburg/

Strategien gegen Neonazismus und Rassismus unter besonderer Berücksichtigung der Jugendarbeit
http://www.isfbb.de/Paedagogisches-Material-zum-Download_index13.htm

Tagebuch des des niederländischen Zwangsarbeiters Jan de Mik in Ruit 1943-1945
http://www.ostfildern.de/Schriftenreihe+Bd_+9+_Aus+der+Geschichte+Ostfilderns_-p-3144.print

Über Heidelberger Universitätsämter 1386-2013.
Herausgegeben von Dagmar Drüll. 2013
http://www.uni-heidelberg.de/uniarchiv/gelex.html

Vertrauliches ;-)
http://www.indiskretionehrensache.de/2014/12/streng-vertrauliche/

Westfälische Beiträge zur niederdeutschen Philologie
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/komuna/publikationen/westf_beitraege/
Bd. 1-11 zum Download, unverständlicherweise nicht auch der gleichfalls vergriffene Bd. 12, den ich in der ersten Auflage hier besprach:
http://archiv.twoday.net/stories/8454145/

Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands
Bände 1-50
http://his.ermlandfamilie.de/news/zgae-digital.html

Nach wie vor vertrete ich vehement:
Vergriffene Schriften Open Access bereitstellen!
http://archiv.twoday.net/stories/534898925/ (1. November 2013 mit vielen weiteren Links)

#histverein


Am Freitag, den 12. Dezember, starb in Lindau der ehemalige Vorarlberger Landesarchivar Karl Heinz Burmeister im Alter von 78 Jahren.

http://www.vorarlbergernachrichten.at/lokal/vorarlberg/2014/12/17/alt-landesarchivar-karl-heinz-burmeister-ist-tot.vn

Siehe auch

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118951327

http://archiv.twoday.net/search?q=burmeister

Die Zusammenstellung von Akira Kusamoto ist im Findmittel des Landesarchivs zum Bestand Jülich-Berg I einsehbar.

http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=185&id=0613&tektId=56&bestexpandId=55

Nach Willen des Sozialisten François Hollande soll es ab 2016 nur noch 13 statt 22 Regionen geben, womit die Teilautonomie des Elsass abgeschafft wird.

http://www.heise.de/tp/news/Sturmglocken-laeuten-im-Elsass-gegen-Zwangsfusion-2504718.html

http://archivamt.hypotheses.org/1437

http://bdh.bne.es/bnesearch/AllPlayList.do

Toll!


Die Liste auf

http://manuscripta.at/m1/digitalisate.php

enthält jetzt benutzerfreundlich das Datum der Eintragung ins Portal. Leider funktioniert gerade kein einziger Link zum Katalog der ÖNB!

http://digibuc.ro/

Etliches auch in Deutsch.

Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2014/12/19/biblioteca-digitale-di-bucarest-risorse-e-fonti-per-la-storia-della-romania/

Die früher als DacoRomanica bezeichnete "Biblioteca Digital?
a Bucure?tilor" wurde von mir bereits einmal kurz 2010 erwähnt.

http://archiv.twoday.net/stories/11509590/

http://dibiki.ub.uni-kiel.de/viewer/image/PPN796669651/15/

Bei der UB Kiel muss man an den Metadaten sparen. Noch nicht einmal das Jahrhundert wird angegeben.

https://books.google.de/books?id=SAhKAAAAcAAJ&pg=PA9

Fehlt im Handschriftencensus. Zum Werk:

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01181.html
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10457296-3

Wie immer Lesenswertes von Kühnel:

http://unibloggt.hypotheses.org/228

DAS (nicht der) Blog

http://mittelalter.hypotheses.org/4930

steht künftig auch für frühneuzeitliche Beiträge offen.

Die Linkliste zu digitalisierten Wappenbüchern ist lückenhaft, es fehlen meist jegliche Literaturangaben. Bei Münchner Digitalisaten sollte man die Permalinks und nicht die Links der Bildsuche zitieren oder den DFG-Viewer (Links defekt!).

http://heraldica.hypotheses.org/1770

Zu den Lücken: Es wäre schön, wenn die hier gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen würden:

http://archiv.twoday.net/search?q=wappenb

z.B.
http://archiv.twoday.net/stories/96991398/ (Krakau mgq 1479)
http://archiv.twoday.net/stories/640154603/ (Freiburg 15)

Öhem, unwürdig in Heraldica Nova zu erscheinen

http://skriptorium.blog.de/2014/12/19/buchhandel-de-vs-amazon-de-19863659/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34671

Aus einem Bericht von Peter Brunner über neue Büchner-Funde in digitalisierten Zeitungen:

http://geschwisterbuechner.de/2014/12/19/nicht-ganz-uninteressant-die-zeitung-von-vorgestern/

Nachdem Bibliothekspraxis nicht in die Puschen kommt, gibt es jetzt die erste Ausgabe des Open-Access-Journals o-bib mit Beiträgen vom Bibliothekartag.

https://www.o-bib.de/issue/view/2014H1

https://www.fwf.ac.at/en/news-and-media-relations/news/detail/nid/20141219-2097/

Erfreulich ist, dass CC-BY bei geförderten Publikationen verlangt wird. Seit dem Reuß-Schock verharrt die DFG in Deutschland in Sachen Open Access in Schockstarre, während der FWF in Österreich durch Förderung geistes- und sozialwissenschaftlicher Monographien ohne jedes Embargo inzwischen hundertmal mehr für Open Access (auch in den Geschichtswissenschaften) getan hat als die DFG. Böhlau und die ÖAW als Subventionsempfänger sorgen dafür, dass ausgesprochen hochwertige geschichtswissenschaftliche Publikationen von österreichischen Autoren oder zur österreichischen Geschichte kostenlos zur Verfügung stehen.

Auch die Schweiz wird sich an Monographien-Förderung versuchen:

http://www.snf.ch/en/researchinFocus/newsroom/Pages/news-141218-oapen-ch-pilot-project-for-open-access.aspx

https://plus.google.com/109080670989349548459/posts/HsLqMrisSSR

Foto: Lars Voßen

In dem Interview, das Sabine Baumann mit mir 2004 für die ZfBB führte, fehlte eine Seite:

http://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00239589/j04-h4-per-2.pdf

Reaktion der ThULB Jena: "eine Überprüfung mit dem Klostermann-Verlag hat ergeben, dass die „leere“ Seite eine vollseitige Werbeanzeige war. Diese ist vom Verlag durch einen Platzhalter ergänzt worden und das PDF ausgetauscht."

Selbstverständlich müssen bibliothekarische Fachzeitschriften 1:1 digitalisiert werden. Auch Anzeigen sind historische Quellen.

http://blog.flickr.net/2014/12/15/finnish-broadcasting-company-archives-commons/

Die Bilder können frei genutzt werden. Es dürfte noch Jahrhunderte dauern, bis deutsche Medienarchivare eine ähnlich großzügige Geste beschließen.

Foreign Minister Väinö Tanner tells the people that the Winter War has ended, 1940.

"Der Vorstand des Instituts für Geschichtswissenschaft hat nun beschlossen, das Berufungsverfahren für die Professur für Landesgeschichte einzustellen. Sie soll im Rahmen von Sparmaßnahmen wegfallen. Als Ersatz soll das Profil „Landesgeschichte“ mit dem Lehrstuhl für Geschichte der Frühen Neuzeit kombiniert werden."

http://histbav.hypotheses.org/3231

Schließen Sie sich BITTE den bisher 2400 Unterstützern an:

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-lehrstuhls-fuer-rheinische-landesgeschichte-an-der-universitaet-bonn

http://histbav.hypotheses.org/3223

Wir lesen dazu auch

http://archiv.twoday.net/stories/38772155/

Halten wir fest: Die einzig wahre Zusammenführung der GND-Institutionen ist nicht die Deutsche Biographie (die immer noch schäbigst die freien Wikimedia-Projekte ausklammert), sondern der BEACON-Service.

deutsche biographie

Quelle: http://www.deutsche-biographie.de/treffer.html?Autor=Graf,%20Klaus

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate/

Darunter auch die Zürcher Wappenrolle.

http://www.dilibri.de/id/1333575

Der Handschriftencensus

http://www.handschriftencensus.de/4167

ignoriert, dass der Aufsatz von Bärmann 2001 online ist:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0013


"The Census of French Sculpture in American Public Collections (1500-1960) reveals for the first time the breadth and richness of this body of works."

http://frenchsculpture.org/

Auch Degas ist gut vertreten.

