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http://www.tagseoblog.de/ausgepixelt-google-stoppt-streetview-in-deutschland bedauert die Einstellung von Streetview und erinnert an sein Video mit einem Streetview-Kurzurlaub (2 min.) in Paris.

(T)


http://bibliodyssey.blogspot.com/2011/04/brabant-chronicle.html

http://belgica.kbr.be/fr/coll/ms/msIV684_fr.html

(RSS)


Etwa zur Hälfte online bei David Rumsey:

http://networkedblogs.com/gut6m

(T)


Wer Blogger abmahnt, weil sie Einträge nicht gelöscht haben, die auf die Kokainvergangenheit von Heinrich Prinz von F. zu Donaueschingen anspielen, und bei Innocence in Danger mitmischt, wird natürlich gern als Rechtsverdreher vom Ex-Doktor Guttenberg in Dienst genommen:

Der Anwalt des ehemaligen Verteidigungsministers, Alexander von Kalckreuth, kritisiert Medien, die vorab über das ohnehin unvermeidliche Verdikt der Bayreuther Prüfungskommission berichten, mit dem Hinweis, das Gremium habe seinen Prüfbericht ja noch gar nicht fertig, sein Mandant werde vorverurteilt. Guttenberg habe gegenüber der Kommission umfassend Stellung genommen und "schlüssig" belegt, dass er nicht bewusst getäuscht habe. Die Belege für diese erstaunlichen Thesen würde man gern sehen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,756126,00.html

(F)

Die hysterischen Bedenkenträger haben gesiegt und tolle Möglichkeit virtuellen Flanierens verhindert: Google verzichtet darauf, weitere Städte bei Streetview in Deutschland einzustellen. Die bisher zugänglichen Bilder bleiben online, werden aber nicht aktualisiert.

http://searchengineland.com/google-has-stopped-street-view-photography-germany-72368

(T)

Update: Die Meldung versucht zurechtzurücken
http://www.netzpolitik.org/2011/google-street-view-deutschland-droht-kein-blackout/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Kein-endgueltiger-Stopp-von-Street-View-in-Deutschland-1225330.html


Die eine stellten wir hier bereits vor:

http://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/

Die andere:

http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/index.html

Gibt es noch mehr solche Datenbanken deutschsprachiger Selbstzeugnisse??

Zu Sebastian Fischer:

http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/verzeichnis/f/fischer/index.html

http://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/show_detail.php?id=1026

Ich hebe hervor als Fehler der aus Hamburg stammenden Version:

"2 Federzeichnungen des Ulmer Ministers"

"Karl Gustav Veesenmeyer. Sebastian Fischers Chronik. Besonderes von Ulmischen Dingen." (richtig: Sachen)

(W)

http://de.wikisource.org/wiki/Martin_Crusius wurde aktualisiert, da bei Google nun die beiden ersten Bände des 1595/96 erschienenen Werks verfügbar sind:

http://books.google.de/books?id=FztaRZ7zCNMC

Angebunden Bd. 2
http://books.google.de/books?id=FztaRZ7zCNMC&pg=PA371

(W)


http://www.archimag.com/article/500-000-documents-sur-la-biblioth%C3%A8que-virtuelle-de-m%C3%A9diterran%C3%A9e

http://data.manumed.org/

Wieso MANUMED und e-corpus nebeneinander bestehen, verstehe wer will. Zur Genealogie von e-corpus:

http://archiv.twoday.net/stories/6131015/

Wer nach "catechismus" sucht, findet einen Treffer in e-corpus, keinen in MANUMD, obwohl sich sonst die Benutzeroberfläche sehr ähnelt. Die Suche nach leipzig bestätigt, dass die BVM eine Teilmenge von e-corpus darstellt.

http://www.e-corpus.org/eng/ref/99986/G. 2261/
ist identisch mit
http://data.manumed.org/eng/ref/99986/G._2261/

(T)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ab vergangenen Herbst hat der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen (ITS) eine neue Benutzerregelung, die regelt, was geht und was nicht. Auf die in der Benutzerregelung angelegte Willkür hat Klaus Graf in Archivalia bereits hingewiesen ( http://archiv.twoday.net/stories/11430012/ ). (Darüber sollte man weiter diskutieren, ich sehe allerdings alleine die Existenz einer verbindlichen Benutzerordnung schon als großen Fortschritt, nachdem ich im vergangenen Jahr beim ITS damit konfrontiert worden war, dass es neuerdings ein Limit von 100 Kopien für Benutzer gäbe, welches ich durch meine Forschungen in den Vorjahren schon überschritten habe!!!)

In der dazugehörigen Gebührenordnung ( http://www.its-arolsen.org/fileadmin/user_upload/Dateien/forschung/GebuehrenordnungKplt_ITS_Oct2010__4_.pdf ) steht

Die Herausgabe von Kopien ganzer Aktenbestände oder Sammlungen ist nicht möglich.

Im Januar 2011 war ich in Arolsen um zu Zwangsarbeit in Berlin zu forschen, speziell zu Neukölln. Ich habe zahlreiche Kopien bestellt, u. a. zu dem Gaswagenhersteller (der KFZ-Firma Gaubschat), zur Verlegung Schwerstkranker in das Sterbelager Blankenfelde-Nord, zu polnischen Zwangsarbeitern aus "Litzmannstadt" (die für eine Tochterfirma von NCR Dayton arbeiteten), vor allem aber Listen von Zwangsarbeitern in Neuköllner Krankenhäusern und die nach Befehl 163 erstellten Listen von Ausländern in Neukölln. Die zeitaufwändige Auswertung dieser Dokumente ist nicht vor Ort möglich, daher ist es notwendig, mit Kopien zu Hause zu arbeiten.

Der ITS verweigert bis heute die Herausgabe dieser Kopien unter dem Hinweis auf "komplette Bestände".
Als "Bestände" definiert der ITS
1. einzelne Listen (beispielsweise 13 Blatt mit Holländern oder 34 Blatt mit Jugoslawen, aber auch umfangreichere Listen von Russen oder Polen - Listen von 2 oder 5 Blatt hingegen nicht),
2. einzelne Ordner (das sind digitalisierte Leitz-Ordner, also etwa 400 Blatt) Da ich aber nicht einmal vollständige Ordner bestellt habe, wird angeführt, ich habe "fast komplette Ordner" bestellt.

Meiner Kenntnis (als Nicht-Archivar) nach ist "Bestand" ein definierter Archiv-Terminus: "Archivgutkomplex auf oberer Tektonikstufe, der idealerweise auf der Grundlage gemeinsamer Provenienz Struktur und Tätigkeit des Registraturbildners widerspiegelt." ( http://oesta.gv.at/site/4936/default.aspx ). Meine Frage an die Expert/inn/en in der Liste: Sehe ich das richtig?

Wenn ja, dann drängt sich der Eindruck auf: Der ITS nimmt sich die Freiheit,
1. die Archiv-Terminologie zu missachten und eigene Definitionen zu erstellen um damit
2. die eigenen veröffentlichten Regeln, die eigentlich verbindlich sein sollten, zu umgehen. (Abgesehen davon, dass in der Benutzerregelung von "kompletten Aktenbeständen und Sammlungen" die Rede ist und nicht von "kompletten Ordnern".)
Damit gelingt es dem ITS wieder einmal, die Forschung zu Holocaust und Zwangsarbeit massiv einzuschränken.

Ich möchte dagegen vorgehen. Deswegen bat ich die Kolleginnen und Kollegen der Mailing Liste NS-Zwangsarbeit, die Behinderungen beim ITS erfahren haben, mir diese Erfahrungen mitzuteilen.

Mit besten Grüßen,

Bernhard Bremberger


Kommentar: Bremberger sieht das richtig, die Benutzungsregelung ist nur eine Scheinfassade für die Willkür der Archivare.

(ML) Archivliste, auch PM

In der Wikipedia ist dazu folgendes nachzulesen, was auf meine Formulierungen im Oktober 2005 zurückgeht:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Geschmacksmuster&oldid=10334751

Dem Schutzrechtsinhaber wird ein urheberrechtsähnliches Recht an der gewerblichen Nutzung des Abbilds der geschützten Gegenstände zugesprochen.

Nach der älteren Rechtslage (§ 6 alter Fassung) war die Aufnahme einzelner Abbildungen in ein Schriftwerk keine verbotene Nachbildung. Die Kommentarliteratur betonte, es könne sich tatsächlich nur um einzelne Abbildungen handeln, ein Musterbuch allein mit Musterabbildungen sei nicht durch die Ausnahme gedeckt (v. Gamm, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. München 1989, S. 160; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. Köln u. a. 1997, zu § 6). Ergänzend wurde bei der Auslegung der Norm das Urheberrechtsgesetz und insbesondere § 57 UrhG zum Beiwerk herangezogen und auch Fernsehaufnahmen bei der Eröffnung einer Ausstellung mit geschmacksmusterrechtlich geschützten Gegenständen als zulässig erachtet.

Die sich auf Art. 13 der EU-Geschmacksmusterrichtlinie 98/71 EG stützende Novellierung in § 40 Geschmacksmustergesetz formulierte die Begrenzung des Ausschließlichkeitsrechts in Nr. 3: Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und geben die Quelle an. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass die Wiedergabe von Erzeugnissen dem Rechtsinhaber vorbehalten ist (Eichmann in Eichmann/Falckenstein § 38 Rdnr. 19): Als Benutzungshandlung ist Wiedergabe jede Art und jede Form der Erzeugnisabbildung. Dem VerbietungsR(echt) unterliegt zB die Wiedergabe von mustergemäßen Erzeugnissen in Bildbänden. Die Wiedergabe kann etwa durch Lichtbild in einem Verkaufskatalog erfolgen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 204; auch online). Abbildungen als Schmuck oder Dekoration fallen nicht unter die Ausnahmebestimmung. Da eine erläuternde Befassung nötig ist (Eichmann § 40 Rdnr. 4), kann als sicher gelten, dass etwa der kommerzielle Vertrieb von Postkarten dem Verbotsrecht des Rechtsinhabers unterfällt.

Als Quellenangabe kommt nach Eichmann die Information über die gestalterische und betriebliche Herkunft des Gegenstands der Wiedergabe in Betracht. Ist der Name des Designers bekannt oder ohne weiteres ermittelbar, muss er angegeben werden.
Rechtsprechung zur Frage, welche der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts analog gültig sind bzw. wie Zitierung und Lehre auszulegen sind, liegt noch nicht vor. Gefordert ist jedenfalls eine Abwägung zwischen den Interessen des Rechtsinhabers und den Interessen desjenigen, der das Muster abbilden möchte. Bei Presseveröffentlichungen im Sinne redaktioneller Berichterstattung ist auf jeden Fall das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 GG) in die Waagschale zu werfen. Wer sich forschend mit Produktgestaltungen befasst, darf sicher aufgrund des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) geschützte Geschmacksmuster in einem Buch über Design abbilden. Dies würde von Zitierung abgedeckt werden, während die didaktische Vermittlung etwa an einer Fachhochschule für Gestaltung unter Lehre fiele.

Die Abbildung eines geschützten Geschmacksmusters wie z. B. des ICE in einem Nachschlagewerk oder einer elektronischen Enzyklopädie dürfte unproblematisch sein, sofern das Bild den entsprechenden Artikel veranschaulicht. Richtet ein freies Projekt aber einen gemeinsamen internationalen Bilderserver ein, auf dem ohne Verklammerung mit entsprechenden Artikeln hochwertige Bilder geschützter Gegenstände kostenfrei und zur beliebigen Verwendung unter einer freien Lizenz zum weltweiten Online-Abruf bereitgehalten werden, so könnte dies eine Verletzung des Schutzrechts darstellen, da man nicht unbedingt von einer Zitierung ausgehen kann. Ein deutlicher Unterschied zur Abbildung urheberrechtlich geschützter Gegenstände, soweit diese sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen kann, ist nicht auszumachen.
Da in der urheberrechtlichen Kommentarliteratur die Ansicht anzutreffen ist, die Abbildung von Fahrzeugen im Straßenverkehr unterliege der Panoramafreiheit, könnte man erwägen, diesen Grundsatz analog anzuwenden.
(aktuelle Version)

In der Wikipedia wird der geschmacksmusterrechtliche Schutz nicht berücksichtigt, es gibt im Regelwerk (anders als im Artikel "Bildrechte") keinen Eintrag dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR

Es fehlt auch ein Warnhinweis für kommerzielle Nachnutzer.

Nun hat der BGH sich zu dem Problem geäußert (und zwar in einer Weise, die wir wieder nicht billigen können):

Der u. a. für das Geschmacksmusterrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht "zum Zwecke des Zitats" nach § 40 Nr. 3 GeschmMG zulässig ist, wenn sie ausschließlich Werbezwecken dient.

Die Beklagte, die Deutsche Bahn AG, ist Inhaberin von Geschmacksmustern, die sie für Züge des Typs ICE 3 benutzt. Die Klägerin, die Fraunhofer-Gesellschaft, betreibt eine Einrichtung für angewandte Forschung, die sich mit Schienenfahrzeugtechnik befasst und die für die Beklagte eine Radsatzprüfanlage für den Zugtyp ICE 1 entwickelt hat. Im Ausstellerkatalog einer Fachmesse warb die Fraunhofer-Gesellschaft für ihre Leistungen mit der Darstellung ihres Leistungsspektrums und des Forschungsbedarfs in der Schienenfahrzeugtechnik, wobei sie den Triebwagen eines ICE 3 abbildete. Die Beklagte wies die Klägerin darauf hin, dass sie Inhaberin der den ICE 3 betreffenden Geschmacksmuster sei und forderte sie zur Zahlung einer Lizenzgebühr von 750 € auf. Die Klägerin hat daraufhin negative Feststellungsklage erhoben, d.h. sie hat die Feststellung beantragt, dass der Beklagten wegen der beanstandeten Abbildung des ICE 3 in ihrem Leistungsspektrum keine Ansprüche zustehen.

In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Nach Ansicht des Bundesgerichthofs hat das Kammergericht nicht hinreichend geprüft, ob die beanstandete Abbildung des ICE 3 die von der Beklagten für den ICE 3 benutzten Geschmacksmuster verletzt. Für eine solche Prüfung hätten der Gesamteindruck der Abbildung und der Gesamteindruck des Musters ermittelt und miteinander verglichen werden müssen. Dabei wären nicht nur Übereinstimmungen, sondern auch Unterschiede zu berücksichtigen gewesen. Das Berufungsgericht hat seine Annahme einer Geschmacksmusterverletzung dagegen allein auf gewisse Übereinstimmungen in der Linienführung gestützt. Deshalb konnte das Berufungsurteil keinen Bestand haben. Die Sache musste zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden.

Der Bundesgerichtshof hat allerdings die Auffassung des Berufungsgerichts gebilligt, dass die Klägerin sich für den Fall einer Geschmacksmusterverletzung nicht auf Rechtfertigungsgründe berufen kann und insbesondere vergeblich geltend macht, die Abbildung des ICE 3 in ihrem Katalog sei nach § 40 Nr. 3 GeschmMG "zum Zwecke der Zitierung" erlaubt. Die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung hätte - so der Bundesgerichtshof - vorausgesetzt, dass eine Verbindung zwischen dem abgebildeten Geschmacksmuster und der im Katalog dargestellten Tätigkeit der Klägerin besteht und das Muster damit als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden gedient hätte. Daran fehlt es im Streitfall, da sich das Leistungsspektrum, das die Klägerin in dem Katalog beschreibt, nicht auf den ICE 3, sondern auf den ICE 1 bezieht. Die Abbildung des ICE 3 diente damit nur dem Marketing und lässt sich nicht als ein der Veranschaulichung der eigenen Tätigkeit dienendes Zitat verstehen.

Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09 - ICE


Vorerst nur Pressemitteilung auf juris.bundesgerichtshof.de http://goo.gl/YF9XL

Heise dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Entscheidung-zu-Geschmacksmuster-Nutzung-1224860.html

Bis zum Vorliegen der Urteilsgründe kann das verfehlte KG-Urteil von 2009 herangezogen werden:

http://openjur.de/u/83348.html

Hinsichtlich der Schranken von gewerblichen Schutzrechten ist immer auf die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG abzuheben, was das Kammergericht nicht tut.

Einigermaßen kryptisch mutet der Hinweis des BGH an, der Gesamteindruck der Abbildung (siehe Heise) und der Gesamteindruck des Musters hätten verglichen werden müssen. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Objekt abgebildet, kommt es dagegen nicht darauf an, ob der Gesamteindruck übereinstimmt. Aus urheberrechtlicher Sicht ist die Prospektwiedergabe eine Vervielfältigung des (urheberrechtlich nicht geschützten) ICE 3. Außerdem hatte die Vorinstanz ausgeführt:

Inhalt und Umfang des Geschmacksmusters bei der Einreichung von Abbildungen bestimmen sich danach, welche konkrete Form die Abbildung erkennbar macht (BT-Ds 15/1075, S. 51 zu § 37). Hier hat der Kläger auf der Katalogseite der Fachmesse "Innotrans" die wesentlichen ästhetischen Merkmale des Geschmacksmusters wie Linienführung des Triebkopfes, der Fenster und des seitlichen Streifens darstellen lassen. Auf die veränderte Perspektive, d.h. die Darstellung aus einem anderen Winkel kommt es daher nicht an.

Da unsere Lebenswelt von geschmacksmusterrechtlich geschützten Gegenständen in ungeahntem Maße durchdrungen ist, ist es illusorisch anzunehmen, jemand der Produktfotos veröffentlicht oder Ansichten, auf denen Produkte erscheinen, könne mit vertretbarem Aufwand der Forderung des Kammergerichts nach einer Quellenangabe nachkommen:

Sie erfordert die Nennung des Entwerfers und des Herstellers des Geschmacksmusters (Eichmann in Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl., § 40 Rn. 4).

Konkrete Gefahr droht allenfalls bei dem ICE 3, aber für die Angsthasen und Fundis in der Wikipedia könnte die BGH-Entscheidung zu einem Problem werden.

Selbst ein Patentanwalt könnte die Antworten auf die folgenden Fragen wohl kaum aus dem Ärmel schütteln:

- Entspricht das Foto eines Gegenstands einem eingetragenen Geschmacksmuster?

Nokia hat mehrere Telefone eingetragen, aber welchem Geschmacksmuster entspricht das unten dargestellte Modell von Wikimedia Commons?

Falls ja:

- Wer ist Entwerfer und Hersteller?

Die DPMA-Datenbank gibt nur Auskunft über den Inhaber des Geschmacksmusters, aber nicht über den für die Quellenangabe erforderlichen Entwerfer. Wo bekomme ich dessen Namen her?

- Ist die Abbildung "Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden" (BGH wie oben)?

Fazit: Das Geschmacksmusterrecht hat hohes Verwirrungspotential für Internetnutzer und hohes Potential für Abmahner. Einmal mehr gilt Graf's Law von 2006: Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden.

(RSS)

ICE 3, fotografiert von Sebastian Terfloth
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de

Nokia-Telefon, fotografiert von Falense http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Nokia-Geschmacksmuster von 1997 M9703080-0001 via DPMAregister

Ein empfehlenswertes Buch von Philipp Theisohn - 30 Minuten freie Lesezeit bei:

http://paperc.de/14846-plagiat-9783520351012

(W)

Die braunen Anfänge des BKA thematisiert:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/die-braunen-anfaenge-von-wiesbaden/

Zu Paul Dickopf
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Dickopf

(D)



Bundesarchiv, Bild 146-2007-0205 / Doff / CC-BY-SA

Heinrich C. K. verwies auf den Artikel über Heinrich C. A., zu dessen Zitierbarkeit Irritierendes zu lesen ist:

The current version of the entry "Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim" (substantive content change) is not yet archived and may change before it is archived in the Summer 2011 edition. You should, if possible, wait for the Summer 2011 archived edition of the Encyclopedia to cite this version. Fixed editions of the Encyclopedia are created and archived every three months, on the 21st of September (Fall), December (Winter), March (Spring), and June (Summer).

If you need to cite the current version before the Summer 2011 edition is available, then please use the following format:

Nauert, Charles, "Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim", The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Summer 2011 Edition), Edward N. Zalta (ed.), forthcoming URL = .
Please note that you are being asked to cite a URL that is in a fixed, archived edition of the encyclopedia. The reason for this is that the Stanford Encyclopedia of Philosophy recommends that readers use a stable citation for scholarly purposes. You should not cite the dynamic portion of the encyclopedia.


http://plato.stanford.edu/cgi-bin/encyclopedia/archinfo.cgi?entry=agrippa-nettesheim

Ich halte das für Unsinn. Jede Version eines Artikels, die online gestellt wird, muss eine dauerhafte Adresse bekommen. Mit einer "forthcoming URL" zu arbeiten ist Buchzeitalter, aber nicht Internetzeitalter.

(RSS)

http://thepublicindex.org/

Via http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=13049

(RSS)

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/salIX28

Der Eintrag im Handschriftencensus http://www.handschriftencensus.de/8925 trägt meinen Namen und das Datum April 2011. Dazu stelle ich fest: Zwar habe ich im Oktober 2009 zu dieser Handschrift einen Hinweis gegeben, weil ich damals in einer Art Zusammenarbeit mit Dr. Klaus Klein (Marburg) die Liste der Twinger-Überlieferung komplettieren wollte, aber so gut wie alle Angaben hat wahrscheinlich Klein aus dem mir nicht zugänglichen Werner-Katalog ausgezogen. Meine eigene Leistung rechtfertigt also keinesfalls eine Nennung, während in anderen Fällen, wie den Lesern dieses Weblogs zur Genüge bekannt sein dürfte, mein Name unterschlagen wird. Mir geht es bei dieser Fehde um eine faire, einheitliche Attribuierung und vielleicht noch mehr um eine Gleichbehandlung von Online-Quellen wie Archivalia mit gedruckten Publikationen, denn niemand kann behaupten, dass die Notiz von Bethmann 1847 heute noch einen anderen als wissenschaftlichtlichen Wert hat.

(Dass von der UB Heidelberg ein Link zum Handschriftencensus gesetzt wurde, wie ich vorgeschlagen hatte, freut mich natürlich; hoffentlich lässt sich auch das Digitalisat des Werner-Katalogs bald realisieren.)

(RSS)


Trotzdem will der bayerische Datenschutzbeauftragte ein bayerischer Datenschützer die Veröffentlichung der Bilder untersagen:

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4868

Diese Datenschützer haben eindeutig zu viel Macht in Deutschland. Kein anderes Land geht so hysterisch mit Straßenansichten um.

http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

(RSS)

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=13061

(RSS)

Bild: http://www.publicdomainday.org



Via
http://bibliothekarisch.de/blog/2011/04/09/bildzitat-unkommentiert-entstehungsjahr-zw-2007-2011/

(RSS)

Die Resultate der Zurverfügungstellung wurden jetzt in einem Bericht bewertet:

http://www.digitalearchivaris.nl/2011/04/appels-en-peren-effectmetingen-in.html

Bericht:
http://beeldenvoordetoekomst.nl/sites/default/files/NA_SPP_effectmeting_0.pdf

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http://digireg.twoday.net/stories/16555662/

KHSchneider macht auf dieses Buch aufmerksam. Auszug zum Thema Plagiate: Dort wendet er sich auch der Frage zu, wie man vorgehen könnte, wenn man wenig Zeit hat. Als erste Variante nennt er die Vergabe der Arbeit an eine andere Person und als 2. das Abschreiben. Allerdings nennt er Bedingungen. So dürfe man nicht aus einem gedruckten Buch abschreiben, "weil ein auch nur einigermaßen informierter Dozent von ihrer Existenz weiß" (S. 11). Man könne aber versuchen, eine ungedruckte Arbeit aus einer anderen Universität abschreiben, müsse dann aber sicherstellen, dass der Dozent dorthin keine Beziehungen habe (etwa dort früher gelehrt habe). Er beendet diesen Absatz mit dem Hinweis: "Auch das Abschreiben einer Arbeit setzt also Forschungsarbeit voraus, die Intelligenz verlangt." (S. 11)

(RSS)

http://bibliodyssey.blogspot.com/2011/04/visigothic-antiphonal.html

Digitalisat: http://bvpb.mcu.es/es/consulta/registro.cmd?id=448320

(RSS)


http://www.tagesspiegel.de/wissen/zwei-forscherleben-fuer-einen-grossen-schatz/4036410.html

Die Bonner Zettelkästen, sagt der Berliner Historiker Johannes Helmrath, sind das wohl größte Archiv zu Nikolaus von Kues überhaupt. Gemeinsam mit Erich Meuthen, Geschichtsprofessor an der Universität Köln, hat Hermann Hallauer jahrzehntelang Archive durchforstet und die Fundstücke in den „Acta Cusana“ zusammengestellt, einem groß angelegten Editionsprojekt zur mittelalterlichen Geschichte. 1976 erschien der erste Teilband. Die Acta Cusana bilden einen Zugang zum Leben des mittelalterlichen Philosophen und Kirchenfürsten Nikolaus von Kues (latinisiert Nicolaus Cusanus), bieten aber in ihrer schieren Fülle auch eine unverzichtbare Quelle für alle, die sich für die Kirchen-, Politik- und Alltagsgeschichte des Mittelalters interessieren.

Nur abgeschlossen sind sie nicht. Nachdem zwei ganze Forscherleben investiert wurden, ist gerade einmal der erste Band fertig, die beiden Herausgeber aber sind zu alt, um das Projekt weiterzuführen. Erich Meuthen leidet seit einigen Jahren an Parkinson. Auch Hermann Hallauer, ebenfalls über 80 Jahre alt, macht die Gesundheit zu schaffen. „Die Jahre, die mir noch bleiben, will ich mit meiner Frau verbringen“, sagt er. „Das ist noch wichtiger als Cusanus.“ Daher zieht das Projekt nun vom Rhein an die Spree. Die Herausgeber haben Johannes Helmrath, Mediävist an der Humboldt-Universität, und seinen Mitarbeiter Thomas Woelki auserkoren, das Mammutprojekt weiterzuführen.


(RSS)


http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Droste/aktuell/

Neue Optik, inhaltlich aber nach wie vor nicht überzeugend. E-Texte ohne Faksimiles sind bei einem Portal mit wissenschaftlichem Anstrich für mich ein no-go. Die Linksammlung ist unbrauchbar, Besseres bieten:

http://de.wikisource.org/wiki/Annette_von_Droste-H%C3%BClshoff
http://www.liberley.it/d/droste_huelshoff.htm

(RSS)


Fordert Wikimedia-Geschäftsführerin Sue Gardner im Freitag-Interview:

http://www.freitag.de/wochenthema/1114-die-wikipedia-ist-nur-dann-gut-wenn-sie-bunt-ist

Update: Stöcklin macht sich über den Autorenschwund Gedanken
http://wiklin.blogspot.com/2011/04/autorenschwund-in-der-wikipedia-ein.html

(RSS)

Süddeutsche Zeitung

http://goo.gl/Y4GYW

FAZ

hier:

http://goo.gl/txqK6

"Die „Kommission zur Selbstkontrolle der Wissenschaft“ an der Universität Bayreuth, die den Vorsatz der Täuschung im Fall Guttenberg prüfen soll, hat das wissenschaftliche Fehlverhalten des ehemaligen Verteidigungsministers zu Guttenberg (CSU) wissenschaftsethisch beurteilt und ihren Bericht nahezu fertiggestellt. Es ist damit zu rechnen, dass Guttenberg vorsätzliche Täuschung bescheinigt wird".

http://vierprinzen.blogspot.com/

Dank Dilibri und der ULB Düsseldorf konnte die Liste in Wikisource http://goo.gl/pRmyk um zwei wichtige Digitalisate erweitert werden. Den beiden Digitalisierungsprojekten möchte ich ausdrücklich danken, dass sie sich der Anregung, die Titel zu digitalisieren, nicht verschlossen haben!

Joannis Friderici Schannat Vindemiae Literariae : Hoc est Veterum Monumentorum Ad Germaniam Sacram Praecipue Spectantium Collectio...1723-24
http://www.dilibri.de/stbwodfg/content/titleinfo/469619

Scriptores rerum Germanicarum a Carolo M. usque ad Fridericum III. inclusive : partim denuo, ... partim de novo in unum volumen coll. ; una cum omni re diplomatica Friderici Imp. & indicibus convenientibus, 1702
Das von Johann Schilter neu herausgegebene Werk von Boeckler
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2375571

(PM)

Online unter:

http://www.museumsbund.de/fileadmin/geschaefts/dokumente/Leitfaeden_und_anderes/LeitfadenDokumentation.pdf

(W)

Ist es verdammt nochmal so schwierig, wenigstens provisorisch ANNÄHERND brauchbare Metadaten beizugeben, wenn man ein Kulturgut online stellt? Besonders übel verhält sich da die UB Greifswald, deren RSS-Feed überhaupt eine Zumutung ist. Siehe im letzten Jahr (die Links funktionieren natürlich nicht mehr!):

http://archiv.twoday.net/stories/11502699/

Nun wurde ins Netz gestellt:

Strukturtyp: Monographie
URN: urn:nbn:de:gbv:9-g-516622
Persistente ID: PPNLHArchivChronik_001
Sammlung: Handschriften
Erstellungsdatum: 07.04.11 18:19
Titel: Mecklenburgische Reimchronik

Die URN ist noch nicht registriert:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:9-g-516622

http://ub-goobi-pr.ub.uni-greifswald.de/viewImage.xhtml?action=open&iddoc=150496&page=1

Es handelt sich um

http://www.handschriftencensus.de/2270

BTW: Tolle Handschrift von 1378/79!



(RSS)

Seit (gefühlten) Jahren wieder mal etwas Sinnvolles bei ALO

http://www.literature.at/viewer.alo?objid=1045290&page=1&viewmode=overview

(RSS)

http://www.nibelungen-kurier.de/?t=news&s=lokalnachricht&ID=35938

Die Bücher sind in Dilibri eingestellt:

http://www.dilibri.de/stbwodfg/nav/history

(W)

Johannis Gersonis Ehemahls Fürnehmen Theologi zu Paris, Zwey fürtreffliche Tractätchen: Die Warhafften Erscheinungen von den Falschen zu unterscheiden/ Und Die Geister zu prüfen : Auf Gnädigsten Befehl Des ... Herrn Rudolphi Augusti, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg In Lateinischer Sprach neulich publiciret/ Zu gemeinem Nutz und mehrerem Unterricht derer die nicht studiret/ in unsere Teutsche Sprach übersetzet Von einem Alten Deutschen

http://diglib.hab.de/drucke/m-349-8f-helmst/start.htm%20

Schlüsselseiten der lateinischen Ausgabe
http://www.gbv.de/vd/vd17/23:258464D

Die lateinischen Titel:
De Discernendis veris Visionibus a falsis
De Probatione spirituum

(RSS)

Es genügt der Hinweis auf

http://www.iuwis.de/meldung/uwe-jochum-und-open-access-stereotypen-der-faz-vom-0604

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=jochum

(RSS)

http://opustest.bsz-bw.de/kidoks/

Die Hochschulbibliotheken der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbands kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) bieten allen Angehörigen ihrer Hochschulen – Lehrenden und Studierenden – die Möglichkeit, elektronisch erzeugte, qualifizierte Dokumente über ihr Online-Publikations-System auf Basis der OPUS-Technologie kostenlos zu veröffentlichen. Die Texte stehen nach ihrer Veröffentlichung weltweit im Internet zur Verfügung und werden von den Bibliotheken dauerhaft archiviert.

Mit bislang insgesamt 4 (in Worten: vier) Dokumenten kein Ruhmesblatt der kirchlichen Open-Access-Bestrebungen.

(ML) ZKBW-Dialog via INETBIB

http://www.nationalarchives.gov.uk/imagelibrary/default.htm

"The reproduction of images of documents from The National Archives on an open non-commercial website commands a one-off fee of £40.00 + £8.00 VAT. This fee covers up to twenty items. The fee reflects the fact that website use constitutes worldwide publication."

Liegt auf der Linie der geldgeilen UK-Strategie: Für das Fußvolk bleiben niedrigaufgelöste Beispielabbildungen (wenngleich ohne Wasserzeichen).

(RSS)


"Täglich sammeln wir Staub - wenn wir uns in einem Raum aufhalten, wenn wir durch eine Wiese oder über eine Straße gehen oder auch in einem Buch lesen - und täglich versuchen wir, ihn wieder loszuwerden. Unser Drang nach Reinheit hat eine ganze Industrie entstehen lassen, die von Staubsaugern bis zu High-Tech-Filtern alle Arten von Hilfsmitteln anbietet. Für die Wissenschaft ist Staub kein Dreck. Was vom Alltagsmenschen kaum wahrgenommen wird, ist für die Forscherinnen und Forscher spannend. Neue Analysemethoden erlauben es, Staub mit einer bis vor wenigen Jahren noch nicht gekannten Präzision zu charakterisieren und seine Bewegungen zu verfolgen. Moderne Staubforscher können aus wenigen Milligramm Staub viel über den Zustand unserer Umwelt herauslesen.

Eine überraschende Ausstellung des Wissenschaftszentrums Umwelt der Universität Augsburg."


Quelle: Pressemitteilung des Hauses der Wissenschaft, 30.03.2011

Website der Staubausstellung
(E)

Schlimmer geht immer!

Presseerklärung Verwaltungsgericht Berlin

"Keine Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

Pressemitteilung Nr. 12/2011 vom 07.04.2011
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gibt keinen Anspruch darauf, in den Terminkalender der Bundeskanzlerin Einsicht zu nehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Kläger hatten die Klage im Zusammenhang mit dem Abendessen erhoben, das die Bundeskanzlerin aus Anlass des 60. Geburtstages des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Dr. Josef Ackermann, am 22. April 2008 im Kanzleramt gegeben hatte. Mit ihrer Klage hatten die Kläger nicht nur Einblick in den Terminkalender der Bundeskanzlerin begehrt, sondern auch die Überlassung weiterer Unterlagen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Abendessens. Zur Begründung hatten sie sich auf das IFG berufen, wonach jeder gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte das Begehren hinsichtlich der Einsichtnahme in den Terminkalender ab. Es könne offen bleiben, ob es sich bei dem Terminkalender um eine amtliche Information im Sinne des Gesetzes handele. Jedenfalls liege ein Ausschlussgrund vor, da die Offenlegung des Terminkalenders nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit haben könne. Durch die Offenlegung könne ein Bewegungsprofil der Bundeskanzlerin erstellt und dadurch deren Gefährdung erhöht werden. Ebenfalls abgewiesen wurde die Klage, soweit sie sich auf die Herausgabe von Informationen bezog, die beim Kanzleramt nicht oder nicht mehr vorhanden waren. Die Klage hatte allerdings Erfolg, soweit die Kläger die Preisgabe der Namen der eingeladenen Gäste des Abendessens verlangt hatten. Insoweit überwiege das Informationsinteresse der Kläger die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, da es sich sämtlich um Personen des öffentlichen Lebens handele und sie nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer Funktion von der Bundeskanzlerin in das Bundeskanzleramt eingeladen worden seien.

Gegen das Urteil ist die Berufung zulässig.

Urteil der 2. Kammer vom 7. April 2011 – VG 2 K 39.10"

http://vierprinzen.blogspot.com/

Erstaunlich ist, wieviele Kommentatoren bei Udo Vetter nichts an dem Vorgehen der Kölner Staatsanwaltschaft auszusetzen haben:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/07/klsche-nummernsuche/

SE. 39 Hamachera - Heisterkamp (einschließlich 309 43 09
UJs-Sachen)
SE. 301 Heisterkampa – Höfflin (einschl. UJs-Sachen) 338 43 38


Auch wenn ein a an den Namen angehängt wurde, verstößt es eklatant gegen das Persönlichkeitsrecht der realen Träger der dort aufgeführten Namen, wenn durch Auflistung im Telefonverzeichnis einer Staatsanwaltschaft der Eindruck entsteht, es laufe ein Ermittlungsverfahren gegen sie. Ob die Namen aus dem Telefonbuch oder sonstwoher stammen, ist völlig wurscht.

(RSS)

Das Schreiben im Stadtmuseum Düsseldorf, das man mir zu fotografieren verbot, gibt es online, aber in zu kleiner Auflösung auf

http://www.duesseldorf.de/stadtmuseum/sammlung/03/005/10038.shtml

1498, Papier, Metall, Ankauf 1976, Stadtmuseum ZV 1976/49

Der Ritter Arnold von Harff (1471 - 1505) gehörte dem niederrheinischen Adel an und war ein bekannter Orientreisender. Er brachte von seiner Reise nach Jerusalem einen Ring mit, mit dem er die heiligen Stätten berührt hatte. Er schenkte ihn Sibylle von Brandenburg, der zweiten Ehefrau Wilhelms IV. von Jülich-Berg. Harff hielt seine Reisen in einem "Pilgerbuch" fest.

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/14879787/

(E)


Fragt eine Schreiblehrerin in der taz

http://www.taz.de/1/zukunft/bildung/artikel/1/keine-paedagogischen-interessen/

(D)

Wie angekündigt war ich Samstag Abend auf der Düsseldorfer Museumsnacht unterwegs. Die erste Station war das Stadtarchiv in der Nähe des Hauptbahnhofs (ich kam zwischen 20 und 21 Uhr an). Es war ausnahmsweise trocken und sehr gut besucht. In einer Art Ausstellungsraum dokumentierten Stellwände und Vitrinen das Thema Tod und Sterben. Während man auf eine Führung oder die Lesung wartete, konnte man einen Blick auf einen gegenüberliegenden Besprechungsraum erhaschen, in dem eine Präsentation mit alten Ansichten und Karten groß an die Wand projiziert wurde. Zunächst wählte ich die Lesung. Passende Beleuchtung schuf eine unheimliche Stimmung im dafür genützten Magazinbereich (siehe Bild). Mitarbeiter des Archivs lasen etwa eine Viertelstunde aus einer Akte über einen Herrn Mancini, der in den 1920er Jahren sich dagegen wehrte, seine mumifizierte Gattin beisetzen zu lassen. Wenige Bilder unterstützten die unterhaltsame Lesung, die weder zu kurz noch zu lang war. Daumen hoch!

Wieder zurück nahm ich nach kurzer Wartezeit an einer Speed-Führung (ebenfalls etwa eine Viertelstunde) teil, die von Kurskollegin Dr. Scheeben durchgeführt wurde, die ich seit vielen Jahren erstmals wieder sah. Wir sahen einen Magazingang und einige mittelalterliche Urkunden (die meisten wurden als Dämmmaterial im Rathaus nach einem Luftangriff gefunden).

Angesichts des großen Andrangs war das Konzept mit kurzer Lesung und Kurzführung sehr überzeugend. In den Wartezeiten konnte man Stellwände und Exponate in Augenschein nehmen. Fazit: aus meiner Sicht gelungen!

Danach hatte ich mir fürs Abendessen polnische Spezialitäten im Kulturinstitut ausgesucht, aber die rote Wurst schmeckte auch nicht anders als hierzulande und die Pierogi waren viel zu fad (das polnische Bier war gut). Weitere Stationen (Lambertuskirche, ehem. Jesuitenkirche St. Andreas, Keramikmuseum, Filmmuseum, Kunstsammlung NRW K20, Kunsthalle) boten ebenfalls Sehenswertes. Leider endete die Nacht mit einem Missklang, denn als ich im Stadtmuseum eine Urkunde des Arnold von Harff fotografieren wollte, wurde ich zurückgepfiffen: Fotografierverbot! Das muss bei Gemeinfreiem nun wirklich nicht sein!

Frühere Fotoimpressionen zum Düsseldorfer Stadtarchiv von Thomas Wolf
http://archiv.twoday.net/stories/11884399/

Eigene Bilder

Duesseldorfer_Museumsnacht_2011 024

Der Rest ist gemeinfrei und auf Commons, wo auch weitere Stationen bildlich dokumentiert sind:

http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Historiograf/gallery
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Night_of_Museums_in_D%C3%BCsseldorf_2011

(E)




Mehr dazu:

http://weblog.hist.net/archives/5248

(RSS)

http://www.bloomberg.com/news/2011-04-05/harvard-lecturer-s-persian-manuscript-may-sell-for-5-million.html

A page from a 16th-century manuscript sold today for 7.4 million pounds ($12 million), an auction record for any Islamic work of art.

The illuminated sheet was one of the 258 illustrations to the “Shahnameh” and offered by Sotheby’s (BID) in its sale of works from the collection of the late Harvard lecturer Stuart Cary Welch. There were five telephone bidders.

“It’s one of the supreme examples of the art of the book,” the London-based dealer Brendan Lynch said.

The sale gave Middle Eastern buyers the chance to acquire one of the last illustrations from the book, showing King Faridun transformed into a dragon to test his sons’ courage.


(RSS)

1388 - 1400 samt Nachträgen

http://rzbl04.biblio.etc.tu-bs.de:8080/docportal/receive/DocPortal_document_00038777

(RSS)

http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-10043

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=donaueschingen


Bad news from Denmark. According to an official press release, the Danish government has changed its position and now endorses the European Commission’s proposal to extend the term of protection for sound recordings. Since Denmark was part of a fragile blocking minority in the European Council, there is a danger now that the EU Presidency (Hungary) will try to push through the proposal within a matter of weeks.

Read more at
http://kluwercopyrightblog.com/2011/04/06/o-no-not-again-term-extension/

(RSS)

http://www.fihrist.org.uk/

Welcome to Fihrist. This catalogue provides a searchable interface to more than 3,000 basic manuscript descriptions taken from printed and card catalogues of the collections of the Bodleian Libraries, Oxford and Cambridge University Library. It contains records for Arabic manuscripts at Oxford and both Arabic and Persian records for Cambridge.

(RSS)

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=12989

Das Österreichische Staatsarchiv meldet auf seiner Website:

Das Österreichische Staatsarchiv hat als Partner von Monasterium.net die ersten zwanzig Handschriften aus den reichen Beständen der Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv online zugänglich gemacht.

Es handelt sich dabei um Handschriften aus den ehemaligen Klöstern Gaming, Mauerbach, Mattsee, Erla, Engelszell und Mondsee. Dazu sind auch zwei Traditionscodices aus Salzburg digital einsehbar.

Mit dem Mondseer Traditionscodex steht damit ab sofort auch die älteste Handschrift des Österreichischen Staatsarchivs der Forschung weltweit zur Verfügung. Da das Österreichische Staatsarchiv auch Partner der Europeana ist, sind diese Handschriften auch über das Portal der Europeana zugänglich.

www.manuscriptorium.com

Die Bestände des ÖStA

auf monasterium: http://www.manuscriptorium.com/apps/main/en/index.php?request=show_static_collection_detail&collId=12651241791300443328
in der Europeana: http://www.europeana.eu/portal/search.html?embedded=&start=1&view=table&query=%C3%B6sterreichisches+staatsarchiv


Wobei die Europeana auf beta.manuscriptorium.com verlinkt, was schon seit geraumer Zeit eine Fehlermeldung produziert. Mich würde interessieren, ob Josef Pauser überhaupt einen Europeana-Link ausprobiert hat oder einfach nur eine Pressemeldung unkritisch abschreibt.

Monasterium und Manuscriptorium.com sollte man im übrigen nicht zusammenwerfen.

(RSS)


"(* 20. November 1938 in Stuttgart) ist ein deutscher Historiker und Archivar. 1973–1998 leitete er das Stadtarchiv" - wer ists?

(T)

In Aachen gebe ich Paläographie in meinen Übungen oder als etwa zweistündiges Modul im Rahmen unserer Praktikumsbetreuung. 2006 erwies sich mein Experiment, Paläographie in einem Wiki zu vermitteln, als nicht sonderlich erfolgreich:

http://de.wikiversity.org/wiki/Kurs:Pal%C3%A4ographie

Dagegen war der begleitende Chat durchaus ertragreich. In der Zwischenzeit habe ich immer wieder einmal Paläographie-Lektionen im Chat abgehalten. Die unmittelbare Interaktion mit den Lernenden ist dabei das A und O.

Noch effizienter dürfte das Arbeiten mit Systemen wie Google-Docs oder Etherpad sein, bei denen man auf die Texterfassung des Lernenden mit Korrekturen reagieren kann. Was geschrieben wird, sehen die anderen Teilnehmer sofort.

Heute Abend habe ich zunächst einen Versuch mit Google Docs (dazu müssen beide bei Google angemeldet sein), und anschließend mit Etherpad unternommen. Das Etherpad kam etwas besser an, da dort die Teilnehmer unterschiedliche Farben haben (siehe Screenshot, das Wort heißt kleydenn, http://goo.gl/Rz9Hp = Commons).

Zu Etherpad:
http://de.wikipedia.org/wiki/EtherPad

Wir hätten auch rechts chatten können, aber wenn man unmittelbar am Text schreibt, hat das den Vorteil, dass man nicht zwischen Chatfenster und Bearbeitungsfenster hin- und herspringen muss. Etherpad-Anwendungen können also für die virtuelle Lehre der Paläographie empfohlen werden!

(E)

etherpad_paleographie

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/goetz1929_04_12bd1/0005

Als ich vor zwei Jahren mil der Aufgabe betraut wurde, die Blome'sche Bibliothek auf Schloß Heiligenstedten aufzulösen, leitete ich den Katalog mit folgenden Worten ein: „Eine Schloßbibliothek, die sich in ihrer Abgeschiedenheit vom großen Verkehr entwickelt und erhalten hat, kennen zu lernen, muß für jeden Bücherfreund einen eigenen Reiz haben. Allerlei Vermutungen über Anzahl, Schönheit und Geistesrichtung der Schätze werden wach. Und welch' neuer Reiz, wenn die Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern sogar übertroffen werden ...!"

Ich zitiere mich nur, weil ich die Stimmung andeuten möchte, in der ich nach Schloß Salzau fuhr, um den hier vorliegenden Katalog vorzubereiten. [...]

Die Heiligenstedter Sammlung konnte ich vor zwei Jahren behindert durch Raum und Terminschwierigkeiten nur in Teile zerlegt anbieten. Diesmal bin ich in der Lage den Bücherbestand auf Schloß Salzau geschlossen zu katalogisieren, so daß der Organismus der Bibliothek im nachfolgenden Verzeichnis lebendig zum Ausdruck kommt und der Leser ein Bild von der Art der Anlage und den geistigen Interessen, die dahinter standen, bekommt. Inhaltlich ist die Salzauer Bücherei persönlicher und universeller, als die von Heiligenstedten. Sie zeigt das Gepräge eines kenntnisreichen und passionierten Liebhabers, der sie systematisch anlegte und ausbaute. W o l f f (Wulf) Blome kaufte um 1750 hauptsächlich in Paris, aber auch in Marseille, Rom und Sizilien. Die Mehrzahl der um diese Zeit herum erworbenen Bände trägt handschriftlich seinen Namen auf dem Vorsah oder Titel.


Zu Adelsbibliotheken als Ensembles siehe etwa
http://hdl.handle.net/10760/7542

(RSS)

Im Kreisarchiv Bernkastel-Wittlich befindet sich neben
der Heimatbücherei des Landkreises mit mehr als 7.500
Publikationen über die Region Eifel-Mosel-Hunsrück die
"Bibliothek Mehs" von Matthias Joseph Mehs mit rund
3.500 historischen und kulturellen Publikationen über die
Region Eifel-Mosel-Hunsrück. Sie wurde 1985 von der
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erworben und einer
öffentlichen Benutzung als Präsenzbibliothek zugänglich
gemacht, wie es von ihrem Gründer, dem ehemaligen
Stadtbürgermeister von Wittlich und Abgeordneten des Deutschen Bundestags in den Nachkriegsjahren, gewünscht war.
Der Humanist und Heimatforscher M. J. Mehs baute mit seiner exzellent sortierten heimatgeschichtlichen Büchersammlung vorwiegend aus dem 18. bis 20. Jahrhundert diese Bibliothek seit
den 1920er Jahren bis zu seinem Tod 1976 auf.
Unter den Büchern befinden sich wertvolle Zimelien, wie Inkunabeln von Nikolaus von Kues aus der
Wiegendruckzeit, als die Guttenbergsche Erfindung des Serien-Buchdrucks mittels zusammengesetzten Buchstaben auf Druckplatten gerade einmal 30 Jahre jung war.


Die Liste der Bücher (mit Suche nach 148 und 149 fand ich 2 Inkunabeln - Sitz der Bibliothek ist Wittlich, aber die öffentlich zugängliche GW-Datenbank hat zu Wittlich keinen Eintrag) ist online:

http://www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/data/FB11/bibliothek-mehs.pdf

(W)

Etliche Ausgaben wurden in Fulda digitalisiert, siehe

http://fuldig.hs-fulda.de/viewToc.xhtml?action=open&iddoc=1857336&page=0&logId=

Update: URL ersetzt

(RSS)

Angeblich ist es jetzt offiziell:

http://www.archivesportaleurope.eu

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/15729055/

Bei der Suche nach gmünd sieht man bei dem finnischen Treffer die gleiche Fehlermeldung wie damals.

(RSS)

archivportal_europa_error

Zeitschrift: Archiv und Wirtschaft. Zeitschrift für das Archivwesen der Wirtschaft
Herausgeber: Vereinigung Deutscher Wirtschaftsarchivare e.V.
ISSN: 0342-6270
Verlag,
Erscheinungsort: Selbstverlag des Herausgebers,
Frankfurt am Main
Preis: Jahresabo € 26,00; Einzelheft € 8,00
Weitere Angaben: vierteljährlich
Ausgabe: 44 (2011), 1
VdW-Jahrestagung vom 1. bis 3. Mai 2011 in Stuttgart (Programm) (3)

Aufsätze

Tomislav Novoselac: Archivmanagement: Mit Strategie zum Erfolg (5-14)

Stephanie Bonsack: Das Swarovski Konzernarchiv: Der Aufbau von und die Zusammenarbeit mit Außenstellen – digitale Vernetzung und Umgang mit Archivgut (15-21)

Lex Heerma van Voss: Global Economic History, the NEHA approach (22-27)

Berichte

Stephan Füssel: "Ungeöffnete Königsgraber". Chancen und Nutzen von Verlagsarchiven. Bericht über eine Tagung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (28-32)

Alexander Bieri und Christian Finger: Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin... 44. Jahrestagung des Arbeitskreises der Chemiearchivare innerhalb der VdW auf Einladung von Schering (32-33)

Björn Berghausen: Erster Industriekulturabend in Berlin. Ein Beitrag zur Akzeptanz wirtschaftshistorischer Themen (34-35)

Rezensionen

Michael Farrenkopf u. a. (Hrsg.): Glück auf! Ruhrgebiet. Der Steinkohlenbergbau nach 1945 (Werner Bührer) (36-37)

Peter Horsman: Abuysen ende desordiën. Archiefvorming en archivering in Dordrecht, 1200-1920 (Peter Toebak) (37-38)

Gerhard Jehmlich: Der VEB Pentacon Dresden: Geschichte der Dresdner Kamera- und Kinoindustrie nach 1945 (Matthias Weber) (38-40)

Wolfgang König: Technikgeschichte. Eine Einführung in ihre Konzepte und Forschungsergebnisse; Wolfgang König (Hrsg.): Technikgeschichte (Marcel Müller) (40-42)

Toni Pierenkemper: Wirtschaftsgeschichte. Die Entstehung der modernen Volkswirtschaft (Clemens Heitmann) (42-43)

Schweizerisches Bundesarchiv (Hg.): Mut zur Lücke – Zugriff auf das Wesentliche. Methoden und Ansätze archivischer Bewertung (Christian Wolfsberger) (43-44)

Theo Thomassen, Instrumenten van de macht. De Staten-Generaal en hun archieven 1576-1796 (Peter Toebak) (44-46)

Nachrichten
Rezensionsliste
Impressum

Kontakt:
Redaktion:
Dr. Helen Müller und Dr. Martin Münzel
Bertelsmann AG
Corporate History
Carl-Bertelsmann-Straße 270
33311 Gütersloh

Telefon: (05241) 80-89992 / 81-81109
Telefax: (05241) 80-6-89992

E-Mail: Helen.Mueller@Bertelsmann.de / Martin.Muenzel@Bertelsmann-Stiftung.de

URL: http://www.wirtschaftsarchive.de/zeitschrift/zeitschr.htm
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/ausgabe=6102

(RSS)

Das Landgericht verkennt die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips, dass in der Formulierung „soweit (…) notwendig“ in § 81b StPO seinen Niederschlag auch in der einfachgesetzlichen Regelung gefunden hat.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr004705.html

Ist mir leider auch schon mal passiert :-(

(RSS)

FAZ

Eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum Berlin dokumentiert mit Fotos und anderen Ausstellungsstücken den Terror von Sicherheits- und Ordnungspolizei im Nationalsozialismus

http://goo.gl/uuELK

http://vierprinzen.blogspot.com/

Faz zur Löschung kinderpornornografischer Seiten im internet

http://goo.gl/Z13XV

http://vierprinzen.blogspot.com/

Gsucht ischt ain Archivar.
S'Wappe zaigt ain klaini Insekten Schaar.

(E)

Nun als Volltext

http://goo.gl/RyO1f = juris.bundesgerichtshof.de PDF

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=hartplatzhelden

(F)


Gesucht wird eine Suchmaschinen-Abfrage (Google, evtl. auch andere), die wissenschaftliche hochwertige Beiträge zu Theorie und Praxis der Folter in der frühen Neuzeit ermitteln möchte. Es muss der Aufsatz von Ulrich Falk im fhi 2001 (HTML oder PDF ist egal) unter den ersten 10 Treffern sein. Nicht vorkommen dürfen die folgenden Suchworte:

Ulrich - Falk - Strafprozess - Regelungsmodell - Benedict - Carpzov - 1595 - 1666 - 2001 - Kompromissstrategie - Aktenversendung - Schöffenstuhl - Schöppenstuhl - Practica - nova - usw.

Die Suchworte müssen also möglichst allgemein das Thema der Suche umschreiben oder den wissenschaftlichen Charakter des Beitrags fassen. Die Möglichkeiten der erweiterten Suche (z.B. filetype) dürfen genutzt werden.

Falls eine Lösung mir besonders elegant erscheint, werde ich ihr einen Preis zusprechen.

(E)



"While the purview of digital forensics was once specialized to fields of law enforcement, computer security, and national defense, the increasing ubiquity of computers and electronic devices means that digital forensics is now used in a wide variety of cases and circumstances. Most records today are born digital, and libraries and other collecting institutions increasingly receive computer storage media as part of their acquisition of "papers" from writers, scholars, scientists, musicians, and public figures. This poses new challenges to librarians, archivists, and curators—challenges related to accessing and preserving legacy formats, recovering data, ensuring authenticity, and maintaining trust. The methods and tools developed by forensics experts represent a novel approach to these demands. For example, the same forensics software that indexes a criminal suspect's hard drive allows the archivist to prepare a comprehensive manifest of the electronic files a donor has turned over for accession.

This report introduces the field of digital forensics in the cultural heritage sector and explores some points of convergence between the interests of those charged with collecting and maintaining born-digital cultural heritage materials and those charged with collecting and maintaining legal evidence."


Link to PDF

(W)

" .... Die einfachste Form der Archivierung im Netz ist das sogenannte Caching, bei dem Suchmaschinen beim Durchforsten des Netzes Kopien von Seiten erfassen und diese dann mittels Links in ihren Suchergebnissen verfügbar machen. Dabei werden meist Texte erfasst, keine Bilder; können diese nicht mehr vom Originalort nachgeladen werden, weisen die gespeicherten Seiten an diesen Stellen Lücken auf. Auf diese Weise wird so manches Angebot unleserlich.

Aber auch dieses Caching erfolgt nur, wenn der Seitenbetreiber es nicht explizit unterbindet. Festgelegt wird dies in der sogenannten robots.txt-Datei. Dieses kleine Textfile bestimmt, was Suchroboter (Robots) dürfen und was nicht. Die enthaltenen Vorgaben werden von den meisten Suchmaschinenbetreibern ausgelesen und beachtet - Google tut das genauso wie Bing oder Yahoo.

Internet Archive

In der robots.txt-Datei lässt sich beispielsweise die Angabe "NOARCHIVE" integrieren, das das Caching grundsätzlich untersagt. Der Seitenbetreiber kann dabei festlegen, ob dies nur für bestimmte Verzeichnisse oder Seiten oder für den gesamten Server gelten soll. So manche Nachrichtenseite setzt mittlerweile auf "NOARCHIVE" - aus den unterschiedlichen Gründen. Manchmal möchte ein Anbieter nicht, dass Nutzer ältere Versionen seiner Informationen abfragen können, manchmal wird befürchtet, dass Nutzer auf Caching-Versionen zugreifen, die dann keine bezahlte Werbung mehr enthalten. Auch die Beschränkung der Macht Googles wird gelegentlich angeführt.

Die Folgen können sein, dass ein restriktives "NOARCHIVE" auch große Projekte wie das Internet Archive (IA) ausbremst, das versucht, ein möglichst akkurates Bild der Netzentwicklung zu liefern - von den Anfängen des Web seit 1993 bis zum heutigen Tag. Wer beispielsweise ein Caching durch Google verhindern, die Archivierung durch das Internet Archive aber beibehalten will, kann auch das tun: Dazu muss er in seiner robots.txt nur den Google-Roboter aussperren, die Technik des IA aber durchlassen.

Die robots.txt-Datei bietet auch sonst einige Möglichkeiten, Daten aus dem Netz verschwinden zu lassen. So lässt sich hier ein "NOINDEX"-Tag setzen, das Suchmaschinen verbietet, ein Angebot überhaupt in seinen Index aufzunehmen. Da Webserver ohne Suchmaschinenerfassung im Netz so gut wie nicht existieren (nur Direktlinks würden die Auffindbarkeit ermöglichen), ist auch das ein Weg, historische Inhalte im Netz zu tilgen.

Öffentlich-rechtlicher Sonderweg

Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland hat man mit dem Thema seit dem vergangenen Jahr intensiv zu tun. Da nach dem aktuellen Staatsvertrag viele Inhalte nur noch eine bestimmte Zeit online bleiben dürfen, musste eine eigene "Depublizierungs-Infrastruktur" geschaffen werden, die Inhalte löscht und, wenn möglich, auch aus Suchmaschinen tilgt.

Netzbürger, die ja mit ihren GEZ-Gebühren für die Inhalte bezahlt hatten, möchten da nicht mitspielen. Projekte wie Depub.org versuchen sich deshalb mit einer Gegenstrategie: Sie archivieren einfach selbst - trotz potenzieller Urheberrechtsverletzungen."

Quelle: Ben Schwan, TAZ, 5.4.11

(T)

http://archiv.twoday.net/stories/14870490/

In diesem Beitrag habe ich auf die falsche Signatur einer Handschrift in Washington aufmerksam gemacht und weitere Recherchen zu ihr vorgelegt, wobei ich abschließend schrieb

Es bleibt abzuwarten, wann diese Ermittlungen vom Handschriftencensus wieder ohne korrekte Attribution gestohlen werden.

Der Diebstahl ist eingetreten, denn im aktualisierten Beitrag des Handschriftencensus wird mit keiner Silbe auf meinen Beitrag vom 10. März 2011 eingegangen. Es heißt dort stattdessen:

Die korrekte Signatur der Handschrift, den Hinweis auf das Katalogisat von Schutzner und auf das in Washington, National Gallery of Art befindliche Blatt und die Literaturangaben zu den (verlorenen) Holzschnitten verdanken wir Regina Cermann (Wien).
Regina Cermann (Wien), März 2011


http://www.handschriftencensus.de/11312

Unabhängig davon, ob Frau Cermann unabhängig von mir nach der gleichen Handschrift recherchiert hat (mit gegenüber meinen erheblich weiterführenden Ergebnissen), gehört es sich nicht, meine Leistung zu unterschlagen.

(E)

The Mundus Gateway is a web-based guide to more than four hundred collections of overseas missionary materials held in the United Kingdom.

http://www.mundus.ac.uk/

Via
http://www.archives-records-artefacts.com/2011/04/religious-collections-at-university-of.html

(RSS)

http://www.youtube.com/user/historyteachers

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16550272/

(F)


http://tinyurl.com/3erc64x = www.schwarzwaelder-bote.de

Zur Chronologie siehe die Wiki-Aktivisten, die Plagiate in der 2007 veröffentlichten Tübinger Dissertation des Politikers entdeckten:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mcp/Chronologie

(T)

Das Buch ist online lesbar:

http://www.epubli.de/preview/publication/6640

Ideen auch für die akademische Lehre!

(T)



»Sabine Lange schildert auf originäre Weise, was das DDR - Regime als Zersetzung fürchtet. Nicht als ideologische Floskel, sondern als realen Vorgang des Bewusstwerdens von Denkalternativen«, Detlef Stapf, Nordkurier.

An einem stillen mecklenburgischen See arbeitet die Archivarin des Fallada-Archivs mit den Manuskripten, Briefen und Dokumenten Hans Falladas. Sie ist immer wieder froh über diese friedliche Nische in der DDR, liebt ihre Stelle und den Dichter, dessen Werk sie ordnet und betreut. Doch ein Student aus Amerika, der dort über Fallada recherchiert, bringt ihre Welt durcheinander. Dieser Archivnutzer, der SED-Bonzen„riechen" und sich ungeniert laut ärgert kann, mischt die angestrengte Ruhe des DDR-Kulturalltags immer wieder gründlich auf. Die Archivarin gerät in Konflikte, ihre Idylle erweist sich als trügerisch. Und am Ende steht der Verrat: des Archivnutzers, der Stasi, der neuen Freiheit und zuletzt der westdeutschen Justiz. In diesem stark autobiographischen Roman erfährt man die DDR, die Wende und das Nachklingen dieser Zeit aus subjektiver Sicht, auch magische Elemente beleuchten das Erleben der Erzählerin. Ein strahlender Beitrag zu den heutigen Debatten über die Aufarbeitung einer noch nicht historischen Periode.

Lange, Sabine: Schlüsselbund, Roman, 200 Seiten, Edition Rugerup
ISBN: 978-91-89034-00-6
14.90 €
Link zur Verlagsinfo

(W)

Mit 26 Zeitungen ist das Angebot erst im Aufbau:

http://digipress.digitale-sammlungen.de/

(W)

http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=7315

http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=7303

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

(RSS)

http://googleblog.blogspot.com/2011/03/when-in-rome-new-street-view-imagery-of.html

(T)


Anleitung zum Auffinden der Digitalisate via
http://filosofiastoria.wordpress.com/2011/04/05/archivio-storico-per-la-calabria-e-la-lucania-digitalizzate-le-annate-dal-1931-al-2006/

(RSS)

http://www.fdrlibrary.marist.edu/archives/collections/documents.html

German diplomatic files:
http://docs.fdrlibrary.marist.edu/psf/germany/

Mehr dazu
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/04/05/online-historical-documents-della-franklin-d-roosvelt-presidential-library-documenti-digitalizzati-della-presidenza-roosvelt/

(RSS)


Journées des archives de l’Université catholique de Louvain

http://regarddejanus.wordpress.com/2011/04/04/journees-des-archives-de-luniversite-catholique-de-louvain/

(RSS)

Wiki loves monuments ist ein Fotowettbewerb der Wikipedia:

http://blog.wikimedia.de/2011/04/05/ausblick-wiki-loves-monuments-2011/

(RSS)

Der Aachener Geschichtsverein macht auf eine niederländische Einführung in die Paläographie von Truus Rooks aufmerksam:

http://www.aachener-geschichtsverein.de/Aktuelles/alte-schriften-oud-schrift-palaeographie

Auf 144 Seiten gibt die Autorin eine große Auswahl an Reproduktionen von Dokumenten mit verschiedenen alten Schriften aus verschiedener Herkunft (Klöster, Gerichte, Notare, städtische und adelige Kanzleien, Zünfte und persönliche Schreiben) sowie dazu jeweils eine Transskription wieder.

(PM)

Sagt der Kunsthistoriker Hubertus Kohle und ich bin geneigt, ihm zuzustimmen:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34434/1.html

(T)



(ML)

http://www.peerevaluation.org/

Man kann Open-Access-Beiträge (nur in Englisch?) hochladen und wenn man Glück hat, findet man Leute, die das bewerten. Zu viel Wert wird bei der Suche auf die Eingrenzung der formalen Qualifikation des "Peer" gelegt, zu wenig auf thematische Filter.

(W)




Film promuje 2 publikacje wydane nakładem Naczelnej Dyrekcji Archiwów Państwowych - książkę popularno-naukową prof. Wojciecha Materskiego pt. "Mord katyński. Siedemdziesiąt lat drogi do prawdy" oraz audiobooka pt. "Mord katyński. Dokumenty zbrodni".

Książka jest kompendium wiedzy o siedemdziesięcioletnim procesie dochodzenia do prawdy o bezprecedensowej zbrodni katyńskiej. Bazą dla wydawnictwa stała się obszerna dokumentacja źródłowa pochodząca z archiwów polskich i rosyjskich oraz literatura przedmiotu.

Audiobook stanowi wybór kilkudziesięciu dokumentów wraz z komentarzami, dokonany spośród ponad ośmiuset znajdujących się w czterotomowej publikacji poświęconej zbrodni katyńskiej („Katyń. Dokumenty zbrodni"), która ukazała się staraniem Naczelnej Dyrekcji Archiwów Państwowych w latach 1995-2006.
Czytają: Olgierd Łukaszewicz i Jacek Rozenek

Wydawnictwa można nabyć za pośrednictwem strony internetowej NDAP: http://www.archiwa.gov.pl/pl/wydawnictwa.html

(F)

Zusammenfassung: Bewegtbildwerbung für ein populärwissenschaftliches Buch bzw. Hörbuch zum Mord von Katyn

Peter Subers monatlicher Newsletter stellt diesmal "Open access as humanitarian aid" in den Mittelpunkt.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-11.htm

(RSS)

"„Am heutigen Tag hat das Land den Mietvertrag zur Einrichtung eines Grundbuchzentralarchivs unterzeichnet. Damit können zukünftig alle Grundbücher und Grundakten in Baden-Württemberg an einem zentralen Standort verwaltet werden. Dadurch können Verwaltungskosten gesenkt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft verspricht dies eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine weitere Verbesserung des Serviceangebots." Dies sagten Finanzminister Willi Stächele, Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am Donnerstag (24. März 2011).

In Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv werde die Justizverwaltung das neue Grundbuchzentralarchiv im historischen Salamanderareal in Kornwestheim zum 1. Januar 2012 in Betrieb nehmen. Bis Ende 2017 solle die Übernahme aller Akten abgeschlossen sein. Damit werde die umfassende Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens weiter umgesetzt. Vorgesehen sei, dass die Grundbuchführung in den Jahren 2012 bis 2018 auf elf Amtsgerichte des Landes übertragen werde (Achern, Emmendingen, Maulbronn, Tauberbischofsheim, Villingen-Schwenningen, Böblingen, Heilbronn, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen). Die Grundakten würden aus Wirtschaftlichkeitsgründen in Kornwestheim zentralisiert. Hier werden diese von der Landesarchivverwaltung, die über umfassende Erfahrungen mit der Verwahrung großer Schriftgutmengen verfüge, professionell verwaltet.

„Ich freue mich, dass wir mit der Grundbuchamtsreform die Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen haben. Als bundesweit erstes Bundesland werden wir im Grundbuchwesen eine elektronische Akte sowie den Elektronischen Rechtsverkehr einführen. Diese Instrumente werden die Regelbearbeitungszeiten im Grundbuchamt weiter verkürzen und somit den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stärken", so Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg unterstrich die wichtige Rolle des Landesarchivs: „Das Landesarchiv Baden-Württemberg wird das Grundbuchzentralarchiv als Partner der Justizverwaltung aufbauen. Es übernimmt dabei die Sicherung der über mehr als ein Jahrhundert entstandenen Grundbücher und Grundakten des Landes und die Langzeitarchivierung der neu entstehenden elektronischen Grundakten im Digitalen Landesarchiv Baden-Württemberg. Das Landesarchiv wird damit Garant für die Sicherung und nutzerfreundliche Verwaltung wesentlicher Unterlagen des baden-württembergischen Grundbuchwesens sein.

Dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sei es gelungen, eine zentrale Unterbringung zu gewährleisten. Immerhin gehe es um insgesamt mehr als 182 Kilometer Akten. Mit der Anmietung im Salamanderareal in Kornwestheim leiste das Land zudem einen Beitrag zur Revitalisierung der denkmalgeschützten Industriebrache. Zukünftig sollen auf rund 19.000 m² Fläche Akten unter erhöhten Anforderungen an Brandschutz und Raumklima gelagert werden, so Finanzminister Stächele.

„Die Kommunen werden von der Grundbuchführung entlastet. Anstelle der bisherigen 662 Grundbuchämter können so moderne und technisch optimal ausgerüstete Einheiten geschaffen werden. Klar ist aber, dass alle Dienstleistungen rund um das Grundbuch weiter in der Fläche verfügbar gehalten werden. Dies soll unter anderem durch die Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen bei allen Kommunen, die dies wollen, gewährleistet werden. Dort werden Berechtigte sowohl die Grundbücher als auch die Grundakten einsehen können", so der Finanzminister abschließend."



Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg / Justizministerium Baden-Württemberg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

(W)

"The Ibaraki Shinbun (Newspaper of Ibaraki) on 20th March and the Asahi Shimbun (Newspaper of Asahi) on 23rd March published the articles which integrated the information about how cultural properties from the whole prefecture had been damaged. Many nationally designated structures such as Kodokan, Rokkakudo, the main structure of Kashimajingu Shrine, and the structures in Makabe a traditional architectural preservation district, have suffered from the quake and Tsunami. The considerable number of prefecturally and municipally designated properties were also damaged, so that each Board of Education which has jurisdiction over cultural properties are treating these designated materials. In addition, museums and archives are also tied up in rescuing their own properties. According to the reconstructing process after the Hanshin Earthquake and other natural disasters, as for the urgent rescue of the non-designated historical materials, there is no choice but for the researchers who live in each affected area to have to cooperate in facing these problems.

As for my personal activity, at the beginning I searched around the communities in Kasama City near my house by bicycle for gathering accurate information about the present condition of historical materials. There were many cracks on the road, and the damage which occurred in the old city area stood out from the other places in the city. The subsidence on the road was obvious here and there, and an innumerable number of roof tiles which had fallen from decrepit houses were scattered from place to place, although there were no houses destroyed completely. Some specific examples of damaged structures are as follows; The Torii gate of Inarisha which is the auxiliary shrine in Kashima-Inari Shrine had collapsed. The old sake brewer “Matsumidori” ‘s sake-brewery was destroyed. The Torii gate of Oobuchi-Tenjinsha Shrine has fallen down, its front shrine was slanted, and its stone walls were loosened. Those research activities for confirming the present condition might already have been done by each researcher in Ibaraki Prefecture, so it will be necessary to integrate all their information.

Therefore, I tried to gather them by using phone and internet, simultaneously I sought the way how we could do our best under such a difficult situation.

Because there was no evidence to suggest activity from any Ibaraki area, the Study Group for Medieval History in Ibaraki University whose members consist of postgraduate students and alma-mater of my research seminar decided to be the conduit through which information about rescuing non-designated properties in the devastated area would be sent. We of course recognised that we were not proper members who could tackle those problems only by referring to our expertise of medieval periods, as almost all of the damaged material belonged to modern times. We rewrote the appeal which had already published by the Network for Historical Materials, and asked property owners to preserve historical documents and artefacts. At present, we are trying to send our appeal to the stricken area through the prefectural and each municipal Boards of Education and researchers living in the Ibaraki area. Tetsuya Shirai, Associate Professor in Tsukuba University, whose area of expertise is archives gave us his cooperation from the start, he will lead us in rescuing historical materials hereafter. Moreover, we have already gotten some positive responses from the disaster-stricken communities.

On the other hand, for example, Ibaraki universities are also elaborating on the plan for researching the East Japan Earthquake, and an inter-departmental project team incorporating various research fields has already been set up. However, it will be necessary for this team to try to do their activities whilst widely cooperate with associations which are working in the devastated area now.

In Ibaraki Prefecture, because we have not yet had any institutions which have assembled the researchers who have interests in regional history across the eras or fields, this situation was an obstacle in integrating and sending information. From now on, it will be necessary to cooperate with the researchers in adjacent prefectures for rescuing historical materials in the Tohoku area. Although we cannot change this situation immediately, we still strongly feel that it will be necessary to establish the network which brings them up to one institution. "

Link: http://rekishishiryonet.wordpress.com/2011/04/04/the-breaking-news-of-the-present-condition-of-ibaraki-prefecture-1/

(F)

Inzwischen auch mit einem guten Hilfetext:

http://www.e-rara.ch/bau_1/doc/page/doiresolving?&doi=10.3931/e-rara-4994

Wer Einzelseiten zitieren will, bleibt jedoch auf die jeweiligen URLs angewiesen.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/

(PM)

Der Beitrag von RA Dr. Thomas Fuchs ist wichtig genug, um ihn ganz zu dokumentieren:

http://blog.delegibus.com/814

Alexander Peukert rief kürzlich dazu auf (MMR 2/2011, S. 73—74), einen europäischen Beauftragten für die Gemeinfreiheit als unabhängige Behörde innerhalb der EU-Institutionen sowie parallele Behörden auf nationaler Ebene einzurichten. Mit diesem Vorschlag will er das Konzept des Datenschutzbeauftragten auf den Bereich der Gemeinfreiheit übertragen:

”So wie persönliche Daten von staatlichen Instanzen und privaten Unternehmen verwendet werden, ohne dass es hiergegen effektiven individuellen Rechtsschutz gibt, okkupieren Hoheitsträger und Private ohne rechtliche Konsequenzen die Gemeinfreiheit, ganz als ob sie ihnen gehört.“

Europäische und nationale Beauftragte für die Gemeinfreiheit würden vor diesem Hintergrund als ”Wächter” der Gemeinfreiheit agieren. Sie wären dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die zu Grunde liegenden Grundrechte und Interessen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie von Mitgliedstaaten und nicht zuletzt privaten Akteuren geachtet werden.


http://www.jura.uni-frankfurt.de/ifrv1/peukert/forschung/Peukert_Beauftrage_f__r_die_Gemeinfreiheit.pdf

Ein großartiger Vorschlag! Siehe auch http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud und das Nachwort zu meinem PiratK-UrhG "Urheberrechtsfibel"
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Fuchs weiter:

Diesen Aufruf kann ich nur unterstützen, zumal ich bereits seit Jahren für die Gemeinfreiheit normativer Texte eintrete:

Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6, BauR 1/2005, S. 1—8.
Die Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken, UFITA 1/2008, S. 27—46.


http://delegibus.com/2007,3.pdf

Nach dem von Peukert vorgeschlagenen Konzept würden Beauftragte für die Gemeinfreiheit unter anderem auch gerichtlichen Verfahren in Rechtsstreitigkeiten über Belange der Gemeinfreiheit, die beim Europäischen Gerichtshof oder anderen Gerichten anhängig sind, nach Maßgabe des anwendbaren Verfahrensrechts beitreten. Derartige Rechtsstreitigkeiten gibt es tatsächlich. Derzeit klagt die LexXpress GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, dieser vertreten durch dessen Direktor, vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Gleichbehandlung bei der Weiterverwendung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem klagt die Recht für Deutschland GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesamts für Justiz, vor dem Verwaltungsgericht Köln auf das Gleiche hinsichtlich der Rechtsdatenbank ”juris“. Der streitige Anspruch ist im Informationsweiterverwendungsgesetz geregelt, wird von der Bundesrepublik Deutschland unter Verweis auf die mit der juris GmbH geschlossenen Verträge aber negiert. Ein Beauftragter für die Gemeinfreiheit wäre deshalb bitter nötig.

Christoph Schwalb, der Geschäftsführer der LexXpress GmbH, hat mich gebeten, die in Rede stehenden Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der juris GmbH zu analysieren. Dem bin ich nun mit meinem Aufsatz “Die Weiterverwendung der gemeinfreien Rechtsdatenbank ’juris‘“ nachgekommen.

http://delegibus.com/2011,2.pdf

Die Verträge liegen dem Beitrag im Volltext an. Ich komme zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Rechtsdatenbank ”juris“ um eine amtliche Datenbank handelt, die folglich gemeinfrei ist. Die Bundesrepublik Deutschland kann deshalb niemandem ausschließliche Rechte daran einräumen. Dementsprechend besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit der juris GmbH. Diese sieht das inzwischen selbst ein, denn in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 heißt es:

”Aufgrund des im Dezember 2006 in Kraft getretenen Informationsweiterverwendungsgesetzes wird die Fortsetzung des Bundesvertrages in seiner aktuellen Form und die damit verbundene exklusive Belieferung mit Primärcontent nicht als gesichert angesehen.“

Die beiden Klagen haben demnach de iure erhebliche Erfolgsaussichten. De facto ist jedoch die Besonderheit im Auge zu behalten, dass sich die Gerichte in den Verfahren womöglich selbst als Partei begreifen. Der dem Gleichbehandlungsanspruch von den Verwaltungsabteilungen zumindest der Bundesgerichte unverblümt entgegen gesetzte Widerstand ist groß. Ein bemerkenswertes, dies belegendes Dokument, das nahezu den Charakter eines Geheimpapiers trägt, ist der Beschluss der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 26./27. Juni 2007. Auch dieser Beschluss ist in meinem Aufsatz im Wortlaut dokumentiert. Ich rechne deshalb damit, dass beiden Klägerinnen ein Gang durch die Instanzen bevorsteht, der hoffentlich nicht in einer Sackgasse enden wird. Anlass zur Hoffnung gibt der Umstand, dass das Informationsweiterverwendungsgesetz der Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG dient und mit dem Bezug zum Datenbankherstellerrecht auch die Richtlinie 96/9/EG angesprochen ist. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV stellt sich daher angesichts der ungeklärten Rechtsfragen bei der Auslegung des Unionsrechts als zwingend dar.


(W)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 30. März 2011 die Klage des EDÖB gegen Google Inc. und Google Switzerland GmbH betreffend Google Street View teilweise gut-geheissen. Gemäss dem Urteil des BVGer haben die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anony-mität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Inte-resse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Pressemitteilung PDF http://is.gd/Huw527 = www.bverg.ch

Volltext PDF: http://is.gd/nwPAF4

(T)

http://www.n-tv.de/politik/SPD-kritisiert-externe-Berater-article3003516.html

So habe ein Ressort einen Berater beauftragt, eine Sitzung des Verkehrsausschusses zu protokollieren. Dafür seien 45 Stunden Arbeit aufgelistet und 17.200 Euro abgerechnet worden.

(T)



Kein Open Access: "Hiervoor betaalt de bezoeker een vergoeding van € 0,25 (bij grotere afname) tot € 1,50 per image. Het verzoek zelf is gratis; de gebruiker betaalt alleen voor het inzien en downloaden per image. Op de studiezaal is de inzage gratis."

Via
http://archieven.blogspot.com/2011/04/het-utrechts-archief-scanning-on-demand.html

(RSS)

Die Digitalisierung des europäischen Kulturgutes ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission. Jedoch droht für Werke des 20. Jahrhunderts, so Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und verantwortlich für die Digitale Agenda, ein „schwarzes Loch“. Auf der Abschlussveranstaltung für das Projekt ARROW, das eine zentrale Datei für verwaiste Werke aufbaute, unterstrich sie, dass unbekannte Rechteinhaber bei so genannten verwaisten Werken ein Problem eigener Art seien. Die Recherche ist schwierig, zeitintensiv und oft erfolglos. Doch um die Attraktivität des Angebotes der digitalen Bibliotheken wie Europeana zu erhöhen, drängt eine Lösung. Eine Verlängerung des Projekts ARROW als ARROW plus ist beschlossen und wird mit 17 EU Ländern betrieben, um die Rechteklärung für visuelle Materialien zu untersuchen. Die Vision, die Neelie Kroes vortrug, sieht vor, dass ARROW das offizielle Portal für die wichtigsten Informationen zur Klärung der Rechte in Europa werden wird - egal, ob ein Werk verwaist, vergriffen oder nicht mehr aufgelegt wird. Zudem erarbeitet die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie, die es ermöglicht, Werke unbekannter Rechteinhaber für Projekte wie Europeana zu digitalisierten, ohne als digitalisierende Institution Konsequenzen fürchten zu müssen.
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/11/163&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en


Aus
http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-international/dbv-newsletter-international-201103.html#c7242

(RSS)

Nachlese zum Twitter-Spaß http://archiv.twoday.net/stories/16547122/

http://www.archivesnext.com/?p=1856

(RSS)

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN647515482

Nr. 1 ist eine Schedel-Chronik, die heute für Archivbeamte unbezahlbar wäre.

(RSS)

Aus Anlass der taz-Recherche über die Möglichkeit, Schleichwerbung in Zeitungen zu platzieren, wird die Rechtslage erörtert:

http://blogs.taz.de/rechercheblog/2011/04/01/die-rechtslage-bei-verdeckten-recherchen/

Siehe auch

http://blogs.taz.de/rechercheblog

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=12676&suchworte=Investigativ

(RSS)

E-Diss von Katrin Hirt: Die italienischen Kriege zwischen Karl V. und Franz I. in den Jahren 1521 – 1530 : Medienereignisse in zeitgenössischen deutschen, italienischen und französischen Flugschriften
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2011/8062/

(RSS)

In Düsseldorf:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-34829

Via
http://www.rambow.de/die-grafen-von-winzenburg.html

(T)

http://www.focus.de/kultur/kultur-news/literatur-archiv-marbach-und-bodleian-library-oxford-erwerben-kafka-briefe_aid_615130.html

Das Deutsche Literaturarchiv Marbach und die Bodleian Library Oxford haben gemeinsam Briefe des Schriftstellers Franz Kafka erworben. Die Kafka-Briefe, 111 an der Zahl, sollten ursprünglich versteigert werden. Nach der Einigung wollen die Erben Kafkas den Archiven die Briefe nun aber direkt übergeben. Und nicht nur diese, sondern auch Postkarten und Briefe von Kafkas Mutter Julie. [...] Zu einem Kaufpreis wollten sich die Parteien nicht äußern. Die Kafka-Erben wollten den Briefwechsel ursprünglich am 19. April bei J.A.Stargardt in Berlin zu einem Schätzpreis von 500.000 Euro versteigern lassen.

Analog dazu die Pressemitteilung aus Oxford:

The purchase price will remain confidential.

http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/2011-april-04

Wenn öffentliche Gelder dazu verwendet werden, Kulturgüter zu kaufen, dann hat die Öffentlichkeit ein Anrecht, den Kaufpreis zu erfahren!

Update:

"Finanziert wird die Erwerbung auf deutscher Seite aus Mitteln der Zuwendungsgeber des Deutschen Literaturarchivs – dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Land Baden-Württemberg – sowie der Kulturstiftung der Länder und engagierter privater Stifter."
http://www.boersenblatt.net/437090/

(RSS)


Die Chemnitzer "Freie Presse" meldete am 01.04. (schön, wenn's nur ein Aprilscherz wäre), dem Tanztheater (Nachlässe u.a. v. Gret Palucca und Mary Wigman) drohe die "Zerschlagung", da der sächsische Freistaat die Finanzierung praktisch einstelle. Da die Kapazitäten im Universitätsarchiv Leipzig, das bereits einen Teil der Bestände übernommen hat, nicht ausreichen, müsse "ein großer Teil in den Container", so der Direktor des Tanzarchivs, Prof. Dr. Patrick Primavesi.

Auf der Internetpräsenz des Tanzarchivs
http://www.tanzarchiv-leipzig.de/
heißt es kurz: "Seit Anfang Januar befinden wir uns im Betriebsübergang an die Universität Leipzig."
(ML)

Und hier der Link zum Artikel der "Freien Presse"
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Drastische-Mittelkuerzung-artikel7627165.php

Visualisierungen der Deutschen Welle:

http://visualdata.dw-world.de/de/wikipedia/

Der Rückgang der neuen Wikipedianer ist deutlich.

(T)

Wir hatten den Link schon im Dezember 2010

http://archiv.twoday.net/stories/11466402/

aber nun ist sie offiziell eröffnet worden:

http://www.rechercheisidore.fr/

(PM)



(F)

Da der Handschriftencensus derzeit keine Mitteilungen von mir einarbeitet und nicht absehbar ist, ob und wann das wieder der Fall sein wird, nütze ich eben dieses Forum. Immer wieder musste ich feststellen, dass Online-Ressourcen im Handschriftencensus nicht recherchiert wurden, auch wenn sie schon Jahre im Netz standen. Zwei Beispiele, auf die ich heute stieß:

Bern, Burgerbibliothek Cod. 537
http://www.handschriftencensus.de/2787 (Mai 2010)

Zitiert wird: Eische Loose, Die Margaretenlegende (Fragm.) im cod. 537 der Hs. Berner Burgerbibliothek. Edition, Handschriftenbeschreibung, Untersuchung, Magisterarbeit Bielefeld 1999 Es ist völlig unsinnig, solche graue Literatur ohne Standortnachweis zu zitieren. Bekanntlich ist das Beschaffen solcher Arbeiten extrem schwierig, weshalb Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, das Kind mit dem Bade ausschüttend, empfehlen, solche Arbeiten gar nicht erst zu zitieren. Wenn ein Standort bekannt ist, wo ein Exemplar durch Einstellung in eine Bibliothek oder ein Archiv veröffentlicht und dauerhaft zugänglich ist, dann ist er ebenso anzugeben wie ein Standortnachweis bei einem alten Druck.

Seit dem Jahr 2000, also seit elf (in Zahlen: 11) Jahren, ist jedoch ein Aufsatz von Loose im einzigen (!), leider nicht von der Zunft angenommenen altgermanistischen Online-Journal Perspicuitas verfügbar:

http://www.uni-due.de/imperia/md/content/perspicuitas/loose.pdf

***

Bern, Burgerbibliothek Cod. AA 91

Gibt es vom Berner Parzival keine Abbildungen online? Der Handschriftencensus verzichtet darauf (ein häufiger Lapsus) bei den Abbildungen anzugeben, wenn Arbeiten online vorliegen. Nicht jeder hat die CD-Edition zur Hand, und die Schwarzweißabbildungen Benzingers 1914 sind ja in guter Qualität digitalisiert:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Benziger1914/0063

Damit wird das automatisiert erstellte Abbildungsverzeichnis

http://www.handschriftencensus.de/abbildungen

eines nützlichen Inhalts beraubt. Aber gibt es denn gar keine Farbabbildungen der wichtigen Handschrift im Netz? Es gibt sie in einem vom Handschriftencensus übergangenen Online-Aufsatz von Michael Stolz, der der Handschrift gewidmet und auch schon lange online ist:

http://www.germanistik.unibe.ch/SAGG-Zeitschrift/1_02/stolz.html



(W)

Ludwig Bertalot: Ein neuer Bericht über die Zusammenkunft Friedrichs III. und Karls des Kühnen zu Trier 1473. In: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 30 (1911), S. 419-430, wieder in: Derselbe: Studien zum italienischen und deutschen Humanismus, hrsg. von Paul Otto Kristeller, Bd. 1, Rom 1975, S. 191-205 edierte zwei lateinische Briefe aus Berlin, Staatsbibliothek, Ms. Diez. C. fol. 59, Bl. 62r-69v, in denen ein namentlich nicht bekannter Gefolgsmann des Mainzer Erzbischofs über das Trierer Fürstentreffen von Kaiser Friedrich III. und Herzog Karl dem Kühnen berichtet. Am 7. Oktober 1473 verglich er den Prunkmantel Karls des Kühnen mit der Rüstung Parzivals:

"Non crediderim Percephalem nostrum, si modo verum sit, quod vulgaris ille poeta noster de illo refert, usquem tot unionibus gemmisque lucidissimis et raritate preciosis fulcitum fuisse quam dux ille hoc die aliisque dibeus fuerit." (1911, S. 422 online bei HathiTrust mit US-Proxy
ttp://babel.hathitrust.org/cgi/pt?view=image&id=njp.32101066156587&u=1&num=422
siehe auch zum Ganzen
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege )

Bemerkenswert erscheint mir das zweimalige noster, das mir doch einen gewissen Stolz auf diesen "deutschen" Helden anzudeuten scheint. Bertalot notiert, dass weder im Parzival noch im Jüngeren Titurel Parzivals Rüstung als besonders kostbar beschrieben wird. Vermutlich hat der Briefeschreiber, eventuell ein Mainzer Kleriker, aus dem Gedächtnis zitiert.

Bernd Schirok: Parzivalrezeption im Mittelalter. Darmstadt 1982 hat das Zeugnis nicht. Petra Ehm: Burgund und das Reich. München 2002, S. 152 erwähnt es bei der Besprechung des Aufsehen erregenden Prunkmantels:
http://books.google.com/books?id=1gIHvT_m3ooC&pg=PA152

(W)

Als Illustration diene eine wenig bekannte, in den Wolfram-Studien 12 (1992), S. 288 in schlechter SW-Reproduktion wiedergegebene Minnesklaven-Darstellung aus einer Bilder-Enzyklopädie, die in den Anfang des 15. Jh. gehört http://www.handschriftencensus.de/16616

#forschung

 

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