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"Wie verwandeln sich jahrhunderte-alte Originale in digitalisierte Medien, zugänglich für jeden PC-Nutzer? Das Dresdner Digitalisierungszentrum der Staats- und Universitätsbibliothek kennt das Geheimnis. Mit verschiedenen Partnern arbeitet das so genannte DDZ an Projekten zur digitalen Erhaltung zahlreicher Werke.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

Mit entsprechender Technik ausgestattet, sind zwei hochflexible Scanroboter des Digitalisierungszentrums. Bis zu 500 Seiten pro Stunde kann jedes Gerät bearbeiten.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

In einem weiteren Schritt werden die erfassten Seiten am Computer in Form geschnitten und farblich bearbeitet. Zur Digitalisierung besonders fragile Exemplare dient ein speziell entwickelter Kameratisch. Auf schonende Weise werden hier vor allem handschriftliche und empfindliche Dokumente digitalisiert.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

Für Werke, die eine Nummer größer sind, dient das Gerät HIT Vario digital XL. Der Universalscanner kann Formate bis zu einer Größe von A0 erfassen. Großformatige Bücher, Zeitungen, oder Karten können so digitalisiert werden.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

Das umfangreiche Angebot der digitalisierten Medien kann unter www.slub-dresden.de/Sammlungen betrachtet werden. Am 1. Juli - zur „Langen Nacht der Wissenschaften“ - ist es den Besucher möglich, selbst einen Blick hinter die Kulissen des Digitalisierungszentrums zu werfen."

Link zum Video auf DresdenEins

"... Kein Sarkophag. Kein cooles Klinikum. Auch keine Feldherrenhalle wird zum Vergleich herangezogen werden müssen. Der Realisierungswettbewerb zum Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln, in den auch die Kunst- und Museumsbibliothek integriert werden soll, ist zugunsten von Transparenz und Effizienz entschieden worden. ... Der Neubau, der die derzeit bundesweit verteilten Archivalien wieder unter einem Dach vereinen soll, ist an der Ecke Luxemburger Straße und Eifelwall geplant. Das passt zum „Masterplan“ für Köln von 2008, den der Stadtplaner Albert Speer (Frankfurt) erarbeitet hat: Er sieht am westlichen Rand der Innenstadt einen „Wissenspark“ vor. In unmittelbarer Nähe zur Universität wird an dieser unwirtlichen Stelle ein städtebaulicher Aufbruch unternommen. Versteckte sich das alte Stadtarchiv noch hinter einer unscheinbaren Fassade, so wird nun die Bedeutung dieses Wissensspeichers in Architektur übersetzt. Allerdings geschieht dies nicht mit einer spektakulären Inszenierung, wie sie mancher Entwurf vorsah.

Vielmehr setzen Waechter + Waechter auf Aura und Bürgernähe. Die Sieger bringen das Archiv-Magazin in einem siebengeschossigen, fensterlosen Zentralbau unter, der eingefasst ist von einer viergeschossigen, lamellenartigen, sich dem Publikum öffnenden Umbauung. Die Fassade wird eine Bronzefärbung erhalten („Baubronze“), deren farbliches Changieren dem Gebäude alle Unnahbarkeit austreiben soll. Die Jury hat nicht nur überzeugt, dass dies ein Modell der kurzen Wege ist. Auch beeindruckte, dass das Magazin – das die Jury gar an die Kaaba in Mekka erinnerte – eine starke Ausstrahlung hat. Dieses „Haus im Haus“ hat überdies sicherheitstechnische Vorzüge. Ja, es soll sogar das „sicherste Archiv Europas“ werden, wie Kölns Oberbürgermeister erklärte. Architekt Felix Waechter immerhin bestätigt, dass die neuesten Erkenntnisse und Normen berücksichtigt worden seien. Weniger dürfte es bei diesem Archiv auch nicht sein, das für die nächsten Jahrhunderte mit dem katastrophalen Einsturz verbunden bleiben wird. Seine Kernaufgabe war radikal ins Gegenteil verkehrt worden: der Schutz der Überlieferung.

40 Entwürfe, sechs davon aus dem Ausland, standen für den Neubau zur Wahl. Als Kriterien rangierten maximale Sicherheit, hohe Effizienz, technische Qualität und die „Präsenz im Stadtbild“ obenan. Am Ende lagen die fünf Erstplatzierten dicht beieinander. Aber auch weitere fünf „Anerkennungen“, dotiert mit je 10000 Euro, sind Ausweis der hohen Qualität des Wettbewerbs. Auf Platz 2 landeten die Architekten Nieto Sobejano Arquite aus Berlin. Ihr schwungvoller Entwurf teilt einen Nachteil mit manch anderer Einreichung: Er ist derart verschlossen und kompakt, so heißt es aus der Jury, dass ein Ausbau nicht möglich wäre. Gleichwohl reicht der Raum vorerst aus: Der Neubau hat eine Bruttogeschossfläche von 30400 Quadratmetern, wovon 20000 dem Archiv zufallen – deutlich mehr als im ehemaligen Gebäude an der Severinstraße.

Die Berliner Thomas Müller und Ivan Reimann kamen auf Platz 3, Staab Architekten, ebenfalls aus Berlin, auf 4 und der Kölner Thomas Valentyn, der einen Neubau ganz in Weiß vorschlug, auf Platz 5. Die Anerkennungen erhielten das Büro Gottfried Böhm aus Köln, das einen „Vorhang“ aus Arkaden für die Fassade vorsah, sowie Stanton Williams aus London, Paul Bretz aus Luxemburg, Max Dudler aus Berlin sowie Gerkan, Marg und Partner aus Aachen.

Die fünf Erstplatzierten werden nun noch einmal in einem separaten Verfahren angehört. So sehen es die EU-Vorschriften vor. ..."

Quelle: Martin Oehlen, FR v. 22.6.11

" ..... Netz: Das klingt nach einer recht pragmatischen Entscheidung. Hätten Sie denn einen anderen Entwurf favorisiert?

Biesler: Es ist eine pragmatische Entscheidung, ich halte sie trotzdem für eine gute. Es gibt einen attraktiven Entwurf, der auch mit dem zweiten Preis bedacht wurde, nämlich von dem Berliner Architekten Nieto Sobejano Arquite. Das ist aber wirklich ein Solitär, ein geschwungenes Gebäude mit einer ganz reizvollen Fassade, die so hölzern aussieht, mit rund eingeschnittenen Innenhöfen, die auch die Arbeitsbereiche dann bergen sollten. Das sieht sehr schön aus, aber zurecht hat die Jury gesagt, wir möchten ganz gerne, dass man die Trennung dieser Bereiche auch ablesen kann außen am Gebäude - das konnte man dort nicht -, und zum anderen, wir wollen auch eine mögliche Erweiterbarkeit. Das ist bei einem solchen Solitär, der so geschwungen ist, natürlich nur sehr schwierig möglich, da noch ein Gebäude danebenzustellen, das dann irgendwie damit korrespondiert. Hier hat man eine Kompromisslösung, aber eine sehr gute, sehr solide. ...."

Quelle: Deutschlandfunk, Kulturheute, 20.6.11, Interview Dina Netz mit Jörg Biesler, dort auch Link zum Podcast

Konkrete Neubaupläne fürs eingestürzte Kölner Stadtarchiv. Kathrin Hondl im Gespräch für swr2 Journal am Morgen mit Bettina Schmidt-Czaia, die "sehr zufrieden" mit dem Entwurf ist.
Link zum Interview

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate

Etliche lateinische Handschriften aus Engelberg, wenig auf Deutsch. Im Angebot ist aber der Zürcher prachtvolle Codex Schürstab, von dem es bereits eine Faksimileausgabe gibt.


Schade!

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/8656-eric-hennekam-stopt-met-archiefforum.html

http://www.e-rara.ch/bes_1/content/pageview/1704354

Leider Latein, aber ausnahmsweise nix Liturgisches, sondern ein Verstext, die Alexandreis des Walter von Châtillon (Buch 7, Verse 211 ff.), wurde für das Buch der UB Bern makuliert. Die Identifizierung war mit Google eine Sache von weniger als einer Minute.

http://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost12/Gualterus/gua_al07.html


http://www.archiv.sachsen.de/download/Archivblatt_1_2011.pdf

U.a. mit einem Beitrag zur Übernahme des Nachlasses des Architekten Kunz Nierade (Oper Leipzig, 1956-1960) in das Stadtarchiv Leipzig sowie einem Bericht zur abenteuerlichen Rettung der Überlieferung des Wissenschaftsverlages J.C.Hinrichs Leipzig durch das Sächsische Staatsarchiv Leipzig.
s.a. http://archiv.twoday.net/stories/8415630/

Die neu digitalisierte Handschriftenbeschreibung des Manuskripts einer Italien-Reisebeschreibung Ottos von Guericke 1652

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/Magdeburg_700384030000.html

bezieht sich leider auf ein Stück, das zu den gravierenden Kriegsverlusten des Magdeburger Stadtarchivs gehört. Aus dem erhaltenen Findbuch erfährt man leider wenig mehr: "2. Teil, Abschrift. 1778 in Dessau gekauft. Früher Stadtbibliothek XII fol. 162". Die Verlustmeldung stammt von der Stadtbibliothek:

http://goo.gl/1SgZr = www.lostart.de

Unter Guericke findet man in der Lostart-Datenbank aber auch viele Verlustmeldungen des Stadtarchivs. Darunter sind natürlich auch aus der Maltzahn-Sammlung erworbene Stücke, von denen Stadtarchivar Max Dittmar in der neu digitalisierten Festschrift des Magdeburger Geschichtsvereins 1891 Kenntnis gab:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/2737722

Auf lostart.de liest man:

Der gesamte Hauptbestand der Bibliothek kam 1943/1944 in das Schloß des Grafen Stolberg nach Wernigerode. Vor dort wurden alle 150.000-200.000 Bücher auf Veranlasssung der Sowjetischen Militäradministration 1946 über Berlin nach Leningrad verbracht. Ebenso Teile, die im Schacht IV in Staßfurt und in anderen Auslagerungsorten gefunden wurden. 1946/1950 wurden sie mit vielen anderen Bibliotheken auf wissenschaftliche Einrichtungen der Sowjetunion verteilt, so nach Moskau, Tomsk und auch nach Tiflis.

Verloren sind alle Handschriften der Magdeburger Stadtbibliothek, darunter auch die vier Handschriften der Schöppenchronik (alle Beschreibungen des Handschriftenarchivs zu ihr sind digitalisiert), die zwei der Chronica Mechelts, die Handschrift der Chronik Georg Butzes und Georg Friedrich Gerloffs (gest. 1842) "Berichtigte Citate aus dem hochdeutschen auf der Stadtbibliothek befindlichen Exemplare der Schöppen-Chronik zu Rathmanns Geschichte der Stadt Magdeburg" (Qu. 29). Was von den Handschriften blieb, sind nur die Titel, die Dittmar im gedruckten Katalog von 1888 publizierte:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/structure/2739491

Auch heute ist nichts über den Verbleib der Handschriften bekannt - liegen sie irgendwo in Russland bzw. auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion oder sind sie vernichtet?

Nachtrag: Das Stadtarchiv Magdeburg teilte mit: "von den ursprünglich im Stadtarchiv Magdeburg befindlichen Familienarchiven Alemann und Guericke sind hier nur noch der Stammbaum der Familie Alemann und die 2 Flügelstücke der Ahnentafel Leberechts von Guericke überliefert. Der Rest ist Kriegsverlust."

Wenn Sie Teile Ihrer Bild-, Video- o.a. Text-Sammlungen
im Internet zugänglich machen, dann sollten Sie an dieser
Umfrage teilnehmen. Der Zeitaufwand beträgt ca. 6-10 min.

http://www.surveygizmo.com/s3/571455/user-contributed-metadata-in-digital-archives
bzw.
http://bit.ly/lodYcs

Ziel ist eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Verwendung
von Kommentaren, Tags, Bewertungen, etc. im Bibliotheks-
und Archivbereich.
(Archivliste)

"Das Preisgericht hat sich in seiner Sitzung am 17. und 18. Juni 2011 aus 40 eingereichten Planungsentwürfen mit großer Mehrheit für den Vorschlag des Architekturbüros Waechter + Waechter aus Darmstadt entschieden.

Alle 40 Entwürfe werden vom 21. Juni bis 5. Juli 2011 im Kölner Rathaus zu sehen sein. Die Ausstellung mit Plänen, Ansichten und Modellen im Lichthof des Spanischen Baus ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, dienstags und freitags von 8 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 11 bis 18 Uhr.

Die Ausstellungseröffnung nehmen am heutigen Dienstag, 21. Juni 2011, um 12.30 Uhr Kölns Beigeordneter für Kunst und Kultur, Professor Georg Quander, und Kölns Dezernent für Planen und Bauen, Bernd Streitberger, vor. Die Ausstellungseröffnung ist öffentlich, interessierte Bürgerinnen und Bürger sind ebenso herzlich willkommen. "

Quelle: Digitales historisches Archiv Köln, 21.6.2011

Als amuse geule gibt es den Siegerentwurf als PDF.

Geht jemand hin? Mich interessieren ja die 30 nicht prämierten Entwürfe. Vielleicht ist da mehr Mut zu anderen Formen und mehr Mut zur Farbe vorhanden.
Aus archiv(ar)ischer Sicht würde ich eine Publikation aller 40 Entwürfe sehr begrüßen. Dies ist sicher eine interessante Momentaufnahme des Verhältnises von Archiv und Architektur. Hier wäre dann Köln dem Landesarchiv NRW voraus, dessen Wettbewerb für den Duisburger Neubau ja m. W. weit weniger öffentlich wahrgenommen wurde.

Im Verwaltungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz.
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.

Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.

Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:

1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?

2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.

3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?

Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.

Anmerkung

Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale "Oberhäuper" der "Adelshäuser". Auf diese Weise wurden die "grossen Vermögenskörper" handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die "Oberhäupter" waren gefügig.

Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das "Dritte Reich" unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.

Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:

Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:

1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.

1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.

Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.

Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.

Das hätten so gewollt:

Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium

Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen

Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.

Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.

Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.

Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.

Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.

Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.

Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:

Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes "Hausgesetz" weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?

Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF "zurückgepfiffen" worden ist:

Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.

Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.

Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:

Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?

Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte "wohlwollende" Vorschriften ("wohlwollende" Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?

Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der "Fabrikation" der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Zu Figge, Koehler und Ehaus

http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html

"Wieso wollte der Staat "auf Deufel komm´raus", dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?

Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen "zueignen" können.

Der Wortlaut dieser Vorschrift

"Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden".

Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die "Oberhäupter" erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.

UPDATE 29.6.2011:
Kuriosum.
Soeben erhalte ich von der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald, die das von mir hier kommentierte Urteil abgesetzt hat, einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, in dem einer Übersendung des Urteils in anonymisierter Form an mich widersprochen wird. Sehr interessant. Ich darf das Urteil nicht lesen.

Ich darf:
weder die Archive einsehen
noch von der mündlichen Verhandlung erfahren
noch beigeladen werden
noch erfahren, wie entschieden worden ist
noch das Urteil lesen

Und öffentliche Gelder werden nun dem selbsternannten Fürsten zufliessen.

Faires Verfahren ?
Nicht fairer als ein Verfahren in Russland (um ein Besipiel zu nennen) oder in China. Geht es ums Geld ist jeder Partner gut genug, egal ob Menscherechte mit Füssen getreten werden oder nicht.

Ich denke, dass der Titel des Buches jetzt verständlich wird:

Vier Prinzen UND das parallele Unrechtssystem.

Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
http://vierprinzen.blogspot.com/
(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)

Komplett digitalisiert wurde jetzt die Handschrift Graduale cisterciense (Wonnentaler Graduale) mit der Signatur U.H. 1 aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek. Sie stellt eine der am reichsten künstlerisch ausgestatteten liturgischen Handschriften des 14. Jahrhunderts dar.

http://digital.blb-karlsruhe.de/content/pageview/208590


Zu den Aufnahmekriterien siehe Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/29744207/

Archivportal Niedersachsen
http://archivportal.niedersachsen.de
Außer den Staatsarchiven u.a. die Großstadtarchive Göttingen, Hannover und Hildesheim, das Niedersächsische Wirtschaftsarchiv Braunschweig und das Landeskirchliche Archiv Hannover.

Stadtarchiv Braunschweig
http://www.stadtarchiv-braunschweig.findbuch.net/

Stadtarchiv Göttingen
Auch im Archivportal vertreten, zahlreiche Findbücher als PDFs:
http://www.stadtarchiv.goettingen.de/frames/fr_bestaende.htm

Stadtarchiv Oldenburg
http://www.oldenburg.de/stadtol/index.php?id=1041
Vertreten im BAM-Portal
Wichtige Findbücher als PDFs

Eine Präsentation von Tim Bartel:

http://wikipedistik.de/plagiate-reaktionen.pdf


1979 konnte ich den historiographischen Sammelband des Schwäbisch Gmünder Bürgermeisters Paul Goldstainer in der HAB Wolfenbüttel, auf dessen Existenz mich Hermann Ehmer hingewiesen hatte, ausführlich untersuchen. Er war die zentrale Quelle für mein Buch "Gmünder Chroniken" (1984):

http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ

Nun liegt ein Teil des Bands digitalisiert vor. In meiner Beschreibung der Drucke S. 225 ist Nr. 5 der erste Bestandteil des Digitalisats:

http://diglib.hab.de/drucke/124-4-quod-5s/start.htm?image=00001

Es folgt in Goldstainers Handschrift das Lied des Jörg Lang (meine Beschreibung S. 223) und die ebenfalls von ihm geschriebene Psalmparodie (zu der ich Parallelüberlieferung nannte) - beide beziehen sich auf den Schmalkaldischen Krieg. Außerdem wurde der Einband digitalisiert.

Den Wolfenbütteler Sammelband bzw. meine Arbeit hat Silvia Sernena Tschopp: Wie aus Nachrichten Geschichte wird: Die Bedeutung publizistischer Quellen für die Augsburger Chronik des Georg Kölderer. In: Consuming News. Newspapers and Print Culture in early Modern Europe (1500-1800). Hg. von G. Scholz Williams und W. Layher, Amsterdam/New York 2009 (Daphnis 37, 1-2), S. 33-78 herangezogen.

Update: Zur Psalmparodie siehe auch
http://hdl.handle.net/2027/inu.30000054446194?urlappend=%3Bseq=315

Clm 19626

http://archiv.twoday.net/stories/434210576/

http://online.wsj.com/article/SB10001424052748704132204576136184280902022.html

Zu "Mad as Hell: The Crisis of the 1970s and the Rise of the Populist Right" von Dominic Sandbrook bemerkt der Rezensent:

"Writing a tedious and unoriginal book is excusable. Recycling the phrasing, the descriptive adjectives, the reportorial detail of other historians—in other words, ignoring the codes and courtesies of historical scholarship—isn't."

Danke an AP.

Soll man in Artikeln Unterschriften abbilden dürfen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbilder/Abbildung_der_Unterschrift_in_Personenartikeln#f.C3.BCr_Option_2a:



http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Signatures



"Sometimes, it happens and you catch things in their childhood: the small yard, the tiny kitchen, the small lemon-tree, and the small lakes. You realise how a trivial thing is time, if you are not a registrar. And you throw your line into the events in order to fish, simply, the small volubility of the waters, a reflection, a blue transparency. The rest of it and especially in a crude situation is useless to you. They produce benefit, but not oxygen.
Odysseas Elytis, Private Road"


via Kallia Chatzigianni on Archives20.

"Gerade in der Mittagspause war ich im Stadtarchiv, um endlich mal das mir als Mitglied des Hildesheimer Heimat- und Geschichtsvereins kostenlos zustehende Hildesheimer Jahrbuch abzuholen. Genauer gesagt, die Bände 80, 81 und 82. Ich war einfach zu beschäftigt die letzten Jahre...

Leicht mulmig war mir ob dieser Säumigkeit (und, um ehrlich zu sein, auch wegen meiner abgewetzten Schuhe und meiner Nichtmarkenjacke) zumute, als ich meinen Drahtesel am Haus der Landschaft abstellte und klingelte. Eine leise, kultivierte Stimme lotste mich in den Lesesaal im ersten Stock.

Dort begegnete ich dann dem zugehörigen Menschen, der nicht nur keine Schwierigkeiten sah, sondern mir im Gegenteil mit ausgesprochener Freundlichkeit entgegenkam. Da für den am längsten lagernden Band schon keine Liste mehr vorhanden war, führte er sogar noch ein Telefonat und erreichte, dass ich den auch noch mitnehmen konnte. Freundlichkeit sage ich und meine damit echte, unaufgesetzte, von innen kommende Freundlichkeit, kurz, das Gegenteil von aufgesetzter Höflichkeit.

Als ich ging, hatte ich nicht bloß drei dicke heimatgeschichtliche Wälzer im Rucksack, sondern war auch um eine ausgesprochen erfreuliche Begegnung bereichert. Irgendwie fühle ich mich gerade drei Zentimeter größer.

Danke, Herr Braem"


Quelle: http://bornhoeft.posterous.com/begegnung-der-netten-art

Danke für Björn Bornhöft!

"Die VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung bietet am 08.07.2011 eine eintägige Exkursion im Raum Frankfurt a.M. an. Zunächst folgen wir der freundlichen Einladung von Herrn Wadlinger und besuchen die Firma Marioff GmbH in Raunheim. Dort erfahren die Teilnehmer am Vormittag Näheres zur Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeiten des HiFog Löschsystems, das auf der Feinstvernebelung von reinem Wasser basiert. Es wurde nach dem verheerenden Brand in der Herzogin-Anna-Amalia Bibliothek als neues Löschsystem eingebaut. Besonders spannend ist das Angebot der Firma, mitgebrachte Dummys im Zuge einer Löschdemonstration dem Wassernebel auszusetzen. So kann sich jede/r einen realistischen Eindruck der potenziellen Schädigung verschaffen, die sich aus dem Löschmittel für einzelne Materialien bzw. Objektgattungen ergeben.
Nach einem Ortswechsel in die Frankfurter Innenstadt und kurzer Mittagspause informiert am Nachmittag die Leiterin der Restaurierungswerkstatt des Instituts für Stadtgeschichte, Frau Jana Moczarski, über den Sachstand zur Arbeit des Notfallverbundes Frankfurt a.M. Eine Gruppe von öffentlichen Kultureinrichtungen des Raumes Frankfurt schloss sich 2009 zu einer Interessengemeinschaft zusammen und setzte die Notfallprävention und -planung auf ihre gemeinsame Agenda. Mit Unterstützung der DEKRA wurden nun erste Praxis-Workshops durchgeführt, die die Teilnehmer zur Risikoanaylse in den eigenen Institutionen anleiten sollte. Neben dem Erfahrungsbericht von Frau Moczarski stellt ein Vertreter der DEKRA das Workshop-Konzept vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu Fragen und Diskussion.
Zeitrahmen: 10.00-16.30 Uhr
Teilnahmegebühren: VDR-Mitglieder € 12,50, Mitglieder in Ausbildung € 6,50, Nichtmitglieder € 25,-
Information und Anmeldung: christoph.wenzel@fh-koeln.de"

Link zum Restauratoren-Netzwerk



Homepage des Levi Strauss & Co. Archives

" .... America's premier enology school scored a monumental donation from the family of America's most famous vintner this week. The children of Robert Mondavi—Michael Mondavi, who now runs his own eponymous estate, and Marcia Mondavi Borger and Tim Mondavi of Continuum Estate—have donated more than 40 boxes of materials belonging to their late father to the University of California at Davis. The papers and photos include Robert Mondavi's correspondences with wine industry leaders and former California Gov. Gray Davis, hand-written speeches (one of them for Julia Child's 90th birthday party) and photographs of Mondavi and his family dating back to his college days at Stanford in the 1930s. Experts in the special collections department of the UC Davis library will now spend the next year cataloging and organizing all of the documents in preparation for a public exhibit next year, and the archived collection will be available for research by both students and the public thereafter. "This collection is a terrific addition to our library," professor emeritus and acting librarian Randy Siverson told Wine Spectator. "We already have one of the world's most comprehensive collections in viticulture and enology and this gift will add further luster to it." ...."
Link: http://www.winespectator.com/webfeature/show/id/45216

My Life in Genealogy with David Rencher from National Genealogical Society on Vimeo.

