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Renaissance Quarterly, Vol. 67, No. 4 (Winter 2014), pp. 1337-1340
http://www.jstor.org/stable/10.1086/679809 (toll access)

Excerpts:

"Most revealing is Bredekamp’s contribution: his refusal to recognize his own methodological failure is not only saddening, but also counterproductive. To put it bluntly, as has been done in the German press: if one of the world’s foremost art historians is incapable of seeing the difference between a 1610 drawing by Galileo and a 2005 forgery, what does that say about art history (or art historians)? [...]

Are we, then, at a methodological impasse, where forgeries are unidentifiable?

The answer is a definite no. As the volume shows, what matters is the right approach. Nicholas Pickwoad, a new addition to the group, shows in his illuminating and characteristically brilliant chapter on the book’s structure that this analysis alone would have been sufficient to cast deep doubt on SNML’s authenticity. We now have a clear methodological directive: analyze bindings first, as this is where mistakes are most visible to the trained eye. It’s a short-term solution, though, that will disappear once the knowledge gap between binders and Pickwoad diminishes."

See also
http://archiv.twoday.net/search?q=galileo

https://www.pr.uni-freiburg.de/pm/2015/rektorat-statutenband.pdf

"Der Handschriftenband entstand in den 1460er Jahren in einer Wiener
Werkstatt, kam möglicherweise mit den Gründungsprofessoren nach
Freiburg und enthält die ersten Statuten der neuen Universität: Die AlbertLudwigs-Universität hat die so genannten Freiburg-Wiener Statuten im Antiquariat Erasmushaus Basel für 50.000 Euro erworben. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) hat von dem Kaufpreis 35.000 Euro übernommen. "

Am 26. März wurde das Onlineportal

https://portal.ehri-project.eu/

präsentiert:

http://www.ehri-project.eu/online-portal-connects-holocaust-archives-worldwide

EHRI bietet Informationen über Archivmaterial nicht nur zum Holocaust, sondern aus der Zeit des Nationalsozialismus insgesamt, aus dem Zweiten Weltkrieg, auch aus der Nachkriegszeit, das in Institutionen in Europa und weltweit verwahrt wird, möchte transnationale und vergleichende Forschungsansätze unterstützen. Die unten beschriebenen Inhalte sind derzeit erst teilw. ausgeführt, ansonsten für die weitere Bearbeitung als Schema angelegt. Laut "about" werden aber kontinuierlich neue Informationen und Funktionen hinzugefügt:

https://portal.ehri-project.eu/about

EHRI gliedert sich in drei Rubriken jew. mit Zugriff über Listen und durch Volltextsuche:

1. 57 Länderberichte, beinhalten, sowweit bereits ausgeführt, einen kurzen Abriß der Geschichte, einen Bericht über bereits vorhandene Archivführer und die Archivsituation, eine Liste bestandsführender Archive, Hinweise auf die wichtigsten relevanten Archive.

2. Beschreibungen von insges. 1 828 Archiven in 51 Ländern, Zugang auch über die Länderberichte. Jew. eine kurze Archivgeschichte, Bestandsbeschreibungen, Links zu Findmitteln und Veröffentlichungen, Hinweis auf Zugangs- und Nutzungsbestimmungen, Verzeichnungsgrundsätze.

3. 152 672 Bestandsbeschreibungen von 464 Institutionen, optional Vorauswahl nach Sprache. Bei meiner Testsuche nach "bibliotheken"

https://portal.ehri-project.eu/units?q=bibliotheken&lang=deu

finde ich, dass ein Teil der Einträge mit einem Navigationspfad versehen ist; zwei Beispiele:
Eichmann-Prozess: Institut für Zeitgeschichte–Archiv / Gerichtsakten / Internationale u. ausländische Gerichtsorte / Israel (Eichmann-Prozess)
Tätigkeit Helene Webers auf parlamentarischem Gebiet: Institut für Zeitgeschichte–Archiv / Nachlässe / Weber, Helene / Parlamentarisch / Zonenbeirat

Auf der 3rd International Conference on Integrated Information wurde auch ein schulgeschichtliches Museum in Athen vorgestellt. Wie findet man ohne Griechischkenntnisse die (durchaus funktionierende) Website der Institution?

Symbolbild

Bis auf die Ausgaben der letzten zwölf Monate ist das Magazin online kostenfrei einsehbar

http://ezb.uni-regensburg.de/detail.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de&jour_id=230124


werden begeistert sein

http://ezb.uni-regensburg.de/detail.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de&jour_id=230239

Beim Stöbern stieß ich auf:

http://www.biomedcentral.com/1472-6882/14/145/prepub
http://www.biomedcentral.com/1472-6882/15/90/prepub

Manuskriptversionen und namentlich gekennzeichnete Gutachten im OA-Journal "BMC Complementary and Alternative Medicine" sind einsehbar:

"BMC Complementary and Alternative Medicine operates using an open peer review system, where the reviewers' names are included on the peer review reports. In addition, if the article is published, the named reports are published online alongside the article as part of a 'pre-publication history'. All previous versions of the manuscript, and all author responses to the reviewers are also available to readers."

Siehe auch
https://www.google.de/search?q=%22using%20an%20open%20peer%20review%22

Update: Zahlen von PeerJ Okt. 2014
http://blog.peerj.com/post/100580518238/whos-afraid-of-open-peer-review
"40% of reviewers have signed their reviews and 80% of authors have made their review history publicly available."

http://phaidra.univie.ac.at/o:387193

Aus dem Inhalt:

Stephen Biwald und Martin Stürzlinger: Netzwerk Unternehmensgeschichte: Wir machen uns sicht­bar! (Network Business History)
zu Wirtschaftsarchiven

Sabine Stigler: Open Access und das hybride Zeitschriftenmodell – Eine Analyse zur Transparenz bei aus­ge­wähl­ten Verlagen
Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022396779/

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36135

Der IPP-Bericht "Sexualisierte, psychische und physische Gewalt in Konvikt und Gymnasium des Benediktinerstifts Kremsmünster" leuchtet auf über 270 Seiten die Hintergründe des Missbrauchs-Skandals aus. PDF-Download:

http://www.ipp-muenchen.de/files/bericht_kremsmuenster_ipp_issn_1614-3159_nr-11.pdf

Bewusst verzichtet der Bericht auf Details zu den grauenhaften Geschehnissen - für meinen Geschmack zu dezent.

Artikel im Profil 2013:
http://www.profil.at/home/missbrauch-horrorkloster-kremsmuenster-322207

https://de.wikipedia.org/wiki/August_Mandorfer

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Stift-Kremsmuenster-Verurteilter-Ex-Pater-sitzt-im-Gefaengnis-Krems;art4,1711966

https://kremsmuenster.wordpress.com/

Zu anderen Missbrauch-Dossiers:
http://archiv.twoday.net/stories/914412425/

Dass seriöse landesgeschichtliche Zeitschriften spekulative Aufsätze von Hans-Dieter Lehmann zum Druck gebracht haben, zeigt, dass es mit der Qualitätssicherung in diesem Bereich nicht weit her ist.

Ich habe das bereits Ende 2012 formuliert, als ich mit Entsetzen feststellen musste, dass einer seiner Beiträge Aufnahme in die ZGO gefunden hatte.
http://archiv.twoday.net/stories/232596764/

Lehmann, Hans-Dieter: Der Beginn des Turnierwesens am deutschen Königshof. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte 130 (1994), S. 65-73
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000334,00071.html
ist an prominenter Stelle erschienen, aber aus meiner Sicht purer Unsinn.

Gemäß meiner Argumentation für "publish first filter later"
http://digigw.hypotheses.org/1063
ist das Problem weniger die Publikation als vielmehr die Tatsache, dass Lehmann niemals ausführlich widersprochen wurde.

Eine positive Rezeption des Aufsatzes ist mir nicht bekannt geworden. Helge Wittmann: Im Schatten der Landgrafen (2008), S. 28 Anm. 64 äußerte sich bei Besprechung eines Rüxner-Belegs eher ablehnend:
https://books.google.de/books?id=QXG5B84tqmMC&pg=PA534
Skepsis spricht auch aus den Worten von Klaus Arnold: Der fränkische Adel, die ,Turnierchronik' des Jörg Rugen (1494) und das Turnierbuch des Georg Rixner (1530). In: Nachdenken über fränkische Geschichte. Hrsg. von Erich Schneider (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, Reihe IX. Darstellungen aus der fränkischen Geschichte, Bd. 50), Würzburg 2005, S. 129-153, hier S. 150
https://books.google.de/books?id=JhpoAAAAMAAJ&q=Lehmann+%22Beginn+des+Turnierwesens%22
(Wie Hechberger sich auf Lehmann bezieht, weiß ich nicht:
https://books.google.de/books?id=WGfaAAAAMAAJ&q=Lehmann+beginn )

Lehmann zitiert sich natürlich im JffL 2002, S. 70 in einer Arbeit über die Zollern-Genealogie zustimmend:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048855/image_84
Er sieht dort die Turnierchronik als "Machwerk des 14. Jahrhunderts".

In seinem Aufsatz von 1994 geht Lehmann von Stamms Fund der Rugen'schen Turnierchronik 1494 aus. Dass Klaus Arnold 2005 die Identität Jörg Rugens mit Georg Rüxner erweisen konnte (siehe den oben zitierten Titel) und ich 2008 eine vollständige Überlieferung (von 1499) der Turnierchronik Rugens in New York bekanntmachen konnte
http://archiv.twoday.net/stories/4993981
konnte er natürlich noch nicht wissen. Als historischen Kern der Turnierchronik bzw. der ihr zugrundeliegenden "alten Aufzeichnungen" möchte er S. 68 herausschälen, dass ein deutscher Herrscher Heinrich, der in Kämpfe mit Slawen und Ungarn verwickelt war, das Turnier aus Frankreich importiert habe. Das erste Turnier habe in Magdeburg stattgefunden. Lehmann denkt S. 69 an Heinrich III. und den Juni 1043.

Die zeitgenössischen Indizien, die Lehmann ins Feld führen kann, sind extrem dürftig. Ein Aufenthalt in Magdeburg widerspricht dem Itinerar 1043 nicht (Mai 22 Paderborn; Juni 27 Merseburg), aber man konnte natürlich von Paderborn nach Merseburg reisen, ohne Magdeburg zu berühren. Ein Brief des Abtes Siegfried von Gorze beklagt die Übernahme französischer Sitten insbesondere bei Rüstung und Reiterei, was Lehmann auf das Turnier beziehen will. Angesichts dieser Beweislage kann man die These Lehmanns getrost vergessen. Das S. 66 erwähnte Würzburger Turnier von 1127 kann also weiterhin als das frühestbezeugte Turnier auf deutschem Boden gelten.

Die unkritische Verwertung späterer Traditionen durch Lehmann ist hahnebüchen: "Fiktionen beruhen zumeist auf wahren Nachrichten, die durch Konjekturen verfälscht worden sind" (S. 68). Ich erinnere an meine These in meinem Aufsatz zu historischen Sagen in der Fabula 1988, S. 27,
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5273/
die Rede vom historischen Kern einer Überlieferung sei entweder trivial oder gefährlich, wenn sie zur Abstützung eines spekulativen Thesengebäudes dienen soll. So verhält es sich hier.

Lehmann glaubt den Erfindungen der Zimmern-Chronik zum Böhmenzug Heinrichs III. (S. 71). Nach der Turnierchronik nahm Gottfried von Zimmern am ersten Magdeburger Turnier teil. Froben-Christoph von Zimmern setzt diesen Gottfried als Sohn Werners an, der am Böhmenzug 1040/41 teilgenommen habe.
https://de.wikisource.org/wiki/Zimmerische_Chronik_Band_1:Kapitel_11

Wie der Zimmern-Chronist die Fiktionen dieses Kapitels konstruiert hat, hat Gerhard Wolf (Von der Chronik zum Weltbuch, 2002, S. 205ff.) detailliert dargestellt.
https://books.google.de/books?id=9a4z5akCcF0C&pg=PA205

Zu den Fiktionen der Historiker des Hauses Zimmern habe ich mich vor kurzem geäußert:
http://archiv.twoday.net/stories/985929969/

Was die von Lehmann akzeptierte Annahme Stamms, es habe eine in Magdeburg um 1430 entstandene Vorlage der Turnierchronik gegeben, betrifft, so habe ich diese in zwei Beiträgen hier widerlegt:
http://archiv.twoday.net/stories/5086177/
http://archiv.twoday.net/stories/29742435/

Meine Quellenstudien zu den Vierlandeturnieren
http://archiv.twoday.net/search?q=r%C3%BCxner+vierland
haben ergeben, dass für diese 1479 einsetzenden Turniere Rüxner mäßig zuverlässige Daten liefert. Für alle früheren müssen seine Angaben aber bezweifelt werden. So auch mein Aufsatz zu Rüxner 2009
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7140/
Für das angebliche Turnier in Schaffhausen 1392 habe ich neulich in meinem Beitrag "Fiktion und Geschichte" gezeigt, dass es eine Erfindung Rüxners darstellt:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847

Zwischen dem Magdeburger "Original" der Turnierchronik und der Rugen-Chronik von 1494 stehe ein Überlinger Beleg von 1466, als bei dem Prozess eines wegen Gotteslästerung hingerichteten Herrn von Jungingen dessen adelige Abkunft durch Turnierbesuche (1080 Augsburg, 1209 Worms) belegt worden sei (S. 67).

Dank der liebenswürdigen und großzügigen Hilfe durch Andreas Zekorn, der mir sofort den von Lehmann zitierten Aufsatz von Eisele sandte, und Johannes Waldschütz, der für mich im Stadtarchiv Überlingen recherchierte und mir Fotos aus Reutlingers Sammelwerk zur Verfügung stellte, kann ich Näheres über dieses angebliche Turnierbuch-Zeugnis von 1466 mitteilen.

Als Quellenangabe zitiert Lehmann nur Friedrich Eisele: Die Herren von Jungingen. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern 62 (1931) [S. 1-52, hier] S. 12 mit Anm. 28. Dort steht aber keine Silbe von dem Prozess von 1466! In Anm. 28 wird ein angeblicher Beleg zum Augsburger Turnier 1080, an dem ein Rudolf von Jungingen teilgenommen haben soll, aus Voigt 1834
http://books.google.de/books?id=bIoCAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA4
angeführt und zu Recht abgelehnt. Damals habe es noch keine Turniere in Deutschland gegeben. Voigt beruft sich auf eine briefliche Mitteilung, aber natürlich ist die Urquelle Rüxners 1530 erstmals gedrucktes Turnierbuch. Dort gibt es aber (in der Ausgabe 1530) nur die Nennung eines von Jüngingen,
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090290/image_237
der Vorname Rudolf ist eine spätere Erfindung.

Die Hinrichtung eines Konrad von Jungingen in Überlingen 1466 wird von Eisele im zweiten Teil seines Aufsatzes (Jg. 63, 1932, S. 1-29, hier S. 17f. nach Reutlingers Collectaneen I, 303, 427f.) erwähnt. Herr Waldschütz hat mir freundlicherweise Bd. 1, S. 303 und Bd. 13, S. 95/96 aus dem Sammelwerk im Stadtarchiv Überlingen fotografiert.

Nach Eisele wurde Konrad von Jungingen von Hohenfels am Veitstag (15. Juni 1466) in Überlingen mit dem Schwert hingerichtet, da er einen Bürger eigenmächtig gepfändet habe und darauf angesprochen gotteslästerliche Schwüre (diese fehlen leider auf meinen Fotos) von sich gegeben habe. Eiseles Schluss, Jungingen sei wohl nicht ganz normal gewesen, ist verfehlt. Solche grässlichen Flüche waren durchaus üblich, wie ein Blick in Gerd Schwerhoffs Studie
http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2304832
zeigt. Auf dem Weg zur Hinrichtung habe der Adelige einem Torhüter eine goldene Kette geschenkt. Solange keine parallelen Zeugnisse auftauchen, muss der Bericht über die Hinrichtung 1466 mit mindestens einem Fragezeichen versehen werden. Dass die Reichsstadt Überlingen einen Adeligen wegen üblen Fluchens und verbotener Verpfändung hinrichten ließ, erscheint eher unwahrscheinlich.

Aber es geht ja um die Turniere. Bd. 1, S. 303 wurde als Nachtrag vor dem Eintrag zur Hinrichtung 1466 eine Liste von Turnierteilnahmen der Junginger offenbar nach Rüxners Turnierbuch eingetragen:
1080 Augburg
1209 Worms Wolff von Jungingen
1392 Schaffhausen Beckh von Jungingen
1408 Heilbronn Albrecht von Jungingen
1436 Stuttgart
1439 Landshut
1479 Würzburg
1484 Stuttgart
1485 Augsburg

Es kann also keine Rede davon sein, dass die Turnierfähigkeit eine Rolle beim Prozess spielte. Jakob Reutlinger
http://archiv.twoday.net/stories/714908932/
hat am Ende des 16. Jahrhunderts einfach die am leichtesten erreichbaren Belege zur Adelsfamilie von Jungingen zusammengestellt, nämlich aus Rüxners vielgelesenem Turnierbuch.

Das Überlinger Zeugnis 1466 muss also gestrichen werden. Es ist ein Rezeptionszeugnis Rüxners und bezeugt keine Vorstufe der erstmals 1494 überlieferten Turnierchronik, die nach jetzigem Kenntnisstand von Rugen/Rüxner von vorne bis hinten erfunden wurde. Es kann offen bleiben, ob Lehmann Reutlingers Kollektaneen direkt oder womöglich aus zweiter Hand benutzt hat. Sein einziger Beleg Eisele ist jedenfalls unredlich, da dort nichts von Turnieren steht.

Abgesehen von ein bißchen uneigenständiger Rüxner-Kritik enthält der ganze Aufsatz von Lehmann nichts, was für die weitere Forschung von Bedeutung wäre. Seine These vom ersten deutschen Turnier in Magdeburg im Juni 1043 in Magdeburg ist ebenso verfehlt wie sein Umgang mit der Traditionsbildung des 15./16. Jahrhunderts. So etwas hätte den Druck nicht verdient gehabt.

#forschung

http://www.swissinfo.ch/ger/fondation-beyeler_gauguin--die-stars--die-show-und-die-masse/41343174

"Es ist eine Veranstaltung der Superlative: Mit "Paul Gauguin", bis am 28. Juni geöffnet, strebt die Fondation Beyeler nichts weniger als "die schönste Ausstellung" aller Zeiten über den Künstler an, dessen Radikalismus auch heute noch fasziniert.

Viele Werke sind erstmals seit langem wieder einem Publikum zugänglich. Dazu hat das Privatmuseum mehrere Innovationen umgesetzt. Dazu gehören Vorträge, Lesungen und Konzerte von Stars aus Film und Showbiz, etwa der Schauspieler Keanu Reeves und der Sänger Marc Almond, oder interaktive Multimedia-Präsentationen im Internet.

Lenkt aber dieses Star-Aufgebot nicht allzu sehr vom eigentlichen Inhalt ab – der Kunst des Franzosen Gauguin (1848–1903)? Diese und andere Fragen gehen an den Kultursoziologen Olivier Moeschler von der Universität Lausanne."

Transparenzhinweis:
http://archiv.twoday.net/stories/1022400445/




http://www.urheberrecht.org/news/5386/

" Im Fall hatte ein Bild-Reporter Einsicht in einen Vertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Bread & Butter GmbH über die Miete des Geländes des ehemaligen Flughafens Berlin Tempelhof verlangt. "

http://nordichistoryblog.hypotheses.org/2860

Hinweise von Maike Schwaffertz:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1982


http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/10010/

Leider ist bei Jürgen Dendorfers Aufsatz von 2003 der ursprüngliche Publikationsort in den Metadaten vergessen worden.

Sulzbach und das Land zwischen Naab und Vils im frühen Mittelalter, hrsg. von Götz Alper, Sulzbach-Rosenberg 2003, S. 43-60

http://filstoria.hypotheses.org/12236

http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/1108/2014-Jahresbericht.pdf?1427271595

S. 44-49 werden eklatante Rechtsbrüche bei der Gewährung von Einsicht in Bauakten dokumentiert.

S. 104f. geht es um Einsicht in Prüfungsunterlagen nach Ablauf der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Frist. Es gab ein Verwaltungsverfahren, über deren Ausgang man nichts erfährt. Aber die Senatsverwaltung hat Einsicht gewährt und erklärt, dass ihre ursprüngliche Rechtsauffassung zweifelhaft sei. Damit spricht einiges dafür, dass meine seit langem vertretene (seinerzeit vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten abgelehnte) Rechtsauffassung zutreffend ist:

http://archiv.twoday.net/stories/38740948/

S. 110f. Novellierung des Landesarchivgesetzes angekündigt.

Aus aktuellem Anlass weist Tom Stiebert auf die Rechtsprechung zum Thema hin:

http://www.juraexamen.info/der-mediale-umgang-mit-dem-germanwingspiloten-ein-zwischenruf/

Update:
http://www.cicero.de/berliner-republik/nach-dem-germanwings-absturz-medienkritik-echtzeit/59058

"Das Bildarchiv der ETH-Bibliothek stellt seine digitalisierten Bilder ab sofort – wann immer möglich – kostenfrei zum Herunterladen in Webauflösung sowie als hochaufgelöste JPGs und TIFFs auf ETH E-Pics Bildarchiv Online zur Verfügung. Die Bilder können für wissenschaftliche, private, nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke frei verwendet werden."

http://www.library.ethz.ch/Ueber-uns/Aktuell/Open-Data-im-Bildarchiv

Das ist schön, aber viel zu viel Gemeinfreies wird nicht als solches erkannt.

Update 6.7.2015

"Das Bildarchiv der ETH-Bibliothek öffnet seine Bilddatenbank!

250'000 digitalisierte Bilder stehen ab sofort kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Auf ETH E-Pics Bildarchiv Online werden sie in mehreren Auflösungen angeboten: von der Webauflösung bis zum hochaufgelösten JPG und TIFF.

Jene rund 100'000 Bilder, an denen die Urheberrechte bereits abgelaufen sind, sind mit einer Public Domain Mark versehen. Sie können für wissenschaftliche, private, nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke frei verwendet werden.

Für weitere 150'000 Bilder liegen die Nutzungsrechte bei der ETH-Bibliothek. Die entsprechenden Digitalisate können unter Angabe des korrekten Bildnachweises für wissenschaftliche, private, nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke frei verwendet und bei Veränderungen unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden. Die Bilder sind unter Creative Commons BY-SA 4.0 lizenziert.

Eine vergleichsweise kleine Gruppe von zusätzlichen 50'000 Bildern unterliegt eingeschränkten Nutzungsrechten. Diese Bilder können nicht frei heruntergeladen, jedoch kostenfrei bestellt werden. Erlaubt ist ausschliesslich die Verwendung im Rahmen des gesetzlich erlaubten Eigengebrauchs. Für kommerzielle Nutzungsformen ist in diesen Fällen die schriftliche Einwilligung der Urheberrechtsinhaber erforderlich.

Um gezielt nach Lizenzierungsarten zu recherchieren, steht in der Bilddatenbank ein neuer Filter "Lizenz" zur Verfügung.

Mit der Änderung der Nutzungsbedingungen positioniert sich die ETH-Bibliothek klar zugunsten von Open Data. Ziel von Open Data ist - unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen - Datenbestände aus Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen im Interesse der Allgemeinheit ohne Einschränkung zur freien Nutzung, Weiterverbreitung und -verwendung frei zugänglich zu machen. Die ETH-Bibliothek gehört nun zum wachsenden Kreis Schweizer und internationaler Kultur- und Bildungseinrichtungen, die für den möglichst offenen Zugang zu ihren digitalisierten Beständen den Open-Data-Weg eingeschlagen haben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf ETH E-Pics Bildarchiv Online.

Kontakt
ETH-Bibliothek
Michael Gasser, Leitung Archive"

basel_rheintor

macht die Hochschule Mittweida in ihren Digitalen Sammlungen als Retrodigitalisate zugänglich:

https://contents.hsb.hs-mittweida.de/index.php?id=5

Der Bildband von 2007 ist jetzt online:

http://digital.ub.uni-potsdam.de/content/titleinfo/222271

UB Erlangen Ms. 409 aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, geschrieben im Kloster Heilsbronn

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:29-bv042388901-8

Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Adolf laut Mierau et al. 1996, S. 56, 82.

Zu anderen Digitalisaten:

http://archiv.twoday.net/stories/248918667/

Update: Seite zu Rudolf von Habsburg in der Handschrift

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:29-bv042388901-0172-7

Ähnlich in der MGH-Edition:

http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_24_S._241

http://bayrvr.de/2015/03/25/vg-wuerzburg-klagen-gegen-entzug-des-titels-dr-med-dent-bleiben-ohne-erfolg/#more-22549

"Geklaut, arglistig getäuscht, keine wissenschaftliche Leistung: Zwei Zahnärzte aus Würzburg sind mit einer Klage gegen die Aberkennung ihrer Doktortitel gescheitert."

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/universitaet-wuerzburg-zwei-zahnaerzte-verlieren-doktortitel-a-1025664.html


Die Bände 2, 3 und 4 hat jetzt die ULB Düsseldorf ins Netz gestellt:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/8243150

Bd. 1 (1888) gibt es beim Internet Archive:

https://archive.org/details/bub_gb_DRkEAAAAYAAJ
https://archive.org/details/inventaredesfra00maingoog

http://ichora.org/

Resultat einer verdeckten NDR-Recherche:

http://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Transparenz-und-Informationsfreiheitsgesetze-norddeutsche-Bundeslaender-werden-Anspruechen-nicht-gerecht,pressemeldungndr15608.html

Der Arbeitskreis Cap Arcona leistet seit Jahren anerkannte und unermüdliche Gedenkarbeit in Neustadt (Schleswig-Holstein).

Eines seiner Arbeitsfelder ist die Erinnerung an die Ermordung von psychiatrischen Patient_innen in der NS-”Euthanasie”. Er sieht sich aber Widerständen ausgesetzt: Das Landesarchiv Schleswig-Holstein möchte die Namen nicht herausgeben, das zuständige Ministerium sie nicht veröffentlichen lassen. Dabei wird mit Versatzstücken eugenischen Denkens der 1930er Jahre argumentiert.

Den Erfahrungsbericht des Arbeitskreises über die Auseinandersetzung mit dem Landesarchiv Schleswig-Holstein finden Sie hier:

http://blog.gedenkort-t4.eu/2015/03/25/gedenkinitiative-und-archiv-keine-partner-in-schleswig-holstein/

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2015.pdf

http://francofil.hypotheses.org/3236

Solche Vifas sind üblicherweise Schrott. So auch hier.

Suche nach Conservatoire des mémoires étudiantes findet nichts zu dem in Francofil neulich vorgestellten Angebot.

In Archivalia meldete ich am 9.12.2015 das Angebot Argonnaute. Francofil zog im Februar 2015 nach. Schauen wir mal in der Suche von Vifarom:

Ihre Suchanfrage: Alles = Argonnaute
Ihre Suche erzielte keine Treffer

Auch Babordnum ist weder unter Babord num noch unter babord num zu finden. besancon vive: ebenso Fehlanzeige!

Auf einen solchen Internetguide kann ich verzichten!

Wieso hat man in die Suche nicht http://www.rechercheisidore.fr/ eingebunden? Siehe Hinweis von M. König in diesem Blog:

http://archiv.twoday.net/stories/75231607/#75232346

Siehe auch zur Suchmaschine Collections
http://archiv.twoday.net/stories/604118888/

http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/21405509

http://www.derbund.ch/bern/nachrichten/---da-ich-wissen-will-was-in-meiner-Kindheit-gelaufen-ist/story/16970303

In der Wikipedia lesen wir zu dieser abscheulichen Schweizer Praxis, vergleichbar den "Schwabenkindern":

"Verdingkinder, meistens Waisen- und Scheidungskinder, wurden von 1800 bis in die 1960er-Jahre von den Behörden den Eltern weggenommen und Interessierten öffentlich feilgeboten. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Kinder oft auf einem Verdingmarkt versteigert. Den Zuspruch bekam jene Familie, die am wenigsten Kostgeld verlangte. Betroffene beschreiben, dass sie auf solchen Märkten „wie Vieh abgetastet wurden“. In anderen Gemeinden wurden sie wohlhabenderen Familien durch Losentscheid zugeteilt. Zugeloste Familien wurden gezwungen, solche Kinder aufzunehmen, auch wenn sie eigentlich gar keine wollten.

Sie wurden meistens auf Bauernhöfen wie Leibeigene für Zwangsarbeit eingesetzt, meist ohne Lohn und Taschengeld. Nach Augenzeugenberichten von Verdingkindern wurden sie häufig ausgebeutet, erniedrigt oder gar vergewaltigt. Einige kamen dabei ums Leben.

Misshandlungen wurden nur sehr selten verfolgt. Wenn solche behördlich festgestellt wurden, wurde den Pflegeeltern das Recht, neue Verdingkinder zu erwerben, für mindestens fünf Jahre entzogen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Verdingung

Das Akteneinsichtsrecht administrativ versorgter Menschen ist in der Schweiz seit 2014 gesetzlich geregelt:

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20132334/index.html

Zu Heimkindern
http://archiv.twoday.net/search?q=heimkind


https://www.openpetition.de/petition/online/keine-schliessung-der-skulpturhalle-basel

Die vom Basler Regierungsrat angekündigten Entlastungsmassnahmen sehen für 2017 die Schliessung der Skulpturhalle Basel und die Magazinierung ihrer über 2'200 Abgüsse griechischer und römischer Kunstwerke vor.

Via

http://www.hsozkult.de/news/id/nachrichten-2654

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022437478/

http://heise.de/-2584113

Die digitale Edition stellt derzeit nur Januar und Februar 1635 bereit.

http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm
http://www.tagebuch-christian-ii-anhalt.de/index.php?article_id=14

Via
https://idw-online.de/de/news628178


Aus österreichischer Sicht:

http://www.oana.at/checklist-oa-journals/

https://www.facebook.com/events/408175896009454/

http://www.augias.net/art_8176.html

Wie erbärmlich das am 20. März freigeschaltete Portal ist, zeigt sich schon daran, dass man nicht einmal eine winzige kostenfreie Sektion eingerichtet hat. Potentielle Nutzer müssen daher die Katze im Sack kaufen.

Nutzer-Unmut gibts im "Forum" von Archion.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=archion

Paläographisch haben die KirchenarchivarInnen auch nichts drauf.

In der Mustertranskription zu 1561 lese ich "Jumpfraw", nicht Jungfraw.

Im Original nicht vergrößerbar! https://www.archion.de/de/familienforschung/deutsche-schrift/leseuebung-1-1561/

"Ein Teil davon ist auf der neuen Internetseite des Stadtarchivs (stadtarchiv@neuburg-donau.de) bereits abrufbar.

Neuburg: Archiv setzt auf Internet und Digitalisierung – Erste Ausstellung der Bilder von Julius und Max Sayle - Lesen Sie mehr auf:

http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Neuburg-Das-Gedaechtnis-der-Stadt-braucht-mehr-Platz;art1763,3032723#plx349467490 "

Natürlich findet sich nichts auf der Internetseite des Stadtarchivs.

Siehe auch
http://neuburg.hypotheses.org/70

http://bipadi.ub.edu/cdm/home

Auch Handschriften und Inkunabeln.

Hingewiesen sei auch auf das Provenienz-Projekt:

http://www.bib.ub.edu/fileadmin/posseidors/home_eng.htm


http://dl.ndl.go.jp/info:ndljp/pid/2128247/4

Eine Eingrenzung auf Sprachen ist bei den Digitalisaten der National Diet Library in Japan nicht möglich.

http://intr2dok.vifa-recht.de/

"Künftig haben alle Angehörigen von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre qualitätsgesicherten Originalbeiträge oder aber ihre zuvor bereits an anderer Stelle erschienenen Zweitveröffentlichungen aus allen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung auf intR²Dok zu publizieren und damit dauerhaft zu archivieren."

Also keine Rechtsanwälte.

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/03/dok-freigeschaltet.html

Update:
https://plus.google.com/+KlausGrafHisto/posts/PhrjNYsWidM

http://dkblog.hypotheses.org/619

http://www.bl.uk/magna-carta

Via
http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/03/magna-carta-website-is-now-live.html


https://www.wbs-law.de/internetrecht/erster-nutzer-fuer-das-teilen-eines-artikels-ueber-den-facebook-share-button-abgemahnt-59962/

"Getroffen hat es die Inhaberin einer Fahrschule, die den beliebten Facebook Teilen Knopf unter einem Internet-Bericht der BILD Zeitung gedrückt hat. Der Artikel handelte von Marco Reus und seiner Fahrt mit einem gefälschten Führerschein. Der Fotograf, der den Fußballspieler beim Aussteigen aus seinem Aston Martin fotografiert hatte, war wenig begeistert als sein Bild bei Facebook geteilt wurde ohne ihn als Urheber zu nennen. Er mahnte die Inhaberin der Fahrschule ab."

Siehe relativierend:
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20775/die-erste-abmahnung-fuer-einen-facebook-share-button-ein-meilenstein-der-anwalts-pr/

http://www.rechtzweinull.de/archives/1801-abmahnung-wegen-facebook-sharing-urheberrecht.html

Via
http://www.urheberrecht.org/news/5383/

Update: Abmahnung zurückgezogen
http://www.golem.de/news/urheberrecht-bild-fotograf-zieht-abmahnung-zum-facebook-button-zurueck-1503-113161.html

"Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

vom 26. bis 27.03.2015 findet der 21. Sächsische Archivtag in Chemnitz mit dem Thema „Von der Glasplatte zur Festplatte - Aspekte der Fotoarchivierung" statt. Die Beiträge sowie die Diskussionen werden live ins Internet übertragen. Ab dem 26.03.2015, 11:00 Uhr können Sie die Tagung über den Link https://webconf.vc.dfn.de/r6yyrmh3gyo/ verfolgen. In den Tagungspausen gibt es für alle die Möglichkeit eines Chats. Im Foyer stehen zwei Rechner für die Tagungsteilnehmer zur Verfügung um sich am Chat zu beteiligen. Ansonsten kann dies natürlich auch über die mobilen Geräte getan werden.

Tagungspausen für den Chat:

26.03.2015, 12:00-13:30

27.03.2015, 10:30-11:00.

Weitere Hinweise zur Tagung finden Sie auf der Projekthomepage. https://www.tu-chemnitz.de/uni-archiv/info/projekte/archivtag2015/#aktuell

Vielleicht hat der eine oder andere mal Lust „vorbeizuschauen“. " (Archivliste)

http://archiv.twoday.net/stories/1022407250/#1022408152

Das Frankfurter Städel kündigt Verbesserungen seines Angebots an, was aber nichts daran ändert, dass es zum Start der Digitalen Sammlu8ng schlicht und einfach seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Unverständlich ist, wieso man sich in Frankfurt nicht am Rijksmuseum in Den Haag orientiert hat, das Schmalenstroer lobt:

http://schmalenstroer.net/blog/2015/03/handys-im-museum/

Spiegel Online hat einen Büroklammer-Psychiater interviewt:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/buerokultur-psychiater-entwirft-bueroklammertest-a-1022803.html

Ist ja sonst nix los.

http://www.dilibri.de/nav/classification/1363213

"Eine Weinkarte ist die Aufstellung der angebotenen Weine und Schaumweine im Bereich der Gastronomie zum Genuss am Ort. Hier präsentiert dilibri historische Weinkarten aus dem Besitz von Manfred Rauscher, Wuppertal. "

Es gibt meines Erachtens Wichtigeres, was in Rheinland-Pfalz digitalisiert werden sollte.


http://booktex.de/52a-urhg/

Unterschlagen wird dabei, dass das Lizenzangebot ANGEMESSEN sein muss:

" Das Öffentlich-Zugänglichmachen ist nicht zu dem jeweiligen Zweck geboten und damit unzulässig, wenn der Rechtsinhaber die Werke oder Werkteile in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen Bedingungen anbietet (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 39 bis 59 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 52a UrhG Rn. 23; aA Braun/Keller, jurisPR-ITR 13/2012 Anm. 4 unter C III 1; Pflüger, ZUM 2012, 444, 451 f.). Das setzt allerdings nicht nur voraus, dass die geforderte Lizenzgebühr angemessen ist, sondern auch, dass das Lizenzangebot unschwer aufzufinden ist und die Verfügbarkeit des Werkes oder der Werkteile schnell und unproblematisch gewährleistet ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 57 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)."
BGH http://openjur.de/u/660333.html

Der neue Anbieter sollte daher dahingehend abgemahnt werden, auf die irreführende Angabe, die Titel seien vom Recht des § 52a UrhG ausgenommen, zu verzichten. Eine gerichtliche Klärung, ob die Tarife angemessen sind, liegt nicht vor.

Siehe auch
http://www.digitaler-semesterapparat.de/pages/howto

Gesamtzahl der aktuell verfügbaren Werke: 11.539.

Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/03/booktex-bietet-digitale-auszuge-aus.html

http://www.bistum-augsburg.de/index.php/bistum/content/download/121329/1426625/file/Bistumskarten_Das_Bistum_Augsburg_Gestern_und_Heute.pdf

Kann man vergessen, völlig nutzlose Auflösung.

Via
http://archivekod.hypotheses.org/284

https://www.facebook.com/fokushandschrift

Informationen zu mittelalterlichen Handschriften.

Via
http://blog.histofakt.de/?p=812

"Am 16. März 2015 verstarb völlig überraschend Prof. Dr. Eckhart G. Franz im 84. Lebensjahr. Franz, der in Heidelberg, Portland/Oregon, Freiburg und Köln Geschichte und Anglistik studierte, ging nach seiner Promotion bei Theodor Schieder in Köln trotz mehrerer Angebote nicht an die Universität, um nicht, wie er immer wieder sagte, in allzu enge Verbindung mit seinem politisch hoch belasteten Vater, dem Agrarhistoriker Günther Franz, gebracht zu werden, sondern in den Archivdienst. Dort absolvierte er eine glänzende Karriere, die ihn zu einem international gesuchten und deshalb weltläufigen Archivar werden ließ und ihn von 1977 bis 1985 an die Spitze des „Verbands deutscher Archivare“ brachte. "

http://mgtud.hypotheses.org/253

http://www.campus-galli.de/

Projekt-Kritiker Hiltibold ist nicht überzeugt:

http://hiltibold.blogspot.de/2015/03/campus-galli-des-kloster-neue-kleider-kritik.html

http://www.theguardian.com/uk-news/2015/mar/20/elizabethan-tapestry-map-to-be-displayed-at-university-of-oxfords-bodleian-library

"A 400-year-old tapestry map that depicts a mysterious event that happened among the villages, streams and windmills of Elizabethan Worcestershire is to go on public display for the first time in centuries at Oxford’s Bodleian library."


Ein neues überflüssiges Toll-Access-Projekt:

"The Library is happy to announce the first of its annual 'Virtual Issues'. Each will comprise a retrospective gathering of key articles in a particular field that have appeared in the pages of The Library since the journal’s first appearance. These will be chosen by a guest editor, who will also supply an editorial reflecting on the field, its history, and its prospects, here and beyond. This virtual issue is available, free of charge to any interested reader, on this page. The articles will remain freely available for three months, but the editorial permanently. "

http://www.oxfordjournals.org/our_journals/libraj/the_library_on_incunabula.html

http://schmalenstroer.net/blog/2015/03/neue-blogs-fr-planethistory/

https://idw-online.de/de/news627933

Und in Reichertshausen fällt ein Sack Reis um.

http://archives.mhsc.ca/

Via
http://www.insidehalton.com/news-story/5517840-moments-of-mennonite-life-captured-in-new-online-archive/


Richard Poynder arbeitet an einer größeren Studie zu dark deposits und dem Eprint button und hat dazu den Verantwortlichen der Universität von Minho in Portugal befragt.

http://poynder.blogspot.co.uk/2015/03/open-access-and-request-eprint-button-q.html

Nur etwa 80 % des Repositoriums sind frei zugänglich, der Rest sind dark deposits.

Gegenüber einer Studie von 2010 haben sich die sehr niedrigen Antwortraten beim Request-Button nicht erhöht: "In 2014 we had a global response rate of around 23%, with 21% sending the requested documents and 2% denying the request." Der Verantwortliche führt dies auf die Problemlage bei Dissertationen zurück, bei denen der Kontakt zum Autor häufig fehlschlägt.

Meine eigenen wiederholten kritischen Beiträge zu dark deposits und zum Button werden von Poynder nicht erwähnt, also mach ich das:

http://archiv.twoday.net/search?q=eprint+button

http://www.lhr-law.de/magazin/lg-berlin-erlaesst-erste-entscheidung-wegen-verletzung-des-leistungsschutzrechts-fuer-presseverleger

Die verabscheuungswürdige, nicht rechtskräftige Entscheidung in einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung betrifft die (angeblich öffentliche) Zugänglichmachung eines Beweisscreenshots für einen Urheberrechtsverletzer. Das UrhG dient also einmal mehr als Vorwand zur Erreichung anderer Ziele (hier: Retourkutsche).

Das Rechtsproblem, dass schon Vervielfältigungen zu Beweiszwecken nicht von § 53 UrhG erfasst werden, habe ich in meiner Urheberrechtsfibel S. 95 angesprochen.

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Update:
http://www.ra-staemmler.de/erste-entscheidung-zum-leistungsschutzrecht-so-kurios-wie-falsch/

Die Arbeitsgruppe Forschungsdaten in der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat ihr Positionspapier "Research Data at Your Fingertips" veröffentlicht:

http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/user_upload/redakteur/2015_Positionspapier_AG_Forschungsdaten.pdf

 

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