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Nachdem nun auch der Tagesspiegel das bei Erbloggtes geleakte Schreiben aufgreift

http://www.tagesspiegel.de/wissen/fall-annette-schavan-hrk-praesident-hippler-versuchte-verfahren-zu-beeinflussen/9929622.html

kommen wir nicht mehr umhin, es auch hier zu melden:

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/05/18/vertraulicher-schavanismus/#more-3644

Update:
http://causaschavan.wordpress.com/2014/05/21/post-fur-horst-hippler/

Eindrucksvoll!

http://mapire.eu/

Via Tantner
https://plus.google.com/106397103059860538240/posts/TNu3zKfhvN4

http://blog.kennstdueinen.de/2014/01/feierabend-100-themen-fur-lokale-einzelunternehmer-die-bloggen-wollen/

Richtet sich zwar an Unternehmen, kann man aber auch für Archive abwandeln.

"51.) Gibt es etwas, was einen persönlich von Tag zu Tag in den Wahnsinn treibt?"

Ja, die Ignoranz und Dummheit der Generation FAX in den Archiven.

Help us celebrate international archives day on 9th June 2014, by sending us a copy of an archive image linked to the locality in which you work. The image will be uploaded onto a site specially developed by the International Council on Archives' local, municipal and territorial group of archivists. The site ( http://www.internationalarchivesday.org/ ) will go live on 9th June.

To participate, please send a jpeg image of your document to Mies Langelaar in Rotterdam, at the following address: Langelaar M. (Mies) m.langelaar@Rotterdam.nl. You should also add two sentences: one describing the document you have selected and another one containing a message to the international archival community. We would also be grateful if you could pass this message on to other archivists in your country.

We look forward to sharing your treasures with colleagues around the world.

Happy International Archives Day!
(Archivliste)

http://blog.delegibus.com/3946

"Von solchen Sonderfälle abgesehen, in denen sich aus der Natur der Sache eine Anonymisierung rechtfertigt, erscheint mir die Offenlegung der Namen der Verfahrensbeteiligten, wie sie – nicht nur – vom EuGH und EGMR praktiziert wird, als konsequent und angemessen, als Ausdruck des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren (Art. 6 MRK). Wieviel würdevoller in einer freien und offenen Gesellschaft ist dies doch als die Ängstlichkeit und Datenschutzhuberei der deutschen Gerichte, die der Anonymisierung einen Altar errichtet haben (und die sich nicht einmal daran stören, wenn der Schematismus zur Lächerlichkeit wird: “Republik G.” bei einer – übrigens erfolgreichen – Verfassungsbeschwerde Griechenlands). Daß nun ausgerechnet die Große Kammer des EuGH die institutionalisierten deutschen Empfindlichkeiten in Sachen Datenschutz überholen würde – wer hätte das gedacht?"

Hubert Kohle hat dazu ein wenig Veröffentlichungsarten ausgezählt.

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/05/16/fetisch-peer-review/

Vom Fetisch Peer Review habe ich wiederholt gesprochen:
http://archiv.twoday.net/search?q=fetisch+peer

2012 habe ich Materialien zur Verbreitung von Peer Review in der deutschen Geschichtswissenschaft zusammengestellt (nur in Bezug auf Zeitschriften):

http://archiv.twoday.net/stories/64972556/

Kohle unterschlägt, dass in den deutschen Geisteswissenschaften Peer Review sich erst in den letzten Jahren durchzusetzen beginnt. Die führende altgermanistische Fachzeitschrift ZfdA praktiziert erst seit 2011 ein Peer Review.

Publikationsarten kann man in der Theorie gut über die Universitätsbibliographien auszählen. Allerdings ist eine Differenzierung nach Katalogen bzw. Kongressakten nur bei manueller Auswertung möglich.

Die Online-Bibliographie der FU-Berlin hat zum Stichwort Kunsthistorisches [Institut] bei der Suche nach Einrichtungen 2057 Titel seit 1993, davon 305 Zeitschriftenaufsätze. Leider brach der Server nach der dritten Abfrage zusammen ...

In Duisburg-Essen gibt es zum Bereich Kunst nur 91 Einträge, 66 Bücher, 13 Buch-Aufsätze und 12 Zeitschriften-Aufsätze.

In Hamburg gehört die Kunstgeschichte zum FB Kulturgeschichte und Kulturkunde mit 505 Publikationen. Buchbeiträge 179, davon 44 Konferenzbeiträge, 172 Zeitschriftenaufsätze.

Wenn ich mich nicht täusche, ist im deutschsprachigen Raum das Feld der gedruckten kunsthistorischen Zeitschriften sehr eng und wird angeführt von der Zeitschrift für Kunstgeschichte, die sich darüber ausschweigt, ob es Peer Review gibt:

https://kunsthist.unibas.ch/forschung/zeitschrift-fuer-kunstgeschichte/hinweise-autoren/

Zur Zeitschrift des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft habe ich nichts gefunden (laut Website erschien der jüngste Band 2011). Das gleiche Bild beim Marburger Jahrbuch und dem Münchner Jahrbuch. Die Kritischen Berichte stellen die älteren Jahrgänge Open Access bereit

http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/kb

schweigen sich aber auch über Peer Review aus. Das Stichwort fällt zwar

http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/kb/about/editorialPolicies#openAccessPolicy

aber mir ist unklar, was das konkret bedeutet.

Unter den von Kohle ausgezählten 50 Kubikat-Treffern zu Kreuzigung sind vergleichsweise wenige deutschsprachige Veröffentlichungen, die, was die Zeitschriften angeht, auf die Kunstchronik, Das Münster, die Mitteilungen KHI Florenz und die mit 2 Aufsätzen vertretene Zeitschrift für Kunstgeschichte entfallen.

Das alles scheint mir darauf hinzudeuten, dass im deutschsprachigen Raum traditionell publizierende Kunsthistoriker kaum mit Peer Review in Kontakt kommen.

Das junge RIHA-Journal, in dem auch auf Deutsch publiziert werden kann, praktiziert Peer Review und ist Open Access:

http://www.riha-journal.org/

Bei den Kunsttexten finde ich nichts zu Peer Review, und Kohles "Kunstgeschichte" praktiziert ein Open Review, wobei die Aufsätze publiziert bleiben, auch wenn niemand ein Review vornimmt.

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/abendschau-der-sueden/staatsbibliothek-google-scanning-100.html

70 % der aus Deutschland stammenden digitalisierten Werke stammen aus der BSB. Was ist die Grundgesamtheit: Google Books oder die Gesamtheit digitaler Bibliotheken? Woher weiß die BSB das von Google Books?

90 % der BSB-Digitalisate digitalisiert Google an geheimgehaltenen Ort in Bayern selbst.

Juristische Stellungnahmen stellt nun auch RA Stadler zusammen:

http://www.internet-law.de/2014/05/kommentare-und-anmerkungen-zum-google-urteil-des-eugh.html

Ergänzend sind meine Listen heranzuziehen:

http://archiv.twoday.net/stories/876866916/
http://archiv.twoday.net/stories/876866599/

Update: Siehe auch
http://www.internet-law.de/2014/05/google-hat-doch-auch-bisher-schon-geloescht.html
"In den meisten Fällen wird man es aber bei der vom EuGH aufgestellten Regel belassen müssen, sonst wäre es keine Regel mehr. Das bedeutet dann aber auch, dass Google im Regelfall keine Websites mehr indizieren darf, die personenbezogene Daten enthalten. Und das dürfte die ganz überwiegende Mehrzahl der Sites sein."

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2014%2F05%2F12%2Fa0099&cHash=66e4cc0a018f99ab4e972c8bf6de294f

http://archive20.hypotheses.org/1689


Im Namen der Wissenschaft wurde ein Schwein zur Rekonstruktion einer Hexenverbrennung auf einem Holzstoß abgefackelt:
http://www.mainpost.de/regional/franken/Hexenverbrennung-nachgestellt-Schwein-in-Flammen;art1727,8139382



Spuren des bäuerlichen Torfstichs im Altwarmbüchener Moor
Fotograf: Axel Hindemith
Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Torfstich_AWB_Moor.jpg

Das "KLEKs - KulturLandschaftsElementeKataster" ist ein Geoinformationssystem zur Erfassung historischer Kulturlandschaftselemente:

http://www.kleks-online.de/

Im Rahmen der Artikelserie "Tool der Woche" stellt die Zukunftswerkstatt das "Kulturlandschafts-Wiki" als Web 2.0-Plattform vor:

http://zukunftswerkstatt.wordpress.com/2014/04/11/tool-der-woche-kleks/

Dabei geht es um

- Permalinks zu einzelnen Datensätzen

- Permalinks zu Kartenausschnitten

- Einstellung von Medien unter Creative-Commons-Lizenz


Auf das "KLEKs" wurde in Archivalia bereits kurz hingewiesen:

http://archiv.twoday.net/stories/49585922/

Ortenburg Reichsgrafschaft und 450 Jahre Reformation 1563-2013. Ortenburg: Förderkreis Bereich Schloss Ortenburg 2013. 495 S. mit über 620 Abbildungen. Keine ISBN.

Zur Rezension lag die 1. Auflage vor, die 2. Auflage mit kleineren Korrekturen erschien ebenfalls 2013, scheint aber nicht den Weg in eine der im KVK vertretenen wissenschaftlichen Bibliotheken gefunden zu haben. Auch die erste Auflage ist in der Deutschen Nationalbibliothek nicht vorhanden.

