https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/17/software-kauf-fuehrt-zu-hausdurchsuchung/
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/schadsoftware-blackshades-weltweite-hausdurchsuchungen-a-970286.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-geht-weltweit-gegen-BlackShades-Kaeufer-vor-2193211.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/schadsoftware-blackshades-weltweite-hausdurchsuchungen-a-970286.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-geht-weltweit-gegen-BlackShades-Kaeufer-vor-2193211.html
KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2014, 21:19 - Rubrik: Archivrecht
Mehr dazu:
http://libreas.tumblr.com/post/86209405761/pen-deutschland-zum-urheberrecht-in-bildung-und
http://libreas.tumblr.com/post/86209405761/pen-deutschland-zum-urheberrecht-in-bildung-und
KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2014, 21:10 - Rubrik: Open Access
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Der Schweizerische Nationalfonds, seine Open-Access-Strategie und die Macht der Zeitschriften-Multis
http://webpaper.nzz.ch/2014/05/19/feuilleton/L8H65/das-geisteswissenschaftliche-buch-im-digitalen-zeitalter?guest_pass=a1078c1716%3AL8H65%3Ac6e1e13829cef2645d5613e89a9bc479c2c3115f
Caspar Hirschi äußert sich in der NZZ zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/876866294/
vermeldeten Protest gegen die Open-Access-Policy des SNF bei geisteswissenschaftlichen Büchern.
Er meint:
"Die Geisteswissenschafter haben zu Recht protestiert, und sie haben zu Recht die Hauptgefahr für das geisteswissenschaftliche Buch im Publikationswesen der Natur-, Lebens- und Sozialwissenschaften ausgemacht. Allein, sie haben für ihren Protest den falschen Anlass, den falschen Gegner und den falschen Verbündeten gewählt."
Treffend beschreibt Hirschi das Geschäft der sogenannten Subventionsverlage, die im wesentlichen Bibliotheken als Kunden haben:
"Arbeitet man als Geisteswissenschafter mit Subventionsverlagen zusammen, bleibt vom schönen Bild der verlegerischen Wertvermehrung wenig übrig. In der Regel schickt der Verlag den Autoren oder Herausgebern ein Stylesheet mit Angaben, wie die Textdateien formal auszusehen haben. Eine Universitätsassistentin macht dann die Arbeit, für die der Verlag die Zuschüsse bekommt. Sie formatiert, lektoriert und redigiert, ohne dafür ausgebildet zu sein, schickt die Datei anschliessend dem Verlag, und dieser gibt sie ungelesen und unverändert in den Druck. Ein Verlagslektorat ist ein Glücksfall, eine gründliche Redaktion ein Wunder. Der Grossteil der Subventionsverlage hat, um ein Bild des Germanisten Carlos Spoerhase zu verwenden, seine Berufung darin gefunden, eingesandte Dateien mithilfe gefällter Bäume an Bibliotheken auszuliefern. Entsprechend grossartig sehen die Bücher häufig aus."
Subventionsverlage sieht er nur dann als sinnvoll an, wenn "sie eine strengere Eingangsselektion betreiben, angenommene Textdateien stilistisch durcharbeiten, grafisch gestalten und digital anreichern – und nur jene Dateien in Bücher verwandeln, denen sie mehr zutrauen, als nur Bibliotheksregale zu zieren".
"Für die Zukunft des geisteswissenschaftlichen Buches sind aber noch zwei andere Bedingungen entscheidend, und bei beiden kommt dem Nationalfonds eine Verantwortung zu. Erstens darf die Open-Access-Pflicht nicht auf Bücher ausgeweitet werden, die ohne Druckkostenzuschüsse hergestellt werden. Es wäre der sichere Tod für die geisteswissenschaftlichen Programme in den Publikumsverlagen. Sie sind für die Geisteswissenschaften das, was «Nature» und «Science» für die Natur- und Lebenswissenschaften darstellen: die wichtigsten Bühnen nach innen und aussen. Da die meisten Publikumsverlage mit ihren geisteswissenschaftlichen Programmen nicht Gewinne erzielen, sondern Profite aus einträglicheren Sparten in Prestige umwandeln, würde ihnen bei einer Open-Access-Pflicht wohl rasch der Schnauf ausgehen.
Zweitens müssen die grossen Zeitschriften-Konzerne der Natur- und Lebenswissenschaften in die Knie gezwungen werden. "
Zu Punkt 1: Das ist eine unbewiesene Behauptung. Österreich zeigt doch, wie man mit satten Subventionen die geisteswissenschaftliche Buchpublikation Open Access machen kann.
http://archiv.twoday.net/stories/752348272/
Dann wettert Hirschi gegen die Zeitschriftenkonzerne Elsevier, Wiley und Springer und zählt die bekannten Argumente zur "Zeitschriftenkrise" auf.
Unrealistisch ist seine Forderung: "Ein Anfang wäre gemacht, wenn der Nationalfonds den von ihm geförderten Forschenden verbieten würde, in zahlungspflichtigen Zeitschriften der drei genannten Konzerne zu publizieren."
Caspar Hirschi äußert sich in der NZZ zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/876866294/
vermeldeten Protest gegen die Open-Access-Policy des SNF bei geisteswissenschaftlichen Büchern.
Er meint:
"Die Geisteswissenschafter haben zu Recht protestiert, und sie haben zu Recht die Hauptgefahr für das geisteswissenschaftliche Buch im Publikationswesen der Natur-, Lebens- und Sozialwissenschaften ausgemacht. Allein, sie haben für ihren Protest den falschen Anlass, den falschen Gegner und den falschen Verbündeten gewählt."
Treffend beschreibt Hirschi das Geschäft der sogenannten Subventionsverlage, die im wesentlichen Bibliotheken als Kunden haben:
"Arbeitet man als Geisteswissenschafter mit Subventionsverlagen zusammen, bleibt vom schönen Bild der verlegerischen Wertvermehrung wenig übrig. In der Regel schickt der Verlag den Autoren oder Herausgebern ein Stylesheet mit Angaben, wie die Textdateien formal auszusehen haben. Eine Universitätsassistentin macht dann die Arbeit, für die der Verlag die Zuschüsse bekommt. Sie formatiert, lektoriert und redigiert, ohne dafür ausgebildet zu sein, schickt die Datei anschliessend dem Verlag, und dieser gibt sie ungelesen und unverändert in den Druck. Ein Verlagslektorat ist ein Glücksfall, eine gründliche Redaktion ein Wunder. Der Grossteil der Subventionsverlage hat, um ein Bild des Germanisten Carlos Spoerhase zu verwenden, seine Berufung darin gefunden, eingesandte Dateien mithilfe gefällter Bäume an Bibliotheken auszuliefern. Entsprechend grossartig sehen die Bücher häufig aus."
Subventionsverlage sieht er nur dann als sinnvoll an, wenn "sie eine strengere Eingangsselektion betreiben, angenommene Textdateien stilistisch durcharbeiten, grafisch gestalten und digital anreichern – und nur jene Dateien in Bücher verwandeln, denen sie mehr zutrauen, als nur Bibliotheksregale zu zieren".
"Für die Zukunft des geisteswissenschaftlichen Buches sind aber noch zwei andere Bedingungen entscheidend, und bei beiden kommt dem Nationalfonds eine Verantwortung zu. Erstens darf die Open-Access-Pflicht nicht auf Bücher ausgeweitet werden, die ohne Druckkostenzuschüsse hergestellt werden. Es wäre der sichere Tod für die geisteswissenschaftlichen Programme in den Publikumsverlagen. Sie sind für die Geisteswissenschaften das, was «Nature» und «Science» für die Natur- und Lebenswissenschaften darstellen: die wichtigsten Bühnen nach innen und aussen. Da die meisten Publikumsverlage mit ihren geisteswissenschaftlichen Programmen nicht Gewinne erzielen, sondern Profite aus einträglicheren Sparten in Prestige umwandeln, würde ihnen bei einer Open-Access-Pflicht wohl rasch der Schnauf ausgehen.
Zweitens müssen die grossen Zeitschriften-Konzerne der Natur- und Lebenswissenschaften in die Knie gezwungen werden. "
Zu Punkt 1: Das ist eine unbewiesene Behauptung. Österreich zeigt doch, wie man mit satten Subventionen die geisteswissenschaftliche Buchpublikation Open Access machen kann.
http://archiv.twoday.net/stories/752348272/
Dann wettert Hirschi gegen die Zeitschriftenkonzerne Elsevier, Wiley und Springer und zählt die bekannten Argumente zur "Zeitschriftenkrise" auf.
Unrealistisch ist seine Forderung: "Ein Anfang wäre gemacht, wenn der Nationalfonds den von ihm geförderten Forschenden verbieten würde, in zahlungspflichtigen Zeitschriften der drei genannten Konzerne zu publizieren."
KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2014, 20:23 - Rubrik: Open Access
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http://filstoria.hypotheses.org/11351 macht auf neue Inhalte aufmerksam.
Copyfraud ist Betrug am Nutzer und sollte strafrechtlich verfolgt werden. Der Urheberrechtsschutz von Fotos richtet sich nach europäischen Recht, das für die Originalität der Gestaltung niedrige Hürden vorsieht. Aber eine bloße Reproduktion ist nicht "originell", und da Italien keinen Schutz einfacher Lichtbilder kennt (anders als Deutschland und Österreich) scheidet eine Berufung darauf aus. Alles spricht dafür, dass nach EU-Recht originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schützbar sind. Also ist das (C) auf den Abbildungen eine betrügerische Irreführung.

Copyfraud ist Betrug am Nutzer und sollte strafrechtlich verfolgt werden. Der Urheberrechtsschutz von Fotos richtet sich nach europäischen Recht, das für die Originalität der Gestaltung niedrige Hürden vorsieht. Aber eine bloße Reproduktion ist nicht "originell", und da Italien keinen Schutz einfacher Lichtbilder kennt (anders als Deutschland und Österreich) scheidet eine Berufung darauf aus. Alles spricht dafür, dass nach EU-Recht originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schützbar sind. Also ist das (C) auf den Abbildungen eine betrügerische Irreführung.

KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2014, 20:12 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2014, 20:05 - Rubrik: Genealogie
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http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/karg-geht-gegen-wiederherstellung-vor/1063710/karg-geht-gegen-wiederherstellung-vor.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876867351/
Hallo, gehts noch?
Schlimm genug, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus gegen die Verwendung seiner Daten wandte:
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
Dass nun auch ein Provinzbürgermeister in die gleiche Hysterie (oder ist es Furcht vor Strafverfolgung?) verfällt, kann man nur als Groteske ansprechen.
PRIVATE DATEN HABEN AUF VOM DIENSTHERRN GESTELLTEN DIENSTLICHEN GERÄTEN NICHTS ZU SUCHEN.
Auch sogenannte "Handakten" (ob auf Papier oder auf dem Datenträger) sind dienstliche Unterlagen, die dem jeweiligen Archivgesetz unterliegen. Jede Löschung bedarf der Zustimmung des zuiständigen Archivs. Zuvor sind die Akten dem Archiv anzubieten, siehe auch VG Karlsruhe:
http://openjur.de/u/632130.html
Zur Aktenvernichtung siehe auch
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere/1063993/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876867351/
Hallo, gehts noch?
Schlimm genug, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus gegen die Verwendung seiner Daten wandte:
http://archiv.twoday.net/search?q=mappus
Dass nun auch ein Provinzbürgermeister in die gleiche Hysterie (oder ist es Furcht vor Strafverfolgung?) verfällt, kann man nur als Groteske ansprechen.
PRIVATE DATEN HABEN AUF VOM DIENSTHERRN GESTELLTEN DIENSTLICHEN GERÄTEN NICHTS ZU SUCHEN.
Auch sogenannte "Handakten" (ob auf Papier oder auf dem Datenträger) sind dienstliche Unterlagen, die dem jeweiligen Archivgesetz unterliegen. Jede Löschung bedarf der Zustimmung des zuiständigen Archivs. Zuvor sind die Akten dem Archiv anzubieten, siehe auch VG Karlsruhe:
http://openjur.de/u/632130.html
Zur Aktenvernichtung siehe auch
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere/1063993/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere.html
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Weiterführung der unter
http://archiv.twoday.net/stories/843565802/
begonnenen Berichterstattung.
Die Leiterin der Hofbibliothek Sigmaringen Frau Hähnel, die mich früher freundlich unterstützt hatte, lehnte ein Hintergrundgespräch mit mir ab und erklärte lediglich, es sei alles mit dem Denkmalpflegeamt geklärt. Anscheinend handelt es sich um den ersten Verkauf dieser Art aus der Hofbibliothek in letzter Zeit.
Da das Regierungspräsidium Tübingen nicht in der Lage war, einen Zuständigen für die Fideikommissaufsicht zu benennen, konnte ich heute dort mit niemand telefonieren. 2010 hatte das Regierungspräsidium seine Zuständigkeit gegenüber den ehemaligen Fideikommissbesitzern erklärt (so eine Auskunft des WLB-Direktors Kowark). Diese Information lässt sich bestätigen durch eine Notiz über eine Sitzung des Denkmalrats 2010: " Außerdem wurde der Denkmalrat über die von den Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart kürzlich versandten Informationsschreiben zu den Fideikommiss-Beschlüssen informiert. Mit diesen Schreiben wurden die Eigentümer der von den Beschlüssen betroffenen Objekte auf die Geltung des Denkmalschutzgesetzes und die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Grundsatzentscheidungen hingewiesen. Dem Denkmalrat wurden die Rechtsgrundlage, der Anlass für die Schreiben und die rechtlichen Folgen erläutert."
http://remszeitung.de/2010/12/4/denkmalrat-beim-regierungspraesidium-tagte-in-schwaebisch-gmuend/
Die Hofbibliothek ist Teil eines Fideikommisses, für den nach wie vor Sicherungsmaßnahmen bestehen. Die 18 (nun 17) Stücke wurden offenkundig ohne Genehmigung des RP Tübingen in den Handel gegeben, und die jetzt aus dem Katalog verschwundene, zurückgezogene Nr. 8 (das Breviarium Constantiense), entgegen der Eintragung als national wertvolles Kulturgut nach London verbracht.
Das einzige bekannte vollständige Exemplar des Breviariums Constantiense (GW 5315) besteht aus fünf Teilbänden, von denen drei 1994 aus der Hofbibliothek Donaueschingen (Ink. 353) erworben werden konnten, zwei Teilbände gelangten als Geschenk eines Schmid nach Sigmaringen.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BREVIAR.htm#GW05315
Digitalisat des Stuttgarter Bestands:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349992312
Eintrag in INKA
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=10002321
Eintragung des Sigmaringer Bands in die Kulturgut-Liste:
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/BadenWuerttemberg/01409.html
Eintrag in INKA:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=21000104
Sotheby's-Eintrag Lot #8 im Google-Cache:
http://goo.gl/U8df5u
PROPRIUM DE TEMPORE ET DE SANCTIS, PARS AESTIVALIS [IN TWO PARTS]. [SOUTHWEST GERMANY: PRINTER OF THE CONSTANCE BREVIARY, NOT AFTER 1473]
Chancery folio (300 x 218mm.), parts 3 and 4 only (of 5), 243 leaves (probably of 302), part 3: [presumably a-d12 e8] [f-i]12 k12 [l]12 m12 n8 [o]8; part 4: [a-g]12 h-k12 l10 m8 n8, double column, 31 lines, textura type in two sizes, 1- to 3-line initials supplied in red, red initial-strokes and rubrics, early manuscript foliation at head of each recto (from 57-157, 1-145), strictly contemporary German blind-ruled pigskin over wooden boards with flat bevelled edges, covers with triple blind fillets forming a frame and a central saltire, paper label at head of upper cover, alum-tawed index tabs, two cast long-strap and pin fastenings with a twisted leather pull, offsetting from lifted manuscript pastedowns visible on both inner boards (from a fifteenth-century biblical text), lacking first 56 leaves of part 3 (stubs of excised leaves visible at front) and 3 leaves from part 4 (n4-5 and n8, the latter probably blank), more stubs at end (12, therefore from an additional quire now lacking?), a few leaves becoming loose, k8 in part 3 torn without loss, b3 in part 4 torn in gutter without loss, small hole in l7 in part 4 with loss of a couple of letters, one strap lacking clasp and pull, lacking all bosses, paper label defective
Estimate 100,000 — 150,000 GBP
Provenance
Gifted by Dr Schmid in Tübingen, pencil inscription on first surviving leaf by Dr Lehner (probaby written in 1880s, so the missing leaves had already been removed by this time)
Literature
GW 5315 (only this copy of parts 3 & 4 recorded, parts 1, 2 & 5 at Stuttgart only, previously in the Donaueschingen Library, plus one leaf at the Pierpont Morgan Library); ISTC ib01150975
The ex-Donaueschingen copy of parts 1, 2 and 5 is in a markedly similar contemporary pigskin binding, with the same style of blind-ruling on the covers and flat bevelled edges, though without any sign of bosses, and simple clasps rather than long straps. It is also a similar size, 304 x 222mm. The rubrication, dated 1473, is also remarkably similar and is probably by the same hand.
Catalogue Note
First edition, unique, and one of the earliest printed Breviaries. The crude printing font is in two sizes with a shared set of capitals, used to differentiate the chanted texts from the officiant's text. The only other use of this type is in an anonymous Gradual of Constance use, with music printing, possibly printed in Augsburg about 1475 (GW 10977, unique at the British Library apart from a fragment in Tübingen). There are traces of hand-stamped signatures on some leaves of both parts.
There is a loose leaf of nineteenth-century German manuscript inserted (probably by Dr Schmid, and predating 1871), describing the volume (and its missing leaves), discussing the date of printing, and citing the opinion of Dr Barack at Donaueschingen (librarian there from 1860 until 1871) on the date of printing, who thought it to have been printed in the 1460s, and mentioning the contents of the volume.
The long strap fastening was characteristic of romanesque bindings, falling out of use during the fifteenth century, by the end of which it had been replaced by clasps. In Szirmai's table of fastenings on gothic bindings, table 9.16, long-strap fastenings are only common at this time in Germany, not in any other areas of Europe. The long strap is not recorded by him after 1484 (The Archaeology of Medieval Bookbinding, 1999, p. 254).
Zum Schenker
https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Schmid_(Historiker)
Update: Leider hat nur die Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) berichtet.

