Als Videos bei YouTube:
Episode I
http://www.youtube.com/watch?v=m17qF6ToVCU
Episode II
http://www.youtube.com/watch?v=ymKaTttxYJU
Episode III
http://www.youtube.com/watch?v=zHOuaM38Xuk
Episode I
http://www.youtube.com/watch?v=m17qF6ToVCU
Episode II
http://www.youtube.com/watch?v=ymKaTttxYJU
Episode III
http://www.youtube.com/watch?v=zHOuaM38Xuk
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“Wenn ich in die Bibliothek gehe, weiß ich nicht unbedingt, wonach ich suche. Ich hoffe auf einen Zufallsfund. Google wurde nicht dafür geschaffen, Zufallsfunde zu ermöglichen. Google ist zu gut organisiert. Eine Bibliothek hingegen ist ein wunderschön unorganisierter Raum.”
Sagt Malcolm Gladwell.
http://log.netbib.de/archives/2009/06/12/bibliothek-als-ort-der-ideen/
Und irrt.
Google ermöglicht aber de facto Zufallsfunde, und vor allem in Form von Google Book Search. Siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/5690177/
Sagt Malcolm Gladwell.
http://log.netbib.de/archives/2009/06/12/bibliothek-als-ort-der-ideen/
Und irrt.
Google ermöglicht aber de facto Zufallsfunde, und vor allem in Form von Google Book Search. Siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/5690177/
KlausGraf - am Freitag, 12. Juni 2009, 20:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.opencontentalliance.org/2009/06/09/new-archive-book-reader/
Der neue Book-Viewer beseitigt erhebliche Mängel des alten Viewers ("Readers").
Der neue Book-Viewer beseitigt erhebliche Mängel des alten Viewers ("Readers").
KlausGraf - am Freitag, 12. Juni 2009, 20:38 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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"Michael Hochedlinger ist ein ausgezeichnetes und höchst erfreuliches Lehrbuch gelungen, das die Grundzüge der Aktenlehre schlüssig und gründlich darlegt und mit vielen Beispielen überzeugend präsentiert. Die „Aktenkunde“ liest sich angesichts des sperrigen Themas erstaunlich flüssig und angenehm."
Johannes Grützmacher: Rezension zu: Hochedlinger, Michael: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Köln 2009, in: H-Soz-u-Kult, 12.06.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-2-192 .
Update: http://archiv.twoday.net/stories/453146990/

Johannes Grützmacher: Rezension zu: Hochedlinger, Michael: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Köln 2009, in: H-Soz-u-Kult, 12.06.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-2-192 .
Update: http://archiv.twoday.net/stories/453146990/

KlausGraf - am Freitag, 12. Juni 2009, 20:28 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://tinyurl.com/m576bv Ein Blick auf die Homepage der preisgekrönten Einrichtung in Biberach an der Riß zeigt: Schlimmer gehts fast nimmer.
KlausGraf - am Freitag, 12. Juni 2009, 20:19 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Freitag, 12. Juni 2009, 19:48 - Rubrik: Open Access
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http://librarypreservation.blogspot.com/2009/06/unfortunate-news-about-cool.html
http://palimpsest.stanford.edu
Was um Himmels willen ist daran so kostspielig, eine ganze Menge völlig anspruchsloser Informationsseiten und Linklisten, die das Look-and-feel der frühen 1990er konserviert haben, sowie eine fachliche Mailingliste zu hosten? Wo bitteschön kauft Stanford seinen Webspace?

http://palimpsest.stanford.edu
Was um Himmels willen ist daran so kostspielig, eine ganze Menge völlig anspruchsloser Informationsseiten und Linklisten, die das Look-and-feel der frühen 1990er konserviert haben, sowie eine fachliche Mailingliste zu hosten? Wo bitteschön kauft Stanford seinen Webspace?
KlausGraf - am Freitag, 12. Juni 2009, 19:18 - Rubrik: Bestandserhaltung
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KlausGraf - am Freitag, 12. Juni 2009, 12:23 - Rubrik: Open Access
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Dei Beiträge zum Informationsforum "Ein Blick hinter die Kulissen - Das Digitale Archiv stellt sich vor" des Bundesarchivs sind online verfügbar:
Informationsforum zum Digitalen (Bundes-)Archiv
Informationsforum zum Digitalen (Bundes-)Archiv
schwalm.potsdam - am Freitag, 12. Juni 2009, 08:32 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Herr Drümmer mit Information zu PDF/A als Standardformat zur Langzeitspeicherung und elektronischen Archivierung im Kontext der PDF/A-Konferenz in Berlin am 18./19.06.2009:
PDF/A
bzw. zur PDF/A-Tagung: PDF/A-Konferenz
PDF/A
bzw. zur PDF/A-Tagung: PDF/A-Konferenz
schwalm.potsdam - am Freitag, 12. Juni 2009, 08:28 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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http://htwkbk.wordpress.com/2009/06/11/wow-someone-wants-to-publish-me/
Frühere Meldungen:
http://archiv.twoday.net/stories/5211234/
http://archiv.twoday.net/stories/4658837/
http://archiv.twoday.net/stories/4442450/
http://archiv.twoday.net/stories/5077385/
Frühere Meldungen:
http://archiv.twoday.net/stories/5211234/
http://archiv.twoday.net/stories/4658837/
http://archiv.twoday.net/stories/4442450/
http://archiv.twoday.net/stories/5077385/
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 17:07 - Rubrik: Universitaetsarchive
"..... Wer solche Lebensformen ausprobiert, ausprobieren muss - eine Willensentscheidung ist es in den seltensten Fällen -, fällt schnell zwischen alle Stühle. Das erzählt auch der Transmann im Cabaret Voltaire: Von manchen Lesben werde er abgelehnt - «Du bist ja jetzt ein Mann» -, aber auch von vielen Schwulen, da er ohne Penis ja doch kein «richtiger» sei.
Doch diese Minderheit, die sich queer nennt, wartet nicht darauf, akzeptiert zu werden. Sie hat längst ihre eigene Kultur. Die Anlässe des dreitägigen Festivals, das AktivistInnen aus dem Umfeld des Zürcher Kollektivs Sündikat organisiert haben, hätten problemlos eine ganze Woche gefüllt: Workshops zu gewaltfreier Kommunikation oder zum Basteln von Sextoys, Diskussionen über szeneninterne Ausschlüsse oder queere Familien, zwei Partys mit Konzerten und Performances, das Kunstprogramm «Queerscapes» mit zwei Ausstellungen und Dutzenden von Filmvorführungen. Anna Frei, eine der beteiligten KünstlerInnen, erklärt: «Die Ausstellung im Cabaret Voltaire und im Message Salon zeigt ein dichtes Gewebe queerer Kunst, eine Art Archivauslegung. Mit dem Projekt ‹You can find me in the Lexicon, in the Lexicon› gehen wir hinaus in Archive und bringen Queerness in sie hinein.»

Queeres Lexikon (Quelle: Pressebild, www.offpride.ch)
«You can find me ...» führt etwa ins private Deso-Radiomuseum in Zürich Wollishofen, mit anschliessender Erkundung dem Seeufer entlang, begleitet von einem Hörspiel der deutschen Künstlerin Michaela Meliàn übers Reisen und Wandern, über freiwillige und unfreiwillige Migration. Und per Liveschaltung in ein imaginäres queeres Archiv. «Kategorisierung ist eine Notwendigkeit eines Archivs, sonst lässt es sich nicht nutzen», sagt Frei. «Und genau diesem Einordnen widerspricht der queere Gedanke.»Manchmal ergeben sich verblüffende Verbindungen. Zum Beispiel im Phonogrammarchiv in den beengenden Luftschutzräumen der Universität, wo alte Schweizer Mundartaufnahmen gehortet werden. Dort spricht der deutsche Musikjournalist Martin Büsser über Geschlechter im Punk und kommt zum Schluss, dass sich Inhalte nicht nur in Texten, sondern vor allem in der ganzen Ästhetik ausdrücken: Queere Musik spielt mit Stilbrüchen, mit Brüchigkeit, gebrochenen Geschlechterbildern. Und genau diese Brüchigkeit illustrieren anschliessend die Performerinnen vom Duo Krokodilstränensirup, indem sie Unbeholfenheit so auf die Spitze treiben, dass sie zu einer raffinierten Möglichkeit wird.
Jedes Archiv ist queer
«Gleichzeitig könnte jedes Archiv das queere Archiv sein», sagt Anna Frei. «In jedem sind queere Inhalte zu finden, auch wenn sie aus einer Zeit stammen, bevor es den Begriff gab.» Ist es zulässig, Geschichten aus anderen Zeiten heutige Bedeutung überzustülpen? Diese Frage stellt sich immer wieder. Etwa beim Sehen des Films «The Female Closet» der lesbischen US-amerikanischen Filmerin Barbara Hammer. Sie folgt unter anderem den Spuren der Fotografin Alice Austen (1866-1952) und findet Erstaunliches: nicht nur Bilder von Austen und ihren Freundinnen in männlicher Aufmachung, sondern auch Porträts von Menschen mit uneindeutigem Geschlecht. Ein Stück queere Vergangenheit?
Performances sind ein wichtiger Teil queerer Kultur. Am Samstag kommen sie im Provitreff ausführlich zur Geltung. Ein Höhepunkt des Abends ist der Auftritt der haitianisch-amerikanischen Performerin Mildred Derestant alias Dred aus New York. Sie bezeichnet sich selbst als «gender illusionist», verkörpert Grace Jones genauso überzeugend wie den Rapper P. Diddy. In Zürich transformiert sie sich in kurzer Zeit vom Rastafari zum Soul-Beau und weiter zum Gangster. Augenzwinkernd entlarvt sie Stereotypen über schwarze Männer in den Köpfen des Publikums. Dred liebt Auftritte als «perfekter» Mann auf und neben der Bühne - und verblüfft dann mit dem Enthüllen ihres «wahren» Geschlechts. ....
Quelle:
http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2009/nr24/Kultur/17998.html
Doch diese Minderheit, die sich queer nennt, wartet nicht darauf, akzeptiert zu werden. Sie hat längst ihre eigene Kultur. Die Anlässe des dreitägigen Festivals, das AktivistInnen aus dem Umfeld des Zürcher Kollektivs Sündikat organisiert haben, hätten problemlos eine ganze Woche gefüllt: Workshops zu gewaltfreier Kommunikation oder zum Basteln von Sextoys, Diskussionen über szeneninterne Ausschlüsse oder queere Familien, zwei Partys mit Konzerten und Performances, das Kunstprogramm «Queerscapes» mit zwei Ausstellungen und Dutzenden von Filmvorführungen. Anna Frei, eine der beteiligten KünstlerInnen, erklärt: «Die Ausstellung im Cabaret Voltaire und im Message Salon zeigt ein dichtes Gewebe queerer Kunst, eine Art Archivauslegung. Mit dem Projekt ‹You can find me in the Lexicon, in the Lexicon› gehen wir hinaus in Archive und bringen Queerness in sie hinein.»

Queeres Lexikon (Quelle: Pressebild, www.offpride.ch)
«You can find me ...» führt etwa ins private Deso-Radiomuseum in Zürich Wollishofen, mit anschliessender Erkundung dem Seeufer entlang, begleitet von einem Hörspiel der deutschen Künstlerin Michaela Meliàn übers Reisen und Wandern, über freiwillige und unfreiwillige Migration. Und per Liveschaltung in ein imaginäres queeres Archiv. «Kategorisierung ist eine Notwendigkeit eines Archivs, sonst lässt es sich nicht nutzen», sagt Frei. «Und genau diesem Einordnen widerspricht der queere Gedanke.»Manchmal ergeben sich verblüffende Verbindungen. Zum Beispiel im Phonogrammarchiv in den beengenden Luftschutzräumen der Universität, wo alte Schweizer Mundartaufnahmen gehortet werden. Dort spricht der deutsche Musikjournalist Martin Büsser über Geschlechter im Punk und kommt zum Schluss, dass sich Inhalte nicht nur in Texten, sondern vor allem in der ganzen Ästhetik ausdrücken: Queere Musik spielt mit Stilbrüchen, mit Brüchigkeit, gebrochenen Geschlechterbildern. Und genau diese Brüchigkeit illustrieren anschliessend die Performerinnen vom Duo Krokodilstränensirup, indem sie Unbeholfenheit so auf die Spitze treiben, dass sie zu einer raffinierten Möglichkeit wird.
Jedes Archiv ist queer
«Gleichzeitig könnte jedes Archiv das queere Archiv sein», sagt Anna Frei. «In jedem sind queere Inhalte zu finden, auch wenn sie aus einer Zeit stammen, bevor es den Begriff gab.» Ist es zulässig, Geschichten aus anderen Zeiten heutige Bedeutung überzustülpen? Diese Frage stellt sich immer wieder. Etwa beim Sehen des Films «The Female Closet» der lesbischen US-amerikanischen Filmerin Barbara Hammer. Sie folgt unter anderem den Spuren der Fotografin Alice Austen (1866-1952) und findet Erstaunliches: nicht nur Bilder von Austen und ihren Freundinnen in männlicher Aufmachung, sondern auch Porträts von Menschen mit uneindeutigem Geschlecht. Ein Stück queere Vergangenheit?
Performances sind ein wichtiger Teil queerer Kultur. Am Samstag kommen sie im Provitreff ausführlich zur Geltung. Ein Höhepunkt des Abends ist der Auftritt der haitianisch-amerikanischen Performerin Mildred Derestant alias Dred aus New York. Sie bezeichnet sich selbst als «gender illusionist», verkörpert Grace Jones genauso überzeugend wie den Rapper P. Diddy. In Zürich transformiert sie sich in kurzer Zeit vom Rastafari zum Soul-Beau und weiter zum Gangster. Augenzwinkernd entlarvt sie Stereotypen über schwarze Männer in den Köpfen des Publikums. Dred liebt Auftritte als «perfekter» Mann auf und neben der Bühne - und verblüfft dann mit dem Enthüllen ihres «wahren» Geschlechts. ....
Quelle:
http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2009/nr24/Kultur/17998.html
Wolf Thomas - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 14:19 - Rubrik: Wahrnehmung
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Archäopterox (Quelle: Wikimedia Commons)
"Das weltweit bedeutendste Archiv des Erdmittelalters liegt gleich um die Ecke: In Solnhofen wurde nicht nur der lithografische Druck entdeckt, sondern auch der Urvogel Archäopteryx. So viele Superlative sind eigentlich nicht zu toppen. Laut Dr. Martin Röper, Museumsleiter des Bürgermeister-Müller-Museums, stecken im Solnhofener Plattenkalk aber noch einige Überraschungen. ..."
Quelle:
http://www.weissenburger-tagblatt.de/artikel.asp?art=1032865&kat=26
Wolf Thomas - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 14:17 - Rubrik: Wahrnehmung
" .... Grissom (William Petersen) beschäftigt sich mit dem Tod einer Bibliothekarin, die leblos im Archiv der Western States Historical Society aufgefunden wurde.Zunächst scheint unklar, ob es sich um einen Mord oder womöglich einen Selbstmord handelte. Plötzlich taucht jedoch ein Augenzeuge auf, der genau gesehen hat, wie die Bibliothekarin ums Leben kam. Bei dem Zeugen, Aaron Pratt, handelt es sich um einen Autisten, der erstaunliche Fähigkeiten hat. Pratt kann sich den Tathergang haargenau in allen Details merken und ihn genau wiedergeben. Grissom ist jedoch der einzige, der Pratt und seine Aussage ernst nimmt. Nachdem Grissom sich zum zweiten Mal von Pratt schildern lässt, wie die Bibliothekarin ums Leben kam, wird er schließlich auf Hunter, den Kurator des Museums, aufmerksam. Doch dann nimmt der Fall eine unerwartete Wendung..."
Quelle:
http://www.rtl.de/ea/tvplaner/content/detail_r.php?id=100&event=560685&page=1
Quelle:
http://www.rtl.de/ea/tvplaner/content/detail_r.php?id=100&event=560685&page=1
Wolf Thomas - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 14:11 - Rubrik: Wahrnehmung
" .... Der Fachbereich Kultur der Stadt Braunschweig zeigt in einer Ausstellung vom 11. bis 20. Juni in der Stadtbibliothek im Blauer Saal und Foyer des Schlosses, Schlossplatz 2, die Entwürfe des künstlerischen Wettbewerbs „Software der Erinnerung“. Zur öffentlichen Eröffnung am 11. Juni, 19 Uhr, sprechen Stadtrat Wolfgang Laczny, Dezernat für Kultur, Schule und Sport, und Barbara Straka, Präsidentin der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig. Die Ausstellung, begleitet von einer Publikation, bildet den Abschluss eines künstlerischen Wettbewerbes.
Eingereicht wurden Beiträge der Künstler Arnold Dreyblatt, Pia Lanzinger, Beate Passow, Renata Stih und Frieder Schnock sowie den beiden Künstlergruppen „Finger“ und „Inges Idee“. Alle vorgestellten Konzepte beschäftigen sich mit einer dezentralisierten Form der Gedenkstättenarbeit in Verbindung mit Kunst im öffentlichen Raum. Ziel des Wettbewerbs ist eine stadtweite Vernetzung von Orten, Biografien und Institutionen zum Gedenken an die Opfer und Schauplätze aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Mit der Auslobung des Wettbewerbs „Software der Erinnerung“ führte die Stadt Braunschweig die Arbeit des städtischen Gedenkstättenkonzepts fort und knüpft an bisherige Aktivitäten wie z. B. das „Offene Archiv“ der Künstlerin Sigrid Sigurdsson in der KZ-Gedenkstätte Außenlager Schillstraße oder die Arbeit zum „Vernetzten Gedächtnis“ (www.vernetztes-gedaechtnis.de) an. ...."
Quelle:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/732180.html
Eingereicht wurden Beiträge der Künstler Arnold Dreyblatt, Pia Lanzinger, Beate Passow, Renata Stih und Frieder Schnock sowie den beiden Künstlergruppen „Finger“ und „Inges Idee“. Alle vorgestellten Konzepte beschäftigen sich mit einer dezentralisierten Form der Gedenkstättenarbeit in Verbindung mit Kunst im öffentlichen Raum. Ziel des Wettbewerbs ist eine stadtweite Vernetzung von Orten, Biografien und Institutionen zum Gedenken an die Opfer und Schauplätze aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Mit der Auslobung des Wettbewerbs „Software der Erinnerung“ führte die Stadt Braunschweig die Arbeit des städtischen Gedenkstättenkonzepts fort und knüpft an bisherige Aktivitäten wie z. B. das „Offene Archiv“ der Künstlerin Sigrid Sigurdsson in der KZ-Gedenkstätte Außenlager Schillstraße oder die Arbeit zum „Vernetzten Gedächtnis“ (www.vernetztes-gedaechtnis.de) an. ...."
Quelle:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/732180.html
Wolf Thomas - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 14:09 - Rubrik: Veranstaltungen
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KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 13:39 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Laut Pressespiegel des Kölner Hauses der Architektur: SPD will Archiv am alten Standort (Link).
s. FDP gleichlautend: http://archiv.twoday.net/stories/5740079/
s. FDP gleichlautend: http://archiv.twoday.net/stories/5740079/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 12:20 - Rubrik: Kommunalarchive
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Lesbare Version:
http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/3615445302/sizes/l/
Die Uni Jena hat die Beantwortung meiner in dem offenen Brief
http://archiv.twoday.net/stories/5607119/
gestellten Fragen abgelehnt. Ich halte diese Auskunftsverweigerung für rechtswidrig und werde dagegen vorgehen. Das Thüringer Bibliotheksgesetz umschreibt die Aufgaben der Bibliotheken:
http://www.bibliotheksverband.de/lv-thueringen/Thueringer-Bibo-Gesetz.pdf
Das Eingehen geheimer privatrechtlicher Verträge gehört ganz sicher nicht dazu. Gerade bei Public-Private-Partnerschaften ist eine Kontrolle durch die Presse unverzichtbar. Es kann nicht angehen, dass solche dubiosen Kooperationen, bei denen ja auf Seiten der Bibliothek Steuergelder im Spiel sind, durch Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse den Augen der Öffentlichkeit und der Presse entzogen werden.
Parallelen:
Details der Abmachung zwischen Springer und der Uni Göttingen zu Open Access sind vertraulich
http://archiv.twoday.net/stories/4341449/
Vertrag Googles mit BSB ist geheim
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/
Zur Wichtigkeit von Transparenz für Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/5702753/
http://archiv.twoday.net/stories/5754408/
Zum Thema Transparenz:
http://archiv.twoday.net/search?q=transparenz
Update: Klage vor dem Verwaltungsgericht Jena wurde noch 2009 eingereicht.
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 01:37 - Rubrik: Open Access
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Interessante neue Aspekte:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,620298,00.html
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=prüfungs
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,620298,00.html
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=prüfungs
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 01:10 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Aus dem Editorial der Titanic Juni 2009:
Im sogenannten "Google-Settlement" sollen deutsche Schriftsteller und Journalisten dazu gezwungen werden, dem ausländischen Unternehmen all ihre Bücher, Gedanken und Träume zu verkaufen. Gegenleistung: zwanzig Euro oder einmal Arschlecken (um es überspitzt zu sagen). Ein Vergleich zu den umstrittenen Arisierungen im Dritten Reich bietet sich an: Hier wie da wird gegen die Menschenrechte verstoßen, müssen sich Menschen unter Wert verkaufen. Und wer sich nicht legal ausrauben läßt, den werden "die Texträuber der Internet tauschbörse Pirate Bay" (Sandra Kegel, FAZ vom 25.04.09 [Link]) schon über die Planke laufen lassen. Das Geschäft mit illegal heruntergeladenen Sandra-Kegel-Leitartikeln blüht. Es geht um Geld. Viel Geld.

Im sogenannten "Google-Settlement" sollen deutsche Schriftsteller und Journalisten dazu gezwungen werden, dem ausländischen Unternehmen all ihre Bücher, Gedanken und Träume zu verkaufen. Gegenleistung: zwanzig Euro oder einmal Arschlecken (um es überspitzt zu sagen). Ein Vergleich zu den umstrittenen Arisierungen im Dritten Reich bietet sich an: Hier wie da wird gegen die Menschenrechte verstoßen, müssen sich Menschen unter Wert verkaufen. Und wer sich nicht legal ausrauben läßt, den werden "die Texträuber der Internet tauschbörse Pirate Bay" (Sandra Kegel, FAZ vom 25.04.09 [Link]) schon über die Planke laufen lassen. Das Geschäft mit illegal heruntergeladenen Sandra-Kegel-Leitartikeln blüht. Es geht um Geld. Viel Geld.
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Juni 2009, 00:51 - Rubrik: Unterhaltung
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Der Philosoph Volker Gerhardt - Vorsitzender der Wissenschaftlichen Kommission der Union der Akademien - zieht in der FAZ einmal mehr gegen Open Access zu Felde. Eine ausführliche Kritik der Kritik, der ich mich anschließe, bietet
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7098
Update: Weitere Kritik
http://philobar.blogspot.com/2009/06/philosoph-volker-gerhardt-gegen-open.html
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7098
Update: Weitere Kritik
http://philobar.blogspot.com/2009/06/philosoph-volker-gerhardt-gegen-open.html
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 23:13 - Rubrik: Open Access
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http://blog.openbib.org/2009/06/09/565000-digitalisate-aus-der-open-library-im-kug-nachgewiesen/
Bereits die unter
http://blog.openbib.org/2009/06/03/nachweise-freier-inhalte-in-den-opac/
angekündigte Entscheidung, Texte des internationalen Projekts Gutenberg Kölner Studierenden via OPAC zugänglich zu machen, kann nur als verfehlt bezeichnet werden. Gutenberg-Texte sind für wissenschaftliche Zwecke absolut unbrauchbar (auch wenn für viele Titel versteckt Scans unter http://www.pgdp.org/ols/index.php zur Verfügung stehen). Studenten mit dieser dubiosen Quelle zu konfrontieren, nur weil sie kostenfrei ist, schlägt allen Bemühungen um Informationskompetenz ins Gesicht.
Die Entscheidung, nicht den Gesamtbestand der Texte des Internetarchivs (bzw. die seriösen Teile davon) via OAI-Schnittstelle zu importieren, sondern die Open Library-Auswahl zu nehmen, erscheint mir ebenfalls höchst unglücklich.
Mit der OCAID sollte unbedingt auf die Auswahlseite des Internetarchivs verlinkt werden, nicht auf den häufig unbrauchbaren Viewer der Open Library. Das Internetarchiv hat jetzt standardmäßig einen besseren Viewer implementiert, der auch bei kleinformatigen Büchern funktioniert. Der Viewer der Open Library ist demgegenüber veraltet. Aber wer diese Angebote rein opac-technologisch sieht, ohne sich vorher inhaltlich mit ihnen befasst zu haben, begreift dergleichen natürlich nicht.
Für deutschsprachige Bücher ist die willkürliche Auswahl der Open Library aus dem Gesamtbestand des Internetarchivs unzureichend. Die Freitextsuche nach Uhland im Bereich texts des IA erbringt 152 Treffer, bei der Open Library aber nur 34 Treffer.
Von den 6 Basler Chroniken im IA hat die Open Library nur 3.
Ein ständiges Ärgernis ist bei dem IA bzw. der OL die Zusammfassung mehrbändiger Werke. Mehrbändige Werke werden regelmäßig auseinandergerissen bzw. lassen sich nicht durch eine Suche zusammenführen, auch wenn die OCAID die Bandzählung enthält.
An sich stünden in der OL die Möglichkeiten für die Lösung des Problems zur Verfügung, denn beim Scan on Demand der Boston Public Library erhalten mehrbändige Werke einen Einzeleintrag:
http://openlibrary.org/b/OL13443690M/Museum-für-altdeutsche-Literatur-und-Kunst
Bei den Basler Chroniken im KUG muss man dagegen die Bandangabe aus dem Erscheinungsjahr erraten:
http://kug.ub.uni-koeln.de/portal/connector/permalink/openlibrary/30771045/1/openlibrary/index.html
Wie ich bereits in INETBIB ausführte, sollte eine Kooperation mit der UB Göteborg ins Kalkül gezogen werden, deren OPAC unter fri e-bok über 30.000 Treffer ausweist.
http://webbgunda.ub.gu.se/cgi-bin/chameleon
Update: Der Aktualisierung des Beitrags im genannten Weblogs ist zu entnehmen, dass ich hätte erraten sollen, dass die Nichtausgabe gelöschter Datensätze durch das IA das entscheidende Kriterium für die Nichtberücksichtung der OAI-Schnittstelle durch den KUG ist. Wieso Löschungen von praktischer Relevanz sein sollen, wird nicht gesagt.
Bereits die unter
http://blog.openbib.org/2009/06/03/nachweise-freier-inhalte-in-den-opac/
angekündigte Entscheidung, Texte des internationalen Projekts Gutenberg Kölner Studierenden via OPAC zugänglich zu machen, kann nur als verfehlt bezeichnet werden. Gutenberg-Texte sind für wissenschaftliche Zwecke absolut unbrauchbar (auch wenn für viele Titel versteckt Scans unter http://www.pgdp.org/ols/index.php zur Verfügung stehen). Studenten mit dieser dubiosen Quelle zu konfrontieren, nur weil sie kostenfrei ist, schlägt allen Bemühungen um Informationskompetenz ins Gesicht.
Die Entscheidung, nicht den Gesamtbestand der Texte des Internetarchivs (bzw. die seriösen Teile davon) via OAI-Schnittstelle zu importieren, sondern die Open Library-Auswahl zu nehmen, erscheint mir ebenfalls höchst unglücklich.
Mit der OCAID sollte unbedingt auf die Auswahlseite des Internetarchivs verlinkt werden, nicht auf den häufig unbrauchbaren Viewer der Open Library. Das Internetarchiv hat jetzt standardmäßig einen besseren Viewer implementiert, der auch bei kleinformatigen Büchern funktioniert. Der Viewer der Open Library ist demgegenüber veraltet. Aber wer diese Angebote rein opac-technologisch sieht, ohne sich vorher inhaltlich mit ihnen befasst zu haben, begreift dergleichen natürlich nicht.
Für deutschsprachige Bücher ist die willkürliche Auswahl der Open Library aus dem Gesamtbestand des Internetarchivs unzureichend. Die Freitextsuche nach Uhland im Bereich texts des IA erbringt 152 Treffer, bei der Open Library aber nur 34 Treffer.
Von den 6 Basler Chroniken im IA hat die Open Library nur 3.
Ein ständiges Ärgernis ist bei dem IA bzw. der OL die Zusammfassung mehrbändiger Werke. Mehrbändige Werke werden regelmäßig auseinandergerissen bzw. lassen sich nicht durch eine Suche zusammenführen, auch wenn die OCAID die Bandzählung enthält.
An sich stünden in der OL die Möglichkeiten für die Lösung des Problems zur Verfügung, denn beim Scan on Demand der Boston Public Library erhalten mehrbändige Werke einen Einzeleintrag:
http://openlibrary.org/b/OL13443690M/Museum-für-altdeutsche-Literatur-und-Kunst
Bei den Basler Chroniken im KUG muss man dagegen die Bandangabe aus dem Erscheinungsjahr erraten:
http://kug.ub.uni-koeln.de/portal/connector/permalink/openlibrary/30771045/1/openlibrary/index.html
Wie ich bereits in INETBIB ausführte, sollte eine Kooperation mit der UB Göteborg ins Kalkül gezogen werden, deren OPAC unter fri e-bok über 30.000 Treffer ausweist.
http://webbgunda.ub.gu.se/cgi-bin/chameleon
Update: Der Aktualisierung des Beitrags im genannten Weblogs ist zu entnehmen, dass ich hätte erraten sollen, dass die Nichtausgabe gelöschter Datensätze durch das IA das entscheidende Kriterium für die Nichtberücksichtung der OAI-Schnittstelle durch den KUG ist. Wieso Löschungen von praktischer Relevanz sein sollen, wird nicht gesagt.
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 21:34 - Rubrik: Open Access
http://lawblog.mcneubert.de/2009/06/10/badische-aktenheftung/
http://de.wikipedia.org/wiki/Badische_Aktenheftung

http://de.wikipedia.org/wiki/Badische_Aktenheftung
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 21:25 - Rubrik: Archivgeschichte
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http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte/2009/723/
Bilder in webfähiger Qualität sollen als JPGs unter CC-BY-ND zur Verfügung stehen.
Das ist leider unbrauchbar für die Wikipedia.
Durchgeführt ist davon noch nichts, soweit auf
https://www.e-pics.ethz.ch/
zu sehen. Da sieht man auch bei den gemeinfreien alten Drucken (merke: in der Schweiz sind Reproduktionsfotografien ungeschützt - wie auch in D, aber in D gibt es ja eine Minderheit, die einen solchen Schutz für bestimmte Reproduktionen vertritt) ein ekelhaftes Wasserzeichen. Und im Impressum das übliche Copyfraud.

Bilder in webfähiger Qualität sollen als JPGs unter CC-BY-ND zur Verfügung stehen.
Das ist leider unbrauchbar für die Wikipedia.
Durchgeführt ist davon noch nichts, soweit auf
https://www.e-pics.ethz.ch/
zu sehen. Da sieht man auch bei den gemeinfreien alten Drucken (merke: in der Schweiz sind Reproduktionsfotografien ungeschützt - wie auch in D, aber in D gibt es ja eine Minderheit, die einen solchen Schutz für bestimmte Reproduktionen vertritt) ein ekelhaftes Wasserzeichen. Und im Impressum das übliche Copyfraud.

KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 21:06 - Rubrik: Open Access
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http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte/2009/718/
Ich hasse es, wenn einfach Folien ins Netz gemüllt werden, die ohne Hintergrundinformationen unverständlich sind. Weiß jemand, was die Seiten 29-30 sagen sollen?
Ich hasse es, wenn einfach Folien ins Netz gemüllt werden, die ohne Hintergrundinformationen unverständlich sind. Weiß jemand, was die Seiten 29-30 sagen sollen?
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 20:59 - Rubrik: Open Access
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Der Open-Access-Verlag Bentham hat ein Hoax-Manuskript akzeptiert:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/06/hoax-exposes-incompetence-or-worse-at.html
Peter Subers Kommentare sind unzureichend. Wir brauchen Transparenz in Sachen Open Access und eine unabhängige Qualitätskontrolle des Peer Review. Suber ergeht sich in Vergleichen mit den Praktiken normaler Verlage mit kostenpflichtigen Produkten sagt aber nicht klar, welche Konsequenz man aus dem unerfreulichen Befund, dass ein einigermaßen aktiver Open-Access-Verlag offenbar in nicht akzeptabler Weise dubios agiert, ziehen sollte.
Schwarze Open-Access-Schafe diskreditieren Open Access nachhaltig. Wenn man Open Access als Teil einer dringlichen Reform der Wissenschaftskommunikation ansieht, kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ein klarer Boykott-Aufruf in Sachen Bentham scheint ebenso geboten wie die Organisation einer unabhängigen Überprüfung von Open-Access-Zeitschriften.
Frühere Beiträge zu Bentham:
http://archiv.twoday.net/stories/5580968/
http://archiv.twoday.net/stories/4840336/
[#beall]
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/06/hoax-exposes-incompetence-or-worse-at.html
Peter Subers Kommentare sind unzureichend. Wir brauchen Transparenz in Sachen Open Access und eine unabhängige Qualitätskontrolle des Peer Review. Suber ergeht sich in Vergleichen mit den Praktiken normaler Verlage mit kostenpflichtigen Produkten sagt aber nicht klar, welche Konsequenz man aus dem unerfreulichen Befund, dass ein einigermaßen aktiver Open-Access-Verlag offenbar in nicht akzeptabler Weise dubios agiert, ziehen sollte.
Schwarze Open-Access-Schafe diskreditieren Open Access nachhaltig. Wenn man Open Access als Teil einer dringlichen Reform der Wissenschaftskommunikation ansieht, kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ein klarer Boykott-Aufruf in Sachen Bentham scheint ebenso geboten wie die Organisation einer unabhängigen Überprüfung von Open-Access-Zeitschriften.
Frühere Beiträge zu Bentham:
http://archiv.twoday.net/stories/5580968/
http://archiv.twoday.net/stories/4840336/
[#beall]
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 20:28 - Rubrik: Open Access
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Die berühmte Handschrift aus dem Kloster Weissenau (Vadiana 321) steht seit Mai online zur Einsicht bereit:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/vad/0321/1
Der Text des Chronikteils:
http://la.wikisource.org/wiki/Acta_S._Petri_in_Augia

http://www.e-codices.unifr.ch/de/vad/0321/1
Der Text des Chronikteils:
http://la.wikisource.org/wiki/Acta_S._Petri_in_Augia

KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 13:24 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://wikipedia-inside.unrast.org/2009-06-07-schwachkopf-am-richtigen-ort,45.html
"Für viele Wikipedianer wird es zunehmen schwierig, noch mit Motivation beim Projekt Wikipedia zu verbleiben", schreibt zurecht Simplicius im Kommentar.
"Für viele Wikipedianer wird es zunehmen schwierig, noch mit Motivation beim Projekt Wikipedia zu verbleiben", schreibt zurecht Simplicius im Kommentar.
http://www.e-codices.unifr.ch/call-for-collaboration
Das Schweizer Projekt E-Codices ruft dazu auf, bis zum 10. Juli 2009 Vorschläge für ein Handschriften in Schweizer Sammlungen abzugeben, die von herausragender Bedeutung für die Forschung sind und 2010 online zur Verfügung stehen sollen. Mit 25 Handschriften fällt das Angebot zwar nicht allzu üppig aus, aber ein solcher Wettbewerb ist durchaus der richtige Weg.
Das Schweizer Projekt E-Codices ruft dazu auf, bis zum 10. Juli 2009 Vorschläge für ein Handschriften in Schweizer Sammlungen abzugeben, die von herausragender Bedeutung für die Forschung sind und 2010 online zur Verfügung stehen sollen. Mit 25 Handschriften fällt das Angebot zwar nicht allzu üppig aus, aber ein solcher Wettbewerb ist durchaus der richtige Weg.
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 13:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.regesta-imperii.de/urk_fr/
Die neue und besonders stoffreiche work-in-progress Datenbank zu Friedrich III. bietet rund 30 000 Nachweise zu Urkunden des Habsburgers (1440-1493), die zum weit überwiegenden Teil noch unpubliziert sind.

Die neue und besonders stoffreiche work-in-progress Datenbank zu Friedrich III. bietet rund 30 000 Nachweise zu Urkunden des Habsburgers (1440-1493), die zum weit überwiegenden Teil noch unpubliziert sind.

KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 03:18 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://jairo.nii.ac.jp/en/ ist nicht nur ein Harvester, sondern bietet auch eine Volltextsuche über die Inhalte japanischer Repositorien.
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Juni 2009, 00:36 - Rubrik: Open Access
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http://fami.oszbueroverw.de/berlinssecretlibraries/
Dargestellt mit Google Maps. Da ist auch eine Archivbibliothek dabei.
Dargestellt mit Google Maps. Da ist auch eine Archivbibliothek dabei.
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Nottulns Gemeindearchivar Christian Wermert mit seinem Bruder Josef, Stadtarchivar in Olpe, Shirley Sullivan vom australischen Nationalarchiv und Dieter Töps vom Kreisarchiv Olpe (v. l.). [Foto: entnommen: Borkener Zeitung]
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 19:42 - Rubrik: Personalia
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"Die Münchner Max Beckmann Gesellschaft hat etwa 1000 Briefe deutscher Expressionisten an den Frankfurter Mäzen und Sammler Carl Hagemann erworben.
Die Münchner Max Beckmann Gesellschaft hat etwa 1000 Briefe deutscher Expressionisten an den Frankfurter Mäzen und Sammler Carl Hagemann erworben. Wie die Gesellschaft am Dienstag in München mitteilte, gehören zu den Verfassern Künstler wie Ernst Ludwig Kirchner, Emil Nolde, Erich Heckel und Ernst Wilhelm Nay. Die Briefe böten neben biografischen Informationen oft auch Angaben zur Entstehung vieler Kunstwerke.
«Die Briefe stellen eine einmalige Quelle zur Rekonstruktion der kulturellen Lage Deutschlands zwischen den Weltkriegen dar und sind ein Kulturgut höchsten Ranges,» betonte der Leiter des Max Beckmann Archivs, Christian Lenz. Das Briefkonvolut, das für die deutsche Geschichte und Kunstgeschichte des 20. Jahrhunderts von einzigartiger Bedeutung sei, wäre ohne die Max Beckmann Gesellschaft nicht als Gesamtheit erhalten geblieben, sondern über den Handel verstreut worden.
Die Max Beckmann Gesellschaft betreut das Max Beckmann Archiv in der Neuen Pinakothek in München. Im Archiv befinden sich bereits über 2000 Autographen, darunter etwa 270 von Max Beckmann selbst, sowie aus seinem engeren und weiteren Kreis, außerdem Briefe unter anderen von Marc Chagall, Rainer Maria Rilke, Oskar Kokoschka und Thomas Mann."
Quelle: Link
Die Münchner Max Beckmann Gesellschaft hat etwa 1000 Briefe deutscher Expressionisten an den Frankfurter Mäzen und Sammler Carl Hagemann erworben. Wie die Gesellschaft am Dienstag in München mitteilte, gehören zu den Verfassern Künstler wie Ernst Ludwig Kirchner, Emil Nolde, Erich Heckel und Ernst Wilhelm Nay. Die Briefe böten neben biografischen Informationen oft auch Angaben zur Entstehung vieler Kunstwerke.
«Die Briefe stellen eine einmalige Quelle zur Rekonstruktion der kulturellen Lage Deutschlands zwischen den Weltkriegen dar und sind ein Kulturgut höchsten Ranges,» betonte der Leiter des Max Beckmann Archivs, Christian Lenz. Das Briefkonvolut, das für die deutsche Geschichte und Kunstgeschichte des 20. Jahrhunderts von einzigartiger Bedeutung sei, wäre ohne die Max Beckmann Gesellschaft nicht als Gesamtheit erhalten geblieben, sondern über den Handel verstreut worden.
Die Max Beckmann Gesellschaft betreut das Max Beckmann Archiv in der Neuen Pinakothek in München. Im Archiv befinden sich bereits über 2000 Autographen, darunter etwa 270 von Max Beckmann selbst, sowie aus seinem engeren und weiteren Kreis, außerdem Briefe unter anderen von Marc Chagall, Rainer Maria Rilke, Oskar Kokoschka und Thomas Mann."
Quelle: Link
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 19:39 - Rubrik: Miscellanea
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".....In den vergangenen Wochen und Monaten hat eine internationale Forschergruppe rund um die beiden Wiener Anthropologen Gerhard Weber und Horst Seidler insgesamt drei Publikationen im angesehenen US-Wissenschaftsjournal „Proceedings of the National Academy of Sciences“ („PNAS“) veröffentlicht, um auf diese Fragen neue Antworten zu geben. Zentrales Werkzeug ist dabei die ebenfalls von den beiden Wiener Forschern entwickelte so genannte Virtuelle Anthropologie, eine Technologie, die es vermag, aus wenigen Bruchstücken einen ganzen Schädel zu rekonstruieren.
..... Unterdessen hat Webers Team weltweit mehr als 200 in diversen Museen aufbewahrte Schädelfunde – vom Homo erectus bis zum frühen modernen Menschen – mithilfe der Virtuellen Anthropologie analysiert. Unter Anwendung statistischer, biomathematischer und computerwissenschaftlicher Methoden fixierten die Forscher schließlich an die 500 Vermessungspunkte, in die man neu entdeckte Schädelbruchstücke wie in einen Raster einsetzen und mit anderen, virtuellen „Bauteilen“ verbinden kann. Aus dem gesammelten Datenmaterial schuf Weber ein auch für andere Forscher zugängliches Archiv, das sich für die Analyse und Interpretation neuer Fundstücke weltweit nutzen lässt......"
Quelle: Profil
..... Unterdessen hat Webers Team weltweit mehr als 200 in diversen Museen aufbewahrte Schädelfunde – vom Homo erectus bis zum frühen modernen Menschen – mithilfe der Virtuellen Anthropologie analysiert. Unter Anwendung statistischer, biomathematischer und computerwissenschaftlicher Methoden fixierten die Forscher schließlich an die 500 Vermessungspunkte, in die man neu entdeckte Schädelbruchstücke wie in einen Raster einsetzen und mit anderen, virtuellen „Bauteilen“ verbinden kann. Aus dem gesammelten Datenmaterial schuf Weber ein auch für andere Forscher zugängliches Archiv, das sich für die Analyse und Interpretation neuer Fundstücke weltweit nutzen lässt......"
Quelle: Profil
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 19:37 - Rubrik: Miscellanea
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"Ehemalige Heimkinder aus Niedersachsen, die in kirchlichen oder staatlichen Erziehungsheimen misshandelt wurden, sollen künftig Einsicht in ihre Akten erhalten. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) sicherte den Opferverbänden am Montag in Hannover ihre Unterstützung dafür zu. ....
Der Niedersächsische Landkreistag unterstützt das Anliegen. "Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich bei den Städten und Gemeinden dafür ein, dass ehemalige Heimkinder Zugang zu den vorhandenen Akten erhalten", sagte Vorstandsmitglied Hubert Meyer. Die Akten lagern zum großen Teil in staatlichen und kommunalen Archiven.
Ministerin Ross-Luttmann will den Betroffenen helfen, die Bestände in Staatsarchiven und Gerichten einzusehen, die der Landesverwaltung unterstehen. Das Niedersächsische Staatsarchiv in Hannover hat nach ihren Angaben bislang 322 Personalakten sichern können. .....
Zwischen 1945 und 1975 wuchsen bundesweit mehrere Hunderttausend Kinder und Jugendliche in Waisenheimen und Erziehungsanstalten auf, davon rund 50.000 in Niedersachsen. Drei Viertel der Heime wurden von kirchlichen Trägern geführt. Viele Insassen litten unter brutalen Erziehungsmethoden, Arbeitszwang, Prügel und sexuellen Übergriffen. ....
Quelle:
http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=10612
Der Niedersächsische Landkreistag unterstützt das Anliegen. "Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich bei den Städten und Gemeinden dafür ein, dass ehemalige Heimkinder Zugang zu den vorhandenen Akten erhalten", sagte Vorstandsmitglied Hubert Meyer. Die Akten lagern zum großen Teil in staatlichen und kommunalen Archiven.
Ministerin Ross-Luttmann will den Betroffenen helfen, die Bestände in Staatsarchiven und Gerichten einzusehen, die der Landesverwaltung unterstehen. Das Niedersächsische Staatsarchiv in Hannover hat nach ihren Angaben bislang 322 Personalakten sichern können. .....
Zwischen 1945 und 1975 wuchsen bundesweit mehrere Hunderttausend Kinder und Jugendliche in Waisenheimen und Erziehungsanstalten auf, davon rund 50.000 in Niedersachsen. Drei Viertel der Heime wurden von kirchlichen Trägern geführt. Viele Insassen litten unter brutalen Erziehungsmethoden, Arbeitszwang, Prügel und sexuellen Übergriffen. ....
Quelle:
http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=10612
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 19:34 - Rubrik: Staatsarchive
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Hermann Rudolph würdigt im Tagesspiegel (Link) Cullen u.a. wie folgt: " .....Er weiß es, ein Landesarchiv in einer Person – und das ohne Amt und Besoldungsstufe, gestützt nur auf unversiegbaren Enthusiasmus und maulwurfshaft schürfende Neugierde. Nicht zu vergessen die große Altbauwohnung in der Carmerstraße: Regal für Regal voll mit den Resultaten seiner Faktenleidenschaft. ...."
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 19:30 - Rubrik: Wahrnehmung
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" .... Die vorsortierten Akten, die nicht zum Gefriertrocknen gehen, nur leicht feucht oder gar trocken geblieben sind, werden zum Erstversorgungszentrum nach Porz gebracht. Dort waren Christian Wermert und seine Kollegen im Zwei-Schicht-Betrieb tätig. Bei ungewöhnlichen „Klimaverhältnissen“ - 30 Grad Celsius, 30 Grad Luftfeuchtigkeit (das ist im wahrsten Sinne des Wortes „staubtrocken“) stehen die Frauen und Männer an langen Tischen. Eingepackt in weiße Schutzoveralls, Handschuhe an den Fingern, Staubschutzmasken vorm Gesicht. „Das sind verschärfte Arbeitsbedingungen, wir mussten alle zwei Stunden Pause machen, sonst wären wir umgefallen. Und natürlich viel, viel trinken.“
Die 70 bis 80 Helfer einer Schicht entfernen Schuttreste und Sand von den Akten, sichten die Akten, sortieren sie vor, legen Tücher zwischen die Seiten, damit diese beim Trocknen nicht zusammenbacken. Dann kommen sie in große blaue Kisten - „10 000 Stück sind da im Umlauf“, macht Christian Wermert die Dimensionen deutlich. Die Kisten wiederum kommen auf Rollwagen und werden in den Trockenraum gefahren. Dort ist die Luft noch trockener als in der Halle. Ein Dutzend Trocknungsgeräte und laufen rund um die Uhr. „Zwei Stunden bis zwei Tage werden die Akten je nach Zustand getrocknet“, erzählt Wermert.
Dann werden die Tücher aus den Seiten herausgenommen, die Akten noch einmal nachsortiert und auf Euro-Paletten gepackt. Dann sind sie bereit für die Einlagerung. Überall in Deutschland, wo Platz in Archiven ist, werden sie untergebracht. Irgendwann auch restauriert, wenn genügend Geld da ist. Zwei Drittel des Materials, das im Erstversorgungszentrum in Porz stand, waren weg, als Christian Wermert nach Nottuln zurückkehrte. „Bis Ende August werden die wohl noch zu tun haben, bis alles weg ist“, schätzt Wermert. ....."
Quelle: Borkener Zeitung
Die 70 bis 80 Helfer einer Schicht entfernen Schuttreste und Sand von den Akten, sichten die Akten, sortieren sie vor, legen Tücher zwischen die Seiten, damit diese beim Trocknen nicht zusammenbacken. Dann kommen sie in große blaue Kisten - „10 000 Stück sind da im Umlauf“, macht Christian Wermert die Dimensionen deutlich. Die Kisten wiederum kommen auf Rollwagen und werden in den Trockenraum gefahren. Dort ist die Luft noch trockener als in der Halle. Ein Dutzend Trocknungsgeräte und laufen rund um die Uhr. „Zwei Stunden bis zwei Tage werden die Akten je nach Zustand getrocknet“, erzählt Wermert.
Dann werden die Tücher aus den Seiten herausgenommen, die Akten noch einmal nachsortiert und auf Euro-Paletten gepackt. Dann sind sie bereit für die Einlagerung. Überall in Deutschland, wo Platz in Archiven ist, werden sie untergebracht. Irgendwann auch restauriert, wenn genügend Geld da ist. Zwei Drittel des Materials, das im Erstversorgungszentrum in Porz stand, waren weg, als Christian Wermert nach Nottuln zurückkehrte. „Bis Ende August werden die wohl noch zu tun haben, bis alles weg ist“, schätzt Wermert. ....."
Quelle: Borkener Zeitung
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 19:27 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... 14 freiwillige Helfer hat das bayerische Staatsarchiv bisher schon nach Köln geschickt. .... Trotz solch deprimierenden Eindrücken, habe die Arbeit aber auch Spaß gemacht, erzählt der Azubi Johannes Stoiber, der ebenfalls in Köln war. »Die Stimmung unter den Helfern war sehr kollegial. Da konnte man sich auch mal richtig gut austauschen und ein bisschen fachsimpeln«. Denn der Beruf des Archivars sei eher selten, Gleichgesinnte seien daher schwer zu finden. »So konnten wir aus dem Einsatz viel Lehrreiches mitnehmen«, erzählt er.
Das sei auch mit ein Grund für den Hilfseinsatz gewesen, so Christa Schmeißer, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. Denn obwohl natürlich die Solidarität mit den Kölner Kollegen im Vordergrund stehe, gebe es einen weiteren wichtigen Aspekt bei der Hilfe. »Die Helfer gewinnen vor Ort wichtige Erkenntnisse über die Folgen einer solchen Katastrophe und den Ablauf der Rettungseinsätze«, so Schmeißer. Diese Erfahrung könne dann auch in die Notfallplanung der bayerischen Archive einfließen. ...."
Quelle: http://www.wochenanzeiger.de/article/88190.html
Das sei auch mit ein Grund für den Hilfseinsatz gewesen, so Christa Schmeißer, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. Denn obwohl natürlich die Solidarität mit den Kölner Kollegen im Vordergrund stehe, gebe es einen weiteren wichtigen Aspekt bei der Hilfe. »Die Helfer gewinnen vor Ort wichtige Erkenntnisse über die Folgen einer solchen Katastrophe und den Ablauf der Rettungseinsätze«, so Schmeißer. Diese Erfahrung könne dann auch in die Notfallplanung der bayerischen Archive einfließen. ...."
Quelle: http://www.wochenanzeiger.de/article/88190.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 19:24 - Rubrik: Kommunalarchive
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"Manchmal passt Volkes Stimme in einen Schuhkarton: Genau 1421 Bürger hatten sich im vergangenen März beim Tag der offenen Tür im Landtag an einer Abstimmung der HAZ beteiligt. Es ging um den geplanten Abriss des Plenarsaals, und das Votum der Besucher war eindeutig: Genau 1284 von ihnen stimmten auf roten Zetteln für den Erhalt des denkmalgeschützten Baus, den der Architekt Dieter Oesterlen in den sechziger Jahren entworfen hatte. Nur 137 votierten auf gelben Zetteln dagegen. Viele Teilnehmer schrieben ihren vollen Namen auf das Papier, besonders groß und deutlich, als wollten sie zeigen, dass sie mit ihrer ganzen Person hinter ihrer Entscheidung stehen.
Die Stimmzettel kommen jetzt als historische Zeitdokumente zu archivarischen Ehren: Volker Goebel, Leiter der HAZ-Lokalredaktion, übergab sie gebündelt an Manfred von Boetticher, den Leiter des Hauptstaatsarchivs. Dort werden die Papiere jetzt fachgerecht verpackt, in der „Zeitgeschichtlichen Sammlung“ eingelagert und – wenn nichts dazwischen kommt – für die Ewigkeit aufbewahrt. Aus Gründen des Datenschutzes bleiben sie für Historiker allerdings für die ersten 30 Jahre gesperrt. „Möglicherweise sind die Stimmzettel für Forscher kommender Generationen eine wichtige Quelle“, sagt Archivleiter von Boetticher.
Tatsächlich bilden die Zettel eine Stimmungslage ab, zumal viele Landtagsbesucher sie mit kurzen Kommentaren versehen haben: „Bitte Geld in Schulen investieren!“, schrieb ein Abrissgegner. „Denkmalgeschützte Gebäude dürfen nicht abgerissen werden“, forderte ein anderer. „Die Stellungnahmen zeigen, dass das Thema große Emotionen weckt“, sagt Volker Goebel. ...."
Zwei anmerkende Fragen:
1) Ist die Umfrage nur "möglicherweise" interessant ?
2) Eigentlich gehört diese Umfrage in das Redaktionsarchiv der Hannoverschen Allgemeinen, oder etwa nicht ? Polemisch könnte man fragen, ob sich die Zeitung nicht auf Kosten der Allgemeinheit von Schriftgut mit begrenztem Aussagewert trennt.
Quelle: Hannoversche Allgemeine
Die Stimmzettel kommen jetzt als historische Zeitdokumente zu archivarischen Ehren: Volker Goebel, Leiter der HAZ-Lokalredaktion, übergab sie gebündelt an Manfred von Boetticher, den Leiter des Hauptstaatsarchivs. Dort werden die Papiere jetzt fachgerecht verpackt, in der „Zeitgeschichtlichen Sammlung“ eingelagert und – wenn nichts dazwischen kommt – für die Ewigkeit aufbewahrt. Aus Gründen des Datenschutzes bleiben sie für Historiker allerdings für die ersten 30 Jahre gesperrt. „Möglicherweise sind die Stimmzettel für Forscher kommender Generationen eine wichtige Quelle“, sagt Archivleiter von Boetticher.
Tatsächlich bilden die Zettel eine Stimmungslage ab, zumal viele Landtagsbesucher sie mit kurzen Kommentaren versehen haben: „Bitte Geld in Schulen investieren!“, schrieb ein Abrissgegner. „Denkmalgeschützte Gebäude dürfen nicht abgerissen werden“, forderte ein anderer. „Die Stellungnahmen zeigen, dass das Thema große Emotionen weckt“, sagt Volker Goebel. ...."
Zwei anmerkende Fragen:
1) Ist die Umfrage nur "möglicherweise" interessant ?
2) Eigentlich gehört diese Umfrage in das Redaktionsarchiv der Hannoverschen Allgemeinen, oder etwa nicht ? Polemisch könnte man fragen, ob sich die Zeitung nicht auf Kosten der Allgemeinheit von Schriftgut mit begrenztem Aussagewert trennt.
Quelle: Hannoversche Allgemeine
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 17:59 - Rubrik: Staatsarchive
http://blindsearch.fejus.com/
Ich habe bei zehn Begriffen getestet, wie ich subjektiv die Güte der Trefferlisten bewerte, wobei ich meist rasch und nach den obersten Treffern entschieden habe. Für die beste Liste gabs 3 Punkte, für die schlechte 1. B = Bing, G=Google, Y=Yahoo
Metager
2B 1Y 3G
Bibliotheksrecht
1Y 3B 2G
Buchsuche
2B 3G 1Y
Stadtpatronin
3B 2G 1Y
Burgunderkriege
3B 1Y 2G
Charles Bold
2G 3Y 1B
Numagen
3G 1Y 1B
Münk
2G 1Y 3B
Gottfried Pahl
3G 2B 1Y
Kulturgutverlust
1G 3B 2Y
Resultat: 24 B, 23 G, Y 13
Yahoo ist eindeutig abgeschlagen. Hätte man mich vorher gefragt, hätte ich Google als eindeutigen Sieger gesehen.
Ich habe bei zehn Begriffen getestet, wie ich subjektiv die Güte der Trefferlisten bewerte, wobei ich meist rasch und nach den obersten Treffern entschieden habe. Für die beste Liste gabs 3 Punkte, für die schlechte 1. B = Bing, G=Google, Y=Yahoo
Metager
2B 1Y 3G
Bibliotheksrecht
1Y 3B 2G
Buchsuche
2B 3G 1Y
Stadtpatronin
3B 2G 1Y
Burgunderkriege
3B 1Y 2G
Charles Bold
2G 3Y 1B
Numagen
3G 1Y 1B
Münk
2G 1Y 3B
Gottfried Pahl
3G 2B 1Y
Kulturgutverlust
1G 3B 2Y
Resultat: 24 B, 23 G, Y 13
Yahoo ist eindeutig abgeschlagen. Hätte man mich vorher gefragt, hätte ich Google als eindeutigen Sieger gesehen.
" ..... Der Schriftsteller Dieter Wellershoff (83) wurde nach Recherchen der «Zeit» von der NSDAP als Mitglied geführt. Wie die Wochenzeitung am Mittwoch in ihrem Magazin und vorab online berichtet, existiert eine Karteikarte auf den Namen Wellershoff in der NSDAP-Mitgliedskartei im Bundesarchiv. Die Aufnahme in die Nazi-Partei wurde demnach am 20. April 1944 beantragt, ein unterschriebener Aufnahmeantrag liege aber nicht vor.
Der Mitgliedskarte unter der Nummer 10.172.531 zufolge wurde die Aufnahme von Wellershoff am 20. April 1944 beantragt. Sie erfolgte rückwirkend zum 20. April 1943. Der Name Wellershoff findet sich auf einer namentlichen Liste von 368 NSDAP-Aufnahmeanträgen, die am 28. Oktober 1944 von der Gauleitung Düsseldorf bei der Reichsleitung in München eingereicht wurden. ...."
Schaut man sich die Medienberichterstattung an, so entsteht beinahe der Eindruck, dass das Bundesarchiv nur die Mitgliedskarten der NSDAP enthält.
Quelle:
http://www.netzeitung.de/kultur/1376685.html
Karteikarte zu einem frühen Parteieintritt 1933 Quelle: www.gelsenzentrum.de
Der Mitgliedskarte unter der Nummer 10.172.531 zufolge wurde die Aufnahme von Wellershoff am 20. April 1944 beantragt. Sie erfolgte rückwirkend zum 20. April 1943. Der Name Wellershoff findet sich auf einer namentlichen Liste von 368 NSDAP-Aufnahmeanträgen, die am 28. Oktober 1944 von der Gauleitung Düsseldorf bei der Reichsleitung in München eingereicht wurden. ...."
Schaut man sich die Medienberichterstattung an, so entsteht beinahe der Eindruck, dass das Bundesarchiv nur die Mitgliedskarten der NSDAP enthält.
Quelle:
http://www.netzeitung.de/kultur/1376685.html
Karteikarte zu einem frühen Parteieintritt 1933 Quelle: www.gelsenzentrum.deWolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 17:57 - Rubrik: Staatsarchive
http://blindsearch.fejus.com/
Type in a search query above, hit search then vote for the column which you believe best matches your query. The columns are randomised with every query.
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Von Don Alphonso: http://blogbar.de/archiv/2009/06/08/die-korrigierte-resolution-im-wortlaut/
Update: Siehe dazu auch http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7087
Update: Siehe dazu auch http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7087
KlausGraf - am Dienstag, 9. Juni 2009, 17:25 - Rubrik: Archivrecht
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Neuerscheinung
Peter Birke, Bernd Hüttner, Gottfried Oy (Hrsg.)
Alte Linke – Neue Linke? Die sozialen Kämpfe der 1968er Jahre in der
Diskussion (Reihe: Texte / Rosa-Luxemburg-Stiftung; Bd. 57, 248 Seiten, 11 Abb., Broschur, 14,90 EUR.
Einige Texte sind online unter: http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=19202
Twitter zum Buch: http://twitter.com/68er_Buch
Peter Birke, Bernd Hüttner, Gottfried Oy (Hrsg.)
Alte Linke – Neue Linke? Die sozialen Kämpfe der 1968er Jahre in der
Diskussion (Reihe: Texte / Rosa-Luxemburg-Stiftung; Bd. 57, 248 Seiten, 11 Abb., Broschur, 14,90 EUR.
Einige Texte sind online unter: http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=19202
Twitter zum Buch: http://twitter.com/68er_Buch
Bernd Hüttner - am Dienstag, 9. Juni 2009, 14:41 - Rubrik: Archive von unten
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The International Archives Day offers archivists throughout the world a tremendous opportunity to promote the cause of records and archives in their country. It can be used to persuade key decision-makers that effective record-keeping is an essential precondition for good governance, transparency and accountability; to emphasize the importance of preserving archives for the collective memory of nations and societies; and to encourage those members of the public who have never previously done so to consult archives for the first time. More generally, it can be used as a means of raising the public profile of archives and archivists in the media. In countries where there is currently no national celebration of archives, it provides a powerful impetus to organize one for the first time. And in those countries which already have well-established celebrations at other times of year, International Archives Day offers another chance to reinforce key messages about the significance of archives.
ICA believes that, as programmes for raising public awareness of archives are organized simultaneously in an increasing number of countries, a greater sense of international solidarity will be fostered among the participants.
Link:
http://www.ica.org/en/2009/06/03/archivists-around-world-celebrate-international-archives-day-june-9-2009
ICA believes that, as programmes for raising public awareness of archives are organized simultaneously in an increasing number of countries, a greater sense of international solidarity will be fostered among the participants.
Link:
http://www.ica.org/en/2009/06/03/archivists-around-world-celebrate-international-archives-day-june-9-2009
Wolf Thomas - am Dienstag, 9. Juni 2009, 08:53 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Entscheidung über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten bei der Digitalisierung verlegter Werke.
LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09, Volltext: http://is.gd/TDJK (pdf)
Nachtrag:
Presseinformation des Landgerichts Nr.3/09: Digitalisierung vom 08.06.2009 (pdf)
(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann im Wege der Berufung vorgegangen werden.)
Urteil:
Der Antragsgegnerin zu 1. wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten,
Entscheidungsgründe
(Auszüge, in Paraphrase; Hervorhebungen von uns):
Der Antrag auf Verbot der
- Digitalisierung von Werken aus dem Bestand und Anbieten an elektronischen Leseplätzen, ohne vorher mit dem Verlag zu klären, ob dieser das Werk selbst in digitaler Form zu angemessenen Bedingungen zur Lizenzierung anbietet
sei nach $97 Abs. 1 UrhG (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz) unbegründet. Eine Urheberrechtsverletzung liege nicht vor, die Schaffung elektronischer Leseplätze sei nach § 52b zulässig, Vervielfältigungs-, Verbreitungsrecht und Recht auf öffentliche Zugänglichmachung seien nicht verletzt.
Nach Aktenlage sei davon auszugehen, dass das Angebot lediglich zur Forschung bzw. für private Studien zugänglich gemacht wird. Die Bedenken des Verlags hinsichtlich Missbrauchsmöglichkeiten werden als spekulativ zurückgewiesen.
Der ausdrückliche Hinweis der Bibliothek auf den gesetzlich limitierten Verwendungszweck wird als ausreichend angesehen, die vom Antragsteller geforderten Kontrollmaßnahmen werden als unwirksam angesehen, da der Zweck der Nutzung letztlich "ein nur schwer überprüfbares Internum des Nutzers" bleibe. Kontrollen mit detaillierter Darlegung und Prüfung des Zwecks seien erkennbar unverhältnismäßig und würden die von § 52b intendierte Nutzungspraxis vollständig aushöhlen.
Die Berufung auf eine entgegenstehende "vertragliche Regelung" i.S. des § 52b Satz 1 UrhG wird zurückgewiesen; nach Auffassung der Kammer wird die Anwendung von § 52b nicht bereits durch das Vorliegen eines Vertragsangebots ausgeschlossen (gegen eine z.T., aber nicht überwiegend andere Auslegung in den vorliegenden Kommentaren und Aufsätzen zu § 52b). Die Kammer leitet dies überzeugend aus dem Wortlaut, dem systematischen Zusammenhang und den Gesetzgebungsmaterialien ab (anders etwa in § 53a Abs. 1 Satz 3 UrhG - Pay-per-View-Angebot beim Kopienversand auf Bestellung, wo bereits ein Vertragsangebot genügt). Auch Art. 5 Abs. 3 Lit. n der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG stehe dieser Auslegung nicht entgegen, da der Wortlaut auch hier nicht ausdrücklich Lizenzangebote einbeziehe.
Hierdurch werde zweifellos den öffentlichen Bibliotheken eine sehr komfortable Verhandlungsposition im Rahmen von Lizenzverhandlungen mit Verlagen zugesprochen. Der Drei-Stufen-Test sei aber nicht verletzt, weil die öffentlichen Bibliotheken eine angemessene Vergütung für diese gesetzliche Lizenz erstatten müssten. Dieser Eingriff sei nicht gravierender als der seit Jahrzehnten im Rahmen des § 53 Abs. 2 UrhG bestehende (Kopierschranke, Kopierabgabe).
Nach überwiegender Auffassung in der Literatur begründe § 52b eine Annex-Kompetenz zur Vervielfältigung des Werkes, da die fragliche Bestimmung ansonsten weitgehend leer laufe (unter Berufung auf Dreyer/Schulze, die Gesetzesmaterialien, sowie Berger und Spindler).
Der Antrag auf Verbot der Bibliothek,
- ihr Angebot elektronischer Leseplätze in der Bibliothek auf ihren Internetseiten zu bewerben
wird zurückgewiesen, da der Internetauftritt keine Möglichkeit biete, aus dem Internet auf die geschaffenen elektronischen Ressourcen zuzugreifen.
Nur teilweise stattgegeben wird dem Antrag auf Verbot
- Nutzern zu ermöglichen, digitale Versionen der an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks o.a. digitale Träger zu vervielfältigen und solche Vervielfältigungen mitzunehmen.
Das Unterlassungsbegehren gegen die Möglichkeit eines Ausdrucks der digitalisierten Werke wird zurückgewiesen.
Dies sei nicht aus § 53 UrhG herzuleiten, sondern aus der grundsätzlichen Berechtigung zum Ausdruck der geschaffenen elektronischen Inhalte als Annexkompetenz aus § 52b UrhG selbst. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle der neu geschaffene § 52b nämlich eine Nutzung ermöglichen, die der analogen Nutzung vergleichbar sei (BT-Drs 16/1828, S. 26).
Verneint wird dagegen die Möglichkeit einer digitalen Vervielfältigung, da sich das digitale Angebot nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52b auf eine Nutzung in den Räumen der Bibliothek beschränken müsse. Andernfalls würde eine Nutzung des geschaffenen (digitalen) Angebots - anders als bei der Mitnahme eines bloßen Ausdrucks - auch außerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ermöglicht, was durch die geschaffene gesetzliche Regelung nicht mehr abgedeckt sei.
LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09, Volltext: http://is.gd/TDJK (pdf)
Nachtrag:
Presseinformation des Landgerichts Nr.3/09: Digitalisierung vom 08.06.2009 (pdf)
(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann im Wege der Berufung vorgegangen werden.)
Urteil:
Der Antragsgegnerin zu 1. wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten,
Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu ermöglichen, digitale Versionen der Werke, die im Verlag der Antragstellerin veröffentlicht sind, insbesondere die „Einführung in die Neuere Geschichte“ von W. S. auf USB-Sticks oder andere Träger für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
(Auszüge, in Paraphrase; Hervorhebungen von uns):
Der Antrag auf Verbot der
- Digitalisierung von Werken aus dem Bestand und Anbieten an elektronischen Leseplätzen, ohne vorher mit dem Verlag zu klären, ob dieser das Werk selbst in digitaler Form zu angemessenen Bedingungen zur Lizenzierung anbietet
sei nach $97 Abs. 1 UrhG (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz) unbegründet. Eine Urheberrechtsverletzung liege nicht vor, die Schaffung elektronischer Leseplätze sei nach § 52b zulässig, Vervielfältigungs-, Verbreitungsrecht und Recht auf öffentliche Zugänglichmachung seien nicht verletzt.
Nach Aktenlage sei davon auszugehen, dass das Angebot lediglich zur Forschung bzw. für private Studien zugänglich gemacht wird. Die Bedenken des Verlags hinsichtlich Missbrauchsmöglichkeiten werden als spekulativ zurückgewiesen.
Der ausdrückliche Hinweis der Bibliothek auf den gesetzlich limitierten Verwendungszweck wird als ausreichend angesehen, die vom Antragsteller geforderten Kontrollmaßnahmen werden als unwirksam angesehen, da der Zweck der Nutzung letztlich "ein nur schwer überprüfbares Internum des Nutzers" bleibe. Kontrollen mit detaillierter Darlegung und Prüfung des Zwecks seien erkennbar unverhältnismäßig und würden die von § 52b intendierte Nutzungspraxis vollständig aushöhlen.
Die Berufung auf eine entgegenstehende "vertragliche Regelung" i.S. des § 52b Satz 1 UrhG wird zurückgewiesen; nach Auffassung der Kammer wird die Anwendung von § 52b nicht bereits durch das Vorliegen eines Vertragsangebots ausgeschlossen (gegen eine z.T., aber nicht überwiegend andere Auslegung in den vorliegenden Kommentaren und Aufsätzen zu § 52b). Die Kammer leitet dies überzeugend aus dem Wortlaut, dem systematischen Zusammenhang und den Gesetzgebungsmaterialien ab (anders etwa in § 53a Abs. 1 Satz 3 UrhG - Pay-per-View-Angebot beim Kopienversand auf Bestellung, wo bereits ein Vertragsangebot genügt). Auch Art. 5 Abs. 3 Lit. n der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG stehe dieser Auslegung nicht entgegen, da der Wortlaut auch hier nicht ausdrücklich Lizenzangebote einbeziehe.
Hierdurch werde zweifellos den öffentlichen Bibliotheken eine sehr komfortable Verhandlungsposition im Rahmen von Lizenzverhandlungen mit Verlagen zugesprochen. Der Drei-Stufen-Test sei aber nicht verletzt, weil die öffentlichen Bibliotheken eine angemessene Vergütung für diese gesetzliche Lizenz erstatten müssten. Dieser Eingriff sei nicht gravierender als der seit Jahrzehnten im Rahmen des § 53 Abs. 2 UrhG bestehende (Kopierschranke, Kopierabgabe).
Nach überwiegender Auffassung in der Literatur begründe § 52b eine Annex-Kompetenz zur Vervielfältigung des Werkes, da die fragliche Bestimmung ansonsten weitgehend leer laufe (unter Berufung auf Dreyer/Schulze, die Gesetzesmaterialien, sowie Berger und Spindler).
Der Antrag auf Verbot der Bibliothek,
- ihr Angebot elektronischer Leseplätze in der Bibliothek auf ihren Internetseiten zu bewerben
wird zurückgewiesen, da der Internetauftritt keine Möglichkeit biete, aus dem Internet auf die geschaffenen elektronischen Ressourcen zuzugreifen.
Nur teilweise stattgegeben wird dem Antrag auf Verbot
- Nutzern zu ermöglichen, digitale Versionen der an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks o.a. digitale Träger zu vervielfältigen und solche Vervielfältigungen mitzunehmen.
Das Unterlassungsbegehren gegen die Möglichkeit eines Ausdrucks der digitalisierten Werke wird zurückgewiesen.
Dies sei nicht aus § 53 UrhG herzuleiten, sondern aus der grundsätzlichen Berechtigung zum Ausdruck der geschaffenen elektronischen Inhalte als Annexkompetenz aus § 52b UrhG selbst. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle der neu geschaffene § 52b nämlich eine Nutzung ermöglichen, die der analogen Nutzung vergleichbar sei (BT-Drs 16/1828, S. 26).
"Da das Angebot hier im Wesentlichen auf wissenschaftliche Arbeit mit Texten gerichtet ist, umfasst dies auch die Möglichkeit eines Ausdrucks. Eine sinnvolle Arbeit mit längeren Texten setzt regelmäßig die Möglichkeit voraus, in etwaigen Kopien zentrale Passagen des Textes zu markieren und diese in Auszügen auch aus der Bibliothek zum weitergehenden Studium an anderen Ort mitzunehmen. Ließe das Gesetz eine derartige Möglichkeit nicht zu, wäre das geschaffene Angebot einem analogen Angebot nicht vergleichbar, sondern beschränkte sich wohl für die überwiegende Anzahl der wissenschaftlichen Nutzer im Wesentlichen auf die Möglichkeit einer Überprüfung von Zitaten."Die Unterschiede zur Kopierschranke in § 53 UrhG und der damit verbundene (nach Auffassung des Gerichts nur wenig intensivere) Eingriff sei Folge und auch Zweck der geschaffenen Neuregelung, welche einer Förderung der Medienkompetenz der Bevölkerung dienen solle.
Verneint wird dagegen die Möglichkeit einer digitalen Vervielfältigung, da sich das digitale Angebot nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52b auf eine Nutzung in den Räumen der Bibliothek beschränken müsse. Andernfalls würde eine Nutzung des geschaffenen (digitalen) Angebots - anders als bei der Mitnahme eines bloßen Ausdrucks - auch außerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ermöglicht, was durch die geschaffene gesetzliche Regelung nicht mehr abgedeckt sei.
BCK - am Montag, 8. Juni 2009, 22:43 - Rubrik: Archivrecht
In der Zeitschrift "KunstKurier" (Ausgabe 02/09) des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Nordrhein-Westfalen e.V. stellt Petra Gieler die drei nordrhein-westfälischen Künstlerarchive vor: das Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds in Pulheim-Brauweiler ( http://www.kunstfondsde/nachlaesse.html ), das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe in Bonn ( http://www.rak-bonn.de) und das Zentralarchiv des internationalen Kunsthandels in Köln ( http://www.zadik.info ). Ihr Fazit zur Problematik sei hier zitiert: "Generell berührt die Nachlassfrage in der bildenden Kunst für Künstlerinnen und Künstler einen hochemotionalen Bereich. Die demographische Entwicklung hat aber dazu beigetragen, dass dieses Thema zu Recht in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten ist.
Nicht nur arbeiten Künstler länger als je zuvor und hinterlassen ein so größeres Oeuvre, sondern es wächst auch das Bewusstsein in unserer kunstinteressierten Öffentlichkeit dafür, welchen Verlust es für die Gesellschaft bedeuten würde, überließe man die hinterlassene Kunst jener, die es nicht zu einem hohen Bekanntheitsgrad gebracht haben, einfach der Zerstörung. ...."
Nicht nur arbeiten Künstler länger als je zuvor und hinterlassen ein so größeres Oeuvre, sondern es wächst auch das Bewusstsein in unserer kunstinteressierten Öffentlichkeit dafür, welchen Verlust es für die Gesellschaft bedeuten würde, überließe man die hinterlassene Kunst jener, die es nicht zu einem hohen Bekanntheitsgrad gebracht haben, einfach der Zerstörung. ...."
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 22:18 - Rubrik: Miscellanea
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Im Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtschule, Köln-Innenstadt, veranstaltete Dr. Herta Wolf, Professorin für Geschichte und Theorie der Fotografie der Universität Duisburg-Essen vom 5. bis 7. Juni das Symposium zum Thema „DEPOT UND PLATTFORM. Bildarchive im postfotografischen Zeitalter". Kooperationspartner waren die Sektion Geschichte und Archive der Deutschen Gesellschaft für Photographie und die Kölner Kunst- und Museumsbibliothek mit dem Rheinischen Bildarchiv.
Schon einer der Erfinder der Fotografie, L.J.M. Daguerre, versuchte 1838 das von ihm entwickelte fotografische Verfahren als Medium der Sammlung zu verkaufen. Seither sind zahlreiche fotografische „Sammlungen jeder Art" entstanden, bei denen die Fotografie zugleich als Medium und als Gegenstand des Archivs fungiert. Die zunehmende Digitalisierung der Bilddaten und Konzentrationsprozesse auf dem Bildermarkt haben diese fotografiebasierten Archive jedoch einem radikalen Transformationsprozess unterworfen.
Der elektronische Datenspeicher ersetzte nicht nur das Speichermedium Fotografie durch ein anderes. Prof. Wolf:" Durch den Transformationsprozess verändern sich sowohl die Ordnung und damit die Verwaltung von Bilddatenbanken als auch der Zugriff auf Bildarchive und damit die Vertriebsbedingungen für die in diesen gesammelten Bilder."
Weil ein Archiv nicht alle seine Fotografien digitalisieren kann, bedeutet jegliche elektronische Erfassung, dass es eine Auswahl aus gewachsenen Sammlungsbeständen mit analogen Bildern treffen muss. Damit unterscheidet das Archiv zwischen Bildern, auf die man elektronisch zugreifen kann, und solchen, die schwer zugänglich im Depot lagern.
Neben der Auseinandersetzung mit den historischen Voraussetzungen der Fotografie als Medium und Gegenstand des Archivs behandelte das Symposion unter anderem auch die sich aus der elektronischen Transformation ergebenden erkenntnistheoretischen und fotografiehistoriografischen Implikationen. Gegenstand der Diskussion waren die Fotografischen Bildarchive im Depot, Techniken des Speicherns und Organisierens von Bilddaten sowie die Ökonomien des Bildarchivs. Aber auch die von Nutzern generierten Bilddatenbanken auf Plattformen wie „Flickr" oder „Facebook" bildeten als potentiell neue Formen des visuellen Archivs einen weiteren Themenschwerpunkt der Tagung.
Quelle:
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03335/
Schon einer der Erfinder der Fotografie, L.J.M. Daguerre, versuchte 1838 das von ihm entwickelte fotografische Verfahren als Medium der Sammlung zu verkaufen. Seither sind zahlreiche fotografische „Sammlungen jeder Art" entstanden, bei denen die Fotografie zugleich als Medium und als Gegenstand des Archivs fungiert. Die zunehmende Digitalisierung der Bilddaten und Konzentrationsprozesse auf dem Bildermarkt haben diese fotografiebasierten Archive jedoch einem radikalen Transformationsprozess unterworfen.
Der elektronische Datenspeicher ersetzte nicht nur das Speichermedium Fotografie durch ein anderes. Prof. Wolf:" Durch den Transformationsprozess verändern sich sowohl die Ordnung und damit die Verwaltung von Bilddatenbanken als auch der Zugriff auf Bildarchive und damit die Vertriebsbedingungen für die in diesen gesammelten Bilder."
Weil ein Archiv nicht alle seine Fotografien digitalisieren kann, bedeutet jegliche elektronische Erfassung, dass es eine Auswahl aus gewachsenen Sammlungsbeständen mit analogen Bildern treffen muss. Damit unterscheidet das Archiv zwischen Bildern, auf die man elektronisch zugreifen kann, und solchen, die schwer zugänglich im Depot lagern.
Neben der Auseinandersetzung mit den historischen Voraussetzungen der Fotografie als Medium und Gegenstand des Archivs behandelte das Symposion unter anderem auch die sich aus der elektronischen Transformation ergebenden erkenntnistheoretischen und fotografiehistoriografischen Implikationen. Gegenstand der Diskussion waren die Fotografischen Bildarchive im Depot, Techniken des Speicherns und Organisierens von Bilddaten sowie die Ökonomien des Bildarchivs. Aber auch die von Nutzern generierten Bilddatenbanken auf Plattformen wie „Flickr" oder „Facebook" bildeten als potentiell neue Formen des visuellen Archivs einen weiteren Themenschwerpunkt der Tagung.
Quelle:
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03335/
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 22:07 - Rubrik: Fotoueberlieferung
Economic and Social Committee
The inventory for the Economic and Social Committee sub-fonds for 1973 is now available online. The material was catalogued and transferred to Florence by the Archives Services of the Economic and Social Committee in Brussels and consists of 585 files (14.4ml).
The Economic and Social Committee is a consultative organ, constituted by the Rome Treaty, which takes part in the decision-making process through opinions, with no legal bearing on the final decisions. In 1973, the Committee was consulted in matters assigned to it by the treaty: agricultural policy (multilateral negotiations within the framework of the GATT, CAP outcome), transport, economic and monetary policy (balance sheets, annual report, taxes on business accounts), overseas development (EEC- AASM), social policy (creation of a Foundation for the improvement of living and working conditions, social action program), regional policy (creation of a Committee and European Development Fund), industrial and technology policy (emission studies) and energy policy.
The complete inventory to the Council of Ministers (CM2) fonds for 1964 is now available. This fonds which is composed of 1,540 files provides information on the meetings held during 1964 of the Ministers and Permanent Representatives of the EEC and ECSC.
Primarily, this fonds deals with the internal organization and administration of the Council, as well as the merging of the Executives. The documents illustrate the activities of the Council with regard to implementation of the first common policies such as the acceleration of the Customs Union, the difficult elaboration of the common transport policy, the adoption of a common economic policy - encapsulating the economic situation as well as providing information on the work of the Monetary Committee – the first regulations dealing with a common agricultural policy, the GATT trade negotiations within the framework of the Kennedy Round, the cooperation in the field of nuclear research and the agreement between Euratom, the United States and the OECD. Relations between the Community and third countries and with International Organizations such as the UN, FAO, GATT and the Council of Europe are well documented in the material."
Link:
http://www.iue.it/ECArchives/EN/Newfonds.shtml
The inventory for the Economic and Social Committee sub-fonds for 1973 is now available online. The material was catalogued and transferred to Florence by the Archives Services of the Economic and Social Committee in Brussels and consists of 585 files (14.4ml).
The Economic and Social Committee is a consultative organ, constituted by the Rome Treaty, which takes part in the decision-making process through opinions, with no legal bearing on the final decisions. In 1973, the Committee was consulted in matters assigned to it by the treaty: agricultural policy (multilateral negotiations within the framework of the GATT, CAP outcome), transport, economic and monetary policy (balance sheets, annual report, taxes on business accounts), overseas development (EEC- AASM), social policy (creation of a Foundation for the improvement of living and working conditions, social action program), regional policy (creation of a Committee and European Development Fund), industrial and technology policy (emission studies) and energy policy.
The complete inventory to the Council of Ministers (CM2) fonds for 1964 is now available. This fonds which is composed of 1,540 files provides information on the meetings held during 1964 of the Ministers and Permanent Representatives of the EEC and ECSC.
Primarily, this fonds deals with the internal organization and administration of the Council, as well as the merging of the Executives. The documents illustrate the activities of the Council with regard to implementation of the first common policies such as the acceleration of the Customs Union, the difficult elaboration of the common transport policy, the adoption of a common economic policy - encapsulating the economic situation as well as providing information on the work of the Monetary Committee – the first regulations dealing with a common agricultural policy, the GATT trade negotiations within the framework of the Kennedy Round, the cooperation in the field of nuclear research and the agreement between Euratom, the United States and the OECD. Relations between the Community and third countries and with International Organizations such as the UN, FAO, GATT and the Council of Europe are well documented in the material."
Link:
http://www.iue.it/ECArchives/EN/Newfonds.shtml
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 22:02 - Rubrik: Staatsarchive
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Alexandra Lutz berichtet: "[Vergangene Woche] tagte der Unterausschuss des Internationalen Archivrats (ICA) zu Standards der archivischen Erschließung in Marburg. Vertreten waren Mitglieder aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, den USA, Kanada, der Elfenbeinküste und Brasilien.
Im Mittelpunkt der dreitägigen Sitzung standen notwendige Änderungen der Internationalen Erschließungsstandards sowie die Abstimmung zwischen den Standards zur Bestandsverzeichnung (ISAD-G), zur Beschreibung von Bestandsbildnern (ISAAR-CPF) und Institutionen mit Archivbeständen (ISDIAH). Darüber hinaus wurde am Mittwoch ein Seminar mit den Studierenden des 43. Wissenschaftlichen Kurses und des 46. Fachhochschulkurses abgehalten. Michael Fox, der in den USA maßgeblich an der Entwicklung von EAD beteiligt war, stellte zunächst die Grundzüge dieses Instruments im Kontext vorhandener Erschließungsstandards vor. Amy Warner aus den National Archives in London präsentierte anschließend das National Register of Archives sowie die Portale A2A und ARCHON. Mit Hilfe der oben genannten Erschließungsstandards und der Kodierungsstandards EAD, EAC und EAG werden hier die Informationen über Findbücher, Bestandsbildner und Institutionen mit archivischen Beständen präsentiert. Unter anderem sind bereits über 10 Millionen Verzeichnungseinheiten und damit etwa 30 % der Findbücher in Wales und England im Netz recherchierbar. Neben diesen archivfachlichen Präsentationen existiert auch für Benutzer die Möglichkeit, eigene Informationen und Materialien auf einer Website „Your Archives“ zur Verfügung zu stellen.
Für den Donnerstag konnte Professor Vitor Manoel Marques da Fonseca für einen Vortrag über das Archivwesen in Brasilien gewonnen werden. Er stellte den beiden Kursen die Archivarsausbildung, die Struktur der Archivlandschaft und verschiedene Projekte vor. Diskutiert wurde unter anderem über das „Memorias Reveladas“ - Projekt, das die Aufarbeitung und Präsentation von Akten aus der Zeit der Diktatur von 1964-1985 zum Ziel hat. Spannend ist hier unter anderem die Frage nach der Zugänglichkeit der Akten. Generell ist man um einen möglichst freien Zugang zu den Archivalien bemüht, die konkreten Regelungen sehen in den verschiedenen Archiven jedoch noch unterschiedlich aus.
Für die Kurse wie Dozenten war die Tagung des Subcommittees eine gute Gelegenheit, aus erster Hand mehr über das Archivwesen in anderen Ländern und über die Entwicklung internationaler Standards zu erfahren."
Quelle:
http://archivschule.de/content/649.html
Im Mittelpunkt der dreitägigen Sitzung standen notwendige Änderungen der Internationalen Erschließungsstandards sowie die Abstimmung zwischen den Standards zur Bestandsverzeichnung (ISAD-G), zur Beschreibung von Bestandsbildnern (ISAAR-CPF) und Institutionen mit Archivbeständen (ISDIAH). Darüber hinaus wurde am Mittwoch ein Seminar mit den Studierenden des 43. Wissenschaftlichen Kurses und des 46. Fachhochschulkurses abgehalten. Michael Fox, der in den USA maßgeblich an der Entwicklung von EAD beteiligt war, stellte zunächst die Grundzüge dieses Instruments im Kontext vorhandener Erschließungsstandards vor. Amy Warner aus den National Archives in London präsentierte anschließend das National Register of Archives sowie die Portale A2A und ARCHON. Mit Hilfe der oben genannten Erschließungsstandards und der Kodierungsstandards EAD, EAC und EAG werden hier die Informationen über Findbücher, Bestandsbildner und Institutionen mit archivischen Beständen präsentiert. Unter anderem sind bereits über 10 Millionen Verzeichnungseinheiten und damit etwa 30 % der Findbücher in Wales und England im Netz recherchierbar. Neben diesen archivfachlichen Präsentationen existiert auch für Benutzer die Möglichkeit, eigene Informationen und Materialien auf einer Website „Your Archives“ zur Verfügung zu stellen.
Für den Donnerstag konnte Professor Vitor Manoel Marques da Fonseca für einen Vortrag über das Archivwesen in Brasilien gewonnen werden. Er stellte den beiden Kursen die Archivarsausbildung, die Struktur der Archivlandschaft und verschiedene Projekte vor. Diskutiert wurde unter anderem über das „Memorias Reveladas“ - Projekt, das die Aufarbeitung und Präsentation von Akten aus der Zeit der Diktatur von 1964-1985 zum Ziel hat. Spannend ist hier unter anderem die Frage nach der Zugänglichkeit der Akten. Generell ist man um einen möglichst freien Zugang zu den Archivalien bemüht, die konkreten Regelungen sehen in den verschiedenen Archiven jedoch noch unterschiedlich aus.
Für die Kurse wie Dozenten war die Tagung des Subcommittees eine gute Gelegenheit, aus erster Hand mehr über das Archivwesen in anderen Ländern und über die Entwicklung internationaler Standards zu erfahren."
Quelle:
http://archivschule.de/content/649.html
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 21:57 - Rubrik: Erschließung
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Pressemitteilung des Bundesarchivs (Link):
"Mit dem heutigen Tag erfolgt die Onlineschaltung der Datenbank zum Central Collecting Point (CCP) München. Gemeinsam mit der im Sommer 2008 im Internet veröffentlichten Datenbank zum Sonderauftrag Linz wird damit eine weitere Publikation zu den Archivalien der NS-Kulturpolitik und sogleich ein wichtiges Hilfsmittel für die Provenienzforschung geschaffen. Der Central Collecting Point war von den amerikanischen Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den ehemaligen NSDAPParteigebäuden
in München eingerichtet worden. Seine Aufgabe war es, Kunstwerke,
die im Deutschen Reich oder in den besetzten Gebieten in der Zeit zwischen
1933 und 1945 geraubt, beschlagnahmt oder über den Kunsthandel verkauft worden waren, aus den Sammeldepots zu holen, im CCP zu inventarisieren, um sie anschließend restituieren zu können.
Bereits ab Herbst 1945 wurde mit der Rückgabe der Objekte an die Herkunftsländer beziehungsweise an Privatpersonen im In- und Ausland begonnen. Bis auf wenige tausend der rund eine Million erfassten Kunstgegenstände wurden alle Kunstwerke zurückgegeben. Dieser so genannte Restbestand CCP befindet sich seit Mitte der 1960er Jahre in Bundesbesitz und wird seit 2006 vom BADV verwaltet und bereits
seit 2000 auf seine Provenienz hin erforscht.
In der CCP-Datenbank können nun erstmals die Angaben zum einzelnen Kunstwerk mit Abbildung und den dazugehörigen Karteikarten ohne Kenntnis der bislang unabdingbar notwendigen Inventarisierungsnummer, der so genannten Mü.-Nr., eingesehen werden. Mit einem Klick können fortan die Archivalien digital aufgerufen werden, deren Originale getrennt voneinander in Berlin, Koblenz und Wien aufbewahrt werden. Diese gewaltige Datenbank zum CCP mit ca. 170.000 Einträgen sowie ca. 300.000 Abbildungen (Karteikarten und Objektfotografien) entstand dank einer Kooperation des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit dem Bundesarchiv und dem Deutschen Historischen Museum (DHM). Erst diese Zusammenarbeit ermöglichte es, Karteikarten aus dem Bundesarchiv im BADV einzuscannen und elektronisch zu erfassen. Die Daten wiederum bereitete das DHM in Zusammenarbeit mit dem Zuse-Institut Berlin (ZIB) auf und veröffentlicht sie nunmehr kostenfrei auf der Homepage des Museums. Mit der Datenbank eröffnet sich nach mehr als 50 Jahren die Möglichkeit, gezielt – ohne Kenntnis der Mü-Nr. – nach Meisterwerken von Leonardo da Vinci, Rubens oder Cranach ebenso wie nach antiken Skulpturen, kunstgewerblichen Objekten wie Möbeln, Tapisserien, Schmiedekunstarbeiten, Fayencen und Keramiken, aber auch Büchern und Numismatika zu suchen.
Mit der Onlineschaltung machen BADV, DHM und Bundesarchiv häufig nachgefragte Archivalien für die Forschung zugänglich und leisten damit ihren Beitrag sowohl zur Erfüllung von Punkt 2 der Washingtoner Erklärung als auch zu deren Nachfolgekonferenz, die für Ende Juni in Prag aus Anlass des zehnten Jahrestages vorbereitet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://wwwccpgos.dhm.de/dhm_ccp.php
http://www.dhm.de/datenbank/linzdb
http://provenienz.badv.bund.de"
"Mit dem heutigen Tag erfolgt die Onlineschaltung der Datenbank zum Central Collecting Point (CCP) München. Gemeinsam mit der im Sommer 2008 im Internet veröffentlichten Datenbank zum Sonderauftrag Linz wird damit eine weitere Publikation zu den Archivalien der NS-Kulturpolitik und sogleich ein wichtiges Hilfsmittel für die Provenienzforschung geschaffen. Der Central Collecting Point war von den amerikanischen Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den ehemaligen NSDAPParteigebäuden
in München eingerichtet worden. Seine Aufgabe war es, Kunstwerke,
die im Deutschen Reich oder in den besetzten Gebieten in der Zeit zwischen
1933 und 1945 geraubt, beschlagnahmt oder über den Kunsthandel verkauft worden waren, aus den Sammeldepots zu holen, im CCP zu inventarisieren, um sie anschließend restituieren zu können.
Bereits ab Herbst 1945 wurde mit der Rückgabe der Objekte an die Herkunftsländer beziehungsweise an Privatpersonen im In- und Ausland begonnen. Bis auf wenige tausend der rund eine Million erfassten Kunstgegenstände wurden alle Kunstwerke zurückgegeben. Dieser so genannte Restbestand CCP befindet sich seit Mitte der 1960er Jahre in Bundesbesitz und wird seit 2006 vom BADV verwaltet und bereits
seit 2000 auf seine Provenienz hin erforscht.
In der CCP-Datenbank können nun erstmals die Angaben zum einzelnen Kunstwerk mit Abbildung und den dazugehörigen Karteikarten ohne Kenntnis der bislang unabdingbar notwendigen Inventarisierungsnummer, der so genannten Mü.-Nr., eingesehen werden. Mit einem Klick können fortan die Archivalien digital aufgerufen werden, deren Originale getrennt voneinander in Berlin, Koblenz und Wien aufbewahrt werden. Diese gewaltige Datenbank zum CCP mit ca. 170.000 Einträgen sowie ca. 300.000 Abbildungen (Karteikarten und Objektfotografien) entstand dank einer Kooperation des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit dem Bundesarchiv und dem Deutschen Historischen Museum (DHM). Erst diese Zusammenarbeit ermöglichte es, Karteikarten aus dem Bundesarchiv im BADV einzuscannen und elektronisch zu erfassen. Die Daten wiederum bereitete das DHM in Zusammenarbeit mit dem Zuse-Institut Berlin (ZIB) auf und veröffentlicht sie nunmehr kostenfrei auf der Homepage des Museums. Mit der Datenbank eröffnet sich nach mehr als 50 Jahren die Möglichkeit, gezielt – ohne Kenntnis der Mü-Nr. – nach Meisterwerken von Leonardo da Vinci, Rubens oder Cranach ebenso wie nach antiken Skulpturen, kunstgewerblichen Objekten wie Möbeln, Tapisserien, Schmiedekunstarbeiten, Fayencen und Keramiken, aber auch Büchern und Numismatika zu suchen.
Mit der Onlineschaltung machen BADV, DHM und Bundesarchiv häufig nachgefragte Archivalien für die Forschung zugänglich und leisten damit ihren Beitrag sowohl zur Erfüllung von Punkt 2 der Washingtoner Erklärung als auch zu deren Nachfolgekonferenz, die für Ende Juni in Prag aus Anlass des zehnten Jahrestages vorbereitet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://wwwccpgos.dhm.de/dhm_ccp.php
http://www.dhm.de/datenbank/linzdb
http://provenienz.badv.bund.de"
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 21:52 - Rubrik: Staatsarchive
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" ..... Seit April vorigen Jahres könnten sie laut Vereinbarung schon in Österreich sein. Aber er sei ja „auch nur ein Mensch mit zwei Händen“, erklärt Lorenz Mikoletzky, Generaldirektor des Staatsarchivs, den Umstand, dass er wegen der vorjährigen Republikausstellung keine Zeit gefunden hat, die im Zweiten Weltkrieg entwendeten Archivalien in Russland wieder entgegenzunehmen. Am 10. Juni ist es nun so weit: Zum ersten Mal restituiert der russische Staat Kulturgüter an Österreich. Konkret geht es um 51 der 80 in Moskau lagernden Archivbestände aus dem Österreichischen Staatsarchiv.
10.770 Aktenstücke werden am Mittwoch in Moskau auf den Lastwagen verladen werden. Quantitativ sind dies „etwa 80% der entwendeten Archivalien“, meint Mikoletzky: Akten österreichischer Behörden sowie politischer Parteien und Bewegungen, aber auch Archive österreichischer Privatpersonen. ...."
Quelle: Die Presse
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/5625399/
10.770 Aktenstücke werden am Mittwoch in Moskau auf den Lastwagen verladen werden. Quantitativ sind dies „etwa 80% der entwendeten Archivalien“, meint Mikoletzky: Akten österreichischer Behörden sowie politischer Parteien und Bewegungen, aber auch Archive österreichischer Privatpersonen. ...."
Quelle: Die Presse
s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/5625399/
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 19:32 - Rubrik: Internationale Aspekte
" .... Neumann [Kulturstaatsminister bei der Verleihung der Sterne der Satire an Loriot und Emil Steinberger], der das Kabarettarchiv zum ersten Mal besuchte, sagte zu, dass die Einrichtung auch weiterhin mit Bundesfördermitteln rechnen könne: «Kabarett und Satire sind mehr als bloße Unterhaltung und bringen nicht selten große Kunst hervor.» Das Archiv mit Sitz in Mainz und Bernburg (Saale) ist eigenen Angaben zufolge das einzige seiner Art im deutschsprachigen Raum. ..."
Quelle: Link
Quelle: Link
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 19:28 - Rubrik: Literaturarchive
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„Die Nachkriegsgeschichte Kölns ist ein unglaublich interessantes Forschungsfeld - und sie eignet sich auch gut für die Lehre.“ Ralph Jessen, Professor für neuere Geschichte (Historisches Seminar I der Universität), hat im vergangenen Wintersemester ein Hauptseminar durchgeführt, das sich mit der Stadtgeschichte von den 1950er bis zu den 1970er Jahren beschäftigte - „Großstadt in der Nachkriegsmoderne“ lautete das Thema. „Es war die Zeit zwischen Identitätssuche angesichts der Zerstörungen und den ersten Modernitätsdiskussionen nach erfolgtem Wiederaufbau“, sagt Jessen, „das Seminar deckte daher ein ziemlich breites Spektrum an Themen ab, die man methodisch unterschiedlich angehen konnte.“
So erforschte ein Student die „Situation von Waisenkindern“, ein anderer beschäftigte sich mit dem „Bürgerprotest gegen die Stadtautobahn“, eine Studentin behandelte die Schull- und Veedelszöch - „Volksnaher Karneval als Identifikationsangebot für die Kölner Bevölkerung nach 1945“, so der Titel der Hausarbeit, um nur einige zu nennen. Allen Arbeiten gemeinsam war die Notwendigkeit, Akten, Dokumente, Protokolle und dergleichen mehr im Kölner Stadtarchiv einzusehen. „Wir hatten vorher mit Mitarbeitern des Archivs gesprochen, welche Bestände für die einzelnen Arbeiten in Frage kommt“, sagt Jessen. Die Studierenden seien „hervorragend“ betreut worden, „der Archivar, der ihnen bei den ersten Besuchen zur Seite stand, ist von allen sehr gelobt worden“.
Die Hausarbeiten sind zum Ende des Wintersemester abgeschlossen worden, wenige Wochen vor dem Einsturz des Stadtarchivs. „Für die Stadtgeschichte nach 1945 ist der Einsturz natürlich ein äußerst herber Schlag“, sagt Jessen. Das meiste Material aus dieser Zeit liege ja nicht verfilmt vor - und das ist auch ein Problem für Jessens Studenten: „Einige ihrer Themen eignen sich durchaus für Examens- und Magisterarbeiten - aber da stellt sich natürlich die Frage: Kann man das Thema unter den gegebenen Umständen weiterbearbeiten?“ ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1242833496616.shtml
Zur Ringvorlesung s.: http://archiv.twoday.net/stories/5646007/
So erforschte ein Student die „Situation von Waisenkindern“, ein anderer beschäftigte sich mit dem „Bürgerprotest gegen die Stadtautobahn“, eine Studentin behandelte die Schull- und Veedelszöch - „Volksnaher Karneval als Identifikationsangebot für die Kölner Bevölkerung nach 1945“, so der Titel der Hausarbeit, um nur einige zu nennen. Allen Arbeiten gemeinsam war die Notwendigkeit, Akten, Dokumente, Protokolle und dergleichen mehr im Kölner Stadtarchiv einzusehen. „Wir hatten vorher mit Mitarbeitern des Archivs gesprochen, welche Bestände für die einzelnen Arbeiten in Frage kommt“, sagt Jessen. Die Studierenden seien „hervorragend“ betreut worden, „der Archivar, der ihnen bei den ersten Besuchen zur Seite stand, ist von allen sehr gelobt worden“.
Die Hausarbeiten sind zum Ende des Wintersemester abgeschlossen worden, wenige Wochen vor dem Einsturz des Stadtarchivs. „Für die Stadtgeschichte nach 1945 ist der Einsturz natürlich ein äußerst herber Schlag“, sagt Jessen. Das meiste Material aus dieser Zeit liege ja nicht verfilmt vor - und das ist auch ein Problem für Jessens Studenten: „Einige ihrer Themen eignen sich durchaus für Examens- und Magisterarbeiten - aber da stellt sich natürlich die Frage: Kann man das Thema unter den gegebenen Umständen weiterbearbeiten?“ ...."
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1242833496616.shtml
Zur Ringvorlesung s.: http://archiv.twoday.net/stories/5646007/
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 19:25 - Rubrik: Kommunalarchive
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Von Hildegard Stausberg in der Welt (Link): " ..... Ulrich Fischer, ihr Stellvertreter, rudert im Gespräch mit der WELT deutlich zurück: "Zwischen 80 bis 85 Prozent des Materials ist zwar in einer oder anderer Weise irgendwie wieder da, das stimmt. Da zählt dann aber auch das dazu, das gehoben werden konnte an zusammenhanglosem Geschnipsel und einzelne Seiten, die wir - möglicherweise - wenn überhaupt erst in Jahrzehnten wieder zusammenbringen können". Unumwunden gibt er zu, dass das alles größtenteils lange nicht nutzbar sein wird: "Da gibt es Archivmaterial, das physisch zwar in Teilen halt irgendwie da ist, aber mehr auch nicht: Es ist unbequem, aber wichtig, das erst einmal so festzuhalten".
Fischer geht noch einen Schritt weiter: "Frau Schmidt-Czaja hat das immer so gesagt, aber die Journalisten haben sich das dann doch zu positiv gedreht". Man habe da die Zahlen etwas falsch verstanden: "Da mag vielleicht bis zu 85 Prozent des Materials erhalten sein, aber dieses Material ist eben mitnichten auch zu 85 Prozent nutzbar, sondern nur viel, viel weniger".
Ähnlich sieht das auch Arie Nabrings von der Archivstelle des Landschaftsverbands Rheinland in Brauweiler. Gegenüber der WELT bekräftigte er, man habe das gerettete Material eben wieder in Regalkilometer gepackt und sei so auf die 85 Prozent gekommen sei: "Man hat damit eine Mengenangabe, aber keine Vorstellung von der Materialbeschaffenheit". Jetzt müsse geprüft werden, was von diesem Material unversehrt sei: "Darüber gibt es noch keine Auskunft - man kann also noch gar nicht sagen, wie viel Prozent uns unbeschadet vorliegen, wie viel restauriert werden muss und wie viel unwiederbringlich verloren sind". Das jetzt vorliegende Material müsse jetzt erst einmal provisorisch untergebracht werden. Nabrings weist übrigens daraufhin, wie wichtig es sei, dass man das Verzeichnis des Archivs, also die sogenannten Findbücher, ausnahmslos gefunden habe. Diese wolle man nun digitalisieren. Mit dieser Datenbank sei die Möglichkeit gegeben, das an verschiedenen Stelle lagernde Material nicht nur zu restaurieren, sondern auch zu wissen, wo was liege: "Das ist jetzt erst einmal die Aufgabe der nächsten Jahre". ....
Spannend wird natürlich die Frage, welches Ordnungsprinzip für die Zukunft zu Grunde gelegt werden wird. Für Fischer steht außer Frage, dass die Archivordnung wieder nach Provenienzen erfolgen muss, das heißt, welche Stelle hat die entsprechenden Schriftstücke produziert, also das Domstift etwa, ein Schriftsteller oder eine Behörde. "Das bleibt das entscheidende Ordnungsprinzip für die Archivare - und wir werden auch jetzt keine neue Bestandsordnung schaffen". Und er glaubt, dass es Bestände geben wird, die man nicht wird zuordnen können: "Über einen langen Zeitraum wird es so eine Art Sonderbestände geben müssen". .....
Und so will der Rat der Stadt Köln am 30.Juni über den neuen Standort entscheiden. Im Gespräch sind die Räume des alten historischen Archivs an St. Gereon, ein Gelände südlich der Messeanlagen in Deutz oder ein Gebäude am Eifelwall. Allerdings sind am 30. August Kommunalwahlen. Und seitdem sich der ehemalige Berliner Senator Peter Kurth für die CDU präsentiert, scheint das Rennen um den Oberbürgermeisterposten der größten Stadt Nordrhein-Westfalens wieder spannend und offen. Das könnte für die Entscheidung über den neuen Archivplatz aber bedeuten, dass eine Verschiebung irgendwann in den Herbst nicht auszuschließen ist. "
NB: "Hohes Meer" war die Sonderbestandsbezeichnung im Nürnberger Stadtarchiv zu meiner fränkischen Zeit.
Fischer geht noch einen Schritt weiter: "Frau Schmidt-Czaja hat das immer so gesagt, aber die Journalisten haben sich das dann doch zu positiv gedreht". Man habe da die Zahlen etwas falsch verstanden: "Da mag vielleicht bis zu 85 Prozent des Materials erhalten sein, aber dieses Material ist eben mitnichten auch zu 85 Prozent nutzbar, sondern nur viel, viel weniger".
Ähnlich sieht das auch Arie Nabrings von der Archivstelle des Landschaftsverbands Rheinland in Brauweiler. Gegenüber der WELT bekräftigte er, man habe das gerettete Material eben wieder in Regalkilometer gepackt und sei so auf die 85 Prozent gekommen sei: "Man hat damit eine Mengenangabe, aber keine Vorstellung von der Materialbeschaffenheit". Jetzt müsse geprüft werden, was von diesem Material unversehrt sei: "Darüber gibt es noch keine Auskunft - man kann also noch gar nicht sagen, wie viel Prozent uns unbeschadet vorliegen, wie viel restauriert werden muss und wie viel unwiederbringlich verloren sind". Das jetzt vorliegende Material müsse jetzt erst einmal provisorisch untergebracht werden. Nabrings weist übrigens daraufhin, wie wichtig es sei, dass man das Verzeichnis des Archivs, also die sogenannten Findbücher, ausnahmslos gefunden habe. Diese wolle man nun digitalisieren. Mit dieser Datenbank sei die Möglichkeit gegeben, das an verschiedenen Stelle lagernde Material nicht nur zu restaurieren, sondern auch zu wissen, wo was liege: "Das ist jetzt erst einmal die Aufgabe der nächsten Jahre". ....
Spannend wird natürlich die Frage, welches Ordnungsprinzip für die Zukunft zu Grunde gelegt werden wird. Für Fischer steht außer Frage, dass die Archivordnung wieder nach Provenienzen erfolgen muss, das heißt, welche Stelle hat die entsprechenden Schriftstücke produziert, also das Domstift etwa, ein Schriftsteller oder eine Behörde. "Das bleibt das entscheidende Ordnungsprinzip für die Archivare - und wir werden auch jetzt keine neue Bestandsordnung schaffen". Und er glaubt, dass es Bestände geben wird, die man nicht wird zuordnen können: "Über einen langen Zeitraum wird es so eine Art Sonderbestände geben müssen". .....
Und so will der Rat der Stadt Köln am 30.Juni über den neuen Standort entscheiden. Im Gespräch sind die Räume des alten historischen Archivs an St. Gereon, ein Gelände südlich der Messeanlagen in Deutz oder ein Gebäude am Eifelwall. Allerdings sind am 30. August Kommunalwahlen. Und seitdem sich der ehemalige Berliner Senator Peter Kurth für die CDU präsentiert, scheint das Rennen um den Oberbürgermeisterposten der größten Stadt Nordrhein-Westfalens wieder spannend und offen. Das könnte für die Entscheidung über den neuen Archivplatz aber bedeuten, dass eine Verschiebung irgendwann in den Herbst nicht auszuschließen ist. "
NB: "Hohes Meer" war die Sonderbestandsbezeichnung im Nürnberger Stadtarchiv zu meiner fränkischen Zeit.
Wolf Thomas - am Montag, 8. Juni 2009, 19:22 - Rubrik: Kommunalarchive
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Wie Libreka seine Kunden vergrätzt ... diesen Erfahrungsbericht hat mir gerade mein Bruder übermittelt:
... Ich interessierte mich für eine Monographie mit dem Titel "Gesangbuchillustration. Beiträge zu ihrer Geschichte". Das Buch ist 2005 erschienen, war mir aber mit 68 EUR für die Anschaffung zu teuer. UB hier leider Fehlanzeige. Ich sah aber jetzt zufällig, dass es bei KNV "nicht mehr lieferbar" ist. In solchen Fällen besteht nach meiner Erfahrung oftmals die Chance, dass es via ZVAB bereits zu deutlich reduziertem Preis zu haben ist; so auch hier - 40 EUR - immerhin, aber doch noch zuviel, um es als Katze im Sack zu bestellen. Letztlich interessiert mich nämlich vor allem die Gesangbuchillustration des 20. Jhds. (das meiste aus der ersten Hälfte), weil ich dazu vor Jahren mal eine bescheidene Sammlung zusammengetragen habe. Auf der Verlagsseite (A. Francke, Tübingen) gibt es kein Infomaterial, bei GoogleBooks auch nicht, aber bei Libreka:
http://www.libreka.de/9783772029219/
Fein! Da kann ich ja direkt auf "Inhaltsangabe" klicken - wenn mein Thema halbwegs adäquat vorhanden ist, setze ich die 40 EUR wohl dran... Ich klicke also - und werde wie ein dummer Junge behandelt: "libreka soll den Kauf und das Lesen ganzer Bücher nicht ersetzen. Deshalb ist diese Seite von der Ansicht ausgeschlossen." Nun ja, dann verkauft eure Machwerke doch an euch selbst - so bin ich jedenfalls als Käufer nicht zu gewinnen!! Trotzdem habe ich mal weitergeblättert und dabei dann überhaupt erst die absolute Verhohnepipelung bemerkt: Wenn mir ausgerechnet die Inhaltsübersicht vorenthalten wird, muß ich das Buch ja wohl oder übel ganz durchblättern, nicht wahr! Wenn ich dann allerdings 50x auf den Weiter-Button gedrückt habe - das Buch ist natürlich noch lange nicht durch -, wird mir in bester Oberlehrermanier mitgeteilt "Sie haben die Anzahl der frei anzeigbaren Seiten überschritten. Bitte kaufen Sie das Buch, um weiterzulesen". Dass ich für so dumm verkauft werde, empfinde ich geradezu als persönliche Beleidigung! 'n IP-Block wird's ja kaum sein, denke ich mir, wahrscheinlich 'ne primitive Cookie-Sache - drücke also beim Firefox 1x auf "Cookies leeren" und dann 1x auf "Reload" - und weiter geht's, die nächsten 50 Seiten, danach wieder das Gleiche... Hat man soviel Lächerlichkeit auf einem Haufen schon gesehen?! (Übrigens ist die Katze nun raus aus dem Sack: Es gibt einen Artikel zu Rudolf Schäfer und einen zum Gesangbuch für Bayern und Thüringen von 1994 [neben zwei weiteren zum aktuellen methodistischen Gesangbuch], das ist mir jedoch zu wenig, ich werde das Buch nicht kaufen.) Die Cookie-Probe geht natürlich auf: bei abgeschalteten Cookies kann man auf Libreka nicht blättern. Für das Grafik-Rendering daselbst wäre "poor" noch die pure Schmeichelei; die Textzeilenhöhe variiert wild, der typografische Eindruck, den man von den zum Kauf angepriesenen Büchern kriegt, ist schlechthin verheerend. Wie dämlich muß man als Geschäftsmann sein, um sich so eine kontraproduktive Werbung anzutun!? Ausdrucken wird man sowas ohnehin nur im äußersten Notfall wollen, obwohl es technisch ja denkbar einfach ist: Man drückt die "Print"-Taste auf dem Keyboard und importiert anschließend die Zwischenablage als neue Grafik in eine Bildverarbeitung. Dann kann man, wenn's sein soll, mit wenigen Mausklicks kontrastieren, schärfen, drucken und speichern. Eine weitere Blamage für Libreka! Selbst ein (geschütztes) PDF hätte mehr Widerstand geboten, als diese kindische Verhinderungs-Attitüde (müßte man sich doch immerhin erst den PDF-Cracker besorgen)! Ganz davon zu schweigen, dass ein PDF viel besser aussehen könnte, z.B. > http://www.chbeck.de/infopopup.aspx?product=25696&tab=0
H.-F. Kämper, Bielefeld
P.S.: Es gibt auch nette Antiquare, die einem mal eben das Inhaltsverzeichnis scannen und mailen. (bck)
(Antwort hfk): Was die netten Antiquare betrifft: Ja, Du hast recht. Ich habe solche Nettigkeiten auch schon öfters in Anspruch genommen, hier war's mir bisher nur nicht wichtig genug. Mit Wimbauer hatte ich zufällig noch nie das Vergnügen, aber es gibt eine ganze Reihe von so netten Typen - der gerechte Ausgleich für die ebenfalls nicht ganz seltenen schwarzen Schafe, die sich auf ZVAB auch tummeln (ich habe im Laufe der Jahre eine private Liste angelegt)...
Mehr zu Libreka (früher "Volltextsuche online") in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=libreka
bzw. http://archiv.twoday.net/search?q=vto
... Ich interessierte mich für eine Monographie mit dem Titel "Gesangbuchillustration. Beiträge zu ihrer Geschichte". Das Buch ist 2005 erschienen, war mir aber mit 68 EUR für die Anschaffung zu teuer. UB hier leider Fehlanzeige. Ich sah aber jetzt zufällig, dass es bei KNV "nicht mehr lieferbar" ist. In solchen Fällen besteht nach meiner Erfahrung oftmals die Chance, dass es via ZVAB bereits zu deutlich reduziertem Preis zu haben ist; so auch hier - 40 EUR - immerhin, aber doch noch zuviel, um es als Katze im Sack zu bestellen. Letztlich interessiert mich nämlich vor allem die Gesangbuchillustration des 20. Jhds. (das meiste aus der ersten Hälfte), weil ich dazu vor Jahren mal eine bescheidene Sammlung zusammengetragen habe. Auf der Verlagsseite (A. Francke, Tübingen) gibt es kein Infomaterial, bei GoogleBooks auch nicht, aber bei Libreka:
http://www.libreka.de/9783772029219/
Fein! Da kann ich ja direkt auf "Inhaltsangabe" klicken - wenn mein Thema halbwegs adäquat vorhanden ist, setze ich die 40 EUR wohl dran... Ich klicke also - und werde wie ein dummer Junge behandelt: "libreka soll den Kauf und das Lesen ganzer Bücher nicht ersetzen. Deshalb ist diese Seite von der Ansicht ausgeschlossen." Nun ja, dann verkauft eure Machwerke doch an euch selbst - so bin ich jedenfalls als Käufer nicht zu gewinnen!! Trotzdem habe ich mal weitergeblättert und dabei dann überhaupt erst die absolute Verhohnepipelung bemerkt: Wenn mir ausgerechnet die Inhaltsübersicht vorenthalten wird, muß ich das Buch ja wohl oder übel ganz durchblättern, nicht wahr! Wenn ich dann allerdings 50x auf den Weiter-Button gedrückt habe - das Buch ist natürlich noch lange nicht durch -, wird mir in bester Oberlehrermanier mitgeteilt "Sie haben die Anzahl der frei anzeigbaren Seiten überschritten. Bitte kaufen Sie das Buch, um weiterzulesen". Dass ich für so dumm verkauft werde, empfinde ich geradezu als persönliche Beleidigung! 'n IP-Block wird's ja kaum sein, denke ich mir, wahrscheinlich 'ne primitive Cookie-Sache - drücke also beim Firefox 1x auf "Cookies leeren" und dann 1x auf "Reload" - und weiter geht's, die nächsten 50 Seiten, danach wieder das Gleiche... Hat man soviel Lächerlichkeit auf einem Haufen schon gesehen?! (Übrigens ist die Katze nun raus aus dem Sack: Es gibt einen Artikel zu Rudolf Schäfer und einen zum Gesangbuch für Bayern und Thüringen von 1994 [neben zwei weiteren zum aktuellen methodistischen Gesangbuch], das ist mir jedoch zu wenig, ich werde das Buch nicht kaufen.) Die Cookie-Probe geht natürlich auf: bei abgeschalteten Cookies kann man auf Libreka nicht blättern. Für das Grafik-Rendering daselbst wäre "poor" noch die pure Schmeichelei; die Textzeilenhöhe variiert wild, der typografische Eindruck, den man von den zum Kauf angepriesenen Büchern kriegt, ist schlechthin verheerend. Wie dämlich muß man als Geschäftsmann sein, um sich so eine kontraproduktive Werbung anzutun!? Ausdrucken wird man sowas ohnehin nur im äußersten Notfall wollen, obwohl es technisch ja denkbar einfach ist: Man drückt die "Print"-Taste auf dem Keyboard und importiert anschließend die Zwischenablage als neue Grafik in eine Bildverarbeitung. Dann kann man, wenn's sein soll, mit wenigen Mausklicks kontrastieren, schärfen, drucken und speichern. Eine weitere Blamage für Libreka! Selbst ein (geschütztes) PDF hätte mehr Widerstand geboten, als diese kindische Verhinderungs-Attitüde (müßte man sich doch immerhin erst den PDF-Cracker besorgen)! Ganz davon zu schweigen, dass ein PDF viel besser aussehen könnte, z.B. > http://www.chbeck.de/infopopup.aspx?product=25696&tab=0
H.-F. Kämper, Bielefeld
P.S.: Es gibt auch nette Antiquare, die einem mal eben das Inhaltsverzeichnis scannen und mailen. (bck)
(Antwort hfk): Was die netten Antiquare betrifft: Ja, Du hast recht. Ich habe solche Nettigkeiten auch schon öfters in Anspruch genommen, hier war's mir bisher nur nicht wichtig genug. Mit Wimbauer hatte ich zufällig noch nie das Vergnügen, aber es gibt eine ganze Reihe von so netten Typen - der gerechte Ausgleich für die ebenfalls nicht ganz seltenen schwarzen Schafe, die sich auf ZVAB auch tummeln (ich habe im Laufe der Jahre eine private Liste angelegt)...
Mehr zu Libreka (früher "Volltextsuche online") in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=libreka
bzw. http://archiv.twoday.net/search?q=vto
BCK - am Montag, 8. Juni 2009, 18:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4838980/
Steinhauer bespricht das Buch und widmet sich insbesonder dem Datenschutz, dem Belegexemplar und den Benutzungsgebühren.
http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2009/re2561_steinhauer.pdf
Zitat:
Ein heikler Punkt bei der Benutzung von Archiven und Bibliotheken ist immer die Frage nach den Benutzungsgebühren. Diesem Problemkreis ist § 19 des Entwurfes gewidmet. Er behandelt die Benutzungs- und Gebührenordnung. Mit einem Vergleich zur Deutschen Nationalbibliothek, deren Benutzung kostenpflichtig ist, wird betont, dass die Bestände des Archivs ebenfalls nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Allerdings sei Sorge dafür zu tragen, so die Verfasser, dass durch die Gebühren die Ausübung der Grundrechte der Wissenschafts- und Informationsfreiheit nicht unzulässig beeinträchtigt wird, S. 231. Als Beleg für diese Aussage wird die Begründung zum Nationalbibliotheksgesetz zitiert und vorgeschlagen, das im Archiv etwa die Benutzung des Archivgutes im Lesesaal kostenfrei bleiben könne. Das ist in der Sache vollkommen in Ordnung, allerdings auch kurios, da gerade die Deutschen Nationalbibliothek als eine der ganz wenigen Bibliotheken in Deutschland ein Eintrittsgeld für den Lesesaal erhebt. In § 5 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Bibliotheksgesetzes sind übrigens ganz im Sinne der Verfasser, Eintrittsgelder und Lesesaalgebühren gesetzlich verboten.
Steinhauer bespricht das Buch und widmet sich insbesonder dem Datenschutz, dem Belegexemplar und den Benutzungsgebühren.
http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2009/re2561_steinhauer.pdf
Zitat:
Ein heikler Punkt bei der Benutzung von Archiven und Bibliotheken ist immer die Frage nach den Benutzungsgebühren. Diesem Problemkreis ist § 19 des Entwurfes gewidmet. Er behandelt die Benutzungs- und Gebührenordnung. Mit einem Vergleich zur Deutschen Nationalbibliothek, deren Benutzung kostenpflichtig ist, wird betont, dass die Bestände des Archivs ebenfalls nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Allerdings sei Sorge dafür zu tragen, so die Verfasser, dass durch die Gebühren die Ausübung der Grundrechte der Wissenschafts- und Informationsfreiheit nicht unzulässig beeinträchtigt wird, S. 231. Als Beleg für diese Aussage wird die Begründung zum Nationalbibliotheksgesetz zitiert und vorgeschlagen, das im Archiv etwa die Benutzung des Archivgutes im Lesesaal kostenfrei bleiben könne. Das ist in der Sache vollkommen in Ordnung, allerdings auch kurios, da gerade die Deutschen Nationalbibliothek als eine der ganz wenigen Bibliotheken in Deutschland ein Eintrittsgeld für den Lesesaal erhebt. In § 5 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Bibliotheksgesetzes sind übrigens ganz im Sinne der Verfasser, Eintrittsgelder und Lesesaalgebühren gesetzlich verboten.
KlausGraf - am Montag, 8. Juni 2009, 17:39 - Rubrik: Archivrecht
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Auszug, S.62 f
"So hat man seine Not und Ergötzung mit den Benutzern..."
"" Ich erforsche mein Geschlecht und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den Gefallen täten, mich behilflich zu sein, mein Geschlecht in Ihrem werten Archiv zu finden." So schrieb ein Herr aus Finnland, und unser Chef muß an diesem Tage gerade den Schalk im Nacken gehabt haben, daß er ausgerechnet einer Kollegin den Auftrag gab, dem Antragsteller bei der Feststellung seines Geschlechts behilflich zu sein..."
"So hat man seine Not und Ergötzung mit den Benutzern..."
"" Ich erforsche mein Geschlecht und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den Gefallen täten, mich behilflich zu sein, mein Geschlecht in Ihrem werten Archiv zu finden." So schrieb ein Herr aus Finnland, und unser Chef muß an diesem Tage gerade den Schalk im Nacken gehabt haben, daß er ausgerechnet einer Kollegin den Auftrag gab, dem Antragsteller bei der Feststellung seines Geschlechts behilflich zu sein..."
irisk. - am Montag, 8. Juni 2009, 15:20 - Rubrik: Unterhaltung
Florence, 8 June 2009
The Department of History and Civilization and the Library of the European University Institute, Florence, are pleased to announce the official launch of European History Primary Sources (EHPS), an index of scholarly websites that offer on-line access to primary sources on the history of Europe from Medieval and Early Modern History up to the most recent history of the European integration process.
The purpose of European History Primary Sources is to provide historians with an easily searchable index of websites that offer online access to primary sources on the history of Europe. As the number of digital archives and collections on the internet continues to grow, maintaining an overview becomes increasingly difficult. EHPS strives to fill that gap by selecting the most important collections of digital primary sources for the history of Europe, either as a whole or for individual countries.
EHPS is updated continuously and several collaborative features are introduced in the portal. It is very easy to stay updated on new entries and registered users can bookmark entries, leave comments to add their experiences to the descriptions on EHPS listed websites, complete EHPS abstracts with their own individual experiences and suggest new websites to be included.
Since the launch of a beta version in September 2008, EHPS has already attracted significant interest from historians. In order to improve the user experience you are invited to send your feedback and suggestions so that the portal can be developed further.
The portal was built and is maintained by Dr. Gerben Zaagsma (University College London) with the open source content management system Drupal.
To visit the portal go to: http://primary-sources.eui.eu/. To contact EHPS please send an email to: primary-sources.info@eui.eu.
The coordinator of the EHPS project,
Dr. Serge Noiret,
History Information Specialist, EUI Library
Email: serge.noiret@eui.eu
The Department of History and Civilization and the Library of the European University Institute, Florence, are pleased to announce the official launch of European History Primary Sources (EHPS), an index of scholarly websites that offer on-line access to primary sources on the history of Europe from Medieval and Early Modern History up to the most recent history of the European integration process.
The purpose of European History Primary Sources is to provide historians with an easily searchable index of websites that offer online access to primary sources on the history of Europe. As the number of digital archives and collections on the internet continues to grow, maintaining an overview becomes increasingly difficult. EHPS strives to fill that gap by selecting the most important collections of digital primary sources for the history of Europe, either as a whole or for individual countries.
EHPS is updated continuously and several collaborative features are introduced in the portal. It is very easy to stay updated on new entries and registered users can bookmark entries, leave comments to add their experiences to the descriptions on EHPS listed websites, complete EHPS abstracts with their own individual experiences and suggest new websites to be included.
Since the launch of a beta version in September 2008, EHPS has already attracted significant interest from historians. In order to improve the user experience you are invited to send your feedback and suggestions so that the portal can be developed further.
The portal was built and is maintained by Dr. Gerben Zaagsma (University College London) with the open source content management system Drupal.
To visit the portal go to: http://primary-sources.eui.eu/. To contact EHPS please send an email to: primary-sources.info@eui.eu.
The coordinator of the EHPS project,
Dr. Serge Noiret,
History Information Specialist, EUI Library
Email: serge.noiret@eui.eu
Gerben - am Montag, 8. Juni 2009, 13:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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* 1. INTERNATIONALE ORDENSARCHIVTAGUNG IN WIEN
Bericht über die Tagung von 27. bis 30. April 2009, der ersten gemeinsamen Jahrestagung der ARGE Ordensarchive Österreichs mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ordensarchive.
Thema: Krisen und Reformen: Die Orden im Wandel (16.-21. Jahrhundert).
* VERBUND OBERÖSTERREICHISCHER ARCHIVE
Der erste regionale Archivverbund in Österreich wurde gegründet. Dazu ein Interview mit dem Archivar des Stiftes Lambach, Christoph Stöttinger, der im Verbundsvorstand die Ordensarchive vertritt.
* KAPUZINER IM LUNGAU
Neuerscheinung: Edition einer Bauernchronik aus dem 18. Jahrhundert (von Gerald Hirtner).
* MITTELALTERLICHE RECHNUNGSBÜCHER
Nachtrag zur Ordensarchivtagung 2008 in Graz: Vortrag von Dr. Susanne Fritsch-Rübsamen.
* VERANSTALTUNGSHINWEISE
Archivtage und Fortbildung 2009.
Bericht über die Tagung von 27. bis 30. April 2009, der ersten gemeinsamen Jahrestagung der ARGE Ordensarchive Österreichs mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ordensarchive.
Thema: Krisen und Reformen: Die Orden im Wandel (16.-21. Jahrhundert).
* VERBUND OBERÖSTERREICHISCHER ARCHIVE
Der erste regionale Archivverbund in Österreich wurde gegründet. Dazu ein Interview mit dem Archivar des Stiftes Lambach, Christoph Stöttinger, der im Verbundsvorstand die Ordensarchive vertritt.
* KAPUZINER IM LUNGAU
Neuerscheinung: Edition einer Bauernchronik aus dem 18. Jahrhundert (von Gerald Hirtner).
* MITTELALTERLICHE RECHNUNGSBÜCHER
Nachtrag zur Ordensarchivtagung 2008 in Graz: Vortrag von Dr. Susanne Fritsch-Rübsamen.
* VERANSTALTUNGSHINWEISE
Archivtage und Fortbildung 2009.
Helga Penz - am Montag, 8. Juni 2009, 12:18 - Rubrik: Kirchenarchive
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http://www.tyldesley.co.uk/TyldesleyDiary.html
Update to: http://archiv.twoday.net/stories/3743341/
From EXLIBRIS-L a summary by Peter Tyldesley:
Some of you may recall that in 2007 it was reported that a British Library employee had caused extensive damage to the Tyldesley Diary, a Jacobite manuscript which I own but which was deposited with the Library for safekeeping and photographic work.
In a press release copied to this list by Christopher Edwards the BL stated that this was an isolated incident and repeatedly referred to the 1990s. One of you kindly drew my attention to the discussion taking place here and I explained why much of that press release was inaccurate.
Since then I have obtained a heavily redacted copy of the BL's own investigation report into the incident. The report reveals that in 2005 a cache of 35 items was found in a walk-in safe in a staff-only area at the BL's former premises in Bloomsbury. The safe had been concealed behind two high cabinets. It appears that 30 of the items were from the BL's own collection and 5 were privately owned, including the Tyldesley Diary.
Despite this discovery the employee concerned was able once more to gain possession of the Tyldesley Diary and it is now clear that the damage to my manuscript occurred between 2005 and 2007. At the time the employee was apprehended he had been working for an extended period in the House of Lords Record Office where he had access to many historic documents.
The employee resigned prior to a disciplinary hearing. His home was never searched. Indeed the police informed me that the BL had indicated that it was not seeking a prosecution. I asked the police nevertheless to pursue the matter. The former employee confessed to criminal damage, and received an adult caution - equivalent to a criminal conviction. He is reportedly now selling shellfish in Norfolk.
Although the Tyldesley Diary has been conserved by the BL, much of the damage proved to be irreversible. A payment has been made by the BL in respect of the loss of value, based on an independent valuation.
Throughout these events the police and the conservation team at the British Library have been supportive and professional. Based on those with whom I had direct dealings, I regret that my impressions of the management at the BL are distinctly less positive.

Update to: http://archiv.twoday.net/stories/3743341/
From EXLIBRIS-L a summary by Peter Tyldesley:
Some of you may recall that in 2007 it was reported that a British Library employee had caused extensive damage to the Tyldesley Diary, a Jacobite manuscript which I own but which was deposited with the Library for safekeeping and photographic work.
In a press release copied to this list by Christopher Edwards the BL stated that this was an isolated incident and repeatedly referred to the 1990s. One of you kindly drew my attention to the discussion taking place here and I explained why much of that press release was inaccurate.
Since then I have obtained a heavily redacted copy of the BL's own investigation report into the incident. The report reveals that in 2005 a cache of 35 items was found in a walk-in safe in a staff-only area at the BL's former premises in Bloomsbury. The safe had been concealed behind two high cabinets. It appears that 30 of the items were from the BL's own collection and 5 were privately owned, including the Tyldesley Diary.
Despite this discovery the employee concerned was able once more to gain possession of the Tyldesley Diary and it is now clear that the damage to my manuscript occurred between 2005 and 2007. At the time the employee was apprehended he had been working for an extended period in the House of Lords Record Office where he had access to many historic documents.
The employee resigned prior to a disciplinary hearing. His home was never searched. Indeed the police informed me that the BL had indicated that it was not seeking a prosecution. I asked the police nevertheless to pursue the matter. The former employee confessed to criminal damage, and received an adult caution - equivalent to a criminal conviction. He is reportedly now selling shellfish in Norfolk.
Although the Tyldesley Diary has been conserved by the BL, much of the damage proved to be irreversible. A payment has been made by the BL in respect of the loss of value, based on an independent valuation.
Throughout these events the police and the conservation team at the British Library have been supportive and professional. Based on those with whom I had direct dealings, I regret that my impressions of the management at the BL are distinctly less positive.

KlausGraf - am Montag, 8. Juni 2009, 01:29 - Rubrik: English Corner
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http://www.techcrunch.com/2009/06/07/scan-your-books-and-search-them-on-google/
Ein wenig bekanntes Feature von Google Books ist, dass man eine Suche ausschließlich über die Bücher der eigenen Bibliothek durchführen kann. Wie man mit einem Barcodeleser Bücher in diese Library rasch einträgt, zeigt das Video.
Ein wenig bekanntes Feature von Google Books ist, dass man eine Suche ausschließlich über die Bücher der eigenen Bibliothek durchführen kann. Wie man mit einem Barcodeleser Bücher in diese Library rasch einträgt, zeigt das Video.
KlausGraf - am Montag, 8. Juni 2009, 01:23 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Die Wittelsbacher-Genealogie von 1501, an deren Ende sich als Drucker ein N. Wurm in Landshut nennt, liegt digitalisiert in München vor:
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00003570/images/
Die Einleitung Georg Leidingers und sein Faksimile von 1901 ist beim Internetarchiv einsehbar:
http://www.archive.org/details/chronikundstammd00ebrauoft
Den Text behandelte Jean Marie Moeglin, Les Ancetres du Prince, Genève 1985, S. 197-201 sowie kurz Claudia Willebald in der ZBLG 1987:
http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/bayern/zblg/seite/zblg50_0536
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg50_0536
Sowohl der Druckort Landshut als auch die Betonung des "Blutstamms" (wie überhaupt das genealogische Thema) passt gut zu Georg Rüxner, der als Jörg Rugen als Diener Herzog Georgs von Bayern-Landshut erscheint. Sein Wappenbuch Innsbruck, Universitätsbibliothek, Hs. 545, enthält eine Chronik der Wittelsbacher, gewidmet seinem „gnadigen herrn“ Herzog Georg von Bayern (gest. 1503). Es wird zu prüfen sein, wie sich diese Chronik zu dem Landshuter Druck verhält.
[Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/6113291/ ]
Nicht erhalten sind zwei Arbeiten Rüxners zur Wittelsbacher-Genealogie, die in einem Verzeichnis der Genealogien des Pfalzgrafen Johann II. von Simmern, der selbst als Historiograph hervorgetreten ist, erscheinen: “Num. 1. Ein roll auf papir geschrieben, darin Georg Jerusalem kundiger der wappen vnd ehrenknecht in Bairn ausz des Homeri chronica im funfften buch des troianischen geschlechts der pfalzgrafen herkommen - nemlich das sie von dem streitbaren helden Hectore iren vrsprung haben, vnd volgendts das Troilus desselben stambs vor Christi geburt 822 jar regirt hab - deducirt bis auf herzog Albrechten den weisen und mächtigen, seines namens den eilfften, pfalzgrafen bei Rhein, herzogen in obern vnd nidern Bairn, dessen gemahel gewesen ist fraw Königundt, keiser Friderichs dochter [...] Num. 6. Pfalzgraf Ludwigs churfürsten etc. vnd ihrer churfürstl. gn. gemählin fraw Sybilla, herzog Albrechts von Bairn dochter, 64 anherrn mit wappen und der geschlechter nammen, auch ohne jarzal, durch Georg Jerusalem, erkundiger der wappen, zusammen gebracht etc.” Num. 6 ist nach der Hochzeit Ludwigs mit Sibylle 1511 zu datieren. Siehe Ludwig Rockinger, Die Pflege der Geschichte durch die Wittelsbacher, München 1880, S. (18), (20). Das Geheime Hausarchiv konnte die zugrundeliegende Archivalie nicht nachweisen.
Sehr gut zu Rüxners Oeuvre würde auch der Münchner Cgm 699 vom Ende des 15. Jahrhunderts
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a033_jpg.htm
passen. Bedauerlicherweise konnte Prof. Dr. Klaus Arnold eine Schriftgleichheit mit Rugens Autographen nicht bestätigen.
[Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00077961/image_1 ]
Eine weitere, möglicherweise auf R. zurückgehende Handschrift befand/befindet sich im Geheimen Hausarchiv in München. Obwohl es kaum vorstellbar ist, dass im Geheimen Hausarchiv nicht aktenkundig gemacht wurde, um welche Handschrift es sich bei dem von Ludwig Rockinger, Ueber ältere Arbeiten zur baierischen und pfälzischen Geschichte im geheimen Haus- und Staatsarchive, in: Abhandlungen der historischen Classe der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 14, 3, München 1879, S. 27-113, hier S. 39-50 ausführlich beschriebenen Sammelband gehandelt hat, hat das Geheime Hausarchiv die erbetene Auskunft nicht gegeben und stattdessen auf die erteilte Benützungsgenehmigung verwiesen. Laut früherem Schreiben vom 2.8.1990 sind aber von der Handschriftensammlung des Geheimen Hausarchivs 1944 fast 60 Prozent verbrannt. Der Inhalt des Bandes würde sachlich und von der Datierung gut zu Rüxner passen.
Rockingers Beschreibung:
http://books.google.com/books?id=OvMAAAAAYAAJ&pg=RA2-PA39 (US-Proxy)
[ https://archive.org/stream/abhandlungender66klasgoog#page/n499/mode/2up ]
Ich hebe hervor S. 43 das Verzeichnis der griechischen Kaiser (siehe Rugens Augsburger Wappenbuch)
S. 44 "blutstamen"
S. 48 Reise nach Konstantinopel 1495
Zu weiteren Inhalten des Handschriftenbandes siehe auch Rockingers Mitteilungen 1880 unter
http://books.google.com/books?id=HPUAAAAAYAAJ&pg=PA164 (US-proxy) Nr. 47a, 54, 58, 59 ( angeblich Aventin!), 60 (desgl.)
[ https://archive.org/stream/abhandlungender50klasgoog#page/n183/mode/2up ]
[Riezler schloss sich hinsichtlich der Zuschreibung an Aventin Rockinger an in Turmair's Werken III, S. 558
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016720/image_565
während Spiller die Verfasserschaft - wohl zu Recht - in Abrede stellte
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034115
Rockingers Zuschreibung auch in einem weiteren Aufsatz 1879:
https://archive.org/stream/sitzungsberichte1879baye#page/n371/mode/2up ]
Leider hat Claudia Willibald in der ZBLG 1987, S. 517 nur Rockinger und Spiller zur Nr. 59 herangezogen:
http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/bayern/zblg/seite/zblg50_0530
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg50_0530
Man erfährt also dort leider auch nicht, ob die Handschrift noch erhalten ist und wenn ja welche Signatur sie trägt.
Es könnte sich um Hs. 22 handeln, da Moeglin S. 252 eine Überlieferung der Scheyerner Chronik Bl. 133r-135r (1. V. 16. Jh.) in ihr erwähnt und dies mit der Umfangsangabe (5 S.) und Datierung Rockingers S. 164 Nr. 47 übereinstimmt. Sonst nennt Rockinger zu diesem Text nur die wesentlich spätere Überlieferung des Arrodenius.
Update: Hs. 22 ist im aktuellen Findbuch (angeblich von 2008) des Geheimen Hausarchivs so beschrieben:
Sammelband von Handschriften, 16. Jh.
Das Geheime Hausarchiv erklärte sich nicht bereit, die Identität der von Rockinger beschriebenen Handschrift mit Hs. 22 festzustellen.
Es gibt keine Konkordanz Rockinger-Findbuch und auch kein Handexemplar Rockingers mit den aktuellen Signaturen.
Grundsätzlich wird keine Literatur zu den Handschriften im Findbuch vermerkt. Das sei in Archiven nicht üblich, erklärte die zuständige Archivoberrätin G. am Telefon. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir für jede einzelne Urkunde jeweils Literatur angeben würden?
Sapienti sat.
Update: Es handelt sich um Hs. 22! [Autopsie]
[Bereits zur Zeit Spillers (1909) trug die Handschrift die Signatur 22.
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034096 (Textzeuge "H 22")
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034869
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034150 ]
#forschung
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00003570/images/
Die Einleitung Georg Leidingers und sein Faksimile von 1901 ist beim Internetarchiv einsehbar:
http://www.archive.org/details/chronikundstammd00ebrauoft
Den Text behandelte Jean Marie Moeglin, Les Ancetres du Prince, Genève 1985, S. 197-201 sowie kurz Claudia Willebald in der ZBLG 1987:
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg50_0536
Sowohl der Druckort Landshut als auch die Betonung des "Blutstamms" (wie überhaupt das genealogische Thema) passt gut zu Georg Rüxner, der als Jörg Rugen als Diener Herzog Georgs von Bayern-Landshut erscheint. Sein Wappenbuch Innsbruck, Universitätsbibliothek, Hs. 545, enthält eine Chronik der Wittelsbacher, gewidmet seinem „gnadigen herrn“ Herzog Georg von Bayern (gest. 1503). Es wird zu prüfen sein, wie sich diese Chronik zu dem Landshuter Druck verhält.
[Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/6113291/ ]
Nicht erhalten sind zwei Arbeiten Rüxners zur Wittelsbacher-Genealogie, die in einem Verzeichnis der Genealogien des Pfalzgrafen Johann II. von Simmern, der selbst als Historiograph hervorgetreten ist, erscheinen: “Num. 1. Ein roll auf papir geschrieben, darin Georg Jerusalem kundiger der wappen vnd ehrenknecht in Bairn ausz des Homeri chronica im funfften buch des troianischen geschlechts der pfalzgrafen herkommen - nemlich das sie von dem streitbaren helden Hectore iren vrsprung haben, vnd volgendts das Troilus desselben stambs vor Christi geburt 822 jar regirt hab - deducirt bis auf herzog Albrechten den weisen und mächtigen, seines namens den eilfften, pfalzgrafen bei Rhein, herzogen in obern vnd nidern Bairn, dessen gemahel gewesen ist fraw Königundt, keiser Friderichs dochter [...] Num. 6. Pfalzgraf Ludwigs churfürsten etc. vnd ihrer churfürstl. gn. gemählin fraw Sybilla, herzog Albrechts von Bairn dochter, 64 anherrn mit wappen und der geschlechter nammen, auch ohne jarzal, durch Georg Jerusalem, erkundiger der wappen, zusammen gebracht etc.” Num. 6 ist nach der Hochzeit Ludwigs mit Sibylle 1511 zu datieren. Siehe Ludwig Rockinger, Die Pflege der Geschichte durch die Wittelsbacher, München 1880, S. (18), (20). Das Geheime Hausarchiv konnte die zugrundeliegende Archivalie nicht nachweisen.
Sehr gut zu Rüxners Oeuvre würde auch der Münchner Cgm 699 vom Ende des 15. Jahrhunderts
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a033_jpg.htm
passen. Bedauerlicherweise konnte Prof. Dr. Klaus Arnold eine Schriftgleichheit mit Rugens Autographen nicht bestätigen.
[Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00077961/image_1 ]
Eine weitere, möglicherweise auf R. zurückgehende Handschrift befand/befindet sich im Geheimen Hausarchiv in München. Obwohl es kaum vorstellbar ist, dass im Geheimen Hausarchiv nicht aktenkundig gemacht wurde, um welche Handschrift es sich bei dem von Ludwig Rockinger, Ueber ältere Arbeiten zur baierischen und pfälzischen Geschichte im geheimen Haus- und Staatsarchive, in: Abhandlungen der historischen Classe der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 14, 3, München 1879, S. 27-113, hier S. 39-50 ausführlich beschriebenen Sammelband gehandelt hat, hat das Geheime Hausarchiv die erbetene Auskunft nicht gegeben und stattdessen auf die erteilte Benützungsgenehmigung verwiesen. Laut früherem Schreiben vom 2.8.1990 sind aber von der Handschriftensammlung des Geheimen Hausarchivs 1944 fast 60 Prozent verbrannt. Der Inhalt des Bandes würde sachlich und von der Datierung gut zu Rüxner passen.
Rockingers Beschreibung:
http://books.google.com/books?id=OvMAAAAAYAAJ&pg=RA2-PA39 (US-Proxy)
[ https://archive.org/stream/abhandlungender66klasgoog#page/n499/mode/2up ]
Ich hebe hervor S. 43 das Verzeichnis der griechischen Kaiser (siehe Rugens Augsburger Wappenbuch)
S. 44 "blutstamen"
S. 48 Reise nach Konstantinopel 1495
Zu weiteren Inhalten des Handschriftenbandes siehe auch Rockingers Mitteilungen 1880 unter
http://books.google.com/books?id=HPUAAAAAYAAJ&pg=PA164 (US-proxy) Nr. 47a, 54, 58, 59 ( angeblich Aventin!), 60 (desgl.)
[ https://archive.org/stream/abhandlungender50klasgoog#page/n183/mode/2up ]
[Riezler schloss sich hinsichtlich der Zuschreibung an Aventin Rockinger an in Turmair's Werken III, S. 558
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016720/image_565
während Spiller die Verfasserschaft - wohl zu Recht - in Abrede stellte
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034115
Rockingers Zuschreibung auch in einem weiteren Aufsatz 1879:
https://archive.org/stream/sitzungsberichte1879baye#page/n371/mode/2up ]
Leider hat Claudia Willibald in der ZBLG 1987, S. 517 nur Rockinger und Spiller zur Nr. 59 herangezogen:
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg50_0530
Man erfährt also dort leider auch nicht, ob die Handschrift noch erhalten ist und wenn ja welche Signatur sie trägt.
Es könnte sich um Hs. 22 handeln, da Moeglin S. 252 eine Überlieferung der Scheyerner Chronik Bl. 133r-135r (1. V. 16. Jh.) in ihr erwähnt und dies mit der Umfangsangabe (5 S.) und Datierung Rockingers S. 164 Nr. 47 übereinstimmt. Sonst nennt Rockinger zu diesem Text nur die wesentlich spätere Überlieferung des Arrodenius.
Update: Hs. 22 ist im aktuellen Findbuch (angeblich von 2008) des Geheimen Hausarchivs so beschrieben:
Sammelband von Handschriften, 16. Jh.
Das Geheime Hausarchiv erklärte sich nicht bereit, die Identität der von Rockinger beschriebenen Handschrift mit Hs. 22 festzustellen.
Es gibt keine Konkordanz Rockinger-Findbuch und auch kein Handexemplar Rockingers mit den aktuellen Signaturen.
Grundsätzlich wird keine Literatur zu den Handschriften im Findbuch vermerkt. Das sei in Archiven nicht üblich, erklärte die zuständige Archivoberrätin G. am Telefon. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir für jede einzelne Urkunde jeweils Literatur angeben würden?
Sapienti sat.
Update: Es handelt sich um Hs. 22! [Autopsie]
[Bereits zur Zeit Spillers (1909) trug die Handschrift die Signatur 22.
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034096 (Textzeuge "H 22")
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034869
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034150 ]
#forschung
KlausGraf - am Montag, 8. Juni 2009, 00:49 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://libresoft.es/Members/jfelipe/thesis-wkp-quantanalysis (PDF)
Ortega Soto, Jos´e Felipe. M.S. in Telecommunications Engineering, Departamento de Sistemas
Telem´aticos y Computaci´on, Universidad Rey Juan Carlos, M´ostoles, Madrid, 2009. Wikipedia: A
quantitative analysis.
Abstract:
Presently, the Wikipedia project lodges the largest collaborative community ever known in the
history of mankind. Due to the large number of contributors, along with the amazing popularity level
of Wikipedia in the Web, it has soon become a topic of interest for researchers of many academic
disciplines. However, in spite of the increasing significance of Wikipedia in scholar publications over
the past years, we oftenly find studies concentrating either on very specific aspects of the project, or
else, on a specific language version.
As a result, there is a need of broadening the scope of previous research works to present a more
complete picture of the Wikipedia project, its community of contributors and the evolution of this
project over time. This doctoral thesis offers a quantitative analysis of the top ten language editions
of Wikipedia, from different perspectives. The main goal has been to trace the evolution in time
of key descriptive and organizational parameters of Wikipedia and its community of authors. The
analysis is focused on logged authors (those editors who created a personal account to participate in
the project). The comparative study encompasses general evolution parameters, a detailed analysis
of the inner social structure and stratification of the Wikipedia community of logged authors, a study
of the inequality level of contributions (among authors and articles), a demographic study of the
Wikipedia community and some basic metrics to analyze the quality of Wikipedia articles and the
trustworthiness level of individual authors. This work concludes with the study of the influence of the
main findings presented in this thesis for the future sustainability of Wikipedia in the following years.
The analysis of the inequality level of contributions over time, and the evolution of additional
key features identified in this thesis, reveals an untenable trend towards progressive increase of the
effort spent by the most active authors, as time passes by. This trend may eventually cause that these
authors will reach their upper limit in the number of revisions they can perform each month, thus
starting a decreasing trend in the number of monthly revisions, and an overall recession of the content
creation and reviewing process in Wikipedia. Finally, another important contribution for the research
community is WikiXRay, the software tool we have developed to perform the statistical analyses
included in this thesis. This tool completely automates the process of retrieving the database dumps
from theWikimedia public repositories, massaging it to obtain key metrics and descriptive parameters,
and loading them in a local database, ready to be used in empirical analyses.
As far as we know, this is the first research work implementing a comparative analysis, from an
quantitative point of view, of the top ten language editions of Wikipedia, presenting complementary
results from different research perspectives. Therefore, we expect that this contribution will help
the scientific community to enhance their understanding of the rich, complex and fascinating working
mechanisms and behavioral patterns of theWikipedia project and its community of authors. Likewise,
we hope thatWikiXRay will facilitate the hard task of developing empirical analyses on any language
version of the encyclopaedia, boosting in this way the number of comparative studies like this one in
many other scientific disciplines.
Ortega Soto, Jos´e Felipe. M.S. in Telecommunications Engineering, Departamento de Sistemas
Telem´aticos y Computaci´on, Universidad Rey Juan Carlos, M´ostoles, Madrid, 2009. Wikipedia: A
quantitative analysis.
Abstract:
Presently, the Wikipedia project lodges the largest collaborative community ever known in the
history of mankind. Due to the large number of contributors, along with the amazing popularity level
of Wikipedia in the Web, it has soon become a topic of interest for researchers of many academic
disciplines. However, in spite of the increasing significance of Wikipedia in scholar publications over
the past years, we oftenly find studies concentrating either on very specific aspects of the project, or
else, on a specific language version.
As a result, there is a need of broadening the scope of previous research works to present a more
complete picture of the Wikipedia project, its community of contributors and the evolution of this
project over time. This doctoral thesis offers a quantitative analysis of the top ten language editions
of Wikipedia, from different perspectives. The main goal has been to trace the evolution in time
of key descriptive and organizational parameters of Wikipedia and its community of authors. The
analysis is focused on logged authors (those editors who created a personal account to participate in
the project). The comparative study encompasses general evolution parameters, a detailed analysis
of the inner social structure and stratification of the Wikipedia community of logged authors, a study
of the inequality level of contributions (among authors and articles), a demographic study of the
Wikipedia community and some basic metrics to analyze the quality of Wikipedia articles and the
trustworthiness level of individual authors. This work concludes with the study of the influence of the
main findings presented in this thesis for the future sustainability of Wikipedia in the following years.
The analysis of the inequality level of contributions over time, and the evolution of additional
key features identified in this thesis, reveals an untenable trend towards progressive increase of the
effort spent by the most active authors, as time passes by. This trend may eventually cause that these
authors will reach their upper limit in the number of revisions they can perform each month, thus
starting a decreasing trend in the number of monthly revisions, and an overall recession of the content
creation and reviewing process in Wikipedia. Finally, another important contribution for the research
community is WikiXRay, the software tool we have developed to perform the statistical analyses
included in this thesis. This tool completely automates the process of retrieving the database dumps
from theWikimedia public repositories, massaging it to obtain key metrics and descriptive parameters,
and loading them in a local database, ready to be used in empirical analyses.
As far as we know, this is the first research work implementing a comparative analysis, from an
quantitative point of view, of the top ten language editions of Wikipedia, presenting complementary
results from different research perspectives. Therefore, we expect that this contribution will help
the scientific community to enhance their understanding of the rich, complex and fascinating working
mechanisms and behavioral patterns of theWikipedia project and its community of authors. Likewise,
we hope thatWikiXRay will facilitate the hard task of developing empirical analyses on any language
version of the encyclopaedia, boosting in this way the number of comparative studies like this one in
many other scientific disciplines.
KlausGraf - am Sonntag, 7. Juni 2009, 21:27 - Rubrik: English Corner
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Ja, ich habe meine Stimme bei der heutigen Europawahl "verschenkt". Aber sinnlos war meine Wahl keinesfalls. Noch nie konnte ich ohne Abstriche so hinter einem Parteiprogramm stehen wie bei der Piratenpartei.
Die Partei ist für Datenschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht (wie ich), sie kritisiert Fehlentwicklungen des Patent- und des Urheberrechts (wie ich), sie tritt für mehr Transparenz im Staat ein (wie ich) und ist - last but not least - entschieden für Open Access (wie ich):
Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen.
Auch wenn die Piratenpartei bundesweit nach den derzeitigen Hochrechnungen bei knapp 1 % liegen wird (Update: 0,8 %) und die Fünfprozenthürde nicht übersprungen hat, ist es doch ein enormer Achtungserfolg, dass die Piraten in nicht wenigen deutschen Städten vor den Nazis und Rechten die sechststärkste Kraft geworden sind (die größte von den "Kleinen"). So auch in der Hauptstadt Berlin mit 1,4 % (Tagesspiegel).
Den Vogel schoss der Hamburger Stadtteil Kleiner Grasbrook ab, wo der Pirat Störtebeker 1401 enthauptet wurde: Piraten 8,6 %, CDU 7,1!
Die Piraten sind die Partei der digitalen Intelligenz bzw. derjenigen, die es satt haben, von "Internetausdruckern" und #zensursula-Fans bevormundet werden. Bei einer Twitter-Umfrage lagen am Wahlabend bei derzeit 2048 Stimmen die Piraten mit konstanten 55 % eindeutig in Führung: http://twtpoll.com/0trfpj
Über Schweden, wo die Partei 8,1 Prozent erzielte, werden die Piraten mit einem Abgeordneten ins Europaparlament einziehen. Das heutige Ergebnis macht für weitere Wahlen Mut.
Update: Mehr Argumente http://www.ankegroener.de/?p=4589

Die Partei ist für Datenschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht (wie ich), sie kritisiert Fehlentwicklungen des Patent- und des Urheberrechts (wie ich), sie tritt für mehr Transparenz im Staat ein (wie ich) und ist - last but not least - entschieden für Open Access (wie ich):
Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen.
Auch wenn die Piratenpartei bundesweit nach den derzeitigen Hochrechnungen bei knapp 1 % liegen wird (Update: 0,8 %) und die Fünfprozenthürde nicht übersprungen hat, ist es doch ein enormer Achtungserfolg, dass die Piraten in nicht wenigen deutschen Städten vor den Nazis und Rechten die sechststärkste Kraft geworden sind (die größte von den "Kleinen"). So auch in der Hauptstadt Berlin mit 1,4 % (Tagesspiegel).
Den Vogel schoss der Hamburger Stadtteil Kleiner Grasbrook ab, wo der Pirat Störtebeker 1401 enthauptet wurde: Piraten 8,6 %, CDU 7,1!
Die Piraten sind die Partei der digitalen Intelligenz bzw. derjenigen, die es satt haben, von "Internetausdruckern" und #zensursula-Fans bevormundet werden. Bei einer Twitter-Umfrage lagen am Wahlabend bei derzeit 2048 Stimmen die Piraten mit konstanten 55 % eindeutig in Führung: http://twtpoll.com/0trfpj
Über Schweden, wo die Partei 8,1 Prozent erzielte, werden die Piraten mit einem Abgeordneten ins Europaparlament einziehen. Das heutige Ergebnis macht für weitere Wahlen Mut.
Update: Mehr Argumente http://www.ankegroener.de/?p=4589

KlausGraf - am Sonntag, 7. Juni 2009, 20:48 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Sonntag, 7. Juni 2009, 20:18 - Rubrik: English Corner
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http://blog.cibera.de/
Inke Gunia hat dem Cibera-Blog einen wissenschaftlichen Beitrag zur Verfügung gestellt. Er steht zwar auch als PDF zur Verfügung, aber ich denke, es wäre besser, er würde in ein passendes Repositorium eingebracht. Es könnte dann ja ein Hinweis im Blog erfolgen. Die Langzeitarchivierung des Cibera-Blogs scheint mir nicht gesichert.
Blogs eignen sich besonders gut für wissenschaftliche Mitteilungen, wenn diese
* vorläufigen Charakter haben (Materialien für Publikation)
* nicht nur am Rande mit Weblinks arbeiten (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/5680268/ )
* besonders zur Diskussion auffordern
* sich auf das Thema Weblog/Netzkultur beziehen
* Miszellencharakter haben/vergleichsweise kurz sind
Inke Gunia hat dem Cibera-Blog einen wissenschaftlichen Beitrag zur Verfügung gestellt. Er steht zwar auch als PDF zur Verfügung, aber ich denke, es wäre besser, er würde in ein passendes Repositorium eingebracht. Es könnte dann ja ein Hinweis im Blog erfolgen. Die Langzeitarchivierung des Cibera-Blogs scheint mir nicht gesichert.
Blogs eignen sich besonders gut für wissenschaftliche Mitteilungen, wenn diese
* vorläufigen Charakter haben (Materialien für Publikation)
* nicht nur am Rande mit Weblinks arbeiten (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/5680268/ )
* besonders zur Diskussion auffordern
* sich auf das Thema Weblog/Netzkultur beziehen
* Miszellencharakter haben/vergleichsweise kurz sind
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2045427
Dank Bodenradar wissen Archäologen nun exakt, wo die Burg Hohenstaufen und die Kirche des Schopflenbergs bei Bezgenriet einst standen. Und sie haben noch mehr entdeckt. Die Stadt Göppingen ließ sich den Einsatz eines Expertenteams rund 5000 Euro kosten. [...]
Dass auf dem Hohenstaufen einst eine Burg stand, ist nicht neu. 1525 brannten sie aufständische Bauern nieder. Heute sind auf dem Burgplateau nur noch Reste der Mauer übrig, die in den 1930er Jahren ausgegraben wurden. "Wir vermuten, dass 99 Prozent der Baufunde im Boden versteckt sind", sagt Reinhard Rademacher. Er ist der Archäologe des Landkreises. Aufzeichnungen belegen zudem Sprengarbeiten in der Burgruine und den Abtransport der Mauersteine. Dies wurde auch durch die Radaraufzeichungen bestätigt, sagt Rademacher. Es hat noch mehr entdeckt: im Südwesten der Burg einen Bubenturm - im Osten stand vermutlich ein zweiter -, eine Zisterne, ein für das Mittelalter typischer Graben, der die Haupt- von der Vorburg trennte, und einen Großteil der Umfassungsmauer.
Den Fund der 40 Gebeine vor sechs Jahren, deren Alter bis ins achte oder neunte Jahrhundert zurückreicht, können die Archäologen nun ebenfalls erklären. In der Nähe des späteren Burgfrieds habe sich eine Pfarrkirche befunden, sagt Kreisarchivar Walter Ziegler. Weil man dort bestatten durfte, sei dort ein Friedhof gewesen.
Auch der Schopflenberg hatte bis 1554 ein Gotteshaus. Immer wieder sind Landwirte beim Pflügen der Äcker auf Steine gestoßen. Die Archäologen konnten die Position der 20 Meter langen Kirche mit einem Turm und einer runden Apsis exakt orten. Dabei erlebten sie zwei Überraschungen. "In einer tieferen Schicht haben wir einen zweiten Grundriss gefunden", sagt Karl-Heinz Rueß. Er ist der Göppinger Stadtarchivar. Die ältere Kirche wurde abgerissen und durch einen größeren Neubau ersetzt. "Zudem fanden wir nahe der Kirche eine Burganlage." In der Mitte der 30 mal 30 Meter großen Grabenanlage stand ein Turm. Eine Palisade sicherte ihn. "Er war ein Wehr- und Wohnturm der Adligen."
Die Ausgrabung würde Unsummen kosten
Trotz der Erkenntnisse bleiben Fragen offen - etwa das Alter der Kirche am Schopflenberg. Um dies zu bestimmten, müssten die Funde freigelegt werden. Genau das ist aber nicht geplant. Die Ausgrabung, Auswertung und Konservierung der Bodenschätze würde Jahre dauern und Unsummen kosten. "Uns geht es mehr um den Schutz der Denkmäler", sagt Rademacher - das Burgplateau des Hohenstaufen ist denkmalgeschützt, der Schopflenberg wird landwirtschaftlich genutzt. Das sieht Bürgermeister Jürgen Lämmle genauso. Überdies bezahlte die Stadt für den Einsatz der geophysikalischen Prospektion 5000 Euro. [...]

Dank Bodenradar wissen Archäologen nun exakt, wo die Burg Hohenstaufen und die Kirche des Schopflenbergs bei Bezgenriet einst standen. Und sie haben noch mehr entdeckt. Die Stadt Göppingen ließ sich den Einsatz eines Expertenteams rund 5000 Euro kosten. [...]
Dass auf dem Hohenstaufen einst eine Burg stand, ist nicht neu. 1525 brannten sie aufständische Bauern nieder. Heute sind auf dem Burgplateau nur noch Reste der Mauer übrig, die in den 1930er Jahren ausgegraben wurden. "Wir vermuten, dass 99 Prozent der Baufunde im Boden versteckt sind", sagt Reinhard Rademacher. Er ist der Archäologe des Landkreises. Aufzeichnungen belegen zudem Sprengarbeiten in der Burgruine und den Abtransport der Mauersteine. Dies wurde auch durch die Radaraufzeichungen bestätigt, sagt Rademacher. Es hat noch mehr entdeckt: im Südwesten der Burg einen Bubenturm - im Osten stand vermutlich ein zweiter -, eine Zisterne, ein für das Mittelalter typischer Graben, der die Haupt- von der Vorburg trennte, und einen Großteil der Umfassungsmauer.
Den Fund der 40 Gebeine vor sechs Jahren, deren Alter bis ins achte oder neunte Jahrhundert zurückreicht, können die Archäologen nun ebenfalls erklären. In der Nähe des späteren Burgfrieds habe sich eine Pfarrkirche befunden, sagt Kreisarchivar Walter Ziegler. Weil man dort bestatten durfte, sei dort ein Friedhof gewesen.
Auch der Schopflenberg hatte bis 1554 ein Gotteshaus. Immer wieder sind Landwirte beim Pflügen der Äcker auf Steine gestoßen. Die Archäologen konnten die Position der 20 Meter langen Kirche mit einem Turm und einer runden Apsis exakt orten. Dabei erlebten sie zwei Überraschungen. "In einer tieferen Schicht haben wir einen zweiten Grundriss gefunden", sagt Karl-Heinz Rueß. Er ist der Göppinger Stadtarchivar. Die ältere Kirche wurde abgerissen und durch einen größeren Neubau ersetzt. "Zudem fanden wir nahe der Kirche eine Burganlage." In der Mitte der 30 mal 30 Meter großen Grabenanlage stand ein Turm. Eine Palisade sicherte ihn. "Er war ein Wehr- und Wohnturm der Adligen."
Die Ausgrabung würde Unsummen kosten
Trotz der Erkenntnisse bleiben Fragen offen - etwa das Alter der Kirche am Schopflenberg. Um dies zu bestimmten, müssten die Funde freigelegt werden. Genau das ist aber nicht geplant. Die Ausgrabung, Auswertung und Konservierung der Bodenschätze würde Jahre dauern und Unsummen kosten. "Uns geht es mehr um den Schutz der Denkmäler", sagt Rademacher - das Burgplateau des Hohenstaufen ist denkmalgeschützt, der Schopflenberg wird landwirtschaftlich genutzt. Das sieht Bürgermeister Jürgen Lämmle genauso. Überdies bezahlte die Stadt für den Einsatz der geophysikalischen Prospektion 5000 Euro. [...]
KlausGraf - am Sonntag, 7. Juni 2009, 14:42 - Rubrik: Landesgeschichte
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"Guatemala schaut auf ein halbes Jahrhundert Grausamkeit zurück. Ein monumentales Polizeiarchiv gibt den Blick auf eine beispiellose Blutspur frei. Die Dokumente des Grauens werden in Bern sicher und digital aufbewahrt. .....
1999 bemängelte die nationale Kommission, welche die Menschenrechtsverbrechen untersuchte, die zivilen und militärischen Behörden des Landes behinderten die Aufklärung der Verbrechen und gäben die relevanten Dokumente nicht heraus.
Das änderte sich schlagartig, als im Juli 2005 Mitarbeiter der guatemaltekischen Menschenrechtsbehörde in einem ehemaligen Munitionsdepot auf ein gigantisches Archiv stiessen, das die Polizeiakten von Guatemala der vergangenen 120 Jahre barg.
In den vergangenen drei Jahren haben 200 nationale und internationale Experten rund 80 Millionen Archivblätter gesichtet, identifiziert, gereinigt, klassiert und geordnet. Aneinandergereiht sind die Dokumente des grössten Polizeiarchivs von Lateinamerika rund 8 Kilometer lang.
"Vor ein paar Wochen sind per diplomatischer Post 2,7 Terra-Bites oder mehr als 7 Millionen Dokumente und Beweismittel im Bundesamt eingetroffen. Das entspricht rund einem Drittel des gesamten Archivmaterials", erklärt Guido Koller, Direktions-Adjunkt des Bundesarchivs gegenüber swissinfo.ch. "In den kommenden Monaten erwarten wir weitere digitalisierte Akten aus Guatemala."
Quelle: swissinfo.ch
1999 bemängelte die nationale Kommission, welche die Menschenrechtsverbrechen untersuchte, die zivilen und militärischen Behörden des Landes behinderten die Aufklärung der Verbrechen und gäben die relevanten Dokumente nicht heraus.
Das änderte sich schlagartig, als im Juli 2005 Mitarbeiter der guatemaltekischen Menschenrechtsbehörde in einem ehemaligen Munitionsdepot auf ein gigantisches Archiv stiessen, das die Polizeiakten von Guatemala der vergangenen 120 Jahre barg.
In den vergangenen drei Jahren haben 200 nationale und internationale Experten rund 80 Millionen Archivblätter gesichtet, identifiziert, gereinigt, klassiert und geordnet. Aneinandergereiht sind die Dokumente des grössten Polizeiarchivs von Lateinamerika rund 8 Kilometer lang.
"Vor ein paar Wochen sind per diplomatischer Post 2,7 Terra-Bites oder mehr als 7 Millionen Dokumente und Beweismittel im Bundesamt eingetroffen. Das entspricht rund einem Drittel des gesamten Archivmaterials", erklärt Guido Koller, Direktions-Adjunkt des Bundesarchivs gegenüber swissinfo.ch. "In den kommenden Monaten erwarten wir weitere digitalisierte Akten aus Guatemala."
Quelle: swissinfo.ch
Wolf Thomas - am Sonntag, 7. Juni 2009, 13:17 - Rubrik: Internationale Aspekte
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" .... Sind die Brandkatastrophe in der Weimarer Bibliothek 2004 und der Einsturz des Historischen Archivs in Köln vergleichbar? "Ja und Nein", sagt der Bibliothekar. In Köln handele es sich um die zehnfache Menge an verschüttetem Schriftgut, hauptsächlich unikate Archivalien. Mindestens 100 Millionen Euro, so schätzt er, wird nur die Restaurierung des verbliebenen Schriftgutes kosten und an die 30 Jahre Arbeit erfordern, ganz abgesehen von einem neuen Gebäude. Bei der Anna Amalia Bibliothek belaufen sich die Kosten für die noch nicht abgeschlossene Restaurierung und Wiederbeschaffung der Bücher auf 67 Millionen Euro, wobei auf die Restaurierung etwa ein Drittel entfällt. .....
In Köln sei nach dem Unglück "alles schiefgegangen: zwei Todesopfer, das ständige Hin- und Herschieben der Schuldfrage. In der ersten Woche, wo dringender Handlungsbedarf angesagt war, gab es keinen direkten Ansprechpartner, zudem wenig Verbundenheit der Bevölkerung zu dem anonymen Zweckbau und kein direktes Spendenkonto"
Das Drama von Köln hat 14 Bibliotheken und Archive mit großen historischen Beständen zu einer "Allianz des schriftlichen Kulturguts" zusammengeschlossen. Die Denkschrift mit der Forderung nach einem nationalen Programm zur Originalerhaltung ist dem Bundespräsidenten Horst Köhler Mitte Mai überreicht worden. Die Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek, die Staatsbibliotheken in München und Berlin und andere Häuser wollen damit den Kulturstaatsminister und die Kultusministerkonferenz in die Pflicht nehmen. ......
Die Unterzeichner plädieren für die Schutzverfilmung von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut. Die Digitalisierung scheint den Archivaren und Bibliotheksleitern dagegen zu teuer und keine "Alternative zur Mikroverfilmung". Dass Köln nicht zu den Unterzeichnern der Petition gehört, mutet jedoch seltsam an. ..."
Nur die Kölner machen Fehler? Etwas Selbstkritik wäre angebracht:
Die Allianz hat es versäumt die Denkschrift in die Sitzung des Kulturausschuss des Bundestags am 13. Mai, wo übrigens ja Schmidt-Czaia und ihr Kulturdezernent zur Kölner Katastrophe sprachen, einzubringen. Effiziente und effektive Lobbyarbeit sieht m. E. anders aus!
Quelle: Welt am Sonntag
In Köln sei nach dem Unglück "alles schiefgegangen: zwei Todesopfer, das ständige Hin- und Herschieben der Schuldfrage. In der ersten Woche, wo dringender Handlungsbedarf angesagt war, gab es keinen direkten Ansprechpartner, zudem wenig Verbundenheit der Bevölkerung zu dem anonymen Zweckbau und kein direktes Spendenkonto"
Das Drama von Köln hat 14 Bibliotheken und Archive mit großen historischen Beständen zu einer "Allianz des schriftlichen Kulturguts" zusammengeschlossen. Die Denkschrift mit der Forderung nach einem nationalen Programm zur Originalerhaltung ist dem Bundespräsidenten Horst Köhler Mitte Mai überreicht worden. Die Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek, die Staatsbibliotheken in München und Berlin und andere Häuser wollen damit den Kulturstaatsminister und die Kultusministerkonferenz in die Pflicht nehmen. ......
Die Unterzeichner plädieren für die Schutzverfilmung von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut. Die Digitalisierung scheint den Archivaren und Bibliotheksleitern dagegen zu teuer und keine "Alternative zur Mikroverfilmung". Dass Köln nicht zu den Unterzeichnern der Petition gehört, mutet jedoch seltsam an. ..."
Nur die Kölner machen Fehler? Etwas Selbstkritik wäre angebracht:
Die Allianz hat es versäumt die Denkschrift in die Sitzung des Kulturausschuss des Bundestags am 13. Mai, wo übrigens ja Schmidt-Czaia und ihr Kulturdezernent zur Kölner Katastrophe sprachen, einzubringen. Effiziente und effektive Lobbyarbeit sieht m. E. anders aus!
Quelle: Welt am Sonntag
Wolf Thomas - am Sonntag, 7. Juni 2009, 13:10 - Rubrik: Kommunalarchive
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" .... Aber Professor Bernd Schöne von der Mainzer Uni hält ein wahres Klimaarchiv in den Händen, das über mehrere Jahrhunderte Informationen liefern kann - auf den Tag genau. Die Islandmuschel wurde im Juli 1868 im Alter von 374 Jahren aus dem Meer gefischt und gelangte über das Zoologische Museum Kiel in das Labor des Mainzer Paläontologen. Für den Forscher bieten ihre Schalenmuster einen tiefen Einblick in die Klimageschichte. An ihnen kann er, ähnlich wie bei Jahresringen von Bäumen, unterschiedliche Nahrungsbedingungen, Temperaturschwankungen und Umweltverschmutzungen ablesen, denen die Tiere im Laufe ihres Lebens ausgesetzt waren.
.....
Welche Archiv-Künstler Muscheln sein können, zeigt sich bei den kanadischen Buttermuscheln, die von Indianervölkern schon vor rund 7000 Jahren gesammelt und deren Schalen bei Ausgrabungen entdeckt wurden. ....."
Quelle:
http://www.morgenweb.de/nachrichten/wissenschaft/20090606_srv0000004073384.html
Archivarsbild von http://www.dfw.state.or.us/ergänzt KG
.....
Welche Archiv-Künstler Muscheln sein können, zeigt sich bei den kanadischen Buttermuscheln, die von Indianervölkern schon vor rund 7000 Jahren gesammelt und deren Schalen bei Ausgrabungen entdeckt wurden. ....."
Quelle:
http://www.morgenweb.de/nachrichten/wissenschaft/20090606_srv0000004073384.html
Archivarsbild von http://www.dfw.state.or.us/ergänzt KGWolf Thomas - am Samstag, 6. Juni 2009, 17:58 - Rubrik: Wahrnehmung
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Marianne Birthler im Gespräch mit Ernst Rommeney und Ulrich Ziegler (DeutschlandradioKultur):
".....Deutschlandradio Kultur: Aber man fragt sich schon, warum ist es keinem Ihrer Mitarbeiter früher aufgefallen, denn die Akten wurden ja aufgearbeitet, die liegen ja schon seit vielen Jahren aufgearbeitet im Archiv?
Marianne Birthler: Na, um Akten zu finden, muss man ja erstmal auf einem bestimmten Gebiet forschen. So läuft es ja in allen Archiven der Welt. Kein Archivar kennt alles, was in seinen Archiven schlummert, nirgendwo, sondern die Dinge tauchen auf, wenn jemand ein bestimmtes Thema bearbeitet, wenn man eine bestimmte Frage stellt oder eine Hypothese hat, die man mit Hilfe der Akten beweisen will. So werden Details aus den Akten aufgefunden. Wenn jemand fünf Jahre eher auf die Frage gekommen wäre, hat denn der Kurras vielleicht für die Stasi gearbeitet, dann hätten wir die Akte gezogen und er hätte sie bekommen. .....
Deutschlandradio Kultur: Trotzdem gibt es Kritiker, die sagen, diese Stasiunterlagen, die sind ungenügend erschlossen worden, sonst hätte man schon früher auf solche Fälle aufmerksam gemacht werden können. Das finden Sie falsch. Ist das Quatsch?
Marianne Birthler: Also, wir sind sehr stolz darauf, was wir schon geschafft haben bezogen auf die Erschließung. Also, jetzt muss ich ein paar Zahlen nennen, auch wenn das vielleicht langweilig ist. Wir haben mehr als 110 Aktenkilometer nur an Papier. Von diesen 110 Kilometern sind 50 Kilometer bereits vom Ministerium für Staatssicherheit archiviert worden, die sind da schon alle wohl sortiert zugriffsfähig, aber nur personenbezogen zugriffsfähig. Da gibt es keine Stichworte, Schlagworte oder so was. Dann gibt es die anderen 60 Kilometer. Die sind weder personen- noch sachbezogen zugänglich. Das sind die ganzen Ordner, die man aus den Büros der Offiziere damals zusammengeholt hat, Strippe drum und dann erstmal ab ins Regal. Da wussten wir überhaupt nicht, was drin ist, weder nach Personen noch nach Themen. Natürlich haben wir uns dann, als es darum ging, die Akten nach und nach sorgfältig zu erschließen, das heißt, man nimmt jede Akte in die Hand und gibt Stichworte, Namen, alles, was da drin vorkommt, in eine riesengroße Datenbank ein, natürlich auf das konzentriert, wo wir gar nichts drüber wussten, also, auf die Unterlagen aus den, wir nennen sie immer, Diensteinheiten. Und immerhin haben wir von den dort herstammenden 60 Kilometern jetzt schon 48 Aktenkilometer erschlossen.
Und das ist wirklich eine unglaubliche Leistung. Das muss ich hier mal zur Verteidigung meiner Kollegen sagen. Der Preis dafür ist, dass diese anderen Unterlagen, die bereits archiviert waren, nach wie vor nur personenbezogen zugänglich sind. ....
Deutschlandradio Kultur: Haben Sie denn genügend, sagen wir mal, geeignete Mitarbeiter, die das schaffen? Es läuft ja immer das Gerücht um, man könne das schneller machen. Private Firmen würden schneller archivieren, vielleicht auch das Bundesarchiv. Warum ist das in Ihrer Behörde ein so schwieriges Unterfangen?
Marianne Birthler: Das sind alles Wunschträume. Normalerweise kriegt das Bundesarchiv vorsortierte Unterlagen aus Ministerien, aus Behörden usw. und da gibt es auch schon komplette Übergabelisten. Das heißt, das Bundesarchiv weiß dann auch, was es bekommen hat. Das ist bei den Stasiakten ganz anders. Und wir haben eine große Zahl ausgebildeter Archivare, die sehr viel arbeiten. Wir rechnen ungefähr, dass ein Archivar, wenn er nichts anderes tut, als Akten erschließen, schafft der im Monat drei bis vier Meter Akten zu erschließen. Das sind dann aber keine besonders schwierigen Fälle, sondern ganz normale Stasiunterlagen. Wenn Sie das jetzt hochrechnen, stellen Sie fest, dass für einen einzigen Aktenkilometer ein Mitarbeiter 25 Jahre beschäftigt sein müsste. ...."
Ergänzend: http://www.sueddeutsche.de/politik/677/471220/text/
".....Deutschlandradio Kultur: Aber man fragt sich schon, warum ist es keinem Ihrer Mitarbeiter früher aufgefallen, denn die Akten wurden ja aufgearbeitet, die liegen ja schon seit vielen Jahren aufgearbeitet im Archiv?
Marianne Birthler: Na, um Akten zu finden, muss man ja erstmal auf einem bestimmten Gebiet forschen. So läuft es ja in allen Archiven der Welt. Kein Archivar kennt alles, was in seinen Archiven schlummert, nirgendwo, sondern die Dinge tauchen auf, wenn jemand ein bestimmtes Thema bearbeitet, wenn man eine bestimmte Frage stellt oder eine Hypothese hat, die man mit Hilfe der Akten beweisen will. So werden Details aus den Akten aufgefunden. Wenn jemand fünf Jahre eher auf die Frage gekommen wäre, hat denn der Kurras vielleicht für die Stasi gearbeitet, dann hätten wir die Akte gezogen und er hätte sie bekommen. .....
Deutschlandradio Kultur: Trotzdem gibt es Kritiker, die sagen, diese Stasiunterlagen, die sind ungenügend erschlossen worden, sonst hätte man schon früher auf solche Fälle aufmerksam gemacht werden können. Das finden Sie falsch. Ist das Quatsch?
Marianne Birthler: Also, wir sind sehr stolz darauf, was wir schon geschafft haben bezogen auf die Erschließung. Also, jetzt muss ich ein paar Zahlen nennen, auch wenn das vielleicht langweilig ist. Wir haben mehr als 110 Aktenkilometer nur an Papier. Von diesen 110 Kilometern sind 50 Kilometer bereits vom Ministerium für Staatssicherheit archiviert worden, die sind da schon alle wohl sortiert zugriffsfähig, aber nur personenbezogen zugriffsfähig. Da gibt es keine Stichworte, Schlagworte oder so was. Dann gibt es die anderen 60 Kilometer. Die sind weder personen- noch sachbezogen zugänglich. Das sind die ganzen Ordner, die man aus den Büros der Offiziere damals zusammengeholt hat, Strippe drum und dann erstmal ab ins Regal. Da wussten wir überhaupt nicht, was drin ist, weder nach Personen noch nach Themen. Natürlich haben wir uns dann, als es darum ging, die Akten nach und nach sorgfältig zu erschließen, das heißt, man nimmt jede Akte in die Hand und gibt Stichworte, Namen, alles, was da drin vorkommt, in eine riesengroße Datenbank ein, natürlich auf das konzentriert, wo wir gar nichts drüber wussten, also, auf die Unterlagen aus den, wir nennen sie immer, Diensteinheiten. Und immerhin haben wir von den dort herstammenden 60 Kilometern jetzt schon 48 Aktenkilometer erschlossen.
Und das ist wirklich eine unglaubliche Leistung. Das muss ich hier mal zur Verteidigung meiner Kollegen sagen. Der Preis dafür ist, dass diese anderen Unterlagen, die bereits archiviert waren, nach wie vor nur personenbezogen zugänglich sind. ....
Deutschlandradio Kultur: Haben Sie denn genügend, sagen wir mal, geeignete Mitarbeiter, die das schaffen? Es läuft ja immer das Gerücht um, man könne das schneller machen. Private Firmen würden schneller archivieren, vielleicht auch das Bundesarchiv. Warum ist das in Ihrer Behörde ein so schwieriges Unterfangen?
Marianne Birthler: Das sind alles Wunschträume. Normalerweise kriegt das Bundesarchiv vorsortierte Unterlagen aus Ministerien, aus Behörden usw. und da gibt es auch schon komplette Übergabelisten. Das heißt, das Bundesarchiv weiß dann auch, was es bekommen hat. Das ist bei den Stasiakten ganz anders. Und wir haben eine große Zahl ausgebildeter Archivare, die sehr viel arbeiten. Wir rechnen ungefähr, dass ein Archivar, wenn er nichts anderes tut, als Akten erschließen, schafft der im Monat drei bis vier Meter Akten zu erschließen. Das sind dann aber keine besonders schwierigen Fälle, sondern ganz normale Stasiunterlagen. Wenn Sie das jetzt hochrechnen, stellen Sie fest, dass für einen einzigen Aktenkilometer ein Mitarbeiter 25 Jahre beschäftigt sein müsste. ...."
Ergänzend: http://www.sueddeutsche.de/politik/677/471220/text/
Wolf Thomas - am Samstag, 6. Juni 2009, 17:55 - Rubrik: Staatsarchive
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"Das Land Sachsen-Anhalt investiert 23,8 Millionen Euro in das neue Landeshauptarchiv (LHA). Dafür werde ein ehemaliges Kasernengebäude in Magdeburg umgebaut und saniert, sagte Sachsen-Anhalts Bauminister Karl-Heinz Daehre (CDU) am Samstag laut Mitteilung in Magdeburg. Zudem entsteht direkt daneben ein viergeschossiger Neubau mit Platz für 40 000 Urkunden, 25 000 Meter Akten und 600 000 Fotos sowie tausende Tonbänder und Filme. Auch Dokumente von Ministerien und anderen Behörden sollen dort aufbewahrt werden. Am Montag wird der Grundstein für das neue Archiv gelegt. Die Bauarbeiten sollen Ende nächstes Jahres abgeschlossen sein."
Quelle: Volksstimme
Quelle: Volksstimme
Wolf Thomas - am Samstag, 6. Juni 2009, 17:53 - Rubrik: Staatsarchive
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Digitale Medien prägen nicht nur die Gegenwart gesellschaftlicher Kommunikation, sie bestimmen zunehmend unser Verständnis der Vergangenheit und begründen neue Formen von Geschichtsvermittlung und Opfergedenken. Während die kulturwissenschaftliche Forschung zur medialen Repräsentation von Vergangenheit vor allem die inzwischen „klassischen“ elektronischen Massenmedien wie das Fernsehen und
„konventionelle“ Bildmedien wie Fotografie und Film fokussiert, stellt die Digitalisierung eine weitergehende Dimension dar. Ein Phänomen, für das die Partizipation der Nutzer an der darüber hinaus kollaborativen Produktion von Inhalten charakteristisch ist, hat im Hinblick auf die Vermittlung historischen Wissens jedoch schon Aufmerksamkeit erlangt: Inzwischen gilt Wikipedia gar als „heimliches Leitmedium“ (Maren Lorenz). Insofern die von anonymen Amateuren verfasste Online-Enzyklopädie als prototypisch für die unter dem Titel „Web 2.0“ subsumierten Innovationen verstanden werden kann, verweist diese Einschätzung auf die rasante Entwicklung des World Wide Web als Verbreitungsmedium: Die Integration nutzergenerierter Inhalte ist ein zentraler Aspekt des so genannten Web 2.0 und trägt im Kontext der Medienevolution auch zur Transformation kommemorativer Kommunikation bei.
Der Beitrag von Erik Meyer ist unter
http://www.kultur-macht-geschichte.de/47.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=326&cHash=b625dff874
einsehbar.
Gefunden auf: http://www.kultur-macht-geschichte.de
„konventionelle“ Bildmedien wie Fotografie und Film fokussiert, stellt die Digitalisierung eine weitergehende Dimension dar. Ein Phänomen, für das die Partizipation der Nutzer an der darüber hinaus kollaborativen Produktion von Inhalten charakteristisch ist, hat im Hinblick auf die Vermittlung historischen Wissens jedoch schon Aufmerksamkeit erlangt: Inzwischen gilt Wikipedia gar als „heimliches Leitmedium“ (Maren Lorenz). Insofern die von anonymen Amateuren verfasste Online-Enzyklopädie als prototypisch für die unter dem Titel „Web 2.0“ subsumierten Innovationen verstanden werden kann, verweist diese Einschätzung auf die rasante Entwicklung des World Wide Web als Verbreitungsmedium: Die Integration nutzergenerierter Inhalte ist ein zentraler Aspekt des so genannten Web 2.0 und trägt im Kontext der Medienevolution auch zur Transformation kommemorativer Kommunikation bei.
Der Beitrag von Erik Meyer ist unter
http://www.kultur-macht-geschichte.de/47.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=326&cHash=b625dff874
einsehbar.
Gefunden auf: http://www.kultur-macht-geschichte.de
Bernd Hüttner - am Samstag, 6. Juni 2009, 17:32 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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http://snipr.com/jkhjh (PDF)
Das Stadtarchiv und die Ratsbücherei sind bisher zwei eigenständige Bereiche im Fachbe-reich Kultur. Die Leitung des Stadtarchivs ist seit dem 01.11.08 vakant. Mit dem Ausscheiden des jetzigen Leiters der Ratsbücherei sollen diese beiden Bereiche organisatorisch zusam-mengelegt und neu strukturiert werden. Für diesen neuen Aufgabenzuschnitt wird eine Füh-rungspersönlichkeit mit Schwerpunkt auf archivarische Tätigkeiten gesucht. Die Mitwirkung bei der Erarbeitung des neuen Organisationskonzeptes wird erwartet.
KOMMENTAR:
Auf der Strecke bleibt bei solchen Aktionen der berechtigte Anspruch der öffentlichen Bibliotheken, von einem Fachbibliothekar geleitet zu werden. Man überlege sich nur den Aufschrei, falls zum Leiter eines Landesarchivs ein Bibliothekar ohne archivfachliche Ausbildung ernannt werden würde. In der Regel haben Archivare des höheren Dienstes nicht die spezifischen Fachkenntnisse für die Leitung einer öffentlichen Bibliothek. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass die Stadtbücherei Lüneburg zugleich über einen herausragenden wissenschaftlichen Altbestand verfügt.
Alte Postkarte vom Lüneburger Stadtarchiv
Das Stadtarchiv und die Ratsbücherei sind bisher zwei eigenständige Bereiche im Fachbe-reich Kultur. Die Leitung des Stadtarchivs ist seit dem 01.11.08 vakant. Mit dem Ausscheiden des jetzigen Leiters der Ratsbücherei sollen diese beiden Bereiche organisatorisch zusam-mengelegt und neu strukturiert werden. Für diesen neuen Aufgabenzuschnitt wird eine Füh-rungspersönlichkeit mit Schwerpunkt auf archivarische Tätigkeiten gesucht. Die Mitwirkung bei der Erarbeitung des neuen Organisationskonzeptes wird erwartet.
KOMMENTAR:
Auf der Strecke bleibt bei solchen Aktionen der berechtigte Anspruch der öffentlichen Bibliotheken, von einem Fachbibliothekar geleitet zu werden. Man überlege sich nur den Aufschrei, falls zum Leiter eines Landesarchivs ein Bibliothekar ohne archivfachliche Ausbildung ernannt werden würde. In der Regel haben Archivare des höheren Dienstes nicht die spezifischen Fachkenntnisse für die Leitung einer öffentlichen Bibliothek. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass die Stadtbücherei Lüneburg zugleich über einen herausragenden wissenschaftlichen Altbestand verfügt.
Alte Postkarte vom Lüneburger StadtarchivKlausGraf - am Samstag, 6. Juni 2009, 17:20 - Rubrik: Personalia
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http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/05/„aktionsbundnis-urheberrecht“-gegen-vg-wort
Autoren sollten zunächst prüfen, ob sie Inhaber der amerikanischen Onlinedigitalisierungsrechte sind. Dies können sie in ihren Verträgen nachsehen. Bei vor 1995 erschienenen und mittlerweile vergriffenen Büchern sind sie dies in der Regel durchaus.
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. In meinem Verlagsvertrag über meine Dissertation von 1987, der durchaus typisch sein dürfte, habe ich dem Fink-Verlag "für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes räumlich und inhaltlich unbeschränkt für alle Auflagen und Ausgaben ... das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes" übertragen.
Nach Ansicht der Verlagslobby bezieht sich diese Rechteübertragung gemäß § 137 l UrhG
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137l.html
auf alle wesentlichen Rechte. Da ich (wie die meisten Autoren) gegenüber dem Fink-Verlag nicht widersprochen habe, könnte dieser nun auch im Besitz der Online-Rechte und zwar auch für die USA sein.
Mehr dazu unter:
http://archiv.twoday.net/search?q=unbekannte+nutzungsart
[Update: Sprang vom Börsenverein sieht das anders, siehe den Kommentar]
Ist das Buch doch bereits digitalisiert, so ist es auch vom Google Settlement betroffen. Wenn man nun eine digitale Nutzung des Titels wünscht, kann man das Formular nutzen, um Google mitzuteilen, in welcher Art und Weise dies geschehen soll: ob etwa nur “Snippets” angezeigt werden sollen, ob ein Verkauf an Kunden möglich sein soll und zu welchem Preis, welche Teile des Buches für eine Vorschau freigegeben werden sollen und so weiter. Man nimmt dann im Rahmen einer „Exclusion” am Settlement teil und erhält zukünftig eine Erlösbeteiligung von Google. Wünscht man dies nicht, wählt man die „Entfernen“-Option.
Wie der Name Exclusion schon sagt, geht es darum, die in den USA gemäß dem Settlement vorhandenen Nutzungsoptionen einzuschränken.
Bei einem in den USA vergriffenen Buch bestehen derzeit folgende Möglichkeiten der Verwaltung:
Nutzung angezeigter Informationen: Verkauf an Kunden
Automatisch den durch den Vergleich geregelten Preis verwenden
Verkaufspreis angeben $ in US-Dollar
Was passiert, wenn man 0,00 Dollar angibt, ist nicht bekannt.
Abos für Institute und Öffentlicher Zugriffsservice
Wenn Sie diese Dienste für Bücher ausschließen, die als "nicht im Handel erhältlich" klassifiziert sind, werden diese Bücher auch vom Verkauf an Kunden ausgeschlossen.
Öffentlicher Zugriffsservice meint, dass in jeder US-Bibliothek ein Terminal bereitsteht, auf dem kostenfrei das Buch ganz eingesehen werden kann (es dürfen keine Ausdrucke gemacht oder teile heruntergeladen werden). Diese verwertung zu verbieten, ist für jemanden, der größtmögliche Sichtbarkeit wünscht, sinnlos.
Nutzung der Vorschau
Standardvorschau
Fortlaufende Vorschau
Feststehende Vorschau
Alle drei Optionen beziehen sich auf die Anzeige von kleinen Teilen des Buchinhalts (wie im Partnerprogramm):
Standardvorschau: Wenn ein Benutzer nach einem bestimmten Begriff in einem Buch sucht, kann Google bis zu 20 % der Seiten des Buches, jedoch nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Seiten auf einmal, anzeigen. Bei Büchern aus dem Bereich Belletristik blockiert Google die letzten 5 % oder mindestens die letzten fünfzehn Seiten des Buches. Google kann für jedes unter das Genre Belletristik fallende Buch auch bis zu 5 % oder bis zu fünfzehn Seiten (den jeweils kleineren Teil) anzeigen, die auf den Suchbegriff des Benutzers folgen. Bei der Standardvorschau handelt es sich um die Standardeinstellung der Vorschauverwendung und diese wird, soweit eine Vorschauverwendung gestattet ist, für die meisten Bücher angeboten. Dies trifft nicht zu, wenn der Inhaber von Rechten am Buch sich für eine festgelegte Vorschau oder eine kontinuierliche Vorschau entscheidet.
Festgelegte Vorschau: Google kann bis zu 10 % der Seiten eines Buches anzeigen. Die Seiten, die für alle Benutzer angezeigt werden, sind identisch und nicht benutzer- oder suchabhängig. Google wählt die im Rahmen einer festgelegten Vorschau anzuzeigenden Seiten aus, es sei denn, die Registrierungsstelle entwickelt einen Mechanismus, mit dem die Inhaber von Rechten an Büchern die Seiten auswählen können. Wenn die Vorschauverwendung erlaubt ist, ist die festgelegte Vorschau die Standardeinstellung für folgende Arten von Büchern: Lexika, Nachschlagewerke für Arzneimittel, Enzyklopädien, Bewertungskataloge (Price/Buyer Guides), Zitatsammlungen, Prüfungs-/Zertifizierungsvorbereitungen und Thesauri.
Kontinuierliche Vorschau: Entscheidet sich ein Inhaber von Rechten für die kontinuierliche Vorschau, kann Google bis zu 10 % der Seiten eines Buches anzeigen, wobei die Einschränkung in Bezug auf aufeinanderfolgende Seiten (nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Seiten) der Standardvorschau in diesem Fall nicht gilt.
Weiter mit den Exclusion-Optionen.
Snippet-Anzeige
Titelseite
Werbung
Freigabe von Buchkommentaren
Will der Rechteinhaber, dass nur Snippets angezeigt werden dürfen, muss er das Häkchen bei der Vorschaufunktion entfernen und bei den Snippets belassen. Eine Entfernung des Häkchens bei den Snippets bedeutet aber nicht automatisch, dass Google gehalten ist, die Vorschaufunktion in den USA zur Verfügung zu stellen.
Aus diesen Optionen (zur Erklärung siehe
http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118722&hl=de#snippet_display ) geht klar hervor, dass der Autor nicht die Möglichkeit hat, weitergehende Nutzungen (z.B. weltweiter Open Access) zu gestatten, sondern nur die im Settlement vorgesehenen Möglichkeiten einzuschränken.
Bei den Beilagen heißt es nur: "Nutzung angezeigter Informationen autorisiert": ja/nein. "Ja aber bitte noch mehr" gibt es nicht.
Autoren, die sich im Rahmen des Settlements registrieren und auf die Sichtbarkeit ihrer Bücher/Buchbeiträge Wert legen, sollten also an diesen Einstellungen nichts ändern und schon gar nicht "Entfernung" (Removal) erklären.
Das gilt für in den USA vergriffene Bücher. Bei lieferbaren Büchern ist es ratsam, will man eine höhere Sichtbarkeit erreichen, die Häkchen bei allen vorgesehenen Nutzungen anzubringen, denn als Voreinstellung gilt in diesem Fall, dass keine Nutzungen zulässig sind.
Braun geht nicht darauf ein, dass Wissenschaftsautoren abweichende Interessen haben als Autoren, für die Einkünfte aus Büchern Teil des Lebensunterhalts sind. Für Wissenschaftsautoren bleibt die Devise:
Keine Übertragung von Rechten an die VG Wort!
http://archiv.twoday.net/stories/5741709/
Autoren sollten zunächst prüfen, ob sie Inhaber der amerikanischen Onlinedigitalisierungsrechte sind. Dies können sie in ihren Verträgen nachsehen. Bei vor 1995 erschienenen und mittlerweile vergriffenen Büchern sind sie dies in der Regel durchaus.
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. In meinem Verlagsvertrag über meine Dissertation von 1987, der durchaus typisch sein dürfte, habe ich dem Fink-Verlag "für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes räumlich und inhaltlich unbeschränkt für alle Auflagen und Ausgaben ... das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes" übertragen.
Nach Ansicht der Verlagslobby bezieht sich diese Rechteübertragung gemäß § 137 l UrhG
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137l.html
auf alle wesentlichen Rechte. Da ich (wie die meisten Autoren) gegenüber dem Fink-Verlag nicht widersprochen habe, könnte dieser nun auch im Besitz der Online-Rechte und zwar auch für die USA sein.
Mehr dazu unter:
http://archiv.twoday.net/search?q=unbekannte+nutzungsart
[Update: Sprang vom Börsenverein sieht das anders, siehe den Kommentar]
Ist das Buch doch bereits digitalisiert, so ist es auch vom Google Settlement betroffen. Wenn man nun eine digitale Nutzung des Titels wünscht, kann man das Formular nutzen, um Google mitzuteilen, in welcher Art und Weise dies geschehen soll: ob etwa nur “Snippets” angezeigt werden sollen, ob ein Verkauf an Kunden möglich sein soll und zu welchem Preis, welche Teile des Buches für eine Vorschau freigegeben werden sollen und so weiter. Man nimmt dann im Rahmen einer „Exclusion” am Settlement teil und erhält zukünftig eine Erlösbeteiligung von Google. Wünscht man dies nicht, wählt man die „Entfernen“-Option.
Wie der Name Exclusion schon sagt, geht es darum, die in den USA gemäß dem Settlement vorhandenen Nutzungsoptionen einzuschränken.
Bei einem in den USA vergriffenen Buch bestehen derzeit folgende Möglichkeiten der Verwaltung:
Nutzung angezeigter Informationen: Verkauf an Kunden
Automatisch den durch den Vergleich geregelten Preis verwenden
Verkaufspreis angeben $ in US-Dollar
Was passiert, wenn man 0,00 Dollar angibt, ist nicht bekannt.
Abos für Institute und Öffentlicher Zugriffsservice
Wenn Sie diese Dienste für Bücher ausschließen, die als "nicht im Handel erhältlich" klassifiziert sind, werden diese Bücher auch vom Verkauf an Kunden ausgeschlossen.
Öffentlicher Zugriffsservice meint, dass in jeder US-Bibliothek ein Terminal bereitsteht, auf dem kostenfrei das Buch ganz eingesehen werden kann (es dürfen keine Ausdrucke gemacht oder teile heruntergeladen werden). Diese verwertung zu verbieten, ist für jemanden, der größtmögliche Sichtbarkeit wünscht, sinnlos.
Nutzung der Vorschau
Standardvorschau
Fortlaufende Vorschau
Feststehende Vorschau
Alle drei Optionen beziehen sich auf die Anzeige von kleinen Teilen des Buchinhalts (wie im Partnerprogramm):
Standardvorschau: Wenn ein Benutzer nach einem bestimmten Begriff in einem Buch sucht, kann Google bis zu 20 % der Seiten des Buches, jedoch nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Seiten auf einmal, anzeigen. Bei Büchern aus dem Bereich Belletristik blockiert Google die letzten 5 % oder mindestens die letzten fünfzehn Seiten des Buches. Google kann für jedes unter das Genre Belletristik fallende Buch auch bis zu 5 % oder bis zu fünfzehn Seiten (den jeweils kleineren Teil) anzeigen, die auf den Suchbegriff des Benutzers folgen. Bei der Standardvorschau handelt es sich um die Standardeinstellung der Vorschauverwendung und diese wird, soweit eine Vorschauverwendung gestattet ist, für die meisten Bücher angeboten. Dies trifft nicht zu, wenn der Inhaber von Rechten am Buch sich für eine festgelegte Vorschau oder eine kontinuierliche Vorschau entscheidet.
Festgelegte Vorschau: Google kann bis zu 10 % der Seiten eines Buches anzeigen. Die Seiten, die für alle Benutzer angezeigt werden, sind identisch und nicht benutzer- oder suchabhängig. Google wählt die im Rahmen einer festgelegten Vorschau anzuzeigenden Seiten aus, es sei denn, die Registrierungsstelle entwickelt einen Mechanismus, mit dem die Inhaber von Rechten an Büchern die Seiten auswählen können. Wenn die Vorschauverwendung erlaubt ist, ist die festgelegte Vorschau die Standardeinstellung für folgende Arten von Büchern: Lexika, Nachschlagewerke für Arzneimittel, Enzyklopädien, Bewertungskataloge (Price/Buyer Guides), Zitatsammlungen, Prüfungs-/Zertifizierungsvorbereitungen und Thesauri.
Kontinuierliche Vorschau: Entscheidet sich ein Inhaber von Rechten für die kontinuierliche Vorschau, kann Google bis zu 10 % der Seiten eines Buches anzeigen, wobei die Einschränkung in Bezug auf aufeinanderfolgende Seiten (nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Seiten) der Standardvorschau in diesem Fall nicht gilt.
Weiter mit den Exclusion-Optionen.
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Freigabe von Buchkommentaren
Will der Rechteinhaber, dass nur Snippets angezeigt werden dürfen, muss er das Häkchen bei der Vorschaufunktion entfernen und bei den Snippets belassen. Eine Entfernung des Häkchens bei den Snippets bedeutet aber nicht automatisch, dass Google gehalten ist, die Vorschaufunktion in den USA zur Verfügung zu stellen.
Aus diesen Optionen (zur Erklärung siehe
http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118722&hl=de#snippet_display ) geht klar hervor, dass der Autor nicht die Möglichkeit hat, weitergehende Nutzungen (z.B. weltweiter Open Access) zu gestatten, sondern nur die im Settlement vorgesehenen Möglichkeiten einzuschränken.
Bei den Beilagen heißt es nur: "Nutzung angezeigter Informationen autorisiert": ja/nein. "Ja aber bitte noch mehr" gibt es nicht.
Autoren, die sich im Rahmen des Settlements registrieren und auf die Sichtbarkeit ihrer Bücher/Buchbeiträge Wert legen, sollten also an diesen Einstellungen nichts ändern und schon gar nicht "Entfernung" (Removal) erklären.
Das gilt für in den USA vergriffene Bücher. Bei lieferbaren Büchern ist es ratsam, will man eine höhere Sichtbarkeit erreichen, die Häkchen bei allen vorgesehenen Nutzungen anzubringen, denn als Voreinstellung gilt in diesem Fall, dass keine Nutzungen zulässig sind.
Braun geht nicht darauf ein, dass Wissenschaftsautoren abweichende Interessen haben als Autoren, für die Einkünfte aus Büchern Teil des Lebensunterhalts sind. Für Wissenschaftsautoren bleibt die Devise:
Keine Übertragung von Rechten an die VG Wort!
http://archiv.twoday.net/stories/5741709/
KlausGraf - am Samstag, 6. Juni 2009, 16:22 - Rubrik: Archivrecht
Der Nachlass umfasst ca. 300 Werke, darunter Saxophonquartette und -suiten, Werke für Gitarre, Chorliteratur, Orchestersinfonie etc..
via archivistica.net (Link)
via archivistica.net (Link)
Wolf Thomas - am Samstag, 6. Juni 2009, 15:59 - Rubrik: Musikarchive
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/532/471076/text/
Hausnummern sind ein traditionelles Ordnungsmerkmal für die bauliche Struktur unserer Städte. Sie unkenntlich zu machen, bedeutet nichts anderes als Zensur von Geoinformation. Die Verknüpfung von ganzer Hausansicht und Hausnummer ist grundsätzlich kein schützenswertes personenbezogenes Datum. Alles, was in dieser Welt auf Gegenstände sich bezieht, bezieht sich mehr oder minder indirekt auf Personen. Zur Informationsfreiheit gehört aber die Dokumentation der gegenständlichen Welt.
1999 entschied das VG Karlsruhe:
Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf einer CD-ROM zusammengestellt werden, verletzt weder das Eigentumsrecht des Anliegers, noch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung; auch datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht verletzt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010080.htm
Siehe auch http://www.jurpc.de/rechtspr/20000005.htm
Siehe in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Weitere hysterische Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten:
http://tinyurl.com/lkqy7h
Hausnummern sind ein traditionelles Ordnungsmerkmal für die bauliche Struktur unserer Städte. Sie unkenntlich zu machen, bedeutet nichts anderes als Zensur von Geoinformation. Die Verknüpfung von ganzer Hausansicht und Hausnummer ist grundsätzlich kein schützenswertes personenbezogenes Datum. Alles, was in dieser Welt auf Gegenstände sich bezieht, bezieht sich mehr oder minder indirekt auf Personen. Zur Informationsfreiheit gehört aber die Dokumentation der gegenständlichen Welt.
1999 entschied das VG Karlsruhe:
Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf einer CD-ROM zusammengestellt werden, verletzt weder das Eigentumsrecht des Anliegers, noch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung; auch datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht verletzt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010080.htm
Siehe auch http://www.jurpc.de/rechtspr/20000005.htm
Siehe in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Weitere hysterische Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten:
http://tinyurl.com/lkqy7h
KlausGraf - am Samstag, 6. Juni 2009, 15:15 - Rubrik: Datenschutz
"bibliothek und münzsammlung von schloss ericsberg werden
seit 2008 planmässig klein gemacht", teilte heute ein geschätzter Korrespondent mit.
Hinsichtlich des Verlustes für die numismatische Forschung lässt sich das anhand des 4. Versteigerungskatalogs
http://www.kuenker.de/images/download/pdfauktion/Auktion-Auction-156/k156-001-048-sm.pdf
überprüfen.
Die Münzensammlung der Freiherren Bonde auf Schloss Ericsberg geht auf David Gotthard Hildebrand (1761-1808) zurück. Wieder handelt es sich ohne Zweifel um ein schützenswertes numismatisches Ensemble, eine traditionsreiche Adelssammlung mit unzähligen Raritäten, von der eigentlich mehr übrig bleiben sollte als einige Versteigerungskataloge.
Wenn die Sammlung eine so wichtigige Geschichtsquelle ist, wie der Mitarbeiter der Münzhandlung in einem Vortrag ausführte, müsste sie auch geschlossen erhalten bleiben:
Kaum eine andere Quelle bildet die historischen Beziehungen Schwedens mit seinen Nachbarn besser ab als die überlieferten Medaillen und Münzen, die durchaus auch gezielt für die Vermittlung von politischen Botschaften eingesetzt wurden.
Dies soll an Hand einer Auswahl aus der im Oktober 2008 in der Friedensstadt Osnabrück zur Versteigerung gelangenden Sammlung der schwedischen Adelsfamilie Bonde auf Schloß Ericsberg verdeutlicht werden. Diese Sammlung wurde von David Gotthard Hildebrand gegen Ende des 18. Jahrhunderts begonnen und bis in die dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts fortgeführt. Ein großer Teil der Sammlung liegt seit 1808 unberührt.
http://www.bngev.de/index.php?option=com_content&task=view&id=6
Zu den russischen Medaillen:
http://www.coinarchives.com/w/lotviewer.php?LotID=614071&AucID=441&Lot=7361&Match=1
2006 wurden auch Gemälde aus der Bonde-Sammlung versteigert, siehe etwa:
http://www.sothebys.com/app/live/lot/LotDetail.jsp?lot_id=4N6WY
Zu den Buchverkäufen siehe etwa:
http://www.svaf.se/rehnstroem/Katalog%2068.pdf
Foto: Stahlkocher, Lizenz: GNU FDL
#numismatik
seit 2008 planmässig klein gemacht", teilte heute ein geschätzter Korrespondent mit.
Hinsichtlich des Verlustes für die numismatische Forschung lässt sich das anhand des 4. Versteigerungskatalogs
http://www.kuenker.de/images/download/pdfauktion/Auktion-Auction-156/k156-001-048-sm.pdf
überprüfen.
Die Münzensammlung der Freiherren Bonde auf Schloss Ericsberg geht auf David Gotthard Hildebrand (1761-1808) zurück. Wieder handelt es sich ohne Zweifel um ein schützenswertes numismatisches Ensemble, eine traditionsreiche Adelssammlung mit unzähligen Raritäten, von der eigentlich mehr übrig bleiben sollte als einige Versteigerungskataloge.
Wenn die Sammlung eine so wichtigige Geschichtsquelle ist, wie der Mitarbeiter der Münzhandlung in einem Vortrag ausführte, müsste sie auch geschlossen erhalten bleiben:
Kaum eine andere Quelle bildet die historischen Beziehungen Schwedens mit seinen Nachbarn besser ab als die überlieferten Medaillen und Münzen, die durchaus auch gezielt für die Vermittlung von politischen Botschaften eingesetzt wurden.
Dies soll an Hand einer Auswahl aus der im Oktober 2008 in der Friedensstadt Osnabrück zur Versteigerung gelangenden Sammlung der schwedischen Adelsfamilie Bonde auf Schloß Ericsberg verdeutlicht werden. Diese Sammlung wurde von David Gotthard Hildebrand gegen Ende des 18. Jahrhunderts begonnen und bis in die dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts fortgeführt. Ein großer Teil der Sammlung liegt seit 1808 unberührt.
http://www.bngev.de/index.php?option=com_content&task=view&id=6
Zu den russischen Medaillen:
http://www.coinarchives.com/w/lotviewer.php?LotID=614071&AucID=441&Lot=7361&Match=1
2006 wurden auch Gemälde aus der Bonde-Sammlung versteigert, siehe etwa:
http://www.sothebys.com/app/live/lot/LotDetail.jsp?lot_id=4N6WY
Zu den Buchverkäufen siehe etwa:
http://www.svaf.se/rehnstroem/Katalog%2068.pdf
#numismatik
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http://www.arl.org/news/pr/nondisclosure-5june09.shtml
Die ARL (US-Forschungsbibliotheken-Verband) hat ihre Mitglieder dazu aufgerufen, keine Vertraulichkeitserklärungen gegenüber Datenbankanbietern mehr zu unterschreiben. Während etwa Aldi oder Lidl öffentlich ihre Preise zugänglich machen, herrscht auf dem Markt lizenzierter Bibliotheksprodukte eine extreme Geheimnistuerei, die dazu führt, dass Bibliotheken bei den Vertragsbedingungen übervorteilt werden.
Die ARL (US-Forschungsbibliotheken-Verband) hat ihre Mitglieder dazu aufgerufen, keine Vertraulichkeitserklärungen gegenüber Datenbankanbietern mehr zu unterschreiben. Während etwa Aldi oder Lidl öffentlich ihre Preise zugänglich machen, herrscht auf dem Markt lizenzierter Bibliotheksprodukte eine extreme Geheimnistuerei, die dazu führt, dass Bibliotheken bei den Vertragsbedingungen übervorteilt werden.
KlausGraf - am Samstag, 6. Juni 2009, 14:41 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Samstag, 6. Juni 2009, 14:32 - Rubrik: English Corner
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Nach Ansicht des Oberandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe Urteil vom 13.5.2009, 6 U 50/08 (Kart)) durfte die Universität Freiburg einem gewerblichen Repetitorium die Möglichkeit der Werbung in ihren Räumen verweigern.
Zitat:
Die beklagte Universität ist als Körperschaft öffentlichen Rechts mit der Ausbildung der Studenten betraut. Sie nimmt für sich in Anspruch, ein umfassendes Angebot bereit zu halten, bei dessen Ausschöpfung es den Studenten möglich ist, sich auf die den Studiengang begleitenden oder abschließenden Prüfungen angemessen vorzubereiten. Zu diesem Lehrangebot gehören neben Vorlesungen etwa auch Klausurenkurse, Seminare, Übungen, Wiederholungs- und Vertiefungskurse und dergleichen mehr. Gewerbliche Repetitorien wenden sich an die gleiche Zielgruppe. Sie bieten Studenten entgeltlichen Unterricht an, in dem sie – einzeln oder in Gruppen – auf Prüfungen vorbereitet werden. Mag es auch an einem Wettbewerbsverhältnis zwischen der Universität und gewerblichen Repetitorien im Sinne des Lauterkeitsrechts fehlen, ist doch nicht zu übersehen, dass das Angebot gewerblicher Repetitorien in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zum Lehrangebot der Universität steht. Das Interesse der Universität ist darauf gerichtet, den Studenten ein Angebot zur Verfügung zu stellen, das es ihnen ermöglicht, bei entsprechender Eignung das Studium aus eigener Kraft, ohne zusätzliche finanzielle Aufwendungen zu bewältigen. Unter diesen Umständen hat sie ein berechtigtes Interesse daran, Werbung gewerblicher Repetitorien in ihren eigenen Räumen zu unterbinden (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2000 - 5 U 2/00, NWVBl. 2001, 447). Nichts anderes gilt für die Räume des Studentenwerks, weil es sich dabei um Gebäude handelt, die typischerweise ganz überwiegend von Studenten besucht werden. Nähme es die Beklagte hin, dass in diesen Gebäuden für kommerzielle Werbung bereit gehaltene Flächen auch von gewerblichen Repetitorien genutzt wird, könnte dies den Eindruck erwecken, auch aus ihrer Sicht sei ein Bedürfnis für eine Ergänzung ihres eigenen Angebots durch solche Unternehmen nicht zu bestreiten. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse der beklagten Universität daran, Werbung von kommerziellen Repetitorien in ihrem Einflussbereich zu verhindern. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Kommune, die selbst den Verkauf von KfZ-Nummernschildern betreibt, gehalten ist, in ihren Räumen auf das konkurrierende Angebot privater Anbieter hinzuweisen (BGH GRUR 1974, 733; vgl. auch Senat, NJW-RR 1996, 231), ist auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragbar. In den dort zu beurteilenden Fällen ging es um eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, die sich als bloßes Nebengeschäft zu ihrer eigentlichen Verwaltungstätigkeit - dem Betrieb der Kfz-Zulassungsstelle - darstellt. Im Streitfall ist dagegen die Lehrtätigkeit der Universität und damit ein Kernbereich ihrer Tätigkeit betroffen.
Das Urteil kann nicht überzeugen. Die Lehrtätigkeit der Universität ist im wesentlichen öffentlichrechtlich organisiert. Schon die Zuständigkeit des Kartellsenats ist daher zu bezweifeln, da der Zusammenhang des Falls mit der Kerntätigkeit der Universität es erforderlich gemacht hätte, ihn in Auseinandersetzung mit den Normen und Grundsätzen des öffentlichen Rechts, mit den Grundrechten und insbesondere dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) zu entscheiden.
Es ist nicht bestreitbar, dass juristische Prüfungen zu den härtesten Auswahlmechanismen im universitären Bereich zählen. Der Zustrom zu gewerblichen Repetitorien belegt das eindrucksvoll. Hier wird die Lüge, dass jeder, der das Jurastudium aufnimmt, bei hinreichendem Fleiß das Examen bestehen kann, gerichtlich gutgeheißen. Ohne ein Versagen der universitären Ausbildung gäbe es diese teuren Repetitorien gar nicht. Eine Hochschule sollte sich lieber um die Reform der Ausbildung kümmern statt einem Repetitorium die Werbung in einer Mensa verbieten. Es ist zweifelhaft, dass das juristische Vorgehen ein zulässiger Vollzug der durch öffentlichrechtliche Normen bestimmten Aufgaben der Freiburger Universität darstellt. Wer eine gute Ausbildungsqualität anbietet, hätte es nicht nötig, einen Mitbewerber zu schikanieren.
Mensa Rempartstraße, Foto Michael Schmalenstroer http://creativecommons.org/licenses/by-sa/1.0/
Zitat:
Die beklagte Universität ist als Körperschaft öffentlichen Rechts mit der Ausbildung der Studenten betraut. Sie nimmt für sich in Anspruch, ein umfassendes Angebot bereit zu halten, bei dessen Ausschöpfung es den Studenten möglich ist, sich auf die den Studiengang begleitenden oder abschließenden Prüfungen angemessen vorzubereiten. Zu diesem Lehrangebot gehören neben Vorlesungen etwa auch Klausurenkurse, Seminare, Übungen, Wiederholungs- und Vertiefungskurse und dergleichen mehr. Gewerbliche Repetitorien wenden sich an die gleiche Zielgruppe. Sie bieten Studenten entgeltlichen Unterricht an, in dem sie – einzeln oder in Gruppen – auf Prüfungen vorbereitet werden. Mag es auch an einem Wettbewerbsverhältnis zwischen der Universität und gewerblichen Repetitorien im Sinne des Lauterkeitsrechts fehlen, ist doch nicht zu übersehen, dass das Angebot gewerblicher Repetitorien in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zum Lehrangebot der Universität steht. Das Interesse der Universität ist darauf gerichtet, den Studenten ein Angebot zur Verfügung zu stellen, das es ihnen ermöglicht, bei entsprechender Eignung das Studium aus eigener Kraft, ohne zusätzliche finanzielle Aufwendungen zu bewältigen. Unter diesen Umständen hat sie ein berechtigtes Interesse daran, Werbung gewerblicher Repetitorien in ihren eigenen Räumen zu unterbinden (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2000 - 5 U 2/00, NWVBl. 2001, 447). Nichts anderes gilt für die Räume des Studentenwerks, weil es sich dabei um Gebäude handelt, die typischerweise ganz überwiegend von Studenten besucht werden. Nähme es die Beklagte hin, dass in diesen Gebäuden für kommerzielle Werbung bereit gehaltene Flächen auch von gewerblichen Repetitorien genutzt wird, könnte dies den Eindruck erwecken, auch aus ihrer Sicht sei ein Bedürfnis für eine Ergänzung ihres eigenen Angebots durch solche Unternehmen nicht zu bestreiten. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse der beklagten Universität daran, Werbung von kommerziellen Repetitorien in ihrem Einflussbereich zu verhindern. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Kommune, die selbst den Verkauf von KfZ-Nummernschildern betreibt, gehalten ist, in ihren Räumen auf das konkurrierende Angebot privater Anbieter hinzuweisen (BGH GRUR 1974, 733; vgl. auch Senat, NJW-RR 1996, 231), ist auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragbar. In den dort zu beurteilenden Fällen ging es um eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, die sich als bloßes Nebengeschäft zu ihrer eigentlichen Verwaltungstätigkeit - dem Betrieb der Kfz-Zulassungsstelle - darstellt. Im Streitfall ist dagegen die Lehrtätigkeit der Universität und damit ein Kernbereich ihrer Tätigkeit betroffen.
Das Urteil kann nicht überzeugen. Die Lehrtätigkeit der Universität ist im wesentlichen öffentlichrechtlich organisiert. Schon die Zuständigkeit des Kartellsenats ist daher zu bezweifeln, da der Zusammenhang des Falls mit der Kerntätigkeit der Universität es erforderlich gemacht hätte, ihn in Auseinandersetzung mit den Normen und Grundsätzen des öffentlichen Rechts, mit den Grundrechten und insbesondere dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) zu entscheiden.
Es ist nicht bestreitbar, dass juristische Prüfungen zu den härtesten Auswahlmechanismen im universitären Bereich zählen. Der Zustrom zu gewerblichen Repetitorien belegt das eindrucksvoll. Hier wird die Lüge, dass jeder, der das Jurastudium aufnimmt, bei hinreichendem Fleiß das Examen bestehen kann, gerichtlich gutgeheißen. Ohne ein Versagen der universitären Ausbildung gäbe es diese teuren Repetitorien gar nicht. Eine Hochschule sollte sich lieber um die Reform der Ausbildung kümmern statt einem Repetitorium die Werbung in einer Mensa verbieten. Es ist zweifelhaft, dass das juristische Vorgehen ein zulässiger Vollzug der durch öffentlichrechtliche Normen bestimmten Aufgaben der Freiburger Universität darstellt. Wer eine gute Ausbildungsqualität anbietet, hätte es nicht nötig, einen Mitbewerber zu schikanieren.
KlausGraf - am Samstag, 6. Juni 2009, 13:45 - Rubrik: Archivrecht
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