Die Amsterdamer Universität hängt sich an die Zusammenarbeit Googles mit der KB Den Haag an und will 100.000 alte Drucke digitalisieren lassen. Die Ergebnisse sollen auch in Delpher sichtbar sein.
http://kb.nl/nieuws/nieuws-2014/google-kb-en-uva-voegen-100000-eeuwenoude-titels-toe-aan-online-bibliotheek
http://www.delpher.nl/

http://kb.nl/nieuws/nieuws-2014/google-kb-en-uva-voegen-100000-eeuwenoude-titels-toe-aan-online-bibliotheek
http://www.delpher.nl/

KlausGraf - am Sonntag, 12. Oktober 2014, 22:55 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 23:39 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 23:20 - Rubrik: Open Access
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Auf Tumblr poste ich ab und an auch Musiktitel, meist auf YouTube. Etliche sind inzwischen verschwunden, aber die meisten können noch angehört werden.
http://archivalia.tumblr.com/tagged/music
Weitere Tumblr-Reihen:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/
http://archivalia.tumblr.com/tagged/music
Weitere Tumblr-Reihen:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/
KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 23:12 - Rubrik: Unterhaltung
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"In gewaltigen, frei zugänglichen Online-Datenbanken verbreiten anonyme Betreiber wissenschaftliche Literatur, ohne Beachtung des Urheberrechtes. Doch die digitalen Sammlungen sind nicht nur Piraterie, sie weisen auch auf große Versäumnisse der Wissenschaftsverlage hin – sagt der ungarische Piraterie-Forscher Balázs Bodó. Im Interview mit der Journalistin Miriam Ruhenstroth erklärt er, wieso die Schattenbibliotheken in Ost- und Mitteleuropa so gefragt sind und wie das Problem zu lösen wäre."
http://irights.info/artikel/schattenbibliotheken-piraterie-oder-notwendigkeit/24058
Siehe auch
http://www.warsystems.hu/
http://www.re-publica.de/session/shadow-libraries-pirate-archivists
https://archive.org/stream/GuerillaOpenAccessManifesto/Goamjuly2008_djvu.txt
Auf Twitter las ich, es könnte die Library Genesis gemeint sein.
http://irights.info/artikel/schattenbibliotheken-piraterie-oder-notwendigkeit/24058
Siehe auch
http://www.warsystems.hu/
http://www.re-publica.de/session/shadow-libraries-pirate-archivists
https://archive.org/stream/GuerillaOpenAccessManifesto/Goamjuly2008_djvu.txt
Auf Twitter las ich, es könnte die Library Genesis gemeint sein.
KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 22:54 - Rubrik: Open Access
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Eine Langzeituntersuchung bestätigt das, was ich schon lange behaupte: Dass auf die von Google angegebenen Trefferzahlen kein Verlass ist.
http://lexikographieblog.wordpress.com/2014/10/07/google-trefferzahlen-zur-haufigkeitsbestimmung/
http://lexikographieblog.wordpress.com/2014/10/07/google-trefferzahlen-zur-haufigkeitsbestimmung/
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http://www.eerstewereldoorlog.nu/
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2014/10/09/neu-im-web-online-plattform-eerstewereldoorlog-nu/
Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2014/10/09/neu-im-web-online-plattform-eerstewereldoorlog-nu/
KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 22:45 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich u.a. mit dem Google-Urteil des EuGH beschäftigt und diesbezüglich die bemerkenswerte Auffassung vertreten, dass Google den Content-Anbieter, dessen Inhalte ausgelistet werden, hierüber nicht informieren darf. "
http://www.internet-law.de/2014/10/muss-google-den-betroffenen-content-anbieter-von-einer-loeschung-aus-dem-index-informieren.html
RA Stadler lehnt diese Rechtsauffassung zu Recht ab.
http://www.internet-law.de/2014/10/muss-google-den-betroffenen-content-anbieter-von-einer-loeschung-aus-dem-index-informieren.html
RA Stadler lehnt diese Rechtsauffassung zu Recht ab.
KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 22:31 - Rubrik: Datenschutz
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Würzburger Ratsprotokolle 1432-1454. Bearbeitet von Antonia Bieber unter Mitwirkung von Anna Marika Fersch und Katharina Räth. Hrsg. von Franz Fuchs und Ulrich Wagner (Fontes Herbipolenses 9). Würzburg: Schöningh 2014. XXIV, 543 S., 13 farbige Abbildungen, 1 Stadtplan. 49 Euro.
Die Würzburger Ratsprotokolle sind gewiss keine anziehende und fesselnde Lektüre. Sie ermüden mit unendlich viel sprödem Stoff, der allenfalls für ausgewiesene Würzburg-Experten, deren Andacht zum Unbedeutenden ausgesprochen groß sein muss, Bedeutung hat. Selten wird der Leser belohnt durch derbe wörtliche Dialoge (z.B. S. 27), bei denen es meist um Verbalinjurien geht. Gern hat man Frauen im Zorn als Huren beschimpft (siehe Sachregister). Am 9. März 1434 (S. 155) kam es es einer Auseinandersetzung, als ein Mädchen seinen Barchent-Rock "beschissen hett". Der Vater empörte sich über die Beleidigung der Melberin mit den Worten: "Du verheite abgekneyte hu+er, warum heistu meyn kint ein banckart? Mein kint ist gleych als ein gut eekint [...]". Und am 3. Februar 1434 wurde protokolliert, dass Heinz Eber dem Hans Schwarz vorwarf: "Warumb heltstu ein knecht, der meyn frawen ein swebische huren heist?" (S. 135). Vermutlich war die Beziehung auf Schwaben als Verstärkung der Beschimpfung gemeint. Schon Felix Fabri am Ende des 15. Jahrhunderts bezeugt, dass Schwaben für seine Venusdienerinnen bekannt war, und bei Sebastian Franck heißt es dann: "Schwabenland gibt huren gnug" (Albrecht Keller: Die Schwaben in der Geschichte des Volkshumors, 1907, S. 67-70
https://archive.org/stream/dieschwabeninde00kellgoog#page/n91/mode/2up ).
Für die Germanistik von Interesse ist, dass nach dem Städtekrieg der Sohn eines Muskatblüt (wahrscheinlich der Dichter) am 24. Oktober 1453 Ansprüche stellte, weil seinem Vater Habe weggenommen worden sei (S. 368).
Eine "große Sache" war für die Würzburger der Streit mit Jakob Püterich von Reichertshausen, ebenfalls als Dichter bekannt (erstmals S. 238 mit Literaturangaben erwähnt, dann noch sehr häufig). Man berief sogar einmal eine Stadtviertelversammlung ein, um die Stimmung in der Bürgerschaft in dieser Angelegenheit zu erfahren (S. 369). Am 30. April 1451 wurde beschlossen: "Hans Walcz, burgermeyster, und Hiltmar sullen sich verein gein Bamberg zum kardenal zu reiten und von Buterichß sachen zu reden" (S. 297). Der Kardinal war niemand anderes als Nikolaus Cusanus.
Wie wenig die einfachen Leute mit den heftigen Konflikten zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt anfangen konnten, zeigt eine Äußerung eines Hertlin Ohem 1433, für die er ins Gefängnis kam: "Ich wolt, daz eß stund als vor funff jaren, do dorfft ich in mein weingarten geen. Des darf ich iczundt nicht tu+en. Und das der bischoff noch herr were. Dem habe ich ein eydt geswo+eren, dein will ich ym halten; wem das leydt wer, das inn das wallend u+ebel [Epilepsie] angeen" (S. 88).
Kulturgeschichtlich ist die von Wilhelm Engel 1950 edierte sogenannte "Ratschronik" (eigentlich Chronik der Ungelter) ungleich reizvoller. In den Protokollen ist mir nichts aufgefallen, was man als chronikalischen Eintrag werten könnte. Der Städtekrieg, natürlich in der Ungelterchronik vertreten, kommt so gut wie nicht vor (rätselhaft die anderslautende Aussage in der Einleitung von Fuchs/Wagner S. XIV, aber ohne Belege). Der Berichtszeitraum der beiden Quellen überschneidet sich durchaus, wenngleich man wissen muss, dass 1432-1454 im Titel eigentlich 1432-1434, 1443-1454 zu lesen ist, also gut sieben Jahre fehlen. In Nr. 44 berichtet die Ungelter-Chronik von einem großen Mainhochwasser 1451 - keine Spur davon in den Ratsprotokollen!
2009 wurde das Projekt hier gemeldet:
http://archiv.twoday.net/stories/5533374/
Nicht nur aus freundschaftlicher Verbundenheit mit Hannes Obermair in Bozen halte ich dessen Vorgehen, die Bozener Ratsprotokolle ab 1470 ins Internet zu stellen
http://stadtarchiv-archiviostorico.gemeinde.bozen.it/
für zukunftsweisender. In Würzburg hat man sehr viel Geld in eine sehr aufwändige Edition mit 2765 Kommentar-Fußnoten investiert. Hätte man nicht mit dem Geld lieber die gesamte spätmittelalterliche Amtsbuchüberlieferung ins Netz stellen können? Als Nicht-Würzburger unterschätze ich vielleicht die Aussagekraft der Protokolle, aber in jedem Fall wäre eine Open-Access-Internet-Edition geboten gewesen. Ich darf an meine Stellungnahme von 2004 erinnern:
Open Access und Edition
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
Soweit die wenigen Abbildungen ein Urteil erlauben, gibt es an der Transkription nichts zu bemängeln. Die buchstabengetreue Wiedergabe unter Normalisierung von u/v, i/j (S. XXI) ist angemessen. Dass bei Schlusskürzungen auf Verdreifachungen und Enddoppelungen verzichtet wurde, ist vertretbar.
Unangenehm fällt auf, dass man über die verschiedenen Hände (es sollen die der Stadtschreiber und ihrer Vertreter sein, S. X) nichts erfährt. Ich frage mich, wieso man mitten in Protokoll 4 mit Bl. 39v im August 1454 einen Schnitt gemacht hat.
Aus meiner Sicht sollte man bei Editionen so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig kommentieren. Das streberhafte "Ich weiß was" hat mir Lektüre des von der Bearbeiterin Bieber verantworteten Kommentars ziemlich verleidet. Häufig werden überflüssige Informationen bereitgestellt. So ist es etwa in Anm. 144 völlig belanglos für den Kontext, ob die Herkunft der Grafen von Giech eindeutig geklärt ist oder nicht. Bei Erwähnung eines Steinmetzen muss man nicht in der Fußnote (234) den Unterschied zu den Steinbrechern erläutern. Die ganzen bienenfleißigen Ermittlungen zur Würzburger Stadtgeschichte, die in die Fußnoten gestopft wurden, sind doch für die Katz, wenn man in Ermangelung einer Volltextsuche nicht zielgenau darauf zugreifen kann.
Wieso muss man S. 321 bei Erwähnung des Klosters Komburg drei Aufsätze von Jooß anführen, wenn es ein knapper Verweis auf das Württembergische Klosterbuch (auch online) auch getan hätte?
Die Register sind zwar eine große Hilfe, aber ich bezweifle, dass man bequem alle zusammengehörigen Gegenstände, die im Rat verhandelt wurden, auffindet. Es gibt nämlich nur Rückverweise. Stößt man etwa irgendwo auf die Causa Pütrich, findet man nur die erste Erwähnung (aber auf S. 329 gibt es keinen Rückverweis) und muss für die anderen das Register bemühen.
Sonderlich konsequent wurde bei den Kommentaren nicht verfahren. Manchmal hat man den Eindruck, ein Name (z.B. Gemunden) wird nur bei der ersten Erwähnung erklärt; dann stellt man aber fest, dass er durchaus erneut erklärt wird (ähnlich bei Ochsenfurt S. 187f.). Das fallende Übel ist zweimal eindeutig die Epilepsie, S. 88 aber nur "vermutlich".
Zur Aufblähung des Kommentars trägt bei, dass bei jeder Erwähnung der Viertelbezeichnungen diese mit Rückverweis auf die erste Erwähnung erklärt werden.
Völlig überfordert war die Bearbeiterin bei Namen von Adelsfamilien, die nicht im Würzburger Umland ansässig waren. Man mag es hinnehmen, dass S. 279 bei einem eindeutigen Beleg von Buchbrunn (16 km von Würzburg entfernt, es geht um die Flüchtung von Wein in die Stadt) an erster Stelle eine Burg bei Schwäbisch Hall erwogen wird und dass S. 43 angesichts des Kontextes die Erwägung, statt Dettelbach könnte auch der Dettelbacher Hof in Würzburg gemeint sein, eher abwegig ist. Aber vor allem bei der Liste der Stadtfeinde S. 91-102 offenbart sich ein so erschreckendes Unwissen, dass ich geneigt bin, der jungen Bearbeiterin einen Internet-Recherchekurs nahezulegen. Damit kein Name (wenn er in ihrer adelsgeschichtlichen Hauptquelle Rahrbach 2003 fehlt) unerklärt bleibt, ist sie auf abenteuerliche Identifizierungen verfallen.
Den Vogel schießt wohl Anm. 584 ab: "Rosenbach, LK Görlitz, Sachsen". Die fränkische Adelsfamilie, die wie vermerkt hohe Positionen im Hochstift bekleidete, stammt aus der Breuberger Burgmannschaft und besitzt einen eigenen Wikipedia-Artikel.
"Friderich von Wirczpurg zu Rotenkirchen" (S. 97) wird "eventuell" nach Rotenkirchen bei Einbeck gesteckt. Auch hier findet man schnell den Wikipedia-Artikel zur bekannten fränkischen Adelsfamilie Würtzburg, ansässig zu Rothenkirchen.
Nicht weniger absurd: "Fricz von Weyller" (S. 94) wird in Weiler bei Bingen lokalisiert. Die bekannte württembergische Familie von Weiler ist ebenfalls in der Wikipedia leicht ermittelbar. Google spuckt sofort bei der Suche nach Fritz von Weiler aus, dass in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg ein Fritz von Weyler ein Haus zu Königshofen 1472 erwarb.
Hans von "Aw+erbach" ist der bekannte Städtefeind und gehört ins Remstal (Urbach) und nicht in die Oberpfalz (S. 98); auch Anselm von Yberg, der statt nach Yberg bei Baden-Baden (so irrig S. 93) sich nach der Yburg bei Kernen im Remstal nannte, war ein "unverdrossener" Städtefeind (Blezinger, Städtebund S. 149).
"Steffan von Alaczheim" ist Stefan von Adelsheim, nicht Allersheim (S. 96).
Bei "Dittrich von Morlaw+e, Beheim genannt" (S. 99) kommt man mit Google Books und der Suche nach Dietrich von Morlau rasch weiter und findet die Adelsfamilie Mörlau genannt Böhm.
Schwieriger zu finden sind die Trahe. Die Bearbeiterin denkt bei der ersten Erwähnung S. 92 an Trach bei Miesbach ("wohl kaum") und dann an ein schlesisches Adelsgeschlecht. Den Weyhant von Trahe finde ich in der Tat nicht im Netz, aber bei der zweiten Erwähnung S. 99 steht Einrich von Trahe eindeutig in einem Wetterauer Kontext. Die Bearbeiterin liefert sogar den erfolgversprechenden Vornamen Emmerich bei dem darüber stehenden Einrich von Reifenberg, und Google stellt dann einen Emmerich von Trahe zu Buchsecken bereit. "Gerlach von Heiderßdorff" steht in der gleichen Liste, gehört also sicher nicht ins Erzgebirge. Es ist doch keine extreme Findigkeit, auf die Idee zu kommen, dass das i hier auch ein Dehnungs-i sein könnte. Google ist weiter unser Freund, denn es korrigiert bei der Suche nach Gerlach von Heddersdorf in Heddesdorf und weist einen passenden Adeligen nach.
Wie ein Blick in die Wikipedia zeigt, sollte man zu den Fürspängern (S. 375) inzwischen die maßgebliche Arbeit von Ranft zitieren.
Am allerpeinlichsten aber ist der Satz in Anm. 1035: "Für Würzburg zuständig war das Freistuhlgericht Rottweil" (S. 161). Auf S. 73 zeigt die Anm. 461, dass die Bearbeiterin den Wortlaut des Textes völlig missverstanden hat. Man wollte abwarten, "biß der tag verginge, den die ritterschaft zu Heyttingsfelt" anberaumt hatte. Es gab also ein Treffen der fränkischen Ritterschaft in Heidingsfeld. Heidingsfeld ist also weder ein Familienname noch der "Sitz einer Ritterschaft".
Nicht selten ist der Text trotz gründlicher Worterklärungen schwer verständlich, oder es fehlen Quellen, um die Ereignisse, auf die angespielt wird, aufhellen zu können. So rätselte ich, was es mit der (nicht weiter erläuterten) Frau von Prichsenstadt (S. 200, 211f.) auf sich hat. Zunächst dachte ich an eine Äbtissin oder Markgräfin, aber die Erwähnung eines Urteils lässt eher in eine andere Richtung denken. Es wird doch wohl kein Hexenprozess gewesen sein?
Im Anhang gibt es detaillierte Ämterlisten, aber bei den Stadtschreibern werden die Angaben aus dem Kommentar nicht mit den Nachweisen im Anhang verknüpft.
Die Register sind hoffentlich vollständig, ich habe nur wenige Stichproben gemacht. Die oben erwähnte schwäbische Hure hätte unter Schwaben gehört. Zu Hure hätte im Sachregister auch S. 155 genannt werden müssen.
Leider sind nicht alle Worterklärungen ins Sachregister aufgenommen worden. S. 133 erscheint hofieren, wird aber erst S. 146 erklärt. Unübersichtlich finde ich, dass man die Würzburger Topographica ins Ortsregister eingemischt hat.
Wie soll man die Mängel gewichten? Sie sind ärgerlich, aber kein Grund, die Edition als Ganzes für misslungen zu erklären (sieht man ab vom völlig falschen Ansatz, sie als Druckwerk zu erstellen). Man darf hoffen, dass Texterstellung und Würzburger Lokalrecherchen im wesentlichen korrekt sind. Geschichtsinteressierte können das Buch über die Register vielleicht als Nachschlagewerk nutzen; anders als die Fries-Chronik ist aus meiner Sicht der Text an sich für die breite Öffentlichkeit reizlos.

Die Würzburger Ratsprotokolle sind gewiss keine anziehende und fesselnde Lektüre. Sie ermüden mit unendlich viel sprödem Stoff, der allenfalls für ausgewiesene Würzburg-Experten, deren Andacht zum Unbedeutenden ausgesprochen groß sein muss, Bedeutung hat. Selten wird der Leser belohnt durch derbe wörtliche Dialoge (z.B. S. 27), bei denen es meist um Verbalinjurien geht. Gern hat man Frauen im Zorn als Huren beschimpft (siehe Sachregister). Am 9. März 1434 (S. 155) kam es es einer Auseinandersetzung, als ein Mädchen seinen Barchent-Rock "beschissen hett". Der Vater empörte sich über die Beleidigung der Melberin mit den Worten: "Du verheite abgekneyte hu+er, warum heistu meyn kint ein banckart? Mein kint ist gleych als ein gut eekint [...]". Und am 3. Februar 1434 wurde protokolliert, dass Heinz Eber dem Hans Schwarz vorwarf: "Warumb heltstu ein knecht, der meyn frawen ein swebische huren heist?" (S. 135). Vermutlich war die Beziehung auf Schwaben als Verstärkung der Beschimpfung gemeint. Schon Felix Fabri am Ende des 15. Jahrhunderts bezeugt, dass Schwaben für seine Venusdienerinnen bekannt war, und bei Sebastian Franck heißt es dann: "Schwabenland gibt huren gnug" (Albrecht Keller: Die Schwaben in der Geschichte des Volkshumors, 1907, S. 67-70
https://archive.org/stream/dieschwabeninde00kellgoog#page/n91/mode/2up ).
Für die Germanistik von Interesse ist, dass nach dem Städtekrieg der Sohn eines Muskatblüt (wahrscheinlich der Dichter) am 24. Oktober 1453 Ansprüche stellte, weil seinem Vater Habe weggenommen worden sei (S. 368).
Eine "große Sache" war für die Würzburger der Streit mit Jakob Püterich von Reichertshausen, ebenfalls als Dichter bekannt (erstmals S. 238 mit Literaturangaben erwähnt, dann noch sehr häufig). Man berief sogar einmal eine Stadtviertelversammlung ein, um die Stimmung in der Bürgerschaft in dieser Angelegenheit zu erfahren (S. 369). Am 30. April 1451 wurde beschlossen: "Hans Walcz, burgermeyster, und Hiltmar sullen sich verein gein Bamberg zum kardenal zu reiten und von Buterichß sachen zu reden" (S. 297). Der Kardinal war niemand anderes als Nikolaus Cusanus.
Wie wenig die einfachen Leute mit den heftigen Konflikten zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt anfangen konnten, zeigt eine Äußerung eines Hertlin Ohem 1433, für die er ins Gefängnis kam: "Ich wolt, daz eß stund als vor funff jaren, do dorfft ich in mein weingarten geen. Des darf ich iczundt nicht tu+en. Und das der bischoff noch herr were. Dem habe ich ein eydt geswo+eren, dein will ich ym halten; wem das leydt wer, das inn das wallend u+ebel [Epilepsie] angeen" (S. 88).
Kulturgeschichtlich ist die von Wilhelm Engel 1950 edierte sogenannte "Ratschronik" (eigentlich Chronik der Ungelter) ungleich reizvoller. In den Protokollen ist mir nichts aufgefallen, was man als chronikalischen Eintrag werten könnte. Der Städtekrieg, natürlich in der Ungelterchronik vertreten, kommt so gut wie nicht vor (rätselhaft die anderslautende Aussage in der Einleitung von Fuchs/Wagner S. XIV, aber ohne Belege). Der Berichtszeitraum der beiden Quellen überschneidet sich durchaus, wenngleich man wissen muss, dass 1432-1454 im Titel eigentlich 1432-1434, 1443-1454 zu lesen ist, also gut sieben Jahre fehlen. In Nr. 44 berichtet die Ungelter-Chronik von einem großen Mainhochwasser 1451 - keine Spur davon in den Ratsprotokollen!
2009 wurde das Projekt hier gemeldet:
http://archiv.twoday.net/stories/5533374/
Nicht nur aus freundschaftlicher Verbundenheit mit Hannes Obermair in Bozen halte ich dessen Vorgehen, die Bozener Ratsprotokolle ab 1470 ins Internet zu stellen
http://stadtarchiv-archiviostorico.gemeinde.bozen.it/
für zukunftsweisender. In Würzburg hat man sehr viel Geld in eine sehr aufwändige Edition mit 2765 Kommentar-Fußnoten investiert. Hätte man nicht mit dem Geld lieber die gesamte spätmittelalterliche Amtsbuchüberlieferung ins Netz stellen können? Als Nicht-Würzburger unterschätze ich vielleicht die Aussagekraft der Protokolle, aber in jedem Fall wäre eine Open-Access-Internet-Edition geboten gewesen. Ich darf an meine Stellungnahme von 2004 erinnern:
Open Access und Edition
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
Soweit die wenigen Abbildungen ein Urteil erlauben, gibt es an der Transkription nichts zu bemängeln. Die buchstabengetreue Wiedergabe unter Normalisierung von u/v, i/j (S. XXI) ist angemessen. Dass bei Schlusskürzungen auf Verdreifachungen und Enddoppelungen verzichtet wurde, ist vertretbar.
Unangenehm fällt auf, dass man über die verschiedenen Hände (es sollen die der Stadtschreiber und ihrer Vertreter sein, S. X) nichts erfährt. Ich frage mich, wieso man mitten in Protokoll 4 mit Bl. 39v im August 1454 einen Schnitt gemacht hat.
Aus meiner Sicht sollte man bei Editionen so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig kommentieren. Das streberhafte "Ich weiß was" hat mir Lektüre des von der Bearbeiterin Bieber verantworteten Kommentars ziemlich verleidet. Häufig werden überflüssige Informationen bereitgestellt. So ist es etwa in Anm. 144 völlig belanglos für den Kontext, ob die Herkunft der Grafen von Giech eindeutig geklärt ist oder nicht. Bei Erwähnung eines Steinmetzen muss man nicht in der Fußnote (234) den Unterschied zu den Steinbrechern erläutern. Die ganzen bienenfleißigen Ermittlungen zur Würzburger Stadtgeschichte, die in die Fußnoten gestopft wurden, sind doch für die Katz, wenn man in Ermangelung einer Volltextsuche nicht zielgenau darauf zugreifen kann.
Wieso muss man S. 321 bei Erwähnung des Klosters Komburg drei Aufsätze von Jooß anführen, wenn es ein knapper Verweis auf das Württembergische Klosterbuch (auch online) auch getan hätte?
Die Register sind zwar eine große Hilfe, aber ich bezweifle, dass man bequem alle zusammengehörigen Gegenstände, die im Rat verhandelt wurden, auffindet. Es gibt nämlich nur Rückverweise. Stößt man etwa irgendwo auf die Causa Pütrich, findet man nur die erste Erwähnung (aber auf S. 329 gibt es keinen Rückverweis) und muss für die anderen das Register bemühen.
Sonderlich konsequent wurde bei den Kommentaren nicht verfahren. Manchmal hat man den Eindruck, ein Name (z.B. Gemunden) wird nur bei der ersten Erwähnung erklärt; dann stellt man aber fest, dass er durchaus erneut erklärt wird (ähnlich bei Ochsenfurt S. 187f.). Das fallende Übel ist zweimal eindeutig die Epilepsie, S. 88 aber nur "vermutlich".
Zur Aufblähung des Kommentars trägt bei, dass bei jeder Erwähnung der Viertelbezeichnungen diese mit Rückverweis auf die erste Erwähnung erklärt werden.
Völlig überfordert war die Bearbeiterin bei Namen von Adelsfamilien, die nicht im Würzburger Umland ansässig waren. Man mag es hinnehmen, dass S. 279 bei einem eindeutigen Beleg von Buchbrunn (16 km von Würzburg entfernt, es geht um die Flüchtung von Wein in die Stadt) an erster Stelle eine Burg bei Schwäbisch Hall erwogen wird und dass S. 43 angesichts des Kontextes die Erwägung, statt Dettelbach könnte auch der Dettelbacher Hof in Würzburg gemeint sein, eher abwegig ist. Aber vor allem bei der Liste der Stadtfeinde S. 91-102 offenbart sich ein so erschreckendes Unwissen, dass ich geneigt bin, der jungen Bearbeiterin einen Internet-Recherchekurs nahezulegen. Damit kein Name (wenn er in ihrer adelsgeschichtlichen Hauptquelle Rahrbach 2003 fehlt) unerklärt bleibt, ist sie auf abenteuerliche Identifizierungen verfallen.
Den Vogel schießt wohl Anm. 584 ab: "Rosenbach, LK Görlitz, Sachsen". Die fränkische Adelsfamilie, die wie vermerkt hohe Positionen im Hochstift bekleidete, stammt aus der Breuberger Burgmannschaft und besitzt einen eigenen Wikipedia-Artikel.
"Friderich von Wirczpurg zu Rotenkirchen" (S. 97) wird "eventuell" nach Rotenkirchen bei Einbeck gesteckt. Auch hier findet man schnell den Wikipedia-Artikel zur bekannten fränkischen Adelsfamilie Würtzburg, ansässig zu Rothenkirchen.
Nicht weniger absurd: "Fricz von Weyller" (S. 94) wird in Weiler bei Bingen lokalisiert. Die bekannte württembergische Familie von Weiler ist ebenfalls in der Wikipedia leicht ermittelbar. Google spuckt sofort bei der Suche nach Fritz von Weiler aus, dass in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg ein Fritz von Weyler ein Haus zu Königshofen 1472 erwarb.
Hans von "Aw+erbach" ist der bekannte Städtefeind und gehört ins Remstal (Urbach) und nicht in die Oberpfalz (S. 98); auch Anselm von Yberg, der statt nach Yberg bei Baden-Baden (so irrig S. 93) sich nach der Yburg bei Kernen im Remstal nannte, war ein "unverdrossener" Städtefeind (Blezinger, Städtebund S. 149).
"Steffan von Alaczheim" ist Stefan von Adelsheim, nicht Allersheim (S. 96).
Bei "Dittrich von Morlaw+e, Beheim genannt" (S. 99) kommt man mit Google Books und der Suche nach Dietrich von Morlau rasch weiter und findet die Adelsfamilie Mörlau genannt Böhm.
Schwieriger zu finden sind die Trahe. Die Bearbeiterin denkt bei der ersten Erwähnung S. 92 an Trach bei Miesbach ("wohl kaum") und dann an ein schlesisches Adelsgeschlecht. Den Weyhant von Trahe finde ich in der Tat nicht im Netz, aber bei der zweiten Erwähnung S. 99 steht Einrich von Trahe eindeutig in einem Wetterauer Kontext. Die Bearbeiterin liefert sogar den erfolgversprechenden Vornamen Emmerich bei dem darüber stehenden Einrich von Reifenberg, und Google stellt dann einen Emmerich von Trahe zu Buchsecken bereit. "Gerlach von Heiderßdorff" steht in der gleichen Liste, gehört also sicher nicht ins Erzgebirge. Es ist doch keine extreme Findigkeit, auf die Idee zu kommen, dass das i hier auch ein Dehnungs-i sein könnte. Google ist weiter unser Freund, denn es korrigiert bei der Suche nach Gerlach von Heddersdorf in Heddesdorf und weist einen passenden Adeligen nach.
Wie ein Blick in die Wikipedia zeigt, sollte man zu den Fürspängern (S. 375) inzwischen die maßgebliche Arbeit von Ranft zitieren.
Am allerpeinlichsten aber ist der Satz in Anm. 1035: "Für Würzburg zuständig war das Freistuhlgericht Rottweil" (S. 161). Auf S. 73 zeigt die Anm. 461, dass die Bearbeiterin den Wortlaut des Textes völlig missverstanden hat. Man wollte abwarten, "biß der tag verginge, den die ritterschaft zu Heyttingsfelt" anberaumt hatte. Es gab also ein Treffen der fränkischen Ritterschaft in Heidingsfeld. Heidingsfeld ist also weder ein Familienname noch der "Sitz einer Ritterschaft".
Nicht selten ist der Text trotz gründlicher Worterklärungen schwer verständlich, oder es fehlen Quellen, um die Ereignisse, auf die angespielt wird, aufhellen zu können. So rätselte ich, was es mit der (nicht weiter erläuterten) Frau von Prichsenstadt (S. 200, 211f.) auf sich hat. Zunächst dachte ich an eine Äbtissin oder Markgräfin, aber die Erwähnung eines Urteils lässt eher in eine andere Richtung denken. Es wird doch wohl kein Hexenprozess gewesen sein?
Im Anhang gibt es detaillierte Ämterlisten, aber bei den Stadtschreibern werden die Angaben aus dem Kommentar nicht mit den Nachweisen im Anhang verknüpft.
Die Register sind hoffentlich vollständig, ich habe nur wenige Stichproben gemacht. Die oben erwähnte schwäbische Hure hätte unter Schwaben gehört. Zu Hure hätte im Sachregister auch S. 155 genannt werden müssen.
Leider sind nicht alle Worterklärungen ins Sachregister aufgenommen worden. S. 133 erscheint hofieren, wird aber erst S. 146 erklärt. Unübersichtlich finde ich, dass man die Würzburger Topographica ins Ortsregister eingemischt hat.
Wie soll man die Mängel gewichten? Sie sind ärgerlich, aber kein Grund, die Edition als Ganzes für misslungen zu erklären (sieht man ab vom völlig falschen Ansatz, sie als Druckwerk zu erstellen). Man darf hoffen, dass Texterstellung und Würzburger Lokalrecherchen im wesentlichen korrekt sind. Geschichtsinteressierte können das Buch über die Register vielleicht als Nachschlagewerk nutzen; anders als die Fries-Chronik ist aus meiner Sicht der Text an sich für die breite Öffentlichkeit reizlos.
KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 04:48 - Rubrik: Kommunalarchive
Zu
http://archiv.twoday.net/stories/589172596/
Cod. 325
"Im 16. Jahrhundert wurde auf Bl. 1r-49v an den Rändern und auf freigebliebenen Seiten in über 60 Einträgen die Chronik des Jeorg Mertz nachgetragen."
http://www.handschriftencensus.de/25008
Digitalisat:
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-325/0003
Zur Regensburger Chronik siehe Jackel S. 46
http://othes.univie.ac.at/14334/1/2011-04-18_9302324.pdf
Cod. 541
http://www.handschriftencensus.de/8459
Familienchronik der Wirsich in Ulm. Siehe Jackel S. 71. Die Reihenfolge im Digitalisat (Familienchronik am Anfang) weicht deutlich von den Angaben im Handschriftencensus ab.
Digitalisat
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-541/0007

#fnzhss
http://archiv.twoday.net/stories/589172596/
Cod. 325
"Im 16. Jahrhundert wurde auf Bl. 1r-49v an den Rändern und auf freigebliebenen Seiten in über 60 Einträgen die Chronik des Jeorg Mertz nachgetragen."
http://www.handschriftencensus.de/25008
Digitalisat:
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-325/0003
Zur Regensburger Chronik siehe Jackel S. 46
http://othes.univie.ac.at/14334/1/2011-04-18_9302324.pdf
Cod. 541
http://www.handschriftencensus.de/8459
Familienchronik der Wirsich in Ulm. Siehe Jackel S. 71. Die Reihenfolge im Digitalisat (Familienchronik am Anfang) weicht deutlich von den Angaben im Handschriftencensus ab.
Digitalisat
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-541/0007

#fnzhss
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 20:50 - Rubrik: Kodikologie
Ergebnisse des 'Marburger Repertoriums zur Übersetzungsliteratur im deutschen Frühhumanismus' (MRFH)
http://www.zfda.de/beitrag.php?id=1169&mode=maphilinet
Nach längerer Pause wieder ein Beitrag zur Mittelalter-Philologie im Internet in der ZfdA.
Nach längerer Pause wieder ein Beitrag zur Mittelalter-Philologie im Internet in der ZfdA.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 19:56 - Rubrik: Kodikologie
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 18:24 - Rubrik: Kodikologie
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http://ifha.revues.org/7830
Herausgegeben von Falk Bretschneider, Mareike König und Pierre Monnet. Mit Beiträgen zur derzeitigen Trends der französischen Geschichtsschreibung, Einführung in die Online-Recherche, Übersichten zur französischen Archiv- und Bibliothekslandschaft, Vorstellung zentraler Zeitschriften etc. Darin:
Florence de Peyronnet-Dryden et Matthias Nuding
Archive in Frankreich
[Sowie einige Links auf Archivalia.]
Herausgegeben von Falk Bretschneider, Mareike König und Pierre Monnet. Mit Beiträgen zur derzeitigen Trends der französischen Geschichtsschreibung, Einführung in die Online-Recherche, Übersichten zur französischen Archiv- und Bibliothekslandschaft, Vorstellung zentraler Zeitschriften etc. Darin:
Florence de Peyronnet-Dryden et Matthias Nuding
Archive in Frankreich
[Sowie einige Links auf Archivalia.]
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 17:53 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/gsform/sn/shwb
Nur die Lemmata, aber nicht der Volltext durchsuchbar!
Nur die Lemmata, aber nicht der Volltext durchsuchbar!
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 17:11 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/browse/sn/qhg
Wieso keine Faksimiles beigegeben wurden, erschließt sich mir nicht. Das sollte inzwischen Standard sein!
Wieso keine Faksimiles beigegeben wurden, erschließt sich mir nicht. Das sollte inzwischen Standard sein!
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 17:07 - Rubrik: Landesgeschichte
Sicher unvollständig ist die folgende Liste (ohne Bibliographien, Digitale Bibliotheken, Metasuchen wie Europeana, DDB, Archivportal D usw.).
ArtWiki
http://archiv.twoday.net/stories/97011798/
Datenbanken zu mittelalterlichen Geschichtsquellen: Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters, Handschriftencensus, Narrative Sources
http://archiv.twoday.net/stories/96988260/
Docupedia
http://archiv.twoday.net/stories/6186445/
http://archiv.twoday.net/search?q=docupedia
Europäische Geschichte Online
http://archiv.twoday.net/stories/11437206/
HanseLexikon
http://archiv.twoday.net/stories/1022458692/
Hessische Biografie online
http://archiv.twoday.net/stories/6296854/
Historiana
http://archiv.twoday.net/stories/156271158/
Historisches Lexikon Bayerns
http://archiv.twoday.net/search?q=historisches+lexikon+bayerns
International Encyclopedia of the First World War
http://archiv.twoday.net/stories/1022216841/
LeMo
http://archiv.twoday.net/stories/985930937/
Luxemburger Autorenlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/55770917/
manuscripta.at
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/ und andere mehr
Manuscripta Mediaevalia
http://archiv.twoday.net/stories/11509614/
http://archiv.twoday.net/stories/115270340/ und viele andere
Netzbiographie
http://archiv.twoday.net/stories/863289838/
Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
http://archiv.twoday.net/stories/805774278/
Orbis Latinus
http://archiv.twoday.net/stories/6448596/
Portal Rheinische Geschichte
http://archiv.twoday.net/stories/8371607/
http://archiv.twoday.net/stories/235548798/
Sigrid Krämer: Bibliothecae codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/6338158/
Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/3118097/
Terminologie der Archivwissenschaft
http://archiv.twoday.net/stories/97072882/
Theaterlexikon der Schweiz (TLS)
http://archiv.twoday.net/stories/985928924/
Wien-Wiki
http://archiv.twoday.net/stories/985928902/
Wiesbadener Stadtlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/453139578/
Wikipedia
http://archiv.twoday.net/topics/Wikis/
und viele weitere Beiträge (siehe Suche)
Württembergisches Urkundenbuch Online
http://archiv.twoday.net/stories/4904342/
ANHANG
Kritik gedruckter Nachschlagewerke mit Hinweisen zum digitalen Potential
Allgemeines
http://archiv.twoday.net/stories/4709395/
Deutsches Literatur-Lexikon
http://archiv.twoday.net/stories/97065398/
Encyclopedia of the Medieval Chronicle
http://archiv.twoday.net/stories/158961242/
Historisches Lexikon der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/5734353/
Lienert: Dietrich-Testimonien
http://archiv.twoday.net/search?q=lienert+dietrich
Monasticon Carmelitanum
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3104
http://archiv.twoday.net/stories/735729357/
Niedersächsisches Klosterbuch
http://archiv.twoday.net/stories/109332134/
ArtWiki
http://archiv.twoday.net/stories/97011798/
Datenbanken zu mittelalterlichen Geschichtsquellen: Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters, Handschriftencensus, Narrative Sources
http://archiv.twoday.net/stories/96988260/
Docupedia
http://archiv.twoday.net/stories/6186445/
http://archiv.twoday.net/search?q=docupedia
Europäische Geschichte Online
http://archiv.twoday.net/stories/11437206/
HanseLexikon
http://archiv.twoday.net/stories/1022458692/
Hessische Biografie online
http://archiv.twoday.net/stories/6296854/
Historiana
http://archiv.twoday.net/stories/156271158/
Historisches Lexikon Bayerns
http://archiv.twoday.net/search?q=historisches+lexikon+bayerns
International Encyclopedia of the First World War
http://archiv.twoday.net/stories/1022216841/
LeMo
http://archiv.twoday.net/stories/985930937/
Luxemburger Autorenlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/55770917/
manuscripta.at
http://archiv.twoday.net/stories/948991073/ und andere mehr
Manuscripta Mediaevalia
http://archiv.twoday.net/stories/11509614/
http://archiv.twoday.net/stories/115270340/ und viele andere
Netzbiographie
http://archiv.twoday.net/stories/863289838/
Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
http://archiv.twoday.net/stories/805774278/
Orbis Latinus
http://archiv.twoday.net/stories/6448596/
Portal Rheinische Geschichte
http://archiv.twoday.net/stories/8371607/
http://archiv.twoday.net/stories/235548798/
Sigrid Krämer: Bibliothecae codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/6338158/
Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/3118097/
Terminologie der Archivwissenschaft
http://archiv.twoday.net/stories/97072882/
Theaterlexikon der Schweiz (TLS)
http://archiv.twoday.net/stories/985928924/
Wien-Wiki
http://archiv.twoday.net/stories/985928902/
Wiesbadener Stadtlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/453139578/
Wikipedia
http://archiv.twoday.net/topics/Wikis/
und viele weitere Beiträge (siehe Suche)
Württembergisches Urkundenbuch Online
http://archiv.twoday.net/stories/4904342/
ANHANG
Kritik gedruckter Nachschlagewerke mit Hinweisen zum digitalen Potential
Allgemeines
http://archiv.twoday.net/stories/4709395/
Deutsches Literatur-Lexikon
http://archiv.twoday.net/stories/97065398/
Encyclopedia of the Medieval Chronicle
http://archiv.twoday.net/stories/158961242/
Historisches Lexikon der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/5734353/
Lienert: Dietrich-Testimonien
http://archiv.twoday.net/search?q=lienert+dietrich
Monasticon Carmelitanum
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3104
http://archiv.twoday.net/stories/735729357/
Niedersächsisches Klosterbuch
http://archiv.twoday.net/stories/109332134/
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 15:24 - Rubrik: Allgemeines
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/
Die Beteiligung der BSB garantiert eigentlich schon, dass es sich bei der gestern freigeschalteten englischsprachigen Enzyklopädie um Murks handelt.
INHALTLICHE QUALITÄT
Ich bin kein Fachmann für den Ersten Weltkrieg, aber vorerst ist davon auszugehen, dass die oft mit Einzelnachweisen und stets mit einer Bibliographie versehenen Artikel von ausgewiesenen internationalen Experten verfasst wurden und den Forschungsstand gut wiedergeben. Aber das ist bei einem Online-Nachschlagewerk nicht alles.
QUERVERWEISE
Die internen Links beziehen sich auf andere Artikel oder den Gesamtindex. Sonderlich durchdacht ist das Verweissystem nicht. Sucht man nach venice (Venedig) mit der Volltextsuche, erhält man 7 Treffer, während der Index unter Venice nur drei Artikel listet. Woher soll man wissen, dass es neben dem Ort Venice auch noch eine eigene Ortsangabe "Saint Mark's Cathedral, Venice" gibt?
Unverknüpft sind auch Tannenberg und Allenstein.
Unverständlich ist, wieso die in den Noten angegebenen Literaturtitel nicht in die Bibliographie aufgenommen wurden, in der man einen Nachweis findet, in welchen Artikeln die Arbeit zitiert wird.
Eher eine Spielerei, aber hoch-innovativ sind die Grafiken in "Related Articles".
VOLLTEXTSUCHE
Es gibt keine echte Volltextsuche. Noten und External Links sind nicht erfasst.
Aus
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Womens_Mobilization_for_War_(Russian_Empire)
Anm. 1 wird nicht gefunden:
Kuban Cossack Elena Choba
Zhenskii vestnik
Unter den Links von
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Moroccan_crises_1905-1911
erscheint ein RGBl.-Eintrag von Wikisource. Wikisource wird aber von der Suche nicht gefunden.
Erfasst sind dagegen anscheinend die Bilderläuterungen.
ONLINE-NACHWEISE
Weiterführende Angaben gibt es in den Noten (unverlinkt), in der Bibliographie, den externen Links und den "Resources".
Die Nichteinbeziehung der Noten ist bei einem Artikel wie
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Historiography_1918-today_(Africa)
unverzeihlich, da der Forschungsüberblick sich auf die in den Anmerkungen genannten Titel bezieht.
Zur Bibliographie: Ärgerlich (und vom Historischen Lexikon Bayerns wohlbekannt) ist, dass Online-Nachweise nur sporadisch ermittelt wurden und nicht beim Titel selbst, sondern in den externen Links stehen.
Zu
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/bibliography/D7KPDVTC
wäre zu zitieren
http://utpjournalsreview.com/index.php/CJOH/article/view/8948/7825
Wenn es sich um Zeitschriftenartikel oder Buchbeiträge handelt, ist die in der Bibliographie angebotene Weiterleitung zu den Katalogen der Library of Congress und der Deutschen Nationalbibliothek, zu Gallica und zum Worldcat in der Regel völlig sinnfrei. Hier müsste man auf Google Scholar oder CrossRef verweisen.
Mitunter erscheint JSTOR unter den externen Links ohne Angabe, dass es sich um eine lizenzpflichtige Ressource handelt.
Da sich die Bibliotheken soviel auf ihre Toll-Access-Datenbanken zugutehalten, wäre zu erwarten, dass bei aktuellen Zeitschriftenartikeln, die auch online angeboten werden, stets der DOI oder die URL genannt wird.
Bei den External Links wird die Unterscheidung zwischen Article (das sind auch Bücher!) und "Primary Sources" völlig inkonsequent gehandhabt. Auch wird mitunter auf die Open Library verlinkt statt - sinnvollerweise - auf das Internet Archive.
Ein Verzeichnis aller Primärquellen in den externen Links existiert nicht.
Die Wikipedia wird, wie bei der BSB nicht anders zu erwarten, ignoriert.
Der ätzende Lemo-Relaunch hat dazu geführt, dass bei diesem brandneuen Nachschlagewerk im Tannenberg-Artikel der externe Link auf den Artikel zum Tannenberg-Denkmal in LeMO ins Leere führt.
http://www.dhm.de/index.php?id=22191
der Inhalt ist anscheinend nicht mehr im Netz, es gibt nur noch eine Postkarte:
https://www.dhm.de/fileadmin/lemo/suche/search/?q=Tannenberg
"Resources" bietet - in der Regel wenig wertvolle - Abfragen in der Europeana und im WorldCat.
NORMDATEN
Man wird abzuwarten haben, ob es eine BEACON-Datei zum Angebot für die Personenartikel gibt. Eher nicht, denke ich.
Statt auf die Normdaten direkt zu verweisen/verlinken, werden Suchen in den Normdaten veranlasst. Das führt beispielsweise dazu, dass bei Charles, Count of Flanders (1903-1983) in allen Angeboten nichts Relevantes gefunden wird. Dabei gibt es eine GND:
http://d-nb.info/gnd/119110164
Dass es ein Skandal ist, dass man immer noch nicht vom GND-Eintrag zum BEACON-Findbuch kommt, sei nur am Rande angemerkt.
Unter den Metadata wird am Fuß jeden Artikels auch auf die GND Subject Headings verwiesen, aber schwachsinnigerweise führt der Link auf eine Suche statt auf den Normeintrag z.B. zur Schlacht von Tannenberg:
http://d-nb.info/gnd/4184408-7
Die BEACON-Abfrage dazu
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4184408-7
hat Einträge im HBZ-Katalog und SWB-Katalog, aber nichts vom BVB! Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/805774290/
Die Einbeziehung von Normdaten muss als missglückt betrachtet werden.
LIZENZ
Nicht von ungefähr gelten CC-BY bzw. CC-BY-SA als Standardlizenzen für Open Access. Das Angebot setzt sich kaltschnäuzig über diesen Standard hinweg. Eine triftige Begründung fehlt:
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/project/faq/
Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0 ist für ein Nachschlagewerk ein Witz, da Inhalte nicht verändert werden dürfen und 1:1 übernommen werden müssen.
Selbst für die Subjects wird (vermutlich unbegründet) ein Urheberrechtsschutz beansprucht und auch diese werden nur mit restritkiver Lizenz statt als Linked Open Data unter CC0 freigegeben: "The Subjects are published under the Creative Commons License (Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0) and can thus be used to cross-link other online resources to relevant articles in the encyclopedia."
Erbärmlich!
WEB 2.0
Fehlanzeige! Kommentare oder andere Beteiligungsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen.
BILDER
Völlig misslungen ist die Einbindung der Bilder. Es wird immer nur ein Bild (andere Medien wie Videos oder Tonaufzeichnungen habe ich - an dieser Stelle - nicht gefunden) angezeigt, was bei einem Artikel wie France bedeutet, dass man eine endlose Diashow durchschauen muss (wenn der geneigte Leser denn überhaupt bemerkt, dass das Bild womöglich für eine Reihe weiterer Bilder steht). Die Bildverwendung in der Wikipedia ist demgegenüber sachgerecht und leserfreundlich.
Da Bilder häufig in mehreren Artikeln verwendet werden, hat man auf die Ermittlung möglichst vieler aussagekräftiger und wenig bekannter Bilder aus dem ganzen Wust der unüberschaubaren Digitalisierungsangebote zum Ersten Weltkrieg keinen Wert gelegt.
Leider gibt es kein zentrales Bilderverzeichnis. Hilfsweise kann man den Reiter Images der Suche nutzen (z.B. bei der Suche nach Tannenberg).
Zu klein und ohne anklickbaren Link wird angezeigt:
https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/96003705
Häufig stammen Bilder aus Wikimedia Commons. Diese sind nach Stichproben alle korrekt lizenziert.
Ungenügend ist die Bildauswahl zur Schlacht bei Tannenberg:
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Battle_of_Tannenberg
Hier hätte man sich mehr Bilder vom Tannenberg-Denkmal gewünscht, siehe etwa
https://commons.wikimedia.org/wiki/Tannenberg-Denkmal
ZITIEREMPFEHLUNG
Gern wüsste ich, wie man
Sammartino, Annemarie: Paramilitary Violence, in:
1914-1918-online. International Encyclopedia of the First
World War, ed. by Ute Daniel, Peter Gatrell, Oliver Janz,
Heather Jones, Jennifer Keene, Alan Kramer, and Bill
Nasson, issued by Freie Universität Berlin, Berlin
2014-10-08. DOI: 10.15463/ie1418.10398 Last modified:
2014-10-05.
in einem deutschen geisteswissenschaftlichen Zitierstil wiedergibt (Tipp: was bedeutet "issued by"?), aber was von Steinhauer und Umstätter auf meine Frage gerade in INETBIB kam, war argumentativ eher unter aller Sau. Wenn man keine Lust hat, eine Frage angemessen zu beantworten, sollte man einfach mal stille sein. So sehr ich Steinhauer zustimme, dass Zitieren keine eigene Wissenschaft ist und Zitate a) eindeutig und b) einheitlich sein sollen, so wenig hilfreich ist seine Wurstigkeit, wenn Studierende sich um Einheitlichkeit bemühen. Und Einheitlichkeit meint dann doch wohl auch, dass man nicht einfach eine englische Zitierempfehlung C&P übernimmt. Dümmlich ist die Wortmeldung Umstätters, der die Notwendigkeit, Studierende an Literaturverwaltungsprogramme wie Citavi heranzuführen, ignoriert.
Übrigens: Dass der DOI nicht als Link ausgewiesen wird, entspricht nicht den CrossRef-Leitlinien und ist extrem benutzerunfreundlich:
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
MOBILE GERÄTE
Mit einem älteren iPad ist das Angebot nicht bequem zu benutzen. Der Screenshot unten belegt, dass Bilder nicht angemessen dargestellt werden.
FAZIT
Einmal mehr bestätigt sich: Online-Nachschlagewerke müssen dringend von der Wikipedia lernen, sonst ergibt sich wie hier Murks. Ich habe aus meiner Sicht gravierende Defizite bei wichtigen Aspekten der digitalen Kultur aufgezeigt.
Ein Online-Nachschlagewerk scheitert, sieht man es nur als eine statische Textsammlung. Die möglicherweise teilweise exzellenten Artikel werden angesichts des 1914-1918-Booms rasch veralten - und dann?
Update: Kritik im Vorfeld
http://archiv.twoday.net/stories/64963796/
Peter Meurer von Citavi schrieb mir:
"Der nach unserer Beobachtung am meisten verbreitete Zitationsstil ist APA. In dessen deutscher Übersetzung (DGPs) stellt sich der Eintrag im Literaturverzeichnis wie folgt dar:
Sammartino, A. Paramilitary Violence. In U. Daniel, P. Gatrell, O. Janz, H. Jones, J. Keene, A. Kramer et al. (Hrsg.), International Encyclopedia of the First World War. Berlin. Zugriff am 08.10.2014. Verfügbar unter 10.15463/ie1418.10398
Vom Chicago-Stil ist uns eine offizielle deutsche Übersetzung nicht bekannt. Wir haben den Chicago-Stil (16. Aufl.) „inoffiziell“ auf deutsch übersetzt. Hier sähe das Ergebnis wie folgt aus:
Sammartino, Annemarie. „Paramilitary Violence.“ In International Encyclopedia of the First World War. Hrsg. von Ute Daniel et al. Berlin. Zuletzt geprüft am 08.10.2014. doi:10.15463/ie1418.10398. "
https://www.flickr.com/photos/34028941@N00/15322130608/
Ebenfalls aus der Sicht der Literaturverwaltungsprogramme nahm Stellung Lambert Heller, wofür ich ihm danken möchte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54071.html

Die Beteiligung der BSB garantiert eigentlich schon, dass es sich bei der gestern freigeschalteten englischsprachigen Enzyklopädie um Murks handelt.
INHALTLICHE QUALITÄT
Ich bin kein Fachmann für den Ersten Weltkrieg, aber vorerst ist davon auszugehen, dass die oft mit Einzelnachweisen und stets mit einer Bibliographie versehenen Artikel von ausgewiesenen internationalen Experten verfasst wurden und den Forschungsstand gut wiedergeben. Aber das ist bei einem Online-Nachschlagewerk nicht alles.
QUERVERWEISE
Die internen Links beziehen sich auf andere Artikel oder den Gesamtindex. Sonderlich durchdacht ist das Verweissystem nicht. Sucht man nach venice (Venedig) mit der Volltextsuche, erhält man 7 Treffer, während der Index unter Venice nur drei Artikel listet. Woher soll man wissen, dass es neben dem Ort Venice auch noch eine eigene Ortsangabe "Saint Mark's Cathedral, Venice" gibt?
Unverknüpft sind auch Tannenberg und Allenstein.
Unverständlich ist, wieso die in den Noten angegebenen Literaturtitel nicht in die Bibliographie aufgenommen wurden, in der man einen Nachweis findet, in welchen Artikeln die Arbeit zitiert wird.
Eher eine Spielerei, aber hoch-innovativ sind die Grafiken in "Related Articles".
VOLLTEXTSUCHE
Es gibt keine echte Volltextsuche. Noten und External Links sind nicht erfasst.
Aus
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Womens_Mobilization_for_War_(Russian_Empire)
Anm. 1 wird nicht gefunden:
Kuban Cossack Elena Choba
Zhenskii vestnik
Unter den Links von
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Moroccan_crises_1905-1911
erscheint ein RGBl.-Eintrag von Wikisource. Wikisource wird aber von der Suche nicht gefunden.
Erfasst sind dagegen anscheinend die Bilderläuterungen.
ONLINE-NACHWEISE
Weiterführende Angaben gibt es in den Noten (unverlinkt), in der Bibliographie, den externen Links und den "Resources".
Die Nichteinbeziehung der Noten ist bei einem Artikel wie
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Historiography_1918-today_(Africa)
unverzeihlich, da der Forschungsüberblick sich auf die in den Anmerkungen genannten Titel bezieht.
Zur Bibliographie: Ärgerlich (und vom Historischen Lexikon Bayerns wohlbekannt) ist, dass Online-Nachweise nur sporadisch ermittelt wurden und nicht beim Titel selbst, sondern in den externen Links stehen.
Zu
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/bibliography/D7KPDVTC
wäre zu zitieren
http://utpjournalsreview.com/index.php/CJOH/article/view/8948/7825
Wenn es sich um Zeitschriftenartikel oder Buchbeiträge handelt, ist die in der Bibliographie angebotene Weiterleitung zu den Katalogen der Library of Congress und der Deutschen Nationalbibliothek, zu Gallica und zum Worldcat in der Regel völlig sinnfrei. Hier müsste man auf Google Scholar oder CrossRef verweisen.
Mitunter erscheint JSTOR unter den externen Links ohne Angabe, dass es sich um eine lizenzpflichtige Ressource handelt.
Da sich die Bibliotheken soviel auf ihre Toll-Access-Datenbanken zugutehalten, wäre zu erwarten, dass bei aktuellen Zeitschriftenartikeln, die auch online angeboten werden, stets der DOI oder die URL genannt wird.
Bei den External Links wird die Unterscheidung zwischen Article (das sind auch Bücher!) und "Primary Sources" völlig inkonsequent gehandhabt. Auch wird mitunter auf die Open Library verlinkt statt - sinnvollerweise - auf das Internet Archive.
Ein Verzeichnis aller Primärquellen in den externen Links existiert nicht.
Die Wikipedia wird, wie bei der BSB nicht anders zu erwarten, ignoriert.
Der ätzende Lemo-Relaunch hat dazu geführt, dass bei diesem brandneuen Nachschlagewerk im Tannenberg-Artikel der externe Link auf den Artikel zum Tannenberg-Denkmal in LeMO ins Leere führt.
http://www.dhm.de/index.php?id=22191
der Inhalt ist anscheinend nicht mehr im Netz, es gibt nur noch eine Postkarte:
https://www.dhm.de/fileadmin/lemo/suche/search/?q=Tannenberg
"Resources" bietet - in der Regel wenig wertvolle - Abfragen in der Europeana und im WorldCat.
NORMDATEN
Man wird abzuwarten haben, ob es eine BEACON-Datei zum Angebot für die Personenartikel gibt. Eher nicht, denke ich.
Statt auf die Normdaten direkt zu verweisen/verlinken, werden Suchen in den Normdaten veranlasst. Das führt beispielsweise dazu, dass bei Charles, Count of Flanders (1903-1983) in allen Angeboten nichts Relevantes gefunden wird. Dabei gibt es eine GND:
http://d-nb.info/gnd/119110164
Dass es ein Skandal ist, dass man immer noch nicht vom GND-Eintrag zum BEACON-Findbuch kommt, sei nur am Rande angemerkt.
Unter den Metadata wird am Fuß jeden Artikels auch auf die GND Subject Headings verwiesen, aber schwachsinnigerweise führt der Link auf eine Suche statt auf den Normeintrag z.B. zur Schlacht von Tannenberg:
http://d-nb.info/gnd/4184408-7
Die BEACON-Abfrage dazu
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4184408-7
hat Einträge im HBZ-Katalog und SWB-Katalog, aber nichts vom BVB! Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/805774290/
Die Einbeziehung von Normdaten muss als missglückt betrachtet werden.
LIZENZ
Nicht von ungefähr gelten CC-BY bzw. CC-BY-SA als Standardlizenzen für Open Access. Das Angebot setzt sich kaltschnäuzig über diesen Standard hinweg. Eine triftige Begründung fehlt:
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/project/faq/
Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0 ist für ein Nachschlagewerk ein Witz, da Inhalte nicht verändert werden dürfen und 1:1 übernommen werden müssen.
Selbst für die Subjects wird (vermutlich unbegründet) ein Urheberrechtsschutz beansprucht und auch diese werden nur mit restritkiver Lizenz statt als Linked Open Data unter CC0 freigegeben: "The Subjects are published under the Creative Commons License (Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0) and can thus be used to cross-link other online resources to relevant articles in the encyclopedia."
Erbärmlich!
WEB 2.0
Fehlanzeige! Kommentare oder andere Beteiligungsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen.
BILDER
Völlig misslungen ist die Einbindung der Bilder. Es wird immer nur ein Bild (andere Medien wie Videos oder Tonaufzeichnungen habe ich - an dieser Stelle - nicht gefunden) angezeigt, was bei einem Artikel wie France bedeutet, dass man eine endlose Diashow durchschauen muss (wenn der geneigte Leser denn überhaupt bemerkt, dass das Bild womöglich für eine Reihe weiterer Bilder steht). Die Bildverwendung in der Wikipedia ist demgegenüber sachgerecht und leserfreundlich.
Da Bilder häufig in mehreren Artikeln verwendet werden, hat man auf die Ermittlung möglichst vieler aussagekräftiger und wenig bekannter Bilder aus dem ganzen Wust der unüberschaubaren Digitalisierungsangebote zum Ersten Weltkrieg keinen Wert gelegt.
Leider gibt es kein zentrales Bilderverzeichnis. Hilfsweise kann man den Reiter Images der Suche nutzen (z.B. bei der Suche nach Tannenberg).
Zu klein und ohne anklickbaren Link wird angezeigt:
https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/96003705
Häufig stammen Bilder aus Wikimedia Commons. Diese sind nach Stichproben alle korrekt lizenziert.
Ungenügend ist die Bildauswahl zur Schlacht bei Tannenberg:
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Battle_of_Tannenberg
Hier hätte man sich mehr Bilder vom Tannenberg-Denkmal gewünscht, siehe etwa
https://commons.wikimedia.org/wiki/Tannenberg-Denkmal
ZITIEREMPFEHLUNG
Gern wüsste ich, wie man
Sammartino, Annemarie: Paramilitary Violence, in:
1914-1918-online. International Encyclopedia of the First
World War, ed. by Ute Daniel, Peter Gatrell, Oliver Janz,
Heather Jones, Jennifer Keene, Alan Kramer, and Bill
Nasson, issued by Freie Universität Berlin, Berlin
2014-10-08. DOI: 10.15463/ie1418.10398 Last modified:
2014-10-05.
in einem deutschen geisteswissenschaftlichen Zitierstil wiedergibt (Tipp: was bedeutet "issued by"?), aber was von Steinhauer und Umstätter auf meine Frage gerade in INETBIB kam, war argumentativ eher unter aller Sau. Wenn man keine Lust hat, eine Frage angemessen zu beantworten, sollte man einfach mal stille sein. So sehr ich Steinhauer zustimme, dass Zitieren keine eigene Wissenschaft ist und Zitate a) eindeutig und b) einheitlich sein sollen, so wenig hilfreich ist seine Wurstigkeit, wenn Studierende sich um Einheitlichkeit bemühen. Und Einheitlichkeit meint dann doch wohl auch, dass man nicht einfach eine englische Zitierempfehlung C&P übernimmt. Dümmlich ist die Wortmeldung Umstätters, der die Notwendigkeit, Studierende an Literaturverwaltungsprogramme wie Citavi heranzuführen, ignoriert.
Übrigens: Dass der DOI nicht als Link ausgewiesen wird, entspricht nicht den CrossRef-Leitlinien und ist extrem benutzerunfreundlich:
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
MOBILE GERÄTE
Mit einem älteren iPad ist das Angebot nicht bequem zu benutzen. Der Screenshot unten belegt, dass Bilder nicht angemessen dargestellt werden.
FAZIT
Einmal mehr bestätigt sich: Online-Nachschlagewerke müssen dringend von der Wikipedia lernen, sonst ergibt sich wie hier Murks. Ich habe aus meiner Sicht gravierende Defizite bei wichtigen Aspekten der digitalen Kultur aufgezeigt.
Ein Online-Nachschlagewerk scheitert, sieht man es nur als eine statische Textsammlung. Die möglicherweise teilweise exzellenten Artikel werden angesichts des 1914-1918-Booms rasch veralten - und dann?
Update: Kritik im Vorfeld
http://archiv.twoday.net/stories/64963796/
Peter Meurer von Citavi schrieb mir:
"Der nach unserer Beobachtung am meisten verbreitete Zitationsstil ist APA. In dessen deutscher Übersetzung (DGPs) stellt sich der Eintrag im Literaturverzeichnis wie folgt dar:
Sammartino, A. Paramilitary Violence. In U. Daniel, P. Gatrell, O. Janz, H. Jones, J. Keene, A. Kramer et al. (Hrsg.), International Encyclopedia of the First World War. Berlin. Zugriff am 08.10.2014. Verfügbar unter 10.15463/ie1418.10398
Vom Chicago-Stil ist uns eine offizielle deutsche Übersetzung nicht bekannt. Wir haben den Chicago-Stil (16. Aufl.) „inoffiziell“ auf deutsch übersetzt. Hier sähe das Ergebnis wie folgt aus:
Sammartino, Annemarie. „Paramilitary Violence.“ In International Encyclopedia of the First World War. Hrsg. von Ute Daniel et al. Berlin. Zuletzt geprüft am 08.10.2014. doi:10.15463/ie1418.10398. "
https://www.flickr.com/photos/34028941@N00/15322130608/
Ebenfalls aus der Sicht der Literaturverwaltungsprogramme nahm Stellung Lambert Heller, wofür ich ihm danken möchte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54071.html

KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 12:44 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Karsten Kühnel bittet um Abstimmung:
https://jfe.qualtrics.com/form/SV_6Dm7CEFVRV62KeV
Update: Das Blog der Uni Bayreuth hat einen Namen: “UniBloggT”
http://archive20.hypotheses.org/2101
Nur wenige konnten sich für meine Neben-Stunden begeistern.
https://jfe.qualtrics.com/form/SV_6Dm7CEFVRV62KeV
Update: Das Blog der Uni Bayreuth hat einen Namen: “UniBloggT”
http://archive20.hypotheses.org/2101
Nur wenige konnten sich für meine Neben-Stunden begeistern.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 12:26 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Kathrin Utz Tremp resümiert ihre Forschungen:
http://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/hexen-inquisition-teufel
http://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/hexen-inquisition-teufel
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 01:59 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs483-21-3
Die dort verlinkte Handschriftenbeschreibung hätte erwähnen müssen, dass eigentlich nur die Kirche St. Blasius (heute in Unterglottertal nach dem Land Baden-Württemberg Bd. 6, S. 157 im 14. Jahrhundert noch in Oberglottertal) in Betracht kommt.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krieger1904bd1/0385 (Krieger)
http://www.an-der-glotter.de/html/lage_und_geschichte.html
Die dort verlinkte Handschriftenbeschreibung hätte erwähnen müssen, dass eigentlich nur die Kirche St. Blasius (heute in Unterglottertal nach dem Land Baden-Württemberg Bd. 6, S. 157 im 14. Jahrhundert noch in Oberglottertal) in Betracht kommt.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krieger1904bd1/0385 (Krieger)
http://www.an-der-glotter.de/html/lage_und_geschichte.html
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 01:40 - Rubrik: Landesgeschichte
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Auf meinen ausführlichen Kommentar
http://archiv.twoday.net/stories/235554825/
darf ich verweisen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 15.08.2014 (Az.: 11 W 5/14) eine Prozesskostenhilfe für die Witwe des Schöpfers des Hessischen Landeswappens, Gerhard Matzat, abgelehnt.
Zum Streit siehe auch
http://www.hr-online.de/mobil/hr3/nachrichten/sd/51166885
Auszüge aus dem Beschluss
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/15-08-2014-olg-frankfurt-11-w-5-14.html
"Das Landgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 30.12.2013 mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, das Landeswappen stelle keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bzw. § 2 Abs. 1 KUG a. F. schutzfähige eigenschöpferische Leistung von ausreichender Gestaltungshöhe dar. Jedenfalls aber habe sich A mit dem Antragsgegner über die uneingeschränkte Einräumung umfassender Nutzungsrechte an dem Wappenentwurf zugunsten des Antragsgegners geeinigt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss vom 30.12.2013 (Bl. 341 - 360 d. A.) Bezug genommen.
Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, mit der sie ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe weiter verfolgt. [...]
Der Senat kann offen lassen, ob der von A geschaffene Entwurf eines Landeswappens urheberrechtlichen Schutz genießt. Auch wenn man - anders als das Landgericht - dem Entwurf Urheberrechtsschutz zubilligen würde, bietet die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die Antragstellerin hat weder Anspruch auf Benennung ihres verstorbenen Mannes als Urheber des Landeswappens gem. § 13 UrhG (dazu unten unter 3.) noch auf Auskunft (dazu unter 4.), angemessene weitere Beteiligung oder Schadensersatz nach § 32 a, 32 c UrhG (dazu unter 5.). Erst recht vermag sie sich nicht mit Erfolg auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (dazu unter 6.). [...]
Nach der hier vorausgesetzten Zwecksetzung des beauftragten Entwurfes zur Nutzung als Hoheitszeichen des Landes …, die A bekannt war, ergibt sich das berechtigte Interesse des Landes, über den Entwurf als Landeswappen frei von Rechten Dritter verfügen zu können. Das Führen von Hoheitszeichen autorisiert staatliches oder staatlich autorisiertes Handeln. Staatliche Hoheitszeichen und Wappen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind zivil- und strafrechtlich absolut gegen unberechtigte Nutzung und Missbrauch geschützt (§ 12 BGB; § 124 OWiG, § 8 Abs. 2 MarkenG) und dienen ausschließlich dem jeweiligen Staat oder Hoheitsträger zur Kennzeichnung, insbesondere von Amtshandlungen und hoheitlichen Maßnahmen. Die Berechtigung zu ihrer Benutzung ist in der Regel durch Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen von Hoheitszeichen ist kraft Natur der Sache dem Hoheitsträger vorbehalten. Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen. Nur dem Land steht deshalb die Befugnis zu, über die Verwendung des Landeswappens zu entscheiden (BGH, BRAK-Mitt 2003, 283 m.w.N.). Mit dem exklusiv der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen Nutzungszweck wäre es unvereinbar, wenn der mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragte Künstler bei der Ablieferung seines Werkes einzelne Nutzungsrechte - etwa zu einer Nutzung im kommerziellen Bereich - zurückbehalten könnte. Die Besonderheit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Werkes als Hoheitszeichen führt vielmehr zwingend zu der Annahme, dass dem Hoheitsträger die umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechte daran eingeräumt werden müssen (vgl. auch das von dem Antragsgegner als Anlage B 20 vorgelegte Urteil des Badischen Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 08.11.1933 zu einem ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich des Entwurfs des Badischen Landeswappens).
Daraus folgt hier für die Auslegung der Nutzungsrechtseinräumung, dass dem Antragsgegner zur Erfüllung des vertraglichen Verwendungszweckes ein umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, das sich zumindest auf sämtliche im Zeitpunkt der Rechteeinräumung bekannten Nutzungsarten bezog."

http://archiv.twoday.net/stories/235554825/
darf ich verweisen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 15.08.2014 (Az.: 11 W 5/14) eine Prozesskostenhilfe für die Witwe des Schöpfers des Hessischen Landeswappens, Gerhard Matzat, abgelehnt.
Zum Streit siehe auch
http://www.hr-online.de/mobil/hr3/nachrichten/sd/51166885
Auszüge aus dem Beschluss
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/15-08-2014-olg-frankfurt-11-w-5-14.html
"Das Landgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 30.12.2013 mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, das Landeswappen stelle keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bzw. § 2 Abs. 1 KUG a. F. schutzfähige eigenschöpferische Leistung von ausreichender Gestaltungshöhe dar. Jedenfalls aber habe sich A mit dem Antragsgegner über die uneingeschränkte Einräumung umfassender Nutzungsrechte an dem Wappenentwurf zugunsten des Antragsgegners geeinigt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss vom 30.12.2013 (Bl. 341 - 360 d. A.) Bezug genommen.
Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, mit der sie ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe weiter verfolgt. [...]
Der Senat kann offen lassen, ob der von A geschaffene Entwurf eines Landeswappens urheberrechtlichen Schutz genießt. Auch wenn man - anders als das Landgericht - dem Entwurf Urheberrechtsschutz zubilligen würde, bietet die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die Antragstellerin hat weder Anspruch auf Benennung ihres verstorbenen Mannes als Urheber des Landeswappens gem. § 13 UrhG (dazu unten unter 3.) noch auf Auskunft (dazu unter 4.), angemessene weitere Beteiligung oder Schadensersatz nach § 32 a, 32 c UrhG (dazu unter 5.). Erst recht vermag sie sich nicht mit Erfolg auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (dazu unter 6.). [...]
Nach der hier vorausgesetzten Zwecksetzung des beauftragten Entwurfes zur Nutzung als Hoheitszeichen des Landes …, die A bekannt war, ergibt sich das berechtigte Interesse des Landes, über den Entwurf als Landeswappen frei von Rechten Dritter verfügen zu können. Das Führen von Hoheitszeichen autorisiert staatliches oder staatlich autorisiertes Handeln. Staatliche Hoheitszeichen und Wappen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind zivil- und strafrechtlich absolut gegen unberechtigte Nutzung und Missbrauch geschützt (§ 12 BGB; § 124 OWiG, § 8 Abs. 2 MarkenG) und dienen ausschließlich dem jeweiligen Staat oder Hoheitsträger zur Kennzeichnung, insbesondere von Amtshandlungen und hoheitlichen Maßnahmen. Die Berechtigung zu ihrer Benutzung ist in der Regel durch Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen von Hoheitszeichen ist kraft Natur der Sache dem Hoheitsträger vorbehalten. Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen. Nur dem Land steht deshalb die Befugnis zu, über die Verwendung des Landeswappens zu entscheiden (BGH, BRAK-Mitt 2003, 283 m.w.N.). Mit dem exklusiv der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen Nutzungszweck wäre es unvereinbar, wenn der mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragte Künstler bei der Ablieferung seines Werkes einzelne Nutzungsrechte - etwa zu einer Nutzung im kommerziellen Bereich - zurückbehalten könnte. Die Besonderheit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Werkes als Hoheitszeichen führt vielmehr zwingend zu der Annahme, dass dem Hoheitsträger die umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechte daran eingeräumt werden müssen (vgl. auch das von dem Antragsgegner als Anlage B 20 vorgelegte Urteil des Badischen Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 08.11.1933 zu einem ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich des Entwurfs des Badischen Landeswappens).
Daraus folgt hier für die Auslegung der Nutzungsrechtseinräumung, dass dem Antragsgegner zur Erfüllung des vertraglichen Verwendungszweckes ein umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, das sich zumindest auf sämtliche im Zeitpunkt der Rechteeinräumung bekannten Nutzungsarten bezog."

KlausGraf - am Donnerstag, 9. Oktober 2014, 00:39 - Rubrik: Archivrecht
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https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen
listet derzeit Sammlungen in Aussig, Brünn (2), Budweis, Karlsbad, Königgrätz, Kremsier, Olmütz, Ostrau, Prag (6) und 4 institutionenübergreifende/private Angebote.
Beliebt ist vor allem die Open-Source-Software Kramerius:
https://joinup.ec.europa.eu/software/studies/czech-digital-library-and-kramerius-open-source-system
Eine Anwenderliste finde ich in einem Artikel 2012:
http://www.svkhk.cz/Pro-knihovny/Zpravodaj-U-nas/Clanek.aspx?id=20120416
Die Links sind aber wertlos, wenn die Bibliotheken wie die der mendel-Universität auf die Idee kamen, das Update auf Kramerius 4 auch in der URL zu berücksichtigen.
http://kramerius.nkp.cz/
und
http://kramerius4.nkp.cz/
haben überhaupt nicht den gleichen Inhalt. Übertriebene Urheberrechts-Paranoia verhindert die Anzeige auch eindeutig gemeinfreier Bücher, bei denen alle Beteiligten 70 Jahre tot sind, etwa der Ackermann-Ausgabe von 1877
http://kramerius4.nkp.cz/search/i.jsp?pid=uuid:e54ef8c0-a5d2-11e3-9d7d-005056827e51
[8.10.2014: wurde nach Meldung manuell freigeschaltet.]
Das nationale Register ist nicht ganz zuverlässig, was den Nachweis von Digitalisaten angeht.
http://www.registrdigitalizace.cz/rdcz/
Oft wird auch bei angeblich digitalisierten Titeln (grün) nur auf den lokalen OPAC verlinkt, in dem man dann aber nicht zum Digitalisat kommt.
Ohne tschechische Sprachkenntnisse ist es jedenfalls schwierig sich zurechtzufinden. In Polen ist man da professioneller.
http://kramerius.fsv.cuni.cz/ hat eher experimentellen Charakter. Von 36 Monographien sollen 9 öffentlich sein, aber es gelang mir nicht, einen einzigen Scan zu sehen. Auch sonst ist es ärgerlich, in wie großem Umfang gescannte Literatur nicht zugänglich gemacht wird.
Gut funktioniert dagegen die Digitale Bibliothek der Mährischen Landesbibliothek in Brünn. Unter den Monographien werden gut 1500 deutschsprachige angezeigt, gut 1400 davon öffentlich. Die URIs z.B.
http://kramerius.mzk.cz/search/handle/uuid:631f313b-2d10-11e0-b59b-0050569d679d
sind gut versteckt, aber vorhanden (unter dem zahnradähnlichen Symbol, ebenso wie ein PDF-Download aufrufbar). Dieses Dokument ist übrigens nicht im Register erfasst.
Balneologica gibt es in Karlsbad, z.B. auch zu Aachen.
http://k4.kr-karlovarsky.cz/
Zahlreiche Inkunabeln gibt es in Budweis, wenn der Server wohlgesonnen ist:
http://kramerius.cbvk.cz:8080/
http://kramerius.cbvk.cz:8080/search/
listet derzeit Sammlungen in Aussig, Brünn (2), Budweis, Karlsbad, Königgrätz, Kremsier, Olmütz, Ostrau, Prag (6) und 4 institutionenübergreifende/private Angebote.
Beliebt ist vor allem die Open-Source-Software Kramerius:
https://joinup.ec.europa.eu/software/studies/czech-digital-library-and-kramerius-open-source-system
Eine Anwenderliste finde ich in einem Artikel 2012:
http://www.svkhk.cz/Pro-knihovny/Zpravodaj-U-nas/Clanek.aspx?id=20120416
Die Links sind aber wertlos, wenn die Bibliotheken wie die der mendel-Universität auf die Idee kamen, das Update auf Kramerius 4 auch in der URL zu berücksichtigen.
http://kramerius.nkp.cz/
und
http://kramerius4.nkp.cz/
haben überhaupt nicht den gleichen Inhalt. Übertriebene Urheberrechts-Paranoia verhindert die Anzeige auch eindeutig gemeinfreier Bücher, bei denen alle Beteiligten 70 Jahre tot sind, etwa der Ackermann-Ausgabe von 1877
http://kramerius4.nkp.cz/search/i.jsp?pid=uuid:e54ef8c0-a5d2-11e3-9d7d-005056827e51
[8.10.2014: wurde nach Meldung manuell freigeschaltet.]
Das nationale Register ist nicht ganz zuverlässig, was den Nachweis von Digitalisaten angeht.
http://www.registrdigitalizace.cz/rdcz/
Oft wird auch bei angeblich digitalisierten Titeln (grün) nur auf den lokalen OPAC verlinkt, in dem man dann aber nicht zum Digitalisat kommt.
Ohne tschechische Sprachkenntnisse ist es jedenfalls schwierig sich zurechtzufinden. In Polen ist man da professioneller.
http://kramerius.fsv.cuni.cz/ hat eher experimentellen Charakter. Von 36 Monographien sollen 9 öffentlich sein, aber es gelang mir nicht, einen einzigen Scan zu sehen. Auch sonst ist es ärgerlich, in wie großem Umfang gescannte Literatur nicht zugänglich gemacht wird.
Gut funktioniert dagegen die Digitale Bibliothek der Mährischen Landesbibliothek in Brünn. Unter den Monographien werden gut 1500 deutschsprachige angezeigt, gut 1400 davon öffentlich. Die URIs z.B.
http://kramerius.mzk.cz/search/handle/uuid:631f313b-2d10-11e0-b59b-0050569d679d
sind gut versteckt, aber vorhanden (unter dem zahnradähnlichen Symbol, ebenso wie ein PDF-Download aufrufbar). Dieses Dokument ist übrigens nicht im Register erfasst.
Balneologica gibt es in Karlsbad, z.B. auch zu Aachen.
http://k4.kr-karlovarsky.cz/
Zahlreiche Inkunabeln gibt es in Budweis, wenn der Server wohlgesonnen ist:
http://kramerius.cbvk.cz:8080/search/
KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 22:14 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 19:38 - Rubrik: Medienarchive
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KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 19:16 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.spiegel.de/netzwelt/apps/amazon-kindle-unlimited-e-book-flatrate-vergleich-mit-skoobe-readfy-a-995600.html
Es fehlen generell attraktive Inhalte. (So wie bei der Onleihe ...)
Readfy, ein kostenloses Angebot mit Werbeeinblendungen, kommt aus Düsseldorf-Heerdt:
https://www.readfy.com/

Es fehlen generell attraktive Inhalte. (So wie bei der Onleihe ...)
Readfy, ein kostenloses Angebot mit Werbeeinblendungen, kommt aus Düsseldorf-Heerdt:
https://www.readfy.com/

KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 18:54 - Rubrik: Bibliothekswesen
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http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/plagiat-bruesseler-uni-rektor-tritt-wegen-geklauter-chirac-rede-zurueck-a-995679.html
"Unter anderem auch deswegen, weil die Uni Brüssel für ihren rigorosen Umgang mit studentischen Plagiatsündern bekannt ist."
"Unter anderem auch deswegen, weil die Uni Brüssel für ihren rigorosen Umgang mit studentischen Plagiatsündern bekannt ist."
KlausGraf - am Dienstag, 7. Oktober 2014, 18:49 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Frieder Schanze, 'Der Landshuter Erbfolgekrieg', in: 2VL 5 (1985), Sp. 549-556 + 2VL 11 (2004), Sp. 906f. hat die Wiener Handschrift Cod. ser. n. 3417 nicht beachtet, die ein Lied über die Schlacht bei Ebnath bzw. Schwarzenreuth in der Oberpfalz am 7. August 1504 überliefert.
Die vier Blatt stammen nach Menhardt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, der sich aber mit der Bestimmung "Schlacht am Schwarzberg bei Ebnath (Württemberg)" gewaltig vertan hat.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750c_b1494_jpg.htm
Mazal geht auf die Lokalisierung überhaupt nicht ein.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0753_b0105_jpg.htm
Er datiert abweichend von Menhardt Anfang 16. Jahrhundert. Unergiebig ist
http://manuscripta.at/?ID=23153
Dort fehlt sogar der obligate Link zum ÖNB-Katalog, der Menhardts Irrtum munter weitertradiert.
http://data.onb.ac.at/rec/AL00621541
Im Netz ist über die Schlacht wenig Zuverlässiges zu finden:
http://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/029.htm
http://www.rvonh.de/feldlager/alsdiemark.html
1504 - der baierische unfried. Die Schlacht bei Ebnath /Schwarzenreuth am 7./8. August 1504. Darstellung und Hintergründe. Festschrift zur Gedenkfeier der Schlacht am 7./8. August 2004. Pressath: Bodner 2004. 72 S. liegt mir nicht vor.
Liliencron Nr. 239, ein Lied zum gleichen Ereignis,
http://books.google.de/books?id=3DMWAAAAYAAJ&pg=PA525
hat als zweite Zeile ebenfalls "was die marggräfischen haben gethan", aber nur 19 Strophen, während das Wiener Lied 33 zählt. Von daher ist eine Textübereinstimmung eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, da Nr. 239 nur in der Hellerischen Chronik von Bayreuth (Anfang 17. Jahrhundert) überliefert ist, die ja gekürzt haben kann. Schanze konnte keine einzige Handschrift der Chronik mit dem Lied ermitteln.
Schanze zitiert die Ausgabe Meyers 1893, zuvor wurde das Lied aber schon von Hagen abgedruckt:
http://books.google.de/books?id=IqwtAAAAYAAJ&pg=RA1-PA152
Nur mit viel Glück und weil ich mich vage an ein Digitalisat erinnerte, fand ich Meyers Ausgabe beim Deutschen Rechtswörterbuch (gut versteckt unter "QStBayreuth"):
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/F3/qstbayr/g162-163.htm
#forschung
#fnzhss
Die vier Blatt stammen nach Menhardt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, der sich aber mit der Bestimmung "Schlacht am Schwarzberg bei Ebnath (Württemberg)" gewaltig vertan hat.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750c_b1494_jpg.htm
Mazal geht auf die Lokalisierung überhaupt nicht ein.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0753_b0105_jpg.htm
Er datiert abweichend von Menhardt Anfang 16. Jahrhundert. Unergiebig ist
http://manuscripta.at/?ID=23153
Dort fehlt sogar der obligate Link zum ÖNB-Katalog, der Menhardts Irrtum munter weitertradiert.
http://data.onb.ac.at/rec/AL00621541
Im Netz ist über die Schlacht wenig Zuverlässiges zu finden:
http://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/029.htm
http://www.rvonh.de/feldlager/alsdiemark.html
1504 - der baierische unfried. Die Schlacht bei Ebnath /Schwarzenreuth am 7./8. August 1504. Darstellung und Hintergründe. Festschrift zur Gedenkfeier der Schlacht am 7./8. August 2004. Pressath: Bodner 2004. 72 S. liegt mir nicht vor.
Liliencron Nr. 239, ein Lied zum gleichen Ereignis,
http://books.google.de/books?id=3DMWAAAAYAAJ&pg=PA525
hat als zweite Zeile ebenfalls "was die marggräfischen haben gethan", aber nur 19 Strophen, während das Wiener Lied 33 zählt. Von daher ist eine Textübereinstimmung eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, da Nr. 239 nur in der Hellerischen Chronik von Bayreuth (Anfang 17. Jahrhundert) überliefert ist, die ja gekürzt haben kann. Schanze konnte keine einzige Handschrift der Chronik mit dem Lied ermitteln.
Schanze zitiert die Ausgabe Meyers 1893, zuvor wurde das Lied aber schon von Hagen abgedruckt:
http://books.google.de/books?id=IqwtAAAAYAAJ&pg=RA1-PA152
Nur mit viel Glück und weil ich mich vage an ein Digitalisat erinnerte, fand ich Meyers Ausgabe beim Deutschen Rechtswörterbuch (gut versteckt unter "QStBayreuth"):
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/F3/qstbayr/g162-163.htm
#forschung
#fnzhss
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 23:32 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 21:50 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.netzmedium.de/uploads/Roehle_Google-Komplex_2010.pdf
Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022216085/

Via
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022216085/

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Türöffner-Tag im Stadtarchiv Speyer (Sendung mit der Maus): Spielszenen im Magazin - 1. Teil
Teil 2:
https://www.youtube.com/watch?v=-aeytsVplfg
Teil 2:
https://www.youtube.com/watch?v=-aeytsVplfg
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 17:15 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Eric W. Steinhauer: Büchergrüfte. Warum Büchersammeln morbide ist und Lesen gefährlich. Darmstadt: WBG 2014. 144 S. 16,95 EUR (für Nichtmitglieder)
Blick ins Buch mit Inhaltsverzeichnis:
http://www.wbg-wissenverbindet.de/shop/de/wbg/b%C3%BCchergr%C3%BCfte-1012639-001
In seinen begeistert aufgenommenen Halloween-Lectures hat der vielseitige Bibliothekar und Jurist Eric W. Steinhauer originelle Materialien für eine Kulturgeschichte des Morbiden zusammengetragen. In Wimbauers Eisenhut-Verlag erschienen bereits Bändchen zur Vampyriologie (in zweiter Auflage), über Bibliotheksmumien und seuchengeschichtliche Aspekte des Buch- und Bibliothekswesens. Noch nicht im Handel ist die Studie "Im Beinhaus des Geistes" zu friedhofs- und bestattungsrechtlichen Aspekten. Aus diesen Vorarbeiten hat Steinhauer eine ausgesprochen gut lesbare, elegant geschriebene und unterhaltsame Synthese komponiert, Variationen zum Thema "Die Bibliotheken und der Tod" bzw. "Die Bibliotheken und die Vergänglichkeit". Er wartet mit vielen lehrreichen Details und Anekdoten auf. Immer wieder gibt es hübsche Zitate wie das von den Bibliothekaren als graue Kellerasseln, das von dem ungarischen Autor Hamvas stammt.
Steinhauer sieht die Bibliotheken als Bücher-Friedhöfe, die nur als solche angesichts der Digitalisierung Zukunft haben: "Die Bibliothek der Zukunft wird morbide sein - oder untergehen" (S. 131). Die Bibliotheken werden also zu Buchmuseen werden, in denen die vergängliche Materialität der Stücke eine "unverwechselbare Begegnung" (S. 133) ermöglicht. Das gilt, wie ich meine, auch für die Archive (siehe Klaus Graf: Nur noch Schriftgutmuseum? Überlegungen zur Rolle eines Hochschularchivs im Rahmen des universitären Informationsmanagements der Zukunft. In: 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen, 2010, hier S. 65 - PDF:
http://d-nb.info/1010955330/34 ). Vergänglichkeit und Verfall gehört zur "Aura" des Kulturguts.
Steinhauer macht eine breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass Bibliotheken in großem Umfang Bücher vernichten (S. 38-45). Natürlich vermisse ich die Erwähnung der Causa Eichstätt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/232605792/
In einer Ökonomie des Teilens, für die mein vielgelesener Beitrag plädiert
http://archiv.twoday.net/stories/572463493/
würden die zur Vernichtung preisgegebenen Bücher dagegen an diejenigen gelangen, für die sie noch einen Wert besitzen.
Mit heftigem Kopfnicken begleitete ich die Lektüre des Abschnitts "Die Bibliothek als Demütigung" (S. 115-120) , der mit der an Besitzer einer nicht zu kleinen Privatbibliothek regelmäßig gestellten Frage beginnt, ob man denn alle Bücher gelesen habe. An die Berechnungen über Lesezeit hätte Steinhauer den Gedanken anschließen können, dass Archive und Bibliotheken Langzeit-Speicher sind, bei denen es nicht darauf ankommt, wie oft ein Medium hervorgeholt wird. Selbst im STM-Bereich, der durch ein extremes Veralten der Publikationen gekennzeichnet ist, gibt es immer wieder Entdeckungen aufgrund vergessener alter Fachliteratur.
Das "Monster"-Kapitel (S. 90-114) stützt sich auf die Vampir-Debatte und Shelleys Frankenstein. "Keine Verschwörungstheorie kann darauf verzichten, abgelegene Publikationen und vergessene Aufsätze aus den Tiefen der Büchermagazine als Kronzeugen für ihre kruden Behauptungen anzuführen", stellt Steinhauer abschließend fest (S. 114). Ein kurzer Hinweis auf Bücher und Filme etwa von Dan Brown, die diesbezügliche Bibliotheksrecherchen als Motiv gern verarbeiten, wäre willkommen gewesen. Neulich sah ich Steven Spielbergs Indiana Jones and the Last crusade (1989), in dessen Handlung eine venezianische Bibliothek eine wichtige Rolle spielt.
Möge Steinhauers bibliophil aufgemachtes Standardwerk für schwarze Bibliotheksromantik nicht nur in Büchereien vermodern, sondern gelesen werden!
***
Resonanz, dokumentiert auf der Website des Autors:
http://www.steinhauer-home.de/
Auszug im Vorabdruck
http://archiv.jungewelt.de/2014/08-09/005.php
Würdigung in einem Blog
http://radiergummi.wordpress.com/2014/09/14/eric-w-steinhauer-buchergrufte/

Blick ins Buch mit Inhaltsverzeichnis:
http://www.wbg-wissenverbindet.de/shop/de/wbg/b%C3%BCchergr%C3%BCfte-1012639-001
In seinen begeistert aufgenommenen Halloween-Lectures hat der vielseitige Bibliothekar und Jurist Eric W. Steinhauer originelle Materialien für eine Kulturgeschichte des Morbiden zusammengetragen. In Wimbauers Eisenhut-Verlag erschienen bereits Bändchen zur Vampyriologie (in zweiter Auflage), über Bibliotheksmumien und seuchengeschichtliche Aspekte des Buch- und Bibliothekswesens. Noch nicht im Handel ist die Studie "Im Beinhaus des Geistes" zu friedhofs- und bestattungsrechtlichen Aspekten. Aus diesen Vorarbeiten hat Steinhauer eine ausgesprochen gut lesbare, elegant geschriebene und unterhaltsame Synthese komponiert, Variationen zum Thema "Die Bibliotheken und der Tod" bzw. "Die Bibliotheken und die Vergänglichkeit". Er wartet mit vielen lehrreichen Details und Anekdoten auf. Immer wieder gibt es hübsche Zitate wie das von den Bibliothekaren als graue Kellerasseln, das von dem ungarischen Autor Hamvas stammt.
Steinhauer sieht die Bibliotheken als Bücher-Friedhöfe, die nur als solche angesichts der Digitalisierung Zukunft haben: "Die Bibliothek der Zukunft wird morbide sein - oder untergehen" (S. 131). Die Bibliotheken werden also zu Buchmuseen werden, in denen die vergängliche Materialität der Stücke eine "unverwechselbare Begegnung" (S. 133) ermöglicht. Das gilt, wie ich meine, auch für die Archive (siehe Klaus Graf: Nur noch Schriftgutmuseum? Überlegungen zur Rolle eines Hochschularchivs im Rahmen des universitären Informationsmanagements der Zukunft. In: 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen, 2010, hier S. 65 - PDF:
http://d-nb.info/1010955330/34 ). Vergänglichkeit und Verfall gehört zur "Aura" des Kulturguts.
Steinhauer macht eine breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass Bibliotheken in großem Umfang Bücher vernichten (S. 38-45). Natürlich vermisse ich die Erwähnung der Causa Eichstätt, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/232605792/
In einer Ökonomie des Teilens, für die mein vielgelesener Beitrag plädiert
http://archiv.twoday.net/stories/572463493/
würden die zur Vernichtung preisgegebenen Bücher dagegen an diejenigen gelangen, für die sie noch einen Wert besitzen.
Mit heftigem Kopfnicken begleitete ich die Lektüre des Abschnitts "Die Bibliothek als Demütigung" (S. 115-120) , der mit der an Besitzer einer nicht zu kleinen Privatbibliothek regelmäßig gestellten Frage beginnt, ob man denn alle Bücher gelesen habe. An die Berechnungen über Lesezeit hätte Steinhauer den Gedanken anschließen können, dass Archive und Bibliotheken Langzeit-Speicher sind, bei denen es nicht darauf ankommt, wie oft ein Medium hervorgeholt wird. Selbst im STM-Bereich, der durch ein extremes Veralten der Publikationen gekennzeichnet ist, gibt es immer wieder Entdeckungen aufgrund vergessener alter Fachliteratur.
Das "Monster"-Kapitel (S. 90-114) stützt sich auf die Vampir-Debatte und Shelleys Frankenstein. "Keine Verschwörungstheorie kann darauf verzichten, abgelegene Publikationen und vergessene Aufsätze aus den Tiefen der Büchermagazine als Kronzeugen für ihre kruden Behauptungen anzuführen", stellt Steinhauer abschließend fest (S. 114). Ein kurzer Hinweis auf Bücher und Filme etwa von Dan Brown, die diesbezügliche Bibliotheksrecherchen als Motiv gern verarbeiten, wäre willkommen gewesen. Neulich sah ich Steven Spielbergs Indiana Jones and the Last crusade (1989), in dessen Handlung eine venezianische Bibliothek eine wichtige Rolle spielt.
Möge Steinhauers bibliophil aufgemachtes Standardwerk für schwarze Bibliotheksromantik nicht nur in Büchereien vermodern, sondern gelesen werden!
***
Resonanz, dokumentiert auf der Website des Autors:
http://www.steinhauer-home.de/
Auszug im Vorabdruck
http://archiv.jungewelt.de/2014/08-09/005.php
Würdigung in einem Blog
http://radiergummi.wordpress.com/2014/09/14/eric-w-steinhauer-buchergrufte/
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 14:44 - Rubrik: Bibliothekswesen
Thomas Wolf erinnert an
Eine deutsche-deutsche Archivgeschichte in vier Teilen:
1) http://archiv.twoday.net/stories/6114170/
2) http://archiv.twoday.net/stories/6120883/
3) http://archiv.twoday.net/stories/6122271/
4) http://archiv.twoday.net/stories/6128713/
Eine deutsche-deutsche Archivgeschichte in vier Teilen:
1) http://archiv.twoday.net/stories/6114170/
2) http://archiv.twoday.net/stories/6120883/
3) http://archiv.twoday.net/stories/6122271/
4) http://archiv.twoday.net/stories/6128713/
KlausGraf - am Montag, 6. Oktober 2014, 13:18 - Rubrik: Archivgeschichte
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http://fnzinfo.hypotheses.org/
Eine eher skeptische Ankündigung schrieb ich in:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1810
Eine eher skeptische Ankündigung schrieb ich in:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1810
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Die Archivleiterin durfte den Artikel
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46438
verfassen, der das Niveau eines Werbeflyers nicht wesentlich überschreitet.
Aus Trotz ignoriert das miese Lexikon die hier oft und oft und oft geäußerte Kritik, dass bei digitalisiert vorliegender Literatur gefälligst Links anzugeben sind.
Das betrifft hier:
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Evangelisch-Lutherischen_Kirche_(Nuernberg)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2007/Archivar_2007-4.pdf (Schwarz)
http://www.archiv-elkb.de/sites/www.archiv-elkb.de/files/files/ARCHGELKB.pdf (Archivgesetz)
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46438
verfassen, der das Niveau eines Werbeflyers nicht wesentlich überschreitet.
Aus Trotz ignoriert das miese Lexikon die hier oft und oft und oft geäußerte Kritik, dass bei digitalisiert vorliegender Literatur gefälligst Links anzugeben sind.
Das betrifft hier:
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Evangelisch-Lutherischen_Kirche_(Nuernberg)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2007/Archivar_2007-4.pdf (Schwarz)
http://www.archiv-elkb.de/sites/www.archiv-elkb.de/files/files/ARCHGELKB.pdf (Archivgesetz)
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 18:41 - Rubrik: Kirchenarchive
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Das steht bei meinem Profil auf Google+
https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts/p/pub
Twitter:
1207 Follower
Tumblr:
1124 Follower
Facebook:
295 Freunde
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http://www.forum-ahnenforschung.eu/t1277f3-Spektakulaer-Kirchenbuecher-von-Wien-wieder-gefunden.html
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 17:51 - Rubrik: Genealogie
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Einem Freistaat tief im Süden widme ich die Bilderreihe #histbav zum Wochenausklang:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/histbav
Mehr Tags auf Tumblr:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

http://archivalia.tumblr.com/tagged/histbav
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KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 17:13 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/buergermeister-in-schwaben-stolpert-ueber-seine-doktorarbeit-13182576.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Rüdiger Soldt isch fürd FAZ in Haigerloch gwä, abr I däd lüga würd I saga, dass dr Läsr etzt kliagr isch, wenn er scho
http://archiv.twoday.net/stories/910091804/
gläsa hott.

Foddo isch von Felix König via Wikimedia Commons
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
Rüdiger Soldt isch fürd FAZ in Haigerloch gwä, abr I däd lüga würd I saga, dass dr Läsr etzt kliagr isch, wenn er scho
http://archiv.twoday.net/stories/910091804/
gläsa hott.
Foddo isch von Felix König via Wikimedia Commons
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 16:55 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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"Die Plagiatsvorwürfe gegen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer haben sich bei einer Überprüfung seiner Doktorarbeit durch die Prager Karls-Universität nicht bestätigt.
Scheuer habe zwar drei Textpassagen ohne entsprechende Kennzeichnung übernommen, teilte ein Sprecher der Universität der "Welt am Sonntag" auf Anfrage mit. "Im Kontext der gesamten Arbeit" betrachte die Kommission diese Abschnitte jedoch eher als eine Zusammenfassung und nicht als schwerwiegenden Verstoß gegen Ethik-Regeln. Eine systematische Täuschungsabsicht wurde demnach nicht festgestellt."
http://www.br.de/nachrichten/kein-plagiat-andreas-scheuer-csu-uni-prag-100.html
Über die Qualität der Arbeit, die eher einer deutschen Masterarbeit entspricht, wurde von DF Sturm in der WELT sehr harsch geurteilt und Scheuer in der Überschrift als "Doktor Dünnbrettbohrer" bezeichnet:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article124444134/Andreas-Scheuer-ist-ein-Doktor-Duennbrettbohrer.html
"CSU-Generalsekretär Andreas Scheuers Frevel ist nicht, seine Doktorarbeit abgekupfert zu haben, sondern deren Belanglosigkeit und Phrasendrescherei. Fassungslos beugt man sich über die Seiten."
Scheuer habe zwar drei Textpassagen ohne entsprechende Kennzeichnung übernommen, teilte ein Sprecher der Universität der "Welt am Sonntag" auf Anfrage mit. "Im Kontext der gesamten Arbeit" betrachte die Kommission diese Abschnitte jedoch eher als eine Zusammenfassung und nicht als schwerwiegenden Verstoß gegen Ethik-Regeln. Eine systematische Täuschungsabsicht wurde demnach nicht festgestellt."
http://www.br.de/nachrichten/kein-plagiat-andreas-scheuer-csu-uni-prag-100.html
Über die Qualität der Arbeit, die eher einer deutschen Masterarbeit entspricht, wurde von DF Sturm in der WELT sehr harsch geurteilt und Scheuer in der Überschrift als "Doktor Dünnbrettbohrer" bezeichnet:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article124444134/Andreas-Scheuer-ist-ein-Doktor-Duennbrettbohrer.html
"CSU-Generalsekretär Andreas Scheuers Frevel ist nicht, seine Doktorarbeit abgekupfert zu haben, sondern deren Belanglosigkeit und Phrasendrescherei. Fassungslos beugt man sich über die Seiten."
KlausGraf - am Sonntag, 5. Oktober 2014, 16:46 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Kreisarchivar Dr. Mark Steinert ist anders als ich Jurist und verstieg sich auf der Informationsveranstaltung auf dem Magdeburger Archivtag in seinem Referat über verwaiste Werke zu wohl nicht nur mich empörenden Aussagen zur Nutzbarkeit verwaister (unveröffentlichter) Werke, die noch urheberrechtlich geschützt sind, im Archiv. Seine Empfehlung: Diese müssten behandelt werden, als seien sie gar nicht vorhanden. Also auch keine bloße Vorlage, keine Kopie.
Auf meine Widerworte entgegnete Steinert bloß, ich müsse den Gesetzestext lesen. Ich habe das getan
http://dejure.org/gesetze/UrhG/61.html
und mir auch die amtliche Begründung (Gesetzesentwurf und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses via
http://www.urheberrecht.org/topic/verwaiste-werke/
angeschaut). Kein anderes deutschsprachiges Blog hat so intensiv und früh über das Problem verwaister Werke berichtet wie Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist (110 Treffer)
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan (67 Treffer)
Von daher habe ich hinreichend Sachverstand, um Steinerts eigenartigen Umkehrschluss, bei verwaisten unveröffentlichten Werken seien die üblichen archivischen Nutzungen nicht möglich, widerlegen zu können.
Bei § 61 UrhG geht es um die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter veröffentlichter Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelbar sind. Aus dem Gesetzeszweck geht eindeutig hervor, dass die Vervielfältigung sich auf die der öffentlichen Zugänglichmachung vorausgehende Digitalisierung bezieht.
Der BGH hat neulich klargestellt, dass auch unveröffentlichte Werke nach § 53 UrhG vervielfältigt werden dürfen.
http://archiv.twoday.net/stories/967549167/
§ 61 UrhG verdrängt also § 53 UrhG nicht. Es wäre also falsch zu behaupten: Verwaiste Werke dürfen nur unter den Bedingungen des § 61 UrhG vervielfältigt werden. Richtig ist: Verwaiste und nicht-verwaiste Werke dürfen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Archiv für Benutzer -
siehe dazu jüngst
http://archiv.twoday.net/stories/1022214885/
- kopiert werden, wenn eine Schranke des verfassungskonform auszulegenden Urheberrechts dies erlaubt, also vor allem § 53 UrhG.
Die öffentliche Zugänglichmachung in § 61 UrhG bezieht sich auf § 19a UrhG (Internet- und Intranetnutzung), Unterfall der öffentlichen Wiedergabe, nicht etwa auf die archivische Nutzung durch Vorlage.
Zur Frage, ob geschütztes Archivgut ohne Zustimmung des Urhebers im Archiv vorgelegt werden darf, äußert sich die Regelung zu verwaisten Werken überhaupt nicht. Es bleibt beim bisherigen Stand der Dinge, den ich in
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ (2011)
so zusammengefasst habe:
" http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe "
Alle paar Jahre kommt jemand dahergelaufen, um als Klügling die These zu verfechten, man dürfe urheberrechtlich geschütztes Archivgut im Archiv gar nicht erst vorlegen.
1989 bin ich ausführlich auf die Ansicht von Heydenreuther 1988/89 eingegangen:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165 (Exkurs S. 30ff.)
Ich habe da nichts zurückzunehmen, sondern verweise mit Nachdruck auf meine damaligen Ausführungen. Schon Dörffeldt 1968 sah es mit überzeugenden Gründen anders als Heydenreuther. Die heutigen Kommentarformulierungen gehen auf Hoffmann 1941 zurück, der bei Handschriften eine Veröffentlichung verneinte, wenn diese nur Personen vorgelegt wird, die ihr besonderes Interesse an der Handschrift nachweisen und sich ausweisen.
Für Archive, die das "berechtigte Interesse" voraussetzen, kann man sich auf das erwähnte Urteil Jüdische Friedhöfe des OLG Zweibrücken berufen.
Dass durch die Vorlage von Registraturschriftgut im Archiv keine Veröffentlichung mit Willen des Urhebers zustandekommt, sagt das vom Kammergericht bestätigte Fehlurteil zu Grass-Briefen:
http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
Hier wird das Bundesarchiv erwähnt, das ja gerade kein berechtigtes Interesse als Voraussetzung der Archivnutzung verlangt. Die Praxis der Archivnutzung in Archiven mit oder ohne berechtigtes Interesse unterscheidet sich NICHT. Daher kann man an der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken für alle Archive festhalten und urheberrechtlich geschützte Dokumente auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vorlegen.
Strauch, Das Archivalieneigentum ²2014, S. 110f. lehnt sich zu sehr an die von mir in
http://archiv.twoday.net/stories/5195574/
abgelehnte Arbeit von Dusil 2008
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
zur Nutzung von Fotos in Archiven an, der die Heydenreuther-These wiederaufgewärmt hatte.
Immerhin zeigt Strauch überzeugend, dass die Vorlage von geschütztem Archivgut kein Inverkehrbringen und Verbreiten darstellt. Er stützt sich auf die Rechtsprechung zu Möbeln von Le Corbusier und kommt daher zu dem von mir auch 2009 formulierten Ergebnis:
http://archiv.twoday.net/stories/5837518/
Bullinger et al., Urheberrechte in Museen und Archiven (2010), S. 77 sagt für Bibliotheksgut: "Das bloße Bereitstellen von Büchern zur Ansicht/zum Lesen/zur Recherche für Besucher der Bibliothek ist urheberrechtlich irrelevant".
Strauchs Ausführungen (wieder in ungutem Abschluss an die schlechte Arbeit von Dusil 2008), man dürfe unveröffentlichte Fotos nicht für den Benutzer kopieren lassen, ist durch die erwähnte BGH-Entscheidung überholt.
Bis es weitere Urteile gibt, behaupte ich also gegen Steinert: Archive dürfen unveröffentlichte verwaiste und nicht-verwaiste, urheberrechtlich geschützte Werke Benutzern vorlegen und im Rahmen der Urheberrechts-Schranken auch für Benutzer kopieren.
Alles andere hätte katastrophale Folgen, da nicht nur große Teile der AV-Unterlagen in den Archiven betroffen sind (Fotos, Filme, Tonaufnahmen), sondern auch fast jede Sachakte, sofern diese längere Schriftstücke enthält (Gutachten, ausführliche Protokolle usw.).
Übervorsichtige Archivare könnten geneigt sein, ähnlich wie Google Books (für Nicht-US-Nutzer) nichts mehr vorzulegen, was jünger als 1873 ist.
Ein Hundertjähriger, der 1944 starb (seine Werke werden am 1. Januar 2015 gemeinfrei), wurde 1844 geboren und konnte schon mit 15, also 1859 urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen haben. Google ist also "großzügig" und addiert knapp 15 Jahre.
Auf meine Widerworte entgegnete Steinert bloß, ich müsse den Gesetzestext lesen. Ich habe das getan
http://dejure.org/gesetze/UrhG/61.html
und mir auch die amtliche Begründung (Gesetzesentwurf und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses via
http://www.urheberrecht.org/topic/verwaiste-werke/
angeschaut). Kein anderes deutschsprachiges Blog hat so intensiv und früh über das Problem verwaister Werke berichtet wie Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=verwaist (110 Treffer)
http://archiv.twoday.net/search?q=orphan (67 Treffer)
Von daher habe ich hinreichend Sachverstand, um Steinerts eigenartigen Umkehrschluss, bei verwaisten unveröffentlichten Werken seien die üblichen archivischen Nutzungen nicht möglich, widerlegen zu können.
Bei § 61 UrhG geht es um die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter veröffentlichter Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelbar sind. Aus dem Gesetzeszweck geht eindeutig hervor, dass die Vervielfältigung sich auf die der öffentlichen Zugänglichmachung vorausgehende Digitalisierung bezieht.
Der BGH hat neulich klargestellt, dass auch unveröffentlichte Werke nach § 53 UrhG vervielfältigt werden dürfen.
http://archiv.twoday.net/stories/967549167/
§ 61 UrhG verdrängt also § 53 UrhG nicht. Es wäre also falsch zu behaupten: Verwaiste Werke dürfen nur unter den Bedingungen des § 61 UrhG vervielfältigt werden. Richtig ist: Verwaiste und nicht-verwaiste Werke dürfen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Archiv für Benutzer -
siehe dazu jüngst
http://archiv.twoday.net/stories/1022214885/
- kopiert werden, wenn eine Schranke des verfassungskonform auszulegenden Urheberrechts dies erlaubt, also vor allem § 53 UrhG.
Die öffentliche Zugänglichmachung in § 61 UrhG bezieht sich auf § 19a UrhG (Internet- und Intranetnutzung), Unterfall der öffentlichen Wiedergabe, nicht etwa auf die archivische Nutzung durch Vorlage.
Zur Frage, ob geschütztes Archivgut ohne Zustimmung des Urhebers im Archiv vorgelegt werden darf, äußert sich die Regelung zu verwaisten Werken überhaupt nicht. Es bleibt beim bisherigen Stand der Dinge, den ich in
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ (2011)
so zusammengefasst habe:
" http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
IFG und UrhG
http://archiv.twoday.net/stories/38758490/
http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
OLG Zweibrücken "Jüdische Friedhöfe"
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe "
Alle paar Jahre kommt jemand dahergelaufen, um als Klügling die These zu verfechten, man dürfe urheberrechtlich geschütztes Archivgut im Archiv gar nicht erst vorlegen.
1989 bin ich ausführlich auf die Ansicht von Heydenreuther 1988/89 eingegangen:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165 (Exkurs S. 30ff.)
Ich habe da nichts zurückzunehmen, sondern verweise mit Nachdruck auf meine damaligen Ausführungen. Schon Dörffeldt 1968 sah es mit überzeugenden Gründen anders als Heydenreuther. Die heutigen Kommentarformulierungen gehen auf Hoffmann 1941 zurück, der bei Handschriften eine Veröffentlichung verneinte, wenn diese nur Personen vorgelegt wird, die ihr besonderes Interesse an der Handschrift nachweisen und sich ausweisen.
Für Archive, die das "berechtigte Interesse" voraussetzen, kann man sich auf das erwähnte Urteil Jüdische Friedhöfe des OLG Zweibrücken berufen.
Dass durch die Vorlage von Registraturschriftgut im Archiv keine Veröffentlichung mit Willen des Urhebers zustandekommt, sagt das vom Kammergericht bestätigte Fehlurteil zu Grass-Briefen:
http://archiv.twoday.net/stories/41785527/
Hier wird das Bundesarchiv erwähnt, das ja gerade kein berechtigtes Interesse als Voraussetzung der Archivnutzung verlangt. Die Praxis der Archivnutzung in Archiven mit oder ohne berechtigtes Interesse unterscheidet sich NICHT. Daher kann man an der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken für alle Archive festhalten und urheberrechtlich geschützte Dokumente auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vorlegen.
Strauch, Das Archivalieneigentum ²2014, S. 110f. lehnt sich zu sehr an die von mir in
http://archiv.twoday.net/stories/5195574/
abgelehnte Arbeit von Dusil 2008
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2008/ausgabe2/ARCHIVAR-02-2008_Internet.pdf
zur Nutzung von Fotos in Archiven an, der die Heydenreuther-These wiederaufgewärmt hatte.
Immerhin zeigt Strauch überzeugend, dass die Vorlage von geschütztem Archivgut kein Inverkehrbringen und Verbreiten darstellt. Er stützt sich auf die Rechtsprechung zu Möbeln von Le Corbusier und kommt daher zu dem von mir auch 2009 formulierten Ergebnis:
http://archiv.twoday.net/stories/5837518/
Bullinger et al., Urheberrechte in Museen und Archiven (2010), S. 77 sagt für Bibliotheksgut: "Das bloße Bereitstellen von Büchern zur Ansicht/zum Lesen/zur Recherche für Besucher der Bibliothek ist urheberrechtlich irrelevant".
Strauchs Ausführungen (wieder in ungutem Abschluss an die schlechte Arbeit von Dusil 2008), man dürfe unveröffentlichte Fotos nicht für den Benutzer kopieren lassen, ist durch die erwähnte BGH-Entscheidung überholt.
Bis es weitere Urteile gibt, behaupte ich also gegen Steinert: Archive dürfen unveröffentlichte verwaiste und nicht-verwaiste, urheberrechtlich geschützte Werke Benutzern vorlegen und im Rahmen der Urheberrechts-Schranken auch für Benutzer kopieren.
Alles andere hätte katastrophale Folgen, da nicht nur große Teile der AV-Unterlagen in den Archiven betroffen sind (Fotos, Filme, Tonaufnahmen), sondern auch fast jede Sachakte, sofern diese längere Schriftstücke enthält (Gutachten, ausführliche Protokolle usw.).
Übervorsichtige Archivare könnten geneigt sein, ähnlich wie Google Books (für Nicht-US-Nutzer) nichts mehr vorzulegen, was jünger als 1873 ist.
Ein Hundertjähriger, der 1944 starb (seine Werke werden am 1. Januar 2015 gemeinfrei), wurde 1844 geboren und konnte schon mit 15, also 1859 urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen haben. Google ist also "großzügig" und addiert knapp 15 Jahre.
KlausGraf - am Samstag, 4. Oktober 2014, 19:11 - Rubrik: Archivrecht
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Ein instruktiver Bericht vom Göttinger Thatcamp stammt von Kristin Oswald, die ich auf just dieser Veranstaltung getroffen habe:
http://kristinoswald.hypotheses.org/1412
Ich selbst fand das Thatcamp keine Offenbarung, bin aber der Überzeugung, dass solche "Unkonferenzen" frischen Wind in die Wissenschaft bringen könnten.
Von Jakob Voss habe ich immerhin gelernt, dass Markdown immer wichtiger wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Markdown
http://kristinoswald.hypotheses.org/1412
Ich selbst fand das Thatcamp keine Offenbarung, bin aber der Überzeugung, dass solche "Unkonferenzen" frischen Wind in die Wissenschaft bringen könnten.
Von Jakob Voss habe ich immerhin gelernt, dass Markdown immer wichtiger wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Markdown
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http://heise.de/-2411605
Kommentar:
Nochmals mein Standpunkt zum Zitieren der Wikipedia.
http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier
Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftswerk, deren Artikel anonym zitiert werden. Daran muss nichts geändert werden.
Die Versionsgeschichte der Artikel liefert in der Regel Hintergrundinformationen zu den Hauptautoren, die bei der wissenschaftlichen Bewertung hilfreich sein können. Die Hauptautoren namentlich zu nennen würde auch bei Einsatz eines Tools, das sie automatisiert ermittelt, zu Konflikten in der Community führen und der Wissenschaft nicht nennenswert nützen, zumal es gang und gäbe ist, dass in wissenschaftlichen Studien anonyme Quellen zitiert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptautoren
https://tools.wmflabs.org/wikihistory/wh.php?page_title=Judensau
Jesusfreund, Kopilot, Historiograf, Osch et al.: Seite „Judensau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. September 2014, 15:17 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Judensau&oldid=134432236 (Abgerufen: 4. Oktober 2014, 16:36 UTC)
Wer am meisten wissenschaftliche Substanz eingebracht hat, geht aus diesem Zitat ebensowenig hervor wie aus der Namensreihe eines Zeitschriftenartikels.
Die Wikipedia muss zitiert werden, wenn nach Maßgabe wissenschaftlicher Standards bzw. der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis substantielle Entlehnungen erfolgen (nicht nur bei wörtlichen Zitaten).
Die Wikipedia soll zitiert werden, wenn sie mindestens die gleiche Qualität bietet wie ein vergleichbares gedrucktes Nachschlagewerk oder eine gedruckte Vorlage.
Es versteht sich von selbst, dass nur ein winziger Bruchteil der seit Mai 2001 eingestellten 1.762.780 Artikel in deutscher Sprache dieses Kriterium erfüllt.
Kommentar:
Nochmals mein Standpunkt zum Zitieren der Wikipedia.
http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier
Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftswerk, deren Artikel anonym zitiert werden. Daran muss nichts geändert werden.
Die Versionsgeschichte der Artikel liefert in der Regel Hintergrundinformationen zu den Hauptautoren, die bei der wissenschaftlichen Bewertung hilfreich sein können. Die Hauptautoren namentlich zu nennen würde auch bei Einsatz eines Tools, das sie automatisiert ermittelt, zu Konflikten in der Community führen und der Wissenschaft nicht nennenswert nützen, zumal es gang und gäbe ist, dass in wissenschaftlichen Studien anonyme Quellen zitiert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptautoren
https://tools.wmflabs.org/wikihistory/wh.php?page_title=Judensau
Jesusfreund, Kopilot, Historiograf, Osch et al.: Seite „Judensau“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. September 2014, 15:17 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Judensau&oldid=134432236 (Abgerufen: 4. Oktober 2014, 16:36 UTC)
Wer am meisten wissenschaftliche Substanz eingebracht hat, geht aus diesem Zitat ebensowenig hervor wie aus der Namensreihe eines Zeitschriftenartikels.
Die Wikipedia muss zitiert werden, wenn nach Maßgabe wissenschaftlicher Standards bzw. der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis substantielle Entlehnungen erfolgen (nicht nur bei wörtlichen Zitaten).
Die Wikipedia soll zitiert werden, wenn sie mindestens die gleiche Qualität bietet wie ein vergleichbares gedrucktes Nachschlagewerk oder eine gedruckte Vorlage.
Es versteht sich von selbst, dass nur ein winziger Bruchteil der seit Mai 2001 eingestellten 1.762.780 Artikel in deutscher Sprache dieses Kriterium erfüllt.
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http://www.openmedicine.ca/article/viewFile/562/564
http://www.openmedicine.ca/article/view/652/565
https://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Dengue_fever#Which_version_of_the_article_was_published_in_Open_Medicine.3F
http://www.openmedicine.ca/article/view/652/565
https://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Dengue_fever#Which_version_of_the_article_was_published_in_Open_Medicine.3F
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