Wieder mal ein völlig überteuertes Luxus-Projekt für die UB Erlangen:

http://zkbw.blogspot.de/2014/12/dfg-bewilligt-vd18-erschlieung-und.html

http://wisspub.net/2014/12/18/bundesgericht-halt-versand-von-zeitschriftenartikeln-durch-bibliotheken-fur-zulassig/

"Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: Bibliotheken dürfen auf Bestellung einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an berechtigte Benutzer verschicken. Der von der ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst ist mit dem Urheberrecht vereinbar. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Zürcher Handelsgerichts auf und weist die Klage von Elsevier, Springer und Thieme ab."

Auf leisen Sohlen versucht Google immer wieder, seine Buchsuche einer verabscheuungswürdigen Kommerz-Hölle anzunähern, in der die Nutzer übers Ohr gehauen werden. Gibt es moderne Reprints, werden diese gern bevorzugt angezeigt, während die alten gemeinfreien Titel gut versteckt werden.

Bei den Suchoptionen der deutschen Version gibt es nur die Einschränkung "Kostenlose Google E-Books", die aber nicht identisch ist mit der nur in der Erweiterten Suche (wer findet und nutzt die schon?) verfügbaren Einschränkung "Nur Vollansicht". Bei Edgar Degas (wieso ich dieses Beispiel wähle:
http://archiv.twoday.net/stories/1022375764/ ) werden die hochwertigen Publikationen des Metropolitan-Museums, die in Komplettansicht vorliegen, mit der Einschränkung auf kostenlose E-Books NICHT gefunden.

https://www.google.de/search?q=edgar+degas&num=100&tbs=bkv:r&tbm=bks

https://www.google.de/search?hl=de&tbo=p&tbm=bks&q=edgar+degas&tbs=,bkv:f&num=100

Und mein Screenshot betrifft nicht nur einen Einzelfall. Fast in jedem Buch mit Vollansicht sieht man bei der Trefferanzeige (und zwar schon seit geraumer Zeit) das betrügerische "Für diese Seite ist keine Leseprobe verfügbar" mit Link zu Kaufmöglichkeiten. So auch bei meinen Gmünder Chroniken:

https://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&q=klaus%20graf%20gm%C3%BCnder%20chroniken#v=snippet&q=klaus%20graf%20gm%C3%BCnder%20chroniken&f=false

Ich sehe das nicht nur als Betrug am Leser, sondern auch als Vertragsverletzung. Ich habe Google (im Rahmen des Partnerprogramms) die Anzeige meines Buchs (ich bin Rechteinhaber der Online-Rechte) erlaubt unter der Bedingung, dass 100 % angezeigt werden. Wenn man das Buch durchblättert, sieht man auch jede Seite. Aber wer nicht auf den Hinweis "Vollansicht" in der Trefferliste geachtet hat (den Metadaten des Buchs auf "Über dieses Buch" kann man die Eigenschaft, dass es komplett angezeigt wird, nicht entnehmen), dem wird fälschlich vorgegaukelt, dass es nicht komplett einsehbar ist.

Da Google über Google Play auch Bücher verkauft, wäre meines Erachtens zu prüfen, ob die Irreführung durch falsche Angaben hinsichtlich der Sichtbarkeit einzelner Seiten nicht einen Verstoß gegen das UWG bedeutet.

Update:

Eine von Google via Partnerprogramm angeforderte Stellungnahme kam umgehend, ist aber alles andere als überzeugend.

Wir zeigen wie gewünscht 100% Ihres Buches an und weisen darüber hinaus auf externe Links zu Amazon, Weltbild etc.
Es wird niemand gezwungen, den Titel käuflich zu erwerben; wir weisen die Leser nur auf die verschiedenen Möglichkeiten hin, während wir wie vertraglich geregelt 100% des Buches anzeigen.

Wie in Ihrem Screenshot zu sehen ist, steht da "Für diese Seite ist keine Leseprobe verfügbar" zu lesen -- nicht aber "Für dieses Buch ist keine Leseprobe verfügbar", was ja nicht richtig wäre -- denn ein sehr geringer Teil des Buches wird auch bei einer 100%en Vorschau aus Sicherheitsgründen ausgespart.

Es wird nicht vertuscht, dass Ihr Titel in seiner Vollkommenheit lesbar ist. Ganz im Gegenteil, wir ermöglichen es gerne. Unsere Mission ist Informationen zugänglich zu machen und das Google Books Programm als Teil von Google bringt Bücher, wo es rechtlich möglich ist, gratis unter die Menschen. ("Organize the world's information and make it universally accessible and useful.")


google_degas

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/jeff-koons-ist-skulptur-fait-d-hiver-plagiat-von-naf-naf-werbung-a-1009051.html

Plagiate in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/search?q=plagi (619 Treffer)

Update: Der Besitzer hat die Skulptur zurückgezogen

http://derstandard.at/2000009768969/Koons-Plastik-nach-Plagiatsvorwurf-zurueckgezogen

"Centre-Pompidou-Chef Alain Seban erklärte, in der Vergangenheit habe es bereits ähnliche Vorwürfe gegen andere Werke aus Koons' "Banality"-Serie gegeben. Prinzip der Serie sei es gerade, gekaufte Objekte oder Bilder aus der Presse aufzugreifen. Ein großer Teil der zeitgenössischen Kunst nutze derartige Zitate."

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/kooperation-fuer-die-kunst-und-museumsbibliothek

"Der Rat der Stadt Köln hat der Kooperation zwischen der Universitäts- und Stadtbibliothek mit der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln zugestimmt. Über die Kooperation werden die Kunst- und kunstgeschichtlichen Bestände der beiden Bibliotheken in eine gemeinsam betriebene - im ersten Schritt - virtuelle Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte zusammengeführt. "

Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst-_und_Museumsbibliothek_der_Stadt_K%C3%B6ln

http://www.theatlantic.com/health/archive/2014/12/scientists-have-a-sharing-problem/383061/

http://bioscience.oxfordjournals.org/content/early/2014/10/22/biosci.biu169

Den Ausführungen von RA Carsten Ulricht stimme ich im Ergebnis zu:

http://www.jurablogs.com/go/twitter-und-urheberrecht-ist-die-uebernahme-fremder-tweets-rechtlich-zulaessig
http://www.rechtzweinull.de/archives/1675-twitter-urheberrecht-ist-die-uebernahme-fremder-tweets-rechtlich-zulaessig.html

"Im Ergebnis halte ich es auch für richtig, dass bei der ständig zunehmenden Zahl von Inhalten im Internet für die Annahme von Urheberrechtsschutz eine interessengerechte Schwelle gelten muss. Sonst kann jeder, der einen solch kurzen Post ohne entsprechende Legitimation- unabhängig ob privat oder mit kommerziellem Interesse – veröffentlicht, bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers im Wege der Abmahnung oder Klage auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden, was doch etwas unverhältnismässig erscheint. Diese Rechtsfolge sollte jedem, der generell Urheberrechtsschutz für Tweets fordert, klar sein.

So wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nachvollziehbarerweise kritisiert wird, so erscheint auch der Urheberrechtsschutz von 140 Zeichen langen Sprüchen in der heutigen Zeit durchaus fragwürdig, zudem wenn diese über Dienste wie Twitter zum Zwecke der Weiterverbreitung (über Retweets und andere Technologien) bewußt öffentlich zugänglich gemacht werden."

Ulbricht spricht die Möglichkeit, Tweets mittels der Einbettungsfunktion online wiederzuverwenden (das gilt natürlich nicht für das umstrittene Buch), nicht ausdrücklich an. Verwendet man die vorgegebene Einbettungsfunktion kann man sich auf die Zustimmung des Urhebers (sollte der Tweet ausnahmsweise doch urheberrechtlich geschützt sein) berufen.

