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Die UC nimmt den Mund recht voll:

http://osc.universityofcalifornia.edu/2015/10/groundbreaking-presidential-oa-policy-covers-all-employees/

Wenn ichs recht verstehe, weitet die Universität die auf den akademischen Senat bezogene Open Access Policy auf das weitere Personal der Hochschule aus, ob ihm das Copyright nach den grundsätzen der UC als Arbeitgeber zusteht oder nicht. Die Beschäftigten sollen ihre final versions im Repositorium deponieren, können aber problemlos einen Waiver (Genehmigung, sich nicht an die Verpflichtung zu halten) erhalten.

Diese Waiver führen regelmäßig dazu, dass solche Policies wenig wert sind. Die Hochschulen pflegen extreme Instransparenz hinsichtlich solcher Waiver. So gibt Harvard nicht bekannt, wieviele Waiver es erteilt.

http://researchbuzz.me/2015/10/26/uk-archives-fcc-echo-more-monday-afternoon-buzz-october-26th-2015/

“In early 2015, the Port of Los Angeles clandestinely closed its archival facilities and ended its program to preserve and protect its historic records. The historic resources were removed from the appropriate archival storage facility and placed in storage conditions that are inhospitable to any kind of records. The current facilities suffer from vermin infestation and are located directly adjacent to the water; the humidity is on any given day approximately 15-20 percent higher inside than it is outside the facility. The historic records are in immediate danger of being lost forever.”

Researchbuzz's link isn't working any more.

Update: From Google Cache:

"The Port of Los Angeles Archives Have Been Closed!
October 22, 2015
The Port of Los Angeles Archives were clandestinely closed in February and the program to preserve its historical materials has been terminated. 100+ years of Port and community history are in danger of being lost forever.

In 2010, The Port of Los Angeles, with the full approval of the Los Angeles Harbor Commission and the Port of Los Angeles Executive Director, began a program to identify, protect and preserve its historic resources.

An estimated 25,000 linear feet of historic materials have been identified, an enormous collection practically unknown to scholars and researchers. This includes operational records, accounting ledgers, maps, engineering blueprints, promotional material and assorted ephemera, many of which have been featured on this blog.

The enormous significance of this material cannot be understated. The maps and blueprints alone offer a unique representation of the communities that once thrived in and around Los Angeles Harbor: the Brighton Beach resort, the East San Pedro squatters (including Charles Lummis, a figure integral to LA history) and the Japanese American community that was wrongly removed from Terminal Island during internment. Several of the maps date to the 1880s and show Dominguez family lands, land parcels owned by the Banning Family, the Lower Reservation of Fort MacArthur (before demolition) and San Pedro & Wilmington prior to commercial development. There are also alternative design plans for Los Angeles Harbor, the San Pedro Waterfront, Cabrillo Beach and Terminal Island that were changed at the last minute or never fully realized.

The archives were previously retained in the former Coast Fishing Company Offices in Wilmington. By 2010, the building had been converted to a proper archival facility. This included climate controls, security in the form of storage rooms with keyed entry and space to process oversized historic materials such as maps.

In early 2015, the Port of Los Angeles clandestinely closed its archival facilities and ended its program to preserve and protect its historic records. The historic resources were removed from the appropriate archival storage facility and placed in storage conditions that are inhospitable to any kind of records. The current facilities suffer from vermin infestation and are located directly adjacent to the water; the humidity is on any given day approximately 15-20 percent higher inside than it is outside the facility. The historic records are in immediate danger of being lost forever.

Additional details can be found here:

http://www.lavatransforms.org/video/port-of-los-angeles-archive/

The Port of Los Angeles prides itself on “social responsibility” but it has clearly fallen short of that ideal. If you want to make the Port live up to its responsibilities then please sign this Change.org petition:

https://www.change.org/p/los-angeles-harbor-commission-port-of-los-angeles-executive-director-gene-seroka-save-the-port-of-los-angeles-archives "

http://macrotypography.blogspot.de/2015/10/poggio-portrait.html


http://www.uebertext.org/2015/10/bibliotheksbarendienst-die-dritte.html

Er bezieht sich auf
http://archiv.twoday.net/stories/1022484228/
und weitere Stellungnahmen von mir.

"Ich gebe Klaus Graf und Dietrich Pannier recht. Niemand sollte generell auf ein Zitieren von E-Mails zu verzichten, und ich rate, bei einer solchen Reaktion Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu löschen. Am besten macht man sich schon vor der Veröffentlichung von E-Mailzitaten im Web mit der Rechtslage vertraut. Da die Sache nun einmal so gelaufen ist, belasse ich es dabei und kann mich damit trösten, eine ganze Menge dabei gelernt zu haben."

Drei Folgerungen Pohls:

1. "Es scheint klar zu sein, dass alle Autorinnen und Autoren ihre Bibliotheksdienst-Artikel anderswo online stellen können. Ich würde mich freuen, wenn in nächster Zeit mehr und mehr Artikel unter CC0, CC-BY oder CC-BY-SA im Netz auftauchen würden. "

2. Referenzierung der deGruyter-Fassungen vermeiden, wenn es eine freie Version gibt.

3. OA-Zeitschriften statt dem BD nutzen!

Am Wochenende starb in Mainz der Buchhistoriker Hans-Joachim Koppitz.

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=133013049

Gute Analyse:

http://www.socialmediarecht.de/2015/10/26/safe-harbor-zum-dritten-das-positionspapier-der-datenschutzkonferenz-und-die-auswirkungen-auf-die-unternehmen/

"Es bleibt letztlich dabei, niemand weiß zu diesem Zeitpunkt nichts genaues. Denn eben die von den Behörden geforderte “Alternative” zu bisherigen Datentransfers ist praktisch in Teilen nicht vorhanden."

Handschrift von ca. 1347 aus dem Kapuzinerkloster Münster.

http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ob/content/titleinfo/2922758

Links listet: http://blog.histofakt.de/?p=1343

Einen zeitgenössischen deutschen Bericht bespricht:

http://archiv.twoday.net/stories/1022480032/



https://mittelalter.hypotheses.org/6874

Martin Bauch greift ein Thema auf, zu dem ich mich in den letzten Tagen mehrfach ausführlicher geäußert habe:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/2034
http://archiv.twoday.net/stories/1022483872/
http://archiv.twoday.net/stories/1022482934/

Zu Academia.edu siehe die Hinweise unter

http://archiv.twoday.net/stories/1022484242/

Lasst 1000 OA-Blumen blühen!

http://www.vdb-online.org/wordpress/2015/10/26/vdb-begrust-neues-kulturgutschutzrecht-referentenentwurf-enttauscht-leider/

http://community.blogs.rpi-virtuell.net/2015/10/22/freie-bildungsmedien-mehr-als-15-seiten-die-kostenlose-bilder-fuer-dich-anbieten/

Via
https://bibfobi.wordpress.com/2015/10/26/cc0-freie-bilder/

Siehe auch
http://webdesignledger.com/librestock-cc0-photo-search

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022502527/


http://refugeewiki.org/en/Main_Page

Jon Mathieu versucht ein altes obskures Buch heutigen Lesern näher zu bringen:

http://www.nzz.ch/feuilleton/ein-gespraech-zweyer-alter-bergen-1.18634627

Das Buch gibt es auch online, was der Autor zu erwähnen vergisst.


Das Buch von 1881 kann in Ungarn eingesehen werden:

http://library.hungaricana.hu/en/view/BENCES_EGYEKIAD_Egyeb_adattar_06/?pg=0&layout=s

#histmonast

Diarmuid Ó RIAIN hat seinen Artikel in Analecta Bollandiana, 133 (2015), p. 87-165 ins Netz gestellt:

https://www.univie.ac.at/viscom/image/98226_Analecta-Bollandiana-def-87-165%20(FINAL).pdf

Der Autor verfügt im Rahmen des VISCOM-Projekts über nicht öffentlich zugängliche Digitalisate aller 21 überlieferten Handschriften des gewaltigen Sammelwerks, das über 500 Heiligenviten umfasste. Übertroffen wurde es im Mittelalter nur von dem großen Legendar von Böddeken um 1460 mit etwa 900 Legenden (S. 98).

S. 101: "The installation in 1115 of an abbot
from the Benedictine monastery of St. Blaise in Swabia, a centre of the Hirsau monastic reform movement, ushered in Admont’s own period as a reform centre of considerable note within the region of modern-day southern Germany and Austria". Seit wann war St. Blasien ein Hirsauer Reformzentrum???

Ich mag solche politisierten Lektüren nicht, wie sie der Autor schätzt und bin daher für die folgende Einschränkung dankbar: "Equally, whether the compilation or transmission of the MLA
was somehow tied in with Babenberg visions of a monastic landscape
unified under their patronage must remain an open question." (S. 106)

Zur Überlieferung: "The manuscript tradition of the MLA comprises 21 volumes and a single, recently identified fragment. All but one of the manuscripts have been retained by their original owners, the monastic libraries at Admont, Heiligenkreuz, Lilienfeld, Melk and Zwettl. The exception is Cod. 336 of the Austrian National Library (ÖNB)," (S. 106) Um 1470 kopierte Christophorus Lieb (aus Isny s. Krämer: Scriptores) als Melker Mönch sechs Bände.

Vermutet wird die Entstehung in Admont OSB in der Steiermark (S. 135) am Ende des 12. Jahrhunderts.

Zum hirsauischen Admont passt übrigens auch die eher ungewöhnliche Überlieferung der Vita Wilhelms von Hirsau. Zur Überlieferung siehe

https://archive.org/stream/analectabolland01bollgoog#page/n80/mode/2up (Poncelet)
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502 (bei Nr. 143)

***

Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Magnum_Legendarium_Austriacum
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03204.html

Artikel von Poncelet 1898
https://archive.org/stream/analectabolland01bollgoog#page/n34/mode/2up

Petersohn 1999
http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_rer._Germ._71_S._21

#histmonast

http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/europa-der-grenze

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=%23refhum

http://www.hr-lavater.ch/2015/10/25/hexen-krieg-zu-utznach-1695/

"Bei Sonne blendet die futuristische Glasfassade Autofahrer. Jetzt müssen sehr lange Vorhänge her!"

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38453

Die neue Universitätsbibliothek Freiburg
Uni Bibliothek (Freiburg) jm33894“ von © Jörgens.mi / . Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38340

http://schmalenstroer.net/blog/2015/10/1001-dinge/



Update: Ich vergaß, eine eigene Liste zu empfehlen. 27 Artikel, die Sie über Open Access gelesen haben sollten:

http://archiv.twoday.net/stories/1022484964/

Soeben ist die Open-Access-Woche zuende gegangen. Alle Beiträge in Archivalia wurden in der Kategorie Open Access veröffentlicht:

http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Die jüngsten Beiträge stehen oben.

Liste der Beiträge zu 2014 (14) und früheren OA-Wochen:

http://archiv.twoday.net/stories/1022221174/

Insgesamt habe 27 Einträge geschrieben. Neu waren drei Tagesrundschauen, die verschiedene Meldungen zusammenfassten, am Mittwoch, Donnerstag und Freitag.

Zwei wichtige längere Stücke sind hervorzuheben:

1. #oaweek - Frühe Neuzeit und Open Access (Nr. 25), ergänzt durch Nr. 20 "Liege ich falsch? Nur wenige aktuelle Publikationen der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft sind Open Access"

2. Open-Access-Repositorien-Vergleich von Zenodo und Freidok (Nr. 8)

Ein Aufreger war die Aufforderung von de Gruyter an Adrian Pohl und mich, ein Zitat zum "Bibliotheksdienst" zu löschen (Nr. 22 und 26). Skandalös finde ich das Verbot der HAB Wolfenbüttel als Rechteinhaber an ihre Autoren, eine zitierfähige Version ins Netz zu stellen (Nr. 27).

Dass die Woche in Deutschland genutzt wurde, bei einem breiten Publikum für OA zu werben, habe ich nicht erwartet und so kam es auch. Auf der Rivva-Startseite habe ich keinen einzigen Beitrag zum Thema gesehen. Einige wenige Bibliotheken (und noch weniger Blogs) haben aktiv mitgemacht. Das wars.


***

[27]
Offener Brief an die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel gegen die eklatante Missachtung von Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022484959/

[26]
De Gruyter, die ZLB und der Bibliotheksbärendienst
http://archiv.twoday.net/stories/1022484543/
Hinweis auf
http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/

[25]
#oaweek - Frühe Neuzeit und Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022484542/
Zugleich
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/2034

[24]
Wikipedia und Geschichtswissenschaft
http://archiv.twoday.net/stories/1022484289/
Hinweis auf
http://www.degruyter.com/view/product/433564

[23]
++Tagesrundschau zur Open Access Week
Freitag, 23. Oktober 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022484242/

[22]
++ EIL ++ De Gruyter macht sich in der OA Week richtig lächerlich
http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

[21]
Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte online
http://archiv.twoday.net/stories/1022484164/
Hinweis auf
http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN770142370

[20]
Liege ich falsch? Nur wenige aktuelle Publikationen der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft sind Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022483872/

[19]
++ GW hat ein Repositorium ++ #icanhazpdf ++ Neues zu Open Access
Tagesrundschau, Donnerstag, 22. Oktober 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022483848/

[18]
PUBLISSO ist das neue Open-Access-Publikationsportal für die Lebenswissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/1022483809/
Hinweis auf
https://repository.publisso.de/

[17]
Archäologische Forschungsdaten: IANUS in der Open Access-Woche
http://archiv.twoday.net/stories/1022483792/
Hinweis auf
http://archaeologik.blogspot.de/2015/10/ianus-in-der-open-access-woche.html

[16]
You’re a PPPPredator! You’re a PPPPredator! You’re ALL PPPPredators!
http://archiv.twoday.net/stories/1022483480/
Hinweis auf
http://walt.lishost.org/2015/10/youre-a-ppppredator-youre-a-ppppredator-youre-all-ppppredators/

[15]
++ MPG und Springer handelseinig ++ Neues von PeerJ ++ Mehr zu Open Access
Tagesrundschau, Mittwoch, 21. Oktober 2015
http://archiv.twoday.net/stories/1022483474/

[14]
Ein mediologischer Blick auf Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/1022483281/
Hinweis auf das Buch von Johannes Nädler
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-160760

[13]
Open Access und die neue Kunstgeographie
http://archiv.twoday.net/stories/1022483267/
Hinweis auf
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/20/open-access-und-die-neue-kunstgeographie/

[12]
Der Präsident der niederländischen Radboud University, Gerard Meijer, kritisiert das Geschäft der großen Wissenschaftsverlage
http://archiv.twoday.net/stories/1022483258/
Hinweis auf
http://derstandard.at/2000024202081/Uni-Praesident-Gerard-Meijer-Fuer-die-Verlage-war-das-wie

[11]
Kurz notiert: die Open Access Woche 2015 in Frankreich #OAWfr15
http://archiv.twoday.net/stories/1022483254/
Hinweis auf
http://dhdhi.hypotheses.org/2579

[10]
Open Access Timeline
http://archiv.twoday.net/stories/1022483238/
Hinweis auf
http://symplectic.co.uk/open-access-timeline/

[9]
Schwäbisch Gmünd im Spätmittelalter
http://archiv.twoday.net/stories/1022482936/
Hinweis auf
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10310

[8]
Open-Access-Repositorien-Vergleich von Zenodo und Freidok
http://archiv.twoday.net/stories/1022482934/

[7]
Open Access in den Niederlanden
http://archiv.twoday.net/stories/1022482924/
Hinweis auf
http://www.openaccess.nl/en

[6]
Überblick über die Open-Review-Landschaft
http://archiv.twoday.net/stories/1022482808/
Hinweis auf
http://www.emeraldinsight.com/doi/full/10.1108/OIR-06-2015-0182

[5]
Non amabam Litteras Graecas. Note sulla Testimonianza di Sant’Agostino come Discente del Greco Antico Rivisitata alla Luce della Second Language Acquisition
http://archiv.twoday.net/stories/1022482805/
Hinweis auf den ersten nicht-englischen Beitrag der Open Library of Humanities
http://doi.org/10.16995/olh.30

[4]
Was jeder für Open Access tun kann
http://archiv.twoday.net/stories/1022482765/
Hinweis auf
https://www.openaccessbutton.org/action

[3]
Video: BioMed Central - Our open access story
http://archiv.twoday.net/stories/1022482760/
Hinweis auf
https://www.youtube.com/watch?v=CPoCE7F8ZRc

[2]
Lektüre zur Open Access Week
http://archiv.twoday.net/stories/1022482731/
Hinweis auf Arbeiten von Peter Suber

[1]
Startlektüre zur morgen beginnenden Open Access Week von Hubertus Kohle: Das deutsche Bildungsbürgertum und die digitale Zukunft
http://archiv.twoday.net/stories/1022482405/
Hinweis auf
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/17/das-deutsche-bildungsbuergertum-und-die-digitale-zukunft/


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Juni 2015 erhielt ich folgende Mail von Ihnen:

"Anbei senden wir Ihnen Ihren Beitrag als elektronischen Sonderdruck sowie ein elektronisches Werbeblatt zu der Publikation. Beides können Sie an Ihre Kollegen als Ersatz für gedruckte Sonderdrucke verteilen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der elektronische Sonderdruck gemäß Urheberrecht nicht auf einen Server (beispielsweise Ihrer Forschungsinstitution) gestellt werden darf. Dort darf lediglich eine nicht zitierfähige Manuskriptversion eingestellt werden.

Mit dem Werbeblatt können die Interessenten den Band direkt bei unserem Kommissionsverlag bestellen.

Der Band wird zum Preis von 59 Euro verkauft. Wenn Sie in Wolfenbüttel sind, können Sie direkt in der Herzog August Bibliothek (leider nur vor Ort) diesen Band und andere Publikationen aus unserer Produktion kaufen; hierbei erhalten Sie 25 % Rabatt auf (fast) alle Publikationen des Hauses. Bitte geben Sie an, dass Sie Beiträger des Bands sind.

Wenn Sie nicht hierher kommen können, bestellen Sie den Band bitte über unseren Kommissionsverlag ( Harrassowitz Verlag, www.harrassowitz-verlag.de ), wo Sie diesen Band mit 25 % Rabatt bestellen können. Bitte geben Sie bei einer Bestellung auch dort an, dass Sie Beiträger des Bands sind.

Für Ihren Beitrag und für Ihre Mühe danken wir Ihnen herzlich und hoffen, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Mit freundlichen Grüßen aus Wolfenbüttel" (Hervorhebung von mir)

Wie schon bei der Verweigerung von Rezensions-Freiexemplaren von Blogs

http://archiv.twoday.net/stories/418666949/

erweisen Sie sich als Forschungsbehinderungsbibliothek. Als Bibliothek sollten Sie Open Access unterstützen, aber davon kann keine Rede sein. Nicht nur, dass Ihre vielen gedruckten Veröffentlichungen - auch nicht nach einer bestimmten Frist - nicht Open Access zur Verfügung stehen, Sie verbieten Ihren Autoren auch, zitierfähige Verlagsversionen einzustellen und zwar bei einem Sammelband, dessen Rechteinhaber Sie sind. Der Verlag ist lediglich ein Kommissionsverlag, das Impressum gibt ausdrücklich die HAB im Copyrightvermerk an.

Es ist auch unwahr, dass im Urheberrecht vorgesehen ist, dass Verlage verbieten können, dass die Verlagsversion eingestellt wird. Es gibt kein solches Leistungsschutzrecht!

http://archiv.twoday.net/stories/120173939/

Allenfalls vertragliche Abmachungen kommen insoweit in Betracht, und solche haben Sie nicht mit mir geschlossen. Sie haben überhaupt keine ausdrückliche Vereinbarung mit mir geschlossen, was mich nach der Verschlimmbesserung des § 38 UrhG ein Jahr nach Erscheinen dazu befugt, den Beitrag - auch in der Verlagsversion - online zu veröffentlichen. Solange wollte ich nicht warten, ich habe ihn daher in der Verlagsversion gerade auf Academia.edu hochgeladen:

https://www.academia.edu/17286505/Codexmythen_und_Codexphantasien

Sie können gern gegen diesen Rechtsbruch vorgehen. Ich denke, nicht nur mir ist Ihr Schlag ins Gesicht von Open Access zuwider. Als Verleger und Rechteinhaber sollten Sie Open Access zitierfähiger Versionen unterstützen und nicht behindern!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Graf


http://www.mgh-bibliothek.de/archiv/b/B_00113_17.htm

"Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) den Vertrieb der von Bettina Zurstrassen (Universität Bielefeld) wissenschaftlich verantworteten Sammelpublikation „Ökonomie und Gesellschaft“, erschienen in der bpb-Schriftenreihe „Themen und Materialien“, (vorläufig) untersagt."

http://www.soziologie.de/de/nc/aktuell/meldungen-archiv/aktuelles-singleview/archive/2015/10/23/article/vorlaeufiges-vertriebsverbot-der-sammelpublikation-oekonomie-und-gesellschaft-bundeszentrale-fuer-politische-bildung-durch-das-bundesministerium-des-innern.html

Update:
http://www.ruhrbarone.de/bundesinnenministerium-untersagt-vertrieb-einer-bpb-publikation/116209


"Titre : Missale speciale
Adresse : [Strasbourg] : [Johannes Grüninger], 1493.
Description matérielle : figures gravées sur bois, in-folio.
Notes :
Note sur l'adresse et l'éditeur : Daté « Idibus Nouembris » [13 XI] 1493. Particularités de l'exemplaire : Nombreux signets de cuir de repérage dépassant des marges. Deux petites gravures sur bois [46 x 73 mm] dans encadrements gravés extraites d'une édition incunable de la Bible, représentant l'une Moïse et Aaron l'autre le début du Livre des Nombres. Particularités de l'exemplaire : Reliure de basane brune sur ais estampée à froid, plats à 2 cadres de filets simples, rectangle central à treillis de filets gras et maigres accompagnés de petites rosettes et de petits fers carrés, restes d'un seul fermoir à patte de cuir et agrafe et contre-agrafe de cuivre, dos à 3 nerfs, Allemagne, XVe s.
Provenance (s) : Mention ms. à l'encre « Dis meßbuch gehört In dem dorff hossingen [Hossingen, Bade-Wurtemberg] gelegen In balinger Vogtey [prévôté de Balingen, Bade-Wurtemberg] » au dessus du titre. Notes mss de libraires au crayon « collat. Complet », « Ano 1493 » au contreplat supérieur, XIXe s. ; note ms au crayon « Constanz » et chiffre « 1099 » au contreplat inf., XIXe s.
Réf. bibliographiques : Hain 11250 = Hain-Copinger 11251 = H 11403. GW (Nachtr.) 234. Pellechet 8118-8119 (8048). CIBN M-486. CRI XIII 1612. Schreiber 4758. ISTC im00732800. "
http://www.ensba.fr/aloes/opacwebaloes/index.aspx?idPage=27&Isolee=1

Die Druckfassung im Katalog von Dominique Coq zu den Inkunabeln der Bibliothèque de l'École nationale supérieure des Beaux-Arts 2012
( http://www.droz.org/eur/fr/4711-9782600015851.html ), S. 159 Nr. 392. Diese Provenienz nicht bei Needham: IPI.

#inkunabel

Herrn Zekorn gewidmet.

Anders als bei vielen genealogischen Vereinen frei zugänglich

http://www.familienkunde-oldenburg.de/recherche/publikationen/

https://en.wikipedia.org/wiki/Gable_stone

http://www.amsterdamsegevelstenen.nl/



Via
http://www.maastrichtsegevelstenen.nl/

Dazu ein Schau-Bild.

Brno-Freiheitsplatz2 with no FoP.jpg
"Brno-Freiheitsplatz2 with no FoP" by Brno-Freiheitsplatz2.jpg: SchiDD
derivative work: Marek Blahuš - This file was derived from
 Brno-Freiheitsplatz2.jpg. Licensed under CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons.

Mehr:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Blacked_out_versions_of_images_relying_on_FoP_in_the_Czech_Republic

http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/

Hauschke rät, statt dem Bibliothekdienst die inzwischen existiereneden OA-Zeitschriften zu nutzen:

"Ich möchte hier einmal direkt zur Mitarbeit bei der Zeitschrift aufrufen, bei der ich mich selbst engagiere, der Informationspraxis. Und darauf hinweisen, dass es darüber hinaus noch 027.7, GMS Medizin, Bibliothek, Information, Libreas, O-Bib, Perspektive Bibliothek und die VÖB-Mitteilungen gibt. "

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022483803/


Der folgende Beitrag erschien zuerst in:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/2034

open-access-week-300x97
Es ist Internationale Open Access Woche, nun schon zum achten Mal. "Open Access und Geschichtswissenschaften — Notwendigkeit, Chancen, Probleme" beleuchtete Lilian Landes im Jahr 2009, wobei sie sich auf das 2008 online gegangene Portal Perspectivia.net konzentrierte. Eine nicht fehlerlose Übersicht zu den Geschichtswissenschaften bietet open-access.net. Im Oktober 2015 beklagte Tobias Wulf unter dem Titel "#nopenaccess in der Geschichtswissenschaft", dass "es beinahe zwanzig Jahre nach dem Aufkommen der ersten fachwissenschaftlichen Internetseiten noch immer keine Angebote zum Online-Publizieren in den Geschichts- (und wohl auch generell Geistes-)wissenschaften gibt, die sich wirklich durchgesetzt hätten".

"Deutschsprachige Historiker und Open Access: der grüne Weg und sonstige Netzpublikationen" resümierte ich am 20. Oktober 2009 meine Eindrücke und kam zu dem Schluss, es sei noch viel zu tun, bis Open Access wirklich in der Geschichtswissenschaft Fuß gefasst hätte. 2013 nahm ich den Ball wieder auf: "Open Access und deutschsprachige Geschichtswissenschaft: Sie wird einfach nicht grün". Ich versuchte mich an einer äußerst groben Schätzung: "Weniger als 10 % der 2011 erschienenen deutschsprachigen wissenschaftlichen Beiträge aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft sind kostenlos im Netz verfügbar". Ich sah keinen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem Stand von 2009. In dieser Woche fragte ich: "Liege ich falsch? Nur wenige aktuelle Publikationen der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft sind Open Access". Ich konstatierte keinen Fortschritt gegenüber 2013.

Die deutsche Mediävistik, traditionell schon besser aufgestellt als die Frühneuzeit-Forschung, bietet deutlich mehr Open Access. Die Quellen der MGH und ihre Zeitschrift "Deutsches Archiv" sind schon seit längerem frei zugänglich. In jüngeren Zeit kamen die renommierten "Vorträge und Forschungen" des Konstanzer Arbeitskreises hinzu, eine Publikationsreihe ohne Parallele in der Frühneuzeit-Forschung.

Natürlich gibt es wichtige Portale. Neben dem bereits genannten perspectivia.net könnte man auch das respektable digitale Angebot des Leibniz-Instituts für Europäische Geschichte in Mainz nennen. Dagegen köchelt das aus dem "Server Frühe Neuzeit" hervorgegangene Portal historicum.net unter der Verantwortung der Bayerischen Staatsbibliothek eher auf Sparflamme. Die Publikation von 38 Schriften von Winfried Schultze 2007 war eine Pionierleistung, die keine Nachfolge fand. Seit zwei Jahren gibt es keine "Zeitenblicke", auf einen entsprechenden Blogeintrag wurde seitens der HerausgeberIhnen nicht einmal reagiert.

Während immer mehr frühneuzeitliche Quellen ins Netz wandern, gibt es auf der Seite der Auswertung eher Stagnation. Und zwar nicht nur im deutschsprachigen Raum, wie ich zeigen möchte.

"Goldene" Zeitschriften

Als goldenen Weg von Open Access bezeichnet man die Publikation von Zeitschriften (und neuerdings auch Büchern), die ohne Zeitverzögerung kostenlos und möglichst mit einer freien Lizenz den LeserInnen zur Verfügung stehen.

Eine renommierte deutschsprachige Open-Access-Zeitschrift für die Frühe Neuzeit existiert nicht. Die führenden Organe, allen voran die Zeitschrift für Historische Forschung, kosten online Geld. Sie stehen nur über die lizenzpflichtigen Angebote wissenschaftlicher Bibliotheken zur Verfügung. Duncker&Humblot nimmt für einen einzigen ZHF-Artikel im Einzelverkauf 28,00 USD für 48 Stunden. Die in der Liste "Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft" aufgeführten Angebote (einschließlich der Francia) haben anscheinend alle eine "moving wall", sind also keine "echten" Open Access Zeitschriften, sondern bieten "delayed Open Access". Selbst das nicht in den Fängen eines Verlags befindliche Frühneuzeit-Info ist nicht Open Access. Nur sporadisch werden Inhalte daraus im Blog des Instituts gepostet. Dass in großem Umfang geschichtswissenschaftliche Rezensionen (aber z.B. nicht aus der HZ, und Landesgeschichtliches wird gar nicht erst eingelassen) auf Recensio.net zur Verfügung stehen, sei immerhin vermerkt.

Sucht man im Directory of Open Access Journals nach Early Modern, werden gerade einmal 14, reichlich unbekannte Titel ausgeworfen. Das Journal of Early Modern Studies (Firenze University Press) ist stark Shakespeare-lastig.

Im angloamerikanischen Bereich ist die Retrodigitalisierung führender Zeitschriften Open Access unüblich. Das Scheitern des Projekts Historycooperative (2010 eingestellt), das, wie dem Internet Archive zu entnehmen ist, eine beachtliche Open-Access-Sektion besaß, ist bezeichnend. Man konnte Rezensionen des American Historical Review kostenlos lesen, etwa die gute eine Druckseite umfassende Rezension über Painting Women. Oxford University Press verlangt dafür 39 Dollar (1 Nutzungstag)! Ich wiederhole: 39 Dollar für keine zwei Druckseiten.

Besser sieht es in Frankreich aus, zumindest was die Retrodigitalisierung angeht. Neben den älteren Zeitschriften in Gallica (es fehlt an einer verlinkbaren Übersichtsseite zu den nicht-regionalen Revues) ist vor allem Persée zu nennen (aber die meisten Jahrgänge erreichen in der Sektion Histoire 2010 nicht), aber auch Revues.org und CAIRN (mit kleinem Open-Access-Anteil, der aber im Vergleich zu DigiZeitschriften immer noch respektabel ist, was jüngere Jahrgänge angeht).

Besserung ist in Sicht, was die Möglichkeit angeht, in einer angesehenen internationalen Open Access Zeitschrift auf Deutsch einen Artikel zur frühen Neuzeit unterbringen zu können - mit Peer Review, aber ohne Artikelgebühren (Article Pages Charges), die in den Geisteswissenschaften zu Recht wenig Akzeptanz finden. Solche Artikelgebühren schaffen nur neue Ungleichheiten und fördern "Predatory Publishing", unseriöse Open-Access-Journals. Das im Herbst 2015 gestartete "Mega-Journal" Open Library of Humanities soll ausdrücklich auch nicht-englische Aufsätze aufnehmen.

"Goldene" Bücher

Wendet man bei De Gruyter den Open Access Filter im Bereich Geschichte an, bleiben von 17367 Publikationen 155 übrig (also weniger als 1 %), und die meisten kennt man von anderen Angeboten (FWF-E-Book-Library, Perspectivia.net). Am besten ist die Lage bei Veröffentlichungen aus und über Österreich dank der großzügigen Förderung durch den österreichischen Wissenschaftsfonds FWF. Zahlreiche Werke zur Frühen Neuzeit stehen in der FWF-E-Book-Library zum Gratis-Abruf bereit. Ab und an erscheint natürlich bei deutschen Universitätsverlagen etwas zur frühen Neuzeit Open Access (Beispiel). Aber das fällt kaum ins Gewicht.

2014 informierte ich im Redaktionsblog: "Wie bekomme ich einen Sammelband Open Access ins Netz?".

Grüner Weg: Repositorien

Während man auf Academia.edu viel Frühneuzeitliches findet, werden die Open-Access-Repositorien, die solche Facebook-ähnlichen Angebote gut ergänzen (wie nicht nur Lambert Heller findet) zu wenig genutzt. Leider haben sowohl institutionelle Schriftenserver wie Freidok (Universität Freiburg im Breisgau) als auch interdisziplinäre, für alle offene Angebote wie Zenodo noch gewisse Macken. Aber auch als WissenschaftlerIn sollte man auf Langzeitarchivierung und Permanentlinks Wert legen.

Selbstverständlich kann man in Repositorien viele Perlen entdecken, etwa die Frühneuzeit-Studien von Beat Rudolf Jenny in Basel.

Als Suchmaschine kann die Bielefeld Academic Search Engine BASE empfohlen werden. Leider funktioniert der Open-Access-Filter nicht wirklich gut, so dass man häufig enttäuscht wird und keine Volltexte vorfindet.

Es wäre an der Zeit, dass es auch für die Geschichtswissenschaft endlich ein disziplinäres Repositorium gibt, vergleichbar dem gut gefüllten Artdok für die Kunstgeschichte. Der Ball liegt im Feld der Bayerischen Staatsbibliothek, die seit Jahren in dieser Hinsicht untätig bleibt. Sie betreibt ja bereits OstDok, die zentrale "Open Access-Plattform für elektronische Volltexte der Ost-, Ostmittel- und Südosteuropaforschung". Auch international gibt es kein disziplinäres Repositorium für Early Modern Studies.

*Seufz*: Noch viel zu tun

Das Fazit ist eher deprimierend: Wirklich angekommen ist Open Access in der Frühneuzeit-Forschung noch nicht. Man bleibt dem "guten Buch" verhaftet. Um so wichtiger ist es, immer wieder - auch in Blogs - über die Vorzüge von Open Access zu informieren. Nicht nur in der Open Access Week. Und: Jeder kann etwas für Open Access tun!

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/kultur/detail/-/specific/Nur-wenige-Thueringer-Kulturgueter-mit-Ausfuhrverbot-belegt-1426884367

"26 Bücher und Gemälde. So viele Kulturgüter sind in den vergangenen Jahren aus Thüringer Museen und Sammlungen ausgeführt worden, gab im September die Staatskanzlei nach einer Anfrage der Linken bekannt. Hintergrund war das neue Kulturgutschutzgesetz, um das es bundesweit Verwerfungen gab. Für alle diese Thüringer Objekte, so Kulturminister Hoff, seien Genehmigungen zur Ausfuhr erteilt worden.
Es geht aber auch anders. Vor fünf Jahren erlebte die Klassikstiftung Weimar eine böse Überraschung: 29 Zeichnungen von Goethes Hand wurden von den Eigentümern nach Österreich verkauft, hinter dem Rücken der Stiftung. Ihre Besitzer, Familie Graf Henckel von Donnersmarck, hatte die Zeichnungen nach der Wende zurückerhalten und der Stiftung als Dauerleihgabe überlassen. Als die Stiftung Ungemach witterte und beim Thüringer Kultusministerium beantragte, sie unter Kulturschutz stellen, war es zu spät.

Wirft man einen Blick auf das Verzeichnis der Kulturgüter in Thüringen, die als national wertvolles Kulturgut gelistet sind und somit nicht ausgeführt werden dürfen, fällt eine relative Übersichtlichkeit auf. Neben den verbliebenen zehn Goethe-Zeichnungen sind dort Rokokomöbel von David Roentgen vertreten, Barock-Möbel von Bernhard Heinrich Weyhe und mittelalterliche Schnitzplastiken aus Saalfeld-Graba, die Herzogliche Münzensammlung auf Schloss Friedenstein. Mit mehr als 16 000 Münzen und Medaillen ist es der größte Posten auf der Liste. Man könnte auch sagen: Sie ist nicht gerade lang."

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/Thueringen/thueringen_node.html

Goethe-Zeichnung
http://www.tlz.de/web/zgt/kultur/detail/-/specific/Goethe-Zeichnungen-Sie-kommen-nie-mehr-zurueck-538382095

https://www.cairn.info/revue-du-nord-2006-3.htm

Der Aufsatz von Christian Forster (2014) mit interessantem Material ist frei zugänglich:

http://dx.doi.org/10.1515/9783110353587.143

Nicht berücksichtigt wurde:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/395/ (zu Spolien S. 402)

#epigraphik

Der Sammelband steht bei de Gruyter Open Access zur Verfügung.

http://www.degruyter.com/view/product/433564


Interview mit dem Historiker Andreas Kossert:

http://www.zeit.de/2015/43/flucht-fluechtlinge-zweiter-weltkrieg-vertreibung-kirche

Ich selbst erinnere mich, dass mir in meiner Schulzeit mein Mitschüler Helmut Reuter aus Bettringen von dem tiefen Graben berichtete, der zwischen den "Flichtling" und den Alteingesessenen klaffte.

#refhum
http://archiv.twoday.net/stories/1022479737/

Nachtrag: Zwei Aufsätze zur Schweizer Flüchtlinshilfe 1933-1945 im Sammelband über Hans Eckert:

http://edoc.unibas.ch/38530/

Die Beschäftigung mit dem de Gruyter Gate

http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

hat mich leider so ermüdet, dass ich nur wenig zusammentragen konnte.

***

De Gruyter feiert seine Open-Access-Aktivitäten:

http://openscience.com/de-gruyter-traditional-scholarly-publishers-shift-towards-open-access-the-facts-behind-the-numbers/

*** [siehe auch
http://blogs.lse.ac.uk/impactofsocialsciences/2015/10/22/does-academia-edu-mean-open-access-is-becoming-irrelevant/ ]

***

Alle profitieren von Open Access, verdeutlicht ein Schaubild auf

https://unlockingresearch.blog.lib.cam.ac.uk/?p=362



***

OA muss mehr Reputation in der Academia erlangen, sagt

http://www.thespectroscope.com/read/what-academics-can-do-to-reach-100-open-access-by-lenny-teytelman-341



***

"Brill hat in Zusammenarbeit mit Data Archiving and Network Services (DANS) eine neue Open-Access-Zeitschrift herausgegeben, die sich dem Thema Forschungsdaten widmet: Research Data Journal for the Humanities and Social Sciences"

https://vifabenelux.wordpress.com/2015/10/23/open-access-woche-2015-interessante-initiativen/

***

Wissenschaftsblogger Otto Verwaart bezieht sich auch auf die Open Access Week in einem Post über die einen Quellenbestand im englischen Nationalarchiv.

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2015/10/23/safe-under-a-shielddual-approach-prize-papers/

Er schließt:

"If legal historians want to have open access to any HCA record series which has not yet been digitized, it is up to us to follow in the wake of the Marine Lives team, and to start our own projects to achieve this aim. Publishing firms will steer their own course. Some universities have already created their own open access publication series or indeed changed their university presses into open access establishments. In my view watching from aside the struggles between publishers and libraries about access to scholarly publications is to take sides. The scholarly community itself has to play an active rol in this turbulent period with major changes in communication and access to information. Fighting for open access has only just started."

***

Seit 5 Jahren publizierte die University of Calgary Press 60 OA-Titel.

http://press.ucalgary.ca/openaccess

***

Elsevier (ich habe den Boykott unterschrieben!) macht auf Twitter auf diverse OA-Artikel, die besonders häufig heruntergeladen werden, aufmerksam.

Aus den Sozialwissenschaften

http://about.elsevier.com/openaccess/2015/201.htm?sf14362606=1

griff ich einen interessanten Artikel zur frühen Neuzeit heraus:

The sick child in early modern England, 1580–1720
http://dx.doi.org/10.1016/j.endeavour.2014.04.001


http://blog.hrc.utexas.edu/2015/10/13/gutenberg-bible-page-turning-genesis-chapter-xi-volume-i9r/

"These differences, discovered through the comparison of multiple copies of the Gutenberg Bible and collaboration with colleagues* at fellow institutions, underscore the value of preserving multiple copies of printed books and illustrate the kinds of discoveries that arise when looking at printed books as closely as possible."

Via
http://philobiblos.blogspot.de/2015/10/links-reviews_23.html

#inkunabel

https://mittelalter.hypotheses.org/6806


Beitrag der 3Sat Kulturzeit vom 22. Oktober 2015 in der Mediathek http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=54865

Wenig Konkretes über die angebliche Bedrohung ganz am Schluss des Beitrags. Daher mein Fragezeichen.

Via
http://archiv.twoday.net/stories/75235428/#1022484230

http://www.psb-staucha.de/

Aus Anlass von

http://archiv.twoday.net/stories/1022484169/

habe ich mich im Netz und in Beck Online umgeschaut. Die beste Darstellung liefert kostenfrei RA Stadler 2013:

http://www.internet-law.de/2013/10/darf-man-fremde-e-mails-im-netz-veroeffentlichen.html

Auszüge:

"Die Veröffentlichung von Individualkommunikation ist weder grundsätzlich verboten noch generell erlaubt. [...]

Die Sozialsphäre genießt den geringsten Schutz, die Intimsphäre den höchsten.

In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wonach die Äußerung wahrer Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre regelmäßig hingenommen werden muss (BVerfG, NJW 1988, 2889; NJW 1999, 1322). Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch für die Frage einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Wirkung der Veröffentlichung von Auszügen aus E-Mails eines Anwalts ausdrücklich bestätigt. Soweit beispielsweise das Landgericht Köln regelmäßig auch die Veröffentlichung von Briefen, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, für unzulässig hält, so ist diese Ansicht mit der Rechtsprechung des BVerfG nicht vereinbar und durch die Entscheidung zu den anwaltlichen E-Mails auch überholt."

Zu restriktiv argumentieren dagegen mit Blick auf Emails: Michael Kummermehr und Christof Peter: Presseveröffentlichungen von SMS. In: ZUM 2014, S. 116 ff., hier S. 118f.: "Eine an ein bzw. zwei Personen versandte E-Mail ist daher vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Persönlichkeitssphäre entlassen wird und bei dem der Absender – anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte – auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen" (in der Fußnote wird auf das von Stadler kritisierte LG Köln Bezug genommen). Kritisiert wird Niko Härting/Philipp C. Redlich: Briefe und E-Mails im Netz. In: K&R (Kommunikation und Recht) 2007, S. 551 ff. Diese kommen zu dem Schluss:

"Die Publikation von Privat- und Geschäftspost ist (nur) gestattet, wenn eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Verfassers einerseits und dem geltend gemachten Verbreitungs- bzw. Veröffentlichungsinteresse andererseits ein überwiegendes Publikationsinteresse ergibt. Je privater der Inhalt eines Briefs, desto höher werden die Anforderungen an ein hinreichendes Veröffentlichungsinteresse. Vergleichsweise gering sind diese Anforderungen bei Geschäftspost. Nicht anders als bei Briefen kommt auch E-Mails grundsätzlich ein Vertraulichkeitsschutz zu, so dass die Veröffentlichung und Verbreitung von E-Mails nicht per se erlaubt ist. Allerdings liegt es in der Natur einer E-Mail, dass sie nicht in gleicher Weise Gewähr gegen den Einblick durch Dritte bietet, wie dies bei einem verschlossenen Brief der Fall ist. Die Wahl der E-Mail als Kommunikationsmittel (als Alternative zum herkömmlichen Brief) kann daher bei der stets vorzunehmenden Güter- und Interessenabwägung zu Lasten des Vertraulichkeitsschutzes ins Gewicht fallen."

Lehrreich ist vor allem die Lektüre der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 (1 BvR 2477/08):

https://openjur.de/u/180526.html

Das Gericht führte aus:

"Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen. [...]

Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken."

Das Gericht verneint sodann, dass im zu entscheidenden Fall eine sogenannte "Prangerwirkung" vorliege und schreibt dem Kammergericht Berlin und dem LG Berlin dann auch noch ins Stammbuch:

" Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege."

Zu einer Entscheidung des LG Braunschweig:

http://archiv.twoday.net/stories/43002315/
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20O%201956/11

Dass Vertraulichkeitsvermerke und vergleichbare Disclaimer juristisch wenig relevant sind, legte das OLG Saarbrücken 2011 dar:

http://www.kanzlei-rader.de/2013/10/2477/

Zu beachten ist die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts: "begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken". Demnach wäre entgegen der Ansicht unterer Gerichte nicht jede Veröffentlichung aus einer unveröffentlichten Mail eine unerlaubte Handlung, die in einem zweiten Schritt als durch die Meinungsfreiheit als gerechtfertigt erachtet werden kann.

So etwa LG Saarbrücken (Urteil vom 16.12.2011 - 4 O 287/11) als Vorinstanz zur genannten Entscheidung des OLG Saarbrücken:

"Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail ist wie die Veröffentlichung eines Briefes als eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen (s. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10; LG Köln, Urteil vom 28.5.2008, Az. 28 O 157/08)".
http://www.ra-kotz.de/vertrauliche_emails_weitergabe_unzulaessig.htm

Grundsätzlich ist bei der Veröffentlichung fremder E-Mails trotzdem Vorsicht geboten. Aber bei harmlosen Fällen wie der Causa De Gruyter sind übermäßige Ängste nicht am Platz. Eindeutig war die Stellungnahme des Bibliotheksjuristen Dietrich Pannier in INETBIB:

http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg56677.html

Pohl habe mit dem Zitat "weder Latten der Höflichkeit noch des Rechts gerissen [...]. Man kann es auch so empfinden, dass der forsche, aber rechtlich unbeachtliche Vorhalt des Verlag geeignet sein könnte, weitere Personen von Anfragen abzuhalten."

Das LG Köln · Urteil vom 18. März 2015 · Az. 28 O 257/14 hatte sich mit der Berichterstattung über die Lateinamerika-Geschäfte der Bundesdruckerei zu befassen.

https://openjur.de/u/853909.html

Der inkrimierte SPIEGEL-Artikel:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-125203190.html

Das Gericht gab dem Presseorgan Recht.

Kommentar:

http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/324702

http://spanishpaleographytool.org/

"The Spanish Paleography Digital Teaching and Learning Tool is an online interactive resource to assist users in the learning of the deciphering and reading of manuscripts written in Spanish during the early modern period, roughly from the late 15th to the 18th century. "

Sicher nicht vollständig:

https://www.ost-impuls.de/pages/recht-fuer-blogger.html

Zur Haftung des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes:

Haftung des Betreibers eines Mikrobloggingdienstes

Siehe auch meine Artikelreihe Blog&Recht.

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2015.pdf

Wem das zu kryptisch ist, dem sei mit St. Augustinus zugerufen:


Ohne Begründung forderte mich eine Verlagsmitarbeiterin zur Löschung des in

http://archiv.twoday.net/stories/1022483803/

angeführten kurzen Mail-Zitats auf. Pohl hat bereits gelöscht.

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/5510512/
[und jünger:
http://archiv.twoday.net/stories/498222878/ ]

Update:

Pohl hat seinen Beitrag geändert:

"Update II: Nachdem ich das ursprüngliche Original-E-Mail-Zitat an dieser Stelle nach einer Aufforderung von De Gruyter zum Löschen desselben heute (2015-10-23) morgen ersatzlos entfernt hatte (Update I), hat De Gruyter mir erklärt, dass es sich ausschließlich an meinem Zitieren von Geschäftsmails gestört hätte, wo eine Paraphrasierung der Verlagsposition geboten gewesen wäre. Ich entschuldige mich hiermit insbesondere für die ursprüngliche Nennung des Absendernamens – das ist in der Tat kein guter Stil – und komme dem Wunsch nach Paraphrasierung nach:

In der E-Mail hieß es, ZLB und De Gruyter hätten vertraglich vereinbart, dass die Bibliotheksdienstes-Jahrgänge von 1967 bis 2012 von De Gruyter retrodigitalisiert[*] und anschließend gegen Geld im Web angeboten werden könnten. Die ZLB habe somit diese Verwertungsrechte an De Gruyter übertragen."

Wieso war die Nennung der Mitarbeiterin schlechter Stil? Wenn ich mich in einer öffentlichen Angelegenheit, über die ich bereits gebloggt habe (was de Gruyter hätte bekannt sein müssen), als Autor an den Verlag wende, dann ist es guter Stil, die erhaltene Auskunft hinsichtlich der öffentlich relevanten Informationen namentlich mit dem Auskunftsgeber oder der Auskunftgeberin und deren Position zu verknüpfen. In einer wissenschaftlichen Arbeit ist es auch üblich, Auskünfte in dieser Weise zu kennzeichnen.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/1022484228/ (zur Rechtslage)

http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/


Jürgen Falkenhagen gibt den besorgten Bürger:

http://www.geschichte-s-h.de/wp-content/uploads/2015/10/Mitteilungen89.pdf

Siehe hier schon 2010:

http://archiv.twoday.net/stories/8448383/

http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN770142370

Samt dem Vorgänger, der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte (ab Bd. 5), und deren Vorgänger (Jahrbücher für die Landeskunde) online bis 2010.

Zu fehlenden Bänden:

https://de.wikisource.org/wiki/Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Schleswig-Holsteinische_Geschichte

Auf http://www.geschichte-s-h.de/ habe ich keinen Hinweis auf das mir erst heute durch einen besserwisserischen Kommentar in Archivalia zur Kenntnis gekommene Angebot gefunden.

Im Wikipedia-Artikel wurden die Digitalisate erst Anfang Oktober 2015 eingetragen.

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Schleswig-Holsteinische_Geschichte&oldid=146603079

Google zufolge könnten sie schon 2014 ins Netz gestellt worden sein.

Meine Übersicht zu digitalisierten Zeitschriften der Geschichtswissenschaft:

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

#histverein


http://www.sueddeutsche.de/digital/fyi-search-facebook-bekommt-eine-suchfunktion-die-den-namen-verdient-1.2704947

Ich glaub es erst, wenn ich es testen kann.

Neben dem Deutschlandfunkt ist WDR 5 mein Lieblingssender. Um so mehr schmerzt es mich, dass ich ihm eine Verletzung journalistischer Grundsätze und damit auch einen Verstoß gegen einen wesentlichen Programmgrundsatz vorwerfen muss. Sowohl die Internetseite zum ausführlichen Feature

http://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/dffb-100.html

als auch An- und Abmoderation des ausführlichen Features über die Schätze des Archivs der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin erweckten wahrheitswidrig den Eindruck, dass es ein Online-Archiv zum DFBB gibt. Dem Kontext nach kann es sich nicht um

http://www.dffb.de/html/de/films

ohne Bewegtbilder handeln, vielmehr um das mehrfach angekündigte Großprojekt

http://www.tip-berlin.de/kino-und-film/das-dffb-archiv-wird-online-gestellt

Die unter

https://www.deutsche-kinemathek.de/aktuell/projekte#Online-Praesentation-DFFB-Archiv

genannte URL

www.dffb-archiv.de

existiert noch gar nicht!

Bin ich der einzige, der vom WDR in den April geschickt wurde? Der also vergeblich nach den besprochenen attraktiven Inhalten Ausschau gehalten hat? Was zum Teufel hätte dagegen gesprochen, mit einer relativierenden Einordnung (bald online, wir konnten schon einen Blick ins künftige Angebot werfen, etc.) das Feature zu begleiten? Aber nein, der WDR entschloss sich dazu, den Zuhörer anzulügen. Dass die Journaille-Stümper immer noch nicht das Setzen von Links gelernt haben, will ich nicht beanstanden, denn noch gibt es ja nichts zu verlinken.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/1022507594/

Zu http://archiv.twoday.net/stories/1022476053/ liegt nun die Antwort auf meine Anfragen vor. Aus einer Packliste (16 Nummern) geht hervor, welche Bücher gekauft wurden. Auf Frag den Staat wurde mitgeteilt, dass die Handschrift (Katalog Nr. 708) 60.000 Euro gekostet hat (angesetzt war sie mit 30.000).

https://fragdenstaat.de/anfrage/ankauf-einer-handschrift-aus-himmerod/

Von den von mir in

http://archiv.twoday.net/stories/1022473672/

genannten Nummern 193, 669, 680, 698, 700 wurden nicht erworben 669 und 700 (Schedel), wobei Nr. 700 definitiv aus der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek Himmerods stammte. Meine Frage, auf welche Stücke geboten wurde, wurde ignoriert.

Laut Katalogregister aus Himmerod:

193, 218, 219, 221, 228, 231, 238, 244, 660, 662, 663, 664, 665,
666, 669, 680, 697, 698, 700, 703, 708, 749

Nicht erworben demnach: 221, 228, 669, 700. Bei 221 (Numismatik) und 228 (Zirkusspiele) gibt der Katalog keine Indizien für alte Himmeroder Provenienz.

Mit Nr. 669, einem seltenen Druck des Zisterziensers Caesarius von Heisterbach, hat das Land eine HANDSCHRIFT ziehen lassen!

Exempla. Latein. Handschrift des 15. Jhs. 12 Bll. Bastarda von einer Hand in brauner Tinte, rubriziert. Textspiegel 230 x 160 mm.
Zweispaltig zu 51 Zeilen. „Incipit passio sancte katharine. Legitur in quadam hystoria enim beata katherina esset puella viii annorum ...“
Unter den 48 Exempeln Legenden von der Hl. Katharina
und vom Hl. Matthias.

Bei Matthias denkt man im Rheinland natürlich an das Kultzentrum Trier. Selbst wenn die Provenienz Himmerod nicht stimmen sollte, hätte dieses Stück erworben werden müssen!

Die Causa ging glimpflich aus und dem Land gebührt großer Dank für seinen Einsatz, aber Fakt ist auch: Kulturgut aus der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek sowie eine Handschrift konnten nicht erworben werden!

packliste_himmerod


http://www.theguardian.com/books/2015/oct/21/royal-institution-to-sell-historic-treasures-to-rescue-finances?CMP=twt_gu

http://www.christies.com/salelanding/index.aspx?intSaleID=26056

Die Royal Institution verscherbelt Altbestände.

The selection ranges from the 16th to the 19th century, many of the volumes given added lustre by their connection to an institution founded in 1799 for “diffusing the knowledge” of science and technology.

According to Stefania Pandakovic, Christie’s head of sale, the “fantastic” selection includes books “which have not been on the market for over 200 years”.

“These works are not just some of the most important scientific texts from the last 400 years, offering a history of the development of science since the 16th century, but are also very special because of their connection with the Royal Institution,” Pandakovic said. “Many of them were donated by their authors, which makes them unique.”


Wenn sie so einzigartig sind, dann ist das Zerstreuen in der Auktion das Zerstören einer hochrangigen Geschichtsquelle und ein moralisches Kulturgutverbrechen. daran ändert der heuchlerische Hinweis auf die Erwerbungs-Policy nichts, dass man nur Bücher abstoße, die man heute nicht erwerben würde.

Kritik äußerte u.a. Nobelpreisträger Andre Geim:

http://www.pressreader.com/new-zealand/the-dominion-post/20151023/282084865655691/TextView

Nein, ein Musterland in Sachen Kulturgutschutz ist das United Kingdom gewiss nicht! Schrieb ich in einem Beitrag im letzten Jahr:

http://kulturgut.hypotheses.org/364


"A recent report, for example, suggests that 34% of the literature globally is OA within 24 months of publication (43% for the UK)."

http://www.socialsciencespace.com/2015/10/the-state-of-open-access-in-18-statements/

Lese ich solche Statements, geht mir regelmäßig der Hut hoch. Statistisch gesehen sind wir alle tot (wenn man die frühere Weltbevölkerung berücksichtigt). Mein Eindruck ist nach wie vor, dass in den Geisteswissenschaften, soweit ich diese überblicke, kaum aktuelle Arbeiten OA verfügbar sind.

Siehe auch die Einschätzung von Tobias Wulf:

http://ccaa.hypotheses.org/142
via
http://archiv.twoday.net/stories/1022479931/

2013 formulierte ich die Hypothese: "Weniger als 10 % der 2011 erschienenen deutschsprachigen wissenschaftlichen Beiträge aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft sind kostenlos im Netz verfügbar".
http://archiv.twoday.net/stories/528987964/

Schauen wir uns nun eine aktuelle Suche in

Google Scholar

an. Die Publikation soll Historische im Titel haben (die meisten Arbeiten betreffen daher Rezensionen aus der HZ) und 2013/14 erschienen sein und den Suchbegriff Geschichte enthalten.

Google vermerkt rechts die Existenz einer kostenfreien Version. Bis man auf die erste stößt, muss man 6 Seiten (zu 20 Treffern) blättern. Aus der HZ wird auf Seite 8 ein Nachruf auf Peter Moraw als Open Access gelistet (Verzeichnisse der eingegangenen Neuerscheinungen zähle ich nicht mit). Auf Seite 20 gibt es eine Besprechung von Christoph Kampmann:

http://www.mml.cam.ac.uk/german/staff/jw10005/discussionGHRE.pdf

Seite 21 eine weitere Rezension von Christian Jansen:

http://www.risorgimento.info/RusconiHZ2014.pdf

Seite 36 eine über Beatrice del Bo auf deren Homepage:

http://www.beatricedelbo.it/historischen_zeitschrift.pdf

Seite 37 eine Rezension von Siegfried Weichlein

http://perso.unifr.ch/siegfried.weichlein/assets/files/hz%20Rez%20Breuilly.pdf

Auf Seite 48 kommt dann der erste richtige Aufsatz aus der Historischen Anthropologie

http://kops.uni-konstanz.de/bitstream/handle/123456789/30096/Ochsner_0-278842.pdf?sequence=1

Auf Seite 49 eine Rezension von Daniel Schläppi:

http://boris.unibe.ch/66133/1/hzhz-2014-0013.pdf

Mehr als 50 Seiten (1000 Treffer) gibt Google Scholar nicht preis. Insgesamt weist GS 7 von 1000 Publikationen als frei zugänglich aus, darunter nur ein Fachaufsatz, der Rest sind 5 Rezensionen und 1 Nachruf.

Die Zeitschrift für Historische Forschung wird weder unter ZHF noch unter ihrem vollen Namen gefunden.

Trotz der drastischen Mängel von GS scheint mir mein kleiner Test nicht ohne Aussagekraft. Nichts spricht dafür, dass sich die Lage seit meiner etwas ausführlicheren Erkundung 2013 zum Besseren geändert hat.

Das bedeutet nicht, dass es seit 2013 nicht positive Entwicklungen im Bereich der Geschichtswissenschaft gab.

Geisteswissenschaftliche Bücher aus und über Österreich sind dank dem FWF häufig frei zugänglich.

https://e-book.fwf.ac.at/

Die Retrodigitalisierung der "Vorträge und Forschungen" ab 2014

http://archiv.twoday.net/stories/1022375077/

(plus Sonderbände) brachte mediävistischen "Premium-Content" ins Netz.

Was digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft angeht, hebe ich aus

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

hervor:

Seit Herbst 2013 sind viele Bodensee-Zeitschriften verfügbar. Ehrende Erwähnungen verdienen auch die Westfälische Zeitschrift, das Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich und die Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022484542/


Die Arbeit von Jana Jöckel gibt es Open Access:

http://www.uni-muenster.de/Publizieren/dienstleistungen/schriftenreihe/neuerscheinungen.html#joeckel

Wie schon gestern

http://archiv.twoday.net/stories/1022483474/

fasse ich auch heute Neuigkeiten zur Open Access Week in Kurzmeldungen zusammen. Durchaus auch mit Meinung!

***

GW hat ein Repositorium:

http://blogs.gwhatchet.com/newsroom/2015/10/19/university-launches-open-access-resource-for-researchers/

https://scholarspace.library.gwu.edu/

Gemeint ist leider die George Washington University und nicht der Gesamtkatalog der Wiegendrucke. Die SB Berlin tönt zwar groß in ihrem auf der Startseite der Bibliothek nur schwer auffindbaren Blognetzwerk "Auch Open Access ist ein Berliner"

http://blog.sbb.berlin/tear-down-this-paywall-auch-open-access-ist-ein-berliner/

aber die Bibliothek könnte für Open Access hundertmal mehr tun. Die Druckausgabe des GW könnte (mit einer Moving Wall bei den neuesten Bänden, meinetwegen) ins Netz gestellt werden, GW-Chef Eisermann könnte seine Aufsätze Open Access zugänglich machen (worum ich ihn schon vor Jahren vergeblich bat), die "Beiträge zur Inkunabelkunde" endlich retrodigitalisiert werden usw.

Wieso hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz kein institutionelles Repositorium für ihre vielen wissenschaftlichen Mitarbeiter?

Wieso gibt es die Mitteilungen der SB Berlin nicht im Internet? Nur weil ich den dort erschienenen Aufsatz von Klaus Gantert nach der Online-Fassung zitierte im Jahr 2003

http://www.sehepunkte.de/2003/06/3144.html

kann ich die Version des früheren Online-Auftritts im Internet Archive verlinken:

http://web.archive.org/web/20010716183724/http://www.sbb.spk-berlin.de/deutsch/publikationen/1_2000/155_gantert/index.html

Wieso schadet die Trägerinstitution der SB, die Stiftung preußischer Kulturbesitz, dem OA-Konzept immens, indem sie auf CC-NC insistiert?

http://archiv.twoday.net/stories/1022370770/

Alles vorurteilsbehaftetes Gesülze?

***

#icanhazpdf - Forscher holen sich teure Fachartikel gratis via Twitter

http://futurezone.at/science/forscher-holen-sich-teure-fachartikel-gratis-via-twitter/159.966.372

Dort wird behauptet, dass das Übermitteln von PDFs kostenpflichtiger Aufsätze an Interessenten illegal sei. Das ist sehr zweifelhaft. Ist das illegal, ist es auch der von mir bekämpfte Request-Eprint-Button.

http://archiv.twoday.net/search?q=eprint+button

§ 53 UrhG (D) ermöglichst das Erstellen von Privatkopien auch für andere.

Zu Guerilla Open Access und "Schattenbibliotheken" gibt es in Archivalia einige Meldungen:

http://archiv.twoday.net/stories/1022476656/

[Siehe auch
http://qz.com/528526/academics-have-found-a-way-to-access-insanely-expensive-research-papers-for-free/ ]

***

Mit dem Zugänglichkeitsproblem von Fachliteratur befasst sich auch ein aktueller Artikel einer US-Bibliothekarin:

https://www.insidehighered.com/blogs/library-babel-fish/checking-our-library-privilege

***

How Trade Agreements Harm Open Access and Open Source

https://www.eff.org/deeplinks/2015/10/how-trade-agreements-harm-open-access-and-open-source

***

Springer wurde nun auch mit dem UK handelseinig

"Ab sofort können Wissenschaftler in Großbritannien ihre Artikel in über 1.600 Springer-Zeitschriften Open Access publizieren, ohne administrative oder finanzielle Barrieren. Das Springer Compact-Abkommen mit einer Laufzeit von Oktober 2015 bis Dezember 2018 verbindet in einem kombinierten Vertragsmodell den vollen Zugang zu Subskriptionszeitschriften mit der Möglichkeit, Open Access zu publizieren. Die Kosten sind über eine fixe Jahrespauschale abgedeckt."

http://www.springer.com/gp/about-springer/media/press-releases/corporateg/wissenschaftler-in-uk-profitieren-ab-sofort-von-open-access-abkommen-zwischen-springer-und-jisc/836736

***

Unis wehren sich gegen Verlage

Der ORF berichtet über eine Wiener Diskussionsveranstaltung:

http://science.orf.at/stories/1763984/

***

60 altertumswissenschaftliche Publikationen der Wiener Akademie OA online

http://ancientworldonline.blogspot.de/2015/10/open-access-publications-from-verlag.html

hat eine Liste zusammengestellt.

***

The State of Open Access in 18 Statements

Von Stephen Pinfield

http://www.socialsciencespace.com/2015/10/the-state-of-open-access-in-18-statements/



***

Die Authors Alliance publiziert gerade Auszüge aus einem demnächst vorliegenden Buch über Open Access: "How To Make Your Work Openly Accessible"

http://www.authorsalliance.org/category/blog/

Die Uni Ulm hat eine Präsentation u.a. zum Zweitveröffentlichungsrecht von ihrer OA-Veranstaltung anlässlich der OA-Woche ins Netz gestellt:

https://www.uni-ulm.de/fileadmin/website_uni_ulm/kiz/bib/OpenAccess/OA-Woche_2015_Allgemeine_Infos_und_ZVR.pdf

***

In der OA-Mailingliste wurde über Knowledge Unlatched diskutiert:

https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2015-October/date.html

Zum Projekt (aus meiner Sicht ein Tropfen auf den heißen Stein) siehe

https://en.wikipedia.org/wiki/Knowledge_Unlatched

OA Monographien spielen in den deutschsprachigen Geisteswissenschaften noch kaum eine Rolle. Ausnahme dank FWF: Bücher aus oder über Österreich.

https://e-book.fwf.ac.at/ (319 Bücher, aber wie bekommt man heraus, welche die neuesten sind? RSS ist nicht... )


Während das LG Berlin zur Reproduktionsfotografie vor kurzem Befremdliches von sich hab

http://archiv.twoday.net/stories/1022460169/

hat jetzt das LG München I festgestellt, dass das simple Foto einer 2-D-Vorlage keinen Schutz genießt.

http://www.kanzlei.biz/technische-reproduktion-einer-grafik-geniesst-keinen-lichtbildschutz-lg-muenchen-i-27-07-2015-7-o-20941-14/

"Die Klägerin bietet im Internet u. a. auf der Handelsplattform Ebay unter dem Benutzernamen … Multimediadatenträger verschiedenster Art (Software, Audio-CD’s, Film-DVD’s, Video- und Konsolenspiele) bundesweit zum Verkauf im Wege des Versandhandels an. Um ihre Produkte optisch ansprechend zu präsentieren, fügt die Klägerin ihren Angeboten Produktfotos bei, die in der Regel das Cover der Verpackung zeigen. Dies geschieht in der Weise, dass ein Mitarbeiter der Klägerin ein Foto von den bei der Klägerin verfügbaren Produkten erstellt und das Foto mit einem Wasserzeichen mit der Aufschrift … versieht; unter anderem wurde so das Bild von dem Softwareprodukt „PDF-Alleskönner“ erstellt. Dieses Bild erstellte der ehemalige Mitarbeiter der Klägerin während seiner Ausbildungszeit als Lehrling auf Weisung der Klägerin in den Geschäftsräumen der Klägerin."

Ihre ursprüngliche Klage wegen der Verwendung des Bildes mit Aufforderung "zur Unterlassung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 18. April 2014 auf sowie zur Übernahme der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 612,80 Euro netto unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 7.500 Euro" nahm die Klägerin zurück. Als gegenklage forderte die Beklagte nun Ersatz der vorgerichtlichen Kosten der Rechtverteidigung der Beklagten in Höhe von 612,80 Euro.

Das Gericht führte aus: Eine fotografische Reproduktion soll nach einer starken Literaturmeinung ebenfalls Schutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordert oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entsteht. Hingegen erfüllt eine bloße technische Reproduktion einer bestehenden Grafik nicht das Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung und genießt keinen Lichtbildschutz (Dreier/Schulze/Schulze, 4. Auflage 2013, § 72 UrhG, Rn. 3, 4, 6, 10 mwN.). Vorliegend behauptete die Klägerin zwar, dass fotographische Reproduktion vorliege, indes hat sie weder vorgetragen, noch ist sonst ersichtlich, dass diese einen erheblichen Aufwand erforderte und nicht ausschließlich maschinellem Weg entstanden ist. Vielmehr ist offensichtlich das Gegenteil der Fall. Denn es liegt eine lediglich 2-dimensionale Vervielfältigung vor, in Bezug auf welche die Belichtung und die Wahl des Darstellungswinkels wesentlich einfacher zu bewerkstelligen sind, als wenn ein Produkt in einer Weise fotografiert wird, welche es in seinen 3 Dimensionen erkennen lässt.

Nicht das erste Mal verhaut die veröffentlichende Kanzlei den Leitsatz. Wie sich aus https://openjur.de/u/857817.html ergibt, ist der Leitsatz nicht vom Gericht formuliert worden. Es ist falsch, als Leitsatz zu formulieren

"Eine fotografische Reproduktion kann dagegen Lichtbildschutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordert oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entsteht."

wenn das Gericht lediglich eine Literaturmeinung darstellt, sich diese aber nicht zu eigen macht.

Der Widerklage wurde stattgegeben: "Die Widerbeklagte hat nicht nachgewiesen, dass es für sie zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar gewesen wäre, dass die Abmahnung unberechtigt war. Die Klägerin hatte Prüfpflichten, die sie verletzt hat. Sie hätte vor der Abmahnung prüfen müssen, wie ihr eigenes Bild zustande kam und welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Auf die rechtliche Beachtlichkeit ihres eigenen Copyright-Vermerks durfte sie sich nicht verlassen."

Eine Entscheidung zum Thema Copyfraud/Schutzrechtsberühmung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Zur Entscheidung einordnend oder weiterführend:

http://www.lhr-law.de/magazin/lg-muenchen-i-scan-einer-produktverpackung-geniesst-keinen-lichtbildschutz-eine-unberechtigte-urheberrechtliche-abmahnung-verpflichtet-zum-ersatz-der-rechtsanwaltskosten-streitwert-7-500-e

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/danke-muenchen-schadensersatz-bei-unberechtigter-abmahnung.html

http://raschlegal.de/news/fotorecht-kein-schutz-fuer-reproduktionsfotos-die-vernachlaessigte-urheberbenennung/


Annelen Ottermanns Doktorarbeit (Glückwunsch!) steht in einer Open-Access-Version bereits jetzt zur Verfügung:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100232515

Einige Corrigenda:

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10238

#histmonast

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38440

https://amuc.hypotheses.org/1467

Rabeler, Sven: Rezension über: Stefanie Albus-Kötz, Von Krautgärten, Äckern, Gülten und Hühnern. Studien zur Besitz- und Wirtschaftsgeschichte des Prämonstratenserstifts Adelberg im Mittelalter 1178-1535, Ostfildern: Thorbecke, 2014, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 2015, 3, S. 400-401, http://recensio.net/r/b0bb2f23dd5249a6a06c0a75e0225f7b

Der "große Wert der in jeder Hinsicht gründlichen, sorgfältig erarbeiteten, das Quellenmaterial ausschöpfenden Studie für die regionalgeschichtliche Forschung" ist für mich als Regionalhistoriker des betroffenen Gebiets beim besten Willen nicht ersichtlich. Rabeler muss eine andere Arbeit gelesen haben.

http://archiv.twoday.net/stories/1022426385/

http://www.ciscra.org/mat/mat

http://www.publisso.de/

Repositorium:

https://repository.publisso.de/



publisso Medizingeschichte ist anscheinend keine Lebenswissenschaft

http://gallica.bnf.fr/html/und/presse-et-revues/presse-locale-et-regionale

Darunter sind auch deutschsprachige Zeitungen aus dem Elsass. Wieso gibt es keinen übergreifenden Zugriff via Kalender?

Adrian Pohl hat in der Causa Bibliotheksdienst

http://archiv.twoday.net/stories/1022476666/

bei de Gruyter nachgefragt.

http://www.uebertext.org/2015/10/wie-werden-nutzungsrechte-ubertragen.html

Die Antwort:

"Im Vertrag zwischen der ZLB und De Gruyter wurde festgelegt, dass die alten Jahrgänge des Bibliotheksdienstes von 1967 bis 2012 von De Gruyter rückdigitalisiert und zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die ZLB hat damit die Rechte für diese Verwertung an De Gruyter verkauft/übertragen. Deshalb wird De Gruyter diese Artikel auf der De Gruyter Webseite nicht frei zu Verfügung stellen."

[Am 23.10.2105 wurde ich ohne Begründung von de Gruyter zur Löschung des Zitats aufgefordert. Pohl hat bereits gelöscht.]

Kommentar Pohls:

"Die Antwort von De Gruyter wirft in meinen Augen die grundlegende Frage auf, ob die ZLB die Verwertungsrechte für die Jahrgänge 1996 bis 2012 überhaupt je besessen hatte, die sie an De Gruyter verkauft haben soll. Soweit ich weiß, gab es keine schriftlichen Verträge zwischen der ZLB und den Autor/innen, ich zumindest habe so etwas nie unterzeichnet. Was es gab, war die dokumentierte Publikationspraxis, dass Artikel zunächst in der Printfassung und drei Monate später frei zugänglich im Web veröffentlicht wurden. "

Da ich denke, dass ich mich bei so etwas auskenne, möchte ich kurz auf die Rechtslage eingehen.

Eine Retrodigitalisierung ohne Zustimmung des Autors bei Zeitschriften, bei denen nicht ausdrücklich ausschließliche Nutzungsrechte über das eine Jahr des § 38 UrhG hinaus übertragen wurden, ist auch mit Blick auf § 137 L UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Absichern lässt sich das auch mit der Zweckübertragungslehre:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3%BCbertragungslehre

Bei Open-Access-Veröffentlichungen plädiere ich dafür, dass Autoren diese Rechtsverletzung tolerieren, da das Einholen von Genehmigungen vor allem bei länger zurückliegenden Jahrgängen viel zu aufwändig ist. Größere Kosten sind nicht zu erwarten, man nimmt den Beitrag auf Wunsch des Autors dann aus dem Angebot und gut ist.

Kindisch und forschungsfeindlich ist das Verhalten von Internet-Pionier Stuart Jenks, der die Entfernung mindestens eines Beitrags erzwungen hat.

jenks_zbl

http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg45_0550

Der Autor kann bei rechtswidriger Einstellung bestenfalls Unterlassung verlangen, einen Schadensersatz wird die verlegerfreundliche Klassenjustiz kaum zubilligen. Aber was hat er davon, wenn der Beitrag verschwindet? Es ist ja auch eine Einbuße an Sichtbarkeit, wenn ein kostenpflichtiges Angebot einen - bestenfalls - auch Open Access anderweitig verfügbaren Artikel enthält.

Vor Jahren stellte ich fest, dass die FR einen Artikel von mir über Adelsbibliotheken in ihrem kostenpflichtigen Online-Archiv anbietet. Auf meine Beschwerde hin wurde er entfernt.

Besser lief es mit DigiZeitschriften, das sich auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einließ. DigiZeitschriften muss zahlen, wenn es einen meiner Beiträge nicht Open Access anbietet. Ich habe so ein nettes Sümmchen verdient, da das Angebot nicht in der Lage war, seinen vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, Aber seit einigen Jahren weigert sich DigiZeitschriften etwas zu zahlen, und mein Rechtsanwalt und ich haben noch nicht die Zeit gefunden, Klage einzureichen. Ich habe versucht, andere Autoren dazu zu bewegen, ihre Beiträge freischalten zu lassen. Geklappt hat das meines Wissens nie. Niemand außer mir will sich wirklich mit DigiZeitschriften anlegen, obwohl man auf diese Weise eine Menge toller Studien Open Access bekäme.

Nutzlos war eine Petition von 2006:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche/DigiZeitschriften

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/285826807/

DigiZeitschriften kündigte in privater Mail an mich 2006 an:

Artikel, die "auf Zuruf" der Geschäftsstelle gemeldet
werden von
a) Autoren die nachweisen können dass sie selbst die Rechte
innehaben
b) deren Sterbedatum eindeutig belegt und in den
urheberrechtsfreien Zeitraum fällt
werden auf Wunsch zeitnah in den Open Access Bereich
verschoben.


REALISIERT WURDE DAS NICHT!

Stattdessen beklagte man sich 2011, dass ich das öffentlich gemacht habe.

Gegen JSTOR und andere Angebote, die meine Artikel ungefragt auf kostenpflichtigen Seiten anbieten, vorzugehen, hätte wenig Erfolg. Open Access werde ich höchstwahrscheinlich nicht erreichen können. Bei De Gruyter warte ich ob, ob der etwas gegen meine Online-Publikationen von Lexikonartikeln übernimmt (bei denen ich Verträge eingegangen bin). Wird das der Fall sein, kann ich versuchen, eine Gegenrechnung aufzumachen.

Da Klagen gegen die Verlage kostspielig sind, bleibt nur der öffentliche Druck. Aber die Autoren insbesondere aus dem Bibliotheksbereich sind nicht daran interessiert, sich wirklich für Open Access einzusetzen. Außer ein paar Retweets gab es ja auch, soviel ich weiß, keine Resonanz auf Pohls Artikel und meinen Beitrag dazu in INETBIB und hier.

Update:
http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/


http://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/verdraengtes-vergessenes-uebersehenes-1.18623489

http://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/das-gerettete-fotoarchiv-1.18623481

Datenbank mit Bildern:
http://www.langhans.cz/


"IANUS ist ein von der DFG gefördertes Projekt zum Aufbau eines nationalen Forschungsdatenzentrums für die Archäologien und Altertumswissenschaften in Deutschland. Im Zuge der 8. Internationalen Open Access Week werden bei IANUS via facebook diese Woche jeden Tag Informationen und Verweise zu verschiedenen Aspekten der digitalen Forschungsdaten in den Altertumswissenschaften zur Verfügung gestellt."

http://archaeologik.blogspot.de/2015/10/ianus-in-der-open-access-woche.html


Da es leider die Ausnahme ist, sei es lobend hervorgehoben. Eine ordentliche Bildergalerie im Netz zur viel beachteten Kölner Ausstellung über den niederländischen Barockmaler Godefridus Schalcken.

http://www.wallraf.museum/ausstellungen/aktuell/2015-09-schalcken/bilder/

Schalckens GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119048833

Für Quellenangaben-Profis: "Godefridus Schalcken, Junge Frau mit Zitrone, 1685-90, Öl auf Eichenholt, Rijksmuseum, Amsterdam"

Walt Crawford nimmt die Umtriebe von #beall aufs Korn:

http://walt.lishost.org/2015/10/youre-a-ppppredator-youre-a-ppppredator-youre-all-ppppredators/


Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft können in Springer-Journals Open Access publizieren, ohne dass individuelle Artikelgebühren (APC) erhoben werden.

https://www.springer.com/us/about-springer/media/press-releases/corporate/max-planck-society-researchers-to-benefit-from-open-access-agreement-with-springer--/835358

***

Da manche Sponsoren die lebenslange Mitgliedsgebühr bei PeerJ nicht unterstützen wollen, gibt es dort jetzt eine vergleichsweise niedrige APC von knapp 700 US Dollar.

https://www.mysciencework.com/news/12223/peerj-has-a-new-way-to-pay-one-low-fee-to-publish-in-full-open-access

***
***

Zum Start der internationalen Open Acces Week startet das Institutionelle Repositorium der Leibniz Universität Hannover. Es ist nur für Wissenschaftler und ehemalige Wissenschaftler der Uni gedacht.

http://blogs.tib.eu/wp/tib/2015/10/19/das-institutionelle-repositorium-der-leibniz-universitaet-hannover-startet/

http://www.repo.uni-hannover.de/

Philosophische fakultät: nur 1 Upload (aus PLoS One)

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Open Access mit Verlagen verhandeln: Worauf ist zu achten?

http://blogs.tib.eu/wp/tib/2015/10/21/open-access-mit-verlagen-verhandeln-worauf-ist-zu-achten/

Es geht nicht um individuelle Tipps an Autoren, sondern um ein Positionspapier, das sich an wissenschaftliche Einrichtungen und Bibliotheken wendet.

***



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Mehr Kosten-Transparenz beim DOAJ!

Marco Tullney unterstützt meine Forderung:

http://wisspub.net/2015/10/19/wer-finanziert-das-doaj/ (Kommentar)

Zum DOAJ habe ich hier schon viel, überwiegend Kritisches geschrieben:

http://archiv.twoday.net/search?q=doaj

***

Nature Publishing Group publishes 63% of research articles via open access models; 96% of authors choose CC BY

http://www.nature.com/press_releases/open-access-week.html

***

Thomas Hapke: Zur Geschichte der Offenheit von Wissen

https://www.tub.tuhh.de/blog/2015/10/21/zur-geschichte-der-offenheit-von-wissen/

***

FWF-Rundschau zur OA-Woche: Open Access: FWF Policy als Rollenmodell, Weihnachten ist vorbei und eine Rebellion wird ausgerufen

http://www.fwf.ac.at/de/news-presse/news/nachricht/nid/20151019-2149/


http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg56645.html

Dank diesem Mist-PC hier in Freiburg sehe ich auf Tumblr gerade keine Bilder und kann daher auch keines einbinden.

Zum Semesterbeginn fand ich mich in der UB ein. Drei Monate nach Eröffnung des Neubaus gibt es immer noch No-gos.

http://archiv.twoday.net/stories/1022462011/

Die gute Nachricht: Das Arbeitsplatzproblem hat sich inzwischen entspannt. Man findet in der Bibliothek inzwischen einen Arbeitsplatz. Die schlechte Nachricht: Man findet keine Benutzer-PCs! Diese befinden sich nämlich außerhalb des Sicherheitsbereichs im 4. Stock auf der anderen Seite. Ein Arbeiten mit Bibliotheksbüchern (soweit nicht ausgeliehen) ist also NICHT möglich. Ich halte das für ein Unding. Die Information versicherte, das Problem sei bekannt und Benutzer würden es wiederholt thematisieren. Abhilfe sei vorgesehen - aber wann?

Bei einem nigelnagelneuen System, bei dem man zwischen verschiedenen Betriebssystemen nach dem Login wählen kann, befremdet die Meldung von Gmail: "Diese Version von Firefox wird nicht länger unterstützt".

Ältere Semester wie ich haben auch Probleme mit den Garderobenschränken. Ich musste erst mehrere Studierende ansprechen, bevor ich es kapiert habe.


Johannes Näder veröffentlichte 2010 ein Buch: "Open Access. Wissenschaftliches Publizieren im Zeitalter von Digitalität und Internet", das seit März 2015 auch online verfügbar ist:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-160760

Vorgesehen war 2011:

http://archiv.twoday.net/stories/14672196/


Dresdener Ausstellungsktalaog von 2012:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-164346

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806299.pdf

Interessant ...

1999 meldete der SPIEGEL: "Die Stasi hatte Beweise dafür gesammelt, daß US-Agenten die Bundesregierung ausspionierten. Doch nach der Wende ließ das Bonner Innenministerium die belastenden Akten von bewaffneten Grenzschützern abholen und nach Washington bringen."

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14010746.html

Edith Elfriede Kapeller legte in Wien eine Masterarbeit zu Codex 1253 der Stiftsbibliothek Klosterneuburg und Codex 365 (rot) der Stiftsbibliothek Göttweig vor, notiert

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38420

Sollte die Studie

http://othes.univie.ac.at/37511/

nichts taugen, bitte bei Josef Pauser beschweren!

https://archphant.hypotheses.org/

Ein neues Blog - ArchPhant Archäologische Phantastereien - auf hypotheses bietet "Bullshit-Kritik" der archäologischen Parawissenschaften, meldet

http://archaeologik.blogspot.de/2015/10/archaologische-phantastereien.html

Gastbeitrag von Jacek Maj zur Open Access Week 2015

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/20/open-access-und-die-neue-kunstgeographie/


http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/kulturnachrichten/kulturnachrichten14836.html

http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=381817

http://www.foerderverein.baukunstarchiv-nrw.de/index.htm

http://derstandard.at/2000024202081/Uni-Praesident-Gerard-Meijer-Fuer-die-Verlage-war-das-wie

Auszüge aus dem Interview:

Das ist ein komisches Geschäft: Die Wissenschafter machen die Forschung, sie schreiben die Papers, sitzen in Editorial Boards, beurteilen die Papers von anderen Wissenschaftern und sorgen dafür, dass sie verbessert werden. Wenn dann aber dieselben Wissenschafter ihre eigenen Papers wieder lesen wollen, müssen sie den Verlagen Geld dafür bezahlen. Ein ehemaliger Präsident der holländischen Akademie der Wissenschaften hat das mit einem Supermarkt verglichen, wo man Produkte kauft, die man zuvor selbst gepflanzt und geerntet hat.

[...] Letzte Woche hat die League of European Research Universities ein Statement mit dem Titel "Christmas is over" veröffentlicht. Über 400 Wissenschafter und Institutionen haben das bereits unterschrieben. Der Titel sagt genau, wie die Gefühlslage unter den Wissenschaftern ist. Sie sind zornig, und langsam realisieren sie, dass sie sich besser organisieren müssen. Ich kann jedes Land nur dazu aufrufen, besonders auch Österreich, dasselbe zu tun wie wir in den Niederlanden, oder etwas Besseres. Die Verlage haben sehr viel verdient und sich wie unter dem Weihnachtsbaum gefühlt, das ist vorbei. Dass wir alle die Geheimhaltungsklauseln unterschrieben haben und nicht gemeinsam vorgegangen sind, ist Wahnsinn. Wir alle haben es getan. Das sollten wir radikal ändern und uns komplett verweigern.

STANDARD: Wie reagieren die Verlage darauf?

Meijer: Die Verlage drohen, vor Gericht zu gehen, auch mir ist das angedroht worden, wenn ich die Geheimhaltung verweigere. Ich fände das prima. Das wäre ein schöner Prozess, wenn man angeklagt wird, weil man offenlegt, wofür man Steuerzahlergelder benutzt.


Von der LERU-Petition hatte ich noch nichts mitbekommen:

http://www.leru.org/index.php/public/extra/signtheLERUstatement/

"Support our campaign on social media with the hashtag: #Christmasisover"


http://dhdhi.hypotheses.org/2579


Wichtige Meilensteine in einer Zeitleiste:

http://symplectic.co.uk/open-access-timeline/


Till Kreutzer hat wieder eine lukrative Studie an Land gezogen. Die grünrote baden-württembergische Landesregierung spricht sich dafür aus, gekaufte E-Medien und analoge Medien gleich zu behandeln.

http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/verbraucherinteressen-muessen-im-urheberrecht-verankert-werden-reimer-zeitgemaesses-urheberrec/

Klaus Graf: Über den Ursprung der Sieben Schwaben aus dem landsmannschaftlichen Spott. In: Die sieben Schwaben. Stereotypen, Ludwig Aurbacher und die Popularisierung eines Schwanks. Hrsg. von Dorothee Pesch/Elisabeth Plößl/Beate Spiegel [Begleitheft zur Ausstellung "Die sieben Schwaben - vom Schwank zur Marke" im Schwäbischen Volkskundemuseum Oberschönenfeld vom 17. März bis 6. Oktober 2013] (Schriftenreihe der Museen des Bezirks Schwaben Bd. 48), Oberschönenfeld 2013: Schwäbisches Volkskundemuseum, S. 15-17, 20-23, 27-31
http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.32427
(Scan mit unkorrigierter OCR. Farbige Abbildungen.)

Der Beitrag widmet sich in Fortführung von Klaus Graf: Sieben Schwaben. In: Enzyklopädie des Märchens 12 (2007), Sp. 649-654

https://books.google.de/books?id=wh228bd8KNQC&pg=PR341 (komplett einsehbar)

dem Ursprung des Schwanktyps (Dummenschwank ATU 1231) von den Sieben Schwaben. Als frühester Beleg wird eine Anspielung in einem lateinischen Siegesgedicht eines Johann von Lochkirchen auf die Schlacht bei Giengen 1462 präsentiert, in dem dieser die Schwaben mit fliehenden Hasen vergleicht. Die Geschichte, die zum bis heute populären Stoff avancierte, verdankt sich wohl dem landsmannschaftlichem Spott der bayerischen Kriegsleute gegen die als feige geschmähten Schwaben.

#erzählforschung


Klaus Graf: Gmünd im Spätmittelalter. In: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, Stuttgart 1984, S. 87-184, 564-590
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10310

Mit der Online-Stellung dieses umfangreichen Beitrags ist eine der wichtigsten Lücken in meiner Publikationsliste geschlossen, was Open Access angeht:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Ich hatte mir schon vor Jahren die Rechte rückübertragen lassen, als der Verlag ohne meine Zustimmung eine Karte nachgenutzt hatte.

Der Beitrag zur Stadtgeschichte von Schwäbisch Gmünd behandelt alle wichtigen Aspekte der Schwäbisch Gmünder Geschichte von der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bis etwa 1500. Hervorzuheben sind die sozialgeschichtlichen Studien zu Familien der Führungs- und Oberschicht. Bemerkungen zur Quellenlage: S. 589f. Beigegeben ist, da die Literatur abgekürzt zitiert wird, das Literaturverzeichnis des gesamten Bandes (S. 616-636).

Inhaltsverzeichnis
Bemerkung
A König, Adel und Städte
- Der König als Stadtherr
- Die Stadt als zentraler Ort des Adels
B Die Bürgerschaft
- I. Verfassung, Verwaltung und Recht
-- 1. Die Verfassung der Stadt
--- a) Schultheiß und Rat
--- b) Die Zunftverfassung
--- c) Zunftautonomie und Ratsobrigkeit
-- 2. Ämter und Aufgabenbereiche des Stadtregiments
- II. Sozialgeschichtliche Studien
-- Die Geschlechter
-- Bürgertrinkstube und Stadtadel
-- Kaufleute und Handwerker
-- Frauen, Unterschichten und Randgruppen
- III. Wirtschaft
C Kirchen, Klöster und Spitäler
- Die Pfarrkirchen und ihre Gemeinden
- Die Klöster der Stadt
- Das Spital zum Heiligen Geist und das Sondersiechenhaus St. Katharina
D Stadtkultur
- Alltag und Feste
- Bildung
- Das Stadtbild

Die in den sozialgeschichtlichen Skizzen behandelten Familien habe ich in meine Zusammenstellung zu Personen und Familien
http://archiv.twoday.net/stories/1022465028/
http://archiv.twoday.net/stories/1022465029/
aufgenommen.




Schon die Überschrift "Freidok - Selbstarchivieren zum Abgewöhnen" meines Eintrags

http://archiv.twoday.net/stories/1022470150/

signalisiert, dass ich nicht sonderlich glücklich mit Freidok bin. Als Lehrbeauftragter der Universität Freiburg im Breisgau habe ich die Möglichkeit, dort den "grünen Weg" von Open Access auszuprobieren.

Uploads von mir gibt es in den institutionellen (nur: Freidok) und disziplinären Repositorien:

https://www.freidok.uni-freiburg.de/pers/11733 (64 Eprints)

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/ (= Artdok: 26 Eprints seit 2008)

http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/solrsearch/index/search/searchtype/authorsearch/author/Klaus+Graf (Gindok, 14 Eprints seit 2009)

http://eprints.rclis.org/ (=E-LIS, 3 Eprints seit 2006)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-63164 (SSOAR, 1 von mir veranlasster Upload vermutlich 2009)

http://sammelpunkt.philo.at:8080/340/ (1 Eprint, schon 2002)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0111-opus-16641 (= Pedocs, 1 Eprint von 2009)

Ich habe erst in letzter Zeit begonnen, URL-Änderungen in meiner Publikationliste mit Durchstreichung zu markieren:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Solche Änderungen sind ein No-Go im Bereich von Open-Access-Repositorien, da sie die den Wissenschaftlern zu Recht wichtige Illusion der Dauerhaftigkeit zerstören. Diese Todsünde haben begangen ohne Weiterleitung E-LIS und Gindok siehe

http://archiv.twoday.net/stories/1022435578/

Mit Weiterleitung: Freidok.

Meine Publikationsliste zu pflegen ist aufgrund der Änderungen (nicht nur im Bereich kommerzieller Anbieter wie Amazon, Google usw.) recht aufwändig. Die Freidok-Stücke auf URNs umzustellen habe ich beispielsweise noch nicht geschafft. Dass meine Freiburger Website mit mehr als 10 dort verlinkten Volltexten ohne mich zu informieren aus dem Netz verschwunden ist, ist nicht meine Schuld. Hinsichtlich der prinzipiell möglichen Wiederbelebung bin ich etwas unschlüssig. Es gibt die Inhalte aber im Internet Archive und - leider ohne die Möglichkeit, einzelne Seiten zu verlinken - bei Edoweb

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:929:01-3930

Wenige Preprints habe ich bei Academia.edu und ResearchGate untergebracht. Bei diesen kommerziellen Anbietern gibt es keine dauerhaften Links und auch keine Garantie für dauerhafte Speicherung. Sie unterstützen auch nicht OAI-PMH, sind also z.B. in BASE nicht sichtbar.

Man kann seine Arbeit im Rahmen des "grünen Wegs" von Open Access gern auch bei Academia & Co., meinetwegen auch bei Yumpu & Co., unterbringen, wenn man mindestens eine dauerhafte Deponierung in einem Open-Access-Repositorium vornimmt.

Uni-Angehörige können häufig in dem disziplinären Repositorium ihre Eprints unterbringen. Was machen die anderen?

Wenig hilfreich ist wie häufig

https://www.open-access.net/informationen-zu-open-access/repositorien/

Zur Geschichtswissenschaft gibt es immer noch kein allgemeines Repositorium!

https://www.open-access.net/informationen-fuer-verschiedene-faecher/geschichtswissenschaften/

"Propylaeum-DOK, der Volltextserver der Virtuellen Fachbibliothek Altertumswissenschaft" wird dort fehlerhaft als "Dokumentenserver für das SSG (Sondersammelgebiet) Alter Orient" bezeichnet. So etwas darf nicht vorkommen! Selbstverständlich können Althistoriker dort publizieren.

Aber z.B. ein mediävistischer Landeshistoriker, der nicht sozialgeschichtlich oder kunst- oder bildungshistorisch arbeitet, nicht über den Beneluxraum - wo kann der seine Veröffentlichungen unterbringen?

Zu deutschsprachigen Repositorien habe ich 2011 eine Zusammenstellung gegeben:

http://archiv.twoday.net/stories/16571713/

Viel ist nicht hinzugekommen.

Das morgen eröffnete Portal Publisso der ZB MED beantwortet die Frage "Welches Repositorium eignet sich für die Publikation?"

http://www.publisso.de/open-access-beraten/faqs/welches-repositorium-eignet-sich-fuer-die-publikation/

unter anderem mit dem Hinweis auf Zenodo:

"Das übergreifende Repositorium ZENODO ist weder fachlich noch institutionell gebunden. Hier können nicht nur wissenschaftliche Publikationen eingestellt werden, sondern auch andere Formate sowie Forschungsdaten. Das Repositorium wird von CERN in Genf betreut und weiterentwickelt. Der Aufbau wurde durch EU-Gelder finanziert und ist Teil einer europaweiten Open-Access-Infrastruktur."

Zenodo hatte ich bislang nicht auf dem Schirm, denn die ersten Erfahrungen 2013 waren alles andere als positiv:

http://archiv.twoday.net/stories/404097938/

Bisher habe ich Qucosa empfohlen, das sich nicht nur auf Sachsen beschränkt:

http://archiv.twoday.net/search?q=qucosa

und zuletzt

Wie bekomme ich einen Sammelband Open Access ins Netz? In: Archivalia vom 5. Oktober 2014
http://archiv.twoday.net/stories/1022215466/

Ich habe mit Qucosa keine eigenen Erfahrungen, sehe aber durch meinen Selbstversuch mit Zenodo keinen Grund, von der Empfehlung Abstand zu nehmen.

OpenDepot ist für Zenodo keine wirkliche Konkurrenz:

http://opendepot.org/view/year/

Nun also Zenodo. Die Registrierung ging schnell mittels ORCID-ID. Ich musste da nur mein Passwort präsent haben.

https://zenodo.org/

Bevor man die Metadaten eingibt, muss man die Veröffentlichung hochladen. Bei Freidok ist es andersherum.

Auch wer nicht gut Englisch kann, findet sich bei den wenigen Pflichtangaben wohl zurecht.

Ein dicker fetter Bug ist, dass die STM-Macher des Portals beim Erscheinungsdatum nur ein Tagesdatum zulassen. Mein 2013 erschienener Beitrag wurde automatisch mit dem Erscheinungsdatum 1. Januar 2013 versehen. Es muss irgendwie anders gehen, wie andere Deposits zeigen, z.B. der deutschsprachige Sammelband "Bücher über Bücher" (2004)

http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.31706

Aber ich habe es nicht hingekriegt.

Sodann gibt es anders als bei Freidok kein Quellenfeld. Ich habe zunächst im Feld "Book/Report/Chapter" die Angaben eingetragen, aber da diese nicht in den Metadaten sichtbar sind, habe ich sie wieder gelöscht und in die Beschreibung eingetragen.

Freidok bietet ein separates Anmerkungsfeld und die Möglichkeit, ein Inhaltsverzeichnis in einem eigenen Feld zu erfassen an.

Während Freidok auf die GND bei den Schlagworten setzt, gibt es bei Zenodo kein kontrolliertes Vokabular.

Ein Browsen nach Fachgebieten ist nicht möglich - ein ganz entschiedener Mangel des Portals! Wenn geisteswissenschaftliche Publikationen nicht ordentlich mit Schlagworten versehen werden, sind sie angesichts von 16936 Publikationen de facto nicht als solche auffindbar.

Das alte Freidok bot beim Browsen erheblich mehr Komfort! Wieso man Klassifikationen zu Eprints erfasst, dann aber nicht danach stöbern lässt, ist nicht nachvollziehbar.

Eine Volltextsuche bietet Zenodo nicht - auch dies ein schwerer Mangel.

Die von mir abgelehnten Dark deposits

http://archiv.twoday.net/stories/1022220766/

sind möglich, nicht aber Deposits ohne irgendeine der unzähligen im Menü aufgeführten Lizenzen. Voreingestellt ist CC-BY.

Dieser Zwang ist kritisch zu bewerten, da Verlage bei CC-Lizenzen eher geneigt sein könnten, die Genehmigung zu verweigern. CC-Lizenzen sind in der SHERPA-ROMEO-Liste nicht berücksichtigt. Nach meiner Rechtsauffassung kann nach der Jahresfrist des § 38 UrhG nach Abs. 1 unter CC-Lizenz deponiert werden, der umstrittene neue Absatz 4 (von 2013) dieser Vorschrift ermöglicht keine CC-Lizenz!

Das neue Freidok ermöglicht eine Lizenz-vergabe, schreibt diese aber richtigerweise nicht vor. Seither habe ich immer CC-BY 4.0 für meine Uploads gewählt, zuletzt

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-freidok-103100

So sehr ich libre OA auch in Repositorien befürworte, sollte man angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen davon absehen, eine Lizenz wie es Zenodo leider tut zwingend vorzusehen. Das benachteiligt eindeutig Retrodigitalisate und schließt Deposits nach § 38 Abs. 4 UrhG aus!

Eher positiv zu werten ist die Möglichkeit, über sein Profil rechts oben die Metadaten beliebig ändern zu können. Bei Freidok muss man sich an die eher unfreundliche Administration wenden, und mein Wunsch nach Eintragung von Personen-GND wurde am 24. September 2015 so beschieden: "wir werden die Schlagwörter in den betroffenen FreiDok-Einträgen eingeben; aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung können wir dies jedoch nur peu à peu leisten und bitten Sie dafür um Verständnis." Nein, habe ich nicht.

Nach dem ersten "Submit" erhält das Dokument einen sofort funktionierenden DOI und ist sofort im Netz präsent (aber nicht auf der Startseite sichtbar oder via Suche).

http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.32427

Bei Freidok dauerte die Freigabe des letzten Dokuments vier Tage!

Angeboten wird bei dem PDF von Zenodo ein ordentlicher Viewer und ein Download. Freidok hat nur ein Thumbnail und Download.

Leider bezieht sich die Zitationsempfehlung anders als bei anderen Repositorien nicht auf die ursprüngliche Veröffentlichung, sondern nur auf das deponierte Dokument. Abrufstatistiken stehen nicht zur Verfügung (auch nicht bei Freidok).

Auch via BASE sind die Zenodo-Dokumente sichtbar (nicht jedoch wie bei Freidok im Südwestverbund und dann auch im KVK-Onlinefilter).

Fazit: Zenodo ist ein seriöses, aber noch unausgereiftes Repositorium mit erheblichen Mängeln. DOIs und vorgesehene Langzeitarchivierung sind große Pluspunkte. Der Lizenzzwang schadet OA derzeit mehr als dass er ihm nützt. Fehlendes fachliches Blättern und fehlende Volltextsuche sind aus meiner Sicht ein Unding. Es ist nachvollziehbar, dass führende OA-Advokaten wie Ulrich Herb auf Zenodo setzen, bei der normalen Klientel dieses Blogs bin ich eher skeptisch.


http://www.openaccess.nl/en

oa_nl

Und nun werfen wir einen Blick auf den unfähigen Auftritt von

https://www.open-access.net/

Die Startseite zeigt überhaupt keine Neuigkeiten, sondern winkt nur weiter: Informationen zu Open Access nach links, für verschiedene Zielgruppen nach rechts, in verschiedenen Fächer nach unten. Also gehen wir mal nach links:

https://www.open-access.net/informationen-zu-open-access/

Kein Hinweis auf die OA-Woche! (Nur indirekt über die eingebundenen Tweets). Die letzten News sind vom 7.9.2015. Ebenfalls inkompetent: Der Title-Tag wird verschenkt. "Informationsplattform" ist ohne Aussagewert, in den NL steht nur OA.

Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln.


 

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