Um auch einen Beitrag aus der Anfangszeit von Archivalia zu dokumentieren, habe ich einen vielgelesenen Beitrag von mir ausgewählt, der am 4. April 2003 erschien:
http://archiv.twoday.net/stories/17996/
Nach aktueller, nicht ganz zuverlässiger Statistik steht er mit 16868 Aufrufen auf Platz 25 der ewigen Bestenliste der meistgelesenen Archivalia-Einträge.
2003 ging eine angebliche Sensationsmeldung durch die Presse. Die damalige Zwettler Stiftsarchivarin Charlotte Ziegler versetzte die gelehrte Welt mit dem angeblichen Fund der ältesten Fragmente des Nibelungenstoffs aus dem 12. Jahrhundert in Aufregung.
In Literaturkritik.de wies Joachim Heinzle die Zuweisung zurück und bemerkte: "Viel Lärm um wenig also. Es bleibt ein übler Nachgeschmack. Daß die bloße Mitteilung, es sei ein Dokument zur Nibelungensage gefunden worden, ungeprüft eine weltweite Hysterie entfachen konnte, geht aufs Konto der mythischen Aura, die die Nibelungen noch immer umgibt."
http://www.literaturkritik.de/public/forum-Heinzle-Nibelungen.php
Inzwischen nennt man den in den Fragmenten, die aus dem 13. Jahrhundert stammen, überlieferten Text den 'Mitteldeutschen Erec':
http://www.handschriftencensus.de/1691
Zur Rezeption des Beitrags und zu weiteren Meldungen zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=zwettl+nibelung
Das Foto von einem der Fragmente habe ich nachträglich hinzugefügt. Links wurden nicht aktualisiert.
Alle Türchen: #bestof
***
In Ergänzung unserer früheren Meldung muss wohl festgestellt werden, dass alles dafür spricht, dass der Ansicht des Marburger Nibelungenliedexperten Professor Joachim Heinzle beigepflichtet werden muss, der die Fragmente in das 13. Jahrhundert datiert und einen Bezug zum Nibelungenstoff (gute Linksammlung zum Nibelungenlied bei MEDIAEVUM.de) nicht erkennen kann. Es könne sich allerdings um eine zweite Fassung des "Erec" handeln (Interview). Frau Ziegler widerspricht zwar, aber dass der von ihr als Kronzeuge angeführte Salzburger Professor Ulrich Müller die Argumente Heinzles aushebeln kann, ist nicht zu erwarten. Tatsache ist: Es liegen der Forschung weder brauchbare Abbildungen noch eine verläßliche Transkription der Fragmente vor. Die phantasievollen und von wenig Kenntnis des Mittelhochdeutschen zeugenden Ausführungen Zieglers in der FAZ von heute (3.4.2003) können nur mit Kopfschütteln gelesen werden (siehe auch MEDIAEVUM Neuigkeiten). In der Liste MEDIAEVISTIK (kein aktuelles Listenarchiv verfügbar) machte sich Unmut über Zieglers Auftreten und den Presserummel (der bis nach Vietnam reicht) breit. Ob man vor Veröffentlichung einer solchen Sensationsmeldung nicht erst einmal gründlich gegenrecherchieren solle, fragte der Handschriftenfachmann Falk Eisermann mit Recht. Dass die "Vorstellung" der Fragmente im Rahmen eines Diskussionsbeitrags in Kalamazoo 2001 ein eher peinlicher Auftritt gewesen sei, wurde von amerikanischen Teilnehmern berichtet, die auch der Darstellung widersprachen, die Datierung Zieglers ins 12. Jahrhundert sei auf Zustimmung gestossen. Nur wenige hätten damals die Möglichkeit gehabt, die damals kurz vorgezeigten Abbildungen einzusehen. Es wäre in der Zwischenzeit genug Zeit gewesen, ausgewiesene Paläographen (Karin Schneider oder die Marburger Experten des Repertoriums deutschsprachiger Handschriften des 13. Jahrhunderts) zu konsultieren. Die Kirchenarchive.at aber wollten für den Start ihres Internetauftritts einen Knüller, und sie haben dabei alle wissenschaftliche Seriosität geopfert.
Es bleibt zu wünschen, dass im Stift Zwettl, dessen Bibliothekarin Ziegler nicht gerade für ihre umgängliche Art bekannt ist, der Wissenschaft nun ein vorbehaltloser Zugang zu den Fragmenten gewährt wird. Wie es dort zugeht, lässt sich einer Anekdote entnehmen, die der Tagesspiegel über den Berliner Germanisten Volker Mertens berichtet:
Mit der Klosterbibliothek Zwettl verbindet Mertens indes ein eigener Archiv-Krimi: Bei einer Exkursion mit seinen Studenten zog er dort ein von Mönchen gebundenes Buch aus dem Regal. Er schlug es auf und fand "im Einband ein mittelhochdeutsches Minnelied". Gerade wollte Mertens die beiden lesbaren Zeilen entziffern, als ein
hinzukommender Pater ihn anfuhr: "Stellen Sie das Buch sofort zurück." Am nächsten Morgen schlich sich der Berliner Forscher noch einmal in die Bibliothek, konnte Buch und Minnelied aber nicht wiederfinden.
NACHTRAG:
In der SZ vom 5.4. meldete sich der Hamburger Altgermanist Nikolaus Henkel zu Wort:
Eine Datierung der Fragmente ist möglich anhand der Schriftformen, die zeittypisch für die Mitte des 13. Jahrhunderts sind. Die Annahme, die Schnipsel stammten aus Böhmen, ist aufgrund bestimmter Schreibformen nicht unwahrscheinlich. [...] In den Zwettler Fragmenten sind einzelne Wörter, seltener Wortfolgen erkennbar, die aber keine Übereinstimmungen mit dem Nibelungenlied oder der Klage bieten. Auch ist kein Name sicher lesbar, der im Nibelungenlied und in der Nibelungen-Klage, dem regelmäßigen Begleittext des Liedes in den Handschriften, vorkäme. Selbst die unsichere Buchstabenfolge siverit lässt sich nicht einfach mit dem Sifrit des Nibelungenliedes in eins setzen.
Am 20.4.2003 schrieb Henkel in einer später an MEDIAEVISTIK weitergeleiteten Mail, die Schreibsprache der Fragmente sei mitteldeutsch. Und: Wer sind die Experten in dieser Sache? Ganz sicher nicht diejenigen, die Frau Ziegler in ihrem Glauben bestärkt haben, eine Nibelungenentdeckung gemacht zu haben.
NACHTRAG:
Montag, 7.4.: Eher uninformativ ist der Artikel im gedruckten SPIEGEL (ohne Erwähnung von Heinzle).
Autoritativ eingeordnet wurden die Fragmente vom erwähnten Marburger Repertorium durch Heinzle unter dem Rubrum Zwettler Erec:
Der Zwettler Fund umfaßt zehn Pergament-Schnipsel mit mittelhochdeutschem Text. Die Entdeckerin datiert sie ins 12. Jahrhundert und vermutet, daß sechs Schnipsel Text aus der Nibelungensage und vier Schnipsel Text aus einem Erec-Roman enthalten. Weder die Datierung noch die Verbindung mit den Nibelungen trifft zu. Die Bruchstücke stammen sicher aus dem 13. Jahrhundert. Alle, auch die mit den Nibelungen in Verbindung gebrachten, sind
Reste einer Handschrift, die einen mittelhochdeutschen Erec-Roman enthielt. Dieser Roman ist nicht identisch mit dem 'Erec' des Ambraser Heldenbuchs, in dem man das Werk Hartmanns von Aue zu sehen pflegt. Es könnte sich um die zweite Fassung des 'Erec' handeln, die in Fragmenten aus Wolfenbüttel bezeugt ist (siehe Wolfenbüttel, Herzog August
Bibl., zu Cod. 19.26.9 Aug. 4°). Wie diese Wolfenbüttler Fassung stimmt der Text der Zwettler Bruchstücke näher zu Chrestiens Text als die Ambraser Fassung.
NACHTRAG:
12.4.2003 In der Journaille ist nichts Substantielles mehr zum Fall zu finden, also ein Beitrag, der sich deutlich mit der Zuweisung Heinzles auseinandersetzt. Das gilt auch für die ZEIT, in der so getan wird, als wäre keine Entscheidung möglich:
Jetzt grollt man erst einmal in Marburg und Zwettl. Heinzle ist wütend auf die Presse: "Warum setzen die so ein Windei in die Welt, bevor Fachleute es geprüft haben?" Ziegler ist wütend auf Heinzle: "Er glaubt anscheinend, das Nibelungenlied gehöre ihm." Verstehen kann man beide.
Meine Meinung: Verstehen kann man ausschliesslich Heinzle, denn es gibt bei der Aufstellung abstruser Behauptungen keine Unschuldsvermutung und keine Umkehr der Beweislast. Wer ohne Fachkenntnis in den Wald hineinruft, muss sich das Echo gefallen lassen.
Neuigkeiten in diesem Casus sind auch bei MEDIAEVUM nachzulesen, zuletzt die Datierung durch Karin Schneider: frühgotische Schrift aus dem 2. Viertel des 13. Jh.s. Das Leipziger Handschriftenzentrum setzt die Fragmente einige Jahre später an. Ebenda kritisiert J. Hamm die inkompetente Berichterstattung in "Aspekte". Im Gästebuch dort ein Beitrag von Oskar Pausch zur Debatte.
NACHTRAG:
16.4.2003 In der FAZ (S. 40) hat Heinzle in einem ausführlichen Artikel Einzelheiten zu seiner Einordnung veröffentlicht (Zusammenfassung bei MEDIAEVUM) und zugleich die "Hysterie", die der angebliche Nibelungenfund entfachen konnte, kritisiert. Der in der FAZ (und bei SPIEGEL-ONLINE) abgebildete Schnipsel und seine Rückseite wird von ihm als nicht mit der Ambraser-Fassung übereinstimmendes Erec-Fragment (Verse 1865 ff. - TITUS-Online-Ausgabe Versgruppe 19) bestimmt. pilgrime in Zeile 1 der Vorderseite habe nichts mit dem Bischof zu tun, sondern beziehe sich wahrscheinlich auf den so bezeichneten Jagdvogel.
Es wird zu prüfen sein, ob der "Zwettler Erec", wie wir ihn nennen wollen, ein weiterer Zeuge der Bearbeitung ist, die in den Wolfenbütteler Fragmenten vorliegt. In jedem Fall präzisiert er unsere Kenntnis der Geschichte der mittelhochdeutschen Literatur.
Wir wissen jetzt, daß die Rezeption des französischen Erec-Romans in Deutschland vielschichtiger und reicher war, als man bisher annahm, und daß der Ambraser Text keine kanonische Geltung beanspruchen darf.
NACHTRAG 21.5.2003: Neuigkeiten vermeldet dieser ARCHIVALIA-Eintrag, vor allem den Heinzle-Volltext bei Literaturkritik.de.
NACHTRAG 26.7.2003: Frau Ziegler gibt nicht klein bei (ARCHIVALIA).
NACHTRAG 8.8.2003: dito.
NACHTRAG 12.8.2003: in Mediaevum.de wurde ein Diskussionsforum zum Thema eingerichtet (ARCHIVALIA).

http://archiv.twoday.net/stories/17996/
Nach aktueller, nicht ganz zuverlässiger Statistik steht er mit 16868 Aufrufen auf Platz 25 der ewigen Bestenliste der meistgelesenen Archivalia-Einträge.
2003 ging eine angebliche Sensationsmeldung durch die Presse. Die damalige Zwettler Stiftsarchivarin Charlotte Ziegler versetzte die gelehrte Welt mit dem angeblichen Fund der ältesten Fragmente des Nibelungenstoffs aus dem 12. Jahrhundert in Aufregung.
In Literaturkritik.de wies Joachim Heinzle die Zuweisung zurück und bemerkte: "Viel Lärm um wenig also. Es bleibt ein übler Nachgeschmack. Daß die bloße Mitteilung, es sei ein Dokument zur Nibelungensage gefunden worden, ungeprüft eine weltweite Hysterie entfachen konnte, geht aufs Konto der mythischen Aura, die die Nibelungen noch immer umgibt."
http://www.literaturkritik.de/public/forum-Heinzle-Nibelungen.php
Inzwischen nennt man den in den Fragmenten, die aus dem 13. Jahrhundert stammen, überlieferten Text den 'Mitteldeutschen Erec':
http://www.handschriftencensus.de/1691
Zur Rezeption des Beitrags und zu weiteren Meldungen zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=zwettl+nibelung
Das Foto von einem der Fragmente habe ich nachträglich hinzugefügt. Links wurden nicht aktualisiert.
Alle Türchen: #bestof
***
In Ergänzung unserer früheren Meldung muss wohl festgestellt werden, dass alles dafür spricht, dass der Ansicht des Marburger Nibelungenliedexperten Professor Joachim Heinzle beigepflichtet werden muss, der die Fragmente in das 13. Jahrhundert datiert und einen Bezug zum Nibelungenstoff (gute Linksammlung zum Nibelungenlied bei MEDIAEVUM.de) nicht erkennen kann. Es könne sich allerdings um eine zweite Fassung des "Erec" handeln (Interview). Frau Ziegler widerspricht zwar, aber dass der von ihr als Kronzeuge angeführte Salzburger Professor Ulrich Müller die Argumente Heinzles aushebeln kann, ist nicht zu erwarten. Tatsache ist: Es liegen der Forschung weder brauchbare Abbildungen noch eine verläßliche Transkription der Fragmente vor. Die phantasievollen und von wenig Kenntnis des Mittelhochdeutschen zeugenden Ausführungen Zieglers in der FAZ von heute (3.4.2003) können nur mit Kopfschütteln gelesen werden (siehe auch MEDIAEVUM Neuigkeiten). In der Liste MEDIAEVISTIK (kein aktuelles Listenarchiv verfügbar) machte sich Unmut über Zieglers Auftreten und den Presserummel (der bis nach Vietnam reicht) breit. Ob man vor Veröffentlichung einer solchen Sensationsmeldung nicht erst einmal gründlich gegenrecherchieren solle, fragte der Handschriftenfachmann Falk Eisermann mit Recht. Dass die "Vorstellung" der Fragmente im Rahmen eines Diskussionsbeitrags in Kalamazoo 2001 ein eher peinlicher Auftritt gewesen sei, wurde von amerikanischen Teilnehmern berichtet, die auch der Darstellung widersprachen, die Datierung Zieglers ins 12. Jahrhundert sei auf Zustimmung gestossen. Nur wenige hätten damals die Möglichkeit gehabt, die damals kurz vorgezeigten Abbildungen einzusehen. Es wäre in der Zwischenzeit genug Zeit gewesen, ausgewiesene Paläographen (Karin Schneider oder die Marburger Experten des Repertoriums deutschsprachiger Handschriften des 13. Jahrhunderts) zu konsultieren. Die Kirchenarchive.at aber wollten für den Start ihres Internetauftritts einen Knüller, und sie haben dabei alle wissenschaftliche Seriosität geopfert.
Es bleibt zu wünschen, dass im Stift Zwettl, dessen Bibliothekarin Ziegler nicht gerade für ihre umgängliche Art bekannt ist, der Wissenschaft nun ein vorbehaltloser Zugang zu den Fragmenten gewährt wird. Wie es dort zugeht, lässt sich einer Anekdote entnehmen, die der Tagesspiegel über den Berliner Germanisten Volker Mertens berichtet:
Mit der Klosterbibliothek Zwettl verbindet Mertens indes ein eigener Archiv-Krimi: Bei einer Exkursion mit seinen Studenten zog er dort ein von Mönchen gebundenes Buch aus dem Regal. Er schlug es auf und fand "im Einband ein mittelhochdeutsches Minnelied". Gerade wollte Mertens die beiden lesbaren Zeilen entziffern, als ein
hinzukommender Pater ihn anfuhr: "Stellen Sie das Buch sofort zurück." Am nächsten Morgen schlich sich der Berliner Forscher noch einmal in die Bibliothek, konnte Buch und Minnelied aber nicht wiederfinden.
NACHTRAG:
In der SZ vom 5.4. meldete sich der Hamburger Altgermanist Nikolaus Henkel zu Wort:
Eine Datierung der Fragmente ist möglich anhand der Schriftformen, die zeittypisch für die Mitte des 13. Jahrhunderts sind. Die Annahme, die Schnipsel stammten aus Böhmen, ist aufgrund bestimmter Schreibformen nicht unwahrscheinlich. [...] In den Zwettler Fragmenten sind einzelne Wörter, seltener Wortfolgen erkennbar, die aber keine Übereinstimmungen mit dem Nibelungenlied oder der Klage bieten. Auch ist kein Name sicher lesbar, der im Nibelungenlied und in der Nibelungen-Klage, dem regelmäßigen Begleittext des Liedes in den Handschriften, vorkäme. Selbst die unsichere Buchstabenfolge siverit lässt sich nicht einfach mit dem Sifrit des Nibelungenliedes in eins setzen.
Am 20.4.2003 schrieb Henkel in einer später an MEDIAEVISTIK weitergeleiteten Mail, die Schreibsprache der Fragmente sei mitteldeutsch. Und: Wer sind die Experten in dieser Sache? Ganz sicher nicht diejenigen, die Frau Ziegler in ihrem Glauben bestärkt haben, eine Nibelungenentdeckung gemacht zu haben.
NACHTRAG:
Montag, 7.4.: Eher uninformativ ist der Artikel im gedruckten SPIEGEL (ohne Erwähnung von Heinzle).
Autoritativ eingeordnet wurden die Fragmente vom erwähnten Marburger Repertorium durch Heinzle unter dem Rubrum Zwettler Erec:
Der Zwettler Fund umfaßt zehn Pergament-Schnipsel mit mittelhochdeutschem Text. Die Entdeckerin datiert sie ins 12. Jahrhundert und vermutet, daß sechs Schnipsel Text aus der Nibelungensage und vier Schnipsel Text aus einem Erec-Roman enthalten. Weder die Datierung noch die Verbindung mit den Nibelungen trifft zu. Die Bruchstücke stammen sicher aus dem 13. Jahrhundert. Alle, auch die mit den Nibelungen in Verbindung gebrachten, sind
Reste einer Handschrift, die einen mittelhochdeutschen Erec-Roman enthielt. Dieser Roman ist nicht identisch mit dem 'Erec' des Ambraser Heldenbuchs, in dem man das Werk Hartmanns von Aue zu sehen pflegt. Es könnte sich um die zweite Fassung des 'Erec' handeln, die in Fragmenten aus Wolfenbüttel bezeugt ist (siehe Wolfenbüttel, Herzog August
Bibl., zu Cod. 19.26.9 Aug. 4°). Wie diese Wolfenbüttler Fassung stimmt der Text der Zwettler Bruchstücke näher zu Chrestiens Text als die Ambraser Fassung.
NACHTRAG:
12.4.2003 In der Journaille ist nichts Substantielles mehr zum Fall zu finden, also ein Beitrag, der sich deutlich mit der Zuweisung Heinzles auseinandersetzt. Das gilt auch für die ZEIT, in der so getan wird, als wäre keine Entscheidung möglich:
Jetzt grollt man erst einmal in Marburg und Zwettl. Heinzle ist wütend auf die Presse: "Warum setzen die so ein Windei in die Welt, bevor Fachleute es geprüft haben?" Ziegler ist wütend auf Heinzle: "Er glaubt anscheinend, das Nibelungenlied gehöre ihm." Verstehen kann man beide.
Meine Meinung: Verstehen kann man ausschliesslich Heinzle, denn es gibt bei der Aufstellung abstruser Behauptungen keine Unschuldsvermutung und keine Umkehr der Beweislast. Wer ohne Fachkenntnis in den Wald hineinruft, muss sich das Echo gefallen lassen.
Neuigkeiten in diesem Casus sind auch bei MEDIAEVUM nachzulesen, zuletzt die Datierung durch Karin Schneider: frühgotische Schrift aus dem 2. Viertel des 13. Jh.s. Das Leipziger Handschriftenzentrum setzt die Fragmente einige Jahre später an. Ebenda kritisiert J. Hamm die inkompetente Berichterstattung in "Aspekte". Im Gästebuch dort ein Beitrag von Oskar Pausch zur Debatte.
NACHTRAG:
16.4.2003 In der FAZ (S. 40) hat Heinzle in einem ausführlichen Artikel Einzelheiten zu seiner Einordnung veröffentlicht (Zusammenfassung bei MEDIAEVUM) und zugleich die "Hysterie", die der angebliche Nibelungenfund entfachen konnte, kritisiert. Der in der FAZ (und bei SPIEGEL-ONLINE) abgebildete Schnipsel und seine Rückseite wird von ihm als nicht mit der Ambraser-Fassung übereinstimmendes Erec-Fragment (Verse 1865 ff. - TITUS-Online-Ausgabe Versgruppe 19) bestimmt. pilgrime in Zeile 1 der Vorderseite habe nichts mit dem Bischof zu tun, sondern beziehe sich wahrscheinlich auf den so bezeichneten Jagdvogel.
Es wird zu prüfen sein, ob der "Zwettler Erec", wie wir ihn nennen wollen, ein weiterer Zeuge der Bearbeitung ist, die in den Wolfenbütteler Fragmenten vorliegt. In jedem Fall präzisiert er unsere Kenntnis der Geschichte der mittelhochdeutschen Literatur.
Wir wissen jetzt, daß die Rezeption des französischen Erec-Romans in Deutschland vielschichtiger und reicher war, als man bisher annahm, und daß der Ambraser Text keine kanonische Geltung beanspruchen darf.
NACHTRAG 21.5.2003: Neuigkeiten vermeldet dieser ARCHIVALIA-Eintrag, vor allem den Heinzle-Volltext bei Literaturkritik.de.
NACHTRAG 26.7.2003: Frau Ziegler gibt nicht klein bei (ARCHIVALIA).
NACHTRAG 8.8.2003: dito.
NACHTRAG 12.8.2003: in Mediaevum.de wurde ein Diskussionsforum zum Thema eingerichtet (ARCHIVALIA).

KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 23:45 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Eine die Zensur verharmlosende Auswertung einer Umfrage bietet:
http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2013-349/PDF/349.pdf
http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2013-349/PDF/349.pdf
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 23:40 - Rubrik: Bibliothekswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Abschlußarbeit zu #Urheberrecht & #Bibliothek i der @esteinhauer nur 4x & @Archivalia_kg 0x zitiert wurden. Geht das? http://t.co/PP6MHesf2x
- hjbove (@hjbove) 2. Dezember 2013
Manchmal sind Arbeiten so belanglos, dass sich die Frage nicht stellt, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht nicht zitiert wurde. Die Materarbeit bedient sich des üblichen juristischen Kauderwelsches und schreibt fleißig zusammen, was die Kommentarliteratur vorgibt. Auf Steinhauer macht die Arbeit einen guten Eindruck
https://twitter.com/esteinhauer/status/407473250269003776
Auf mich nicht, denn ich kann keine praktische Relevanz oder auch nur das Bemühen, die abstrakte urheberrechtliche Fragestellung auf den Bibliotheksalltag herunterzubrechen, erkennen. Im Ergebnis sind die Folgerungen viel zu restriktiv. Ein konkretes Risiko für Bibliotheksmitarbeiter sehe ich nicht.
PDF der unerheblichen Arbeit:
http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2013-337/PDF/337.pdf
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 23:29 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Eine übergreifende Suche gibt's nicht. Da nützt es wenig, wenn netbib eine Google-Site-Suche empfiehlt:
http://log.netbib.de/archives/2013/12/02/suche-im-inhalt-von-open-access-zeitschriften/
Google erfasst in der Regel nicht alle Inhalte. Und eine sogenannte Custom-Search bringt zusätzliche Unsicherheiten mit sich:
http://archiv.twoday.net/stories/5776766/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/75231607/
http://log.netbib.de/archives/2013/12/02/suche-im-inhalt-von-open-access-zeitschriften/
Google erfasst in der Regel nicht alle Inhalte. Und eine sogenannte Custom-Search bringt zusätzliche Unsicherheiten mit sich:
http://archiv.twoday.net/stories/5776766/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/75231607/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://bibliostoria.wordpress.com/2013/12/02/litalia-al-telefono-telecom-italia-archivio-storico/
http://archiviostorico.telecomitalia.com/

http://archiviostorico.telecomitalia.com/

KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 23:15 - Rubrik: Medienarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.welt.de/kultur/kino/article122399438/Im-Bundesarchiv-die-Gasmaske-nicht-vergessen.html
"Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und auch im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben", heißt es im Koalitionsvertrag, der diese Woche vorgestellt wurde. "Die Koalition wird auch das Bundesarchiv personell und finanziell stärken." Das ist auch dringend nötig.
Fast wörtlich stammen diese Sätze aus einem von zahlreichen Filmwissenschaftlern, Filmemachern, Archivaren und Kritikern unterschriebenen Papier, das die im Koalitionspoker agierende AG Kultur und Medien erst am vergangenen Montag erhalten hatte. Hinter der Aktion steht der Trickfilmveteran und Filmhistoriker Helmut Herbst, der in einem Manifest mit den Historikern Jeanpaul Goergen und Klaus Kreimeier die katastrophalen Zustände im Bundesarchiv beklagt hatte, wo Hunderttausende Rollen deutscher Filmwerke lagern. "Wenn die Politik den grassierenden chemischen Zerfall unseres filmischen Erbes weiter ignoriert", so der emeritierte Offenbacher Professor, "müssen wir in den kommenden Jahren mit dem Verlust der meisten Filme rechnen."
Noch ein Zitat über Fragwürdiges im Bundesarchiv aus dem Artikel:
Frankreich investiert 400 Millionen, Deutschland zwei
In einem öffentlichen Auftritt kürzlich beim Frankfurter Festival B3-Berlinale bestätigte Hollmann im Gespräch mit Herbst die Vorfälle in Wilhelmshagen. Zugleich bekannte er sich allerdings auch zu einer weiteren fragwürdigen Praxis, die im völligen Gegensatz zur Politik der Föderation der Internationalen Filmarchive steht – dem regelmäßigen Verbrennen von Nitratmaterial. Für dieses früheste Trägermaterial von Filmen, dessen Haltbarkeit nach jüngeren Studien allerdings die des späteren Acetat-Films übersteigt, besitzt das Bundesarchiv spezielle Bunker, in denen es sicher zu sein scheint.
Einmal umkopiert, hält Hollmann die Originale allerdings für entbehrlich – mit dem Effekt, dass spätere Generationen mit besserer Technologie, etwa in der digitalen Restaurierung, nicht mehr darauf zurückgreifen können. "Ein Archiv kann nicht alles aufheben. Die alten Fotos vernichten wir ja auch." Da ist es kein Wunder, dass namhafte deutsche Filmmuseen und -archive, darunter das Münchner Filmmuseum, ihr "Nitro" längst jenseits der Staatsgrenzen einlagern: im Filmarchiv Austria.
Gibt es noch etwas Banaleres als den Satz: "Ein Archiv kann nicht alles aufheben"? Archivfachlich ist das Vernichten von Originalen nicht zu rechtfertigen!
Die undatierte Resolution fand ich hier:
http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/193728/frankfurt
Dass es sich um ein aktuelles Dokument handelt, belegt
http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/193789/frankfurt
"Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und auch im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben", heißt es im Koalitionsvertrag, der diese Woche vorgestellt wurde. "Die Koalition wird auch das Bundesarchiv personell und finanziell stärken." Das ist auch dringend nötig.
Fast wörtlich stammen diese Sätze aus einem von zahlreichen Filmwissenschaftlern, Filmemachern, Archivaren und Kritikern unterschriebenen Papier, das die im Koalitionspoker agierende AG Kultur und Medien erst am vergangenen Montag erhalten hatte. Hinter der Aktion steht der Trickfilmveteran und Filmhistoriker Helmut Herbst, der in einem Manifest mit den Historikern Jeanpaul Goergen und Klaus Kreimeier die katastrophalen Zustände im Bundesarchiv beklagt hatte, wo Hunderttausende Rollen deutscher Filmwerke lagern. "Wenn die Politik den grassierenden chemischen Zerfall unseres filmischen Erbes weiter ignoriert", so der emeritierte Offenbacher Professor, "müssen wir in den kommenden Jahren mit dem Verlust der meisten Filme rechnen."
Noch ein Zitat über Fragwürdiges im Bundesarchiv aus dem Artikel:
Frankreich investiert 400 Millionen, Deutschland zwei
In einem öffentlichen Auftritt kürzlich beim Frankfurter Festival B3-Berlinale bestätigte Hollmann im Gespräch mit Herbst die Vorfälle in Wilhelmshagen. Zugleich bekannte er sich allerdings auch zu einer weiteren fragwürdigen Praxis, die im völligen Gegensatz zur Politik der Föderation der Internationalen Filmarchive steht – dem regelmäßigen Verbrennen von Nitratmaterial. Für dieses früheste Trägermaterial von Filmen, dessen Haltbarkeit nach jüngeren Studien allerdings die des späteren Acetat-Films übersteigt, besitzt das Bundesarchiv spezielle Bunker, in denen es sicher zu sein scheint.
Einmal umkopiert, hält Hollmann die Originale allerdings für entbehrlich – mit dem Effekt, dass spätere Generationen mit besserer Technologie, etwa in der digitalen Restaurierung, nicht mehr darauf zurückgreifen können. "Ein Archiv kann nicht alles aufheben. Die alten Fotos vernichten wir ja auch." Da ist es kein Wunder, dass namhafte deutsche Filmmuseen und -archive, darunter das Münchner Filmmuseum, ihr "Nitro" längst jenseits der Staatsgrenzen einlagern: im Filmarchiv Austria.
Gibt es noch etwas Banaleres als den Satz: "Ein Archiv kann nicht alles aufheben"? Archivfachlich ist das Vernichten von Originalen nicht zu rechtfertigen!
Die undatierte Resolution fand ich hier:
http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/193728/frankfurt
Dass es sich um ein aktuelles Dokument handelt, belegt
http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/193789/frankfurt
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 22:50 - Rubrik: Filmarchive
Einen Adventskalender mit kuriosen Urteilen gibts hier:
http://wissmit.com/category/sonstiges/adventskalender/
http://wissmit.com/category/sonstiges/adventskalender/
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 22:39 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.ebay.de/itm/CARTA-EXECUTORIA-DE-HIDALGUIA-PHILIPP-II-1581-ESPANOL-SPANISCH-MANUSKRIPT-AD-7-/200790824189?pt=Antiquarische_B%C3%BCcher&hash=item2ec010d4fd
Wer gut 52.000 EUR übrig hat, kann das prachtvoll illuminierte Stück sofort erwerben.

Wer gut 52.000 EUR übrig hat, kann das prachtvoll illuminierte Stück sofort erwerben.
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 20:06 - Rubrik: Kodikologie
http://phaidra.univie.ac.at/o:299183
"Der Ausgangspunkt des Projekts "Digitales Archiv der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendliteraturforschung in PHAIDRA" im Rahmen des Universitätslehrganges "Library & Information Studies" war der Wunsch nach einem digitalen Archiv für Kinder- und Jugendliteraturforschung, das frei zugänglich ist und die Recherchen im Zuge der Arbeit mit KJL erleichtern soll.
In Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung entstand ein digitales Archiv, welches als fachliches Repository in Form einer zentralen, strukturierten Sammlung von Informationen über österreichische Kinder- und Jugendliteraturforschung angelegt ist. Dadurch soll ermöglicht werden, die Materialien suchbar zu machen, sie langfristig zu archivieren und zu verwalten.
Diese Sammlung ist der Einstiegspunkt in ein umfangreiches digitales Archiv bestehend aus:
- Voll- und Teildigitalisaten der Zeitschrift "libri liberorum" und der dazugehörigen Sonderhefte
- Durch die ÖGKJLF prämierten Hochschulschriften zum Thema Kinder- und Jugendliteratur
- Tagungsfoldern zu Veranstaltungen der ÖGKJLF "
"Der Ausgangspunkt des Projekts "Digitales Archiv der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendliteraturforschung in PHAIDRA" im Rahmen des Universitätslehrganges "Library & Information Studies" war der Wunsch nach einem digitalen Archiv für Kinder- und Jugendliteraturforschung, das frei zugänglich ist und die Recherchen im Zuge der Arbeit mit KJL erleichtern soll.
In Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung entstand ein digitales Archiv, welches als fachliches Repository in Form einer zentralen, strukturierten Sammlung von Informationen über österreichische Kinder- und Jugendliteraturforschung angelegt ist. Dadurch soll ermöglicht werden, die Materialien suchbar zu machen, sie langfristig zu archivieren und zu verwalten.
Diese Sammlung ist der Einstiegspunkt in ein umfangreiches digitales Archiv bestehend aus:
- Voll- und Teildigitalisaten der Zeitschrift "libri liberorum" und der dazugehörigen Sonderhefte
- Durch die ÖGKJLF prämierten Hochschulschriften zum Thema Kinder- und Jugendliteratur
- Tagungsfoldern zu Veranstaltungen der ÖGKJLF "
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 19:57 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 19:38 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://lifestyle.inquirer.net/140237/filipino-appointed-as-archivist-of-santa-sabina-in-rome
"A Filipino has been appointed the archivist of the 797-year-old Order of Preachers in Rome, which holds some of the oldest documents in the world, such as the 13th-century Papal Bull approving the founding of the Dominican Order and causes for the canonization of hundreds of Dominican saints across eight centuries.
He is Fr. Gaspar Sigaya, OP, archivist of the Dominican Province of the Philippines (DPP) for 15 years. He will hold office at the convent of the Basilica of Santa Sabina, mother church of the Dominicans, the first religious congregation to be instituted by the Church to embark on academic missions in 1216."

"A Filipino has been appointed the archivist of the 797-year-old Order of Preachers in Rome, which holds some of the oldest documents in the world, such as the 13th-century Papal Bull approving the founding of the Dominican Order and causes for the canonization of hundreds of Dominican saints across eight centuries.
He is Fr. Gaspar Sigaya, OP, archivist of the Dominican Province of the Philippines (DPP) for 15 years. He will hold office at the convent of the Basilica of Santa Sabina, mother church of the Dominicans, the first religious congregation to be instituted by the Church to embark on academic missions in 1216."

KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 19:35 - Rubrik: Kirchenarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Es handelt sich offenbar um eine Open-Access-Zeitschrift; jedenfalls kann ein PDF gratis heruntergeladen werden. Eine Angabe über den Bezug einer Druckausgabe gibt es nicht. Die neue Zeitschrift mit dem superoriginellen Namen Forum - wer in die ZDB forum eingibt, findet knapp 7000 Treffer!
http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=1.1/CMD?ACT=SRCHA&IKT=8509&SRT=LST_ty&TRM=all+forum -
tritt an die Stelle der "Mitteilungen aus dem Bundesarchiv" (1993-2013), lückenhaft online unter
http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/mitteilungen/index.html.de
"Forum - Das Fachmagazin des Bundesarchivs
Die neue Fachzeitschrift "Forum" widmet sich jedes Jahr einem Schwerpunktthema und enthält einen Jahresbericht.
Forum - Ausgabe 2013 (pdf, ~3.76MB)
Schwerpunktthema: "Zugang zu Kulturgut - Archivrecht im Wandel"
Inhalt:
Archive und Erinnerung (M. Hollmann)
Urheberrechtsreform für verwaiste Werke (A. Hänger)
Spezialgesetzliche Löschungsgebote und archivgesetzliche Anbietungspflicht (B. Martin-Weber)
Neue Herausforderungen für die Archivgesetzgebung (A. Hänger / T. Herrmann)
Die geänderte europäische Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (T. Kleindienst / B. Martin-Weber)
Die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung (A. Hänger)
Das Bundesarchiv in Zahlen (T. Herrmann)"
http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=1.1/CMD?ACT=SRCHA&IKT=8509&SRT=LST_ty&TRM=all+forum -
tritt an die Stelle der "Mitteilungen aus dem Bundesarchiv" (1993-2013), lückenhaft online unter
http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/mitteilungen/index.html.de
"Forum - Das Fachmagazin des Bundesarchivs
Die neue Fachzeitschrift "Forum" widmet sich jedes Jahr einem Schwerpunktthema und enthält einen Jahresbericht.
Forum - Ausgabe 2013 (pdf, ~3.76MB)
Schwerpunktthema: "Zugang zu Kulturgut - Archivrecht im Wandel"
Inhalt:
Archive und Erinnerung (M. Hollmann)
Urheberrechtsreform für verwaiste Werke (A. Hänger)
Spezialgesetzliche Löschungsgebote und archivgesetzliche Anbietungspflicht (B. Martin-Weber)
Neue Herausforderungen für die Archivgesetzgebung (A. Hänger / T. Herrmann)
Die geänderte europäische Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (T. Kleindienst / B. Martin-Weber)
Die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung (A. Hänger)
Das Bundesarchiv in Zahlen (T. Herrmann)"
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 19:11 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.bundesarchiv.de/index.html.de
Mit vielen anderen schönen virtuellen Adventskalendern erwähnt von bibliothekarisch.de
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/12/01/mehr-oder-minder-bibliothekarische-adventskalender-2013/
Übungsspiel zwischen den Olympiakandidaten der DDR. Berlin, 30. Oktober 1955 - BArch Bild 183-33736-003 / Heinz Funck
Mit vielen anderen schönen virtuellen Adventskalendern erwähnt von bibliothekarisch.de
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/12/01/mehr-oder-minder-bibliothekarische-adventskalender-2013/

KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 18:41 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Sagt Giovanni Melillo, der in Neapel die Untersuchung in Sachen "De Caro plünderte (nicht nur) die Girolamini-Bibliothek" führt.
http://www.nytimes.com/2013/11/30/books/unraveling-huge-thefts-from-girolamini-library-in-naples.html?_r=1&
Der Antiquariatshandel erweist sich teilweise als krimineller Sumpf, bei dem Wegschauen hinsichtlich dubioser Provenienzen an der Tagesordnung ist.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
http://www.nytimes.com/2013/11/30/books/unraveling-huge-thefts-from-girolamini-library-in-naples.html?_r=1&
Der Antiquariatshandel erweist sich teilweise als krimineller Sumpf, bei dem Wegschauen hinsichtlich dubioser Provenienzen an der Tagesordnung ist.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=girolamini
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Während mindestens ein anderer Beitrag zu Web 2.0 von der Redaktion des Archivars schnöde abgewiesen wurde, darf sich Bastian Gillner in der neuesten Ausgabe dazu verbreiten und sogar ein Verlags-PDF auf Archive 2.0 einstellen:
http://archive20.hypotheses.org/1026
Die Causa Stralsund wird zwar erwähnt, aber wie üblich fallen meine eigenen Stellungnahmen zu Web 2.0, siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/97058539/
http://archiv.twoday.net/stories/219051687/
und die Öffentlichkeitsarbeit des Hochschularchivs der RWTH, das als erstes deutschsprachiges Archiv ein Blog begründete und schon lange auf digitale Angebote setzte, unter den Tisch. Der Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/534900331/ wurde Herrn Kemper für Archive 2.0 von einem meiner Mitarbeiter angeboten. Es kam darauf noch nicht einmal eine Antwort!
http://archive20.hypotheses.org/1026
Die Causa Stralsund wird zwar erwähnt, aber wie üblich fallen meine eigenen Stellungnahmen zu Web 2.0, siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/97058539/
http://archiv.twoday.net/stories/219051687/
und die Öffentlichkeitsarbeit des Hochschularchivs der RWTH, das als erstes deutschsprachiges Archiv ein Blog begründete und schon lange auf digitale Angebote setzte, unter den Tisch. Der Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/534900331/ wurde Herrn Kemper für Archive 2.0 von einem meiner Mitarbeiter angeboten. Es kam darauf noch nicht einmal eine Antwort!
Nett gemacht, aber worum es geht, wird durch den unvertonten Trickfilm aus meiner Sicht zu wenig klar. Von Thomas Just gerade in "Archivfragen" (geschlossene FB-Gruppe) gemeldet, hatte das Video angeblich null Aufrufe. Zumindest Just wird es doch wohl angesehen haben ...
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 16:12 - Rubrik: Staatsarchive
"Für Kopfzerbrechen sorgt im Rathaus und in den anderen Mannheimer Museen ein Urteil des Mannheimer Sozialgerichts. Es verurteilte das Technoseum, rund 160 000 Euro Sozialabgaben nachzuzahlen - weil die per Werkvertrag beauftragten Besucherführer laut Gericht nur als "Scheinselbstständige" tätig waren"
http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/museen-suchen-neue-losung-1.1309073
Das Urteil:
http://openjur.de/u/658869.html
Leitsatz: "Eine Honorarkraft ist bei geleisteten Diensten höherer Art als abhängig beschäftigt anzusehen, wenn sie in hohem Maße in die Organisation des Unternehmens eingegliedert ist und kein relevantes Unternehmensrisiko trägt."
Zitat: "Im Ergebnis zeigen sich bei der Tätigkeit der Museumsführer sowohl für als gegen eine abhängige Beschäftigung sprechende Aspekte. Den Ausschlag für die Einordnung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis hat jedoch (besonders für den Fall der Museumsführer) das jeweils fehlende Unternehmensrisiko gegeben."
Nach Ansicht des Gerichts hätte das von einer Rechtsanwaltskanzlei empfohlene Anfrageverfahren
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/7a.html
durchgeführt werden müssen: "Die Erhebung von Säumniszuschlägen erfolgte damit zu Recht, der Klägerin ist das zumindest grob fahrlässige Verhalten ihrer Vertreter zuzurechnen."
Siehe auch
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-fuer-das-technoseum-in-mannheim-fuehrer-nur-zum-schein-selbststaendig.d31a6a74-2940-41ac-9957-f41b958d8cbc.html
"Erst vor einer Woche hatte in dem Zusammenhang der Fall des NS-Dokumentationszentrums Obersalzberg in Bayern Schlagzeilen gemacht; dort hatte der Träger, das Institut für Zeitgeschichte in München, kurzerhand 22 Besucherführer entlassen, weil sie womöglich als Scheinselbstständige gelten müssen.
Man wisse, dass die Rentenversicherung derzeit deutschlandweit und auch in Baden-Württemberg Museen unter die Lupe nehme, sagte Bortloff. Ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums bestätigte am Dienstag, dass das Problem auch an anderen Museen bestehe. Es gebe auch andernorts Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung, teilweise seien auch dort Nachforderungen erhoben worden."
Eine juristische Stellungnahme von 2010 zum Problem Scheinselbständigkeit:
http://www.museumsverband-bw.de/fileadmin/user_upload/mvbw/pdfs/Tagungsvortraege/2010/von_Olenhusen-Freie_Mitarbeiter.pdf
Mannheimer Technoseum. Foto: Klaus Nahr https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de
http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/museen-suchen-neue-losung-1.1309073
Das Urteil:
http://openjur.de/u/658869.html
Leitsatz: "Eine Honorarkraft ist bei geleisteten Diensten höherer Art als abhängig beschäftigt anzusehen, wenn sie in hohem Maße in die Organisation des Unternehmens eingegliedert ist und kein relevantes Unternehmensrisiko trägt."
Zitat: "Im Ergebnis zeigen sich bei der Tätigkeit der Museumsführer sowohl für als gegen eine abhängige Beschäftigung sprechende Aspekte. Den Ausschlag für die Einordnung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis hat jedoch (besonders für den Fall der Museumsführer) das jeweils fehlende Unternehmensrisiko gegeben."
Nach Ansicht des Gerichts hätte das von einer Rechtsanwaltskanzlei empfohlene Anfrageverfahren
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/7a.html
durchgeführt werden müssen: "Die Erhebung von Säumniszuschlägen erfolgte damit zu Recht, der Klägerin ist das zumindest grob fahrlässige Verhalten ihrer Vertreter zuzurechnen."
Siehe auch
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-fuer-das-technoseum-in-mannheim-fuehrer-nur-zum-schein-selbststaendig.d31a6a74-2940-41ac-9957-f41b958d8cbc.html
"Erst vor einer Woche hatte in dem Zusammenhang der Fall des NS-Dokumentationszentrums Obersalzberg in Bayern Schlagzeilen gemacht; dort hatte der Träger, das Institut für Zeitgeschichte in München, kurzerhand 22 Besucherführer entlassen, weil sie womöglich als Scheinselbstständige gelten müssen.
Man wisse, dass die Rentenversicherung derzeit deutschlandweit und auch in Baden-Württemberg Museen unter die Lupe nehme, sagte Bortloff. Ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums bestätigte am Dienstag, dass das Problem auch an anderen Museen bestehe. Es gebe auch andernorts Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung, teilweise seien auch dort Nachforderungen erhoben worden."
Eine juristische Stellungnahme von 2010 zum Problem Scheinselbständigkeit:
http://www.museumsverband-bw.de/fileadmin/user_upload/mvbw/pdfs/Tagungsvortraege/2010/von_Olenhusen-Freie_Mitarbeiter.pdf

KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 15:36 - Rubrik: Museumswesen
Google Books war hier von Anfang ein häufig behandeltes Thema. Die Suchfunktion findet über 1000 Beiträge. Ob Findebeispiele oder Tipps zur Proxy-Nutzung.
Der Stuttgarter Bibliothekar Bernd-Christoph Kämper, seit 2006 Co-Administrator von Archivalia, hat viele wertvolle Beiträge in Archivalia geschrieben (sei es eine Anleitung zum Verlinken von INKA oder einen Hinweis auf eine verscherbelte Schlossbibliothek ).
Seine geniale Anleitung zum Auswerten von Google-Schnipseln, die er am 12. Juli 2009 hier publizierte
http://archiv.twoday.net/stories/5818683/
hat mir schon sehr oft weitergeholfen. Sie funktioniert nach wie vor und ist auch in der Anleitungsseite von Wikisource verlinkt.
Alle Türchen: #bestof
***
"... search phrase *" intitle: ... inauthor: ...
Ein einfacher Trick für Historiker und andere GBS-Nutzer, die mal wieder an der Snippet View von Google Book Search verzweifeln, weil die Ausschnittansicht als Grafik in der Vorschau im Buch verschoben ist oder man doch unbedingt ein bisschen mehr Kontext für den Treffer benötigt.
Ich erläutere ihn an einem Beispiel:
Gesucht wurde Aufklärung über einen falschen Druckort der Ausgabe 1710 des Dialogo di Galileo Galilei. Alle anderen Hilfsmittel waren zur Stelle, aber leider gerade nicht ("Antiquars-Murphy") Parenti, Luoghi di stampa falsi, 1951.
Wir geben in den Suchschlitz von Google Book Search ein:
"1710 Dialogo di GALILEO GALILEI" intitle:"luoghi di stampa falsi" inauthor:parenti ( http://is.gd/1w3yM )
Ergebnis:

Den gefundenen Textschnippsel mit Copy & Paste in einen Texteditor übernehmen. Jetzt im Suchschlitz die Suchphrase ersetzen durch den hinteren Teil des ausgegebenen Textschnippsels und ein * anhängen:

Suche ausführen. Ergebnis s.u. Den neu gefundenen Text im Editor anhängen. Das gleiche Spielchen noch einmal:

Nach ein paar Iterationen hat man den gewünschten Eintrag im Texteditor komplett rekonstruiert und kann ihn ggf. auch schnell mit shortText posten ( http://shorttext.com/dynkcqkdn ):
Parenti, Dizionario dei luoghi di stampa falsi, inventati o supposti in opere di autori e traduttori italiani. Firenze : Sansoni Antiquariato, 1951, p. 86
1710 — Dialogo di GALILEO GALILEI. matematico supremo dello studio di Padova e di Pisa. E filosofo e matematico primario del serenissimo Granduca di Toscana. Dove ne i congressi di quattro giornate ecc. In questa secondu impressione accresciuto di una lettera ecc. In Fiorenza, MDCCX, in-4°. Fa parte di una collana di classici curata da LORENZO CICCARELLI, napoletano, sotto lo pseudonimo di Cellenio Zacclori e fu stampata a Napoli. Ne fu fatto un estratto con la: 1710 — Lettera del signor GALILEO GALILEI, accademico linceo, scritto alla Granduchessa di Toscuna ecc. In Fiorenza, MDCCX, in-4°
Das gleiche geht auch nach vorne, indem man das * dem vorderen Teil des gefundenen Textschnippsels voranstellt.
Falls die OCR im Textschnippsel Zeichenschrott liefert, sollte man etwaige Sonderzeichen am Ende bzw. Anfang entfernen und statt einem Sternchen versuchsweise zwei * * oder drei * * * setzen. Sternchen sind bei Google Platzhalter für Worte. Sie können auch innerhalb einer Phrase verwendet werden. Wichtig ist, die Suchphrase immer in Anführungszeichen zu setzen. Durch den Zusatz von intitle: und inauthor: vermeidet man falsche Treffer in anderen Werken (obwohl die gelegentlich auch ganz erhellend sein können, als Zitate oder gar Plagiate).
P.S.: Falls jemand ein Skript kennt (oder schreiben kann), das die Google Web API benutzt und dieses Verfahren (über n Iterationen) automatisieren kann, wäre ich für einen Hinweis dankbar!
Der Stuttgarter Bibliothekar Bernd-Christoph Kämper, seit 2006 Co-Administrator von Archivalia, hat viele wertvolle Beiträge in Archivalia geschrieben (sei es eine Anleitung zum Verlinken von INKA oder einen Hinweis auf eine verscherbelte Schlossbibliothek ).
Seine geniale Anleitung zum Auswerten von Google-Schnipseln, die er am 12. Juli 2009 hier publizierte
http://archiv.twoday.net/stories/5818683/
hat mir schon sehr oft weitergeholfen. Sie funktioniert nach wie vor und ist auch in der Anleitungsseite von Wikisource verlinkt.
Alle Türchen: #bestof
***
"... search phrase *" intitle: ... inauthor: ...
Ein einfacher Trick für Historiker und andere GBS-Nutzer, die mal wieder an der Snippet View von Google Book Search verzweifeln, weil die Ausschnittansicht als Grafik in der Vorschau im Buch verschoben ist oder man doch unbedingt ein bisschen mehr Kontext für den Treffer benötigt.
Ich erläutere ihn an einem Beispiel:
Gesucht wurde Aufklärung über einen falschen Druckort der Ausgabe 1710 des Dialogo di Galileo Galilei. Alle anderen Hilfsmittel waren zur Stelle, aber leider gerade nicht ("Antiquars-Murphy") Parenti, Luoghi di stampa falsi, 1951.
Wir geben in den Suchschlitz von Google Book Search ein:
"1710 Dialogo di GALILEO GALILEI" intitle:"luoghi di stampa falsi" inauthor:parenti ( http://is.gd/1w3yM )
Ergebnis:

Den gefundenen Textschnippsel mit Copy & Paste in einen Texteditor übernehmen. Jetzt im Suchschlitz die Suchphrase ersetzen durch den hinteren Teil des ausgegebenen Textschnippsels und ein * anhängen:

Suche ausführen. Ergebnis s.u. Den neu gefundenen Text im Editor anhängen. Das gleiche Spielchen noch einmal:

Nach ein paar Iterationen hat man den gewünschten Eintrag im Texteditor komplett rekonstruiert und kann ihn ggf. auch schnell mit shortText posten ( http://shorttext.com/dynkcqkdn ):
Parenti, Dizionario dei luoghi di stampa falsi, inventati o supposti in opere di autori e traduttori italiani. Firenze : Sansoni Antiquariato, 1951, p. 86
1710 — Dialogo di GALILEO GALILEI. matematico supremo dello studio di Padova e di Pisa. E filosofo e matematico primario del serenissimo Granduca di Toscana. Dove ne i congressi di quattro giornate ecc. In questa secondu impressione accresciuto di una lettera ecc. In Fiorenza, MDCCX, in-4°. Fa parte di una collana di classici curata da LORENZO CICCARELLI, napoletano, sotto lo pseudonimo di Cellenio Zacclori e fu stampata a Napoli. Ne fu fatto un estratto con la: 1710 — Lettera del signor GALILEO GALILEI, accademico linceo, scritto alla Granduchessa di Toscuna ecc. In Fiorenza, MDCCX, in-4°
Das gleiche geht auch nach vorne, indem man das * dem vorderen Teil des gefundenen Textschnippsels voranstellt.
Falls die OCR im Textschnippsel Zeichenschrott liefert, sollte man etwaige Sonderzeichen am Ende bzw. Anfang entfernen und statt einem Sternchen versuchsweise zwei * * oder drei * * * setzen. Sternchen sind bei Google Platzhalter für Worte. Sie können auch innerhalb einer Phrase verwendet werden. Wichtig ist, die Suchphrase immer in Anführungszeichen zu setzen. Durch den Zusatz von intitle: und inauthor: vermeidet man falsche Treffer in anderen Werken (obwohl die gelegentlich auch ganz erhellend sein können, als Zitate oder gar Plagiate).
P.S.: Falls jemand ein Skript kennt (oder schreiben kann), das die Google Web API benutzt und dieses Verfahren (über n Iterationen) automatisieren kann, wäre ich für einen Hinweis dankbar!
KlausGraf - am Montag, 2. Dezember 2013, 00:09 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Habe ich wirklich seit 2011 kein Archivsatzspiel mehr initiiert? Dann bietet der erste Advent doch einen willkommenen Anlass das Spiel wieder aufleben zu lassen: Welchen Satz könnte man aus den Anfangsbuchstaben des Wortes "Nutzerkontakt" wohl formen ?
Einsendeschluß ist der 20.12.2013. Zur Belohnung werden 4 Rubenskugeln aus gelobt.

Einsendeschluß ist der 20.12.2013. Zur Belohnung werden 4 Rubenskugeln aus gelobt.

Wolf Thomas - am Sonntag, 1. Dezember 2013, 21:07 - Rubrik: Unterhaltung

Henrich Matveevich Manizer (1847—1925)
SW - am Sonntag, 1. Dezember 2013, 17:42 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In seinem absolut empfehlenswerten Wissenschaftsblog Archaeologik geht Rainer Schreg immer wieder auf bedrohtes Kulturgut ein. Ein aktueller Schwerpunkt ist der syrische Bürgerkrieg, der auch immense Kulturgutverluste brachte. Der jüngste Beitrag zitiert einen Kommentar in der WELT: "Es fällt schwer, bei all dem menschlichen Leid an Kulturgüter zu denken. Doch viele Experten sind davon überzeugt, dass deren Erhalt beinahe so wichtig ist wie die Rettung von Menschenleben. Das kulturelle Erbe sei untrennbar mit den Menschen verbunden, heißt es bei der Unesco. "Wenn Kulturgut in einem vom Krieg betroffenen Land Schaden nimmt, kann das bedeutende Auswirkungen auf das kollektive Gedächtnis der gesamten Bevölkerung haben", sagt auch Museumsratspräsident Hans-Martin Hinz. Der Erhalt des Erbes sei ein entscheidender Faktor, um den kulturellen Wohlstand eines Landes zu schützen, seine Offenheit gegenüber der Welt zu wahren und um den Tourismus zu fördern. "Und der ist unerlässlich für den potenziellen Wiederaufbau.""
Das ist auch meine Auffassung. Es ist töricht, Kulturgutschutz und humanitäre Hilfe gegeneinander auszuspielen. Niemand dürfte bestreiten, dass die primäre Unterstützung den Menschen gelten muss. Doch in Kulturgütern verkörperte kulturelle Traditionen sind wichtige Bestandteile der menschlichen Lebenswelt, die ebenso Schutz verdienen wie unsere Umwelt. Werden Kulturgüter vernichtet oder beschädigt, nimmt auch die kulturelle Identität der betroffenen Länder Schaden. Menschen brauchen Kultur.
Ich wünsche uns einen schönen Advent 2013. Wenn Sie etwas spenden möchten, gibt es unzählige Möglichkeiten. Beispielsweise für die Menschen auf den Philippinen, die Opfer des Taifuns geworden sind (der übrigens auch im Denkmalbestand gewütet hat, siehe Bild). Oder in Deutschland für die Stiftung Stadtgedächtnis, die sich um die Archivalien des 2009 eingestürzten Kölner Stadtarchivs kümmert.
Parallel veröffentlicht in:
http://kulturgut.hypotheses.org/330

Das ist auch meine Auffassung. Es ist töricht, Kulturgutschutz und humanitäre Hilfe gegeneinander auszuspielen. Niemand dürfte bestreiten, dass die primäre Unterstützung den Menschen gelten muss. Doch in Kulturgütern verkörperte kulturelle Traditionen sind wichtige Bestandteile der menschlichen Lebenswelt, die ebenso Schutz verdienen wie unsere Umwelt. Werden Kulturgüter vernichtet oder beschädigt, nimmt auch die kulturelle Identität der betroffenen Länder Schaden. Menschen brauchen Kultur.
Ich wünsche uns einen schönen Advent 2013. Wenn Sie etwas spenden möchten, gibt es unzählige Möglichkeiten. Beispielsweise für die Menschen auf den Philippinen, die Opfer des Taifuns geworden sind (der übrigens auch im Denkmalbestand gewütet hat, siehe Bild). Oder in Deutschland für die Stiftung Stadtgedächtnis, die sich um die Archivalien des 2009 eingestürzten Kölner Stadtarchivs kümmert.
Parallel veröffentlicht in:
http://kulturgut.hypotheses.org/330

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Buchhändler P. aus R. machte mich auf Twitter aufmerksam auf
http://www.badische-zeitung.de/literatur-rezensionen/der-schwache-prinz--77407334.html
Es geht um Lothar Machtans Biografie über Max von Baden, den letzten Kanzler des deutschen Kaiserreichs.
Machtan spricht von "epochalem Scheitern". Max von Baden ist für ihn Typus einer Adelsgesellschaft, deren Herrschaftsanspruch im späten Kaiserreich nur mehr Schein ist. Daraus wird auch verständlich, wie dieser Adel ohne gewalttätige Revolution 1918 abtritt und in die politische Bedeutungslosigkeit versinkt. Zugleich, das zeigt Machtan am Beispiel der für ihn rechtlich fragwürdigen Adoption von Max’ Sohn Berthold durch dessen Onkel Friedrich II. 1927, kümmerte sich dieser Adel um den Erhalt seines materiellen Reichtums. Denn für Machtan hatte diese Adoption keinen anderen Zweck als die Sukzession und damit das steuerfreie Erbe zum Schaden des Staates Baden zu sichern. Licht auf diese und alle anderen Vorgänge möchte das Haus Baden bis heute nicht lenken: Bernhard von Baden hat Machtan in Sachen letzter Reichskanzler keine Einsicht in das Salemer Hausarchiv gewährt.
Niemand muss sich selbst belasten, aber eine Steuerbefreiung für das Archiv als Vermögenswert sollte es dann auch nicht, weder direkt noch indirekt, geben ...
Update: Siehe auch das Interview mit Machtan:
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4662
http://www.badische-zeitung.de/literatur-rezensionen/der-schwache-prinz--77407334.html
Es geht um Lothar Machtans Biografie über Max von Baden, den letzten Kanzler des deutschen Kaiserreichs.
Machtan spricht von "epochalem Scheitern". Max von Baden ist für ihn Typus einer Adelsgesellschaft, deren Herrschaftsanspruch im späten Kaiserreich nur mehr Schein ist. Daraus wird auch verständlich, wie dieser Adel ohne gewalttätige Revolution 1918 abtritt und in die politische Bedeutungslosigkeit versinkt. Zugleich, das zeigt Machtan am Beispiel der für ihn rechtlich fragwürdigen Adoption von Max’ Sohn Berthold durch dessen Onkel Friedrich II. 1927, kümmerte sich dieser Adel um den Erhalt seines materiellen Reichtums. Denn für Machtan hatte diese Adoption keinen anderen Zweck als die Sukzession und damit das steuerfreie Erbe zum Schaden des Staates Baden zu sichern. Licht auf diese und alle anderen Vorgänge möchte das Haus Baden bis heute nicht lenken: Bernhard von Baden hat Machtan in Sachen letzter Reichskanzler keine Einsicht in das Salemer Hausarchiv gewährt.
Niemand muss sich selbst belasten, aber eine Steuerbefreiung für das Archiv als Vermögenswert sollte es dann auch nicht, weder direkt noch indirekt, geben ...
Update: Siehe auch das Interview mit Machtan:
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4662
KlausGraf - am Sonntag, 1. Dezember 2013, 02:11 - Rubrik: Herrschaftsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Trotz mäßiger Resonanz auf meinen Aufruf, Lieblingsbeiträge von Archivalia zu melden, soll der diesjährige Adventskalender im Sinn eines "Best of Archivalia" besonders bemerkenswerte Beiträge aus zehn Jahren Archivalia versammeln. Die endgültige Reihenfolge steht noch nicht fest, weshalb nach wie vor Vorschläge (bis zum 20. Dezember 2013) möglich sind. Die Reihenfolge hat daher auch wenig mit "Wichtigkeit" zu tun. Soweit nicht anders bemerkt, habe ich selbst die Beiträge ausgewählt. Trotzdem viel Freude damit!
Der Siegener Kreisarchivar Thomas Wolf hat sich seit etwa 2007 intensiver an diesem Weblog beteiligt. Mit seinen unzähligen gehaltvollen Beiträgen (seit er http://www.siwiarchiv.de/ betreibt sind es leider deutlich weniger geworden) hat er das Gesicht von Archivalia entscheidend mitgeprägt, wofür ich sehr dankbar bin. Daher soll der erste Beitrag ein ganz großes Dankeschön an ihn und alle weiteren Contributoren sein. Auch wenn die meisten Beiträge hier von mir stammen, war Archivalia von Anfang an nicht nur von der Konzeption her, sondern auch de facto ein GEMEINSCHAFTSBLOG. Andere Beiträger brachten Themen ein, die ich überging, mitunter auch Meinungen, die mir nicht gefielen. Es gab bei den Beiträgen nie Zensur durch mich - wer die einseitige Berichterstattung in Archivalia beklagt, darf gern mit sachlichen Beiträgen versuchen, eine bessere Balance herzustellen.
Thomas Wolf hat sich am Anfang vor allem der Wahrnehmung des Archivwesens zugewandt, auch dem Verhältnis von Archiven und Kunst. Eine besondere Bereicherung stellten seine Foto-Rätsel und Bildstrecken dar. Aus seiner kleinen Serie Archivbilder habe ich den Beitrag vom 4. Oktober 2010 mit Fotos Dresdener Archive ausgewählt.
http://archiv.twoday.net/stories/8376125/
Alle Türchen: #bestof
***

Sächsisches Hauptstaatsarchiv

Magazinanbau

Archiv mit Ecken und Kanten

Mythos Palace - Stadtarchiv Dresden


Noch ein Archiv mit Ecken und Kanten

MDR, Landesstudio Sachsen, Archiv Servive

Sächsische Archivlöwen


Der Siegener Kreisarchivar Thomas Wolf hat sich seit etwa 2007 intensiver an diesem Weblog beteiligt. Mit seinen unzähligen gehaltvollen Beiträgen (seit er http://www.siwiarchiv.de/ betreibt sind es leider deutlich weniger geworden) hat er das Gesicht von Archivalia entscheidend mitgeprägt, wofür ich sehr dankbar bin. Daher soll der erste Beitrag ein ganz großes Dankeschön an ihn und alle weiteren Contributoren sein. Auch wenn die meisten Beiträge hier von mir stammen, war Archivalia von Anfang an nicht nur von der Konzeption her, sondern auch de facto ein GEMEINSCHAFTSBLOG. Andere Beiträger brachten Themen ein, die ich überging, mitunter auch Meinungen, die mir nicht gefielen. Es gab bei den Beiträgen nie Zensur durch mich - wer die einseitige Berichterstattung in Archivalia beklagt, darf gern mit sachlichen Beiträgen versuchen, eine bessere Balance herzustellen.
Thomas Wolf hat sich am Anfang vor allem der Wahrnehmung des Archivwesens zugewandt, auch dem Verhältnis von Archiven und Kunst. Eine besondere Bereicherung stellten seine Foto-Rätsel und Bildstrecken dar. Aus seiner kleinen Serie Archivbilder habe ich den Beitrag vom 4. Oktober 2010 mit Fotos Dresdener Archive ausgewählt.
http://archiv.twoday.net/stories/8376125/
Alle Türchen: #bestof
***

Sächsisches Hauptstaatsarchiv

Magazinanbau

Archiv mit Ecken und Kanten

Mythos Palace - Stadtarchiv Dresden



Noch ein Archiv mit Ecken und Kanten

MDR, Landesstudio Sachsen, Archiv Servive


Sächsische Archivlöwen


KlausGraf - am Sonntag, 1. Dezember 2013, 00:01 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Worum geht es im Kern bei der Debatte in den Kommentaren zu:
http://archiv.twoday.net/stories/565869308/ ?
Zu den Kontrahenten:
http://archiv.twoday.net/search?q=bongartz
http://archiv.twoday.net/search?q=dammann
Bei der Untersuchung von plagiierten Diskussionen nach Aufdeckung des Guttenberg-Plagiats wurden bei den Hochschulen wiederholt die im Zuge der Umsetzung einer DFG-Empfehlung errichteten Kommissionen und Ombudsleute für gute wissenschaftliche Praxis herangezogen. RA Bongartz, Mitarbeiter des Blogs Causaschavan, sieht dieses Vorgehen als bedenklich an und setzt stattdessen auf die gesetzlich vorgesehene Aufklärung durch die für den Entzug des Doktorgrads jeweils zuständigen Stellen, während Dr. Dammann, pensionierter Soziologe und Archivalia-Kommentator, in ihnen offenkundig wichtige Werkzeuge sieht, der Autonomie der Hochschule Rechnung zu tragen.
Ich habe meinem Amazon-Wunschzettel das Buch von Nadine Schiffers 2012 hinzugefügt und wäre dankbar, wenn mir ein vermögender zufriedener Archivalia-Leser das Buch SCHENKT.
http://www.amazon.de/registry/wishlist/3OZK3M72ER06U/ref=cm_wl_act_vv?_encoding=UTF8&reveal=&visitor-view=1
Inhalt:
http://d-nb.info/1016524439/04
Kurze Besprechung
http://www.transparency.de/Schiffers-Nadine-Ombudsmann.2253.0.html
Schon jetzt möchte ich aus den mir bekannten Angaben ableiten: Diese Kommissionen agieren nicht im rechtsfreien Raum, da sie in Grundrechte von Betroffenen eingreifen können. Es wäre naiv, sie nur als Mittel zur Verwirklichung von Hochschulautonomie zu sehen.
Solche Kommissionen sind wie jede "Selbstkontrolle" prinzipiell bedenklich, zumal sie - primär zur internen Streitschlichtung bestimmt - Kritik gern unter den Teppich kehren. Vor der (nicht zu erwartenden) Einführung einer Popular-, Verbands- oder analogen Klagemöglichkeit (z.B. durch einen vertreter des öffentlichen Interesses) besteht keine Möglichkeit, auch die krassesten Fehlentscheidungen solcher Gremien, wenn sie von einer Beanstandung absehen, einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Gleiches gilt auch für die Arbeit der für die Entziehung von Doktorgraden zuständigen Stellen: Lassen sie einen Plagiator entwischen, ist die einzige Sanktion, die bleibt, die öffentliche Anprangerung und Ächtung der Person. Soweit es um Fakten geht, können entsprechende Vorwürfe im äußerungsrechtlichen Zivilverfahren, wenn der Verletzte denn eines anstrengt, geprüft werden.
Der Appell von RA Bongartz "Lasst einfach die zuständigen Behörden ihre Arbeit tun"
http://archiv.twoday.net/stories/534900931/#534901439
ist daher naiv, da er nicht berücksichtigt, dass die zuständigen Behörden "straflos" (d.h. ohne eine gerichtliche Überprüfung fürchten zu müssen) "durch die Finger sehen können" (wie man es im 16. Jahrhundert ausgedrückt hätte). Arbeits- oder dienstrechtliche Sanktionen können de facto ausgeschlossen werden, wenn es um eklatante Fehlentscheidungen von Hochschulbediensteten in Verfahren um die Aberkennung des Doktorgrads geht. Niemand, der an der Hochschule einen Plagiator entwischen lässt, hat wirklich etwas zu befürchten.
Das "zweisträngige Verfahren" (Dr. Dammann), das, wie RA Bongartz zutreffend betont, nicht "rechtsförmig" ist, hat ebenso wie die von RA Bongartz perhorreszierte Einschaltung externer Gutachter, den unbestreitbaren Vorteil, dass mehrere Augen mehr sehen als zwei.
Geht es um abstrakte Grundsätze von Transparenz, so sind externe, nicht befangene und sachkundige Gutachter immer internen befangenen Akteuren vorzuziehen.
Nur am Rande möchte ich bemerken, dass auch das deutsche Justizsystem, das noch den unbedeutendsten Amtsrichter des AG Neuss mit der Macht eines Halbgotts ausstattet, der sich ungestraft über Grundrechte hinwegsetzen darf, keinerlei Gewähr für Fairness im Bereich des Gutachtenwesens bietet. Dies sollte der Fall Mollath jüngst hinreichend einsichtig gemacht haben. Der kindliche Glaube von RA Bongartz an das ordentliche Funktionieren behördlicher und gerichtlicher Verfahren ist eine durchsichtige Standes-Ideologie.
Die Kampfhähne beziehen sich auf ein Urteil des VG Berlin
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100062796&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Vergeblich wehrte sich eine Frau gegen die Entziehung des Doktorgrads, weil sie in dreister Weise aus einer fremden Diplomarbeit in ihrer Doktorarbeit abgeschrieben hatte.
Anders als manche dummen Einführungen in das wissenschaftliche Arbeiten behaupten sind Diplomarbeiten und andere Abschlussarbeiten sehr wohl zitierfähig. Wenn sie einen substantiellen Beitrag zur eigenen Arbeit leisten müssen sie ebenso wie gedruckte Quellen zitiert werden. Das sagt das Gericht zwar nicht explizit, das kann man aber den Ausführungen gesichert entnehmen.
Zum Ehren-Codex-Verfahren führte das Gericht aus:
"Insbesondere ist der Auffassung der Klägerin nicht zu folgen, die Ehrenkodex-Satzung stelle eine selbstbindende Verwaltungsvorschrift der Beklagten dar, die sie sich im Rahmen des ihr nach § 34 Abs. 7 eingeräumten Ermessens gegeben habe. Ein Hinweis darauf lässt sich weder der Vorschrift des § 34 Abs. 7 BerlHG noch der Ehrenkodex-Satzung entnehmen. In dieser Satzung fehlt vielmehr jeder konkrete Bezug auf § 34 Abs. 7 BerlHG. Der Entzug akademischer Grade ist - wie oben bereits ausgeführt - lediglich beispielhaft als eine der bei wissenschaftlichem Fehlverhalten zu prüfenden Konsequenzen erwähnt. Hinzu kommt, dass das Ziel der Untersuchung nach der Ehrenkodex-Satzung die Feststellung eines Tatbestandes wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist, während die Entziehung eines akademischen Grades nach § 34 Abs. 7 BerlHG voraussetzt, dass der akademische Grad „durch Täuschung erworben worden ist“ oder „dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben“. Das Verfahren nach der Ehrenkodex-Satzung war nicht dazu bestimmt, den Entziehungstatbestand festzustellen, auch wenn dies - wie im vorliegenden Fall - im Ergebnis darauf hinauslaufen kann. Von daher sind die im Ehrenkodex-Verfahren durchzuführenden Anhörungen des Betroffenen auch nicht unter Inaussichtstellung einer beabsichtigten bzw. erwogenen Entziehung des Doktorgrades durchzuführen. Die mit der Entziehung des Doktorgrades befassten Organe der Hochschule haben den Sachverhalt für den Entziehungstatbestand eigenständig und unter Wahrung des Anhörungsrechts des Betroffenen zu ermitteln. Ob die von der Klägerin gerügten Verfahrensunzulänglichkeiten im Ehrenkodex-Verfahren überhaupt als Verfahrensfehler zu bezeichnen wären oder ob hier andere Maßstäbe als in einem auf Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes gerichteten Verwaltungsverfahren anzulegen sind, kann somit dahinstehen."
Dr. Dammann hat Recht, wenn er daraus implizit ableitet, dass das VG Berlin darauf verzichtet hat, das Ehrencodex-Verfahren als verfassungs- oder rechtswidrig zu geißeln. Das war aber, so ist ihm entgegenzuhalten, auch keineswegs die Aufgabe des Gerichts. Es lässt im letzten zitierten Satz gelinde Zweifel an der Rechtsförmigkeit des Ehrencodex-Verfahrens erkennen, äußert sich in diesem "obiter dictum" aber nicht grundsätzlich zur Rechtsqualität eines solchen Verfahrens (siehe dazu das zitierte Inhaltsverzeichnis der Arbeit von Schiffers).
Man mag bezweifeln, ob der Ausspruch einer Kommission für gute wissenschaftliche Praxis (es gibt dafür die hübsche Abkürzung Guppy-Kommission
http://archiv.twoday.net/stories/516216126/#516216160 ) einen Verwaltungsakt darstellt. Keinen Zweifel habe ich, dass ein aufgrund einer öffentlichrechtlichen Satzung eingerichtetes Verfahren den Grundsätzen des öffentlichen Rechts und den von der Rechtsprechung aus Art. 20 GG abgeleiteten Prinzipien genügen muss. Die Kommissionen agieren keineswegs im rechtsfreien Raum, wie oben bereits betont.
Soweit die universitären Satzungen keine unwirksamen Bestimmungen enthalten (eine diesbezügliche Kontrolle steht noch aus) scheint es mir legal, Verfahren nach diesen Satzungen durchzuführen, wenn die Rechte der Betroffenen gewahrt werden. Anders als Dr. Dammann uns weismachen will, hat das VG Berlin aber die Existenz eines solchen Verfahrens keineswegs "abgesegnet". Es hat - da ist RA Bongartz zu 100 % rechtzugeben - festgestellt, dass dem Ergebnis eines solchen Verfahrens keineswegs eine rechtliche Bindungswirkung zukommt. das Gericht macht deutlich, dass im konkreten fall die Verfahren unterschiedliche Zielrichtungen hatte.
Wenn ich nichts überlesen habe, behauptet RA Bongartz nicht, dass zweisträngige Verfahren, also Verfahren, bei denen Kommission und für den Promotionsentzug zuständige Stelle nacheinander oder parallel den gleichen Sachverhalt behandeln, in jedem Fall illegal sind. Er warnt aber nicht ohne Grund vor den Gefahren eines solchen Vorgehens.
Für einen Wissenschaftssoziologen höchst bedenklich übersieht Dr. Dammann hingegen bei der Berufung auf die Hochschulautonomie den Ideologie-Gehalt des Komplexes "Universitäres Gremium sichert gute wissenschaftliche Praxis".
Dass Betroffene wie Staatssekretär Eumann nicht gegen unsägliche Kommissionsentscheidungen juristisch vorgehen, sondern die Entscheidung des Entzugs-Gremiums abwarten, ändert nichts daran, dass Recht und Gesetz von solchen Kommissionen nicht mit Füßen getreten werden dürfen.
Während die unglaublich naiven Vroniplagger sich ihren Kindheitsglauben bewahrt haben, es könnte in diesem Zusammenhang so etwas wie "Wahrheit" geben, muss man Verfahren grundsätzlich pragmatischer betrachten. Es darf nur an Luhmann erinnert werden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimation_durch_Verfahren
Immer wieder betont das Bundesverfassungsgericht, dass Grundrechtsschutz weitgehend durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken sei.
https://www.google.de/search?q=Grundrechtsschutz+weitgehend+auch+durch+die+Gestaltung+von+Verfahren
(Grundrecht meint dabei eben nicht nur das Abwehrrecht der Betroffenen!)
Solange aber die Öffentlichkeit nicht als entscheidender Partner bei Verfahrengestaltungen, bei denen es um wissenschaftliches Fehlverhalten oder Plagiate geht, einbezogen wird, wird es an der nötigen Akzeptanz fehlen. Weder das Insistieren von RA Bongartz auf einem rechtsförmlichen Verwaltungsverfahren noch Dr. Dammanns Lob eines zweisträngigen Verfahrens und der universitären Kommissionen sind in dieser Hinsicht sonderlich zukunftsweisend.
http://archiv.twoday.net/stories/565869308/ ?
Zu den Kontrahenten:
http://archiv.twoday.net/search?q=bongartz
http://archiv.twoday.net/search?q=dammann
Bei der Untersuchung von plagiierten Diskussionen nach Aufdeckung des Guttenberg-Plagiats wurden bei den Hochschulen wiederholt die im Zuge der Umsetzung einer DFG-Empfehlung errichteten Kommissionen und Ombudsleute für gute wissenschaftliche Praxis herangezogen. RA Bongartz, Mitarbeiter des Blogs Causaschavan, sieht dieses Vorgehen als bedenklich an und setzt stattdessen auf die gesetzlich vorgesehene Aufklärung durch die für den Entzug des Doktorgrads jeweils zuständigen Stellen, während Dr. Dammann, pensionierter Soziologe und Archivalia-Kommentator, in ihnen offenkundig wichtige Werkzeuge sieht, der Autonomie der Hochschule Rechnung zu tragen.
Ich habe meinem Amazon-Wunschzettel das Buch von Nadine Schiffers 2012 hinzugefügt und wäre dankbar, wenn mir ein vermögender zufriedener Archivalia-Leser das Buch SCHENKT.
http://www.amazon.de/registry/wishlist/3OZK3M72ER06U/ref=cm_wl_act_vv?_encoding=UTF8&reveal=&visitor-view=1
Inhalt:
http://d-nb.info/1016524439/04
Kurze Besprechung
http://www.transparency.de/Schiffers-Nadine-Ombudsmann.2253.0.html
Schon jetzt möchte ich aus den mir bekannten Angaben ableiten: Diese Kommissionen agieren nicht im rechtsfreien Raum, da sie in Grundrechte von Betroffenen eingreifen können. Es wäre naiv, sie nur als Mittel zur Verwirklichung von Hochschulautonomie zu sehen.
Solche Kommissionen sind wie jede "Selbstkontrolle" prinzipiell bedenklich, zumal sie - primär zur internen Streitschlichtung bestimmt - Kritik gern unter den Teppich kehren. Vor der (nicht zu erwartenden) Einführung einer Popular-, Verbands- oder analogen Klagemöglichkeit (z.B. durch einen vertreter des öffentlichen Interesses) besteht keine Möglichkeit, auch die krassesten Fehlentscheidungen solcher Gremien, wenn sie von einer Beanstandung absehen, einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Gleiches gilt auch für die Arbeit der für die Entziehung von Doktorgraden zuständigen Stellen: Lassen sie einen Plagiator entwischen, ist die einzige Sanktion, die bleibt, die öffentliche Anprangerung und Ächtung der Person. Soweit es um Fakten geht, können entsprechende Vorwürfe im äußerungsrechtlichen Zivilverfahren, wenn der Verletzte denn eines anstrengt, geprüft werden.
Der Appell von RA Bongartz "Lasst einfach die zuständigen Behörden ihre Arbeit tun"
http://archiv.twoday.net/stories/534900931/#534901439
ist daher naiv, da er nicht berücksichtigt, dass die zuständigen Behörden "straflos" (d.h. ohne eine gerichtliche Überprüfung fürchten zu müssen) "durch die Finger sehen können" (wie man es im 16. Jahrhundert ausgedrückt hätte). Arbeits- oder dienstrechtliche Sanktionen können de facto ausgeschlossen werden, wenn es um eklatante Fehlentscheidungen von Hochschulbediensteten in Verfahren um die Aberkennung des Doktorgrads geht. Niemand, der an der Hochschule einen Plagiator entwischen lässt, hat wirklich etwas zu befürchten.
Das "zweisträngige Verfahren" (Dr. Dammann), das, wie RA Bongartz zutreffend betont, nicht "rechtsförmig" ist, hat ebenso wie die von RA Bongartz perhorreszierte Einschaltung externer Gutachter, den unbestreitbaren Vorteil, dass mehrere Augen mehr sehen als zwei.
Geht es um abstrakte Grundsätze von Transparenz, so sind externe, nicht befangene und sachkundige Gutachter immer internen befangenen Akteuren vorzuziehen.
Nur am Rande möchte ich bemerken, dass auch das deutsche Justizsystem, das noch den unbedeutendsten Amtsrichter des AG Neuss mit der Macht eines Halbgotts ausstattet, der sich ungestraft über Grundrechte hinwegsetzen darf, keinerlei Gewähr für Fairness im Bereich des Gutachtenwesens bietet. Dies sollte der Fall Mollath jüngst hinreichend einsichtig gemacht haben. Der kindliche Glaube von RA Bongartz an das ordentliche Funktionieren behördlicher und gerichtlicher Verfahren ist eine durchsichtige Standes-Ideologie.
Die Kampfhähne beziehen sich auf ein Urteil des VG Berlin
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100062796&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Vergeblich wehrte sich eine Frau gegen die Entziehung des Doktorgrads, weil sie in dreister Weise aus einer fremden Diplomarbeit in ihrer Doktorarbeit abgeschrieben hatte.
Anders als manche dummen Einführungen in das wissenschaftliche Arbeiten behaupten sind Diplomarbeiten und andere Abschlussarbeiten sehr wohl zitierfähig. Wenn sie einen substantiellen Beitrag zur eigenen Arbeit leisten müssen sie ebenso wie gedruckte Quellen zitiert werden. Das sagt das Gericht zwar nicht explizit, das kann man aber den Ausführungen gesichert entnehmen.
Zum Ehren-Codex-Verfahren führte das Gericht aus:
"Insbesondere ist der Auffassung der Klägerin nicht zu folgen, die Ehrenkodex-Satzung stelle eine selbstbindende Verwaltungsvorschrift der Beklagten dar, die sie sich im Rahmen des ihr nach § 34 Abs. 7 eingeräumten Ermessens gegeben habe. Ein Hinweis darauf lässt sich weder der Vorschrift des § 34 Abs. 7 BerlHG noch der Ehrenkodex-Satzung entnehmen. In dieser Satzung fehlt vielmehr jeder konkrete Bezug auf § 34 Abs. 7 BerlHG. Der Entzug akademischer Grade ist - wie oben bereits ausgeführt - lediglich beispielhaft als eine der bei wissenschaftlichem Fehlverhalten zu prüfenden Konsequenzen erwähnt. Hinzu kommt, dass das Ziel der Untersuchung nach der Ehrenkodex-Satzung die Feststellung eines Tatbestandes wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist, während die Entziehung eines akademischen Grades nach § 34 Abs. 7 BerlHG voraussetzt, dass der akademische Grad „durch Täuschung erworben worden ist“ oder „dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben“. Das Verfahren nach der Ehrenkodex-Satzung war nicht dazu bestimmt, den Entziehungstatbestand festzustellen, auch wenn dies - wie im vorliegenden Fall - im Ergebnis darauf hinauslaufen kann. Von daher sind die im Ehrenkodex-Verfahren durchzuführenden Anhörungen des Betroffenen auch nicht unter Inaussichtstellung einer beabsichtigten bzw. erwogenen Entziehung des Doktorgrades durchzuführen. Die mit der Entziehung des Doktorgrades befassten Organe der Hochschule haben den Sachverhalt für den Entziehungstatbestand eigenständig und unter Wahrung des Anhörungsrechts des Betroffenen zu ermitteln. Ob die von der Klägerin gerügten Verfahrensunzulänglichkeiten im Ehrenkodex-Verfahren überhaupt als Verfahrensfehler zu bezeichnen wären oder ob hier andere Maßstäbe als in einem auf Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes gerichteten Verwaltungsverfahren anzulegen sind, kann somit dahinstehen."
Dr. Dammann hat Recht, wenn er daraus implizit ableitet, dass das VG Berlin darauf verzichtet hat, das Ehrencodex-Verfahren als verfassungs- oder rechtswidrig zu geißeln. Das war aber, so ist ihm entgegenzuhalten, auch keineswegs die Aufgabe des Gerichts. Es lässt im letzten zitierten Satz gelinde Zweifel an der Rechtsförmigkeit des Ehrencodex-Verfahrens erkennen, äußert sich in diesem "obiter dictum" aber nicht grundsätzlich zur Rechtsqualität eines solchen Verfahrens (siehe dazu das zitierte Inhaltsverzeichnis der Arbeit von Schiffers).
Man mag bezweifeln, ob der Ausspruch einer Kommission für gute wissenschaftliche Praxis (es gibt dafür die hübsche Abkürzung Guppy-Kommission
http://archiv.twoday.net/stories/516216126/#516216160 ) einen Verwaltungsakt darstellt. Keinen Zweifel habe ich, dass ein aufgrund einer öffentlichrechtlichen Satzung eingerichtetes Verfahren den Grundsätzen des öffentlichen Rechts und den von der Rechtsprechung aus Art. 20 GG abgeleiteten Prinzipien genügen muss. Die Kommissionen agieren keineswegs im rechtsfreien Raum, wie oben bereits betont.
Soweit die universitären Satzungen keine unwirksamen Bestimmungen enthalten (eine diesbezügliche Kontrolle steht noch aus) scheint es mir legal, Verfahren nach diesen Satzungen durchzuführen, wenn die Rechte der Betroffenen gewahrt werden. Anders als Dr. Dammann uns weismachen will, hat das VG Berlin aber die Existenz eines solchen Verfahrens keineswegs "abgesegnet". Es hat - da ist RA Bongartz zu 100 % rechtzugeben - festgestellt, dass dem Ergebnis eines solchen Verfahrens keineswegs eine rechtliche Bindungswirkung zukommt. das Gericht macht deutlich, dass im konkreten fall die Verfahren unterschiedliche Zielrichtungen hatte.
Wenn ich nichts überlesen habe, behauptet RA Bongartz nicht, dass zweisträngige Verfahren, also Verfahren, bei denen Kommission und für den Promotionsentzug zuständige Stelle nacheinander oder parallel den gleichen Sachverhalt behandeln, in jedem Fall illegal sind. Er warnt aber nicht ohne Grund vor den Gefahren eines solchen Vorgehens.
Für einen Wissenschaftssoziologen höchst bedenklich übersieht Dr. Dammann hingegen bei der Berufung auf die Hochschulautonomie den Ideologie-Gehalt des Komplexes "Universitäres Gremium sichert gute wissenschaftliche Praxis".
Dass Betroffene wie Staatssekretär Eumann nicht gegen unsägliche Kommissionsentscheidungen juristisch vorgehen, sondern die Entscheidung des Entzugs-Gremiums abwarten, ändert nichts daran, dass Recht und Gesetz von solchen Kommissionen nicht mit Füßen getreten werden dürfen.
Während die unglaublich naiven Vroniplagger sich ihren Kindheitsglauben bewahrt haben, es könnte in diesem Zusammenhang so etwas wie "Wahrheit" geben, muss man Verfahren grundsätzlich pragmatischer betrachten. Es darf nur an Luhmann erinnert werden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimation_durch_Verfahren
Immer wieder betont das Bundesverfassungsgericht, dass Grundrechtsschutz weitgehend durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken sei.
https://www.google.de/search?q=Grundrechtsschutz+weitgehend+auch+durch+die+Gestaltung+von+Verfahren
(Grundrecht meint dabei eben nicht nur das Abwehrrecht der Betroffenen!)
Solange aber die Öffentlichkeit nicht als entscheidender Partner bei Verfahrengestaltungen, bei denen es um wissenschaftliches Fehlverhalten oder Plagiate geht, einbezogen wird, wird es an der nötigen Akzeptanz fehlen. Weder das Insistieren von RA Bongartz auf einem rechtsförmlichen Verwaltungsverfahren noch Dr. Dammanns Lob eines zweisträngigen Verfahrens und der universitären Kommissionen sind in dieser Hinsicht sonderlich zukunftsweisend.
KlausGraf - am Samstag, 30. November 2013, 21:28 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
In wenigen Stunden öffnet sich das erste Türchen des Archivalia-Adventskalenders mit "Best of"-Beiträgen aus diesem Blog. Die Resonanz auf meinen Aufruf
http://archiv.twoday.net/stories/565873404/
war extrem bescheiden. Bis zum 20. Dezember könnt ihr mir noch Vorschläge zukommen lassen.
Erwähnt wurde der Aufruf sogar im empfehlenswerten Newsletter von kulturimweb.net
"Tradition Adventskalender: Öffnet die Türchen!
Der eigentliche Vater der Adventskalender, Gerhard Lang, zeichnete 1905 erste Entwürfe und brachte 1908 den ersten gedruckten "Türchen"-Kalender heraus. Im Adventskalender-Museum warten Bilder und weitere Informationen zu historischen Adventskalendern, hinter 24 Türchen.
Sonntag beginnt dann der Countdown und fast überall begegnen uns Fenster von analogen und virtuellen Adventskalendern, die es gilt zu öffnen. Es hat den Anschein, als kämen auch bei Kultureinrichtungen jedes Jahr mehr hinzu.
Und die Gestaltungen sind vielfältig, wie sich im Vorfeld beobachten lässt. Da wird um Mithilfe der Netzgemeinde gebeten für einen bibliothekarischen Adventskalender oder für den "Best of-Blogbeitrag-Kalender" von Archivalia. Adventskalender können als PDF-Datei heruntergeladen werden, wie der Adventskalender der Erlebnismuseen Rhein Ruhr oder schon jetzt kann man sich bei der Stadt Senftenberg online anmelden. Im Dezember warten dann Überraschungen, wie freier Eintritt, kostenlose Aktionen, kleine Geschenke,... Anders im Adventskalender der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK). Hier werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kleine Geschichten rund um das Motto „Winterliches und Weihnachtliches“ erzählt. Da warten aber noch viel mehr Türchen, Fenster und Adventskalender. Am 1. kennen wir mehr. Sie wollen jetzt auch noch ein Exemplar erstellen? Vielleicht eignet sich Evernote." Version mit Links:
http://kulturimweb.net/
Foto: Usien https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
http://archiv.twoday.net/stories/565873404/
war extrem bescheiden. Bis zum 20. Dezember könnt ihr mir noch Vorschläge zukommen lassen.
Erwähnt wurde der Aufruf sogar im empfehlenswerten Newsletter von kulturimweb.net
"Tradition Adventskalender: Öffnet die Türchen!
Der eigentliche Vater der Adventskalender, Gerhard Lang, zeichnete 1905 erste Entwürfe und brachte 1908 den ersten gedruckten "Türchen"-Kalender heraus. Im Adventskalender-Museum warten Bilder und weitere Informationen zu historischen Adventskalendern, hinter 24 Türchen.
Sonntag beginnt dann der Countdown und fast überall begegnen uns Fenster von analogen und virtuellen Adventskalendern, die es gilt zu öffnen. Es hat den Anschein, als kämen auch bei Kultureinrichtungen jedes Jahr mehr hinzu.
Und die Gestaltungen sind vielfältig, wie sich im Vorfeld beobachten lässt. Da wird um Mithilfe der Netzgemeinde gebeten für einen bibliothekarischen Adventskalender oder für den "Best of-Blogbeitrag-Kalender" von Archivalia. Adventskalender können als PDF-Datei heruntergeladen werden, wie der Adventskalender der Erlebnismuseen Rhein Ruhr oder schon jetzt kann man sich bei der Stadt Senftenberg online anmelden. Im Dezember warten dann Überraschungen, wie freier Eintritt, kostenlose Aktionen, kleine Geschenke,... Anders im Adventskalender der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK). Hier werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kleine Geschichten rund um das Motto „Winterliches und Weihnachtliches“ erzählt. Da warten aber noch viel mehr Türchen, Fenster und Adventskalender. Am 1. kennen wir mehr. Sie wollen jetzt auch noch ein Exemplar erstellen? Vielleicht eignet sich Evernote." Version mit Links:
http://kulturimweb.net/
KlausGraf - am Samstag, 30. November 2013, 21:19 - Rubrik: Allgemeines
Eine Art Crowdsourcing-Projekt der SB Berlin, das die von Franz Brümmer gesammelten autobiographischen Materialien zu deutschen Schriftstellern erschließt.
http://bruemmer.staatsbibliothek-berlin.de/nlbruemmer/
Via Wikisource.
Update: Ein Fundstück aus
http://bruemmer.staatsbibliothek-berlin.de/nlbruemmer/autorenregister/transkription.php?id=278
"Unsere Liebe überwand jedoch alle Hindernisse, ich verheiratete mich am 16. April 1891 und als ich glückstrahlend die Novelle meinem über alles geliebten Mann zeigte, zerknüllte er das Blatt und warf es in die Zimmerecke, – ich durfte nicht schreiben!
Es war hart für mich, aber ich ließ es ihm zu Liebe, nur zuweilen, wenn es gar zu arg in mir brandete und ich war ganz allein, nahm ich Feder und Stift aus dem Versteck und schrieb, etwas Gutes, Gereifteres konnte es natürlich nicht sein, denn die Furcht entdeckt zu werden, hockte hindernd daneben."
http://bruemmer.staatsbibliothek-berlin.de/nlbruemmer/
Via Wikisource.
Update: Ein Fundstück aus
http://bruemmer.staatsbibliothek-berlin.de/nlbruemmer/autorenregister/transkription.php?id=278
"Unsere Liebe überwand jedoch alle Hindernisse, ich verheiratete mich am 16. April 1891 und als ich glückstrahlend die Novelle meinem über alles geliebten Mann zeigte, zerknüllte er das Blatt und warf es in die Zimmerecke, – ich durfte nicht schreiben!
Es war hart für mich, aber ich ließ es ihm zu Liebe, nur zuweilen, wenn es gar zu arg in mir brandete und ich war ganz allein, nahm ich Feder und Stift aus dem Versteck und schrieb, etwas Gutes, Gereifteres konnte es natürlich nicht sein, denn die Furcht entdeckt zu werden, hockte hindernd daneben."
KlausGraf - am Samstag, 30. November 2013, 16:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Erstellt von TeilnehmerInnen meiner Freiburger Übung "Google Books und die Wunderwelt digitaler Bibliotheken".
Weitere solche Videos kann man mit Proxy bzw. Google und Zeiteinschränkung auf die letzte Woche/Monat finden.
Weitere solche Videos kann man mit Proxy bzw. Google und Zeiteinschränkung auf die letzte Woche/Monat finden.
KlausGraf - am Samstag, 30. November 2013, 16:12 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In der ZEIT wendet sich Götz Aly aus Anlass des Falls Gurlitt gegen die Verharmlosung der Tätigkeit der vom NS-Regime beauftragten Kunsthändler: "Hitlers eifrige Kunsthändler arbeiteten in einem System bandenmäßig betriebenen Währungsbetrugs auf erpresserischer Grundlage."
http://www.zeit.de/2013/48/nazi-kunstkauf-devisenhandel/seite-1
Es dauerte Jahrzehnte, bis sich Deutschland (und Österreich) der Tatsache stellte, dass im Deutschland der Jahre 1933 bis 1945 der massenhafte Raub zum durchaus populären Staatsprinzip geworden war. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hatten sich auch Historiker lange dem Schweigekartell angeschlossen. Sie erklärten die deutschen Verbrechen lieber aus "der völkischen Ideologie", aus "Rassenantisemitismus" oder, so das Berliner Jahrbuch für Antisemitismusforschung (1992), "aus dem Ringelreihen wahnwitziger und grausamer Willkür" heraus. Solche Deutungsmuster erschienen für den nationalen Seelenhaushalt sehr viel gemütlicher als der unschöne, aber durchaus passende Begriff Massenraubmord. Wer dennoch davon sprach, wurde von den Mächtigen des Fachs als Verfechter eines "Primitivmaterialismus" (Hans-Ulrich Wehler) verdammt.
Auch Archivare verhielten sich entsprechend. Vor gut 15 Jahren erzählte mir einer von ihnen, tätig im höheren Dienst des Bundesarchivs: "Jetzt endlich habe ich die schriftlichen Hinterlassenschaften der einstigen Umsiedlungsbehörde 'Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums' neu geordnet." Zwecks besserer Übersicht habe er "sämtliche personenbezogenen Einzelfälle" kassiert, das heißt vernichtet. "Das interessiert ja niemanden, da geht es um Kühe, ein Stück Land oder ein paar Möbel." Der Archivar meinte die sogenannte Naturalrestitution im besetzten Polen. Auf diesem Weg wurden volksdeutsche Umsiedler aus Ostmitteleuropa mit dem Eigentum vertriebener Polen und Juden für den Besitz "entschädigt", den sie in ihrer sowjetischen oder rumänischen Heimat zurückgelassen hatten. Diese Staaten bezahlten jedoch für das Hab und Gut der einstigen deutschen Minderheit. Sie lieferten dafür Getreide, Speise- und Erdöl an das Deutsche Reich, die Erlöse daraus vereinnahmte der Fiskus.
Ich kassiere nie NS-Akten und fordere kategorisch: Kein Archivar, der seinen Beruf ernstnimmt, sollte NS-Akten kassieren. Leider wird über viele solche Untaten von Archivierenden der Mantel des Schweigens gelegt. Kaum einmal kommt es zur öffentlichen Diskussion wie im Fall der Hamburger Homosexuellenakten, den ich hier 2006 dokumentierte:
http://archiv.twoday.net/stories/2651791/
Aly stellt weiter dar, wie die Reichsbankakten noch in den 1970er Jahren von Bankern vernichtet wurden: "In Frankfurt beseitigte er [Reichsbankabwickler Ulrich Benkert] damals mithilfe der Notenverbrennungsanlage der Deutschen Bundesbank die restlichen Geschäftsakten der Reichsbank. Dabei gingen Hunderttausende Dokumente des Massenraubs in Flammen auf, vermutlich auch die Schriftstücke, die Hildebrand Gurlitts Geldtransaktionen belegten. Benkert verbrannte den letzten großen Schwung Akten, vom Bundesfinanzministerium ausdrücklich ermutigt, zur Zeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt und Finanzminister Hans Apel."
Übrigens gehen gerade Meldungen durch die Presse, wonach beim Ende des britischen Kolonialreichs in großem Umfang Unterlagen vernichtet wurden:
http://www.independent.co.uk/news/uk/home-news/revealed-how-british-empires-dirty-secrets-went-up-in-smoke-in-the-colonies-8971217.html
http://www.theguardian.com/uk-news/2013/nov/29/revealed-bonfire-papers-empire
Auf der ersten Seite des ZEIT-Artikels wird ein gemeinfreies Liebermann-Bild mit der Unterschrift "Max Liebermann, "Mann (Kopf und Oberkörper) – Selbstbildnis des Künstlers mit Skizzenbuch", undatiert, Zeichnung | © Staatsanwaltschaft Augsburg" wiedergegeben, was eindeutig falsch ist. Auch sonst wird das Wasserzeichen so verstanden:
http://www.fineartconnoisseur.com/Germany-s-Online-Archive-for-Missing-Art-Grows/17858307
Die üblichen dümmlichen Kommentare zu http://archiv.twoday.net/stories/565874478/ haben übersehen, dass links oben klein auf der Reproduktion ein "© Melder" steht. Die Staatsanwaltschaft beansprucht also mit dem grundsätzlich für den Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte reservierten Copyright-Zeichen einen nicht bestehenden Urheberrechtsschutz, was eindeutig rechtswidrig ist.

http://www.zeit.de/2013/48/nazi-kunstkauf-devisenhandel/seite-1
Es dauerte Jahrzehnte, bis sich Deutschland (und Österreich) der Tatsache stellte, dass im Deutschland der Jahre 1933 bis 1945 der massenhafte Raub zum durchaus populären Staatsprinzip geworden war. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hatten sich auch Historiker lange dem Schweigekartell angeschlossen. Sie erklärten die deutschen Verbrechen lieber aus "der völkischen Ideologie", aus "Rassenantisemitismus" oder, so das Berliner Jahrbuch für Antisemitismusforschung (1992), "aus dem Ringelreihen wahnwitziger und grausamer Willkür" heraus. Solche Deutungsmuster erschienen für den nationalen Seelenhaushalt sehr viel gemütlicher als der unschöne, aber durchaus passende Begriff Massenraubmord. Wer dennoch davon sprach, wurde von den Mächtigen des Fachs als Verfechter eines "Primitivmaterialismus" (Hans-Ulrich Wehler) verdammt.
Auch Archivare verhielten sich entsprechend. Vor gut 15 Jahren erzählte mir einer von ihnen, tätig im höheren Dienst des Bundesarchivs: "Jetzt endlich habe ich die schriftlichen Hinterlassenschaften der einstigen Umsiedlungsbehörde 'Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums' neu geordnet." Zwecks besserer Übersicht habe er "sämtliche personenbezogenen Einzelfälle" kassiert, das heißt vernichtet. "Das interessiert ja niemanden, da geht es um Kühe, ein Stück Land oder ein paar Möbel." Der Archivar meinte die sogenannte Naturalrestitution im besetzten Polen. Auf diesem Weg wurden volksdeutsche Umsiedler aus Ostmitteleuropa mit dem Eigentum vertriebener Polen und Juden für den Besitz "entschädigt", den sie in ihrer sowjetischen oder rumänischen Heimat zurückgelassen hatten. Diese Staaten bezahlten jedoch für das Hab und Gut der einstigen deutschen Minderheit. Sie lieferten dafür Getreide, Speise- und Erdöl an das Deutsche Reich, die Erlöse daraus vereinnahmte der Fiskus.
Ich kassiere nie NS-Akten und fordere kategorisch: Kein Archivar, der seinen Beruf ernstnimmt, sollte NS-Akten kassieren. Leider wird über viele solche Untaten von Archivierenden der Mantel des Schweigens gelegt. Kaum einmal kommt es zur öffentlichen Diskussion wie im Fall der Hamburger Homosexuellenakten, den ich hier 2006 dokumentierte:
http://archiv.twoday.net/stories/2651791/
Aly stellt weiter dar, wie die Reichsbankakten noch in den 1970er Jahren von Bankern vernichtet wurden: "In Frankfurt beseitigte er [Reichsbankabwickler Ulrich Benkert] damals mithilfe der Notenverbrennungsanlage der Deutschen Bundesbank die restlichen Geschäftsakten der Reichsbank. Dabei gingen Hunderttausende Dokumente des Massenraubs in Flammen auf, vermutlich auch die Schriftstücke, die Hildebrand Gurlitts Geldtransaktionen belegten. Benkert verbrannte den letzten großen Schwung Akten, vom Bundesfinanzministerium ausdrücklich ermutigt, zur Zeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt und Finanzminister Hans Apel."
Übrigens gehen gerade Meldungen durch die Presse, wonach beim Ende des britischen Kolonialreichs in großem Umfang Unterlagen vernichtet wurden:
http://www.independent.co.uk/news/uk/home-news/revealed-how-british-empires-dirty-secrets-went-up-in-smoke-in-the-colonies-8971217.html
http://www.theguardian.com/uk-news/2013/nov/29/revealed-bonfire-papers-empire
Auf der ersten Seite des ZEIT-Artikels wird ein gemeinfreies Liebermann-Bild mit der Unterschrift "Max Liebermann, "Mann (Kopf und Oberkörper) – Selbstbildnis des Künstlers mit Skizzenbuch", undatiert, Zeichnung | © Staatsanwaltschaft Augsburg" wiedergegeben, was eindeutig falsch ist. Auch sonst wird das Wasserzeichen so verstanden:
http://www.fineartconnoisseur.com/Germany-s-Online-Archive-for-Missing-Art-Grows/17858307
Die üblichen dümmlichen Kommentare zu http://archiv.twoday.net/stories/565874478/ haben übersehen, dass links oben klein auf der Reproduktion ein "© Melder" steht. Die Staatsanwaltschaft beansprucht also mit dem grundsätzlich für den Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte reservierten Copyright-Zeichen einen nicht bestehenden Urheberrechtsschutz, was eindeutig rechtswidrig ist.

http://hanken.halvi.helsinki.fi/portal/files/2323707/Lakso_2014_Green_OA_Policies_Accepted_Version_.pdf
"Of the 1,1 million articles included in the analysis, 80.4% could be uploaded either as an accepted manuscript or publisher version to an institutional or subject repository after one year of publication.
Publishers were found to be substantially more permissive with allowing accepted manuscripts on personal webpages
(78.1% of articles) or in institutional repositories (79.9%) compared to subject repositories (32.8%)"
"Of the 1,1 million articles included in the analysis, 80.4% could be uploaded either as an accepted manuscript or publisher version to an institutional or subject repository after one year of publication.
Publishers were found to be substantially more permissive with allowing accepted manuscripts on personal webpages
(78.1% of articles) or in institutional repositories (79.9%) compared to subject repositories (32.8%)"
KlausGraf - am Freitag, 29. November 2013, 23:04 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schleswig-Holstein-will-Werke-des-Landes-freigeben-2055438.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf
Das hat der Landtag auf Initiative der Piratenfraktion vor wenigen Tagen beschlossen. Schleswig-Holstein ist damit das erste Bundesland, das sich einer Open-Data-Politik verpflichtet.
In seinem Beschluss bittet der Landtag die Landesregierung, "ein Konzept über die Nachnutzung von allen Werken vorzulegen, an denen das Land Schleswig-Holstein Nutzungsrechte hält". Dabei "soll unter Wahrung der Rechte Dritter eine weitest mögliche und rechtssichere Freigabe dieser Werke zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung erreicht werden". Allein für den Bereich der Geobasisdaten soll geprüft werden, inwieweit diese freigegeben werden können "ohne auf die für die Bestandspflege notwendigen Einnahmen zu verzichten".
Das hat der Landtag auf Initiative der Piratenfraktion vor wenigen Tagen beschlossen. Schleswig-Holstein ist damit das erste Bundesland, das sich einer Open-Data-Politik verpflichtet.
In seinem Beschluss bittet der Landtag die Landesregierung, "ein Konzept über die Nachnutzung von allen Werken vorzulegen, an denen das Land Schleswig-Holstein Nutzungsrechte hält". Dabei "soll unter Wahrung der Rechte Dritter eine weitest mögliche und rechtssichere Freigabe dieser Werke zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung erreicht werden". Allein für den Bereich der Geobasisdaten soll geprüft werden, inwieweit diese freigegeben werden können "ohne auf die für die Bestandspflege notwendigen Einnahmen zu verzichten".
KlausGraf - am Freitag, 29. November 2013, 18:11 - Rubrik: E-Government
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=66067&pos=0&anz=193&Blank=1
"Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Universität den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer elektronischen Lernplattform zur Verfügung stellen darf, wenn diese Teile höchstens 12% des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat.
Der Kläger ist der Alfred Kröner Verlag. Er ist Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem von ihm verlegten Werk "Meilensteine der Psychologie". Die Beklagte ist die Fernuniversität in Hagen. Sie hat mehr als 4.000 Studierenden, die im Bachelor-Studiengang Psychologie den Kurs "Einführung in die Psychologie und ihre Geschichte" belegt hatten, 14 vollständige Beiträge mit insgesamt 91 Seiten des 528 Textseiten umfassenden Buches "Meilensteine der Psychologie" auf einer elektronischen Lernplattform als PDF-Datei zum Lesen, Ausdrucken und Abspeichern zur Verfügung gestellt. Ein Angebot des Klägers zum Abschluss eines Lizenzvertrages hat sie abgelehnt.
Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte habe damit das Urheberrecht an dem Werk verletzt. Er hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen und die Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht beantragt. Die Beklagte meint, sie sei nach der Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG zur fraglichen Nutzung berechtigt. Nach dieser Bestimmung ist es zulässig, veröffentlichte kleine Teile eines Werkes zur Veranschaulichung im Unterricht an Hochschulen ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Beklagte könne sich nicht mit Erfolg auf § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG berufen, weil die auf der Lernplattform eingestellten Beiträge nicht als "kleine" Teile des Werkes "Meilensteine der Psychologie" anzusehen seien und auch nicht zur Veranschaulichung im Unterricht gedient hätten. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind unter "kleinen" Teilen eines Werkes entsprechend einem zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern geschlossenen "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen", der gleichfalls Sprachwerke betrifft, höchstens 12% des gesamten Werkes zu verstehen. Darüber hinaus sei eine - vom BGH mit 100 Seiten definierte - Höchstgrenze erforderlich, weil ansonsten ganze Bände eines mehrbändigen Werkes ohne Einwilligung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht werden dürften. Die Beklagte habe demnach grundsätzlich bis zu 63 Seiten des Werkes "Meilensteine der Psychologie" auf der Lernplattform einstellen dürfen. Das Einstellen der Beiträge habe - so der BGH - auch der Veranschaulichung im Unterricht gedient. Dem stehe, anders als das Berufungsgericht gemeint habe, nicht entgegen, dass sie den Unterrichtsstoff nicht nur verdeutlicht, sondern auch ergänzt hätten. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts erlaube die Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG auch nicht nur ein Bereithalten kleiner Teile eines Werkes zum Lesen am Bildschirm. Vielmehr gestatte sie deren Zugänglichmachen auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ein Ausdrucken und Abspeichern der Texte ermöglicht werde. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist ein Zugänglichmachen allerdings nicht geboten im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG, wenn der Rechtsinhaber der Hochschule eine angemessene Lizenz für die fragliche Nutzung angeboten hat. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das nun die Angemessenheit des Lizenzangebots des Klägers zu prüfen haben wird.
Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 76/12 - Meilensteine der Psychologie "
Kein Meilenstein der Rechtsprechung, aber etwas hochschulfreundlicher als die Vorinstanz ...
http://archiv.twoday.net/stories/96993851/

"Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Universität den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer elektronischen Lernplattform zur Verfügung stellen darf, wenn diese Teile höchstens 12% des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat.
Der Kläger ist der Alfred Kröner Verlag. Er ist Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem von ihm verlegten Werk "Meilensteine der Psychologie". Die Beklagte ist die Fernuniversität in Hagen. Sie hat mehr als 4.000 Studierenden, die im Bachelor-Studiengang Psychologie den Kurs "Einführung in die Psychologie und ihre Geschichte" belegt hatten, 14 vollständige Beiträge mit insgesamt 91 Seiten des 528 Textseiten umfassenden Buches "Meilensteine der Psychologie" auf einer elektronischen Lernplattform als PDF-Datei zum Lesen, Ausdrucken und Abspeichern zur Verfügung gestellt. Ein Angebot des Klägers zum Abschluss eines Lizenzvertrages hat sie abgelehnt.
Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte habe damit das Urheberrecht an dem Werk verletzt. Er hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen und die Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht beantragt. Die Beklagte meint, sie sei nach der Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG zur fraglichen Nutzung berechtigt. Nach dieser Bestimmung ist es zulässig, veröffentlichte kleine Teile eines Werkes zur Veranschaulichung im Unterricht an Hochschulen ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Beklagte könne sich nicht mit Erfolg auf § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG berufen, weil die auf der Lernplattform eingestellten Beiträge nicht als "kleine" Teile des Werkes "Meilensteine der Psychologie" anzusehen seien und auch nicht zur Veranschaulichung im Unterricht gedient hätten. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind unter "kleinen" Teilen eines Werkes entsprechend einem zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern geschlossenen "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen", der gleichfalls Sprachwerke betrifft, höchstens 12% des gesamten Werkes zu verstehen. Darüber hinaus sei eine - vom BGH mit 100 Seiten definierte - Höchstgrenze erforderlich, weil ansonsten ganze Bände eines mehrbändigen Werkes ohne Einwilligung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht werden dürften. Die Beklagte habe demnach grundsätzlich bis zu 63 Seiten des Werkes "Meilensteine der Psychologie" auf der Lernplattform einstellen dürfen. Das Einstellen der Beiträge habe - so der BGH - auch der Veranschaulichung im Unterricht gedient. Dem stehe, anders als das Berufungsgericht gemeint habe, nicht entgegen, dass sie den Unterrichtsstoff nicht nur verdeutlicht, sondern auch ergänzt hätten. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts erlaube die Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG auch nicht nur ein Bereithalten kleiner Teile eines Werkes zum Lesen am Bildschirm. Vielmehr gestatte sie deren Zugänglichmachen auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ein Ausdrucken und Abspeichern der Texte ermöglicht werde. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist ein Zugänglichmachen allerdings nicht geboten im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG, wenn der Rechtsinhaber der Hochschule eine angemessene Lizenz für die fragliche Nutzung angeboten hat. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das nun die Angemessenheit des Lizenzangebots des Klägers zu prüfen haben wird.
Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 76/12 - Meilensteine der Psychologie "
Kein Meilenstein der Rechtsprechung, aber etwas hochschulfreundlicher als die Vorinstanz ...
http://archiv.twoday.net/stories/96993851/

KlausGraf - am Freitag, 29. November 2013, 17:56 - Rubrik: Archivrecht
http://www.scienceforbrazil.com/brazilian-research-worlds-most-open/
http://www.scielo.org/php/index.php?lang=en
http://www.scielo.org/php/index.php?lang=en
KlausGraf - am Freitag, 29. November 2013, 17:48 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Folger Shakespeare Library plant, alle ihre Handschriften zu transkribieren.
http://collation.folger.edu/2013/11/emmo-early-modern-manuscripts-online/

http://collation.folger.edu/2013/11/emmo-early-modern-manuscripts-online/

KlausGraf - am Freitag, 29. November 2013, 17:44 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ein Bruderschaftsbuch aus Hall in Tirol online in Philadelphia:
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4322056
#fnzhss
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4322056
#fnzhss
KlausGraf - am Freitag, 29. November 2013, 17:38 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Höchst verwerflich ist es aus meiner Sicht, der Wissenschaft (nicht aber Google) wichtige Inhalte vorzuenthalten, weil man aus irgendwelchen Gründen einen Link nicht setzen möchte oder ihn schlicht und einfach vergisst. So verhält es sich bei den Beschreibungen der Handschriften des Stifts Admont auf manuscripta.at.
http://manuscripta.at
Seit jeher ärgert mich die Konstruktion der Bibliotheksliste mit Pop-up-Menüs. Sie ist denkbar benutzerunfreundlich, vor allem bei großen Institutionen wie der ÖNB Wien.
ADMONT ERSCHEINT IN DIESER LISTE NICHT!
Es gibt auch keine anderen Hinweis, etwa auf
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/kataloge/
auf die Erfassung. Google findet aber sehr wohl Admonter Handschriften auf der Website. Es sind anscheinend alle Handschriften, manche offenkundig sehr provisorisch, wohl aufgrund des alten ungedruckten Katalogs von Wichner (dieser könnte zeitweilig sogar beim Internet Archive online gewesen sein) verzeichnet. Aber nicht alle sind via Google auffindbar.
Über Google fand ich aber Cod. 668
http://manuscripta.at/?ID=26474
Wie kommt man nun zu allen Beschreibungen, solange die Österreichische Akademie der Wissenschaften davon Abstand nimmt, den erlösenden Link bzw. die Handschriftenliste auf der Startseite einzubauen?
Man kann von
http://manuscripta.at/?ID=26786 (Cod. 1)
bis
http://manuscripta.at/?ID=26822 (Mappe Fragm. B) mittels der grünen Pfeile von vorne bis hinten durchblättern. Man muss bei dem Herumspielen an der URL aber beachten, dass die Nummern hin- und herspringen.
Cod. 100
http://manuscripta.at/?ID=25994
Cod. 500
http://manuscripta.at/?ID=26327
Cod. 971
http://manuscripta.at/?ID=27036
Mappe 1
http://manuscripta.at/?ID=26786
Vielleicht einfacher als die Überlegung, dass Cod. 600 ungefähr bei
ID=26327+100=26427 (= Cod. 615)
zu finden ist, ist die Suche mittels der Site-Suche von Google.
Cod. 19 wird von Google nicht gefunden, wohl aber Cod. 18:
https://www.google.de/search?q=site%3Amanuscripta.at+%22cod+18%22+%22admont+benediktinerstift%22
Von 18 kommt man mit einem Klick zu Cod. 19. (Bei Cod. 600 hat man jedoch auf Anhieb Glück.)
[NOCH EINFACHER: Die Signatur ins Suchfeld eingeben!]
Von den Handschriften führen ggf. Links zu Digitalisaten aus den "Datierten Handschriften".
Mitunter hat man in die Beschreibungen sogar Links eingebracht:
http://manuscripta.at/?ID=26889
Bei Cod. 668 und auch sonst vermisst man allerdings Links auf die wichtige Bibliographie zu den Admonter Handschriften:
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/lit/l_1000.htm
Kurz: Wie manuscripta.at ist auch der Admont-Teil ein ständiges "work in progress", für das sich das Projekt nicht mehr schämen muss als für die anderen Auflistungen. Es ist ein Unding, dass er nur wenigen Eingeweihten bekannt sein dürfte.
Zu Cod. 668 fand ich eine kurze Notiz bei Haenel 1840:
http://books.google.de/books?id=Oe4UAAAAQAAJ&pg=PA438
Zusammen mit den Angaben von manuscripta.at
http://manuscripta.at/?ID=26474
ermöglichte sie, die Beschreibung aus einem CCCM-Band (41,1: Iohannis Beleth Summa de ecclesiasticis officiis, ed. Herbert Douteil)
http://books.google.de/books?id=em7YAAAAMAAJ&q=%22definitiones+communium%22
zu lokalisieren. Beschrieben wird offenkundig Admont 668 (Anfang 14. Jh.), Bl. 7rb-9v: Definitiones communium vocabulorum (unvollständig) mit dem Incipit (u/v immer normalisiert): "Affectus est conceptio pii amoris per fidem". Von Bl. 9v wird zitiert: "Lascivia est indecens motus dissoluti corporis et animi ex intemperantia carnis prodiens".
Die Lascivia-Definition gehört zu Definitionen von Tugenden und Lastern, wie sie leider verschiedene mittelalterliche Texte bieten.
Riccardo Quinto hat sich in der Festschrift Tombeur = "In principio erat verbum" 2005, S. 322-329 mit den "Diffinitiones morales" befasst, die eine Reihe von Handschriften überliefern. Ein gravierender Mangel seines Aufsatzes ist, dass er mit keinem Wort auf die Tatsache eingegangen ist, dass die Definitionen von Tugenden und Lastern im "Speculum virginum" des Peregrinus (alias Conradus) Hirsaugiensis überwiegend auch - teilweise verändert - in dem vom selben Autor stammenden Traktat "Liber de fructu carnis et spiritus" = "De fructibus ..." (Pseudo-Hugo von St. Victor) erscheinen. Die Diffinitiones morales sind Bloomfield Nr. 2449 (Humilias est ex intuitu proprie conditionis ...). Der Göttinger 8° Cod. Ms. theol. 5 Cim, Bl. 433r-435r (dass die Göttinger Bibliothek inzwischen die Formatangabe jetzt als verbindlich erachtet, nachdem man über Jahrzehnte Göttinger Handschriften ohne diese zitiert hat, ist unsinnig) wurde von Matthäus Bernards (Scholastik 28, 1953, S. 74 Anm. 54) fälschlich als Überlieferung des "Liber de fructu" beansprucht, obwohl sie in Wirklichkeit Bloomfield Nr. 2449 überliefert.
Zum Autor Peregrinus Hirsaugiensis vgl. meine Miszelle
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502
Sowie meine weiteren Stellungnahmen:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570
http://archiv.twoday.net/stories/75229460/
http://archiv.twoday.net/stories/4534017/
Bei der von mir geplanten Überlieferungsübersicht der Werke des Peregrinus bereitet vor allem der Liber de fructu große Probleme.
Kann man bei Bloomfield Nr. 2449 Indizien dafür finden, dass der Text dem Speculum virginum näher steht als dem Liber, so verhält es sich bei der Lascivitas-Definition in Admont andersherum.
Der früher Hugo von Victor zugeschriebene Liber de fructu wird meistens nach Migne zitiert. Einen E-Text des hier einschlägigen cap. 10 bieten die Zürcher Mittellateiner. Im Netz fand ich folgende Digitalisate von Ausgaben:
Migne
http://books.google.de/books?id=o7fUAAAAMAAJ&&pg=RA1-PT406
Opera II, 1648
http://books.google.de/books?id=kwGunUFm8doC&pg=PA247
Ausgabe 1588
http://books.google.de/books?id=KtheVpVc0WYC&pg=RA1-PT150
Ausgabe 1526
http://books.google.de/books?id=SglTAAAAcAAJ&pg=PT364
Von den wenigen digitalisierten Handschriften des Liber zitiere ich nur die ehemals Wettinger (saec. XIII), wo man in Zeile 3 von Blatt 415v die Lascivia findet:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/kba/WettF0011/415v/large
Jutta Seyfarth gibt in ihrer Edition des Speculum virginum von 1990 S. 88 (Buch 4, Zeile 116f.): "Lasciuia est indecens motus dissoluti in ioco anteueniens ex intemperantia carnali" [Seyfarth hat tatsächlich ioco].
Der Admonter Text stützt sich mit seiner Lascivia-Definition ersichtlich nicht auf das Speculum, sondern auf den Liber de fructu.
Unerfreulicherweise lösten sich, theologischem Plankton gleich, die auf Peregrinus (alias Conradus) Hirsaugiensis zurückgehenden Tugenden- und Lasterdefinitionen im Mittelalter von den beiden Ursprungstexten Speculum und Liber und machen Identifizierungen nur aufgrund des Incipits höchst schwierig.
Selbst ausgesprochene Stümper auf dem Gebiet der hochmittelalterlichen Theologiegeschichte wie ich können dank Google einigermaßen brauchbare Handschriften- und Quellenstudien durchführen. Google spricht sehr dafür, dass die Admonter Lascivia-Definition auf keine frühere Quelle als Peregrinus (Mitte 12. Jahrhundert) zurückgeht. Denn in Google Books sind inzwischen Massen alter und moderner Ausgaben vorhanden, mittels derer man Zitate nachverfolgen kann. Man sollte allerdings - einigermaßen signifikante - Textfragmente jeweils separat suchen.
Schauen wir uns
https://www.google.de/search?q=%22indecens+motus+dissoluti%22&&tbm=bks
an (die URL ist gekürzt, neben der Suchanfrage ist tbm=bks erforderlich, damit in Google Books gesucht wird). Neben der Admonter Handschriftenbeschreibung begegnet das Speculum virginum (in der zweisprachigen Ausgabe), Migne mit dem Liber sowie einige Bücher, die auf die Kompilation des manipulus florum zurückgehen.
Anders als der Manipulus florum aus dem frühen 14. Jahrhundert angab stammt das lascivia-Zitat nicht von Cassiodor, wie man der Internetedition von Nighman entnimmt:
http://web.wlu.ca/history/cnighman/MFfontes/ModestiaL.pdf
Die Suche mit einem Wort weniger
https://www.google.de/search?tbm=bks&q="motus+dissoluti"
bringt zusätzliche Belege des gleichen Zitats, da die OCR indecens verlesen hat (iudecens, indeceus). Weitere, die alle anscheinend auf den manipulus direkt oder indirekt zurückgehen, findet man mit der Phrasensuche:
"corporis ex intemperantia"
Bei Lasciuia/Lascivia erkennt Google die Namensformen nicht als identisch. Die theologiegeschichtliche Praxis, abweichend vom klassischen Sprachgebrauch v als u zu schreiben, erweist sich im Internetzeitalter nur als ärgerlich.
Mit der Suche nach
https://www.google.de/search?q="intemperantia+carnali"&tbm=bks
findet man den wichtigen Hinweis, dass die Lascivia-Definition auch im Speculum maius des Vincenz von Beauvais (saec. XIII) erscheint. Rasch ist man an der Stelle im Düsseldorfer Digitalisat des Reprints der Ausgabe von 1624:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1355987
Die Formulierung "prodiens" trennt auch dieses Zitat vom Speculum virginum.
Natürlich müsste man den Admonter Text näher untersuchen. Aber bereits jetzt kann man aufgrund des Zitats der Lascivia-Definition in der CCMA-Handschriftenbeschreibung feststellen, dass er zu den vielen Texten gehört, die in der Filiation der von Peregrinus alias Conradus gebotenen Tugenden- und Lasterdefinitionen und zwar in der Fassung des Liber de fructu stehen.
#forschung
http://manuscripta.at
Seit jeher ärgert mich die Konstruktion der Bibliotheksliste mit Pop-up-Menüs. Sie ist denkbar benutzerunfreundlich, vor allem bei großen Institutionen wie der ÖNB Wien.
ADMONT ERSCHEINT IN DIESER LISTE NICHT!
Es gibt auch keine anderen Hinweis, etwa auf
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/kataloge/
auf die Erfassung. Google findet aber sehr wohl Admonter Handschriften auf der Website. Es sind anscheinend alle Handschriften, manche offenkundig sehr provisorisch, wohl aufgrund des alten ungedruckten Katalogs von Wichner (dieser könnte zeitweilig sogar beim Internet Archive online gewesen sein) verzeichnet. Aber nicht alle sind via Google auffindbar.
Über Google fand ich aber Cod. 668
http://manuscripta.at/?ID=26474
Wie kommt man nun zu allen Beschreibungen, solange die Österreichische Akademie der Wissenschaften davon Abstand nimmt, den erlösenden Link bzw. die Handschriftenliste auf der Startseite einzubauen?
Man kann von
http://manuscripta.at/?ID=26786 (Cod. 1)
bis
http://manuscripta.at/?ID=26822 (Mappe Fragm. B) mittels der grünen Pfeile von vorne bis hinten durchblättern. Man muss bei dem Herumspielen an der URL aber beachten, dass die Nummern hin- und herspringen.
Cod. 100
http://manuscripta.at/?ID=25994
Cod. 500
http://manuscripta.at/?ID=26327
Cod. 971
http://manuscripta.at/?ID=27036
Mappe 1
http://manuscripta.at/?ID=26786
Vielleicht einfacher als die Überlegung, dass Cod. 600 ungefähr bei
ID=26327+100=26427 (= Cod. 615)
zu finden ist, ist die Suche mittels der Site-Suche von Google.
Cod. 19 wird von Google nicht gefunden, wohl aber Cod. 18:
https://www.google.de/search?q=site%3Amanuscripta.at+%22cod+18%22+%22admont+benediktinerstift%22
Von 18 kommt man mit einem Klick zu Cod. 19. (Bei Cod. 600 hat man jedoch auf Anhieb Glück.)
[NOCH EINFACHER: Die Signatur ins Suchfeld eingeben!]
Von den Handschriften führen ggf. Links zu Digitalisaten aus den "Datierten Handschriften".
Mitunter hat man in die Beschreibungen sogar Links eingebracht:
http://manuscripta.at/?ID=26889
Bei Cod. 668 und auch sonst vermisst man allerdings Links auf die wichtige Bibliographie zu den Admonter Handschriften:
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/lit/l_1000.htm
Kurz: Wie manuscripta.at ist auch der Admont-Teil ein ständiges "work in progress", für das sich das Projekt nicht mehr schämen muss als für die anderen Auflistungen. Es ist ein Unding, dass er nur wenigen Eingeweihten bekannt sein dürfte.
Zu Cod. 668 fand ich eine kurze Notiz bei Haenel 1840:
http://books.google.de/books?id=Oe4UAAAAQAAJ&pg=PA438
Zusammen mit den Angaben von manuscripta.at
http://manuscripta.at/?ID=26474
ermöglichte sie, die Beschreibung aus einem CCCM-Band (41,1: Iohannis Beleth Summa de ecclesiasticis officiis, ed. Herbert Douteil)
http://books.google.de/books?id=em7YAAAAMAAJ&q=%22definitiones+communium%22
zu lokalisieren. Beschrieben wird offenkundig Admont 668 (Anfang 14. Jh.), Bl. 7rb-9v: Definitiones communium vocabulorum (unvollständig) mit dem Incipit (u/v immer normalisiert): "Affectus est conceptio pii amoris per fidem". Von Bl. 9v wird zitiert: "Lascivia est indecens motus dissoluti corporis et animi ex intemperantia carnis prodiens".
Die Lascivia-Definition gehört zu Definitionen von Tugenden und Lastern, wie sie leider verschiedene mittelalterliche Texte bieten.
Riccardo Quinto hat sich in der Festschrift Tombeur = "In principio erat verbum" 2005, S. 322-329 mit den "Diffinitiones morales" befasst, die eine Reihe von Handschriften überliefern. Ein gravierender Mangel seines Aufsatzes ist, dass er mit keinem Wort auf die Tatsache eingegangen ist, dass die Definitionen von Tugenden und Lastern im "Speculum virginum" des Peregrinus (alias Conradus) Hirsaugiensis überwiegend auch - teilweise verändert - in dem vom selben Autor stammenden Traktat "Liber de fructu carnis et spiritus" = "De fructibus ..." (Pseudo-Hugo von St. Victor) erscheinen. Die Diffinitiones morales sind Bloomfield Nr. 2449 (Humilias est ex intuitu proprie conditionis ...). Der Göttinger 8° Cod. Ms. theol. 5 Cim, Bl. 433r-435r (dass die Göttinger Bibliothek inzwischen die Formatangabe jetzt als verbindlich erachtet, nachdem man über Jahrzehnte Göttinger Handschriften ohne diese zitiert hat, ist unsinnig) wurde von Matthäus Bernards (Scholastik 28, 1953, S. 74 Anm. 54) fälschlich als Überlieferung des "Liber de fructu" beansprucht, obwohl sie in Wirklichkeit Bloomfield Nr. 2449 überliefert.
Zum Autor Peregrinus Hirsaugiensis vgl. meine Miszelle
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502
Sowie meine weiteren Stellungnahmen:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570
http://archiv.twoday.net/stories/75229460/
http://archiv.twoday.net/stories/4534017/
Bei der von mir geplanten Überlieferungsübersicht der Werke des Peregrinus bereitet vor allem der Liber de fructu große Probleme.
Kann man bei Bloomfield Nr. 2449 Indizien dafür finden, dass der Text dem Speculum virginum näher steht als dem Liber, so verhält es sich bei der Lascivitas-Definition in Admont andersherum.
Der früher Hugo von Victor zugeschriebene Liber de fructu wird meistens nach Migne zitiert. Einen E-Text des hier einschlägigen cap. 10 bieten die Zürcher Mittellateiner. Im Netz fand ich folgende Digitalisate von Ausgaben:
Migne
http://books.google.de/books?id=o7fUAAAAMAAJ&&pg=RA1-PT406
Opera II, 1648
http://books.google.de/books?id=kwGunUFm8doC&pg=PA247
Ausgabe 1588
http://books.google.de/books?id=KtheVpVc0WYC&pg=RA1-PT150
Ausgabe 1526
http://books.google.de/books?id=SglTAAAAcAAJ&pg=PT364
Von den wenigen digitalisierten Handschriften des Liber zitiere ich nur die ehemals Wettinger (saec. XIII), wo man in Zeile 3 von Blatt 415v die Lascivia findet:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/kba/WettF0011/415v/large
Jutta Seyfarth gibt in ihrer Edition des Speculum virginum von 1990 S. 88 (Buch 4, Zeile 116f.): "Lasciuia est indecens motus dissoluti in ioco anteueniens ex intemperantia carnali" [Seyfarth hat tatsächlich ioco].
Der Admonter Text stützt sich mit seiner Lascivia-Definition ersichtlich nicht auf das Speculum, sondern auf den Liber de fructu.
Unerfreulicherweise lösten sich, theologischem Plankton gleich, die auf Peregrinus (alias Conradus) Hirsaugiensis zurückgehenden Tugenden- und Lasterdefinitionen im Mittelalter von den beiden Ursprungstexten Speculum und Liber und machen Identifizierungen nur aufgrund des Incipits höchst schwierig.
Selbst ausgesprochene Stümper auf dem Gebiet der hochmittelalterlichen Theologiegeschichte wie ich können dank Google einigermaßen brauchbare Handschriften- und Quellenstudien durchführen. Google spricht sehr dafür, dass die Admonter Lascivia-Definition auf keine frühere Quelle als Peregrinus (Mitte 12. Jahrhundert) zurückgeht. Denn in Google Books sind inzwischen Massen alter und moderner Ausgaben vorhanden, mittels derer man Zitate nachverfolgen kann. Man sollte allerdings - einigermaßen signifikante - Textfragmente jeweils separat suchen.
Schauen wir uns
https://www.google.de/search?q=%22indecens+motus+dissoluti%22&&tbm=bks
an (die URL ist gekürzt, neben der Suchanfrage ist tbm=bks erforderlich, damit in Google Books gesucht wird). Neben der Admonter Handschriftenbeschreibung begegnet das Speculum virginum (in der zweisprachigen Ausgabe), Migne mit dem Liber sowie einige Bücher, die auf die Kompilation des manipulus florum zurückgehen.
Anders als der Manipulus florum aus dem frühen 14. Jahrhundert angab stammt das lascivia-Zitat nicht von Cassiodor, wie man der Internetedition von Nighman entnimmt:
http://web.wlu.ca/history/cnighman/MFfontes/ModestiaL.pdf
Die Suche mit einem Wort weniger
https://www.google.de/search?tbm=bks&q="motus+dissoluti"
bringt zusätzliche Belege des gleichen Zitats, da die OCR indecens verlesen hat (iudecens, indeceus). Weitere, die alle anscheinend auf den manipulus direkt oder indirekt zurückgehen, findet man mit der Phrasensuche:
"corporis ex intemperantia"
Bei Lasciuia/Lascivia erkennt Google die Namensformen nicht als identisch. Die theologiegeschichtliche Praxis, abweichend vom klassischen Sprachgebrauch v als u zu schreiben, erweist sich im Internetzeitalter nur als ärgerlich.
Mit der Suche nach
https://www.google.de/search?q="intemperantia+carnali"&tbm=bks
findet man den wichtigen Hinweis, dass die Lascivia-Definition auch im Speculum maius des Vincenz von Beauvais (saec. XIII) erscheint. Rasch ist man an der Stelle im Düsseldorfer Digitalisat des Reprints der Ausgabe von 1624:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1355987
Die Formulierung "prodiens" trennt auch dieses Zitat vom Speculum virginum.
Natürlich müsste man den Admonter Text näher untersuchen. Aber bereits jetzt kann man aufgrund des Zitats der Lascivia-Definition in der CCMA-Handschriftenbeschreibung feststellen, dass er zu den vielen Texten gehört, die in der Filiation der von Peregrinus alias Conradus gebotenen Tugenden- und Lasterdefinitionen und zwar in der Fassung des Liber de fructu stehen.
#forschung
KlausGraf - am Donnerstag, 28. November 2013, 23:36 - Rubrik: Kodikologie
https://de.wikisource.org/wiki/Schriften_des_Vereins_f%C3%BCr_Geschichte_des_Bodensees_und_seiner_Umgebung
Buchhändler P. in R. sei bedankt für seine Fleißarbeit. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/528988632/
Buchhändler P. in R. sei bedankt für seine Fleißarbeit. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/528988632/
KlausGraf - am Donnerstag, 28. November 2013, 23:17 - Rubrik: Landesgeschichte
Auch wenn nicht alle mit DOI versehenen Publikationen via Crossref suchbar sind, so würden wir unserer Chronistenpflicht doch nicht genügen, wiesen wir nicht auf
http://search.crossref.org/
hin. Anders als bei Google Scholar werden hier auch Buchkapitel gefunden, wenn für diese ein DOI vergeben wurde.
Die Suchmöglichkeiten sind ärmlich. Eine Phrasensuche wird nicht unterstützt, um eine UND-Verknüpfung zu erzwingen muss man Pluszeichen verwenden:
+friedrich +schwaben
Update: Aktuelle Daten zu Crossref 2013
http://de.slideshare.net/CrossRef
http://search.crossref.org/
hin. Anders als bei Google Scholar werden hier auch Buchkapitel gefunden, wenn für diese ein DOI vergeben wurde.
Die Suchmöglichkeiten sind ärmlich. Eine Phrasensuche wird nicht unterstützt, um eine UND-Verknüpfung zu erzwingen muss man Pluszeichen verwenden:
+friedrich +schwaben
Update: Aktuelle Daten zu Crossref 2013
http://de.slideshare.net/CrossRef
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Von Bernd Konrad:
http://heraldica.hypotheses.org/tag/konrad-grunemberg
Abbildung aus einem Exemplar in Privatbesitz
#fnzhss
http://heraldica.hypotheses.org/tag/konrad-grunemberg

#fnzhss
KlausGraf - am Donnerstag, 28. November 2013, 20:21 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/archivpflege-blick-in-die-zukunft-1.1828151
"In das digitale Zeitalter der Archivpflege ist es noch ein weiter Weg", resümiert die SZ anlässlich der vierten Kommunalarchivtagung im Landkreis Ebersberg.
Danke an Maria Rottler und die geschlossene FB-Gruppe Archivfragen auch für viele andere Hinweise.
"In das digitale Zeitalter der Archivpflege ist es noch ein weiter Weg", resümiert die SZ anlässlich der vierten Kommunalarchivtagung im Landkreis Ebersberg.
Danke an Maria Rottler und die geschlossene FB-Gruppe Archivfragen auch für viele andere Hinweise.
KlausGraf - am Donnerstag, 28. November 2013, 20:16 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Sehr angetan ist Paul Andreas in der NZZ:
"Das von Landespolitikern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsleistung im Zuge der Kulturhauptstadt-Planungen 2010 forcierte Projekt gestaltete sich für die im Wettbewerb siegreichen Architekten als statische Herausforderung: Der auf Flächenbelastungen ausgelegte Gebäudebestand musste erheblich ertüchtigt werden, um den linear gelagerten Lasten der Aktenstapel zu trotzen. Zugleich reichte die Kapazität des über dem Innenkern des Altbaus errichteten Turms nicht aus. Deshalb wurde ein Wellenriegel angebaut, verputzt in einem helleren Karminrot, der sich als horizontaler Annex 160 Meter weit dem Hafenbecken entlangschlängelt. Sein gesamtes Kellergeschoss birgt weitere Aktenstrassen der 148 Regalkilometer Archivbestand, erschlossen durch ein ausgeklügeltes Transportbandsystem. Darüber liegt ein Reservoir von sechs weiteren Etagen, die das Archiv peu à peu bis 2050 ergänzen sollen. Bis dorthin werden sie als Büroraum möglichst gewinnbringend vermietet werden. Auch wenn Duisburg deutscher Meister in Sachen Haushaltsschulden ist, sind neue Büroflächen in der von Autobahnen umzingelten Innenstadt gefragt. Die Mieteinnahmen dürften dringend gebraucht werden, denn die Baukosten stiegen im Laufe der Planungen um ein Vierfaches auf mindestens 198 Millionen Euro an; ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss versucht derzeit Licht in die Rolle des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes bei den Kostenexplosionen zu bringen.
Neue Stadtkrone
So backsteinmonumental die äussere Geste – so putznüchtern geben sich die Innenräume des Archivs. Immerhin weckt das etwas gedrungene, über vier Galerieetagen geführte Eingangsfoyer Erinnerungen an Bauten von Altmeister Louis Kahn: Drei in den Speicher geschnittene Rundfenster bieten Einsichten in das der Öffentlichkeit sonst komplett verborgene Innenleben. Ein Foyer, ein Lesesaal und ein benachbarter Vortragssaal wurden im Erdgeschoss der Welle mit Ausblick aufs Wasser untergebracht – Café oder Kantine gibt es nicht. Architektonisch fasziniert das Dachgeschoss, das nicht etwa durch konventionelle Dachziegel, sondern durch eine filigrane Haut aus massgefertigten Ziegellamellen umschlossen wird. Leider wird es nur als Ort für die Abluftinstallationen der Klimatechnik genutzt. Ein ursprünglich geplanter Veranstaltungssaal kam nicht zur Ausführung.
Punkten kann der Duisburger Wissensspeicher vor allem in städtebaulicher Hinsicht: Als eines der letzten Puzzlestücke des seit 1991 stetig umgesetzten Masterplanes von Lord Norman Foster verleiht der Komplex der Weitläufigkeit des unmittelbar an die Innenstadt anschliessenden Innenhafens sinnbildhafte Orientierung."
http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/kunst_architektur/monumentaler-turm-des-wissens-1.18193381
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Foto Juni 2013 von ZebraDS, PD
"Das von Landespolitikern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsleistung im Zuge der Kulturhauptstadt-Planungen 2010 forcierte Projekt gestaltete sich für die im Wettbewerb siegreichen Architekten als statische Herausforderung: Der auf Flächenbelastungen ausgelegte Gebäudebestand musste erheblich ertüchtigt werden, um den linear gelagerten Lasten der Aktenstapel zu trotzen. Zugleich reichte die Kapazität des über dem Innenkern des Altbaus errichteten Turms nicht aus. Deshalb wurde ein Wellenriegel angebaut, verputzt in einem helleren Karminrot, der sich als horizontaler Annex 160 Meter weit dem Hafenbecken entlangschlängelt. Sein gesamtes Kellergeschoss birgt weitere Aktenstrassen der 148 Regalkilometer Archivbestand, erschlossen durch ein ausgeklügeltes Transportbandsystem. Darüber liegt ein Reservoir von sechs weiteren Etagen, die das Archiv peu à peu bis 2050 ergänzen sollen. Bis dorthin werden sie als Büroraum möglichst gewinnbringend vermietet werden. Auch wenn Duisburg deutscher Meister in Sachen Haushaltsschulden ist, sind neue Büroflächen in der von Autobahnen umzingelten Innenstadt gefragt. Die Mieteinnahmen dürften dringend gebraucht werden, denn die Baukosten stiegen im Laufe der Planungen um ein Vierfaches auf mindestens 198 Millionen Euro an; ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss versucht derzeit Licht in die Rolle des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes bei den Kostenexplosionen zu bringen.
Neue Stadtkrone
So backsteinmonumental die äussere Geste – so putznüchtern geben sich die Innenräume des Archivs. Immerhin weckt das etwas gedrungene, über vier Galerieetagen geführte Eingangsfoyer Erinnerungen an Bauten von Altmeister Louis Kahn: Drei in den Speicher geschnittene Rundfenster bieten Einsichten in das der Öffentlichkeit sonst komplett verborgene Innenleben. Ein Foyer, ein Lesesaal und ein benachbarter Vortragssaal wurden im Erdgeschoss der Welle mit Ausblick aufs Wasser untergebracht – Café oder Kantine gibt es nicht. Architektonisch fasziniert das Dachgeschoss, das nicht etwa durch konventionelle Dachziegel, sondern durch eine filigrane Haut aus massgefertigten Ziegellamellen umschlossen wird. Leider wird es nur als Ort für die Abluftinstallationen der Klimatechnik genutzt. Ein ursprünglich geplanter Veranstaltungssaal kam nicht zur Ausführung.
Punkten kann der Duisburger Wissensspeicher vor allem in städtebaulicher Hinsicht: Als eines der letzten Puzzlestücke des seit 1991 stetig umgesetzten Masterplanes von Lord Norman Foster verleiht der Komplex der Weitläufigkeit des unmittelbar an die Innenstadt anschliessenden Innenhafens sinnbildhafte Orientierung."
http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/kunst_architektur/monumentaler-turm-des-wissens-1.18193381
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Crowdsourcing-Projekten öffentlicher Institutionen (Bibliotheken, Museen und Archive) in Nordeuropa ist die November-Ausgabe der Rubrik „Webressourcen aus Nordeuropa – Fundstücke“ des Sondersammelgebiets Skandinavien an der UB Kiel (SSG) gewidmet:
http://nordichistoryblog.hypotheses.org/1989 (NordicHistoryBlog)
http://nordichistoryblog.hypotheses.org/1989 (NordicHistoryBlog)
MariaRottler - am Donnerstag, 28. November 2013, 18:54 - Rubrik: Web 2.0
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/schwabinger-kunstschatz-lost-art-stellt-weitere-gurlitt-werke-online-a-936163.html
Das unübersehbar angebrachte Wasserzeichen ist eindeutig Copyfraud (und schadet natürlich der Öffentlichkeit), da Immaterialgüter-Rechte der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht zustehen. Auch hinsichtlich der Reproduktionen besteht kein Schutzrecht nach § 72 UrhG. Soweit Urheberrechte an den Bilder existieren, ist nicht die Staatsanwaltschaft Augsburg der Rechteinhaber. Ein "Recht am Bild der eigenen Sache" gibt es nicht, es stünde ohnedies Herrn Gurlitt oder rechtmäßigen Eigentümern zu.
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt

Das unübersehbar angebrachte Wasserzeichen ist eindeutig Copyfraud (und schadet natürlich der Öffentlichkeit), da Immaterialgüter-Rechte der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht zustehen. Auch hinsichtlich der Reproduktionen besteht kein Schutzrecht nach § 72 UrhG. Soweit Urheberrechte an den Bilder existieren, ist nicht die Staatsanwaltschaft Augsburg der Rechteinhaber. Ein "Recht am Bild der eigenen Sache" gibt es nicht, es stünde ohnedies Herrn Gurlitt oder rechtmäßigen Eigentümern zu.
http://archiv.twoday.net/search?q=gurlitt

KlausGraf - am Donnerstag, 28. November 2013, 18:30 - Rubrik: Archivrecht
Die „bewegte“ Geschichte Rostocks – festgehalten in einzigartigen und teilweise unveröffentlichten Filmdokumenten - ist ab sofort auf einer exklusiven DVD mit dem Titel „ROSTOCK WIEDERENTDECKT – Historische Filmschätze von 1928-1978“ erhältlich.
Die vorliegenden Filmschätze nehmen den Zuschauer mit auf eine einzigartige Zeitreise durch die Hansestadt im 20. Jahrhundert. Darunter einer der ältesten Rostock-Stummfilme »Die Seestadt Rostock« (1928) sowie wiederentdeckte Filme, die die Rostocker Altstadt vor ihrer Zerstörung im 2. Weltkrieg zeigen. Ein besonderes Highlight ist der Film »Die Stadt der sieben Türme« (1936) sowie die Amateuraufnahmen in »Sommerfrische Ostsee«, die einen ganz persönlichen Blick auf die Zeit der 30erJahre werfen.
Die Dokumentarfilme aus der DDR-Zeit sprechen dagegen eine ganz andere Sprache. Die fürs Ausland produzierten DDR-Magazinbeiträge, heute würde man sie Werbefilme nennen, preisen mit viel Pathos die Errungenschaften des Sozialismus.
Alle Filme – darunter bisher unveröffentlichte Aufnahmen – zeigen auf beeindruckende Weise und aus den unterschiedlichsten politischen und historischen Perspektiven die wechselvolle Geschichte der Stadt Rostock. Ein Muss für jeden Rostock-Liebhaber!
Die DVD wurde von der filmwerte GmbH produziert und herausgegeben. Die Firma mit Sitz in der Medienstadt Potsdam-Babelsberg beschäftigt sich seit vielen Jahren mit historischem Filmmaterial und vor allem damit, dieses einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Nach dem großen Erfolg von zwei publizierten DVDs mit historischen Filmen zu Potsdam, ist Rostock der Start, die „DVD-Edition Wiederentdeckt“ bundesweit zu etablieren.
Allein in den ersten zwei Wochen, die der Medienpartner Ostsee-Zeitung exklusiv die DVD vertrieben hat, gingen über 2.500 DVDs über den Ladentisch. Dies bestätigt noch einmal deutlich, dass die Nachfrage nach bewegten Bildern ungebrochen ist.
Die DVD enthält 92 Minuten Filmmaterial zudem ein umfangreiches Booklet mit Hintergrundinformationen zu jedem Film.
Als Schirmherr des Projekts konnte der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling gewonnen werden.
Bestellungen und Infos unter www.historische-filmschaetze.de
Pressekontakt:
Claire Dörfer
filmwerte GmbH, Dianastr. 44, 14482 Potsdam
Tel: 0331-721 21 64, cdoerfer@filmwert.de
Die vorliegenden Filmschätze nehmen den Zuschauer mit auf eine einzigartige Zeitreise durch die Hansestadt im 20. Jahrhundert. Darunter einer der ältesten Rostock-Stummfilme »Die Seestadt Rostock« (1928) sowie wiederentdeckte Filme, die die Rostocker Altstadt vor ihrer Zerstörung im 2. Weltkrieg zeigen. Ein besonderes Highlight ist der Film »Die Stadt der sieben Türme« (1936) sowie die Amateuraufnahmen in »Sommerfrische Ostsee«, die einen ganz persönlichen Blick auf die Zeit der 30erJahre werfen.
Die Dokumentarfilme aus der DDR-Zeit sprechen dagegen eine ganz andere Sprache. Die fürs Ausland produzierten DDR-Magazinbeiträge, heute würde man sie Werbefilme nennen, preisen mit viel Pathos die Errungenschaften des Sozialismus.
Alle Filme – darunter bisher unveröffentlichte Aufnahmen – zeigen auf beeindruckende Weise und aus den unterschiedlichsten politischen und historischen Perspektiven die wechselvolle Geschichte der Stadt Rostock. Ein Muss für jeden Rostock-Liebhaber!
Die DVD wurde von der filmwerte GmbH produziert und herausgegeben. Die Firma mit Sitz in der Medienstadt Potsdam-Babelsberg beschäftigt sich seit vielen Jahren mit historischem Filmmaterial und vor allem damit, dieses einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Nach dem großen Erfolg von zwei publizierten DVDs mit historischen Filmen zu Potsdam, ist Rostock der Start, die „DVD-Edition Wiederentdeckt“ bundesweit zu etablieren.
Allein in den ersten zwei Wochen, die der Medienpartner Ostsee-Zeitung exklusiv die DVD vertrieben hat, gingen über 2.500 DVDs über den Ladentisch. Dies bestätigt noch einmal deutlich, dass die Nachfrage nach bewegten Bildern ungebrochen ist.
Die DVD enthält 92 Minuten Filmmaterial zudem ein umfangreiches Booklet mit Hintergrundinformationen zu jedem Film.
Als Schirmherr des Projekts konnte der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling gewonnen werden.
Bestellungen und Infos unter www.historische-filmschaetze.de
Pressekontakt:
Claire Dörfer
filmwerte GmbH, Dianastr. 44, 14482 Potsdam
Tel: 0331-721 21 64, cdoerfer@filmwert.de
Claire Müller - am Donnerstag, 28. November 2013, 14:05 - Rubrik: Filmarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Adel verpflichtet die verarmten Damen des Damenstifts Ehreshoven, aus dem es nun schon die zweite Reportage gibt, diesmal auf WDR 5:
http://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/damenstiftehreshoven102.html
Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/506933477/

http://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/damenstiftehreshoven102.html
Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/506933477/

KlausGraf - am Donnerstag, 28. November 2013, 04:57 - Rubrik: Landesgeschichte
Melissa Terra is angry:
http://melissaterras.blogspot.co.uk/2013/11/im-not-going-to-edit-your-10000-pay-to.html
http://melissaterras.blogspot.co.uk/2013/11/im-not-going-to-edit-your-10000-pay-to.html
KlausGraf - am Mittwoch, 27. November 2013, 22:44 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten nicht die Nutzung der vorhandenen Unterlagen zu Uwe Barschel in Form von Einsicht und Herstellung von Kopien ermöglichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.11.2013 entschieden (Az.: BVerwG 6 A 5.13).
Recht auf Einsichtnahme erst nach 30 Jahren
Das Bundesarchivgesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch in erster Linie gestützt hatte, ermögliche zwar jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient habe. Dies gelte jedoch nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind. Das Bundesarchivgesetz sehe keine Verkürzung dieser Frist vor. Die Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu Uwe Barschel seien nicht älter als 30 Jahre. Sie unterfielen schon deshalb nicht dem jedermann zustehenden Recht auf Einsichtnahme, und zwar unabhängig davon, ob für sie darüber hinaus speziell geregelte Gründe vorliegen, die ihre Benutzung durch jedermann aus öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung ausschließen. Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichte die Behörden zwar grundsätzlich, Pressevertretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führe aber nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten. Diese müssten deshalb nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden."
https://beck-aktuell.beck.de/news/bverwg-versagt-journalisten-einsicht-in-bnd-unterlagen-ber-barschel-aff-re
Siehe auch
http://www.mz-web.de/politik/bnd-muss-archiv-nicht-oeffnen-gericht-verweigert-einsicht-in--barschel-akten,20642162,25441412.html
Bundesarchiv, B 145 Bild-F065018-0011 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA
Recht auf Einsichtnahme erst nach 30 Jahren
Das Bundesarchivgesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch in erster Linie gestützt hatte, ermögliche zwar jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient habe. Dies gelte jedoch nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind. Das Bundesarchivgesetz sehe keine Verkürzung dieser Frist vor. Die Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu Uwe Barschel seien nicht älter als 30 Jahre. Sie unterfielen schon deshalb nicht dem jedermann zustehenden Recht auf Einsichtnahme, und zwar unabhängig davon, ob für sie darüber hinaus speziell geregelte Gründe vorliegen, die ihre Benutzung durch jedermann aus öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung ausschließen. Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichte die Behörden zwar grundsätzlich, Pressevertretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führe aber nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten. Diese müssten deshalb nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden."
https://beck-aktuell.beck.de/news/bverwg-versagt-journalisten-einsicht-in-bnd-unterlagen-ber-barschel-aff-re
Siehe auch
http://www.mz-web.de/politik/bnd-muss-archiv-nicht-oeffnen-gericht-verweigert-einsicht-in--barschel-akten,20642162,25441412.html

KlausGraf - am Mittwoch, 27. November 2013, 22:34 - Rubrik: Archivrecht
http://blog.ronald-kaiser.com/2013/11/27/eine-kurzanalyse-des-koalitionsvertrags-deutschlands-zukunft-gestalten-der-18-legislaturperiode-zwischen-cdu-csu-und-spd-hinsichtlich-der-bedeutung-fuer-archive-bibliotheken-und/
Auszug:
"Seite 132:
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können."
Zu Open Access siehe auch
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html
Auszug:
"Seite 132:
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können."
Zu Open Access siehe auch
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html
KlausGraf - am Mittwoch, 27. November 2013, 22:26 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ärgerlich ist, dass die Informationen nur noch im Google-Cache erreichbar sind:
"Die als Dauerleihgabe der Familie von Alvensleben 1975 übernommene Sammlung umfaßt ca. 12.500 Titel in 5494 Buchbinderbänden, vorwiegend in lateinischer und deutscher Sprache. Den Kern der Sammlung bildet die Privatbibliothek des Joachim von Alvensleben (1514-1588) aus dem 16. Jahrhundert. 60 Prozent des Bestandes beziehen sich auf diese Zeit. Aus dem 17. Jahrhundert stammen 30 Prozent und aus dem frühen 18. Jahrhundert 10 Prozent der Bücher. Die Bibliothek beinhaltet hauptsächlich Theologica, Philosophica, Philologica, Juridica, Historica, Medica, Astronomica und Mathematica sowie Leichenpredigten. Zu allen Disziplinen gehören Sammelbände.
Die Sammlung wurde 2012 nach Haldensleben-Hundisburg überführt. Die fachliche Betreuung dort liegt bei der ULB Halle. Die zahlreiche Exemplare sind allerdings digitalisiert worden und über die WDB verfügbar: Nachweis im OPAC"
Handschriftendigitalisate:
http://dbs.hab.de/mss/?list=collection&id=alv
Die ULB Halle informiert zu dieser Adelsbibliothek:
"Die von Alvenslebensche Bibliothek ist seit 2012 eine Außenstelle der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB). Sie wird fachlich und wissenschaftlich von der ULB betreut. Die öffentliche Benutzung wird von der Stadt- und Kreisbibliothek Haldensleben gewährleistet."
http://bibliothek.uni-halle.de/sammlungen/von_alvensleben/
Vergeblich hatte die niedersächsische Kultusministerin für den Verbleib der Bibliothek in Wolfenbüttel plädiert:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/418871_Buecherschaetze-derer-von-Alvensleben-werden-im-Schloss-Hundisburg-vereint.html
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Alvenleben%E2%80%99sche_Bibliotheken
http://www.familie-von-alvensleben.de
"Die als Dauerleihgabe der Familie von Alvensleben 1975 übernommene Sammlung umfaßt ca. 12.500 Titel in 5494 Buchbinderbänden, vorwiegend in lateinischer und deutscher Sprache. Den Kern der Sammlung bildet die Privatbibliothek des Joachim von Alvensleben (1514-1588) aus dem 16. Jahrhundert. 60 Prozent des Bestandes beziehen sich auf diese Zeit. Aus dem 17. Jahrhundert stammen 30 Prozent und aus dem frühen 18. Jahrhundert 10 Prozent der Bücher. Die Bibliothek beinhaltet hauptsächlich Theologica, Philosophica, Philologica, Juridica, Historica, Medica, Astronomica und Mathematica sowie Leichenpredigten. Zu allen Disziplinen gehören Sammelbände.
Die Sammlung wurde 2012 nach Haldensleben-Hundisburg überführt. Die fachliche Betreuung dort liegt bei der ULB Halle. Die zahlreiche Exemplare sind allerdings digitalisiert worden und über die WDB verfügbar: Nachweis im OPAC"
Handschriftendigitalisate:
http://dbs.hab.de/mss/?list=collection&id=alv
Die ULB Halle informiert zu dieser Adelsbibliothek:
"Die von Alvenslebensche Bibliothek ist seit 2012 eine Außenstelle der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB). Sie wird fachlich und wissenschaftlich von der ULB betreut. Die öffentliche Benutzung wird von der Stadt- und Kreisbibliothek Haldensleben gewährleistet."
http://bibliothek.uni-halle.de/sammlungen/von_alvensleben/
Vergeblich hatte die niedersächsische Kultusministerin für den Verbleib der Bibliothek in Wolfenbüttel plädiert:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/418871_Buecherschaetze-derer-von-Alvensleben-werden-im-Schloss-Hundisburg-vereint.html
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Alvenleben%E2%80%99sche_Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Hat die Öffentlichkeit ein Recht, bestimmte Kunstwerke sehen zu können? Nach geltendem Recht nicht – ich könnte also dem Louvre die Mona Lisa abkaufen und mir ins Wohnzimmer hängen oder die Nofretete auf meinen Nachttisch stellen. Das ist legal, aber doch unbefriedigend. " Meint Seltenschreiber Schmalenstroer:
http://schmalenstroer.net/blog/2013/11/gurlitt/
http://schmalenstroer.net/blog/2013/11/gurlitt/
KlausGraf - am Mittwoch, 27. November 2013, 12:58 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die von ARD+ZDF nicht so gemochte Dissertation von Anna Terschüren
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:ilm1-2013000224
Weiteres, mit einem netten Interview, hier
http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/14552-gez-verfassungswidrig
Grüße
J. Paul
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:ilm1-2013000224
Weiteres, mit einem netten Interview, hier
http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/14552-gez-verfassungswidrig
Grüße
J. Paul
J. Paul - am Dienstag, 26. November 2013, 22:17 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Peter Mühlbauer in Telepolis:
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40404/1.html
Wenn es denn stimmt so, muss in Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Gemeinfrei_2014
noch ein wenig nachgebessert werden.
Grüße
J. Paul
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40404/1.html
Wenn es denn stimmt so, muss in Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Gemeinfrei_2014
noch ein wenig nachgebessert werden.
Grüße
J. Paul
J. Paul - am Dienstag, 26. November 2013, 22:08 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Seit 2005 am Netzwerken: Linzer Archiv ist Vorreiter im Web 2.0", so die Rhein-Zeitung heute über das Engagement des Stadtarchivs Linz am Rhein in verschiedenen Sozialen Netzwerken:
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/neuwied_artikel,-Seit-2005-am-Netzwerken-Linzer-Archiv-ist-Vorreiter-im-Web-20-_arid,1072661.html
Betreut wird das Angebot von Andrea Rönz.
Facebook: https://www.facebook.com/StadtarchivLinzRhein?fref=ts
Twitter: @Archiv_LinzRh https://twitter.com/Archiv_LinzRh
Google+: https://plus.google.com/106703708061960160966/posts
Youtube: http://www.youtube.com/user/StadtarchivLinzRhein
Website: http://www.stadtarchiv.linz.de/
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/neuwied_artikel,-Seit-2005-am-Netzwerken-Linzer-Archiv-ist-Vorreiter-im-Web-20-_arid,1072661.html
Betreut wird das Angebot von Andrea Rönz.
Facebook: https://www.facebook.com/StadtarchivLinzRhein?fref=ts
Twitter: @Archiv_LinzRh https://twitter.com/Archiv_LinzRh
Google+: https://plus.google.com/106703708061960160966/posts
Youtube: http://www.youtube.com/user/StadtarchivLinzRhein
Website: http://www.stadtarchiv.linz.de/
MariaRottler - am Dienstag, 26. November 2013, 19:10 - Rubrik: Web 2.0
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Und schon wieder eine Meldung zu diesem Mini-Bestand, um dessen Rückgabe 15 Jahre lang gerungen wurde:
http://derstandard.at/1385168827653/Zurueckgekehrt-977-Buecher-der-Esterhazy-Bibliothek
Hieß es in früheren Nachrichten, dass Russland die Bände digitalisieren will, so heißt es jetzt, dass der Eigentümer das realisieren wird. Als ob es nicht recht und billig gewesen wäre, dass der unrechtmäßige Besitzer für die Digitalisierung aufkommt.
http://archiv.twoday.net/search?q=esterhazy

http://derstandard.at/1385168827653/Zurueckgekehrt-977-Buecher-der-Esterhazy-Bibliothek
Hieß es in früheren Nachrichten, dass Russland die Bände digitalisieren will, so heißt es jetzt, dass der Eigentümer das realisieren wird. Als ob es nicht recht und billig gewesen wäre, dass der unrechtmäßige Besitzer für die Digitalisierung aufkommt.
http://archiv.twoday.net/search?q=esterhazy

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Lich/Artikel,-Licher-Marienstiftsbibliothek-beherbergt-so-manchen-Schatz-_arid,461093_regid,1_puid,1_pageid,48.html
Zur Bibliothek:
http://www.marienstiftsbibliothek.de/
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Evangelische_Marienstiftsgemeinde_(Lich)
Zur Bibliothek:
http://www.marienstiftsbibliothek.de/
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Evangelische_Marienstiftsgemeinde_(Lich)
KlausGraf - am Dienstag, 26. November 2013, 13:25 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Handschrift der UB Tübingen Mc 63 ist online:
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc63
Aus meiner Rezension des Handschriftenkatalogs:
"Die Kenntnis der Bildungsgeschichte der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd wird übrigens auch bereichert durch den Nachweis von drei juristischen Gutachten in Mc 63, von denen eines den Tübinger Professor Johannes Vergenhans (Naukler) zum Urheber hat. Sie befassen sich mit der Steinhäuserschen Studienstiftung in Gmünd. Hier wäre ein Hinweis auf die Gmünder Stadtgeschichte S. 179 f. sicher sinnvoller gewesen als die Erwähnung des Friedrich Steinhauser von 1584. Die im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd befindlichen umfangreichen Prozeßakten des sogenannten Steinhäuser-Prozesses 1476/83 stellen einen noch zu hebenden Schatz zur Universitäts- und Bildungsgeschichte des 15. Jahrhunderts dar."
http://www.bsz-bw.de/SWBplus/linkliste/texte/2495847rez.html
Zur Familie Steinhäuser siehe
http://archiv.twoday.net/stories/498217919/

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc63
Aus meiner Rezension des Handschriftenkatalogs:
"Die Kenntnis der Bildungsgeschichte der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd wird übrigens auch bereichert durch den Nachweis von drei juristischen Gutachten in Mc 63, von denen eines den Tübinger Professor Johannes Vergenhans (Naukler) zum Urheber hat. Sie befassen sich mit der Steinhäuserschen Studienstiftung in Gmünd. Hier wäre ein Hinweis auf die Gmünder Stadtgeschichte S. 179 f. sicher sinnvoller gewesen als die Erwähnung des Friedrich Steinhauser von 1584. Die im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd befindlichen umfangreichen Prozeßakten des sogenannten Steinhäuser-Prozesses 1476/83 stellen einen noch zu hebenden Schatz zur Universitäts- und Bildungsgeschichte des 15. Jahrhunderts dar."
http://www.bsz-bw.de/SWBplus/linkliste/texte/2495847rez.html
Zur Familie Steinhäuser siehe
http://archiv.twoday.net/stories/498217919/

KlausGraf - am Dienstag, 26. November 2013, 12:56 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.stadtarchiv-schaffhausen.ch/Biographien/Biographien-HV/Index.html
Sämtliche Biographien aus Band I-V der Reihe "Schaffhauser Beiträge zur Geschichte" als PDF.
Sämtliche Biographien aus Band I-V der Reihe "Schaffhauser Beiträge zur Geschichte" als PDF.
KlausGraf - am Dienstag, 26. November 2013, 04:56 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 26. November 2013, 03:47 - Rubrik: Personalia
http://www.hdu.hhu.de/nc/kontakt-und-service/servicepresse/aktuelle-meldungen-hdu/detailansicht/article/ulb-digitalisiert-schulprogramm-sammlung-der-bibliothek-des-goerres-gymnasiums.html
"Die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf wird – nachdem sie ihre eigene Schulprogramm-Sammlung im Umfang von 40.000 Einheiten bereits erschlossen und digitalisiert hat – im Rahmen ihrer landesbibliothekarischen Verantwortung und in enger Abstimmung mit dem Görres-Gymnasium in Düsseldorf, die dortige umfangreiche und wertvolle Schulprogramm-Sammlung nach dem gleichen Muster erschließen, digitalisieren und in einem gemeinsamen Internet-Portal für die weltweite Forschung zugänglich machen."
Digitalisate:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp
"Die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf wird – nachdem sie ihre eigene Schulprogramm-Sammlung im Umfang von 40.000 Einheiten bereits erschlossen und digitalisiert hat – im Rahmen ihrer landesbibliothekarischen Verantwortung und in enger Abstimmung mit dem Görres-Gymnasium in Düsseldorf, die dortige umfangreiche und wertvolle Schulprogramm-Sammlung nach dem gleichen Muster erschließen, digitalisieren und in einem gemeinsamen Internet-Portal für die weltweite Forschung zugänglich machen."
Digitalisate:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp
KlausGraf - am Dienstag, 26. November 2013, 03:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 26. November 2013, 02:56 - Rubrik: Genealogie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Vor einem Jahr war es nur ein Plan
http://archiv.twoday.net/stories/219045527/
Jetzt ist es Realität. Es gibt nur 11 Exemplare des Psalm Bay Book von 1640, die Kirche South Boston besitzt zwei davon und gibt jetzt eines in den Handel. Man erwartet einen Erlös zwischen 15 und 30 Millionen Dollar - mehr als je für ein Druckwerk gezahlt wurde.
Dr. Jeff D. Makholm, der Historiker der Kirchengemeinde, legte sein Amt aus Protest gegen den Verkauf nieder.
Siehe
http://www.nytimes.com/2013/11/24/opinion/sunday/a-most-expensive-book.html?ref=opinion&_r=3&
http://www.nytimes.com/2013/11/16/nyregion/let-bidding-begin-for-the-bay-psalm-book-from-1640.html
http://archivalia.tumblr.com/post/68100896482/huntingtonlibrary-a-copy-of-the-whole-booke-of
Update: Das Buch erzielte "nur" 14,2 Mio. Dollar, brach damit aber den von Audubon gehaltenen Rekord für ein Druckwerk. Der Erwerber, David Rubenstein, will das Buch zunächst auf Tour durch große US-Bibliotheken schicken und es dann einer als langfristige Leihgabe überlassen.
http://www.theguardian.com/books/2013/nov/27/bay-psalm-book-auction-record

http://archiv.twoday.net/stories/219045527/
Jetzt ist es Realität. Es gibt nur 11 Exemplare des Psalm Bay Book von 1640, die Kirche South Boston besitzt zwei davon und gibt jetzt eines in den Handel. Man erwartet einen Erlös zwischen 15 und 30 Millionen Dollar - mehr als je für ein Druckwerk gezahlt wurde.
Dr. Jeff D. Makholm, der Historiker der Kirchengemeinde, legte sein Amt aus Protest gegen den Verkauf nieder.
Siehe
http://www.nytimes.com/2013/11/24/opinion/sunday/a-most-expensive-book.html?ref=opinion&_r=3&
http://www.nytimes.com/2013/11/16/nyregion/let-bidding-begin-for-the-bay-psalm-book-from-1640.html
http://archivalia.tumblr.com/post/68100896482/huntingtonlibrary-a-copy-of-the-whole-booke-of
Update: Das Buch erzielte "nur" 14,2 Mio. Dollar, brach damit aber den von Audubon gehaltenen Rekord für ein Druckwerk. Der Erwerber, David Rubenstein, will das Buch zunächst auf Tour durch große US-Bibliotheken schicken und es dann einer als langfristige Leihgabe überlassen.
http://www.theguardian.com/books/2013/nov/27/bay-psalm-book-auction-record