In den Kommentaren versteigt sich Ulricht zu der Aussage: "Wie im Text beschrieben, bedeutet witzig oder originell nicht zwingend urheberrechtlich geschützt." Das ist völliger Unsinn und allenfalls für das Adjektiv "witzig" aufrechtzuerhalten, denn gerade die Originalität ist ein Hauptkriterium für die "persönliche geistige Schöpfung".

Mit Blick auf einen als geschützt angesehenen Karl-Valentin-Satz formulierte das LG München 2011: "Auch kurze Wortfolgen sind indes einem Urheberrechtsschutz zugänglich, wenn sie sich durch eine fantasievolle Wortwahl oder Gedankenführung von üblichen Formulierungen abheben".

http://openjur.de/u/254522.html

Im übrigen kann RA Ulricht noch so tun, als könne man Schöpfungshöhe kohärent und schlüssig bestimmen - der Blick auf die real existierende Rechtsprechung zeigt klar, dass dem nicht so ist.

konradin drama Mein kürzestes Konradin-Drama aller Zeiten ist womöglich urheberrechtlich geschützt, da es originell und witzig ist.

"Werden gerade diejenigen verschont, die als erfolgreiche Unternehmer über die größten Vermögen und damit auch über erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen verfügen, und wird gerade ihnen ermöglicht, dieses Vermögen unter Befreiung der sonst nach Leistungsfähigkeit auferlegten Lasten an Dritte, insbesondere an Familienmitglieder, weiterzureichen, ohne dass diese hierfür eigene Leistung oder Fähigkeiten eingebracht hätten, verfestigt und verstärkt dies die ökonomische Ungleichheit."

Aus dem Minderheitenvotum (Gaier, Masing und Baer) der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zur Erbschaftssteuer.

http://www.jurablogs.com/go/minderheitenvotum-bverfg-zur-erbschaftssteuer-hat-es-in-sich

https://rsc-src.ca/en/expert-panels/rsc-reports/future-now-canadas-libraries-archives-and-public-memory

Free download of the 216 pages report.

Der Leipziger Handschriftenexperte Christoph M. macht auf eine Neuerscheinung aufmerksam:

Marek Wejwoda, Dietrich von Bocksdorf und seine Bücher. Rekonstruktion, Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte einer spätmittelalterlichen Gelehrtenbibliothek (Schriften aus der Universitätsbibliothek 31), Leipzig 2014.
Preis: 29,50 Euro

Er schreibt: "Die Publikation wird mit einem moving wall von zwei Jahren in open access bereitgestellt werden."

Zum Geschlecht von Anglizismen ist lesenswert:

http://www.duden.de/sites/default/files/downloads/Duden_Das_Fremdwort_Lesenswertes_und_Interessantes.pdf (S. 21)

Es trifft zu, dass sich das weibliche Geschlecht (von der Vorstellung DIE Wand, Mauer statt DER Wall) im Deutschen durchgesetzt hat, wie

https://de.wikipedia.org/wiki/Moving_Wall

angibt.

Sinnlos ist es allerdings bei einer Einzelpublikation statt von Embargofrist/Sperrfrist von einer "moving wall" zu sprechen, da sich bei einem einzelnen Buch nichts bewegen kann. Nur auf eine Schriftenreihe könnte man Moving Wall sinnvoll anwenden. Davon kann aber, wie eine Recherche zu den älteren Bänden der "Schriften" ergibt, leider auch keine Rede sein:

http://univerlag-leipzig.de/catalog/category/74-Schriften_aus_der_Universitaetsbibliothek

Bibliotheken sollten sich nicht auf Universitätsverlage einlassen, die Open Access nur mit zu langem Embargo unterstützen. Es gibt viele Universitätsverlage, die auf sofortigen Open Access setzen.

Beitrag von Thomas Wilhemi schon im Juni 2014

http://provenienz.hebis.de/2014-June/000954.html

Mehr dazu:

http://provenienz.gbv.de/Biblioteca_Teleki-Bolyai_%28Neumarkt_am_Mieresch%29


Vier geisteswissenschaftliche Max-Planck-Institute haben sich zusammengeschlossen:

http://dlc.mpdl.mpg.de/dlc/

Man sieht sehr schön, wie einmal mehr die Dummheit triumphiert: das MPI für Wissenschaftsgeschichte hat mit ECHO

http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/home

etc. in diesem Bereich die größten Erfahrungen - aber nein, das wird natürlich nicht ins Boot geholt.

Man vergleiche etwa:

http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/ECHOdocuView?url=/permanent/library/9YB8NPWX/pageimg&pn=7&mode=imagepath

http://dlc.mpdl.mpg.de/dlc/view/escidoc:7050:10/recto-verso/8

http://aurelia.orleans.fr/archives-et-manuscrit

Vorgesehen ist die Digitalisierung der Manuskripte von Fleury.

http://www.kunstsammlungen-coburg.de/sammlungen-online.php

Die Bilder stehen unter CC-BY-NC-SA, sind also leider nicht wikipediatauglich.

Via
http://www.oberfranken.de/-10-12-14--Kunstsammlungen-der-Veste-Coburg--Digitales-Angebot-ist-um-zwei-weitere-Sammlungsbereiche-gewachsen.htm


Aus INETBIB:

"die Literatur- und Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann, Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, kritisiert die weitgehende Abschaffung der vielfältigen Buchanschaffung in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und die Komplettübernahme der fertig konfektionierten, deutschlandweit standardisierten Auswahl der EKZ (Informationsdienst-Groß als ID-Vorab wie in Hamburg und Bremen).

Morgen 16.12. um 10:12 Uhr in Lesart auf Deutschlandradio Kultur:
"Aleida Assman kritisiert Bucheinkäufe - Anfang vom Niedergang der Stadtbibliotheken?"
http://www.deutschlandradiokultur.de/aleida-assman-kritisiert-bucheinkaeufe-anfang-vom.1270.de.html?dram:article_id=306320
oder
http://tinyurl.com/nxja8jn

Zur Information: Die ZLB muss ihre Titelbreite in der Erwerbung radikal kürzen. Sie wird gezwungen, den eigenen Bestandsaufbau weitgehend einzustellen und in den wichtigsten Fachgebieten für das allgemeine Publikum 14.000 Titel des Informationsdienst-Groß und davon noch 10.000 Staffelexemplare von der EKZ zu beziehen. Die Bibliothek selbst darf nur noch 6.000 Titel selbst auswählen. Ausgenommen sind die landesbibliothekarischen Bereiche und einige wenige Fächer.

Die ZLB hat seit 5 Jahren ihre Selbstständigkeit faktisch verloren und steht unter Kuratel der Kulturverwaltung des Berliner Senats. Seit zweieinhalb Jahren hat sie keine bibliothekarische Leitung mehr. Den Vorstand stellt der ehemalige Leiter der Kulturverwaltung und langjährige Stiftungsratsvorsitzende. Nach seinen Vorstellungen hat der Stiftungsrat Anfang dieser Woche mit ausdrücklicher Billigung der Senatsverwaltung die Übergabe des größten Teils des Bestandsaufbaus an die EKZ beschlossen.

Die verantwortlichen Fachleute der Bibliothek wurden nicht einbezogen und ihre fachliche Kritik einfach übergangen. Der Vorstand ist in der Bibliothek isoliert und stößt mit seinen Plänen auf die Ablehnung des größten Teils der Belegschaft.


Hier einige Presseartikel dazu aus der letzten Woche:

Uwe Rada: Bibliothek der Bestseller, TAZ vom 8.12.2014, S. 21
http://www.taz.de/Mainstream-beim-Buecherkauf/!150878/

Kommentar dazu: Uwe Rada: Müller muss Ausverkauf stoppen, TAZ vom 8.12.2014, S. 21
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2014%2F12%2F08%2Fa0141&cHash=b70accfbf07d2d7470e703f0ef07e6c9
oder: http://tinyurl.com/ndnm7xe

Jörn Böwe: Bestseller statt schöngeistige Vielfalt, Neues Deutschland vom 12.12.2014, S. 10 (nicht frei im Web)
https://www.neues-deutschland.de/artikel/955313.bestseller-statt-schoengeistige-vielfalt.html

Nina Apin: Intellektuelle Verarmung nach Plan, TAZ vom 13.12.2014, S. 42
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2014%2F12%2F13%2Fa0207&cHash=2e845a13fc7b97843740cb9c33005fe1
oder: http://tinyurl.com/qewmn4d

Schöne Grüße
Peter Delin und Ursula Müller-Schüssler
- ehemalige Fachlektoren der ZLB - "

Der Wikisource-Benutzer Haendelfan hat eine Anleitung geschrieben:

Link

https://www.ub.hu-berlin.de/de/bibliothek-benutzen/digitalisierung-eod

"50 % Preisnachlass auf die Digitalisierung urheberrechtsfreier Bücher
bei einer Bestellung bis zum 24.12.2014". Normalerweise kosten die 0,20 Cent/Seite.

Otto Verwaart resümiert seine Blog-Erfahrungen:

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2014/12/12/legal-history-with-a-dutch-view/

Lesenswert, auch wenn ich Archivalia in der Blogroll vermisse. Der umfangreichste Beitrag

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2011/09/09/celebrating-the-utrecht-peace-treaty-of-1713/

bezog sich übrigens auf meine Ausführungen im damaligen AGFNZ-Blog:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/854 (versehentlich nicht verlinkt)

http://www.hist-verein-pfalz.de/rezensionen.htm

#histverein

https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/dwbm

Via
http://www.ordnungderwissenschaft.de

http://www.kb.dk/da/materialer/kulturarv/Nyheder_Kulturperler.html

U.a. Objekte aus dem Nationalmuseum:

http://samlinger.natmus.dk/

Vorbildlich: Meist CC-BY-SA, also wikipediatauglich.

http://samlinger.natmus.dk/AS/4098

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-lehrstuhls-fuer-rheinische-landesgeschichte-an-der-universitaet-bonn

Und von welcher Website kamen die meisten Unterstützer?

screenshot_petition

"Seitenweise soll Rumäniens Ministerpräsident Victor Ponta in seiner Doktorarbeit abgeschrieben haben. [...] Im Sommer 2012 hatte die Zeitschrift "Nature" berichtet, dass Ponta weite Teile seiner juristischen Dissertation von 2003 abgeschrieben habe. Zwei akademische Gremien Rumäniens bestätigten dies, ein drittes Professorengremium widersprach. Die oberste Staatsanwaltschaft beschloss daraufhin, kein Verfahren gegen Ponta einzuleiten."

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/plagiat-in-der-doktorarbeit-victor-ponta-verzichtet-auf-titel-a-1008794.html

http://archiv.twoday.net/search?q=libreka (94 Treffer)

Wie Google Books (und Amazon) bot Libreka unzählige Buchvolltexte in Auszügen. die teilweise komplette Lexikonartikel z.B. im Verfasserlexikon umfassten. Damit ist jetzt Schluss, ein Nachfolgeangebot gibt es anscheinend nicht. Ein riesiger Verlust für die wissenschaftliche Recherche, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/75231607/

Möge der Buchhandel untergehen!

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-lehrstuhls-fuer-rheinische-landesgeschichte-an-der-universitaet-bonn

Bitte unterschreiben und weiterverbreiten!

http://www.spreeblick.com/2014/12/12/zum-zehnjaehrigen-jamba-laya/

"So hat der Text über Jamba, die PR-Aktion in den Kommentaren und die folgenden Reaktionen und Medienberichte darüber das Thema “Blogs” meines Wissens in Deutschland zum ersten Mal in größerem Umfang auf den Plan gebracht und – das weiß ich aus vielen Mails – Menschen dazu animiert und motiviert, selbst ein eigenes Blog zu starten. Oder, wie es Felix Schwenzel von wirres.net mal formuliert hat, “ins internet zu schreiben”. Manche davon haben es wieder sein gelassen, andere sind bis heute mit viel Spaß, einige auch sehr erfolgreich dabei. Als alten Punkrocker freut mich das enorm, denn das Credo “Do it Yourself” begleitete mich damals und tut es noch heute.

Obwohl man etwas zähneknirschend attestieren muss, dass der große Boom, den man Blogs noch vor einigen Jahren prophezeit und auch gewünscht hat, nicht zuletzt durch Twitter, Facebook und andere digitale Publikationswerkzeuge ausgeblieben ist, ist das Blog als persönliche, unternehmerische und/oder kommerziell orientierte Publikationsform im Internet ein nicht mehr wegzudenkendes Format, und ich bilde mir einfach mal ein, dass die Jamba-Geschichte, von der neue, junge Bloggerinnen und Blogger vermutlich gar nichts wissen, damals ihren kleinen Teil dazu beigetragen hat. Und nicht zuletzt habe ich selbst unglaublich viel gelernt in den vergangenen zehn Jahren, habe jede Menge tolle, nette, verrückte, kreative, bekloppte und spannende Menschen kennengelernt, habe das Schreiben immer weiter geübt, habe Shitstorms und Flauschattacken er- und überlebt, und das alles verdanke ich Spreeblick und seinen Leserinnen und Lesern."

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21%20O%2012546/13

Das Urteil des LG München zugunsten der Dali-Stiftung ist ein übles Machwerk, das leider auf der Linie der gängigen Rechtsprechung liegt.

Nicht weniger unfähig ist aber die Aussage der Kanzlei Hild

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/18-07-2014-lg-muenchen-i-21-o-12546-13.html

"Das Verwenden von berühmten Kunstwerken in Werbefilmen ist unzulässig".

Wir lesen dazu nur § 58 UrhG zur Katalogbildfreiheit, der es ausdrücklich erlaubt, während der Museumsausstellung mit Bildern des ausgestellten Künstlern auch im Internet zu werben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Katalogbildfreiheit
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/371/

Unverständlicherweise ging das LG München auf diese Vorschrift nicht ein - offenbar, weil es sich um eine Bearbeitung der Bilder handelte. Denn für die Schrankennutzung nach § 58 UrhG gilt das Änderungsverbot des § 62 UrhG. Hätte das Museum während der Ausstellung (und nur in dieser Zeit) mit einem Videofilm geworben, der die Dali-Bilder unverändert gezeigt hätte, wäre das legal gewesen.


http://wgff.de/aachen/agi

Das aktuelle Heft 4-2014 ist noch nicht online.

"The recent case of a defamation suit filed against PubPeer an online forum for anonymous, post-publication peer review—has created a buzz in the scientific community. The lawsuit has been filed by Fazlul Sarkar, a cancer researcher at Wayne State University in Detroit, Michigan, the author of more than 500 papers, and a principal investigator for more than $1,227,000 in active grants from the U.S. National Institutes of Health, on the grounds that anonymous derogatory comments posted on the site about his work cost him his job. Sarkar wants to uncover the identities of the anonymous commentators and press legal charges against them. This incident has brought to the fore several doubts academicians have long harbored about post-publication peer review such as:

Would scientists be wary of commenting about a paper’s inaccuracy for the fear of legal action?
To what extent should law interfere with science?
Should whistleblowers be offered legal protection? "

Read more at:

http://www.editage.com/insights/post-publication-peer-review-and-legal-clashes-should-researchers-be-wary-of-commenting-publicly

See also
http://retractionwatch.com/2014/12/10/pubpeer-files-motion-dismiss-sarkar-defamation-case/

Die Antwort gibt's hier:

http://collation.folger.edu/2014/12/a-transcriba-what/

Und dazu (Thema: Crowdsourcing) passt von der NARA:

"Based on the successful transcription pilot in the Citizen Archivist Dashboard, we’ve integrated transcription directly into catalog. We’re proud to note that NARA is the first archives to do that! By registering for an account, users can now not only tag records but they can transcribe them too."
http://blogs.archives.gov/online-public-access/?p=9327

Beides gefunden in der Pflichtlektüre für alle, die sich mit Altbeständen beschäftigen, den wöchentlichen Links & Reviews:

http://philobiblos.blogspot.de/2014/12/links-reviews_14.html




Wetten, dass der (nicht schwer verständliche) italienische Kommentar der Begeisterung für die schönen Bilder keinen Abbruch tut?

Handschriftendigitalisate:

http://www.malatestiana.it/cgi-bin/wxis.exe/?IsisScript=Opcat/search2.xis

http://blog.histofakt.de/?p=638 schreibt:

"Ob die Lage für Geisteswissenschaftler an Universitäten im Ausland besser ist, kann ich nicht beurteilen. Auffällig ist jedoch, dass Deutschland mal wieder in einem wichtigen und zukunftsträchtigen Bereich hinterherhinkt, nämlich beim Thema Online-Publikation und Open Access. Die Zahl englischsprachiger, meist (z.T. nach Ablauf einer Sperrfrist) frei zugänglicher mediävistischer Fachzeitschriften von hoher Qualität steigt derzeit sprunghaft an, wohingegegn mir nicht eine nennenswerte deutschsprachige Online-Zeitschrift zur Mediävistik bekannt ist. (Sollte ich mich irren, freue ich mich über entsprechende Hinweise!)
Die Western Michigan University hat jedenfalls diese Woche die neue frei zugängliche mediävistische Online-Zeitschrift The Medieval Globe vorgestellt, deren erste Ausgabe sich mit neuen Ansätzen zur Geschichte der Pest befasst.
Eine Übersicht weiterer englischsprachiger Online-Journals (sowie ein Video einer Diskussionsrunde zum Thema “Open Access in der Mediävistik” der International Conference on Medievalism vom 29. Oktober 2014) gibt es auf medievalists.net."

Das ist im Prinzip richtig, aber Concilium Medii Aevi (seit 1998!)

http://cma.gbv.de/

würde ich schon nennenswert nennen. Übrigens ist CMA ungeachtet seines Namens auch für Beiträge zur Frühen Neuzeit offen:

"Grundsätzlich akzeptieren wir alle Aufsätze, die sich mit der Geschichte, Kunst und Kultur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit befassen."

2013 schrieb ich: in: http://archiv.twoday.net/stories/528987964/

"Genuine OA-Zeitschriften (Zeitenblicke und Concilium medium aevi, letzteres mit 14 Aufsätzen 2011) spielen im deutschsprachigen Raum so gut wie keine Rolle."

Bei kleinen Beiträgen sollte man inzwischen aber auch die Blogs etwa bei Hypotheses nennen z.B. das Mittelalterblog.

Klaus Graf: Schwaben und Schweizer - regionale Identitäten im Konflikt

Vortrag auf der gemeinsam mit Dieter Mertens veranstalteten Tagung Schwabenkrieg/Schweizerkrieg in Freiburg im Breisgau am 12. Mai 2000

http://www.hsozkult.de/hfn/event/id/termine-514
https://www.historicum.net/themen/schwabenkrieg/

Eine kompendiöse Geschichte des Universitätsschlafes - vor allem Nachmittagstermine sind, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, hochgefährdet - dürfte nicht auf jene Episode im Mai 1501 verzichten, als Magister Gregor Bünzli von Glarus im Kolleg über Zivilrecht an der Universität Basel sanft entschlummerte. Eine günstige Gelegenheit für seinen Freund Hieronymus Emser aus Weidenstetten bei Ulm, ihm ein Spottgedicht gegen die Eidgenossen ins Kollegheft zu schreiben. Hatte ihn doch der Innerschweizer mit einem Hexameter geneckt, der die Schwaben als Feiglinge, Ausreißer, Dummköpfe und Faulpelze verspottete (Suevi timidi, fugitivi, ignari et inertes). Die ersten beiden beleidigenden Bezeichungen - Suevi timidi, fugitivi - spielten offenbar auf das unrühmliche Abschneiden der Schwaben im Schwaben- oder Schweizerkrieg des Jahres 1499 an. Emsers lateinische Verse, deren Urheberschaft er selbst dem Tübinger Humanisten Heinrich Bebel zuschrieb, waren starker Tobak. Der Schweizer wird als Feind Gottes und des Glaubens bezeichnet, als Tyrann, niederträchtiger Milchsäufer und träger Kuhmelker. Meister Bünzli nahm die Rache des Schwaben nicht weiter krumm und zeigte den Eintrag arglos in Studentenkreisen herum. So gerieten die Schmähungen ins Stadtgespräch und dadurch wurde schließlich auch der Rat der im Juli der Eidgenossenschaft beigetretenen Stadt Basel auf sie aufmerksam. Der Studentenscherz avancierte zum Politikum, das sogar die eidgenössische Tagsatzung beschäftigte. Emser, am 1. Mai 1502 verhaftet, konnte froh sein, daß er dank der Fürsprache des Christoph von Utenheim, des späteren Basler Bischofs, und anderer nach dreiwöchiger Haft mit dem Schwur einer Urfehde und dem auf die Eidgenossenschaft bezogenen Stadt- und Landesverweis davonkam. Es hätte ihn durchaus den Kopf kosten können, denn die Schweizer waren überaus empfindlich auf ihre Ehre bedacht und die jüngst erst beigetretene Stadt Basel legte den Eifer des Neophyten an den Tag, wenn es galt, eidgenössische Identität zu demonstrieren.

Landsmannschaftliche Rivalitäten waren an den damaligen Universitäten wohl nicht ganz selten. Studenten gleicher regionaler Herkunft bildeten Cliquen, die sich manchmal mit anderen solchen Cliquen wohl ganz gern rauften. Neben den sogenannten Universitätsnationen gab es mehr oder minder formelle Gruppenbildungen auf landsmannschaftlicher Grundlage. Beispielsweise existierte an der Universität Heidelberg eine „Schwabenburse“, 1481 ist von der „natio Suevorum“ die Rede. Und als der Elsässer Jakob Wimpfeling sich 1503 despektierlich über die Sprache schwäbischer Kleriker äußerte, erregte dies an den Universitäten Freiburg und Tübingen einen Sturm der Entrüstung. Der Fall Emser aber hatte eine andere Qualität. Der Kuhspott der lateinischen Verse mußte den Nerv der Eidgenossen treffen, die sich nicht zuletzt deshalb zum Schwabenkrieg entschlossen hatten, um ihre mit unflätigen Schmähungen von Seiten der schwäbischen Landsknechte angetastete Ehre zu rächen. Schweizerhaß fand seinen schlimmsten Ausdruck im Vorwurf, die Schweizer seien „Kugehiger“, Sodomiten. In Emsers Versen fand sich davon zwar nichts, aber daß die Eidgenossen, die sich doch als Gottes auserwähltes Volk mit einer eigentümlichen Frömmigkeitspraxis stilisierten, als Feinde Gottes und des Glaubens beleidigt wurden, war in Basel 1502 alles andere als „politisch korrekt“.

Ein weiteres wichtiges Feld landsmannschaftlicher Rivalitäten war der Krieg, insbesondere der Reichskrieg, denn das Aufgebot war nach den alten deutschen Stammesländern gegliedert. In den Quellen des Schwabenkrieges treten solche internen Reibereien auf habsburgischer Seite mehrfach als Störfaktoren in Erscheinung. Nach einer späteren Überlieferung wurde Herzog Albrecht von Bayern in Bundeskreisen nicht als Befehlshaber akzeptiert, weil er ein Schreiber und Student sei. Außerdem sei es nicht der Brauch, daß ein Bayer über die freien Schwaben herrschen möge. Die Ideologie von den freien Schwaben erscheint ebenfalls in einem Brief eines Benedikt Cosstenz aus Freiburg im Breisgau vom 9. April 1499. Der Adressat, der kaiserliche Sekretär Blasius Hölzl, möge dem Hans von Stetten ausrichten, daß „der nam der freyen Swaben muess gewechselt werden mit den Etschleuwten, dann die Etschlewt haissen pillich freyswaben und die Swaben fawl Etschlewt“. Es wird also auf das Autostereotyp der freien Schwaben kritisch Bezug genommen: In Wirklichkeit seien nicht die wohl gemeinhin als faul gescholtenen Etschleute, also die Südtiroler, faul, sondern die sich als frei rühmenden Schwaben. Um die Ehre der Etschleute geht es auch Bemerkungen zu einer Schweizer Kriegsordnung, die im Archiv der Südtiroler Herren von Wolkenstein überliefert ist. Alle Welt sage in Schwaben Lob und Dank den Etschleuten und Bergknappen wegen ihrer Tapferkeit gegenüber den Schweizern. Der ganze Schwäbische Bund habe Wohlgefallen und Trost an den Etschleuten.

Das Schlagwort von der Schwabenfreiheit behauptete die Unabhängigkeit und Autonomie desjenigen, der sich ihrer rühmte. Im 15. Jahrhundert und frühen 16. Jahrhundert waren es vor allem Niederadelige, die sich damit gegen ihre Mediatisierung durch die hegemonialen Gewalten - an erster Stelle ist natürlich Habsburg zu nennen - wehrten. Zugleich hatte die Rede von der Schwabenfreiheit aber auch einen reichsrechtlichen Hintergrund, denn die Schwabenfreiheit wurde als kaiserliches Privileg verstanden, das von den Schwaben aufgrund kriegerischer Tapferkeit errungen worden war. In Reichskriegen beriefen sich die Schwaben seit dem Investiturstreit das sogenannte Vorstreitrecht, das im 13. Jahrhundert auf die Privilegierung Gerolds von Schwaben durch Karl den Großen zurückgeführt wurde. Dieses als besondere Auszeichnung der Schwaben gerühmte Vorstreitrecht, dessen Bedeutung für das Selbstverständnis der Ritterschaft nicht unterschätzt werden darf, hat wiederholt zu Konflikten innerhalb des Reichsaufgebots geführt. Willibald Pirckheimer erzählt in seinem Buch über den Schweizerkrieg, wie sich Franken und Schwaben gegenseitig die Schuld an einer militärischen Schlappe im Hegau nach dem Wegzug der Schweizer von Stockach zuschrieben (Wille 85). 1475 hatte Friedrich III. im Lager vor Neuss eine salomonische Entscheidung über die Führung des Georgenfähnleins getroffen, die den alten Streit zwischen Franken und Schwaben über den militärischen Vorrang beilegen sollte: Franken und Schwaben sollten sich täglich abwechseln. Diese Regelung galt zwar auch im Schwabenkrieg, es kam aber trotzdem laut Pirckheimer zu Rangeleien über den Vorrang. Einen weiteren störenden Binnenkonflikt registriert Pirckheimer, der ja selbst Nürnberger Feldhauptmann war: „Die Nürnberger standen nämlich zum Ärger der Schwaben mit den Bayern in gutem Einvernehmen und nicht mit ihnen“ (87).

Die landsmannschaftliche Heterogenität der auf der Seite König Maximilians kämpfenden Truppen schließt es aus, den Krieg von 1499 auf den einfachen Nenner „Schweizer versus Schwaben“ zu bringen. Was ist eigentlich das schwäbische am Schwabenkrieg? Horst Carl hat zu Recht diese provozierende Frage aufgeworfen und darauf aufmerksam gemacht, daß die Verwendung der seit dem 16. Jahrhundert von der Schweizer Historiographie propagierten Bezeichnung „Schwabenkrieg“ höchst problematisch ist. Die Beteiligung des Schwäbischen Bundes dürfe nicht überschätzt werden, denn auch Elsässer und Vorderösterreicher hätten im Westen und Tiroler bzw. Vorarlberger im Osten entscheidend mitgekämpft - von den Aufgeboten außerschwäbischer Reichsstände insbesondere aus Franken ganz abgesehen. [Tirolerkrieg, Engadinerkrieg]

Was war Schwaben in den Jahren um 1500? Ich möchte skizzenhaft eine Antwort mit den beiden Stichworten „Erosion“ und „Revitalisierung“ versuchen.

Die alte gentile Einheit Schwaben, das hochmittelalterliche Land Schwaben, befand sich seit dem Ende der Stauferzeit, also seit dem Ende des Herzogtums Schwaben, in einem Erosionsprozeß. Das Land Schwaben war um 1500 alles andere als ein Territorium, es war ein Land ohne Landesherrn, ein merkwürdiges Gebilde aus Traditionen und Diskursen, ohne feste Grenzen. Gelehrte Konstruktionen, politische Setzungen - ich denke dabei vor allem an die Mitgliedschaft im Schwäbischen Bund - und Selbstzuordnungen klafften auseinander. Gewiß, es gab eine einzige feste Grenze, die Lechgrenze gegen Bayern, und auch eine Kernlandschaft, in der die Zugehörigkeit unumstritten war. An den Rändern aber franste Schwaben aus. Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim aus dem oberschwäbischen Ravensburg, der am Ende des 15. Jahrhunderts Oberdeutschland bereiste, war auf die Rheingrenze fixiert, nahm aber noch den Thurgau dazu: „die Prewskawer, Swartzwelder, Mortnawer und Turgawer sind alle Swaben und wellen doch nit Swaben sein, desgleichn die Krachgewer [...] sein auch Swabenn“ (Uhde 240) . Alles, was vom Ursprung des Rheins auf der einen (nämlich rechten) Seite liege, sei alles Schwabenland. An anderer Stelle behauptet er, Elsaß, Sundgau und Aargau seien nie schwäbisch gewesen (247). Hinsichtlich von Breisgau, Kraichgau und Thurgau meinte auch der Tübinger Gelehrte Johannes Naukler in seiner Beschreibung Schwabens - ein Exkurs seiner Weltchronik - , nach Auffassung der meisten gehörten diese Regionen zu Schwaben.

Im Bodenseegebiet und zwar nicht nur in den eidgenössischen Gebieten hat es wohl auch eine gewisse Absetzbewegung von Schwaben gegeben. In Augsburg oder Ulm war im späten Mittelalter der schwäbische Patriotismus weit ausgeprägter als in Konstanz, dem alten Mittelpunktsort Schwabens. Es war wohl ein gewisser Überdruß gegenüber den machtpolitischen Polarisierungen um 1500, der sich in einer von dem Konstanzer Chronisten Beat Widmer registrierten Äußerung ausdrückte: „dan frag man ain gepornen Constanntzer: Bist du ain Swab oder bist Du ain Thurgower oder ain Schwitzer, er spricht nain darzu und will nur ain Costanntzer sin“ (Maurer 70). Andererseits fand ich aber auch einen merkwürdigen früheren Hinweis auf eine Trennung des Bodenseeraums von Schwaben. Der Held des weitgehend unbekannten Märes „Sociabilis“, überliefert in einer um 1430 entstandenen Handschrift, ist der schwäbische Ritter Sociabilis, ein durch Wahl bestellter Pfleger des Landes Schwaben, der am Bodensee um eine Grafentochter wirbt. Er gilt dort aber als „gast in disem land“, als Landfremder.

Dem Erosionsprozeß läßt sich aber eine Revitalisierung Schwabens am Ende des 15. Jahrhunderts gegenüberstellen. Vor allem in der Gründungsphase des Schwäbischen Bundes, des Bundes im Lande Schwaben, wurde schwäbischer Patriotismus aktiviert - gleichsam eine „Anschubfinanzierung“. Das Gründungsmandat von 1487 stellte Schwaben als rechtes Vaterland vor, das zur Treue verpflichte. Wenn 1495 Graf Eberhard im Bart von Württemberg den Titel eines Herzogs von Schwaben anstrebte, so beweist dies mit anderen Zeugnissen, daß man in Württemberg in Schwaben keine überlebte Größe sah, sondern einen Grundwert, der als Bindeglied zwischen Politik und Kultur, zwischen rechtlicher Verfassung und Sprache fungieren und das aufstrebende Territorium mit der Dignität der alten gentilen Einheit in Verbindung setzen konnte. Ohne politische Instrumentalisierungen leugnen zu wollen, möchte ich doch darauf insistieren, daß es einen ständeübergreifenden schwäbischen Patriotismus gab, der die Diskurse der Fürsten, des Niederadels, der Städte, der Bauern und der Humanisten, die sich alle auf Schwaben beriefen, vernetzen konnte. Diese Formierung eines schwäbischen Selbstverständnisses erfolgte in Wechselwirkung mit der Ausbildung eines auf Deutschland bezogenen nationalen Diskurses. Die schwäbische Nation, in der frühen Neuzeit keine seltene Bezeichnung, begnet bereits in einer Quelle aus dem Jahr 1493. Damals war im Zusammenhang mit Verhandlungen über die Mitgliedschaft im schwäbischen Bund von „gemeiner swebischer nacion“ die Rede.

Im Krieg von 1499 hat eine Berufung auf schwäbischen Patriotismus in der offiziellen Propaganda keine Rolle gespielt. Weder Maximilian noch der schwäbische Bund haben angesichts der eidgenössischen Einfälle an die Pflicht der Schwaben, ihr Vaterland zu verteidigen, appelliert. Die Auseinandersetzung wurde von der Kriegspartei im Reich vor allem als ständischer, kaum als landsmannschaftlicher Konflikt verstanden. Im Vordergrund stand die Angst vor dem „Schweizerwerden“, vor der Auflösung der hergebrachten sozialen Ordnung. Gleichwohl möchte ich nicht ausschließen, daß in adeligen Kreisen ein gewisser schwäbischer Patriotismus, der das Bündnis mit einem Vaterland Schwaben identifizierte, mitgeschwungen hat. Belegen möchte ich dies mit einer semantischen Differenz. Meistens ist in den Akten vom schwäbischen Bund oder dem königlichen Bund im Land Schwaben die Rede. Es gibt aber auch Stellen, in denen stattdessen vom Schwabenland die Rede ist. Am 21. Februar 1499 rät Conrad von Schellenberg, die im Hegau umherziehenden Schweizer noch nicht anzugreifen, da bei einer Niederlage zu ermessen sei, „was schad dem lannd Swaben daruß enndsteen wurd“ (FUB VII, n. 192/3). Der elsässische Landvogt Jakob von Fleckenstein „und ander gu+ot gónner des Swábenlants“ wird in einem Schreiben des württembergischen Landhofmeisters Diepolt Spät an Herzog Ulrich von Württemberg vom 18. März erwähnt (ebd. IV, n. 256). Allerdings sind aus schwäbischen Archiven vergleichsweise wenige Dokumente im Wortlaut veröffentlicht worden. Daß die von Klüpfel gebotenen Aktenreferate aus Esslinger und Nördlinger Korrespondenzen - Klüpfels Text ist neuerdings bequem zugänglich auf der Internetseite unseres Projekts - unzulänglich sind, hat man bereits im 19. Jahrhundert wiederholt festgestellt. Überhaupt hat allzuoft bei den Editionen von Schwabenkriegakten ein rein faktographisches Interesse die Auswahl und Präsentation der Stücke beeinflußt.

Wie sah es nun auf der Seite der Schweiz aus? Ich muss mich mit ganz wenigen Stichworten begnügen. In den Burgunderkriegen war das Selbstbewusstsein der Eidgenossen enorm gewachsen. Die historische Fundierung dieser protonationalen Identität erfolgte einerseits durch die sogenannte Befreiungstradition (Stichwort: Wilhelm Tell), andererseits durch Propagierung eines neuen Herkommens der Schweizer, die als eingewanderte Schweden ausgegeben wurden [Marchal!]. Das Schweden-Herkommen löste die Schweizer von den Schwaben. Für den habsburgischen gesinnten Zürcher Bürgersohn Felix Fabri, der im Ulmer Dominikanerkloster in den 1480er Jahren eine Beschreibung Schwabens schrieb, waren die Schweizer, deren anderen Dialekt er durchaus registriert, dagegen immer noch Kinder Schwabens.

Nicht unterschätzt werden darf die Karriere der Gebietsbezeichnung Helvetia, die konkurrierend an die Seite der alten Einheit Suevia trat. Helvetia bezeichnet das Gebiet eines eigenständigen Volkes, der Nachfahren der antik verbürgten Helvetii. Der beispiellose Erfolg der gelehrten Caesar-Lektüre und des humanistischen Gentilpatriotismus in Gestalt der Helvetier-Ideologie der frühen Neuzeit ist hinreichend bekannt. Der Versuch des Schweizergegners Jakob Wimpfeling am Anfang des 16. Jahrhunderts, die Helvetii stattdessen im Elass zu lokalisieren, blieb ohne größere Resonanz.

Wie vollzog sich die Distanzierung der Schweiz von Schwaben? Die meisterhafte Studie von Helmut Maurer „Schweizer und Schwaben. Ihre Begegnung und ihr Auseinanderleben am Bodensee im Spätmittelalter“ hat hier Pionierarbeit geleistet. Anschaulich hat Maurer vor allem anhand Konstanzer Quellen den Prozeß des Fremdwerdens im 15. Jahrhundert nachgezeichnet. Um 1400 setzt er den Beginn des Auseinanderlebens an. Die Innerschweizer eckten mit ihrer „alpinen Mentalität“ in der Bischofsstadt am See mehr und mehr an, sie wurden zunehmend zum Opfer eines mitleidlosen Spotts, der auf ihren bäuerlichen Habitus abhob und mit dem Symbol der Kuh und der damit oft verbundenen Sodomie-Unterstellung extrem verletzende Formen annahm. Die Schweizer kompensierten die Demütigungen durch Freischarenzüge, Rache- und Beutezüge. Diese Kämpfe konfrontierten die Seeschwaben mit einer andersartigen Kultur des Krieges, die ihnen wilder und grausamer als die eigene Fehdepraxis erschien. Auch in den Quellen des Schwabenkriegs begegnen wiederholt Hinweise auf die Besonderheiten der eidgenössischen Kriegsführung. Eine kritische Revision der von dem Schweizer Militärhistoriker Walter Schaufelberger in der Nachfolge Hans Georg Wackernagels vorgelegten Deutungen zum eidgenössischen Kriegswesen und seinen irrational anmutenden Zügen steht allerdings noch aus.

Als tiefere Ursache der Entfremdung macht Maurer die „Auseinander-Entwicklung des alten Schwabens in zwei völlig verschiedene soziale Systeme“ (81) aus: Der ländlichen Innerschweiz mit ihrer breiten bäuerlichen Partizipation stand am See eine vom Adel geprägte Stadt mit einem vom Adel geprägten Hinterland, dem Hegau, gegenüber. Der „Schimpfkanonade“ der Schwaben läßt sich allerdings auf eidgenössischer Seite, dies hat bereits Maurer beobachtet, nichts Vergleichbares an die Seite stellen. Haben die Schweizer die verbale Stufe der Eskalation übersprungen und gleich zugeschlagen?

Ob der Vorwurf, die Schwaben verkehrten mit ihren Rössern - ein durchsichtiges Revanchefoul - allgemein verbreitet war, wage ich zu bezweifeln [Rossgeschnyher bei Niederhäuser]. In den mir bekannten Quellen des Schwabenkriegs läßt sich jedenfalls kein Schlagwort ausfindig machen, das ähnlich zündend wie der schwäbische Kuhspott gewesen wäre. Bereitgestanden hätte ein solcher Tiervergleich jedenfalls: die Schwaben als Hasenfüße. Im Siegesgedicht eines bayerischen Vikars auf die Schlacht von Giengen 1462 wird auf ein Sprichwort angespielt, das die Schwaben als feige Hasen kennzeichnet, und der Autor setzt hinzu, er kenne dazu eine Geschichte, die er aber nicht niederschreiben wolle. Handelt es sich womöglich um die bekannte Geschichte von den sieben Schwaben, deren älteste Fassung allerdings erst 1498 in einer Tegernseer Handschrift überliefert ist und die sich einer einleuchtenden Vermutung von Klaus Schreiner zufolge der schwäbisch-bayerischen Stammesrivalität verdankt? In einer Nürnberger Chronik heißt es jedenfalls zur Schlacht von Giengen, die Ritterschaft des Reichshauptmanns habe sich wie die Hasen verhalten, „als der schwaben und ir genosen recht ist“.

Wie sich die allmähliche Distanzierung der Schweizer von den Schwaben in den einzelnen eidgenössischen Orten vollzogen hat, bleibt noch zu erforschen. Nach wie vor ist man auf Franz Ludwig Baumanns Belege verwiesen, der für das 14. Jahrhundert noch keine Herauslösung der Eidgenossen aus dem Verband des ehemaligen schwäbischen Herzogtums feststellen konnte. In Zürich, einem alten Vorort des schwäbischen Herzogtums, gibt es allerdings einen irritierenden Frühbeleg. Die Ordnung des Züricher Seidengewerbes von 1336 setzt Schwaben bereits als Ausland an. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts kann man dagegen davon ausgehen, daß in der Limnatstadt Schwaben verdächtige Ausländer waren. Dies beweisen etwa die provozierenden Reden eines Stadtknechts, eines Günstlings des Bürgermeisters Waldmann, der anläßlich des Aufruhrs von 1489 behauptete, er wolle die Stadt lieber mit Schwaben als mit Zürchern behaupten. Und es schwirrten Gerüchte in der Stadt, ein schwäbisches Heer sei im Anzug. In diesem Kontext bezieht sich die Furcht vor den Schwaben auf den Haßgegner Österreich.

Im Rahmen des Waldmann-Auflaufs wird auch der Wunsch der in der Stadt ansässigen Bayern, Franken und Schwaben, am Regiment beteiligt zu werden, artikuliert. Die Angst vor der Überfremdung ist ein Hauptthema jeder sozialhistorischen Analyse landsmannschaftlicher Gruppenbildung. [Alterität] In einer Basler Handschrift aus dem 16. Jahrhundert wird diese xenophobe Einstellung in die Form eines Reimspruchs gebracht: „Sydhar das die Schwoben sind in das land kummen, und die hasen in Rin, Und baretli under die buren, ist nie kein glúck im land gsin“. Und ein Hauptwurf der Tiroler Landstände gegen den glücklosen königlichen Hauptmann Ulrich von Habsberg, einen Schwaben, war, daß er ein Landfremder war.

Aus den Zürcher Richtebüchern hat das „Schweizerische Iditiotikon“ einige anschauliche Belege abgedruckt, die solche Ressentiments im Zürich des 15. Jahrhunderts nachweisen. Als Schimpfwort begegnet Schwabe dort bereits 1434, und auch das noch heute so beliebte Sauschwab läßt sich als „Süwschwab“ bereits für 1468 dokumentieren. 1472 erfahren wir von einem Dialog, in dem Schwabe ebenfalls als Schimpfwort verwendet wurde. Es half dem einen Kontrahenten nichts, daß er sich als Allgäuer aus der Affäre ziehen wollte. 1478 geht es darum, daß ein Züricher lieber Bürgerkinder zu Ratsherren nehmen wollte als Schwaben.

Daß sich der Schwabenname in der Schweiz zu einer allgemeinen Bezeichnung des deutschen Ausländers entwickelte, vielleicht vergleichbar dem „Preußen“ in „Bayern“, dürfte eine sehr viel spätere Entwicklung sein. Als der Landammann von Appenzell-Innerroden in seiner Eröffnungsrede der Landgemeinde von 1879 die Greuel der Zulukaffer und russischen Nihilisten schilderte, rief ihm ein Innerrhoder zu (ich übersetze): „Landammann, jetzt könntet ihr allmählich anfangen aufzuhören zu predigen von diesen Schwaben!“

Ich möchte diesem Rat ebenfalls folgen und komme nun zum Schluß. Daß der Krieg von 1499 aufgrund seiner publizistischen Breitenwirkung wesentlich zur diskursiven Polarisierung zwischen den Schweizern und ihren Nachbarn beigetragen hat, scheint mir unbestreitbar. Bereits vorhandene Ressentiments auf beiden Seiten wurden verstärkt. Daß die juristischen und politischen Folgen des Konflikts lange Zeit überschätzt wurden, erscheint mir freilich ebenso sicher.

Mit der Stilisierung des Krieges als „Schwabenkrieg“ wollten die eidgenössischen Eliten einen emanzipatorischen Prozeß diskursiv forcieren, der schon lange vorher eingesetzt hatte. Schwaben war Bestandteil der Reichsverfassung. Die Schweizer wollten zwar im Reich bleiben, aber die mit dem Schwäbischen Bund eingeleitete regionale Neuordnung war ihnen mindestens ebenso suspekt wie die 1495 verabschiedeten Reichsreformen. Trotz aller strukturellen Ähnlichkeiten mit dem Schwäbischen Bund lehnten die Eidgenossen dieses ihnen zur Nachahmung empfohlene Modell ab, da ihrer Ansicht nach Habsburg und der Adel im Bund zu sehr den Ton angaben. „Schwaben“ stand im Schwabenkrieg nicht nur für den schwäbischen Bund, sondern auch für die verhaßten schwäbischen Landsknechte, die keine Gelegenheit ausließen, die Schweizer zu verhöhnen. Schwäbische Landsknechte und Schweizer Reisläufer waren professionelle Rivalen - Herr Rogg wird darauf noch näher eingehen.

„Schwaben“ stand aber auch für Habsburg, das ja im benachbarten Oberschwaben als Hegemonialmacht mit der Landvogtei Schwaben und dem Landgericht Schwaben in Erscheinung trat. Die Schweizer ordneten - die erwähnten Zürcher Belege könnten diesen Schluß nahelegen - die Schwaben umstandslos der österreichischen Klientel zu. Wenn der Konstanzer Chronist Widmer einige Zeit nach dem Schwabenkrieg „all frommen tutschen osterrichischen Schwaben“ einen freundlichen und brüderlichen Umgang ans Herz legte, so macht diese Trias Deutsche, Österreicher, Schwabe deutlich, daß der Schwabenname nicht nur aus Schweizer Sicht mit der habsburgischen Herrschaft in enger Beziehung gesehen wurde.

Natürlich kann man den Schwabenkrieg/Schweizerkrieg auch als Ausdruck landsmannschaftlicher Spannungen, als Konflikt regionaler Identitäten, verstehen. Aber von der diskursiven Dynamik, die solche Konfrontionen entstehen ließ, und ihren ständischen, sozialen und politischen Hintergründen wissen wir noch viel zu wenig. Mein eigener Beitrag heute, wenn man so will: auf den Schultern von Helmut Maurer, wollte dazu lediglich einige weiterführende Anregungen vermitteln.

#forschung

Die Greenpeace-Protestaktion an den weltberühmten Nazca-Linien in Peru stößt auf scharfe Kritik.

Wer für den Klimaschutz werben will, sollte sich vorher Gedanken machen. Empfindliche Kulturgüter dürfen dafür nicht geschädigt werden, meint Daniel Lingenhöhl.

http://www.spektrum.de/news/meinung-nazca-protest-war-ein-baerendienst-fuer-den-klimaschutz/1323253

Ebenso mit vielen Links

http://archaeologik.blogspot.de/2014/12/die-zukunft-mag-erneuerbar-sein-die.html

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Regelmäßig werden Links auf Archivalia als "Werbespam" entfernt, so etwa mein jüngster Beitrag zur GND auf Fragen zur Wikipedia

"(Aktuell | Vorherige) 07:21, 12. Dez. 2014‎ Liesel (Diskussion | Beiträge)‎ . . (149.191 Bytes) (-757)‎ . . (→‎Wieso setzt die Wikipedia NUR auf dieses dumme Appertool bei der GND?: Achivalia-Werbespam entfernt) (rückgängig)"

Das ist nichts anderes als Zensur, da es mir nicht darum geht, Archivalia zu bewerben (mein Blog hat diese Leute als Besucher weißgott nicht nötig), sondern Kritik an der Wikipedia unter Bezugnahme auf eine ausführlichere Stellungnahme in Archivalia zu üben. Administratoren wie Liesel (ein besonders unysmpatischer männlicher Wikipedianer) [ist kein Admin mehr] können nach Gutdünken entscheiden, was "Werbespam" ist.

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