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http://erbloggtes.wordpress.com/2012/10/22/quantitative-beantwortung-der-frage-warum-schavan-nicht-plagiiert-haben-kann/

Begründet wird die These: "Als Hauptunterschied zwischen Annette Schavan und Karl-Theodor zu Guttenberg ist die Stärke der Vernetzung in der Wissenschaft Ursache der stärkeren wissenschaftlichen Rückendeckung Schavans."

Und weiter: "Da Schavanplag bisher bei Annette Schavan auf 92 von 325 Seiten Plagiatsfunde vermeldet, ist ihre Maßzahl bei 28,31 Prozent einzuordnen. Das heißt auch, dass derzeit sechs Fälle, also 20 Prozent der von VroniPlag vertretenen Plagiatsverdachtsfälle, quantitativ geringer einzuschätzen sind als der Fall Schavan. Das Verhältnis zwischen den Plagiatsfunden bei Guttenberg und den Plagiatsfunden bei Schavan beträgt demnach recht genau 0,3. Das wissenschaftliche Fehlverhalten Schavans bemisst sich also – quantitativ – als 30 Prozent so schwer wie Guttenbergs. Zwei Doktortitel von VroniPlag-Delinquenten, die hierbei einen geringeren Wert als Schavan besitzen, wurden bereits aberkannt."

http://archiv.twoday.net/search?q=schavan

Der Katalog von Paul Hagen ist online:

http://archive.org/details/DieDeutschenTheologischenHandschriftenDerLuebeckischenStadtbibliothek

Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/156267431/

Erfreulich, dass man bei der HABschen digilib vieles halbwegs vernünftig einsehen und sogar auch "privat" bekommen kann.

Nur warum gibt's dort so verschwurbelte "Nutzungsbedingungen"?

http://diglib.hab.de/copyright.html

Irgendwie bezeichnend, dass man den eigenen regelungsstuss nicht wenigstens selbst mal durchgelesen und die übelsten grammatikfehler beseitigt hat; hier eigenartige singular-plural-schwächen:

Veröffentlichungen(!) von Reproduktionen von Beständen der Bibliothek in gedruckter oder elektronischer Form ist(!) [...] nicht gestattet.

Oder

Die Rechte(!) von sonstigen Dokumenten, [...], wird(!) individuell geregelt [...]

Man fuchtelt dort mit einer niedersächsischen gebührenordnung herum und will leistungsrechte(?) an faksimiles glaubhaft machen. Bei "Sonstigen Dokumenten" bemühe man sich aber um CC-BY-SA...

"zum Start der heute beginnenden International Open Access Week 2012 hat die Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Broschüre

„Open-Access-Strategien für wissenschaftlichen Einrichtungen - Bausteine und Beispiele“

veröffentlicht.

Anliegen der Veröffentlichung ist es einen Überblick über praktische Maßnahmen zur Förderung von Open Access zu geben.
In kurzen Artikeln von Autorinnen und Autoren aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen beschreibt die Broschüre Bausteine einer umfassenden Open-Access-Strategie ebenso wie beispielhafte Kombinationen von Maßnahmen, die darauf abzielen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dabei zu unterstützen, die eigenen Forschungsergebnisse weltweit ohne Barrieren für die Nutzer bereitzustellen.

Die Online-Version der Broschüre findet sich unter:

http://dx.doi.org/10.2312/allianzoa.005

Die Open Access Week ist eine internationale Aktionswoche zur Förderung von Open Access. Sie wird von wissenschaftlichen Einrichtungen weltweit getragen wird. Weitere Informationen finden Sie unter: http://openaccessweek.org " (Heinz Pampel)

Die Broschüre steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/


"Im Jahr 2003 verlor das Ritterhaus (Riddarhuset), die ständische Organisation des schwedischen Adels, seinen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft und wurde, wie jeder einfache Verein, zu einer juristischen Person des Privatrechts. Schon damals erloschen Privilegien der im Riddarhuset vertretenen Adeligen, z. B. mit königlicher Hilfe aus ausländischer Gefangenschaft befreit zu werden. 2012 endet nun als weiteres Vorrecht wegen des Datenschutzes die halbjährliche Information des Ritterhauses durch das schwedische Finanzamt über sämtliche Geburten und Hochzeiten in adeligen Familien. Im Riddarhuset sind 2350 Familien vereint, deren Wappenschilde säuberlich nummeriert im großen Saal des Riddarhus, eines barocken Palastes in der Stockholmer Altstadt, hängen, von Familie Brahe (Nr. 1) bis Zöge von Manteuffel (Nr. 1909). Da die verlässlichen Informationen aus dem Finanzamt ausbleiben, steht die Standesorganisation vor dem Problem, nicht mehr genau zu wissen, wer zum Geschlecht gehört und wer nicht. So könnten aus den Renditen des Vermögens des Riddarhuset (ca. 4,5 Mio. Euro jährlich) nicht mehr rechtssicher Stipendien und Hilfszahlungen an hilfsbedürftige Mitglieder ausgezahlt werden. Von diesen Hilfen profitierten, so Riddarhusets Justiziar Erik Tersmeden, zumeist Witwen und unverheiratete Töchter (Steinfeld, Ein Schlag für die Ritter, SZ 17.10.2012, 1)."

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5592

Die Jüdische Allgemeine greift die Antisemitismus-Vorwürfe gegen die Wikipedia auf:

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14235

Neu ist das nicht:

http://archiv.twoday.net/stories/142784388/


Wie üblich eine absurde Diskussion:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/18._Oktober_2012#Historicum.net

Aus dem 16. Jahrhundert und jetzt online:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Md247

Zur Provenienz:
http://archiv.twoday.net/stories/5866759/


Im Vergleich zu anderen Ländern finden in Deutschland nur äußerst bescheidene Aktivitäten statt. Die internationale Website:

http://www.openaccessweek.org/

Mit der Suche nach Germany findet man genau eine (in Zahlen: 1) deutsche Veranstaltung in der kommenden Woche:

http://www.openaccessweek.org/events/open-science-chancen-und-herausforderungen-der-digitalen

In den vergangenen Jahren habe ich im Schnitt wohl am meisten (im Vergleich zu den anderen Blogs der deutschsprachigen Blogosphäre) die Open-Access-Woche zelebriert.

2011:
http://archiv.twoday.net/stories/49599068/
http://archiv.twoday.net/stories/49595818/
http://archiv.twoday.net/stories/49592335/

2010:
http://archiv.twoday.net/stories/8404435/ (Übersicht)

2009:
http://archiv.twoday.net/stories/6013631/ (24 Beiträge!)

2008 gab es nur einen Open-Access-Tag:
http://archiv.twoday.net/stories/6000403/

Meine Artikel zu den vergangenen Open-Access-Wochen lohnen immer noch die Lektüre!

In der kommenden Woche werde ich wie gehabt täglich für Open Access werben.

Update: Es wurden 8 Beiträge veröffentlicht. Übersicht
http://archiv.twoday.net/stories/197330739/


Am 19. Oktober 2012 referierte ich in Endingen über eine der letzten Hexenhinrichtungen in Deutschland (Ankündigung). Der Vortrag war gut besucht, die Aufnahme in Endingen liebenswürdig, sogar der Bürgermeister sprach ein paar Worte und lauschte meinen Ausführungen. Viele interessierte Fragen aus dem Auditorium wurden anschließend gestellt, bevor ein kleiner Empfang den Abend erfreulich abrundete.

Die Weingartener Tagung Späte Hexenprozesse, auf der ich schon einmal einen Vortrag über den Fall hielt, fand 2005 statt (Bericht). Meine Aufsatzfassung für den von Wolfgang Behringer u.a. herausgegebenen Band gab ich 2009 ab, der letzte Kontakt mit der Redaktion datiert vom Anfang des Jahres - vielleicht darf man auf eine Publikation 2013 hoffen. Mein Aufsatz steht in meiner Fassung als Preprint jedenfalls ab sofort unter

https://www.researchgate.net/publication/232398260_Der_Endinger_Hexenprozess_gegen_Anna_Trutt_von_1751

zur Verfügung. Dort finden sich die wissenschaftlichen Belege für den folgenden Vortrag, für den ich mein Manuskript einerseits gekürzt, andererseits leicht erweitert habe. (Von der Wiedergabe extemporierter Erläuterungen z.B. von Schadenszauber für das Publikum habe ich in der folgenden Schriftfassung abgesehen.) Nachträglich habe ich auch einige Links ergänzt. Am Samstag war ich zwar in Wyhl, um die Gedenktafel am Rathaus zu fotografieren, aber aufgrund eines Umbaus ist sie (wohl zeitweilig) entfernt worden.

***

„Wir haben gleich bey Anfang Unserer Regierung“, konstatierte Kaiserin Maria Theresia in ihrer am 5. November 1766 erlassenen „Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei“, „auf Bemerkung, daß bey diesem sogenannten Zauber- oder Hexen-Process aus ungegründeten Vorurtheilen viel unordentliches sich mit einmenge, in Unseren Erblanden allgemein verordnet, daß solch-vorkommende Process vor Kundmachung eines Urtheils zu Unser höchsten Einsicht- und Entschlüssung eingeschicket werden sollen; welch Unsere höchste Verordnung die heilsame Wirkung hervorgebracht, daß derley Inquisitionen mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet, und in Unsrer Regierung bishero kein wahrer Zauberer, Hexen-Meister entdecket worden, sondern derley Process allemal auf eine boshafte Betrügerey, oder eine Dummheit und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein anderes Laster hinausgelofen seyen, und sich mit empfindlicher Bestrafung des Betrügers oder sonstigen Uebelthäters, oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet haben“.

Bereits die Erwähnung der unbegründeten Vorurteile nimmt ein Schlagwort der Aufklärung auf. Nachdem seit dem Regierungsantritt der Herrscherin alle Urteile in Hexensachen hatten vorgelegt werden müssen, sei keine wahre Hexe entdeckt worden. Nur Betrüger und Kriminelle seien bestraft, Wahnsinnige eingesperrt worden. Die Verordnung rief zur Vorsicht auf, doch war es bei einem ernsthaft angestrebten Teufelspakt, wenn er von anderen Verbrechen oder Blasphemie begleitet wurde, nach wie vor möglich, den oder die Schuldige auf den Scheiterhaufen zu bringen. Wahre übernatürliche Zauberei wurde zwar nicht ganz ausgeschlossen, galt aber als außerordentliche Ausnahme. In einem solchen Fall behielt sich Maria Theresia das Urteil vor.

Über zweihundert Jahre später,1992, formulierte der aus Wyhl gebürtige Lehrer Edwin Röttele eine Frage an die Kaiserin: „Aber Majestät, da war doch was. Da gab es doch die Anna Trutt aus Wyhl. Man hat sie als 63jährige in Ihrer Stadt Endingen am Kaiserstuhl gefoltert und als Hexe verbrannt. Haben Sie das nicht erfahren, Majestät?“. Diesem Widerspruch wird nachzugehen sein.

Abgesehen vom Problemfall Ungarn fanden Hexenprozesse in den habsburgischen Landen in der Mitte des 18. Jahrhunderts kaum noch statt. Die letzten Ermittlungen in Schwäbisch-Österreich wurden 1710/11 in Rottenburg am Neckar durchgeführt, in Vorarlberg gab es im 18. Jahrhundert keine Prozesse mehr. Im Elsaß, in der Landvogtei Hagenau und in der Ortenau wurde im 18. Jahrhundert niemand mehr als Hexe oder Hexer hingerichtet. In Tirol ist die letzte Hinrichtung für 1722 dokumentiert.

Der Hexenglaube war in der Mitte des 18. Jahrhunderts alles andere als besiegt. In den katholischen Territorien dürften Volk, Klerus und Beamtenschaft nach wie vor überwiegend von der Realität des Schadenszaubers überzeugt gewesen sein. Als eine Kommission am Wiener Hof 1752 an der Vereinigung zweier Gerichtsordnungen arbeitete, sah sie nicht die geringste Veranlassung, irgendwelche Änderungen an der Deliktsbeschreibung des crimen magiae und dem bisher beachteten Verfahren vorzunehmen. Noch in einer Kommissionssitzung 1755 wurde ganz selbstverständlich von der Möglichkeit ausgegangen, dass ein Mensch durch Zauberei verletzt oder ums Leben gebracht werden könne.

Bereits der Umstand, dass die theresianische Kriminalgerichtsordnung von 1768 vor allem aufgrund ihrer Abbildungen der Folterwerkzeuge bis heute populär ist, deutet an, dass dieses lediglich als Fortschreibung früherer Kodifikationen konzipierte Werk aus der Sicht der Aufklärer unzulänglich war. Unzufrieden war insbesondere der Staatskanzler Fürst Kaunitz, der in einer gutachtlichen Äußerung vom 22. Februar 1769 unter anderem bemängelte, dass „man kein Bedenken getragen hat von Zaubereyen und anderen abergläubischen Dingen zu handeln, die bei unseren aufgeklärten Zeiten vielmehr zum Gelächter dienen, als den Gegenstand der Strenge einer peinlichen Vorsehung abgeben können“. Erst das Allgemeine Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung, von Joseph II. am 13. Januar 1787 publiziert, kannte das Verbrechen der Zauberei nicht mehr. In der Vorbereitungskommission war man sich 1781 inzwischen einig, dass es so etwas wie Schadenszauber nicht geben könne, und der aufgeklärte Monarch stimmte der Streichung ausdrücklich zu.