"NGS Online Interview Series presents the Chief Genealogical Officer for FamilySearch telling the story of how he got his start in genealogy, his personal research, and the legacy he hopes to leave his children.

Film by Kate Geis and Allen Moore. "

"From 1939 to 1953, nearly one million people were deported to the Gulag from the European territories annexed by the USSR at the start of the Second World War and those that came under Soviet influence after the War: some to work camps but most as forced settlers in villages in Siberia and Central Asia.

An international team of researchers has collected 160 statements from former deportees, photographs of their lives, documents from private and public archives and films. Many of these witnesses had never spoken out before.

In these statements and these documents, the Museum invites you to explore a neglected chapter of the history of Europe."
Link: http://museum.gulagmemories.eu/en/home/homepage

" .... Sind die Tagebücher von Benito Mussolini echt? Das Thema verkauft sich zurzeit gut in Italien, doch es gibt Widersprüche in den Aufzeichnungen. Manche vermuten eine Fälschung. Doch Berlusconi bedient sich schon. .... Vor einigen Jahren nun tauchten bei einem Tessiner Rechtsanwalt in Bellinzona Kalenderhefte von 1935 bis 1939 auf, die angeblich der Sohn eines der bei der Festnahme beteiligten Partisanen gefunden hatte. Ein Blumenhändler, der heute in Lugano lebt. Waren das die Mussolini-Tagebücher, über die schon lange gerätselt wurde?
Anzeige

Die fünf Hefte, zu dem noch ein sechstes aus dem Jahr 1942 kam, wurden dem italienischen Senator Marcello Dell'Utri angeboten. Der 69-jährige Berlusconi-Vertraute steht in Mailand einer Kulturstiftung ("Biblioteca di Via Senato") vor und organisiert dort seit über 20 Jahren eine kleine aber angesehene Buch-Antiquariats-Messe. Dell'Utri zeigte sich von den Heften begeistert, war sofort von der Echtheit überzeugt. .... Der Publizist und Historiker Mimmo Franzinelli will in ihnen dagegen ein Produkt der Nachkriegszeit erkennen. Er hat gerade beim Turiner Verlag Bollati Boringhieri eine reich dokumentierte, fast pingelige Untersuchung unter dem Titel "Autopsie einer Fälschung" herausgebracht. Darin beschreibt er, wie neofaschistische Kreise auf der Suche nach einem "sauberen" Geschichtsbild in den fünfziger Jahren geschönte Dokumente in Umlauf brachten. ..... Franzinelli hat nun nach ihrem Verbleib geforscht - aber man findet sie weder beim zuständigen Tribunal, obgleich ihr Eingang ins Archiv verzeichnet wurde, noch gibt es von ihnen eine Spur bei den verschiedenen Staatsarchiven. Auch fehlen Unterlagen, aus denen ihre Vernichtung hervorgehen würde. Der Historiker hat keinen Zweifel: die aus Vercelli verschwundenen Hefte lagern inzwischen im Tresor der Biblioteca di Via Senato von Marcello Dell'Utri. .... Als Marcello Dell'Utri die angeblichen Tagebücher Mussolinis im vorigen Herbst bei den Büchertagen von Como vorstellen wollte, musste die Veranstaltung wegen wütender Proteste antifaschistischer Gruppen im Publikum abgebrochen werden."

Quelle: Henning Klüver, Süddt. Zeitung, 20. 6.11

So soll es nicht aussehen: http://www.docstoc.com/profile/archiv !

Dank an die Twittagpause!


Vorstand des Polnischen Archivarverbandes, Abteilung Breslau, mit der Referentin Katharina Tiemann (vierte von links) und der Vorsitzenden des polnischen Verbandes, Abteilung Wroclaw, Frau Dr. Lucyna Harc (fünfte von links) (Quelle: VdA)

"Auf Einladung der Vorsitzenden des Verbandes polnischer Archivarinnen, Abteilung Breslau, Frau Dr. Lucyna Harc, nahm die zweite stellvertretende Vorsitzende des VdA, Frau Katharina Tiemann, am 26. Mai 2011 an der Versammlung der niederschlesischen Archivarinnen und Archivare im Staatsarchiv Wrocław teil.

Vor ca. 40 Verbandsmitgliedern aus verschiedenen Archivsparten stellte Katharina Tiemann Struktur, Aufgaben und aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte des VdA vor. Darüber hinaus referierte sie über Möglichkeiten der kommunalen Archivberatung am Beispiel des Tätigkeitsspektrums ihrer eigenen Dienststelle, des LWL-Archivamtes für Westfalen in Münster. In der sich anschließenden Diskussion, deren Beiträge von der stellvertretenden Leiterin des Staatsarchivs Breslau, Frau Dr. Dorotê Sokolowska, übersetzt wurden, wurden ebenfalls Fragen zur aktuellen Situation des Kölner Stadtarchivs sowie zum Thema Archivierung elektronischer Unterlagen erörtert.

Die Idee, den Kontakt zwischen den beiden Berufsverbänden zu vertiefen und den fachlichen Austausch im Rahmen einer Tagungsteilnahme zu intensivieren, war während des 80. Deutschen Archivtages in Dresden entstanden, an dem Frau Dr. Harc als Vertreterin ihres Verbandes teilgenommen hatte.

Der Besuch in Polen hat wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig und fachlich bereichernd internationale Kontakte und vor allem Kontakte mit Kolleginnen und Kollegen der angrenzenden Nachbarländer sind, zumal es immer mehr Themen wie etwa die Archivierung elektronischer Unterlagen gibt, die in grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu diskutieren sind. "

Quelle: VdA, Meldung v. 20.6.11

"Der Bundesregierung ist nur die Beschwerde einer einzelnen Person bekannt, die über Behinderungen in der Forschung beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen Klage geführt hat. Diese Beschwerde richte sich ausschließlich gegen die Begrenzung bei der Anfertigung von Kopien aus den Beständen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6023) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5826) mit. Die vom Internationalen Ausschuss des Internationalen Suchdienstes verabschiedete Benutzerordnung verbiete die Ablichtung ganzer Inventarisierungseinheiten der Archivbestände. Die Linke hatte von wiederholten Beschwerden wegen der Behinderung in der Forschung zu Holocaust, Zwangsarbeit und der Ermordung Kranker berichtet."
Quelle: Bundestag, Meldung v. 20.6.11

s. hierzu auf Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=suchdienst+Arolsen

Westchester Archives from Westchester County Government on Vimeo.


Inchoate from andrea RJ on Vimeo.

"This piece was done in collaboration with sound artist Pabo GaV for the audiovisual concert “Sound expansion” presented at the festival at the festival, Hybrid Syntax in the National Sound Archive in México City.

The sound was gave by eight speakers positioned around the audience, in a way to live a immersive listening experience. We combined the expressive possibilities of spatial sound and video image. "

"... „Zur Gestaltung der Eingangsseite an der Luxemburger Straße müssen wir allerdings noch einmal mit Felix und Sibylle Waechter sprechen“, sagte Baudezernent Streitberger. Da fehle ihm doch etwas das Repräsentative. ...."
Quelle: Köln.de, 20.06.11

"... Bettina Schmidt-Czaia, die Leiterin des Stadtarchivs, sagte uns, dass der Sieger-Entwurf des Darmstädter Architektur-Büros alle Bedürfnisse berücksichtigen würde. Außerdem passe der Entwurf sehr gut an den Standort Eifelwall, Ecke Luxemburger Straße. ...."
Quelle: Radio Kön, 20.6.2011

".... Von einem Archivgebäude kann man kaum architektonischen Glanz erwarten. Seine Funktion gebietet es, den Inhalt lichtlos, optimal klimatisiert und – das ist die Hauptsache – sicher zu lagern. Dennoch ist der Neubau des Kölner Stadtarchivs der größten öffentlichen Aufmerksamkeit weit über den Standort hinaus sicher. Hier soll es ja nicht nur um Wiedergutmachung eines der spektakulärsten Bauunfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte gehen. Sondern auch um die Neueinhausung eines Schatzes, der in der europäischen Archivlandschaft seinesgleichen sucht. ..... 86 Millionen Euro lässt sich Köln das neue Gebäude kosten und erhält dafür bei oberflächlichem Augenschein eine vierstöckige rostrote Kiste, aus der die eigentliche Schatztruhe, das Archiv, in der Mitte herausragt. Erst bei näherer Betrachtung enthüllt der Bau seine Raffinesse – eine Porosität und Filigranität, die die Architekten erreichen, indem sie den Baukörper mit langen Reihen schmaler stehender Fenster nach den Seiten hin öffnen.

Dieser für ein Archiv sicherlich unkonventionelle Mantel verdankt sich dem Kunstgriff, dass der riesige fensterlose Tresor als Haus im Haus wie ein Kirschkern in die Mitte genommen und von einem großzügig belichteten Foyer sowie einer Kragenbebauung mit Werkstatträumen, Lesesälen, Vortragssaal, Verwaltungszimmern sowie den stimmungsvoll baumbestandenen Innenhöfen umkleidet ist.

Ein Bauwerk mit hohem technischen Sicherheitskomfort

Die Auslober hatten den Architekten die Aufgabe gestellt, für den neuen Standort an der Straßenkreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall das „sicherste und modernste Archiv Europas“ zu entwerfen. Nie wieder sollen die hier gelagerten Dokumente einer Katastrophe ausgesetzt sein, wie sie den Altbau ereilte. Neben dem größtmöglichen Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und Naturkatastrophen müsse auch die Sicherung vor Vandalismus und Diebstahl gewährleistet sein.

Waechter + Waechter erfanden für diese Anforderungen ein Bauwerk mit hohem technischem Sicherheitskomfort, das dennoch Passivhausstandard erreicht. Da das eigentliche Depot als „weitgehend menschenfreies Gehäuse“ konzipiert wurde, konnte eine hocheffektive Gaslöschanlage installiert werden. Die Lüftungstechnik wird als „herausragend“ beschrieben. ...."

Quelle: Dankwart Guratzsch, Die Welt, 20.06.2011

" .... Kölns neues Stadtarchiv wird kein Prunkbau. Säulengänge und goldene Fassaden hatten bei der Jury wenig Chancen. Stattdessen entschied sich das Preisgericht für den eher schlichten Entwurf des Büros "Waechter + Waechter" aus Darmstadt. Der Favorit ist vor allem eines: funktional und sicher. Ein viergeschossiges Gebäude, 150 Meter lang und 40 Meter breit, umfasst dabei zwei Lichthöfe und einen siebengeschossigen, fensterlosen Klotz in der Mitte. Darin kommt, so die Idee, als Art Haus im Haus das Magazin des Stadtarchivs unter. Eine bunkerähnliche Schatztruhe für das Gedächtnis der Stadt. ...."
Quelle: Die Welt, Vermischtes, 20.6.11

Reduzierte Moderne - Ein Radio-Beitrag von Jörg Biesler, 20.06.2011, für WDR 3 Mosaik. Hörenswerte Besprechung des Sieger-Entwurfs - auch des von Gottfried Böhm!

http://goo.gl/UsHwd = issuu.com

De Gruyter bietet ab 2012 eine elektronische laufend aktualisierte Version des Verfasserlexikons an, die Institutionen 2490 Euro jährlich kosten soll (Privatkunden ein Zehntel). Günstiger kommen Institutionen weg, die den Grundbestand für 9990 Euro kaufen und für 890 Euro jährliche Updates erwerben. Bei der Mietoption gehört der Institution (nicht dem Privatkunden) der erworbene Datenbestand nach sechs Jahren, nachdem man 14940 Euro ausgegeben hat. 9990 plus 5 x 890 machen aber "nur" 14440. Ein überteuertes Abzocke-Angebot!

Pilotangebot:

http://version1.europeana.eu/web/lod/

Ohne Angabe einer Lizenz.

Man erlebt ja viel, wenn man in italienischen digitalen Sammlungen unterwegs ist, und man kann auch nicht behaupten, dass die Italiener das Digitalisieren erfunden hätten. Gegen den Murks der italienischen Bibliotheken ist manch hier harsch kritisiertes deutsches Angebot noch Gold.

Wenn man sich nicht ärgern will, sollte man keinen Blick auf das von

http://bibliostoria.wordpress.com/2011/06/20/carte-geografiche-del-fondo-palatino-della-biblioteca-centrale-di-firenze/

angezeigte Kartendigitalisierungsprojekt werfen. Mit der bescheuerten undurchsichtigen navigation könnte man vielleicht leben, wenn man die Karten wenigstens vergrößern könnte. Aber geboten werden nur briefmarkengroße Ansichten schöner Altkarten.


Sagt Kachelmann in einem langen lesenswerten Gespräch:

http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2011-24/laecherlicher-wahnsinn-die-weltwoche-ausgabe-242011.html

http://www.isria.com/pages/19_June_2011_20.php

In schlechtem Englisch, aber das wird an der Übersetzung liegen ...

Via
http://geschichtsweberei.blogspot.com/2011/06/putin-im-archiv.html

http://www.nato.int/cps/en/natolive/70925.htm

"The release of these documents on the NATO Archives website marks the first time that declassified and publicly disclosed NATO files will be presented on the Internet for consultation and download."

Via
http://geschichtsweberei.blogspot.com/2011/06/nato-archives-release-declassified-cold.html

Es sollen Bücher von 1700 bis 1870 digitalisiert werden.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=15002


Das Landeshauptarchiv möchte zum Schweriner Stadtjubiläum einen besonderen Beitrag leisten. Es stellt die historischen Ansichten von Schwerin aus seiner Postkartensammlung (LHAS 13.2) im Internet zur Verfügung – insgesamt 3.696 Stück. So kann die Sammlung in Ruhe zu Hause betrachtet und durchstöbert werden. (2010)



Nein, kein Link.



http://www.stadtarchiv-ffo.de/

http://kundigebok.stadtarchiv.goettingen.de

Editor der Burspraken ist Malte Rehbein. Es gibt auch Digitalisate der Quelle.


Wichtige Beobachtungen von Richard Poynder:

http://poynder.blogspot.com/2011/06/open-access-by-numbers.html

http://www.schachbund.de/chronik/1467/heidelberg/ mit Faksimile des Schreibens im Stadtarchiv Nördlingen. Als ich dort ca. 1983 arbeitete, fiel mir diese Quelle ebenfalls auf.


http://digital.lib.uiowa.edu/cwd/transcripts.html

Via
http://bit.ly/lNwOk4 = press-citizen.com

Zu den Aufnahmekriterien siehe Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/29744207/

Landesarchiv Berlin
http://www.landesarchiv-berlin.de/php-bestand/
Beständeübersicht mit verlinkten Online-Findbüchern, keine Gesamtübersicht dieser

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
http://www.gsta.pk.findbuch.net

Archive des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU)
http://www.bstu.bund.de/DE/Archive/Findmittel/_node.html
Suche über Findmittel-PDFs

http://katalog.bib-bvb.de/avanti/sav/opac.html

Da hüpft das Benutzerherz, zumal wenn nur ein "kleiner Teil des Gesamtbestandes" überhaupt im OPAC ist.

http://www.hennef.de/volkszeitung

Die über 29.000 Seiten der Hennefer Volkszeitung aus den Jahren 1892 bis 1939 können Sie hier inline [SIC] lesen und als PDF-Datei herunterladen. Bis auf die Jahrgänge 1899, 1901, 1905, 1907 und 1921 stehen alle Jahrgänge zur Verfügung.

Das Archiv-Programm, das eigens für die Digitalisierung der Hennefer Volkszeitung von der IT Abteilung der Stadt Hennef entwickelt worden ist, nutzt aktuelle Web 2.0-Technologien. So erlaubt zum Beispiel der integrierte Bildbetrachter, dass die Seiten der jeweiligen Ausgabe auch online ohne zeitraubenden Download der Ausgabe komfortabel betrachtet und gelesen werden können.

Aufgrund von Abweichungen in der Qualität der Quellen und der früher verwendeten Fraktur-Schrift ist eine Volltextsuche leider nicht möglich.



Zu den Aufnahmekriterien siehe Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/29744207/

Angebote mehrerer Archive
Archivportal für den Südwesten
http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/
Außer dem LHA Koblenz/LA Speyer auch das LA Saarbrücken und das Stadtarchiv Neuwied.

Stadtarchive
Abgesehen von den Großstädten wurden aufgrund ihrer historischen Bedeutung auch die Stadtarchive Speyer und Worms überprüft.

Stadtarchiv Koblenz
Zwar nicht zahlreiche Online-Findbücher als PDFs, aber aufgrund ihrer Bedeutung nicht zu vernachlässigen
http://www.koblenz.de/stadtleben_kultur/stadtarchiv_bestaende.html

Stadtarchiv Mainz
http://online.mainz.de/ifaust/start.fau?prj=furafo
Auch im BAM-Portal

Stadtarchiv Worms
http://www.stadtarchiv-worms.findbuch.net

Kirchenarchive

Zentralarchiv der ev. Kirche der Pfalz Speyer
http://www.zentralarchiv-speyer.findbuch.net/

Bundesarchiv Koblenz siehe
http://archiv.twoday.net/stories/29743792/

Die Jahrgänge 2005 bis 2010 sind als PDFs online unter:

http://www.ekd.de/archive/aea.htm

HINWEIS: ES IST KEINE ONLINE-RECHERCHE, WENN INFOS AUF BESTÄNDEEBENE GEGEBEN WERDEN!!

Ich habe alle Einträge auf http://www.wirtschaftsarchivportal.org/ durchgeklickt und daraus folgende Liste zusammengestellt.

Bochum, Bergbau-Archiv
http://www.montandok.de/

Braunschweig, Niedersächsisches Wirtschaftsarchiv
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/
[heute offline]

Dortmund, Westfälisches Wirtschaftsarchiv
Der Hinweis auf http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/onlinefb.jsp?archivNr=4 ist irreführend, da noch keine Online-Findmittel zur Verfügung stehen.

Hamburg, ZBW Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft
Eigentlich kein Wirtschaftsarchiv, sondern eine Digitale Sammlung mit Presseinformationen zu Firmen
http://webopac.hwwa.de/digiview/index.html

Hanstedt, Stiftung Genossenschaftliches Archiv
http://www.foerderverein-kiekeberg.de/archive/

Jena, Carl Zeiss Archiv
http://www.zeiss.de/archiv

Köln, Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv
http://faust.ihk-koeln.de/

Mülheim an der Ruhr, Mannesmann-Archiv
Der Hinweis auf
http://www.archive.nrw.de/Wirtschaftsarchive/Mannesmann-Archiv/index.html
ist irreführend, da keine Online-Findbücher, sondern nur eine Bestandsübersicht zur Verfügung stehen.

München, Bayerisches Wirtschaftsarchiv
http://www.bwa.findbuch.net

München, BMW
http://www.bmw-grouparchiv.de

Stuttgart, Daimler
"Die Multimedia-Archivdatenbank steht ausschließlich akkreditierten Journalisten sowie unseren Lieferanten (Agenturen) zur Verfügung."

Von den 54 gelisteteten deutschen Wirtschaftsarchiven haben also nur 8 öffentlich zugängliche Findbuchdatenbanken.

Ist inzwischen online:

http://hup.sub.uni-hamburg.de/products-page/publikationen/96/

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/16610568/

Zu den Aufnahmekriterien siehe Baden-Württemberg

http://archiv.twoday.net/stories/29744207/

Landesarchiv
Das Landesarchiv bietet keine Archivdatenbank und auch keine - zahlreichen - Online-Findmittel an. Die unter
http://hup.sub.uni-hamburg.de/reihen/veroffentlichungen-des-landesarchivs-schleswig-holstein/
einsehbaren sechs Bände (gedruckte) Findmittel zählen nicht.

Stadtarchive
Großstädte sind derzeit nur Kiel und Lübeck. Aus Gründen der historischen Bedeutung wurde die ehemalige Großstadt Flensburg ergänzt.

Stadtarchiv Flensburg
http://www.stadtarchiv-flensburg.findbuch.net

Stadtarchiv Lübeck
http://findbuch.luebeck.de

Kirchenarchive
Nordelbisches Kirchenarchiv Kiel
http://www.nek-archiv.findbuch.net/

Zu den Aufnahmekriterien siehe Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/29744207/

Staatsarchiv Bremen
http://www.staatsarchiv-bremen.findbuch.net

Staatsarchiv Hamburg
Keine Findbuchdatenbank, aber zahlreiche Online-Findbücher als PDFs
http://www.hamburg.de/online-findmittel/180314/online-findmittel-start.html

Zu den Aufnahmekriterien siehe Baden-Württemberg

http://archiv.twoday.net/stories/29744207/

Landesarchiv des Saarlandes
Findbuchdatenbank im Rahmen des "Archivportals für den Südwesten"
http://www.bestaende-landesarchiv.saarland.de/

Stadtarchiv Saarbrücken
http://scopearchiv.saarbruecken.de./

Berücksichtigt werden nur die größten und historisch wichtigsten Archive. Beständeübersichten werden nicht aufgenommen, wohl aber Online-Findbücher, wenn das Archiv davon zahlreiche anbietet oder diese wichtige Bestände betreffen.

Ergänzungen/Korrekturen sind wie immer willkommen!

Landesarchiv
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/suche/
Im BAM-Portal vertreten

Stadtarchive
Außer den Großstädten wurden aus Gründen der historischen Bedeutung überprüft: Esslingen, Konstanz, Ravensburg, Rottweil, Schwäbisch Hall. Kreisarchive werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Stadtarchiv Freiburg im Breisgau
Im BAM-Portal vertreten
http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1144179/index.html
http://www.freiburg.de/pb/,Lde/235796.html

Stadtarchiv Heilbronn
http://heuss.stadtarchiv-heilbronn.de/
Im BAM-Portal vertreten

Stadtarchiv Mannheim
http://www.stadtarchiv.mannheim.de/findstar
https://www.stadtarchiv.mannheim.de/findstar/

Stadtarchiv Reutlingen
Findmittel via BAM-Portal recherchierbar
http://www.bam-portal.de/

Stadtarchiv Stuttgart
http://www.stadtarchiv-stuttgart.findbuch.net

Stadtarchiv Ulm
Keine Findbuchdatenbank, aber zahlreiche Online-Findmittel als PDFs
http://goo.gl/CVzjB = www.ulm.de

Kirchenarchive (ev./kath.) auf Landesebene
Von den Archiven in Freiburg, Karlsruhe, Rottenburg und Stuttgart gibt es keine Findbuchdatenbank.

[Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, Heidelberg
http://www.uni-heidelberg.de/institute/sonst/aj/index.html
Diverse Online-Findmittel als HTML-Seiten]

Wirtschaftsarchive auf Landesebene
Hohenheim bietet nur eine Beständeübersicht, keine Online-Findmittel an.

Universitätsarchive und weitere Archivsparten
Nicht berücksichtigt!

Q: http://www.ravensburg.de/rv/tourismus/stadtarchiv-stadtgeschichte/stadtarchiv-bestaende.php

Im Findbuch zum Familienarchiv Schermar im Stadtarchiv Ulm

http://www.ulm.de/sixcms/media.php/29/FamilienarchivSchermarAkten.pdf

findet man auch Hinweise auf die berühmte Schermar-Bibliothek, die vor allem durch ihre Musikhandschriften bekannt ist.

Beispiel:

E Schermar 21

"Notiz über die Erbauungsschrift "Die 24 Alten" des Baseler Franziskaners Otto von Passau (um 1386), 1649 mitgeteilt (an Anton Schermar?) von einem Magister Honold"

Zur Schermar-Bibliothek weiß das Handschriftenarchiv:

"Als die Schermarsche Bibliothek 1977 als Dauerleihgabe in den Besitz der Stadt (Stadtbibliothek) Ulm gelangte, fehlten bereits die im HSA beschriebenen Handschriften sowie einige weitere wertvolle Handschriften und Druckwerke. Sie wurden wohl von dem Stiftungsvorsitzenden der Schermarschen Familienstiftung nach dem 2. Weltkriege verkauft. Hs. Med. 8 soll an ein Antiquariat in den USA verkauft worden sein (Hinweise von B. Appenzeller, 10/2005)."
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/ulmb.html

Ross und Reiter nennt dagegen Clytus Gottwald in seinem Katalog der Schermar-Musikalien: Mit RA Albrecht Schad von Mittelbiberach (gest. 1975) hatte man den Bock zum Gärtner gemacht, denn dieser Stiftungsratsvorsitzende hat die Bibliothek "regelrecht geplündert" (S. XXIII, auch S. IXf. zur Geschichte der Bibliothek ist einsehbar) :

http://books.google.de/books?id=NcmpJlkMAEYC&lpg=PR9&ots=OrCCfGLido&dq=anton%20schermar&pg=PR23

Dank des ungetreuen Verwalters ist übrigens die Handschrift der 24 Alten der Schermarbibliothek heute verschollen:

http://www.handschriftencensus.de/hss/Ulm

Otto Wiegandt: Anton Schermar und seine Bibliothek im Ulmer Münster. In: Schwäbische Heimat 5 (1954), S. 159-162 ist online:

http://www.schwaben-kultur.de/cgi-bin/getpix.pl?obj=000000382/00060346&typ=orig (PDF)

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/453139221/

http://www.libreka.de/9783110176735/352



Anton Schermar (1604-1681), Begründer der Schermarschen Bibliotheksstiftung

http://www.koelnkannauchanders.de/content/pdf/Choices_6_2011_Das_Archiv_der_Zukunft.pdf

Ein Archiv, das möglichst vielen einen optimalen
Service bieten möchte, verzichtet auf Gebühren,
stellt seine Findmittel online, gewährt die Möglichkeit, Archivalien kostenfrei zu fotografieren,
stellt sicher, dass online bestellte Archivalien im
Benutzersaal spätestens nach 20 Minuten vorliegen und stärkt ausdrücklich die wissenschaftliche
Kompetenz seines Mitarbeiterstabs. Die derzeitige
Leiterin des Stadtarchivs, die auf Kritik dünnhäutig reagiert und bereits mehrfach Anstrengungen
unternommen hat, öffentliche Kritik an ihren Planungen zu unterbinden, hat bislang wenig Anlass
zur Hoffnung geboten, dass die Neuaufstellung des
Historischen Archivs der Stadt Köln intelligent, mit
Sachverstand und im Konsens mit der Bürgergesellschaft angegangen wird. Die Aufgabe, ein zukunftsweisendes Konzept für das Stadtarchiv zu erarbeiten, ist bislang ungelöst.


Frühere Kritik Möllers an der Neukonzeption:
http://archiv.twoday.net/stories/8423542/

Zu meiner Konzeption eines Bürgerarchivs:

http://archiv.twoday.net/stories/5584413/

Die Zukunft des Stadtarchivs und des Einsturzortes sowie der Umgang der Stadt mit den Depositaren: Schwerpunktthema im Magazin Choices im Juni 2011:
Frank Möller: Kein Aufbruch nach dem Einsturz. Das Historische Archiv zwischen Fachverwaltung, Wissenschaft und Bürgerinteresse
Oliver König: Bitte nicht anrufen. Oliver König über seine Erfahrungen als Nachlassgeber
Clemens Rehm: Werkzeuge der Demokratie. Clemens Rehm über Transparenz, Aktenberge und das digitale Archiv

Link zur PDF-Datei

Findmittel des Bundesarchivs sind über mehrere Metasuchen verfügbar.

Suchwort: aalen

ARGUS-Suche auf der Website des Archivs:
http://startext.net-build.de:8080/barch/MidosaSEARCH/search.htm
Die Suche ergab 38 Treffer in 27 Gliederungspunkten

BAM-Portal
http://www.bam-portal.de
5 Treffer (EAD-Online 4, Filmarchiv 1)

Archivportal Europa
http://www.archivesportaleurope.eu
2 Treffer, nicht mit den Treffern des BAM-Portals übereinstimmend

ArchiveGrid, kostenpflichtig
http://archiv.twoday.net/stories/29743452/
8 Treffer, einer mit dem Archivportal Europa übereinstimmend

Erschreckend!

"Der Architektenwettbewerb um den Neubau des Historischen Archivs und der Kunst- und Museumsbibliothek am Eifelwall ist entschieden. Oberbürgermeister Roter, Baudezernent Streitberger und Kulturdezernent Quander stellten heute den siegreichen Entwurf vor. Kosten wird der Neubau über 90 Millionen Euro und Baudezernent Streitberger rechnet mit einer Einweihung in oder nach 2015. Ein viergeschossiger Baukörper wird den siebengeschossigen Kubus des Magazins des Historischen Archivs umrahmen, den das siegreiche Büro Waechter + Waechter aus Darmstadt als "Schatztruhe" bezeichnet. Der Look soll bronzefarben sein."


© Stadt Köln

"Am Eifelwall, Ecke Luxemburger Straße soll der Neubau entstehen. Zur Luxemburger Straße hin wird sich ein kleiner Platz öffnen, dahinter liegt einer der Eingänge in den Komplex. Der Besucher kommt danach erst einmal in ein großes Foyer, in dem auch Ausstellungen stattfinden können. Über eine Treppe erreichen die Besucher dann die Lesesäle von Historischem Archiv und der Kunst- Und Museumsbibliothek. Für letztere gab Oberbürgermeister Jürgen Roters heute im Lichthof des Spanischen Baus noch einmal ein eindeutiges Bekenntnis ab: "Es ist gesichert, dass die Kunst- und Museumsbibliothek in Köln bleibt". Das eigentliche Magazin des Historischen Archivs wird ein extra Haus (Baukörper) innerhalb des Ensembles. Diese eigene Konstruktion scheint die Jury besonders überzeugt zu haben. Denn dadurch sei ein besonders schwerer und standsicherer Bau mit möglichst wenig Installationen möglich. Dies garantiere mehr Sicherheit und auch thermisch sei es so möglich ohne Klimaanlagen ein konstantes Raumklima zu gewährleisten. Im Süden des umrahmenden Gebäudes werden die Büros der Mitarbeiter der beiden Häuser liegen, im Norden die Werkstätten.
Streitberger spricht von einem klassischen Entwurf, der zwar nicht so spektakulär sei, dafür aber "wertvoll". Auch Kulturdezernent Prof. Georg Quander lobte den Entwurf, bei dem die Würde des Inhaltes der des Gebäudes entspräche. Quander machte deutlich, dass die Entscheidung nicht leicht fiel, da es aufgrund der besonderen Anforderungen Ähnlichkeiten im Konstruktiven gab. Oberbürgermeister Roters verspricht nun den Kölnerinnen und Kölnern mit großer Tatkraft den Bau voranzutreiben. Er wolle, dass es nicht wie bei vielen Projekten der Vergangenheit zu Verzögerungen komme, sondern den bundesweit verstreuten Kölner Archivalien wieder eine Heimat geben. Baudezernent Streitberger geht davon aus, da das Grundstück in Händen der städtischen Gebäudewirtschaft liege, mit einer Planungszeit von rund 1-2 Jahren und einer anschließenden Bauzeit von rund 2-2,5 Jahren. Streitberger: "Zielzeit für die Einweihung durch den Oberbürgermeister ist 2015". Der Siegerentwurf erhielt 62.500 Euro aus dem mit 250.000 Euro dotierten Wettbewerb. Der Neubau, so Streitberger, werde rund 86 Millionen Euro kosten.
Der zweite Preis ging an die Architekten Nieto Sobejano Arquite aus Berlin (2. Preis 50.000 Euro), der dritte Preis an Thomas Müller Ivan Reimann Architekten mbH aus Berlin (3. Preis 37.500 Euro), der vierte Preis an Staab Architekten GmbH aus Berlin (4. Preis 30.000 Euro), der fünfte Preis ging nach Köln an Van den Valentyn Architektur (Preis 20.000 Euro). Die mit jeweils 10.000 Euro dotierten fünf Anerkennungen erhielten die Büros Gottfried Böhm, Köln, Stanton Williams, London, Paul Bretz Architekten GmbH, Luxemburg, Max Dudler, Berlin und gmp Generalplanungsgesellschaft, Aachen.


© Stadt Köln

Alle Wettbewerbsarbeiten (Modelle, Ansichten, Pläne, Erläuterungen) werden vom 21. Juni bis 5. Juli 2011 im Kölner Rathaus, Spanischer Bau, Lichthof, ausgestellt und sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Öffnungszeiten sind: montags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, dienstags und freitags von 8 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 11 bis 18 Uhr. "

Quelle: report-k.de, 19.6.11, 16:30, Bilder: Pressemitteilung der Stadt Köln, 19.6.11, 15:54

" ..... Der Rat der Stadt Köln hat im September 2009 über den neuen, endgültigen Standort für das Historische Archiv und die bisher an fünf Standorten in Köln vorzufindende Kunst- und Museumsbibliothek entschieden: Der Neubau wird auf einem rund 9.000 Quadratmeter großen städtischen Grundstück am Eifelwall/Ecke Luxemburger Straße im Stadtteil Köln-Neustadt/Süd realisiert.

Von den Wettbewerbsteilnehmern wurden städtebaulich, architektonisch und funktional anspruchsvolle Entwürfe erwartet. Die Planung und die spätere Errichtung eines Gebäudes für diese beiden bedeutenden wissenschaftlichen Einrichtungen verlangt von allen Beteiligten eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aufgabenbereichen, Inhalten und Zielen der künftigen Nutzer.

Am Eifelwall soll das modernste und sicherste Kommunalarchiv Europas entstehen. Es will zum einen Bürger, Verwaltung und Wissenschaft einladen, an der großen Kölner Geschichte und deren Schätzen teilzuhaben und zum anderen die internationale Kunstgeschichte, insbesondere des 20. und 21. Jahrhunderts, vermitteln.

Vorgesehen ist ein einladendes, offenes und gleichzeitig hochfunktionales Haus, das sowohl Fachwissenschaftler als auch Studenten und interessierte Bürger anspricht. Strengste konservatorische Erfordernisse sollen mit Energieeffizienz und möglichst geringen Betriebskosten vereint werden. Daher sollte die Planung auch unter dem Aspekt eines energieoptimierten Bauens im Sinne des so genannten Passivhausstandards erfolgen.

Eine große Herausforderung für die Teilnehmer des Wettbewerbs war die Umsetzung des funktional äußerst vielschichtigen und anspruchsvollen Raumprogramms. Es weist einen Umfang von rund 30.400 Quadratmetern Bruttogeschossfläche zuzüglich einer Tiefgarage auf. Hiervon entfallen etwa 20.000 Quadratmeter auf das Historische Archiv und rund 10.400 Quadratmeter auf die Kunst- und Museumsbibliothek.

Eine wichtige Forderung war zudem, dass die unterschiedlichen Nutzungen einerseits eigenständig betrieben werden können, und dass das Haus andererseits für das Publikum attraktive gemeinsame Foyer- und Veranstaltungsräume aufweist. So sind künftig der Lesesaal des Historischen Archivs und der Lese- und Arbeitsbereich der Kunst- und Museumsbibliothek vom gemeinsamen Foyer aus zugänglich.

An die Sicherheit der Magazinräume werden baulich und klimatisch höchste Anforderungen gestellt, um größtmöglichen Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen, Vandalismus, Diebstahl und Naturkatastrophen zu gewährleisten. Aus dem hohen Eigengewicht der Regalanlagen und Planschränke und dem beträchtlichen Gewicht der eingelagerten Bestände ergeben sich ebenso höchste Anforderungen an die Statik und Magazinflächen. Da falsche Klimabedingungen und Klimaschwankungen zu irreparablen Schädigungen des Archiv- und Bibliotheksguts führen, müssen Schwanken der Temperatur und Luftfeuchtigkeit soweit wie möglich reduziert werden.

Auf die Restaurierungswerkstatt kommt in den nächsten Jahrzehnten über die normalen, erhaltenden und konservierenden Aufgaben auch die große Aufgabe der Wiederherstellung der vom Einsturz geschädigten Bestände zu. Daher wird die Restaurierungswerkstatt künftig neben den normalen Räumen wie Werkstatt und Labor auch über spezielle Nass- und Trocknungsräume und einen eigenen Bereich für die Gefriertrocknung verfügen.

Der Neubau bildet den Auftakt zu der im Masterplan Innenstadt vorgeschlagen baulichen Erweiterung entlang des Inneren Grüngürtels. Derzeit steht auf dem städtischen Gelände ein veraltetes Gebäude, in dem das städtische Umweltlabor, ein Lebensmittellabor sowie eine Holzhandlung untergebracht sind. Ergänzend zum Neubau für Archiv und Kunst- und Museumsbibliothek soll am Eifelwall Wohnbebauung entstehen, die zusammen mit den städtischen Neubauten als städtebauliches Ensemble wirken soll.

Der Wettbewerb war als einphasiger, begrenzter Wettbewerb mit europaweiter Ankündigung und vorgeschaltetem Auswahlverfahren ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren war anonym, ihm lagen die Regeln der Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) zugrunde. Ausloberin des Realisierungswettbewerbs war die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der Wettbewerb wurde von dem Darmstädter Architekturbüro Freischlad + Holz durchgeführt und begleitet. "

Quelle: Köln.de, 19.6.2011, 16:36

Erste Anmerkungen:
1) Das schönste Neubau-Archiv in Europa ist dieser Bau m.M. nach nicht (Archives departmentales in Montpellier, Entwurf: Zaha Hadid, ist nicht zu toppen).
2) Wo bleibt das "Bürgerarchiv", wenn man eine "Schatztruhe" wollte?

Frage
Fährt jemand zur Ausstellung der Entwürfe und kann gemeinfreie Bilder nachreichen?

Haber mokiert sich zurecht über das Abzock-Angebot ArchiveGrid, das laut DBIS in Deutschland nur für die UB Heidelberg lizenziert ist.

http://weblog.hist.net/archives/5505

Natürlich hätte er mehrere Erwähnungen von ArchiveGrid in Archivalia finden können:

http://archiv.twoday.net/search?q=archivegrid

2006 schrieb David Mattison: "Like Klaus Graf of Archivalia, I too am puzzled and dismayed at RLG’s decision to monetize access to archival cataloging through its new ArchiveGrid service, which replaces RLG Archival Resources. Access is free until May 31, 02006, after which time an institutional subscription will be required. As Dr. Graf points out, the research world would be all the richer if these cultural institutions would provide OAI-PMH (Open Archives Initiative-Protocol for Metadata Harvesting) compliant data that other institutions and individuals can freely harvest for their own purposes."
http://www.davidmattison.ca/wordpress/?p=1685

"Open the door to history" als Motto ist ein Witz. Wir brauchen freie Metasuchen, wie sie unter

http://archiv.twoday.net/stories/6424341/

aufgelistet werden. In der Regel sind die Daten der einzelnen Institutionen ja in separaten Findmitteldatenbanken frei zugänglich. Dass eine Abzocke-Firma wie OCLC es ermöglicht, sie einheitlich zu durchsuchen, das Archivwesen aber noch nicht einmal funktionierende nationale Metasuchen aufzusetzen, zeigt einmal mehr die ganze Erbärmlichkeit der IT-Kultur unserer Zunft.

archivegrid_search

Johann Georg Estor setzte sich in seinen Neuen kleinen Schriften Bd. 2, Marburg 1761, S. 331 ff. mit den Fabeleien Rüxners auseinander.

http://books.google.de/books?id=9MVEAAAAcAAJ&pg=PA331

Meine http://archiv.twoday.net/stories/5086177/ geäußerten Vermutungen zur angeblichen Magdeburger Vorlage des Rüxnerschen Turnierbuchs um 1430 kann ich aufrechterhalten. Estor gibt keine anderen Quellen an als die Holland'schen Turnierreime, die mit Schlick in Verbindung stehen, das Turnierbuch und die heutige Göttinger Handschrift.

Update: Die Göttinger Handschrift (Ende 16. Jh.?) ist wahrscheinlich eine mit Wappen versehene Druckabschrift des Würsung-Drucks von 1518, siehe

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/Goettingen_700339080000.html

http://www.studienbibliothek-dillingen.de/index.php?id=45

In anständiger Größe und ohne Wasserzeichen.


Ausführliche Infos und befreite Dokumente:

https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch

Mit anderen Worten: die ersten knapp 1000 Tweets (Twitter-Nachrichten u.ä.) des Archivs im PDF-Format. Die Tweets setzen (anders als in der Twitter-Timeline) mit den ältesten Tweets ein; da der zugrundeliegende Account zunächst etwas Vorlaufzeit als archivaffiner Kurzblog hatte, sind im Tweetbook ca. 900 "reguläre" Tweets des Stadtarchivs (ab ca. Mitte Januar 2011) zu finden. Zwischenfazit: Twittern lohnt sich für Archive, ein einfaches und schnelles Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und die Darstellung des Archivalltags! Vorsicht: Archivisches Twittern mit einer Prise Humor schadet absolut nichts ,-

http://www.slideshare.net/StadtASpeyer/tweetbook-speyerarchiv

Googles Digitalisierung verstärkt die ohnehin vorhandene Benutzerunfreundlichkeit der ÖNB Wien:

http://derstandard.at/1308186342928/Nationalbibliothek-Google-scannt-Kakanien

Was frommt eine Furie des Archivierens, wenn die Arbeitsbedingungen an den Orten des Sammelns die Forschung mehr behin­dern als fördern?

Via VÖBBLOG


Meint das Bundespatentgericht:

http://www.markenrecht24.de/2011/06/18/akademischer-handwerker/

Die spinnen, die Markenrechtler!

Peter Delin nennt es ein "herausragendes Suchinterface" in INETBIB, dabei handelt es sich lediglich darum, dass neun eigene (!) Datenbanken gemeinsam durchsucht werden können. Was daran herausragend sein soll, erschließt sich mir nicht. Die in der erweiterten Suche mögliche Eingrenzung auf online vorliegende Medien scheint nutzlos, denn entweder sind diese nicht wirklich online ("For copyright reasons, the recording of this item is not available online") oder man braucht den Login bei einer britischen Bildungsinstitution.

http://beta.bufvc.ac.uk/


Hans Sachs besaß eine Ausgabe von Georg Rüxners Turnierbuch, das bereits in Simmern ab 1530 mehrere Auflagen erlebte. Er fasste den Stoff, nämlich den Ursprung und die Reihenfolge der (angeblichen) Turniere ab 938, in einem Spruchgedicht zusammen, das auf den 21. Mai 1541 datiert ist.

Ein Einzeldruck erschien schon 1541 bei Hans Guldenmund in Nürnberg (VD 16 S 573, z.B. auch in Nürnberg GNM und UB Salzburg; Varianten in der Sachs-Werkausgabe von Keller und Goetze Bd. 21, S. 365

http://www.archive.org/stream/hanssachs06sachgoog#page/n377/mode/2up

Bibliographisch erfasst von Emil Weller: Der Volksdichter Hans Sachs und seine Dichtungen. Nürnberg 1868, S. 86 Nr. 204

http://books.google.com/books?id=7TkuAAAAYAAJ&pg=PA86 )

[Digitalisat:
http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ156765309 ]

Der Turnierspruch erscheint dann in der ersten Folioausgabe von 1558, die im 16. Jahrhundert mehrere Nachdrucke erlebte. Hiernach druckte es Adelbert von Keller (Hrsg.): Hans Sachs Bd. 2, Stuttgart 1870, S. 342-352

http://www.archive.org/stream/hanssachs10sachgoog#page/n347/mode/2up

Ein späterer Einzeldruck in Nürnberg um 1570 ist nach dem VD 16 S 575 in Wolfenbüttel nachgewiesen. Handschriftlich überliefert ist das Gedicht in der Zwickauer Spruchgedichte-Handschrift SG 4, Bl. 180v-186.

Weitere Nachweise in Bd. 25 der Ausgabe S. 123

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:BLV_225_Hans_Sachs_Band_25.pdf&page=127

Zur Quellenbearbeitung äußerte sich Carl Drescher: Studien zu Hans Sachs. Neue Folge, Marburg 1891, S. 18-21:

http://www.archive.org/stream/studienzuhanssa00dresgoog#page/n31/mode/2up

Ergänzungen dazu in einer Besprechung von A. L. Stiefel in der Zeitschrift für vergleichende Litteraturgeschichte NF 6 (1893), S. 146

http://books.google.com/books?id=aNYNAAAAYAAJ&pg=PA146 (US-Proxy)

Auf die Rezeption des Spruchgedichts weist hin: Ferdinand Eichler: Das Nachleben des Hans Sachs vom XVI. bis ins XIX. Jahrhundert. Leipzig 1904, S. 123:

http://www.archive.org/stream/dasnachlebendes00eichgoog#page/n141/mode/2up

Aufgrund von Rüxners Erfindung des ersten Turniers (Magdeburg 938) stieß auch das Spruchgedicht des Nürnberger Handwerkerdichters in Magdeburg auf ein besonderes Interesse. Zwei (bislang nicht weiter beachtete) frühneuzeitliche Handschriften des 17. Jahrhunderts, die die hochdeutsche Fassung der Magdeburger Schöppenchronik enthalten (fortgesetzt bis 1566) sowie die Liste der Bürgermeister und Kämmerer (bis 1601), überliefern auch das Spruchgedicht von Sachs.

- Leipzig, UB (Leihgabe der Stadtbibliothek) Rep. II 75

http://books.google.de/books?id=MAAVAAAAQAAJ&pg=PA169

- Kopenhagen, KB Cod. Thott. 633, 2°

http://books.google.de/books?id=Ro0kAQAAIAAJ&pg=RA2-PA357

Sicher handelt es sich um eine Druckabschrift. Schon Weller a.a.O. bemerkte, dass das Gedicht in Magdeburger Chronik-Drucken von 1587 und 1589 (Pomarius/Baumgartens d. J. Bearbeitung der Sassen-Chronik) abgedruckt wurde.

Die gleichen drei Texte (Schöppenchronik, Bürgermeisterkatalog, Turniere), aber wohl in anderer Reihenfolge, bot die verschollene Handschrift des Haller Universitätskanzlers Ludewig:

http://digital.slub-dresden.de/ppn33724149X/370

#forschung

#fnzhss

Einzeldruck von Guldenmund 1541 (Wikimedia Commons)

als Suchwort googeln:

vier prinzen zu schaumburg lippe und das parallele Unrechtssystem

und auf Bilder drücken

Voila
ein overlook

"Die Kosten für den Wiederaufbau des Kölner Historischen Archivs steigen. So mussten laut Stadt im vergangenen Jahr 4,5 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden. Bis zum Jahr 2015 würden sich allein die Sachkosten auf mehr als 120 Millionen Euro belaufen. Bereits jetzt sei abzusehen, dass die Restaurierung der beschädigten Archivalien bis zum Jahr 2040 dauern und weitere Kosten in Millionenhöhe verursachen werde, so die Stadt."
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Köln, Nachrichten v. 17.6.2011

http://womblog.de/2011/06/17/brasilien-geheim-soll-geheim-bleiben/

Aufarbeitung der Militärdiktatur in Brasilien.

Die Verbrechen der Militärdiktatur stehen wieder auf der Tagesordnung.
Doch Präsidentin Dilma Rousseff ist der Koalitionsfrieden wichtiger.

Auch unter Präsidentin Dilma Rousseff müssen sich Brasiliens
Menschenrechtler in Geduld üben. Bislang konnten sie hoffen, dass
"ultrageheime" Regierungsdokumente immerhin nach 50 Jahren öffentlich
gemacht werden – so hatte es das Abgeordneten- haus letztes Jahr
beschlossen.

Doch im Senat will Rousseff, selbst ein Folteropfer der
Militärdiktatur (1964-85), nun ihren konservativen Koalitionspartnern
nachgeben, allen voran den Expräsidenten José Sarney (1985-90) und
Fernando Collor (1990-92). "Wir dürfen doch aus der brasilianischen
Geschichte kein Wikileaks machen", sagte Sarney.

"vielen Dank für Ihre Hinweise. Wir haben in Abstimmung mit der Autorin des Beitrags nun einige Ergänzungen vorgenommen" teilt die Bayerische Staatsbibliothek mir mit. Dass man bei substantiellen Hinweisen den Hinweisgeber oder die Quelle nennen muss, gilt nicht nur für den Universitätsbereich oder den Handschriftencensus.

Es geht um:

Sonja Kerth, Bernhard von Uissigheim: Vom Würzburger Städtekrieg, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45645 (17.06.2011)

Meine Hinweise wurden veröffentlicht:
http://archiv.twoday.net/stories/19456421/
In den Kommentaren Hinweise auf auch jetzt nicht berücksichtigte Arbeiten von Klaus Arnold, wo bereits der Druck von 1527 genannt ist.

Die Existenz des Drucks und der Link wurde vermerkt, weitere Links wurden gesetzt (ärgerlicherweise aber nicht die zu den beiden JfL-Aufsätzen Schuberts, von der BSB digitalisiert, und weitere von mir genannte Links). Es fehlen aber die Arbeiten von Klaus Arnold.

In Ordensarchiven gibt es viel zu entdecken

Linz, 17.06.2011 (KAP) Ordensarchive sind «Gedächtnis und Hilfestellung für das Gewissen einer Gemeinschaft». Das erklärte Abt Maximilian Neulinger vom Benediktinerstift Lambach im «Kathpress»-Gespräch im Zuge der Jahrestagung der Ordensarchive und -bibliotheken im Seminarhaus St. Klara der Franziskanerinnen in Vöcklabruck. Hier trafen sich Ordensarchivare und -bibliothekare diese Woche zum Erfahrungsaustausch und besuchten abschließend das Stift Lambach als gelungenes Beispiel dafür, wie man Räumlichkeiten zu Archivzwecken umbauen kann.

«Viele Menschen suchen in Archiven Stammbäume, Ahnen, Identitäten. Sie erzählen von unserer Geschichte als Gemeinschaft», sagte Abt Neulinger, der zusammen mit einem Angestellten selbst das Lambacher Stiftsarchiv führt. «Archive geben Zeugnis für geschichtliche Fakten und Daten. Und sie regen an, Vergangenes zu bewerten und Gegenwärtiges in Beziehung zu stellen - auch mit den Überzeugungen, die letztlich unsere wahre Identität sind, nämlich das Leben nach dem Evangelium.»

Ein wichtiger Dienst eines Archivs sei es heutzutage auch, «offen zu sein», betonte der Abt. «Kirche steht oft unter dem Generalverdacht des Bunkerns, Mauerns und des Verbergens. Wir haben bewusst ein offenes Archiv, mit dem wir Zugang auch für die Aufarbeitung von unbequemen Fragestellungen schaffen wollen.»

«Ein Archiv birgt vieles: Geordnetes und Ungeordnetes, hier ist immer wieder etwas zu entdecken», so Abt Maximilian. Das Archiv im Stift Lambach umfasst tausend Archivkartons, «noch einmal eine solche Zahl archivarische Handschriften und speziell abgesondert Handschriften des Mittelalters, Papier, Pergament, auch erste Wiegendrucke». «Aber es gibt auch Unikate, Kanonenkugeln, übriggebliebene Kreuzrippen, Uhren aus dem Fundus verstorbener Mitbrüder - alles, was sich sammelt und was die Geschichte hinterlässt», berichtete Neulinger. Zu seinen liebsten Stücken zähle eine Stiftungsurkunde für ein Waisenhaus in Pergament, das mit dem Jahr 1723 datiert ist.

Im Archiv des Stiftes finden auch viele Heimatforscher - vor allem auch aufgrund des hohen Datenbestands an Bildmaterial - sowie Diplomanten und Dissertanten ihre Quellen. Es sei großartig, einen solchen Fundus an «Textzeugen» zu haben und auf diese Weise in Dialog mit einem Schreiber oder einem Illustrator zu treten. Faszinierend sei es, Pergamenthandschriften in der Hand zu halten: «Durch Tausend Jahre verwahren wir eine Information, die auch heute noch lesbar ist, auch wenn Sprache und Schrift speziell sind», hob der Abt hervor und erinnerte daran, dass neue Tonträger wie eine CD oder DVD vielleicht nicht so lange haltbar sein werden.

Kulturelles Erbe auch in Frauenorden

In den meisten Gemeinschaften betreuen Ordensleute die Archive und Bibliotheken. Vor allem in größeren Stiften und Klöstern gibt es zunehmend aber auch mehr Fachangestellte in diesem Bereich, «denn die fachlichen Anforderungen haben sich im Archiv- und Bibliothekswesen in den vergangenen Jahren vor allem durch die Einführung des Computers verändert», erklärte Helga Penz vom «Referat für die Kulturgüter der Orden» der «Kathpress».

Dabei ist die Bewahrung der Archive und Bibliotheken von besonderer Wichtigkeit. «Nicht nur Männerorden, auch die vielen Frauenkongregationen haben ein reichhaltiges kulturelles Erbe zu bewahren», betonte Penz. «Es ist ein spannendes, für die Sozialgeschichte Österreichs auch höchst wichtiges historisches Erbe, das es zu bewahren und vermitteln gilt. Es ist auch wichtig, bewusst zu machen, dass diese Aufgabe nicht nur eine Angelegenheit der alten Stifte ist.»

Ordensbibliotheken: Spiegel der Zeit

«Ordensbibliotheken teilen die Geschichte des Ordens, sie haben die guten Zeiten mitgemacht, haben sich vermehrt besonders in Zeiten, als die philosophisch-theologische Bildung angesetzt hat. Aber sie haben auch die Zeiten der Ordensaufhebungen mitgemacht», erläuterte Manfred Massani, Provinzbibliothekar der Kapuziner in Innsbruck, gegenüber «Kathpress». Unterm Strich sehe man, «was die Ordensgeschichte ausgemacht hat, vor allem das spirituelle Wirken des Ordens ist hier eins zu eins vertreten».

In seinem Vortrag gab Massani eine Einführung, was eine moderne Bibliothek leisten soll. Denn war früher die Klosterbibliothek der einzige Ort im Kloster, an dem Ordensfrauen und -männer ihre Fachlektüre, Nachschlagewerke, aber auch Erbauungs- und Unterhaltungsliteratur benutzten, hat heute jeder seine eigene kleine Handbibliothek.

Die Provinzbibliothek der Kapuziner wurde 1994 gebaut im Zuge der Generalsanierung des Klosters in Innsbruck. Ziel sei gewesen, der Bibliothek des Kapuzinerklosters Innsbruck genug Platz zu bieten und auch Aufbewahrungsort für Bibliotheken aufgelassener Niederlassungen zu sein, berichtete Massani. Durch die Aufhebung von Kapuzinerklöstern der ehemaligen Nordtiroler Kapuzinerprovinz seien ganze Teile von Bibliotheken nach Innsbruck gekommen. Massani sprach damit ein generelles Problem von Orden an, denn durch Klosteraufhebungen und damit verbundenen Bibliothekszusammenführungen entstünden immer wieder Platzprobleme. Diese versuchen die Kapuziner damit zu lösen, dass sie sich Kooperationspartner suchen.

Überlegungen gebe es auch für eine stärkere Zentralisierung, erläuterte Massani. So wäre die Zentralbibliothek der Kapuziner in Rom interessiert daran, vor allem Kapuziner-Dubletten aus dem Altbestand zu erwerben. «Aber es gibt denkmalschutzrechtliche Bedenken, wenn man Kulturgut ins Ausland bringt.» Dabei müsse man aber auch bedenken, dass die Kapuziner ein weltweit tätiger Orden seien und Regionalgeschichte des Ordens immer auch Teil der gesamten Ordensgeschichte sei, merkte Massani an.

Heute umfasst die Bibliothek des Innsbrucker Klosters rund 80.000 Medien, samt eingelagerter Bestände der anderen Kapuzinerklöster komme man auf rund 120.000 Medien, die in der Provinzbibliothek verwahrt sind, so der Bibliothekar. Darunter finden sich u. a. Fragmente des Werkes «Buch des edlen Ritters und Landfahrers Marco Polo» aus dem Jahr 1477 und ein deutschsprachiges Herbarium «Gart der Gesundheit» von Johann Wonnecke von Kaub aus dem Jahr 1485.

Unter den theologischen Werken seien für die Forschung die Predigtwerke von Kapuzinern der Barockzeit interessant, z. B. «Göttlicher Cetechistische Catholische Lehr» von Aemilianus von Grätz aus dem Jahr 1712. In den Werken seien immer wieder für die damalige Zeit fortschrittliche Gedanken wie etwa die Forderungen nach «gerechter» Entlohnung zu finden, sagte Massani. 2001 begann man mit der elektronischen Erschließung der Bestände - diese ist zu rund 75 Prozent erledigt.

«Parzival» bei den Franziskanern

Über die Klosterbibliothek der Franziskaner in Graz, die den historischen Buchbestand der gesamten Provinz enthält, sprachen Gert Janusch und Wolfgang Lang, die ehrenamtlich in der Bibliothek mitarbeiten. Sie umfasst rund 45.000 Bände, davon 13.000 aus der Zeit vor 1700, weiters mehr als 800 Inkunabeln und 440 mittelalterliche Handschriften. Zu den ältesten Stücken zählen Fragmente einzelner Pergamenthandschriften aus dem 9. bis 13. Jahrhundert, die zur Verkleidung hölzerner Buchdeckel dienten und nun nach behutsamer Ablösung als sogenannte Makulaturen existieren, berichtete Janusch. Auch ein vierseitiges «Parzival»-Fragment Wolfram von Eschenbachs aus dem 13. Jahrhundert, ein zweitseitiges Bruchstück von «Willehalm», ebenfalls von Wolfram von Eschenbach aus dem 13. Jahrhundert, sowie ein vierseitiges Fragment der «Christherre-Chronik» finden sich unter den Werken. Die Bibliothek betreibt einen Online-Katalog (http://opac.obvsg.at/fpa).

Redemptoristen: Verschollene Chronik

Der langjährige Provinzarchivar und kundige Ordenshistoriker der Redemptoristen, Pater Ferdinand Zahlner, berichtete über seine Tätigkeit im Provinzarchiv im Provinzhaus in Maria am Gestade in Wien. Leider seien in den Wirren der Revolution von 1848 viele Archivalien verloren gegangen, «darunter auch die wertvolle alte Chronik», so P. Zahlner. «Ebenso sind die Provinzchroniken verschollen. Sie wurden wahrscheinlich während der gefährlichen Zeit des Zweiten Weltkriegs irgendwo versteckt.» Der Umfang des Archivs beläuft sich laut P. Zahlner auf rund 150 Laufmeter.

Weiterer Referenten der Tagung waren Severin Matiasovits - er hat im Rahmen eines vom «Referat für die Kulturgüter der Orden» betreuten Projekts im Jahr 2009 das Archiv der Passionisten an der Wallfahrtskirche Maria Schutz am Semmering geordnet und betreut - Monika Würthinger vom Diözesanarchiv Linz und Michaela Follner vom Österreichischen Staatsarchiv. Erwin Rotter von der Rechtsanwaltskanzlei Kuhn informierte über «Datenschutzfragen im Archivwesen».

Die Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs wurde im Jahr 2004 als Plattform zum Erfahrungsaustausch von Archivaren in Orden und Klöstern gegründet. Seit der Gründung des «Referats für die Kulturgüter der Orden» im Jahr 2010 ist die ARGE Ordensarchive eine Abteilung des Referats, die sich besonders um Weiterbildung und fachliche Beratung in Angelegenheiten des klösterlichen Archivwesens bemüht. (Infos: www.superiorenkonferenz.at)

Quelle: http://www.kathpress.co.at/


http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=14939

2. Hälfte des 15. Jahrhunderts:

http://hdl.handle.net/2374.OWES/1537

Aus einer Zuschrift:

Seiten aus den Urbaren, die man vor 20 Jahren pro Kopie für wenige Pfennige erhielt, werden nun vorher angeblich gescannt. Pro Seite sind dann 5 € für die Scannung fällig, 0,50 € für die Kopie zuzüglich Porto. Für 1 DIN A4 Seite waren sage und schreibe 6,50 € fällig.

Enhancing Open Access to Grey Literature: On the Launch of the OpenGrey Repository
http://www.opengrey.eu/

Today marks the launch of the OpenGrey Repository. OpenGrey succeeds
OpenSIGLE, which was an initiative by INIST-CNRS to transfer the contents of
a commercial database into an open access environment - including the
results of 25 years of collecting and referencing grey literature by
European partners. Since 2008, GreyNet's conference preprints complement the
offer on grey literature in OpenGrey by providing full-text access to
research output in this field of information science,
http://www.opengrey.eu/search/request?q=greynet

http://www.ub.uni-heidelberg.de/allg/benutzung/bereiche/handschriften/625jahre2011/Welcome.html


A new blog created by the Rare Books Collections of the Department of Special Collections of the University of St Andrews: http://standrewsrarebooks.wordpress.com/

"Echoes from the Vault explores discoveries made through current retro-cataloguing efforts, announces any news or events from the Special Collections and will highlight some of the treasures from our long history of collecting. It has also been published in part to fill the need to reach out to our current and potential users as the department has been relocated to a temporary, smaller facility during a phase of refurbishment." (Archives-L)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,768816,00.html

Die Deutschland-Chefs von Sony Music und Universal Music attackieren die Gema. Die Verwertungsgesellschaft verhindert hartnäckig die Sendung zahlreicher Songs auf YouTube. Der Verdacht der Platten-Manager: Die Gema sei noch nicht im Digitalzeitalter angekommen.

Siehe auch
http://www.tagseoblog.de/das-elend-mit-der-gema-wen-vertritt-sie-eigentlich

Zur GEMA siehe hier

http://archiv.twoday.net/stories/19464659/

http://archiv.twoday.net/search?q=verwertungsges+gema

#gema


Joseph Schnitzer (1859-1939) war ein katholischer Theologe und Kirchenhistoriker, der zum Opfer der sogenannten Modernisten-Verfolgung wurde. Der greise Vorsitzende des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte e.V., Manfred Weitlauff, gab dem kürzlich erschienenen Jahrbuch des Vereins 2010 einen mit separater Seitenzählung versehenen zweiten Teil bei, eine Monographie über Schnitzer, die durchaus spannend zu lesen ist. Einige Publikationen Schnitzers sind jetzt in Düsseldorf online, darunter die nach wie vor wichtige Savonarola-Biographie von 1924:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2698871


Damit befasste sich eine Arbeit schon 2008:

http://nccur.lib.nccu.edu.tw/handle/140.119/33525

Archivalia ist in den Belegen zitiert.

http://www.archive.org/stream/urkundenbuchder05sachgoog#page/n347/mode/2up
(auch Die Magdeburger Schöppensprüche, 1901, S. 6f. Nr. 2 http://books.google.de/books?id=-5QwAAAAYAAJ US-Proxy = http://www.archive.org/details/DieMagdeburgerSchoeppensprueche)

Hertel datiert im UB der Stadt Magdeburg I, n. 508 um 1370. Die Ausfertigung lag im Stadtarchiv Groß-Salze Nr. 39. Die Schöffen befragten ihren Schreiber - das war aber wohl der üblicherweise mit Heinrich von Lammespringe identifizierte Verfasser der Magdeburger Schöppenchronik. Er dürfte dann auch die Urkunde geschrieben haben. Zumindest ist das nicht unwahrscheinlicher als die Identifizierung des Autors mit dem Kleriker Heinrich von Lammespringe. Dieser erscheint 1386 und 1396 in Groß-Salze als Altarist von St. Peter in Magdeburg und ehemaliger Stadtschreiber von Magdeburg. Der Verfasser der Urfassung der Schöppenchronik ca. 1360/72 war nach eigenen Angaben Altarist von St. Petri und Stadtschreiber sowie Schöffenschreiber. Er muss 1350 noch recht jung gewesen sein. Die von den Schöffen zu Lehen gehende Heiligkreuzpfründe war für einen "armen scholere edder papen" vorgesehen (ed. Janicke S. 220). Auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst der Schöffen und der Stadt konnte der Schreiber diese Pfründe behalten. Es ergeben sich folgende Möglichkeiten:

a) Heinrich von Lammesspringe ist vielleicht um 1330 geboren und wurde 1350 Schöffenschreiber. Nach dem wohl ca. 1372 anzusetzenden Ende seiner Tätigkeit begab er sich unter Beibehaltung der Pfründe an St. Petri nach Groß-Salze. Er dürfte hochbetagt nicht vor 1396 gestorben sein. So die auf Janicke zurückgehende bisherige Forschung.

b) Der Chronist starb kurz nach 1372 (wohl in seinen 40ern) - oder er zog aus Magdeburg weg. Sein Nachfolger als Stadtschreiber bzw. Schöffenschreiber und Inhaber der Peterspfründe wurde Heinrich von Lammesspringe, der später nach Groß-Salze ging (unter Beibehaltung seiner Pfründe).

In chronologischer Hinsicht kann man die Variante b) nicht als erheblich weniger plausibel ansehen als a). Die Lücke zwischen 1372 und 1386 ist groß genug für einen langjährig amtierenden Nachfolger. Daher kann die übliche Gleichsetzung des Chronisten mit Heinrich von Lammesspringe nicht als gesichert angesehen werden.

Auf Schriftvergleiche ist aufgrund der fragmentarischen Überlieferung und der Problematik der Händezuweisung nicht zu hoffen. Man könnte allenfalls UB Magdeburg 1 Nr. 525 von 1373 (Magdeburg an Lübeck) im Stadtarchiv Lüneburg mit der oben zitierten Urkunde vergleichen. Aber selbst wenn es die gleiche Hand wäre, was wäre damit gewonnen?

Bei Janicke nicht berücksichtigt ist die Urkunde vom 24.2.1386, in der "her Hinric unn her Curt von Lammespring" als Zeugen auftreten (UB 1 n. 614 bzw. Volltext UB ULF) und zwar in Magdeburg. Ebenso wenig die von 1387 Sept. 4 ebd., Nr. 629 (S. 400), zu letzterer auch UB Halle http://goo.gl/DQDar http://goo.gl/Hn95D = GBS.

[Update: Aber war es der Schreiber der Magdeburger Schöffen oder nicht eher der der von Groß-Salze?]

#forschung



"Im Rahmen eines Festaktes zur Vertragsunterzeichnung der Übergabe des Behring-Archivs von Sanofi-Aventis Deutschland an die Philipps-Universität Marburg veranstalten die Philipps-Universität, Sanofi-Aventis und die Universitätsstadt Marburg einen Festakt im Landgrafenschloss. Anschließend findet sie Eröffnung der Ausstellung Blut ist ein ganz besonderer Saft’ – Emil von Behring (1854-1917) statt.

Im Mai des Jahres 1895 wurde Emil von Behring zum ordentlichen Professor für Hygiene ernannt und mit der Leitung des Hygienischen Instituts der Marburger Universität betraut. Seine Forschungen und Erfolge auf dem Gebiet der Serumforschung und der Serumproduktion führten im November 1904 zur Gründung der Behring-Werke. Damit wurde die Grundlage für den heutigen internationalen Pharmastandort Marburg geschaffen. Als erster Medizin-Nobelpreisträger und Ehrenbürger der Universitätsstadt Marburg ist der Name Behrings weltweit bekannt und mit Marburg verbunden.

Die Ausstellung beleuchtet den Mediziner als Persönlichkeit, sein wissenschaftliches Werk, seine Laufbahn als Hochschullehrer sowie seine unternehmerischen Fähigkeiten. Ebenso wird ein Einblick in seine weniger bekannte Tätigkeit als Kommunalpolitiker gewährt und kann ab 15. Juni besucht werden. Der Festakt am Dienstagabend findet mit geladenen Gästen statt."

Quelle: dasmarburger.de, Juni 2011

"Historians come and go. The archives last forever"

Eric Hobsbawm, APPG on Archives 15.6.2011

Henry Kissinger SignatureWikimedia

"Der ehemalige US-Außenminister Henry Kissinger wird rund eine Million Dokumente und Gegenstände, die er im Lauf seines Lebens als Diplomat, Lehrer und Privatmann angehäuft hat, der amerikanischen Elite-Universität Yale vermachen.
Auch Regierungspapiere Kissingers, die in der Bücherei des US-Kongresses lagern, werden nach Angaben der Universität in die Archive Yales Eingang finden. Kissinger slbst habe durch eine Spende die Digitalisierung dieser Dokumente vorangetrieben und sie so für Yale zugänglich gemacht. Kissinger war unter Präsident Richard Nixon nationaler Sicherheitsberater und Außenminister, unter Gerald Ford war er weiter als Chefdiplomat tätig."

Quelle: 3sat.de, Kulturnews v. 16.6.11

Wikipedia-Artikel zu Henry Kissinger

s.a. San Francisco Chronicle, 15.6.11

http://www.archive.org/details/DieGeschichtsquellenDerProvinzSachsenImMittelalterUndInDer

Eine Bibliographie von Walther Schultze, keine Quellenkunde, aber vorbildlich.


Dr. Babicka, Dr. Ryantová, die stellv. Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen Richter-Laugwitz beim Grußwort, Dr. Poloncarz (v.l.n.r.). Foto: Stephan Luther, Chemnitz

"Bericht von Grit Richter-Laugwitz, stellv. Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen im VdA

„Quellen zur Geschichte Böhmens und Sachsens in den Archiven beider Länder“ lautete der Titel des ersten offiziellen Tschechisch-Sächsischen Archivarstreffens in Děčỉn/Tschechien. Veranstaltet wurde es von der Tschechischen Archivgesellschaft und den staatlichen Archiven in Děčỉn in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Sachsen im VdA.

Die Initialzündung für das Treffen ging von der Vorsitzenden der Tschechischen Archivgesellschaft, Frau Dr. Marie Ryantová aus, die die sächsischen Kollegen nach drei bislang vom Landesverband Sachsen organisierten Sächsisch-Böhmischen Archivarstreffen (im Rahmen des Sächsischen Archivtages) nach Tschechien eingeladen hatte. Die sächsischen Archivarinnen und Archivare wurden durch Kolleginnen und Kollegen aus dem Sächsischen Staatsarchiv, dem Stadtarchiv Leipzig, dem Archivverbund Bautzen sowie dem Universitätsarchiv Chemnitz vertreten. Sie erlebten mit einem Stadtrundgang in Děčỉn, dem Blick in das Staatliche Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Děčỉn und in das Staatliche Kreisarchiv Děčỉn sowie den Vorträgen am Samstag ein sehr abwechslungsreiches Programm. Dabei wurden die sächsischen Archivarinnen und Archivare von überaus herzlichen Gastgebern umsorgt, die die Fragen der Gäste zu den Strukturen des tschechischen Archivwesens sowie den Aufgaben und Problemen der Kollegen vor Ort geduldig beantworteten. Dabei erfuhren die sächsischen Gäste viel Wissenswertes und es kam sehr schnell ein kollegialer Austausch zu Stande.

Die Vorträge am Samstag, dank der finanziellen Unterstützung durch den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfond alle simultan gedolmetscht, behandelten vor allem die Quellen zur Geschichte Böhmens in deutschen und tschechischen Archiven. Eingeleitet wurde die Tagung durch Grußworte von Frau Ryantová und Frau Richter-Laugwitz als Vertreterinnen der Archivverbände sowie vom Direktor der Archivverwaltung in Prag, Dr. Babicka, und vom Direktor des Staatlichen Gebietsarchivs Leitmeritz, Dr. Poloncarz. Von deutscher Seite steuerte Dr. Peter Wiegand, Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, eines sehr interessanten Vortrag zur kartographischen Überlieferung Nordböhmens im Hauptstaatsarchiv Dresden bei. Inhaltlich waren die Oberlausitz und das Erzgebirge - als geographisch unmittelbar an Tschechien angrenzende Gebiete - Schwerpunkte der Ausführungen.

Alle Teilnehmer bewerteten das Treffen als überaus gelungen. Es hat wesentlich dazu beigetragen, die Kontakte zwischen den Archivarinnen und Archivaren beider Länder und insbesondere zwischen der Tschechischen Archivarsgesellschaft und dem Landesverband Sachsen im VdA weiter zu intensivieren. Die nach langer grauer Regenzeit endlich herausgekommene Sonne trug ihr übriges zur guten Stimmung bei. Viele der sächsischen Kolleginnen und Kollegen waren sich einig, dass das nicht ihr letzter Besuch speziell in Děčỉn war. "

Quelle: VdA-Landesverband Sachsen

http://www.iuwis.de/blog/presse_lsr_kuhlen_2011

Überflüssig, schädlich und ökonomisch unsinnig – das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

(Anmerkung: Dieser Beitrag steht unter der Lizenz Attribution-ShareAlike 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0).)

Von Rainer Kuhlen

Zusammenfassung: Ein Leistungsschutz für Presseverlage trägt kaum dazu bei, dem Dritten Korb der Urheberrechtsanpassung mehr Substanz zu verleihen. Ganz im Gegenteil: ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage griffe entsprechend den bislang bekannt gewordenen Erwartungen der Verleger unbillig stark in den freien Informationsfluss und in bestehende Schrankenregelungen des Urheberrechts ein. Es ist zudem ökonomisch unsinnig, indem es den zukünftigen, in elektronischen Umgebungen zu erzielenden Geschäftserfolg der Presseunternehmen eher behindert als begünstigt. Leistungsschutzregelungen für Presseverlage könnten allenfalls dann sinnvoll sein, wenn a) sie lediglich auf von den Anbietern neu angebotener Leistungen (informationelle Mehrwertprodukte und Metainformationsdienste) angewendet; b) durch das Leistungsschutzrecht bestehende Schrankenregelungen des Urheberrechts nicht ausgehebelt; c) die Rechte der produzierenden Urheber (hier in erster Linie der freien Journalisten) nicht beeinträchtigt und d) der freie Informationsfluss und die Orientierung der NutzerInnen im Internet nicht behindert würden. Eine substantielle Urheberrechtsreform zu Zeiten des Internet sollte nicht immer weitere Schutzräume und Verknappungsformen schaffen, sondern mehr Freiräume, nicht zuletzt auch für die Urheber der Werke selber, nicht alleine für die Verwerter.

Vorbemerkung Die Realisierung eines Leistungsschutzrechts war nach allen bisherigen Informationen aus dem Bundesjustizministerium im Rahmen des Dritten Korbs der Urheberrechtsanpassung vorgesehen. Offenbar tut man sich im Ministerium aber weiterhin schwer, einen Entwurf für den Dritten Korb vorzulegen. Als Grund dafür kann nur mangelnde Substanz bei den bisherigen Vorschlägen vermutet werden. Mangelnde Substanz wird dann sicherlich massiv beklagt werden, wenn, anders als es die ursprüngliche Anlage des Dritten Korbs nahegelegt hatte, den Belangen von Bildung und Wissenschaft nach weitgehend freiem Informationsfluss erneut nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Mangelnde Substanz kann aber auch bedeuten, dass nicht zeitgemäße und lediglich Lobby-/Partikularinteressen dienende Regelungen neu aufgenommen wurden. Über den folgenden Beitrag soll die Politik dringend davor gewarnt werden, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, auch wenn dieses Ziel Eingang in den Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung zwischen CDU/CSU und FDP gefunden hat, nun umzusetzen, obgleich es nach Einschätzung so gut wie aller Betroffenen (mit Ausnahme der dadurch Begünstigten natürlich) überflüssig, schädlich und ökonomisch unsinnig ist (vgl. die Literatur vor allem in Anm. 5).

Die Formulierung im Koalitionsvertrag lautet:

„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“[1]

Aber es steht auch in diesem Vertrag: „… wollen wir ab dem 1.1.2010 für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent ermäßigen.“ (ibid. 14/132). All das sind ja keine Naturgesetze. Wie schnell sind solche Zielvorstellungen der Schnee von gestern. Das drastischste Beispiel dafür ist sicher: „In einer möglichst schnell zu erzielenden Vereinbarung mit den Betreibern werden zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung [für deutsche Kernkraftwerke –RK] nähere Regelungen getroffen“ (ibid. 29/132).

Dass Fehler korrigiert werden müssen, kommt vor, und mit der entsprechenden Häme muss man leben. Aber muss immer erst der Weg über die Fehler gehen, um dann aufwändig diese wieder zu beseitigen? Könnte man nicht vorher auf die dagegen sprechenden Argumente hören? Ob heute das Hotelprivileg wieder verabschiedet werden würde, ist höchst zweifelhaft. Klientelpolitik zahlt sich nicht aus, und für eine Rechtfertigung für Eingriffe in das Urheberrecht kann diese ohnehin nicht herhalten. Das Urheberrecht begründet sich in erster Linie dadurch, dass die getroffenen Regelungen der Beförderung der Produktion und Nutzung von Wissen und Information allen und in allen Bereichen der Gesellschaft dienen, und nicht dem Schutz der ökonomischen Interessen von speziellen Gruppen.

Sollte also der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für den Dritten Korb der Urheberrechtsanpassung vorsehen, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Leistungsschutzrecht für Presseverlage tatsächlich rechtlich zu verankern, dann würde das kein Beitrag zur Substanz des Dritten Korbs werden, sondern nur ein weiteres Beispiel für eine höchst überflüssige Klientelpolitik und eine Fehlinterpretation des staatlichen Regulierungsauftrags für den Umgang mit Wissen und Information. Aber vor allem wäre das schlichtweg ökonomischer Unsinn, weil es die Presseverlage davon freistellte, kreativ und innovativ Mehrwertleistungen und neue Modelle für die Vermarktung von Medieninformationen zu entwickeln.

Natürlich macht ein Ministerium mit einem Gesetzentwurf noch keine verbindliche Politik. Vielleicht werden die Gremien der Legislative so etwas nicht durchgehen lassen. Schließlich baute der Vorsitzende des Rechtsauschusses des Bundestages, Siegfried Kauder, schon einmal eine Bremse gegen ein neues Presse-Leistungsschutzrecht ein: „Ich versichere Ihnen, es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der gewinnt, der den besseren Lobbyismus betreibt.“[2] Es sollten in der Tat die besseren Argumente entscheiden.

Zunächst: was ist ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage und was soll es bewirken?[3] So ganz klar ist es nicht, was die Verlege eigentlich geregelt haben wollen. Druck wird gemacht mit Hinweisen auf die bedrohte Pressefreiheit oder zumindest die Bedrohung des Qualitätsjournalismus. Der Zusammenhang mit einem Leistungsschutzrecht ist dabei nicht klar ersichtlich. Allein man kann politische Zustimmung dadurch erwirken. In erster Linie geht es natürlich darum, mehr Einnahmen zu generieren, ohne zwangsläufig weitere Leistungen als bislang schon zu erbringen.

So könnten Links auf ansonsten frei zugängliche Presseartikel dann kostenpflichtig werden, wenn sie (die Links) in einem gewerblichen Umfeld auf elektronischem Weg bekannt gemacht werden[4]. Aber der Hauptgrund dürfte wohl der Ärger der Verleger sein, dass Internetakteure wie Google Werbeeinnahmen nicht zuletzt dadurch erzielen, dass bei den Ergebnissen von Suchmaschinenanfragen kurze Textauszüge (Snippets) von Presseerzeugnissen angezeigt werden, die dann als Links auf die Volltexte verweisen. Die Anzeige dieser Snippets über das bisherige Urheberrecht entgeltpflichtig zu machen, ist ziemlich aussichtslos – darüber ist sich die Fachwelt weitgehend einig. Also soll die Erweiterung über das Leistungsschutzrecht her.

Im Prinzip könnten damit Ansprüche gegen einen jeglichen Informationsdienst erhoben werden, der wie z.B. Abstractdienste, Pressespiegel, aber auch Kopienversanddienste oder Rechercheleistungen von Informationsvermittlern, Mehrwertleistungen erbringt (vgl. Nolte in Anm. 2). Die Nutzung selbst kleinster Teile aus Artikeln der Presse könnte im Prinzip abgabepflichtig werden, da das für das Urheberrecht verbindliche (wenn auch schwierig zu definierende) Kriterium der ausreichenden Schöpfungshöhe bei einem Leistungsschutzrecht überhaupt nicht zur Anwendung kommen würde. Die Inpflichtnahme für private individuelle Nutzung sei bislang nicht vorgesehen, so versichern das Ministerium und die Verleger. Nur die Nutzung für kommerzielle Zwecke sei anvisiert. Aber das hatte die Musik- und Filmindustrie auch zunächst erklärt, und dann kamen die vielen Abmahnungen an die privaten Adressen.

Natürlich könnten sich die Verlage vor allem gegen die Suchmaschinenanzeige wehren. Schließlich könnte den Robotern der Suchmaschinen sehr einfach und mit Erfolg untersagt werden, auf die Artikel aus den Presseerzeugnissen zum Zwecke der Indexierung und der Ableitung der Snippets zuzugreifen. Das will man aber nicht, weil die Suchmaschinenanzeige natürlich auch für die Verleger einen Marketingwert hat. Man will also beides: den Marketingeffekt und an den Werbeeinnahmen der Googles bzw. den (gewerblichen) Informationszuwächsen der Nutzer der Googles teilhaben. Im Übrigen ist keine Rede davon, dass sich ein neues Leistungsschutzrecht daran messen solle, inwieweit die Presseerzeugnisse neue Leistungen, neue informationelle Mehrwerte, erbringen bzw. inwieweit die Verlage neue, den elektronischen Umgebungen angemessene Organisationsmodelle entwickeln.

Nach wie vor wird in der Politik der politische Wille der Repräsentanten der Politik, sprich der Parteien, durchgesetzt, zumal wenn diese die Regierung tragen. Die von der Politik Betroffenen werden zwar heute i.d.R. nicht zuletzt über den Weg der Anhörung bei anstehenden Gesetzesvorhaben gehört, aber das bleibt oft genug folgenlos – so wie vermutlich die Aussagen bei der Anhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die das Bundesjustizministerium zur Vorbereitung des Dritten Korbs im August 2010 durchgeführt hatte. Jeder, der dabei war, und die verschiedenen Berichte zur Anhörung und Dokumente dazu belegen das, wird bestätigen, dass die überwiegende Mehrheit der Gehörten sich entschieden gegen ein neues Leistungsschutzrecht ausgesprochen hat. Die Argumente liegen auf der Hand[5]:

Die Ansprüche (von geistigem Eigentum sollte man nicht sprechen[6]) der Verleger (oft genug erst als Nutzungsrechte erworben durch Übertragung der Verwertungsrechte von den journalistischen Urhebern) sind schon jetzt durch das Urheberrecht bzw. das Urhebervertragsrecht gesichert. Insbesondere sind die Online-Produkte der Presseverleger über die in § 87a UrhG verankerte Datenbanknorm weitgehend geschützt (allerdings, so hatte es der Gesetzgeber gewollt, nicht vor der Nutzung kleinerer Teile aus der betreffenden Datenbank).
Es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, über das Urheberrecht einem Teilbereich der Informationswirtschaft neue Geschäftsbereiche und neue Einnahmen zu ermöglichen bzw. zu garantieren.
Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Leistungsschutzrecht jetzt nur den Presseverlagen zugebilligt werden soll – warum z.B. nicht den professionellen Bloggern oder anderen Betreibern von sozialen Diensten, die zweifellos heute ebenfalls für Medienöffentlichkeit sorgen?
Die Informations-/Kommunikationsfreiheit im Internet würde durch Verknappung bislang frei zugänglicher Pressematerialien unbillig eingeschränkt. Das Zitatrecht könnte ausgehöhlt werden.
Die zur Orientierung in den Internetdiensten unverzichtbaren Metainformationssysteme (Suchmaschinen) würden in ihrer Leistungsbreite erheblich behindert.
Innovative (Meta-)Dienste der Informationswirtschaft würden verhindert, ohne dass die Presseverleger selber Ersatz dafür schafften.
Die Entwicklung der Dienste in sozialen Netzwerken würde behindert.
Es liegen keine allgemein akzeptierten Modelle vor, wie die Abrechnung der Nutzung dann abgabepflichtiger Teile von Pressematerialien organisiert werden soll.
Die Wahrnehmung von Zweitverwertungsrechten von (freien) Journalisten könnte behindert werden, z.B. durch pauschales Aussetzung der Regelungen von § 38 UrhG.
Die durch § 53 garantierte Privatkopierregelung könnte durch Leistungsschutzregelungen außer Kraft gesetzt werden.
Die Einführung eines speziellen Leistungsschutzrechts für Presseverleger würde Tür und Tor öffnen für weitere Ansprüche an einen solchen Schutz (wie es z.B. die Schulbuchverlage schon einfordern, wohingegen die Buchverlage bislang eher skeptisch gegenüber einem Leistungsschutzrecht für ihre Produkte sind[7]).
Bildung und Wissenschaft würden in der Nutzung (für Ausbildung und Forschung) von Pressematerialien behindert, zumal die Gefahr besteht, dass Leistungsschutzregelungen Urheberrechtsschranken (wie z.B. § 52a UrhG) teilweise oder ganz außer Kraft setzen.
Natürlich sehen das die Presseverleger ganz anders (vgl. die Positionen des BDZV, s. Anm. 9) und im Gefolge auch die Schulbuchverlage, die unvorhergesehener Weise, wenn auch nicht überraschend, ebenfalls ein eigenes Leistungsschutz forderten[8]. Nun könnte man ja sagen, diese Probleme gingen nur die betroffenen Verlage und Verleger an, also solle die Politik deren Forderungen entsprechen[9]. Die Zielvorstellung im Koalitionsvertrag folgte dem.

Aber Regelungen im Urheberrecht und für verwandte Schutzrechte allgemein (also auch für Leistungsschutzrechte) dürfen, darauf wies sehr deutlich Till Kreutzer hin[10], keineswegs nur Partikularinteressen dienen: „Vielmehr sind sie mit gesamtgesellschaftlichen Belangen wie Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit oder der möglichst ungehinderten Nutzung von Informationen abzuwägen.“ Keinesfalls ist das Urheberrecht dazu da, darauf wies Till Barleben, für den Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. tätig, hin, Verlegern über ein Leistungsschutzrecht „ohne eigene Anstrengung eine neue Einnahmequelle [zu] schaffen“ [11]. Auch Bitkom[12] weist darauf hin, dass „grundlegende Änderungen des Urheberrechts … nur bei Vorliegen einer Rechtsschutzlücke oder aufgrund belegbaren Marktversagens gerechtfertigt“ seien. „Beides liegt in Bezug auf die Situation der Verlagsbranche nicht vor.“ Vielleicht sollte sich der FDP-Wirtschaftsminister gegenüber der FDP-Justizministerin durchsetzen.

Aber das wird nicht einfach sein. Die verführerischen Argumente zugunsten des Leistungsschutzrechts laufen nach demselben Schema wie die Argumente der Verlage insgesamt für den Schutz des von ihnen reklamierten geistigen Eigentums (also auch der wissenschaftlichen Buch- und Zeitschriftenverlage): Hohe Ziele und grundgesetzlich geschützte Werte, Rechte und Freiheiten, Pressefreiheit und Meinungsvielfalt, geistiges Eigentum, die Unabhängigkeit der Autoren/Journalisten, der Qualitätsjournalismus und die Medienvielfalt seien bedroht und damit die demokratischen Grundlagen unserer Gesellschaft. Wer wollte Widerspruch anmelden, wenn es diese Bedrohung tatsächlich gäbe und wenn die wirtschaftliche Grundlage der Verlage durch die Entwicklungen im Internet tatsächlich nicht mehr gegeben wäre! Aber ist diese nicht eigentlich dadurch bedroht, dass die Potenziale des Internet nicht oder nur zögerlich ausgeschöpft werden?

Der Argumentation des Bedrohungsszenarios haben sich auch Gewerkschaften wie ver.di angeschlossen[13]. Gäbe es keine Presseverlage mehr, so gäbe es auch keine Journalisten mehr, die von der Gewerkschaft vertreten werden könnten. Aber kann die ökonomische Lage der z.B. von ver.di vertretenen Journalisten wirklich dadurch verbessert werden, dass die Verleger nun rechtlich garantierte Wege für Zusatzeinnahmen suchen (über Teilhabe an Werbeeinnahmen oder durch Nutzungsgebühren für ansonsten frei ins Netz gestellte Materialien)? Wäre nicht eine ebenfalls gesetzlich geregelte Verfügungssicherheit der (freien) Journalisten über ihre Werke, anstelle der häufig verlangten Buy-out-Verträge, der bessere Weg? Ist es mit den Zielen von Gewerkschaften vereinbar, den freien Zugang zu Wissen und Information durch Wahrung von Partikularinteressen einschränken zu lassen?

Die wesentlichen Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger sind oben zusammengestellt. So mag es vielleicht überraschen, dass Juristen wie Thomas Hoeren[14] oder auch Reto Hilty, die in ihren Beiträgen sicherlich nicht als Lobbyisten der Informationswirtschaft tätig werden, durchaus auch Argumente für ein spezielles Leistungsschutzrecht finden.

Allerdings sind das die Reichweite eines umfassenden Leistungsschutzrechts einschränkende Argumente, die den bislang verfolgten Interessen und Zielen der Verlagsvertreter insgesamt nicht gerade entgegenkommen. Dazu gehört Hoerens Vorschlag, den Schutz der Verlagswerke nicht länger auf ihr vermeintliches geistiges Eigentum zu gründen, das ihnen durch die Übertragung der Verwertungsrechte der Urheber selber entstanden sei. Ein Leistungsschutzrecht könnte die Veröffentlichungsleistung der Verlage weitgehend von dem ideologischen Ballast des Urheberrechts befreien, z.B. dadurch dass dieser Schutz nach 5 oder 10 Jahren gänzlich wieder an die Autoren zurückgegeben werde. Und nur die „originär verlegerische Leistung als solche“ sollte anerkannt werden. Verlage „könnten dann stolz sein auf ihr Lektorat, ihre Pressearbeit, ihre Programmgestaltung und ihre Autorenbetreuung." (vgl. Hoeren Anm. 7).

Ohnehin sollten m.E. Anbieter der Informationswirtschaft exklusive Rechte an Leistungen mit Schutzanspruch nur dann reklamieren dürfen, wenn sie über die von den Urhebern erstellten Ausgangsprodukte hinaus informationelle Mehrwerte oder neue Mehrwertprodukte (wie Metainformationsformen) produzieren. Den Urhebern selber sollten die Rechte an der weiteren Verwertung ihrer Ausgangswerke in jedem Fall erhalten bleiben.

Leistungsschutzregelungen dürften auf keinen Fall vom Gesetzgeber beschlossen werden, wenn diese nur den Rechteinhabern neue Einkommensmöglichkeiten erschließen würden. Das Urheberrecht dient nicht dem direkten Eingriff des Gesetzgebers in das Marktgeschehen durch Begünstigung von Partikularinteressen. Schon gar nicht dürfen Urheberrechts- oder Leistungsschutzregelungen innovative Entwicklungen bei den Leistungen und Geschäftsmodellen dadurch behindern, dass Schutzansprüche geltend gemacht werden, die in früheren technologischen und medialen Umgebungen vielleicht sinnvoll waren, aber im elektronischen Umfeld eher Schaden anrichten. Die Musik(und Film)-Industrie hat lange gebraucht, um diese Lektion zu lernen, nachdem sie zu lange an klassischen Produkten festgehalten und den Geschäftserfolg an der Anzahl der verkauften Alben (über CD oder DVD) gebunden hat.

Der Gesetzgeber wäre gut beraten, die Presseverlage vor deren eigenen Ansprüchen zu schützen und die Entwicklung von Diensten, die auf Presseinformationen aufsetzen, nicht zu behindern. So paradox es sich nach wie vor in den Ohren der klassischen Verleger anhören mag – es ist dennoch richtig und wird jeden Tag im Internet bestätigt: je freier der Umgang mit Informations- und Wissensprodukten im elektronischen Umfeld gemacht wird, desto größer ist die Chance, dass auch wirtschaftlich erfolgreiche Geschäftsmodelle für Wissen und Information entwickelt werden. Verknappung ist kein Mittel für wirtschaftlichen Erfolg im Internet. Kreative Phantasie und Innovationsfähigkeit sind in offenen Informationswelten gefragt.

Man würde es vorderhand vielleicht nicht erwarten, aber die passendste Zusammenfassung der Argumente gegen ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger findet sich in einem Kommentar auf der Website der Deutschen Bank/DB Research unter dem Titel „Leistungsschutzrecht – mehr Schutz als Leistung“: „In einem marktwirtschaftlichen System werden Geschäftsmodelle an den Wandel angepasst und nicht umgekehrt. Das eingeforderte Leistungsschutzrecht würde zwar temporäre Mehreinnahmen der Verlage garantieren. Das Schutzrecht hat aber weitreichende negative Folgen sowohl für die Wirtschaft, als auch für Gesellschaft und Kultur. Es schränkt die Informations- und Kommunikationskanäle ein, behindert den wachstums- und innovationsstimulierenden Wissenstransfer und manövriert die Urheber in eine ungünstige Position.“[15]

Fazit:

Neue Leistungsschutzrechte für Presseverlage im Urheberrecht zu verankern ist überflüssig und sogar kontraproduktiv. Leistungsschutzregelungen für Presseverlage könnten allenfalls dann sinnvoll sein, wenn a) sie lediglich auf von den Anbietern neu angebotenen Leistungen (informationelle Mehrwertprodukte und Metainformationsdienste) angewendet; b) durch das Leistungsschutzrecht bestehende Schrankenregelungen des Urheberrechts nicht ausgehebelt; c) die Rechte der produzierenden Urheber (hier in erster Linie der freien Journalisten) nicht beeinträchtigt und d) der freie Informationsfluss und die Orientierung der NutzerInnen im Internet nicht behindert würden. Vielleicht wäre ein solches Leistungsschutzrecht dann sogar ein Substanzgewinn für den Dritten Korb.

[1] http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf (104/132)

[2] Zitiert nach: Georg Nolte: Zur Forderung der Presseverleger nach Einführung eines speziellen Leistungsschutzrechts. Eine kritische Auseinandersetzung - http://www.taylorwessing.com/uploads/tx_siruplawyermanagement/Mohr_ZGE_02_2_165-195.pdf

[3] Ausführliche, juristisch solide Informationen zum Hintergrund eines Leistungsschutzrechtes bei Timo Ehmann und Emese Szilagyi: Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. In: Kommunikation & Recht, Beilage 2/2009 - http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1260795904&deph=0&id=68501&currPage=1

[4] Details, wie die Erhebung einer dann kostenpflichtigen Nutzung organisiert werden kann, sind bislang aus der Verlegersicht kaum bekannt geworden. Vielleicht wird an eine pauschale Abgabe gedacht, die allen in der Wirtschaft zum Einsatz kommenden Geräten auferlegt und über eine Verwertungsgesellschaft abgerechnet würden, die für die Nutzung von Pressematerialien geeignet sind.

[5] Arnd Haller: Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht. Gastbeitrag in Telemedicus vom 4.8.2010 - http://www.telemedicus.info/article/1824-Zehn-Gruende-gegen-ein-Presse-Leistungsschutzrecht.html; Timo Ehmann in Jus Meum - http://www.jusmeum.de/blog/internet-und-recht-2/die-anhoerung-des-bmj-zum-37; ebenso Ehmann in einem offenen Brief an die Bundesjustizministerin - http://carta.info/29093/offener-brief-an-die-bundesjustizministerin-6-fragen-zum-leistungsschutzrecht/; vgl. auch die weitgehend ablehnenden Beiträge, die bei IGEL (Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht - http://leistungsschutzrecht.info/) zusammengestellt sind; vgl. auch GRUR in einem Brief an das Bundesjustizministerium vom 5.7.2010 (http://www.grur.de/cms/upload/pdf/stellungnahmen/2010/2010-07-05_GRUR_Stn_Anhrung_BMJ_Leistungsschutzrecht_Verleger.pdf); Bitkom (vgl. Anm. 10); vgl. die umfassende Kritik von Nolte (vgl. Anm. 2); Kreutzer (Anm. 8); Matthias Spielkamp: Leistungsschutzrechte schaden - auch den Verlagen. In: perlentaucher.de 30.3.2011- http://www.perlentaucher.de/artikel/6832.html.

[6] Ohne die Leistungen der Verlage auch im Medienbereich klein reden zu wollen – aber was haben die redaktionelle Aufbereitung, das Marketing, die Versand- und Abrechnungsformen, …. mit geistigem Eigentum zu tun?

[7] So hat sich die Vertretung der Buchverlage insgesamt nicht der Forderung der Pressenverleger nach einem Leistungsschutzrecht angeschlossen; nach Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, habe sich dieser „immer gegen ein Leistungsschutzrecht der Verlage ausgesprochen, weil es die Situation der Verlage verschlechtere. Das Leistungsschutzrecht sei ohnehin schwächer als das Urheberrecht.“ Vgl. die Argumente von Thomas Hoeren in WeltOnline vom 17.7.2009 (Zeitungsverleger fordern ein eigenes Leistungsschutzrecht, um wirksamer gegen Piraterie vorgehen zu können. Wäre das auch etwas für Buchverlage?) - http://www.welt.de/die-welt/article4135872/Wer-den-Weg-zum-Leser-ebnet.html, http://www.boersenblatt.net/330550/.

[8] Vgl. Ehmann in Jus Meum, vgl. Anm.5.

[9] Z.B. vertreten von Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG: Mit Kreativität Publikum im Internet gewinnen. In: MedienWirtschaft 1/2010, Standpunkte - http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/04/Medienwirtschaft-Leistungsschutzrecht.pdf; umfängliche Informationen zum Leistungsschutzrecht für Verlage auf der Website des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) - http://www.bdzv.de/leistungsschutzrecht_aktuelles.html

[10] Till Kreutzer: Leistungsschutzrecht für Verlage: Mehr Schaden als Nutzen. In: MedienWirtschaft 1/2010, Standpunkte - http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/04/Medienwirtschaft-Leistungsschutzrecht.pdf

[11] http://irights.de/?q=node/2049

[12] Bitkom: Stellungnahme zu Überlegungen der Einführung urheberrechtlichen Leistungsschutzrechts für Presseverleger (25.6.2010) - http://www.bitkom.org/files/documents/100624_Stellungnahme_BITKOM_Verleger_LSR_final.pdf. Bemerkenswert das Argument zugunsten der Leistung der Suchmaschinen: „Insbesondere bilden Links auf frei verfügbar gemachte Presseartikel durch Suchmaschinen oder Social-Networks kein Ausnutzen fremder Leistungen, sondern eine eigenständige Infrastrukturleistung der Aggregatoren, die auch der Anknüpfungspunkt für entsprechende Einnahmen, etwa durch Werbung, ist.“

[13] Position der Gewerkschaften DJV und ver.di zu einem Leistungsschutzrecht der periodischen Presse - http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf; Kritik daran in Charta von Till Kreutzer, Matthias Spielkamp und Philipp Otto - http://carta.info/27043/entwurf-fuer-das-leistungsschutzrecht-fuer-presseverleger-nie-da-gewesene-rechtsverwirrung/; die Ver-di-Politik erläuternd vgl. das Interview mit dem Justiziar von Ver.di, Wolfgang Schimmel - http://carta.info/31813/ver-di-zum-leistungsschutzrecht-freie-journalisten-sind-nur-bedingt-freigestellt/; zur (umstrittenen) Internetpolitik von Ver.di allgemein vgl. Bundesvorstand: Positionspapier. Internet und Digitalisierung – Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts - http://www.netzpolitik.org/wp-upload/verdi_Urheberrecht_Position.pdf.

[14] Vgl. Anm. 6

[15] http://www.dbresearch.de/servlet/reweb2.ReWEB?rwdspl=0&rwsite=DBR_INTERNET_DE-PROD&rwobj=ReDisplay.Start.class&document=PROD0000000000262717


Aytaç Eryilmaz Foto: IB

Objekte, Fotos, Plakate, Schriftstücke, Film- und Tondokumente – das alles hat das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) in den 20 Jahren seines Bestehens zusammengetragen. Zum 50. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens plant die Kölner Institution eine groß angelegte Ausstellung.
Pünktlich zum 31. Oktober soll die Dokumentation im Rahmen eines Festakts in Berlin zu sehen sein. Im November werden zwei weitere Ausstellungen in Düsseldorf und Köln präsentiert. Anfang nächsten Jahres soll die Ausstellung in der Türkei gezeigt werden. Mit den gezeigten Objekten und Tondokumenten "möchte DOMiD eine umfassende Bilanz ziehen", sagt der Geschäftsführer des Vereins, Aytaç Eryilmaz. "Es soll die Geschichte, aber auch die vielschichtige Gegenwart der Migranten aus der Türkei dargestellt werden." Dabei ist die "geteilte Erinnerung" für Türken und Deutsche bisher nur eine kleine Schnittmenge, die aber auf jeden Fall größer werden soll.

Portrait des Geschäftsführers des Vereins DOMiD, Aytaç EryilmazFoto: IB Vergrößerung Aytaç EryilmazUnter der Überschrift "50 Jahre Migration aus der Türkei" sollen auch viele wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen stehen, an denen DOMiD, in Zusammenarbeit mit dem KulturForum TürkeiDeutschland, der TGD-Türkischen Gemeinde in Deutschland und dem Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung, mitwirkt. Die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, ist für diese Ausstellung Kooperationspartnerin des Vereins, aber auch das Bundesministerium des Innern, das Auswärtige Amt, die Bundeszentrale für politische Bildung, die Landesregierung NRW, die Städte Köln und Istanbul, Deutscher Gewerkschaftsbund und Arbeiterwohlfahrt und viele andere.

Ausstellungen für alle Sinne
Schon in den vergangenen Jahren hat DOMiD mit Ausstellungen, die alle Sinne ansprechen und sowohl die Geschichte als auch die aktuelle Situation von Migranten verdeutlichen, auf sich aufmerksam gemacht: Fremde Heimat (1998 in Essen), 40 Jahre Fremde Heimat (2001 in Köln) und Projekt Migration (2005 in Köln).

Vor gut einem Jahr hat der Verein neue Räume in Köln-Ehrenfeld bezogen, eine Etage im Bezirksrathaus, die für die Sammlung und Archivierung optimale Bedingungen bietet. 70.000 Dokumente und Exponate hat DOMiD in den 20 Jahren seines Bestehens schon gesammelt. Aber erst ein Drittel ist inventarisiert. "Viele stellen uns Dinge zur Verfügung, die an die Zeit der Migration in den 60er Jahren oder auch später erinnern. Das können Fotos, Schriftstücke, Plakate oder auch persönliche Gegenstände sein", erklärt Aytaç Eryilmaz. "Dennoch suchen wir weiter, um unsere Sammlung zu erweitern und möglichst vielen Menschen einen Eindruck davon zu geben, was Migration bedeutet, um das erfahrbar zu machen." Ob es sich dabei um Schenkungen oder Dauerleihgaben handelt, ist zweitrangig. In den DOMiD-Archiven sind die Exponate gut aufgehoben, jedes Depot enthält nur bestimmte Materialien, Temperatur und Luftfeuchtigkeit sind exakt auf sie abgestimmt. Und es gibt noch jede Menge Platz.

Bundesweit einzigartiges Archiv
Während sich DOMiD ursprünglich nur mit der Migrationsgeschichte aus der Türkei befasst hat, sind in den Jahren 2002 bis 2006 auch die anderen Migrantencommunities hinzugekommen: Durch das Projekt Migration, in dem der Verein mit einigen anderen Institutionen eine große sozialgeschichtliche und künstlerische Ausstellung auf die Beine gestellt hat, enthält die Sammlung nun auch Objekte zur Migration aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, Marokko, Tunesien, Ex-Jugoslawien, Südkorea, Vietnam, Mosambik und Angola. Diese Sammlung ist bundesweit einmalig. Und auch der Verein selbst ist internationaler geworden. Hatte er anfänglich fast nur türkische Mitglieder, sind mittlerweile auch viele andere Nationen vertreten, natürlich auch Deutschland. Je mehr Perspektiven, desto interessanter das Projekt.

Diese Vielfalt soll auch weiter gepflegt werden. "Wir wollen in Zukunft auch andere Formen der Migration darstellen und Exponate dazu sammeln: Asyl und Flucht zum Beispiel", sagt Aytaç Eryilmaz. "Es ist so wichtig, dass die Menschen soweit es eben möglich ist, einmal einen anderen, ganz persönlichen Blick auf solche Lebensläufe bekommen können." Sein größter Wunsch für die nähere Zukunft ist aber ein Zentrum für Geschichte, Kunst und Kultur der Migration: "Ein Migrationsmuseum wäre in etwa zwei Jahren fertig, aber bisher sind uns für so ein Projekt keine Gelder bewilligt worden." Darüber allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesproche

Quelle: Bundesregierung, Artikel v. 1.6.11

Bd. 1 der Ausgabe von 1755

http://www.archive.org/details/PagusNeleticiEtNudzici1

Bd. 2:

http://www.archive.org/details/PagusNeleticiEtNudzici2

Ausgabe 1772/73:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pagus_Neletici_et_Nuvdzici_oder_Diplomatisch-historische_Beschreibung_des_Saal-Creyses_1.pdf

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pagus_Neletici_et_Nuvdzici_oder_Diplomatisch-historische_Beschreibung_des_Saal-Creyses_2.pdf

In Halle sind leider nur die Beilagen der Erstausgabe 1749-50 online (die SB München ist im Rahmen von VD 18 für die Digitalisierung des Gesamtwerks zuständig):

http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/titleinfo/1692979

http://www.its-arolsen.org/de/startseite/aktuelles/index.html?expand=5190&cHash=5ff8f53227

Zum ITS Arolsen beachte man:

http://archiv.twoday.net/stories/25481910/
http://archiv.twoday.net/stories/19441887/

Die spinnen, die Österreicher:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,768614,00.html

Foto: Pedroserafin http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Die in zwei Teilen erschienene Darstellung von Schmidt 1878 und 1881 ist online:

http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2011/0323/
http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2011/0324/

Zu den heutigen russischen Standorten der Handschriften siehe die Nachweise bei den Beschreibungen

http://www.handschriftencensus.de/hss/Halberstadt

Siehe auch
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/halberstadta.html

siehe Archäologik

http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/wd/wolfdietrich.htm

Anlässlich der Präsentation der soeben erschienenen Publikation «Strategien der Macht. Hof und Residenz in Salzburg um 1600″ veröffentlichte die Universitätsbibliothek Salzburg ein online-Portal zur Büchersammlung des Salzburger Erzbischofs Wolf Dietrich von Raitenau:

Eines Fürsten Bibliothek

Zu finden sind eine Auflistung der an der UB Salzburg vorhandenen Bücher, Abbildungen der Einbände mit einer Tabelle der Stempel und Rollen, ein Beitrag zur Bibliothek des Franziskanerklosters in Salzburg sowie zu den Streubeständen in anderen Einrichtungen.


Text aus
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=14865


Aus Mainz. Anscheinend in Wordpress realisiert. Die Beiträge stehen unter CC-BY-ND.

http://www.skriptum-geschichte.de/

Inhalt der ersten Ausgabe:

Essay
Epigraphik im digitalen Umfeld von Torsten Schrade
Seminararbeit
Italien unter den Karolingern: Reichsteil oder Teilreich? von Ulrich Hausmann
Seminararbeit
Drei Fragen zum Staats- und Verfassungssystem der Vereinigten Niederlande im 17. und 18. Jahrhundert von Thorsten Holzhauser
Unterrichtsentwurf
Die Eroberung des Aztekenreichs von Mareike Schenk
Rezension
Mainz: Menschen – Bauten – Ereignisse von Kevin Hecken

Nicht glücklich bin ich mit den Zitierhinweisen:

http://www.skriptum-geschichte.de/?page_id=28

Wie unter http://archiv.twoday.net/stories/16539613/ ausgeführt, sollte man URNs immer mit einem Resolver unterlegen. Außerdem sollte man den Zitierhinweis unter jedem Artikel plazieren, wenn die Ausgabe Nr. 2 erschienen ist, wird man nicht mehr wissen, dass ein Beitrag in Nr. 1 erschienen ist, denn das lässt sich der Seite des Artikels nicht entnehmen! Daß man auch das PDF zitieren kann, lässt Studierende ratlos: Sollen Sie nun HTML, URN oder PDF zitieren? Der URN führt auf die HMTL-Version, also ist diese die "Version of Record".

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2662347

Darin in Bd. 2 Johann Birks Tractatus über die Klostergeschichte Kemptens

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/2711468

http://www.ibiblio.org/pomerantz/blog/2011/06/my-copyfight/

Am Ende eine charmante Idee: Man kann ja absichtlich einen Artikel das Peer-Review durchlaufen lassen und ihn dann zurückziehen. Wieso der Autor den Artikel nur als Google-Doc, aber nicht in einem Repositorium wie E-LIS veröffentlichte, bleibt zu fragen.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110616_OTS0165/karlheinz-toechterle-plattform-der-zeithistorischen-politischen-archive-gegruendet

"Mit der Plattform der zeithistorischen politischen
Archive sichern wir die wertvollen Forschungsinfrastrukturen im
Bereich der politischen Zeitgeschichte des gesamten 20. Jahrhunderts,
bündeln ihre Stärken und erhöhen gerade auch international die
Sichtbarkeit", begrüßt Wissenschafts- und Forschungsminister Dr.
Karlheinz Töchterle die heutige Konstituierung der Plattform in der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Damit wird die Säule
drei des Drei-Säulen-Modells umgesetzt, das im Herbst des Vorjahres
die Basissubventionen im Bereich der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen abgelöst hat. Die in dieser Plattform
zusammengefassten wissenschaftlichen Institute (Bruno Kreisky Archiv,
Dr. Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Karl von Vogelsang-Institut, Verein
für die Geschichte der Arbeiterbewegung) knüpfen an ihre bisherigen
Tätigkeiten unter Nutzung ihrer über Jahrzehnte erworbenen
Kompetenzen, ihrer internationalen Netzwerke und ihrer
wissenschaftlichen Ressourcen an.


Dass eine solche Plattform auch eine Website braucht, scheint man im verschlafenen Alpenland nicht zu wissen.

Danke an M. Bargmann via Twitter.

PNV (Nationalistische Baskische Partei) erhält die Archive zurück die Franco beschlagnahmen liess.

El Pais hier:

http://goo.gl/Bqqzg

http://vierprinzen.blogspot.com/


Seit Januar 2011 wird die Forschung zu Zwangsarbeit, Holocaust und Widerstand in Berlin-Neukölln durch den Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen blockiert. In willkürlicher Auslegung der Benutzerordnung verweigert der Suchdienst die Anfertigung und Herausgabe von Kopien, die für eine Auswertung notwendig sind.

Der Suchdienst hatte vergangenes Jahr in Archivalia (https://archiv.twoday.net/stories/11430012/) geschrieben, der ITS sei eine "Institution nach internationalem Recht" und es bliebe "jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das 'Governing Body' (den Internationalen Ausschuss) oder an das 'Managing Body' (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren."

Also habe ich mich an den Internationalen Ausschuss gewandt. Dies sind Regierungsvertreter aus 11 Nationen (Belgien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Großbritannien, USA). Ich bat die Ausschussmitglieder - soweit ich sie ausfindig machen konnte - sowie den Ausschussvorsitzenden, Herrn Servais aus dem Brüsseler Außenministerium, dafür zu sorgen,
"dass sich auch der ITS an die in der Benutzerregelung bzw. Gebührenordnung vorgegebenen Regeln hält. Nur so kann dem Eindruck entgegen gearbeitet werden, dass der ITS unter Missachtung der selbst aufgestellten Regeln und unter willkürlicher Umdefinierung von Fachbegriffen die Forschung zu Zwangsarbeit und anderen Verbrechen im Nationalsozialismus behindert."

Der Ausschuss tagte Ende Mai in Brüssel. Ich wurde darüber informiert:
"Auf der Sitzung ... wurde Ihr Anliegen (keine Beschränkung bei der
Anfertigung von Ablichtungen aus den Dokumenten) erörtert. ... Im Ergebnis wurde beschlossen, die Frage im Rahmen einer Arbeitsgruppe von Archivexperten einer vertieften Betrachtung zu unterziehen. Dies soll möglichst bis Ende 2011 geschehen. In der Zwischenzeit wird es bei der bisherigen Regelung in der Benutzerordnung verbleiben."


Hier haben die versammelten Diplomaten durch ein gezieltes Missverständnis mein Anliegen abgebügelt, denn es ging mir nicht um eine Neuregelung der Benutzerordnung, sondern einfach nur um deren Einhaltung durch den Suchdienst.

Der Internationale Ausschuss hat es also abgelehnt, sich für die Einhaltung der eigenen Regeln durch den ITS einzusetzen und sieht offensichtlich auch keine Veranlassung, sich darum zu kümmern. Es ist zu vermuten, dass der ITS dort zumindest seine Bestandsdefinition (https://archiv.twoday.net/stories/25481910/) zur Sprache gebracht haben muss, die nichts anderes besagt als "Wir pfeifen darauf, was der allgemeine Sprachgebrauch, die Wissenschaft und Archivterminologie darunter versteht, wir basteln uns unsere eigene Definition nach Gusto zurecht." Diese Definition erlaubt dem ITS generell die beliebige Verweigerung von Kopien und damit die Blockade der Forschung, die mit Kopien arbeitet.

Wenn ich beides zusammenführe: Einerseits die Definitionshoheit des ITS über das, was man in Kopien herausgeben möchte, andererseits die Beschlusslage des Internationalen Ausschusses, so bedeutet dies:
Der Internationale Ausschuss hat in Brüssel dem ITS die Vollmacht gegeben, nach Belieben die Auswertung von Archivalien des Suchdienstes zu verhindern. Damit hat er einen Schlussstrich unter die vom ITS ohnehin nicht gewünschte Öffnung für die Forschung gezogen.

Wenn man einige Jahre lang hoffen durfte, die Forschung zu den Verbrechen des Dritten Reiches werde durch die Öffnung des Suchdienstes voranschreiten, so macht der Brüsseler Schlussstrich viele dieser Hoffnungen zunichte.



"Er recherchiere über eine gigantische Verschwörung. Mehr wollte der Leipziger Historiker Heinz Rehmer seinem Ex-Kollegen Stachelmann beim Abendessen nicht erzählen.
Am nächsten Morgen liegt seine Leiche im Berliner Bundesarchiv. Stachelmann lässt Rehmers Andeutung keine Ruhe: Hat sie etwas mit dem Mord zu tun? Akribisch prüft Stachelmann zusammen mit seinem Helfer Georgie die Akten, die Rehmer bestellt hatte. Doch die Mühe ist umsonst. Als Stachelmann schon aufgeben will, bedroht ihn ein Unbekannter mit einer Pistole. Dann verschwindet Georgie spurlos. Und die Polizei stößt in Leipzig auf einen Institutschef, der Rehmer so bald wie möglich loswerden wollte. Ein Verwirrspiel, in dem nichts zusammenpasst.

Am Ende bleibt Stachelmann nur eine Chance: Rehmers Mörder zu finden, bevor er selbst dessen nächstes Opfer wird.

Der sympathischste Versager unter den Detektiven wieder auf den Spuren deutscher Vergangenheit – für Krimifans, die sich auch für Politik und Geschichte interessieren."


ISBN: 978-3-462-04296-2
448 Seiten, Paperback
Euro (D) 9,95 |

Quelle: Verlagswerbung

"Am kommenden Freitag und Samstag, 17. und 18. Juni 2011, tagt das Preisgericht für den Neubau des Historischen Archivs und der Kunst- und Museumsbibliothek. Als Standort steht ein Grundstück am Eifelwall, Ecke Luxemburger Straße, im Stadtteil Neustadt-Süd zur Verfügung. Vom Preisgericht zu bewerten sind 40 Entwürfe von nationalen und internationalen Architektenteams, die sich an dem Realisierungswettbewerb beteiligt haben. Der Wettbewerb wurde von dem Darmstädter Architekturbüro reischlad + Holz begleitet.
Von den Wettbewerbsteilnehmern wurden städtebaulich, architektonisch und funktionell anspruchsvolle Entwürfe erwartet. Die Planung eines Gebäudes für diese beiden bedeutenden wissenschaftlichen Einrichtungen verlangte von allen Beteiligten eine intensive Auseineinadersetzung mit den verschiedenen Aufgabenbereichen, Inhalten und Zielen der künftigen Nutzer. Entstehen soll ein einladendes, offenes und gleichzeitig hochfunktionales Haus, das sowohl Fachwissenschaftler als auch Studenten und interessierte Kölner Bürger anspricht. Die Planung sollte außerdem unter dem Aspekt des energieoptimierten Bauens im Sinne des so genannten Passivhausstandards erfolgen. Neben dem Siegerentwurf, dem ein Preisgeld von 62.500 Euro winkt, wird es vier weitere preisgekrönte Entwürfe geben.
Über die Ergebnisse der Preisgerichtssitzungen informieren bei einer Pressekonferenz
am Sonntag, 19. Juni 2011, im Rathaus, Spanischer Bau:
- Oberbürgermeister Jürgen Roters
- Bernd Streitberger, Beigeordneter für Planen und Bauen,
- Professor Georg Quander, Beigeordneter für Kunst und Kultur,
- N.N., Vorsitzender des Preisgerichts.
- Brigitte Holz, Architekturbüro Freischlad + Holz, Darmstadt.
Dort werden auch die Siegermodelle sowie die dazugehörigen Planunterlagen und Ansichten zu sehen sein.
Alle für den Wettbewerb eingereichten Arbeiten (Modelle, Visualisierungen, Pläne, Erläuterungen) werden vom 21. Juni bis 5. Juli im Lichthof des Spanischen Baus des Rathauses ausgestellt und sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Zur Berichterstattung laden wir Sie herzlich ein.
Den außergewöhnlichen Termin für die Pressekonferenz am Sonntag bitten wir zu entschuldigen. Wegen der möglicherweise bis in die Samstagnacht andauernden Sitzung des Preisgerichts und nicht aufschiebbarer Verpflichtungen vieler Beteiligter in der darauffolgenden Woche war kein andere zeitnaher Termin möglich."

Quelle: Stadt Köln, Presseinfo v. 15.6.2011

Bin ich zu kleinkariert, wenn ich bemängele, dass weder Archivierende noch die zukünftig Nutzenden eine Stimme im Preisgericht haben?



"Das Historische Archiv freut sich über Ihre Mitarbeit in den verschiedenen Archiven außerhalb von Köln, in denen zur Zeit ca. 20 Regalkilometer der geborgenen Archivalien des eingestürzten Stadtarchivs Asyl gewährt wird und wo sie auf ihre weitere Bearbeitung warten. Sie werden die einmalige Chance haben, sehr viel und unterschiedlichstes Archivgut aus nächster Nähe betrachten zu können. Sie bekommen einen übergeordneten Einblick in die archivarische Arbeit.

Was Sie wissen sollten:

Es handelt sich explizit um Mitarbeit in den sogenannten „Asyl“-archiven außerhalb von Köln; es geht zur Zeit nicht um Arbeit in Köln selbst;
Ihre Arbeit sollte bitte mindestens einen ganzen Tag am Stück betragen, da es sich ansonsten nicht lohnt, die Reise anzutreten. Sehr gern im wöchentlichen oder im zweiwöchentlichen Rhythmus;
Wenn es Ihre Zeit zulässt, sind Sie herzlich willkommen, mehrere Tage am Stück in einem der Archive zu arbeiten;
Fahrt- und Übernachtungskosten mit Frühstück werden erstattet.
"




"Was Sie mitbringen sollten:

Eine Affinität zu Computerarbeit;
Die Fähigkeit, sich mehrere Stunden am Stück zu konzentrieren;
Die Bereitschaft im Team zu arbeiten.

Wen Sie kontaktieren können:

Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt auf mit Frau Karoline Meyntz (0173-8874364 / karoline.meyntz@stadt-koeln.de), die Ihnen außerdem weitere Fragen zur Mitarbeit beantworten kann."


Quelle: Stiftung Stadtgedächtnis, 14.6.2011



"An
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
SPD-Bundestagsfraktion
FDP-Bundestagsfraktion
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Berlin
Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus. Berlin
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus. Berlin
Fraktion der CDU im Abgeordnetenhaus. Berlin
Fraktion der FDP im Abgeordnetenhaus. Berlin
Fraktion DIE LINKE in der BVV Lichtenberg
SPD-Fraktion in der BVV Lichtenberg
Fraktion der CDU in der BVV Lichtenberg
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Lichtenberg

Berlin, 14. 06. 2011

Offener Brief:

Soll ein würdiger Gedenk-, Lern-und Forschungsort an und zu „Asozialen“ weiter verhindert werden? Setzen Sie sich gegen das Vergessen und Verschweigen ein!

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages sowie des Berliner Abgeordnetenhauses, Sehr geehrte Bezirksverordnete des Bezirkes Lichtenberg,

Am gestrigen 13. Juni vor 73 Jahren fand die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ statt, die einen weiteren Beitrag zur Radikalisierung der „Erhaltung und Reinigung des deutschen Volkskörpers“ leisten sollte und einen Wendepunkt im Umgang mit den „Gemeinschaftsfremden“ einleitete.

„Massiv griff zunächst einmal die Gestapo, dann nachhaltig die Kriminalpolizei ein, letztere im Rahmen der 'vorbeugenden Verbrechensbekämpfung'.
Etwa zehntausend männliche „Asoziale“ wurden im Sommer 1938 binnen weniger Wochen in die Konzentrationslager verschleppt. …

Bereits wenige Wochen nach den Massenverhaftungen vom Sommer 1938 war die Verhängung von Vorbeugungshaft gegen „Asoziale“ in das normale, routinemäßige Verwaltungshandeln vieler Kommunen integriert. Wohlfahrtsämter drängten die Polizeibehörden geradezu zur Verhaftung von „Asozialen“1.
Begleitet war dieser Prozess von Gesetzesverschärfungen, -änderungen bzw. Neufassungen sowie wechselnden Zuständigkeiten und Deportationen in Konzentrationslager bzw. andere sogenannte Anstalten.

Die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ steht somit symptomatisch für die Legalisierung und verstärkte Radikalisierung einer Politik der Ausgrenzung von sogenannten sozialen Randgruppen durch Stigmatisierung und Kriminalisierung. Betroffene waren zum Beispiel Obdachlose, Bettler_innen, Prostituierte, Homosexuelle, Sinti und Roma, die u. a. als „Unangepasste“, „Unwerte“ bzw. Wolfgang Ayaß, „Gemeinschaftsfremde“, Materialien aus dem Bundesarchiv, Koblenz 1998, Einleitung „Minderwertige“, „Unnütze“, „Arbeitsunwillige“ oder „Volks-bzw. Gemeinschaftsfremde“ gebrandmarkt wurden.

Unter den Nazis bedeutete dies für Zehntausende der als „Asoziale“ stigmatisierten Menschen Verfolgung, Sterilisation, Ingewahrsamnahme bis hin zur Zwangsarbeit und Ermordung in Konzentrationslagern.
Die Nichtanerkennung als Opfer des Nazi-Regimes sowie die bis heute fehlende Rehabilitierung und Entschädigung aber auch die Nichtaufarbeitung dieses Unrechts stellt für uns eine nachträgliche Erniedrigung der Betroffenen dar. Zu dem wird so in skandalöser Art und Weise eine nachträgliche Legitimierung der Verfolgung und Ermordung sogenannter Asozialer suggeriert.

Das Areal der ehemaligen Rummelsburger Arbeitshäuser steht symptomatisch für eine ganze Reihe authentischer Orte von Naziverbrechen, an denen die Erinnerung in den letzten Jahren durch Privatisierung und Kommerzialisierung entsorgt wurde. Nicht nur die frischen Fassaden täuschen über ihre Geschichte hinweg. Während z.B. das "ANDERE HAUS VIII" an der Rummelsburger Bucht aus der Nutzung des Areals als Gefängnis in der DDR-Zeit Kapital zu schlagen versucht, erinnert nichts an den Naziterror an diesem Ort. So z.B. auch nicht: an die sowjetischen Zwangsarbeiter_innen. Mädchen und jungen Frauen die nachts eingepfercht und tagsüber in die anliegenden Fabriken der IG Farben oder nach Oberschöneweide getrieben wurden.

Dieses Parallelgedenken stellt einen Versuch dar, die Singularität der Verbrechen des Naziregimes zu leugnen, zu relativieren und zu bagatellisieren Eine Gleichsetzung des Naziregimes mit der DDR lehnen wir aber an jedem Ort und zu jeder Zeit ab! Sowohl Völkermord als auch der Vernichtungskrieg der Nazis waren ein einmaliger Zivilisationsbruch, und jeder Versuch der Relativierung und Verharmlosung ist ein geschichtsrevisionistischer Vorstoß, dem wir uns entgegenstellen.

Sonst übertönt das Schweigen über Unrecht und Mord der Nazis auch weiterhin das Schreien der Gefolterten im „Raum der Stille“ des etwas anderen Hauses VIII. (s. Anhang, Historiker Thomas Irmer zu den Arbeitshäusern)
Ihrem Raum der Stille, des Verschweigens und Vergessens wollen wir unser vernehmliches Gedenken entgegensetzen und fordern gerade an diesem authentischen Ort darüber hinaus eine Erinnerungs-und Lernstätte zu Kontinuitäten und Brüchen sozialer Ausgrenzung mit Schwerpunkt zur "Verfolgung und Ermordung sogenannter Asozialer durch das Nazi-Regime“.
In Form eines Dokumentations-, Studien-und Forschungszentrum sowie einer Begegnungsstätte wäre dies möglich. Bitte unterstützen Sie uns dabei!

„Danksagung“ oder „Wem nutzt die Verhinderung des Gedenkens und der Aufarbeitung?“

Wir wollen heute alljenen unseren „Dank“ aussprechen, die so unermüdlich die Anerkennung der als „Asoziale“ durch die Nazis Verfolgten und Ermordeten als „spezifische“ Opfer des Nazi-Regimes blockiert, eine Aufarbeitung als Unrecht und somit eine Rehabilitierung und Entschädigung verhindert haben bzw. noch verhindern. Immerhin ist es u.a. auch dadurch gelungen systemisch bedingte Ausgrenzungsmechanismen beizubehalten bzw. zu modifizieren ohne, dass die kapitalistische Verwertungslogik in Frage gestellt oder Rassismus in der Mitte der Gesellschaft thematisiert werden musste.

Und wer keinen ökonomischen Wert (Mehrwert) für die „weiße Mehrheitsgesellschaft“ darstellt, hat sowieso weder eine Lobby noch viel Solidarität zu erwarten. Die Beibehaltung des Stigmas „asozial“ bzw. synonym dazu die Zuschreibung als „unwert“, „unnütz“ „minderwertig“ und „gemeinschaftsfremd“ oder heute verstärkt als „integrationsunwillig“ bzw., „Integrationsunfähig“ fördert außerdem die Selbststigmatisierung und Entsolidarisierung der Betroffenen auch untereinander. Ein geschlossener Widerstand ist also größtenteils auch hier nicht zu erwarten. Schließlich will verständlicherweise ja niemand dazu gehören oder als Letzter das Licht ausmachen.

Sollte da, wo bereits vorhandenes Unrecht den Nährboden für Naziverbrechen vorbereitete, der Zusatz „spezifische“ vor Nazi-Verbrechen deren Anerkennung als Opfer sowie eine Rehabilitierung und Entschädigung unmöglich machen? Und … Veränderungen in der Gesetzgebung des Nazi-Regimes sowie eine damit einhergehende Radikalisierung der Politik bis hin zur Ermordung so genannter Asozialer bewusst ignoriert werden?

Aus dieser Perspektive erscheint es ja möglich und scheinbar notwenig, auch weiterhin einen Gedenk-, Lern-und Forschungsort sowie eine Rehabilitierung und Entschädigung zu verhindern, um das Unrecht nicht als solches in der Öffentlichkeit zu enttarnen sowie mögliche Rückschlüsse auf Kontinuitäten und Brüche nicht zuzulassen.
Immerhin haben damals sowohl Kommunen wie auch Wohlfahrtsverbände etc. ebenfalls von den Gesetzen und Verordnungen sowie dem geringen Entgelt für die geleistete Zwangsarbeit durch Arbeitshausinsass_innen profitiert und daran entscheidend mitgewirkt. Nun sollte man zwar nicht behaupten, dass wir uns auf dem Weg zurück in die braune Vergangenheit befinden -und damit die Verbrechen der Nazis verharmlosen. Das ganz sicher nicht. Aber auch der Möglichkeit, Kontinuitäten sozialer bzw. rassistisch motivierter Ausgrenzung aufzuzeigen bzw. zu analysieren, soll wohl scheinbar rechtzeitig der Boden entzogen und das Stigma „asozial“ historisch entkontextualisiert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Zeit ist günstig! In kaum einer Krise seit 1945 ist es Teilen der Politik, Gesellschaft und Medien erfolgreicher gelungen, die Ursachen gesellschaftlicher Fehlentwicklungen auf die Betroffenen selbst abzulenken sowie soziale Probleme zu individualisieren und Rassismus geschickt kultur-religiös oder ethnisch zu ummanteln bzw. zu verschleiern. Feindbilder scheinen wieder mehrheitsfähig, Sanktionen und Zwangsmaßnahmen öffentlich legitimierbar. Es ist wieder möglich geworden, die Zuschreibung von negativen Eigenschaften auf ganze Teile von Bevölkerungsgruppen vorzunehmen, ohne dass mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen ist. Endlich können wir aussprechen, was wir schon lange wussten.

Das verdanken wir denjenigen, die u.a. Thilo Sarrazin so geschickt in Stellung gebracht und des „deutschen Volkes Meinungsfreiheit“ wiederhergestellt haben. Unter diesem Deckmantel lässt sich Rassismus gut verstecken oder gar den Kritiker_innen in die Schuhe schieben. Sarrazin dabei als Opfer einer schon Jahrzehnte lang währenden „Meinungsdiktatur“ zu inszenieren und seine Kritiker_innen als -wie im rechten Sprachgebrauch üblich -„Gutmenschen“ zu diskreditieren, war nicht nur ein cleverer Schachzug, sondern bot vielen auch die Möglichkeit, sich zu solidarisieren und ihren eigenen Vorurteilen und Ängsten zu frönen.

Auch die „Integrationsdebatte“ hat einmal mehr deutlich gemacht, wer sich hier wem unterzuordnen hat, um Deutschland vor dem Untergang durch „Geburtenrückgang und gleichzeitige „Überfremdung durch Migration und Zuwanderung“ zu bewahren. Gut, dabei zu wissen, dass dem Glücksversprechen „Integration“ nicht gleich die Zugehörigkeit zu uns „Deutschen“ folgen wird. Sonst würde sich Deutschland womöglich doch noch abschaffen, dann aber durch erfolgreiche „Integration“ von „Nützlichen“ und „Angepassten“. Das dabei allein das Versprechen für Ausgegrenzte ausreicht, um sich gegenüber anderen Ausgegrenzten zu entsolidarisieren, ist dabei ein scheinbar glücklicher Umstand des Prinzips „Teile und Herrsche“. Zu groß ist offensichtlich die Verlockung auf die Aussicht, dazugehören zu dürfen.

Dies nutzen verstärkt in jüngster Zeit insbesondere Rechtspopulist_innen und Rassist_innen nicht nur neuer menschenfeindlicher Kleinstparteien, sondern auch aus den etablierten Parteien. Getroffen wird sich unter dem Deckmantel von „Islamkritik“, der Abwehr einer „Islamisierung“ sowie der „Überfremdung“ durch Zuwanderung und „unnütze Flüchtlinge“ in unsere Sozialsysteme. Als hilfreich erweisen sich dabei aber auch die Konstruktion eines „Kampfes der Kulturen“, einer Bedrohung des christlichen Abendlandes oder das Wiederauflebenlassen des Diskurses um eine angebliche deutsche Leitkultur, geschmückt mit sogenannten christlichen Werten.

Die Konstruktion von „Sozialschmarotzer_innen“ und „Sozialhilfebetrüger_innen“ mal mit und mal ohne Bezug auf die Herkunft und/ oder Religion hat dagegen schon länger eine unrühmliche Tradition. Und das auch nicht erst seit Sarrazins rassistischen Ausfällen mit Versatzstücken aus der Rassenhygiene und Eugenik der Nazis, die durch seinen mehrmaligen Nichtausschluss aus der SPD eine nachträgliche öffentliche Legitimation erhielten.

Es ist nicht notwendig, Äußerungen von heutigen Vertreter_innen aus Politik, Medien oder Gesellschaft oder von Thilo Sarrazin unter der Berücksichtigung jeweils herrschender gesellschaftspolitisch veränderter Rahmenbedingungen und Entwicklungen mit denen u.a. des NS-Reichsinnenministers Frick von 1933 zu vergleichen (s. Anlage). Kontinuitäten dürften Ihnen auch so auffallen. Die Bedrohungskulisse zur Polarisierung der Gesellschaft und zum Schüren von Ängsten vor der Abschaffung des „deutschen Volkes“ im Allgemeinen, die Konstruktion der Notwendigkeit eines „Wir Nützlichen“ gegen die „Anderen Unnützen“ und die Gefahr eines sozialen Abstieg des Einzelnen im Speziellen ähneln sich nicht zufällig.

Wohin dies führt, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob sich Geschichte wiederholen kann. Nicht offen dagegen ist für uns die Tatsache, dass die Ursachen sozialer Probleme niemals durch eine „Law and Order“-Politik, einen ständig ausgebauten Sicherheits-und Überwachungsstaat, verbunden mit den fortgesetzten und sich verschärfenden Einschränkungen von Bürger_innenrechten durch Sanktions-und Zwangsmaßnahmen, behoben werden können. Dies dient lediglich der Verschleierung der Ursachen und der Tarnung der Profiteur_innen, die die bestehenden Macht-und Herrschaftsverhältnisse mit der der weiteren Profitmaximierung von einigen Wenigen sichern wollen. Reichtum benötigt immer Armut und die kapitalistische Verwertungslogik immer Ausgrenzung und Sündenböcke. Dies lehrt uns die Geschichte aber auch die Ergebnisse der sich verschärfenden Verteilungskämpfe.

Auch deshalb bitten wir Sie, die Forderung nach der längst überfälligen Anerkennung der Verfolgung und Ermordung sogenannter Asozialer als Verbrechen des Naziregimes sowie nach Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer zu unterstützen. Viele der Überlebenden sind schon gestorben. Geben sie ihnen nachträglich sowie den noch Lebenden jetzt ihre Würde und ihr Gesicht zurück! Darüber hinaus kann nur ein würdiger Gedenk-, Lern-und Forschungsort die Aufarbeitung der Geschichte sozialer Ausgrenzung bis heute leisten und das Schicksal der Opfer umfassend aufarbeiten. Auf authentische Orte der Nazi-Verbrechen kann dabei nicht verzichtet werden, und die Rummelsburger Arbeitshäuser bieten sich dafür an. Deshalb muss eine Privatisierung der restlichen zwei noch nicht verkauften Teile der Arbeitshäuser so lange gestoppt werden, bis eine Einigung dazu erzielt sowie alle nachvollziehbaren Spuren der Verbrechen gesichert wurden. Der Arbeitskreis „Marginalisierte ­gestern und heute“ wird sich mit aller zur Verfügung stehenden Kraft für diesen Ort einsetzen.

Es wird Zeit, dass auch die Bundesregierung und der Berliner Senat selbstständig ihre historische Verantwortung erkennen und ihr gerecht werden! Wir begrüßen das bisherige Engagement der BVV in Lichtenberg für eine Gedenktafel. Darüber hinaus wird das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg ersucht, über eine Gedenktafel hinaus, die der differenzierten und wechselhaften Geschichte dieses Ortes nicht umfassend gerecht werden kann, alle Bemühungen für eine Gedenk-, Lern-und Forschungsort auf dem Gelände der Rummelsburger Arbeitshäuser zu unterstützen und die Privatisierung zu stoppen.

Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages sowie des Berliner Abgeordnetenhauses, Sehr geehrte Bezirksverordnete des Bezirkes Lichtenberg, Sehr geehrte Leser_innen dieses Offenen Briefes,
es bleibt uns nicht mehr viel Zeit, bis die letzten Erinnerungen an die Verbrechen an den sogenannten Asozialen ökonomisch verwertet und aus der Geschichte von Nazi-Verbrechen getilgt sind.

Bisher gibt es keinerlei Gedenkzeichen in ganz Deutschland und kaum Bemühungen aus der Politik zur Aufarbeitung dieses Unrechts. Der Arbeitskreis „Marginalisierte -gestern und heute“ wird deshalb am 22. Juni, einen Tag vor der nächsten Lichtenberger BVV-Sitzung, eine thematische „antifaschistische Open-End-Filmnacht“ ab 20.00 Uhr auf dem zum Verkauf stehenden ehemaligen Friedhof der Rummelsburger Arbeitshäuser durchführen. Am darauf folgenden Tag werden wir versuchen, unser Anliegen in der Einwohner_innenfragestunde der BVV-Sitzung vorzutragen.

Wir bitten Sie daher, unser Anliegen, die Anerkennung als Opfer des Nazi-Regimes, ihre Rehabilitierung und Entschädigung sowie die Schaffung eines würdigen Gedenk-, Lern-und Forschungsortes mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen und gleichzeitig Gesicht gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung zu zeigen. Ihre Unterschrift senden Sie bitte bis zum 22. Juni 2011 an marginalisierte@yahoo.de

Niemand ist „asozial“!
Mit freundlichen Grüßen AK „Marginalisierte-gestern und heute“ c/o Dirk Stegemann

Historisches:
I. Gesetze/Dienstvorschriften
Reichsinnenminister Dr. Wilhelm Frick betonte in seiner Rede am 28. Juni 1933 auf der ersten Sitzung des Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs-und Rassenpolitik in Berlin2:
„Nach den Berechnungen des Statistischen Reichsamtes ist das deutsche Volk bei seiner heutigen Geburtenziffer nicht mehr imstande, sich aus eigener Kraft zu erhalten, … . Unser Volk geht unweigerlich einer starken Überalterung und Vergreisung entgegen. … Es kommt hinzu, dass gerade oft schwachsinnige und minderwertige Personen eine überdurchschnittlich große Fortpflanzung aufweisen. … Das bedeutet aber, dass die begabtere wertvolle Schicht von Generation zu Generation abnimmt und in wenigen Generationen nahezu völlig ausgestorben sein wird, damit aber auch Leistung und deutsche Kultur. … trotz der vorhandenen Arbeitslosigkeit die Gefahr der Zuwanderung von Fremdstämmigen im Osten besteht. … In Berlin allein sind im Jahre 1930 etwa 4000 Zugewanderte aus dem Osten eingebürgert, von denen die meisten fremdstämmig, zum großen Teil Ostjuden waren. Neben der bedrohlich zunehmenden erbbiologischen Minderwertigkeit müssen wir in gleichem Maße die fortschreitende Rassenmischung und Rassenentartung unseres Volkes mit Sorge verfolgen …, wir müssen es als eine Verletzung der christlichen und sozialen Nächstenliebe ansehen, wenn wir trotz der gewonnenen Erkenntnisse es weiter zulassen, dass Erbkranke einen Nachwuchs hervorbringen, der unendliches Leid für sie selbst und die Angehörigen in dieser und den kommenden Generationen bedeutet. … Ausmerze und Auslese … .“

Fünf Jahre später hieß es in einer Dienstvorschrift des Berliner Oberbürgermeisters Dr. Julius Lippert an die Bezirksbürgermeister (Berlin, 29. März 1938)3:
㤠8 Allgemeine Rechtsgrundlage
Solange ein Bewahrungsgesetz nicht erlassen ist, sind alle Handhaben der geltenden Gesetze, die zur Verwirklichung der Bewahrungsaufgabe dienen können, rechtsschöpferisch anzuwenden. Zu diesem Zweck ist mit allen in Betracht kommenden Stellen, insbesondere mit dem Polizei-und Justizbehörden, zielbewusst und eng zusammenzuarbeiten. …

§ 13 Polizeiliche Bewahrung
Asoziale können nach § 14 des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes mit Zustimmung der Polizei zwangsweise bewahrt werden, wenn nicht ihre gesicherte Unterbringung in polizeilichen Einrichtungen oder anderen Anstalten erforderlich ist.

§ 14 Strafrechtliche Bewahrung
Asoziale, die sich durch Landstreichen, gewerbs-oder gewohnheitsmäßiges Betteln, Trunk, Spiel, Müßiggang, Unzucht, Arbeitsscheu oder Obdachlosigkeit nach § 361 Ziffer 3 bis 8 StGB strafbar machen, sind bei der Polizei oder bei der Amtanwaltschaft anzuzeigen. In der Anzeige ist die Anordnung der Arbeitshausunterbringung nach § 42 d StGB anzuregen und aufgrund der für die Asozialenmeldung nach § 2 ermittelten Umstände zu begründen.

§ 15 Bewahrungsvollzug
Die Bewahrung wird im Städtischen Arbeits-und Bewahrungshaus Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße 8, und seinen Zweigabteilungen sowie in den vom Landeswohlfahrts-und Jugendamt zugelassenen Bewahrungseinrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege vollzogen, die Wolfgang Ayaß, „Gemeinschaftsfremde“, Materialien aus dem Bundesarchiv, Koblenz 1998, S. 6 ff. 3 Wolfgang Ayaß, „Gemeinschaftsfremde“, Materialien aus dem Bundesarchiv, Koblenz 1998, S. 120 ff. zwangsweise Bewahrung nach §§ 11, 12, 13, 14 Absatz 1 und 2 ausschließlich im Städtischen Arbeits­und Bewahrungshaus und seinen Zweigabteilungen. … Nach der Entlassung ist mindestens für die Dauer eines Jahres die vorbeugende Überwachung nach § 6 auszuüben. Soweit die Bewahrung im Städtischen Arbeits-und Bewahrungshaus oder einer seiner Zweiganstalten erfolgt. Sind die Unterstützungsvorgänge an den Bezirksbürgermeister des Verwaltungsbezirks Lichtenberg … abzugeben, der die Sachbearbeitung übernimmt.“
Weitere knapp drei Jahre danach finden sich im Erlass des Berliner Oberbürgermeisters Ludwig Steeg an die Bezirksbürgermeister (Berlin, 13. Januar 1941) die „Regelung der Bewahrung „Asozialer“ in Berlin unter Einbeziehung der Einweisung in Konzentrationslager und Jugendschutzlager“4 sowie die Zuständigkeiten von Bezirksbürgermeistern, Wohlfahrtsämter und der Kriminalpolizei.
II. Der Historiker Thomas Irmer betonte in seiner Rede am Gedenktag für die Opfer der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ am 13. Juni 2010 zu den Arbeitshäusern Rummelsburg sinngemäß:
Die Nationalsozialisten konnten zwar auf einen bestehenden Diskurs der Ausgrenzung zurückgreifen, dieser wurde aber unvergleichlich radikalisiert und im weiteren Verlauf auch spezifisch rassistisch aufgeladen. Neu war in der Zeit des Nazi-Regimes, in welchem Umfang und Radikalität die Nazis unmittelbar nach der Machtübernahme gegen Menschen vorgingen, die nicht „integriert“ waren, nicht „integriert“ werden sollten oder sich nicht „integrieren“ wollten. Neu war auch, das Anfang 1934 die gesetzlichen Bestimmungen, die zu einer Einweisung in Arbeitshäuser führen konnten, grundlegend geändert wurden: Seit dem 1. Januar 1934 konnten Gerichte und nicht mehr die Landespolizeibehörden, eine Einweisung in Arbeitshäuser anordnen, und zwar auf unbestimmte Zeit. In der Folgezeit stieg die Zahl der Insassen in den Arbeitshäusern umfangreich an. In Rummelsburg stieg die Zahl der Insassen von Mitte 1934 bis Mitte 135 von 932 auf 1.191 Personen an. Ende 1939 waren hier bis zu 2.000 Menschen inhaftiert. 1937 war in anderer Hinsicht ein entscheidendes Jahr in der Geschichte des Arbeitshauses während der NS-Zeit: So wurden in dem Jahr auch alle jüdischen Insassen von den anderen isoliert. Außerdem wurden Sonderabteilungen für Homosexuelle und sogenannte ‚psychisch Abwegige’ eingerichtet.
Rummelsburg wurde dann in den Folgejahren immer mehr zu einer Verwahranstalt für ältere Obdachlose, Bettler und Prostituierte. Von den nachweisbar über 1.000 Insassen, die zwischen 1933 und 1945 hier in Rummelsburg starben und anschließend auf dem damaligen städtischen Armenfriedhof in Marzahn bestattet wurden, war die Mehrzahl über 50 Jahre alt. Bisher gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob bzw. welchen Zusammenhang es zwischen ihrem Tod und den Lebensbedingungen hier in Rummelsburg gab. Bekannt ist aber, dass viele von ihnen zeitweise im Fadenkreuz von Gutachtern des NS-Euthanasieprogramms standen: Anfang 1942 wählte eine Gutachter-Kommission mehr als dreihundert Rummelsburger Insassen nach Aktenlage zur Tötung aus, bei weiteren 700 sprach sich mindestens ein Gutachter ebenfalls für deren Tötung aus. Diese Pläne wurden jedoch nicht vollstreckt.
Während des Krieges war der „Alltag“ der Insassen von Rummelsburg zunehmend durch Zwangsarbeit bestimmt. Sie wurden in innerbetrieblichen Werkstätten wie z.B. in einer Großwäscherei oder in 20 sogenannten Stadtkommandos außerhalb des Arbeitshauses u.a. zur Straßenreinigung oder auf den Rieselfeldern eingesetzt. Hervorzuheben ist hier, dass kommunale Arbeitgeber hier ein großer Nutznießer der Zwangsarbeit der Insassen des Arbeitshauses Rummelsburg waren.
4 Wolfgang Ayaß, „Gemeinschaftsfremde“, Materialien aus dem Bundesarchiv, Koblenz 1998, S. 111 "


Link

chris cottrell : nine square from chris cottrell on Vimeo.

"Mixed media/digital video.
2min 50"
shown in Viewfinder, Auckland Public Library/New Zealand Film Archive.
April - May 2006
now in the collection of the New Zealand Film Archive.

This video piece documents an architectural project concerned with repetition, subtle variation, memory and the body as a measure of space. Plans and sections are moved across, giving a partial experience of the space. The multiple screens act to highlight similarities and underscore differences. Materiality and inhabitation is suggested through the use of sound. "

In den vergangenen Wochen kam hier mehrfach die Behinderung der Forschung zu Zwangsarbeit und Holocaust durch den Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes in Arolsen (ITS) zur Sprache. Diese wurde damit begründet, die zur Auswertung benötigten Listen seien "Bestände" und dürften nach der Benutzer- bzw. Gebührenordnung als solche nicht für Benutzer abgelichtet werden. (https://archiv.twoday.net/stories/16556128/ Dubioses Vorgehen des ITS Arolsen).

Dabei wurde beispielsweise im Februar 2011 eine Liste von holländischen Zwangsarbeitern (Ordner 135, Seite 89 bis 101) als "Bestand" definiert, im April schrieb der Suchdienst, dies sei "selbstverständlich" kein "Bestand".

Um nachzuvollziehen, was der ITS nun tatsächlich meint, bat ich um eine Definition des Begriffs "Bestand". Der ITS erklärte auch Journalisten auf Nachfrage, er werde "diese archivarischen Grundbegriffe noch einmal transparent für alle Forscher definieren".

Mit Schreiben vom 9. Juni 2011 erläuterte Suchdienst-Direktor Blondel die "beim ITS übliche Definition eines 'Bestandes'", die ich hiermit der interessierten Fachwelt mitteile:

Dieser Begriff entspricht im ITS traditionell einem Akzessionsbestand in der Bedeutung der Zugangseinheit, d.h. er richtet sich auf die einzelnen nach dem Erwerb der Dokumente bei der Inventarisierung gelisteten Einheiten. Die Inventarisierung ist die Eintragung in ein Eingangsverzeichnis. Die mit ihr verbundene Beschreibung ist der Eintrag im Inventarbuch, also dem Eingangsverzeichnis. Diese Einträge werden für den Nutzer in unserer Recherchesoftware unter der Rubrik 'Archivbeschreibungen' bereitgestellt.

Es zeigt sich somit, dass der Bestandsbegriff in der bisherigen Geschichte des ITS nicht als Terminus aus dem Archivwesen verwendet wurde.

Die weitere Differenzierung des so bezeichneten 'Bestands' (identisch: Sammlung) in eine oder mehrere 'Aktenbestände' entspricht der Abgrenzung der einzelnen Schriftguteinheiten bei der oben dargelegten Inventarisierung. Diese Abgrenzung wird im Inventareintrag verdeutlicht und führt nicht zu jeweils eigenen Inventardatensätzen für die so definierten Schriftguteinheiten.

Der in der Gebührenordnung verwendete Begriff des Aktenbestands meint somit die innerhalb der einzelnen Inventareinträge als selbständig erkennbare Schriftguteinheit.

Wie Sie sehen, beziehen sich diese Begrifflichkeiten auf ein
vorarchivarisches Bearbeitungsstadium der Unterlagen. Im Zuge der fortschreitenden archivischen Erschließung wird auch eine Überarbeitung derTerminologie nochmals zur Sprache kommen. Da aber bis auf Weiteres beim größten Teil der Unterlagen primär noch über das jetzige Tektonikmodell recherchiert werden muss, bleibt die Terminologie im erläuterten Sinne bis auf Weiteres anwendbar.


Nun zweifle ich daran, dass es "transparent für alle Forscher" ist, ich verstehe es jedenfalls noch nicht ganz. Klar wird jedenfalls, dass die in der Benutzerordnung des ITS gebrauchten Begriffe des Webspaces nicht wert sind, den sie einnehmen.

Der ITS möchte zwar - wie er mehrfach schreibt - ein bedeutendes Archiv werden, gibt aber andererseits zu, dass Archivterminologie bei ihm nicht gilt. Vielmehr können beim ITS nach Belieben "als selbständig erkennbare Schriftguteinheiten" [ist das schon ein einzelnes Dokument?] als Bestand interpretiert und der auswertung durch Forscher vorenthalten werden.

Bernhard Bremberger

http://idw-online.de/pages/de/news428166

Siehe auch
http://www.facebook.com/home.php?sk=group_170055253054610

Update: Sammlung kann dank des Entgegenkommens der JCC in Leipzig bleiben.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,770180,00.html

Die Universität Heidelberg hat Silvana Koch-Mehrin (FDP) den Doktortitel entzogen.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,768607,00.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13431631/Koch-Mehrins-bizarre-Verteidigung-des-Doktortitels.html

http://www.uni-heidelberg.de/presse/news2011/pm20110615_koch_mehrin.html

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/18099050/
http://archiv.twoday.net/stories/16571975/
http://archiv.twoday.net/stories/16566594/

[Update zu K-M:

http://www.heise.de/tp/blogs/10/150009 ]

Hier geht die Plagiatsforschung weiter:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki

Zum Fall Uwe Brinkmann:
http://erbloggtes.wordpress.com/2011/06/07/plagiator-nummer-7-kein-abgeordneter-aber-dicht-dran/


Ulrike Spree
Records Management (k)ein Thema für Information
Professionals!?

Ulrich Kampffmeyer
Records Management und Schriftgutverwaltung

Ulrike Spree
Wissensorganisation und Records Management:
Was ist der State of the Art?

Ulrich Kampffmeyer
MoReq und MoReq2

Interview von Ulrike Spree mit Joachim Haessler
Entwicklung von Records Management Software:
„Weg von einzelnen Projektlösungen, hin zum
Softwarehersteller“

Irmgard Mummenthey, Jenny Kotte und Julia Brüdegam
Schriftgutverwaltung, Records Management und
Records Preservation. Selbstverständnis des
Staatsarchivs Hamburg in einer modernen Verwaltung

Beate Graner, Maike Fresenborg, Anneke Lühr, Joachim
Seifert und Sebastian Sünkler
Schriftgutverwaltung an der Hochschule –
Entwicklung eines aufgabenorientierten Aktenplans
für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Hamburg

Martin Gennis
Schriftgutverwaltung und Langzeitarchivierung.
Records Management (k)ein Thema an
informationswissenschaftlichen Ausbildungsstätten
in Deutschland?

Die Beiträge sind kostenfrei online unter
http://www.agi-imc.de/isearch/dgi_publications.nsf/

Die Zeitschrift "Information. Wissenschaft und Praxis" (IWP), früher Nachrichten für Dokumentation (NfD), wird getragen von der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis e.V. (DGI) und gilt als das führende Fachorgan der deutschsprachigen Informationswissenschaft und der deutschsprachigen Dokumentare.

2011 stieß der Wechsel der Zeitschrift zum großen kommerziellen Wissenschaftsverlag de Gruyter (statt eines möglichen Übergangs zu Open Access) auf Kritik:

http://archiv.twoday.net/stories/25480595/

Analog zu der 2010 für die ZfBB durchgeführten Studie

http://archiv.twoday.net/stories/6400333/

schien es mir sinnvoll, auch für IWP zu überprüfen, welcher Anteil der Aufsätze des vorletzten Jahrs von den AutorInnen selbstarchiviert wurde und Open Access zur Verfügung steht. Das gesamte Heft 5 mit dem Schwerpunktthema Open Access musste natürlich ausgeklammert werden, da es vom Verlag Open Access bereitgestellt wurde:

http://www.b-i-t-online.de/pdf/IWP2009-5.pdf

Berücksichtigt wurden keine Editorials, Nachrichten, Interviews, Leserfora, Tagungsberichte, Informationen und Buchbesprechungen.

Es wurde beispielsweise ermittelt:
Stock: Begriffe und semantische Relationen in der Wissensrepräsentation
http://wwwalt.phil-fak.uni-duesseldorf.de/infowiss/admin/public_dateien/files/1/1260277157iwp2009-8_.pdf
Verlags-PDF

Nachdem ich bei der Suche mit Google auf einen Treffer auf http://www.agi-imc.de stieß, dem ein PDF-Volltext beigegeben war, musste ich die Studie abbrechen, da die Aufsätze von 2009 anscheinend komplett unter

http://www.agi-imc.de/isearch/dgi_publications.nsf/ (Archiv)

einsehbar sind. Auch wenn nicht wenige davon im "Deep Web" unauffindbar für Interessenten, die von diesem eher klandestinen Angebot nichts wissen, lagern, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass Autoren, die davon wussten, von einer Selbstarchivierung abgesehen haben. Der Nutzen des Angebots ist aber eher gering, da keine zitierbaren Links für die einzelnen Aufsätze und PDFs vorliegen und die Suchfunktion nicht zu funktionieren scheint - zumindest ergab die Suche nach dem Titelwort Informationsvermittlung keinen Treffer. Einsehbar sind die Jahrgänge 2001, 2005-2011 bis hin zu 2011/4! Ein Eintrag dazu in der EZB existiert nicht, auch Herb scheint von diesem DGI-Angebot nichts zu wissen:

http://www.scinoptica.com/pages/posts/information-wissenschaft-praxis-iwp-ab-2012-bei-de-gruyter-die-open-access-flaute-haelt-an-22.php

So erfreulich der Befund ist, dass der Jahrgang 2009 - noch dazu in der Version of Record, also der Verlagsfassung - Open Access im Netz ist - wem nützt das, wenn so gut wie niemand davon etwas weiß?

Bei DINI

http://www.dini.de/service/nachrichten/nachricht/x//dini_e_pub_und_oa_auf_dem/

Bernd Reiher vom Onlinemagazin "Radioszene", interviewt Heiko Hilker:

" ...... Heiko Hilker ist ein Mann, der sich mit den Medien im Osten bes­tens aus­kennt. Er hat für die Rettung von DT64 demons­triert, war viele Jahre Abgeordneter mit Schwerpunkt Medien im säch­si­schen Landtag und baut nach sei­nem Ausstieg aus der Parlamentsarbeit an sei­nem „Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung“. Weil das Deutsche Rundfunkarchiv sich der­zeit in Sachen eigene Zukunft in Zurückhaltung übt, haben wir ihn gebe­ten, uns in eini­gen Sätzen zu erklä­ren, was das Deutsche Rundfunkarchiv ist und worum es bei der Schließungs-Debatte geht. ....

RADIOSZENE: Welche Bedeutung hat das Deutsche Rundfunkarchiv aus Ihrer Sicht für die gesamt­deut­sche Medienlandschaft?

Hilker: Das Deutsche Rundfunkarchiv ist in der deut­schen Medienlandschaft ein­ma­lig. Es gibt keine wei­tere Einrichtung, die in die­sem Umfang Ton- und Bildträger aller Art erfasst hat, die von geschicht­li­chem, künst­le­ri­schem oder wis­sen­schaft­li­chen Wert sind und in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Unterricht genutzt wer­den kön­nen. Das DRA restau­riert und sichert audio­vi­su­elle Medien. Zur Langzeitsicherung wer­den die schrift­li­chen, audio­pho­nen und audio­vi­su­el­len Dokumente auch ver­filmt bzw. digi­ta­li­siert. Zudem gibt es eine umfang­rei­che Dokumentation rund­funk­ge­schicht­lich bedeut­sa­mer Tatsachen und Dokumente.

RADIOSZENE: Könnte jemand ande­res die zum Teil kost­ba­ren Unikate betreuen, die das DRA pflegt? Das Bundesarchiv?

Hilker: Das hat andere Aufgaben.

RADIOSZENE: Die ARD-Anstalten selbst?

Hilker: Denen man­gelt es an Kapazitäten und Fachpersonal. Um es an einem Beispiel deut­lich zu machen: „Ein Hörfunkredakteur benö­tigt Musik aus Lortzings unbe­kann­ter Oper „Zum Großadmiral“. Die ein­zige Aufnahme ist ein Radio-Schellack-Mitschnitt von 1937. Das Original, aber­mals ein Unikat, liegt in Frankfurt; …. Wer hören will, wie die Stimme Giacomo Puccinis geklun­gen hat: Per Recherche-Anfrage beim DRA erfährt er es in 30 Sekunden.“ (RP Online, 8.6.2011).
RADIOSZENE: Über dem DRA schei­nen der­zeit dunkle Kürzungs- oder Privatisierungswolken zu schwe­ben. Aus dem Hause sel­ber war bis­her nicht viel zu erfah­ren. Was wis­sen Sie über die aktu­elle Lage der Einrichtung zu berichten?

Hilker: Seit etwa sie­ben Jahren ist das Budget des DRA nicht gestie­gen. Die ARD möchte jedoch inner­halb ihrer Gemeinschaftseinrichtungen, zu denen das DRA gehört, 15 Prozent spa­ren. Begründet wird dies mit sin­ken­den Gebühreneinnahmen. (Allerdings sind die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr in den letz­ten zehn Jahren nur ein­mal gesun­ken). Im Jahre 2009 hatte man über 300 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Und so wer­den ver­schie­dene Varianten bis hin zur Privatisierung geprüft. Demnächst wol­len die Intendanten hierzu eine Entscheidung tref­fen. Der Etat des DRA liegt bei zirka 12 Millionen Euro. Die Gebühreneinnahmen lagen 2009 bei 7,6 Millionen Euro. Die „degeto“ erhält für ihre Spielfilme über 370 Millionen Euro, die „SportA“ hatte 2010 einen Etat von über 300 Millionen Euro. Drei Fußballspiele der deut­schen Fußballnationalmannschaft kos­ten in etwa so viel wie der Etat des DRA.

Es ist frag­lich, ob eine Privatisierung des DRA der ARD Kosten spart. Schließlich erstellt das DRA nicht nur für die ARD deren Jahrbuch. Das DRA würde dann seine Leistungen den ARD-Anstalten voll in Rechnung stel­len. Dies könnte für die ARD teu­rer als bis­her wer­den oder dazu füh­ren, dass weni­ger his­to­ri­sches Material genutzt wird.

RADIOSZENE: Wie sollte es aus Ihrer Sicht mit dem DRA wei­ter­ge­hen – was wün­schen Sie sich für die Zukunft des Hauses? Was wün­schen Sie sich von den Verantwortlichen, die der­zeit laut über die Zukunft des DRA nachdenken?

Hilker: Die Intendanten haben im Zusammenhang mit den Dreistufentests ihrer Online-Angebote immer wie­der dar­auf hin­ge­wie­sen, wie wich­tig mög­lichst lange Verweildauern im Internet wären, da das Internet zum media­len Gedächtnis werde. Das DRA ist auch ein media­les Gedächtnis, ja, es ist die Grundlage jeden media­len Gedächtnisses. Es wäre falsch, die­sen Speicher aus­zu­la­gern. Das Geld ist da. Dazu nur ein aktu­el­les Beispiel. Der SWR hatte für das Jahr 2010 mit Einnahmen von 1,16 Millionen Euro geplant, laut Jahresabschluss hat man 1,21 Millionen Euro ein­ge­nom­men. Die Ausgaben sind im Plan geblie­ben. Bisher finan­ziert der SWR zirka 2 Millionen Euro vom Etat des DRA.

RADIOSZENE: Der Wunsch?

Hilker: Die Intendanten soll­ten alles so belas­sen, wie es ist. Das DRA bleibt eine Gemeinschaftseinrichtung. Der Etat wird nicht redu­ziert, son­dern ent­spre­chend den Aufgaben ange­passt. Nur so kann man das „mediale Gedächtnis“ erhal­ten, haben Journalisten, Künstler und Wissenschaftler die Chance, auch in Zukunft zu erfah­ren, was einer genau gesagt hat, wel­ches Gesicht er dazu gemacht hat und wie seine Stimme dabei geklun­gen hat. Nur so kann man Legendenbildung verhindern.
"


Radioszene, 15.6.2011

Zur möglichen Schließung s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/19472003/

Diskussion: Radioforen.de, Thema: "DRA (Deutsches Rundfunkarchiv) vor der Zerschlagung? "

Wieder einmal verärgert Ben Kaden durch einen schein-nachdenklichen Sermon, der Open Access in Frage stellt:

http://libreas.wordpress.com/2011/06/14/1659/

Die richtigen Worte findet dagegen Ulrich Herb:

http://www.scinoptica.com/pages/posts/information-wissenschaft-praxis-iwp-ab-2012-bei-de-gruyter-die-open-access-flaute-haelt-an-22.php

Traurig ist, und das wird mir nun wieder klar, dass es für den Bereich Informationswissenschaft/ E-Publishing/ Digital Library in Deutschland weder eine wirklich gute Zeitschrift überhaupt und erst recht kein echtes Open Access Journal gibt, zumindest fällt mir aus dem Stand keines ein.

Wenn Bibliothekare und Informationswissenschaftler Open Access unterstützen, aber eine der führenden Fachzeitschriften in den Rachen eines großen kommerziellen Verlags werfen, dann handelt es sich einmal mehr um einen Akt der Heuchelei!

Update:

http://infobib.de/blog/2011/06/15/kommentare-zu-iwpde-gruyter/

http://infobib.de/blog/2011/06/15/iwp-auch-in-zukunft-hinter-schloss-und-riegel/

 

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