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tumblr_666

http://archivalia.tumblr.com/
hat derzeit 666 Follower, als Favoriten markiert habe ich 66 und ich folge 88 Blogs. Beiträge sind es aber vergleichsweise krumme 6636.

Der rechts angedeutete Aktivitätsanstieg liegt an folgendem Foto, das dank des unmittelbaren Weiterbloggens durch arthistorycq heute schon 116 Anmerkungen zu verzeichnen hat.



Im Urlaub sah ich zum Phallusbaum auf Schloss Moos die Beiträge im Schlern 87 (2013) Heft 7/8 von Hille S. 72ff. und Riemann S. 90ff., muss aber bisher Kopien entraten.

http://www.sagen.at/fotos/showphoto.php/photo/25106

Siehe auch
http://archivalia.tumblr.com/post/64222673699/at-first-glance-the-massa-marittima-mural-looks
http://archivalia.tumblr.com/post/64222430585/the-phallus-tree-was-a-well-known-phenomenon-in
http://books.google.de/books?id=cIBjcUS17m8C&pg=PA506

Vor allem sonst nicht digitalisierte Stücke:

http://epub.ub.uni-muenchen.de/view/malte/incunabula.html

9 (nicht: 19) sind online unter:

http://epub.ub.uni-muenchen.de/view/malte/handschriften.html

Weitere (nämlich besonders kostbare, also Zimelien) in Keimelion
http://epub.ub.uni-muenchen.de/keimelion.html

Seit dem 14. Mai 2013 ist die unter
http://www.handschriftencensus.de/6436
beschriebene Handschrift online, ohne dass der Handschriftencensus bisher eine Notwendigkeit sah, dies zu vermerken.

http://epub.ub.uni-muenchen.de/14932/

Schmalenstroer verfasste einen hübschen Beitrag über die Paderborner Ausstellung “Credo – Christianisierung Europas im Mittelalter”.

http://schmalenstroer.net/blog/2013/10/credo-christianisierung-europas-im-mittelalter-in-paderborn/

Eine gelungene Ausstellungsbesprechung, die auch kritische Punkte nicht ausspart.

Maria Rottler hatte schon im Juli auf die Ausstellung in dem von ihr administrierten Weblog Ordensgeschichte hingewiesen:

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5147

Ich hätte mir angesichts der gleich noch zu nennenden Möglichkeit, Exponate abzubilden, gewünscht, sie hätte nicht diese unattraktive Flachware (Karlsepos) ausgewählt. Denn solche Bilder sind urheberrechtlich eher unproblematisch:

http://archiv.twoday.net/stories/498223015/

Herausgreifen möchte ich Schmalenstroers Bemerkung: "Leider ist wie in praktisch allen Sonderausstellungen das Fotografieren verboten, daher müsst ihr euch mit einem einzelnen Foto des Paderborner Domes begnügen." Ob das auch für Pressevertreter wie Blogger gilt? Wenn man gegenüber dem Veranstalter deutlich macht, dass man gern einen Ausschnitt aus der Ausstellungsarchitektur für Pressezwecke dokumentieren möchte, ist ein solches Fotoverbot sicher nicht absolut. Oder man bekommt ein Foto gestellt.

Grundsätzlich gilt, dass öffentliche Träger von Ausstellungen nicht zwischen guten Medien (Printpresse) und Bäh-Medien (Blogs) differenzieren dürfen:

http://archiv.twoday.net/stories/418666949/

Ich werde die Weigerung der HAB Wolfenbüttel nicht auf sich beruhen lassen, auch wenn ich leider noch nicht dazu gekommen bin, mich darum zu kümmern.

Oft gibt es Fotos ausgewählter Ausstellungsstücke in einem eigenen passwortgeschützten Pressebereich. Ein paarmal habe ich für Archivalia einen solchen Zugang erbeten und fast immer bekommen. Im einzigen Ablehnungsfall (Wittelsbacher-Ausstellung) läuft eine Klärung.

Wenn ein Blog im üblichen Rahmen seinen Austellungshinweis mit Bildern von der Website der Ausstellung bebildet, sollte es keine Probleme geben.

Ich kann verstehen, dass Blogger Schmalenstroer keine Lust hatte oder nicht daran dachte, sich um eine Akkreditierung zu bemühen.

Aber er hätte doch ohne weiteres eines oder mehrere der für die Berichterstattung freigegebenen Pressefotos (unten ein urheberrechtlich geschütztes Foto einer 3-D-Vorlage) nützen können.

http://www.credo-ausstellung.de/pressekontakt-downloads-fotos/download-abbildungen-exponate

Die Freigabe ist eindeutig: "Die Download-Materialien (Abbildungen, Logos, PDF-Dokumente) dürfen im Zusammenhang mit der Berichterstattung und Promotion der CREDO Ausstellung 2013 in Paderborn verwendet werden. Eine weitergehende Verwendung ist nicht erlaubt. Bei den Exponaten ist die Angabe des Copyright-Hinweises stets erforderlich."

Besser wäre natürlich eine CC-Lizenz, aber diese Freigabe ermöglicht es (anders als § 50 UrhG), das Bild dauerhaft beim Blogeintrag zu belassen. Das sollte man durchaus nutzen.

Update: Schmalenstroer antwortet
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/A3Jcj76MxsY

Götterfigur aus Gatschow, Lkr. Mecklenburgische Seenplatte, Schwerin
© Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Schwerin

http://blog.flickr.net/en/2013/10/11/welcome-the-royal-australian-historical-society-to-the-commons/

Mit keinen 60 Bildern vertreten, die aber mit hässlichem Quellenvermerk.

Government House Sydney (1857/1858) Matthew Fortescue Moresby

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10041-digitale-bibliotheek-voor-de-nederlandse-letteren-in-gevaar.html

http://www.numistral.fr/

Wer mit Gallica vertraut ist, findet sich auch hier zurecht. Der erste Eindruck ist schlecht. Keine Browsing-Möglichkeit. Unter Handschriften findet man nicht gekennzeichnete Auswahlabbildungen aus einer französischen Handschrift, doch leider kein Komplettdigitalisat. Von den Inkunabeln gibt es ebenfalls nur Schlüsselseiten, während es bei Drucken aus dem 16. Jahrhundert auch komplette Digitalisate hat. Die Sammlung der oberrheinischen Mystik soll wohl importiert werden, aber bisher gibt es nur 2 Stücke.

Siehe auch
http://blog.bnf.fr/gallica/index.php/2013/10/16/bienvenue-a-numistral-la-bibliotheque-numerique-de-la-bnu/


http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Aerztin-darf-Doktortitel-behalten-_arid,452574_regid,1_puid,1_pageid,113.html

"Die Justus-Liebig-Universität hat einer Ärztin, die 2001 am Fachbereich Medizin promoviert worden war, im vergangenen Jahr zu Unrecht den Doktortitel entzogen.

[...]

Darüber hinaus äußerte die Kammer Verständnis dafür, dass die Ärztin in ihrer Dissertation die frühere Veröffentlichung genannt, sich aber nicht mit den Widersprüchen auseinandergesetzt habe. Sie hätte in diesem Fall direkt ihren Doktorvater angreifen müssen – es stelle sich die Frage, ob man dies wirklich verlangen könne. "

Siehe dazu auch
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Universitaet-entzieht-zwei-Aerzten-den-Doktortitel-_arid,394665_regid,1_puid,1_pageid,113.html
"In der Affäre um ihren ehemaligen Medizin-Professor Joachim Boldt hat die Justus-Liebig-Universität weitere Konsequenzen gezogen. Betroffen sind ein Arzt und eine Ärztin, die im Jahre 2005 bzw. 2000 am Fachbereich Medizin promoviert worden waren. Ihnen soll der Doktortitel entzogen werden."

Zum anderen Fall P. liest man dort:

"Der Promotionsausschuss monierte, dass P. in seiner Doktorarbeit andere wissenschaftliche Veröffentlichungen zum gleichen Thema, in denen er selbst als Co-Autor genannt worden war, nicht vollständig dokumentiert und verwertet habe."

Ist für mich absolut kein Grund, einen Doktortitel zu entziehen.

Meint Stephan Liebfried:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/angeblicher-plagiatsfall-steinmeier-in-diesem-fall-gehoert-der-anklaeger-auf-die-anklagebank-12618050.html

Ignoriert werden die neuen Untersuchungen auf Vroniplag, siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=steinmeier

Update: wieder amüsant
http://causaschavan.wordpress.com/2013/10/16/bandsalat-kleine-bitte-an-dissertationsdiktatoren/

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/doktortitel-plagiatsjaeger-von-vroniplag-erhoehen-druck-auf-steinmeier-a-928287.html

Ich versuche seit ein paar Tagen, den so ungemein nützlichen "Grotefend online" ( http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefend/grotefend.htm ) aufzurufen, bekomme aber nur die Fehlermeldung, dass die Seite nicht zur Verfügung steht. Weiß jemand, wo der Grotefend online abgeblieben ist? Wäre ja jammerschade...

http://www.vhghessen.de/

Statt einen Hinweis auf der Seite "Digitale Bibliothek" oder der Startseite der ZHG zu setzen, hat man die PDFs der Artikel stillschweigend im Inhaltsverzeichnis ergänzt.

Fortsetzung von:

http://archiv.twoday.net/search?q=historisches+lexikon+bayerns

Auch in Christines Reinles fundiertem Beitrag zum Fehdewesen (ohne Bild!) sind retrodigitalisierte Beiträge nicht verlinkt.

Das betrifft:

Franz von Krenner (Hg.), Baierische Landtags-Handlungen in den Jahren 1429 bis 1513. 18 Bde., München 1803-1805.
MGH Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Tomus II, hg. von Ludwig Weiland, Hannover 1896; Tomus III, hg. von Jakob Schwalm, Hannover 1904-1907; Bd. IV, 2, hg. von dems., Hannover 1909-1911.
Monumenta Wittelsbacensia. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Wittelsbach, hg. von Franz Michael Wittmann. Abt. II. Von 1293 bis 1397 (Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte A. F. 6), München 1861.

[Volltexte zum Thema Fehde findet man in Bielefelds BASE und im MGH-OPAC, dort nach fehde pdf suchen]

Um ein passendes Bild eines Fehdebriefs zu finden, hätte man einfach mal in Archivalia schauen können:

http://archiv.twoday.net/stories/34627858/


http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/schloss-teisbach-auktion-116.html

https://www.neumeister.com/de/service/presse/pressemitteilungen/article/verwunschenes-schloss-teisbach-steht-bei-neumeister-zur-entdeckung-bereit/

"Der vorletzte Besitzer von Schloss Teisbach, stellte sorgfältig und mit Gespür für Qualität über einen längeren Zeitraum ein bemerkenswertes Schlossinventar mit hochwertigen, beeindruckenden Einrichtungsgegenständen des 15. bis 19. Jahrhunderts aus den Bereichen Möbel, Gemälde, Skulpturen und Kunsthandwerk zusammen, die am 16. Oktober in den Räumlichkeiten des Auktionshauses versteigert werden und sich insgesamt auf eine Schätzpreissumme zwischen EUR 350.000 und 400.000 belaufen." Wer dieser Besitzer war, wird nicht gesagt - sammlungsgeschichtlich natürlich ein No-go.

Also kein "historisches" Schlossinventar ...

Nicht untypisch, dass der sogenannte Adel ganz dick seine Finger im Auktionshandel hat:

"NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG
Monika Frfr. v. Pölnitz-Egloffstein
Leitung Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Events"


http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.plagiatsfall-sportmediziner-dickhuth-verliert-habilitation.dc37bfe0-70ef-4089-82da-359ed01533ce.html

"Der Habilitationsausschuss der Medizinischen Fakultät an der Uni Freiburg hat entschieden, dem früheren Leiter der Sportmedizinischen Abteilung an der Uniklinik, Hans-Hermann Dickhuth (66) die Habilitation abzuerkennen. [...] Nach Information aus der Universität moniert der vertrauliche Untersuchungsbericht, der dem Habilitationsausschuss zugeleitet wurde, dass sich 65 von 75 Seiten der Dickhuth-Habilitationsschrift mit Teilen aus sieben Dissertationen decken, die alle unter seiner Betreuung zu Beginn der 80er Jahre geschrieben und eingereicht wurden – darunter auch die seiner Ehefrau."

Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Hermann_Dickhuth
http://www.badische-zeitung.de/uni-freiburg-erkennt-dickhuths-habilitation-ab

http://jhva.wordpress.com/

Es besteht schon seit sieben Jahren und enthält über 700 Artikel, ohne dass ich bisher davon irgend etwas mitbekommen habe.

Siehe auch
http://www.augsburgwiki.de/index.php/AugsburgWiki/JuedischHistorischerVereinAugsburg

Alles Hinweise von Maria Rottler.

#histverein

Das Stadtarchiv Mannheim ist nicht nur kein Bürgerarchiv, es ist das Gegenteil von einem Bürgerarchiv, indem es den größtmöglichen Profit anstrebt und jeden Anstand bei der Abzocke vermissen lässt.

Das profitorientierte Digitalisierungszentrum macht unter 25 Euro 50 (je angefangene halbe Stunde) keine Hand krumm. Auf der Gebührenseite erfährt man, dass man je digitaler Datei 9 Euro 80 zu berappen hat.

Das Archiv nimmt noch mehr an Eintrittsgebühr als Bremen, Tageskarten gibt es keine, jegliche Befreiung für wissenschaftliche Zwecke Fehlanzeige:

"Allgemeine Benutzungsgebühr (Beratung, Ermittlung, Vorlage und Reponierung von Archivalien

Wochenkarte 8 Euro
Monatskarte 25 Euro
Jahreskarte 50 Euro

Schriftliche Auskünfte und Transkriptionen

nach Aufwand, pro angefangene Viertelstunde 15 Euro"

Siehe auch
http://www.stadtarchiv.mannheim.de/dienstleistung/gebuehren.html

Man kann zwar T-Shirts erwerben, aber kostenlose digitale Angebote gibt es kaum, sieht man von den Schrifttafeln der "Standpunkte" und der Dokumentation des Jüdischen Friedhofs ab. Selbstverständlich stehen die vergriffenen Veröffentlichungen NICHT zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Sehen wir davon ab, dass der Bibliothekskatalog ein dysfunktionales ästhetisch abscheuliches Monstrum ist:
http://www.stadtarchiv.mannheim.de/bibliostar/

Sehen wir davon ab, dass der Chronikstar für wissenschaftliche oder auch nur fachliche Zwecke völlig wertlos ist, da es keine Nachweise gibt:
http://chronikstar.mannheim.de/

Sehen wir davon ab, dass trotz heftiger Abzocke nicht genügend Geld zur Verfügung stand, alle sechs (in Zahlen: 6) Links auf der doch recht übersichtlichen Online-Datenbanken-Seite zu testen, denn der letzte funktioniert nicht:
http://www.stadtarchiv.mannheim.de/verlassenhome.htm

Einer der 6 Links auf
http://stadtarchiv.codepoetry.de/infos_recherche
ist ebenfalls defekt.

Nicht absehen möchte ich davon, dass das Stadtarchiv vor Benutzung von Findstar jeden zwingt, eine satte Copyfraud-Erklärung zu bestätigen:

"Rechtlicher Hinweis:

Alle Rechte vorbehalten.
Angezeigte Ergebnisse und Dokumente unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.
Die Nutzung und Verwertung ist nur mit Genehmigung des Inhabers der Rechte gestattet.

Inhaber von Rechten, die bislang noch nicht ermittelt werden konnten, werden um Mitteilung gebeten.

Jedes Herunterladen von Dateien, Digitalisaten usw. bedarf gemäß der Archivsatzung der Stadt Mannheim in der Fassung vom 1.1.2008 der Genehmigung durch das Stadtarchiv Mannheim - Institut für Stadtgeschichte und ist gegebenenfalls gebührenpflichtig. Insbesondere entsteht durch das Herunterladen kein Verwertungsrecht an Bildern, Filmen und Plakaten sowie bei Dokumenten einschließlich des historischen Pressespiegels.

Der Nutzer verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Dritter zu wahren. Der Nutzer stellt das Stadtarchiv Mannheim - Institut für Stadtgeschichte von Haftung bei der Verletzung von Rechter Dritter frei."

Selbstverständlich sind Reproduktionen gemeinfreier Fotos nicht durch das Urheberrecht geschützt. Für Fotos hat das die Entscheidung Bibelreprdoduktion des BGH geklärt.

Und selbstverständlich kann man beim Ansehen von Bildern und anderen Medien ein (temporäres) Herunterladen überhaupt nicht vermeiden.

Den möchte ich sehen, der dieses jämmerliche Findstar allen Ernstes benutzungsfreundlich nennen kann. Sicher gibt es noch schlechtere Archivsoftware, aber diese ist schon mies genug.

Aus dem GIF-Schrank:


Sicher ist im Hochschularchiv der RWTH, meinem Archiv, nicht alles ideal (man sollte nicht vergessen, dass ich als Teilzeitmitarbeiter nur 4 Hilfskräfte habe). Aber diese regelmäßigen dümmlichen Retourkutschen habe ich gefressen. Das finanziell ganz anders ausgestattete Stadtarchiv Mannheim zeigt nur Thumbnails und hat seine Fotos in der Findbuchdatenbank. Die Fotos des Hochschularchivs wurden mit MIDOSA verzeichnet, aber noch nicht in die Internetdatenbank eingespielt, die meisten Bilder sind digitalisiert. Wer bei uns nach einem Bild fragt, bekommt einen kostenlosen Scan und - falls wir sie haben - die Veröffentlichungsrechte, ebenfalls kostenlos. Was ist denn nun benutzerfreundlicher?

Jeden Freitag veröffentlichen wir Fotos oder Scans bei unserem "Bilderfreitag" auf Facebook oder Google+. Das Stadtarchiv Mannheim platziert auf Facebook gern Wasserzeichen auch auf gemeinfreien Fotos.

Wer die Benutzungsunfreundlichkeit zum obersten Prinzip erhoben hat wie das Stadtarchiv Mannheim sollte nicht das Maul aufreißen.


Köstlich:

http://causaschavan.wordpress.com/2013/10/15/richtig-zitieren-mit-fritz-und-nikolaus/


Klaus-Dieter Herbst (Hg.): Astronomie - Literatur - Volksaufklärung. Der Schreibkalender der Frühen Neuzeit mit seinen Text- und Bildbeigaben (= Presse und Geschichte - Neue Beiträge; Bd. 67), Bremen: edition lumière 2012, 500 S., ISBN 978-3-943245-02-8, EUR 44,80 wird besprochen in

http://sehepunkte.de/2013/10/22014.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/55771098/

http://www.tagesspiegel.de/kultur/leistungsschutzrecht-wer-zitieren-will-soll-zahlen/8922246.html

"Bereits jetzt sind die Verlage auf Anraten des Börsenvereins panisch dabei, sämtliche deutschen Pressezitate von ihren Websites zu löschen. Die entsprechenden Daten im „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ (www.vlb.de) sind schon bereinigt. Die Marketingabteilungen stellen sich darauf ein, Anzeigen künftig ohne Kritikerzitate zu gestalten – Anzeigen, nach denen sich eben die Zeitungen sehnen, die den Verlagen zuvor keinen Millimeter entgegengekommen sind."

https://inc.blog.lib.cam.ac.uk/?p=2812

Die Lösung des Rätsels liefert bereits die Volltextsuche von Archivalia

http://archiv.twoday.net/search?q=kathol+studien

Sie führt auf
http://archiv.twoday.net/stories/8391007/

Weitere Auskünfte kann die Stadt- und Staatsbibliothek Augsburg geben.


"Der Bestand J 151 Maueranschläge des Hauptstaatsarchivs Stuttgart ist nun vor dem 100jährigen Gedenken an den Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahr 2014 online einsehbar, um der historischen Forschung die Möglichkeit zu geben, diese wichtigen, häufig schmucklosen, historischen Plakate zur Geschichte des Krieges problemlos nutzen zu können."

http://www.landesarchiv-bw.de/web/55748

Digitalisate:
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/startbild.php?bestand=5544


War mir neu: "Die Dienstbibliothek des Staatsarchivs
ist eine Präsenzbibliothek, die auch der
Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Die Benutzung des Lesesaalbestandes (ca. 4.000
Bände) ist gebührenfrei. Bestellungen aus
dem Magazin sind, außer für SchülerInnen
und StudentInnen, gebührenpflichtig."

http://www.dbv-bremen.de/wp-content/uploads/2010/09/flyer_dbv_bremen_web.pdf

Alle anderen Bremer Bibliotheken in diesem Flyer scheinen da benutzerfreundlicher zu sein.

"Benutzungsgebühren werden vom Staatsarchiv erhoben, sobald Bestellungen aus dem Magazin erfolgen oder technische Geräte benutzt werden. Der Bibliotheks-Präsenzbestand im Lesesaal kann gebührenfrei benutzt werden.
Die Benutzungsgebühren betragen (Stand Gebührenordnung vom Oktober 2002):

Tageskarte EUR 2,00

Monatskarte EUR 12,00

Jahreskarte EUR 40,00

Schüler und Studenten sind von den Benutzungsgebühren befreit."
http://www.staatsarchiv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen59.c.1464.de

Welche Staatsarchive erheben noch Gebühren bei wissenschaftlicher Benutzung? Ich denke, es ist rechtswidrig, bei der Gebührenbestimmung wissenschaftliche Zwecke nicht zu begünstigen (wie es die meisten anderen Archivbenutzungsordnungen tun).

Zum Thema Bürgerarchive:
http://archiv.twoday.net/stories/5584413/


"Am 8. Oktober 2013 übergab Dr. Gustava Everding den umfangreichen Nachlass ihres im Jahr 1999 verstorbenen Mannes, des Regisseurs und Kulturmanagers August Everding, dem Stadtarchiv München."
via
http://histbav.hypotheses.org/372

Die Monumenta Germaniae Historica in München bieten ausländischen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, die eine Arbeit zur mittelalterlichen Geschichte anfertigen (ca. 500-1500, rein landesgeschichtliche Themen sind ausgeschlossen), die Möglichkeit, für einen Zeitraum von einem bis zu maximal drei Monaten im Institut in München zu arbeiten.

Bewerbungsschluss: 31. Oktober 2013

Näheres: http://www.mgh.de/home/aktuelles/newsdetails/stipendien-fuer-auslaendische-nachwuchswissenschaftler/51007a7fad/


"IJHSS aims to promote interdisciplinary studies in humanities and social science and become the leading journal in humanities and social science in the world"

Und dann schauen wir uns mal an:
http://www.ijhssnet.com/journals/Vol_3_No_13_July_2013/9.pdf

Ja, der Verleger http://www.cpinet.info/ steht auf Bealls Liste (mit Fehlschreibung Centre).

Ist das, was Google liefert, wenn man nach

leading humanities "open access journal"

sucht ...

Flackernde oder sich drehende GIFs gehörten zur Ausstattung des frühen Homepage-Bastlers, sind heute jedoch scheuen Rehen gleich nur noch selten in freier Wildbahn anzutreffen. Um so mehr erfreut es, wenn im Bereich historischer Vereine die Tradition, Besucher damit zu nerven, pietätvoll gepflegt wird.

Quelle: http://www.verband-bayerischer-geschichtsvereine.de/

http://bezirk-oberfranken.de/fileadmin/6_Kultur/publikationen/mitarbeiter/vorlage_veroeffentlichung.php?id=2

Vollexte liegen vor von:

Eine katholische Lehrerbildungsanstalt für das Obermaingebiet. Die Präparandenschule zu Staffelstein 1866-1880. In: Schönere Heimat 93 (2004), S. 120-126.

Franz Ludwig von Hornthal. In: Baumgärtel-Fleischmann, Renate (Hrsg.): Bamberg wird bayerisch. Die Säkularisation des Hochstifts Bamberg 1802/03. Bamberg 2003, S. 427-431.

Die Präparandenschule Kronach 1880-1915. In: Wollner, Bernd / Wich, Hermann (Hrsg.): Historisches Stadtlesebuch. Kronach. 1000 Jahre Geschichte einer Stadt und ihrer Bewohner. Kronach 2003, S. 372-390.

"Von Lindner wissen wir, daß Reger kein Wunderkind war". Der Präparand Max Reger und die musikalische Ausbildung an bayerischen Präparandenschulen. In: Gruber, Gernot / Lodes, Birgit / Dippold, Günter / Wirz, Ulrich (Hrsg.): Musik in allen Dingen. Festschrift für Günther Weiß zum 70. Geburtstag. Tutzing 2003, S. 73-86.

http://www.hist-verein-pfalz.de/tagungsergebnisse.htm

"Folgende Tagungsergebnisse liegen im PDF-Format zum Download bereit:

- "Pfälzische Burgenforschung - Stand und Perspektiven"
in Landau am 4. und 5. April 2008.

Download
(PDF, ca. 3 MB)


- "Adel im Pfälzer Raum" in Speyer am 19. und 20. Juni 2009

Download
(PDF, ca. 3 MB)

-"Migration in die Pfalz 1945 bis 1980" in Ludwigshafen
am 22. und 23. Oktober 2010

Download
(PDF, ca. 2 MB)"

#histverein

In meinem Arbeitsumfeld ist die Idee aufgekommen, ein Volontariat im Archiv anzubieten. Bisher weiß ich nur von wenigen Archiven, die ein solches anbieten (z.B. das Stadtarchiv Leipzig).
Gibt es Erfahrungen damit? Wozu braucht man das überhaupt? Im Journalismus oder Museumswesen ist es ja durchaus eine gängige Praxis bzw. sogar notwendig, aber im Archivwesen?
Ist es überhaupt notwendig, wenn es doch entsprechende Ausbildungen für alle Dienste gibt? Oder ist es eine Ausbeutung? Die Personalvertretung wird in der Diskussion sicherlich den Begriff einer "prekären Beschäftigung" in den Ring werfen...

Foto: wita/Paul Müller
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/img13095043.htm

Zu
http://archiv.twoday.net/stories/404101623/
wozu mich eine Unterlassungsaufforderung der Schule vom 9.10.2013 erreichte.

http://dataspace.princeton.edu/jspui/handle/88435/dsp019c67wm88m

http://dailyprincetonian.com/news/2013/10/with-class-of-2013-mudd-library-offers-online-database-of-senior-theses/

Hauptmotivation waren die hohen Zugriffszahlen auf die Papierexemplare durch die Studierenden.

Natürlich ist es Schwachsinn, diese Arbeiten passwortgeschützt nur den Universitätsangehörigen zugänglich zu machen. Man schadet dadurch der Wissenschaft und schützt die Arbeiten nicht wirklich.

Zum Thema Prüfungsarbeiten:
http://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsar

http://www.b-u-b.de/

Jetzt auch mit langweiligen Nachrichten aus dem Bibliothekswesen. Und einzelnen aktuellen Volltexten. Nach drei Monaten ist alles frei.

http://www.stadtarchiv.mannheim.de

Web 2.0 Fehlanzeige. Bilder wie gehabt nur als Thumbnails.

Originalgröße

Ist online:

http://doc.rero.ch/record/17102

Hätte ich jetzt auch nicht gedacht, dass der Leiter der bpk-Bildagentur (Preußischer Kulturbesitz) von Copyfraud explizit abrät:

http://www.aibm.info/wp-content/uploads/2013/10/Hanns_Peter_Frentz_Nutzungsrechte_bei_Musikdigitalisaten.pdf

Exlibris der Gräflich vom Hagen'schen Majorats-bibliothek Möckern

Zu Möckern in Sachsen-Anhalt
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%B6ckern

Bücher der Bibliothek wurden vom Zentralantiquariat der DDR verscherbelt und landeten in der UB Bochum:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Universitaetsbibliothek_(Bochum)

In Meiers zu Eissen Machwerk "Der Bücherraub in der DDR"(2007) gibt es keinen Eintrag dazu.

http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd16/content/pageview/1114616


http://www.agrarkulturerbe.de/

Ich halte ziemlich wenig von der Datenbank, die eine Gesamtaufnahme so ziemlich aller deutschen Museen und anderen Institutionen, die sich mit ländlicher Geschichte auseinandersetzen, bieten will. Die Inhalte werden viel zu unübersichtlich und benutzerfeindlich präsentiert, von der Verlinkung von Websites hat man auch noch nichts gehört. Aber wenigstens verdanke ich dieser umfangreichen Datenbank die Kenntnis eines mir noch nicht bekannten Bopfinger Kleinods, eines privaten Apothekenmuseums:

http://www.reichsstadt-apotheke-bopfingen.de/--allgemein/Die-historische-Kraeuterkammer-der-Reichsstadt---Apotheke-70245.html


http://www.gf-franken.de/publik_frm.html

Mit Open-Access haben es die Genealogen ja nicht so. Eifersüchtig achten die allermeisten genealogischen Vereine darauf, dass Außenstehende nichts von ihren Publikationen gratis abgreifen können. Statt die CD

Karl Heinz Keller / Werner Wilhelm Schnabel / Wilhelm Veeh (Bearb.):
Kärntner Migranten des 16. und 17. Jahrhunderts.
Ein personengeschichtlicher Index.

Nürnberg 2011 (gff digital - Reihe B: Personengeschichtliche Datenbanken, 1). (CD-ROM)

halt ins Internet zu stellen, wird sie als vergriffen bezeichnet, was nicht nur Tech-Freaks gelinde gesagt doch ein wenig verwundert. Da kommt es ja wohl kaum auf ein aufwändiges Booklet oder ein tolles Coverbild an, sondern auf die Daten und die kann man ja verlustfrei auf einen CD-Rohling kopieren. Ich warte nun darauf, auf der Seite eines genealogischen Vereins folgende Inschrift zu lesen:

DIESE INTERNESEITE IST VERGRIFFEN. BITTE NICHT MEHR ANKLICKEN.

Schilda ist überall.


http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/manager-im-altenheim-fuer-adlige-auf-schloss-ehreshoven-bei-koeln-a-927245.html

Siehe auch
http://www.stift-ehreshoven.de/


http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/VEREINE-HEIMATPFLEGE-ARBEITSKREISE/5_0_ehrenamt.php

"Wir freuen uns sehr, dass die aus dem Modellprojekt heraus erarbeitete Schulung zur „Praxis der Feld- und Geländebegehung“ mittlerweile in Form eines wissenschaftlichen Beitrags veröffentlicht wurde (R. Obst, Theorie und Praxis der Feld- und Geländebegehung. In: A. Bräunling/J. Haidn/K. Notz (Hrsg.), Archäologie im Dachauer Land 2008-2010. Aktionen, Berichte und Forschungsergebnisse (Dachau 2011) 23-56).
Damit liegt die erste detaillierte Handreichung für archäologische Laien zu diesem grundlegenden Thema im deutschsprachigen Raum vor.
Gerne stellen wir Ihnen hier den wissenschaftlichen Beitrag zur Verfügung (pdf, ca. 3 MB)."

Ziemlich sinnfrei ist, das PDF nicht mit der ursprünglichen Seitenzählung auszustatten.

http://www.inschriften.net/

Mit dem Band über den Rems-Murr-Kreis ist nun auch ein baden-württembergischer Band online. Während aber der Band Bad Kreuznach (von Nikitsch) erstmals in der Geschichte des Projekts zahlreiche Ergänzungen und Korrekturen enthält

http://www.inschriften.net/landkreis-bad-kreuznach/einleitung.html

hat man bei dem von Drös et al. zu verantwortenden Band noch nicht einmal einen minimalen Aufwand getrieben, auf Nachträge hinzuweisen. Ich denke da natürlich vor allem an meine umfangreiche und weiterführende Rezension

http://archiv.twoday.net/stories/38735149/

Ich darf an meine Forderung erinnern, Nachträge zentral zu sammeln:

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

Ebenfalls neu: die beiden Bände über Aachen (Stadt und Dom), zu den Inschriften von Braunschweig und Osnabrück sowie ein Aufsatz zu den Inschriften von Kloster Mariental in Helmstedt:

http://www.inschriften.net/kloster-mariental/einleitung.html

Unverständlich ist, wieso kein Link auf das Digitalisat

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042647

gesetzt wurde.

#epigraphik

Muss dieses grauenhafte Icon wirklich sein, um Nachträge anzuzeigen?

Dr. Thomas Gunzelmann, Dipl. Geograph, Hauptkonservator am Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege betreibt seit 2003 eine Website, auf der auch etliche seiner Publikationen im Volltext unter "Downloads" zu finden sind.

http://thomas-gunzelmann.net/downloads

Schade, dass der 2003 angekündigte Download

http://thomas-gunzelmann.net/2003/11

einer entlegenen Broschüre zum Zisterzienser Ägidius Baumann nicht mehr verfügbar ist!

Auch das Internet Archive hilft hier nicht weiter.

Update: Ist er doch
http://thomas-gunzelmann.net/dateien/aegidi2.pdf (Danke an Herrn Gunzelmann für den Hinweis)

Die kosten ja auch eine Schutzgebühr (0,50 bis 1,50 Euro):

http://www.bamberg.de/stadtarchiv/veroeffe/veroeffe.htm

Da fragt man sich, welcher Teufel die Archivleitung geritten haben mag, die Publikation von Christoph Meinel: Schadensbilder und Schadensmanagement bei audiovisuellen Datenträgern (2007) mit knapp 90 Seiten gratis als PDF bereitzustellen. Der KVK weist diese Publikation als elektronische übrigens nicht nach.

Die neue Facebookseite (liken!) des histbav-Blogs

https://www.facebook.com/pages/Geschichte-Bayerns/149738265228638
[ https://www.facebook.com/HistBav ]

weist auf das Rezensionsangebot der ZHVS hin. 2 (in Worten: zwei) Rezensionen zum Jahrgang 2014 sind abrufbar:

http://hv-schwaben.de/zeitschrift/zeits106.shtml

Wie man diese Seite finden soll, ist rätselhaft, da sie auf

http://hv-schwaben.de/zeitschrift/index.shtml

nicht verlinkt ist.

Ceterum censeo: Es ist ein Unding, dass Recensio.net die landesgeschichtlichen Zeitschriften nach wie vor aussperrt.

#histverein

"Irgendjemand verkündete jüngst, der Neubau des Leipziger Stadtarchivs würde ein Opfer der notwendigen Kürzungen im Haushalt 2014. Aber das würde unterstellen, der Haushalt 2014 wäre eine Überraschung und die Verwaltungsspitze hätte nicht erwartet, dass 2014 auf einmal ein 40- oder 90-Millionen-Euro-Loch aufklaffen würde. Hat sie aber doch. Schon 2012 wurde der Neubau des Stadtarchivs von der Umsetzungsliste gestrichen. Nur in den Fachausschüssen glaubte man wohl noch an ein Wunder. ...." so Ralf Julke in der Leipziger Internet-Zeitung. Nun soll erneut ein Fabrikgebäude angemietet werden ....

"Der private Nachlass des russischen Avantgarde-Künstlers El Lissitzky (1890-1941) und seiner Frau Sophie Lissitzky-Küppers (1891-1978) geht an das Sprengel Museum Hannover. Dabei handelt es sich um Hunderte Fotografien, Briefe, Manuskripte, aber auch Collagen und Zeichnungen. Die Dokumente sollen jetzt systematisch erfasst und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. ...."
Quelle: 3sat, News vom Freitag, 11.10.2013

Vornehmlich Bilder alter Bibliotheksräume

http://archivalia.tumblr.com/tagged/library


Lisa Fagin Davis, eine junge Handschriftenexpertin, berichtet in ihrem lesenswerten Weblog über eine (virtuelle) Reise zu wenig bekannten Sammlungen abendländischer mittelalterlicher Handschriften in den USA. Sie schreibt so anschaulich, dass man leicht vergisst, dass ihr "Trip" gar nicht real ist. Der Bestand an mittelalterlichen Handschriften in den USA wird sehr stark geprägt von Einzelblättern, die durch das Zerlegen ganzer Handschriften erzeugt wurden. Eine aus meiner Sicht abscheuliche Praxis, auf die ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Zusammenstellung einschlägiger Links habe ich in Archivalia im Dezember 2012 mitgeteilt. Dieses Schlachten von Kulturgütern ist keineswegs Vergangenheit, wie beispielsweise Dietrich Hakelberg 2008 zeigen konnte: Im Antiquariatshandel wurde ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt.

Immer wieder - nicht nur auf Ebay - stoßen Handschriftenforscher auf diese Machenschaften, die von den Antiquaren gern bagatellisiert werden. Nur weil es sich um eine schon im 19. Jahrhundert beliebte kulturelle Praxis handelt ("cut missal up in evening — hard work" lautet ein berühmtes Zitat aus John Ruskins Tagebüchern 1854) bedeutet dass nicht, dass diese Form, Kulturgut zu zerstören, Schonung verdient. Keinen Denkmalschutz für die Praxis der Zerstörung von Denkmälern!

In ihrem jüngsten Blogeintrag nimmt sich Davis das Frevelwerk von Otto Ege (1881-1951) vor. Ege war einer der berühmtesten Buchzerstörer ("biblioclast", er nannte sich selbst so) des 20. Jahrhunderts, der zahlreiche kostbare mittelalterliche Codices auseinanderschnitt, um die einzelnen Stücke mit großem Profit in Sammelausgaben zu verkaufen. Damit wollte Ege, der selbst in der Lehrerausbildung tätig war, es auch kleineren Bildungsinstitutionen ermöglichen, mittelalterliche Handschriftenseiten in der Lehre einzusetzen. Diverse dieser Sets wurden inzwischen digitalisiert, und es gibt auch Websites (am wichtigsten: ege.denison.edu), die versuchen, die zertsreuten Ege-Einzelblätter virtuell wieder zusammenzuführen, um auf diese Weise auch die zerschnittenen Codices zu rekonstruieren.

David macht anhand des Beauvais-Missale aus dem 13. Jahrhundert klar, welcher enorme Verlust an Quellenwert mit dem Zerschneiden der Handschrift einherging. Es sind inzwischen viele Seiten nicht mehr auffindbar, darunter auch der nur durch einen Sotheby's-Eintrag von 1926 (als das Manuskript noch intakt war) bekannte Vermerk, ein Kanoniker Robert de Hanges habe den Codex der Kathedrale von Beauvais übergeben. Es fehlt aber auch fast das ganze Kalendar des Missales. Davis: You can see why taking manuscripts apart can be so devastating to scholars and booklovers alike: art historical and textual evidence may be lost forever along with armorial bindings, marginalia, inscriptions or bookplates that preserve evidence of the manuscript’s origins and early ownership.

Wer Handschriften zerlegt, zerstört Geschichtsquellen. Diese unersetzlichen und einzigartigen Geschichtsquellen haben den gleichen Schutz verdient wie Pfostenlöcher oder andere unscheinbare Befunde in der Archäologie, wie der frühneuzeitliche Bildstock am Wegesrand. Pfostenloch und Bildstock sind durch Denkmalschutzgesetze geschützt, dem Frevelwerk der Antiquare oder Sammler, die durch das Zerschneiden von Handschriften Aussagemöglichkeiten über unsere Vergangenheit vernichten, gebietet niemand rechtlich Einhalt. Viele seriöse Antiquare beteiligen sich nicht an der Praxis oder verurteilen sie sogar. Aber eine Ächtung in einem antiquarischen Ethik-Code gibt es nicht. Denn in diesem halbseidenen Gewerbe herrscht Korpsmentalität, die auch schwarzen Schafen zugutekommt.

Angesehene Wissenschaftler unterstützen mitunter das Zerstückeln. Im Fall einer Inkunabel von 1462 habe ich das in einem Blogeintrag von 2009 belegt. Das dort zitierte Urteil des Inkunabelexperten Paul Needham ist eindeutig: It was really barbaric to break up that copy; and I'm committed to criticizing all scholars who participate in leafbook projects. The common response I have heard is "well, of course I don't really approve of leafbooks, but this one is a little different, and no harm is done, because yadda yadda...", which I translate into English as "somebody offered me money."

Parallel veröffentlicht in:
http://kulturgut.hypotheses.org/286

Plagiatsjäger Weber zeigte sich davon bereits überzeugt, als ich noch ein Plagiat ablehnte.

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/vroniplag-wiki-frank-walter-steinmeier-hat-plagiiert/

Ziemlich albern und weltfremd kommt ers mir vor, wenn Eiferer Weber als Beispiel den folgenden Satz wählt:

Sowohl “Wohnunfähigkeit” als auch “Bindungslosigkeit” gehören ja schon lange zu den Kriterien entsprechender psychologischer Forschung.

Ich verweise dazu auch auf die im Kern von mir stammende Darstellung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Textplagiat

Im vorliegenden Referat eines Faktums sehe ich nicht die geringste Notwendigkeit, das mit eigenen Worten zu sagen.

Das hat mit "narrativem Duktus" (Weber) nichts zu tun. Zeloten wie Weber schaden dem Anliegen einer plagiatsfreien Wissenschaft nur.

Laut Telepolis hat die Arbeit auf Vroniplag den Plagiatsverdacht gegen Steinmeier erhärtet:

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155125

Schauen wir uns aber mal

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_185_01

an, eine der wichtigeren Stellen. Einerseits ist es eindeutig unkorrekt, dass die Anführungszeichen bei der langen wörtlichen Übernahme fehlen. Andererseits ist eine Täuschung (hinsichtlich der Urheberschaft) nicht gegeben, da diese mehrfach in den Fußnoten kenntlich gemacht wird. Von der Verschleierung in Art eines "Bauernopfers" kann hier nicht gesprochen werden, da die Mehrfachnennung eben nicht nur ein kleines Zugeständnis darstellt.

Es gibt noch zwei weitere "herausragende" Fundstellen, die mich aber nicht wirklich überzeugen. Übernahme einer thematisch unpassenden Endnote, wow! Fall 3: auch hier Nachweis der Vorlage am Ende des Abschnitts, aber keine Kennzeichnung der wörtlichen Übernahme.

Als herausragend hätte eher

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_150_03

etikettiert werden müssen, wo die Quellenangabe fehlt.

Nach derzeitigem Stand der Arbeiten hat Steinmeier also in einer Reihe von Fällen deutlich unkorrekt gearbeitet, indem er wörtliche Übernahmen nicht als solche angegeben hat. Dazu kommen einige vergessene Quellenangaben bei Übernahmen aus anderen Arbeiten.

Webers Konzept der "Intentionalität" ist Quatsch mit Soße. Wer als Politiker oder Berufstätiger an einer Dissertation arbeitet, kann durchaus gutgläubig Passagen aus der Literatur als Textbausteine mit geringen Abwandlungen übernehmen mit der Absicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt in eigenen Worten wiederzugeben. Eine besonders prägnante Formulierung wird schon als Zitat hervorgehoben. Bei der (mutmaßlich hastigen) Überarbeitung erfolgt aber keine Kollation mit der Quelle mehr, weil vergessen wurde, dass man auch noch weitere Passagen wörtlich übernommen hatte. Also keine Täuschungsabsicht nur aufgrund der Tatsache, dass wörtliche Zitate nur teilweise gekennzeichnet sind.

Angesichts dieser Rechtfertigungsmöglichkeit - handwerkliche Schwächen der Arbeitsorganisation - ist es bei Plagiatsdelikten regelmäßig möglich, dolus directus und dolus eventualis ("Na wenn schon") in Abrede zu stellen.

Die aus dem Schachspiel stammende Metapher des Bauernopfers setzt aufgrund der Bildherkunft bewusstes und berechnendes Handeln voraus. Bauernopfer lassen sich aber auch durch die dargestellte Rechtfertigung "Exzerpte wurden versehentlich eigener Text" schlüssig erklären.

Hier soll es nicht um eine Mohrenwäsche für Plagiatoren gehen, sondern um die Frage, wie weit uns das Konzept intentionalen Handelns bringt.

Ich habe in meiner Dissertation 1987 eine deutliche anti-mentalistische Skepsis vertreten (siehe insbesondere die Einleitung), die ich auch heute noch für richtig erachte. Wenn ich es recht sehe, hat sich niemand davon beeindrucken lassen:

http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA14

Das bedeutet aber nicht, dass meine Position falsch ist.

Während das juristische Konzept des Vorsatzes uns in Teufels Küche führt, kann man sehr viel besser bei Plagiatsfällen mit der "Fahrlässigkeit" bzw. dem Sorgfalts-Begriff arbeiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit#Leichte_und_grobe_Fahrl.C3.A4ssigkeit

Die zumutbare und von den Prüfungsordnungen implizit geforderte Sorgfalt bedeutet im wissenschaftlichen Kontext, dass bei (riskanten) Erfassung von Exzerpten aus der Literatur vor der Übernahme in den eigenen Textentwurf nochmals eine gründliche Überarbeitung anhand eines nochmaligen akribischen Vergleichs mit der Vorlage stattfinden muss, so dass in den allermeisten Fällen ungekennzeichnete Übernahmen und fehlende Anführungszeichen eliminiert werden.

Bisher sehe ich bei Steinmeier nur leichte Fahrlässigkeit.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=steinmeier

steinmeier_vroniplag

"Da hat sich irgendwer anderes einfach als Professor Timmermann ausgegeben und in irgendeinem Seminarraum der Uni eine Fake-Promotionsprüfung abgehalten, der einen Wisch gegeben, die hatte (angeblich) geglaubt, sie sei promoviert, und an der Uni hat’s keiner gemerkt.

Die Uni selbst will damit nichts zu tun haben. Was erstaunlich ist, denn das ist ja noch in mindestens einem anderen Fall passiert."
http://www.forschungsmafia.de/blog/2013/10/11/jetzt-werden-sogar-professoren-gefalscht/

Siehe auch
http://www.pr-journal.de/nachrichten/personalien/13742-luessenhop-laesst-doktortitel-ruhen.html

Via
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/ein-falscher-professor-an-der-uni-hamburg-und-ein-falscher-doktor-fur-die-pr-chefin-der-deutschen-bahn/

"Wenn Sie ein Star sind oder ein solcher zu werden gedenken, halten Sie sich an folgende Spielregeln: Widerstehen Sie der Versuchung, Pleiten, Pech und Pannen in Ihrem Leben im Rahmen von Exklusiv-Interviews und Fernsehreportagen zu thematisieren! Denn dann geben Sie der Presse de facto einen Freibrief, immer und immer wieder eine neue bebilderte Geschichte über Ihr Sex-Drugs-&-Rock’n’Roll-Leben zu erzählen. Verzichten Sie aber auch darauf, den Mutter-Theresa-Aspekt in ihrer Persönlichkeit zu sehr in der Öffentlichkeit herauszukehren! Denn dann hat die Presse gegebenenfalls ein leichtes Spiel, Ihr Mutter-Theresa-Image mit zwielichten Bildern in Frage zu stellen, wenn Sie sich einmal so richtig daneben benehmen. Und halten Sie um Himmels Willen Ihre Kinder von den Medien fern! Denn je mehr Sie Ihr Kind der Öffentlichkeit preis geben, umso mehr muss auch dieses sich gegebenenfalls Eingriffe in seine Privatsphäre gefallen lassen. Sofern Sie sich an diese Spielregeln halten, haben Sie gute Chancen, dass Sie und Ihre Familie unbehelligt von unerwünschter Wort- und Bildberichterstattung Ihr Privatleben als (kommender) Star genießen können."

http://www.lhr-law.de/magazin/paparazzi-fotos-beim-verlassen-von-entzugsklinik-landgericht-koln-urteilt-uber-unterlassungsanspruche-von-alkoholkranker-schauspielerin-und-ihrer-familie

Schon lange gab es keine Mitteilung der meistgelesenen Beiträge (seit Beginn des Blogs 2003), gezählt von einem offenbar nicht sonderlich zuverlässigen Twoday-Feature. Die aktuelle Liste:

1 89717 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 66925 17.12.10 Begriff Raubritter um 1850 sehr beliebt KlausGraf
3 58857 23.02.07 Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt BCK
4 49610 17.07.11 Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland - Gesamtübersicht KlausGraf
5 39509 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
6 37868 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
7 37461 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
8 35842 16.02.11 Weitere Quelle(n) zu Guttenberg-Plagiat entdeckt KlausGraf
9 33725 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
10 29694 18.05.11 Google Books from 16th and 17th centuries now in full-color view KlausGraf
11 28401 30.10.11 Open-Access-Woche 2011 geht zuende KlausGraf
12 28261 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
13 27891 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
14 26625 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
15 25131 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
16 24307 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
17 24241 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
18 23145 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
19 21455 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
20 21411 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
21 20770 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht KlausGraf
22 19945 22.02.07 Bücher weggeben statt wegwerfen KlausGraf
23 18255 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
24 16758 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
25 16587 13.03.13 ++EIL++ FAZ will mich in Sachen Beziehung Schavan Schmoll zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwingen ++EIL++ KlausGraf

Die letzte Liste veröffentlichte ich am 27.12.2011:
http://archiv.twoday.net/stories/232601930/

Frühere Listen:
http://archiv.twoday.net/search?q=meistgelesen

Auch das Referrers-Tool von Twoday hat sich im Lauf der Zeit als unbrauchbar erwiesen.

Platz 2 (Ende 2012: 66681) zum Thema Raubritter hat nur eine sehr moderate Zunahme zu verzeichnen. Er erschien am 16. Oktober 2012 mit 66622 Abrufen aus dem Nichts. Der rangniedrigste Beitrag im Juni 2012 hatte knapp 12.000 Aufrufe. Da ein aktueller Grund für das plötzliche Hochschießen des eher unspektakulären beitrags nicht ersichtlich ist, gehe ich davon aus, dass die Ermittlung der Abrufzahlen durch Twoday an dieser Stelle (vermutlich leider nicht nur an dieser) fehlerhaft ist.

Auch der Sprung des jetzigen Platz 3 (Causa Eichstätt von BCK) von gut 38.000 (Dez. 2012) auf gut 58.000 ist merkwürdig. Auch dieser Beitrag schoss im Dezember 2012 aus dem Nichts hoch.

Ebenso im Dezember 2012 der jetzige Platz 10 (seit damals nur ca. 250 neue Aufrufe). Dagegen kann der alte und neue Platz 24 (Nibelungen Zwettl) immerhin über 600 neue Aufrufe verbuchen. Der ewige (?) Platz 1: über 3400 Zugriffe mehr in den etwa 9 Monaten. Noch mehr Zuwachs hat RA vom Hofes 4 Prinzen: 4402 Zugriffe mehr.

Gewillt bin ich allerdings, die Zahlen für meinen Schavan-Abmahnungs-Beitrag vom März 2013 (Platz 25) für realistisch zu halten: gut 16.000 Abrufe belegen, wenn man dieser Zahl trauen darf, ein vergleichsweise großes Aufsehen dieser kleinen Affäre.



http://exilebibliophile.tumblr.com/post/63689752332/bookporn-abandoned-mark-twain-branch-detroit
(Auf Tumblr 3200+ Notes = Favoriten + Reblogging)

"Against the wishes of the public, the historic Mark Twain Branch of the Detroit Public Libraries was demolished in October of 2011. It had been vacant since it closed for renovations in 1996."
http://www.detroiturbex.com/content/parksandrec/twain/

Siehe auch

http://curiousfeet.wordpress.com/2011/07/19/marktwainbranc/

http://detroitfunk.com/?p=5116 (Febr. 2011)



Zu den meistgelesenen Beiträgen dieses Blogs zählt "Bücher weggeben statt wegwerfen"
http://archiv.twoday.net/stories/3351291/

Der Hinweis unter

http://archiv.twoday.net/stories/498222874/#506932918

verdient einen eigenen Beitrag.

Eine sehr detaillierte Chronologie der 1989 beginnenden und noch nicht abgeschlossenen Plagiatsaffäre (in zwei Akten: 1991 Freispruch durch die Uni Bonn bzw. das zuständige Gremium, 2012 noch nicht rechtskräftige Entziehung des Doktortitels) findet sich unter:

http://de.mmdoku.wikia.com/wiki/MMDoku/Chronologie

Von besonderer Bedeutung als Quellen sind die Dokumente unter

http://www.mathiopoulos.de/dt/schriftverkehr_universitaet_bonn-RAUE-LLP.php

"Mathiopoulos hat die Gutachten für ihre Honorarprofessuren ins Internet gestellt , zum Teil aber auf Druck verschämter Autoren wieder zurückgezogen. "
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2012-05/mathiopoulos-plagiat-professur
Dies scheint bei Leggewie der Fall zu sein.

Urteil des VG Köln
http://www.zvr-online.com/gesamtuebersicht/2013/januar-20133/vg-koeln-plagiatsfall-mathiopoulos/

Auch ich lerne nie aus und hätte diesen unglaublichen Schwachsinn nie für möglich gehalten: Die Bestände einer deutschen regionalen Pflichtexemplarbibliothek, der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (angeblich Mitglied im KOBV laut Website), sind nicht im KOBV-OPAC auffindbar, anscheinend nur im eigenen OPAC

http://bibliothek.potsdam.de/

Also auch nicht im Verbundkatalog der öffentlichen Bibliotheken VÖB Brandenburg

http://www.oe-bibliotheken-brandenburg.de/content/index.html

Dies als Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444868242/

Profilierung der Kommunalarchive durch Historische Bildungsarbeit : Beiträge des 18. Fortbildungsseminars der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) in Wolfsburg vom 9. – 11. November 2009 / Marcus Stumpf / Katharina Tiemann (Hg.). - Münster, 2010. - 119 S. : Abb. - ISBN 978-3-936258-12-7 / 9 €

Laut KVK vorhanden in Deutschland (die Spiegelstriche beziehen sich auf nicht-archivische Standorte).

GBV
Staatsarchiv Hamburg
- Stadtbibliothek Braunschweig
- UB Kiel
- HAB Wolfenbüttel
- zusätzlich (ÖVK) Stadtbibliothek Mühlhausen
(NICHT in Göttingen, Bremen, Halle usw.)

SWB
Kreisarchiv Balingen
Stadtarchiv Pforzheim
Stadtarchiv Stuttgart
Stadtarchiv/Staatsarchiv Wertheim
(KEINE Universitäts- und Landesbibliothek)

HEBIS
Stadtarchiv Bad Homburg
Archivschule Marburg
- UB Gießen
- DNB Frankfurt (auch in Leipzig)

KOBV, SB Berlin
FH Potsdam
- SB Berlin

BVB
Stadtarchiv München
- SB München

HBZ
Stadtarchiv Solingen
- ULB Münster
(KEINE wissenschaftliche Bibliothek im Rheinland/Ruhrgebiet oder in Ostwestfalen)

Hinzu kommen etliche Exemplare in Stadtarchiven, die nicht über die Verbundkataloge ermittelbar sind. Für NRW habe ich einige größere Archiv-OPACs, die mir bekannt sind, überprüft:

Bielefeld, Landesgeschichtliche Bibliothek: ja
https://www1.stadtbibliothek-bielefeld.de/webopac/index.asp?detmediennr=2

Düsseldorfer Kulturinstitute (mit Stadtarchiv): nein
http://www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/service/webopac1.shtml

Landesbehörden NRW (Landesarchiv-Standorte): nein!!!!
http://bvlb.nrw.de/webopac/
(andere Bände der Reihe sind vorhanden)

LWL: 3 Exemplare (Archivamt, Regionalgeschichte, Medienzentrum)
http://www.lwl.org/opac/webopac/index.asp
was ja zu erwarten war
Landschaftsverband Rheinland in Brauweiler: ja
http://uri.gbv.de/database/opac-de-bo1

Münster, Stadtarchiv: ja
http://cqnt010.citeq.de/wopac47/index.asp?DB=biblio10_47

In deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken ist die Publikation höchst spärlich vorhanden - und das obwohl sie wirklich sehr preiswert ist. Schlicht und einfach unverständlich ist, dass sie in keiner NRW-Landesarchiv-Bibliothek vertreten ist.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/444868242/

Handschrift von Johann Jakob Vogel um 1700:

http://histbest.ub.uni-leipzig.de/receive/UBLHistBestCBU_cbu_00001788

#fnzhss

Wer nicht bei dem LWL für 8 Teuro zuschlagen möchte

Die Amtssprache : Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter. - Münster, 2004. - 185 S. - ISBN 3-936258-04-X / 8 €

kann ja mal schauen, ob die Ausgabe von 1892 ausreichend ist:

http://archive.org/details/dieamtssprachev00brungoog

Der Verfasser war Landgerichtsrat in Torgau und lebte 1850-1921, wie ich

http://genforum.genealogy.com/germany/messages/4386.html
http://books.google.de/books?id=jUAzAAAAIAAJ&q="karl+bruns"+torgau

entnehme.

Update: Ausgabe von 1901

http://histbest.ub.uni-leipzig.de/receive/UBLHistBestCBU_cbu_00001792

http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt/Publikationen/ListeTUA/index_html

http://digiwis.de/blog/2013/10/08/quo-vadis-open-access/

Mit zentralen Punkten bin ich nicht einverstanden.

http://www.huffingtonpost.de/

Im Netz überwiegt die Häme, siehe etwa
http://uffingtonpost.tumblr.com/
http://www.basicthinking.de/blog/2013/10/10/start-der-deutschen-huffington-post-das-netz-reagiert-mit-spott-skepsis-und-ein-wenig-zuneigung/

Zur Ausbeutung der Mitarbeiter:
http://www.internet-law.de/2013/10/viel-diskutiert-der-start-der-deutschen-huffington-post.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/huffington-post-in-deutschland-bei-ihr-schreiben-unbezahlte-fuer-gelangweilte-12609375.html

Satire von http://www.der-postillon.com/

Das so betitelte neue Buch von Markus Friedrich (bei Oldenbourg) lag mir noch nicht vor.

Ein Archiv ist, was Menschen sich als Archiv denken: eine Schachtel mit der Aufschrift "Archiv", eine Schatzkammer mit goldenen Kladden. Markus Friedrich schreibt erstmals die Geschichte des Archivs als eine Geschichte unserer Wissenskultur. An der Wende vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit wuchs europaweit die Idee, Dokumente an einem festen Ort aufzuheben. Hatte man zuvor die wichtigsten Papierstücke auf Reisen mit sich geführt, gründeten nun viele Fürsten, aber auch Kirchen und Klöster ihre eigenen Archive. Die Geschichte der Archive ist aber nicht nur eine des Bewahrens: Archive sind auch Orte des Vergessens und der Zerstörung. Feuer richteten verheerende Schäden an, aber auch Wasser und Feuchtigkeit. Und je mehr Dokumente aufbewahrt wurden, desto größer wurden die Probleme bei der Ordnung, Verwaltung und Benutzung der Dokumente, bis schließlich nicht nur das Archiv, sondern auch die Figur des Archivars geboren war.

Inhaltsverzeichnis:
http://bvbr.bib-bvb.de:8991/exlibris/aleph/a20_1/apache_media/JDS7FVG1298413MLN97L5V11LANQ8H.pdf

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/detail.php?bib_id=alle&titel_id=12339

Die Datenbank ist derzeit leider nicht erreichbar ...

#fnzhss

"Wir entwickeln derzeit verschiedene Tools, die das Arbeiten mit Digitalisaten im DHAK deutlich komfortabler machen werden. Eines davon, das wir Ihnen heute vorab schon einmal vorstellen wollen und das sich derzeit in der Programmierung befindet, ist das Transkriptions-Tool. Hier werden Sie zukünftig die Möglichkeit haben, Abschriften der Digitalisate zu erstellen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Damit geben Sie Nutzern mit geringeren Paläographie-Kenntnissen eine Lesehilfe, gleichzeitig werden unsere Archivalien so im Volltext durchsuchbar. Sie sind sich bei der Entzifferung eines Texts nicht ganz sicher? Kein Problem! Alle Nutzereingaben bleiben permanent veränderbar und werden versioniert. Sie können unsere Archivalien also auch für Leseübungen nutzen und gemeinsam mit allen Nutzern an einer ständigen Verbesserung der Einträge mitwirken", meldet "Das digitale Historische Archiv Köln" auf seiner Facebookseite und zeigt dort auch einen Screenshot des Editors:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=221052728059858&set=a.159970620834736.1073741829.156158884549243&type=1&theater


Das digitale Historische Archiv Köln auf Facebook:
https://www.facebook.com/DigitalesHistorischesArchivKoeln
Twitter: @digarchivkoeln
Homepage: http://historischesarchivkoeln.de/


____________________________


Zu entsprechenden Crowdsourcing-Projekten, bei denen Nutzer in die Erschließung von Archivalien einbezogen werden:

USA, National Archives:
http://www.archives.gov/citizen-archivist/
"By contributing to transcriptions, you can help the National Archives make historical documents more accessible. Transcriptions help in searching for the document as well as in reading and understanding the document. The work you do transcribing a handwritten or typed document will help the next person discover and use that record."
http://www.archives.gov/citizen-archivist/transcribe/

Australien, National Archives:
http://transcribe.naa.gov.au/
"Help us make records more searchable! We need your help to transcribe records in our collection to make them more findable.
The sheer volume means we can't list all our records online.
Join the HIVE community and help make our national records easier to find for everyone."


ArchivesOutside: Crowdsourcing and Archives:
http://www.pinterest.com/archivesoutside/cool-tools-crowdsourcing-and-archives/


Transcribe Bentham:
http://www.transcribe-bentham.da.ulcc.ac.uk/td/Transcribe_Bentham

Weitere Beispiele - u. a. zu Social Tagging - finden Sie unter anderem in den Beiträgen zur Tagung "Offene Archive? Archive 2.0 im deutschsprachigen Raum (und im europäischen Kontext)", Speyer, 22./23.11.2013: http://archive20.hypotheses.org/689, http://archive20.hypotheses.org/454

Bastian Gillner, Archivbau virtuell: Bausteine für ein Archiv 2.0, Weblog Archive 2.0, 25.2.2013, http://archive20.hypotheses.org/537.


Hier auf Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=crowdsourc

"Aufheben, was nicht vergessen werden darf" heisst das neue Buch von Dietmar Schenk, das soeben im Franz Steiner Verlag erschienen ist. Schenk leitet das Universitätsarchiv der Universität der Künste Berlin.
Verlagstext: "Archivalien sind dem Wandel der Dinge in gewissen Grenzen enthoben. Die Archive, in denen authentische Zeugnisse der Vergangenheit bewahrt werden, verändern sich aber im Sog der Geschichte. Im alten Europa entwickelten sie sich mit der Expansion pragmatischer Schriftlichkeit, im 19. Jahrhundert wurden sie von der Geschichtsschreibung entdeckt, heute sind sie zivilgesellschaftliche Instanzen des Erinnerns. In Form einer histoire-problème und anhand einer Vielzahl anschaulicher Beispiele porträtiert Dietmar Schenk die Archive als faszinierende, denkwürdige Kultur des Aufhebens, die vom Mittelalter bis zur Gegenwart reicht."
Siehe auch: http://www.steiner-verlag.de/titel/59670.html

Seit einigen Tagen bin ich sehr aufgebracht darüber, wie Open-Access-Anhänger mit der journalistischen Enthüllung von John Bohannon in Sachen Qualitätssicherung bei Open Access umgehen. Statt die Botschaft ernst zu nehmen, prügeln sie auf den Boten ein, obwohl dieser höchst unangenehme Befunde an den Tag gebracht hat.

Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/498221367/
und die Zitate auf
http://archivalia.tumblr.com/tagged/openaccess (dort auch Materialien zur Aufnahme des Bohannon-Stücks)

Ulrich Herbs Machwerk
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40056/1.html
stößt leider in das gleiche Horn, auch wenn es erfreulicherweise einiges Material zu gravierenden Schwächen des traditionellen Publikationswesens und zu möglichen Konsequenzen aus der Causa enthält.

1. Bohannons Artikel ist (Wissenschafts)-Journalismus, kein wissenschaftlicher Artikel

Das war von Anfang an klar, er wurde in der News-Sektion publiziert und enthält (leider) keine Literaturangaben oder Nachweise.

Link zum Artikel:
http://www.sciencemag.org/content/342/6154/60.full

Trotzdem hat er wichtige Ergebnisse erbracht. Mit den Worten von Stevan Harnad, der ja in den letzten Jahren seine Stimme immer wieder gegen Gold OA erhoben hat:

"But the basic outcome is probably still solid: Fee-based Gold OA has provided an irresistible opportunity to create junk journals and dupe authors into feeding their publish-or-perish needs via pay-to-publish under the guise of fulfilling the growing clamour for OA:"
Kommentar zu
http://news.sciencemag.org/scientific-community/2013/10/live-chat-exploring-wild-west-open-access

2. Bohannon verhielt sich nicht unethisch

Wiederholt wurde ihm dieser Vorwurf gemacht bis hin zum Vorwurf, er sei ein Straftäter (criminal). Wenn ich aber eine Autowerkstatt für einen Verbrauchertest beurteile, muss ich ebenfalls mit Täuschungen arbeiten. Um Mindeststandards von Qualitätssicherung zu überprüfen, muss man zwingend mit einem Fake-Paper arbeiten.

Auch die weiteren Täuschungen (Fake-Identitäten mit afrikanischen Namen, erfundene Institutionen, künstliche Verschlechterung des Englisch) waren absolut vernünftig.

3. Das Fehlen einer Kontrollgruppe entwertet seine Ergebnisse nicht

Wenn ich einen Artikel über Tibet schreibe, habe ich nicht die Pflicht, den Rest der Welt als Kontrollgruppe einzubeziehen. Richtig ist: Bohannon hat nicht gezeigt, dass OA schlechter ist als das traditionelle Zeitschriftenwesen.

Ich denke aber persönlich schon, dass es einen OA-spezifischen Sumpf ("Wild-West", womöglich eher "Wild-Ost") gibt, zu dem es keine annähernd gleich große Entsprechungen im traditionellen Verlagswesen gibt.

Versetzen wir uns für einen Augenblick in die Lage eines unseriösen indischen Geschäftsmanns, der mit Zeitschriften das schnelle Geld machen will. Was wird er wählen? Einen traditionellen Verlag, der angesichts der Attraktivität von OA in seinem Land eher schlecht angesehen ist. Der Verlag muss Vertrauen aufbauen, sich einen Impact-Faktor erarbeiten. Die Ergebnisse sind kaum sichtbar, wieso sollten Autoren in größerem Umfang bereit sein, dafür Geld zu zahlen?

Überdies wäre ein unmittelbarer Vergleich schwierig gewesen, da traditionelle Zeitschriften sehr viel längere Zeiträume für die Bearbeitung von Einreichungen brauchen.

4. Die Konzentration auf Zeitschriften mit Artikelgebühren ist legitim

Man sollte doch wirklich nicht so tun, dass bei der (wissenschafts-)politischen Diskussion über Gold OA etwas anderes im Vordergrund stünde als das Geschäftsmodell "Autor zahlt" (richtiger: Institution zahlt). Die Flaggschiffe der OA-Bewegung (PLoS, BMC), aber auch der hochlukrative, aber dubiose Hindawi-Verlag verlangen nicht geringe Artikelgebühren.

Die in letzter Minute aus der Auswertung Bohannons ausgegliederten Journals mit "Submission fees" haben nur einen Nischencharakter.

5. Die Auswahl der Zeitschriften vermittelt einen zutreffenden Einblick in das Gesamtbild des OA-Publizierens in einem bestimmten Bereich

Da es keine Gesamtliste der OA-Zeitschriften gibt, war es aus meiner Sicht absolut vernünftig, sich für die eher guten auf das DOAJ zu stützen und für die übrigen auf Bealls List.

Noch weniger zu diskutieren ist die Ausgliederung der nicht-englischen Zeitschriften.

6. Die gesamte Korrespondenz Bohannons ist vorbildlich transparent dokumentiert.

http://scicomm.scimagdev.org/

Auch Eisen hat in der unten verlinkten Diskussion zugegeben, dass es sich um eine wertvolle Datenbasis handelt.

7. Das DOAJ ist zurecht diskreditiert

"Unfortunately, for journals on DOAJ but not on my list, the study found that 45% of them accepted the bogus paper, a poor indicator for scholarly open-access publishing overall." (Beall)

Das DOAJ ist keine wissenschaftliche Datensammlung, was man schon daran sieht, dass ohne Dokumentation - also intransparent - in der letzten Zeit über 300 Zeitschriften stillschweigend aus dem Verzeichnis entfernt wurden. Die "Annalen der chemischen Forschung" sind leider immer noch drin.

8. Bealls Liste ist ebenfalls keine wissenschaftliche Datensammlung

Mir waren bisher die Angriffe Bealls auf die OA-Anhänger 2012 entgangen:

http://www.the-scientist.com/?articles.view/articleNo/32426/title/Predatory-Publishing/

Beall diskreditiert seine im Ansatz wertvolle Recherche, durch unsachliche Angriffe gegen OA.

Es ist völlig unwissenschaftlich, eine Liste zu unterhalten, in der nicht für jedes einzelne Journal belegt wird, welche der Aufnahmekriterien erfüllt sind.

Ich habe den Eindruck, die OA-Community hat Beall die "Drecksarbeit" machen lassen, ihn dafür auch mal gelobt, aber ihn auch allein gelassen.

Es wäre dringend an der Zeit, unabhängig von Beall und dem DOAJ eine möglichst umfassende Liste mit möglichst vielen empirischen Daten zu OA-Zeitschriften zu erstellen, auf deren Grundlage eine Bewertung erfolgen könnte.

Herb hat übrigens auf meinen Gedanken einer Zertifizierung von OA-Zeitschriften hingewiesen.

9. Es sollte mehr Transparenz und mehr Open Review bei der Qualitätssicherung geben

Es gibt durchaus Zeitschriften bei denen das Offenlegen des Begutachtungsprozesses funktioniert:

http://www.nature.com/emboj/journal/v32/n19/index.html
via http://archiv.twoday.net/stories/11573817/

10. Das Scam-OA-Problem hängt wesentlich mit der ungerechten Wissensordnung in dieser einen Welt zusammen

Scam-OA ist wesentlich ein Dritte-Welt-Phänomen. So sehr es wichtig ist, die unseriösen Geschäftemacher zu bekämpfen, so sehr sollte man aber auch nicht übersehen, den Blick auf die Autoren zu richten, die in solchen Journals publizieren. Wir brauchen da erheblich mehr Empirie, etwa Umfragen. Haben sie womöglich die nicht ganz unberechtigte Furcht, dass sie als Dritte-Welt-Wissenschaftler in den westlichen Zeitschriften nicht wirklich gute Chancen haben? Wenn sie OA publizieren wollen, wieso dann nicht den leichten Weg gehen und Journals nehmen, die aus der eigenen Region stammen und keine womöglich übertriebenen Qualitätsanforderungen stellen?

11. Wir sollten als Open-Access-Advokaten aufhören, auf Bohannon herumzuhacken und stattdessen uns den unbequemen Wahrheiten stellen, die er herausgefunden hat.

Amen.


http://www.bildblog.de/52276/mumienfledderei/


Was uns in Sachen Handschriftenforschung schätzungsweise mindestens 10 Jahre zurückwirft.

http://www.daril.eu/index.php?id=4&L=1

Betrifft anscheinend bisher nur Padua. Mit Digitalisaten.

http://libreas.eu/ausgabe23/inhalt.htm

Herausgegriffen seien:

Tim Hasler, Wolfgang Peters-Kottig Vorschrift oder Thunfisch? – Zur Langzeitverfügbarkeit von Forschungsdaten

Armin Talke Verwaiste und vergriffene Werke: Kommt das 20. Jahrhundert endlich in die Digitale Bibliothek?

Huberta Weigl hat von Bildrechten keine Ahnung, meint aber, sie müsse auf Facebook die große Welle machen.

https://www.facebook.com/huberta.weigl/posts/588220387881857

https://www.facebook.com/groups/165992270078129/permalink/679379378739413/

Es ging um:
http://archiv.twoday.net/stories/498222127/

Die rechtlichen Grundlagen erläutert:
http://archiv.twoday.net/stories/498223015/

Das Bild von Frau Weigl ist eine klare Reproduktionsfotografie einer zweidimensionalen Vorlage. Die ansatzweise sichtbare Krümmung des Papiers macht daraus nichts Dreidimensionales oder Geschütztes. Wieviel Arbeit und Sorgfalt ein Fotograf in ein Bild investiert, ist für den Urheberrechtsschutz irrelevant.

Es gibt zum Thema hier dutzende Beiträge mit genauen Nachweisen:

http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto

Wie soll man jemand nennen, der einen auf Wikipedia:Bildrechte verweist, aber keinen Schimmer hat, was dort steht?

"Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos, Zeichnungen, Kupferstiche, Radierungen, Holzschnitte, …) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nach herrschender Meinung nicht selbst urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos oder Scans aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Bilder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind"

Ausführlicher:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen

Im Moment finden die EDV-Tage Theuern zum EDV-Einsatz in Museen und Archiven Bayerns statt.

Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr das Web 2.0.



Das Programm finden Sie hier: http://www.edvtage.de/programm.php?kapitel=2013_programm



Hashtag: #edvtt13
https://twitter.com/search?q=%23edvtt13&src=typd&f=realtime


Eine Twitterwall dazu gibt es hier: http://edvtt13.tweetwally.com/

Update:
Storify zu #edvtt13
http://storify.com/art_abstracts/edvtt13-edv-tage-theuern

Millionenfach verstoßen Blogger täglich gegen das Urheberrecht, indem sie ohne Zustimmung der Rechteinhaber fremde Fotos nutzen. Grund genug, sich ein wenig mit den Rechtsfragen zu befassen.

Grundsätzlich ist es illegal, fremde Fotos ohne Zustimmung des Urhebers zu nutzen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn das Foto hinreichend alt ist oder gemeinfreie Flachware zeigt oder wenn es im Rahmen des Zitatrechts verwendet wird.

Zunächst zu den Ausnahmen.

Zur Nutzung alter Bilder habe ich mich schon im Rahmen meiner Artikelreihe Blog&Recht geäußert. Fotos zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen ("Flachware") lassen kein urheberrechtliches Schutzrecht entstehen. Davon gehen auch die Wikipedia und Wikimedia Commons aus. Manchmal ist es aber aus Gründen der Opportunität sinnvoll, Copyfraud von Institutionen zu akzeptieren, z.B. wenn man als Mitarbeiter einer Ausstellung es vermeiden will, Leihgeber zu verprellen.

Fotos, die älter als 100 Jahre sind, betrachtet die deutschsprachige Wikipedia aus pragmatischen Gründen als urheberrechtlich nicht geschützt. Das Risiko erhöht sich aber auch nicht wesentlich, wenn man sich an einer 90-Jahres-Frist orientiert. Die allermeisten Fotografien, die in einem Blog oder Wissenschaftsartikel brauchbar sind, wird man als Lichtbildwerke ansehen müssen, deren Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen reicht. Die Frage der Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, ist zu kompliziert, um sie hier zu behandeln. Aber man kann den kürzeren Schutz einfacher Lichtbilder anwenden, wenn es um dokumentarische Fotos von Objekten geht, die zweidimensionalen Vorlagen nahe stehen: von Reliefs oder Münzen. Eine 1950 publizierte Münzaufnahme ist sicher kein Lichtbildwerk, sondern nur ein einfaches Lichtbild, dessen Schutz 50 Jahre nach Veröffentlichung abgelaufen ist (§ 72 UrhG). Auch wenn die Vorschrift über anonyme Werke (§ 64 UrhG) erhebliche Tücken hat (dazu die Wikipedia), kann man bei namentlich nicht gekennzeichneten Fotos, die vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurden, ohne nennenswertes Risiko davon ausgehen, dass sie nicht mehr geschützt sind.

Geschützte Werke dürfen ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers genutzt werden, wenn eine sogenannte Schranke des Urheberrechts es erlaubt. Neben dem Zitatrecht könnte man auch an die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG)  denken, aber die entsprechenden Medien müssen gelöscht werden, wenn die Aktualität nicht mehr gegeben ist. Der Bundesgerichtshof meinte in einer verfehlten Entscheidung: "Die Bestimmung des § 50 UrhG gestattet allein die Berichterstattung, nicht dagegen die Archivierung der Berichte." Nicht nur Wissenschaftsblogger, die an dauerhaften Inhalten interessiert sein müssen, können damit nichts anfangen, da eine entsprechende Löschroutine vorgesehen werden muss, die das Foto spätestens nach einem halben oder einem Jahr (pragmatische, nicht gesetzliche Fristen) löscht.


Bildzitate sind zulässig. Die früheren starren Schubladen des in § 51 UrhG geregelten Zitatrechts wurden gelockert, sodass nun auch ganze Fotos auch außerhalb eines wissenschaftlichen Kontextes nach dem Gesetzeswortlaut zitiert werden können. Nicht alles, was wissenschaftlich vertretbar ist, lassen Juristen als Zitat durchgehen: "Für den Zitatzweck ist es erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen. Es genügt daher nicht, wenn die Verwendung des fremden Werkes nur zum Ziel hat, dieses dem Endnutzer leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen" (BGH im Jahr 2011) . Das bedeutet: Es muss mit dem zitierten Foto gearbeitet werden, es darf keine bloße Illustration sein. Eine marginale Erwähnung wird in der Regel nicht ausreichend sein, um es als Beleg für Ausführungen des Textes zu akzeptieren. Wer einen ausführlichen Blogbeitrag über Picassos Guernica schreibt, darf es auch abbilden, ohne für die Nutzung an die VG Bild-Kunst zu zahlen. Man darf es aber nicht übertreiben. Als Alice Schwarzer 1993 nicht weniger als 19 Bilder des Fotografen Helmut Newton zitierte, um diesem Sexismus nachzuweisen, ging das dem Landgericht München zu weit (Beispiel aus meiner Urheberrechtsfibel - PDF). Es kommt hier immer auf den Einzelfall an.

Wichtig beim Zitatrecht ist: Die Quellenangabe darf nicht fehlen!

Wer in einem wissenschaftspolitischen Blogbeitrag zur Causa Schavan unbedingt ein Foto von Frau Schavan abbilden möchte, sollte sich lieber am freien Bilderpool von Wikimedia Commons bedienen als auf das Zitatrecht zu vertrauen. Denn das Personenbildnis erläutert oder belegt den Inhalt ja nicht. Wie man Bilder unter freien Lizenzen korrekt nutzt, habe ich in einem eigenen Beitrag erläutert. Dagegen rate ich von sogenannten lizenzfreien Bildern eher ab.

Cat content?Wer ganz sicher gehen will, sollte gar keine fremden Bilder nutzen. Nur dann ist die Wahrscheinlichkeit gleich null, sich eine bildrechtliche Abmahnung einzufangen. Und auch bei selbstgemachten Bildern kann es mit dem Dargestellten Probleme geben. Es wäre allerdings verfehlt, die Beliebtheit von Cat-Content in Blogs darauf zurückzuführen, dass Bilder der eigenen Katze urheberrechtlich völlig unproblematisch sind ...

Das Risiko, erwischt zu werden, hängt natürlich vom einzelnen Bild ab. Wer ein weit verbreitetes Agenturbild oder ein Bild aus Marions berüchtigtem Kochbuch (wie Konstantin Wecker) nutzt, kann ziemlich sicher mit einer Abmahnung rechnen, während ein korrekt mit Quellenangabe versehenes Bild aus einem anderen Blog womöglich toleriert (oder sogar wertgeschätzt) wird. Ich persönlich halte kostenpflichtige Abmahnungen an nicht-kommerzielle Blogger durch Blogger für unanständig. Ich selbst habe private Homepage-Betreiber nie abgemahnt, wenn sie eines meiner Bilder nicht lizenzgerecht genutzt haben.

Shit happens. Man kann auch bei vergleichsweise vorsichtiger Praxis abgemahnt werden, selbst wenn das sehr unwahrscheinlich sein sollte.  Immerhin habe ich ja einmal Graf's Law aufgestellt:  Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden. Natürlich kann man auch auf fälschlich mit CC-Lizenz versehene Angebote hereinfallen, auch wenn es extrem unwahrscheinlich ist, dass man damit größeren Ärger bekommt. Wenn jemand auf Flickr fremde Fotos rechtswidrig mit einer CC-BY-Lizenz versieht und diese nach Wikimedia Commons transferiert werden, ohne dass die mit "Flickrwashing" vertrauten Admins dort Verdacht schöpfen, kann er nur auf einen gnädigen Richter hoffen, denn ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten existiert im Urheberrecht nicht. Obwohl es völlig vernünftig ist, auf die in der Regel sehr sorgfältige Rechteklärung von Wikimedia Commons zu vertrauen, besteht eine winzige Wahrscheinlichkeit, dass man trotzdem kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Hippe Angebote (Bilderschleudern) wie Pinterest oder Tumblr sind natürlich eine einzige Einladung zur Urheberrechtsverletzung, wobei diese Websites als US-Websites und ihre US-Nutzer sich auf die Haftungserleichterung ("sicherer Hafen") des DMCA berufen können. Seit gut zwei Jahren blogge ich auf Tumblr, ohne dass es irgendwie Probleme gab. Viele meiner Bilder sind unproblematisch: gemeinfreie Flachware wie Handschriftenabbildungen, eigene Bilder und Bilder unter freier Lizenz. Bei alten US-Bildern rechne ich nicht wirklich mit Problemen, während Bilder deutscher Urheber, bei denen nicht klar ist, ob sie sich rechtmäßig auf Tumblr befinden, grundsätzlich ein höheres Risiko bedeuten. Die Fotografen-Lobby kann noch so sehr mit Schaum vor dem Mund gegen das massenhafte Teilen geschützter Bilder im Internet eifern: Ich bezweifle, dass sie die Flut eindämmen kann. Und es wäre keineswegs der Untergang des Abendlandes, wenn der europäische Gesetzgeber Seiten wie Pinterest oder Tumblr durch eine Opt-out-Lösung und eine Haftungserleichterung analog zum DCMA entgegenkommen würde.

Nicht jeder wird meine Devise unterschreiben: Vorsicht ja, Ängstlichkeit nein. Tja, shit happens.

Parallelveröffentlichung:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1706

Update:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/

Über die Recherchen für GenealogInnen im Stadtarchiv Dorsten berichtet:

http://www.derwesten.de/staedte/dorsten/stadtarchiv-dorsten-hilft-bei-der-ahnenforschung-id8538402.html

"Vor 1874 wird es bedeutend schwieriger, der Familie nachzuspüren, weil Personendaten nur in Kirchenbüchern geführt wurden. Die meisten Pfarren haben ihre Bestände ans Bistumsarchiv Münster abgegeben, berichtet Christa Setzer. Wer dort forschen will, muss um einen Termin bitten, muss selbst dorthin fahren und die Einträge von Hand abschreiben. Kopien der wertvollen Originalakten dürfen nicht gemacht werden."

http://www.google.com/culturalinstitute/collections

Nicht nur aus Googles Art-Projekt, sondern auch anderes (z.B. wie gemeldet, aus dem Bundesarchiv, das ganze 50 Bilder einbringt).

http://heise.de/-1975645

Das VG Schleswig hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dem Datenschutzbeauftragten widersprochen:

http://heise.de/-1975465

 

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