Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
In der Mitte des 12. Jahrhunderts schrieb der von mir Peregrinus Hirsaugiensis genannte, üblicherweise als Konrad von Hirsau bezeichnete monastische Autor eine Lehrschrift für weibliche Religiosen: das Speculum virginum. Jutta Seyfarth hat diesen Text 1990 ediert (CCCM 5). Urban Küsters und Jutta Seyfarth behandelten den Text im ²VL 9 (die Lieferung 1 erschien 1993).

Bisherige Ergänzungen zu Seyfarths Überlieferungsangaben und Einleitung habe ich in einigen kleinen Beiträgen vorgelegt:

Zu den Inschriften der Klöster Hirsau und Herrenalb und weiterer Standorte im Landkreis Calw. In: Ordensgeschichte vom 27. August 2013
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502
(Biographisches und Rezeption in Hirsau)

Der Zisterzienser Adam von Perseigne und das Speculum virginum. In: Ordensgeschichte vom 8. September 2013
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570

Exzerpte aus dem Speculum virginum des Peregrinus Hirsaugiensis in Trier. In: Archivalia vom 13. Januar 2014
http://archiv.twoday.net/stories/603125140/

Zisterzienserkloster Grünhain besaß um 1514 ein Speculum virginum. In: Archivalia vom 11. Februar 2014
http://archiv.twoday.net/stories/670957574/
(Zugleich Hinweis auf das Sequestrationsverzeichnis des Leipziger Dominikanerklosters 1541)

Eine bemerkenswerte Renaissance erlebte das hochmittelalterliche Werk in der niederländischen devotio moderna. Noch dem Ende des 14. Jahrhunderts gehört eine mittelniederländische Übersetzung 'Spieghel der maechden' bzw. 'Spieghel der joncfrouwen' an, die von Irene Berkenbusch 1995 erforscht und ediert wurde. Von der mittelniederländischen Fassung abhängig ist die ripuarische Umschrift im Berliner mgf 1028 und zwei niederdeutsche Handschriften (Hannover und Lübeck).

Nach den Ergebnissen von Sabrina Corbellini schätzten vor allem die Franziskaner-Terziarinnen des Utrechter Kapitels die Speculum-Übersetzung als Anleitung zum jungfräulichen klausurierten Leben: Sandra Corbellini: `Een oude spiegel voor nieuwe maagden. Het gebruik van het Speculum virginum in gemeenschappen van tertiarissen. In: Ons Geestelijk Erf 80 (2009), S. 171-198.

Zum Kontext findet man frei im Netz einen weiteren Aufsatz Corbellinis, der die geistliche Literatur der Terziarinnen-Konvente behandelt:

http://www.ru.nl/publish/pages/622512/2005_2_corbellini_s.pdf

Bei http://www.abebooks.com/ ist eine Löwener Lizentiatsarbeit von Winfried Hendrickx "Het "Speculum Virginum" ; een middeleeuwse spiegel voor kloostervrouwen. Een onderzoek naar het laatmiddeleeuwse maagdelijkheidsideaal op grond van een vergelijking van de Latijnse en de Middelnederlandse versie" (2002) erhältlich.

Zum lateinischen Speculum virginum ist Corbellini 2009, S. 177 zu beachten, die den Titel bei Johannes Busch in dessen 'Liber de origine ...' nachweist und im Lektüreverzeichnis von Zevenborren (1. Viertel 16. Jahrhundert). Die Verfassernennung "Speculum virginum Conradi monachi" dürfte auf die gedruckten Angaben des Trithemius zurückgehen.

S. 192-196 stellt sie die Überlieferung des Spieghel zusammen, leider ohne jegliche Nachweise zu den einzelnen Handschriften. Diese findet man in Christine Glaßners Übersicht vom Juli 2014

http://www.handschriftencensus.de/werke/2473

"Weitere Textzeugen sind bisher nicht bekannt", heißt es dort. Corbellinis Arbeit, die mancherlei Korrekturen ermöglicht, ist Glaßner unverständlicherweise unbekannt geblieben, wie man überhaupt feststellen muss, dass Glaßner schlampig gearbeitet hat. So fehlen teilweise die Datierungen. Beide Autorinnen haben offenbar auf eine Überprüfung der Bestandsnachweise bei den kleinen Sammlungen durch Anfragen verzichtet, obwohl das geboten gewesen wäre.

Corbellini teilt die Handschriften in drei Gruppen ein: A vollständige Handschriften mit allen 12 Büchern (1-4), B teilweise Überlieferung (1-10), C Exzerpte (1-12), 25 Textzeugen (C 11 existiert nicht). Ich ergänze in der Liste des Handschriftencensus zunächst Corbellinis Zählung und füge ggf. weitere ergänzende Angaben an.

Es ist zu beachten, dass der Handschriftencensus so gut wie keine BNM-Links enthält.

http://www.bibliotheek.leidenuniv.nl/bijzondere-collecties/handschriftenarchievenbrieven/bnm.html#database (27 Treffer zu: Mnl. vertaling van Speculum virginum)

Berlin, Staatsbibl., mgf 823
C 2

Berlin, Staatsbibl., mgf 1028
B 1

Berlin, Staatsbibl., mgo 352
C 1

Brüssel, Königl. Bibl., ms. II 4748
A 1
Die UB Leuven besitzt zwei Lizentiatsarbeiten mit Editionen

Spieghel der Maechden : een diplomatische editie van Brussel, KB, HS II 4748, FOL 2-81 RA
Dierckx, Birgit, 2000
Spieghel der maechden III : een diplomatische editie van Brussel, K. B., HS. II, 4748, FF. 142r-229v met een dialectologische analyse
De Vos, Veerle, 2001

Cuyk, St. Agatha (früher Kreuzherrenkloster St. Agatha), Cod. C 124
C 9

Cuyk, St. Agatha (früher Kreuzherrenkloster St. Agatha), Cod. 204
B 3 noch unter dem alten Standort Grubbenvorst, Ursulinenkloster

Darmstadt, Universitäts- und Landesbibl., Hs. 466
A 2

Nach dieser Handschrift edierte Berkenbusch den Text. SW-Digitalisat:

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-466/0419

Den Haag / 's-Gravenhage, Königl. Bibl., Cod. 73 G 16
B 2

Den Haag / 's-Gravenhage, Königl. Bibl., Cod. 73 G 17
A 3

2. Hälfte 15. Jahrhundert (nach Corbellini, Datierung fehlt im Handschriftencensus)

Die Suche in der Datenbank http://www.mmdc.nl/ funktioniert anscheinend seit längerem nicht. Kennt man die URL, kann man Einträge aufrufen.

Driebergen-Rijsenburg, Groot Seminarie, Hs. 105.54 (verschollen)
C 8

Gent, Universitätsbibl., Hs. 1348
C 3

Hamburg, Staats- und Universitätsbibl., Cod. theol. 1935
B 4

Hannover, Landesbibl., Ms. I 237
C 4

Leiden, Universitätsbibl., LTK 222
C 5

Es existiert ein vom Handschriftencensus nicht verlinktes Digitalisat:

https://socrates.leidenuniv.nl/R/-?func=dbin-jump-full&object_id=2941442

Leiden, Universitätsbibl., LTK 262
C 6

Die beiden digitalisierten Seiten unter

https://socrates.leidenuniv.nl/R/-?func=dbin-jump-full&object_id=676409

sind hier nicht relevant.

15. Jh. (Corbellini)

Leiden, Universitätsbibl., LTK 341
A 4

Nur Bl. 90v-91r online:

https://socrates.leidenuniv.nl/R/-?func=dbin-jump-full&object_id=676409

Leiden, Universitätsbibl., LTK 342
B 5

Nur 6 Seiten online:

https://socrates.leidenuniv.nl/R/-?func=dbin-jump-full&object_id=676848

London, British Libr., MS Add. 38527
B 6

Zu ergänzen ist:

http://www.cn-telma.fr/luxury-bound/manuscrit1908/

Lübeck, Stadtbibl., Ms. theol. germ. 4° 30
B 7

Nimwegen / Nijmegen, Regionaalarchief, Cod. 25
B 8

Corbellini gibt als Signatur I a 25, während der Census vom "Gemeentearchief" spricht. Die Inventarnummer 25 wird bestätigt durch das Online-Findmittel des Archivs, das dem Census unbekannt blieb:

http://studiezaal.nijmegen.nl/ran/_detail.aspx?xmldescid=2127466551#link

[Im Katalog: Das Goldene Zeitalter des Herzogtums Geldern (2001), S. 197f. Nr. 14 mit Abbildung S. 198]

Leuven, Maurits Sabbebibliotheek, 5000 MS 12 B I
C 7

Im Handschriftencensus fälschlich noch unter "Nimwegen / Nijmegen, Jezuietenbibl. Berchmanianum, 5000 MS 12 BI"

Sint-Truiden (Belgien), Instituut voor Franciscaanse Geschiedenis, a 8 (2)
C 10

Im Handschriftencensus registriert unter "Klooster van de Minderbroeders, Hs. B 65" als im Mai 1940 vernichtet! Corbellini datiert ca. 1525.

Utrecht, Universitätsbibl., Hs. 1021 (2 E 17)
B 9

Warschau, Nationalbibl., Hol. O. v. I.8 (1944 verbrannt)
C 12

Weert, Gemeentemuseum, CMW 24
B 10

Im Handschriftencensus noch unter "Provinciaal Archief van de Minderbroeders, Cod. 1".

