http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Simplicius/Diderot-Club_II#Wikimedia_Deutschland:_Es_ist_Zeit_f.C3.BCr_eine_Bilanz
So wurde dann aus der Non-Profit-Veranstaltung „Freies Wissen für alle eine“ Goldmine für einige wenige
So wurde dann aus der Non-Profit-Veranstaltung „Freies Wissen für alle eine“ Goldmine für einige wenige
Digitalisierte Fotos von Bauten und Kunstwerken:
http://diathek.kunstgesch.uni-halle.de/dbview/view.php
http://diathek.kunstgesch.uni-halle.de/dbview/view.php
KlausGraf - am Freitag, 10. Dezember 2010, 19:48 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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KlausGraf - am Freitag, 10. Dezember 2010, 19:36 - Rubrik: English Corner
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Eine Linksammlung:
http://forum.heraldik-und-kunst.de/index.php/topic,771.0.html
An Buchdigitalisaten greife ich wenige heraus:
Friedrich Warnecke: Die deutschen Bücherzeichen (Ex-Libris) von ihrem Ursprunge bis zur Gegenwart. Berlin 1890
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00004657/images/
Karl Emich Graf zu Leiningen-Westerburg: Deutsche und Oesterreichische Bibliothekzeichen. Stuttgart 1901
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-20591
Ludwig Gerster: Die Schweizerischen Bibliothekzeichen (Ex-Libris). Kappelen 1898
http://www.archive.org/details/dieschweizerisc00gersgoog
"Wäre es nicht eine gute Idee, wenn Bibliotheken weltweit ein gemeinsames Register von Bucheignerzeichen und Stempeln unterhalten?" Fragte ich im August 2003. Das gilt nach wie vor.
An Bibliotheksdatenbanken und Sammlungen mit Digitalisaten sind mir bekannt (natürlich gibt es keine Metasuche!):
U. of Delaware Library
http://cdm.lib.udel.edu/cdm4/browse.php?CISOROOT=/wab
"The William Augustus Brewer Digital Bookplate Collection currently includes about 3,000 bookplates, with the remaining bookplates to be added in 2011."
Hinweis: http://archiv.twoday.net/stories/6501259/
UB Neuchatêl
http://bpun.unine.ch/page.asp?sous_menu1=ex_libr&sous_menu2=0
Hinweis: http://archiv.twoday.net/stories/4987565/
McGill U. Library
http://digital.library.mcgill.ca/bookplates/
Notre Dame U. Library
http://www.rarebooks.nd.edu/digital/bookplates/registry_search.html
UB Salzburg (Liste mit Links zum OPAC, wo ggf. Digitalisate verlinkt sind)
http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/exlibris/exlibrisliste.htm
Die Pratt Library bietet über 1200 Abbildungen auf Flickr an:
http://www.flickr.com/photos/34900073@N07/sets/72157613160345964/
Ein "Best of" davon bildete Bibliodyssey ab:
http://bibliodyssey.blogspot.com/2009/06/pratt-ex-libris.html

Peacay hatte schon früher Exlibris thematisiert:
http://bibliodyssey.blogspot.com/2006/07/assorted-ex-libris.html
Exlibris kann man natürlich auch in Bibliotheksdigitalisaten entdecken, siehe etwa:
http://archiv.twoday.net/stories/6428052/#6428610
Zu dürftige Scans einer Bibliothekszeitschrift:
http://www.gslis.utexas.edu/~landc/bookplateindex.htm
Abbildungen auf Wikimedia Commons:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ex_libris
Weblogs:
http://bookplatejunkie.blogspot.com/
http://pocketsizeprints.blogspot.com/
http://bookplate-jvarnoso.blogspot.com/ (bis 2009)


Wer kennt das untere Exlibris?
Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein
KlausGraf - am Freitag, 10. Dezember 2010, 00:24 - Rubrik: Hilfswissenschaften
Architekturmuseum der TU Berlin
Architekt: Otto Kohtz
Inhalt: Archiv, Filmtresor: Grundriss, Ansichten, Querschnitt, Detailschnitt
Datierung (Blatt oder Bauwerk): 1935
Gattung: Lichtpause
Material/Technik: Lichtpause auf Papier
Maße (h x b): 47,80 x 76,50 cm
Inv. Nr.: 9514
URL: http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=90964
Wikipedia-Artikel Otto Kohtz
Architekt: Otto Kohtz
Inhalt: Archiv, Filmtresor: Grundriss, Ansichten, Querschnitt, Detailschnitt
Datierung (Blatt oder Bauwerk): 1935
Gattung: Lichtpause
Material/Technik: Lichtpause auf Papier
Maße (h x b): 47,80 x 76,50 cm
Inv. Nr.: 9514
URL: http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=90964
Wikipedia-Artikel Otto Kohtz
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:43 - Rubrik: Archivgeschichte
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Architekturmuseum TU Berlin: Planungsunterlage von Hermann Mattern: Schnitt Verwaltungstrakt Magazingebäude 1:100
Datierung (des Blattes): 20.08.1958
Gattung: Lichtpause Einzeichnung
Material/Technik: Bleistift über Lichtpause auf Papier
Maße (h x b): 35,00 x 90,00 cm
Inv. Nr.: 24287
URL: http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=109419
Wikipedia-Artikel: Hermann Mattern
Datierung (des Blattes): 20.08.1958
Gattung: Lichtpause Einzeichnung
Material/Technik: Bleistift über Lichtpause auf Papier
Maße (h x b): 35,00 x 90,00 cm
Inv. Nr.: 24287
URL: http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=109419
Wikipedia-Artikel: Hermann Mattern
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:30 - Rubrik: Archivbau
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" ... „Ein Original ist unersetzlich – gut gesichert und versichert zum Schutz Ihres Archivs“, so lautet der Titel der Infobroschüre der Westfälischen Provinzial Versicherung zum Thema Archivalienversicherung, die im Oktober in Zusammenarbeit mit dem LWL-Archivamt erschienen ist. Das Versicherungskonzept zielt darauf ab, die möglichen Wiederherstellungskosten nach einem Schadensfall zu versichern, aus Sicht des Versicherers und des LWL-Archivamtes der einzig mögliche Weg, da es sich bei Archivgut in den meisten Fällen um Unikate handelt, die nicht wiederbeschafft werden können. Viele Schäden könnten verhindert werden, wenn bereits bei der Einrichtung von Archiven der Schadensprävention mehr Beachtung beigemessen würde. Tipps zu Schadensverhütung nehmen daher in der Broschüre neben konkreten Versicherungsbeispielen viel Raum ein.
Die Druckversion (PDF)kann unter Angabe der Bestellnummern 492/57 u. 492/57a (Anlage) bei der Westfälischen Provinzial Versicherung, Abt. Firmenkunden Kommunen – Sach, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster bestellt werden."
Quelle: LWL-Archivamt für Westfalen
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:19 - Rubrik: Bestandserhaltung
Das OLG Köln hat mit heute (09.12.2010) verkündeten Beschlüssen drei Berufungsverfahren ausgesetzt, die Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Köln wegen des Einsturzes des Stadtarchivs am 03.03.2009 zum Gegenstand haben.
Hintergrund:
Grund für die Aussetzung der Verfahren ist die in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln laufende Beweisaufnahme zu den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs. Das OLG hält in den Schadensersatzverfahren die Einholung eines Sachverständigengutachtens für erforderlich. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln sollen für die Begutachtungen in den Verfahren vor dem OLG genutzt werden. Nach Fertigstellung des in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens werden die Berufungsverfahren fortgesetzt.
Die Kläger machen im Wege der Feststellungsklage Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen geltend, die sie dem Historischen Stadtarchiv in Verwahrung gegeben haben. In allen drei Verfahren handelt es sich um wertvolle Archivgüter aus Privatbesitz: Schriften aus dem Nachlass eines Soziologen, historisch bedeutsame Urkunden zur Kölner Stadtgeschichte und Originaldokumente aus der Hinterlassenschaft eines Musikers. Das LG Köln hatte die Klagen durch Urteile vom 16.03.2010 abgewiesen und dabei eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Die Kläger haben gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt, über die nunmehr das OLG Köln zu entscheiden hat.
Die Entscheidungen:
Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat in den Beschlüssen vom heutigen Tag auf Folgendes hingewiesen: Für die Frage einer Pflichtverletzung der Stadt Köln könne es entscheidend darauf ankommen, ob die Stadt aufgrund der im November 2008 aufgetretenen Anzeichen am Gebäude selbst (Risse im Mauerwerk, Abplatzungen von Mörtel, schleifende Türen) verpflichtet war, weitere Untersuchungen zur Standsicherheit des Gebäudes vorzunehmen oder vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Zudem könne nach derzeitigem Sach- und Streitstand eine Pflichtverletzung darin liegen, dass Mitarbeiter der Stadt das Messergebnis vom 05.02.2009 angesichts der festgestellten Veränderungen der Gebäudehöhe nicht unverzüglich an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle weitergeleitet haben.
Mit der Aussetzung der Verfahren wartet das OLG auch mit Rücksicht auf die im Zuge der Beweiserhebung entstehenden, ganz erheblichen Kosten zunächst das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Frage der Kausalität ab. Dabei hat das Gericht in den Beschlüssen vom heutigen Tag darauf hingewiesen, dass, wenn danach das Beweisergebnis zur Einsturzursache im Sinne der Kläger ausfiele, es der Fortsetzung der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer eventuellen Pflichtverletzung der Beklagten bedürfte. Ferner wäre gegebenenfalls zu klären, welche Maßnahmen die Beklagte bzw. die bei ihr zuständigen Stellen bei pflichtgemäßem Verhalten hätten ergreifen müssen und ob diese den Schaden abgewendet hätten.
Aktenzeichen:
OLG Köln 18 U 56/10, 18 U 59/10 und 18 U 60/10
LG Köln 5 O 257/09, 5 O 299/09 und 5 O 300/09
Quelle: OLG Köln/WB-Online-Redaktion
Hintergrund:
Grund für die Aussetzung der Verfahren ist die in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln laufende Beweisaufnahme zu den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs. Das OLG hält in den Schadensersatzverfahren die Einholung eines Sachverständigengutachtens für erforderlich. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln sollen für die Begutachtungen in den Verfahren vor dem OLG genutzt werden. Nach Fertigstellung des in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens werden die Berufungsverfahren fortgesetzt.
Die Kläger machen im Wege der Feststellungsklage Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen geltend, die sie dem Historischen Stadtarchiv in Verwahrung gegeben haben. In allen drei Verfahren handelt es sich um wertvolle Archivgüter aus Privatbesitz: Schriften aus dem Nachlass eines Soziologen, historisch bedeutsame Urkunden zur Kölner Stadtgeschichte und Originaldokumente aus der Hinterlassenschaft eines Musikers. Das LG Köln hatte die Klagen durch Urteile vom 16.03.2010 abgewiesen und dabei eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Die Kläger haben gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt, über die nunmehr das OLG Köln zu entscheiden hat.
Die Entscheidungen:
Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat in den Beschlüssen vom heutigen Tag auf Folgendes hingewiesen: Für die Frage einer Pflichtverletzung der Stadt Köln könne es entscheidend darauf ankommen, ob die Stadt aufgrund der im November 2008 aufgetretenen Anzeichen am Gebäude selbst (Risse im Mauerwerk, Abplatzungen von Mörtel, schleifende Türen) verpflichtet war, weitere Untersuchungen zur Standsicherheit des Gebäudes vorzunehmen oder vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Zudem könne nach derzeitigem Sach- und Streitstand eine Pflichtverletzung darin liegen, dass Mitarbeiter der Stadt das Messergebnis vom 05.02.2009 angesichts der festgestellten Veränderungen der Gebäudehöhe nicht unverzüglich an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle weitergeleitet haben.
Mit der Aussetzung der Verfahren wartet das OLG auch mit Rücksicht auf die im Zuge der Beweiserhebung entstehenden, ganz erheblichen Kosten zunächst das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Frage der Kausalität ab. Dabei hat das Gericht in den Beschlüssen vom heutigen Tag darauf hingewiesen, dass, wenn danach das Beweisergebnis zur Einsturzursache im Sinne der Kläger ausfiele, es der Fortsetzung der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer eventuellen Pflichtverletzung der Beklagten bedürfte. Ferner wäre gegebenenfalls zu klären, welche Maßnahmen die Beklagte bzw. die bei ihr zuständigen Stellen bei pflichtgemäßem Verhalten hätten ergreifen müssen und ob diese den Schaden abgewendet hätten.
Aktenzeichen:
OLG Köln 18 U 56/10, 18 U 59/10 und 18 U 60/10
LG Köln 5 O 257/09, 5 O 299/09 und 5 O 300/09
Quelle: OLG Köln/WB-Online-Redaktion
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:15 - Rubrik: Kommunalarchive

"Computerspiele mit historischen Inhalten sind nicht nur ein wesentlicher Teil der heutigen Unterhaltungs- und Medienlandschaft, sondern auch der Geschichtskultur. Sie unterscheiden sich von anderen populären Repräsentationsformen von Geschichte vor allem durch ihre Interaktivität. Welche Erkenntnisse bietet die Untersuchung des Mediums für die Geschichtswissenschaft, die sich mit dem Computerspiel bislang kaum befasst hat? Der vorliegende Sammelband gibt darauf vielfältige Antworten, denn die historisch-fachwissenschaftlichen Analysen der einzelnen Beiträge decken die wesentlichen Spielegenres ebenso wie die verschiedenen historischen Epochen ab. Er belegt damit nicht nur die Vielfalt der Geschichtspopularisierung im Computerspiel, sondern zugleich die Notwendigkeit, sie zu erfassen, einzuordnen und zu interpretieren. "
Angela Schwarz (Hg.)
"Wollten Sie auch immer schon einmal pestverseuchte Kühe auf Ihre Gegner werfen?"
Eine fachwissenschaftliche Annährung an Geschichte im Computerspiel
Reihe: Medien'welten. Braunschweiger Schriften zur Medienkultur
Bd. 13, 2010, 240 S., 19.90 EUR, br., ISBN 978-3-643-10267-6
Quelle: Verlagsangaben
"Am 24. November 2010 ist die neue Monographie von Daniela Fleiß mit dem Titel Auf dem Weg zum "starken Stück Deutschland". Image und Identität im Ruhrgebiet in Zeiten von Kohle- und Stahlkrise beim Universitätsverlag Rhein-Ruhr erschienen. Die Autorin zeichnet den Weg zum "starken Stück Deutschland" nach, indem sie exemplarisch eine Fülle von Werbematerialien aus den Städten Essen, Duisburg und Bottrop analysiert. Die Ergebnisse ihrer historischen Studie liefern einen spannenden Einblick in den vielfältigen Imagewandel des Ruhrgebiets und sind nicht nur für Historikerinnen und Historiker interessant. Nicht zuletzt bieten sie den Menschen des Ruhrgebiets Einsichten über die unterschiedlichen Bilder und Vorstellungen, die über das Ruhrgebiet transportiert wurden und werden – Vorstellungen, die auch die eigene Identität beeinflusst haben. Das 186 Seiten umfassende Buch mit der ISBN 978-3-940251-87-9 kostet 29,80 € und ist ab sofort über den Verlag oder den Buchhandel erhältlich.
Am 18. Oktober 2010 erschien der Sammelband mit den Ergebnissen des Workshops über Geschichte im Computerspiel vom Dezember 2008. Unter dem Titel "Wollten Sie auch immer schon einmal pestverseuchte Kühe auf Ihre Gegener werfen?" Eine fachwissenschaftliche Annäherung an Geschichte im Computerspiel präsentiert die Herausgeberin Angela Schwarz erstmals einen Band, der sich allein der geschichtswissenschaftlichen Erforschung eines der jüngsten und am stärksten wachsenden Medien der Popularisierung von Geschichte widmet. In insgesamt neun Beiträgen werden verschiedene Facetten des Umgangs mit Geschichte in einem ebenso intensiv genutzen wie umstrittenen Produkt der Freizeitgestaltung viele Menschen auf:
Computerspiele mit historischen Inhalten sind nicht nur ein wesentlicher Teil der heutigen Unterhaltungs- und Medienlandschaft, sondern auch der Geschichtskultur. Sie unterscheiden sich von anderen populären Repräsentationsformen von Geschichte vor allem durch ihre Interaktivität. Welche Erkenntnisse bietet die Untersuchung des Mediums für die Geschichtswissenschaft, die sich mit dem Computerspiel bislang kaum befasst hat? Mit dem Band, der zahlreiche historische Zeiten, Orte und Themen abdeckt, belegen die Autorinnen und Autoren nicht nur die Vielfalt der Geschichtspopularisierung im Computerspiel, sondern zugleich die Notwendigkeit, sie zu erfassen, einzuordnen und zu interpretieren.
Das Buch ist unter der ISBN 978-3-643-10267-6 als 13. Band im Rahmen der Reihe Medien'Welten des LIT Verlags in Münster erschienen, umfasst mitsamt des Spieleregisters 240 Seiten und kostet im Buchhandel 19,90 €.
Das Thema Geschichte im Computerspiel wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls in einem größeren Projekt verfolgt. Weitere Informationen zum Sammelband und zur Erforschung von Geschichte im Computerspiel finden Sie auch in diesem ZEIT Online Artikel , der zugleich beim IT-Fachportal Golem.de zu finden ist."
Quelle: Uni Siegen, Fach Geschichte, Publikationen des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte
Zu Angela Schwarz und "Computerspiele und Geschichte" s. a. http://archiv.twoday.net/stories/8445399/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:11 - Rubrik: Archivpaedagogik

"Der Stasi-Experte Hubertus Knabe hat die geplante Veröffentlichung des umstrittenen Computerspiels "1378 (km)" erneut scharf kritisiert. Der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen appelliere an die Verantwortlichen, das Spiel über den Schießbefehl an der früheren innerdeutsche Grenze "aus Respekt vor den Opfern" nicht ins Internet zu stellen.
Knabe erklärte am 7. Dezember 2010, offenbar habe die Staatlichen Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe aus der Debatte vom Herbst nichts gelernt. Die ursprünglich für den 3. Oktober 2010 geplante Premiere war von den Verantwortlichen auf den 10. Dezember verschoben worden. Als Grund hatten sie die teils emotional aufgeladene Berichterstattung genannt. Kritiker wie Knabe hatten unter anderem bemängelt, durch das Spiel würden sich die Opfer der Todesgrenze oder deren Angehörige verletzt fühlen.
Das Spiel mit dem Titel "1378 (km)" ist angesiedelt im Jahr 1976, als es noch die DDR und die etwa 1378 Kilometer lange innerdeutsche Grenze mit Patrouillen und Selbstschussanlagen gab. Die Spieler teilen sich vor Spielbeginn in zwei Teams auf, spielen "Republikflüchtlinge" oder Grenzsoldaten. Die Grenzsoldaten sollen die Flüchtlinge stoppen - mit oder ohne Waffengewalt."
Quelle: 3sat, Kulturzeit-Nachrichten v. 8.12.2010
s. a. http://archiv.twoday.net/stories/8374726/
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:05 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Hinweise bei:
http://literaturblog-duftender-doppelpunkt.at/2010/12/08/kostenlose-weihnachtliche-hoerbuecher/
http://literaturblog-duftender-doppelpunkt.at/2010/12/08/kostenlose-weihnachtliche-hoerbuecher/
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 20:30 - Rubrik: Unterhaltung
Ein frühes hilfswissenschaftliches Standardwerk wurde vom GDZ ins Netz gestellt, wo auch sehr viele andere Bücher zur Göttinger Universitätsgeschichte derzeit digitalisiert werden:
http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PPN=PPN638227089

http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PPN=PPN638227089
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 20:01 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Nicht dass ich Connotea sonderlich schätze, aber wer sich am OATP beteiligt, muss dort neue Open-Access-Informationen melden, weil Peter Subers Wahl auf Connotea gefallen ist. Immer wieder ist der Dienst nicht erreichbar, was mir bei dem von mir favorisierten delicious meiner Erinnerung noch nicht passiert ist. Wieso man nicht die Bookmarks bei beiden Anbietern spiegeln kann und beim Ausfall von Connotea dann delicious benützt und anschließend die Links in Connotae nachträgt erschließt sich mir nicht. Wenn man delicious umgehen möchte, könnte man auf einem anderen Server eine simple Textdatei mit den Links samt Kommentaren und Tags für den Fall, dass Connotea ausfällt, deponieren. Auf einer weiteren Seite könnte man neue Links eintragen (z.B. im OA-Wiki), die dann in Connotea übertragen werden können.
Subers Entscheidung für Connotea war für mich eine klare Fehlentscheidung.
Subers Entscheidung für Connotea war für mich eine klare Fehlentscheidung.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 19:50 - Rubrik: Open Access
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Link
Update: Danke für den Hinweis auf
http://lartdesmets.e-monsite.com/rubrique,-le-pontifical-du-maitre-d-aut,577931.html

Update: Danke für den Hinweis auf
http://lartdesmets.e-monsite.com/rubrique,-le-pontifical-du-maitre-d-aut,577931.html

KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 19:46 - Rubrik: Kodikologie
http://www.fotostoria.de/?p=1392
Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) hat in seinem Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten dazu aufgerufen die in den IPTC-Headern unterbrachten Angaben zum Bild nicht zu löschen.
Text
Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten (Metadatenmanifest)
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. (§13 UrhG)
Diese Bestimmung des Urheberrechtes gilt selbstverständlich auch für digitale Bilder.
Im Gegensatz zum physisch verbreiteten Foto, kann ein Urhebervermerk am digitalen Werk nur in Form von Metadaten erfolgen. Wer diese entfernt, nimmt dem Urheber das Recht auf Namensnennung.
Dennoch finden sich schon jetzt im Internet Millionen von Bilddateien, deren Metadaten keinen Rückschluss mehr auf den Urheber zulassen.
Der BVPA verurteilt die elektronische Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Bilder, aus denen die Metadaten und insbesondere die Informationen zur Urheberschaft, vor der Veröffentlichung entfernt wurden.
Wir fordern jeden, der digitale Bilder elektronisch veröffentlicht und / oder verbreitet, auf, die vom Urheber oder dessen Vertreter in den Bilddaten hinterlegten Informationen zu bewahren und ausschließlich Bilder zu veröffentlichen, die diese Metadaten vollständig enthalten.
Ein außerhalb einer Bilddatei, z.B. im dazu gestellten Text, angebrachter Urheberhinweis kann den Erhalt der Metadaten nicht ersetzen, da die digitalen Bilder jederzeit aus diesem Kontext herausgelöst werden können.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bereits existierenden Rechtsvorschriften des §95c UrhG hin, die eine unberechtigte Entfernung der Metadaten untersagen.
http://www.bvpa.org/Home/Metadatenmanifest.php
Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) hat in seinem Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten dazu aufgerufen die in den IPTC-Headern unterbrachten Angaben zum Bild nicht zu löschen.
Text
Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten (Metadatenmanifest)
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. (§13 UrhG)
Diese Bestimmung des Urheberrechtes gilt selbstverständlich auch für digitale Bilder.
Im Gegensatz zum physisch verbreiteten Foto, kann ein Urhebervermerk am digitalen Werk nur in Form von Metadaten erfolgen. Wer diese entfernt, nimmt dem Urheber das Recht auf Namensnennung.
Dennoch finden sich schon jetzt im Internet Millionen von Bilddateien, deren Metadaten keinen Rückschluss mehr auf den Urheber zulassen.
Der BVPA verurteilt die elektronische Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Bilder, aus denen die Metadaten und insbesondere die Informationen zur Urheberschaft, vor der Veröffentlichung entfernt wurden.
Wir fordern jeden, der digitale Bilder elektronisch veröffentlicht und / oder verbreitet, auf, die vom Urheber oder dessen Vertreter in den Bilddaten hinterlegten Informationen zu bewahren und ausschließlich Bilder zu veröffentlichen, die diese Metadaten vollständig enthalten.
Ein außerhalb einer Bilddatei, z.B. im dazu gestellten Text, angebrachter Urheberhinweis kann den Erhalt der Metadaten nicht ersetzen, da die digitalen Bilder jederzeit aus diesem Kontext herausgelöst werden können.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bereits existierenden Rechtsvorschriften des §95c UrhG hin, die eine unberechtigte Entfernung der Metadaten untersagen.
http://www.bvpa.org/Home/Metadatenmanifest.php
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 19:43 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://cartanciennes.free.fr/
Unter anderem mit Nachweisen zur Cassini-Karte von Frankreich in sehr guter Auflösung.
Unter anderem mit Nachweisen zur Cassini-Karte von Frankreich in sehr guter Auflösung.
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Mit ihr hatte sich das Bundesverfassungsgericht zu befassen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101104_1bvr338908.html
Es wurden erhebliche Verfahrensfehler begangen. Bei interdisziplinären Arbeiten muss für jedes Fachgebiet mindestens ein Gutachter bestellt werden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101104_1bvr338908.html
Es wurden erhebliche Verfahrensfehler begangen. Bei interdisziplinären Arbeiten muss für jedes Fachgebiet mindestens ein Gutachter bestellt werden.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 18:34 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Die Bibliothek der knapp 1200 Jahre alten Reichsabtei Corvey in Höxter geht in Kürze online. Im Rahmen einer Fachtagung soll am 10. Dezember 2010 die Internetplattform "Nova Corbeia - Die virtuelle Bibliothek Corvey" erstmals präsentiert werden.
Das teilte die Universität Paderborn am 8. Dezember 2010 mit. Für das Online-Angebot seien die kostbarsten und wichtigsten Schriften und Bücher digitalisiert worden, um den weltweiten Zugriff für Forschungsvorhaben möglich zu machen. Das Schloss Corvey steht auf der Unesco-Liste der nominierten Welterbestätten. Die Internet-Plattform ist den Angaben nach Teil des Projektes "Kulturerbe - Sakralbauten" am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe Unesco der Universität Paderborn. Dabei wurde die Historie der ehemaligen Reichsabtei für die Öffentlichkeit in Buch-, Bild- und digitalisierter Form neu aufbereitet. So wurde in Zusammenarbeit mit der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek in Paderborn die ehemalige Klosterbibliothek für den Internetauftritt rekonstruiert.
Corvey war den Angaben nach eines der bedeutendsten karolingischen Klöster, es verfügte über eine der wertvollsten Bibliotheken des Landes mit herausragenden Objekten der Buch- und Schreibkunst seit der Antike. Zahlreiche Bischöfe gingen aus der Abtei hervor. Auf einer Fachtagung am 10. Dezember 2010 in Paderborn wollen Historiker, Archäologen und Denkmalpfleger die bauhistorische Bedeutung der Klosteranlage mit Blick auf eine Eintragung in die Liste des Weltkulturerbes erörtern.
Quelle: 3sat, Kulturzeit-News vom Donnerstag, 09.12.2010
Update KG: Am Abend des 10.12. ist das Angebot immer noch nicht online, aber immerhin gabs die URL via Twitter
http://www.nova-corbeia.uni-paderborn.de/
Update KG: Dort steht jetzt: Online ab 3. Juni 2011.
Das teilte die Universität Paderborn am 8. Dezember 2010 mit. Für das Online-Angebot seien die kostbarsten und wichtigsten Schriften und Bücher digitalisiert worden, um den weltweiten Zugriff für Forschungsvorhaben möglich zu machen. Das Schloss Corvey steht auf der Unesco-Liste der nominierten Welterbestätten. Die Internet-Plattform ist den Angaben nach Teil des Projektes "Kulturerbe - Sakralbauten" am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe Unesco der Universität Paderborn. Dabei wurde die Historie der ehemaligen Reichsabtei für die Öffentlichkeit in Buch-, Bild- und digitalisierter Form neu aufbereitet. So wurde in Zusammenarbeit mit der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek in Paderborn die ehemalige Klosterbibliothek für den Internetauftritt rekonstruiert.
Corvey war den Angaben nach eines der bedeutendsten karolingischen Klöster, es verfügte über eine der wertvollsten Bibliotheken des Landes mit herausragenden Objekten der Buch- und Schreibkunst seit der Antike. Zahlreiche Bischöfe gingen aus der Abtei hervor. Auf einer Fachtagung am 10. Dezember 2010 in Paderborn wollen Historiker, Archäologen und Denkmalpfleger die bauhistorische Bedeutung der Klosteranlage mit Blick auf eine Eintragung in die Liste des Weltkulturerbes erörtern.
Quelle: 3sat, Kulturzeit-News vom Donnerstag, 09.12.2010
Update KG: Am Abend des 10.12. ist das Angebot immer noch nicht online, aber immerhin gabs die URL via Twitter
http://www.nova-corbeia.uni-paderborn.de/
Update KG: Dort steht jetzt: Online ab 3. Juni 2011.
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 15:33 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
"Das Leipziger Bach-Archiv erhält eine wertvolle Privatsammlung zum Schaffen der Söhne Johann Sebastian Bachs. Die Sammlung gehört einem New Yorker Reedereibesitzer und Musikforscher, der sich seit fast 50 Jahren mit den Bach-Söhnen befasst. Er gibt sein Archiv zunächst für zehn Jahre nach Leipzig. Es umfasst zahlreiche Originaldokumente, darunter Noten und Briefe. Eines der wertvollsten Stücke ist die Original-Partitur einer Oper des jüngsten Bach-Sohns, Johann Christian Bach. Sein Werk "Zanaida" galt lange Zeit als verschollen und wurde seit der Uraufführung im Jahr 1763 nicht mehr gespielt."
Quelle: WDR.de, Kulturnachrichten v. 08.12.2010
Quelle: WDR.de, Kulturnachrichten v. 08.12.2010
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 15:31 - Rubrik: Musikarchive
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Florian Schober aus Bayern gewann in diesem Jahr den Bundeswettbewerb "Jugend forscht" und erhielt zusätzlich eine Reise zu den Feierlichkeiten in Stockholm. Die "Jugend forscht"-Jury hat den 19-Jährigen für sein Biologie-Projekt ausgezeichnet. Er konnte anhand von Flechten nachweisen, wie sich das Klima in den vergangenen Jahrhunderten verändert hat. Flechten kommen in fast allen Regionen der Erde vor und können sehr alt werden. Sie als Klima-Archiv zu nutzen, könnte die derzeit verbreiteten Analysen ergänzen.
Quelle: WDR, Radio-Nachrichten, 9.12.2010
Quelle: WDR, Radio-Nachrichten, 9.12.2010
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 14:03 - Rubrik: Wahrnehmung
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Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 12:24 - Rubrik: Bestandserhaltung
"Der Einsturz des Historischen Stadtarchivs hat nach Angaben der Stadt Köln bisher Kosten in Höhe von 35 Millionen Euro verursacht. Darin enthalten seien Schadenersatzansprüche, Zahlungen an die Kölner Verkehrsbetriebe und Personalkosten für Überstunden der Archivmitarbeiter. Vier Millionen Euro gingen an die Stiftung Stadtgedächtnis."
Quelle: WDR.de, Studio Köln, NAchrichten, 9.12.2010
Quelle: WDR.de, Studio Köln, NAchrichten, 9.12.2010
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 08:45 - Rubrik: Kommunalarchive
Die französische École National Supérieure des Sciences de l'Information et des Bibliothèques (ENSSIB) hat im Rahmen ihrer digitalen Bibliothek vor kurzem das Projekt "Les classiques de la bibliothéconomie" online gestellt. Hierbei wurden Referenzwerke der Bibliothekswissenschaften aus dem 17.-20. Jahrhundert digitalisiert und per Volltext durchsuchbar gemacht. Die Digitalisate im PDF-Format finden Sie unter:
http://www.enssib.fr/classiques-bibliotheconomie
Natürlich handelt es sich hierbei überwiegend um französische Texte, es gibt aber auch vereizelte anderssprachige Werke:
"Die Grossen Bibliophilen : Geschichte der Büchersammler und ihrer Sammlungen" von Gustav Adolph Erich Bogeng (1922, Band 1-3)
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48790
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48791
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48792
"Free Town Libraries : their Formation, Management, and History ; in Britain, France, Germany & America" von Edward Edwards (1869)
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48794
Bernard Linster in INETBIB
http://www.enssib.fr/classiques-bibliotheconomie
Natürlich handelt es sich hierbei überwiegend um französische Texte, es gibt aber auch vereizelte anderssprachige Werke:
"Die Grossen Bibliophilen : Geschichte der Büchersammler und ihrer Sammlungen" von Gustav Adolph Erich Bogeng (1922, Band 1-3)
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48790
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48791
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48792
"Free Town Libraries : their Formation, Management, and History ; in Britain, France, Germany & America" von Edward Edwards (1869)
http://www.enssib.fr/bibliotheque-numerique/document-48794
Bernard Linster in INETBIB
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 03:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.nybooks.com/articles/archives/2010/dec/23/library-three-jeremiads/?pagination=false
Auszüge aus den drei "Jeremiaden":
[T]he escalation in the price of periodicals forces libraries to cut back on their purchase of monographs; the drop in the demand for monographs makes university presses reduce their publication of them; and the difficulty in getting them published creates barriers to careers among graduate students. [...]
If the monopolies of price-gouging publishers are to be broken, we need more than open-access repositories. We need open-access journals that will be self-sustaining. [...]
Would a Digital Public Library of America solve all the other problems—the inflation of journal prices, the economics of scholarly publishing, the unbalanced budgets of libraries, and the barriers to the careers of young scholars? No. Instead, it would open the way to a general transformation of the landscape in what we now call the information society. Rather than better business plans (not that they don’t matter), we need a new ecology, one based on the public good instead of private gain.
Siehe auch
http://scientopia.org/blogs/bookoftrogool/2010/12/07/the-fourth-jeremiad/
Hier wird zurecht darauf verwiesen, dass eine nationale digitale Bibliothek angesichts des globalen Internets alles andere als eine zukunftsweisende Lösung ist.
Auszüge aus den drei "Jeremiaden":
[T]he escalation in the price of periodicals forces libraries to cut back on their purchase of monographs; the drop in the demand for monographs makes university presses reduce their publication of them; and the difficulty in getting them published creates barriers to careers among graduate students. [...]
If the monopolies of price-gouging publishers are to be broken, we need more than open-access repositories. We need open-access journals that will be self-sustaining. [...]
Would a Digital Public Library of America solve all the other problems—the inflation of journal prices, the economics of scholarly publishing, the unbalanced budgets of libraries, and the barriers to the careers of young scholars? No. Instead, it would open the way to a general transformation of the landscape in what we now call the information society. Rather than better business plans (not that they don’t matter), we need a new ecology, one based on the public good instead of private gain.
Siehe auch
http://scientopia.org/blogs/bookoftrogool/2010/12/07/the-fourth-jeremiad/
Hier wird zurecht darauf verwiesen, dass eine nationale digitale Bibliothek angesichts des globalen Internets alles andere als eine zukunftsweisende Lösung ist.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 02:45 - Rubrik: Open Access
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MEISTER VLRICH VON DEM TVRLIN HAT MIH GEMACHET DEM EDELN CVNICH VON BEHEIM - in einem Akrostichon nennt sich der Autor, über den wir nichts weiter wissen, denn die Beziehung zu Heinrich von dem Türlin und zur Familie de Portula in St. Veit an der Glan ist völlig ungesichert (so Werner Schröder im Verfasserlexikon 2. Auflage Bd. 10, die betreffende Lieferung erschien 1996). Die Regierungszeit des Böhmenkönigs Ottokar II. (1253-1278) liefert den zeitlichen Rahmen für die Datierung.
Die Arabel liefert die Vorgeschichte zum 'Willehalm' des Wolfram von Eschenbach (das neue Buch von Christoph Gerhardt: Der "Willehalm"-Zyklus, 2010 habe ich ebensowenig in der Hand gehabt wie die Arabel-Ausgabe Werner Schröders von 1999). In den meisten vollständigen Willehalm-Handschriften ist der Text umgeben von der Vorgeschichte (Arabel) und der Fortsetzung (Ulrich von Türheim:Rennewart).
Die alte kritische Ausgabe von Samuel Singer ist online:
http://www.archive.org/details/willehalmeinritt04ulriuoft
Der Handschriftencensus listet 27 Arabel-Textzeugen und behauptet, das sei die gesamte bekannte Überlieferung. Durch einen simplen Blick in eine höchst obskure und entlegene Quelle - das Internet - kann ich eine weitere Handschrift ergänzen (ob es Textzeuge 28 ist, wird man erst sagen können, wenn man ausschließen konnte, dass das hier vorzustellende Fragment zu einer anderen Handschrift gehörte - mit dergleichen Geduldspielen beschäftigt sich aber am liebsten Klaus Klein ...). Zwar ist der Handschriftencensus selbst ein Internetangebot, doch nimmt er nicht sonderlich viel Notiz von anderen Internetangeboten und zeigt auch an Kleinigkeiten (beispielsweise der suchmaschinenunfreundlichen Abkürzung von Bibliothek mit Bibl.), dass er vom WESEN DES INTERNETS kaum etwas begriffen hat.
Das Fragment des Stadtarchivs Feldkirch hätte eigentlich bereits seit 1985, als es in Burmeisters Kulturgeschichte der Stadt Feldkirch abgebildet worden war, bekannt sein können.
Auf den Seiten des Stadtarchivs Feldkirch findet sich die folgende Beschreibung als PDF (Frau Knoll leitet derzeit die Handschriftenabteilung der UB Salzburg):
Fragm. 5.1.2
ULRICH VON DEM TÜRLIN
Pergament · 1 Bl. · ca. (222-228) x (175-178) · Süddeutschland (?), 14. Jh.
Buchblock: Pergamentfragment, als Einband verwendet und abgelöst. Pergament nachgedunkelt, abgestoßen und zerknittert, Textverlust durch Kleber; unregelmäßig beschnitten. Trägercodex unbekannt.
Schrift: Schriftraum zweispaltig: Schriftraumbreite 144, Länge nicht mehr feststellbar; Schriftraum mit Tinte gerahmt; 47 Zeilen auf Tintenlinierung erhalten.
Textualis aus dem 14. Jh. von 1 Hand.
Ausstattung: Rote Auszeichnungsstriche, 4zeilige Lombarden mit kleinen Ornamenten und Rankenausläufern; 4zeilige blaue Lombarden mit roten Ornamenten und Rankenausläufern. Am oberen Blattrand rot ausgezeichnete Satzmajuskeln mit
Masken in schwarzer Tinte.
Geschichte: Der Trägercodex des Fragmentes ist unbekannt.
Literatur: Abgebildet ist das Fragment in: Karl Heinz Burmeister, Geschichte der Stadt Feldkirch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, 1985. S. 84, Abb. 5.
Text: ULRICH VON DEM TÜRLIN: Willehalm (Fragm.) (Ed.: Meister Ulrich von dem Türlîn: Willehalm. Hrsg. v. S. Singer. Prag 1893. Bibliothek der mhd. Litteratur in Böhmen, Bd. 4).
Inc.mut.: … Manig herze wart da wunt / Der gal[...] einú niht genaz ... Expl.mut.: ...
kunegin al die wile slief//
Recto: Abs. 241, letzte Zeile, Abs. 242, Zeile 1 bis Abs. 244, Zeile 31. – Verso: Abs.
245, Zeile 2 bis. Abs. 248, Zeile 1.
© Beatrix Koll, Mai 2006
Auch dieses Pergamentblatt wurde als Einband zweckentfremdet. Das Blatt ist außerdem am unteren Rand vom Buchbinder beschnitten worden, so dass ein Teil des Textes verloren ging. Trotz der Kleberspuren ist aber die Lesbarkeit erhalten geblieben, wir erkennen eine für das 14. Jh. charakteristische Schrift, die sogenannte „Textualis“. Verziert war der ursprüngliche Codex mit roten und blauen Initialen, besonders reizvoll sind die am oberen Blattrand mit Tinte gezeichneten grotesken Gesichter, die
die Anfangsbuchstaben schmücken.
Einer der berühmtesten Dichter des Mittelalters war Wolfram von
Eschenbach, der neben seinem „Parzival“ auch noch den „Willehalm“ verfasste. Dieses Werk beeinflusste auch die Dichter der folgenden Jahrhunderte, darunter Ulrich von dem Türlîn, der zwischen 1252 und 1278 ein gleichnamiges Werk verfasste, das die Vorgeschichte zu Wolframs „Willehalm“ erzählt. Kreuzzugsthematik, Toleranz gegenüber Andersgläubigen und Freude-Leid-Thematik sind die zentralen Aspekte dieses Textes.
Vom Autor Ulrich von dem Türlîn selbst weiß man nicht viel. Man vermutet, dass er aus der Gegend um St. Veit (Kärnten) stammte, es ist aber ungesichert, ob er zu der in St. Veit beurkundeten Familie de Portula gehört. Der Name kommt im 13. Jh. aber auch außerhalb Kärntens vor. Auf Grund von Bemerkungen in seinen Werken hatte er zumindest enge Beziehungen zum Prager Hof, stand vielleicht dort sogar in Diensten.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Arabel_feldkirch.jpg
Weitere Abbildungen zur Arabel-Überlieferung auf Wikimedia-Commons:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ulrich_von_dem_T%C3%BCrlin (Quelle für die Farbabbildungen am Schluss des Beitrags)
Unbrauchbar ist die (im Handschriftencensus wohl zu Recht übergangene) Abbildung in der Objektdatenbank des Deutschen Historischen Museums:
Von den kompletten Handschriften des Werks sind vier online:
Heidelberg, UB, Cpg 395
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/cpg395
Ebenda, Cpg 404
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/cpg404
Kassel, UB, 2° Ms. poet. et roman. 1, der berühmte Willehalm-Codex der Landgrafen von Hessen
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-02008091949471
Beharrlich weigert sich der Handschriftencensus, die im Digitalen Historischen Archiv Köln digitalisierten Mikrofilme der Sammlung Wallraf (hier angezeigt am 25. April 2010: http://archiv.twoday.net/stories/6308795/ ) zu verlinken - ein erbärmlicher Service für die Wissenschaft!
Die Kölner Handschrift aus der berühmten Blankenheimer Adelsbibliothek ( http://www.handschriftencensus.de/5227 ) vertritt die Mischredaktion *C. Sie ist online einsehbar unter:
http://www.historischesarchivkoeln.de/struktur.php?modus=show&a=4&b=5&c=985&d=4865

An Fragment-Abbildungen sind online:
Berlin, SB, mgf 746
http://www.handschriftencensus.de/1131
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/werkansicht/?PPN=PPN61754865X&PHYSID=PHYS_0008
Prag, Strahov-Kloster, Zl. 475
http://www.handschriftencensus.de/2112
Wie nicht anders zu erwarten, hat der Handschriftencensus nichts davon mitbekommen, dass dieses Fragment online ist
http://www.manuscriptorium.com (Suche nach: Willehalm)
Yale, Beinecke Library, MS. 486
http://www.mr1314.de/2056
Wie nicht anders zu erwarten, hat der Handschriftencensus nichts davon mitbekommen, dass dieses Fragment online ist
http://beinecke.library.yale.edu/digitallibrary/ (Suche nach: Willehalm)
Nicht verzeichnet ist im Handschriftencensus ( http://www.handschriftencensus.de/6489 ) zu Wien, ÖNB, Cod. 2670 die über http://manuscripta.at/?ID=6917 zugängliche Abbildung aus dem Inventar der datierten Handschriften.
Update: Wie nicht anders zu erwarten, ist dem Handschriftencensus auch das Digitalisat zu http://www.handschriftencensus.de/2056 entgangen:
http://epub.ub.uni-muenchen.de/11787/

Wien, ÖNB, Cod. s.n. 4643 (Wenzels-Werkstatt), Beginn der Arabel (die ganze Seite in Schwarzweiß)


Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 00:15 - Rubrik: Kodikologie
Viel Material dazu:
http://wynkendeworde.blogspot.com/2010/12/exploring-google-ebook-pricing.html
Besprechungen von Google eBooks sammelt:
http://kindleworld.blogspot.com/2010/12/google-ebooks-and-amazon-kindle-for-web.html
http://wynkendeworde.blogspot.com/2010/12/exploring-google-ebook-pricing.html
Besprechungen von Google eBooks sammelt:
http://kindleworld.blogspot.com/2010/12/google-ebooks-and-amazon-kindle-for-web.html
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 00:13 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 00:05 - Rubrik: Medienarchive
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KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 00:01 - Rubrik: English Corner
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Der BGH hatte wegen Übernahme von Markenheftchen-Identitätsnummern zu entscheiden:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=54149&pos=6&anz=66874
Die Entscheidung betrifft auch den Datenbankschutz.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=54149&pos=6&anz=66874
Die Entscheidung betrifft auch den Datenbankschutz.
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 23:57 - Rubrik: Archivrecht
Die FAZ greift den Protest schwedischer Chemiker gegen die Open-Access-Policy des dortigen Wissenschaftsrats auf. Ben Kaden referiert und kommentiert:
http://iuwis.de/blog/das-edukt-zum-edikt-schwedische-wissenschaftler-reagieren-auf-oa-vorgaben-des-vetenskapr%C3%A5det
http://iuwis.de/blog/das-edukt-zum-edikt-schwedische-wissenschaftler-reagieren-auf-oa-vorgaben-des-vetenskapr%C3%A5det
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 23:47 - Rubrik: Open Access
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http://agfnz.historikerverband.de/?p=516 verweist auf
http://lehavre.fr/cartesetplans/
Ärgerlich ist, dass nur ein winziger Streifen mit hoher Auflösung betrachtbar ist. Bleibt zu hoffen, dass es jemandem bald gelingt, dieses Angebot zu "knacken".
Update:
http://toolserver.org/~kolossos/image/zoomify.php?path=http://lehavre.fr/cartesetplans/_images/PFF/CPCH/B763516101_CPCH001&zoom=5
Wie man die Einzelteile zusammensetzt, erklärt
http://de.wikisource.org/wiki/Benutzer:Paulis/Zoomify
http://lehavre.fr/cartesetplans/
Ärgerlich ist, dass nur ein winziger Streifen mit hoher Auflösung betrachtbar ist. Bleibt zu hoffen, dass es jemandem bald gelingt, dieses Angebot zu "knacken".
Update:
http://toolserver.org/~kolossos/image/zoomify.php?path=http://lehavre.fr/cartesetplans/_images/PFF/CPCH/B763516101_CPCH001&zoom=5
Wie man die Einzelteile zusammensetzt, erklärt
http://de.wikisource.org/wiki/Benutzer:Paulis/Zoomify
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Das Berufungsgericht hatte noch Prüfungspflichten des Archivunternehmens bejaht: Bildagenturen müssten sich ebenso wie Werbeagenturen und Verlage vor der Vervielfältigung und Verbreitung eines Bildnisses darüber informieren, ob eine Einwilligung des Abgebildeten erforderlich ist und ob und in welchem Umfang sie erteilt wurde. Diese Sorgfaltspflicht bestehe auch dann, wenn eine nachträgliche Recherche schwierig und unüblich ist.
Die Frankfurter Richter legten ihrem Urteil einen weiten, sich vom UrhG unterscheidenden Verbreitungsbegriff des § 22 KunstUrhG zugrunde. Eine Verbreitung liege nicht erst vor, wenn Bildnisse an die Öffentlichkeit gelangen, sondern bereits, wenn sie an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Diese Auslegung beanstandete der BGH. Der Begriff der Verbreitung nach § 22 KunstUrhG sei vor dem Hintergrund der Pressefreiheit auszulegen. Diese schütze den »gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit«. Eine Weitergabe im »quasi presseinternen Bereich« wirke sich nur schwach auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen aus.
http://www.urheberrecht.org/news/4127/
Bislang liegt nur PM vor:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=54280&linked=pm&Blank=1
Anwendung auf Archive liegt nahe: Das Archiv muss bei der Weitergabe von Personenbildnissen an Presseorganen nicht prüfen, ob deren Veröffentlichung rechtmäßig wäre.
Ich sehe keinen Grund, das Ergebnis nicht auch auf das Urheberrecht zu übertragen. Wird zum Zweck der Veröffentlichung ein urheberrechtlich geschütztes Bild verlangt, ist ist die Rechteklärung Sache des Benutzers. Mit Blick auf § 51 UrhG und Art. 5 GG vertrete ich die Ansicht, dass eine Versagung der Kopie unter Berufung auf die Kasuistik des § 53 UrhG nicht erforderlich ist. Da viele Archive das anders sehen (und vor allem die meisten Rechteinhaber) ein Tipp an Benutzer: Veröffentlichungsabsicht verschweigen, ggf. auf Privatkopie § 53 I UrhG berufen. Wer mag kann ja nachträglich die angeblichen "Bildrechte-Gebühren" des Archivs zahlen, aber er hat dann schon mal die Kopie.
Die Frankfurter Richter legten ihrem Urteil einen weiten, sich vom UrhG unterscheidenden Verbreitungsbegriff des § 22 KunstUrhG zugrunde. Eine Verbreitung liege nicht erst vor, wenn Bildnisse an die Öffentlichkeit gelangen, sondern bereits, wenn sie an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Diese Auslegung beanstandete der BGH. Der Begriff der Verbreitung nach § 22 KunstUrhG sei vor dem Hintergrund der Pressefreiheit auszulegen. Diese schütze den »gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit«. Eine Weitergabe im »quasi presseinternen Bereich« wirke sich nur schwach auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen aus.
http://www.urheberrecht.org/news/4127/
Bislang liegt nur PM vor:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=54280&linked=pm&Blank=1
Anwendung auf Archive liegt nahe: Das Archiv muss bei der Weitergabe von Personenbildnissen an Presseorganen nicht prüfen, ob deren Veröffentlichung rechtmäßig wäre.
Ich sehe keinen Grund, das Ergebnis nicht auch auf das Urheberrecht zu übertragen. Wird zum Zweck der Veröffentlichung ein urheberrechtlich geschütztes Bild verlangt, ist ist die Rechteklärung Sache des Benutzers. Mit Blick auf § 51 UrhG und Art. 5 GG vertrete ich die Ansicht, dass eine Versagung der Kopie unter Berufung auf die Kasuistik des § 53 UrhG nicht erforderlich ist. Da viele Archive das anders sehen (und vor allem die meisten Rechteinhaber) ein Tipp an Benutzer: Veröffentlichungsabsicht verschweigen, ggf. auf Privatkopie § 53 I UrhG berufen. Wer mag kann ja nachträglich die angeblichen "Bildrechte-Gebühren" des Archivs zahlen, aber er hat dann schon mal die Kopie.
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 22:52 - Rubrik: Archivrecht
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Zur Debatte unter
http://archiv.twoday.net/stories/11442313/#11445324
Der Strafrechtsprofessor Henning Müller hat sich zum Haftbefehl im Beck-Blog zu Wort gemeldet:
http://blog.beck.de/2010/12/08/europaeischer-haftbefehl-missbrauch-im-fall-assange
In der Tat wäre es wohl eine Illusion anzunehmen, demokratische Staaten würden untereinander jederzeit die Unabhängigkeit ihrer jeweiligen Justizorgane respektieren.
Ob aber im konkreten Fall diplomatischer Druck auf die schwedische Regierung ausgeübt wurde, die Ermittlungen gegen Assange wieder aufzunehmen und einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, ist derzeit noch Spekulation. Deren zukünftige mögliche Bestätigung oder Widerlegung muss wikileaks oder anderen leakern vorbehalten bleiben, der schwedische Außenminister hat entsprechende Vermutungen selbstverständlich zurückgewiesen (Quelle). Aber es ist schon "merkwürdig", dass das aufgrund der Strafanzeigen der beiden Frauen in Schweden aufgenommene Ermittlungsverfahren zunächst noch innerhalb eines Tages eingestellt wurde, um sodann wieder aufgenommen zu werden (Spiegel Online Anfang September).
Die bislang bekannt gewordenen Anschuldigungen [...] würden wohl in den meisten europäischen Ländern den Vorwurf der Vergewaltigung nicht erfüllen; von einer Gewaltanwendung oder -drohung ist jedenfalls bisher nicht die Rede.
Damit kann die hier in den Kommentaren geübte Kritik an Herrn RA vom Hofe zurückgewiesen werden, denn aufgrund meiner bisherigen Kenntnis seiner Beiträge habe ich keinen Zweifel an der Integrität von Professor Müller. Ich denke, die Kritiker von Herrn RA vom Hofe haben ein etwas zu naives Verständnis der konkreten rechtsstaatlichen Praxis in Schweden, das z.B. Prostitution verbietet. Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit wendet sich gegen eine Praxis, die die fragwürdigen Maßstäbe eines Landes zur Voraussetzung einer Auslieferung in einem anderen EU-Land macht.
Eine deutschsprachige Darstellung der Vorgänge in Schweden liest sich für mich so, dass die zwei Frauen, mit denen Assange Sex hatten, ihn aus Enttäuschung angezeigt haben:
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Die-Schwedinnen-die-Assange-belasten/story/11722023
Die Frage ist (sie stellt sich ja auch im Fall Kachelmann), wo die Grenze zwischen persönlich extrem abstoßendem und strafbarem Verhalten bei sexuellen Beziehungen verläuft. Für mich steht ebenso wie für RA vom Hofe fest, dass die Kriminalisierung von Assange nach dem Motto erfolgt: "Den Sack schlagen und den Esel meinen", sich also gegen Wikileaks richtet.
Update:
Zum Thema "Chef ausschalten" bietet sich ein alter Vergewaltigungsvorwurf an, den Kachelmann so auch gerne hätte. In Schweden existiert ein internationaler Haftbefehl, weil Julian Assange mit einem defekten Kondom Beischlaf ausübte, was dort auch als Vergewaltigung zählen kann. Dieser Haftbefehl führt nun dazu, dass er in London in Gewahrsam genommen wird, wo er bisher in einem Journalistenclub unterkam. Assange kommt nicht gegen Kaution frei.
Fassen wir zusammen: Wenn es jemand wagen sollte, in der westlichen, freien Welt diplomatische Depechen öffentlich zu machen, dann knipst man ihm den Server aus und nimmt ihm die Gelder und seine Freiheit weg, denn in irgendeinem Land wird er vorher schon strafbaren Sex gehabt haben.
Harald Taglinger in http://www.heise.de/tp/blogs/4/148900
http://archiv.twoday.net/stories/11442313/#11445324
Der Strafrechtsprofessor Henning Müller hat sich zum Haftbefehl im Beck-Blog zu Wort gemeldet:
http://blog.beck.de/2010/12/08/europaeischer-haftbefehl-missbrauch-im-fall-assange
In der Tat wäre es wohl eine Illusion anzunehmen, demokratische Staaten würden untereinander jederzeit die Unabhängigkeit ihrer jeweiligen Justizorgane respektieren.
Ob aber im konkreten Fall diplomatischer Druck auf die schwedische Regierung ausgeübt wurde, die Ermittlungen gegen Assange wieder aufzunehmen und einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, ist derzeit noch Spekulation. Deren zukünftige mögliche Bestätigung oder Widerlegung muss wikileaks oder anderen leakern vorbehalten bleiben, der schwedische Außenminister hat entsprechende Vermutungen selbstverständlich zurückgewiesen (Quelle). Aber es ist schon "merkwürdig", dass das aufgrund der Strafanzeigen der beiden Frauen in Schweden aufgenommene Ermittlungsverfahren zunächst noch innerhalb eines Tages eingestellt wurde, um sodann wieder aufgenommen zu werden (Spiegel Online Anfang September).
Die bislang bekannt gewordenen Anschuldigungen [...] würden wohl in den meisten europäischen Ländern den Vorwurf der Vergewaltigung nicht erfüllen; von einer Gewaltanwendung oder -drohung ist jedenfalls bisher nicht die Rede.
Damit kann die hier in den Kommentaren geübte Kritik an Herrn RA vom Hofe zurückgewiesen werden, denn aufgrund meiner bisherigen Kenntnis seiner Beiträge habe ich keinen Zweifel an der Integrität von Professor Müller. Ich denke, die Kritiker von Herrn RA vom Hofe haben ein etwas zu naives Verständnis der konkreten rechtsstaatlichen Praxis in Schweden, das z.B. Prostitution verbietet. Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit wendet sich gegen eine Praxis, die die fragwürdigen Maßstäbe eines Landes zur Voraussetzung einer Auslieferung in einem anderen EU-Land macht.
Eine deutschsprachige Darstellung der Vorgänge in Schweden liest sich für mich so, dass die zwei Frauen, mit denen Assange Sex hatten, ihn aus Enttäuschung angezeigt haben:
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Die-Schwedinnen-die-Assange-belasten/story/11722023
Die Frage ist (sie stellt sich ja auch im Fall Kachelmann), wo die Grenze zwischen persönlich extrem abstoßendem und strafbarem Verhalten bei sexuellen Beziehungen verläuft. Für mich steht ebenso wie für RA vom Hofe fest, dass die Kriminalisierung von Assange nach dem Motto erfolgt: "Den Sack schlagen und den Esel meinen", sich also gegen Wikileaks richtet.
Update:
Zum Thema "Chef ausschalten" bietet sich ein alter Vergewaltigungsvorwurf an, den Kachelmann so auch gerne hätte. In Schweden existiert ein internationaler Haftbefehl, weil Julian Assange mit einem defekten Kondom Beischlaf ausübte, was dort auch als Vergewaltigung zählen kann. Dieser Haftbefehl führt nun dazu, dass er in London in Gewahrsam genommen wird, wo er bisher in einem Journalistenclub unterkam. Assange kommt nicht gegen Kaution frei.
Fassen wir zusammen: Wenn es jemand wagen sollte, in der westlichen, freien Welt diplomatische Depechen öffentlich zu machen, dann knipst man ihm den Server aus und nimmt ihm die Gelder und seine Freiheit weg, denn in irgendeinem Land wird er vorher schon strafbaren Sex gehabt haben.
Harald Taglinger in http://www.heise.de/tp/blogs/4/148900
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 22:15 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Die Debatte mit Johann Spischak findet hier statt:
http://archiv.twoday.net/stories/8421990/#11445014
http://archiv.twoday.net/stories/8421990/#11445014
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 20:45 - Rubrik: Bestandserhaltung
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Insbesondere für die Pfalz ist (zusätzlich) ein gedrucktes Klosterbuch mit ausführlicheren Artikeln geplant (Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde, Kaiserslautern). http://www.klosterlexikon-rlp.de/startseite.html
J. Kemper - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 16:21 - Rubrik: Landesgeschichte
"Nach den schweren Schäden an Archivgut durch das Elbehochwasser im Jahr 2002 fand zwei Jahre später eine erste, sensibilisierende Fortbildung zur Notfallprävention und -bewältigung für Archive in Siegen statt. Eine Konsequenz daraus war, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein archivische Notfallboxen für das Kreisarchiv in Siegen und das Stadtarchiv in Bad Berleburg ankaufte. Jetzt veranstalteten Dr. Marcus Stumpf, Leiter des LWL-Archivamtes für Westfalen, und Birgit Geller, Leiterin der Restaurierungswerkstatt des Archivamtes, die zweite Fortbildung dieser Art in Siegen. Inhaltliche Schwerpunkte waren die Bildung von Notfallverbünden sowie praktische Notfallmaßnahmen.

19 Archivare aus Siegen-Wittgenstein und den Nachbarkreisen Olpe bzw. Märkischer Kreis nahmen an dem Seminar teil. Als „Exoten" durfte Kreiskulturreferent Wolfgang Suttner den Universitätsarchivar aus Köln im Medien- und Kulturhaus Lÿz begrüßen. „Nach dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln stellt sich für Archive nicht mehr die Frage, ob Notfallvorsorge nötig ist. Es geht vielmehr für jedes einzelne Archiv darum, so rasch wie möglich ein für das eigene Haus maßgeschneidertes Notfallkonzept zu erarbeiten und sich mit anderen in regionalen Notfallverbünden zusammenzuschließen", so Dr. Marcus Stumpf.

Das Seminar führte in die wesentlichen Aspekte der Notfallplanung ein: Dr. Stumpf stellte Methoden der Risikoanalyse und Maßnahmen der Risikominimierung vor. Musteralarmierungs- und Ablaufpläne wurden diskutiert. Ein zweiter Block nahm organisatorische und rechtliche Aspekte bei der Bildung von Notfallverbünden in den Blick. Die bereits bestehenden Notfallverbünde in der Stadt Münster und im Hochtaunuskreis wurden beispielgebend besprochen. Im dritten Teil demonstrierte Birgit Geller konkrete Notfallmaßnahmen aus jüngster Zeit (z. B. Wasserschaden im Stadtarchiv Blomberg im Februar 2010). Zuletzt übten die Teilnehmer das richtige Verpacken von nassem Archivgut. Ziel der Veranstaltung war es, die Teilnehmer für die eigene Notfallvorsorge und -planung und für die Mitarbeit in den hier noch zu bildenden, regionalen Notfallverbünden zu rüsten."
Quelle: Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein, 7.12.2010

19 Archivare aus Siegen-Wittgenstein und den Nachbarkreisen Olpe bzw. Märkischer Kreis nahmen an dem Seminar teil. Als „Exoten" durfte Kreiskulturreferent Wolfgang Suttner den Universitätsarchivar aus Köln im Medien- und Kulturhaus Lÿz begrüßen. „Nach dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln stellt sich für Archive nicht mehr die Frage, ob Notfallvorsorge nötig ist. Es geht vielmehr für jedes einzelne Archiv darum, so rasch wie möglich ein für das eigene Haus maßgeschneidertes Notfallkonzept zu erarbeiten und sich mit anderen in regionalen Notfallverbünden zusammenzuschließen", so Dr. Marcus Stumpf.


Das Seminar führte in die wesentlichen Aspekte der Notfallplanung ein: Dr. Stumpf stellte Methoden der Risikoanalyse und Maßnahmen der Risikominimierung vor. Musteralarmierungs- und Ablaufpläne wurden diskutiert. Ein zweiter Block nahm organisatorische und rechtliche Aspekte bei der Bildung von Notfallverbünden in den Blick. Die bereits bestehenden Notfallverbünde in der Stadt Münster und im Hochtaunuskreis wurden beispielgebend besprochen. Im dritten Teil demonstrierte Birgit Geller konkrete Notfallmaßnahmen aus jüngster Zeit (z. B. Wasserschaden im Stadtarchiv Blomberg im Februar 2010). Zuletzt übten die Teilnehmer das richtige Verpacken von nassem Archivgut. Ziel der Veranstaltung war es, die Teilnehmer für die eigene Notfallvorsorge und -planung und für die Mitarbeit in den hier noch zu bildenden, regionalen Notfallverbünden zu rüsten."
Quelle: Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein, 7.12.2010
Wolf Thomas - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 16:18 - Rubrik: Bestandserhaltung
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http://archivistes.blogspot.com/
Nouveau venu dans l'archivoblogosphère, le blog des étudiants du Master Professionnel "Histoire, Patrimoine, Support Virtuel" de l'Université Paris 13.
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Die Bilder stehen unter CC-BY-SA
http://www.nai.nl/collectie/bekijk_de_collectie/item/_pid/kolom2-1/_rp_kolom2-1_elementId/1_847089
http://www.digitalearchivaris.nl/2010/12/architectuur-op-flickr.html
http://www.flickr.com/photos/nai_collection/

http://www.nai.nl/collectie/bekijk_de_collectie/item/_pid/kolom2-1/_rp_kolom2-1_elementId/1_847089
http://www.digitalearchivaris.nl/2010/12/architectuur-op-flickr.html
http://www.flickr.com/photos/nai_collection/

KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 01:29 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.kriegs-recht.de/street-view-entpixelung/
Meine Position zu Streetview ist bekannt: es gibt keinen Anspruch von Hauseigentümern, dass in geobasierten Internetdiensten ihre Häuser nicht gezeigt werden dürfen. Für wissenschaftliche Projekte ergibt sich dies aus der Wissenschaftsfreiheit, für sonstige aus der Meinungs- und Pressefreiheit, unter deren Schutz gerade auch Dokumentationen stehen. Über diese Grundrechte dürfte auch der Gesetzgeber nicht hinweggehen.
Meine Position zu Streetview ist bekannt: es gibt keinen Anspruch von Hauseigentümern, dass in geobasierten Internetdiensten ihre Häuser nicht gezeigt werden dürfen. Für wissenschaftliche Projekte ergibt sich dies aus der Wissenschaftsfreiheit, für sonstige aus der Meinungs- und Pressefreiheit, unter deren Schutz gerade auch Dokumentationen stehen. Über diese Grundrechte dürfte auch der Gesetzgeber nicht hinweggehen.
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 01:20 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 01:17 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 01:06 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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2008 gab es Lebkuchen und viele Kochbuch-Links (hervorgehoben sei die auch 2010 erweiterte Seite von Wikisource). 2010 wenden wir uns dem Christstollen zu. Ein Rezept für Dresdner Christstollen gibt es beispielsweise im Adventskalender der EKD, uns interessiert hier aber die Geschichte. Natürlich gibt es im Netz dazu zahlreiche unbelegte Informationen, beispielsweise:
http://petrafoede.de/blog/2010/11/30/kein-weihnachtsfest-ohne-christstollen/
Über die Naumburger Urkunde von 1329 unterrichtet ausführlich das dortige Museum:
In der Werbung und in den Trivialmedien wird oft davon gesprochen, dass der erste "Weihnachtsstollen" aus Naumburg gekommen sei. Was hat es damit auf sich?
Im Jahre 1329 verlieh der Naumburger Bischof den städtischen Bäckern das Innungsprivileg, d.h. das Recht, sich in einer Innung zu organisieren. In diesem Privileg wurde auch festgelegt, dass die Bäcker als Gegenleistung jährliche Geldabgaben zu leisten hatten und darüber hinaus am Christabend dem Bischof zwei große Weizenbrote abliefern sollten: "in vigilia nativitatis Christi duos panes triticeos longos, qui stollen dicuntur, factos ex dimidio scephile tritici – am Heiligen Abend zwei lange Weizenbrote, die man Stollen nennt, aus einem halben Scheffel Weizen hergestellt."
Offenbar ist die lateinische Ausfertigung verschollen, daher muss das Museum eine deutschsprachige Kopie aus dem Stadtarchiv Naumburg abbilden.

Das von Lepsius zitierte Naumburger Kreisblatt 1833 Nr. 46 ist mir leider nicht zugänglich. Die lateinische Stollen-Stelle zitierte übrigens bereits das Glossar von Haltaus 1758.

Foto: Lothar Wilhelm CC-BY-SA
Stollen wurden zu den sogenannten Gebildbroten gezählt. Mit ihnen hat sich die ältere volkskundliche Forschung intensiv befasst - allen voran der Bad Tölzer Arzt Max Höfler (1848-1914). Sein bei Google Book Search digitalisiertes Buch über weihnachtliche Gebildbrote von 1905 ist jetzt auch für Nicht-US-Bürger zu lesen unter:
http://www.archive.org/details/Weihnachtsgebaumlcke
Ecksteins Artikel "Stollen" im HDA ist (derzeit) komplett einsehbar bei Google:
http://books.google.de/books?id=QXxcyXa2_xYC&pg=PA489
Höflers Deutung des Stollens als Phallus wird dort zurecht zurückgewiesen, aber eine moderne unvoreingenommene Untersuchung der Gebildbrote bleibt ein Desiderat der Forschung.
Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein

KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 00:33 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 00:24 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Wir freuen uns, Sie über unser neues eBook Produkt informieren zu dürfen, welches seit Montag in den USA zugänglich ist. Sie kannten es bisher unter dem Namen Google Editions; der neue Name lautet ab sofort Google eBooks. Zum Starttermin stehen hunderttausende eBooks zum Kauf in den USA bereit.
Ab 2011 wird unsere internetbasierte Verkaufsplattform auch in in Ihrem Land verfügbar sein. Sie können Ihre Bücher allerdings schon jetzt für die Teilnahme vorbereiten.
Um Partner bei Google eBooks zu werden, sollten Sie einer Ergänzung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Bücher Konto zustimmen. Diese wird in Kürze in Ihrer Sprache verfügbar sein.
Nachfolgend finden Sie alle erforderlichen Schritte, um eine Teilnahme Ihrer Bücher sicherzustellen.
1. Erstellen Sie eine Liste von Titeln, für welche Sie die digitalen Vertriebsrechte besitzen.
2. Erstellen Sie eine Excel-Tabelle, welche die relevanten Einstellungen für Ihre Bücher abbildet. Hierzu zählen der Katalogpreis (mit oder ohne MwSt), die Gebietsrechte und Einstellungen wie Download mit oder ohne Kopierschutz und welche Kopier-und Druckoptionen präferiert werden.
Sollten Sie nicht über elektronische ISBNs (eISBN) für Ihre Bücher verfügen, wird Google eISBNs für Ihre Bücher bereitstellen können.
3. Erstellen Sie qualitative PDFs und ePubs (offene Standarddatei für digitale Bücher) Ihrer Bücher. Um Ihre Bücher ordnungsgemäß verarbeiten zu können, befolgen Sie bitte unsere Formatierungsrichtlinien unter http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?answer=20028.
Mithilfe von Anwendungen wie InDesign können Sie vorhandene Bücherdateien in das ePub Format konvertieren.
Benennen Sie Ihre ePub Dateien bitte wie folgt: PrintISBN.epub
Sollten Sie die entsprechenden Dateien bereits anders benannt haben, senden Sie uns bitte die Dateinamen zu.
In Kürze werden Sie diese Informationen in Ihrem Bücher-Konto aktualisieren können, sowie weitere Details zur Vorgehensweise erhalten.
In der Zwischenzeit laden wir Sie dazu ein, Ihren Bücherbestand zu aktualisieren und Ihre neuen Titel zur Vorschau auf Google Bücher zu übermitteln. Befolgen Sie hierzu bitte den Schritten unter http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?answer=106169.
Wir freuen uns , Ihnen dieses neue Verkaufsmodell anzubieten und mit Ihnen im nächsten Jahr zusammenzuarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Google Bücher Team
Ab 2011 wird unsere internetbasierte Verkaufsplattform auch in in Ihrem Land verfügbar sein. Sie können Ihre Bücher allerdings schon jetzt für die Teilnahme vorbereiten.
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Nachfolgend finden Sie alle erforderlichen Schritte, um eine Teilnahme Ihrer Bücher sicherzustellen.
1. Erstellen Sie eine Liste von Titeln, für welche Sie die digitalen Vertriebsrechte besitzen.
2. Erstellen Sie eine Excel-Tabelle, welche die relevanten Einstellungen für Ihre Bücher abbildet. Hierzu zählen der Katalogpreis (mit oder ohne MwSt), die Gebietsrechte und Einstellungen wie Download mit oder ohne Kopierschutz und welche Kopier-und Druckoptionen präferiert werden.
Sollten Sie nicht über elektronische ISBNs (eISBN) für Ihre Bücher verfügen, wird Google eISBNs für Ihre Bücher bereitstellen können.
3. Erstellen Sie qualitative PDFs und ePubs (offene Standarddatei für digitale Bücher) Ihrer Bücher. Um Ihre Bücher ordnungsgemäß verarbeiten zu können, befolgen Sie bitte unsere Formatierungsrichtlinien unter http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?answer=20028.
Mithilfe von Anwendungen wie InDesign können Sie vorhandene Bücherdateien in das ePub Format konvertieren.
Benennen Sie Ihre ePub Dateien bitte wie folgt: PrintISBN.epub
Sollten Sie die entsprechenden Dateien bereits anders benannt haben, senden Sie uns bitte die Dateinamen zu.
In Kürze werden Sie diese Informationen in Ihrem Bücher-Konto aktualisieren können, sowie weitere Details zur Vorgehensweise erhalten.
In der Zwischenzeit laden wir Sie dazu ein, Ihren Bücherbestand zu aktualisieren und Ihre neuen Titel zur Vorschau auf Google Bücher zu übermitteln. Befolgen Sie hierzu bitte den Schritten unter http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?answer=106169.
Wir freuen uns , Ihnen dieses neue Verkaufsmodell anzubieten und mit Ihnen im nächsten Jahr zusammenzuarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Google Bücher Team
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 00:18 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Am Schluss eines sehr guten und umfangreichen Beitrags zu Wikileaks kommt Star-Blawger Udo Vetter auch auf das Urheberrecht zu sprechen:
Bleibt als Unsicherheitsfaktor noch das Urheberrecht. Zumindest fürs nichtbetroffene Publikum wäre es natürlich eine reizvolle Vorstellung, dass Hillary Clinton am Landgericht Hamburg klagt. Es dürften aber noch erhebliche Rückschläge für die US-Administration nötig sein, bevor sie sich auf dieses glatte Terrain begibt. Rutschgefahr deswegen, weil Behördendokumente in den USA und Deutschland urheberrechtlich viel weniger geschützt sind, sagen wir, das Drehbuch für die Fernsehserie “24″.
Das ist natürlich sehr ungenau. Wie aus den Kommentaren zu ersehen, sind ALLE Berichte von Botschaftsangestellten in den USA urheberrechtlich nicht geschützt, also Public Domain.
Wenn http://www.quantenblog.net/free-software/us-copyright-international feststellt, dass diese Werke, sofern sie denn die nötige Schöpfungshöhe erreichen, was nur bei ausführlicheren Berichten vorausgesetzt werden kann, im Ausland nach dem jeweiligen Inhaltsurheberrecht geschützt sind, also in Deutschland dem normalen Urheberrecht unterliegen, so ist das zutreffend. Nicht folgen möchte ich dem rat, dass freie Projekte auf die Nutzung verzichten sollten. Die Wikimedia-Projekte vertrauen bislang darauf, dass die US-Bundesregierung außerhalb der USA das Urheberrecht nicht beansprucht.
Siehe dazu
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html
Bleibt als Unsicherheitsfaktor noch das Urheberrecht. Zumindest fürs nichtbetroffene Publikum wäre es natürlich eine reizvolle Vorstellung, dass Hillary Clinton am Landgericht Hamburg klagt. Es dürften aber noch erhebliche Rückschläge für die US-Administration nötig sein, bevor sie sich auf dieses glatte Terrain begibt. Rutschgefahr deswegen, weil Behördendokumente in den USA und Deutschland urheberrechtlich viel weniger geschützt sind, sagen wir, das Drehbuch für die Fernsehserie “24″.
Das ist natürlich sehr ungenau. Wie aus den Kommentaren zu ersehen, sind ALLE Berichte von Botschaftsangestellten in den USA urheberrechtlich nicht geschützt, also Public Domain.
Wenn http://www.quantenblog.net/free-software/us-copyright-international feststellt, dass diese Werke, sofern sie denn die nötige Schöpfungshöhe erreichen, was nur bei ausführlicheren Berichten vorausgesetzt werden kann, im Ausland nach dem jeweiligen Inhaltsurheberrecht geschützt sind, also in Deutschland dem normalen Urheberrecht unterliegen, so ist das zutreffend. Nicht folgen möchte ich dem rat, dass freie Projekte auf die Nutzung verzichten sollten. Die Wikimedia-Projekte vertrauen bislang darauf, dass die US-Bundesregierung außerhalb der USA das Urheberrecht nicht beansprucht.
Siehe dazu
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 23:55 - Rubrik: Archivrecht
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In collaboration with the Senate
House Library at the University of London, the Schoenberg Center for Electronic
Text & Image at the University of Pennsylvania is pleased to announce the
creation of the Seymour de Ricci Bibliotheca Britannica Manuscripta Digitized
Archive, a corollary project to the Schoenberg Database of Manuscripts.
The archive is a searchable database
containing the digitized notes of the historian and bibliographer Seymour
Montefiore Robert Rosso de Ricci (1881-1942) made for the compilation of his
unfinished census of pre-1800 manuscripts in Great Britain and Northern Ireland. De Ricci's notes, compiled in thirty-four
boxes containing over 60,000 index cards are currently housed in the Senate
House Library. The first cards are now available online in downloadable pdf
format. More will become available as they are scanned and processed. New cards
will be added daily until the project is completed in the Summer of 2011.
http://dla.library.upenn.edu/dla/schoenberg/index.html
http://sceti.library.upenn.edu/dericci/browse.cfm
Der Wert dieser Notizen erscheint mir nach einigen Stichproben doch als äußerst begrenzt.
House Library at the University of London, the Schoenberg Center for Electronic
Text & Image at the University of Pennsylvania is pleased to announce the
creation of the Seymour de Ricci Bibliotheca Britannica Manuscripta Digitized
Archive, a corollary project to the Schoenberg Database of Manuscripts.
The archive is a searchable database
containing the digitized notes of the historian and bibliographer Seymour
Montefiore Robert Rosso de Ricci (1881-1942) made for the compilation of his
unfinished census of pre-1800 manuscripts in Great Britain and Northern Ireland. De Ricci's notes, compiled in thirty-four
boxes containing over 60,000 index cards are currently housed in the Senate
House Library. The first cards are now available online in downloadable pdf
format. More will become available as they are scanned and processed. New cards
will be added daily until the project is completed in the Summer of 2011.
http://dla.library.upenn.edu/dla/schoenberg/index.html
http://sceti.library.upenn.edu/dericci/browse.cfm
Der Wert dieser Notizen erscheint mir nach einigen Stichproben doch als äußerst begrenzt.
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 18:13 - Rubrik: Kodikologie
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Eine sehr praktische Handreichung, ausgehend von den Erfahrungen mit den Katalogen von Herzogenburg und Stams:
http://paecht-archiv.univie.ac.at/ki/low-budget-konzept-zur-online-inventarisierung-von-kleinsammlungen.pdf
http://paecht-archiv.univie.ac.at/ki/low-budget-konzept-zur-online-inventarisierung-von-kleinsammlungen.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 18:06 - Rubrik: Kodikologie
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Einige Fragmente zu Handschriftenbeständen auf dem Stand von 2008:
http://www.handschriftencensus-rlp.mediaevistik.uni-mainz.de/
Für die Erarbeitung dieser spärlichen Mustereinträge wurden vermutlich Unsummen an öffentlichen Geldern ausgegeben!
http://www.handschriftencensus-rlp.mediaevistik.uni-mainz.de/
Für die Erarbeitung dieser spärlichen Mustereinträge wurden vermutlich Unsummen an öffentlichen Geldern ausgegeben!
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 16:55 - Rubrik: Kodikologie
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 12:36 - Rubrik: English Corner
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"Archive sind eine Fundgrube für Forscher, können aber auch Kindern und Jugendlichen einen eindrucksvollen Einblick in die Geschichte eröffnen. Wie die Zusammenarbeit von Schulen und Archiven erfolgreich gestaltet werden kann, darüber haben sich jetzt rund 40 Fachleute in Borken informiert. Im Stadtmuseum Borken diskutierten sie, wie sich Materialien und Knowhow von Archiven, Museen und Heimatvereinen für den Unterricht oder Projekte in Grund- und weiterführenden Schulen nutzen lassen. Das Bildungsbüro des Kreises Borken hatte zu der Veranstaltung eingeladen. Im Rahmen des vom Bund geförderten Projekts "Lernen vor Ort" will es mehr Schulen für die Kooperation mit Archiven begeistern.
Unterstützung kommt dazu von der Körber-Stiftung aus Hamburg. Sven Tetzlaff und Jula Pötter skizzierten, was zur Verbesserung der Zusammenarbeit nötig ist. Schulen müssten klar formulieren, wie sie sich eine Integration der Angebote in ihren Lehrplan vorstellen können. Und Archiven, Museen und Gedenkstätten seien gefordert, sich stärker ins Blickfeld der Schulen zu rücken. Die Körber-Stiftung unterstützt die Entwicklung von "Historischen ernlandschaften". Chancen sieht sie vor allem darin, dass in den ommunen "Dreiklänge" in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Schulen und Lernorten entstehen.
Referenten stellten beim Treffen in Borken eine ganze Reihe gelungener Beispiele aus der Praxis vor. Roswitha Link vom Stadtarchiv Münster gab Hinweise, wie Archive sich auf den Besuch von Schülerinnen und Schülern vorbereiten sollten und wie sie auf ihre Angebote aufmerksam machen können. "Die Zusammenarbeit fängt klein an und muss dann weiter wachsen", so Link. "Wir entwickeln unsere Angebote in enger Abstimmung mit den Lehrern."
Wie das Stadtarchiv Zutphen junge Nutzer gewinnt, erklärte Femia Siero, heute Leiterin des "Streekarchief Regio Achterhoek". Ihre Empfehlung: Lehrer müssen klar benennen, welche Angebote benötigt werden. Wie sich alte Schriften entziffern lassen, das lernen Schülerinnen und Schüler im Stadtarchiv Gescher. Andreas Froning nutzt die Kalligraphie, um Kinder und Jugendliche für die historische Entwicklung der Schrift zu interessieren. Er möchte erreichen, dass bereits jeder Grundschüler einmal ein Archiv besucht hat.
Einen Blick über die Grenze wagten die Teilnehmer mit Sixtina Harris, Vorsitzende der niederländischen "Stichting Vrienden van Kolle Kaal". Sie erläuterte, wie sie in Winterswijk gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern Spuren jüdischen Lebens nachgeht. Für den Leiter des Gymnasiums Georgianum in Vreden, Bernd Telgmann, ist unabdingbar, dass Schüler in den Archiven neue Kompetenzen hinzugewinnen. Eine frühzeitige Abstimmung mit den schulinternen Lernplänen sei deshalb unerlässlich.
Das Treffen in Borken war Auftakt für den Ausbau der Kooperationen von Schulen und Einrichtungen, die das historische Gedächtnis der Region wach halten. Das Bildungsbüro des Kreises wird nun die Informationen zu den bereits bestehenden Angeboten zusammentragen. "Die Auftaktveranstaltung hat gezeigt, dass es vor allem an der gegenseitigen Information mangelt", erklärt Projektleiterin Nicole Brögmann. "Transparenz auf beiden Seiten und das zukünftige Miteinander sollen nun in einzelnen Modellprojekten erprobt werden." Die Körber-Stiftung wird den Prozess weiter begleiten."
via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
Unterstützung kommt dazu von der Körber-Stiftung aus Hamburg. Sven Tetzlaff und Jula Pötter skizzierten, was zur Verbesserung der Zusammenarbeit nötig ist. Schulen müssten klar formulieren, wie sie sich eine Integration der Angebote in ihren Lehrplan vorstellen können. Und Archiven, Museen und Gedenkstätten seien gefordert, sich stärker ins Blickfeld der Schulen zu rücken. Die Körber-Stiftung unterstützt die Entwicklung von "Historischen ernlandschaften". Chancen sieht sie vor allem darin, dass in den ommunen "Dreiklänge" in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Schulen und Lernorten entstehen.
Referenten stellten beim Treffen in Borken eine ganze Reihe gelungener Beispiele aus der Praxis vor. Roswitha Link vom Stadtarchiv Münster gab Hinweise, wie Archive sich auf den Besuch von Schülerinnen und Schülern vorbereiten sollten und wie sie auf ihre Angebote aufmerksam machen können. "Die Zusammenarbeit fängt klein an und muss dann weiter wachsen", so Link. "Wir entwickeln unsere Angebote in enger Abstimmung mit den Lehrern."
Wie das Stadtarchiv Zutphen junge Nutzer gewinnt, erklärte Femia Siero, heute Leiterin des "Streekarchief Regio Achterhoek". Ihre Empfehlung: Lehrer müssen klar benennen, welche Angebote benötigt werden. Wie sich alte Schriften entziffern lassen, das lernen Schülerinnen und Schüler im Stadtarchiv Gescher. Andreas Froning nutzt die Kalligraphie, um Kinder und Jugendliche für die historische Entwicklung der Schrift zu interessieren. Er möchte erreichen, dass bereits jeder Grundschüler einmal ein Archiv besucht hat.
Einen Blick über die Grenze wagten die Teilnehmer mit Sixtina Harris, Vorsitzende der niederländischen "Stichting Vrienden van Kolle Kaal". Sie erläuterte, wie sie in Winterswijk gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern Spuren jüdischen Lebens nachgeht. Für den Leiter des Gymnasiums Georgianum in Vreden, Bernd Telgmann, ist unabdingbar, dass Schüler in den Archiven neue Kompetenzen hinzugewinnen. Eine frühzeitige Abstimmung mit den schulinternen Lernplänen sei deshalb unerlässlich.
Das Treffen in Borken war Auftakt für den Ausbau der Kooperationen von Schulen und Einrichtungen, die das historische Gedächtnis der Region wach halten. Das Bildungsbüro des Kreises wird nun die Informationen zu den bereits bestehenden Angeboten zusammentragen. "Die Auftaktveranstaltung hat gezeigt, dass es vor allem an der gegenseitigen Information mangelt", erklärt Projektleiterin Nicole Brögmann. "Transparenz auf beiden Seiten und das zukünftige Miteinander sollen nun in einzelnen Modellprojekten erprobt werden." Die Körber-Stiftung wird den Prozess weiter begleiten."
via Mailingliste "Westfälische Geschichte"
Wolf Thomas - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 12:18 - Rubrik: Archivpaedagogik
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http://archiv.twoday.net/stories/8470466/ und Kommentare.
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 03:27 - Rubrik: Staatsarchive
http://www.japanairraids.org/

Via
http://mdn.mainichi.jp/features/news/20101206p2a00m0na020000c.html

Via
http://mdn.mainichi.jp/features/news/20101206p2a00m0na020000c.html
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 01:06 - Rubrik: English Corner
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http://archiv.twoday.net/topics/Archivbau/
Heute möchte ich auf eine kaum bekannte historische visuelle Quelle für Archivbauten aufmerksam machen, die online vorliegt. Sucht man im Online-Katalog des Architekturmuseums der TU Berlin nach dem Stichwort Staatsarchiv, erhält man 106 Treffer. Es handelt sich um Digitalisate von Grund- und Aufrissen, manchmal auch von Fotos der preußischen Staatsarchive aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Sie ermöglichen eine spannende archivbaugeschichtliche Entdeckungsreise. Die einzelnen Zeichnungen sind mit Zoomify genau in Augenschein zu nehmen.
Antikisch: Wie sich Johannes Baltzer (1862-1940) 1885 den Eingangsbereich eines Staatsarchivs vorstellte.
http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=84410

Erhaben: Eduard August Wilhelm Fürstenau (1862-1938): Preußisches Geheimes Staatsarchiv, Berlin-Dahlem. Verwaltungsgebäude (1914-1924)
http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=126307

Feudal: Das Staatsarchiv Koblenz war im ehemaligen Deutschordenshaus (seit 1992 Ludwigmuseum) untergebracht. Feudal auch die Wohnung des Archivdieners (1898):
http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=123941 (hier ein Ausschnitt daraus)

Pittoresk: Moselansicht des Staatsarchivs:
http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=123940
Rheinansicht:
http://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?set=1&p=79&Daten=123939
Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein
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http://www.gs.uni-hd.de/md/neuphil/gs/personen/klingner_geborgene_schaetze_2008.pdf
Mein Dank gilt Herrn Klingner, dass er die unter http://archiv.twoday.net/stories/8474674/ angezeigte Publikation in der ARX 2008 online verfügbar gemacht hat!
Mein Dank gilt Herrn Klingner, dass er die unter http://archiv.twoday.net/stories/8474674/ angezeigte Publikation in der ARX 2008 online verfügbar gemacht hat!
KlausGraf - am Dienstag, 7. Dezember 2010, 00:57 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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http://www.emeraldinsight.com/promo/xmas.html
Es gibt ein paar englischsprachige Zeitschriftenartikel zu Weihnachten im Dezember kostenlos zu lesen. Wenn ich mich nicht verzählt habe, sind es ganze 8 (in Worten: acht).
Es gibt ein paar englischsprachige Zeitschriftenartikel zu Weihnachten im Dezember kostenlos zu lesen. Wenn ich mich nicht verzählt habe, sind es ganze 8 (in Worten: acht).
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 23:01 - Rubrik: Unterhaltung
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http://digitalbevaring.dk/
Eine dänische Seite zur Bestandserhaltung digitaler Daten (digital preservation).
Eine dänische Seite zur Bestandserhaltung digitaler Daten (digital preservation).
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 22:57 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=10631 mit zahlreichen weiteren Links.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Googles-E-Book-Plattform-geht-online-1148182.html
http://web.resourceshelf.com/go/resourceblog/62401
Wer etwas über die Preise wissen will, muss einen US-Proxy benützen z.B. http://uethelp.us
Mark Twains Autobiographie Bd. 1 kostet bei Amazon 19,72 $, bei Google 9,72 $.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Googles-E-Book-Plattform-geht-online-1148182.html
http://web.resourceshelf.com/go/resourceblog/62401
Wer etwas über die Preise wissen will, muss einen US-Proxy benützen z.B. http://uethelp.us
Mark Twains Autobiographie Bd. 1 kostet bei Amazon 19,72 $, bei Google 9,72 $.
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 22:38 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Der Macht der Bilder gelingt es zuweilen, aus einem Menschen, der aufklären und aufhellen möchte, einen Verbrechertypus zu destillieren. Dabei verunziert man das Konterfei des Kriminalisierten mit Verschlagenheit, macht aus ihm eine nebulöse Erscheinung, gibt ihm den Anstrich lichtscheuen Gesindels. Julian Assange wird mit getönten Brillengläsern ausgestattet, just in dem Augenblick, da Interpol mit einem internationalen Haftbefehl wedelt.
http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/12/facie-prima.html

http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/12/facie-prima.html

KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 22:28 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
Ein neues Buch dazu bespricht:
iuwis.de/blog/aus-der-literatur-winfried-bullingermarkus-bretzel-j%C3%B6rg-schmalfu%C3%9F-hrsg-urheberrechte-museen-und
[Mai 2011: nicht mehr erreichbar]
iuwis.de/blog/aus-der-literatur-winfried-bullingermarkus-bretzel-j%C3%B6rg-schmalfu%C3%9F-hrsg-urheberrechte-museen-und
[Mai 2011: nicht mehr erreichbar]
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 22:20 - Rubrik: Archivrecht
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Einen liebevollen Blogeintrag bei
http://historikerkraus.de/blog/?p=565
möchte ich nicht unverlinkt lassen.

http://historikerkraus.de/blog/?p=565
möchte ich nicht unverlinkt lassen.

KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 22:13 - Rubrik: Unterhaltung
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http://bibliothekarisch.de/blog/2010/12/06/es-gilt-noch-viele-probleme-bei-der-deutschen-digitalen-bilbliothek-zu-loesen/
Kritisch äußerte sich z.B. der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Prof. Hermann Parzinger zu dem Gedanken, alles kostenfrei zugänglich zu machen. Er benötigt eine Refinanzierung der Angebote, um seine Objekte zugänglich und erhalten zu können.
Kritisch äußerte sich z.B. der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Prof. Hermann Parzinger zu dem Gedanken, alles kostenfrei zugänglich zu machen. Er benötigt eine Refinanzierung der Angebote, um seine Objekte zugänglich und erhalten zu können.
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 21:42 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.fotostoria.de/?p=1391 macht auf die niederländische Daguerrobase aufmerksam, ein Katalogisierungs-Tool für registrierte Mitglieder, das teilweise auch brauchbare Abbildungen enthält:
http://www.daguerreobase.org
http://www.daguerreobase.org/component/nfmdag_daguerreobase/?view=show&layout=detail&limit=10&id=492&start=10 (dauerhafte URL fehlt!)
http://www.daguerreobase.org

http://www.daguerreobase.org/component/nfmdag_daguerreobase/?view=show&layout=detail&limit=10&id=492&start=10 (dauerhafte URL fehlt!)
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 21:35 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Erfahrungen mit einem Ebook der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft:
http://blog.arthistoricum.net/ebook/
http://blog.arthistoricum.net/ebook/
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http://www.provinz.bz.it/katalog-kulturgueter
Was diese winzigen briefmarkengroßen Abbildungen (vor allem aus Museumsbeständen, als ob es in Archiven und Bibliotheken keine Kulturgüter geben würde) wohl sollen? Sagen sie etwa: Ätsch, komm doch selbst nach Südtirol, Teil eines immer faschistoideren Italien?
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Was diese winzigen briefmarkengroßen Abbildungen (vor allem aus Museumsbeständen, als ob es in Archiven und Bibliotheken keine Kulturgüter geben würde) wohl sollen? Sagen sie etwa: Ätsch, komm doch selbst nach Südtirol, Teil eines immer faschistoideren Italien?

KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 21:22 - Rubrik: Museumswesen
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http://www.neunetz.com/2010/12/04/wikileaks-dokumente-bestaetigen-dass-usa-das-geplante-spanische-urheberrechtsgesetz-geschrieben-haben/
http://www.boingboing.net/2010/12/03/wikileaks-cables-rev.html
"Spain's Congress is about to vote on a new and extremely harsh copyright/Internet law. It's an open secret that the law was essentially drafted by American industry groups working with the US trade representative."
http://www.boingboing.net/2010/12/03/wikileaks-cables-rev.html
"Spain's Congress is about to vote on a new and extremely harsh copyright/Internet law. It's an open secret that the law was essentially drafted by American industry groups working with the US trade representative."
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 18:59 - Rubrik: Archivrecht
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http://relevant.at/kultur/musik/54696/singende-moenche-vom-lavanttal.story
Die Erlöse der CD-Verkäufe sollen der maroden elektropneumatischen Mathis-Orgel zugutekommen. Nichts hingegen habe das CD-Projekt mit den vermeintlichen Finanzproblemen der Benediktiner aus St. Paul zu tun, die in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen sorgten. Das Stift - Heimat zahlreicher wertvoller Handschriften und Gemälde - möchte neun Handschriften versteigern lassen, was einen Millionenerlös bringen könnte. Dagegen regte sich Protest des Bundesdenkmalamts und des Kärntens Bischof Alois Schwarz.
Es gehe hierbei um grundsätzliche Fragen, unterstrich Dekan Stattmann am Freitag. Man wolle als "Eigentümer von Ressourcen" die Möglichkeit, mit diesen umzugehen wie jeder andere auch: "Es ist unser grundsätzlicher Entschluss: Wir möchten in Zukunft wirtschaftlich verantwortlich arbeiten - unabhängig davon, ständig als Bittsteller vor Bürotüren zu stehen und von der Gunst mancher Leute abhängig zu sein." Dies sei in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und im hintersten Kärnten einfach ein Gebot der Stunde. Die Handschriften gingen schließlich nicht verloren: "Wir werfen das ja nicht in den Müll - sie kommen in ein großes Museum, wo sie jeder sehen kann."
Vielleicht sollte man den Dekan darauf hinweisen, dass "Du sollst nicht lügen" auch im Advent gilt, wenn schon in erbärmlicher Weise die Verantwortung für kirchliches Kulturgut mit Füßen getreten wird. Bei Versteigerungen kann man nie sagen, wer das Stück erhält, ob ein großes Museum (denkbar) oder ein Privatsammler (wahrscheinlich), der es in seinem Safe für nicht absehbare Zeit verschwinden lässt.
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/8426
Die Erlöse der CD-Verkäufe sollen der maroden elektropneumatischen Mathis-Orgel zugutekommen. Nichts hingegen habe das CD-Projekt mit den vermeintlichen Finanzproblemen der Benediktiner aus St. Paul zu tun, die in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen sorgten. Das Stift - Heimat zahlreicher wertvoller Handschriften und Gemälde - möchte neun Handschriften versteigern lassen, was einen Millionenerlös bringen könnte. Dagegen regte sich Protest des Bundesdenkmalamts und des Kärntens Bischof Alois Schwarz.
Es gehe hierbei um grundsätzliche Fragen, unterstrich Dekan Stattmann am Freitag. Man wolle als "Eigentümer von Ressourcen" die Möglichkeit, mit diesen umzugehen wie jeder andere auch: "Es ist unser grundsätzlicher Entschluss: Wir möchten in Zukunft wirtschaftlich verantwortlich arbeiten - unabhängig davon, ständig als Bittsteller vor Bürotüren zu stehen und von der Gunst mancher Leute abhängig zu sein." Dies sei in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und im hintersten Kärnten einfach ein Gebot der Stunde. Die Handschriften gingen schließlich nicht verloren: "Wir werfen das ja nicht in den Müll - sie kommen in ein großes Museum, wo sie jeder sehen kann."
Vielleicht sollte man den Dekan darauf hinweisen, dass "Du sollst nicht lügen" auch im Advent gilt, wenn schon in erbärmlicher Weise die Verantwortung für kirchliches Kulturgut mit Füßen getreten wird. Bei Versteigerungen kann man nie sagen, wer das Stück erhält, ob ein großes Museum (denkbar) oder ein Privatsammler (wahrscheinlich), der es in seinem Safe für nicht absehbare Zeit verschwinden lässt.
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/8426
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Ich habe zwar schon wiederholt die Frage gestellt, wie man auf die Idee kommen kann, einen Archivzweckbau in einer klassischen Gefahrenlage, nämlich in unmittelbarer Nähe des Rheins, zu planen, aber ich bin anscheinend ziemlich der einzige, der sich diese Frage stellt. Kuschen alle vor Reininghaus und der NRW-Regierung?
Thomas Wolf, hier bekannt als Wolf Thomas, verwies gerade in Twitter auf einen Wikipedia-Artikel:
Bei der Lage eines Gebäudes sollten folgende Aspekte beachtet werden:
keine Gefahr durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder anderen Naturkatastrophen
keine feuer- und explosionsgefährlichen Anlagen im Umfeld (z.B. auch Tankstellen)
keine Fabriken und Industrieeinrichtungen in der Nähe, die schädliche Gase, Rauch oder Staub ausstoßen
keine möglichen militärischen Ziele in der Umgebung
schnelle Erreichbarkeit des Geländes für die Feuerwehr
Ausrichtung der Räume nach Norden zur Reduzierung der Sonneneinwirkung
Zufahrtsmöglichkeit für LKW zum Gebäude und ausreichend Transportwege auf dem Gelände
Angrenzende Reserveflächen für spätere Erweiterungsbauten
[Update: Abgeschrieben aus: http://www.landeshauptarchiv-brandenburg.de/FilePool/Archivmagazin_Glauert.pdf ]
http://de.wikipedia.org/wiki/Archivzweckbau
Bedenklich ist schon die generelle Entscheidung für Duisburg statt Düsseldorf. Es entstehen bei Transporten aus den Ministerien erhöhte Kosten, beeinträchtigt wird auch die rasche Erreichbarkeit der Düsseldorfer Ministerien durch Mitarbeiter des Landesarchivs.
An die Nutzer, die nun auf die gute Düsseldorfer Archiv- und Bibliotheksinfrastruktur verzichten müssen, hat auch niemand gedacht.
Anschrift für den Routenplaner:
Schifferstraße 30-32 (? http://www.kulturkanal.net/sehenswuerdigkeiten nennt Schifferstraße 100 als Anschrift)
StreetView:
Größere Kartenansicht
Quelle: http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/Landesarchiv-Ruettgers-setzt-Spatenstich_aid_843278.html
Thomas Wolf, hier bekannt als Wolf Thomas, verwies gerade in Twitter auf einen Wikipedia-Artikel:
Bei der Lage eines Gebäudes sollten folgende Aspekte beachtet werden:
keine Gefahr durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder anderen Naturkatastrophen
keine feuer- und explosionsgefährlichen Anlagen im Umfeld (z.B. auch Tankstellen)
keine Fabriken und Industrieeinrichtungen in der Nähe, die schädliche Gase, Rauch oder Staub ausstoßen
keine möglichen militärischen Ziele in der Umgebung
schnelle Erreichbarkeit des Geländes für die Feuerwehr
Ausrichtung der Räume nach Norden zur Reduzierung der Sonneneinwirkung
Zufahrtsmöglichkeit für LKW zum Gebäude und ausreichend Transportwege auf dem Gelände
Angrenzende Reserveflächen für spätere Erweiterungsbauten
[Update: Abgeschrieben aus: http://www.landeshauptarchiv-brandenburg.de/FilePool/Archivmagazin_Glauert.pdf ]
http://de.wikipedia.org/wiki/Archivzweckbau
Bedenklich ist schon die generelle Entscheidung für Duisburg statt Düsseldorf. Es entstehen bei Transporten aus den Ministerien erhöhte Kosten, beeinträchtigt wird auch die rasche Erreichbarkeit der Düsseldorfer Ministerien durch Mitarbeiter des Landesarchivs.
An die Nutzer, die nun auf die gute Düsseldorfer Archiv- und Bibliotheksinfrastruktur verzichten müssen, hat auch niemand gedacht.
Anschrift für den Routenplaner:
Schifferstraße 30-32 (? http://www.kulturkanal.net/sehenswuerdigkeiten nennt Schifferstraße 100 als Anschrift)
StreetView:
Größere Kartenansicht

Quelle: http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/Landesarchiv-Ruettgers-setzt-Spatenstich_aid_843278.html
http://blog.wikimedia.de/2010/12/06/wissenswert-ergebnis-wir-unterstuetzen-acht-mutige-projekte/
Die acht Gewinner:
*WikiStories – Einblicke von Zeitzeugen von Werner Jansen und Ahmet Emre Acar
*Luftbilder für OpenStreetMap von OSM-Stammtisch Dortmund (Marc Gehling, Olaf Kotzte)
* Links to free and open – das Verzeichnis freier Projekte von Jan-Christoph Borchardt
* Motivationsfilm für Creative Commons von Amadeus Wittwer
* WikiQuest – kooperatives Lernen mit freien Inhalten von Andreas Bietenbeck
* Freies Wissen als hörbarer Podcast von Tabitha Hammer
* Barrierefreies Onlineportal für Karten- und Routing-Services von Annette Thurow
* Public Domain Projekt von Carl Fisch und Philippe Perreaux
Die acht Gewinner:
*WikiStories – Einblicke von Zeitzeugen von Werner Jansen und Ahmet Emre Acar
*Luftbilder für OpenStreetMap von OSM-Stammtisch Dortmund (Marc Gehling, Olaf Kotzte)
* Links to free and open – das Verzeichnis freier Projekte von Jan-Christoph Borchardt
* Motivationsfilm für Creative Commons von Amadeus Wittwer
* WikiQuest – kooperatives Lernen mit freien Inhalten von Andreas Bietenbeck
* Freies Wissen als hörbarer Podcast von Tabitha Hammer
* Barrierefreies Onlineportal für Karten- und Routing-Services von Annette Thurow
* Public Domain Projekt von Carl Fisch und Philippe Perreaux
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Sobald in Kindergärten oder Schulklassen nach Noten gesungen wird, hält die GEMA (stellvertretend für die VG Musikedition) die Hand auf, denn die meisten Notenblätter werden aufgrund minimaler Abweichungen von traditionellen ungeschützten Vorlagen von der GEMA als urheberrechtlich geschützt angesehen und unterliegen einem strikten Kopierverbot. Da kann sich die VG Musikedition noch so wortreich verteidigen: Das ist einfach Abzocke.
Und im rheinischen Monheim hielt sich Autorin Elke Bräunling nicht lange mit den von ihr stammenden Zeilen "Ein bisschen so wie Martin möchte´ ich manchmal sein, / und ich will an andre denken, / etwas geben, etwas schenken" auf und ließ durch ihren Rechtsanwalt den Martinsumzug mit 500 Euro abmahnen, der rechtswidrig den Text ihres Gedichts ins Internet gestellt hatte, damit die Teilnehmer mitsingen konnten.
Und auf Wikimedia Commons wird ein traditioneller Liedtext gelöscht, weil ein triviales Arrangement als geschützt angesehen wurde.
Erfreulicherweise hat jetzt der Verein Musikpiraten ein Liederbuch mit rund 30 Liedern publiziert, mit dem in Kindergärten ohne Angst vor GEMA und Anwälten gesungen werden kann:
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/files/cc-weihnachtslieder.pdf
Auch wenn es sich bei vielen Neu-"Arrangements" um Copyfraud handelt, weil die Gestaltungshöhe nicht erreicht ist (und Lizenzen außer CC0 widersinnig sind), geht diese Initiative in die richtige Richtung.
Hilfreich sind im Netz vorhandene gemeinfreie Notendrucke, etwa in der inzwischen 79.000 Partituren umfassenden Petrucci-Bibliothek.

Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat man intensiv volkstümliche Kinderreime und -lieder aufgezeichnet. Einen Überblick auf dem Stand von 1909 gab Karl Wehrhan:
http://www.archive.org/details/kinderliedundkin00wehruoft
Auch das Standardwerk von Franz Magnus Böhme "Deutsches Kinderlied und Kinderspiel" (1897), eine Zusammenfassung regionaler Sammlungen, ist im Internet Archive (gespiegelt aus Google Book Search, Danke an P.) abrufbar:
http://www.archive.org/details/DeutschesKinderliedUndKinderspiel
Sobald ich von der Existenz der Initiative http://kinder-wollen-singen.de/ erfuhr, schaute ich im Katalog der ULB Düsseldorf nach Digitalisierbarem. Es liegen inzwischen online vor:
Johannes Friedrich Ranke: Lieder und Spiele für Kleinkinderschulen und Kinderstuben. Gütersloh 1879
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1818359
Johannes Friedrich Ranke: Kinderlieder mit leichter Klavierbegleitung und vollständiger Bezeichnung des Fingersatzes. Elberfeld 1885
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1818222
Karl Wehrhan: Frankfurter Kinderleben in Sitte und Brauch, Kinderlied und Kinderspiel. Wiesbaden 1929
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1821119
Eine Seite "Kinderlieder" gibt es auf Wikisource noch nicht, aber hier sind einige weitere Links (nochmals Danke an P.):
Wandervögelein: das ist: sechszig feine Lieder mit Tonweisen für sang- und reiselustige Knaben. Nürnberg 1821 http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000632
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Vierzig Kinderlieder: Nach Original- und Volks-Weisen, mit Clavierbegleitung. Leipzig 1847
http://books.google.com/books?id=38sSJXd_aAoC
Georg Scherer: Alte und neue Kinderlieder, Fabeln, Sprüche und Räthsel. Leipzig 1849
http://books.google.com/books?id=b9gqAAAAYAAJ
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Die Kinderwelt in Liedern. Mainz 1853
http://books.google.com/books?id=yZQ6AAAAcAAJ
Ludovica Brentano von La Roche Des Bordes: Kinderlieder. Regensburg 1853
http://books.google.com/books?id=xkg7AAAAYAAJ
Ernst Ludwig Rochholz: Alemannisches Kinderlied und Kinderspiel aus der Schweiz. Leipzig 1857
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10117261-1
Krell und Hermann [Componist]: Die Kinderstube: Lieder für Mutter und Kinder. Mit Begleitung des Pianoforte versehen von Nicolaus Hermann. Hildburghausen 1864
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00031681
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Kinderlieder'. Berlin 1878 (2. Auflage) http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Kinderlieder_Fallersleben
Viktor Paul Mohn: Kinder-Lieder und Reime: Auswahl und Zeichnungen. Berlin [1881]
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000445
Mathilde Wesendonck: Alte und neue Kinder-Lieder und Reime. Berlin 1890
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000541
Gertrud Züricher: Kinderlied und Kinderspiel im Kanton Bern. Bern 1903
http://www.archive.org/details/kinderliedundki00zrgoog
#gema


Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein
KlausGraf - am Montag, 6. Dezember 2010, 00:38 - Rubrik: Archivrecht
Alles was ich habe #1 (2010) from Herbordt/ Mohren on Vimeo.
"„Alles was ich habe“ ist ein langfristiges, künstlerisches Rechercheprojekt zu Entwürfen und Visionen künftiger Gemeinschaftsformen. In Formaten zwischen Theater, Ausstellung und Gespräch, unter Anwendung unterschiedlicher performativer und diskursiver Strategien werden (Zwischen-) Ergebnisse präsentiert, fortgeschrieben und transformiert:„Alles was ich habe #1“, Stand 11.06.2010: 170 Fragen an eine unbestimmte Zukunft; 892 archivierte Antworten aus Filmen, Kunstwerken, Netzrecherchen und Expertengesprächen; diverse Gebrauchsgegenstände, Objekte und vergessene Memorabilia; ein Performance Tool als Archiv, mobile Forschungseinheit, Ausstellungsarchitektur und Bühne; 10 Höhenschnitte durch das Archiv als Karten und Landschaften einer kommenden Welt; Modelle für ein anderes Zusammenleben; ein Radio, das ununterbrochen läuft; ein 8,31 minütiger Lichtwechsel; drei Tonspuren als vorübergehende Antworten auf die Fragen: Worum geht es?, Wie schwer ist aller Anfang? und Brauchen wir eine neue Erzählung? ...
„Alles was ich habe #1“ ist alles was wir haben, um in den letzten 8 Minuten 31 Sekunden der uns bekannten Welt, eine andere zu kreieren. „Alles was ich habe #1“ ist alles was wir brauchen, um zu erfinden, was wir nicht sehen können, unsere Vorstellungen wahr werden zu lassen oder Raum für eine andere Zukunft zu öffnen. „Alles was ich habe #1“ ist das begehbare Archiv künftiger Gegenwarten - ohne weitere Darsteller wird der Zuschauer zum Zentrum einer inszenierten Ausstellung.
„Wir befinden uns in einer jener vielschichtig durchdachten, theatralischen Installationen des Performerduos Bernhard Herbordt und Melanie Mohren, die in Gestalt eines labyrinthischen Archivs aus Textzetteln, Stimmen und Ding-Kollagen nichts weniger darstellt als eine Grundinventur des Lebens schlechthin.“ Doris Meierhenrich, Berliner Zeitung, 14.06.2010
Konzept, Archiv, Ton: Bernhard Herbordt und Melanie Mohren
Performance Tool, Raum: Hannes Hartmann und Leonie Mohr
Sprecher: Max Landgrebe
Mitarbeit Bau: Stefan Pernthaller
Technik: Fabian Lehmann und Norman Duncan Thörel
Produktion: Herbordt/ Mohren in Koproduktion mit den Sophiensaelen Berlin und der Akademie Schloss Solitude Stuttgart. Mit freundlicher Unterstützung Aktion Kulturallianzen und Allianz Generalvertretung Kothe & Christ Berlin-Mitte, Akademie der Künste, Staatstheater Stuttgart. Mit besonderem Dank an René Liebert
Eröffnung am 11.06.2010, Sophiensaele Berlin
http://www.sophiensaele.com/produktionen.php?IDstueck=770"
Alles was ich habe #2: Dear Visitor (2010) from Herbordt/ Mohren on Vimeo.
"Die zweite Episode von „Alles was ich habe“ arrangiert sämtliche Archivmaterialien zu einer begehbaren Installation. Als letzter verbliebener Protagonist, durchstreift der Zuschauer das Modell einer Welt, die es erst noch zu formulieren gilt. Zwischen Fragen, Objekten und Zetteln, zwischen Audio-Führungen und hinterlassenen Nachrichten, entspinnen sich immer neue Dialoge – stumme Gespräche darüber, wie es mit der Welt wie wir sie kannten auch weitergehen könnte.Das gesamte Archivmaterial findet sich sortiert, nach Fragen kategorisiert und inventarisiert in einem Ausstellungsaufbau bestehend aus: zwei leeren Europaletten, einem Panorama aus Worten, unzähligen Listen (die vorgeben, den Inhalt eines Archivs zu verzeichnen), ein „Alles was ich habe #2: Dear Visitor“ genannter Kurzfilmessay, ein mit „Dear Visitor“ adressierter Briefumschlag, ein Besucher (der dann alleine weitergeht...). Im nächsten Raum findet sich eine Auswahl an Fragen und was nach dieser Auswahl übrigbleibt: wie es weiter gehen, was kommen könnte; wo wir uns treffen oder versammeln würden; wer dann spräche; wie und woraus Welten entstünden; wer zuhörte und ob wir nicht doch alleine wären.
„Alles was ich habe #2: Dear Visitor“ gibt Raum und Zeit für eine letzte Inventur von dem, was wir für die Realität halten – gezimmert aus über einem Kilometer gehobelter Dachlatten, 170 Fragen, diversen Objekten, 957 Zetteln, 75 Metern Inventarlisten und drei Tonspuren.
Konzept, Archiv, Text, Ton: Bernhard Herbordt und Melanie Mohren
Performance Tool, Raum: Hannes Hartmann und Leonie Mohr
Produktion von Herbordt/ Mohren in Koproduktion mit der Akademie Schloss Solitude Stuttgart
Mit freundlicher Unterstützung durch die LBBW Stiftungen der Landesbank Baden-Württemberg
Mit herzlichem Dank den Mitarbeitern der Akademie Schloss Solitude, des Württembergischen Kunstvereins, Nadine Jäger, Konstantin Lom, Robert Gärtner, Viola van Beek, Christian Porstner und dem Schauspiel Staatstheater Stuttgart
Eröffnung am 28.09.2010, Württembergischer Kunstverein Stuttgart
http://www.wkv-stuttgart.de/programm/2010/veranstaltungen/performancereihe/
akademie-solitude.de/"
Wolf Thomas - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 18:21 - Rubrik: Wahrnehmung
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Regionaal Archief Tilburg, 3.12.2010 20:00 (Quelle: RA TIlburg)

Österreichisches Staatsarchiv Wien, 3.12.2010 (Quelle: Facebook-Seite des ÖSTA)
Weitere Beispiele erwünscht!
Wolf Thomas - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:59 - Rubrik: Unterhaltung
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Mitglieder des NAET bei der Diskussion: Foto: K.Uhde
"Am 25. und 26. November 2010 trafen sich in der Archivschule Marburg 14 Mitglieder des Networks of Archival Educatorurgs and Trainers (NAET), um die im August 2011 in Marburg stattfindende Summer School 2011 "Appraisal and Social Memory" zu planen.
NAET ist ein Zusammenschluss von Ausbildungseinrichtungen für Archivare und Records Manager in Skandinavien, Großbritannien, den Beneluxstaaten, Frankreich, der Schweiz und Deutschland. Das Network hatte Anfang 2010 in Norwegen erfolgreich einen Förderantrag im Rahmen des Lifelong Learning Programms Erasmus der EU gestellt. Innerhalb des auf maximal drei Jahre angelegten Programms ARCHIDIS (Archives and Records Challenges in the Digital Information Society) wird zunächst im Sommer 2011 eine zweiwöchige Summer School mit Studierenden und Lehrenden von 13 Hochschulen aus 9 Ländern stattfinden."
Quelle: Homepage Archivschule Marburg
Link zum NAET
Wolf Thomas - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 17:12 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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"Das Kölner Stadtarchiv hat einen Kalender für 2011 aufgelegt, in dem Fotos von zerstörten Dokumenten zu sehen sind. Einige Archivalien werden gezeigt, wie sie vor und wie sie nach dem Einsturz des historischen Archivs aussahen. Außerdem stellt der Kalender einige noch nicht restaurierte Stücke vor, für deren Reparatur noch Spender gesucht werden. Der Kalender ist ab sofort im Lesesaal des historischen Archivs am Heumarkt erhältlich."
Quelle: WDR.de, Studio Köln, Nachrichten v. 5.12.2010
Quelle: WDR.de, Studio Köln, Nachrichten v. 5.12.2010
Wolf Thomas - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 11:08 - Rubrik: Kommunalarchive
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Die Liste von Zeitungen der LINKEN wurde vom Archiv der Rosa Luxemburg Stiftung zum August 2010 aktualisiert. Sie enthält noch existierende und eingestellte Titel, aber nur die alphabetisch sortierten Namen und dazu die Orte, keine Adressen: PDF unter www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/ADS/Kleine_Zeitungen_der_LINKEN.pdf
Bernd Hüttner - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 10:01 - Rubrik: Parteiarchive
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Die kirchenrechtliche Zeitschrift „De Processibus Matrimonialibus“ („Über die Eheprozesse“) dient in erster Linie der Publikation der Referate der gleichnamigen Tagung, die seit 1994 jährlich stattfindet. Alle bisher erschienen Bände sind Open Access auf der Seite der UB Augsburg einsehbar:
http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/urn/urn_uba001400-uba001599/uba001399-uba001419/
http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/urn/urn_uba001400-uba001599/uba001399-uba001419/
KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 06:56 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 06:48 - Rubrik: Universitaetsarchive
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/startbild.php?bestand=2185
105 Urkunden aus den Jahren 1334 bis 1935.
105 Urkunden aus den Jahren 1334 bis 1935.
KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 06:10 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 06:01 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://retro.seals.ch/digbib/vollist?UID=sav-001&id=browse&id2=browse4
Die moving wall beträgt 24 Monate.
Die moving wall beträgt 24 Monate.
KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 05:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh-adress/digbib/start
"Präsentiert werden zunächst die Jahrgänge 1787-1903 des Hamburger, 1802-1903 des Altonaer und einige Bände des Bergedorfer Adressbuchs, die Vorläufer aus dem 18. Jahrhundert sowie alle für Hamburg relevanten Adress- und Fernsprechbücher des Jahres 1926."
"Präsentiert werden zunächst die Jahrgänge 1787-1903 des Hamburger, 1802-1903 des Altonaer und einige Bände des Bergedorfer Adressbuchs, die Vorläufer aus dem 18. Jahrhundert sowie alle für Hamburg relevanten Adress- und Fernsprechbücher des Jahres 1926."
KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 05:41 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 05:28 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://digital.blb-karlsruhe.de/
Viewer der Visual Library (z.B. Düsseldorf, e-rara, usw.), gute Auflösung.
Digitalisiert wurden auch zahlreiche Handschriftenfragmente und Exemplare der mit Nachträgen versehenen Handschriftenkataloge:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/titleinfo/3201
Nicht in die "Virtuelle Schatzkammer" aufgenommen, für Germanisten aber von unschätzbarem Wert ist die komplett einsehbare Liedersaalhandschrift Lassbergs:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/19642
Das für teuer Geld von den geldgierigen Badenern erworbene Speculum humanae salvationis - siehe http://archiv.twoday.net/stories/8382369/ - ist nun auch online:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/1818
Unter den Autographen auch ein Brief Lassbergs an Uhland.

Viewer der Visual Library (z.B. Düsseldorf, e-rara, usw.), gute Auflösung.
Digitalisiert wurden auch zahlreiche Handschriftenfragmente und Exemplare der mit Nachträgen versehenen Handschriftenkataloge:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/titleinfo/3201
Nicht in die "Virtuelle Schatzkammer" aufgenommen, für Germanisten aber von unschätzbarem Wert ist die komplett einsehbare Liedersaalhandschrift Lassbergs:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/19642
Das für teuer Geld von den geldgierigen Badenern erworbene Speculum humanae salvationis - siehe http://archiv.twoday.net/stories/8382369/ - ist nun auch online:
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/1818
Unter den Autographen auch ein Brief Lassbergs an Uhland.
KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 05:00 - Rubrik: Kodikologie
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Sauerland, Karol: Wertherfieber, in: Europäische Geschichte Online (EGO), hg. vom Institut für Europäische Geschichte (IEG), Mainz 03.12.2010. URL: http://www.ieg-ego.eu/sauerlandk-2010-de URN: urn:nbn:de:0159-20100921636
Der 1936 geborene Autor ist eine Legende der polnischen Germanistik:
http://de.wikipedia.org/wiki/Karol_Sauerland
Das kann aber doch nicht bedeuten, dass man gänzlich auf Kritik verzichtet. Der Artikel informiert über die Werther-Rezeption, ohne freilich auf die europäischen Aspekte sonderlich einzugehen. Es wird nur deutschsprachige Literatur zitiert, man erfährt viel zu wenig über die internationale Rezeption, die ja eigentlich das Thema des Portals darstellen sollte. Wenn das Wertherfieber ein europäisches Phänomen war, dann darf man sich doch nicht auf die deutschsprachige Rezeption beschränken!
An die Redaktion richten sich die weiteren Monita:
Armselig und schlecht ist die Bebilderung. Beispielsweise hat die Wikipedia die Titelseite des Erstdrucks 1774.

Seit einiger Zeit ist die wertvolle Erstausgabe in Wien online:
http://phaidra.univie.ac.at/o:5501
Es fehlen auch sonst jegliche Nachweise zu Digitalisaten. Die Wikipedia hat in der Sektion Weblinks den Hinweis auf die unentbehrlichen Materialien des Goethezeitportals, z.B.
http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=252
Es geht doch nicht an, dass man 2010 so tut, als seien nicht gewaltige Mengen aus dem 18. Jahrhundert bereits digitalisiert worden.
Schlettweins Des jungen Werthers Zuruf aus der Ewigkeit an die noch lebende Menschen auf der Erde, Carlsruhe 1775 liegt z.B. bei Google vor:
http://books.google.de/books?id=4mAHAAAAQAAJ
Dies gilt auch für spätere Sekundärliteratur.
Beispielsweise ist die Arbeit Bodes online:
http://www.archive.org/details/goetheinvertraul00bodeuoft
EGO ist ein Angebot im INTERNET und sollte dieses Medium demnach auch zur Kenntnis nehmen!!
Der 1936 geborene Autor ist eine Legende der polnischen Germanistik:
http://de.wikipedia.org/wiki/Karol_Sauerland
Das kann aber doch nicht bedeuten, dass man gänzlich auf Kritik verzichtet. Der Artikel informiert über die Werther-Rezeption, ohne freilich auf die europäischen Aspekte sonderlich einzugehen. Es wird nur deutschsprachige Literatur zitiert, man erfährt viel zu wenig über die internationale Rezeption, die ja eigentlich das Thema des Portals darstellen sollte. Wenn das Wertherfieber ein europäisches Phänomen war, dann darf man sich doch nicht auf die deutschsprachige Rezeption beschränken!
An die Redaktion richten sich die weiteren Monita:
Armselig und schlecht ist die Bebilderung. Beispielsweise hat die Wikipedia die Titelseite des Erstdrucks 1774.
Seit einiger Zeit ist die wertvolle Erstausgabe in Wien online:
http://phaidra.univie.ac.at/o:5501
Es fehlen auch sonst jegliche Nachweise zu Digitalisaten. Die Wikipedia hat in der Sektion Weblinks den Hinweis auf die unentbehrlichen Materialien des Goethezeitportals, z.B.
http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=252
Es geht doch nicht an, dass man 2010 so tut, als seien nicht gewaltige Mengen aus dem 18. Jahrhundert bereits digitalisiert worden.
Schlettweins Des jungen Werthers Zuruf aus der Ewigkeit an die noch lebende Menschen auf der Erde, Carlsruhe 1775 liegt z.B. bei Google vor:
http://books.google.de/books?id=4mAHAAAAQAAJ
Dies gilt auch für spätere Sekundärliteratur.
Beispielsweise ist die Arbeit Bodes online:
http://www.archive.org/details/goetheinvertraul00bodeuoft
EGO ist ein Angebot im INTERNET und sollte dieses Medium demnach auch zur Kenntnis nehmen!!
KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 00:48 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://www.boston.com/bigpicture/2010/11/national_geographics_photograp.html
Aber gibt es nicht auch genügend tolle freie Fotos? Ein "Best of" der Millionen Fotos auf Wikimedia Commons sind die exzellenten Bilder, und aus diesen werden die jeweiligen Bilder des Jahres ausgewählt.
Viele Links zu Open-Access-Datenbanken mit digitalisierten Fotos bietet unsere Rubrik Fotoüberlieferung:
http://archiv.twoday.net/topics/Fotoueberlieferung/
Gern verweisen wir natürlich auch auf die Link-Sammlung im Blog-Stil:
http://www.fotostoria.de/
Und nun einige Fotos aus den Bildern des Jahres bzw. den Kandidaten dafür auf Wikimedia Commons. Die Links führen zur Vollansicht und geben die Lizenz an.

Bild des Jahres 2009 von Paulrudd: Sikh-Pilger beim Goldenen Tempel in Amritsar (Indien) nach einem rituellen Bad. CC-BY-SA

Das Eilean Donan Castle in den Schottischen Highlands, fotografiert von Guillaume Piolle. CC-BY-SA


Le grand foyer in der Opéra Garnier von Paris (von Eric Pouhier). CC-BY-SA

Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein
KlausGraf - am Sonntag, 5. Dezember 2010, 00:48 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Nach wie vor ein Standardwerk:
Modern, Heinrich: Die Zimmern'schen Handschriften der k. k. Hofbibliothek: Ein Beitrag zur Geschichte der Ambraser Sammlung und der k. k. Hofbibliothek. In: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses 20.1899
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/jbksak1899/0121
Modern, Heinrich: Die Zimmern'schen Handschriften der k. k. Hofbibliothek: Ein Beitrag zur Geschichte der Ambraser Sammlung und der k. k. Hofbibliothek. In: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses 20.1899
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/jbksak1899/0121
KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 23:40 - Rubrik: Kodikologie
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Fragt:
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/macht-sich-facebook-infolge-von-meinungszensur-strafbar/
"Wie bereits einige Tage zuvor in den Medien bekannt geworden ist, wehrt Facebook sich gegen Kritiker. So hatte Facebook nach Angaben diverser Medien beispielsweise Verlinkungen zur Facebook-Parodie Lamebook gesperrt."
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/macht-sich-facebook-infolge-von-meinungszensur-strafbar/
"Wie bereits einige Tage zuvor in den Medien bekannt geworden ist, wehrt Facebook sich gegen Kritiker. So hatte Facebook nach Angaben diverser Medien beispielsweise Verlinkungen zur Facebook-Parodie Lamebook gesperrt."
KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 23:37 - Rubrik: Datenschutz
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Zweitpublikation von Andreas C. Hofmann: Link-Hint Nr. 6/2010. Feldpostsammlung des Museums für Kommunikation Berlin, aus. einblicke. Geschichte im Kontext – ein offener Blog zur Geschichte im Kontext außerwissenschaftlicher Themenfelder [3. Dezember 2010], http://einblicke.andreashofmann.eu/2010/12/880/.
Einblicke ist Partner von historicum.net:
http://www.historicum.net/lehren-lernen/internetressourcen/link-hints-12010-ff/
Daher schleimt ACH auch die hier thematisierte Verstümmelung von Chronicon zu:
http://einblicke.andreashofmann.eu/2010/12/874/
Wer nicht in der Lage ist, eine bestehende einigermaßen funktionierende Metasuche bei einem Relaunch im bisherigen Umfang anzubieten, den möchte ich einen Stümper nennen.
Einblicke ist Partner von historicum.net:
http://www.historicum.net/lehren-lernen/internetressourcen/link-hints-12010-ff/
Daher schleimt ACH auch die hier thematisierte Verstümmelung von Chronicon zu:
http://einblicke.andreashofmann.eu/2010/12/874/
Wer nicht in der Lage ist, eine bestehende einigermaßen funktionierende Metasuche bei einem Relaunch im bisherigen Umfang anzubieten, den möchte ich einen Stümper nennen.
KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 22:58 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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http://kritischegeschichte.wordpress.com/2010/12/04/zur-geschichts-weblog-debatte/
Weblogs sind dann interessant, wenn sie gerade nicht den Charme der Fachtagungen und Fachzeitschriften der Zunft haben, in denen es fast ausschließlich um Profilierung im Sinne von Rechthaberei und Pöstchen und fast nie um die Sache geht. Die public digital historians, die mir vorschweben, sind engagierte Beiträger und Vermittler, keine Selbstdarsteller.
Weblogs sind dann interessant, wenn sie gerade nicht den Charme der Fachtagungen und Fachzeitschriften der Zunft haben, in denen es fast ausschließlich um Profilierung im Sinne von Rechthaberei und Pöstchen und fast nie um die Sache geht. Die public digital historians, die mir vorschweben, sind engagierte Beiträger und Vermittler, keine Selbstdarsteller.
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http://www.zeit.de/2010/49/B-Bibliotheken?page=all
Ein mäßig erhellender, leicht kritischer ZEIT-Artikel zur Buchdigitalisierung in Deutschland.
Wie Bulaty ist auch Ulrich Johannes Schneider, Direktor der Universitätsbibliothek in Leipzig, ein Fan der Digitalisierung. Im wunderschön renovierten Gebäude der zweitältesten deutschen Bibliothek ist er Herr über 5,4 Millionen Bücher – und freut sich über jedes, das er digital präsentieren kann. »Ich habe gerade wieder Dankesmails aus Amerika bekommen«, erzählt er – seltene Drucke werden weltweit zugänglich, und die Bibliothek kann sie wegschließen.
Was für seltene Drucke mag Schneider nur meinen? Die UB Leipzig hat sich ja nun weissgott nicht bei der Digitalisierung hervorgetan:
http://www.ub.uni-leipzig.de/site.php?page=projekte/dhbl/index&lang=de&stil=fc
Es gibt überhaupt keine abendländischen seltene Drucke unter den Leipziger Digitalisaten, nicht ein einziges, denn die "Annalen der Naturphilosophie" sind eine Zeitschrift, die man nicht unbedingt als rar bezeichnen kann.
Ein mäßig erhellender, leicht kritischer ZEIT-Artikel zur Buchdigitalisierung in Deutschland.
Wie Bulaty ist auch Ulrich Johannes Schneider, Direktor der Universitätsbibliothek in Leipzig, ein Fan der Digitalisierung. Im wunderschön renovierten Gebäude der zweitältesten deutschen Bibliothek ist er Herr über 5,4 Millionen Bücher – und freut sich über jedes, das er digital präsentieren kann. »Ich habe gerade wieder Dankesmails aus Amerika bekommen«, erzählt er – seltene Drucke werden weltweit zugänglich, und die Bibliothek kann sie wegschließen.
Was für seltene Drucke mag Schneider nur meinen? Die UB Leipzig hat sich ja nun weissgott nicht bei der Digitalisierung hervorgetan:
http://www.ub.uni-leipzig.de/site.php?page=projekte/dhbl/index&lang=de&stil=fc
Es gibt überhaupt keine abendländischen seltene Drucke unter den Leipziger Digitalisaten, nicht ein einziges, denn die "Annalen der Naturphilosophie" sind eine Zeitschrift, die man nicht unbedingt als rar bezeichnen kann.
KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 21:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Ich hätte mich bis auf die Knochen blamiert, hätte ich über die nicht lizenzgerechte Nutzung von
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Anatomical_theatre_of_the_Archiginnasio,_Bologna,_Italy_-_the_statue_of_Galenus.JPG
in EGO http://www.ieg-ego.eu ( siehe http://archiv.twoday.net/stories/11437206/ ) gewettert. Aber dann löschte ich den bereits geschriebenen Beitrag, weil obiges Bild vom Urheber als Public Domain freigegeben worden war, also keinen Lizenzvorschriften unterliegt.
EGO nutzt häufig "Flachware" (und fast immer die ungeeignetsten oder hässlichsten Bilder), also muss man etwas suchen, bis man den ersten richtigen (als Urheberrechtsverletzung abmahnbaren) Lizenzverstoß findet. Gerade ein Portal, das selbst unter CC (leider CC-BY-NC-ND) lizenziert ist, sollte sich da wirklich keinen Lapsus erlauben.
http://www.ieg-ego.eu/de/threads/modelle-und-stereotypen/das-spanische-jahrhundert-16.-jhd
Die Seite nutzt das Bild
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg

zu dem folgende Angaben zur Verfügung stehen:
Description: Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalucía, España)
Date: 30 October 2007
Source: Flickr (http://www.flickr.com/photos/jamesdale10/1878300289/)
Author: James Gordon
Lizenz ist:
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
Das Bild ist auf Flickr nicht mehr vorhanden, es wurde aber nach dem Hochladen auf Wikimedia Commons überprüft, dass die Lizenz zutraf.
EGO gibt an:
Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalusien, Spanien), Farbphotographie, 2007, unbekannter Photograph; Bildquelle: Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg.
lizensiert unter der Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 License.
Das sind zwei dicke Hunde:
1. Der Fotograf ist keineswegs unbekannt, sondern James Gordon und das Weglassen seines Namens verpflichtet zum Schadensersatz (üblicherweise sprechen Gerichte das Doppelte der üblicherweise fälligen Lizenzgebühren zu, wenn die Urhebernennung rechtswidrig unterbleibt).
2. Man darf nicht einfach eine Creative-Commons-Lizenz durch eine andere ersetzen. CC-BY 2.0 ist etwas anderes als CC-BY-SA 3.0.
Auf der gleichen Seite wird auch bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ventana2.jpg?uselang=de
behauptet, es handle sich um einen unbekannten Fotografen. Das ist falsch, anzugeben ist: AnTeMi (oder User::AnTeMi). Ob ein Fotograf unter Klarnamen oder Pseudonym ein Foto unter freie Lizenz stellt, ist wurscht. Wird die vorgesehene Urhebernennung nicht durchgeführt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Ebenso verhält es sich bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cenotafio_de_Felipe_II_y_su_familia.jpg (angeblich "Unbekannter Photograph")
Weitere Fälle angeblich unbekannter Fotografen:
http://www.ieg-ego.eu/hoepelt-2010-de (5 Fälle)
Bei der Bundesarchiv-Fotografie
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_170-682,_Potsdam,_Sanssouci,_Communs.jpg
wird auf die Datenbank des Bundesarchivs verlinkt, obwohl dort gar nichts von der CC-Lizenz steht, was zumindest irreführend ist. Außerdem wird wieder die falsche Lizenz angegeben. EGO sagt CC-BY-SA 3.0 Unported während es in Wirklichkeit CC-BY-SA 3.0 Germany ist! Wenn ich den Thesenanschlag Luthers in das Jahr 1519 setze, ist das ebenso schwachsinnig, wie wenn ich nicht in der Lage bin, exakt die richtige Lizenz auszuwählen. Bei einem Projekt, in das Massen von Steuergeldern geflossen sind, darf verlangt werden, dass es sich strikt an die Vorgaben der freien Lizenzen hält (vor allem, wenn Wikimedia Commons wohl die Hauptbilderquelle für Fotos dreidimensionaler Objekte ist). Die Wikipedia wird von EGO vornehm ignoriert, aber die Wikimedia-Commons-Fotografen, die unter Pseudonym agieren, werden um die ihnen zustehende Attribution gebracht! Und im ersten Fall wird sogar ein mit Klarname auftretender Fotograf nicht genannt.
Wenn solche Projekte es nicht anders lernen, lizenzgerecht zu nutzen, befürworte ich Abmahnungen durch die betroffenen Wikimedia-Benutzer.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Anatomical_theatre_of_the_Archiginnasio,_Bologna,_Italy_-_the_statue_of_Galenus.JPG
in EGO http://www.ieg-ego.eu ( siehe http://archiv.twoday.net/stories/11437206/ ) gewettert. Aber dann löschte ich den bereits geschriebenen Beitrag, weil obiges Bild vom Urheber als Public Domain freigegeben worden war, also keinen Lizenzvorschriften unterliegt.
EGO nutzt häufig "Flachware" (und fast immer die ungeeignetsten oder hässlichsten Bilder), also muss man etwas suchen, bis man den ersten richtigen (als Urheberrechtsverletzung abmahnbaren) Lizenzverstoß findet. Gerade ein Portal, das selbst unter CC (leider CC-BY-NC-ND) lizenziert ist, sollte sich da wirklich keinen Lapsus erlauben.
http://www.ieg-ego.eu/de/threads/modelle-und-stereotypen/das-spanische-jahrhundert-16.-jhd
Die Seite nutzt das Bild
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg

zu dem folgende Angaben zur Verfügung stehen:
Description: Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalucía, España)
Date: 30 October 2007
Source: Flickr (http://www.flickr.com/photos/jamesdale10/1878300289/)
Author: James Gordon
Lizenz ist:
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
Das Bild ist auf Flickr nicht mehr vorhanden, es wurde aber nach dem Hochladen auf Wikimedia Commons überprüft, dass die Lizenz zutraf.
EGO gibt an:
Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalusien, Spanien), Farbphotographie, 2007, unbekannter Photograph; Bildquelle: Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg.
lizensiert unter der Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 License.
Das sind zwei dicke Hunde:
1. Der Fotograf ist keineswegs unbekannt, sondern James Gordon und das Weglassen seines Namens verpflichtet zum Schadensersatz (üblicherweise sprechen Gerichte das Doppelte der üblicherweise fälligen Lizenzgebühren zu, wenn die Urhebernennung rechtswidrig unterbleibt).
2. Man darf nicht einfach eine Creative-Commons-Lizenz durch eine andere ersetzen. CC-BY 2.0 ist etwas anderes als CC-BY-SA 3.0.
Auf der gleichen Seite wird auch bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ventana2.jpg?uselang=de
behauptet, es handle sich um einen unbekannten Fotografen. Das ist falsch, anzugeben ist: AnTeMi (oder User::AnTeMi). Ob ein Fotograf unter Klarnamen oder Pseudonym ein Foto unter freie Lizenz stellt, ist wurscht. Wird die vorgesehene Urhebernennung nicht durchgeführt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Ebenso verhält es sich bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cenotafio_de_Felipe_II_y_su_familia.jpg (angeblich "Unbekannter Photograph")
Weitere Fälle angeblich unbekannter Fotografen:
http://www.ieg-ego.eu/hoepelt-2010-de (5 Fälle)
Bei der Bundesarchiv-Fotografie
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_170-682,_Potsdam,_Sanssouci,_Communs.jpg
wird auf die Datenbank des Bundesarchivs verlinkt, obwohl dort gar nichts von der CC-Lizenz steht, was zumindest irreführend ist. Außerdem wird wieder die falsche Lizenz angegeben. EGO sagt CC-BY-SA 3.0 Unported während es in Wirklichkeit CC-BY-SA 3.0 Germany ist! Wenn ich den Thesenanschlag Luthers in das Jahr 1519 setze, ist das ebenso schwachsinnig, wie wenn ich nicht in der Lage bin, exakt die richtige Lizenz auszuwählen. Bei einem Projekt, in das Massen von Steuergeldern geflossen sind, darf verlangt werden, dass es sich strikt an die Vorgaben der freien Lizenzen hält (vor allem, wenn Wikimedia Commons wohl die Hauptbilderquelle für Fotos dreidimensionaler Objekte ist). Die Wikipedia wird von EGO vornehm ignoriert, aber die Wikimedia-Commons-Fotografen, die unter Pseudonym agieren, werden um die ihnen zustehende Attribution gebracht! Und im ersten Fall wird sogar ein mit Klarname auftretender Fotograf nicht genannt.
Wenn solche Projekte es nicht anders lernen, lizenzgerecht zu nutzen, befürworte ich Abmahnungen durch die betroffenen Wikimedia-Benutzer.
KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 21:13 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.ieg-ego.eu/?set_language=de&-C=
Die Beiträge stehen sinnfrei unter CC-by-nd-nc, damit möglichst niemand etwas mit ihnen anfangen oder an ihnen weiterarbeiten kann. ND bedeutet: keine Bearbeitung, also nur komplette Übernahme, ungekürzt.
Die ersten beiden Bilder, die ich mir anschaute, waren ungenügend. In einem Fall fehlte eine genaue Quellenangabe, und im zweiten Fall wurde Erasmus mit einem hässlichen Schwarzweißfoto unterster Qualität repräsentiert.
Nett ist ein Textlink, der blitzschnell Medien vom rechten Rand herbeizitiert. Aber wenn Montesquieu mit einem Schwarzweißporträt aus dem 19. Jahrhundert illustriert wird, merkt man einmal mehr, dass die Bildredaktion unterdurchschnittlich schlecht ist (zum Vergleich kann man die wie üblich nicht verlinkte Wikipedia heranziehen).
Also nochmal zum Mitschreiben: Was da ins Netz gebracht wurde, hat nichts von der Wikipedia bzw. dem Web 2.0 begriffen. Es sind (vermutlich gute) Fachaufsätze mit ein wenig Multimedia-Schnickschnack.
"Die Einbindung externer Daten (VIAF, PND) in der rechten Spalte find ich ganz praktisch." sagt die Geschichtsweberin. Aber beide Verweise sind eine Einbahnstraße, während
http://toolserver.org/~apper/pd/person/Charles_de_Secondat,_Baron_de_Montesquieu
oder
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100942717
State of the art wäre. Einfach nur ärgerlich das Ignorieren der Wikipedia.
Immerhin: Etwas besser als die Docupedia scheint das Angebot zu sein:
http://archiv.twoday.net/search?q=docupedia
Aber dazu habe ich es mir noch nicht genau genug angeschaut.
Wer auch nur etwas Ahnung hat, wird die der U of Texas in Austin nachgeschriebene Angabe, es handle sich um "Wood engraving, 15th century" als puren Unsinn qualifizieren. Ein Blick in die Wikipedia genügt:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Vlad_Tepes_002.jpg
Update: Weitere kritische Notizen
* Es fehlen Nachweise von Digitalisaten und online vorliegender zitierter Fachliteratur.
* Völlig idiotisch ist das Browsen, das immer nur 5 Treffer auf einmal preisgibt - einen Überblick über den Aspekt "Räume" kann man sich so nur denkbar unbequem verschaffen.
Exemplarisch zum Wertherfieber:
http://archiv.twoday.net/stories/11437429/
Die Beiträge stehen sinnfrei unter CC-by-nd-nc, damit möglichst niemand etwas mit ihnen anfangen oder an ihnen weiterarbeiten kann. ND bedeutet: keine Bearbeitung, also nur komplette Übernahme, ungekürzt.
Die ersten beiden Bilder, die ich mir anschaute, waren ungenügend. In einem Fall fehlte eine genaue Quellenangabe, und im zweiten Fall wurde Erasmus mit einem hässlichen Schwarzweißfoto unterster Qualität repräsentiert.
Nett ist ein Textlink, der blitzschnell Medien vom rechten Rand herbeizitiert. Aber wenn Montesquieu mit einem Schwarzweißporträt aus dem 19. Jahrhundert illustriert wird, merkt man einmal mehr, dass die Bildredaktion unterdurchschnittlich schlecht ist (zum Vergleich kann man die wie üblich nicht verlinkte Wikipedia heranziehen).
Also nochmal zum Mitschreiben: Was da ins Netz gebracht wurde, hat nichts von der Wikipedia bzw. dem Web 2.0 begriffen. Es sind (vermutlich gute) Fachaufsätze mit ein wenig Multimedia-Schnickschnack.
"Die Einbindung externer Daten (VIAF, PND) in der rechten Spalte find ich ganz praktisch." sagt die Geschichtsweberin. Aber beide Verweise sind eine Einbahnstraße, während
http://toolserver.org/~apper/pd/person/Charles_de_Secondat,_Baron_de_Montesquieu
oder
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100942717
State of the art wäre. Einfach nur ärgerlich das Ignorieren der Wikipedia.
Immerhin: Etwas besser als die Docupedia scheint das Angebot zu sein:
http://archiv.twoday.net/search?q=docupedia
Aber dazu habe ich es mir noch nicht genau genug angeschaut.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Vlad_Tepes_002.jpg
Update: Weitere kritische Notizen
* Es fehlen Nachweise von Digitalisaten und online vorliegender zitierter Fachliteratur.
* Völlig idiotisch ist das Browsen, das immer nur 5 Treffer auf einmal preisgibt - einen Überblick über den Aspekt "Räume" kann man sich so nur denkbar unbequem verschaffen.
Exemplarisch zum Wertherfieber:
http://archiv.twoday.net/stories/11437429/
KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 19:38 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
" .... Vorsitzender Manfred Palmen: Dieser Tagesordnungspunkt wurde für die heutige Sitzung am 28. Oktober von der SPD-Landtagsfraktion beantragt. Es wird um Bericht der Landesregierung gebeten, ob dem Land gegebenenfalls Schaden entstanden und wie hoch dieser anzusetzen sei. – Ich gehe davon aus, dass der Unteraus-schuss „Landesbetriebe und Sondervermögen“ sich mit dieser Thematik in seiner nächsten Sitzung am 9. November befassen wird.
Ich möchte noch auf § 55 der Geschäftsordnung hinweisen: Für den Fall, dass bei der Auskunft Namen etc. angesprochen werden, müssen wir die Nichtöffentlichkeit herstellen. – Wer antwortet für die Landesregierung? – Herr Wehrmann, bitte.
MR Ralf Wehrmann (FM): Meine Damen und Herren! Sie haben von uns Auskunft zu der Frage verlangt, wie das Bauvorhaben Landesarchiv vonstatten gegangen ist. Ich möchte eingangs darauf hinweisen, dass wir derzeit öffentlich tagen, sodass ich keine Details nennen kann; darauf hat der Vorsitzende schon hingewiesen.
Wir haben das Grundstück im Jahre 2008 von einer Gesellschaft erworben, die zu dem Unternehmenskreis Kölbl & Kruse gehört. Das Grundstück dient dazu, das Lan-desarchiv des Landes Nordrhein-Westfalen – nach Durchführung entsprechender Baumaßnahmen – zu beherbergen. Es ist der ehemalige Getreidespeicher, der jetzt das neue Landesarchiv als Gedächtnis des Landes Nordrhein-Westfalen beherbergen wird; dort sollen die Archivbestände gelagert werden.
Nach den Plänen der österreichischen Architekten Ortner & Ortner entsteht im Duisburger Innenhafen in einer Kombination von Alt- und Neubau eine Landmarke. Die bisher an verschiedenen Standorten lokalisierten Bestände des Landes werden dort zusammengeführt. Es sind Schriften, Schriftgut, Amtsbücher und Urkunden aus dem Mittelalter bis zur Gegenwart, Karten, Pläne, Filme und Fotos.
Ausgangspunkt war 2004 eine Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass die verschiedenen Standorte des Landesarchivs, die wir bisher haben, an einem Stand-ort zusammengelegt werden sollten. Das ehemalige Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf mit zwei Außenstellen und das Personenstandsarchiv in Brühl sollen jetzt in Duisburg konzentriert werden. Man hat damals, bevor man diese Standortentscheidung getroffen hat, umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, die auch andere Punkte im Ruhrgebiet als Standort des Landesarchivs vorgesehen haben. Zum Schluss ist man dann auf diesen Speicher im Duisburger Innenhafen gekommen. Er wurde als idealer Standort für das Landesarchiv angesehen.
Zu Beginn des Projekts wurde, da das Land nicht über die entsprechenden Grundstücke verfügte, sondern eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft Eigentümerin der betroffenen Grundstücke war, versucht, eine Planung zu errichten. Die Grundstücke, um die es geht, sind im Jahre 2007 von der Voreigentümerin verkauft worden. Gleichzeitig hat der Erwerber dieser Grundstücke auch noch im Jahre 2007 zusätzliche Grundstücke von der Stadt Duisburg, nämlich erbbaurechtsbelastete Grundstücke, erworben.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat, weil er nicht im Besitz dieser Grundstücke war, auch im Jahre 2007 mit der neuen Grundstückseigentümerin verhandelt und ei-nen Mietvertrag abgeschlossen, der sicherstellen sollte, dass auf diesem Grundstück von der Eigentümerin das Grundstück entwickelt, ein Gebäude errichtet, das dann zusammen mit dem schon bestehenden Speichergebäude an das Land zur Beherbergung des Landesarchivs vermietet werden sollte.
Im Jahre 2007 fanden Architekturwettbewerbe statt, die von der jeweiligen Grund-stückseigentümerin ausgelobt worden sind. Ende 2007 hat man dann in der Situation des Ergebnisses eines Architektenwettbewerbs einen Siegerentwurf gefunden, der das dort befindliche Speichergebäude – zusätzlich mit einem Anbau als Welle – für das Landesarchiv vorgesehen hat. Während des Architektenwettbewerbes wurden natürlich auch Kostenschätzungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Kostenschätzungen lag der Siegerentwurf im Bereich dessen, was in dem Mietvertrag mit der Eigentümerin der Grundstücke vereinbart worden war.
Im Folgezeitraum hat man dann die Planung des Siegerwettbewerbs konkretisiert und versucht, im Rahmen von Planungen die Baukosten, die erforderlich sind, um das Landesarchiv auf diesem Grundstück zu errichten, zu verifizieren. Dabei zeigte sich, dass mit deutlichen Baukostensteigerungen zu rechnen war. Zum einen waren die Rohstoff- und damit auch die Stahlpreise gestiegen. Es war erforderlich, das Gebäude mit einer Stahlkonstruktion zu ertüchtigen. Zum anderen gab es die normalen Baupreissteigerungen und darüber hinaus die Situation, dass man bei den Planungen feststellte, dass Flächen gegenüber der ursprünglich eingeplanten Fläche erweitert werden mussten und im Inneren des Gebäudes weitere Maßnahmen erforderlich waren, die zu einer deutlichen Kostensteigerung führten.
Diese im Zuge der Planung festgestellten Kostensteigerungen führten dazu, dass die ursprünglich im Mietvertrag vereinbarte Miete nicht gehalten werden konnte. Sie wäre aufgrund einer Mietanpassungsklausel, die im Mietvertrag enthalten war, drastisch gestiegen. Daraufhin ist der BLB im Jahre 2008 zu dem Ergebnis gekommen, dass man Kaufpreisverhandlungen zum Ankauf dieses Geländes mit der Eigentümerin führen sollte, und hat dann noch im Jahre 2008 dieses Grundstück erworben.
Um die Probleme bei der Baukostensteigerung weiter zu sondieren, ist man hingegangen und hat erhebliche Vorplanungen geleistet und dann im Frühjahr 2010 einen endgültigen Bauvertrag mit dem errichtenden Bauunternehmen abgeschlossen. Im April 2010 war der offizielle Spatenstich. Derzeit sind die Baumaßnahmen im Gange, die zur Ertüchtigung des Getreidespeichers bzw. zur Errichtung der Welle führen sol-len.
Sofern Sie noch weitere Details zu dem Bauprojekt erfahren möchten, komme ich Ih-rem Informationsbedürfnis gerne nach, kann das aber aus dem vom Vorsitzenden eingangs genannten Grund nur in nichtöffentlicher bzw. vertraulicher Sitzung tun.
Vorsitzender Manfred Palmen: Vielen Dank, Herr Wehrmann. – Ich habe zwei Wortmeldungen vorliegen. Bitte, Herr Börschel.
Martin Börschel (SPD): Ich würde gerne zunächst noch etwas zum Grundsatz erfahren. Der Vortrag war ja instruktiv; es ist aber ein bisschen kompliziert, das Ent-scheidende herauszudestillieren. Deshalb will ich fragen, ob ich das richtig verstanden habe.
Also: Irgendwann im Jahre 2007 hat irgendwer die Entscheidung getroffen, dass das Landesarchiv einen bestimmten Standort in Duisburg bekommen soll. Um diesen Zeitpunkt herum war natürlich klar, dass man bestimmte Grundstücke braucht. Die wollte man gerne von einem privaten Investor erwerben, jedenfalls in Teilen. Dieser private Investor hat sie dann aber nicht, wie gewünscht, an das Land oder eine landeseigene Gesellschaft verkauft, sondern an einen privaten Dritten, dessen Namen Sie uns ja soeben genannt haben.
Wenn das so richtig sein sollte – das scheint mir der erste relevante Komplex zu sein –, würde mich interessieren: Wer hat eigentlich wann in welcher Runde die Entscheidung getroffen, dass dort der Standort des Landesarchivs sein soll?
Zweitens: Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse, welches Ziel der tatsächliche Erwerber mit dem Ankauf verfolgt hat? Haben Sie irgendeine Möglichkeit der Erkenntnis, was der eigentlich damit machen wollte? Wollte er es brachliegen lassen, etwas anderes bauen oder es teuer weiterverkaufen?
Drittens: Hat der Umstand, dass möglicherweise ein anderer privater Dritter dem Land notwendige Grundstücke sozusagen vor der Nase weggeschnappt hat, irgendwo landesseitig Argwohn erregt? Und hat das zu Prüfungen geführt, ob es da undichte Stellen oder Ähnliches gegeben haben könnte?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich fange mit der zweiten Frage an, Herr Börschel. Mir ist nicht bekannt, was der Erwerber des Grundstücks, der es letztlich an den BLB vermietet hat, mit diesem Grundstück konkret geplant hatte. Dazu kann ich keine Aussage machen.
Wir haben jetzt die Situation gehabt, dass der BLB dieses Grundstück angemietet hat. Wir haben keine Untersuchungen, Erörterungen, Prüfungen vorgenommen, warum das Grundstück zum damaligen Zeitpunkt, den wir gerade beschrieben haben, an den privaten Dritten verkauft worden ist.
Zu den weiteren Fragen würde ich die Kollegen aus dem heute für Kultur zuständigen Ministerium um Beantwortung bitten, weil wir keinerlei Kenntnisse über die Entstehungsgeschichte in den Details haben, die Sie nachgefragt haben.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Die damalige Kulturabteilung der Staatskanzlei hatte den Auftrag, die Standortsuche vorzunehmen, nachdem sich die Landesregierung entschieden hatte, eine neue Fläche außerhalb Düsseldorfs zu finden, sprich konkret eine Industriebrache möglichst im Revier. Wir haben mit dem BLB und dem Nutzer, also dem Landesarchiv, zehn oder zwölf Standorte genauer untersucht. Auch unter dem Aspekt, dass viele Beschäftigte in Brühl und in Düsseldorf von der Verlagerung natürlich massiv betroffen sind, hat uns der Standort in Duisburg, auch aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage zu Düsseldorf, überzeugt.
Es hat dann Gespräche mit der Innenhafen-Entwicklungsgesellschaft gegeben. Der BLB wurde dann von uns gebeten, die Möglichkeiten, die sich dort im Innenhafen er-geben, genauer zu prüfen.
Die Entscheidungen, diese Planungen zu vertiefen, wurden auf der politischen Ebene, initiiert durch die Staatskanzlei bzw. den Kulturstaatssekretär, getroffen mit dem Ergebnis, dass im Dezember 2006 ein Mietvertrag mit dem BLB geschlossen wurde über die Errichtung eines Neubaus für den rheinischen Teil und die Leitung des Landesarchivs an einem noch zu bestimmenden Ort, aber möglichst an der Schifferstraße in Duisburg. Es wurde auch aufgenommen, dass für den Fall, dass der BLB die Eigentumsrechte nicht würde erwerben können – uns war ja damals nicht bekannt, wer genau Eigentümer ist –, er möglichst ein Untermietverhältnis für uns herstellen soll, wie es dann auch geschehen ist. Es gab noch die weitere Option für den Fall, dass dieses nicht gelingen sollte: Dann sollten der Landesregierung andere geeignete Grundstücke vom BLB vorgestellt werden.
Martin Börschel (SPD): Ich möchte an Sie, Herr Wehrmann, zunächst eine Nach-frage stellen. Sind Medienberichte richtig, dass es mit dem ursprünglichen privaten Eigentümer sehr konkrete Verhandlungen über den Eigentumserwerb gegeben hat, die dann kurz vor dem Notartermin geplatzt sind? Hat das nicht einen Nachforschungsbedarf – ich habe es eben Argwohn genannt – bei Ihnen erweckt, und was ist darauf erfolgt?
Dann eine Konkretisierung einer Frage in folgende Richtung: Medien berichteten ja auch darüber, dass es am 31. Januar zu der von mir vorhin nur sehr grob angespro-chenen Runde gekommen sein soll. Hat es sie gegeben? Wer war dabei? Welche Entscheidung ist da formell oder informell getroffen worden?
Vorsitzender Manfred Palmen: Moment! Die Frage, wer dabei war, kann nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden.
(Thomas Eiskirch [SPD]: Es steht doch in der Zeitung!)
– Entschuldigung, Herr Eiskirch. Die Regeln stellt unsere Geschäftsordnung auf.
MR Ralf Wehrmann (FM): Sie hatten gefragt, Herr Börschel, ob jemand vonseiten des Landes mit dem ursprünglichen Grundstückseigentümer Verhandlungen aufgenommen hat. Das ist mir nicht bekannt. Ich kann nur für BLB sprechen, weil das mein Zuständigkeitsbereich ist. Mir ist nicht bekannt, dass der BLB mit dem Grundstückseigentümer intensive oder förmliche Verhandlungen geführt hat
MR Norbert Engels (MFKJKS): Es hat ein Gespräch gegeben, in dem hohe Vertreter – die Verwaltungsspitze – der Stadt Duisburg das Interesse der Stadt an der An-siedlung des Archivs deutlich gemacht haben. Es wurde dann auch hinsichtlich der Grundstücksverhältnisse gefragt: Wer kann dem BLB behilflich sein, da Kontakte herzustellen? – Dazu wurde Hilfestellung in Aussicht gestellt. Mehr nicht.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Wehrmann, ich möchte erst einmal die Strukturen klären. Wir haben einen alten Grundstückseigentümer, einen neuen Grundstückseigentümer und dann den Letzterwerber BLB. Ist das richtig so? – Ja. Frage: Ist es zutreffend, dass der neue Grundstückseigentümer Verhandlungsführer für den alten Grundstückseigentümer war, was die Verwertung des Grundstücks anbelangt?
Zweite Frage: Ist es zutreffend, dass aufgrund dieses Sachverhalts die Information an den neuen Grundstückseigentümer aus anderen Quellen gekommen sein kann als durch „Insider“ bzw. „Verrat“ durch die Stadt Duisburg oder wen auch immer? Wenn der neue Grundstückseigentümer der Verhandlungsführer des alten war, kann er doch seine Information auf ganz andere Art und Weise erhalten haben, als zunächst einmal unterstellt worden ist.
Dritte Frage: Herr Börschel hat darauf hingewiesen, dass das irgendwo Interesse erweckt haben muss, wie die Kostenentwicklung war. Ist es zutreffend, dass es im Verwaltungsrat des Bau- und Liegenschaftsbetriebes eine ausführliche Vorlage gegeben hat, worin diese Dinge geschildert wurden? Und ist es weiter zutreffend, dass dieser Vorlage dann die Mitglieder des Verwaltungsrates zugestimmt haben?
MR Ralf Wehrmann (FM): Herr Weisbrich, Sie haben zuerst gefragt, ob der neue Grundstückseigentümer Verhandlungsführer des alten war. – Dazu habe ich überhaupt keine Erkenntnisse; das weiß ich nicht.
Ihre zweite Frage war, ob da Informationen aus irgendwelchen Bereichen geflossen sein könnten. – Auch darüber ist mir nichts bekannt; ich habe keine Erkenntnisse darüber. Das war nicht Gegenstand meiner Wahrnehmung.
Was die Behandlung dieses Themas im Verwaltungsrat angeht, möchte ich darauf hinweisen, dass die Beratungen vertraulich sind und dass ich dazu hier keine Auskunft geben kann.
Reiner Priggen (GRÜNE): Ich habe zwei, drei Kleinigkeiten. Die erste Frage: Wenn man die Vorgabe „Grundstücke im Revier“ hat – ist mit der Montan-Grundstücksgesellschaft auch darüber geredet worden? Für mich drängt sich das auf, weil die Gesellschaft mit 20.000 ha Flächen im Ruhrgebiet, Flächen aus dem Bergbau, genau dem Erfordernis, dass man etwas mit einem Industriezusammenhang im Revier haben will, entsprechen könnte.
Zweite Frage: Normalerweise habe ich ja eine Prioritäten-Reihenfolge. Ich habe dann jemanden an erster Stelle, und es ist durchaus plausibel, zu sagen: Duisburg wegen der Verkehrsanbindung. – Aber dann habe ich doch aus den Gesprächen, die ich geführt habe, eine Prioritätenabfolge, und wenn ich merke, dass das Grundstück kurzzeitig seinen Besitzer wechselt, kann ich doch noch einmal abwägen, ob ich dann nicht Priorität 2 oder 3 nehme. Also: Hat es eine solche Prioritätenliste gegeben? Und gibt es einen nachvollziehbaren Prozess, warum man sich dann trotzdem gegen Priorität 2 oder 3 entschieden hat?
Drittens. Ich bin etwas stutzig geworden, als Sie die Mietpreisgleitklausel angesprochen haben. Die Steigerung sei so exorbitant gewesen – so habe ich es verstanden, Sie können mich gerne korrigieren –, die Baukosten seien so explodiert, dass sich das drastisch im Mietpreis niedergeschlagen hätte. Jetzt kenne ich Mietpreisgleitklauseln, die man vereinbart, um bestimmte Indizes, die normal sind, damit aufzufangen. Dafür gibt es ja Vorgaben. Aber man vereinbart normalerweise doch nicht einen Freischein im Mietvertrag, wenn die Baukosten explodieren, dass ich mich dann so knebele, dass ich keine Ausstiegsmöglichkeiten mehr habe. Ist das völlig normal, oder ist das ein Stück weit nicht mehr nachvollziehbar gewesen? Haben Sie geprüft, ob die Vereinbarung der Gleitklausel ein normaler Vorgang ist oder ob das aus dem Rahmen fällt? Dadurch ist man ja zu der Entscheidung gekommen, das zu kaufen.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Zu der Frage der Standortauswahl: Da wir nicht so kundig sind, haben wir uns des Sachverstandes des Bauministeriums bedient. Das heißt, die Kollegen des Städtebaus haben uns zahlreiche Standorte genannt bzw. empfohlen, die wir dann gemeinsam mit dem BLB und dem LAV besucht haben. Die Kollegen des BLB haben sie nach einer Vielzahl von Kriterien bewertet.
Dazu gehörten die Nähe, die ich bereits ansprach, die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Baukosten usw. – alles das, was in der Beurteilung eine große Rolle spielt. Favorit war lange Zeit für die Landesregierung die Kokerei Zollverein, also klassische Brachen. Aber unter dem Strich – das hatte auch damit zu tun, dass erste Einschätzungen des Gebäudes und der Fläche in Duisburg sehr positiv waren – kam der BLB aus Kostengründen dazu, uns das Gebäude in Duisburg als sehr geeignet zu empfehlen.
MR Ralf Wehrmann (FM): Es ist üblich und normal, dass ich, wenn ich einen Bauvertrag abschließe, eine bestimmte Größenordnung des Gebäudes, was das Bauvolumen angeht, und den Baupreis, den ich habe, zugrunde lege und dass ich dann, wenn die Bausumme steigt, weil das Bauvolumen oder der Baupreis steigt, diesen gestiegenen Preis natürlich auch in der Miete abbilde. So ist das hier gewesen. Insofern ist das nichts Ungewöhnliches, sondern es ist einfach so, dass die Baupreise sehr drastisch gestiegen waren, was dann dazu geführt hat, dass sich der Mietpreis angepasst hat an diese gestiegenen Baupreise. Das ist etwas völlig Normales und in meinen Augen nicht zu beanstanden.
Christian Möbius (CDU): Es geht doch hier um den Mietvertrag – nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht – zwischen dem BLB und dem Land als Mieter. Ich habe Sie so verstanden, Herr Wehrmann, dass dann, wenn beispielsweise die Ressorts im Zuge der Planung Änderungswünsche haben und sich Kostensteigerungen ergeben, weil sie eine höhere Fläche haben wollen etc., natürlich der Mietpreis angepasst wird.
(Reiner Priggen [GRÜNE]: Ich habe es anders verstanden!)
MR Ralf Wehrmann (FM): Es war so angedacht: Es wird für den BLB gebaut, mit ei-er Miete, und der BLB überlässt dem Land für das Landesarchiv, ebenfalls über ei-e Miete, das von ihm angemietete Objekt. Und wenn ich eine Baukostensteigerung habe, habe ich automatisch auch eine Mietsteigerung. Das ist das Prinzip.
Reiner Priggen (GRÜNE): Ich möchte gerne nachfragen. Normalerweise miete ich doch etwas zu einem Preis pro Quadratmeter. Und dann gibt es Indizes mit Steigerungen. Büroflächen und Ähnliches, auch Sonderflächen für ein Archiv werden ja sicherlich in einer bestimmten Ebene gehandelt werden. Wenn ich nachher mehr Quadratmeter miete, muss ich natürlich auch mehr bezahlen; das ist eindeutig. Für mich ist aber die Frage wichtig: Was ist mit der exorbitanten Kostensteigerung, bevor der BLB gekauft hat?
Es drängt sich ja der Eindruck auf: Hier ist zunächst ein Vertrag mit einer bestimmten Miete abgeschlossen worden. Möglicherweise waren darin schon Bedingungen, die man normalerweise nicht akzeptiert. Und dann ist irgendwann gesagt worden: Jetzt nimmt der BLB demjenigen das Ganze ab. Da ist ja die Frage, ob es nicht sauber gewesen sein könnte. Wenn ich für 30 € eine Wirtschaftsimmobilie miete, und es gibt Indizes, die sich in normalem Rahmen bewegen, habe ich volles Verständnis dafür, wenn es Steigerungen gibt. Und wenn ich 1.000 qm mehr miete, zahle ich auch das mehr. Aber derartige Steigerungsraten, die davon abhängen, wie sich ein Architekt auf einer Großbaustelle austobt, und dann lande ich auf einmal bei dem Dreifachen und bin gezwungen zu kaufen, weil ich vorher so einen seltsamen Mietvertrag gemacht habe – da ist die Frage, ob das alles völlig korrekt gelaufen ist, in einem normalen Rahmen, oder ob Sie das überhaupt nicht geprüft haben.
MR Ralf Wehrmann (FM): Also: Wir haben das Jahr 2007. Zu dem Zeitpunkt, als der Mietvertrag gemacht wurde, hat man von beiden Seiten einen bestimmten Baupreis unterstellt und diesem Mietvertrag zugrunde gelegt, weil man die Planungen zum damaligen Zeitpunkt auf diesem Niveau gesehen hat. Das heißt, man hat die Bausumme, die man dem Mietvertrag zugrunde gelegt hat, an sich nach dem damals vorgesehenen Baustand, den man erreichen wollte, ausgerichtet. Ich möchte darauf hinweisen, dass es einen zweiten Architektenwettbewerb gegeben hat, bei dem der Siegerentwurf auch noch in dieser Größenordnung gelegen hat, die man im Mietvertrag zugrunde gelegt hat.
Reiner Priggen (GRÜNE): Darf ich eine Nachfrage stellen? – Sie sagen, man hat damals verhandelt. Wer waren die beiden Verhandlungspartner? Waren das der Private und der BLB? War das Erste, worauf sich die Steigerung bezieht, noch der Ver-trag zwischen dem Privaten und dem BLB? Muss ich das so verstehen?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ja.
Thomas Eiskirch (SPD): Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich habe mitbekommen, dass Sie in Anbetracht der in Rede stehenden Persönlichkeiten eine sehr restriktive Auslegung der Geschäftsordnung für den heutigen Tag bevorzugen. Mir wurde ja auf Nachfrage deutlich gemacht, dass die Namen von Personen, die in Presseartikeln gegen ihren Willen oder nicht erkennbar mit ihrem Willen genannt worden sind, von mir augenscheinlich nicht erwähnt werden dürfen; ich dürfte diese hingegen zitieren, wenn sie freiwillig in der Presse ständen. – Ich halte das nach wie vor für eine ausgesprochen restriktive Auslegung der Geschäftsordnung, will mich aber bemühen, mich daran zu orientieren.
Ich will eine Frage stellen zu dem Artikel, der auf „derwesten.de“ erschienen ist und in dem es heißt: „Am 31. Januar 2007 kam in der Düsseldorfer Staatskanzlei eine vertrauliche Gesprächsrunde zusammen.“ Dann werden, mit Doppelpunkt beginnend, Persönlichkeiten aufgezählt, und die Aufzählung schließt mit: „… und eine Handvoll weiterer Teilnehmer, das neue Landesarchiv in Duisburg am Innenhafen auf dem Gelände des alten denkmalgeschützten Getreide-Speichers zu errichten“. Ich wüsste gerne, ob diese dort genannte Aufzählung unrichtig ist.
Vorsitzender Manfred Palmen: Ich darf vielleicht einmal sagen, Herr Eiskirch: Mit dem Untersuchungsausschuss, der hier in der vergangenen Legislaturperiode stattfand, und mit Auslaufen der Legislaturperiode ist die Handhabung des Schutzgutes „Mitarbeiter“ deutlich verschärft worden. Ich habe nur diese Position wiedergegeben. Es ist natürlich klar, dass ein Minister oder ein Staatssekretär weniger geschützt ist
(Thomas Eiskirch [SPD]: Auch ein Ministerpräsident!)
– der Ministerpräsident selbstverständlich auch. Aber so weit es um Mitarbeiter geht, ist das nach meiner Kenntnis seit Beginn der Legislaturperiode bei allen Kleinen Anfragen sehr restriktiv gehandhabt worden. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, Herr Eiskirch, wir haben ja immer eine Lösungsmöglichkeit: Wir können in die nicht-öffentliche Sitzung gehen, wenn Sie sagen, dass Sie eine Frage in die Richtung stellen möchten.
(Thomas Eiskirch [SPD]: Nach Ihrer Interpretation dürfte ich ja die Namen teilweise auch in öffentlicher Sitzung nennen!)
– Herr Eiskirch, ich interpretiere nicht, sondern ich teile Ihnen die Rechtsauffassung mit, die der Landtag mit dem Auslaufen der letzten Legislaturperiode nach dem Untersuchungsausschuss eingenommen hat. Wenn ich interpretieren würde, würde ich sagen: Wir können Ihr Problem lösen, indem Sie Ihre Frage in nichtöffentlicher Sitzung stellen.
Thomas Eiskirch (SPD): Das ist derzeit nicht mein Interesse.
Vorsitzender Manfred Palmen: Soll denn die Frage, die Sie bisher gestellt haben, beantwortet werden? – Herr Wehrmann, bitte.
MR Ralf Wehrmann (FM): Herr Vorsitzender, mein Name taucht, glaube ich, in der „WAZ“ nicht auf. Ich habe an dieser Sitzung nicht teilgenommen und kann deshalb nichts dazu sagen.
Vorsitzender Manfred Palmen: Die Frage ist von Herrn Eiskirch allgemein gestellt worden. Will jemand aus der Staatskanzlei bzw. der Kulturabteilung der früheren Staatskanzlei dazu etwas sagen? – Bitte, Herr Engels.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Ich bin zwar in dem Artikel wohl nicht genannt worden, ich war aber dabei. Ich gehöre zu der „Handvoll weiterer Teilnehmer“. Wie ich eben schon sagte: Die politische Spitze der Kultur und hochrangige Vertreter der Stadt Duisburg waren dort. Darauf muss ich mich aber bitte beschränken.
Thomas Eiskirch (SPD): Meine Frage war nicht darauf gerichtet, dass Sie mir Personen nennen. Meine Frage war, ob die in der Zeitung veröffentlichte Namensliste richtig ist. Beschränken wir uns auf die Genannten; wir haben ja gerade über das schutzwürdige Interesse die Ausführung bekommen, dass Ministerpräsidenten, Minister und Staatssekretäre und auch Oberbürgermeister, weil im öffentlichen Leben stehend, von mir hätten persönlich benannt werden dürfen. Meine Frage war aber ausschließlich, ob diese Aufzählung unrichtig ist. Das ist eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Mir liegt dieser Artikel jetzt nicht vor.
Thomas Eiskirch (SPD): Kein Problem! Ich bringe Ihnen den Artikel rüber.
(Thomas Eiskirch [SPD] übergibt Herrn Engels den Presseartikel.)
MR Norbert Engels (MFKJKS): Dazu kann ich nur sagen, dass diese Aufzählung nicht richtig ist.
Martin Börschel (SPD): Ich habe noch zwei Fragen: Die eine setzt auf die Fragen von Herrn Priggen auf. Hat denn wirklich die hohe Preissteigerung – damit meine ich jetzt nicht die Baukostensteigerung in der späteren Phase, sondern die Steigerung der Grundstückserwerbskosten – nicht dazu geführt, eine erneute Abwägung vor dem Hintergrund bisheriger Prioritäten zu treffen? Und wenn nein, warum nicht? Sie haben doch gerade noch von einem lange favorisierten anderen Standort gesprochen. Man mag ja trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die am Ende getroffene Standortentscheidung die richtige ist. Mich interessiert nur: Hat es noch einmal eine Abwägung gegeben? Wenn ja, mit welchen Kriterien? Wenn nein, warum nicht?
Zweite Frage: Wir haben ja hier von einer Runde am 31. Januar 2007 gesprochen. Was ich meine, kann in dieser oder in anderen Runden gewesen sein. Hat der von Ihnen benannte Spitzenvertreter der Stadt Duisburg oder haben andere Vertreter der Stadt Duisburg denn zu erkennen gegeben oder sogar noch konkreter festgehalten, dass die Stadt Duisburg diesen zur Errichtung des Archivs notwendigen Speicher kaufen wollte? Ist das als Absicht oder noch konkreter seitens der Stadt Duisburg artikuliert worden? Und wenn ja, in welcher Runde?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Zur zweiten Frage: Das ist mir nicht bekannt. Ich habe das später auch einmal gehört, aber in jüngerer Vergangenheit. Wir haben weitere Gespräche mit Vertretern der Stadt Duisburg geführt, die darin endeten – auch mit Vertretern des LAV und des BLB –, dass die Stadt Duisburg, die ja teilweise Miteigentümerin der Fläche ist oder Rechte auf den Grundstücken hat, in jedem Fall alles in ihren Kräften Stehende tun will, um für den BLB den Einstieg, den Kontakt zu den Eigentümern herzustellen und ihn bei Kaufverhandlungen zu unterstützen. Ansonsten war ich nicht beteiligt; auch an konkreten Kaufverhandlungen war ich nicht beteiligt.
Zu Frage 1: Diese Frage stellte sich für uns im Hinblick auf die Standortentscheidung nicht, weil unabhängig von der Frage, ob der BLB Eigentümer des Grundstücks wird oder nicht, die Umstände unter dem Strich so günstig waren, dass – auch durch diese Mietvertragsgestaltung, das heißt, die zwischengeschaltete Miete des BLB und das Land im Untermietverhältnis – alles für diesen Standort sprach.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, es dreht sich jetzt ein bisschen im Kreise. Im Kern – und das ist ja der Grund für die Antragstellung der SPD-Fraktion gewesen – ist in Frageform, juristisch gerade so tragbar, die Behauptung aufgestellt worden, dem Land sei ein Schaden in einer Größenordnung von mindestens 20 Millionen € entstanden – durch „Verrat“. Das hat Herr Börschel in seiner Presseerklärung vom 28. Oktober so zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie es direkt behauptet hätten, Herr Börschel, hätten Sie sich entsprechenden rechtlichen Schritten gegenübergesehen. Sie haben es raffiniert gemacht. Und dann verdächtigen Sie bestimmte Personen, beispielsweise den Oberbürgermeister von Duisburg, er könnte damit zu tun gehabt haben.
Deswegen habe ich eingangs schon die Frage gestellt, und ich will sie jetzt in Richtung von Herrn Engels wiederholen: Ist es völlig ausgeschlossen, dass der neue Erwerber, von dem der BLB dann gekauft hat, auch auf anderem Wege als durch einen Verrat von irgendwelchen in der Pressemitteilung genannten Personen Kenntnis von dem geplanten Grundstücksgeschäft erhalten hat? – Ich halte das für von erheblicher Bedeutung; denn wenn die Kenntnis auch auf anderem Weg erfolgt sein kann, darf man nicht einzelne Personen im Wege der Verdächtigung öffentlich an den Pranger stellen.
(Martin Börschel [SPD]: Man muss es aufklären!)
Dann habe ich die Frage: Kann man den Wert der – ich sage es einmal so – Manipulation durch den neuen Eigentümer, also durch Architektenwettbewerb und alles, was dazu gehört, beziffern?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Das kann ich baufachlich nicht bzw. zur zweiten Frage kenne ich die Zahlen nicht.
Vorsitzender Manfred Palmen: Wollen Sie zu der ersten Frage etwas sagen, Herr Engels?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Ja, gerne. – Ich kann sagen, dass wir uns auch gefragt haben, wie das geschehen ist bzw. wieso die Presse die Landesregierung mit dem Vorwurf konfrontierte, da seien Indiskretionen begangen worden. Dazu kann ich allerdings nur sagen, dass unsere Kontakte mit der Innenhafen-Gesellschaft nicht unverborgen geblieben sind. Wir hatten zwar völlige Diskretion über diese Überlegungen vereinbart, aber im September 2006 hat es in der örtlichen Presse Berichterstattungen darüber gegeben, dass das Landesarchiv möglicherweise nach Duisburg kommt. Gleichzeitig hat es um den Zeitraum herum eine Kleine Anfrage von Herrn Keymis gegeben, ob es richtig sei, dass das Landesarchiv nach Zollverein, Essen, kommt. Es gab also in dem Zusammenhang auch öffentliche Erörterungen und Betrachtungen zu dem Thema.
Vorsitzender Manfred Palmen: Jetzt war noch eine weitere Frage an Herrn Wehrmann gerichtet.
MR Ralf Wehrmann (FM): Können Sie Ihre Frage vielleicht wiederholen?
Christian Weisbrich (CDU): Sie haben ja eine Vorlage für den Verwaltungsrat gemacht – Sie oder wer auch immer. Der Verwaltungsrat hat ja aufgrund einer Vorlage entschieden. Kann man den Wert der Architektenwettbewerbe und der erfolgten Planungen beziffern? Haben Sie das irgendwo erfasst?
MR Ralf Wehrmann (FM): Mir sind jetzt keine Daten oder Summen bekannt, die den Wert der Architektenwettbewerbe zusammengefasst haben. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen dazu eine Auskunft zu geben.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Wehrmann, wenn eine Entscheidungsvorlage gemacht wird, dann muss doch darin irgendeine Begründung für solche Preisverschiebungen stehen.
MR Ralf Wehrmann (FM): Wir sind jetzt wieder in der Situation, dass wir über den Verwaltungsrat reden. Da möchte ich doch bitten, dass wir die Vertraulichkeit wahren.
Christian Weisbrich (CDU): Na, das ist ja schön. Es wird also wild verdächtigt, und es wird nicht klargestellt.
Vorsitzender Manfred Palmen: Ich darf noch einmal sagen: Wenn wir das wollen, haben wir eine Lösungsmöglichkeit dadurch, dass wir in den nichtöffentlichen Teil gehen. Dann kann das alles beantwortet werden. Wird das gewünscht? – Ich sehe, Herr Eiskirch wünscht das, Herr Weisbrich wünscht das. Dann habe ich vorher aber noch eine Wortmeldung von Herrn Priggen.
Reiner Priggen (GRÜNE): Ich habe zwei kurze Fragen. Kann einer der Herren uns in der Größenordnung beziffern, wie hoch der Schaden ist?
Und jetzt will ich Ihnen folgen, Herr Weisbrich, bei der Frage der Indiskretionen. Das ist ja nichts, was Ihnen unbekannt ist und was nicht auch in Kommunen auftaucht, dass irgendwelche Leute von irgendwoher mitkriegen, da ist was im Busch, und sich dann engagieren. Egal, wer es war, da will ich gar nichts unterstellen – ich würde aber erwarten, dass man Sicherungsmechanismen einbaut. So kenne ich das auch aus Bauverwaltungen: Wenn man merkt, dass einem da in die Tasche gegriffen wird, weil Leute sehr geschickt sind, sollte man möglichst dafür noch einen Plan B in der Hand haben. Das habe ich manchmal auf kommunaler Ebene nicht, aber bei der Frage, ob ich im Ruhrrevier so etwas neu baue, habe ich doch Alternativen.
Noch einmal meine Fragen: Gibt es eine Größenordnung des Schadens, der egal von wem oder durch guten Jagdinstinkt entstanden ist? Und zweitens: Gibt es einen Sicherheitsmechanismus, der dann gegriffen hat, und einen nachweisbaren Abwägungsprozess, dass man gesagt hat, selbst wenn da jemand schneller gewesen ist, gibt es für uns nach Abwägung mit einem Standort B trotzdem vor diesem Hinter-grund diesen Standort, den wir nehmen? – Kann das beantwortet werden?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich sehe mich jetzt nicht in der Lage, zu beantworten, was beim Vergleich von Standorten günstiger und was nicht günstiger gewesen wäre. Das war ja, glaube ich, die Frage, die Sie gestellt haben.
Thomas Eiskirch (SPD): Gab es denn, nachdem klar wurde, das Ganze wird teurer, als wenn man es direkt erworben hätte, eine erneute Abwägung gegenüber konkreten anderen Standorten, die vorher schon im Gespräch waren, oder ganz neuen Standorten, um einen neuen Abwägungsprozess unter den dann vorherrschenden Kautelen vorzunehmen?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Es hat einen solchen Abwägungsprozess gegeben, allerdings zeitlich deutlich später, als uns nämlich der BLB mit Preissteigerungen konfrontierte, die sich aufgrund der Entwicklung ergeben haben, die wir nur sehr schwer nachvollziehen und akzeptieren konnten. Da hat es in der Tat Überlegungen gegeben, sich zum Beispiel von dem preisgekrönten Entwurf aus dem Architektenwettbewerb zu verabschieden, sprich einen schlichteren Nutzbau oder Ähnliches zu errichten.
Thomas Eiskirch (SPD): Ich habe Sie so verstanden, dass es nicht zu dem Zeitpunkt, wo deutlich wurde, dass dieses Gelände deutlich teurer wird, eine solche Abwägung gegeben hat, sondern erst dann, als – nachdem man trotz der höheren Kosten weiter an dem Gelände festgehalten hat – im Zuge der baulichen Errichtung weitere Kostensteigerungen gekommen sind. Also gab es erst zu diesem Zeitpunkt die Abwägung und nicht schon zu dem Zeitpunkt, als die Kosten für den Grundstückserwerb selber so deutlich gestiegen sind. Habe ich das richtig verstanden?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Da muss ich noch einmal auf unsere Position als Mieter und Nutzer zurückkommen. Wir sind nicht diejenigen, die die Preisentwicklung beurteilen können und die dabei sind. Wir wurden konfrontiert mit dieser Situation im Rahmen von Preissteigerungen, von Mietanhebungen. Das war deutlich später. Vor-her hatten wir keine Kenntnis über einen Preis, auch nicht über den Mietvertrag des BLB mit den Eigentümern etc.
Thomas Eiskirch (SPD): Das heißt, die erneute Abwägung und Ihre Kenntnis von den Preissteigerungen gab es zu einem Zeitpunkt, zu dem sich der BLB bereits zu den grundsätzlichen höheren Konditionen gebunden hatte? Habe ich das richtig verstanden?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Ja.
Martin Börschel (SPD): Dann ist doch die Folgefrage konsequenterweise an den BLB gerichtet. Da das Land ja offensichtlich eine kommode Situation hatte – Mietvertrag zu festen Konditionen – und der BLB sozusagen auffangen musste, ob er das noch darstellen kann oder nicht, fragt sich: Hat es denn beim BLB zu dem Zeitpunkt der erhöhten Grundstückserwerbskosten eine Abwägung gegeben, den vorhandenen Mietvertrag mit dem Standort „möglichst Schifferstraße Duisburg“ – so ähnlich war es ja wohl formuliert – auf eine andere Art und Weise zu erfüllen?
MR Ralf Wehrmann (FM): Vom Ablauf her war es ja so, dass der BLB den Mietver-trag schon abgeschlossen hatte. Später stellte sich heraus, dass die Bausumme teurer wird. Das heißt, von daher war der BLB mietvertraglich gebunden.
(Martin Börschel [SPD]: Aber nicht für den Standort!)
– Doch. Der BLB hatte ja mit dem Grundstückseigentümer einen Mietvertrag abgeschlossen. Dieser Mietvertrag bezog sich auf die Errichtung eines Gebäudes. Damit war der BLB vertraglich gebunden.
Thomas Eiskirch (SPD): Noch eine Frage in Richtung BLB! Zu dem Zeitpunkt, als dem BLB klar wurde, dass das direkte Geschäft für ihn nicht möglich war, sondern dass er zu den anderen Konditionen des Erwerbs des Grundstücks in das Geschäft mit dem fremden Dritten eintreten muss, dass es also eine deutliche Steigerung gibt, hat es da eine Abwägung gegeben, ob es noch Sinn macht – nachdem der Eigenerwerb nicht geklappt hat und klar wurde, dass der Erwerb zu anderen Konditionen noch möglich war? Gab es zu diesem Zeitpunkt eine erneute Abwägung mit schon geprüften oder weiteren alternativen Standorten, ob diese Veränderung auf dem Hintergrund von anderen Möglichkeiten noch tragbar ist?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich kann nur wiederholen, was ich gerade schon gesagt habe, Herr Eiskirch. Als die Baupreissteigerungen bekannt wurden, gab es eine vertragliche Bindung.
Thomas Eiskirch (SPD): Noch einmal! Die Baupreissteigerungen sind doch, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, aus zwei Dingen zusammengesetzt: aus dem, was durch die exorbitante Verteuerung des Grundstückserwerbs, wenn auch nicht durch den BLB, entstanden ist, und durch wirkliche klassische Baupreissteigerungen im Verfahren. Jetzt mache ich es noch deutlicher: Gab es nach Kenntnisnahme des ersten Steigerungsprozesses, der sozusagen mit der Spekulation in dem Grund und Boden begründet ist, einen erneuten Abwägungsprozess? – Wir können die Kaskade gleich auch noch kleiner machen, wenn es nötig ist.
Vorsitzender Manfred Palmen: Augenblick! Es kann sein, dass Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind. Aber es ist eine Antwort gegeben worden. Ich will das nur gesagt haben. – Bitte, Herr Wehrmann.
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich kann nur noch einmal betonen: Ich glaube, wir unterscheiden uns hier im Sachverhalt, Herr Eiskirch. Wir haben die Situation, dass der BLB einen Mietvertrag abgeschlossen hatte, und zwar nicht mit der Staatskanzlei, sondern mit den Grundstückseigentümern. Das hatte ich eingangs gesagt. Und dann sind die Baupreissteigerungen zum Tragen gekommen. Damit hatten wir die Situation, dass der BLB sich mietvertraglich gebunden hatte. Ich glaube, Sie gehen von einem anderen Sachverhalt aus.
(Martin Börschel [SPD]: Es gibt doch zwei Mietverträge: den des Landes mit dem BLB und den des BLB mit dem privaten Grundstückseigentümer!)
– Genau. – Sie zielen aber doch jetzt auf die Baupreissteigerungen ab.
Thomas Eiskirch (SPD): Nein! Ich will es noch einmal deutlich machen: Ich ziele auf den Zeitpunkt ab, als der BLB gemerkt hat – ich sage es einmal umgangssprachlich –: „Verdammt, jetzt kann ich das Grundstück nicht selber kaufen und mit irgendwem darauf etwas bauen, um es dem Land zu vermieten, sondern jetzt gehört das einem, der mir ein Gesamtangebot macht für das, was darauf errichtet werden soll!“ – So habe ich den Sachverhalt doch hoffentlich richtig verstanden. Zu dem Zeitpunkt, als diese Erkenntnis beim BLB fruchtete, also nicht, als der Bau selber hinterher teurer wurde, sondern als klar war, dass der BLB es zu den Konditionen nicht mehr selber machen konnte, sondern nur noch mithilfe eines nicht wirklich frei ausgesuchten Dritten, zu dem Zeitpunkt musste man doch überlegen: Lasse ich mich auf das ein, was plötzlich x-fach teurer ist, oder gucke ich mich um nach einem neuen Standort und lasse den, der da spekuliert hat, ins Leere laufen? Das ist doch die simple Frage. Meine Frage ist: Gab es diese Abwägung?
MR Ralf Wehrmann (FM): Zu dem Zeitpunkt, den Sie gerade beschrieben haben, war das noch nicht x-fach teurer, sondern da ging man noch davon aus, dass die Bausumme die gleiche bleibt. – Um Ihre Frage zu beantworten: Ich habe keine Kenntnis darüber, welche Entscheidungen beim BLB und welche Erörterungen zu dem Zeitpunkt getroffen worden sind. Dazu kann ich im Moment überhaupt keine Auskunft geben.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Wehrmann, gab es nach Ihrem Kenntnisstand auf die Entscheidungsstrukturen im BLB von irgendeiner Seite eine externe Einflussnahme – beispielsweise aus dem Bereich der Politik? Oder ist das eine Situation, die der BLB selbst in Eigenverantwortung so durchstrukturiert hatte?
MR Ralf Wehrmann (FM): Grundsätzlich ist der BLB von seiner gesamten Struktur her so angelegt, dass er Grundstücksgeschäfte eigenverantwortlich durchführen kann. Das ist damit begründet, dass der BLB ein Bau- und Immobilienbetrieb des Landes ist, der entsprechenden Fachverstand verfügbar hat und vorrätig hält.
Zu der anderen Frage, die Sie mir gestellt haben, Herr Weisbrich, ob es irgendwelche Einflussnahmen gegeben hat: Das ist nicht im Rahmen meiner Wahrnehmung.
Vorsitzender Manfred Palmen: Jetzt stellt sich für mich die Frage: Gibt es bei der Antwortlage noch Bedarf, in nichtöffentlicher Sitzung Fragen zu stellen?
(Zuruf von der SPD: Ja!)
– Wenn das der Fall ist, dann muss ich jetzt nach § 55 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung, sofern es dagegen keinen Widerspruch gibt, die Öffentlichkeit ausschließen und die Nichtöffentlichkeit herstellen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich alle, die mit diesem Verhandlungsgegenstand nicht unmittelbar zu tun haben, bitten, den Saal für den Zeitraum der Nichtöffentlichkeit zu verlassen. ..."
Quelle: Sitzungprotokoll APr 15/57
Ich möchte noch auf § 55 der Geschäftsordnung hinweisen: Für den Fall, dass bei der Auskunft Namen etc. angesprochen werden, müssen wir die Nichtöffentlichkeit herstellen. – Wer antwortet für die Landesregierung? – Herr Wehrmann, bitte.
MR Ralf Wehrmann (FM): Meine Damen und Herren! Sie haben von uns Auskunft zu der Frage verlangt, wie das Bauvorhaben Landesarchiv vonstatten gegangen ist. Ich möchte eingangs darauf hinweisen, dass wir derzeit öffentlich tagen, sodass ich keine Details nennen kann; darauf hat der Vorsitzende schon hingewiesen.
Wir haben das Grundstück im Jahre 2008 von einer Gesellschaft erworben, die zu dem Unternehmenskreis Kölbl & Kruse gehört. Das Grundstück dient dazu, das Lan-desarchiv des Landes Nordrhein-Westfalen – nach Durchführung entsprechender Baumaßnahmen – zu beherbergen. Es ist der ehemalige Getreidespeicher, der jetzt das neue Landesarchiv als Gedächtnis des Landes Nordrhein-Westfalen beherbergen wird; dort sollen die Archivbestände gelagert werden.
Nach den Plänen der österreichischen Architekten Ortner & Ortner entsteht im Duisburger Innenhafen in einer Kombination von Alt- und Neubau eine Landmarke. Die bisher an verschiedenen Standorten lokalisierten Bestände des Landes werden dort zusammengeführt. Es sind Schriften, Schriftgut, Amtsbücher und Urkunden aus dem Mittelalter bis zur Gegenwart, Karten, Pläne, Filme und Fotos.
Ausgangspunkt war 2004 eine Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass die verschiedenen Standorte des Landesarchivs, die wir bisher haben, an einem Stand-ort zusammengelegt werden sollten. Das ehemalige Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf mit zwei Außenstellen und das Personenstandsarchiv in Brühl sollen jetzt in Duisburg konzentriert werden. Man hat damals, bevor man diese Standortentscheidung getroffen hat, umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, die auch andere Punkte im Ruhrgebiet als Standort des Landesarchivs vorgesehen haben. Zum Schluss ist man dann auf diesen Speicher im Duisburger Innenhafen gekommen. Er wurde als idealer Standort für das Landesarchiv angesehen.
Zu Beginn des Projekts wurde, da das Land nicht über die entsprechenden Grundstücke verfügte, sondern eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft Eigentümerin der betroffenen Grundstücke war, versucht, eine Planung zu errichten. Die Grundstücke, um die es geht, sind im Jahre 2007 von der Voreigentümerin verkauft worden. Gleichzeitig hat der Erwerber dieser Grundstücke auch noch im Jahre 2007 zusätzliche Grundstücke von der Stadt Duisburg, nämlich erbbaurechtsbelastete Grundstücke, erworben.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat, weil er nicht im Besitz dieser Grundstücke war, auch im Jahre 2007 mit der neuen Grundstückseigentümerin verhandelt und ei-nen Mietvertrag abgeschlossen, der sicherstellen sollte, dass auf diesem Grundstück von der Eigentümerin das Grundstück entwickelt, ein Gebäude errichtet, das dann zusammen mit dem schon bestehenden Speichergebäude an das Land zur Beherbergung des Landesarchivs vermietet werden sollte.
Im Jahre 2007 fanden Architekturwettbewerbe statt, die von der jeweiligen Grund-stückseigentümerin ausgelobt worden sind. Ende 2007 hat man dann in der Situation des Ergebnisses eines Architektenwettbewerbs einen Siegerentwurf gefunden, der das dort befindliche Speichergebäude – zusätzlich mit einem Anbau als Welle – für das Landesarchiv vorgesehen hat. Während des Architektenwettbewerbes wurden natürlich auch Kostenschätzungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Kostenschätzungen lag der Siegerentwurf im Bereich dessen, was in dem Mietvertrag mit der Eigentümerin der Grundstücke vereinbart worden war.
Im Folgezeitraum hat man dann die Planung des Siegerwettbewerbs konkretisiert und versucht, im Rahmen von Planungen die Baukosten, die erforderlich sind, um das Landesarchiv auf diesem Grundstück zu errichten, zu verifizieren. Dabei zeigte sich, dass mit deutlichen Baukostensteigerungen zu rechnen war. Zum einen waren die Rohstoff- und damit auch die Stahlpreise gestiegen. Es war erforderlich, das Gebäude mit einer Stahlkonstruktion zu ertüchtigen. Zum anderen gab es die normalen Baupreissteigerungen und darüber hinaus die Situation, dass man bei den Planungen feststellte, dass Flächen gegenüber der ursprünglich eingeplanten Fläche erweitert werden mussten und im Inneren des Gebäudes weitere Maßnahmen erforderlich waren, die zu einer deutlichen Kostensteigerung führten.
Diese im Zuge der Planung festgestellten Kostensteigerungen führten dazu, dass die ursprünglich im Mietvertrag vereinbarte Miete nicht gehalten werden konnte. Sie wäre aufgrund einer Mietanpassungsklausel, die im Mietvertrag enthalten war, drastisch gestiegen. Daraufhin ist der BLB im Jahre 2008 zu dem Ergebnis gekommen, dass man Kaufpreisverhandlungen zum Ankauf dieses Geländes mit der Eigentümerin führen sollte, und hat dann noch im Jahre 2008 dieses Grundstück erworben.
Um die Probleme bei der Baukostensteigerung weiter zu sondieren, ist man hingegangen und hat erhebliche Vorplanungen geleistet und dann im Frühjahr 2010 einen endgültigen Bauvertrag mit dem errichtenden Bauunternehmen abgeschlossen. Im April 2010 war der offizielle Spatenstich. Derzeit sind die Baumaßnahmen im Gange, die zur Ertüchtigung des Getreidespeichers bzw. zur Errichtung der Welle führen sol-len.
Sofern Sie noch weitere Details zu dem Bauprojekt erfahren möchten, komme ich Ih-rem Informationsbedürfnis gerne nach, kann das aber aus dem vom Vorsitzenden eingangs genannten Grund nur in nichtöffentlicher bzw. vertraulicher Sitzung tun.
Vorsitzender Manfred Palmen: Vielen Dank, Herr Wehrmann. – Ich habe zwei Wortmeldungen vorliegen. Bitte, Herr Börschel.
Martin Börschel (SPD): Ich würde gerne zunächst noch etwas zum Grundsatz erfahren. Der Vortrag war ja instruktiv; es ist aber ein bisschen kompliziert, das Ent-scheidende herauszudestillieren. Deshalb will ich fragen, ob ich das richtig verstanden habe.
Also: Irgendwann im Jahre 2007 hat irgendwer die Entscheidung getroffen, dass das Landesarchiv einen bestimmten Standort in Duisburg bekommen soll. Um diesen Zeitpunkt herum war natürlich klar, dass man bestimmte Grundstücke braucht. Die wollte man gerne von einem privaten Investor erwerben, jedenfalls in Teilen. Dieser private Investor hat sie dann aber nicht, wie gewünscht, an das Land oder eine landeseigene Gesellschaft verkauft, sondern an einen privaten Dritten, dessen Namen Sie uns ja soeben genannt haben.
Wenn das so richtig sein sollte – das scheint mir der erste relevante Komplex zu sein –, würde mich interessieren: Wer hat eigentlich wann in welcher Runde die Entscheidung getroffen, dass dort der Standort des Landesarchivs sein soll?
Zweitens: Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse, welches Ziel der tatsächliche Erwerber mit dem Ankauf verfolgt hat? Haben Sie irgendeine Möglichkeit der Erkenntnis, was der eigentlich damit machen wollte? Wollte er es brachliegen lassen, etwas anderes bauen oder es teuer weiterverkaufen?
Drittens: Hat der Umstand, dass möglicherweise ein anderer privater Dritter dem Land notwendige Grundstücke sozusagen vor der Nase weggeschnappt hat, irgendwo landesseitig Argwohn erregt? Und hat das zu Prüfungen geführt, ob es da undichte Stellen oder Ähnliches gegeben haben könnte?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich fange mit der zweiten Frage an, Herr Börschel. Mir ist nicht bekannt, was der Erwerber des Grundstücks, der es letztlich an den BLB vermietet hat, mit diesem Grundstück konkret geplant hatte. Dazu kann ich keine Aussage machen.
Wir haben jetzt die Situation gehabt, dass der BLB dieses Grundstück angemietet hat. Wir haben keine Untersuchungen, Erörterungen, Prüfungen vorgenommen, warum das Grundstück zum damaligen Zeitpunkt, den wir gerade beschrieben haben, an den privaten Dritten verkauft worden ist.
Zu den weiteren Fragen würde ich die Kollegen aus dem heute für Kultur zuständigen Ministerium um Beantwortung bitten, weil wir keinerlei Kenntnisse über die Entstehungsgeschichte in den Details haben, die Sie nachgefragt haben.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Die damalige Kulturabteilung der Staatskanzlei hatte den Auftrag, die Standortsuche vorzunehmen, nachdem sich die Landesregierung entschieden hatte, eine neue Fläche außerhalb Düsseldorfs zu finden, sprich konkret eine Industriebrache möglichst im Revier. Wir haben mit dem BLB und dem Nutzer, also dem Landesarchiv, zehn oder zwölf Standorte genauer untersucht. Auch unter dem Aspekt, dass viele Beschäftigte in Brühl und in Düsseldorf von der Verlagerung natürlich massiv betroffen sind, hat uns der Standort in Duisburg, auch aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage zu Düsseldorf, überzeugt.
Es hat dann Gespräche mit der Innenhafen-Entwicklungsgesellschaft gegeben. Der BLB wurde dann von uns gebeten, die Möglichkeiten, die sich dort im Innenhafen er-geben, genauer zu prüfen.
Die Entscheidungen, diese Planungen zu vertiefen, wurden auf der politischen Ebene, initiiert durch die Staatskanzlei bzw. den Kulturstaatssekretär, getroffen mit dem Ergebnis, dass im Dezember 2006 ein Mietvertrag mit dem BLB geschlossen wurde über die Errichtung eines Neubaus für den rheinischen Teil und die Leitung des Landesarchivs an einem noch zu bestimmenden Ort, aber möglichst an der Schifferstraße in Duisburg. Es wurde auch aufgenommen, dass für den Fall, dass der BLB die Eigentumsrechte nicht würde erwerben können – uns war ja damals nicht bekannt, wer genau Eigentümer ist –, er möglichst ein Untermietverhältnis für uns herstellen soll, wie es dann auch geschehen ist. Es gab noch die weitere Option für den Fall, dass dieses nicht gelingen sollte: Dann sollten der Landesregierung andere geeignete Grundstücke vom BLB vorgestellt werden.
Martin Börschel (SPD): Ich möchte an Sie, Herr Wehrmann, zunächst eine Nach-frage stellen. Sind Medienberichte richtig, dass es mit dem ursprünglichen privaten Eigentümer sehr konkrete Verhandlungen über den Eigentumserwerb gegeben hat, die dann kurz vor dem Notartermin geplatzt sind? Hat das nicht einen Nachforschungsbedarf – ich habe es eben Argwohn genannt – bei Ihnen erweckt, und was ist darauf erfolgt?
Dann eine Konkretisierung einer Frage in folgende Richtung: Medien berichteten ja auch darüber, dass es am 31. Januar zu der von mir vorhin nur sehr grob angespro-chenen Runde gekommen sein soll. Hat es sie gegeben? Wer war dabei? Welche Entscheidung ist da formell oder informell getroffen worden?
Vorsitzender Manfred Palmen: Moment! Die Frage, wer dabei war, kann nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden.
(Thomas Eiskirch [SPD]: Es steht doch in der Zeitung!)
– Entschuldigung, Herr Eiskirch. Die Regeln stellt unsere Geschäftsordnung auf.
MR Ralf Wehrmann (FM): Sie hatten gefragt, Herr Börschel, ob jemand vonseiten des Landes mit dem ursprünglichen Grundstückseigentümer Verhandlungen aufgenommen hat. Das ist mir nicht bekannt. Ich kann nur für BLB sprechen, weil das mein Zuständigkeitsbereich ist. Mir ist nicht bekannt, dass der BLB mit dem Grundstückseigentümer intensive oder förmliche Verhandlungen geführt hat
MR Norbert Engels (MFKJKS): Es hat ein Gespräch gegeben, in dem hohe Vertreter – die Verwaltungsspitze – der Stadt Duisburg das Interesse der Stadt an der An-siedlung des Archivs deutlich gemacht haben. Es wurde dann auch hinsichtlich der Grundstücksverhältnisse gefragt: Wer kann dem BLB behilflich sein, da Kontakte herzustellen? – Dazu wurde Hilfestellung in Aussicht gestellt. Mehr nicht.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Wehrmann, ich möchte erst einmal die Strukturen klären. Wir haben einen alten Grundstückseigentümer, einen neuen Grundstückseigentümer und dann den Letzterwerber BLB. Ist das richtig so? – Ja. Frage: Ist es zutreffend, dass der neue Grundstückseigentümer Verhandlungsführer für den alten Grundstückseigentümer war, was die Verwertung des Grundstücks anbelangt?
Zweite Frage: Ist es zutreffend, dass aufgrund dieses Sachverhalts die Information an den neuen Grundstückseigentümer aus anderen Quellen gekommen sein kann als durch „Insider“ bzw. „Verrat“ durch die Stadt Duisburg oder wen auch immer? Wenn der neue Grundstückseigentümer der Verhandlungsführer des alten war, kann er doch seine Information auf ganz andere Art und Weise erhalten haben, als zunächst einmal unterstellt worden ist.
Dritte Frage: Herr Börschel hat darauf hingewiesen, dass das irgendwo Interesse erweckt haben muss, wie die Kostenentwicklung war. Ist es zutreffend, dass es im Verwaltungsrat des Bau- und Liegenschaftsbetriebes eine ausführliche Vorlage gegeben hat, worin diese Dinge geschildert wurden? Und ist es weiter zutreffend, dass dieser Vorlage dann die Mitglieder des Verwaltungsrates zugestimmt haben?
MR Ralf Wehrmann (FM): Herr Weisbrich, Sie haben zuerst gefragt, ob der neue Grundstückseigentümer Verhandlungsführer des alten war. – Dazu habe ich überhaupt keine Erkenntnisse; das weiß ich nicht.
Ihre zweite Frage war, ob da Informationen aus irgendwelchen Bereichen geflossen sein könnten. – Auch darüber ist mir nichts bekannt; ich habe keine Erkenntnisse darüber. Das war nicht Gegenstand meiner Wahrnehmung.
Was die Behandlung dieses Themas im Verwaltungsrat angeht, möchte ich darauf hinweisen, dass die Beratungen vertraulich sind und dass ich dazu hier keine Auskunft geben kann.
Reiner Priggen (GRÜNE): Ich habe zwei, drei Kleinigkeiten. Die erste Frage: Wenn man die Vorgabe „Grundstücke im Revier“ hat – ist mit der Montan-Grundstücksgesellschaft auch darüber geredet worden? Für mich drängt sich das auf, weil die Gesellschaft mit 20.000 ha Flächen im Ruhrgebiet, Flächen aus dem Bergbau, genau dem Erfordernis, dass man etwas mit einem Industriezusammenhang im Revier haben will, entsprechen könnte.
Zweite Frage: Normalerweise habe ich ja eine Prioritäten-Reihenfolge. Ich habe dann jemanden an erster Stelle, und es ist durchaus plausibel, zu sagen: Duisburg wegen der Verkehrsanbindung. – Aber dann habe ich doch aus den Gesprächen, die ich geführt habe, eine Prioritätenabfolge, und wenn ich merke, dass das Grundstück kurzzeitig seinen Besitzer wechselt, kann ich doch noch einmal abwägen, ob ich dann nicht Priorität 2 oder 3 nehme. Also: Hat es eine solche Prioritätenliste gegeben? Und gibt es einen nachvollziehbaren Prozess, warum man sich dann trotzdem gegen Priorität 2 oder 3 entschieden hat?
Drittens. Ich bin etwas stutzig geworden, als Sie die Mietpreisgleitklausel angesprochen haben. Die Steigerung sei so exorbitant gewesen – so habe ich es verstanden, Sie können mich gerne korrigieren –, die Baukosten seien so explodiert, dass sich das drastisch im Mietpreis niedergeschlagen hätte. Jetzt kenne ich Mietpreisgleitklauseln, die man vereinbart, um bestimmte Indizes, die normal sind, damit aufzufangen. Dafür gibt es ja Vorgaben. Aber man vereinbart normalerweise doch nicht einen Freischein im Mietvertrag, wenn die Baukosten explodieren, dass ich mich dann so knebele, dass ich keine Ausstiegsmöglichkeiten mehr habe. Ist das völlig normal, oder ist das ein Stück weit nicht mehr nachvollziehbar gewesen? Haben Sie geprüft, ob die Vereinbarung der Gleitklausel ein normaler Vorgang ist oder ob das aus dem Rahmen fällt? Dadurch ist man ja zu der Entscheidung gekommen, das zu kaufen.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Zu der Frage der Standortauswahl: Da wir nicht so kundig sind, haben wir uns des Sachverstandes des Bauministeriums bedient. Das heißt, die Kollegen des Städtebaus haben uns zahlreiche Standorte genannt bzw. empfohlen, die wir dann gemeinsam mit dem BLB und dem LAV besucht haben. Die Kollegen des BLB haben sie nach einer Vielzahl von Kriterien bewertet.
Dazu gehörten die Nähe, die ich bereits ansprach, die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Baukosten usw. – alles das, was in der Beurteilung eine große Rolle spielt. Favorit war lange Zeit für die Landesregierung die Kokerei Zollverein, also klassische Brachen. Aber unter dem Strich – das hatte auch damit zu tun, dass erste Einschätzungen des Gebäudes und der Fläche in Duisburg sehr positiv waren – kam der BLB aus Kostengründen dazu, uns das Gebäude in Duisburg als sehr geeignet zu empfehlen.
MR Ralf Wehrmann (FM): Es ist üblich und normal, dass ich, wenn ich einen Bauvertrag abschließe, eine bestimmte Größenordnung des Gebäudes, was das Bauvolumen angeht, und den Baupreis, den ich habe, zugrunde lege und dass ich dann, wenn die Bausumme steigt, weil das Bauvolumen oder der Baupreis steigt, diesen gestiegenen Preis natürlich auch in der Miete abbilde. So ist das hier gewesen. Insofern ist das nichts Ungewöhnliches, sondern es ist einfach so, dass die Baupreise sehr drastisch gestiegen waren, was dann dazu geführt hat, dass sich der Mietpreis angepasst hat an diese gestiegenen Baupreise. Das ist etwas völlig Normales und in meinen Augen nicht zu beanstanden.
Christian Möbius (CDU): Es geht doch hier um den Mietvertrag – nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht – zwischen dem BLB und dem Land als Mieter. Ich habe Sie so verstanden, Herr Wehrmann, dass dann, wenn beispielsweise die Ressorts im Zuge der Planung Änderungswünsche haben und sich Kostensteigerungen ergeben, weil sie eine höhere Fläche haben wollen etc., natürlich der Mietpreis angepasst wird.
(Reiner Priggen [GRÜNE]: Ich habe es anders verstanden!)
MR Ralf Wehrmann (FM): Es war so angedacht: Es wird für den BLB gebaut, mit ei-er Miete, und der BLB überlässt dem Land für das Landesarchiv, ebenfalls über ei-e Miete, das von ihm angemietete Objekt. Und wenn ich eine Baukostensteigerung habe, habe ich automatisch auch eine Mietsteigerung. Das ist das Prinzip.
Reiner Priggen (GRÜNE): Ich möchte gerne nachfragen. Normalerweise miete ich doch etwas zu einem Preis pro Quadratmeter. Und dann gibt es Indizes mit Steigerungen. Büroflächen und Ähnliches, auch Sonderflächen für ein Archiv werden ja sicherlich in einer bestimmten Ebene gehandelt werden. Wenn ich nachher mehr Quadratmeter miete, muss ich natürlich auch mehr bezahlen; das ist eindeutig. Für mich ist aber die Frage wichtig: Was ist mit der exorbitanten Kostensteigerung, bevor der BLB gekauft hat?
Es drängt sich ja der Eindruck auf: Hier ist zunächst ein Vertrag mit einer bestimmten Miete abgeschlossen worden. Möglicherweise waren darin schon Bedingungen, die man normalerweise nicht akzeptiert. Und dann ist irgendwann gesagt worden: Jetzt nimmt der BLB demjenigen das Ganze ab. Da ist ja die Frage, ob es nicht sauber gewesen sein könnte. Wenn ich für 30 € eine Wirtschaftsimmobilie miete, und es gibt Indizes, die sich in normalem Rahmen bewegen, habe ich volles Verständnis dafür, wenn es Steigerungen gibt. Und wenn ich 1.000 qm mehr miete, zahle ich auch das mehr. Aber derartige Steigerungsraten, die davon abhängen, wie sich ein Architekt auf einer Großbaustelle austobt, und dann lande ich auf einmal bei dem Dreifachen und bin gezwungen zu kaufen, weil ich vorher so einen seltsamen Mietvertrag gemacht habe – da ist die Frage, ob das alles völlig korrekt gelaufen ist, in einem normalen Rahmen, oder ob Sie das überhaupt nicht geprüft haben.
MR Ralf Wehrmann (FM): Also: Wir haben das Jahr 2007. Zu dem Zeitpunkt, als der Mietvertrag gemacht wurde, hat man von beiden Seiten einen bestimmten Baupreis unterstellt und diesem Mietvertrag zugrunde gelegt, weil man die Planungen zum damaligen Zeitpunkt auf diesem Niveau gesehen hat. Das heißt, man hat die Bausumme, die man dem Mietvertrag zugrunde gelegt hat, an sich nach dem damals vorgesehenen Baustand, den man erreichen wollte, ausgerichtet. Ich möchte darauf hinweisen, dass es einen zweiten Architektenwettbewerb gegeben hat, bei dem der Siegerentwurf auch noch in dieser Größenordnung gelegen hat, die man im Mietvertrag zugrunde gelegt hat.
Reiner Priggen (GRÜNE): Darf ich eine Nachfrage stellen? – Sie sagen, man hat damals verhandelt. Wer waren die beiden Verhandlungspartner? Waren das der Private und der BLB? War das Erste, worauf sich die Steigerung bezieht, noch der Ver-trag zwischen dem Privaten und dem BLB? Muss ich das so verstehen?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ja.
Thomas Eiskirch (SPD): Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich habe mitbekommen, dass Sie in Anbetracht der in Rede stehenden Persönlichkeiten eine sehr restriktive Auslegung der Geschäftsordnung für den heutigen Tag bevorzugen. Mir wurde ja auf Nachfrage deutlich gemacht, dass die Namen von Personen, die in Presseartikeln gegen ihren Willen oder nicht erkennbar mit ihrem Willen genannt worden sind, von mir augenscheinlich nicht erwähnt werden dürfen; ich dürfte diese hingegen zitieren, wenn sie freiwillig in der Presse ständen. – Ich halte das nach wie vor für eine ausgesprochen restriktive Auslegung der Geschäftsordnung, will mich aber bemühen, mich daran zu orientieren.
Ich will eine Frage stellen zu dem Artikel, der auf „derwesten.de“ erschienen ist und in dem es heißt: „Am 31. Januar 2007 kam in der Düsseldorfer Staatskanzlei eine vertrauliche Gesprächsrunde zusammen.“ Dann werden, mit Doppelpunkt beginnend, Persönlichkeiten aufgezählt, und die Aufzählung schließt mit: „… und eine Handvoll weiterer Teilnehmer, das neue Landesarchiv in Duisburg am Innenhafen auf dem Gelände des alten denkmalgeschützten Getreide-Speichers zu errichten“. Ich wüsste gerne, ob diese dort genannte Aufzählung unrichtig ist.
Vorsitzender Manfred Palmen: Ich darf vielleicht einmal sagen, Herr Eiskirch: Mit dem Untersuchungsausschuss, der hier in der vergangenen Legislaturperiode stattfand, und mit Auslaufen der Legislaturperiode ist die Handhabung des Schutzgutes „Mitarbeiter“ deutlich verschärft worden. Ich habe nur diese Position wiedergegeben. Es ist natürlich klar, dass ein Minister oder ein Staatssekretär weniger geschützt ist
(Thomas Eiskirch [SPD]: Auch ein Ministerpräsident!)
– der Ministerpräsident selbstverständlich auch. Aber so weit es um Mitarbeiter geht, ist das nach meiner Kenntnis seit Beginn der Legislaturperiode bei allen Kleinen Anfragen sehr restriktiv gehandhabt worden. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, Herr Eiskirch, wir haben ja immer eine Lösungsmöglichkeit: Wir können in die nicht-öffentliche Sitzung gehen, wenn Sie sagen, dass Sie eine Frage in die Richtung stellen möchten.
(Thomas Eiskirch [SPD]: Nach Ihrer Interpretation dürfte ich ja die Namen teilweise auch in öffentlicher Sitzung nennen!)
– Herr Eiskirch, ich interpretiere nicht, sondern ich teile Ihnen die Rechtsauffassung mit, die der Landtag mit dem Auslaufen der letzten Legislaturperiode nach dem Untersuchungsausschuss eingenommen hat. Wenn ich interpretieren würde, würde ich sagen: Wir können Ihr Problem lösen, indem Sie Ihre Frage in nichtöffentlicher Sitzung stellen.
Thomas Eiskirch (SPD): Das ist derzeit nicht mein Interesse.
Vorsitzender Manfred Palmen: Soll denn die Frage, die Sie bisher gestellt haben, beantwortet werden? – Herr Wehrmann, bitte.
MR Ralf Wehrmann (FM): Herr Vorsitzender, mein Name taucht, glaube ich, in der „WAZ“ nicht auf. Ich habe an dieser Sitzung nicht teilgenommen und kann deshalb nichts dazu sagen.
Vorsitzender Manfred Palmen: Die Frage ist von Herrn Eiskirch allgemein gestellt worden. Will jemand aus der Staatskanzlei bzw. der Kulturabteilung der früheren Staatskanzlei dazu etwas sagen? – Bitte, Herr Engels.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Ich bin zwar in dem Artikel wohl nicht genannt worden, ich war aber dabei. Ich gehöre zu der „Handvoll weiterer Teilnehmer“. Wie ich eben schon sagte: Die politische Spitze der Kultur und hochrangige Vertreter der Stadt Duisburg waren dort. Darauf muss ich mich aber bitte beschränken.
Thomas Eiskirch (SPD): Meine Frage war nicht darauf gerichtet, dass Sie mir Personen nennen. Meine Frage war, ob die in der Zeitung veröffentlichte Namensliste richtig ist. Beschränken wir uns auf die Genannten; wir haben ja gerade über das schutzwürdige Interesse die Ausführung bekommen, dass Ministerpräsidenten, Minister und Staatssekretäre und auch Oberbürgermeister, weil im öffentlichen Leben stehend, von mir hätten persönlich benannt werden dürfen. Meine Frage war aber ausschließlich, ob diese Aufzählung unrichtig ist. Das ist eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten.
MR Norbert Engels (MFKJKS): Mir liegt dieser Artikel jetzt nicht vor.
Thomas Eiskirch (SPD): Kein Problem! Ich bringe Ihnen den Artikel rüber.
(Thomas Eiskirch [SPD] übergibt Herrn Engels den Presseartikel.)
MR Norbert Engels (MFKJKS): Dazu kann ich nur sagen, dass diese Aufzählung nicht richtig ist.
Martin Börschel (SPD): Ich habe noch zwei Fragen: Die eine setzt auf die Fragen von Herrn Priggen auf. Hat denn wirklich die hohe Preissteigerung – damit meine ich jetzt nicht die Baukostensteigerung in der späteren Phase, sondern die Steigerung der Grundstückserwerbskosten – nicht dazu geführt, eine erneute Abwägung vor dem Hintergrund bisheriger Prioritäten zu treffen? Und wenn nein, warum nicht? Sie haben doch gerade noch von einem lange favorisierten anderen Standort gesprochen. Man mag ja trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die am Ende getroffene Standortentscheidung die richtige ist. Mich interessiert nur: Hat es noch einmal eine Abwägung gegeben? Wenn ja, mit welchen Kriterien? Wenn nein, warum nicht?
Zweite Frage: Wir haben ja hier von einer Runde am 31. Januar 2007 gesprochen. Was ich meine, kann in dieser oder in anderen Runden gewesen sein. Hat der von Ihnen benannte Spitzenvertreter der Stadt Duisburg oder haben andere Vertreter der Stadt Duisburg denn zu erkennen gegeben oder sogar noch konkreter festgehalten, dass die Stadt Duisburg diesen zur Errichtung des Archivs notwendigen Speicher kaufen wollte? Ist das als Absicht oder noch konkreter seitens der Stadt Duisburg artikuliert worden? Und wenn ja, in welcher Runde?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Zur zweiten Frage: Das ist mir nicht bekannt. Ich habe das später auch einmal gehört, aber in jüngerer Vergangenheit. Wir haben weitere Gespräche mit Vertretern der Stadt Duisburg geführt, die darin endeten – auch mit Vertretern des LAV und des BLB –, dass die Stadt Duisburg, die ja teilweise Miteigentümerin der Fläche ist oder Rechte auf den Grundstücken hat, in jedem Fall alles in ihren Kräften Stehende tun will, um für den BLB den Einstieg, den Kontakt zu den Eigentümern herzustellen und ihn bei Kaufverhandlungen zu unterstützen. Ansonsten war ich nicht beteiligt; auch an konkreten Kaufverhandlungen war ich nicht beteiligt.
Zu Frage 1: Diese Frage stellte sich für uns im Hinblick auf die Standortentscheidung nicht, weil unabhängig von der Frage, ob der BLB Eigentümer des Grundstücks wird oder nicht, die Umstände unter dem Strich so günstig waren, dass – auch durch diese Mietvertragsgestaltung, das heißt, die zwischengeschaltete Miete des BLB und das Land im Untermietverhältnis – alles für diesen Standort sprach.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, es dreht sich jetzt ein bisschen im Kreise. Im Kern – und das ist ja der Grund für die Antragstellung der SPD-Fraktion gewesen – ist in Frageform, juristisch gerade so tragbar, die Behauptung aufgestellt worden, dem Land sei ein Schaden in einer Größenordnung von mindestens 20 Millionen € entstanden – durch „Verrat“. Das hat Herr Börschel in seiner Presseerklärung vom 28. Oktober so zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie es direkt behauptet hätten, Herr Börschel, hätten Sie sich entsprechenden rechtlichen Schritten gegenübergesehen. Sie haben es raffiniert gemacht. Und dann verdächtigen Sie bestimmte Personen, beispielsweise den Oberbürgermeister von Duisburg, er könnte damit zu tun gehabt haben.
Deswegen habe ich eingangs schon die Frage gestellt, und ich will sie jetzt in Richtung von Herrn Engels wiederholen: Ist es völlig ausgeschlossen, dass der neue Erwerber, von dem der BLB dann gekauft hat, auch auf anderem Wege als durch einen Verrat von irgendwelchen in der Pressemitteilung genannten Personen Kenntnis von dem geplanten Grundstücksgeschäft erhalten hat? – Ich halte das für von erheblicher Bedeutung; denn wenn die Kenntnis auch auf anderem Weg erfolgt sein kann, darf man nicht einzelne Personen im Wege der Verdächtigung öffentlich an den Pranger stellen.
(Martin Börschel [SPD]: Man muss es aufklären!)
Dann habe ich die Frage: Kann man den Wert der – ich sage es einmal so – Manipulation durch den neuen Eigentümer, also durch Architektenwettbewerb und alles, was dazu gehört, beziffern?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Das kann ich baufachlich nicht bzw. zur zweiten Frage kenne ich die Zahlen nicht.
Vorsitzender Manfred Palmen: Wollen Sie zu der ersten Frage etwas sagen, Herr Engels?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Ja, gerne. – Ich kann sagen, dass wir uns auch gefragt haben, wie das geschehen ist bzw. wieso die Presse die Landesregierung mit dem Vorwurf konfrontierte, da seien Indiskretionen begangen worden. Dazu kann ich allerdings nur sagen, dass unsere Kontakte mit der Innenhafen-Gesellschaft nicht unverborgen geblieben sind. Wir hatten zwar völlige Diskretion über diese Überlegungen vereinbart, aber im September 2006 hat es in der örtlichen Presse Berichterstattungen darüber gegeben, dass das Landesarchiv möglicherweise nach Duisburg kommt. Gleichzeitig hat es um den Zeitraum herum eine Kleine Anfrage von Herrn Keymis gegeben, ob es richtig sei, dass das Landesarchiv nach Zollverein, Essen, kommt. Es gab also in dem Zusammenhang auch öffentliche Erörterungen und Betrachtungen zu dem Thema.
Vorsitzender Manfred Palmen: Jetzt war noch eine weitere Frage an Herrn Wehrmann gerichtet.
MR Ralf Wehrmann (FM): Können Sie Ihre Frage vielleicht wiederholen?
Christian Weisbrich (CDU): Sie haben ja eine Vorlage für den Verwaltungsrat gemacht – Sie oder wer auch immer. Der Verwaltungsrat hat ja aufgrund einer Vorlage entschieden. Kann man den Wert der Architektenwettbewerbe und der erfolgten Planungen beziffern? Haben Sie das irgendwo erfasst?
MR Ralf Wehrmann (FM): Mir sind jetzt keine Daten oder Summen bekannt, die den Wert der Architektenwettbewerbe zusammengefasst haben. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen dazu eine Auskunft zu geben.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Wehrmann, wenn eine Entscheidungsvorlage gemacht wird, dann muss doch darin irgendeine Begründung für solche Preisverschiebungen stehen.
MR Ralf Wehrmann (FM): Wir sind jetzt wieder in der Situation, dass wir über den Verwaltungsrat reden. Da möchte ich doch bitten, dass wir die Vertraulichkeit wahren.
Christian Weisbrich (CDU): Na, das ist ja schön. Es wird also wild verdächtigt, und es wird nicht klargestellt.
Vorsitzender Manfred Palmen: Ich darf noch einmal sagen: Wenn wir das wollen, haben wir eine Lösungsmöglichkeit dadurch, dass wir in den nichtöffentlichen Teil gehen. Dann kann das alles beantwortet werden. Wird das gewünscht? – Ich sehe, Herr Eiskirch wünscht das, Herr Weisbrich wünscht das. Dann habe ich vorher aber noch eine Wortmeldung von Herrn Priggen.
Reiner Priggen (GRÜNE): Ich habe zwei kurze Fragen. Kann einer der Herren uns in der Größenordnung beziffern, wie hoch der Schaden ist?
Und jetzt will ich Ihnen folgen, Herr Weisbrich, bei der Frage der Indiskretionen. Das ist ja nichts, was Ihnen unbekannt ist und was nicht auch in Kommunen auftaucht, dass irgendwelche Leute von irgendwoher mitkriegen, da ist was im Busch, und sich dann engagieren. Egal, wer es war, da will ich gar nichts unterstellen – ich würde aber erwarten, dass man Sicherungsmechanismen einbaut. So kenne ich das auch aus Bauverwaltungen: Wenn man merkt, dass einem da in die Tasche gegriffen wird, weil Leute sehr geschickt sind, sollte man möglichst dafür noch einen Plan B in der Hand haben. Das habe ich manchmal auf kommunaler Ebene nicht, aber bei der Frage, ob ich im Ruhrrevier so etwas neu baue, habe ich doch Alternativen.
Noch einmal meine Fragen: Gibt es eine Größenordnung des Schadens, der egal von wem oder durch guten Jagdinstinkt entstanden ist? Und zweitens: Gibt es einen Sicherheitsmechanismus, der dann gegriffen hat, und einen nachweisbaren Abwägungsprozess, dass man gesagt hat, selbst wenn da jemand schneller gewesen ist, gibt es für uns nach Abwägung mit einem Standort B trotzdem vor diesem Hinter-grund diesen Standort, den wir nehmen? – Kann das beantwortet werden?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich sehe mich jetzt nicht in der Lage, zu beantworten, was beim Vergleich von Standorten günstiger und was nicht günstiger gewesen wäre. Das war ja, glaube ich, die Frage, die Sie gestellt haben.
Thomas Eiskirch (SPD): Gab es denn, nachdem klar wurde, das Ganze wird teurer, als wenn man es direkt erworben hätte, eine erneute Abwägung gegenüber konkreten anderen Standorten, die vorher schon im Gespräch waren, oder ganz neuen Standorten, um einen neuen Abwägungsprozess unter den dann vorherrschenden Kautelen vorzunehmen?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Es hat einen solchen Abwägungsprozess gegeben, allerdings zeitlich deutlich später, als uns nämlich der BLB mit Preissteigerungen konfrontierte, die sich aufgrund der Entwicklung ergeben haben, die wir nur sehr schwer nachvollziehen und akzeptieren konnten. Da hat es in der Tat Überlegungen gegeben, sich zum Beispiel von dem preisgekrönten Entwurf aus dem Architektenwettbewerb zu verabschieden, sprich einen schlichteren Nutzbau oder Ähnliches zu errichten.
Thomas Eiskirch (SPD): Ich habe Sie so verstanden, dass es nicht zu dem Zeitpunkt, wo deutlich wurde, dass dieses Gelände deutlich teurer wird, eine solche Abwägung gegeben hat, sondern erst dann, als – nachdem man trotz der höheren Kosten weiter an dem Gelände festgehalten hat – im Zuge der baulichen Errichtung weitere Kostensteigerungen gekommen sind. Also gab es erst zu diesem Zeitpunkt die Abwägung und nicht schon zu dem Zeitpunkt, als die Kosten für den Grundstückserwerb selber so deutlich gestiegen sind. Habe ich das richtig verstanden?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Da muss ich noch einmal auf unsere Position als Mieter und Nutzer zurückkommen. Wir sind nicht diejenigen, die die Preisentwicklung beurteilen können und die dabei sind. Wir wurden konfrontiert mit dieser Situation im Rahmen von Preissteigerungen, von Mietanhebungen. Das war deutlich später. Vor-her hatten wir keine Kenntnis über einen Preis, auch nicht über den Mietvertrag des BLB mit den Eigentümern etc.
Thomas Eiskirch (SPD): Das heißt, die erneute Abwägung und Ihre Kenntnis von den Preissteigerungen gab es zu einem Zeitpunkt, zu dem sich der BLB bereits zu den grundsätzlichen höheren Konditionen gebunden hatte? Habe ich das richtig verstanden?
MR Norbert Engels (MFKJKS): Ja.
Martin Börschel (SPD): Dann ist doch die Folgefrage konsequenterweise an den BLB gerichtet. Da das Land ja offensichtlich eine kommode Situation hatte – Mietvertrag zu festen Konditionen – und der BLB sozusagen auffangen musste, ob er das noch darstellen kann oder nicht, fragt sich: Hat es denn beim BLB zu dem Zeitpunkt der erhöhten Grundstückserwerbskosten eine Abwägung gegeben, den vorhandenen Mietvertrag mit dem Standort „möglichst Schifferstraße Duisburg“ – so ähnlich war es ja wohl formuliert – auf eine andere Art und Weise zu erfüllen?
MR Ralf Wehrmann (FM): Vom Ablauf her war es ja so, dass der BLB den Mietver-trag schon abgeschlossen hatte. Später stellte sich heraus, dass die Bausumme teurer wird. Das heißt, von daher war der BLB mietvertraglich gebunden.
(Martin Börschel [SPD]: Aber nicht für den Standort!)
– Doch. Der BLB hatte ja mit dem Grundstückseigentümer einen Mietvertrag abgeschlossen. Dieser Mietvertrag bezog sich auf die Errichtung eines Gebäudes. Damit war der BLB vertraglich gebunden.
Thomas Eiskirch (SPD): Noch eine Frage in Richtung BLB! Zu dem Zeitpunkt, als dem BLB klar wurde, dass das direkte Geschäft für ihn nicht möglich war, sondern dass er zu den anderen Konditionen des Erwerbs des Grundstücks in das Geschäft mit dem fremden Dritten eintreten muss, dass es also eine deutliche Steigerung gibt, hat es da eine Abwägung gegeben, ob es noch Sinn macht – nachdem der Eigenerwerb nicht geklappt hat und klar wurde, dass der Erwerb zu anderen Konditionen noch möglich war? Gab es zu diesem Zeitpunkt eine erneute Abwägung mit schon geprüften oder weiteren alternativen Standorten, ob diese Veränderung auf dem Hintergrund von anderen Möglichkeiten noch tragbar ist?
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich kann nur wiederholen, was ich gerade schon gesagt habe, Herr Eiskirch. Als die Baupreissteigerungen bekannt wurden, gab es eine vertragliche Bindung.
Thomas Eiskirch (SPD): Noch einmal! Die Baupreissteigerungen sind doch, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, aus zwei Dingen zusammengesetzt: aus dem, was durch die exorbitante Verteuerung des Grundstückserwerbs, wenn auch nicht durch den BLB, entstanden ist, und durch wirkliche klassische Baupreissteigerungen im Verfahren. Jetzt mache ich es noch deutlicher: Gab es nach Kenntnisnahme des ersten Steigerungsprozesses, der sozusagen mit der Spekulation in dem Grund und Boden begründet ist, einen erneuten Abwägungsprozess? – Wir können die Kaskade gleich auch noch kleiner machen, wenn es nötig ist.
Vorsitzender Manfred Palmen: Augenblick! Es kann sein, dass Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind. Aber es ist eine Antwort gegeben worden. Ich will das nur gesagt haben. – Bitte, Herr Wehrmann.
MR Ralf Wehrmann (FM): Ich kann nur noch einmal betonen: Ich glaube, wir unterscheiden uns hier im Sachverhalt, Herr Eiskirch. Wir haben die Situation, dass der BLB einen Mietvertrag abgeschlossen hatte, und zwar nicht mit der Staatskanzlei, sondern mit den Grundstückseigentümern. Das hatte ich eingangs gesagt. Und dann sind die Baupreissteigerungen zum Tragen gekommen. Damit hatten wir die Situation, dass der BLB sich mietvertraglich gebunden hatte. Ich glaube, Sie gehen von einem anderen Sachverhalt aus.
(Martin Börschel [SPD]: Es gibt doch zwei Mietverträge: den des Landes mit dem BLB und den des BLB mit dem privaten Grundstückseigentümer!)
– Genau. – Sie zielen aber doch jetzt auf die Baupreissteigerungen ab.
Thomas Eiskirch (SPD): Nein! Ich will es noch einmal deutlich machen: Ich ziele auf den Zeitpunkt ab, als der BLB gemerkt hat – ich sage es einmal umgangssprachlich –: „Verdammt, jetzt kann ich das Grundstück nicht selber kaufen und mit irgendwem darauf etwas bauen, um es dem Land zu vermieten, sondern jetzt gehört das einem, der mir ein Gesamtangebot macht für das, was darauf errichtet werden soll!“ – So habe ich den Sachverhalt doch hoffentlich richtig verstanden. Zu dem Zeitpunkt, als diese Erkenntnis beim BLB fruchtete, also nicht, als der Bau selber hinterher teurer wurde, sondern als klar war, dass der BLB es zu den Konditionen nicht mehr selber machen konnte, sondern nur noch mithilfe eines nicht wirklich frei ausgesuchten Dritten, zu dem Zeitpunkt musste man doch überlegen: Lasse ich mich auf das ein, was plötzlich x-fach teurer ist, oder gucke ich mich um nach einem neuen Standort und lasse den, der da spekuliert hat, ins Leere laufen? Das ist doch die simple Frage. Meine Frage ist: Gab es diese Abwägung?
MR Ralf Wehrmann (FM): Zu dem Zeitpunkt, den Sie gerade beschrieben haben, war das noch nicht x-fach teurer, sondern da ging man noch davon aus, dass die Bausumme die gleiche bleibt. – Um Ihre Frage zu beantworten: Ich habe keine Kenntnis darüber, welche Entscheidungen beim BLB und welche Erörterungen zu dem Zeitpunkt getroffen worden sind. Dazu kann ich im Moment überhaupt keine Auskunft geben.
Christian Weisbrich (CDU): Herr Wehrmann, gab es nach Ihrem Kenntnisstand auf die Entscheidungsstrukturen im BLB von irgendeiner Seite eine externe Einflussnahme – beispielsweise aus dem Bereich der Politik? Oder ist das eine Situation, die der BLB selbst in Eigenverantwortung so durchstrukturiert hatte?
MR Ralf Wehrmann (FM): Grundsätzlich ist der BLB von seiner gesamten Struktur her so angelegt, dass er Grundstücksgeschäfte eigenverantwortlich durchführen kann. Das ist damit begründet, dass der BLB ein Bau- und Immobilienbetrieb des Landes ist, der entsprechenden Fachverstand verfügbar hat und vorrätig hält.
Zu der anderen Frage, die Sie mir gestellt haben, Herr Weisbrich, ob es irgendwelche Einflussnahmen gegeben hat: Das ist nicht im Rahmen meiner Wahrnehmung.
Vorsitzender Manfred Palmen: Jetzt stellt sich für mich die Frage: Gibt es bei der Antwortlage noch Bedarf, in nichtöffentlicher Sitzung Fragen zu stellen?
(Zuruf von der SPD: Ja!)
– Wenn das der Fall ist, dann muss ich jetzt nach § 55 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung, sofern es dagegen keinen Widerspruch gibt, die Öffentlichkeit ausschließen und die Nichtöffentlichkeit herstellen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich alle, die mit diesem Verhandlungsgegenstand nicht unmittelbar zu tun haben, bitten, den Saal für den Zeitraum der Nichtöffentlichkeit zu verlassen. ..."
Quelle: Sitzungprotokoll APr 15/57
Wolf Thomas - am Samstag, 4. Dezember 2010, 14:17 - Rubrik: Staatsarchive
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"On May 10, 2010, the Library of Congress held Personal Archiving Day in conjunction with the American Library Association's annual Preservation Week. The Library invited members of the public to visit and learn about how to preserve their personal information in both digital and non-digital form.
During the event, Library staff gave talks about how to preserve specific kinds of information. In this video, Abigail Grotke, web archiving team lead and Gina Jones, digital media project coordinator, both from the Office of Strategic Initiatives' Web Archiving team at the Library of Congress, offer practical advice on preserving web content."
Link to Video: http://www.digitalpreservation.gov/videos/personal_archiving/web_content.html
During the event, Library staff gave talks about how to preserve specific kinds of information. In this video, Abigail Grotke, web archiving team lead and Gina Jones, digital media project coordinator, both from the Office of Strategic Initiatives' Web Archiving team at the Library of Congress, offer practical advice on preserving web content."
Link to Video: http://www.digitalpreservation.gov/videos/personal_archiving/web_content.html
Wolf Thomas - am Samstag, 4. Dezember 2010, 13:51 - Rubrik: Webarchivierung
http://www.wiki-watch.de/index.php?Content=LemmaDetails&LemmaDetailsTitle=Adolf%20II.%20(Schaumburg-Lippe)&Zeitraum=3D
ein Projekt der
http://www.euv-frankfurt-o.de/de/index.html
Wiki Watch: Portal für mehr Transparenz auf Wikipedia
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Wiki Watch: Portal für mehr Transparenz auf Wikipedia
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vom hofe - am Samstag, 4. Dezember 2010, 13:16 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
"Auf Antrag der Linksfraktion hat sich der Landtag heute in einer Aktuellen Stunde mit dem geplanten Landesarchiv befasst. Eine Kostensteigerung für Planung und Bau von 30 Mio. Euro auf das Dreifache oder sogar mehr, wie Abgeordnete befürchteten, gab Anlass zu Kritik im Speziellen wie im Allgemeinen und warf Fragen auf.
Für die antragstellende Fraktion sprach Özlem Alev Demirel (Linke) von einem unglaublichen Sumpf, der sich da auftue und den es auszutrocknen gelte. Obwohl bis auf den Spatenstich bisher nicht viel passiert sei, könne man in Presseberichten lesen, dass sich die Kosten jenseits von 150 Millionen Euro bewegten. Hier zeige sich, dass sich "private Investoren auf Kosten der Bürger dumm und dämlich verdienen".