War Maria Theresia fortschrittlicher als ihre Hofjuristen? Es gibt keinen Hinweis, dass sie von der Realität der Hexerei überzeugt war, wohl aber mehrere Äußerungen, die den Hexenglauben eindeutig als Resultat von „Ignoranz“ darstellen. In einer Resolution vom Juli 1756 sagte sie unmissverständlich: „Das ist sicher, daß allein Hexen sich finden, wo die Ignoranz ist, mithin selbe zu verbessern, so wird keine (Hexe) mehr gefunden werden“ . In der gleichen Angelegenheit hatte sie kurz zuvor ihre Überzeugung ausgesprochen, dass es keine Hexen-Zeichen gebe könne: „Ich möchte wissen, woher solche Zeichen probirt seynd, als in der grossen Ignoranz, indem keine Hexen existiren, also auch keine Zeichen“. Und an anderer Stelle schrieb sie lapidar: „Die Hexen haben allein ihr Königreich, wo Ignoranz der König ist“.

Ignoranz meint die schuldhafte Unwissenheit. Zu erinnern ist an die berühmte Definition: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“ (Immanuel Kant 1784)

Die aufgeklärten Überzeugungen der Monarchin führten zu einer Kurskorrektur der Hofjuristen, aus der dann die Landesordnung von 1766 resultierte. Angesichts des sehr engen Vertrauensverhältnisses Maria Theresias zu ihrem aufgeklärten Leibarzt Gerard van Swieten wird man nicht daran zweifeln können, dass er die Überzeugungen der Herrscherin in Sachen Aberglaubensbekämpfung erheblich beeinflusst hat. Mit seinem Vampir-Traktat von 1755 gilt er als der intellektuelle Kopf hinter den seit diesem Jahr greifbaren Maßnahmen Maria Theresias gegen den Vampir- und Hexenglauben. Im August 1758 legte er der Herrscherin eine kritische Denkschrift zu den Hexereivorwürfen gegen eine Magdalena Heruczina in der heute kroatischen Stadt Križevac vor, die dazu führte, dass Maria Theresia die Delinquentin freisprach. Entschieden griff die Herrscherin erst ab 1755 gegen den von ihr als Wahn eingeschätzten Hexenglauben durch.

Wendet man sich vor diesem Hintergrund der letzten Hexenhinrichtung in Baden-Württemberg zu, bei der am 24. April 1751, elf Jahre nach dem Regierungsantritt Maria Theresias, Anna Schnidenwind geborene Trutt hier im vorderösterreichischen Endingen auf dem Scheiterhaufen starb, weil sie den verheerenden Brand des Dorfes Wyhl am 7. März 1751 verursacht haben soll, so ist man mit einer außerordentlich dürftigen Quellenüberlieferung konfrontiert. Edwin Röttele hat die Quellen in zwei Beiträgen gesammelt und im Wortlaut bzw. Übersetzung zugänglich gemacht. „Von Ende 1986 bis Mitte 1991 dauerte meine Suche“, schrieb er, „nach irgendeiner Spur dieses Prozesses, aber meine Anfragen an die Staatsarchive in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Innsbruck und Wien wurden samt und sonders negativ beschieden; es war, als habe es diesen Prozeß nie gegeben“. Es mag dahingestellt bleiben, ob sich nicht doch irgendwo archivalische Überlieferung zu dem Fall ausfindig machen lässt (ich habe nicht danach gesucht), die Akten des vor dem Stadtgericht Endingen geführten Prozesses sind jedenfalls verloren.

Drei geistliche Herren vermerkten in ihren Aufzeichnungen den Kriminalfall. Lapidar registrierte Abt Petrus Glunk von St. Märgen in seinem Tagebuch nach Erwähnung der Brandschäden, die Person, die den Brand verursacht habe, „ware eine Zauberin, so auch verbrändt worden“. Etwas ausführlicher wurde der Pfarrer von Oberhausen. Zunächst habe man angenommen, die beschuldigte Bürgersfrau aus Wyhl habe aus Unachtsamkeit ihren Kuhstall in Brand gesetzt. Auf der Folter aber sei herausgekommen, dass sie eine Erzhexe und Zauberin war. Der Wyhler Pfarrer Matthias Hagenbuch, Augustiner-Chorherr aus St. Märgen, schrieb in sein Notabilienbuch: „Weilen dan anfangs gemeldet der Brand suspect war, als hat die Herrschaft Endingen des Mathis Schnidenwindts Weib, welche angegeben worden, sie hätte durch Beraichung ihres Viehs disen Brand verursachet, vor Rath citiert. Sie hieß Anna Truttin, war gebohren anno 1688. Und nachdem sie überzigen worden, daß sie einigen Bürgern ihr Vieh verdorben, ist sie gefänglich angehalten, und scharf examiniert worden, da sie dan bestanden, daß sie ein pact mit dem Teufel gehabt, auch mit dessen Beyhilf den erbärmlichen Brand mit Fleiß angestekht. Auf welches ihr der Sentenz gefällt worden, daß sie lebendig solle verbrennt werden, welches auch an ihr den 24. April 1751 vollzogen worden, der Zuschauer waren mehrer dan 10 bis 12000. Das Urtheil war bey dem Endinger Hochgericht vollzogen“.

Festgehalten werden soll: Keiner dieser Kleriker äußerte irgendeinen Zweifel daran, dass Anna Trutt eine Hexe war. Nicht anders verhält es sich mit einer von Röttele nicht erwähnten Quelle: dem kargen lateinischen Eintrag in die Fakultätsakten der von den Jesuiten besetzten Freiburger Theologischen Fakultät.

In einem kurzen Eintrag des Endinger Stadtschreibers wählte dieser den Begriff „veneficium“, der sowohl Hexerei als auch Giftmischerei bedeuten konnte, und bei den späten Fällen allgemein üblich war. Nach ordnungsgemäß durchgeführter Untersuchung und einem dazu eingeholten Rechtsgutachten sei Anna Trutt auf den Scheiterhaufen gebracht, erdrosselt und durchs Feuer vom Leben zum Tod gebracht worden. Er unterschlägt die Folter und möchte den Eindruck erwecken, alles sei nach Recht und Gesetz abgelaufen.
Dass eine Hexe im Bunde mit dem Teufel eine ganze Stadt auslöschen konnte, dafür gab es am Oberrhein ein überregional berühmtes Exempel. Hans Harter hat in seinem Büchlein „Der Teufel von Schiltach“ (2005) die publizistische Breitenwirkung des angeblich von einer Hexe verursachten großen Schiltacher Stadtbrandes von 1531 mustergültig dargestellt. Aufgrund zeitgenössischer Flugblätter ging der Fall in die viel gelesene frühneuzeitliche Kompilationsliteratur ein. Von den großen Balinger Stadtbränden 1607, 1672, 1724 und 1809 wurden die beiden ältesten auf das Wirken von Hexen zurückgeführt. 1673 starb die als Urheberin verdächtigte Catharina Engelfried, die auf der Folter ihre Schuld geleugnet hatte, nach einem Akt der Lynchjustiz.

Der Wyhler Pfarrer erwähnt das Beräuchern des Viehs durch die Beschuldigte. Im Endinger Ratsprotokoll vom 9. März 1751 ist nur die Rede davon, das Feuer sei von dem Stall des Mathias Schnidenwind aufgrund der Aufwärmung eines Stück Viehs ausgegangen, und auch bei dem Verhör vom 16. März 1751 beteuerten die Eheleute Schnidenwind, es sei nur um das Aufwärmen einer kranken Kuh gegangen. Anna sagte aus, sie habe der Kuh einen warmen Heublumenwickel aufgelegt und sei dann zu ihrer Nachbarin gegangen. Das Beräuchern des Viehs war eine im ganzen deutschsprachigen Raum volkstümliche und beliebte abergläubische Praxis. Gern räucherte man zu bestimmten Brauchterminen mit neunerlei Kräutern. Solches Räuchern könnte natürlich tatsächlich den Brand ausgelöst haben. 1596 brannte Pyritz in Pommern beim Räuchern ab. Und weil eine Bäuerin in der Walpurgisnacht 1781 Hexen ausräuchern wollte, wurde das schlesische Dorf Lippen ein Raub der Flammen. Während das Räuchern heute eine von vielen esoterischen Praktiken moderner Hexen darstellt, kann keine Rede davon sein, dass Räuchern allgemein als Teufelswerk betrachtet worden sei. Im Gegenteil: Räuchern wurde nicht zuletzt als wirksamer Gegenzauber gegen Hexen angesehen. Wenn Anna Trutt im Kuhstall geräuchert hat, dann nicht, um Schadenszauber auszuüben, sondern um ihrem Vieh zu helfen und womöglich die bösen Hexen zu vertreiben. Der siebte März 1751 war der zweite Fastensonntag Reminiscere, Fronfastensonntag. Der vorangehende Samstag gehörte noch zu den eigentlichen Fronfasten, den ersten Quatembern des Jahres, die für das Hexenwesen bekanntlich eine wichtige Rolle spielten.

Was lag näher, als durch Räuchern am unmittelbar folgenden Tag des Herrn die bösen Hexen vom Vieh fernzuhalten? Trifft diese Deutung zu, wäre Anna Trutt eine von nicht wenigen als Hexen verbrannten Frauen gewesen, die aufgrund der Ausübung eines Abwehrzaubers gegen Hexerei in das Räderwerk des Grauens geraten ist.

Anzuzeigen ist nun ein Neufund an unerwarteter Stelle – im Internet. Die Universitätsbibliothek Bielefeld hat in einem grandiosen Projekt „Zeitschriften der Aufklärung“ digitalisiert und als frei zugängliche Faksimiles ins Netz gestellt:

http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/aufklaerung/index.htm

27 Aufsätze sind derzeit mit dem Schlagwort Hexenprozesse auffindbar.

Verständlicherweise hat die Hexenhinrichtung im reformierten Glarus (Anna Göldi wurde am 13. Juni 1782 mit dem Schwert hingerichtet) damals die meiste Aufmerksamkeit erregt.

Ein Jahr zuvor starb Anna Schwegelin in Kempten im Gefängnis. Sie war 1775 zum Tode verurteilt worden, doch das Urteil wurde nicht vollstreckt. Bis in jüngste Zeit glaubte man, sie sei tatsächlich als letzte angebliche Hexe auf Reichsboden hingerichtet worden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand fand die letzte Hexenverbrennung im deutschsprachigen Raum 1756 in Landshut statt, das Opfer war eine 13jährige Waise namens Veronica Zerritschin. (Bislang verwies man auf das Landshuter Wochenblatt 1818, das eine verschollene Primärquelle abdruckte, doch gab es, wie ich jetzt herausfand, schon in den Münchner Miscellen 1810 eine Publikation dieses Aktenstücks:

http://books.google.de/books?id=dpVEAAAAcAAJ&pg=PT218 )

Vier Zeitschriften publizierten in der Bielefelder Auswahl zu dem „Justizmord“ in Glarus 1782. Dieser Begriff Justizmord wurde im Januar 1783 von dem Göttinger Historiker August Ludwig von Schlözer in einem Aufsatz seiner Stats-Anzeigen über den Fall Göldi geprägt. Seine Definition nachlesbar im Digitalisat der Stats-Anzeigen (Band 2, Heft 7, S. 273): „Ich verstehe unter diesem neuen Worte die Ermordung eines Unschuldigen, vorsetzlich, und so gar mit allem Pompe der heil. Justiz, verübt von Leuten, die gesetzt sind, daß sie verhüten sollen, daß kein Mord geschehe, oder falls er geschehen, doch behörig bestraft werde“. Ebenfalls online präsent ist die Begründung der Neun-Millionen-Theorie durch Gottfried Christian Vogt in der Berlinischen Monatsschrift 1784.

Im Leipziger „Deutschen Museum“ 1780 wurde ein kurzer „Beitrag zur Hexengeschichte von Deutschland. Aus der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts“ veröffentlicht, am Schluss der kurzen Einleitung signiert mit „Sander“. Wenig später tritt in der gleichen Zeitschrift als ständiger Mitarbeiter Christian Levin Sander (1756-1819) auf, der 1780 Lehrer am Dessauischen Erziehungsinstitut war. Ein vollgültiger Beweis, dass der Beitrag von diesem Autor stammt, ist das natürlich nicht.

Sander publizierte aus dem Nachlass eines nicht genannten, 1780 schon geraume Zeit verstorbenen Mannes ein Aktenstück, das Todesurteil einer zu E. verbrannten Frau. Um „vieler Ursach willen“ dürfe er den Namen des Ortes nicht ausschreiben. Der Name der Delinquentin wird mit A.S. geborene T., sesshaft zu W. abgekürzt. Die Erwähnung der Feuersbrunst vom 7. März beseitigt alle Zweifel: Es handelt sich um das Urteil des Endinger Falles Trutt. Ob dieses Satz für Satz authentisch ist, kann in Ermangelung anderer Überlieferung natürlich nicht erwiesen werden. Für eine Fälschung sind jedoch keine Gründe ersichtlich.

Die 62jährige Inquisitin bekannte, „sowohl in Güte, als in der Schärfe“ (also auf der Folter), „daß sie vor ungefehr 9 Jahren von unbekanten Soldatenleuten, welche sie Teufel zu sein hernach eingestanden, ein zauberisches Pulver erhalten, mit dem sie, wenn sie es in des Teufels Namen gebraucht habe, Leuten und Vieh schaden, reich werden, und allenthalben, wohin sie wolle, hinkommen können“. Mit Initialen werden vier Nachbarn namhaft gemacht, bei denen sie das Pulver angewandt habe. Die Schäden am Vieh werden detailliert aufgelistet. Sie habe sich dem Teufel auf sein Drängen hin verschrieben und den heiligen Schutzengel verleugnet. Beides habe sie nie gebeichtet. Sie sei schuld an der Feuersbrunst vom 7. März, „wozu sie von dem Teufel genöthigt worden“.

Die Angaben zum Verfahren gehen über das hinaus, was man bisher wusste: „Also hat man von Amts und Obrigkeitswegen nach Anleitung der gottgefälligen Justiz, nach ordentlich geführtem Prozeß, beschehener Anzeige, eingenommenen Kundschaften, und dem, wie schon gemeldet, von ihr, Delinquentin, sowohl gütiglich, als in der Schärfe gethanenem Bekentnis, auch bei der vorgenommenen Besiebenung von ihr beschehener Bekräftigung, nicht weniger einer für sie Delinquentin vorhero abfassen lassender Schuzschrift, und von einem unpartheiischen Rechtsgelehrten eingeholten rechtlicher Meinung und Gutachten“ das Endurteil abgefasst. Im nächsten Satz wird aber stattdessen der Plural verwendet: „von auswärtigen Rechtsverständigen, nebst ex officio für dich in vim defensionis gemachten Vorstellungen eingeholten Gutachten“.

Anna Trutt soll dem Nachrichter übergeben und auf dem Scheiterhaufen vom Leben zum Tod gebracht werden.
Trotz der Erwähnung einer Schutzschrift fällt es schwer, in dem Schnellverfahren – anderthalb Monate nach dem Brand fand bereits die Hinrichtung statt – ein rechtsförmliches korrektes Verfahren zu sehen. Von einem „Justizmord“ spricht Edwin Röttele. Analog zu dem modernen Begriff „Forum Shopping“ für die Möglichkeit, ein zuständiges Gericht nach eigenen Wünschen anrufen zu können, könnte man von „Gutachter Shopping“ sprechen: Lokale Obrigkeiten konnten durch die Auswahl der Personen oder Institutionen, an die die Akten versandt wurden, Einfluss auf das Resultat nehmen.

Nachdem sowohl der Endinger Stadtschreiber als auch das Urteil von einem einzigen Rechtsgelehrten bzw. Rechtsgutachten sprechen, ist es plausibel, dass lediglich ein auswärtiger Jurist, aber keine Juristenfakultät um ein Gutachten gebeten wurde. „Hardliner“, also Verfolgungsbefürworter gab es ja noch genug. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Freiburger Juristenfakultät auf Folter oder Hinrichtung erkannt hätte.

Von der Zustimmung der Jesuiten der Freiburger Theologenfakultät weiß nur eine anscheinend verschollene handschriftliche Geschichte Endingens von Bürgermeister Franz Michael Kniebühler aus der Mitte des 19. Jahrhunderts: „Die 68jährige Anna Trütten, Ehefrau des Matthias Schneidewind zu Wihl am Rheine in dem vorderösterreichischen Breisgau, hatte bei dem Ausräuchern ihres Stalles eine Feuersbrunst veranlaßt, und unter den Schmerzen der Folter das Bekenntniß abgelegt, sie habe einen Bund mit dem Teufel geschlossen und häufig Zusammenkünfte der Hexen besucht. Nachdem die Richtigkeit des gegen sie eingeleiteten Verfahrens auch durch die theologische Fakultät zu Freiburg gutgeheißen worden war, wurde die Unglückliche am 24. April 1751 aus ihrem Gefängnisse zu Endingen vor das dortige Breisacher Thor auf den Juden-Buck geführt und hier, weil sie sich wie rasend den Scharfrichtern widersetzte, geknebelt auf den Holzstoß geworfen und lebendig verbrannt“.

Möglicherweise hatte Kniebühler noch Zugang zu den heute verschwundenen Prozessakten, wenngleich es auffällig ist, dass weder der Endinger Stadtschreiber noch das Urteil eine legitimierende Stellungnahme der Theologenfakultät erwähnen.
Anna Trutt gehörte ihrer Herkunft nach zu einer Familie der dörflichen Ehrbarkeit in Wyhl. 1688 geboren, heiratete sie erst spät in erster Ehe Fridolin Thrönle, dem sie sechs Kinder gebar. Nach dem Tod Thrönles 1742 ging sie eine neue Ehe mit Mathias Schnidenwind ein, Mitglied des Dorfgerichts. Warum ist es Anna Trutt nicht gelungen, eine wirksame Verteidigung aufzubauen? Offenbar war sie übel beleumundet und galt als Hexe. Fehlte ihr das nötige „Sozialkapital“, um in der lokalen Panik nach dem katastrophalen Brand, in dem auch ein dreijähriges Kind gestorben war, bestehen zu können? Womöglich hätte eine Einschaltung des Reichskammergerichts oder ein Gnadengesuch nach Wien dem Spuk ein Ende bereitet.

Dass man in Innsbruck oder Wien nicht unterrichtet war, mag sein. Aber es scheint undenkbar, dass die Freiburger Regierung im Vorfeld nichts von der Hinrichtung erfahren hat. Man wird weggesehen und die Entscheidung des Endinger Stadtgerichts respektiert haben, die ja formal im Einklang mit der österreichischen und allgemeinen juristischen Tradition stand.

Hier wie auch sonst war die Zusammenarbeit von Volk und Obrigkeit unheilvoll. Katastrophen wie der Wyhler Brand lösten immer wieder lokale Hexenpaniken aus. Dem Verfolgungsdruck von unten korrespondierte eine verfolgungsbereite Obrigkeit, die sich bei dem Endinger Urteil offenkundig nicht vom aufgeklärten Zeitgeist beeinflussen lassen wollte.

Aber was ist mit der angeblich seit 1740 geltenden Verordnung, Hexenprozessakten vor Publizierung des Urteils nach Wien zu schicken? Diese Ansicht kann sich zwar auf den Wortlaut der Landesordnung von 1766 berufen, doch es gibt bisher keinerlei Beweis dafür, dass die aus Anlass des Auftauchens des Vampirglaubens in Hermersdorf erlassene Zirkularverordnung vom 1. März 1755, die auch Hexensachen betraf und fallweise einen Bericht an die Herrscherin vorsah, einen Vorgänger gehabt hat. Es wäre auch kaum verständlich, dass die Hofjuristen noch 1752 die unveränderte Übernahme früherer Hexerei-Artikel beschlossen haben sollen, hätte es bereits 1740 eine Verordnung der Monarchin gegeben, die zur Vorsicht aufrief. Solange die Existenz dieser Verordnung nicht nachgewiesen werden kann, darf davon ausgegangen werden, dass sie nicht existiert hat.

„Ebenso wie für den Beginn den Hexenverfolgung lässt sich auch für deren Ende nicht einfach eine einfache Ursache angeben“ schreibt Johannes Dillinger (Hexen und Magie, 2007, S. 151) und fährt fort: „Zur Erklärung beider Prozesse muss ein Bündel von Faktoren herangezogen werden. Das Ende der Verfolgungen verdankte sich im Wesentlichen der weiteren Ausdifferenzierung und Professionalisierung der Justizapparate, der Kritik von Verfolgungsgegnern und Aufklärern sowie der Transformation der ländlichen Lebenswelt. Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts verbesserte sich die ökonomische und soziale Situation. Der Agrarsektor verlor im Verlauf des 18. Jahrhunderts an Bedeutung. Zugleich gewannen die bäuerlichen Ökonomien allmählich an Sicherheit. Der Hexenangst wurde ein großer Teil ihres Nährbodens entzogen.“

Solche Differenzierungen sind freilich unpopulär, auch wenn sich der seit 1985 bestehende Arbeitskreis interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH), zu dessen Gründungsmitgliedern ich gehöre, von Anfang an um sie bemüht. Seit betreibt der AKIH die von mir administrierte Mailingliste Hexenforschung, in der Neuigkeiten zur Hexenforschung vermeldet werden und auch Diskussionen zum Thema ihren Platz haben.

Die besten seriösen Informationen liefert historicum.net:

http://www.historicum.net/de/themen/hexenforschung/

Anders als die Würzburger Hexenhinrichtung von 1749 hat der Endinger Fall, soweit bekannt, kein publizistisches Aufsehen erregt. Aufklärerisch gesinnte Männer aus dem Breisgau haben vielleicht geschwiegen, weil sie kein Wasser auf die Mühlen jener leiten wollten, die in den katholischen Gebieten nur abergläubische Rückständigkeit am Werk sehen wollten. Verglichen mit den meinungsführenden protestantischen Blättern war die katholische Aufklärung weit weniger einflussreich.

Noch dreißig Jahre nach der Hinrichtung wagte es Sander nicht, den Ortsnamen auszuschreiben und Österreich mit dem Endinger Casus an den Pranger zu stellen. Er versetzte den in seiner Publikation undatierten Fall sogar in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts, um seine Identifizierung weiter zu erschweren. In einer Fußnote wies Sander jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der nicht genannte Ort katholisch war. Die bürgerlichen Leser des „Deutschen Museums“ durften sich in ihren Vorurteilen über den Katholizismus bestätigt fühlen.

Vor Ort blieb die Erinnerung an die Hinrichtung lebendig. Wenn im Wyhler Schulhaus ein „Hexenkämmerchen“ gezeigt wurde und in den Schwarzwaldsagen von Johannes Künzig 1930 nachzulesen ist, man habe in Wyhl vor 150 Jahren eine Hexe verbrannt, von der man noch heute ihr Hexengeschrei am Galgenbuck höre, wird man dies aber nicht ohne weiteres auf eine ungebrochene mündliche Tradition beziehen dürfen. Immerhin hatte es seit der Mitte des 19. Jahrhunderts immer wieder gedruckte Hinweise auf den Fall gegeben. 1870 hatte der Endinger Bürgermeister Kniebühler in seiner gedruckten Faschings-Schrift „Der Hobelmann“ den Casus in Versform behandelt.

Die mündliche Erinnerung galt nicht einem tragischen Schicksal, sie galt der unheilbringenden Hexe. Aus Kniebühlers Handschrift führt Vierordt an: „Selbst noch auf ihrem letzten Gange aus dem Gefängnisse zum Scheiterhaufen, so wurde in Endingen auch lange hernach alles Ernstes versichert, habe diese boshafte Hexe mehrere Bürger auf’s Gefährlichste beschädigt; namentlich einen Färber durch ihren unbeschreiblichen Blick, und einen Andern durch Treten auf seinen Fuß, welcher zeitlebens niemals wieder genas“. In der Wyhler Ortsgeschichte von Fritz Späth aus dem Jahr 1963 wird als „Sage“ berichtet: Bei der Hinrichtung habe Anna, erzähle man sich „noch heute“, als letzten Wunsch vor der Verbrennung geäußert, sie wolle mit dem Hauptmann der Stadtwache sprechen. Sie habe ihn daraufhin erblinden lassen. Schadenszauber erscheint in diesen Zeugnissen immer noch als geglaubte Tradition.

Seit 2001 erinnert eine Gedenktafel am Rathaus von Wyhl an den Fall Trutt, und die Stadt Endingen hat den Hexenprozessen eine eigene Dauerausstellung im Alten Wagenmannkeller gewidmet. Dort wird auch das Schicksal der Anna Trutt dokumentiert.

Seit September 2005 gibt es zu Anna Trutt unter „Anna Schnidenwind“ einen ganz kurzen Artikel in der Wikipedia, der 2006 auch in die spanische Version der freien Enzyklopädie übersetzt wurde. Das im Bielefelder Digitalisat des „Deutschen Museums“ entdeckte Urteil ist seit 2008 auch als E-Text online, in der freien Quellensammlung Wikisource.

Auf einer eher fragwürdigen Internetseite mit Listen erscheint Anna Trutt auf Platz 10 der bekanntesten Opfer der Hexenverfolgung.

Im Juni 2012 berichtete die Badische Zeitung vom biographisch-historischen Roman einer Bad Krozinger Hobby-Autorin, Helga Eberle, die ihr Buch mit dem Fall Trutt beginnt:

"Ich wollte etwas von mir reinbringen", räumt Helga Eberle ein. Und das ist in erster Linie die Frage, "Wie können Menschen nur so sein?", dass sie wie im Fall der Anna Schnidenwind eine Unschuldige auf dem Scheiterhaufen verbrennen.

"Hört das denn nie auf?", fragt Helga Eberle. Deshalb lässt sie [ihre Heldin] Katharina Biechele als alte Frau auf den Galgenberg steigen und dort wo, vor über 250 Jahren Anna Schnidenwind im Feuer starb, mit den Worten "Anna, ich habe dir versprochen, du darfst nicht vergessen werden", Feuerblumen verstreuen.“


***

Nach dem Vortrag trat eine junge Frau auf mich zu, die sich als Verwandte der Anna Trutt vorstellte und berichtete von einer in der Familie tradierten Erzählung, wonach Anna dem Hauptmann, der sein Auge verloren hatte, einen Stein ins Gesicht gespuckt hatte, den sie in ihrem Mund versteckt hatte. Es handelt sich um eine "Rationalisierung" des ursprünglich magisch gedachten Geschehens.

Update: Bericht der BZ über den Vortrag
http://www.badische-zeitung.de/endingen/neue-quelle-zum-hexenprozess-gegen-anna-trutt


Wieso nicht?

Gemäß § 58 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (PDF)gilt:

"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein."

Allerdings ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift leider nicht bußgeldbewehrt.

Das Wiki zur Endinger Geschichte ist offenbar seit 2008/09 vom Endinger Geschichtsverein (ein nach dem Rundfunkstaatsvertrag erforderliches Impressum existiert nicht) aufgegeben worden, während die "letzten Änderungen" zeigen, dass es aktuell ganz in den Händen englischsprachiger Spamverbreiter ist:

http://www.endinger-geschichte.de/wiki/index.php/Spezial:Letzte_%C3%84nderungen

Wer in einem Wiki (einem Telemedium nach Rundfunkstaatsvertrag) Spammer Seiten erstellen lässt, verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da für den Besucher nicht ersichtlich ist, welche Inhalte "redaktionell" und welche von Forennutzern eingebrachte Werbung sind.

Wer auch nur eine Seite Werbung (Spam) in seinem Wiki - jedenfallls dauerhaft - zulässt, unterstellt sich damit dem geschäftlichen Verkehr. Alle Privilegien einer nichtkommerziellen Nutzung entfallen, das UWG kommt zur Anwendung, dessen Anhang zu § 3 Ab. 3 Nr. 11 als Information getarnte Werbung verbietet. Wer ein solches Wiki nicht mehr kontrolliert, sondern Spammern überlässt, kann daher von Mitbewerbern oder Verbrauerschützern kostenpflichtig abgemahnt werden.

Ein vergleichsweise junges Urteil des BGH zu einem gänzlich anders gelagerten Fall:

http://www.damm-legal.de/bgh-zur-trennung-von-werbung-und-redaktionellen-inhalten-in-zeitschriften-keine-irrefuehrung-wenn-der-werbecharakter-deutlich-erkennbar-ist-berichtet-von-dr-damm-und-partner

Die Grundsätze der Forenhaftung (Beseitigungspflicht erst nach Kenntnis) können auf ein nicht mehr gepflegtes Wiki nicht angewandt werden.

Es erscheint nicht sachgerecht, Blogger und Wikibetreiber Abmahnungen bezahlen zu lassen, wenn ihnen im Blog ein Spamkommentar entgeht oder in einem Wiki eine übersehene Spamseite. Ich selbst habe für Archivalia nur die Mailbenachrichtigung von Twoday bei neuen Kommentaren zur Verfügung, die nicht ganz zuverlässig ist. Bei über 22.000 Beiträgen ist es natürlich ganz und gar unmöglich, zu kontrollieren, ob irgendwo ein Spamkommentar übersehen wurde, da auf der rechten Seite jeweils nur 5 Kommentare angezeigt werden.

Viagra-Spam, bei dem Viagra unverschlüsselt als Zeichenfolge erscheint, gibt es anscheinend in Archivalia jedenfalls nicht:

http://archiv.twoday.net/search?q=viagra

Wer aber ein Wiki "herrenlos" werden lässt, auf dass die Spammer sich seiner annehmen, oder konsequent Spamkommentare in seinem Weblog nicht löscht, könnte meines Erachtens nach geltender Rechtslage durchaus Ärger bekommen.

http://science.orf.at/stories/1706476

http://www.alphagalileo.org/ViewItem.aspx?ItemId=125099&CultureCode=de

http://www.forschung-und-wissen.de/archaeologie/altersbestimmung-forscher-praezisieren-radiokarbonmethode-357299/

http://de.wikipedia.org/wiki/Radiokarbonmethode#Kalibrierung

Im Deutschlandfunk wurden die Ablagerungen auf dem Seeboden als "Archiv" bezeichnet.

Die nicht frei zugängliche Publikation in "Science":

http://dx.doi.org/DOI:10.1126/science.1226660


http://thesaurusportal.blogspot.de/

"das Thesaurusportal http://thesaurusportal.blogspot.com enthält
gegenwärtig 350 Thesauri aus verschiedensten Fachgebieten in 47 Sprachen.

Ziel ist es, möglichst viele frei zugängliche bzw. über
wissenschaftliche Bibliotheken erreichbare Online-Thesauri an einem Ort
zu versammeln.

Das Thesaurusportal soll als Unterstützung bei der Suche nach
Indexierungsinstrumenten, der Entwicklung von Ontologien, der
Vermittlung von Informationskompetenz uvm. dienen." (INETBIB)

Schätze der Buchmalerei zwischen 780 und 1180 in der Kunsthalle München

19.10.2012 - 13.01.2013

"Im Rahmen einer glanzvollen Ausstellung präsentiert die Münchener Kunsthalle frühe Schätze der mittelalterlichen Buchmalerei."
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1899271/

http://www.hypo-kunsthalle.de/newweb/buchmalerei.html

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/russland-nostalgia-die-farbfotos-von-prokudin-gorski-a-862069.html
"Das russische Riesenreich wird besichtigt: Die Bilder des Foto-Pioniers Prokudin-Gorski gehören zu den ersten Color-Aufnahmen überhaupt. Ein Berliner Verlag veröffentlicht die mehr als hundert Jahre alten Farbdokumente aus dem Feudalismus jetzt erstmals vollständig.
"Nostalgia. Das Russland von Zar Nikolaus II". Bis zum 25. November 2012 sind die Aufnahmen im "Gestalten Space" in Berlin ausgestellt."

Nett wäre gewesen, auch auf die Verlagsangabe zu verlinken
http://www.gestalten.com/new/all/23965

Noch netter wäre der Link auch auf die Sammlung der LoC gewesen
http://www.loc.gov/pictures/collection/prok/
Eine kleine Auswahl hier
http://www.loc.gov/exhibits/empire/

"The Sergei Mikhailovich Prokudin-Gorskii Collection features color photographic surveys of the vast Russian Empire made between ca. 1905 and 1915. Frequent subjects among the 2,607 distinct images include people, religious architecture, historic sites, industry and agriculture, public works construction, scenes along water and railway transportation routes, and views of villages and cities. An active photographer and scientist, Prokudin-Gorskii (1863-1944) undertook most of his ambitious color documentary project from 1909 to 1915. The Library of Congress purchased the collection from the photographer's sons in 1948."

Zindan (prison), with inmates looking out through the bars and a guard with Russian rifle, uniform, and boots, Central Asia
http://lcweb2.loc.gov/service/pnp/prokc/20100/20130r.jpg

Grüße
J. Paul
http://lcweb2.loc.gov/service/pnp/prokc/20100/20130r.jpg

... für US $3,000,100.00
http://www.ebay.com/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190736802914
"Since its purchase, the letter has been stored at a professional academic institution which specializes in the care of cultural heritage collections. The item is stored in a temperature, humidity and light controlled environment. The authenticity of the letter has never been questioned, as it has been well known in the scientific community for over 50 years. This is further enhanced by the original envelope, stamp, and postmark. The auction will commence at the opening bid of $3 million US dollars."

Siehe
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/versteigerung-brief-von-albert-einstein-fuer-3-millionen-dollar-a-860231.html

Faksimile und englische Transkription des Briefes
http://www.lettersofnote.com/2009/10/word-god-is-product-of-human-weakness.html
"The letter was bought at auction in May 2008, for £170,000; unsurprisingly, one of the unsuccessful bidders was Richard Dawkins."
Wer war der erfolgreiche Bieter, der jetzt weiterverkufte?

Deutsche Transkription
http://www.reddit.com/r/atheism/comments/d2ma8/god_is_the_product_of_human_weakness_a_letter_by/c0x41sq

Via Wikipedia
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Albert_Einstein&oldid=109210271#Einstellung_zur_Religion
"Einstein entstammt einer jüdischen Familie, trat jedoch im Jahre 1896 im Alter von 17 Jahren aus der jüdischen Religionsgemeinschaft aus.

Bis ins 21. Jahrhundert gab es verschiedene Interpretationen zu Einsteins Haltung zur Religion, da er sich vielfach widersprüchlich äußerte. Im Jahre 2008 wurde jedoch ein bis dahin in Privatbesitz befindlicher Brief von Einstein an den jüdischen Religionsphilosophen Erich Gutkind veröffentlicht, der am 3. Januar 1954 verfasst wurde. In diesem bezieht sich Einstein auf seine nichtreligiöse Haltung.[41] Er distanziert sich dabei mit deutlichen Worten von der biblischen Vorstellung eines persönlichen Gottes, die er als „kindlichen Aberglauben“ bezeichnet".

Was das wohl für eine professionelle akademische Einrichtung war?
Und wer mag der Käufer sein?
Eine erhebliche Wertsteigerung ...

Weiter recherchiert habe ich bisher nicht.

Grüße
J. Paul



Die doppelseitige Kupfertafel entstammt einem Bildband mit dem Titel: "Historische Bilder zu der IDEA HISTORICA gehörig" [1672]; er gehört zu dem Textband "Historische Bilder Darinnen Idea Historiae Universalis [...]" des Johannes Buno (1617-1697), gedruckt 1672 von Bartold Elers in Lüneburg. Dieses Werk, das historische Ereignisse bis ins 17. Jahrhundert sammelt und in 21 Kupfertafeln für die Jahrhunderte verdeutlicht, ist nur in wenigen Ausgaben, zumeist in einem Band und unvollständig, nachgewiesen (siehe VD 17: http://gso.gbv.de/DB=1.28/SET=2/TTL=2/SHW?FRST=2 ) Dem digitalisierten einbändigen Exemplar aus Halle fehlen 4 Abbildungen und der Druck ist durch Neueinbindung z. T. arg angeschnitten:
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/id/4893559
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/pon/content/structure/4893559 Die zweibändige Ausgabe wird einzig von Wolfenbüttel annonciert, und auch hier in den Bildtafen laut Angabe mit "vermutl. fehlen[den] 2 Ill".

Eine Bildertafel-Ausgabe wird bei Ebay angeboten: http://www.ebay.de/itm/GESCHICHTE-MONARCHIEN-IDEA-HISTORIAE-UNIVERSALIS-1672-AUSSERST-SELTENE-TAFELN-/380365734842 - und dabei stolz ein Bibliotheksstempel gezeigt (den der Fabian erklärt: http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Bibliotheken_In_Mecklenburg-Vorpommern - wir ahnen, dass eine neugegründete DDR seinerzeit 1950 eifrig dabei gewesen war, die Spuren herzöglicher Historie zu tilgen...).

Zu einer zweiten - vollständigen und im Originaleinband des 17. Jahrhunderts gänzlich intakten - zweibändigen Ausgabe im öffentlichen Besitz siehe: http://anonymea.tumblr.com/post/33904388315/das-5te-hundert-jahr-elefant-das-6te-hundert-jahr . Aus diesem Exemplar, gehalten von der Bibliothek des Christianeums, stammt die Abbildung oben.

Auf Researchgate gibt es einen Button "Request full-text", den ich bei dem Aufsatz von Reinhard Paulsen (Hansische Geschichtsblätter 2010) einfach mal ausprobiert habe, nachdem dort bereits ein solcher Wunsch vermerkt war. Wenige Tage später teilte mir eine Mail von ResearchGate sowie eine persönliche Nachricht von Herrn Paulsen mit, dass er einen Scan bereitgestellt hat. Auch hier ein Dankeschön dafür:

https://www.researchgate.net/publication/216283183_Die_Koggendiskussion_in_der_Forschung

Aus meiner Sicht ein interessanter Weg, "grünen" Open Access zu fördern.

http://gov.georgia.gov/press-releases/2012-10-18/deal-kemp-keep-georgia%E2%80%99s-archives-open

"Gov. Nathan Deal and Secretary of State Brian Kemp announced today that the state will restore $125,000 to Kemp’s budget to keep the Georgia State Archives open to Georgians for the remainder of the budget year.

“Georgia’s Archives are a showcase of our state’s rich history and a source of great pride,” said Deal. “I worked quickly with my budget office and Secretary Kemp to ensure that Georgians can continue to come to Morrow to study and view the important artifacts kept there. I appreciate Secretary Kemp’s commitment to work with me to find a solution.”

The extra funding provides for Georgia State Archives to be open to the public through June 30 of next year. On July 1, the Georgia Archives will be transferred to University System of Georgia, pending approval of the move by the General Assembly. This transfer will include appropriations required for operation and assets of the Georgia Archives. Additional staff will be provided by USG at that time. "

Aber hinsichtlich der sieben entlassenen Bediensteten muss der Druck aufrechterhalten bleiben, so die Facebook-Kampagnenseite:

http://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives

http://www.neues-deutschland.de/artikel/801651.284-akten-geschreddert.html

Das ND meldete, "dass zwischen dem 4. November 2011 und dem 4. Juli 2012 neben den bekannten 26 sogenannten G-10-Akten 94 Personen- und acht Sachakten aus dem Bereich Auswertung sowie 137 Akten zur Anwerbung von V-Leuten und 45 zu Gewährspersonen vernichtet wurden. Insgesamt handelt es sich um 284 Akten. Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar habe es dafür keinen gesetzlich vorgeschrieben Grund gegeben."

Eine aus meiner Sicht völlig übertriebene Maßnahme:

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8F0275A79253125C1257A9A00532132?OpenDocument

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Kultur/Stadtarchiv_Stralsund_wegen_Schimmel_gestern_geschlossen/articleid-3182775

"Eine gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeitern und Nutzern sei nicht ausgeschlossen, sagte Stralsunds Oberbürgermeister Alexander Badrow. " Mit dieser Begründung kann man jedes Archiv schließen oder kennt jemand ein völlig schimmelfreies Archiv?

http://www.welt.de/kultur/article109959861/Schluss-mit-der-Hexenjagd-auf-Annette-Schavan.html

Der Titel ist Programm:

"Schluss mit der Hexenjagd auf Annette Schavan!"

"Seit dem Fall des Lügenbarons Guttenberg hat sich - vor allem durch das Internet - eine Stimmung breit gemacht, die man als inquisitorisch bezeichnen kann. Wie weiland Professor van Helsing tauchen plötzlich selbsternannte "Plagiatsjäger" auf, die in den tiefsten Schächten der Jugend von Politikern wühlen, nicht nur um sie bloßzustellen, sondern um sie gleich zu vernichten."

Von Vernichtung kann ja nun nicht die Rede sein. Nochmals mein Argument mit Schwerte-Schneider: Dessen bürgerliche Existenz wurde in der Tat vernichtet, weil sie auf einer grandiosen Lüge aufbaute. Seine Leistungen nach 1945 zählten nichts mehr, aber seinen Doktortitel durfte er behalten.

"Zum Fall Schavan: Stimmen die Nachrichten, die aus dem Gutachten des Düsseldorfer Judaisten Stefan Rohrbacher gesetzeswidrig und höchst fragwürdig an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat sich die fünfundzwanzigjährige Studentin Annette Schavan 1980 unter anderem auf die Aussagen des Philosophen Josef Speck bezogen, diese Quelle gewissenhaft in den Fußnoten vermerkt, die Verweise aber nicht fortlaufend wiederholt, obgleich sie einen Teil seiner Gedanken weiter paraphrasierte. Darüber hinaus habe Schavan Zitate von Alfred Adler verwendet, die sie nicht aus dem Werk des Individualpsychologen, sondern aus anderen Bücher der Sekundärliteratur entnommen hat. Hätte sie eigenständig nach dem Satz Adlers gefahndet, wäre ihr aufgefallen, dass nicht der Psychotherapeut, sondern Gerhard Adler gemeint gewesen sei.

So weit, so schlecht"

Schlecht ist auch, dass hier einfach gelogen wird. Jeder konnte schon vor dem Bekanntwerden von Details aus der Rohrbacher et al.-Stellungnahme sich auf

http://schavanplag.wordpress.com/

selbst ein Bild machen. Der Plagiatsexperte Stefan Weber hat schon - aufgrund einer früheren vorläufigen Recherche - im Mai 2012 für die Aberkennung des Doktortitels plädiert:

Weber kommentiert:

Wenn schavanplags Textvergleiche stimmen, dann,…
… ja dann hat auch Frau Annette Schavan abgeschrieben, und zwar auf die bekannt widerwärtige, die Wissenschaft kaputt machende Art und Weise. Dann gehört auch sie zu jenen, die nicht begriffen haben und/oder nie richtig gelernt haben, worum es in der Wissenschaft eigentlich geht. Langsam wird es redundant, ich schreibe es dennoch noch einmal: Es geht darum, dass man Texte einerseits korrekt zitiert und andererseits in eigenen Worten interpretiert – und nicht darum, dass man beides vermengt: dass man nach gesetzten Fußnoten noch ein bisschen vom soeben referenzierten Autor “mit abschreibt”, dass man Belege irgendwo einstreut, aber ganze Absätze leicht umgeschrieben übernimmt usw. Das ist keine Wissenschaft, das ist nur die niedere Kunst des Text-Frisierens für den Anschein eigener gedanklicher Durchdringung.
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/wenn-schavanplags-textvergleiche-stimmen-dann/

zitiert nach: http://archiv.twoday.net/stories/97010365/

Nun gibt es inzwischen noch mehr einschlägige Stellen, und die offenbar gründlichen Textvergleiche der Gemeinschaftsarbeit, die als Rohrbacher-Gutachten zwar Teilen der Presse, aber nicht der Öffentlichkeit vorliegt, haben die Befunde Schavanplags bestätigt.

"Als Schavan ihre Prüfung ablegte, studierte sie in einem Promotionsstudiengang, der den Magister/das Diplom gleich übersprang und das Studium mit der Dissertation beendete. Wird ihr Examen für ungültig erklärt, ist Schavans Existenz nicht nur als Politikerin vernichtet, sondern sie ist auch beruflich am Ende."

Selbst in einer pädagogischen Dissertation aus den 1970er Jahren musste man redlich wissenschaftlich arbeiten. Was passiert ihr denn groß? Ihre politisch-berufliche ist ohnehin am Ende, sie ist ja auch nicht mehr die jüngste. Sie wird eine satte Pension bekommen und darf eben nur nicht mehr ihren Düsseldorfer Doktortitel führen. Dass ihre Ehrendoktortitel aberkannt werden, damit ist nicht zu rechnen.

"Wo bleibt die Verjährungsfrist?

Nur: Darf man Examensarbeiten, die vor dreißig, vierzig Jahren verfasst wurden, nach den heutigen Maßstäben bewerten?"

Eine Doktorarbeit ist keine Examensarbeit. Für universitäre Abschlussarbeiten gelten unterschiedlich bemessene Fristen, innerhalb derer eine Rücknahme des verliehenen Titels möglich ist.

Scherzhaft wird dann auch noch angefügt: "Um sie zu beenden, wäre es auch möglich, dass nur die Anträge auf Plagiatsprüfung angenommen werden, deren Verantwortliche zuvor ihre eigenen Prüfungsunterlagen offen legen - von der Abitursklausur bis zur Diplomarbeit."

Ich hätte da nichts zu verbergen. Wieder neben der Sache: Für solche Prüfungen gelten mit guten Gründen Verjährungsfristen.

Wer öffentlich eine Dissertation vorgelegt hat, muss es dulden, dass öffentlich über ihn hergezogen wird, wenn er nicht nur ein bißchen geschummelt hat. Und der Doktorhut muss ihm dann auch abgenommen werden. Und eine Wissenschaftsministerin, die so eklatant gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen hat, muss zurücktreten. Und die Journalisten, die sie jetzt eilfertig in Schutz nehmen, sollten lieber still sein.

Zur Causa Schavan hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=schavan


http://www.badische-zeitung.de/endingen/neuer-fund-zum-hexenprozess-von-1751--64549955.html

"Im Rahmen der im Frühjahr gestarteten Veranstaltungsreihe zur Endinger Stadtgeschichte, die zur Feier der 1150-jährigen Ersterwähnung Endingens stattfindet, hält der Historiker Klaus Graf am Freitag, 19. Oktober, um 19.30 Uhr im Saal des Endinger Bürgerhauses den dritten Vortrag. Sein Thema: der Endinger Hexenprozess gegen Anna Trutt von 1751.

Schon der Lehrer Edwin Röttele hatte sich 1992 mit dem Fall der Anna Trutt aus Wyhl befasst, die beim Ausräuchern ihres Stalles einen verheerenden Dorfbrand ausgelöst hatte, der Hexerei angeklagt, gefoltert und verbrannt worden war. Dabei stieß er auf zwei Ratsprotokolle der Stadt Endingen vom 9. und 16. März 1751, worin die abgebrannten Gebäude aufgelistet und Mathias Schnidenwind und sein Weib Anna Trutt, in deren Stall das Feuer ausgebrochen war, vor eben diesen Rat zitiert werden. Prozessakten selbst fanden sich jedoch keine. Klaus Graf, Dozent für Volkskunde an der Universität Freiburg und der Technischen Hochschule Aachen, stieß nun auf ein Aktenstück des Prozesses, und zwar an unerwarteter Stelle: In der im Internet zugänglichen Zeitschrift "Deutsches Museum" von 1780. Graf wird diesen Fund bei seinem Vortrag in Endingen vorstellen und die Frage behandeln, wie es elf Jahre nach Regierungsantritt von Maria Theresia, einer aufgeklärten Monarchin, möglich war, dass die Endinger Richter dieses Urteil sprachen und exekutieren ließen, und welche Rolle die Freiburger Theologische Fakultät dabei spielte."

Dozent für Volkskunde geht natürlich nicht auf mich zurück ...

http://gab.hypotheses.org/332

Sebastian Gießmann bespricht die UK-Studie "Researchers of Tomorrow", die wir hier schon im Juni erwähnt hatten:

http://archiv.twoday.net/stories/97069577/

"Das Meertens Instituut (Amsterdam) bietet mit gekaaptebrieven.nl eine neue Website an, die ca. 3000 der sogenannten “gekaapte brieven” (auch: Sailing Letters) aus dem 17. und 18. Jahrhundert zu Forschungszwecken zur Verfügung stellt und durchsuchbar macht. Es handelt sich dabei um von niederländischen Privatpersonen verfasste Briefe, die sich in einem der vier großen Seekriege zwischen England und den Niederlanden an Bord niederländischer Schiffe befanden und von englischen Seefahrern gekapert wurden."

http://www.gekaaptebrieven.nl/tekst

Die Bilder bauen sich nur langsam auf. Freiwillige haben die Briefe transkribiert.

165 Handschriften aus der Zeit vor 1024 können online eingesehen werden:

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/kaiser-heinrich-bibliothek-bamberg


Darauf weist http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/10/16/museen-fuer-alle/ hin.

Die renommierte Institution bietet PDFs an bzw. Links zur Google Book Search:

http://www.metmuseum.org/research/metpublications/titles-with-full-text-online?searchtype=F

Es ist keinesfalls, das erste US-Museum, das seine Publikationen im Netz kostenlos zugänglich macht:

http://archiv.twoday.net/stories/14871999/ (2 Museen)

Guggenheim-Museum
http://archive.org/details/guggenheimmuseum

Aus INETBIB:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezugnahme auf ein Posting von Herrn Klaus Graf teilt die Direktion der Bayerischen Staatsbibliothek mit, dass die Galerie Bassenge die im Los Nr. 563 bezeichnete Inkunabel, ehemals im Bestand des Kapuziner-Klosters Eichstätt, am 17.10.2012 aus ihrem Angebot für die Auktion am 18.10.2012 herausgenommen hat. Noch sind weitere Fragen offen, zu deren Klärung weitere Gespräche mit allen Beteiligten notwendig sind. Über das Ergebnis wird zeitnah informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Direktion der Bayerischen Staatsbibliothek


Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/stories/120170726/#156270199
http://article.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23066

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/233328577/

Update: Inkunabel ist wieder in der UB Eichstätt
http://archiv.twoday.net/stories/404096549/

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/plagiatsaffaere-von-annette-schavan-uni-duesseldorf-prueft-a-861866.html

Schavan hat der Uni Düsseldorf einen Maulkorb verpassen lassen: "Denn, so Piper, Schavan habe über ihre Anwälte mitteilen lassen: Ohne die Zustimmung der Ministerin sollten keine Informationen herausgegeben werden. In dem Schreiben der Anwälte heißt es, "dass zu den bisherigen Ergebnissen, der Untersuchung und derer unmittelbarer Konsequenzen ohne die Zustimmung von Frau Professor Schavan keine Information an dieser Stelle weitergegeben werden dürfen", sagte Piper."

Was alle angeht, sollen auch alle erfahren dürfen. Die Dissertation ist eine öffentliche Leistung und nichts im ganzen Verfahren (außer vielleicht Schavans damalige Lebensumstände, auf die es ja eigentlich nicht ankommen kann) verdient Vertraulichkeit. Jeder kann sich selbst anhand der bekannten Dokumentation durch "Robert Schmidt" ein Bild machen und das fällt für eine Wissenschaftsministerin vernichtend aus. Da helfen die ganzen Solidaritätsbekundungen von vermeintlichen Wissenschaftsgrößen, Parteifreunden und einer sich selbst kastrierenden Journaille nichts.

Kritische laufende Berichterstattung zum Fall Schavan:

http://erbloggtes.wordpress.com/

Siehe auch http://rivva.de/179161958

Ich weiß nicht, was ich an Lienerts unzulänglichen Dietrich-Testimonien - siehe http://archiv.twoday.net/stories/156272722/ - mehr tadeln soll: dass sie mit Handschriftensignaturen geizen oder ältere Editionen allzu oft weglassen und den Nutzer damit bevormunden. Lienerts Kompilation ist alles andere als eine Neubearbeitung des Heldensagenbuchs von Wilhelm Grimm (plus Nachträge), wenn nützliche und wichtige Informationen daraus dem Leser vorenthalten werden.

S. 184 Nr. 243 "Ps.-Frauenlob: Sangspruch im 'Grünen Ton'" soll Grimm Nr. 121 (ed. Steig S. 316) ersetzen, aber die ausführliche zweite Version im Cpg 392 (Lienert verschweigt die Signatur des digitalisiert vorliegenden Textzeugen und spricht nur von der Meisterliederhandschrift h, als ob jedem Heldensagenforscher die Siglen der meisterliederhandschriften vertraut sein müssten!) wird untergebuttert und nur nach der unbrauchbaren alten Wiedergabe von Görres referiert.

Digitalisat:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg392/0201

Görres:
http://books.google.de/books?id=fLITAAAAQAAJ&pg=PR34

Die Stelle steht Bl. 96r, nicht wie Grimm angab Bl. 93!

Lienert gibt einmal mehr nichts über den Kontext der Stelle preis. Schanze, Meisterliche Liedkunst II, S. 55 sagt: Macht des Todes, Beispielfiguren (RSM habe ich nicht zur Hand jetzt) und gibt als Parallelüberlieferung k 220 (= Colmarer Handschrift Cgm 4997; Bartsch) und Valentin Holls Hs. (GNM Merkel Fol. 966, Bl. 110rv).

Ettmüller druckte fiktives Mittelhochdeutsch aufgrund der Heidelberger Handschrift:

http://books.google.de/books?id=7Gs6AAAAcAAJ&pg=PA161

Hagens Abdruck aus der gleichen Vorlage:

http://books.google.de/books?&id=T4zPAAAAMAAJ&pg=PA376

Dass sie den Pseudo-Frauenlob-Sangspruch nach der neuesten und besten Ausgabe aus dem Jahr 2000 (ed. Haustein/Stackmann) zitiert, werfe ich Lienert nicht vor, wohl aber, dass sie für die wichtige Variante im Cpg nur die älteste und schlechteste Wiedergabe von Görres anführt, während der Leser eigentlich die Ausgaben von Hagen, Ettmüller und das Digitalisat der Handschrift benötigt (auch um den Kontext verstehen zu können). Grimm zitierte ausführlich aus der Heidelberger Handschrift, während Lienert sich auf ein allzu knappes Referat beschränkt.

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog73-html

Hier lesen wir:

"Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) digitalisiert ihre zerfallsgefährdeten Werke, die nicht mehr zur Benutzung herausgegeben werden können. Die DNB archiviert die digitalen Kopien und stellt sie im Lesesaal zur Verfügung. Circa 400.000 Seiten sind bereits digitalisiert. Nach Abschluss des Projekts werden über eine Million Seiten für die Nutzung bereit stehen. Die digitale Bereitstellung folgt den Vorgaben des Urheberrechts: die Nutzung wird also nur für gemeinfreie Werke möglich sein. Die im Rahmen des Projekts digitalisierten Werke können unter https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&query=cod%3Dd003 abgefragt werden.

Die Deutsche Nationalbibliothek hat ihre beiden Angebote „Exilpresse digital“ und „Jüdische Periodika aus NS-Deutschland“ vom Netz genommen. Hintergrund: Die DNB ist aufgrund der problematischen Frage der „verwaisten Werke“ zu einer neuen Einschätzung gekommen, ob man die Sammlungen auch tatsächlich im Netz anbieten darf. Neue Regelungen für „verwaiste Werke”, deren Rechteinhaber unbekannt oder nach einer Suche nicht mehr auszumachen sind, werden in Fachwelt und Politik diskutiert. Eine Lösung gibt es derzeit aber noch nicht. Daher hat die DNB entschieden, diese Werke nicht mehr im Internet zugänglich zu machen. Die DNB schreibt auf ihrer Website: „Sollte es in der Zukunft Änderungen im Urheberrecht geben, die die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten, aber verwaisten und/oder lange vergriffenen Werken rechtlich sicher ermöglichen, so wird die Deutsche Nationalbibliothek selbstverständlich diese Regelungen und auf ihnen basierende Verfahren nutzen, damit diese Werke umfassend zugänglich gemacht werden können.“


Zu den Exilzeitschriften wird die Kritik unterschlagen:
http://archiv.twoday.net/stories/115269537/

Sollte aus dem ersten Absatz der Schluss gezogen werden, dass wenigstens die eindeutig gemeinfreien Digitalisate nicht nur im Intranet zugänglich gemacht werden, so wäre dies, wie bei dieser besonders miesen Nationalbibliothek nicht anders zu erwarten, ein Trugschluss. Einen frei zugänglichen Titel habe ich nicht gefunden. Obwohl ein Titel von 1845 nicht mehr geschützt sein kann, wird er nicht freigegeben ebenso wenig wie das gemeinfreie Buch eines 1935 verstorbenen Autors

http://d-nb.info/1016582560

Schreiben Sie bitte höfliche oder weniger höfliche Briefe an die Direktorin der Bibliothek E.Niggemann@d-nb.de, was das bitteschön soll.

Update: Die DNB teilte mit: "Da das Projekt die Sicherung der Medien zur Aufgabe hat und da der Bestand nur sehr wenige rechtefreie Werke vermuten lässt, findet in diesem Projekt keine Rechteklärung statt.

Gleichwohl können wir auf Hinweise von Nutzern hin fallbezogen die urheberrechtliche Situation einzelner Werke prüfen, wie ich das auch in diesem Fall getan habe."

http://d-nb.info/1016975244 ist jetzt also frei, ohne dass es dabei steht (wird wohl noch geändert).

Die als permanente Leihgabe dem Israelischen Nationalarchiv nach dem Zweiten Weltkrieg übergebenen Unterlagen können nicht von der Jüdischen Gemeinde Wien zurückgefordert werden:

http://israelsdocuments.blogspot.de/2012/10/the-archives-of-viennas-jews-stays-in.html

http://www.jpost.com/JewishWorld/JewishNews/Article.aspx?id=288111

In Lienerts Dietrich-Testimonien - siehe http://archiv.twoday.net/stories/156272722/ - zeigt der Eintrag Nr. 233 S. 178 zu Thomas Ebendorfer 'Tractatus de quinque sensibus', der die Geschichten von Dietrich von Bern (Veronensis), Laurin von Tirol oder dem Rosengarten verurteilt, einmal mehr, wie wenig Mühe sich Lienerts Team im Einzelfall gegeben hat.

Die Verfasserschaft Ebendorfers darf durchaus als gesichert gelten, die maßgebliche Literatur, die nicht angegeben wird, kann man sich innerhalb von wenigen Minuten bei Manuscripta Mediaevalia zusammensuchen, wenn einem Googeln zu unfein dünkt. Siehe etwa den Katalog der Ansbacher Handschriften zu lat. 75:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/hsk0473

Zu nennen wäre Madre über Nikolaus von Dinkelsbühl S. 323-328, Bloomfield, Incipits Nr. 3986, Lhotskys Ebendorfer-Monographie Werke Nr. 89 und Uiblein im ²VL 2, Sp. 258.

Lienert nennt nur den Auszug bei Keinz (nach Clm 23781 von 1452)

http://archive.org/stream/sitzungsbericht200klasgoog#page/n331/mode/2up

Für den Kontext hätte man aber auf den Abdruck des Texts in den Tractatus octo des Nikolaus von Dinkelsbühl 1516 verweisen müssen:

http://www.mgh-bibliothek.de/cgi-bin/nvd.pl?seite=156&rv=v

Hier sollte man in jedem Fall auch den Kontext erfahren, die Stelle findet sich in der Abhandlung über den Gehörsinn.

Nach Knapp S. 350 (Buch zitiert von Lienert) müsste sich die Stelle in Ebendorfers Autograph im Wiener Cod. 4889 finden, da er die von Keinz zitierte spätere Stelle im gleichen Werk nach dieser Handschrift überprüft hat:

http://books.google.de/books?id=9azbAAAAMAAJ&q=clm+23781

Siehe auch
https://www.google.de/search?q=neithart%20luxuriae%20turpia&tbm=bks

Solide Wissenschaft hätte sich über den heutigen Forschungsstand hinsichtlich des Traktats vergewissert und diesen dann nach dem Autograph zitiert, wobei neben dem Auszug bei Keinz auch der Frühdruck 1516 anzuführen gewesen wären.

http://www.wissenswerkstatt.net/2012/10/12/das-dilemma-alternativer-wissenschaftlicher-publikationsformate

Ich habe dazu meinen Senf abgeliefert:

Wer macht den Anfang? ist einfach nur eine Frechheit.

Den Anfang habe ich bereits seit langem gemacht, indem ich in Archivalia Forschungsmiszellen publiziert habe, bislang sind seit 2005 über 120 genuine Forschungsbeiträge in diesem Rahmen publiziert worden:

http://archiv.twoday.net/search?q=%23forschung

Archivalia wird im übrigen auch in gedruckten Publikationen immer wieder zitiert, selbst in der vielleicht angesehensten deutschsprachigen Zeitschrift der Geschichtswissenschaft, der Historischen Zeitschrift. Mit weit über 200 gedruckten wissenschaftlichen Publikationen (davon null Prozent Vanity Publishing) – die meisten online einsehbar – bin ich alles andere als ein Außenseiter in der Geschichtswissenschaft. Auf dem Feld der historischen Landesgeschichte und der Erinnerungskultur der Vormoderne werden meine Studien nicht weniger rezipiert als die des durchschnittlichen Professors.

Nicht das erste Mal muss ich mich über Scheloskes bodenlose Ignoranz aufregen, was geisteswissenschaftliche Blogs angeht.



"In dem Universitätsarchiv werden jene Unterlagen (Akten, Urkunden, Karteien, Pläne, Karten etc.) aufbewahrt, die nicht mehr im Geschäftsgang der akademischen Behörden und Einrichtungen der Universität zu Köln benötigt werden. Darunter befinden sich auch einige sehr exotische Schätze. Die Benutzung des Archivs steht jedem offen, der ein berechtigtes Interesse hat.

Dieser studentische Filmbeitrag über das "Universitätsarchiv" der Uni Köln entstand im Rahmen des Sommerkurses "Ausbildung zum Videojournalisten" im September 2012 in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Medien - Filmproduktion (Humanwissenschaftliche Fakultät) und dem Professional Center der Universität zu Köln."

http://www.lebendige-traditionen.ch/traditionen/index.html?lang=de

Nicht nur historische Feste und Bräuche, sondern auch "Anna Göldi" und "Kräuterwissen in Zentralschweizer Frauenklöstern".


Das Konradin-Drama war nicht mein erster Versuch auf diesem Gebiet:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/reuchl.htm

http://www.bibliotheksforum-bayern.de/fileadmin/archiv/2011-4/BFB_0411_06_Bayer_V05.pdf

Aus dem ZKBW-Dialog:

Bayer, Carolin. „Bloggen kann jeder: Das Weblog als Marketinginstrument“. Bibliotheksforum Bayern 5 (2011) H.4. S.244-247.

„Warum ein Weblog einrichten, wenn die Bibliothek bereits eine eigene Homepage pflegt und an ihre Kunden regelmäßig einen Newsletter verschickt? Diese Frage stellte sich auch die Stadtbibliothek Straubing (Niederbayern), bevor sie sich dazu entschloss, ein eigenes Weblog einzurichten“ (nach dem Abstract).


Nachdem mein Hauptmonitum (eine HTML-Version) hinsichtlich des ZKBW-Dialogs vom Tisch ist, geht es nur noch um Kleinigkeiten dieses unglaublich nützlichen Services. Wenn wie oben eine Open-Access-Version eines Artikels existiert, sollte diese verlinkt werden!

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog73-html

Ist wie immer eine Fundgrube und nicht zuletzt deshalb wertvoll, weil die wichtigen Open Access-Entwicklungen in Deutschland und international referiert werden.

Archivalia wird mehrfach erwähnt.

"The Internet Archive, working with the Leo Baeck Institute, is pleased to be a part of the Oct 16, 2012 launch of their DigiBaeck project, a massive (formerly print) archival collection of history pertaining to German speaking Jewry."

via Blog of Internet Archive:
http://blog.archive.org/2012/10/15/launch-of-the-digibaeck-project

Archival materials from the Leo Baeck Institute:
http://archive.org/details/LeoBaeckInstitute

Robin Pogrebin: Archive of Jewish Life in Central Europe Going Online
http://artsbeat.blogs.nytimes.com/2012/10/09/archive-of-jewish-life-in-central-europe-going-online/

Manchmal ist es sinnvoll, die geneigten LeserInnen nicht mit dem gewohnten Bild des allwissenden Bestenwissers zu konfrontieren, sondern in Sack und Asche zu gehen und unverzeihliche - zumal für einen selbsternannten Kodikologen - Bildungslücken offen zu gestehen.

Acht erlesene Handschriften aus der Stadtbibliothek Intronati zeigt die World Digital Library in Komplettansicht:

http://www.wdl.org/en/search/gallery/?institution=municipal-library-intronati

Ich dachte: Wo zum Teufel liegt Intronati?

Es ist die Intronati-Bibliothek in Siena:

http://www.bibliotecasiena.it/patrimonio/fondi-antichi-rari-manoscritti


http://historyblogosphere.oldenbourg-verlag.de/open-peer-review/wolf/

Da mir der Oldenbourg-Verlag den Stuhl vor die Tür gestellt hat, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/156271177/

werde ich mich natürlich nicht am dortigen Open Peer Review beteiligen.

Das Generallandesarchiv in Karlsruhe stellte im Rahmen des groß angelegten Erschließungsprojekts zu den Beständen des XIV. Armeekorps für die Zeit des Ersten Weltkriegs sämtliche Findmittel zu den Personalunterlagen des badischen Armeekorps online.

http://www.landesarchiv-bw.de/web/soldaten_im_ersten_weltkrieg/54389

Zugleich hat die Verfilmung der Kriegsstammrollen 1914-1918 im Institut für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut in Ludwigsburg begonnen. Diese sollen - wie bereits die Badischen Standesbücher (1810-1870) im Generallandesarchiv Karlsruhe und Staatsarchiv Freiburg - in absehbarer Zeit in digitalisierter Form per Internet einsehbar sein.


Wieder eine sehr schöne Meldung für die Heimat- und Ahnenforscher unter uns.

http://www.internetworld.de/Wild-Wild-Web/Wild-Wild-Web-Ordner-voller-Frauen



http://bindersfullofwomen.tumblr.com/post/33760401382/help-us-get-more-binders-women


Sehr erfreulich ist, dass der Blogbeitrag

http://dhdhi.hypotheses.org/1072

in der FAZ (nicht online, Geisteswissenschaften S. N4) heute in einem kurzen Beitrag gewürdigt wurde. Ich darf mich mitfreuen, da es am Ende heißt:

Für manche Geisteswissenschaftler mag es schwierig sein, die Gedanken in nur 140 Zeichen auszudrücken. [...] Dass 140 Zeichen jedoch ausreichen, wunderbare Kleinodien zu schaffen, beweist das "kürzeste Konradin-Drama aller Zeiten" von Klaus Graf, einem Archivar aus Aachen: "O welch Niedertracht mir widerfährt / Herr Henker! was wollt ihr mit dem Schwe--"

Zu Konradin:
http://archiv.twoday.net/search?q=konradin


Ich hab mich nur ganz kurz nach der Registrierung umgesehen und war sofort abgestoßen.

http://orcid.org/0000-0002-5834-4987

Das Angebot soll eine Forscher-ID anbieten, ist aber noch allzu beta und unausgereift. Bei Scopus gibts mich nicht, zumindest werde ich nicht gefunden, ebenso wenig bei CrossRef, was bei den Publikationen alles manuell ergänzen müsste - obwohl ich ja nun schon andere Profile habe, deren Daten man importieren könnte:

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/about

Als Vorbesitzer eines Inkunabelsammelbandes mit Kölner und Deventer Drucken von 1491-1494 des Mainzer Gutenberg-Museums (Ink 617) hat sich 1496 Frater Jacobus Wytlich eingetragen und Angaben zum Inhalt des Konvoluts gemacht, das zu einem späteren Zeitpunkt Teil der Karmelitenbibliothek wurde.
Gute Vernetzung über die internationale Provenienz-Mailingliste ermöglichte es in kürzester Zeit, Wytlich zusätzlich als Buchbesitzer einer Handschrift aus dem Diözesanarchiv Trier (Hs 577) und einer Inkunabel der StB Trier (Ink 1117 4°) nachzuweisen, die beide aus der Bibliothek der Zisterzienserabtei Himmerod stammen. Wytlich war Zisterziensermönch in Himmerod und starb 1548.
Die Provenienzeinträge in beiden Inkunabeln lauten "Ad usum fratris Jacobi Wytlich".
Annelen Ottermann, Mainz

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Besitzeintrag Ink 617, Gutenberg-Museum Mainz

Die Druckfassung der folgenden Rezension erschien in: Archiv und Wirtschaft 45 (2012), S. 163f. (sonstiger Inhalt von Heft 3).

Jens Niederhut u. Uwe Zuber (Hrsg.): Geheimschutz Transparent?
Verschlusssachen in staatlichen Archiven (= Veröffentlichungen des
Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, Bd. 34). Essen: Klartext Verlag
2010. 127 S.

Im März 2012 werteten Georg Bönisch und Klaus Wiegrefe die Tatsache,
dass das Gutachten, das 1962 die SPIEGE-Affäre auslöste, jetzt
zunächst freigegeben, dann aber wieder gesperrt wurde, als "absurde
Fortsetzung" der seinerzeitigen Affäre. Im November 2011 wurde
bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst Personalakten von
NS-belasteten Mitarbeitern vernichtet hat, ohne dies mit dem
Bundesarchiv und der Historikerkommission für die Geschichte des Amts
abzustimmen. Beide Meldungen belegen wohl hinreichend die aktuelle
Brisanz der Thematik des vorliegenden Büchleins, das auf eine
Düsseldorfer Tagung am 1. Juni 2010 zurückgeht.

Im Vordergrund stehen Studien zum Quellenwert von Verschlusssachen für
die historische Forschung, der als sehr hoch eingeschätzt wird.
Wolfgang Buschfort berichtet über ein Projekt zur Geschichte des
NRW-Verfassungsschutzes. Für Josef Foschepoth steht fest: "Angesichts
von Millionen bislang nicht zugänglicher VS-Akten ist die Geschichte
der Bundesrepublik noch nicht geschrieben" (S. 27). Für sein Thema,
das Verhältnis von Staatsschutz und Grundrechten, arbeitet er vier
Prinzipien heraus, die die Staatsräson der Adenauerzeit geprägt
hätten: 1. Politisierung des Staates, 2. Institutionalisierung des
Staatsschutzes, 3. Kriminalisierung des Kommunismus, 4.
Zentralisierung der politischen Strafverfolgung (S. 135). Die
Hilfsgemeinschaft der Waffen-SS HIAG im Lichte nordrhein-westfälischer
Verfassungsschutzakten untersucht Uwe Schimnick; Jens Niederhut nimmt
sich die heute vergessene Aktion "Frohe Ferien für alle Kinder"
(Fiernaufenthalte in der DDR) und ihre Kriminalisierung - Verurteilung
der Verantwortlichen zu harten Strafen - vor und zwar anhand von
NRW-Verfassungsschutzakten.

Allzu knapp werden die praktischen Probleme für Archive und Nutzer im
Rest des Bandes angesprochen (S. 93-122). Dass die Leiterin des
NRW-Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, gerade mal zwei Seiten
Stellungnahme erübrigt und in der abschließend zusammengefassten
Podiumsdiskussion meinte, es gebe doch im Grunde genommen kein
nennenswertes Problem (S. 121), wirkt befremdlich. Den Problemstand in
den Ländern referiert Uwe Zuber, während sich Michael Hollmann dem
Procedere im Bundesarchiv widmet. Georg Bönisch, der erwähnte
SPIEGEL-Mitarbeiter, plädiert als Journalist zurecht für größtmögliche
Transparenz: "alles muss raus" (S. 110).

Die Probleme sind gewaltig, weil die Behörden in der Vergangenheit
viel zu großzügig Geheimstempel verwendet haben und nun nicht über die
Ressourcen verfügen, die riesigen Massen von Altfällen zu
deklassifizieren. Bei der pragmatischen Lösung, bei Benutzerbedarf die
VS-Einstufung aufzuheben, ergeben sich im Bundesarchiv unzumutbare
Wartezeiten. Die Prüfung dauere meist mehrere Monate, oft über ein
Jahr (S. 116). Kein wissenschaftlich gangbarer Weg ist aus meiner
Sicht die Sicherheitsüberprüfung der Antragsteller, da die
Kontrollierbarkeit von Forschungsergebnissen gegeben sein muss. Eine
"Privilegienforschung" (Matthias Rest, zitiert.S. 104) ist absolut
nicht erstrebenswert.

Man kann nur hoffen, dass durch Gesetzesinitiativen und die
politischen Erfolge der Piratenpartei Bewegung in die verfahrene
Situation kommt. Hilfreich wären auch weitere Gerichtsverfahren.
Leider spielen die Archivare in diesem Zusammenhang eine viel zu
passive Rolle, wie man ja überhaupt den Eindruck hat, dass die Zunft
sich nur sehr zögerlich mit Informationsfreiheit und Transparenz
anfreundet.

Klaus Graf, Aachen

***

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/11560887/
http://archiv.twoday.net/stories/6388176/#6388287
http://archiv.twoday.net/stories/6321346/

Dominik Rigoll: Rezension zu: Niederhut, Jens; Zuber, Uwe (Hrsg.): Geheimschutz transparent? Verschlusssachen in staatlichen Archiven. Essen 2010, in: H-Soz-u-Kult, 16.09.2011, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-3-166




Heute mal ohne Links, da ich das Auswahlkopieren der Tabelle nicht mehr hinkriege :-(

Anzahl Datum Titel Autor
1 85283 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 66622 17.12.10 Begriff Raubritter um 1850 sehr beliebt KlausGraf
3 47207 17.07.11 Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland - Gesamtübersicht KlausGraf
4 36814 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
5 34257 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
6 34151 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
7 32844 16.02.11 Weitere Quelle(n) zu Guttenberg-Plagiat entdeckt KlausGraf
8 31867 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
9 27989 30.10.11 Open-Access-Woche 2011 geht zuende KlausGraf
10 27065 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
11 23639 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
12 23436 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
13 22984 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
14 22807 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
15 22040 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
16 22028 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
17 20131 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
18 19784 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
19 18205 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht KlausGraf
20 17584 22.02.07 Bücher weggeben statt wegwerfen KlausGraf
21 16830 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
22 15958 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
23 15429 02.03.10 Dreier/Spiecker: Hysterische Forderungen an Google Streetview KlausGraf
24 15194 03.03.09 Köln: Historisches Stadtarchiv eingestürzt Wolf Thomas
25 13785 07.04.04 Reader Elektronisches Publizieren und Open Access KlausGraf

Früheres:
http://archiv.twoday.net/search?q=meistgelesen

Rätselhaft ist, wieso sich der Raubritter-Beitrag an die zweite Stelle geschoben hat. Erklärlich ist dagegen die Position 3, da es sich um einen nicht ganz unwichtigen Service-Beitrag handelt.

Nachdem ich in bibliothekarisch.de digiwis (nicht freigeschaltet) etwas voreilig kommentiert hatte, hab ich in Google+ etwas besser recherchiert.

https://plus.google.com/u/0/104781858495372716844/posts/gkiDau2Uko9

http://digiwis.de/blog/2012/10/16/roulettespiel-bei-coverabbildungen-in-bloggerrezensionen/

Ich lasse mich von der unverantwortlichen Panikmache ("Roulettespiel" ist wirklich völlig daneben, ein Restrisko ist IMMER da und wenns noch so gering ist) dort nicht beirren und werde auch weiterhin kleine Coverabbildungen in Rezensionen nutzen.

Nicht geschütztes Buchcover, die Abbildung ist gemeinfrei, die weitere Gestaltung erreicht keine Schöpfungshöhe.

"Die AutoComplete-Funktion von Google ist nicht rechtswidrig, so das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 10.05.2012 - Az.: 15 U 199/11).

Die Auto-Vervollständigungs-Funktion bei Suchmaschinenbetreibern sei keine eigene inhaltliche Äußerung des jeweiligen Anbieters. Daher treffe eine Suchmaschine für mögliche eherverletzende angezeigte Begriffe grundsätzlich keine Haftung. "

http://www.dr-bahr.com/news/autocomplete-funktion-von-google-nicht-rechtswidrig.html

Volltext:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/15_U_199_11_Urteil_20120510.html

Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/142782528/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/410258916/

Foto Franz Richter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Die unzulässige Veröffentlichung von 278 Wörtern aus einem 1974 erschienenen Lehrbuch durch einen Lehrer hat beim Webhoster ServerBeach gereicht, um fast eineinhalb Millionen Weblogs zu schließen. Der Lehrer hatte vor fünf Jahren unzulässigerweise aus dem heute noch 120 US-Dollar teuren Werk zitiert. Der Webhoster schaltete daraufhin letzte Woche die Server der gesamten Blogplattform ab, auf der die Veröffentlichung stattfand: Der australische Anbieter Edublogs.com betreibt eine gemeinsame Wordpress-Multiuser-Installation für alle seine Kunden, die auch der Lehrer nutzte.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einzelner-Copyright-Verstoss-1-45-Millionen-Blogs-voruebergehend-geschlossen-1730043.html

http://fb-rvi.gi.de/fileadmin/gliederungen/fg-vi/FGVI-121016-GI-PositionspapierOpenGovernment.pdf

Die Fachgruppe Verwaltungsinformatik in der deutschen Gesellschaft für Informatik (GI) hat ein Positionspapier zur Umsetzung von Open Government veröffentlicht. Das Memorandum zur Öffnung von Staat und Verwaltung (Open Government) (PDF-Datei) soll der Politik Leitlinien bei der Umsetzung von Open Government zur Hand geben und ist ein Appell an die Bundesregierung, sich im internationalen Einklang mit der Open Government Partnership zu bewegen.

In der kommenden Woche soll der IT-Planungsrat des Bundes und der Länder über die neuesten Konzepte beraten, wie Open Government bei Behörden und Verwaltungen eingeführt werden kann. Das Memorandum der GI soll dem Planungsrat als Diskussionsgrundlage vorgelegt werden. Die Informatiker stören sich vor allem daran, dass kein einheitliches Konzept auf Seiten der Planer sichtbar sei. Es gebe nur Einzelaktionen zu ausgewählten Schwerpunkten wie etwa "Bürgermitwirkung" oder "Open Government Data", ohne dass ein "Gesamtansatz" zu erkennen sei.


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesellschaft-fuer-Informatik-Memorandum-zu-Open-Government-1730321.html

In Fortführung von http://archiv.twoday.net/stories/172008467/ haben wir auch noch ein Hühnchen mit Heike Schmoll von der FAZ zu rupfen:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/plagiatjaeger-und-ihre-beute-studien-zum-herumdoktorieren-11927003.html

Die Plagiatsjagd sei eine moderne Hexenjagd und der Rohrbacher, der Verfasser der Stellungnahme zu Schavans Doktorarbeit, habe ein technizistisches Textverständnis, das die Gesamtleistung der Arbeit nicht würdige.

Da Dissertationen die wissenschaftliche Erkenntnis fördern sollen, verlangt man seit der frühen Neuzeit, dass sie gedruckt bzw. veröffentlicht werden. Was Dissertationen und ihre Redlichkeit angeht, darf und muss in der Öffentlichkeit verhandelt werden und nicht in Hinterzimmern. GuttenPlag und VroniPlag haben einen grandiosen Beitrag zur wissenschaftlichen und politischen Kultur des digitalen Zeitalters geleistet. Aus welchen Gründen der Einzelne sich beteiligt (Schmoll: "Gescheiterte Akademiker, Informatiker, Pedanten ") spielt keine Rolle.

Das ganze Promotionssystem lädt offensichtlich zu Missbrauch ein und zwar in einem Ausmaß, wie ich es vor Guttenberg & Co. nicht für möglich erachtet hatte. Dass Universitäten klare Plagiatsfälle nicht geahndet haben, zeigt, dass die Reförmchen, von denen Schmoll spricht, ganz und gar nicht ausreichen. Betreuung und Begutachtung müssen entschieden verbessert werden.

Nur bei Prominenten erzielen die Plagiatsjägerplattformen die mediale Aufmerksamkeit, die erforderlich ist, um eine Debatte auszulösen. Ihr Treiben ist daher für die öffentliche Meinungsbildung wichtig und sinnvoll.

Wer in der Öffentlichkeit steht, muss mit Kritik leben. Jede Karriere eines Promovierten baut auch auf dem Doktortitel auf. Wenn man wissenschaftliche Standards - gerade auch in der Lehre - hochhalten möchte, muss man die öffentliche Diskussion über Plagiatsfälle befürworten.

Ob gegen die Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen wurden, kann man nur durch akribische Textvergleiche feststellen. Die Art und Weise, wie mit der Vorlage umgegangen wird ("z.B. "Verschleierung", "Bauernopfer") sagt etwas über die Bewusstheit der Abweichung vom gewünschten Verhalten aus.

Ich kann als Lehrbeauftragter nicht zu meinen Studenten sagen: "OK, die Arbeit ist ein glattes Plagiat, liest sich aber brillant". Wenn nicht nur einzelne Verstöße vorliegen, sondern sich die ungewünschte und nicht hinreichend gekennzeichnete Anlehnung an fremde Texte durch die ganze Arbeit zieht, kann auch ein sehr guter Gesamteindruck nicht davor bewahren, dass man den mit ihr erlangten Titel aberkennt.

Viel zu wenig wird im akademischen Kontext der Fall Martin Stone zur Kenntnis genommen, bei dem sehr viel dafür spricht, dass seine plagiierenden Veröffentlichungen exzellent sind, was den Gesamteindruck angeht. Sie fördern die wissenschaftliche Erkenntnis, tun dies aber auf eine Weise, die nicht den wissenschaftlichen Normen entspricht.

http://archiv.twoday.net/search?q=stone+plagi

Rechtfertigt der gute Gesamteindruck Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit? Wenn es nur um den Erkenntnisfortschritt geht: ja. Wenn man eine faire und transparente Wissenschaft möchte, lautet die Antwort: nein.

***

Update:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/schavan-update-wie-waren-die-wissenschaftlichen-standards-vor-1980/

http://www.heise.de/tp/blogs/10/152995

https://hogymag.wordpress.com/2012/10/14/artikelkritik-christoph-titz-von-spiegel-online-analyse-von-schavans-doktorarbeit/

Katja Tichomirowa hat einen besonders unqualifizierten Kommentar zm Fall Schavan für die FR verfasst:

http://www.fr-online.de/meinung/kommentar-noch-gilt-die-unschuldsvermutung,1472602,20601496.html

"Der Promotionsausschuss hat die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten, als er ein vertrauliches Gutachten an die Medien gab." Der Promotionsausschuss hat gar nichts an die Medien gegeben, offenbar ist das vertrauliche Gutachten über jemanden, dem es vorlag, an die Presse lanciert worden - womöglich aus politischen Gründen, was ich nicht billigen möchte.

Siehe auch
http://www.n-tv.de/politik/Uni-sucht-undichte-Stelle-article7487301.html

Aber wieso muss ein solches Gutachten, das Schlussfolgerungen aus hundertprozentig öffentlichen Quellen zieht, vertraulich sein? Wenn jeder, der etwas vom wissenschaftlichen Arbeiten versteht, aufgrund eigener Sachkenntnis das Vorliegen eines Plagiats beurteilen kann, kann es keine Unschuldsvermutung, wie sie im Strafrecht aus guten Gründen besteht, geben. Es ist Unsinn anzunehmen, als hätten universitäre Gremien eine Art Zauberformel zur Ermittlung von Plagiaten, über die die Öffentlichkeit nicht verfügt. Man könnte ein solches Verfahren, so schmerzhaft das für den Betroffenen sein kann, auch vollkommen öffentlich und transparent durchführen.

Wiederholte gravierende Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller Doktoranden durch Universitäten, die eindeutige Plagiate unter den Tisch kehrten, lassen mich ohnehin zu dem Schluss kommen, dass die Entscheidung über den Entzug der Promotion bei den universitären Gremien eher schlecht aufgehoben ist.

Als Plagiat muss in Hochschulbereich alles das gelten, was gegen die Verpflichtung, die jeder, der eine Arbeit an der Hochschule abgibt, eingehen muss, verstößt: dass nämlich die Arbeit selbstständig erarbeitet wurde und alle Quellen korrekt ausgewiesen werden.

Es ist ein Unding, dass Professoren (und in ihrem Gefolge eine offensichtlich inkompetente Presse) nun dazu tendieren, alles das als "handwerkliche Mängel, aber kein Plagiat" durchzuwinken, was nicht in etwa so schlimm ist wie Guttenbergs Verfehlung, die im übrigen zu keiner strafrechtlichen Verurteilung geführt hat. Der Maßstab kann nur das sein, was man im Proseminar jedem Studierenden einbläut bzw. einbläuen sollte. Die Wissenschaftsministerin der Bundesrepublik sollte man eher an einem strengeren Maßstab messen.

Gewiss, es gibt eine Grauzone zwischen dem, was noch als schlampige Arbeitsweise zu rechtfertigen ist, und dem, was zur Rückgabe der Arbeit an den Studenten bzw. zur Rücknahme eines verliehenen Titels führt, aber im Fall Schavan liegt diese Grauzone nicht vor. Schavan hat plagiiert.

Schvans und Guttenbergs Kartenspielertrick mit der Täuschungsabsicht sollte man nicht durchgehen lassen. Was sich jemand bei dem Schreibakt und bezüglich des Umgangs mit Quellen während einer Arbeit gedacht hat, kann niemand wissen und auch die eigene Erinnerung kann trügen. Es ist durchaus denkbar, dass im nachhinein betrachtet für Schavan die eigene Redlichkeit im Grundsatz außer Frage stand. Für die juristische Beurteilung, falls ein Gericht über den Titelentzug zu befinden hätte, ist das nicht relevant. Die Rechtsprechung urteilt da eher streng.

Ein Zitat aus der Schweiz (2011):

Ein Plagiat liegt nach wissenschaftlichen Standesregeln auch dann vor, wenn keine wörtliche Übernahme eines fremden Gedankenguts erfolgt, sondern der fremde Text in eigenen Worten oder mittels angepassten oder umgestellten Textteilen (sog. Paraphrasierung) wiedergegeben wird, unabhängig davon, ob die Übernahme des fremden Werkes urheberrechtlich zu beanstanden ist. Auch die Übernahme von unternehmensinternen Informationen und Dokumentationen muss mit Quellenangabe und bei einer wortwörtlichen Übernahme zusätzlich mit Anführungs- und Schlusszeichnen versehen werden, damit der Leser die Leistung des Autors erkennen kann. Globalverweisungen wie ein Verzeichnis der Gesprächspartner oder ein Sperrvermerk befreien den Verfasser einer universitären Projektarbeit nicht von der redlichen und wissenschaftlichen Anwendung der herkömmlichen Zitationsregeln.
http://www.gerichte.sg.ch/home/dienstleistungen/rechtsprechung/verwaltungsgericht/entscheide_2011/b_2011_102.html

Aus dem Entscheidungstext:

Das Gesetz umschreibt den Begriff des Plagiats nicht (G. Martin, Universitäres Disziplinarrecht – unter besonderer Berücksichtigung der Handhabung von Plagiaten, in: AJP 2007, S. 482). Als Plagiat wird gemeinhin der "geistige Diebstahl" im Sinn der ganzen oder teilweisen Wiedergabe fremden Geistesgutes als eigene Schöpfung verstanden (M. Rehbinder, Schweizerisches Urheberrecht, 3. Aufl., Bern 2000, Rz. 120; Martin, a.a.O., S. 482; Oftinger, Vom Handwerkszeug des Juristen und von seiner Schriftstellerei, 7. Aufl., Zürich 1986, S. 188; GVP 2005 Nr. 94 und GVP 2003 Nr. 100 je mit Hinweisen). Textstellen oder Gedanken eines anderen Autors dürfen wörtlich oder redaktionell verändert übernommen werden, soweit dies an Ort und Stelle als Zitat gekenn-zeichnet wird und die Quelle, d.h. die Fundstelle und – soweit vorhanden – der Urheber der Quelle, bezeichnet wird, wobei wortwörtlich übernommene Stellen in Anführungs- und Schlusszeichen zu setzen sind (GVP 2005 Nr. 94 mit Hinweis; R. Hilty, Urheberrecht Bern 2011, Rz. 231). Ein Zitat bedeutet also nichts anderes als die Übernahme fremden Geistesgutes ohne Anmassung der Urheberschaft (Martin, a.a.O., S. 483 mit Hinweis). Es dient der Deklaration fremder Erkenntnisse, der Information über abweichende Auffassungen anderer Autoren und Gerichtsentscheide, der Nennung von Belegstellen sowie dem Hinweis auf weiterführende Informationen. Mit dem Zitat soll der Leser somit darüber informiert werden, aus welchen Quellen der Autor sein Wissen schöpft, insbesondere, inwieweit er sich auf fremde Darstellungen und Ansichten stützt oder eigene Positionen entwickelt (P. Forstmoser/R. Ogorek/H.-U. Vogt, Juristisches Arbeiten, 4. Auflage, Zürich/Basel/ Genf 2008, S. 38 und 335; Oftinger, a.a.O., S. 185).

Falls fremdes Gedankengut in der eigenen Arbeit nicht als Zitat kenntlich gemacht wird, liegt ein Plagiat vor, da der Zitierende damit für den übernommenen Teil die Urheberschaft beansprucht. Ein solches Plagiat liegt zudem nach wissenschaftlichen Standesregeln vor, wenn keine wörtliche Übernahme des fremden Gedankenguts erfolgt, sondern der fremde Text in eigenen Worten oder mittels angepassten oder umgestellten Textteilen (sog. Paraphrasierung) wiedergegeben wird, auch wenn urheberrechtlich keine zu beanstandende Übernahme eines fremden Werkes gegeben ist (M. Rehbinder/A. Viganò, Urheberrecht, Kommentar, 3. Aufl., Zürich 2008, N 6 zu Art. 25; Hilty, a.a.O., Rz. 231; Forstmoser/ Ogorek/Vogt, a.a.O., S. 336 f.; Martin, a.a.O., S. 483 und 484). Der wissenschaftliche Verhaltenskodex betrifft sämtliche nicht autorisierte Verwendungen fremder Ideen, u.a. auch die Übernahme fremden, bloss gesprächsweise geäusserten Gedankenguts, etwa Hinweise auf geplante Projekte oder auf noch unveröffentlichte wissenschaftliche Ergebnisse (Forstmoser/Ogorek/Vogt, a.a.O., S. 336). Diese wissenschaftlichen Standesregeln gelten auch für universitäre Arbeiten, wie dies das Merkblatt "Zitat und Plagiat" der Universität St. Gallen vom 7. Dezember 2004/10. April 2007 deutlich festhält: "Immer wenn ein fremder Text oder anderes fremdes Gedankengut in die eigene Arbeit Aufnahme findet, muss unmissverständlich auf die Quelle hingewiesen werden. Dies gilt für wörtliche Zitate, aber auch für andere Bezugnahmen". Letzteres sind beispielsweise die vorlagengetreue Übernahme eines fremden Aufbaus oder nur sinngemässe Wiedergabe eines fremden Textes in eigenen Worten. Die Umstellung eines Satzes oder einer Satzfolge oder die Verwendung von Synonyma entbindet nicht davon, die Herkunft des Gedankenguts klar und genau offenzulegen (Oftinger, a.a.O., S. 187). Deshalb muss stets im Text, z.B. durch indirekte Rede oder durch eine als solche erkennbare freie Wiedergabe, und in einer Fussnote kenntlich gemacht werden, woher die Information stammt oder wessen Ansicht hier reformuliert wird (Forstmoser/Ogorek/Vogt, a.a.O., S. 337). Ein Plagiat liegt also mit anderen Worten vor, wenn gegen das Prinzip der Überprüfbarkeit verstossen und die Herkunft fremder Formulierungen, Gedanken, Thesen oder Argumente nicht offen gelegt wird (N. Ryser/S. Schlegel, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben und präsentieren, Zürich/Basel/Genf 2010, S. 26). Plagiate werden indessen nur dann verfolgt, wenn sie wesentliche Elemente einer wissenschaftlichen Arbeit ausmachen, und nicht bereits bei fehlender Substantiierung einer einzigen Belegstelle für einen geringen übernommenen Teil aus fremdem Gedankengut (Martin, a.a.O., S. 484).


Wer möchte, dass sich Studierende sich strikt an diese Regeln halten, kann Schavan nicht in Schutz nehmen. Solange die gesellschaftliche Karriere wesentlich auf dem einmal erworbenen Dr. aufbaut, ist es problematisch, analog zur Täuschung in der Schule oder bei Abschlussprüfungen eine Verjährungsfrist zu fordern. Übersehen wird in diesem Zusammenhang, dass Doktorgrade (nach 1945) auch entzogen werden können und wurden, weil sich ihr Träger als seines Standes unwürdig erwiesen hat.

Wenn ein ganzes Leben auf eine Lüge aufgebaut ist, dieser Ansicht war man jedenfalls im Aachener Nazi-Fall Schwerte/Schneider, darf man auch eine bürgerliche Existenz vollständig vernichten: "Man entzog Schwerte den Professorentitel und die Beamtenpension. Weil seine Habilitation betrügerisch erfolgt sei, wurden auch seine unrechtmäßig erworbenen Beamtenbezüge zurückgefordert – damit war Schwerte/Schneider finanziell ruiniert. Das Bundesverdienstkreuz musste er zurückgeben, einzig der Erlanger Doktortitel blieb ihm erhalten." (Wikipedia).

Schavan verliert "nur" ihren Doktortitel (wenn es dazu kommt, es wäre nur angemessen), sie wird nicht strafrechtlich belangt und muss, da sie als Wissenschaftsministerin ein Vorbild sein muss und sich in Sachen Guttenberg öffentlich über sein Verhalten geschämt hat, die politischen Konsequenzen tragen, also zurücktreten. Ob sie ihren Job seit ihrer Promotion gut gemacht hat, was viele bejahen werden, spielt dabei dann keine entscheidende Rolle mehr.

Schavan muss weg!

Archivalia zum Fall Schavan:

http://archiv.twoday.net/search?q=schavan



Ab 3min 33: "Die größten Geheimnisse liegen in Städte, Schlössern und Archiven."
Offizieller Trailer zum ersten Kinderdokumentarfilm über einen Schlossgeist!
Ein Film von Jugendlichen, Kindern und Filmprofis.
Das Petermännchen wohnt im Schweriner Schloss. Die abenteuerliche Suche führt durch Schwerin, das Stadtarchiv, auf die Pfaffenteichfähre und ins Schweriner Schloss. Es ist der erste Kinderdokumentarfilm über den Schweriner Schlossgeist. (Start: ab Februar 2013).

So titelte der Kölner Stadt-Anzeiger am 10.10.2012.

" .... Fünf Monate später, am 14. März, ist die rot-grüne Minderheitsregierung am Ende, löst sich der Landtag überraschend auf. Das bedeutet auch das Aus für den Untersuchungsausschuss am Ende. Gerade zwei Zeugen hat er vernommen. Zutage gefördert hat er nichts. Die Festplatten und Aktenkopien seiner Mitglieder werden 24 Stunden später eingesammelt und vernichtet. So will es das Gesetz. ....."

In der neuen Wahlperiode wird sich kein neuer Untersuchungsausschuss mit der BLB-Affäre befassen. Laut des Artikel vertraut man den staatsanwaltlichen Ermittlungen.

Der Tagungsband "Die Wittelsbacher und die Kurpfalz im Mittelalter – Eine Erfolgsgeschichte?" erscheint im Januar 2013. Es handelt sich um den ersten von insgesamt zwei Tagungsbänden, die im Vorfeld der großen Wittelsbacher-Ausstellung in den Reiss-Engelhorn-Museen 2013 in Mannheim publiziert werden. Mehr Infos zur Ausstellung und den Publikationen auf http://www.wittelsbacher2013.de.

 

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