Nachtrag September 2015:

Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek, Deutsches Buch- und Schriftmuseum - Klemm-Sammlung, I, 106, Bl. 19r-23r "Aszetischer Text für geistliche Jungfrauen, aus dem ‚Speculum virginum‘ o. ä." laut Katalogisat
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31602907 (mit Digitalisat)

Zur Handschrift (ohne Nennung dieses Textes):
http://www.handschriftencensus.de/23956

#forschung

https://archive.org/details/early-european-books

14.000 Bücher. Unklar ist das Verhältnis zum kommerziellen Verlagsprodukt.

1955 erschien ein wenig beachteter Aufsatz über den Einfluss des Speculum virginum des Peregrinus Hirsaugiensis bzw. Konrad von Hirsau auf die Wandgemälde der Kirche im schwedischen Tensta (Johannes Rosenrod 1437), der jetzt Open Access einsehbar ist:

http://kulturarvsdata.se/raa/fornvannen/html/1955_103

2014 kam eine italienische Monographie von Marco Rainini über Konrad von Hirsau heraus, die mir leider nicht vorliegt:

http://www.sismel.it/tidetails.asp?hdntiid=1379

Schon etwas älter ist:

Corbellini, Sandra: `Een oude spiegel voor nieuwe maagden. Het gebruik van het Speculum virginum in gemeenschappen van tertiarissen, Ons Geestelijk Erf 80-3 (2009), 171-198
Abstract (en):
http://poj.peeters-leuven.be/content.php?id=2045817&url=article
[dazu: http://archiv.twoday.net/stories/1022385921/ ]

Die deutsche Übersetzung des Speculum virginum durch den Altenberger Zisterzienser Stephan Richartz, Beichtvater der Nonnen von St. Apern in Köln, gedruckt in Köln 1676, habe ich in Olmütz digitalisieren lassen. Online:

http://eod.vkol.cz/36895/
[ https://archive.org/details/speculum_deutsch ]

Jutta Seyfarth sah 1990 im CCCM 5 S. 122*f. keine Veranlassung, sich zur handschriftlichen Vorlage des ihr nur aus Exemplaren in Köln und Walberberg (jetzt ebenfalls in Köln, Dombibliothek) bekannten Drucks zu äußern.

[Nachweis des Drucks von 1676 in Luzern, Kantonsbibliothek, für 1856:
http://hdl.handle.net/2027/uc1.a0008984957?urlappend=%3Bseq=1039

Update: Laut KVK vorhanden in:
ZHB Luzern
UB München
Köln/Walberberg
UB Nijmegen
Olmütz]

Zu Peregrinus siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=peregrinus


http://www.michelstadt.de/?id=147

Unvollkommen, trotzdem willkommen. Zur Bibliothek siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/404097484/


http://diglib.hab.de/?db=mss&list=project&id=Digitalisierung%20der%20mittelalterlichen%20Handschriften%20der%20Ratsb%C3%BCcherei%20L%C3%BCneburg

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/948991089/

Mit lateinischen Werken von Meister Eckhart:

http://www.meister-eckhart-gesellschaft.de/handschriften.htm

Ausnahmsweise gibt es mal wieder eine Bilderreihe zum Wochenende:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/drones

Mehr Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


1529 April 17 (Samstag nach Misericordia domini)

Abt Johannes des Klosters Heilsbronn Zisterzienser Ordens im Bistum Eichstätt bekundet, dass vor ihm erschienen ist Anton Kaiser (Antonj Kayßer), Priester und Frühmesser zu Donzdorf bei Schwäbisch Gmünd. Er hat in geselliger Runde erzählt, es gebe bei Heilsbronn ein Dorf, in dem es Grundeln geregnet habe. Da Kaiser deswegen verspottet wird, bescheinigt der Abt, dass es in in Ketteldorf [Stadt Heilsbronn] während seiner Amtszeit [ab 1518] einmal während eines sommerlichen Platzregens Grundeln aus einer Wolke geregnet hat. Diese wurden von den Einwohnern eingesammelt und teilweise dem Kloster verkauft. Siegler: Aussteller.

Abschrift im Jahrbuch des Klosters Heilsbronn. Danach gedruckt bei Johann Ludwig Hocker: Hailsbronnischer Antiquitäten-Schatz [...]. Ansbach 1731, S. 92f.

https://books.google.de/books?id=GOROAAAAcAAJ&pg=PA92

Erwähnt u.a. bei:
https://de.wikisource.org/wiki/Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/331

Fischregen ist ein seltenes meteorologisches Phänomen, das auf starke Winde zurückgeführt wird, die in der Lage sind, Gegenstände aus dem Wasser aufzunehmen und über mehrere Kilometer zu transportieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tierregen

http://scienceblogs.de/weatherlog/2008/06/11/fisch-regen-gibt-es-wirklich/


Die Präsentation zu einer Einführungsveranstaltung in fortgeschrittene Recherchetechniken erwähnt auch meinen Metasuchmaschinentest von 2014:

http://www.pthv.de/fileadmin/user_upload/Bibliothek/Schulungen/Nicht%20immer%20nur%20googeln_2014.pdf

http://www.stasi-mediathek.de/ueber-diese-seite/

"Die Stasi-Mediathek bietet einen einfachen, multimedialen Zugang zu ausgewählten Inhalten des Stasi-Unterlagen-Archivs. Es handelt sich hierbei vor allem um Grundsatzdokumente, die Auskunft über die Struktur, Methoden und Wirkungsweise der DDR-Geheimpolizei geben. Neben Aktenmaterial beinhaltet dieses Onlineangebot Videos, Tonbandaufnahmen und Fotos der Stasi."

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/Gedenkpfeiler-sollen-an-Herrschergeschlecht-erinnern;art5583,2984363

Via Newsletter von
http://www.stauferstelen.net/

"Libération ayant été le seul média à pouvoir être présent lors de cette conférence de rédaction, cet article est exceptionnellement publié sous la licence Creative Commons CC BY-SA 3.0, afin de permettre sa diffusion par les autres médias."

http://ecrans.liberation.fr/ecrans/2015/01/09/charlie-s-installe-a-libe-bon-on-fait-le-journal_1177043?refresh=132567

http://www.nypl.org/blog/2015/01/06/10-best-book-related-instagram-accounts

Update: Einbettungscode funktioniert hier offenbar nicht.

"Die am 21. November 2014 veröffentlichte Empfehlung des Funds Dissemination Committee (jenes Gremium, das die Wikimedia Foundation bei der Verteilung der Spendengelder berät) ist ein Denkzettel für Wikimedia Deutschland. Ziellosigkeit, riesige Ausgaben für Programme, erhebliche Mehrkosten durch die vorzeitige Abberufung des Vorstandes, extrem hohe Verwaltungskosten, viel zu viele Mitarbeiter."

http://blog.wiki-watch.de/?p=3992

Torsten Hiltmann, “Die heraldische Inszenierung eines radikalen Adelskonzeptes? Offene Fragen zum Obsequientraktat Comment les obseques se doivent faire (15. Jh.)”, in: Heraldica Nova. Medieval and early modern heraldry in cultural-historical perspectives (blog on Hypotheses.org), 9 January 2015. Online: http://heraldica.hypotheses.org/2511.

http://fotoarchiv.hypotheses.org/29

Tanja Wolf vom Stadtarchiv Worms plädiert für eine rigide Kassation von Fotobeständen. Schon das für die Überschrift verwendete Zitat erlaubt Rückschlüsse auf ihre digitale Kompetenz. Da wird das traditionelle Bewerten auf Teufelkommraus hochgehalten, ohne dass die Autorin auch nur eine Sekunde darüber nachdenkt, ob vielleicht im digitalen Zeitalter andere Maßstäbe gelten müssen.

"Archive sind keine Bildagenturen und keine Dokumentationszentren, weder ist es ihre Aufgabe, alle Fotos zu erhalten, noch können sie das ansatzweise leisten. Sie sind auch keine Bilderhalden, in denen zukünftige Nutzer erstmal wühlen müssen, bevor sie etwas Verwertbares finden". Das ist natürlich selten dumm, denn bei einem frühneuzeitlichen Aktenbestand von mehreren hundert Blatt, der in 5 Zeilen Findbuch erschlossen ist, ist erhebliches Wühlen angesagt.

Sind aussagekräftige Metadaten derzeit nicht beschaffbar, bedeutet das nicht, dass sie auch in Zukunft nicht vorhanden sein werden. Durch automatisierte Auswertungen der Bildinhalte und Crowdsourcing können auch Bildbestände zum Sprechen gebracht werden, die derzeit stumm bleiben.

http://www.ulb.hhu.de/zg-ulb/ulb-aktuell/homepage-meldungen/fragment.html


Vor dreißig Jahren, 1984, erschien meine Tübinger Magisterarbeit von 1981 unter dem Titel "Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert" im Einhorn-Verlag Schwäbisch Gmünd (künftig: GC).

Online bei www.literature.at, HathiTrust und Google Books:

http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ

Mein Handexemplar zeigt, dass es punktuell eine ganze Reihe von inhaltlichen Ergänzungen und Korrekturen gab. Zu Themen der Schwäbisch Gmünder Historiographie schrieb ich nach 1984 zwei Aufsätze: eine Übersicht "Von der Stadtbuchchronistik zum Internet. Erträge und Perspektiven der Schwäbisch Gmünder Stadtgeschichtsschreibung" (für das Millenium-Magazin der Rems-Zeitung)

http://web.archive.org/web/20021230063120/http://www.uni-koblenz.de/~graf/millen.htm

und eine Darstellung zu Dominikus Deblers Chronik um 1800 (in: in: Die Chronik des Dominikus Debler, 2006):

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dominikus_Debler.pdf

Von den mir nachträglich bekannt gewordenen Chronikhandschriften David Wollebers (siehe GC Kapitel III,1) konnte ich in zweien Abschnitte zur Gmünder Geschichte feststellen.

Forschungsbibliothek Gotha, Cod. A 196, S. 115-118 ist ein Wolleber-Autograph, eine Chronik der Freiherren zu Hohenstaufen und Herzöge zu Schwaben, gewidmet Pfalzgraf Ludwig bei Rhein mit Widmungsvorrede an Herzog Ludwig von Württemberg vom 15. Januar 1581 (GC S. 83 mit Anm. 49 als verschollen bezeichnet). Der Gmünder Teil ist chronologisch der Gruppe der Wolleber-Handschriften w1 zuzuweisen (GC S. 188).