Zu Kostensteigerungen müsse man den Bauherrn fragen, meinte Christian Weisbrich (CDU). Und dies sei nicht die vorige Landesregierung, sondern der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes. In einer Sitzung des zuständigen Ausschusses habe der BLB vor wenigen Tagen für Fragen zu Verfügung gestanden. Die Linksfraktion habe die Sitzung allerdings nach wenigen Minuten verlassen und sei offenbar nicht an Aufklärung interessiert.

Diesen Eindruck hatte auch Markus Töns (SPD), fragte aber, warum sich die ehemalige Landesregierung auf ein "windiges Verfahren" eingelassen und keine Alternativen gesucht habe: "Haben beim BLB oder in der Staatskanzlei keine Alarmglocken geschellt, oder war der politische Druck zu groß?" Für seine Fraktion wie auch die Bürgerinnen und Bürger sei die Kostenexplosion nicht nachvollziehbar.

Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) trennte zwischen persönlicher Verantwortlichkeit in dem Fall und strukturellen Mängeln beim BLB. Es könne nicht sein, dass letzterer nur prüfe, ob er das Geld vom Land erhalte, aber Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz oder andere Aspekte bei einer Kaufentscheidung keinerlei Rolle spielten. Diese strukturelle Schieflage gelte es systematisch aufzuarbeiten und zu beseitigen, forderte er.

Diesen Vorschlag unterstützte Angela Freimuth (FDP). Der BLB müsse mehr die Kosten des Nutzers, also des Landes, im Blick haben, schließlich schlügen sie sich im Haushalt nieder. Landesbauten hätten zwar beispielsweise städtebauliche oder ökologische Vorbildfunktion, dem müsse man Rechnung tragen. Das mache aber Kontrolle und Transparenz über die Kosten nicht überflüssig, mahnte die FDP-Sprecherin.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hielt die immense Kostensteigerung, falls sie sich als wahr herausstelle, für einen Skandal. Daher sagte er der ermittelnden Staatsanwaltschaft die Unterstützung der Landesregierung und dem Parlament jede rechtlich mögliche Transparenz zu. Es gehe ihm weniger darum, eine Person zu beschuldigen, als vielmehr darum, das Vergangene aufzuklären und es in Zukunft besser zu machen.
Text: Sonja Wand
Fotos: Bernd Schälte"
Quelle: Pressemitteilung des Landtags, 3.12.2010
Link zum Abruf der Videostream der Landtagssitzung v. 3.12.2010
Meldung der Landtagsfraktion "Die Linke", 3.12.2010
Medienecho:
RP-Online.de, 3.12.2010
RP-Online.de, 4.12.2010
WDR.de, 3.12.2010 mit Links zur weiteren Berichterstattung der WDR-Medien
Ruhrnachrichten, 3.12.2010
xity.de, 3.12.2010
derwesten.de, 3.12.2010
RTL Regional, Nachrichten v. 3.12.2010
WDR, Westpol, 5.12.2010 mit Video zum Bericht
Mit diesem Thema beschäftigt sich auch: http://www.landesarchiv-forum.de/ . Dort finden sich auch weitere Dokumente (z. B. zur Grundstücksübereignung in Duisburg) und des besteht die Möglichkeit, das Thema zu diskutieren.
Das Bundesblog spekuliert über einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im neuen Jahr.
Archivalia-Artikel zum Thema sind hier abrufbar: http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Für die antragstellende Fraktion sprach Özlem Alev Demirel (Linke) von einem unglaublichen Sumpf, der sich da auftue und den es auszutrocknen gelte. Obwohl bis auf den Spatenstich bisher nicht viel passiert sei, könne man in Presseberichten lesen, dass sich die Kosten jenseits von 150 Millionen Euro bewegten. Hier zeige sich, dass sich "private Investoren auf Kosten der Bürger dumm und dämlich verdienen".

Zu Kostensteigerungen müsse man den Bauherrn fragen, meinte Christian Weisbrich (CDU). Und dies sei nicht die vorige Landesregierung, sondern der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes. In einer Sitzung des zuständigen Ausschusses habe der BLB vor wenigen Tagen für Fragen zu Verfügung gestanden. Die Linksfraktion habe die Sitzung allerdings nach wenigen Minuten verlassen und sei offenbar nicht an Aufklärung interessiert.

Diesen Eindruck hatte auch Markus Töns (SPD), fragte aber, warum sich die ehemalige Landesregierung auf ein "windiges Verfahren" eingelassen und keine Alternativen gesucht habe: "Haben beim BLB oder in der Staatskanzlei keine Alarmglocken geschellt, oder war der politische Druck zu groß?" Für seine Fraktion wie auch die Bürgerinnen und Bürger sei die Kostenexplosion nicht nachvollziehbar.

Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) trennte zwischen persönlicher Verantwortlichkeit in dem Fall und strukturellen Mängeln beim BLB. Es könne nicht sein, dass letzterer nur prüfe, ob er das Geld vom Land erhalte, aber Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz oder andere Aspekte bei einer Kaufentscheidung keinerlei Rolle spielten. Diese strukturelle Schieflage gelte es systematisch aufzuarbeiten und zu beseitigen, forderte er.

Diesen Vorschlag unterstützte Angela Freimuth (FDP). Der BLB müsse mehr die Kosten des Nutzers, also des Landes, im Blick haben, schließlich schlügen sie sich im Haushalt nieder. Landesbauten hätten zwar beispielsweise städtebauliche oder ökologische Vorbildfunktion, dem müsse man Rechnung tragen. Das mache aber Kontrolle und Transparenz über die Kosten nicht überflüssig, mahnte die FDP-Sprecherin.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hielt die immense Kostensteigerung, falls sie sich als wahr herausstelle, für einen Skandal. Daher sagte er der ermittelnden Staatsanwaltschaft die Unterstützung der Landesregierung und dem Parlament jede rechtlich mögliche Transparenz zu. Es gehe ihm weniger darum, eine Person zu beschuldigen, als vielmehr darum, das Vergangene aufzuklären und es in Zukunft besser zu machen.
Text: Sonja Wand
Fotos: Bernd Schälte"
Quelle: Pressemitteilung des Landtags, 3.12.2010
Link zum Abruf der Videostream der Landtagssitzung v. 3.12.2010
Meldung der Landtagsfraktion "Die Linke", 3.12.2010
Medienecho:
RP-Online.de, 3.12.2010
RP-Online.de, 4.12.2010
WDR.de, 3.12.2010 mit Links zur weiteren Berichterstattung der WDR-Medien
Ruhrnachrichten, 3.12.2010
xity.de, 3.12.2010
derwesten.de, 3.12.2010
RTL Regional, Nachrichten v. 3.12.2010
WDR, Westpol, 5.12.2010 mit Video zum Bericht
Mit diesem Thema beschäftigt sich auch: http://www.landesarchiv-forum.de/ . Dort finden sich auch weitere Dokumente (z. B. zur Grundstücksübereignung in Duisburg) und des besteht die Möglichkeit, das Thema zu diskutieren.
Das Bundesblog spekuliert über einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im neuen Jahr.
Archivalia-Artikel zum Thema sind hier abrufbar: http://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Wolf Thomas - am Samstag, 4. Dezember 2010, 09:36 - Rubrik: Staatsarchive

„Väterchen, Deine Nase!“ Diese Anrede hört man im Winter in Rußland bei strengem Frostwetter; denn dort gehört es zu den ersten Menschenpflichten, jeden, dem man in der Kälte begegnet, auf dessen Nase hin anzusehen. Dies hängt folgendermaßen zusammen: Glieder, die derart abgekühlt werden, daß sie nahe daran sind, zu erfrieren, werden gefühllos, aber man sieht ihnen die Gefahr an, da sie in diesem Zustande ganz weiß werden. Seine eigene Nase kann aber nicht jeder sehen, und so ist die Warnung eine Pflicht des Nächsten. Der Gewarnte nimmt alsdann Schnee und reibt seine Nase, um den Blutumlauf anzuregen. – Wenn wir auch nicht in Rußland leben, so ist doch auch bei uns dieser Warnungsruf im kalten Winter am Platze. Selbst leichte Grade des Erfrierens können als unangenehme Nachwehen eine rothe Nase zurücklassen. „Väterchen, Deine Nase!“ könnte man auch denjenigen zurufen, die zu tief ins Glas schauen. Vielleicht hilft’s! Versuchen kann man es jedenfalls. (Gartenlaube 1891)
FLUGZEUG AM WINTERHIMMEL
Ich fliege im Flockengewimmel.
Ach, guter Himmel, laß das doch sein!
Ich Flugriese bin nur klein Vögelein
Gegen dich, schüttender Himmel.
Sag Schneegestöber, ich bäte es sehr,
Ein wenig nachzulassen.
Denn meine Flügel tragen schon schwer
An sechs ganz dicken Insassen.
Die spielen Karten in meinem Leib
Und trinken, weil sie so frieren.
Und wollen nach Zoppot, um Zeitvertreib
Und Örtliches zu studieren.
Und käme ich dort nicht pünktlich hin,
Die würden es niemals verzeihen.
Lieber Himmel, wenn ich gelandet bin,
Dann darfst du gern wieder schneien.
(Joachim Ringelnatz, aus: Flugzeuggedanken, 1929)
An einem Wintermorgen, vor Sonnenaufgang
O flaumenleichte Zeit der dunkeln Frühe!
Welch neue Welt bewegest du in mir?
Was ists, daß ich auf einmal nun in dir
Von sanfter Wollust meines Daseins glühe?
Einem Kristall gleicht meine Seele nun,
Den noch kein falscher Strahl des Lichts getroffen;
Zu fluten scheint mein Geist, er scheint zu ruhn,
Dem Eindruck naher Wunderkräfte offen,
Die aus dem klaren Gürtel blauer Luft
Zuletzt ein Zauberwort vor meine Sinne ruft.
Bei hellen Augen glaub ich doch zu schwanken;
Ich schließe sie, daß nicht der Traum entweiche.
Seh ich hinab in lichte Feenreiche?
Wer hat den bunten Schwarm von Bildern und Gedanken
Zur Pforte meines Herzens hergeladen,
Die glänzend sich in diesem Busen baden,
Goldfarbgen Fischlein gleich im Gartenteiche?
Ich höre bald der Hirtenflöten Klänge,
Wie um die Krippe jener Wundernacht,
Bald weinbekränzter Jugend Lustgesänge;
Wer hat das friedenselige Gedränge
In meine traurigen Wände hergebracht?
Und welch Gefühl entzückter Stärke,
Indem mein Sinn sich frisch zur Ferne lenkt!
Vom ersten Mark des heutgen Tags getränkt,
Fühl ich mir Mut zu jedem frommen Werke.
Die Seele fliegt, so weit der Himmel reicht,
Der Genius jauchzt in mir! Doch sage,
Warum wird jetzt der Blick von Wehmut feucht?
Ists ein verloren Glück, was mich erweicht?
Ist es ein werdendes, was ich im Herzen trage?
– Hinweg, mein Geist! hier gilt kein Stillestehn:
Es ist ein Augenblick, und Alles wird verwehn!
Dort, sieh, am Horizont lüpft sich der Vorhang schon!
Es träumt der Tag, nun sei die Nacht entflohn;
Die Purpurlippe, die geschlossen lag,
Haucht, halbgeöffnet, süße Atemzüge:
Auf einmal blitzt das Aug, und, wie ein Gott, der Tag
Beginnt im Sprung die königlichen Flüge!
(Eduard Mörike)
IM WINTER
Der Acker leuchtet weiß und kalt.
Der Himmel ist einsam und ungeheuer.
Dohlen kreisen über dem Weiher
Und Jäger steigen nieder vom Wald.
Ein Schweigen in schwarzen Wipfeln wohnt.
Ein Feuerschein huscht aus den Hütten.
Bisweilen schellt sehr fern ein Schlitten
Und langsam steigt der graue Mond.
Ein Wild verblutet sanft am Rain
Und Raben plätschern in blutigen Gossen.
Das Rohr bebt gelb und aufgeschossen.
Frost, Rauch, ein Schritt im leeren Hain.
(Georg Trakl, aus: Gedichte, 1913)
Alle Türlein:
http://archiv.twoday.net/search?q=adventskalender+(t%C3%BCrlein

KlausGraf - am Samstag, 4. Dezember 2010, 00:07 - Rubrik: Unterhaltung
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