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Viele englische Titel. Hatten wir noch nicht:

http://statelibrary.kerala.gov.in/rarebooks/

Via
http://www.nextbigwhat.com/kerala-state-library-digital-available-online-297/

http://digitalcollections.baylor.edu/cdm/search/collection/bu-rarebook

Unter den 30 Büchern sind kaum Inkunabeln vertreten. Überwiegend stammen die Drucke aus dem 16. Jahrhundert.

Provenienz: v. Königsegg (siehe Eintrag oben)

Etwa 300 alte Tonaufnahmen umfasst die neu zugängliche digitale Sammlung von Audio-Dateien der lettischen Nationalbibliothek. Darunter auch eine Aufnahme aus der Oper Rigoletto:

http://audio.lndb.lv/en/objects/object?id=49582

Via
http://www.iasa-web.org/latvia%E2%80%99s-historical-sound-recordings-%E2%80%93-new-digital-collection-national-library-latvia


Übersicht über die bei ihnen vorhandenen Sammlungen geben die Regionalbibliotheken:

https://www.kriegssammlungen.de/

Natürlich ist kaum etwas davon digitalisiert. Wie verschnarcht diese Regionalbibliotheken sind, ergibt sich auch aus der Ankündigung: "Zu den Kriegssammlungen gibt die Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken einen Themenband mit 30 Beiträgen heraus. Er erscheint im Frühjahr 2014 im Verlag Vittorio Klostermann" und wird natürlich NICHT Open Access verfügbar sein. Die kapierens mit der digitalen Kultur solange nicht, bis man ihnen alle Mittel streicht!

Via
http://histbav.hypotheses.org/1635
via M. Rottler

Nachtrag: Wenn ich so eine stümperhafte URL sehe, wird mir ganz anders:

Meier, John: Vom deutschen Soldatenlied im Felde. In: Kriegszeitung der 7. Armee [2] (1917), Nr. 206 vom 14.01.1917, S. [1-2].
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/feldztgkr7armee1917/0019/image?sid=71664dfea364dd78f167496555dfa1ed

Der Datensatz wird verantwortet von:
Aibe Marlene Gerdes und Julia Freifrau Hiller von Gaertringen
Frau Hiller von Gaertringen ist Direktorin der BLB!
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/kontakt/p/hiller.php

WOZU HAT DENN DIE UB HD PERMALINKS SAPERLOTT????

http://researchfragments.blogspot.de/2014/02/it-came-from-personennormdatei.html

http://www.lexilogos.com/cartes_atlas.htm

http://digital1418.wordpress.com/

via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30846

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/629754893/

Update: "The creator of this blog is Otto Vervaart", was für Qualität bürgt!

http://mittelalter.hypotheses.org/3016

http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/ein-beitrag-zur-magdalenenflut.html

Unberücksicht blieben meine Hinweise

http://archiv.twoday.net/stories/453147892/

Im Katalog des Glockenmuseums:

http://glockenmuseum.de/Berichte/Bib_katalog_DGM.pdf

Wie man diesen in einen OPAC oder Verbundkatalog bekommt, wird in INETBIB diskutiert:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html

"Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Mehr als zwei Jahre nach Entzug des akademischen Grades lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Antrag der 43-jährigen Europaabgeordneten auf Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab."

http://www.fr-online.de/politik/plagiatsvorwuerfe-silvana-koch-mehrin-noch-ein-doktor-futsch,1472596,26119548.html

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140200388&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=silvana




Viele Handschriftenkataloge oder in der Datenbank versteckte Digitalisate sind wieder erreichbar, aber längst nicht alle. Die Katastrophe (?) passierte im September 2013, also vor ein paar Monaten:

http://archiv.twoday.net/stories/498217320/

Kevin Smith bestritt, dass bei einem Copyright-Transfer das Recht an früheren Versionen beim Autor bliebe:

http://blogs.library.duke.edu/scholcomm/2014/01/28/setting-the-record-straight-about-elsevier/

Charles Oppenheim (UK) widersprach:

http://poynder.blogspot.de/2014/02/guest-post-charles-oppenheim-on-who.html

Harnad steuerte die immer gleiche falsche Leier bei, once more ...

http://openaccess.eprints.org/index.php?%2Farchives%2F1095-Digital-Formality-Digital-Reality.html=

Smith beharrte

http://listserv.crl.edu/wa.exe?A2=ind1402&L=LIBLICENSE-L&F=&S=&P=18503

Für das deutsche Recht neige ich der Position von Smith zu, auch wenn mir eine andere Auslegung lieber wäre.

Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich auf ein konkretes Werk und damit auf alle seine Versionen, soweit keine freie Benutzung vorliegt.

Der Verlag erwirbt jedenfalls das Recht an der eingereichten Version (final draft), ob nun ein Peer Review stattgefunden hat oder nicht. Weder die Reviewer noch der Verlag erlangt normalerweise ein urheberrechtlich relevantes Recht durch Review und weitere redaktionelle Bearbeitung (copy editing).

Fürs Protokoll: Anders als im UK gibt es hierzulande kein Leistungsschutzrecht für den gesetzten Text.

Oppenheims Ansicht, der an den Verlag gesandte unbegutachtete Entwurf (D) sei nicht vom Urheberrecht des nach Review eingereichten Textes (F) erfasst, gibt der Open Access Bewegung Steine statt Brot, denn selbstarchiviert werden soll, wenn eine Verlagsversion nicht eingestellt werden darf, der Final Draft F und nicht der Preprint D. Das ist Konsens der maßgeblichen Förderer von "grünem OA".

Nach deutschem Recht ist zu fragen, ob D eine urheberrechtlich unfreie Bearbeitung von F ist. Auf die chronologische Reihenfolge kommt es nicht an, denn man könnte sich ja auch vorstellen, dass ein Zweitautor D durch Kürzung und Bearbeitung von F erstellt. Die "Vorlage" D (im Gedankenspiel!) verblasst keineswegs in F und umgekehrt.

Wie sieht es mit weiteren Bearbeitungen durch den Wissenschaftsautor aus? Das Verbot, ein wissenschaftliches Thema mit etwas Eigenplagiat erneut zu bearbeiten, wäre offensichtlich mit Blick auf Art. 5 GG hochproblematisch. Aber das ist eher ein vertragsrechtliches Problem, denn abgesehen von den Schranken des UrhG muss sich auch der Urheber dem Recht des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts fügen, soweit er urheberrechtlich geschützte Passagen wiederverwendet.

Primär liegt das Bearbeitungsrecht nach § 23 UrhG aber beim Urheber. Inwieweit ein Verlag bei einem Wissenschaftstext tatsächlich das Bearbeitungsrecht erwirbt, das es ihm ermöglicht, die Veröffentlichung von Bearbeitungen des Urhebers zu untersagen, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Die Vertragsmuster unter

http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/wiss_vertragsnormen.pdf

sprechen bei Beiträgen zu Sammelbänden und Zeitschriften eher nicht dafür, dass ein solches weitgehendes Bearbeitungsrecht vereinbart wird. Bei Zeitschriftenbeiträgen ist die Einjahresfrist des § 38 UrhG berücksichtigt. Danach darf in der Regel auch die Verlagsversion selbstarchiviert werden.

Nachtrag: Zu Vervielfältigung und Bearbeitung siehe auch den BGH, zitiert von
http://archiv.twoday.net/stories/565870908/
http://goo.gl/pSH4Gm
http://openjur.de/u/657558.html

"Zu den Vervielfältigungen zählen nicht nur Nachbildungen, die mit dem Original identisch sind; vom Vervielfältigungsrecht des Urhebers werden vielmehr auch solche - sogar in einem weiteren Abstand vom Original liegende - Werkumgestaltungen erfasst, die über keine eigene schöpferische Ausdruckskraft verfügen und sich daher trotz einer vorgenommenen Umgestaltung noch im Schutzbereich des Originals befinden, weil dessen Eigenart in der Nachbildung erhalten bleibt und ein übereinstimmender Gesamteindruck besteht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 535 - Vorentwurf II; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 17 - Vorschaubilder I)."

Soweit Verlage ein ausschließliches Recht zur Vervielfältigung haben, können sie gegen unwesentlich anders gefasste Vorversionen oder nachträgliche Versionen vorgehen.

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/02/05/illustrationen-zu-goethes-werken-jetzt-online-recherchierbar/

Auch wenn CC-BY-NC-SA auf Anhieb nett wirkt, ist es doch bei gemeinfreien Werken wie von Slevogt (gest. 1932) Copyfraud, da ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG nach den Vorgaben des BGH nicht in betracht kommt.


http://blog.bnf.fr/gallica/index.php/2014/02/06/les-5-documents-les-plus-consultes-dans-gallica-en-2013-22/


“ .... Das heißt: Wir werden uns nicht ständig monatelang in irgendwelchen Archiven vergraben, sondern aktiv mit allen anderen Kollegen zusammenschließen .... ”.
Zeit Online Investigativ-Ressort, lt. meedia.de, 6.2.2014. Ein Facebook-Fund bei Dietmar Bartz, der auch hier Beiträger ist.
Ob man im Archiv nicht den einmaligen Content findet, den Online-Welt sucht?

Der lsb h – Arbeitskreis „Sport und Geschichte“ bemüht sich bereits seit längerer Zeit um eine Regionalisierung der Ansätze für eine Sicherung von Sportüberlieferungen. Diese Zielsetzung wurde auch in einem Gespräch mit Ulrich Manthei, dem Vorsitzenden des lsb h - Beirats der Sportkreise, verfolgt, das bereits Ende des letzten Jahres stattgefunden hat. Manthei zeigte sich äußerst aufgeschlossen und bewies durch zahlreiche konstruktive Vorschläge sein Interesse an tragfähigen Lösungen.

So sprach er sich beispielsweise dafür aus, Fortbildungsangebote zur Archivarbeit stärker zu regionalisieren und mit den Verantwortlichen in den Sportkreisen frühzeitig abzustimmen. Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, dass die künftig jährlich erforderlichen Ver-einsvertreterversammlungen ebenfalls dafür genutzt werden sollten, Sportvereine für die Archivarbeit und für die Bewahrung von Sportüberlieferungen zu sensibilisieren. Weiterhin schlug er vor, nicht nur im Rahmen von „Sport in Hessen“, sondern auch mit Hilfe des lsb h – Newsletter über die Tätigkeit des Arbeitskreises „Sport und Geschichte“ zu informieren.

Darüber hinaus bestand bei den Gesprächsteilnehmern Einigkeit, dass „Archivarbeit“ zumindest in den Satzungen der Sportkreise als Pflichtaufgabe verankert werden sollte, wie dies im Sportkreis Schwalm-Eder bereits geschehen ist. Schließlich sagte Manthei auch noch seine Unterstützung zu, wenn es darum geht, Basisdaten über den Stand der Archivarbeit in den hessischen Sportvereinen zu erheben. Diese Themen sollen auf einer für den 9. März 2014 in der Landessportschule Frankfurt geplanten Tagung mit den Archivbeauftragten der Sportkreise vertiefend erörtert werden.

Die Regionalisierung der Ansätze zur Sicherung von Sportüberlieferungen steht darüber hinaus auch bei der schon traditionellen Tagung des lsb h – Arbeitskreises „Sport und Geschichte“ zum überregionalen Erfahrungsaustausch am 15. Mai 2014 in Frankfurt im Mittelpunkt der Beratungen. Dr. Peter Engels (Darmstadt) wird dann als Stadtarchivar über das Thema „Sportüberlieferungen als Gegenstand der Arbeit von Stadtarchiven und Geschichtsvereinen“ sprechen.

Erstmals hat mit Roland Frischkorn (Frankfurt) auch der Vorsitzende eines Sportkreises seine aktive Mitwirkung zugesagt. Frischkorn wird über „Sportkreis-Initiativen zur Sensibilisierung für sportgeschichtliche Themen“ informieren und soll damit zugleich Impulse für den umfassenden Informationsaustausch der Tagungsteilnehmer geben. Das abschließende Referat zum Thema „Sicherung von Sportüberlieferungen im Sportbund Pfalz“ hat Asmus Kaufmann (Kaiserslautern) übernommen.

Kaufmann kann unter anderem über positive Erfahrungen mit dem Sportmuseum der Pfalz in Hauenstein berichten. Eröffnet wird die Tagung mit einem Referat von Prof. Dr. Dr. Bernd Wedemeyer-Kolwe (Hannover), das sich mit der „Arbeit des Niedersächsischen Instituts für Sportgeschichte – NISH“ beschäftigt. Ihm folgt Kuno Schuch (Köln) mit einem Beitrag zur „Spurensuche des Deutschen Golfarchivs im Großherzogtum Hessen“. Mit Blick auf diese Referenten und Themen kann auch 2014 erneut mit einer interessanten Tagung gerechnet werden.

Zwei Veranstaltungen im Herbst 2014 befassen sich wieder mit der Fortbildung von ehrenamtlichen Archivaren im Sport. Am 13. September 2014 sollen in der Landessportschule Frankfurt Grundlagen der Archivarbeit behandelt und dabei auch Probleme der Bestandserhaltung sowie der Archivierung von Fotos angesprochen werden. Bei einer Tagung am 18. Oktober in der Sport- und Bildungsstätte Wetzlar wird die Erstellung von Jubiläumsschriften im Mittelpunkt stehen.

Weitere Auskünfte zu diesen Tagungen erteilt Herr Heiner Richter als zuständiger Mitarbeiter des Landessportbunds Hessen. Sie erreichen Herrn Richter, der auch Adressat für Anmeldungen zu den Tagungen ist, telefonisch (0 69 / 6789 - 496 o. 623) per Fax (0 69 / 6789 - 427) oder per E-Mail (hrichter@lsbh.de).

Peter Schermer

Kein Schwein weiß, wie lange es dauert, bis diese Faulenzer beim BGH die Urteilsbegründung veröffentlichen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66711&pos=0&anz=22

Via
http://www.urheberrecht.org/news/5133/

Die nur durch Pressemitteilung bekannte Entscheidung ist für mich rätselhaft:

Wieso sind die Filmaufnahmen vom Tod eines Mauer-Flüchtlings als Folge von Einzelbildern nach § 72 UrhG und nicht als Laufbilder geschützt?

Zu Laufbildern:
http://archiv.twoday.net/stories/572463488/

Die Leistungsschutzrechte nach den §§ 94, 95 UrhG kommen nur für nach dem 1.1.1966 geschaffene Filme in Betracht (Katzenberger in Schricker/Loewenheim Vor §§ 88ff. Rz. 47).

Schutzfrist nach § 94: 50 Jahre nach erster erlaubter öffentlicher Wiedergabe bzw. Herstellung, falls keine erlaubte Wiedergabe in der 50-Jahres-Frist. Diese Regelung gilt auch für die Lichtbilder nach § 72 UrhG.

Nach Katzenberger (§ 135a Rz. 9) sind (unveröffentlichte) Lichtbilder aus der Zeit vor dem 1.1.1966, die 1985 als Dokumente der Zeitgeschichte gewertet wurden, bis Jahresende 2015 geschützt.

Ich kann nicht erkennen, dass die maßgeblichen Sachverhalte in der Pressemitteilung durchscheinen.

Update: Volltext liegt vor
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2086/12

Meine Einordnung war zutreffend.

Der BGH sieht in den Lichtbildern Dokumente der Zeitgeschichte und bezieht sich zustimmend auf die Ausführungen zu den Wagner-Fotos.

Durch die Erstsendung noch am Tag der Aufnahme 1962 sei kein Erscheinen bewirkt worden.

"Das Erscheinen eines Lichtbildes setzt danach voraus, dass das Lichtbild in körperlicher Form - etwa als Abzug - an die Öffentlichkeit gelangt (vgl. Schulze in Dreier/Schulze aaO § 72 Rn. 37); auch die Eingabe digitalisierter Bilder in elektronische Bildarchive kann danach als Erscheinen einzustufen sein (vgl. Maaßen, ZUM 1992, 338, 342 f.). Die Veröffentlichung eines Lichtbildes in unkörperlicher Form - beispielsweise durch Sendung - genügt dagegen nicht."

Das ist hahnebüchen! Die UAM fummeln wieder einmal verwerterfreundlich an der Schutzfrist herum. Die UAM segnen den Umgehungstatbestand angesichts des mangelnden Laufbildschutzes einfach ab.

Bei Filmeinzelbildern ist die Rede von einem "Abzug" ersichtlich fehl am Platz, denn selbst wenn ein Standbild erschienen wäre ließe sich ohne weiteres ein anderes Standbild finden, das nicht erschienen ist.

Die Laufbilder sind also nur dann gemeinfrei, wenn sie mit Zustimmung der Rechteinhaber komplett (also ungekürzt) nicht innerhalb der 50-Jahresfrist in Form von Werkstücken (z.B. auf CD) verbreitet wurden.

"Auch wir fordern den Vatikan und die Kirche in Deutschland auf, endlich einen unabhängigen Zugang zu den Akten und Archiven zu gewähren", erklärte Matthias Katsch am Donnerstag in Berlin. Die Opfer hätten ein Recht auf Transparenz und Aufklärung, sagte der Sprecher der Betroffenen an jesuitischen Schulen wie dem Berliner Canisius-Kolleg und dem Bonner Aloisiuskolleg.

Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte am Mittwoch in Genf vom Vatikan die Herausgabe aller Namen und Informationen über Kinderschänder in der katholischen Kirche gefordert. Alle Täter müssten strafrechtlich verfolgt werden, hieß es in einem Abschlussbericht des Gremiums über die Missbrauchsfälle. Der UN-Ausschuss verlangte von der katholischen Kirche, alle bekannten und verdächtigen Kinderschänder von ihren Aufgaben zu entbinden und den nationalen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Alle Opfer von sexuellen Übergriffen müssten entschädigt werden.

"Es ist gut, dass der Umgang der katholischen Kirche mit den Missbrauchsfällen nun auf der internationalen Ebene gelandet ist", sagte Katsch. Die katholische Kirche sei eine globale Organisation, und nicht wenige Missbrauchstäter seien durch die Kirche in andere Länder versetzt worden, wenn ihre Taten vor Ort offenbar wurden. "Sie wurden so dem Zugriff der staatlichen Behörden entzogen, und es wurden oft weitere Kinder und Jugendliche zu Opfern dieser Täter." Dies betreffe etwa die Serientäter des jesuitischen Berliner Canisius-Kollegs, denen der Absprung nach Lateinamerika gelungen sei.

"Wir erneuern unsere Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik im Umgang mit Missbrauchspriestern", sagte der Sprecher des Eckigen Tisches. Notwendig sei außerdem endlich eine angemessene Entschädigung für das institutionelle Versagen der katholischen Kirche beim Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor den Übergriffen ihrer priesterlichen Mitarbeiter. Zudem solle sich auch der Europarat endlich auf europäischer Ebene mit dem Verhalten des Vatikans in Bezug auf sexuellen Missbrauch befassen.
Quelle: evangelisch.de, 6.2.14

http://friedhofsfreunde.blogspot.de/2014/02/stiftungen-helfen-historischen.html

http://bibliostoria.wordpress.com/2014/02/05/il-fondo-urbinate-della-biblioteca-universitaria-alessandrina/

http://www.internetculturale.it/opencms/opencms/it/collezioni/collezione_0107.html

Halten wir einmal mehr fest:

Der Viewer ist nicht benutzerfreundlich.

Es gibt keine Permalinks, weder auf Buch- noch auf Seitenebene. In Ermangelung eines Resolvers fängt man mit der OAI-Adresse nichts an.

Die Facetten sind unbrauchbar.

http://www.timesofisrael.com/online-dead-sea-scrolls-archive-upgraded/

http://www.deadseascrolls.org.il/home


http://www.logbuch-suhrkamp.de/forum/warum-es-arno-schmidts-texte-nicht-als-e-book-gibt

Die Kommentatoren sind anderer Ansicht. Hätte Arno Schmidt das WWW schon gekannt, wäre er womöglich begeistert gewesen. So viele alte vergessene Bücher mit wenigen Klicks.


http://bibliothekarisch.de/blog/2014/02/06/kurz-newlis-2014-reloaded/

Meine Position: Ich befürworte eine Open Access Zeitschrift zum Bibliothekswesen und benachbarten Gebieten (auch: Archivwesen), die

- Deutsch als Hauptsprache hat

- qualitätsgesicherte wissenschaftliche Fachaufsätze enthält, wobei gern mit Open Review experimentiert werden darf

- weitere, insbesondere aktuelle Inhalte (vergleichbar dem "Bibliotheksdienst" oder Blogs) bietet.

Gern bin ich bereit, etwa als Reviewer, mich da selbst einzubringen.

http://opalkatze.wordpress.com/2014/02/03/pressefreiheit-im-bundestag-nicht-fur-blogger/

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/658904267/
http://archiv.twoday.net/stories/650489087/



Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/319820429/

http://www.rga-online.de/rga_100_110517808-2-_Ist-Sven-Wiertz-der-richtige-Nachfolger-fuer-Dr-Urs-Diederichs.html

"[...] Sven Wiertz (SPD) wird als neuer Chef des Historischen Zentrums nicht von allen gern gesehen.

Wie berichtet, soll Wiertz, der seit zehn Jahren als persönlicher Referent das Büro von Oberbürgermeisterin Beate Wilding managt, die Leitung des Deutschen Werkzeugmuseums, des Haus Cleff und des städtischen Archivs übernehmen. "

Jochen Hilgers berichtet auf WDR.de: "Nach der Schwarzgeld-Beichte von Alice Schwarzer gibt es in Köln immer noch viel Diskussion und auch Kritik. Kommunalpolitiker fordern jetzt mehr Transparenz - vor allem darüber, was die Finanzierung des Frauenmediaturms angeht. Das ist der Sitz von Schwarzers Stiftung, Info-Zentrum zur Geschichte der Frauenbewegung und Sitz der Redaktion der Zeitschrift "Emma".
Jörg Frank von den Kölner Grünen fordert zumindest eine Nachjustierung des Vertrages, wie er es ausdrückte. Denn: Auf der Homepage des Frauenmediaturms steht zum Beispiel, dass man dort Räumlichkeiten auch privat mieten kann. Gewerbe darf Schwarzers feministisches Archiv dort aber nicht betreiben. ...."

Die Finanzierung des FMT ist in den Frühjahren 2012 und 2013 bereits heftig diskutiert und durch die Medien "gejagt" worden.
Zum Frauenmediaturm auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=frauenmediaturm

Nimmt dieses Käsblättchen noch jemand ernst?

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/open-access-droht-wissenschaftlern-der-zwang-zum-selbstverlag-12783786.html

Es geht um die vorgesehene Änderung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg, siehe auch die Petition, die leider nur jämmerlichen Zuspruch fand:

http://archiv.twoday.net/stories/629754898/

Zur Wissenschaftsfreiheit siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/

http://frda-stage.stanford.edu/

Auf

http://hyperallergic.com/106358/14000-images-of-the-french-revolution-released-online/

ist die Rede von 14000 "high-resolution images", aber bei dem hier abgebildeten Beispiel (volle Größe) kann ich noch nicht einmal die Beschriftung lesen.


Nun auch mit Signaturen bei den Metadaten:

http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/browse/handschriften*/-/1/-/-/


In der Liste der frühneuzeitlichen Handschriften des Düsseldorfer Heinrich-Heine-Instituts - siehe http://archiv.twoday.net/stories/640153734/ - findet sich auf der folgende Eintrag:

HH 65
Himerii ephtalamos logos / de nuptiis severi imperatoris /
E' codice Augustano ansam praebente Leone Allatio descripsit Elias Ehinger.
Ratisbonae 1648. 7 Bl. 35 x 21 mn.
griech. Handschr.
[früher F 16]


So nach dem Lacomblet-Katalog
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/pageview/5350170

Wolfgang Mayer von der Stadt- und Staatsbibliothek Augsburg teilte dazu freundlicherweise mit:

Bei "der angegebenen Handschrift handelt es sich wohl um eine Abschrift (möglicherweise der Abschrift ) Elias Ehingers aus der sich ehemals in der Stadtbibliothek Augsburg, jetzt in der BSB München befindlichen Handschrift “BSB Cod graec 564“, Bl. 338 ff. Diese Handschrift ist beschrieben in:

Wolf, Hieronymus: Catalogus Graecorum librorum manuscriptorum Augustanae Bibliothecae. – Augustae Vindelicorum : Mangerus, 1575. Nr. 67

Hoeschel, David: Catalogus graecorum codicum qui sunt in bibliotheca reip. Augustanae Vindelicae. - Augustae Vindelicorum : Ad insigne Pinus, 1595. S. 57, Nr. CXX

Henisch, Georg: Bibliothecae inclytae reipub. Augustanae utriusque tum Graecae tum Latinae librorum & impressorum & manu exaratorum catalogus]. – Augustae Vind. : Schönigk, 1600. Sp. 54

Ehinger, Elias: Catalogus Bibliothecae Amplissimae Reipublicae Augustanae. - Augustae Vindelicorum : Praetorius, 1633. Sp. 769

Reiser, Anton: Index manuscriptorum bibliothecae - [Augsburg] : Goebel, 1675. S 80

Catalogus codicum Manuscriptorum Bibliothecae Regiae Bavaricae. Voluminis I, Tom. V (1811), S. 426-434

Zugriff auf ein Digitalisat haben Sie unter:
https://opacplus.bsb-muenchen.de/metaopac/search?documentid=12094920

Elias Ehinger war seit 1635 in Regensburg Rektor des dortigen Gymnasium poeticum, so dass sich das Datum 1648 wohl auf eine 1648 entstandene Abschrift einer früheren Abschrift Ehingers beziehen wird."

Da der betreffende Server der BSB derzeit nicht erreichbar ist, verzichte ich darauf, einen Permalink des Handschriften-Digitalisats anzugeben.

Digitalisate der Bücher von Wolf, Hoeschel, Henisch, Ehinger und Reiser sind nachgewiesen unter:

http://de.wikisource.org/wiki/Staats-_und_Stadtbibliothek_Augsburg

Gern hätte ich wenigstens die Seite aus dem Ehinger-Katalog verlinkt, aber auch hier liefert der BSB-Server gerade NICHTS.

Der Catalogus ist im Vorwort 1811 datiert, trägt aber auf dem Titelblatt die Jahreszahl 1812:

http://books.google.de/books?id=zCdZAAAAcAAJ&pg=PA426 (hier S. 433 zum Text)

Eine Wiener Abschrift Ehingers nennt Fabricius:

http://books.google.de/books?id=-DEBAAAAMAAJ&pg=PA415

Es ist Cod. phil. gr. 106:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0781_b0212_jpg.htm
http://data.onb.ac.at/rec/AL00116440

Schoell 1830 zu den drei damals bekannten Handschriften des Himerios:

http://books.google.de/books?id=V6Y4AQAAMAAJ&pg=PA123&lpg=PA123

Die Abschrift findet sich auch im Dresdener Sammelband des Ehinger A 2, siehe

http://digital.slub-dresden.de/id275355187/23

Harless erwähnt eine weitere Abschrift:
http://books.google.de/books?id=FxMUAAAAQAAJ&pg=PA327

Weitere Quellen:
http://books.google.de/books?id=dwwMAAAAIAAJ&q=himerios+ehinger

Zu Elias Ehinger:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=116378638

Zum Autor Himerios:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118912763

#fnzhss

Nicht so ganz das Gebiet dieses Blogs, aber Open Access und vielleicht ja eine Meldung wert:

http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/index

Lizenz
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/

Ein ausführlicheres Positionspapier, das im Rahmen des Gründungsworkshops im Herbst 2012 vorgestellt wurde, findet sich hier
http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/files/docs/Postitionspapier1012.pdf

ISSN 2197-2567, bisher zwei Ausgaben 2013.

Ich las eben
"Occupy London und die besetzte Friern Barnet Library"
http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/article/view/98/145

Der Gegenstand des Beitrages ist die besetzte Friern Barnet Library in Nord-London. Dieser steht für eine ‚Politik des Politischen‘, die sich gegen die Privatisierungsmaßnahmen der regierenden liberal-konservativen Koalition richtet. In diesem Kampf um die Bibliothek
wurden Aussagen der programmatischen Vision der Regierung von einer Allianz aus Aktivist_innen und Bürger_innen polemisch gegen die Politik gewendet, deren Umsetzung diese Vision ideologisch legitimieren sollte. Es werden zunächst die Rahmenbedingungen
der Besetzung beschrieben, danach wird detailliert auf das Geschehen im Herbst 2012 und Winter 2012/13 eingegangen. Es wird erklärt, warum die Auseinandersetzung um die Bibliothek für das Verständnis gegenwärtiger sozialer Kämpfe in der ‚postpolitischen Stadt‘ hilfreich ist. Zum Begriff der Postpolitik bzw. der Postdemokratie haben sowohl Colin Crouch als auch Jacques Rancière Theorien vorgelegt. Der Aufsatz wird den theoretischen Schwerpunkt auf Rancière legen, Crouchs Überlegungen jedoch ebenfalls mit einbeziehen.


Grüße
J. Paul

http://www.bl.uk/world-war-one


http://germano-fil.hypotheses.org/1376

Der französischsprachige Beitrag verlinkt auch Archivalia.

http://www.zeitgeschichte-online.de/kommentar/facebook-ein-netzwerk-fuer-die-wissenschaft

Der Beitrag ist aus meiner Sicht zu unkritisch geraten. Ich selbst nutze Facebook privat eher sporadisch. Beruflich ist vor allem die geschlossene Facebook-Gruppe Archivfragen sehr wichtig, die erstaunlich lebendig ist und viele wertvolle Hinweise und Diskussionsbeiträge enthält. Standardmäßig werden die Inhalte meines Tumblr-Blogs auf Facebook re-publiziert, gelegentlich teile ich auch Archivalia-Beiträge.

Schmalenstroer schrieb zu seinem Blog-Aggregator: "Ich kann jedem an dieser Stelle nur empfehlen, nicht die Facebook-Variante zu benutzen. Dank derem Ranking-Algorithmus bekommt der User leider nicht alle Beiträge zu sehen, sondern nur einen winzigen Bruchteil. Momentan werden die meisten Beiträge im Durchschnitt von nur einem von 90 Abonnementen gesehen. Ich müsste Facebook jetzt Geld zahlen, um die Beiträge zu promoten oder die Nutzer dazu anregen, möglichst viel mit der Seite zu interagieren. Falls ihr euch schon mal gefragt habt, warum diverse Seiten ständig Aufrufe zum Kommentieren und Liken bringen, wisst ihr es jetzt. Für mich kommt so ein Vorgehen nicht in Frage und ich empfehle euch daher, andere Netzwerke oder gleich die Webseite zu nutzen. Und denkt gar nicht daran, ein historisches Nacherzählungsprojekt wie @9nov38 auf Facebook zu versuchen, der Algorithmus wird es völlig unkontrollierbar zerreißen."

"Interessenlisten" wie "Archive im deutschsprachigen Raum" (angelegt von Maria Rottler) sind dieser bevormundenden Diktatur des Algorithmus zwar nicht unterworfen, können aber nur von angemeldeten Nutzern bezogen werden und verfügen auch nicht über einen RSS-Feed.

Mit der Facebook eigenen Suche habe ich noch nie etwas gefunden, während die Twitter-Suche doch einigermaßen brauchbare Ergebnisse zu aktuellen Themen liefert.

Gebe ich bei Facebook in das Suchfeld pixelio ein, finde ich nur die pixelio-Seite. Google+ liefert mir dagegen Treffer zur aktuellen Abmahnung.

Mit anderen Worten: Um auf dem laufenden zu bleiben, ist dank der Bevormundung Facebook denkbar ungeeignet. Wichtige Hinweise werden einem willkürlich vorenthalten. Und für Seiten-Anbieter ergibt sich der lästige Zwang, ständig zum Liken und Kommentieren animieren zu müssen, sonst sinkt die Reichweite drastisch.

Sicher hat Facebook auch für die Wissenschaftskommunikation nützliche Aspekte, aber aus meiner Sicht hat diesbezüglich Google+ die Nase vorn. Da aber alle Welt bei Facebook ist, muss man zähneknirschend auch da mitmachen (wenn man professionell Öffentlichkeitsarbeit im Web 2.0 betreiben will, z.B.).


Sagt der Jurist Jonas Kahl

http://www.telemedicus.info/article/2718-Darf-der-Bundestag-von-Bloggern-einen-Presseausweis-verlangen.html

Siehe aber
http://archiv.twoday.net/stories/418666949/ (vom Direktor bestätigt: HAB vergibt keine Rezensionsexemplare an Blogs)

http://svpow.com/2014/02/03/if-harry-potter-was-an-academic-work/

Brilliant!

Bd. 1-8

http://digital.lb-oldenburg.de/ihd/content/titleinfo/246368

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30839

Es reicht! Andere Länder kennen die deutsche juristische Spezialität des Abmahnwesens nicht, ohne dass man deshalb den Eindruck hat, dass dort alles Drunter und Drüber geht. Dem Abmahnwahn muss endlich entschieden Einhalt geboten werden. Die erste Abmahnung hat in jedem Fall kostenlos zu sein. Am Abmahnunwesen verdienen vor allem die Rechtsanwälte und dubiose Geschäftemacher, wobei bei den Anwälten sowohl gierige Abmahnhaie (wie U+C bei der Redtube-Abmahnung) als auch vermeintliche "weiße Ritter", die Abmahnopfer retten (auch wenn es wie im Fall Redtube nichts zu retten gibt) Kasse machen.

Bei den Blawgern überwiegt das Unverständnis über die Kölner Irrsinns-Entscheidung. Und auch Heise-Justiziar Heidrich stößt ins gleiche Horn:

http://heise.de/-2105550

"Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln" konstatiert RA Kompa, weil das Gericht selbst nicht lizenzkonform genutzt hat:

http://www.kanzleikompa.de/2014/02/04/urheberrechtskriminalitaet-am-landgericht-koeln/

Er ist nicht der einzige, der (im Prinzip strafbare) Urheberrechtsverstöße dem LG vorhält:

http://www.tagseoblog.de/liebes-lg-koeln-was-ist-denn-das-bitte

Der nächste Aufreger ( http://rivva.de/212053019 ) rollt schon heran: die GEMA will für YouTube-Einbettungen kassieren. Aber bleiben wir noch bei dem Fall Pixelio. Siehe hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=pixelio

Pixelio hat Stellung genommen und das Urteil kritisiert:

http://www.pixelio.de/static/stellungnahme

"Wir werden umgehend den Punkt der Urheberbenennung in den pixelio Nutzungsbedingungen entsprechend präzisieren, um für zusätzliche Klarheit zu sorgen.

Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat."

Trotzdem bleibe ich bei meinem Rat: Hände weg von "lizenzfreien" Bildern!

http://archiv.twoday.net/stories/97070683/

Pixelio macht ausdrücklich bei jedem Download darauf aufmerksam, dass seine Bilder nicht in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen - das entspricht ganz und gar nicht den Gegebenheiten von Web 2.0.

CC-Bilder haben aber damit und mit den Nutzungsbedingungen von Bloghostern ebenfalls ein Problem:

http://archiv.twoday.net/stories/589173162/

Dass hier eine riesige Abmahnfalle lauert, wäre aber übertrieben. RA Kompa kann auf Telepolis noch so sehr gegen diejenigen Urheber von CC-Bildern hetzen, die sich insbesondere von kommerziellen Nutzern nicht jeden Lizenzverstoß gefallen lassen wollen und an den Abmahnungen gut verdienen - wer sich an die einfache Regel "Autor nennen, Lizenz verlinken!" hält, braucht eigentlich nichts zu befürchten.

http://archiv.twoday.net/stories/219051498/

Ein erhöhtes Abmahnrisiko angesichts des Pixelio-Fehlurteils besteht bei CC-Bildern aus meiner Sicht nicht. Hält man sich an die beiden einfachen Regeln gibt es kein nennenswertes Abmahnrisiko bei CC-Bildern.

Bei der noch kaum verbreiteten 4. Version der CC-Lizenzen ist sogar eine Anti-Abmahnklausel eingebaut worden, die es dem Nutzer ermöglicht, nicht lizenzkonforme Nutzungen nachzubessern.

Aber auch in Sachen Pixelio & Co. werden sich die Abmahnungen - progonostiziere ich - in engen Grenzen halten. Der Imageschaden ist wesentlich größer.

Bei der Redtube-Massenabmahnung war der "geniale" Schachzug ja, mit dank anscheinend künstlich erzeugtem Traffic viel genutzten Pornofilmchen Kasse zu machen. Diese Schmuddel-Konstellation ist auf Fotonutzungen, bei der der gute Name des Fotografen verbreitet werden soll, ganz und gar nicht übertragbar. Sobald der Hobby-Fotograf, der wie bei Pixelio abmahnen lässt, bekannt wird, hat er im Netz - ob man das nun gut findet oder nicht - mit hinreichend unangenehmen Reaktionen zu rechnen. In ihrer eigenen Bosheit heiter ruhende Naturen wie RA Urmann sind doch wohl eher die Ausnahme. Es dürfte für Abmahnkanzleien schwer werden, die für eine größere urheberrechtliche Abmahnaktion erforderliche kritische Masse an Fotografen und/oder Fotos aufzutreiben. Dass jede solche Abmahnung eine zuviel ist und auch Venusfliegenfallen wie das berüchtigte Marions Kochbuch nach wie vor erfolgreich im Abmahngeschäft sind steht auf einem anderen Blatt.

Auch im Bereich des UWG sind Massenabmahnungen immer schwerer geworden, da die Gerichte genauer hinschauen. Voraussetzung ist dort ja ein reales Wettbewerbsverhältnis. Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung müssen die eigenen Rechte verletzt worden sein.

So irrwitzig das Kölner Urteil auch ist - zur Panik besteht kein Anlass.

Update: Der Kommentar verweist auf Abmahnungen des Profifotografen Benjamin Thorn

http://www.ra-plutte.de/2013/03/abmahnung-pixellaw-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-fotolia/

http://bestatterweblog.de/neues-sachen-des-benjamin-thorn-abmahnung-durch-benjamin-thorn/

http://forum.wpde.org/allgemeines/124224-abmahnung-system-rechtswidrig-ueber-url-mit-permalink-ausgespaeht-wer-kennt-sich-aus.html (ohne nennung von Thorn)

Aufgrund dieser Berichte liegt der Verdacht nahe, dass auch das Kölner Urteil von Thorn erwirkt wurde. [Benutzername des Abmahners war Pijay, siehe auch
http://www.reisen-fotografie.de/pixelio-passiert-eigentlich-nun/ ]

Zur Debatte siehe auch
http://www.pixelio.de/index.php?ACTION=topic&topic_id=52effba25d5aa0243c000001

Es soll Berufung eingelegt werden:
http://heise.de/-2107053



Foto: Stefan Emilius / http://www.pixelio.de

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155798

http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-26030497

http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/aus-verkauf-von-miro-gestoppt-1.18235958

Aufgrund juristischer Einsprüche wurde die geplante Auktion eines inzwischen staatseigenen Konvoluts von 85 Miró-Gemälden von Christie's kurzfristig abgesagt.

Gewohnt bissig wird der Wechsel in den Vatikan und die Enttäuschung der Ulmer, die Frau Schavan in den Bundestag gewählt hatten, kommentiert:

http://causaschavan.wordpress.com/2014/02/04/destination-heiliger-stuhl-oder-der-beschiss-von-ulm/

http://francofil.hypotheses.org/1982

"Die Eulalia-Sequenz gilt als das älteste überlieferte Zeugnis volkssprachlicher Literatur in der Geschichte des Französischen. Die nur 29 Verse über das Martyrium der heiligen Eulalia werden auf die Zeit um das Jahr 880 datiert und stammen vermutlich aus der Abtei Saint-Amand im heutigen Département Nord. Der Text wurde auf die letzten freigebliebenen Seiten einer Sammlung der Werke Gregors von Nazianz notiert, zusammen mit anderen lithurgischen Gesängen sowie dem sprachhistorisch nicht weniger bedeutenden althochdeutschen Ludwigslied. Die Handschrift wurde von Hoffmann von Fallersleben 1837 in der Bibliothek von Valenciennes wiederentdeckt. "

Am 17. Februar (!) droht dem Grundstück in Berlin-Bohnsdorf, auf dem der von der Fritz Kühn Gesellschaft e.V. betreute künstlerische Nachlass des Metallbildhauers, Kunstschmieds und Fotografen Fritz Kühn gelagert ist, die Zwangsräumung. DAS ANTIEISZEITKOMITEE, ein Zusammenschluss in und bei der Partei DIE LINKE, hat eine Petition eingereicht:
http://www.antieiszeit.de/

Offline wird bereits gesammelt,
http://www.antieiszeit.de/details/fritz-kuehn-petition-unterschriftenliste.pdf
online sei die Petition mit der Nummer 48986 noch im Prüfungsprozess:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html

Das "Neue Deutschland" berichtet:
Berlin will sein Erbe nicht. Der Nachlass des Metallbildhauers Fritz Kühn droht zerschlagen zu werden. Von Christina Matte.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/922794.berlin-will-sein-erbe-nicht.html
Kommt es zur Räumung, wäre das Museum passé. Wohin dann mit dem metallischen Werk? Wohin mit den Fotografien und dem zeichnerischen Werk, darunter Skizzen, Entwürfe, Ausführungszeichnungen? Wohin mit dem grafischen Werk, den Drucken von Stahlplatten? Wohin mit dem schriftlichen Nachlass, der nicht nur die Werkstattarbeit betrifft, sondern auch Korrespondenzen Fritz Kühns mit Joachim Ringelnatz und Georg Kolbe enthält.

Mehr:

Verein Fritz Kühn Gesellschaft e.V., Museumsprojekt:
http://fritz-kuehn-gesellschaft.de/museum/

Fritz Kühn – Werkbeispiele aus der Denkmalliste Berlin:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/denkmalsalon/download/denkmalsalon_21_haspel.pdf

Die zentrale deutsche Stelle für die militärischen Krankenunterlagen aus beiden Weltkriegen, auch Krankenbuchlager genannt, hat am 31.12.2013 nun endgültig seine Pforten geschlossen. Nachdem bereits am 01.07.2007 die Ermittlungen für private Suchanfragen eingestellt worden sind, ist das "Archiv" nun auch für wissenschaftliche Recherchen geschlossen.
http://www.berlin.de/lageso/versorgung/krankenbuchlager/

Wie es mit den Unterlagen weitergeht und ab wann eine Benutzungen wieder möglich ist, steht in den Sternen. Sowohl das Land Berlin als auch das verantwortliche Bundesressort, das Staatsministerium für Kultur und Medien, schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter hinsichtlich der Übernahme der zig Millionen Unterlagen zu.

Es ist beschämend, dass ausgerechnet zum 100. Jahrestag des Ersten Weltkriegs, eines der wichtigsten Nachweisarchive im Bezug auf den Ersten Weltkrieg unbenutzbar brach liegt, inbesondere da die Unterlagen der preußischen Armee nahezu komplett im Zweiten Weltkrieg vernichtet wurden.

Hier sollte man sich wirklich einmal ein Beispiel an Frankreich oder England nehmen und Geld für den Erhalt dieser einzigartigen Unterlagen in die Hand nehmen.

In den USA wurden eine verschollen geglaubte Papstbulle aus der Gründungszeit der Universität Heidelberg entdeckt.

Quelle:
http://www.uni-heidelberg.de/md/zentral/gruendungsurkunde_papst_urban_c_uah_460x280.jpg

gruendungsurkunde_papst_urban_c_uah_460x280

© Universitätsarchiv Heidelberg

Nach dem bereits im Jahr 2008 damit begonnen wurde, die Unterlagen der "International Prisoners-of-War Agency" (http://www.cicr.org/eng/assets/files/other/icrc_002_0937.pdf) aus dem Archiv des Internationalen Roten Kreuzes in Genf für die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs zu digitalisieren, damit diese pünktlich zum 100. Jahrestag hinsichtlich des Beginns des Ersten Weltkriegs im August 2014 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann, läuft seit 01.02.2014 schon wieder ein weiteres Meilenstein-Projekt beim ICRC.

Dort werden nun auch die Kriegsgefangenschaftsunterlagen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs digitalisiert (etwa. 36 Mio. Karteikarten) um sie dann stückweise ab 2016 veröffentlichen zu können.

Quelle:
http://www.cicr.org/eng/resources/documents/article/other/archives-first-world-war-2011-07-27.htm
http://www.icrc.org/eng/resources/documents/article/other/02-01-archives-second-world-war.htm

Brillant wie immer Kathrin Passig:

http://www.zeit.de/digital/internet/2014-02/kathrin-passig-internetpubertaet

Zu http://archiv.twoday.net/stories/650489047/

Bei Tumblr wird der Dateiname eines hochgeladenen Bilds automatisch vergeben:

http://31.media.tumblr.com/3d58feb300106120b1ae6a90fbae248d/tumblr_n0fs73psCg1r3ksi6o1_400.jpg

In Archivalia binde ich alle Bilder aus Webspace-Gründen mit img src ein.

http://www.1337core.de/urheberrecht-im-internet-name-und-lizenz-gehoeren-in-den-dateinamen/

hatte den Vorschlag gemacht, den Namen des Fotografen in den Dateinamen aufzunehmen. Das ist durchaus sinnvoll, ebenso wie der Hinweis auf die Lizenz. § 95c UrhG, der die Entfernung von für die Rechtewahrnehmung wichtigen Metadaten verbietet, könnte tangiert sein, wenn man ohne technische Notwendigkeiten den Dateinamen ändert.

Aber der folgende Dateiname sieht nicht wirklich überzeugend aus, sieht man davon ab, dass ich schlampig gearbeitet habe und Punkte nicht mit _dot_ codiert habe, da ich nicht wusste, welche Zeichen in Dateinamen (üblicherweise) gültig sind.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vapiano_aachen_urheber_klaus_graf_.lizenz_cc_by-sa_https_colon_slash_slash_creativecommons_dot_org_slash_licenses_slash_by-sa_slash_3_dot_0_slash_deed_dot_de.jpg

Öffnet man das Bild mit Rechtsklick sieht man im Dateinamen die Pflichtangaben, wobei bei Pixelio eben www.pixelio.de stehen müsste. Keine Ahnung, ob das dem LG Köln genügen würde, aber jedenfalls ist die Forderung eines Links zu Pixelio nicht erfüllbar, wenn der anklickbar sein soll.

Macht man das Bild anklickbar, siehe etwa

http://de.selfhtml.org/html/grafiken/verweise.htm

dann kann man - ohne weitere technische Vorkehrungen - durch einfachen Klick mit rechter Maustaste wieder zum "nackten" Bild gelangen.

Da man bei solchen D*** wie den Richtern vom LG Köln ja vom Worst Case ausgehen muss, kann vielleicht die Namensnennung im Dateinamen genügen, aber sobald das Gericht auf die Idee kommt, dass der Verweis auf Pixelio zumindest auch im Interesse des Urhebers ist (um etwa auf weitere Bilder des Urhebers hinzuweisen), kann man zumindest erwägen, dass die Verletzung des Verlinkungsgebots durch nicht-anklickbaren Link auch vom Abmahnenden gerügt werden darf. Pixelio hatte sich im konkreten Verfahren ohnehin auf die Seite des Nutzers geschlagen, was das Gericht aber nicht beeindruckt hat.

Blogger, die mit den eher spartanischen Vorgaben eines Bloghosters wie Twoday auskommen müssen, können in der Regel gar nicht eine technisch befriedigende Lösung realisieren. Sie sollten daher lieber ganz auf Bilder verzichten. Kleiner Scherz am Rande.

Update: Bei Flickr enthält der Link nicht den Dateinamen:

http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/12295711755/


http://www.westline.de/westfalen/muenster/nachrichten/ln/Plagiat-Juristin-kommt-mit-blauem-Auge-davon;art1191,309121

Besser dazu Horstkotte in der ZEIT:
http://www.zeit.de/studium/2014-01/doktortitel-plagiat-uni-muenster

Wer fälscht oder plagiiert, verliert den Doktortitel. So die Regel. Die Uni Münster hat sie gebrochen und den Autor nur gerügt. Die Promotionsordnung deckt das nicht. [...]

Und drittens weiß niemand, dass es sich bei dem betroffenen Werk um eine fragwürdige Doktorarbeit handelt. "Es wird Sand ins Auge des Betrachters gestreut", sagt der Münchener Rechtsprofessor und Plagiatsexperte Volker Rieble. Betrogen bleibt am Ende das Lesepublikum, das der Dissertation nach allen Regeln der Kunst vertraut. Oder kurz: "Rüge vergeht, Doktor besteht", wie Rieble sagt.


Zum Fall mit Namensnennung:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mb

http://copy-shake-paste.blogspot.de/p/vroniplagwiki-scorecard.html

bonnekoh

https://netzpolitik.org/2014/pressestelle-des-bundestages-erklaert-wir-machen-hier-keine-parlamentarische-berichterstattung/

Besonders dreist:

" Herr Beckedahl wäre Blogger und kein Journalist."



Foto: Stefan Emilius / http://www.pixelio.de

Zum Kontext:
http://archiv.twoday.net/stories/650489047/

Etwas alarmistisch, aber im Kern nicht unberechtigt gibt das Bestatterblog Kenntnis von einer krassen, noch nicht rechtskräftigen Fehlentscheidung (einstweilige Verfügung) des Landgerichts Köln (kann es sein, dass uns dieses Gericht in letzter Zeit häufiger begegnet ist *übelgrübel).

Nach dem Bestatterblog entschied das Gericht (AZ 14 O 427/13), "daß selbst dann ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, wenn man eine rechtmäßig erworbene Bilddatei, die auch durch Bildunterschrift und/oder weitere Kennzeichnung im Text ordnungsgemäß mit den Namen des Fotografen gekennzeichnet ist, so auf seine Seite stellt, daß ein Internetbenutzer durch Rechtsklick auf das Bild und “Datei anzeigen” den direkten Bildlink aufruft!"

http://bestatterweblog.de/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen/#more-18014

Siehe auch

http://www.golem.de/news/landgericht-koeln-direkte-urls-zu-bildern-koennen-lizenzrechte-verletzen-1402-104335.html

https://plus.google.com/+RAMichaelSeidlitz/posts/6Po2scpmF6y

Kommentar: Das Vorbringen des Pixelio-Fotografen kann ich nur als höchst unmoralisch würdigen. Solche Portale mit lizenzfreien Bildern können zu sehr als Abmahnfallen genutzt werden, ich rate daher von ihnen entschieden ab. Die Entscheidung ist völlig weltfremd: Technische Blockaden, dass mittels Rechtsklick kein Öffnen des Bilds möglich ist, etwa mittels Javaskript können ohne weiteres umgangen werden. Sobald jemand im CC-Bereich auf diese Abmahnidee kommt, sollte massiv juristisch gegengesteuert werden, möglichst nicht bei den "Experten" des LG Köln.

Siehe auch
http://wiki.creativecommons.org/FAQ#Can_I_insist_on_the_exact_placement_of_the_attribution_credit.3F

"Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist." (CC)

Update: Volltext ist da:
http://www.ra-plutte.de/wp-content/uploads/2014/02/LG-K%C3%B6ln-Urteil-vom-30.01.2014-Az.-14-O-427-13.pdf

http://www.ra-plutte.de/2014/02/lg-koeln-pixelio-bilder-muessen-urhebervermerk-in-bild-url-auffuehren/

http://rivva.de/211970532

http://rechtsanwalt-schwenke.de/achtung-urheberhinweise-im-bild-notwendig-lg-koeln-pixelio/

http://archiv.twoday.net/stories/650489123/

http://nblogs.de/neue-abmahnwelle-urheber-muessen-auch-in-dateien-genannt-werden-3019/



Foto: Stefan Emilius / http://www.pixelio.de

... fordert D64-Co-Vorsitzender Nico Lumma.

http://d-64.org/creative-commons-als-offentlich-rechtliche-aufgabe/?utm_source=rechtsfrei&utm_medium=twitter

"Die EU-Kommission hat ihre Anfang Dezember 2013 gestartete öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht (vgl. Meldung vom 8. Dezember 2013) um einen Monat verlängert. Interessenvertreter haben nun bis 5. März die Gelegenheit, ihre Anmerkungen zu einer Überarbeitung und Modernisierung des EU-Urheberrechts einzubringen.

Die EU-Kommission lädt insbesondere Konsumenten, Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentliche Behörden und Mitgliedstaaten ein, Beiträge einzureichen. Ziel der Konsultation ist es, »Input von allen Interessenvertretern zur Überrüfung der Regeln zum EU-Recht« zu sammeln. "
http://www.urheberrecht.org/news/5129/

Konsultation:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm

Teilnehmen und Verwerterinteressen in die Schranken weisen!

Es erwies sich als undurchführbar, in einem Bücher-Podcast Inhalte fremder Bücher auszugsweise vorzustellen, auch wenn die Autoren von dieser Publicity sehr angetan waren. Die Verlage schikanierten:

http://www.lesegefahr.de/2014/01/wie-ich-versuchte-einen-buecher-podcast-zu-machen-und-an-den-verlagen-verzweifelte/

Himmel, Thorsten K. D. : Portal „Rhein-Maas-Net“ (RMnet). aventinus media Nr. 14 [31.01.2014] , in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9842/

"Auch wenn das Portal selbst nicht mehr aktualisiert wird und etliche gebrochene Links als unschön anzumerken sind, so stellen die zusammengetragenen und verfügbar gemachten Informationsressourcen, die Dokumentensammlungen, Protokolle, Urkunden, Ortslexika, Steuer- und Bevölkerungslisten, Karten und Bibliographien dieses Portals dennoch eine veritable und reichhaltige Wissensquelle zur (Raum-)Geschichte des Rhein-Maas-Raums vom Jahr 1000 an bis ins 20. Jahrhundert hinein dar. "

Ich sehe es naturgemäß wesentlich weniger positiv. Letzte Neuigkeit ist von 2005. Nachhaltiges digitales Arbeiten sieht anders aus.

http://www.rmnet.uni-trier.de/

Zum Sachstand:

http://log.netbib.de/archives/2014/01/20/bibliotheksdienst/ Kommentare!

Die kostenlose Chrome-Erweiterung ZenMate

https://zenmate.io/home/

wird genannt von

http://blog.cibera.de/2014/02/03/rtve-stellt-5-000-dokumentationen-online/

Man kann dort einige Länder auswählen, um Geoblocking auszuwählen. Neben den USA ist wegen der BBC noch UK interessant, die Niederlande und Norwegen (beides interessant wegen digitaler Bibliotheks-Angeboten) fehlen.

Ich habe es gerade mit Google Books getestet: funktioniert einwandfrei und ermöglicht anders als die sonst von mir genutzten Webproxys

aktuell vor allem:
http://www.ipconceal.com/

die volle Funktionalität. Auch HathiTrust bereitet keine Probleme.

Dagegen hat das Unterfangen, das unter

http://archiv.twoday.net/stories/444867181/#640154181

genannte VPN zu nutzen, bei dem Versuch OpenVPN zu installieren nur dazu geführt, dass auf meiner Festplatte unerwünschte und sehr lästige Programme installiert wurden, aber nicht OpenVPN.

https://netzpolitik.org/2014/youtube-videos-einbetten-kuenftig-kostenpflichtig/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/404099696/


http://oberrhein.hypotheses.org/258

Eine Edition erscheint mir übertrieben bzw. nicht vordringlich. Es würde aus meiner Sicht genügen, ein Digitalisat der Handschrift in St. Paul im Lavanttal mit Tiefenerschließung ins Netz zu stellen.

Dass der zitierte Blogbeitrag genaue Online-Nachweise liefert, darf als sehr positiv hervorgehoben werden!

Update: Allerdings vermisse ich einen Link auf
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012285510

Es wäre schön, um einen Gedanken von Maria Rottler aufzugreifen, wenn alle personenbezogenen de.hypotheses.org-Blogbeiträge über eine gemeinsame GND-BEACON-Datei recherchierbar wären.


"Mittelalterliche Urkunde aus dem Jahr 1387 lagerte auf dem Dachboden eines Privathauses in St. Louis", heißt es in einer Pressemitteilung der Universität Heidelberg:

Pressemitteilung Nr. 27/2014 v. 3.2.2014,
http://www.uni-heidelberg.de/presse/news2014/pm20140203_mittelalterliche_papstbulle.html:

In den USA ist bei einem privaten Zufallsfund eine die Universität Heidelberg betreffende Bulle von Papst Urban VI. aus dem Jahr 1387 entdeckt worden: Die Urkunde, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieg als verschollen galt, lagerte auf dem Dachboden eines Hauses in St. Louis. Die Finder hatten sich über das Internet an das Universitätsarchiv Heidelberg gewandt. Von dort aus gelang es, eine Übergabe des mittelalterlichen Dokuments an den deutschen Generalkonsul in Chicago zu vermitteln. Die Experten des Archivs, aus dessen Beständen die Papstbulle vor nicht ganz 70 Jahren verschwunden ist, arbeiten jetzt daran, einen fachgerechten Rücktransport nach Heidelberg zu organisieren.
Generalkonsul Dr. Christian Brecht konnte die Urkunde Ende Januar 2014 persönlich entgegen nehmen. Überbracht wurde sie von der Schwester der Finderin, die diese in den Besitztümern der Mutter auf dem Dachboden entdeckt hatte. Sie war überrascht, im Haus ihrer Mutter ein Dokument in lateinischer Sprache zu finden. Um Näheres darüber herauszufinden, wandte sie sich an das Institute of Jesuit Sources in St. Louis. Dort konnte die Universität Heidelberg als Ursprungsort der Bulle ausgemacht werden. Wie die Urkunde in den Besitz der Mutter gelangt ist, bleibt für die Schwestern ein Rätsel.
„Es gibt leider auch keinerlei Hinweise darauf, wie das Dokument in den Nachkriegswirren von Heidelberg in die USA gelangt ist“, sagt der Direktor des Universitätsarchivs, Dr. Ingo Runde. Bei einer Revision des Archivs in den Monaten Dezember 1947 und Januar 1948 war entdeckt worden, dass acht mittelalterliche Urkunden aus den Beständen verschwunden sind. Neben der jetzt wiederaufgefundenen Papstbulle handelt es sich um zwei weitere päpstliche sowie fünf pfalzgräfliche Urkunden aus der Gründungszeit der Universität, die aus den Jahren 1386 bis 1389 stammen. „Der zeitliche Zusammenhang spricht dafür, dass diese Dokumente zusammen aufbewahrt wurden und damit möglicherweise auch gemeinsam den Weg über den Atlantik genommen haben.“ Der Archivleiter hofft, dass sich mit dem zufälligen Fund der Bulle vielleicht doch Spuren für den Verbleib der anderen Urkunden finden lassen.
In der jetzt wiederaufgefunden Urkunde vom August 1387 erteilt Papst Urban VI. den an der Heidelberger Universität weilenden Geistlichen das Privileg, auf fünf Jahre von der Präsenz am Ort ihrer Pfründe befreit zu sein. Es handelt sich dabei um ein Originalpergament. Für die Organisation des Rücktransports nach Heidelberg arbeitet das Universitätsarchiv mit Frieder Kuhn zusammen, dem Leiter des Instituts für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut des Landesarchivs Baden-Württemberg.

"Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 27. Januar, zu der ich Ihnen mitteile:
1. Im Bundesarchiv existiert zum Nachlass von Heinrich Himmler eine Nachlassakte in zwei Teilbänden.
2. Diese Akte ist in den Diensträumen des Bundesarchivs in Koblenz nach dem IFG einsehbar. Von der Vorlage zur Einsicht sind solche Teile ausgenommen, die personenbezogene Unterlagen enthalten, zu deren Weitergabe das Bundesarchiv nicht befugt ist.
Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv.

Für die Bereitstellung der Akte fallen nach der IFGGebO Gebühren an. Bei Nachweis des öffentlichen Interesses können die Gebühren um bis zu 50 % ermäßigt werden. Für eine Einsicht in die Akte entstehen Gebühren bis zu einem Betrag von 40,00 €. Auslagen, z. B. für Kopien, Verpackung und Versand, sind gemäß Teil B der IFGGebO daneben gesondert zu tragen.

3. Das von Herrn Henke im Jahr 1984 erstellte Gutachten stelle ich Ihnen in Abschrift als PDF-Datei zur Verfügung.

4. Derzeit ist offen, ob und wie die aktuell veröffentlichten Briefe von Heinrich Himmler ins Bundesarchiv gelangen. Hierüber bestehen noch keinerlei Vereinbarungen.

5. Kosten für eine erneute Prüfung der Unterlagen im Jahr 2010 sind dem Bundesarchiv nicht erwachsen. Herr Dr. Hollmann hat die erneute Prüfung seinerzeit in seiner Zuständigkeit liegend als Leiter der Abteilung B auf Anfrage der Produktionsfirma des Filmes "Der Anständige" vorgenommen. Es galt sicherzustellen, dass das im Jahr 1984 von Herrn Henke für das Bundesarchiv festgestellte gutachterliche Ergebnis in Bezug auf die neuerlich vorgelegten Unterlagen weiterhin Gültigkeit beanspruchen kann. Die Kosten der Reise sind ausnahmslos von der vorgenannten Produktionsfirma übernommen worden. Die Höhe der Kosten lassen sich hier nicht ermitteln.

Wünschen Sie eine Einsicht in die Nachlassakte von Heinrich Himmler, so bin ich Ihnen für eine Terminabstimmung dankbar. Die Öffnungszeiten des Lesesaals im Bundesarchiv finden Sie auf der Internetpräsenz www.bundesarchiv.de.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
---
Bundesarchiv
Referat Z 3 - Justitiariat"

Es ist eine Unverschämtheit und aus meiner Sicht nicht rechtmäßig, dass für die bloße Einsichtnahme in eine mittels Aktenplans ohne weiteres ermittelbare Dienstakte Gebühren nach dem IFG berechnet werden.

Eine Rechtsgrundlage für "Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv." vermag ich nicht zu erkennen. Selbst bei Archivgut ist eine gültige Rechtsgrundlage nicht gegeben.

Ich werde die Dienststelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Prüfung des nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheids bitten.

Offene Archive 2.1 - Social media im deutschsprachigen Archivwesen (und im internationalen Kontext)

Siehe auch das
Tagungsblog mit weiteren Informationen.

Termin und Ort: 3. bis 4. April 2014, Stuttgart (Landesarchiv Baden-Württemberg - Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Konrad-Adenauer-Str. 4, 70173 Stuttgart)

Bei den Vortragstiteln handelt es sich in einigen Fällen noch um Arbeitstitel. Änderungen am Programm bzw. Verschiebungen zwischen den Vorträgen sind möglich. Stand: 3. Februar 2014.

3. April

10.30 Uhr: Begrüßung (Robert Kretzschmar/Landesarchiv Baden-Württemberg; Thomas Aigner/ICARUS; Ulrich Nieß, Stadtarchiv Mannheim/BKK; NN)


10.45 Uhr: Einführung in die Tagung (Organisationsteam)


11.00 Uhr: Kate Theimer, Keynote


12.00 Uhr: Mittagspause


13.30 Uhr:
Christoph Deeg, Gaming und Social Media in Archiven - Ein Grundkonzept

Marcus Bösch, Gaming und Archive: CC Play. Das 20. Jahrhundert zum Puzzeln [Kurzvortrag]

Maria Rottler, Bloggen und Archive: Das Blogportal de.hypotheses.org

Tanja Praske, Bloggen und Social Media im Museum - eine Erfolgsstory?

Kathrin Pindl/Christopher Kolbeck, Digitale Korpora und sprachhistorische Synergien. Forschungs- und Archivinfrastrukturen 2.0 für Rechnungsbücher

Alexander Ebel, Soziale Netzwerke in der kirchlichen Arbeit. Beispiele aus der Praxis [Kurzvortrag]

16.00 Uhr: Pause


16.30 Uhr:
Christoph Sonnlechner, Wien Geschichte Wiki. Ein semantisches MediaWiki als Wissensplattform für die Stadt

Bastian Gillner, Startbahn, Spielwiese oder Sackgasse? Erfahrungen mit dem Facebook-Auftritt des Landesarchivs NRW

Angela Stilwell, Die Facebook-Gruppe Archivfragen [Kurzvortrag]

Silke Jagodzinski, Linked Open Data im Archivportal Europa

Andrea Rönz, Zur Erarbeitung von Web 2.0 - Empfehlungen im Unterausschuss Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) [Kurzvortrag]



4. April

09.00 Uhr
Ingmar Koch, E-Government 2.0 und Soziale Netzwerke in den Niederlanden

Neil Bates, Pinterest for heritage institutions

Annabella Arahuetes Barroso, The Ecclesiastical Historical Archive of Biscay (AHEB-BEHA) and the ICARO-center

Anna Sobczak, Polnische Staatsarchive und Social Media [Kurzvortrag]

Anneke van Waarden-Koets , Follow an Archive and Ask Archivists - Events on Twitter to promote archives worldwide.


11.15 Uhr: Pause


11.30 Uhr
Esther Howell, Das Crowdsourcing-Konzept des Landesarchivs Baden-Württemberg

Nanna Floor Clausen, Danish experience with crowdsourcing: the Danish Demographic Database

Nicole Graf, Crowdsourcing: Swissair-Projekt

Elisabeth Steiger, Crowdsourcing, Online-Präsentationen und -Ausstellungen. zur Nutzung von Flickr im Stadtarchiv Speyer [Kurzvortrag]

13.15 Uhr: Mittagspause


14.30 Uhr
Claudius Kienzle, Das Projekt Kriegsgräberlisten im Landesarchiv Baden-Württemberg

Jochen Hermel, Das Digitale Historische Archiv Köln

Andreas Job, Genealogen im Rollenwechsel: Vom Archivnutzer zum ehrenamtlichen Mitarbeiter - neue Chancen durch kollaborative, digitale Projekte des Vereins für Computergenealogie [Kurzvortrag]

Karsten Kühnel, Partizipation durch Standardisierung? Wie die Emanzipation des Nutzers die Methode der Erschließung beeinflussen kann

Gegen 16.30 Uhr: Ausblick (Mario Glauert) und Schlussdiskussion



Weitere Informationen:
Tagungssprachen: Deutsch und Englisch. WLAN wird verfügbar sein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Teilnahme: elisabeth.steiger@stadt-speyer.de

Organisationsteam: Dr. Andreas Neuburger/Christina Wolf (Landesarchiv Baden-Württemberg); Dr. Joachim Kemper/Elisabeth Steiger (Stadtarchiv Speyer/ICARUS); Thomas Wolf (Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein).

“Offene Archive 2.1” wird organisiert und gefördert durch folgende Einrichtungen:

Landesarchiv Baden-Württemberg

Stadtarchiv Speyer

ICARUS

Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Ob der regionale Sender in MV wirklich recherchiert ? Schön wäre es.

Nachdem aber die mecklenburger Justz die Miterben nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nicht hat zu Wort kommen Lassen, gehe ich davon aus, dass eine krititsche Berichterstattung nicht stattfinden wird.

Auf der anderen Seite wird der Verkaufsvorgang vom Bund gesteuert. Wer weiss ? Ich lass mich überraschen.

http://www.vierprinzen.com

http://archiv.twoday.net/search?q=update

Von 26164 Beiträgen enthalten 1738 die Zeichenfolge update.

http://www.sueddeutsche.de/politik/wechsel-nach-rom-schavan-soll-deutsche-botschafterin-im-vatikan-werden-1.1878227

Für die Einordnung der Entsendung der Plagiatvorwurf-Geprüften ins einst so ultramontane Zentrum in die Geschichte des politischen Katholizismus warten wir selbstverständlich auf die Stellungnahme des Dr. Dammann.

Am Wochenende gibts hier seit einiger Zeit eine Bilderserie aus meinem Tumblr-Blog, vertreten durch ein Bild und einen Link zum Tumblr-Tag.

Alle Tags (aber das Aufrufen dauert ewig):

http://archivalia.tumblr.com/tagcloud

Siehe auch die Übersicht

http://archiv.twoday.net/stories/59211542/

Damit ich weiß, welche Tags ich schon berücksichtigt habe, liste ich die entsprechenden Archivalia-Beiträge hier auf.

Drohnen-Videos
http://archiv.twoday.net/stories/1022385688/

Ornamente
http://archiv.twoday.net/stories/1022376224/

Turniere
http://archiv.twoday.net/stories/1022372353/

Fernsehen
http://archiv.twoday.net/stories/1022369494/

Wien
http://archiv.twoday.net/stories/1022222286/

Musik
http://archiv.twoday.net/stories/1022217375/

Bayern
http://archiv.twoday.net/stories/1022215785/

Tanz
http://archiv.twoday.net/stories/985930992/

Freitagsblumen
http://archiv.twoday.net/stories/985929528/

Runen
http://archiv.twoday.net/stories/967549726/

Hunsrück
http://archiv.twoday.net/stories/948996406/

Welfen
http://archiv.twoday.net/stories/948994407/

Gotland
http://archiv.twoday.net/stories/948992663/

Mittelalter
http://archiv.twoday.net/stories/948990975/

Drachen
http://archiv.twoday.net/stories/948989213/

Genealogien
http://archiv.twoday.net/stories/948987799/

Gorey
http://archiv.twoday.net/stories/931537041/

Folklore
http://archiv.twoday.net/stories/909746188/

Copyfraud
http://archiv.twoday.net/stories/909744483/

Rom
http://archiv.twoday.net/stories/894831068/

Eulen
http://archiv.twoday.net/stories/894829917/

Hirsau
http://archiv.twoday.net/stories/894828354/

Monastisches
http://archiv.twoday.net/stories/894826192/

Ausstellungen
http://archiv.twoday.net/stories/894824405/

Hexen
http://archiv.twoday.net/stories/876867659/

Hieronymus Bosch
http://archiv.twoday.net/stories/861653436/

Videos
http://archiv.twoday.net/stories/801590702/

Ostern
http://archiv.twoday.net/stories/752349773/

Paris
http://archiv.twoday.net/stories/752347556/

Katzen
http://archiv.twoday.net/stories/714918284/

Renaissance
http://archiv.twoday.net/stories/714915090/

Alphabete
http://archiv.twoday.net/stories/714912464/

Eremiten
http://archiv.twoday.net/stories/714909949/

Uhren
http://archiv.twoday.net/stories/714907869/

Carnival
http://archiv.twoday.net/stories/706568676/

Exlibris
http://archiv.twoday.net/stories/706565884/

Riga
http://archiv.twoday.net/stories/706563401/

Culinaria
http://archiv.twoday.net/stories/664972682/

GRUNDSTOCK vom 2. Februar 2014:

Hunde
http://archiv.twoday.net/stories/640155525/

Schreibmaschinen
http://archiv.twoday.net/stories/629756146/

Karten
http://archiv.twoday.net/stories/615268299/

Labyrinthe
http://archiv.twoday.net/stories/603124276/

#histbav
http://archiv.twoday.net/stories/603121655/

Exotica
http://archiv.twoday.net/stories/589172882/

Mythologica
http://archiv.twoday.net/stories/582029555/

Christianeum
http://archiv.twoday.net/stories/581437397/

Mittelalter-Rezeption
http://archiv.twoday.net/stories/572464085/

Meerjungfrauen
http://archiv.twoday.net/stories/565872569/

Bücher
http://archiv.twoday.net/stories/565869413/

Halloween
http://archiv.twoday.net/stories/534899208/
http://archiv.twoday.net/stories/49600364/

Venezianisches
http://archiv.twoday.net/stories/528987973/

Bibliotheken
http://archiv.twoday.net/stories/506933128/

Burgen
http://archiv.twoday.net/stories/498220559/

Gerolltes (Rotulus)
http://archiv.twoday.net/stories/472714091/

Einhörner
http://archiv.twoday.net/stories/453140084/
http://archiv.twoday.net/stories/133336459/

Haeckel
http://archiv.twoday.net/stories/285825074/

Hasen (Verkehrte Welt)
http://archiv.twoday.net/stories/165235662/

Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/156273937/

Salome
http://archiv.twoday.net/stories/59215363/

Und nun ein Zufallsbild aus Archivalia_EN.


http://bernsau.wordpress.com/2014/02/01/restitutionsfall-welfenschatz-wem-gehort-die-reliquiensammlung-des-braunschweiger-doms/

Der Braunschweiger Welfenschatz ist, soweit sich seine Reste in Berlin befinden, als Ganzes aus meiner Sicht ein schützenswertes Kulturgut, das denkmalschutzrechtlich und nach dem Gesetz über nationales Kulturgut geschützt werden sollte, um ein Auseinanderreißen durch wen auch immer zu verhindern. Es liegt auf der Hand, dass immer wenn es um Interesse jüdischer Anspruchssteller geht, die ganz große Antisemitismus-Klatsche herausgeholt wird, sobald auch nur leise Kritik an Kulturgutfrevel geübt wird, der sich durch die Entfremdung von Kulturgütern aus öffentlichen Sammlungen und das Auseinanderreißen von Ensembles ergibt. Von gierigen Welfen darf ich schreiben, gierige *** sind ein Tabu, das ist nun einmal so.

http://archiv.twoday.net/search?q=welfenschatz
https://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz


http://aktenkunde.hypotheses.org/147 stellt einen Aufsatz von Margreiter in der HZ vor.

http://cistercium.blogspot.de/2014/02/beispiel-fur-spannende-forschung-mit.html

Pater Alkuin Schachenmayer, Zisterzienser in Heiligenkreuz, würdigt meinen kurzen Beitrag über Adam von Perseigne

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570

http://archivalia.tumblr.com/tagged/dogs


Klaus Arnold: Novissima Niclashusiana. Weitere Quellen zur "Niklashäuser Fahrt" 1476. In: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 76 (2013), S. 247-277 wurde mir vom Autor freundlicherweise übersandt. Archivalia wird in Anm. 4 in schmeichelhafter Weise als für "Historiker besonders lehr- und hilfreich" bezeichnet. Arnold sichtet die neuere literarische und künstlerische Rezeption, kann aber auch wichtige Funde zeitgenössischer Berichte bekanntmachen, darunter eine Wiesbadener Liste zu den Lehren des "Paukers". Im Sommer 2012 stieß Arnold auf diese Quelle und erwähnt, dass ich ihn einige Wochen später ebenfalls darauf hinwies. Auf Schritt und tritt macht sich die Förderung der Recherche durch Digitalisate und Internethinweise bemerkbar.

Zu den 72 Nummern Zeugnissen aus dem Buch von 1980 kommen neu hinzu 22 Belege.

Nachträge von mir:

I/36: Das von Palmer edierte Stück der "Niklashauser Fahrt" aus dem Cgm 713 ist online
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00061175/image_10
Vgl.
http://www.handschriftencensus.de/3684

I/44a: Die so wichtige Wiesbadener Handschrift Hs. 53 und das Stück zu dem Pfeifer hatte bereits genannt FWE Roth 1886:
http://www.archive.org/stream/Studien_und_Mittheilungen_aus_dem_Benedi7/Studien_und_Mittheilungen_aus_dem_Benedi#page/n697/mode/2up
und zuvor schon Widmann im NA 1882
http://www.digizeitschriften.de/link/0179-9940/0/7/392

I/47 (Schedel): Arnold hat die zeitnahe Aufzeichnung Schedels im Clm 215 übersehen, die Chmel schon 1850 mitgeteilt hatte:
http://books.google.de/books?id=01URAQAAMAAJ&pg=PA689

Bei I/48 (Brant) hätte Geilers Predigt (1498/99) zum 34. Kapitel des Narrenschiffs genannt werden müssen, die ich zunächst nach Scheible anführe
http://books.google.de/books?id=U65LAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA414
Hinweis bei Schultz
https://archive.org/stream/deutscheslebenim01schu#page/172/mode/2up
http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=zak-003:1962:22::59&id=hitlist hat auch kein besseres Zitat.
Die dort genannte Ausgabe 1520 hat die Stelle nicht, sie ist offenbar gekürzt:
http://goo.gl/KAEk2z

Zu I/58 (bzw. I/48a) hätte Arnold die Ausgabe (mit Übersetzung) des Wimpfeling'schen Catalogus archiepiscoporum Moguntinorum durch Sigrid von der Gönna 2007 nachtragen müssen, die online einsehbar ist:
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs2/object/display/bsb00064657_00255.html

Von Naucler I/50 ist abhängig die Stelle in den von Pez edierten Melker Annalen, die bis 1564 fortgesetzt wurden, weshalb Arnold das Zeugnis vielleicht weglassen durfte. Zur Quelle:
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00326.html
Die Stelle steht in der MGH-Ausgabe in den Noten, sie findet sich bei Pez:
http://books.google.de/books?id=VapJAAAAcAAJ&pg=RA1-PA165
http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_9_S._522

I/69 Stettler gab 2010 Die grössere Chronik der Äbte: 1442-1491 von Vadian heraus.
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=niclashusen+%22gr%C3%B6ssere+chronik%22 gibt S. 634 für die Stelle, was zu überprüfen ist.

Des Rothenburgers Michael Eisenhart Fortsetzung der Flores temporum ed. Meuschen (sie reicht bis 1513, wenn ich nichts übersehe) hat eine bei Arnold fehlende kurze Notiz:
http://books.google.de/books?id=ucAWAAAAQAAJ&pg=PA153

Schriftstücke in einer Leipziger Handschrift des 17. Jahrhunderts dürften ohne großen Wert sein:
http://books.google.de/books?id=7wFKAAAAcAAJ&pg=PA207

Bezugnahme 1588 im konfessionellen Kontext:
http://books.google.de/books?id=yFo8AAAAcAAJ&pg=PA37

1581 bei Hondorf (s. Volkserzählung und Reformation, 1974):
http://books.google.de/books?id=WOhEAAAAcAAJ&pg=RA1-PA40
Vgl.
http://books.google.de/books?id=pmo4AQAAIAAJ&pg=PA630

Arnold 1980 schreibt nichts über eine wiederholt erwogene Anspielung eines Fastnachtspiels auf die Wallfahrt nach Niklashausen (z.B. Hagen Bastian, Mummenschanz, 1983, S. 97) - ich lasse sie daher auf sich beruhen.

#forschung

Kleindenkmal in Niklashausen zur Erinnerung an den Pfeifer

Das 1995 erschienene Buch von Edith Feistner ist online:

http://epub.uni-regensburg.de/1087/

Von der gleichen Autorin im gleichen Server als Preprint: Geschichte im Bild: Regensburger Gründungsnarrationen und ihre Visualisierung in Albrecht Altdorfers Tafelgemälde von Karls des Großen Kampf um Regensburg.

http://www.olgdw.de/veranstaltungen/tagungsberichte/

Darin zu meinem Beitrag: "Den Auftakt am zweiten Konferenztag bot der Freiburger Historiker und Archivar Dr. Klaus Graf mit einem Referat zur „Historiographie, Erinnerungskultur und Traditionsbildung in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten des deutschsprachigen Raums“. Graf definierte die städtische Erinnerungskultur als vernetztes Ensemble von Medien, die in ihrem Zusammenwirken das kollektive Geschichtsbild der Bevölkerung prägen. Dazu zählt er neben der eigentlichen Historiografie Lieder, Bildwerke, Rituale und Bräuche, Gedenkfeste und Jubiläen, Gedenkmünzen sowie Sprichwörter und Sagen. Als Träger dieser Gedächtnisarbeit benannte der Referent das Stadtregiment, die städtische Oberschicht, Handwerker und ihre Zünfte als auch Kirchen und Klöster. Mit dem Hinweis auf die Bedeutung der noch jungen Erzählforschung für die urbane Geschichtswissenschaft beschloss Graf seine Ausführungen. "

Wusste gar nicht, dass dieser Radiobeitrag frei verfügbar ist.

suchmaschine wissen macht (06-15) : Zukunft der Archive - Mit Klaus Graf [Audio] - 29.06.2007

http://www.podcast.de/episode/231746893/suchmaschine%2Bwissen%2Bmacht%2B%252806-15%2529%2B%253A%2BZukunft%2Bder%2BArchive%2B-%2BMit%2BKlaus%2BGraf%2B%255BAudio%255D%2B-%2B29.06.2007/
[ http://www.ardmediathek.de/tv/artmix-galerie-Bayern-2/suchmaschine-wissen-macht-06-15-Zuku/Bayern-2/Audio-Podcast?documentId=22252510&bcastId=7262908 ]

Frei zugänglich auch das Interview [von Sabine Baumann] mit mir in der ZfBB 2004

http://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00001682/j04-h4-per-2.pdf [leider fehlt eine Seite]
http://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00239589/j04-h4-per-2.pdf

Update: Interview von Frank Schulenberg 2007 mit mir

http://web.archive.org/web/20071012124948/http://www.schulenburg.biz/correspondent/?p=18

Interview von L.I.S.A. mit mir 2011

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/wir_brauchen_mehr_experimentierfreude?nav_id=1791

Video-Interview 10 Jahre im Hochschularchiv 2014

http://archiv.twoday.net/stories/752348595/

Eine ganz kurze Zusammenfassung von mir für Studierende:

http://www.histinst.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaacfuod

 

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