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http://digitalcollections.tcd.ie
http://digitalcollections.tcd.ie/home/#searchresults

Leider mit Wasserzeichen. Tipp: die drei frühmittelalterlichen Handschriften, darunter das berühmte Book of Kells.


http://pinterest.com/pommern/stralsunder-fundstucke/

Margret Ott hat Stempel und Besitzvermerke von Büchern aus dem Stadtarchiv Stralsund, die im Handel auftauchten, zusammengestellt. Merci.


Die Dissertation von Gustav Kolb 1909 ist online:

http://archive.org/details/DieKraichgauerRitterschaft

Zum Kraichgau siehe auch

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/

und den Überblicksbeitrag zur Kraichgauer Ritterschaft von Kurt Andermann in der ZGO 2012 (ohne diese letztgenannte Arbeit zu zitieren).

S. 462-463 Präsident/in Landesarchiv NRW
http://www.pem.nrw.de/04_Personalgewinnung/hoehererDienst/2013_01_02_MFKJKS_fuer_Landesarchiv_NRW_Praesident-in_hD.pdf
"Elektronisch eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt". Da zeigt sich doch, dass die Landesverwaltung nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist.

S. 464 Wiss. Archivar, Max-Planck-Gesellschaft

Am Freitag hat eine dreiköpfige Untersuchungskommission der ELTE-Universität in Budapest "schwere wissenschaftliche Mängel" und "auffallende textliche Übereinstimmungen" an einer Doktorarbeit des heutigen Vizepremiers und Parteichefs der Christdemokraten (KDNP), Zsolt Semjén, festgestellt

http://www.pesterlloyd.net/html/1250plagiatsemjen.html

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Dankeschön!


Ich hatte soeben Gelegenheit, erstmals mit Herrn Senator Albrecht zu telefonieren.

Es werden ja nach wie vor wertvolle und meiner Ansicht nach unveräußerliche Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund im Handel angeboten, was wir mehrfach gemeldet haben:

Causa Stralsund: Stadt lässt Antiquare wertvolles und unveräußerliches Archivgut weiterverscherbeln!
http://archiv.twoday.net/stories/219045446/ (30.11)

Causa Stralsund: Hassold haut Pomeranica raus
http://archiv.twoday.net/stories/219045903/ (1.12.)

Keine frohen Vorweihnachtsnachrichten aus Stralsund
http://archiv.twoday.net/stories/219051099/ (8.12.)
Hinweis auf
http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen/

Senator Albrecht bedauerte, dass der Eindruck entstanden ist, dass die Stadt nichts gegen die Verkäufe unternehme und kündigte noch für diese Woche eine mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Presseerklärung an.

Die in meinem Beitrag vom 30.11. zitierte Mail des Augusta-Antiquariats enthält folgende Sätze: "Alle nun im Netz befindlichen Bücher oder Broschüren stammen nicht aus der Gymnasial-Bibliothek und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Dies ist vertraglich und rechtlich abgesichert." Diese Aussage hat Senator Albrecht ausdrücklich dementiert.

Kommentar:

Je eher Erwerber von Stralsunder Kulturgut Bescheid wissen, um so besser. Die jetzt angekündigte öffentliche Erklärung der Stadt hätte schon längst erfolgen müssen. Alle Erwerber von Stücken aus dem Stadtarchiv bitte ich, mit uns (meine Kontaktdaten siehe IMPRESSUM rechts), der UB Greifswald oder der Hansestadt Stralsund Kontakt aufzunehmen.

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Update:

http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/wie-geht-es-weiter-in-stralsund/


http://labs.ebuzzing.de/top-blogs/wissenschaft

wissenschaftsblogs_2012

Marc Mudrak begründet einleuchtend, wieso Mikrofilme aus den Archiven verschwinden müssen:

http://catholiccultures.hypotheses.org/348

Seine Thesen:

1. Quellenbestände auf Mikrofilmen sind unübersichtlich und oft schlampig gespeichert

2. Mikroformate sind oft unleserlich und lassen zentrale Quellenbestandteile verschwinden

3. Die Arbeit an Mikroformat-Lesegeräten ist gesundheitsschädlich

4. Mikrofilme sind schwierig und teuer zu reproduzieren

5. Die Lesegeräte sind störanfällig, die Technik ist oft veraltet

6. Mikrofilme entfremden von den Quellen

Wo bleibt der Geschmack des Archivs? Der ist bereits seit den 1960er Jahren durch die Mikrofilme verloren gegangen. Wo hingegen Digitalisate authentischer abbilden oder die Reproduktion selbst am Original vorgenommen werden muss, ist der Kontakt mit den Quellen viel direkter, physischer und visuell nachdrücklicher.

Kommentar: Dass die Langzeitarchivierung bei Mikrofilmen weniger Probleme aufwirft als bei digitalen Unterlagen dürfte in Archivkreisen Konsens sein. Heute sollte man, wenn man am Mikrofilm festhalten will, aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit Digitalisate für die Benutzung bereitstellen und in einem Aufwasch die Quellen auf Mikrofilm ausgeben.

Das größte Problem aber sind die unsäglichen Alt-Filme. Aus der Sicht der Bestandserhaltung der Filme kann ich jeden Benutzer verstehen, der sich weigert, einen Film selbst einzulegen. Durch unsachgemäßes Gefummel mit den Filmen können diese Schaden nehmen (was zumindest ein theoretisches Haftungsrisiko bedeutet). Auch das Archivpersonal ist häufig mit der Bedienung der teuren Geräte überfordert (siehe auch Kommentar von Mareike König zu obigem Artikel).

Weiterer Nachteil: Die wenigsten haben wie ich ein Mikrofichegerät zu Hause stehen, mit dem man zumindest kurze Mikrofilme ebenfalls lesen kann. Man ist also auch als Film-Eigner an die oft benutzerunfreundlichen Öffnungszeiten von Institutionen mit Lesegeräten gebunden.

Tipp: Wenn das Thema es hergibt, schon bei der schriftlichen Anmeldung im Archiv "paläographische Studien"/"Schriftvergleiche" vortäuschen, damit man gleich die Originale einsehen kann und nicht erst, wenn man Unleserliches etc. feststellt.

Mikrofilmlesegerät 1962, Foto: Cushing Memorial Library & Archives, Texas A &M, http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de



Heubach und die Burg Rosenstein, ca. 1860, nur eines von an die 1000 Bildern aus den Graphischen Sammlungen der WLB Stuttgart, die meist in brauchbarer Qualität online sind.

Great work:

https://abuveliki.wordpress.com/2012/12/08/causa-stralsund-sellout-of-an-archive/

Based mostly on Archivalia entries.

Zu meiner Auskunftsklage, siehe zuletzt

http://archiv.twoday.net/stories/219044892/

erhielt ich unzureichende Antworten, verbunden mit dem Angebot, das vom Oberbürgermeister telefonisch bereits signalisiert worden war, dass die Hansestadt Stralsund, wenn ich die Klage für umfassend erledigt erkläre, die Kosten übernehmen würde. Da ich aber mit der anhaltenden Geheimnistuerei der Stadt nicht einverstanden bin, teilte ich dem VG Greifswald soeben mit, dass ich die Klage aufrecht erhalte.

2 B 1626/12

I.

Eine Erledigungserklärung kann nicht abgegeben werden, auch wenn einzelne Fragen durch das Schreiben der Hansestadt Stralsund vom 6. Dezember 2012 erledigt sind. Für die nicht beantworteten Fragen wird die Klage in vollem Umfang aufrechterhalten.

Zu den Fragen im einzelnen:

1. Frage:

Diese Frage zielte auf den Kaufpreis und wurde nicht beantwortet, da angeblich schutzwürdige Interessen “zumindest eines Vertragspartners” gegeben seien.

Von einer relevanten Abwägung “aller betroffenen Interessen” kann keine Rede sein, da die Abwägung nicht dokumentiert ist und sich einer Überprüfung daher entzieht. Welche konkreten Wettbewerbsnachteile der Käufer durch eine Offenlegung erleidet, hätte ausgeführt werden müssen.

“Allerdings ist die Hansestadt Stralsund Spekulationen in der Presse über den Kaufpreis, die auch auf ‘Archivalia’ veröffentlicht wurden, nicht entgegengetreten.”

Daraus kann jeder nur den Schluss ziehen, dass der Betrag von 95.000 Euro offenkundig zutrifft. Eine Berichterstattung aufgrund von Spekulationen wird von der Gegenseite einer seriösen Berichterstattung befremdlicherweise vorgezogen. Nachdem der Kaufpreis bekannt ist, besteht kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse mehr.

2. Frage

Diese Frage zielte auf die Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer und wurde nicht beantwortet. Wie zu Punkt 1 vermisst man jegliche konkrete und nachvollziehbare Interessensabwägung.

3. Frage

Gefragt war nach der genauen Begründung in der nicht-öffentlichen Sitzung. Diese Frage wurde nicht beantwortet, da der Wortlaut der Vorlage durch ein zusammenfassendes Referat in indirekter Rede ersetzt wurde, was eine detaillierte Überprüfung der Begründung verunmöglicht.

4. Frage

Da es keine Liste der verkauften Bücher gab, die dem Gremium vorgelegt wurden und derzeit aufwändige und zeitintensive Ermittlungen dazu stattfinden, ist die Frage ausreichend beantwortet und wird von mir für erledigt erklärt.

5. Frage

“Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren”. Antwort: “Eine Antwort auf diese Frage ist derzeit unmöglich, da sie Bestandteil einer tiefgehenden Prüfung des gesamten Vorgangs ist.” Diese Antwort ist offensichtlich fehlerhaft, da meine Frage auf einen abgeschlossenen Vorgang, nämlich die Entscheidungsfindung hinsichtlich des zurückbehaltenen Bestands zielte. Ich gehe davon aus, dass die Hansestadt Stralsund in der Zwischenzeit aus der gesamten Verwaltung alle schriftlichen Unterlagen zu der Affäre zusammengezogen hat und ohne weiteres eine Antwort “Nach den uns vorliegenden Unterlagen gibt es keine Anhaltspunkte für eine Berücksichtigung der Provenienz Zacharias Orth im Sinne einer Erwähnung des Namens” geben könnte. Es wäre zwischenzeitlich auch ohne weiteres möglich gewesen, die an der Aussonderung beteiligten Mitarbeiter des Stadtarchivs eine dienstliche Erklärung abgeben zu lassen, ob eine Prüfung auf Orth-Provenienz erfolgte. Da die Antwort jeweils nur ja oder nein lauten könnte, wäre eine Antwort sehr wohl möglich und eine solche Befragung auch geboten gewesen.

Diese Frage ist nicht erledigt.

6. Frage

Diese Frage wurde fast als einzige korrekt beantwortet, wenngleich dahingestellt bleiben mag, ob sie wahrheitsgemäß beantwortet wurde, da die nach Angaben der Stadt nach wie vor vorhandenen Postinkunabeln von 1511 und 1513 nun einmal keine Inkunabeln sind. Die Frage wird für erledigt erklärt.

7. Frage

Da nach meiner Schätzung maximal 100-300 Titel aus der Gymnasialbibliothek im Sommer zurückblieben, die zudem noch geschlossen unter der Signatur Gy aufgestellt waren, leuchtet nicht ein, wieso eine Antwort auf diese Frage nicht möglich sein soll. Die Frage ist nicht beantwortet.

8. Frage

Soweit die Stadt ausschließt, dass Drucke der Löwenschen Bibliothek im Zusammenhang mit der Veräußerung des Teilbestands der Gymnasialbibliothek angeboten wurden, kann das zutreffen. Der pauschale Verweis auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren befreit die Hansestadt Stralsund nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäß und umfassend zu antworten, soweit dies möglich ist. Zu den Gründen und Kriterien der Auswahl gilt das zu Frage 5 Ausgeführte. Die Frage ist nicht korrekt beantwortet worden.



9. Frage

Soweit die Hansestadt Stralsund eine Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt zum Türkenkriegsdruck, der nach http://archiv.twoday.net/stories/219045911/ die Signatur “B 8̊ 1327 Inkunabel” trug, für unmöglich erklärt, ist das offensichtlich eine Ausflucht. Der erste Teil der Frage ist eine eindeutige Sachfrage über den aktuellen Bestand des Stadtarchivs, während für die Frage nach dem Grund das zu den Fragen 5 und 8 Ausgeführte gilt. Die Frage wurde nicht beantwortet.

10. Frage

Die Antwort lautet: “Die alleinige Zuständigkeit und Fachkompetenz der Mitarbeiter des Stadtarchivs wurde nicht in Zweifel gezogen. Ebenso wenig die fachlich korrekte Vorbereitung der Veräußerung. Es hat sich zwar im Nachgang bestätigt, dass es dort zu fachlichen Fehleinschätzungen kam. Aufgrund der großen Reputation des Stadtarchivs wurde die Einbindung externer Fachleute von den weiteren an dem Vorgang Beteiligten aber nicht für erforderlich erachtet”. Die Frage ist damit für mich ausreichend beantwortet und damit erledigt.

Erledigt sind damit nur die Fragen 4, 6 und 10.

II.

Soweit das Gericht Zweifel hat, dass Archivalia ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist, weise ich auf Folgendes hin:

- Da hier das Wächteramt der Presse betroffen ist, ist eine am Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 GG) orientierte Sichtweise geboten, die es ausschließt, dem Kriterium “redaktionell” einen eigenen Regelungsgehalt zuzuweisen, der im vorliegenden Fall dazu führen würde, einen Auskunftsanspruch zu verneinen.

- Frühere Rechtsprechung grenzte redaktionelle Gestaltung von der Werbung ab:
http://www.linksandlaw.de/news783-journalistisch-redaktionelle.htm

- Eine mehrköpfige Redaktion ist nicht erforderlich, wenn es um die Meinungsbildung geht. Auch der Selbstverleger ist Destinatär der Pressefreiheit (so schrieb Johann Gottfried Pahl seine “Nationalchronik” um 1800 fast ausschließlich selbst).

- Selbstverständlich werden in Archivalia (und zwar nicht nur von mir) Meldungen aus einer Vielzahl von Quellen gezielt ausgewählt und redaktionell (durch Kürzung oder Kommentierung) bearbeitet.

- Wenn eine Reihe von Pressemitteilungen einer Anwaltskanzlei, die womöglich auch nur von einem einzigen damit betrauten Anwalt geschrieben werden, ein redaktionell-journalistisches Angebot ist (was das OLG Bremen bejahte), dann Archivalia erst recht.

- Die Pflichten eines verantwortlichen Redakteurs habe ich wahrgenommen, als ich bei einem vor dem AG Regensburg vor einigen Jahren geschlossenen Vergleich die redaktionelle Verantwortung für einen von einem anderen Archivalia-Mitarbeiter geschriebenen Beitrag (Wiedergabe eines Leserbriefs mit despektierlicher Betreffzeile) übernommen habe.

"Die Archive in Münster sind in den letzten drei Jahren eine Art Not-Aufnahme gewesen. Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs waren in Münster tonnenweise beschädigte Dokumente eingelagert worden. Experten haben das Material sortiert und teilweise auch schon restauriert. In diesen Tagen werden die Dokumente wieder nach Köln zurückgebracht. Die Zeit in Münster ist aber erst der Anfang langwieriger Arbeiten. Nach Auskunft der Archivare dauere die komplette Restaurierung noch 30 bis 40 Jahre und koste bis zu 400 Millionen Euro."
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Münster, Nachrichten v. 10.12.12

"Elizabeth,

Thank you for all of the work you and those who worked with you put forth for the petition and other efforts that resulted in publicity of the budget crises the Archives faced and continues to face. It was the publicity and pressure that resulted in us getting enough funding to keep from closing. I know you did not do it for me personally but for the people of the state. As the chief steward of the Archives of Georgia I thank you on behalf of the people of Georgia. We are responsible for protecting these treasures for the people and for providing access to them. The results of your work helped to make accessibility more likely.