Universitätsbibliothek Leipzig, Rep. II 7a, Bl. 41v-47v ist kein Wolleber-Autograph, aber eine ziemlich gleichzeitige repräsentative Abschrift mit Wappenzeichnungen.

Katalogisiert bei Naumann:

https://books.google.de/books?id=aoVWAAAAcAAJ&pg=PA153

Es handelt sich um ein "Histori und Zeitbuch", gewidmet Bürgermeister und Rat von Nürnberg am 12. Februar 1588. Meine Notizen (noch aus DDR-Zeiten!) lassen keinen Schluss zu, ob der Textzeuge zu w1 oder den späteren Wolleber-Werken w2 gehört. Jedenfalls ist Bl. 47r eine Notiz präsent zur Diemar-Fehde mit Nennung Absbergs in der (bis 1552 reichenden) Bürgermeisterliste (wie in den späteren Werken GC S. 275). Auf die evangelischen Adressaten bezieht sich eine Angabe Bl. 47v, dass es viele Evangelische in Gmünd gebe, die man vor wenigen Jahren zu vertreiben begonnen habe.

Zu Wollebers historiographischen Werken ist ein Aufsatz von mir im Druck, der als Preprint online ist unter:

https://www.academia.edu/5603503/Graf_Wolleber_2013

Seit 2011 ist Wollebers Chorographia von 1591 mit langem Gmünder Abschnitt online:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mh6-1/0397

2012 konnte ich die wichtige Salvator-Beschreibung des Leonhard Friz bzw. den historiographischen Sammelband UB München 4° Cod.ms. 287 ins Netz bringen. Er enthält auch die für die Textgeschichte der Chronik Paul Goldstainers bedeutsame Fassung M.

http://archiv.twoday.net/stories/232601530/
http://epub.ub.uni-muenchen.de/15027/

Erst die Dissertation von Pascal Kolb 2003 ließ mich auf die Druckschrift Justitia Vindicata (1702) zu den Gmünder Bürgerunruhen aufmerksam werden. Sie wurde von Franz Ruprecht von Ichtersheim verfasst und dankenswerterweise von der UB Heidelberg ins Netz gestellt. Sie enthält einen kurzen Abschnitt zur Gmünder Geschichte, der nur auf gedruckten Werken fußt:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/iustitiavindicata1702/0003

Zum Verfasser:

https://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd#B.C3.BCrgerunruhen_.28ca._1690-1753.29

Etliche Beschreibungen der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd mit historischen Passagen wurden mir erst durch die Arbeit an

https://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd#Vor_1800

bekannt.

Eine neue Gmünder Chronikhandschrift ist nicht aufgetaucht, wohl aber wurde mir Ende 2014 (durch eine Suche in Google Books nach Bragenhoven) ein unbekannter gedruckter Textzeuge zur Textgeschichte der Gmünder Chronik Paul Goldstainers bekannt. Es ist erstaunlich, dass ich nirgends ein Zitat dieses Abschnitts gefunden hatte. Ich hätte eigentlich nicht damit gerechnet, in einem frühneuzeitlichen Druck eine wichtige Chronik-Quelle zu finden.

Leider ist die Gmünder Chronik des Stettmeisters Paul Goldstainer (1549/50) im Wolfenbütteler Sammelband 124.4 Quodl. 4° immer noch nicht online:

http://archiv.twoday.net/stories/29747335/

Thomas Gloning hat 1998 aus meiner Edition (GC S. 239-242) einen E-Text für das Internet erstellt:

https://www.staff.uni-giessen.de/gloning/tx/1550glds.htm

Der neue Textzeuge findet sich in Johann Jakob Speidel: Speculum Juridico-Politico-Philologico-Historicarum Observationum et Notabilium [...]. Nürnberg 1657, S. 472f.

https://books.google.de/books?id=dJk_AAAAcAAJ&pg=PA472 (mit falscher Jahreszahl 1655)
https://books.google.de/books?id=j3JYAAAAcAAJ&pg=PA472
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10059189_00496.html

Danach: E-Text in Wikisource

Und nochmals Nürnberg 1683, S. 472f.

https://books.google.de/books?id=8Q5NAAAAcAAJ&pg=PA466

Es handelt sich um eine Art juristisch-rechtshistorisches Nachschlagewerk, in dem der in Dillingen tätige Speidel einen Artikel "Gemünd/Schwäbisch Gmünd" schreibt, der abgesehen von einem einleitenden kurzen lateinischen Lob der altgläubig gebliebenen Stadt nur aus der Wiedergabe einer Speidel übermittelten deutschsprachigen Schrift besteht.

Es handelt sich um eine der Textstufe X* angehörige Fassung der Gmünder Chronik Paul Goldstainers, die dem Textzeugen S 7 (Eintrag des 17. Jahrhunderts im Zinsbuch des Augustinerklosters Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 233 Bd. 450) am nächsten steht. Bevor in den 1580er Jahren die sogenannte Wolleber-Redaktion der Gmünder Chronik Goldstainers aufgrund einer Chronik David Wollebers erstellt wurde, die in den bis zum Ende des 16. Jahrhunderts entstandenen drei Handschriften des Chronikensammelbands Ch 1 im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, der "Rauchbeinchronik" im Münsterpfarramt und dem Stuttgarter Cod. hist. 2° 114 vorliegt (Handschriftengruppe g, siehe GC S. 187ff.), gab es die bereits erwähnte Nebenversion M in der Münchner Handschrift, die Vorlage einer kurzen Chronik aus dem Franziskanerkloster um 1650 (Staatsarchiv Luzern Urk 550/10900), die Vorlage von S 7 und die Vorlage der älteren Wolleber-Werke w1 (Stemma: GC S. 193).

Anhand der Geschlechterliste und der Formulierung zur Einverleibung der Stadt ins Reich (GC S. 192f.) kann man Speidels Version zu S 7 stellen. Speidel bricht mitten im "Beschluss" ab und lässt einen Abschnitt zu den Pfarrverhältnissen weg, ist aber die umfangreichste Überlieferung zu den Fassungen *L/*X. Denn L hat vom Beschluss nur den ersten und den letzten Satz, und S 7 schließt schon nach den ersten drei Abschnitten mit der Verleihung des Einhorns als Stadtwappen. Die Namensentstellungen in der Version Speidels (Geschlechterliste und Burgennamen) halten sich in Grenzen.

Die katholische Reichsstadt Schwäbisch Gmünd hatte enge Beziehungen zum vom Dillingen aus verwalteten katholischen Hochstift Augsburg und zur Dillinger Jesuitenuniversität. Daher verwundert es nicht, dass der fürstbischöfliche Beamte Speidel eine handschriftliche Gmünder Stadtchronik in den Händen hatte. Bemerkenswert ist, dass sowohl seine Version als auch die ebenfalls in Textzeugen aus dem 17. Jahrhundert überlieferten Handschriften L und S 7 auf "veraltete" Textfassungen der Gmünder Chronik zurückgriffen, die zwischen Goldstainers Niederschrift und der Wolleber-Redaktion einzuordnen sind.

Abschließend noch einige Worte zum gelehrten Juristen Speidel.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=122428358
=
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=101236416X

Der gebürtige Stuttgarter war ein Schüler des Tübinger Professors Christoph Besold und konvertierte wie dieser zum katholischen Glauben. 1634 bis 1638 stand er in württembergischen Diensten:

https://books.google.de/books?id=lg5oAAAAMAAJ&q=speidel+reichshofrat (Sabine Holtz)

Danach diente er dem Fürstbischof von Augsburg in Dillingen als Vizekanzler und Kanzler. 1640 bis 1664 wohnte er in Dillingen in einem Anwesen am Hafenmarkt:

https://books.google.de/books?id=spvoBQAAQBAJ&pg=PA385

Ab 1662/63 war er für den Kaiser und diverse Stände Reichstagsgesandter in Regensburg. 1665 wurde er Reichshofrat, ohne dieses Amt jedoch auszuüben.

http://reichshofratsakten.de/wp-content/uploads/2014/06/Reichshofr%C3%A4te.pdf

WBIS hat zu ihm nichts Erhebliches (nur Jöcher und die ADB). Siehe auch Koeblers Kurzbiographie

http://www.koeblergerhard.de/juristen2/web/juristen/list

Die bisherigen Würdigungen haben übersehen, dass sich sein Todesjahr 1670 aus den gedruckten Aufzeichnungen zu den Reichstagsgesandten ergibt.

BSB-Ink verweist auf die Studie von Fürnrohr zu den Regensburger Gesandten: gestorben 1670
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:355-ubr01809-0247-6
doch hat der Vorbesitzer der Inkunabel nichts mit unserem Speidel zu tun, sondern gehört zur steirische Familie Speidl von Vatersdorf
http://inkunabeln.digitale-sammlungen.de/Exemplar_Q-17,1.html

Siehe auch Stalling
https://books.google.de/books?id=NnQfAAAAIAAJ&q=speidel+regensburg+1670

Francke 1761 hat S. 38 den 20. Juli 1670 als Todestag

https://books.google.de/books?id=v7lKAAAAcAAJ&pg=RA1-PA38

Da Speidel aber nach S. 66 schon am 5. Juli 1670 tot war, wird man das Datum wohl in 20. Juni 1670 zu verbessern haben. Weitere Nennungen ab 1662 S. 37, 73, 75.

Francke ist keineswegs die älteste Druckschrift mit diesen Angaben. Im Netz finde ich:

Moser 1751
https://books.google.de/books?id=BLZRAAAAcAAJ&pg=PA74
Verzeichnis 1746
https://books.google.de/books?id=ovxYAAAAcAAJ&pg=PA16
Verzeichnis 1719
https://books.google.de/books?id=sbNFAAAAcAAJ&pg=PP14

Man darf aufgrund dieser Quelle also getrost vom Todesjahr 1670 ausgehen.

#forschung


Nicht nur für Genealogen nützlich:

http://wiki-de.genealogy.net/FAQ_Erster_Weltkrieg

https://portal.dnb.de/opac.htm?method=moveDown&currentResultId=%22elektronische%22%26any%26onlinefree&categoryId=dnb.wk1

Über 950 Einheiten. Natürlich nicht in der Europeana recherchierbar ...

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2013/8524/

Eine Riesen-Dissertation von Daniel Rentschler (2012, veröffentlicht online 2013) mit Marken-Katalog und prosopographischem Katalog.

Zitat: "Seit Karl dem Großen waren auch die Amtsträger Vasallen und dementsprechend ist nicht nur
Landgut, sondern auch das Amt als Lehen zu betrachten.2959 Nichtsdestotrotz war das Markgrafentum
eine Institution in dem Sinne, dass es einen festen, den einzelnen Amtsinhaber
überdauernden Pflichtenkreis umfasste.2960 Da es aber, wie mehrfach gesagt wurde, nur eine
Sonderform des Grafentums darstellte und auch bei den Grafschaften Absetzungen, Neuvergaben
an andere Familien, relativ unveränderte territoriale Weitergaben etc. feststellbar
sind, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Thesen von Althoff und Keller zur Andersartigkeit
der Herrschaft im 10./11. Jahrhundert in der Form nicht zu halten sind, wenn auch
natürlich die alten Vorstellungen von einem „mittelalterlichen Staat“ trotz gegenteiliger Tendenzen2961
aufgrund der besonderen Funktion der Person des Herrschers („Personenverband“)
nicht wiederaufgegriffen werden können." (S. 942)

http://d-nb.info/985191236/34

Darunter auch Einiges zum Archivwesen, viel zu Themen der Buch- und Bibliotheksgeschichte.

Siehe auch
http://www.uwe-czubatynski.homepage.t-online.de/privat.html

C. ediert u.a. einen Rundbrief des 14. Jahrhunderts: "Das Kapitel und der Rat der Stadt zu Hameln warnen die Städte und Stifte Halberstadt, Goslar, Braunschweig, Hildesheim, Hannover und Einbeck vor einem Orgelbauer, der sich Heinrich von Goslar nennt, ein unbrauchbares Werk für 30 Mark gebaut hat und sich weigert, dieses nachzubessern." (S. 344)

Die Geschichte der religiösen Karikatur beleuchtet kurz:

http://diepresse.com/home/kultur/medien/4634004/Die-Geschichte-der-religiosen-Karikatur-?_vl_backlink=/home/index.do

Eines der bedeutendsten archivischen Handschriftenselekte ist die von Michael Klein in einem gedruckten Katalog 1980 beschriebene Sammlung J 1 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Das Findmittel

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1160902

folgt dem Katalog Kleins.

http://www.kulturkurier.de/newsletter_last_8940.html


http://www.nuernberg.de/internet/stadtbibliothek/aktuell_40203.html

Kann man die Vernachlässigung der Altbestände deutlicher zugeben?

Natürlich gibt es den Nürnberger Ausstellungskatalog auch nicht Open Access.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/49604535/

http://ns-ministerien-bw.de/

Nicht allzu viele Quellendigitalisate:

http://ns-ministerien-bw.de/materialien/quellen-2/

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/01/online-portal-zum-nationalsozialismus.html

http://heise.de/-2513707

"Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen hatte rund 36.000 Abmahnungen an Telekom-Kunden versandt, weil diese illegal Pornofilme heruntergeladen haben sollten. In dem Schreiben forderten die Anwälte neben einer Unterlassungserklärung eine Zahlung von 250 Euro. Viele der Angeschriebenen überwiesen aus Angst das Geld; 600.000 Euro sollen auf dem Konto der Abmahner gelandet sein."

Aus dem Forum:

Versagen unseres Justizsystems
jsm36 (737 Beiträge seit 04.12.09)
Der Fall war Ende 2013.
Durchsuchungen waren November 2014.
Das Geld ist wohl weg, die Verantwortlichen zum Großteil davon
gekommen.

Die Justiz scheint völlig überfordert zu sein und mit ihrer Arbeit
nicht ansatzweise hinterher zu kommen.


Ähnlich äußern sich zurecht viele andere im Forum.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=redtube


http://archive20.hypotheses.org/2282

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000025236

http://www.nypl.org/blog/2015/01/05/web-maps-primer

http://www.iat.eu/forschung-aktuell/2015/fa2015-01.pdf

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/01/bibliotheken-in-der-shareconomy.html

http://press.etc.cmu.edu/

Via
https://bibfobi.wordpress.com/2015/01/08/open-access-verlag-mit-buchern-zum-lernen/ und netbib

Die Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz teilte mir mit:

das Bundesarchiv hat mir in der Sache inhaltlich Folgendes mitgeteilt:

Die Registrierung mit persönlichen Daten für eine Recherche allgemein
zugänglicher Erschließungsinformationen in der Rechercheanwendung Invenio ist
nicht erforderlich ist. Eine Verfahrensänderung ist hier nicht erfolgt.
Eine persönliche Registrierung ist unerlässlich, soweit Benutzende über
einen allgemeinen Informationszugang hinaus eine Benutzung von Archivgut
anstreben. Hierzu ist ein Benutzungsantrag gem.
Bundesarchiv-Benutzungsverordnung erforderlich, für den auch die Angabe
personenbezogener Daten notwendig wird. Diese Daten werden auch in der
Rechercheanwendung gespeichert.
Die Datenerhebung beschränkt sich auf den Namen und die Anschrift des
Benutzenden. Auf die Erhebung des Geburtsdatums wird verzichtet.
Cookies werden beim Aufruf der Rechercheanwendung Invenio nicht verwendet.


Nach wird vor wird aber der Eindruck erweckt, es sei eine Registrierung notwendig. Die meisten Benutzer der Seite dürften das kleine "Ohne Anmeldung" übersehen. Dies führt zu völlig überflüssigen Datenerhebungen.

invenio

Les Enluminures bietet für 26 304,00 EUR an eine lateinische Handschrift

BARTHOLOMAEUS DE SAN CONCORDIO, Summa de casibus conscientiae
In Latin, manuscript on paper
Southern Germany, (Hesse or Northern Bavaria?), c. 1380-1425

http://www.textmanuscripts.com/manuscript_description.php?id=3339&cat=p3&currency_id=7&

Zur Provenienz ist zu lesen:

" Owned by Geor[g]ius Ruch: Germany, mid-fifteenth century. An inscription on f. 1 records the relinquishment of the manuscript by Georgius Ruch: “Hanc summam huc dedit dominus Georius [sic] Ruch; oretur pro eo.” Georgius Ruch (fl. 1438-1441), calling himself a priest in Lutrien (Lautern?, Württemberg), made similar inscriptions in Bryn Mawr College, MS 3 in 1438 and in Oxford, Bodleian Library, MS Douce 355 in 1441 (see Bryn Mawr’s online catalogue, Online Resources, and Madan, 1897).

Georgius (who also signed his name Georgius and Jeorius), may also have owned Rottenburg, Diözesanbibliothek Rott.F.329 (1452), British Library, Add. MS 40151 (unverified, not in their catalogue, but listed in Krӓmer, Online resources), Copenhagen, Royal Library, Inc. Haun. 397 2º (1469), bound by Richenbach (see Online Resources), and Inc 1908+3951 (1475), Schӓfer 25 (1470), and Dublin, Trinity College MS 1049 (dated 1449) (see Online Resources). It seems possible that the same priest by this name owned all these volumes (and indeed copied parts of some of them), over a span of years stretching from 1438-1470. His association with the well-known binder, Johannes Richenbach (d. 1486), one of the first German binders to use roll tools, is of particular interest. Details of his life suggested in several sources (that he was from Gmünd in Schwaben, served as the chaplain at the St. Leonard chapel, and received his B.A. at Heidelberg in 1472, particularly this last fact that seems chronologically unlikely), demonstrate the need for further research."

Zitiert wird (ohne meinen Namen!) auch mein Beitrag "
Ein neues Buch aus der Bibliothek von Jörg Ruch"

http://archiv.twoday.net/stories/59215925/ (2011)

Dass die Händler zu sauberer Recherche nicht in der Lage waren, zeigt sich an der Nichterwähnung der Heidelberger Inkunabel und der Tatsache, dass die Identifizierung von Lautern mit Frauezeichen versehen wird. Nach wie vor gültig ist, was ich (verlinkt in dem Archivalia-Beitrag) über Jörg Ruch schrieb:

"Jörg Ruch ist 1437 und 1441 urkundlich als Pfarrer zu Lautern (heute Stadtteil von Heubach) zu belegen, erscheint dann aber bis zu seinem Tod 1477 (?) nur noch als Kaplan in Schwäbisch Gmünd. 1450 und 1467 amtiert er als Pfleger der Priesterbruderschaft, 1469 und 1476 als Leonhardskaplan. Daneben war er auch Kaplan des Jakobsaltars. Er war der Sohn des Johannes Ruch aus vornehmer Gmünder Familie und der Agnes, die sich danach mit Konrad Wolf (aus der Geschlechterfamilie) verehelichte. Aus dieser Ehe ging der Magister Marcus Wolf hervor."
http://web.archive.org/web/20070609170231/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm

Alle von Enluminures genannten Handschriften (bis auf die nicht verifizierte Londoner) und Inkunabeln können diesem Ruch zugewiesen werden.

Der Schweinfurter Ruch-Band wurde jüngst verkauft:

http://archiv.twoday.net/stories/1022384791/

#forschung


http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/westlb-nachfolger-portigon-plant-kunstverkauf-13357439.html

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/westlb-nachfolger-portigon-verkauft-kunst-aid-1.4780707

Die konkrete Liste der Kunstwerke wird unter Verschluss gehalten.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022380062/

Update:
http://www1.wdr.de/themen/kultur/westlb-portigon-kunst-100.html
http://www.handelsblatt.com/panorama/kunstmarkt/portigon-kunstsammlung-kampf-gegen-den-ausverkauf-seite-all/11200244-all.html

https://twitter.com/ncilla/status/552723993514741760


"Ab sofort ist die Datenbank ‚Dokumentierende Rekonstruktion der Bibliothek des Nürnberger Katharinenklosters‘ unter folgender Adresse online verfügbar:
http://db-st-katharina.vmguest.uni-jena.de/home/?page=home
Die Bibliothek des Dominikanerinnenklosters St. Katharina zu Nürnberg ist eine der größten deutschsprachigen Bibliotheken des 15. Jahrhunderts. Von ihren rund 730 nachgewiesenen Bänden sind heute etwa zwei Drittel erhalten, darunter der mittelalterliche Bibliothekskatalog, ein Inventar privater Bücher der Schwestern und zwei Lektiokataloge (ediert von Paul Ruf in: Mittelalterliche Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz. Hrsg. v. der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Bd. III/3: Bistum Bamberg. Bearbeitet von Paul Ruf. München 1939, Nachdruck: München 1961, S. 570-670). Die ausnehmend gute Überlieferungslage ermöglicht die weitgehende Rekonstruktion nicht nur der Klosterbibliothek selbst, sondern auch ihrer Entstehung und ihrer Nutzung im klösterlichen Alltag. Sie liegt nun mit der Datenbank ‚Dokumentierende Rekonstruktion der Bibliothek des Nürnberger Katharinenklosters‘ in digitaler Form vor.

Ausgehend von den aus dem Kloster erhaltenen mittelalterlichen Bücherverzeichnissen und den heutigen Handschriftenbeschreibungen, vereinigt die Datenbank zu jeder im Kloster vorhandenen Schrift alle verfügbaren Informationen: die Nennung bzw. Bezeichnung der Schrift im mittelalterlichen Bibliothekskatalog, im Inventar der privaten Bücher und in den verschiedenen Lektiokatalogen des Klosters, kodikologische Informationen zu Provenienz, Schreiber, Datierung der Kodizes etc., die neuzeitliche Identifizierung der Schrift (Verfasser, Incipit und Explicit) sowie vorliegende Editionen und wissenschaftliche Literatur (bis 2010).

Nach langer Verzögerung steht die Datenbank (wahlweise mit deutscher oder englischer Oberfläche) nunmehr online zur Verfügung und komplettiert die bereits 2012 erschienene gedruckte Synopse der mittelalterlichen Bücherverzeichnisse ( Antje Willing: Die Bibliothek des Klosters St. Katharina zu Nürnberg. Synoptische Darstellung der Bücherverzeichnisse. Berlin 2012).

Antje Willing

Dr. Antje Willing
Institut für Germanistische Literaturwissenschaft
Friedrich-Schiller-Universität Jena " (DISKUS)

Der Beitrag erschien soeben in:

http://kulturgut.hypotheses.org/413

Im Portal Kulturgutschutz Deutschland ist seit November 2014 ein merkwürdiger Eintrag "Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke" einsehbar, der die vorläufige Eintragung eines Konvoluts von 194 Einheiten in das Hamburger Länderverzeichnis des national wertvollen Kulturguts betrifft: "Handschriften und Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts mit z.T. kolorierten Holzschnitten und Kupferstichen illustriert, verschiedentlich reich in Holz oder Leder gebunden; Drucker u.a. Gutenberg aus Mainz, Sorg aus Augsburg, Reger aus Ulm, Grüninger aus Straßburg, Lotter aus Wittenberg und Feyerabend aus Frankfurt". Bis auf eine kurze Notiz in Archivalia blieb dieser durchaus brisante Verwaltungsvorgang in der Öffentlichkeit unbemerkt. Die detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen sei in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen. Der zuständige Sachbearbeiter Thomas Schmekel im Staatsarchiv Hamburg hat mir noch im November bestätigt, dass die Liste öffentlich sei und mit einer Publikation wohl im Hamburger Transparenzportal zu rechnen. Diese Veröffentlichung ist aber nie erfolgt, und nun war zu erfahren, dass die Bände nach Bayern transportiert wurden und München daher zuständig sei.

Welche Schätze der an eine Hamburger Spedition und den bekannten Handschriftenantiquar Jörn Günther gerichtete Bescheid vom 18. November 2014 betrifft, zeigt der Download (PDF) der Liste. Jedem Kenner ist klar, dass die Annahme der Hamburger Behörde, es handle sich um Stücke aus dem Museum Otto Schäfer in Schweinfurt, offenkundig zutreffend ist. Es geht um die Zimelien der einzigartigen Sammlung, wobei das umfangreiche Fragment der Gutenberg-Bibel nur die bedeutendste der knapp 70 Inkunabeln ist. Die meisten der in einem Bericht über den Besuch der Pirckheimer-Gesellschaft in Schweinfurt erwähnten Spitzenstücke sind vertreten. Nr. 1 ist etwa eine niederösterreichische Sammelhandschrift aus dem Katalog Drucke, Manuskripte und Einbände des 15. Jahrhunderts. Bearbeitet von Manfred von Arnim (1984), Nr. 372. Nr. 146 ist das bekannte Beutelbuch der Katharina Röder aus Kloster Frauenalb von 1540. Nr. 119 ist eine der Forschung anscheinend unbekannte Handschrift "Ebran v. Wildenberg: Chronik der Herzöge Andreas v. Regensburg: Chroniken der Fürsten aus Bayern" (in einem Ottheinrich-Einband).

Man darf durchaus von einem "Ausverkauf" der Sammlung Otto Schäfer sprechen, die bereits durch erhebliche Verkäufe 1994/95 dezimiert worden war (siehe Fabian-Handbuch). Auch bei den exemplarisch im Fabian-Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten bedeutenden Buchtiteln zeigt sich eine große Übereinstimmung mit der Hamburger Liste. Das angehaltene Konvolut sei "eine wirklich aufregende, mit größter Kennerschaft zusammengetragene Sammlung, die im Land und zusammen bleiben muß", meinte ein Experte mir gegenüber.

Das Vorgehen des Eigentümers Otto G. Schäfer (Sohn des namengebenden Sammlers), der die Spitzenstücke seiner öffentlich zugänglichen Sammlung klammheimlich Jörn Günther verkaufte, darf man durchaus skandalös nennen. Dazu passt, dass Schäfer mich am Telefon angelogen hat, als ich mich als betroffener Wissenschaftler nach einem der auf der Liste stehenden Bände erkundigte, nämlich nach der Nr. 4 mit Richenbach-Einband, der dem Schwäbisch Gmünder Kleriker Jörg Ruch gehörte, über den ich im Internet 2002 einen kleinen Artikel publiziert hatte. Auch als ich vorgab, ein Verkaufsgerücht gehört zu haben, tat Schäfer so, als befände sich der Band nach wie vor im Gewahrsam der Bibliothek.

Wir brauchen dringend eine öffentliche Diskussion über die Liste national wertvollen Kulturguts, die ich als virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet habe, über die man sich nur wundern kann. Man muss den Mut anerkennen, mit dem das Hamburger Staatsarchiv erstmals ein solches Transportgut bei der Ausfuhr aus der EU (Günther hat sein Antiquariat ja in die Schweiz verlegt) mit einer vorläufigen Eintragung angehalten hat. Grundlage war der nach der EG-Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern gestellte Antrag. Die vorläufige Eintragung soll der Prüfung dienen, ob es sich um national wertvolles Kulturgut handelt. Hamburg war überzeugt, dass mindestens einige Stücke definitiv national wertvolles Kulturgut darstellen und hat daher die vorläufige Unterschutzstellung veranlasst. Da Bayern nicht für seinen Mut gegenüber dem Kunsthandel bekannt ist, bewegliche Kulturgüter dreist vernachlässigt und die Bayerische Staatsbibliothek als maßgebliche Fachbehörde nach meinen Erfahrungen ebenfalls keinerlei Interesse an Kulturgutschutz hat, wird man die Rückverlagerung nach Bayern als "schmutzigen Trick" werten dürfen. Kulturgüter sind einmal mehr Opfer des deutschen Föderalismus!

Zum Interesse der Wissenschaft an Kulturgütern in privater Hand habe ich mich in meinem Beitrag "Nachruf auf die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano" ausführlicher geäußert. Dass es sich bei der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer um eine unikale Kollektion handelt, die ebenso wie eine weltweit einzigartige Käfersammlung unbedingt auf der bayerischen Liste des national wertvollen Kulturguts stehen müsste, erscheint mir sicher. Auf den Schutz solcher wirklich hochrangiger Gesamtheiten aber pfeift der Freistaat: Hat er doch im März 2014 aus der berühmten Pommersfeldener Bibliothek nur eine willkürlich anmutende Auswahl von Handschriften vorläufig auf die Liste gesetzt.

Im Interesse der Wissenschaft müsste ein möglichst vollständiger Ankauf der jetzt angehaltenen Schweinfurter Stücke (bzw. weiterer Bestände der Bibliothek Schäfer) für eine öffentliche Sammlung etwa durch die Kulturstiftung der Länder finanziert werden.

Die vor allem mit Stiftungsgeldern ins Werk gesetzte Digitalisierung ausgewählter Bücher der Bibliothek Schäfer durch das Münchner Digitalisierungszentrum betraf nicht wenige der Werke des verkauften Konvoluts. Aber eben nicht alle. Der beträchtliche Schaden für die Wissenschaft wäre geringer, wenn die verscherbelten Pretiosen komplett digitalisiert vorliegen würden.

Die Schweinfurter Bibliothek geriert sich als ehrenwerte und seriöse Institution, getragen von einem als "Stiftung" bezeichneten eingetragenen Verein, der aber vermutlich nur das abnickt, was der Vereinsvorsitzende Otto G. Schäfer will. Öffentliche und kirchliche Schweinfurter Büchersammlungen befinden sich inzwischen als Leihgaben in der Bibliothek. Dass man in intransparenter Weise und offenkundig ohne Information der bayerischen Behörden die herausragenden Zimelien verkauft hat, zeigt, wie wenig ehrenwert und seriös das Museum Otto Schäfer in Wirklichkeit agiert.

Heuchlerisch wird immer wieder behauptet, die Zerstörung wichtiger Sammlungen nütze Wissenschaftlern. Aus einem der Bücher der Hamburger Liste (Nr. 51), einer Inkunabel von 1490, digitalisiert vom MDZ
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00083109/image_2

Nachtrag

In INETBIB nahm Falk Eisermann noch am 7. Januar 2015 wie folgt Stellung:
Die Verbringung dieses Bestandes nach Bayern ändert nichts am Umstand seiner absoluten Schutzwürdigkeit. Ich habe dazu Anfang Dezember auf Wunsch des Hamburger Staatsarchivs folgendermaßen Stellung genommen:

"... wie gewünscht möchte ich zu der Frage Stellung nehmen, in welchen Fällen die Abwanderung der in der Liste aufgeführten Stücke einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, wobei ich mich zuständigkeitshalber nur auf die Nummern 2-69 der Liste (Inkunabeln) beziehe (1.-3.). Darüber hinaus ein Hinweis und eine Empfehlung (4., 5.).

1.) Die große Mehrzahl der aufgeführten Inkunabeln läßt sich ohne Weiteres als besonders bedeutsam erkennen, z.T. ist den Stücken ein herausragender wissenschaftlich-kultureller Rang zuzumessen. Dies gilt aufgrund des Alters für die Nummern 2 und 3 (Gutenberg-Bibel/Schöfferdruck von 1457, auch wenn jeweils nur Fragmente), aufgrund ihres Unikatcharakters für Nr 51 und 66, aufgrund der historischen Textzusammenstellungen für Sammelbände wie Nr 22, 49 und 50. Die Nr 22 beispielsweise ist eine Symbiose von z.T. extrem seltenen, deutschsprachigen, illustrierten Erzähltexten, wie es sie in dieser Form kein zweites Mal geben dürfte. Auch die überwiegende Mehrheit der anderen aufgeführten Stücke ist aufgrund ihrer Illustrationen und ihres Charakters als volks- und vor allem deutschsprachige Erzeugnisse des frühesten Buchdrucks als schützenswert einzustufen.

2.) Auch wenn es sich bei den aufgeführten Stücken letztlich nicht um eine „historisch“ gewachsene Sammlung im eigentlichen Sinne handelt – obwohl sie bibliophile Sammlungstendenzen im Nachkriegsdeutschland in exemplarischer Form abbildet, was ihr einen Quellenwert ganz eigener Art verleiht – und die Bibliothek Schäfer bereits seit langem den Ausverkauf der von ihrem Gründer mit großer Sorgfalt gesammelten und durch wissenschaftliche Publikationen erschlossenen Inkunabelzimelien betrieben hat, muß dieser „Restbestand“, der selbst als solcher einen kulturellen Wert von unschätzbarer Dimension hat, als einzigartiges Ensemble betrachtet werden, dessen geschlossene Bewahrung und Erhaltung in Deutschland aus meiner Sicht dringend erforderlich ist.

3.) Die Zerschlagung der Sammlung würde für die verschiedenen an ihr interessierten Wissenschaftszweige (Buchwissenschaft [mit Inkunabel- und Einbandkunde], Germanistik, Kunstgeschichte u.a.) einen erheblichen Informations- und Quellenverlust bedeuten. Ein Beispiel: Der Gesamtkatalog der Wiegendrucke, der sich in seiner gedruckten Form und in seiner Online-Datenbank immer wieder auf in der Liste aufgeführte Exponate bezieht (recherchierbar: www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de, Allgemeine Recherche mit Suchwort „BSchäfer“ in dieser Schreibweise), sähe sich zu umfangreichen Änderungen im Detail und zu komplizierten Verbleibsrecherchen gezwungen, wenn die Sammlung außer Landes gebracht und zerstreut werden würde, was mit großer Sicherheit zum Verschwinden vor allem der bedeutendsten Stücke in privaten Sammlungen führt.

4.) Es ist darauf hinzuweisen, daß über zwei Dutzend Inkunabeldrucke der Bibliothek Schäfer (und zahlreiche andere Spitzenstücke), darunter etwa der bemerkenswerte Sammelband Nr 50, auf Kosten der öffentlichen Hand digitalisiert wurden. Die Digitalisate werden ebenfalls vom Münchener Digitalisierungszentrum vorgehalten (siehe http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=sammlungen&kategorie_sammlung=2&l=de).

5.) Ich empfehle dringend eine zeitnahe Veröffentlichung der gesamten Liste in der uns vorliegenden Form im Internet und bin gerne bereit, weitere Informationen (z.B. fehlende GW-Nummern) vorab beizusteuern.

Fazit: Die Abwanderung der Sammlung würde einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten. Die Sammlung ist aus meiner Sicht als schutzwürdig einzustufen und sollte als Ensemble in Deutschland erhalten bleiben."

Dr. Falk Eisermann
Referatsleiter
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Gesamtkatalog der Wiegendrucke / Inkunabelsammlung

Archiv Macht Gesellschaft. Eine Tagung über Bildarchive im Wandel, 05.02.2015 – 06.02.2015 Braunschweig, in: H-Soz-Kult, 07.01.2015,
http://www.hsozkult.de/event/id/termine-26800

Die Archivversion von

http://archiv.twoday.net/stories/6412734/

bei webcitation.org funktionierte bisher einwandfrei so wie es nachweislich andere Archivversionen von Archivalia noch tun. Nun aber erscheint eine Fehlermeldung - schlimmer kann es bei einem Angebot dieses Anspruchs nicht kommen!

http://archiv.twoday.net/search?q=webcit

webcite_fail

http://histbav.hypotheses.org/3281

Bitte die Petition unterstützen (wie bisher 3193 Leute):

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-lehrstuhls-fuer-rheinische-landesgeschichte-an-der-universitaet-bonn

Bei http://de.hypotheses.org gibt es mittlerweile über 113 Blogs im Katalog, darunter auch zahlreiche Wissenschaftsblogs mit archivalischen Themen. Hier ist eine kurze Übersicht der Blogs, bei denen dieser Bezug offensichtlich ist:

archaeologiskop
http://archiskop.hypotheses.org/

Stadtteilgeschichte
http://stg.hypotheses.org/

Stadtarchiv Linz am Rhein
http://archivlinz.hypotheses.org/

DHAK
http://dhak.hypotheses.org/

1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch
http://archivewk1.hypotheses.org/

Archiv des Schottenstifts
http://schotten.hypotheses.org/

Archivamtblog
http://archivamt.hypotheses.org

Kriegstagebuch
http://tagebuch.hypotheses.org

Archive in München
http://amuc.hypotheses.org/

archäologiedigitale
http://archdigi.hypotheses.org/

Weblog Kulturgut
http://kulturgut.hypotheses.org/

Frühneuzeit-Blog der RWTH Aachen
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/

Archive 2.0
http://archive20.hypotheses.org/

Rheinischer Archivtag 2012
http://lvrafz.hypotheses.org/

Gerhard Richter Archiv
http://gra.hypotheses.org/

Archivum Rhenanum
http://archives.hypotheses.org/

Archiv der Erzdiözese Salzburg
http://aes.hypotheses.org/

Aktenkunde
http://aktenkunde.hypotheses.org/

Archivar – Kamera – Weltkrieg
http://kriegsfoto.hypotheses.org/

Archivtag Rheinland-Pfalz/Saar
http://archivtag.hypotheses.org/

NDig
http://neuburg.hypotheses.org/

Forum Archive KOD
http://archivekod.hypotheses.org

Adolf-Reichwein-Hochschule
http://reichwein.hypotheses.org/

Fotos in Archiven
http://fotoarchiv.hypotheses.org/

Manfred Boni von der UB Wuppertal argumentiert aus der Sicht der Wirtschaftswissenschaften, aber auch für die Geisteswissenschaften dürfte gelten: "Im Mittel waren nicht einmal 20 Prozent der Aufsätze für 53 Prozent aller Zitierungen verantwortlich. Die Chancen stehen 19:81, nicht bzw. wenig zitiert zu werden. In der Masse finden sich gescheiterte Theorien und vergessene Forscher".

http://www.wissenschaftsforschung.de/Jahrbuch2013.pdf

http://www.franckbohbot.com/house-of-books

Gerhard Lubich: Rezension zu: Fried, Johannes: Karl der Große. Gewalt und Glaube. Eine Biographie. München 2013 / Weinfurter, Stefan: Karl der Große. Der heilige Barbar. München 2013 / Patzold, Steffen: Ich und Karl der Große. Das Leben des Höflings Einhard. Stuttgart 2013, in: H-Soz-Kult, 07.01.2015, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-22067

Ein guter Beitrag ist auf WDR 5 zu hören.

http://www.wdr5.de/sendungen/scala/index.html

Interessant ist die Mitteilung, dass die VG Bild-Kunst nicht gegen Selfies geschützter Kunst vorgeht.


http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=3005&rubrik=2

Infos des Kulturrats:

http://www.kulturrat.de/text.php?rubrik=142

Soweit der Kulturrat "Erhalt und Ausbau eines hohen Schutzniveaus für Urheber- und Leistungsschutzrechte" foedert, lehne ich das natürlich kategorisch ab.

http://www.blog.pommerscher-greif.de/nachlass-otto-lilienthal/ bemerkt zurecht: "Leider sind die zahlreichen Objekte alle mit einem sehr auffälligen und unschönem Wasserzeichen versehen und auch die Auflösung lässt zu wünschen übrig."

Bei den Korrespondenzen gibt es nur E-Texte.

"Von etwa 1850 bis 1945 wurden Marken zur Versiegelung von Briefumschlägen und zur Kennzeichnung von schriftlicher Korrespondenz verwendet. Sie lösten das bis dahin verwendete Wachssiegel ab.

Unzählige dieser Siegelmarken befinden sich heute im Veikkos-Archiv. Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Archiv und Wikimedia Deutschland wurden nun aus dem Bestand des Archivs über 40.000 gemeinfreie Marken für einen Datentransfer auf das freie Medienarchiv Commons zur Verfügung gestellt."

http://blog.wikimedia.de/2015/01/06/ueber-40-000-historische-siegelmarken-aus-dem-veikkos-archiv-auf-commons-bereitgestellt/


Materialien:

http://archivamt.hypotheses.org/1473

http://www.bundesarchiv.de/fachinformationen/04443/index.html.de

Ein Artikel von Ulrich Herb

http://dx.doi.org/10.7328/jurpcb20153011

Nicht berücksichtigt ist die Kontroverse von Thatcher und mir:

http://dx.doi.org/10.7710/2162-3309.1055%20

http://www.spiegel.de/netzwelt/games/archive-org-veroeffentlicht-ms-dos-spiele-wie-wasteland-commander-keen-a-1011398.html

https://archive.org/details/softwarelibrary_msdos_games/v2

Update:
http://www.spiegel.de/netzwelt/games/ms-dos-spiele-10-klassiker-zum-kostenlosen-spielen-im-browser-a-1011448.html


http://www.medievalists.net/2015/01/05/northumberland-bestiary-now-online/

Erstens ist es keine Neuigkeit, dass das Getty-Museum gute Bilder aus dem Bestiary ins Netz gestellt hat. Zweitens liegt leider kein Gesamt-Digitalisat vor.


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34871

Antonia Kroll macht auf die Bedeutung des Inschriftenprojekts für die Wappenkunde aufmerksam:

http://heraldica.hypotheses.org/2354

Update: Fortsetzung

http://heraldica.hypotheses.org/2365

https://achimlandwehr.wordpress.com/2015/01/04/33-lepanto-oder-der-fortgesetzte-missbrauch-der-vergangenheit/

Tantner kommentiert:

"Bewundernswert, mit welcher Geduld Achim Landwehr in seinem Weblog Geschichte wird gemacht einen gestern in der FAS erschienenen Hassartikel über die Seeschlacht von Lepanto fein säuberlich auseinandernimmt; peinlich, dass sich eine bürgerliche Zeitung für solch rechtsextreme Geschichtsgülle hergibt."
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022384028/


7 schöne Folgen bislang von Buchhändler [Herrn Kirchenpfleger] Praefcke in Ravensburg:

http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/


http://www.spiegel.de/einestages/papst-stimmen-schaetze-aus-dem-archiv-von-radio-vatikan-a-1007638.html

https://ojs.uv.es/index.php/MCLM/index

Die Universität Valencia stellt den ersten Band ihres Open-Access-Jahrbuchs vor.

"Coverage: literature, linguistics and literary cultural issues in general, concerning the Crown of Aragon and Occitania (and other related areas such as Naples and Navarre), as well as global subjects for the Romance area, in the medieval and post-medieval era (up to 1600). The texts studied can be in Catalan, Occitan, Aragonese, Spanish and Latin, as well as in other languages, if relevant to the period and geographical areas mentioned."

Lizenz: CC-BY.


http://quod.lib.umich.edu/e/ecco/

Transkribierte englische Texte aus dem 18. Jahrhundert wurden nun in die Public Domain entlassen; leider keine Scans.

Via
http://philobiblos.blogspot.de/2015/01/links-reviews.html

http://www.heise.de/tp/news/Weitere-UFO-Akten-freigegeben-2508025.html

Ein weit verbreitetes Sagenmotiv erzählt vom Betrug an einer blinden Schwester, die mit einem umgedrehten Getreidemaß übervorteilt wird.

Ein Schlossbesitzer von Beinstein (im Remstal), "ein sehr reicher Herr, hinterließ nach seinem Tode 3 Töchter, wovon eine blind war. Wie es nun zur Theilung kam, maaßen die Schwestern ihr Geld in einem Simrimaß. Ihrer blinden Schwester aber stürzten sie das Maaß um, hießen sie es betasten, um sie zu überzeugen, daß sie ihren rechtmäßigen Antheil bekommen habe. Dieweil nun die beiden Schwestern ihre blinden Schwestern so betrogen hatten, so lief nach ihrem Tode der Geist der älteren, welche mehr Schuld hatte, in einem Wiesenthale der Rems". So eine Aufzeichnung von H. Wagner vom August 1846 für seinen Lehrer Albert Schott in Stuttgart, von mir aus der ungedruckten Sagensammlung Schotts 1995 in meinen "Sagen rund um Stuttgart" (1995) Nr. 90 veröffentlicht.

http://books.google.de/books?hl=de&id=DCbaAAAAMAAJ&pg=PA89

Die Vorlage ist inzwischen online:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz383599229/page/85

In der Anmerkung verwies ich auf Parallelen in einer Owener Sage bei Ernst Meier 1852

https://books.google.de/books?id=nnUAAAAAcAAJ&pg=PA33
[vgl. Graf: Sagen der Schwäbischen Alb (2008), Nr. 177]

und einer Schlierbacher Sage bei Jürgen Kettenmann. Aus dem Schwäbischen könnte man beispielsweise auch die Ertinger Sage bei Birlinger/Buck 1861 nennen:

http://www.zeno.org/nid/20004561805

Eine badische Sage bei Baader 1851:

https://books.google.de/books?id=f6k7AAAAcAAJ&pg=PA173

Dem "Scheffelmaß" ist ein Artikel in der Enzyklopädie des Märchens gewidmet

https://books.google.de/books?id=_OLWr394Mw8C&pg=RA1-PA323 (nur der Anfang frei)

Hier und in Uthers KHM-Handbuch (²2013)

https://books.google.de/books?id=U9jmBQAAQBAJ&pg=PA286

wird das Betrugs-Motiv mit dem seit dem 11. Jahrhundert belegten Motiv vom geliehenen Scheffelmaß, mit dem Geld gezählt wird, zusammengebracht. Das Scheffelmaß ist aber nur ein Erzählrequisit, das in unterschiedlichen Motiven und Stoffen erscheinen kann. Von "dem" Scheffelmaß-Motiv zu sprechen erscheint mir irreführend. Das Motiv vom geliehenen Scheffelmaß und das Motiv der betrogenen blinden Schwester sollte man als zwei unterschiedliche Motive behandeln, wenngleich beiden gemeinsam ist, dass Geld mit einem Getreidemaß (das je nach Region anders heißen konnte, oben etwa Simri) gemessen wird.

Die maßgebliche Darstellung zum Motiv hat Hans-Jörg Uther 1981 vorgelegt (Behinderte in populären Erzählungen, S. 123-127). Er geht von der Rheinsage von den feindlichen Brüdern, die sich an die Burgen Liebenstein und Sternberg knüpft, aus. Schon Hedwig Jacke hatte 1932 diese Sage detailliert untersucht (Die Sage von den feindlichen Brüdern [...]). Sowohl in der Reisebeschreibung des Utrechters Arnold Buchel 1587

https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Datei:Annalen_des_Historischen_Vereins_f%C3%BCr_den_Niederrhein_84_(1907).djvu&page=30

als auch in Dielhelms Rheinischem Antiquarius (Ausgabe 1744, S. 635)

https://books.google.de/books?id=XPsOAAAAQAAJ&pg=PA637

wird den feindlichen Brüdern eine Schwester beigegeben, die eine Kapelle errichtet habe. Bei Dielhelm heißt es, die blinde Schwester habe mit ihrem Erbteil drei Andachten (also Gotteshäuser) angelegt.

Diese drei Gotteshäuser begegnen auch in einer rheinhessischen Sage, die sich an die Bergkirche zu Udenheim knüpft. Die übervorteilte Schwester spricht die Prophezeiung aus, dass die von den beiden betrügerischen Schwestern gestifteten Kirchen keinen Bestand haben würden. Die Sage begegnet in der Wikipedia, aber auch auf den Seiten des Mommenheimer Geschichtsvereins

http://www.historia-mommenheim.de/wussten-sie-schon/die-sage-von-den-drei-schwestern.html

Ich finde sie schon bei Wagner 1865:

https://books.google.de/books?id=AI8AAAAAcAAJ&pg=RA1-PA124

Dass dort noch nicht die Art des Betrugs mit dem umgedrehten Scheffelmaß steht, erscheint mir unschädlich. Realschullehrer Grimm hat in seiner Mommenheimer Chronik die komplette Sage 1912/13

http://www.historia-mommenheim.de/fileadmin/Rheinhessenportal/Orte/Mommenheim/grimm_chronik_mommenheimTeil2.pdf

mit der Angabe, Greim habe sie als erstes veröffentlicht, was auf das Jahr 1884 weist (Quartalblätter [...]):

https://www.google.de/search?q=%22sage+aus+mommenheim%22&tbm=bks

Jünger ist sicher die Publikation von Lehrer Eß, auf die in den Hessischen Blättern für Volkskunde 1911 aufmerksam gemacht wird:

http://hdl.handle.net/2027/inu.30000108649041?urlappend=%3Bseq=47 (US)

Es erscheint mir nicht plausibel, einen direkten Einfluss der bei Bornhofen lokalisierten Burgen-Überlieferung auf die rheinhessische Sage anzunehmen. In beiden Fällen stiften drei Geschwister jeweils ein Gotteshaus, in beiden Fällen gibt es eine blinde Schwester und eine Erbteilung. Das Betrugsmotiv fehlt in den beiden ältesten Zeugnissen der Burgen-Überlieferung, ist aber schon in der ältesten mir bekannten Version (1865) der rheinhessischen Sage präsent. Daraus den Schluss zu ziehen, dass schon vor 1587 im Rheingebiet eine Kombination der beiden Motive (Stiftung von drei Kirchen, Betrug an der blinden Schwester mit umgedrehtem Scheffel) vorhanden war, erscheint mir nicht zu gewagt. Die beiden frühneuzeitlichen Zeugnisse der Burgen-Sage geben diese Erzählung nur fragmentarisch wieder.

(Auf Spekulationen zur Dreizahl - Fortleben von Matronenkulten in Form der Verehrung von drei weiblichen Heiligen bzw. drei waldschenkende Stifterinnen bei Hans Jänichen: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte des schwäbischen Dorfes (1970), S. 211-213 - gehe ich nicht ein.)

Die weitergehende Annahme, dass es schon im 16. Jahrhundert bei Bornhofen und bei Mommenheim diese Überlieferung gegeben habe, ist dadurch keineswegs impliziert. Die Kontinuität betrifft das Schema und die gemeinsame Region, nicht die lokalen Instanzen des Erzähltyps. Es ist also durchaus möglich, dass sich erst im 19. Jahrhundert die Sage an die Udenheimer Bergkirche angelagert hat. Und es ist möglich, dass erst im 19. Jahrhundert die Rheinsage anhand der verbreiteten Überlieferung vom Betrug an der blinden Schwester gleichsam "rekonstruiert" wurde. Offensichtlich waren die in der frühneuzeitlichen Reise-Literatur kolportierten Fragmente nicht sinnlos, sondern hinreichend bedeutsam, um tradiert zu werden.

Das hypothetische Ergebnis, dass es das Motiv mit der blinden Schwester wohl schon im 16. Jahrhundert gegeben hat, steht im Widerspruch zur kanonischen Deutung der Rheinsage bei Uther, der in Georg Christian Braun den eigentlichen "Erfinder" der "Volkssage" sah (S. 126). Uther betont den großen Einfluss des Germanisten Karl Simrock, der 1838/40 auf die Version Brauns zurückging und diese in der dritten Auflagen seiner vielgelesenen (poetischen) Rheinsagen weiter popularisierte. Simrock wollte der "eigentlichen Volkssage" wieder zu ihrem Recht verhelfen, nachdem die romantische Version der Brüder-Sage bisher die literarischen Fassungen dominiert hatte.

https://books.google.de/books?id=IoNOAAAAcAAJ&pg=PA572

Auch Alexander Kaufmann brachte in seinen "Quellenangaben" zu Simrocks Rheinsagen die Brüdersage mit dem vor allem aus Panzers bayerischen Sagen bekannten Motiv von der betrogenen Schwester zusammen.

https://books.google.de/books?id=K5k6AAAAcAAJ&pg=PA84

Zu der von Niklas Vogt erfundenen romantischen Brüder-Sage vgl. jüngst Matthias Schmandt: Sagenhafte Reiseziele. In: Befestigungen und Burgen am Rhein (2011), S. 123-150, hier S. 129-134. Zur rheinischen Sagen-Romantik ist zusammenfassend der Artikel "Rheinromantik" von Helmut Fischer in der Enzyklopädie des Märchens zu vergleichen sowie die Materialien auf meiner ehemals Freiburger Website, archiviert unter

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:929:01-3930 (leider kein deep link möglich)

und jüngst ein Aufsatz von mir über Alfred von Reumont als Sagen-Autor in einem Sammelband über diesen Autor hrsg. von Frank Pohle (im Druck).

Uther führte die weite Verbreitung des Motivs von der betrogenen Schwester in Sagensammlungen, die für das Göttinger Peuckert-Archiv und das HDA-Archiv ausgewertet wurden (über 45 Varianten aus der Rheingegend, Oberpfalz, Schweiz, Schwaben, Bayern, Böhmen und Österreich), auf die "reiche Tradition" (S. 126) der gedruckten Rheinsagen-Sammlungen auseinander.

Uther bezog sich auf die Verse Brauns in dessen "Rheintal" (Mainz 1828). Weder er noch Jacke zitierten die von Braun im Anhang mitgeteilte Prosaversion, die dieser im Mai 1826 von einem alten Schiffer gehört haben wollte.

https://books.google.de/books?id=SnI6AAAAcAAJ&pg=PA277

die beiden Brüder, welche dort auf den Burgen wohnten, hatten eine blinde Schwester, welche die Erbschaft mit ihnen theilte. Sie massen das Geld mit Scheffeln und jedesmal, wenn es für die Schwester war, kehrten sie den Scheffel um und belegten ihn nur mit Geldstücken, so daß diese also zu kurz kam. Aber mit dem Gelde der Betrognen war Gottesseegen; sie stiftete 3 Andachten damit, die Brüder hingegen geriethen in Zwist und das Ihrige war wie gewonnen, so zerronnen.

Braun müsste diese Quellenangabe fingiert haben, wäre er im Sinne Uthers der "eigentliche Erfinder" der Sage von der betrogenen Schwester gewesen. So sehr mir die Abhängigkeit der Schwesternsage von einer schriftlichen Vorlage auch sympathisch war - zu meinen Sagen-Studien siehe

http://archiv.twoday.net/stories/4990762/ - bei der Lektüre von Uthers Argumentation kamen mir Zweifel. Ich sprach Uther vor vielen Jahren darauf an. Die Sage müsse sich ab 1828 geradezu explosionsartig in ganz Deutschland ausgebreitet haben, da ich andere Lokalisierungen ab den 1840er Jahren kannte, gab ich zu bedenken. Dergleichen sei ja kein Einzelfall, erwiderte Uther, ohne konkrete Parallelen zu nennen.

Solange ich keinen von der Rheinsage unabhängigen Beleg für das Motiv von der betrogenen blinden Schwester vor 1828 vorweisen konnte, war es mir nicht möglich, Uther schlüssig zu widerlegen. Obwohl ich viele Sagensammlungen sichtete, fand ich keine frühere Version. Aber vor wenigen Tagen half mir Google Books.

Im Pinzgau (Land Salzburg) ist eine Sage vom Ritter Lamprecht populär, die sich an die dortige Lamprechtshöhle knüpft und den Betrug mit dem Scheffel an der blinden Schwester kennt.

http://www.lamprechtshoehle.at/sagen-lamprechtshoehle-legenden-ritter

Sie erscheint bereits in der "Aurora" von 1828

https://books.google.de/books?id=DMBDAAAAcAAJ&pg=PT211

und zuvor schon in Raisers Zeitschrift für Bayern 1817 in kürzerer Form.

https://books.google.de/books?id=S4ETAAAAYAAJ&pg=PA117

Damit ist das Betrugs-Motiv im Alpenraum für 1817 (also vor Braun 1828) belegt. Braun kann diesen Stoff also nicht erfunden haben.

Bislang sind weder frühneuzeitliche noch internationale Varianten des Motivs bekannt. Dass es solche nicht gegeben hat, lässt sich daraus nicht folgern. Bis 1993 dachte man, der Erstbeleg für das Wort "Raubritter" stamme aus dem Jahr 1847. Dann fand ich einen Beleg 1810, später auch einen für 1799. 2005 publizierte ich das Jahr 1798 als Erstbezeugung, in Archivalia dann 2007 1781, gefunden mit Google Books. 2011 machte dann Kurt Andermann durch einen Fund zu 1672 meine Ergebnisse zu Makulatur.

http://archiv.twoday.net/stories/18118553/

Es ist durchaus denkbar, dass künftig (z.B. in Digitalisaten) noch ältere Belege für die Erzählung von der blinden Schwester gefunden werden.

Natürlich wäre es Unsinn, nun von einer uralten volkstümlichen Überlieferung womöglich mit mythologischem Hintergrund zu faseln, wie man es im 19. Jahrhundert getan hat. Und dass die populäre Rheinsage ab den 1840er Jahren in gedruckter Form wichtige Impulse für die Verbreitung des Stoffs gegeben hat, erscheint mir mit Uther als sehr wahrscheinlich. Aber die Zurückführung auf Braun 1828 muss gestrichen werden, es gab schon früher - und vermutlich nicht nur im Salzburgischen - solche Überlieferungen.

Dieses Ergebnis erscheint mir methodisch um so haltbarer, als es unabhängig voneinander mit zwei verschiedenen Argumentationen erzielt wurde. Zunächst einmal habe ich die beiden frühneuzeitlichen Bezeugungen der Burgen-Überlieferung bei Bornhofen und eine rheinhessische Sage des 19. Jahrhunderts auf ein gemeinsames Schema zurückgeführt, zu dem das Motiv von der betrogenen blinden Schwester gehörte. Dieses Schema gab es anscheinend im Rheinland schon vor 1587.

Im zweiten Schritt wies ich das Motiv für den Alpenraum schon 1817 nach und widerlegte damit die zu weitgehende Deutung Uthers, der Braun 1828 als Erfinder der Volkssage ansah. Es ist durchaus möglich, dass der alte Schiffer 1826 Braun eine alte Lokaltradition mitteilte, die von der romantischen Brüdersage überlagert wurde. Notwendig ist diese Annahme keineswegs. Die 1587 und bei Dielhelm im 18. Jahrhundert fassbaren "Fragmente" konnten anhand des andernorts greifbaren mündlichen Motivs "rekonstruiert" werden. Es ist also überhaupt nicht vonnöten, für den Raum Bornhofen eine längere Kontinuität des voll ausgebildeten Motivs vor 1826 zu postulieren, wie dies romantisches Wunschdenken möchte.

Lokale Überlieferungen konnten stark fluktuieren, sie konnten abbrechen und später etwa anhand gedruckter Quellen kanonischen Schemata angepasst werden. Dem Schema/Motiv kommt Kontinuität zu, nicht notwendigerweise der Lokaltradition. Das Sagenmotiv "Blinde Schwester wird mit umgekehrtem Scheffelmaß betrogen" scheint es jedenfalls schon im Rheinland des 16. Jahrhunderts gegeben zu haben.

#forschung

#erzählforschung


 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma