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Und zwar nach 1 Jahr. Das ist nur etwas mehr als ein Drittel!

http://archiv.twoday.net/stories/1022217620/#1022486284

Zu meiner Forderung, solche Prüfungsarbeiten IMMER OA zu veröffentlichen, siehe etwa

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644

Provenienz-Eintrag von 1531 in einem Münchner Buch (Ausgabe Ps.-Haymo, siehe dazu
https://risd.digication.com/bvnedwards/Welcome ):

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10188492_00003.html

Zur Person Dr. jur. utr. Laurentius Motz, Passauer Offizial und mehrmals Rektor der Universität Wien (gestorben 1532) siehe etwa

https://books.google.de/books?id=j1YPAQAAIAAJ&q=motz+jurist+wien
https://www.google.de/search?&tbm=bks&q=%22Laurenz+Motz%22
https://books.google.de/books?id=3t0WAQAAIAAJ&q="laurentius+motz" (wohl falsche Metadaten bei GBS)
http://www.rag-online.org/gelehrter/id/2147097801

Aufgrund der Herkunftsangabe Württemberg wird nicht an Weil der Stadt, sondern an Weil im Schönbuch zu denken sein.

http://www.technollama.co.uk/us-court-interprets-copyleft-clause-in-creative-commons-licenses

Ein Fotograf, der auf Flickr ein Bild unter CC-BY-SA gepostet hatte, wandte sich gegen einen Verlag, der das Bild als Titelbild für einen Atlas verwendet hatte und auf der Rückseite geschrieben hatte: "Photo: Swain’s Lock, Montgomery Co., MD
Photographer: Carly Lesser & Art Drauglis, Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″

Die Richterin wies den ersten Vorwurf der Lizenzverletzung zu Recht zurück: Copyleft meint nicht, dass bei der Aufnahme eines Werks in ein Sammelwerk das ganze Werk unter die Ursprungslizenz gestellt werden muss: "the Atlas is a map book and not an adaptation of plaintiff’s photograph".

Die Richterin wies den dritten Vorwurf der nicht ausreichenden Attribuierung zurück. Der Fotograf hätte nicht auf dem Titelbild genannt werden müssen.

Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Richterin "Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″ als URI angesehen hatte. Ein URI sei - ich bin anderer Ansicht - lediglich ein "unique identifier that can allow users to find the text of the license". Es ist zweifelsohne löblich, dass die Version angegeben wurde, und in den USA mag es naheliegen, die Unported-Version als Standard anzusehen, aber eindeutig ist CC-BY-SA-2.0 in Anbetracht der Existenz vieler anderer Fassungen für andere Rechtsordnungen nicht. Zumutbar ist die Mitteilung des genauen Links zur Lizenz.

Die ausführliche deutsche Zusammenfassung des Urteils

http://www.offenenetze.de/2015/08/24/creative-commons-sharealike-auslegung-von-cc-by-sa-und-die-sicht-des-us-district-court-of-columbia/

geht auf diesen Punkt gar nicht ein.

Im Ergebnis ist dem Urteil zuzustimmen; den nachnutzenden Verlag für die Verletzung der URI-Verpflichtung einen hohen Schadensersatz zahlen zu lassen, fände ich selbst unbillig.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/

Swain's lock.jpg
"Swain's lock" by Flickr user: Carly & Art Washington, D.C. http://www.flickr.com/people/wiredwitch/ - Flickr: http://www.flickr.com/photos/wiredwitch/2455026301/. Licensed under CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons.


Meint Blogger Johnny Haeusler:

http://www.wired.de/collection/latest/johnny-haeusler-warnt-passt-auf-dass-ihr-online-genug-von-euch-preisgebt

" Ich verstehe, dass nicht jede Person ein ausführliches Profil auf allen Social-Media-Kanälen haben möchte. Ich halte das nicht mal für nötig. Eine halbwegs aktuelle Online-Dokumentation der eigenen beruflichen Vita mit möglichst vielen weiterführenden Links ist jedoch bei bestimmten Berufsgruppen (und noch einmal mehr bei Freiberuflern) derart unerlässlich, dass ich mir wünschen würde, meine Kinder würden das Anlegen und Pflegen eines beruflichen oder interessengesteuerten Blogs schon in der Schule lernen."

Mit freundlicher Genehmigung darf ich den im Alemannischen Jahrbuch 61/62 (2013/14), S. 318-320 publizierten Text von Thomas Zotz hier wiederholen.

Am 4. Oktober 2014 verstarb in Freiburg im Alter von 74 Jahren Prof. Dr. Dieter Mertens, seit 1991 Ordinarius für mittelalterliche Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Zuvor hatte er von 1984 bis 1991 den Lehrstuhl für mittlere und neuere Geschichte mit Schwerpunkt Landesgeschichte und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen inne, verbunden mit der Leitung des Instituts für geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften. In dieser seiner Tübinger Zeit übernahm Mertens 1989 die Leitung der Außenstelle Tübingen des Alemannischen Instituts, dem er seit 1979 als Mitglied und seit 1987 als Mitglied des Beirats angehörte, und wurde zugleich stellvertretender Vorsitzender des Instituts, eine Funktion, die er nach seinem Wechsel an die Universität Freiburg bis 1995
beibehielt.

In den viereinhalb Jahrzehnten seiner Mitgliedschaft und vor allem in seiner Tübinger und Freiburger Zeit, als Dieter Mertens die
Außenstelle leitete und den stellvertretenden Vorsitz innehatte, prägte er mit seiner landeskundlichen Kompetenz für die Geschichte des deutschen Südwestens, sei es entlang des Oberrheins, sei es im Raum Württemberg, mit seiner
beeindruckenden Gelehrsamkeit und Intellektualität und nicht zuletzt mit seinem klugen und bedachten Rat das Alemannische Institut und dessen wissenschaftliches Profil auf besondere Weise.
Dafür gebührt ihm unser aller hoher Respekt und große Dankbarkeit. Das Alemannische Institut wird Dieter Mertens ein ehrendes Andenken bewahren.

Als Dieter Mertens mit Otto Herding im Sommersemester 1965 von Münster an die Universität Freiburg kam, wurde er dessen Assistent in der Abteilung Landesgeschichte des Historischen
Seminars und dadurch sogleich mit der Geschichte unseres Raumes vertraut. Seine von Herding betreute Dissertation, mit der er 1971 in Freiburg promoviert wurde, galt noch dem weitergespannten Thema „Jacobus Carthusiensis. Untersuchungen zur Rezeption der Werke des Kartäusers von Paradies (1381–1465)“. Damit legte Mertens den Grund für seine bis zuletzt betriebenen Forschungen zu Orden und Klosterwesen im Spätmittelalter; sein Beitrag über die
Freiburger Kartause und die Universität in dem kurz vor seinem Tod erschienenen Tagungsband „Die Kartause St. Johannisberg in Freiburg im Breisgau“ (2014) gibt davon noch einmal ein eindrucksvolles Zeugnis.

Mit seiner Freiburger Habilitationsschrift von 1977 über „Reich und Elsass zur Zeit Maximilians I. Untersuchungen zur Ideen- und Landesgeschichte im Südwesten des Reiches am Ausgang
des Mittelalters“ wandte sich Mertens dann, geprägt von Otto Herdings fruchtbarer Verbindung von Humanismusforschung und landesgeschichtlichem Zugriff, dem Oberrhein an der Wende
vom 15. zum 16. Jahrhundert zu, einem Raum, der damals Wirkungsstätte zahlreicher bedeutender Humanisten war. Ihnen galt hinfort Mertensʼ leidenschaftliches Interesse, insbesondere dem
Schlettstädter Gelehrten Jakob Wimpfeling. Dessen Briefe hat er zusammen mit Otto Herding ediert, und das umfängliche Werk Wimpfelings analysierte und würdigte er in zahlreichen Beiträgen,
zuletzt in einer meisterhaften Zusammenschau im „Verfasserlexikon. Deutscher Humanismus 1480–1520“ (2013).

In seiner Tübinger Zeit begann sich Mertens mit dem Werk des schwäbischen Humanisten Heinrich Bebel zu beschäftigen; seine Forschungen über die Haus- und Territorialgeschichte Württembergs fanden ihren Niederschlag in dem großen Württemberg-Beitrag im „Handbuch der baden-württembergischen Geschichte“ (Bd. 2, 1995). Zum breiten Spektrum von Mertensʼ
Forschung zählen auch die monastischen Reformen des 15. Jahrhunderts, die spätmittelalterliche Geschichtsschreibung am Oberrhein und das spätmittelalterliche Landesbewusstsein bzw. der
Landesdiskurs in Schwaben, die Dichterkrönungen als Schnittpunkt der Begegnung von Humanismus und Politik, die Rezeption der römischen Antike um 1500, der er in einem seiner letzten
Beiträge auf der Suche nach Meistererzählungen und Ursprungsgeschichten am Beispiel von Caesar und Arminius nachging (erschienen in: Antike im Mittelalter. Fortleben, Nachwirken, Wahrnehmung, 2014).

Nicht weniger galt das breit gefächerte Interesse von Dieter Mertens der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universitätsgeschichte am Beispiel Tübingens und vor allem Freiburgs; zum 850-jährigen Jubiläum der Albertina 2007 steuerte er einen gewichtigen Beitrag über deren Gründungsphase bei, er beteiligte sich maßgeblich an der Vorbereitung des Jubiläums und
Konzeptualisierung des hiesigen Uniseums, beides große Leistungen, für die er 2005 mit der Universitätsmedaille geehrt wurde. Wenn er 2007 für sein Lebenswerk den Schiller-Preis der
Stadt Marbach erhielt, so galt diese Auszeichnung nicht zuletzt auch für sein Engagement in dem im Jahr 2006 ausgebrochenen badischen Kulturgüterstreit. Hier gelang ihm durch einen
Archivfund der breites Aufsehen erregende Nachweis, dass die berühmte „Markgrafentafel“ von Hans Baldung Grien, die das Land Baden-Württemberg vom Haus Baden käuflich zu erwerben
beabsichtigte, bereits 1930 in Staatseigentum übergegangen war. So gehörte Mertens denn auch zu der Ende 2006 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
berufenen Expertenarbeitsgruppe ,Eigentumsfragen Baden‘, bestehend aus Juristen und Historikern, die ihr abschließendes Gutachten ein Jahr später vorlegte. 2008 im Druck erschienen in der
Veröffentlichungsreihe der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (Reihe B, Forschungen, Bd. 172), ist dieses wertvolles Dokument zur Frage des Eigentums an
Kulturgütern aus badischem Hofbesitz nun der Öffentlichkeit zugänglich; es kann zugleich als ein Grundlagenwerk von allgemeiner Bedeutung gelten.

Die unermüdliche Schaffenskraft und der weite Forschungshorizont von Dieter Mertens flossen über die lange Zeit seiner Verbundenheit mit dem Alemannischen Institut immer wieder in dessen Aktivitäten ein. So steuerte er, bereits von Tübingen aus, zu der Freiburger Ringvorlesung über das Elsass im Wintersemester 1984/85 einen Vortrag über das Elsass vor der Reformation, seine politische Entwicklung und sein geistiges Profil bei, 1988 sprach er in Tübingen in der Reihe Fachvorträge über die Frühgeschichte der Herren von Württemberg, 1993 beteiligte er sich an der vom Alemannischen Institut mitorganisierten Tagung über das Kloster St. Peter im Schwarzwald mit einem Vortrag über Abt Peter Gremmelsbach (1496–1512), der in den 2001 erschienenen Tagungsband Eingang fand. 1996 folgte sein Vortrag über „Landesherrschaft und Universität. Zum Aufbau einer vorderösterreichischen Landesuniversität“ im Rahmen der Tagung
des Alemannischen Instituts, des Regierungspräsidiums Freiburg und der Stadt Endingen über neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs, die 2000 publiziert wurden. Als das
Augustinermuseum 1999/2000 die Ausstellung „Vorderösterreich – nur die Schwanzfeder des Kaiseradlers? Die Habsburger im deutschen Südwesten“ zeigte, ergriff Dieter Mertens in der
vom Alemannischen Institut, dem Augustinermuseum und der Abteilung Landesgeschichte des Historischen Seminars Freiburg getragenen Vortragsreihe das Wort mit dem Thema „Humanisten
in Freiburg. Gestalten und Probleme“. Die oberrheinischen Universitäten zwischen Habsburg und Burgund waren Thema von
Mertensʼ Vortrag auf der im Jahre 2000 vom Alemannischen Institut zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein in Breisach organisierten Tagung
„Zwischen Habsburg und Burgund. Der Oberrhein als europäische Landschaft im 15. Jahrhundert“, deren Beiträge 2003 im Druck erschienen. 2009 hielt Mertens aus Anlass von Konrad
Stürtzels 500. Todestag einen vom Alemannischen Institut, von der Badischen Heimat und dem Breisgau-Geschichtsverein veranstalteten Vortrag über Konrad Stürtzel, Hofkanzler und Rat Kaiser Maximilians I. – er wurde 2011 in der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins gedruckt –, und im Jahr 2013 sprach Mertens über den 21. September 1457, das Datum der Gründung der
Freiburger Universität, in der vom Alemannischen Institut mitgetragenen Ringvorlesung „Auf Jahr und Tag. Freiburgs Geschichte im Mittelalter“, die ein Jahr später als Buch erschien.

So ließ Dieter Mertens über die Jahre hin das Alemannische Institut an seinen reichen Forschungen über das Elsass, die Humanisten, die Universitätsgeschichte, das Klosterwesen, die Herren und späteren Grafen und Herzöge von Württemberg teilhaben; das Bild seines vielfältigen Engagements für das Alemannische Institut erhält weitere Farbe, wenn man noch hinzunimmt, dass er seit 1994 Mitherausgeber der Reihe „Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte“ war, die in Verbindung mit dem Alemannischen Institut erscheinen. Sein unbestechliches Urteil kam der Auswahl der hier publizierten Arbeiten stets zugute. Sein früher Tod hinterlässt eine schmerzliche Lücke – für das Alemannische Institut, die Freiburger Universität, das Fach Geschichte und die ganze Republik der Gelehrten.


***

Nachruf von Birgit Studt:

http://archiv.twoday.net/stories/1022217865/

***

Dieter Mertens hat mehr als vergleichbare Gelehrte Open Access gefördert, indem er zahlreiche Studien (gut 60), darunter auch die Habilitationsschrift und den Wimpfeling-Briefwechsel, aus den Jahren 1972-2005 auf Freidok zugänglich gemacht hat.

https://www.freidok.uni-freiburg.de/pers/13644

***

Es fällt immer schwer, die Trauer in Worte zu fassen, aber es wäre nicht angemessen, würde ich nicht auch ein paar persönliche Worte über einen Menschen beisteuern, dem ich außerordentlich dankbar sein muss. Dieter Mertens hat mein unvollendetes Habilitationsprojekt betreut, Anteil daran genommen, meine Vorstudien und anderen Arbeiten sorgfältig gelesen und bei Bedarf zitiert. Er hat mich als wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Freiburger SFB geholt, war ein sehr guter "Chef", der mir Freiraum ließ, mich förderte und mir auch nach meinem Weggang nach Aachen viele wertvolle Hinweise gab. Mit ihm zusammen habe ich die Schwabenkrieg-Tagung 2000 veranstaltet. Für die Möglichkeiten des Internets war er immer aufgeschlossen. Er hat mich auch ermuntert, die Dokumentation zum Schwabenkrieg ins Netz zu stellen, heute erreichbar unter:

https://www.historicum.net/themen/schwabenkrieg/

An seiner Quasi-Festschrift "Humanisten am Oberrhein" beteiligte ich mich 2004 mit einem Beitrag über Johannes Hug:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-53153

Seine wissenschaftlichen Arbeiten habe ich immer bewundert. Bei aller Quellennähe und Akribie verlor er nie die größeren Zusammenhänge aus dem Auge. Es gelang ihm, diese prägnant und ohne modisches Wortgeklingel darzustellen. Trotzdem schätzte er theoretische und methodische Ansätze. Auf sein kritisches Urteil konnte man sich verlassen. Obwohl nicht im engeren Sinn sein "Schüler", habe ich doch immens viel von ihm gelernt, wissenschaftlich, aber auch menschlich.

***

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=129728217

Quelle: http://www.regiotrends.de/de/regiomix/index.news.101703.html

http://www.plannedobsolescence.net/academia-not-edu/

Der Beitrag macht am Schluss Werbung für das MLA-Mitglieder-Repositorium CORE.

https://commons.mla.org/core/

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/1022485147/
http://archiv.twoday.net/stories/1022484242/

Update:
https://gleesongleanings.wordpress.com/2015/11/06/academia-edu-and-the-ethics-of-open-access/

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10243

#histmonast


http://walt.lishost.org/2015/10/gold-oa-how-many-no-fee-articles/

http://blog.sbb.berlin/digitalisierte-sammlungen-beta/

In den digitalisierten Sammlungen der SB zu Berlin zu blättern, ist im alten wie im neuen Portal ätzend, da es zu lange dauert. Warum kein PDF? Das werden wir nie erfahren, da die Seite in der neuen Beta-Version nicht realisiert ist:

http://digital-beta.staatsbibliothek-berlin.de/features/download-und-werkzeugkasten/#no-more-pdf

15 Seiten-PDF mit hilfreichen Erläuterungen, wenngleich bezogen auf die österreichische Rechtslage.

https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/get/o:408042/bdef:Content/get

Es wird klar für CC-BY in der Wissenschaft plädiert.

"Besonders geeignet sind die Lizenzen CC BY und CC BY-SA, da sie die in der Budapester Open Access Initiative und der darauf aufbauenden Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
festgelegten Anforderungen für Open Access erfüllen. Damit ist auch
die bestmögliche Verbreitung der Forschungsergebnisse möglich."

Offen bleiben wie üblich die entscheidenden Fragen, da darauf eigentlich niemand eine klare Antwort hat.

Was ist kommerzielle Nutzung?

Das wissen die Götter ...

Was bedeutet Veränderung?

Das weiß scheinbar Peter Hirtle besser als ich.

Ich habe des öfteren die Ansicht vertreten:

"ND steht für No-Derivs (keine Bearbeitung) und verbietet jede Abwandlung des Werks (z.B. Kürzung, Übersetzung)."
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

Peter Hirtle sagt dagegen, unveränderte Auszüge seien in Ordnung:

"And as for the ND license, it is
> perfectly ok to excerpt content from an ND license. As the legal code
> for that license says, it grants you the right to "Reproduce and Share
> the Licensed Material, in whole or in part." Note the "in part." That
> means that you can use excerpts or take a figure from an ND-licensed
> work. You would, however, need to mark the excerpt with the
> attribution and license of the original. What you can't do is
> distribute any modified versions of an ND-licensed work without
> permission (what the licenses call "adapted material")."
http://listserv.crl.edu/wa.exe?A2=LIBLICENSE-L;419856ed.1506 (1. Juni 2015)

Für die Version 4.0 von CC-BY-ND

http://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/legalcode

ist folgende Formulierung einschlägig:

"Subject to the terms and conditions of this Public License, the Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free, non-sublicensable, non-exclusive, irrevocable license to exercise the Licensed Rights in the Licensed Material to:

reproduce and Share the Licensed Material, in whole or in part; and
produce and reproduce, but not Share, Adapted Material."

Das bedeutet: ND-Material darf für eigene, auch kommerzielle Zwecke ohne weiteres kopiert (vervielfältigt) und verändert werden werden. Öffentliches Teilen der Veränderungen ist aber nicht erlaubt.

Man darf das Material unverändert ganz oder in Teilen veröffentlichen. Da Unklarheiten nach deutschem AGB-Recht zu Lasten des Verwenders gehen, erlaubt der Zusatz "in part" tatsächlich einen unveränderten Auszug. Aus einem Sammelband mit mehreren Beiträgen unter CC-BY-ND darf also ein Artikel unter der gleichen Lizenz separat verbreitet werden, ohne dass man den ganzen Band verbreiten muss.

Sinnverändernde und entstellende Kürzungen sind dagegen verboten.

Ich muss also meine Ansicht mit Blick auf den Legal Code von CC 4.0 revidieren.

Für frühere CC-Lizenzen gilt das offenkundig nicht, denn dort fehlt das "in part":

http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/legalcode

Da ältere Lizenzversionen sehr weit verbreitet sind, scheint mir meine Warnung nach wie vor angebracht. Man darf aus einem wissenschaftlichen Artikel unter CC-BY-ND 3.0 keine Abbildung zur Weiterverwendung entnehmen, wohl aber aus einem unter 4.0.

Nachtrag: Peter Hirtle antwortete am 28. Oktober 2015:

"But I am not as convinced that this was not the situation under earlier licenses as well, however. A number of years ago, I talked to Michael Carrol, one of the founders of CC, about this. He explained to me that extracting a text and presenting it as it first appeared was not an adaptation or derivative work, but was perfectly ok under CC licenses. I just took a quick look at the files on the development of the version 4.0 license, and I see that the phrase "in whole or in part" was added in the final iteration of the 4.0 license: see https://wiki.creativecommons.org/images/a/ad/BY-ND_%28compare_d4v1_and_d4v2%29.pdf . I could not find any explanation of where this came from, however, nor is it mentioned as a major change in the license. My sense, then, is that it was language just to make explicit what everyone had assumed was the case prior to the inclusion of this language. I have to admit, however, that I have not done extensive research on this.

This question highlights one of the biggest problems I see with the CC licenses, as wonderful as they may be. If bright people like us are uncertain exactly what they license, what hope is there for the average user? "

http://americanarchive.org/

"With contributions from more than 100 public media organizations across the country, programs that for decades have gathered dust on shelves are now available to stream on the AAPB website. This rich collection of programs dating from the 1940s to the 2010s will help tell the stories of local communities throughout the nation in the last half of the 20th century and first decade of the 21st.

Initially launched in April 2015 with 2.5 million inventory records, the AAPB website has added nearly 7,000 audiovisual streaming files of historical content from public media stations across the country. "

But not for German users (without US proxy): "Please note: This content is currently not available at your location."

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Geschichte-im-Ersten-Verbotene-Filme-/Das-Erste/Video?documentId=31310648&bcastId=799280

Verfügbar bis 2.11.

"Weit über tausend Spielfilme wurden in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus hergestellt. Über 40 NS-Filme sind bis heute nur unter Auflagen zugänglich - sie sind „Vorbehaltsfilme". Volksverhetzend, kriegsverherrlichend, antisemitisch und rassistisch - so lauten die Begründungen, warum die Filme für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sind. Urheberrecht und Jugendschutz sind dabei die juristischen Hebel, denn das deutsche Grundgesetz erlaubt keine Zensur. Der Umgang mit ihnen ist umstritten: Bewahren oder entsorgen, freigeben oder verbieten?
„Verbotene Filme" stellt die „Nazifilme aus dem Giftschrank" vor und macht sich auf die Suche nach ihrem Mythos, ihrem Publikum und ihrer Wirkung heute - in Deutschland wie im Ausland."

Siehe auch
http://www.fr-online.de/tv-kritik/-verbotene-filme---arte---der-giftschrank-der-nation,1473344,30970014.html

https://www.youtube.com/watch?v=XjqMkHQjCWE

Die UC nimmt den Mund recht voll:

http://osc.universityofcalifornia.edu/2015/10/groundbreaking-presidential-oa-policy-covers-all-employees/

Wenn ichs recht verstehe, weitet die Universität die auf den akademischen Senat bezogene Open Access Policy auf das weitere Personal der Hochschule aus, ob ihm das Copyright nach den grundsätzen der UC als Arbeitgeber zusteht oder nicht. Die Beschäftigten sollen ihre final versions im Repositorium deponieren, können aber problemlos einen Waiver (Genehmigung, sich nicht an die Verpflichtung zu halten) erhalten.

Diese Waiver führen regelmäßig dazu, dass solche Policies wenig wert sind. Die Hochschulen pflegen extreme Instransparenz hinsichtlich solcher Waiver. So gibt Harvard nicht bekannt, wieviele Waiver es erteilt.

http://researchbuzz.me/2015/10/26/uk-archives-fcc-echo-more-monday-afternoon-buzz-october-26th-2015/

“In early 2015, the Port of Los Angeles clandestinely closed its archival facilities and ended its program to preserve and protect its historic records. The historic resources were removed from the appropriate archival storage facility and placed in storage conditions that are inhospitable to any kind of records. The current facilities suffer from vermin infestation and are located directly adjacent to the water; the humidity is on any given day approximately 15-20 percent higher inside than it is outside the facility. The historic records are in immediate danger of being lost forever.”

Researchbuzz's link isn't working any more.

Update: From Google Cache:

"The Port of Los Angeles Archives Have Been Closed!
October 22, 2015
The Port of Los Angeles Archives were clandestinely closed in February and the program to preserve its historical materials has been terminated. 100+ years of Port and community history are in danger of being lost forever.

In 2010, The Port of Los Angeles, with the full approval of the Los Angeles Harbor Commission and the Port of Los Angeles Executive Director, began a program to identify, protect and preserve its historic resources.

An estimated 25,000 linear feet of historic materials have been identified, an enormous collection practically unknown to scholars and researchers. This includes operational records, accounting ledgers, maps, engineering blueprints, promotional material and assorted ephemera, many of which have been featured on this blog.

The enormous significance of this material cannot be understated. The maps and blueprints alone offer a unique representation of the communities that once thrived in and around Los Angeles Harbor: the Brighton Beach resort, the East San Pedro squatters (including Charles Lummis, a figure integral to LA history) and the Japanese American community that was wrongly removed from Terminal Island during internment. Several of the maps date to the 1880s and show Dominguez family lands, land parcels owned by the Banning Family, the Lower Reservation of Fort MacArthur (before demolition) and San Pedro & Wilmington prior to commercial development. There are also alternative design plans for Los Angeles Harbor, the San Pedro Waterfront, Cabrillo Beach and Terminal Island that were changed at the last minute or never fully realized.

The archives were previously retained in the former Coast Fishing Company Offices in Wilmington. By 2010, the building had been converted to a proper archival facility. This included climate controls, security in the form of storage rooms with keyed entry and space to process oversized historic materials such as maps.

In early 2015, the Port of Los Angeles clandestinely closed its archival facilities and ended its program to preserve and protect its historic records. The historic resources were removed from the appropriate archival storage facility and placed in storage conditions that are inhospitable to any kind of records. The current facilities suffer from vermin infestation and are located directly adjacent to the water; the humidity is on any given day approximately 15-20 percent higher inside than it is outside the facility. The historic records are in immediate danger of being lost forever.

Additional details can be found here:

http://www.lavatransforms.org/video/port-of-los-angeles-archive/

The Port of Los Angeles prides itself on “social responsibility” but it has clearly fallen short of that ideal. If you want to make the Port live up to its responsibilities then please sign this Change.org petition:

https://www.change.org/p/los-angeles-harbor-commission-port-of-los-angeles-executive-director-gene-seroka-save-the-port-of-los-angeles-archives "

http://macrotypography.blogspot.de/2015/10/poggio-portrait.html


http://www.uebertext.org/2015/10/bibliotheksbarendienst-die-dritte.html

Er bezieht sich auf
http://archiv.twoday.net/stories/1022484228/
und weitere Stellungnahmen von mir.

"Ich gebe Klaus Graf und Dietrich Pannier recht. Niemand sollte generell auf ein Zitieren von E-Mails zu verzichten, und ich rate, bei einer solchen Reaktion Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu löschen. Am besten macht man sich schon vor der Veröffentlichung von E-Mailzitaten im Web mit der Rechtslage vertraut. Da die Sache nun einmal so gelaufen ist, belasse ich es dabei und kann mich damit trösten, eine ganze Menge dabei gelernt zu haben."

Drei Folgerungen Pohls:

1. "Es scheint klar zu sein, dass alle Autorinnen und Autoren ihre Bibliotheksdienst-Artikel anderswo online stellen können. Ich würde mich freuen, wenn in nächster Zeit mehr und mehr Artikel unter CC0, CC-BY oder CC-BY-SA im Netz auftauchen würden. "

2. Referenzierung der deGruyter-Fassungen vermeiden, wenn es eine freie Version gibt.

3. OA-Zeitschriften statt dem BD nutzen!

Am Wochenende starb in Mainz der Buchhistoriker Hans-Joachim Koppitz.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=133013049

Gute Analyse:

http://www.socialmediarecht.de/2015/10/26/safe-harbor-zum-dritten-das-positionspapier-der-datenschutzkonferenz-und-die-auswirkungen-auf-die-unternehmen/

"Es bleibt letztlich dabei, niemand weiß zu diesem Zeitpunkt nichts genaues. Denn eben die von den Behörden geforderte “Alternative” zu bisherigen Datentransfers ist praktisch in Teilen nicht vorhanden."

Handschrift von ca. 1347 aus dem Kapuzinerkloster Münster.

http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ob/content/titleinfo/2922758

Links listet: http://blog.histofakt.de/?p=1343

Einen zeitgenössischen deutschen Bericht bespricht:

http://archiv.twoday.net/stories/1022480032/



https://mittelalter.hypotheses.org/6874

Martin Bauch greift ein Thema auf, zu dem ich mich in den letzten Tagen mehrfach ausführlicher geäußert habe:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/2034
http://archiv.twoday.net/stories/1022483872/
http://archiv.twoday.net/stories/1022482934/

Zu Academia.edu siehe die Hinweise unter

http://archiv.twoday.net/stories/1022484242/

Lasst 1000 OA-Blumen blühen!

http://www.vdb-online.org/wordpress/2015/10/26/vdb-begrust-neues-kulturgutschutzrecht-referentenentwurf-enttauscht-leider/

http://community.blogs.rpi-virtuell.net/2015/10/22/freie-bildungsmedien-mehr-als-15-seiten-die-kostenlose-bilder-fuer-dich-anbieten/

Via
https://bibfobi.wordpress.com/2015/10/26/cc0-freie-bilder/

Siehe auch
http://webdesignledger.com/librestock-cc0-photo-search

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022502527/


http://refugeewiki.org/en/Main_Page

Jon Mathieu versucht ein altes obskures Buch heutigen Lesern näher zu bringen:

http://www.nzz.ch/feuilleton/ein-gespraech-zweyer-alter-bergen-1.18634627

Das Buch gibt es auch online, was der Autor zu erwähnen vergisst.


Das Buch von 1881 kann in Ungarn eingesehen werden:

http://library.hungaricana.hu/en/view/BENCES_EGYEKIAD_Egyeb_adattar_06/?pg=0&layout=s

#histmonast

Diarmuid Ó RIAIN hat seinen Artikel in Analecta Bollandiana, 133 (2015), p. 87-165 ins Netz gestellt:

https://www.univie.ac.at/viscom/image/98226_Analecta-Bollandiana-def-87-165%20(FINAL).pdf

Der Autor verfügt im Rahmen des VISCOM-Projekts über nicht öffentlich zugängliche Digitalisate aller 21 überlieferten Handschriften des gewaltigen Sammelwerks, das über 500 Heiligenviten umfasste. Übertroffen wurde es im Mittelalter nur von dem großen Legendar von Böddeken um 1460 mit etwa 900 Legenden (S. 98).

S. 101: "The installation in 1115 of an abbot
from the Benedictine monastery of St. Blaise in Swabia, a centre of the Hirsau monastic reform movement, ushered in Admont’s own period as a reform centre of considerable note within the region of modern-day southern Germany and Austria". Seit wann war St. Blasien ein Hirsauer Reformzentrum???

Ich mag solche politisierten Lektüren nicht, wie sie der Autor schätzt und bin daher für die folgende Einschränkung dankbar: "Equally, whether the compilation or transmission of the MLA
was somehow tied in with Babenberg visions of a monastic landscape
unified under their patronage must remain an open question." (S. 106)

Zur Überlieferung: "The manuscript tradition of the MLA comprises 21 volumes and a single, recently identified fragment. All but one of the manuscripts have been retained by their original owners, the monastic libraries at Admont, Heiligenkreuz, Lilienfeld, Melk and Zwettl. The exception is Cod. 336 of the Austrian National Library (ÖNB)," (S. 106) Um 1470 kopierte Christophorus Lieb (aus Isny s. Krämer: Scriptores) als Melker Mönch sechs Bände.

Vermutet wird die Entstehung in Admont OSB in der Steiermark (S. 135) am Ende des 12. Jahrhunderts.

Zum hirsauischen Admont passt übrigens auch die eher ungewöhnliche Überlieferung der Vita Wilhelms von Hirsau. Zur Überlieferung siehe

https://archive.org/stream/analectabolland01bollgoog#page/n80/mode/2up (Poncelet)
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502 (bei Nr. 143)

***

Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Magnum_Legendarium_Austriacum
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03204.html

Artikel von Poncelet 1898
https://archive.org/stream/analectabolland01bollgoog#page/n34/mode/2up

Petersohn 1999
http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_rer._Germ._71_S._21

#histmonast

http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/europa-der-grenze

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=%23refhum

http://www.hr-lavater.ch/2015/10/25/hexen-krieg-zu-utznach-1695/

"Bei Sonne blendet die futuristische Glasfassade Autofahrer. Jetzt müssen sehr lange Vorhänge her!"

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38453

Die neue Universitätsbibliothek Freiburg
Uni Bibliothek (Freiburg) jm33894“ von © Jörgens.mi / . Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38340

http://schmalenstroer.net/blog/2015/10/1001-dinge/



Update: Ich vergaß, eine eigene Liste zu empfehlen. 27 Artikel, die Sie über Open Access gelesen haben sollten:

http://archiv.twoday.net/stories/1022484964/

Soeben ist die Open-Access-Woche zuende gegangen. Alle Beiträge in Archivalia wurden in der Kategorie Open Access veröffentlicht:

http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Die jüngsten Beiträge stehen oben.

Liste der Beiträge zu 2014 (14) und früheren OA-Wochen:

http://archiv.twoday.net/stories/1022221174/

Insgesamt habe 27 Einträge geschrieben. Neu waren drei Tagesrundschauen, die verschiedene Meldungen zusammenfassten, am Mittwoch, Donnerstag und Freitag.

Zwei wichtige längere Stücke sind hervorzuheben:

1. #oaweek - Frühe Neuzeit und Open Access (Nr. 25), ergänzt durch Nr. 20 "Liege ich falsch? Nur wenige aktuelle Publikationen der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft sind Open Access"

2. Open-Access-Repositorien-Vergleich von Zenodo und Freidok (Nr. 8)

Ein Aufreger war die Aufforderung von de Gruyter an Adrian Pohl und mich, ein Zitat zum "Bibliotheksdienst" zu löschen (Nr. 22 und 26). Skandalös finde ich das Verbot der HAB Wolfenbüttel als Rechteinhaber an ihre Autoren, eine zitierfähige Version ins Netz zu stellen (Nr. 27).

Dass die Woche in Deutschland genutzt wurde, bei einem breiten Publikum für OA zu werben, habe ich nicht erwartet und so kam es auch. Auf der Rivva-Startseite habe ich keinen einzigen Beitrag zum Thema gesehen. Einige wenige Bibliotheken (und noch weniger Blogs) haben aktiv mitgemacht. Das wars.


***

[27]
Offener Brief an die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel gegen die eklatante Missachtung von Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022484959/

[26]
De Gruyter, die ZLB und der Bibliotheksbärendienst
http://archiv.twoday.net/stories/1022484543/
Hinweis auf
http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/

[25]
#oaweek - Frühe Neuzeit und Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022484542/
Zugleich
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/2034

[24]
Wikipedia und Geschichtswissenschaft
http://archiv.twoday.net/stories/1022484289/
Hinweis auf
http://www.degruyter.com/view/product/433564

[23]
++Tagesrundschau zur Open Access Week
Freitag, 23. Oktober 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022484242/

[22]
++ EIL ++ De Gruyter macht sich in der OA Week richtig lächerlich
http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

[21]
Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte online
http://archiv.twoday.net/stories/1022484164/
Hinweis auf
http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN770142370

[20]
Liege ich falsch? Nur wenige aktuelle Publikationen der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft sind Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022483872/

[19]
++ GW hat ein Repositorium ++ #icanhazpdf ++ Neues zu Open Access
Tagesrundschau, Donnerstag, 22. Oktober 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022483848/

[18]
PUBLISSO ist das neue Open-Access-Publikationsportal für die Lebenswissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/1022483809/
Hinweis auf
https://repository.publisso.de/

[17]
Archäologische Forschungsdaten: IANUS in der Open Access-Woche
http://archiv.twoday.net/stories/1022483792/
Hinweis auf
http://archaeologik.blogspot.de/2015/10/ianus-in-der-open-access-woche.html

[16]
You’re a PPPPredator! You’re a PPPPredator! You’re ALL PPPPredators!
http://archiv.twoday.net/stories/1022483480/
Hinweis auf
http://walt.lishost.org/2015/10/youre-a-ppppredator-youre-a-ppppredator-youre-all-ppppredators/

[15]
++ MPG und Springer handelseinig ++ Neues von PeerJ ++ Mehr zu Open Access
Tagesrundschau, Mittwoch, 21. Oktober 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022483474/

[14]
Ein mediologischer Blick auf Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022483281/
Hinweis auf das Buch von Johannes Nädler
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-160760

[13]
Open Access und die neue Kunstgeographie
http://archiv.twoday.net/stories/1022483267/
Hinweis auf
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/20/open-access-und-die-neue-kunstgeographie/

[12]
Der Präsident der niederländischen Radboud University, Gerard Meijer, kritisiert das Geschäft der großen Wissenschaftsverlage
http://archiv.twoday.net/stories/1022483258/
Hinweis auf
http://derstandard.at/2000024202081/Uni-Praesident-Gerard-Meijer-Fuer-die-Verlage-war-das-wie

[11]
Kurz notiert: die Open Access Woche 2015 in Frankreich #OAWfr15
http://archiv.twoday.net/stories/1022483254/
Hinweis auf
http://dhdhi.hypotheses.org/2579

[10]
Open Access Timeline
http://archiv.twoday.net/stories/1022483238/
Hinweis auf
http://symplectic.co.uk/open-access-timeline/

[9]
Schwäbisch Gmünd im Spätmittelalter
http://archiv.twoday.net/stories/1022482936/
Hinweis auf
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10310

[8]
Open-Access-Repositorien-Vergleich von Zenodo und Freidok
http://archiv.twoday.net/stories/1022482934/

[7]
Open Access in den Niederlanden
http://archiv.twoday.net/stories/1022482924/
Hinweis auf
http://www.openaccess.nl/en

[6]
Überblick über die Open-Review-Landschaft
http://archiv.twoday.net/stories/1022482808/
Hinweis auf
http://www.emeraldinsight.com/doi/full/10.1108/OIR-06-2015-0182

[5]
Non amabam Litteras Graecas. Note sulla Testimonianza di Sant’Agostino come Discente del Greco Antico Rivisitata alla Luce della Second Language Acquisition
http://archiv.twoday.net/stories/1022482805/
Hinweis auf den ersten nicht-englischen Beitrag der Open Library of Humanities
http://doi.org/10.16995/olh.30

[4]
Was jeder für Open Access tun kann
http://archiv.twoday.net/stories/1022482765/
Hinweis auf
https://www.openaccessbutton.org/action

[3]
Video: BioMed Central - Our open access story
http://archiv.twoday.net/stories/1022482760/
Hinweis auf
https://www.youtube.com/watch?v=CPoCE7F8ZRc

[2]
Lektüre zur Open Access Week
http://archiv.twoday.net/stories/1022482731/
Hinweis auf Arbeiten von Peter Suber

[1]
Startlektüre zur morgen beginnenden Open Access Week von Hubertus Kohle: Das deutsche Bildungsbürgertum und die digitale Zukunft
http://archiv.twoday.net/stories/1022482405/
Hinweis auf
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/17/das-deutsche-bildungsbuergertum-und-die-digitale-zukunft/


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Juni 2015 erhielt ich folgende Mail von Ihnen:

"Anbei senden wir Ihnen Ihren Beitrag als elektronischen Sonderdruck sowie ein elektronisches Werbeblatt zu der Publikation. Beides können Sie an Ihre Kollegen als Ersatz für gedruckte Sonderdrucke verteilen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der elektronische Sonderdruck gemäß Urheberrecht nicht auf einen Server (beispielsweise Ihrer Forschungsinstitution) gestellt werden darf. Dort darf lediglich eine nicht zitierfähige Manuskriptversion eingestellt werden.

Mit dem Werbeblatt können die Interessenten den Band direkt bei unserem Kommissionsverlag bestellen.

Der Band wird zum Preis von 59 Euro verkauft. Wenn Sie in Wolfenbüttel sind, können Sie direkt in der Herzog August Bibliothek (leider nur vor Ort) diesen Band und andere Publikationen aus unserer Produktion kaufen; hierbei erhalten Sie 25 % Rabatt auf (fast) alle Publikationen des Hauses. Bitte geben Sie an, dass Sie Beiträger des Bands sind.

Wenn Sie nicht hierher kommen können, bestellen Sie den Band bitte über unseren Kommissionsverlag ( Harrassowitz Verlag, www.harrassowitz-verlag.de ), wo Sie diesen Band mit 25 % Rabatt bestellen können. Bitte geben Sie bei einer Bestellung auch dort an, dass Sie Beiträger des Bands sind.

Für Ihren Beitrag und für Ihre Mühe danken wir Ihnen herzlich und hoffen, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Mit freundlichen Grüßen aus Wolfenbüttel" (Hervorhebung von mir)

Wie schon bei der Verweigerung von Rezensions-Freiexemplaren von Blogs

http://archiv.twoday.net/stories/418666949/

erweisen Sie sich als Forschungsbehinderungsbibliothek. Als Bibliothek sollten Sie Open Access unterstützen, aber davon kann keine Rede sein. Nicht nur, dass Ihre vielen gedruckten Veröffentlichungen - auch nicht nach einer bestimmten Frist - nicht Open Access zur Verfügung stehen, Sie verbieten Ihren Autoren auch, zitierfähige Verlagsversionen einzustellen und zwar bei einem Sammelband, dessen Rechteinhaber Sie sind. Der Verlag ist lediglich ein Kommissionsverlag, das Impressum gibt ausdrücklich die HAB im Copyrightvermerk an.

Es ist auch unwahr, dass im Urheberrecht vorgesehen ist, dass Verlage verbieten können, dass die Verlagsversion eingestellt wird. Es gibt kein solches Leistungsschutzrecht!

http://archiv.twoday.net/stories/120173939/

Allenfalls vertragliche Abmachungen kommen insoweit in Betracht, und solche haben Sie nicht mit mir geschlossen. Sie haben überhaupt keine ausdrückliche Vereinbarung mit mir geschlossen, was mich nach der Verschlimmbesserung des § 38 UrhG ein Jahr nach Erscheinen dazu befugt, den Beitrag - auch in der Verlagsversion - online zu veröffentlichen. Solange wollte ich nicht warten, ich habe ihn daher in der Verlagsversion gerade auf Academia.edu hochgeladen:

https://www.academia.edu/17286505/Codexmythen_und_Codexphantasien

Sie können gern gegen diesen Rechtsbruch vorgehen. Ich denke, nicht nur mir ist Ihr Schlag ins Gesicht von Open Access zuwider. Als Verleger und Rechteinhaber sollten Sie Open Access zitierfähiger Versionen unterstützen und nicht behindern!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Graf


http://www.mgh-bibliothek.de/archiv/b/B_00113_17.htm

"Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) den Vertrieb der von Bettina Zurstrassen (Universität Bielefeld) wissenschaftlich verantworteten Sammelpublikation „Ökonomie und Gesellschaft“, erschienen in der bpb-Schriftenreihe „Themen und Materialien“, (vorläufig) untersagt."

http://www.soziologie.de/de/nc/aktuell/meldungen-archiv/aktuelles-singleview/archive/2015/10/23/article/vorlaeufiges-vertriebsverbot-der-sammelpublikation-oekonomie-und-gesellschaft-bundeszentrale-fuer-politische-bildung-durch-das-bundesministerium-des-innern.html

Update:
http://www.ruhrbarone.de/bundesinnenministerium-untersagt-vertrieb-einer-bpb-publikation/116209


"Titre : Missale speciale
Adresse : [Strasbourg] : [Johannes Grüninger], 1493.
Description matérielle : figures gravées sur bois, in-folio.
Notes :
Note sur l'adresse et l'éditeur : Daté « Idibus Nouembris » [13 XI] 1493. Particularités de l'exemplaire : Nombreux signets de cuir de repérage dépassant des marges. Deux petites gravures sur bois [46 x 73 mm] dans encadrements gravés extraites d'une édition incunable de la Bible, représentant l'une Moïse et Aaron l'autre le début du Livre des Nombres. Particularités de l'exemplaire : Reliure de basane brune sur ais estampée à froid, plats à 2 cadres de filets simples, rectangle central à treillis de filets gras et maigres accompagnés de petites rosettes et de petits fers carrés, restes d'un seul fermoir à patte de cuir et agrafe et contre-agrafe de cuivre, dos à 3 nerfs, Allemagne, XVe s.
Provenance (s) : Mention ms. à l'encre « Dis meßbuch gehört In dem dorff hossingen [Hossingen, Bade-Wurtemberg] gelegen In balinger Vogtey [prévôté de Balingen, Bade-Wurtemberg] » au dessus du titre. Notes mss de libraires au crayon « collat. Complet », « Ano 1493 » au contreplat supérieur, XIXe s. ; note ms au crayon « Constanz » et chiffre « 1099 » au contreplat inf., XIXe s.
Réf. bibliographiques : Hain 11250 = Hain-Copinger 11251 = H 11403. GW (Nachtr.) 234. Pellechet 8118-8119 (8048). CIBN M-486. CRI XIII 1612. Schreiber 4758. ISTC im00732800. "
http://www.ensba.fr/aloes/opacwebaloes/index.aspx?idPage=27&Isolee=1

Die Druckfassung im Katalog von Dominique Coq zu den Inkunabeln der Bibliothèque de l'École nationale supérieure des Beaux-Arts 2012
( http://www.droz.org/eur/fr/4711-9782600015851.html ), S. 159 Nr. 392. Diese Provenienz nicht bei Needham: IPI.

#inkunabel

Herrn Zekorn gewidmet.

Anders als bei vielen genealogischen Vereinen frei zugänglich

http://www.familienkunde-oldenburg.de/recherche/publikationen/

https://en.wikipedia.org/wiki/Gable_stone

http://www.amsterdamsegevelstenen.nl/



Via
http://www.maastrichtsegevelstenen.nl/

Dazu ein Schau-Bild.

Brno-Freiheitsplatz2 with no FoP.jpg
"Brno-Freiheitsplatz2 with no FoP" by Brno-Freiheitsplatz2.jpg: SchiDD
derivative work: Marek Blahuš - This file was derived from
 Brno-Freiheitsplatz2.jpg. Licensed under CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons.

Mehr:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Blacked_out_versions_of_images_relying_on_FoP_in_the_Czech_Republic

http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/

Hauschke rät, statt dem Bibliothekdienst die inzwischen existiereneden OA-Zeitschriften zu nutzen:

"Ich möchte hier einmal direkt zur Mitarbeit bei der Zeitschrift aufrufen, bei der ich mich selbst engagiere, der Informationspraxis. Und darauf hinweisen, dass es darüber hinaus noch 027.7, GMS Medizin, Bibliothek, Information, Libreas, O-Bib, Perspektive Bibliothek und die VÖB-Mitteilungen gibt. "

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022483803/


Der folgende Beitrag erschien zuerst in:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/2034

open-access-week-300x97
Es ist Internationale Open Access Woche, nun schon zum achten Mal. "Open Access und Geschichtswissenschaften — Notwendigkeit, Chancen, Probleme" beleuchtete Lilian Landes im Jahr 2009, wobei sie sich auf das 2008 online gegangene Portal Perspectivia.net konzentrierte. Eine nicht fehlerlose Übersicht zu den Geschichtswissenschaften bietet open-access.net. Im Oktober 2015 beklagte Tobias Wulf unter dem Titel "#nopenaccess in der Geschichtswissenschaft", dass "es beinahe zwanzig Jahre nach dem Aufkommen der ersten fachwissenschaftlichen Internetseiten noch immer keine Angebote zum Online-Publizieren in den Geschichts- (und wohl auch generell Geistes-)wissenschaften gibt, die sich wirklich durchgesetzt hätten".

"Deutschsprachige Historiker und Open Access: der grüne Weg und sonstige Netzpublikationen" resümierte ich am 20. Oktober 2009 meine Eindrücke und kam zu dem Schluss, es sei noch viel zu tun, bis Open Access wirklich in der Geschichtswissenschaft Fuß gefasst hätte. 2013 nahm ich den Ball wieder auf: "Open Access und deutschsprachige Geschichtswissenschaft: Sie wird einfach nicht grün". Ich versuchte mich an einer äußerst groben Schätzung: "Weniger als 10 % der 2011 erschienenen deutschsprachigen wissenschaftlichen Beiträge aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft sind kostenlos im Netz verfügbar". Ich sah keinen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem Stand von 2009. In dieser Woche fragte ich: "Liege ich falsch? Nur wenige aktuelle Publikationen der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft sind Open Access". Ich konstatierte keinen Fortschritt gegenüber 2013.

Die deutsche Mediävistik, traditionell schon besser aufgestellt als die Frühneuzeit-Forschung, bietet deutlich mehr Open Access. Die Quellen der MGH und ihre Zeitschrift "Deutsches Archiv" sind schon seit längerem frei zugänglich. In jüngeren Zeit kamen die renommierten "Vorträge und Forschungen" des Konstanzer Arbeitskreises hinzu, eine Publikationsreihe ohne Parallele in der Frühneuzeit-Forschung.

Natürlich gibt es wichtige Portale. Neben dem bereits genannten perspectivia.net könnte man auch das respektable digitale Angebot des Leibniz-Instituts für Europäische Geschichte in Mainz nennen. Dagegen köchelt das aus dem "Server Frühe Neuzeit" hervorgegangene Portal historicum.net unter der Verantwortung der Bayerischen Staatsbibliothek eher auf Sparflamme. Die Publikation von 38 Schriften von Winfried Schultze 2007 war eine Pionierleistung, die keine Nachfolge fand. Seit zwei Jahren gibt es keine "Zeitenblicke", auf einen entsprechenden Blogeintrag wurde seitens der HerausgeberIhnen nicht einmal reagiert.

Während immer mehr frühneuzeitliche Quellen ins Netz wandern, gibt es auf der Seite der Auswertung eher Stagnation. Und zwar nicht nur im deutschsprachigen Raum, wie ich zeigen möchte.

"Goldene" Zeitschriften

Als goldenen Weg von Open Access bezeichnet man die Publikation von Zeitschriften (und neuerdings auch Büchern), die ohne Zeitverzögerung kostenlos und möglichst mit einer freien Lizenz den LeserInnen zur Verfügung stehen.

Eine renommierte deutschsprachige Open-Access-Zeitschrift für die Frühe Neuzeit existiert nicht. Die führenden Organe, allen voran die Zeitschrift für Historische Forschung, kosten online Geld. Sie stehen nur über die lizenzpflichtigen Angebote wissenschaftlicher Bibliotheken zur Verfügung. Duncker&Humblot nimmt für einen einzigen ZHF-Artikel im Einzelverkauf 28,00 USD für 48 Stunden. Die in der Liste "Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft" aufgeführten Angebote (einschließlich der Francia) haben anscheinend alle eine "moving wall", sind also keine "echten" Open Access Zeitschriften, sondern bieten "delayed Open Access". Selbst das nicht in den Fängen eines Verlags befindliche Frühneuzeit-Info ist nicht Open Access. Nur sporadisch werden Inhalte daraus im Blog des Instituts gepostet. Dass in großem Umfang geschichtswissenschaftliche Rezensionen (aber z.B. nicht aus der HZ, und Landesgeschichtliches wird gar nicht erst eingelassen) auf Recensio.net zur Verfügung stehen, sei immerhin vermerkt.

Sucht man im Directory of Open Access Journals nach Early Modern, werden gerade einmal 14, reichlich unbekannte Titel ausgeworfen. Das Journal of Early Modern Studies (Firenze University Press) ist stark Shakespeare-lastig.

Im angloamerikanischen Bereich ist die Retrodigitalisierung führender Zeitschriften Open Access unüblich. Das Scheitern des Projekts Historycooperative (2010 eingestellt), das, wie dem Internet Archive zu entnehmen ist, eine beachtliche Open-Access-Sektion besaß, ist bezeichnend. Man konnte Rezensionen des American Historical Review kostenlos lesen, etwa die gute eine Druckseite umfassende Rezension über Painting Women. Oxford University Press verlangt dafür 39 Dollar (1 Nutzungstag)! Ich wiederhole: 39 Dollar für keine zwei Druckseiten.

Besser sieht es in Frankreich aus, zumindest was die Retrodigitalisierung angeht. Neben den älteren Zeitschriften in Gallica (es fehlt an einer verlinkbaren Übersichtsseite zu den nicht-regionalen Revues) ist vor allem Persée zu nennen (aber die meisten Jahrgänge erreichen in der Sektion Histoire 2010 nicht), aber auch Revues.org und CAIRN (mit kleinem Open-Access-Anteil, der aber im Vergleich zu DigiZeitschriften immer noch respektabel ist, was jüngere Jahrgänge angeht).

Besserung ist in Sicht, was die Möglichkeit angeht, in einer angesehenen internationalen Open Access Zeitschrift auf Deutsch einen Artikel zur frühen Neuzeit unterbringen zu können - mit Peer Review, aber ohne Artikelgebühren (Article Pages Charges), die in den Geisteswissenschaften zu Recht wenig Akzeptanz finden. Solche Artikelgebühren schaffen nur neue Ungleichheiten und fördern "Predatory Publishing", unseriöse Open-Access-Journals. Das im Herbst 2015 gestartete "Mega-Journal" Open Library of Humanities soll ausdrücklich auch nicht-englische Aufsätze aufnehmen.

"Goldene" Bücher

Wendet man bei De Gruyter den Open Access Filter im Bereich Geschichte an, bleiben von 17367 Publikationen 155 übrig (also weniger als 1 %), und die meisten kennt man von anderen Angeboten (FWF-E-Book-Library, Perspectivia.net). Am besten ist die Lage bei Veröffentlichungen aus und über Österreich dank der großzügigen Förderung durch den österreichischen Wissenschaftsfonds FWF. Zahlreiche Werke zur Frühen Neuzeit stehen in der FWF-E-Book-Library zum Gratis-Abruf bereit. Ab und an erscheint natürlich bei deutschen Universitätsverlagen etwas zur frühen Neuzeit Open Access (Beispiel). Aber das fällt kaum ins Gewicht.

2014 informierte ich im Redaktionsblog: "Wie bekomme ich einen Sammelband Open Access ins Netz?".

Grüner Weg: Repositorien

Während man auf Academia.edu viel Frühneuzeitliches findet, werden die Open-Access-Repositorien, die solche Facebook-ähnlichen Angebote gut ergänzen (wie nicht nur Lambert Heller findet) zu wenig genutzt. Leider haben sowohl institutionelle Schriftenserver wie Freidok (Universität Freiburg im Breisgau) als auch interdisziplinäre, für alle offene Angebote wie Zenodo noch gewisse Macken. Aber auch als WissenschaftlerIn sollte man auf Langzeitarchivierung und Permanentlinks Wert legen.

Selbstverständlich kann man in Repositorien viele Perlen entdecken, etwa die Frühneuzeit-Studien von Beat Rudolf Jenny in Basel.

Als Suchmaschine kann die Bielefeld Academic Search Engine BASE empfohlen werden. Leider funktioniert der Open-Access-Filter nicht wirklich gut, so dass man häufig enttäuscht wird und keine Volltexte vorfindet.

Es wäre an der Zeit, dass es auch für die Geschichtswissenschaft endlich ein disziplinäres Repositorium gibt, vergleichbar dem gut gefüllten Artdok für die Kunstgeschichte. Der Ball liegt im Feld der Bayerischen Staatsbibliothek, die seit Jahren in dieser Hinsicht untätig bleibt. Sie betreibt ja bereits OstDok, die zentrale "Open Access-Plattform für elektronische Volltexte der Ost-, Ostmittel- und Südosteuropaforschung". Auch international gibt es kein disziplinäres Repositorium für Early Modern Studies.

*Seufz*: Noch viel zu tun

Das Fazit ist eher deprimierend: Wirklich angekommen ist Open Access in der Frühneuzeit-Forschung noch nicht. Man bleibt dem "guten Buch" verhaftet. Um so wichtiger ist es, immer wieder - auch in Blogs - über die Vorzüge von Open Access zu informieren. Nicht nur in der Open Access Week. Und: Jeder kann etwas für Open Access tun!

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/kultur/detail/-/specific/Nur-wenige-Thueringer-Kulturgueter-mit-Ausfuhrverbot-belegt-1426884367

"26 Bücher und Gemälde. So viele Kulturgüter sind in den vergangenen Jahren aus Thüringer Museen und Sammlungen ausgeführt worden, gab im September die Staatskanzlei nach einer Anfrage der Linken bekannt. Hintergrund war das neue Kulturgutschutzgesetz, um das es bundesweit Verwerfungen gab. Für alle diese Thüringer Objekte, so Kulturminister Hoff, seien Genehmigungen zur Ausfuhr erteilt worden.
Es geht aber auch anders. Vor fünf Jahren erlebte die Klassikstiftung Weimar eine böse Überraschung: 29 Zeichnungen von Goethes Hand wurden von den Eigentümern nach Österreich verkauft, hinter dem Rücken der Stiftung. Ihre Besitzer, Familie Graf Henckel von Donnersmarck, hatte die Zeichnungen nach der Wende zurückerhalten und der Stiftung als Dauerleihgabe überlassen. Als die Stiftung Ungemach witterte und beim Thüringer Kultusministerium beantragte, sie unter Kulturschutz stellen, war es zu spät.

Wirft man einen Blick auf das Verzeichnis der Kulturgüter in Thüringen, die als national wertvolles Kulturgut gelistet sind und somit nicht ausgeführt werden dürfen, fällt eine relative Übersichtlichkeit auf. Neben den verbliebenen zehn Goethe-Zeichnungen sind dort Rokokomöbel von David Roentgen vertreten, Barock-Möbel von Bernhard Heinrich Weyhe und mittelalterliche Schnitzplastiken aus Saalfeld-Graba, die Herzogliche Münzensammlung auf Schloss Friedenstein. Mit mehr als 16 000 Münzen und Medaillen ist es der größte Posten auf der Liste. Man könnte auch sagen: Sie ist nicht gerade lang."

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/Thueringen/thueringen_node.html

Goethe-Zeichnung
http://www.tlz.de/web/zgt/kultur/detail/-/specific/Goethe-Zeichnungen-Sie-kommen-nie-mehr-zurueck-538382095

https://www.cairn.info/revue-du-nord-2006-3.htm

Der Aufsatz von Christian Forster (2014) mit interessantem Material ist frei zugänglich:

http://dx.doi.org/10.1515/9783110353587.143

Nicht berücksichtigt wurde:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/395/ (zu Spolien S. 402)

#epigraphik

Der Sammelband steht bei de Gruyter Open Access zur Verfügung.

http://www.degruyter.com/view/product/433564


Interview mit dem Historiker Andreas Kossert:

http://www.zeit.de/2015/43/flucht-fluechtlinge-zweiter-weltkrieg-vertreibung-kirche

Ich selbst erinnere mich, dass mir in meiner Schulzeit mein Mitschüler Helmut Reuter aus Bettringen von dem tiefen Graben berichtete, der zwischen den "Flichtling" und den Alteingesessenen klaffte.

#refhum
http://archiv.twoday.net/stories/1022479737/

Nachtrag: Zwei Aufsätze zur Schweizer Flüchtlinshilfe 1933-1945 im Sammelband über Hans Eckert:

http://edoc.unibas.ch/38530/

Die Beschäftigung mit dem de Gruyter Gate

http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

hat mich leider so ermüdet, dass ich nur wenig zusammentragen konnte.

***

De Gruyter feiert seine Open-Access-Aktivitäten:

http://openscience.com/de-gruyter-traditional-scholarly-publishers-shift-towards-open-access-the-facts-behind-the-numbers/

*** [siehe auch
http://blogs.lse.ac.uk/impactofsocialsciences/2015/10/22/does-academia-edu-mean-open-access-is-becoming-irrelevant/ ]

***

Alle profitieren von Open Access, verdeutlicht ein Schaubild auf

https://unlockingresearch.blog.lib.cam.ac.uk/?p=362



***

OA muss mehr Reputation in der Academia erlangen, sagt

http://www.thespectroscope.com/read/what-academics-can-do-to-reach-100-open-access-by-lenny-teytelman-341



***

"Brill hat in Zusammenarbeit mit Data Archiving and Network Services (DANS) eine neue Open-Access-Zeitschrift herausgegeben, die sich dem Thema Forschungsdaten widmet: Research Data Journal for the Humanities and Social Sciences"

https://vifabenelux.wordpress.com/2015/10/23/open-access-woche-2015-interessante-initiativen/

***

Wissenschaftsblogger Otto Verwaart bezieht sich auch auf die Open Access Week in einem Post über die einen Quellenbestand im englischen Nationalarchiv.

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2015/10/23/safe-under-a-shielddual-approach-prize-papers/

Er schließt:

"If legal historians want to have open access to any HCA record series which has not yet been digitized, it is up to us to follow in the wake of the Marine Lives team, and to start our own projects to achieve this aim. Publishing firms will steer their own course. Some universities have already created their own open access publication series or indeed changed their university presses into open access establishments. In my view watching from aside the struggles between publishers and libraries about access to scholarly publications is to take sides. The scholarly community itself has to play an active rol in this turbulent period with major changes in communication and access to information. Fighting for open access has only just started."

***

Seit 5 Jahren publizierte die University of Calgary Press 60 OA-Titel.

http://press.ucalgary.ca/openaccess

***

Elsevier (ich habe den Boykott unterschrieben!) macht auf Twitter auf diverse OA-Artikel, die besonders häufig heruntergeladen werden, aufmerksam.

Aus den Sozialwissenschaften

http://about.elsevier.com/openaccess/2015/201.htm?sf14362606=1

griff ich einen interessanten Artikel zur frühen Neuzeit heraus:

The sick child in early modern England, 1580–1720
http://dx.doi.org/10.1016/j.endeavour.2014.04.001


http://blog.hrc.utexas.edu/2015/10/13/gutenberg-bible-page-turning-genesis-chapter-xi-volume-i9r/

"These differences, discovered through the comparison of multiple copies of the Gutenberg Bible and collaboration with colleagues* at fellow institutions, underscore the value of preserving multiple copies of printed books and illustrate the kinds of discoveries that arise when looking at printed books as closely as possible."

Via
http://philobiblos.blogspot.de/2015/10/links-reviews_23.html

#inkunabel

https://mittelalter.hypotheses.org/6806


Beitrag der 3Sat Kulturzeit vom 22. Oktober 2015 in der Mediathek http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=54865

Wenig Konkretes über die angebliche Bedrohung ganz am Schluss des Beitrags. Daher mein Fragezeichen.

Via
http://archiv.twoday.net/stories/75235428/#1022484230

http://www.psb-staucha.de/

Aus Anlass von

http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

habe ich mich im Netz und in Beck Online umgeschaut. Die beste Darstellung liefert kostenfrei RA Stadler 2013:

http://www.internet-law.de/2013/10/darf-man-fremde-e-mails-im-netz-veroeffentlichen.html

Auszüge:

"Die Veröffentlichung von Individualkommunikation ist weder grundsätzlich verboten noch generell erlaubt. [...]

Die Sozialsphäre genießt den geringsten Schutz, die Intimsphäre den höchsten.

In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wonach die Äußerung wahrer Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre regelmäßig hingenommen werden muss (BVerfG, NJW 1988, 2889; NJW 1999, 1322). Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch für die Frage einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Wirkung der Veröffentlichung von Auszügen aus E-Mails eines Anwalts ausdrücklich bestätigt. Soweit beispielsweise das Landgericht Köln regelmäßig auch die Veröffentlichung von Briefen, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, für unzulässig hält, so ist diese Ansicht mit der Rechtsprechung des BVerfG nicht vereinbar und durch die Entscheidung zu den anwaltlichen E-Mails auch überholt."

Zu restriktiv argumentieren dagegen mit Blick auf Emails: Michael Kummermehr und Christof Peter: Presseveröffentlichungen von SMS. In: ZUM 2014, S. 116 ff., hier S. 118f.: "Eine an ein bzw. zwei Personen versandte E-Mail ist daher vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Persönlichkeitssphäre entlassen wird und bei dem der Absender – anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte – auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen" (in der Fußnote wird auf das von Stadler kritisierte LG Köln Bezug genommen). Kritisiert wird Niko Härting/Philipp C. Redlich: Briefe und E-Mails im Netz. In: K&R (Kommunikation und Recht) 2007, S. 551 ff. Diese kommen zu dem Schluss:

"Die Publikation von Privat- und Geschäftspost ist (nur) gestattet, wenn eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Verfassers einerseits und dem geltend gemachten Verbreitungs- bzw. Veröffentlichungsinteresse andererseits ein überwiegendes Publikationsinteresse ergibt. Je privater der Inhalt eines Briefs, desto höher werden die Anforderungen an ein hinreichendes Veröffentlichungsinteresse. Vergleichsweise gering sind diese Anforderungen bei Geschäftspost. Nicht anders als bei Briefen kommt auch E-Mails grundsätzlich ein Vertraulichkeitsschutz zu, so dass die Veröffentlichung und Verbreitung von E-Mails nicht per se erlaubt ist. Allerdings liegt es in der Natur einer E-Mail, dass sie nicht in gleicher Weise Gewähr gegen den Einblick durch Dritte bietet, wie dies bei einem verschlossenen Brief der Fall ist. Die Wahl der E-Mail als Kommunikationsmittel (als Alternative zum herkömmlichen Brief) kann daher bei der stets vorzunehmenden Güter- und Interessenabwägung zu Lasten des Vertraulichkeitsschutzes ins Gewicht fallen."

Lehrreich ist vor allem die Lektüre der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 (1 BvR 2477/08):

https://openjur.de/u/180526.html

Das Gericht führte aus:

"Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen. [...]

Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken."

Das Gericht verneint sodann, dass im zu entscheidenden Fall eine sogenannte "Prangerwirkung" vorliege und schreibt dem Kammergericht Berlin und dem LG Berlin dann auch noch ins Stammbuch:

" Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege."

Zu einer Entscheidung des LG Braunschweig:

http://archiv.twoday.net/stories/43002315/
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20O%201956/11

Dass Vertraulichkeitsvermerke und vergleichbare Disclaimer juristisch wenig relevant sind, legte das OLG Saarbrücken 2011 dar:

http://www.kanzlei-rader.de/2013/10/2477/

Zu beachten ist die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts: "begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken". Demnach wäre entgegen der Ansicht unterer Gerichte nicht jede Veröffentlichung aus einer unveröffentlichten Mail eine unerlaubte Handlung, die in einem zweiten Schritt als durch die Meinungsfreiheit als gerechtfertigt erachtet werden kann.

So etwa LG Saarbrücken (Urteil vom 16.12.2011 - 4 O 287/11) als Vorinstanz zur genannten Entscheidung des OLG Saarbrücken:

"Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail ist wie die Veröffentlichung eines Briefes als eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen (s. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10; LG Köln, Urteil vom 28.5.2008, Az. 28 O 157/08)".
http://www.ra-kotz.de/vertrauliche_emails_weitergabe_unzulaessig.htm

Grundsätzlich ist bei der Veröffentlichung fremder E-Mails trotzdem Vorsicht geboten. Aber bei harmlosen Fällen wie der Causa De Gruyter sind übermäßige Ängste nicht am Platz. Eindeutig war die Stellungnahme des Bibliotheksjuristen Dietrich Pannier in INETBIB:

http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg56677.html

Pohl habe mit dem Zitat "weder Latten der Höflichkeit noch des Rechts gerissen [...]. Man kann es auch so empfinden, dass der forsche, aber rechtlich unbeachtliche Vorhalt des Verlag geeignet sein könnte, weitere Personen von Anfragen abzuhalten."

Das LG Köln · Urteil vom 18. März 2015 · Az. 28 O 257/14 hatte sich mit der Berichterstattung über die Lateinamerika-Geschäfte der Bundesdruckerei zu befassen.

https://openjur.de/u/853909.html

Der inkrimierte SPIEGEL-Artikel:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125203190.html

Das Gericht gab dem Presseorgan Recht.

Kommentar:

http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/324702

http://spanishpaleographytool.org/

"The Spanish Paleography Digital Teaching and Learning Tool is an online interactive resource to assist users in the learning of the deciphering and reading of manuscripts written in Spanish during the early modern period, roughly from the late 15th to the 18th century. "

Sicher nicht vollständig:

https://www.ost-impuls.de/pages/recht-fuer-blogger.html

Zur Haftung des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes:

Haftung des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes

Siehe auch meine Artikelreihe Blog&Recht.

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2015.pdf

Wem das zu kryptisch ist, dem sei mit St. Augustinus zugerufen:


Ohne Begründung forderte mich eine Verlagsmitarbeiterin zur Löschung des in

http://archiv.twoday.net/stories/1022483803/

angeführten kurzen Mail-Zitats auf. Pohl hat bereits gelöscht.

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/5510512/
[und jünger:
http://archiv.twoday.net/stories/498222878/ ]

Update:

Pohl hat seinen Beitrag geändert:

"Update II: Nachdem ich das ursprüngliche Original-E-Mail-Zitat an dieser Stelle nach einer Aufforderung von De Gruyter zum Löschen desselben heute (2015-10-23) morgen ersatzlos entfernt hatte (Update I), hat De Gruyter mir erklärt, dass es sich ausschließlich an meinem Zitieren von Geschäftsmails gestört hätte, wo eine Paraphrasierung der Verlagsposition geboten gewesen wäre. Ich entschuldige mich hiermit insbesondere für die ursprüngliche Nennung des Absendernamens – das ist in der Tat kein guter Stil – und komme dem Wunsch nach Paraphrasierung nach:

In der E-Mail hieß es, ZLB und De Gruyter hätten vertraglich vereinbart, dass die Bibliotheksdienstes-Jahrgänge von 1967 bis 2012 von De Gruyter retrodigitalisiert[*] und anschließend gegen Geld im Web angeboten werden könnten. Die ZLB habe somit diese Verwertungsrechte an De Gruyter übertragen."

Wieso war die Nennung der Mitarbeiterin schlechter Stil? Wenn ich mich in einer öffentlichen Angelegenheit, über die ich bereits gebloggt habe (was de Gruyter hätte bekannt sein müssen), als Autor an den Verlag wende, dann ist es guter Stil, die erhaltene Auskunft hinsichtlich der öffentlich relevanten Informationen namentlich mit dem Auskunftsgeber oder der Auskunftgeberin und deren Position zu verknüpfen. In einer wissenschaftlichen Arbeit ist es auch üblich, Auskünfte in dieser Weise zu kennzeichnen.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/1022484228/ (zur Rechtslage)

http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/


Jürgen Falkenhagen gibt den besorgten Bürger:

http://www.geschichte-s-h.de/wp-content/uploads/2015/10/Mitteilungen89.pdf

Siehe hier schon 2010:

http://archiv.twoday.net/stories/8448383/

http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN770142370

Samt dem Vorgänger, der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte (ab Bd. 5), und deren Vorgänger (Jahrbücher für die Landeskunde) online bis 2010.

Zu fehlenden Bänden:

https://de.wikisource.org/wiki/Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Schleswig-Holsteinische_Geschichte

Auf http://www.geschichte-s-h.de/ habe ich keinen Hinweis auf das mir erst heute durch einen besserwisserischen Kommentar in Archivalia zur Kenntnis gekommene Angebot gefunden.

Im Wikipedia-Artikel wurden die Digitalisate erst Anfang Oktober 2015 eingetragen.

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Schleswig-Holsteinische_Geschichte&oldid=146603079

Google zufolge könnten sie schon 2014 ins Netz gestellt worden sein.

Meine Übersicht zu digitalisierten Zeitschriften der Geschichtswissenschaft:

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

#histverein


http://www.sueddeutsche.de/digital/fyi-search-facebook-bekommt-eine-suchfunktion-die-den-namen-verdient-1.2704947

Ich glaub es erst, wenn ich es testen kann.

Neben dem Deutschlandfunkt ist WDR 5 mein Lieblingssender. Um so mehr schmerzt es mich, dass ich ihm eine Verletzung journalistischer Grundsätze und damit auch einen Verstoß gegen einen wesentlichen Programmgrundsatz vorwerfen muss. Sowohl die Internetseite zum ausführlichen Feature

http://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/dffb-100.html

als auch An- und Abmoderation des ausführlichen Features über die Schätze des Archivs der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin erweckten wahrheitswidrig den Eindruck, dass es ein Online-Archiv zum DFBB gibt. Dem Kontext nach kann es sich nicht um

http://www.dffb.de/html/de/films

ohne Bewegtbilder handeln, vielmehr um das mehrfach angekündigte Großprojekt

http://www.tip-berlin.de/kino-und-film/das-dffb-archiv-wird-online-gestellt

Die unter

https://www.deutsche-kinemathek.de/aktuell/projekte#Online-Praesentation-DFFB-Archiv

genannte URL

www.dffb-archiv.de

existiert noch gar nicht!

Bin ich der einzige, der vom WDR in den April geschickt wurde? Der also vergeblich nach den besprochenen attraktiven Inhalten Ausschau gehalten hat? Was zum Teufel hätte dagegen gesprochen, mit einer relativierenden Einordnung (bald online, wir konnten schon einen Blick ins künftige Angebot werfen, etc.) das Feature zu begleiten? Aber nein, der WDR entschloss sich dazu, den Zuhörer anzulügen. Dass die Journaille-Stümper immer noch nicht das Setzen von Links gelernt haben, will ich nicht beanstanden, denn noch gibt es ja nichts zu verlinken.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/1022507594/

Zu http://archiv.twoday.net/stories/1022476053/ liegt nun die Antwort auf meine Anfragen vor. Aus einer Packliste (16 Nummern) geht hervor, welche Bücher gekauft wurden. Auf Frag den Staat wurde mitgeteilt, dass die Handschrift (Katalog Nr. 708) 60.000 Euro gekostet hat (angesetzt war sie mit 30.000).

https://fragdenstaat.de/anfrage/ankauf-einer-handschrift-aus-himmerod/

Von den von mir in

http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/

genannten Nummern 193, 669, 680, 698, 700 wurden nicht erworben 669 und 700 (Schedel), wobei Nr. 700 definitiv aus der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek Himmerods stammte. Meine Frage, auf welche Stücke geboten wurde, wurde ignoriert.

Laut Katalogregister aus Himmerod:

193, 218, 219, 221, 228, 231, 238, 244, 660, 662, 663, 664, 665,
666, 669, 680, 697, 698, 700, 703, 708, 749

Nicht erworben demnach: 221, 228, 669, 700. Bei 221 (Numismatik) und 228 (Zirkusspiele) gibt der Katalog keine Indizien für alte Himmeroder Provenienz.

Mit Nr. 669, einem seltenen Druck des Zisterziensers Caesarius von Heisterbach, hat das Land eine HANDSCHRIFT ziehen lassen!

Exempla. Latein. Handschrift des 15. Jhs. 12 Bll. Bastarda von einer Hand in brauner Tinte, rubriziert. Textspiegel 230 x 160 mm.
Zweispaltig zu 51 Zeilen. „Incipit passio sancte katharine. Legitur in quadam hystoria enim beata katherina esset puella viii annorum ...“
Unter den 48 Exempeln Legenden von der Hl. Katharina
und vom Hl. Matthias.

Bei Matthias denkt man im Rheinland natürlich an das Kultzentrum Trier. Selbst wenn die Provenienz Himmerod nicht stimmen sollte, hätte dieses Stück erworben werden müssen!

Die Causa ging glimpflich aus und dem Land gebührt großer Dank für seinen Einsatz, aber Fakt ist auch: Kulturgut aus der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek sowie eine Handschrift konnten nicht erworben werden!

packliste_himmerod


http://www.theguardian.com/books/2015/oct/21/royal-institution-to-sell-historic-treasures-to-rescue-finances?CMP=twt_gu

http://www.christies.com/salelanding/index.aspx?intSaleID=26056

Die Royal Institution verscherbelt Altbestände.

The selection ranges from the 16th to the 19th century, many of the volumes given added lustre by their connection to an institution founded in 1799 for “diffusing the knowledge” of science and technology.

According to Stefania Pandakovic, Christie’s head of sale, the “fantastic” selection includes books “which have not been on the market for over 200 years”.

“These works are not just some of the most important scientific texts from the last 400 years, offering a history of the development of science since the 16th century, but are also very special because of their connection with the Royal Institution,” Pandakovic said. “Many of them were donated by their authors, which makes them unique.”


Wenn sie so einzigartig sind, dann ist das Zerstreuen in der Auktion das Zerstören einer hochrangigen Geschichtsquelle und ein moralisches Kulturgutverbrechen. daran ändert der heuchlerische Hinweis auf die Erwerbungs-Policy nichts, dass man nur Bücher abstoße, die man heute nicht erwerben würde.

Kritik äußerte u.a. Nobelpreisträger Andre Geim:

http://www.pressreader.com/new-zealand/the-dominion-post/20151023/282084865655691/TextView

Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Schrieb ich in einem Beitrag im letzten Jahr:

http://kulturgut.hypotheses.org/364


"A recent report, for example, suggests that 34% of the literature globally is OA within 24 months of publication (43% for the UK)."

http://www.socialsciencespace.com/2015/10/the-state-of-open-access-in-18-statements/

Lese ich solche Statements, geht mir regelmäßig der Hut hoch. Statistisch gesehen sind wir alle tot (wenn man die frühere Weltbevölkerung berücksichtigt). Mein Eindruck ist nach wie vor, dass in den Geisteswissenschaften, soweit ich diese überblicke, kaum aktuelle Arbeiten OA verfügbar sind.

Siehe auch die Einschätzung von Tobias Wulf:

http://ccaa.hypotheses.org/142
via
http://archiv.twoday.net/stories/1022479931/

2013 formulierte ich die Hypothese: "Weniger als 10 % der 2011 erschienenen deutschsprachigen wissenschaftlichen Beiträge aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft sind kostenlos im Netz verfügbar".
http://archiv.twoday.net/stories/528987964/

Schauen wir uns nun eine aktuelle Suche in

Google Scholar

an. Die Publikation soll Historische im Titel haben (die meisten Arbeiten betreffen daher Rezensionen aus der HZ) und 2013/14 erschienen sein und den Suchbegriff Geschichte enthalten.

Google vermerkt rechts die Existenz einer kostenfreien Version. Bis man auf die erste stößt, muss man 6 Seiten (zu 20 Treffern) blättern. Aus der HZ wird auf Seite 8 ein Nachruf auf Peter Moraw als Open Access gelistet (Verzeichnisse der eingegangenen Neuerscheinungen zähle ich nicht mit). Auf Seite 20 gibt es eine Besprechung von Christoph Kampmann:

http://www.mml.cam.ac.uk/german/staff/jw10005/discussionGHRE.pdf

Seite 21 eine weitere Rezension von Christian Jansen:

http://www.risorgimento.info/RusconiHZ2014.pdf

Seite 36 eine über Beatrice del Bo auf deren Homepage:

http://www.beatricedelbo.it/historischen_zeitschrift.pdf

Seite 37 eine Rezension von Siegfried Weichlein

http://perso.unifr.ch/siegfried.weichlein/assets/files/hz%20Rez%20Breuilly.pdf

Auf Seite 48 kommt dann der erste richtige Aufsatz aus der Historischen Anthropologie

http://kops.uni-konstanz.de/bitstream/handle/123456789/30096/Ochsner_0-278842.pdf?sequence=1

Auf Seite 49 eine Rezension von Daniel Schläppi:

http://boris.unibe.ch/66133/1/hzhz-2014-0013.pdf

Mehr als 50 Seiten (1000 Treffer) gibt Google Scholar nicht preis. Insgesamt weist GS 7 von 1000 Publikationen als frei zugänglich aus, darunter nur ein Fachaufsatz, der Rest sind 5 Rezensionen und 1 Nachruf.

Die Zeitschrift für Historische Forschung wird weder unter ZHF noch unter ihrem vollen Namen gefunden.

Trotz der drastischen Mängel von GS scheint mir mein kleiner Test nicht ohne Aussagekraft. Nichts spricht dafür, dass sich die Lage seit meiner etwas ausführlicheren Erkundung 2013 zum Besseren geändert hat.

Das bedeutet nicht, dass es seit 2013 nicht positive Entwicklungen im Bereich der Geschichtswissenschaft gab.

Geisteswissenschaftliche Bücher aus und über Österreich sind dank dem FWF häufig frei zugänglich.

https://e-book.fwf.ac.at/

Die Retrodigitalisierung der "Vorträge und Forschungen" ab 2014

http://archiv.twoday.net/stories/1022375077/

(plus Sonderbände) brachte mediävistischen "Premium-Content" ins Netz.

Was digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft angeht, hebe ich aus

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

hervor:

Seit Herbst 2013 sind viele Bodensee-Zeitschriften verfügbar. Ehrende Erwähnungen verdienen auch die Westfälische Zeitschrift, das Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich und die Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022484542/


Die Arbeit von Jana Jöckel gibt es Open Access:

http://www.uni-muenster.de/Publizieren/dienstleistungen/schriftenreihe/neuerscheinungen.html#joeckel

Wie schon gestern

http://archiv.twoday.net/stories/1022483474/

fasse ich auch heute Neuigkeiten zur Open Access Week in Kurzmeldungen zusammen. Durchaus auch mit Meinung!

***

GW hat ein Repositorium:

http://blogs.gwhatchet.com/newsroom/2015/10/19/university-launches-open-access-resource-for-researchers/

https://scholarspace.library.gwu.edu/

Gemeint ist leider die George Washington University und nicht der Gesamtkatalog der Wiegendrucke. Die SB Berlin tönt zwar groß in ihrem auf der Startseite der Bibliothek nur schwer auffindbaren Blognetzwerk "Auch Open Access ist ein Berliner"

http://blog.sbb.berlin/tear-down-this-paywall-auch-open-access-ist-ein-berliner/

aber die Bibliothek könnte für Open Access hundertmal mehr tun. Die Druckausgabe des GW könnte (mit einer Moving Wall bei den neuesten Bänden, meinetwegen) ins Netz gestellt werden, GW-Chef Eisermann könnte seine Aufsätze Open Access zugänglich machen (worum ich ihn schon vor Jahren vergeblich bat), die "Beiträge zur Inkunabelkunde" endlich retrodigitalisiert werden usw.

Wieso hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz kein institutionelles Repositorium für ihre vielen wissenschaftlichen Mitarbeiter?

Wieso gibt es die Mitteilungen der SB Berlin nicht im Internet? Nur weil ich den dort erschienenen Aufsatz von Klaus Gantert nach der Online-Fassung zitierte im Jahr 2003

http://www.sehepunkte.de/2003/06/3144.html

kann ich die Version des früheren Online-Auftritts im Internet Archive verlinken:

http://web.archive.org/web/20010716183724/http://www.sbb.spk-berlin.de/deutsch/publikationen/1_2000/155_gantert/index.html

Wieso schadet die Trägerinstitution der SB, die Stiftung preußischer Kulturbesitz, dem OA-Konzept immens, indem sie auf CC-NC insistiert?

http://archiv.twoday.net/stories/1022370770/

Alles vorurteilsbehaftetes Gesülze?

***

#icanhazpdf - Forscher holen sich teure Fachartikel gratis via Twitter

http://futurezone.at/science/forscher-holen-sich-teure-fachartikel-gratis-via-twitter/159.966.372

Dort wird behauptet, dass das Übermitteln von PDFs kostenpflichtiger Aufsätze an Interessenten illegal sei. Das ist sehr zweifelhaft. Ist das illegal, ist es auch der von mir bekämpfte Request-Eprint-Button.

http://archiv.twoday.net/search?q=eprint+button

§ 53 UrhG (D) ermöglichst das Erstellen von Privatkopien auch für andere.

Zu Guerilla Open Access und "Schattenbibliotheken" gibt es in Archivalia einige Meldungen:

http://archiv.twoday.net/stories/1022476656/

[Siehe auch
http://qz.com/528526/academics-have-found-a-way-to-access-insanely-expensive-research-papers-for-free/ ]

***

Mit dem Zugänglichkeitsproblem von Fachliteratur befasst sich auch ein aktueller Artikel einer US-Bibliothekarin:

https://www.insidehighered.com/blogs/library-babel-fish/checking-our-library-privilege

***

How Trade Agreements Harm Open Access and Open Source

https://www.eff.org/deeplinks/2015/10/how-trade-agreements-harm-open-access-and-open-source

***

Springer wurde nun auch mit dem UK handelseinig

"Ab sofort können Wissenschaftler in Großbritannien ihre Artikel in über 1.600 Springer-Zeitschriften Open Access publizieren, ohne administrative oder finanzielle Barrieren. Das Springer Compact-Abkommen mit einer Laufzeit von Oktober 2015 bis Dezember 2018 verbindet in einem kombinierten Vertragsmodell den vollen Zugang zu Subskriptionszeitschriften mit der Möglichkeit, Open Access zu publizieren. Die Kosten sind über eine fixe Jahrespauschale abgedeckt."

http://www.springer.com/gp/about-springer/media/press-releases/corporateg/wissenschaftler-in-uk-profitieren-ab-sofort-von-open-access-abkommen-zwischen-springer-und-jisc/836736

***

Unis wehren sich gegen Verlage

Der ORF berichtet über eine Wiener Diskussionsveranstaltung:

http://science.orf.at/stories/1763984/

***

60 altertumswissenschaftliche Publikationen der Wiener Akademie OA online

http://ancientworldonline.blogspot.de/2015/10/open-access-publications-from-verlag.html

hat eine Liste zusammengestellt.

***

The State of Open Access in 18 Statements

Von Stephen Pinfield

http://www.socialsciencespace.com/2015/10/the-state-of-open-access-in-18-statements/



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Die Authors Alliance publiziert gerade Auszüge aus einem demnächst vorliegenden Buch über Open Access: "How To Make Your Work Openly Accessible"

http://www.authorsalliance.org/category/blog/

Die Uni Ulm hat eine Präsentation u.a. zum Zweitveröffentlichungsrecht von ihrer OA-Veranstaltung anlässlich der OA-Woche ins Netz gestellt:

https://www.uni-ulm.de/fileadmin/website_uni_ulm/kiz/bib/OpenAccess/OA-Woche_2015_Allgemeine_Infos_und_ZVR.pdf

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In der OA-Mailingliste wurde über Knowledge Unlatched diskutiert:

https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2015-October/date.html

Zum Projekt (aus meiner Sicht ein Tropfen auf den heißen Stein) siehe

https://en.wikipedia.org/wiki/Knowledge_Unlatched

OA Monographien spielen in den deutschsprachigen Geisteswissenschaften noch kaum eine Rolle. Ausnahme dank FWF: Bücher aus oder über Österreich.

https://e-book.fwf.ac.at/ (319 Bücher, aber wie bekommt man heraus, welche die neuesten sind? RSS ist nicht... )


Während das LG Berlin zur Reproduktionsfotografie vor kurzem Befremdliches von sich hab

http://archiv.twoday.net/stories/1022460169/

hat jetzt das LG München I festgestellt, dass das simple Foto einer 2-D-Vorlage keinen Schutz genießt.

http://www.kanzlei.biz/technische-reproduktion-einer-grafik-geniesst-keinen-lichtbildschutz-lg-muenchen-i-27-07-2015-7-o-20941-14/

"Die Klägerin bietet im Internet u. a. auf der Handelsplattform Ebay unter dem Benutzernamen … Multimediadatenträger verschiedenster Art (Software, Audio-CD’s, Film-DVD’s, Video- und Konsolenspiele) bundesweit zum Verkauf im Wege des Versandhandels an. Um ihre Produkte optisch ansprechend zu präsentieren, fügt die Klägerin ihren Angeboten Produktfotos bei, die in der Regel das Cover der Verpackung zeigen. Dies geschieht in der Weise, dass ein Mitarbeiter der Klägerin ein Foto von den bei der Klägerin verfügbaren Produkten erstellt und das Foto mit einem Wasserzeichen mit der Aufschrift … versieht; unter anderem wurde so das Bild von dem Softwareprodukt „PDF-Alleskönner“ erstellt. Dieses Bild erstellte der ehemalige Mitarbeiter der Klägerin während seiner Ausbildungszeit als Lehrling auf Weisung der Klägerin in den Geschäftsräumen der Klägerin."

Ihre ursprüngliche Klage wegen der Verwendung des Bildes mit Aufforderung "zur Unterlassung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 18. April 2014 auf sowie zur Übernahme der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 612,80 Euro netto unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 7.500 Euro" nahm die Klägerin zurück. Als gegenklage forderte die Beklagte nun Ersatz der vorgerichtlichen Kosten der Rechtverteidigung der Beklagten in Höhe von 612,80 Euro.

Das Gericht führte aus: Eine fotografische Reproduktion soll nach einer starken Literaturmeinung ebenfalls Schutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordert oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entsteht. Hingegen erfüllt eine bloße technische Reproduktion einer bestehenden Grafik nicht das Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung und genießt keinen Lichtbildschutz (Dreier/Schulze/Schulze, 4. Auflage 2013, § 72 UrhG, Rn. 3, 4, 6, 10 mwN.). Vorliegend behauptete die Klägerin zwar, dass fotographische Reproduktion vorliege, indes hat sie weder vorgetragen, noch ist sonst ersichtlich, dass diese einen erheblichen Aufwand erforderte und nicht ausschließlich maschinellem Weg entstanden ist. Vielmehr ist offensichtlich das Gegenteil der Fall. Denn es liegt eine lediglich 2-dimensionale Vervielfältigung vor, in Bezug auf welche die Belichtung und die Wahl des Darstellungswinkels wesentlich einfacher zu bewerkstelligen sind, als wenn ein Produkt in einer Weise fotografiert wird, welche es in seinen 3 Dimensionen erkennen lässt.

Nicht das erste Mal verhaut die veröffentlichende Kanzlei den Leitsatz. Wie sich aus https://openjur.de/u/857817.html ergibt, ist der Leitsatz nicht vom Gericht formuliert worden. Es ist falsch, als Leitsatz zu formulieren

"Eine fotografische Reproduktion kann dagegen Lichtbildschutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordert oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entsteht."

wenn das Gericht lediglich eine Literaturmeinung darstellt, sich diese aber nicht zu eigen macht.

Der Widerklage wurde stattgegeben: "Die Widerbeklagte hat nicht nachgewiesen, dass es für sie zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar gewesen wäre, dass die Abmahnung unberechtigt war. Die Klägerin hatte Prüfpflichten, die sie verletzt hat. Sie hätte vor der Abmahnung prüfen müssen, wie ihr eigenes Bild zustande kam und welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Auf die rechtliche Beachtlichkeit ihres eigenen Copyright-Vermerks durfte sie sich nicht verlassen."

Eine Entscheidung zum Thema Copyfraud/Schutzrechtsberühmung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Zur Entscheidung einordnend oder weiterführend:

http://www.lhr-law.de/magazin/lg-muenchen-i-scan-einer-produktverpackung-geniesst-keinen-lichtbildschutz-eine-unberechtigte-urheberrechtliche-abmahnung-verpflichtet-zum-ersatz-der-rechtsanwaltskosten-streitwert-7-500-e

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/danke-muenchen-schadensersatz-bei-unberechtigter-abmahnung.html

http://raschlegal.de/news/fotorecht-kein-schutz-fuer-reproduktionsfotos-die-vernachlaessigte-urheberbenennung/


Annelen Ottermanns Doktorarbeit (Glückwunsch!) steht in einer Open-Access-Version bereits jetzt zur Verfügung:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100232515

Einige Corrigenda:

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10238

#histmonast

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38440

https://amuc.hypotheses.org/1467

Rabeler, Sven: Rezension über: Stefanie Albus-Kötz, Von Krautgärten, Äckern, Gülten und Hühnern. Studien zur Besitz- und Wirtschaftsgeschichte des Prämonstratenserstifts Adelberg im Mittelalter 1178-1535, Ostfildern: Thorbecke, 2014, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 2015, 3, S. 400-401, http://recensio.net/r/b0bb2f23dd5249a6a06c0a75e0225f7b

Der "große Wert der in jeder Hinsicht gründlichen, sorgfältig erarbeiteten, das Quellenmaterial ausschöpfenden Studie für die regionalgeschichtliche Forschung" ist für mich als Regionalhistoriker des betroffenen Gebiets beim besten Willen nicht ersichtlich. Rabeler muss eine andere Arbeit gelesen haben.

http://archiv.twoday.net/stories/1022426385/

http://www.ciscra.org/mat/mat

http://www.publisso.de/

Repositorium:

https://repository.publisso.de/



publisso Medizingeschichte ist anscheinend keine Lebenswissenschaft

http://gallica.bnf.fr/html/und/presse-et-revues/presse-locale-et-regionale

Darunter sind auch deutschsprachige Zeitungen aus dem Elsass. Wieso gibt es keinen übergreifenden Zugriff via Kalender?

Adrian Pohl hat in der Causa Bibliotheksdienst

http://archiv.twoday.net/stories/1022476666/

bei de Gruyter nachgefragt.

http://www.uebertext.org/2015/10/wie-werden-nutzungsrechte-ubertragen.html

Die Antwort:

"Im Vertrag zwischen der ZLB und De Gruyter wurde festgelegt, dass die alten Jahrgänge des Bibliotheksdienstes von 1967 bis 2012 von De Gruyter rückdigitalisiert und zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die ZLB hat damit die Rechte für diese Verwertung an De Gruyter verkauft/übertragen. Deshalb wird De Gruyter diese Artikel auf der De Gruyter Webseite nicht frei zu Verfügung stellen."

[Am 23.10.2105 wurde ich ohne Begründung von de Gruyter zur Löschung des Zitats aufgefordert. Pohl hat bereits gelöscht.]

Kommentar Pohls:

"Die Antwort von De Gruyter wirft in meinen Augen die grundlegende Frage auf, ob die ZLB die Verwertungsrechte für die Jahrgänge 1996 bis 2012 überhaupt je besessen hatte, die sie an De Gruyter verkauft haben soll. Soweit ich weiß, gab es keine schriftlichen Verträge zwischen der ZLB und den Autor/innen, ich zumindest habe so etwas nie unterzeichnet. Was es gab, war die dokumentierte Publikationspraxis, dass Artikel zunächst in der Printfassung und drei Monate später frei zugänglich im Web veröffentlicht wurden. "

Da ich denke, dass ich mich bei so etwas auskenne, möchte ich kurz auf die Rechtslage eingehen.

Eine Retrodigitalisierung ohne Zustimmung des Autors bei Zeitschriften, bei denen nicht ausdrücklich ausschließliche Nutzungsrechte über das eine Jahr des § 38 UrhG hinaus übertragen wurden, ist auch mit Blick auf § 137 L UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Absichern lässt sich das auch mit der Zweckübertragungslehre:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3%BCbertragungslehre

Bei Open-Access-Veröffentlichungen plädiere ich dafür, dass Autoren diese Rechtsverletzung tolerieren, da das Einholen von Genehmigungen vor allem bei länger zurückliegenden Jahrgängen viel zu aufwändig ist. Größere Kosten sind nicht zu erwarten, man nimmt den Beitrag auf Wunsch des Autors dann aus dem Angebot und gut ist.

Kindisch und forschungsfeindlich ist das Verhalten von Internet-Pionier Stuart Jenks, der die Entfernung mindestens eines Beitrags erzwungen hat.

jenks_zbl

http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg45_0550

Der Autor kann bei rechtswidriger Einstellung bestenfalls Unterlassung verlangen, einen Schadensersatz wird die verlegerfreundliche Klassenjustiz kaum zubilligen. Aber was hat er davon, wenn der Beitrag verschwindet? Es ist ja auch eine Einbuße an Sichtbarkeit, wenn ein kostenpflichtiges Angebot einen - bestenfalls - auch Open Access anderweitig verfügbaren Artikel enthält.

Vor Jahren stellte ich fest, dass die FR einen Artikel von mir über Adelsbibliotheken in ihrem kostenpflichtigen Online-Archiv anbietet. Auf meine Beschwerde hin wurde er entfernt.

Besser lief es mit DigiZeitschriften, das sich auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einließ. DigiZeitschriften muss zahlen, wenn es einen meiner Beiträge nicht Open Access anbietet. Ich habe so ein nettes Sümmchen verdient, da das Angebot nicht in der Lage war, seinen vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, Aber seit einigen Jahren weigert sich DigiZeitschriften etwas zu zahlen, und mein Rechtsanwalt und ich haben noch nicht die Zeit gefunden, Klage einzureichen. Ich habe versucht, andere Autoren dazu zu bewegen, ihre Beiträge freischalten zu lassen. Geklappt hat das meines Wissens nie. Niemand außer mir will sich wirklich mit DigiZeitschriften anlegen, obwohl man auf diese Weise eine Menge toller Studien Open Access bekäme.

Nutzlos war eine Petition von 2006:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche/DigiZeitschriften

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/285826807/

DigiZeitschriften kündigte in privater Mail an mich 2006 an:

Artikel, die "auf Zuruf" der Geschäftsstelle gemeldet
werden von
a) Autoren die nachweisen können dass sie selbst die Rechte
innehaben
b) deren Sterbedatum eindeutig belegt und in den
urheberrechtsfreien Zeitraum fällt
werden auf Wunsch zeitnah in den Open Access Bereich
verschoben.


REALISIERT WURDE DAS NICHT!

Stattdessen beklagte man sich 2011, dass ich das öffentlich gemacht habe.

Gegen JSTOR und andere Angebote, die meine Artikel ungefragt auf kostenpflichtigen Seiten anbieten, vorzugehen, hätte wenig Erfolg. Open Access werde ich höchstwahrscheinlich nicht erreichen können. Bei De Gruyter warte ich ob, ob der etwas gegen meine Online-Publikationen von Lexikonartikeln übernimmt (bei denen ich Verträge eingegangen bin). Wird das der Fall sein, kann ich versuchen, eine Gegenrechnung aufzumachen.

Da Klagen gegen die Verlage kostspielig sind, bleibt nur der öffentliche Druck. Aber die Autoren insbesondere aus dem Bibliotheksbereich sind nicht daran interessiert, sich wirklich für Open Access einzusetzen. Außer ein paar Retweets gab es ja auch, soviel ich weiß, keine Resonanz auf Pohls Artikel und meinen Beitrag dazu in INETBIB und hier.

Update:
http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/


http://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/verdraengtes-vergessenes-uebersehenes-1.18623489

http://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/das-gerettete-fotoarchiv-1.18623481

Datenbank mit Bildern:
http://www.langhans.cz/


"IANUS ist ein von der DFG gefördertes Projekt zum Aufbau eines nationalen Forschungsdatenzentrums für die Archäologien und Altertumswissenschaften in Deutschland. Im Zuge der 8. Internationalen Open Access Week werden bei IANUS via facebook diese Woche jeden Tag Informationen und Verweise zu verschiedenen Aspekten der digitalen Forschungsdaten in den Altertumswissenschaften zur Verfügung gestellt."

http://archaeologik.blogspot.de/2015/10/ianus-in-der-open-access-woche.html


Da es leider die Ausnahme ist, sei es lobend hervorgehoben. Eine ordentliche Bildergalerie im Netz zur viel beachteten Kölner Ausstellung über den niederländischen Barockmaler Godefridus Schalcken.

http://www.wallraf.museum/ausstellungen/aktuell/2015-09-schalcken/bilder/

Schalckens GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119048833

Für Quellenangaben-Profis: "Godefridus Schalcken, Junge Frau mit Zitrone, 1685-90, Öl auf Eichenholt, Rijksmuseum, Amsterdam"

 

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