As you know, we are still operating with the same duties and responsibilities as last year, but with over $600,000 less. If not for you and others working to support us, it would be worse. We will continue to look for ways to make the Archives more efficient, ways to increase funding, and ways to better fulfill our responsibilities. Your continued support of the Archives will help us.

Christopher M. Davidson, J.D.
Director
Georgia Archives"

https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives/posts/234772303320452

Neulich unterließ ich bei Meldung des Digitalisats des Tübinger Mh 369

http://archiv.twoday.net/stories/142782578/

einen Hinweis auf die ganz kurzen Auszüge zu einer deutschsprachigen Handschrift, die Magister Johannes Wieland, Kaplan zu Stuttgart, 1492 dem Kirchheimer Dominikanerinnenkloster schenkte. Rolf Götz schrieb mir, dass weder in der Chronik der Magdalena Kremer noch in der Dissertation von Ulrich Ecker zu den Urkunden des Klosters die Person erwähnt wird. Als ich jetzt in Löfflers Buch zu den Zwiefalter Handschriften blätterte, erinnerte ich mich an den Namen. Oliver Auge hat in seiner Prosopographie der Kleriker des Stuttgarter Stifts Belege zu Wieland zusammengetragen (Stiftsbiographien, 2002, S. 499f. Nr. 288), die ich aber jetzt vermehren kann.

Im Wintersemester 1457 wurde er in Wien immatrikuliert mit der Herkunftsbezeichnung Stuttgart (Matrikel Bd. 2, 1457 II R 75, zitiert nach Auge). Er dürfte um 1440/45 geboren worden sein.

Es liegt nahe, einen verwandtschaftlichen Zusammenhang mit dem in Wien wirkenden Astronomen Johann Wielant von Stuttgart (1438/39 bis 1452 in Wien belegt) zu vermuten, siehe Uiblein 1999, S,. 412

http://books.google.de/books?id=qc4d4P42eFoC

Der jüngere Johann Wieland bezog 1463 die Freiburger Universität als Wiener Bakkalar (Matrikel Bd. 1, S. 22.39, zitiert nach Auge)

Der Meister Johann Wieland, der gemeinsam mit dem Sindelfinger Propst Johann Tegen vermutlich 1469 mit dem Statthalter des Grafen von Horn in den Niederlanden wegen der Mitgift der Tochter Philippe Ulrichs V. von Württemberg verhandelte, ist wohl unser Johann Wieland. Die Instruktion ist online einsehbar:

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-25211 (nicht bei Auge)

1477 ist er als Kaplan des Stuttgarter Heilig-Kreuz-Stifts Zeuge. Es ist die einzige Erwähnung im Stuttgarter Urkundenbuch:

http://archive.org/stream/UrkundenbuchDerStadtStuttgart#page/n351/mode/2up

Zu 1490 weist ihn Auge als Mitglied zweier Stuttgarter Bruderschaften nach, der Salve Regina Bruderschaft und der Priesterbruderschaft. Ein Beleg nennt einen Stiftsvikar Johann Wieland ohne den Magistertitel, doch ist wohl nicht an einen anderen Kleriker des gleichen Namens zu denken.

Das Crusius-Exzerpt zu 1492 ist sicher Auszug aus einem umfangreicheren Text:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mh369/0030

Handschriftenbeschreibung:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0542_a269_jpg.htm

Es steht ziemlich vollständig auch in den Annales Suevici (wonach es Auge kannte):

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI25_fol-2/0146 = Crusius (übersetzt von Moser Bd. 2, S. 140)

Undatiert ist eine Bücherschenkung an das Stuttgarter Dominikanerkloster, von der nur ein alter Zwiefalter Katalog Zeugnis ablegt. "Rev. Magister Joh. Wielant" schenkte Sermones varii aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift kam später nach Zwiefalten und ist verschollen

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1067432

Neidiger, Das Dominikanerkloster Stuttgart ... 1993, S. 32 Anm. 162 erwähnte diese Schenkung, was Auge übersah.

Ebenso blieb Auge unbekannt, dass Johannes Reuchlin 1495 auf Bitten des Stuttgarter Kaplans Johann Wieland für die Stuttgarter Stiftsherren einen Kommentar zur Mariensequenz "Ave virginalis forma" verfasste, überliefert als Autograph in ÖNB Wien Cod. 3116. Siehe den Artikel zu Johannes Reuchlin im Humanismus-Verfasserlexikon:

http://books.google.com/books?id=EKQx4ixSqwcC&pg=PT147

Der Name erscheint im alten Tabulae-Katalog zum Wiener Codex.

http://books.google.de/books?id=yS5AAQAAIAAJ&pg=PA200

nicht aber in Stefan Rheins Reuchliniana II (Johannes Reuchlin, 1994, S. 297). Die angekündigte Edition im FDA ist noch nicht zustandegekommen. Der Name erscheint aber in Rheins italienischer Publikation von 1990:

http://goo.gl/8hR2P

Zur Wiener Handschrift:

http://manuscripta.at/?ID=6666

Kurz erwähnt im Freiburger Überlieferungskatalog der Bebel-Werke

http://web.archive.org/web/20031026113100/http://www.sfb541.uni-freiburg.de/B5/Bebel/Werke_Heinrich_Bebels.pdf

Damit stellen diese Notizen zu Magister Johann Wieland aus Stuttgart auch einen kleinen Beitrag zur Reuchlin-Forschung dar.

Nachtrag: Zum Kloster Kirchheim siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/404097950/

#forschung



Alte japanische Magazin-Titelbilder:

http://50watts.com/30-Vintage-Magazine-Covers-from-Japan



Dezemberbild aus dem Breviar der Eleanor von Portugal (Brügge, Anfang 16. Jahrhundert) in der Pierpont Morgan Library.

Via
http://mediumaevum.tumblr.com/post/37400768283/december-the-breviary-of-eleanor-of-portugal-c

Oliver Sander vom Bundesarchiv zieht durch die Lande und spricht auf zahllosen Tagungen über die Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und der Wikimedia Foundation. Vor dem Ende der Zusammenarbeit (es gibt keine weiteren Bilder, die bisher zur Verfügung gestellten Bilder bleiben) strich er die Vorteile heraus, danach die Nachteile, wobei an erster Stelle die mangelhafte Nachnutzung steht.

Im Blog der Speyerer Tagung gibt es nur ein Abstract:

http://archive20.hypotheses.org/177

***

Kommentar:

Dass bei der Nachnutzung von Wikipedia/Wikimedia-Bildern der Anteil illegaler, also nicht lizenzkonformer Nutzungen sehr hoch sein würde, hätte man schon vor Eingehen der Kooperation wissen und stichprobenartig überprüfen können.

Dass die Wikipedia-eigene Seite

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/M%C3%A4ngel

kaum etwas ausrichtet, hätte man auch schon 2008 wissen müssen.

Auch bei meinen eigenen Bildern ist die Anzahl lizenzkonformer Nachnutzungen außerhalb der Wikimedia-Projekte minimal.

Wenn man das nicht akzeptieren möchte, muss man mit Abmahnungen gegen die Verwender vorgehen, wobei man sich ja auf gewerbliche Nachnutzer beschränken könnte. Bei privaten Nutzern sollte ein kostenfreier Hinweis genügen.

Wenn Mitarbeiter dafür abgestellt würden, könnten nach meinen eigenen Erfahrungen enorm hohe Einnahmen generiert werden.

Niemand kann es uns Anhänger freier Projekte verübeln, wenn wir im Vorgehen des Bundesarchivs, einerseits mit Copyfraud Nutzer gemeinfreier Bilder in seinem eigenen Portal abzuzocken, andererseits aber nicht energisch gegen böswillige Nachnutzer vorzugehen, kein ideales Geschäftsmodell erkennen wollen.

Typisch für die ganz und gar verkorkste Beziehung des deutschen Archivwesens zu Open Access und freien Inhalten.

Zur korrekten Nachnutzung von CC-Bildern

http://archiv.twoday.net/stories/219051498/


***

MATERIALIEN

4. Dezember 2008 Ankündigung der Kooperation
http://archiv.twoday.net/stories/5365548/

Südwestdeutscher Archivtag Juni 2009. Erwähnung im Tagungsbericht
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2739

Marburger Tagung 3.11.2009
http://www.fotomarburg.de/pdf/sander_wikimedia.pdf

Aufsatz im Archivar 2010
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2010/ausgabe2/Archivar_2_10.pdf

11. November 2010: Sander gibt bekannt, es wird keine weiteren Bilder für Wikimedia geben
http://archiv.twoday.net/stories/8427530/

24. Februar 2011
Eine Begründung auf Commons durch den Benutzer Bundesarchiv-B6
http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Bundesarchiv-B6#Reverts_of_Imagen_clean_ups
Gemeldet:
http://archiv.twoday.net/stories/38760842/

vfm-Tagung 11. Mai 2011
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/wp-content/uploads/2011/08/2011-05-11_Dresden-BArch-Wikimedia.pdf

Tagung "Ins Netz gegangen" - November 2011
http://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo
Kommentare:
http://archiv.twoday.net/stories/55771973/

Interview mit M. Schindler
http://archiv.twoday.net/stories/8445523/



Bundesarchiv, Bild 102-00401 / CC-BY-SA Ich bezweifle dass es legal ist, den Eindruck zu erwecken, dass die Verlinkung der Lizenz entbehrlich ist.

Ich gebe im folgenden kommentierte Auszüge aus der mit Anmerkungen versehenen Version im Blog der Speyrer Tagung:

http://archive20.hypotheses.org/454

Am 27. Juni 2012 wurde vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium der Geheimdienste bekannt, dass während der Ermittlungen gegen den rechtsterroristischen sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund beim Verfassungsschutz mehrere Akten vernichtet worden waren. Umgehend wurde das Thema von allen größeren Medien aufgegriffen. In den folgenden Tagen äußerte sich auch der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) in mehreren Pressemitteilungen zu den Vorgängen und verurteilte diese Vernichtung von Akten zu Recht mit scharfen Worten. Vereinzelt wurden diese Äußerungen von der Presse auch aufgenommen. Danach verstummten die Archivare, auch wenn mehrfach weitere Aktenvernichtungen bei den Ermittlungsbehörden bekannt wurden, und auch wenn die eigenmächtige Vernichtung von Akten durch Behörden zu den ärgerlichen, wenngleich keineswegs unüblichen Berufserfahrungen wohl jeden Archivars gehört. Eines unserer Kernthemen, der Umgang mit der schriftlichen Überlieferung, stand für einen kurzen Moment im Rampenlicht des bundesweiten öffentlichen Interesses. Und was fiel uns ein? Pressemitteilungen, inklusive der damit verbundenen Abtretung der Relevanzentscheidung an einen mehr oder weniger interessierten Redakteur. Als dann im Oktober der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsschutzes vor dem Untersuchungsausschuss aussagte und die Vernichtung von Akten wegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen als einen völlig normalen und notwendigen Vorgang bezeichnete, war von den Archivaren nichts zu hören. Wie auch? Was hätten wir denn für Möglichkeiten gehabt? Einen Aufsatz in der regionalen Fachzeitschrift verfassen? Einen Arbeitskreis bilden? Einen Notfall-Archivtag einberufen? Sehen wir der Realität ins Auge: Kommunikationskanäle nach außen haben wir abseits der traditionellen Pressemitteilung praktisch nicht und eine Diskurshoheit können wir außerhalb der eigenen Berufsgruppe nicht annähernd erlangen. Es schwadronierten also hochrangige Behördenvertreter offenkundig ohne Wissen um archivische Belange und wir mussten stumm bleiben und uns allenfalls im Kollegenkreis empören. Mussten wir? Eine leise Ahnung davon, dass es auch anders ging, konnte man allerdings bekommen. Abseits der traditionellen Diskussionskanäle der Fachwelt berichtete nämlich das Blog Archivalia[2] und auch in der Gruppe Archivfragen auf Facebook wurde das Thema diskutiert[3]. Viel zu wenig natürlich, um an den misslichen Entwicklungen etwas zu ändern, aber doch ein Blick auf Kommunikationsstrukturen, wie sie mit sozialen Medien denkbar sind.

Die Kritik am VdA ist berechtigt. Man hätte z.B. ein Aktenvernichtungsblog mit Materialien für die Presse (und natürlich die Verwaltungen) aufsetzen können.

Anm. 2 lautet:

Vgl. exemplarisch http://archiv.twoday.net/stories/97069512/#97071664

Was den deutschen Archivaren in einer problematischen archivpolitischen Situation nicht gelang, das gelang ihren amerikanischen Kollegen in einer ungleich dramatischeren Situation: Die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für die eigenen Anliegen, was hierbei tatsächlich zu einem Erfolg der archivischen Seite führte. Bis vor einer Woche hätte ich noch behauptet, dass ein solches archivischesSocial-Media-Campaigning unter Einbeziehung einer interessierten Netz-Öffentlichkeit in Deutschland nicht zustande käme. Doch die Causa Stralsund hat mich da eines Besseren belehrt und – passend zu dieser Tagung – hat wohl auch das deutsche Archivwesen seine erste erfolgreiche Kampagne, die maßgeblich in den sozialen Medien wurzelt.[5]

Anm. 5
Vgl. https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Mir gefällt nicht, wie hier der Ausgangspunkt der Kampagne unterschlagen wird: Archivalia. Und es ist doch sehr zweifelhaft, ob man von einer Kampagne des Archivwesens sprechen kann, selbst wenn man darauf verzichtet, den Vortragenden Legationsrat I. Kl. einmal mehr namentlich bloßzustellen.

Die Kampagne wurzelt in meinem Einsatz seit 1994 für bedrohte Kulturgüter, und an nennenswerte Hilfe aus dem Kreis der Archivierenden erinnere ich mich nicht. So dankbar ich für die Erklärungen des VdA oder z.B. die Solidarität des Siwiarchivs bin: das deutsche Archivwesen hat so gut wie keinen Anteil an der Stralsunder Kampagne. Im siebenköpfigen Orgateam bin ich der einzige Archivar. Mich hat auch nie ein Kollege oder eine Kollegin in dieser Sache von sich aus angerufen.

Dr. Kuno Ulshöfer, früher Direktor des Nürnberger Stadtarchivs und renommierter südwestdeutscher Landeshistoriker, äußerte sich in den Kommentaren zur Petition harsch Diese Sache darf einfach nicht wahr sein.

https://www.openpetition.de/petition/kommentare/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Er schrieb mir auch eine kurze Mail nach Aachen. Sein Amtsnachfolger Dr. Michael Diefenbacher, Vorsitzender des VdA, hielt es noch nicht einmal für nötig, die Petition zu unterzeichnen!

Wenn man die Namen der Petition durchgeht, wird man sehr viel mehr wichtige Leute aus dem Bibliothekswesen als solche aus dem Archivwesen finden, da bin ich mir sicher.

Von den Stuttgarter Unterzeichnern kenne ich nur "Dr. Hermann Bannasch". Der ist zwar Archivar, aber ebenso wie Ulshöfer schon im Ruhestand. Von meinen eigenen lieben Marburger Kurskollegen hat, wenn ich niemand übersehen habe, keiner namentlich unterzeichnet.

Von daher ist es grob angemessen, die Kampagne für das deutsche Archivwesen in Anspruch zu nehmen!

Zurück zu Gillner!

Problemlos lassen sich andere Beispiele finden, die von einem momentanen Nicht-Verstehen von sozialen Medien im deutschen Archivwesen zeugen. Vielleicht Crowdsourcing? Mitte 2012 hat die Archivschule das Online-Lexikon „Terminologie der Archivwissenschaft“ gestartet. Ein Wiki, immerhin, also ein wunderbar praktisches Medium, um kollaborativ Wissen zu sammeln. Doch leider dürfen in diesem Wiki allein die aktiven Referendare der Archivschule schreiben. Man scheint es also für sinnvoller zu erachten, das Wiki durch eine kontrollierbare Kleinstgruppe befüllen zu lassen als auf die Erfahrung und das Wissen einer breiten Fachöffentlichkeit zurückzugreifen. Entsprechend hat sich seit der ersten Befüllung vor rund fünf Monaten auch nichts mehr am Inhalt geändert.

Guter Punkt!

So sieht also momentan, am Ende des Jahres 2012, die virtuelle Präsenz der deutschen Archive aus: Die Kommunikation ist eine klassische traditionelle Behördenkommunikation, geboren im AncienRégime, verfeinert im Untertanenstaat, herübergerettet ins digitale Zeitalter. Informationen werden quasi-obrigkeitlich verkündet, die Homepage funktioniert kaum anders als das preußische Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Interaktivität erschöpft sich in der Anfragenbearbeitung mittels Eingabe und Bescheid, einem – die erfahrenen Aktenkundler werden es wissen – Verhältnis der Über- respektive Unterordnung. [...]

Bürgernähe, Interaktivität, Transparenz – was läge hier näher als an die Möglichkeiten von sozialen Medien zu denken? Für die deutschen Archive offensichtlich anderes. Es sind nicht die Chancen und Potentiale der Entwicklung, die hier gesehen werden – einer Entwicklung, die ohnehin unumkehrbar sein dürfte! –, sondern die Bedrohung von bekannten Arbeitsprozessen, von traditionellen Hierarchien, von ohnehin knappen Ressourcen.


Treffend formuliert!

Dagegen nehmen sich die wenigen deutschen Aktivitäten mager aus: Wir haben einige aktive Kommunalarchive, die (z.T. mit bescheidenen Mitteln) die Potentiale von sozialen Medien wie Facebook und Twitter sehr effektiv nutzen.[15] Wir haben eine rudimentäre Blogstruktur, allen voran Archivalia, sozusagen das große alte Schlachtschiff des deutschen Archiv 2.0, mit einer immensen Vielzahl von Hinweisen und Nachrichten nicht nur im Bereich Archiv, sondern auch aus dem ganzen Open Data-Bereich sowie einigen historischen Spezialgebieten.[16] Diesem hat sich in diesem Jahr das Blog siwiarchiv an die Seite gesellt, das wunderbar zeigt, wie Archive ihre regionalgeschichtliche Kompetenz in moderner Weise unter Beweis stellen können.

Ich bin auch ein großer Fan von Siwiarchiv.

Auf das Gesamtbild gesehen ist das Genannte allerdings sehr wenig, weshalb das bittere Fazit zum Verhältnis von Archiv und Web 2.0 in Deutschland an dieser Stelle lauten muss: es ist kostenlos, es ist weitverbreitet, es hat immense Potentiale – von so was lassen wir lieber die Finger!

Ausgezeichnet ausgedrückt!

Warum fällt es den deutschen Archiven so schwer, das Web 2.0 als natürlichen Bestandteil der beruflichen Existenz zu begreifen, den Schritt zu vollziehen, den bereits zahllose Privatleute und Unternehmen und durchaus auch nicht wenige öffentliche Einrichtungen bereits vollzogen haben? Oder, wie Klaus Graf es bereits 2006 in einem Diktum formulierte, das weithin noch immer seine Gültigkeit hat: Warum sind deutsche Archivare virtuell so grauenhaft unkommunikativ?[22]

Anm. 22 verweist auf
http://archiv.twoday.net/stories/2678326/

Damals (2006) habe ich versucht, ein paar Basisinformationen zum Web 2.0 zusammenzustellen.

Seit damals gibt es wohl auch die Archivalia-Rubrik Web 2.0, die früheren Einträge stammen von einer ehemaligen Kategorie, die Foren oder so hieß.

http://archiv.twoday.net/topics/Web+2.0/?start=570

Obwohl Archivalia in Archivkreisen viel gelesen wird, hat man die vergleichsweise häufigen Informationen zum Web 2.0 überwiegend beharrlich ignoriert.

Ursachen: 1. Generationenfrage

Diejenigen, die die strategischen Entscheidungen treffen – für einzelne Archive wie für das gesamte Archivwesen –, sind diejenigen, die die geringsten Berührungspunkte zum Thema Social Media haben.

2. Der publizistische Diskurs

Wer keine persönlichen Erfahrungen mit sozialen Medien mitbringt, wird durch den publizistischen Diskurs auch nicht ermutigt, ebensolche zu sammeln. Social Media erscheint dort lediglich als chaotische Kraft, die bestehende Arbeits- und Lebensstrukturen zersetzt, kaum aber als faszinierendes Element zukünftiger beruflicher oder zivilgesellschaftlicher Organisation.

3. Keine Experimente!

Siehe dazu aber die erste These in meinem eigenen Referat:

http://archiv.twoday.net/stories/219051687/

4. Das Paul-Jonas-Phänomen

Paul Jonas ist eine der Hauptfiguren in den Otherland-Romanen des Amerikaners Tad Williams, einer Cyberpunk-Saga, was doch irgendwie zu unserem Thema passt. Paul Jonas wacht eines Tages in einer ihm fremden Welt auf und hat überhaupt keine Ahnung, wer er ist, wo er ist und wie er dorthin gekommen ist. Bald stellt sich heraus, dass er in einer virtuellen Realität festhängt und in der Folgezeit wird er durch eine verwirrende Vielzahl virtueller Welten stolpern, die ihm fremd sind und erst ganz am Ende verstehen, was das alles ist und wofür das alles da ist.

5. Das Vogel-Strauß-Prinzip

Soziale Medien werden nicht als Antwort auf archivische Herausforderungen gesehen, allenfalls als neues Problem. Auch scheint es – anders etwa als bei der digitalen Langzeitarchivierung – keine Sachzwänge zu geben, sich mit diesem Neuen auseinandersetzen zu müssen. Stattdessen dominiert eine Nicht-Beachtung der Thematik, ungeachtet dessen, dass Blogs, Wikis, Facebook, Twitter zur alltäglichen Lebensrealität von Millionen Menschen gehören. Wie beim sprichwörtlichen Vogel Strauß wird der Kopf in den Sand gesteckt und scheinbar geglaubt, dass diese unbekannten Neuerungen wieder verschwinden. Im Dunkeln wächst aber keine Erkenntnis, im Dunkel wächst allenfalls die Angst. Angst davor, die ohnehin knappen Ressourcen auf weitere Aufgaben verteilen zu müssen. Angst davor, die Ressourcen fehl zu investieren, indem man auf einen vielleicht nur kurzlebigen Hype aufspringt. Angst vor den Nutzern, sei es vor ihrer steigenden Zahl oder vor kritischen oder destruktiven Kommentaren. Angst davor, Arbeitsweisen und Arbeitsstrukturen publik zu machen, gar rechtfertigen zu müssen. Angst vor einem allgemeinen Kontrollverlust: Kontrollverlust über Arbeitsweisen, über Informationen, über die fachliche Deutungs- und Diskurshoheit, vielleicht gar über die eigenen Bestände, wenn sie in digitalisierter Form vorliegen. Was der Kopf im Sand naturgemäß nicht ermöglicht, das ist die Erweiterung des Horizonts, der Blick auf die Möglichkeiten jenseits der bisherigen Arbeitsweisen.

Schön gesagt!

Dank zweier Initialspenden von Mäzenen, die ungenannt bleiben möchten, einem hohen Betrag des Ehepaars Céline und Heiner Bastian und dem Engagement weiterer Spender konnte das Deutsche Literaturarchiv Marbach Franz Kafkas berühmtes Schreiben an seinen Freund Max Brod über seine Angst vor Mäusen bei der Versteigerung des Auktionshauses Kaupp am 7. Dezember erwerben. Den vierseitigen Brief hatte Kafka am 4. Dezember 1917 in Zürau verfasst. Er befand sich in den letzten Jahrzehnten in privater Hand und kann jetzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Deutsche Literaturarchiv Marbach, neben der Bodleian Library die wichtigste Institution, die sich der Bewahrung von Handschriften des Prager Autors verschrieben hat, kann damit seine bedeutende Kafka-Sammlung um ein wichtiges Stück bereichern.

Vom 11. April 2013 an wird der Brief zusammen mit anderen Handschriften Kafkas und Zeugnissen seiner Wirkung auf Autoren wie Canetti, Sebald und Deleuze in einer kleinen Ausstellung „Kafkas Mäuse“ gezeigt. Der „Mäuse-Brief“ kann als ein (kleiner) Schlüssel zu Kafkas Werk gelten, in dem sich Figuren der Angst und des Komischen unauflöslich vermischen. Offenkundig sind auch die Spuren, die ins Werk führen, etwa zu der Erzählung „Josefine, die Sängerin oder Das Volk der Mäuse“ oder „Der Bau".

„Das was ich gegenüber Mäusen habe, ist platte Angst. Auszuforschen, woher sie kommt, ist Sache der Psychoanalytiker, ich bin es nicht.“ Seit Mitte September lebte Franz Kafka bei seiner Schwester Ottla in Zürau, einem kleinen böhmischen Dörfchen, die dort ein landwirtschaftliches Gut ihres Schwagers Karl Hermann führte. Am 4. September war bei Kafka Tuberkulose festgestellt worden. An seinen vertrauten Freund, den Schriftsteller Max Brod in Prag, verfasst er dieses sehr persönliche Schreiben über Mäuse und Fallen, nicht ohne selbstironischen Unterton: „Du schreibst so wenig von Dir, ich räche mich mit den Mäusen.
Du schreibst: „ich warte auf Erlösung“. Glücklicherweise deckt sich Dein bewusstes Denken und Dein Handeln nicht ganz.“

Quelle: Deutsches Literaturarchiv Marbach, Pm 79/2012 v. 08. Dezember 2012



"Zum mittlerweile siebten Mal veröffentlichen wir zusammen mit unserem Förderverein "Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln" das "Kölner Kalendarium"
Wir präsentieren unser "Kölner Kalendarium 2013" unter dem Titel "Kölner Augenblicke. Der Fotograf Peter Fischer".

Auf zwölf Monatsblättern zeigen wir Fotografien von Kölner Orten und Plätzen, aus Kölner Unternehmen und aus dem Bereich "Freizeit in Köln" der 1950er Jahre aus dem Nachlass von Peter Fischer.

Er und seine Ehefrau gehörten nach dem Zweiten Weltkrieg zu den am meisten nachgefragten Kölner Fotografinnen und Fotografen.

Das Kalendarium ist zum Preis von 9,95 Euro in vielen Kölner Buchhandlungen und bei uns erhältlich. Mitglieder des Fördervereins erhalten ein Exemplar gratis.."


Mitteilung des Historischen Archivs der Stadt Köln

Link zur PDF-Datei des Kalenders

Es folgen die Thesen und weitere Materialien zu meinem Referat auf der Speyerer Tagung Archive 2.0, über die man das Blog

http://archive20.hypotheses.org/

zu vergleichen hat. Gezeigt wurde auf der Leinwand das Bullshit-Bingo (siehe unten) und der (nicht abgesandte) Brief an den Stralsunder Oberbürgermeister.

1. Nur mit Visionen und Experimenten kommen wir voran

Das deutsche Archivwesen steht nicht bei Web 2.0, sondern eher bei Web -1

"Ich klicke nicht auf Links"
http://archiv.twoday.net/stories/14655624/

Der Leiter des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts Biewer informiert sich grundsätzlich nicht in Blogs
http://archiv.twoday.net/stories/197332109/

2. Öffentlichkeitsarbeit ist eine archivische Kernaufgabe

Hinweise auf die Aktivitäten des Aachener RWTH-Archivs (Website mit Blog und digitalen Angeboten, Präsentationen und Kalender auch online, Festschrift 40 Jahre Open Access verfügbar, Auftritt auf Google+ mit Bilderfreitag)

http://www.hochschularchiv-aachen.de/
https://plus.google.com/u/0/109080670989349548459/posts

3. Bürgerarchive sind maximal benutzerfreundliche Archive

Auf meinen Beitrag vom 15. März 2009 zu Bürgerarchiven aus meiner Sicht kam als erster Kommentar von der jetzigen Leiterin der Archivschule Marburg, Irmgard Becker: "Bürgerarchiv widerspricht geltenden Gesetzen"

http://archiv.twoday.net/stories/5584413/#5584501

- Serviceorientierung!

- Öffnungszeiten nach den Bedürfnissen der Benutzer

- keine Benutzungsgebühren

- Reproduktionen/Scans am Aufsichtsscanner kostenlos [nicht wie im GLAK am Aufsichtsscanner in Selbstbedienung 20 Cent je Scan!]

- Selbstfotografie auch für Veröffentlichungszwecke gestatten

4. Die Zukunft der Archive ist digital

Gern sollte alles digitalisiert werden, sofern datenschutzrechtlich zulässig.

Ein paar Selbstverständlichkeiten, die im Archivwesen leider nicht selbstverständlich sind:

- hohe Auflösung der Digitalisate
- keine Wasserzeichen, kein Copyfraud
- Permalinks auch für das Einzelbild
- Downloadmöglichkeit

5. Die Materialität unserer Unterlagen braucht digitale Werbungs

Bekenntnis zur Erhaltung der Überlieferung im Original (Ersatzdigitalisierung nur ausnahmsweise)!

Bekenntnis zum Provenienzprinzip, Respektierung der Herkunftsgemeinschaften (siehe Gymnasialbibliothek Stralsund)!

6. Informationsfreiheit und Transparenz fördern

Dialog mit dem Bürger auf Augenhöhe!

http://archiv.twoday.net/topics/Informationsfreiheit+und+Transparenz/

Siehe auch meinen Beitrag in der Festschrift 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf

7. Auch im Bereich der Bewertung ist Platz für Dialoge mit BürgerInnen/WissenschaftlerInnen

Sanft entschlafen:

http://www.forum-bewertung.de/

Auch im Bereich der Übernahme von Unterlagen sind Netzwerke denkbar (Registratoren und Archivare müssen mehr zusammenarbeiten).

8. Wikis fürs Wissen

Wir brauchen ein für jeden zugängliches Archiv-Wiki neben der Wikipedia für archivfachliche Inhalte.

9. Crowdsourcing bei der Erschließung

Während es international einen Boom der Crowdsourcing-Projekte gibt, ignoriert das deutsche Archivwesen diesen Trend bislang.

http://archiv.twoday.net/search?q=crowdsourc

10. Fazit: Für ein Mitmach-Web auch im Archivwesen

Abschied vom obrigkeitlichen Anstaltsstaat. Stattdessen ein gemeinsamer Lernprozess mit der Öffentlichkeit.

Keine Angst vorm Scheitern! Das Internet ist ein digitales Laboratorium, in dem man nicht zuletzt lernen kann, wie man mit eigenen Fehlern angemessen umgeht.


https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/A54kGX7UCQc

Vorschläge gern auch hier.



Boccaccio-Handschrift (Italien, um 1360) in der Schulbibliothek des Hamburger Christianeums, abgebildet im empfehlenswerten Kalender der Freunde der Bibliothek für 2013, erhältlich für 10 Euro. Alles weitere:

http://anonymea.tumblr.com/post/37267168751/erkundungen-in-der-bibliothek-des-christianeums

Werden gemeinfreie Bilder als urheberrechtlich geschützt ausgegeben, spricht man mit Jason Mazzone von Copyfraud. Institutionen wie Archive, Bibliotheken oder Museen haben dann und nur dann Rechte an Bildern, wenn das Urheberrecht sie ihnen zuteilt. Ist ein Fotograf 70 Jahre tot, kann auch der Eigentümer des Negativs keine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen.

Denkbar sind Ansprüche aufgrund vertraglicher Regelungen, wenn der Benutzer in eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich eingewilligt hat. Öffentlichrechtliche Benutzungsordnungen können kein urheberrechtsähnliches geistiges Eigentum der Institution schaffen.

Bei alten Fotografien ist es aufgrund der Entscheidung "Bibelreproduktion" sicher, dass die Reproduktion kein neues Schutzrecht (Lichtbildschutz nach § 72 UrhG) entstehen lässt. Auch Bilder, die bei der Massendigitalisierung oder mit Flachbettscannern entstehen, werden von der Rechtswissenschaft ebenso wie die schutzunfähigen Fotokopien behandelt. Aber auch bei hochwertigen Handschriftendigitalisaten und Gemäldefotos, bei denen manche Juristen einen Schutz bejahen, ist ausgehend von den Grundsätzen des BGH davon auszugehen, dass kein Leistungsschutzrecht gegeben ist.

Begründung:
http://archiv.twoday.net/stories/11581094/
http://archiv.twoday.net/stories/4850312/

Ausgehend von der US-Entscheidung Bridgeman vs. Corel erkennt die Wikimedia-Foundation, Trägerin der Wikipedia, kein Urheberrecht an originalgetreuen Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen an.

Wer als Wissenschaftsblogger gern devot bei einem Archiv oder einer Bibliothek um Erlaubnis fragen möchte, wenn er ein irgendwo reproduziertes Bild aus deren Beständen verwenden will, darf das gern tun. Aber auch hier gilt: "Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".

Das Risiko, juristischen Ärger zu bekommen, kann vernachlässigt werden. Empfehlenswert ist, solche Bilder auch auf Wikimedia Commons hochzuladen und sich im Streitfall mit dem Wikimedia-Verein in Verbindung zu setzen. Ich gehe davon aus, dass eine juristische Auseinandersetzung von dort unterstützt werden würde. Wer sich von einer öffentlichen Institution so behandeln lässt wie kreidefossilien.de, dem ist nicht zu helfen.

Neben der sehr starken juristischen Position derjenigen, die bei zweidimensionalen Vorlagen einen Schutz für die Reproduktionsfotografie ablehnen, kommt bei Digitalisaten öffentlicher Institutionen die eindeutige Position der Europeana-Charta hinzu. In den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung heißt es unmissverständlich: "Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien gemeinfreien Materials sollte vermieden werden." (PDF) Diese Aussagen sollten Institutionen, die Copyfraud betreiben, entgegengehalten werden.

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/

Bild von "Cranach Digital", auf Commons vergeblich zur Löschung vorgeschlagen

Henning Krieg hat eine Umfrage über Berliner Blawger veröffentlicht:

http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil1/
http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil2/

RA Hoenig macht Bemerkungen zum Löschen von Kommentaren:

http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/ich-loesche-also-bleibe-ich/

Hier lösche ich inzwischen nur noch Spam und eindeutige Rechtsverletzungen. Im Interesse der Meinungsfreiheit, aber oft zu meinem Ärger bleiben auch von mir als unfair empfundene Kommentare stehen.

Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):

1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!

2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!


Abgesehen von der Tatsache, dass der ausführliche Lizenztext das unmissverständlich fordert, gibt es auch eine deutsche Gerichtsentscheidung (Landgericht Berlin, 2010 PDF) zu einem Wikipedia-Bild, die es einer Website untersagte, die Fotografie zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” eine Urhebernennung erfolgt und der Lizenztext oder dessen vollständige Internetadresse in Form des Unified-Resource-Identifiers beigefügt wird.

Wer ein Bild aus der Wikipedia oder von Wikimedia Commons nutzt, muss sich auf der Bildbeschreibungsseite, die sich öffnet, sobald man es anklickt, über die Nutzungsbedingungen genau informieren. Es gibt Bilder, die man ohne weiteres nutzen darf (auch zu kommerziellen Zwecken): vor allem Reproduktionen alter (gemeinfreier) Werke, Fotos von US-Bundesbehörden und Bilder, die der Urheber quasi für die Public Domain freigegeben hat.



Jeder darf mein Bild aus Schloss Eutin frei verwenden, auch wenn eine Namensnennung nett wäre. In seltenen Ausnahmefällen könnte trotzdem nach deutschem Recht unter Umständen erfolgreich gegen einen Verwender vorgegangen werden, wenn eine grobe Entstellung des Lichtbilds vorliegt oder jemand sich als Urheber ausgibt, ohne es zu sein.

In der Regel stehen die Bilder auf Wikipedia Commons aber unter einer freien Lizenz (meist Creative Commons BY-SA, seltener CC-BY). Man darf sie immer auch kommerziell nutzen und verändern (z.B. einen Ausschnitt wählen).



Das Bild der estnischen Hermannsfeste, einer der Gewinner des Wettbewerbs "Wiki loves monuments", steht ebenfalls auf Wikimedia Commons zur Nutzung bereit.

Man entnimmt der Bildbeschreibungsseite:

1. Der Fotograf nennt sich "Zentsik"

2. Die Lizenz des Bilds ist:

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ee/deed.en

Wenn der Fotograf ein Pseudonym angibt, nennt man dieses. Steht der bürgerliche Name und ein Pseudonym am Bild, empfiehlt sich die Verwendung des bürgerlichen Namens.

Foto: Zentsik CC-BY-SA

Gibt man die erforderlichen Angaben zu obigem Bild so an, hat das denn Vorteil, dass die Lizenz beim Teilen des Bilds in sozialen Netzwerken, wenn die Bildunterschrift zugleich automatisch übernommen wird, wenigstens als Text präsent ist. Es fehlt dann zwar der genaue Verweis auf die estnische CC-Fassung und die Version 3.0, aber eine Abmahnung dürfte ausgeschlossen sein.

Um die Lizenz zu nennen, genügt es nicht, einfach CC zu schreiben (CC kann alles Mögliche bedeuten, und auch CC-Lizenzen können sich erheblich unterscheiden). Korrekt ist nur ein Link auf die Lizenz, sieht man davon ab, dass man auch den ganzen Lizenztext wiedergeben kann.

Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, die sich am Bild befinden.

Der Urheber kann den erforderlichen Urhebervermerk exakt vorgeben. Wird ausdrücklich zusätzlich die Nennung einer Internetadresse verlangt, muss diese angegeben werden. Eine Quellenangabe (z.B. genaue Adresse auf Wikimedia Commons) ist an sich nicht erforderlich (und ersetzt weder die Angabe des Urhebers noch die der Lizenz), aber natürlich empfehlenswert.

Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar.

Anders bei den sogenannten "lizenzfreien Bildern", von deren Nutzung ich abrate. Man sollte sich in jedem Fall die Nutzungsbedingungen genau anschauen. Wenn solche Bilder oft nicht auf sozialen Netzwerken verwendet werden können, sind sie für Blogger, die dort ihre eigenen Beiträge einschließlich der Illustration teilen, nicht geeignet. Wer etwa bei einem Pixelio-Bild den Bildnachweis nicht am Bild selbst oder am Seitenende, sondern etwa im Impressum anbringt, riskiert eine teure Abmahnung durch den betreffenden Fotografen.

Zurück zu freien Lizenzen! Unabhängig von einer rechtlichen Pflicht freut sich ein Autor, wenn der Bildnachweis nicht an versteckter Stelle erfolgt. Bei Online-Publikationen sollten die Angaben von Urheber und Lizenz direkt am Bild stehen. In einem gedruckten Buch, das hinten einen gesonderten Bildnachweis hat, ist der Name und die URL der Lizenz dort abzudrucken.

Für nicht CC-lizenzkonform halte ich eine Nennung des Autors mittels title-Tags, da dieser nicht auf allen Plattformen sichtbar ist (z.B. nicht auf dem iPad). Trotzdem empfiehlt Wikimedia Commons einen Einbettungscode, der darauf basiert. Mangelhafte Angaben auf Commons (z.B. Verzicht auf ausdrückliche Nennung der Pflicht zur Lizenzangabe) führen nicht dazu, dass die Pflicht ignoriert werden kann, denn maßgeblich ist nur der ausführliche Lizenztext.

Zusätzliche Bestimmungen wie z.B., dass eine Nutzung nur online, aber nicht in gedruckten Publikationen erfolgen darf, sind nicht wirksam, da die CC-Lizenzen die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung erschöpfend regeln.

Das Risiko, wegen eines Wikipedia-Bilds abgemahnt zu werden, ist gering, aber nicht zu vernachlässigen, da etliche Wikipedia-Autoren (unter anderem ich) nicht lizenzkonforme Nutzungen abmahnen (die Wikipedia bzw. Wikimedia Foundation selbst mahnt nicht ab). Wird gegen die Bedingungen des Lizenzvertrags verstoßen, erlischt die Lizenz und es kann das verlangt werden, was für das betreffende Bild üblicherweise bezahlt würde.

Angesichts der Tatsache, dass man fast immer nur zwei wirklich einfache Faustregeln (Namensnennung, Lizenzverlinkung) beherzigen muss, um ein Bild kostenlos umfassend nutzen zu dürfen, finde ich solche Abmahnungen zumindest bei gewerblichen und behördlichen Nutzern inzwischen durchaus gerechtfertigt, zumal ich hier wieder und wieder auf das Problem aufmerksam gemacht habe. Auch die fehlende Lizenz ist nicht hinzunehmen, da das Bild ohne Lizenz auch keine Werbung für freie Inhalte machen kann und seine freie Verbreitung faktisch behindert wird.

Was bedeutet CC-BY-SA? SA steht für Share alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Das ist nur für Bearbeitungen relevant. Wird ein Bild bearbeitet, muss auch das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz stehen.

Während in den Wikimedia-Projekten alle Bilder auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden können, gibt es auf Flickr und in anderen Portalen auch Creative-Commons-Bilder mit den Einschränkungen nichtkommerziell (NC) und "keine Bearbeitung" (ND).

Ein Blogger mit Google-Ads sollte sicherheitshalber keine NC-Bilder nutzen. Die NC-Option schränkt die Möglichkeiten der Nachnutzung stärker ein, als den meisten Urhebern bewusst ist.

Bei der ND-Option sind alle Veränderungen unzulässig, es darf also beispielsweise kein Ausschnitt ausgewählt werden.

Stellen Blogger selbst Bilder zur Verfügung, sollten diese unter CC-BY oder CC-BY-SA zur Verfügung stehen. Und es sollte, falls Blogtext und Bilder unter verschiedener Lizenz stehen, unmittelbar erkennbar sein, was man wie nachnutzen darf.

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Umfangreiche Materialien zum Problem sind nachgewiesen in:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599/


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Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/

http://www.zeit.de/2012/49/Skizzenbuch-Ernst-Ludwig-Kirchner-Galerie-Koch/komplettansicht

»Kirchners Skizzenbuch Nummer 159 hat vier Jahrzehnte in einem Safe gelegen«, ist alles, was man dem Hannoveraner Galeristen Ole-Christian Koch über die Quelle entlocken kann, aus der das Zeichnungskonvolut schließlich in seine Hände kam.

Auf der Kunstmesse Cologne Fine Art & Antiques in Köln war es in der vergangenen Woche zum ersten Mal wieder öffentlich zu sehen – nicht mehr als Skizzenbuch allerdings, sondern als 83 einzelne gerahmte Zeichnungen in Tinte, Tusche, Bleistift und Kreide (einige wenige enthalten Skizzen auf Vorder- und Rückseite). Natürlich gibt Koch nicht preis, woher er seine Trouvaille hat. Dafür erzählt er, dass das Skizzenbuch weder dem Kirchner-Nachlass, den die Wichtracher Galerie Henze & Ketterer betreut, noch dem Kirchner-Museum in Davos angeboten worden sei: »Von den 181 erhaltenen Skizzenbüchern Kirchners befinden sich dank den Nachlassverwaltern 165 in Davos. Ich glaube nicht, dass man sich da auch noch für ein 166. hätte engagieren wollen.« [...]

Zwischen 2.800 und 20.000 Euro kosten nun die 83 einzelnen Blätter, die die Galerie Koch aus dem ungewöhnlich großformatigen Skizzenbuch Nummer 159 anbietet. [...]

Sicher steckt hinter dem Verkauf der einzelnen Blätter also berechtigtes kommerzielles Kalkül. Die Nachlassverwaltung nämlich war und ist durchaus bemüht, noch auftauchende und für echt befundene Skizzenbücher dauerhaft vollständig zu erhalten. Unter anderem deshalb wurde das Kirchner-Museum in Davos in seiner heutigen Form 1992 auch als Forschungsstätte gegründet. Als zuletzt im Mai 2008 bei Lempertz in Köln ein komplettes Skizzenbuch mit 95 Skizzen aus den Jahren 1921 bis 1925 aus französischem Privatbesitz versteigert wurde, war es Wolfgang Henze, der dafür erfolgreich 85.000 Euro bot – es war dann 2010 in der großen Kirchner-Retrospektive im Frankfurter Städel zu sehen.

Als Einheit bleibt das Skizzenbuch Nummer 159 nun immerhin im aufwendigen Faksimilekatalog erhalten, der mit schwarzem Cover und abgerundeten Ecken wie das Original wirkt und ab 1. Dezember auch in der Galerie Koch für 15 Euro erhältlich ist: Dann werden in Hannover jene Blätter gezeigt, die jetzt in Köln nicht schon verkauft wurden.


Berechtigtes ökonomisches Kalkül? Was berechtigt dazu, eine historische Quelle auseinanderzureissen und damit als Einheit zu zerstören?

Dass es noch viele andere solche Skizzenblätter gibt? Dass man ein Faksimile hat, mit dem nun jeder arbeiten muss, der sich für das Skizzenbuch wissenschaftlich interessiert, weil die Einzelblätter in alle Welt zerstreut werden?

Solche Praktiken, wie sie nach wie vor im Kunst- und Antiquariatshandel üblich sind, müssten international genauso geächtet werden wie die Antiken-Hehlerei.



***

Beiträge in Archivalia zum Kulturgut-Schlachten

7. Juli 2009
Vom Aufbrechen einer Inkunabel zum Zwecke des Profits
http://archiv.twoday.net/stories/5809809/
Eine besonders kostbare Inkunabel von 1462 wurde aufgebrochen und die Blätter einzeln verkauft.
Siehe auch kurzen Hinweis auf Einzelblätter einer Schedelschen Weltchronik
http://archiv.twoday.net/stories/1004790/#1005420

19. März 2009
Die Untaten der Antiquare: 2008 zerlegtes Stammbuch
Dietrich Hakelberg dokumentierte in der FAZ, wie 2008 im Antiquariatshandel ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt wurde
http://archiv.twoday.net/stories/5594687/

2. Juli 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4026924/
Hinweis auf die Burckhardt-Wildt Apocalypse

10. Dezember 2006
Zerlegte Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/3048883
Hinweise auf Ebay-Verkäufe in den Kommentaren

9. Dezember 2006
Französisches Stundenbuch zerlegt und bei Ebay verscherbelt
http://archiv.twoday.net/stories/3046039/
Siehe
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout

14. Februar 2006
Manuskriptverstümmelung
http://archiv.twoday.net/stories/1569735/
Hinweis auf kurzen Beitrag im AMARC-Newsletter
http://web.archive.org/web/20080904234959/http://www.manuscripts.org.uk/amarc/Newsletter42.pdf

7. Mai 2004
http://archiv.twoday.net/stories/213098/
Aus einem Beitrag über ein zurückgekehrtes Besucherbuch der Bergakademie Freiberg:
"Oft werden solche Autographenbuecher
gefleddert", ergaenzt Stefan Guenther. "Die gewinntraechtigen
Schriftzuege werden herausgeschnitten und einzeln verkauft. So laesst sich der Erloes maximieren, aber zerlegt und in alle Winde verstreut ist das Dokument unwiederbringlich verloren."


***

26. März 2008
Über Schnittlinge (Terminus der Buchgeschichte)
http://archiv.twoday.net/stories/4815438/
Nicht nur der Handel, auch Bibliotheken haben im 19. Jahrhundert häufig Sammelbände zerlegt und damit Geschichtsquellen zerstört oder beschädigt.

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Rekonstruktions-Projekte und Publikationen zu zerlegten Handschriften

http://archiv.twoday.net/stories/11526381/
Otto-Ege-Sammlung

http://archiv.twoday.net/stories/8389868/
Aufsatz von McMunn über ein MS des Rosenromans:
http://libweb5.princeton.edu/visual_materials/pulc/pulc_v_60_n_2.pdf

Books of Hours sold as Single Leaves 2002-2006
http://www.chd.dk/dismembra/index.html


***

Übernommen aus http://archiv.twoday.net/stories/3046039/

MATERIALIEN ZUM ZERLEGEN VON MANUSKRIPTEN

Folgende Hinweise finden sich auf http://log.netbib.de (siehe Suche nach zerleg)

http://log.netbib.de/archives/2005/01/23/destroying-a-treasure/
Houghton zerlegte eine eine der kostbarsten persischen Handschriften

http://log.netbib.de/archives/2004/08/06/zerlegen-von-handschriften-bei-ebay/
Powerseller bei Ebay zerlegt Handschriften und Drucke

http://log.netbib.de/archives/2004/08/05/antiquare-als-kriminelle/
Antiquare als Kriminelle, Hinweis auf ein kleines Dossier
http://web.archive.org/web/20070119133348/http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/08/msg00028.html
"There is an good article by Christopher de Hamel on the
history of this abominable practice: Cutting Up manuscripts
for Pleasure and profit, The 1995 Sol M. Malkin Lecture in
Bibliography (25 pp.)."

http://log.netbib.de/archives/2004/05/07/historische-besucherbcher-gefleddert/
Historische Besucherbücher werden gefleddert

http://log.netbib.de/archives/2004/01/29/zerlegung-einer-inkunabel/
Zerlegung einer Heldenbuch-Inkunabel

http://log.netbib.de/archives/2002/09/12/zobel-von-giebelstadt-als-kunstsammler/
Antiquar Meuschel erforscht Kupferstichmappe und verkauft sie dann einzeln

Zerlegte Atlanten, ein Zitat:
"Es sind nur wenige alte Einzelkarten im Umlauf. Ohne zerlegte Bücher wäre das Geschäft mit alten Karten praktisch am Ende. Doch mittlerweile sind so viele Atlanten auseinander genommen worden, dass diese Methode immer weniger Gewinn bringt, selbst für Graham Arader. “Ich zerlege keine Bücher mehr. Ich muss nicht mehr”, sagt er. “Zurzeit sind ganze Bücher mehr wert als die Summe ihrer Teile. Ob ich damit am Anfang mein Geld verdient habe? Darauf können Sie Ihren Arsch verwetten. Ob ich deswegen jetzt ein ungutes Gefühl habe? Ja, hab ich. Wenn ich jetzt aus sicherer Höhe darauf zurückblicke, sage ich: Hätt ich das bloß nicht gemacht! Aber ohne das hätte ich es nicht geschafft. Ich habe einen Atlanten für 10000 Dollar gekauft, ihn auseinander genommen und für 100000 Dollar verkauft. Es war Wahnsinn. Heute zahlt man für so ein Buch 150000 Dollar, wenn man es dann zerlegen würde, brächte es nur 90000 Dollar. So was tut man natürlich nicht.”" (Miles Harvey, Gestohlene Welten, ²2001, S. 71f.)

***

Antiquare als Kriminelle: der Klassiker in Archivalia erschien am
14. März 2007 und ist auch aufgrund der Kommentare immer noch lesenswert
http://archiv.twoday.net/stories/3435310/

Ernsthafte juristische Probleme mit meinen Publikationen zum mangelnden Kulturgutschutz hatte ich seit 1994 nie.

Margret Otts Resümee schließe ich mich an:

http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen/

In Stralsund gab es letztens einen großen Artikel in der Ostseezeitung über Bürger der Stadt, die jetzt beginnen, solche Angebote aufzukaufen. Berichtet wurde über einen Jahrgang der Stralsundischen Zeitung von 1840, gekauft bei ebay, eindeutiger Stempel der Gymnasialbibliothek, „fest gebunden, nicht verschimmelt“

Es widerstrebt mir zwar, dem Antiquar das Geld so in den Rachen zu schmeißen, aber verstehen kann ich es auch. Wenn die Stadt nun rein gar nichts unternimmt?

Auf der offiziellen Facebook-seite der Stadt wird der ganze Skandal um das Archiv übrigens konsequent totgeschwiegen und mein Hinweis auf die Petition wurde wieder gelöscht. So sieht Transparenz aus .

In Angesicht der unklaren Situation bitte ich weiter um Unterzeichnung der Petition, die aktuell bei ca 3500 Unterschriften steht. Man kann auch Unterschriften auf Papier sammeln und diese Listen wieder hochladen.


Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Zur Causa hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund



Ansicht der Rückseite des Gymnasiums Stralsund um 1869. Lithographie von Robert Geissler (1819-1893) im Besitz der SLUB Dresden. (Mehr zum Bild, mehr zu Stralsund in Archivalia.)



Da die Vor- und Frühgeschichte hier immer zu kurz kommt, habe ich von den Preisträgern des französischen Wettbewerbs Wiki loves monuments einen Menhir bei Milly-la-Forêt ausgewählt (fotografiert von Poulpy, Lizenz: CC-BY-SA).

Es gibt genügend Kollegen, die sich in ihrer Inschutznahme der "Kollegin" durch die folgenden Aussagen bestätigt sehen und dabei übersehen, dass der schändliche Umgang mit schützenswerten Beständen durch Hacker und seine Nachfolgerin durch nichts zu rechtfertigen ist.

Aus der OZ von heute:

Nach OZ-Informationen hatte Archivleiterin Regina Nehmzow, die mit Rechtsbeistand erschienen war, erstmals Gelegenheit, vor Stadtvertretern Stellung zu nehmen. Wie sie erklärte, hätte das Archiv bereits seit den 90er-Jahren um mehr Geld für die Pflege der historischen Bestände gebettelt. Man sei damit aber immer wieder bei den Vorgesetzten abgeblitzt. So habe ihr Vorgänger, Dr. Hans-Joachim Hacker, schließlich als eine Art Verzweiflungsakt die Methode entwickelt, Dubletten zu verkaufen, um etwas Geld für die Restaurierung der wertvollen Bestände zu erhalten. Sie habe diese Praxis dann seit 2009 fortgeführt.

Die Gymnasialbibliothek, an der sich jetzt der ganze Skandal entzündete, sei immer mehr vergammelt. Deshalb habe man sich entschlossen, durch den Verkauf noch etwas Geld einzunehmen, bevor man einiges ganz wegschmeißen müsste.

Nach den Worten von Regina Nehmzow wusste der OB-Stellvertreter über die Praxis des Bücherverkaufs Bescheid. Dem widersprach Holger Albrecht jedoch energisch.

Als Genisa bezeichnet man einen Lagerraum bzw. eine Abstellkammer für gebrauchte religiöse Schriften, die sich meist in oder an einer Synagoge befinden. Heilige Schriften und konsekrierte Gegenstände dürfen nach jüdischem Religionsgesetz nicht einfach vernichtet oder ins „Altpapier“ gegeben werden, sondern müssen gesondert gelagert werden. In verschiedenen Teilen Deutschlands sind in den vergangenen Jahrzehnten einige solcher Genisot entdeckt worden (darunter in Mainz Weisenau oder zuletzt in Bayreuth). Doch außer den vom Genisaprojekt Veitshöchheim inventarisierten unter- und oberfränkischen Funden sind nur wenige adäquat dokumentiert und ausgewertet worden. Eine vollständige Beschreibung liegt für keine der mittlerweile immer zahlreicher bekannt gewordenen Genisot in Deutschland vor. Und dies, obwohl das erhaltene Material einen einzigartigen Einblick in die Kultur und das Leben jüdischer Gemeinden in der frühen Neuzeit bieten kann.

Die Erschließung und Dokumentierung der Genisa der Synagoge von Alsenz ist wegen des schlechten Erhaltungszustandes und angesichts des Umfangs der Funde ein dringendes Desiderat. Durch eine systematische Katalogisierung und Beschreibung der entdeckten Handschriften, Dokumente, Fotos und Textilien (Mappot und Vorhänge) soll ein Beitrag zur Erforschung des Landjudentums in Deutschland geleistet werden. Durch die Datenbank gestützte Erschließung der zahlreichen Buch- und Handschriftenreste soll ein Vergleich mit ähnlichen Funden in Deutschland und die Vernetzung mit ähnlichen Projekten ermöglicht werden. Das kulturelle und intellektuelle Profil der Landgemeinde von Alsenz, die vom 17. bis in das 19. Jahrhundert existierte, soll anhand der Genisa-Funde, darunter zahlreiche handschriftliche Zeugnisse und Korrespondenzen, rekonstruiert werden.


http://www.blogs.uni-mainz.de/fb01genizatalsenz/

Bietet auch ein Inventar mit Bildern.


"Im Kulturausschuss berichtete Ministerin Schäfer über den Sachstand des Landesprojektes "Digitales Archiv NRW". Ein Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung eines Systems, das die digitalen Daten, wie sie unter anderem in den Archiven, Bibliotheken und Museen des Landes NRW entstehen, langfristig und nachhaltig sichern könnte. Ein weiteres Ziel und ein Mehrwert der digitalen Langzeitsicherung wäre ein Internetportal für das digitale und digitalisierte Kulturgut Nordrhein-Westfalen. (auf europäischer Ebene gibt es dementsprechend die virtuelle Bibliothek "europeana" und für die Bundesrepublik die Deutsche Digitale Bibliothek). In der ersten Projektphase sei ein Prototyp entwickelt worden, aktuell werde bis zum Frühjahr 2013 die Software getestet. Für den Dauerbetrieb im Laufe des Jahres 2013 seien noch organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen zu klären, so Schäfer. Die Ausschussmitglieder äußerten ihr Interesse an einer weiteren Berichterstattung."
Quelle: Pressemitteilung des Landtages, 6.12.12

http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Kultur/Uebersicht/Stadtarchiv-digitalisiert-Kestner-Tagebuch

Das Stadtarchiv Hannover hat damit begonnen, Privatdokumente des im Jahr 1800 gestorbenen Juristen Johann Christian Kestner (in Döhren geboren), seiner Frau Charlotte („Lotte“) und des Sohnes, Kunstsammler August Kestner, zu digitalisieren. [...]
Und es ist geplant, eine Datenbank der Kestner-Stücke im Internet (www.stadtarchiv-hannover.de) zu veröffentlichen. Bislang dienen Karteikarten als Register. Die Datenbank soll „die Suche erleichtern“, so Regin. Die digitalen Werke werden nicht im Netz zu sehen sein, können aber im Stadtarchiv betrachtet werden. „Aus rechtlichen Gründen. Und wir wünschen uns, dass trotz Digitalisierung der Gang in Archive nicht ausstirbt“, sagt Meuer.


Was ist das für ein Unsinn? Welche rechtlichen Gründe?

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/12#Archivbibliothek_Stralsund

Die Gymnasiums-Bibliothek im Bestand des bedeutenden Archivs der Hanse- und Welterbestadt Stralsund ist eine der ältesten erhaltenen deutschen Bildungssammlungen. Nach einem Beschluss des Stadtrates in einer nichtöffentlichen Sitzung am 5. Juni 2012 ging ein großer Teil von ca. 6000 Büchern an einen Antiquar, der sich wegen des Schimmelbefalls beschwerte, woraufhin das Stadtarchiv Stralsund im Oktober 2012 geschlossen wurde. Diese Schließung brachte einen Stein ins Rollen, der zu massiven Protesten gegen den Verkauf des Archiv- und Bibliotheksgutes führte. Der Aachener Archivar Dr. Klaus Graf mobilisierte über seinen Archivalia-Blog Behörden, Institutionen und Archivare, um gegen den ungesetzlichen Verkauf zu protestieren. Auch Margret Ott vom Pommerschen Greif unterstützte den Protest und startete die Aktion "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek". Sie fand viele Unterstützer bei den Familienforschern. Ende November wurde als Bauernopfer die Stadtarchivarin beurlaubt und der Verkauf rückabgewickelt, soweit nicht schon wertvolle Werke in Antiquariaten und Internet verkauft wurden. Einen Teil der verschimmelten Bücher hatte der Antiquar bereits vernichtet. Ein Gutachten der Prof. Nigel F. Palmer, Oxford und Prof. Dr. Jürgen Wolf , Marburg, bescheinigen der Stadt: "Wir sind der Ansicht, dass es sich bei der Büchersammlung aus der alten Gymnasialbibliothek, wenn man sie als ein Ganzes betrachtet, um bedeutendes Bibliotheksgut handelt, das für die Kulturgeschichte der Stadt Stralsund, der Region sowie auch für Forschung und Wissenschaft einen großen Wert hat."

Zwar hat Philipp Maaß die Petition aufgesetzt, aber das ändert nichts an den großen Verdiensten von Margret Ott für die Sache. Ein herzliches Dankeschön an sie und alle GenealogInnen, die uns wirklich intensiv unterstützt haben!

Englisch ist die Weltsprache der Wissenschaft. Kritiker sehen die deutsche Sprache bedroht und wollen sie um jeden Preis retten. Lohnt sich das?

Fragt Amory Burchard:

http://www.zeit.de/wissen/2012-12/Wissenschaftssprache-Deutsch

Zum Thema hier:

http://archiv.twoday.net/stories/59211934/

Die 1899 erschienene dreibändige "Geschichte des Bisthums Hildesheim" von Dr. Adolf Bertram war längst vergriffen und ist auf Betreiben des Bistumsarchivars Dr. Thomas Scharf-Wrede jetzt digital auf den Seiten des Bistums Hildesheim zugänglich.

http://www.bistum-hildesheim.de/bho/dcms/sites/bistum/bistum/generalvikariat/bistumsarchiv/bertram/index.html

Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/12

Die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz e.V. kümmert sich nur um die amtlich abgesegneten Kulturgüter und wie man diese vor Katastrophen und in Kriegen schützen kann:

http://www.kulturgutschutz.eu/wer_sind_wir.html

Kulturgut wie die Stralsunder Archivbibliothek hat bei dieser amts-nahen Organisation offenkundig keine Lobby.


http://www.ndr.de/apps/php/forum/showthread.php?t=74940&p=181250#post181250

"Stralsunderin" schreibt dort:

Das ist keine Posse II
Das Schimmelproblem ist nicht neu. Was wurde seit 20 Jahren aktiv unternommen? Wer hat was angeordnet?
Die Schuldzuweisungen sind eines, die Verschleuderung von Kulturgut etwas ganz anderes. Auch die Dokumente sind Bestandteil des Unesko- Welterbes.
Die Arbeitsmarktsituation und rechte Probleme müssen nun sicher herhalten als Ausrede.
Stralsund hat in seiner Historie wirtschaftlich schon manches erlitten. Schiffbauzentren verlagern sich - ganz natürlich, geschichtsträchtige Orte nicht. Investitionen in den kulturhistorischen Bereich sind seit langem notwendig. Statt Sprüchen fehlen auch aktive Förderer. Die Schimmelbeseitigung ist nicht öffentlichkeitswirksam genug - agumentiert man aber gern. Häuser fallen zusammen, Bücher, tief verschlossen, leiden still. Ich befürchte, die Blase wird noch dicker.
Ich bin zutieft traurig über der Ansehensverlust meiner Heimatstadt. Persönlich habe ich dem Archiv viel zuverdanken. Bin berufserfahrener Restaurator, Schimmelprobleme sind mir vertraut. Leider findet aber nicht mal eine Sekretärin seit einem Monat Zeit, mir einen Zweizeiler bezüglich meines Hilfsangebotes zu senden.


Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Marienburg. - Sammlung von Briefen, Rechnungen etc. zum Bau des Schlosses Marienburg, gerichtet an den Bauleiter Ludwig Frühling. Ca. 500 Stück. 1860-63. Verschiedene Formate.

http://www.reiss-sohn.de/deu/index_book.html

Versteigert bei Reiss auf den Herbstauktionen. Bilder und umfangreichere Beschreibungen und Ergebnisliste wurden inzwischen entfernt, Kurzbeschreibungen der Stücke sind aber noch verfügbar.

Auktion 155/II

Papierne Memorabilien aus dem Königshaus Hannover

VI. Handschriften und Dokumente aus königlichem Besitz (Nr. 4855-4957)

VII. Bücher, Fotografien und Ephemera aus königlichem Besitz (Nr. 4958-5011)


Kann mir jemand erklären, wieso diese landesgeschichtlich wichtigen Dokumente, eindeutig Archivalien zur hausgeschichte des ehemals in Hannover regierenden Hauses in alle Welt zerstreut werden durften?

Wieso steht kein Welfenarchiv auf der Liste national wertvoller Archive in Niedersachen?

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Archive/Niedersachsen/niedersachsen_node.html

Das gewissenlose Verhalten der Welfen wurde hier schon des öfteren thematisiert, am umfangreichsten in:

http://archiv.twoday.net/stories/4026791/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/224319212/

"Ein 61-jähriger Bibliothekar aus dem Stift Klosterneuburg ist am Mittwoch ver­ur­teilt wor­den, weil er antike Bücher, Grafiken und wert­volle musi­ka­li­sche Werke, etwa von Beethoven, aus der Stiftsbibliothek gestoh­len haben soll. Er bekam drei Jahre Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre bedingt."

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=24935

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/97064334/

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3AKurier&diff=111338951&oldid=111335188

Im Blog der Wikimedia Foundation (WMF) berichten Michelle Paulson und Rubina Kwon aus der Rechtsabteilung über zwei neuere Urteile deutscher Gerichte zum Medienrecht, die zugunsten der Foundation und der deutschsprachigen Community ausgefallen sind.
In der einen Sache ging es um die Klage des Tübinger Historikers Matthias Asche, der im Juni 2012 von der WMF verlangt hatte, daß ein Hinweis auf seine Mitgliedschaft in den katholischen Studentenverbindungen A.V. Widukind Osnabrück, A.V. Cheruskia Tübingen und K.Ö.St.V. Nibelungia Wien aus seinem Wikipedia-Artikel entfernt werden solle. Paulson und Kwon schreiben, die Foundation habe auf die Regeln über Artikeln über lebende Personen verwiesen und sich geweigert, die unstreitig zutreffenden Angaben an der Community vorbei aus dem Artikel zu entfernen.
Das Landgericht Tübingen stellte in seinem Urteil eine Abwägung des Grundrechts des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung im Verhältnis zu den Interessen der Wikimedia-Benutzer und der allgemeinen Öffentlichkeit an und gelangte unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis, der einzelne müsse eventuelle Nachteile hinnehmen, die aus der Veröffentlichung erweislich wahrer Tatsachen herrührten. Zwingende Gründe, die ausnahmsweise zu einer anderen Bewertung führen könnten, lägen nicht vor. Eine allzu enge Auslegung des Persönlichkeitsrechts würde den Zielen der Wikimedia-Bewegung zuwiderlaufen, eine freie Enzyklopädie zu erstellen. Die Öffentlichkeit habe aber ein erhebliches Interesse an einer solchen umfassenden und frei verfügbaren Informationsquelle. Deshalb wiege die Pressefreiheit im Ergebnis schwerer als das Persönlichkeitsrecht.
In dem anderen Verfahren hatte der Sohn des Autors und Juristen Peter Deeg von der Wikimedia Foundation verlangt, den Wikipedia-Artikel seines Vaters in der deutschsprachigen Wikipedia ganz zu löschen. Er hatte ausgeführt, sein Vater sei bereits früher wieder aus der NSDAP ausgetreten, als in dem Artikel behauptet. Außerdem sei er nicht im Jahr 1952 wieder zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden.
Das Landgericht Schweinfurt sah in den beiden Behauptungen keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass auch leichte Unrichtigkeiten nicht dazu führten, dass die Biografie des Verstorbenen und seine Lebensleistungen in dem Artikel insgesamt völlig falsch dargestellt würden. (A., 6.12.)
(Lizenz)

http://blog.wikimedia.org/2012/12/04/two-german-courts-rule-in-favor-of-free-knowledge-movement/

Leider gibt es keine Volltexte der Urteile!

Update: jetzt schon, danke an OpenJur

LG Schweinfurt: http://openjur.de/u/582364.html und LG Tübingen http://openjur.de/u/582363.html

http://historischer-verein-speyer.de/html/?p=469

Mein Vortrag vom Montag in Speyer ist schon als Video online. (Mit Diskussion!)

Falsch ist wohl, dass Heinrich Engelfried, der Verfasser der historiographischen Denkschriften, der in Basel tätige Schreiber war. Vermutlich war das sein Sohn, was ich noch ausführlich richtigstellen werde.

http://archiv.twoday.net/search?q=speyer

Bd. 1 der Gesammelten Schriften (1995) ist online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/wolf1995bd1

http://scholarlyoa.com/2012/12/06/bealls-list-of-predatory-publishers-2013/

Es gibt keine Liste der unseriösen Toll-Access-Verlage, wieso eigentlich nicht?

http://archiv.twoday.net/comments.rdf

Hat bei Google Reader ganze 6 Abonnenten.

Wenn man gern den Müll von Schiffel, Frank, Tom usw. nicht verpassen möchte.

http://archiv.twoday.net/index.rdf (ohne Kommentare) hat derzeit bei Google Reader 479 Abonnenten bei 46,4 Posts pro Woche.

Da werden sich jetzt viele kleine Kommunen ein Beispiel dran nehmen. Ehrenamtlich, geht doch!!! Jetzt haben wir noch nicht einmal mehr den Hausmeister oder die Schulsekretärin...

http://www.hna.de/nachrichten/kreis-hersfeld-rotenburg/rotenburg/stadtarchiv-bleibt-erhalten-2632603.html



keep the archives turning
iriskausemann

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#PD-Art_jetzt_mit_obligatorischem_Parameter

PD-Art mit obligatorischem Parameter. Vorbeugendes Prinzip auf Commons heißt vor allem: sich in die Hosen machen vor Angst. Die WMF gibt dergleichen nicht vor, sie lässt Bilder nur dann löschen, wenn eine Take-down-Notiz eintrudelt.

Peter Brunner enthüllt:

http://geschwisterbuechner.de/2012/12/06/kehrseite-negativer-aspekt-der-sache/

Leider benutzen viele Wikimedia-Projekte das Bild:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Georg_B%C3%BCchner.jpg


Stralsund (OZ) - Nach dem Skandal um den Verkauf von rund 6000 historischen Büchern und die Schließung des Stralsunder Stadtarchivs hat der Hauptausschuss der Stralsunder Bürgerschaft am Donnerstag mit 5:3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, Archivleiterin Regina Nehmzow fristlos zu kündigen. In nichtöffentlicher Sitzung stimmten Vertreter von Linken und SPD nach OZ-Informationen gegen den Antrag. In der Bürgerschaftssitzung am Nachmittag will die Linke die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses zur Aufklärung des Bücherverkaufs erreichen. Zudem verlangen die Abgeordneten Informationen über die Hintergründe des Verkaufs von Büchern aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek.

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=197f070de9d2287628cc81066df93820&param=news&id=3626477

Kommentar: So wenig ich die Stadtarchivarin, die aus meiner Sicht Schande über die Archivarszunft gebracht hat, in Schutz nehmen möchte, so übereilt erscheint mir die fristlose Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt, da die Aufklärung erst am Anfang steht. Es handelt sich um eine "Verdachtskündigung". Nehmzow durfte (oder wollte?) sich nie in der Öffentlichkeit selbst äußern. Auch wenn die Fakten aus meiner Sicht ziemlich eindeutig sind, gilt auch hier "Audiatur et altera pars".

Nehmzow wurde in etwa so bezahlt wie ein Dezernent der Stadtverwaltung. Der Begriff "Bauernopfer" erscheint daher nicht angemessen.

http://archiv.twoday.net/search?q=nehmzow

***

Nach wie vor werden kostbare und nach dem Willen der Stralsunder Archivsatzung von 2002 unveräußerliche Bücher aus der Archivbibliothek vertickt, ohne dass die Stadt Stralsund etwas dagegen unternimmt. Das ist der zweite Skandal.

http://archiv.twoday.net/stories/219049108/

***

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund




St. Nikolaus befreit Unschuldige (Tafelbild um 1485 in der Kirche St. Mariae in Mühlhausen - Thüringen, fotografiert von Friedrichsen, nach Ansicht der Wikimedia Foundation an sich PD).

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/eigentumsstreit-um-majoliken-teller-336670

"Das Land Niedersachsen hat den Rechtsstreit um die drei Majoliken-Teller verloren. Nach dem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist nicht das Land Niedersachsen als Träger des Herzog-Ulrich-Museums Eigentümer der wertvollen Teller, sondern ein Kunsthändler"

Bild eines Tellers:

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/harz/keramikteller101.html

Volltext (nach BeckRS 2012, 00721)

Landgericht Braunschweig

9 O 1674/11

Im Namen des Volkes!

Urteil

Verkündet am: 23.12.2011

..., als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Rechtsstreit

des Herrn ...

Kläger

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. ...

gegen

...,

Beklagte

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. ...

wegen Feststellung

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig auf die mündliche Verhandlung vom 07.12.2011 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht ..., die Richterin am Landgericht ... und die Richterin ... für Recht erkannt:

I.

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land nicht Eigentümer der nachfolgend beschriebenen italienischen Majolika-Teller ist:

1.)

Majolika aus URBINO, Dm 46 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo, 1537, „Leonidas nimmt bei der Schlacht von Marathon im Sturm das Lager der Perser“ (Herodot, Historiae 6, 102-117); auf der Rückseite die Inschrift: „1537/Leonida Ch’a suoi leto propose/un’duro pra(n)dio, e, una terribil cena/E i(n) puoca piazza fe mirabil cose/.F.X./R“.

2.)

Majolika aus URBINO, Dm 29 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo; um 1528 „Herkules im Kampf mit der lernäischen Hydra“ (Apollodorus II, 5,2); auf der Rückseite die Inschrift: „Hercule forte Iìdra ucide a forza. fabula“.

3.)

Majolika aus PESARO, Sforza, 1576, Dm 31 cm „Der Traum des Königs Astyages“ (Justinus, Historia Philippikarum I, 4); auf der Rückseite ein gelber Kreis und die Inschrift: „Del Vecchio Astiage Re I’alta visione 1576.S“.

II.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Passau entstanden sind; diese hat der Kläger zu tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll- streckbar.

IV.

Der Streitwert wird auf eine Gebührenstufe bis 320.000,00 € fest- gesetzt.

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das beklagte Land nicht Eigentümer der im Antrag aufgeführten Majolika-Teller ist.

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Kunsthändler, der sich in dem Besitz der streitgegenständlichen Majolika-Teller befindet, welche bei dem Auktionshaus B. in ... am 17.04.2010 Gesamtpreis von 300.535,20 € versteigert worden sind.

Das beklagte Land ist Träger des ...-Museums in B..

Unstreitig gehörten die Majolika-Teller vor dem Krieg zum Museumsbestand des ...-Museums. Damaliger Träger des Museums war das Land ..., welches dann in dem Land ... aufgegangen ist. Aus einem im Jahre 1979 von Johanna Lessmann erstellten hausinternen Katalog des Museums mit dem Titel „Italienische Majoliken, Katalog der Sammlung Braunschweig, 1979“, ergibt sich aus dem Anhang I, dass aufgrund des Krieges zwischen 1939 bis 1945 eine Reihe von hispanomoresken und italienischen Majoliken in Bornecke am Harz in einer Höhle ausgelagert waren (im Einzelnen Anlage B 4).Insgesamt 39 dieser Exemplare gelten seit Kriegsende als verschollen. In dem zuvor benannten Katalog sind auch die streitgegenständlichen Majolika-Teller aufgeführt (S. 563, 565, 566 des Katalogs, Auszug Anlage B 4). Nur vereinzelt wurden Teile einzelner Teller an das Museum zurückgegeben.

Der Kläger behauptet, dass die Zeugin G. und deren Eltern die drei streitgegenständlichen Majolika-Teller im Jahre 1963 bei einem Besuch in Leipzig in einem Antiquitätengeschäft erworben hätten. Anschließend hätten Frau G. und deren Eltern die drei Majolika-Teller dem Ehemann der Zeugin G., Herrn G. S. als Weihnachtsgeschenk überlassen. 1998 habe Herr G. S. die streitgegenständlichen Teller an seinen Sohn, den Zeugen O. S. verschenkt. Alle diese Personen hätten nicht von der Herkunft der Teller und dem ursprünglichen Eigentum des beklagten Landes gewusst. Der Zeuge S. habe anschließend die Teller im Jahre 2010 an das Auktionshaus B. übergeben, um diese zu versteigern zu lassen. Die Teller seien dort in den Katalog für die Versteigerung am 17.04.2010 aufgenommen und versteigert worden. Der Kläger habe dort zusammen mit Herrn G. die Ersteigerung bewirkt und sich anschließend den Miteigentumsanteil von Herrn G. übertragen lassen. Er habe ebenfalls nichts davon gewusst, dass diese Teller zum Museumsbestand gehört hätten, Dies sei weder aufgrund einer Signatur der Teller noch aus den ihm zugänglichen Quellen ersichtlich gewesen. Ein Herausgabeanspruch sei verjährt.

