Von Bernhard Milt 1940
http://www.ngzh.ch/archiv/1940_85/85_3-4/85_47.pdf
Zu dem dort genannten Johann Stocker siehe
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798/ (Anm. 37)
http://archiv.twoday.net/stories/129656411/
Die Vierteljahrsschrift der naturforschenden Gesellschaft in Zürich wurde digitalisiert und ist kostenlos online verfügbar unter:
http://www.ngzh.ch/publikationen (mit Volltextsuche)
http://www.ngzh.ch/archiv/1940_85/85_3-4/85_47.pdf
Zu dem dort genannten Johann Stocker siehe
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798/ (Anm. 37)
http://archiv.twoday.net/stories/129656411/
Die Vierteljahrsschrift der naturforschenden Gesellschaft in Zürich wurde digitalisiert und ist kostenlos online verfügbar unter:
http://www.ngzh.ch/publikationen (mit Volltextsuche)
KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 20:14 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 18:48 - Rubrik: Open Access
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http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/digit
"In Kartons, Kisten und Alben lagern unzählige Fotos, Dias und Filme aus mehr als 100 Jahren, auf denen die banalsten Dinge und Ereignisse der Welt abgelichtet sind: [...] Es sind Momentaufnahmen aus dem Alltag. Für Historiker eine interessante Quelle - aber auch für Medienschaffende. Eine kleine Redaktion des Westdeutschen Rundfunks sammelt die Zeugnisse des Alltags und digitalisiert sie."
Digit - das Archiv des analogen Alltags: http://digit.wdr.de/
s.a. http://archiv.twoday.net/stories/232603409/
"In Kartons, Kisten und Alben lagern unzählige Fotos, Dias und Filme aus mehr als 100 Jahren, auf denen die banalsten Dinge und Ereignisse der Welt abgelichtet sind: [...] Es sind Momentaufnahmen aus dem Alltag. Für Historiker eine interessante Quelle - aber auch für Medienschaffende. Eine kleine Redaktion des Westdeutschen Rundfunks sammelt die Zeugnisse des Alltags und digitalisiert sie."
Digit - das Archiv des analogen Alltags: http://digit.wdr.de/
s.a. http://archiv.twoday.net/stories/232603409/
SW - am Dienstag, 17. März 2015, 18:03 - Rubrik: Medienarchive
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"Since 2004, the British Library’s Endangered Archives Programme, supported by the Arcadia Fund, has funded nearly 246 projects in 78 countries to preserve and digitize archives at risk of extinction.
Four million images from this initiative are now available online."
http://hyperallergic.com/183266/four-million-images-from-the-worlds-endangered-archives/
http://eap.bl.uk/database/collections.a4d
Die Auflösung ist zu gering!
http://eap.bl.uk/database/large_image.a4d?digrec=239089;catid=55558;r=6334
Four million images from this initiative are now available online."
http://hyperallergic.com/183266/four-million-images-from-the-worlds-endangered-archives/
http://eap.bl.uk/database/collections.a4d
Die Auflösung ist zu gering!
http://eap.bl.uk/database/large_image.a4d?digrec=239089;catid=55558;r=6334KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 18:00 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 17:46 - Rubrik: Archivrecht
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Nicht nur die Bemerkung von Falk Eisermann,
http://archiv.twoday.net/stories/1022406587/#1022407938
auch eigene Erfahrungen mit Findmitteln lassen es geraten erscheinen, die folgenden Empfehlungen zur Diskussion zu stellen.
1. Besteht eine Verzeichnungseinheit aus einer oder mehreren Druckschriften, so ist dies eindeutig kenntlich zu machen. Vorgeschlagen wird die einheitliche Bezeichnung "Druckschrift" bzw. "Druckschriften", um sie bei einer Volltextsuche auffinden zu können.
Handelt es sich lediglich um vorgedruckte Formulare aus der Zeit aus dem 18. Jahrhundert, die handschriftlich ausgefüllt wurden oder werden sollten, kann der Hinweis entfallen. Dies gilt auch für sogenannte "Ephemera"/Kleindrucksachen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ephemera
2. Befinden sich Druckschriften in einer Verzeichnungseinheit, so ist in einem Enthält- oder Darin-Vermerk auf diese - analog zu Punkt 1 - aufmerksam zu machen.
3. Es wird dringend empfohlen, die Erschließung durch Wiedergabe der bibliographischen Daten in Anlehnung an bibliothekarische Standards (Autor, Titel - ggf. abgekürzt -, Druckort, Erscheinungsjahr) für alle Druckschriften vorzunehmen. Die Existenz von Illustrationen sollte vermerkt werden.
Falls die Archivbibliothek fachbibliothekarisch betreut wird und/oder einem Verbundkatalog angeschlossen ist, wäre es wünschenswert, im dortigen OPAC zu katalogisieren.
4. Handelt es sich nicht um gängige Werke, sollte in jedem Fall eine Recherche im Karlsruher Virtuellen Katalog im Findmittel dokumentiert werden, sofern dort keine oder nur wenige Nachweise zu finden sind.
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html
Dies betrifft auch Drucke des 19./20. Jahrhunderts. Nicht selten verbergen sich in Archivgut Druckschriften, die sonst nirgends nachweisbar sind. In solchen Fällen genügt es nicht, den Umstand im Findmittel, das häufig Teil des "Deep Web" ist, das von den Suchmaschinen nicht berücksichtigt wird, zu dokumentieren.
5. Bei Inkunabeln (bis 31. Dezember 1500 erschienene Drucke) ist in jedem Fall Kontakt aufzunehmen mit dem Gesamtkatalog der Wiegendrucke:
gw@sbb.spk-berlin.de
http://staatsbibliothek-berlin.de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/inkunabeln-wiegendrucke/
6. Bei sonst nicht oder nur in wenigen Exemplaren nachweisbaren Drucken sollte mit den entsprechenden Stellen, die für die bibliographische Verzeichnung zuständig sind, Kontakt aufgenommen werden.
Beispiel: VD 16 für Drucke des 16. Jahrhunderts aus dem deutschen Sprachraum
https://www.bsb-muenchen.de/index.php?id=1681&type=0
7. Ermittelte bibliographische Nachweise (GW, VD 16, VD 17, VD 18 usw.) sind der Titelaufnahme beizufügen.
8. Unikale oder sehr seltene Druckschriften sollten in Digitalisierungsprojekte des Archivs aufgenommen und Open Access im Internet präsentiert werden. Eine Zusammenarbeit mit bibliothekarischen Digitalisierungsprojekten ist anzustreben.
Siehe etwa zu den Druckschriften des 17. Jahrhunderts im estnischen Staatsarchiv:
http://www.ra.ee/plakatid/index.php/de

http://archiv.twoday.net/stories/1022406587/#1022407938
auch eigene Erfahrungen mit Findmitteln lassen es geraten erscheinen, die folgenden Empfehlungen zur Diskussion zu stellen.
1. Besteht eine Verzeichnungseinheit aus einer oder mehreren Druckschriften, so ist dies eindeutig kenntlich zu machen. Vorgeschlagen wird die einheitliche Bezeichnung "Druckschrift" bzw. "Druckschriften", um sie bei einer Volltextsuche auffinden zu können.
Handelt es sich lediglich um vorgedruckte Formulare aus der Zeit aus dem 18. Jahrhundert, die handschriftlich ausgefüllt wurden oder werden sollten, kann der Hinweis entfallen. Dies gilt auch für sogenannte "Ephemera"/Kleindrucksachen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ephemera
2. Befinden sich Druckschriften in einer Verzeichnungseinheit, so ist in einem Enthält- oder Darin-Vermerk auf diese - analog zu Punkt 1 - aufmerksam zu machen.
3. Es wird dringend empfohlen, die Erschließung durch Wiedergabe der bibliographischen Daten in Anlehnung an bibliothekarische Standards (Autor, Titel - ggf. abgekürzt -, Druckort, Erscheinungsjahr) für alle Druckschriften vorzunehmen. Die Existenz von Illustrationen sollte vermerkt werden.
Falls die Archivbibliothek fachbibliothekarisch betreut wird und/oder einem Verbundkatalog angeschlossen ist, wäre es wünschenswert, im dortigen OPAC zu katalogisieren.
4. Handelt es sich nicht um gängige Werke, sollte in jedem Fall eine Recherche im Karlsruher Virtuellen Katalog im Findmittel dokumentiert werden, sofern dort keine oder nur wenige Nachweise zu finden sind.
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html
Dies betrifft auch Drucke des 19./20. Jahrhunderts. Nicht selten verbergen sich in Archivgut Druckschriften, die sonst nirgends nachweisbar sind. In solchen Fällen genügt es nicht, den Umstand im Findmittel, das häufig Teil des "Deep Web" ist, das von den Suchmaschinen nicht berücksichtigt wird, zu dokumentieren.
5. Bei Inkunabeln (bis 31. Dezember 1500 erschienene Drucke) ist in jedem Fall Kontakt aufzunehmen mit dem Gesamtkatalog der Wiegendrucke:
gw@sbb.spk-berlin.de
http://staatsbibliothek-berlin.de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/inkunabeln-wiegendrucke/
6. Bei sonst nicht oder nur in wenigen Exemplaren nachweisbaren Drucken sollte mit den entsprechenden Stellen, die für die bibliographische Verzeichnung zuständig sind, Kontakt aufgenommen werden.
Beispiel: VD 16 für Drucke des 16. Jahrhunderts aus dem deutschen Sprachraum
https://www.bsb-muenchen.de/index.php?id=1681&type=0
7. Ermittelte bibliographische Nachweise (GW, VD 16, VD 17, VD 18 usw.) sind der Titelaufnahme beizufügen.
8. Unikale oder sehr seltene Druckschriften sollten in Digitalisierungsprojekte des Archivs aufgenommen und Open Access im Internet präsentiert werden. Eine Zusammenarbeit mit bibliothekarischen Digitalisierungsprojekten ist anzustreben.
Siehe etwa zu den Druckschriften des 17. Jahrhunderts im estnischen Staatsarchiv:
http://www.ra.ee/plakatid/index.php/de
KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 16:53 - Rubrik: Erschließung
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KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 15:45 - Rubrik: Veranstaltungen
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Das Inventar von 1911 steht jetzt auch im Internet Archive zur Verfügung. Die Handschriften befinden sich inzwischen in der Vatikanischen Bibliothek.
https://archive.org/details/DieIlluminiertenHandschriftenDerRossianaInWienLainz
Zu deutschsprachigen Codices der Rossiana:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Rom_%28Vatikanstadt%29
Zu den Handschriften aus Inzigkofen:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027 (Nachtrag)
Derzeit sind 24 Codices online:
http://www.mss.vatlib.it/guii/scan/link1.jsp?fond=Ross.
Eine Handschriftenliste von Gollob:
http://www.klosterbibliotheken.at/dig/gollob/gollob.htm
https://archive.org/details/DieIlluminiertenHandschriftenDerRossianaInWienLainz
Zu deutschsprachigen Codices der Rossiana:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Rom_%28Vatikanstadt%29
Zu den Handschriften aus Inzigkofen:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027 (Nachtrag)
Derzeit sind 24 Codices online:
http://www.mss.vatlib.it/guii/scan/link1.jsp?fond=Ross.
Eine Handschriftenliste von Gollob:
http://www.klosterbibliotheken.at/dig/gollob/gollob.htm
KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 15:23 - Rubrik: Kodikologie
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"Dank eines im Juni 2014 mit der Erbengemeinschaft der letzten Eigentümerfamilie Bartels abgeschlossenen Depositalvertrags bleibt der fast 64 laufende Meter umfassende Archivbestand langfristig für die Öffentlichkeit zugänglich", teilte das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt mit.
http://www.lha.sachsen-anhalt.de/aktuelles/gutsarchiv-walbeck-bleibt-oeffentlich-zugaenglich/
http://www.lha.sachsen-anhalt.de/aktuelles/gutsarchiv-walbeck-bleibt-oeffentlich-zugaenglich/
KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 15:09 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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Ausstellung des LHA Magdeburg
http://www.magdeburg.de/index.php?&ModID=7&FID=557.1052.1&object=tx|557.1052.1

http://www.magdeburg.de/index.php?&ModID=7&FID=557.1052.1&object=tx|557.1052.1
KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 15:07 - Rubrik: Staatsarchive
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"Medienvertreter haben keinen Anspruch auf Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils. Das Thüringer Oberlandesgericht entschied jetzt in einem Eilverfahren, dass das Landgericht Meiningen nicht verpflichtet sei, eine anonymisierte Kopie des ergangenen Strafurteils gegen den früheren Thüringer Innenminister Christian K. an Medienvertreter herauszugeben, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt hatten."
http://www.strafakte.de/rechtsprechung/keine-herausgabe-strafurteil-presse-nicht-rechtskraeftig/
http://www.strafakte.de/rechtsprechung/keine-herausgabe-strafurteil-presse-nicht-rechtskraeftig/
KlausGraf - am Dienstag, 17. März 2015, 14:55 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.merkur-online.de/tv/team-wallraff-guenter-wallraff-darum-geht-neuen-folge-thema-jobcenter-meta-4821960.html
http://www.stern.de/kultur/tv/wallraff-ueber-jobcenter-der-alltaegliche-terror-2180563.html
"Wallraff und sein Team berichten glaubwürdig von Fällen, in denen Akten vernichtet wurden, um nicht zu Arbeit zu ersticken."
http://www.welt.de/vermischtes/article138480424/Mit-Lamas-gegen-die-Langzeitarbeitslosigkeit.html
"Manche würden sogar Anträge im Schredder verschwinden lassen, um den Aktenberg auf ihrem Schreibtisch zu minimieren."
http://www.stern.de/kultur/tv/wallraff-ueber-jobcenter-der-alltaegliche-terror-2180563.html
"Wallraff und sein Team berichten glaubwürdig von Fällen, in denen Akten vernichtet wurden, um nicht zu Arbeit zu ersticken."
http://www.welt.de/vermischtes/article138480424/Mit-Lamas-gegen-die-Langzeitarbeitslosigkeit.html
"Manche würden sogar Anträge im Schredder verschwinden lassen, um den Aktenberg auf ihrem Schreibtisch zu minimieren."
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https://www.googlewatchblog.de/2015/03/youtube-unterstuetzt-ab-sofort-frei-bewegliche-360-grad-videos/
Für den Effekt auf YouTube ansehen!
Für den Effekt auf YouTube ansehen!
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 23:14 - Rubrik: Unterhaltung
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Ob die Dresdener Kunstsammlungen das Inventarisieren Praktikanten überlassen?
http://skd-online-collection.skd.museum/de/contents/artists?id=11081052
Update: Halt, an der Uni Leipzig forscht jemand über diesen Philipp von Schaben
http://www.uni-leipzig.de/forsch95/13000/13110_p.html
Da will ich nix gesagt haben ...

http://skd-online-collection.skd.museum/de/contents/artists?id=11081052
Update: Halt, an der Uni Leipzig forscht jemand über diesen Philipp von Schaben
http://www.uni-leipzig.de/forsch95/13000/13110_p.html
Da will ich nix gesagt haben ...

KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 23:07 - Rubrik: Museumswesen
https://sammlung-online.stadtmuseum.de/
Wieso das Berliner Stadtmuseum Nutzer dazu zwingt, Silverlight zu nutzen (und iPAD-Nutzer ausschließt), lässt sich einfach beantworten. Weil irgendjemand dem Museum diese Lösung aufgeschwätzt hat, und dass der Rest der Museumswelt anders denkt, ist der Institution offenkundig so etwas von wurscht.
Es gibt
1. keine Permalinks
2. keine Nachnutzung
3. kein Sharing
4. sondern nur eine Feedbackfunktion (Mailformular) zum jeweiligen Objekt.

Wieso das Berliner Stadtmuseum Nutzer dazu zwingt, Silverlight zu nutzen (und iPAD-Nutzer ausschließt), lässt sich einfach beantworten. Weil irgendjemand dem Museum diese Lösung aufgeschwätzt hat, und dass der Rest der Museumswelt anders denkt, ist der Institution offenkundig so etwas von wurscht.
Es gibt
1. keine Permalinks
2. keine Nachnutzung
3. kein Sharing
4. sondern nur eine Feedbackfunktion (Mailformular) zum jeweiligen Objekt.

KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 22:59 - Rubrik: Museumswesen
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https://manuscriptroadtrip.wordpress.com/2015/03/16/manuscript-road-trip-isabella-stewart-gardner/ stellt die erlesene Bostoner Sammlung vor, zu der auch ein aus dem Nürnberger Katharinenkloster stammendes deutsches Gebetbuch gehört.
http://www.handschriftencensus.de/18284
Dort nicht genannter Katalog:
http://hdl.handle.net/2027/hvd.32044033441825?urlappend=%3Bseq=14

http://www.handschriftencensus.de/18284
Dort nicht genannter Katalog:
http://hdl.handle.net/2027/hvd.32044033441825?urlappend=%3Bseq=14

KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 22:46 - Rubrik: Kodikologie
"Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im und am Handschriftencensus,
Im Handschriftencensus werden seit 2006 Daten zur Überlieferung deutschsprachiger Handschriften zur Verfügung gestellt. Von Anfang an war es ein Anliegen der Arbeitsgruppe, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt einzubinden. Die Bereitschaft, über das Mitteilungsfeld Informationen beizusteuern, hat unsere Erwartungen weit übertroffen: Inzwischen sind ca. 20.000 Mitteilungen eingegangen. Dafür möchten wir Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken!
Als ehrenamtliche Arbeitsgruppe ist es uns allerdings nicht mehr möglich, die Fülle der Mitteilungen redaktionell zu bearbeiten. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, die Mitteilungsfunktion zu deaktivieren. Wir streben aber an, einen institutionellen Rahmen zu schaffen, in dem der Handschriftencensus angemessen fortgeführt werden kann.
Im Auftrag der AG Handschriftencensus
Mit herzlichem Dank für die Mitarbeit und eben solchen Grüßen
Jürgen Wolf "
Im Handschriftencensus werden seit 2006 Daten zur Überlieferung deutschsprachiger Handschriften zur Verfügung gestellt. Von Anfang an war es ein Anliegen der Arbeitsgruppe, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt einzubinden. Die Bereitschaft, über das Mitteilungsfeld Informationen beizusteuern, hat unsere Erwartungen weit übertroffen: Inzwischen sind ca. 20.000 Mitteilungen eingegangen. Dafür möchten wir Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken!
Als ehrenamtliche Arbeitsgruppe ist es uns allerdings nicht mehr möglich, die Fülle der Mitteilungen redaktionell zu bearbeiten. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, die Mitteilungsfunktion zu deaktivieren. Wir streben aber an, einen institutionellen Rahmen zu schaffen, in dem der Handschriftencensus angemessen fortgeführt werden kann.
Im Auftrag der AG Handschriftencensus
Mit herzlichem Dank für die Mitarbeit und eben solchen Grüßen
Jürgen Wolf "
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 22:44 - Rubrik: Kodikologie
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"Bislang hat VroniPLag 40 Seiten oder 28,8 Prozent der einrechenbaren Gesamtseitenanzahl mit Plagiatsfragmenten, von kleinteiligen bis umfangreichen, dokumentiert. "
http://plagiatsgutachten.de/rtl-schulermittlerin-sarah-sophie-koch-im-visier-von-vroniplag/
http://plagiatsgutachten.de/rtl-schulermittlerin-sarah-sophie-koch-im-visier-von-vroniplag/
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 22:27 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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https://www.gengophers.com/
Bietet eine Volltextsuche für 40.000 genealogische Bücher.
Via
http://www.geneapress.com/2015/03/more-than-40000-digital-genealogy-books.html
Bietet eine Volltextsuche für 40.000 genealogische Bücher.
Via
http://www.geneapress.com/2015/03/more-than-40000-digital-genealogy-books.html
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 22:15 - Rubrik: Genealogie
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http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/private-hochschule-neuss-insolvenz-droht-a-1023760.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_Neuss_f%C3%BCr_Internationale_Wirtschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_Neuss_f%C3%BCr_Internationale_Wirtschaft
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 21:56 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 21:46 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 21:43 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Eine-besondere-Wiederauffuehrung-_arid,10195085_toid,178.html
"Beim traditionellen Karfreitagskonzert am 3. April, 18 Uhr, in der ehemaligen Klosterkirche St. Verena in Rot an der Rot gibt es dieses Jahr eine Besonderheit: die erste Wiederaufführung des Passionsoratoriums von Leopold Mozart durch das Hassler-Consort auf Originalinstrumenten. [...]
Bei der Erfassung des Notenbestands der Bibliothek der Kunstsammlungen des Fürsten zu Waldburg-Wolfegg entdeckte man 2002 die etwa 1775 entstandene, vollständige Abschrift des Passionsoratoriums von Leopold Mozart. Im 18. Jahrhundert bestanden Beziehungen des Komponisten zu einigen Mitgliedern der Familie Waldburg, die in Salzburg Domherrenstellen innehatten oder in der Verwaltung des Fürstbistums tätig waren. Vermutlich wurde die Passion von Leopold Mozart in Wolfegg als geistliche Kammermusik im Schloss in der Karwoche aufgeführt, zusammen mit einer Passion von Franz Xaver Brixi, die ebenfalls als Abschrift in den Wolfegger Kunstsammlungen erhalten ist."
Zu den Wolfegger Sammlungen:
http://archiv.twoday.net/search?q=wolfegg

"Beim traditionellen Karfreitagskonzert am 3. April, 18 Uhr, in der ehemaligen Klosterkirche St. Verena in Rot an der Rot gibt es dieses Jahr eine Besonderheit: die erste Wiederaufführung des Passionsoratoriums von Leopold Mozart durch das Hassler-Consort auf Originalinstrumenten. [...]
Bei der Erfassung des Notenbestands der Bibliothek der Kunstsammlungen des Fürsten zu Waldburg-Wolfegg entdeckte man 2002 die etwa 1775 entstandene, vollständige Abschrift des Passionsoratoriums von Leopold Mozart. Im 18. Jahrhundert bestanden Beziehungen des Komponisten zu einigen Mitgliedern der Familie Waldburg, die in Salzburg Domherrenstellen innehatten oder in der Verwaltung des Fürstbistums tätig waren. Vermutlich wurde die Passion von Leopold Mozart in Wolfegg als geistliche Kammermusik im Schloss in der Karwoche aufgeführt, zusammen mit einer Passion von Franz Xaver Brixi, die ebenfalls als Abschrift in den Wolfegger Kunstsammlungen erhalten ist."
Zu den Wolfegger Sammlungen:
http://archiv.twoday.net/search?q=wolfegg
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http://museum.zib.de/sgml_autographe/sgml_autographe.php?seite=15
Wie bescheuert ist das denn, Stammbücher in Einzelblättern zu digitalisieren? Alle Blätter eines Stammbuchs sind zwar in einer Liste vereint, doch gibt es keine Informationen über die Reihenfolge im Band!
Wie bescheuert ist das denn, Stammbücher in Einzelblättern zu digitalisieren? Alle Blätter eines Stammbuchs sind zwar in einer Liste vereint, doch gibt es keine Informationen über die Reihenfolge im Band!
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 16:00 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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In einem Nachtrag
https://ahnenfunde.wordpress.com/2014/09/20/eine-woche-archion-the-good-the-bad-and-the-ugly-2/#1632015
wird auf die restriktiven Nutzungsbedingungen des Abzocke-Kirchenbuchportals Archion aufmerksam gemacht.
"Mit dieser Klausel untersagt die Kirchenbuch GmbH im wesentlichen die kollaborative Forschung (etwa Hilfe beim Entziffern in externen Foren) und die Präsentation genealogischer Forschungsergebnisse sowohl online als auch in Print unter Verwendung von Kirchenbuch-Reproduktionen."
Es kann als sicher gelten, dass bei Kirchenbuchdigitalisierungen keine Schutzrechte nach § 72 UrhG (einfache Lichtbilder) entstehen, die Digitalisate also gemeinfrei sind.
Siehe nur
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Das Kirchenbuchportal Archion ist sicher eine Datenbank nach §§ 87a UrhG. Damit gilt § 87e UrhG:
"Eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines mit Zustimmung des Datenbankherstellers durch Veräußerung in Verkehr gebrachten Vervielfältigungsstücks der Datenbank, der in sonstiger Weise zu dessen Gebrauch Berechtigte oder derjenige, dem eine Datenbank aufgrund eines mit dem Datenbankhersteller oder eines mit dessen Zustimmung mit einem Dritten geschlossenen Vertrags zugänglich gemacht wird, gegenüber dem Datenbankhersteller verpflichtet, die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank zu unterlassen, ist insoweit unwirksam, als diese Handlungen weder einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen."
Daraus kann man entnehmen, dass die entsprechenden Archion-Nutzungsbedingungen unwirksam sind.
Update: Siehe auch schon
http://archiv.twoday.net/stories/3776363/
https://ahnenfunde.wordpress.com/2014/09/20/eine-woche-archion-the-good-the-bad-and-the-ugly-2/#1632015
wird auf die restriktiven Nutzungsbedingungen des Abzocke-Kirchenbuchportals Archion aufmerksam gemacht.
"Mit dieser Klausel untersagt die Kirchenbuch GmbH im wesentlichen die kollaborative Forschung (etwa Hilfe beim Entziffern in externen Foren) und die Präsentation genealogischer Forschungsergebnisse sowohl online als auch in Print unter Verwendung von Kirchenbuch-Reproduktionen."
Es kann als sicher gelten, dass bei Kirchenbuchdigitalisierungen keine Schutzrechte nach § 72 UrhG (einfache Lichtbilder) entstehen, die Digitalisate also gemeinfrei sind.
Siehe nur
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Das Kirchenbuchportal Archion ist sicher eine Datenbank nach §§ 87a UrhG. Damit gilt § 87e UrhG:
"Eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines mit Zustimmung des Datenbankherstellers durch Veräußerung in Verkehr gebrachten Vervielfältigungsstücks der Datenbank, der in sonstiger Weise zu dessen Gebrauch Berechtigte oder derjenige, dem eine Datenbank aufgrund eines mit dem Datenbankhersteller oder eines mit dessen Zustimmung mit einem Dritten geschlossenen Vertrags zugänglich gemacht wird, gegenüber dem Datenbankhersteller verpflichtet, die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank zu unterlassen, ist insoweit unwirksam, als diese Handlungen weder einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen."
Daraus kann man entnehmen, dass die entsprechenden Archion-Nutzungsbedingungen unwirksam sind.
Update: Siehe auch schon
http://archiv.twoday.net/stories/3776363/
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 15:48 - Rubrik: Archivrecht
Im Göttinger Museum "Physicalisches Cabinet", einer bemerkenswerten Universitätssammlung
http://snail.ph4.physik.uni-goettingen.de/MathNatFak/phycab.php
http://snail.ph4.physik.uni-goettingen.de/MathNatFak/phycab.php
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 15:47 - Rubrik: Universitaetsarchive
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"Vom 16. bis zum 29. März bieten 13 europäische Bibliotheken die Digitalisierung von urheberrechtsfreien Büchern mit einem Umfang von bis zu 200 Seiten zu einem Vorzugspreis von maximal 10 EUR an".
http://books2ebooks.eu/de/content/eod-fr%C3%BChlingsaktion
http://books2ebooks.eu/de/content/eod-fr%C3%BChlingsaktion
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 15:27 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Aufsatz in: Denkmalpflege in Westfalen-Lippe 2015/1. Ganzes Heft:
http://www.lwl.org/302a-download/PDF/DWL/2015-1.pdf
http://www.lwl.org/302a-download/PDF/DWL/2015-1.pdf
KlausGraf - am Montag, 16. März 2015, 00:28 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.digitalesammlung.staedelmuseum.de
Der erste Eindruck von der mit messianischen Hoffnungen begleiteten, heute freigeschalteten Objektdatenbank des Frankfurter Städel-Museums ist katastrophal. Die digitale Sammlung lässt sich auf meinem neuen Smartphone nicht benutzen! Da steht zwar dick BETA dran, aber bei 1,5 Mio. Euro Steuergeldern ist das ein no-go. Ich habe ein altes iPAD, auch da werde ich nicht vorgelassen, weder von Chrome (zu alter Browswer, obwohl die aktuellste Version, die es für das Betriebssystem des Tablets gibt) noch von Safari.
"Die "Digitale Kunstkammer" wurde in zwei Exzellenzprojekten mit 1,5 Millionen Euro vom Land Hessen gefördert und mit dem Forschungspreis der Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ausgezeichnet."
http://m.echo-online.de/freizeit/kunstkultur/ausstellungen/frankfurt/Online-Angebote-im-Staedel-Auf-in-die-digitale-Kunstkammer;art606,6015775
Von Exzellenz oder Best Practice ist der Schrott weit entfernt.
Bei 600 Objekten und 1,5 Mio. entfallen auf das einzelne Objekt 2500 Euro.
Es gibt sehr viele Videos aber für Wissenschaftler ist die Objektdatenbank wertlos, da jegliche Literaturangaben zu den Stücken fehlen.
SUCHE
Es gibt keine Freitextsuche, der Besucher wird bevormundet, da er nur nach den Aspekten Bildelemente, Wirkung auf den Betrachter, Künstler-Bezug und Zeit suchen darf. [Korrektur: Es gibt die Freitextsuche, aber die Reiter suggerieren etwas anderes.]
Beschreibungstexte fehlen häufig, Erläuterungen sind in die natürlich nicht durchsuchbaren Audios/Videos verlagert. Es liegt auf der Hand, dass dies Retrieval für Arme bedeutet (angeblich sollten 100 Datenfelder für jedes Objekt ausgefüllt werden).
Wenn die Ausstellungsgeschichte detailliert erfasst wurde - wieso kann man dann nicht nach den Werken aus einer Ausstellung suchen?
Auch eine regionale Suche (z.B. Flandern) ist nicht möglich.
Nach Provenienzen kann nicht gesucht werden, was aber nicht schlimm ist, da Provenienzangaben leider fehlen!
AUFLÖSUNG
Die Auflösung ist gut, es gibt kein Wasserzeichen und die höchste Auflösung kann ohne weiteres heruntergeladen werden.
https://app.gwydyon.com/resources/museum/Staedel/images_hr/822_w.jpg
PERMALINK
Nicht vorhanden, als URL zeigt die Adresszeile immer nur die der Startseite.
Die Wiener Albertina bietet z.B. einen Permalink
http://archiv.twoday.net/stories/1022397299/
Oder das Rijksmuseum:
http://hdl.handle.net/10934/RM0001.COLLECT.245944
Permalink gehört zu meinen 7 Grundregeln für digitale Projekte:
http://archiv.twoday.net/stories/6315225/
NACHNUTZUNG
Es wird keine Nachnutzung ermöglicht, und bei gemeinfreien Werken ist der Eintrag unter Bildrechte (c) Städel-Museum natürlich reinster Copyfraud.
SHARING
Angeboten wird (neben der privaten Pinnwand nach Registrierung) Facebook, Twitter, Google+ und Pinterest - wieso nicht Tumblr oder andere?
Zum Vergleich sehe man die Sharing-Möglichkeiten in der Europeana.
Mein Test mit Google+ ergab, dass (anders als bei Facebook) kein objektspezifisches Vorschaubild erzeugt wird. Auch bei Twitter gibt es nur den Link zum Exponat.
FEEDBACKFUNKTION BEIM EINZELNEN OBJEKT
Nein! Es gibt auch keine öffentliche Kommentarfunktion.
WEB 2.0
Anders als etwa auf der vielgerühmten Plattform des Niederländischen Rijksmuseums
https://www.rijksmuseum.nl/en/explore-the-collection
ist es nicht möglich, öffentliche Objekte-Sets zusammenzustellen.
@Archivalia_kg bisschen übertriebene gamification, find' ich...
— bibliotheca altona (@BibAltonensis) 15. März 2015
Diesen Einwurf verstehe ich nicht. Spielerisch ist da nur wenig, sieht man von der Möglichkeit ab, Bilder mit der Stimmung "zärtlich" zu suchen. Es gibt keine Möglichkeit, mit oder ohne Artigo zu taggen.
Die "Bürgerstiftung" Städel legt gar keinen Wert auf einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, auf wirkliches Web 2.0.
NUTZUNG VON NORMDATEN
[ICONCLASS wird teilweise eingesetzt, aber die Gruppen sind natürlich nicht suchbar.]
FAZIT: TEURER SCHROTT!
Zum Vergleich kann man sich ja etwa das nicht nur von Kohle hochgeschätzte Brooklyn-Museum anschauen: 108,746 records currently online, nicht nur 600 wie beim Städel.
http://www.brooklynmuseum.org/opencollection/objects/54980/Three_Bathers_on_the_Beach/set/d508c3a2adbdb874504ec2fd248d6008?referring-q=german
Was hätte man mit dem ganzen Geld nicht sinnvolles anstellen können! Eine Open-Souce-Software für deutsche Museen, um eigene Präsentationen und die Darstellung in der Europeana zu optimieren beispielsweise.
Museumsdatenbanken müssen wissenschaftlich und für die Nachnutzung Exzellenz bieten. Das Städel versagt diesbezüglich völlig, und die Zahl der Objekte ist verglichen mit anderen Museumsdatenbanken (insbesondere in den USA) absolut mickrig.
In großem Umfang Steuergelder zu verschwenden nur damit digitale Flaneure ein neues Spielzeug haben ist verantwortungslos. Das ist kein Museum des 21. Jahrhunderts, das ist ein Murkseum.
Positive Stimmen:
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article138416114/Deutschlands-erstes-Museum-fuer-das-21-Jahrhundert.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/200-jahre-staedel-museum-die-virtuelle-kunstparade-13477706.html
http://www.museumstraum.de/2015/03/12/das-staedel-laedt-zum-digitalen-flanieren-eine-preview/
http://blog.iliou-melathron.de/index.php/2015/03/die-exponateplattform-des-staedel/
http://openmuseum.de/der-digitale-flaneur-preview-zur-digitalen-exponate-plattform-des-stadel/
Usw.

KlausGraf - am Sonntag, 15. März 2015, 22:41 - Rubrik: Museumswesen
Wenn der Server nicht gerade down ist oder sonst etwas ist (derzeit sind die PDF-Findmittel nicht mehr erreichbar), kann man in der Theorie einen Versuch unternehmen, in den Online-Findmitteln der Staatlichen Archive Bayerns etwas zu finden. Etwa in der Findmitteldatenbank.
Dass dort jeder Eintrag mit einem URN versehen ist, den man anders als in den meisten Bibliotheksanwendungen nicht anklicken kann, soll wohl vortäuschen, dass ein dauerhafter Zugriff unter diesem URN möglich ist (andernorts als Permalinks bekannt). Die wenigsten werden die Mühe auf sich nehmen, unter
http://nbn-resolving.de/
nachzuschauen, ob die URNs auch funktionieren. DAS IST IN DER REGEL NICHT DER FALL!
StAA, Fürststift Kempten, Archiv Akten 2403
The URN urn:nbn:de:stab-a99d1cac-e601-48d4-9a55-39645e501cf29 is not registered at the German National Library
StAN Rst. Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien, Urkunden 247
The URN urn:nbn:de:stab-6a1d8c5a-df77-4d43-b4d1-ade9334668320 is not registered at the German National Library
BayHStA, Bayern Urkunden 4234/ d
The URN urn:nbn:de:stab-58b38f00-e329-4817-bf3e-691b08d175dd2 is not registered at the German National Library
Ich kann nicht abschätzen, welcher Anteil von URNs nicht registriert ist, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen, sind es sehr viele.
Hat man aber diese Hürde genommen, so bedeutet das nicht, dass die Weiterleitung des NBN-Resolvers auf eine sinnvolle Internetadresse erfolgt. Man sieht dann anscheinend immer nur einen Viewer, der das Laden eines Bilds ankündigt. Es lädt aber kein Bild, was bei einem einfachen Findbucheintrag ja auch nicht nötig ist.
Liebe GDA, Euer verantwortungsloses Treiben beschädigt das Vertrauen in die Nutzung von Persistent Identifyer im Archivbereich. URNs sind kein Spielzeug, mit dem man arglose Anwender erst einmal monatelang in die Irre schickt.

Dass dort jeder Eintrag mit einem URN versehen ist, den man anders als in den meisten Bibliotheksanwendungen nicht anklicken kann, soll wohl vortäuschen, dass ein dauerhafter Zugriff unter diesem URN möglich ist (andernorts als Permalinks bekannt). Die wenigsten werden die Mühe auf sich nehmen, unter
http://nbn-resolving.de/
nachzuschauen, ob die URNs auch funktionieren. DAS IST IN DER REGEL NICHT DER FALL!
StAA, Fürststift Kempten, Archiv Akten 2403
The URN urn:nbn:de:stab-a99d1cac-e601-48d4-9a55-39645e501cf29 is not registered at the German National Library
StAN Rst. Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien, Urkunden 247
The URN urn:nbn:de:stab-6a1d8c5a-df77-4d43-b4d1-ade9334668320 is not registered at the German National Library
BayHStA, Bayern Urkunden 4234/ d
The URN urn:nbn:de:stab-58b38f00-e329-4817-bf3e-691b08d175dd2 is not registered at the German National Library
Ich kann nicht abschätzen, welcher Anteil von URNs nicht registriert ist, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen, sind es sehr viele.
Hat man aber diese Hürde genommen, so bedeutet das nicht, dass die Weiterleitung des NBN-Resolvers auf eine sinnvolle Internetadresse erfolgt. Man sieht dann anscheinend immer nur einen Viewer, der das Laden eines Bilds ankündigt. Es lädt aber kein Bild, was bei einem einfachen Findbucheintrag ja auch nicht nötig ist.
Liebe GDA, Euer verantwortungsloses Treiben beschädigt das Vertrauen in die Nutzung von Persistent Identifyer im Archivbereich. URNs sind kein Spielzeug, mit dem man arglose Anwender erst einmal monatelang in die Irre schickt.

KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 16:27 - Rubrik: Erschließung
Service Temporarily Unavailable
Laut Google-Cache darin:
"17/5720 Dringlichkeitsantrag vom 11.03.2015, veröffentlicht am 13.03.2015 der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Martina Fehlner u. a. und Fraktion SPD
Bücherverkauf des Museums Otto Schäfer in Schweinfurt"
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=otto+sch%C3%A4fer
Laut Google-Cache darin:
"17/5720 Dringlichkeitsantrag vom 11.03.2015, veröffentlicht am 13.03.2015 der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Martina Fehlner u. a. und Fraktion SPD
Bücherverkauf des Museums Otto Schäfer in Schweinfurt"
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=otto+sch%C3%A4fer
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Ach, die Vorlage ist von Grandville http://t.co/If5PHW6Cia S. 134. DER konnte zeichnen! Holleähnlich schnibbeln sie Konfetti.
— holio ✏ (@holiode) 14. März 2015
KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 15:39 - Rubrik: Unterhaltung
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"Man braucht eine Homepage, teilt relevante Inhalte über Twitter mit, räsoniert auf Tumblr, bloggt seine Lesefrüchte zusammen mit kurzen wissenschaftlichen Texten und zeigt auf Instagram, wie bunt die Welt ist. Mit Facebook und Xing sollte man nicht seine Zeit verschwenden. Mendeley und Co. kann man vielleicht noch entdecken. Und wenn man alles richtig gemacht hat, kommt Wikipedia am Ende von ganz alleine …"
http://esteinhauer.tumblr.com/post/112721724300/social-media-strategie
http://esteinhauer.tumblr.com/post/112721724300/social-media-strategie
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"Als Nutzer fremder Fotografien, d.h. als Verwerter, ist man verpflichtet, sich umfassend nach den erforderlichen Rechten zu erkundigen (Prüfungspflicht). Werden Rechte übertragen, so genügt es in aller Regel nicht, sich auf Zusicherungen hinsichtlich des Bestands und Umfangs der Rechte sowie der Übertragungsbefugnis zu verlassen. Vielmehr muss der Verwerter die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig überprüfen"
http://medienundmarken.de/newsreader/items/online-nutzung-fremder-fotografien-strenge-sorgfaltsanforderungen-beachten.html
Ein völlig abwegiges Urteil, das aber leider auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegt. Zu den Implikationen für Bilder unter freier Lizenz:
http://archiv.twoday.net/stories/156273535/
http://medienundmarken.de/newsreader/items/online-nutzung-fremder-fotografien-strenge-sorgfaltsanforderungen-beachten.html
Ein völlig abwegiges Urteil, das aber leider auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegt. Zu den Implikationen für Bilder unter freier Lizenz:
http://archiv.twoday.net/stories/156273535/
KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 15:27 - Rubrik: Archivrecht
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Im SPIEGEL 12/2015, S. 100 steht ein Bericht über das Sound Archive der British Library.
"Sie sind Archivare. Das Sammeln und Systematisieren ist ihre Mission. Sie arbeiten für künftige Generationen, sie glauben an die Menschheit und die Zukunft, und vielleicht sind es solche Leute, die die Welt zusammenhalten".
Zum Archiv:
http://www.bl.uk/reshelp/bldept/soundarch/about/soundarchive.html
"Sie sind Archivare. Das Sammeln und Systematisieren ist ihre Mission. Sie arbeiten für künftige Generationen, sie glauben an die Menschheit und die Zukunft, und vielleicht sind es solche Leute, die die Welt zusammenhalten".
Zum Archiv:
http://www.bl.uk/reshelp/bldept/soundarch/about/soundarchive.html
KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 15:13 - Rubrik: Musikarchive
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DJ Westbam wendet sich im SPIEGEL 12/2005, S. 120 aus Anlass des Urteils gegen Williams/Thicke
http://archiv.twoday.net/stories/1022405985/
gegen den "naiven Kunstbegriff, dass ein Künstler seine Werke aus dem Nichts schafft".

http://archiv.twoday.net/stories/1022405985/
gegen den "naiven Kunstbegriff, dass ein Künstler seine Werke aus dem Nichts schafft".

KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 14:58 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-7964-4.htm
Ich habe die im November 2014 erschienene Dissertation von Heidrun Franz über Marcus Schinnagel, dem ich im April 2014 einen biographischen Beitrag widmete
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1615
noch nicht gesehen. Sie ist mit rund 130 Euro sehr teuer und bislang laut KVK bislang nur unzulänglich in den wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet. Da es um das Petershausener Kompendium geht, ist die Zurückhaltung der UB Konstanz und der BLB Karlsruhe nicht verständlich. Die Arbeit müsste natürlich auch in der UB Heidelberg (Sammelgebiet Kunstgeschichte) stehen. HEBIS hat keinen einzigen Nachweis.
Ich habe die im November 2014 erschienene Dissertation von Heidrun Franz über Marcus Schinnagel, dem ich im April 2014 einen biographischen Beitrag widmete
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1615
noch nicht gesehen. Sie ist mit rund 130 Euro sehr teuer und bislang laut KVK bislang nur unzulänglich in den wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet. Da es um das Petershausener Kompendium geht, ist die Zurückhaltung der UB Konstanz und der BLB Karlsruhe nicht verständlich. Die Arbeit müsste natürlich auch in der UB Heidelberg (Sammelgebiet Kunstgeschichte) stehen. HEBIS hat keinen einzigen Nachweis.
KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 01:21 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 00:03 - Rubrik: Kommunalarchive
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Im neuen interaktiven Angebot der BBC kann man auch die Turner-Ausstellung virtuell besuchen:
http://www.bbc.co.uk/taster/projects/turner-master-or-maverick
http://www.bbc.co.uk/taster/projects/turner-master-or-maverick
KlausGraf - am Freitag, 13. März 2015, 23:59 - Rubrik: Museumswesen
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http://www.skany.koszalin.ap.gov.pl/index.php/de/zasoby-on-line.html
Via
http://pommerscher-greif.de/nachrichtenleser_a/archiv-koeslin.html

Via
http://pommerscher-greif.de/nachrichtenleser_a/archiv-koeslin.html

KlausGraf - am Freitag, 13. März 2015, 20:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://digi-alt.ub.hu-berlin.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Akobv%3A11-d-3116679
Bisher stehen 4 Bände dieser ab 1955 erschienenen Zeitschrift zur Verfügung.
Bisher stehen 4 Bände dieser ab 1955 erschienenen Zeitschrift zur Verfügung.
KlausGraf - am Freitag, 13. März 2015, 20:19 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=1107045
http://www.staatsarchiv.bs.ch/news/2015-03-12-mandate-online.html
"Ab sofort sind über 1200 sogenannte Mandate aus der Zeit zwischen 1492 und 1797 online im Archivkatalog einsehbar. "
Auch etwas für Freunde der Einblattdrucke ...

http://www.staatsarchiv.bs.ch/news/2015-03-12-mandate-online.html
"Ab sofort sind über 1200 sogenannte Mandate aus der Zeit zwischen 1492 und 1797 online im Archivkatalog einsehbar. "
Auch etwas für Freunde der Einblattdrucke ...

KlausGraf - am Freitag, 13. März 2015, 20:05 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Ulla Williams hat in "Predigt im Kontext" (2013) [1] auf den Wiener Gelehrten Johannes Fluck (auch Fluk oder ähnlich) aus Pfullendorf aufmerksam gemacht, von dem einige Textstücke in die deutschsprachigen Predigten des sogenannten Nikolaus-von-Dinkelsbühl-Redaktors eingegangen sind. [2]. Ich fasse ihre Darstellung seiner Vita zusammen.
Da Fluck 1389 in Wien immatrikuliert wurde, dürfte er um 1370/75 geboren worden sein. Er stammte aus Pfullendorf. In der Artistenfakultät erscheint er ab 1392 als Magister regens. Ihr Dekan war er 1398 und 1409. Nachdem er 1413 den theologischen Doktorgrad erlangt hatte, war er 1416-1418 Dekan der theologischen Fakultät, 1409 und 1413 auch Rektor der Universität. Ab 1411 war er Kanoniker an der Wiener Stephanskirche [3], ab 1423 Pfarrer in Perchtoldsdorf [4]. Fluck soll 1436 gestorben sein [5].
Nach dem Motto "Regionalia non leguntur" (Franz Staab) [6] hat Williams nicht zur Kenntnis genommen, dass Johann Schupp in der Bodensee-Chronik 1937 Fluck bereits einen Aufsatz gewidmet hatte. [7] Von Bedeutung sind die gründlichen archivalischen Recherchen Schupps zu der von Fluck in seiner Heimatstadt gestifteten Pfründe. Am 15. Mai 1431 vermachte Fluck der Stadt Pfullendorf testamentarisch insgesamt 318,5 Gulden zur Errichtung einer donnerstäglichen Messe auf dem Oswaldsaltar der Pfarrkirche, die nach dem Fronleichnamsritus gefeiert werden sollte. Es handelte sich um Außenstände von Personen des Bodenseeraums: Jodokus Gegging, Bürger zu Pfullendorf (60 fl.), Ulrich Griner genannt David Rösch, Bürger zu Überlingen (60 fl.), Johannes Besserer, Bürger zu Überlingen (70fl.) und Magister Oswald Brütsch (111 fl.). Zugleich stiftete Fluck eine neue silbervergoldete Monstranz zur sakramentalen Prozession, einen vergoldeten und mit Edelsteinen besetzten Kelch samt Patene, zwei silberne Messkännchen und ein "Umbrale" [8] mit seidengestickten Bildern und gewürfelt aus kostbaren "Guttulae".
Die eigentliche Stiftung durch die Stadt Pfullendorf erfolgte nach Flucks Tod mit Urkunde vom 10. Juli 1458. Zu der "ewig meß und predig ampt" auf dem Oswaldsaltar der Pfullendorfer Pfarrkirche hatten noch andere Bürger Zustiftungen gemacht. In dem Pfullendorfer Seelbuch um 1503 steht nicht nur ein Eintrag für Johannes Fluck, Doktor der Theologie, zum 26. Juni (auch für die Eltern Johannes und Adelheid, deren andere Kinder Heinrich und Anna sowie für eine Christina Fluckin), sondern es finden sich auch etliche Einträge über Stiftungen ab 1431 zugunsten des Pfründners der Fluckenpfründe ("presbyter Fluck"). Die Stadt erwarb (1458 einzeln aufgeführte) Güter zur Ausstattung der Kaplanei, für die Schupp noch einen Benefiziaten im Jahr 1736 nennt. Vom 31. August 1458 datiert die Zustimmung des Konstanzer Generalvikars zur Stiftung der Pfründe.
Den einzigen bekannten deutschsprachigen Text Flucks, einen ganz kurzen Traktat „Über die fünf Wunden Christi“ (Schottenstift Wien Cod. 306), hat freundlicherweise in Form eines Fotos das Archiv des Wiener Schottenstifts veröffentlicht [9]. Da der Abschnitt in Predigten des Nikolaus-von-Dinkelsbühl-Redaktors integriert ist [10], liegt der Schluss auch in diesem Fall nahe, dass der Redaktor eine lateinische Vorlage Flucks übersetzt hat.
Völlig unerforscht ist das lateinische Werk Flucks, das vor allem aus Predigten besteht. Immerhin überliefert die Basler Handschrift F VI 62 eine in Heidelberg überarbeitete Wiener Logikvorlesung Flucks von 1401, 1403 und 1406 [11]. Die wichtigste Predigthandschrift Flucks ist der Wiener Cod. 3746 mit sechs Texten von Fluck [12]. Drei Texte Flucks überliefert eine Handschrift in Kremsmünster (CC 8) [13]. Im Erzbischöfliches Archiv Freiburg im Breisgau, Hs. 36 gibt es ein "Carmen de assumptione BMV" [14]. Weitere lateinische Stücke sind in Admont, Eichstätt und Wien nachgewiesen. [15]
Es würde sich sicher lohnen, sich näher mit dem Werk dieses Wiener Theologen zu befassen. Er hat den Kontakt zu seiner Heimatstadt Pfullendorf gehalten, wo heute kein Straßenname an ihn erinnert.
[1] S. 186f. https://books.google.de/books?id=cM_oBQAAQBAJ&pg=PA186
Fluck-GND:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012263754
Johannes Fluk (ID: 2147104991), in: RAG, Repertorium Academicum Germanicum
http://www.rag-online.org/gelehrter/id/2147104991
[2] Vgl. auch Freimut Löser: Meister Eckhart in Melk (1999), S. 184
https://books.google.de/books?id=ASQwonaoC8kC&pg=PA184
und
http://pik.ku-eichstaett.de/9146/
[3] Williams hat die mir nicht zugängliche Studie von Hermann Göhler: Das Wiener Kollegiat-, und nachmals Domkapitel zum hl. Stephan in seiner persönlichen Zusammensetzung [...]. Diss. masch. 1932 nicht herangezogen.
[4] Das Datum 1423 nach Otto Riedel:
http://www.perchtoldsdorf.at/images/stories/kultur/Langhaus-Copyright-O-Riedel.pdf
Urkunden von 1416 und 1435 zu Fluck sind erfasst in Monasterium.net
http://monasterium.net/mom/search?q=fluk*&sort=date&arch=
[5] Diese Angabe stützt sich vermutlich auf eine der von Williams zitierten, mir nicht zugänglichen Studien von Uiblein. Zu ergänzen ist die Aufsatzsammlung von Uiblein: Die Universität im Mittelalter (1999), S. 628 (Register)
https://books.google.de/books?id=qc4d4P42eFoC&pg=PA628
Fluck wurde bereits in Aschbachs Universitätsgeschichte behandelt:
https://books.google.de/books?id=kpkaAAAAYAAJ&pg=PA611 (Register)
Zur Wiener Lehre Flucks verdient Beachtung eine deutschsprachige Aufzeichnung um 1403 in Bratislawa ed. Ulrike Bodemann in: Schulliteratur im späten Mittelalter (2000), S. 486
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00050030_00486.html
Siehe schon
https://archive.org/stream/auctariumchartul01univuoft#page/xxviii/mode/2up/
[6] http://archiv.twoday.net/stories/894827492/
[7] Johannes Schupp: Magister Johannes Fluck aus Pfullendorf als Rektor und Dekan an der Universität Wien und die Schicksale des Fluckenaltars in seiner Vaterstadt. In: Bodensee-Chronik 26 (1937), S. 37-39, 42-44. Für rasche Besorgung von Scans danke ich Maria Effinger. Gern hätte ich mich auch beim Stadtarchiv Pfullendorf (ehranamtlicher Betreuer Peter Herrmann) erkundigt, aber unter der mir von der Telefonzentrale der Stadtverwaltung übermittelten privaten Telefonnummer war niemand zu erreichen, und auf eine Kontaktbitte über die Mail der örtlichen CDU erfolgte keine Reaktion.
[8] http://www.rdklabor.de/wiki/Amikt
[9] http://schotten.hypotheses.org/807
[10] Zur Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/7268
http://manuscripta.at/?ID=28768
[11] Ulrike Bodemann/Christoph Dabrowski in: Schulliteratur im späten Mittelalter (wie oben), S. 21f., 42.
[12] http://manuscripta.at/?ID=12520
[13] http://manuscripta.at/?ID=8636
[14] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90307261,T
[15] Admont, Stiftsbibliothek, Cod. 199: Sermo de sanctu spiritu (für das Basler Konzil)
http://manuscripta.at/diglit/wichner_1888/0138
Eichstätt, UB, st 351: Sermo in coena domini
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90714448,T
Wien, ÖNB, Cod. 3673: Sermones
http://manuscripta.at/?ID=12474
Wien, ÖNB, Cod. 4299: Litterae ad universitatem Pragensem de quibusdam Wiclefi assertis a. 1413
http://manuscripta.at/?ID=12841
Auszüge des Schreibens bei Denis
http://manuscripta.at/diglit/denis_1-2/0493
Nachtrag 17. 3. 2015:
"Die Akten der Theologischen Fakultät der Universität Wien, 1396-1508, ed. Paul UIBLEIN, 2 Bände (Verband der Wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs, Wien 1978),
dort im Register auf S. 659-660:
"Johannes
[...]
-- Fluk(ch) (Fluck, Fluch). Vgl. AFA I 528. War beim Baseler Konzil. + 1436 in peste (docum.Scot.), vgl. NÖ Landesarch., Cod. 360 (X. Schier) [es folgen die Seitenverweise zu Nennungen in den AFTh]"
Der Verweis "AFA I" meint die Edition von Uiblein der Acta Facultatis Artium [Acta Facultatis Artium Universitatis Vindobonensis 1385-1416, ed. Paul Uiblein (=Publikationen des IfÖG VI. Reihe: Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 2. Abteilung, Graz/Wien/Köln 1968)]. Dort findet sich keine Angabe des Todesjahres.
Die ziterte Handschrift von Xystus Schier ist wohl diese: http://manuscripta.at/m1/hs_detail.php?ID=36405 - mehr konnte ich dazu ohne Rückfrage im NÖLA nicht herausfinden.
In der Aufsatzsammlung von Paul Uiblein wird Fluck mehrmals genannt, jedoch ohne Angabe eines Todesjahres.
Ebenso ist in der Dissertation von Hermann Göhler ein Todesjahr nicht erwähnt." (Mitteilung des Universitätsarchivs Wien, Thomas Maisel)
#forschung
Da Fluck 1389 in Wien immatrikuliert wurde, dürfte er um 1370/75 geboren worden sein. Er stammte aus Pfullendorf. In der Artistenfakultät erscheint er ab 1392 als Magister regens. Ihr Dekan war er 1398 und 1409. Nachdem er 1413 den theologischen Doktorgrad erlangt hatte, war er 1416-1418 Dekan der theologischen Fakultät, 1409 und 1413 auch Rektor der Universität. Ab 1411 war er Kanoniker an der Wiener Stephanskirche [3], ab 1423 Pfarrer in Perchtoldsdorf [4]. Fluck soll 1436 gestorben sein [5].
Nach dem Motto "Regionalia non leguntur" (Franz Staab) [6] hat Williams nicht zur Kenntnis genommen, dass Johann Schupp in der Bodensee-Chronik 1937 Fluck bereits einen Aufsatz gewidmet hatte. [7] Von Bedeutung sind die gründlichen archivalischen Recherchen Schupps zu der von Fluck in seiner Heimatstadt gestifteten Pfründe. Am 15. Mai 1431 vermachte Fluck der Stadt Pfullendorf testamentarisch insgesamt 318,5 Gulden zur Errichtung einer donnerstäglichen Messe auf dem Oswaldsaltar der Pfarrkirche, die nach dem Fronleichnamsritus gefeiert werden sollte. Es handelte sich um Außenstände von Personen des Bodenseeraums: Jodokus Gegging, Bürger zu Pfullendorf (60 fl.), Ulrich Griner genannt David Rösch, Bürger zu Überlingen (60 fl.), Johannes Besserer, Bürger zu Überlingen (70fl.) und Magister Oswald Brütsch (111 fl.). Zugleich stiftete Fluck eine neue silbervergoldete Monstranz zur sakramentalen Prozession, einen vergoldeten und mit Edelsteinen besetzten Kelch samt Patene, zwei silberne Messkännchen und ein "Umbrale" [8] mit seidengestickten Bildern und gewürfelt aus kostbaren "Guttulae".
Die eigentliche Stiftung durch die Stadt Pfullendorf erfolgte nach Flucks Tod mit Urkunde vom 10. Juli 1458. Zu der "ewig meß und predig ampt" auf dem Oswaldsaltar der Pfullendorfer Pfarrkirche hatten noch andere Bürger Zustiftungen gemacht. In dem Pfullendorfer Seelbuch um 1503 steht nicht nur ein Eintrag für Johannes Fluck, Doktor der Theologie, zum 26. Juni (auch für die Eltern Johannes und Adelheid, deren andere Kinder Heinrich und Anna sowie für eine Christina Fluckin), sondern es finden sich auch etliche Einträge über Stiftungen ab 1431 zugunsten des Pfründners der Fluckenpfründe ("presbyter Fluck"). Die Stadt erwarb (1458 einzeln aufgeführte) Güter zur Ausstattung der Kaplanei, für die Schupp noch einen Benefiziaten im Jahr 1736 nennt. Vom 31. August 1458 datiert die Zustimmung des Konstanzer Generalvikars zur Stiftung der Pfründe.
Den einzigen bekannten deutschsprachigen Text Flucks, einen ganz kurzen Traktat „Über die fünf Wunden Christi“ (Schottenstift Wien Cod. 306), hat freundlicherweise in Form eines Fotos das Archiv des Wiener Schottenstifts veröffentlicht [9]. Da der Abschnitt in Predigten des Nikolaus-von-Dinkelsbühl-Redaktors integriert ist [10], liegt der Schluss auch in diesem Fall nahe, dass der Redaktor eine lateinische Vorlage Flucks übersetzt hat.
Völlig unerforscht ist das lateinische Werk Flucks, das vor allem aus Predigten besteht. Immerhin überliefert die Basler Handschrift F VI 62 eine in Heidelberg überarbeitete Wiener Logikvorlesung Flucks von 1401, 1403 und 1406 [11]. Die wichtigste Predigthandschrift Flucks ist der Wiener Cod. 3746 mit sechs Texten von Fluck [12]. Drei Texte Flucks überliefert eine Handschrift in Kremsmünster (CC 8) [13]. Im Erzbischöfliches Archiv Freiburg im Breisgau, Hs. 36 gibt es ein "Carmen de assumptione BMV" [14]. Weitere lateinische Stücke sind in Admont, Eichstätt und Wien nachgewiesen. [15]
Es würde sich sicher lohnen, sich näher mit dem Werk dieses Wiener Theologen zu befassen. Er hat den Kontakt zu seiner Heimatstadt Pfullendorf gehalten, wo heute kein Straßenname an ihn erinnert.
[1] S. 186f. https://books.google.de/books?id=cM_oBQAAQBAJ&pg=PA186
Fluck-GND:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012263754
Johannes Fluk (ID: 2147104991), in: RAG, Repertorium Academicum Germanicum
http://www.rag-online.org/gelehrter/id/2147104991
[2] Vgl. auch Freimut Löser: Meister Eckhart in Melk (1999), S. 184
https://books.google.de/books?id=ASQwonaoC8kC&pg=PA184
und
http://pik.ku-eichstaett.de/9146/
[3] Williams hat die mir nicht zugängliche Studie von Hermann Göhler: Das Wiener Kollegiat-, und nachmals Domkapitel zum hl. Stephan in seiner persönlichen Zusammensetzung [...]. Diss. masch. 1932 nicht herangezogen.
[4] Das Datum 1423 nach Otto Riedel:
http://www.perchtoldsdorf.at/images/stories/kultur/Langhaus-Copyright-O-Riedel.pdf
Urkunden von 1416 und 1435 zu Fluck sind erfasst in Monasterium.net
http://monasterium.net/mom/search?q=fluk*&sort=date&arch=
[5] Diese Angabe stützt sich vermutlich auf eine der von Williams zitierten, mir nicht zugänglichen Studien von Uiblein. Zu ergänzen ist die Aufsatzsammlung von Uiblein: Die Universität im Mittelalter (1999), S. 628 (Register)
https://books.google.de/books?id=qc4d4P42eFoC&pg=PA628
Fluck wurde bereits in Aschbachs Universitätsgeschichte behandelt:
https://books.google.de/books?id=kpkaAAAAYAAJ&pg=PA611 (Register)
Zur Wiener Lehre Flucks verdient Beachtung eine deutschsprachige Aufzeichnung um 1403 in Bratislawa ed. Ulrike Bodemann in: Schulliteratur im späten Mittelalter (2000), S. 486
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00050030_00486.html
Siehe schon
https://archive.org/stream/auctariumchartul01univuoft#page/xxviii/mode/2up/
[6] http://archiv.twoday.net/stories/894827492/
[7] Johannes Schupp: Magister Johannes Fluck aus Pfullendorf als Rektor und Dekan an der Universität Wien und die Schicksale des Fluckenaltars in seiner Vaterstadt. In: Bodensee-Chronik 26 (1937), S. 37-39, 42-44. Für rasche Besorgung von Scans danke ich Maria Effinger. Gern hätte ich mich auch beim Stadtarchiv Pfullendorf (ehranamtlicher Betreuer Peter Herrmann) erkundigt, aber unter der mir von der Telefonzentrale der Stadtverwaltung übermittelten privaten Telefonnummer war niemand zu erreichen, und auf eine Kontaktbitte über die Mail der örtlichen CDU erfolgte keine Reaktion.
[8] http://www.rdklabor.de/wiki/Amikt
[9] http://schotten.hypotheses.org/807
[10] Zur Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/7268
http://manuscripta.at/?ID=28768
[11] Ulrike Bodemann/Christoph Dabrowski in: Schulliteratur im späten Mittelalter (wie oben), S. 21f., 42.
[12] http://manuscripta.at/?ID=12520
[13] http://manuscripta.at/?ID=8636
[14] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90307261,T
[15] Admont, Stiftsbibliothek, Cod. 199: Sermo de sanctu spiritu (für das Basler Konzil)
http://manuscripta.at/diglit/wichner_1888/0138
Eichstätt, UB, st 351: Sermo in coena domini
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90714448,T
Wien, ÖNB, Cod. 3673: Sermones
http://manuscripta.at/?ID=12474
Wien, ÖNB, Cod. 4299: Litterae ad universitatem Pragensem de quibusdam Wiclefi assertis a. 1413
http://manuscripta.at/?ID=12841
Auszüge des Schreibens bei Denis
http://manuscripta.at/diglit/denis_1-2/0493
Nachtrag 17. 3. 2015:
"Die Akten der Theologischen Fakultät der Universität Wien, 1396-1508, ed. Paul UIBLEIN, 2 Bände (Verband der Wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs, Wien 1978),
dort im Register auf S. 659-660:
"Johannes
[...]
-- Fluk(ch) (Fluck, Fluch). Vgl. AFA I 528. War beim Baseler Konzil. + 1436 in peste (docum.Scot.), vgl. NÖ Landesarch., Cod. 360 (X. Schier) [es folgen die Seitenverweise zu Nennungen in den AFTh]"
Der Verweis "AFA I" meint die Edition von Uiblein der Acta Facultatis Artium [Acta Facultatis Artium Universitatis Vindobonensis 1385-1416, ed. Paul Uiblein (=Publikationen des IfÖG VI. Reihe: Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 2. Abteilung, Graz/Wien/Köln 1968)]. Dort findet sich keine Angabe des Todesjahres.
Die ziterte Handschrift von Xystus Schier ist wohl diese: http://manuscripta.at/m1/hs_detail.php?ID=36405 - mehr konnte ich dazu ohne Rückfrage im NÖLA nicht herausfinden.
In der Aufsatzsammlung von Paul Uiblein wird Fluck mehrmals genannt, jedoch ohne Angabe eines Todesjahres.
Ebenso ist in der Dissertation von Hermann Göhler ein Todesjahr nicht erwähnt." (Mitteilung des Universitätsarchivs Wien, Thomas Maisel)
#forschung
KlausGraf - am Freitag, 13. März 2015, 16:52 - Rubrik: Kodikologie
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Nähere Angaben finden sich in der Stellenausschreibung der Stadt:
https://www.bewerbungen-schorndorf.de/ausschreibungen/222.pdf
Der zukünftige Stelleninhaber wäre auch Hüter eines schönen Archivbaus, mehr dazu hier:
http://archiv.twoday.net/stories/11532232/
https://www.bewerbungen-schorndorf.de/ausschreibungen/222.pdf
Der zukünftige Stelleninhaber wäre auch Hüter eines schönen Archivbaus, mehr dazu hier:
http://archiv.twoday.net/stories/11532232/
xksx - am Freitag, 13. März 2015, 09:50 - Rubrik: Personalia
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Online-Findmittel gibt es bislang im wesentlichen nur für Gemeindearchive.
http://www.stadtarchiv-mosbach.findbuch.net/
Via
http://www.rnz.de/nachrichten/mosbach_artikel,-Mosbach-Im-Stadtarchiv-kann-jetzt-auch-von-zu-Hause-recherchiert-werden-_arid,81904.html
http://www.stadtarchiv-mosbach.findbuch.net/
Via
http://www.rnz.de/nachrichten/mosbach_artikel,-Mosbach-Im-Stadtarchiv-kann-jetzt-auch-von-zu-Hause-recherchiert-werden-_arid,81904.html
KlausGraf - am Donnerstag, 12. März 2015, 19:03 - Rubrik: Kommunalarchive
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Ludwig und Johann Schradler, von denen das Stadtarchiv Füssen 2400 Fotoplatten besitzt, sind beide über 70 Jahre tot. Aber auf die Online-Präsentation ihrer Fotos
http://www.stadt-fuessen.de/haeuserchroniken1.html
klebt die Stadt Füssen trotzdem ein Wasserzeichen.
Via
http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Stadtarchiv-Fuessen-oeffnet-eine-Schatzkiste-voll-mit-historischen-Fotos;art26090,1895193,B
Höchstrichterlich (BGH Bibelreproduktion) ist seit langem geklärt, dass durch die erneute Reproduktion eines alten Fotos kein neues Schutzrecht entsteht.

http://www.stadt-fuessen.de/haeuserchroniken1.html
klebt die Stadt Füssen trotzdem ein Wasserzeichen.
Via
http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Stadtarchiv-Fuessen-oeffnet-eine-Schatzkiste-voll-mit-historischen-Fotos;art26090,1895193,B
Höchstrichterlich (BGH Bibelreproduktion) ist seit langem geklärt, dass durch die erneute Reproduktion eines alten Fotos kein neues Schutzrecht entsteht.

KlausGraf - am Donnerstag, 12. März 2015, 18:51 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Viele Zweifel an Gesetzentwurf zu WLAN-Ausbau
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEKBN0M81YX20150312?pageNumber=2&virtualBrandChannel=0
Siehe auch
http://heise.de/-2573695
http://www.neues-deutschland.de/artikel/964614.wlan-ausbau-mehr-rechtsunsicherheit-statt-mehr-internet.html

http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEKBN0M81YX20150312?pageNumber=2&virtualBrandChannel=0
Siehe auch
http://heise.de/-2573695
http://www.neues-deutschland.de/artikel/964614.wlan-ausbau-mehr-rechtsunsicherheit-statt-mehr-internet.html
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Die Präsentation des Vortrags von Mareike König auf der Düsseldorfer Tagung Wissensspeicher:
http://de.slideshare.net/mareike2405/20150305-blogs-als-wissensorte-der-forschung
Storify zur Tagung (ohne meine Tweets, leider hat mich auch niemand retweetet):
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/rueckblick_auf_wissensspeicher?nav_id=5534
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022405573/
http://archiv.twoday.net/stories/1022405846/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022438104/
http://de.slideshare.net/mareike2405/20150305-blogs-als-wissensorte-der-forschung
Storify zur Tagung (ohne meine Tweets, leider hat mich auch niemand retweetet):
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/rueckblick_auf_wissensspeicher?nav_id=5534
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022405573/
http://archiv.twoday.net/stories/1022405846/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022438104/
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Seit 2014 beschlagwortet die DNB Netzpublikationen (bbg=O*) automatisch anhand der GND. Man kann entspr. Katalogisate gezielt suchen:
swm: Suche nach Schlagwörtern, die maschinell aus dem Text ermittelt wurden; siehe:
http://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/kataloghilfeExpertensuche.html
So etwas muß man in Kauf nehmen ;-) :
Schlagwörter: Fertigung* ; Brücke* ; Zahnkrone* ; Zahn* ; Pulpa* (*maschinell ermittelt)
http://d-nb.info/1065479239
Mit GND-Link zu:
Brücke
Systematik: 31.3b Bautechnik ; 31.3a Architektur
http://d-nb.info/gnd/4008408-5
BASE zieht nicht mit:
https://www.base-search.net/Record/0d0879b33a7f71fa4b102d51db5971bbea50921b0ea9b61dcf4750792b7fbde4/
Schlagwörter: Medical sciences Medicine
nebenbei:
BASE: 610 Medizin und Gesundheit ; 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten (computed)
DNB: 610 Medizin, Gesundheit ; 670 Industrielle und handwerkliche
Fertigung
So geht es auch - "ungefähr 15.400 Ergebnisse"
https://www.google.de/search?q="maschinell+ermittelt"+"DNB" &filter=0
swm: Suche nach Schlagwörtern, die maschinell aus dem Text ermittelt wurden; siehe:
http://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/kataloghilfeExpertensuche.html
So etwas muß man in Kauf nehmen ;-) :
Schlagwörter: Fertigung* ; Brücke* ; Zahnkrone* ; Zahn* ; Pulpa* (*maschinell ermittelt)
http://d-nb.info/1065479239
Mit GND-Link zu:
Brücke
Systematik: 31.3b Bautechnik ; 31.3a Architektur
http://d-nb.info/gnd/4008408-5
BASE zieht nicht mit:
https://www.base-search.net/Record/0d0879b33a7f71fa4b102d51db5971bbea50921b0ea9b61dcf4750792b7fbde4/
Schlagwörter: Medical sciences Medicine
nebenbei:
BASE: 610 Medizin und Gesundheit ; 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten (computed)
DNB: 610 Medizin, Gesundheit ; 670 Industrielle und handwerkliche
Fertigung
So geht es auch - "ungefähr 15.400 Ergebnisse"
https://www.google.de/search?q="maschinell+ermittelt"+"DNB" &filter=0
IngridStrauch - am Donnerstag, 12. März 2015, 18:19 - Rubrik: Bibliothekswesen
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On Wednesday 11 March 2015, the UN Special Rapporteur in the field of Cultural Rights will present a thematic report to the 28^th session of the Human Rights Council in Geneva http://www.ohchr.org/EN/Issues/CulturalRights/Pages/impactofintellectualproperty.aspx regarding copyright policy in the context of cultural rights.
The international library and archive community welcomes the report that examines copyright from a critical but often neglected perspective: the human dimension.
This report emphasises human knowledge as a global public good and recommends that States should guard against promoting the privatization of knowledge to an extent that deprives individuals of opportunities to take part in cultural life and enjoy the fruits of scientific progress.
In cooperation with key strategic partners, IFLA has crafted a statement of support for the report—now signed by 10+ organisations from the international library and archive community.
·Read the full statement http://www.ifla.org/files/assets/clm/statements/global-library-and-archives-community-welcomes-new-report-from-un.pdf [PDF]
---
SOURCE: http://www.ifla.org/node/9455 (INETBIB)
The international library and archive community welcomes the report that examines copyright from a critical but often neglected perspective: the human dimension.
This report emphasises human knowledge as a global public good and recommends that States should guard against promoting the privatization of knowledge to an extent that deprives individuals of opportunities to take part in cultural life and enjoy the fruits of scientific progress.
In cooperation with key strategic partners, IFLA has crafted a statement of support for the report—now signed by 10+ organisations from the international library and archive community.
·Read the full statement http://www.ifla.org/files/assets/clm/statements/global-library-and-archives-community-welcomes-new-report-from-un.pdf [PDF]
---
SOURCE: http://www.ifla.org/node/9455 (INETBIB)
KlausGraf - am Donnerstag, 12. März 2015, 18:10 - Rubrik: English Corner
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Die Uni Kassel ist mit einer restriktiven Interpretation bei der Nutzung der OA-Komponente konfrontiert:
"Da wir die Handreichung zu OA-Rechten auf www.nationallizenzen.de bisher anders interpretiert hatten und uns bei der Einstellung von Zweitveröffentlichungen auf die Tabelle verlassen haben, stehen wir nun vor der Frage, wie wir künftig damit umgehen sollen. Gelten die Informationen der TIB auch für AL und NL anderer verhandlungsführender Bibliotheken? Offenbar gibt es hier noch rechtliche Graubereiche, die nicht eindeutig geklärt sind. Da uns die Thematik inzwischen eher undurchsichtig erscheint, überlegen wir, Zweitveröffentlichungen nur noch aufgrund der Verlags-Policies vorzunehmen und die OA-Rechte aus AL und NL nicht mehr zu nutzen."
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2015-March/msg00013.html
Das liegt auf einer Linie mit meinen Feststellungen zur OA-Komponente als "Flop":
http://archiv.twoday.net/stories/1022220413/
"Da wir die Handreichung zu OA-Rechten auf www.nationallizenzen.de bisher anders interpretiert hatten und uns bei der Einstellung von Zweitveröffentlichungen auf die Tabelle verlassen haben, stehen wir nun vor der Frage, wie wir künftig damit umgehen sollen. Gelten die Informationen der TIB auch für AL und NL anderer verhandlungsführender Bibliotheken? Offenbar gibt es hier noch rechtliche Graubereiche, die nicht eindeutig geklärt sind. Da uns die Thematik inzwischen eher undurchsichtig erscheint, überlegen wir, Zweitveröffentlichungen nur noch aufgrund der Verlags-Policies vorzunehmen und die OA-Rechte aus AL und NL nicht mehr zu nutzen."
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2015-March/msg00013.html
Das liegt auf einer Linie mit meinen Feststellungen zur OA-Komponente als "Flop":
http://archiv.twoday.net/stories/1022220413/
KlausGraf - am Donnerstag, 12. März 2015, 17:45 - Rubrik: Open Access
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/e-mails-der-bundesregierung-ziemlich-komplizierte-regeln-a-1022969.html
Spiegel Online hat mal wieder das Archivgesetz nicht kapiert, wenn er schreibt:
Ihr Sprecher Steffen Seibert erklärte den Umgang mit den Merkel-SMS damals so: "Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen zu den Akten genommen." Dann bleiben sie, 30 Jahre lang, der Nachwelt erhalten. Die Entscheidung trifft man selbst.
Richtig ist: Alle amtlichen Unterlagen müssen - in der Regel spätestens nach 30 Jahren - dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) angeboten werden. Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
Spiegel Online hat mal wieder das Archivgesetz nicht kapiert, wenn er schreibt:
Ihr Sprecher Steffen Seibert erklärte den Umgang mit den Merkel-SMS damals so: "Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen zu den Akten genommen." Dann bleiben sie, 30 Jahre lang, der Nachwelt erhalten. Die Entscheidung trifft man selbst.
Richtig ist: Alle amtlichen Unterlagen müssen - in der Regel spätestens nach 30 Jahren - dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) angeboten werden. Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
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KlausGraf - am Donnerstag, 12. März 2015, 03:17 - Rubrik: Archivrecht
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Der Song "Blurred Lines" ist von Marvin Gaye geklaut. Zu diesem Urteil kam ein US-Gericht. Robin Thicke und Pharrell Williams müssen den Erben des Soulsängers nun 7,4 Millionen Dollar zahlen.
http://www.spiegel.de/kultur/musik/pharrell-williams-robin-thicke-blurred-lines-ist-plagiat-a-1022867.html
Zur rechtlichen Bewertung:
http://www.deutschlandradiokultur.de/plagiiertes-lied-blurred-lines-der-teufel-steckt-im-detail.2165.de.html?dram:article_id=313961
"Die Erben von Marvin Gaye haben sich an solchen eher großkalibrigen Indizien nicht aufgehalten – sie haben Experten eingeschaltet, die die beiden Titel regelrecht seziert haben. Und wenn man, wie geschehen, das Mikroskop nur fein genug stellt, dann findet man das, was das Gericht mit "Motivübernahmen" bezeichnet hat: kleine Tonfolgen, die in beiden Stücken vorkommen und die ausgesprochen ähnlich klingen. [...]
Das Verfahren ist recht aussichtsreich – denn je kleiner man eine Melodie stückelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Partikelchen schon mal von eine anderen Komponisten verwendet worden ist. Gerade die Pop- und Rock-Musik gründet ja auf einem gewissen Formelvorrat, der sich fast schon zwangsläufig irgendwann wiederholt. Insofern ist das schon ein sehr strenges Urteil."
Also ein krasses Fehlurteil, das die Inspiration durch einen "Stil" dreist in eine Urheberrechtsverletzung ummünzt.
Ziemlich unfähig ist die Beurteilung nach deutschem Recht durch RA Solmecke
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/plagiat-pharell-williams-und-robin-thicke-muessen-69-mio-zahlen-59698/
Das am Schluss erwähnte "Sampling" greift in ein Leistungsschutzrecht ein, das auch kleinste Bruchstücke schützt, und hat mit der Frage der Melodieübernahme nichts zu tun. Nach deutschem Recht muss bei einer Melodieübernahme kleiner Teile für jeden übernommenen Teil die Schöpfungshöhe bejaht werden. Von daher scheint es mir fraglich, ob ein deutsches Gericht ähnlich geurteilt hätte.
Wie sehr die Frage des Musik-Plagiats urheberrechtliche Kaffeesatzleserei provoziert, zeigt etwa das BGH-Urteil zu "Ein bißchen Frieden"
http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/entscheidungen/bgh-19880203.htm
Eine klare und nachvollziehbare Grenze zwischen unzulässiger Entlehnung (Plagiat) und zulässiger freier Bearbeitung ist ein reines Hirngespinst der Juristen.
Von einem schmalen Grat zwischen Hommage und Plagiat spricht die SZ
http://www.sueddeutsche.de/kultur/urheberrecht-in-der-musik-schmaler-grat-zwischen-hommage-und-plagiat-1.2387942
Dort heißt es abschließend:
Und letzlich geht es doch wieder um das künstlerische Potenzial. Williams' Anwalt Howard King sagte: "Dieses Urteil betrifft die Kreativität junger Menschen, die darauf hoffen, auf den Schultern anderer Musiker stehen und Kunst entwickeln zu dürfen." Sein Mandant Pharrell Williams hatte im vergangenen Jahr über seine Plattenfirma erlaubt, dass jeder seinen Song "Happy" verwenden und damit Videos drehen darf.
Update:
http://the1709blog.blogspot.de/2015/03/whats-wrong-with-blurred-lines.html
Das Urteil soll angefochten werden.
Topless-Version des Videos:
http://vevo.ly/W0OCcA
http://www.spiegel.de/kultur/musik/pharrell-williams-robin-thicke-blurred-lines-ist-plagiat-a-1022867.html
Zur rechtlichen Bewertung:
http://www.deutschlandradiokultur.de/plagiiertes-lied-blurred-lines-der-teufel-steckt-im-detail.2165.de.html?dram:article_id=313961
"Die Erben von Marvin Gaye haben sich an solchen eher großkalibrigen Indizien nicht aufgehalten – sie haben Experten eingeschaltet, die die beiden Titel regelrecht seziert haben. Und wenn man, wie geschehen, das Mikroskop nur fein genug stellt, dann findet man das, was das Gericht mit "Motivübernahmen" bezeichnet hat: kleine Tonfolgen, die in beiden Stücken vorkommen und die ausgesprochen ähnlich klingen. [...]
Das Verfahren ist recht aussichtsreich – denn je kleiner man eine Melodie stückelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Partikelchen schon mal von eine anderen Komponisten verwendet worden ist. Gerade die Pop- und Rock-Musik gründet ja auf einem gewissen Formelvorrat, der sich fast schon zwangsläufig irgendwann wiederholt. Insofern ist das schon ein sehr strenges Urteil."
Also ein krasses Fehlurteil, das die Inspiration durch einen "Stil" dreist in eine Urheberrechtsverletzung ummünzt.
Ziemlich unfähig ist die Beurteilung nach deutschem Recht durch RA Solmecke
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/plagiat-pharell-williams-und-robin-thicke-muessen-69-mio-zahlen-59698/
Das am Schluss erwähnte "Sampling" greift in ein Leistungsschutzrecht ein, das auch kleinste Bruchstücke schützt, und hat mit der Frage der Melodieübernahme nichts zu tun. Nach deutschem Recht muss bei einer Melodieübernahme kleiner Teile für jeden übernommenen Teil die Schöpfungshöhe bejaht werden. Von daher scheint es mir fraglich, ob ein deutsches Gericht ähnlich geurteilt hätte.
Wie sehr die Frage des Musik-Plagiats urheberrechtliche Kaffeesatzleserei provoziert, zeigt etwa das BGH-Urteil zu "Ein bißchen Frieden"
http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/entscheidungen/bgh-19880203.htm
Eine klare und nachvollziehbare Grenze zwischen unzulässiger Entlehnung (Plagiat) und zulässiger freier Bearbeitung ist ein reines Hirngespinst der Juristen.
Von einem schmalen Grat zwischen Hommage und Plagiat spricht die SZ
http://www.sueddeutsche.de/kultur/urheberrecht-in-der-musik-schmaler-grat-zwischen-hommage-und-plagiat-1.2387942
Dort heißt es abschließend:
Und letzlich geht es doch wieder um das künstlerische Potenzial. Williams' Anwalt Howard King sagte: "Dieses Urteil betrifft die Kreativität junger Menschen, die darauf hoffen, auf den Schultern anderer Musiker stehen und Kunst entwickeln zu dürfen." Sein Mandant Pharrell Williams hatte im vergangenen Jahr über seine Plattenfirma erlaubt, dass jeder seinen Song "Happy" verwenden und damit Videos drehen darf.
Update:
http://the1709blog.blogspot.de/2015/03/whats-wrong-with-blurred-lines.html
Das Urteil soll angefochten werden.
Topless-Version des Videos:
http://vevo.ly/W0OCcA
KlausGraf - am Donnerstag, 12. März 2015, 02:11 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/ausgrabungen-in-regensburg-brotzeit-anno-1.2388754
Wichtiger als Püterichs Ehrenbrief? Amüsanter jedenfalls.
Wichtiger als Püterichs Ehrenbrief? Amüsanter jedenfalls.
KlausGraf - am Mittwoch, 11. März 2015, 21:33 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Fotos von angeblich schönen Archiven auf Twitter:
https://twitter.com/hashtag/beautifularchives?src=hash
https://twitter.com/hashtag/beautifularchives?src=hash
KlausGraf - am Mittwoch, 11. März 2015, 21:26 - Rubrik: Wahrnehmung
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Vierprinzen prüfen, ob das Tagebuch des Prinzen Heinrich zu Schaumburg-lippe auszugsweise ediert werden sollte.
http://www.vierprinzen.com/2015/03/tagebuch-heinrich-prinz-zu-schaumburg.html
12.11.1938
"In der Nacht am 10.11. wurde hier die Synagoge angesteckt. Sonst geschah nichts. Die Juden sind noch verhaftet; wo ist unbekannt. Ich glaube nicht dass sie sich von diesem Schlag wirtschaftlich werden erholen können. Ein Gesetz für sie ist angekündigt, jedoch noch nicht veröffentlicht. Eine Existenzmöglichkeit für sie zu finden ist schwer, ebenso wie das Auswandern, denn wer wird sie aufnehmen. Allerdings hat dieses Volk Routine darin, solche Schicksalschläge zu überstehen. Es scheint mir sicher und ich habe das voraussehend schon früher betont, dass das Ausland dem deutschen Juden nicht zu Hilfe kommen wird, da darin kein Geschäft liegt und es dem Ausland praktisch unmöglich ist, sich in innerdeutsche Verhältnisse zu mischen."
http://www.vierprinzen.com/2015/03/tagebuch-heinrich-prinz-zu-schaumburg.html
12.11.1938
"In der Nacht am 10.11. wurde hier die Synagoge angesteckt. Sonst geschah nichts. Die Juden sind noch verhaftet; wo ist unbekannt. Ich glaube nicht dass sie sich von diesem Schlag wirtschaftlich werden erholen können. Ein Gesetz für sie ist angekündigt, jedoch noch nicht veröffentlicht. Eine Existenzmöglichkeit für sie zu finden ist schwer, ebenso wie das Auswandern, denn wer wird sie aufnehmen. Allerdings hat dieses Volk Routine darin, solche Schicksalschläge zu überstehen. Es scheint mir sicher und ich habe das voraussehend schon früher betont, dass das Ausland dem deutschen Juden nicht zu Hilfe kommen wird, da darin kein Geschäft liegt und es dem Ausland praktisch unmöglich ist, sich in innerdeutsche Verhältnisse zu mischen."
vom hofe - am Mittwoch, 11. März 2015, 20:37 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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KlausGraf - am Mittwoch, 11. März 2015, 20:07 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://metablock.hypotheses.org/906
Meiler, der über Weblogs promoviert, geht auf die Diskussion über meine Blogpublikation
siehe http://archiv.twoday.net/stories/1022405846/ u.a.m.
ein:
Ein Blogeintrag steht also einer Zeitschriftenpublikation in nichts nach? Publikationsgeschwindigkeit, Open Access, Darstellungspotenzial, Archivierbarkeit, mit paginierter PDF sogar einfach zu zitieren… das alles spricht für sich selbst. Zumindest scheinbar. Im Diskussionsverlauf wird auch gleich der Vergleich zwischen Blogeinträgen und Peer-Review-Artikeln gezogen. Gewissermaßen das Zünglein an der Wage.
Mag die Stilisierung der betreffenden Publikationsformenwahl gerechtfertigt sein oder nicht; Einträge in Weblogs werden über kurz oder lang keine vollumfänglich gleichwertigen Veröffentlichungen darstellen, wie Beiträge in Zeitschriften oder Sammelbänden. Und es schiene mir auch absurd, sie in gleicher Weise “bei Berufungsverfahren [zu] berücksichtig[en]” (König, s.o). Wollte man das, müsste man sie wohl ihrer medialen Spezifik berauben, ihre Offenheit, Flexibilität und Heterogenität zähmen, indem man sie in die Publikations- und Organisationsinfrastrukturen des innerwissenschaftlichen Diskurses einfädelte. Was bliebe dann noch vom Bloggen übrig?
Ich frage mich auch, in wie weit die Wahl zum Blog als bevorzugten Publikationsort einer originären Arbeit dieses Gewichts nicht wesentlich auch deswegen möglich wurde, weil Klaus Graf nun mal ein schon gestandener Historiker ist. Hätte ein solcher wissenschaftlicher Artikel auch von einem Nachwuchswissenschaftler in einem vielleicht noch recht frischen Blog gepostet werden können und dabei dieselbe Aufmerksamkeit genossen und dasselbe Vertrauen gewonnen?
Meine Antwort auf die letzte Frage: Wenn er die gleiche Qualität hat - wieso nicht?
Qualitätssicherung bedeutet nicht: das eigene Denken ausschalten. Erstsemester-Studierende und Laien tun sich schwer, die Qualität eines Beitrags einzuschätzen. Sie denken, was in renommierten Zeitschriften oder zwischen Buchdeckeln erscheint, ist ohne weiteres qualitätvoll und gehen im Umkehrschluss davon aus, dass die Müllhalde Internet nur wenig Brauchbares bietet. Im Bereich der Geisteswissenschaften gibt es aber große Forschungsfelder, auf denen der gebildete, quellenkritisch versierte Leser (oder die Leserin) ohne weiteres den wissenschaftlichen Rang einer Publikation einigermaßen einschätzen kann.
Zum Thema Qualität siehe auch:
http://digigw.hypotheses.org/1063
Von daher spricht nichts dagegen im offenen, bunten Gemischtwarenladen von Archivalia auch Miszellen oder im Frühneuzeit-Blog der RWTH einen wissenschaftlichen Aufsatz zu einem bedeutenden Handschriftenfund zu publizieren. "Offenheit, Flexibilität und Heterogenität" - aber nicht für gute Wissenschaft, die gehört ins Töpfchen, nicht ins Kröpfchen?
Der Schlüsselbegriff für meine Entscheidung lautet: Open Access.
In einer idealen Welt schreibe ich den Beitrag für eine Open-Access-Fachzeitschrift, der dann begutachtet, von mir verbessert und dann rasch in HTML publiziert wird.
Um es einmal mehr auszubuchstabieren:
Inakzeptabel sind noch so renommierte gedruckte Fachzeitschriften, da diese nicht Open Access unterstützen oder nur mit Embargo und nicht eine sofortige, für den Autor kostenlose Möglichkeit, ein Eprint im Netz zugänglich machen, vorsehen.
Eine angesehene geschichtswissenschaftliche Open-Access-Zeitschrift für deutschsprachige Beiträge zur frühen Neuzeit existiert nicht.
Tut mir leid, CMA ist vom Titel her nun einmal ein mediävistisches Organ.
Zeitschriften wie CMA und Repositorien setzen - und das ist für mich ebenfalls nicht akzeptabel - auf PDF statt HTML. Zentral ist für mich aber die sofortige Nachprüfbarkeit mit Links, die bei PDFs nur unzulänglich gegeben ist.
Eine überarbeitete gedruckte Zweitpublikation dürfte erhebliche Probleme mit Blick auf den Fetisch "Originalpublikation" aufwerfen (das Thema wurde in der OA-Debatte früher als Ingelfinger Rule diskutiert). Auch wenn sie glücken könnte, steht wieder die Frage nach Open Access im Raum.
Zentrales Kriterium bei meiner Publikationsentscheidung war die Schnelligkeit. Ich musste auf keine bevormundende Gutachter warten oder einen langen redaktionellen Prozess (siehe dazu Mareike Königs und meine Erfahrungen mit einem Artikel über Blogs:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1385 ). Je länger die Trenbach-Chronik frei im Netz zugänglich war, um so größer war die Wahrscheinlichkeit, dass jemand anderes mit der Püterich-Zweitüberlieferung punktet.
Eine selbstbestimmte, nicht qualitätsgesicherte Blogpublikation auf Hypotheses.org (zunächst im Frühneuzeitblog, dann nach redaktioneller Durchsicht auch im Mittelalter-Blog mit PDF und Berücksichtigung im Regesta-Imperii-OPAC - eine Langzeitzugänglichkeit von Hypotheses-Blogbeiträgen soll garantiert werden) kam meinen eigenen Ansprüchen in Sachen Open Access, HTML und Schnelligkeit optimal entgegen.
Meiler, der über Weblogs promoviert, geht auf die Diskussion über meine Blogpublikation
siehe http://archiv.twoday.net/stories/1022405846/ u.a.m.
ein:
Ein Blogeintrag steht also einer Zeitschriftenpublikation in nichts nach? Publikationsgeschwindigkeit, Open Access, Darstellungspotenzial, Archivierbarkeit, mit paginierter PDF sogar einfach zu zitieren… das alles spricht für sich selbst. Zumindest scheinbar. Im Diskussionsverlauf wird auch gleich der Vergleich zwischen Blogeinträgen und Peer-Review-Artikeln gezogen. Gewissermaßen das Zünglein an der Wage.
Mag die Stilisierung der betreffenden Publikationsformenwahl gerechtfertigt sein oder nicht; Einträge in Weblogs werden über kurz oder lang keine vollumfänglich gleichwertigen Veröffentlichungen darstellen, wie Beiträge in Zeitschriften oder Sammelbänden. Und es schiene mir auch absurd, sie in gleicher Weise “bei Berufungsverfahren [zu] berücksichtig[en]” (König, s.o). Wollte man das, müsste man sie wohl ihrer medialen Spezifik berauben, ihre Offenheit, Flexibilität und Heterogenität zähmen, indem man sie in die Publikations- und Organisationsinfrastrukturen des innerwissenschaftlichen Diskurses einfädelte. Was bliebe dann noch vom Bloggen übrig?
Ich frage mich auch, in wie weit die Wahl zum Blog als bevorzugten Publikationsort einer originären Arbeit dieses Gewichts nicht wesentlich auch deswegen möglich wurde, weil Klaus Graf nun mal ein schon gestandener Historiker ist. Hätte ein solcher wissenschaftlicher Artikel auch von einem Nachwuchswissenschaftler in einem vielleicht noch recht frischen Blog gepostet werden können und dabei dieselbe Aufmerksamkeit genossen und dasselbe Vertrauen gewonnen?
Meine Antwort auf die letzte Frage: Wenn er die gleiche Qualität hat - wieso nicht?
Qualitätssicherung bedeutet nicht: das eigene Denken ausschalten. Erstsemester-Studierende und Laien tun sich schwer, die Qualität eines Beitrags einzuschätzen. Sie denken, was in renommierten Zeitschriften oder zwischen Buchdeckeln erscheint, ist ohne weiteres qualitätvoll und gehen im Umkehrschluss davon aus, dass die Müllhalde Internet nur wenig Brauchbares bietet. Im Bereich der Geisteswissenschaften gibt es aber große Forschungsfelder, auf denen der gebildete, quellenkritisch versierte Leser (oder die Leserin) ohne weiteres den wissenschaftlichen Rang einer Publikation einigermaßen einschätzen kann.
Zum Thema Qualität siehe auch:
http://digigw.hypotheses.org/1063
Von daher spricht nichts dagegen im offenen, bunten Gemischtwarenladen von Archivalia auch Miszellen oder im Frühneuzeit-Blog der RWTH einen wissenschaftlichen Aufsatz zu einem bedeutenden Handschriftenfund zu publizieren. "Offenheit, Flexibilität und Heterogenität" - aber nicht für gute Wissenschaft, die gehört ins Töpfchen, nicht ins Kröpfchen?
Der Schlüsselbegriff für meine Entscheidung lautet: Open Access.
In einer idealen Welt schreibe ich den Beitrag für eine Open-Access-Fachzeitschrift, der dann begutachtet, von mir verbessert und dann rasch in HTML publiziert wird.
Um es einmal mehr auszubuchstabieren:
Inakzeptabel sind noch so renommierte gedruckte Fachzeitschriften, da diese nicht Open Access unterstützen oder nur mit Embargo und nicht eine sofortige, für den Autor kostenlose Möglichkeit, ein Eprint im Netz zugänglich machen, vorsehen.
Eine angesehene geschichtswissenschaftliche Open-Access-Zeitschrift für deutschsprachige Beiträge zur frühen Neuzeit existiert nicht.
Tut mir leid, CMA ist vom Titel her nun einmal ein mediävistisches Organ.
Zeitschriften wie CMA und Repositorien setzen - und das ist für mich ebenfalls nicht akzeptabel - auf PDF statt HTML. Zentral ist für mich aber die sofortige Nachprüfbarkeit mit Links, die bei PDFs nur unzulänglich gegeben ist.
Eine überarbeitete gedruckte Zweitpublikation dürfte erhebliche Probleme mit Blick auf den Fetisch "Originalpublikation" aufwerfen (das Thema wurde in der OA-Debatte früher als Ingelfinger Rule diskutiert). Auch wenn sie glücken könnte, steht wieder die Frage nach Open Access im Raum.
Zentrales Kriterium bei meiner Publikationsentscheidung war die Schnelligkeit. Ich musste auf keine bevormundende Gutachter warten oder einen langen redaktionellen Prozess (siehe dazu Mareike Königs und meine Erfahrungen mit einem Artikel über Blogs:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1385 ). Je länger die Trenbach-Chronik frei im Netz zugänglich war, um so größer war die Wahrscheinlichkeit, dass jemand anderes mit der Püterich-Zweitüberlieferung punktet.
Eine selbstbestimmte, nicht qualitätsgesicherte Blogpublikation auf Hypotheses.org (zunächst im Frühneuzeitblog, dann nach redaktioneller Durchsicht auch im Mittelalter-Blog mit PDF und Berücksichtigung im Regesta-Imperii-OPAC - eine Langzeitzugänglichkeit von Hypotheses-Blogbeiträgen soll garantiert werden) kam meinen eigenen Ansprüchen in Sachen Open Access, HTML und Schnelligkeit optimal entgegen.
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http://emuseum.vassar.edu/
Bericht:
http://www.dailyfreeman.com/general-news/20150310/the-frances-lehman-loeb-art-center-announces-new-online-database
Hochauflösende Bilder (mit Zoomify, ohne Wasserzeichen) gibt es für etwa 60 % der 19.000 Objekte, die detailliert erschlossen sind.
Kein Permanent-Link, keine Social Media-Features/Feedback-Funktion, nur "My Collection"-Funktion. Keine Nachnutzung.
http://emuseum.vassar.edu/view/objects/asitem/91/22/
Bericht:
http://www.dailyfreeman.com/general-news/20150310/the-frances-lehman-loeb-art-center-announces-new-online-database
Hochauflösende Bilder (mit Zoomify, ohne Wasserzeichen) gibt es für etwa 60 % der 19.000 Objekte, die detailliert erschlossen sind.
Kein Permanent-Link, keine Social Media-Features/Feedback-Funktion, nur "My Collection"-Funktion. Keine Nachnutzung.
KlausGraf - am Mittwoch, 11. März 2015, 18:45 - Rubrik: Museumswesen
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35887
Leider weist das DOAB nur Bücher nach, die unter einer CC-Lizenz stehen (derzeit nur 2770).
"All books in DOAB have a full OA license, making them ‘free to share’. The books in the OAPEN Library that are only ‘free to read’ are not listed in DOAB."
http://www.doabooks.org/doab?func=loadTemplate&template=faq&uiLanguage=en#relationOAPEN
Daher ist es als Nachweiswerkzeug nur von sehr geringem Wert, da die allermeisten OA-Bücher lediglich den "gratis Open Access" bedienen. So wichtig mir libre OA auch ist - Nachweis-Tools sollten immer auch "delayed OA" und gratis OA umfassen.

Leider weist das DOAB nur Bücher nach, die unter einer CC-Lizenz stehen (derzeit nur 2770).
"All books in DOAB have a full OA license, making them ‘free to share’. The books in the OAPEN Library that are only ‘free to read’ are not listed in DOAB."
http://www.doabooks.org/doab?func=loadTemplate&template=faq&uiLanguage=en#relationOAPEN
Daher ist es als Nachweiswerkzeug nur von sehr geringem Wert, da die allermeisten OA-Bücher lediglich den "gratis Open Access" bedienen. So wichtig mir libre OA auch ist - Nachweis-Tools sollten immer auch "delayed OA" und gratis OA umfassen.

KlausGraf - am Mittwoch, 11. März 2015, 18:30 - Rubrik: Open Access
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Von Martin Zürn:
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45652
Wie üblich, sind Digitalisate nicht nachgewiesen. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=historisch+lexikon+bayern
Vochezers dreibändige grundlegende Hausgeschichte ist online im Internet Archive:
https://de.wikisource.org/wiki/Joseph_Vochezer
Franz Quarthals Dissertation ist ebenfalls online:
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2009/4656/
Ob der Rundfunkbeitrag Pörnbachers im JHVD
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007627,00169.html
unbedingt in die Literatur gehört? Gerhard Wolfs Studie zur Pappenheim-Chronik, die leider nur unter den Quellen erwähnt wird, wäre nicht weniger wichtig gewesen.
Wieso erscheint bei "Pappenheim" nur der zweite Band, der ja nun ganz und gar nicht von Pappenheim stammen kann? Digitalisate der Kemptener Ausgabe und der Donaueschinger Handschrift der Truchsessen-Chronik der Renaissance weist nach:
https://de.wikisource.org/wiki/Matth%C3%A4us_von_Pappenheim
Zürn ist offenkundig nur beschlagen, was die spätere frühe Neuzeit und das 19. Jahrhundert angeht, und er bevorzugt die Linie Zeil.
Man kann den Artikel in der Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Waldburg
oder den von Hengerer 2012 mit umfangreicher Bibliographie (nicht zitiert!)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-202489
neben den von Zürn legen: Sowohl Inhalte als auch Nachweise sind für die Zeit bis zum 17. Jahrhundert deutlich besser.
Sowohl Hengerer als auch Zürn übergehen leider den Artikel von Dieter Stievermann im Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 2 (1995), S. 350-359 und Stammtafeln 5 (2007), S. 391-393. Wie immer man inhaltlich zu ihm steht (ich finde, er ist solide) - es geht nicht an, dass man diese Behandlung der Familie im "offiziösen" Nachschlagewerk zur baden-württembergischen Landesgeschichte im offiziösen Nachschlagewerk zur bayerischen Landesgeschichte ignoriert!
Man kann ihn natürlich ohne weiteres in der baden-württembergischen Landesbibliographie finden, die natürlich vom bayerischen Lexikon nicht verlinkt wird:
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/LABI/LABI.asp?K3=7&T3=Waldburg%23+Truchsessen+von
In einem Handbuch-Artikel über die Truchsessen von Waldburg muss klar ausgesprochen werden, dass die ursprünglich welfischen Ministerialen in die staufische Ministerialität übertraten und der seit 1197 bezeugte Truchsessen-Titel sich auf ein staufisches (Schwaben?, Reich?) Hofamt bezieht. Und es muss zur Ständegeschichte vermerkt werden, dass die einstigen Ministerialen schon vor dem Erwerb von Grafschaften im 15. Jahrhundert und der Erhebung in den Freiherrenstand in der Zeit Maximilians I. Zugang zur Gruppe der schwäbischen Grafen und Herren fanden. Was Zürn dazu schreibt, ist ungenügend.
Inakzepabel ist auch, dass die unter Fideikommiss gestellte Kunstsammlung von Max Willibald von Wolfegg keine Erwähnung findet, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/4690486/#4693604
Gewohnt ärmlich ist die Bebilderung. Wieso zwei Bilder aus der Weißenauer Bauernkriegschronik und dann auch noch nicht nach der maßgeblichen Fakisimileausgabe?

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45652
Wie üblich, sind Digitalisate nicht nachgewiesen. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=historisch+lexikon+bayern
Vochezers dreibändige grundlegende Hausgeschichte ist online im Internet Archive:
https://de.wikisource.org/wiki/Joseph_Vochezer
Franz Quarthals Dissertation ist ebenfalls online:
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2009/4656/
Ob der Rundfunkbeitrag Pörnbachers im JHVD
http://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007627,00169.html
unbedingt in die Literatur gehört? Gerhard Wolfs Studie zur Pappenheim-Chronik, die leider nur unter den Quellen erwähnt wird, wäre nicht weniger wichtig gewesen.
Wieso erscheint bei "Pappenheim" nur der zweite Band, der ja nun ganz und gar nicht von Pappenheim stammen kann? Digitalisate der Kemptener Ausgabe und der Donaueschinger Handschrift der Truchsessen-Chronik der Renaissance weist nach:
https://de.wikisource.org/wiki/Matth%C3%A4us_von_Pappenheim
Zürn ist offenkundig nur beschlagen, was die spätere frühe Neuzeit und das 19. Jahrhundert angeht, und er bevorzugt die Linie Zeil.
Man kann den Artikel in der Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Waldburg
oder den von Hengerer 2012 mit umfangreicher Bibliographie (nicht zitiert!)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-202489
neben den von Zürn legen: Sowohl Inhalte als auch Nachweise sind für die Zeit bis zum 17. Jahrhundert deutlich besser.
Sowohl Hengerer als auch Zürn übergehen leider den Artikel von Dieter Stievermann im Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 2 (1995), S. 350-359 und Stammtafeln 5 (2007), S. 391-393. Wie immer man inhaltlich zu ihm steht (ich finde, er ist solide) - es geht nicht an, dass man diese Behandlung der Familie im "offiziösen" Nachschlagewerk zur baden-württembergischen Landesgeschichte im offiziösen Nachschlagewerk zur bayerischen Landesgeschichte ignoriert!
Man kann ihn natürlich ohne weiteres in der baden-württembergischen Landesbibliographie finden, die natürlich vom bayerischen Lexikon nicht verlinkt wird:
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/LABI/LABI.asp?K3=7&T3=Waldburg%23+Truchsessen+von
In einem Handbuch-Artikel über die Truchsessen von Waldburg muss klar ausgesprochen werden, dass die ursprünglich welfischen Ministerialen in die staufische Ministerialität übertraten und der seit 1197 bezeugte Truchsessen-Titel sich auf ein staufisches (Schwaben?, Reich?) Hofamt bezieht. Und es muss zur Ständegeschichte vermerkt werden, dass die einstigen Ministerialen schon vor dem Erwerb von Grafschaften im 15. Jahrhundert und der Erhebung in den Freiherrenstand in der Zeit Maximilians I. Zugang zur Gruppe der schwäbischen Grafen und Herren fanden. Was Zürn dazu schreibt, ist ungenügend.
Inakzepabel ist auch, dass die unter Fideikommiss gestellte Kunstsammlung von Max Willibald von Wolfegg keine Erwähnung findet, siehe nur
http://archiv.twoday.net/stories/4690486/#4693604
Gewohnt ärmlich ist die Bebilderung. Wieso zwei Bilder aus der Weißenauer Bauernkriegschronik und dann auch noch nicht nach der maßgeblichen Fakisimileausgabe?

KlausGraf - am Mittwoch, 11. März 2015, 16:42 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://kulturimweb.net/2015/03/11/newsletter-11-maerz-2015/
Jede Woche gibt es hier einen Newsletter mit in der Regel spannenden Links insbesondere zu Kunstgeschichte, Museumswesen usw. im digitalen Zeitalter. Aufmacher der heutigen Ausgabe ist ein kurzer Beitrag "Wissenschaft, Kultur und das Digitale". Im Bereich "Social Media und Kultureinrichtungen" liest man:
"Wissenschaft goes Blog
Dass wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als Print publiziert werden müssen, beweist ein Beitrag des Historikers Klaus Graf über einen bedeutenden Handschriftenfund. Jüngst veröffentlichte er seine neuesten Forschungsergebnisse nur auf dem Blog der RWTH Aachen. Ein neuer Publikationsort für die Wissenschaft."
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2727
Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022403078/

https://twitter.com/Archaeologe2_0/status/573539146226081792/photo/1 zum Referat von Mareike König auf der Tagung Wissensspeicher
Jede Woche gibt es hier einen Newsletter mit in der Regel spannenden Links insbesondere zu Kunstgeschichte, Museumswesen usw. im digitalen Zeitalter. Aufmacher der heutigen Ausgabe ist ein kurzer Beitrag "Wissenschaft, Kultur und das Digitale". Im Bereich "Social Media und Kultureinrichtungen" liest man:
"Wissenschaft goes Blog
Dass wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als Print publiziert werden müssen, beweist ein Beitrag des Historikers Klaus Graf über einen bedeutenden Handschriftenfund. Jüngst veröffentlichte er seine neuesten Forschungsergebnisse nur auf dem Blog der RWTH Aachen. Ein neuer Publikationsort für die Wissenschaft."
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2727
Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022403078/

https://twitter.com/Archaeologe2_0/status/573539146226081792/photo/1 zum Referat von Mareike König auf der Tagung Wissensspeicher
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