Wenige neue Informationen bringt
https://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/nachrichten/blickpunkte/pure-notwehr-oder-kulturbarbarei-1.516288
Bücherskandal im Stralsunder Stadtarchiv
von Ralph Schipke
Pure Notwehr oder Kulturbarbarei?
Stralsund trägt voller Stolz den Titel „Weltkulturerbe“ – für seine mittelalterlichen Backsteinbauten. Doch in einem der historischen Gemäuer schimmelte ein anderer Kulturschatz vor sich hin. Bis Bücher in Internet-Antiquariaten zum Kauf angeboten wurden.
Aus den Gutachten zum Schimmelbefall, verlinkt auf
http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument
geht hervor, dass nur ein Teil des Archivbestands Schimmelbefall aufweist.
Der Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft Ralf Lechte bestätigt den Eingang gleich mehrerer Anzeigen in Sachen Stadtarchiv. Die wichtigste kommt von der Stadt und richtet sich gegen die entlassene Archiv-Direktorin Dr. Regina Nehmzow. Gegenstand seien sowohl der ungenehmigte Bücherverkauf zu Beginn des Jahres, als auch der vom Hauptausschuss am 5. Juni beschlossene „Verkauf Teilbestand Gymnasialbibliothek“. Durch diese Vorlage fühlten sich die Stadtvertreter im Hauptausschuss offenbar „nicht angemessen beraten“, so Lechte.
Die eingeleiteten Ermittlungen dürften sich sehr komplex gestalten. Es sei zu recherchieren, welche Bücher, zu welchem Preis, wann und an wen veräußert wurden. „Die Bücher wurden ja zum Teil kistenweise verkauft“, sagt Lechte. Offenbar fehlten die Nachweise in Katalogen und Bestandslisten des Stralsunder Stadtarchivs. Ziemlich sicher ist sich der Jurist, dass es sich um den Vorwurf von „Haushaltsuntreue“ handelt, der juristisch verfolgt wird. Es gebe aber keine Hinweise, dass Geld in die private Kasse der Archivarin geflossen sei.
Diese Auskünfte der Staatsanwaltschaft sind neu.
3000 laufende Meter Akten zur Stadtgeschichte beherbergt das Stralsunder Archiv. Darunter auch 125 000 Bibliotheksbände. War es fachlich also mindestens fragwürdig, einzelne Dubletten, Bücher, die als „Zweitexemplar“ auch noch in anderen Beständen des Archivs vorhanden waren, zu veräußern? So etwas sei übliche Praxis von Bibliotheken und Archiven in aller Welt, ist auf einschlägigen Internetforen von Archivaren zu lesen und von anderen Fachleuten zu erfahren.
War der Stralsunder Verkauf trotzdem „Kulturbarbarei“? Gutachter berufen sich in ihrer Wertabschätzung besonders auf einen Verkaufskatalog des Antiquars Peter Hassold aus dem schwäbischen Dinkelscherben. Der Buchhändler ist „es leid, mich mit diesem Thema immer wieder zu beschäftigen. In den letzten Wochen bin ich immer wieder beschimpft und beleidigt worden und das, obwohl ich der Stadt großzügig entgegengekommen bin“, schreibt er in einer traurigen Mail. „Hätte ich nur geahnt, was da auf mich zukommt, hätte ich einen großen Bogen um Stralsund gemacht.“
Die Relativierung der Kulturgutverluste ist ärgerlich. Wo werden denn solche Verkäufe frühneuzeitlicher angeblicher Dubletten wie in Stralsund als normal hingestellt? Welche "einschlägige Internetforen" meint der Nordkurier?
Dass das Verhalten Hassolds, der munter weiterverscherbelt, extrem fragwürdig ist, kümmert die Zeitung nicht, die mit uns keinen Kontakt aufgenommen hatte und auch die Petition unterschlägt.
Großzügig entgegengekommen? Immer noch nimmt die Journaille - das steht für Journalistenpack - keine Notiz von meiner Schätzung, dass Hassold allein bei Reiss ca. 140.000 Euro verdient haben dürfte.
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
Das Schweriner Innenministerium hat inzwischen beide Buchverkäufe als rechtswidrig eingestuft. Ein Sprecher nennt den Vorgang gegenüber dieser Zeitung einen „klaren Satzungsverstoß“. Die Bücher seien als Kulturgut klassifiziert und somit im Prinzip unverkäuflich. Dass Nehmzow selbst versucht hat, Teile der Archivalien als Kulturschätze deklarieren zu lassen, um besser an Fördermittel zu gelangen, erfährt man aus Schwerin leider nicht. Die Fraktion „Die Linke“ im Stralsunder Stadtparlament möchte nicht länger im Nebel stochern. Linkspolitiker Wolfgang Meyer äußerte die Vermutung, dass die Stadtspitze bereits seit längerem von dem Schimmelbefall im Archiv wusste. Und fordert einen Untersuchungsausschuss. Seine Fraktion legt noch nach: Archivbau geht vor Ozeaneums-Erweiterung!
Neu ist, dass das Innenministerium beide Buchverkäufe als rechtswidrig bewertet, was es übrigens keine Veranlassung sah mir mitzuteilen, obwohl ich viele Mails an es gerichtet hatte.
Wie deklariert man Archivalien als "Kulturschätze"? Ist die Einsparung von 2000 Euro Landeszuschuss gemeint, die hier im Juli berichtet wurde?
http://archiv.twoday.net/stories/109324808/
Auch dieser Nordkurier-Artikel ist wie andere Berichte der Printpresse fragwürdig. Es wird einseitig die Position des Antiquars referiert, ohne mit einem Wort auf die Berichterstattung hier, durch Margret Ott oder auf Facebook einzugehen.
Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Stralsund, Foto: Klugschnacker http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de
https://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/nachrichten/blickpunkte/pure-notwehr-oder-kulturbarbarei-1.516288
Bücherskandal im Stralsunder Stadtarchiv
von Ralph Schipke
Pure Notwehr oder Kulturbarbarei?
Stralsund trägt voller Stolz den Titel „Weltkulturerbe“ – für seine mittelalterlichen Backsteinbauten. Doch in einem der historischen Gemäuer schimmelte ein anderer Kulturschatz vor sich hin. Bis Bücher in Internet-Antiquariaten zum Kauf angeboten wurden.
Aus den Gutachten zum Schimmelbefall, verlinkt auf
http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument
geht hervor, dass nur ein Teil des Archivbestands Schimmelbefall aufweist.
Der Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft Ralf Lechte bestätigt den Eingang gleich mehrerer Anzeigen in Sachen Stadtarchiv. Die wichtigste kommt von der Stadt und richtet sich gegen die entlassene Archiv-Direktorin Dr. Regina Nehmzow. Gegenstand seien sowohl der ungenehmigte Bücherverkauf zu Beginn des Jahres, als auch der vom Hauptausschuss am 5. Juni beschlossene „Verkauf Teilbestand Gymnasialbibliothek“. Durch diese Vorlage fühlten sich die Stadtvertreter im Hauptausschuss offenbar „nicht angemessen beraten“, so Lechte.
Die eingeleiteten Ermittlungen dürften sich sehr komplex gestalten. Es sei zu recherchieren, welche Bücher, zu welchem Preis, wann und an wen veräußert wurden. „Die Bücher wurden ja zum Teil kistenweise verkauft“, sagt Lechte. Offenbar fehlten die Nachweise in Katalogen und Bestandslisten des Stralsunder Stadtarchivs. Ziemlich sicher ist sich der Jurist, dass es sich um den Vorwurf von „Haushaltsuntreue“ handelt, der juristisch verfolgt wird. Es gebe aber keine Hinweise, dass Geld in die private Kasse der Archivarin geflossen sei.
Diese Auskünfte der Staatsanwaltschaft sind neu.
3000 laufende Meter Akten zur Stadtgeschichte beherbergt das Stralsunder Archiv. Darunter auch 125 000 Bibliotheksbände. War es fachlich also mindestens fragwürdig, einzelne Dubletten, Bücher, die als „Zweitexemplar“ auch noch in anderen Beständen des Archivs vorhanden waren, zu veräußern? So etwas sei übliche Praxis von Bibliotheken und Archiven in aller Welt, ist auf einschlägigen Internetforen von Archivaren zu lesen und von anderen Fachleuten zu erfahren.
War der Stralsunder Verkauf trotzdem „Kulturbarbarei“? Gutachter berufen sich in ihrer Wertabschätzung besonders auf einen Verkaufskatalog des Antiquars Peter Hassold aus dem schwäbischen Dinkelscherben. Der Buchhändler ist „es leid, mich mit diesem Thema immer wieder zu beschäftigen. In den letzten Wochen bin ich immer wieder beschimpft und beleidigt worden und das, obwohl ich der Stadt großzügig entgegengekommen bin“, schreibt er in einer traurigen Mail. „Hätte ich nur geahnt, was da auf mich zukommt, hätte ich einen großen Bogen um Stralsund gemacht.“
Die Relativierung der Kulturgutverluste ist ärgerlich. Wo werden denn solche Verkäufe frühneuzeitlicher angeblicher Dubletten wie in Stralsund als normal hingestellt? Welche "einschlägige Internetforen" meint der Nordkurier?
Dass das Verhalten Hassolds, der munter weiterverscherbelt, extrem fragwürdig ist, kümmert die Zeitung nicht, die mit uns keinen Kontakt aufgenommen hatte und auch die Petition unterschlägt.
Großzügig entgegengekommen? Immer noch nimmt die Journaille - das steht für Journalistenpack - keine Notiz von meiner Schätzung, dass Hassold allein bei Reiss ca. 140.000 Euro verdient haben dürfte.
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
Das Schweriner Innenministerium hat inzwischen beide Buchverkäufe als rechtswidrig eingestuft. Ein Sprecher nennt den Vorgang gegenüber dieser Zeitung einen „klaren Satzungsverstoß“. Die Bücher seien als Kulturgut klassifiziert und somit im Prinzip unverkäuflich. Dass Nehmzow selbst versucht hat, Teile der Archivalien als Kulturschätze deklarieren zu lassen, um besser an Fördermittel zu gelangen, erfährt man aus Schwerin leider nicht. Die Fraktion „Die Linke“ im Stralsunder Stadtparlament möchte nicht länger im Nebel stochern. Linkspolitiker Wolfgang Meyer äußerte die Vermutung, dass die Stadtspitze bereits seit längerem von dem Schimmelbefall im Archiv wusste. Und fordert einen Untersuchungsausschuss. Seine Fraktion legt noch nach: Archivbau geht vor Ozeaneums-Erweiterung!
Neu ist, dass das Innenministerium beide Buchverkäufe als rechtswidrig bewertet, was es übrigens keine Veranlassung sah mir mitzuteilen, obwohl ich viele Mails an es gerichtet hatte.
Wie deklariert man Archivalien als "Kulturschätze"? Ist die Einsparung von 2000 Euro Landeszuschuss gemeint, die hier im Juli berichtet wurde?
http://archiv.twoday.net/stories/109324808/
Auch dieser Nordkurier-Artikel ist wie andere Berichte der Printpresse fragwürdig. Es wird einseitig die Position des Antiquars referiert, ohne mit einem Wort auf die Berichterstattung hier, durch Margret Ott oder auf Facebook einzugehen.
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"Der NRW-Landtag hat am Donnerstag einen Untersuchungsausschuss zum landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) eingesetzt. Alle fünf Fraktionen wollen in einem zweiten Anlauf die Korruptionsaffäre um Bauvorhaben des BLB durchleuchten. Dadurch soll ein Schaden von 145 Mio. Euro entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt gegen rund 40 Verdächtige. Der Ausschuss soll sich u.a. mit dem Neubau
des NRW-Landesarchivs in Duisburg und dem Erwerb des Vodafone-Hochhauses in Düsseldorf befassen, hieß es."
Quelle: WDRText, S. 119 13.12.12
s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+nrw+duisburg
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt gegen rund 40 Verdächtige. Der Ausschuss soll sich u.a. mit dem Neubau
des NRW-Landesarchivs in Duisburg und dem Erwerb des Vodafone-Hochhauses in Düsseldorf befassen, hieß es."
Quelle: WDRText, S. 119 13.12.12
s. a. http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+nrw+duisburg
Wolf Thomas - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 19:54 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.archiviocapitolinorisorsedigitali.it/
Bisher gibt es folgende Sektionen mit Digitalisaten:
Archivi di famiglie e persone
Archivio Orsini
Pergamene
Archivio Savorgnan di Brazzà
L’Africa di Giacomo di Brazzà
Archivio della camera capitolina
Liber Statutorum Urbis
Libro d'Oro
Archivio Fotografico
Biblioteca Romana – Emeroteca Romana
Album : pubblicazioni periodiche stampate in Roma dal 20 settembre 1870 al 31 dicembre 1875
Album sfogliabili : pubblicazioni periodiche stampate in Roma dal 20 settembre 1870 al 31 dicembre 1875
Capitolium
Piante e vedute di Roma e del Lazio conservate nella Biblioteca Romana
Via
http://bibliostoria.wordpress.com/2012/12/13/archivio-storico-capitolino/
Bisher gibt es folgende Sektionen mit Digitalisaten:
Archivi di famiglie e persone
Archivio Orsini
Pergamene
Archivio Savorgnan di Brazzà
L’Africa di Giacomo di Brazzà
Archivio della camera capitolina
Liber Statutorum Urbis
Libro d'Oro
Archivio Fotografico
Biblioteca Romana – Emeroteca Romana
Album : pubblicazioni periodiche stampate in Roma dal 20 settembre 1870 al 31 dicembre 1875
Album sfogliabili : pubblicazioni periodiche stampate in Roma dal 20 settembre 1870 al 31 dicembre 1875
Capitolium
Piante e vedute di Roma e del Lazio conservate nella Biblioteca Romana
Via
http://bibliostoria.wordpress.com/2012/12/13/archivio-storico-capitolino/
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 18:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://digi.landesbibliothek.at/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Aat%3AAT-OOeLB-1324141
Titel: Hs.323 (IOANNIS REVCHLIN PHORCENSIS LL. DOC. DE ARTE CABALISTICA LIBRI TRES. Hagenau 1517)
Autor: Reuchlin, Johannes
Leontorius, Conradus
Nur unwesentlich klüger macht das PDF des Schiffmann-Katalogs:
http://www.landesbibliothek.at/uploads/media/Handschriften_nach_Alter/Schiffmann-Katalog_-_Neue_Signatur_neu.pdf?fsize=0.63
Ist der Kommentar in Hs. 323 von Leontorius?
Titel: Hs.323 (IOANNIS REVCHLIN PHORCENSIS LL. DOC. DE ARTE CABALISTICA LIBRI TRES. Hagenau 1517)
Autor: Reuchlin, Johannes
Leontorius, Conradus
Nur unwesentlich klüger macht das PDF des Schiffmann-Katalogs:
http://www.landesbibliothek.at/uploads/media/Handschriften_nach_Alter/Schiffmann-Katalog_-_Neue_Signatur_neu.pdf?fsize=0.63
Ist der Kommentar in Hs. 323 von Leontorius?
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 17:47 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=25042
"Über 200 wertvolle Handschriften und Urkunden vom Mittelalter bis zur Neuzeit sowie rund 250 historische Drucke mit einem Schätzwert von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro gingen vor kurzem in den Besitz der Österreichischen Nationalbibliothek über. [...] Das wertvollste Stück unter den theologischen Handschriften ist zweifellos eine im 12. Jahrhundert angefertigte „Historia Ecclesiastica“ des Eusebius aus St. Lambrecht in der Steiermark, die durch den Ankauf des Ehepaares Loibl für Österreich gerettet werden konnte."
Nun, das Ehepaar Loibl hätte die Eusebius-Handschrift doch lieber der UB Graz schenken sollen, wo sie seit 1945 verschollen ist:
http://www-classic.uni-graz.at/ubwww/sosa/katalog/katalogisate/546.html
http://homepage.univie.ac.at/Martina.Pippal/Graz.htm#olim Cod. 546 (42/54), jetzt Privatbesitz

"Über 200 wertvolle Handschriften und Urkunden vom Mittelalter bis zur Neuzeit sowie rund 250 historische Drucke mit einem Schätzwert von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro gingen vor kurzem in den Besitz der Österreichischen Nationalbibliothek über. [...] Das wertvollste Stück unter den theologischen Handschriften ist zweifellos eine im 12. Jahrhundert angefertigte „Historia Ecclesiastica“ des Eusebius aus St. Lambrecht in der Steiermark, die durch den Ankauf des Ehepaares Loibl für Österreich gerettet werden konnte."
Nun, das Ehepaar Loibl hätte die Eusebius-Handschrift doch lieber der UB Graz schenken sollen, wo sie seit 1945 verschollen ist:
http://www-classic.uni-graz.at/ubwww/sosa/katalog/katalogisate/546.html
http://homepage.univie.ac.at/Martina.Pippal/Graz.htm#olim Cod. 546 (42/54), jetzt Privatbesitz

KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 17:26 - Rubrik: Kodikologie
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http://mapy.mzk.cz/de/
Praefcke schwärmt von den dortigen Digitalisaten:
http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/224319786/

Praefcke schwärmt von den dortigen Digitalisaten:
http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/224319786/
"Die Jahrgänge 1998-2011 der Tijdschrift voor Genderstudies sind jetzt frei im Internet verfügbar; ebenso die Jahrgänge 1980-1997 der Vorläuferzeitschrift Tijdschrift voor Vrouwenstudies. Bis auf den aktuellen Jahrgang der Tijdschrift voor Genderstudies ist damit das gesamte Archiv online.
Hier geht es zum Online-Archiv der Zeitschrift bei der Universitätsbibliothek Groningen:
http://rjh.ub.rug.nl/genderstudies/issue/archive "
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/12/13/archiv-der-tijdschrift-voor-genderstudies-nun-online-verfugbar/
Hier geht es zum Online-Archiv der Zeitschrift bei der Universitätsbibliothek Groningen:
http://rjh.ub.rug.nl/genderstudies/issue/archive "
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/12/13/archiv-der-tijdschrift-voor-genderstudies-nun-online-verfugbar/
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 16:57 - Rubrik: Open Access
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Andreas Praefcke schreibt zu
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
Wenigstens die Mikrofilme einmalig massenhaft zu digitalisieren und ins Netz zu stellen, dürfte doch keine unüberwindliche Hürde sein. Kürzlich hat jemand die Kosten für die geplante DDB sehr schön mit “100 Meter Autobahn” verglichen, die Nachdigitalisierung der Mikrofilme wäre dagegen wahrscheinlich mit einem Katzensprung Autobahn zu bewerkstelligen. Und dann Schritt für Schritt mit “richtigen”, schönen Digitalisaten ersetzen. Wenigstens die nervigen Geräte und die Beschränkung auf den Lesesaal fielen dann bei Quellen ohne sonstige Zugangsbeschränkungen (Urheberrechte, Sperrfristen) weg.
Was man mit Online-Angeboten allerdings auch bewirken könnte, wäre eine viel bessere Erschließung als das mit den normalen Findbüchern der Fall ist.
Beispiel: jeder Nutzer könnte seine Notizen, Stichworte, Tags, Hinweise, Transkriptionen hinterlegen (und seien es nur ein paar Wörter wie Überschriften), und damit würden manche Dokumente auch mit der Zeit per Volltextsuche auffindbar. Die dabei natürlich möglichen Fehler scheinen gegen die nützlichen Aspekte zwergenhaft. Dass der gemeinnützige gute Wille des Benutzers als unbezahlter Hilfskraft durchaus vorhanden ist, zeigen Projekte wie die Wikipedia oder Wikisource.
Als Beispiel für die Nützlichkeit sei der Hinweis erlaubt auf:
1) WLB-Digitalisat einer Handschrift ”Architectura Capucinorum”
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz337692173
2) Spiegelung desselben auf den Commons mit kurzer Inhaltsangabe
http://commons.wikimedia.org/wiki/Architectura_Capucinorum_Cod._Don._879
Was ist nützlicher? (Der erste Link wurde ausgetauscht.)
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
Wenigstens die Mikrofilme einmalig massenhaft zu digitalisieren und ins Netz zu stellen, dürfte doch keine unüberwindliche Hürde sein. Kürzlich hat jemand die Kosten für die geplante DDB sehr schön mit “100 Meter Autobahn” verglichen, die Nachdigitalisierung der Mikrofilme wäre dagegen wahrscheinlich mit einem Katzensprung Autobahn zu bewerkstelligen. Und dann Schritt für Schritt mit “richtigen”, schönen Digitalisaten ersetzen. Wenigstens die nervigen Geräte und die Beschränkung auf den Lesesaal fielen dann bei Quellen ohne sonstige Zugangsbeschränkungen (Urheberrechte, Sperrfristen) weg.
Was man mit Online-Angeboten allerdings auch bewirken könnte, wäre eine viel bessere Erschließung als das mit den normalen Findbüchern der Fall ist.
Beispiel: jeder Nutzer könnte seine Notizen, Stichworte, Tags, Hinweise, Transkriptionen hinterlegen (und seien es nur ein paar Wörter wie Überschriften), und damit würden manche Dokumente auch mit der Zeit per Volltextsuche auffindbar. Die dabei natürlich möglichen Fehler scheinen gegen die nützlichen Aspekte zwergenhaft. Dass der gemeinnützige gute Wille des Benutzers als unbezahlter Hilfskraft durchaus vorhanden ist, zeigen Projekte wie die Wikipedia oder Wikisource.
Als Beispiel für die Nützlichkeit sei der Hinweis erlaubt auf:
1) WLB-Digitalisat einer Handschrift ”Architectura Capucinorum”
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz337692173
2) Spiegelung desselben auf den Commons mit kurzer Inhaltsangabe
http://commons.wikimedia.org/wiki/Architectura_Capucinorum_Cod._Don._879
Was ist nützlicher? (Der erste Link wurde ausgetauscht.)
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 16:44 - Rubrik: Erschließung
Die Magdeburger Zenturien (Erstdruck 1559-1574) sind die erste universal angelegte protestantische Kirchengeschichtsschreibung. Sie entstanden in einem gelehrten Netzwerk, das alle Arbeitsprozesse von der Materialbeschaffung, Datenauswertung und Stoffordnung bis zur Drucklegung und Distribution der Bücher organisierte. In einer Online-Edition sind jetzt ausgewählte Dokumente dieser Autoren – von einer ausführlichen Einleitung begleitet – zugänglich: http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=edoc/ed000086
In der Mitte des 16. Jahrhunderts, in den ersten Jahrzehnten der Reformation, unterlag die junge lutherische Kirche zahlreichen Anfechtungen und Angriffen. Um sich Legitimation zu verschaffen, suchte sie nach einem historischen Fundament in der Geschichte des Christentums jenseits der katholischen Tradition. Die „Magdeburger Zenturien“ waren der erste Versuch einer umfassenden lutherischen Kirchengeschichte von der Apostelzeit bis in die Gegenwart, geschrieben von einem Autorenkollektiv gelehrter Theologen. Über ein europaweites Netzwerk, das überkonfessionell von Schottland, London und Paris bis Siebenbürgen, von Norditalien bis Kopenhagen reichte, wurden relevante Quellen gesucht.
Die Online-Edition enthält hauptsächlich handschriftlich überlieferte Dokumente der Gruppendiskussion über Inhalt, Aufbau und Methode einer Kirchengeschichte, über die Quellenbeschaffung, einen frühen Buchleihverkehr und die Finanzierung. Die Texte werden in Form von Faksimiles und Transkriptionen präsentiert, denen Übersetzungen und Kommentare beigegeben sind. Sie machen die Arbeitsprozesse lebendig, die zur Entstehung einer Kirchengeschichte beitrugen: die Suche, Sichtung und Sammlung des Materials, das Kopieren von Quellentexten und ihr neues Arrangement, die Niederschrift, Redaktion und Drucklegung.
Eine ausführliche Einleitung informiert über das historische Umfeld, die Entstehung der Magdeburger Zenturien und die Überlieferung der Dokumente. Ein großer Teil dieser Materialien, insgesamt 154 Dokumente aus der Zeit zwischen 1552 und 1568, wurde bereits publiziert, jedoch weit verstreut in unterschiedlichen Editionen, die überdies von heterogener Qualität sind. Die neue Edition verbindet die Form der klassischen Textedition mit den Möglichkeiten des digitalen Mediums.
http://idw-online.de/pages/de/news511923
In der Bibliographie ist übersehen das Kapitel 13 "Handschriftenreisen von Speyer nach Wien und Wolfenbüttel" in Hermann Heimpels großer Vener-Monographie (Bd. 2, 1993, S. 966ff.), das sich dem Schicksal von 14 Handschriften der ÖNB Wien und drei der HAB Wolfenbüttel aus dem Nachlass des in Speyer verstorbenen Job Vener widmet. Dort ist ausgeführt, wie Kaspar von Niedbruck auch mit Job-Vener-Handschriften den Zenturiatoren diente. Wohl im Mai/Juni 1554 (S. 975) hatte Niedbruck die später Wiener Handschriften (bis auf eine, Cod. 2249, die vom Speyrer RKG-Assessor Wilhelm Werner von Zimmern über Schloss Ambras nach Wien kam) vom Speyrer Domkapitel erworben. Die Wolfenbütteler Handschriften sind nicht zurückgegebene Wiener Leihgaben, die 1597 mit vielen andern Büchern des Flacius in den Bestand kamen.
Die Vener-Handschriften kamen über die Witwe des Paulus Hiltprant zum Lamm, Speyerer Altbürgermeisters, Barbara zum Lamm geborene Steinhauserin (gestorben am Anfang des 16. Jahrhunderts vor 1537) an das Speyrer Domkapitel. "Vidua zum lam" sieht man im Digitalisat von 264.25 Extrav., Bl. 1r:
http://diglib.hab.de/mss/264-25-extrav/start.htm?image=00003
Der zugehörige Cod. 76.14 Aug. 2° soll zwar auch digitalisiert sein, allein der Link führt ins Leere!
http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=mss/76-14-aug
[Es handelt sich nach Mitteilung der HAB um einen technischen Defekt. Eintrag der Witwe Steinhauserin:
http://diglib.hab.de/mss/76-14-aug-2f/00133.jpg
Vorläufig kann mit der URL die Hs. durchblättert werden.
Update: Defekt behoben
http://diglib.hab.de/mss/76-14-aug-2f/start.htm
]
Update: Briefsammlung Kaspars von Nidbruck online
http://data.onb.ac.at/rec/AL00174402
Verschickungszeichen von Wien an die Magdeburger Zenturiatoren F und O (Heimpel S. 1100 zu HAB 264.25 Extrav.)
In der Mitte des 16. Jahrhunderts, in den ersten Jahrzehnten der Reformation, unterlag die junge lutherische Kirche zahlreichen Anfechtungen und Angriffen. Um sich Legitimation zu verschaffen, suchte sie nach einem historischen Fundament in der Geschichte des Christentums jenseits der katholischen Tradition. Die „Magdeburger Zenturien“ waren der erste Versuch einer umfassenden lutherischen Kirchengeschichte von der Apostelzeit bis in die Gegenwart, geschrieben von einem Autorenkollektiv gelehrter Theologen. Über ein europaweites Netzwerk, das überkonfessionell von Schottland, London und Paris bis Siebenbürgen, von Norditalien bis Kopenhagen reichte, wurden relevante Quellen gesucht.
Die Online-Edition enthält hauptsächlich handschriftlich überlieferte Dokumente der Gruppendiskussion über Inhalt, Aufbau und Methode einer Kirchengeschichte, über die Quellenbeschaffung, einen frühen Buchleihverkehr und die Finanzierung. Die Texte werden in Form von Faksimiles und Transkriptionen präsentiert, denen Übersetzungen und Kommentare beigegeben sind. Sie machen die Arbeitsprozesse lebendig, die zur Entstehung einer Kirchengeschichte beitrugen: die Suche, Sichtung und Sammlung des Materials, das Kopieren von Quellentexten und ihr neues Arrangement, die Niederschrift, Redaktion und Drucklegung.
Eine ausführliche Einleitung informiert über das historische Umfeld, die Entstehung der Magdeburger Zenturien und die Überlieferung der Dokumente. Ein großer Teil dieser Materialien, insgesamt 154 Dokumente aus der Zeit zwischen 1552 und 1568, wurde bereits publiziert, jedoch weit verstreut in unterschiedlichen Editionen, die überdies von heterogener Qualität sind. Die neue Edition verbindet die Form der klassischen Textedition mit den Möglichkeiten des digitalen Mediums.
http://idw-online.de/pages/de/news511923
In der Bibliographie ist übersehen das Kapitel 13 "Handschriftenreisen von Speyer nach Wien und Wolfenbüttel" in Hermann Heimpels großer Vener-Monographie (Bd. 2, 1993, S. 966ff.), das sich dem Schicksal von 14 Handschriften der ÖNB Wien und drei der HAB Wolfenbüttel aus dem Nachlass des in Speyer verstorbenen Job Vener widmet. Dort ist ausgeführt, wie Kaspar von Niedbruck auch mit Job-Vener-Handschriften den Zenturiatoren diente. Wohl im Mai/Juni 1554 (S. 975) hatte Niedbruck die später Wiener Handschriften (bis auf eine, Cod. 2249, die vom Speyrer RKG-Assessor Wilhelm Werner von Zimmern über Schloss Ambras nach Wien kam) vom Speyrer Domkapitel erworben. Die Wolfenbütteler Handschriften sind nicht zurückgegebene Wiener Leihgaben, die 1597 mit vielen andern Büchern des Flacius in den Bestand kamen.
Die Vener-Handschriften kamen über die Witwe des Paulus Hiltprant zum Lamm, Speyerer Altbürgermeisters, Barbara zum Lamm geborene Steinhauserin (gestorben am Anfang des 16. Jahrhunderts vor 1537) an das Speyrer Domkapitel. "Vidua zum lam" sieht man im Digitalisat von 264.25 Extrav., Bl. 1r:
http://diglib.hab.de/mss/264-25-extrav/start.htm?image=00003
Der zugehörige Cod. 76.14 Aug. 2° soll zwar auch digitalisiert sein, allein der Link führt ins Leere!
http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=mss/76-14-aug
[Es handelt sich nach Mitteilung der HAB um einen technischen Defekt. Eintrag der Witwe Steinhauserin:
http://diglib.hab.de/mss/76-14-aug-2f/00133.jpg
Vorläufig kann mit der URL die Hs. durchblättert werden.
Update: Defekt behoben
http://diglib.hab.de/mss/76-14-aug-2f/start.htm
]
Update: Briefsammlung Kaspars von Nidbruck online
http://data.onb.ac.at/rec/AL00174402
Verschickungszeichen von Wien an die Magdeburger Zenturiatoren F und O (Heimpel S. 1100 zu HAB 264.25 Extrav.)KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 14:58 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.zeitgeschichte-online.de/
Da hat man nach wie vor nichts begriffen. Rechts eine Rubrik zur Printpresse (wobei die Link zu einem Pressespiegel ohne Links führen!!), aber nichts aus Blogs.
RSS-Feed links unten versteckt, wo ihn niemand sucht.
Via
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1977
Da hat man nach wie vor nichts begriffen. Rechts eine Rubrik zur Printpresse (wobei die Link zu einem Pressespiegel ohne Links führen!!), aber nichts aus Blogs.
RSS-Feed links unten versteckt, wo ihn niemand sucht.
Via
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1977
Drei Kasseler Handschriften (16./17. Jahrhundert) sind jetzt online:
http://www.handschriftencensus.de/werke/5255
Zu Nuhn
http://www.libreka.de/9783110107548/644 (Peter Johanek, ²VL)
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03716.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Nuhn (etwas laienhaft)
Von dem Werk liegt nur ein unvollständiger alter Druck (durch Senckenberg, Selecta iuris III, 1735, S. 45-49, 301-514) vor:
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10561348_00049.html

http://www.handschriftencensus.de/werke/5255
Zu Nuhn
http://www.libreka.de/9783110107548/644 (Peter Johanek, ²VL)
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03716.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Nuhn (etwas laienhaft)
Von dem Werk liegt nur ein unvollständiger alter Druck (durch Senckenberg, Selecta iuris III, 1735, S. 45-49, 301-514) vor:
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10561348_00049.html
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 14:29 - Rubrik: Landesgeschichte
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Kommentar zu:
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
"Author: Lorenz Erren
Comment:
Vor ein paar Monaten habe ich einen Archivmitarbeiter getroffen, der mir gesagt hat, dass die Archive große Angst hätten, als Institution überflüssig zu werden, wenn ihre besten Dokumente erst einmal alle im Netz stehen. Daher der Reflex, soviel wie möglich zurückhalten.
Das bezog sich bemerkenswerterweise nicht auf ein russisches Archiv (denen man so was schon immer unterstellt hat), sondern auf ein deutsches.
Mir klang das schon ein wenig nach Verschwörungstheorie. Aber andererseits ist es mir schon vor Jahren durchaus passiert, dass ein (deutsches!) Archiv sich strikt weigerte, Fotokopien seiner F8i]ndbücher zuzuschicken. Auch nicht gegen Gebühr. Machen wir nicht! Müssen Sie schon selber persönlich anreisen und dürfen dann mit Hand die Findbücher abschreiben!
Dasselbe Archiv führt dann zwar Skanaufträge durch, worüber ich sehr glücklich bin. Meine Nachfrage, ob sie selbst eine Kopie erhalten (gestellt für den Fall, dass die Postsendung verloren geht)bejahten Sie: Machen Sie sich keine Sorgen, ein paar Wochen bewahren die Kopien auf..."
No comment.
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
"Author: Lorenz Erren
Comment:
Vor ein paar Monaten habe ich einen Archivmitarbeiter getroffen, der mir gesagt hat, dass die Archive große Angst hätten, als Institution überflüssig zu werden, wenn ihre besten Dokumente erst einmal alle im Netz stehen. Daher der Reflex, soviel wie möglich zurückhalten.
Das bezog sich bemerkenswerterweise nicht auf ein russisches Archiv (denen man so was schon immer unterstellt hat), sondern auf ein deutsches.
Mir klang das schon ein wenig nach Verschwörungstheorie. Aber andererseits ist es mir schon vor Jahren durchaus passiert, dass ein (deutsches!) Archiv sich strikt weigerte, Fotokopien seiner F8i]ndbücher zuzuschicken. Auch nicht gegen Gebühr. Machen wir nicht! Müssen Sie schon selber persönlich anreisen und dürfen dann mit Hand die Findbücher abschreiben!
Dasselbe Archiv führt dann zwar Skanaufträge durch, worüber ich sehr glücklich bin. Meine Nachfrage, ob sie selbst eine Kopie erhalten (gestellt für den Fall, dass die Postsendung verloren geht)bejahten Sie: Machen Sie sich keine Sorgen, ein paar Wochen bewahren die Kopien auf..."
No comment.
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 14:17 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Nun ist es offiziell. Die Bibliothek teilte mir durch ihren Pressesprecher mit:
Der von Ihnen erwähnte Druck wurde von der Bayerischen Staatsbibliothek im Rahmen des Sammelauftrags "Sammlung Deutscher Drucke" und nach Rücksprache mit Kollegen anderer Bibliotheken erworben. Die Bayerische Staatsbibliothek gibt den Band an Stralsund zurück, sofern eine Rückabwicklung tatsächlich durchgeführt werden soll und gewünscht wird.
Es handelt sich um:
http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692
Preis: 2800 Euro.
Aus der Beschreibung von Zisska:
Einziges nachweisbares Exemplar. – VD 16 D 1192 (kein Standortnachweis, Eintrag nach Sekundärliteratur). – Sendschreiben des römisch-deutschen Königs (späteren Kaisers) Ferdinand I. an die Fürsten des obersächsischen Kreises, Johann Friedrich I. von Sachsen, Markgraf Joachim II. von Brandenburg und Herzog Georg von Sachsen, wegen der Abhaltung eines Reichstags zur Türkenfrage. Erwähnt werden die vorangegangenen Reichstage der Jahre 1530 in Augsburg und 1532 in Regensburg sowie ein Tag der bayerischen Kreisfürsten in Passau. – Die Schrift ist als Faksimile-Nachdruck wiedergegeben in: Werner Bake, Die Frühzeit des pommerschen Buchdrucks im Lichte neuerer Forschung, Pyritz 1934.
Bake berichet über die Auffindung des Exemplars – das hier vorliegende – im Zuge seiner Forschungen zu dem bis dato weitgehend unbekannten Drucker: "Über den Drucker Franz Schlosser, den Mohnike ablehnte und Krause mit einem Beweisstück belegte, wußte man aber im Pommernland und in den Druckgeschichten anderer Länder bisher weiter noch nichts! Erst systematische Suche nach ihm und seinen Arbeiten hatte jetzt das Ergebnis, daß im Mai 1930 in der Ratsbibliothek zu Stralsund zunächst zwei weitere Drucke von ihm gefunden wurden, die, wenn auch nicht ausgiebig, so doch etwas mehr Kenntnis von und über den bisher unbeachteten Drucker brachten und zu eingehender Beschäftigung mit ihm Anlaß boten." Von diesen beiden die Türkenhilfe betreffenden Drucken, die sich als Besonderheiten im Schrank des Bibliotheksdirektors fanden und in den gedruckten Inventaren der Ratsbibliothek nicht aufgeführt sind, konnten keine weiteren Exemplare ausfindig gemacht werden. Auf Grund ihrer frühen Datierung und den aus ihnen gewonnenen typographischen Erkenntnissen zu den Anfängen des Buchdrucks in Stettin sind sie "für die pommersche Druckgeschichte von außerordentlichem Werte" (Bake). Alle Ergebnisse der Forschungen über Schlosser hat Bake in einem biographischen Kapitel zusammengetragen (S. 95 ff.; unser Druck ist in der Bibliographie auf S. 168 – Stettin/Schlosser, Nr. I A 3 – verzeichnet). Zu dem aus Wittenberg stammenden Drucker, der 1533-39 in Stettin nachweisbar ist, siehe weiterhin Reske 860.
Schlosser hat in seinen Werken meist alte Titeleinfassungen des Wittenberger Druckers Johann Rhau-Grunenberg übernommen. Die vorliegende Titelbordüre mit musizierenden Putten zwischen Blumenranken hatte Rhau-Grunenberg bereits in mehreren Drucken verwendet (Bake S. 89). Der zweifach abgedruckte Holzschnitt zeigt einen stehenden Ritter mit Kreuzesfahne und Schild, darauf den Doppeladler als Reichssymbol. Nach Bake (S. 90) wurde er wohl aus einer Magdeburger Druckerei übernommen und stellt den hl. Mauritius dar. Die Datierungsfrage klärt Bake im Vergleich mit einem anderen, im Text weitgehend übereinstimmenden Druck des "Ausschreibens", das sich im Stadtarchiv Frankfurt/Main befindet und das Datum 1537 trägt (S. 91).
Faltspur, etw. wasserrandig und gebräunt, letztes Bl. etw. angeschmutzt, Titel und letztes Bl. mit zeitgenössischen Vermerken "Pro gratia deo" und "Turken hir belangendes" sowie dem Datum 1531 (?) auf dem letzten Bl., weiterhin der tls. ausgekratzte Stempel der ehemaligen Stralsunder Ratsbibliothek.
Das Stück wies einen Stempel des Stadtarchivs Stralsund auf und trug die Signatur:
B 8° 1327 Inkunabel
So http://archiv.twoday.net/stories/219045911/
Meine Frage, ob es sich tatsächlich um das einzige Exemplar gehandelt hat, wollte die Stadt Stralsund nicht beantworten, da dies weitere Ermittlungen voraussetzen würde. Was ist das für ein Saftladen, bei dem man nicht binnen 5 Minuten durch einen Blick in den Katalog oder ins Findbuch feststellen kann, ob dieser Druck nachträglich noch in einem zweiten Exemplar aufgefunden wurde?
Aus inhaltlichen Gründen besteht nicht der geringste Zweifel an der Einstufung als unveräußerliches Kulturgut. Ein unikal erhaltener Stettiner Druck, der für die regionale Druckgeschichte schon 1934 so wichtig gehalten wurde, dass man ein Faksimile abdruckte, ist ganz sicher ein Stück, das man unter keinen Umständen hätte aus dem Haus gehen lassen dürfen.
Immerhin erfreulich, dass sich die BSB einer Rückabwicklung nicht in den Weg stellen würde. Solange die Stadt Stralsund aber ihr Archiv wie bisher eklatant vernachlässigt und verschimmeln lässt, ist man um jeden Tag Münchner "Erholungsurlaub" froh.

Der von Ihnen erwähnte Druck wurde von der Bayerischen Staatsbibliothek im Rahmen des Sammelauftrags "Sammlung Deutscher Drucke" und nach Rücksprache mit Kollegen anderer Bibliotheken erworben. Die Bayerische Staatsbibliothek gibt den Band an Stralsund zurück, sofern eine Rückabwicklung tatsächlich durchgeführt werden soll und gewünscht wird.
Es handelt sich um:
http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692
Preis: 2800 Euro.
Aus der Beschreibung von Zisska:
Einziges nachweisbares Exemplar. – VD 16 D 1192 (kein Standortnachweis, Eintrag nach Sekundärliteratur). – Sendschreiben des römisch-deutschen Königs (späteren Kaisers) Ferdinand I. an die Fürsten des obersächsischen Kreises, Johann Friedrich I. von Sachsen, Markgraf Joachim II. von Brandenburg und Herzog Georg von Sachsen, wegen der Abhaltung eines Reichstags zur Türkenfrage. Erwähnt werden die vorangegangenen Reichstage der Jahre 1530 in Augsburg und 1532 in Regensburg sowie ein Tag der bayerischen Kreisfürsten in Passau. – Die Schrift ist als Faksimile-Nachdruck wiedergegeben in: Werner Bake, Die Frühzeit des pommerschen Buchdrucks im Lichte neuerer Forschung, Pyritz 1934.
Bake berichet über die Auffindung des Exemplars – das hier vorliegende – im Zuge seiner Forschungen zu dem bis dato weitgehend unbekannten Drucker: "Über den Drucker Franz Schlosser, den Mohnike ablehnte und Krause mit einem Beweisstück belegte, wußte man aber im Pommernland und in den Druckgeschichten anderer Länder bisher weiter noch nichts! Erst systematische Suche nach ihm und seinen Arbeiten hatte jetzt das Ergebnis, daß im Mai 1930 in der Ratsbibliothek zu Stralsund zunächst zwei weitere Drucke von ihm gefunden wurden, die, wenn auch nicht ausgiebig, so doch etwas mehr Kenntnis von und über den bisher unbeachteten Drucker brachten und zu eingehender Beschäftigung mit ihm Anlaß boten." Von diesen beiden die Türkenhilfe betreffenden Drucken, die sich als Besonderheiten im Schrank des Bibliotheksdirektors fanden und in den gedruckten Inventaren der Ratsbibliothek nicht aufgeführt sind, konnten keine weiteren Exemplare ausfindig gemacht werden. Auf Grund ihrer frühen Datierung und den aus ihnen gewonnenen typographischen Erkenntnissen zu den Anfängen des Buchdrucks in Stettin sind sie "für die pommersche Druckgeschichte von außerordentlichem Werte" (Bake). Alle Ergebnisse der Forschungen über Schlosser hat Bake in einem biographischen Kapitel zusammengetragen (S. 95 ff.; unser Druck ist in der Bibliographie auf S. 168 – Stettin/Schlosser, Nr. I A 3 – verzeichnet). Zu dem aus Wittenberg stammenden Drucker, der 1533-39 in Stettin nachweisbar ist, siehe weiterhin Reske 860.
Schlosser hat in seinen Werken meist alte Titeleinfassungen des Wittenberger Druckers Johann Rhau-Grunenberg übernommen. Die vorliegende Titelbordüre mit musizierenden Putten zwischen Blumenranken hatte Rhau-Grunenberg bereits in mehreren Drucken verwendet (Bake S. 89). Der zweifach abgedruckte Holzschnitt zeigt einen stehenden Ritter mit Kreuzesfahne und Schild, darauf den Doppeladler als Reichssymbol. Nach Bake (S. 90) wurde er wohl aus einer Magdeburger Druckerei übernommen und stellt den hl. Mauritius dar. Die Datierungsfrage klärt Bake im Vergleich mit einem anderen, im Text weitgehend übereinstimmenden Druck des "Ausschreibens", das sich im Stadtarchiv Frankfurt/Main befindet und das Datum 1537 trägt (S. 91).
Faltspur, etw. wasserrandig und gebräunt, letztes Bl. etw. angeschmutzt, Titel und letztes Bl. mit zeitgenössischen Vermerken "Pro gratia deo" und "Turken hir belangendes" sowie dem Datum 1531 (?) auf dem letzten Bl., weiterhin der tls. ausgekratzte Stempel der ehemaligen Stralsunder Ratsbibliothek.
Das Stück wies einen Stempel des Stadtarchivs Stralsund auf und trug die Signatur:
B 8° 1327 Inkunabel
So http://archiv.twoday.net/stories/219045911/
Meine Frage, ob es sich tatsächlich um das einzige Exemplar gehandelt hat, wollte die Stadt Stralsund nicht beantworten, da dies weitere Ermittlungen voraussetzen würde. Was ist das für ein Saftladen, bei dem man nicht binnen 5 Minuten durch einen Blick in den Katalog oder ins Findbuch feststellen kann, ob dieser Druck nachträglich noch in einem zweiten Exemplar aufgefunden wurde?
Aus inhaltlichen Gründen besteht nicht der geringste Zweifel an der Einstufung als unveräußerliches Kulturgut. Ein unikal erhaltener Stettiner Druck, der für die regionale Druckgeschichte schon 1934 so wichtig gehalten wurde, dass man ein Faksimile abdruckte, ist ganz sicher ein Stück, das man unter keinen Umständen hätte aus dem Haus gehen lassen dürfen.
Immerhin erfreulich, dass sich die BSB einer Rückabwicklung nicht in den Weg stellen würde. Solange die Stadt Stralsund aber ihr Archiv wie bisher eklatant vernachlässigt und verschimmeln lässt, ist man um jeden Tag Münchner "Erholungsurlaub" froh.
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Die Arbeitsgemeinschaft Archive im Städtetag Baden-Württemberg stellt in einer neuen Publikation die vielfältigen Angebote, Aufgaben und Leistungen der Stadtarchive im Land vor.
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/Stadtarchiv-benoetigt-angemessene-Unterbringung;art372541,5815596
Die Publikation gibt einen guten Einblick in kleinere und größere Archive. Dem Leser wird die Wichtigkeit von Archiven mit zahlreichen Fotos näher gebracht. Archive sind keine unbedeutende Institutionen und das wird in der Publikation klar herausgestellt. Archive haben für die Kommunen eine große Bedeutung, weil sie einmaliges Archivgut fachgerecht unterbringen, sichern und für kommende Generationen zugänglich machen.
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/Stadtarchiv-benoetigt-angemessene-Unterbringung;art372541,5815596
Die Publikation gibt einen guten Einblick in kleinere und größere Archive. Dem Leser wird die Wichtigkeit von Archiven mit zahlreichen Fotos näher gebracht. Archive sind keine unbedeutende Institutionen und das wird in der Publikation klar herausgestellt. Archive haben für die Kommunen eine große Bedeutung, weil sie einmaliges Archivgut fachgerecht unterbringen, sichern und für kommende Generationen zugänglich machen.
MNowak - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 12:19 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Bislang war nicht bekannt, ob auch Bände aus der Büchersammlung des neulateinischen Poeten Zacharias Orth (um 1530-1579) bei dem Verkauf der Gymnasialbibliothek Stralsund abgewandert sind.
Über Orth und seine Bibliothek:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zacharias_Orth
Erst nachdem ich gestern den Hinweis auf einen Ankauf (durch eine öffentliche Institution in Europa) auf der Reiss-Auktion 154 bekam, fiel mir der Hinweis auf ein Monogramm in Nr. 986 auf:
"Biblia graeca. - Tes Kaines Diathekes hapanta. - Novum Iesu Christi Testamentum, Graece. Basel, N. Brylinger, 1553. (17,5:11,5 cm). 719 S. Blindgepr. Schweinsldr. d. Zt. über Holzdeckel mit zwei Schließen, Vorderdeckel mit Monogramm "Z O L P M" u. Datierung 1557; gebräunt u. etwas angestaubt, untere Ecken bestoßen."
Offenbar gab es verschiedene Varianten des Monogramms, denn auch Nr. 1033 stammt aus der Bibliothek Orths (Verbleib unbekannt):
"Dabidou prophetou kai basileos melos. - Psalterium Prophetae et regis
Davidis, versibus Elegiacis redditum a Paulo Dolscio. Basel, J.
Oporinus, 1555. (17:11 cm). 8 Bll., 341 S., 3 Bll. Blindgepr.
Schweinsldr. d. Zt. mit Monogramm "Z O L P" u. Datierung 1557.
Vorderdeckel mit Mittelplatte mit Darstellung der Kreuzigung,
Rückdeckel mit Darstellung der Auferstehung, monogr. FH (= Frobenius Hempel); etwas fingerfleckig, Vorderdeckel berieben (Motiv der Platte kaum erkennbar)."
Beide stammen aus der "Stralsunder" Einlieferung 169:
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
Frau Klostermann schrieb im Handbuch der historischen Buchbestände:
Viele Bände tragen seinen eigenhändigen Namenszug und auf dem Deckel die Buchstaben ZOPL (" Zach. Orth. poeta laureatus")
Das zusätzliche M in "Z O L P M" steht offenbar für Magister. Das ganze Monogramm ist demnach aufzulösen: ''Zacharias Orthus Laureatus Poeta Magister".
Aus historisch-literaturwissenschaftlicher Sicht stellen die in der Gymnasialbibliothek Stralsund erhalten gebliebenen Reste der Bibliothek Orts sicher die kostbarste Teilprovenienz dar. Offenkundig war man aber unfähig und auch gar nicht willens, das von Frau Klostermann angegebene Provenienzmerkmal zu überprüfen und die Bände zurückzuhalten. Einmal mehr erweist sich, mit welcher bodenlosen Ignoranz die Archivleiterin Nehmzow Kulturgut der Vernichtung ausgeliefert hat. Denn der Einzelverkauf aus einer Sammlung durch ruchlose Antiquare bedeutet ihre Vernichtung.


Über Orth und seine Bibliothek:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zacharias_Orth
Erst nachdem ich gestern den Hinweis auf einen Ankauf (durch eine öffentliche Institution in Europa) auf der Reiss-Auktion 154 bekam, fiel mir der Hinweis auf ein Monogramm in Nr. 986 auf:
"Biblia graeca. - Tes Kaines Diathekes hapanta. - Novum Iesu Christi Testamentum, Graece. Basel, N. Brylinger, 1553. (17,5:11,5 cm). 719 S. Blindgepr. Schweinsldr. d. Zt. über Holzdeckel mit zwei Schließen, Vorderdeckel mit Monogramm "Z O L P M" u. Datierung 1557; gebräunt u. etwas angestaubt, untere Ecken bestoßen."
Offenbar gab es verschiedene Varianten des Monogramms, denn auch Nr. 1033 stammt aus der Bibliothek Orths (Verbleib unbekannt):
"Dabidou prophetou kai basileos melos. - Psalterium Prophetae et regis
Davidis, versibus Elegiacis redditum a Paulo Dolscio. Basel, J.
Oporinus, 1555. (17:11 cm). 8 Bll., 341 S., 3 Bll. Blindgepr.
Schweinsldr. d. Zt. mit Monogramm "Z O L P" u. Datierung 1557.
Vorderdeckel mit Mittelplatte mit Darstellung der Kreuzigung,
Rückdeckel mit Darstellung der Auferstehung, monogr. FH (= Frobenius Hempel); etwas fingerfleckig, Vorderdeckel berieben (Motiv der Platte kaum erkennbar)."
Beide stammen aus der "Stralsunder" Einlieferung 169:
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
Frau Klostermann schrieb im Handbuch der historischen Buchbestände:
Viele Bände tragen seinen eigenhändigen Namenszug und auf dem Deckel die Buchstaben ZOPL (" Zach. Orth. poeta laureatus")
Das zusätzliche M in "Z O L P M" steht offenbar für Magister. Das ganze Monogramm ist demnach aufzulösen: ''Zacharias Orthus Laureatus Poeta Magister".
Aus historisch-literaturwissenschaftlicher Sicht stellen die in der Gymnasialbibliothek Stralsund erhalten gebliebenen Reste der Bibliothek Orts sicher die kostbarste Teilprovenienz dar. Offenkundig war man aber unfähig und auch gar nicht willens, das von Frau Klostermann angegebene Provenienzmerkmal zu überprüfen und die Bände zurückzuhalten. Einmal mehr erweist sich, mit welcher bodenlosen Ignoranz die Archivleiterin Nehmzow Kulturgut der Vernichtung ausgeliefert hat. Denn der Einzelverkauf aus einer Sammlung durch ruchlose Antiquare bedeutet ihre Vernichtung.
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http://www.ostsee-zeitung.de/nachrichten/brennpunkt/index_artikel_komplett.phtml?SID=f9b0f003fe5cc6d8d3937b6377669da5¶m=news&id=3631721
Im Skandal um den umstrittenen Verkauf historischer Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund sind weitere brisante Papiere aufgetaucht. Der OSTSEE-ZEITUNG liegt das Protokoll der nichtöffentlichen Hauptausschuss-Sitzung der Bürgerschaft vom 6. Dezember vor.
In den Mittelpunkt rückt erneut der Verkauf angeblicher „Dubletten“ vom 9. März dieses Jahres. Besonders pikant: Der bayerische Käufer Peter Hassold durfte sich die erworbenen Stücke zuvor offenbar aussuchen – darunter 151 Exemplare der „Pomeranica“, wertvolle Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern.
In dem Papier heißt es, Stadtarchivarin Regina Nehmzow habe im Januar 2012 „eigenmächtig“ eine Honorarkraft eingestellt – ohne Arbeitsverhältnis mit der Hansestadt und ohne Kenntnis der Personalverwaltung. Recherchen in der Stadtkasse hätten keine Zahlungsempfängerin ergeben. Auch im Haushaltsplan des Stadtarchivs tauche ein entsprechender Titel nicht auf. In der Anhörung einer Mitarbeiterin des Archivs „ergaben sich schlüssige Hinweise darauf, dass die Bezahlung der Frau (...) offenbar durch Herrn Hassold erfolgte, den späteren Käufer“. Eine Aussage, die Regina Nehmzow weiter unter Druck setzen dürfte. Die Archivarin erklärte Mittwoch in einer weiteren Sondersitzung der Bürgerschaft, Hassold habe angeboten, die Bezahlung der Honorarkraft zu übernehmen. Sie habe dies angesichts leerer Kassen angenommen.
In dem gedruckten Artikel erfährt man zusätzlich:
Nehmzow durfte nach Arbeitsvertrag Geschäfte bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abzeichnen, also nicht den Dublettenverkauf in Höhe von 20.000 Euro.
Unklar ist, seit wann und warum Kontakt zu Hassold bestand. Nehmzow sagte, sie habe ihn erst kurz vor dem Verkauf im März kennengelernt. Hassold sagt, es habe sich um "einwandfreie Verträge" gehandelt.
Seit über sechs Jahren war es Usus, dem Stralsunder ABC-Antiquariat Bücher aus dem Stadtarchiv in Kommission zu geben, wovon allerdings nur ein Bruchteil verkauft worden sei. Nach Angaben des Antiquariats seien Bände im Verkaufswert von etwa 20.000 Euro in Kommission gegeben worden. Vom Erlös seien 40 % an das Stadtarchiv gegangen, der Rest ans Antiquariat.
In einem weiteren Artikel der OZ wird aus Nehmzows Aussage vor der Bürgerschaft in nichtöffentlicher Sitzung referiert. Sie hätte Geld erwirtschaften müssen, um die "Bestände zu retten". Sturzfluten von Wasser seien aus dem porösen Dach in die Magazine gestürzt, die Akten seien nicht feucht, sondern regelrecht nass. Ihre Ängste seien vom Zentralen Gebäudemanagement als unbegründet abgetan worden.
KOMMENTAR:
Es bleibt bei der Bewertung:
http://archiv.twoday.net/stories/224319196/
Solchen Antiquaren wie Hassold, die nach wie vor ungerührt unveräußerliches Kulturgut verscherbeln, sollte das Handwerk gelegt werden.
***
Alle Erwerber von Stücken aus dem Stadtarchiv bitte ich, mit uns (meine Kontaktdaten siehe IMPRESSUM rechts), der UB Greifswald oder der Hansestadt Stralsund Kontakt aufzunehmen.
Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Frühere Beiträge:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
http://pommern.tumblr.com/post/37834080320/stralsunder-trauerspiel-die-fristlose-kuendigung

Im Skandal um den umstrittenen Verkauf historischer Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund sind weitere brisante Papiere aufgetaucht. Der OSTSEE-ZEITUNG liegt das Protokoll der nichtöffentlichen Hauptausschuss-Sitzung der Bürgerschaft vom 6. Dezember vor.
In den Mittelpunkt rückt erneut der Verkauf angeblicher „Dubletten“ vom 9. März dieses Jahres. Besonders pikant: Der bayerische Käufer Peter Hassold durfte sich die erworbenen Stücke zuvor offenbar aussuchen – darunter 151 Exemplare der „Pomeranica“, wertvolle Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern.
In dem Papier heißt es, Stadtarchivarin Regina Nehmzow habe im Januar 2012 „eigenmächtig“ eine Honorarkraft eingestellt – ohne Arbeitsverhältnis mit der Hansestadt und ohne Kenntnis der Personalverwaltung. Recherchen in der Stadtkasse hätten keine Zahlungsempfängerin ergeben. Auch im Haushaltsplan des Stadtarchivs tauche ein entsprechender Titel nicht auf. In der Anhörung einer Mitarbeiterin des Archivs „ergaben sich schlüssige Hinweise darauf, dass die Bezahlung der Frau (...) offenbar durch Herrn Hassold erfolgte, den späteren Käufer“. Eine Aussage, die Regina Nehmzow weiter unter Druck setzen dürfte. Die Archivarin erklärte Mittwoch in einer weiteren Sondersitzung der Bürgerschaft, Hassold habe angeboten, die Bezahlung der Honorarkraft zu übernehmen. Sie habe dies angesichts leerer Kassen angenommen.
In dem gedruckten Artikel erfährt man zusätzlich:
Nehmzow durfte nach Arbeitsvertrag Geschäfte bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abzeichnen, also nicht den Dublettenverkauf in Höhe von 20.000 Euro.
Unklar ist, seit wann und warum Kontakt zu Hassold bestand. Nehmzow sagte, sie habe ihn erst kurz vor dem Verkauf im März kennengelernt. Hassold sagt, es habe sich um "einwandfreie Verträge" gehandelt.
Seit über sechs Jahren war es Usus, dem Stralsunder ABC-Antiquariat Bücher aus dem Stadtarchiv in Kommission zu geben, wovon allerdings nur ein Bruchteil verkauft worden sei. Nach Angaben des Antiquariats seien Bände im Verkaufswert von etwa 20.000 Euro in Kommission gegeben worden. Vom Erlös seien 40 % an das Stadtarchiv gegangen, der Rest ans Antiquariat.
In einem weiteren Artikel der OZ wird aus Nehmzows Aussage vor der Bürgerschaft in nichtöffentlicher Sitzung referiert. Sie hätte Geld erwirtschaften müssen, um die "Bestände zu retten". Sturzfluten von Wasser seien aus dem porösen Dach in die Magazine gestürzt, die Akten seien nicht feucht, sondern regelrecht nass. Ihre Ängste seien vom Zentralen Gebäudemanagement als unbegründet abgetan worden.
KOMMENTAR:
Es bleibt bei der Bewertung:
http://archiv.twoday.net/stories/224319196/
Solchen Antiquaren wie Hassold, die nach wie vor ungerührt unveräußerliches Kulturgut verscherbeln, sollte das Handwerk gelegt werden.
***
Alle Erwerber von Stücken aus dem Stadtarchiv bitte ich, mit uns (meine Kontaktdaten siehe IMPRESSUM rechts), der UB Greifswald oder der Hansestadt Stralsund Kontakt aufzunehmen.
Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Frühere Beiträge:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
http://pommern.tumblr.com/post/37834080320/stralsunder-trauerspiel-die-fristlose-kuendigung

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Zwei Millionen Bücher der Würzburger Uni-Bibliothek sind betroffen – Das Geld, sie zu retten, fehlt.
http://www.mainpost.de/regional/franken/Saeurefrass-bedroht-fraenkisches-Kulturgut;art1727,7186914
Der Erlös aus dem diesjährigen Verkauf der Unibibliotheks-Weihnachtskarten ist für die Handschrift bestimmt. Wenn das schon mal gelingt, löst sich der Frust der Bibliothekare vielleicht ein wenig auf.
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/service/online_shop

(Foto: Thomas Obermeier)
Helfen Sie bitte der Würzburger Uni-Bibliothek, um das wertvolle Kulturgut zu retten!
http://www.mainpost.de/regional/franken/Saeurefrass-bedroht-fraenkisches-Kulturgut;art1727,7186914
Der Erlös aus dem diesjährigen Verkauf der Unibibliotheks-Weihnachtskarten ist für die Handschrift bestimmt. Wenn das schon mal gelingt, löst sich der Frust der Bibliothekare vielleicht ein wenig auf.
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/service/online_shop

(Foto: Thomas Obermeier)
Helfen Sie bitte der Würzburger Uni-Bibliothek, um das wertvolle Kulturgut zu retten!
MNowak - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 08:31 - Rubrik: Kulturgut
Johannes Franciscus Michiels fotografierte 1855 den Kölner Dombau, ein Bild der Sammlung Dietmar Siegert, die derzeit im Münchner Stadtmuseum präsentiert wird (Bildauswahl auf Commons).
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 00:30 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Das Buch von 2012 ist Open Access verfügbar:
http://www.oapen.org/search?identifier=414091;keyword=Erik%20Kwakkel
Inhalt:
Introduction: Gerard Isaac Lieftinck
J.P. Gumbert
Glossaries and Other Innovations in Carolingian
Book Production
Rosamond McKitterick
Biting, Kissing and the Treatment of Feet:
The Transitional Script of the Long Twelfth Century
Erik Kwakkel
The Place of Germany in the Twelfth-Century
Renaissance: Books, Scriptoria and Libraries
Rodney Thomson
Danke an Maria Rottler für den Hinweis.
http://www.oapen.org/search?identifier=414091;keyword=Erik%20Kwakkel
Inhalt:
Introduction: Gerard Isaac Lieftinck
J.P. Gumbert
Glossaries and Other Innovations in Carolingian
Book Production
Rosamond McKitterick
Biting, Kissing and the Treatment of Feet:
The Transitional Script of the Long Twelfth Century
Erik Kwakkel
The Place of Germany in the Twelfth-Century
Renaissance: Books, Scriptoria and Libraries
Rodney Thomson
Danke an Maria Rottler für den Hinweis.
KlausGraf - am Mittwoch, 12. Dezember 2012, 21:52 - Rubrik: Kodikologie
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Zu meinem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/219050201/ ging soeben die erbetene Stellungnahme ein:
Sehr geehrter Herr Graf,
ohne dass ich ueber die naeheren Umstaende der von Ihnen monierten Auktion beim Antiquariat Reiss informiert waere, kann ich doch mit Bestimmtheit sagen, dass die im Katalog der Fa. Reiss aufgefuehrten Stuecke eindeutig nicht Teil des seit Jahrzehnten ungestoert und unbeeintraechtigt in der Obhut des Nieders. Landesarchivs bzw der Staatsarchive in Hannover und Wolfenbuettel befindlichen Archivs des Hauses Hannover sind bzw. waren. Daher ist der von Ihnen mit Heftigkeit erhobene Vorwurf, das Haus Hannover verhalte sich "gewissenlos" und verkaufe hier "fuer die Landesgeschichte wichtige archivalische Dokumente" aus seinem Hausarchiv, falsch und ohne jede Grundlage.
Wenn Sie sich dagegen die Muehe gemacht haetten, die auf der Versteigerungsliste aufgefuehrten Stuecke einzeln durchzugehen, dann waere Ihnen selbst aufgefallen, dass es sich dabei durchweg um Objekte handelt, die ganz offenkundig aus der Privatsphaere einzelner welfischer Familienmitglieder ueberwiegend aus der Zeit nach 1866 stammen (Poesiealben, Schulhefte, Geburtstagsgedichte, panegyrische Korrespondenz, Druckwerke des spaeten 19. oder fruehen 20. Jahrhunderts, vielfach in handschriftlicher Abschrift fuer den privaten Gebrauch [so eine 1870 in Hannover erschienene Abhandlung ueber die Stellung des Hl. Bernhard von Clairvaux in der Geschichte der katholischen Moraltheologie oder das franzoesische, hier ins Deutsche uebersetzte Lustspiel in zwei Akten "Der Baron in Verlegenheit"], Objekte zur Freizeitgestaltung wie der Spielplan eines Brettspiels ueber eine "Reise von Hannover nach London" etc), oder um inhaltlich belanglose Einzeldokumente wie etwa eine Reisekostenabrechnung mit der Unterschrift der Herzogin Anna Eleonore von Braunschweig-Lueneburg, deren Provenienzzusammenhaenge voellig unklar sind. Soweit erkennbar, hat es sich bei dieser Auktion um eine Art "Resteverwertung" von Stuecken gehandelt, die bereits im Zuge der grossen Versteigerung von Inventar aller Art aus der Marienburg vor etwa 5 Jahren verkauft worden sind und erst jetzt ihren Weg in die oeffentliche Weiterverwertung gefunden haben.
Angesichts dieses Befundes, der auch Ihnen moeglich gewesen waere, waere es m. E. angemessen gewesen, wenn Sie mit weniger Erregung und mehr Nuechternheit an das Thema herangegangen waeren.
Mit freundlichen Gruessen
Dr. Bernd Kappelhoff
Praesident des Nieders. Landesarchivs
Das ist der gleiche Ungeist wie in Stralsund!
Lesen wir nochmals meinen Beitrag in toto:
"Marienburg. - Sammlung von Briefen, Rechnungen etc. zum Bau des Schlosses Marienburg, gerichtet an den Bauleiter Ludwig Frühling. Ca. 500 Stück. 1860-63. Verschiedene Formate.
http://www.reiss-sohn.de/deu/index_book.html
Versteigert bei Reiss auf den Herbstauktionen. Bilder und umfangreichere Beschreibungen und Ergebnisliste wurden inzwischen entfernt, Kurzbeschreibungen der Stücke sind aber noch verfügbar.
Auktion 155/II
Papierne Memorabilien aus dem Königshaus Hannover
VI. Handschriften und Dokumente aus königlichem Besitz (Nr. 4855-4957)
VII. Bücher, Fotografien und Ephemera aus königlichem Besitz (Nr. 4958-5011)
Kann mir jemand erklären, wieso diese landesgeschichtlich wichtigen Dokumente, eindeutig Archivalien zur hausgeschichte des ehemals in Hannover regierenden Hauses in alle Welt zerstreut werden durften?
Wieso steht kein Welfenarchiv auf der Liste national wertvoller Archive in Niedersachen?
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Archive/Niedersachsen/niedersachsen_node.html
Das gewissenlose Verhalten der Welfen wurde hier schon des öfteren thematisiert, am umfangreichsten in:
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/"
Daraus ergibt sich:
Ich habe durchaus nicht behauptet, dass es sich um Stücke aus dem Hausarchiv in Hannover handelt. Ich habe von landesgeschichtliche wichtigen Dokumente zur Hausgeschichte gesprochen und das mit einem konkreten Beispiel, auf das Kappelhoff nicht eingeht, belegt, nämlich mit einem sehr umfangreichen archivalischen Konvolut zur Baugeschichte der Marienburg.
Dass man auch vermeintlich Belangloses unter den Memorabilien findet, habe ich nie bestritten. Wenn landesgeschichtlich Wichtiges verkauft wurde - und daran halte ich fest -, kann man das nicht durch Hinweis auf Belanglosigkeiten widerlegen. Es handelt sich eben nicht "durchweg" um Stücke aus der Privatsphäre.
Im übrigen: Auch Privates hat seinen Quellenwert, sonst würden öffentliche Archive nicht die vielen Privatunterlagen in Hausarchiven (ob im Eigentum oder als Depositum) sorgsam verwahren.
Und seit der Causa Karlsruhe sollte eigentlich klar sein, dass nach den Grundsätzen des Gutachtens von Laufs et al. vieles von dem, was 1918 an die ehemals regierenden Häuser fiel, eigentlich Landeseigentum war. Geschenke an den Herrscher galten nicht der Privatperson, auch wenn sie von diesem privat vereinnahmt wurden.
Hier sind weitere Beispiele für die verkauften "Belanglosigkeiten":
Becker, G. L. L. Weihrede bei der Grundsteinlegung der Marienburg gehalten den 9ten October 1858. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. um 1858. Kl.-4to (22:17 cm). Von einer Hand in deutscher Kursive mit braunschwarzer Tinte geschrieben. 16 nn. Bll. Roter Samtband d. Zt. von C. Bergmüller (Königl. Buchbinder in Hannover) mit goldgeprägtem Titel u. Zierstücken, Goldschnitt; teilw. etwas berieben, Rücken verblaßt. (Nr. 4862)
Benne, L. "Einige Notizen über die Ersten fünf Corps der King's German Legion, welche am 25. December 1803 auf den Etat der Britischen Armee gesetzt wurden." Deutsche Handschrift auf Papier. Hannover, 20. Dez. 1853. Fol. (33:20,5 cm). In sauberer Kanzleischrift mit schwarzbrauner Tinte geschrieben, am Ende mit eigenh. Unterschrift "L. Benne" und Rangbezeichnung. 10 Bll. (l.w.). Geheftet. (Nr. 4863)
Benne, L. "Memoranda zur Feier des 25sten October 1855, an welchem Tage vor 50 Jahren das Husaren Regiment Ihrer Majestät der Königin von Hannover als 2tes Husaren Regiment von des Königs Deutschen Legion auf den Etat der Britischen Armee gestellt wurde." Deutsche Handschrift auf Papier. Hannover, 25. Dez. 1855. Gr.-fol. (42:26 cm). Von einer Hand mit schwarzer Tinte in Kursive geschrieben. Überschriften u. Hervorhebungen mit Rot unterstrichen. 10 Bll. (letztes leer). Umschlag. d. Zt.
Bergmann. Das Hospital St. Wilhelm vor Celle, eine Invaliden- Verpflegungs-Anstalt des XVII und XVIII Jahrhunderts. Deutsche Handschrift auf Papier. Hannover 1856. 4to (29,5:21 cm). Von einer Hand in deutscher Kursive mit schwarzer Tinte geschrieben. Titel in Aquarellmalerei, mit 2 gefalt. Plänen u. 1 gedruckten Einblattdruck. 96 ungez. S. Ldr. d. Zt. mit Deckelvergoldung; gering berieben u. verzogen, Vorderdeckel mit kl. Löchern in der Mitte. (Nr. 4865)
Bock-Wülfingen, H. Journal (Erinnerungsblätter) über die Reise Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen in das südliche (u. nördliche) Frankreich zur Besichtigung der Historischen Baudenkmäler, vom 30ten März - 12ten April 1875 (vom 3ten bis 17ten Juni 1875). 2 Tle. in 3 Bdn. Deutsche Handschrift auf Papier. Stuttgart, Mai 1875 bzw. 1876. 4to (29,5:22 cm). Von einer Hand mit schwarzer Tinte in sauberer Kursive geschrieben. Mit 1 Taf. mit 6 montierten Federzeichungen u. 1 Federzeichnung im Text. 1 Bl., IV, 186 S.; 1 Bl., III, 386, VII, S. 387-738. Ldr. d. Zt., Bd. 1 berieben u. Kapital bestoßen, Bd. 2-3 teilw. gering berieben. (Nr. 4866)
Sapienti sat.
Im Niedersächsischen Landesarchiv gilt: Der Fisch stinkt vom Kopfe her.
Sehr geehrter Herr Graf,
ohne dass ich ueber die naeheren Umstaende der von Ihnen monierten Auktion beim Antiquariat Reiss informiert waere, kann ich doch mit Bestimmtheit sagen, dass die im Katalog der Fa. Reiss aufgefuehrten Stuecke eindeutig nicht Teil des seit Jahrzehnten ungestoert und unbeeintraechtigt in der Obhut des Nieders. Landesarchivs bzw der Staatsarchive in Hannover und Wolfenbuettel befindlichen Archivs des Hauses Hannover sind bzw. waren. Daher ist der von Ihnen mit Heftigkeit erhobene Vorwurf, das Haus Hannover verhalte sich "gewissenlos" und verkaufe hier "fuer die Landesgeschichte wichtige archivalische Dokumente" aus seinem Hausarchiv, falsch und ohne jede Grundlage.
Wenn Sie sich dagegen die Muehe gemacht haetten, die auf der Versteigerungsliste aufgefuehrten Stuecke einzeln durchzugehen, dann waere Ihnen selbst aufgefallen, dass es sich dabei durchweg um Objekte handelt, die ganz offenkundig aus der Privatsphaere einzelner welfischer Familienmitglieder ueberwiegend aus der Zeit nach 1866 stammen (Poesiealben, Schulhefte, Geburtstagsgedichte, panegyrische Korrespondenz, Druckwerke des spaeten 19. oder fruehen 20. Jahrhunderts, vielfach in handschriftlicher Abschrift fuer den privaten Gebrauch [so eine 1870 in Hannover erschienene Abhandlung ueber die Stellung des Hl. Bernhard von Clairvaux in der Geschichte der katholischen Moraltheologie oder das franzoesische, hier ins Deutsche uebersetzte Lustspiel in zwei Akten "Der Baron in Verlegenheit"], Objekte zur Freizeitgestaltung wie der Spielplan eines Brettspiels ueber eine "Reise von Hannover nach London" etc), oder um inhaltlich belanglose Einzeldokumente wie etwa eine Reisekostenabrechnung mit der Unterschrift der Herzogin Anna Eleonore von Braunschweig-Lueneburg, deren Provenienzzusammenhaenge voellig unklar sind. Soweit erkennbar, hat es sich bei dieser Auktion um eine Art "Resteverwertung" von Stuecken gehandelt, die bereits im Zuge der grossen Versteigerung von Inventar aller Art aus der Marienburg vor etwa 5 Jahren verkauft worden sind und erst jetzt ihren Weg in die oeffentliche Weiterverwertung gefunden haben.
Angesichts dieses Befundes, der auch Ihnen moeglich gewesen waere, waere es m. E. angemessen gewesen, wenn Sie mit weniger Erregung und mehr Nuechternheit an das Thema herangegangen waeren.
Mit freundlichen Gruessen
Dr. Bernd Kappelhoff
Praesident des Nieders. Landesarchivs
Das ist der gleiche Ungeist wie in Stralsund!
Lesen wir nochmals meinen Beitrag in toto:
"Marienburg. - Sammlung von Briefen, Rechnungen etc. zum Bau des Schlosses Marienburg, gerichtet an den Bauleiter Ludwig Frühling. Ca. 500 Stück. 1860-63. Verschiedene Formate.
http://www.reiss-sohn.de/deu/index_book.html
Versteigert bei Reiss auf den Herbstauktionen. Bilder und umfangreichere Beschreibungen und Ergebnisliste wurden inzwischen entfernt, Kurzbeschreibungen der Stücke sind aber noch verfügbar.
Auktion 155/II
Papierne Memorabilien aus dem Königshaus Hannover
VI. Handschriften und Dokumente aus königlichem Besitz (Nr. 4855-4957)
VII. Bücher, Fotografien und Ephemera aus königlichem Besitz (Nr. 4958-5011)
Kann mir jemand erklären, wieso diese landesgeschichtlich wichtigen Dokumente, eindeutig Archivalien zur hausgeschichte des ehemals in Hannover regierenden Hauses in alle Welt zerstreut werden durften?
Wieso steht kein Welfenarchiv auf der Liste national wertvoller Archive in Niedersachen?
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Archive/Niedersachsen/niedersachsen_node.html
Das gewissenlose Verhalten der Welfen wurde hier schon des öfteren thematisiert, am umfangreichsten in:
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/"
Daraus ergibt sich:
Ich habe durchaus nicht behauptet, dass es sich um Stücke aus dem Hausarchiv in Hannover handelt. Ich habe von landesgeschichtliche wichtigen Dokumente zur Hausgeschichte gesprochen und das mit einem konkreten Beispiel, auf das Kappelhoff nicht eingeht, belegt, nämlich mit einem sehr umfangreichen archivalischen Konvolut zur Baugeschichte der Marienburg.
Dass man auch vermeintlich Belangloses unter den Memorabilien findet, habe ich nie bestritten. Wenn landesgeschichtlich Wichtiges verkauft wurde - und daran halte ich fest -, kann man das nicht durch Hinweis auf Belanglosigkeiten widerlegen. Es handelt sich eben nicht "durchweg" um Stücke aus der Privatsphäre.
Im übrigen: Auch Privates hat seinen Quellenwert, sonst würden öffentliche Archive nicht die vielen Privatunterlagen in Hausarchiven (ob im Eigentum oder als Depositum) sorgsam verwahren.
Und seit der Causa Karlsruhe sollte eigentlich klar sein, dass nach den Grundsätzen des Gutachtens von Laufs et al. vieles von dem, was 1918 an die ehemals regierenden Häuser fiel, eigentlich Landeseigentum war. Geschenke an den Herrscher galten nicht der Privatperson, auch wenn sie von diesem privat vereinnahmt wurden.
Hier sind weitere Beispiele für die verkauften "Belanglosigkeiten":
Becker, G. L. L. Weihrede bei der Grundsteinlegung der Marienburg gehalten den 9ten October 1858. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. um 1858. Kl.-4to (22:17 cm). Von einer Hand in deutscher Kursive mit braunschwarzer Tinte geschrieben. 16 nn. Bll. Roter Samtband d. Zt. von C. Bergmüller (Königl. Buchbinder in Hannover) mit goldgeprägtem Titel u. Zierstücken, Goldschnitt; teilw. etwas berieben, Rücken verblaßt. (Nr. 4862)
Benne, L. "Einige Notizen über die Ersten fünf Corps der King's German Legion, welche am 25. December 1803 auf den Etat der Britischen Armee gesetzt wurden." Deutsche Handschrift auf Papier. Hannover, 20. Dez. 1853. Fol. (33:20,5 cm). In sauberer Kanzleischrift mit schwarzbrauner Tinte geschrieben, am Ende mit eigenh. Unterschrift "L. Benne" und Rangbezeichnung. 10 Bll. (l.w.). Geheftet. (Nr. 4863)
Benne, L. "Memoranda zur Feier des 25sten October 1855, an welchem Tage vor 50 Jahren das Husaren Regiment Ihrer Majestät der Königin von Hannover als 2tes Husaren Regiment von des Königs Deutschen Legion auf den Etat der Britischen Armee gestellt wurde." Deutsche Handschrift auf Papier. Hannover, 25. Dez. 1855. Gr.-fol. (42:26 cm). Von einer Hand mit schwarzer Tinte in Kursive geschrieben. Überschriften u. Hervorhebungen mit Rot unterstrichen. 10 Bll. (letztes leer). Umschlag. d. Zt.
Bergmann. Das Hospital St. Wilhelm vor Celle, eine Invaliden- Verpflegungs-Anstalt des XVII und XVIII Jahrhunderts. Deutsche Handschrift auf Papier. Hannover 1856. 4to (29,5:21 cm). Von einer Hand in deutscher Kursive mit schwarzer Tinte geschrieben. Titel in Aquarellmalerei, mit 2 gefalt. Plänen u. 1 gedruckten Einblattdruck. 96 ungez. S. Ldr. d. Zt. mit Deckelvergoldung; gering berieben u. verzogen, Vorderdeckel mit kl. Löchern in der Mitte. (Nr. 4865)
Bock-Wülfingen, H. Journal (Erinnerungsblätter) über die Reise Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen in das südliche (u. nördliche) Frankreich zur Besichtigung der Historischen Baudenkmäler, vom 30ten März - 12ten April 1875 (vom 3ten bis 17ten Juni 1875). 2 Tle. in 3 Bdn. Deutsche Handschrift auf Papier. Stuttgart, Mai 1875 bzw. 1876. 4to (29,5:22 cm). Von einer Hand mit schwarzer Tinte in sauberer Kursive geschrieben. Mit 1 Taf. mit 6 montierten Federzeichungen u. 1 Federzeichnung im Text. 1 Bl., IV, 186 S.; 1 Bl., III, 386, VII, S. 387-738. Ldr. d. Zt., Bd. 1 berieben u. Kapital bestoßen, Bd. 2-3 teilw. gering berieben. (Nr. 4866)
Sapienti sat.
Im Niedersächsischen Landesarchiv gilt: Der Fisch stinkt vom Kopfe her.
Der Versuch, die vom Stralsunder Hauptausschuss beschlossene fristlose Kündigung der Leiterin des Stadtarchivs, Dr. Regina Nehmzow, zu stoppen, ist gescheitert. Bei der nicht öffentlichen Sondersitzung der Bürgerschaft am Mittwochabend fehlte bei der Abstimmung ein Stimme, um das Verfahren an die Stadtvertretung heranzuziehen. Das Votum fiel zwar mit 21 zu 19 für den Antrag der Fraktion Adomeit aus, aber damit wurde die notwendige absolute Mehrheit von 22 Stimmen knapp verfehlt.
Der ganze Skandal hatte sich am Verkauf historischer Bücher aus dem Stadtarchiv entzündet. Regina Nehmzow, die Rederecht erhielt, versicherte den Stadtvertretern, dass sie nie bewusst oder mit Vorsatz etwas tun würde, was der Stadt oder dem Archiv schaden würde. In den letzten Monaten sei viel Schmutz über dem Archiv ausgekippt worden. Doch niemand hätte nach dem Grund des Verkaufs der Bücher, dem eine lange Zeit der Abwägung vorangegangen sei, gefragt.
Der habe einzig und allein darin bestanden, dass sie als Archivleiterin Geld erwirtschaften wollte, um die Bestände zu retten, sagte sie. Mit den Mitteln, die aus dem Stadthaushalt zur Verfügung stünden, würde man gerade so über Wasser gehalten, nach dem Motto: Zum Leben zu viel, zum Sterben zu wenig. Völlig unverständlich sei es für sie, dass ein Förderantrag beim Land mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Bestände keine landesweite Bedeutung hätten. (ostsee-zeitung)
KOMMENTAR:
Ich billige die Verdachtskündigung von Nehmzow nicht, da es an der nötigen Aufklärung der Affäre fehlt. Zugleich kann ich den Begriff "Bauernopfer" nicht mehr lesen. Frau Dr. Nehmzow verdiente in etwa so viel wie ein Dezernent der Stralsunder Stadtverwaltung, sie war eine angesehene Führungskraft, deren Wort man blind vertraute.
Zu den sonstigen Verantwortlichen habe ich mich hier schon geäußert:
http://archiv.twoday.net/stories/216965935/
In einem Interview mit der Zeitung am Strelasund hat ein Teilnehmer der Hauptausschusssitzung vom Juni Unsägliches gesagt:
http://www.zeitung-am-strelasund.de/index.php?page=8#page
Wer kein ungutes Gefühl hat, wenn Inkunabeln (jeder Gebildete weiß, wenn Bücher ab 1497 verkauft werden, müssen Inkunabeln dabei sein) aus dem Stadtarchiv verkauft werden, sollte kein öffentliches Amt wahrnehmen.
Dass man die eigene Satzung nicht lesen konnte oder wollte bzw. sie sich so zurechtdrehte, wie es passte, haben die Vorgesetzten der Archivarin (OB Badrow, Senator Albrecht), das offenkundig unfähige Rechtsamt der Stadt und der Hauptausschuss zu verantworten.
Dass bei niemandem die Alarmglocken geklingelt haben, wirft ein bezeichnendes Licht auf die ganze Erbärmlichkeit einer Stadtverwaltung und "Bürgerschaft", der jeder Respekt vor Kulturgut und jedes Gespür für angemessenen Umgang damit fehlte.
Die Direktorin des Stadtarchivs Stralsund hat unermessliche Schande über die Archivzunft gebracht. Auch wenn schon ihr unfähiger Vorgänger Hacker mit dem Verscherbeln von sogenannten Dubletten begonnen haben mag, hat sie den Plan eines Verkaufs eines von ihr ausdrücklich als "totes Kapital" bezeichneten Teilbestands der Archivbibliothek entwickelt und auch in der Ausschussitzung bei Nachfragen vertreten.
Die Bezeichnung "totes Kapital" wurde Nehmzow in der Presse zugeschrieben:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1928683/http:// (21.11.)
http://mathias-nowak.tumblr.com/post/36268449290/langsam-kommt-in-stralsund-die-wahrheit-ans-licht (zitiert die FAZ vom 22.11.)
Es gibt mit Sicherheit viele ArchivarInnen, die den ganzen Skandal für übertrieben halten und in irgendwelchen alten Griechischdrucken, die in Stralsund nie nachgefragt wurden, keinen Wert an sich sehen wollen. Diese werden noch aus ihren Löchern kommen, begnügen sich aber derzeit noch damit, die arme Frau Nehmzow in Schutz zu nehmen.
Der ganze Skandal hatte sich am Verkauf historischer Bücher aus dem Stadtarchiv entzündet. Regina Nehmzow, die Rederecht erhielt, versicherte den Stadtvertretern, dass sie nie bewusst oder mit Vorsatz etwas tun würde, was der Stadt oder dem Archiv schaden würde. In den letzten Monaten sei viel Schmutz über dem Archiv ausgekippt worden. Doch niemand hätte nach dem Grund des Verkaufs der Bücher, dem eine lange Zeit der Abwägung vorangegangen sei, gefragt.
Der habe einzig und allein darin bestanden, dass sie als Archivleiterin Geld erwirtschaften wollte, um die Bestände zu retten, sagte sie. Mit den Mitteln, die aus dem Stadthaushalt zur Verfügung stünden, würde man gerade so über Wasser gehalten, nach dem Motto: Zum Leben zu viel, zum Sterben zu wenig. Völlig unverständlich sei es für sie, dass ein Förderantrag beim Land mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Bestände keine landesweite Bedeutung hätten. (ostsee-zeitung)
KOMMENTAR:
Ich billige die Verdachtskündigung von Nehmzow nicht, da es an der nötigen Aufklärung der Affäre fehlt. Zugleich kann ich den Begriff "Bauernopfer" nicht mehr lesen. Frau Dr. Nehmzow verdiente in etwa so viel wie ein Dezernent der Stralsunder Stadtverwaltung, sie war eine angesehene Führungskraft, deren Wort man blind vertraute.
Zu den sonstigen Verantwortlichen habe ich mich hier schon geäußert:
http://archiv.twoday.net/stories/216965935/
In einem Interview mit der Zeitung am Strelasund hat ein Teilnehmer der Hauptausschusssitzung vom Juni Unsägliches gesagt:
http://www.zeitung-am-strelasund.de/index.php?page=8#page
Wer kein ungutes Gefühl hat, wenn Inkunabeln (jeder Gebildete weiß, wenn Bücher ab 1497 verkauft werden, müssen Inkunabeln dabei sein) aus dem Stadtarchiv verkauft werden, sollte kein öffentliches Amt wahrnehmen.
Dass man die eigene Satzung nicht lesen konnte oder wollte bzw. sie sich so zurechtdrehte, wie es passte, haben die Vorgesetzten der Archivarin (OB Badrow, Senator Albrecht), das offenkundig unfähige Rechtsamt der Stadt und der Hauptausschuss zu verantworten.
Dass bei niemandem die Alarmglocken geklingelt haben, wirft ein bezeichnendes Licht auf die ganze Erbärmlichkeit einer Stadtverwaltung und "Bürgerschaft", der jeder Respekt vor Kulturgut und jedes Gespür für angemessenen Umgang damit fehlte.
Die Direktorin des Stadtarchivs Stralsund hat unermessliche Schande über die Archivzunft gebracht. Auch wenn schon ihr unfähiger Vorgänger Hacker mit dem Verscherbeln von sogenannten Dubletten begonnen haben mag, hat sie den Plan eines Verkaufs eines von ihr ausdrücklich als "totes Kapital" bezeichneten Teilbestands der Archivbibliothek entwickelt und auch in der Ausschussitzung bei Nachfragen vertreten.
Die Bezeichnung "totes Kapital" wurde Nehmzow in der Presse zugeschrieben:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1928683/http:// (21.11.)
http://mathias-nowak.tumblr.com/post/36268449290/langsam-kommt-in-stralsund-die-wahrheit-ans-licht (zitiert die FAZ vom 22.11.)
Es gibt mit Sicherheit viele ArchivarInnen, die den ganzen Skandal für übertrieben halten und in irgendwelchen alten Griechischdrucken, die in Stralsund nie nachgefragt wurden, keinen Wert an sich sehen wollen. Diese werden noch aus ihren Löchern kommen, begnügen sich aber derzeit noch damit, die arme Frau Nehmzow in Schutz zu nehmen.
http://www.medoanet.eu/open-access-tracker-information
"The Open Access Tracker brings together information on the growth of different types of open access resources and policies in Greece, Turkey, Italy, Spain, France and Portugal, effectively creating a profile of growth for each country. It draws information on journals, repositories, institutional policies, funder’s policies and publishers’ self-archiving policies from authoritative services, such as DOAJ, SHERPA/RoMEO, SHERPA/Juliet, OpenDOAR, ROARMAP. "
"The Open Access Tracker brings together information on the growth of different types of open access resources and policies in Greece, Turkey, Italy, Spain, France and Portugal, effectively creating a profile of growth for each country. It draws information on journals, repositories, institutional policies, funder’s policies and publishers’ self-archiving policies from authoritative services, such as DOAJ, SHERPA/RoMEO, SHERPA/Juliet, OpenDOAR, ROARMAP. "
KlausGraf - am Mittwoch, 12. Dezember 2012, 19:00 - Rubrik: Open Access
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"Dr. Michael Kaiser verantwortet perspectivia.net, die Publikationsplattform der Max Weber Stiftung (www.perspectivia.net). Er ist außerdem Mitherausgeber der zeitenblicke, des [sic!] online-Zeitschrift für die Geschichtswissenschaften (www.zeitenblicke.de), und der lesepunkte, dem elektronischen Rezensionsjournal für Jugendliche (www.lesepunkte.de)."
So das Impressums seines neu eröffneten Blogs, über das er schreibt:
Ich selbst beschäftige mich seit rund 20 Jahren mit Themen des Dreißigjährigen Kriegs. Das Interesse ist nie erlahmt, im Gegenteil. Doch ungeachtet der vielen und intensiven Auseinandersetzungen mit Problemen dieser Zeit bleibt vieles rätselhaft: Nicht nur das Wissen ist im Laufe der Jahre beständig gewachsen, sondern ebenso die Einsicht in die Vielschichtigkeit der hier berührten historischen Phänomene. Aber je mehr ich forsche, desto komplexer (und faszinierender!) stellt sich die Thematik dar.
Diese Komplexität schlägt unmittelbar auf die Arbeitsweise zurück. Viele Fragen, auf die ich gestoßen bin, begleiten mich schon länger. Dabei bleibt vieles, was ich recherchiere, Stückwerk, zunächst zumindest. Es gibt viele lose Ende, thematische Splitter also, deren historiographische Relevanz für mich unbestritten ist, ohne daß ich die dazugehörige Geschichte sofort zuende erzählen kann. Manchmal dauert es einige Jahre, bis ein Thema so weit gediehen ist, daß es die Publikationsreife etwa eines Aufsatzes erringt. Dies hat übrigens, wenn ich es richtig sehe, der Qualität meiner Beiträge nicht geschadet. Gut Ding will Weile haben, eben auch in der Wissenschaft.
An dieser Stelle erhält das Dreißigjähriger-Kriegs-Blog seine Bedeutung. Er sammelt und präsentiert erste Ideen, Gedankengänge und thematische Skizzen. Natürlich sollen die Blog-Einträge Hand und Fuß haben und für sich genommen einen (wenn auch nur) kurzen und in sich schlüssigen Gedanken umfassen. Und doch stellen sie zunächst erste Markierungen auf dem Weg zu wissenschaftlichen Publikationsformen dar, die einen weiter gefaßten erkenntnisleitenden Blick haben, als es hier intendiert ist.
Warum dann aber die Öffentlichkeit eines Blogs? Sicher spielt die Selbstvergewisserung im Sinne einer Zusammenstellung von Material eine Rolle. Aber warum sollen diese ersten rohen Schnipsel nicht auch anderen Impulse geben? Und möglicherweise regen sie andere an, auf meine offenen Fragen zu reagieren und Probleme zu lösen, an denen ich mich abarbeite. Im Zentrum stehen weiterhin die Phänomene des Dreißigjährigen Kriegs, aber vielleicht ergibt sich ein Wechselspiel zwischen dem einsamen Arbeiten
http://dkblog.hypotheses.org/1#more-1
Danke an Maria Rottler für den Hinweis.
So das Impressums seines neu eröffneten Blogs, über das er schreibt:
Ich selbst beschäftige mich seit rund 20 Jahren mit Themen des Dreißigjährigen Kriegs. Das Interesse ist nie erlahmt, im Gegenteil. Doch ungeachtet der vielen und intensiven Auseinandersetzungen mit Problemen dieser Zeit bleibt vieles rätselhaft: Nicht nur das Wissen ist im Laufe der Jahre beständig gewachsen, sondern ebenso die Einsicht in die Vielschichtigkeit der hier berührten historischen Phänomene. Aber je mehr ich forsche, desto komplexer (und faszinierender!) stellt sich die Thematik dar.
Diese Komplexität schlägt unmittelbar auf die Arbeitsweise zurück. Viele Fragen, auf die ich gestoßen bin, begleiten mich schon länger. Dabei bleibt vieles, was ich recherchiere, Stückwerk, zunächst zumindest. Es gibt viele lose Ende, thematische Splitter also, deren historiographische Relevanz für mich unbestritten ist, ohne daß ich die dazugehörige Geschichte sofort zuende erzählen kann. Manchmal dauert es einige Jahre, bis ein Thema so weit gediehen ist, daß es die Publikationsreife etwa eines Aufsatzes erringt. Dies hat übrigens, wenn ich es richtig sehe, der Qualität meiner Beiträge nicht geschadet. Gut Ding will Weile haben, eben auch in der Wissenschaft.
An dieser Stelle erhält das Dreißigjähriger-Kriegs-Blog seine Bedeutung. Er sammelt und präsentiert erste Ideen, Gedankengänge und thematische Skizzen. Natürlich sollen die Blog-Einträge Hand und Fuß haben und für sich genommen einen (wenn auch nur) kurzen und in sich schlüssigen Gedanken umfassen. Und doch stellen sie zunächst erste Markierungen auf dem Weg zu wissenschaftlichen Publikationsformen dar, die einen weiter gefaßten erkenntnisleitenden Blick haben, als es hier intendiert ist.
Warum dann aber die Öffentlichkeit eines Blogs? Sicher spielt die Selbstvergewisserung im Sinne einer Zusammenstellung von Material eine Rolle. Aber warum sollen diese ersten rohen Schnipsel nicht auch anderen Impulse geben? Und möglicherweise regen sie andere an, auf meine offenen Fragen zu reagieren und Probleme zu lösen, an denen ich mich abarbeite. Im Zentrum stehen weiterhin die Phänomene des Dreißigjährigen Kriegs, aber vielleicht ergibt sich ein Wechselspiel zwischen dem einsamen Arbeiten
http://dkblog.hypotheses.org/1#more-1
Danke an Maria Rottler für den Hinweis.
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Dirk Pilz wirft einen pessimistischen Blick in die Zukunft der Digitalisierung in Archiven, Bibliotheken und Museen (Berliner Zeitung vom 10.12.2012):
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/digitale-archive-das-unerbittliche-gedaechtnis,10809150,21071782.html
"...Das Unbehagen in einer Welt vollgepfropfter digitaler Archive besteht darin, dass an den Menschen geknüpfte Kategorien wie Erinnern und Vergessen „immer mehr unangemessen erscheinen“ (Assmann). Sie waren bislang an eine gemeinsame Kultur des Wertens und Auswählens geknüpft; jetzt aber, so scheint es, sind zwar die Archive voll und allen zugänglich, aber die Kriterien für das Vergessen und Erinnern sind zum unscharfen Privatvergnügen geworden..."
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/digitale-archive-das-unerbittliche-gedaechtnis,10809150,21071782.html
"...Das Unbehagen in einer Welt vollgepfropfter digitaler Archive besteht darin, dass an den Menschen geknüpfte Kategorien wie Erinnern und Vergessen „immer mehr unangemessen erscheinen“ (Assmann). Sie waren bislang an eine gemeinsame Kultur des Wertens und Auswählens geknüpft; jetzt aber, so scheint es, sind zwar die Archive voll und allen zugänglich, aber die Kriterien für das Vergessen und Erinnern sind zum unscharfen Privatvergnügen geworden..."
ingobobingo - am Mittwoch, 12. Dezember 2012, 10:05 - Rubrik: Wahrnehmung
KlausGraf - am Mittwoch, 12. Dezember 2012, 02:13 - Rubrik: Bibliothekswesen
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KlausGraf - am Mittwoch, 12. Dezember 2012, 00:48 - Rubrik: Unterhaltung
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http://digitalcollections.tcd.ie
http://digitalcollections.tcd.ie/home/#searchresults
Leider mit Wasserzeichen. Tipp: die drei frühmittelalterlichen Handschriften, darunter das berühmte Book of Kells.

http://digitalcollections.tcd.ie/home/#searchresults
Leider mit Wasserzeichen. Tipp: die drei frühmittelalterlichen Handschriften, darunter das berühmte Book of Kells.
KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 23:41 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://pinterest.com/pommern/stralsunder-fundstucke/
Margret Ott hat Stempel und Besitzvermerke von Büchern aus dem Stadtarchiv Stralsund, die im Handel auftauchten, zusammengestellt. Merci.

Margret Ott hat Stempel und Besitzvermerke von Büchern aus dem Stadtarchiv Stralsund, die im Handel auftauchten, zusammengestellt. Merci.

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Die Dissertation von Gustav Kolb 1909 ist online:
http://archive.org/details/DieKraichgauerRitterschaft
Zum Kraichgau siehe auch
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/
und den Überblicksbeitrag zur Kraichgauer Ritterschaft von Kurt Andermann in der ZGO 2012 (ohne diese letztgenannte Arbeit zu zitieren).
http://archive.org/details/DieKraichgauerRitterschaft
Zum Kraichgau siehe auch
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/
und den Überblicksbeitrag zur Kraichgauer Ritterschaft von Kurt Andermann in der ZGO 2012 (ohne diese letztgenannte Arbeit zu zitieren).
KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 21:25 - Rubrik: Landesgeschichte
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S. 462-463 Präsident/in Landesarchiv NRW
http://www.pem.nrw.de/04_Personalgewinnung/hoehererDienst/2013_01_02_MFKJKS_fuer_Landesarchiv_NRW_Praesident-in_hD.pdf
"Elektronisch eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt". Da zeigt sich doch, dass die Landesverwaltung nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist.
S. 464 Wiss. Archivar, Max-Planck-Gesellschaft
http://www.pem.nrw.de/04_Personalgewinnung/hoehererDienst/2013_01_02_MFKJKS_fuer_Landesarchiv_NRW_Praesident-in_hD.pdf
"Elektronisch eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt". Da zeigt sich doch, dass die Landesverwaltung nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist.
S. 464 Wiss. Archivar, Max-Planck-Gesellschaft
KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 18:16 - Rubrik: Personalia
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Am Freitag hat eine dreiköpfige Untersuchungskommission der ELTE-Universität in Budapest "schwere wissenschaftliche Mängel" und "auffallende textliche Übereinstimmungen" an einer Doktorarbeit des heutigen Vizepremiers und Parteichefs der Christdemokraten (KDNP), Zsolt Semjén, festgestellt
http://www.pesterlloyd.net/html/1250plagiatsemjen.html
http://www.pesterlloyd.net/html/1250plagiatsemjen.html
KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 17:50 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Ich hatte soeben Gelegenheit, erstmals mit Herrn Senator Albrecht zu telefonieren.
Es werden ja nach wie vor wertvolle und meiner Ansicht nach unveräußerliche Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund im Handel angeboten, was wir mehrfach gemeldet haben:
Causa Stralsund: Stadt lässt Antiquare wertvolles und unveräußerliches Archivgut weiterverscherbeln!
http://archiv.twoday.net/stories/219045446/ (30.11)
Causa Stralsund: Hassold haut Pomeranica raus
http://archiv.twoday.net/stories/219045903/ (1.12.)
Keine frohen Vorweihnachtsnachrichten aus Stralsund
http://archiv.twoday.net/stories/219051099/ (8.12.)
Hinweis auf
http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen/
Senator Albrecht bedauerte, dass der Eindruck entstanden ist, dass die Stadt nichts gegen die Verkäufe unternehme und kündigte noch für diese Woche eine mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Presseerklärung an.
Die in meinem Beitrag vom 30.11. zitierte Mail des Augusta-Antiquariats enthält folgende Sätze: "Alle nun im Netz befindlichen Bücher oder Broschüren stammen nicht aus der Gymnasial-Bibliothek und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Dies ist vertraglich und rechtlich abgesichert." Diese Aussage hat Senator Albrecht ausdrücklich dementiert.
Kommentar:
Je eher Erwerber von Stralsunder Kulturgut Bescheid wissen, um so besser. Die jetzt angekündigte öffentliche Erklärung der Stadt hätte schon längst erfolgen müssen. Alle Erwerber von Stücken aus dem Stadtarchiv bitte ich, mit uns (meine Kontaktdaten siehe IMPRESSUM rechts), der UB Greifswald oder der Hansestadt Stralsund Kontakt aufzunehmen.
Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Frühere Beiträge:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/wie-geht-es-weiter-in-stralsund/

Es werden ja nach wie vor wertvolle und meiner Ansicht nach unveräußerliche Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund im Handel angeboten, was wir mehrfach gemeldet haben:
Causa Stralsund: Stadt lässt Antiquare wertvolles und unveräußerliches Archivgut weiterverscherbeln!
http://archiv.twoday.net/stories/219045446/ (30.11)
Causa Stralsund: Hassold haut Pomeranica raus
http://archiv.twoday.net/stories/219045903/ (1.12.)
Keine frohen Vorweihnachtsnachrichten aus Stralsund
http://archiv.twoday.net/stories/219051099/ (8.12.)
Hinweis auf
http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen/
Senator Albrecht bedauerte, dass der Eindruck entstanden ist, dass die Stadt nichts gegen die Verkäufe unternehme und kündigte noch für diese Woche eine mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Presseerklärung an.
Die in meinem Beitrag vom 30.11. zitierte Mail des Augusta-Antiquariats enthält folgende Sätze: "Alle nun im Netz befindlichen Bücher oder Broschüren stammen nicht aus der Gymnasial-Bibliothek und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Dies ist vertraglich und rechtlich abgesichert." Diese Aussage hat Senator Albrecht ausdrücklich dementiert.
Kommentar:
Je eher Erwerber von Stralsunder Kulturgut Bescheid wissen, um so besser. Die jetzt angekündigte öffentliche Erklärung der Stadt hätte schon längst erfolgen müssen. Alle Erwerber von Stücken aus dem Stadtarchiv bitte ich, mit uns (meine Kontaktdaten siehe IMPRESSUM rechts), der UB Greifswald oder der Hansestadt Stralsund Kontakt aufzunehmen.
Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Frühere Beiträge:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/wie-geht-es-weiter-in-stralsund/

KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 16:13 - Rubrik: Allgemeines
Marc Mudrak begründet einleuchtend, wieso Mikrofilme aus den Archiven verschwinden müssen:
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
Seine Thesen:
1. Quellenbestände auf Mikrofilmen sind unübersichtlich und oft schlampig gespeichert
2. Mikroformate sind oft unleserlich und lassen zentrale Quellenbestandteile verschwinden
3. Die Arbeit an Mikroformat-Lesegeräten ist gesundheitsschädlich
4. Mikrofilme sind schwierig und teuer zu reproduzieren
5. Die Lesegeräte sind störanfällig, die Technik ist oft veraltet
6. Mikrofilme entfremden von den Quellen
Wo bleibt der Geschmack des Archivs? Der ist bereits seit den 1960er Jahren durch die Mikrofilme verloren gegangen. Wo hingegen Digitalisate authentischer abbilden oder die Reproduktion selbst am Original vorgenommen werden muss, ist der Kontakt mit den Quellen viel direkter, physischer und visuell nachdrücklicher.
Kommentar: Dass die Langzeitarchivierung bei Mikrofilmen weniger Probleme aufwirft als bei digitalen Unterlagen dürfte in Archivkreisen Konsens sein. Heute sollte man, wenn man am Mikrofilm festhalten will, aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit Digitalisate für die Benutzung bereitstellen und in einem Aufwasch die Quellen auf Mikrofilm ausgeben.
Das größte Problem aber sind die unsäglichen Alt-Filme. Aus der Sicht der Bestandserhaltung der Filme kann ich jeden Benutzer verstehen, der sich weigert, einen Film selbst einzulegen. Durch unsachgemäßes Gefummel mit den Filmen können diese Schaden nehmen (was zumindest ein theoretisches Haftungsrisiko bedeutet). Auch das Archivpersonal ist häufig mit der Bedienung der teuren Geräte überfordert (siehe auch Kommentar von Mareike König zu obigem Artikel).
Weiterer Nachteil: Die wenigsten haben wie ich ein Mikrofichegerät zu Hause stehen, mit dem man zumindest kurze Mikrofilme ebenfalls lesen kann. Man ist also auch als Film-Eigner an die oft benutzerunfreundlichen Öffnungszeiten von Institutionen mit Lesegeräten gebunden.
Tipp: Wenn das Thema es hergibt, schon bei der schriftlichen Anmeldung im Archiv "paläographische Studien"/"Schriftvergleiche" vortäuschen, damit man gleich die Originale einsehen kann und nicht erst, wenn man Unleserliches etc. feststellt.
Mikrofilmlesegerät 1962, Foto: Cushing Memorial Library & Archives, Texas A &M, http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de
http://catholiccultures.hypotheses.org/348
Seine Thesen:
1. Quellenbestände auf Mikrofilmen sind unübersichtlich und oft schlampig gespeichert
2. Mikroformate sind oft unleserlich und lassen zentrale Quellenbestandteile verschwinden
3. Die Arbeit an Mikroformat-Lesegeräten ist gesundheitsschädlich
4. Mikrofilme sind schwierig und teuer zu reproduzieren
5. Die Lesegeräte sind störanfällig, die Technik ist oft veraltet
6. Mikrofilme entfremden von den Quellen
Wo bleibt der Geschmack des Archivs? Der ist bereits seit den 1960er Jahren durch die Mikrofilme verloren gegangen. Wo hingegen Digitalisate authentischer abbilden oder die Reproduktion selbst am Original vorgenommen werden muss, ist der Kontakt mit den Quellen viel direkter, physischer und visuell nachdrücklicher.
Kommentar: Dass die Langzeitarchivierung bei Mikrofilmen weniger Probleme aufwirft als bei digitalen Unterlagen dürfte in Archivkreisen Konsens sein. Heute sollte man, wenn man am Mikrofilm festhalten will, aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit Digitalisate für die Benutzung bereitstellen und in einem Aufwasch die Quellen auf Mikrofilm ausgeben.
Das größte Problem aber sind die unsäglichen Alt-Filme. Aus der Sicht der Bestandserhaltung der Filme kann ich jeden Benutzer verstehen, der sich weigert, einen Film selbst einzulegen. Durch unsachgemäßes Gefummel mit den Filmen können diese Schaden nehmen (was zumindest ein theoretisches Haftungsrisiko bedeutet). Auch das Archivpersonal ist häufig mit der Bedienung der teuren Geräte überfordert (siehe auch Kommentar von Mareike König zu obigem Artikel).
Weiterer Nachteil: Die wenigsten haben wie ich ein Mikrofichegerät zu Hause stehen, mit dem man zumindest kurze Mikrofilme ebenfalls lesen kann. Man ist also auch als Film-Eigner an die oft benutzerunfreundlichen Öffnungszeiten von Institutionen mit Lesegeräten gebunden.
Tipp: Wenn das Thema es hergibt, schon bei der schriftlichen Anmeldung im Archiv "paläographische Studien"/"Schriftvergleiche" vortäuschen, damit man gleich die Originale einsehen kann und nicht erst, wenn man Unleserliches etc. feststellt.
KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 15:16 - Rubrik: Filmarchive
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Heubach und die Burg Rosenstein, ca. 1860, nur eines von an die 1000 Bildern aus den Graphischen Sammlungen der WLB Stuttgart, die meist in brauchbarer Qualität online sind.
KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 00:20 - Rubrik: Bildquellen
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Great work:
https://abuveliki.wordpress.com/2012/12/08/causa-stralsund-sellout-of-an-archive/
Based mostly on Archivalia entries.
https://abuveliki.wordpress.com/2012/12/08/causa-stralsund-sellout-of-an-archive/
Based mostly on Archivalia entries.
KlausGraf - am Dienstag, 11. Dezember 2012, 00:02 - Rubrik: English Corner
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Zu meiner Auskunftsklage, siehe zuletzt
http://archiv.twoday.net/stories/219044892/
erhielt ich unzureichende Antworten, verbunden mit dem Angebot, das vom Oberbürgermeister telefonisch bereits signalisiert worden war, dass die Hansestadt Stralsund, wenn ich die Klage für umfassend erledigt erkläre, die Kosten übernehmen würde. Da ich aber mit der anhaltenden Geheimnistuerei der Stadt nicht einverstanden bin, teilte ich dem VG Greifswald soeben mit, dass ich die Klage aufrecht erhalte.
2 B 1626/12
I.
Eine Erledigungserklärung kann nicht abgegeben werden, auch wenn einzelne Fragen durch das Schreiben der Hansestadt Stralsund vom 6. Dezember 2012 erledigt sind. Für die nicht beantworteten Fragen wird die Klage in vollem Umfang aufrechterhalten.
Zu den Fragen im einzelnen:
1. Frage:
Diese Frage zielte auf den Kaufpreis und wurde nicht beantwortet, da angeblich schutzwürdige Interessen “zumindest eines Vertragspartners” gegeben seien.
Von einer relevanten Abwägung “aller betroffenen Interessen” kann keine Rede sein, da die Abwägung nicht dokumentiert ist und sich einer Überprüfung daher entzieht. Welche konkreten Wettbewerbsnachteile der Käufer durch eine Offenlegung erleidet, hätte ausgeführt werden müssen.
“Allerdings ist die Hansestadt Stralsund Spekulationen in der Presse über den Kaufpreis, die auch auf ‘Archivalia’ veröffentlicht wurden, nicht entgegengetreten.”
Daraus kann jeder nur den Schluss ziehen, dass der Betrag von 95.000 Euro offenkundig zutrifft. Eine Berichterstattung aufgrund von Spekulationen wird von der Gegenseite einer seriösen Berichterstattung befremdlicherweise vorgezogen. Nachdem der Kaufpreis bekannt ist, besteht kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse mehr.
2. Frage
Diese Frage zielte auf die Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer und wurde nicht beantwortet. Wie zu Punkt 1 vermisst man jegliche konkrete und nachvollziehbare Interessensabwägung.
3. Frage
Gefragt war nach der genauen Begründung in der nicht-öffentlichen Sitzung. Diese Frage wurde nicht beantwortet, da der Wortlaut der Vorlage durch ein zusammenfassendes Referat in indirekter Rede ersetzt wurde, was eine detaillierte Überprüfung der Begründung verunmöglicht.
4. Frage
Da es keine Liste der verkauften Bücher gab, die dem Gremium vorgelegt wurden und derzeit aufwändige und zeitintensive Ermittlungen dazu stattfinden, ist die Frage ausreichend beantwortet und wird von mir für erledigt erklärt.
5. Frage
“Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren”. Antwort: “Eine Antwort auf diese Frage ist derzeit unmöglich, da sie Bestandteil einer tiefgehenden Prüfung des gesamten Vorgangs ist.” Diese Antwort ist offensichtlich fehlerhaft, da meine Frage auf einen abgeschlossenen Vorgang, nämlich die Entscheidungsfindung hinsichtlich des zurückbehaltenen Bestands zielte. Ich gehe davon aus, dass die Hansestadt Stralsund in der Zwischenzeit aus der gesamten Verwaltung alle schriftlichen Unterlagen zu der Affäre zusammengezogen hat und ohne weiteres eine Antwort “Nach den uns vorliegenden Unterlagen gibt es keine Anhaltspunkte für eine Berücksichtigung der Provenienz Zacharias Orth im Sinne einer Erwähnung des Namens” geben könnte. Es wäre zwischenzeitlich auch ohne weiteres möglich gewesen, die an der Aussonderung beteiligten Mitarbeiter des Stadtarchivs eine dienstliche Erklärung abgeben zu lassen, ob eine Prüfung auf Orth-Provenienz erfolgte. Da die Antwort jeweils nur ja oder nein lauten könnte, wäre eine Antwort sehr wohl möglich und eine solche Befragung auch geboten gewesen.
Diese Frage ist nicht erledigt.
6. Frage
Diese Frage wurde fast als einzige korrekt beantwortet, wenngleich dahingestellt bleiben mag, ob sie wahrheitsgemäß beantwortet wurde, da die nach Angaben der Stadt nach wie vor vorhandenen Postinkunabeln von 1511 und 1513 nun einmal keine Inkunabeln sind. Die Frage wird für erledigt erklärt.
7. Frage
Da nach meiner Schätzung maximal 100-300 Titel aus der Gymnasialbibliothek im Sommer zurückblieben, die zudem noch geschlossen unter der Signatur Gy aufgestellt waren, leuchtet nicht ein, wieso eine Antwort auf diese Frage nicht möglich sein soll. Die Frage ist nicht beantwortet.
8. Frage
Soweit die Stadt ausschließt, dass Drucke der Löwenschen Bibliothek im Zusammenhang mit der Veräußerung des Teilbestands der Gymnasialbibliothek angeboten wurden, kann das zutreffen. Der pauschale Verweis auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren befreit die Hansestadt Stralsund nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäß und umfassend zu antworten, soweit dies möglich ist. Zu den Gründen und Kriterien der Auswahl gilt das zu Frage 5 Ausgeführte. Die Frage ist nicht korrekt beantwortet worden.
9. Frage
Soweit die Hansestadt Stralsund eine Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt zum Türkenkriegsdruck, der nach http://archiv.twoday.net/stories/219045911/ die Signatur “B 8̊ 1327 Inkunabel” trug, für unmöglich erklärt, ist das offensichtlich eine Ausflucht. Der erste Teil der Frage ist eine eindeutige Sachfrage über den aktuellen Bestand des Stadtarchivs, während für die Frage nach dem Grund das zu den Fragen 5 und 8 Ausgeführte gilt. Die Frage wurde nicht beantwortet.
10. Frage
Die Antwort lautet: “Die alleinige Zuständigkeit und Fachkompetenz der Mitarbeiter des Stadtarchivs wurde nicht in Zweifel gezogen. Ebenso wenig die fachlich korrekte Vorbereitung der Veräußerung. Es hat sich zwar im Nachgang bestätigt, dass es dort zu fachlichen Fehleinschätzungen kam. Aufgrund der großen Reputation des Stadtarchivs wurde die Einbindung externer Fachleute von den weiteren an dem Vorgang Beteiligten aber nicht für erforderlich erachtet”. Die Frage ist damit für mich ausreichend beantwortet und damit erledigt.
Erledigt sind damit nur die Fragen 4, 6 und 10.
II.
Soweit das Gericht Zweifel hat, dass Archivalia ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist, weise ich auf Folgendes hin:
- Da hier das Wächteramt der Presse betroffen ist, ist eine am Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 GG) orientierte Sichtweise geboten, die es ausschließt, dem Kriterium “redaktionell” einen eigenen Regelungsgehalt zuzuweisen, der im vorliegenden Fall dazu führen würde, einen Auskunftsanspruch zu verneinen.
- Frühere Rechtsprechung grenzte redaktionelle Gestaltung von der Werbung ab:
http://www.linksandlaw.de/news783-journalistisch-redaktionelle.htm
- Eine mehrköpfige Redaktion ist nicht erforderlich, wenn es um die Meinungsbildung geht. Auch der Selbstverleger ist Destinatär der Pressefreiheit (so schrieb Johann Gottfried Pahl seine “Nationalchronik” um 1800 fast ausschließlich selbst).
- Selbstverständlich werden in Archivalia (und zwar nicht nur von mir) Meldungen aus einer Vielzahl von Quellen gezielt ausgewählt und redaktionell (durch Kürzung oder Kommentierung) bearbeitet.
- Wenn eine Reihe von Pressemitteilungen einer Anwaltskanzlei, die womöglich auch nur von einem einzigen damit betrauten Anwalt geschrieben werden, ein redaktionell-journalistisches Angebot ist (was das OLG Bremen bejahte), dann Archivalia erst recht.
- Die Pflichten eines verantwortlichen Redakteurs habe ich wahrgenommen, als ich bei einem vor dem AG Regensburg vor einigen Jahren geschlossenen Vergleich die redaktionelle Verantwortung für einen von einem anderen Archivalia-Mitarbeiter geschriebenen Beitrag (Wiedergabe eines Leserbriefs mit despektierlicher Betreffzeile) übernommen habe.
http://archiv.twoday.net/stories/219044892/
erhielt ich unzureichende Antworten, verbunden mit dem Angebot, das vom Oberbürgermeister telefonisch bereits signalisiert worden war, dass die Hansestadt Stralsund, wenn ich die Klage für umfassend erledigt erkläre, die Kosten übernehmen würde. Da ich aber mit der anhaltenden Geheimnistuerei der Stadt nicht einverstanden bin, teilte ich dem VG Greifswald soeben mit, dass ich die Klage aufrecht erhalte.
2 B 1626/12
I.
Eine Erledigungserklärung kann nicht abgegeben werden, auch wenn einzelne Fragen durch das Schreiben der Hansestadt Stralsund vom 6. Dezember 2012 erledigt sind. Für die nicht beantworteten Fragen wird die Klage in vollem Umfang aufrechterhalten.
Zu den Fragen im einzelnen:
1. Frage:
Diese Frage zielte auf den Kaufpreis und wurde nicht beantwortet, da angeblich schutzwürdige Interessen “zumindest eines Vertragspartners” gegeben seien.
Von einer relevanten Abwägung “aller betroffenen Interessen” kann keine Rede sein, da die Abwägung nicht dokumentiert ist und sich einer Überprüfung daher entzieht. Welche konkreten Wettbewerbsnachteile der Käufer durch eine Offenlegung erleidet, hätte ausgeführt werden müssen.
“Allerdings ist die Hansestadt Stralsund Spekulationen in der Presse über den Kaufpreis, die auch auf ‘Archivalia’ veröffentlicht wurden, nicht entgegengetreten.”
Daraus kann jeder nur den Schluss ziehen, dass der Betrag von 95.000 Euro offenkundig zutrifft. Eine Berichterstattung aufgrund von Spekulationen wird von der Gegenseite einer seriösen Berichterstattung befremdlicherweise vorgezogen. Nachdem der Kaufpreis bekannt ist, besteht kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse mehr.
2. Frage
Diese Frage zielte auf die Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer und wurde nicht beantwortet. Wie zu Punkt 1 vermisst man jegliche konkrete und nachvollziehbare Interessensabwägung.
3. Frage
Gefragt war nach der genauen Begründung in der nicht-öffentlichen Sitzung. Diese Frage wurde nicht beantwortet, da der Wortlaut der Vorlage durch ein zusammenfassendes Referat in indirekter Rede ersetzt wurde, was eine detaillierte Überprüfung der Begründung verunmöglicht.
4. Frage
Da es keine Liste der verkauften Bücher gab, die dem Gremium vorgelegt wurden und derzeit aufwändige und zeitintensive Ermittlungen dazu stattfinden, ist die Frage ausreichend beantwortet und wird von mir für erledigt erklärt.
5. Frage
“Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren”. Antwort: “Eine Antwort auf diese Frage ist derzeit unmöglich, da sie Bestandteil einer tiefgehenden Prüfung des gesamten Vorgangs ist.” Diese Antwort ist offensichtlich fehlerhaft, da meine Frage auf einen abgeschlossenen Vorgang, nämlich die Entscheidungsfindung hinsichtlich des zurückbehaltenen Bestands zielte. Ich gehe davon aus, dass die Hansestadt Stralsund in der Zwischenzeit aus der gesamten Verwaltung alle schriftlichen Unterlagen zu der Affäre zusammengezogen hat und ohne weiteres eine Antwort “Nach den uns vorliegenden Unterlagen gibt es keine Anhaltspunkte für eine Berücksichtigung der Provenienz Zacharias Orth im Sinne einer Erwähnung des Namens” geben könnte. Es wäre zwischenzeitlich auch ohne weiteres möglich gewesen, die an der Aussonderung beteiligten Mitarbeiter des Stadtarchivs eine dienstliche Erklärung abgeben zu lassen, ob eine Prüfung auf Orth-Provenienz erfolgte. Da die Antwort jeweils nur ja oder nein lauten könnte, wäre eine Antwort sehr wohl möglich und eine solche Befragung auch geboten gewesen.
Diese Frage ist nicht erledigt.
6. Frage
Diese Frage wurde fast als einzige korrekt beantwortet, wenngleich dahingestellt bleiben mag, ob sie wahrheitsgemäß beantwortet wurde, da die nach Angaben der Stadt nach wie vor vorhandenen Postinkunabeln von 1511 und 1513 nun einmal keine Inkunabeln sind. Die Frage wird für erledigt erklärt.
7. Frage
Da nach meiner Schätzung maximal 100-300 Titel aus der Gymnasialbibliothek im Sommer zurückblieben, die zudem noch geschlossen unter der Signatur Gy aufgestellt waren, leuchtet nicht ein, wieso eine Antwort auf diese Frage nicht möglich sein soll. Die Frage ist nicht beantwortet.
8. Frage
Soweit die Stadt ausschließt, dass Drucke der Löwenschen Bibliothek im Zusammenhang mit der Veräußerung des Teilbestands der Gymnasialbibliothek angeboten wurden, kann das zutreffen. Der pauschale Verweis auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren befreit die Hansestadt Stralsund nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäß und umfassend zu antworten, soweit dies möglich ist. Zu den Gründen und Kriterien der Auswahl gilt das zu Frage 5 Ausgeführte. Die Frage ist nicht korrekt beantwortet worden.
9. Frage
Soweit die Hansestadt Stralsund eine Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt zum Türkenkriegsdruck, der nach http://archiv.twoday.net/stories/219045911/ die Signatur “B 8̊ 1327 Inkunabel” trug, für unmöglich erklärt, ist das offensichtlich eine Ausflucht. Der erste Teil der Frage ist eine eindeutige Sachfrage über den aktuellen Bestand des Stadtarchivs, während für die Frage nach dem Grund das zu den Fragen 5 und 8 Ausgeführte gilt. Die Frage wurde nicht beantwortet.
10. Frage
Die Antwort lautet: “Die alleinige Zuständigkeit und Fachkompetenz der Mitarbeiter des Stadtarchivs wurde nicht in Zweifel gezogen. Ebenso wenig die fachlich korrekte Vorbereitung der Veräußerung. Es hat sich zwar im Nachgang bestätigt, dass es dort zu fachlichen Fehleinschätzungen kam. Aufgrund der großen Reputation des Stadtarchivs wurde die Einbindung externer Fachleute von den weiteren an dem Vorgang Beteiligten aber nicht für erforderlich erachtet”. Die Frage ist damit für mich ausreichend beantwortet und damit erledigt.
Erledigt sind damit nur die Fragen 4, 6 und 10.
II.
Soweit das Gericht Zweifel hat, dass Archivalia ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist, weise ich auf Folgendes hin:
- Da hier das Wächteramt der Presse betroffen ist, ist eine am Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 GG) orientierte Sichtweise geboten, die es ausschließt, dem Kriterium “redaktionell” einen eigenen Regelungsgehalt zuzuweisen, der im vorliegenden Fall dazu führen würde, einen Auskunftsanspruch zu verneinen.
- Frühere Rechtsprechung grenzte redaktionelle Gestaltung von der Werbung ab:
http://www.linksandlaw.de/news783-journalistisch-redaktionelle.htm
- Eine mehrköpfige Redaktion ist nicht erforderlich, wenn es um die Meinungsbildung geht. Auch der Selbstverleger ist Destinatär der Pressefreiheit (so schrieb Johann Gottfried Pahl seine “Nationalchronik” um 1800 fast ausschließlich selbst).
- Selbstverständlich werden in Archivalia (und zwar nicht nur von mir) Meldungen aus einer Vielzahl von Quellen gezielt ausgewählt und redaktionell (durch Kürzung oder Kommentierung) bearbeitet.
- Wenn eine Reihe von Pressemitteilungen einer Anwaltskanzlei, die womöglich auch nur von einem einzigen damit betrauten Anwalt geschrieben werden, ein redaktionell-journalistisches Angebot ist (was das OLG Bremen bejahte), dann Archivalia erst recht.
- Die Pflichten eines verantwortlichen Redakteurs habe ich wahrgenommen, als ich bei einem vor dem AG Regensburg vor einigen Jahren geschlossenen Vergleich die redaktionelle Verantwortung für einen von einem anderen Archivalia-Mitarbeiter geschriebenen Beitrag (Wiedergabe eines Leserbriefs mit despektierlicher Betreffzeile) übernommen habe.
KlausGraf - am Montag, 10. Dezember 2012, 23:53 - Rubrik: Archivrecht
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"Die Archive in Münster sind in den letzten drei Jahren eine Art Not-Aufnahme gewesen. Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs waren in Münster tonnenweise beschädigte Dokumente eingelagert worden. Experten haben das Material sortiert und teilweise auch schon restauriert. In diesen Tagen werden die Dokumente wieder nach Köln zurückgebracht. Die Zeit in Münster ist aber erst der Anfang langwieriger Arbeiten. Nach Auskunft der Archivare dauere die komplette Restaurierung noch 30 bis 40 Jahre und koste bis zu 400 Millionen Euro."
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Münster, Nachrichten v. 10.12.12
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Münster, Nachrichten v. 10.12.12
Wolf Thomas - am Montag, 10. Dezember 2012, 21:24 - Rubrik: Kommunalarchive
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"Elizabeth,
Thank you for all of the work you and those who worked with you put forth for the petition and other efforts that resulted in publicity of the budget crises the Archives faced and continues to face. It was the publicity and pressure that resulted in us getting enough funding to keep from closing. I know you did not do it for me personally but for the people of the state. As the chief steward of the Archives of Georgia I thank you on behalf of the people of Georgia. We are responsible for protecting these treasures for the people and for providing access to them. The results of your work helped to make accessibility more likely.
As you know, we are still operating with the same duties and responsibilities as last year, but with over $600,000 less. If not for you and others working to support us, it would be worse. We will continue to look for ways to make the Archives more efficient, ways to increase funding, and ways to better fulfill our responsibilities. Your continued support of the Archives will help us.
Christopher M. Davidson, J.D.
Director
Georgia Archives"
https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives/posts/234772303320452
Thank you for all of the work you and those who worked with you put forth for the petition and other efforts that resulted in publicity of the budget crises the Archives faced and continues to face. It was the publicity and pressure that resulted in us getting enough funding to keep from closing. I know you did not do it for me personally but for the people of the state. As the chief steward of the Archives of Georgia I thank you on behalf of the people of Georgia. We are responsible for protecting these treasures for the people and for providing access to them. The results of your work helped to make accessibility more likely.
As you know, we are still operating with the same duties and responsibilities as last year, but with over $600,000 less. If not for you and others working to support us, it would be worse. We will continue to look for ways to make the Archives more efficient, ways to increase funding, and ways to better fulfill our responsibilities. Your continued support of the Archives will help us.
Christopher M. Davidson, J.D.
Director
Georgia Archives"
https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives/posts/234772303320452
KlausGraf - am Montag, 10. Dezember 2012, 18:54 - Rubrik: English Corner
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Neulich unterließ ich bei Meldung des Digitalisats des Tübinger Mh 369
http://archiv.twoday.net/stories/142782578/
einen Hinweis auf die ganz kurzen Auszüge zu einer deutschsprachigen Handschrift, die Magister Johannes Wieland, Kaplan zu Stuttgart, 1492 dem Kirchheimer Dominikanerinnenkloster schenkte. Rolf Götz schrieb mir, dass weder in der Chronik der Magdalena Kremer noch in der Dissertation von Ulrich Ecker zu den Urkunden des Klosters die Person erwähnt wird. Als ich jetzt in Löfflers Buch zu den Zwiefalter Handschriften blätterte, erinnerte ich mich an den Namen. Oliver Auge hat in seiner Prosopographie der Kleriker des Stuttgarter Stifts Belege zu Wieland zusammengetragen (Stiftsbiographien, 2002, S. 499f. Nr. 288), die ich aber jetzt vermehren kann.
Im Wintersemester 1457 wurde er in Wien immatrikuliert mit der Herkunftsbezeichnung Stuttgart (Matrikel Bd. 2, 1457 II R 75, zitiert nach Auge). Er dürfte um 1440/45 geboren worden sein.
Es liegt nahe, einen verwandtschaftlichen Zusammenhang mit dem in Wien wirkenden Astronomen Johann Wielant von Stuttgart (1438/39 bis 1452 in Wien belegt) zu vermuten, siehe Uiblein 1999, S,. 412
http://books.google.de/books?id=qc4d4P42eFoC
Der jüngere Johann Wieland bezog 1463 die Freiburger Universität als Wiener Bakkalar (Matrikel Bd. 1, S. 22.39, zitiert nach Auge)
Der Meister Johann Wieland, der gemeinsam mit dem Sindelfinger Propst Johann Tegen vermutlich 1469 mit dem Statthalter des Grafen von Horn in den Niederlanden wegen der Mitgift der Tochter Philippe Ulrichs V. von Württemberg verhandelte, ist wohl unser Johann Wieland. Die Instruktion ist online einsehbar:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-25211 (nicht bei Auge)
1477 ist er als Kaplan des Stuttgarter Heilig-Kreuz-Stifts Zeuge. Es ist die einzige Erwähnung im Stuttgarter Urkundenbuch:
http://archive.org/stream/UrkundenbuchDerStadtStuttgart#page/n351/mode/2up
Zu 1490 weist ihn Auge als Mitglied zweier Stuttgarter Bruderschaften nach, der Salve Regina Bruderschaft und der Priesterbruderschaft. Ein Beleg nennt einen Stiftsvikar Johann Wieland ohne den Magistertitel, doch ist wohl nicht an einen anderen Kleriker des gleichen Namens zu denken.
Das Crusius-Exzerpt zu 1492 ist sicher Auszug aus einem umfangreicheren Text:
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mh369/0030
Handschriftenbeschreibung:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0542_a269_jpg.htm
Es steht ziemlich vollständig auch in den Annales Suevici (wonach es Auge kannte):
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI25_fol-2/0146 = Crusius (übersetzt von Moser Bd. 2, S. 140)
Undatiert ist eine Bücherschenkung an das Stuttgarter Dominikanerkloster, von der nur ein alter Zwiefalter Katalog Zeugnis ablegt. "Rev. Magister Joh. Wielant" schenkte Sermones varii aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift kam später nach Zwiefalten und ist verschollen
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1067432
Neidiger, Das Dominikanerkloster Stuttgart ... 1993, S. 32 Anm. 162 erwähnte diese Schenkung, was Auge übersah.
Ebenso blieb Auge unbekannt, dass Johannes Reuchlin 1495 auf Bitten des Stuttgarter Kaplans Johann Wieland für die Stuttgarter Stiftsherren einen Kommentar zur Mariensequenz "Ave virginalis forma" verfasste, überliefert als Autograph in ÖNB Wien Cod. 3116. Siehe den Artikel zu Johannes Reuchlin im Humanismus-Verfasserlexikon:
http://books.google.com/books?id=EKQx4ixSqwcC&pg=PT147
Der Name erscheint im alten Tabulae-Katalog zum Wiener Codex.
http://books.google.de/books?id=yS5AAQAAIAAJ&pg=PA200
nicht aber in Stefan Rheins Reuchliniana II (Johannes Reuchlin, 1994, S. 297). Die angekündigte Edition im FDA ist noch nicht zustandegekommen. Der Name erscheint aber in Rheins italienischer Publikation von 1990:
http://goo.gl/8hR2P
Zur Wiener Handschrift:
http://manuscripta.at/?ID=6666
Kurz erwähnt im Freiburger Überlieferungskatalog der Bebel-Werke
http://web.archive.org/web/20031026113100/http://www.sfb541.uni-freiburg.de/B5/Bebel/Werke_Heinrich_Bebels.pdf
Damit stellen diese Notizen zu Magister Johann Wieland aus Stuttgart auch einen kleinen Beitrag zur Reuchlin-Forschung dar.
Nachtrag: Zum Kloster Kirchheim siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/404097950/
#forschung
http://archiv.twoday.net/stories/142782578/
einen Hinweis auf die ganz kurzen Auszüge zu einer deutschsprachigen Handschrift, die Magister Johannes Wieland, Kaplan zu Stuttgart, 1492 dem Kirchheimer Dominikanerinnenkloster schenkte. Rolf Götz schrieb mir, dass weder in der Chronik der Magdalena Kremer noch in der Dissertation von Ulrich Ecker zu den Urkunden des Klosters die Person erwähnt wird. Als ich jetzt in Löfflers Buch zu den Zwiefalter Handschriften blätterte, erinnerte ich mich an den Namen. Oliver Auge hat in seiner Prosopographie der Kleriker des Stuttgarter Stifts Belege zu Wieland zusammengetragen (Stiftsbiographien, 2002, S. 499f. Nr. 288), die ich aber jetzt vermehren kann.
Im Wintersemester 1457 wurde er in Wien immatrikuliert mit der Herkunftsbezeichnung Stuttgart (Matrikel Bd. 2, 1457 II R 75, zitiert nach Auge). Er dürfte um 1440/45 geboren worden sein.
Es liegt nahe, einen verwandtschaftlichen Zusammenhang mit dem in Wien wirkenden Astronomen Johann Wielant von Stuttgart (1438/39 bis 1452 in Wien belegt) zu vermuten, siehe Uiblein 1999, S,. 412
http://books.google.de/books?id=qc4d4P42eFoC
Der jüngere Johann Wieland bezog 1463 die Freiburger Universität als Wiener Bakkalar (Matrikel Bd. 1, S. 22.39, zitiert nach Auge)
Der Meister Johann Wieland, der gemeinsam mit dem Sindelfinger Propst Johann Tegen vermutlich 1469 mit dem Statthalter des Grafen von Horn in den Niederlanden wegen der Mitgift der Tochter Philippe Ulrichs V. von Württemberg verhandelte, ist wohl unser Johann Wieland. Die Instruktion ist online einsehbar:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-25211 (nicht bei Auge)
1477 ist er als Kaplan des Stuttgarter Heilig-Kreuz-Stifts Zeuge. Es ist die einzige Erwähnung im Stuttgarter Urkundenbuch:
http://archive.org/stream/UrkundenbuchDerStadtStuttgart#page/n351/mode/2up
Zu 1490 weist ihn Auge als Mitglied zweier Stuttgarter Bruderschaften nach, der Salve Regina Bruderschaft und der Priesterbruderschaft. Ein Beleg nennt einen Stiftsvikar Johann Wieland ohne den Magistertitel, doch ist wohl nicht an einen anderen Kleriker des gleichen Namens zu denken.
Das Crusius-Exzerpt zu 1492 ist sicher Auszug aus einem umfangreicheren Text:
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mh369/0030
Handschriftenbeschreibung:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0542_a269_jpg.htm
Es steht ziemlich vollständig auch in den Annales Suevici (wonach es Auge kannte):
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI25_fol-2/0146 = Crusius (übersetzt von Moser Bd. 2, S. 140)
Undatiert ist eine Bücherschenkung an das Stuttgarter Dominikanerkloster, von der nur ein alter Zwiefalter Katalog Zeugnis ablegt. "Rev. Magister Joh. Wielant" schenkte Sermones varii aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift kam später nach Zwiefalten und ist verschollen
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1067432
Neidiger, Das Dominikanerkloster Stuttgart ... 1993, S. 32 Anm. 162 erwähnte diese Schenkung, was Auge übersah.
Ebenso blieb Auge unbekannt, dass Johannes Reuchlin 1495 auf Bitten des Stuttgarter Kaplans Johann Wieland für die Stuttgarter Stiftsherren einen Kommentar zur Mariensequenz "Ave virginalis forma" verfasste, überliefert als Autograph in ÖNB Wien Cod. 3116. Siehe den Artikel zu Johannes Reuchlin im Humanismus-Verfasserlexikon:
http://books.google.com/books?id=EKQx4ixSqwcC&pg=PT147
Der Name erscheint im alten Tabulae-Katalog zum Wiener Codex.
http://books.google.de/books?id=yS5AAQAAIAAJ&pg=PA200
nicht aber in Stefan Rheins Reuchliniana II (Johannes Reuchlin, 1994, S. 297). Die angekündigte Edition im FDA ist noch nicht zustandegekommen. Der Name erscheint aber in Rheins italienischer Publikation von 1990:
http://goo.gl/8hR2P
Zur Wiener Handschrift:
http://manuscripta.at/?ID=6666
Kurz erwähnt im Freiburger Überlieferungskatalog der Bebel-Werke
http://web.archive.org/web/20031026113100/http://www.sfb541.uni-freiburg.de/B5/Bebel/Werke_Heinrich_Bebels.pdf
Damit stellen diese Notizen zu Magister Johann Wieland aus Stuttgart auch einen kleinen Beitrag zur Reuchlin-Forschung dar.
Nachtrag: Zum Kloster Kirchheim siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/404097950/
#forschung
KlausGraf - am Montag, 10. Dezember 2012, 17:41 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Montag, 10. Dezember 2012, 00:16 - Rubrik: Unterhaltung
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Dezemberbild aus dem Breviar der Eleanor von Portugal (Brügge, Anfang 16. Jahrhundert) in der Pierpont Morgan Library.
Via
http://mediumaevum.tumblr.com/post/37400768283/december-the-breviary-of-eleanor-of-portugal-c
KlausGraf - am Samstag, 15. Dezember 2012, 00:09 - Rubrik: Unterhaltung
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Oliver Sander vom Bundesarchiv zieht durch die Lande und spricht auf zahllosen Tagungen über die Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und der Wikimedia Foundation. Vor dem Ende der Zusammenarbeit (es gibt keine weiteren Bilder, die bisher zur Verfügung gestellten Bilder bleiben) strich er die Vorteile heraus, danach die Nachteile, wobei an erster Stelle die mangelhafte Nachnutzung steht.
Im Blog der Speyerer Tagung gibt es nur ein Abstract:
http://archive20.hypotheses.org/177
***
Kommentar:
Dass bei der Nachnutzung von Wikipedia/Wikimedia-Bildern der Anteil illegaler, also nicht lizenzkonformer Nutzungen sehr hoch sein würde, hätte man schon vor Eingehen der Kooperation wissen und stichprobenartig überprüfen können.
Dass die Wikipedia-eigene Seite
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/M%C3%A4ngel
kaum etwas ausrichtet, hätte man auch schon 2008 wissen müssen.
Auch bei meinen eigenen Bildern ist die Anzahl lizenzkonformer Nachnutzungen außerhalb der Wikimedia-Projekte minimal.
Wenn man das nicht akzeptieren möchte, muss man mit Abmahnungen gegen die Verwender vorgehen, wobei man sich ja auf gewerbliche Nachnutzer beschränken könnte. Bei privaten Nutzern sollte ein kostenfreier Hinweis genügen.
Wenn Mitarbeiter dafür abgestellt würden, könnten nach meinen eigenen Erfahrungen enorm hohe Einnahmen generiert werden.
Niemand kann es uns Anhänger freier Projekte verübeln, wenn wir im Vorgehen des Bundesarchivs, einerseits mit Copyfraud Nutzer gemeinfreier Bilder in seinem eigenen Portal abzuzocken, andererseits aber nicht energisch gegen böswillige Nachnutzer vorzugehen, kein ideales Geschäftsmodell erkennen wollen.
Typisch für die ganz und gar verkorkste Beziehung des deutschen Archivwesens zu Open Access und freien Inhalten.
Zur korrekten Nachnutzung von CC-Bildern
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
***
MATERIALIEN
4. Dezember 2008 Ankündigung der Kooperation
http://archiv.twoday.net/stories/5365548/
Südwestdeutscher Archivtag Juni 2009. Erwähnung im Tagungsbericht
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2739
Marburger Tagung 3.11.2009
http://www.fotomarburg.de/pdf/sander_wikimedia.pdf
Aufsatz im Archivar 2010
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2010/ausgabe2/Archivar_2_10.pdf
11. November 2010: Sander gibt bekannt, es wird keine weiteren Bilder für Wikimedia geben
http://archiv.twoday.net/stories/8427530/
24. Februar 2011
Eine Begründung auf Commons durch den Benutzer Bundesarchiv-B6
http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Bundesarchiv-B6#Reverts_of_Imagen_clean_ups
Gemeldet:
http://archiv.twoday.net/stories/38760842/
vfm-Tagung 11. Mai 2011
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/wp-content/uploads/2011/08/2011-05-11_Dresden-BArch-Wikimedia.pdf
Tagung "Ins Netz gegangen" - November 2011
http://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo
Kommentare:
http://archiv.twoday.net/stories/55771973/
Interview mit M. Schindler
http://archiv.twoday.net/stories/8445523/

Bundesarchiv, Bild 102-00401 / CC-BY-SA Ich bezweifle dass es legal ist, den Eindruck zu erwecken, dass die Verlinkung der Lizenz entbehrlich ist.
Im Blog der Speyerer Tagung gibt es nur ein Abstract:
http://archive20.hypotheses.org/177
***
Kommentar:
Dass bei der Nachnutzung von Wikipedia/Wikimedia-Bildern der Anteil illegaler, also nicht lizenzkonformer Nutzungen sehr hoch sein würde, hätte man schon vor Eingehen der Kooperation wissen und stichprobenartig überprüfen können.
Dass die Wikipedia-eigene Seite
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/M%C3%A4ngel
kaum etwas ausrichtet, hätte man auch schon 2008 wissen müssen.
Auch bei meinen eigenen Bildern ist die Anzahl lizenzkonformer Nachnutzungen außerhalb der Wikimedia-Projekte minimal.
Wenn man das nicht akzeptieren möchte, muss man mit Abmahnungen gegen die Verwender vorgehen, wobei man sich ja auf gewerbliche Nachnutzer beschränken könnte. Bei privaten Nutzern sollte ein kostenfreier Hinweis genügen.
Wenn Mitarbeiter dafür abgestellt würden, könnten nach meinen eigenen Erfahrungen enorm hohe Einnahmen generiert werden.
Niemand kann es uns Anhänger freier Projekte verübeln, wenn wir im Vorgehen des Bundesarchivs, einerseits mit Copyfraud Nutzer gemeinfreier Bilder in seinem eigenen Portal abzuzocken, andererseits aber nicht energisch gegen böswillige Nachnutzer vorzugehen, kein ideales Geschäftsmodell erkennen wollen.
Typisch für die ganz und gar verkorkste Beziehung des deutschen Archivwesens zu Open Access und freien Inhalten.
Zur korrekten Nachnutzung von CC-Bildern
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
***
MATERIALIEN
4. Dezember 2008 Ankündigung der Kooperation
http://archiv.twoday.net/stories/5365548/
Südwestdeutscher Archivtag Juni 2009. Erwähnung im Tagungsbericht
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2739
Marburger Tagung 3.11.2009
http://www.fotomarburg.de/pdf/sander_wikimedia.pdf
Aufsatz im Archivar 2010
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2010/ausgabe2/Archivar_2_10.pdf
11. November 2010: Sander gibt bekannt, es wird keine weiteren Bilder für Wikimedia geben
http://archiv.twoday.net/stories/8427530/
24. Februar 2011
Eine Begründung auf Commons durch den Benutzer Bundesarchiv-B6
http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Bundesarchiv-B6#Reverts_of_Imagen_clean_ups
Gemeldet:
http://archiv.twoday.net/stories/38760842/
vfm-Tagung 11. Mai 2011
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/wp-content/uploads/2011/08/2011-05-11_Dresden-BArch-Wikimedia.pdf
Tagung "Ins Netz gegangen" - November 2011
http://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo
Kommentare:
http://archiv.twoday.net/stories/55771973/
Interview mit M. Schindler
http://archiv.twoday.net/stories/8445523/
Bundesarchiv, Bild 102-00401 / CC-BY-SA Ich bezweifle dass es legal ist, den Eindruck zu erwecken, dass die Verlinkung der Lizenz entbehrlich ist.
Ich gebe im folgenden kommentierte Auszüge aus der mit Anmerkungen versehenen Version im Blog der Speyrer Tagung:
http://archive20.hypotheses.org/454
Am 27. Juni 2012 wurde vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium der Geheimdienste bekannt, dass während der Ermittlungen gegen den rechtsterroristischen sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund beim Verfassungsschutz mehrere Akten vernichtet worden waren. Umgehend wurde das Thema von allen größeren Medien aufgegriffen. In den folgenden Tagen äußerte sich auch der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) in mehreren Pressemitteilungen zu den Vorgängen und verurteilte diese Vernichtung von Akten zu Recht mit scharfen Worten. Vereinzelt wurden diese Äußerungen von der Presse auch aufgenommen. Danach verstummten die Archivare, auch wenn mehrfach weitere Aktenvernichtungen bei den Ermittlungsbehörden bekannt wurden, und auch wenn die eigenmächtige Vernichtung von Akten durch Behörden zu den ärgerlichen, wenngleich keineswegs unüblichen Berufserfahrungen wohl jeden Archivars gehört. Eines unserer Kernthemen, der Umgang mit der schriftlichen Überlieferung, stand für einen kurzen Moment im Rampenlicht des bundesweiten öffentlichen Interesses. Und was fiel uns ein? Pressemitteilungen, inklusive der damit verbundenen Abtretung der Relevanzentscheidung an einen mehr oder weniger interessierten Redakteur. Als dann im Oktober der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsschutzes vor dem Untersuchungsausschuss aussagte und die Vernichtung von Akten wegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen als einen völlig normalen und notwendigen Vorgang bezeichnete, war von den Archivaren nichts zu hören. Wie auch? Was hätten wir denn für Möglichkeiten gehabt? Einen Aufsatz in der regionalen Fachzeitschrift verfassen? Einen Arbeitskreis bilden? Einen Notfall-Archivtag einberufen? Sehen wir der Realität ins Auge: Kommunikationskanäle nach außen haben wir abseits der traditionellen Pressemitteilung praktisch nicht und eine Diskurshoheit können wir außerhalb der eigenen Berufsgruppe nicht annähernd erlangen. Es schwadronierten also hochrangige Behördenvertreter offenkundig ohne Wissen um archivische Belange und wir mussten stumm bleiben und uns allenfalls im Kollegenkreis empören. Mussten wir? Eine leise Ahnung davon, dass es auch anders ging, konnte man allerdings bekommen. Abseits der traditionellen Diskussionskanäle der Fachwelt berichtete nämlich das Blog Archivalia[2] und auch in der Gruppe Archivfragen auf Facebook wurde das Thema diskutiert[3]. Viel zu wenig natürlich, um an den misslichen Entwicklungen etwas zu ändern, aber doch ein Blick auf Kommunikationsstrukturen, wie sie mit sozialen Medien denkbar sind.
Die Kritik am VdA ist berechtigt. Man hätte z.B. ein Aktenvernichtungsblog mit Materialien für die Presse (und natürlich die Verwaltungen) aufsetzen können.
Anm. 2 lautet:
Vgl. exemplarisch http://archiv.twoday.net/stories/97069512/#97071664
Was den deutschen Archivaren in einer problematischen archivpolitischen Situation nicht gelang, das gelang ihren amerikanischen Kollegen in einer ungleich dramatischeren Situation: Die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für die eigenen Anliegen, was hierbei tatsächlich zu einem Erfolg der archivischen Seite führte. Bis vor einer Woche hätte ich noch behauptet, dass ein solches archivischesSocial-Media-Campaigning unter Einbeziehung einer interessierten Netz-Öffentlichkeit in Deutschland nicht zustande käme. Doch die Causa Stralsund hat mich da eines Besseren belehrt und – passend zu dieser Tagung – hat wohl auch das deutsche Archivwesen seine erste erfolgreiche Kampagne, die maßgeblich in den sozialen Medien wurzelt.[5]
Anm. 5
Vgl. https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund
Mir gefällt nicht, wie hier der Ausgangspunkt der Kampagne unterschlagen wird: Archivalia. Und es ist doch sehr zweifelhaft, ob man von einer Kampagne des Archivwesens sprechen kann, selbst wenn man darauf verzichtet, den Vortragenden Legationsrat I. Kl. einmal mehr namentlich bloßzustellen.
Die Kampagne wurzelt in meinem Einsatz seit 1994 für bedrohte Kulturgüter, und an nennenswerte Hilfe aus dem Kreis der Archivierenden erinnere ich mich nicht. So dankbar ich für die Erklärungen des VdA oder z.B. die Solidarität des Siwiarchivs bin: das deutsche Archivwesen hat so gut wie keinen Anteil an der Stralsunder Kampagne. Im siebenköpfigen Orgateam bin ich der einzige Archivar. Mich hat auch nie ein Kollege oder eine Kollegin in dieser Sache von sich aus angerufen.
Dr. Kuno Ulshöfer, früher Direktor des Nürnberger Stadtarchivs und renommierter südwestdeutscher Landeshistoriker, äußerte sich in den Kommentaren zur Petition harsch Diese Sache darf einfach nicht wahr sein.
https://www.openpetition.de/petition/kommentare/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Er schrieb mir auch eine kurze Mail nach Aachen. Sein Amtsnachfolger Dr. Michael Diefenbacher, Vorsitzender des VdA, hielt es noch nicht einmal für nötig, die Petition zu unterzeichnen!
Wenn man die Namen der Petition durchgeht, wird man sehr viel mehr wichtige Leute aus dem Bibliothekswesen als solche aus dem Archivwesen finden, da bin ich mir sicher.
Von den Stuttgarter Unterzeichnern kenne ich nur "Dr. Hermann Bannasch". Der ist zwar Archivar, aber ebenso wie Ulshöfer schon im Ruhestand. Von meinen eigenen lieben Marburger Kurskollegen hat, wenn ich niemand übersehen habe, keiner namentlich unterzeichnet.
Von daher ist es grob angemessen, die Kampagne für das deutsche Archivwesen in Anspruch zu nehmen!
Zurück zu Gillner!
Problemlos lassen sich andere Beispiele finden, die von einem momentanen Nicht-Verstehen von sozialen Medien im deutschen Archivwesen zeugen. Vielleicht Crowdsourcing? Mitte 2012 hat die Archivschule das Online-Lexikon „Terminologie der Archivwissenschaft“ gestartet. Ein Wiki, immerhin, also ein wunderbar praktisches Medium, um kollaborativ Wissen zu sammeln. Doch leider dürfen in diesem Wiki allein die aktiven Referendare der Archivschule schreiben. Man scheint es also für sinnvoller zu erachten, das Wiki durch eine kontrollierbare Kleinstgruppe befüllen zu lassen als auf die Erfahrung und das Wissen einer breiten Fachöffentlichkeit zurückzugreifen. Entsprechend hat sich seit der ersten Befüllung vor rund fünf Monaten auch nichts mehr am Inhalt geändert.
Guter Punkt!
So sieht also momentan, am Ende des Jahres 2012, die virtuelle Präsenz der deutschen Archive aus: Die Kommunikation ist eine klassische traditionelle Behördenkommunikation, geboren im AncienRégime, verfeinert im Untertanenstaat, herübergerettet ins digitale Zeitalter. Informationen werden quasi-obrigkeitlich verkündet, die Homepage funktioniert kaum anders als das preußische Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Interaktivität erschöpft sich in der Anfragenbearbeitung mittels Eingabe und Bescheid, einem – die erfahrenen Aktenkundler werden es wissen – Verhältnis der Über- respektive Unterordnung. [...]
Bürgernähe, Interaktivität, Transparenz – was läge hier näher als an die Möglichkeiten von sozialen Medien zu denken? Für die deutschen Archive offensichtlich anderes. Es sind nicht die Chancen und Potentiale der Entwicklung, die hier gesehen werden – einer Entwicklung, die ohnehin unumkehrbar sein dürfte! –, sondern die Bedrohung von bekannten Arbeitsprozessen, von traditionellen Hierarchien, von ohnehin knappen Ressourcen.
Treffend formuliert!
Dagegen nehmen sich die wenigen deutschen Aktivitäten mager aus: Wir haben einige aktive Kommunalarchive, die (z.T. mit bescheidenen Mitteln) die Potentiale von sozialen Medien wie Facebook und Twitter sehr effektiv nutzen.[15] Wir haben eine rudimentäre Blogstruktur, allen voran Archivalia, sozusagen das große alte Schlachtschiff des deutschen Archiv 2.0, mit einer immensen Vielzahl von Hinweisen und Nachrichten nicht nur im Bereich Archiv, sondern auch aus dem ganzen Open Data-Bereich sowie einigen historischen Spezialgebieten.[16] Diesem hat sich in diesem Jahr das Blog siwiarchiv an die Seite gesellt, das wunderbar zeigt, wie Archive ihre regionalgeschichtliche Kompetenz in moderner Weise unter Beweis stellen können.
Ich bin auch ein großer Fan von Siwiarchiv.
Auf das Gesamtbild gesehen ist das Genannte allerdings sehr wenig, weshalb das bittere Fazit zum Verhältnis von Archiv und Web 2.0 in Deutschland an dieser Stelle lauten muss: es ist kostenlos, es ist weitverbreitet, es hat immense Potentiale – von so was lassen wir lieber die Finger!
Ausgezeichnet ausgedrückt!
Warum fällt es den deutschen Archiven so schwer, das Web 2.0 als natürlichen Bestandteil der beruflichen Existenz zu begreifen, den Schritt zu vollziehen, den bereits zahllose Privatleute und Unternehmen und durchaus auch nicht wenige öffentliche Einrichtungen bereits vollzogen haben? Oder, wie Klaus Graf es bereits 2006 in einem Diktum formulierte, das weithin noch immer seine Gültigkeit hat: Warum sind deutsche Archivare virtuell so grauenhaft unkommunikativ?[22]
Anm. 22 verweist auf
http://archiv.twoday.net/stories/2678326/
Damals (2006) habe ich versucht, ein paar Basisinformationen zum Web 2.0 zusammenzustellen.
Seit damals gibt es wohl auch die Archivalia-Rubrik Web 2.0, die früheren Einträge stammen von einer ehemaligen Kategorie, die Foren oder so hieß.
http://archiv.twoday.net/topics/Web+2.0/?start=570
Obwohl Archivalia in Archivkreisen viel gelesen wird, hat man die vergleichsweise häufigen Informationen zum Web 2.0 überwiegend beharrlich ignoriert.
Ursachen: 1. Generationenfrage
Diejenigen, die die strategischen Entscheidungen treffen – für einzelne Archive wie für das gesamte Archivwesen –, sind diejenigen, die die geringsten Berührungspunkte zum Thema Social Media haben.
2. Der publizistische Diskurs
Wer keine persönlichen Erfahrungen mit sozialen Medien mitbringt, wird durch den publizistischen Diskurs auch nicht ermutigt, ebensolche zu sammeln. Social Media erscheint dort lediglich als chaotische Kraft, die bestehende Arbeits- und Lebensstrukturen zersetzt, kaum aber als faszinierendes Element zukünftiger beruflicher oder zivilgesellschaftlicher Organisation.
3. Keine Experimente!
Siehe dazu aber die erste These in meinem eigenen Referat:
http://archiv.twoday.net/stories/219051687/
4. Das Paul-Jonas-Phänomen
Paul Jonas ist eine der Hauptfiguren in den Otherland-Romanen des Amerikaners Tad Williams, einer Cyberpunk-Saga, was doch irgendwie zu unserem Thema passt. Paul Jonas wacht eines Tages in einer ihm fremden Welt auf und hat überhaupt keine Ahnung, wer er ist, wo er ist und wie er dorthin gekommen ist. Bald stellt sich heraus, dass er in einer virtuellen Realität festhängt und in der Folgezeit wird er durch eine verwirrende Vielzahl virtueller Welten stolpern, die ihm fremd sind und erst ganz am Ende verstehen, was das alles ist und wofür das alles da ist.
5. Das Vogel-Strauß-Prinzip
Soziale Medien werden nicht als Antwort auf archivische Herausforderungen gesehen, allenfalls als neues Problem. Auch scheint es – anders etwa als bei der digitalen Langzeitarchivierung – keine Sachzwänge zu geben, sich mit diesem Neuen auseinandersetzen zu müssen. Stattdessen dominiert eine Nicht-Beachtung der Thematik, ungeachtet dessen, dass Blogs, Wikis, Facebook, Twitter zur alltäglichen Lebensrealität von Millionen Menschen gehören. Wie beim sprichwörtlichen Vogel Strauß wird der Kopf in den Sand gesteckt und scheinbar geglaubt, dass diese unbekannten Neuerungen wieder verschwinden. Im Dunkeln wächst aber keine Erkenntnis, im Dunkel wächst allenfalls die Angst. Angst davor, die ohnehin knappen Ressourcen auf weitere Aufgaben verteilen zu müssen. Angst davor, die Ressourcen fehl zu investieren, indem man auf einen vielleicht nur kurzlebigen Hype aufspringt. Angst vor den Nutzern, sei es vor ihrer steigenden Zahl oder vor kritischen oder destruktiven Kommentaren. Angst davor, Arbeitsweisen und Arbeitsstrukturen publik zu machen, gar rechtfertigen zu müssen. Angst vor einem allgemeinen Kontrollverlust: Kontrollverlust über Arbeitsweisen, über Informationen, über die fachliche Deutungs- und Diskurshoheit, vielleicht gar über die eigenen Bestände, wenn sie in digitalisierter Form vorliegen. Was der Kopf im Sand naturgemäß nicht ermöglicht, das ist die Erweiterung des Horizonts, der Blick auf die Möglichkeiten jenseits der bisherigen Arbeitsweisen.
Schön gesagt!
http://archive20.hypotheses.org/454
Am 27. Juni 2012 wurde vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium der Geheimdienste bekannt, dass während der Ermittlungen gegen den rechtsterroristischen sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund beim Verfassungsschutz mehrere Akten vernichtet worden waren. Umgehend wurde das Thema von allen größeren Medien aufgegriffen. In den folgenden Tagen äußerte sich auch der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) in mehreren Pressemitteilungen zu den Vorgängen und verurteilte diese Vernichtung von Akten zu Recht mit scharfen Worten. Vereinzelt wurden diese Äußerungen von der Presse auch aufgenommen. Danach verstummten die Archivare, auch wenn mehrfach weitere Aktenvernichtungen bei den Ermittlungsbehörden bekannt wurden, und auch wenn die eigenmächtige Vernichtung von Akten durch Behörden zu den ärgerlichen, wenngleich keineswegs unüblichen Berufserfahrungen wohl jeden Archivars gehört. Eines unserer Kernthemen, der Umgang mit der schriftlichen Überlieferung, stand für einen kurzen Moment im Rampenlicht des bundesweiten öffentlichen Interesses. Und was fiel uns ein? Pressemitteilungen, inklusive der damit verbundenen Abtretung der Relevanzentscheidung an einen mehr oder weniger interessierten Redakteur. Als dann im Oktober der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsschutzes vor dem Untersuchungsausschuss aussagte und die Vernichtung von Akten wegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen als einen völlig normalen und notwendigen Vorgang bezeichnete, war von den Archivaren nichts zu hören. Wie auch? Was hätten wir denn für Möglichkeiten gehabt? Einen Aufsatz in der regionalen Fachzeitschrift verfassen? Einen Arbeitskreis bilden? Einen Notfall-Archivtag einberufen? Sehen wir der Realität ins Auge: Kommunikationskanäle nach außen haben wir abseits der traditionellen Pressemitteilung praktisch nicht und eine Diskurshoheit können wir außerhalb der eigenen Berufsgruppe nicht annähernd erlangen. Es schwadronierten also hochrangige Behördenvertreter offenkundig ohne Wissen um archivische Belange und wir mussten stumm bleiben und uns allenfalls im Kollegenkreis empören. Mussten wir? Eine leise Ahnung davon, dass es auch anders ging, konnte man allerdings bekommen. Abseits der traditionellen Diskussionskanäle der Fachwelt berichtete nämlich das Blog Archivalia[2] und auch in der Gruppe Archivfragen auf Facebook wurde das Thema diskutiert[3]. Viel zu wenig natürlich, um an den misslichen Entwicklungen etwas zu ändern, aber doch ein Blick auf Kommunikationsstrukturen, wie sie mit sozialen Medien denkbar sind.
Die Kritik am VdA ist berechtigt. Man hätte z.B. ein Aktenvernichtungsblog mit Materialien für die Presse (und natürlich die Verwaltungen) aufsetzen können.
Anm. 2 lautet:
Vgl. exemplarisch http://archiv.twoday.net/stories/97069512/#97071664
Was den deutschen Archivaren in einer problematischen archivpolitischen Situation nicht gelang, das gelang ihren amerikanischen Kollegen in einer ungleich dramatischeren Situation: Die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für die eigenen Anliegen, was hierbei tatsächlich zu einem Erfolg der archivischen Seite führte. Bis vor einer Woche hätte ich noch behauptet, dass ein solches archivischesSocial-Media-Campaigning unter Einbeziehung einer interessierten Netz-Öffentlichkeit in Deutschland nicht zustande käme. Doch die Causa Stralsund hat mich da eines Besseren belehrt und – passend zu dieser Tagung – hat wohl auch das deutsche Archivwesen seine erste erfolgreiche Kampagne, die maßgeblich in den sozialen Medien wurzelt.[5]
Anm. 5
Vgl. https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund
Mir gefällt nicht, wie hier der Ausgangspunkt der Kampagne unterschlagen wird: Archivalia. Und es ist doch sehr zweifelhaft, ob man von einer Kampagne des Archivwesens sprechen kann, selbst wenn man darauf verzichtet, den Vortragenden Legationsrat I. Kl. einmal mehr namentlich bloßzustellen.
Die Kampagne wurzelt in meinem Einsatz seit 1994 für bedrohte Kulturgüter, und an nennenswerte Hilfe aus dem Kreis der Archivierenden erinnere ich mich nicht. So dankbar ich für die Erklärungen des VdA oder z.B. die Solidarität des Siwiarchivs bin: das deutsche Archivwesen hat so gut wie keinen Anteil an der Stralsunder Kampagne. Im siebenköpfigen Orgateam bin ich der einzige Archivar. Mich hat auch nie ein Kollege oder eine Kollegin in dieser Sache von sich aus angerufen.
Dr. Kuno Ulshöfer, früher Direktor des Nürnberger Stadtarchivs und renommierter südwestdeutscher Landeshistoriker, äußerte sich in den Kommentaren zur Petition harsch Diese Sache darf einfach nicht wahr sein.
https://www.openpetition.de/petition/kommentare/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Er schrieb mir auch eine kurze Mail nach Aachen. Sein Amtsnachfolger Dr. Michael Diefenbacher, Vorsitzender des VdA, hielt es noch nicht einmal für nötig, die Petition zu unterzeichnen!
Wenn man die Namen der Petition durchgeht, wird man sehr viel mehr wichtige Leute aus dem Bibliothekswesen als solche aus dem Archivwesen finden, da bin ich mir sicher.
Von den Stuttgarter Unterzeichnern kenne ich nur "Dr. Hermann Bannasch". Der ist zwar Archivar, aber ebenso wie Ulshöfer schon im Ruhestand. Von meinen eigenen lieben Marburger Kurskollegen hat, wenn ich niemand übersehen habe, keiner namentlich unterzeichnet.
Von daher ist es grob angemessen, die Kampagne für das deutsche Archivwesen in Anspruch zu nehmen!
Zurück zu Gillner!
Problemlos lassen sich andere Beispiele finden, die von einem momentanen Nicht-Verstehen von sozialen Medien im deutschen Archivwesen zeugen. Vielleicht Crowdsourcing? Mitte 2012 hat die Archivschule das Online-Lexikon „Terminologie der Archivwissenschaft“ gestartet. Ein Wiki, immerhin, also ein wunderbar praktisches Medium, um kollaborativ Wissen zu sammeln. Doch leider dürfen in diesem Wiki allein die aktiven Referendare der Archivschule schreiben. Man scheint es also für sinnvoller zu erachten, das Wiki durch eine kontrollierbare Kleinstgruppe befüllen zu lassen als auf die Erfahrung und das Wissen einer breiten Fachöffentlichkeit zurückzugreifen. Entsprechend hat sich seit der ersten Befüllung vor rund fünf Monaten auch nichts mehr am Inhalt geändert.
Guter Punkt!
So sieht also momentan, am Ende des Jahres 2012, die virtuelle Präsenz der deutschen Archive aus: Die Kommunikation ist eine klassische traditionelle Behördenkommunikation, geboren im AncienRégime, verfeinert im Untertanenstaat, herübergerettet ins digitale Zeitalter. Informationen werden quasi-obrigkeitlich verkündet, die Homepage funktioniert kaum anders als das preußische Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Interaktivität erschöpft sich in der Anfragenbearbeitung mittels Eingabe und Bescheid, einem – die erfahrenen Aktenkundler werden es wissen – Verhältnis der Über- respektive Unterordnung. [...]
Bürgernähe, Interaktivität, Transparenz – was läge hier näher als an die Möglichkeiten von sozialen Medien zu denken? Für die deutschen Archive offensichtlich anderes. Es sind nicht die Chancen und Potentiale der Entwicklung, die hier gesehen werden – einer Entwicklung, die ohnehin unumkehrbar sein dürfte! –, sondern die Bedrohung von bekannten Arbeitsprozessen, von traditionellen Hierarchien, von ohnehin knappen Ressourcen.
Treffend formuliert!
Dagegen nehmen sich die wenigen deutschen Aktivitäten mager aus: Wir haben einige aktive Kommunalarchive, die (z.T. mit bescheidenen Mitteln) die Potentiale von sozialen Medien wie Facebook und Twitter sehr effektiv nutzen.[15] Wir haben eine rudimentäre Blogstruktur, allen voran Archivalia, sozusagen das große alte Schlachtschiff des deutschen Archiv 2.0, mit einer immensen Vielzahl von Hinweisen und Nachrichten nicht nur im Bereich Archiv, sondern auch aus dem ganzen Open Data-Bereich sowie einigen historischen Spezialgebieten.[16] Diesem hat sich in diesem Jahr das Blog siwiarchiv an die Seite gesellt, das wunderbar zeigt, wie Archive ihre regionalgeschichtliche Kompetenz in moderner Weise unter Beweis stellen können.
Ich bin auch ein großer Fan von Siwiarchiv.
Auf das Gesamtbild gesehen ist das Genannte allerdings sehr wenig, weshalb das bittere Fazit zum Verhältnis von Archiv und Web 2.0 in Deutschland an dieser Stelle lauten muss: es ist kostenlos, es ist weitverbreitet, es hat immense Potentiale – von so was lassen wir lieber die Finger!
Ausgezeichnet ausgedrückt!
Warum fällt es den deutschen Archiven so schwer, das Web 2.0 als natürlichen Bestandteil der beruflichen Existenz zu begreifen, den Schritt zu vollziehen, den bereits zahllose Privatleute und Unternehmen und durchaus auch nicht wenige öffentliche Einrichtungen bereits vollzogen haben? Oder, wie Klaus Graf es bereits 2006 in einem Diktum formulierte, das weithin noch immer seine Gültigkeit hat: Warum sind deutsche Archivare virtuell so grauenhaft unkommunikativ?[22]
Anm. 22 verweist auf
http://archiv.twoday.net/stories/2678326/
Damals (2006) habe ich versucht, ein paar Basisinformationen zum Web 2.0 zusammenzustellen.
Seit damals gibt es wohl auch die Archivalia-Rubrik Web 2.0, die früheren Einträge stammen von einer ehemaligen Kategorie, die Foren oder so hieß.
http://archiv.twoday.net/topics/Web+2.0/?start=570
Obwohl Archivalia in Archivkreisen viel gelesen wird, hat man die vergleichsweise häufigen Informationen zum Web 2.0 überwiegend beharrlich ignoriert.
Ursachen: 1. Generationenfrage
Diejenigen, die die strategischen Entscheidungen treffen – für einzelne Archive wie für das gesamte Archivwesen –, sind diejenigen, die die geringsten Berührungspunkte zum Thema Social Media haben.
2. Der publizistische Diskurs
Wer keine persönlichen Erfahrungen mit sozialen Medien mitbringt, wird durch den publizistischen Diskurs auch nicht ermutigt, ebensolche zu sammeln. Social Media erscheint dort lediglich als chaotische Kraft, die bestehende Arbeits- und Lebensstrukturen zersetzt, kaum aber als faszinierendes Element zukünftiger beruflicher oder zivilgesellschaftlicher Organisation.
3. Keine Experimente!
Siehe dazu aber die erste These in meinem eigenen Referat:
http://archiv.twoday.net/stories/219051687/
4. Das Paul-Jonas-Phänomen
Paul Jonas ist eine der Hauptfiguren in den Otherland-Romanen des Amerikaners Tad Williams, einer Cyberpunk-Saga, was doch irgendwie zu unserem Thema passt. Paul Jonas wacht eines Tages in einer ihm fremden Welt auf und hat überhaupt keine Ahnung, wer er ist, wo er ist und wie er dorthin gekommen ist. Bald stellt sich heraus, dass er in einer virtuellen Realität festhängt und in der Folgezeit wird er durch eine verwirrende Vielzahl virtueller Welten stolpern, die ihm fremd sind und erst ganz am Ende verstehen, was das alles ist und wofür das alles da ist.
5. Das Vogel-Strauß-Prinzip
Soziale Medien werden nicht als Antwort auf archivische Herausforderungen gesehen, allenfalls als neues Problem. Auch scheint es – anders etwa als bei der digitalen Langzeitarchivierung – keine Sachzwänge zu geben, sich mit diesem Neuen auseinandersetzen zu müssen. Stattdessen dominiert eine Nicht-Beachtung der Thematik, ungeachtet dessen, dass Blogs, Wikis, Facebook, Twitter zur alltäglichen Lebensrealität von Millionen Menschen gehören. Wie beim sprichwörtlichen Vogel Strauß wird der Kopf in den Sand gesteckt und scheinbar geglaubt, dass diese unbekannten Neuerungen wieder verschwinden. Im Dunkeln wächst aber keine Erkenntnis, im Dunkel wächst allenfalls die Angst. Angst davor, die ohnehin knappen Ressourcen auf weitere Aufgaben verteilen zu müssen. Angst davor, die Ressourcen fehl zu investieren, indem man auf einen vielleicht nur kurzlebigen Hype aufspringt. Angst vor den Nutzern, sei es vor ihrer steigenden Zahl oder vor kritischen oder destruktiven Kommentaren. Angst davor, Arbeitsweisen und Arbeitsstrukturen publik zu machen, gar rechtfertigen zu müssen. Angst vor einem allgemeinen Kontrollverlust: Kontrollverlust über Arbeitsweisen, über Informationen, über die fachliche Deutungs- und Diskurshoheit, vielleicht gar über die eigenen Bestände, wenn sie in digitalisierter Form vorliegen. Was der Kopf im Sand naturgemäß nicht ermöglicht, das ist die Erweiterung des Horizonts, der Blick auf die Möglichkeiten jenseits der bisherigen Arbeitsweisen.
Schön gesagt!
Dank zweier Initialspenden von Mäzenen, die ungenannt bleiben möchten, einem hohen Betrag des Ehepaars Céline und Heiner Bastian und dem Engagement weiterer Spender konnte das Deutsche Literaturarchiv Marbach Franz Kafkas berühmtes Schreiben an seinen Freund Max Brod über seine Angst vor Mäusen bei der Versteigerung des Auktionshauses Kaupp am 7. Dezember erwerben. Den vierseitigen Brief hatte Kafka am 4. Dezember 1917 in Zürau verfasst. Er befand sich in den letzten Jahrzehnten in privater Hand und kann jetzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Deutsche Literaturarchiv Marbach, neben der Bodleian Library die wichtigste Institution, die sich der Bewahrung von Handschriften des Prager Autors verschrieben hat, kann damit seine bedeutende Kafka-Sammlung um ein wichtiges Stück bereichern.
Vom 11. April 2013 an wird der Brief zusammen mit anderen Handschriften Kafkas und Zeugnissen seiner Wirkung auf Autoren wie Canetti, Sebald und Deleuze in einer kleinen Ausstellung „Kafkas Mäuse“ gezeigt. Der „Mäuse-Brief“ kann als ein (kleiner) Schlüssel zu Kafkas Werk gelten, in dem sich Figuren der Angst und des Komischen unauflöslich vermischen. Offenkundig sind auch die Spuren, die ins Werk führen, etwa zu der Erzählung „Josefine, die Sängerin oder Das Volk der Mäuse“ oder „Der Bau".
„Das was ich gegenüber Mäusen habe, ist platte Angst. Auszuforschen, woher sie kommt, ist Sache der Psychoanalytiker, ich bin es nicht.“ Seit Mitte September lebte Franz Kafka bei seiner Schwester Ottla in Zürau, einem kleinen böhmischen Dörfchen, die dort ein landwirtschaftliches Gut ihres Schwagers Karl Hermann führte. Am 4. September war bei Kafka Tuberkulose festgestellt worden. An seinen vertrauten Freund, den Schriftsteller Max Brod in Prag, verfasst er dieses sehr persönliche Schreiben über Mäuse und Fallen, nicht ohne selbstironischen Unterton: „Du schreibst so wenig von Dir, ich räche mich mit den Mäusen.
Du schreibst: „ich warte auf Erlösung“. Glücklicherweise deckt sich Dein bewusstes Denken und Dein Handeln nicht ganz.“
Quelle: Deutsches Literaturarchiv Marbach, Pm 79/2012 v. 08. Dezember 2012
Vom 11. April 2013 an wird der Brief zusammen mit anderen Handschriften Kafkas und Zeugnissen seiner Wirkung auf Autoren wie Canetti, Sebald und Deleuze in einer kleinen Ausstellung „Kafkas Mäuse“ gezeigt. Der „Mäuse-Brief“ kann als ein (kleiner) Schlüssel zu Kafkas Werk gelten, in dem sich Figuren der Angst und des Komischen unauflöslich vermischen. Offenkundig sind auch die Spuren, die ins Werk führen, etwa zu der Erzählung „Josefine, die Sängerin oder Das Volk der Mäuse“ oder „Der Bau".
„Das was ich gegenüber Mäusen habe, ist platte Angst. Auszuforschen, woher sie kommt, ist Sache der Psychoanalytiker, ich bin es nicht.“ Seit Mitte September lebte Franz Kafka bei seiner Schwester Ottla in Zürau, einem kleinen böhmischen Dörfchen, die dort ein landwirtschaftliches Gut ihres Schwagers Karl Hermann führte. Am 4. September war bei Kafka Tuberkulose festgestellt worden. An seinen vertrauten Freund, den Schriftsteller Max Brod in Prag, verfasst er dieses sehr persönliche Schreiben über Mäuse und Fallen, nicht ohne selbstironischen Unterton: „Du schreibst so wenig von Dir, ich räche mich mit den Mäusen.
Du schreibst: „ich warte auf Erlösung“. Glücklicherweise deckt sich Dein bewusstes Denken und Dein Handeln nicht ganz.“
Quelle: Deutsches Literaturarchiv Marbach, Pm 79/2012 v. 08. Dezember 2012
Wolf Thomas - am Sonntag, 9. Dezember 2012, 15:11 - Rubrik: Literaturarchive
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"Zum mittlerweile siebten Mal veröffentlichen wir zusammen mit unserem Förderverein "Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln" das "Kölner Kalendarium"
Wir präsentieren unser "Kölner Kalendarium 2013" unter dem Titel "Kölner Augenblicke. Der Fotograf Peter Fischer".
Auf zwölf Monatsblättern zeigen wir Fotografien von Kölner Orten und Plätzen, aus Kölner Unternehmen und aus dem Bereich "Freizeit in Köln" der 1950er Jahre aus dem Nachlass von Peter Fischer.
Er und seine Ehefrau gehörten nach dem Zweiten Weltkrieg zu den am meisten nachgefragten Kölner Fotografinnen und Fotografen.
Das Kalendarium ist zum Preis von 9,95 Euro in vielen Kölner Buchhandlungen und bei uns erhältlich. Mitglieder des Fördervereins erhalten ein Exemplar gratis.."
Mitteilung des Historischen Archivs der Stadt Köln
Link zur PDF-Datei des Kalenders
Wolf Thomas - am Sonntag, 9. Dezember 2012, 09:48 - Rubrik: Kommunalarchive
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Es folgen die Thesen und weitere Materialien zu meinem Referat auf der Speyerer Tagung Archive 2.0, über die man das Blog
http://archive20.hypotheses.org/
zu vergleichen hat. Gezeigt wurde auf der Leinwand das Bullshit-Bingo (siehe unten) und der (nicht abgesandte) Brief an den Stralsunder Oberbürgermeister.
1. Nur mit Visionen und Experimenten kommen wir voran
Das deutsche Archivwesen steht nicht bei Web 2.0, sondern eher bei Web -1
"Ich klicke nicht auf Links"
http://archiv.twoday.net/stories/14655624/
Der Leiter des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts Biewer informiert sich grundsätzlich nicht in Blogs
http://archiv.twoday.net/stories/197332109/
2. Öffentlichkeitsarbeit ist eine archivische Kernaufgabe
Hinweise auf die Aktivitäten des Aachener RWTH-Archivs (Website mit Blog und digitalen Angeboten, Präsentationen und Kalender auch online, Festschrift 40 Jahre Open Access verfügbar, Auftritt auf Google+ mit Bilderfreitag)
http://www.hochschularchiv-aachen.de/
https://plus.google.com/u/0/109080670989349548459/posts
3. Bürgerarchive sind maximal benutzerfreundliche Archive
Auf meinen Beitrag vom 15. März 2009 zu Bürgerarchiven aus meiner Sicht kam als erster Kommentar von der jetzigen Leiterin der Archivschule Marburg, Irmgard Becker: "Bürgerarchiv widerspricht geltenden Gesetzen"
http://archiv.twoday.net/stories/5584413/#5584501
- Serviceorientierung!
- Öffnungszeiten nach den Bedürfnissen der Benutzer
- keine Benutzungsgebühren
- Reproduktionen/Scans am Aufsichtsscanner kostenlos [nicht wie im GLAK am Aufsichtsscanner in Selbstbedienung 20 Cent je Scan!]
- Selbstfotografie auch für Veröffentlichungszwecke gestatten
4. Die Zukunft der Archive ist digital
Gern sollte alles digitalisiert werden, sofern datenschutzrechtlich zulässig.
Ein paar Selbstverständlichkeiten, die im Archivwesen leider nicht selbstverständlich sind:
- hohe Auflösung der Digitalisate
- keine Wasserzeichen, kein Copyfraud
- Permalinks auch für das Einzelbild
- Downloadmöglichkeit
5. Die Materialität unserer Unterlagen braucht digitale Werbungs
Bekenntnis zur Erhaltung der Überlieferung im Original (Ersatzdigitalisierung nur ausnahmsweise)!
Bekenntnis zum Provenienzprinzip, Respektierung der Herkunftsgemeinschaften (siehe Gymnasialbibliothek Stralsund)!
6. Informationsfreiheit und Transparenz fördern
Dialog mit dem Bürger auf Augenhöhe!
http://archiv.twoday.net/topics/Informationsfreiheit+und+Transparenz/
Siehe auch meinen Beitrag in der Festschrift 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf
7. Auch im Bereich der Bewertung ist Platz für Dialoge mit BürgerInnen/WissenschaftlerInnen
Sanft entschlafen:
http://www.forum-bewertung.de/
Auch im Bereich der Übernahme von Unterlagen sind Netzwerke denkbar (Registratoren und Archivare müssen mehr zusammenarbeiten).
8. Wikis fürs Wissen
Wir brauchen ein für jeden zugängliches Archiv-Wiki neben der Wikipedia für archivfachliche Inhalte.
9. Crowdsourcing bei der Erschließung
Während es international einen Boom der Crowdsourcing-Projekte gibt, ignoriert das deutsche Archivwesen diesen Trend bislang.
http://archiv.twoday.net/search?q=crowdsourc
10. Fazit: Für ein Mitmach-Web auch im Archivwesen
Abschied vom obrigkeitlichen Anstaltsstaat. Stattdessen ein gemeinsamer Lernprozess mit der Öffentlichkeit.
Keine Angst vorm Scheitern! Das Internet ist ein digitales Laboratorium, in dem man nicht zuletzt lernen kann, wie man mit eigenen Fehlern angemessen umgeht.

http://archive20.hypotheses.org/
zu vergleichen hat. Gezeigt wurde auf der Leinwand das Bullshit-Bingo (siehe unten) und der (nicht abgesandte) Brief an den Stralsunder Oberbürgermeister.
1. Nur mit Visionen und Experimenten kommen wir voran
Das deutsche Archivwesen steht nicht bei Web 2.0, sondern eher bei Web -1
"Ich klicke nicht auf Links"
http://archiv.twoday.net/stories/14655624/
Der Leiter des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts Biewer informiert sich grundsätzlich nicht in Blogs
http://archiv.twoday.net/stories/197332109/
2. Öffentlichkeitsarbeit ist eine archivische Kernaufgabe
Hinweise auf die Aktivitäten des Aachener RWTH-Archivs (Website mit Blog und digitalen Angeboten, Präsentationen und Kalender auch online, Festschrift 40 Jahre Open Access verfügbar, Auftritt auf Google+ mit Bilderfreitag)
http://www.hochschularchiv-aachen.de/
https://plus.google.com/u/0/109080670989349548459/posts
3. Bürgerarchive sind maximal benutzerfreundliche Archive
Auf meinen Beitrag vom 15. März 2009 zu Bürgerarchiven aus meiner Sicht kam als erster Kommentar von der jetzigen Leiterin der Archivschule Marburg, Irmgard Becker: "Bürgerarchiv widerspricht geltenden Gesetzen"
http://archiv.twoday.net/stories/5584413/#5584501
- Serviceorientierung!
- Öffnungszeiten nach den Bedürfnissen der Benutzer
- keine Benutzungsgebühren
- Reproduktionen/Scans am Aufsichtsscanner kostenlos [nicht wie im GLAK am Aufsichtsscanner in Selbstbedienung 20 Cent je Scan!]
- Selbstfotografie auch für Veröffentlichungszwecke gestatten
4. Die Zukunft der Archive ist digital
Gern sollte alles digitalisiert werden, sofern datenschutzrechtlich zulässig.
Ein paar Selbstverständlichkeiten, die im Archivwesen leider nicht selbstverständlich sind:
- hohe Auflösung der Digitalisate
- keine Wasserzeichen, kein Copyfraud
- Permalinks auch für das Einzelbild
- Downloadmöglichkeit
5. Die Materialität unserer Unterlagen braucht digitale Werbungs
Bekenntnis zur Erhaltung der Überlieferung im Original (Ersatzdigitalisierung nur ausnahmsweise)!
Bekenntnis zum Provenienzprinzip, Respektierung der Herkunftsgemeinschaften (siehe Gymnasialbibliothek Stralsund)!
6. Informationsfreiheit und Transparenz fördern
Dialog mit dem Bürger auf Augenhöhe!
http://archiv.twoday.net/topics/Informationsfreiheit+und+Transparenz/
Siehe auch meinen Beitrag in der Festschrift 40 Jahre Hochschularchiv der RWTH Aachen:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/web/ouploads/festschrift40jahrehochschularchiv.pdf
7. Auch im Bereich der Bewertung ist Platz für Dialoge mit BürgerInnen/WissenschaftlerInnen
Sanft entschlafen:
http://www.forum-bewertung.de/
Auch im Bereich der Übernahme von Unterlagen sind Netzwerke denkbar (Registratoren und Archivare müssen mehr zusammenarbeiten).
8. Wikis fürs Wissen
Wir brauchen ein für jeden zugängliches Archiv-Wiki neben der Wikipedia für archivfachliche Inhalte.
9. Crowdsourcing bei der Erschließung
Während es international einen Boom der Crowdsourcing-Projekte gibt, ignoriert das deutsche Archivwesen diesen Trend bislang.
http://archiv.twoday.net/search?q=crowdsourc
10. Fazit: Für ein Mitmach-Web auch im Archivwesen
Abschied vom obrigkeitlichen Anstaltsstaat. Stattdessen ein gemeinsamer Lernprozess mit der Öffentlichkeit.
Keine Angst vorm Scheitern! Das Internet ist ein digitales Laboratorium, in dem man nicht zuletzt lernen kann, wie man mit eigenen Fehlern angemessen umgeht.

KlausGraf - am Sonntag, 9. Dezember 2012, 00:50 - Rubrik: Archivrecht
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Boccaccio-Handschrift (Italien, um 1360) in der Schulbibliothek des Hamburger Christianeums, abgebildet im empfehlenswerten Kalender der Freunde der Bibliothek für 2013, erhältlich für 10 Euro. Alles weitere:
http://anonymea.tumblr.com/post/37267168751/erkundungen-in-der-bibliothek-des-christianeums
KlausGraf - am Sonntag, 9. Dezember 2012, 00:04 - Rubrik: Kodikologie
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Werden gemeinfreie Bilder als urheberrechtlich geschützt ausgegeben, spricht man mit Jason Mazzone von Copyfraud. Institutionen wie Archive, Bibliotheken oder Museen haben dann und nur dann Rechte an Bildern, wenn das Urheberrecht sie ihnen zuteilt. Ist ein Fotograf 70 Jahre tot, kann auch der Eigentümer des Negativs keine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen.
Denkbar sind Ansprüche aufgrund vertraglicher Regelungen, wenn der Benutzer in eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich eingewilligt hat. Öffentlichrechtliche Benutzungsordnungen können kein urheberrechtsähnliches geistiges Eigentum der Institution schaffen.
Bei alten Fotografien ist es aufgrund der Entscheidung "Bibelreproduktion" sicher, dass die Reproduktion kein neues Schutzrecht (Lichtbildschutz nach § 72 UrhG) entstehen lässt. Auch Bilder, die bei der Massendigitalisierung oder mit Flachbettscannern entstehen, werden von der Rechtswissenschaft ebenso wie die schutzunfähigen Fotokopien behandelt. Aber auch bei hochwertigen Handschriftendigitalisaten und Gemäldefotos, bei denen manche Juristen einen Schutz bejahen, ist ausgehend von den Grundsätzen des BGH davon auszugehen, dass kein Leistungsschutzrecht gegeben ist.
Begründung:
http://archiv.twoday.net/stories/11581094/
http://archiv.twoday.net/stories/4850312/
Ausgehend von der US-Entscheidung Bridgeman vs. Corel erkennt die Wikimedia-Foundation, Trägerin der Wikipedia, kein Urheberrecht an originalgetreuen Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen an.
Wer als Wissenschaftsblogger gern devot bei einem Archiv oder einer Bibliothek um Erlaubnis fragen möchte, wenn er ein irgendwo reproduziertes Bild aus deren Beständen verwenden will, darf das gern tun. Aber auch hier gilt: "Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Das Risiko, juristischen Ärger zu bekommen, kann vernachlässigt werden. Empfehlenswert ist, solche Bilder auch auf Wikimedia Commons hochzuladen und sich im Streitfall mit dem Wikimedia-Verein in Verbindung zu setzen. Ich gehe davon aus, dass eine juristische Auseinandersetzung von dort unterstützt werden würde. Wer sich von einer öffentlichen Institution so behandeln lässt wie kreidefossilien.de, dem ist nicht zu helfen.
Neben der sehr starken juristischen Position derjenigen, die bei zweidimensionalen Vorlagen einen Schutz für die Reproduktionsfotografie ablehnen, kommt bei Digitalisaten öffentlicher Institutionen die eindeutige Position der Europeana-Charta hinzu. In den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung heißt es unmissverständlich: "Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien gemeinfreien Materials sollte vermieden werden." (PDF) Diese Aussagen sollten Institutionen, die Copyfraud betreiben, entgegengehalten werden.
***
Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Bild von "Cranach Digital", auf Commons vergeblich zur Löschung vorgeschlagen
Denkbar sind Ansprüche aufgrund vertraglicher Regelungen, wenn der Benutzer in eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich eingewilligt hat. Öffentlichrechtliche Benutzungsordnungen können kein urheberrechtsähnliches geistiges Eigentum der Institution schaffen.
Bei alten Fotografien ist es aufgrund der Entscheidung "Bibelreproduktion" sicher, dass die Reproduktion kein neues Schutzrecht (Lichtbildschutz nach § 72 UrhG) entstehen lässt. Auch Bilder, die bei der Massendigitalisierung oder mit Flachbettscannern entstehen, werden von der Rechtswissenschaft ebenso wie die schutzunfähigen Fotokopien behandelt. Aber auch bei hochwertigen Handschriftendigitalisaten und Gemäldefotos, bei denen manche Juristen einen Schutz bejahen, ist ausgehend von den Grundsätzen des BGH davon auszugehen, dass kein Leistungsschutzrecht gegeben ist.
Begründung:
http://archiv.twoday.net/stories/11581094/
http://archiv.twoday.net/stories/4850312/
Ausgehend von der US-Entscheidung Bridgeman vs. Corel erkennt die Wikimedia-Foundation, Trägerin der Wikipedia, kein Urheberrecht an originalgetreuen Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen an.
Wer als Wissenschaftsblogger gern devot bei einem Archiv oder einer Bibliothek um Erlaubnis fragen möchte, wenn er ein irgendwo reproduziertes Bild aus deren Beständen verwenden will, darf das gern tun. Aber auch hier gilt: "Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Das Risiko, juristischen Ärger zu bekommen, kann vernachlässigt werden. Empfehlenswert ist, solche Bilder auch auf Wikimedia Commons hochzuladen und sich im Streitfall mit dem Wikimedia-Verein in Verbindung zu setzen. Ich gehe davon aus, dass eine juristische Auseinandersetzung von dort unterstützt werden würde. Wer sich von einer öffentlichen Institution so behandeln lässt wie kreidefossilien.de, dem ist nicht zu helfen.
Neben der sehr starken juristischen Position derjenigen, die bei zweidimensionalen Vorlagen einen Schutz für die Reproduktionsfotografie ablehnen, kommt bei Digitalisaten öffentlicher Institutionen die eindeutige Position der Europeana-Charta hinzu. In den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung heißt es unmissverständlich: "Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien gemeinfreien Materials sollte vermieden werden." (PDF) Diese Aussagen sollten Institutionen, die Copyfraud betreiben, entgegengehalten werden.
***
Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
KlausGraf - am Samstag, 8. Dezember 2012, 23:04 - Rubrik: Archivrecht
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Henning Krieg hat eine Umfrage über Berliner Blawger veröffentlicht:
http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil1/
http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil2/
RA Hoenig macht Bemerkungen zum Löschen von Kommentaren:
http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/ich-loesche-also-bleibe-ich/
Hier lösche ich inzwischen nur noch Spam und eindeutige Rechtsverletzungen. Im Interesse der Meinungsfreiheit, aber oft zu meinem Ärger bleiben auch von mir als unfair empfundene Kommentare stehen.
http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil1/
http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil2/
RA Hoenig macht Bemerkungen zum Löschen von Kommentaren:
http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/ich-loesche-also-bleibe-ich/
Hier lösche ich inzwischen nur noch Spam und eindeutige Rechtsverletzungen. Im Interesse der Meinungsfreiheit, aber oft zu meinem Ärger bleiben auch von mir als unfair empfundene Kommentare stehen.
KlausGraf - am Samstag, 8. Dezember 2012, 22:11 - Rubrik: Archivrecht
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Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):
1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!
2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!
Abgesehen von der Tatsache, dass der ausführliche Lizenztext das unmissverständlich fordert, gibt es auch eine deutsche Gerichtsentscheidung (Landgericht Berlin, 2010 PDF) zu einem Wikipedia-Bild, die es einer Website untersagte, die Fotografie zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” eine Urhebernennung erfolgt und der Lizenztext oder dessen vollständige Internetadresse in Form des Unified-Resource-Identifiers beigefügt wird.
Wer ein Bild aus der Wikipedia oder von Wikimedia Commons nutzt, muss sich auf der Bildbeschreibungsseite, die sich öffnet, sobald man es anklickt, über die Nutzungsbedingungen genau informieren. Es gibt Bilder, die man ohne weiteres nutzen darf (auch zu kommerziellen Zwecken): vor allem Reproduktionen alter (gemeinfreier) Werke, Fotos von US-Bundesbehörden und Bilder, die der Urheber quasi für die Public Domain freigegeben hat.
Jeder darf mein Bild aus Schloss Eutin frei verwenden, auch wenn eine Namensnennung nett wäre. In seltenen Ausnahmefällen könnte trotzdem nach deutschem Recht unter Umständen erfolgreich gegen einen Verwender vorgegangen werden, wenn eine grobe Entstellung des Lichtbilds vorliegt oder jemand sich als Urheber ausgibt, ohne es zu sein.
In der Regel stehen die Bilder auf Wikipedia Commons aber unter einer freien Lizenz (meist Creative Commons BY-SA, seltener CC-BY). Man darf sie immer auch kommerziell nutzen und verändern (z.B. einen Ausschnitt wählen).

Das Bild der estnischen Hermannsfeste, einer der Gewinner des Wettbewerbs "Wiki loves monuments", steht ebenfalls auf Wikimedia Commons zur Nutzung bereit.
Man entnimmt der Bildbeschreibungsseite:
1. Der Fotograf nennt sich "Zentsik"
2. Die Lizenz des Bilds ist:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ee/deed.en
Wenn der Fotograf ein Pseudonym angibt, nennt man dieses. Steht der bürgerliche Name und ein Pseudonym am Bild, empfiehlt sich die Verwendung des bürgerlichen Namens.
Foto: Zentsik CC-BY-SA
Gibt man die erforderlichen Angaben zu obigem Bild so an, hat das denn Vorteil, dass die Lizenz beim Teilen des Bilds in sozialen Netzwerken, wenn die Bildunterschrift zugleich automatisch übernommen wird, wenigstens als Text präsent ist. Es fehlt dann zwar der genaue Verweis auf die estnische CC-Fassung und die Version 3.0, aber eine Abmahnung dürfte ausgeschlossen sein.
Um die Lizenz zu nennen, genügt es nicht, einfach CC zu schreiben (CC kann alles Mögliche bedeuten, und auch CC-Lizenzen können sich erheblich unterscheiden). Korrekt ist nur ein Link auf die Lizenz, sieht man davon ab, dass man auch den ganzen Lizenztext wiedergeben kann.
Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, die sich am Bild befinden.
Der Urheber kann den erforderlichen Urhebervermerk exakt vorgeben. Wird ausdrücklich zusätzlich die Nennung einer Internetadresse verlangt, muss diese angegeben werden. Eine Quellenangabe (z.B. genaue Adresse auf Wikimedia Commons) ist an sich nicht erforderlich (und ersetzt weder die Angabe des Urhebers noch die der Lizenz), aber natürlich empfehlenswert.
Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar.
Anders bei den sogenannten "lizenzfreien Bildern", von deren Nutzung ich abrate. Man sollte sich in jedem Fall die Nutzungsbedingungen genau anschauen. Wenn solche Bilder oft nicht auf sozialen Netzwerken verwendet werden können, sind sie für Blogger, die dort ihre eigenen Beiträge einschließlich der Illustration teilen, nicht geeignet. Wer etwa bei einem Pixelio-Bild den Bildnachweis nicht am Bild selbst oder am Seitenende, sondern etwa im Impressum anbringt, riskiert eine teure Abmahnung durch den betreffenden Fotografen.
Zurück zu freien Lizenzen! Unabhängig von einer rechtlichen Pflicht freut sich ein Autor, wenn der Bildnachweis nicht an versteckter Stelle erfolgt. Bei Online-Publikationen sollten die Angaben von Urheber und Lizenz direkt am Bild stehen. In einem gedruckten Buch, das hinten einen gesonderten Bildnachweis hat, ist der Name und die URL der Lizenz dort abzudrucken.
Für nicht CC-lizenzkonform halte ich eine Nennung des Autors mittels title-Tags, da dieser nicht auf allen Plattformen sichtbar ist (z.B. nicht auf dem iPad). Trotzdem empfiehlt Wikimedia Commons einen Einbettungscode, der darauf basiert. Mangelhafte Angaben auf Commons (z.B. Verzicht auf ausdrückliche Nennung der Pflicht zur Lizenzangabe) führen nicht dazu, dass die Pflicht ignoriert werden kann, denn maßgeblich ist nur der ausführliche Lizenztext.
Zusätzliche Bestimmungen wie z.B., dass eine Nutzung nur online, aber nicht in gedruckten Publikationen erfolgen darf, sind nicht wirksam, da die CC-Lizenzen die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung erschöpfend regeln.
Das Risiko, wegen eines Wikipedia-Bilds abgemahnt zu werden, ist gering, aber nicht zu vernachlässigen, da etliche Wikipedia-Autoren (unter anderem ich) nicht lizenzkonforme Nutzungen abmahnen (die Wikipedia bzw. Wikimedia Foundation selbst mahnt nicht ab). Wird gegen die Bedingungen des Lizenzvertrags verstoßen, erlischt die Lizenz und es kann das verlangt werden, was für das betreffende Bild üblicherweise bezahlt würde.
Angesichts der Tatsache, dass man fast immer nur zwei wirklich einfache Faustregeln (Namensnennung, Lizenzverlinkung) beherzigen muss, um ein Bild kostenlos umfassend nutzen zu dürfen, finde ich solche Abmahnungen zumindest bei gewerblichen und behördlichen Nutzern inzwischen durchaus gerechtfertigt, zumal ich hier wieder und wieder auf das Problem aufmerksam gemacht habe. Auch die fehlende Lizenz ist nicht hinzunehmen, da das Bild ohne Lizenz auch keine Werbung für freie Inhalte machen kann und seine freie Verbreitung faktisch behindert wird.
Was bedeutet CC-BY-SA? SA steht für Share alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Das ist nur für Bearbeitungen relevant. Wird ein Bild bearbeitet, muss auch das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz stehen.
Während in den Wikimedia-Projekten alle Bilder auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden können, gibt es auf Flickr und in anderen Portalen auch Creative-Commons-Bilder mit den Einschränkungen nichtkommerziell (NC) und "keine Bearbeitung" (ND).
Ein Blogger mit Google-Ads sollte sicherheitshalber keine NC-Bilder nutzen. Die NC-Option schränkt die Möglichkeiten der Nachnutzung stärker ein, als den meisten Urhebern bewusst ist.
Bei der ND-Option sind alle Veränderungen unzulässig, es darf also beispielsweise kein Ausschnitt ausgewählt werden.
Stellen Blogger selbst Bilder zur Verfügung, sollten diese unter CC-BY oder CC-BY-SA zur Verfügung stehen. Und es sollte, falls Blogtext und Bilder unter verschiedener Lizenz stehen, unmittelbar erkennbar sein, was man wie nachnutzen darf.
***
Umfangreiche Materialien zum Problem sind nachgewiesen in:
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
***
Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!
2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!
Abgesehen von der Tatsache, dass der ausführliche Lizenztext das unmissverständlich fordert, gibt es auch eine deutsche Gerichtsentscheidung (Landgericht Berlin, 2010 PDF) zu einem Wikipedia-Bild, die es einer Website untersagte, die Fotografie zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” eine Urhebernennung erfolgt und der Lizenztext oder dessen vollständige Internetadresse in Form des Unified-Resource-Identifiers beigefügt wird.
Wer ein Bild aus der Wikipedia oder von Wikimedia Commons nutzt, muss sich auf der Bildbeschreibungsseite, die sich öffnet, sobald man es anklickt, über die Nutzungsbedingungen genau informieren. Es gibt Bilder, die man ohne weiteres nutzen darf (auch zu kommerziellen Zwecken): vor allem Reproduktionen alter (gemeinfreier) Werke, Fotos von US-Bundesbehörden und Bilder, die der Urheber quasi für die Public Domain freigegeben hat.
Jeder darf mein Bild aus Schloss Eutin frei verwenden, auch wenn eine Namensnennung nett wäre. In seltenen Ausnahmefällen könnte trotzdem nach deutschem Recht unter Umständen erfolgreich gegen einen Verwender vorgegangen werden, wenn eine grobe Entstellung des Lichtbilds vorliegt oder jemand sich als Urheber ausgibt, ohne es zu sein.
In der Regel stehen die Bilder auf Wikipedia Commons aber unter einer freien Lizenz (meist Creative Commons BY-SA, seltener CC-BY). Man darf sie immer auch kommerziell nutzen und verändern (z.B. einen Ausschnitt wählen).
Das Bild der estnischen Hermannsfeste, einer der Gewinner des Wettbewerbs "Wiki loves monuments", steht ebenfalls auf Wikimedia Commons zur Nutzung bereit.
Man entnimmt der Bildbeschreibungsseite:
1. Der Fotograf nennt sich "Zentsik"
2. Die Lizenz des Bilds ist:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ee/deed.en
Wenn der Fotograf ein Pseudonym angibt, nennt man dieses. Steht der bürgerliche Name und ein Pseudonym am Bild, empfiehlt sich die Verwendung des bürgerlichen Namens.
Foto: Zentsik CC-BY-SA
Gibt man die erforderlichen Angaben zu obigem Bild so an, hat das denn Vorteil, dass die Lizenz beim Teilen des Bilds in sozialen Netzwerken, wenn die Bildunterschrift zugleich automatisch übernommen wird, wenigstens als Text präsent ist. Es fehlt dann zwar der genaue Verweis auf die estnische CC-Fassung und die Version 3.0, aber eine Abmahnung dürfte ausgeschlossen sein.
Um die Lizenz zu nennen, genügt es nicht, einfach CC zu schreiben (CC kann alles Mögliche bedeuten, und auch CC-Lizenzen können sich erheblich unterscheiden). Korrekt ist nur ein Link auf die Lizenz, sieht man davon ab, dass man auch den ganzen Lizenztext wiedergeben kann.
Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, die sich am Bild befinden.
Der Urheber kann den erforderlichen Urhebervermerk exakt vorgeben. Wird ausdrücklich zusätzlich die Nennung einer Internetadresse verlangt, muss diese angegeben werden. Eine Quellenangabe (z.B. genaue Adresse auf Wikimedia Commons) ist an sich nicht erforderlich (und ersetzt weder die Angabe des Urhebers noch die der Lizenz), aber natürlich empfehlenswert.
Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar.
Anders bei den sogenannten "lizenzfreien Bildern", von deren Nutzung ich abrate. Man sollte sich in jedem Fall die Nutzungsbedingungen genau anschauen. Wenn solche Bilder oft nicht auf sozialen Netzwerken verwendet werden können, sind sie für Blogger, die dort ihre eigenen Beiträge einschließlich der Illustration teilen, nicht geeignet. Wer etwa bei einem Pixelio-Bild den Bildnachweis nicht am Bild selbst oder am Seitenende, sondern etwa im Impressum anbringt, riskiert eine teure Abmahnung durch den betreffenden Fotografen.
Zurück zu freien Lizenzen! Unabhängig von einer rechtlichen Pflicht freut sich ein Autor, wenn der Bildnachweis nicht an versteckter Stelle erfolgt. Bei Online-Publikationen sollten die Angaben von Urheber und Lizenz direkt am Bild stehen. In einem gedruckten Buch, das hinten einen gesonderten Bildnachweis hat, ist der Name und die URL der Lizenz dort abzudrucken.
Für nicht CC-lizenzkonform halte ich eine Nennung des Autors mittels title-Tags, da dieser nicht auf allen Plattformen sichtbar ist (z.B. nicht auf dem iPad). Trotzdem empfiehlt Wikimedia Commons einen Einbettungscode, der darauf basiert. Mangelhafte Angaben auf Commons (z.B. Verzicht auf ausdrückliche Nennung der Pflicht zur Lizenzangabe) führen nicht dazu, dass die Pflicht ignoriert werden kann, denn maßgeblich ist nur der ausführliche Lizenztext.
Zusätzliche Bestimmungen wie z.B., dass eine Nutzung nur online, aber nicht in gedruckten Publikationen erfolgen darf, sind nicht wirksam, da die CC-Lizenzen die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung erschöpfend regeln.
Das Risiko, wegen eines Wikipedia-Bilds abgemahnt zu werden, ist gering, aber nicht zu vernachlässigen, da etliche Wikipedia-Autoren (unter anderem ich) nicht lizenzkonforme Nutzungen abmahnen (die Wikipedia bzw. Wikimedia Foundation selbst mahnt nicht ab). Wird gegen die Bedingungen des Lizenzvertrags verstoßen, erlischt die Lizenz und es kann das verlangt werden, was für das betreffende Bild üblicherweise bezahlt würde.
Angesichts der Tatsache, dass man fast immer nur zwei wirklich einfache Faustregeln (Namensnennung, Lizenzverlinkung) beherzigen muss, um ein Bild kostenlos umfassend nutzen zu dürfen, finde ich solche Abmahnungen zumindest bei gewerblichen und behördlichen Nutzern inzwischen durchaus gerechtfertigt, zumal ich hier wieder und wieder auf das Problem aufmerksam gemacht habe. Auch die fehlende Lizenz ist nicht hinzunehmen, da das Bild ohne Lizenz auch keine Werbung für freie Inhalte machen kann und seine freie Verbreitung faktisch behindert wird.
Was bedeutet CC-BY-SA? SA steht für Share alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Das ist nur für Bearbeitungen relevant. Wird ein Bild bearbeitet, muss auch das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz stehen.
Während in den Wikimedia-Projekten alle Bilder auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden können, gibt es auf Flickr und in anderen Portalen auch Creative-Commons-Bilder mit den Einschränkungen nichtkommerziell (NC) und "keine Bearbeitung" (ND).
Ein Blogger mit Google-Ads sollte sicherheitshalber keine NC-Bilder nutzen. Die NC-Option schränkt die Möglichkeiten der Nachnutzung stärker ein, als den meisten Urhebern bewusst ist.
Bei der ND-Option sind alle Veränderungen unzulässig, es darf also beispielsweise kein Ausschnitt ausgewählt werden.
Stellen Blogger selbst Bilder zur Verfügung, sollten diese unter CC-BY oder CC-BY-SA zur Verfügung stehen. Und es sollte, falls Blogtext und Bilder unter verschiedener Lizenz stehen, unmittelbar erkennbar sein, was man wie nachnutzen darf.
***
Umfangreiche Materialien zum Problem sind nachgewiesen in:
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
***
Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
KlausGraf - am Samstag, 8. Dezember 2012, 16:59 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.zeit.de/2012/49/Skizzenbuch-Ernst-Ludwig-Kirchner-Galerie-Koch/komplettansicht
»Kirchners Skizzenbuch Nummer 159 hat vier Jahrzehnte in einem Safe gelegen«, ist alles, was man dem Hannoveraner Galeristen Ole-Christian Koch über die Quelle entlocken kann, aus der das Zeichnungskonvolut schließlich in seine Hände kam.
Auf der Kunstmesse Cologne Fine Art & Antiques in Köln war es in der vergangenen Woche zum ersten Mal wieder öffentlich zu sehen – nicht mehr als Skizzenbuch allerdings, sondern als 83 einzelne gerahmte Zeichnungen in Tinte, Tusche, Bleistift und Kreide (einige wenige enthalten Skizzen auf Vorder- und Rückseite). Natürlich gibt Koch nicht preis, woher er seine Trouvaille hat. Dafür erzählt er, dass das Skizzenbuch weder dem Kirchner-Nachlass, den die Wichtracher Galerie Henze & Ketterer betreut, noch dem Kirchner-Museum in Davos angeboten worden sei: »Von den 181 erhaltenen Skizzenbüchern Kirchners befinden sich dank den Nachlassverwaltern 165 in Davos. Ich glaube nicht, dass man sich da auch noch für ein 166. hätte engagieren wollen.« [...]
Zwischen 2.800 und 20.000 Euro kosten nun die 83 einzelnen Blätter, die die Galerie Koch aus dem ungewöhnlich großformatigen Skizzenbuch Nummer 159 anbietet. [...]
Sicher steckt hinter dem Verkauf der einzelnen Blätter also berechtigtes kommerzielles Kalkül. Die Nachlassverwaltung nämlich war und ist durchaus bemüht, noch auftauchende und für echt befundene Skizzenbücher dauerhaft vollständig zu erhalten. Unter anderem deshalb wurde das Kirchner-Museum in Davos in seiner heutigen Form 1992 auch als Forschungsstätte gegründet. Als zuletzt im Mai 2008 bei Lempertz in Köln ein komplettes Skizzenbuch mit 95 Skizzen aus den Jahren 1921 bis 1925 aus französischem Privatbesitz versteigert wurde, war es Wolfgang Henze, der dafür erfolgreich 85.000 Euro bot – es war dann 2010 in der großen Kirchner-Retrospektive im Frankfurter Städel zu sehen.
Als Einheit bleibt das Skizzenbuch Nummer 159 nun immerhin im aufwendigen Faksimilekatalog erhalten, der mit schwarzem Cover und abgerundeten Ecken wie das Original wirkt und ab 1. Dezember auch in der Galerie Koch für 15 Euro erhältlich ist: Dann werden in Hannover jene Blätter gezeigt, die jetzt in Köln nicht schon verkauft wurden.
Berechtigtes ökonomisches Kalkül? Was berechtigt dazu, eine historische Quelle auseinanderzureissen und damit als Einheit zu zerstören?
Dass es noch viele andere solche Skizzenblätter gibt? Dass man ein Faksimile hat, mit dem nun jeder arbeiten muss, der sich für das Skizzenbuch wissenschaftlich interessiert, weil die Einzelblätter in alle Welt zerstreut werden?
Solche Praktiken, wie sie nach wie vor im Kunst- und Antiquariatshandel üblich sind, müssten international genauso geächtet werden wie die Antiken-Hehlerei.
***
Beiträge in Archivalia zum Kulturgut-Schlachten
7. Juli 2009
Vom Aufbrechen einer Inkunabel zum Zwecke des Profits
http://archiv.twoday.net/stories/5809809/
Eine besonders kostbare Inkunabel von 1462 wurde aufgebrochen und die Blätter einzeln verkauft.
Siehe auch kurzen Hinweis auf Einzelblätter einer Schedelschen Weltchronik
http://archiv.twoday.net/stories/1004790/#1005420
19. März 2009
Die Untaten der Antiquare: 2008 zerlegtes Stammbuch
Dietrich Hakelberg dokumentierte in der FAZ, wie 2008 im Antiquariatshandel ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt wurde
http://archiv.twoday.net/stories/5594687/
2. Juli 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4026924/
Hinweis auf die Burckhardt-Wildt Apocalypse
10. Dezember 2006
Zerlegte Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/3048883
Hinweise auf Ebay-Verkäufe in den Kommentaren
9. Dezember 2006
Französisches Stundenbuch zerlegt und bei Ebay verscherbelt
http://archiv.twoday.net/stories/3046039/
Siehe
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout
14. Februar 2006
Manuskriptverstümmelung
http://archiv.twoday.net/stories/1569735/
Hinweis auf kurzen Beitrag im AMARC-Newsletter
http://web.archive.org/web/20080904234959/http://www.manuscripts.org.uk/amarc/Newsletter42.pdf
7. Mai 2004
http://archiv.twoday.net/stories/213098/
Aus einem Beitrag über ein zurückgekehrtes Besucherbuch der Bergakademie Freiberg:
"Oft werden solche Autographenbuecher
gefleddert", ergaenzt Stefan Guenther. "Die gewinntraechtigen
Schriftzuege werden herausgeschnitten und einzeln verkauft. So laesst sich der Erloes maximieren, aber zerlegt und in alle Winde verstreut ist das Dokument unwiederbringlich verloren."
***
26. März 2008
Über Schnittlinge (Terminus der Buchgeschichte)
http://archiv.twoday.net/stories/4815438/
Nicht nur der Handel, auch Bibliotheken haben im 19. Jahrhundert häufig Sammelbände zerlegt und damit Geschichtsquellen zerstört oder beschädigt.
***
Rekonstruktions-Projekte und Publikationen zu zerlegten Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/11526381/
Otto-Ege-Sammlung
http://archiv.twoday.net/stories/8389868/
Aufsatz von McMunn über ein MS des Rosenromans:
http://libweb5.princeton.edu/visual_materials/pulc/pulc_v_60_n_2.pdf
Books of Hours sold as Single Leaves 2002-2006
http://www.chd.dk/dismembra/index.html
***
Übernommen aus http://archiv.twoday.net/stories/3046039/
MATERIALIEN ZUM ZERLEGEN VON MANUSKRIPTEN
Folgende Hinweise finden sich auf http://log.netbib.de (siehe Suche nach zerleg)
http://log.netbib.de/archives/2005/01/23/destroying-a-treasure/
Houghton zerlegte eine eine der kostbarsten persischen Handschriften
http://log.netbib.de/archives/2004/08/06/zerlegen-von-handschriften-bei-ebay/
Powerseller bei Ebay zerlegt Handschriften und Drucke
http://log.netbib.de/archives/2004/08/05/antiquare-als-kriminelle/
Antiquare als Kriminelle, Hinweis auf ein kleines Dossier
http://web.archive.org/web/20070119133348/http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/08/msg00028.html
"There is an good article by Christopher de Hamel on the
history of this abominable practice: Cutting Up manuscripts
for Pleasure and profit, The 1995 Sol M. Malkin Lecture in
Bibliography (25 pp.)."
http://log.netbib.de/archives/2004/05/07/historische-besucherbcher-gefleddert/
Historische Besucherbücher werden gefleddert
http://log.netbib.de/archives/2004/01/29/zerlegung-einer-inkunabel/
Zerlegung einer Heldenbuch-Inkunabel
http://log.netbib.de/archives/2002/09/12/zobel-von-giebelstadt-als-kunstsammler/
Antiquar Meuschel erforscht Kupferstichmappe und verkauft sie dann einzeln
Zerlegte Atlanten, ein Zitat:
"Es sind nur wenige alte Einzelkarten im Umlauf. Ohne zerlegte Bücher wäre das Geschäft mit alten Karten praktisch am Ende. Doch mittlerweile sind so viele Atlanten auseinander genommen worden, dass diese Methode immer weniger Gewinn bringt, selbst für Graham Arader. “Ich zerlege keine Bücher mehr. Ich muss nicht mehr”, sagt er. “Zurzeit sind ganze Bücher mehr wert als die Summe ihrer Teile. Ob ich damit am Anfang mein Geld verdient habe? Darauf können Sie Ihren Arsch verwetten. Ob ich deswegen jetzt ein ungutes Gefühl habe? Ja, hab ich. Wenn ich jetzt aus sicherer Höhe darauf zurückblicke, sage ich: Hätt ich das bloß nicht gemacht! Aber ohne das hätte ich es nicht geschafft. Ich habe einen Atlanten für 10000 Dollar gekauft, ihn auseinander genommen und für 100000 Dollar verkauft. Es war Wahnsinn. Heute zahlt man für so ein Buch 150000 Dollar, wenn man es dann zerlegen würde, brächte es nur 90000 Dollar. So was tut man natürlich nicht.”" (Miles Harvey, Gestohlene Welten, ²2001, S. 71f.)
***
Antiquare als Kriminelle: der Klassiker in Archivalia erschien am
14. März 2007 und ist auch aufgrund der Kommentare immer noch lesenswert
http://archiv.twoday.net/stories/3435310/
Ernsthafte juristische Probleme mit meinen Publikationen zum mangelnden Kulturgutschutz hatte ich seit 1994 nie.
»Kirchners Skizzenbuch Nummer 159 hat vier Jahrzehnte in einem Safe gelegen«, ist alles, was man dem Hannoveraner Galeristen Ole-Christian Koch über die Quelle entlocken kann, aus der das Zeichnungskonvolut schließlich in seine Hände kam.
Auf der Kunstmesse Cologne Fine Art & Antiques in Köln war es in der vergangenen Woche zum ersten Mal wieder öffentlich zu sehen – nicht mehr als Skizzenbuch allerdings, sondern als 83 einzelne gerahmte Zeichnungen in Tinte, Tusche, Bleistift und Kreide (einige wenige enthalten Skizzen auf Vorder- und Rückseite). Natürlich gibt Koch nicht preis, woher er seine Trouvaille hat. Dafür erzählt er, dass das Skizzenbuch weder dem Kirchner-Nachlass, den die Wichtracher Galerie Henze & Ketterer betreut, noch dem Kirchner-Museum in Davos angeboten worden sei: »Von den 181 erhaltenen Skizzenbüchern Kirchners befinden sich dank den Nachlassverwaltern 165 in Davos. Ich glaube nicht, dass man sich da auch noch für ein 166. hätte engagieren wollen.« [...]
Zwischen 2.800 und 20.000 Euro kosten nun die 83 einzelnen Blätter, die die Galerie Koch aus dem ungewöhnlich großformatigen Skizzenbuch Nummer 159 anbietet. [...]
Sicher steckt hinter dem Verkauf der einzelnen Blätter also berechtigtes kommerzielles Kalkül. Die Nachlassverwaltung nämlich war und ist durchaus bemüht, noch auftauchende und für echt befundene Skizzenbücher dauerhaft vollständig zu erhalten. Unter anderem deshalb wurde das Kirchner-Museum in Davos in seiner heutigen Form 1992 auch als Forschungsstätte gegründet. Als zuletzt im Mai 2008 bei Lempertz in Köln ein komplettes Skizzenbuch mit 95 Skizzen aus den Jahren 1921 bis 1925 aus französischem Privatbesitz versteigert wurde, war es Wolfgang Henze, der dafür erfolgreich 85.000 Euro bot – es war dann 2010 in der großen Kirchner-Retrospektive im Frankfurter Städel zu sehen.
Als Einheit bleibt das Skizzenbuch Nummer 159 nun immerhin im aufwendigen Faksimilekatalog erhalten, der mit schwarzem Cover und abgerundeten Ecken wie das Original wirkt und ab 1. Dezember auch in der Galerie Koch für 15 Euro erhältlich ist: Dann werden in Hannover jene Blätter gezeigt, die jetzt in Köln nicht schon verkauft wurden.
Berechtigtes ökonomisches Kalkül? Was berechtigt dazu, eine historische Quelle auseinanderzureissen und damit als Einheit zu zerstören?
Dass es noch viele andere solche Skizzenblätter gibt? Dass man ein Faksimile hat, mit dem nun jeder arbeiten muss, der sich für das Skizzenbuch wissenschaftlich interessiert, weil die Einzelblätter in alle Welt zerstreut werden?
Solche Praktiken, wie sie nach wie vor im Kunst- und Antiquariatshandel üblich sind, müssten international genauso geächtet werden wie die Antiken-Hehlerei.
***
Beiträge in Archivalia zum Kulturgut-Schlachten
7. Juli 2009
Vom Aufbrechen einer Inkunabel zum Zwecke des Profits
http://archiv.twoday.net/stories/5809809/
Eine besonders kostbare Inkunabel von 1462 wurde aufgebrochen und die Blätter einzeln verkauft.
Siehe auch kurzen Hinweis auf Einzelblätter einer Schedelschen Weltchronik
http://archiv.twoday.net/stories/1004790/#1005420
19. März 2009
Die Untaten der Antiquare: 2008 zerlegtes Stammbuch
Dietrich Hakelberg dokumentierte in der FAZ, wie 2008 im Antiquariatshandel ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt wurde
http://archiv.twoday.net/stories/5594687/
2. Juli 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4026924/
Hinweis auf die Burckhardt-Wildt Apocalypse
10. Dezember 2006
Zerlegte Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/3048883
Hinweise auf Ebay-Verkäufe in den Kommentaren
9. Dezember 2006
Französisches Stundenbuch zerlegt und bei Ebay verscherbelt
http://archiv.twoday.net/stories/3046039/
Siehe
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout
14. Februar 2006
Manuskriptverstümmelung
http://archiv.twoday.net/stories/1569735/
Hinweis auf kurzen Beitrag im AMARC-Newsletter
http://web.archive.org/web/20080904234959/http://www.manuscripts.org.uk/amarc/Newsletter42.pdf
7. Mai 2004
http://archiv.twoday.net/stories/213098/
Aus einem Beitrag über ein zurückgekehrtes Besucherbuch der Bergakademie Freiberg:
"Oft werden solche Autographenbuecher
gefleddert", ergaenzt Stefan Guenther. "Die gewinntraechtigen
Schriftzuege werden herausgeschnitten und einzeln verkauft. So laesst sich der Erloes maximieren, aber zerlegt und in alle Winde verstreut ist das Dokument unwiederbringlich verloren."
***
26. März 2008
Über Schnittlinge (Terminus der Buchgeschichte)
http://archiv.twoday.net/stories/4815438/
Nicht nur der Handel, auch Bibliotheken haben im 19. Jahrhundert häufig Sammelbände zerlegt und damit Geschichtsquellen zerstört oder beschädigt.
***
Rekonstruktions-Projekte und Publikationen zu zerlegten Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/11526381/
Otto-Ege-Sammlung
http://archiv.twoday.net/stories/8389868/
Aufsatz von McMunn über ein MS des Rosenromans:
http://libweb5.princeton.edu/visual_materials/pulc/pulc_v_60_n_2.pdf
Books of Hours sold as Single Leaves 2002-2006
http://www.chd.dk/dismembra/index.html
***
Übernommen aus http://archiv.twoday.net/stories/3046039/
MATERIALIEN ZUM ZERLEGEN VON MANUSKRIPTEN
Folgende Hinweise finden sich auf http://log.netbib.de (siehe Suche nach zerleg)
http://log.netbib.de/archives/2005/01/23/destroying-a-treasure/
Houghton zerlegte eine eine der kostbarsten persischen Handschriften
http://log.netbib.de/archives/2004/08/06/zerlegen-von-handschriften-bei-ebay/
Powerseller bei Ebay zerlegt Handschriften und Drucke
http://log.netbib.de/archives/2004/08/05/antiquare-als-kriminelle/
Antiquare als Kriminelle, Hinweis auf ein kleines Dossier
http://web.archive.org/web/20070119133348/http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/08/msg00028.html
"There is an good article by Christopher de Hamel on the
history of this abominable practice: Cutting Up manuscripts
for Pleasure and profit, The 1995 Sol M. Malkin Lecture in
Bibliography (25 pp.)."
http://log.netbib.de/archives/2004/05/07/historische-besucherbcher-gefleddert/
Historische Besucherbücher werden gefleddert
http://log.netbib.de/archives/2004/01/29/zerlegung-einer-inkunabel/
Zerlegung einer Heldenbuch-Inkunabel
http://log.netbib.de/archives/2002/09/12/zobel-von-giebelstadt-als-kunstsammler/
Antiquar Meuschel erforscht Kupferstichmappe und verkauft sie dann einzeln
Zerlegte Atlanten, ein Zitat:
"Es sind nur wenige alte Einzelkarten im Umlauf. Ohne zerlegte Bücher wäre das Geschäft mit alten Karten praktisch am Ende. Doch mittlerweile sind so viele Atlanten auseinander genommen worden, dass diese Methode immer weniger Gewinn bringt, selbst für Graham Arader. “Ich zerlege keine Bücher mehr. Ich muss nicht mehr”, sagt er. “Zurzeit sind ganze Bücher mehr wert als die Summe ihrer Teile. Ob ich damit am Anfang mein Geld verdient habe? Darauf können Sie Ihren Arsch verwetten. Ob ich deswegen jetzt ein ungutes Gefühl habe? Ja, hab ich. Wenn ich jetzt aus sicherer Höhe darauf zurückblicke, sage ich: Hätt ich das bloß nicht gemacht! Aber ohne das hätte ich es nicht geschafft. Ich habe einen Atlanten für 10000 Dollar gekauft, ihn auseinander genommen und für 100000 Dollar verkauft. Es war Wahnsinn. Heute zahlt man für so ein Buch 150000 Dollar, wenn man es dann zerlegen würde, brächte es nur 90000 Dollar. So was tut man natürlich nicht.”" (Miles Harvey, Gestohlene Welten, ²2001, S. 71f.)
***
Antiquare als Kriminelle: der Klassiker in Archivalia erschien am
14. März 2007 und ist auch aufgrund der Kommentare immer noch lesenswert
http://archiv.twoday.net/stories/3435310/
Ernsthafte juristische Probleme mit meinen Publikationen zum mangelnden Kulturgutschutz hatte ich seit 1994 nie.
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Margret Otts Resümee schließe ich mich an:
http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen/
In Stralsund gab es letztens einen großen Artikel in der Ostseezeitung über Bürger der Stadt, die jetzt beginnen, solche Angebote aufzukaufen. Berichtet wurde über einen Jahrgang der Stralsundischen Zeitung von 1840, gekauft bei ebay, eindeutiger Stempel der Gymnasialbibliothek, „fest gebunden, nicht verschimmelt“
Es widerstrebt mir zwar, dem Antiquar das Geld so in den Rachen zu schmeißen, aber verstehen kann ich es auch. Wenn die Stadt nun rein gar nichts unternimmt?
Auf der offiziellen Facebook-seite der Stadt wird der ganze Skandal um das Archiv übrigens konsequent totgeschwiegen und mein Hinweis auf die Petition wurde wieder gelöscht. So sieht Transparenz aus .
In Angesicht der unklaren Situation bitte ich weiter um Unterzeichnung der Petition, die aktuell bei ca 3500 Unterschriften steht. Man kann auch Unterschriften auf Papier sammeln und diese Listen wieder hochladen.
Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Zur Causa hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen/
In Stralsund gab es letztens einen großen Artikel in der Ostseezeitung über Bürger der Stadt, die jetzt beginnen, solche Angebote aufzukaufen. Berichtet wurde über einen Jahrgang der Stralsundischen Zeitung von 1840, gekauft bei ebay, eindeutiger Stempel der Gymnasialbibliothek, „fest gebunden, nicht verschimmelt“
Es widerstrebt mir zwar, dem Antiquar das Geld so in den Rachen zu schmeißen, aber verstehen kann ich es auch. Wenn die Stadt nun rein gar nichts unternimmt?
Auf der offiziellen Facebook-seite der Stadt wird der ganze Skandal um das Archiv übrigens konsequent totgeschwiegen und mein Hinweis auf die Petition wurde wieder gelöscht. So sieht Transparenz aus .
In Angesicht der unklaren Situation bitte ich weiter um Unterzeichnung der Petition, die aktuell bei ca 3500 Unterschriften steht. Man kann auch Unterschriften auf Papier sammeln und diese Listen wieder hochladen.
Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek
Zur Causa hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
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Ansicht der Rückseite des Gymnasiums Stralsund um 1869. Lithographie von Robert Geissler (1819-1893) im Besitz der SLUB Dresden. (Mehr zum Bild, mehr zu Stralsund in Archivalia.)
KlausGraf - am Samstag, 8. Dezember 2012, 00:25 - Rubrik: Unterhaltung
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Da die Vor- und Frühgeschichte hier immer zu kurz kommt, habe ich von den Preisträgern des französischen Wettbewerbs Wiki loves monuments einen Menhir bei Milly-la-Forêt ausgewählt (fotografiert von Poulpy, Lizenz: CC-BY-SA).
KlausGraf - am Freitag, 7. Dezember 2012, 15:13 - Rubrik: Unterhaltung
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Es gibt genügend Kollegen, die sich in ihrer Inschutznahme der "Kollegin" durch die folgenden Aussagen bestätigt sehen und dabei übersehen, dass der schändliche Umgang mit schützenswerten Beständen durch Hacker und seine Nachfolgerin durch nichts zu rechtfertigen ist.
Aus der OZ von heute:
Nach OZ-Informationen hatte Archivleiterin Regina Nehmzow, die mit Rechtsbeistand erschienen war, erstmals Gelegenheit, vor Stadtvertretern Stellung zu nehmen. Wie sie erklärte, hätte das Archiv bereits seit den 90er-Jahren um mehr Geld für die Pflege der historischen Bestände gebettelt. Man sei damit aber immer wieder bei den Vorgesetzten abgeblitzt. So habe ihr Vorgänger, Dr. Hans-Joachim Hacker, schließlich als eine Art Verzweiflungsakt die Methode entwickelt, Dubletten zu verkaufen, um etwas Geld für die Restaurierung der wertvollen Bestände zu erhalten. Sie habe diese Praxis dann seit 2009 fortgeführt.
Die Gymnasialbibliothek, an der sich jetzt der ganze Skandal entzündete, sei immer mehr vergammelt. Deshalb habe man sich entschlossen, durch den Verkauf noch etwas Geld einzunehmen, bevor man einiges ganz wegschmeißen müsste.
Nach den Worten von Regina Nehmzow wusste der OB-Stellvertreter über die Praxis des Bücherverkaufs Bescheid. Dem widersprach Holger Albrecht jedoch energisch.
Aus der OZ von heute:
Nach OZ-Informationen hatte Archivleiterin Regina Nehmzow, die mit Rechtsbeistand erschienen war, erstmals Gelegenheit, vor Stadtvertretern Stellung zu nehmen. Wie sie erklärte, hätte das Archiv bereits seit den 90er-Jahren um mehr Geld für die Pflege der historischen Bestände gebettelt. Man sei damit aber immer wieder bei den Vorgesetzten abgeblitzt. So habe ihr Vorgänger, Dr. Hans-Joachim Hacker, schließlich als eine Art Verzweiflungsakt die Methode entwickelt, Dubletten zu verkaufen, um etwas Geld für die Restaurierung der wertvollen Bestände zu erhalten. Sie habe diese Praxis dann seit 2009 fortgeführt.
Die Gymnasialbibliothek, an der sich jetzt der ganze Skandal entzündete, sei immer mehr vergammelt. Deshalb habe man sich entschlossen, durch den Verkauf noch etwas Geld einzunehmen, bevor man einiges ganz wegschmeißen müsste.
Nach den Worten von Regina Nehmzow wusste der OB-Stellvertreter über die Praxis des Bücherverkaufs Bescheid. Dem widersprach Holger Albrecht jedoch energisch.
Als Genisa bezeichnet man einen Lagerraum bzw. eine Abstellkammer für gebrauchte religiöse Schriften, die sich meist in oder an einer Synagoge befinden. Heilige Schriften und konsekrierte Gegenstände dürfen nach jüdischem Religionsgesetz nicht einfach vernichtet oder ins „Altpapier“ gegeben werden, sondern müssen gesondert gelagert werden. In verschiedenen Teilen Deutschlands sind in den vergangenen Jahrzehnten einige solcher Genisot entdeckt worden (darunter in Mainz Weisenau oder zuletzt in Bayreuth). Doch außer den vom Genisaprojekt Veitshöchheim inventarisierten unter- und oberfränkischen Funden sind nur wenige adäquat dokumentiert und ausgewertet worden. Eine vollständige Beschreibung liegt für keine der mittlerweile immer zahlreicher bekannt gewordenen Genisot in Deutschland vor. Und dies, obwohl das erhaltene Material einen einzigartigen Einblick in die Kultur und das Leben jüdischer Gemeinden in der frühen Neuzeit bieten kann.
Die Erschließung und Dokumentierung der Genisa der Synagoge von Alsenz ist wegen des schlechten Erhaltungszustandes und angesichts des Umfangs der Funde ein dringendes Desiderat. Durch eine systematische Katalogisierung und Beschreibung der entdeckten Handschriften, Dokumente, Fotos und Textilien (Mappot und Vorhänge) soll ein Beitrag zur Erforschung des Landjudentums in Deutschland geleistet werden. Durch die Datenbank gestützte Erschließung der zahlreichen Buch- und Handschriftenreste soll ein Vergleich mit ähnlichen Funden in Deutschland und die Vernetzung mit ähnlichen Projekten ermöglicht werden. Das kulturelle und intellektuelle Profil der Landgemeinde von Alsenz, die vom 17. bis in das 19. Jahrhundert existierte, soll anhand der Genisa-Funde, darunter zahlreiche handschriftliche Zeugnisse und Korrespondenzen, rekonstruiert werden.
http://www.blogs.uni-mainz.de/fb01genizatalsenz/
Bietet auch ein Inventar mit Bildern.

Die Erschließung und Dokumentierung der Genisa der Synagoge von Alsenz ist wegen des schlechten Erhaltungszustandes und angesichts des Umfangs der Funde ein dringendes Desiderat. Durch eine systematische Katalogisierung und Beschreibung der entdeckten Handschriften, Dokumente, Fotos und Textilien (Mappot und Vorhänge) soll ein Beitrag zur Erforschung des Landjudentums in Deutschland geleistet werden. Durch die Datenbank gestützte Erschließung der zahlreichen Buch- und Handschriftenreste soll ein Vergleich mit ähnlichen Funden in Deutschland und die Vernetzung mit ähnlichen Projekten ermöglicht werden. Das kulturelle und intellektuelle Profil der Landgemeinde von Alsenz, die vom 17. bis in das 19. Jahrhundert existierte, soll anhand der Genisa-Funde, darunter zahlreiche handschriftliche Zeugnisse und Korrespondenzen, rekonstruiert werden.
http://www.blogs.uni-mainz.de/fb01genizatalsenz/
Bietet auch ein Inventar mit Bildern.

KlausGraf - am Freitag, 7. Dezember 2012, 10:22 - Rubrik: Staatsarchive
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"Im Kulturausschuss berichtete Ministerin Schäfer über den Sachstand des Landesprojektes "Digitales Archiv NRW". Ein Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung eines Systems, das die digitalen Daten, wie sie unter anderem in den Archiven, Bibliotheken und Museen des Landes NRW entstehen, langfristig und nachhaltig sichern könnte. Ein weiteres Ziel und ein Mehrwert der digitalen Langzeitsicherung wäre ein Internetportal für das digitale und digitalisierte Kulturgut Nordrhein-Westfalen. (auf europäischer Ebene gibt es dementsprechend die virtuelle Bibliothek "europeana" und für die Bundesrepublik die Deutsche Digitale Bibliothek). In der ersten Projektphase sei ein Prototyp entwickelt worden, aktuell werde bis zum Frühjahr 2013 die Software getestet. Für den Dauerbetrieb im Laufe des Jahres 2013 seien noch organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen zu klären, so Schäfer. Die Ausschussmitglieder äußerten ihr Interesse an einer weiteren Berichterstattung."
Quelle: Pressemitteilung des Landtages, 6.12.12
Quelle: Pressemitteilung des Landtages, 6.12.12
Wolf Thomas - am Freitag, 7. Dezember 2012, 08:23 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Kultur/Uebersicht/Stadtarchiv-digitalisiert-Kestner-Tagebuch
Das Stadtarchiv Hannover hat damit begonnen, Privatdokumente des im Jahr 1800 gestorbenen Juristen Johann Christian Kestner (in Döhren geboren), seiner Frau Charlotte („Lotte“) und des Sohnes, Kunstsammler August Kestner, zu digitalisieren. [...]
Und es ist geplant, eine Datenbank der Kestner-Stücke im Internet (www.stadtarchiv-hannover.de) zu veröffentlichen. Bislang dienen Karteikarten als Register. Die Datenbank soll „die Suche erleichtern“, so Regin. Die digitalen Werke werden nicht im Netz zu sehen sein, können aber im Stadtarchiv betrachtet werden. „Aus rechtlichen Gründen. Und wir wünschen uns, dass trotz Digitalisierung der Gang in Archive nicht ausstirbt“, sagt Meuer.
Was ist das für ein Unsinn? Welche rechtlichen Gründe?
Das Stadtarchiv Hannover hat damit begonnen, Privatdokumente des im Jahr 1800 gestorbenen Juristen Johann Christian Kestner (in Döhren geboren), seiner Frau Charlotte („Lotte“) und des Sohnes, Kunstsammler August Kestner, zu digitalisieren. [...]
Und es ist geplant, eine Datenbank der Kestner-Stücke im Internet (www.stadtarchiv-hannover.de) zu veröffentlichen. Bislang dienen Karteikarten als Register. Die Datenbank soll „die Suche erleichtern“, so Regin. Die digitalen Werke werden nicht im Netz zu sehen sein, können aber im Stadtarchiv betrachtet werden. „Aus rechtlichen Gründen. Und wir wünschen uns, dass trotz Digitalisierung der Gang in Archive nicht ausstirbt“, sagt Meuer.
Was ist das für ein Unsinn? Welche rechtlichen Gründe?
KlausGraf - am Freitag, 7. Dezember 2012, 00:20 - Rubrik: Kommunalarchive
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/12#Archivbibliothek_Stralsund
Die Gymnasiums-Bibliothek im Bestand des bedeutenden Archivs der Hanse- und Welterbestadt Stralsund ist eine der ältesten erhaltenen deutschen Bildungssammlungen. Nach einem Beschluss des Stadtrates in einer nichtöffentlichen Sitzung am 5. Juni 2012 ging ein großer Teil von ca. 6000 Büchern an einen Antiquar, der sich wegen des Schimmelbefalls beschwerte, woraufhin das Stadtarchiv Stralsund im Oktober 2012 geschlossen wurde. Diese Schließung brachte einen Stein ins Rollen, der zu massiven Protesten gegen den Verkauf des Archiv- und Bibliotheksgutes führte. Der Aachener Archivar Dr. Klaus Graf mobilisierte über seinen Archivalia-Blog Behörden, Institutionen und Archivare, um gegen den ungesetzlichen Verkauf zu protestieren. Auch Margret Ott vom Pommerschen Greif unterstützte den Protest und startete die Aktion "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek". Sie fand viele Unterstützer bei den Familienforschern. Ende November wurde als Bauernopfer die Stadtarchivarin beurlaubt und der Verkauf rückabgewickelt, soweit nicht schon wertvolle Werke in Antiquariaten und Internet verkauft wurden. Einen Teil der verschimmelten Bücher hatte der Antiquar bereits vernichtet. Ein Gutachten der Prof. Nigel F. Palmer, Oxford und Prof. Dr. Jürgen Wolf , Marburg, bescheinigen der Stadt: "Wir sind der Ansicht, dass es sich bei der Büchersammlung aus der alten Gymnasialbibliothek, wenn man sie als ein Ganzes betrachtet, um bedeutendes Bibliotheksgut handelt, das für die Kulturgeschichte der Stadt Stralsund, der Region sowie auch für Forschung und Wissenschaft einen großen Wert hat."
Zwar hat Philipp Maaß die Petition aufgesetzt, aber das ändert nichts an den großen Verdiensten von Margret Ott für die Sache. Ein herzliches Dankeschön an sie und alle GenealogInnen, die uns wirklich intensiv unterstützt haben!
Die Gymnasiums-Bibliothek im Bestand des bedeutenden Archivs der Hanse- und Welterbestadt Stralsund ist eine der ältesten erhaltenen deutschen Bildungssammlungen. Nach einem Beschluss des Stadtrates in einer nichtöffentlichen Sitzung am 5. Juni 2012 ging ein großer Teil von ca. 6000 Büchern an einen Antiquar, der sich wegen des Schimmelbefalls beschwerte, woraufhin das Stadtarchiv Stralsund im Oktober 2012 geschlossen wurde. Diese Schließung brachte einen Stein ins Rollen, der zu massiven Protesten gegen den Verkauf des Archiv- und Bibliotheksgutes führte. Der Aachener Archivar Dr. Klaus Graf mobilisierte über seinen Archivalia-Blog Behörden, Institutionen und Archivare, um gegen den ungesetzlichen Verkauf zu protestieren. Auch Margret Ott vom Pommerschen Greif unterstützte den Protest und startete die Aktion "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek". Sie fand viele Unterstützer bei den Familienforschern. Ende November wurde als Bauernopfer die Stadtarchivarin beurlaubt und der Verkauf rückabgewickelt, soweit nicht schon wertvolle Werke in Antiquariaten und Internet verkauft wurden. Einen Teil der verschimmelten Bücher hatte der Antiquar bereits vernichtet. Ein Gutachten der Prof. Nigel F. Palmer, Oxford und Prof. Dr. Jürgen Wolf , Marburg, bescheinigen der Stadt: "Wir sind der Ansicht, dass es sich bei der Büchersammlung aus der alten Gymnasialbibliothek, wenn man sie als ein Ganzes betrachtet, um bedeutendes Bibliotheksgut handelt, das für die Kulturgeschichte der Stadt Stralsund, der Region sowie auch für Forschung und Wissenschaft einen großen Wert hat."
Zwar hat Philipp Maaß die Petition aufgesetzt, aber das ändert nichts an den großen Verdiensten von Margret Ott für die Sache. Ein herzliches Dankeschön an sie und alle GenealogInnen, die uns wirklich intensiv unterstützt haben!
KlausGraf - am Freitag, 7. Dezember 2012, 00:15 - Rubrik: Genealogie
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Englisch ist die Weltsprache der Wissenschaft. Kritiker sehen die deutsche Sprache bedroht und wollen sie um jeden Preis retten. Lohnt sich das?
Fragt Amory Burchard:
http://www.zeit.de/wissen/2012-12/Wissenschaftssprache-Deutsch
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/59211934/
Fragt Amory Burchard:
http://www.zeit.de/wissen/2012-12/Wissenschaftssprache-Deutsch
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/59211934/
KlausGraf - am Freitag, 7. Dezember 2012, 00:10 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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