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass der Beklagte nicht Eigentümer der nachfolgend beschriebenen italienischen Majolika-Teller ist:

1.)

Majolika aus URBINO, Dm 46 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo, 1537, „Leonidas nimmt bei der Schlacht von Marathon im Sturm das Lager der Perser“ (Herodot, Historiae 6, 102-117); auf der Rückseite die Inschrift: „1537/Leonida Ch’a suoi leto propose/un’duro pra(n)dio, e, una terribil cena/E i(n) puoca piazza fe mirabil cose/.F.X./R“.

2.)

Majolika aus URBINO, Dm 29 cm, Francesco Xanto Avelli da Rovigo; um 1528 „Herkules im Kampf mit der lernäischen Hydra“ (Apollodorus II, 5,2); auf der Rückseite die Inschrift: „Hercule forte Iìdra ucide a forza. fabula“.

3.)

Majolika aus PESARO, Sforza, 1576, Dm 31 cm „Der Traum des Königs Astyages“ (Justinus, Historia Philippikarum I, 4); auf der Rückseite ein gelber Kreis und die Inschrift: „Del Vecchio Astiage Re I’alta visione 1576.S“.

Das beklagte Land beantragt,

die Klage abzuweisen.

Das beklagte Land bestreitet den durch den Kläger dargestellten Sachverhalt. Insbesondere hätten Frau G. und ihre Eltern die Majoliken nicht käuflich erworben und seien dabei zumindest nicht gutgläubig gewesen. Eine legale Ausfuhr aus der DDR sei nicht möglich gewesen. Weiter wird bestritten, dass Herr G.S. die Majoliken über 10 Jahre im Eigenbesitz gehabt hätte. Aufgrund der sichtbaren Signatur sei jeder gutgläubige Erwerb ausgeschlossen. Der Verlust sei im Übrigen registriert gewesen, insbesondere seit dem Jahre 2000 unter www.lostart. de. Dies sei eine Internet-Datenbank zur Erfassung von Kulturgütern, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder - insbesondere jüdischen Eigentümern - verfolgungsbedingt entzogen worden seien. Die beteiligten Kunsthändler könnten sich bei dem Erwerb entsprechend nicht auf ihren guten Glauben berufen.

Das Gericht hat durch die Vernehmung der Zeugin G. und des Zeugen S. sowie durch Inaugenscheinnahme der streitgegenständlichen Majolika-Teller Beweis erhoben. Hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 07.12.2011 (Bl. 94 d. A.) Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig und begründet.

I.

Bei dem Kläger ist ein berechtigtes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der erhobenen negativen Feststellungsklage gem. § 256 ZPO zu bejahen. Unstreitig ist der Kläger Besitzer der Majolika-Teller. Durch das Verhalten des leitenden Museumsdirektors ist die erworbene Rechtsposition des Klägers ernsthaft in Frage gestellt worden. Das Landesmuseum, welches in Trägerschaft des beklagten Landes steht, hat sich sowohl in der E-Mail Korrespondenz mit dem Zeugen G. (Anlage K 6) als auch in öffentlichen Beiträgen (Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 6.5.2010, Anlage B 1) einer Berechtigung, insbesondere Eigentümerstellung an den Majolika-Tellern berühmt. Dem Kläger, welcher als Kunsthändler tätig ist, ist somit eine beabsichtige Verwertung der Teller erschwert.

II.

1.)

Der zu entscheidende Antrag zielt - auch nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung - nur auf Feststellung des Eigentumsverlustes. Es war daher nicht zu klären, ob der Kläger Eigentümer geworden ist oder ob sonstige Herausgabeansprüche bestehen. Es kommt daher weder auf die genauen Erwerbsumstände unter Beteiligung von Herrn G. und der Bodenkreditanstalt ... noch auf eine Verjährung eines Herausgabeanspruchs an.

2.)

Das beklagte Land hat sein Eigentum verloren.

a)

Das beklagte Land - bzw. dessen Rechtsvorgänger- ist nach unbestrittenem Vortrag ursprünglich Eigentümer der drei Majolika-Teller gewesen.

b)

Diese Rechtsposition ist weder durch die Auslagerung in der Höhle noch zu einem spätern Zeitpunkt aufgegeben worden. Zwar kann nicht vollständig aufgeklärt werden, was genau mit den Majolika-Tellern nach Kriegsende geschehen ist. Jedoch spricht vieles dafür, dass sie entgegen des Willens des berechtigten Eigentümers aus der Höhle entfernt wurden. Dafür spricht zum einen der Vortrag des beklagten Landes, dass der damalige Konservator S. selbst die Höhle besucht und den Verlust wahrgenommen habe und zum anderen, dass in den Achtziger Jahren einzelne Scherben in dem Kunstgewerbemuseum Berlin ... aufgefunden wurden, die anschließend an das ...-Museum zurück gelangten (dazu Anlage B 5 und B 6).

c)

Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es vor 1963 zu einem gutgläubigen Erwerb oder einer Ersitzung etwa durch die Antiquitätenhändlerin K. gekommen ist.

d)

Das beklagte Land hat sein Eigentum auch nicht durch einen gutgläubigen Erwerb der Zeugin G. bzw. deren Eltern verloren.

Aufgrund der Beweisaufnahme durch die Vernehmung der Zeugin G. steht zur Überzeugung des Gerichts zunächst fest, dass diese und ihre Eltern die Teller Anfang der 60er Jahre in der ehemaligen DDR von der Antiquitätenhändlerin K. gekauft haben.

Die Zeugin G. hat glaubhaft bekundet, dass sie die Teller gemeinsam mit Ihren Eltern ca. ein bis drei Jahre nach dem Mauerbau in Leipzig bei der Antiquitätenhändlerin Frau K. erworben habe. Die Zeugin hat die in der mündlichen Verhandlung ausgestellten Teller als diejenigen Teller identifiziert, die sie zum damaligen Zeitpunkt in dem Geschäft entdeckt hatte. Sie hat im Einzelnen dargelegt, dass sie aufgrund des Betriebes eines Leder- und Schuhgeschäfts in Göttingen in der Lage war, Ausstellerausweise für die in der ehemaligen DDR stattfindenden Messen zu erhalten. Sie habe dies genutzt, um sich mit ihren Eltern in Leipzig zu treffen. Bei einem dieser Besuch habe sie das Geschäft der Frau K. aufgesucht und die Teller entdeckt. Da ihr der größere Teller gut gefallen habe, habe sie ihn für ihren Ehemann erworben. Ihre Eltern hätten sich ihr mit dem Kauf der beiden kleineren Teller angeschlossen. Anschließend hätten sie die drei Teller ihrem Ehemann als Weihnachtsgeschenk übergeben. Die Zeugin erklärte überzeugend, dass sie hinsichtlich des Wertes der Teller ahnungslos gewesen sei. Sie habe sie ausschließlich deshalb gekauft, da sie ihr gut gefallen hätten. Die Zeugin konnte sich an viele Einzelheiten erinnern, die darauf schließen lassen, dass sie das Geschilderte tatsächlich erlebt hat. Die Schilderung der Zeugin war detailliert und in sich schlüssig, so dass die Kammer weder hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit noch hinsichtlich der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage Zweifel hat. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin ergibt sich für das Gericht zunächst aus dem persönlichen Eindruck und dem Detailreichtum ihrer Schilderung. Sie hat die Umstände und die örtlichen Gegebenheiten des Antiquitätengeschäfts anschaulich und lebhaft geschildert. Sofern sie unsicher war und sich nicht genau erinnern konnte, wie beispielsweise auf die Frage nach dem genauen Jahr des Ankaufs, dem genauen Preis der Teller und die genaue Anschrift des Antiquitätengeschäfts, hat sie dies umgehend eingeräumt.

Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme weiter davon überzeugt, dass die Zeugin davon ausgegangen ist, die Teller rechtmäßig zu erwerben. Sie hatte keinen Anhaltspunkt anzunehmen, dass es sich um abhandengekommene Teller aus einem Museumsbestand handeln könnte. Die Teller waren weder entsprechend gekennzeichnet noch ließ der niedrige Preis solche Rückschlüsse zu.

Aufgrund des unfreiwilligen Verlustes der Majolika-Teller konnte die Zeugin G. und ihre Eltern bei dem von ihr geschilderten Ankauf der Teller Anfang der Sechziger Jahre jedoch kein Eigentum an den Majolika-Tellern erwerben. Ein gutgläubiger Erwerb war aufgrund der Vorschrift des § 935 BGB, welche auch zum damaligen Zeitpunkt in der DDR galt, nicht möglich.

e)

Aufgrund des § 935 BGB war es der Zeugin G. und ihren Eltern auch nicht möglich, das Eigentum auf den bereits verstorbenen G. S. zu übertragen. Ein gutgläubiger Erwerb in Folge der Schenkung scheidet ebenfalls gemäß § 935 BGB aus.

f)

Der Eigentumsverlust des beklagten Landes ist jedenfalls dadurch eingetreten, dass der verstorbene Zeuge G. S. Anfang der Siebziger Jahre im Wege der Ersitzung Eigentum an den streitgegenständlichen Majolika-Tellern erlangt hat.

Nach § 937 Abs. 1 BGB erwirbt derjenige, der eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, Eigentum. Der Ersitzende erwirbt Kraft Gesetzes originäres Eigentum und der bisherige Eigentümer verliert es (Palandt, BGB, 69. Aufl., Vorbemerkung § 937 Rd. 1). Dies gilt auch für abhanden gekommene Sachen.

Aufgrund der Beweisaufnahme steht für die Kammer fest, dass Herr G. S. Anfang der Sechsziger Jahre Eigenbesitz an den Majolika-Tellern erlangt hat und diesen bis zu der Übergabe der Teller an seinen Sohn im Jahre 1998, den Zeugen O. S., behalten hat. Für den Eigenbesitz während des gesamten Zeitraumes spricht auch die Vermutung des § 938 BGB.

Die Zeugin G. und der Zeuge O. S. haben überzeugend und übereinstimmend bekundet, dass sich die drei Majoliken-Teller seit den Sechsziger Jahren im Besitz des verstorbenen Gerhard Schäfer befanden. Die Zeugin G. hat - wie oben ausgeführt - den Erwerb und die Schenkung an ihren damaligen Mann geschildert. Sie erinnerte sich, dass die Majolika-Teller zunächst im Wohnzimmer als Dekoration an der Wand gehangen hätten. Nach einem Ausbau eines weiteren Wohnzimmers im oberen Geschoss hätten sie an der rechten Wand neben dem von ihr erbauten Kamin gehangen. Dieser Zustand habe bis zu ihrem Auszug 1978 bestanden. Sie wisse von ihrem Sohn, dass ihr Ex-Mann die Teller nach ihrem Auszug an den Kamin gehängt habe. Dies habe sie selbst nicht mehr miterlebt.

Der 52-jährige Zeuge O. S. bestätigt die Aussage seiner Mutter. Die Majoliken-Teller hätten seit seiner frühsten Kindheit an der Wand im Wohnzimmer gehangen. Er kommentierte dies mit den Worten: „(Die) waren einfach immer da.“ Er könne sich zudem daran erinnern, dass die Teller nach einem Umbau umgehängt worden seien und einer der Teller mal runtergefallen sei. Der Zeuge S. legte anschließend Fotoaufnahmen aus dem Jahre 1982 vor (Bl. 106 d. A.). Darauf zeigt sich, dass sich der große Majolika-Teller zu Ziff. 1) an der Stirnseite des Kamins befindet und zwei weitere Teller jeweils an den Seitenteilen aufgehängt waren. Der Zeuge S. bestätigte, dass die Teller mit denjenigen übereinstimmten, die von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgezeigt wurden. Das Gericht folgt den glaubhaften Ausführungen der Zeugen. Beide Zeugen schilderten sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch den weiteren Verbleib der Majolika-Teller bildlich und detailliert. Ihre Aussagen wiesen auch im Hinblick auf kleinere Details Übereinstimmungen auf. So beschrieben beide Zeugen beispielsweise, dass die Teller an Metallbügeln aufgehängt waren. Die Aussage des Zeugen S. findet überdies Bestätigung in dem Umstand, dass der Majolika-Teller zu Ziff. 2), wie sich auch aus der Ablichtung ergibt, tatsächlich Sprünge aufweist, die darauf schließen lassen, dass er zuvor zerbrochen war.

Es liegen auch keine Anhaltspunkte vor, aus denen sich eine Bösgläubigkeit des Herrn G. S. i. S. d. § 937 Abs. 2 BGB ergeben könnte. Zum Einen kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Kunsthandel in der ehemaligen DDR illegal war, zum anderen ist dem beklagten Land der Nachweis nicht gelungen, dass sich auf der Rückseite eine Signatur oder Spuren einer entfernten Signatur befanden, die darauf schließen lassen, dass sich dem Herrn G. S. eine fremde Eigentümerstellung hätte aufdrängen müssen. Es konnte auch nicht abschließend geklärt werden, ob alle Teller eine solche Signatur aufwiesen, wer diese entfernt hat und wann eine solche Entfernung stattgefunden haben sollte. Die Kammer konnte sich aber auch mittels UV-Licht selbst davon überzeugen, dass sich keine Spuren der ursprünglichen Museumssignaturen auf der Rückseite der Teller befinden. Keinerlei Auswirkung hat zudem der Einwand des Beklagten, dass die Majoliken seit 2000 bei www.lostart. de registriert sind. Dies ist erst zu einem Zeitpunkt geschehen, zu dem die Ersitzung bereits stattgefunden hatte. Dies gilt gleichermaßen für den Katalog von Frau J. L.

g)

Aufgrund des Eigentumerwerbs des Herrn G. S. hat das beklagte Land seine Eigentümerrechte an den drei streitgegenständlichen Majoliken-Tellern verloren.

Herr G. S. war Eigentümer geworden und konnte dieses - jetzt unbelastete - Eigentum auf seinen Sohn übertragen. Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob dieser hätte gutgläubig erwerben können oder die Voraussetzungen einer Ersitzung auch in seiner Person vorliegen.

Ebenso offen bleiben kann, ob der Kläger bei der Versteigerung hätte gutgläubig erwerben können (§§ 932, 935 Abs. 2 BGB). Wegen des Eigentumserwerbs durch Herrn G. S., dass dieser an seinen Sohn übertragen hat, waren die Teller zum Zeitpunkt der Versteigerung frei von Rechten Dritter.

3.)

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 281 ZPO.

Die Entscheidung der vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 S. 1 ZPO.

Der Streitwert bemisst sich nach § 48 Abs. 2 GKG.

Schäfer schrieb im Archivar 1999
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/1999/Archivar_1999-3.pdf

"Die festgelegte Unveräußerlichkeit öffentlichen Archivguts soll den
angestrebten Schutz des im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden
Archivguts vor Zersplitterung und Veruntreuung sichern, so daß
vorsätzlich oder fahrlässig entfremdetes Archivgut nicht in gutem
Glauben erworben und durch Übergang in privaten Besitz der allgemeinen
Nutzung entzogen werden kann.
Auf jeden Fall verbietet eine solche Rechtsvorschrift den Trägern
öffentlicher Archive, in einer öffentlichen Stelle entstandene und als
Archivgut übernommene Unterlagen aus der Provenienz herauszulösen69
oder der Nutzung durch die Öffentlichkeit zu entziehen, indem sie das
Eigentum durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen.70 Für die
Verletzung des gesetzlichen Verbots sehen die Archivgesetze selbst
keine Sanktion vor. Sie ergibt sich vielmehr aus § 134 BGB.71 Da sich
das gesetzliche Verbot sowohl auf das Verpflichtungsgeschäft als auch
auf das Verfügungsgeschäft72 zwischen dem Träger des Archivs und dem
Erwerber erstreckt, sind beide Rechtsgeschäfte nichtig.73 Auf die
Kenntnis des Erwerbers von dem gesetzlichen Verbot kommt es nicht
an.74 Der Träger des Archivs hat gegen den Erwerber einen Anspruch auf
Herausgabe des Archivguts nach § 985 BGB.Die Verletzung des
gesetzlichen Verbots bewirkt also, daß der Besitzer, der vom Träger
des Archivs den Eigenbesitz erworben hat, ebenso wie der Besitzer, der
dem Träger des Archivs den Eigenbesitz entzogen hat, Nichtberechtigter
ist. Beide sind zur Verfügung über das Archivgut deshalb nicht befugt,
weil sie kein Eigentum erworben haben.
Aufgrund des gesetzlichen Verbots verliert das öffentliche Archivgut
aber nicht seine Verkehrsfähigkeit. Ein Dritter kann das Eigentum
gutgläubig erwerben. Denn eine Norm, die den Erwerb dinglicher Rechte
an öffentlichem Archivgut verhindern soll, setzt den ausdrücklichen
Ausschluß der gesetzlichen Vorschriften, die die Verkehrsfähigkeit
beweglicher Sachen gewährleisten, voraus.75"

Die Stadt Stralsund müsste also unverzüglich mindestens bei dem Käufer, der jetzt noch Bestände aus dem Kernbestand der Archivbibliothek (Löwen'sche Bibliothek, Ratsbibliothek) anbietet, Herausgabeansprüche geltend machen.

Update: Bei Fußnote 74 bezieht Schäfer sich auf den Münchner Kommentar. In der jüngsten Ausgabe steht dazu:

Ohne Bedeutung für die Nichtigkeit als Folge der Verbotsverletzung ist in der Regel nach richtiger Ansicht die Kenntnis des Verbotes durch die Beteiligten. Auch die Verletzung eines beiden Parteien unbekannten Verbots macht einen Vertrag nichtig, wenn Sinn und Zweck des Verbots dies erfordern.
So Armbrüster, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2012, § 134 BGB Rn. 110. Die "richtige Ansicht" wird belegt mit:

BGHZ 37, 363, 366 = NJW 1962, 1671; BGHZ 116, 268, 276 = LM Nr. 137 (Körner-Dammann) = NJW 1992, 737; BGHZ 122, 115, 122 = NJW 1993, 1638; Canaris S. 23; Jauernig/Jauernig Rn. 8. Anders für die Verletzung devisenrechtlicher Bestimmungen, die nur bei beiderseits bewusstem Gesetzesverstoß Nichtigkeit auslösen soll, BGH WM 1971, 586. S. auch BGH LM Nr. 34 = JZ 1961, 227, 228.

Einen Sturm der Entrüstung löste die Stadt Stralsund aus, als sie im Juni ihre über 400 Jahre alte Gymnasialbibliothek an einen Antiquar verscherbelte. Ganz anders läuft es in Oldenburg. 6290 Euro haben der ehemalige AGO-Leiter Jürgen Herold und sein Nachfolger Frank Marschhausen am Dienstag an die Landesbibliothek übergeben. Damit können nun elf weitere wertvolle Werke der historischen AGO-Bibliothek restauriert werden. [...]

Es befinden sich 500 Bücher des 16. bis 19. Jahrhunderts aus dem AGO-Bestand als Dauerleihgabe in der Landesbibliothek. Es ist eine der ältesten erhalten Schulbibliotheken im gesamten Nordwesten – überwiegend mit Werken antiker Autoren, Literatur zur Sprach- und Literaturwissenschaft, Geschichte, Philosophie und Theologie, darunter Ausgaben der Werke Luthers und des Erasmus von Rotterdam aus dem 16. Jahrhundert, ein Gotenspiegel und spektakuläre großformatige Bände mit alten Stadtansichten Italiens von 1724.


http://www.nwzonline.de/oldenburg/kultur/neuer-glanz-fuer-grossen-schatz-neuer-glanz-fuer-grossen-schatz_a_1,0,3000522705.html

http://altesgymnasium.de/2012/12/neuer-glanz-fur-einen-verborgenen-schatz/

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Landesbibliothek_%28Oldenburg%29

"Eigentlich sollte das Schloss Bellevue in der französischen Kleinstadt Yvrac noch schöner werden. Doch dann gab es ein Missverständnis – und die mit den Renovierungsarbeiten beauftragte Baufirma machte das Château aus dem 18. Jahrhundert dem Erdboden gleich."

http://de.nachrichten.yahoo.com/schloss-in-frankreich-versehentlich-abgerissen-120205468.html

http://www.guardian.co.uk/world/2012/dec/05/where-did-our-chateau-go

http://www.directmatin.fr/culture/2012-11-30/un-chateau-rase-par-erreur-en-gironde-261168

Quelle: http://www.domainedebellevue.info/galerie.html

Thomas Gerlach berichtet für die taz aus Stralsund

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2012%2F12%2F05%2Fa0090&cHash=586235c7e3eae1373fd561a0fd2ac898

Aufmarsch der Edelfedern: Erst Schmoll (FAZ), dann Briegleb (SZ) und nun der preisgekrönte taz-Redakteur Thomas Gerlach. Während Schmoll vergleichsweise nüchtern und kurz berichtete, ließ sich Briegleb vor den Karren des Antiquars spannen.

Gerlachs Stück ist sicher das sprachlich gelungenste. Die beste Passage fängt gekonnt Stimmung ein:

Nicht weit von Bartels' Büro liegt das Johanniskloster. Backsteinfluchten, ein mächtiger Efeu rankt hinauf, hinter dickem Glas stehen Regale, Bücher, Kartons und an der Tür ein Gruß vom Bürgermeister: "Aus technischen Gründen bis auf Weiteres geschlossen". Da irgendwo wächst der Schimmel durch das kulturelle Erbe, als wär's Roquefort. Dachziegel liegen bereit. Es ist nicht so, dass das Archiv Winterschlaf hält, derzeit wird das Dach gedeckt. Eine Tafel verkündet stolz: "Welterbe erhalten - Zukunft gestalten". Hinter dem Kloster neigt sich das Gelände dem Sund zu. Sein Wasser glänzt beinahe ruhig, und doch scheint es wie eine Bedrohung.

Gerlach erzählt zunächst die Geschichte des Skandals als Marktklatsch:

Im Rückblick klingt das, was selbst die Regionalzeitung nur noch als "Bibliotheksskandal" bezeichnet, wie eine Anekdote von Johann Peter Hebel, die auf dem Alten Markt von Stand zu Stand wanderte: Schon gehört, der Bürgermeister hat das Stadtarchiv schließen lassen. Warum denn das? Weil die Bücher vom Schimmel befallen sind. Vom Schimmel? Ja, ein Antiquar aus Bayern hat den Bürgermeister darauf hingewiesen. Ein Antiquar? Ja, als er die Bücher abgeholt hat. Welche Bücher? Na die Bücher der Gymnasialbibliothek. Die wertvolle Gymnasialbibliothek? Verschimmelt? Dann verscherbelt? So ging der Klatsch. Und dann kam diese Verstockung über den Bürgermeister.

Wenig später macht er deutlich, dass es diesen Marktklatsch nicht gab:

Einen Marktklatsch gab es nicht, tatsächlich interessierten sich die Bürger der 60.000-Einwohner-Stadt kaum für ihre kostbare Bibliothek. Seit 28 Jahren soll niemand mehr hineingeschaut haben. Von "totem Kapital" soll die jetzige Leiterin geredet haben. Der Sturm brach vom Internet aus über die Stadt herein. Klaus Graf, Archivar aus Aachen, erfuhr von Schimmel und Buchverkauf und stellte alles in seinen Blog. Seitdem ist vom "Kulturfrevel" die Rede, von den "Weltkulturverderbern" oder vom "Bibliotheksskandal".

Wenigstens wird die Aufdeckung des Skanals nicht einem Lübecker Rechtsanwalt zugeschrieben wie in einem unsäglichen Artikel der SHZ.

http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/kultur/artikeldetail/artikel/luebecker-anwalt-deckt-umstrittenen-stralsunder-buecherverkauf-auf.html

Zitat SHZ: Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Das Stralsunder Stadtarchiv verkaufte Tausende von historischen Büchern ohne Ratsbeschluss. Ein Schleswig-Holsteiner hat dafür gesorgt, dass die meisten der im Sommer wohl unrechtmäßig veräußerten Bücher wieder in der Obhut der Stadt Stralsund sind.

Aber so richtig informiert ist auch Gerlach nicht:

Der Verkauf der historischen Bibliothek ist rückgängig gemacht, aber "die Rufschädigung bleibt", sagen Kritiker. Zwar sind die Bücher wieder da, doch ein Teil ist vernichtet. Eine Folge der Lagerung. Im Stadtarchiv waltet der Schimmel. Und das Rathaus schweigt sich aus

Nein, der Verkauf der historischen Bibliothek ist nicht rückgängig gemacht. Nach wie vor werden Stücke auch aus der Gymnasialbibliothek von dem skrupellosen bayerischen Antiquar und seinen ruchlosen Gesellen verscherbelt:

http://archiv.twoday.net/stories/219048320/
http://archiv.twoday.net/stories/219045903/
http://archiv.twoday.net/stories/219045446/

Die jetzt angebotenen Stücke sind höchstwahrscheinlich nicht on der Rückabwicklung umfasst, weil sie in erst jetzt bekannt gewordenen früheren Deals vom Stadtarchiv Stralsund verkauft wurden.

Nach unseren Informationen wurden schon 2010 Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund im Antiquariatshandel angeboten. (Wie die Journaille mehr und mehr ihre Unfähigkeit zeigt, werde ich andernorts schildern.)

[Dazu siehe jetzt auch:

Nach dem umstrittenen Bücherverkauf aus dem Stralsunder Stadtarchiv will die Linksfraktion der Bürgerschaft die Verantwortlichkeiten für die Vorgänge mit einem eigenen Ausschuss klären lassen. Der Linkspolitiker Wolfgang Meyer äußerte am Mittwoch die Vermutung, dass die Stadtspitze bereits seit längerem von dem Schimmelbefall im Archiv wusste. Auch sei der Verkauf von einzelnen Büchern offenbar seit Anfang der 1990-er Jahre gängige Praxis gewesen. „Davon muss die Stadtleitung gewusst haben“, sagte Meyer.

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=c2517b99657f5ba5b80b8c4e950d7c48&param=news&id=3625248 ]

Nach wie vor erhältlich ist für 295 Euro Stettens Selinde (gedruckt in Augsburg) aus dem Bestand der hochgeschätzten Löwen'schen Bibliothek:

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=8811130142

Wieso stammt das Buch aus der Stralsunder sogenannten "Barockbibliothek"? Es wird von Peter Hassold, dem Käufer der Stadtarchivbestände, angeboten. Verräterisch ist der Hinweis auf das rote Siegel in der Beschreibung: "Bibliotheksexemplar mit Stempel, Titelblatt mit roten Siegel". Und ich fand das Buch als Teil der Löwen'schen Bibliothek im 1829 gedruckten Stralsunder Bibliothekskatalog.

Wie kommen Bücher der Gymnasialbibliothek in die derzeit noch verkauften Pomeranica? Ganz einfach: Vermutlich wurden schon bei den früheren Deals sogenannte Dubletten oder aber Bücher, die man in Stralsund als entbehrlich ansah (was soll ein in Augsburg gedruckter Ritterroman aus dem 18. Jahrhundert in einer lokal- und regionalgeschichtlich ausgerichteten Dienstbibliothek eines Archivs?) "ausgemistet" und gewinnbringend verscherbelt. Da sich Stadtbibliothek und Gymnasialbibliothek erheblich überschnitten, hat man sogenannte "Doppelstücke" aus der Gymnasialbibliothek dem schändlichen Bücher-Flohmarkt zugewiesen.

Nach wie vor werden kostbare und nach dem Willen der Stralsunder Archivsatzung von 2002 unveräußerliche Bücher aus der Archivbibliothek vertickt, ohne dass die Stadt Stralsund etwas dagegen unternimmt. Das ist der zweite Skandal.

***

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/neues-aus-stralsund/


"Die Untersuchungen zum Korruptionsverdacht beim Landesarchiv in Duisburg sind wohl noch nicht vom Tisch. Der Untersuchungsausschuss soll seine Arbeit wieder aufnehmen. Das haben die Landtagsfraktionen gemeinsam beantragt. Der Ausschuss hatte seine Arbeit mit der Auflösung des Landtags im März zunächst beendet. Er hatte die Aufgabe gehabt, den Korruptionsverdacht beim landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb zu untersuchen. Zu den betroffenen Bauprojekten gehört auch das Landesarchiv in Duisburg."
Quelle: WDR.de, Nachrichten Studio Duisburg, 5.12.2012

"Das von der Piratenfraktion initiierte Wiederaufleben des BLB-Untersuchungsausschusses geht in die nächste Runde: Alle Fraktionen im Landtag NRW haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zum möglichen Korruptionsskandal um den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) geeinigt.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir uns interfraktionell schnell einigen konnten. Wir müssen verhindern, dass solche missbräuchlichen Strukturen wieder entstehen. Das vom BLB in den Sand gesetzte Geld hätte sinnvoller investiert werden können, beispielweise in die Bildung“, erklärt Monika Pieper, Parlamentarische Geschäftsführerin der Piratenfraktion.

Dem heute eingereichten Antrag zufolge soll der Untersuchungsauftrag ausgedehnt und der Handel mit weiteren Objekten durchleuchtet werden. „Die aktuellen Diskussionen, beispielsweise um das ehemalige Mannesmann-Hochhaus, zeigen, dass es höchste Zeit wird, die parlamentarischen Ermittlungen fortzusetzen“, stellt Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, klar. „Wir sind es den Bürgern schuldig, sämtliche Vorgänge lückenlos aufzuklären. Schließlich geht es um Milliarden Steuergelder beim Sondervermögen BLB, und wir müssen unserem Kontrollauftrag gerecht werden.“
Quelle: Piraten NRW, Pressemitteilung des LAndtagsfraktion v. 4.12.2012



Die zweibändige liturgische Handschrift (englisch: "Geesebook"), die 1952 stiftungswidrig von der Nürnberger Pfarrei St. Lorenz zum Dank für Wiederaufbauhilfe an die Kress-Stiftung in die USA geschenkt wurde und heute von der Pierpont Morgan Library verwahrt wird (M. 905), kann jetzt in ihrer ganzen Pracht online durchblättert werden:

http://geesebook.asu.edu

Das Datum 1952 stammt aus
http://www.medievalists.net/2012/11/28/the-geese-book-medieval-manuscript-now-available-online/
bzw.
http://acmrs.org/news/press-release-opening-geese-book

Auf der Website habe ich es auf Anhieb nicht gefunden. Merkl, Buchmalerei 1999 Katalog Nr. 65 gibt S. 386 das Datum 1958. Es handelt sich nach Merkl um das von Jacob Elsner gemalte Graduale der Lorenzkirche 1507/10 (deutsch: "Gänsebuch")

 

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