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Online-Findmittel gibt es bislang im wesentlichen nur für Gemeindearchive.

http://www.stadtarchiv-mosbach.findbuch.net/

Via
http://www.rnz.de/nachrichten/mosbach_artikel,-Mosbach-Im-Stadtarchiv-kann-jetzt-auch-von-zu-Hause-recherchiert-werden-_arid,81904.html

Ludwig und Johann Schradler, von denen das Stadtarchiv Füssen 2400 Fotoplatten besitzt, sind beide über 70 Jahre tot. Aber auf die Online-Präsentation ihrer Fotos

http://www.stadt-fuessen.de/haeuserchroniken1.html

klebt die Stadt Füssen trotzdem ein Wasserzeichen.

Via
http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Stadtarchiv-Fuessen-oeffnet-eine-Schatzkiste-voll-mit-historischen-Fotos;art26090,1895193,B

Höchstrichterlich (BGH Bibelreproduktion) ist seit langem geklärt, dass durch die erneute Reproduktion eines alten Fotos kein neues Schutzrecht entsteht.

copyfraud_fuessen

Viele Zweifel an Gesetzentwurf zu WLAN-Ausbau

http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEKBN0M81YX20150312?pageNumber=2&virtualBrandChannel=0

Siehe auch
http://heise.de/-2573695
http://www.neues-deutschland.de/artikel/964614.wlan-ausbau-mehr-rechtsunsicherheit-statt-mehr-internet.html


Die Präsentation des Vortrags von Mareike König auf der Düsseldorfer Tagung Wissensspeicher:

http://de.slideshare.net/mareike2405/20150305-blogs-als-wissensorte-der-forschung

Storify zur Tagung (ohne meine Tweets, leider hat mich auch niemand retweetet):

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/rueckblick_auf_wissensspeicher?nav_id=5534

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022405573/
http://archiv.twoday.net/stories/1022405846/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022438104/

Seit 2014 beschlagwortet die DNB Netzpublikationen (bbg=O*) automatisch anhand der GND. Man kann entspr. Katalogisate gezielt suchen:

swm: Suche nach Schlagwörtern, die maschinell aus dem Text ermittelt wurden; siehe:
http://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/kataloghilfeExpertensuche.html

So etwas muß man in Kauf nehmen ;-) :
Schlagwörter: Fertigung* ; Brücke* ; Zahnkrone* ; Zahn* ; Pulpa* (*maschinell ermittelt)
http://d-nb.info/1065479239
Mit GND-Link zu:
Brücke
Systematik: 31.3b Bautechnik ; 31.3a Architektur
http://d-nb.info/gnd/4008408-5

BASE zieht nicht mit:
https://www.base-search.net/Record/0d0879b33a7f71fa4b102d51db5971bbea50921b0ea9b61dcf4750792b7fbde4/
Schlagwörter: Medical sciences Medicine
nebenbei:
BASE: 610 Medizin und Gesundheit ; 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten (computed)
DNB: 610 Medizin, Gesundheit ; 670 Industrielle und handwerkliche
Fertigung

So geht es auch - "ungefähr 15.400 Ergebnisse"
https://www.google.de/search?q="maschinell+ermittelt"+"DNB" &filter=0

http://blog.befreiung1945.de/

On Wednesday 11 March 2015, the UN Special Rapporteur in the field of Cultural Rights will present a thematic report to the 28^th session of the Human Rights Council in Geneva http://www.ohchr.org/EN/Issues/CulturalRights/Pages/impactofintellectualproperty.aspx regarding copyright policy in the context of cultural rights.

The international library and archive community welcomes the report that examines copyright from a critical but often neglected perspective: the human dimension.

This report emphasises human knowledge as a global public good and recommends that States should guard against promoting the privatization of knowledge to an extent that deprives individuals of opportunities to take part in cultural life and enjoy the fruits of scientific progress.

In cooperation with key strategic partners, IFLA has crafted a statement of support for the report—now signed by 10+ organisations from the international library and archive community.

·Read the full statement http://www.ifla.org/files/assets/clm/statements/global-library-and-archives-community-welcomes-new-report-from-un.pdf [PDF]

---

SOURCE: http://www.ifla.org/node/9455
(INETBIB)

Die Uni Kassel ist mit einer restriktiven Interpretation bei der Nutzung der OA-Komponente konfrontiert:

"Da wir die Handreichung zu OA-Rechten auf www.nationallizenzen.de bisher anders interpretiert hatten und uns bei der Einstellung von Zweitveröffentlichungen auf die Tabelle verlassen haben, stehen wir nun vor der Frage, wie wir künftig damit umgehen sollen. Gelten die Informationen der TIB auch für AL und NL anderer verhandlungsführender Bibliotheken? Offenbar gibt es hier noch rechtliche Graubereiche, die nicht eindeutig geklärt sind. Da uns die Thematik inzwischen eher undurchsichtig erscheint, überlegen wir, Zweitveröffentlichungen nur noch aufgrund der Verlags-Policies vorzunehmen und die OA-Rechte aus AL und NL nicht mehr zu nutzen."
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2015-March/msg00013.html

Das liegt auf einer Linie mit meinen Feststellungen zur OA-Komponente als "Flop":

http://archiv.twoday.net/stories/1022220413/

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/e-mails-der-bundesregierung-ziemlich-komplizierte-regeln-a-1022969.html

Spiegel Online hat mal wieder das Archivgesetz nicht kapiert, wenn er schreibt:

Ihr Sprecher Steffen Seibert erklärte den Umgang mit den Merkel-SMS damals so: "Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen zu den Akten genommen." Dann bleiben sie, 30 Jahre lang, der Nachwelt erhalten. Die Entscheidung trifft man selbst.

Richtig ist: Alle amtlichen Unterlagen müssen - in der Regel spätestens nach 30 Jahren - dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) angeboten werden. Siehe dazu auch

http://archiv.twoday.net/search?q=mappus

https://juliareda.eu/2015/03/cdu-gegen-oettinger-digitalen-binnenmarkt/

Der Song "Blurred Lines" ist von Marvin Gaye geklaut. Zu diesem Urteil kam ein US-Gericht. Robin Thicke und Pharrell Williams müssen den Erben des Soulsängers nun 7,4 Millionen Dollar zahlen.

http://www.spiegel.de/kultur/musik/pharrell-williams-robin-thicke-blurred-lines-ist-plagiat-a-1022867.html

Zur rechtlichen Bewertung:

http://www.deutschlandradiokultur.de/plagiiertes-lied-blurred-lines-der-teufel-steckt-im-detail.2165.de.html?dram:article_id=313961

"Die Erben von Marvin Gaye haben sich an solchen eher großkalibrigen Indizien nicht aufgehalten – sie haben Experten eingeschaltet, die die beiden Titel regelrecht seziert haben. Und wenn man, wie geschehen, das Mikroskop nur fein genug stellt, dann findet man das, was das Gericht mit "Motivübernahmen" bezeichnet hat: kleine Tonfolgen, die in beiden Stücken vorkommen und die ausgesprochen ähnlich klingen. [...]

Das Verfahren ist recht aussichtsreich – denn je kleiner man eine Melodie stückelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Partikelchen schon mal von eine anderen Komponisten verwendet worden ist. Gerade die Pop- und Rock-Musik gründet ja auf einem gewissen Formelvorrat, der sich fast schon zwangsläufig irgendwann wiederholt. Insofern ist das schon ein sehr strenges Urteil."

Also ein krasses Fehlurteil, das die Inspiration durch einen "Stil" dreist in eine Urheberrechtsverletzung ummünzt.

Ziemlich unfähig ist die Beurteilung nach deutschem Recht durch RA Solmecke

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/plagiat-pharell-williams-und-robin-thicke-muessen-69-mio-zahlen-59698/

Das am Schluss erwähnte "Sampling" greift in ein Leistungsschutzrecht ein, das auch kleinste Bruchstücke schützt, und hat mit der Frage der Melodieübernahme nichts zu tun. Nach deutschem Recht muss bei einer Melodieübernahme kleiner Teile für jeden übernommenen Teil die Schöpfungshöhe bejaht werden. Von daher scheint es mir fraglich, ob ein deutsches Gericht ähnlich geurteilt hätte.

Wie sehr die Frage des Musik-Plagiats urheberrechtliche Kaffeesatzleserei provoziert, zeigt etwa das BGH-Urteil zu "Ein bißchen Frieden"

http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/entscheidungen/bgh-19880203.htm

Eine klare und nachvollziehbare Grenze zwischen unzulässiger Entlehnung (Plagiat) und zulässiger freier Bearbeitung ist ein reines Hirngespinst der Juristen.

Von einem schmalen Grat zwischen Hommage und Plagiat spricht die SZ

http://www.sueddeutsche.de/kultur/urheberrecht-in-der-musik-schmaler-grat-zwischen-hommage-und-plagiat-1.2387942

Dort heißt es abschließend:

Und letzlich geht es doch wieder um das künstlerische Potenzial. Williams' Anwalt Howard King sagte: "Dieses Urteil betrifft die Kreativität junger Menschen, die darauf hoffen, auf den Schultern anderer Musiker stehen und Kunst entwickeln zu dürfen." Sein Mandant Pharrell Williams hatte im vergangenen Jahr über seine Plattenfirma erlaubt, dass jeder seinen Song "Happy" verwenden und damit Videos drehen darf.

Update:
http://the1709blog.blogspot.de/2015/03/whats-wrong-with-blurred-lines.html

Das Urteil soll angefochten werden.



Topless-Version des Videos:
http://vevo.ly/W0OCcA

Eine Anleitung:

http://irights.info/artikel/openstreetmap-die-freie-weltkarte-richtig-nutzen/25046

http://www.sueddeutsche.de/bayern/ausgrabungen-in-regensburg-brotzeit-anno-1.2388754

Wichtiger als Püterichs Ehrenbrief? Amüsanter jedenfalls.

Fotos von angeblich schönen Archiven auf Twitter:

https://twitter.com/hashtag/beautifularchives?src=hash

Vierprinzen prüfen, ob das Tagebuch des Prinzen Heinrich zu Schaumburg-lippe auszugsweise ediert werden sollte.

http://www.vierprinzen.com/2015/03/tagebuch-heinrich-prinz-zu-schaumburg.html

12.11.1938

"In der Nacht am 10.11. wurde hier die Synagoge angesteckt. Sonst geschah nichts. Die Juden sind noch verhaftet; wo ist unbekannt. Ich glaube nicht dass sie sich von diesem Schlag wirtschaftlich werden erholen können. Ein Gesetz für sie ist angekündigt, jedoch noch nicht veröffentlicht. Eine Existenzmöglichkeit für sie zu finden ist schwer, ebenso wie das Auswandern, denn wer wird sie aufnehmen. Allerdings hat dieses Volk Routine darin, solche Schicksalschläge zu überstehen. Es scheint mir sicher und ich habe das voraussehend schon früher betont, dass das Ausland dem deutschen Juden nicht zu Hilfe kommen wird, da darin kein Geschäft liegt und es dem Ausland praktisch unmöglich ist, sich in innerdeutsche Verhältnisse zu mischen."

Vorgestellt von:

http://francofil.hypotheses.org/3204

http://metablock.hypotheses.org/906

Meiler, der über Weblogs promoviert, geht auf die Diskussion über meine Blogpublikation

siehe http://archiv.twoday.net/stories/1022405846/ u.a.m.

ein:

Ein Blogeintrag steht also einer Zeitschriftenpublikation in nichts nach? Publikationsgeschwindigkeit, Open Access, Darstellungspotenzial, Archivierbarkeit, mit paginierter PDF sogar einfach zu zitieren… das alles spricht für sich selbst. Zumindest scheinbar. Im Diskussionsverlauf wird auch gleich der Vergleich zwischen Blogeinträgen und Peer-Review-Artikeln gezogen. Gewissermaßen das Zünglein an der Wage.

Mag die Stilisierung der betreffenden Publikationsformenwahl gerechtfertigt sein oder nicht; Einträge in Weblogs werden über kurz oder lang keine vollumfänglich gleichwertigen Veröffentlichungen darstellen, wie Beiträge in Zeitschriften oder Sammelbänden. Und es schiene mir auch absurd, sie in gleicher Weise “bei Berufungsverfahren [zu] berücksichtig[en]” (König, s.o). Wollte man das, müsste man sie wohl ihrer medialen Spezifik berauben, ihre Offenheit, Flexibilität und Heterogenität zähmen, indem man sie in die Publikations- und Organisationsinfrastrukturen des innerwissenschaftlichen Diskurses einfädelte. Was bliebe dann noch vom Bloggen übrig?

Ich frage mich auch, in wie weit die Wahl zum Blog als bevorzugten Publikationsort einer originären Arbeit dieses Gewichts nicht wesentlich auch deswegen möglich wurde, weil Klaus Graf nun mal ein schon gestandener Historiker ist. Hätte ein solcher wissenschaftlicher Artikel auch von einem Nachwuchswissenschaftler in einem vielleicht noch recht frischen Blog gepostet werden können und dabei dieselbe Aufmerksamkeit genossen und dasselbe Vertrauen gewonnen?


Meine Antwort auf die letzte Frage: Wenn er die gleiche Qualität hat - wieso nicht?

Qualitätssicherung bedeutet nicht: das eigene Denken ausschalten. Erstsemester-Studierende und Laien tun sich schwer, die Qualität eines Beitrags einzuschätzen. Sie denken, was in renommierten Zeitschriften oder zwischen Buchdeckeln erscheint, ist ohne weiteres qualitätvoll und gehen im Umkehrschluss davon aus, dass die Müllhalde Internet nur wenig Brauchbares bietet. Im Bereich der Geisteswissenschaften gibt es aber große Forschungsfelder, auf denen der gebildete, quellenkritisch versierte Leser (oder die Leserin) ohne weiteres den wissenschaftlichen Rang einer Publikation einigermaßen einschätzen kann.

Zum Thema Qualität siehe auch:

http://digigw.hypotheses.org/1063

Von daher spricht nichts dagegen im offenen, bunten Gemischtwarenladen von Archivalia auch Miszellen oder im Frühneuzeit-Blog der RWTH einen wissenschaftlichen Aufsatz zu einem bedeutenden Handschriftenfund zu publizieren. "Offenheit, Flexibilität und Heterogenität" - aber nicht für gute Wissenschaft, die gehört ins Töpfchen, nicht ins Kröpfchen?

Der Schlüsselbegriff für meine Entscheidung lautet: Open Access.

In einer idealen Welt schreibe ich den Beitrag für eine Open-Access-Fachzeitschrift, der dann begutachtet, von mir verbessert und dann rasch in HTML publiziert wird.

Um es einmal mehr auszubuchstabieren:

Inakzeptabel sind noch so renommierte gedruckte Fachzeitschriften, da diese nicht Open Access unterstützen oder nur mit Embargo und nicht eine sofortige, für den Autor kostenlose Möglichkeit, ein Eprint im Netz zugänglich machen, vorsehen.

Eine angesehene geschichtswissenschaftliche Open-Access-Zeitschrift für deutschsprachige Beiträge zur frühen Neuzeit existiert nicht.

Tut mir leid, CMA ist vom Titel her nun einmal ein mediävistisches Organ.

Zeitschriften wie CMA und Repositorien setzen - und das ist für mich ebenfalls nicht akzeptabel - auf PDF statt HTML. Zentral ist für mich aber die sofortige Nachprüfbarkeit mit Links, die bei PDFs nur unzulänglich gegeben ist.

Eine überarbeitete gedruckte Zweitpublikation dürfte erhebliche Probleme mit Blick auf den Fetisch "Originalpublikation" aufwerfen (das Thema wurde in der OA-Debatte früher als Ingelfinger Rule diskutiert). Auch wenn sie glücken könnte, steht wieder die Frage nach Open Access im Raum.

Zentrales Kriterium bei meiner Publikationsentscheidung war die Schnelligkeit. Ich musste auf keine bevormundende Gutachter warten oder einen langen redaktionellen Prozess (siehe dazu Mareike Königs und meine Erfahrungen mit einem Artikel über Blogs:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1385 ). Je länger die Trenbach-Chronik frei im Netz zugänglich war, um so größer war die Wahrscheinlichkeit, dass jemand anderes mit der Püterich-Zweitüberlieferung punktet.

Eine selbstbestimmte, nicht qualitätsgesicherte Blogpublikation auf Hypotheses.org (zunächst im Frühneuzeitblog, dann nach redaktioneller Durchsicht auch im Mittelalter-Blog mit PDF und Berücksichtigung im Regesta-Imperii-OPAC - eine Langzeitzugänglichkeit von Hypotheses-Blogbeiträgen soll garantiert werden) kam meinen eigenen Ansprüchen in Sachen Open Access, HTML und Schnelligkeit optimal entgegen.

http://emuseum.vassar.edu/

Bericht:
http://www.dailyfreeman.com/general-news/20150310/the-frances-lehman-loeb-art-center-announces-new-online-database

Hochauflösende Bilder (mit Zoomify, ohne Wasserzeichen) gibt es für etwa 60 % der 19.000 Objekte, die detailliert erschlossen sind.

Kein Permanent-Link, keine Social Media-Features/Feedback-Funktion, nur "My Collection"-Funktion. Keine Nachnutzung.

http://emuseum.vassar.edu/view/objects/asitem/91/22/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35887

Leider weist das DOAB nur Bücher nach, die unter einer CC-Lizenz stehen (derzeit nur 2770).

"All books in DOAB have a full OA license, making them ‘free to share’. The books in the OAPEN Library that are only ‘free to read’ are not listed in DOAB."
http://www.doabooks.org/doab?func=loadTemplate&template=faq&uiLanguage=en#relationOAPEN

Daher ist es als Nachweiswerkzeug nur von sehr geringem Wert, da die allermeisten OA-Bücher lediglich den "gratis Open Access" bedienen. So wichtig mir libre OA auch ist - Nachweis-Tools sollten immer auch "delayed OA" und gratis OA umfassen.


Von Martin Zürn:

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45652

Wie üblich, sind Digitalisate nicht nachgewiesen. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/search?q=historisch+lexikon+bayern

Vochezers dreibändige grundlegende Hausgeschichte ist online im Internet Archive:

https://de.wikisource.org/wiki/Joseph_Vochezer

Franz Quarthals Dissertation ist ebenfalls online:

http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2009/4656/

Ob der Rundfunkbeitrag Pörnbachers im JHVD

http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007627,00169.html

unbedingt in die Literatur gehört? Gerhard Wolfs Studie zur Pappenheim-Chronik, die leider nur unter den Quellen erwähnt wird, wäre nicht weniger wichtig gewesen.

Wieso erscheint bei "Pappenheim" nur der zweite Band, der ja nun ganz und gar nicht von Pappenheim stammen kann? Digitalisate der Kemptener Ausgabe und der Donaueschinger Handschrift der Truchsessen-Chronik der Renaissance weist nach:

https://de.wikisource.org/wiki/Matth%C3%A4us_von_Pappenheim

Zürn ist offenkundig nur beschlagen, was die spätere frühe Neuzeit und das 19. Jahrhundert angeht, und er bevorzugt die Linie Zeil.

Man kann den Artikel in der Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Waldburg

oder den von Hengerer 2012 mit umfangreicher Bibliographie (nicht zitiert!)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-202489

neben den von Zürn legen: Sowohl Inhalte als auch Nachweise sind für die Zeit bis zum 17. Jahrhundert deutlich besser.

Sowohl Hengerer als auch Zürn übergehen leider den Artikel von Dieter Stievermann im Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 2 (1995), S. 350-359 und Stammtafeln 5 (2007), S. 391-393. Wie immer man inhaltlich zu ihm steht (ich finde, er ist solide) - es geht nicht an, dass man diese Behandlung der Familie im "offiziösen" Nachschlagewerk zur baden-württembergischen Landesgeschichte im offiziösen Nachschlagewerk zur bayerischen Landesgeschichte ignoriert!

Man kann ihn natürlich ohne weiteres in der baden-württembergischen Landesbibliographie finden, die natürlich vom bayerischen Lexikon nicht verlinkt wird:

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/LABI/LABI.asp?K3=7&T3=Waldburg%23+Truchsessen+von

In einem Handbuch-Artikel über die Truchsessen von Waldburg muss klar ausgesprochen werden, dass die ursprünglich welfischen Ministerialen in die staufische Ministerialität übertraten und der seit 1197 bezeugte Truchsessen-Titel sich auf ein staufisches (Schwaben?, Reich?) Hofamt bezieht. Und es muss zur Ständegeschichte vermerkt werden, dass die einstigen Ministerialen schon vor dem Erwerb von Grafschaften im 15. Jahrhundert und der Erhebung in den Freiherrenstand in der Zeit Maximilians I. Zugang zur Gruppe der schwäbischen Grafen und Herren fanden. Was Zürn dazu schreibt, ist ungenügend.

Inakzepabel ist auch, dass die unter Fideikommiss gestellte Kunstsammlung von Max Willibald von Wolfegg keine Erwähnung findet, siehe nur

http://archiv.twoday.net/stories/4690486/#4693604

Gewohnt ärmlich ist die Bebilderung. Wieso zwei Bilder aus der Weißenauer Bauernkriegschronik und dann auch noch nicht nach der maßgeblichen Fakisimileausgabe?


http://kulturimweb.net/2015/03/11/newsletter-11-maerz-2015/

Jede Woche gibt es hier einen Newsletter mit in der Regel spannenden Links insbesondere zu Kunstgeschichte, Museumswesen usw. im digitalen Zeitalter. Aufmacher der heutigen Ausgabe ist ein kurzer Beitrag "Wissenschaft, Kultur und das Digitale". Im Bereich "Social Media und Kultureinrichtungen" liest man:

"Wissenschaft goes Blog
Dass wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als Print publiziert werden müssen, beweist ein Beitrag des Historikers Klaus Graf über einen bedeutenden Handschriftenfund. Jüngst veröffentlichte er seine neuesten Forschungsergebnisse nur auf dem Blog der RWTH Aachen. Ein neuer Publikationsort für die Wissenschaft."
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2727

Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022403078/


https://twitter.com/Archaeologe2_0/status/573539146226081792/photo/1 zum Referat von Mareike König auf der Tagung Wissensspeicher

Von Stefan Paul 2015

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100226686 (PDF)

Von Thomas Bohm mit Einzelnachweisen

http://www.svkoblenz.de/downloads/geschichte_svkoblenz.pdf

Viele Aufsätze gibt es als PDFs:

http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/umeier/publikationen.html

Leider nicht der grundlegende Beitrag zur Rathaus-Ikonographie aus der Schreiner-Festschrift.

Zu den Quaternionen der Reichsverfassung ist zu beachten:

http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/umeier/texte/Republikanische_Ikonographie_farbe.pdf

http://www.in-arcadia-ego.com/aufruf-zur-blogparade-kunsthistorische-methoden/#more-5660

Die Blogparade verfolgt keinen interdisziplinären Ansatz. HistorikerInnen und Angehörige anderer Disziplinen z.B. Volkskunde oder Literaturwissenschaft werden nicht gebeten, ihre eigenen Erfahrungen mit kunsthistorischen Methoden zu teilen.

Dabei ist es bei der Arbeit mit Bildern nicht unwahrscheinlich, dass einem kunsthistorische Ansätze begegnen.

HistorikerInnen können meist mit Gewandfalten-Exegese kaum etwas anfangen und schätzen eher ikonografische Herangehensweisen.

Bei Datierungsfragen lassen kunsthistorische Datierungen immer wieder ein gewisses Unbehagen aufkommen. Wie gesichert sind solche, auf stilkritischen Beobachtungen beruhenden Datierungen?

Naturwissenschaftliche Methoden der Altersbestimmung helfen auch bei der Frage von Fälschungen.

Mit dem Problem des "Geschichtsbewusstseins", das in Kunstwerken steckt, bzw. dem Thema "Stil als Erinnerung" habe ich mich selbst methodenkritisch befasst:

http://archiv.twoday.net/stories/4475015/

Es gibt aus meiner Sicht viel zu wenig Zusammenarbeit zwischen KunsthistorikerInnen und HistorikerInnen.

Wenn es um südwestdeutsche Autoren oder Kleriker des 15. Jahrhunderts geht, stellt ein Blick in die leider nicht online verfügbare Wiener Universitätsmatrikel eine naheliegende Recherchemöglichkeit dar, die man immer nutzen sollte. Zu den verantwortungslosen Forschern, die darauf verzichtet haben, zähle auch ich, denn erst durch Frau Krämers Schreiber-Datenbank erfuhr ich, dass der von mir im ²VL 11 (Nachtragsband) behandelte Jörg Hochmut in Wien immatrikuliert war.

Ich werfe also einen dicken fetten Stein aus dem Glashaus, wenn ich mich darüber aufrege, dass in dem von Rainer Wedler verantworteten Artikel "Lobenzweig, Hans, von Riedlingen" (²VL 5, 1985, Sp. 881-884) sowohl der 1978 publizierte Hinweis von Rolf Schwenk auf die Wiener Immatrikulation Lobenzweigs im Sommersemester 1445

https://books.google.de/books?id=48QmAAAAMAAJ&q=lobenzweig

übergangen wurde als auch keine eigene Recherche erfolgte.

Thomas Maisel vom Universitätsarchiv Wien teilte mir zu Lobenzweig mit:

"Der Eintrag im Sommersemester 1445 lautet:

Johannes Lobenczweig de Ruedling p. [das "e" nach dem "u" steht im Original über dem "u"]
(Zitierweise: MUW 1445 I A 80 [steht für Matricula Universitatis Wiennensis, Sommersemester 1445, Österrr. akad. Nation, dort der 80. Eintrag]).

Die Abkrürzung "p." steht für pauper, d.h. er musste keine Immatrikulationstaxe entrichten.

Ich konnte seinen Namen in keiner anderen zeitgenössischen Quelle im Uni-Archiv finden (Acta Facultatis Artium, Jurid. Fakultätsmatrikel, Acta Facultatis Medicae und Acta Facultatis Theologicae). Er hat also in Wien keinen akademischen Grad erworben. Dies trifft auch auf ca. 75% aller Namen in der Hauptmatrikel zu."

Auf Nachfrage ergänzte er seine Auskunft:

Der "Eintrag von Hans Lobenzweig befindet ich in der gedruckten Matrikeledition auf Seite 241. (Die Matrikel der Universität Wien. Im Auftrag des Akademischen Senats herausgegeben vom Archiv der Universität Wien [=Publikationen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, VI. Reihe: Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 1. Abteilung]: 1377-1450, bearb. v. Franz GALL, etc. [Graz-Köln 1956]).

Im Register wird Lobenzweig bei folgender Ortsangabe gelistet (S. 603 f.):
"Riedlingen (Württemberg, Donaukreis oder Baden, Bez. Lörrach) oder Rüdlingen (Schweiz, Kanton Schaffhausen)".

Die Österreichische Nation an der Universität Wien sollte alle Studenten aus habsburgischen österreichischen Ländern umfassen, auch Salzburg, und darüber hinaus Churwalchen sowie alle Regionen südlich der Alpen.

Bei der Eintragung in die Rektorsmatrikel wurden die Namen nach akademischen Nationen gruppiert. Manchmal gibt es da Überraschungen, da eine Herkunftsangabe eigentlich nicht zu der Nation passt, bei der ein Eintrag vorgenommen wurde. Wahrscheinlich wurden auch die habsburgischen Vorlande zur österr. Nation gerechnet, obwohl diese in der 1384 vorgenommenen Einteilung (im Privileg Hzg. Albrechts III. für die Univ. Wien) explizit nicht erwähnt werden. So wurde zwei Zeilen über Lobenzweig ein Student aus Villingen ebenfalls bei der Österr. Nation eingetragen."

Nachdem Schmitt 1966 für die Donaustadt Riedlingen plädiert hatte, erstaunt es, dass Wedler im ²VL ohne Begründung von dem Donauwörther Ortsteil Riedlingen ausgeht. Denkbar wären neben dem Schweizer Rüdlingen auch Reutlingen, Riedling bei Straubing (von Schmitt 1966 genannt) und das allerdings sehr kleine Rudling bei Ferschnitz. Eine eindeutige Zuweisung ist nicht möglich, aber bei Riedlingen an der Donau könnte man sich am ehesten geistige Anregungen vorstellen.

Den ersten Hinweis auf den Übersetzer Lobenzweig gab Paul Joachimsohn

http://www.mgh-bibliothek.de/etc/zeitschriftenmagazin/WVLG_NF_05_1896.pdf (S. 125f.)

Von Lobenzweig sind zwei Übersetzungen bekannt, die gemeinsam im Wiener Cod. 2949 (datiert 1452) überliefert werden.

http://www.handschriftencensus.de/11199
http://manuscripta.at/?ID=4829

Das 'Buch vom Leben der Meister' ist eine Übersetzung des 'Liber de vita et moribus philosophorum poetarumque veterum' früher zugeschrieben an Walter Burley. Wedler hat den Text Lobenzweigs in seiner Heidelberger Dissertation von 1969 ediert (Walter Burleys usw., S. 206-464).

Vom 'Traumbuch' kennt man noch eine weitere Handschrift, Cgm 427.

http://www.handschriftencensus.de/6133

Lobenzweig nennt sich selbst Meister, was doch auf einen akademischen Abschluss deuten könnte.

Das Traumbuch ist eine Übersetzung von Paschalis von Rom: 'Liber thesauri occulti' (²VL 11, Sp. 925)

https://en.wikipedia.org/wiki/Pascalis_Romanus

Wolfram Schmitt: Das Traumbuch des Hans Lobenzweig. In: Archiv für Kulturgeschichte 48 (1966) S. 181-218 edierte den Text nach der Wiener Handschrift mit Varianten aus Cgm 427. Der Editionsteil (S. 201-215) ist gemeinfrei und steht auf Wikimedia Commons zur Verfügung:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lobenzweig_traumbuch_text.pdf

Lobenzweig-GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=104124148

#forschung


Jürgen Beyer at http://kodu.ut.ee/~jbeyer/Reading_room_rules.pdf on the Stockholm Royal Library: “The Royal Library terms itself a research library, but to my mind it is much more of a research prevention library”.

http://games.hypotheses.org/1919

Sabine Scherz lässt das Blog-Bashing im Anschluss an den Vortrag von Mareike König auf der Düsseldorfer "Wissensspeicher"-Tagung und in folgenden Beiträgen (ich selber hörte es auch in Welzers belanglosem Abendvortrag) nicht auf sich beruhen.

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2758

Lisa Bolz hat sich erfreulicherweise die Mühe gemacht, die 35 Artikel zusammenzufassen. Vielen Dank!

Überlegungen von Daniel Bernsen:

https://geschichtsunterricht.wordpress.com/2015/03/10/erstellen-teilen-verandern-und-weiter-nutzen-freies-bildungsmaterial-oer-im-geschichtsunterricht/

http://www.e-mourlon-druol.com/what-hillary-clintons-emailgate-tells-us-about-archival-practices-and-the-historians-work/

Sophie Meyer edierte im letzten Jahrgang der Altpreußischen Monatsschrift 1922, S. 303ff. einen deutschsprachigen Bericht zur angeblichen Geburt des Antichrists aus dem Deutschordensbriefarchiv (Beilage zu einem Schreiben 1472).

http://www.mgh-bibliothek.de/etc/zeitschriftenmagazin/Altpreussische_Monatsschrift_59_1922.pdf

Im Januar 2013 suchte ich aus Anlass der Online-Stellung des Gelnhausener Stadtbuchs durch die SB Berlin nach solchen Texten, nachdem ich schon früher (ca. 2001) mit Jürgen Beyer (Tartu)

http://kodu.ut.ee/~jbeyer/

der über solche Texte eine Studie vorbereitete, in Kontakt gestanden hatte. Meine Notizen von Anfang 2013:

Rivista di storia del Cristianesimo, Band 2 2005 Lerner "jerusalem rumors" war mir nicht zugänglich.

HDA

Mentgen S. 79

Wien 4288, 4493

Zwettl 44
http://www.manuscripta.at/_scripts/php/digi_books.php?cat=roessler&page_fn=B318
[online:
http://manuscripta.at/diglit/AT9800-44/0005 ]

Een brief over de geboorte van de Antichrist uit de tweede helft van de 15e eeuw
Grauwen, Wilfried Marcel. (1969) - In: Ons geestelijk erf Bd. 43
(1969) S. 305-315
Een Nederlandse versie van de brief over de geboorte van de Antichrist
· Grauwen, Wilfried Marcel. (1973) - In: Ons geestelijk erf Bd. 47
(1973) S. 229-234 (beides nicht eingesehen)

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=%22sit+manifestum+dominationi%22&btnG=

https://www.google.de/search?q=%22abgott+zu+babel%22

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00045615/image_539 bezog sich auf den Eichstätter Handschriftenkatalog von Keller 2004, den die BSB angeblich aus urheberrechtlichen Gründen wieder aus dem Netz geworfen hat! Nicht die einzige diesbezügliche Fehlentscheidung!

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022478909/

Thema einer Doktorandentagung:

http://www.hgw.geschichte.uni-muenchen.de/aktuelles/termine/dokcoll_wei_schoe_ho/index.html

Von einem Lifestream verlautet nichts ...

http://www.mgh.de/home/schedula-62014-erschienen/newsdetails/altpreussische-montasschrift-vollstaendig-digitalisiert/6241bb2a8f/

Laut ZDB endete die Zeitschrift mit Jg. 59 (1922/23)

So die Überschrift einer kurzen Meldung in Momente 2015/1, S. 48

Aufgrund des englischsprachigen Blogs zu Ettlingern im Ersten Weltkrieg

http://ettlingenww1.blogspot.de/

hat sich die in den USA lebende Architektenfamilie Kiefer entschlossen, weitere Erinnerungsstücke an das Ettlinger Stadtarchiv abzugeben.


Die Wikimedia Foundation hat Klage gegen die NSA wegen der massenhaften Überwachung der Nutzeraktivitäten eingereicht.

https://blog.wikimedia.org/2015/03/10/wikimedia-v-nsa/

http://www.nytimes.com/2015/03/10/opinion/stop-spying-on-wikipedia-users.html?_r=1

http://kurier.at/politik/weltchronik/erpresser-will-100-00o-euro-fuer-michelangelo-brief/118.495.983

Eigentlich wollte ich etwas über Münchner Historiographie schreiben und dabei auf den Augenzeugenbericht von Herzog Georgs des Reichen Begräbnis 1503 eingehen, aber der von Westenrieder edierte Text hat wohl nichts mit München zu tun. Trotzdem sollte er nicht übersehen werden.

Als § VI druckte Lorenz von Westenrieder in seinen Beiträgen zur vaterländischen Historie usw. 2 (1786), S. 222-238 "Des H. Georg Leichenbegängniß von einem Augenzeugen beschrieben 1503"

http://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/image/2233743_002/230/LOG_0015/
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10915015_00246.html

Aber nur der erste Teil S. 222-231 entspricht der Überschrift. S. 231 unten steht eine kurze Notiz über den Tod Pfalzgraf Georgs zu Amberg 1504, bevor S. 232 Tod und Begräbnis Pfalzgraf Ruprechts am 24. August 1504 (richtig: 20. August) kurz dargestellt werden. Eine Notiz über den Tod von Ruprechts Ehefrau Elisabeth am 15. September 1504 (das Datum trifft zu) ist kürzer gehalten, bevor kurz über die Huldigung der Räte und Landshuter Einwohner am 21. September 1504 berichtet wird. Am 8. November sei dann Pfalzgraf Friedrich ungerüstet in Landshut eingetritten "und mit ihme ein Künigischer Pott" (S. 233). "Ein Sprüch von Bayrischen Krieg" (S. 233-238) schließt diesen Teil des Zeitschriftenbandes ab.

Helga Czerny: Der Tod der bayerischen Herzöge im Spätmittelalter ... (2005), die auch sonst nicht immer zuverlässig ist

http://archiv.twoday.net/stories/790549607/

behauptet ohne Begründung S. 176 Anm. 264, es handle sich um die Aufzeichnung eines Augenzeugen aus München. Dafür spricht im Text überhaupt nichts, alles deutet vielmehr darauf hin, dass die Aufzeichnung in Landshut niedergeschrieben wurde. dafür spricht auch S. 230f. die Liste der zum Opfer am 30. Jahrtag des Todes abgeordneten Männer und Frauen aus Landshut.

Der Verfasser aus Landshuter Bürger- und Hofkreisen hat zunächst detailliert die Begräbnisfeierlichkeiten Herzog Georg des Reichen dargestellt, aber da dieser Todesfall den Ausgangspunkt des Landshuter Erbfolgekrieges bildete, kam es zur späteren Ergänzung von weiteren Todesfällen und zwei Notizen zur Herrschaftsnachfolge (Huldigung und Einritt) aus dem Jahr 1504. "Landshuter Aufzeichnungen 1503/04 vor allem zum Begräbnis Herzog Georg des Reichen 1503" scheint mir als Titel des Gesamttextes geeignet, den man als bescheidenen Versuch Landshuter Historiographie um 1500 einordnen darf.

Czerny gibt als archivalische Vorlage Westenrieders nur die Hausurkunde 2110 des Geheimen Hausarchivs an, aber das bleibt zu überprüfen, da es noch weitere Überlieferungen des Gesamttexts gibt.

https://books.google.de/books?id=OxZoAAAAMAAJ&q=%22augenzeugen+beschrieben+1503%22 nennt auch BSB München Cgm 1955, Bl. 21-27 und Cgm 1956, Bl. 23-29.

Zu beiden Handschriften ist der alte Katalog zu vergleichen:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008214/image_253

Zu Cgm 1955 ist der Reimspruch dort vermerkt, während er bei Cgm 1956 zu Bl. 28v handschriftlich im digitalisierten Exemplar nachgetragen wurde.

Dass Westenrieder eine bestehende Überlieferungsgemeinschaft, zu der auch ein Text zur Landshuter Hochzeit gehörte, wiedergegeben hat, bezeugt auch Karl Franz Joetze: Veit Aernpekch, ein Vorläufer Aventins, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 29 (1893), S. 45-128, hier S. 95

https://archive.org/stream/bub_gb_XPMOAAAAYAAJ#page/n421/mode/2up

Danach enthält Cgm 1955 außer der Beschreibung der Hochzeit und des Begräbnisses Georgs auch den Bericht zur Bestattung Ruprechts und den Reimspruch.

Den Reimspruch weist er auch für Cgm 5009 nach, Augustin Kölners Geschichte des Landshuter Erbfolgekriegs.

Liliencron druckte den Reimspruch als Nr. 232 nach dem Cgm 1586:

https://books.google.de/books?id=sJcTAAAAQAAJ&pg=PA495

Seine falsche Blattangabe 390 hat Frieder Schanze in seinem Artikel zum Landshuter Erbfolgekrieg (²VL 5, 1985, Sp. 551) in die Irre geführt. Er vermutete, der Text befinde sich nicht mehr in der Handschrift, obwohl er (was er in Bd. 11 des ²VL nachtrug) sehr wohl in dieser Tegernseer Nachrichtensammlung

http://www.handschriftencensus.de/10044

vorhanden ist. Siehe die Beschreibung von Karin Schneider zu Bl. 390rv

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0189_a277_JPG.htm

und schon Chmel 1850

https://books.google.de/books?id=01URAQAAMAAJ&pg=PA618

Weder stimme ich Schanze zu, dass sich der Spruch bei Liliencron Nr. 232 gegen das Ständeregiment wendet, noch finde ich es vertretbar, den Datierungshinweis "1504 in novo anno" (am Ende des Cgm 1586. in den Noten bei Liliencron) unter den Tisch fallen zu lassen. Der Text ist wohl um den 1. Januar 1504 herum entstanden.

Zu spekulativ erscheint mir, aus dem königlichen "Potten", der Pfalzgraf Friedrich begleitete, einen Poeten zu machen, denn der Einritt im November 1504 erfolgte ja beinahe ein Jahr nach der Entstehungszeit des Reimspruchs. Aber der Text ergreift durchaus die Partei König Maximilians.

Außer Cgm 1586 überliefern auch die Cgm 1955, 1956 und 5009 den Reimspruch. Vermutlich gibt es noch weitere Handschriften.

Zur Publizistik des Landshuter Erbfolgekriegs siehe hier auch: Ein unbeachtetes historisches Ereignislied aus dem Landshuter Erbfolgekrieg
http://archiv.twoday.net/stories/1022216187/

[und http://archiv.twoday.net/stories/1022415382/ ]

#forschung

#fnzhss


Beobachtungen von Christof Rolker:

http://heraldica.hypotheses.org/2720


https://bibliostoria.wordpress.com/2015/03/09/idea-isabella-deste-archive/

http://www.mgh.de/ext/epub/mt/

Via
http://www.mgh.de/home/schedula-62014-erschienen/newsdetails/martin-von-troppau-chronicon-pontificum-et-imperatorum/35e55b2b96/

https://idw-online.de/de/news627038

Archivalia wird bald zu Hypotheses umziehen.

Zitat:
"Dass ein Wissenschaftsblog mittlerweile ein legitimer und ernstzunehmender Publikationsort ist, zeigen zahlreiche Blogbeiträge, die Forschungsergebnisse publizieren und in Inhalt, Stil, Zitierweise etc. begutachteten Zeitschriftenaufsätzen in nichts nachstehen. Herausragendes Beispiel dafür: Am 10. Februar 2015 veröffentlichte der Aachener Archivar Klaus Graf in dem Frühneuzeit-Blog der RWTH einen bedeutenden Handschriftenfund des 15. Jahrhunderts. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Geisteswissenschaften, dass eine solche Entdeckung nicht in einer Fachzeitschrift, sondern in einem wissenschaftlichen Blog publiziert wurde. "

Wie immer ausgezeichnet recherchiert:

http://archaeologik.blogspot.de/2015/03/krieg-gegen-die-vergangenheit-der-is.html

"Im Rahmen der Neuerschließung der Unterlagen des XIV. Armeekorps mit 1,2 km Umfang wurden rund 10.000 in den Akten enthaltene Fotos aus der Zeit des Ersten Weltkriegs digitalisiert. Der Quellenwert dieser Bilder – darunter zahlreiche Luftbildaufnahmen deutscher und alliierter Stellungen – ist kaum zu überschätzen, da sie nicht isolierte Sammlerstücke, sondern vielmehr Bestandteil einer Akte sind. Das Besondere darin ist: der jeweilige Entstehungskontext der Bilder ist mit überliefert, so dass größtenteils eine eindeutige inhaltliche und formale Zuordnung mit exakten Angaben zu Ort, Zeit und Motiv erfolgen kann. Menschen, Orte, Gegenstände und und Waffen werden identifizierbar. Eine auf den ersten Blick vermeintlich unscheinbare Fotografie kann als Bestandteil einer konkreten Geschichte interpretiert und somit unversehens zu einer wichtigen historischen Quelle werden.


Die ersten drei Findmittel mit 600 Fotos konnten jetzt freigeschaltet werden. Weitere werden im Lauf des Jahres 2015 folgen."

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58589


https://www.bookgilt.com/

http://www.spiegel.de/politik/ausland/zerstoerte-kulturdenkmaeler-is-sprengt-assyrische-koenigsfestung-a-1022439.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Dur_%C5%A0arrukin_(Assyrien)

ÖNB Wien Cod. 2676, geschrieben von Anton Pelchinger für Erzherzog Sigmund von Tirol

http://data.onb.ac.at/rec/AL00178219
http://manuscripta.at/?ID=6888
http://www.handschriftencensus.de/11087
http://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=CMDA3&ms_code=AT8500-2676

Zu Andechs siehe hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=andechs

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022412580/

Pergament, Latein, saec. XV

http://www.harteveld.ch/Harteveld_Cat238.pdf

Podcasts

http://www.lwl.org/komuna/podcast_sprichwoerter/index.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-zerstoert-hatra-kulturstaette-im-irak-a-1022346.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Hatra

Die Ruinen, 2005 fotografiert von en:User:Victrav (PD)

Anfang März wurden an die 100 Handschriften neu ins Netz gestellt. Jean-Baptiste Piggin gibt einen nützlichen Überblick

http://macrotypography.blogspot.de/2015/03/nearly-100-new-digitizations-at-bav.html

und meldet Neues auch auf Twitter

https://twitter.com/JBPiggin

Ross. 181 ist z.B. ein Codex aus dem hirsauisch geprägten Erfurter Peterskloster um 1200

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=%22ross+181%22+erfurt


Weder hat der Handschriftencensus von Ms. 538 der Wellcome-Library in London (geschweige denn vom Digitalisat, das jetzt verfügbar ist) Notiz genommen noch findet man bei ihm oder bei Pfeil

http://www.uni-kassel.de/ub/historisches-erbe/sondersammlungen/handschriftenkataloge/kataloge-international/internationale-kataloge/grossbritannien/london.html

den Link zum Digitalisat des Handschriftenkatalogs von Moorat.

http://wellcomelibrary.org/player/b20086222#?asi=0&ai=409&z=0.1053%2C1.097%2C0.7285%2C0.3994

Gerhard Eis edierte den in dieser Handschrift vom Ende des 15. Jahrhunderts, die 1505 Johannes Hertlin an Ottobeuren OSB schenkte, überlieferten "Traktat von 16 Latwergen" (Bl. 104r-106r) 1971 und dann in seinem Buch "Medizinische Fachprosa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit" (1982), S. 130ff., nachdem er das Werk des schwäbischen Laienarztes Birchtel ("per me de Albertum Birchtel de Stu+otgart") zuvor kurz im ²VL 1 (1978), Sp. 866f. gewürdigt hatte.

Auskünfte des Stadtarchivs und Hauptstaatsarchivs Stuttgart brachten nur einen Aubertin Birchtel 1451 zutage, wobei Kenner schwäbischer Vornamen des 15. Jahrhunderts sofort wissen, dass man stattdessen Auberlin (z.B. Steinmetz Aberlin Jörg) zu lesen hat. So auch Karl Pfaff:

https://books.google.de/books?id=w_tKAAAAcAAJ&pg=PA385

Auberlin ist eine Nebenform zu Albrecht. Wahrscheinlich war der Auberlin Birchtel mit dem Verfasser des medizinischen Traktats identisch.

Auszüge aus Keils Aufsatz (Schluss fehlt)
https://books.google.de/books?id=6_JS90_nWD0C&pg=PA131

Digitalisat der Handschrift:
http://wellcomelibrary.org/player/b19684721

Birchtels GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=102559570

http://www.wzb.eu/de/bibliothek/serviceangebote/open-access/oa-1000

"Sichtbar und greifbar für die breite Öffentlichkeit macht das Projekt OA 1000+ folgende Werke:

den Großteil der von 34 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Zeitraum 1966-1994 verfassten Texte – Monografien, in Sammelbänden oder in Zeitschriften erschienene Aufsätze, Papers WZB-fremder Forschungseinrichtungen, Zeitungsartikel u.a.
im Verlag edition sigma erschienene und mittlerweile vergriffene Monografien und Aufsätze vieler weiterer Autorinnen und Autoren (Erscheinungsjahr: 1985-2004)."

http://www.washingtonpost.com/news/the-intersect/wp/2015/03/04/googles-quest-to-make-art-available-to-everyone-was-foiled-by-copyright-concerns/

http://righted-museum.tumblr.com/


http://www.staedelmuseum.de/de/angebote/staedel-digitale-sammlung

Update:
http://www.museumstraum.de/2015/03/12/das-staedel-laedt-zum-digitalen-flanieren-eine-preview/


http://www.theguardian.com/technology/2015/mar/06/tips-tricks-anonymous-privacy

"21. DESTROY ALL TECHNOLOGY AND LIVE IN A CAVE
Ultimately, the only way to truly stay anonymous online is to never go online in the first place. If you’ve already used the internet, delete any and all accounts you’ve ever created, turn your computer off and smash it to pieces."

http://www.reichstagsakten.de/

Ein sehr unübersichtliches Informationsangebot, in dem aber anscheinend der Reichstag zu Regensburg 1556/57 als Digitalisat und Volltext und mit nützlichen Tools angereichert (z.B. Nachweis digitalisierter Quellen und Literatur) vorliegt.

Blätterversion des Bands von 2013
http://reichstagsakten.de/index.php?vol=rta1556&pnr=3

http://www.personalschriften.de/leichenpredigten/artikelserien/artikelansicht/details/autor-beseke-1523-1574.html

Insgesamt 327 Leichenpredigten sollen im Zuge des von der DFG geförderten Projektes AEDit Frühe Neuzeit (Archiv-, Editions- und Distributionsplattform für Werke der frühen Neuzeit) erschlossen sowie als digitale Volltexte und digitale Faksimile publiziert werden.

Bisher gibt es gut 190 Leichenpredigten aus Beständen der UB Breslau zu sehen:

OPAC-Link


https://arcinsys.hessen.de/

Was soll das, wenn es keinen Online-Filter gibt??

Auch Niedersachsen wendet Arcinsys an:

http://www.nla.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35450&article_id=127905&_psmand=187

https://www.arcinsys.niedersachsen.de/

http://kristinoswald.hypotheses.org/1500

Das Geheimnis ist auch nicht mehr das, was es einmal war. Unübersehbar sind die Risse, aus denen Informationen dank "Whistleblowern" sickern. Es etabliert sich ein gesellschaftlicher Konsens, dass Enthüllungen wie die von Edward Snowdon über die NSA oder auch von Wikileaks über den Irakkrieg das Gemeinwohl fördern, dass Informationsfreiheit und Transparenz zu Grundwerten des E-Government werden. Das alte obrigkeitliche Arkanprinzip wird zunehmend abgelöst durch ein neues Paradigma, das die Nichtoffenlegung von Dokumenten zur begründungspflichtigen Ausnahme werden lässt.

Archivarinnen und Archivare setzen sich im angloamerikanischen Raum für Informationsfreiheit und Transparenz ein und tragen damit Rechnung, was die universelle Erklärung zum Archivwesen als "the key role of archives in ensuring administrative transparency and democratic accountability" begrifflich fasst. Sichtet man dagegen die archivfachliche Literatur in deutscher Sprache, die ja gelegentlich gezwungen ist, die Existenz von Informationsfreiheitsgesetzen zur Kenntnis zu nehmen, so muss man konstatieren, dass keine emphatische Unterstützung der genannten Werte registriert werden kann. Deutsche Archivarinnen und Archivare bleiben dem Obrigkeitsstaat traditioneller Prägung verpflichtet und kleben an ihren Schutzfristen.

Karsten Kühnel, einer der klügsten Archivtheoretiker deutscher Zunge, hat sich nun Gedanken darüber gemacht, wieso Archive alt sein müssen.

http://unibloggt.hypotheses.org/389

Er musste in den Kommentaren (in Archivalia) bereits Missverständnissen entgegen treten.

Meine eigenen Überlegungen aus dem Jahr 2010 zur Zukunft der Universitätsarchive

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:5:2-14195

wurden von Kühnel (wie auch dem Rest der Archivwelt) übergangen. Sie stellen einen Gegenentwurf zu dem Ansatz Kühnels dar, indem sie längerfristig im Zeichen der Informationsfreiheit für ein Zusammengehen von Archiv und Registratur plädieren.

Nicht nur Manegold hat sich für eine Verkürzung der archivischen Sperrfristen ausgesprochen, auch der Professorenentwurf für ein Bundesarchivgesetz schlug vor, die 30-Jahresfrist nur bei geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen anzuwenden.

http://archiv.twoday.net/stories/4838980/

Offenkundig kommen die Bundesländer, die nur eine 10-jährige Sperr- oder Schutzfrist kennen seit langem mit dieser gut zurecht.

Kühnel erwähnt die Informationsfreiheitsgesetze in "einigen" Bundesländern. Er sagt nicht, dass es auch ein Bundesgesetz gibt und dass nur ein kleiner reaktionärer Gürtel konservativ oder früher konservativ regierter Bundesländer sich Informationsfreiheitsgesetzen verweigert. Flächenmäßig sieht das leider anders aus, da die Verweigerer Niedersachsen, Hessen, BW, Bayern und Sachsen große Flächenstaaten darstellen. Aber selbst in Bayern gibt es kommunale Informationsfreiheitssatzungen für den eigenen Wirkungsbereich.

Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzgebung

Den Wertungswiederspruch zwischen Archivgesetzen und IFGs löst man am besten mit einem Informationsgesetzbuch, das den Zugang zu öffentlichen Informationen vereinheitlicht. Aus Benutzersicht ist es nicht hinzunehmen, dass in die Archive gelangte Unterlagen wieder mit einer Sperrfrist belegt werden, wenn sie in der Verwaltung einem IFG unterliegen würden.

Kühnel hebt den Zeitenabstand hervor: "Erst dann lassen sich Handlungen überblicken, Zusammenhänge verstehen und Wirkungen deuten, wenn eine Sichtweise auf etwas in zu definierendem Maße Abgeschlossenes aus hinreichender Distanz möglich ist". Das ist die Perspektive des Historikers, der als potentieller Nutzer an sich nicht privilegiert ist. Diese Perspektive gilt übrigens nicht für die archivische Bewertung, die Entscheidungen unter Unsicherheit treffen muss und tunlichst nicht Jahre oder gar Jahrzehnte aufschieben sollte. Was vor 200 Jahren "unnütze Papiere" waren, sind heute wertvollste Dokumente.

Aktuelle politische Rechenschaftslegung und öffentliche Debatten sind etwas anderes. Die von diversen Behörden mit Füßen getretene "Vollständigkeit der Aktenführung" und die Verhinderung wilder Kassationen ist für unsere Demokratie essentiell. Die archivischen Schutzfristen gelten daher auch nicht, so das Bundesverwaltungsgericht in einem in Archivalia veröffentlichten Beschluss, für die Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse.

Journalisten und an Transparenz interessierte Bürgerinnen und Bürger können nicht darauf warten, bis sich vor dem Auge des Historikers die Ereignis-Knoten gelöst haben. Sie benötigen Zugang zu den Unterlagen, wo immer diese sich befinden: ob in der Verwaltung oder im Archiv. Archivarinnen und Archivare des deutschsprachigen Raums sollten Informationsfreiheit und Transparenz weit mehr als bisher unterstützen!

http://www.allianzinitiative.de/de/handlungsfelder/rechtliche-rahmenbedingungen/faq-zvr.html

Die Verlagerung von bayerischen Behörden zur Förderung strukturschwacher Regionen betrifft nun auch die Archivverwaltung. So soll das für den Regierungsbezirk Unterfranken zuständige Staatsarchiv aus Würzburg nach Kitzingen verlegt werden.

Bislang nutzt das Staatsarchiv in Würzburg zwei Standorte: Seit 1764 ist es (gegründet als fürstbischöfliches Archiv) in der Residenz Würzburg untergebracht, wo es auch nach der Kriegszerstörung 1945 wieder eingerichtet wurde. Damit ist es das am längsten an einem Standort (sogar bezogen auf einen Teil der Räume!) bestehende bayerische Staatsarchiv. Und weil dort die Lagerkapazitäten erschöpft sind, hat das Staatsarchiv seit vielen Jahren ein Depot auf der Festung Marienberg. Beides natürlich aufgrund ihrer Lage begehrte Räumlichkeiten.

Nun soll also das Staatsarchiv mit seinen 17 Mitarbeitern umziehen, vermutlich in Gebäude oder auf Gelände, die durch den Abzug der US-Armee frei geworden sein. (Eine gedankliche Alternative, auf das Würzburger Unigelände am Hubland umzuziehen, ist damit offensichtlich vom politischen Tisch.)

Zum Archiv und seinem historischen Standort siehe:
http://www.gda.bayern.de/archive/wuerzburg/geschichtlicher-ueberblick/

Zur Verlagerung siehe:
http://www.br.de/nachrichten/behoerdenverlagerung-regionalisierung-100.html

Die "Mainpost" berichtet von ersten Stellungnahmen der lokalen Politiker, so befürwortet etwa der Würzburger Landtagsabgeordnete Oliver Jörg die Verlegung: "Im Rahmen des Nordbayernplans profitiere Würzburg vor allem im wissenschaftlichen Bereich. Dazu sei die Residenz ein 'Filetstück mit interessanten Räumlichkeiten'. Durch den Abzug des Staatsarchivs könnte über eine neue, attraktive Nutzung nachgedacht werden." Der Landtagsabgeordnete plädiert stattdessen für die Unterbringung einer "naturkundlichen Sammlung."
Siehe:
http://www.mainpost.de/regional/bayern/Staatsarchiv-kommt-nach-Kitzingen;art16683,8606450

Profitiert(e) demnach also Würzburg wissenschaftlich nicht vom Staatsarchiv?! Der Verbleib vor Ort jedenfalls ist offenbar kein Thema der Politik. Was der neue Standort dem Archiv (und umgekehrt) sowie den Benutzern bringt - man darf gespannt sein. In Kitzingen freut man sich jedenfalls.

 

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