Über das Zustandekommen des Buchs unterrichtet ausführlich das Regiowiki. Ein Inhaltsverzeichnis ist abrufbar im BVB als PDF.

Es handelt sich um eine heimatkundliche Aufsatzsammlung, in deren Focus mehrere Themen stehen: die Geschichte der Grafen von Ortenburg, die Ortsgeschichte von Ortenburg und die Territorialgeschichte der Reichsgrafschaft Ortenburg, die durch Graf Joachim von Ortenburg 1563 reformiert wurde, die Reformationsgeschichte und die Geschichte der evangelischen Gemeinde. Die Qualität der einzelnen Beiträge ist sehr unterschiedlich - sie reicht von wissenschaftlichen Aufsätzen bis zu laienhaften Darstellungen ohne Belege. Leider vermisst man weitgehend Nachweise bei den vielen Artikeln des Heimatforschers Walter Fuchs, obgleich sie teilweise zentralen Themen wie der Biographie Graf Joachims gelten. Hervorzuheben ist die opulente Ausstattung mit Farbbildern, auch wenn man sich manches Bild größer reproduziert gewünscht hätte.

Deutlich wird die enge Verbundenheit der Gemeinde Ortenburg mit dem ehemals regierenden Haus, den inzwischen im oberfränkischen Tambach residierenden Grafen von Ortenburg. Diese gehen auf einen im 11. Jahrhundert lebenden Graf Siegfried aus der rheinfränkischen Familie der Sponheimer zurück, die man als Kärntner Herzöge Spanheimer nennt. Das enge Verhältnis zu den Grafen zeigt sich insbesondere am Grußwort Heinrichs Graf von Ortenburg und der "Übersicht über die regierenden Grafen von Ortenburg", die bis zur Gegenwart reicht.

Erfreulicherweise werden in dem Band viele Stücke abgebildet, die sich im Privatbesitz der Grafen von Ortenburg befinden, darunter auch etliche Werke des "Malergrafen" Friedrich Casimir (1591-1658).

Die abscheuliche Zerstückelung der Ortenburger Adelsbibliothek wird in dem Interview mit Heinrich Graf von Ortenburg nicht angesprochen, kommt jedoch in dem Beitrag des Hamburger Altphilologen Walther Ludwig zur Sprache: Die humanistische Bildung der Grafen Joachim und Anton zu Ortenburg (S. 76-80), die Kurzfassung eines ausführlichen Aufsatzes, den Ludwig 2002 und dann wieder 2005 (in seiner Aufsatzsammlung Miscella Neolatina Bd. 3) publiziert hatte. 1999 wurden 130 Nummern aus der Tambacher Bibliothek bei Venator & Hanstein in Köln versteigert, was mich damals sehr erboste:

http://archiv.twoday.net/stories/3560241/

In den 1980er Jahren war die bemerkenswerte Handschriftensammlung der Ortenburger ohne Aufsehen in den Antiquariatshandel gelangt:

http://web.archive.org/web/20131228002040/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Ludwig ist zuzustimmen, wenn er in der ausführlichen Fassung schreibt, dass durch Auswertung von Lesespuren "rezeptions- und mentalitätsgeschichtliche Einsichten zu erreichen sind, die sonst verschlossen blieben". Zu unterstreichen ist auch der nächste, der Schlusssatz seiner Abhandlung: "Sie machen auch bewußt, wie wichtig es ist, erhaltene Bibliotheken historischer Personen im ganzen auszuwerten und daß durch die Zerstreuung historischer Bibliotheksbestände manche Erkenntnismöglichkeiten unwiederbringlich verloren gehen können" (Miscella III, S. 259). Das ist noch recht zurückhaltend formuliert. Zum Quellenwert von Adelsbibliotheken darf ich auch auf meinen Aufsatz zu oberschwäbischen Adelsbibliotheken hinweisen. Nicht-zensierte Fassung unter

http://hdl.handle.net/10760/7542

Über den Verkauf der Bibeln des Grafen Joachim, die für 5 Mio. DM für das Deutsche Historische Museum erworben wurden, berichtet Walter Fuchs (S. 357-360).

Leider ist dem reichhaltigen Sammelband, einem landesgeschichtliches Standardwerk für die Reichsgrafschaft Ortenburg, kein Register beigegeben.

Update:
http://histbav.hypotheses.org/2373


http://www.delphin-kreis.de/front_content.php?idcat=49 schreibt ohne Quellenangabe:

"Professor Johann Philipp Joseph Ruppert, geb. 1842 in Walldürn, gest. 1900 in Freiburg i. Br., war von 1886 bis 1890 Lehrer am Lyceum und versah von 1889 bis 1890 die Stelle eines Stadtarchivars. [...] Diplomatisches Geschick im Umgang zu den Mitbürgern, der städtischen wie auch der großherzoglich badischen Obrigkeit kann man ihm wohl nicht attestieren. So musste er noch im 58. Lebensjahr eine Strafversetzung vom geliebten Konstanz weg nach Durlach erdulden, weil er sich über den Ton beklagt hatte, mit dem man ihm im Großherzoglichen Haus- und Staatsarchiv Karlsruhe begegnet war."

Zu Rupperts Werken:
https://de.wikisource.org/wiki/Philipp_Ruppert

Die Ergebnisse halte ich für wenig erfreulich:

http://blogs.tib.eu/wp/tib/2014/05/19/47-fuer-open-access-und-open-science-der-halbzeit-stand-des-inetbib-wettspiels/

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/17/software-kauf-fuehrt-zu-hausdurchsuchung/

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/schadsoftware-blackshades-weltweite-hausdurchsuchungen-a-970286.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-geht-weltweit-gegen-BlackShades-Kaeufer-vor-2193211.html

Mehr dazu:

http://libreas.tumblr.com/post/86209405761/pen-deutschland-zum-urheberrecht-in-bildung-und

http://webpaper.nzz.ch/2014/05/19/feuilleton/L8H65/das-geisteswissenschaftliche-buch-im-digitalen-zeitalter?guest_pass=a1078c1716%3AL8H65%3Ac6e1e13829cef2645d5613e89a9bc479c2c3115f

Caspar Hirschi äußert sich in der NZZ zu dem unter

http://archiv.twoday.net/stories/876866294/

vermeldeten Protest gegen die Open-Access-Policy des SNF bei geisteswissenschaftlichen Büchern.

Er meint:

"Die Geisteswissenschafter haben zu Recht protestiert, und sie haben zu Recht die Hauptgefahr für das geisteswissenschaftliche Buch im Publikationswesen der Natur-, Lebens- und Sozialwissenschaften ausgemacht. Allein, sie haben für ihren Protest den falschen Anlass, den falschen Gegner und den falschen Verbündeten gewählt."

Treffend beschreibt Hirschi das Geschäft der sogenannten Subventionsverlage, die im wesentlichen Bibliotheken als Kunden haben:

"Arbeitet man als Geisteswissenschafter mit Subventionsverlagen zusammen, bleibt vom schönen Bild der verlegerischen Wertvermehrung wenig übrig. In der Regel schickt der Verlag den Autoren oder Herausgebern ein Stylesheet mit Angaben, wie die Textdateien formal auszusehen haben. Eine Universitätsassistentin macht dann die Arbeit, für die der Verlag die Zuschüsse bekommt. Sie formatiert, lektoriert und redigiert, ohne dafür ausgebildet zu sein, schickt die Datei anschliessend dem Verlag, und dieser gibt sie ungelesen und unverändert in den Druck. Ein Verlagslektorat ist ein Glücksfall, eine gründliche Redaktion ein Wunder. Der Grossteil der Subventionsverlage hat, um ein Bild des Germanisten Carlos Spoerhase zu verwenden, seine Berufung darin gefunden, eingesandte Dateien mithilfe gefällter Bäume an Bibliotheken auszuliefern. Entsprechend grossartig sehen die Bücher häufig aus."

Subventionsverlage sieht er nur dann als sinnvoll an, wenn "sie eine strengere Eingangsselektion betreiben, angenommene Textdateien stilistisch durcharbeiten, grafisch gestalten und digital anreichern – und nur jene Dateien in Bücher verwandeln, denen sie mehr zutrauen, als nur Bibliotheksregale zu zieren".

"Für die Zukunft des geisteswissenschaftlichen Buches sind aber noch zwei andere Bedingungen entscheidend, und bei beiden kommt dem Nationalfonds eine Verantwortung zu. Erstens darf die Open-Access-Pflicht nicht auf Bücher ausgeweitet werden, die ohne Druckkostenzuschüsse hergestellt werden. Es wäre der sichere Tod für die geisteswissenschaftlichen Programme in den Publikumsverlagen. Sie sind für die Geisteswissenschaften das, was «Nature» und «Science» für die Natur- und Lebenswissenschaften darstellen: die wichtigsten Bühnen nach innen und aussen. Da die meisten Publikumsverlage mit ihren geisteswissenschaftlichen Programmen nicht Gewinne erzielen, sondern Profite aus einträglicheren Sparten in Prestige umwandeln, würde ihnen bei einer Open-Access-Pflicht wohl rasch der Schnauf ausgehen.

Zweitens müssen die grossen Zeitschriften-Konzerne der Natur- und Lebenswissenschaften in die Knie gezwungen werden. "

Zu Punkt 1: Das ist eine unbewiesene Behauptung. Österreich zeigt doch, wie man mit satten Subventionen die geisteswissenschaftliche Buchpublikation Open Access machen kann.

http://archiv.twoday.net/stories/752348272/

Dann wettert Hirschi gegen die Zeitschriftenkonzerne Elsevier, Wiley und Springer und zählt die bekannten Argumente zur "Zeitschriftenkrise" auf.

Unrealistisch ist seine Forderung: "Ein Anfang wäre gemacht, wenn der Nationalfonds den von ihm geförderten Forschenden verbieten würde, in zahlungspflichtigen Zeitschriften der drei genannten Konzerne zu publizieren."

http://filstoria.hypotheses.org/11351 macht auf neue Inhalte aufmerksam.

Copyfraud ist Betrug am Nutzer und sollte strafrechtlich verfolgt werden. Der Urheberrechtsschutz von Fotos richtet sich nach europäischen Recht, das für die Originalität der Gestaltung niedrige Hürden vorsieht. Aber eine bloße Reproduktion ist nicht "originell", und da Italien keinen Schutz einfacher Lichtbilder kennt (anders als Deutschland und Österreich) scheidet eine Berufung darauf aus. Alles spricht dafür, dass nach EU-Recht originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schützbar sind. Also ist das (C) auf den Abbildungen eine betrügerische Irreführung.


http://musermeku.hypotheses.org/1200

http://teuthorn.net/feuilleton/?p=3824

http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/karg-geht-gegen-wiederherstellung-vor/1063710/karg-geht-gegen-wiederherstellung-vor.html

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876867351/

Hallo, gehts noch?

Schlimm genug, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus gegen die Verwendung seiner Daten wandte:

http://archiv.twoday.net/search?q=mappus

Dass nun auch ein Provinzbürgermeister in die gleiche Hysterie (oder ist es Furcht vor Strafverfolgung?) verfällt, kann man nur als Groteske ansprechen.

PRIVATE DATEN HABEN AUF VOM DIENSTHERRN GESTELLTEN DIENSTLICHEN GERÄTEN NICHTS ZU SUCHEN.

Auch sogenannte "Handakten" (ob auf Papier oder auf dem Datenträger) sind dienstliche Unterlagen, die dem jeweiligen Archivgesetz unterliegen. Jede Löschung bedarf der Zustimmung des zuiständigen Archivs. Zuvor sind die Akten dem Archiv anzubieten, siehe auch VG Karlsruhe:

http://openjur.de/u/632130.html

Zur Aktenvernichtung siehe auch
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere/1063993/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere.html

Weiterführung der unter

http://archiv.twoday.net/stories/843565802/

begonnenen Berichterstattung.

Die Leiterin der Hofbibliothek Sigmaringen Frau Hähnel, die mich früher freundlich unterstützt hatte, lehnte ein Hintergrundgespräch mit mir ab und erklärte lediglich, es sei alles mit dem Denkmalpflegeamt geklärt. Anscheinend handelt es sich um den ersten Verkauf dieser Art aus der Hofbibliothek in letzter Zeit.

Da das Regierungspräsidium Tübingen nicht in der Lage war, einen Zuständigen für die Fideikommissaufsicht zu benennen, konnte ich heute dort mit niemand telefonieren. 2010 hatte das Regierungspräsidium seine Zuständigkeit gegenüber den ehemaligen Fideikommissbesitzern erklärt (so eine Auskunft des WLB-Direktors Kowark). Diese Information lässt sich bestätigen durch eine Notiz über eine Sitzung des Denkmalrats 2010: " Außerdem wurde der Denkmalrat über die von den Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart kürzlich versandten Informationsschreiben zu den Fideikommiss-​Beschlüssen informiert. Mit diesen Schreiben wurden die Eigentümer der von den Beschlüssen betroffenen Objekte auf die Geltung des Denkmalschutzgesetzes und die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Grundsatzentscheidungen hingewiesen. Dem Denkmalrat wurden die Rechtsgrundlage, der Anlass für die Schreiben und die rechtlichen Folgen erläutert."
http://remszeitung.de/2010/12/4/denkmalrat-beim-regierungspraesidium-tagte-in-schwaebisch-gmuend/

Die Hofbibliothek ist Teil eines Fideikommisses, für den nach wie vor Sicherungsmaßnahmen bestehen. Die 18 (nun 17) Stücke wurden offenkundig ohne Genehmigung des RP Tübingen in den Handel gegeben, und die jetzt aus dem Katalog verschwundene, zurückgezogene Nr. 8 (das Breviarium Constantiense), entgegen der Eintragung als national wertvolles Kulturgut nach London verbracht.

Das einzige bekannte vollständige Exemplar des Breviariums Constantiense (GW 5315) besteht aus fünf Teilbänden, von denen drei 1994 aus der Hofbibliothek Donaueschingen (Ink. 353) erworben werden konnten, zwei Teilbände gelangten als Geschenk eines Schmid nach Sigmaringen.

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BREVIAR.htm#GW05315

Digitalisat des Stuttgarter Bestands:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349992312

Eintrag in INKA
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=10002321

Eintragung des Sigmaringer Bands in die Kulturgut-Liste:

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/BadenWuerttemberg/01409.html

Eintrag in INKA:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=21000104

Sotheby's-Eintrag Lot #8 im Google-Cache:

http://goo.gl/U8df5u

PROPRIUM DE TEMPORE ET DE SANCTIS, PARS AESTIVALIS [IN TWO PARTS]. [SOUTHWEST GERMANY: PRINTER OF THE CONSTANCE BREVIARY, NOT AFTER 1473]
Chancery folio (300 x 218mm.), parts 3 and 4 only (of 5), 243 leaves (probably of 302), part 3: [presumably a-d12 e8] [f-i]12 k12 [l]12 m12 n8 [o]8; part 4: [a-g]12 h-k12 l10 m8 n8, double column, 31 lines, textura type in two sizes, 1- to 3-line initials supplied in red, red initial-strokes and rubrics, early manuscript foliation at head of each recto (from 57-157, 1-145), strictly contemporary German blind-ruled pigskin over wooden boards with flat bevelled edges, covers with triple blind fillets forming a frame and a central saltire, paper label at head of upper cover, alum-tawed index tabs, two cast long-strap and pin fastenings with a twisted leather pull, offsetting from lifted manuscript pastedowns visible on both inner boards (from a fifteenth-century biblical text), lacking first 56 leaves of part 3 (stubs of excised leaves visible at front) and 3 leaves from part 4 (n4-5 and n8, the latter probably blank), more stubs at end (12, therefore from an additional quire now lacking?), a few leaves becoming loose, k8 in part 3 torn without loss, b3 in part 4 torn in gutter without loss, small hole in l7 in part 4 with loss of a couple of letters, one strap lacking clasp and pull, lacking all bosses, paper label defective
Estimate 100,000 — 150,000 GBP

Provenance

Gifted by Dr Schmid in Tübingen, pencil inscription on first surviving leaf by Dr Lehner (probaby written in 1880s, so the missing leaves had already been removed by this time)
Literature

GW 5315 (only this copy of parts 3 & 4 recorded, parts 1, 2 & 5 at Stuttgart only, previously in the Donaueschingen Library, plus one leaf at the Pierpont Morgan Library); ISTC ib01150975
The ex-Donaueschingen copy of parts 1, 2 and 5 is in a markedly similar contemporary pigskin binding, with the same style of blind-ruling on the covers and flat bevelled edges, though without any sign of bosses, and simple clasps rather than long straps. It is also a similar size, 304 x 222mm. The rubrication, dated 1473, is also remarkably similar and is probably by the same hand.

Catalogue Note

First edition, unique, and one of the earliest printed Breviaries. The crude printing font is in two sizes with a shared set of capitals, used to differentiate the chanted texts from the officiant's text. The only other use of this type is in an anonymous Gradual of Constance use, with music printing, possibly printed in Augsburg about 1475 (GW 10977, unique at the British Library apart from a fragment in Tübingen). There are traces of hand-stamped signatures on some leaves of both parts.
There is a loose leaf of nineteenth-century German manuscript inserted (probably by Dr Schmid, and predating 1871), describing the volume (and its missing leaves), discussing the date of printing, and citing the opinion of Dr Barack at Donaueschingen (librarian there from 1860 until 1871) on the date of printing, who thought it to have been printed in the 1460s, and mentioning the contents of the volume.
The long strap fastening was characteristic of romanesque bindings, falling out of use during the fifteenth century, by the end of which it had been replaced by clasps. In Szirmai's table of fastenings on gothic bindings, table 9.16, long-strap fastenings are only common at this time in Germany, not in any other areas of Europe. The long strap is not recorded by him after 1484 (The Archaeology of Medieval Bookbinding, 1999, p. 254).


Zum Schenker
https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Schmid_(Historiker)

Update: Leider hat nur die Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) berichtet.

breviarium_constantiense

http://www.sothebys.com/en/auctions/ecatalogue/2014/music-continental-books-manuscripts-l14402/lot.117.html

"EARLY SEVENTEENTH-CENTURY FRENCH MANUSCRIPT, MADE FOR CHARLES, DUC DE CROY, CONTAINING FIVE COLOURED VIEWS AND MAPS, SIGNED AND ANNOTATED BY THE DUKE ("DECROY") AND DATED BY HIM 30 APRIL 1606"

Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/565872836/


Am 16. und 17. Mai 2014 fand in Coburg die 48. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchivare statt.

Das Programm: http://histbav.hypotheses.org/1998

Getwittert wurde unter #agbka14:
http://histbav.hypotheses.org/2304

Ein Katalog stellte 2009 50 Stücke vor, darunter auch solche im Stadtarchiv Konstanz

http://kops.ub.uni-konstanz.de/handle/urn:nbn:de:bsz:352-opus-87675

Die Stadtarchiv-Inkunabeln sind beschrieben in:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/

Die durchaus sehenswerten Fotos der Süddeutschen Zeitung zum Ersten Weltkrieg tragen folgenden Hinweis:

"Unsere Bilder können wir Ihnen nur zur professionellen Wiederveröffentlichung weitergeben. Eine private Verwendung der Bilder ist nicht möglich."

Die folgende Zusammenstellung für eine quellenkundliche Übung hilft womöglich auch anderen Interessenten. Ergänzungen sind willkommen.

Basisliteratur: Arnold Esch: Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift, 240 (1985), S. 529–570. Online:
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/z/zsn2a044421.pdf
Zusammenfassung:
http://www.ankegroener.de/?p=20913

***

Überlieferungsbildung

Gedächtnisinstitutionen: Archive, Bibliotheken, Museen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ged%C3%A4chtnisinstitution

Archive

Landesarchiv NRW darf nur 1 % der Unterlagen übernehmen.

Archivische Bewertung:
http://archiv.twoday.net/topics/Bewertung/

"Unnütze Papiere" des Staatsarchivs Bern

Bibliotheken

Pflichtexemplare an Deutsche Nationalbibliothek und Regionalbibliotheken sollen gesamte deutsche Buchproduktion sichern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtexemplar

Aber:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644

Literaturarchive, Vorlässe/Nachlässe

https://de.wikipedia.org/wiki/Literaturarchiv

Zum Vorlass-Handel
http://archiv.twoday.net/stories/776250677/

Fotografien

Bildarchive und Bildagenturen

http://www.fotostoria.de/?page_id=72
https://de.wikiversity.org/wiki/Bildrecherche

Rundfunk und Fernsehen, Filme

60-80 % aller je gedrehten Filme müssen als verloren gelten
Lersch/Stöber 2005, S. 213 ohne Beleg
http://www.jstor.org/stable/20852369 (lizenzpflichtig)

Bundesarchiv Filmarchiv
https://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/organisation/abteilung_fa/index.html.de

Museen sind Sacharchive, haben aber nichts, was der Anbietungspflicht gegenüber den Archiven und dem bibliothekarischen Pflichtexemplar entspricht.

"Archive von unten"
Überwiegend nicht von der öffentlichen Hand getragene, in vielen Fällen aber von der öffentlichen Hand bezuschusste Institutionen
http://archiv.twoday.net/topics/Archive+von+unten/
http://archiv.twoday.net/stories/126758/ (Stand 2004)

***

Überlieferungsverluste durch Katastrophen

Bibliothek von Alexandria: "Wann die Bibliothek zerstört wurde, ist ungeklärt"
https://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothek_von_Alexandria

Im August 1870 vernichtete deutscher Artilleriebeschuss die traditionsreiche Straßburger Stadtbibliothek. Über 8000 Handschriften und Inkunabeln gingen zugrunde.
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/8455/1/Bibliothekspolitik_BNU.pdf

Zahreiche Archive (z.B. Staatsarchive Darmstadt und Hannover) und Bibliotheken erlitten im Zweiten Weltkrieg große Verluste.

UB Münster:
"Die Bombenkatastrophe vom Palmsonntag (25. April) 1945 haben (nach Bänden gezählt) nur 53 mittelalterliche von vielleicht 480 überstanden. Vermutlich hat die Bibliothek zu diesem Zeitpunkt insgesamt an die 1.500 mittelalterliche Codices und neuzeitliche Manuskripte besessen."
http://www.ulb.uni-muenster.de/sammlungen/handschriften/handschriften.html

Im September 2004 vernichtete ein Brand einen Teil des Buchbestands der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar
https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogin_Anna_Amalia_Bibliothek

Im März 2009 stürzte das Historische Archiv der Stadt Köln ein
https://de.wikipedia.org/wiki/Historisches_Archiv_der_Stadt_K%C3%B6ln#Einsturz_des_Archivs

***

Ideologisch motivierte Kulturgut- bzw. Quellenzerstörung

Bücherverbrennungen (am bekanntesten: die Bücherverbrennung der Nazis 1933)
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCcherverbrennung

2001 zerstörten die Taliban die Buddha-Statuen in Bamyan in Afghanistan
https://de.wikipedia.org/wiki/Buddha-Statuen_von_Bamiyan

2012 begannen islamistische Milizen, die berühmten Manuskripte von Timbuktu zu verbrennen. Der größte Teil dieser unersetzlichen Dokumente konnte jedoch in einer Geheimoperation gerettet werden
http://jonathanfischer.wordpress.com/2014/04/08/die-manuskripte-von-mali-ein-fragiler-schatz-eva-brozowsky-restauriert-in-mali-hunderttausende-altertumliche-handschriften-im-interview-spricht-sie-uber-ihren-unschatzbaren-wert-die-dramatische-r/
http://archiv.twoday.net/search?q=timbuktu

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Gezielte Vernichtung von Registraturgut

"Bundeslöschtage" am Ende der Regierung Helmut Kohl 1998
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesl%C3%B6schtage
http://archiv.twoday.net/search?q=bundesl%C3%B6schtage

Vernichtung von Personalakten früherer NS-Leute durch den BND 2007
http://archiv.twoday.net/stories/52160768/

Großbritannien hat Kolonialakten gezielt vernichtet, um eigene Verbrechen zu vertuschen
http://archiv.twoday.net/stories/129660962/

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Vernichtung von privaten Sammlungen durch ihre Zerstreuung

Sir Thomas Phillips (1792-1872) hatte mit 40.000 Drucken und 60.000 Manuskripten die größte Privatsammlung aller Zeiten zusammengetragen. Sie wurde nach seinem Tod auseinandergerissen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Phillipps

1994 und 1999 bzw. in den Folgejahren wurde der Druckschriftenbestand der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek einschließlich der unersetzlichen Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg im Handel zerstreut.
http://web.archive.org/web/20131228042935/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

2012 wurde die im Stadtarchiv Stralsund aufbewahrte Gymnasialbibliothek der Hansestadt an einen Antiquar verkauft, nach massiven öffentlichen Protesten und einem Fachgutachten jedoch wieder zurückgeholt.
http://kulturgut.hypotheses.org/334
http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Weitere Beispiele:
http://kulturgut.hypotheses.org/382
https://docs.google.com/document/d/1j2fQxZxJir1mTytZ0EMpTFZGVW6aDbi96Db3cdC2a-U/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/967548865/

Historienbild von Paul Thurmann (gest. 1908): Luther verbrennt die Bannandrohungsbulle

http://www.ekikon.de/jan-hus-ibook

"Sie haben kein iPad? Kein Problem! Sie können Inhalte des Schulbuchs auch als einzelne Bild-, Text- oder Tondateien in einem Online-Gruppenraum bei rpi-virtuell.de haben. Dort einfach mit email-Adresse registrieren und Aufnahme bei der Gruppe „Konstanz Konzil“ beantragen." Ist ja nicht gerade sehr professionell ...

Update: Da der Download mehrfach abbrach, kann ich über die Inhalte nichts sagen.


http://www.bl.uk/romantics-and-victorians

Materialreich, läuft aber nicht auf meinem iPad. Bei den 150 Manuskripten weiß man nicht, ob sie vollständig sind. So geht aus den Metadaten nicht hervor, ob die sechs Abbildungen aus Brontes Tagebuch alles sind:

http://www.bl.uk/collection-items/charlotte-brontes-journal

Völlig misslungen sind die "Usage Terms".

Eher eine virtuelle Ausstellung als eine "digitale Sammlung".


http://www.heise.de/tp/artikel/41/41791/1.html

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916/

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/uni-muenster-ehemaliger-informatik-professor-soll-wikipedia-plagiiert-haben/

http://www.faz.net/aktuell/ein-plagiatsfall-bei-springer-vieweg-12936387.html

Das VG Arnsberg sah in der Hochofenschlackenhalde kein Kulturdenkmal (nicht rechtskräftig).

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/gericht-urteilt-monte-schlacko-ist-kein-denkmal-id9356595.html

http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/09_140515/index.php

Siehe früher
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/monte-schlacko-soll-baudenkmal-werden-id8992662.html



https://de.wikipedia.org/wiki/Monte_Schlacko_(Siegen)

Schmalenstroer weist zu Recht die Ausführungen von Thomas Wozniak im Mittelalter-Blog zurück, der sich auf den "Hauptautor" einschießt:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/pseudoerbloggtes/

http://mittelalter.hypotheses.org/3721

Siehe dazu auch: http://archiv.twoday.net/search?q=wikipedia+zitier

Update:
http://schneeschmelze.wordpress.com/2014/05/22/wikipedia-maschinenraum-an-elfenbeinturm/

Der folgende Text erschien soeben in:

http://kulturgut.hypotheses.org/382

Wie gewonnen, so zerronnen. Vorgestern konnte ich feststellen, dass die in Privatbesitz befindliche zweite handschriftliche Überlieferung des Registrum coquine (um 1430?) des Johannes Bockenheim (Hofkoch von Papst Martin V.) einem in der Zwischenkriegszeit verkauften verschollenen Sammelband aus der Bibliothek des Salzburger Benediktinerklosters St. Peter entstammte. Als Aufbewahrungsort der 12 Blätter wurde von Robert Maier die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano angegeben, der sich dabei auf die im März 2013 eingesehene Website (Version von 2011 im Internet Archive) der Bibliothek stützte. Zuvor hatte der Textzeuge sich in der Sammlung Segal in London befunden. Bruno Laurioux hat das Werk nach dieser Handschrift 1988 ediert.

Leider existiert die wertvolle Bibliothek in Lugano inzwischen nicht mehr. Sie wurde kürzlich verkauft, und ihr weiteres Schicksal ist ganz unklar. Die in Liechtenstein ansässige Stiftung Fondation B.IN.G, der Bibliotheksträger, wurde im Herbst 2013 liquidiert (als Stiftungspräsidentin fungierte die Witwe des Gründers). Man weiß nicht einmal, ob eine Institution die Bestände erworben hat. Man wird abwarten müssen, ob die kostbaren Stücke im Handel auftauchen oder ein Privatsammler sich als neuer Eigentümer zu erkennen gibt.

Was bleibt (vorerst) von der Bibliothek, die auf der Website von Lugano nach wie vor als " la piu grande raccolta al mondo di testi antichi di gastronomia" gerühmt wird? Mit 17 mittelalterlichen Handschriften war sie von codices.ch unter die "größeren" Schweizer Handschriftensammlungen eingereiht worden.

- Ein feudaler dreibändiger Katalog, in dem 1994 der Eigentümer der 1992 in Sorengo bei Lugano gegründeten Bibliothek die 2073 Drucke und 77 Handschriften in italienischer und lateinischer Sprache beschreiben ließ (Besprechung; einige Bilder). Es war der italienische Unternehmer und Krimiautor Orazio Bagnasco (1927-1999).

- Ein Aufsatz der langjährigen Kuratorin Marta Lenzi Repetto - Marta Lenzi:  La fondation B.IN.G.: une collection de gastronomie.  In: Passion(s) et collections: actes du colloque (Chambéry, 21 et 22 octobre 1998), Paris 1999, S. 38-51.

- Reste einer Website, aufrufbar im Internet Archive, zu der anscheinend auch ein verschwundenes Handschriftendigitalisat gehörte, und einige Nennungen im Internet, darunter der unten wiedergegebene Artikel von Gerhard Lob 2005, der nach den Nutzungsbedingungen von swissinfo.ch hier ganz wiedergegeben werden darf.

Für die Historiker, die sich mit Essen und Trinken befassen, und die bibliothekarische Infrastruktur dieses Forschungsgebiets ist die Auflösung der Bibliothek ein herber Verlust. Noch so herausragende und für die Forschung bedeutsame Privatsammlungen werden immer wieder aufgelöst oder dezimiert, obwohl das nicht im  Interesse der Wissenschaft sein kann.

Einige Beispiele, auf die ich im Lauf der Zeit gestoßen bin:

- 2012 wurden aus der norwegischen Schoyen Collection, der laut Wikipedia größten privaten Handschriftensammlung der Welt, Handschriftenfragmente bei Sotheby's versteigert.


- 2010 wurde mir eine Petition bekannt, die sich gegen die Auflösung der privaten Ritman Library Bibliotheca Philosophica Hermetica in Amsterdam richtete, der bedeutendsten Sammelstätte für hermetisches Schrifttum. Einen Kernbestand sicherte die KB Den Haag. 2011 konnte die Bibliothek wiedereröffnet werden, doch zahlreiche wertvolle Werke, darunter auch deutschsprachige mittelalterliche Handschriften, hatten verkauft werden müssen (Berichterstattung in Archivalia).

- 2006 wurde gegen den Verkauf einiger Papyri der von Martin Bodmer begründeten Fondation Bodmer in Genf-Coligny protestiert. Es war nicht der erste Verkauf, der die Sammlungsbestände schmälerte.

- "Die Bibliotheca Tiliana war eine von dem Unternehmer und Jagdwissenschaftler Kurt Lindner zusammengetragene Buchsammlung mit annähernd 13.000 jagdlichen und forstlicher Schriften. Nach seinem Tode (1989) konnte sie trotz Bemühungen des Landes Bayern und des DJV nicht geschlossen übernommen werden. 2001 erwarb ein privater Sammler die Bibliothek für 2,7 Millionen DM, entnahm ihr einige Bände und ließ den Rest 2003 beim Buch- und Kunstauktionshaus F. Zisska & R. Kistner, München und 2004 bei E + R Kistner Buch- und Kunstantiquariat Nürnberg in Einzelteilen versteigern" (deutsches-jagd-lexikon.de, zu Jagdbuchsammlungen siehe auch die VÖB-Mitteilungen 2006, zur Tiliana erschienen in ihnen zuvor drei wichtige Beiträge von Gerald Kohl und Rolf Rosen: 2003, 2004, 2005).

-Über die berühmte Bibliothek Otto Schäfer in Schweinfurt liest man im Handbuch der historischen Buchbestände: "Aufgrund finanzieller Probleme mußte sie im Sommer 1994 geschlossen und der eigene wissenschaftliche Betrieb eingestellt werden. Im Herbst 1994 wurde zusammen mit der Stadt Schweinfurt ein neues Konzept für die Bibliothek erarbeitet. Es sah zur Schaffung von weiterem Stiftungskapital den Verkauf aller nicht im deutschen Sprachgebiet gedruckten Werke der Illustrata-Sammlung und der gesamten Collection Jean Furstenberg vor. Ausgeschlossen vom Verkauf waren nur alle Unikate und die fünf Drucke aus der Bibliothek Jean Groliers als Spitzenstücke der Einbandsammlung. In vier Auktionen bei Sotheby's von Dezember 1994 bis Dezember 1995 wurden die entsprechenden Bestände veräußert". Inzwischen darf man die Institution wohl als konsolidiert betrachten, hat sie doch als Leihgaben die Schweinfurter Reichsstädtische Bibliothek und 2013 auch die Kirchenbibliothek St. Johannis übertragen bekommen.

- 1983 verkaufte der Kölner Sammler Peter Ludwig seine herausragende Handschriftensammlung an das Getty-Museum (damals) in Malibu. Die 144 illuminierten Codices waren auf Kosten des Steuerzahlers im Kölner Schnütgen-Museum katalogisiert worden. Die Stadt Köln, die sich lange berechtigte Hoffnung auf die Stücke machen durfte, wurde von dem Sammler kaltschnäuzig mit dem Hinweis, es habe sich nicht um eine Zusage im juristischen Sinn gehandelt, abgespeist. Ein Stifter geht stiften, kommentierte die ZEIT. Wie viele US-Institutionen sieht sich das Getty-Museum leider nicht als dauerhaftes Archiv und hat einen Teil der Stücke in den Handel gegeben. Davon sind nur ganz wenige in öffentlichen Sammlungen gelandet (PDF von Conway/Davis S. 6  mit Nachweisen aus Katalogen, Liste der 2011 vorhandenen Handschriften in Archivalia).

Das Interesse der Wissenschaft an Kulturgütern - das sind immer wichtige Geschichtsquellen - in privater Hand lässt sich ohne weiteres beschreiben:

1. Bestandserhaltung/Ersatzdokumentation: Sammlungen sind möglichst als Ensemble zu erhalten, wenn sie als Ganzes eine bedeutende Geschichtsquelle darstellen. Ist dies nicht möglich, muss es eine öffentlich zugängliche Dokumentation geben. Die dauerhafte Aufbewahrung in einer öffentlichen Institution schont die Stücke und setzt sie keinen unnötigen Transporten aus. Das Verlustrisiko ist bei öffentlichen Sammlungen geringer. Öffentliche Sammlungen zerstückeln auch keine mittelalterlichen Codices (siehe "Auf den Spuren eines Frevlers" in diesem Blog und Breaking Bad).

2. Zugänglichkeit für Öffentlichkeit und Forschung: Wenn private Sammler ihre Schätze nicht wegschließen, sondern sie der Forschung und auch der breiten Öffentlichkeit - im Original oder digital - zugänglich machen ist gegen Kulturgüter in privater Hand nichts einzuwenden. Aber das ist leider nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme.

3. Dauerhafte Zitierbarkeit: Besitz- und Ortswechsel von Kulturgütern könnten im semantischen Netz über
Uniform Resource Identifier (analog zu Persistent Identifiern wie URN oder DOI) dokumentiert werden.

Die Interessen des Handels und der privaten Eigentümer sehen meist anders aus. Alles was die Profite schmälert und die Handlungsautonomie der Eigentümer, die sich nicht selten gegen jede Art von Kulturgut-Etikettierung wenden, einschränkt, wird als störend empfunden.

Um den Interessen der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ("Kulturgut muss frei sein!") zu ihrem Recht zu verhelfen, müssen die jeweils betroffenen Staaten und die Bürgergesellschaft zusammenarbeiten. Auf Denkmal- oder Kulturgutschutz ist bei solchen privaten Kollektionen kaum Verlass (er versagt ja schon bei öffentlichen Sammlungen), wenngleich nicht verschwiegen sei, dass das Bundesverwaltungsgericht 1992 die Käfersammlung Frey höchstrichterlich als nationales deutsches Kulturgut anerkannt hat.

Nicht alle Sammlungen lassen sich über einen Kamm scheren, aber ein Dreischritt Inventarisierung (Dokumentation ihrer Existenz durch den Staat, Forscher oder interessierte Bürger), vertragliche Abmachungen (Vorkaufs- und Informationsrechte) und - im Krisenfall - Rettungsmaßnahmen erscheinen sinnvoll. Wir brauchen vor allem ein Netzwerk reicher Stiftungen, das bereit ist, für bedrohte Sammlungen und Sammlungsbestandteile ein Rettungsnetz aufzuspannen. Um das Detroit Institute of Art zu retten (siehe Artikel in diesem Blog), haben sich in den USA einige vermögende Stiftungen erstmals zusammengeschlossen. Voraussetzung ist, dass man überhaupt etwas von der Gefahr oder drohenden Verkäufen erfährt und dass genügend Zeit bleibt, ohne Hektik vernünftige Lösungen zu finden. Dies könnte man in den meisten Fällen durch vertragliche Abmachungen sicherstellen.

Wissenschaftlich wertvolle Sammlungen wie die jetzt verschwundene Gastronomie-Bibliothek von Lugano brauchen Lobby-Gruppen, die sich ihrer annehmen und auf dauerhaften Erhalt dringen. Selbstverständlich bietet das Web 2.0 ausgezeichnete Möglichkeiten, solche Lobby-Arbeit zu organisieren. Erinnert sei nur an unsere Facebook-Seite "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek" mit Neuigkeiten zum Kulturgüter-Schutz.
Lugano hütet ein gastronomisches Juwel

31. Mai 2005 - 10:33

Die "Bibliothèque Internationale de Gastronomie" in Lugano beherbergt einen weltweit einzigartigen Schatz an gastronomischen Schriften. Die Sammlung ist nicht eine Anhäufung von Rezepten, sondern ein Spiegel kulinarischer und gesellschaftlicher Traditionen.

Die Villa Bagnasco thront auf einem Hügel in Sorengo, einem noblen Vorort Luganos. Hier ist die Stiftung B.IN.G zu Hause; das Kürzel steht für Bibliothéque Internationale de Gastronomie.In der Schweiz ist diese Institution weitgehend unbekannt, doch der internationalen Forschergemeinschaft ist sie durchaus ein Begriff. "Es stimmt: Wir sind im Ausland bekannter als in der Schweiz", lacht Bibliothekarin Marta Lenzi, die über die einzigartige Sammlung mit rund 4000 Handschriften und Büchern wacht.

Dokumente in vielen Sprachen

Die Sammlung umfasst Handschriften und Drucke vom 14.Jahrhundert bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. "Die gastronomische Literatur war die grosse Leidenschaft des Gründers Orazio Bagnasco", sagt Lenzi.Der ins Tessin übersiedelte italienische Unternehmer, der 1999 starb, hat weltweit Manuskripte und Handschriften mit gastronomischem Charakter gesucht und erworben, vor allem solche in lateinischer und italienischer Sprache. Dies erklärt auch, weshalb der grösste Teil des Bestandes in diesen beiden Sprachen vorhanden ist. Kleiner sind die Abteilungen auf Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Japanisch und Chinesisch.

Grosser Reichtum für Fachleute aus aller Welt

Die herausragende Rolle der gesammelten lateinischen und italienischen Schriften spiegelt sich im Katalog, der diesem Bestand gewidmet ist. Der dreibändige "Catalogo del fondo italiana e latino delle opere di Gastronomia Sec. XIV-XIX" ist ein Standardwerk der Gastro-Historie und steht als Bibliographie in allen grossen Bibliotheken.Kein Wunder, dass Fachleute aus der ganzen Welt zur Konsultation der Originale nach Lugano-Sorengo kommen. "Seit Gastronomie in den letzten Jahren noch mehr in Mode gekommen ist, häufen sich die Anfragen bei uns", erklärt Lenzi. Der Zutritt zur Bibliothek ist allerdings nicht öffentlich. Nur Fachleute, Studenten oder Journalisten haben Zutritt. Ein kleiner, aber schmucker Lesesaal lädt zur Lektüre ein.

Juwele aus alten Zeiten

Dank der Katalogisierungsarbeit kennt Lenzi die Sammlung im Detail. Und zu fast jedem Volumen kann sie eine kleine Geschichte erzählen. Verständlicherweise gerät sie ins Schwärmen, wenn sie Schätze wie den hochmittelalterlichen Kodex "Tacuinum Sanitatis" zeigt: "Er ist ein einzigartiges Zeugnis des Lebens und der Sitten aus dieser Epoche."

Ein Unikum ist auch das Manuskript "Libreto de tutte le cosse che se magnagno" von Giovanni Michele Savonarola aus dem Jahr 1450 zeigt (Das Buch über alle Dinge, die man isst).Auch in der deutschsprachigen Abteilung finden sich kleine Juwele, darunter "Das Buch von der rechten Kunst zu distillieren" von Hieronymus Brunschwygh aus dem Jahr 1500.

Spiegel früherer Lebensweise

Gerade diese historischen Abhandlungen zeigen auf, dass die gastronomische Kultur nicht im Sinne heutiger Kochbücher zu verstehen ist. Die Schriften bilden eher einen Spiegel medizinischer, biologischer, landwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse. Das reicht von den Wirkungsweisen bestimmter Kräuter und Pflanzen über das Tranchieren eines Schweins bis zur Beschreibung eines Hochzeitsessen von Isabelle von Aragonien mit Gian Galeazzo Sforza unter dem Titel "Ordine de le imbandisone" aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. "Dieses Buch eröffnet uns die ganze Choreografie der Hochzeit", sagt Lenzi.

Stolz ist Lenzi auch auf ein Volumen von Maestro Martino, der als Erfinder der modernen Kochkunst gilt – ein Koch aus dem Bleniotal, der Ende des 15. Jahrhunderts am Hof von Mailand Karriere machte. "Er hat die Kochkunst im weitesten Sinn unserem heutigen Geschmack angepasst", so Lenzi.

Heutigen Bestand bewahren

Die von Bagnasco aufgebaute Sammlung, die 1992 in eine Stiftung überführt wurde, wird heute nicht mehr durch Neuankäufe erweitert. "Wir verwalten das Bestehende so gut es geht", sagt Lenzi.Ausgebaut wird allerdings die Zusammenarbeit mit externen Interessenten, darunter Fakultäten für Gastronomie an einigen italienischen Universitäten, vor allem der neu gegründeten Universität für Gastronomische Wissenschaften in Pollenzo bei Cuneo (Piemont), wo sich auch ein Forschungszentrum für Slow Food befindet.

Nicht nur langsames Essen, auch historisches Speisen in Burgen und Schlössern hat Hochkonjunktur. Lenzi ist allerdings der Ansicht, sich keine Illusionen zu machen: "Mittelalterlich zubereitetes Essen könnten wir heute beim besten Willen nicht mehr verzehren."Die verschiedensten Gewürze, süss-sauer, alles in einem Topf: Das sei für den heutigen Geschmack unerträglich. Sie rät daher, sich allenfalls von der historischen Umgebung und einstigen Sitten inspirieren zu lassen, beim Essen aber durchaus auf Modernität zu setzen.

swissinfo, Gerhard Lob, Lugano
 


http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.digitale-archaeologie-kulturgueter-werden-digital-konserviert.14dd1198-efe3-43ef-8ea7-f2d6b35c0198.html

"Mit einem digitalen Kulturgüterregister für Syrien stemmt das DAI sich nun zusammen mit dem Museum für Islamische Kunst Berlin gegen Zerstörung und Untergang. Beide Institutionen forschen seit langem in dem Land; sie verfügen über umfangreiche Datensammlungen. Seit Ende letzten Jahres sichten, digitalisieren und archivieren zwei deutsch-syrische Teams die Schätze und vernetzen sie mit ähnlichen Projekten im Ausland zu einer internationalen Datenbank. "

RA Stadler geißelt Viezekanzler Gabriels heuchlerischen FAZ-Artikel gegen Google:

http://www.internet-law.de/2014/05/gabriel-heuchelt-wieder-gegen-google-aber-nicht-gegen-die-nsa.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/sigmar-gabriel-konsequenzen-der-google-debatte-12941865.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32243

http://mrangrydog.deviantart.com/art/Copyright-Sucks-110313757

http://www.siwiarchiv.de/?p=6973#comment-24882

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/topics/Musikarchive/

http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/service/tag-des-neubaus-im-staatsarchiv-d38182.html

Die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/witch

Weitere Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://www.kommunalarchive-bayern.de

Ein extrem bescheidener Internetauftritt, wie er vor ca. 15 Jahren zeitgemäß war.

urn:nbn:de:0002-6893

führt auf:

"
Information über die URN
U R N urn:nbn:de:0002-6893
Verantwortliche Institution Kassel University Press GmbH
Erstellt / Geändert 2010-09-17 / 2011-03-07
Zugriff auf die Ressource

Bitte kontaktieren Sie die verantwortliche Institution, falls eine der gelisteten URLs nicht funktionieren sollte
1. U R L http://www.upress.uni-kassel.de/publi/abstract.php?978-3-89958-688-6

2. U R L http://d-nb.info/1007023341/34 "

Beide URLs sind nutzlos. Die erste führt zu einer Fehlermeldung, die zweite zu einem Dokument der DNB, auf das man von außen nicht zugreifen kann.

Aus meiner Sicht ist es Aufgabe der DNB, meines Erachtens übrigens eine der schlechtesten und unfähigsten Nationalbibliotheken der Welt, sicherzustellen, dass URNs funktionieren, also URL-Änderungen gemeldet werden.

Die Festschrift für Jens Flemming (2009) ist online unter

http://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-89958-688-6.volltext.frei.pdf

Darin ein lesenswerter Aufsatz zur archivischen Bewertung von Pauline Puppel: Making History. Überlieferungsbildung und Geschichtsschreibung (S. 620-634).

Die UB Tübingen hat das Gesamtwerk jetzt zugänglich gemacht:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LXV223

Bernd Kasten / Matthias Manke / Johann Peter Wurm
(Hg.): Leder ist Brot. Beiträge zur norddeutschen Landes- und Archivgeschichte

16 x 23,5 cm, 502 Seiten, 56, teilweise farbige Abbildungen, Hardcover
ISBN 978-3-940207-69-2
Preis: 64,00 €
http://thv.de/buch/leder-ist-brot

Inhalt:
Adolf E. Hofmeister: Die Lektur am Bremer Dom; Martin Schoebel: Das Chorherrenstift Mariental in Ueckermünde. Ein pommersches Priorat der Kongregation von St. Viktor in Paris; Klaus-J. Lorenzen-Schmidt: Hinrik Banskow – ein mecklenburgischer Kleriker auf dem norddeutschen Pfründenmarkt der Reformationszeit; Eike Wolgast: »Eyn synryke man« – der Wismarer Reformator Heinrich Never; Friedrich Seven: Theologische Anmerkungen zum Consensus Bremensis von 1595; René Wiese: 400 Jahre Abendmahlskelch der Kirche in Stolpe. Die Anfechtungen des Pastors Johannes Prange und das Jahr 1609; Johann Peter Wurm: Kirchenkampf in Lüssow. Der Fall Pastor Wilhelm Dahnke; Konrad Krimm: »Deutschtum und Christentum«. Eine Kontroverse zwischen den Bischöfen Schultz (Mecklenburg) und Kühlewein (Baden) über Taufe und Bekenntnis; Antjekathrin Graßmann: Zu den wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen Lübecks ins Baltikum im Lichte einer unbeachteten mittelalterlichen Quellengruppe; Wolfgang Eric Wagner: Ein entfallenes Jubiläum? Wie die Universität Rostock ihr einhundertjähriges Bestehen beging; Dirk Schleinert: »Wie von alterß zwischen diesen beiden landen … allwege gute correspondentz gewesen.« Zur zweiten Hochzeit Herzog Ulrichs III. von Mecklenburg mit Anna von Pommern und weiteren Beziehungen zwischen den Herzögen von Pommern und Mecklenburg im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert; Sabine Bock: Die wechselvolle Besitzergeschichte des Gutes Schönfeld im nordwestlichen Mecklenburg; Ernst Münch: Der Lange-Vogel-Streit um den »Tempel der Wahrheit«. Annäherung an ein dunkles Kapitel Rostocker (Universitäts)geschichte; Alfred Löhr: Der Physionotrace. Wie Johann Smidt zu seinem Profil kam; Gerhard Heitz: Der mecklenburgische Landtag 1813; Kersten Krüger: Wandern – Lust oder Last der Mecklenburger? Zuwanderung nach Schwerin 1819; Sabine Eckardt: Tagebuch einer Brasilienreise 1842–1843; Matthias Manke: Der Stier klopft an die Pforte. Mecklenburg-Schwerin und das Osmanische Reich; Bernd Kasten: Majestätsbeleidigungsprozesse gegen die sozialdemokratischen Redakteure der
Mecklenburgischen Volkszeitung in Rostock (1892–1914); Werner Delbanco: »Wer wie ich den Führer persönlich kennt, kann das Glück ermessen …«. Ein biographischer Abriss und ein Skandalon; Dirk Alvermann: Das Spruchkollegium der Greifswalder Juristenfakultät 1561 bis 1893. Geschichte und Quellen; Nils Jörn: Die Neuordnung und Inventarisierung der Gerichtsbestände des Stadtarchivs Wismar. Oder: Was bleibt vom Arbeitsleben eines Archivars?; Peter-Joachim Rakow: Großherzog Friedrich Franz I. und seine Archivare. Ein Beitrag zur mecklenburgischen Archivgeschichte in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts; Wolf Karge: Archivar, bleib bei deinen Akten. Eine Episode aus dem Leben des Geheimen Archivrats Hermann Grotefend; Christel Schütt: Hans Witte (1867–1945) und sein Wirken für das Hauptarchiv Neustrelitz; Robert Kretzschmar: »Kassationsgrundsätze allgemeiner und besonderer Art«. Zur Bewertungsdiskussion der preußischen Archivverwaltung 1936 bis 1945; Ulrike Höroldt: Enteignet – gerettet – vereint. Das Gutsarchiv der Familie Bismarck auf Briest nach 1945; Kathrin Möller: Ein Archiv voller Ideen – das Technische Landesmuseum sammelt patentierte Ideen und ordnet sie in einem Online-Archiv; Konrad Elmshäuser: Der mittelalterliche Siegelstempel der Landschaft Fehmarn: »… hac ratione terram ipsam desolavimus«; Elke Krügener: Das Planetensystem der Sonne im Jahre 1781; Torsten Fried: Geprägte Sukzession. Die Medaille zum Regierungsantritt von Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin; Niklot Klüßendorf: Die Roggenwertanleihe des Freistaats Mecklenburg-Schwerin von 1922/23; Verzeichnis der Abkürzungen und Siglen; Schriftenverzeichnis Andreas Röpcke und Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

Maike Schwaffertz stellt wichtige Ausstellungen dieses Sommers vor:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1728

Mit Dankbarkeit ist zu vermelden, dass Robert Kretzschmar seinen wichtigen Beitrag

Die „neue archivische Bewertungsdiskussion“ und ihre Fußnoten. Zur Standortbestimmung einer fast zehnjährigen Kontroverse, in: Archivalische Zeitschrift 82 (1999), S. 7-40

online eingestellt hat unter:

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/56979/Kretzschmar_Archivalische_Zeitschrift_82.pdf

Seine jüngste Stellungnahme

Robert Kretzschmar: Alles neu zu durchdenken? Archivische Bewertung im digitalen Zeitalter, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 80 (2014), S. 9-15

ist z.B. verfügbar unter

http://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1762/files/2014/04/archivpflege-heft-80-01-2014-fuer-webseite.pdf

Kretzschmar nennt in diesem Beitrag Online-Nachweise, unterlässt jedoch einen solchen bei seiner Studie aus dem Jahr 2013:

Quellensicherung im institutionellen Rahmen. Zur Macht und Ohnmacht der Archive bei der Überlieferungsbildung, in: Wie mächtig sind Archive?, 2013, S. 45-63. Online:

http://hup.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2013/133/pdf/HamburgUP_LASH104_HeringSchenk_Archive.pdf

Wer Archivalia liest, weiß, dass das Landesarchiv Schleswig-Holstein mittels Hamburg University Press seine Veröffentlichungen Open Access herausgibt. Der bedeutsame Sammelband "Wie mächtig sind Archive? Perspektiven der Archivwissenschaft" steht also in toto im Netz!

Zur Bewertungsdebatte siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/714912962/

Zu http://archiv.twoday.net/stories/714915818/

ist einiges nachzutragen.

Da MEDTEXTL derzeit kein funktionierendes Listenarchiv hat, gebe ich meine Mail vom 7. Mai 2014 hier wieder:

"Regarding http://archiv.twoday.net/stories/714915818/ I would be
very thankful if someone could point me to a copy of volume 5 of the Bibliotheca Casinensis 1894 which has more than 96 pp. for the manuscript descriptions and 224 pp. for the editions in the so called "Florilegium".

Online at Bonn:

http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/titleinfo/3093753

There is some evidence that there are such copies although some author do not discern Bibliotheca Casinensis part 1 = descriptions and part 2 = Florilegium, some author are calling the Florilegium volume 5 part 2, some authors are giving wrong volumes and pages.

There are some citations of a Hieronymus text at Bibliotheca Casinensis V, p. 268-269, e.g.

http://books.google.de/books?id=J4v4JaHW2JQC&pg=PA81

Thank you!"

John McChesney-Young verwies dort auf den offenkundig zwischenzeitlich in HathiTrust eingestellten Band 5 aus der Cornell-University (der dortige OPAC hat keine Kollation für Bd. 5), der ganz offensichtlich mit S. 352 endet. Erfreulicherweise hat HathiTrust jetzt auch diesen Band weltweit zugänglich gemacht:

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924092486111

Andrew Dunning war so freundlich, die von Slangenburg Abbey verbreitete Mikrofilmausgabe zu konsultieren: "the first part runs to page 168, and the second to 352".

Ich halte fest:

1. Es ist mir nicht gelungen, in OPACs (auch in Italien) eine Kollation von Bd. 5 zu finden, die den kompletten Band enthält.

Da der komplette Bd. 5 (mit der zweiten Lieferung) von äußerster Seltenheit zu sein scheint, dürfte Lieferung 2 nicht generell an die Bezieher des Werks geliefert worden sein.

2. Die Handschriftenbeschreibungen des ersten Teils sind durch den Katalog von Inguanez überholt, nicht aber die Editionen im Florilegium, von denen eine in V/2 z.B. im Standardwerk "Clavis patrum Graecorum" aufgeführt wird:

http://books.google.de/books?id=onkWAQAAMAAJ&q=%22montecassino+1894%22+bibliotheca

Es ist mir rätselhaft, wie Nicht-Insider ein Exemplar von Bd. V/2 in vor-digitaler Zeit auffinden konnten.

NB: Der weitverbreitete Olms-Reprint enthält den zweiten Teil von Bd. 5 nicht! Immer wieder liest man: Mehr nicht erschienen, und das ist, wie das Cornell-Exemplar und der Slangenburg-Mikrofilm zeigt - FALSCH!

Update: BSB München und FB Gotha haben nur 5.1, SB Berlin: HsLS DM 725, 1-5 vollständig (Bd. 5 bis S. 352).


"Über 14 Jahre - darunter auch die zehn Ehejahre - soll Jackie Kennedy einem irischen Priester namens Joseph Leonard Dutzende Briefe geschrieben und darin dem Geistlichen tiefe Einblicke in ihr Privat- und Eheleben gewährt haben.

Im Juni wird ein Auktionshaus in dem irischen Provinznest Durrow die Dokumente versteigern. Woher die bislang unveröffentlichten Briefe kommen, verrät die Einrichtung nicht. Unter den Hammer kommen sollen insgesamt 130 handbeschriebene Seiten, die die First Lady zwischen 1950 und 1964 verfasste und nach Irland schickte. Einige davon sind sogar auf dem Briefpapier des Weißen Hauses geschrieben."
http://www.spiegel.de/einestages/jackie-kennedy-briefe-ueber-jfk-aufgetaucht-a-969418.html

Update: Die Briefe wurden aus der Auktion zurückgezogen
http://www.irishtimes.com/life-and-style/people/jackie-kennedy-letters-withdrawn-from-sale-1.1804026

Maßgeblich ist natürlich ärgerlicherweise die Druckversion gemäß

http://codex.centre.ubbcluj.ro/te-290-project

aber die Beschreibungen [der abendländischen Handschriften des Mittelalters in Rumänien]

http://codex.centre.ubbcluj.ro/manuscrisele-medievale-occidentale-din-romania-census-2

dürften trotzdem von Nutzen sein.

Verlinkt ist ein schön illuminiertes deutsches Gebetbuch saec. XV als Digitalisat:

http://www.bcucluj.ro/re/colectii_speciale/CodexPiccolomini.pdf
[bzw.
http://dspace.bcucluj.ro/handle/123456789/13246 ]

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html

Update:
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig/1062237/burglengenfeld-bedingt-handlungsfaehig.html#1062237

http://www.bwg-burglengenfeld.de/fb/140515_bwg_stellungnahme_angebl_aktenvernichtung.pdf

http://archiv.twoday.net/stories/876868425/

http://blogs.plos.org/opens/2014/05/14/embargos-dont-work-british-academy-provides-best-evidence-yet/

Übersicht zu regionalen Projekten

http://www.erster-weltkrieg-rlp.de/projekte/projekte-in-rlp.html

Das Speyerer Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz zeigt vom 9. September 2014 bis zum 14. April 2015 in der Ausstellung „Die Evangelische Kirche der Pfalz und der Erste Weltkrieg (1914-1928)" Dokumente und Objekte aus der Zeit des Ersten Weltkrieges bis zum Ende der 1920-er Jahre.

http://www.evpfalz.de/gemeinden_cms/index.php?id=7029

Es beteiligt sich auch an der Wanderausstellung der Metropolenregion Rhein-Neckar
http://www.zentralarchiv.evpfalz.de/index.php?id=7118

Erster Weltkrieg

http://www.burgerbe.de/2014/05/15/schloss-reinhardsbrunn-vor-enteignung/

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714918283/

Schloss Reinhardsbrunn bei Friedrichroda

http://heise.de/-2184586

http://www.infodocc.info/achtung-erste-streaming-abmahnungen-durch-waldorf-frommer/

Wer die vermeintlichen Streaming-Portale nutzt, stellt, womöglich ohne es zu wissen, illegal Dritten über seinen Internetanschluss via Torrent urheberrechtlich geschützte Filme zur Verfügung.

Also keine "echte" Streaming-Abmahnung wie bei Redtube.

http://archiv.twoday.net/search?q=redtube

http://heise.de/-2188813

Update
https://curved.de/news/anwaelte-warnen-finger-weg-von-popcorn-time-65832

Ein vom Land Sachsen-Anhalt "beschäftigter Lehrer hatte von einem Händler von Filmen für den Schulunterricht 36 DVDs zur Ansicht bestellt. Die Filme zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane usw. fanden offenbar Gefallen und so kopierte der Lehrer diese für den Bestand der Kreismedienstelle und schickte die originalen DVDs wieder zum Händler zurück. Das Landgericht Magdeburg entschied, dass für diese Urheberrechtsverletzungen des Lehrers (der in einem Strafverfahren deswegen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde) das Land haften muss."
http://www.markentiger.com/2014/05/sachsen-anhalt-schadensersatz-urheberrechtsverletzung/

http://arbeitnehmeranwalt.blogspot.de/2014/05/gott-hat-kein-urheberrecht.html

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11%20U%2062/13

http://blog.flickr.net/en/2014/05/13/welcome-the-university-of-british-columbia-library-digitization-centre-to-the-commons/

Veni--vidi--skedaddleali

http://gallica.bnf.fr/html/images/photographes-et-photographie-1839-1940

"Photographes et photographie, 1839-1940, c’est une nouvelle page de présentation des corpus, dédiée aux collections photographiques numérisées du département des Estampes et de la photographie."
http://blog.bnf.fr/gallica/index.php/2014/05/15/une-nouvelle-page-de-presentation-dans-gallica-photographes-et-photographie-1839-1940/


http://www.parl.gc.ca/About/Library/VirtualLibrary/index-e.asp


"Als in Bayern zu Beginn des 17. Jahrhunderts verstärkt Versuche unternommen wurden, die Hexenverfolgung einzudämmen, waren es vorwiegend die Jesuiten, die „die hervorragendsten publizistischen Leistungen in den bayrischen Hexendiskussionen” hervorbrachten. Zu ihnen zählte auch Georg Wittweiler, der neben Peter Canisius und Jeremias Drexel zu den vehementesten Befürwortern der Verfolgung zählte. Im Katholisch Haußbuch trat Wittweiler für eine harte Verfolgung von Hexen und Unholden ein. Diese verfluchteste art under allen Menschen, versündiget sich nit allein wider das erste und fürnembste Gebott, sonder wider alle andere, keins ausgenommen, in dem sie ohne underlaß vom Satan, dem sie sich ergeben, zu allen Lastern getriben werden."
http://vlb.vorarlberg.at/was-haben-wir/ich-bin-neu-hier/archiv-2014/mai-2014.html
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32208

Jeweils ohne Nennung von Digitalisaten des Haußbuchs. Ausschnitt ist anklickbar.


May 14, 2014

As organizations committed to the principle that access to information
advances discovery, accelerates innovation and improves education, we
endorse the policies and practices that enable Open Access -
immediate, barrier free access to and reuse of scholarly articles.

Policies that promote Open Access are increasingly being adopted world
wide by research funders, academic institutions and national
governments in order to improve the use and value of scholarly
research. We fully support such policies and the dual avenues for
implementing them: open access repositories and open access journals.
These policies play an important role in creating an environment where
our collective investments in research can be maximized for the
benefit of the public, and for society at large.

Many policies have employed the use of embargo periods - delayed
access to research articles for a short period of time to help protect
publishers’ subscription revenue as they shift to new business models.
We consider the use of embargo periods as an acceptable transitional
mechanism to help facilitate a wholesale shift towards Open Access.
However, embargo periods dilute the benefits of open access policies
and we believe that, if they are adopted, they should be no more than
6 months for the life and physical sciences, 12 months for social
sciences and humanities. We further believe that mechanisms for
reducing - or eliminating - embargo periods should be included in any
Open Access policy.

Any delay in the open availability of research articles curtails
scientific progress and stifles innovation, and places unnecessary
constraints in delivering the benefits of research back to the public.

Signatories

COAR: Confederation of Open Access Repositories

EIFL: Electronic Information for Libraries

LIBER: Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche - Association
of European Research Libraries

National Science Library, Chinese Academy of Sciences

OpenAIRE: Open Access Infrastructure for Research in Europe

SPARC: Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition

Source: Liblicense

http://www.vice.com/en_uk/read/the-uk-government-are-opening-thousands-of-secret-files-to-the-public

On colonial history records see also
http://archiv.twoday.net/stories/129660962/

http://archiv.twoday.net/stories/629755516/

 

twoday.net AGB

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