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Zum Thema historisches Lexikon Bayern verweise ich nur auf

http://archiv.twoday.net/stories/28712184/

Der 650. Artikel


Joachim Schneider, Turniere (Mittelalter/Frühe Neuzeit), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45629 (01.09.2011)

ist leider mangelhaft. Kaum Weblinks (digitalisierte Turnierbücher fehlen), der Landshuter Katalogband wird ignoriert, in dem ich über Rüxner (von Schneider aus unerfindlichen Gründen Rixner genannt) schrieb und in dem Franz Niehoff eine wichtige Studie zu einer Turnierdarstellung vorlegte: Herzog Georg von Bayern-Landshut auf dem Heidelberger Vier-Lande-Turnier des Jahres 1481: Eine Skizze zur Kunst im Kontext (Ritterwelten im Spätmittelalter 2009, S. 49-70).

Auf dem Screenshot sieht man sehr hübsch den Schwachsinn der SLUB Dresden.

Mit RSS kommen die Nachrichten gesammelt zu dir, du musst sie nicht mehr selbst aufsuchen.

Wenn der Eintrag gelesen ist, verschwindet er aus den Neuigkeiten.

Zur Einführung:

http://www.techfacts.net/rss-was-genau-ist-das-eigentlich

http://de.wikipedia.org/wiki/RSS


Durchsucht wurden die auf http://www.abgeordnetenwatch.de zur Verfügung gestellten Wahlprogramme nach den Begriffen Archiv, Bibliothek und Museum:

AUF Arbeit. Umwelt. Familie. Christen für Deutschland: Fehlanzeige
Quelle: Wahlprogramm AUF (PDF)
CDU: " ....Museen und Bibliotheken sind ein wichtiger Bestandteil, unserer Kultur- und Bildungslandschaft. Viele regionale Museen und Bibliotheken initiieren Projekte zur Bildenden Kunst und zur Literatur an Schulen oder unterbreiten allgemeinbildende Angebote. Wir wollen einen monatlichen Familientag einführen, an dem sich Kultureinrichtungen des Landes beteiligen, so dass alle unabhängig von ihrem finanziellen Budget diese Einrichtungen kostenfrei nutzen können. ...."
-Archive: Fehlanzeige
Quelle: CDU Wahlprogramm, S. 24 (PDF)
Die Linke: " ..... Kein Rückbau der Kultur
Notwendig ist ein Umdenken für die Kultur. Mehr als zwei Jahrzehnte des Schrumpfens und Ausblutens des Landes haben einem Geist des Rückbaus und des bloßen Erhalts nach Kassenlage
zur Verbreitung geholfen. Wir sagen: Nicht bloßes Festschreiben der gegenwärtigen Kulturausstattung unseres Landes von den Schulen bis zu den Museen, der Freien Szene und Soziokultur,
den Theatern, Bibliotheken und Medien darf Ziel sein. Eine Diskussion unter dem Motto „Rettet, was zu retten ist“ geht an den kulturellen langfristigen Bedürfnissen vorbei. Nicht allein Bestandssicherung, sondern kulturelles Wachstum, Weltoffenheit, Neugier, Schöpfer- und Unternehmergeist, Mut und Kühnheit, Freiheit des Gedankens und Ausdrucks, sind gefragt. .... Erinnern und lernen
So wie Kultur den Geist und die Gesellschaft der Zukunft hin öffnet, so bewahrt sie unsere Vergangenheit. Eine demokratische Erinnerungskultur als Bestandteil der kulturellen und politischen Bildung ist wesentlich für die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Museen, Heimatstuben, Gedenkstätten bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Die Auseinandersetzung mit und das Gedenken an die Verbrechen und die Millionen Opfer in den Jahren
1933 bis 1945 muss im Mittelpunkt stehen. Dabei begreifen wir antifaschistische Kultur als Befreiungskultur und grundlegend im Kampf gegen alte und neue Nazi-Bestrebungen. Auch mehr als 20 Jahre nach der Wende fühlen wir uns der Auseinandersetzung mit der Geschichte der DDR und ihrem Scheitern verpflichtet. Entgegen den herrschenden Deutungen, auch unserer Geschichte in Mecklenburg-Vorpommern, als einem Leben in der zweiten Diktatur
bestehen wir darauf, wissenschaftlich fundiert uns selbst immer wieder neu ein Bild vom Leben in der DDR zu machen, das nichts auslässt, aber auch nichts beschönigt oder verzerrt. Nur ein solches Geschichtsbild kann den Bürgerinnen und Bürgern in unserm Land, die ihr Leben (auch) in der DDR gelebt haben, ihre ebensleistungen und ihre Würde lassen.
Bibliotheken, Musikschulen und Theater
Nach Überzeugung der LINKEN würden Kulturfachgesetze zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur auf entscheidenden Gebieten von Kunst und Kultur im Land beitragen. So sollen in Mecklenburg-Vorpommern die Rahmenbedingungen z. B. für die Bibliotheken, die Musikschulen und die Theater gesetzlichen Schutz erhalten, Finanzierung und Personalausstattung neu regeln. ...."

-Archive: Fehlanzeige
Quelle: Wahlprogramm Die Linke, S. 19-20 (PDF)
FDP: ".... "Kultur für alle" bedeutet nicht "alle in die Oper". Die enorme Steigerung der Wahlmöglichkeiten im Kulturangebot erfordert ein Umdenken im Kulturverständnis und bietet Chancen für neue Ideen und Entwicklungen. Dabei müssen auf der einen Seite die kulturellen Leuchttürme weiterhin weit
über die Landesgrenzen hinaus strahlen können. Freie Kulturschaffende, Laienkultur und insbesondere ehrenamtliches Engagement, z. B. in Form von privaten Museen, bilden in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein Fundament, welches es zu stärken gilt, denn kulturelles Leben lebt vor allem vom bürgerlich-privaten Engagement. Das Land kann unterstützend eingreifen, um die Grundversorgung für ein kulturell vielfältiges Leben auch in der Fläche zu ermöglichen. ...."

-Archive: Fehlanzeige
Quelle: Wahlprogramm FDP, S. 50
Freie Wähler: ".... 3. Bildung und Kultur
Die Politik der etablierten Parteien führt seit Jahren in eine verhängnisvolle Sackgasse: Immer höhere Sozialleistungen werden auf die Kommunen abgewälzt. Gleichzeitig streichen die Kommunen ihre Budgets für Kultur und Bildung, für Theater, für Sport, Jugendeinrichtungen, Vereine etc. immer weiter zusammen.
Der „Erfolg“ dieser jahrelangen Politik der etablierten Parteien: Zunehmend fehlende Möglichkeiten, durch Bildungseinrichtungen wie Bibliotheken, Betreuungsangeboten in Schule, Sport und Kultur Werte zu vermitteln. Gerade Bildungs- und Kulturstätten in Dörfern und Kleinstädten sind oft von Schließung bedroht.
Die FREIEN WÄHLER sind der Überzeugung, dass die Investitionen in die Bildung unserer Gesellschaft eine der wichtigsten Herausforderungen für die Zukunft darstellt. Wissen und Bildung sind die wichtigsten Grundlagen zur Ausbildung von sozialer Kompetenz und des Respekts vor Menschen, Tieren und Umwelt.
Wo soziale Defizite drohen und durch familiäre Vorbilder nicht aufgefangen werden, ist es die Pflicht der Gesellschaft, frühzeitig korrigierend einzugreifen. Eine Gesellschaft, die es nicht schafft, klare Werte weiterzugeben, wird an der Aufarbeitung der Schäden scheitern. .... Kulturpolitik
Kultur ist ein Standortvorteil und Wirtschaftsfaktor. Mecklenburg-Vorpommern nutzt aber seinen kulturellen Reichtum weit unter seinen Möglichkeiten. Als Land mit der größten Anzahl an Schlössern, Guts- und Herrenhäusern in Europa, als Land der Hanse und als Heimat bedeutender Kunstwerke verharrt es dennoch in einem rückständigen Image. Die Landesregierungen haben es bisher nicht verstanden, die kulturelle Vielfalt und Einmaligkeit im Landesmarketing entsprechend darzustellen. Die Vernachlässigung des kulturellen Erbes setzt sich in einer stiefmütterlichen Behandlung des zeitgenössischen Kulturangebots fort.
Kleine und große Theaterbühnen, Festivals, Museen, Bibliotheken, Ausstellungen und andere Kulturangebote sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität und zugleich Standort und Wirtschaftsfaktor. Sie brauchen deshalb eine völlig neue Unterstützung.
Die FREIEN WÄHLER sind der Überzeugung:
- ein breites Spektrum an kulturellen Angeboten ist unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung der Menschen und für eine erfolgreiche Bildungspolitik,
- Kultur bringt die Menschen zusammen, schafft Gesellschaft und geistige Auseinandersetzung mit Inhalten jenseits des eigenen Alltags,
- Kultur ist Bereicherung für jeden Menschen,
- Kultur schafft für jede Kommune einen Mittelpunkt bzw. Schwerpunkte gesellschaftlichen Handelns und Begegnens,
- kulturelle Angebote sind Voraussetzung für die Entwicklung von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Tourismus und Gesundheitswesen,
- Kultur und kulturelle Betätigung ist ein Grundbedürfnis des Menschen und kann wichtige gesellschaftliche Anerkennung verschaffen.
Diesen Überzeugungen folgen die politischen Ziele der FREIEN WÄHLER:
- Das kulturelle Angebot muss gerade in Zeiten finanzieller Engpässe erhalten bleiben,
- daher gehört die gesetzliche Verankerung von Kultur als eine Art „Daseinsvorsorge“ in der Landesverfassung.
- Aufbau einer landesweiten Koordinationsstelle zur Erfassung und überregionalen Vermarktung der vorhandenen kulturellen Angebote im Land als Marke mit der Aufgabe der internationalen Präsentation.
- Kulturförderung unterliegt demokratischen Grundsätzen und muss Kriterien wie Transparenz und öffentlicher Kontrolle folgen.
- Enge Verbindung zwischen kulturellen Angeboten und Schulen sowie Ausbildungsstätten zur Erweiterung der Persönlichkeitsbildung. ...."

Quelle: Wahlprogramm Freie Wähler, S. 11, 13
- Archive: Fehlanzeige
Grüne: ".... Open Access in Lehre und Forschung
Der freie Zugang zu Informationen ist gerade im Hochschulbereich von besonderer Bedeutung. Dabei wollen wir mit den Hochschulen Wege und Mittel finden, wie dieser freie Zugang ausgebaut werden kann. Für Lehrzwecke muss es auch weiterhin möglich sein, Kopien, Textauszüge, Präsentationen, Tabellen und andere Informationsträger einzusetzen, ohne Gefahr zu laufen, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Z. B. können landesweit transparente Lizenzierungsstandards für elektronische Medien
gefunden werden, die Rechtssicherheit unter den DozentInnen im
Umgang mit diesen Medien schaffen. Das Land muss sich aber auch auf Bundesebene für eine Lösung einsetzen, die sicherstellt, dass Hochschulen für Lehrzwecke auch weiterhin frei Informationen zusammenstellen können.
Es ist nur konsequent, Zugangsbarrieren im Bereich der Wissenschaftnicht nur im Bereich der technischen Verfügbarkeit abzubauen, sondern auch Zugangsbarrieren im Bereich der Kosten zu hinterfragen. Gerade da, wo wissenschaftliches Arbeiten und Forschen öffentlich finanziert wird, ist es nicht einsehbar, dass die Allgemeinheit für den Zugang zu den Ergebnissen dieser Arbeiten noch einmal bezahlen soll. Viele Bibliotheken konnten sich schon in der Vergangenheit viele internationale Journale mit hoher wissenschaftlicher Reputation kaum noch leisten, und die Kosten
für die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der Anschaffung wissenschaftlicher Publikationen sind zunehmend explodiert.
Kein Wunder also, dass die Forderung nach Open Access immer
lauter wird. Wir BÜNDNISGRÜNEN sind dafür, diesen Prozess politisch zu unterstützen und nach Lösungen zu suchen. Dies reicht von anderen Bezahlmodellen, die nicht die NutzerInnen belasten, über wissenschaftsgeleitete Open-Access-Plattformen bis zur Verpflichtung der Open-Access-Veröffentlichung im Zusammenhang mit der öffentlichen Forschungsfinanzierung. Viele WissenschaftlerInnen fühlen sich von den wissenschaftlichen Verlagen zunehmend ausgebeutet, weil ein Großteil der Arbeit für die elektronische Publikationsfähigkeit von den AutorInnen selbst erbracht werden muss. Auch die notwendigen Peer-Review-Verfahren werden in der Regel kostenlos von der Scientific Community selbst geleistet. Gleichzeitig werden den AutorInnen alle oder fast alle Rechte an ihren eigenen Beiträgen genommen. Viele WissenschaftlerInnen machen heute geltend, dass diese Quasi-Enteignung in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen der Verlage steht.
Gleichzeitig gibt es aber auch die Warnung vor einem möglichen Verlust von Publikationsmöglichkeiten, wenn die Arbeit von Verlagen nicht mehr angemessen honoriert würde oder es in der Folge der Open-Access-Bewegung zu einem noch stärkeren Konzentrationsprozess kommen sollte. Gerade in den Fachrichtungen, in denen die Buchform immer noch eine gewisse Bedeutung hat, wird vor dem Verschwinden kleiner spezialisierter
Verlage zu Recht gewarnt. Wir fordern deshalb den sogenannten „grünen Weg“, das heißt die kostenlose elektronische Zweitveröffentlichung nach einer vereinbarten Embargofrist ergänzend zur Verlagsversion, z. B. auf einem fachspezifischem Institutsserver oder auf anderen geeigneten Open-Access-Plattformen. .... „Open Access“ für Forschung und staatliche Datenbestände
Wir wollen, dass Ergebnisse öffentlicher Forschung nach einer Embargofrist im Rahmen eines geeigneten Open-Access-Modells kostenfrei im Internet allen zugänglich gemacht werden. Dieses Modell soll ebenso für die Ressortforschung der Ministerien und für Gutachten und Studien, die von Ministerien und Landesbehörden
direkt in Auftrag gegeben werden, Anwendung finden.
Die Institutionen des Landes Meckenburg-Vorpommern sollen dazu
verpflichtet werden, ihre Datenbestände über das Internet kostenlos zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung zu stellen, sofern dem keine höheren Rechtsgüter entgegenstehen. Dazu gehören insbesondere Statistiken und Geodaten, Wetterdaten sowie digitale Reproduktionen von Gegenständen im Besitz von Sammlungen und Bibliotheken des Landes. Freie, quelloffene Software (Open-Source-Software) kann zur Demokratisierung
in der Informationsgesellschaft beitragen und finanzielle
Zugangshürden senken. Die weitere Verbreitung freier und quelloffener Software wird daher von uns unterstützt. Die öffentliche Verwaltung als Anwenderin kann hier als Vorreiterin und Vorbild dienen. Wir wollen den Anteil von Open-Source-Software im öffentlichen Sektor schrittweise deutlich erhöhen, mit dem mittelfristigen Ziel einer vollständigen Umstellung auf Open-Source-Software in den Ämtern und Behörden des Landes. .... ...Kultur braucht Engagement: Für eine Kultur der Partizipation
Die Kulturinstitutionen in Mecklenburg-Vorpommern – von Theatern und Kinos über Museen, Orchester, Bibliotheken, Denkmäler sowie Festivals bis hin zu Kulturinitiativen, Kunst- und Musikschulen – sind Bürgerforen, in denen wir uns spielerisch miteinander an die Vergangenheit erinnern, Gegenwart verhandeln und Zukunft entwickeln. Neben die konventionelle Präsentation von Kunstwerken treten Workshopformen und Festereignisse, in denen Interessierte die Art und den Grad ihrer Teilhabe an der Gestaltung und Verwirklichung des Kunstwerks selbst mitbestimmen können.
Wir BÜNDNISGRÜNEN engagieren sich für die Förderung eines breiten Spektrums partizipatorischer Kunstprojekte in Mecklenburg-Vorpommern. .... Für uns BÜNDNISGRÜNE sind Architektur und Stadtplanung nicht nur etwas für Fachleute, wir wollen die Entwicklung unseres Lebensumfeldes in enger Zusammenarbeit von PlanerInnen und BürgerInnen entwickeln.
Vermehrt sollten auch in Mecklenburg-Vorpommern moderne Wege
beschritten werden, die sich in anderen Orten bereits bewährt haben und zur Lösung städtebaulicher und sozialer Probleme in einem Dorf oder einem städtischen Quartier beitragen können. Dies sind z. B. Wohnprojekte (Zusammenschlüsse von Bauherren), Bauteam-Modelle (gleichberechtigte projektbezogene Zusammenschlüsse von Baufirmen) oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen (z. B. zur Finanzierung des Betriebes von Museen oder zur Belebung eines Gutshauses). Diese sollten vom Land in der
Pilotphase gefördert werden."

- Archive: Fehlanzeige
Quelle: Wahlprogramm Grüne, S. 61-62, 92, 101, S. 136
SPD: "Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, das reich an Kultur ist. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die Angebote von Kunst- und Musikschulen, besuchen Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Museen. Auch viele unserer Gäste kommen wegen kultureller Angebote in unser Land. Kultur bereichert unser Leben und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die SPD würdigt die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler, der vielen ehren- und hauptamtlichen Kulturarbeiter in den Kommunen, Vereinen und Verbänden als unverzichtbar für die zukunftsfähige Gestaltung unseres Bundeslandes. Wir werden die regionale Kulturpolitik als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Land, Kommunen, Regionen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärken und ihr neue Impulse geben.Wir treten ein für die Freiheit von Kunst und Kultur..... Die Unterstützung von Kinder- und Jugendkunstschulen, Musikschulen und Bibliotheken war und ist für uns Sozialdemokraten von besonderer Bedeutung, weil sie im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Säule der kulturellen Grundversorgung darstellen. Wir haben daher dafür gesorgt, dass die landesseitige Förderung dieser Kultureinrichtungen stabil geblieben ist. .... Die vier Theater- und Orchester-Standorte sowie die Landesmuseen in Mecklenburg-
Vorpommern sind Herzstücke unserer kulturellen Tradition und haben besondere touristische Anziehungskraft. Es ist daher wichtig, effiziente Strukturen weiterzuentwickeln und diese Standorte
als Kulturzentren des Landes zu stärken. Die Festivalkultur im Lande hat sich ebenso bewährt und gehört weiterhin zu den Leuchttürmen, mit denen viele Gäste angezogen werden können."

- Archive: Fehlanzeige
Quelle: Regierungsprogramm SPD, S. 38-39

Stellungnahme des VdA-Landesverbandes zu dieser breiten Nichtbeachtung: Fehlanzeige!

Bisher habe ich um Wikibooks einen großen Bogen gemacht, aber von den vergleichsweise wenigen (68) vollständigen deutschsprachigen Büchern (seit 2004!)

http://de.wikibooks.org/wiki/Wikibooks:Buchkatalog

macht der Burgenführer einen guten Eindruck:

http://upload.wikimedia.org/wikibooks/de/9/92/BurgenfuehrerEssenUndUmgebung1.2.pdf


Richard Ponder untersucht den Big Deal, also den Erwerb von E-Journals in großen Paketen durch Konsortien von Forschungs- und Hochschulbibliotheken:

http://www.infotoday.com/it/sep11/The-Big-Deal-Not-Price-But-Cost.shtml

Es kann nicht so bleiben, wie es ist. Wir brauchen eine Reform des wissenschaftlichen Publikationswesens und die kann nur Open Access heißen!

Eine Bilddatenbank der irischen Chester Beatty Library

http://www.cbl.ie/islamicseals/Home.aspx

#sphragistik


[Mit] dem kürzlich abgeschlossenen Projekt ‹Informatisierung III› (2008–2011) setzt das Staatsarchiv Basel-Stadt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum zeitgemässen Archiv. Erste zentrale Archivbestände sind digitalisiert, die Originale werden geschont. Die Möglichkeiten zur Online-Recherche und -Lektüre von Archivgut sind ausgebaut. Für die Langzeitarchivierung digitaler Unterlagen stehen Infrastrukturen bereit.

Ab sofort ist eine neue Tranche digitalisierter Archivalien im Online-Archivkatalog einsehbar. Das aktuelle Online-Angebot des Staatsarchivs umfasst insgesamt ca. 40 000 Bilddokumente und rund 420 000 Seiten Schriftdokumente. Digitalisiert wurden im Projekt ‹Informatisierung III› rund 59 Laufmeter Akten. Im Archiv lagern insgesamt ca. 18,5 Laufkilometer Dokumente.

Das Staatsarchiv Basel-Stadt steht mit seiner Informatisierungsstrategie im schweizerischen und internationalen Vergleich in vorderster Reihe. Auch andere Archive wie etwa das Staatsarchiv Zürich oder das Landesarchiv Baden-Würtemberg investieren systematisch in Infrastruktur und Benutzungsangebote, um für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerüstet zu sein.

Digitalisierung von Archivalien

Das Staatsarchiv Basel-Stadt liess im Rahmen des Projekts ‹Informatisierung III› folgende Dokumente als Bilder scannen:

ausgewählte Stadt-, Hochbau-, Vermessungspläne (994 Stück)
ausgewählte Urkunden (85 Stück)
Protokolle des Grossen Rats 1690-1993 (154 Bände) (Protokolle: Grosser Rat)
Protokolle des Kleinen Rats resp. des Regierungsrats 1587-1918 (290 Bände) (Protokolle: Kleiner Rat, ab 1875 Regierungsrat)
Rats- oder Urfehdebücher 1387-1789 (43 Bände) (Ratsbücher O 1-41: Urfehdebücher)
Repertorien zu den Geburts-, Ehe- und Totenregistern 1876-1928 (108 Bände) (Civilstand L 3.1 - N 4.2)
Register zu den Kirchenbüchern 1529–1869 (59 Bände) (JD-REG 6e 1 1 - 4 7)
Tonprotokolle des Verfassungsrats 1999-2005 (53 VHS-Kassetten) (VR-REG 2a)
Tonprotokolle des Grossen Rats 1989-2005 (770 VHS-Kassetten) (Protokolle: Grosser Rat: Tonbänder)
Kataloge zu den Bild-Beständen des Stadt- und Münstermuseums und der Negativsammlung (Karteikarten)
Krankengeschichten Kinderspital 1862-1864 (1 Band)
Dozentenkartei Universität 1820-1963 (Karteikarten)
Filme aus verschiedenen Beständen (420 Filmrollen)

Benutzung

Zu finden sind die digitalisierten Archivalien im Online-Archivkatalog. Dazu wird in der erweiterten Volltextsuche einfach der gesuchte Begriff eingegeben und weiter unten die gewünschte Archivalienart (Bild, Akte, Plan, Urkunde) ausgewählt. In der Resultatliste sind die digitalisierten Dokumente hervorgehoben.

Mit der Feldsuche erhält man einen Überblick über alle digitalisierten Dokumente, wenn man beim Feld ‹Digitalisat vorhanden› die Option ‹Ja› und weiter unten die gewünschte Archivalienart auswählt.

Die digitalisierten Archivalien lassen sich im Online-Archivkatalog mittels des integrierten Bildbetrachters ‹StABS-Viewer› durchblättern, vergrössern, als PDF-Datei speichern und ausdrucken.

Die digitalisierten Tonprotokolle sind nicht online verfügbar, die digitalisierten Filme nur zum Teil. Diese Dateien können vorerst nur im Lesesaal eingesehen werden.

Die digitalisierten Protokolle von Kleinem Rat und Regierungsrat können aus technischen Gründen erst später online geschaltet werden.

Für die Reproduktion digitalisierter Archivalien ist eine Bewilligung einzuholen.

Archivierung von digitalen Akten

Das Staatsarchiv entwickelte spezielle Software-Teile und definierte die nötigen Arbeitsabläufe, um elektronische Akten übernehmen und archivieren zu können. Dazu gehört zum Beispiel der Aufbau einer Speicher-Infrastruktur oder die Anpassung der Ablieferungsprozesse. Als Pilotprojekt wurden mit den neu geschaffenen Werkzeugen elektronische Daten der Polizei ins Staatsarchiv übernommen. Zudem besteht nun eine Abfrageschnittstelle für Adressdaten im Kantonalen Datenmarkt.

Gesamtstrategie

Das Staatsarchiv setzt mit dem Projekt ‹Informatisierung III› (2008–2011) seine im ausgehenden 20. Jahrhundert begonnenen Modernisierungsschritte fort. 1999 wurde das Archivinformationssystem scopeArchiv entwickelt; es folgte die Website mit Informationen über das Archiv. In einem nächsten Schritt wurde 2005 der Archivkatalog online zugänglich, mit ersten digitalisierten Bilddokumenten. Die allgemeine Informatisierung der Verwaltungstätigkeit und die wachsende Bedeutung der Online-Nutzung erforderten 2008 dann den jüngsten Schritt.

Das Staatsarchiv wird sich in den kommenden Jahren mit Folgeprojekten weiter für den Schutz von originalem, oft gefährdetem Archivgut wie auch für die einfachere Benutzbarkeit von Akten einsetzen. Eine vollständige Digitalisierung der Archivbestände ist aus Kostengründen undenkbar.

31. August 2011




Copyfraud: Eigentlich sollte das Staatsarchiv Basel wissen, dass nach Schweizer Recht kein Urheberrecht an Digitalisaten gemeinfreier Werke besteht. Das Copyright (c) ist daher irreführend. Ob eine Rechtsgrundlage für die erzwungene Einverständniserklärung besteht, bezweifle ich. Tipp: Hochauflösende Scans mit Anonymisierungsdienst herunterladen und anderweitig anonym veröffentlichen! Geschähe dem Staatsarchiv Basel ganz recht. Wer Copyfraud begeht, darf nicht auf Verständnis hoffen.

Der Viewer bietet (versteckt) URLs für Einzelseiten an, weist aber nicht die von Zoomify bekannte Möglichkeit auf, den dargestellten Teil mit der Maus bequem zu verschieben.

Die PDF-Funktion für Einzelseiten (!) kann man aufgrund der mangelhaften Auflösung vergessen.

Mit der Feldsuche erhält man einen Überblick über alle digitalisierten Dokumente, wenn man beim Feld ‹Digitalisat vorhanden› die Option ‹Ja› und weiter unten die gewünschte Archivalienart auswählt.

Das ist selten dämlich gelöst. man hätte doch einfach den Haken bei den Online-Bildern anbringen können. Die Feldauswahl "Digitalisat vorhanden" steht ja nicht auf dem Bildschirm, sondern muss erst gefunden werden, was Nutzer, die den Hilfetext nicht zur Kenntnis nehmen, erst einmal nicht realisieren.

Aus dem Mittelalter (Zeiteingrenzung 1200-1500) gibt es 53 Dokumente online, bis auf das Urfehdebuch Urkunden.

Seite aus dem Urfehdebuch
http://dokumente.stabs.ch/view/2010/Ratsbuecher_O_1/#7

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikileaks-will-gegen-Tageszeitung-Guardian-vorgehen-1334880.html

Nach Darstellung der New York Times hat Victoria Nuland, die Specherin des US-Außenministeriums, die Zirkulation des unredigierten Materials verurteilt. Die Zeitung berichtet davon, dass amerikanische Botschaftsmitarbeiter inzwischen mit Galgenhumor auf die Nachrichten reagieren. "Bitte zitier mich korrekt, damit es gut klingt, wenn es geleakt wird", sei zu einer Standard-Floskel geworden.

Siehe auch
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,783694,00.html

Eine Verkettung von Schusseligkeiten, Zufällen, Indiskretionen und Schlampereien hat dazu geführt, dass sich kein potentieller Whistleblower derzeit mit einem guten Gefühl an eine Leaking-Plattform wenden kann.

In-den-Reader-Einspeis-Befehl!

http://plan3t.info

BibliothekarIn + Blog = Biblioblog

Biblioblogs — ist das nicht, wenn Bibliotheken ein eigenes Weblog betreiben?
Nein, mit Biblioblogs sind (hier jedenfalls) Weblogs von BibliothekarInnen gemeint. Manchmal werden die zwar auch für Informationseinrichtungen, Berufsverbände etc. geschrieben. Bei den meisten handelt es sich jedoch um unabhängige, eigene Medien von BerufskollegInnen, die sich über bibliothekarische und andere Themen austauschen wollen. Unabhängig von den AGBs eines Plattform-Eigentümers, unabhängig von Redaktionspolitik, Anzeigenkunden, Abogebühren, Erscheinungsdatum etc. einer Branchenzeitschrift.
Was, 100 Blogs?? Seid ihr, ja seid ihr denn… — Ja, wir sind!

Biblioblogs machen niemanden berühmt, aber sie machen auch niemanden arm: Blog aufrufen, neue Beiträge überfliegen, wenn was gefällt länger lesen — das war’s. Das war’s jedenfalls im Jahr 2001, da gab es ca. ein deutschsprachiges Biblioblog, Netbib. Im Jahr 2011 gibt’s ca. 100 davon. Um es so einfach zu haben wie früher, gibt es einen Aggregator, einen sogenannten Planet. Hier kann man alle Neuigkeiten aus allen Blogs einer Community (hier eben: deutschsprachiger BiblioblogautorInnen) überfliegen, durchsuchen, lesen und weiterempfehlen.
Drei Wünsche frei

Die Zahl im Namen deutet es an, es handelt sich hier um den dritten Anlauf bei dem Versuch, mit einem “Planet Aggregator” Überblick über die deutschsprachigen Biblioblogs zu geben. (Näheres zu dieser Idee und ihrer Geschichte unter Was ist das hier?)
Darüber hinaus wollen wir aber auch ein paar Schlussfolgerungen aus der Diskussion über bibliothekarische Fachkommunikation in die Praxis umsetzen. Dazu werden nun verschiedene KollegInnen aus der Bibliotheks-Sphäre ihre Stimme ergreifen. Jeweils eine “Stimme” pro (Werk)Tag wird lesenswerte Bücher, Blogs, Artikel, Podcasts, Videoclips, Vorträge ansagen, vielleicht auch von Erfahrungen mit kommerzieller und nichtkommerzieller Bibliothekssoftware berichten oder was auch immer die Stimme für empfehlenswert oder diskussionswürdig hält.

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/meldungen/02583/index.html.de

" Fragen, die die Arbeit des Bundesarchivs betreffen, können nun in den 115-Servicecentern sofort beantwortet oder per E-Mail direkt an das Bundesarchiv weitergeleitet werden."

Wer testet?

http://www.slub-dresden.de/sammlungen/digitale-sammlungen/kollektionen/

Nach etwa einem Dreivierteljahr gibt es wieder RSS-Feeds, wobei es aber völlig daneben ist, wenn bei vielen alten Drucken im allgemeinen Feed (alle Sammlungen) nur NEU: [Kein Titel] steht!

Erst jetzt gesehen:

http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Bundesarchiv-B6#Reverts_of_Imagen_clean_ups

Wenn Nachnutzer gegen die Lizenzbedingungen verstoßen, ist das nicht das Problem von Wikimedia Commons. Die Rechteinhaber müssen gegen die nicht lizenzkonforme Nutzung vorgehen, basta. Dass Wikimedia-Inhalte nicht lizenzkonform genutzt werden, ist seit vielen Jahren bekannt.

Gymnasium Christianeum, Hamburg-Altona

Non vidi: Kopitzsch, Franklin: Die Schularchive des Christianeums in (Hamburg-)Altona und der Gelehrtenschule in Meldorf. Quellenhinweise und -beispiele. In: ders. (Hrsg.): Erziehungs- und Bildungsgeschichte Schleswig-Holsteins von der Aufklärung bis zum Kaiserreich. Theorie, Fallstudien, Quellenkunde, Bibliographie. Neumünster 1981, S. 213-223 [zum Christianeum S. 214-218]

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38760702/

M. J. F. Lucht, Nachrichten über die Bibliothek des Gymnasiums und die in derselben befindlichen Handschriften, in: Bericht über das
Königliche Christianeum in dem Schuljahre von Ostern 1877 bis Ostern 1878, Altona 1878, S. 1-22

Ist online:
http://www.archive.org/details/BerichtUeberDasKoeniglicheChristianeum1877-1878
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bericht_ueber_das_Koenigliche_Christianeum_1877-1878.pdf

Dr. Marx Johann Friedrich Lucht wurde 1804 geboren in Rendsburg, er war Rektor der gelehrten Schule in Kiel und von 1853 bis 1882 Direktor des Christianeums in Altona. Er starb am 2. Juli 1891 (freundliche Mitteilung von Frau Bibliothekarin Felicitas Noeske, Hamburg).

[ http://de.wikipedia.org/wiki/Marx_Johannes_Friedrich_Lucht ]

Zur Bibliothek der Anstalt:

http://agfnz.historikerverband.de/?p=503

http://de.wikipedia.org/wiki/Christianeum#Bibliothek

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ex_Bibliotheca_Gymnasii_Altonani_(Hamburg)

http://134.76.163.162/fabian?Lehrerbibliothek_Des_Gymnasium_Christianeum

http://www.christianeum.org/ (ganz unten)

Speziell zu den Handschriften:

http://www.handschriftencensus.de/15810

http://books.google.de/books?id=MrkA3682xkYC&pg=PA209&&dq="Marx+Johannes+Friedrich+Lucht"

Foto von Lucht

Nachtrag

Auf ein hübsches Detail zu Lucht machte mich F. Noeske aufmerksam. Auf einer Seite des berühmten Dante-Codex des Christianeums, mit dem sich Lucht befasst hat, steht bei einem Verdammten ganz klein von einer Hand des 19. Jahrhunderts der Name Lucht. Dass Lucht selbst sich hier verewigt hat, ist nicht anzunehmen - war es womöglich ein Schüler, der seinen Lehrer hier verspottete?


http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krauss1971

Krauß, Werner: Die Reutlinger Frischlin-Chronik: Bearbeitung - Vergleich mit der Fitzion-Chronik - Forschungen über M. Jakob Frischlin
Reutlingen, 1971
aus: Reutlinger Geschichtsblätter NF 9 (1971), S. 69-199

Zu Frischlin siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=frischlin
Zu seinen Arbeiten über Reutlingen
http://archiv.twoday.net/stories/11897243/

Zur Fizion-Chronik:
http://de.wikisource.org/wiki/Reutlingen

Mein Dank gilt dem Autor, dem Stadtarchiv Reutlingen und der UB Heidelberg, die die Online-Stellung unbürokratisch ermöglichten.

Krauß ediert den Abschnitt über Reutlingen (1613) aus der (nicht namentlich gekennzeichneten) Frischlin-Handschrift Stuttgart, WLB, Cod. hist. fol. 138, eine Landesbeschreibung Württembergs, die 1715 für den Sammler Uffenbach abgeschrieben wurde.

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/264843? (Handschriftenkatalog von Heyd I, S. 59)

Der Vermerk des Notars Hans Georg Anns zu Winnenden 1622 bezieht sich nicht auf die Autorschaft, sondern auf die Abschrift des Werks.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krauss1971/0020

Bislang nicht bekannt war, dass eine weitere Überlieferung mit dem Vermerk von Anns 1622 in der Schönborn'schen Bibliothek zu Pommersfelden als Cod. 244 verwahrt wird (mir bekannt aus dem masch. Katalog von Schonath, Exemplar MGH-Bibliothek). Möglicherweise ist die Pommersfeldener Handschrift das Anns'sche Original?

http://motherboard.tv/2011/8/29/the-copyright-nightmare-of-i-have-a-dream--2

If you weren’t alive to witness Martin Luther King’s “I Have a Dream” speech on the Washington Mall 48 years ago this week, you might try to switch on the old YouTube and dial it up. But you won’t find it there or anywhere else; rights to its usage remain with King and his family.

Update (German)
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/e6TS31dQqLd

Das Bundesarchiv hat sie digitalisiert und mit einem Kommentar online gestellt:

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/02581/index.html.de

Es steht nicht zweifelsfrei fest, dass das Bundesarchiv keine Einwilligung der Angehörigen eingeholt hat, aber ich gehe davon aus, dass eine solche nicht vorliegt.

Soweit eine Geheimhaltung nach § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz zu erwägen wäre, die ich nicht sehe, beseitigt § 5 Abs. 3 die starre 60-Jahresfrist, da die Unterlagen vor 1949 entstanden sind. Eine Benutzung (und Veröffentlichung) ist bei "Wahrnehmung berechtigter Belange" möglich.

Für die Verkürzung der langen 30-Jahresfrist nach dem Tod der Person gilt § 5 Abs. 5: " Liegt die Einwilligung des Betroffenen nicht vor, können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die Benutzung für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer anderen Person oder Stelle liegen, und eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch Vorlage anonymisierter Reproduktionen, ausgeschlossen werden kann. Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden."

Loriot kann als Person der Zeitgeschichte angesprochen werden, schutzwürdige Belange ergeben sich aus der Art der Unterlage und des langen Zeitablaufs aus meiner Sicht nicht. Ein Vergleich mit dem Fall Kinski geht daher in die Irre:

http://archiv.twoday.net/stories/5102928/#5710025

Das Bundesarchiv darf das Archivgut wissenschaftlich verwerten (§ 1 BArchG) und sich selbstverständlich auch auf die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG berufen. Die Veröffentlichung der Militärakte vor Ablauf der 30-Jahresfrist stellt angesichts des deutlich gewordenen überragenden öffentlichen Interesses an der Person Loriots aus meiner Sicht keine Rechtsverletzung dar.




http://www.literaturcafe.de/warnhinweis.gif

Zum Thema:

http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=453808

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,782756,00.html

Die Verbände dagegen interpretierten augenscheinlich die meisten Downloads, die nicht "kostenpflichtig" waren, als illegal. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erklärte, wenn die Befragten als Quellen "Tauschbörsen / Sharehoster/ private Websites / Blogs / Foren / ftp-Server / Newsgroups" angegeben hätten, seien diese Downloads als illegal gezählt worden. Dabei gibt es selbstverständlich gewaltige Mengen an völlig legalen Buch-Downloads in PDF, ePub oder einem anderen Format.

Dass man zu älteren Tweets in Twitter nicht zurückblättern kann und auch die Twitter-Suchmaschine diese nicht zuverlässig und vollständig dokumentiert, hat mich immer geärgert. 2010 wurde bekannt, dass die Library of Congress Twitter archivieren will:

http://archiv.twoday.net/stories/6291039/

Von Google+ bin ich ja begeistert, aber in Sachen Archivierung ist es vielleicht noch weniger zuverlässig. Es ist zwar immer noch nicht öffentlich zugänglich, aber es steht nicht zu erwarten, dass die im folgenden geschilderte unerfreuliche Sachlage sich bei dem offiziellen Start des Netzwerks "für alle" - wann immer der erfolgen wird - ändern wird. (Wer eingeladen werden will, teilt mir bitte seine Mail mit.)

Schon seit längerem war mir klar, dass Google sein eigenes Produkt nur lückenhaft in der Websuche erfasst (und da selbstverständlich auch nur die öffentlichen Meldungen). Eine G+-eigene Suchmaschine existiert nicht.

Nun fand Arun Shroff heraus:

"Google+ limits Viewing to the last 250 posts for any profile"
https://plus.google.com/u/0/107797841320768724118/posts/TPGWetmLkeF

Das sei ein Bug, beschwichtigte Vic Gundotra von Google.

Aber Bernhard Assmann fragte mich nach den Auswirkungen auf Google-Takeout, also die Möglichkeit, die Inhalte des eigenen Streams (und einiger anderer Angebote) lokal zu sichern. Und richtig: Es werden offenbar immer nur 250 Einträge des Streams gesichert.

Seit Anfang Juli dabei
http://archiv.twoday.net/stories/31624054/
machte ich als Test einen Takeout am 28.7.2011, der hinsichtlich des Streams 250 Dateien umfasst. Ein Teil (mutmaßlich die älteren) trägt im Dateinamen ein Datum, das älteste ist der 18.7., der Rest den Textbeginn der Meldung. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon sicher erheblich mehr als 250 Meldungen abgesetzt. Der Takeout bietet aber immer nur 250 Meldungen auf einmal an.

Wer seinen Stream im Augenblick sichern möchte, muss also alle 250 G+Meldungen einen Takeout vornehmen!

Wie immer ausgezeichnet Otto Vervaart:

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2011/08/30/comparing-legal-history-portals/

Aber kein Hinweis in den Metadaten:

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-752

Wirklich gutes digitales Anschauungsmaterial für einen Codex rescriptus sähe anders aus. Ob es möglich gewesen wäre, die überschriebenen Teile mit besonderen Aufnahmetechniken wiederzugeben? Richtig ist, dass man bei der Digitalisierung nur die oberflächliche Textebene in den Blick genommen und die komplexe Tiefenstruktur des Bandes völlig ignoriert hat. Aber was will man auch von einer Bibliothek erwarten, die unendlich lange braucht, bereits lange vorliegende Digitalisate ins Netz zu bringen?

Das erste Heft (mit ganz viel Werbung) gibts kostenlos - zum Anfixen, wie der Drogenrechtler sagt.

http://rsw.beck.de/rsw/upload/ZD/ZD_01-2011.pdf

Zu den Mitherausgebern zählt Thomas Hoeren, von dem ich mehr Verständnis für Open Access erwartet hätte.



http://www.landesarchiv-bw.de/web/notfallverbund_der_karlsruher_kultureinrichtungen_gegruendet/52810

Auf Initiative des Generallandesarchivs Karlsruhe haben sich die Badische Landesbibliothek, das Stadtarchiv, das Kreisarchiv, das Landeskirchliche Archiv mit der Landeskirchlichen Bibliothek, das Karlsruhe Institut für Technologie mit seinem Archiv, dem Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieursbau sowie der Bibliothek, das Oberrheinische Literaturarchiv des Museums für Literatur am Oberrhein, die Staatliche Kunsthalle und das Badische Landesmuseum zum Karlsruher Notfallverbund zusammengeschlossen.

http://www.landesarchiv-bw.de/web/recyceltes_pergament/52752

8. Jahrhundert

Farbdigitalisat des Deutschen Schiffahrtmuseums:

http://ww2.dsm.museum/seebuch/

Der Codex stammt aus dem 15. Jahrhundert.

Zu
http://www.handschriftencensus.de/4869

Richard Poynders neues Interview:

http://poynder.blogspot.com/2011/08/open-access-interviews-wellcome-trusts.html

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,782873,00.html

Zur Hege der Rebstöcke zogen mit Hacken und Spaten im Jahr 1563 die Bediensteten des Reichsritters Anton Waldbott von Bassenheim in dessen üppige Weinberge. Plötzlich stieß einer der Arbeiter auf ein Römergrab. Darin lagen Münzen und eine schwarze Urne mit Gebeinen. Dem Adligen reichte der schaurige Anblick nicht. Er ließ den Knochentopf mit einer pompösen Silberfassung verzieren. Nach dem Verschönern prahlte er, das "Gefes" sei echt.

Was es ja nun nicht mehr war.

Der Totenbehälter ist Teil einer Ausstellung im schweizerischen Neuchâtel, die erstaunliche Schwindeleien aus der Geschichte zeigt. Pharaonenbüsten, hergestellt in den verwinkelten Gassen Kairos, sind im Museum "Laténium" ebenso zu sehen wie etruskische Imitat-Vasen und vergoldete Druidensicheln, gefertigt in listiger Absicht.

"L'âge du Faux" - das Zeitalter der Fälschungen - führt in eine Schattenwelt aus kriminellen Künstlern, Hehlern und vom Ehrgeiz besessenen Forschern, die sich nur allzu leicht hinters Licht führen ließen.


Siehe auch
http://www.latenium.ch/flashblocks/data/pdf/age_du_faux_A4.pdf

Gerd Schwerhoff und Mareike König haben dazu Stellung genommen:

http://archiv.twoday.net/stories/38750409/#38759577

Update: Auch K. H. Schneider

http://netzpolitik.org/2011/borsenverein-geht-mit-urheberrechtsverletzung-gegen-diese-vor/

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute zusammen mit der GVU und der Musikindustrie den Nachfolger der Brennerstudie vorgestellt. Darüber hatte bereits Linus kurz berichtet. Das Bündnis fordert u.a. die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, den Versand von Warnhinweisen an Urheberrechtsverletzer (2-Strikes) und zumindest die GVU fordert heute auch wieder die Errichtung einer Netzzensur-Infrastruktur. Weil Urheberrechtsverletzungen müssen streng bestraft werden.

Interessant ist aber ein anderes kleines Detail, auf das Heise zwischen den Zeilen verweist.

Um die eigene Pressemitteilung mit einem Smartphone zu illustrieren und damit etwas hip zu wirken, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Internet gesucht. Gefunden hat man ein Bild auf Flickr und den Urheber selbstverständlich verlinkt und genannt. Nur: Das mit der Creative Commons Lizenz und die Nennung dieser bei Verwendung des Fotos hat man offensichtlich nicht verstanden, sonst hätte man diese angegeben. Damit hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Urheberrechtsverletzung begangen.


Ist es denn so schwierig??? Das sollten doch selbst die Deppen von den Rechteverwertern kapieren.

Erstens: den Fotografen (oder die Fotografin) nennen.

Zweitens: die Lizenz angeben (Link zur jeweiligen Creative Commons-Lizenz).


Wir üben das jetzt noch mal:

Foto: Cristian Eslavan
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

e-book | e-reader

Am 28. August spät abends in Düsseldorf zur Digitalisierung vorgeschlagen und heute schon online: Felix Schloemps Stilblütenlese. Eine Kostprobe:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3123226

Herzlichen Dank für die rasche Bereitstellung an die ULB!

BOYS BEACH / JUNGE LEUTE HEUTE EP by kjfmuzicalservices

Spex, 27.8.11

http://kug1.ub.uni-koeln.de/portal/opac?view=kapsel

35.000 Artikel aus der Zeit von ca. 1840 bis 1969 zu Themen und Personen rund um Köln und das Rheinland sind zwar im Netz, aber extrem umständlich benutzbar, da der Viewer keine direkte Adressierung der betreffenden Seite zulässt. Ein nicht verlinkbares Angebot ist zwar besser als gar kein Online-Angebot, aber weit entfernt von best practice!

Unter 1,33a ff. gibt es einen Artikel zur Kanonenkugelpost bei der Neusser Belagerung 1475:

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm4/document.php?CISOROOT=/zas&CISOPTR=874&REC=1

Das Wort von Adeligen gilt nichts mehr. Die 2003 erzielte Zusicherung, dass die Darmstädter Madonna, Eigentum des Hauses Hessen, in Darmstadt bleiben soll, wird von den einstigen Feudalherren und Unterdrückern kaltschnäuzig gebrochen, weil Schrauben-Würth, Aufkäufer der Donaueschinger altdeutschen Gemälde, mit dem Scheckbuch winkte.

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/holbeinmadonna./Ein-Bild-und-seine-Geschichte;art1161,2004092

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/Landesregierung-Holbein-Verkauf-ist-kein-Vertragsbruch;art1161,2040278

http://renegadenation.wordpress.com/2011/07/14/holbein-madonna-wird-verkauft/

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/holbeinmadonna./Haus-Hessen-verkauft-Darmstadts-Holbein-Madonna;art1161,2000323
"der Kauf wurde durch den Kunstberater Christoph Graf Douglas vermittelt"

In der FAZ schleimt denn auch Frau Gropp
http://www.faz.net/artikel/C30997/holbein-madonna-deutschlands-teuerstes-kunstwerk-30462688.html

http://www.faz.net/artikel/C30840/begehrtes-kunstwerk-keine-hoffnung-auf-verbleib-der-holbein-madonna-in-hessen-30487679.html

http://www.faz.net/artikel/C30745/holbein-madonna-unsere-moeglichkeiten-sind-einfach-gering-30486905.html

Danke an Peter Brunner:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/a2DLK6GyT5C



http://de.wikipedia.org/wiki/Darmst%C3%A4dter_Madonna

Mit der Karlsruher Handschrift St. Peter pap. 23 ist nun eine der beiden vollständigen Handschriften der deutschsprachigen Exempelsammlung "Der Seelen Wurzgarten" online:

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhsl/content/titleinfo/256781

Grundlegende Erkentnisse zu dem Werk werden Werner Williams-Krapp verdankt. Sein zusammenfassender (wenngleich nicht von Fehlern freier) Artikel im Verfasserlexikon - Werner Williams-Krapp, 'Der Seelen Wurzgarten', in: 2VL 8 (1992), Sp. 1027-1029 - ist bei Libreka einsehbar:

http://www.libreka.de/9783110126907/522

Werner Williams-Krapp, Exempla im heilsgeschichtlichen Kontext. Zum 'Seelenwurzgarten', in: Exempel und Exempelsammlungen, hg. von Walter Haug und Burghart Wachinger (Fortuna vitrea 2), Tübingen 1991, S. 208-222 und
Heike Annette Burmeister, Der 'Judenknabe'. Studien und Texte zu einem mittelalterlichen Marienmirakel in deutscher Überlieferung (Göppinger Arbeiten zur Germanistik 654), Göppingen 1998
http://books.google.de/books?id=4apbAAAAMAAJ&q=jakob+f%C3%BCrst+widmann+georg
liegen mir derzeit nicht vor.

An online einsehbarer Sekundärliteratur nenne ich Niesner 2007
http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1165210.PDF
und den Abschnitt bei Duntze 2007, S. 156-159
http://books.google.de/books?id=iochsYU1g9UC&pg=PA157&dq="Exempla+im+heilsgeschichtlichen+Kontext"

1. Zur Karlsruher Handschrift

Anders als die Metadaten des Digitalisats in Übernahme der Angaben des Katalogs von Klaus Niebler 1969 suggerieren

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/67987

wurde die Handschrift wohl nicht 1467 im Kloster Comburg geschrieben, denn es gibt keinen Anhaltspunkt, dass es sich um die "Urhandschrift" handelt. Ermittlungen zu den Wasserzeichen liegen nicht vor. Beigebunden ist der üblicherweise um 1474 datierte Melusinendruck GW 12656
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW12656.htm

Möglicherweise ist die Karlsruher Handschrift erst in den 1470er Jahren niedergeschrieben worden. Williams-Krapp datiert laut Handschriftencensus "nach 1469".

2. Handschriftliche Überlieferung

http://www.handschriftencensus.de/werke/2301 enthält nicht alle von Williams-Krapp nachgewiesenen Exzerpte. Man muss ergänzend die Liste der Handschriften, die auf die Überlieferungsliste von Williams-Krapp verweisen, heranziehen:

■Augsburg, Universitätsbibl., Cod. III.1.2° 14
■Breslau / Wrocław, Universitätsbibl., Cod. I D 41a
■Heidelberg, Universitätsbibl., Cpg 109
(Bl. 145r-147r, der Handschriftenkatalog ohne Erwähnung des Seelenwurzgartens:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/zimmermann2003/0321 )
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. Donaueschingen 120
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. Donaueschingen 245
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. St. Peter pap. 23
■München, Staatsbibl., Cgm 275
■München, Staatsbibl., Cgm 286
■München, Staatsbibl., Cgm 371
■München, Staatsbibl., Cgm 523
■München, Staatsbibl., Cgm 8108
■Solothurn, Zentralbibl., Cod. S 398

Der Häberlin'sche Handschriftenkatalog der Bibliothek des Ulmer Bürgermeisters Raymund Krafft - Franz Dominicus Häberlin, Catalogus Bibliothecae [...] Raymundo Krafft de Delmensingen, Ulm 1739 - steht mir nicht zur Verfügung [2012 online, siehe unten], aber es sieht nicht danach aus, dass die Krafftsche Handschrift des Seelenwurzgartens, die wie die Karlsruher Handschrift und Cgm 275 den lateinischen Einleitungsvermerk hatte, mit einer der beiden identisch ist. Dieser Vermerk wird zitiert in Schelhorns Amoenitates 1725 Bd. 3, S. 56

http://books.google.de/books?id=19EpAAAAYAAJ&pg=PA56

und in der verbesserten Zweitauflage von 1730:

http://books.google.com/books?id=UrkTAAAAQAAJ&pg=PA56

3. Digitalisate der Inkunabeln und Frühdrucke

Digitalisate der Inkunabeln weist nach:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/SEELENW.htm

Die Ulmer Ausgabe vom 26. Juli 1483 ist mit 134 Holzschnitten geschmückt:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_6

Die Augsburger Ausgabe von 1504:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00001872/image_3

Straßburger Ausgabe von 1515:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00001887/image_7

VD 16 S 5277 ist vom MDZ noch nicht digitalisiert worden.

4. Quellenanalyse

Diese wurde von Karin Schneider in zwei ihrer Münchner Handschriftenkataloge weitgehend geleistet:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0043_a217_JPG.htm zur anderen vollständigen Handschrift Cgm 275

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0044_b082_JPG.htm zu Cgm 371 aus Rebdorf

5. Entstehungskontext

Es gibt offenbar keine Handschriften, die sicher vor 1467, dem Datum des Einleitungsvermerks, zurückreichen. Die Wasserzeichen der Handschrift der UB Augsburg weisen auf den Zeitraum 1464-1469:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0148_a171_JPG.htm

Das Werk muss jedenfalls sehr schnell von der Komburg nach Ostschwaben gelangt sein, wenn man an der Zuverlässigkeit des Einleitungsvermerks für das gesamte Werk festhalten will.

Die zu weitgehenden, methodisch fragwürdigen Angaben von Williams-Krapp habe ich mit der in einer Fußnote gebotenen Kürze bereits 1995 zurückgewiesen:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5242/pdf/Graf_ordensreform.pdf (S. 155)

Williams-Krapp stilisiert den Komburger Abt zu einem Reformanhänger hoch, aber der maßgeblichen Arbeit von Jooß kann man geradezu das Gegenteil entnehmen. Anders als im ²VL angegeben waren die beiden allzu hypothetisch in die Runde geworfenen Personen Fürst und Widman keine Konventualen, und "ob complacenciam" möchte ich nicht als Auftrag werten. Mit Niebler gehe ich von "geschrieben mit Erlaubnis des Abtes [...] aus Vorlagen der Bibliothek" aus. Das im Werk vorhandene Zeugnis eines Tückelhäuser Kartäusers verweist auf das Bistum Würzburg und den monastischen Bereich, zugegeben. Aber ansonsten bleiben Verfasserschaft und Entstehungskontext im Dunkeln.

Unsinnig ist es wenn Duntze S. 167f. die Laienbrüder als Primärpublikum des Seelenwurzgartens anspricht, und absurd wird es, wenn er die auf dem Titelblatt des Hupfuff-Drucks bei den Weltlichen zunächst an die Laienbrüder denken will.

Ich wiederhole meine These von 1995: Entscheidend war die Allianz von reformgesinnten Mönchen, Weltgeistlichen und Laien für die Verbreitung religiöser Literatur in der Volkssprache - in Handschrift und Druck.

Durch das Medium des Drucks ist die von Williams-Krapp behauptete Dominanz der Verbreitungswege der Ordensreform spätestens ab dem vierten Viertel des 15. Jahrhunderts nicht mehr gegeben. 1475 ist dabei keine wirkliche Zäsur, vielmehr orientiert sich die Zeitangabe an den üblichen Datierungsspielräumen der Handschriftenkataloge. Für die Verbreitung gedruckter Literatur - auch in den Klöstern - war der Buchhandel entscheidend, wenngleich nach wie vor Bücher zwischen den Klöstern ausgetauscht wurden.

Für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts bestreite ich also die These von der Dominanz der Verbreitung religiöser Werke durch die Ordensreform.

Für die Zeit um 1500 ist auch bei der Produktion religiöser Literatur mit anderen Einflüssen zu rechnen, wie ich im Fall des Thomas Finck gezeigt habe:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798/

Die Drucküberlieferung hat den Seelenwurzgarten über den monastischen Bereich hinaus als Erbauungsbuch auch in Laienkreisen populär gemacht. Dies mag man auch den drei folgenden Zeugnissen entnehmen.

6. Rezeption

Zur Popularität der Drucke notiere ich:

Nennung bei Werner Steiner im 16. Jh.
http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=szg-004:1885:4::419&id=hitlist

Nennung bei Ulrich Zwingli
http://books.google.de/books?id=UW0uAAAAYAAJ&pg=RA1-PA132

1515 schrieb der Freiburger (CH) Peter Falk aus Venedig an seine Tochter:

"Du findest in miner libery der heiligen und der alten vätter läben. So ist der granatöpfel und die vierundzwentzig alten, ouch der seelenwurzgarten vorhanden, darin laß diner seelen wol sin."

http://books.google.de/books?pg=RA1-PA144 (US-Proxy)

Offenkundig wurde das Digitalisat gegen ein besseres ausgetauscht, der im Internet Archive gespiegelte Scan ist nicht brauchbar:

http://www.archive.org/stream/freiburgergesch01freigoog#page/n427/mode/2up

[Siehe jetzt:
http://www.archive.org/details/FreiburgerGeschichtsblaetter11-1905 ]

Nachtrag: Falk Eisermann sah freundlicherweise für mich im Haeberlin'schen Katalog nach (Mail vom 5.9.2011): Er nennt S. 40f. 39f. Nr. 17 die besagte Seelenwurzgarten-Hs. und zitiert im Wesentlichen die bei Schelhorn (den er auch nennt) zitierte Stelle m. d. Bemerkung: "In initio hujus Codicis leguntur sequentia".

Am Ende heißt es dann noch: "Sub finem denique hujusque Scripti leguntur quaedam Historiae de patratis â Deipara aliisque Sanctis miraculis, itemque aliae materiae Theologicae, v. gr. de Purgatorio, XV. Signis, judicium supremum antecessuris, &c."

Juni 2012: Der Häberlin-Katalog ist seit 2011 online:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00005BF300000000

Daraus ergibt sich, dass die Handschrift nicht wie Eisermann mitteilte auf S. 40f. beschrieben ist, sondern auf S. 39f.

Nachtrag: Ein Bamberger Druck von 1493 ist ein Auszug aus dem Seelenwurzgarten.

http://archiv.twoday.net/stories/1022218904/

Und noch ein anderer Bamberger Druck 1493:

http://archiv.twoday.net/stories/1022466551/

#forschung


http://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-privater-sicherheitskrafte-gegen-piratenangriffe-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes/

PDF des Gutachtens von Oberregierungsrätin Anne Hawxwell:
http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2011/08/20110804_WD_Piraten.pdf

Der ablehnende Bescheid war schon deshalb rechtswidrig, weil es nicht um Urheberrechte Dritter ging. Werden Mitarbeiter von Behörden tätig, rechtfertig das keine Informationsblockade. Zum Thema IFG und UrhG gibt es hier viele Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/6087772/

http://archiv.twoday.net/stories/5195574/

http://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2011/08/29/iucr2011-foi-request-for-details-of-cifs-deposited-by-publishers-with-ccdc/

Er hat sich dabei
http://www.whatdotheyknow.com/
bedient, des britischen Äquivalents/Vorbilds von http://fragdenstaat.de/

Blogs und anderes stellt zusammen:

http://archaeologik.blogspot.com/2011/08/internetressourcen-zu-kulturgutraub-und.html

Eigenartig, dass die zwei hochwertigen englischsprachigen (wenngleich eher juristisch ausgerichteten) Blogs, die zum Thema seit langem meinen eigenen Feedreader bevölkern, fehlen:

http://illicit-cultural-property.blogspot.com/

http://theartlawblog.blogspot.com/

Ich empfehle diese nachdrücklich, ohne mir ein Urteil über die mir nicht bekannten anderen Ressourcen, die Schreg nennt, erlauben zu können.

Archives Départementales (Centre de Marseille) from Love Maps on Vimeo.

Les Archives conservent des documents reflétant l'activité des institutions civiles, religieuses, administratives, politiques ou judiciaires des Bouches-du-Rhône du IXe au XXIe siècle. L'usage et le fonction du bâtiment (la préservation et l'étude) en a déterminé la forme imaginée par l'architecte Corinne Vezzoni. Depuis les passerelles longeant le littoral cet édifice a la particularité de d'offrir deux apparence différentes selon qu'il est vu de jour ou de nuit.

Edlef Stabenau erinnern die Geschäftspraktiken mancher Verlage an mafiöse Strukturen:

http://plan3t.info/2011/08/24/ebooks-und-standardprobleme/

http://www.leibnizopen.de/blaettern/

Via
http://idw-online.de/de/news437143

Nur wenige Fächer sind bislang vertreten, die Inhalte speisen sich wohl vollständig aus anderen Repositorien. Zum Thema vergleiche man immer noch

http://archiv.twoday.net/stories/4113065/ de a. 2007

Entscheidende Fortschritte sehe ich NICHT!

http://www.boehlau-verlag.com/newbuchliste.aspx?id=90

Es gibt nur noch einen weiteren aus der Kunstgeschichte, zu dem es jedoch keinen Download gibt.

Wie klingt ein Gebetsruf in Tirana?

http://turbulence.org/soundtransit/mp3/1944.Kamen_Nedev.Tirana_Albania.Call_to_prayer_Tirana_20070807.mp3

http://turbulence.org/soundtransit ist ein Tonarchiv unter Creative Commons Attribution-Lizenz.

Via
http://resourcelinkbce.wordpress.com/2011/06/03/creative-commons-a-virtual-treasure-chest-of-content/

http://blog.wikimedia.de/2011/07/06/die-ehrenamtskarte-jetzt-auch-fur-einige-wikipedianer/

Nachdem ich diesen Beitrag gelesen hatte, wandte ich mich an Johannes Rohr, der - da mir die Voraussetzungen der Kartenvergabe nicht ganz klar waren (der Träger des Engagements muss nicht ortsansässig sein) - mit der Stelle der Stadt Neuss telefonierte und mir dann auf dem Formular die jahrelange ehrenamtliche Mitarbeit bestätigte. Vor gut einer Woche lag die Ehrenamtskarte dann mit Anschreiben im Briefkasten.

Sie ist in meinem Fall bis 2013 gültig. Jeder Inhaber kann in ganz Nordrhein-Westfalen die jeweiligen Vergünstigungen wahrnehmen. So bekomme ich in Ratinger Apotheken 10 % Preisnachlass und kann in einer Willicher Parfümerie günstiger einkaufen. In Neuss gibt es z.B. 30% Ermäßigung beim Kauf von Publikationen des Stadtarchivs, aber auch ermäßigten Eintritt in den städtischen Bädern.

http://www.ehrensache.nrw.de/


http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=1637465#Defekte_Digitalisate_bei_BSB

Eigene Feststellungen dazu liegen mir nicht vor.

Die in dem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/34628773/ angesprochene älteste Überlieferung der Rottweiler Hofgerichtsordnung ist online:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz343266539

Eintrag zur Stuttgarter Hs.:
http://www.handschriftencensus.de/19894



Siehe auch
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ordnung_des_Hofgerichts_zu_Rottweil_-_HB_VI_110_Iav.jpg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ordnung_des_Hofgerichts_zu_Rottweil_-_HB_VI_110_Ibr.jpg

"Dem Weimarer Goethe- und Schiller-Archiv ist es gelungen, eine einzigartige geschlossene Sammlung von Goethe-Handschriften zu erwerben, die Teil eines Konvoluts ist, das überraschenderweise in diesem Jahr auf dem Autographenmarkt angeboten wurde. Dank schnellen Handelns und großer Unterstützung von vielen Seiten gelang es dem Goethe- und Schiller-Archiv, die Sammlung zu erwerben. Der Ankauf ist umso erfreulicher, da auf diese Weise verhindert wurde, dass die ihrer Provenienz nach zusammengehörenden Stücke unwiderruflich zerstreut werden.

Das Konvolut besteht im Kern aus Autographen Johann Wolfgang von Goethes (1749–1832), die aus der Familienbibliothek der Welfen auf Schloss Cumberland bei Gmunden stammen. Von herausragender Bedeutung im Range Nationalen Kulturguts sind neben zwei großen Briefen des Dichters an Prinzessin Friederike zu Mecklenburg-Strelitz, die Schwester der legendären preußischen Königin Luise und spätere Herzogin von Cumberland und Königin von Hannover, sechs spektakuläre eigenhändige Gedichthandschriften Goethes. Sie bieten großartige und repräsentative Beispiele für das poetische Schaffen Goethes, und dies sowohl für sein ganzes Spektrum von der Gelegenheitslyrik über sein Übersetzungswerk und seine »Weltanschauungsgedichte« bis hin zum »Divan«, wie für den Schaffensprozess von der Entwurfshandschrift mit Ergänzungen und Korrekturen bis zur Reinschrift.

Das einzigartige Ensemble von Goethe-Autographen ist von größtem Wert und ergänzt den im Goethe- und Schiller-Archiv aufbewahrten Nachlass Goethes in besonders glücklicher Weise. Der Nachlass, den die UNESCO in ihr Programm »Memory of the World« aufgenommen hat, umfasst 210.000 Blatt und wird in mehr als 500 Archivkästen aufbewahrt. Gerade die Gedichthandschriften schließen Lücken, die Goethes Vertrauter Johann Peter Eckermann, der noch von Goethe selbst mit der Edition seines Nachlasses betraut worden war, mit der Schenkung der Handschriften an die Königin Friederike gerissen hat.

Ermöglicht wurde die Erwerbung mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kulturstiftung der Länder, der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, der Wüstenrot Stiftung sowie der Freundesgesellschaft des Goethe- und Schiller-Archivs und vieler ungenannter privater Spender.

Verzeichnis der Stücke des Konvoluts
Zwei der Goethe-Autographen gehören direkt in den Entstehungszusammenhang des »West-östlichen Divan«. Die auf den 24. Mai 1815 datierte unikale Reinschrift des Bekenntnisgedichts »Vom Himmel steigend Jesus brachte …« ist Teil der großen eigenhändigen Folio-Sammelhandschrift »kalligraphischer« Reinschriften in lateinischer Schrift, die in Goethes Nachlass im Goethe- und Schiller-Archiv überliefert ist. Die am oberen linken Blattrand von Goethe mit roter Tinte notierte Nummer »73b«, die aus dem sogenannten Wiesbadener Register von 1815 rührt, weist auch das auf den 30. März 1815 datierte Gedicht »Frage nicht durch welche Pforte …« als Teil der Divan-Sammelhandschrift aus. Gerade dieses Autograph dokumentiert exemplarisch Goethes Arbeitsweise, insofern er durch Überklebung einer Strophe und Hinzufügung von zwei neuen Strophen auf der Rückseite ein Ehrengedicht zum 50. Dienstjubiläum der Weimarer Staatsbeamten Karl Kirms und Ernst Konstantin von Schardt in ein Gedicht des Divans umarbeitete.

Als weiteres Autographen-Geschenk von Eckermann gelangte Goethes Entwurfshandschrift zu seinem Widmungsgedicht »Ward es doch am Tage klar! …« mit der Unterschrift »Dem Andenken des 16 Aug. 1815« – einem Reflex der persönlichen Begegnung des Autors mit dem Herzog und der Herzogin von Cumberland auf der Gerbermühle in der Nähe Frankfurts – an Königin Friederike.

Das Gedicht »Im Nahmen dessen der Sich selbst erschuf …« ist ein prominentes Beispiel für Goethes Weltanschauungslyrik, das erstmals 1817 in Goethes Zeitschrift »Zur Naturwissenschaft überhaupt« veröffentlicht worden ist. Das auf März 1816 datierte Blatt ist die einzige überlieferte Handschrift des Dichters von diesen Versen und, da der Weimarer Ausgabe von Goethes Werken unbekannt, für eine neue Edition der Gedichte Goethes von grundlegender Bedeutung.

Die Gedichte »Hochländisch« von 1827 und »Fehlt der Gabe gleich das Neue …« sind markante Beispiele für Goethes Alterslyrik. Die Synopse von englischem Original auf der linken und Goethes deutscher Übersetzung auf der rechten Seite des Blattes sowie die Überklebungen mit neuen Textvarianten machen das Gedicht »Hochländisch« zu einem Musterbeispiel für Goethes Arbeitsweise, das zudem als seltenes Zeugnis von Goethes Übertragungskunst aus dem Englischen unmittelbar mit der Entwicklung seines Konzepts der »Weltliteratur« verbunden ist.

Das auf Neujahr 1828 datierte Widmungsgedicht für den Weimarer Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar und Eisenach ist die einzige überlieferte eigenhändige Reinschrift dieser Verse, die Goethe zusammen mit seiner Ausgabe letzter Hand an Carl August geschickt hatte.

Die großen, von höchster persönlicher Wertschätzung zeugenden Briefe Goethes vom 30. Dezember 1811 bis 1. Januar 1812 sowie vom 16. Februar 1827 an Friederike waren seit Jahrzehnten dem Verbleib nach unbekannt. Die Briefe gehören zu insgesamt sechs überlieferten Briefen Goethes an Friederike. Einen weiteren dieser Briefe konnte das Goethe- und Schiller-Archiv bereits 2001 erwerben, ein anderer befindet sich heute in Kraków, von den übrigen zwei Briefen fehlt nach wie vor jede Spur. Da die Ausfertigungen der hier vorliegenden Goethe-Briefe den Bearbeitern der Weimarer Ausgabe von Goethes Werken nicht vorgelegen haben, konnten sie dort nur nach dem Konzept gedruckt werden. Mit dem Erwerb der Briefe für das Goethe- und Schiller-Archiv besteht erstmals die Möglichkeit, die Briefe in der hier entstehenden historisch-kritischen Edition sämtlicher Briefe Goethes nach der Ausfertigung zu drucken.

Der Einblattdruck »Die Feier des achtundzwanzigsten Augusts dankbar zu erwiedern« gewinnt seine Bedeutung durch Goethes Widmung für die Maler-Brüder Henschel in Berlin, die zeitgenössische Abschrift des Friedrich Maximilian Klinger gewidmeten Gedichts »An diesem Brunnen …« durch eine der seltenen Zeichnungen von W. Rabe nach Samuel Rösel.

Das Konvolut der Goethe-Handschriften wird ergänzt durch zentrale Zeugnisse der Provenienzgeschichte, von denen namentlich die beiden Briefe von Eckermann an Königin Friederike aus dem Jahr 1838 von hohem Interesse für das Wirken Eckermanns und die Geschichte des Goethe-Bestandes sind. ...."

Quelle: Klassik Siftung Weimar, Pressemitteilung v. 26.8.2011

Friederike zu Mecklenburg-Strelitz (von J. G. Schadow, Alte Nationalgalerie Berlin)Friederike zu Mecklenburg-Strelitz (Büste von J. G. Schadow, Alte Nationalgalerie Berlin, Foto: User:Nationalgalerist/Wikimedia Commons, PD)

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/529325

Zitat:

Ich bin jetzt schon seit fünf Jahren intensiv im Internet unterwegs. Ich habe dort viele spannende Diskussionen erlebt und bin auf viele intelligente und offene Leute getroffen, habe gesehen, wie sich Theoriegebäude erhoben haben und wieder dekonstruiert wurden. Das Internet hat das Versprechen erfüllt, das die Universität nie halten konnte: Es ist ein offener Raum für Wissen, Diskurs und Erkenntnis. Gleichzeitig findet aber die klassische Geisteswissenschaft hier kaum statt. Wann immer ich mit dem System Universität konfrontiert bin, bekomme ich oft nur kritische Töne und Ablehnung dem Internet gegenüber zu spüren. Das nervt mich schon lange.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/38748918/

Gedichte über Inkunabeln gibt es wohl nicht allzu viele. Von befreundeter, wie immer nicht genannt werden wollender Seite wurde ich gestoßen auf:

http://www.archive.org/stream/3499903#page/33/mode/1up

Der stolze Inkunabel.

Un-Sinngedicht.

Zum Inkunabel sprach ein Elzevier;
„Was bist Du für ein süßes Tier,
Komm, küsse meinen Schnabel,
Sonst nehm’ ich einen Sabel
Und stech mich mausetot vor Dir,
Du lieber Inkunabel!“

Jedoch der Inkunabel,
Der rümpfte seinen Nabel:
„Du bist ja bloß ein Elzevier
Auf ganz gemeenem Druckpapier
Und ich ein Inkunabel,
Es wär’ doch wirklich dumm von mir,
Poussiert' ich mit ’nem Elzevier
Ich oller Inkunabel!“
Hier endet die Parabel ...


Zum Autor Felix Schloemp:

http://de.wikisource.org/wiki/Felix_Schloemp

Sabel ist eine alte Form von Säbel.

Zu Elsevier
http://de.wikipedia.org/wiki/Elsevier
http://archiv.twoday.net/search?q=elsevier

Zu Inkunabeln:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inkunabel

Elzevier-Logo

Matthias Eifler schreibt zu Q 109/5: aus der Sammlung des Nürnberger Biblio­philen Hieronymus Wilhelm Ebner von Eschenbach(1673-1752, vgl. DBI 2, S. 1200;JÜRGENSEN,Biblio­theca Norica II, S. 1015-1309); aufgeführt inMURR,Memorabilia II, S. 150-152, als [Quart] 72 · angeboten zum Verkauf inRANNER,Catalogus I, S. 30 als [Quart] 238; die Versteigerung fand nicht wie geplant ab dem 2.8.1813 sondern zwischen dem 15.7. und dem 7.8.1816 statt; vgl. den Handzettel auf der Rückseite des vorderen Buch­deckels in dem Katalog­exemplar München, BSB, Cat. 187-1 · die Hs. wurde an den Fürther Antiquar Friedrich Heerdegen(1758-1838) verkauft [Auskunft von Dr. Randall Herz über einen schrift­lichen Vermerk in dem Exemplar Erlangen-Nürnberg, UB, St.B. ad 1740, dort ist neben der Beschreibung ein Preis von "1:24" einge­tragen] · wann und von wem die Hs. für die Weimarer Bibliothek gekauft wurde, ist nicht bekannt.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31567198

Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich, wieso die Ermittlungen von Frau Bushey, auf die ich 2010 unter

http://archiv.twoday.net/stories/6249617/

aufmerksam gemacht hatte, nicht zitiert werden.

Mit der Revolution in Libyen ist das Risiko verbunden, dass archäologische Stätten im Land geplündert werden, warnt die UNESCO.

http://archaeologik.blogspot.com/2011/08/libyen-zur-situation-des.html

Karten von Libyen:

http://www.lexilogos.com/libye_carte.htm

Sabrata, Foto: SashaCoachman http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de


Otto Hahn 1954, Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-46019-0001 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de ( http://www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en )], via Wikimedia Commons

"Otto Hahn hat Hähne gesammelt. Hähne aus Porzellan, aus Glas, aus Holz. Einen besonders schönen Gockel hat sein Sohn Hanno, der 1960 bei einem Autounfall in Lothringen ums Leben gekommen ist, gebastelt und dem Vater geschenkt. Er diente der Familie als Zeichengeber. Stand er im Fenster der Göttinger Wohnung, wussten Eingeweihte, dass der Chemiker zu Hauses war.

Künftig krähen Hahns Hähne im Institut für Stadtgeschichte. Denn der Nachlass des Nobelpreisträgers, zu dem auch die Gockel-Sammlung gehört, ist am Mittwoch von der Ernst-Max-von-Grunelius-Stiftung an das Institut übergeben worden. Allerdings nur der private, nicht der wissenschaftliche Nachlass. Und dieser auch nur als Depositum. Die 60 Regalmeter an Dokumenten und Objekten bleiben im Besitz der Stiftung. Zu den besonderen Kostbarkeiten zählen die Nobelpreis-Urkunde und die Nobelpreis-Plakette."

Quelle: FAZ, 25.8.2011


Harnack- und Nobelpreis-Medaille, © Uwe Dettmar
"Die Verhandlungen gestalteten sich langwierig und schwierig, doch letztlich gelang es der Ernst Max von Grunelius-Stiftung, den privaten Nachlass von Otto Hahn zu erwerben. Hahn, Ehrenbürger von Frankfurt, gilt noch heute als einer der bedeutendsten Chemiker, und nennt als Entdecker der Kernspaltung den Nobelpreis sein Eigen. Die Stiftung übergab seinen Nachlass nun an das Institut der Stadtgeschichte, das ihn wiederum den Frankfurterinnen und Frankfurtern zugänglich macht. Stets sah sich Otto Hahn seiner Vaterstadt stark verbunden und zeigte sich bei seiner Auszeichnung zum Ehrenbürger in höchstem Maße erfreut. „Fast beschämt“ war Hahn nach eigenen Worten darüber, dass er mit der Auszeichnung die Nachfolge von so herausragenden Persönlichkeiten wie Albert Schweitzer antrat. Kulturdezernent Felix Semmelroth wertete diese Reaktion als Plädoyer für Humanität als eine der Grundfesten wissenschaftlicher Forschung. 60 Regalmeter umfasst der Bestand und stellt damit einen der wichtigsten und historisch bedeutendsten Nachlässe in den letzten Jahrzehnten dar. "
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Frankfurt/Main, 24.8.2011

Wikipedia-Artikel Otto Hahn

"From a preliminary evaluation, damage from Tuesday’s earthquake and its aftershocks includes spalling and cracking of masonry in internal walls and stairwells, a small water leak in one stack area, and a limited amount of shelving failures in a vault within one stack area. In the shelving failures, several rows of shelving shifted into other rows or walls, causing minor crushing of some boxes of records. The records, however, appear to have remained intact. Masonry debris has fallen in the perimeter aisles of stacks and in the internal stairwells of the building.

During the closure, a small team of National Archives staff members are on-site to coordinate the response, prepare for potential complications from Hurricane Irene, and to service a limited number of emergency requests from federal agencies."
in: Part of the official press release of the National Archives via facebook.



Termingerecht ist der neue Tagungsband vom letztjährigen 80. Deutschen Archivtag 2010 in Dresden erschienen und wird in diesen Tagen allen persönlichen und korporativen VdA-Mitgliedern zugestellt.

Archive unter Dach und Fach. Bau, Logistik, Wirtschaftlichkeit. 80. Deutscher Archivtag in Dresden (=Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag, Band 15), Fulda 2011, 255 S. [ISBN 978-3-9811618-4-7]

Link zur Online-Bestellung

Quelle: VdA, Aktuelles v. 25.8.2011

http://www.oldenburger-lokalteil.de/2011/08/18/%E2%80%9Evorwarts%E2%80%9C-%E2%80%93-24-jahre-flugblattkultur-an-der-universitat-oldenburg/

http://www.wileyopenaccess.com

Via
http://wileyopenaccess.wordpress.com/2011/08/24/new-wiley-open-access-website-goes-live/

http://wissen.dradio.de/charite-medizinhistorische-sammlung-vor-dem-aus.38.de.html?dram:article_id=11965

Gerüchte waren in letzter Zeit aufgekommen, dass die Schließung bevorstehen könnte. Zumindest war das eine der Optionen, die die Charité erwog, um das Defizit von 700000 Euro abzubauen. Denkbar ist offenbar auch, dass sich ein neuer Träger des Museums annimmt oder Sponsoren die traditionsreiche Institution retten könnten. Spätestens im Oktober soll eine Entscheidung fallen. Berlins Kulturstaatssekretär André Schmitz versicherte am Montag, dass eine Schließung nicht in Frage komme.

Siehe auch

http://www.bmm.charite.de/

http://www.tagesspiegel.de/wissen/virchows-erbe-in-gefahr/4508604.html

http://www.aerztezeitung.de/news/article/666786/droht-charite-museum-schleichender-tod.html


http://www.openrightsgroup.org/blog/2011/access-to-the-agreement-between-google-books-and-the-british-library

Nach wie vor geheim sind - das ist unerträglich! - die Verträge mit München und Wien.

Linkzusammenstellung:

http://www.iuwis.de/orphan_works-richtlinienvorschlag_sammlung

Waisen

Im Youtube-Channel von open-access.net

http://www.youtube.com/openaccessnet

Ich finde diese Videos immer noch eher albern als wertvoll und wende mich scharf gegen die Verbreitung der Ansicht, dass bei Artikeln die Jahresfrist eingehalten werden muss (§ 38 UrhG).

http://www.fixmbr.de/das-blog/

http://www.scilogs.de/wblogs/blog/sprachlog/sprachgebrauch/2011-08-25/das-blog-ist-tot-es-lebe-der-blog

Archivalia legt Wert darauf, dass sich hier jeder an diese Sprachregelung hält. Danke.

Mehr Infos unter:

http://www.i-d-e.de/schriften-2/6-digitale-urkundenprasentationen



Bernhard Preuss: 50 Jahre Bundessicherungsverfilmung, S. 2 - 7
Martin Luchterhandt: Kann man Kultur "bewahren"? zur Auswahl bei der Sicherungsverfilmung, S. 8 - 11 [Berliner Landesarchivar und Vorsitzender des Fototechnischen Ausschusses, zuständig für Bestandserhaltung, Verfilmung, Restaurierung, Digitalisierung]
Dietrich Hofmaier: 50 Jahre Sicherungsverfilmung. Rückblick und Ausblick, S. 12 - 15
Lothar Porwich: Ein Platz für die Ewigkeit [Oberrieder Stollen], S. 16 - 17

in: Bevölkerungsschutz, 3/2011 (PDF)

 

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