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http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.digitale-archaeologie-kulturgueter-werden-digital-konserviert.14dd1198-efe3-43ef-8ea7-f2d6b35c0198.html

"Mit einem digitalen Kulturgüterregister für Syrien stemmt das DAI sich nun zusammen mit dem Museum für Islamische Kunst Berlin gegen Zerstörung und Untergang. Beide Institutionen forschen seit langem in dem Land; sie verfügen über umfangreiche Datensammlungen. Seit Ende letzten Jahres sichten, digitalisieren und archivieren zwei deutsch-syrische Teams die Schätze und vernetzen sie mit ähnlichen Projekten im Ausland zu einer internationalen Datenbank. "

RA Stadler geißelt Viezekanzler Gabriels heuchlerischen FAZ-Artikel gegen Google:

http://www.internet-law.de/2014/05/gabriel-heuchelt-wieder-gegen-google-aber-nicht-gegen-die-nsa.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/sigmar-gabriel-konsequenzen-der-google-debatte-12941865.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32243

http://mrangrydog.deviantart.com/art/Copyright-Sucks-110313757

http://www.siwiarchiv.de/?p=6973#comment-24882

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/topics/Musikarchive/

http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/service/tag-des-neubaus-im-staatsarchiv-d38182.html

Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/witch

Weitere Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://www.kommunalarchive-bayern.de

Ein extrem bescheidener Internetauftritt, wie er vor ca. 15 Jahren zeitgemäß war.

urn:nbn:de:0002-6893

führt auf:

"
Information über die URN
U R N urn:nbn:de:0002-6893
Verantwortliche Institution Kassel University Press GmbH
Erstellt / Geändert 2010-09-17 / 2011-03-07
Zugriff auf die Ressource

Bitte kontaktieren Sie die verantwortliche Institution, falls eine der gelisteten URLs nicht funktionieren sollte
1. U R L http://www.upress.uni-kassel.de/publi/abstract.php?978-3-89958-688-6

2. U R L http://d-nb.info/1007023341/34 "

Beide URLs sind nutzlos. Die erste führt zu einer Fehlermeldung, die zweite zu einem Dokument der DNB, auf das man von außen nicht zugreifen kann.

Aus meiner Sicht ist es Aufgabe der DNB, meines Erachtens übrigens eine der schlechtesten und unfähigsten Nationalbibliotheken der Welt, sicherzustellen, dass URNs funktionieren, also URL-Änderungen gemeldet werden.

Die Festschrift für Jens Flemming (2009) ist online unter

http://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-89958-688-6.volltext.frei.pdf

Darin ein lesenswerter Aufsatz zur archivischen Bewertung von Pauline Puppel: Making History. Überlieferungsbildung und Geschichtsschreibung (S. 620-634).

Die UB Tübingen hat das Gesamtwerk jetzt zugänglich gemacht:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LXV223

Bernd Kasten / Matthias Manke / Johann Peter Wurm
(Hg.): Leder ist Brot. Beiträge zur norddeutschen Landes- und Archivgeschichte

16 x 23,5 cm, 502 Seiten, 56, teilweise farbige Abbildungen, Hardcover
ISBN 978-3-940207-69-2
Preis: 64,00 €
http://thv.de/buch/leder-ist-brot

Inhalt:
Adolf E. Hofmeister: Die Lektur am Bremer Dom; Martin Schoebel: Das Chorherrenstift Mariental in Ueckermünde. Ein pommersches Priorat der Kongregation von St. Viktor in Paris; Klaus-J. Lorenzen-Schmidt: Hinrik Banskow – ein mecklenburgischer Kleriker auf dem norddeutschen Pfründenmarkt der Reformationszeit; Eike Wolgast: »Eyn synryke man« – der Wismarer Reformator Heinrich Never; Friedrich Seven: Theologische Anmerkungen zum Consensus Bremensis von 1595; René Wiese: 400 Jahre Abendmahlskelch der Kirche in Stolpe. Die Anfechtungen des Pastors Johannes Prange und das Jahr 1609; Johann Peter Wurm: Kirchenkampf in Lüssow. Der Fall Pastor Wilhelm Dahnke; Konrad Krimm: »Deutschtum und Christentum«. Eine Kontroverse zwischen den Bischöfen Schultz (Mecklenburg) und Kühlewein (Baden) über Taufe und Bekenntnis; Antjekathrin Graßmann: Zu den wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen Lübecks ins Baltikum im Lichte einer unbeachteten mittelalterlichen Quellengruppe; Wolfgang Eric Wagner: Ein entfallenes Jubiläum? Wie die Universität Rostock ihr einhundertjähriges Bestehen beging; Dirk Schleinert: »Wie von alterß zwischen diesen beiden landen … allwege gute correspondentz gewesen.« Zur zweiten Hochzeit Herzog Ulrichs III. von Mecklenburg mit Anna von Pommern und weiteren Beziehungen zwischen den Herzögen von Pommern und Mecklenburg im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert; Sabine Bock: Die wechselvolle Besitzergeschichte des Gutes Schönfeld im nordwestlichen Mecklenburg; Ernst Münch: Der Lange-Vogel-Streit um den »Tempel der Wahrheit«. Annäherung an ein dunkles Kapitel Rostocker (Universitäts)geschichte; Alfred Löhr: Der Physionotrace. Wie Johann Smidt zu seinem Profil kam; Gerhard Heitz: Der mecklenburgische Landtag 1813; Kersten Krüger: Wandern – Lust oder Last der Mecklenburger? Zuwanderung nach Schwerin 1819; Sabine Eckardt: Tagebuch einer Brasilienreise 1842–1843; Matthias Manke: Der Stier klopft an die Pforte. Mecklenburg-Schwerin und das Osmanische Reich; Bernd Kasten: Majestätsbeleidigungsprozesse gegen die sozialdemokratischen Redakteure der
Mecklenburgischen Volkszeitung in Rostock (1892–1914); Werner Delbanco: »Wer wie ich den Führer persönlich kennt, kann das Glück ermessen …«. Ein biographischer Abriss und ein Skandalon; Dirk Alvermann: Das Spruchkollegium der Greifswalder Juristenfakultät 1561 bis 1893. Geschichte und Quellen; Nils Jörn: Die Neuordnung und Inventarisierung der Gerichtsbestände des Stadtarchivs Wismar. Oder: Was bleibt vom Arbeitsleben eines Archivars?; Peter-Joachim Rakow: Großherzog Friedrich Franz I. und seine Archivare. Ein Beitrag zur mecklenburgischen Archivgeschichte in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts; Wolf Karge: Archivar, bleib bei deinen Akten. Eine Episode aus dem Leben des Geheimen Archivrats Hermann Grotefend; Christel Schütt: Hans Witte (1867–1945) und sein Wirken für das Hauptarchiv Neustrelitz; Robert Kretzschmar: »Kassationsgrundsätze allgemeiner und besonderer Art«. Zur Bewertungsdiskussion der preußischen Archivverwaltung 1936 bis 1945; Ulrike Höroldt: Enteignet – gerettet – vereint. Das Gutsarchiv der Familie Bismarck auf Briest nach 1945; Kathrin Möller: Ein Archiv voller Ideen – das Technische Landesmuseum sammelt patentierte Ideen und ordnet sie in einem Online-Archiv; Konrad Elmshäuser: Der mittelalterliche Siegelstempel der Landschaft Fehmarn: »… hac ratione terram ipsam desolavimus«; Elke Krügener: Das Planetensystem der Sonne im Jahre 1781; Torsten Fried: Geprägte Sukzession. Die Medaille zum Regierungsantritt von Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin; Niklot Klüßendorf: Die Roggenwertanleihe des Freistaats Mecklenburg-Schwerin von 1922/23; Verzeichnis der Abkürzungen und Siglen; Schriftenverzeichnis Andreas Röpcke und Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

Maike Schwaffertz stellt wichtige Ausstellungen dieses Sommers vor:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1728

Mit Dankbarkeit ist zu vermelden, dass Robert Kretzschmar seinen wichtigen Beitrag

Die „neue archivische Bewertungsdiskussion“ und ihre Fußnoten. Zur Standortbestimmung einer fast zehnjährigen Kontroverse, in: Archivalische Zeitschrift 82 (1999), S. 7-40

online eingestellt hat unter:

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/56979/Kretzschmar_Archivalische_Zeitschrift_82.pdf

Seine jüngste Stellungnahme

Robert Kretzschmar: Alles neu zu durchdenken? Archivische Bewertung im digitalen Zeitalter, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80 (2014), S. 9-15

ist z.B. verfügbar unter

http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/04/archivpflege-heft-80-01-2014-fuer-webseite.pdf

Kretzschmar nennt in diesem Beitrag Online-Nachweise, unterlässt jedoch einen solchen bei seiner Studie aus dem Jahr 2013:

Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Zur Macht und Ohnmacht der Archive bei der Überlieferungsbildung, in: Wie mächtig sind Archive?, 2013, S. 45-63. Online:

http://hup.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2013/133/pdf/HamburgUP_LASH104_HeringSchenk_Archive.pdf

Wer Archivalia liest, weiß, dass das Landesarchiv Schleswig-Holstein mittels Hamburg University Press seine Veröffentlichungen Open Access herausgibt. Der bedeutsame Sammelband "Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft" steht also in toto im Netz!

Zur Bewertungsdebatte siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/714912962/

Zu http://archiv.twoday.net/stories/714915818/

ist einiges nachzutragen.

Da MEDTEXTL derzeit kein funktionierendes Listenarchiv hat, gebe ich meine Mail vom 7. Mai 2014 hier wieder:

"Regarding http://archiv.twoday.net/stories/714915818/ I would be
very thankful if someone could point me to a copy of volume 5 of the Bibliotheca Casinensis 1894 which has more than 96 pp. for the manuscript descriptions and 224 pp. for the editions in the so called "Florilegium".

Online at Bonn:

http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/titleinfo/3093753

There is some evidence that there are such copies although some author do not discern Bibliotheca Casinensis part 1 = descriptions and part 2 = Florilegium, some author are calling the Florilegium volume 5 part 2, some authors are giving wrong volumes and pages.

There are some citations of a Hieronymus text at Bibliotheca Casinensis V, p. 268-269, e.g.

http://books.google.de/books?id=J4v4JaHW2JQC&pg=PA81

Thank you!"

John McChesney-Young verwies dort auf den offenkundig zwischenzeitlich in HathiTrust eingestellten Band 5 aus der Cornell-University (der dortige OPAC hat keine Kollation für Bd. 5), der ganz offensichtlich mit S. 352 endet. Erfreulicherweise hat HathiTrust jetzt auch diesen Band weltweit zugänglich gemacht:

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924092486111

Andrew Dunning war so freundlich, die von Slangenburg Abbey verbreitete Mikrofilmausgabe zu konsultieren: "the first part runs to page 168, and the second to 352".

Ich halte fest:

1. Es ist mir nicht gelungen, in OPACs (auch in Italien) eine Kollation von Bd. 5 zu finden, die den kompletten Band enthält.

Da der komplette Bd. 5 (mit der zweiten Lieferung) von äußerster Seltenheit zu sein scheint, dürfte Lieferung 2 nicht generell an die Bezieher des Werks geliefert worden sein.

2. Die Handschriftenbeschreibungen des ersten Teils sind durch den Katalog von Inguanez überholt, nicht aber die Editionen im Florilegium, von denen eine in V/2 z.B. im Standardwerk "Clavis patrum Graecorum" aufgeführt wird:

http://books.google.de/books?id=onkWAQAAMAAJ&q=%22montecassino+1894%22+bibliotheca

Es ist mir rätselhaft, wie Nicht-Insider ein Exemplar von Bd. V/2 in vor-digitaler Zeit auffinden konnten.

NB: Der weitverbreitete Olms-Reprint enthält den zweiten Teil von Bd. 5 nicht! Immer wieder liest man: Mehr nicht erschienen, und das ist, wie das Cornell-Exemplar und der Slangenburg-Mikrofilm zeigt - FALSCH!

Update: BSB München und FB Gotha haben nur 5.1, SB Berlin: HsLS DM 725, 1-5 vollständig (Bd. 5 bis S. 352).


"Über 14 Jahre - darunter auch die zehn Ehejahre - soll Jackie Kennedy einem irischen Priester namens Joseph Leonard Dutzende Briefe geschrieben und darin dem Geistlichen tiefe Einblicke in ihr Privat- und Eheleben gewährt haben.

Im Juni wird ein Auktionshaus in dem irischen Provinznest Durrow die Dokumente versteigern. Woher die bislang unveröffentlichten Briefe kommen, verrät die Einrichtung nicht. Unter den Hammer kommen sollen insgesamt 130 handbeschriebene Seiten, die die First Lady zwischen 1950 und 1964 verfasste und nach Irland schickte. Einige davon sind sogar auf dem Briefpapier des Weißen Hauses geschrieben."
http://www.spiegel.de/einestages/jackie-kennedy-briefe-ueber-jfk-aufgetaucht-a-969418.html

Update: Die Briefe wurden aus der Auktion zurückgezogen
http://www.irishtimes.com/life-and-style/people/jackie-kennedy-letters-withdrawn-from-sale-1.1804026

Maßgeblich ist natürlich ärgerlicherweise die Druckversion gemäß

http://codex.centre.ubbcluj.ro/te-290-project

aber die Beschreibungen [der abendländischen Handschriften des Mittelalters in Rumänien]

http://codex.centre.ubbcluj.ro/manuscrisele-medievale-occidentale-din-romania-census-2

dürften trotzdem von Nutzen sein.

Verlinkt ist ein schön illuminiertes deutsches Gebetbuch saec. XV als Digitalisat:

http://www.bcucluj.ro/re/colectii_speciale/CodexPiccolomini.pdf
[bzw.
http://dspace.bcucluj.ro/handle/123456789/13246 ]

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html

Update:
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig/1062237/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig.html#1062237

http://www.bwg-burglengenfeld.de/fb/140515_bwg_stellungnahme_angebl_aktenvernichtung.pdf

http://archiv.twoday.net/stories/876868425/

http://blogs.plos.org/opens/2014/05/14/embargos-dont-work-british-academy-provides-best-evidence-yet/

Übersicht zu regionalen Projekten

http://www.erster-weltkrieg-rlp.de/projekte/projekte-in-rlp.html

Das Speyerer Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz zeigt vom 9. September 2014 bis zum 14. April 2015 in der Ausstellung „Die Evangelische Kirche der Pfalz und der Erste Weltkrieg (1914-1928)" Dokumente und Objekte aus der Zeit des Ersten Weltkrieges bis zum Ende der 1920-er Jahre.

http://www.evpfalz.de/gemeinden_cms/index.php?id=7029

Es beteiligt sich auch an der Wanderausstellung der Metropolenregion Rhein-Neckar
http://www.zentralarchiv.evpfalz.de/index.php?id=7118

Erster Weltkrieg

http://www.burgerbe.de/2014/05/15/schloss-reinhardsbrunn-vor-enteignung/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714918283/

Schloss Reinhardsbrunn bei Friedrichroda

http://heise.de/-2184586

http://www.infodocc.info/achtung-erste-streaming-abmahnungen-durch-waldorf-frommer/

Wer die vermeintlichen Streaming-Portale nutzt, stellt, womöglich ohne es zu wissen, illegal Dritten über seinen Internetanschluss via Torrent urheberrechtlich geschützte Filme zur Verfügung.

Also keine "echte" Streaming-Abmahnung wie bei Redtube.

http://archiv.twoday.net/search?q=redtube

http://heise.de/-2188813

Update
https://curved.de/news/anwaelte-warnen-finger-weg-von-popcorn-time-65832

Ein vom Land Sachsen-Anhalt "beschäftigter Lehrer hatte von einem Händler von Filmen für den Schulunterricht 36 DVDs zur Ansicht bestellt. Die Filme zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane usw. fanden offenbar Gefallen und so kopierte der Lehrer diese für den Bestand der Kreismedienstelle und schickte die originalen DVDs wieder zum Händler zurück. Das Landgericht Magdeburg entschied, dass für diese Urheberrechtsverletzungen des Lehrers (der in einem Strafverfahren deswegen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde) das Land haften muss."
http://www.markentiger.com/2014/05/sachsen-anhalt-schadensersatz-urheberrechtsverletzung/

http://arbeitnehmeranwalt.blogspot.de/2014/05/gott-hat-kein-urheberrecht.html

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11%20U%2062/13

http://blog.flickr.net/en/2014/05/13/welcome-the-university-of-british-columbia-library-digitization-centre-to-the-commons/

Veni--vidi--skedaddleali

http://gallica.bnf.fr/html/images/photographes-et-photographie-1839-1940

"Photographes et photographie, 1839-1940, c’est une nouvelle page de présentation des corpus, dédiée aux collections photographiques numérisées du département des Estampes et de la photographie."
http://blog.bnf.fr/gallica/index.php/2014/05/15/une-nouvelle-page-de-presentation-dans-gallica-photographes-et-photographie-1839-1940/


http://www.parl.gc.ca/About/Library/VirtualLibrary/index-e.asp


"Als in Bayern zu Beginn des 17. Jahrhunderts verstärkt Versuche unternommen wurden, die Hexenverfolgung einzudämmen, waren es vorwiegend die Jesuiten, die „die hervorragendsten publizistischen Leistungen in den bayrischen Hexendiskussionen” hervorbrachten. Zu ihnen zählte auch Georg Wittweiler, der neben Peter Canisius und Jeremias Drexel zu den vehementesten Befürwortern der Verfolgung zählte. Im Katholisch Haußbuch trat Wittweiler für eine harte Verfolgung von Hexen und Unholden ein. Diese verfluchteste art under allen Menschen, versündiget sich nit allein wider das erste und fürnembste Gebott, sonder wider alle andere, keins ausgenommen, in dem sie ohne underlaß vom Satan, dem sie sich ergeben, zu allen Lastern getriben werden."
http://vlb.vorarlberg.at/was-haben-wir/ich-bin-neu-hier/archiv-2014/mai-2014.html
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32208

Jeweils ohne Nennung von Digitalisaten des Haußbuchs. Ausschnitt ist anklickbar.


May 14, 2014

As organizations committed to the principle that access to information
advances discovery, accelerates innovation and improves education, we
endorse the policies and practices that enable Open Access -
immediate, barrier free access to and reuse of scholarly articles.

Policies that promote Open Access are increasingly being adopted world
wide by research funders, academic institutions and national
governments in order to improve the use and value of scholarly
research. We fully support such policies and the dual avenues for
implementing them: open access repositories and open access journals.
These policies play an important role in creating an environment where
our collective investments in research can be maximized for the
benefit of the public, and for society at large.

Many policies have employed the use of embargo periods - delayed
access to research articles for a short period of time to help protect
publishers’ subscription revenue as they shift to new business models.
We consider the use of embargo periods as an acceptable transitional
mechanism to help facilitate a wholesale shift towards Open Access.
However, embargo periods dilute the benefits of open access policies
and we believe that, if they are adopted, they should be no more than
6 months for the life and physical sciences, 12 months for social
sciences and humanities. We further believe that mechanisms for
reducing - or eliminating - embargo periods should be included in any
Open Access policy.

Any delay in the open availability of research articles curtails
scientific progress and stifles innovation, and places unnecessary
constraints in delivering the benefits of research back to the public.

Signatories

COAR: Confederation of Open Access Repositories

EIFL: Electronic Information for Libraries

LIBER: Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche - Association
of European Research Libraries

National Science Library, Chinese Academy of Sciences

OpenAIRE: Open Access Infrastructure for Research in Europe

SPARC: Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition

Source: Liblicense

http://www.vice.com/en_uk/read/the-uk-government-are-opening-thousands-of-secret-files-to-the-public

On colonial history records see also
http://archiv.twoday.net/stories/129660962/

http://archiv.twoday.net/stories/629755516/

Das Mittelalter-Blog hat einen Kommentar von Dieter Nehres nicht freigeschaltet, den er erfreulicherweise hier eingebracht hat.

http://archiv.twoday.net/stories/861653172/#876866999

S. 290f. ist einsehbar unter
http://books.google.de/books?id=rVTRAAAAQBAJ&pg=PA290


Wir sind hier ja nicht "Der Archivar", dessen ewige Weisheiten immer etwas öde Gemeißeltes haben. Also dürfen wir ohne Anspruch auf eine erschöpfende Darstellung einige Einsichten in Erinnerung rufen, die der Kommentator zu

http://archiv.twoday.net/stories/876866683/

vergessen zu haben scheint.

(i) Öffentlichkeitsarbeit ist eine archivische Kernaufgabe.

(ii) Zur archivischen Erschließung und zur Bereitstellung für die Nutzung zählen digitale Angebote, die man immer auch als Öffentlichkeitsarbeit sehen muss.

(iii) Archive haben als Häuser der Geschichte eine gesellschaftliche Bringschuld, was die Präsentation der Geschichte des Archivträgers angeht.

(iv) Sehr viele Archive sind auf Öffentlichkeitsarbeit, die den Archivträger bzw. dessen Mitarbeiter adressiert, zwingend angewiesen, um wilde Kassationen abwenden zu können und ihre Existenz in Erinnerung zu rufen.

(v) Es kann nie genug Ideen für Öffentlichkeitsarbeit geben. Da Ergebnisse aus anderen Kulturinstitutionen kaum übertragbar sind, kommt es immer auf "Trial and Error" entscheidend an. Ausprobieren lautet die Devise!

(vi) Andere Institutionen wie Museen oder die Marketingabteilung können archivische Öffentlichkeitsarbeit nicht besser als die Archive, da sie in der Regel keinerlei Interesse daran haben, dass Archive in der Öffentlichkeit möglichst angemessen dargestellt werden. Und auch nicht die Ressourcen dafür.

Weitere Argumente?

Das schmale Bändchen mit lateinischen Gedichten Heinrich Bebels (Carmina), das 1496 in Reutlingen erschien, ist von äußerster Seltenheit: Ganze 7 Exemplare sind bekannt, 2 davon in der Huntington Library.

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW03751.htm

Nun hat die WLB Stuttgart ein Digitalisat bereitgestellt:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz403108470

Es wäre wünschenswert, der GW würde Dieter Mertens' eindringliche Analyse des Drucks und seines Inhalts aus dem Jahr 1994 vermerken:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2780/


http://www.sueddeutsche.de/bildung/dissertation-von-spd-politiker-eumann-aus-magister-mach-doktor-1.1956009

Es ist infam, die Verhaltensweise von Eumann, die der Wissenschaft aus meiner Sicht NULL Schaden verursacht hat, mit Fällen von Plagiatoren zu vergleichen, die offensichtlich zu gut weggekommen sind.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=eumann

Sascha Lobo: "Wie sehr selbst Fachleute nicht begreifen, worum es bei der Datenauswertung wirklich geht, lässt sich an einer katastrophal missglückten Einschätzung der "Süddeutschen Zeitung" ablesen, wo ernsthaft geschrieben stand: "Google funktionierte bisher wie eine NSA für jedermann."

Ein solcher Satz im Kontext der Suchergebnisse ist für die gesamte Internetdiskussion so hilfreich wie ein Schrotschuss ins Knie für den Marathonlauf."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-urteil-eugh-entscheidung-zu-suchmaschinen-a-969302.html

Nochmals RA Stadler
http://www.internet-law.de/2014/05/wer-gegen-netzsperren-ist-muss-auch-das-eugh-urteil-zu-loeschpflichten-von-google-ablehnen.html

Die meisten Pressestimmen sind leider zustimmend
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/pressestimmen-zum-google-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-a-969287.html

Ausnahme
"Times" (Großbritannien): "Keine gute Sache"
"Dieses Recht auf Vergessen ist keine gute Sache. Es ist selektiv. Personen, über die es lobende Verweise im Internet gibt, werden wohl kaum eine Entfernung dieser Links verlangen. Dieses Recht bedeutet letztendlich, anderen Menschen die Erinnerung zu verbieten. Webnutzern wird der Zugang zu öffentlich verfügbaren Informationen verweigert. Personen können dunkle Kapitel ihrer Vergangenheit einfach verschwinden lassen. Der Gerichtshof hat mit diesem Urteil unser wichtigstes Recht auf Meinungsfreiheit beschädigt."

1. Lese
http://archiv.twoday.net/stories/876866599/

Update:
http://www.zdnet.de/88193309/auch-eric-schmidt-kritisiert-urteil-des-eu-gerichtshofs/

Photos: Thomas Wolf

https://www.flickr.com/photos/102122941@N02/sets/72157644702157123/

NachtsimArchiv4

http://www.focus.de/reisen/lettland/tourismus-ehemaliges-kgb-haus-in-riga-wird-zum-ausstellungsort_id_3814577.html

http://okupacijasmuzejs.lv/aktualitates/okupacijas-muzejs-atveris-izstadi-izstaiga-stura-maju


http://blog.bibliothek.kit.edu/kit_bib_news/?p=6516

War früher indirekt über EROMM möglich.

Was soll die Seite

http://familia-austria.net/forschung/index.php?title=Universit%C3%A4tsmatrikel

wenn es doch schon

http://de.wikisource.org/wiki/Universit%C3%A4tsgeschichte

gibt?

http://www.suub.uni-bremen.de/ueber-uns/neues-aus-der-suub/die-historischen-bremer-adressbuecher-digital-1794-1955/

http://mennonitica.ch/schweizer-auswanderung-nach-nordamerika/


http://www.bbc.com/news/uk-27369169

https://livesofthefirstworldwar.org/

http://blog.flickr.net/en/2014/05/06/welcome-salt-online-to-the-commons/

An “Ottomanist” banknote

http://mappingmiracles.wordpress.com/

http://www.cam.ac.uk/research/news/and-the-girl-he-immersed-in-the-font-he-took-out-as-a-boy

#erzählforschung

Wolfgang Michal streitet für die Bibliotheken.

http://www.carta.info/72532/das-e-book-und-das-drohende-ende-der-stadtbucherei/

Lesenswert auch die Antwort von Claus Wilcke auf Verleger Ulmer in den Kommentaren:

Man muss schon Verleger sein, um die Onleihe als “Riesenerfolg” zu sehen.

Ich bin (Bibliotheks-)Nutzer und die Onleihe ist ein digitales Sibirien mit mehr als bescheidener Benutzerfreundlichkeit. Die Nachteile der Onleihe will ich nicht aufzählen, weil damit der Fokus dieses Artikels verloren geht. Aber es ist für uns Nutzer eine Zumutung, wenn digitale Bücher nur als Einzelexemplare ausgeliehen werden können, was lange Wartezeiten mit extrem schmalen Zugriffskorridoren mit sich bringt, obwohl eine Parallelnutzung technisch kein Problem wäre. Aber wir müssen es hinnehmen weil die Verlage es so wünschen.

Das wiederum macht jedem “Onleiher” jedesmal klar, dass es den Verlagen nicht um Inhalte geht, sondern nur um den Profit und zwar mit einem Geschäftsmodell, dass zu weiten Teilen noch aus dem 16. Jahrhundert stammt (da könnte die Onleihe, by the way, in ihrer jetzigen Form auch her kommen …).


So sehe ich das auch:

http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe

Abriss alte Stadtbücherei Foto: Stadt Moers https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/

"The Penn Libraries is sad to announce the passing of Lawrence J. Schoenberg, C'53 WG'57, on May 7. A much valued and long-time member of the Libraries' Board of Overseers and Board Chair Emeritus, Larry radically contributed to the holdings of Penn's Special Collections, through his vision and his philanthropy, and he made possible access to their contents internationally. Together with his wife Barbara, Larry created an institutional environment for creative learning and discovery centered on Special Collections in the Digital Age. In 1996, he founded the Schoenberg Center for Electronic Text and Image, which has now digitized and made publicly available over 2,000,000 special collections images. In 2011, the Schoenbergs donated their remarkable collection of over 290 medieval and Renaissance manuscripts to the Libraries. Their gift culminated in the creation of the Schoenberg Institute of Manuscript Studies, housed in the Van-Pelt Dietrich Library Center. The Institute's mission, infused by Larry's imagination and foresight, is to bring medieval manuscripts, modern technology and people together for the advancement of knowledge. In this, Larry Schoenberg will have an enduring legacy and the gratitude of scholars at Penn and around the world." (EXLIBRIS-L)

"There will be a lot written and said about Terry Cook following his passing yesterday. He was a Canadian archivist whose theories of appraisal have shaped archival theory."
http://sites.tufts.edu/dca/2014/05/13/in-memoriam-of-terry-cook/

http://anglo-celtic-connections.blogspot.de/2014/05/terry-cook-rip.html

http://scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2014/05/13/bloggen-als-wissenschaftler-am-besten-nicht-mal-in-der-freizeit/

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/mit-drei-seiten-ko-autorschaft-zum-doktorat-kuerzeste-dissertation-der-welt-an-der-uni-muenster-aufgetaucht/

"Es ist nun auch die wahrscheinlich kürzeste Doktorarbeit der Welt aufgetaucht. Sie umfasst gerade mal drei Seiten und ist identisch mit einem kurzen Aufsatz, der zwei Jahre zuvor unter Autorschaft des Doktorvaters und der (späteren) Dissertantin publiziert wurde."

Vage Hinweise deuten darauf hin, dass bei einem meiner Gerichtsverfahren im Vorfeld eine einstweilige Verfügung gegen mich gescheitert ist - wovon ich aber nichts mitbekommen habe. Genauso ging es jetzt Fragdenstaat in der unter

http://archiv.twoday.net/stories/629754909/

gemeldeten Angelegenheit: Veröffentlichung eines angeblich urheberrechtlich geschützten behördlichen Vermerks. Fragdenstaat wurde weder vom LG Berlin noch vom Kammergericht angehört, als das Bundesinnenministerium eine einstweilige Verfügung zu erwirken versuchte und in beiden Instanzen unterlag, da ein Urheberrechtsschutz nicht bejaht werden konnte (genauso sah ich das ja auch).

Materialien
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/Verwaltungsrecht/beschluss-kammergericht-berlin-frag-den-staat.pdf?__blob=publicationFile

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=152065&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=252617

Der EuGH zwingt Google (entgegen dem vernünftigen Votum des Generalanwalts, dem der Gerichtshof sonst fast immer folgt), rechtmäßig von einer Tageszeitung veröffentlichte Meldungen über eine Zwangsversteigerung in Spanien 1998 aus der Suche nach dem Namen des Betroffenen zu entfernen - eine datenschutzrechtliche Fehlentscheidung von ungeheurer Tragweite.

Es geht eben nicht nur um sensible Daten, sondern um alle personenbezogenen Daten. Die Löschung auf Begehren des Betroffenen ist der Regelfall, das Beibehalten die begründungspflichtige Ausnahme (z.B. bei Politikern). Exzessive Privatheit erwürgt die digitale Informationsgesellschaft.

Auswirkungen auch auf das Archivwesen sind absehbar: Zunächst einmal (noch) nicht bei der Einstellung von Informationen, aber auf jeden Fall bei ihrer Sichtbarkeit. Wildgewordene Datenschützer (also fast alle) könnten auf die Idee kommen, jegliche archivische Metasuchmaschinen mit personenbezogenen Daten zu verbieten oder auch, dass Daten über eine lokale Volltextsuche zur Verfügung stehen. Sie könnten die Archive zwingen, Suchmaschinen durch robots.txt grundsätzlich den Zugriff auf Archivdatenbanken zu verweigern.

Dank der traditionellen Praxis des EuGH, Namen von Klägern unverständlicherweise NICHT zu anonymisieren, weiß übrigens dank des Streisand-Effekts nun die ganze Welt, dass Herr Gonzalez einmal eine Pfändung erlebt hat. Was ist denn da mit dem Datenschutz?

Siehe dazu auch
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen/

Zu den Implikationen:
"Mit anderen Worten: im Regelfall überwiegen die Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz des Privatlebens das vom EuGH etwas despektierlich so genannte "Interesse der Internetnutzer" an der Information. Diese Wortwahl ist bemerkenswert: denn immerhin hat der Generalanwalt ganz besonders auch die Bedeutung der nach Art 11 der Grundrechtecharta geschützten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit betont - und zwar sowohl das Recht (nicht bloß das "Interesse"!) der Internetnutzer, im Internet verfügbare Informationen zu suchen und zu empfangen ebenso wie Recht der Webseitenurheber, Inhalte ins Internet zu stellen. Im gesamten Urteil des EuGH kommt eine ausdrückliche Abwägung mit den nach Art 11 GRC geschützten Freiheiten nicht vor, lediglich implizit durch die Bezugnahme auf Ausnahmefälle ("besonders gelagerte Fälle"), in denen es um public figures geht. Das Urteil erweckt den Eindruck, als erkenne der Gericht ein - sehr deutsch wirkendes - Supergrundrecht auf Datenschutz und Schutz des Privatlebens an, dem lediglich diffuse Informationsinteressen von Internetnutzern gegenüberstehen. Das Ergebnis: Datenschutz geht dem Funktionieren des Internets, wie wir es bisher gewohnt sind (oder waren), jedenfalls vor. [...]

Zur Entfernung aus dem Online-Archiv enthält das Urteil keinen Hinweis, man muss aber wohl - jedenfalls nach der Rechtsprechung des EGMR (26.07.2013, Węgrzynowski und Smolczewski [...]) - davon ausgehen, dass diese "Neuschreibung der Geschichte" nicht erforderlich ist (EGMR: "the legitimate interest of the public in access to the public Internet archives of the press is protected under Article 10 of the Convention."). Das würde bedeuten, dass das Online-Archiv der Zeitung bestehen bleiben könnte, der Link darauf aber rechtswidrig wäre und zu entfernen ist - und dann wohl zB auch der Link auf die Veröffentlichung im Online-Archiv der Zeitung, den ich in meinem ersten Post zu diesem Fall eingefügt hatte (ich werde diesen Link jetzt sicherheitshalber vom Netz nehmen).

Aufgrund des Zugangs des EuGH, Datenschutz als Supergrundrecht zu sehen (siehe auch im Vorratsdaten-Urteil, in dem von der "besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens" die Rede ist), bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher, dass der EuGH hier mit dem EGMR auf einer Linie liegt: denn auch für das Online-Archiv der Tageszeitung könnte man keine besonderen Gründe mehr erkennen, die ein Zugänglichbleiben der ursprünglichen Versteigerungsanzeige erfordern würden. Zudem kommt hier auch nicht die Ausnahme für journalistische Tätigkeit zum Tragen, da es sich um eine entgeltliche Anzeige handelte, nicht um einen journalistischen Text."
http://blog.lehofer.at/2014/05/eugh-google-muss-doch-vergessen-das.html
Man sieht an diesem Blawg, dass die Zensur-Schere schon funktioniert: Es wird - völlig überzogen - den Link zum Zeitungsarchiv entfernen, obwohl ich dafür nach den bisherigen Grundsätzen der Linkhaftung keinen Grund sehe.

Weitere kritische Kommentare zur Entscheidung:

http://www.internet-law.de/2014/05/die-haftung-von-google-und-das-recht-auf-vergessenwerden-im-internet.html

http://www.delegedata.de/2014/05/das-google-urteil-des-eugh-uebers-ziel-hinaus-geschossen/

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-131-12-google-suchergebnisse-loeschen-recht-auf-vergessenwerden/

http://kanzlei-lachenmann.de/recht-auf-vergessen-bei-suchmaschinen-eugh-urteil-billigt-zensur-durch-datenschutzrecht/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen/

http://www.telemedicus.info/article/2777-EuGH-Suchmaschinen-und-Datenschutz.html

http://eulawanalysis.blogspot.co.uk/2014/05/the-cjeus-google-spain-judgment-failing.html

http://lawjusticejournalism.org/2014/05/13/google-spain-ecj-has-straightjacketed-the-librarian/

Soweit juristische Stellungnahmen. Kritik kam auch von der Bitkom:

http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/unternehmen-bitkom-kritsiert-eugh-urteil-zum-recht-auf-vergessen-im-netz_id_3840930.html

Und aus den Medien:

http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2014/05/das_recht_auf_vergessen.html

Wenn ich Mitglied der Piratenpartei wäre, würde ich angesichts der folgenden unsäglichen Stellungnahme, die das Urteil begrüßt und populistisch einmal mehr von der Datenkrake Google salbadert, sofort austreten:

https://www.piratenpartei.de/2014/05/13/eugh-urteil-recht-auf-vergessen/

Zusammenfassung von Stellungnahmen:

http://www.golem.de/news/imho-ein-google-urteil-zum-vergessen-1405-106437.html

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916/

radierer Ein digitaler Radiergummi sieht anders aus.

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article127932984/Theatertreffen-Jurorin-tritt-wegen-Plagiat-zurueck.html

"Der Journalist Wolfgang Behrens vom Bühnenportal "Nachtkritik" wies in einem Artikel vom 9. Mai nach, dass die Jurorin Daniele Muscionico ganze Passagen ihrer Laudatio kaum verändert aus dem Programmheft der Aufführung im Münchner Residenztheater abgeschrieben hatte."

http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9502%3Ablog-eine-theatertreffenjurorin-und-die-kulturtechnik-des-abschreibens&catid=315%3Ablog-k2&Itemid=100078

http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9521&catid=126&Itemid=100089

Kurt Schreinert: Benedikte Naubert (1941), S. 92f.

In fast allen Vergangenheitsromanen der Naubert spielt die „geheime Geschichte" eine bedeutende, in einigen sogar die ausschlaggebende Rolle. Die Dichterin rechtfertigt in der Mehrzahl der Werke ihr Wissen um diese geheimen Vorgänge mit der Erfindung eines „Urschreibers", eines Zeitgenossen der Ereignisse, dessen Aufzeichnungen sie zu bearbeiten oder herauszugeben vorgibt, oder bezieht sich auf auf alte Urkunden. Ihre Angaben erhalten auf diese Weise den Anschein historischer Zuverlässigkeit, und und die Abweichungen von der wahren Geschichte gewinnen eine glaubhafte Begründung. Außerdem ergab diese Erfindung einer Urschrift die technisch reizvolle Möglichkeit, mit Handschriftenlücken zu arbeiten und mit eigenen Vermutungen einzuspringen. Gelegentlich benutzt die Dichterin diese Fiktion auch zum geistreichen Spiel mit ihrer Erfindung und den wahren geschichtlichen Tatsachen, indem sie die Miene einer ernsten Forscherin aufsetzt und die Behauptungen ihres Urschreibers oder aber der Geschichtsschreibung in Zweifel zieht. Benedikte Naubert ist nicht die Erfinderin dieser Technik. Schon der heroisch-galante Roman bediente sich dieses Kunstgriffs: in der„Aramena" motiviert Anton Ulrich von Braunschweig seine Kenntnisse mit Aufzeichnungen des gelehrten Kelten Bardo, die auf bleiernen Tafeln im Gemäuer der Assenburg aufgefunden werden. Wieland spielt im Vorbericht des „Agathon" scherzend mit dem Gedanken der Fiktion einer alten griechischen Handschrift und bezieht sich im Roman selbst wiederholt auf den Autor jenes angeblichen Manuskriptes (z.B. 1. Kapitel des 11. Buches). Besonders bevorzugt wurde diese Fiktion der Auffindung alter Papiere natürlich in den Romanen, die die deutsche Vergangenheit im allgemeinen oder im besonderen zum Gegenstand hatten. So leitete schon Paul von Stetten seine „Briefe eines Frauenzimmers aus dem 15. Jahrhundert" (1777) mit der Vorbemerkung ein, daß er die Manuskripte „in einem großen Schubladen-Kasten" entdeckt habe, und im Gefolge der „Emma" beruft sich Joh. Georg Schilling in seinem „Berthold von Urach" auf alte, von Mäusen angenagte Papiere. Mehrere der Romane der Naubert benutzen diese Technik bereits in kunstvoller Weise,indem die Entdeckung der Papiere in einer eigenen Erzählung motiviert wird. Im Roman „Elisabeth von Toggenburg" entfernt die Titelheldin heimlich aus einer alten Klostertruhe Briefe und Aufzeichnungen, die sie ihrem Bruder nach und nach zur Kenntnis bringt. Die Briefe verschiedener Personen und die Aufzeichnungen des Titelhelden, aus denen der „Alf von Dülmen" besteht, werden in einem bleiernen Kästchen in Alfs Grab vorgefunden, und in der „Gräfin von Frondsberg" teilt eine Dame des ausgehenden 18. Jahrhunderts einer Freundin eine Briefwechselfolge mit, die sie „auf Erlaubniß der Eignerin" einem Familienarchiv entnimmt und „aus der altdeutschen Mundart, zum Theil auch aus Mönchslatein (mit Hülfe unsers Pfarrers) und altfränkischem Französisch" überträgt. (Aus Google-Schnipseln mittels des unter http://archiv.twoday.net/stories/565875841/ beschriebenen Tricks zusammengesetzt.)

Vgl. auch Gabriele Hooffacker: Literarische Fälschungen der Neuzeit (1986), S. 56-61: "Fiktion alter Quellen und Textvorlagen". Sie führt als erstes Beispiel Walpoles Castle of Otranto (Erstausgabe 1764) an.

Zu von Stettens Briefen:
https://de.wikisource.org/wiki/Paul_von_Stetten_der_J%C3%BCngere
http://books.google.de/books?id=6IAAAAAAcAAJ&pg=PA122 (Rezeption)
http://books.google.de/books?id=4OoEAAAAQAAJ&pg=RA1-PA31 (Rezension, die sie für echt ausgibt)

Ergänzung zu:
http://archiv.twoday.net/stories/326528152/

http://austenonly.com/2010/03/21/the-castle-of-otranto-by-horace-walpole/

http://www.ddr-museum.de/de/blog/domklause/unser-ddr-rezept-des-monats-berliner-fischgulasch-mit-gurkensalat

02 - Zutat Zwiebel / Ingredient onion Foto: JaBB. Benötigt werden 2 Zwiebeln.

http://filstoria.hypotheses.org/11314

"Our estimates show that at least 114 million English-language scholarly documents are accessible on the web, of which Google Scholar has nearly 100 million. Of these, we estimate that at least 27 million (24%) are freely available since they do not require a subscription or payment of any kind. "

http://www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0093949

Ob diese auf die Auswertung von Google Scholar und MSN gestützten Ergebnisse methodisch haltbar sind?

http://www.washingtonpost.com/blogs/wonkblog/wp/2014/05/08/the-solutions-to-all-our-problems-may-be-buried-in-pdfs-that-nobody-reads/

http://restlosgluecklich.wordpress.com/2014/05/12/mit-vollen-hosen-ist-leicht-stinken-uber-hochstleistungen-und-windeln/

"Etablierte ProfessorInnen mit oft sehr ungebrochenen Karrieren, die in einem vollkommen anderen Rekrutierungsregime zu ihren Lehrstühlen gekommen sind, sind neuerdings der Meinung, ihre jungen KollegInnen einer hochgradig dubiosen Idee von Exzellenz zuliebe von Wirtschaftsberatungskanzleien auswählen lassen zu müssen. "

http://wisspub.net/2014/05/12/schweizer-verlage-das-letzte-aufbaumen-vor-open-access/

Die Verlage schäumen: "Ab Juli verlangt der SNF bei von ihm mitfinanzierten Buchpublikationen, dass diese nach einer Sperrfrist von längstens 24 Monaten auf einem institutionellen oder fachspezifischen Repositorium frei zugänglich sind. "

Der SNF nimmt zu einer Petition der Ewiggestrigen Stellung:

http://www.snf.ch/de/fokusForschung/newsroom/Seiten/news-140506-petition-die-akademischen-verlage-sind-in-gefahr-klaerung-von-sachverhalten-durch-den-snf.aspx

"Aus dem Arbeitskreis Archive der Leibniz-Gemeinschaft (AK Archive) heraus ist in den letzten Jahren die Initiative „Sammeln im Verbund“ entstanden. Ziel ist ein abgestimmtes bundesweites Konzept zu einem gemeinschaftlichen Sammeln von nichtamtlichem Archivgut, das von Nachlässen über Schriftgut von Firmen, Verbänden und Vereinen bis hin zu Handschriften, Plakaten, Karten, Plänen und AV-Materialien reicht. Am 24. Oktober 2013 fand hierzu in der Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft in Berlin die Auftaktkonferenz statt."

Tagungsbericht Sammeln im Verbund. Archive und eine nationale Sammlungsstrategie. 24.10.2013, Berlin, in: H-Soz-u-Kult, 12.05.2014, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=5359

"Die Kette an vermuteten Plagiatsfällen an der medizinischen Fakultät der Universität Münster reißt nicht ab. Jetzt stehen schon 13 Doktorarbeiten im Internetforum Vroniplag Wiki, wo Dissertationen nach Plagiaten durchsucht werden."

http://www.wn.de/Muenster/Uni-Muenster-Plagiatsverdacht-Nummer-13-bei-den-Medizinern

Altägyptische Objekte in 3 D mit einleuchtender Funktionalität. Man dreht mit der gehaltenen linken Maustaste.

http://www.ucl.ac.uk/3dpetriemuseum/3dobjects/


http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/buendner-bilderschatz-steht-online-zur-verfuegung

http://shop.drg.ch/drgshop/fototeca.aspx

Da gibts nur Thumbnails, die digitalen Bilder muss man bestellen. Ein Shop, keine digitale Bibliothek.

Grabkreuz für solche Angebote

"Die Historische Kommission stellt Ihnen die Bände des Niedersächsischen Jahrbuchs ab 1924 online zur Verfügung. Ausgenommen von der Online-Präsentation muß aus rechtlichen Gründen lediglich der jeweils jüngste im Druck erschienene Band bleiben."

http://www.historische-kommission.niedersachsen.de/startseite/onlineangebote/niedersaechsisches_jahrbuch_landesgeschichte_online/niedersaechsisches-jahrbuch-online-113570.html

Leider nur sehr große Gesamt-PDFs. Keine übergreifende Volltextsuche.

http://archiv.twoday.net/stories/239778/ habe ich aktualisiert.

"DocExplore is a free open source software suite enabling the easy creation of interactive digital books suitable for the promotion of heritage collections.

It's easy to use:
1.Import the pages of your book
2.Add text, images, sound and video to parts of the pages
3.View it on your computer or put it online on your website

More information, demonstrations and downloads at www.docexplore.eu

DocExplore is the result of an academic project, initiated by computer science laboratories LITIS (University of Rouen, France) and EDA (University of Kent, U.K.) in 2009, funded by the Interreg IVa program. It received contributions from historians, librarians and archivists of the GRHIS (University of Rouen), the Rouen Public Libraries, CMEMS (University of Kent) and the Archives of the Canterbury Cathedral." (dm-l)

Sample: http://www.docexplore.eu/reader/

http://log.netbib.de/archives/2014/05/11/frei-zugangliches-wird-wieder-eingehegt/

Ein alter Bekannter aus Spanien, die rechtshistorische digitale Bibliothek PixeLegis, nützt Pinterest:

http://bib.us.es/derecho/recursos/pixelegis/areas/index-ides-idweb.html
http://bib.us.es/derechoytrabajo/es/pixelegis

http://www.pinterest.com/fdctsevilla/pixelegis-historia/


Compiled by Johann Joachim Prack von Asch, an Ottoman military attaché in Istanbul, the book contains entries by his associates spanning 1587 to 1612.

http://news.getty.edu/press-materials/press-releases/Featured+news/book-of-friends.htm


http://www.atlasobscura.com/articles/chained-libraries-of-the-world

Via
http://philobiblos.blogspot.de/2014/05/links-reviews.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/404097484/

Important Books

Anton Naegele, der Schwäbisch Gmünder Heimatforscher, befasste sich 1940 mit der Schrift des Brixener Bischofs Ulrich Putsch

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118897608

und Hannes Obermair verfasste die Artikel zu Putsch im Verfasserlexikon und im Lexikon des Mittelalters. Nun ist Cgm 47 online.

http://nbn-resolving.de/urn%3Anbn%3Ade%3Abvb%3A12-bsb00089995-0

http://www.handschriftencensus.de/9747


http://archiv.twoday.net/stories/861653172/#863485837
http://archiv.twoday.net/stories/861653172/#863598593

Die Mittelalterarchäologen sind aufgebracht:
http://archaeologik.blogspot.de/2014/05/mittelalterarchaologie-schlimmer-als.html

Das ist nicht Patrick Bahners.

http://www.historicum-estudies.net/epublished/netzbiographie/

Aus gutem Grund eröffnen wir unsere Rubrik "ePublished" mit einer neuartigen Textform: Die dem rheinischen Adligen Fürst Joseph Salm-Reifferscheidt-Dyck gewidmete biographische Skizze ist bewusst als online-Präsentation angelegt. Die mit dieser - in der Wissenschaft noch eher ungewöhnlichen - Publikationsart verknüpften vielfältigen Möglichkeiten hypertextueller Verlinkungen und Ergänzungen erlauben eine multiperspektivische, "mehrdimensionale" Annäherung an eine schillernde historische Figur der "Sattelzeit", die über eine klassische gedruckte Autobiografie kaum je so erreicht werden könnte.

Diese Netzbiographie ist so hochinnovativ, so exemplarisch und so zukunftsweisend, dass sie DIE Netzbiographie schlechthin zu sein beansprucht.

Empfohlene Zitierweise
Langbrandtner, Hans-Werner: Die Botanische Bibliothek auf Schloss Dyck, aus: Netzbiographie, in: historicum-estudies.net,
URL: http://www.historicum-estudies.net/epublished/netzbiographie/preussische-zeit/botanische-bibliothek/ (Datum des letzten Besuchs).

Offen bleibt, wieso nicht auch

http://www.netzbiographie.de/

für dieses fortschrittliche und exzellente Angebot gesichert wurde.

Bei näherem Hinsehen finden notorische Mäkler wie ich durchaus Stoff.

Von einer opulenten Bebilderung kann man eigentlich nicht sprechen.

Wieso gibt es zum Glossar keine Belege oder Links?
http://www.historicum-estudies.net/epublished/netzbiographie/glossar/

Warum wird in

http://www.historicum-estudies.net/epublished/netzbiographie/franzoesische-zeit/ehen/

in Fußnote 3 auf ein Quellenbuch von 2013 (unkorrekt ohne Jahreszahl zitiert) verwiesen, nicht aber auf die Online Transkription im gleichen Angebot?

http://www.historicum-estudies.net/epublished/netzbiographie/transkriptionen/prozessakten-in-auszuegen-1798/

Und wieso hat man konsequent darauf verzichtet, Digitalisate der zitierten oft entlegenen Literatur ("Google doch selber!" statt den "vielfältigen Möglichkeiten hypertextueller Verlinkungen") zu verlinken? Etwa in Fußnote 4 des zitierten Langbrandtner-Beitrags, der in Fußnote 1 die Meisterleistung vollbringt, eine Online-Zeitschrift ganz ohne Link zu zitieren: "Zu rheinischen Adelsbibliotheken und zur Fachliteratur vgl.: Monika Gussone / Hans-Werner Langbrandtner: Bibliotheken und Musikalien als Spiegel adliger Bildung. Auf Spurensuche in rheinischen Adelsbibliotheken und Adelsarchiven, in: zeitenblicke 9 (2010), Nr. 1: Adel in der Sattelzeit: Die Rhein-Maas-Region und Westfalen, hg. von Gudrun Gersmann, Michael Kaiser und Hans-Werner Langbrandtner, hier: 25, 44-47." (Spitze Klammern aus technischen Gründen entfernt.)

Hat irgendwer Wichtiges eigentlich einmal in einem Buch oder gedruckten Aufsatz geschrieben, wie bedeutsam es ist, in Online-Publikationen konsequent alle online vorliegenden Publikationen und Quellen zu verlinken? Nein? Nur ich, gefühlte tausend Mal in Archivalia? Na dann ... weitermachen!


http://www.siwiarchiv.de/?p=6963 weist anlässlich der Eröffnung des neuen NRW-Landesarchivs auf unsere Berichterstattung hin:

http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv%20nrw%20duisburg

Meldet das Österreichische Staatsarchiv.



Beitrag von Österreichisches Staatsarchiv

 

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