http://archiv.twoday.net/stories/843565802/
begonnenen Berichterstattung.
Die Leiterin der Hofbibliothek Sigmaringen Frau Hähnel, die mich früher freundlich unterstützt hatte, lehnte ein Hintergrundgespräch mit mir ab und erklärte lediglich, es sei alles mit dem Denkmalpflegeamt geklärt. Anscheinend handelt es sich um den ersten Verkauf dieser Art aus der Hofbibliothek in letzter Zeit.
Da das Regierungspräsidium Tübingen nicht in der Lage war, einen Zuständigen für die Fideikommissaufsicht zu benennen, konnte ich heute dort mit niemand telefonieren. 2010 hatte das Regierungspräsidium seine Zuständigkeit gegenüber den ehemaligen Fideikommissbesitzern erklärt (so eine Auskunft des WLB-Direktors Kowark). Diese Information lässt sich bestätigen durch eine Notiz über eine Sitzung des Denkmalrats 2010: " Außerdem wurde der Denkmalrat über die von den Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart kürzlich versandten Informationsschreiben zu den Fideikommiss-Beschlüssen informiert. Mit diesen Schreiben wurden die Eigentümer der von den Beschlüssen betroffenen Objekte auf die Geltung des Denkmalschutzgesetzes und die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Grundsatzentscheidungen hingewiesen. Dem Denkmalrat wurden die Rechtsgrundlage, der Anlass für die Schreiben und die rechtlichen Folgen erläutert."
http://remszeitung.de/2010/12/4/denkmalrat-beim-regierungspraesidium-tagte-in-schwaebisch-gmuend/
Die Hofbibliothek ist Teil eines Fideikommisses, für den nach wie vor Sicherungsmaßnahmen bestehen. Die 18 (nun 17) Stücke wurden offenkundig ohne Genehmigung des RP Tübingen in den Handel gegeben, und die jetzt aus dem Katalog verschwundene, zurückgezogene Nr. 8 (das Breviarium Constantiense), entgegen der Eintragung als national wertvolles Kulturgut nach London verbracht.
Das einzige bekannte vollständige Exemplar des Breviariums Constantiense (GW 5315) besteht aus fünf Teilbänden, von denen drei 1994 aus der Hofbibliothek Donaueschingen (Ink. 353) erworben werden konnten, zwei Teilbände gelangten als Geschenk eines Schmid nach Sigmaringen.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BREVIAR.htm#GW05315
Digitalisat des Stuttgarter Bestands:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349992312
Eintrag in INKA
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=10002321
Eintragung des Sigmaringer Bands in die Kulturgut-Liste:
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/BadenWuerttemberg/01409.html
Eintrag in INKA:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=21000104
Sotheby's-Eintrag Lot #8 im Google-Cache:
http://goo.gl/U8df5u
PROPRIUM DE TEMPORE ET DE SANCTIS, PARS AESTIVALIS [IN TWO PARTS]. [SOUTHWEST GERMANY: PRINTER OF THE CONSTANCE BREVIARY, NOT AFTER 1473]
Chancery folio (300 x 218mm.), parts 3 and 4 only (of 5), 243 leaves (probably of 302), part 3: [presumably a-d12 e8] [f-i]12 k12 [l]12 m12 n8 [o]8; part 4: [a-g]12 h-k12 l10 m8 n8, double column, 31 lines, textura type in two sizes, 1- to 3-line initials supplied in red, red initial-strokes and rubrics, early manuscript foliation at head of each recto (from 57-157, 1-145), strictly contemporary German blind-ruled pigskin over wooden boards with flat bevelled edges, covers with triple blind fillets forming a frame and a central saltire, paper label at head of upper cover, alum-tawed index tabs, two cast long-strap and pin fastenings with a twisted leather pull, offsetting from lifted manuscript pastedowns visible on both inner boards (from a fifteenth-century biblical text), lacking first 56 leaves of part 3 (stubs of excised leaves visible at front) and 3 leaves from part 4 (n4-5 and n8, the latter probably blank), more stubs at end (12, therefore from an additional quire now lacking?), a few leaves becoming loose, k8 in part 3 torn without loss, b3 in part 4 torn in gutter without loss, small hole in l7 in part 4 with loss of a couple of letters, one strap lacking clasp and pull, lacking all bosses, paper label defective
Estimate 100,000 — 150,000 GBP
Provenance
Gifted by Dr Schmid in Tübingen, pencil inscription on first surviving leaf by Dr Lehner (probaby written in 1880s, so the missing leaves had already been removed by this time)
Literature
GW 5315 (only this copy of parts 3 & 4 recorded, parts 1, 2 & 5 at Stuttgart only, previously in the Donaueschingen Library, plus one leaf at the Pierpont Morgan Library); ISTC ib01150975
The ex-Donaueschingen copy of parts 1, 2 and 5 is in a markedly similar contemporary pigskin binding, with the same style of blind-ruling on the covers and flat bevelled edges, though without any sign of bosses, and simple clasps rather than long straps. It is also a similar size, 304 x 222mm. The rubrication, dated 1473, is also remarkably similar and is probably by the same hand.
Catalogue Note
First edition, unique, and one of the earliest printed Breviaries. The crude printing font is in two sizes with a shared set of capitals, used to differentiate the chanted texts from the officiant's text. The only other use of this type is in an anonymous Gradual of Constance use, with music printing, possibly printed in Augsburg about 1475 (GW 10977, unique at the British Library apart from a fragment in Tübingen). There are traces of hand-stamped signatures on some leaves of both parts.
There is a loose leaf of nineteenth-century German manuscript inserted (probably by Dr Schmid, and predating 1871), describing the volume (and its missing leaves), discussing the date of printing, and citing the opinion of Dr Barack at Donaueschingen (librarian there from 1860 until 1871) on the date of printing, who thought it to have been printed in the 1460s, and mentioning the contents of the volume.
The long strap fastening was characteristic of romanesque bindings, falling out of use during the fifteenth century, by the end of which it had been replaced by clasps. In Szirmai's table of fastenings on gothic bindings, table 9.16, long-strap fastenings are only common at this time in Germany, not in any other areas of Europe. The long strap is not recorded by him after 1484 (The Archaeology of Medieval Bookbinding, 1999, p. 254).
Zum Schenker
https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Schmid_(Historiker)
Update: Leider hat nur die Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) berichtet.

http://www.sothebys.com/en/auctions/ecatalogue/2014/music-continental-books-manuscripts-l14402/lot.117.html
"EARLY SEVENTEENTH-CENTURY FRENCH MANUSCRIPT, MADE FOR CHARLES, DUC DE CROY, CONTAINING FIVE COLOURED VIEWS AND MAPS, SIGNED AND ANNOTATED BY THE DUKE ("DECROY") AND DATED BY HIM 30 APRIL 1606"
Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/565872836/

"EARLY SEVENTEENTH-CENTURY FRENCH MANUSCRIPT, MADE FOR CHARLES, DUC DE CROY, CONTAINING FIVE COLOURED VIEWS AND MAPS, SIGNED AND ANNOTATED BY THE DUKE ("DECROY") AND DATED BY HIM 30 APRIL 1606"
Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/565872836/

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Am 16. und 17. Mai 2014 fand in Coburg die 48. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchivare statt.
Das Programm: http://histbav.hypotheses.org/1998
Getwittert wurde unter #agbka14:
http://histbav.hypotheses.org/2304
Das Programm: http://histbav.hypotheses.org/1998
Getwittert wurde unter #agbka14:
http://histbav.hypotheses.org/2304
MariaRottler - am Montag, 19. Mai 2014, 17:55 - Rubrik: Kommunalarchive
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Ein Katalog stellte 2009 50 Stücke vor, darunter auch solche im Stadtarchiv Konstanz
http://kops.ub.uni-konstanz.de/handle/urn:nbn:de:bsz:352-opus-87675
Die Stadtarchiv-Inkunabeln sind beschrieben in:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/
http://kops.ub.uni-konstanz.de/handle/urn:nbn:de:bsz:352-opus-87675
Die Stadtarchiv-Inkunabeln sind beschrieben in:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/
KlausGraf - am Montag, 19. Mai 2014, 16:38 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Die durchaus sehenswerten Fotos der Süddeutschen Zeitung zum Ersten Weltkrieg tragen folgenden Hinweis:
"Unsere Bilder können wir Ihnen nur zur professionellen Wiederveröffentlichung weitergeben. Eine private Verwendung der Bilder ist nicht möglich."
"Unsere Bilder können wir Ihnen nur zur professionellen Wiederveröffentlichung weitergeben. Eine private Verwendung der Bilder ist nicht möglich."
Fusslkopp - am Montag, 19. Mai 2014, 14:44 - Rubrik: Archivrecht
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Die folgende Zusammenstellung für eine quellenkundliche Übung hilft womöglich auch anderen Interessenten. Ergänzungen sind willkommen.
Basisliteratur: Arnold Esch: Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift, 240 (1985), S. 529–570. Online:
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/z/zsn2a044421.pdf
Zusammenfassung:
http://www.ankegroener.de/?p=20913
***
Überlieferungsbildung
Gedächtnisinstitutionen: Archive, Bibliotheken, Museen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ged%C3%A4chtnisinstitution
Archive
Landesarchiv NRW darf nur 1 % der Unterlagen übernehmen.
Archivische Bewertung:
http://archiv.twoday.net/topics/Bewertung/
"Unnütze Papiere" des Staatsarchivs Bern
Bibliotheken
Pflichtexemplare an Deutsche Nationalbibliothek und Regionalbibliotheken sollen gesamte deutsche Buchproduktion sichern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtexemplar
Aber:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644
Literaturarchive, Vorlässe/Nachlässe
https://de.wikipedia.org/wiki/Literaturarchiv
Zum Vorlass-Handel
http://archiv.twoday.net/stories/776250677/
Fotografien
Bildarchive und Bildagenturen
http://www.fotostoria.de/?page_id=72
https://de.wikiversity.org/wiki/Bildrecherche
Rundfunk und Fernsehen, Filme
60-80 % aller je gedrehten Filme müssen als verloren gelten
Lersch/Stöber 2005, S. 213 ohne Beleg
http://www.jstor.org/stable/20852369 (lizenzpflichtig)
Bundesarchiv Filmarchiv
https://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/organisation/abteilung_fa/index.html.de
Museen sind Sacharchive, haben aber nichts, was der Anbietungspflicht gegenüber den Archiven und dem bibliothekarischen Pflichtexemplar entspricht.
"Archive von unten"
Überwiegend nicht von der öffentlichen Hand getragene, in vielen Fällen aber von der öffentlichen Hand bezuschusste Institutionen
http://archiv.twoday.net/topics/Archive+von+unten/
http://archiv.twoday.net/stories/126758/ (Stand 2004)
***
Überlieferungsverluste durch Katastrophen
Bibliothek von Alexandria: "Wann die Bibliothek zerstört wurde, ist ungeklärt"
https://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothek_von_Alexandria
Im August 1870 vernichtete deutscher Artilleriebeschuss die traditionsreiche Straßburger Stadtbibliothek. Über 8000 Handschriften und Inkunabeln gingen zugrunde.
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/8455/1/Bibliothekspolitik_BNU.pdf
Zahreiche Archive (z.B. Staatsarchive Darmstadt und Hannover) und Bibliotheken erlitten im Zweiten Weltkrieg große Verluste.
UB Münster:
"Die Bombenkatastrophe vom Palmsonntag (25. April) 1945 haben (nach Bänden gezählt) nur 53 mittelalterliche von vielleicht 480 überstanden. Vermutlich hat die Bibliothek zu diesem Zeitpunkt insgesamt an die 1.500 mittelalterliche Codices und neuzeitliche Manuskripte besessen."
http://www.ulb.uni-muenster.de/sammlungen/handschriften/handschriften.html
Im September 2004 vernichtete ein Brand einen Teil des Buchbestands der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar
https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogin_Anna_Amalia_Bibliothek
Im März 2009 stürzte das Historische Archiv der Stadt Köln ein
https://de.wikipedia.org/wiki/Historisches_Archiv_der_Stadt_K%C3%B6ln#Einsturz_des_Archivs
***
Ideologisch motivierte Kulturgut- bzw. Quellenzerstörung
Bücherverbrennungen (am bekanntesten: die Bücherverbrennung der Nazis 1933)
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCcherverbrennung
2001 zerstörten die Taliban die Buddha-Statuen in Bamyan in Afghanistan
https://de.wikipedia.org/wiki/Buddha-Statuen_von_Bamiyan
2012 begannen islamistische Milizen, die berühmten Manuskripte von Timbuktu zu verbrennen. Der größte Teil dieser unersetzlichen Dokumente konnte jedoch in einer Geheimoperation gerettet werden
http://jonathanfischer.wordpress.com/2014/04/08/die-manuskripte-von-mali-ein-fragiler-schatz-eva-brozowsky-restauriert-in-mali-hunderttausende-altertumliche-handschriften-im-interview-spricht-sie-uber-ihren-unschatzbaren-wert-die-dramatische-r/
http://archiv.twoday.net/search?q=timbuktu
***
Gezielte Vernichtung von Registraturgut
"Bundeslöschtage" am Ende der Regierung Helmut Kohl 1998
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesl%C3%B6schtage
http://archiv.twoday.net/search?q=bundesl%C3%B6schtage
Vernichtung von Personalakten früherer NS-Leute durch den BND 2007
http://archiv.twoday.net/stories/52160768/
Großbritannien hat Kolonialakten gezielt vernichtet, um eigene Verbrechen zu vertuschen
http://archiv.twoday.net/stories/129660962/
***
Vernichtung von privaten Sammlungen durch ihre Zerstreuung
Sir Thomas Phillips (1792-1872) hatte mit 40.000 Drucken und 60.000 Manuskripten die größte Privatsammlung aller Zeiten zusammengetragen. Sie wurde nach seinem Tod auseinandergerissen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Phillipps
1994 und 1999 bzw. in den Folgejahren wurde der Druckschriftenbestand der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek einschließlich der unersetzlichen Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg im Handel zerstreut.
http://web.archive.org/web/20131228042935/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
2012 wurde die im Stadtarchiv Stralsund aufbewahrte Gymnasialbibliothek der Hansestadt an einen Antiquar verkauft, nach massiven öffentlichen Protesten und einem Fachgutachten jedoch wieder zurückgeholt.
http://kulturgut.hypotheses.org/334
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Weitere Beispiele:
http://kulturgut.hypotheses.org/382
https://docs.google.com/document/d/1j2fQxZxJir1mTytZ0EMpTFZGVW6aDbi96Db3cdC2a-U/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/967548865/
Historienbild von Paul Thurmann (gest. 1908): Luther verbrennt die Bannandrohungsbulle
Basisliteratur: Arnold Esch: Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift, 240 (1985), S. 529–570. Online:
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/z/zsn2a044421.pdf
Zusammenfassung:
http://www.ankegroener.de/?p=20913
***
Überlieferungsbildung
Gedächtnisinstitutionen: Archive, Bibliotheken, Museen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ged%C3%A4chtnisinstitution
Archive
Landesarchiv NRW darf nur 1 % der Unterlagen übernehmen.
Archivische Bewertung:
http://archiv.twoday.net/topics/Bewertung/
"Unnütze Papiere" des Staatsarchivs Bern
Bibliotheken
Pflichtexemplare an Deutsche Nationalbibliothek und Regionalbibliotheken sollen gesamte deutsche Buchproduktion sichern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtexemplar
Aber:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644
Literaturarchive, Vorlässe/Nachlässe
https://de.wikipedia.org/wiki/Literaturarchiv
Zum Vorlass-Handel
http://archiv.twoday.net/stories/776250677/
Fotografien
Bildarchive und Bildagenturen
http://www.fotostoria.de/?page_id=72
https://de.wikiversity.org/wiki/Bildrecherche
Rundfunk und Fernsehen, Filme
60-80 % aller je gedrehten Filme müssen als verloren gelten
Lersch/Stöber 2005, S. 213 ohne Beleg
http://www.jstor.org/stable/20852369 (lizenzpflichtig)
Bundesarchiv Filmarchiv
https://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/organisation/abteilung_fa/index.html.de
Museen sind Sacharchive, haben aber nichts, was der Anbietungspflicht gegenüber den Archiven und dem bibliothekarischen Pflichtexemplar entspricht.
"Archive von unten"
Überwiegend nicht von der öffentlichen Hand getragene, in vielen Fällen aber von der öffentlichen Hand bezuschusste Institutionen
http://archiv.twoday.net/topics/Archive+von+unten/
http://archiv.twoday.net/stories/126758/ (Stand 2004)
***
Überlieferungsverluste durch Katastrophen
Bibliothek von Alexandria: "Wann die Bibliothek zerstört wurde, ist ungeklärt"
https://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothek_von_Alexandria
Im August 1870 vernichtete deutscher Artilleriebeschuss die traditionsreiche Straßburger Stadtbibliothek. Über 8000 Handschriften und Inkunabeln gingen zugrunde.
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/8455/1/Bibliothekspolitik_BNU.pdf
Zahreiche Archive (z.B. Staatsarchive Darmstadt und Hannover) und Bibliotheken erlitten im Zweiten Weltkrieg große Verluste.
UB Münster:
"Die Bombenkatastrophe vom Palmsonntag (25. April) 1945 haben (nach Bänden gezählt) nur 53 mittelalterliche von vielleicht 480 überstanden. Vermutlich hat die Bibliothek zu diesem Zeitpunkt insgesamt an die 1.500 mittelalterliche Codices und neuzeitliche Manuskripte besessen."
http://www.ulb.uni-muenster.de/sammlungen/handschriften/handschriften.html
Im September 2004 vernichtete ein Brand einen Teil des Buchbestands der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar
https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogin_Anna_Amalia_Bibliothek
Im März 2009 stürzte das Historische Archiv der Stadt Köln ein
https://de.wikipedia.org/wiki/Historisches_Archiv_der_Stadt_K%C3%B6ln#Einsturz_des_Archivs
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Ideologisch motivierte Kulturgut- bzw. Quellenzerstörung
Bücherverbrennungen (am bekanntesten: die Bücherverbrennung der Nazis 1933)
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCcherverbrennung
2001 zerstörten die Taliban die Buddha-Statuen in Bamyan in Afghanistan
https://de.wikipedia.org/wiki/Buddha-Statuen_von_Bamiyan
2012 begannen islamistische Milizen, die berühmten Manuskripte von Timbuktu zu verbrennen. Der größte Teil dieser unersetzlichen Dokumente konnte jedoch in einer Geheimoperation gerettet werden
http://jonathanfischer.wordpress.com/2014/04/08/die-manuskripte-von-mali-ein-fragiler-schatz-eva-brozowsky-restauriert-in-mali-hunderttausende-altertumliche-handschriften-im-interview-spricht-sie-uber-ihren-unschatzbaren-wert-die-dramatische-r/
http://archiv.twoday.net/search?q=timbuktu
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Gezielte Vernichtung von Registraturgut
"Bundeslöschtage" am Ende der Regierung Helmut Kohl 1998
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesl%C3%B6schtage
http://archiv.twoday.net/search?q=bundesl%C3%B6schtage
Vernichtung von Personalakten früherer NS-Leute durch den BND 2007
http://archiv.twoday.net/stories/52160768/
Großbritannien hat Kolonialakten gezielt vernichtet, um eigene Verbrechen zu vertuschen
http://archiv.twoday.net/stories/129660962/
***
Vernichtung von privaten Sammlungen durch ihre Zerstreuung
Sir Thomas Phillips (1792-1872) hatte mit 40.000 Drucken und 60.000 Manuskripten die größte Privatsammlung aller Zeiten zusammengetragen. Sie wurde nach seinem Tod auseinandergerissen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Phillipps
1994 und 1999 bzw. in den Folgejahren wurde der Druckschriftenbestand der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek einschließlich der unersetzlichen Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg im Handel zerstreut.
http://web.archive.org/web/20131228042935/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
2012 wurde die im Stadtarchiv Stralsund aufbewahrte Gymnasialbibliothek der Hansestadt an einen Antiquar verkauft, nach massiven öffentlichen Protesten und einem Fachgutachten jedoch wieder zurückgeholt.
http://kulturgut.hypotheses.org/334
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund
Weitere Beispiele:
http://kulturgut.hypotheses.org/382
https://docs.google.com/document/d/1j2fQxZxJir1mTytZ0EMpTFZGVW6aDbi96Db3cdC2a-U/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/967548865/

KlausGraf - am Sonntag, 18. Mai 2014, 20:19 - Rubrik: Hilfswissenschaften
http://www.ekikon.de/jan-hus-ibook
"Sie haben kein iPad? Kein Problem! Sie können Inhalte des Schulbuchs auch als einzelne Bild-, Text- oder Tondateien in einem Online-Gruppenraum bei rpi-virtuell.de haben. Dort einfach mit email-Adresse registrieren und Aufnahme bei der Gruppe „Konstanz Konzil“ beantragen." Ist ja nicht gerade sehr professionell ...
Update: Da der Download mehrfach abbrach, kann ich über die Inhalte nichts sagen.

"Sie haben kein iPad? Kein Problem! Sie können Inhalte des Schulbuchs auch als einzelne Bild-, Text- oder Tondateien in einem Online-Gruppenraum bei rpi-virtuell.de haben. Dort einfach mit email-Adresse registrieren und Aufnahme bei der Gruppe „Konstanz Konzil“ beantragen." Ist ja nicht gerade sehr professionell ...
Update: Da der Download mehrfach abbrach, kann ich über die Inhalte nichts sagen.

KlausGraf - am Sonntag, 18. Mai 2014, 16:50 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
http://www.bl.uk/romantics-and-victorians
Materialreich, läuft aber nicht auf meinem iPad. Bei den 150 Manuskripten weiß man nicht, ob sie vollständig sind. So geht aus den Metadaten nicht hervor, ob die sechs Abbildungen aus Brontes Tagebuch alles sind:
http://www.bl.uk/collection-items/charlotte-brontes-journal
Völlig misslungen sind die "Usage Terms".
Eher eine virtuelle Ausstellung als eine "digitale Sammlung".

Materialreich, läuft aber nicht auf meinem iPad. Bei den 150 Manuskripten weiß man nicht, ob sie vollständig sind. So geht aus den Metadaten nicht hervor, ob die sechs Abbildungen aus Brontes Tagebuch alles sind:
http://www.bl.uk/collection-items/charlotte-brontes-journal
Völlig misslungen sind die "Usage Terms".
Eher eine virtuelle Ausstellung als eine "digitale Sammlung".

KlausGraf - am Sonntag, 18. Mai 2014, 15:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41791/1.html
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916/
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916/
KlausGraf - am Sonntag, 18. Mai 2014, 04:13 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/uni-muenster-ehemaliger-informatik-professor-soll-wikipedia-plagiiert-haben/
http://www.faz.net/aktuell/ein-plagiatsfall-bei-springer-vieweg-12936387.html
http://www.faz.net/aktuell/ein-plagiatsfall-bei-springer-vieweg-12936387.html
KlausGraf - am Sonntag, 18. Mai 2014, 04:09 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Das VG Arnsberg sah in der Hochofenschlackenhalde kein Kulturdenkmal (nicht rechtskräftig).
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/gericht-urteilt-monte-schlacko-ist-kein-denkmal-id9356595.html
http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/09_140515/index.php
Siehe früher
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/monte-schlacko-soll-baudenkmal-werden-id8992662.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Monte_Schlacko_(Siegen)
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/gericht-urteilt-monte-schlacko-ist-kein-denkmal-id9356595.html
http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/09_140515/index.php
Siehe früher
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/monte-schlacko-soll-baudenkmal-werden-id8992662.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Monte_Schlacko_(Siegen)
Schmalenstroer weist zu Recht die Ausführungen von Thomas Wozniak im Mittelalter-Blog zurück, der sich auf den "Hauptautor" einschießt:
http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/pseudoerbloggtes/
http://mittelalter.hypotheses.org/3721
Siehe dazu auch:
Update:
http://schneeschmelze.wordpress.com/2014/05/22/wikipedia-maschinenraum-an-elfenbeinturm/
http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/pseudoerbloggtes/
http://mittelalter.hypotheses.org/3721
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier'Zitierfähigkeit' an einem 'Haupt"-Autor festzumachen ist so 19. Jahrhundert... #Wikipedia #kollaborativesSchreiben
— Daniel Bernsen (@eisenmed) 17. Mai 2014
Update:
http://schneeschmelze.wordpress.com/2014/05/22/wikipedia-maschinenraum-an-elfenbeinturm/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Der folgende Text erschien soeben in:
http://kulturgut.hypotheses.org/382
Wie gewonnen, so zerronnen. Vorgestern konnte ich feststellen, dass die in Privatbesitz befindliche zweite handschriftliche Überlieferung des Registrum coquine (um 1430?) des Johannes Bockenheim (Hofkoch von Papst Martin V.) einem in der Zwischenkriegszeit verkauften verschollenen Sammelband aus der Bibliothek des Salzburger Benediktinerklosters St. Peter entstammte. Als Aufbewahrungsort der 12 Blätter wurde von Robert Maier die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano angegeben, der sich dabei auf die im März 2013 eingesehene Website (Version von 2011 im Internet Archive) der Bibliothek stützte. Zuvor hatte der Textzeuge sich in der Sammlung Segal in London befunden. Bruno Laurioux hat das Werk nach dieser Handschrift 1988 ediert.
Leider existiert die wertvolle Bibliothek in Lugano inzwischen nicht mehr. Sie wurde kürzlich verkauft, und ihr weiteres Schicksal ist ganz unklar. Die in Liechtenstein ansässige Stiftung Fondation B.IN.G, der Bibliotheksträger, wurde im Herbst 2013 liquidiert (als Stiftungspräsidentin fungierte die Witwe des Gründers). Man weiß nicht einmal, ob eine Institution die Bestände erworben hat. Man wird abwarten müssen, ob die kostbaren Stücke im Handel auftauchen oder ein Privatsammler sich als neuer Eigentümer zu erkennen gibt.
Was bleibt (vorerst) von der Bibliothek, die auf der Website von Lugano nach wie vor als " la piu grande raccolta al mondo di testi antichi di gastronomia" gerühmt wird? Mit 17 mittelalterlichen Handschriften war sie von codices.ch unter die "größeren" Schweizer Handschriftensammlungen eingereiht worden.
- Ein feudaler dreibändiger Katalog, in dem 1994 der Eigentümer der 1992 in Sorengo bei Lugano gegründeten Bibliothek die 2073 Drucke und 77 Handschriften in italienischer und lateinischer Sprache beschreiben ließ (Besprechung; einige Bilder). Es war der italienische Unternehmer und Krimiautor Orazio Bagnasco (1927-1999).
- Ein Aufsatz der langjährigen Kuratorin Marta Lenzi Repetto - Marta Lenzi: La fondation B.IN.G.: une collection de gastronomie. In: Passion(s) et collections: actes du colloque (Chambéry, 21 et 22 octobre 1998), Paris 1999, S. 38-51.
- Reste einer Website, aufrufbar im Internet Archive, zu der anscheinend auch ein verschwundenes Handschriftendigitalisat gehörte, und einige Nennungen im Internet, darunter der unten wiedergegebene Artikel von Gerhard Lob 2005, der nach den Nutzungsbedingungen von swissinfo.ch hier ganz wiedergegeben werden darf.
Für die Historiker, die sich mit Essen und Trinken befassen, und die bibliothekarische Infrastruktur dieses Forschungsgebiets ist die Auflösung der Bibliothek ein herber Verlust. Noch so herausragende und für die Forschung bedeutsame Privatsammlungen werden immer wieder aufgelöst oder dezimiert, obwohl das nicht im Interesse der Wissenschaft sein kann.
Einige Beispiele, auf die ich im Lauf der Zeit gestoßen bin:
- 2012 wurden aus der norwegischen Schoyen Collection, der laut Wikipedia größten privaten Handschriftensammlung der Welt, Handschriftenfragmente bei Sotheby's versteigert.
- 2010 wurde mir eine Petition bekannt, die sich gegen die Auflösung der privaten Ritman Library Bibliotheca Philosophica Hermetica in Amsterdam richtete, der bedeutendsten Sammelstätte für hermetisches Schrifttum. Einen Kernbestand sicherte die KB Den Haag. 2011 konnte die Bibliothek wiedereröffnet werden, doch zahlreiche wertvolle Werke, darunter auch deutschsprachige mittelalterliche Handschriften, hatten verkauft werden müssen (Berichterstattung in Archivalia).
- 2006 wurde gegen den Verkauf einiger Papyri der von Martin Bodmer begründeten Fondation Bodmer in Genf-Coligny protestiert. Es war nicht der erste Verkauf, der die Sammlungsbestände schmälerte.
- "Die Bibliotheca Tiliana war eine von dem Unternehmer und Jagdwissenschaftler Kurt Lindner zusammengetragene Buchsammlung mit annähernd 13.000 jagdlichen und forstlicher Schriften. Nach seinem Tode (1989) konnte sie trotz Bemühungen des Landes Bayern und des DJV nicht geschlossen übernommen werden. 2001 erwarb ein privater Sammler die Bibliothek für 2,7 Millionen DM, entnahm ihr einige Bände und ließ den Rest 2003 beim Buch- und Kunstauktionshaus F. Zisska & R. Kistner, München und 2004 bei E + R Kistner Buch- und Kunstantiquariat Nürnberg in Einzelteilen versteigern" (deutsches-jagd-lexikon.de, zu Jagdbuchsammlungen siehe auch die VÖB-Mitteilungen 2006, zur Tiliana erschienen in ihnen zuvor drei wichtige Beiträge von Gerald Kohl und Rolf Rosen: 2003, 2004, 2005).
-Über die berühmte Bibliothek Otto Schäfer in Schweinfurt liest man im Handbuch der historischen Buchbestände: "Aufgrund finanzieller Probleme mußte sie im Sommer 1994 geschlossen und der eigene wissenschaftliche Betrieb eingestellt werden. Im Herbst 1994 wurde zusammen mit der Stadt Schweinfurt ein neues Konzept für die Bibliothek erarbeitet. Es sah zur Schaffung von weiterem Stiftungskapital den Verkauf aller nicht im deutschen Sprachgebiet gedruckten Werke der Illustrata-Sammlung und der gesamten Collection Jean Furstenberg vor. Ausgeschlossen vom Verkauf waren nur alle Unikate und die fünf Drucke aus der Bibliothek Jean Groliers als Spitzenstücke der Einbandsammlung. In vier Auktionen bei Sotheby's von Dezember 1994 bis Dezember 1995 wurden die entsprechenden Bestände veräußert". Inzwischen darf man die Institution wohl als konsolidiert betrachten, hat sie doch als Leihgaben die Schweinfurter Reichsstädtische Bibliothek und 2013 auch die Kirchenbibliothek St. Johannis übertragen bekommen.
- 1983 verkaufte der Kölner Sammler Peter Ludwig seine herausragende Handschriftensammlung an das Getty-Museum (damals) in Malibu. Die 144 illuminierten Codices waren auf Kosten des Steuerzahlers im Kölner Schnütgen-Museum katalogisiert worden. Die Stadt Köln, die sich lange berechtigte Hoffnung auf die Stücke machen durfte, wurde von dem Sammler kaltschnäuzig mit dem Hinweis, es habe sich nicht um eine Zusage im juristischen Sinn gehandelt, abgespeist. Ein Stifter geht stiften, kommentierte die ZEIT. Wie viele US-Institutionen sieht sich das Getty-Museum leider nicht als dauerhaftes Archiv und hat einen Teil der Stücke in den Handel gegeben. Davon sind nur ganz wenige in öffentlichen Sammlungen gelandet (PDF von Conway/Davis S. 6 mit Nachweisen aus Katalogen, Liste der 2011 vorhandenen Handschriften in Archivalia).
Das Interesse der Wissenschaft an Kulturgütern - das sind immer wichtige Geschichtsquellen - in privater Hand lässt sich ohne weiteres beschreiben:
1. Bestandserhaltung/Ersatzdokumentation: Sammlungen sind möglichst als Ensemble zu erhalten, wenn sie als Ganzes eine bedeutende Geschichtsquelle darstellen. Ist dies nicht möglich, muss es eine öffentlich zugängliche Dokumentation geben. Die dauerhafte Aufbewahrung in einer öffentlichen Institution schont die Stücke und setzt sie keinen unnötigen Transporten aus. Das Verlustrisiko ist bei öffentlichen Sammlungen geringer. Öffentliche Sammlungen zerstückeln auch keine mittelalterlichen Codices (siehe "Auf den Spuren eines Frevlers" in diesem Blog und Breaking Bad).
2. Zugänglichkeit für Öffentlichkeit und Forschung: Wenn private Sammler ihre Schätze nicht wegschließen, sondern sie der Forschung und auch der breiten Öffentlichkeit - im Original oder digital - zugänglich machen ist gegen Kulturgüter in privater Hand nichts einzuwenden. Aber das ist leider nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme.
3. Dauerhafte Zitierbarkeit: Besitz- und Ortswechsel von Kulturgütern könnten im semantischen Netz über
Uniform Resource Identifier (analog zu Persistent Identifiern wie URN oder DOI) dokumentiert werden.
Die Interessen des Handels und der privaten Eigentümer sehen meist anders aus. Alles was die Profite schmälert und die Handlungsautonomie der Eigentümer, die sich nicht selten gegen jede Art von Kulturgut-Etikettierung wenden, einschränkt, wird als störend empfunden.
Um den Interessen der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ("Kulturgut muss frei sein!") zu ihrem Recht zu verhelfen, müssen die jeweils betroffenen Staaten und die Bürgergesellschaft zusammenarbeiten. Auf Denkmal- oder Kulturgutschutz ist bei solchen privaten Kollektionen kaum Verlass (er versagt ja schon bei öffentlichen Sammlungen), wenngleich nicht verschwiegen sei, dass das Bundesverwaltungsgericht 1992 die Käfersammlung Frey höchstrichterlich als nationales deutsches Kulturgut anerkannt hat.
Nicht alle Sammlungen lassen sich über einen Kamm scheren, aber ein Dreischritt Inventarisierung (Dokumentation ihrer Existenz durch den Staat, Forscher oder interessierte Bürger), vertragliche Abmachungen (Vorkaufs- und Informationsrechte) und - im Krisenfall - Rettungsmaßnahmen erscheinen sinnvoll. Wir brauchen vor allem ein Netzwerk reicher Stiftungen, das bereit ist, für bedrohte Sammlungen und Sammlungsbestandteile ein Rettungsnetz aufzuspannen. Um das Detroit Institute of Art zu retten (siehe Artikel in diesem Blog), haben sich in den USA einige vermögende Stiftungen erstmals zusammengeschlossen. Voraussetzung ist, dass man überhaupt etwas von der Gefahr oder drohenden Verkäufen erfährt und dass genügend Zeit bleibt, ohne Hektik vernünftige Lösungen zu finden. Dies könnte man in den meisten Fällen durch vertragliche Abmachungen sicherstellen.
Wissenschaftlich wertvolle Sammlungen wie die jetzt verschwundene Gastronomie-Bibliothek von Lugano brauchen Lobby-Gruppen, die sich ihrer annehmen und auf dauerhaften Erhalt dringen. Selbstverständlich bietet das Web 2.0 ausgezeichnete Möglichkeiten, solche Lobby-Arbeit zu organisieren. Erinnert sei nur an unsere Facebook-Seite "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek" mit Neuigkeiten zum Kulturgüter-Schutz.

http://kulturgut.hypotheses.org/382
Wie gewonnen, so zerronnen. Vorgestern konnte ich feststellen, dass die in Privatbesitz befindliche zweite handschriftliche Überlieferung des Registrum coquine (um 1430?) des Johannes Bockenheim (Hofkoch von Papst Martin V.) einem in der Zwischenkriegszeit verkauften verschollenen Sammelband aus der Bibliothek des Salzburger Benediktinerklosters St. Peter entstammte. Als Aufbewahrungsort der 12 Blätter wurde von Robert Maier die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano angegeben, der sich dabei auf die im März 2013 eingesehene Website (Version von 2011 im Internet Archive) der Bibliothek stützte. Zuvor hatte der Textzeuge sich in der Sammlung Segal in London befunden. Bruno Laurioux hat das Werk nach dieser Handschrift 1988 ediert.
Leider existiert die wertvolle Bibliothek in Lugano inzwischen nicht mehr. Sie wurde kürzlich verkauft, und ihr weiteres Schicksal ist ganz unklar. Die in Liechtenstein ansässige Stiftung Fondation B.IN.G, der Bibliotheksträger, wurde im Herbst 2013 liquidiert (als Stiftungspräsidentin fungierte die Witwe des Gründers). Man weiß nicht einmal, ob eine Institution die Bestände erworben hat. Man wird abwarten müssen, ob die kostbaren Stücke im Handel auftauchen oder ein Privatsammler sich als neuer Eigentümer zu erkennen gibt.
Was bleibt (vorerst) von der Bibliothek, die auf der Website von Lugano nach wie vor als " la piu grande raccolta al mondo di testi antichi di gastronomia" gerühmt wird? Mit 17 mittelalterlichen Handschriften war sie von codices.ch unter die "größeren" Schweizer Handschriftensammlungen eingereiht worden.
- Ein feudaler dreibändiger Katalog, in dem 1994 der Eigentümer der 1992 in Sorengo bei Lugano gegründeten Bibliothek die 2073 Drucke und 77 Handschriften in italienischer und lateinischer Sprache beschreiben ließ (Besprechung; einige Bilder). Es war der italienische Unternehmer und Krimiautor Orazio Bagnasco (1927-1999).
- Ein Aufsatz der langjährigen Kuratorin Marta Lenzi Repetto - Marta Lenzi: La fondation B.IN.G.: une collection de gastronomie. In: Passion(s) et collections: actes du colloque (Chambéry, 21 et 22 octobre 1998), Paris 1999, S. 38-51.
- Reste einer Website, aufrufbar im Internet Archive, zu der anscheinend auch ein verschwundenes Handschriftendigitalisat gehörte, und einige Nennungen im Internet, darunter der unten wiedergegebene Artikel von Gerhard Lob 2005, der nach den Nutzungsbedingungen von swissinfo.ch hier ganz wiedergegeben werden darf.
Für die Historiker, die sich mit Essen und Trinken befassen, und die bibliothekarische Infrastruktur dieses Forschungsgebiets ist die Auflösung der Bibliothek ein herber Verlust. Noch so herausragende und für die Forschung bedeutsame Privatsammlungen werden immer wieder aufgelöst oder dezimiert, obwohl das nicht im Interesse der Wissenschaft sein kann.
Einige Beispiele, auf die ich im Lauf der Zeit gestoßen bin:
- 2012 wurden aus der norwegischen Schoyen Collection, der laut Wikipedia größten privaten Handschriftensammlung der Welt, Handschriftenfragmente bei Sotheby's versteigert.
- 2010 wurde mir eine Petition bekannt, die sich gegen die Auflösung der privaten Ritman Library Bibliotheca Philosophica Hermetica in Amsterdam richtete, der bedeutendsten Sammelstätte für hermetisches Schrifttum. Einen Kernbestand sicherte die KB Den Haag. 2011 konnte die Bibliothek wiedereröffnet werden, doch zahlreiche wertvolle Werke, darunter auch deutschsprachige mittelalterliche Handschriften, hatten verkauft werden müssen (Berichterstattung in Archivalia).
- 2006 wurde gegen den Verkauf einiger Papyri der von Martin Bodmer begründeten Fondation Bodmer in Genf-Coligny protestiert. Es war nicht der erste Verkauf, der die Sammlungsbestände schmälerte.
- "Die Bibliotheca Tiliana war eine von dem Unternehmer und Jagdwissenschaftler Kurt Lindner zusammengetragene Buchsammlung mit annähernd 13.000 jagdlichen und forstlicher Schriften. Nach seinem Tode (1989) konnte sie trotz Bemühungen des Landes Bayern und des DJV nicht geschlossen übernommen werden. 2001 erwarb ein privater Sammler die Bibliothek für 2,7 Millionen DM, entnahm ihr einige Bände und ließ den Rest 2003 beim Buch- und Kunstauktionshaus F. Zisska & R. Kistner, München und 2004 bei E + R Kistner Buch- und Kunstantiquariat Nürnberg in Einzelteilen versteigern" (deutsches-jagd-lexikon.de, zu Jagdbuchsammlungen siehe auch die VÖB-Mitteilungen 2006, zur Tiliana erschienen in ihnen zuvor drei wichtige Beiträge von Gerald Kohl und Rolf Rosen: 2003, 2004, 2005).
-Über die berühmte Bibliothek Otto Schäfer in Schweinfurt liest man im Handbuch der historischen Buchbestände: "Aufgrund finanzieller Probleme mußte sie im Sommer 1994 geschlossen und der eigene wissenschaftliche Betrieb eingestellt werden. Im Herbst 1994 wurde zusammen mit der Stadt Schweinfurt ein neues Konzept für die Bibliothek erarbeitet. Es sah zur Schaffung von weiterem Stiftungskapital den Verkauf aller nicht im deutschen Sprachgebiet gedruckten Werke der Illustrata-Sammlung und der gesamten Collection Jean Furstenberg vor. Ausgeschlossen vom Verkauf waren nur alle Unikate und die fünf Drucke aus der Bibliothek Jean Groliers als Spitzenstücke der Einbandsammlung. In vier Auktionen bei Sotheby's von Dezember 1994 bis Dezember 1995 wurden die entsprechenden Bestände veräußert". Inzwischen darf man die Institution wohl als konsolidiert betrachten, hat sie doch als Leihgaben die Schweinfurter Reichsstädtische Bibliothek und 2013 auch die Kirchenbibliothek St. Johannis übertragen bekommen.
- 1983 verkaufte der Kölner Sammler Peter Ludwig seine herausragende Handschriftensammlung an das Getty-Museum (damals) in Malibu. Die 144 illuminierten Codices waren auf Kosten des Steuerzahlers im Kölner Schnütgen-Museum katalogisiert worden. Die Stadt Köln, die sich lange berechtigte Hoffnung auf die Stücke machen durfte, wurde von dem Sammler kaltschnäuzig mit dem Hinweis, es habe sich nicht um eine Zusage im juristischen Sinn gehandelt, abgespeist. Ein Stifter geht stiften, kommentierte die ZEIT. Wie viele US-Institutionen sieht sich das Getty-Museum leider nicht als dauerhaftes Archiv und hat einen Teil der Stücke in den Handel gegeben. Davon sind nur ganz wenige in öffentlichen Sammlungen gelandet (PDF von Conway/Davis S. 6 mit Nachweisen aus Katalogen, Liste der 2011 vorhandenen Handschriften in Archivalia).
Das Interesse der Wissenschaft an Kulturgütern - das sind immer wichtige Geschichtsquellen - in privater Hand lässt sich ohne weiteres beschreiben:
1. Bestandserhaltung/Ersatzdokumentation: Sammlungen sind möglichst als Ensemble zu erhalten, wenn sie als Ganzes eine bedeutende Geschichtsquelle darstellen. Ist dies nicht möglich, muss es eine öffentlich zugängliche Dokumentation geben. Die dauerhafte Aufbewahrung in einer öffentlichen Institution schont die Stücke und setzt sie keinen unnötigen Transporten aus. Das Verlustrisiko ist bei öffentlichen Sammlungen geringer. Öffentliche Sammlungen zerstückeln auch keine mittelalterlichen Codices (siehe "Auf den Spuren eines Frevlers" in diesem Blog und Breaking Bad).
2. Zugänglichkeit für Öffentlichkeit und Forschung: Wenn private Sammler ihre Schätze nicht wegschließen, sondern sie der Forschung und auch der breiten Öffentlichkeit - im Original oder digital - zugänglich machen ist gegen Kulturgüter in privater Hand nichts einzuwenden. Aber das ist leider nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme.
3. Dauerhafte Zitierbarkeit: Besitz- und Ortswechsel von Kulturgütern könnten im semantischen Netz über
Uniform Resource Identifier (analog zu Persistent Identifiern wie URN oder DOI) dokumentiert werden.
Die Interessen des Handels und der privaten Eigentümer sehen meist anders aus. Alles was die Profite schmälert und die Handlungsautonomie der Eigentümer, die sich nicht selten gegen jede Art von Kulturgut-Etikettierung wenden, einschränkt, wird als störend empfunden.
Um den Interessen der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ("Kulturgut muss frei sein!") zu ihrem Recht zu verhelfen, müssen die jeweils betroffenen Staaten und die Bürgergesellschaft zusammenarbeiten. Auf Denkmal- oder Kulturgutschutz ist bei solchen privaten Kollektionen kaum Verlass (er versagt ja schon bei öffentlichen Sammlungen), wenngleich nicht verschwiegen sei, dass das Bundesverwaltungsgericht 1992 die Käfersammlung Frey höchstrichterlich als nationales deutsches Kulturgut anerkannt hat.
Nicht alle Sammlungen lassen sich über einen Kamm scheren, aber ein Dreischritt Inventarisierung (Dokumentation ihrer Existenz durch den Staat, Forscher oder interessierte Bürger), vertragliche Abmachungen (Vorkaufs- und Informationsrechte) und - im Krisenfall - Rettungsmaßnahmen erscheinen sinnvoll. Wir brauchen vor allem ein Netzwerk reicher Stiftungen, das bereit ist, für bedrohte Sammlungen und Sammlungsbestandteile ein Rettungsnetz aufzuspannen. Um das Detroit Institute of Art zu retten (siehe Artikel in diesem Blog), haben sich in den USA einige vermögende Stiftungen erstmals zusammengeschlossen. Voraussetzung ist, dass man überhaupt etwas von der Gefahr oder drohenden Verkäufen erfährt und dass genügend Zeit bleibt, ohne Hektik vernünftige Lösungen zu finden. Dies könnte man in den meisten Fällen durch vertragliche Abmachungen sicherstellen.
Wissenschaftlich wertvolle Sammlungen wie die jetzt verschwundene Gastronomie-Bibliothek von Lugano brauchen Lobby-Gruppen, die sich ihrer annehmen und auf dauerhaften Erhalt dringen. Selbstverständlich bietet das Web 2.0 ausgezeichnete Möglichkeiten, solche Lobby-Arbeit zu organisieren. Erinnert sei nur an unsere Facebook-Seite "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek" mit Neuigkeiten zum Kulturgüter-Schutz.
Lugano hütet ein gastronomisches Juwel
31. Mai 2005 - 10:33
Die "Bibliothèque Internationale de Gastronomie" in Lugano beherbergt einen weltweit einzigartigen Schatz an gastronomischen Schriften. Die Sammlung ist nicht eine Anhäufung von Rezepten, sondern ein Spiegel kulinarischer und gesellschaftlicher Traditionen.
Die Villa Bagnasco thront auf einem Hügel in Sorengo, einem noblen Vorort Luganos. Hier ist die Stiftung B.IN.G zu Hause; das Kürzel steht für Bibliothéque Internationale de Gastronomie.In der Schweiz ist diese Institution weitgehend unbekannt, doch der internationalen Forschergemeinschaft ist sie durchaus ein Begriff. "Es stimmt: Wir sind im Ausland bekannter als in der Schweiz", lacht Bibliothekarin Marta Lenzi, die über die einzigartige Sammlung mit rund 4000 Handschriften und Büchern wacht.
Dokumente in vielen Sprachen
Die Sammlung umfasst Handschriften und Drucke vom 14.Jahrhundert bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. "Die gastronomische Literatur war die grosse Leidenschaft des Gründers Orazio Bagnasco", sagt Lenzi.Der ins Tessin übersiedelte italienische Unternehmer, der 1999 starb, hat weltweit Manuskripte und Handschriften mit gastronomischem Charakter gesucht und erworben, vor allem solche in lateinischer und italienischer Sprache. Dies erklärt auch, weshalb der grösste Teil des Bestandes in diesen beiden Sprachen vorhanden ist. Kleiner sind die Abteilungen auf Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Japanisch und Chinesisch.
Grosser Reichtum für Fachleute aus aller Welt
Die herausragende Rolle der gesammelten lateinischen und italienischen Schriften spiegelt sich im Katalog, der diesem Bestand gewidmet ist. Der dreibändige "Catalogo del fondo italiana e latino delle opere di Gastronomia Sec. XIV-XIX" ist ein Standardwerk der Gastro-Historie und steht als Bibliographie in allen grossen Bibliotheken.Kein Wunder, dass Fachleute aus der ganzen Welt zur Konsultation der Originale nach Lugano-Sorengo kommen. "Seit Gastronomie in den letzten Jahren noch mehr in Mode gekommen ist, häufen sich die Anfragen bei uns", erklärt Lenzi. Der Zutritt zur Bibliothek ist allerdings nicht öffentlich. Nur Fachleute, Studenten oder Journalisten haben Zutritt. Ein kleiner, aber schmucker Lesesaal lädt zur Lektüre ein.
Juwele aus alten Zeiten
Dank der Katalogisierungsarbeit kennt Lenzi die Sammlung im Detail. Und zu fast jedem Volumen kann sie eine kleine Geschichte erzählen. Verständlicherweise gerät sie ins Schwärmen, wenn sie Schätze wie den hochmittelalterlichen Kodex "Tacuinum Sanitatis" zeigt: "Er ist ein einzigartiges Zeugnis des Lebens und der Sitten aus dieser Epoche."
Ein Unikum ist auch das Manuskript "Libreto de tutte le cosse che se magnagno" von Giovanni Michele Savonarola aus dem Jahr 1450 zeigt (Das Buch über alle Dinge, die man isst).Auch in der deutschsprachigen Abteilung finden sich kleine Juwele, darunter "Das Buch von der rechten Kunst zu distillieren" von Hieronymus Brunschwygh aus dem Jahr 1500.
Spiegel früherer Lebensweise
Gerade diese historischen Abhandlungen zeigen auf, dass die gastronomische Kultur nicht im Sinne heutiger Kochbücher zu verstehen ist. Die Schriften bilden eher einen Spiegel medizinischer, biologischer, landwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse. Das reicht von den Wirkungsweisen bestimmter Kräuter und Pflanzen über das Tranchieren eines Schweins bis zur Beschreibung eines Hochzeitsessen von Isabelle von Aragonien mit Gian Galeazzo Sforza unter dem Titel "Ordine de le imbandisone" aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. "Dieses Buch eröffnet uns die ganze Choreografie der Hochzeit", sagt Lenzi.
Stolz ist Lenzi auch auf ein Volumen von Maestro Martino, der als Erfinder der modernen Kochkunst gilt – ein Koch aus dem Bleniotal, der Ende des 15. Jahrhunderts am Hof von Mailand Karriere machte. "Er hat die Kochkunst im weitesten Sinn unserem heutigen Geschmack angepasst", so Lenzi.
Heutigen Bestand bewahren
Die von Bagnasco aufgebaute Sammlung, die 1992 in eine Stiftung überführt wurde, wird heute nicht mehr durch Neuankäufe erweitert. "Wir verwalten das Bestehende so gut es geht", sagt Lenzi.Ausgebaut wird allerdings die Zusammenarbeit mit externen Interessenten, darunter Fakultäten für Gastronomie an einigen italienischen Universitäten, vor allem der neu gegründeten Universität für Gastronomische Wissenschaften in Pollenzo bei Cuneo (Piemont), wo sich auch ein Forschungszentrum für Slow Food befindet.
Nicht nur langsames Essen, auch historisches Speisen in Burgen und Schlössern hat Hochkonjunktur. Lenzi ist allerdings der Ansicht, sich keine Illusionen zu machen: "Mittelalterlich zubereitetes Essen könnten wir heute beim besten Willen nicht mehr verzehren."Die verschiedensten Gewürze, süss-sauer, alles in einem Topf: Das sei für den heutigen Geschmack unerträglich. Sie rät daher, sich allenfalls von der historischen Umgebung und einstigen Sitten inspirieren zu lassen, beim Essen aber durchaus auf Modernität zu setzen.
swissinfo, Gerhard Lob, Lugano

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http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.digitale-archaeologie-kulturgueter-werden-digital-konserviert.14dd1198-efe3-43ef-8ea7-f2d6b35c0198.html
"Mit einem digitalen Kulturgüterregister für Syrien stemmt das DAI sich nun zusammen mit dem Museum für Islamische Kunst Berlin gegen Zerstörung und Untergang. Beide Institutionen forschen seit langem in dem Land; sie verfügen über umfangreiche Datensammlungen. Seit Ende letzten Jahres sichten, digitalisieren und archivieren zwei deutsch-syrische Teams die Schätze und vernetzen sie mit ähnlichen Projekten im Ausland zu einer internationalen Datenbank. "
"Mit einem digitalen Kulturgüterregister für Syrien stemmt das DAI sich nun zusammen mit dem Museum für Islamische Kunst Berlin gegen Zerstörung und Untergang. Beide Institutionen forschen seit langem in dem Land; sie verfügen über umfangreiche Datensammlungen. Seit Ende letzten Jahres sichten, digitalisieren und archivieren zwei deutsch-syrische Teams die Schätze und vernetzen sie mit ähnlichen Projekten im Ausland zu einer internationalen Datenbank. "
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RA Stadler geißelt Viezekanzler Gabriels heuchlerischen FAZ-Artikel gegen Google:
http://www.internet-law.de/2014/05/gabriel-heuchelt-wieder-gegen-google-aber-nicht-gegen-die-nsa.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/sigmar-gabriel-konsequenzen-der-google-debatte-12941865.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
http://www.internet-law.de/2014/05/gabriel-heuchelt-wieder-gegen-google-aber-nicht-gegen-die-nsa.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/sigmar-gabriel-konsequenzen-der-google-debatte-12941865.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
KlausGraf - am Samstag, 17. Mai 2014, 18:13 - Rubrik: Datenschutz
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32243
http://mrangrydog.deviantart.com/art/Copyright-Sucks-110313757

KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 23:16 - Rubrik: Archivrecht
http://www.siwiarchiv.de/?p=6973#comment-24882
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/topics/Musikarchive/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/topics/Musikarchive/
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 23:10 - Rubrik: Musikarchive
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Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende:
http://archivalia.tumblr.com/tagged/witch
Weitere Tumblr-Tags:
http://archiv.twoday.net/stories/640155586/

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KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 20:44 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.kommunalarchive-bayern.de
Ein extrem bescheidener Internetauftritt, wie er vor ca. 15 Jahren zeitgemäß war.
Ein extrem bescheidener Internetauftritt, wie er vor ca. 15 Jahren zeitgemäß war.
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 19:15 - Rubrik: Kommunalarchive
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urn:nbn:de:0002-6893
führt auf:
"
Information über die URN
U R N urn:nbn:de:0002-6893
Verantwortliche Institution Kassel University Press GmbH
Erstellt / Geändert 2010-09-17 / 2011-03-07
Zugriff auf die Ressource
Bitte kontaktieren Sie die verantwortliche Institution, falls eine der gelisteten URLs nicht funktionieren sollte
1. U R L http://www.upress.uni-kassel.de/publi/abstract.php?978-3-89958-688-6
2. U R L http://d-nb.info/1007023341/34 "
Beide URLs sind nutzlos. Die erste führt zu einer Fehlermeldung, die zweite zu einem Dokument der DNB, auf das man von außen nicht zugreifen kann.
Aus meiner Sicht ist es Aufgabe der DNB, meines Erachtens übrigens eine der schlechtesten und unfähigsten Nationalbibliotheken der Welt, sicherzustellen, dass URNs funktionieren, also URL-Änderungen gemeldet werden.
Die Festschrift für Jens Flemming (2009) ist online unter
http://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-89958-688-6.volltext.frei.pdf
Darin ein lesenswerter Aufsatz zur archivischen Bewertung von Pauline Puppel: Making History. Überlieferungsbildung und Geschichtsschreibung (S. 620-634).
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U R N urn:nbn:de:0002-6893
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Aus meiner Sicht ist es Aufgabe der DNB, meines Erachtens übrigens eine der schlechtesten und unfähigsten Nationalbibliotheken der Welt, sicherzustellen, dass URNs funktionieren, also URL-Änderungen gemeldet werden.
Die Festschrift für Jens Flemming (2009) ist online unter
http://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-89958-688-6.volltext.frei.pdf
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KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 18:23 - Rubrik: Bibliothekswesen
Die UB Tübingen hat das Gesamtwerk jetzt zugänglich gemacht:
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LXV223
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LXV223
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 18:08 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Bernd Kasten / Matthias Manke / Johann Peter Wurm
(Hg.): Leder ist Brot. Beiträge zur norddeutschen Landes- und Archivgeschichte
16 x 23,5 cm, 502 Seiten, 56, teilweise farbige Abbildungen, Hardcover
ISBN 978-3-940207-69-2
Preis: 64,00 €
http://thv.de/buch/leder-ist-brot
Inhalt:
Adolf E. Hofmeister: Die Lektur am Bremer Dom; Martin Schoebel: Das Chorherrenstift Mariental in Ueckermünde. Ein pommersches Priorat der Kongregation von St. Viktor in Paris; Klaus-J. Lorenzen-Schmidt: Hinrik Banskow – ein mecklenburgischer Kleriker auf dem norddeutschen Pfründenmarkt der Reformationszeit; Eike Wolgast: »Eyn synryke man« – der Wismarer Reformator Heinrich Never; Friedrich Seven: Theologische Anmerkungen zum Consensus Bremensis von 1595; René Wiese: 400 Jahre Abendmahlskelch der Kirche in Stolpe. Die Anfechtungen des Pastors Johannes Prange und das Jahr 1609; Johann Peter Wurm: Kirchenkampf in Lüssow. Der Fall Pastor Wilhelm Dahnke; Konrad Krimm: »Deutschtum und Christentum«. Eine Kontroverse zwischen den Bischöfen Schultz (Mecklenburg) und Kühlewein (Baden) über Taufe und Bekenntnis; Antjekathrin Graßmann: Zu den wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen Lübecks ins Baltikum im Lichte einer unbeachteten mittelalterlichen Quellengruppe; Wolfgang Eric Wagner: Ein entfallenes Jubiläum? Wie die Universität Rostock ihr einhundertjähriges Bestehen beging; Dirk Schleinert: »Wie von alterß zwischen diesen beiden landen … allwege gute correspondentz gewesen.« Zur zweiten Hochzeit Herzog Ulrichs III. von Mecklenburg mit Anna von Pommern und weiteren Beziehungen zwischen den Herzögen von Pommern und Mecklenburg im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert; Sabine Bock: Die wechselvolle Besitzergeschichte des Gutes Schönfeld im nordwestlichen Mecklenburg; Ernst Münch: Der Lange-Vogel-Streit um den »Tempel der Wahrheit«. Annäherung an ein dunkles Kapitel Rostocker (Universitäts)geschichte; Alfred Löhr: Der Physionotrace. Wie Johann Smidt zu seinem Profil kam; Gerhard Heitz: Der mecklenburgische Landtag 1813; Kersten Krüger: Wandern – Lust oder Last der Mecklenburger? Zuwanderung nach Schwerin 1819; Sabine Eckardt: Tagebuch einer Brasilienreise 1842–1843; Matthias Manke: Der Stier klopft an die Pforte. Mecklenburg-Schwerin und das Osmanische Reich; Bernd Kasten: Majestätsbeleidigungsprozesse gegen die sozialdemokratischen Redakteure der
Mecklenburgischen Volkszeitung in Rostock (1892–1914); Werner Delbanco: »Wer wie ich den Führer persönlich kennt, kann das Glück ermessen …«. Ein biographischer Abriss und ein Skandalon; Dirk Alvermann: Das Spruchkollegium der Greifswalder Juristenfakultät 1561 bis 1893. Geschichte und Quellen; Nils Jörn: Die Neuordnung und Inventarisierung der Gerichtsbestände des Stadtarchivs Wismar. Oder: Was bleibt vom Arbeitsleben eines Archivars?; Peter-Joachim Rakow: Großherzog Friedrich Franz I. und seine Archivare. Ein Beitrag zur mecklenburgischen Archivgeschichte in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts; Wolf Karge: Archivar, bleib bei deinen Akten. Eine Episode aus dem Leben des Geheimen Archivrats Hermann Grotefend; Christel Schütt: Hans Witte (1867–1945) und sein Wirken für das Hauptarchiv Neustrelitz; Robert Kretzschmar: »Kassationsgrundsätze allgemeiner und besonderer Art«. Zur Bewertungsdiskussion der preußischen Archivverwaltung 1936 bis 1945; Ulrike Höroldt: Enteignet – gerettet – vereint. Das Gutsarchiv der Familie Bismarck auf Briest nach 1945; Kathrin Möller: Ein Archiv voller Ideen – das Technische Landesmuseum sammelt patentierte Ideen und ordnet sie in einem Online-Archiv; Konrad Elmshäuser: Der mittelalterliche Siegelstempel der Landschaft Fehmarn: »… hac ratione terram ipsam desolavimus«; Elke Krügener: Das Planetensystem der Sonne im Jahre 1781; Torsten Fried: Geprägte Sukzession. Die Medaille zum Regierungsantritt von Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin; Niklot Klüßendorf: Die Roggenwertanleihe des Freistaats Mecklenburg-Schwerin von 1922/23; Verzeichnis der Abkürzungen und Siglen; Schriftenverzeichnis Andreas Röpcke und Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
(Hg.): Leder ist Brot. Beiträge zur norddeutschen Landes- und Archivgeschichte
16 x 23,5 cm, 502 Seiten, 56, teilweise farbige Abbildungen, Hardcover
ISBN 978-3-940207-69-2
Preis: 64,00 €
http://thv.de/buch/leder-ist-brot
Inhalt:
Adolf E. Hofmeister: Die Lektur am Bremer Dom; Martin Schoebel: Das Chorherrenstift Mariental in Ueckermünde. Ein pommersches Priorat der Kongregation von St. Viktor in Paris; Klaus-J. Lorenzen-Schmidt: Hinrik Banskow – ein mecklenburgischer Kleriker auf dem norddeutschen Pfründenmarkt der Reformationszeit; Eike Wolgast: »Eyn synryke man« – der Wismarer Reformator Heinrich Never; Friedrich Seven: Theologische Anmerkungen zum Consensus Bremensis von 1595; René Wiese: 400 Jahre Abendmahlskelch der Kirche in Stolpe. Die Anfechtungen des Pastors Johannes Prange und das Jahr 1609; Johann Peter Wurm: Kirchenkampf in Lüssow. Der Fall Pastor Wilhelm Dahnke; Konrad Krimm: »Deutschtum und Christentum«. Eine Kontroverse zwischen den Bischöfen Schultz (Mecklenburg) und Kühlewein (Baden) über Taufe und Bekenntnis; Antjekathrin Graßmann: Zu den wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen Lübecks ins Baltikum im Lichte einer unbeachteten mittelalterlichen Quellengruppe; Wolfgang Eric Wagner: Ein entfallenes Jubiläum? Wie die Universität Rostock ihr einhundertjähriges Bestehen beging; Dirk Schleinert: »Wie von alterß zwischen diesen beiden landen … allwege gute correspondentz gewesen.« Zur zweiten Hochzeit Herzog Ulrichs III. von Mecklenburg mit Anna von Pommern und weiteren Beziehungen zwischen den Herzögen von Pommern und Mecklenburg im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert; Sabine Bock: Die wechselvolle Besitzergeschichte des Gutes Schönfeld im nordwestlichen Mecklenburg; Ernst Münch: Der Lange-Vogel-Streit um den »Tempel der Wahrheit«. Annäherung an ein dunkles Kapitel Rostocker (Universitäts)geschichte; Alfred Löhr: Der Physionotrace. Wie Johann Smidt zu seinem Profil kam; Gerhard Heitz: Der mecklenburgische Landtag 1813; Kersten Krüger: Wandern – Lust oder Last der Mecklenburger? Zuwanderung nach Schwerin 1819; Sabine Eckardt: Tagebuch einer Brasilienreise 1842–1843; Matthias Manke: Der Stier klopft an die Pforte. Mecklenburg-Schwerin und das Osmanische Reich; Bernd Kasten: Majestätsbeleidigungsprozesse gegen die sozialdemokratischen Redakteure der
Mecklenburgischen Volkszeitung in Rostock (1892–1914); Werner Delbanco: »Wer wie ich den Führer persönlich kennt, kann das Glück ermessen …«. Ein biographischer Abriss und ein Skandalon; Dirk Alvermann: Das Spruchkollegium der Greifswalder Juristenfakultät 1561 bis 1893. Geschichte und Quellen; Nils Jörn: Die Neuordnung und Inventarisierung der Gerichtsbestände des Stadtarchivs Wismar. Oder: Was bleibt vom Arbeitsleben eines Archivars?; Peter-Joachim Rakow: Großherzog Friedrich Franz I. und seine Archivare. Ein Beitrag zur mecklenburgischen Archivgeschichte in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts; Wolf Karge: Archivar, bleib bei deinen Akten. Eine Episode aus dem Leben des Geheimen Archivrats Hermann Grotefend; Christel Schütt: Hans Witte (1867–1945) und sein Wirken für das Hauptarchiv Neustrelitz; Robert Kretzschmar: »Kassationsgrundsätze allgemeiner und besonderer Art«. Zur Bewertungsdiskussion der preußischen Archivverwaltung 1936 bis 1945; Ulrike Höroldt: Enteignet – gerettet – vereint. Das Gutsarchiv der Familie Bismarck auf Briest nach 1945; Kathrin Möller: Ein Archiv voller Ideen – das Technische Landesmuseum sammelt patentierte Ideen und ordnet sie in einem Online-Archiv; Konrad Elmshäuser: Der mittelalterliche Siegelstempel der Landschaft Fehmarn: »… hac ratione terram ipsam desolavimus«; Elke Krügener: Das Planetensystem der Sonne im Jahre 1781; Torsten Fried: Geprägte Sukzession. Die Medaille zum Regierungsantritt von Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin; Niklot Klüßendorf: Die Roggenwertanleihe des Freistaats Mecklenburg-Schwerin von 1922/23; Verzeichnis der Abkürzungen und Siglen; Schriftenverzeichnis Andreas Röpcke und Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 17:30 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Maike Schwaffertz stellt wichtige Ausstellungen dieses Sommers vor:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1728
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1728
KlausGraf - am Freitag, 16. Mai 2014, 16:56 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Mit Dankbarkeit ist zu vermelden, dass Robert Kretzschmar seinen wichtigen Beitrag
Die „neue archivische Bewertungsdiskussion“ und ihre Fußnoten. Zur Standortbestimmung einer fast zehnjährigen Kontroverse, in: Archivalische Zeitschrift 82 (1999), S. 7-40
online eingestellt hat unter:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/56979/Kretzschmar_Archivalische_Zeitschrift_82.pdf
Seine jüngste Stellungnahme
Robert Kretzschmar: Alles neu zu durchdenken? Archivische Bewertung im digitalen Zeitalter, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80 (2014), S. 9-15
ist z.B. verfügbar unter
http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/04/archivpflege-heft-80-01-2014-fuer-webseite.pdf
Kretzschmar nennt in diesem Beitrag Online-Nachweise, unterlässt jedoch einen solchen bei seiner Studie aus dem Jahr 2013:
Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Zur Macht und Ohnmacht der Archive bei der Überlieferungsbildung, in: Wie mächtig sind Archive?, 2013, S. 45-63. Online:
http://hup.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2013/133/pdf/HamburgUP_LASH104_HeringSchenk_Archive.pdf
Wer Archivalia liest, weiß, dass das Landesarchiv Schleswig-Holstein mittels Hamburg University Press seine Veröffentlichungen Open Access herausgibt. Der bedeutsame Sammelband "Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft" steht also in toto im Netz!
Zur Bewertungsdebatte siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/714912962/
Die „neue archivische Bewertungsdiskussion“ und ihre Fußnoten. Zur Standortbestimmung einer fast zehnjährigen Kontroverse, in: Archivalische Zeitschrift 82 (1999), S. 7-40
online eingestellt hat unter:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/56979/Kretzschmar_Archivalische_Zeitschrift_82.pdf
Seine jüngste Stellungnahme
Robert Kretzschmar: Alles neu zu durchdenken? Archivische Bewertung im digitalen Zeitalter, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80 (2014), S. 9-15
ist z.B. verfügbar unter
http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/04/archivpflege-heft-80-01-2014-fuer-webseite.pdf
Kretzschmar nennt in diesem Beitrag Online-Nachweise, unterlässt jedoch einen solchen bei seiner Studie aus dem Jahr 2013:
Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Zur Macht und Ohnmacht der Archive bei der Überlieferungsbildung, in: Wie mächtig sind Archive?, 2013, S. 45-63. Online:
http://hup.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2013/133/pdf/HamburgUP_LASH104_HeringSchenk_Archive.pdf
Wer Archivalia liest, weiß, dass das Landesarchiv Schleswig-Holstein mittels Hamburg University Press seine Veröffentlichungen Open Access herausgibt. Der bedeutsame Sammelband "Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft" steht also in toto im Netz!
Zur Bewertungsdebatte siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/714912962/
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Zu http://archiv.twoday.net/stories/714915818/
ist einiges nachzutragen.
Da MEDTEXTL derzeit kein funktionierendes Listenarchiv hat, gebe ich meine Mail vom 7. Mai 2014 hier wieder:
"Regarding http://archiv.twoday.net/stories/714915818/ I would be
very thankful if someone could point me to a copy of volume 5 of the Bibliotheca Casinensis 1894 which has more than 96 pp. for the manuscript descriptions and 224 pp. for the editions in the so called "Florilegium".
Online at Bonn:
http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/titleinfo/3093753
There is some evidence that there are such copies although some author do not discern Bibliotheca Casinensis part 1 = descriptions and part 2 = Florilegium, some author are calling the Florilegium volume 5 part 2, some authors are giving wrong volumes and pages.
There are some citations of a Hieronymus text at Bibliotheca Casinensis V, p. 268-269, e.g.
http://books.google.de/books?id=J4v4JaHW2JQC&pg=PA81
Thank you!"
John McChesney-Young verwies dort auf den offenkundig zwischenzeitlich in HathiTrust eingestellten Band 5 aus der Cornell-University (der dortige OPAC hat keine Kollation für Bd. 5), der ganz offensichtlich mit S. 352 endet. Erfreulicherweise hat HathiTrust jetzt auch diesen Band weltweit zugänglich gemacht:
http://hdl.handle.net/2027/coo.31924092486111
Andrew Dunning war so freundlich, die von Slangenburg Abbey verbreitete Mikrofilmausgabe zu konsultieren: "the first part runs to page 168, and the second to 352".
Ich halte fest:
1. Es ist mir nicht gelungen, in OPACs (auch in Italien) eine Kollation von Bd. 5 zu finden, die den kompletten Band enthält.
Da der komplette Bd. 5 (mit der zweiten Lieferung) von äußerster Seltenheit zu sein scheint, dürfte Lieferung 2 nicht generell an die Bezieher des Werks geliefert worden sein.
2. Die Handschriftenbeschreibungen des ersten Teils sind durch den Katalog von Inguanez überholt, nicht aber die Editionen im Florilegium, von denen eine in V/2 z.B. im Standardwerk "Clavis patrum Graecorum" aufgeführt wird:
http://books.google.de/books?id=onkWAQAAMAAJ&q=%22montecassino+1894%22+bibliotheca
Es ist mir rätselhaft, wie Nicht-Insider ein Exemplar von Bd. V/2 in vor-digitaler Zeit auffinden konnten.
NB: Der weitverbreitete Olms-Reprint enthält den zweiten Teil von Bd. 5 nicht! Immer wieder liest man: Mehr nicht erschienen, und das ist, wie das Cornell-Exemplar und der Slangenburg-Mikrofilm zeigt - FALSCH!
Update: BSB München und FB Gotha haben nur 5.1, SB Berlin: HsLS DM 725, 1-5 vollständig (Bd. 5 bis S. 352).

ist einiges nachzutragen.
Da MEDTEXTL derzeit kein funktionierendes Listenarchiv hat, gebe ich meine Mail vom 7. Mai 2014 hier wieder:
"Regarding http://archiv.twoday.net/stories/714915818/ I would be
very thankful if someone could point me to a copy of volume 5 of the Bibliotheca Casinensis 1894 which has more than 96 pp. for the manuscript descriptions and 224 pp. for the editions in the so called "Florilegium".
Online at Bonn:
http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/titleinfo/3093753
There is some evidence that there are such copies although some author do not discern Bibliotheca Casinensis part 1 = descriptions and part 2 = Florilegium, some author are calling the Florilegium volume 5 part 2, some authors are giving wrong volumes and pages.
There are some citations of a Hieronymus text at Bibliotheca Casinensis V, p. 268-269, e.g.
http://books.google.de/books?id=J4v4JaHW2JQC&pg=PA81
Thank you!"
John McChesney-Young verwies dort auf den offenkundig zwischenzeitlich in HathiTrust eingestellten Band 5 aus der Cornell-University (der dortige OPAC hat keine Kollation für Bd. 5), der ganz offensichtlich mit S. 352 endet. Erfreulicherweise hat HathiTrust jetzt auch diesen Band weltweit zugänglich gemacht:
http://hdl.handle.net/2027/coo.31924092486111
Andrew Dunning war so freundlich, die von Slangenburg Abbey verbreitete Mikrofilmausgabe zu konsultieren: "the first part runs to page 168, and the second to 352".
Ich halte fest:
1. Es ist mir nicht gelungen, in OPACs (auch in Italien) eine Kollation von Bd. 5 zu finden, die den kompletten Band enthält.
Da der komplette Bd. 5 (mit der zweiten Lieferung) von äußerster Seltenheit zu sein scheint, dürfte Lieferung 2 nicht generell an die Bezieher des Werks geliefert worden sein.
2. Die Handschriftenbeschreibungen des ersten Teils sind durch den Katalog von Inguanez überholt, nicht aber die Editionen im Florilegium, von denen eine in V/2 z.B. im Standardwerk "Clavis patrum Graecorum" aufgeführt wird:
http://books.google.de/books?id=onkWAQAAMAAJ&q=%22montecassino+1894%22+bibliotheca
Es ist mir rätselhaft, wie Nicht-Insider ein Exemplar von Bd. V/2 in vor-digitaler Zeit auffinden konnten.
NB: Der weitverbreitete Olms-Reprint enthält den zweiten Teil von Bd. 5 nicht! Immer wieder liest man: Mehr nicht erschienen, und das ist, wie das Cornell-Exemplar und der Slangenburg-Mikrofilm zeigt - FALSCH!
Update: BSB München und FB Gotha haben nur 5.1, SB Berlin: HsLS DM 725, 1-5 vollständig (Bd. 5 bis S. 352).

KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 22:59 - Rubrik: Kodikologie
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"Über 14 Jahre - darunter auch die zehn Ehejahre - soll Jackie Kennedy einem irischen Priester namens Joseph Leonard Dutzende Briefe geschrieben und darin dem Geistlichen tiefe Einblicke in ihr Privat- und Eheleben gewährt haben.
Im Juni wird ein Auktionshaus in dem irischen Provinznest Durrow die Dokumente versteigern. Woher die bislang unveröffentlichten Briefe kommen, verrät die Einrichtung nicht. Unter den Hammer kommen sollen insgesamt 130 handbeschriebene Seiten, die die First Lady zwischen 1950 und 1964 verfasste und nach Irland schickte. Einige davon sind sogar auf dem Briefpapier des Weißen Hauses geschrieben."
http://www.spiegel.de/einestages/jackie-kennedy-briefe-ueber-jfk-aufgetaucht-a-969418.html
Update: Die Briefe wurden aus der Auktion zurückgezogen
http://www.irishtimes.com/life-and-style/people/jackie-kennedy-letters-withdrawn-from-sale-1.1804026
Im Juni wird ein Auktionshaus in dem irischen Provinznest Durrow die Dokumente versteigern. Woher die bislang unveröffentlichten Briefe kommen, verrät die Einrichtung nicht. Unter den Hammer kommen sollen insgesamt 130 handbeschriebene Seiten, die die First Lady zwischen 1950 und 1964 verfasste und nach Irland schickte. Einige davon sind sogar auf dem Briefpapier des Weißen Hauses geschrieben."
http://www.spiegel.de/einestages/jackie-kennedy-briefe-ueber-jfk-aufgetaucht-a-969418.html
Update: Die Briefe wurden aus der Auktion zurückgezogen
http://www.irishtimes.com/life-and-style/people/jackie-kennedy-letters-withdrawn-from-sale-1.1804026
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 21:02 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Maßgeblich ist natürlich ärgerlicherweise die Druckversion gemäß
http://codex.centre.ubbcluj.ro/te-290-project
aber die Beschreibungen [der abendländischen Handschriften des Mittelalters in Rumänien]
http://codex.centre.ubbcluj.ro/manuscrisele-medievale-occidentale-din-romania-census-2
dürften trotzdem von Nutzen sein.
Verlinkt ist ein schön illuminiertes deutsches Gebetbuch saec. XV als Digitalisat:
http://www.bcucluj.ro/re/colectii_speciale/CodexPiccolomini.pdf
[bzw.
http://dspace.bcucluj.ro/handle/123456789/13246 ]
http://codex.centre.ubbcluj.ro/te-290-project
aber die Beschreibungen [der abendländischen Handschriften des Mittelalters in Rumänien]
http://codex.centre.ubbcluj.ro/manuscrisele-medievale-occidentale-din-romania-census-2
dürften trotzdem von Nutzen sein.
Verlinkt ist ein schön illuminiertes deutsches Gebetbuch saec. XV als Digitalisat:
http://www.bcucluj.ro/re/colectii_speciale/CodexPiccolomini.pdf
[bzw.
http://dspace.bcucluj.ro/handle/123456789/13246 ]
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 20:27 - Rubrik: Kodikologie
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http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
Update:
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig/1062237/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig.html#1062237
http://www.bwg-burglengenfeld.de/fb/140515_bwg_stellungnahme_angebl_aktenvernichtung.pdf
http://archiv.twoday.net/stories/876868425/
Update:
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig/1062237/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig.html#1062237
http://www.bwg-burglengenfeld.de/fb/140515_bwg_stellungnahme_angebl_aktenvernichtung.pdf
http://archiv.twoday.net/stories/876868425/
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KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 17:36 - Rubrik: Open Access
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Übersicht zu regionalen Projekten
http://www.erster-weltkrieg-rlp.de/projekte/projekte-in-rlp.html
Das Speyerer Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz zeigt vom 9. September 2014 bis zum 14. April 2015 in der Ausstellung „Die Evangelische Kirche der Pfalz und der Erste Weltkrieg (1914-1928)" Dokumente und Objekte aus der Zeit des Ersten Weltkrieges bis zum Ende der 1920-er Jahre.
http://www.evpfalz.de/gemeinden_cms/index.php?id=7029
Es beteiligt sich auch an der Wanderausstellung der Metropolenregion Rhein-Neckar
http://www.zentralarchiv.evpfalz.de/index.php?id=7118

http://www.erster-weltkrieg-rlp.de/projekte/projekte-in-rlp.html
Das Speyerer Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz zeigt vom 9. September 2014 bis zum 14. April 2015 in der Ausstellung „Die Evangelische Kirche der Pfalz und der Erste Weltkrieg (1914-1928)" Dokumente und Objekte aus der Zeit des Ersten Weltkrieges bis zum Ende der 1920-er Jahre.
http://www.evpfalz.de/gemeinden_cms/index.php?id=7029
Es beteiligt sich auch an der Wanderausstellung der Metropolenregion Rhein-Neckar
http://www.zentralarchiv.evpfalz.de/index.php?id=7118

KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 17:16 - Rubrik: Kirchenarchive
http://www.burgerbe.de/2014/05/15/schloss-reinhardsbrunn-vor-enteignung/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714918283/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714918283/

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KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 16:49 - Rubrik: E-Government
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http://www.infodocc.info/achtung-erste-streaming-abmahnungen-durch-waldorf-frommer/
Wer die vermeintlichen Streaming-Portale nutzt, stellt, womöglich ohne es zu wissen, illegal Dritten über seinen Internetanschluss via Torrent urheberrechtlich geschützte Filme zur Verfügung.
Also keine "echte" Streaming-Abmahnung wie bei Redtube.
http://archiv.twoday.net/search?q=redtube
http://heise.de/-2188813
Update
https://curved.de/news/anwaelte-warnen-finger-weg-von-popcorn-time-65832
Wer die vermeintlichen Streaming-Portale nutzt, stellt, womöglich ohne es zu wissen, illegal Dritten über seinen Internetanschluss via Torrent urheberrechtlich geschützte Filme zur Verfügung.
Also keine "echte" Streaming-Abmahnung wie bei Redtube.
http://archiv.twoday.net/search?q=redtube
http://heise.de/-2188813
Update
https://curved.de/news/anwaelte-warnen-finger-weg-von-popcorn-time-65832
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 16:38 - Rubrik: Archivrecht
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Ein vom Land Sachsen-Anhalt "beschäftigter Lehrer hatte von einem Händler von Filmen für den Schulunterricht 36 DVDs zur Ansicht bestellt. Die Filme zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane usw. fanden offenbar Gefallen und so kopierte der Lehrer diese für den Bestand der Kreismedienstelle und schickte die originalen DVDs wieder zum Händler zurück. Das Landgericht Magdeburg entschied, dass für diese Urheberrechtsverletzungen des Lehrers (der in einem Strafverfahren deswegen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde) das Land haften muss."
http://www.markentiger.com/2014/05/sachsen-anhalt-schadensersatz-urheberrechtsverletzung/
http://www.markentiger.com/2014/05/sachsen-anhalt-schadensersatz-urheberrechtsverletzung/
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 16:28 - Rubrik: Archivrecht
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http://arbeitnehmeranwalt.blogspot.de/2014/05/gott-hat-kein-urheberrecht.html
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11%20U%2062/13
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11%20U%2062/13
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 16:26 - Rubrik: Archivrecht
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http://blog.flickr.net/en/2014/05/13/welcome-the-university-of-british-columbia-library-digitization-centre-to-the-commons/


KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 16:18 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://gallica.bnf.fr/html/images/photographes-et-photographie-1839-1940
"Photographes et photographie, 1839-1940, c’est une nouvelle page de présentation des corpus, dédiée aux collections photographiques numérisées du département des Estampes et de la photographie."
http://blog.bnf.fr/gallica/index.php/2014/05/15/une-nouvelle-page-de-presentation-dans-gallica-photographes-et-photographie-1839-1940/

"Photographes et photographie, 1839-1940, c’est une nouvelle page de présentation des corpus, dédiée aux collections photographiques numérisées du département des Estampes et de la photographie."
http://blog.bnf.fr/gallica/index.php/2014/05/15/une-nouvelle-page-de-presentation-dans-gallica-photographes-et-photographie-1839-1940/

KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 16:12 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 16:07 - Rubrik: Bibliothekswesen
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"Als in Bayern zu Beginn des 17. Jahrhunderts verstärkt Versuche unternommen wurden, die Hexenverfolgung einzudämmen, waren es vorwiegend die Jesuiten, die „die hervorragendsten publizistischen Leistungen in den bayrischen Hexendiskussionen” hervorbrachten. Zu ihnen zählte auch Georg Wittweiler, der neben Peter Canisius und Jeremias Drexel zu den vehementesten Befürwortern der Verfolgung zählte. Im Katholisch Haußbuch trat Wittweiler für eine harte Verfolgung von Hexen und Unholden ein. Diese verfluchteste art under allen Menschen, versündiget sich nit allein wider das erste und fürnembste Gebott, sonder wider alle andere, keins ausgenommen, in dem sie ohne underlaß vom Satan, dem sie sich ergeben, zu allen Lastern getriben werden."
http://vlb.vorarlberg.at/was-haben-wir/ich-bin-neu-hier/archiv-2014/mai-2014.html
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32208
Jeweils ohne Nennung von Digitalisaten des Haußbuchs. Ausschnitt ist anklickbar.

http://vlb.vorarlberg.at/was-haben-wir/ich-bin-neu-hier/archiv-2014/mai-2014.html
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32208
Jeweils ohne Nennung von Digitalisaten des Haußbuchs. Ausschnitt ist anklickbar.
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 15:54 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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May 14, 2014
As organizations committed to the principle that access to information
advances discovery, accelerates innovation and improves education, we
endorse the policies and practices that enable Open Access -
immediate, barrier free access to and reuse of scholarly articles.
Policies that promote Open Access are increasingly being adopted world
wide by research funders, academic institutions and national
governments in order to improve the use and value of scholarly
research. We fully support such policies and the dual avenues for
implementing them: open access repositories and open access journals.
These policies play an important role in creating an environment where
our collective investments in research can be maximized for the
benefit of the public, and for society at large.
Many policies have employed the use of embargo periods - delayed
access to research articles for a short period of time to help protect
publishers’ subscription revenue as they shift to new business models.
We consider the use of embargo periods as an acceptable transitional
mechanism to help facilitate a wholesale shift towards Open Access.
However, embargo periods dilute the benefits of open access policies
and we believe that, if they are adopted, they should be no more than
6 months for the life and physical sciences, 12 months for social
sciences and humanities. We further believe that mechanisms for
reducing - or eliminating - embargo periods should be included in any
Open Access policy.
Any delay in the open availability of research articles curtails
scientific progress and stifles innovation, and places unnecessary
constraints in delivering the benefits of research back to the public.
Signatories
COAR: Confederation of Open Access Repositories
EIFL: Electronic Information for Libraries
LIBER: Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche - Association
of European Research Libraries
National Science Library, Chinese Academy of Sciences
OpenAIRE: Open Access Infrastructure for Research in Europe
SPARC: Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition
Source: Liblicense
As organizations committed to the principle that access to information
advances discovery, accelerates innovation and improves education, we
endorse the policies and practices that enable Open Access -
immediate, barrier free access to and reuse of scholarly articles.
Policies that promote Open Access are increasingly being adopted world
wide by research funders, academic institutions and national
governments in order to improve the use and value of scholarly
research. We fully support such policies and the dual avenues for
implementing them: open access repositories and open access journals.
These policies play an important role in creating an environment where
our collective investments in research can be maximized for the
benefit of the public, and for society at large.
Many policies have employed the use of embargo periods - delayed
access to research articles for a short period of time to help protect
publishers’ subscription revenue as they shift to new business models.
We consider the use of embargo periods as an acceptable transitional
mechanism to help facilitate a wholesale shift towards Open Access.
However, embargo periods dilute the benefits of open access policies
and we believe that, if they are adopted, they should be no more than
6 months for the life and physical sciences, 12 months for social
sciences and humanities. We further believe that mechanisms for
reducing - or eliminating - embargo periods should be included in any
Open Access policy.
Any delay in the open availability of research articles curtails
scientific progress and stifles innovation, and places unnecessary
constraints in delivering the benefits of research back to the public.
Signatories
COAR: Confederation of Open Access Repositories
EIFL: Electronic Information for Libraries
LIBER: Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche - Association
of European Research Libraries
National Science Library, Chinese Academy of Sciences
OpenAIRE: Open Access Infrastructure for Research in Europe
SPARC: Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition
Source: Liblicense
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 15:41 - Rubrik: English Corner
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http://www.vice.com/en_uk/read/the-uk-government-are-opening-thousands-of-secret-files-to-the-public
On colonial history records see also
http://archiv.twoday.net/stories/129660962/
http://archiv.twoday.net/stories/629755516/
On colonial history records see also
http://archiv.twoday.net/stories/129660962/
http://archiv.twoday.net/stories/629755516/
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Mai 2014, 15:36 - Rubrik: English Corner
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Das Mittelalter-Blog hat einen Kommentar von Dieter Nehres nicht freigeschaltet, den er erfreulicherweise hier eingebracht hat.
http://archiv.twoday.net/stories/861653172/#876866999
S. 290f. ist einsehbar unter
http://books.google.de/books?id=rVTRAAAAQBAJ&pg=PA290

http://archiv.twoday.net/stories/861653172/#876866999
S. 290f. ist einsehbar unter
http://books.google.de/books?id=rVTRAAAAQBAJ&pg=PA290

KlausGraf - am Mittwoch, 14. Mai 2014, 19:54 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Wir sind hier ja nicht "Der Archivar", dessen ewige Weisheiten immer etwas öde Gemeißeltes haben. Also dürfen wir ohne Anspruch auf eine erschöpfende Darstellung einige Einsichten in Erinnerung rufen, die der Kommentator zu
http://archiv.twoday.net/stories/876866683/
vergessen zu haben scheint.
(i) Öffentlichkeitsarbeit ist eine archivische Kernaufgabe.
(ii) Zur archivischen Erschließung und zur Bereitstellung für die Nutzung zählen digitale Angebote, die man immer auch als Öffentlichkeitsarbeit sehen muss.
(iii) Archive haben als Häuser der Geschichte eine gesellschaftliche Bringschuld, was die Präsentation der Geschichte des Archivträgers angeht.
(iv) Sehr viele Archive sind auf Öffentlichkeitsarbeit, die den Archivträger bzw. dessen Mitarbeiter adressiert, zwingend angewiesen, um wilde Kassationen abwenden zu können und ihre Existenz in Erinnerung zu rufen.
(v) Es kann nie genug Ideen für Öffentlichkeitsarbeit geben. Da Ergebnisse aus anderen Kulturinstitutionen kaum übertragbar sind, kommt es immer auf "Trial and Error" entscheidend an. Ausprobieren lautet die Devise!
(vi) Andere Institutionen wie Museen oder die Marketingabteilung können archivische Öffentlichkeitsarbeit nicht besser als die Archive, da sie in der Regel keinerlei Interesse daran haben, dass Archive in der Öffentlichkeit möglichst angemessen dargestellt werden. Und auch nicht die Ressourcen dafür.
Weitere Argumente?
http://archiv.twoday.net/stories/876866683/
vergessen zu haben scheint.
(i) Öffentlichkeitsarbeit ist eine archivische Kernaufgabe.
(ii) Zur archivischen Erschließung und zur Bereitstellung für die Nutzung zählen digitale Angebote, die man immer auch als Öffentlichkeitsarbeit sehen muss.
(iii) Archive haben als Häuser der Geschichte eine gesellschaftliche Bringschuld, was die Präsentation der Geschichte des Archivträgers angeht.
(iv) Sehr viele Archive sind auf Öffentlichkeitsarbeit, die den Archivträger bzw. dessen Mitarbeiter adressiert, zwingend angewiesen, um wilde Kassationen abwenden zu können und ihre Existenz in Erinnerung zu rufen.
(v) Es kann nie genug Ideen für Öffentlichkeitsarbeit geben. Da Ergebnisse aus anderen Kulturinstitutionen kaum übertragbar sind, kommt es immer auf "Trial and Error" entscheidend an. Ausprobieren lautet die Devise!
(vi) Andere Institutionen wie Museen oder die Marketingabteilung können archivische Öffentlichkeitsarbeit nicht besser als die Archive, da sie in der Regel keinerlei Interesse daran haben, dass Archive in der Öffentlichkeit möglichst angemessen dargestellt werden. Und auch nicht die Ressourcen dafür.
Weitere Argumente?
KlausGraf - am Mittwoch, 14. Mai 2014, 18:23 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Das schmale Bändchen mit lateinischen Gedichten Heinrich Bebels (Carmina), das 1496 in Reutlingen erschien, ist von äußerster Seltenheit: Ganze 7 Exemplare sind bekannt, 2 davon in der Huntington Library.
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW03751.htm
Nun hat die WLB Stuttgart ein Digitalisat bereitgestellt:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz403108470
Es wäre wünschenswert, der GW würde Dieter Mertens' eindringliche Analyse des Drucks und seines Inhalts aus dem Jahr 1994 vermerken:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2780/

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW03751.htm
Nun hat die WLB Stuttgart ein Digitalisat bereitgestellt:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz403108470
Es wäre wünschenswert, der GW würde Dieter Mertens' eindringliche Analyse des Drucks und seines Inhalts aus dem Jahr 1994 vermerken:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2780/

KlausGraf - am Mittwoch, 14. Mai 2014, 16:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.sueddeutsche.de/bildung/dissertation-von-spd-politiker-eumann-aus-magister-mach-doktor-1.1956009
Es ist infam, die Verhaltensweise von Eumann, die der Wissenschaft aus meiner Sicht NULL Schaden verursacht hat, mit Fällen von Plagiatoren zu vergleichen, die offensichtlich zu gut weggekommen sind.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=eumann
Es ist infam, die Verhaltensweise von Eumann, die der Wissenschaft aus meiner Sicht NULL Schaden verursacht hat, mit Fällen von Plagiatoren zu vergleichen, die offensichtlich zu gut weggekommen sind.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=eumann
KlausGraf - am Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:30 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Sascha Lobo: "Wie sehr selbst Fachleute nicht begreifen, worum es bei der Datenauswertung wirklich geht, lässt sich an einer katastrophal missglückten Einschätzung der "Süddeutschen Zeitung" ablesen, wo ernsthaft geschrieben stand: "Google funktionierte bisher wie eine NSA für jedermann."
Ein solcher Satz im Kontext der Suchergebnisse ist für die gesamte Internetdiskussion so hilfreich wie ein Schrotschuss ins Knie für den Marathonlauf."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-urteil-eugh-entscheidung-zu-suchmaschinen-a-969302.html
Nochmals RA Stadler
http://www.internet-law.de/2014/05/wer-gegen-netzsperren-ist-muss-auch-das-eugh-urteil-zu-loeschpflichten-von-google-ablehnen.html
Die meisten Pressestimmen sind leider zustimmend
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/pressestimmen-zum-google-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-a-969287.html
Ausnahme
"Times" (Großbritannien): "Keine gute Sache"
"Dieses Recht auf Vergessen ist keine gute Sache. Es ist selektiv. Personen, über die es lobende Verweise im Internet gibt, werden wohl kaum eine Entfernung dieser Links verlangen. Dieses Recht bedeutet letztendlich, anderen Menschen die Erinnerung zu verbieten. Webnutzern wird der Zugang zu öffentlich verfügbaren Informationen verweigert. Personen können dunkle Kapitel ihrer Vergangenheit einfach verschwinden lassen. Der Gerichtshof hat mit diesem Urteil unser wichtigstes Recht auf Meinungsfreiheit beschädigt."
1. Lese
http://archiv.twoday.net/stories/876866599/
Update:
http://www.zdnet.de/88193309/auch-eric-schmidt-kritisiert-urteil-des-eu-gerichtshofs/
Ein solcher Satz im Kontext der Suchergebnisse ist für die gesamte Internetdiskussion so hilfreich wie ein Schrotschuss ins Knie für den Marathonlauf."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-urteil-eugh-entscheidung-zu-suchmaschinen-a-969302.html
Nochmals RA Stadler
http://www.internet-law.de/2014/05/wer-gegen-netzsperren-ist-muss-auch-das-eugh-urteil-zu-loeschpflichten-von-google-ablehnen.html
Die meisten Pressestimmen sind leider zustimmend
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/pressestimmen-zum-google-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-a-969287.html
Ausnahme
"Times" (Großbritannien): "Keine gute Sache"
"Dieses Recht auf Vergessen ist keine gute Sache. Es ist selektiv. Personen, über die es lobende Verweise im Internet gibt, werden wohl kaum eine Entfernung dieser Links verlangen. Dieses Recht bedeutet letztendlich, anderen Menschen die Erinnerung zu verbieten. Webnutzern wird der Zugang zu öffentlich verfügbaren Informationen verweigert. Personen können dunkle Kapitel ihrer Vergangenheit einfach verschwinden lassen. Der Gerichtshof hat mit diesem Urteil unser wichtigstes Recht auf Meinungsfreiheit beschädigt."
1. Lese
http://archiv.twoday.net/stories/876866599/
Update:
http://www.zdnet.de/88193309/auch-eric-schmidt-kritisiert-urteil-des-eu-gerichtshofs/
KlausGraf - am Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:06 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 14. Mai 2014, 00:04 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.focus.de/reisen/lettland/tourismus-ehemaliges-kgb-haus-in-riga-wird-zum-ausstellungsort_id_3814577.html
http://okupacijasmuzejs.lv/aktualitates/okupacijas-muzejs-atveris-izstadi-izstaiga-stura-maju

http://okupacijasmuzejs.lv/aktualitates/okupacijas-muzejs-atveris-izstadi-izstaiga-stura-maju

KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 23:51 - Rubrik: Museumswesen
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Was soll die Seite
http://familia-austria.net/forschung/index.php?title=Universit%C3%A4tsmatrikel
wenn es doch schon
http://de.wikisource.org/wiki/Universit%C3%A4tsgeschichte
gibt?
http://familia-austria.net/forschung/index.php?title=Universit%C3%A4tsmatrikel
wenn es doch schon
http://de.wikisource.org/wiki/Universit%C3%A4tsgeschichte
gibt?
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 21:53 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 21:50 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 21:46 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 21:08 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 21:07 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://mappingmiracles.wordpress.com/
http://www.cam.ac.uk/research/news/and-the-girl-he-immersed-in-the-font-he-took-out-as-a-boy
#erzählforschung
http://www.cam.ac.uk/research/news/and-the-girl-he-immersed-in-the-font-he-took-out-as-a-boy
#erzählforschung
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 21:01 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Wolfgang Michal streitet für die Bibliotheken.
http://www.carta.info/72532/das-e-book-und-das-drohende-ende-der-stadtbucherei/
Lesenswert auch die Antwort von Claus Wilcke auf Verleger Ulmer in den Kommentaren:
Man muss schon Verleger sein, um die Onleihe als “Riesenerfolg” zu sehen.
Ich bin (Bibliotheks-)Nutzer und die Onleihe ist ein digitales Sibirien mit mehr als bescheidener Benutzerfreundlichkeit. Die Nachteile der Onleihe will ich nicht aufzählen, weil damit der Fokus dieses Artikels verloren geht. Aber es ist für uns Nutzer eine Zumutung, wenn digitale Bücher nur als Einzelexemplare ausgeliehen werden können, was lange Wartezeiten mit extrem schmalen Zugriffskorridoren mit sich bringt, obwohl eine Parallelnutzung technisch kein Problem wäre. Aber wir müssen es hinnehmen weil die Verlage es so wünschen.
Das wiederum macht jedem “Onleiher” jedesmal klar, dass es den Verlagen nicht um Inhalte geht, sondern nur um den Profit und zwar mit einem Geschäftsmodell, dass zu weiten Teilen noch aus dem 16. Jahrhundert stammt (da könnte die Onleihe, by the way, in ihrer jetzigen Form auch her kommen …).
So sehe ich das auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
Foto: Stadt Moers https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/
http://www.carta.info/72532/das-e-book-und-das-drohende-ende-der-stadtbucherei/
Lesenswert auch die Antwort von Claus Wilcke auf Verleger Ulmer in den Kommentaren:
Man muss schon Verleger sein, um die Onleihe als “Riesenerfolg” zu sehen.
Ich bin (Bibliotheks-)Nutzer und die Onleihe ist ein digitales Sibirien mit mehr als bescheidener Benutzerfreundlichkeit. Die Nachteile der Onleihe will ich nicht aufzählen, weil damit der Fokus dieses Artikels verloren geht. Aber es ist für uns Nutzer eine Zumutung, wenn digitale Bücher nur als Einzelexemplare ausgeliehen werden können, was lange Wartezeiten mit extrem schmalen Zugriffskorridoren mit sich bringt, obwohl eine Parallelnutzung technisch kein Problem wäre. Aber wir müssen es hinnehmen weil die Verlage es so wünschen.
Das wiederum macht jedem “Onleiher” jedesmal klar, dass es den Verlagen nicht um Inhalte geht, sondern nur um den Profit und zwar mit einem Geschäftsmodell, dass zu weiten Teilen noch aus dem 16. Jahrhundert stammt (da könnte die Onleihe, by the way, in ihrer jetzigen Form auch her kommen …).
So sehe ich das auch:
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe

KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 20:52 - Rubrik: Bibliothekswesen
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"The Penn Libraries is sad to announce the passing of Lawrence J. Schoenberg, C'53 WG'57, on May 7. A much valued and long-time member of the Libraries' Board of Overseers and Board Chair Emeritus, Larry radically contributed to the holdings of Penn's Special Collections, through his vision and his philanthropy, and he made possible access to their contents internationally. Together with his wife Barbara, Larry created an institutional environment for creative learning and discovery centered on Special Collections in the Digital Age. In 1996, he founded the Schoenberg Center for Electronic Text and Image, which has now digitized and made publicly available over 2,000,000 special collections images. In 2011, the Schoenbergs donated their remarkable collection of over 290 medieval and Renaissance manuscripts to the Libraries. Their gift culminated in the creation of the Schoenberg Institute of Manuscript Studies, housed in the Van-Pelt Dietrich Library Center. The Institute's mission, infused by Larry's imagination and foresight, is to bring medieval manuscripts, modern technology and people together for the advancement of knowledge. In this, Larry Schoenberg will have an enduring legacy and the gratitude of scholars at Penn and around the world." (EXLIBRIS-L)
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 20:46 - Rubrik: English Corner
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"There will be a lot written and said about Terry Cook following his passing yesterday. He was a Canadian archivist whose theories of appraisal have shaped archival theory."
http://sites.tufts.edu/dca/2014/05/13/in-memoriam-of-terry-cook/
http://anglo-celtic-connections.blogspot.de/2014/05/terry-cook-rip.html
http://sites.tufts.edu/dca/2014/05/13/in-memoriam-of-terry-cook/
http://anglo-celtic-connections.blogspot.de/2014/05/terry-cook-rip.html
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 20:40 - Rubrik: English Corner
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http://plagiatsgutachten.de/blog.php/mit-drei-seiten-ko-autorschaft-zum-doktorat-kuerzeste-dissertation-der-welt-an-der-uni-muenster-aufgetaucht/
"Es ist nun auch die wahrscheinlich kürzeste Doktorarbeit der Welt aufgetaucht. Sie umfasst gerade mal drei Seiten und ist identisch mit einem kurzen Aufsatz, der zwei Jahre zuvor unter Autorschaft des Doktorvaters und der (späteren) Dissertantin publiziert wurde."
"Es ist nun auch die wahrscheinlich kürzeste Doktorarbeit der Welt aufgetaucht. Sie umfasst gerade mal drei Seiten und ist identisch mit einem kurzen Aufsatz, der zwei Jahre zuvor unter Autorschaft des Doktorvaters und der (späteren) Dissertantin publiziert wurde."
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 20:30 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Vage Hinweise deuten darauf hin, dass bei einem meiner Gerichtsverfahren im Vorfeld eine einstweilige Verfügung gegen mich gescheitert ist - wovon ich aber nichts mitbekommen habe. Genauso ging es jetzt Fragdenstaat in der unter
http://archiv.twoday.net/stories/629754909/
gemeldeten Angelegenheit: Veröffentlichung eines angeblich urheberrechtlich geschützten behördlichen Vermerks. Fragdenstaat wurde weder vom LG Berlin noch vom Kammergericht angehört, als das Bundesinnenministerium eine einstweilige Verfügung zu erwirken versuchte und in beiden Instanzen unterlag, da ein Urheberrechtsschutz nicht bejaht werden konnte (genauso sah ich das ja auch).
Materialien
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/Verwaltungsrecht/beschluss-kammergericht-berlin-frag-den-staat.pdf?__blob=publicationFile
http://archiv.twoday.net/stories/629754909/
gemeldeten Angelegenheit: Veröffentlichung eines angeblich urheberrechtlich geschützten behördlichen Vermerks. Fragdenstaat wurde weder vom LG Berlin noch vom Kammergericht angehört, als das Bundesinnenministerium eine einstweilige Verfügung zu erwirken versuchte und in beiden Instanzen unterlag, da ein Urheberrechtsschutz nicht bejaht werden konnte (genauso sah ich das ja auch).
Materialien
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/Verwaltungsrecht/beschluss-kammergericht-berlin-frag-den-staat.pdf?__blob=publicationFile
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 19:34 - Rubrik: Archivrecht
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=152065&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=252617
Der EuGH zwingt Google (entgegen dem vernünftigen Votum des Generalanwalts, dem der Gerichtshof sonst fast immer folgt), rechtmäßig von einer Tageszeitung veröffentlichte Meldungen über eine Zwangsversteigerung in Spanien 1998 aus der Suche nach dem Namen des Betroffenen zu entfernen - eine datenschutzrechtliche Fehlentscheidung von ungeheurer Tragweite.
Es geht eben nicht nur um sensible Daten, sondern um alle personenbezogenen Daten. Die Löschung auf Begehren des Betroffenen ist der Regelfall, das Beibehalten die begründungspflichtige Ausnahme (z.B. bei Politikern). Exzessive Privatheit erwürgt die digitale Informationsgesellschaft.
Auswirkungen auch auf das Archivwesen sind absehbar: Zunächst einmal (noch) nicht bei der Einstellung von Informationen, aber auf jeden Fall bei ihrer Sichtbarkeit. Wildgewordene Datenschützer (also fast alle) könnten auf die Idee kommen, jegliche archivische Metasuchmaschinen mit personenbezogenen Daten zu verbieten oder auch, dass Daten über eine lokale Volltextsuche zur Verfügung stehen. Sie könnten die Archive zwingen, Suchmaschinen durch robots.txt grundsätzlich den Zugriff auf Archivdatenbanken zu verweigern.
Dank der traditionellen Praxis des EuGH, Namen von Klägern unverständlicherweise NICHT zu anonymisieren, weiß übrigens dank des Streisand-Effekts nun die ganze Welt, dass Herr Gonzalez einmal eine Pfändung erlebt hat. Was ist denn da mit dem Datenschutz?
Siehe dazu auch
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen/
Zu den Implikationen:
"Mit anderen Worten: im Regelfall überwiegen die Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz des Privatlebens das vom EuGH etwas despektierlich so genannte "Interesse der Internetnutzer" an der Information. Diese Wortwahl ist bemerkenswert: denn immerhin hat der Generalanwalt ganz besonders auch die Bedeutung der nach Art 11 der Grundrechtecharta geschützten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit betont - und zwar sowohl das Recht (nicht bloß das "Interesse"!) der Internetnutzer, im Internet verfügbare Informationen zu suchen und zu empfangen ebenso wie Recht der Webseitenurheber, Inhalte ins Internet zu stellen. Im gesamten Urteil des EuGH kommt eine ausdrückliche Abwägung mit den nach Art 11 GRC geschützten Freiheiten nicht vor, lediglich implizit durch die Bezugnahme auf Ausnahmefälle ("besonders gelagerte Fälle"), in denen es um public figures geht. Das Urteil erweckt den Eindruck, als erkenne der Gericht ein - sehr deutsch wirkendes - Supergrundrecht auf Datenschutz und Schutz des Privatlebens an, dem lediglich diffuse Informationsinteressen von Internetnutzern gegenüberstehen. Das Ergebnis: Datenschutz geht dem Funktionieren des Internets, wie wir es bisher gewohnt sind (oder waren), jedenfalls vor. [...]
Zur Entfernung aus dem Online-Archiv enthält das Urteil keinen Hinweis, man muss aber wohl - jedenfalls nach der Rechtsprechung des EGMR (26.07.2013, Węgrzynowski und Smolczewski [...]) - davon ausgehen, dass diese "Neuschreibung der Geschichte" nicht erforderlich ist (EGMR: "the legitimate interest of the public in access to the public Internet archives of the press is protected under Article 10 of the Convention."). Das würde bedeuten, dass das Online-Archiv der Zeitung bestehen bleiben könnte, der Link darauf aber rechtswidrig wäre und zu entfernen ist - und dann wohl zB auch der Link auf die Veröffentlichung im Online-Archiv der Zeitung, den ich in meinem ersten Post zu diesem Fall eingefügt hatte (ich werde diesen Link jetzt sicherheitshalber vom Netz nehmen).
Aufgrund des Zugangs des EuGH, Datenschutz als Supergrundrecht zu sehen (siehe auch im Vorratsdaten-Urteil, in dem von der "besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens" die Rede ist), bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher, dass der EuGH hier mit dem EGMR auf einer Linie liegt: denn auch für das Online-Archiv der Tageszeitung könnte man keine besonderen Gründe mehr erkennen, die ein Zugänglichbleiben der ursprünglichen Versteigerungsanzeige erfordern würden. Zudem kommt hier auch nicht die Ausnahme für journalistische Tätigkeit zum Tragen, da es sich um eine entgeltliche Anzeige handelte, nicht um einen journalistischen Text."
http://blog.lehofer.at/2014/05/eugh-google-muss-doch-vergessen-das.html
Man sieht an diesem Blawg, dass die Zensur-Schere schon funktioniert: Es wird - völlig überzogen - den Link zum Zeitungsarchiv entfernen, obwohl ich dafür nach den bisherigen Grundsätzen der Linkhaftung keinen Grund sehe.
Weitere kritische Kommentare zur Entscheidung:
http://www.internet-law.de/2014/05/die-haftung-von-google-und-das-recht-auf-vergessenwerden-im-internet.html
http://www.delegedata.de/2014/05/das-google-urteil-des-eugh-uebers-ziel-hinaus-geschossen/
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-131-12-google-suchergebnisse-loeschen-recht-auf-vergessenwerden/
http://kanzlei-lachenmann.de/recht-auf-vergessen-bei-suchmaschinen-eugh-urteil-billigt-zensur-durch-datenschutzrecht/
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen/
http://www.telemedicus.info/article/2777-EuGH-Suchmaschinen-und-Datenschutz.html
http://eulawanalysis.blogspot.co.uk/2014/05/the-cjeus-google-spain-judgment-failing.html
http://lawjusticejournalism.org/2014/05/13/google-spain-ecj-has-straightjacketed-the-librarian/
Soweit juristische Stellungnahmen. Kritik kam auch von der Bitkom:
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/unternehmen-bitkom-kritsiert-eugh-urteil-zum-recht-auf-vergessen-im-netz_id_3840930.html
Und aus den Medien:
http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2014/05/das_recht_auf_vergessen.html
Wenn ich Mitglied der Piratenpartei wäre, würde ich angesichts der folgenden unsäglichen Stellungnahme, die das Urteil begrüßt und populistisch einmal mehr von der Datenkrake Google salbadert, sofort austreten:
https://www.piratenpartei.de/2014/05/13/eugh-urteil-recht-auf-vergessen/
Zusammenfassung von Stellungnahmen:
http://www.golem.de/news/imho-ein-google-urteil-zum-vergessen-1405-106437.html
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916/
Ein digitaler Radiergummi sieht anders aus.
Der EuGH zwingt Google (entgegen dem vernünftigen Votum des Generalanwalts, dem der Gerichtshof sonst fast immer folgt), rechtmäßig von einer Tageszeitung veröffentlichte Meldungen über eine Zwangsversteigerung in Spanien 1998 aus der Suche nach dem Namen des Betroffenen zu entfernen - eine datenschutzrechtliche Fehlentscheidung von ungeheurer Tragweite.
Es geht eben nicht nur um sensible Daten, sondern um alle personenbezogenen Daten. Die Löschung auf Begehren des Betroffenen ist der Regelfall, das Beibehalten die begründungspflichtige Ausnahme (z.B. bei Politikern). Exzessive Privatheit erwürgt die digitale Informationsgesellschaft.
Auswirkungen auch auf das Archivwesen sind absehbar: Zunächst einmal (noch) nicht bei der Einstellung von Informationen, aber auf jeden Fall bei ihrer Sichtbarkeit. Wildgewordene Datenschützer (also fast alle) könnten auf die Idee kommen, jegliche archivische Metasuchmaschinen mit personenbezogenen Daten zu verbieten oder auch, dass Daten über eine lokale Volltextsuche zur Verfügung stehen. Sie könnten die Archive zwingen, Suchmaschinen durch robots.txt grundsätzlich den Zugriff auf Archivdatenbanken zu verweigern.
Dank der traditionellen Praxis des EuGH, Namen von Klägern unverständlicherweise NICHT zu anonymisieren, weiß übrigens dank des Streisand-Effekts nun die ganze Welt, dass Herr Gonzalez einmal eine Pfändung erlebt hat. Was ist denn da mit dem Datenschutz?
Siehe dazu auch
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen/
Zu den Implikationen:
"Mit anderen Worten: im Regelfall überwiegen die Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz des Privatlebens das vom EuGH etwas despektierlich so genannte "Interesse der Internetnutzer" an der Information. Diese Wortwahl ist bemerkenswert: denn immerhin hat der Generalanwalt ganz besonders auch die Bedeutung der nach Art 11 der Grundrechtecharta geschützten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit betont - und zwar sowohl das Recht (nicht bloß das "Interesse"!) der Internetnutzer, im Internet verfügbare Informationen zu suchen und zu empfangen ebenso wie Recht der Webseitenurheber, Inhalte ins Internet zu stellen. Im gesamten Urteil des EuGH kommt eine ausdrückliche Abwägung mit den nach Art 11 GRC geschützten Freiheiten nicht vor, lediglich implizit durch die Bezugnahme auf Ausnahmefälle ("besonders gelagerte Fälle"), in denen es um public figures geht. Das Urteil erweckt den Eindruck, als erkenne der Gericht ein - sehr deutsch wirkendes - Supergrundrecht auf Datenschutz und Schutz des Privatlebens an, dem lediglich diffuse Informationsinteressen von Internetnutzern gegenüberstehen. Das Ergebnis: Datenschutz geht dem Funktionieren des Internets, wie wir es bisher gewohnt sind (oder waren), jedenfalls vor. [...]
Zur Entfernung aus dem Online-Archiv enthält das Urteil keinen Hinweis, man muss aber wohl - jedenfalls nach der Rechtsprechung des EGMR (26.07.2013, Węgrzynowski und Smolczewski [...]) - davon ausgehen, dass diese "Neuschreibung der Geschichte" nicht erforderlich ist (EGMR: "the legitimate interest of the public in access to the public Internet archives of the press is protected under Article 10 of the Convention."). Das würde bedeuten, dass das Online-Archiv der Zeitung bestehen bleiben könnte, der Link darauf aber rechtswidrig wäre und zu entfernen ist - und dann wohl zB auch der Link auf die Veröffentlichung im Online-Archiv der Zeitung, den ich in meinem ersten Post zu diesem Fall eingefügt hatte (ich werde diesen Link jetzt sicherheitshalber vom Netz nehmen).
Aufgrund des Zugangs des EuGH, Datenschutz als Supergrundrecht zu sehen (siehe auch im Vorratsdaten-Urteil, in dem von der "besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens" die Rede ist), bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher, dass der EuGH hier mit dem EGMR auf einer Linie liegt: denn auch für das Online-Archiv der Tageszeitung könnte man keine besonderen Gründe mehr erkennen, die ein Zugänglichbleiben der ursprünglichen Versteigerungsanzeige erfordern würden. Zudem kommt hier auch nicht die Ausnahme für journalistische Tätigkeit zum Tragen, da es sich um eine entgeltliche Anzeige handelte, nicht um einen journalistischen Text."
http://blog.lehofer.at/2014/05/eugh-google-muss-doch-vergessen-das.html
Man sieht an diesem Blawg, dass die Zensur-Schere schon funktioniert: Es wird - völlig überzogen - den Link zum Zeitungsarchiv entfernen, obwohl ich dafür nach den bisherigen Grundsätzen der Linkhaftung keinen Grund sehe.
Weitere kritische Kommentare zur Entscheidung:
http://www.internet-law.de/2014/05/die-haftung-von-google-und-das-recht-auf-vergessenwerden-im-internet.html
http://www.delegedata.de/2014/05/das-google-urteil-des-eugh-uebers-ziel-hinaus-geschossen/
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-131-12-google-suchergebnisse-loeschen-recht-auf-vergessenwerden/
http://kanzlei-lachenmann.de/recht-auf-vergessen-bei-suchmaschinen-eugh-urteil-billigt-zensur-durch-datenschutzrecht/
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen/
http://www.telemedicus.info/article/2777-EuGH-Suchmaschinen-und-Datenschutz.html
http://eulawanalysis.blogspot.co.uk/2014/05/the-cjeus-google-spain-judgment-failing.html
http://lawjusticejournalism.org/2014/05/13/google-spain-ecj-has-straightjacketed-the-librarian/
Soweit juristische Stellungnahmen. Kritik kam auch von der Bitkom:
http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/unternehmen-bitkom-kritsiert-eugh-urteil-zum-recht-auf-vergessen-im-netz_id_3840930.html
Und aus den Medien:
http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2014/05/das_recht_auf_vergessen.html
Wenn ich Mitglied der Piratenpartei wäre, würde ich angesichts der folgenden unsäglichen Stellungnahme, die das Urteil begrüßt und populistisch einmal mehr von der Datenkrake Google salbadert, sofort austreten:
https://www.piratenpartei.de/2014/05/13/eugh-urteil-recht-auf-vergessen/
Zusammenfassung von Stellungnahmen:
http://www.golem.de/news/imho-ein-google-urteil-zum-vergessen-1405-106437.html
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916/

KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 18:32 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.abendblatt.de/kultur-live/article127932984/Theatertreffen-Jurorin-tritt-wegen-Plagiat-zurueck.html
"Der Journalist Wolfgang Behrens vom Bühnenportal "Nachtkritik" wies in einem Artikel vom 9. Mai nach, dass die Jurorin Daniele Muscionico ganze Passagen ihrer Laudatio kaum verändert aus dem Programmheft der Aufführung im Münchner Residenztheater abgeschrieben hatte."
http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9502%3Ablog-eine-theatertreffenjurorin-und-die-kulturtechnik-des-abschreibens&catid=315%3Ablog-k2&Itemid=100078
http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9521&catid=126&Itemid=100089
"Der Journalist Wolfgang Behrens vom Bühnenportal "Nachtkritik" wies in einem Artikel vom 9. Mai nach, dass die Jurorin Daniele Muscionico ganze Passagen ihrer Laudatio kaum verändert aus dem Programmheft der Aufführung im Münchner Residenztheater abgeschrieben hatte."
http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9502%3Ablog-eine-theatertreffenjurorin-und-die-kulturtechnik-des-abschreibens&catid=315%3Ablog-k2&Itemid=100078
http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9521&catid=126&Itemid=100089
KlausGraf - am Dienstag, 13. Mai 2014, 00:24 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb